Rede:
ID0617921700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 44
    1. die: 3
    2. der: 3
    3. nicht: 2
    4. daß: 2
    5. in: 2
    6. den: 2
    7. es: 2
    8. um: 2
    9. Herr: 1
    10. Staatssekretär,: 1
    11. sehen: 1
    12. Sie: 1
    13. dennoch: 1
    14. Gefahr,: 1
    15. mit: 1
    16. Einstellung: 1
    17. dieser: 1
    18. Mittel: 1
    19. Subventionsbericht: 1
    20. sehr: 1
    21. leicht: 1
    22. öffentlichen: 1
    23. Meinung: 1
    24. Gedanke: 1
    25. aufkommt,: 1
    26. sich: 1
    27. hier: 1
    28. Subventionen: 1
    29. handelt: 1
    30. und: 1
    31. nicht,: 1
    32. wie: 1
    33. Tatsachen: 1
    34. entspricht,: 1
    35. einen: 1
    36. Ausgleich: 1
    37. für: 1
    38. Maßnahmen,: 1
    39. Landwirtschaft: 1
    40. selbst: 1
    41. überhaupt: 1
    42. zu: 1
    43. verantworten: 1
    44. hat?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 179. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Röhner als Mitglied des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung . . . . . . . . 10365 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10365 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10365 B Aussprache über den Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache 11I/2546) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/3229) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 10365 D Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . . 10373 C Gallus (FDP) . . . . . . . . . 103e B Ertl, Bundesminister . . 10383 B, 10400 C, 10409 D Kiechle (CDU/CSU) 10385 A Brandt, Bundeskanzler 10390 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 10391 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10392 C Saxowski (SPD) 10394 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 10397 D Struve (CDU/CSU) 10408 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 10410 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10412 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache VI/2983) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3268), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 11I/3224) — Zweite und dritte Beratung — 10412 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 10413 A Fragestunde (Drucksache VI/3243) Fragen der Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) und Grobecker (SPD) : Erweiterung der isländischen Fischereigrenze Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10413 A, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 10413 C Grobecker (SPD) . . . . . . . 10413 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Zusammenhang der Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit den sozialistischen Ländern Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . .10414 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10414 B, C, D Fragen des Abg. Dr. Hellige (CDU/CSU) : Errichtung eines Primatenzentrums Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10415 A, B, C, D, 10416 A Dr. Hellige (CDU/CSU) . . . . 10415 B, D Dr. Wichert (SPD) 10416 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Zahl der in der Zukunft benötigten Chemiker Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . .10416 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 10416 C Dr. Slotta (SPD) 10416 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Bildungspolitik der Bundesregierung nach dem Ausscheiden von Frau Staatssekretär Dr. Hamm-Brücher Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10417A, B, D, 10418 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 10417 A, B, C, D Dr. Wichert (SPD) 10417 D Grüner (FDP) . . . . . . . . 10418 A Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Aussichten der Reform des Bildungswesens Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10418 A, C, D, 10419 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 10418 B, C Dr. Wichert (SPD) 10418 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 10419 A Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Bau von Kugelhaufenreaktoren Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10419 B, D, 10420 A, B Lenzer (CDU/CSU) . . . 10419 D, 10420 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Gewinne der Geldinstitute aus Lohn- und Gehaltskonten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10420 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . 10420 D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Preisauszeichnungspflicht für Gebühren der Geldinstitute Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10421 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Ausweisung des Einkommensausgleichs wegen der Aufwertung der D-Mark im Subventionsbericht Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10421 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 10421 B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Sammlung von Erfahrungen über die Hilfe für Behinderte Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 10421 D, 10422 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 10421 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU): Rehabilitation Behinderter Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 10422 A, C, D Josten (CDU/CSU) 10422 C, D Nächste Sitzung 10422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10423 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 268 zur Beratung des Agrarberichts 1972 der Bundesregierung (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) 10423 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. öffentliche Förderung von in Berlin erscheinenden Tageszeitungen . . . . 10424 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Anmeldung von in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Guthaben durch Einwohner der DDR . . 10424 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. steuerliche Absetzbarkeit von Kosten des Anschlusses an die Wärmeversorgung . . . . . . 10425 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Blutspenden 10425 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Verwendung von Leichenblut für Transfusionen 10425 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven 10426 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) betr. die Arzneispezialität AN 1 . . . 10426 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. Untersuchung von Gemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände . . . 10426 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) betr. Verschreibungspflicht für appetithemmende Mittel 10427 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Wirkung des Antidepressionsmittels Imipramin 10427 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. voll reflektierende Straßennamenschilder . . . . . . . . . 10428 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Martin (CDU/CSU) betr. Beratung des Bundeskanzlers durch den früheren Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Professor Leussink . . 10428 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Fürsorgeanspruch und Selbstbestimmungsrecht der „nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen" 10428 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) betr. Arbeitsrückstände in dem Rat der Europäischen Gemeinschaften . . . . 10429 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Charakterisierung der Regierung des Iran durch die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD 10429 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Cramer (SPD) betr. Ausdehnung der isländischen Fischereizone 10429 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. sowjetische Äußerungen zur Frage der Nichtratifizierung der Ostverträge . 10430 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. eine niederländische Initiative zur Änderung der Römischen Verträge nach Abschluß eines Generalvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR . . . . . . . . . 10430 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. den Botschaftsrat an der sowjetischen Botschaft in Bonn, German Vladimirov 10430 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Anzeigenaktion der Bundesregierung über die Erweiterung der EWG . . . . 10430 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Begnadigung des Herbert Kappler . 10431 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr Ausweitung der Fischereigrenze vor den Küsten Islands 10431 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Dokumentation über die „Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges" . . . . . . . 10431 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Oetting (SPD) betr. Umrechnungskurse für die Deutsche Mark in den Ostblockstaaten bei der Erstattung von Kosten der Rückführung von Deutschen 10432 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Unterbringung des Technischen Hilfswerks Wetzlar . . . . . . . . . . 10432 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Wohnungsmarkt in München . . . 10432 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Vergabe von Aufträgen an osteuropäische Baufirmen . . . . . . . . . . . . 10433 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Entwicklungsaussichten des Ost-West-Handels 10433 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. den deutschen Steinkohlenbergbau . . . . 10434 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr Steuerermäßigung für Paketsendungen in die DDR 10434 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Börner (SPD) betr. Verwendung der von den US-Streitkräften besetzten Wohnungen in der Kennedystraße und Breitscheidstraße in Kassel . 10435 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Schäden durch Manöver der amerikanischen Streitkräfte in der Gemeinde Me-dard 10435 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Bundesmittel für die Errichtung von Sportstätten 10436 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Rückzahlung des Konjunkturzuschlags . . . 10436 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Unfälle in den Haushalten 10436 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Link (CDU/CSU) betr das Verfahren bei der Durchführung der Versehrtenleibesübungen 10437 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Aufstellung territorialer Truppen in Oberfranken 10437 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Verkauf von Noratlas-Transportflugzeugen an die Firma Stockleighs Holdings Ltd. . 10438 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Wurmbefall bei ausländischen Arbeitnehmern 10438 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Registrierung von neuen Arzneispezialitäten 10439 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 V Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Übernahme der alleinstehenden Rentnern und hilfsbedürftigen Personen entstehenden Telefongrundgebühren durch die Sozialhilfe 10439 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. weitere Sonderaktionen der Bundesbahn mit Fahrpreisermäßigung 10439 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Vorlage des Gutachtens der Kommission für die Kanalquerung im Raume Brunsbüttel . . . . . . . . 10440 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Parkuhrgebühren 10440 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Auswirkungen der Gebietsreform auf die amtliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen 10441 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Herausnahme des Verkehrslandeplatzes Weiden aus der Flugüberwachungszone 10441 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verbesserung der Verkehrssituation in Möhrfelden . . . . 10441 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zuwendungen an die Vereinigungen der Vertriebenen . . . 10441 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Förderung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet . . . . . . . . . . . 10441 D Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeiffer (CDU/CSU) betr. Förderung der Grundschulversuche an der Gutenbergschule in Reutlingen/OrschelHagen 10442 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Vorlage des Bundesberichts Forschung IV 10442 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Abbau des Numerus clausus an den Hochschulen . . . . . . . . . . . 10442 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10365 179. Sitzung Bonn, den 17. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Dr. Dollinger 17. 3. Dr. Evers 17. 3. Faller * 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler a 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Glombig 17. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18.3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Horten 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Krammig 17. 3. Dr. Kreile 17.3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Dr. Majonica 17. 3. Matthöfer 17. 3. Frau Meermann 17. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Dr. Müller-Hermann 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18. 3. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments at Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Wendelborn 17. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. Anlage 2 Umdruck 268 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1972 der Bundesregierung - Drucksachen VI/3090, zu VI/3090 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht: 1. dem Deutschen Bundestag alsbald konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, wie die seit dem Herbst 1969 für die landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung eingetretene absolute und relative Einkommensverschlechterung behoben werden kann, damit das von der Bundesregierung von ihr selbst gesteckte Ziel der „Teilnahme der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung, um eine angemessene Lebenshaltung und eine für das betriebliche Wachstum erforderliche Eigenkapitalbildung zu gewährleisten" zu erreichen; 2. dem Deutschen Bundestag alsbald konkrete Vorschläge darüber zu unterbreiten, wie der wegen der Aufwertung der Deutschen Mark im Jahre 1969 gezahlte direkte Aufwertungsausgleich, der ab 1972 degressiv gestaltet ist und nach dem gültigen Recht ab 1974 fortfällt, direkt einkommenswirksam für die landwirtschaftlichen Unternehmer fortwirken kann; 3. dem Deutschen Bundestag darzulegen, wie sie die durch Auf- und Abwertungen einzelner Mitgliedstaaten der EWG entstandenen und zu befürchtenden Ungleichgewichte im Agrarpreisgefüge der EWG wieder beseitigen will; 4. dem Deutschen Bundestag ihre konkreten Vorstellungen über die Beibehaltung und den Ausbau des Grenzausgleichssystems auf den vollen Warenwert von Agrarerzeugnissen darzulegen; 10424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 5. den Entscheidungen über Agrarpreise auch im Zusammenhang mit währungspolitischen Beschlüssen nur dann zuzustimmen, wenn sich hieraus keine erneuten Belastungen auch langfristig — für die deutsche Landwirtschaft ergeben, sondern eine angemessene Agrarpreiserhöhung, die der inflationären Kostenentwicklung entspricht, anzustreben; 6. bei den EWG-Verhandlungen darauf hinzuwirken, daß die gemeinsame Agrarstrukturpolitik wegen des unbefriedigenden Integrationsstandes sich auf die Koordinierung der nationalen Maßnahmen beschränkt; 7. energisch darauf hinzuwirken, daß das Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht in der EWG alsbald einheitlich gestaltet wird, damit den deutschen Produzenten von Agrarerzeugnissen und den Verbrauchern aus dem Verbringen von Agrarerzeugnissen aus anderen EWG-Mitgliedstaaten, die nicht den hohen Anforderungen nach deutschem Recht unterliegen, keine Nachteile erwachsen; 8. das einzelbetriebliche Förderungsprogramm für die Landwirtschaft flexibler zu gestalten und dabei a) mehr als bisher auf die unternehmerischen Fähigkeiten des Betriebsleiters als auch auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten abzustellen, b) die in früheren Jahren gewährte 15 %ige Investitionsbeihilfe wieder einzuführen; 9. angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Unternehmen die Richtlinien über die Zinsverbilligung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft dahin gehend zu ändern, daß die bereits aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden Darlehen bei den Maßnahmengruppen a) Verbesserung der Agrarstruktur (z. B. Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung), b) Wasserwirtschaft und c) Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen (Hofkredit) im Zinssatz um 1 % zusätzlich zu den bisher gewährten Zinszuschüssen verbilligt werden; 10. bis zu einer Neugestaltung des Systems der Verbilligung von Dieselkraftstoff für Landwirte den Dieselkraftstoff unverzüglich um 2 Pfennig je Liter zu verbilligen; III. 11. dem Deutschen Bundestag alsbald konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Landabgaberente unter Anpassung an die Steigerungsraten bei der Rentenversicherung und die Erweiterung des berechtigten Personenkreises sowie die Ausdehnung der Landabgaberente auf solche Unternehmer, die nachweisbar keine Abnehmer für ihre Flächen finden und diese nebenberuflich und extensiv bewirtschaften vorzulegen; 12. dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, wie die Altershilfe der Landwirte unter Anpassung an die Grundsätze der allgemeinen Rentenversicherung dynamisiert und wie die Altershilfe für Landwirte in eine Altersversorgung fortentwickelt werden kann. Bonn, den 14. März 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 44) : Treffen Meldungen zu, daß in Berlin „mit großzügigen Krediten aus Bundesmitteln, die offenen Subventionscharakter haben", ein Teil der Tageszeitungen, die der SPD nahestehen, unterstützt wird, während Zeitungen in gleicher Wettbewerbssituation keine Förderung erhalten, und läßt diese Art der Subventionierung nicht befürchten, daß dadurch die freie Berichterstattung eingeschränkt wird? Es trifft zu, daß ein Teil der in Berlin erscheinenden Tageszeitungen mit Krediten zu günstigen Bedingungen öffentlich gefördert wird. Die Kreditbeträge werden aus dem Landeshaushalt 'Berlin gezahlt. Die dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen werden bei der Bemessung der Bundeshilfe für Berlin berücksichtigt. Es trifft jedoch nicht zu, daß nur der SPD nahestehende Tageszeitungen unterstützt werden, und daß andere Verlage von Berliner Tageszeitungen, die sich in gleicher Wettbewerbssituation befinden, keine öffentliche Förderung genießen. Die von Ihnen angesprochene Förderungsmaßnahme des Landes Berlin ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen im Beirat des Ausschusses für Gesamtberliner Fragen mit den Stimmen aller Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien beschlossen worden. Die Bundesregierung befürchtet nicht, daß durch diese Art der Subventionierung die freie Berichterstattung eingeschränkt wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 45 und 46) : Inwieweit treffen Meldungen („Deutsche Tagespost" Nr. 24 vom 25.í26. Februar 1972) zu, daß „DDR"-Behörden eine zentral gelenkte Aktion eingeleitet haben, bei der die auch heule noch von Bewohnern Mitteldeutschlands in der Bundesrepublik Deutschland geführten Guthabenkonten zwangsweise abzuliefern sind Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10425 und der Transfer dieser im Verhältnis 1 : 1 umgetauschten Westguthaben trotz Fehlens einer entsprechenden Mandatserteilung der Kontoinhaber in deren Namen bei den Banken und Sparkassen im Bundesgebiet beantragt wird, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Verfahren gegen die devisenrechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland verstößt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen optimalen Schutz der Westkonten von Bewohnern Mitteldeutschlands vor dem Zugriff der „DDR"-Behörden zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Entscheidungsschwierigkeiten der Kreditinstitute und Gerichte, die mit der Interessenwahrung und Entscheidung in diesen durch die politische Situation bedingten Fällen befaßt sind? Nach den Rechtsvorschriften der DDR müssen — soweit bekannt — Einwohner der DDR ihre in der Bundesrepublik bestehenden Guthaben (Sperrkonten) anmelden und auf Verlangen der Notenbank an diese übertragen. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) seit einiger Zeit eine Aktion eingeleitet hat, die auf folgendes hinausläuft: Zunächst versucht die IHB, sich Nachweise über Existenz und Höhe in der Bundesrepublik vorhandener Sperrkonten von DDR-Bürgern beschaffen zu lassen. Dies geschieht durch Anträge auf Auskunft bzw. Herausgabe von Sparbüchern an Bankinstitute in der Bundesrepublik. Ist dieser Nachweis erbracht, läßt sich die IHB von den Konteninhabern die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Sperrkonten übertragen und zahlt die Konteninhaber im Verhältnis 1 : 1 aus. Ein Transfer aus der Bundesrepublik in die DDR findet dabei nicht statt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bereits die Anträge auf Auskunft bzw. Herausgabe von Sparbüchern an Bankinstitute der Bundesrepublik devisenrechtlich genehmigungsbedürftige Tatbestände darstellen. Die Deutsche Bundesbank erteilt — abgesehen von geringen Beträgen in einzelnen begründeten Härtefällen — im Einvernehmen mit der Bundesregierung keine devisenrechtlichen Genehmigungen für Anträge, die im Zusammenhang mit der Aktion der IHB stehen. Die Bundesbank hat die Geschäftsbanken von ihrer Rechtsauffassung unterrichtet, so daß eine einheitliche Praxis in diesem Sinne gewährleistet erscheint. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 50) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß die Kosten eines Bauherrn für seine im Haus installierte Heizung steuerlich absetzbar sind, die Anschlußkosten für eine Fernheizung jedoch nicht, obwohl die Einrichtung von Fernheizungen ständig zunimmt? Kosten des Anschlusses an die Wärmeversorgung gehören grundsätzlich zu den Herstellungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Solche Kosten können im Rahmen der für das jeweilige Gebäude in Betracht kommenden Absetzungen für Abnutzung oder erhöhten Absetzungen hei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das bedeutet, daß Anschlußkosten für eine Fernheizung steuerlich nicht anders behandelt werden wie die Aufwendungen, die beim Einbau einer Heizung in ein Gebäude anfallen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vorn 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 60 und 61) : Reichen die derzeitigen Blutspenden aus, um den Bedarf zu decken, und wie wird die zukünftige Entwicklung beurteilt? Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob auch in der Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie in anderen Ländern, Blutspenden von Verstorbenen möglich sein sollen, und ist sie bereit, dafür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen? Die Zahl der Blutspenden in der Bundesrepublik ist ziemlich konstant und reicht gegenwärtig, und soweit erkennbar auch in absehbarer Zukunft, aus, um den Bedarf an Blutkonserven für Transfusionszwecke zu decken. Von den 1 bis 1l/2 Millionen Blutspenden im Jahr können wegen ihrer auf ca. 3 Wochen beschränkten Haltbarkeit keineswegs alle Konserven bei Transfusionen Verwendung finden und müssen deshalb weiter verarbeitet (fraktioniert) werden. Da der Bedarf an Blutkonserven in vollem Umfang durch das bestehende System von freiwilligen lebenden Spendern gedeckt werden kann, besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, in Überlegungen über die Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für die Blutspenden Verstorbener einzutreten. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, OrganspenderPässe im Hinblick auf Blutspenden zu erweitern. Im übrigen wird die Methode der Blutspende von Verstorbenen in der Sowjetunion lediglich in drei Großstädten praktiziert. Da als Spender nur organisch gesunde, frisch verstorbene Unfallopfer in Frage kommen, ist die Zahl solcher Spender und somit der auf diese Weise gewonnenen Blutkonserven naturgemäß stets nur verhältnismäßig gering. Deshalb kann diese Methode keinesfalls das bestehende System der lebenden Blutspender ersetzen. Außerdem hat sich bisher, soweit bekannt wurde, in den westlichen Ländern vor allem aus ethischen oder religiösen Motiven und aus Gründen der Pietät die Blutspende Verstorbener trotz ihrer medizinisch-wissenschaftlich erwiesenen Unbedenklichkeit bisher nicht durchsetzen können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache V1/3243 Frage A 62) : Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen für die — erwiesenermaßen nicht neue — Methode der Verwendung von Leichen- 10426 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 blut für Transfusionen zu unterstützen, da der Bedarf an Blutkonserven nicht zuletzt durch die Zunahme der Verkehrsunfälle stetig größer wird, während die Zahl der Spendewilligen — wie die Erfahrung trotz aller Bemühungen von Organisationen zeigt — kaum noch gesteigert werden kann, und beabsichtigt sie, die bereits ausgefertigten und noch auszustellenden Organspenderpässe auch auf das Blut zu erweitern? Die Methode der Gewinnung von Leichenblut für Transfusionen wird seit längerer Zeit in drei Großstädten der Sowjetunion praktiziert. Dabei muß der Spender sonst organisch gesund und frisch verstorben, d. h. in der Regel ein Unfalltoter sein. Die Zahl der in Frage kommenden Spender und damit die Zahl der mit Leichenblut durchgeführten Transfusionen ist somit auch in der Sowjetunion begrenzt und fällt im Vergleich mit den Transfusionen von Blut lebender Spender nicht nennenswert ins Gewicht. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bedarf an Blutkonserven für Transfusionen in vollem Umfang durch ein System freiwilliger lebender Blutspender gedeckt. Deshalb besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, Maßnahmen zu ergreifen, um die Methode der Verwendung von Leichenblut für Transfusions-zwecke zu unterstützen. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, darauf einzuwirken, daß bereits ausgefertigte oder noch auszustellende Organspender-Pässe im Hinblick auf Blutspenden erweitert werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 63 und 64) : Trifft es zu, daß die Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven in naher Zukunft nicht mehr ausreichend gewährleistet wird, da die Anzahl der benötigten Konserven in einem starken Ausmaß steigt, die Zahl der Spendenwilligen aber voraussichtlich nicht mehr gesteigert werden kann? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um zu erreichen, daß das Blut Verstorbener entnommen werden kann, damit diesem Engpaß begegnet werden kann? Die Versorgung der Krankenhäuser mit Blutkonserven ist gegenwärtig und in absehbarer Zukunft in vollem Umfang gewährleistet. Gegenteilige Befürchtungen treffen nicht zu. Den Blutspendeorganisationen stehen eine ausreichende Zahl von freiwilligen lebenden Blutspendern zur Verfügung. In den vergangenen Jahren war die Zahl der erforderlichen Bluttransfusionen geringer als die Zahl der vorhandenen Blutkonserven. Wegen der begrenzten Haltbarkeit mußte deshalb der nicht für Transfusionen benötigte Teil dieser Konserven durch Fraktionierung weiter verarbeitet werden. Da es in der Bundesrepublik nicht an Blutkonserven mangelt, sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, Maßnahmen einzuleiten, um zu erreichen, daß das Blut Verstorbener zur Blutspende entnommen werden kann. Im übrigen hat sich im Gegensatz zur Sowjetunion in den westlichen Ländern die Methode der Blutspende Verstorbener trotz erwiesener medizinisch-wissenschaftlicher Unbedenklichkeit aus ethischen, religiösen oder sonstigen Gründen nicht durchsetzen können. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 65) : Aus welchem Grund ist das Weckmittel AN1 weiterhin nicht rezeptpflichtig, obwohl seine suchtfördernde Wirkung seit etwa zwei Jahren in Fachkreisen unbestritten ist? Daß die Arzneispezialität AN 1 auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch — und darauf kommt es bei der Unterstellung eines Stoffes unter die Verschreibungspflicht an — eine suchtfördernde Wirkung hat, war bisher keineswegs unbestritten. Erst in letzter Zeit sind einige wissenschaftlich-analytische Mitteilungen über den Zerfall des wirksamen Bestandteiles der Arzneispezialität AN 1 im Organismus erschienen, die von der hohen Wahrscheinlichkeit sprechen, daß als Spaltprodukt u. a. Amphetamin entsteht. Bewiesen ist es noch nicht. Der Beirat nach § 35 AMG, der vor Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verschreibungspflicht zu hören ist, hat sich gleichwohl auf seiner letzten Sitzung im Januar 1972 erneut mit der Frage der Verschreibungspflicht von AN 1 beschäftigt. Er hat festgestellt, daß aufgrund der sich aus der Struktur der Substanz ergebenden zentralsympathikomimetischen Wirkung auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefährdung der Gesundheit sich nicht ausschließen lasse und deshalb die Unterstellung des Stoffes unter die Verschreibungspflicht empfohlen. Ich werde dem Votum des Beirats folgen und den Stoff in eine Anderungsverordnung zur Verordnung nach § 35 AMG aufnehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 66 und 67) : Treffen Pressemeldungen (Bietigheimer Zeitung vom 11. Februar 1972) zu, daß größere Mengen Salat mit erheblichen Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, die von den Schweizer Grenzbehörden bei der Einfuhr von Belgien in die Schweiz zurückgewiesen worden sind, für den menschlichen Verzehr in die Bundesrepublik Deutschland ohne Beanstandung durch deutsche Behörden umgeleitet worden sind? Was gedenkt die Bundesregierung zukünftig zu tun, damit verhindert wird, daß die strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch Lieferungen aus anderen EWG-Mitgliedsländern und auch aus Drittländern unterlaufen werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10427 In letzter Zeit durchgeführte Untersuchungen von Salat auf Pflanzenschutzmittelrückstände haben teilweise überhöhte Rückstandsmengen ergeben. Diese Feststellungen sind bei Salaten verschiedener Herkunft getroffen worden, u. a. auch bei Kopfsalat aus Belgien. Ob es sich bei dem beanstandeten belgischen Salat um den Salat handelt, der an den schweizer Grenzen zurückgewiesen worden sein soil, oder um unmittelbar aus Belgien eingeführten Salat, ließ sich nicht feststellen. Eine besondere, alle Importe pflanzlicher Lebensmittel erfassende Kontrolle ist nach geltendem Recht nicht vorgeschrieben. Importierte Lebensmittel pflanzlicher Herkunft werden in gleicher Weise wie im Inland gewonnene Erzeugnisse stichprobenweise im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung untersucht. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden fernschriftlich darum gebeten, in verstärktem Maße insbesondere Gemüseimporte auf Pflanzenschutzmittelrückstände zu untersuchen und die hierfür erforderlichen Proben möglichst unmittelbar nach der zollamtlichen Abfertigung zu entnehmen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Interesse einer größtmöglichen Effizienz der Kontrolle importierter pflanzlicher Lebensmittel ferner den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen und den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Unterstützung der mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung betrauten Stellen durch die Zolldienststellen und die Stellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes gebeten. Diese Unterstützung ist zugesagt worden. Es ist beabsichtigt, in Kürze schwerpunktmäßig bestimmte Stellen der Lebensmittelüberwachung durch die Zolldienststellen von größeren Importen benachrichtigen zu lassen, um die Lebensmittelüberwachung in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Proben möglichst frühzeitig nach der zollamtlichen Abfertigung zu entnehmen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 70 und 71): Aus weichen Gründen hat die Bundesregierung die Verordnung der Verschreibungspflicht für appetithemmende Mittel (phenterminhallige Arzneimittel) zunächst der Tagespresse bekanntgegeben, bevor Apotheker- und Ärzteschaft über diese so wichtige Vorschrift in den dafür zuständigen Presseorganen informiert worden? Hält die Bundesregierung es nicht für zweckmäßiger, auch schon vor Erlaß solcher Verordnungen Ärzteschaft und Apotheker über Absichten des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu informieren, um eine frühestmögliche Aufklärung und Beratung der Patienten zu ermöglichen? Ärzteschaft und Apothekerschaft waren schon im September 1971 von ,der Absicht der Bundesregierung informiert worden, Phentermin enthaltende Arzneimittel durch eine Rechtsverordnung unter die Verschreibungspflicht zu stellen. Ein Zeitpunkt für die Unterstellung konnte damals noch nicht genannt werden, da noch einige Fragen geprüft werden mußten. Die Bundesregierung 'hat sodann am 14. Dezember 1971 die Mitglieder 'der Bundespressekonferenz von der direkt bevorstehenden amtlichen Verkündung einer Rechtsverordnung nach § 35 des Arzneimittelgesetzes über die Verschreibungspflicht von Phentermin enthaltenden Arzneimitteln unterrichtet. Die beabsichtigte Maßnahme wurde auch durch die Presseinformation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit mit dem Titel „Gesundheit" vom 14. Dezember 1971 an die fachlich interessierten Kreise herangetragen. Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Phentermin enthaltenden Arzneimitteln wurde dann zwei Tage später, am 16. Dezember 1971, im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Dezember 1971 in Kraft. Amtliche und publizistische Form der Veröffentlichung waren also ein Vorgang. Die Bundesregierung hat damit alles getan, um so schnell und so breit wie möglich die Ärzte- und Apothekerschaft zu unterrichten. Ich bin wie Sie der Ansicht, daß die Betroffenen, insbesondere die Ärzte- und Apothekerschaft, vor Erlaß solcher Voraussetzungen so früh wie möglich unterrichtet werden sollten. Aus meiner Antwort zu Ihrer ersten Frage geht hervor, daß die Bundesregierung in diesem Sinne gehandelt hat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des Antidepressionsmittels Imipramin, das in Deutschland und anderen Ländern unter dem Handelsnamen Tofranil bekannt ist, insbesondere bei Anwendung während einer Schwangerschaft? Das Bundesgesundheitsamt hat die Mitteilungen des australischen Arztes McBride über mögliche keimschädigende Wirkungen des Arzneimittels Imipramin, das in der Bundesrepublik als Arzneispezialität Tofranil im Handel ist mit dem Ergebnis überprüft, daß unter den gegenwärtigen Umständen ein Verbot des Inverkehrbringens von Tofranil nicht erwogen zu werden braucht. Diesen Standpunkt vertritt auch die Gesundheitsbehörde Australiens. Tofranil ist in der Bundesrepublik verschreibungspflichtig und nur auf ärztliche Verordnung erhältlich. Imipramin oder chemisch-pharmakologisch verwandte Arzneistoffe können nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes mitunter nicht entbehrt oder durch embryologisch unbedenkliche Stoffe ersetzt werden. Es ist jedoch heute allgemein bekannt, daß Arzneimittel grundsätzlich während der Schwangerschaft nur bei überzeugendem Erfordernis und nicht ohne den Rat eines Arztes gebraucht 10428 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 werden sollen. Der Hersteller der Arzneispezialität Tofranil weist in der Packungsbeilage darauf hin, daß 'dieses Mittel im ersten Drittel der Schwangerschaft nicht angewendet werden soll. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 84) : Ist von der Bundesregierung eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Aussicht genommen, wonach künftighin nur noch voll reflektierende Straßennamenschilder verwendet werden dürfen? Nein, dies erscheint zur Zeit nicht erforderlich. Es können jedoch nach Abschnitt III Nr. 6 zu den §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung alle Verkehrsschilder rückstrahlend oder von außen oder innen beleuchtet sein. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Martin (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 90 und 91) : Trifft die Mitteilung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, Prof. Leussink, auf einer Pressekonferenz vom 29. Februar 1972 zu, er werde als Berater des Bundeskanzlers auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt tätig sein? Wenn ja, wurde ein Beratervertrag abgeschlossen, wie sind seine Bedingungen, und wie soll die Koordination mit dem designierten Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Dohnanyi, ausgeführt werden? Herr Professor Leussink hat sich bereit erklärt, sowohl dem Herrn Bundeskanzler wie dem neuen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft seinen persönlichen Rat auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Beide haben ihn darum gebeten. An den Abschluß eines Beratervertrages ist nicht gedacht. Wer Herrn Professor Leussink kennt, kann eigentlich auch nicht auf eine solche Idee kommen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 92 und 93) : Was versteht die Bundesregierung unter „den grundsätzlich geschützten Rechten auch im internationalen Bereich ... der nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen" (vgl. Schriftliche Antwort der Bundesregierung in Anlage 8 im Stenographischen Bericht der 164. Sitzung vom 21. Januar 1972, S. 9465), und gehört zu diesen „grundsätzlich geschützten Rechten" auch Fürsorgeanspruch und Selbstbestimmungsrecht „der nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen"? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ostblockstaaten einschließlich der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Fürsorgeanspruch und Selbstbestimmungsrecht der „nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen" nur im Sinne der Verwirklichung einer leninistischen Rechts- und Gesellschaftsordnung anerkennen, und hat demgegenüber die Bundesregierung in den Ostverträgen verwirklicht oder gefordert, daß auch den nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen in „freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden" ohne Selbstgefährdung noch möglich bleibt? Zur Klarstellung schicke ich voraus, daß nach dem mir vorliegenden Durchdruck meines Schreibens vom 21. Januar 1972, auf das Sie sich beziehen, in meiner Antwort von „grundgesetzlich geschützten Rechten" und nicht von „grundsätzlich geschützten Rechten" die Rede ist. Es scheint im weiteren Verfahren ein Fehler unterlaufen zu sein. Zur Sache selbst hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion betr. Auswirkungen der Ostverträge vom 10. März 1971 in ihrer Antwort zur Frage 5) Stellung genommen. Sie hat erklärt: „Die Grundrechte des Grundgesetzes binden die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar. In diese Grundrechte darf — außer in den vom Grundgesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen — nicht eingegriffen werden. Die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind gehalten, den grundgesetzlich geschützten Rechten auch im internationalen Bereich Rechnung zu tragen." Daran hält sie fest. Im übrigen kann ich nur erneut unterstreichen, daß die Bundesregierung unverändert für das Selbstbestimmungsrecht eintritt. Die Bundesregierung geht bei ihrer Politik von ihren eigenen Vorstellungen über das Sebstbestimmungsrecht und eine freiheitlich-demokratische Rechts- und Gesellschaftsordnung aus. Im Brief zur deutschen Einheit, der im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags am 12. August 1970 dem sowjetischen Außenministerium zugestellt wurde, hat der Bundesminister des Auswärtigen festgestellt, daß die Bundesregierung an ihrem Ziel festhält, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Im übrigen darf ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6) der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und FDP betreffend Außenpolitik der Bundesregierung vom 21. Januar 1971 (Drucksache VI/ 1728) sowie aus jüngster Zeit auf die Antwort auf die Frage 2 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Deutschland- und Außenpolitik vom 11. November 1971 aufmerksam machen. Die Bundesregierung hat in beiden Erklärungen eingehend zu dem von Ihnen aufgeworfenen Problem Stellung genommen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10429 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 94 und 95) : Wie gedenkt die Bundesregierung, auf den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu reagieren, eine Ministerratstagung für unerledigte Fälle abzuhalten, in der vor allem die große Zahl von Verordnungs-, Richtlinien- und Entscheidungsvorschlägen der Kommission auf den Gebieten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und der Beseitigung technischer Handelshemmnisse behandelt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um den enormen Rückstand bei den Beschlußfassungen des Ministerrats aufzuholen und künftig zu vermeiden? Der Gedanke, die Arbeitsrückstände des Rats der EG in einer besonderen Tagung abzuräumen, ist in der letzten Zeit verschiedentlich erwogen worden. Namentlich der Bundeskanzler hat sich dafür eingesetzt. Eine konkrete Anregung des Bundesministers des Auswärtigen, eine evtl. auch mehrtägige Ratstagung ins Auge zu fassen, auf der die entscheidungsreifen Kommissionsvorschläge beschleunigt zu behandeln wären, ist in Brüssel allgemein günstig aufgenommen worden. Z. Z. sind dort die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten im Gange, aufgrund deren über die Einberufung einer solchen Tagung entschieden werden soll. Ich denke, daß damit die Frage nach dem Interesse der Bundesregierung an einer beschleunigten Erledigung der Arbeitsrückstände des Ministerrats beantwortet ist. Der Vorwurf enormer Rückstände ist nicht berechtigt. Im vergangenen November hat die Kommission eine lange Liste vorgelegt, in der alle ihre damals noch anstehenden Vorschläge, Entwürfe, Berichte oder Mitteilungen enthalten waren, zu denen sie eine Entscheidung oder Stellungnahme des Rats erwartete. Diese Liste sollte zur Unterrichtung der Beitrittskandidaten und gegebenenfalls zur Konsultation zwischen diesen und der Gemeinschaft dienen. Sie verfolgte also in keiner Weise den Zweck, auf Arbeitsrückstände aufmerksam zu machen und unterscheidet deshalb auch nicht die Fälle, in denen die Beratung normal fortschreitet, von den echten Rückständen, in denen sich eine Entscheidung, aus welchen Gründen auch immer, verzögert. Die zuständigen Bundesministerien prüfen z. Z. unter Federführung des BMWF diese Liste. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen; es hat sich vorläufig ergeben, daß unter den rd. 400 von der Kommission aufgeführten Vorgängen nur etwa 20 bis 25 % Kommissionsvorschläge stecken, bei denen der Rat im Verzug sein dürfte. Die Bundesregierung ist bereit, nach Kräften an der Erledigung dieser Rückstände mitzuwirken. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 17. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 96) : Ist bei dem Besuch des Bundeskanzlers im Iran die von der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD vorgenommene Charakterisierung der Regierung des Iran als „eines faschistischen Schah-Regimes" zur Sprache gekommen, und teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Die Ansicht der Bundesregierung ergibt sich eindeutig aus der Erklärung des Bundeskanzlers in Teheran, in der er den Respekt betonte, mit dem wir die vielfältigen iranischen Bemühungen um den Aufbau des modernen Iran verfolgen. Darüber hinaus stellte der Bundeskanzler in seiner Ansprache in Teheran fest, daß beide Regierungen, also auch die iranische, sich einer Politik verpflichtet wissen, die dem gesicherten Frieden dient, und daß sie sich in dem Willen zu noch intensiveren Bemühungen um die beharrliche Sicherung des Friedens einig wissen. Das schließt aus, daß die Bundesregierung sich mit der von Ihnen zitierten Charakterisierung identifiziert. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 100 und 101) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen den Beschluß des isländischen Parlaments vom 15. Februar 1972, die Fischereifreigrenze von 12 auf 50 sm auszudehnen, zu unternehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Durchführung dieses Parlamentsbeschlusses eine kontinuierliche und ausreichende Versorgung des deutschen Markts mit Frischfisch nicht mehr gewährleistet ist und die Fischindustrie zum Erliegen kommt? Was die Bundesregierung gegen den Beschluß des isländischen Parlaments zu unternehmen gedenkt, habe ich soeben bereits dargelegt. Es trifft zu, daß 62 %der Anlandungen der deutschen Frischfischtrawler in den letzten Jahren aus den Gewässern um Island stammten. Diese Fänge, die sich im Durchschnitt der Jahre 1961 bis 1970 auf 120 000 t jährlich beliefen, würden bei einer Ausdehnung der isländischen Fischereizone auf 50 sm vollständig entfallen, weil die Fischerei auf die geringen Bestände außerhalb dieser Zone allein nicht lohnend wäre. Es bestehen auch keine nennenswerten Ausweichmöglichkeiten, weil die in Reichweite der deutschen Frischfischflotte liegenden Fanggebiete vor der norwegischen Küste und in der Nordsee seit Jahren so stark befischt sind, daß ein verstärkter Einsatz dort unrentabel wäre. Diese Versorgungslücke könnte auch durch die Fänge der Kutterfischerei und. Frischfischimporte nicht ausgefüllt werden, weil deren Menge und Sortiment für eine kontinuierliche und ausreichende Versorgung des deutschen Marktes unzureichend sind. Daher würden auch Handels- und Verarbeitungsbetriebe empfindlich betroffen. 10430 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 102) : Warum hat die Bundesregierung die Erklärung des sowjetischen Deutschlandexperten Valentin Bereshkow, daß die Nichtratifizierung der Ostverträge „schlimme Folgen" haben und die Möglichkeit sogar eines „heißen Krieges" nicht ausschließen würde, nicht sofort und energisch als unzulässige Einmischung in die politische Entscheidungsfreiheit eines souveränen Staates und eines frei gewählten Parlaments zurückgewiesen, und muß nicht die wiederholte Beteuerung der Bundesregierung, „die Verträge werden ratifiziert", als Ursache für die sowjetische Haltung gesehen werden? Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie sich, wenn es erforderlich wird, gegen Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu wehren weiß. Das gilt ganz besonders für die Entscheidungsfreiheit des Deutschen Bundestages. Bundesminister Genscher hat erst kürzlich gegenüber der Presse zum Ausdruck gebracht, daß er „bestimmte ausländische Stimmen" zur Haltung der Opposition gegenüber den Ostverträgen für „unangebracht und unangemessen" halte. Allerdings mehren sich auch im westlichen Ausland die Stimmen, die sehr unglückliche Folgen voraussagen, falls die Verträge scheitern sollten. Die Bundesregierung hält es nicht für sachlich gerechtfertigt, derartige Äußerungen in jedem Einzelfall als Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes zurückzuweisen. Auch unsere Politiker und unsere Presse nehmen für sich in Anspruch, politische Entscheidungen in anderen Ländern zu kommentieren und gegebenenfalls recht weitreichende Betrachtungen über die Folgen derartiger Entscheidungen anzustellen. Im Falle des sowjetischen Deutschlandexperten Bereshkow lagen widersprüchliche Meldungen über seine Äußerungen in Berlin (West) vor. Die Berichte von dpa und der Berliner „Morgenpost" (Springer) wichen von einander ab. Das Auswärtige Amt hat sich sofort um eine authentische Unterrichtung über die Äußerungen Bereshkows bemüht. Sie sehen danach weit weniger bedenklich aus, als es aufgrund der ersten Presseberichte den Anschein hatte. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 103) : Ist die Bundesregierung davon informiert, daß die niederländische Regierung einen Antrag zur Änderung der Römischen Verträge vorbereitet, in dem vorgesehen ist, daß die „DDR" nach Abschluß eines Generalvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland von der EWG nicht mehr länger als innerdeutscher Handelsraum betrachtet werden soll, sondern als Drittland wie die anderen Ostblockländer, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser niederländischen Initiative entgegenzuwirken? Nein, das ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 106 und 107) : Ist es richtig, daß der von der sowjetischen Regierung als sowjetischer Generalkonsul in Hamburg vorgesehene Botschaftsrat an der sowjetischen Botschaft in Bonn, German Vladimirov, stellvertretender Leiter des sowjetischen Geheimdienstes (KGB) für die Bundesrepublik Deutschland ist? Hat die Bundesregierung ein Agrément für Herrn Vladimirov als sowjetischer Generalkonsul bereits erteilt, oder beabsichtigt sie, ein solches zu erteilen? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, diese Frage hier zu erörtern. Wenn es je Anlaß geben sollte, eine solche Frage zu stellen, so wäre sie im entsprechenden Parlamentarischen Vertrauensmännergremium zu behandeln. Insofern beziehe ich mich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann und auf die Antwort Bundesminister Genschers in der Fragestunde vom 13. Oktober 1971 in der gleichen Sache. Die sowjetische Regierung hat bisher nicht um ein Exequatur für Botschaftsrat Vladimirov als sowjetischer Generalkonsul in Hamburg nachgesucht. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 16. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 1 und 2) : Wenn die Bundesregierung, wie in der Fragestunde vom 24. Februar 1972 erklärt, die Regierungsanzeige über die Erweiterung der EWG nur in einer bestimmten Anzahl von Zeitungen veröffentlicht hat, um welche Zeitungen, mit welcher Auflagenzahl und welchem Kostenbetrag handelt es sich? Wenn die Bundesregierung (Fragestunde vom 24. Februar 1972) der Auffassung ist, „daß die Europapolitik eine gemeinsame Angelegenheit ist", aus welchen Gründen hat sie dann in der Ende Januar 1972 gestarteten Anzeigenaktion den Eindruck zu erwecken versucht — was wohl der einzige Zweck der Anzeige war —, daß der Bundesregierung allein das Verdienst in der Europapolitik zuzuschreiben wäre? Die Anzeige zur Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften ist in Boulevardzeitungen, politischen Wochenzeitungen, überregionalen Zeitungen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10431 und in über die Landesgrenzen hinaus verbreiteten regionalen Blättern gestreut worden. Die Gesamtauflage dieser Zeitungen beträgt 7,4 Millionen. Die Kosten belaufen sich nach der jetzt vorliegenden Schlußrechnung nur noch auf 144 000 DM. In der Anzeige ist nicht gesagt worden, daß der Bundesregierung allein das Verdienst in der Europapolitik zuzuschreiben ist. Richtig ist allerdings, daß nach jahrelanger Stagnation auf der Gipfelkonferenz in Den Haag am 2. Dezember 1969 der Durchbruch zur Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften gelungen ist. Daran hatten Bundeskanzler Brandt und Bundesaußenminister Scheel einen großen Anteil. Darauf wurde in der Anzeige hingewiesen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 3) : Was hat die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten veranlaßt, um bei der italienischen Regierung die Begnadigung des seit Kriegsende inhaftierten Herbert Kappler zu erreichen? Die auf ausschließlich humanitäre Erwägungen gestützte Verwendung der Bundesregierung für eine Begnadigung des Herrn Kappler ist in mehreren Fragestunden des Bundestages bereitsdargelegt worden. Die Bundesregierung wird ,die Angelegenheit des Herrn Kappler im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin im Auge behalten. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 4 und 5) : Welche Auswirkungen auf die deutsche Hochseefischerei hat die Ausweitung der Fischereigrenze vor den Küsten Islands von 12 auf 50 sm, die vor kurzem vom isländischen Parlament beschlossen worden ist? Hält die Bundesregierung es für möglich, diese Einschränkung der Fanggründe der deutschen Hochseefischerei wieder rückgängig zu machen oder ihr in anderer Weise zu helfen? Die Verwirklichung des Beschlusses des isländischen Parlaments vom 15. Februar 1972, wonach die Fischereigrenzen Islands mit Wirkung vom 1. September 1972 ab von 12 auf 50 Seemeilen erweitert werden sollen, hätte für die deutsche Hochseefischerei sehr ernste Folgen. 62 % ,der Anlandungen der deutschen Frischfischtrawler stammten in den letzten Jahren aus den Gewässern um Island. Diese Fänge, die sich im Durchschnitt ,der Jahre 1961 bis 1970 auf 120 000 t jährlich beliefen, würden bei einer Ausdehnung der isländischen Fischereizone auf 50 Seemeilen vollständig entfallen, weil die Fischerei auf die geringen Bestände außerhalbdieser Zone allein nicht lohnend wäre. Nennenswerte Ausweichmöglichkeiten. bestehen nicht, weil die in Reichweite ,der deutschen Frischfischflotte liegenden Fanggebiete vor der norwegischen Küste und in der Nordsee seit Jahren so stark befischt sind, daß ein verstärkter Einsatz dort unrentabel wäre. Diese Versorgungslücke könnte ,auch durch die Fänge der Kutterfischerei und Frischfischimporte nicht ausgefüllt werden, weil deren Menge und Sortiment für eine kontinuierliche und ausreichende Versorgung des deutschen Marktes unzureichend sind. Daher würden auch Handels- und Verarbeitungsbetriebe empfindlich betroffen. Die Erlöseeinbußen würden für die Hochseefischerei etwa 80 bis 100 Millionen DM jährlich betragen. Die Verluste bei den Handels- und Verarbeitungsbetrieben wären entsprechend ihrer Wertschöpfung bedeutend höher. Etwa 1200 Arbeitsplätze auf See und 6000 Arbeitsplätze an Land wären betroffen. Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs über die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Island streitige Frage herbeizuführen, ob die von Island angekündigte Erweiterung der Fischereizone Islands auf 50 sm mit ,den geltenden Regeln des Völkerrechts vereinbar ist. Die Bundesregierung hofft, daß die isländische Regierung bereit sein wird, für die Dauer des Prozesses mit der Bundesregierung eine vorläufige Regelung zu vereinbaren, wonach deutsche Hochseefischer in bisherigem Umfang in den streitigen Gewässern der hohen See auch nach dem 1. September 1972 fischen können. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarlischen Staatssekretärs Moersch vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage 'B 6) : Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die Dokumentation über die „Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, während andererseits von Deutschen begangene Greueltaten immer wieder der Weltöffentlichkeit vor Augen geführt werden? Die Gründe, warum die Bundesregierung die Dokumentation über die „Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges" der 10432 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht hat, bestehen unverändert weiter. Sie sind in der 229. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. April 1969 von Herrn Bundeskanzler Brandt in seiner damaligen Eigenschaft als Bundesminister des Auswärtigen und wiederholt auch später in den Fragestunden des Deutschen Bundestages dargelegt. worden. Die Frage der Veröffentlichung wird erst entschieden werden, wenn die Gesamtdokumentation vorliegt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 7 und 8) : Kann der Zeitraum verkürzt werden, der bei der Erstattung von Rückführungskosten von Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland zwischen der Festsetzung der Umrechnungskurse durch den Bundesminister des Innern und ihrer Mitteilung gegenüber den mit der Erstattung betrauten Behörden besteht, indem diesen Behörden die Kurse mitgeteilt werden? Können künftig die Umrechnungskurse wieder wie früher für einen längeren Zeitraum festgesetzt werden? Die Deutsche Bundesbank zeigt dem Bundesministerium des Innern die Umrechnungskurse für die Deutsche Mark in den europäischen Ostblockstaaten an, sobald Kursabweichungen von mehr als 1 °/o eintreten. Das Bundesministerium des Innern gibt die Kursänderungen unverzüglich den obersten Landesbehörden bekannt, welche die von ihnen mit der Erstattung von Rückführungskosten betrauten Behörden unterrichten. Eine Mitteilung der Kurse unmittelbar an die unteren Verwaltungsbehörden ist wegen der damit verbundenen Umgehung der obersten Landesbehörden nicht möglich. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Deutschen Bundesbank über Änderungen der Umrechnungskurse und der Unterrichtung ,der mit der Erstattung von Rückführungskosten betrauten Behörden läßt sich seitens der Bundesregierung nicht verkürzen. Die Geltungsdauer der bekanntgegebenen Kurse wird nicht durch die Bundesregierung bestimmt; sie war in der letzten Zeit bedingt durch die häufig eingetretenen Kursänderungen. Die Entwicklung auf dem Devisenmarkt läßt erwarten, daß die Umrechnungskurse, die bei der Erstattung von Rückführungskosten anzuwenden sind, künftig für einen längeren Zeitraum gelten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Technischen Hilfswerk Wetzlar dem Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 14. Februar 1972 unterbreiteten Vorschlag, das in der Nähe der Stadt Wetzlar seit vier Jahren leerstehende Munitionslager für Zwecke des Technischen Hilfswerkes herzurichten, zumal die auf dem Gelände der Gemeinde Solms errichteten Gebäude bereits Eigentum des Bundes sind? Der mir mit Schreiben vom 14. Februar 1972 durch den Ortsbeauftragten des THW Wetzlar unterbreitete Vorschlag, das THW Wetzlar in dem in der Nähe Wetzlars gelegenen ehemaligen Munitionslager unterzubringen, wird von der Bundesregierung positiv beurteilt. Die notwendigen Schritte zur Nutzbarmachung des Objektes sind eingeleitet worden. In einer Besprechung am 23. Februar 1972 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Solms haben nach meinen Informationen der Landesbeauftragte des THW für Hessen und Vertreter der zuständigen Oberfinanzdirektion und des Bundesvermögensamtes Gießen über die Überlassung des Grundstücks verhandelt. Nach Vorlage eines Bauantrags mit Raumbedarfs-plan durch das THW und Erstellung von Bauunterlagen durch das örtliche Bauamt wird das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz über die Instandsetzung und Herrichtung der Baulichkeiten für die Zwecke des THW befinden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zuwanderung nach München im Jahre 1971 sich noch immer auf 31 000 Personen belaufen hat, ca. 30 000 Wohnungen fehlen, darunter ca. 14 000 Sozialwohnungen, die Zahl der Räumungen seit Jahren ca. 300 Fälle jährlich beträgt und 6332 Wohnungsnotstands-fälle in München registriert sind? Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht dieser Umstände die Verordnung über Räumungsfristen in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München vom 23. April 1970 his zum 31. Dezember 1974 zu verlängern? Der Bundesregierung ist die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt in München, die durch die anhaltende Zuwanderung entstanden ist, bekannt. Die Bundesregierung hat, um der erwähnten angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in München schnell Rechnung zu tragen, am 23. April 1970 durch die Verordnung über Räumungsfristen die Höchstdauer der Räumungsfristen für München (Stadt und Land) von einem auf zwei Jahre verlängert. Die Bundesregierung hält im Interesse aller Beteiligten eine gesetzliche Regelung für die bessere Lösung, bei der es nach Möglichkeit gar nicht erst zu einem Räumungsurteil kommt, solange für den Mieter angemessener Ersatzwohnraum zu zumut- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10433 baren Bedingungen nicht zur Verfügung steht. Eine solche Regelung ist nach Auffassung der Bundesregierung durch das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 25. November 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1839) und durch die Änderungen der Sozialklausel des sozialen Mietrechts durch das Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1745) erfolgt: Nach dem zuerst genannten Gesetz kann ein Vermieter von Wohnraum nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dartut; schon diese Regelung wird bewirken, daß die Zahl der Kündigungen und damit der Räumungsprozesse merklich zurückgehen wird. Selbst wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat, ist durch die Ergänzung der Sozialklausel (§ 556 a Abs. 1 BGB) klargestellt, daß das Fehlen einer angemessenen Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen für den Mieter und seine Familie eine Härte darstellt; diese Härte kann nach den Umständen des Einzelfalles gewichtiger als das berechtigte Interesse des Vermieters sein und daher zur Verlängerung des Mietverhältnisses führen mit der Folge, daß ein Räumungsurteil trotz eines berechtigten Interesses des Vermieters nicht ergehen kann. Die Verordnung über Räumungsfristen in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München tritt nach ihrem § 3 erst mit Ablauf des 31. Dezember 1972 außer Kraft; Entscheidungen über Räumungsfristen, die vorher ergangen sind, werden hierdurch nicht berührt. Die Bundesregierung wird rechtzeitig vor diesem Termin prüfen, ob trotz der zuvor geschilderten wesentlichen Verbesserungen des Mietrechts eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über das Jahresende hinaus (u. a. für die Räumungstitel aus der Zeit vor Inkrafttreten der Änderungen des Mietrechts) geboten ist. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß bei der Vergabe von Aufträgen an Teilstücken der A 14 deutsche Angebote aus konjunkturellen Gründen bevorzugt werden sollten, und hält die Bundesregierung die Vergabe von Aufträgen an ausländische Unternehmer, die ein niedrigeres Angebot auf Grund der unterschiedlichen Lohn- und Sozialabgabenbelastung unterbreiten können, mit den Prinzipien einer vernünftigen Wettbewerbspolitik für vereinbar? Die Bundesregierung ist bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an bestimmte Grundsätze gebunden. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der das günstigste Angebot abgegeben hat. Durch den sog. Liberalisierungserlaß der Bundesregierung aus dem Jahre 1960 ist die bis dahin mögliche Diskriminierung von Ausländern grundsätzlich untersagt worden. Eine Diskriminierung ist auch nach dem inzwischen erreichten Integrationsstand in der EWG — zumal unter Berücksichtigung der im Juli 1971 erlassenen Liberalisierungs- und Koordinierungsrichtlinien für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge — nicht mehr möglich. Die Bundesregierung hat sich auch im Rahmen der EWG-Initiative für eine gemeinsame Industriepolitik ausdrücklich für die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und die strikte Beachtung des Diskriminierungsverbots ausgesprochen. Andernfalls würde einem Protektionismus der einzelnen Mitgliedstaaten der Weg geöffnet, der mit dem erklärten Interesse der deutschen Industrie, verstärkt auf ausländischen Beschaffungsmärkten zum Zuge zu kommen, nicht vereinbar wäre. Mit dieser Auffassung der Bundesregierung wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn sie bei der Vergabe von Aufträgen für Teilstücke der A 14 deutsche Unternehmer begünstigen würde. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren westlichen Nachbarn fallen Unterschiede in den Löhnen und bei den Sozialabgaben nicht derart ins Gewicht, daß es deshalb — mit welcher Begründung auch immer — gerechtfertigt wäre, ausländische Bieter vom Wettbewerb auszuschließen. Bei den Brüsseler Beratungen über die Bauvergaberichtlinien ist auch die Frage unterschiedlicher Lohn- und Sozialabgaben erörtert worden. Der Ministerrat war der Meinung, daß diese Frage, die sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen immer wieder stellt, ggf. in einem größeren Rahmen gelöst werden sollte. Die Auswirkungen, die sich aus der Beschäftigung osteuropäischer Baufirmen ergeben, wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antworten auf die Kleinen Anfragen Drucksachen VI/3093 und VI/3129 behandeln. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage B 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungsaussichten im Ost-West-Handel, nachdem die comecon-Länder bisher den Handel mit dem Westen im wesentlichen bei unvorhergesehenen Störungen auf den Binnenmärkten betrieben haben? Die Entwicklungsaussichten des Ost-West-Handels hängen entscheidend davon ab, inwieweit die 10434 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 COMECON-Länder verstärkt an der internationalen Arbeitsteilung teilnehmen wollen. Bisher sind im COMECON die darin liegenden Vorteile noch nicht voll genutzt worden. In den stärker außenhandelsorientierten osteuropäischen Staaten bahnt sich jedoch im Zuge der Wirtschaftsreformen eine entscheidende Neubewertung des Außenhandels an. Dieser soll nicht mehr nur den kurzfristigen Ausgleich unvorhergesehener Störungen auf dem Binnenmarkt herbeiführen, sondern langfristig einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum erbringen. Eine Reihe von industriellen Kooperationen zwischen westeuropäischen und osteuropäischen Unternehmen zeigt, daß diese Neuorientierung sich zum Teil bereits in der Praxis vollzieht. Wenn diese Entwicklung weiter günstig verläuft, wird sich dies auf den Ost-West-Handel sehr positiv auswirken. Die Bundesregierung fördert die Ausweitung der Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen, indem sie bestehende Hemmnisse abbaut. Sie ist der Auffassung, daß zwar kurzfristig eine spektakuläre Entwicklung des Ost-West-Handels nicht zu erwarten, daß aber langfristig eine Vertiefung der Arbeitsteilung zwischen Ost- und Westeuropa durchaus möglich ist. Die Erörterung wirtschaftlicher Fragen auf einer Europäischen Sicherheitskonferenz kann hierzu beitragen. Gerade von den osteuropäischen Staaten wird die Bedeutung einer gesamteuropäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit als Thema für eine solche Konferenz immer wieder betont. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 14 und 15) : Trifft die Meldung der Westfälischen Rundschau vom 3. März 1972 zu, daß die Wirtschaftsverbände auf die Bundesregierung mit dem Ziel einwirken, daß zusätzliche Schachtanlagen im Ruhrgebiet stillzulegen sind und dafür polnische Steinkohle importiert werden soll? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung der Wirtschaftsverbände, oder denkt sie daran, das vereinbarte Anpassungsprogramm im Steinkohlebergbau durchzuführen? Die Meldung trifft nicht zu. Die Bundesregierung sieht sich von seiten der Wirtschaftsverbände keinen Einwirkungen ausgesetzt, die ein Abgehen von der 1968 eingeschlagenen Kohlepolitik bedingen würden. Meinungsäußerungen zu aktuellen energiepolitischen Problemen sind als Echo der interessierten Wirtschaftsbereiche zu betrachten. Sie bieten eine willkommene Gelegenheit, den Standpunkt der Bundesregierung erneut darzulegen. Die Bundesregierung verfolgt ihre Politik der Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus konsequent weiter. Sie geht in ihrer Kohlepolitik davon aus, daß die heimische Kohle auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung — besonders in den Bereichen Verstromung und Verkokung — leisten kann. Die Bundesregierung setzt durch ihre dem Steinkohlenbergbau gewährten Absatz-, Struktur- und Sozialhilfen sowie durch die bestehenden flankierenden Maßnahmen einen Rahmen, innerhalb dessen die Unternehmen selbst Entscheidungen über ihre Förderplanung treffen müssen. Gerade die geltenden Regelungen für die Kohleeinfuhr im Kohlezollkontingentgesetz haben sich dank ihrer flexiblen Handhabung als ein äußerst wertvolles Mittel erwiesen, um den Anpassungsprozeß nicht abrupt, sondern unter Beachtung der regional- und sozialpolitischen Folgen von Stillegungen geordnet ablaufen zu lassen. Der Druck zur Fördereinschränkung als Folge des Strukturwandels trifft vor allem die Ruhrkohle AG. Er spiegelt sich gegenwärtig in einer rückläufigen Nachfrage, wachsenden Halden, anhaltendem Kostendruck und einer schlechten Ertrags- und Liquiditätslage wider. Die Ruhrkohle AG hat deshalb eine beschleunigte Abwicklung des im Juni 1971 beschlossenen Gesamtanpassungsprogramms vorgesehen. Gerade in der jetzigen schwierigen Situation des deutschen Steinkohlenbergbaus kann eine zusätzliche Freigabe von Kohleimporten nicht in Betracht gezogen werden. Sie würde einen Bruch in der bisherigen Kohlepolitik bedeuten und in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stoßen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung bereit, Ausgaben für Liebesgabenpakete in die DDR im Lohnsteuerjahresausgleich künftig auch dann steuerlich anerkennen zu lassen, wenn es sich beim jeweiligen Empfänger der Sendung nicht um Verwandte handelt? Aufwendungen für dem Lebensunterhalt dienende Paket- und Päckchensendungen an Bewohner der DDR können nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes nur dann zu einer Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR erwachsen grundsätzlich zwangsläufig, weil hier entweder eine rechtliche oder eine sittliche Pflicht zur Unterstützung dieser Personen besteht. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10435 Es ist bekannt, daß viele Pakete und Päckchen auch an Nichtverwandte in der DDR versandt werden. Bei Zuwendungen an Nichtverwandte kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Zwangsläufigkeit nur bejaht werden, wenn besondere persönliche Beziehungen zu der unterstützten Person dies rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1966 VI 320/65 — Bundessteuerblatt 1966 Teil III S. 534 — und den darin angeführten weiteren Rechtsprechungshinweis). Ob dies der Fall ist, kann nur nach den gesamten Umständen des Einzelfalls entschieden werden. Die allgemeine sittliche Pflicht zu helfen, wo Not ist, reicht allein nicht aus, die Zwangsläufigkeit zu begründen. Daran muß festgehalten werden, so daß auch eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes nicht befürwortet werden kann. Es ist nicht möglich, jede altruistische Tat steuerlich zu honorieren. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Börner (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die bisher von den amerikanischen Streitkräften genutzten Wohnungen in der Kennedystraße und in der Breitscheidstraße in Kassel dem Magistrat der Stadt Kassel für die Unterbringung einkommensschwacher Fa-milieu zur Verfügung zu stellen? Wann werden die amerikanischen Streitkräfte diese in der Kennedystraße und Breitscheidstraße in Kassel gelegenen Wohnungen räumen? Die Bundesregierung ist leider nicht in der Lage, die 116 Wohnungen in Kassel, Kennedystraße und Breitscheidstraße, nach Rückgabe durch die US-Streitkräfte der Stadt Kassel zur Verfügung zu stellen. Sie benötigt diese Wohnungen zur Deckung des Wohnraumbedarfs für Angehörige der Bundeswehr. Dieser Bedarf wird durch die Belegung der Kasernenanlage in Rothwesten bei Kassel, die demnächst von den US-Streitkräften zurückgegeben wird, verursacht. In einer Besprechung zwischen den US-Streitkräften, der Bundeswehr und der Bundesvermögensverwaltung am 10. Februar 1972 in Kassel haben die US-Streitkräfte erklärt, daß sie die 36 Wohnungen in der Breitscheidstraße im August/ September 1972 räumen werden. Von den 80 Wohnungen in der Kennedystraße werden die ersten 30 Wohnungen im Oktober 1972 freigemacht werden. Der Zeitplan für die Räumung der übrigen Wohnungen wird z. Z. erstellt und soll der Bundesvermögensverwaltung im April 1972 zugeleitet werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 20) : Trifft es zu, daß bei einem Manöver der amerikanischen Streitkräfte in der Gemeinde Medard innerhalb einer Stunde ein Schaden von etwa 50 000 DM angerichtet wurde, der zum Teil darauf zurückzuführen ist, daß die Kettenfahrzeuge der amerikanischen Streitkräfte bei 30 Grad ins Schatten ohne Gummibeläge auf den aufgeweichten Straßen fuhren, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls auf die amerikanischen Streitkräfte einzuwirken, damit solche Schäden in Zukunft auf ein erträgliches Maß herabgemindert werden? Die Schäden, die amerikanische Manövertruppen an Straßen und einer Brücke in der Gemeinde Me-dard angerichtet haben, konnten bei ihrer relativen Geringfügigkeit der Bundesregierung nicht bekannt sein. Ich habe mich jedoch bei den für die Abwicklung der Schäden zuständigen Landesbehörden danach erkundigt. Ein unsachgemäßes Verhalten von Manövertruppen wird leider nicht immer völlig ausgeschlossen werden können. Nach den Mitteilungen, die ich von den Landesbehörden erhalten habe, haben in der Tat einige der eingesetzten amerikanischen Kettenfahrzeuge keinen Kettenschutz benutzt. Doch habe ich den Mitteilungen nicht entnehmen können, daß gerade dies die spezifische Ursache für die Schäden war. Vielmehr habe ich den Eindruck, daß die Schäden auch bei Benutzung von Kettenschutz entstanden sein würden. Für die Entschädigungsbehörden des Landes ist dies auch ohne Belang, da der durch das Manöver — gleichviel wie im einzelnen — verursachte Schaden jedenfalls zu ersetzen ist. Wir ich erfahre, sind die Landesbehörden auch mit der Feststellung der Höhe der Schäden bereits weit fortgeschritten. Zu Ihrer Frage, wie die Bundesregierung auf die amerikanischen Streitkräfte einzuwirken gedenkt, damit solche Schäden in Zukunft auf ein erträgliches Maß herabgemindert werden, hat mir der hierfür zuständige Bundesminister der Verteidigung folgendes mitteilen lassen: Übungen der Stationierungsstreitkräfte sind, wie Übungen der Bundeswehr, anzumelden. In der Anmeldung sind Einzelheiten über das bei der Übung zu benutzende Gebiet, die Zahl der teilnehmenden Soldaten, Räder- und Kettenfahrzeuge und dergl. mitzuteilen. Ggf. werden von der die Übung genehmigenden Behörde Auflagen gemacht, durch die die Benutzung gewisser Straßen, Gewässer usw. beschränkt wird. Diese Auflagen werden von den Stationierungsstreitkräften im allgemeinen auch beachtet. Sollten jedoch im vorliegenden Falle die Schäden durch die Nichtbeachtung von Auflagen entstanden sein, so wird der Bundesminister der Verteidigung an die US-Streitkräfte herantreten und unter Hinweis auf den entstandenen Schaden auf die Verhütung künftiger Schäden hinwirken. 10436 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage B 21) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Rahmen des Eventualhaushaltes 1972 den Gemeinden auch Mittel für die Errichtung von Sportstätten zu gewähren? Für den Fall einer rückläufigen konjunkturellen Entwicklung hat der Bund im Eventualhaushalt u. a. 300 Millionen DM zur Durchführung eines gemeindlichen Investitionsprogramms vorgesehen, um besonders bedeutsame Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu fördern. Für die Förderung kommen u. a. auch Sporteinrichtungen und Sportanlagen in Betracht. Voraussetzung für die Förderung ist, daß es sich um zusätzliche Investitionen handelt, d. h., daß sie für 1972 noch nicht fest eingeplant waren oder ihre Durchführung bisher nicht sichergestellt war. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll durch die Landesbehörden erfolgen. Außerdem sollen die Bundesmittel für den Ausbau von Stadien für die Fußballweltmeisterschaft 1974 im Rahmen des Eventualhaushalts um 30 Millionen DM aufgestockt werden. Ob es zur Ausführung des Eventualhaushaltes kommt, hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab. Der Konjunkturrat für die öffentliche Hand und der Finanzplanungsrat gelangten in ihrer gemeinsamen Sitzung am 9. März 1972 zu der Auffassung, daß bei der gegenwärtigen koniunkturellen Situation eine Notwendigkeit, die Eventualhaushalte des Bundes und der Länder zu aktivieren, nicht besteht. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung der gleichen Ansicht wie der Bund der Steuerzahler, daß jetzt nämlich der konjunkturell günstigste Zeitpunkt für die Rückerstattung des Konjunkturzuschlags ist, weil angesichts der allgemein pessimistischen Konjunkturheurteilung und der dadurch bedingten Sorge vieler Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze zu erwarten ist, daß die privaten Haushalte die ihnen aus der Rückzahlung zufließenden Gelder nicht für Konsumzwecke ausgeben, sondern sparen werden, wodurch zugleich der Spielraum für eine inflationsfreie Kreditfinanzierung öffentlicher Aufgaben erweitert wird? In der Bundestagsdebatte über den Jahrenswirtschaftsbericht 1972 der Bundesregierung am 15. März 1972 hat Herr Bundesminister Prof. Dr. Schiller die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags zum 15. Juni 1972 angekündigt. Ich darf sicherlich unterstellen, daß durch diese Bekanntgabe des Rückzahlungstermins Ihre Frage beantwortet ist. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 23 und 24) : Treffen die Angaben der Aktion „Das sichere Haus" in München zu, nach denen sich in den Haushallen der Bundesrepublik Deutschland jährlich 11 000 tödliche Unfälle ereignen? Welche Möglichkeiten der Unfallverhütung sieht die Bundesregierung? Die von Ihnen zitierten Zahlen beruhen auf Erhebungen von sechs statistischen Landesämtern aus dem Jahre 1969, die auf die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik hochgerechnet worden sind. Da von den sechs statistischen Landesämtern rd. 70 % der Bevölkerung erfaßt wurden, kann davon ausgegangen werden, daß die angegebene Zahl der tödlichen Unfälle in der von Ihnen genannten Größenordnung zutrifft. Darauf wurde auch im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 hingewiesen. Die absolute Zahl der tödlichen Unfälle gibt nur zu einem Teil Auskunft über das Unfallgeschehen im häuslichen Bereich. Darüber hinaus ist es erforderlich, auch die Zahl der nicht tödlichen Unfälle zu ermitteln und nähere Informationen über die einzelnen Unfallursachen und Unfallschwerpunkte zu erhalten. Das ist schwieriger als im betrieblichen Bereich. Um über Arbeit und Umfang des Unfallgeschehens bessere Informationen zu erhalten, hat inzwischen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung ein statistisches System zur periodischen Ermitlung von Unfällen im Bereich Heim und Freizeit entwickelt, das zur Zeit durch eine Repräsentativbefragung der Bevölkerung auf seine Anwendbarkeit in der Praxis erprobt wird. Ohne dein Ergebnis der Befragung vorgreifen zu wollen, hoffe ich doch, daß sich hier eine Möglichkeit eröffnet, die statistischen Erfassungsmethoden zu verbessern. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es durch das Gesetz über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten in Kürze möglich sein wird, genauere Angaben über das Unfallgeschehen in diesen drei Bereichen zu erhalten. Auf der Grundlage solcher Zahlen wird es eher möglich sein, in diesem Bereich die vom Gesetzgeber angestrebten Unfallverhütungsmaßnahmen gezielt und wirksam einzuleiten. Neben der Ermittlung der Zahlen ist die nähere Erforschung des Unfallgeschehens im häuslichen Bereich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung intensiviert worden. Die Arbeiten sollen das Unfallgeschehen im häuslichen Bereich aufhellen und allen, die sich damit befassen, eine Hilfe bei der Auswahl der jeweils zweckmäßigsten und wirkungsvollsten Unfallverhütungsmaßnahme sein. Auf der Grundlage der ausgewerteten Forschungsergebnisse werden dann gezielte Aufklärungsmaßnahmen ergriffen werden. Als Beispiel Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10437 sei hier die Arbeit der Universitätskinderklinik Freiburg genannt, in der ein Verfahren zur Ermittlung von Kinderunfällen in Haus, Schule und Freizeit entwickelt, eine Analyse dieser Unfälle durchgeführt und Ansatzpunkte für die Verhütung ,derartiger Unfälle aufgezeigt werden. Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Unfallgeschehens ist mit den Instrumenten des Gesetzes über technische Arbeitsmittel zu leisten. Inzwischen wurden 529 inländische Sicherheitsstandards und -regeln für technische Arbeitsmittel, durch die auch Haushaltsgeräte, Sport- und Bastelgeräte sowie das Spielzeug erfaßt werden, bezeichnet. Diese sicherheitstechnischen Festlegungen, die vom Hersteller oder Einführer technischer Arbeitsmittel zu beachten sind, werden weiter ergänzt und in Verzeichnisse aufgenommen. Für die Prüfung der technischen Arbeitsmittel sind inzwischen 13 Prüfstellen anerkannt worden. Die von den Prüfstellen erteilten Sicherheitszeichen ermöglichen dem Käufer eine zuverlässigere Beurteilung der angebotenen Gegenstände oder Geräte in sicherheitstechnischer Hinsicht. Im Januar 1972 wurde eine ,,Trägergemeinschaft Sicherheitszeichen" begründet, die ein einheitliches Sicherheitszeichen einführen und für dessen Verbreitung sorgen will. Wichtig bei allen diesen Maßnahmen ist die Aufklärung der Beteiligten und der Betroffenen. So ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit, in der Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Tarifpartner und weitere Organisationen zusammengefaßt sind, mit unserer Unterstützung eine besondere Arbeitsgruppe „Schule und häuslicher Bereich" gebildet worden. Die Gruppe, die die zahlreichen Maßnahmen auf diesem Gebiet koordinieren soll, hat ihre Tätigkeit aufgenommen und erste Vorschläge zur Verbesserung und Abstimmung der Aufklärungsarbeit in den Schulen und in den Haushalten entwickelt. An dieser Stelle konnten nur einige Schwerpunkte unserer verstärkten Anstrengungen aufgezeigt werden, die der Verhütung von Unfällen im häuslichen Bereich, in Schule und Freizeit gelten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung mit ihrem erweiterten Arbeitsbereich wird sich verstärkt diesem Bereich widmen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 25 und 26) : Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, die Forderung des Versehrtensports mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 15. November 1971 durch bürokratische Erschwernisse, insbesondere durch die Wiedereinführung von Teilnehmerlisten mit eigenhändigen Unterschriften aller Teilnehmer, auf die bereits seit 1959 zur Vereinfachung verzichtet worden war, zu behindern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Hessische Versehrten-Sportverband auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15. Januar 1972 beschlossen hat, den Auftrag zur Durchführung des Versehrtensports zurückzugeben, wenn er gezwungen wird, nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vorn 15. November 1971 zu arbeiten, und gedenkt die Bundesregierung, das praxisfremde Rundschreiben ersatzlos aufzuheben? Was Ihre erste Frage betrifft, so darf ich auf meine Antwort auf eine ähnliche Anfrage des Kol- legen Orgaß am 3. März 1972 hinweisen (176. Sitzung des Deutschen Bundestages, Stenographischer Bericht, Seite 10207 D). In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, daß wir bemüht sind, das Verfahren bei der Durchführung der Versehrtenleibesübungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Neuregelung vorzuschlagen. Was den Beschluß des Hessischen Versehrtensportverbandes betrifft, so hat die Bundesregierung u. a. auch über diesen Komplex am 1. März 1972 mit den Vorsitzenden der Landesversehrtensportverbände ein Gespräch geführt. Dabei hat sich ergeben, daß bisher in keinem Bundesland, auch nicht in Hessen, der Auftrag zur Durchführung der Versehrtenleibesübungen zurückgegeben wurde. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 27 und 28) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung fur die Aufstellung territorialer Truppen unter Ausnutzung des Reservistenpotentials in Oberfranken getroffen, und wann ist mit der Aufstellung von Sicherheitskompanien zu rechnen? Zu welchem Zeitpunkt kann mit der Vorlage der Infrastrukturforderungen für die hierzu notwendigen Geräteeinheiten gerechnet werden? Nach den konzeptionellen Vorstellungen für die Territoriale Verteidigung liegt der Schwerpunkt der Aufgaben des Territorialheeres in den rückwärtigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Während in den grenznahen Räumen im wesentlichen Verbindungs- und Mittleraufgaben zwischen NATO-Streitkräften und den Behörden der Zivilen Verteidigung wahrgenommen werden„ sind in den rückwärtigen Bereichen darüber hinaus umfangreiche Kampf- und Unterstützungsaufgaben zu erfüllen. Entsprechend diesen unterschiedlichen Erfordernissen ist das Territorialheer in einer sich von Ost nach West verdichtenden Organisation aufgebaut. Aus dieser Konzeption ergibt sich die Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen wie folgt: 1. Oberfranken gehört wegen seiner grenznahen Lage zum Verantwortungsbereich des zuständigen NATO-Befehlshabers. Eine Ausdehnung des Sicherungsauftrages des Territorialheeres 10438 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 auf diesen Raum und der Einsatz unter nationaler Führung stehender territorialer Truppen würden die klare Abgrenzung bestehender Verantwortungsbereiche verwischen und die Einheitlichkeit der Führung auflösen. Die Aufstellung derartiger Truppen — etwa in Form der angesprochenen Sicherungskompanien — ist daher in Oberfranken nicht vorgesehen. 2. Die daraus folgende Frage nach der Vorlage entsprechender Infrastrukturforderungen wird damit gegenstandslos. 3. Rolle und Bedeutung der Reservisten für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Notwendigkeit einer sinnvollen Nutzung dieses Potentials sind von der Bundesregierung bereits im Weißbuch 1970 festgestellt worden. Sie werden auch in allen organisatorischen Überlegungen berücksichtigt. Die Planungen für das Feldheer sehen daher auch im Raum Oberfranken eine gewisse Anzahl überwiegend aus Reservisten bestehender Truppenteile für die dort dislozierte Jägerdivision vor. Das vorhandene Reservistenpotential kann in sinnvoller Weise genutzt werden, diese aktiven und teilaktiven Verbände des Feldheeres aufzufüllen. Dem besonderen freiwilligen Engagement von Reservisten im Rahmen des „Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr" wird dabei durch die Möglichkeit bevorzugter Einplanung Rechnung getragen. Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihre Anfrage zur Organisation des Territorialheeres in Oberfranken, die nur im Rahmen der Gesamtkonzeption gesehen werden darf, beantwortet zu haben. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 29 und 30) : Trifft es zu, daß von der Bundesregierung 22 Noratlas Transportflugzeuge an die Firma Stockleigh Holdings Ltd. in Dublin verkauft worden sind (laut der schwedischen Zeitschrift „Aviation Letter", Januar 1972), um über die französischen SNIAS nach Südafrika verbracht zu werden? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung einen Weiterverkauf der 22 Noratlas nach Südafrika oder Portugal und damit die Verwendung im Kolonialkrieg zu verhindern? Es trifft zu, daß zwischen der bundeseigenen VEBEG-Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Frankfurt/Main und der Firma Stockleigh Holdings Ltd. am 21. Juli 1971 und am 5. August 1971 zwei Verträge über den Verkauf von insgesamt 22 Noratlas-Flugzeugen geschlossen worden sind. In den Kaufverträgen hatte sich die Firma Stockleigch verpflichtet, ein sog. End-User-Certificat (Endverbleibserklärung) desjenigen Landes beizubringen, in das sie die Flugzeuge zu exportieren beabsichtigte. Da Firma Stockleigh diese Endverbleibserklärung nicht beschaffen konnte, wurden beide Verträge storniert. Ihre zweite Frage nach dem vermuteten Weiterverkauf der Flugzeuge nach Südafrika oder Portugal ist damit gegenstandslos. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI/3243 Fragen B 31 und 32) : Teilt die Bundesregierung die Meinung der „Medical-Tribune" vom 28. Januar 1972, daß Reihenuntersuchungen auf Wurmbefall bei Gastarbeitern nicht nur wünschenswert sind, sondern unerläßlich unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Gesundheitschutzes sowie aus arbeitsmedizinischen Aspekten und der Fürsorgepflicht gegenüber den Gastarbeitern und deren Kollegen am Arbeitsplatz? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Voruntersuchungen auf Wurmbefall bereits im Heimatland durchführen zu lassen, so wie dies vielfach bezüglich der Lungentuberkulose geschieht? Die im Interview der Zeitschrift „Medical-Tribune" genannten Untersuchungsergebnisse stammen aus einem seinerzeit vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit finanziell geförderten Forschungsauftrag. Bei der Auswertung des gewonnenen Zahlenmaterials wird im Vergleich mit früher veröffentlichten Angaben erkennbar, daß trotz der z. Z. nachgewiesenen Verwurmung ausländischer Arbeitnehmer die Zahl der Wurmträger in der deutschen Bevölkerung innerhalb der letzten 10 Jahre stetig zurückgeht. Demnach handelt es sich bei der Verwurmung eher um ein individualmedizinisches Problem und nicht so sehr um eine Gefährdung der deutschen Bevölkerung. Im übrigen kann davon ausgegangen werden, daß die ausländischen Arbeitnehmer mit ihren Familien bezüglich ihrer gesundheitlichen Betreuung den 'deutschen Kollegen gleichgestellt sind. Hierauf hat die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hussing und Genossen am 24. Mai 1971 (Drucksache VI/2215) hingewiesen. Angesichts dessen erscheinen generelle Reihenuntersuchungen auf Wurmbefall bei ausländischen Arbeitnehmern derzeit nicht indiziert. Von der Möglichkeit, Voruntersuchungen auf Wurmbefall bereits in den betreffenden Heimatländern der Arbeitnehmer durchführen zu lassen, wird bereits in außereuropäischen Ländern Gebrauch gemacht. Die obligatorisch vorgeschriebene Untersuchung bezüglich der Lungentuberkulose ist seuchenhygie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10439 nisch anders einzustufen als eine Untersuchung auf Wurminfektionen, da die klimatischen und hygienischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Fehlen der Zwischenwirte nach herrschender wissenschaftlicher Meinung für den überwiegenden Toil der relevanten Wurmerkrankungen zu einer geringeren Übertragungsgefahr als in warmen Ländern führen. In gleichem Sinne hat der Bundesgesundheitsrat bereits 1967 votiert. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 33 und 34) : Ist die Bundesregierung bereit, durch geeignete Maßnahmen beim Bundesgesundheitsamt in Berlin sicherzustellen, daß die Zulassung neuer Medikamente nicht wie bisher 11/2 Jahre benötigt, sondern in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, das Bundesgesundheitsamt in Berlin anzuweisen, beim Eingang der Zulassungsgesuche die Zulassungszeit einer ganzen Reihe von Medikamenten dadurch abzukürzen, daß durch eine Gruppeneinteilung unterschieden wird in chemisch neue Stoffe, in chemisch bekannte Stoffe und in biologisch-pflanzliche Stoffe, welche erfahrungsgemäß keinerlei schädliche Nebenwirkungen haben und deren positive Wirksamkeit in der Erfahrungsheilkunde längst bekannt ist? Es ist zwar richtig, daß die Registrierungen von neuen Arzneispezialitäten in einer großen Zahl von Fällen einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Zeit von 11/2 Jahren ist aber nicht die Regel. Das Bundesgesundheitsamt hat in Gesprächen mit der Arzneimittelindustrie klargestellt, daß die Bearbeitung der Anträge sich dadurch erschwert hat, daß sich die Zahl der Anmeldungen neuer Arzneispezialitäten in den letzten Monaten gegenüber dem langjährigen Durchschnitt erheblich erhöht hat. Die Anmeldungen werden vermutlich im Hinblick auf die Ankündigung schärferer Registrierungsbestimmungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes schon jetzt vorgenommen. Weiterhin ist festzustellen, daß 90 v. H. der Registrieranträge unvollständig eingereicht werden und dadurch erheblichen und zeitraubenden Schriftverkehr erfordern. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, daß die Registrierung wichtiger Arzneimittel Vorrang hat und in der Bearbeitung vorgezogen wird. Ein wesentlicher Grund für die langen Registrierzeiten liegt im personellen Engpaß. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren, weitere Personalstellen für die Prüfarbeiten des Spezialitätenregisters zu erhalten oder vorhandene Stellen hinsichtlich ihrer Dotierung anzuheben. Leider sind diese Bemühungen bisher gescheitert. Der Haushaltsausschuß hat anläßlich der Beratung des Einzelplans 15 beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, noch vor der Sommerpause dieses Jahres einen Bericht über die festgestellten Beanstandungen vorzulegen und ggf. mit einer Nachschiebeliste Stellenvermehrungen zu beantragen und Vorschläge zu unterbreiten, in welcher Weise Stellenanhebungen vorgenommen werden können. Der Bedarf wird zur Zeit festgestellt; wann jedoch der personelle Engpaß beseitigt werden kann, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Das Arzneimittelgesetz enthält bereits unterschiedliche Registriervorschriften für Arzneimittel mit bekannter Wirksamkeit einerseits und für Arzneimittel mit Stoffen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit andererseits. Für diese zweite „Gruppe" sind die Registriervorschriften strenger. Eine weitergehende Einteilung wäre nur dann sinnvoll, wenn hierdurch eine Beschleunigung der Überprüfung erreicht werden könnte. Es kann deshalb auf eine gleiche Behandlung bei der Registrierung nicht verzichtet werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 35) : Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Telefongrundgebühren für alleinstehende Rentner und hilfsbedürftige Personen von der Sozialhilfe übernommen werden? Das Bundessozialhilfegesetz regelt keine bestimmten Voraussetzungen für die Gewährung von Telefongrundgebühren. Art, Form und Maß der Sozialhilfe richten sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles. Das bedeutet, daß in jedem Fall zu prüfen ist, welche Hilfemaßnahmen notwendig und zweckmäßig sind. In diese Prüfung wird z. B. bei alleinstehenden alten, kranken, behinderten und pflegebedürftigen Personen auch die Frage der Notwendigkeit eines Telefonanschlusses und damit der Übernahme der Grundgebühren einzubeziehen sein, wenn nicht in anderer Weise die Verbindung zur Außenwelt (z. B. zum Arzt, Pfleger, Angehörige) hergestellt werden kann. Diese Auffassung vertritt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Dezember 1969 (abgedr. in der Zeitschrift für Sozialhilfe, Heft 9/10 1970 S. 280 ff.) für den Bereich der Altenhilfe. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- 10440 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 geordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen B 36 und 37) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Jahre 1972 weitere Sonderaktionen „Fahrpreisermäßigung bei der Deutschen Bundesbahn", insbesondere für die Sommerzeit 1972, geplant sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den letztjährigen Aktionen, insbesondere bei der Dienstag-, Mittwoch-, Donnerstagaktion, während der Sommerzeit in weiten Kreisen der Bevölkerung die Kürze der Ankündigung bemängelt wurde, do eine rechtzeitige Disposition mit dem Arbeitgeber, Absprache innerhalb der Familien und Festlegung der Ferienunterkünfte nicht mehr möglich war, und wird die Bundesregierung daher auf die Deutsche Bundesbahn einwirken, die diesjährigen Programme umgehend zu veröffentlichen, zumal auch für die Deutsche Bundesbahn selbst bei nicht rechtzeitiger Veröffentlichung Einnahmeverluste zu erwarten sind? Die Deutsche Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß sie sich über die Einführung weiterer Sonderaktionen im Laufe des Jahres 1972 noch nicht schlüssig geworden sei. Die Gestaltung der Sonderaktionen liegt in der Hand der Deutschen Bundesbahn. Der Bundesminister für Verkehr nimmt auf diese Planungen keinen Einfluß. Er schreibt der Bundesbahn auch nicht vor, ihr Programm für diese Aktionen längere Zeit vorher bekanntzugeben. Die Bundesbahn betrachtet es nämlich als unvorteilhaft, wenn ihre Absichten so früh bekannt werden, daß sich die regelmäßigen Bahnbenutzer langfristig darauf einstellen. Das müßte den wirtschaftlichen Erfolg dieser zur Abminderung des hohen Defizits bestimmten Maßnahmen beeinträchtigen. Wir sollten hier den rein kaufmännischen Dispositionen der Bundesbahn Raum lassen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen B 38 und 39) : Wann ist mit der Vorlage des Gutachtens der Kommission für die Kanalquerung im Raume Brunsbüttel zu rechnen, und ist sichergestellt, daß danach Planung, Planfeststellung und Errichtung des Bauwerks mit den erforderlichen beiderseitigen Straßenanschlüssen so zügig verlaufen, daß mit der Verkehrsfreigabe spätestens 1975 zu rechnen ist? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß, wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, die wirtschaftliche Entwicklung im Wirtschaftsraum Brunsbüttel erheblich beeinträchtigt wird und daß es bei saisonbedingtem Spitzenverkehr u. U. zu einem Verkehrschaos kommen kann? Die von Herrn Minister Leber am B. November 1971 zusammen mit Herrn Landesminister Dr. Narjes konstituierte Arbeitsgruppe Brunsbüttel wird die Ergebnisse ihrer Untersuchungen voraussichtlich Ende Mai 1972 dem Bundesminister für Verkehr zur Entscheidung vorlegen. Mit der Verkehrsfreigabe der festen Kanalkreuzung kann im Jahre 1975 keinesfalls gerechnet werden. Aufgrund des Umfanges und des hohen technischen Schwierigkeitsgrades der Baumaßnahme werden Planung, Planfeststellung und Baudurchführung mindestens 6 Jahre beanspruchen. Demnach ist, sofern die Finanzierung des Vorhabens entsprechend dem Baufortschritt gesichert werden kann, die Verkehrsfreigabe der festen Kanalkreuzung Brunsbüttel frühestens Ende des Jahres 1978 zu erwarten. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Existenz einer festen Kanalkreuzung in Brunsbüttel der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Raumes förderlich wäre. Da der feste Kanalübergang nicht kurzfristig geschaffen werden kann, hat sie Maßnahmen zur Vergrößerung der Fährkapazität im Raum Brunsbüttel/Ostermoor eingeleitet. Eine zusätzliche 100 t-Fähre für die Fährstelle Ostermoor ist im Bau; sie wird voraussichtlich Ende 1972 eingesetzt werden können. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Fähre Brunsbüttel ist bei der Lage der Fährstelle im Einfahrtsbereich der Schleusen mit Rücksicht auf die unabdingbaren Sicherheitsbelange der Kreuzung zwischen Kanalschiffahrt und Fährverkehr nicht möglich. Infolge der nunmehr beabsichtigten Industrieansiedlung in Brunsbüttel ist mit einer weiteren Verkehrszunahme in diesem Raum zu rechnen. Dadurch werden möglicherweise trotz der jetzt eingeleiteten Verstärkung der Fährkapazität auch in Zukunft während der Zeiten des Spitzenverkehrs erneut Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Es wird deshalb zu gegebener Zeit geprüft werden, ob eine weitere Erhöhung der Fährkapazität der Fähre Ostermoor bis zur Fertigstellung der festen Kanalkreuzung vorgesehen werden muß. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 40) : Treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, eine drastische Erhöhung der Parkgebühren in den Stadtzentren zu erreichen? Die Berichte treffen insoweit zu, als erwogen wird, den zuständigen kommunalen Behörden einen größeren gesetzlichen Spielraum zur Festsetzung der Parkgebühren zu geben. Es ist aber nicht beabsichtigt, die Gebühren generell drastisch zu erhöhen. Den Gemeinden soll entsprechend den besonderen örtlichen Gegebenheiten die Möglichkeit eingeräumt werden, in Sonderfällen die Parkuhrgebühren anzuheben und dabei zu staffeln, wenn der Parkraum knapp ist und dringend von Kurzparkern, z. B. für Einkaufszwecke, benötigt wird. Die geplante Regelung kommt den Wünschen des Deutschen Städtetages entgegen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10441 Bei der Neuregelung der Parkuhrgebühren handelt es sich im übrigen um Überlegunge.n, die z. Zt. noch mit den beteiligten Bundesressorts und den Bundesländern erörtert werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 41): Welche Auswirkungen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung durch die in einzelnen Bundesländern durchgeführte Gebietsreform auf die amtliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und 3 StVZO)? Bei den bisherigen Gebietsreformen wurde im Einvernehmen mit der Landesregierung gestattet, daß die zugelassenen Kraftfahrzeuge erst dann umgekenzeichnet werden, wenn die Fahrzeuge ohnehin ein neues Kennzeichen erhalten würden oder wenn es der Fahrzeughalter wünscht. Dadurch sind die Auswirkungen der Gebiets- oder Verwaltungsreform auf die amtliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nur gering. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer weiteren positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Weiden in der Oberpfalz zu einem Oberzentrum den Verkehrslandeplatz Weiden aus der Flugüberwachungszone herauszunehmen? Bei Verhandlungen über eine Verkleinerung der Flugüberwachungszone ist bereits in den Jahren 1968/69 versucht worden, auch den Flugplatz Weiden aus der Flugüberwachungszone auszuklammer bzw. einen von der Flugüberwachungszone ausgenommenen Luftkorridor für An- und Abflüge nach und von Weiden einzurichten. Die für die Durchführung der Luftverteidigung zuständigen Stellen der NATO und der Drei Mächte konnten den diesbezüglichen Vorschlägen des Bundesministers für Verkehr nicht zustimmen, da ihre Verwirklichung die Ausübung der Luftverteidigungaufgaben beeinträchtigt hätte. Da sich an der Sachlage bisher nichts geändert hat, versprechen weitere Bemühungen in dieser Angelegenheit keinen Erfolg. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 15. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- geordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage B 43) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die gefährliche Verkehrssituation in Möhrielden an dem Viadukt, durch den die durch den Ausbau der Autobahn Frankfurt—Darmstadt noch besonders frequentierte B 486 unter der Riedbahnstrecke hindurchgeführt wird, durch die umgehende Errichtung eines geeigneten Kreuzungsbauwerks zu bereinigen? Da es der Deutschen Bundesbahn, wie mir mitgeteilt wurde, nicht möglich ist, die an dieser Stelle beabsichtigte Linienverbesserung, derentwegen bisher der Baubeginn hinausgeschoben wurde, in absehbarer Zeit zu finanzieren, wird sie gegen die Absichten der Straßenverwaltungen keine Einwendungen mehr erheben. Auf Grund dieser Situation wird sich umgehend die Hessische Straßenbauverwaltung mit der Deutschen Bundesbahn in Verbindung setzen, damit die Verbreiterung des bestehenden Brückenbauwerks, die von der Deutschen Bundesbahn durchgeführt werden soll, möglichst bald in Angriff genommen werden kann. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 14. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 45) : Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Aufstellung darüber geben, bei welchen Organisationen und Institutionen der Vertriebenenbewegung Mittel für deren staatspolitische und kulturpolitische Arbeit in den Jahren 1971 und 1972 gestrichen wurden? Die Zuwendungen, die die Vereinigungen der Vertriebenen für ihre deutschlandpolitische Arbeit aus den meinem Hause zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten, werden aus einem Titel gewährt, der wegen seines vertraulichen Inhalts der Kontrolle eines parlamentarischen Achterausschusses unterliegt, der sich aus Mitgliedern der drei im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzt. Es ist mir deshalb nicht möglich, die von Ihnen erbetene Aufstellung zu geben. Ich stehe Ihnen aber gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die im Bundesministerium des Innern verwalteten Mittel zur Förderung der Kulturarbeit der Vertriebenen sind nicht gestrichen worden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- 10442 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 geordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 46) : Welche Bildungs- und Informationsinstitute, die im Zonengrenzbereich über die widernatürliche Teilung Deutschlands informierten, wurden seit dem Jahre 1969 geschlossen bzw. in ihrer Arbeit eingeschränkt, und welche mit diesen Institutionen zusammenarbeitenden Organisationen wurden in welchem Umfang bei der Mittelbewilligung in ihrer Arbeit beschränkt bzw. völlig ausgeschaltet? Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen fördert seit Anfang der fünfziger Jahre durch das Kulturelle Zonenrandprogramm des Bundes Erwachsenenbildungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet. Im Rahmen der Erwachsenenbildung werden auch Bildungs- und Informationsinstitute bezuschußt, die u. a. durch Kurse, Seminare und Vorträge mit der Teilung Deutschlands zusammenhängende Fragen behandeln. Die genannten Institute sind seit 1969 weder in ihrer Bildungsarbeit eingeschränkt noch geschlossen worden. Im Gegenteil, es wurden seit 1969 die Mittel für die deutschlandpolitische Bildungs- und Informationsarbeit gerade im Zonenrandgebiet laufend erhöht. Dies ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung der Beträge, die, weitgehend auf Vorschlag der vier Zonenrandländer, für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt worden sind: 1969 1 751 134 DM 1970 2 099 128 DM 1971 2 427 115 DM. Für 1972 ist eine weitere Steigerung vorgesehen. Daneben werden von Jahr zu Jahr steigende Mittel für Einrichtung, Ausbau und Unterhaltung der örtlichen Betreuungs- und Informationsstellen an der Demarkationslinie sowie für die Betreuung der Besuchergruppen zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat mithin die für die Erwachsenenbildung im Zonenrandgebiet bereitgestellten Mittel jährlich laufend verstärkt und die Arbeit von Bildungs- und Informationsinstituten in diesem Gebiet im Rahmen des Kulturellen Zonenrandprogramms weder beschränkt noch ausgeschaltet. Die geförderten Bildungsstätten sind bei der Auswahl der mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen und Verbände unabhängig. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 17. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeiffer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 47) : Ist die Bundesregierung bereit, den Grundschulversuch an der Gutenbergschule in Reutlingen/Orschel-Hagen, den die PH Reutlingen int Jahre 1967 begonnen hat, gemäß der von Bund und Ländern geschlossenen Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen finanziell zu unterstützen, nachdem die Landesregierung diese Schule in das Modellprogramm des Landes aufgenommen hat? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, Modellversuche im Bildungswesen finanziell zu unterstützen, die entsprechend der Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen beantragt und vom Innovations-ausschuß der Bund-Länder-Kommission dem Bund zur Förderung empfohlen wurden. Ein Antrag auf Förderung des Grundschulversuchs an der Gutenbergschule in Reutlingen/OrschelHagen ist nach Auskunft der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission bislang vom Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg nicht vorgelegt worden. Anlaage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 16. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 48) : Welche Gründe haben dazu geführt, daß der bereits im Juli 1971 fällige Forschungsbericht IV, der später für Dezember 1971 angekündigt wurde, bisher noch nicht erschienen ist? Der Bundesbericht Forschung IV ist dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages am 13. März 1972 zugeleitet worden. Er konnte im Jahre 1971, in dem er nach dem Parlamentsbeschluß vom 30. Juni 1965 (Stenographischer Bericht Nr. 194 und Drucksache IV/3644) hätte vorgelegt werden sollen, vor allem aus zwei Gründen nicht fertiggestellt werden: Ersten war für die Neugestaltung der Forschungspolitik, die in dem Bericht ihren Niederschlag gefunden hat, die forschungspolitische Planung neu zu entwickeln: sie wird sich nicht mehr — wie bisher — an Institutionen und Programmen orientieren, sondern an den gesellschaftlichen Aufgaben, zu deren Lösung die Forschung beitragen soll. Zweitens sollten die Ergebnisse der Debatte des Deutschen Bundestages über die Antworten auf die Großen Anfragen der CDU/CSU und der SPD und FDP zur Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksache VI/2789), die erst im Dezember 1971 stattfand, noch berücksichtigt werden. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 16. März 1972 auf die Schriftliche Frage der Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1972 10443 ordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache H/3243 Frage B 49) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den Numerus clausus verstärkt abzubauen, wenn nach ihrer Planung von 1972 bis 1975 kaum die Kostensteigerungen aufgefangen werden und ab 1974/1975 sogar eine Stagnation eintritt? Bund und Länder haben gemeinsam im 1. Rahmenplan Ausbauziele für die Studienplatzkapazität 1975 beschlossen, bei deren Verwirklichung der Numerus clausus in den meisten Fächern abgebaut werden kann. Der für diese Ausbauziele erforderliche Raumbedarf ist — mit allen Vorbehalten zum Baubestand und zum Ersatzbedarf bei planmäßiger Durchführung der in den Rahmenplan aufgenommenen Baumaßnahmen abgesichert. Darauf hat die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus ebenfalls hingewiesen. Die Bundesregierung hat in ihre Finanzplanung den erkennbaren Bedarf an Bundesmitteln für die Verwirklichung dieser Planvorstellungen aufgenommen. Die Erhöhung der Bundesmittel für den Hochschulbau von 616 Millionen DM 1969 auf 2 Mrd. DM 1975 bedeutet eine Steigerung vom Anfang dieser Legislaturperiode bis 1975 um 225 v. H. Zum Vergleich sei die Baupreissteigerung in den letzten 6 Jahren genannt: rd. 41 v. H. Es kann also keine Rede davon sein, daß Kostensteigerungen kaum aufgefangen werden. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß durch verstärkte Rationalisierung und die Anwendung des vom Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossenen Systems von Kostenrichtwerten die Hochschulbaukosten nicht in gleicher Weise steigen wie die übrigen Baukosten. Die langsame Abnahme der bisherigen hohen Steigerungsraten erklärt sich dadurch, daß mit rd. 4 bis 4,5 Mrd. DM Bauvolumen im Hochschulbau ein Niveau erreicht wird, das nach der Befriedigung des Nachholbedarfs einen bedarfsgerechten Ausbau der Hochschulen gewährleistet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage.


Rede von Dr. Burkhard Ritz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht dennoch die Gefahr, daß mit der Einstellung dieser Mittel in den Subventionsbericht sehr leicht in der öffentlichen Meinung der Gedanke aufkommt, daß es sich hier um Subventionen handelt und nicht, wie es den Tatsachen entspricht, um einen Ausgleich für Maßnahmen, die die Landwirtschaft selbst überhaupt nicht zu verantworten hat?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich sehe diese Gefahr nicht; denn die Bundesregierung hat damals, als sie den Aufwertungsausgleich einführte, erklärt — und ich habe das hier noch als ein Sprecher der Koalitionsparteien dargelegt —, daß sie diesen Aufwertungsausgleich keinesfalls als Subvention ansieht. Dies ist in der Bevölkerung bekannt. Ich sehe deshalb nicht, daß diese Gefahr, die Sie hier ansprechen, besteht.