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    Deutscher Bundestag 176. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10185 A Wahl des Abg. Dr. Sprung als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses 10 185 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Höcherl, von Bockelberg, Biehle, Krammig, Vogt, Picard, Reddemann, von Thadden, Berding, Müller [Berlin] u. Gen.) (Drucksache VI/3111) — Erste Beratung — Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . 10185 C Porzner (SPD) . . . . . . . . 10186 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10187 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (4. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetz) (Drucksache VI/3155) — Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10188 A Hofmann (SPD) . . . . . . . . 10189 B Fragestunde (Drucksache VI/3196) Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Zahlenmaterial über Steuervorteile der Unternehmen durch Sozialfondsbildung für betriebliche Altersversorgung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 B Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Gemeinschaftszollämter der Bundesrepublik mit angrenzenden Nachbarstaaten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10190D, 10191 A Baeuchle (SPD) 10191 A Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Erbschaftsbesteuerung der vertraglichen Hinterbliebenenbezüge Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10191 B, D 10192 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . . 10191 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Steuerfreibetrag nach Vollendung des 65. Lebensjahres Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10192 B Maucher (CDU/CSU) 10192 B Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Möglichkeiten der Bundesregierung, der Europahymne in der Bevölkerung Resonanz zu verschaffen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10192 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10192 D, 10193 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 10193 A, B Frage des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Forderung von Reparationen durch den sowjetischen Außenminister Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10193 B, C, D 10194 A, B, C, D Gewandt (CDU/CSU) . . . . 10193 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10193 D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 10194 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 10194 B Baeuchle (SPD) 10194 B Dr. Sperling (SPD) 10194 C Leicht (CDU/CSU) 10194 D Frage des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bildung eines interministeriellen Ausschusses zur Berechnung der Höhe möglicher Reparationszahlungen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10195 A, B Gewandt (CDU/CSU) . . . 10195 A, B Dr. Sperling (SPD) 10195 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Kommentar der „Prawda" zur Änderung der europäischen Grenzen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10195 C, 10196 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 10195D, 10196 A Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerung der polnischen Nachrichtenagentur PAP über die Interpretation der Ostverträge Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10196 C, D, 10197 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10196 D Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Immissionsmessungen zur Überwachung und Entdeckung von Immissionsquellen mit Hilfe von Luftschiffen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10197 B, C, D, 10198 A Müller (Mülheim) (SPD) 10197 C, D, 10198 A Frage des Abg. Helms (FDP) : Schutz der Eigentümer von Grundstücken an Autobahnen vor Abgasimmissionen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10198 B, D, 10199 A Helms (FDP) 10198 C Müller (Mülheim) (SPD) 10198 D Dr. Rinderspacher (SPD) 10199 A Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Änderung des § 26 RVO hinsichtlich Vermögensanlagen bei Privatbanken Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10199 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 10199 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Zusammenfassung der Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu einem Versicherungsfall und Kompetenzen der bei den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger bestehenden Widerspruchsstelle Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 10200 A, C, D Lenzer (CDU/CSU) 10200 C, D Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Darstellung einer Zeitschrift betr. ein bei Multipler Sklerose wirksames Serum — Maßnahmen des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zur Vermeidung falscher Hoffnungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 10201 A, B, C, D; 10202 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 10201 B, C, D; 10202 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Rezeptfreiheit von Aufputschmitteln Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 10202 B, D Dr. Rinderspacher (SPD) : 10202 D Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Ausrichtung von Lehre und Forschung an den Bedürfnissen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft — Gefährdung dieses Grundsatzes durch Praktiken einiger Hochschulinstitute Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 10203 B, C, D; 10204 A, B Leicht (CDU/CSU) . 10203 B, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10203 C Engholm (SPD) . . . . . . . 10204 A Wohlrabe (CDU/CSU) 10204 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 III Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Kollektivexamen und Leistungsprinzip: Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10204 C Nächste Sitzung 10204 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10205 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen bei der Berechnung der Versorgungsrente . . . . . . . . . . . 10205 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. die Zahl der illegal in der Bundesrepublik befindlichen ausländischen Arbeitnehmer . . . . . . . 10205 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten zum Schutz der Käufer ausländischer Wertpapiere . . 10206 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Entschädigung für im Dritten Reich Zwangssterilisierte . . . . . . . . 10206 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgleich des bei Änderung der Währungsparitäten für Bezieher von Renten aus dem Ausland entstehenden Verlustes — Krankenkassenbeitrag dieses Personenkreises 10207 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Erlaß des BMA bezüglich Unterschriftsleistung sämtlicher Teilnehmer von Veranstaltungen der Versehrtensportgruppen 10207 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Aufnahme von Notfallpatienten in Krankenhäusern — Eignung für die Erstversorgung 10208 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Initiativen für ein deutsch-englisches Jugendwerk 10208 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hinsichtlich der obligatorischen Verwendung von Sicherheitsgurten 10208 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Pläne für die Lahn — Maßnahmen im Interesse der Erholung und des Sports . . . 10209 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Auswahl der Ehrengäste an Eröffnungsflügen der Lufthansa . . . . . . . . 10209 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Mindestbestückung der Lastkraftwagen mit Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen 10209 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Darstellung der Grenzen der Bundesrepublik auf Landkarten , 10210 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Sendereihe „Jugend im anderen Teil Deutschlands" . . 10210 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Möhring (SPD) betr. Einreise von Nigerianern in die Bundesrepublik 10210 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung einer Anzeige des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung im künftigen Wahlkreis des Staatssekretärs Ahlers 10211 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung, Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Teilzeitbeschäftigung für verheiraratete Beamtinnen ohne Kinder . . . . 10211 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele 1972 . . . . . . 10211 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Anwendung der Arbeitszeitvorschriften des Jugendschutzgesetzes auf jugendliche Polizeibeamte . . . . 10212 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zahl der Frauen, die bei der Eheschließung ihren Mädchennamen dem Namen des Mannes hinzufügen 10213 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Verankerung der Gerichtshilfe für Erwachsene in der Strafprozeßordnung 10213 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wurbs (FDP) betr. kritische Entwicklung der Zahl der Handwerksbetriebe — Untersuchungen über die strukturelle Entwicklung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme 10213 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Bürgschaften des Bundes für von Industriewerken verursachte Schäden 10214 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Einebnung des unterschiedlichen Preisniveaus bei hochwertigen Verbrauchsgütern 10214 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Schutz der Verbraucher beim Kundendienst von Handel und Handwerk 10215 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) betr. Sonderabschreibungen beim Erwerb von Geräten und Einrichtungen zur Durchführung von Bauarbeiten in der Schlechtwetterzeit 10215 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Pflichtversicherung der Lohnschlächter in der Rentenversicherung der Arbeiter 10215 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Verlust des linken Armes 10216 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Mehrausgaben bei genereller Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr 10216 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Batz (SPD) betr. Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung mit der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft 10216 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Buchstaller (SPD) betr. Ablösung des Leiters der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft . . . . 10217 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Behebung des Mangels an Arbeitskräften in den Krankenanstalten, Heimen und Einrichtungen der Sozialpflege durch ausländische Arbeitnehmerinnen 10217 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Förderung von Projekten zur Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher . . . . 10218 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs im Zuge der B 45 in Dieburg 10219 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 V Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Pläne für den Neubau der B 37 im Abschnitt Michelsberg-Herzogweiher und Verlegung der B 37 in Bad Dürkheim . . 10219 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Bau der Umgehungsstraße bei Beerfelden im Odenwald im Zuge der B 45 und Beseitigung der Kreuzung der B 45 mit der Eisenbahnlinie Darmstadt–Aschaffenburg 10219 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. eine Projektstudie über die optimale Spurweite einer Hochleistungsschnellbahn 10219 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier betr. ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Schaffung von Linienbussen vorbehaltenen Fahrspuren 10220 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Einbeziehung Straßburgs in das Intercity-netz 10220 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Auffinden von Flugzeugteilen in der Gegend von Wallerstädten (Hessen) 10220 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. eigenmächtige Wahrnehmung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen 10220 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. das Versuchsobjekt AEROSAT 10221 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Bekanntgabe der Explosion im Kernkraftwerk Obrigheim . . . . . . . . . . . 10221 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die Entwicklung von HEOS-A 1 zum Nachfolgesatelliten HEOS-A 2 und Entwicklung einer HELIOS-C-Sonde . . 10221 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Mittel für die Graduiertenförderung . . 10222 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Ausschreibung von Gutachten für Forschungsaufträge und Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Untersuchungen — Höhe der für Gutachten und Forschungsaufträge im Jahr 1971 aufgewendeten Beträge 10222 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10185 176. Sitzung Bonn, den 3. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 3. 3. Dr. Aigner * 3. 3. Bals 3. 3. Berkhan 3. 3. Bittelmann 3. 3. Breidbach 3. 3. Dasch 3. 3. Dichgans 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 3. 3. Dr. Furler 3. 3. Dr. Giulini 3. 3. Frau Griesinger 3. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Kiechle 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch* 3. 3. Dr. Kreile 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Rainer 3. 3. Riedel (Frankfurt) * 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schachtschabel 3. 3. Schmidt (Kempten) 3. 3. Dr. Schneider (Nürnberg) 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe* 3. 3. Dr. Schwörer 3. 3. Seefeld * 4. 3. Dr. Seume 3. 3. Weber (Heidelberg) 3. 3. Zander 3. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 3196 Frage A 4) : Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zur Vermeidung der Härten, die sich daraus ergeben, daß hei privaten Lebensversicherungen von den betroffenen Rentnern höhere Beiträge einbehalten werden, als die öffentliche Hand ihrerseits als Zuschuß geleistet hat (vgl. meine Frage Nr. A 8 in der Drucksache VI/2603)? Die von Ihnen angesprochene Frage aus dem Bereich des Zusatzversorgungsrechts des öffentlichen Dienstes konnte wegen anderer vordringlicher Arbeiten, insbesondere wegen der Vorbereitung und der Durchführung der Vergütungs- und Lohntarifverhandlungen um die Jahreswende 1971/1972 noch nicht abschließend behandelt werden. Ein inzwischen von meinem Hause erarbeiteter neuer Lösungsvorschlag wird in diesen Tagen in einer Unterkommission der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erörtert. Ich hoffe, daß dieser neue Vorschlag die Zustimmung insbesondere auch der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände finden wird, damit anschließend die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft dazu Stellung nehmen können. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß das außergewöhnlich schwierige Problem der Anrechnung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen auf die nach den Satzungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes errechnete Gesamtversorgung - insbesondere auch wegen des notwendigen Einverständnisses der Arbeitgeberseite in ihrer Gesamtheit und der Gewerkschaften - bisher noch nicht endgültig gelöst werden konnte. Ich hoffe aber, daß meine unablässigen Bemühungen in Kürze zu einem Ergebnis führen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 7) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie groß die Zahl ausländischer Arbeitnehmer ist, die sich zur Zeit illegal, also ohne Aufenthaltsgenehmigung, in der Bundesrepublik Deutschland befinden? Der Bundesregierung ist die Zahl der illegal im Bundesgebiet befindlichen ausländischen Arbeitnehmer nicht bekannt. Da die illegalen ausländischen Arbeitnehmer sich im allgemeinen nicht polizeilich anmelden, können sie amtlich nicht erfaßt werden. Nach Schätzungen von Länderseite dürfte ihr Anteil an der Gesamtzahl der ausländischen Be- 10206 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 schäftigten in der Bundesrepublik jedoch unter 1 % liegen, wobei anzumerken ist, daß sie sich besonders auf die Großstädte konzentrieren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 2. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage A 15) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zum Schutz der Käufer solcher Papiere, die nicht dem Schutz des neuen Auslands-Investmentgesetzes unterliegen, zumal auch die Verkaufsgesellschaften, die diese Papiere vertreiben, von den Bankaufsichtsbehörden kaum untersucht werden können, weil es keine Vorschriften für den freihändigen Verkauf von ausländischen, nicht börsennotierten Wertpapieren in der Bundesrepublik Deutschland gibt? Die Bundesregierung hat bisher die Vorkehrungen zum Schutz der Erwerber ausländischer Wertpapiere vor allem auf solche Fälle konzentriert, in denen in der Regel auch weniger erfahrene Anlegerschichten angesprochen werden. Dies gilt namentlich für den Vertrieb kleingestückelter Investmentanteile. Insoweit hat sich das Auslandsinvestmentgesetz als ein wirksames Instrument des Sparerschutzes bewährt. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es nicht möglich, bei Aufrechterhaltung eines freien grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs grundsätzlich jeden Erwerber von ausländischen Wertpapieren durch Schutzmaßnahmen abzusichern; dazu sind die Absatzwege für ausländische Papiere zu vielfältig und schwankend. Im übrigen dürfte das Bedürfnis hierfür auch nicht so groß sein, weil solche Anlageentscheidungen zumeist nur von erfahrenen Sparern getroffen werden, welche die mit dem Erwerb ausländischer Wertpapiere verbundenen Risiken beurteilen können und bewußt in Kauf nehmen. Gerade in dem Fall, der Ihrer Anfrage zugrunde liegen dürfte, mußte es für die Anleger offenkundig sein, daß es sich um rein spekulative Anlagen handelte. Die Tatsache, daß der Öffentlichkeit naturgemäß vor allem die Mißerfolge mit ausländischen Wertpapieren bekannt werden, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich in Wirklichkeit um Ausnahmefälle handelt. Auch darf man nicht die Vorteile vergessen, die der deutsche Kapitalanleger infolge seiner weltweiten Anlagefreiheit genießt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 29) : Ist noch in dieser Legislaturperiode mit einer Entschädigung für im Dritten Reich Zwangssterilisierte zu rechnen? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadenersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die auf Grund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1933 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in ausländischen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverständige sowie erfahrene Praktiker gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten, und es würde — was politisch unerwünscht wäre — das Erbgesundheitsgesetz hierbei nochmals angewandt. Eine Entschädigung aller Sterilisierten kann aber angesichts der Tatsache, daß auch schweres nationalsozialistisches Unrecht wegen des ungeheurem Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, nicht in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den zunächst erwogenen Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Sterilisierte Personen erhalten nach geltendem Recht dann eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn bei der ärztlichen Begutachtung oder der Durchführung der Sterilisation fehlerhaft vorgegangen worden ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10207 Sterilisierte Personen erhalten auch dann nach geltendem Recht eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn diese über die vom Gesetz gezogene Opfergrenze, d. h. über das, was der einzelne nach dem Willen des Gesetzes als normale Folge hinzunehmen hat, nicht unwesentlich hinausgehen. Diese Ansprüche richten sich in der Regel gegen die Länder, in Ausnahmefällen gegen den Bund. Ist die Sterilisation aus den Verfolgungsgründen des § 1 BEG vorgenommen worden, so stehen den Sterilisierten Ansprüche nach Maßgabe der §§ 28 ff. BEG zu; allerdings ist insoweit die Anmeldefrist am 31. Dezember 1969 endgültig abgelaufen. Ich verkenne keineswegs die Tragik solcher schwerwiegenden Eingriffe, bedauere aber bei Abwägung aller Umstände an dem Standpunkt festhalten zu müssen, daß sterilisierten Personen über die ihnen nach geltendem Recht zustehenden Ansprüche hinaus keine neuen Entschädigungsansprüche gewährt werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen dies Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 38 und 39) : Ist die Bundesregierung bereit, für denjenigen Personenkreis, der aus dem Ausland Rente bezieht, bei Änderungen der Währungsparitäten für den entstehenden Verlust einen Ausgleich zu gewähren? Ist der Bundesregierung bekannt, daß obengenannter Personenkreis vollen Krankenkassenheitrag aus der Rente zu leisten hat, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, diese Rentner denjenigen, die eine deutsche Rente beziehen, gleichzustellen? Zur Frage der Auswirkungen von geänderten Währungsparitäten auf die Höhe ausländischer Renten habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. November 1969 mündlich und hat am 8. Juni 1971 sowie am 10. August 1971 Staatssekretär Dr. Ehrenberg schriftlich Stellung genommen. Für die Gewährung einer Ausgleichszahlung aus der deutschen Sozialversicherung wegen währungspolitischer Maßnahmen gibt es im innerstaatlichen Recht keine gesetzliche Grundlage. Auch die für die Bundesrepublik Deutschland wirksamen internationalen Vereinbarungen sehen einen Ausgleich von Kaufkraftverlusten durch Änderungen der Währungsparität nicht vor. Ferner darf nicht übersehen werden, daß die ausländischen Renten im allgemeinen nur einen Teil der Gesamtbezüge der Rentner darstellen, weil daneben zumeist auch Rentenansprüche gegenüber der deutschen Rentenversicherung bestehen, die von den währungspolitischen Maßnahmen nicht berührt werden. Im übrigen darf ich auf die Konsequenzen von Ausgleichszahlungen bei Wechselkursänderungen — in welcher Richtung auch immer — hinweisen. Sie hätten zur Folge, daß bei jeder Änderung des Wechselkurses, werde sie nun von der Bundesrepublik oder von einem anderen Staat vorgenommen, spezielle Regelungen für die ausländischen Renten geschaffen werden müßten. Was Ihre 2. Frage betrifft, so ist die damit verbundene Annahme nur zum Teil zutreffend. Empfänger von Renten, die aus EWG-Staaten oder Ländern gezahlt werden, mit denen die Bundesrepublik umfassende Gegenseitigkeitsabkommen über Soziale Sicherheit geschlossen hat, sind in der Regel auf Grund der Rechtsvorschriften des betreffenden Auslandes krankenversichert. Sie haben damit die Möglichkeit, im Krankheitsfalle vom jeweils in Betracht kommenden deutschen Krankenversicherungsträger Leistungen zu Lasten des zuständigen Krankenversicherungsträgers des Vertragsstaates zu erhalten. Lediglich für die zahlenmäßig erheblich kleinere Gruppe von Empfängern ausländischer Renten, die nicht zu dem durch internationale Vereinbarungen begünstigten Personenkreis gehört, besteht keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines Krankenkassenbeitrages. Es ist auch nicht möglich, insofern durch eine innerstaatliche Regelung eine Gleichstellung mit Beziehern einer deutschen Rente vorzunehmen, weil diese Personen in keiner Beziehung zur deutschen Sozialversicherung stehen. Eine derartige Gleichstellung kann nur auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit erfolgen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 41 und 42) : Hält die Bundesregierung Beanstandungen des Bundesrechnungshofs, wonach bei Prüfungen in den letzten fünf Jahren bei drei Versehrtcnsportgruppen von insgesamt 1285 in der Bundesrepublik Deutschland Differenzen von rund 500 DM bei einem jährlichen Ansatz von rund 5 Millionen DM festgestellt wurden, für so gravierend, daß sie auf der bereits im Jahre 1959 im Übungsbetrieb als undurchführbar erwiesenen Unterschriftsleistung jedes Teilnehmers bei jeder Veranstaltung jetzt mit Erlaß des Bundesarbeitsministeriums vom 1. Februar 1972 erneut besteht? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Erlaß rückgängig zu machen, wenn sie nicht durch diese Maßnahme Gefahr laufen will, daß sie die nach § 11 a des Bundesversorgungsgesetzes gegebene staatliche Verpflichtung, die heilgymnastische Bewegungstherapie durchzuführen, in der Praxis unmöglich macht, damit nicht immer mehr ehrenamtliche Mitarbeiter durch Protestresolutionen zu erkennen geben, daß sie sich von dieser Tätigkeit zurückziehen wollen? Zunächst ist festzustellen, daß es sich bei der Teilnahme an Versehrtenleibesübungen nicht um eine globale Leistung, sondern um eine Individualleistung handelt, auf die jeder einzelne Beschädigte einen Rechtsanspruch hat. Davon ist auch bei der Beurteilung der Frage des von Ihnen angesprochenen Teilnahmenachweises auszugehen. Unserem Hause ist inzwischen bekanntgeworden, daß an verschiedenen Orten — sogar im Bereich eines gesamten Landesversehrtensportverbandes — die Unterschriftsleistung der Übungsteilnehmer bis heute bei- 10208 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 behalten worden ist. Was die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes angehen, so hat dieser erst kürzlich mitgeteilt, daß er bei 8 Versorgungsämtern verschiedener Länder die Abrechnungen der Versehrtenleibesübungen im einzelnen geprüft und bei diesen Ämtern Abrechnungsfehler festgestellt habe. Um den Auflagen des Bundesrechnungshofs zu entsprechen, war die im Jahre 1959 erlassene Regelung für den Teilnehmernachweis aufzuheben. Dies ist — damit komme ich zu Ihrer 2. Frage — durch das Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 15. November 1971 geschehen. Wir sind jedoch bemüht, das Verfahren bei der Durchführung der Versehrtenleibesübungen zu überprüfen und ggf. dem Hohen Hause Vorschläge für eine neue gesetzliche Regelung zu unterbreiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage A 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme von Notfallpatienten bei Tag und Nacht zur Verfügung stehen, und ob diese Krankenhäuser personell und ausnützungsmäßig in jedem Fall für die Erstversorgung von Notfallpatienten wirklich geeignet sind? Es ist davon auszugehen, daß für die Aufnahme von Notfallpatienten bei Tag und Nacht in der Regel ,die Allgemeinen Krankenhäuser in Frage kommen, insbesondere aber auch die Fachkrankenhäuser oder Spezialkliniken, die überwiegend auf eine Disziplin, wie Chirurgie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie und Innere Medizin ausgerichtet sind. Die Zahl dieser Allgemeinen Krankenhäuser beträgt nach Feststellung der amtlichen Statistik 1748 mit 400 682 Betten; die der erwähnten Fachkrankenhäuser 287 mit 24 509 Betten. Inwieweit diese Krankenhäuser personell und ausnützungsmäßig in jedem Fall für die Erstversorgung von Notfallpatienten geeignet sind, kann nur von den örtlich oder regional für die Krankenversorgung und die Krankenhausaufsicht zuständigen Behörden der Kommunen und der Länder schlüssig beantwortet werden. Im übrigen fällt der Aufbau eines modernen Anforderungen entsprechenden Krankenhaussystems in die Planungszuständigkeit der Länder. Es ist zu hoffen, daß aufgrund des zur Verabschiedung in dieser Woche anstehenden Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze die Krankenhausversorgung, insbesondere für Unfallverletzte im Bundesgebiet noch besser als bisher aufeinander abgestimmt werden kann. Aufgrund dieses Gesetzes werden auch differenziertere bundeseinheitliche statistische Untersuchungen möglich sein, die in Zukunft konkretere Angaben gestatten werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich dem deutschfranzösischen Jugendwerk, Initiativen für ein deutsch-englisches Jugendwerk zu ergreifen? Der Austausch von Gruppen der organisierten und der nichtorganisierten Jugend aus Großbritannien und der Bundesrepublik wird seit mehr als 20 Jahren aus Mitteln des Bundesjugendplans mit einem Förderungsbetrag von jetzt etwa 1,5 Millionen DM jährlich unterstützt. Daneben gibt es seit 1965 einen 'bilateral geförderten deutsch-britischen Jugendaustausch. Hier liegt der Förderungsbetrag für zentrale Arbeitstagungen und Fachseminare, Begegnungen von Führungskräften der Jugendarbeit und für qualifizierte Programme mit zumeist ausgewählten Jugendlichen bei je etwa 450 000 DM jährlich auf britischer und deutscher Seite. Dieses Förderungssystem funktioniert gut. In Übereinstimmung mit der Regierung des Vereinigten Königreiches ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Institutionalisierung des deutsch-britischen Jugendaustausches, ähnlich dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, vorerst weder notwendig noch im Hinblick auf ,den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand finanziell vertretbar ist. Die Bundesregierung begrüßt und nutzt aber jede Gelegenheit, den Jugendaustausch mit Großbritannien zu verstärken. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 2. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 58) : Wann ist nunmehr mit der von der Bundesregierung noch für 1971 in Aussicht gestellten Verkündung einer Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu rechnen, durch die die Anwendung von Dreipunkt-Sicherheitsgurten bzw. für Fahrzeuge mit offenem Aufbau von Zweipunkt-Sicherheitsgurten vorgeschrieben ist (vgl. die Antwort des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 20. Juli 1971 auf meine entsprechenden Fragen)? Im Zuge der weiteren Prüfung des Entwurfs der in Aussicht genommenen Änderungs-Verordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben sich zusätzliche Gesichtspunkte ergeben. Wenngleich unumstritten ist, daß die Verwendung von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen zu einer Verminderung des Verletzungsrisikos beitragen kann, bleibt dennoch die Frage offen, ob der Staat hier mittels einer Ausrüstungsvorschrift eingreifen muß, oder ob es nicht vielmehr der Entscheidungsfreiheit des einzelnen überlassen bleiben sollte, aus der Fülle der Informationen über Sicherheitsgurte und ihre Wirkung die möglichen Schlüsse zu ziehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10209 Der Bundesminister für Verkehr ist deshalb der Auffassung, daß zunächst versucht werden sollte, die Kraftfahrzeughalter im Wege der Aufklärung dazu zu bewegen, freiwillig Sicherheitsgurte in ihren Fahrzeugen anbringen zu lassen und diese zu benützen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 59 und 60) : Welche Pläne bestehen für die Bundeswasserstraße Lahn, nachdem die Frachtschiffahrt dort fast völlig zum Erliegen gekommen ist? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit die Lahn mehr als bisher der Erholung, dem Sport und der Sportfischerei dienen kann? Das Frachtaufkommen auf der Lahn betrug rd. 40 000 t im Jahr 1971. Die Güter- und Personenschifffahrt beschränkte sich fast ausschließlich auf den Bereich Bad Ems—Lahnstein. Es ist beabsichtigt, die Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Lahn durch Rationalisierungsmaßnahmen wesentlich zu senken. Die Schleusen sollen auf Selbstbedienung und die beweglichen Wehre durch Regelungsanlagen auf selbsttätigen Betrieb umgestellt werden. Die Untersuchungen, wie diese Umstellung am günstigsten mit möglichst ein- ) fachen Mitteln vorgenommen werden kann, sind eingeleitet. Als erster Schritt sollen 1973/74 zur Verminderung der Personalkosten vier Schleusen an den Staustufen mit festen Wehren automatisiert werden. Die zur Einsparung von Personalkosten vorgesehene Umstellung der Schleusen auf Selbstbedienung kommt auch der Sport- und Erholungsschifffahrt zugute. Die jetzt noch nötigen Beschränkungen der Schleusenbetriebszeiten, vor allem an Sonn-und Feiertagen, werden entfallen. Beim geplanten Neubau des Wehres Hollerich soll auch eine Bootsgasse errichtet werden. Den Bestrebungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, das Lahntal zu einem Wassersport- und Erholungsgebiet zu entwickeln, steht die Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes positiv gegenüber. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 61): Wer nahm in den letzten zehn Jahren an den jeweiligen Eröffnungsflügen der Lufthansa als Ehrengast auf Einladung des Bundesministers für Verkehr teil, und nach welchen Maßstäben werden die Einzuladenden ausgewählt? Die Deutsche Lufthansa hat in den letzten 5 Jahren 16 Eröffnungsflüge in das Ausland mit insgesamt 189 offiziellen Gästen durchgeführt. Für die in dem Zeitraum von 1962 bis 1966 fallenden Eröffnungsflüge konnte eine entsprechende Erhebung aus Zeitgründen noch nicht durchgeführt werden. Die Verlesung der mir vorliegenden 189 Namen erscheint nicht sinnvoll. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Niegel, die Übersendung der Liste anbieten. Die Auswahlkriterien hinsichtlich der offiziellen Ehrengäste ergeben sich aus der Zweckbestimmung der Eröffnungsflüge. Diese dienen dazu, die Lufthansa und gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland in dem neu anzufliegenden Land bekanntzumachen. Es kommt darauf an, werbend für unser Land in Erscheinung zu treten. Häufig bestimmt auch die Sicherung und Ausweitung von Verkehrsrechten für die Deutsche Lufthansa die Auswahl der Teilnehmer. Nach diesen Gesichtspunkten macht der Bundesminister für Verkehr der Deutschen Lufthansa Vorschläge für die Einladung des von der Deutschen Lufthansa vorgesehenen Kontingents aus Ehrengästen aus den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Auswahl der Abgeordneten dieses Hauses wird üblicherweise den Fraktionen überlassen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Anzahl der offiziellen Gäste so klein wie möglich gehalten. In einer Anzahl von Fällen wird im übrigen auf einen offiziellen Eröffnungsflug überhaupt verzichtet. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen 63 und 64) : Erachtet die Bundesregierung die nach der StVZO vorgeschriebene Mindestbestückung von Lkw mit Schluß-, Rück- und Seitenleuchten für in jedem Fall ausreichend? Ist sie gegebenenfalls bereit, in Anlehnung an skandinavische Vorbilder auf Verbesserung abzielende Beleuchtungsvorschriften von Lkws zu erwirken? Die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen werden für ausreichend gehalten. Dennoch ist beabsichtigt, im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Lastkraftwagen und deren Anhänger zwei zusätzliche, höher als 1550 mm über der Fahrbahn angebrachte Schlußleuchten zuzulassen. Im übrigen kann die Frage der rückwärtigen und seitlichen Kenntlichmachung der Fahrzeuge im Hinblick auf den starken grenzüberschreitenden Verkehr nur auf internationaler Ebene geregelt werden. Hier beschäftigt sich die ECE-Arbeitsgruppe „Kraftfahrzeugtechnik" in Genf mit der Erstellung einer Regelung über den Anbau und die Anordnung von Beleuchtungs- und lichttechnischen Signaleinrich- 10210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 tungen an Fahrzeugen. Nach Fertigstellung dieser Regelung ist beabsichtigt, sie auch für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 1. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß laut Veröffentlichung der „Welt" vom 23. Februar 1972 - D (Seite 2) Experten der Bundesregierung neue Richtlinien für Landkarten und kartographische Bezeichnungen erarbeitet haben und nach einem amtlichen „Vermerk" in Zukunft die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland als gleichmäßig durchgezogene Linie sowohl im Westen als auch im Osten dargestellt werden und somit den Grenzbezeichnungen zwischen anderen Staaten entsprechen? Stünde eine solche Richtlinie in Übereinstimmung mit der Behauptung der Bundesregierung, daß trotz etwaiger Ratifizierung des Vertrages mit der Sowjetunion vom 12. August 1970 und trotz der beabsichtigten Verträge mit der DDR die DDR für die Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland sei und daß auf Grund des Vertrags vom 12. August 1970 die Grenzlinie zur DDR zwar in Auswirkung des Gewaltverzichts als Grenze geachtet werden müsse, nicht aber als Staatsgrenze anerkannt werde? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung neue Karten- und Bezeichnungsrichtlinien erarbeitet hat, die demnächst erlassen werden sollen. Pressemeldungen der jüngsten Zeit, die dies fälschlich behaupten, beziehen sich nicht auf einen Erlaß des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, sondern auf einen Vermerk des Bundesministeriums für Verkehr. Das Bundesministerium für Verkehr hatte um Zustimmung zu einer nach seiner Ansicht dringlichen Einzelregelung im Bereich der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr gebeten. Nach sorgfältiger Prüfung der vorgetragenen Argumente hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sich diesem Wunsch nicht verschließen können, zumal es sich lediglich um die Regelung eines besonders gelagerten Einzelfalles handelte. Die Bundesregierung hat bei der Aufhebung der Karten- und Bezeichnungsrichtlinien am 30. Juli 1971 betont, daß sie nicht beabsichtigt, neue derartige Richtlinien zu erlassen, da sie in der Reglementierung des Sprachgebrauchs kein adäquates Mittel für Politik sieht. Gleichzeitig wurde es den Bundesressorts freigestellt, Regelungen in ihren Geschäftsbereichen zu treffen. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sollte dabei mit seinem Rat zur Verfügung stehen. Nach diesem Beschluß des Bundeskabinetts wird seither verfahren. Die Frage dürfte damit gegenstandslos geworden sein. Trotzdem unterstreiche ich auch an dieser Stelle die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, daß die DDR für die Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 1. März auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 71) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 25. Februar zu, daß der Austausch der Sendereihe „Jugend im anderen Teil Deutschlands" zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und dem Sender Freies Berlin auf Verlangen von „Radio DDR" unterblieben ist, und wie beurteilt die Bundesregierung das Verlangen des sowjetzonalen Senders und die Haltung des Westdeutschen Rundfunks? Die der Meldung der „Welt" vom 25. Februar 1972 zugrunde liegende Angelegenheit ist inzwischen in einer Pressekonferenz des WDR vom 28 Februar öffentlich und durch ein Schreiben des WDR an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vom 29. Februar geklärt worden. Danach ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Für eine Schulfernsehsendung „Jugend im anderen Teil Deutschlands" kaufte der WDR vom DDR-Fernsehen Archivmaterial. Das DDR-Fernsehen machte nach der Darstellung des WDR die Materialabgabe von der Bedingung abhängig, daß sowohl das erste Programm der ARD allgemein als auch der SFB speziell von den Senderechten ausgenommen bleiben. Der verantwortliche Produktionsleiter des WDR akzeptierte diese Bedingung. Der Vertragsabschluß wurde inzwischen von dem Intendanten des WDR, Herrn von Bismarck, als Panne gekennzeichnet und der Fernsehdirektor, Herr Höfer, versicherte, daß der WDR zukünftig derartige Bedingungen nicht mehr akzeptiert werde. Durch die Entschuldigung des WDR-Intendanten beim Intendanten des SFB und die Versicherung des Fernsehdirektors des WDR sieht die Bundesregierung die Angelegenheit als erledigt an. Weitergehende politische Schlüsse im Sinne der Meldung der „Welt" vom 25. Februar 1972 sind bei diesem Sachverhalt nicht zu ziehen. Über die Zugehörigkeit des SFB zum Verbundsystem der Rundfunkanstalten der ARD besteht für die Bundesregierung und die Sender selbst — wie sich aus dem ARD-Abkommen und den verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen der Landesrundfunkanstalten über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernsehens ergibt — kein Zweifel. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 96 und 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Raum Lüneburg/ Harburg in kurzer Zeit rund 1200 Nigerianer eingereist sind (davon allein 200 nach Lüneburg), die zwar zum Zwecke einer Berufsausbildung bzw. Studium in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sein sollen, jedoch weder über ausreichende Eigenmittel, Stipendien der Bundesrepublik Deutschland oder ihres Heimatlandes noch über Praktikums- oder Ausbildungsverträge verfügen, keine regulären Sprachkurse, z. B. des GoetheInstituts, besuchen, dafür aber Formalbescheinigungen kleinerer Sprachschulen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beibringen und anschließend die den ordentlichen Stipendiaten vorbehaltenen Praktikantenstellen blockieren und dabei oft wilden Arbeitsvermittlern in die Hände fallen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese im Zusammenhang mit der unkontrollierten Einreise von Afrikanern sich ergebenden und künftig noch verstärkt auftretenden Probleme zu überwachen, zu ordnen und den Staat Nigeria mehr als es bisher vielleicht möglich war über diese Situation in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren? Die Durchführung des Ausländergesetzes obliegt den Ländern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10211 Der Bundesregierung war daher auch nicht bekannt, ,daß im Raum Lüneburg/Harburg in kurzer Zeit 1200 Nigerianer eingereist seien. Das Problem an sich — daß nämlich angebliche Studenten aus Nigeria ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und hier Arbeit aufzunehmen versuchen — ist der Bundesregierung hingegen wohl bekannt. Die Bundesregierung hat deshalb — und dies, nachdem ein gleichgerichtetes Interesse der nigerianischen Regierung festgestellt wurde — die Wiedereinführung des Sichtvermerkszwangs für Nigerianer eingeleitet und wird damit auch die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Nigeria wiederherstellen. Die Streichung Nigerias aus der Liste derjenigen Länder, mit denen für Touristenreisen kein Sichtvermerkszwang besteht, soll bei der 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes berücksichtigt werden, die zur Zeit vom Bundesminister des Innern vorbereitet wird. Nach ihrem Inkrafttreten wird eine sichtvermerksfreie und damit unkontrollierte Einreise von Nigerianern in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich sein. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 1): Trifft es zu, daß eine vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für überregionale Zeitungen eingesetzte Anzeige ausgerechnet auch in zwei regionalen Zeitungen erschien, deren Verbreitungsgebiet der künftige Wahlkreis des Leiters des Presse- und Informationsamts ist, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Vorgang? Die in Ihrer Anfrage angesprochene Anzeige zur Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften wurde in Boulevardzeitungen, politischen Wochenzeitungen und überregionalen Zeitungen gestreut. Der Begriff „überregionale Zeitungen" bezieht sich bei den Streuplänen des Bundespresseamtes nicht nur auf überregionale Blätte im engsten Sinne, sondern umfaßt auch, nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln wechselnd über das Bundesgebiet, einige große, über die Landesgrenzen hinaus verbreitete regionale Blätter. Bei der Europa-Anzeige waren daher auch die MAINZER ALLGEMEINE und die RHEINZEITUNG in den Streuplan einbezogen. Beide Zeitungen haben eine nicht nur über Wahlkreisgrenzen sondern sogar auch über Landesgrenzen hinausgehende Verbreitung. Ein Zusammenhang mit dem zukünftigen Wahlkreis des Leiters des Presse- und Informationsamtes bestand von Seiten dieses Amtes nicht und wird auch bei künftigen Streuplänen nicht berücksichtigt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 2) : Hat die Bundesregierung die Absicht, Teilzeitbeschäftigung auch für verheiratete Beamtinnen ohne Kind einzuführen? Eine generelle Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung im Sinne der Fragestellung, d. h. für verheiratete Beamtinnen ohne Kinder, die nicht beabsichtigt. Ich weise jedoch auf die Ausführungen in Nr. 6.1 Buchstabe a) meines Erfahrungsberichts über die Teilzeitbeschäftigung und langfristige Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen (Drucksache VI/2064) hin, in denen bei den Änderungsvorschlägen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der bestehenden Vorschriften auf Beamtinnen, die pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben, als eine offene grundsätzliche Frage angesprochen worden ist, deren positive Lösung in Erwägung gezogen werden könnte. Entsprechend dem Ersuchen des Deutschen Bundestages aufgrund des in der 148. Sitzung am 4. November 1971 angenommenen Antrags (Drucksache VI/2765) sind die Beratungen hierüber mit den hauptbeteiligten Bundesressorts und mit den Ländern in dem hierfür zuständigen Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen eingeleitet worden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 3 und 4) : In welchem Ausmaß ist die Mitwirkung und der Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele 1972 vorgesehen? Welche Vorbereitungen wurden für den Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Durchführung der Olympischen Spiele 1972 getroffen? Die Mitwirkung des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele ist dem Organisationskomitee für die Olympischen Spiele 1972 bereits im Jahre 1967 angeboten worden. Die Mitwirkung konzentriert sich insbesondere auf folgende Aufgaben: 1. Unterstützung des Katastrophenschutzes im Bereich der Städte München und Augsburg durch Bereitstellung zusätzlicher Bergungs- und Instandsetzungskräfte; 2. Einrichtung eines technischen Rettungsdienstes im Bereich der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen; 10212 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 3. Bereitstellung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen; 4. sonstige technische Hilfeleistungen, wie Installation von Unterkünften der Bereitschaftspolizei, Gerüste- und Podestbauten, Bedienung technischer Einrichtungen bei kulturellen Veranstaltungen; 5. Errichtung, Betrieb und Betreuung eines Zeltlagers für 2000 ausländische jugendliche Besucher der Olympischen Spiele in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für internationalen Jugendaustausch. Die Mitwirkung des THW erfolgt kostenlos, soweit sie der Vorbeugung, Verminderung oder Beseitigung von Katastrophen, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen dient. Für sonstige, über diese Zweckbestimmung hinausgehende technische Dienstleistungen ist Kostenerstattung vorgesehen. Für den Betrieb des Jugendlagers ist Kostenbeteiligung der Deutschen Gesellschaft für internationalen Jugendaustausch vertraglich vereinbart. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat für die Olympischen Spiele 1972 eine Verkehrsleitzentrale gebildet, in der auch das Technische Hilfswerk vertreten ist. Außerdem arbeitet das THW innerhalb des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele im Ausschuß für die Unterbringung ausländischer jugendlicher Besucher mit. Im Hinblick auf die Olympischen Spiele habe ich das Katastrophenschutzzentrum München, Heßstraße, in der außerordentlich kurzen Planungs- und Bauzeit von nur 1 1/2 Jahren errichten lassen. Das Katastrophenschutzzentrum wird dem THW für seinen Einsatz als Stützpunkt zur Verfügung stehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 5) : Welche Schritte kann die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß auch für jugendliche Polizeibeamte die im Jugendschutz vorgesehenen Arbeitszeitvorschriften in Anwendung gebracht werden? Die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf jugendliche Beamte ist für den Bereich des Bundes in der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche Bundesbeamte vom 5. November 1964 (BGBl. I S. 853) geregelt. Die Ermächtigung hierfür enthält § 80 Nr. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1181). Danach regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Beamte unter 18 Jahren. Von dem Geltungsbereich der Jugendarbeitsschutzverordnung sind jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz ausgenommen. § 1 der Verordnung bestimmt: „Diese Verordnung gilt für Bundesbeamte (§ 2 des Bundesbeamtengesetzes), die noch nicht 18 Jahre alt sind (jugendliche Beamte); sie gilt nicht für jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz". )Für diese Ausnahmeregelung waren folgende Überlegungen maßgebend: Die Besonderheiten einer kasernierten Truppe schließen die Anwendung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes praktisch aus. Sofern man nicht besondere Jugendabteilungen oder Jugendzüge einrichten will — was jedoch im Bundesgrenzschutz nicht möglich ist —, wäre bei einer Anwendbarkeit der Jugendschutzvorschriften der Dienstvorgesetzte grundsätzlichgezwungen, jugendliche Grenzschutzbeamte vom Dienst freizustellen, sobald ihre Höchstarbeitszeit überschritten ist. Eine einsatznahe Ausbildung wäre aber damit nicht mehr gewährleistet, zumal die Angehörigen einer kasernierten Truppe auch für Nachteinsätze voll zur Verfügung stehen müssen. Diese Gründe haben auch heute ihre Berechtigung, so daß eine Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung nicht beabsichtigt ist. Für den kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes dürfte Ihre Frage keine Bedeutung haben, da nach den laufbahnrechtlichen Anforderungen an die Vorbildung der Bewerber für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes die Anwärter regelmäßig das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben (vgl. § 14 der KrimLV vom 22. Juli 1971 — BGBl. I S. 1110 —). Für das Recht der Polizeivollzugsbeamten der Länder steht dem Bund nur die Kompetenz für eine rahmenrechtliche Regelung zu (Art. 75 Nr. 1 GG). Nach §§ 99ff. des Beamtenrechtsrahmengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1025) finden auf Polizeivollzugsbeamte die für Beamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Für die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf jugendliche Beamte enthält das Beamtenrechtsrahmengesetz keine Regelung, weil sich diese Materie wegen der zu regelnden Einzelfragen hierfür nicht eignet. Abgesehen davon kann nur der jeweilige Dienstherr entscheiden, welche Erfordernisse des Dienstes in den einzelnen Verwaltungsbereichen hierbei zu berücksichtigen sind. Soweit mir bekannt ist, haben auch die Länder, mit Ausnahme des Saarlandes, die Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes aus dem Geltungsbereich ihrer Jugendarbeitsschutzverordnungen ausgenommen. Hierfür waren die gleichen Gründe maßgebend, die zur Ausnahmeregelung des § 1 der Jugendarbeitsschutzverordnung des Bundes geführt haben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10213 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 6) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Frauen in der Bundesrepublik Deutschland nach der Neufassung des § 1355 BGB (18. Juni 1957) davon Gebrauch gemacht haben, bei der Eheschließung ihren Mädchennamen dem Namen des Mannes hinzuzufügen? Eine Statistik darüber, wie viele verheirate Frauen in der Bundesrepublik von der seit 1. Juli 1958 (Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes) bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, dem durch die Eheschließung erworbenen Mannesnamen (= Ehenamen) ihren Mädchennamen anzufügen, ist leider nicht vorhanden. Das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 4. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 694) sieht eine solche Erhebung nicht vor (vgl. insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 1). Die von Ihnen gewünschte Zahl ließe sich nur durch eine allgemeine Umfrage bei allen zur Entgegennahme der Erklärung zuständigen Behörden, also den Standesämtern (§ 1355 Satz 2 BGB, § 15 a Abs. 2 PStG), ermitteln. Die Bundesregierung hat bisher keine Veranlassung gesehen, eine solche Umfrage durchzuführen. Sie würde längere Zeit in Anspruch nehmen und mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Hinzu kommt, daß die Möglichkeit nach § 1355 Satz 2 BGB nicht bei allen Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht; sie besteht nicht in allen Fällen der Eheschließung von Ausländern, so daß die Anzahl dieser Fälle ermittelt und von der Gesamtzahl abgezogen werden müßte. Ich habe mich deshalb darauf beschränkt, eine Auskunft der Standesamtsaufsichtsbehörde in Bonn einzuholen. Im Jahre 1969 wurden in den damaligen beiden Bonner Standesamtsbezirken (Alt-Bonn und Bad Godesberg) 1 778 Ehen geschlossen. In 49 Fällen hat die Frau eine Erklärung nach § 1355 Satz 2 BGB abgegeben; also in 2,7 % der geschlossenen Ehen. Für die beiden folgenden Jahre liegen die Zahlen der vier Standesamtsbezirke vor, in die seit der Neuordnung des Gemeindegebietes der Großraum Bonn gegliedert ist: Eheschließungen Erklärungen auf 100 Eheschließungen nach § 1355 BGB 1970 2 384 55 2,3 1971 2 187 63 fast 3 In der Zahl der Eheschließungen sind auch solche enthalten, bei denen der Mann oder beide Ehegatten Ausländer waren. Die Bonner Standesamtsaufsichtsbehörde sah sich leider nicht in der Lage, die Zahl dieser Eheschließungen kurzfristig zu ermitteln. Der angegebene Prozentsatz von 2,7 bis 3 liegt demnach etwas unter dem Prozentsatz, der sich ergäbe, wenn nur die Eheschließungen berücksichtigt würden, bei denen Erklärungen nach § 1355 Satz 2 BGB möglich waren. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 7) : Erwägt die Bundesregierung, die StPO u. a. so zu novellieren, daß die Gerichtshilfe für Erwachsene in die Strafprozeßordnung aufgenommen und somit gesetzlich verankert wird, wie das die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Gerichtshelfer vorgeschlagen hat? Der von der Bundesregierung beschlossene und inzwischen vom Bundesrat verabschiedete Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch sieht eine gesetzliche Verankerung der Gerichtshilfe für Erwachsene vor. Durch Artikel 19 Nr. 50 des Entwurfs soll § 160 Abs. 3 der Strafprozeßordnung folgende Fassung erhalten: „(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen." Artikel 271 des Entwurfs lautet: „Gerichtshilfe Die Gerichtshilfe (§ 160 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung) gehört zum Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltungen." Durch diese Bestimmung wird die organisatorische Zuordnung der Gerichtshilfe für Erwachsene geregelt. Die nähere Ausgestaltung der Gerichtshilfe fällt in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache VI/3196 Fragen B 8 und 9) : Treffen die Befürchtungen im Handwerk zu, daß sich die Entwicklung der Betriebszahlen im Blick auf die Sicherstellung der Versorgung möglicherweise einem kritischen Punkt (breaking point) nähert? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anregung des ZDH-Generalsekretärs Dr. Kübler in seinem Grundsatzartikel „Mittelfristige Realpolitik für das Handwerk" im Deutschen Handwerksblatt 1/72 aufzugreifen und Untersuchungen über die strukturelle Entwicklung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme im Rahmen einer Enquete durchführen zu lassen? 10214 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Nach Ansicht der Bundesregierung treffen Befürchtungen aus dem Handwerk, daß sich die Entwicklung der Betriebszahlen im Blick auf die Sicherstellung der Versorgung möglicherweise einem kritische Punkt nähere, nicht zu. Die Zahl der Handwerksbetriebe hat zwar in den letzten zwei Jahren etwas stärker abgenommen, allerdings ist die Entwicklung in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich. Während sich in rd. 80 Handwerkszweigen die Zahl der Handwerksbetriebe verringert hat, ist sie in rd. 40 Zweigen größer geworden. Im Hinblick auf die stark anwachsenden Umsätze bei steigenden Beschäftigtenzahlen, d. h. also bei einem Trend zu größeren und leistungsstarken Betrieben, besteht aber kein Anlaß zu der Besorgnis, daß die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft ernsthaft gefährdet sei. Um jedoch auch künftig einer derartigen Entwicklung vorzubeugen, fördert die Bundesregierung handwerkliche Kooperationsformen, wie z. B. Handwerks-Service-Zentralen sowie die Neugründung von kleinen und mittleren Unternehmen. Im übrigen handelt es sich bei dem Rückgang der Betriebe um langfristige Strukturwandlungen, wie sie sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen vollziehen. Sie werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet. Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung bereits in ihrem Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung im Rahmen der „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (Drucksache VI/1666 vom 29. Dezember 1970), ihre Absicht bekundet hat, Forschungsprojekte zu unterstützen, in denen die strukturellen und arbeitswirtschaftlichen Probleme dieser Unternehmen untersucht werden sollen. Untersuchungen dieser Art, in denen auch Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme behandelt werden, sind auf Vorschlag der Bundesregierung in das Forschungs-und Arbeitsprogramm des Deutschen Handwerksinstituts aufgenommen worden. Für das Baugewerbe und das holzverarbeitende Gewerbe hat die Bundesregierung konkrete Untersuchungen bereits gefördert. Die Bundesregierung wird solche Untersuchungen, deren Durchführung in der Regel mit ihr und den Handwerksorganisationen abgestimmt wird, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch weiterhin fördern. Angesichts der sehr differenzierten Markt- und Strukturverhältnisse in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und -zweigen, insbesondere innerhalb des an der Frage besonders interessierten Handwerks, können derartige Untersuchungen sinnvollerweise nur für spezielle Bereiche durchgeführt werden. Bisherige von der Bundesregierung geförderte Enquéten bezogen sich daher auf einzelne Branchen, wie z. B. Werften, Hochseefischerei, Zukkerindustrie. Im übrigen wird die z. Z. in Auftrag gegebene Enquéte über die Bauwirtschaft auch im Hinblick auf die Versorgungsprobleme und den Arbeitskräftebedarf im Handwerk (Bau- und Ausbauhandwerk) Aufschluß geben. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 10) : Gibt es außer für kerntechnische Unfälle Bürgschaften des Bundes, welche private Betreiber von Industriewerken von der Haftung freistellen, wenn der Schaden die vorn Betreiber abgeschlossene Haftungsversicherung der Höhe nach überschreitet, wenn ja, bei welchen Industriewerken, und Bürgschaften in welcher Höhe? Außer den von Ihnen angesprochenen Haftungsfreistellungen nach § 36 Atomgesetz für Betreiber von Anlagen, die mit Kernbrennstoffen arbeiten, gibt es keine Bürgschaften des Bundes zugunsten von Industriewerken für Haftpflichtrisiken, die durch private Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt sind. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 11) : Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung zur Einebnung des teilweise sehr unterschiedlichen Preisniveaus bei hochwertigen Verbrauchsgütern, nachdem Testkäufe Differenzen zwischen 15 % und 50 % ergeben haben? Die in Köln durchgeführten Preisvergleiche, die bei einzelnen Gebrauchsgütern sogar Preisdifferenzen bis über 100 % ergaben, sollen die Übersicht über das aktuelle Preisangebot erleichtern und ganz allgemein das Preisbewußtsein der Verbraucher schärfen. Es ist zu hoffen, daß diese von den sich bietenden und durch die Preisvergleiche verdeutlichten Chancen am Markt verstärkt Gebrauch machen. Ein in diesem Sinne marktgerechtes Verhalten würde sicherlich nicht ohne Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Einzelhandel bleiben und tendenziell Anlaß zu Preissenkungen geben. Es ist in Aussicht genommen, nach Auswertung der Ergebnisse weiterer Testvergleiche gegebenenfalls die Durchführung einer größeren Zahl von Preisvergleichen finanziell zu fördern. In der Marktwirtschaft werden die Preise am Markt frei gebildet. Die Bundesregierung sucht den Wettbewerb insbesondere auch durch eine verschärfte Kontrolle der Preisbindungen und Preisempfehlungen zu fördern. Die in Köln festgestellten Preisunterschiede sind ein Zeichen dafür, daß an diesem Markt Wettbewerb besteht. Die Preisvergleiche werden seine Wirksamkeit noch verbessern. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, darüber hinaus administrative Maßnahmen zur „Einebnung" des Preisgefälles bei hochwertigen Gebrauchsgütern zu treffen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10215 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 12) : Hat die Bundesregierung Pläne entwickelt, die einen größeren Schutz der Verbraucher in bezug auf die vielfach unerträglichen Zustände im Kundendienstwesen von Handel und Handwerk vorsehen? Die Schwierigkeiten beim Kundendienst sind zu einem großen Teil auf Personal- und Kostenprobleme zurückzuführen. Die Steigerung der Personalkosten hat sich in den Dienstleistungsbereichen besonders gravierend ausgewirkt. Die Handwerksorganisationen sind bemüht, Versorgungsschwierigkeiten in diesem Bereich durch die Errichtung von Kooperationsleitstellen, z. B. für handwerkliche Reparaturleistungen (HandwerksService-Zentralen) entgegenzuwirken. In den letzten Jahren sind eine Reihe derartiger Kooperationsformen des Handwerks entstanden. Sie haben in der Öffentlichkeit durchweg ein positives Echo gefunden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (Drucksache VI/1666) u. a. bereiterklärt, die Errichtung solcher Kooperationsleitstellen zu fördern. Für die Förderung von Kooperationsvorhaben sind im Haushaltsjahr 1971 erstmals Mittel in Höhe von 2 Millionen DM bereitgestellt worden. Im Haushaltsjahr 1972 werden hierfür ebenfalls 2 Millionen DM zur Verfügung stehen. Neben der Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen der EDV sollen diese Mittel auch für die Errichtung handwerklicher Reparatur-Service-Zentralen eingesetzt werden. Zur Zeit führt das Deutsche Handwerksinstitut — Institut für Technische Betriebsführung im Handwerk, Karlsruhe — auf Vorschlag der Bundesregierung eine „Untersuchung der Voraussetzungen für die Errichtung von Dienstleistungs- und Reparaturleitstellen im Handwerk sowie für die Entwicklung und Publizierung von Modellen hierfür" durch. Die von der Bundesregierung finanziell geförderten Verbraucherorganisationen versuchen ihrerseits, den Verbraucherschutz hinsichtlich des Kundendienstes zu verstärken. Eine Verbraucherzentrale wird demnächst ein „Schwarzbuch" über diesen Sachkomplex veröffentlichen, das interessantes Material und wertvolle Ratschläge für die Verbraucher enthalten wird. Darüber hinaus bemühen sich diese Organisationen, in Einzelfällen dem Verbraucher beizustehen und für Streitfälle auf die Errichtung von Schiedsstellen hinzuwirken. Dafür hat die Bundesregierung im Bericht zur Verbraucherpolitik (Drucksache VI/2724) ihre Unterstützung zugesagt. Eine in jeder Hinsicht befriedigende Lösung des Kundendienstproblems wird sich angesichts der relativ starken Verteuerung der Dienstleistungen kaum finden lassen. Eine nachhaltige Besserung wird deshalb nur eintreten, wenn auch bei der Gütererzeugung in stärkerem Maße als bisher Reparaturanfälligkeit vermieden und das Prinzip der Reparaturfreundlichkeit gefördert wird. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung zur Erhöhung der Winterbautätigkeit bereit, den Arbeitgebern des Baugewerbes, denen zum Erwerb von Geräten und Einrichtungen, die zur Durchführung von Bauarbeiten in der Schlechtwetterzeit erforderlich sind, gemäß § 77 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes Zuschüsse gewährt werden sollen, über diese Zuschußmöglichkeit hinaus einen zusätzlichen Anreiz für die Beschaffung der betreffenden Geräte dadurch zu geben, daß für diese Gerätegruppen Sonderabschreibungsmöglichkeiten gesetzlich eingeräumt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in § 77 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehenen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Winterbauförderung einen hinreichenden Anreiz zur Beschaffung von Geräten des Winterbaus darstellen. Sie hält einen zusätzlichen Anreiz zur Beschaffung dieser Geräte durch Gewährung von Sonderabschreibungen nicht für angebracht. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 14 und 15) : Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß Lohnschlächter in der Rentenversicherung der Arbeiter nach § 1227 RVO pflichtversichert und damit dem Beitragsabzugsverfahren wie jeder andere Arbeitnehmer unterworfen sind? Läßt die typisch abhängige Tätigkeit dieses Personenkreises nicht die Vermutung zu, daß die Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils zum Rentenversicherungsbeitrag eine Ungleichbehandlung der Betroffenen gegenüber anderen vor dem Gesetz ist, und wie kann dem gegebenenfalls abgeholfen werden? Die Bundesregierung teilt die in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ausgesprochene Auffassung, daß Lohnschlächter unständig Beschäftigte sind. Sie gehören zu den in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern und unterliegen somit grundsätzlich dem Lohnabzugsverfahren. Was Ihre zweite Frage angeht, so hat die vom Gesetzgeber im Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz vom 28. Juli 1969 getroffene Regelung die bis dahin bestehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen abhängig Beschäftigten beseitigt. Im Einzelfall auftretende Schwierigkeiten beim Beitragseinzug müßten im Benehmen mit der Beitragseinzugsstelle (im allgemeinen die zuständige Allgemeine Ortskrankenkasse) ausgeräumt werden. 10216 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 16) : Trifft es zu, daß der Verlust des linken Arms in der Kriegsopferversorgung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 %, in der Unfallversicherung jedoch nur mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 5/o bewertet wird, und worauf stützt sich bejahendenfalls diese unterschiedliche Praxis? Bei der von Ihnen genannten unterschiedlichen Praxis ist die jeweilige Besonderheit des Leistungsrechts der Kriegsopferversorgung und der Unfallversicherung zu berücksichtigen. Einer der Gründe liegt z. B. darin, daß die Mindest-MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), die die Gewährung einer Rente zur Folge hat, in der Kriegsopferversorgung und in der Unfallversicherung unterschiedlich ist. In der Unfallversicherung beginnt die Rentengewährung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v. H., nach dem Bundesversorgungsgesetz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 25 v. H. Da gleiche Schadenstatbestände zu einer Rentengewährung Veranlassung geben sollten, mußte der untere Ausgangspunkt für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Kriegsopferversorgung angehoben werden. Dadurch liegen allgemein die MdE-Werte in der Kriegsopferversorgung höher als in der Unfallversicherung. Es dürfte sehr schwierig sein, einen Leistungsvergleich zwischen diesen beiden Zweigen der sozialen Sicherung durchzuführen, weil sie sich unabhängig voneinander unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten und Anforderungen an das Leistungsrecht gesetzgeberisch entwickelt haben. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 17 und 18) : Was würde auf der Grundlage der Vorausberechnungen des Rentenanpassungsberichts 1972 eine generelle Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr — bei Versicherten mit einer Wehr-, Dienst- oder Berufsbeschädigung von mehr als 50 % und anerkannten Spätheimkehrern auf das 63. Lebensjahr — bis 1986 kosten? Welche Mehrausgaben auf der Grundlage des obengenannten Rentenanpassungsberichts würde eine ab 1. Januar 1973 jeweils um drei Monate vorgezogene Rentenanpassung bis 1986 verursachen? Die Kosten, die eine generelle Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr — bei Versicherten mit einer Wehr-, Dienst- oder Berufsbeschädigung von mehr als 50 % und anerkannten Spätheimkehrern auf das 63. Lebensjahr — bis 1986 verursachen, sind unserem Hause nicht bekannt, da dieses spezielle Modell bisher nicht durchgerechnet worden ist. Ich habe daher veranlaßt, daß dies auf der Grundlage der Vorausberechnungen im Rentenanpassungsbericht 1972 geschieht. Die Ergebnisse werde ich Ihnen mitteilen, sobald sie mir vorliegen. Im Hinblick auf Ihre zweite Frage (Nr. 18) möchte ich anmerken, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zu den eingebrachten Gesetzentwürfen über die Weiterentwicklung der Rentenversicherung Rechnungsunterlagen angefordert hat. Ich werde dafür sorgen, daß in diesem Zusammenhang auch Berechnungen über die von Ihnen angesprochene Frage erstellt werden. Im übrigen wird, worauf ich Ihre Mündliche Anfrage vom 19. Januar dieses Jahres bereits hingewiesen habe, in den kommenden Ausschußberatungen Gelegenheit sein, die von Ihnen angeschnittenen Fragen und die damit zusammenhängenden weiteren Probleme ausführlich weiter zu erörtern. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 19 und 20) : In welchem Umfang arbeitete das Bundesministerium der Verteidigung bisher mit der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg zusammen? Wird das Bundesministerium der Verteidigung die Zusammenarbeit mit der Akademie auch in Zukunft fortsetzen? Soldaten auf Zeit können im Rahmen ihres gesetzlichen Anspruchs auf eine zivilberufliche Aus-und Weiterbildung (Berufsförderung) auch eine Ausbildung an einem Institut wählen, das auf eine spätere Verwendung im wirtschaftlichen Management vorbereitet. Die Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg zählt zu den Instituten, die eine solche Ausbildung anbieten; sie ist durch die Bundesanstalt für Arbeit als förderungswürdig anerkannt. An .der Akademie haben in der Zeit von 1956 bis Ende 1971 8418 Lehrgänge mit 208 982 Teilnehmern stattgefunden. Seit 1963 haben 1168 Soldaten Lehrgänge dieses Instituts besucht. Darüber hinaus bestehen seit 1963 Beziehungen mit der Akademie für Fernstudium in Bad Harzburg — Leiterin Frau Gisela Böhme —. Dieses Bildungsangebot wurde bisher von 1896 Soldaten genutzt. Insgesamt haben dieses Fernstudium, das seit 1961 angeboten wird, 12 000 Teilnehmer absolviert. Von den 1168 Soldaten, die Lehrgänge an der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg besucht haben, haben 700 Soldaten auf Zeit an Seminarveranstaltungen im Rahmen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10217 eines kombinierten Fernstudiums teilgenommen. Weitere 300 längerdienende Soldaten haben am Ende oder nach ihrer Wehrdienstzeit Lehrgänge und Seminare der Akademie für Führungskräfte der Wirschaft besucht. 113 ehemalige Offiziere nahmen an den bisher 6 Kollegs für ausgeschiedene Zeitoffiziere teil und 55 Feldwebel der Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe besuchten speziell für diesen Personenkreis eingerichtete Kurse. Nur die letztgenannten Feldwebel sind im übrigen geschlossen in Uniform aufgetreten. Es bleibt festzustellen, daß die Soldaten mit 1186 Teilnehmern an Lehrgängen in Bad Harzburg erheblich weniger als 1 a/o der Gesamtteilnehmer gestellt haben. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, daß seit 1960 132 255 Zeitsoldaten beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Fachausbildung beantragt haben. Nachdem die Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft und die von ihr gegründeten Institute mit an erster Stelle die Ausbildung für Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte der Wirtschaft begonnen hatten, sind eine große Anzahl weiterer ähnlicher Bildungseinrichtungen entstanden. Zur Zeit bieten etwa 100 weitere Institute, Verbände, Kammern, Unternehmens- und Personalberater in der Bundesrepublik Lehrgänge, Kurse, Seminare oder Fernstudium an. Es kann heute weder davon gesprochen werden, daß die Bundeswehr auf eine Zusammenarbeit mit den Harzburger Instituten angewiesen sei, noch daß der Unterricht der Institute höheren fachlichen Rang habe, als der Unterricht an vielen anderen Einrichtungen. Weil die Unterrichtstätigkeit in Bad Harzburg von weiten Kreisen der Wirtschaft geschätzt wird, war es möglich, allen teilnehmenden Soldaten der Bundeswehr den Übergang in eine entsprechende zivilberufliche Verwendung zu erleichtern. Durch den in den letzten Monaten entstandenen verständlichen Streit um die Person des Leiters der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft ist ohne Zweifel eine gewisse Unruhe entstanden. Es kann nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, unter diesen Umständen durch ein Festhalten an den Beziehungen — so gering sie auch zum Gesamtumfang der Harzburger Tätigkeit sind — zur Person des Leiters dieses Institutes Stellung zu nehmen. Dies würde aber unvermeidbar aus einer unveränderten Fortsetzung der Zusammenarbeit geschlossen werden. Die Bundeswehr wird zwar nicht hindern und nicht hindern können, wenn ein Zeitsoldat diese individuelle Ausbildung als Vorbereitung auf seinen Zivilberuf wählt, sie wird aber über das Jahr 1972 hinaus besondere Kurse in Bad Harzburg nicht vereinbaren. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Buchstaller (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 21) : Nimmt das Bundesministerium der Verteidigung auf die Besetzung der Stelle des Leiters und der Stellen der Lehrkräfte an der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg Einfluß, und wird sie gegebenenfalls darauf hinwirken, daß der Leiter der Akademie, Professor Dr. R. Höhn, der während der Nazidiktatur an herausgehobener Stelle wirkte, abgelöst wird? In Bad Harzburg besteht seit 1956 die private Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft, seit 1959 die Wirtschaftsakademie für Lehrer und seit 1961 die Akademie für Fernstudium. Träger dieser Institute ist die Gemeinnützige Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e. V., Leiter der Akademie für Führungskräfte ist Prof. Dr. Höhn, Leiterin der beiden anderen Institute Frau Gisela Böhme. Die Lehrgänge der Akademie für Führungskräfte und der Fernunterricht sowie das Fernstudium sind von der Bundesanstalt für Arbeit als förderungswürdig nach dem Arbeitsförderungsgesetz anerkannt. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte auf die Errichtung der Institute, auf ihre Struktur und den Lehrkörper zu keiner Zeit irgendeinen Einfluß. Auch eine Ablösung von Prof. Dr. Höhn, so sehr sie auch zu wünschen sein mag, liegt außerhalb der Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 22 und 23) : Was will die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern tun, um den erheblichen Mangel an Arbeitskräften — insbesondere an Krankenschwestern, medizinisch-technischen Assistentinnen, Röntgenassistentinnen und Diätassistentinnen - in den Krankenanstalten, Heimen und Einrichtungen der Sozialpflege zu beheben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, ausländische Arbeitnehmerinnen für die genannten Berufszweige zu gewinnen? In ihrem dem Bundestag im Jahre 1971 vorgelegten Gesundheitsbericht hat die Bundesregierung das Problem der Deckung des Kräftebedarfs bei den Heilberufen dargelegt und für die Verbesserung der Personalsituation u. a. folgende Maßnahmen für erforderlich gehalten: 1. Verstärkte Berücksichtigung der pflegerischen Berufe bei der Berufsberatung, vor allem Verbesserung der individuellen Beratung; 2. Reform der Ausbildung; 3. Finanzielle Förderung der Ausbildung; 4. Weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Aufstiegsmöglichkeiten auch im Hinblick 10218 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 auf die Notwendigkeit, mehr männliche Pflegekräfte zu gewinnen; 5. Förderung von Teilzeitarbeit in den Krankenanstalten; 6. Förderung des Wiedereintritts von Frauen in das Erwerbsleben; 7. Fortsetzung der Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal. Dieser Katalog, der speziell auf die Belange der pflegerischen Berufe abgestellt ist — weil hier das Problem am stärksten auftritt — hat auch für die übrigen von Ihnen aufgeführten Berufe Gültigkeit. Die oben aufgezählten Maßnahmen können nur durch enge Kooperation aller Beteiligten durchgeführt werden. Zwischen den Bundesressorts und mit den Ländern und Verbänden wurden deshalb Gespräche geführt, um die sinnvolle Durchführung dieser teilweise bereits eingeleiteten Maßnahmen sicherzustellen. Die Bundesregierung ist dabei auf großes Verständnis gestoßen. Von Seiten der Bundesanstalt für Arbeit wurde inzwischen die Berufsberatung über die von Ihnen genannten Berufe wesentlich intensiviert. Darüber hinaus konnte auch im Tarifbereich gerade im Verlauf des vergangenen Jahres eine erhebliche Verbesserung der Vergütung und der Aufstiegsmöglichkeiten erzielt werden. Die Bundesregierung selbst ist zu den in den Punkten 2, 3, 5, 6 und 7 der o. a. Aufstellung genannten Maßnahmen bereits weitgehend tätig geworden. Ende Januar 1971 waren 13 760 ausländische Arbeitnehmer in der deutschen Krankenpflege beschäftigt. Die Bundesanstalt für Arbeit bemüht sich, in den europäischen Anwerbeländern Arbeitnehmer für eine Tätigkeit in deutschen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu gewinnen. Die Vermittlungsmöglichkeiten sind jedoch sehr begrenzt, weil im allgemeinen auch in den Herkunftsländern Mangel an Pflegepersonal besteht. Bessere Möglichkeiten der Anwerbung von Krankenpflegepersonal bieten sich in verschiedenen außereuropäischen, insbesondere ostasiatischen Ländern. Die deutschen Krankenhäuser werben daher verstärkt Personal aus diesen Ländern an. Die Bundesanstalt für Arbeit erteilt hierzu nach § 18 des Arbeitsförderungsgesetzes ihre Zustimmung, solange die Krankenpflege des Herkunftslandes durch die Anwerbung nicht beeinträchtigt wird. Allein im Jahre 1971 hat die Bundesanstalt für Arbeit Anwerbegenehmigungen für 4 532 außereuropäische Krankenpflegekräfte erteilt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI/3196 Fragen B 24 und 25) : Wieviel Projekte werden aus Mitteln des Bundes gefördert, die der Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher dienen? Nach welchen Kriterien werden die Bundesmittel vergeben, und wie wird die effektive Anwendung geprüft und überprüft? Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 1971 im Rahmen einer großangelegten Modellaktion 118 Einrichtungen aus Mitteln des Bundes gefördert, die der Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher dienen. Diese 118 örtlich arbeitenden Hilfseinrichtungen gliedern sich in 1. Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen 57 2. Stationäre und modellklinische Einrichtungen 5 3. Therapeutische Rehabilitationseinrichtungen mit Heilstättencharakter 10 4. Einrichtungen mit nachgehender Fürsorge 46 insgesamt 118 In einzelnen Orten werden mehrere Einrichtungen gemeinsam betrieben, z. B. in Berlin und Hamburg. Unter diesem Aspekt verringert sich die Zahl auf 94 örtliche Einrichtungen. Kriterien für die Vergabe der Bundesmittel sind folgende: 1. Das zuständige Landesministerium übernimmt die fachliche und finanzielle Prüfung der Einzelanträge und wickelt sie verwaltungsmäßig ab. 2. Das zuständige Landesministerium übernimmt die fachliche Betreuung der geförderten Einrichtungen und die Gewähr dafür, daß sie auch nach Ablauf der Bundesförderung arbeitsfähig erhalten bleiben, solange ein aktueller Bedarf vorhanden ist. 3. Das zuständige Landesministerium stellt sicher, daß die mit Bundesmitteln geförderten Einrichtungen in regelmäßigen Abständen von minimal 6 Monaten über ihre Arbeitsergebnisse auswertbare Berichte vorlegen. 4. Das zuständige Landesministerium stellt ferner sicher, daß die mit Bundesmitteln geförderten Einrichtungen in wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten des Bundes und der Länder einbezogen werden können und sich ggf. auch in ihrer Arbeit an den Erfordernissen der Forschungsarbeiten orientieren müssen. Die geförderten Einrichtungen sind zu einem wissenschaftlich betreuten „Großmodell" zusammengeschlossen. Die wissenschaftliche Bearbeitung wird einer Forschungsgruppe übertragen. Zwischenergeb- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10219 nisse werden die Arbeit der geförderten Einrichtungen schon während des laufenden Programms ständig verbessern. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 26 und 27) : Wie dringlich sieht der Bundesminister für Verkehr angesichts der von der Stadt Dieburg erhobenen Verkehrszählung am schienengleichen Bahnübergang im Zuge der B 45 in Dieburg die Beseitigung dieses Bahnüberganges durch eine Über- oder Unterführung? Auf welche Weise und bis zu welchem Zeitpunkt sehen die Planungen des Ausbaues der B 45 oder des Neubaues der B 45 a die Beseitigung des genannten Bahnüberganges vor, der den Verkehr nicht nur auf der B 45, sondern auch im Stadtbereich außerordentlich behindert? Die von der Stadt Dieburg durchgeführten Verkehrszählungen am schienengleichen Bahnübergang im Zuge der B 45 in Dieburg sind dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Auch hat die zuständige hessische Straßenbauverwaltung bisher keinen Antrag zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges gestellt. Im Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) ist eine Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Dieburg bisher nicht vorgesehen. Vielmehr wird durch den geplanten Neubau der B 45 a der Bahnübergang sehr wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Neubau der B 45 a im Raume Dieburg wird voraussichtlich im zweiten Fünfjahresplan (1976 bis 1980) durchgeführt werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bund in der Lage, der Stadt Bad Dürkheim noch in diesem Jahr die notwendigen Mittel für den Grunderwerb zur Verfügung zu stellen, der als Grundlage für den Ausbau der B 37 im Abschnitt Michelsherg—Herzogweiher getätigt werden muß? Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus der B 37 in den beiden Bauabschnitten zwischen Feuerberg und Herzogweiher? Die Mittel für den Grunderwerb werden der Straßenbauverwaltung des Landes als Globalbetrag zugewiesen und dort nach den jeweiligen Erfordernissen in eigener Zuständigkeit verteilt. Solange die Pläne für den Neubau der B 37 nicht rechtskräftig sind und die Baumaßnahme nicht in den Straßenbauhaushalt eingestellt ist, werden Kaufverträge nur in begründeten Einzelfällen auf Antrag abgeschlossen. Auf dem Abschnitt MichelsbergHerzogweiher sind bisher 2 Anwesen gekauft und für weitere 6 Anwesen Kaufverträge abgeschlossen worden. Dafür müssen Mittel in Höhe von über 2 Millionen DM bereitgestellt werden. Die Kaufverhandlungen werden weitergeführt. Das Bauvorhaben „Verlegung der B 37 in Bad Dürkheim" konnte im 1. Fünfjahresplan nicht berücksichtigt werden. Über die Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Es ist beabsichtigt, zunächst den 1. Abschnitt Herzogweiher—Michelsberg zu bauen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 30 und 31) : Wann ist mit dem Ban der Umgehungsstraße bei Beerfelden im Odenwald im Zuge der B 45 zeitlich zu rechnen, nachdem der dazu notwendige Planfeststellungsbeschluß im April 1970 verkündet worden ist? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des dringend notwendigen Streckenausbaus der B 45 ab Weiskirchen bis Dieburg die Beseitigung des besonderen Notstands an der Kreuzung der B 45 mit der Bahnlinie Darmstadt—Aschaffenburg vorrangig vorzunehmen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren von 1971 bis 1985 beigefügt ist, ist die Umgehung Beerfelden im Zuge der B 45 erst in der 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Es ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Im Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) ist eine Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges der B 45 mit der Bahnlinie DarmstadtAschaffenburg bisher nicht vorgesehen. Durch den geplanten Neubau der B 45 a zwischen Weiskirchen und Dieburg wird jedoch der Bahnübergang sehr wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 32) : Hält es die Bundesregierung vor dein Bau einer Versuchsstrecke für die Hochleistungsschnellbahn für notwendig und richtig, die Frage der optimalen Spurweite dieses Systems durch eine Projektstudie prüfen zu lassen? 10220 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Im Rahmen der vorbereitenden Planungen zur Errichtung der Versuchsanlage wird bezüglich der neuen Techniken auch die Frage der Spurweite untersucht. Im Auftrag des Bundes erarbeitet z. Z. unter anderem die an der Entwicklung beteiligte deutsche Industrie aus ihrer Sicht Spezifikationen für die Versuchsanlage, wobei insbesondere auch die Frage der Spurweite bei den neuen Techniken eingehend behandelt wird. Bei der Rad/Schiene-Technik, deren Grenzen auf der Versuchsanlage ermittelt werden sollen, besteht keine Notwendigkeit, die Normalspur der Deutschen Bundesbahn zu verlassen. Daher erscheint es der Bundesregierung nicht notwendig, die Frage der Spurweite in einem weiteren, besonderen Forschungsauftrag untersuchen zu lassen, zumal im Rahmen der Versuche eine endgültige Spurweitenoptimierung durchgeführt werden muß. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 33) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (2 Ss OWi 247/71), nach dem die Schaffung einer ausschließlich dem Verkehr mit Linienbussen vorbehaltenen Fahrspur — wie es immer häufiger in den Städten geschieht — sich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr in Einklang bringen läßt? Die Bundesregierung wird aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 1971 keine Konsequenzen ziehen. Sie hält die Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Kritik, die bereits im Schrifttum dagegen vorgebracht worden ist (vgl. Broschei in „Deutsches Autorecht" 1971 S. 277, Fromm und Booß in „Verkehrsrechtliche Mitteilungen" 1972 S. 6, 7), für nicht zutreffend. Die neue Straßenverkehrs-Ordnung läßt die Einrichtung besonderer Linienomnibusfahrstreifen ausdrücklich zu. Das ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 4, wonach u. a. für Linienomnibusse, die einen vom übrigen Fahrverkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen, besondere Lichtzeichen verwendet werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß in das Intercity-Netz zur Verbesserung der deutschfranzösischen Eisenbahnverbindungen künftig die Stadt Straßburg einbezogen werden kann? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat bei der Einrichtung des Intercityverkehrs (IC-Verkehr) ab Winterfahrplan 1971/72 bereits einen Anschluß der Stadt Straßburg berücksichtigt, der durch Übergänge in Karlsruhe und Offenburg sichergestellt wird. Es handelt sich dabei um 10 Anschlüsse, die im Benehmen mit dem Generalsekretär des Europäischen Rates und den Französischen Eisenbahnen eingerichtet wurden. Sie sind in der Ihnen übersandten Aufstellung zusammengestellt. Darüber hinaus bestehen weitere Umsteigeverbindungen mit D-Zugen. Die DB bleibt bemüht, die Anschlußverbindungen im Benehmen mit den Französischen Eisenbahnen weiter auszubauen. Dabei wird von der DB auch die Möglichkeit, innerfranzösische TEE-Züge über Straßburg hinaus bis/ab Karlsruhe verkehren zu lassen, in die Überlegungen einbezogen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 16. und 18. Februar 1972 in der Gegend von Wallerstädten (Hessen) Flugzeugteile gefunden worden sind, die nach den Ermittlungen der Polizei von Düsenmaschinen der TWA stammen sollen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die von solchen Vorgängen ausgehende Gefährdung von der Bevölkerung nicht nur des Landkreises Groß Gerau zu nehmen? Der von Ihnen erwähnte Vorgang ist, wie mir mitgeteilt wurde, dem Luftfahrtbundesamt gemeldet worden. Derartige Vorfälle treten nur sehr selten auf; sie werden u. a. durch unvorhersehbare äußere Umstände ausgelöst. In den meisten Fällen ist das Eintreten höherer Gewalt anzunehmen. Um menschliche Unzulänglichkeiten weitgehend auszuschließen, sind genau vorgeschriebene Wartungsvorschriften an Flugzeugen und Lufttüchtigkeitsforderungen erlassen worden. Trotzdem ist eine gewisse, jedoch außerordentlich geringe Gefährdung am Boden, wie bei jedem technischen Unglücksfall nicht auszuschließen. Ich darf Ihnen versichern, daß der von Ihnen geschilderte Vorfall vom Luftfahrtbundesamt untersucht wird und die Bundesregierung aus dem Ergebnis, falls erforderlich, Konsequenzen ziehen wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 36) : Trifft es zu, daß an einigen deutschen Hochschulen mittlerweile Lehrkräfte, die planmäßig nur eine kleine Lehraufgabe wahr- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10221 nehmen sollen (z. B. Tutoren), das Recht auf volle Lehrfreiheit in Anspruch nehmen, in eigener Verantwortung Vorlesungen, Übungen und Seminare ankündigen und abhalten und darauthin auch Prüfungen abnehmen, Scheine ausstellen, mit Qualitätsanforderungen, die weit unter dem bisher Üblichen liegen, und ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Vorschrift im Hochschulrahmengesetz zu befürworten, die das Recht auf Lehrfreiheit an bestimmte Voraussetzungen bindet? Der Bundesregierung sind bisher keine konkreten Fälle der von Ihnen erwähnten Art nachgewiesen. Sollte es derartige Fälle geben, so weise ich darauf hin, daß schon nach der gegenwärtigen Rechtslage eine eigenmächtige Wahrnehmung von Lehr-und Prüfungstätigkeiten in der Hochschule nicht unter Berufung auf die Lehrfreiheit beansprucht werden kann. Insbesondere sind Tutoren an die Festlegungen gebunden, die bei ihrer Einstellung getroffen wurden. Es ist Sache der zuständigen Hochschulorgane, insbesondere der Fakultäten oder Fachbereiche, denen die Verantwortung für den Lehr-und Studienbetrieb obliegt, dafür Sorge zu tragen, daß die Qualität des Lehrangebots gewährleistet wird. Diese Grundsätze sind auch im Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz enthalten (vgl. §§ 35, 36, 37 Abs. 3, 51, 53 E-HRG); so legt beispielsweise § 37 Abs. 3 abschließend fest, welche Personen zur Abnahme von Prüfungen berechtigt sind. Weiterer Bestimmungen zur Sicherung eines qualifizierten Lehrangebots und zur Verhütung von Mißbräuchen bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 37) : Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft aus dem Veto des amerikanischen Präsidenten gegen das von der europäischen Raumfahrtorganisation ESRO und der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA gemeinsam geplante Versuchsprojekt AEROSAT, eines Navigationssatelliten für die Luftfahrt? Die Bundesregierung bedauert, daß durch die Entscheidung der amerikanischen Regierung, das zwischen der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und der Europäischen Weltraumorganisation ESRO bereits unterschriftsreif ausgehandelte Übereinkommen über die gemeinsame Entwicklung eines präoperationellen aeronautischen Satellitensystem über den Atlantik und Pazifik auf amerikanischer Seite nicht zu unterzeichnen, dieses Projekt noch nicht in Angriff genommen werden kann. Schlußfolgerungen können aus dieser Entscheidung noch nicht gezogen werden, da die Änderungswünsche der USA bisher nicht im einzelnen bekannt sind. Sie sollen sich in erster Linie auf die Gebiete des Managements, der Eigentumsverhältnisse am Satelliten und der Auftragsvergabe beziehen. Die USA haben inzwischen mitgeteilt, daß in den nächsten Tagen eine Gruppe amerikanischer Regierungsbeamter die ESRO und einige ESRO-Mitgliedstaaten aufsuchen wird, um ihre Einwände gegen das bisher ausgehandelte Übereinkommen zu erläutern. Es ist zu hoffen, daß für die strittigen Fragen eine Lösung gefunden wird, die die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit im Hinblick auf Aerosat und auch im Hinblick auf andere künftige gemeinsame Weltraumprojekte nicht gefährdet. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Explosion im Kernkraftwerk Obrigheim, die sich am Donnerstag, dem 3. Februar 1972, ereignete, erst am darauffolgenden Dienstag, dem 8. Februar 1972, bekanntgegeben wurde? Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß die Betriebsleitung des Kernkraftwerks Obrigheim unverzüglich und in korrekter Form den Störfall vom 3. Februar 1972 bekanntgab. Die zuständigen Aufsichtsbehörden wurden am Freitag, dem 4. Februar 1972, eingeschaltet. Der Störfall selbst — Zerplatzen eines Entwässerungstanks — trat am Abend des 3. Februar 1972 auf. Eine Gefährdung des Betriebspersonals oder der Bevölkerung in der Umgebung bestand nicht. Dadurch erübrigte sich die Alarmierung der Bereitschaftsdienste der Behörden. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gab die Betriebsleitung nach der genaueren Klärung der Folgen am Abend des 4. Februar 1972 einen Störfallbericht an die Deutsche Presse Agentur sowie an die Redaktion der in der Umgebung des Kernkraftwerkes verbreiteten Tageszeitung„ Neue Mosbacher Zeitung", in welcher bereits in der Samstag-Ausgabe am 5. Februar 1972 eine entsprechende Meldung veröffentlicht wurde. Über die Einzelheiten ,des Störfalls hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft den Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft durch Schreiben vom 25. Februar 1972 ausführlich unterrichtet. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 39) : Worauf führt die Bundesregierung die bei hohen wissenschaftlichem Niveau finanziell günstige Entwicklung von HEOS A 1 10222 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 zum Nachfolgesatelliten HEOS A 2 zurück, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung hieraus für die Entscheidung über die Entwicklung einer HELIOS C-Sonde? Nach Angaben des Hauptauftragnehmers Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) betragen die Entwicklungskosten für den ESRO-Satelliten HEOS-A 1 31 Millionen DM. Hierin sind keine Entwicklungskosten für die Experimente und für das Telekommunikationssystem enthalten. Außerdem fehlen die Kosten für die Startvorbereitung und -durchführung sowie für den Satellitenbetrieb und die Datenauswertung. Für den HEOS-A 2 nennt MBB 21 Millionen DM, d. h. die Entwicklungskosten betragen somit ca. 68% des HEOS-A 1-Satelliten. Der Raumflugkörper HEOS-A 2 unterscheidet sich vom HEOS-A 1 nur unwesentlich, obwohl 5 Experimente gegenüber HEOS-A 1 verändert wurden. Die Auftragsvergabe für den Satelliten konnte daher auf der Grundlage eines Festpreisvertrages erfolgen. Die Überlegungen für eine HELIOS-C-Mission befinden sich im Anfangsstadium. Da die wissenschaftliche Zielsetzung des HELIOS-Programms die Untersuchung der Vorgänge im interplanetaren Raum zwischen Erde und Sonne ist, sind verschiedene Missionen möglich. Auch ist eine unterschiedliche Projektorganisation (z. B. Beteiligung dritter Staaten) denkbar. Es ist selbstverständlich, daß die aus HELIOS A, B gewonnenen Erfahrungen zu einer wesentlichen Kostenreduzierung führen müssen, unter der Voraussetzung, daß der Sondenflugkörper nicht wesentlich modifiziert werden muß. Die Kosten einer solchen HELIOS-C-Sonde müßten daher, sollte ein derartiges Projekt beschlossen werden, unterhalb von 65 % der Kosten der Sonden HELIOS A, B bleiben. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 40 und 41): Trifft die Behauptung des bayerischen Kultusministeriums zu, daß die Bundesregierung die Mittel für den Vollzug des Graduiertenförderungsgesetzes noch nicht zur Verfügung gestellt habe? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern Doktoranden Assistentenstellen aufgegeben haben, um ein Graduiertenstipendium zu erlangen, und seit Monaten ohne Einkommen sind? Der Bundesregierung ist eine entsprechende Behauptung des Bayerischen Kultusministeriums nicht bekannt. Sie würde sachlich auch nicht zutreffen: Die Bundesregierung hat Bayern 1971 2 355 000 DM für die Graduiertenförderung bewilligt. Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus rief zu- nächst 742 500 DM ab, hat jedoch inzwischen bis zum Jahresende nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 287 281,17 DM wieder an den Bund zurücküberwiesen. Für 1972 wurde Bayern im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zunächst 3 723 720 DM für die Graduiertenförderung bewilligt. Davon ist bisher ein Betrag von 610 000 DM abgerufen worden. Der Bundesregierung sind die in Ihrer zweiten Frage bezeichneten Fälle bisher nicht bekanntgeworden. Es ist der Bundesregierung nicht verständlich, daß es in Bayern gegenwärtig zu derartigen Verzögerungen bei der Vergabe der Stipendien kommen kann, da das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits Anfang Dezember 1971 mitgeteilt hat, daß sich an allen bayerischen Hochschulen die für die Vergabe der Stipendien zuständigen Gremien konstituiert hätten. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 42 und 43): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß Gutachten für Forschungsaufträge allgemein ausgeschrieben und die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht werden? Welche Beträge wurden im Jahr 1971 von der Bundesregierung für Gutachten und Forschungsaufträge differenziert nach Auftraggeber, Sachgegenstand, Auftragssumme und Auftragnehmer aufgewendet? Es ist nicht möglich, bei der Vergabe von Forschungsaufträgen generell die allgemeine Ausschreibung vorzusehen. Regelmäßig handelt es sich um einmalig zu erstellende Leistungen, in vielen Fällen ist außerdem der Gegenstand so speziell, so daß es keinen Wettbewerbsmarkt gibt. Häufig ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Erfahrung nur in einem Institut vorhanden, das den Forschungsauftrag dann ohne Ausschreibung erhält. Es finden hier die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) Anwendung, die in § 3 Ziff. 3 a—n die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nennen. Soweit dagegen eine Ausschreibung — sei es in der Form der öffentlichen, sei es als beschränkte Ausschreibung — möglich ist, wird diese Vergabeart gewählt. Wenn eine Ausschreibung nicht erfolgt, legen die in Betracht kommenden Institute ausführliche Arbeits-, Kosten- und Zeitpläne für das Projekt vor. Die Angemessenheit der Preiskalkulation und die Erfolgsaussichten werden eingehend geprüft, bevor der Auftrag erteilt wird. Die Ergebnisse von Forschungsaufträgen werden in aller Regel veröffentlicht, sei es in Fachzeitschrif- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10223 ten, sei es in Schriftenreihen der Forschungseinrichtungen, sei es, als Veröffentlichung der jeweiligen Bundesressorts. Eine Veröffentlichung unterbleibt nur, wenn nur ein begrenztes Interesse der Öffentlichkeit oder der Fachwelt vorliegt und die erzielten Ergebnisse den Druckaufwand nicht rechtfertigen, wenn es sich um ein geheimhaltungsbedürftiges Forschungsergebnis oder die Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter (Betriebsgeheimnisse) handelt. Die Vergabe von Gutachten und Forschungsaufträgen wird im Forschungsförderungskatalog 1971, der zur Zeit im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vorbereitet wird und voraussichtlich im Mai 1972 abgeschlossen werden kann, nachgewiesen werden. Der Katalog wird die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Studien und Gutachten enthalten, für die im Jahr 1971 von diesem Ressort eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Es ist geplant, später auch die anderen Ressorts der Bundesregierung einzubeziehen. Der Katalog wird die Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer und die Themen der geförderten Vorhaben, nach Sachgebieten differenziert, jeweils mit Angabe der Laufzeit und des Gesamtförderungsbetrages im einzelnen ausweisen. Es ist beabsichtigt, die künftigen Forschungsförderungskataloge maschinell zu erstellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Dr. Luda!


Rede von Dr. Manfred Luda
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht bereit, mir zuzustimmen, wenn ich sage, daß Ihre Wertung „unbefriedigend" der Sachlage offensichtlich nicht entspricht, nachdem festzustellen ist, daß nicht nur der kapitalisierte Rentenbetrag der Erbschaftsteuer unterliegt, sondern darüber hinaus anschließend natürlich auch die monatlichen Zahlungen der Einkommensteuer unterworfen sind, und sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es wegen dieser groben Ungerechtigkeit den Beteiligten nicht zuzumuten ist, auf eine Neuregelung so lange zu warten, bis ein Teil der Steuerreform in Kraft tritt, nachdem wir nunmehr wissen, daß der Zeitpunkt des 1. Januar 1974 auf gar keinen Fall eingehalten werden kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Luda, es ist sicher eine Wertung, ob man den Zustand für unbefriedigend hält oder ob man ein anderes Wort dafür verwendet. Ich halte ihn für unbefriedend. Aber nachdem dieser Zustand seit vielen Jahren besteht und wir bereit sind, ihn jetzt im Rahmen der Steuerreform zu ändern, sehe ich nicht ein, warum man diesen Punkt aus der Reform herausschneiden und vorweg regeln sollte. Das ist genau die Debatte, die wir vorhin gehabt haben.

    (Zustimmung bei der SPD.)