Protokoll:
6176

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 176

  • date_rangeDatum: 3. März 1972

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:32 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 176. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10185 A Wahl des Abg. Dr. Sprung als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses 10 185 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Höcherl, von Bockelberg, Biehle, Krammig, Vogt, Picard, Reddemann, von Thadden, Berding, Müller [Berlin] u. Gen.) (Drucksache VI/3111) — Erste Beratung — Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . 10185 C Porzner (SPD) . . . . . . . . 10186 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 10187 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (4. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetz) (Drucksache VI/3155) — Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10188 A Hofmann (SPD) . . . . . . . . 10189 B Fragestunde (Drucksache VI/3196) Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Zahlenmaterial über Steuervorteile der Unternehmen durch Sozialfondsbildung für betriebliche Altersversorgung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 B Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Gemeinschaftszollämter der Bundesrepublik mit angrenzenden Nachbarstaaten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10190D, 10191 A Baeuchle (SPD) 10191 A Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Erbschaftsbesteuerung der vertraglichen Hinterbliebenenbezüge Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10191 B, D 10192 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . . 10191 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Steuerfreibetrag nach Vollendung des 65. Lebensjahres Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10192 B Maucher (CDU/CSU) 10192 B Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Möglichkeiten der Bundesregierung, der Europahymne in der Bevölkerung Resonanz zu verschaffen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10192 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10192 D, 10193 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 10193 A, B Frage des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Forderung von Reparationen durch den sowjetischen Außenminister Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10193 B, C, D 10194 A, B, C, D Gewandt (CDU/CSU) . . . . 10193 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10193 D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 10194 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 10194 B Baeuchle (SPD) 10194 B Dr. Sperling (SPD) 10194 C Leicht (CDU/CSU) 10194 D Frage des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bildung eines interministeriellen Ausschusses zur Berechnung der Höhe möglicher Reparationszahlungen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10195 A, B Gewandt (CDU/CSU) . . . 10195 A, B Dr. Sperling (SPD) 10195 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Kommentar der „Prawda" zur Änderung der europäischen Grenzen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10195 C, 10196 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 10195D, 10196 A Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerung der polnischen Nachrichtenagentur PAP über die Interpretation der Ostverträge Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10196 C, D, 10197 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10196 D Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Immissionsmessungen zur Überwachung und Entdeckung von Immissionsquellen mit Hilfe von Luftschiffen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10197 B, C, D, 10198 A Müller (Mülheim) (SPD) 10197 C, D, 10198 A Frage des Abg. Helms (FDP) : Schutz der Eigentümer von Grundstücken an Autobahnen vor Abgasimmissionen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10198 B, D, 10199 A Helms (FDP) 10198 C Müller (Mülheim) (SPD) 10198 D Dr. Rinderspacher (SPD) 10199 A Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Änderung des § 26 RVO hinsichtlich Vermögensanlagen bei Privatbanken Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10199 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 10199 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Zusammenfassung der Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu einem Versicherungsfall und Kompetenzen der bei den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger bestehenden Widerspruchsstelle Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 10200 A, C, D Lenzer (CDU/CSU) 10200 C, D Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Darstellung einer Zeitschrift betr. ein bei Multipler Sklerose wirksames Serum — Maßnahmen des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zur Vermeidung falscher Hoffnungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 10201 A, B, C, D; 10202 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 10201 B, C, D; 10202 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Rezeptfreiheit von Aufputschmitteln Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 10202 B, D Dr. Rinderspacher (SPD) : 10202 D Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Ausrichtung von Lehre und Forschung an den Bedürfnissen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft — Gefährdung dieses Grundsatzes durch Praktiken einiger Hochschulinstitute Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 10203 B, C, D; 10204 A, B Leicht (CDU/CSU) . 10203 B, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10203 C Engholm (SPD) . . . . . . . 10204 A Wohlrabe (CDU/CSU) 10204 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 III Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Kollektivexamen und Leistungsprinzip: Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10204 C Nächste Sitzung 10204 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10205 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen bei der Berechnung der Versorgungsrente . . . . . . . . . . . 10205 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. die Zahl der illegal in der Bundesrepublik befindlichen ausländischen Arbeitnehmer . . . . . . . 10205 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten zum Schutz der Käufer ausländischer Wertpapiere . . 10206 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Entschädigung für im Dritten Reich Zwangssterilisierte . . . . . . . . 10206 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgleich des bei Änderung der Währungsparitäten für Bezieher von Renten aus dem Ausland entstehenden Verlustes — Krankenkassenbeitrag dieses Personenkreises 10207 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Erlaß des BMA bezüglich Unterschriftsleistung sämtlicher Teilnehmer von Veranstaltungen der Versehrtensportgruppen 10207 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Aufnahme von Notfallpatienten in Krankenhäusern — Eignung für die Erstversorgung 10208 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Initiativen für ein deutsch-englisches Jugendwerk 10208 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hinsichtlich der obligatorischen Verwendung von Sicherheitsgurten 10208 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Pläne für die Lahn — Maßnahmen im Interesse der Erholung und des Sports . . . 10209 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Auswahl der Ehrengäste an Eröffnungsflügen der Lufthansa . . . . . . . . 10209 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Mindestbestückung der Lastkraftwagen mit Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen 10209 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Darstellung der Grenzen der Bundesrepublik auf Landkarten , 10210 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Sendereihe „Jugend im anderen Teil Deutschlands" . . 10210 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Möhring (SPD) betr. Einreise von Nigerianern in die Bundesrepublik 10210 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung einer Anzeige des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung im künftigen Wahlkreis des Staatssekretärs Ahlers 10211 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung, Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Teilzeitbeschäftigung für verheiraratete Beamtinnen ohne Kinder . . . . 10211 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele 1972 . . . . . . 10211 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Anwendung der Arbeitszeitvorschriften des Jugendschutzgesetzes auf jugendliche Polizeibeamte . . . . 10212 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zahl der Frauen, die bei der Eheschließung ihren Mädchennamen dem Namen des Mannes hinzufügen 10213 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Verankerung der Gerichtshilfe für Erwachsene in der Strafprozeßordnung 10213 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wurbs (FDP) betr. kritische Entwicklung der Zahl der Handwerksbetriebe — Untersuchungen über die strukturelle Entwicklung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme 10213 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Bürgschaften des Bundes für von Industriewerken verursachte Schäden 10214 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Einebnung des unterschiedlichen Preisniveaus bei hochwertigen Verbrauchsgütern 10214 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Schutz der Verbraucher beim Kundendienst von Handel und Handwerk 10215 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) betr. Sonderabschreibungen beim Erwerb von Geräten und Einrichtungen zur Durchführung von Bauarbeiten in der Schlechtwetterzeit 10215 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Pflichtversicherung der Lohnschlächter in der Rentenversicherung der Arbeiter 10215 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Verlust des linken Armes 10216 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Mehrausgaben bei genereller Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr 10216 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Batz (SPD) betr. Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung mit der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft 10216 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Buchstaller (SPD) betr. Ablösung des Leiters der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft . . . . 10217 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Behebung des Mangels an Arbeitskräften in den Krankenanstalten, Heimen und Einrichtungen der Sozialpflege durch ausländische Arbeitnehmerinnen 10217 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Förderung von Projekten zur Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher . . . . 10218 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs im Zuge der B 45 in Dieburg 10219 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 V Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Pläne für den Neubau der B 37 im Abschnitt Michelsberg-Herzogweiher und Verlegung der B 37 in Bad Dürkheim . . 10219 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Bau der Umgehungsstraße bei Beerfelden im Odenwald im Zuge der B 45 und Beseitigung der Kreuzung der B 45 mit der Eisenbahnlinie Darmstadt–Aschaffenburg 10219 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. eine Projektstudie über die optimale Spurweite einer Hochleistungsschnellbahn 10219 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier betr. ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Schaffung von Linienbussen vorbehaltenen Fahrspuren 10220 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Einbeziehung Straßburgs in das Intercity-netz 10220 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Auffinden von Flugzeugteilen in der Gegend von Wallerstädten (Hessen) 10220 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. eigenmächtige Wahrnehmung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen 10220 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. das Versuchsobjekt AEROSAT 10221 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Bekanntgabe der Explosion im Kernkraftwerk Obrigheim . . . . . . . . . . . 10221 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die Entwicklung von HEOS-A 1 zum Nachfolgesatelliten HEOS-A 2 und Entwicklung einer HELIOS-C-Sonde . . 10221 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Mittel für die Graduiertenförderung . . 10222 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Ausschreibung von Gutachten für Forschungsaufträge und Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Untersuchungen — Höhe der für Gutachten und Forschungsaufträge im Jahr 1971 aufgewendeten Beträge 10222 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10185 176. Sitzung Bonn, den 3. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 3. 3. Dr. Aigner * 3. 3. Bals 3. 3. Berkhan 3. 3. Bittelmann 3. 3. Breidbach 3. 3. Dasch 3. 3. Dichgans 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 3. 3. Dr. Furler 3. 3. Dr. Giulini 3. 3. Frau Griesinger 3. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Kiechle 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch* 3. 3. Dr. Kreile 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Rainer 3. 3. Riedel (Frankfurt) * 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schachtschabel 3. 3. Schmidt (Kempten) 3. 3. Dr. Schneider (Nürnberg) 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe* 3. 3. Dr. Schwörer 3. 3. Seefeld * 4. 3. Dr. Seume 3. 3. Weber (Heidelberg) 3. 3. Zander 3. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 3196 Frage A 4) : Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zur Vermeidung der Härten, die sich daraus ergeben, daß hei privaten Lebensversicherungen von den betroffenen Rentnern höhere Beiträge einbehalten werden, als die öffentliche Hand ihrerseits als Zuschuß geleistet hat (vgl. meine Frage Nr. A 8 in der Drucksache VI/2603)? Die von Ihnen angesprochene Frage aus dem Bereich des Zusatzversorgungsrechts des öffentlichen Dienstes konnte wegen anderer vordringlicher Arbeiten, insbesondere wegen der Vorbereitung und der Durchführung der Vergütungs- und Lohntarifverhandlungen um die Jahreswende 1971/1972 noch nicht abschließend behandelt werden. Ein inzwischen von meinem Hause erarbeiteter neuer Lösungsvorschlag wird in diesen Tagen in einer Unterkommission der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erörtert. Ich hoffe, daß dieser neue Vorschlag die Zustimmung insbesondere auch der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände finden wird, damit anschließend die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft dazu Stellung nehmen können. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß das außergewöhnlich schwierige Problem der Anrechnung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen auf die nach den Satzungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes errechnete Gesamtversorgung - insbesondere auch wegen des notwendigen Einverständnisses der Arbeitgeberseite in ihrer Gesamtheit und der Gewerkschaften - bisher noch nicht endgültig gelöst werden konnte. Ich hoffe aber, daß meine unablässigen Bemühungen in Kürze zu einem Ergebnis führen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 7) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie groß die Zahl ausländischer Arbeitnehmer ist, die sich zur Zeit illegal, also ohne Aufenthaltsgenehmigung, in der Bundesrepublik Deutschland befinden? Der Bundesregierung ist die Zahl der illegal im Bundesgebiet befindlichen ausländischen Arbeitnehmer nicht bekannt. Da die illegalen ausländischen Arbeitnehmer sich im allgemeinen nicht polizeilich anmelden, können sie amtlich nicht erfaßt werden. Nach Schätzungen von Länderseite dürfte ihr Anteil an der Gesamtzahl der ausländischen Be- 10206 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 schäftigten in der Bundesrepublik jedoch unter 1 % liegen, wobei anzumerken ist, daß sie sich besonders auf die Großstädte konzentrieren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 2. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage A 15) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zum Schutz der Käufer solcher Papiere, die nicht dem Schutz des neuen Auslands-Investmentgesetzes unterliegen, zumal auch die Verkaufsgesellschaften, die diese Papiere vertreiben, von den Bankaufsichtsbehörden kaum untersucht werden können, weil es keine Vorschriften für den freihändigen Verkauf von ausländischen, nicht börsennotierten Wertpapieren in der Bundesrepublik Deutschland gibt? Die Bundesregierung hat bisher die Vorkehrungen zum Schutz der Erwerber ausländischer Wertpapiere vor allem auf solche Fälle konzentriert, in denen in der Regel auch weniger erfahrene Anlegerschichten angesprochen werden. Dies gilt namentlich für den Vertrieb kleingestückelter Investmentanteile. Insoweit hat sich das Auslandsinvestmentgesetz als ein wirksames Instrument des Sparerschutzes bewährt. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es nicht möglich, bei Aufrechterhaltung eines freien grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs grundsätzlich jeden Erwerber von ausländischen Wertpapieren durch Schutzmaßnahmen abzusichern; dazu sind die Absatzwege für ausländische Papiere zu vielfältig und schwankend. Im übrigen dürfte das Bedürfnis hierfür auch nicht so groß sein, weil solche Anlageentscheidungen zumeist nur von erfahrenen Sparern getroffen werden, welche die mit dem Erwerb ausländischer Wertpapiere verbundenen Risiken beurteilen können und bewußt in Kauf nehmen. Gerade in dem Fall, der Ihrer Anfrage zugrunde liegen dürfte, mußte es für die Anleger offenkundig sein, daß es sich um rein spekulative Anlagen handelte. Die Tatsache, daß der Öffentlichkeit naturgemäß vor allem die Mißerfolge mit ausländischen Wertpapieren bekannt werden, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich in Wirklichkeit um Ausnahmefälle handelt. Auch darf man nicht die Vorteile vergessen, die der deutsche Kapitalanleger infolge seiner weltweiten Anlagefreiheit genießt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 29) : Ist noch in dieser Legislaturperiode mit einer Entschädigung für im Dritten Reich Zwangssterilisierte zu rechnen? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadenersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die auf Grund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1933 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in ausländischen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverständige sowie erfahrene Praktiker gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten, und es würde — was politisch unerwünscht wäre — das Erbgesundheitsgesetz hierbei nochmals angewandt. Eine Entschädigung aller Sterilisierten kann aber angesichts der Tatsache, daß auch schweres nationalsozialistisches Unrecht wegen des ungeheurem Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, nicht in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den zunächst erwogenen Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Sterilisierte Personen erhalten nach geltendem Recht dann eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn bei der ärztlichen Begutachtung oder der Durchführung der Sterilisation fehlerhaft vorgegangen worden ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10207 Sterilisierte Personen erhalten auch dann nach geltendem Recht eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn diese über die vom Gesetz gezogene Opfergrenze, d. h. über das, was der einzelne nach dem Willen des Gesetzes als normale Folge hinzunehmen hat, nicht unwesentlich hinausgehen. Diese Ansprüche richten sich in der Regel gegen die Länder, in Ausnahmefällen gegen den Bund. Ist die Sterilisation aus den Verfolgungsgründen des § 1 BEG vorgenommen worden, so stehen den Sterilisierten Ansprüche nach Maßgabe der §§ 28 ff. BEG zu; allerdings ist insoweit die Anmeldefrist am 31. Dezember 1969 endgültig abgelaufen. Ich verkenne keineswegs die Tragik solcher schwerwiegenden Eingriffe, bedauere aber bei Abwägung aller Umstände an dem Standpunkt festhalten zu müssen, daß sterilisierten Personen über die ihnen nach geltendem Recht zustehenden Ansprüche hinaus keine neuen Entschädigungsansprüche gewährt werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen dies Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 38 und 39) : Ist die Bundesregierung bereit, für denjenigen Personenkreis, der aus dem Ausland Rente bezieht, bei Änderungen der Währungsparitäten für den entstehenden Verlust einen Ausgleich zu gewähren? Ist der Bundesregierung bekannt, daß obengenannter Personenkreis vollen Krankenkassenheitrag aus der Rente zu leisten hat, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, diese Rentner denjenigen, die eine deutsche Rente beziehen, gleichzustellen? Zur Frage der Auswirkungen von geänderten Währungsparitäten auf die Höhe ausländischer Renten habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. November 1969 mündlich und hat am 8. Juni 1971 sowie am 10. August 1971 Staatssekretär Dr. Ehrenberg schriftlich Stellung genommen. Für die Gewährung einer Ausgleichszahlung aus der deutschen Sozialversicherung wegen währungspolitischer Maßnahmen gibt es im innerstaatlichen Recht keine gesetzliche Grundlage. Auch die für die Bundesrepublik Deutschland wirksamen internationalen Vereinbarungen sehen einen Ausgleich von Kaufkraftverlusten durch Änderungen der Währungsparität nicht vor. Ferner darf nicht übersehen werden, daß die ausländischen Renten im allgemeinen nur einen Teil der Gesamtbezüge der Rentner darstellen, weil daneben zumeist auch Rentenansprüche gegenüber der deutschen Rentenversicherung bestehen, die von den währungspolitischen Maßnahmen nicht berührt werden. Im übrigen darf ich auf die Konsequenzen von Ausgleichszahlungen bei Wechselkursänderungen — in welcher Richtung auch immer — hinweisen. Sie hätten zur Folge, daß bei jeder Änderung des Wechselkurses, werde sie nun von der Bundesrepublik oder von einem anderen Staat vorgenommen, spezielle Regelungen für die ausländischen Renten geschaffen werden müßten. Was Ihre 2. Frage betrifft, so ist die damit verbundene Annahme nur zum Teil zutreffend. Empfänger von Renten, die aus EWG-Staaten oder Ländern gezahlt werden, mit denen die Bundesrepublik umfassende Gegenseitigkeitsabkommen über Soziale Sicherheit geschlossen hat, sind in der Regel auf Grund der Rechtsvorschriften des betreffenden Auslandes krankenversichert. Sie haben damit die Möglichkeit, im Krankheitsfalle vom jeweils in Betracht kommenden deutschen Krankenversicherungsträger Leistungen zu Lasten des zuständigen Krankenversicherungsträgers des Vertragsstaates zu erhalten. Lediglich für die zahlenmäßig erheblich kleinere Gruppe von Empfängern ausländischer Renten, die nicht zu dem durch internationale Vereinbarungen begünstigten Personenkreis gehört, besteht keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines Krankenkassenbeitrages. Es ist auch nicht möglich, insofern durch eine innerstaatliche Regelung eine Gleichstellung mit Beziehern einer deutschen Rente vorzunehmen, weil diese Personen in keiner Beziehung zur deutschen Sozialversicherung stehen. Eine derartige Gleichstellung kann nur auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit erfolgen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 41 und 42) : Hält die Bundesregierung Beanstandungen des Bundesrechnungshofs, wonach bei Prüfungen in den letzten fünf Jahren bei drei Versehrtcnsportgruppen von insgesamt 1285 in der Bundesrepublik Deutschland Differenzen von rund 500 DM bei einem jährlichen Ansatz von rund 5 Millionen DM festgestellt wurden, für so gravierend, daß sie auf der bereits im Jahre 1959 im Übungsbetrieb als undurchführbar erwiesenen Unterschriftsleistung jedes Teilnehmers bei jeder Veranstaltung jetzt mit Erlaß des Bundesarbeitsministeriums vom 1. Februar 1972 erneut besteht? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Erlaß rückgängig zu machen, wenn sie nicht durch diese Maßnahme Gefahr laufen will, daß sie die nach § 11 a des Bundesversorgungsgesetzes gegebene staatliche Verpflichtung, die heilgymnastische Bewegungstherapie durchzuführen, in der Praxis unmöglich macht, damit nicht immer mehr ehrenamtliche Mitarbeiter durch Protestresolutionen zu erkennen geben, daß sie sich von dieser Tätigkeit zurückziehen wollen? Zunächst ist festzustellen, daß es sich bei der Teilnahme an Versehrtenleibesübungen nicht um eine globale Leistung, sondern um eine Individualleistung handelt, auf die jeder einzelne Beschädigte einen Rechtsanspruch hat. Davon ist auch bei der Beurteilung der Frage des von Ihnen angesprochenen Teilnahmenachweises auszugehen. Unserem Hause ist inzwischen bekanntgeworden, daß an verschiedenen Orten — sogar im Bereich eines gesamten Landesversehrtensportverbandes — die Unterschriftsleistung der Übungsteilnehmer bis heute bei- 10208 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 behalten worden ist. Was die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes angehen, so hat dieser erst kürzlich mitgeteilt, daß er bei 8 Versorgungsämtern verschiedener Länder die Abrechnungen der Versehrtenleibesübungen im einzelnen geprüft und bei diesen Ämtern Abrechnungsfehler festgestellt habe. Um den Auflagen des Bundesrechnungshofs zu entsprechen, war die im Jahre 1959 erlassene Regelung für den Teilnehmernachweis aufzuheben. Dies ist — damit komme ich zu Ihrer 2. Frage — durch das Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 15. November 1971 geschehen. Wir sind jedoch bemüht, das Verfahren bei der Durchführung der Versehrtenleibesübungen zu überprüfen und ggf. dem Hohen Hause Vorschläge für eine neue gesetzliche Regelung zu unterbreiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage A 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme von Notfallpatienten bei Tag und Nacht zur Verfügung stehen, und ob diese Krankenhäuser personell und ausnützungsmäßig in jedem Fall für die Erstversorgung von Notfallpatienten wirklich geeignet sind? Es ist davon auszugehen, daß für die Aufnahme von Notfallpatienten bei Tag und Nacht in der Regel ,die Allgemeinen Krankenhäuser in Frage kommen, insbesondere aber auch die Fachkrankenhäuser oder Spezialkliniken, die überwiegend auf eine Disziplin, wie Chirurgie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie und Innere Medizin ausgerichtet sind. Die Zahl dieser Allgemeinen Krankenhäuser beträgt nach Feststellung der amtlichen Statistik 1748 mit 400 682 Betten; die der erwähnten Fachkrankenhäuser 287 mit 24 509 Betten. Inwieweit diese Krankenhäuser personell und ausnützungsmäßig in jedem Fall für die Erstversorgung von Notfallpatienten geeignet sind, kann nur von den örtlich oder regional für die Krankenversorgung und die Krankenhausaufsicht zuständigen Behörden der Kommunen und der Länder schlüssig beantwortet werden. Im übrigen fällt der Aufbau eines modernen Anforderungen entsprechenden Krankenhaussystems in die Planungszuständigkeit der Länder. Es ist zu hoffen, daß aufgrund des zur Verabschiedung in dieser Woche anstehenden Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze die Krankenhausversorgung, insbesondere für Unfallverletzte im Bundesgebiet noch besser als bisher aufeinander abgestimmt werden kann. Aufgrund dieses Gesetzes werden auch differenziertere bundeseinheitliche statistische Untersuchungen möglich sein, die in Zukunft konkretere Angaben gestatten werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich dem deutschfranzösischen Jugendwerk, Initiativen für ein deutsch-englisches Jugendwerk zu ergreifen? Der Austausch von Gruppen der organisierten und der nichtorganisierten Jugend aus Großbritannien und der Bundesrepublik wird seit mehr als 20 Jahren aus Mitteln des Bundesjugendplans mit einem Förderungsbetrag von jetzt etwa 1,5 Millionen DM jährlich unterstützt. Daneben gibt es seit 1965 einen 'bilateral geförderten deutsch-britischen Jugendaustausch. Hier liegt der Förderungsbetrag für zentrale Arbeitstagungen und Fachseminare, Begegnungen von Führungskräften der Jugendarbeit und für qualifizierte Programme mit zumeist ausgewählten Jugendlichen bei je etwa 450 000 DM jährlich auf britischer und deutscher Seite. Dieses Förderungssystem funktioniert gut. In Übereinstimmung mit der Regierung des Vereinigten Königreiches ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Institutionalisierung des deutsch-britischen Jugendaustausches, ähnlich dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, vorerst weder notwendig noch im Hinblick auf ,den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand finanziell vertretbar ist. Die Bundesregierung begrüßt und nutzt aber jede Gelegenheit, den Jugendaustausch mit Großbritannien zu verstärken. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 2. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 58) : Wann ist nunmehr mit der von der Bundesregierung noch für 1971 in Aussicht gestellten Verkündung einer Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu rechnen, durch die die Anwendung von Dreipunkt-Sicherheitsgurten bzw. für Fahrzeuge mit offenem Aufbau von Zweipunkt-Sicherheitsgurten vorgeschrieben ist (vgl. die Antwort des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 20. Juli 1971 auf meine entsprechenden Fragen)? Im Zuge der weiteren Prüfung des Entwurfs der in Aussicht genommenen Änderungs-Verordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben sich zusätzliche Gesichtspunkte ergeben. Wenngleich unumstritten ist, daß die Verwendung von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen zu einer Verminderung des Verletzungsrisikos beitragen kann, bleibt dennoch die Frage offen, ob der Staat hier mittels einer Ausrüstungsvorschrift eingreifen muß, oder ob es nicht vielmehr der Entscheidungsfreiheit des einzelnen überlassen bleiben sollte, aus der Fülle der Informationen über Sicherheitsgurte und ihre Wirkung die möglichen Schlüsse zu ziehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10209 Der Bundesminister für Verkehr ist deshalb der Auffassung, daß zunächst versucht werden sollte, die Kraftfahrzeughalter im Wege der Aufklärung dazu zu bewegen, freiwillig Sicherheitsgurte in ihren Fahrzeugen anbringen zu lassen und diese zu benützen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 59 und 60) : Welche Pläne bestehen für die Bundeswasserstraße Lahn, nachdem die Frachtschiffahrt dort fast völlig zum Erliegen gekommen ist? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit die Lahn mehr als bisher der Erholung, dem Sport und der Sportfischerei dienen kann? Das Frachtaufkommen auf der Lahn betrug rd. 40 000 t im Jahr 1971. Die Güter- und Personenschifffahrt beschränkte sich fast ausschließlich auf den Bereich Bad Ems—Lahnstein. Es ist beabsichtigt, die Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Lahn durch Rationalisierungsmaßnahmen wesentlich zu senken. Die Schleusen sollen auf Selbstbedienung und die beweglichen Wehre durch Regelungsanlagen auf selbsttätigen Betrieb umgestellt werden. Die Untersuchungen, wie diese Umstellung am günstigsten mit möglichst ein- ) fachen Mitteln vorgenommen werden kann, sind eingeleitet. Als erster Schritt sollen 1973/74 zur Verminderung der Personalkosten vier Schleusen an den Staustufen mit festen Wehren automatisiert werden. Die zur Einsparung von Personalkosten vorgesehene Umstellung der Schleusen auf Selbstbedienung kommt auch der Sport- und Erholungsschifffahrt zugute. Die jetzt noch nötigen Beschränkungen der Schleusenbetriebszeiten, vor allem an Sonn-und Feiertagen, werden entfallen. Beim geplanten Neubau des Wehres Hollerich soll auch eine Bootsgasse errichtet werden. Den Bestrebungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, das Lahntal zu einem Wassersport- und Erholungsgebiet zu entwickeln, steht die Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes positiv gegenüber. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 61): Wer nahm in den letzten zehn Jahren an den jeweiligen Eröffnungsflügen der Lufthansa als Ehrengast auf Einladung des Bundesministers für Verkehr teil, und nach welchen Maßstäben werden die Einzuladenden ausgewählt? Die Deutsche Lufthansa hat in den letzten 5 Jahren 16 Eröffnungsflüge in das Ausland mit insgesamt 189 offiziellen Gästen durchgeführt. Für die in dem Zeitraum von 1962 bis 1966 fallenden Eröffnungsflüge konnte eine entsprechende Erhebung aus Zeitgründen noch nicht durchgeführt werden. Die Verlesung der mir vorliegenden 189 Namen erscheint nicht sinnvoll. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Niegel, die Übersendung der Liste anbieten. Die Auswahlkriterien hinsichtlich der offiziellen Ehrengäste ergeben sich aus der Zweckbestimmung der Eröffnungsflüge. Diese dienen dazu, die Lufthansa und gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland in dem neu anzufliegenden Land bekanntzumachen. Es kommt darauf an, werbend für unser Land in Erscheinung zu treten. Häufig bestimmt auch die Sicherung und Ausweitung von Verkehrsrechten für die Deutsche Lufthansa die Auswahl der Teilnehmer. Nach diesen Gesichtspunkten macht der Bundesminister für Verkehr der Deutschen Lufthansa Vorschläge für die Einladung des von der Deutschen Lufthansa vorgesehenen Kontingents aus Ehrengästen aus den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Auswahl der Abgeordneten dieses Hauses wird üblicherweise den Fraktionen überlassen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Anzahl der offiziellen Gäste so klein wie möglich gehalten. In einer Anzahl von Fällen wird im übrigen auf einen offiziellen Eröffnungsflug überhaupt verzichtet. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 3. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen 63 und 64) : Erachtet die Bundesregierung die nach der StVZO vorgeschriebene Mindestbestückung von Lkw mit Schluß-, Rück- und Seitenleuchten für in jedem Fall ausreichend? Ist sie gegebenenfalls bereit, in Anlehnung an skandinavische Vorbilder auf Verbesserung abzielende Beleuchtungsvorschriften von Lkws zu erwirken? Die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen werden für ausreichend gehalten. Dennoch ist beabsichtigt, im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Lastkraftwagen und deren Anhänger zwei zusätzliche, höher als 1550 mm über der Fahrbahn angebrachte Schlußleuchten zuzulassen. Im übrigen kann die Frage der rückwärtigen und seitlichen Kenntlichmachung der Fahrzeuge im Hinblick auf den starken grenzüberschreitenden Verkehr nur auf internationaler Ebene geregelt werden. Hier beschäftigt sich die ECE-Arbeitsgruppe „Kraftfahrzeugtechnik" in Genf mit der Erstellung einer Regelung über den Anbau und die Anordnung von Beleuchtungs- und lichttechnischen Signaleinrich- 10210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 tungen an Fahrzeugen. Nach Fertigstellung dieser Regelung ist beabsichtigt, sie auch für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 1. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß laut Veröffentlichung der „Welt" vom 23. Februar 1972 - D (Seite 2) Experten der Bundesregierung neue Richtlinien für Landkarten und kartographische Bezeichnungen erarbeitet haben und nach einem amtlichen „Vermerk" in Zukunft die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland als gleichmäßig durchgezogene Linie sowohl im Westen als auch im Osten dargestellt werden und somit den Grenzbezeichnungen zwischen anderen Staaten entsprechen? Stünde eine solche Richtlinie in Übereinstimmung mit der Behauptung der Bundesregierung, daß trotz etwaiger Ratifizierung des Vertrages mit der Sowjetunion vom 12. August 1970 und trotz der beabsichtigten Verträge mit der DDR die DDR für die Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland sei und daß auf Grund des Vertrags vom 12. August 1970 die Grenzlinie zur DDR zwar in Auswirkung des Gewaltverzichts als Grenze geachtet werden müsse, nicht aber als Staatsgrenze anerkannt werde? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung neue Karten- und Bezeichnungsrichtlinien erarbeitet hat, die demnächst erlassen werden sollen. Pressemeldungen der jüngsten Zeit, die dies fälschlich behaupten, beziehen sich nicht auf einen Erlaß des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, sondern auf einen Vermerk des Bundesministeriums für Verkehr. Das Bundesministerium für Verkehr hatte um Zustimmung zu einer nach seiner Ansicht dringlichen Einzelregelung im Bereich der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr gebeten. Nach sorgfältiger Prüfung der vorgetragenen Argumente hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sich diesem Wunsch nicht verschließen können, zumal es sich lediglich um die Regelung eines besonders gelagerten Einzelfalles handelte. Die Bundesregierung hat bei der Aufhebung der Karten- und Bezeichnungsrichtlinien am 30. Juli 1971 betont, daß sie nicht beabsichtigt, neue derartige Richtlinien zu erlassen, da sie in der Reglementierung des Sprachgebrauchs kein adäquates Mittel für Politik sieht. Gleichzeitig wurde es den Bundesressorts freigestellt, Regelungen in ihren Geschäftsbereichen zu treffen. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sollte dabei mit seinem Rat zur Verfügung stehen. Nach diesem Beschluß des Bundeskabinetts wird seither verfahren. Die Frage dürfte damit gegenstandslos geworden sein. Trotzdem unterstreiche ich auch an dieser Stelle die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, daß die DDR für die Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 1. März auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage A 71) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 25. Februar zu, daß der Austausch der Sendereihe „Jugend im anderen Teil Deutschlands" zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und dem Sender Freies Berlin auf Verlangen von „Radio DDR" unterblieben ist, und wie beurteilt die Bundesregierung das Verlangen des sowjetzonalen Senders und die Haltung des Westdeutschen Rundfunks? Die der Meldung der „Welt" vom 25. Februar 1972 zugrunde liegende Angelegenheit ist inzwischen in einer Pressekonferenz des WDR vom 28 Februar öffentlich und durch ein Schreiben des WDR an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vom 29. Februar geklärt worden. Danach ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Für eine Schulfernsehsendung „Jugend im anderen Teil Deutschlands" kaufte der WDR vom DDR-Fernsehen Archivmaterial. Das DDR-Fernsehen machte nach der Darstellung des WDR die Materialabgabe von der Bedingung abhängig, daß sowohl das erste Programm der ARD allgemein als auch der SFB speziell von den Senderechten ausgenommen bleiben. Der verantwortliche Produktionsleiter des WDR akzeptierte diese Bedingung. Der Vertragsabschluß wurde inzwischen von dem Intendanten des WDR, Herrn von Bismarck, als Panne gekennzeichnet und der Fernsehdirektor, Herr Höfer, versicherte, daß der WDR zukünftig derartige Bedingungen nicht mehr akzeptiert werde. Durch die Entschuldigung des WDR-Intendanten beim Intendanten des SFB und die Versicherung des Fernsehdirektors des WDR sieht die Bundesregierung die Angelegenheit als erledigt an. Weitergehende politische Schlüsse im Sinne der Meldung der „Welt" vom 25. Februar 1972 sind bei diesem Sachverhalt nicht zu ziehen. Über die Zugehörigkeit des SFB zum Verbundsystem der Rundfunkanstalten der ARD besteht für die Bundesregierung und die Sender selbst — wie sich aus dem ARD-Abkommen und den verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen der Landesrundfunkanstalten über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernsehens ergibt — kein Zweifel. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 96 und 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Raum Lüneburg/ Harburg in kurzer Zeit rund 1200 Nigerianer eingereist sind (davon allein 200 nach Lüneburg), die zwar zum Zwecke einer Berufsausbildung bzw. Studium in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sein sollen, jedoch weder über ausreichende Eigenmittel, Stipendien der Bundesrepublik Deutschland oder ihres Heimatlandes noch über Praktikums- oder Ausbildungsverträge verfügen, keine regulären Sprachkurse, z. B. des GoetheInstituts, besuchen, dafür aber Formalbescheinigungen kleinerer Sprachschulen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beibringen und anschließend die den ordentlichen Stipendiaten vorbehaltenen Praktikantenstellen blockieren und dabei oft wilden Arbeitsvermittlern in die Hände fallen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese im Zusammenhang mit der unkontrollierten Einreise von Afrikanern sich ergebenden und künftig noch verstärkt auftretenden Probleme zu überwachen, zu ordnen und den Staat Nigeria mehr als es bisher vielleicht möglich war über diese Situation in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren? Die Durchführung des Ausländergesetzes obliegt den Ländern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10211 Der Bundesregierung war daher auch nicht bekannt, ,daß im Raum Lüneburg/Harburg in kurzer Zeit 1200 Nigerianer eingereist seien. Das Problem an sich — daß nämlich angebliche Studenten aus Nigeria ohne Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und hier Arbeit aufzunehmen versuchen — ist der Bundesregierung hingegen wohl bekannt. Die Bundesregierung hat deshalb — und dies, nachdem ein gleichgerichtetes Interesse der nigerianischen Regierung festgestellt wurde — die Wiedereinführung des Sichtvermerkszwangs für Nigerianer eingeleitet und wird damit auch die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Nigeria wiederherstellen. Die Streichung Nigerias aus der Liste derjenigen Länder, mit denen für Touristenreisen kein Sichtvermerkszwang besteht, soll bei der 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes berücksichtigt werden, die zur Zeit vom Bundesminister des Innern vorbereitet wird. Nach ihrem Inkrafttreten wird eine sichtvermerksfreie und damit unkontrollierte Einreise von Nigerianern in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich sein. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 1): Trifft es zu, daß eine vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für überregionale Zeitungen eingesetzte Anzeige ausgerechnet auch in zwei regionalen Zeitungen erschien, deren Verbreitungsgebiet der künftige Wahlkreis des Leiters des Presse- und Informationsamts ist, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Vorgang? Die in Ihrer Anfrage angesprochene Anzeige zur Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften wurde in Boulevardzeitungen, politischen Wochenzeitungen und überregionalen Zeitungen gestreut. Der Begriff „überregionale Zeitungen" bezieht sich bei den Streuplänen des Bundespresseamtes nicht nur auf überregionale Blätte im engsten Sinne, sondern umfaßt auch, nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln wechselnd über das Bundesgebiet, einige große, über die Landesgrenzen hinaus verbreitete regionale Blätter. Bei der Europa-Anzeige waren daher auch die MAINZER ALLGEMEINE und die RHEINZEITUNG in den Streuplan einbezogen. Beide Zeitungen haben eine nicht nur über Wahlkreisgrenzen sondern sogar auch über Landesgrenzen hinausgehende Verbreitung. Ein Zusammenhang mit dem zukünftigen Wahlkreis des Leiters des Presse- und Informationsamtes bestand von Seiten dieses Amtes nicht und wird auch bei künftigen Streuplänen nicht berücksichtigt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 2) : Hat die Bundesregierung die Absicht, Teilzeitbeschäftigung auch für verheiratete Beamtinnen ohne Kind einzuführen? Eine generelle Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung im Sinne der Fragestellung, d. h. für verheiratete Beamtinnen ohne Kinder, die nicht beabsichtigt. Ich weise jedoch auf die Ausführungen in Nr. 6.1 Buchstabe a) meines Erfahrungsberichts über die Teilzeitbeschäftigung und langfristige Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen (Drucksache VI/2064) hin, in denen bei den Änderungsvorschlägen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der bestehenden Vorschriften auf Beamtinnen, die pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben, als eine offene grundsätzliche Frage angesprochen worden ist, deren positive Lösung in Erwägung gezogen werden könnte. Entsprechend dem Ersuchen des Deutschen Bundestages aufgrund des in der 148. Sitzung am 4. November 1971 angenommenen Antrags (Drucksache VI/2765) sind die Beratungen hierüber mit den hauptbeteiligten Bundesressorts und mit den Ländern in dem hierfür zuständigen Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen eingeleitet worden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 3 und 4) : In welchem Ausmaß ist die Mitwirkung und der Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele 1972 vorgesehen? Welche Vorbereitungen wurden für den Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Durchführung der Olympischen Spiele 1972 getroffen? Die Mitwirkung des Technischen Hilfswerks bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele ist dem Organisationskomitee für die Olympischen Spiele 1972 bereits im Jahre 1967 angeboten worden. Die Mitwirkung konzentriert sich insbesondere auf folgende Aufgaben: 1. Unterstützung des Katastrophenschutzes im Bereich der Städte München und Augsburg durch Bereitstellung zusätzlicher Bergungs- und Instandsetzungskräfte; 2. Einrichtung eines technischen Rettungsdienstes im Bereich der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen; 10212 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 3. Bereitstellung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen; 4. sonstige technische Hilfeleistungen, wie Installation von Unterkünften der Bereitschaftspolizei, Gerüste- und Podestbauten, Bedienung technischer Einrichtungen bei kulturellen Veranstaltungen; 5. Errichtung, Betrieb und Betreuung eines Zeltlagers für 2000 ausländische jugendliche Besucher der Olympischen Spiele in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für internationalen Jugendaustausch. Die Mitwirkung des THW erfolgt kostenlos, soweit sie der Vorbeugung, Verminderung oder Beseitigung von Katastrophen, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen dient. Für sonstige, über diese Zweckbestimmung hinausgehende technische Dienstleistungen ist Kostenerstattung vorgesehen. Für den Betrieb des Jugendlagers ist Kostenbeteiligung der Deutschen Gesellschaft für internationalen Jugendaustausch vertraglich vereinbart. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat für die Olympischen Spiele 1972 eine Verkehrsleitzentrale gebildet, in der auch das Technische Hilfswerk vertreten ist. Außerdem arbeitet das THW innerhalb des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele im Ausschuß für die Unterbringung ausländischer jugendlicher Besucher mit. Im Hinblick auf die Olympischen Spiele habe ich das Katastrophenschutzzentrum München, Heßstraße, in der außerordentlich kurzen Planungs- und Bauzeit von nur 1 1/2 Jahren errichten lassen. Das Katastrophenschutzzentrum wird dem THW für seinen Einsatz als Stützpunkt zur Verfügung stehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 5) : Welche Schritte kann die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß auch für jugendliche Polizeibeamte die im Jugendschutz vorgesehenen Arbeitszeitvorschriften in Anwendung gebracht werden? Die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf jugendliche Beamte ist für den Bereich des Bundes in der Verordnung über den Arbeitsschutz für jugendliche Bundesbeamte vom 5. November 1964 (BGBl. I S. 853) geregelt. Die Ermächtigung hierfür enthält § 80 Nr. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1181). Danach regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Beamte unter 18 Jahren. Von dem Geltungsbereich der Jugendarbeitsschutzverordnung sind jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz ausgenommen. § 1 der Verordnung bestimmt: „Diese Verordnung gilt für Bundesbeamte (§ 2 des Bundesbeamtengesetzes), die noch nicht 18 Jahre alt sind (jugendliche Beamte); sie gilt nicht für jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz". )Für diese Ausnahmeregelung waren folgende Überlegungen maßgebend: Die Besonderheiten einer kasernierten Truppe schließen die Anwendung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes praktisch aus. Sofern man nicht besondere Jugendabteilungen oder Jugendzüge einrichten will — was jedoch im Bundesgrenzschutz nicht möglich ist —, wäre bei einer Anwendbarkeit der Jugendschutzvorschriften der Dienstvorgesetzte grundsätzlichgezwungen, jugendliche Grenzschutzbeamte vom Dienst freizustellen, sobald ihre Höchstarbeitszeit überschritten ist. Eine einsatznahe Ausbildung wäre aber damit nicht mehr gewährleistet, zumal die Angehörigen einer kasernierten Truppe auch für Nachteinsätze voll zur Verfügung stehen müssen. Diese Gründe haben auch heute ihre Berechtigung, so daß eine Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung nicht beabsichtigt ist. Für den kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes dürfte Ihre Frage keine Bedeutung haben, da nach den laufbahnrechtlichen Anforderungen an die Vorbildung der Bewerber für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes die Anwärter regelmäßig das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben (vgl. § 14 der KrimLV vom 22. Juli 1971 — BGBl. I S. 1110 —). Für das Recht der Polizeivollzugsbeamten der Länder steht dem Bund nur die Kompetenz für eine rahmenrechtliche Regelung zu (Art. 75 Nr. 1 GG). Nach §§ 99ff. des Beamtenrechtsrahmengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1025) finden auf Polizeivollzugsbeamte die für Beamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Für die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf jugendliche Beamte enthält das Beamtenrechtsrahmengesetz keine Regelung, weil sich diese Materie wegen der zu regelnden Einzelfragen hierfür nicht eignet. Abgesehen davon kann nur der jeweilige Dienstherr entscheiden, welche Erfordernisse des Dienstes in den einzelnen Verwaltungsbereichen hierbei zu berücksichtigen sind. Soweit mir bekannt ist, haben auch die Länder, mit Ausnahme des Saarlandes, die Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes aus dem Geltungsbereich ihrer Jugendarbeitsschutzverordnungen ausgenommen. Hierfür waren die gleichen Gründe maßgebend, die zur Ausnahmeregelung des § 1 der Jugendarbeitsschutzverordnung des Bundes geführt haben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10213 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 6) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Frauen in der Bundesrepublik Deutschland nach der Neufassung des § 1355 BGB (18. Juni 1957) davon Gebrauch gemacht haben, bei der Eheschließung ihren Mädchennamen dem Namen des Mannes hinzuzufügen? Eine Statistik darüber, wie viele verheirate Frauen in der Bundesrepublik von der seit 1. Juli 1958 (Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes) bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, dem durch die Eheschließung erworbenen Mannesnamen (= Ehenamen) ihren Mädchennamen anzufügen, ist leider nicht vorhanden. Das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 4. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 694) sieht eine solche Erhebung nicht vor (vgl. insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 1). Die von Ihnen gewünschte Zahl ließe sich nur durch eine allgemeine Umfrage bei allen zur Entgegennahme der Erklärung zuständigen Behörden, also den Standesämtern (§ 1355 Satz 2 BGB, § 15 a Abs. 2 PStG), ermitteln. Die Bundesregierung hat bisher keine Veranlassung gesehen, eine solche Umfrage durchzuführen. Sie würde längere Zeit in Anspruch nehmen und mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Hinzu kommt, daß die Möglichkeit nach § 1355 Satz 2 BGB nicht bei allen Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht; sie besteht nicht in allen Fällen der Eheschließung von Ausländern, so daß die Anzahl dieser Fälle ermittelt und von der Gesamtzahl abgezogen werden müßte. Ich habe mich deshalb darauf beschränkt, eine Auskunft der Standesamtsaufsichtsbehörde in Bonn einzuholen. Im Jahre 1969 wurden in den damaligen beiden Bonner Standesamtsbezirken (Alt-Bonn und Bad Godesberg) 1 778 Ehen geschlossen. In 49 Fällen hat die Frau eine Erklärung nach § 1355 Satz 2 BGB abgegeben; also in 2,7 % der geschlossenen Ehen. Für die beiden folgenden Jahre liegen die Zahlen der vier Standesamtsbezirke vor, in die seit der Neuordnung des Gemeindegebietes der Großraum Bonn gegliedert ist: Eheschließungen Erklärungen auf 100 Eheschließungen nach § 1355 BGB 1970 2 384 55 2,3 1971 2 187 63 fast 3 In der Zahl der Eheschließungen sind auch solche enthalten, bei denen der Mann oder beide Ehegatten Ausländer waren. Die Bonner Standesamtsaufsichtsbehörde sah sich leider nicht in der Lage, die Zahl dieser Eheschließungen kurzfristig zu ermitteln. Der angegebene Prozentsatz von 2,7 bis 3 liegt demnach etwas unter dem Prozentsatz, der sich ergäbe, wenn nur die Eheschließungen berücksichtigt würden, bei denen Erklärungen nach § 1355 Satz 2 BGB möglich waren. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 7) : Erwägt die Bundesregierung, die StPO u. a. so zu novellieren, daß die Gerichtshilfe für Erwachsene in die Strafprozeßordnung aufgenommen und somit gesetzlich verankert wird, wie das die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Gerichtshelfer vorgeschlagen hat? Der von der Bundesregierung beschlossene und inzwischen vom Bundesrat verabschiedete Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch sieht eine gesetzliche Verankerung der Gerichtshilfe für Erwachsene vor. Durch Artikel 19 Nr. 50 des Entwurfs soll § 160 Abs. 3 der Strafprozeßordnung folgende Fassung erhalten: „(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen." Artikel 271 des Entwurfs lautet: „Gerichtshilfe Die Gerichtshilfe (§ 160 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung) gehört zum Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltungen." Durch diese Bestimmung wird die organisatorische Zuordnung der Gerichtshilfe für Erwachsene geregelt. Die nähere Ausgestaltung der Gerichtshilfe fällt in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache VI/3196 Fragen B 8 und 9) : Treffen die Befürchtungen im Handwerk zu, daß sich die Entwicklung der Betriebszahlen im Blick auf die Sicherstellung der Versorgung möglicherweise einem kritischen Punkt (breaking point) nähert? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anregung des ZDH-Generalsekretärs Dr. Kübler in seinem Grundsatzartikel „Mittelfristige Realpolitik für das Handwerk" im Deutschen Handwerksblatt 1/72 aufzugreifen und Untersuchungen über die strukturelle Entwicklung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme im Rahmen einer Enquete durchführen zu lassen? 10214 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Nach Ansicht der Bundesregierung treffen Befürchtungen aus dem Handwerk, daß sich die Entwicklung der Betriebszahlen im Blick auf die Sicherstellung der Versorgung möglicherweise einem kritische Punkt nähere, nicht zu. Die Zahl der Handwerksbetriebe hat zwar in den letzten zwei Jahren etwas stärker abgenommen, allerdings ist die Entwicklung in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich. Während sich in rd. 80 Handwerkszweigen die Zahl der Handwerksbetriebe verringert hat, ist sie in rd. 40 Zweigen größer geworden. Im Hinblick auf die stark anwachsenden Umsätze bei steigenden Beschäftigtenzahlen, d. h. also bei einem Trend zu größeren und leistungsstarken Betrieben, besteht aber kein Anlaß zu der Besorgnis, daß die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft ernsthaft gefährdet sei. Um jedoch auch künftig einer derartigen Entwicklung vorzubeugen, fördert die Bundesregierung handwerkliche Kooperationsformen, wie z. B. Handwerks-Service-Zentralen sowie die Neugründung von kleinen und mittleren Unternehmen. Im übrigen handelt es sich bei dem Rückgang der Betriebe um langfristige Strukturwandlungen, wie sie sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen vollziehen. Sie werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet. Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung bereits in ihrem Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung im Rahmen der „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (Drucksache VI/1666 vom 29. Dezember 1970), ihre Absicht bekundet hat, Forschungsprojekte zu unterstützen, in denen die strukturellen und arbeitswirtschaftlichen Probleme dieser Unternehmen untersucht werden sollen. Untersuchungen dieser Art, in denen auch Arbeitsmarkt- und Versorgungsprobleme behandelt werden, sind auf Vorschlag der Bundesregierung in das Forschungs-und Arbeitsprogramm des Deutschen Handwerksinstituts aufgenommen worden. Für das Baugewerbe und das holzverarbeitende Gewerbe hat die Bundesregierung konkrete Untersuchungen bereits gefördert. Die Bundesregierung wird solche Untersuchungen, deren Durchführung in der Regel mit ihr und den Handwerksorganisationen abgestimmt wird, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch weiterhin fördern. Angesichts der sehr differenzierten Markt- und Strukturverhältnisse in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und -zweigen, insbesondere innerhalb des an der Frage besonders interessierten Handwerks, können derartige Untersuchungen sinnvollerweise nur für spezielle Bereiche durchgeführt werden. Bisherige von der Bundesregierung geförderte Enquéten bezogen sich daher auf einzelne Branchen, wie z. B. Werften, Hochseefischerei, Zukkerindustrie. Im übrigen wird die z. Z. in Auftrag gegebene Enquéte über die Bauwirtschaft auch im Hinblick auf die Versorgungsprobleme und den Arbeitskräftebedarf im Handwerk (Bau- und Ausbauhandwerk) Aufschluß geben. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 10) : Gibt es außer für kerntechnische Unfälle Bürgschaften des Bundes, welche private Betreiber von Industriewerken von der Haftung freistellen, wenn der Schaden die vorn Betreiber abgeschlossene Haftungsversicherung der Höhe nach überschreitet, wenn ja, bei welchen Industriewerken, und Bürgschaften in welcher Höhe? Außer den von Ihnen angesprochenen Haftungsfreistellungen nach § 36 Atomgesetz für Betreiber von Anlagen, die mit Kernbrennstoffen arbeiten, gibt es keine Bürgschaften des Bundes zugunsten von Industriewerken für Haftpflichtrisiken, die durch private Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt sind. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 11) : Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung zur Einebnung des teilweise sehr unterschiedlichen Preisniveaus bei hochwertigen Verbrauchsgütern, nachdem Testkäufe Differenzen zwischen 15 % und 50 % ergeben haben? Die in Köln durchgeführten Preisvergleiche, die bei einzelnen Gebrauchsgütern sogar Preisdifferenzen bis über 100 % ergaben, sollen die Übersicht über das aktuelle Preisangebot erleichtern und ganz allgemein das Preisbewußtsein der Verbraucher schärfen. Es ist zu hoffen, daß diese von den sich bietenden und durch die Preisvergleiche verdeutlichten Chancen am Markt verstärkt Gebrauch machen. Ein in diesem Sinne marktgerechtes Verhalten würde sicherlich nicht ohne Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Einzelhandel bleiben und tendenziell Anlaß zu Preissenkungen geben. Es ist in Aussicht genommen, nach Auswertung der Ergebnisse weiterer Testvergleiche gegebenenfalls die Durchführung einer größeren Zahl von Preisvergleichen finanziell zu fördern. In der Marktwirtschaft werden die Preise am Markt frei gebildet. Die Bundesregierung sucht den Wettbewerb insbesondere auch durch eine verschärfte Kontrolle der Preisbindungen und Preisempfehlungen zu fördern. Die in Köln festgestellten Preisunterschiede sind ein Zeichen dafür, daß an diesem Markt Wettbewerb besteht. Die Preisvergleiche werden seine Wirksamkeit noch verbessern. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, darüber hinaus administrative Maßnahmen zur „Einebnung" des Preisgefälles bei hochwertigen Gebrauchsgütern zu treffen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10215 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 12) : Hat die Bundesregierung Pläne entwickelt, die einen größeren Schutz der Verbraucher in bezug auf die vielfach unerträglichen Zustände im Kundendienstwesen von Handel und Handwerk vorsehen? Die Schwierigkeiten beim Kundendienst sind zu einem großen Teil auf Personal- und Kostenprobleme zurückzuführen. Die Steigerung der Personalkosten hat sich in den Dienstleistungsbereichen besonders gravierend ausgewirkt. Die Handwerksorganisationen sind bemüht, Versorgungsschwierigkeiten in diesem Bereich durch die Errichtung von Kooperationsleitstellen, z. B. für handwerkliche Reparaturleistungen (HandwerksService-Zentralen) entgegenzuwirken. In den letzten Jahren sind eine Reihe derartiger Kooperationsformen des Handwerks entstanden. Sie haben in der Öffentlichkeit durchweg ein positives Echo gefunden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (Drucksache VI/1666) u. a. bereiterklärt, die Errichtung solcher Kooperationsleitstellen zu fördern. Für die Förderung von Kooperationsvorhaben sind im Haushaltsjahr 1971 erstmals Mittel in Höhe von 2 Millionen DM bereitgestellt worden. Im Haushaltsjahr 1972 werden hierfür ebenfalls 2 Millionen DM zur Verfügung stehen. Neben der Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen der EDV sollen diese Mittel auch für die Errichtung handwerklicher Reparatur-Service-Zentralen eingesetzt werden. Zur Zeit führt das Deutsche Handwerksinstitut — Institut für Technische Betriebsführung im Handwerk, Karlsruhe — auf Vorschlag der Bundesregierung eine „Untersuchung der Voraussetzungen für die Errichtung von Dienstleistungs- und Reparaturleitstellen im Handwerk sowie für die Entwicklung und Publizierung von Modellen hierfür" durch. Die von der Bundesregierung finanziell geförderten Verbraucherorganisationen versuchen ihrerseits, den Verbraucherschutz hinsichtlich des Kundendienstes zu verstärken. Eine Verbraucherzentrale wird demnächst ein „Schwarzbuch" über diesen Sachkomplex veröffentlichen, das interessantes Material und wertvolle Ratschläge für die Verbraucher enthalten wird. Darüber hinaus bemühen sich diese Organisationen, in Einzelfällen dem Verbraucher beizustehen und für Streitfälle auf die Errichtung von Schiedsstellen hinzuwirken. Dafür hat die Bundesregierung im Bericht zur Verbraucherpolitik (Drucksache VI/2724) ihre Unterstützung zugesagt. Eine in jeder Hinsicht befriedigende Lösung des Kundendienstproblems wird sich angesichts der relativ starken Verteuerung der Dienstleistungen kaum finden lassen. Eine nachhaltige Besserung wird deshalb nur eintreten, wenn auch bei der Gütererzeugung in stärkerem Maße als bisher Reparaturanfälligkeit vermieden und das Prinzip der Reparaturfreundlichkeit gefördert wird. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung zur Erhöhung der Winterbautätigkeit bereit, den Arbeitgebern des Baugewerbes, denen zum Erwerb von Geräten und Einrichtungen, die zur Durchführung von Bauarbeiten in der Schlechtwetterzeit erforderlich sind, gemäß § 77 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes Zuschüsse gewährt werden sollen, über diese Zuschußmöglichkeit hinaus einen zusätzlichen Anreiz für die Beschaffung der betreffenden Geräte dadurch zu geben, daß für diese Gerätegruppen Sonderabschreibungsmöglichkeiten gesetzlich eingeräumt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in § 77 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehenen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Winterbauförderung einen hinreichenden Anreiz zur Beschaffung von Geräten des Winterbaus darstellen. Sie hält einen zusätzlichen Anreiz zur Beschaffung dieser Geräte durch Gewährung von Sonderabschreibungen nicht für angebracht. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 14 und 15) : Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß Lohnschlächter in der Rentenversicherung der Arbeiter nach § 1227 RVO pflichtversichert und damit dem Beitragsabzugsverfahren wie jeder andere Arbeitnehmer unterworfen sind? Läßt die typisch abhängige Tätigkeit dieses Personenkreises nicht die Vermutung zu, daß die Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils zum Rentenversicherungsbeitrag eine Ungleichbehandlung der Betroffenen gegenüber anderen vor dem Gesetz ist, und wie kann dem gegebenenfalls abgeholfen werden? Die Bundesregierung teilt die in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ausgesprochene Auffassung, daß Lohnschlächter unständig Beschäftigte sind. Sie gehören zu den in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern und unterliegen somit grundsätzlich dem Lohnabzugsverfahren. Was Ihre zweite Frage angeht, so hat die vom Gesetzgeber im Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz vom 28. Juli 1969 getroffene Regelung die bis dahin bestehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen abhängig Beschäftigten beseitigt. Im Einzelfall auftretende Schwierigkeiten beim Beitragseinzug müßten im Benehmen mit der Beitragseinzugsstelle (im allgemeinen die zuständige Allgemeine Ortskrankenkasse) ausgeräumt werden. 10216 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 16) : Trifft es zu, daß der Verlust des linken Arms in der Kriegsopferversorgung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 %, in der Unfallversicherung jedoch nur mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 5/o bewertet wird, und worauf stützt sich bejahendenfalls diese unterschiedliche Praxis? Bei der von Ihnen genannten unterschiedlichen Praxis ist die jeweilige Besonderheit des Leistungsrechts der Kriegsopferversorgung und der Unfallversicherung zu berücksichtigen. Einer der Gründe liegt z. B. darin, daß die Mindest-MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), die die Gewährung einer Rente zur Folge hat, in der Kriegsopferversorgung und in der Unfallversicherung unterschiedlich ist. In der Unfallversicherung beginnt die Rentengewährung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v. H., nach dem Bundesversorgungsgesetz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 25 v. H. Da gleiche Schadenstatbestände zu einer Rentengewährung Veranlassung geben sollten, mußte der untere Ausgangspunkt für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Kriegsopferversorgung angehoben werden. Dadurch liegen allgemein die MdE-Werte in der Kriegsopferversorgung höher als in der Unfallversicherung. Es dürfte sehr schwierig sein, einen Leistungsvergleich zwischen diesen beiden Zweigen der sozialen Sicherung durchzuführen, weil sie sich unabhängig voneinander unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten und Anforderungen an das Leistungsrecht gesetzgeberisch entwickelt haben. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 17 und 18) : Was würde auf der Grundlage der Vorausberechnungen des Rentenanpassungsberichts 1972 eine generelle Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr — bei Versicherten mit einer Wehr-, Dienst- oder Berufsbeschädigung von mehr als 50 % und anerkannten Spätheimkehrern auf das 63. Lebensjahr — bis 1986 kosten? Welche Mehrausgaben auf der Grundlage des obengenannten Rentenanpassungsberichts würde eine ab 1. Januar 1973 jeweils um drei Monate vorgezogene Rentenanpassung bis 1986 verursachen? Die Kosten, die eine generelle Herabsetzung der Altersgrenze auf das 64. Lebensjahr — bei Versicherten mit einer Wehr-, Dienst- oder Berufsbeschädigung von mehr als 50 % und anerkannten Spätheimkehrern auf das 63. Lebensjahr — bis 1986 verursachen, sind unserem Hause nicht bekannt, da dieses spezielle Modell bisher nicht durchgerechnet worden ist. Ich habe daher veranlaßt, daß dies auf der Grundlage der Vorausberechnungen im Rentenanpassungsbericht 1972 geschieht. Die Ergebnisse werde ich Ihnen mitteilen, sobald sie mir vorliegen. Im Hinblick auf Ihre zweite Frage (Nr. 18) möchte ich anmerken, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zu den eingebrachten Gesetzentwürfen über die Weiterentwicklung der Rentenversicherung Rechnungsunterlagen angefordert hat. Ich werde dafür sorgen, daß in diesem Zusammenhang auch Berechnungen über die von Ihnen angesprochene Frage erstellt werden. Im übrigen wird, worauf ich Ihre Mündliche Anfrage vom 19. Januar dieses Jahres bereits hingewiesen habe, in den kommenden Ausschußberatungen Gelegenheit sein, die von Ihnen angeschnittenen Fragen und die damit zusammenhängenden weiteren Probleme ausführlich weiter zu erörtern. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 19 und 20) : In welchem Umfang arbeitete das Bundesministerium der Verteidigung bisher mit der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg zusammen? Wird das Bundesministerium der Verteidigung die Zusammenarbeit mit der Akademie auch in Zukunft fortsetzen? Soldaten auf Zeit können im Rahmen ihres gesetzlichen Anspruchs auf eine zivilberufliche Aus-und Weiterbildung (Berufsförderung) auch eine Ausbildung an einem Institut wählen, das auf eine spätere Verwendung im wirtschaftlichen Management vorbereitet. Die Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg zählt zu den Instituten, die eine solche Ausbildung anbieten; sie ist durch die Bundesanstalt für Arbeit als förderungswürdig anerkannt. An .der Akademie haben in der Zeit von 1956 bis Ende 1971 8418 Lehrgänge mit 208 982 Teilnehmern stattgefunden. Seit 1963 haben 1168 Soldaten Lehrgänge dieses Instituts besucht. Darüber hinaus bestehen seit 1963 Beziehungen mit der Akademie für Fernstudium in Bad Harzburg — Leiterin Frau Gisela Böhme —. Dieses Bildungsangebot wurde bisher von 1896 Soldaten genutzt. Insgesamt haben dieses Fernstudium, das seit 1961 angeboten wird, 12 000 Teilnehmer absolviert. Von den 1168 Soldaten, die Lehrgänge an der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg besucht haben, haben 700 Soldaten auf Zeit an Seminarveranstaltungen im Rahmen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10217 eines kombinierten Fernstudiums teilgenommen. Weitere 300 längerdienende Soldaten haben am Ende oder nach ihrer Wehrdienstzeit Lehrgänge und Seminare der Akademie für Führungskräfte der Wirschaft besucht. 113 ehemalige Offiziere nahmen an den bisher 6 Kollegs für ausgeschiedene Zeitoffiziere teil und 55 Feldwebel der Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe besuchten speziell für diesen Personenkreis eingerichtete Kurse. Nur die letztgenannten Feldwebel sind im übrigen geschlossen in Uniform aufgetreten. Es bleibt festzustellen, daß die Soldaten mit 1186 Teilnehmern an Lehrgängen in Bad Harzburg erheblich weniger als 1 a/o der Gesamtteilnehmer gestellt haben. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, daß seit 1960 132 255 Zeitsoldaten beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Fachausbildung beantragt haben. Nachdem die Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft und die von ihr gegründeten Institute mit an erster Stelle die Ausbildung für Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte der Wirtschaft begonnen hatten, sind eine große Anzahl weiterer ähnlicher Bildungseinrichtungen entstanden. Zur Zeit bieten etwa 100 weitere Institute, Verbände, Kammern, Unternehmens- und Personalberater in der Bundesrepublik Lehrgänge, Kurse, Seminare oder Fernstudium an. Es kann heute weder davon gesprochen werden, daß die Bundeswehr auf eine Zusammenarbeit mit den Harzburger Instituten angewiesen sei, noch daß der Unterricht der Institute höheren fachlichen Rang habe, als der Unterricht an vielen anderen Einrichtungen. Weil die Unterrichtstätigkeit in Bad Harzburg von weiten Kreisen der Wirtschaft geschätzt wird, war es möglich, allen teilnehmenden Soldaten der Bundeswehr den Übergang in eine entsprechende zivilberufliche Verwendung zu erleichtern. Durch den in den letzten Monaten entstandenen verständlichen Streit um die Person des Leiters der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft ist ohne Zweifel eine gewisse Unruhe entstanden. Es kann nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, unter diesen Umständen durch ein Festhalten an den Beziehungen — so gering sie auch zum Gesamtumfang der Harzburger Tätigkeit sind — zur Person des Leiters dieses Institutes Stellung zu nehmen. Dies würde aber unvermeidbar aus einer unveränderten Fortsetzung der Zusammenarbeit geschlossen werden. Die Bundeswehr wird zwar nicht hindern und nicht hindern können, wenn ein Zeitsoldat diese individuelle Ausbildung als Vorbereitung auf seinen Zivilberuf wählt, sie wird aber über das Jahr 1972 hinaus besondere Kurse in Bad Harzburg nicht vereinbaren. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Buchstaller (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 21) : Nimmt das Bundesministerium der Verteidigung auf die Besetzung der Stelle des Leiters und der Stellen der Lehrkräfte an der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg Einfluß, und wird sie gegebenenfalls darauf hinwirken, daß der Leiter der Akademie, Professor Dr. R. Höhn, der während der Nazidiktatur an herausgehobener Stelle wirkte, abgelöst wird? In Bad Harzburg besteht seit 1956 die private Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft, seit 1959 die Wirtschaftsakademie für Lehrer und seit 1961 die Akademie für Fernstudium. Träger dieser Institute ist die Gemeinnützige Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e. V., Leiter der Akademie für Führungskräfte ist Prof. Dr. Höhn, Leiterin der beiden anderen Institute Frau Gisela Böhme. Die Lehrgänge der Akademie für Führungskräfte und der Fernunterricht sowie das Fernstudium sind von der Bundesanstalt für Arbeit als förderungswürdig nach dem Arbeitsförderungsgesetz anerkannt. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte auf die Errichtung der Institute, auf ihre Struktur und den Lehrkörper zu keiner Zeit irgendeinen Einfluß. Auch eine Ablösung von Prof. Dr. Höhn, so sehr sie auch zu wünschen sein mag, liegt außerhalb der Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 22 und 23) : Was will die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern tun, um den erheblichen Mangel an Arbeitskräften — insbesondere an Krankenschwestern, medizinisch-technischen Assistentinnen, Röntgenassistentinnen und Diätassistentinnen - in den Krankenanstalten, Heimen und Einrichtungen der Sozialpflege zu beheben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, ausländische Arbeitnehmerinnen für die genannten Berufszweige zu gewinnen? In ihrem dem Bundestag im Jahre 1971 vorgelegten Gesundheitsbericht hat die Bundesregierung das Problem der Deckung des Kräftebedarfs bei den Heilberufen dargelegt und für die Verbesserung der Personalsituation u. a. folgende Maßnahmen für erforderlich gehalten: 1. Verstärkte Berücksichtigung der pflegerischen Berufe bei der Berufsberatung, vor allem Verbesserung der individuellen Beratung; 2. Reform der Ausbildung; 3. Finanzielle Förderung der Ausbildung; 4. Weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Aufstiegsmöglichkeiten auch im Hinblick 10218 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 auf die Notwendigkeit, mehr männliche Pflegekräfte zu gewinnen; 5. Förderung von Teilzeitarbeit in den Krankenanstalten; 6. Förderung des Wiedereintritts von Frauen in das Erwerbsleben; 7. Fortsetzung der Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal. Dieser Katalog, der speziell auf die Belange der pflegerischen Berufe abgestellt ist — weil hier das Problem am stärksten auftritt — hat auch für die übrigen von Ihnen aufgeführten Berufe Gültigkeit. Die oben aufgezählten Maßnahmen können nur durch enge Kooperation aller Beteiligten durchgeführt werden. Zwischen den Bundesressorts und mit den Ländern und Verbänden wurden deshalb Gespräche geführt, um die sinnvolle Durchführung dieser teilweise bereits eingeleiteten Maßnahmen sicherzustellen. Die Bundesregierung ist dabei auf großes Verständnis gestoßen. Von Seiten der Bundesanstalt für Arbeit wurde inzwischen die Berufsberatung über die von Ihnen genannten Berufe wesentlich intensiviert. Darüber hinaus konnte auch im Tarifbereich gerade im Verlauf des vergangenen Jahres eine erhebliche Verbesserung der Vergütung und der Aufstiegsmöglichkeiten erzielt werden. Die Bundesregierung selbst ist zu den in den Punkten 2, 3, 5, 6 und 7 der o. a. Aufstellung genannten Maßnahmen bereits weitgehend tätig geworden. Ende Januar 1971 waren 13 760 ausländische Arbeitnehmer in der deutschen Krankenpflege beschäftigt. Die Bundesanstalt für Arbeit bemüht sich, in den europäischen Anwerbeländern Arbeitnehmer für eine Tätigkeit in deutschen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu gewinnen. Die Vermittlungsmöglichkeiten sind jedoch sehr begrenzt, weil im allgemeinen auch in den Herkunftsländern Mangel an Pflegepersonal besteht. Bessere Möglichkeiten der Anwerbung von Krankenpflegepersonal bieten sich in verschiedenen außereuropäischen, insbesondere ostasiatischen Ländern. Die deutschen Krankenhäuser werben daher verstärkt Personal aus diesen Ländern an. Die Bundesanstalt für Arbeit erteilt hierzu nach § 18 des Arbeitsförderungsgesetzes ihre Zustimmung, solange die Krankenpflege des Herkunftslandes durch die Anwerbung nicht beeinträchtigt wird. Allein im Jahre 1971 hat die Bundesanstalt für Arbeit Anwerbegenehmigungen für 4 532 außereuropäische Krankenpflegekräfte erteilt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI/3196 Fragen B 24 und 25) : Wieviel Projekte werden aus Mitteln des Bundes gefördert, die der Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher dienen? Nach welchen Kriterien werden die Bundesmittel vergeben, und wie wird die effektive Anwendung geprüft und überprüft? Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 1971 im Rahmen einer großangelegten Modellaktion 118 Einrichtungen aus Mitteln des Bundes gefördert, die der Behandlung und Rehabilitation drogenabhängiger und drogengefährdeter Jugendlicher dienen. Diese 118 örtlich arbeitenden Hilfseinrichtungen gliedern sich in 1. Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen 57 2. Stationäre und modellklinische Einrichtungen 5 3. Therapeutische Rehabilitationseinrichtungen mit Heilstättencharakter 10 4. Einrichtungen mit nachgehender Fürsorge 46 insgesamt 118 In einzelnen Orten werden mehrere Einrichtungen gemeinsam betrieben, z. B. in Berlin und Hamburg. Unter diesem Aspekt verringert sich die Zahl auf 94 örtliche Einrichtungen. Kriterien für die Vergabe der Bundesmittel sind folgende: 1. Das zuständige Landesministerium übernimmt die fachliche und finanzielle Prüfung der Einzelanträge und wickelt sie verwaltungsmäßig ab. 2. Das zuständige Landesministerium übernimmt die fachliche Betreuung der geförderten Einrichtungen und die Gewähr dafür, daß sie auch nach Ablauf der Bundesförderung arbeitsfähig erhalten bleiben, solange ein aktueller Bedarf vorhanden ist. 3. Das zuständige Landesministerium stellt sicher, daß die mit Bundesmitteln geförderten Einrichtungen in regelmäßigen Abständen von minimal 6 Monaten über ihre Arbeitsergebnisse auswertbare Berichte vorlegen. 4. Das zuständige Landesministerium stellt ferner sicher, daß die mit Bundesmitteln geförderten Einrichtungen in wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten des Bundes und der Länder einbezogen werden können und sich ggf. auch in ihrer Arbeit an den Erfordernissen der Forschungsarbeiten orientieren müssen. Die geförderten Einrichtungen sind zu einem wissenschaftlich betreuten „Großmodell" zusammengeschlossen. Die wissenschaftliche Bearbeitung wird einer Forschungsgruppe übertragen. Zwischenergeb- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10219 nisse werden die Arbeit der geförderten Einrichtungen schon während des laufenden Programms ständig verbessern. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 26 und 27) : Wie dringlich sieht der Bundesminister für Verkehr angesichts der von der Stadt Dieburg erhobenen Verkehrszählung am schienengleichen Bahnübergang im Zuge der B 45 in Dieburg die Beseitigung dieses Bahnüberganges durch eine Über- oder Unterführung? Auf welche Weise und bis zu welchem Zeitpunkt sehen die Planungen des Ausbaues der B 45 oder des Neubaues der B 45 a die Beseitigung des genannten Bahnüberganges vor, der den Verkehr nicht nur auf der B 45, sondern auch im Stadtbereich außerordentlich behindert? Die von der Stadt Dieburg durchgeführten Verkehrszählungen am schienengleichen Bahnübergang im Zuge der B 45 in Dieburg sind dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Auch hat die zuständige hessische Straßenbauverwaltung bisher keinen Antrag zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges gestellt. Im Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) ist eine Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Dieburg bisher nicht vorgesehen. Vielmehr wird durch den geplanten Neubau der B 45 a der Bahnübergang sehr wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Neubau der B 45 a im Raume Dieburg wird voraussichtlich im zweiten Fünfjahresplan (1976 bis 1980) durchgeführt werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bund in der Lage, der Stadt Bad Dürkheim noch in diesem Jahr die notwendigen Mittel für den Grunderwerb zur Verfügung zu stellen, der als Grundlage für den Ausbau der B 37 im Abschnitt Michelsherg—Herzogweiher getätigt werden muß? Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus der B 37 in den beiden Bauabschnitten zwischen Feuerberg und Herzogweiher? Die Mittel für den Grunderwerb werden der Straßenbauverwaltung des Landes als Globalbetrag zugewiesen und dort nach den jeweiligen Erfordernissen in eigener Zuständigkeit verteilt. Solange die Pläne für den Neubau der B 37 nicht rechtskräftig sind und die Baumaßnahme nicht in den Straßenbauhaushalt eingestellt ist, werden Kaufverträge nur in begründeten Einzelfällen auf Antrag abgeschlossen. Auf dem Abschnitt MichelsbergHerzogweiher sind bisher 2 Anwesen gekauft und für weitere 6 Anwesen Kaufverträge abgeschlossen worden. Dafür müssen Mittel in Höhe von über 2 Millionen DM bereitgestellt werden. Die Kaufverhandlungen werden weitergeführt. Das Bauvorhaben „Verlegung der B 37 in Bad Dürkheim" konnte im 1. Fünfjahresplan nicht berücksichtigt werden. Über die Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Es ist beabsichtigt, zunächst den 1. Abschnitt Herzogweiher—Michelsberg zu bauen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 30 und 31) : Wann ist mit dem Ban der Umgehungsstraße bei Beerfelden im Odenwald im Zuge der B 45 zeitlich zu rechnen, nachdem der dazu notwendige Planfeststellungsbeschluß im April 1970 verkündet worden ist? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des dringend notwendigen Streckenausbaus der B 45 ab Weiskirchen bis Dieburg die Beseitigung des besonderen Notstands an der Kreuzung der B 45 mit der Bahnlinie Darmstadt—Aschaffenburg vorrangig vorzunehmen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren von 1971 bis 1985 beigefügt ist, ist die Umgehung Beerfelden im Zuge der B 45 erst in der 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Es ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Im Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) ist eine Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges der B 45 mit der Bahnlinie DarmstadtAschaffenburg bisher nicht vorgesehen. Durch den geplanten Neubau der B 45 a zwischen Weiskirchen und Dieburg wird jedoch der Bahnübergang sehr wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 32) : Hält es die Bundesregierung vor dein Bau einer Versuchsstrecke für die Hochleistungsschnellbahn für notwendig und richtig, die Frage der optimalen Spurweite dieses Systems durch eine Projektstudie prüfen zu lassen? 10220 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 Im Rahmen der vorbereitenden Planungen zur Errichtung der Versuchsanlage wird bezüglich der neuen Techniken auch die Frage der Spurweite untersucht. Im Auftrag des Bundes erarbeitet z. Z. unter anderem die an der Entwicklung beteiligte deutsche Industrie aus ihrer Sicht Spezifikationen für die Versuchsanlage, wobei insbesondere auch die Frage der Spurweite bei den neuen Techniken eingehend behandelt wird. Bei der Rad/Schiene-Technik, deren Grenzen auf der Versuchsanlage ermittelt werden sollen, besteht keine Notwendigkeit, die Normalspur der Deutschen Bundesbahn zu verlassen. Daher erscheint es der Bundesregierung nicht notwendig, die Frage der Spurweite in einem weiteren, besonderen Forschungsauftrag untersuchen zu lassen, zumal im Rahmen der Versuche eine endgültige Spurweitenoptimierung durchgeführt werden muß. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 33) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (2 Ss OWi 247/71), nach dem die Schaffung einer ausschließlich dem Verkehr mit Linienbussen vorbehaltenen Fahrspur — wie es immer häufiger in den Städten geschieht — sich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr in Einklang bringen läßt? Die Bundesregierung wird aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 1971 keine Konsequenzen ziehen. Sie hält die Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit der Kritik, die bereits im Schrifttum dagegen vorgebracht worden ist (vgl. Broschei in „Deutsches Autorecht" 1971 S. 277, Fromm und Booß in „Verkehrsrechtliche Mitteilungen" 1972 S. 6, 7), für nicht zutreffend. Die neue Straßenverkehrs-Ordnung läßt die Einrichtung besonderer Linienomnibusfahrstreifen ausdrücklich zu. Das ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 4, wonach u. a. für Linienomnibusse, die einen vom übrigen Fahrverkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen, besondere Lichtzeichen verwendet werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß in das Intercity-Netz zur Verbesserung der deutschfranzösischen Eisenbahnverbindungen künftig die Stadt Straßburg einbezogen werden kann? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat bei der Einrichtung des Intercityverkehrs (IC-Verkehr) ab Winterfahrplan 1971/72 bereits einen Anschluß der Stadt Straßburg berücksichtigt, der durch Übergänge in Karlsruhe und Offenburg sichergestellt wird. Es handelt sich dabei um 10 Anschlüsse, die im Benehmen mit dem Generalsekretär des Europäischen Rates und den Französischen Eisenbahnen eingerichtet wurden. Sie sind in der Ihnen übersandten Aufstellung zusammengestellt. Darüber hinaus bestehen weitere Umsteigeverbindungen mit D-Zugen. Die DB bleibt bemüht, die Anschlußverbindungen im Benehmen mit den Französischen Eisenbahnen weiter auszubauen. Dabei wird von der DB auch die Möglichkeit, innerfranzösische TEE-Züge über Straßburg hinaus bis/ab Karlsruhe verkehren zu lassen, in die Überlegungen einbezogen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 1. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 16. und 18. Februar 1972 in der Gegend von Wallerstädten (Hessen) Flugzeugteile gefunden worden sind, die nach den Ermittlungen der Polizei von Düsenmaschinen der TWA stammen sollen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die von solchen Vorgängen ausgehende Gefährdung von der Bevölkerung nicht nur des Landkreises Groß Gerau zu nehmen? Der von Ihnen erwähnte Vorgang ist, wie mir mitgeteilt wurde, dem Luftfahrtbundesamt gemeldet worden. Derartige Vorfälle treten nur sehr selten auf; sie werden u. a. durch unvorhersehbare äußere Umstände ausgelöst. In den meisten Fällen ist das Eintreten höherer Gewalt anzunehmen. Um menschliche Unzulänglichkeiten weitgehend auszuschließen, sind genau vorgeschriebene Wartungsvorschriften an Flugzeugen und Lufttüchtigkeitsforderungen erlassen worden. Trotzdem ist eine gewisse, jedoch außerordentlich geringe Gefährdung am Boden, wie bei jedem technischen Unglücksfall nicht auszuschließen. Ich darf Ihnen versichern, daß der von Ihnen geschilderte Vorfall vom Luftfahrtbundesamt untersucht wird und die Bundesregierung aus dem Ergebnis, falls erforderlich, Konsequenzen ziehen wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 36) : Trifft es zu, daß an einigen deutschen Hochschulen mittlerweile Lehrkräfte, die planmäßig nur eine kleine Lehraufgabe wahr- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10221 nehmen sollen (z. B. Tutoren), das Recht auf volle Lehrfreiheit in Anspruch nehmen, in eigener Verantwortung Vorlesungen, Übungen und Seminare ankündigen und abhalten und darauthin auch Prüfungen abnehmen, Scheine ausstellen, mit Qualitätsanforderungen, die weit unter dem bisher Üblichen liegen, und ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Vorschrift im Hochschulrahmengesetz zu befürworten, die das Recht auf Lehrfreiheit an bestimmte Voraussetzungen bindet? Der Bundesregierung sind bisher keine konkreten Fälle der von Ihnen erwähnten Art nachgewiesen. Sollte es derartige Fälle geben, so weise ich darauf hin, daß schon nach der gegenwärtigen Rechtslage eine eigenmächtige Wahrnehmung von Lehr-und Prüfungstätigkeiten in der Hochschule nicht unter Berufung auf die Lehrfreiheit beansprucht werden kann. Insbesondere sind Tutoren an die Festlegungen gebunden, die bei ihrer Einstellung getroffen wurden. Es ist Sache der zuständigen Hochschulorgane, insbesondere der Fakultäten oder Fachbereiche, denen die Verantwortung für den Lehr-und Studienbetrieb obliegt, dafür Sorge zu tragen, daß die Qualität des Lehrangebots gewährleistet wird. Diese Grundsätze sind auch im Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz enthalten (vgl. §§ 35, 36, 37 Abs. 3, 51, 53 E-HRG); so legt beispielsweise § 37 Abs. 3 abschließend fest, welche Personen zur Abnahme von Prüfungen berechtigt sind. Weiterer Bestimmungen zur Sicherung eines qualifizierten Lehrangebots und zur Verhütung von Mißbräuchen bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 37) : Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft aus dem Veto des amerikanischen Präsidenten gegen das von der europäischen Raumfahrtorganisation ESRO und der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA gemeinsam geplante Versuchsprojekt AEROSAT, eines Navigationssatelliten für die Luftfahrt? Die Bundesregierung bedauert, daß durch die Entscheidung der amerikanischen Regierung, das zwischen der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und der Europäischen Weltraumorganisation ESRO bereits unterschriftsreif ausgehandelte Übereinkommen über die gemeinsame Entwicklung eines präoperationellen aeronautischen Satellitensystem über den Atlantik und Pazifik auf amerikanischer Seite nicht zu unterzeichnen, dieses Projekt noch nicht in Angriff genommen werden kann. Schlußfolgerungen können aus dieser Entscheidung noch nicht gezogen werden, da die Änderungswünsche der USA bisher nicht im einzelnen bekannt sind. Sie sollen sich in erster Linie auf die Gebiete des Managements, der Eigentumsverhältnisse am Satelliten und der Auftragsvergabe beziehen. Die USA haben inzwischen mitgeteilt, daß in den nächsten Tagen eine Gruppe amerikanischer Regierungsbeamter die ESRO und einige ESRO-Mitgliedstaaten aufsuchen wird, um ihre Einwände gegen das bisher ausgehandelte Übereinkommen zu erläutern. Es ist zu hoffen, daß für die strittigen Fragen eine Lösung gefunden wird, die die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit im Hinblick auf Aerosat und auch im Hinblick auf andere künftige gemeinsame Weltraumprojekte nicht gefährdet. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3196 Frage B 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Explosion im Kernkraftwerk Obrigheim, die sich am Donnerstag, dem 3. Februar 1972, ereignete, erst am darauffolgenden Dienstag, dem 8. Februar 1972, bekanntgegeben wurde? Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß die Betriebsleitung des Kernkraftwerks Obrigheim unverzüglich und in korrekter Form den Störfall vom 3. Februar 1972 bekanntgab. Die zuständigen Aufsichtsbehörden wurden am Freitag, dem 4. Februar 1972, eingeschaltet. Der Störfall selbst — Zerplatzen eines Entwässerungstanks — trat am Abend des 3. Februar 1972 auf. Eine Gefährdung des Betriebspersonals oder der Bevölkerung in der Umgebung bestand nicht. Dadurch erübrigte sich die Alarmierung der Bereitschaftsdienste der Behörden. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gab die Betriebsleitung nach der genaueren Klärung der Folgen am Abend des 4. Februar 1972 einen Störfallbericht an die Deutsche Presse Agentur sowie an die Redaktion der in der Umgebung des Kernkraftwerkes verbreiteten Tageszeitung„ Neue Mosbacher Zeitung", in welcher bereits in der Samstag-Ausgabe am 5. Februar 1972 eine entsprechende Meldung veröffentlicht wurde. Über die Einzelheiten ,des Störfalls hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft den Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft durch Schreiben vom 25. Februar 1972 ausführlich unterrichtet. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Frage B 39) : Worauf führt die Bundesregierung die bei hohen wissenschaftlichem Niveau finanziell günstige Entwicklung von HEOS A 1 10222 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 zum Nachfolgesatelliten HEOS A 2 zurück, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung hieraus für die Entscheidung über die Entwicklung einer HELIOS C-Sonde? Nach Angaben des Hauptauftragnehmers Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) betragen die Entwicklungskosten für den ESRO-Satelliten HEOS-A 1 31 Millionen DM. Hierin sind keine Entwicklungskosten für die Experimente und für das Telekommunikationssystem enthalten. Außerdem fehlen die Kosten für die Startvorbereitung und -durchführung sowie für den Satellitenbetrieb und die Datenauswertung. Für den HEOS-A 2 nennt MBB 21 Millionen DM, d. h. die Entwicklungskosten betragen somit ca. 68% des HEOS-A 1-Satelliten. Der Raumflugkörper HEOS-A 2 unterscheidet sich vom HEOS-A 1 nur unwesentlich, obwohl 5 Experimente gegenüber HEOS-A 1 verändert wurden. Die Auftragsvergabe für den Satelliten konnte daher auf der Grundlage eines Festpreisvertrages erfolgen. Die Überlegungen für eine HELIOS-C-Mission befinden sich im Anfangsstadium. Da die wissenschaftliche Zielsetzung des HELIOS-Programms die Untersuchung der Vorgänge im interplanetaren Raum zwischen Erde und Sonne ist, sind verschiedene Missionen möglich. Auch ist eine unterschiedliche Projektorganisation (z. B. Beteiligung dritter Staaten) denkbar. Es ist selbstverständlich, daß die aus HELIOS A, B gewonnenen Erfahrungen zu einer wesentlichen Kostenreduzierung führen müssen, unter der Voraussetzung, daß der Sondenflugkörper nicht wesentlich modifiziert werden muß. Die Kosten einer solchen HELIOS-C-Sonde müßten daher, sollte ein derartiges Projekt beschlossen werden, unterhalb von 65 % der Kosten der Sonden HELIOS A, B bleiben. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen B 40 und 41): Trifft die Behauptung des bayerischen Kultusministeriums zu, daß die Bundesregierung die Mittel für den Vollzug des Graduiertenförderungsgesetzes noch nicht zur Verfügung gestellt habe? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern Doktoranden Assistentenstellen aufgegeben haben, um ein Graduiertenstipendium zu erlangen, und seit Monaten ohne Einkommen sind? Der Bundesregierung ist eine entsprechende Behauptung des Bayerischen Kultusministeriums nicht bekannt. Sie würde sachlich auch nicht zutreffen: Die Bundesregierung hat Bayern 1971 2 355 000 DM für die Graduiertenförderung bewilligt. Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus rief zu- nächst 742 500 DM ab, hat jedoch inzwischen bis zum Jahresende nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 287 281,17 DM wieder an den Bund zurücküberwiesen. Für 1972 wurde Bayern im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zunächst 3 723 720 DM für die Graduiertenförderung bewilligt. Davon ist bisher ein Betrag von 610 000 DM abgerufen worden. Der Bundesregierung sind die in Ihrer zweiten Frage bezeichneten Fälle bisher nicht bekanntgeworden. Es ist der Bundesregierung nicht verständlich, daß es in Bayern gegenwärtig zu derartigen Verzögerungen bei der Vergabe der Stipendien kommen kann, da das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits Anfang Dezember 1971 mitgeteilt hat, daß sich an allen bayerischen Hochschulen die für die Vergabe der Stipendien zuständigen Gremien konstituiert hätten. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3196 Fragen B 42 und 43): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß Gutachten für Forschungsaufträge allgemein ausgeschrieben und die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht werden? Welche Beträge wurden im Jahr 1971 von der Bundesregierung für Gutachten und Forschungsaufträge differenziert nach Auftraggeber, Sachgegenstand, Auftragssumme und Auftragnehmer aufgewendet? Es ist nicht möglich, bei der Vergabe von Forschungsaufträgen generell die allgemeine Ausschreibung vorzusehen. Regelmäßig handelt es sich um einmalig zu erstellende Leistungen, in vielen Fällen ist außerdem der Gegenstand so speziell, so daß es keinen Wettbewerbsmarkt gibt. Häufig ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Erfahrung nur in einem Institut vorhanden, das den Forschungsauftrag dann ohne Ausschreibung erhält. Es finden hier die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) Anwendung, die in § 3 Ziff. 3 a—n die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nennen. Soweit dagegen eine Ausschreibung — sei es in der Form der öffentlichen, sei es als beschränkte Ausschreibung — möglich ist, wird diese Vergabeart gewählt. Wenn eine Ausschreibung nicht erfolgt, legen die in Betracht kommenden Institute ausführliche Arbeits-, Kosten- und Zeitpläne für das Projekt vor. Die Angemessenheit der Preiskalkulation und die Erfolgsaussichten werden eingehend geprüft, bevor der Auftrag erteilt wird. Die Ergebnisse von Forschungsaufträgen werden in aller Regel veröffentlicht, sei es in Fachzeitschrif- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10223 ten, sei es in Schriftenreihen der Forschungseinrichtungen, sei es, als Veröffentlichung der jeweiligen Bundesressorts. Eine Veröffentlichung unterbleibt nur, wenn nur ein begrenztes Interesse der Öffentlichkeit oder der Fachwelt vorliegt und die erzielten Ergebnisse den Druckaufwand nicht rechtfertigen, wenn es sich um ein geheimhaltungsbedürftiges Forschungsergebnis oder die Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter (Betriebsgeheimnisse) handelt. Die Vergabe von Gutachten und Forschungsaufträgen wird im Forschungsförderungskatalog 1971, der zur Zeit im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vorbereitet wird und voraussichtlich im Mai 1972 abgeschlossen werden kann, nachgewiesen werden. Der Katalog wird die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Studien und Gutachten enthalten, für die im Jahr 1971 von diesem Ressort eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Es ist geplant, später auch die anderen Ressorts der Bundesregierung einzubeziehen. Der Katalog wird die Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer und die Themen der geförderten Vorhaben, nach Sachgebieten differenziert, jeweils mit Angabe der Laufzeit und des Gesamtförderungsbetrages im einzelnen ausweisen. Es ist beabsichtigt, die künftigen Forschungsförderungskataloge maschinell zu erstellen.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Es liegt mir eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1969 bis 1972 (Dritter Subventionsbericht)

Bezug: § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967
— Drucksache VI/2994 —
zuständig: Haushaltsausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Finanzausschuß
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Sparförderung
Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. Juni 1970
— Drucksache VI/3186 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Finanzausschuß, Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen, Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 2. März 1972 für den Abgeordneten Dr. h. c. Schmücker, der als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses ausscheidet, den Abgeordneten Dr. Sprung benannt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Der Abgeordnete Dr. Sprung ist als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt.
Ich komme nunmehr zuerst gemäß der interfraktionellen Vereinbarung zu Punkt 13 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Höcherl, von Bockelberg, Biehle, Krammig, Vogt, Picard, Reddemann, von Thadden, Berding, Müller (Berlin) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
— Drucksache VI/3111 —
Zur Begründung hat das Wort Herr Abgeordneter Höcherl.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0617600100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion 'sieht eine Anhebung der Einkommensgrenze bei der Steuerbefreiung für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit von bisher 24 000 DM auf 36 000 DM vor. Diese Korrektur der derzeitigen Einkommensgrenze ist seit geraumer Zeit überfällig, da die inflationistisch geprägte Lohnentwicklung der letzten Zeit die Steuerbefreiung immer mehr aushöhlt und für viele Arbeitnehmer wirkungslos gemacht hat.
Es hätte der Bundesregierung gut angestanden, einen derartigen Antrag von sich aus vorzulegen. Statt dessen hat sie in den Eckwerten angekündigt, sie wolle im Rahmen der Steuerreform — der „großen", Erzberger überbietenden Steuerreform — eine grundsätzliche Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge einführen. Diese Ankündigung der Bundesregierung muß jedoch nach den dramatischen Beschlüssen des Bundeskabinetts von vorgestern in die Reihe derjenigen Reformversprechungen eingereiht werden, die nach langer, qualvoller Agonie eines plötzlichen Todes gestorben sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Auf dieser Liste standen schon ein Weihnachtsgeld für Rentner, Steuersenkungen, die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags sowie der Wegfall der Ergänzungsabgabe und vieles andere. Zwistigkeiten innerhalb der Bundesregierung und innerhalb der Koalitionsparteien haben wieder einmal — und wahrscheinlich nicht zum letztenmal — eine wichtige Reform unmöglich gemacht.
Um so dringlicher ist dieses Anliegen geworden. Es wird selbst den Regierungsparteien schwerfallen, die von dem Antrag betroffenen Arbeitnehmer auch jetzt noch auf das Inkrafttreten eines neuen Einkommen- oder Lohnsteuergesetzes zu vertrösten. Nach Angaben der Bundesregierung wird dies frühestens am 1. Januar 1976 der Fall sein. Es gibt Leute, die darauf hinweisen, daß in dem dazwischenliegenden Zeitraum, nämlich 1973, eine Wahl ist. Ob diese Bundesregierung angesichts einer derartigen Entwicklung in bezug auf Reformen die Möglichkeit haben wird, überhaupt noch etwas zu entscheiden, wird sich herausstellen.
In diesen Zusammenhang gehört auch ein überraschender Stellungswechsel der SPD-Fraktion. Noch



Höcherl
am Mittwoch dieser Woche wurde über dpa verbreitet, die SPD-Fraktion lehne diese Vorlage als Störfeuer gegen ihre große Einkommensteuerreform ab. Gestern erschien ein Dementi; jetzt ist sie dafür. Das ist ein großartiges Beispiel einer perfekten Planung und innerer Geschlossenheit — trotz Wehner!

(Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Wir tragen die Regierungserklärung nicht immer unterm Arm — um Ihr Wort zu zitieren!)

— Herr Wehner, ich gebe Ihnen zu: Das ist schon großartig.
Im Bonner General-Anzeiger findet sich ein interessanter Artikel, in dem der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion als „auslösendes Moment für das endgültige Scheitern der Steuerreform" bezeichnet wird. Niemand wird auf den Gedanken kommen, daß diese Meldung von der CDU/CSU inspiriert sein könnte. Wenn dieses Gerücht aus der Küche der linksliberalen Koalition jetzt herhalten muß, um die Reformschwäche zu entschuldigen, ist es ziemlich weit gekommen. Hoffentlich bleibt die SPD bei ihrem letzten Dementi und unterstützt unseren Antrag.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Jedenfalls die Überweisung!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617600200
Das Wort hat der Abgeordnete Porzner.

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0617600300
Herr Präsident! Meine verehr-
ten Damen und Herren! Die CDU/CSU hat geklagt, als die Bundesregierung die Grundsatzbeschlüsse zur Steuerreform gefaßt hatte; die CDU/CSU klagt nun, weil sie Sorgen hat, diese Grundsatzbeschlüsse würden nicht ausgeführt. Die CDU/CSU klagt immer. Eine klägliche Partei.

(Beifall bei der SPD. — Dr. Klepsch: Wir beklagen das Klägliche!)

Nur wer Schicht arbeitet oder gearbeitet hat, weiß, was es bedeutet, außerhalb des normalen Tages-und Wochenrhythmus' leben zu müssen. Millionen machen das und nehmen jahre- und jahrzehntelang Nachteile hin, von denen andere gar nichts wissen. Deswegen ist es richtig, daß im Steuerrecht vorgesehen ist, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge praktisch steuerfrei zu lassen. Durch die großen Erfolge der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und der Tarifpolitik der Gewerkschaften haben wir in den letzten Jahren Einkommenssteigerungen, die dazu führen, daß ein Teil derer, die Sonntags-und Nachtarbeitszuschläge erhalten, über die Einkommensgrenze von 24 000 DM hinauswachsen, und für jene gibt es die Schwierigkeiten, die wir beseitigen wollen.
Die vom früheren Finanzminister Strauß eingesetzte Steuerreformkommission, die von dem CSU-Abgeordneten Eberhard geleitet wurde, hatte vorgeschlagen, die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit in Zukunft voll zu besteuern.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!) Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag nicht gefolgt; die Bundesregierung hat beschlossen, daß diese Zuschläge in Zukunft alle steuerfrei bleiben sollen, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen des betreffenden Arbeitnehmers ist. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt diesem Beschluß auch zu. Wir wollen nicht durch einen Antrag ablenken lassen, der nur die Einkommensgrenze verändern soll.

Herr Höcherl, wenn Sie sagen, daß es vielleicht nicht zum letzten Mal war, daß man Beschlüsse faßt und über Beschlüsse ein weiteres Mal diskutiert, unterstellen Sie ja, daß diese Steuerpolitik, so wie sie konzipiert ist, von denen, die sie konzipiert haben, auch beschlossen werden wird. Sicher ist Steuerreform eine langfristige Aufgabe und kann nicht in einem Akt geschehen.
Die CDU/CSU kritisiert zwar die Steuerreformvorschläge der Bundesregierung, sie ist aber selbst nicht fähig, auch nur den Schimmer einer Andeutung erkennen zu lassen, welche Steuerpolitik sie selbst treiben würde.

(Abg. Leicht: Alte Sprüche!)

Sie hat ein ganz bequemes Konzept. Die CDU/CSU, die Opposition, schreibt einzelne Teile des Programms der Bundesregierung ab, verändert sie geringfügig und stellt dies als eine eigene steuerpolitische Leistung dar.

(Sehr wahr! bei der SPD. — Abg. Wehner: Rosinenanträge!)

Das ist quasi parlamentarische, das ist steuerpolitische Wilderei, was Sie hier betreiben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir werden in den nächsten Monaten — davon gehen wir aus — noch öfter erleben, daß die CDU/CSU oder Gruppen aus der CDU/CSU-Fraktion einzelne Teile des Regierungsprogramms abschreiben, während — —

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617600400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Höcherl?

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0617600500
Bitte jetzt nicht, ich habe Sie auch nicht unterbrochen, obwohl es Anlaß gegeben hätte. Während die Opposition das Regierungsprogramm pauschal verteufelt, macht sie sich jetzt daran, die Rosinen herauszupicken, also im Grunde zu akzeptieren, daß dieses Steuerreformprogramm der Bundesregierung denen mit mittleren und kleinen Einkommen Vergünstigungen, Steuerentlastungen bringt

(Abg. Dr. Klepsch: Das ist gar nicht richtig!)

und selbstverständlich auch denen mit hohen Einkommen angemessene zusätzliche Steuerbelastungen. Mit scharfem Auge und Treffsicherheit picken Sie sich die Rosinen heraus, die Ihnen da am besten schmecken.
Die Abgeordneten Höcherl, von Bockelberg und Genossen haben in ihrer Fraktion offensichtlich nicht die Mehrheit für ihren Antrag gefunden. Der Antrag ist jedenfalls nur von einer verschwindend kleinen



Porzner
Minderheit der CDU/CSU-Fraktion unterstützt, also nur von einer kleinen Zahl getragen.

(Abg. Dr. Klepsch: Sicher sehr viel mehr als Ihr Koalitionspartner!)

Man hofft allerdings, daß für Betriebsratswahlen und andere Anlässe dieser Antrag seinen Zweck erfüllt.
Übrigens ist die Rechnung der Antragsteller über die finanziellen Auswirkungen, wie wir das gewöhnt sind — es tut mir leid, das so sagen zu müssen —, falsch. Die Steuermindereinnahmen betragen nicht 15 bis 20 Millionen, sondern 40 Millionen DM; Sie haben sich um mehr als 100 % verrechnet.

(Abg. Leicht: Das sind Angaben des Finanzministers!)

Ich möchte gleich hinzufügen: es geht hier nicht um diesen Betrag, aber die finanzpolitische Auswirkung der Summe aller Gesetzentwürfe aus der CDU/CSU-Fraktion wäre für die Staatsfinanzen katastrophal. Allein im Finanzausschuß liegen Anträge aus der CDU/CSU-Fraktion vor, die ein Loch von 8900 Millionen DM in die Staatshaushalte reißen würden.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Diese Politik der Geschenke nach allen Seiten, ohne den geringsten Versuch, sich Gedanken über die finanzielle Deckung zu machen, würde zum Zusammenbruch der Staatshaushalte führen und steht im krassen Widerspruch zu dem, was Mitglieder der Opposition hier und draußen reden, wenn sie der Regierung vorhalten, sie halte die Staatsfinanzen nicht in Ordnung.

(Beifall bei der SPD.)

Solche Anträge finden Sie aus den Reihen der Koalitionsfraktionen nicht.
Eine solche Politik, die sich in Anträgen und Gesetzentwürfen mit -zig Milliarden Mark Steuerausfällen ausdrückt, die nicht gedeckt sind, ist mit den Grundsätzen einer soliden Finanzpolitik nicht vereinbar. Sie nützt auch niemand. Sie schadet allen.
Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Antrages zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617600600
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0617600700
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Dem Gesetzentwurf der Kollegen Höcherl und Genossen kann man in der Sache sicherlich zustimmen. Wir gehen ja sogar noch einen Schritt weiter mit den Eckwerten, indem wir die Grenzen überhaupt aufheben wollen.. Wir haben in der Vergangenheit — das wissen wir alle, die wir in diesem Hause sind — stets in einem gewissen Zeitablauf die Freigrenzen, Höchstgrenzen oder Freibeträge überprüfen müssen, weil seit über 20 Jahren von Jahr zu Jahr Geldwertverschiebungen entstanden sind, denen man Rechnung tragen mußte und muß. Denn die einmal festgesetzten Grenzen entsprechen nicht mehr den Wertvorstellungen, die man
ursprünglich dabei gehabt hat. Das war immer so, das muß so bleiben. So haben wir 1965 in der damaligen Steuerreform eine Reihe von diesen Grenzen und Beträgen geändert, und das ist wieder vorgesehen für die vor uns liegende Steuerreform. Denn das, was Sie in Ihrem Antrag als nicht mehr ganz zutreffend in der Wertrelation ansehen, trifft für eine Menge anderer Freigrenzen und Freibeträge zu. Das trifft zum Beispiel zu — dazu haben Sie auch einen Antrag gestellt wie wir schon zuvor — auf die Freibeträge bei der Gewerbesteuer; das trifft aber auch zu auf die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer, auf die Grenzen, bis zu denen die Proportionalstufe läuft, auf die Grenzen etwa bei den Sonderausgaben-Höchstbeträgen und vieles andere.
Daß nur ein kleiner Kreis von Abgeordneten der CDU/CSU diesen Antrag stellt, könnte uns auf den Gedanken bringen, daß die CDU/CSU beabsichtigt, von nun an alle 14 Tage mit einer Gruppe von wenigen Leuten einen anderen Antrag zu stellen, so schöne „Rosinenanträge", und dann vertreten Sie diese populären Anträge draußen jeweils passend, den einen in Mittelstandskreisen, den anderen bei den Gewerkschaftlern, den dritten in Ihrem Wirtschaftsrat. Jeder einzelne klingt dann sehr schön, und jeder bekommt, was er möchte und jeder wird sagen: „Die CDU denkt an uns".

(Sehr richtig! und Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Klepsch: Das tut sie auch!)

Sie müssen nun aber damit rechnen, daß das, was zugunsten der einen Gruppe gesagt wird, auch von der anderen Gruppe gelesen wird. Und dann müssen Sie sich mit Recht fragen lassen: wie hängt das denn eigentlich alles zusammen? Und wie wollen Sie alle die Steuerminderungen finanziell ausgleichen? Darauf hat Herr Porzner mit Recht schon hingewiesen. Man kann zwar sagen: 15 bis 20 Millionen müssen schon irgendwo sein. Aber die Zahl ist falsch, und zudem entspricht eine solche Haltung nicht der nötigen Verantwortung für den Haushalt, erst recht nicht, wenn es in andere Größenordnungen geht. Sie müssen sich nicht vorstellen, die Bevölkerung nimmt Ihnen ab, daß Sie mit solchen „Rosinenanträgen" Ihrer Mitverantwortung für die Steuerreform gerecht werden. Sie kommen nicht darum herum — und wir werden Sie dazu mit den Eckwerten und durch die Vorlage dieser Gesetzentwürfe veranlassen —, eines Tages mal ein Gesamtkonzept vorlegen zu müssen. Das bleibt Ihnen nicht erspart.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Seit über einem Jahr liegt das Gutachten der Steuerreformkommission vor, das Ihr Minister einst angefordert hat. Wir warten mit aller Geduld darauf, daß uns die große Opposition dieses Hauses einmal sagt, wie sie über Steuern denkt. Mit diesen Minianträgen allerdings können Sie auf uns keinen großen Eindruck machen. Wir werden diesen Miniantrag, wie Sie wissen, in die Beratung der Gesamtsteuerreform nehmen. Sie dürfen überzeugt sein: wir werden ihn dann verbessert gemäß den Eckwerten der Regierung annehmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617600800
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag zu überweisen an den Finanzausschuß — federführend , an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (4. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz — 4. UAG)

— Drucksache VI/3155 — Wird er begründet? — Nein.
Dann kommen wir zur Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0617600900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem 2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz vom 5. Juli 1970 war die Grundversorgung der Empfänger von Kriegsschadensrente nach dem Lastenausgleichsgesetz letztmalig zum 1. Juni 1970 angehoben worden. Durch das von der Bundesregierung eingebrachte 4. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz sollen die Sätze der Unterhaltshilfe für diesen Personenkreis nunmehr mit Wirkung ab 1. Januar 1972 der zwischenzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklung und dem übrigen Sozialgefüge erneut angepaßt werden. Hierdurch sollen, wie in der Begründung der Bundesregierung zur Vorlage zum Ausdruck gebracht wird, insbesondere die Rentenverbesserungen durch das Dreizehnte und Vierzehnte Rentenanpassungsgesetz an die Empfänger der Unterhaltshilfe weitergegeben und gleichzeitig die Entwicklung der Verbraucherpreise im vergangenen und im laufenden Jahr berücksichtigt werden.
Ich darf namens der CDU/CSU-Fraktion dazu erklären: Das Ausmaß der Erhöhung der Unterhaltshilfe bleibt nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, der sie im Durchschnitt um 8,5 % anhebt, erheblich hinter der prozentualen Anhebung der Sozialversicherungsrenten durch die beiden letzten Anpassungsgesetze mit einer Durchschnittsanhebung von 11,8 % zurück. Die Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlages würden daher für die Mehrzahl der Berechtigten dazu führen, daß ihnen nicht einmal ein Ausgleich für den tatsächlich eingetretenen Preisanstieg insbesondere in ihren Lebensbereichen gewährt werden würde und daß sie darüber hinaus von der Teilnahme am realen Anstieg des Sozialniveaus in der Bundesrepublik völlig ausgeschlossen würden. Die CDU/CSU-Fraktion hält es daher für erforderlich, daß im Rahmen des 4. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetzes eine stärkere Anhebung der Sätze der Unterhaltshilfe, als im Regierungsentwurf vorgesehen, erfolgt.
Auch der Bundesrat hat bei der ersten Beratung dieser Novelle unter Betonung, daß die Unterhaltshilfe nach dem bisher im Lastenausgleich geltenden Grundsatz stets rund 20 v. H. über den Sozialhilfesätzen liegen sollte und seit einiger Zeit tatsächlich hinter den Regelsätzen nach dem Bundessozialhilfegesetz zurückgeblieben ist, die Feststellung getroffen, daß die Erhöhung der Unterhaltshilfe in dem vorgesehenen Rahmen nicht ausreichend sei und daß die Unterhaltshilfe daher erheblich stärker angehoben werden müßte. Wörtlich stellt der Bundesrat fest:
Die Erhöhung der Unterhaltshilfesätze in dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Umfang ist nicht ausreichend.
An einer anderen Stelle wird daraus folgende Folgerung gezogen:
Die Unterhaltshilfesätze müßten daher erheblich angehoben werden.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt zwar die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates ausgesprochene Empfehlung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Überlegungen anzustellen, wie demjenigen Personenkreis geholfen werden könne, der ausschließlich auf die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz angewiesen sei. Die CDU/CSU hält jedoch diese Empfehlung unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Berücksichtigung aller Unterhaltshilfeempfänger für zu eng. Eine in soweit begrenzte Verbesserung des Gesetzentwurfes würde vor allem eine verstärkte Nivellierung der Leistungen an die Versorgungsberechtigten nach dem Lastenausgleichsgesetzes zur Folge haben.
Dies würde um so mehr der Fall sein, als der Regierungsentwurf eine gleichzeitige Aufstockung des Zuschlages für ehemals Selbständige nicht vorsieht. Da aber rund 60 % der Bezieher von Unterhaltshilfe diesen Selbständigenzuschlag erhalten, entspricht der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Umfang der Anhebung der Unterhaltshilfe für die Mehrheit der Unterhaltshilfeempfänger tatsächlich nur der Hälfte der prozentualen Erhöhung der Sozialversicherungsrenten nach den beiden letzten Rentenanpassungsgesetzen. Eine solche Schlechterstellung der ehemals Selbständigen gegenüber den Unterhaltshilfeempfängern ohne Selbständigenzuschlag erscheint nicht zumutbar, zumal nach den Erklärungen der Bundesregierung dieser Zuschlag ebenso wie die Unterhaltshilfe selbst ab 1973 nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kriegsopferversorgung dynamisiert werden soll.
Durch die Tatsache, daß das im 4. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetz festzulegende Leistungsniveau der Kriegsschadensrente die Ausgangsbasis für die im Rahmen der 25. Lastenausgleichsnovelle vorgesehene Dynamisierung bilden wird, erhält der vorliegende Gesetzentwurf seine ganz besondere Bedeutung. Fehler bzw. Fehlentscheidungen, selbst wenn sie heute klein sind, würden sich auf Grund der Gesetzmäßigkeit, die im Wesen der prozentualen Dynamisierung liegt, laufend vergrößern, und eine Korrektur wäre später nur noch außerordentlich schwer möglich.
Darüber hinaus sind die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Zu-



Freiherr von Fircks
lage für hilfs- und pflegebedürftige Berechtigte sowie die vorgeschlagene Erhöhung des Taschengeldes von sage und schreibe 3 DM pro Person für in Heimen untergebrachte Berechtigte angesichts der Höhe der vergleichbaren Leistungen in anderen Sozialbereichen auch unangemessen niedrig.
Schließlich können nach der gegenwärtigen Rechtslage, die durch den Regierungsentwurf nicht geändert werden soll, ehemals Selbständige eine Kriegsschadensrente überhaupt nur dann erhalten, wenn sie bis zum 31. 12. 1971 die Altersgrenze erreicht oder bis zu diesem Zeitpunkt erwerbsunfähig geworden sind. Die CDU/CSU-Fraktion hält. diesen Zustand für unerträglich. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestags vom 11. November 1970, durch welche die Bundesregierung aufgefordert wurde, bereits im Jahre 1971 eine abschließende Regelung für das Hineinwachsen weiterer Jahrgänge ehemals Selbständiger in die Kriegsschadensrente vorzulegen. Dies soll nach der Erklärung der Bundesregierung im Rahmen der 25. Lastenausgleichsnovelle geschehen. Den Berechtigten kann jedoch nicht zugemutet werden, meine Damen und Herren, bis zur Verabschiedung und insbesondere dann bis zum Wirksamwerden dieser 25. Lastenausgleichsnovelle über Monate hinweg
wenn es nicht gar ein ganzes Jahr dauert auf die Möglichkeit, Unterhaltshilfe zu beziehen, warten zu müssen.
Die CDU/CSU-Fraktion bedauert schließlich, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine, wenn auch sehr bescheidene Erhöhung der Leistungen an die Kriegsschadensrentner ab 1. Januar 1972 vorsieht, erst zu einem Zeitpunkt eingebracht wurde, der eine kontinuierliche und rechtzeitige Erhöhung der Leistungen für die Betroffenen von Anfang an unmöglich macht. Die CDU-Fraktion bedauert dies urn so mehr, als hierdurch eine Rentnergruppe betroffen wird, die in der Rentenskala ohnehin sehr weit unten, wenn nicht gar an letzter Stelle steht und daher durch die überdurchschnittliche Teuerung, die zwischenzeitlich eingetreten ist, besonders hart betroffen ist.
Die CDU/CSU-Fraktion wird zu den angesprochenen Problemen in den Ausschußberatungen Stellung nehmen und Anträge zur Verbesserung des Entwurfs der Bundesregierung stellen, die auf einen weiteren sozial gerechten Ausbau der Kriegsschadensrente gerichtet sein werden. Im übrigen stimmen wir den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates zu.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617601000
Das Wort hat der Abgeordnete Hofmann.

Karl Hofmann (SPD):
Rede ID: ID0617601100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab und darf hinzufügen, daß mich der Kollege Schmidt (Kemp-ten) gebeten hat, hiermit auch in seinem Namen zu sprechen.
Meine Damen und Herren, in der Bundesrepublik Deutschland leben noch etwa 440 000 Berechtigte, die mit der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz Mindestversorgung erhalten. Diese Unterhaltshilfe wurde bisher ständig und wird auch ständig angepaßt, bis eine Dynamisierung, die vorgesehen ist, diese Anpassungen erübrigt.
Wir hoffen, schon in den nächsten Wochen die Arbeit daran im Parlament und in den Ausschüssen beginnen zu können und schon vor der Sommerpause abgeschlossen zu haben. Hier werden, Herr Kollege von Fircks, auch die offenen Fragen — Selbständigenzuschlag usw. erörtert und diskutiert werden. Sie wissen, daß abwechselnd einmal die Unterhaltshilfe erhöht wurde, im nächsten Jahr der Freibetrag. Wir werden bei dieser Diskussion diese Probleme, die Sie hier angeschnitten haben, gründlichst diskutieren und Verbesserungen zu erreichen versuchen. Doch vor dieser Dynamisierung ist es noch erforderlich, die Unterhaltshilfe noch einmal in der herkömmlichen Weise anzupassen, einmal deshalb, weil im Vorjahr nur die Freibeträge angehoben wurden, und dann vor allem auch deshalb, weil ohne diese Anpassung die weitere Entwicklung in anderen Sozialbereichen wie auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung unberücksichtigt geblieben wären. Mit anderen Worten: Der ungedeckte Nachholbedarf wäre für die Berechtigten nicht nur als Lücke geblieben, sondern wäre auch dynamisiert worden.
Die Bundesregierung schlägt daher unter anderem eine Erhöhung der Unterhaltshilfesätze um monatlich 20 DM für den Berechtigten, 15 DM für den Ehegatten und 7 DM je Kind vor. Der Bundesrat — Herr von Fircks hat darauf verwiesen — übte daran Kritik und meinte, daß durch diese zu geringe Anpassung der Unterhaltshilfeempfänger an die kommunalen Sozialämter verwiesen werde, um den notwendigen Lebensbedarf zu sichern. Das trifft so nicht zu. Der Bundesrat läßt unberücksichtigt, daß der weitaus größte Teil der Unterhaltshilfeempfänger auch andere und somit höhere Leistungen erhält. 60 % der Alleinstehenden erhalten zur Unterhaltshilfe einen Selbständigenzuschlag von 55 bis 115 DM monatlich. 80 % der Verheirateten erhalten einen Zuschlagsbetrag von 85 bis 175 DM monatlich. Zwei Drittel der Unterhaltshilfeempfänger, die außerdem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare sonstige Versorgungsbezüge erhalten, haben anrechnungsfreie Beträge. Sie liegen beim Versicherten bei 87 DM, bei der Witwe bei 84 DM. 7,5 °/o der Unterhaltshilfeempfänger bekommen neben der Unterhaltshilfe Elternrente mit Freibeträgen von monatlich 53 DM bei Alleinstehenden und 78 DM bei Verheirateten. Freibeträge und Zuschläge kumulieren teilweise und können so weitaus höhere Leistungen ergeben. Die Gesamteinkünfte liegen damit wesentlich über den Leistungen der Sozialhilfe.
Ich muß jedoch hinzufügen, daß für einen kleinen Personenkreis etwa 10 % der Unterhaltshilfeempfänger - nach diesem Entwurf die Sätze der Leistungen der Sozialhilfe nicht erreicht würden. Diesen Personenkreis, der allein auf die Sätze der Unterhaltshilfe angewiesen ist, werden wir nicht zu Sozialhilfeempfängern machen. Sie werden nicht der



Hofmann
öffentlichen Fürsorge, ,den Städten und Landkreisen, zur Last fallen. Für meine Fraktion bzw. für die Koalitionsfraktionen erkläre ich, daß wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesem Personenkreis entschieden helfen werden. Die Bundesregierung hat in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Überlegungen für weitere Verbesserungen zu erkennen gegeben. Wir werden den möglichen finanziellen Spielraum verantwortungsbewußt zum Wohle der Berechtigten nützen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aus diesem Grunde um die Zustimmung zur Überweisung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617601200
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuß — federführend — und den Haushaltsausschuß sowohl zur Mitberatung als auch gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksache VI/3196 —
Zuerst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Zunächst die Frage 22 des Abgeordneten Baeuchle:
Besitzt die Bundesregierung Zahlenmaterial darüber, in welcher Höhe Unternehmungen Steuervorteile haben durch Sozialfondsbildung für betriebliche Altersversorgungen in den letzten drei statistisch erfaßbaren Jahren?
Herr Staatssekretär Hermsdorf, ich darf bitten.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617601300
Herr Kollege Baeuchle, Sie gehen bei Ihrer Frage offenbar davon aus, daß die Unternehmen aus ihren Maßnahmen zur betrieblichen Altersversorgung für sich regelmäßig Steuervorteile erzielen. Das ist so allgemein nicht zutreffend.
Bei den von Ihnen als Sozialfondsbildung bezeichneten Aufwendungen der Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung haben Sie sicherlich in erster Linie an die sogenannten Pensionsrückstellungen der Unternehmen gedacht. Die Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine rechtsverbindliche Pensionszusage erteilt haben, können für die sich daraus ergebenden Verpflichtungen eine Rückstellung nach § 6 a des Einkommensteuergesetzes bilden. Die Bildung einer solchen Rückstellung ist keine besondere Steuervergünstigung, sondern beruht auf dem allgemeinen Grundsatz des Bilanzsteuerrechts, daß jede betriebliche Verpflichtung bilanzmäßig bereits bei ihrer Entstehung mit ihrem wahrscheinlichen Wert auszuweisen ist. Die Bildung einer Pensionsrückstellung führt auch zu keiner endgültigen Steuerersparnis, sondern nur zu einer Steuerverlagerung, die den Charakter einer Steuerstundung hat. Hierin liegt zwar ein gewisser Finanzierungseffekt durch Liquiditätsverbesserung und Zinsersparnisse. Dieser Finanzierungseffekt ist aber,
wie sich aus einem auf Veranlassung der Bundesregierung erstellten Gutachten ergibt, nicht derart hoch, daß er die Belastungen der Unternehmen aus den übernommenen Pensionsverpflichtungen ausgleicht.
Ein echter steuerlicher Vorteil ergibt sich bei der Bildung der Pensionsrückstellungen bisher nur insoweit, als die Rückstellungsbildung nach dem bestehenden Recht auch dann zulässig ist, wenn der Pensionsanspruch des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen verfällt. Dieser Vorteil, der nach Auffassung der Bundesregierung ungerechtfertigt ist, soll im Rahmen der Steuerreform dadurch beseitigt werden, daß die Bildung von Pensionsrückstellungen künftig nur noch für unverfallbare Pensionsansprüche zugelassen wird.
Soweit die betriebliche Altersversorgung von den Unternehmen über selbständige Pensionskassen vorgenommen wird, liegt darin für die Unternehmen kein besonderer steuerlicher Vorteil, da die Unternehmen in diesem Fall an die Kassen entsprechende Beiträge leisten müssen und das Vermögen der Pensionskassen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz strengen Anlagevorschriften unterliegt und nur in beschränktem Umfang im Trägerunternehmen angelegt werden darf. Die Einhaltung der Anlagevorschriften wird von der staatlichen Versicherungsaufsicht überwacht.
Etwas anders liegen die Verhältnisse bei den Unterstützungskassen, da diese keiner Aufsicht unterliegen. Sie können ihr Vermögen in vollem Umfang im Trägerunternehmen anlegen. Es kommt hinzu, daß die nach dem bestehenden Recht steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen an die Unterstützungskassen zum Teil nicht an den tatsächlichen Kassenleistungen orientiert sind, so daß sich verschiedentlich eine Überdotierung der Kassen ergeben hat. Diese Überdotierung soll im Rahmen der Steuerreform durch eine Einschränkung der abzugsfähigen Zuwendungen auf ein für die Aufrechterhaltung der Kassenleistungen angemessenes Maß beseitigt werden.
Die Höhe der Steuerstundungen, die durch die von Ihnen angesprochene „Sozialfondsbildung für betriebliche Altersversorgungen" eintreten, kann aus den Angaben der vorliegenden Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistiken für 1957, 1961 und 1965 nur im Wege der Schätzung ermittelt werden. Sie kann für die genannten Statistikjahre wie folgt veranschlagt werden: 1957 rund 380 Millionen DM, 1961 rund 670 Millionen DM und 1965 rund 1 060 Millionen DM.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617601400
Dann die Frage 23 des Abgeordneten Baeuchle:
Wie groß ist die Zahl der Gemeinschaftszollämter (neuester Stand) der Bundesrepublik Deutschland mit angrenzenden Nachbarstaaten, und wo befinden sich die Standorte dieser Zollämter?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617601500
Es gibt zur Zeit 156 Gemeinschaftszollämter. Sie be-



Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf
finden sich an allen Grenzen außer an den Übergängen zur CSSR und zur DDR.
57 Gemeinschaftszollämter liegen auf deutschem Gebiet, 40 auf ausländischem Gebiet. Bei 59 Übergängen kann ein Teil der gemeinsamen Abfertigung auf deutschem Gebiet und der andere Teil auf ausländischem Gebiet stattfinden, z. B. deutsche Ausfuhrabfertigung und schweizerische Einfuhrabfertigung auf deutschem Gebiet, schweizerische Ausfuhrabfertigung und deutsche Einfuhrabfertigung auf schweizerischem Gebiet.
Wenn Sie daran interessiert sind, bin ich gern bereit, Sie über Einzelheiten schriftlich zu informieren.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617601600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordnete Baeuchle.

Hans-Joachim Baeuchle (SPD):
Rede ID: ID0617601700
Herr Staatssekretär, haben sich auch nach Auffassung Ihres Hauses diese Gemeinschaftszollämter als geeignet für die Beschleunigung der Abfertigung erwiesen, und besteht daher gegebenenfalls die Absicht, weitere derartige Anlagen zu erstellen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617601800
Dies ist die Auffassung der Bundesregierung. Wir werden versuchen, in diesem Sinne Schritt für Schritt weiterzumachen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617601900
Ich komme zur Frage 24 des Abgeordneten Dr. Luda.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617602000
Herr Kollege Dr. Luda, gestatten Sie, daß ich Ihre beiden Fragen zusammen beantworte?

(Abg. Dr. Luda: Bitte!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617602100
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Dr. Luda zusammen auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erbschaftsbesteuerung der vertraglichen Hinterbliebenenbezüge, insbesondere der Witwenpensionen, ungerechtfertigt ist, weil die gesetzlichen Bezüge der Beamtenhinterbliebenen, die Versorgungsbezüge aus der Sozialversicherung und aus berufsständischen Pflichtversicheiungen zur Erbschaftsteuer nicht herangezogen werden?
Ist die Bundesregierung bereit, die vertragliche Hinterbliebenenversorgung ebenso wie die gesetzliche unverzüglich völlig von der Erbschaftsteuer freizustellen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617602200
Die Bundesregierung hält den gegenwärtigen Rechtszustand, nach dem vertragliche Hinterbliebenenbezüge erbschaftsteuerpflichtig sind, Versorgungsbezüge kraft Gesetzes auf Grund eigenen Rechtsanspruchs dagegen nicht, für unbefriedigend. Sie beabsichtigt deshalb, im Rahmen des Zweiten Steuerreformgesetzes vorzuschlagen, daß der überlebende Ehegatte künftig neben dem allgemeinen Freibetrag in Höhe von 250 000 DM einen zusätzlichen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von weiteren 250 000 DM erhält. Die Bundesregierung gibt dieser Lösung den Vorzug gegenüber einer Regelung, die lediglich die vertraglichen Hinterbliebenenbezüge von der Erbschaftsteuer befreit, da die Neuregelung allen Hinterbliebenen zugute kommt, also auch denen, die ihre Versorgung aus den Erträgen oder dem Verbrauch des ererbten Vermögens sicherstellen müssen.
Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, Teilfragen der Reform des Erbschaftsteuerrechts aus dem Gesamtzusammenhang des Zweiten Steuerreformgesetzes herauszulösen und vorweg zu regeln. Die Arbeiten an der Steuerreform würden dadurch in nicht vertretbarer Weise verzögert.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617602300
Herr Dr. Luda!

Dr. Manfred Luda (CDU):
Rede ID: ID0617602400
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht bereit, mir zuzustimmen, wenn ich sage, daß Ihre Wertung „unbefriedigend" der Sachlage offensichtlich nicht entspricht, nachdem festzustellen ist, daß nicht nur der kapitalisierte Rentenbetrag der Erbschaftsteuer unterliegt, sondern darüber hinaus anschließend natürlich auch die monatlichen Zahlungen der Einkommensteuer unterworfen sind, und sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es wegen dieser groben Ungerechtigkeit den Beteiligten nicht zuzumuten ist, auf eine Neuregelung so lange zu warten, bis ein Teil der Steuerreform in Kraft tritt, nachdem wir nunmehr wissen, daß der Zeitpunkt des 1. Januar 1974 auf gar keinen Fall eingehalten werden kann?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617602500
Herr Dr. Luda, es ist sicher eine Wertung, ob man den Zustand für unbefriedigend hält oder ob man ein anderes Wort dafür verwendet. Ich halte ihn für unbefriedend. Aber nachdem dieser Zustand seit vielen Jahren besteht und wir bereit sind, ihn jetzt im Rahmen der Steuerreform zu ändern, sehe ich nicht ein, warum man diesen Punkt aus der Reform herausschneiden und vorweg regeln sollte. Das ist genau die Debatte, die wir vorhin gehabt haben.

(Zustimmung bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617602600
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Manfred Luda (CDU):
Rede ID: ID0617602700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im Hinblick auf die Tatsache, daß dieserhalb drei Prozesse beim Bundesfinanzhof anhängig sind, in denen die Verfassungswidrigkeit gerügt worden ist, in sehr vielen in der Vergangenheit eingetretenen Erbfällen die entsprechenden Erbschaftsteuerbescheide nicht rechtskräftig geworden sind in der Erwartung der Hinterbliebenen, daß der Gesetzgeber die anerkanntermaßen ungerechte Rechtslage alsbald ändern werde, und meinen Sie nicht, daß es eine unzumutbare Härte ist, diese Vielzahl von Familien noch jahrelang auf eine Klärung durch eine entsprechende Änderung der Rechtslage warten zu lassen?




Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617602800
Herr Dr. Luda, wir wissen, daß in dieser Frage drei Prozesse beim Bundesfinanzhof laufen. Die Bundesregierung ist diesen Prozessen beigetreten. Wir sind in Übereinstimmung mit den Ländern der Auffassung, daß diese Regelung nicht verfassungswidrig ist.

(Abg. Dr. Luda: Schlimm genug!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617602900
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 26 des Abgeordneten Kiechle ist inzwischen vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet worden.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Maucher auf.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617603000
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Maucher zusammen beantworten?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617603100
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also die Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Maucher zusammen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den unveränderten Mindestbetrag (Freigrenze) bei Vermögensabgabe bei älteren Leuten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine nicht zu vertretende Härte besteht?
Ist die Bundesregierung bereit, den Einkommensfreibetrag von 4500 DM auf Grund der Preissteigerungen der letzten beiden Jahre den veränderten Verhältnissen anzupassen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617603200
Herr Kollege Maucher, der von Ihnen genannte Pauschbetrag von 4500 DM galt für die Jahre 1969 und 1970. Mit Wirkung vom 1. Januar 1971 an ist er bereits auf 4800 DM erhöht worden. Dadurch ist im Grunde genommen Ihre Frage gegenstandslos.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617603300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Maucher.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0617603400
Wie hoch wird dann der Betrag ab 1. Januar 1972 sein?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617603500
Das kann ich im Augenblick nicht übersehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617603600
Eine zweite Zusatzfrage.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0617603700
Ist aber damit zu rechnen, daß er tatsächlich entsprechend angepaßt wird?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617603800
Die Pauschbeträge werden entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepaßt. Dies ist laufend geschehen und wird auch in Zukunft laufend erfolgen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617603900
Keine weitere Zusatzfrage.
Zu Frage 29 hat der Abgeordnete Härzschel um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die übrigen Fragen zu diesem Geschäftsbereich sind von den Fragestellern zurückgezogen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe die Frage 92 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der mit der Resolution 492 (1971) der Beratenden Versammlung des Europarats vorgeschlagenen und inzwischen vom Ministerkomitee gebilligten Europahymne bei Veranstaltungen in der Bevölkerung Resonanz zu verschaffen?
Herr Staatssekretär Moersch, ich darf bitten.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617604000
Herr Abgeordneter, die Antwort lautet:
Die Bundesregierung hat die Entschließung 492 der Beratenden Versammlung, die „Ode an die Freude" aus dem 4. Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven als europäische Hymne zu verwenden, als geeigneten Schritt begrüßt, der fortschreitenden Verbundenheit der europäischen Völker Ausdruck zu verleihen. Sie hat sich deshalb im Ministerkomitee des Europarats für die Annahme der Empfehlung der Beratenden Versammlung ausgesprochen. Der Empfehlung der Beratenden Versammlung entsprechend wird die Bundesregierung die Hymne bereits zum diesjährigen Europatag, dem 5. Mai 1972, herausstellen. Zur Verbreitung der Hymne wird sie sich auch mit den Bundesländern in Verbindung setzen und im besonderen auch auf die Massenmedien wie Rundfunk- und Fernsehanstalten einwirken.
Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß die Europahymne, einmal offiziell eingeführt, bei allen Veranstaltungen „europäischen" Charakters gespielt wird. Das könnte insbesondere auch auf der Ebene der Gemeinden bei Besuchen aus Partnerschaftsstädten des europäischen Auslands der Fall sein. Zur Verbreitung der Hymne wird im übrigen beitragen, daß die „Ode an die Freude" in weiten Kreisen der Bevölkerung gut bekannt ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617604100
Ich komme zur Frage 93 des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Schleiden) :
Wie ist der Stand der Verhandlungen im Ministerkomitee des Europarats zur Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte, nachdem das Ministerkomitee bereits im Dezember 1970 diese Frage in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617604200
Herr Abgeordneter, das Ministerkomitee des Europarats hat den an die Versammlung gerichteten Antrag der Abgeordneten Grussemeyer und anderer vom 22. September 1970, Doc. 2834, auf Einführung einer europäischen Identitätskarte für behinderte Personen

Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
dem Regierungssozialausschuß überwiesen. Der Regierungssozialausschuß hat in seiner 32. Tagung im Oktober 1971 beschlossen, daß sich mit der Ausarbeitung einer Identitätskarte eine fünfköpfige Arbeitsgruppe befassen soll, an der Vertreter Frankreichs, Italiens, der Niederlande, der skandinavischen Länder und der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können. Es ist vorgesehen, für die Arbeitsgruppe einen deutschen Vertreter zu benennen. Die Bundesregierung wird sich im Ministerkomitee für die Errichtung der Arbeitsgruppe einsetzen. Es ist damit zu rechnen, daß die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit in diesem .Jahre aufnehmen wird, nachdem der Europarat die anstehende Frage bereits in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hat.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617604300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hermesdorf.

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0617604400
Herr Staatssekretär, können Sie angeben, bis wann der internationale Ausweis geschaffen werden kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617604500
Herr Abgeordneter, darüber ist in den Unterlagen nichts zu finden gewesen. Wir werden uns bemühen, das über die zuständigen Stellen herauszufinden. Wir sind auf diesem Gebiet mit Hinweisen sehr dünn versehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617604600
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hermesdorf.

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0617604700
Herr Staatssekretär, sind die Befürchtungen der Verbände der Beschädigten zutreffend, daß nach den bisherigen, Planungen des Ministerkomitees die Hilfe und die Erleichterungen, die den Inhabern eines internationalen Schwerbeschädigtenausweises im Ausland gewährt werden sollen, in Art und Ausmaß so weit hinter den Vergünstigungen im jeweiligen Heimatland zurückbleiben, daß der Ausweis praktisch wertlos ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617604800
Herr Abgeordneter, ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Befürchtungen zutreffend sind; denn sonst wäre in der Tat die Schaffung eines solchen Ausweises nicht sehr sinnvoll. Ich werde mich aber gerne bemühen, der Sache nachzugehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617604900
Ich komme zur Frage 94 des Abgeordneten Gewandt:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach der sowjetische Außenminister Gromyko von Staatssekretär Bahr Reparationen in Hohe von mehr als 20 Milliarden DM gefordert haben soll?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617605000
Herr Abgeordneter, die Antwort lautet nein. Die Frage wurde bereits mehrfach, zuletzt am 20. Oktober 1971 durch mich in diesem Hause beantwortet.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617605100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gewandt.

Heinrich Gewandt (CDU):
Rede ID: ID0617605200
Herr Staatssekretär, warum hat, wenn keine Ansprüche geltend gemacht worden sind, die Bundesregierung dies dann in ihrem Vertrag mit der Sowjetunion nicht so festgelegt wie das Deutsche Reich in seinen Abmachungen nach dem ersten Weltkrieg?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617605300
Herr Abgeordneter, wir haben keinen Friedensvertrag geschlossen. Das bitte ich zu beachten.
Zweitens: Wie kämen wir dazu, eine Frage, die die andere Seite nicht stellt und von der wir keinen Gewinn haben können, von uns aus aufzuwerfen? Wir haben eindeutige sowjetische Äußerungen — die veröffentlicht sind, die in diesem Hause wiederholt zitiert worden sind —, daß die Sowjetunion keine Reparationsforderungen mehr stellt. Sie hatte diese Forderungen auf Grund des Potsdamer Protokolls an die DDR gestellt und hat sich vor 18 Jahren bereit erklärt, keine weiteren Reparationsforderungen mehr zu erheben. Das ist in diesem Hause verschiedene Male von amtlicher Seite deutlich festgestellt worden. Ich sehe keinen Nutzen darin, eine Frage zu erörtern, die vor 18 Jahren erledigt war.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617605400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gewandt.

Heinrich Gewandt (CDU):
Rede ID: ID0617605500
Herr Staatssekretär, sind auch keine Forderungen anderer Art geltend gemacht worden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617605600
Nein, Herr Abgeordneter. Ich verweise hier auf die Schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Ihrer Fraktionskollegen. Diese Antwort ist vom 20. November 1970. Ich verweise ferner auf die Antwort, die ich Ihrem Kollegen Dr. Hubrig im Oktober 1971 in diesem Hause gegeben habe.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617605700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt (Braunschweig).

Walter Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0617605800
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß Pressemeldungen dieser Art und ihre Verwendung hier im Plenum den Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Verhältnis zu unseren östlichen Nachbarn zuwiderlaufen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617605900
Herr Abgeordneter, ich bin der Meinung, daß das Wiederholen von längst festgestellten Tatbeständen, d. h. das Wiederholen von unrichtigen Tatbeständen überhaupt nichts nützt, am wenigsten der vernünftigen Beurteilung einer Politik.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617606000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jenninger.

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0617606100
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wo und wann und in welchem Schriftstück die Sowjetunion der Bundesregierung gegenüber erklärt hat, daß sie keine Reparationsforderungen an die Bundesrepublik Deutschland stellen wird?

(Zurufe von der SPD.)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617606200
Herr Abgeordneter, ich bin selbstverständlich in der Lage, das zu erklären. Ich will Ihnen das gleich vorlesen. Ich habe auch nicht gesagt, der Bundesregierung gegenüber, sondern der Welt gegenüber, d. h. ich habe auf das Potsdamer Abkommen Bezug genommen. Ich möchte Sie wirklich bitten, sich mit den Tatbeständen auseinanderzusetzen. Die Sowjetunion ist bei der Erhebung von Reparationsforderungen im Potsdamer Abkommen auf die von ihr besetzten Gebiete verwiesen worden wie umgekehrt die Westmächte auf ihre Gebiete. Die Sowjetunion hat im Jahre 1953 eine deutliche Erklärung hierzu abgegeben. Ich habe das hier im Bundestag mitgeteilt. Außerdem gibt es einen bekannten Zusammenhang mit dem Londoner Schuldenabkommen, das wir mit dem Westen geschlossen hatten und das für uns seit 19 Jahren in dieser Frage verpflichtend ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617606300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617606400
Herr Staatssekretär, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wiedergutmachungsansprüche des Ostens ein, die von der Bundesregierung zugestanden und als legal bezeichnet werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617606500
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat hierzu keine Erklärung abgegeben. Ich verstehe, offen gestanden, nicht, worauf Sie sich mit Ihrer Frage beziehen. Die Bundesregierung hat auch keine Erklärungen zu Zahlen abzugeben. Sie hat ausdrücklich erklärt, daß sie nicht der Adressat irgendwelcher Forderungen dieser Art sei.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617606600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Baeuchle.

Hans-Joachim Baeuchle (SPD):
Rede ID: ID0617606700
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es unseren Interessen abträglich ist, diese Frage im Plenum des Deutschen Bundestages immer wieder zu stellen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617606800
Herr Abgeordneter, ich möchte hier keinerlei Wertungen abgeben, sondern nur darauf hinweisen, daß die Regierung in der Debatte zu diesen Behauptungen Stellung genommen hat. Ich bedaure es, wenn Kollegen in diesem Hause in der Debatte nicht ihre abweichende Meinung dazu gesagt haben. Ich habe in der letzten Woche keine abweichende Meinung zur Regierungserklärung gehört.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617606900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0617607000
Herr Staatssekretär, können Sie die entsprechenden Pressemeldungen und die Äußerungen von Oppositionspolitikern nicht auch als eine freundliche Hilfe dafür verstehen, daß die Bundesregierung wieder einmal Unsinn dementieren soll?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617607100
Herr Abgeordneter, ich halte dies für ein Thema einer Debatte. Ich möchte hier niemand eine Absicht unterstellen. Aber ich würde jedem Kollegen empfehlen, sich sehr genau die schriftlichen Dokumente dieses Hauses anzusehen. Denn all das, was wir heute hier behandeln, ist in diesem Haus längst klargestellt worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617607200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0617607300
Nur damit kein falscher Eindruck entsteht, Herr Staatssekretär

(Zuruf von der SPD: Eine Frage stellen!)

— ich bin schon dabei —: Wären Sie bereit, zuzugeben, daß Länder des Ostblocks — ich meine jetzt ein bestimmtes, wo schon Dinge laufen — in gewisser Beziehung — ich will jetzt nicht werten, als was
— finanzielle Forderungen gestellt haben? Ich sage das nur, damit solche Fragen, wie sie Herr Sperling gestellt hat, nicht im Raum stehenbleiben. Wir können dann weiterreden; ich kann noch weitere Fragen stellen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617607400
Herr Kollege Leicht, dann würde ich Sie wirklich bitten, das Land zu nennen, um das es sich hier handelt; Sie haben vom Ostblock gesprochen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß es unter den Ländern, die Sie möglicherweise nennen, eines gibt, das in den damaligen Verhandlungen sozusagen nicht einer bestimmten Gruppe zugeteilt war. Wenn Sie dieses Land meinen, haben Sie recht. Aber es gehört nicht zum Warschauer Pakt.

(Abg. Leicht: Aber zum Ostblock!)

— Das eben wird von diesem Land bestritten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617607500
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Gewandt auf:
Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die Bundesregierung bereits einen interministeriellen Ausschuß zur Berechnung der Höhe möglicher Reparationszahlungen gebildet haben soll,



Vizepräsident Dr. Jaeger
und kann daraus der Schluß gezogen werden, daß die Bundesregierung die Forderungen der Sowjetunion dem Grunde nach bereits anerkannt hat?
Herr Staatssekretär, ich darf bitten.

(Zurufe.)

— Ich bitte, die Frage nicht schon mit Zurufen zu bedenken, sondern nur mit ordnungsgemäß angemeldeten Fragen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617607600
Die Bundesregierung hat keinen interministeriellen Ausschuß zur Berechnung der Höhe möglicher Reparationsforderungen gebildet und auch zu keiner Zeit Leistungen von Reparationen in Erwägung gezogen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617607700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gewandt.

Heinrich Gewandt (CDU):
Rede ID: ID0617607800
Dementieren Sie damit, Herr Staatssekretär, die Äußerungen des ehemaligen Bundesfinanzministers Möller, daß im Zusammenhang mit den Ostverträgen erhebliche finanzielle Forderungen zu erwarten sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617607900
Diese Äußerung ist hier bereits im Bundestag klargestellt worden. Ich habe den damaligen Klarstellungen nichts hinzuzufügen. Ich verweise wiederum auf die Drucksache VI/1462. Herr Abgeordneter, ich halte es nicht für sinnvoll, hier die ganze Drucksache zu verlesen. Aber wenn es notwendig erscheint, bin ich trotzdem bereit, es zu tun.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617608000
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gewandt.

Heinrich Gewandt (CDU):
Rede ID: ID0617608100
Worauf führen Sie es zurück, daß in der Öffentlichkeit über die Tätigkeit dieses Ausschusses so detaillierte Angaben gemacht wurden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617608200
Herr Abgeordneter, ich kann die Frage nicht beantworten, worauf das zurückzuführen sei. Vermutlich könnte das in Kreisen geklärt werden, die der Bundesregierung nicht nahestehen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617608300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0617608400
Herr Staatssekretär, warum möchten Sie den Kollegen Gewandt nicht nach dem Motto behandeln „wer nicht lesen will, soll hören"?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617608500
Herr Abgeordneter, es ist doch das gute Recht, in diesem Parlament die Information zu erhalten, die man sich auch auf andere Weise hätte beschaffen können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617608600
Die Fragen 96 und 97 des Abgeordneten Möhring werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 98 und 99 des Abgeordneten Dr. Schmude wurden bereits vom Bundesminister des Innern beantwortet.
Ich rufe die Frage 100 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Wie ist die Aussage der Bundesregierung, daß durch die Ostverträge die Grenzen nicht festgeschrieben, sondern nur beschrieben würden und ein wiedervereinigtes Deutschland an diese Grenzregelung nicht gebunden sei, in Einklang zu bringen mit dem Kommentar der „Prawda" zum Gewaltverzichtsvertragsentwurf der CSU, daß „revanchistische Kräfte in der Bundesrepublik . . . auch weiterhin in der Bevölkerung die Illusion anheizen möchten, daß eine Abänderung der europäischen Grenzen möglich sei"?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617608700
Herr Präsident, ich beantworte die Frage wie folgt: Das angeführte Zitat findet sich in der „Prawda" vom 4. Februar 1972 und lautet wörtlich:
Und so ist der „Entwurf" unter Berücksichtigung der Forderungen revanchistischer Kräfte in der Bundesrepublik erstellt worden, die auch weiterhin unter der Bevölkerung Illusionen über die Möglichkeit einer Umgestaltung der europäischen Grenzen entfachen möchten.
Dieses Zitat steht ausdrücklich in Bezug zu dem im Vertragsentwurf der CSU gebrauchten Wort „Demarkationslinie".
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Wiedervereinigung — und was sich daraus für die innerdeutsche Grenze ergibt — in einem längeren politischen Entwicklungsprozeß angebahnt werden muß, an dessen Ende ein Zustand des Friedens steht, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Der „Prawda"-Artikel polemisiert offensichtlich nicht gegen eine solche Konzeption, sondern knüpft an politische Vorstellungen zu dieser Frage an, die auch wir heute nicht mehr als realistisch bezeichnen können.
Im übrigen würde es die Bundesregierung nicht für richtig halten, sich zu jeder Pressestimme des kommunistischen Machtbereichs zu äußern.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617608800
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617608900
Herr Staatssekretär, ist der Kommentar in der „Prawda" zum Gewaltverzichtsvertragsentwurf der CSU, wo eine künftige Abänderung der europäischen Grenzen als Illusion bezeichnet wird, nicht ein Beweis dafür, daß unsere östlichen Vertragspartner davon ausgehen, daß durch die Ostverträge die Grenzen unwiderruflich festgeschrieben sind, und warum versucht die Bundesregierung, gegenüber Parlament und deutscher Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, daß nach Inkrafttreten der Verträge eine spätere Korrektur der Grenzen möglich sei?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617609000
Herr Abgeordneter, ich bedauere, daß Sie meine Antwort vorhin nicht zur Kenntnis genommen haben. Ich habe Ihr Zitat richtiggestellt. Sie haben das Zitat, das Sie gebraucht haben und das nicht ganz zutreffend war, hier eben noch einmal verwandt. Es handelt sich bei dein Begriff der Illusion in dem Zitat tatsächlich um „Illusionen in der Bevölkerung", was die gesamte deutsche Frage betrifft, Ich habe keinen Anlaß, meiner Antwort von vorhin hier etwas hinzuzufügen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617609100
Eine zweite Zusatzfrage, Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617609200
Herr Staatssekretär, ist durch das in den Ostverträgen gewählte Wort, daß die Grenzen auch nach einem Friedensvertrag unverletzlich seien, das nach dem russischen Originaltext noch viel schärfer als „unverbrüchlich" und „felsenfest" übersetzt werden kann, nicht einerseits der Forderung der Sowjets Rechnung getragen worden, daß damit kein Anspruch von deutscher Seite besteht, die Grenzen jemals wieder zu verändern, andererseits aber der Versuch unternommen worden, die Verfassungskonformität der Verträge auf deutscher Seite zu erreichen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617609300
Herr Abgeordneter, der deutsche Text des Vertrages ist der authentische Text. Ich bin nicht in der Lage, hier im Augenblick russische Semantik zu betreiben. Die Frage ist auch hier in diesem Hause längst klargestellt worden.
Aber eines möchte ich nun doch sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrer Frage als Meinung mitgeteilt haben, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Grenzen unverletzlich sind und daß sie nur in gegenseitigem Einvernehmen verändert oder aufgehoben werden können. Das gilt selbstverständlich auch für Grenzen, die in irgendeinem Friedensvertrag irgendwann einmal festgelegt worden sind. Wir glauben, daß der Gewaltverzicht ein umfassender Gewaltverzicht sein muß, wenn er überhaupt einer friedlichen Entwicklung dienen soll. Ein relativer Gewaltverzicht, wie ich aus einigen Reden in diesem Hause in der letzten Woche gehört habe, ist eben im Grunde genommen kein wirklicher Gewaltverzicht und dient nicht dem Frieden, sondern führt zur weiteren Konfrontation.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617609400
Ich komme zur Frage 101 des Abgeordneten Engelsberger:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung der polnischen Nachrichtenagentur PAP, daß es zwischen den sozialistischen Ländern und der Bundesrepublik Deutschland Differenzen über die Interpretation der Ostverträge gebe und der Kampf um die eindeutige Auslegung das nächste Stadium des politischen Ringens in Europa sein werde und erst dann von einer Erfüllunq der Verträge gesprochen werden könne, wenn die Bundesregierung die Interpretation des Ostens erfülle?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617609500
Ihre Frage, Herr Abgeordneter, beruft sich ohne weitere Angaben schlicht auf - ich zitiere— „die Meinung der polnischen Nachrichtenagentur PAP". Ich kann deshalb nur vermuten, daß Sie sich auf eine Meldung des englischsprachigen Dienstes dieser Agentur vom 21. Januar 1972 beziehen, die in den vom Presse-und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Ostinformationen" am 24. Januar in deutscher Übersetzung abgedruckt wurde. Dabei, Herr Abgeordneter, handelt es sich allerdings nicht um eine Stellungnahme oder um eine Meinungsäußerung der polnischen Presseagentur, sondern um einen Auszug aus einem Artikel der polnischen katholischen Wochenzeitung „Kierunski" —die der Pax-Bewegung nahesteht —, der die Ratifizierungsaussichten für die Ostverträge behandelt, wobei auch von einem Kampf um die Auslegung der Verträge die Rede ist.
Gegenüber den Spekulationen eines polnischen katholischen Kommentators kann ich nur erneut feststellen, was in der Ratifizierungsdebatte eingehend und wiederholt dargelegt wurde: Maßgebend für die Bundesregierung sind die Texte der beiden Ostverträge und der dazugehörenden Dokumente. Die Bundesregierung hat deshalb keine Veranlassung, sich mit Meinungen einzelner osteuropäischer Zeitungskommentatoren auseinanderzusetzen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617609600
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617609700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Sowjets in diesem Zusammenhang häufig die polnische Presse benutzen, um ihre Ansichten zu publizieren, und daß diese Meldung der polnischen Nachrichtenagentur PAP nicht die Ansicht eines einzelnen Journalisten wiedergibt — dies wäre gegen jede Gepflogenheit in kommunistischen Staaten , so daß man dieser Meldung große Bedeutung beimessen muß?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617609800
Herr Abgeordneter, ich habe die Meinung der Bundesregierung über die Bedeutung hier mitgeteilt. Aber daß die Sowjetunion ausgerechnet die polnische Pax-Bewegung zur Verbreitung ihrer Ansichten einschalten sollte, das wäre für mich in der Tat eine Neuigkeit.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

Im übrigen darf ich hinzufügen, daß es in Polen in bestimmten Fragen keinen Unterschied nach Ideologien gibt, sondern daß es hier einen allgemeinen polnischen Standpunkt gibt. Auch das ist in der Debatte hier dargelegt worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617609900
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617610000
Herr Staatssekretär, wird durch die Meldung der polnischen Nachrichten-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung, Bonn, Freitag, den 3. März 1972 10197
Engelsberger
agentur PAP nicht zum Ausdruck gebracht, daß die osteuropäischen Länder die Ostverträge anders beurteilen als die Bundesregierung, daß sie auf ihrer Interpretation bestehen und nur bereit sind, diese zu akzeptieren, und daß die Sowjets erst von der Erfüllung des Vertrages sprechen, wenn die Bundesregierung die einseitigen Interpretationen Moskaus akzeptiert?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617610100
Herr Abgeordneter, wir haben diese Fragen in einer dreitägigen Debatte behandelt. Ich bedauere, daß Sie sich an dieser Debatte nicht beteiligt haben, denn Sie hätten dort Gelegenheit gehabt, diese Fragen im Dialog mit dem Minister zu stellen.
Ich möchte Ihnen aber, um jedes Mißverständnis zu vermeiden, noch einmal sagen — ich habe es hier wiederholt, und zwar auch Ihnen gegenüber, getan -, daß diese Verträge rechtlich Modus-vivendiCharakter haben, daß aber die Meinung auf polnischer Seite, die Rückgabe der Gebiete östlich von Oder und Neiße scheide für alle Polen auch in einer Friedensvertragsregelung aus, einen politischen Standpunkt wiedergibt, den die polnische Seite, gleich welcher Couleur, seit 1945 unverändert vertreten hat. Daß die Verträge keine Friedensverträge sind und deswegen auch nicht zur Änderung dieser Meinung beitragen können, ist in diesem Hause nun weiß Gott gründlich genug dargelegt worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617610200
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617610300

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit Hilfe von Luftschiffen Immissionsmessungen zur Überwachung und Entdeckung von Immissionsquellen vorzunehmen, nachdem bereits das Ausland (Japan) ein derartiges Verfahren anwenden will?
Herr Staatssekretär Dorn, ich darf bitten.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617610400
Herr Kollege Müller, mit Hilfe verschiedener Meßmethoden der InfrarotMeßtechnik, z. B. Sichtweitenmessung, Temperaturmessung, ist es möglich, Luft- und Wasserverunreinigungen aus der Luft zu erkennen und zu lokalisieren. Da praktisch alle industriellen und sonstigen Verunreinigungen eine etwas höhere Temperatur - manchmal etwas niedriger — als die Umgebungsluft oder die aufnehmenden Flüsse und Seen haben, können Verunreinigungsquellen bei Temperaturunterschieden von 1 ° C bereits erkannt und lokalisiert werden.
Die Verfahren sind bekannt und werden vor allem in den USA angewandt. Das japanische Vorhaben beruht auf gleichen Methoden. In Deutschland arbeitet die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt
für Luft- und Raumfahrt auf diesem Gebiet. Die Messungen werden von Satelliten und Flugzeugen aus durchgeführt. Luftschiffe bieten keine speziellen Vorteile. Der Trend geht vielmehr zu Satelliten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617610500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617610600
Herr Staatssekretär, da zwischen diesem Hohen Hause und der Bundesregierung in allen Fragen des Umweltschutzes weitgehende Übereinstimmung besteht, muß ich Ihnen wegen der größeren Zusammenhänge die Frage stellen, ob angesichts der Tatsache, daß Luftschiffe ungleich weniger Lärm erzeugen als beispielsweise Flugzeuge, das nicht auch ein zu wertender Gesichtspunkt in der Gesamtüberlegung sein sollte.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617610700
Das kann ohne Zweifel ein Gesichtspunkt sein, Herr Kollege Müller, der in die Beratungen und Überlegungen einbezogen werden könnte. Aber so, wie die Dinge liegen, ist das Satellitensystem nach den in den Vereinigten Staaten gemachten Erfahrungen wahrscheinlich brauchbarer.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617610800
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617610900
Herr Staatssekretär, würden Sie mir aber zugeben, daß immer mehr Flugkörper — ich will sie einmal vergröbernd so nennen -, also auch Flugzeuge, zum Einsatz insbesondere bei Wasserverunreinigungen kommen und daß beispielsweise die DDR bei der Überwachung der Verunreinigungen der Ostsee zunehmend mehr Flugzeuge einsetzt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617611000
Das ist uns bekannt, ja.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617611100
Wir kommen zur Frage 6 des Abgeordneten Müller (Mülheim) :
Gedenkt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der nach dem kiinftigen Bundesimmissionsschutzgesetz notwendigen Immissionsmessungen beim Ausbau eines Meß- und Überwachungssystems derartige Entwicklungen zu fördern?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617611200
Herr Kollege Müller, die Bundesregierung wird diese Verfahren einsetzen, soweit es sich in der Zukunft als notwendig erweisen wird. Diese Meßverfahren ersetzen jedoch keinesfalls die Meß- und Überwachungsstellen am Boden, die zur Überwachung der Verunreinigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sind. Sie dienen vor allem der Bestimmung günstiger Aufstellorte für Überwachungsstationen und zur Erforschung weiträumiger Transportvorgänge. Die geringe geographische Erstreckung der Bundesrepublik läßt den Einsatz dieser Meßmethoden zur Zeit nicht als primär notwendig erscheinen.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617611300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617611400
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung, gestützt auf ihre wiederholten Erklärungen, in ständigem Erfahrungsaustausch mit unseren europäischen Nachbarn und auch auf internationaler Ebene dennoch bereit sein, diesen Entwicklungen ihre Aufmerksamkeit zu schenken, obschon, wie Sie bemerkt haben, einige Überlegungen, die sich aus der spezifischen Lage der Bundesrepublik ergeben, dem hinderlich entgegenstehen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617611500
Das wird die Bundesregierung ohne Zweifel auch in Zukunft tun, Herr Kollege Müller.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617611600
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617611700
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß Sie, wenn eine gewisse Zeit abgelaufen ist, die betroffenen Fachausschüsse gelegentlich darüber informieren werden, mit welchem Erfolg man sich bemüht hat, hier einen internationalen Erfahrungsaustausch zu betreiben?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617611800
Dazu bin ich gern bereit, ja.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617611900
Wir kommen zur Frage 7 des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig). — Er ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 8 des Abgeordneten Helms:
Sind der Bundesregierung Presseveröffentlichungen sowie das Problem bekannt, wonach landwirtschaftliche Grundstücke beiderseits der Bundesautobahnen und stark befahrener Bundesstraßen durch Kraftfahrzeugabgase insoweit beeinträchtigt werden, als das auf diesen Grundstücken — speziell das auf den Weiden — wathsende Futter so vergiftet wird, daß die darauf weidenden Kühe erkranken und „schlechte", gesundheitsbeeinträchtigende Milch geben?
Ist er im Saal? — Bitte sehr!

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617612000
Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich wegen des Sachzusammenhangs beide Fragen gemeinsam beantworten könnte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617612100
Bitte schön! Dann rufe ich noch die Frage 9 des Abgeordneten Helms auf:
Wenn ja, wie können die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, abgesehen von der Verminderung des Bleigehalts im Benzin auf Grund des Bleibenzingesetzes, vor den Abgasimmissionen geschützt werden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617612200
Herr Kollege Helms, der Bundesregierung ist aus deutschen Untersuchungen
und einem Bericht der Schweizerischen Bundesanstalt für Agrikulturchemie bekannt, daß der Bleigehalt von Futterpflanzen bis zu 100 m Entfernung vom Straßenrand stellenweise das Zehnfache dessen übersteigt, was die Futtermittelrechtskommission der Europäischen Gemeinschaften für höchstzulässig ansieht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß schon mit dem ersten Schritt des Benzinbleigesetzes eine wesentliche abhelfende Maßnahme zum Schutz landwirtschaftlicher Grundstücke in der Nähe von Bundesautobahnen und stark befahrenen Bundesstraßen getroffen worden ist. Inwieweit andere in Kraftfahrzeugabgasen enthaltene Stoffe, die sich ebenfalls auf Futterpflanzen ablagern, die Gesundheit beeinträchtigen, bedarf noch der Prüfung. Ich habe veranlaßt, daß derartige Untersuchungen im Rahmen der laufenden Untersuchungsprogramme durchgeführt werden. Es ist zu erwarten, daß die zweite Stufe des Benzinbleigesetzes sowie die übrigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung der Emission aller Schadstoffe in den Kraftfahrzeugabgasen auch zu einer geringeren Ablagerung solcher Stoffe auf Futterpflanzen in der Nähe von Verkehrswegen führen werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617612300
Eine Zusatzfrage.

Wilhelm Helms (FDP):
Rede ID: ID0617612400
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, darüber Auskunft zu geben, welche Entschädigungsansprüche den Eigentümern bzw. den Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke gegen die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger wegen der schädlichen Einwirkungen der Abgase auf die Grundstücke im Sinne meiner Anfrage zustehen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617612500
Herr Kollege Helms, Sie werden verstehen, daß ich diese Frage hier nicht ad hoc beantworten kann. Aber ich bin gern bereit, Ihnen diese Frage schriftlich zu beantworten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617612600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0617612700
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, meiner Schlußfolgerung zuzustimmen, daß die hier aufgeworfene Frage gleichzeitig die Frage enthält, was mit den Menschen ist, die gesundheitliche Schäden dadurch nehmen, daß sie Produkte von den betroffenen Landstrichen zu sich nehmen und deshalb möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bund geltend machen können?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617612800
Herr Kollege Müller, ich glaube, man muß bei allen Überlegungen hinsichtlich schädlicher Einwirkungen durch Umweltgefahren davon ausgehen, daß nur eine Gleichbehandlung aller betroffenen Kreise und aller betroffenen Anlieger in Frage kommt.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617612900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher.

Dr. Fritz Rinderspacher (SPD):
Rede ID: ID0617613000
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß Menschen, die in einem solchen Abstand von Autostraßen wohnen müssen wie er vorhin genannt wurde, nicht noch weit mehr gefährdet sind als die Pflanzen? Sind nicht die gesundheitlichen Schäden unmittelbarer Art bei diesen Menschen wesentlich größer als die Schäden, die den Menschen durch den Genuß von verseuchten Nahrungsmitteln mittelbar zugefügt werden? Ich denke dabei an die Produkte der Kühe, die auf diesen Grundstücken weiden.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0617613100
Herr Kollege, ob die mittelbaren oder unmittelbaren Schäden für den einzelnen größer sind, muß man, glaube ich, medizinischen Untersuchungen überlassen. Ich bin nicht dazu in der Lage, hier im Parlament eine vollständig befriedigende Erklärung abzugeben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617613200
Eine zweite Zusatzfrage haben Sie nicht, Herr Abgeordneter.
Die Fragen 98 und 99 sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ist Herr Abgeordneter Meister im Saal? — Das ist nicht der Fall. Dann werden die Fragen 38 und 39 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe ,die Frage 40 des Abgeordneten Härzschel auf:
Hält die Bundesregierung eine Änderung des § 26 RVO im Blick auf Vermögensanlagen bei Privatbanken für erforderlich, und trifft es zu, daß der Verband der Rentenversicherungsträger Vermögensanlagen nach § 26 RVO bei privaten Großbanken auch ohne Sicherheitsleistungen für möglich hält?
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde, ich darf bitten.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617613300
Herr Kollege Härzschel, den ersten Teil Ihrer Frage kann ich mit Ja beantworten. In ihrem Bericht über die Untersuchung der Wettbewerbsverschiebungen im Kreditgewerbe und über eine Einlagensicherung vom 18. November 1968 hat die Bundesregierung bereits angekündigt, daß § 26 der Reichsversicherungsordnung u. a. wegen seiner unbefriedigenden Regelung über Bankeinlagen geändert werden soll. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung auch heute noch. Die angekündigte Änderung wird zur Zeit im Rahmen des Sozialgesetzbuchs vorbereitet.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, darf ich bemerken, daß nach der Praxis des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der ihm angeschlossenen Versicherungsanstalten n u r Betriebsmittel ohne Sicherheitsleistung bei privaten Großbanken deponiert werden. Diese Praxis entspricht dem geltenden Recht, weil Betriebsmittel nicht unter den Anlagekatalog des § 26 Abs. 1 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung fallen. Im übrigen wäre in den gesetzlichen Rentenversicherungen eine darüber hinausgehende Praxis durch die Vorschrift des § 1383 b Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung gedeckt, wonach (die Liquiditätsreserve u. a. in Termin- und Spareinlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten bei allen Kreditinstituten, also auch bei Privatbanken, bereitgehalten werden kann.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617613400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0617613500
Herr Staatssekretär, sind Sie, wenn die Bundesregierung eine Änderung vorhat, nicht der Meinung, daß man diese Regelung jetzt schon durch eine entsprechende Anweisung an den Verband der Rentenversicherungsträger in Kraft treten lassen könnte?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617613600
Herr Kollege, die Regelung soll, wie ich Ihnen sagte, im Rahmen des Sozialgesetzbuches getroffen werden. Ein Gesetzentwurf soll nach der Absicht der Bundesregierung dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden. An seiner Vorbereitung ist die Sachverständigenkommission für das Sozialgesetzbuch beteiligt, die sich mit allen mit diesem Komplex in Zusammenhang stehenden Fragen befaßt. Den Entschließungen der Kommission möchten wir auch aus sachlichen Gründen nicht vorgreifen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617613700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0617613800
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie der Meinung sind, daß nach wie vor Anlagen, die für länger als 12 Monate getätigt werden, nicht ohne Sicherheitsleistungen getätigt werden können?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617613900
Herr Kollege, ich habe Ihnen den Sachverhalt dargestellt und auch deutlich gemacht — wenn ich das noch einmal unterstreichen darf —, ,daß wir auf dem von uns in Aussicht genommenen Wege eine Änderung anstreben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617614000
Keine weitere Zusatzfrage.
Die nächsten beiden Fragen des Abgeordneten Orgaß, also die Fragen 41 und 42, werden auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zu Frage 43 des Abgeordneten Lenzer.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617614100
Herr



Parlamentarischer Staatssekretär Rohde
Kollege Lenzer, ich würde gern wegen des Sachzusammenhangs beide Fragen gemeinsam beantworten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617614200
Bitte schön! Dann rufe ich die Fragen 43 und 44 gemeinsam auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die unzureichende Definition der Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berulsunfähgkeit —§§ 1246 und 1247 RVO --, und hält sie es in diesem Zusammenhang für möglich, beide Begriffe zu einem Versicherungsfall zusammenzufassen, wie auch bereits vom Deutschen Sozialqerichtsverband angeregt und in einem Entscheid des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom Dezember 1969 dargelegt worden ist?
Hält es die Bundesregierung für möglich, die Kompetenzen der für Beitragsstreitigkeiten und abgelehnte Hilfsmaßnahmen bei den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger bestehenden Widerspruchstelle derart auszuweiten, daß diese auch in Streitfragen bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit mit den Landesversicherungsanstalten Entscheidungsbefugnisse erhält?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617614300
Die Begriffe „Erwerbsunfähigkeit" und „Berufsunfähigkeit" sind seinerzeit vom Gesetzgeber so gefaßt worden, um für eine den Verhältnissen sich anpassende Auslegung Raum zu lassen. Nachdem der Große Senat des Bundessozialgerichts in der von Ihnen zitierten Entscheidung zur Abgrenzung beider Begriffe Grundsätze aufgestellt hat und diese Grundsätze durch die Rechtsprechung einzelner Senate weiter ergänzt worden sind, ist sowohl der Verwaltung als auch den Gerichten eine praktikable Anwendung dieser Begriffe möglich. Die von Ihnen vermerkte Kritik an diesen Begriffen in einer Veranstaltung des Deutschen Sozialgerichtsverbands lag im übrigen vor der erwähnten Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts.
Was die von Ihnen weiter angesprochene Zusammenfassung der jetzt unterschiedlichen Versicherungsfälle zu einem Versicherungsfall anlangt, hat der Gesetzgeber 1957 ganz bewußt die Trennung eingeführt, um den unterschiedlichen Grad der Erwerbsminderung besser berücksichtigen zu können. Eine Zusammenfassung beider Begriffe, die auf einem mittleren Stand mit schärferen Anforderungen erfolgen würde — etwa dem der früheren „Invalidität" in der Arbeiterrentenversicherung —, wäre gegenüber der heutigen differenzierten Handhabung sicherlich ein Rückschritt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung hält es für möglich und für wünschenswert, die Kompetenzen der bei den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger bestehenden Widerspruchstellen zu erweitern und ihnen Entscheidungsbefugnis auch in Streitfragen bei Berufs- bzw.. Erwerbsunfähigkeit einzuräumen. Sie hat deshalb in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes eine entsprechende Neufassung des § 78 des Sozialgerichtsgesetzes vorgesehen. Der Gesetzentwurf liegt zur Zeit den Ausschüssen des Bundestages zur Beratung vor.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617614400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0617614500
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die zweite Frage in einer, wie ich einräumen muß, auch für mich befriedigenden Weise beantwortet haben, wodurch gewährleistet sein könnte, daß der Antragsteller, der ja in der Regel nicht über große Kenntnisse im Versicherungswesen verfügt und auch in einer gewissen Existenzbedrohung steht, weil die Rente bis zu einem rechtskräftigen Entscheid nicht gezahlt wird, möchte ich Sie aber zu der ersten Frage noch fragen, ob Sie die Auffassung teilen, daß das Problem der Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit nicht dadurch gelöst werden kann, daß man den Betroffenen auf den Arbeitsmarkt verweist? Denn es stehen ja in der Praxis nicht so viele Arbeitsplätze zur Verfügung, die dann noch in Frage kämen, wie es in den Definitionen der Gerichte oft heißt: Arbeiten leicht, körperlich, halbschichtig, vorwiegend im Sitzen und in geschlossenen Räumen.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617614600
Ich verstehe den Sinn Ihrer Frage, Herr Kollege, und darf in dieser Beziehung auf die Entscheidung und die Leitsätze des Großen Senats des Bundessozialgerichts hinweisen. Nach diesen höchstrichterlichen Richtlinien dürfen die Versicherungsträger nicht ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarktlage — auf die Sie abgehoben haben — ihre Entscheidung über die Rente treffen, sondern sie müssen in bezug auf den Arbeitsmarkt, der dem Versicherten in seiner konkreten Situation offen ist, bestimmte Feststellungen treffen. Das führt dazu, daß im Durchschnitt mehr Renten wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit zu zahlen sind, als dies früher der Fall war.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617614700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0617614800
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zu verhindern, daß die Krankenkassen länger erkrankte Versicherte oft schon nach wenigen Wochen auffordern, einen Rentenantrag auf Zeit zu stellen, obgleich ein Anspruch auf 18 Monate Krankengeld besteht und der Versicherte andererseits Schaden bei der endgültigen Rentenberechnung erleiden würde?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0617614900
Herr Kollege, wenn Sie solche Fälle vorliegen haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie mir mitteilten. Das würde ich zum Anlaß nehmen, mit den zuständigen Stellen im Bereich der Krankenversicherung darüber zu sprechen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617615000
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Der Abgeordnete Seefeld hat um



Vizepräsident Dr. Jaeger
schriftliche Beantwortung seiner Frage 51 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.

Karl-Heinz Mursch (CDU):
Rede ID: ID0617615100

Aus welchen Gründen hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die von mir mit Schreiben vom 10. Januar 1972 erbetene Klärung der Frage, ob der in Heft 1/72 der Zeitschrift „TV Hören und Sehen" geschilderte Sachverhalt zutrifft, nicht herbeigeführt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617615200
Herr Abgeordneter, ich darf zu Ihrer Frage in Übereinstimmung mit meinem Schreiben an Sie vom 16. Januar 1972 und in Übereinstimmung mit der Antwort des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf eine frühere Frage des Abgeordneten Enders in der Fragestunde vom 5. Dezember 1967 feststellen, daß das in der UdSSR hergestellte Margulis-Schubladse-Serum kein neues Medikament ist, daß seine Wirksamkeit von Wissenschaftlern und auch vom Hersteller zurückhaltend beurteilt wird, daß die Frage der Unschädlichkeit umstritten ist und daß das Mittel über mehrere Importfirmen in der Bundesrepublik bezogen werden kann.
An der Tatsache, Herr Abgeordneter, daß es der Wissenschaft noch nicht gelungen ist, die Ursache der multiplen Sklerose aufzudecken, und daß es zur Zeit noch nicht möglich ist, diese Krankheit zu heilen, hat sich nichts geändert. Im Verlaufe der Erkrankung, insbesondere im Anfangsstadium, kommt es gewiß häufig zu spontanen Besserungen, die irrtümlich als Heilung gedeutet werden können. Diese sogenannten Remissionen treten bei den verschiedensten Behandlungsmethoden auf, manchmal auch dann, wenn keine Behandlung durchgeführt wird. Deshalb ist eine sichere Aussage darüber, ob im Einzelfall eine bestimmte Behandlungsmethode wirksam war, bisher nicht möglich. Andererseits wären Zweifel an der Wirksamkeit des MargulisSchubladse-Serums zur Zeit nicht zu belegen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617615300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, würden Sie die Freundlichkeit haben, die von mir gestellte Frage noch einmal durchzulesen; denn das, was Sie hier vorgetragen haben, ist mir aus Ihrem Brief und aus der früher in der Fragestunde gegebenen Antwort bekannt. Ich habe Sie danach gefragt, ob der in der Zeitschrift „TV Hören und Sehen" geschilderte Sachverhalt zutrifft oder nicht. Diese Frage habe ich bereits in meinem Brief an Sie gerichtet. Auch in der Antwort auf meinen Brief haben Sie diese Frage nicht beantwortet. Daher jetzt meine Frage in der Fragestunde.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617615400
Wir glauben, daß wir auf die von Ihnen gestellte Frage sowohl in der Antwort auf Ihre erste Anfrage als auch in der Antwort auf die heute
anstehende Frage durchaus eingegangen sind. Man müßte sich dann darüber unterhalten, was Sie unter „Sachverhalt" verstehen: ist damit die eintretende Besserung, die Wirkung des Schubladse-Serums, der Import dieses Serums gemeint oder was sonst?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617615500
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine Zusatzfrage. Ich darf Sie bitten, nur eine Frage zu stellen und keine Sachaussage zu machen.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß, wie es in der Zeitschrift „TV Hören und Sehen" in dem erwähnten Artikel geschehen ist, eine personelle und parteipolitische Werbung mit dem Leid und der Krankheit von Menschen in Verbindung gebracht wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617615600
Ich glaube, es steht mir nicht an, jetzt zu den Verlautbarungen einzelner Presseorgane wertend Stellung zu nehmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617615700
Ich rufe die nächste Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) auf:
Welche Maßnahmen beabsichtigt gegebenenfalls der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zu ergreifen, um falsche Hoffnungen an multipler Sklerose erkrankter Menschen zu vermeiden, die durch Presseveröffentlichungen geweckt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617615800
Herr Abgeordneter, es ist dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht möglich, zu der Frage der Wirksamkeit einzelner Arzneispezialitäten Stellung zu nehmen, schon gar nicht, wenn die Informationen so lückenhaft sind und sein müssen wie in diesem Fall.
Die Unterrichtung der Multiple-Sklerose-Kranken über den Stand der wissenschaftlichen Forschung und über die gegebenen Behandlungsmöglichkeiten ist eine wesentliche Aufgabe der eigens dazu von uns geförderten Deutschen Multiplen-Sklerose-Gesellschaft in Frankfurt, die mit einem großen Teil der Multiplen-Sklerose-Kranken dieserhalb in Verbindung steht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617615900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, hätten Sie es nicht für zweckmäßig gehalten, den Kollegien Dr. Müller-Emmert, auf den wohl der Artikel zurückgeht, wenigstens entsprechend zu informieren, insbesondere deshalb, weil dieses Medikament von Ihnen und von der Deutschen Multiplen-Sklerose-Gesellschaft so negativ beurteilt wird?
Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Ge-



Staatssekretär Dr. von Manger-Koenig
sundheit: Herr Abgeordneter, wir hätten das nicht nur tun sollen, sondern wir haben den Abgeordneten Müller-Emmert entsprechend informiert.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Dann hätten Sie es ja sagen können!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617616000
Eine zweite Zusatzfrage.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß eine solche Werbung, von ,der ich soeben sprach, um so mehr zu verurteilen ist, als es sich um ein Medikament handelt, das negativ beurteilt wird, und als durch diese Werbung bei kranken Menschen Hoffnungen und Illusionen erweckt werden, die in Wirklichkeit durch dieses Medikament nicht erfüllt werden können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617616100
Es ist leider festzustellen, daß publizistisch sehr oft Hoffnungen erweckt werden, die mit den objektiven therapeutischen Chancen nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617616200
Keine weitere Zusatzfrage.
Der Abgeordnete Dr. Gölter bittet um schriftliche Beantwortung der Frage 54. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher auf:
Warum sind die Aufputschmittel ANI und Rosimon-Neu, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen von einem nicht unbeträchtlichen Teil der drogensüchtigen Jugendlichen regelmäßig konsumiert werden, noch immer rezeptfrei zu erhalten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617616300
Gestatten Sie, Herr Abgeordneter, daß ich Ihre beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworte?

Dr. Fritz Rinderspacher (SPD):
Rede ID: ID0617616400
Bitte!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617616500
Dann rufe ich zusätzlich die Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, diese und etwaige ähnliche Aufputschmittel so schnell wie möglich aus dem freien Verkehr zu ziehen, um die leichte Beschaffbarkeit dieser Mittel zu unterbinden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617616600
Daß die Arzneispezialität AN 1 auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch — und darauf, Herr Abgeordneter, kommt es bei der Unterstellung eines Stoffes unter die Verschreibungspflicht an — eine suchtfördernde Wirkung habe, war bisher keineswegs unbestritten. Erst in letzter Zeit sind einige wissenschaftlich-analytische Mitteilungen über den Zerfall des wirksamen Bestandteiles der Arzneispezialität AN1 im Organismus erschienen, die von der hohen Wahrscheinlichkeit sprechen, daß als Spaltprodukt u. a. Amphetamin entsteht; bewiesen ist das noch nicht.
Der Beirat nach § 35 des Arzneimittelgesetzes, der vor Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verschreibungspflicht zu hören ist, hat sich gleichwohl auf seiner letzten Sitzung im Januar 1972 erneut mit der Frage der Verschreibungspflicht von AN1 beschäftigt. Er hat festgestellt, daß auf Grund der sich aus der Struktur der Substanz ergebenden zentralsympathikomimetischen Wirkung auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch eine Gefährdung der Gesundheit sich nicht ausschließen lasse, und hat deshalb die Unterstellung des Stoffes unter die Verschreibungspflicht empfohlen. Ich werde dem Votum des Beirats folgen und den Stoff in eine Änderungsverordnung zur Verordnung nach § 35 des Arzneimittelgesetzes aufnehmen.
Ich beabsichtige ebenfalls, den wirksamen Bestandteil der Arzneispezialität Rosimon-Neu der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Bisher war allerdings — ich betone das noch einmal der Beirat, der vom Gesetzgeber dazu eigens eingesetzt worden ist, stets der Auffassung gewesen, die Voraussetzungen dazu seien nicht gegeben. Mit dem Bundesgesundheitsamt wird zur Zeit geprüft, ob weitere, in der Struktur ähnliche Wirkstoffe der Verschreibungspflicht unterstellt werden müssen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617616700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher.

Dr. Fritz Rinderspacher (SPD):
Rede ID: ID0617616800
Herr Staatssekretär, außer dem Dank, den ich Ihnen aussprechen darf, möchte ich Sie fragen, ob in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist, daß diese Anordnung herauskommt und diese angesprochenen Mittel rezeptpflichtig gemacht werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617616900
Die Verordnung ist in Vorbereitung; sie wird im Juni wirksam werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617617000
Keine Zusatzfrage. Frau Abgeordnete von Bothmer hat ihre Frage, die Frage 57, zurückgezogen. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesminsters für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen.
Der Abgeordnete Jungmann hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage, der Frage 58, gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Peiter auf. Er ist offenbar nicht im Saal.
Ich rufe auch die Frage 60 des Abgeordneten Peiter auf. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3, März 1972 10203
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Niegel auf. Der Abgeordnete hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 62 des Abgeordneten Dr. Jobst auf. Der Abgeordnete hat seine Frage zurückgezogen.
Dann rufe ich. die Fragen 63 und 64 des Abgeordneten Dr. Hubrig auf. Auch er ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich brauche Sie nicht in Anspruch zu nehmen. Ich danke Ihnen für Ihr Kommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu den Fragen aus dem Geschäfstbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen und sehe, daß hier überhaupt keine Frage mehr übriggeblieben ist; der Herr Staatssekretär wußte das offenbar.
Dann komme ich zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft.
Ich rufe die Fragen 72 und 73 des Abgeordneten Dr. Probst auf. Er ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 74 und 75 des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert auf. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Leicht auf:
Bekennt sich die Bundesregierung noch zu dem Grundsatz, daß Lehre und Forschung an den Bedürfnissen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ausgerichtet sein müssen?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617617100
Herr Kollege Leicht, die Antwort auf Ihre Frage lautet selbstverständlich ja. Allerdings ist es nicht ganz leicht für mich, die Dreiteilung Staat, Gesellschaft und Wirtschaft nachzuvollziehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617617200
Eine Zusatzfrage.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0617617300
Da ich eine Zusatzfrage habe, möchte ich Sie jetzt fragen: Warum ist Ihnen das nicht möglich, Herr Kollege von Dohnanyi?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617617400
Weil Gesellschaft und Wirtschaft wohl überschneidende Bereiche sind und auch Staat und Gesellschaft in dem Sinne kaum trennbar sind. Aber das war nur eine Nebenbemerkung. Die Antwort ist ja.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0617617500
Ich bin mit der Antwort natürlich zufrieden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617617600
Sie haben keine Zusatzfrage mehr. Der Herr Abgeordnete Sperling hat eine Zusatzfrage.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0617617700
Herr Staatssekretär, meinen Sie, daß die Bedürfnisse des Menschen durch die Dreiteilung der Begriffe Staat, Gesellschaft und Wirtschaft schon mit erfaßt sind und daß man nicht sagen darf, daß außer den Bedürfnissen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft auch noch individuelle Bedürfnisse des Menschen mit ausgefüllt sein müssen?

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617617800
Das ist sicherlich richtig, Herr Kollege Sperling.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617617900
Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Leicht auf:
Sieht die Bundesregierung in den Praktiken einiger Hochschulinstitute nicht eine Gefährdung dieses Grundsatzes?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617618000
Herr Kollege Leicht, Divergenzen zwischen dem Grundsatz und der Realität gab es immer. Zum Teil resultierten sie, wie wir wissen, aus der traditionellen Hochschulstruktur. Aber es ist unzweifelhaft, daß Probleme auch unter neuen Hochschulgesetzen gelegentlich auftreten. Die Bundesregierung kann aber Praktiken von Hochschulinstituten im einzelnen nur beurteilen, wenn sie sich dabei auf entsprechende Tatsachenfeststellungen stützen kann. Diese sind in der Regel für uns schwer zu ermitteln, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617618100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0617618200
Bemüht man sich, Herr von Dohnanyi, in Zusammenarbeit mit den Ländern solche Tatbestände, die Sie ansprechen und die sicherlich immer sehr schwer festzustellen sind, zu erörtern, sie festzustellen und den Ländern, den Betroffenen — ich hoffe, Sie haben das so, wie ich es meine erfaßt — dann auch unterstützend beizustehen?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617618300
Darüber besteht gar kein Zweifel, Herr Kollege Leicht. Die Bundesregierung hat aus diesem Grunde ein Hochschulrahmengesetz vorgelegt, um auch auf diese Weise den Grundsatz, den Sie formuliert haben, sicherzustellen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617618400
Eine zweite Zusatzfrage.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0617618500
Weil Sie selbst das Hochschulrahmengesetz gerade erwähnt haben, möchte ich Sie fragen, ob wir damit rechnen können, daß sehr bald die Möglichkeit besteht, dieses Gesetz in diesem Hause zu verabschieden?
10204 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 176. Sitzung, Bonn, Freitag, den 3. März 1972

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617618600
Herr Leicht, Sie fragen die Bundesregierung, Sie müssen das Hohe Haus fragen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617618700
Eine Zusatzfrage bitte, Herr Abgeordneter Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0617618800
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die Grundsätze der Freiheit von Forschung und Lehre auch und besonders im Rahmen der Universität Bremen, jener von der CDU/ CSU vielfach inkriminierten Hochschule, heute in extenso gewahrt sind?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617618900
Wir haben dazu, Herr Kollege, in diesem Haus mehrfach Stellung genommen. Wir teilen Ihre Auffassung.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617619000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0617619100
Herr Staatssekretär, ich würde gern wissen, ob Sie, nachdem der Kollege Engholm für Bremen gefragt hat, die gleichen Grundsätze auch für alle Hochschulinstitute der Freien Universität Berlin als gewährleistet ansehen?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617619200
Führen Sie jetzt auf die ursprüngliche Frage zurück oder auf die Frage des Kollegen Engholm? Ich weiß nicht, Herr Präsident, weil dies ein ganz neuer Bereich ist, der hier als — —

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617619300
An sich brauchen Sie nur Fragen zu beantworten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ursprungsfrage stehen. Das ist natürlich bei solchen Fragen schwer zu entscheiden.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617619400
Ich bin aber gerne bereit, die Frage zu beantworten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617619500
Wenn Sie der Meinung sind, daß kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, kann Herr Abgeordneter Wohlrabe seine Frage ja als selbständige Frage für die nächste Fragestunde einbringen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich komme zur Frage 78 des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier). — Ich sehe, er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 79 des Abgeordneten Dr. Gölter:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das schon vielfach praktizierte Kollektivexamen noch ihren Vorstellungen vom Leistungsprinzip entspricht?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0617619600
Herr Kollege Gölter, nach Auffassung der Bundesregierung können Prüfungen, die Gruppenarbeiten zum Gegenstand haben, insbesondere z. B. bei interdisziplinären wissenschaftlichen Fragestellungen, durchaus eine zweckmäßige Methode der Leistungsmessung sein. Die Bundesregierung hat jedoch in § 37 Abs. 1 des Entwurfs zum Hochschulrahmengesetz ausdrücklich klargestellt, daß auch in diesen Fällen die Hochschulprüfung der Feststellung dient, ob der Student, also der einzelne, sein Studienziel erreicht hat. Das heißt: die Leistung des einzelnen muß auch bei Einbeziehung einer kollektiven Prüfung, wie Sie sie genannt haben, zu unterscheiden und individuell bewertbar sein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0617619700
Wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 15. März 1972, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.