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ID0617503600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
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    Rede von Friedel Schirmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Internationale Olympische Komitee beschloß am 26. April 1966 in Rom, der Stadt München die Ausrichtung der Spiele der XX. Olympiade zu übertragen. Der Präsident des NOK für Deutschland, Willi Daume, und der Münchener Oberbürgermeister Dr. Hans-Jochen Vogel hatten an dieser Entscheidung wesentliche Verdienste. Die Bundesregierung sicherte zu, dafür Sorge zu tragen, daß die Spiele nach den Regeln des Internationalen Olympi-



    Schirmer
    schen Komitees veranstaltet würden. Dabei ging sie davon aus, daß wieder zwei deutsche Olympiamannschaften teilnehmen könnten, für die aber eine Flagge und eine Hymne gelten sollte. Durch die Entscheidung des IOC bei den Olympischen Spielen 1968 in Mexico-City wurden der DDR ein selbständiges NOK und damit die eigene Olympiamannschaft zugebilligt.
    Nach den Erklärungen des Organisationskomitees sollten die Spiele in München und in Kiel die einfachen, heiteren Spiele werden. Der Vizepräsident des NOK, Dr. Max Danz, mahnte damals, nichts überzubewerten und nicht in die Versuchung zu geraten, die bombastischsten Spiele veranstalten zu wollen. Ich meine, daß der Leitspruch „citius, fortius, altius" nicht, wie in ihrer neuen Ausgabe die Wochenzeitung „Welt der Arbeit" befürchtet, zu der Forderung führen darf, Olympische Spiele immer größer, immer toller und immer teurer werden zu lassen.
    Im Februar 1972 hielten 55 °/o der befragten Jugendlichen das für die Spiele in München und Kiel aufgewendete Geld für gut angelegt, weil die Völkerverständigung gefördert, das Ansehen unseres Landes gemehrt, dem Fremdenverkehr besonders und der Wirtschaft allgemein geholfen würde. Vom Sport war dabei keine Rede.
    In dem Konsortialvertrag vom 10. Juli 1967 wurde zwischen der Bundesregierung, dem Freistaat Bayern und der Stadt München vereinbart, je ein Drittel der nicht gedeckten olympiabedingten Kosten zu übernehmen. Bei einer Überschreitung der im Konsortialvertrag genannten Gesamtkosten von 520 Millionen DM verpflichteten sich die Vertragspartner, neue Verhandlungen aufzunehmen und dabei eine in ihrem gemeinsamen Interesse liegende Lösung herbeizuführen. Durch faktische Zusagen des damaligen Bundesfinanzministers an den bayerischen Ministerpräsidenten vom Oktober 1969 wurde die Erhöhung des Bundesanteils an den nicht gedeckten olympiabedingten Investitionskosten von 331/3 % auf 50 % präjudiziert, bevor das Parlament eine Entscheidung treffen konnte und obwohl noch am 29. Januar der Bundesminister des Innern dem Bundeskanzler mitgeteilt hatte, daß er keine Möglichkeit sehe, einer Erhöhung des Bundesanteils zuzustimmen.
    Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Erklärung von fünf CSU-Bundestagsabgeordneten in einem Telegramm vom 24. März 1966 an den Münchener Oberbürgermeister, wonach der bayerische Innenminister die Gesamtkosten nicht mit einer halben Milliarde DM, sondern mit 1 Milliarde DM bis 1,5 Milliarden DM veranschlagen würde.
    Richtig ist, daß eine frühzeitige und zutreffende Finanzprognose wegen des Ausmaßes, der Vielgestaltigkeit und der Besonderheiten der Olympischen Spiele sehr erschwert war. Vor allem die ausgeweiteten und die neuen Forderungen der internationalen und der nationalen Sportfachverbände machten es notwendig, Sportstätten neu- oder umzuplanen. Dieser Sachverhalt wesentlich und die Preissteigerungen außerdem verursachten die Erhöhung der Gesamtkosten.
    Von den im vorliegenden Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele und des mitberatenden Haushaltsausschusses bezeichneten Gegebenheiten möchte ich auf folgende Punkte besonders hinweisen:
    1. Die Entscheidung über die nach den Olympischen Spielen vorgesehene Errichtung eines Daches über der Osttribüne des Stadions in München ist zurückzustellen. Die eingebrachten Fundamente ermöglichen jederzeit einen solchen zusätzlichen Bau. Ob dieses Dach gebaut werden soll, wird dann später zur rechten Zeit zu entscheiden sein.
    2. Die Kostenentwicklung für das Zeltdach veranlaßt, die Bitte des Aufsichtsrates der Olympiabaugesellschaft zu unterstützen, die Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes, des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München um Prüfung zu ersuchen, ob einer oder mehrere der Beteiligten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Eventuelle weitere Maßnahmen sollen von dem Bericht abhängig gemachten werden, den die Bundesregierung dazu vorlegen wird.
    3. Die Verhandlungen der Konsorten über Trägerschaft und Folgekosten der olympiabedingten Sportanlagen in München sind noch nicht abgeschlossen. Der Bund wird seinen Anteil voraussichtlich durch einen einmalig zu zahlenden Betrag leisten. Um dem besonderen Wunsch des Haushaltsausschusses zu entprechen, eine zusätzliche Belastung künftiger Haushalte zu vermeiden, könnte — erlauben Sie mir bitte diese persönliche Anmerkung — erwogen werden, den Münzgewinn oder einen Teil davon aus der letzten Tranche der Olympiamünze zur Ablösung dieser Verpflichtungen des Bundes einzusetzen. Darüber wird aber noch zu beraten und zu entscheiden sein.
    4. Dem Organisationskomitee wird dringend empfohlen, die Zahl der Teilnehmer an den Jugendlagern aus Kostengründen nicht zu verringern.
    5. Damit alle Kosten transparent werden, sollen für provisorische Baumaßnahmen vorgesehene Summen künftig bei den olympiabedingten Veranstaltungskosten ausgegliedert und bei den Gesamtkosten und Finanzierungskosten der Olympiabaugesellschaft eingefügt werden.
    Meine Damen und Herren, die erhöhten olympiabedingten Einnahmen sind überwiegend auf den Gewinn der 10-DM-Silbermünze zurückzuführen. Bei 80 Millionen Stück dieser Münzen stieg der Münzgewinn auf 568 Millionen DM an. Damit wurde in erheblichem Maße der Zweck erreicht, der mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen für ein Zweites Gesetz über die Ausprägung von Olympiamünzen angestrebt wurde. Der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank ist für diese Entscheidungen zu danken. Das Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade bleibt aufgefordert, bemüht zu sein, die olympiabedingten Einnahmen zu erhöhen.
    Meine Freunde unterstützen mit mir den Antrag der einbringenden Ausschüsse und bitten, den Bericht der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis



    Schirmer
    zu nehmen. Dabei gehen wir davon aus, daß der Gesamtbetrag der olympiabedingten Investitionskosten in München von 1350 Millionen DM und der Gesamtbetrag der Investitionskosten in Kiel von 95 Millionen DM wie der Gesamtbetrag der Veranstaltungkosten des Organisationskomitees von 526 Millionen DM als Endbeträge anzusehen sind. Zu Lasten der Olympia-Finanzierung dürfen keine zusätzlichen Forderungen mehr an die Bauprogramme oder an das Veranstaltungsprogramm gestellt werden. Mehrkosten, meine Damen und Herren, die auf solche zusätzlichen Anforderungen zurückgehen, sind nicht mehr vertretbar.
    Neben dem im Konsortialvertrag enthaltenen Anteil des Bundes von 375,5 Millionen DM werden aus den Bundesmitteln direkt oder durch damit erreichbare Einsparungen für das Organisationskomitee zusätzliche Leistungen, besonders durch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, das Auswärtige Amt sowie durch die Verkehrs- und Postbereiche, erbracht.
    Ich bin erfreut darüber, daß die Bundesregierung jetzt alle früher in diesem Zusammenhang gegebenen Zusagen erfüllte. Dazu gehört auch, daß die Olympiakämpfer, Begleiter und Journalisten möglichst einfach einreisen können; dafür wird die olympische Identitätskarte genügen. Geregelt wurden auch die Protokollfragen wie Flagge und Hymne für die Teilnahme aller Mannschaften nach den Regeln des IOC.
    Mein Kollege Hussing hat bereits darauf hingewiesen, daß mehr als 12 000 ausländische Sportler und Zehntausende von Besuchern in unser Land kommen werden. Für sie sind viele Vorbereitungen zu treffen. Darum bemühen sich die hauptamtlichen Kräfte und die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer des Organisationskomitees, der Olympiabaugesellschaft und der Sportfachverbände. Über 4000 Journalisten werden im Fernsehen und über den Funk, in Zeitungen und Zeitschriften über das Ergebnis so konzentriert und ausführlich berichten, wie das kaum aus einem anderen Anlaß geschieht.
    Die Bürger in den anderen Ländern möchten die Leistungen der weltbesten Sportlerinnen und Athleten miterleben oder zumindest davon erfahren. Sie alle hoffen auf gute Leistungen, Placierungen oder auf Siege ihrer Sportler. Das ist verständlich und zu respektieren, solange solche sportlichen Erfolge nicht überbewertet werden. Dabei bleibt die Hoffnung, daß die Sportler in ihren Gemeinschaften die enge Verbindung zu den weniger talentierten oder nicht nach sportlichen Höchstleistungen strebenden Bürgern halten und festigen werden.
    In der Bundesrepublik haben Parlament und Regierung mehr als je zuvor miteinander die finanziellen und sportpolitischen Voraussetzungen für dieses Ereignis geschaffen. Hohe sportliche Leistungen dürfen aber nicht den wesentlichen Blick für die Aufgaben des Sports verstellen: Alle Mühen um die Ausrichtung, Organisation und Durchführung der Olympischen Spiele, aber auch unsere Förderungsmaßnahmen für den Sport sind nur gerechtfertigt, wenn es gelingt, erstens, daß sich noch mehr unserer Bürger aktiv beteiligen oder sportinteressiert und helfend wirken; zweitens, daß der Sport in unserer Gesellschaft richtig eingefügt ist; drittens, daß er mehr als bisher erzieherische Aufgaben erfüllen kann, gesundheitsfördernde Wirkungen hat und mit vielfältigem Spielangebot die Freizeit füllt. Wenn die Sportler, ihre Förderer und ihre Freunde zusammen mit uns diese Ziele anstreben, werden die Bemühungen und die Kosten auch für alle Bürger ertragreich sein.
    Außerdem bieten uns die Olympischen Spiele die Möglichkeit — wie die in Chur erscheinende „Neue Bündener Zeitung" es am 19. Januar, ich denke: zutreffend, beschrieb —, der Welt das Bild eines friedlichen und freiheitsliebenden Volkes zu vermitteln. Darum wollen wir uns auch aus diesem Anlaß bemühen. Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer dem. Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 33 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin), Dr. Wagner (Trier), Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament
— Drucksache VI/3072 —
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Wagner (Trier).

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    Rede von Dr. Carl-Ludwig Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens der Antragsteller den Gesetzentwurf kurz zu begründen.
    Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die derzeit geltende indirekte Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments durch ein System der Direktwahl zu ersetzen. Die allgemeine und direkte Wahl des Europäischen Parlaments ist in den Gemeinschaftsverträgen vorgesehen, und zwar nach einem Verfahren, das gemeinschaftlich festzulegen ist. Ihnen ist bekannt, daß Bemühungen um dieses gemeinschaftliche Verfahren einer Direktwahl seit geraumer Zeit immer wieder unternommen worden sind, daß sie bisher aber an der fehlenden Einstimmigkeit im Ministerrat stets gescheitert sind. Insbesondere die französische Regierung hat sich der Einführung dieser allgemeinen direkten Wahl widersetzt und widersetzt sich ihr bis heute.
    Dies hat dazu geführt, daß in einer Reihe von Ländern — man kann sagen: inzwischen in allen Ländern — der Gemeinschaft Bestrebungen im Gan-



    Dr. Wagner (Trier)

    ge sind, als Notlösung vorübergehend anstelle der ausbleibenden allgemeinen Direktwahl nationale Gesetze zu verabschieden, mit denen jeweils die direkte Wahl der europäischen Abgeordneten des betreffenden Landes eingeführt werden soll.
    Im Deutschen Bundestag ist eine solche nationale Initiative bereits im Jahre 1964 mit dem Gesetzentwurf Mommer und der Fraktion der SPD ergriffen worden. Dieser Entwurf ist im Jahre 1965 von der damaligen Mehrheit abgelehnt worden. Es konnte damals — ohne daß wir jetzt im einzelnen darüber sprechen wollen — wohl auch noch mit Recht das Argument vorgebracht werden, daß wir uns noch mitten in der Übergangszeit befänden — es lagen damals noch fünf Jahre bis zum Ende der Übergangszeit vor uns —, daß also ein gewisses weiteres Zuwarten sich noch vertreten ließe.
    Heute ist die Übergangszeit seit mehr als zwei Jahren abgeschlossen. Die Gemeinschaft hat sich weiterentwickelt; weitere Befugnisse sind auf sie übergegangen. Der Zustand des Fehlens einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle und Gestaltungsmacht in der Gemeinschaft ist immer deutlicher, und die Situation ist im Grunde immer untragbarer geworden. Es kommt hinzu, .daß eine Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie allgemein gewollt ist, ohne wirklich politische und demokratisch voll legitimierte Institutionen nicht zustande kommen wird.
    Unser Gesetzentwurf ist in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe entstanden, die auf Initiative und unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz getagt hat. Diese Arbeitsgruppe hat zunächst mit Mitgliedern aus allen Fraktionen des Hauses gearbeitet. Es hat dann, wie Sie sich erinnern, im Oktober die Fraktion der SPD den Beschluß gefaßt, die Bestrebungen dieser Arbeitsgruppe nicht weiter zu unterstützen. Daraufhin haben die Kollegen aus der SPD-Fraktion — ich sage dies um der historischen Berichterstattung willen — ihre aktive Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe eingestellt, sind aber — wie auf mehrfache Anfrage erklärt wurde — in ihrer Mehrheit nicht offiziell aus der Arbeitsgruppe ausgeschieden. Die Arbeitsgruppe hat als solche weiterbestanden und hat auch als solche schließlich den hier vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet.
    Die Antragsteller haben bewußt davon abgesehen — obwohl dies leicht möglich gewesen wäre —, diesen Entwurf als den Entwurf einer Bundestagsfraktion — in diesem Falle der Fraktion der CDU/CSU — einzubringen. Sie haben vielmehr darauf gedrängt, daß dieser Entwurf als Gruppenantrag — inzwischen versehen mit der Unterschrift von 211 Abgeordneten — eingebracht wird, und dies nicht zuletzt deshalb, weil wir bis heute darauf hoffen und auch einigen Grund zu dieser Erwartung zu haben glauben, daß der Entwurf schließlich doch auch ausreichende Zustimmung aus anderen Fraktionen dieses Hauses findet.
    Der Entwurf ist wahlrechtstechnisch und wahlrechtssystematisch eng an das Bundeswahlgesetz angelehnt. Er ist in seinem Verfahren, so möchte ich sagen, durchaus bescheiden. Wir haben davon abgesehen, etwa einen besonderen Wahltag für die europäischen Wahlen vorzusehen. Der Entwurf sieht vor, daß die Wahlen in Verbindung mit den Bundestagswahlen stattfinden, und zwar zum erstenmal bei der Bundestagswahl 1973. Hiergegen läßt sich sicher auch das eine oder andere einwenden, insbesondere daß etwa damit die europäische Wahl politisch nicht genug hervorgehoben wird. Wir waren aber der Auffassung, daß die starke Vereinfachung — auch die Einsparung an Kosten, an Kraft und Zeitaufwand sowohl der einzelnen als auch der Parteiorganisationen — zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Argument ist, das vordringlich erscheint. Wir waren außerdem der Auffassung, daß die Kombination der europäischen Wahlen mit einer Bundestagswahl dazu führen wird, die Bundestagswahl als Ganzes stärker als bisher unter europäischen Gesichtspunkten zu führen, d. h. europäische Probleme und Gesichtspunkte in die Bundestagswahl hineinzutragen.
    Wir sind der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf, über den im einzelnen in den Ausschüssen beraten werden wird, auch zur rechten Zeit kommt. Das zum Teil vorgetragene Argument, wir müßten zunächst eine Abstimmung mit den beitrittswilligen Ländern abwarten, greift nach meiner Überzeugung nicht durch. Auch die beitretenden, die neu hinzukommenden Länder haben Anspruch darauf, zu erfahren, wie nach unserer Auffassung die Gemeinschaft politisch beschaffen sein soll, in die sie eintreten.
    Es gibt viele Gründe, diesen politischen Willen klarzumachen. Gerade der jetzige Zustand der Gemeinschaft, der alles andere als so rosig ist, wie es häufig dargestellt wird, gibt Anlaß dafür, daß der Deutsche Bundestag mit allem Nachdruck seinen Willen bekundet, diese Gemeinschaft politisch, d. h. nicht nur vom Sachgebiet her politisch, sondern auch von den Institutionen her politisch weiterzuentwikkeln.
    Solche Möglichkeiten haben wir mehrere. Eine Möglichkeit hierzu gibt der vorliegende Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf hat außerdem den großen Vorzug — und ich glaube, das sollten alle bedenken —, daß es nur an uns, nur an diesem Parlament, nur am Deutschen Bundestag liegt, diese Möglichkeit zu ergreifen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)