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ID0617502800

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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
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    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses wie auch dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe herzlich Dank sagen dafür, daß die beiden Vertreter des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit an den Beratungen der Ausschüsse und der Arbeitsgruppe teilnehmen und auch zu Wort kommen konnten.
    Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit § 12 liegen mir einige Dinge besonders am Herzen, die ich unbedingt noch vortragen möchte. Ich habe mich darüber gefreut, im Schriftlichen Bericht der Berichterstatter, der Herren Dr. Gruhl und Müller (Mülheim), unter § 12 den Absatz zu finden, daß der Ausschuß Wert darauf legt klarzustellen, „daß durch die Vorschrift die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Böden nicht erschwert werden soll". Dieses Problem ist für die Zukunft von so großer Bedeutung, daß es bei dieser Formulierung allein nicht bleiben kann. Ich fühle mich verpflichtet, hier noch ein paar sehr deutliche Erklärungen hinzuzufügen.
    Wenn wir auch auf der einen Seite dankbar vermerken, daß im ganzen Land mehr Kläranlagen gebaut werden, um kommunale und andere Abwässer zu reinigen, so müssen wir auf der anderen Seite auch feststellen, daß im gleichen Maße erhöhte Mengen von Klärschlamm aus diesen Kläranlagen anfallen. Ich brauche vor den vielen Fachleuten, die hier sitzen, nicht im einzelnen darzutun, daß die biologischen Kläranlagen die Abwässer in einen Zustand versetzen sollen, daß sie ohne Gefahr wieder den Vorflutern zugeleitet werden können. Aber die Beseitigung der immer größer werdenden Mengen von Klärschlamm wird in zunehmendem Maße ein Problem.
    Alle Methoden der Abwasserbeseitigung beruhen bekanntlich auf dem Prinzip, das Wasser in der natürlichen Umwelt des Menschen unterzubringen, und zwar entweder in den Gewässern oder im Boden. Die Antwort auf die Frage, welche der beiden Methoden die bessere ist, ist fast so alt wie die Menschheit.
    Ich bitte um die Genehmigung, Herr Präsident, aus dem 5. Buch Moses aus dem 23. Kapitel die Verse 13 und 14 zitieren zu dürfen, in denen es heißt:
    Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. Und du sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl in den Beschlüssen des 4. Ausschusses der § 12 wesentlich günstiger gefaßt worden ist, möchte ich noch ganz kurz auf eine wichtige Begründung eingehen,
    warum man den Klärschlamm der Kläranlagen auf die Acker bringen kann, weil nämlich Klärschlamm für den Kulturboden ein natürlicher Dünger ist, der einen Teil des sonst aufzubringenden Kunstdüngers erübrigt. Das ist allein schon für den Nitrat- und Nitritgehalt, den wir im Boden und im Grundwasser finden und den wir so sehr beklagen, von ungeheurer Bedeutung. Wenn Kläranlagen, wie es nach volkswirtschaftlichen Prinzipien richtig ist — bringen ist billiger als Holen —, dem Bauern den Klärschlamm kostenlos auf den Acker bringen und der Bauer nur noch eine bestimmte auf die Pflanzenart abgestellte zusätzliche Kunstdüngung vorzunehmen hat, dann ist das für beide Teile ein großer Erfolg.
    Professor Rebloh, Direktor des Hygienischen Instituts der Universität Münster, hat unmißverständlich erklärt, daß es aus hygienischen Gründen unbedenklich ist, Klärschlamm auf den Acker zu bringen. Ja, er stellt mit großem Bedenken als Hygieniker fest, daß die Begründung zum Abfallbeseitigungsgesetz eine Reihe von mißverständlichen Formulierungen ¡enthält, auf Grund deren er die Gefahr sieht, daß die wichtigsten und wertvollsten Bestimmungen des Gesetzes nicht klar genug durchgeführt werden können.

    (Abg. Konrad: Das ist doch geklärt!)

    In dem besonderen Teil der Begründung sind vom hygienischen Standpunkt aus die Klärschlammbehandlungen unberechtigt in Mißkredit gebracht worden.

    (Abg. Konrad: Was sollen denn diese ollen Kamellen! Sie sind in der Arbeitsgruppe geklärt!)

    Zur Erhaltung oder Intensivierung dieser billigsten und besten Form der Klärschlammbeseitigung ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine besondere Vorbehandlung des Klärschlamms vor dem Ausbringen auf landwirtschaftliche Flächen, vor allem auf Grünland, angezeigt ist. Wenn man sich auf Grund einer sorgfältigen Absatzanalyse für die Verwertung des Schlamms in flüssiger Form entschieden hat, kann eine thermische Vorbehandlung nach Art einer Pasteurisierung eine genügende Sicherheit bieten, den Klärschlamm ganzjährig, d. h. praktisch ohne Karenzzeit, auch auf Weideflächen aufzubringen. Schlammproben, auf 60 bis 62 Grad pasteurisiert, erwiesen sich bereits nach fünf Minuten Dauer der Einwirkung frei von Salmonellen. Zysten von Entamoeba histolytica, dem Erreger der Amoebenruhr, waren nach fünf Minuten bei 50 Grad abgetötet. Meine Damen und Herren, ich könnte die Reihe dieser Beispiele fortführen, um Ihnen den Beweis anzutreten, daß die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm völlig ungefährlich ist.
    Lassen Sie mich schließen. Eine preiswertere Methode zur Beseitigung von Klärschlamm gibt es nicht. Man hilft der Landwirtschaft, Kosten zu sparen und den Nitrit- und Nitratgehalt in Boden und Grundwasser zu verringern. Fürwahr Gründe genug, die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm zu fördern, wo immer man kann!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)






Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Anträge sind nicht gestellt. Ich fahre mit dem Aufruf der Paragraphen fort: §§ 12, — 13, — 14, —16, — 16 a, — 16b, — 16c, — 16 d, — 16e, —16f, — 16g, — 16h, — 16i, — 16k, — 161, — 17, — 18, — 19, — 20, — Einleitung und Überschrift. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die
dritte Beratung
des Gesetzes. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich stelle noch den Antrag des Ausschusses unter den Nrn. 2 und 3 auf der Drucksache VI/3154 zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 30 auf:
Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes
— Drucksachen VI/3090, zu VI/3090 —
Das Wort hat der Bundesernährungsminister Ertl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, war die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt bemüht, den Aussagewert ihres Agrarberichts zu erhöhen. Das gilt auch und insbesondere für den Ihnen vorliegenden Agrarbericht 1972. Er enthält folgende Verbesserungen:
    Erstens. Für die wichtigsten agrarpolitischen Bereiche werden Analysen der bisherigen und voraussichtlichen Entwicklung, Ziele, Maßnahmen und Finanzierung jeweils in einem geschlossenen Zusammenhang dargestellt.
    Zweitens. Es sind Kapitel über das Ernährungsgewerbe, die Bezugsmärkte und über NutzenKosten-Untersuchungen erstmals in den Bericht aufgenommen worden. Andere Bereiche wurden wesentlich erweitert, z. B. Naturschutz und Landschaftspflege, Außenwirtschaftspolitik und Weltagrarprobleme sowie Ernährungs- und Verbraucherpolitik.
    Wer diesen Bericht und den dazugehörigen Materialband sorgfältig durchsieht, dürfte es mit mir völlig unverständlich finden, wenn — wie am 19. Januar in diesem Hohen Hause geschehen — dem Agrarbericht bereits vor seiner Veröffentlichung vorgehalten wird, er würde „kosmetische Korrekturen" enthalten und sei in „allgemeiner Phraseologie" gehalten. Eine realistische agrarpolitische Konzeption kann nur auf der Basis hieb- und stichfester
    Daten aufbauen. Diese finden Sie in dem vorliegenden Bericht.
    Das Wirtschaftsjahr 1970/71, über das dieser Bericht Rechenschaft gibt, brachte ungewöhnliche Härten für den landwirtschaftlichen Sektor. Die Ursachen dafür sind sowohl innerhalb des Agrarsektors zu suchen, als auch bei gesamtwirtschaftlichen Faktoren. Denken Sie nur an den starken Anstieg der Betriebsmittelpreise und des allgemeinen Zinsniveaus. Inzwischen spricht vieles dafür, daß die begonnene Zügelung des allgemeinen Preis- und Kostenauftriebs anhalten wird. Dadurch kann der Landwirtschaft ein erheblicher Teil ihrer aktuellen Sorgen genommen werden.
    Im einzelnen bestätigt der Bericht, daß sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft weiter verringert hat. 1971 gab es mit 1,2 Millionen Betrieben 83 000 weniger als 1970. Seit 1960 ist damit die Betriebszahl um ungefähr 27 % zurückgegangen. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft sank 1971 um etwa 126 000 auf rund 2,3 Millionen. Sie hat sich damit gegenüber 1960 um weit mehr als ein Drittel verringert. Hinter diesen trockenen Zahlen steckt ein beispielhafter Anpassungsprozeß.
    Die in der Landwirtschaft lebenden Menschen haben damit ihre Entschlossenheit bewiesen, von sich aus aktiv zu werden und auch außerhalb ihres traditionellen Lebensbereiches gebotene Chancen wahrzunehmen. Ich meine, daß von einem übertriebenen Baharrungsvermögen in der Landwirtschaft angesichts dieser Entwicklung füglich nicht mehr gesprochen werden kann.

    (Abg. Wehner: Sehr richtig!)

    Die aufgezeigte Entwicklung ist — unter gewissen Vorbehalten — wegen der damit verbundenen Strukturverbesserung zu begrüßen. Die hohe Zahl der Betriebsauflösungen 1971 signalisiert eine Beschleunigung des Strukturwandels. Natürlich bringt diese Tatsache Probleme mit sich und erfordert agrarpolitische Konsequenzen. Sie rechtfertigt aber keine Panikmache.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD.)

    Schließlich sind diese Zahlen — und ich bitte dringend, diesen Aspekt zu berücksichtigen — auch das Gegenstück einer auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft abgestimmten erfolgreichen regionalen Wirtschaftspolitik, strukturwirksamen Agrarsozialpolitik, großzügigen Arbeitsförderungs- und Ausbildungspolitik und selektiven Investitionsförderung. Dazu tritt die landwirtschaftliches Eigentum erhaltende Bodenpolitik der Bundesregierung.
    Wer die Zahl der 83 000 ausgeschiedenen Betriebe nüchtern analysiert, stellt fest, daß das Schwergewicht des Strukturwandels mit etwa 68 000 Betrieben bei der Zu- und Nebenerwerbslandwirtschaft liegt. Dagegen nimmt der Anteil der Vollerwerbsbetriebe an der Gesamtzahl der Betriebe zu.
    Im Unterschied zu den vorangegangenen Jahren kommt 1971 der beunruhigende Umstand hinzu, daß



    Bundesminister Ertl
    der Produktionswert der Landwirtschaft, die Wertschöpfung der Landwirtschaft und die Wertschöpfung je Arbeitskraft gegenüber 1969/70 gesunken sind. Die Wertschöpfung im Produktionsbereich Landwirtschaft ging um 8,4 % zurück. Gleichzeitig sank das Betriebseinkommen je Arbeitskraft. Es betrug 1970/71 11 800 DM; das sind 9,8 % weniger als im Wirtschaftsjahr 1969/70. Wenn es in Teilbereichen auch positive Ergebnisse gab, z. B. in Weinbaubetrieben oder im Zierpflanzenbau, ist die Entwicklung jedoch insgesamt unerfreulich und außerordentlich schmerzhaft für die Betroffenen. In unserer Zeit steigenden Wohlstands sind echte Einkommenseinbußen selten. Sie sind dann besonders einschneidend, wenn — wie gerade im Falle der Landwirtschaft — die globale Einkommenssituation im Vergleich zu anderen Bereichen sowieso viele berechtigte Wünsche unerfüllt läßt.
    Meine Damen und Herren, weil dieser Zustand so unerträglich ist, betrachte ich es als meine Pflicht, näher darauf einzugehen. Ursächlich für die schlechte Einkommensentwicklung sind im wesentlichen folgende Faktoren:
    Erstens. Die Preise für landwirtschaftliche Betriebsmittel sind im Wirtschaftsjahr 1970/71 stärker als in den früheren Jahren angestiegen.

    (Abg. Niegel: Inflationspolitik!)

    Sie lagen um 4,7 % über dem Niveau des davorliegenden Wirtschaftsjahres.
    Zweitens. Die Preise für Schlachtschweine gingen zyklisch bedingt zurück und erreichten ihren Tiefpunkt im April und Mai 1971.
    Drittens. Die Getreideernte war 1970 niedriger als 1969. Das bewirkte, daß in größerem Umfang Futtermittel zugekauft werden mußten.
    Aus dem Zusammentreffen dieser Faktoren erklärt sich die schlechte Einkommenssituation des Wirtschaftsjahres 1970/71. Heute sind die genannten ungünstigen Faktoren nicht mehr oder nur noch abgeschwächt wirksam.

    (Abg. Niegel: Die Inflation ist immer noch da!)

    — Herr Kollege Niegel, Sie wissen es grundsätzlich immer besser! — Es ist gelungen, die Steigerungsraten der Betriebsmittelpreise zu bremsen. Die Schlachtschweinepreise sind mittlerweile auf ein erfreulich günstiges Niveau geklettert, und die Landwirtschaft konnte eine gute Getreide- und Zuckerrübenernte einbringen. Hinzu kommt, daß die im Ministerrat im März 1971 durchgesetzten Preiserhöhungen sich erst im laufenden Wirtschaftsjahr voll auswirken werden.
    Meine Damen und Herren, Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehle ich die Tatsache, daß bei den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben, die etwa 61 °/o aller landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen, ein wesentlich günstigeres Bild entsteht. Sie haben in erheblichem Umfang an der außerlandwirtschaftlichen Einkommensentwicklung teilgenommen. Das ist einer der Gründe dafür, daß die Agrarpolitik der Nebenerwerbslandwirtschaft künftig mehr Aufmerksamkeit widmen wird. Für viele, die heute noch Vollerwerbsbetriebe sind, kann es im Zuge der Anpassung an den strukturellen Wandel notwendig werden, zukünftig eine Kombination von landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Einkommen vorzunehmen.
    Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 1971 und einer von mir in Auftrag gegebenen vorgezogenen Teilauswertung werden über die Situation der Nebenerwerbslandwirtschaft weiteren Aufschluß geben. Dann erst wird es möglich sein, fundiertere Aussagen zu machen, als dies bisher auf der Basis einzelner Untersuchungen möglich ist.
    Meine Damen und Herren, bei aller Sorge über das Resultat des abgelaufenen Wirtschaftsjahres sollte nicht übersehen werden, daß die Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr sehr viel besser ausfallen wird. Einschlägige Schätzungen ergeben, daß das Einkommen je Vollarbeitskraft im laufenden Wirtschaftsjahr um etwa 12 % steigen wird. Dies wird in etwa zu einem Ausgleich der 1970/71 ermittelten Rückschläge führen.
    Es wäre einseitig, den zurückliegenden Berichtszeitraum ausschließlich nach seinen einkommenspolitischen Ergebnissen in Verbindung mit der Preispolitik beurteilen zu wollen. Ein ausgewogenes Gesamturteil über die Entwicklung im Agrarsektor ist erst möglich, wenn zusätzliche Bereiche mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dazu gehören in erster Linie die Entwicklungen in der Markt- und Strukturpolitik, ganz besonders aber in der Agrarsozialpolitik. Diese Bereiche haben positive Bilanzen aufzuweisen, wie der Agrarbericht im einzelnen darstellt.
    In diesem Zusammenhang möchte ich grundsätzlich feststellen: Markt-, struktur- und regionalpolitische Verbesserungen, Fortschritte in der Bildungspolitik, Ausbau der sozialen Sicherung sind Ergebnisse, die zwar nicht glasklar in DM je Arbeitskraft nachgewiesen werden können, die aber auf längere Sicht eine unabdingbare Voraussetzung sind für die strukturelle Gesundung des Agrarsektors insgesamt, auch was seine Einkommenssituation betrifft.
    Ich möchte versuchen, im Sinne einer solchen umfassenden Betrachtung den Punkt zu lokalisieren, an dem die agrarpolitische Entwicklung sich heute befindet. Dazu ist es notwendig, sich zu vergegenwärtigen, daß die Ergebnisse des Berichtszeitraumes kein Eigenleben führen; sie sind das vorläufig letzte Glied einer langen Kette. Das bedeutet, daß die Situation, in der sich die in der Landwirtschaft tätigen Menschen heute befinden, keine grundsätzlich neue Problematik enthält.
    Erstens. Der Strukturwandlungsprozeß hält weiter an und bleibt weiter notwendig.
    Zweitens. Die ökonomische Disparität ist unbewältigt.
    Drittens. Die soziale Sicherung in der Landwirtschaft ist immer noch verbesserungsbedürftig.
    Meine Damen und Herren, daran wird deutlich,
    daß die Integration der Landwirtschaft in die Volkswirtschaft eines hochentwickelten Industriestaates



    Bundesminister Ertl
    eine Aufgabe ist, die viel Arbeit, Geduld und politisches Stehvermögen und nicht zuletzt sehr viel Geld erfordert.
    Immerhin hat es einige erhebliche Fortschritte gegeben: In der Preispolitik war das Wirtschaftsjahr 1971/72 ein Wendepunkt. Die administrativ geregelten Preise wurden teilweise bis zu 6 % angehoben. Dieser Tatbestand gewinnt dann besonderes Gewicht, wenn man ihn im Zusammenhang mit der preispolitischen Enthaltsamkeit der vorhergegangenen Jahre sieht. Noch für das Wirtschaftsjahr 1970/71 war es für mich schwer genug, die in Brüssel geplanten Preissenkungen zu verhindern.
    Genauso wichtig wie die administrativen Preiserhöhungen war für die Landwirte auch 1971 der Ausgleich währungspolitisch bedingter Preissenkungen durch den DM-Aufwertungsdirektausgleich und den mehrwertsteuerlichen Teilausgleich. Diese Konstruktion ist nachweislich dazu geeignet, der Landwirtschaft nachteilige Folgen aus der DM-Aufwertung von 1969 zu ersparen.
    Im spezifischen Interesse der Landwirtschaft halte ich es für wenig sinnvoll, wenn immer wieder die Frage nach der Angemessenheit aufgeworfen wird. Es hat erhebliche Mühe gekostet, unsere Partner in der EWG davon zu überzeugen, daß dieser Ausgleich den Landwirten in der Bundesrepublik keine Wettbewerbsvorteile verschafft.
    Durch die Wechselkursfreigabe im Mai 1971 sah sich die Landwirtschaft wieder mit dem leidigen Problem der Auswirkungen von Paritätsänderungen konfrontiert. Im Vergleich zu 1969 war die Ausgangslage für die Agrarpolitik diesmal etwas günstiger. 1969 war die Bundesrepublik allein; die Chance für ein gemeinsames Vorgehen in Verbindung mit dier Abwertung des französischen Franc wurde im Sommer 1969 vertan. Diesmal schlossen sich die Benelux-Länder uns an; darüber hinaus trug das Floating den Charakter einer Übergangslösung. Deshalb konnte in Brüssel ein Grenzausgleichssystem idurchgesetzt werden. Zweifellos ist das Grenzausgleichssystem am ehesten geeignet, die Wirkungen von Paritätsänderungen auf die Landwirtschaft der betroffenen Länder aufzufangen.
    Unmittelbare Einkommenswirksamkeit hatte auch die 1971 einmalig gewährte Liquiditätshilfe. Hierfür und zur Ergänzung anderer Maßnahmen der nationalen Agrarpolitik wurden insgesamt 680 Millionen DM aus Einsparungen bei Marktordnungsausgaben bereitgestellt.
    302 Millionen DM wurden gleichzeitig mit dem Aufwertungsausgleich ausbezahlt. Gerade weil die Einkommens- und Liquiditätslage in der Landwirtschaft so prekär war, kam dieser schnellen und wirksamen Hilfe besondere Bedeutung zu.
    Deshalb hätte auch die Verwirklichung des damaligen Vorschlages der Opposition, das Altersgeld zu erhöhen, nicht dieselbe Wirkung haben können. Den aktiven Landwirten, die von den wirtschaftlichen Bedingungen am härtesten betroffen waren, hätte die Erhöhung des Altersgeldes keine direkte Entlastung gebracht. Außerdem fehlte damals die Absicherung im Finanzplan.
    In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung die Liquiditätshilfe ausbezahlt. Zusätzlich wird aber auch das Altersgeld erhöht werden.
    In der Agrarsozialpolitik sind 1971 wichtige Verbesserungen vorgenommen worden:
    Erstens. Die Landabgaberente wurde erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert. Das hat dazu geführt, daß Ende 1971 mehr als dreimal soviel Personen wie im Vorjahr Landabgaberente bezogen.
    Zweitens. Für die Nachentrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung wurde bei strukturverbessernder Abgabe der Betriebe ein Bundeszuschuß in Höhe von 70 °/o eingeführt.
    Drittens. Die Unfallrenten wurden bei gleichzeitiger Vermeidung von Beitragsanhebungen erhöht; dier Bundeszuschuß für die Unfallversicherung wurde aufgestockt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte hier keinen agrarpolitischen Maßnahmenkatalog abhandeln; dazu verweise ich auf den Agrarbericht. Lassen Sie mich aber folgende Ausgangslage festhalten.
    Die Landwirtschaft ist nach wie vor auf staatliche Hilfen angewiesen. Für ihre Probleme gibt es keine Patentlösungen. Diese Feststellung mag für manche schmerzhaft sein, aber sie ist Voraussetzung für die richtige Beurteilung der Situation. Wer sich nüchtern mit den Fakten auseinandersetzt, der muß aus heutiger Sicht erkennen, daß die landwirtschaftlichen Probleme nicht mehr isoliert betrachtet werden können. Sie stehen vielmehr in einem größeren Rahmen, der berücksichtigt werden muß.
    Im internationalen Bereich haben wir es im wesentlichen mit zwei Komplexen zu tun: Das handelspolitische Drängen der USA und der Agrarhandel der EWG mit anderen Drittländern. Mit den Vereinigten Staaten hat die EWG einen im Lichte der Dollarabwertung vertretbaren Kompromiß ausgehandelt.
    Im Zusammenhang mit dem Drittlandshandel der EWG weise ich darauf hin, daß auch die erweiterte Gemeinschaft auf Industrieexporte angewiesen sein wird. Deshalb kommt den Agrarimporten aus Drittländern weiterhin beachtliche Bedeutung zu.
    Unbezweifelbar hat die erweiterte Gemeinschaft als größter Importeur und großer Exporteur von Ernährungsgütern eine besondere Verantwortung für die gedeihliche Entwicklung der Weltagrarmärkte und der Welternährung. Sie wissen, daß ich im In-und Ausland die Auffassung vertreten habe, daß alle am Weltagrarhandel beteiligten wichtigen Partner in Zukunft konkrete und verstärkte Anstrengungen unternehmen müssen, um die Weltagrarmärkte ins Gleichgewicht zu bringen.
    Im EWG-Bereich geht bisher die größte Störung von der mangelnden Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik aus. Die These von der gemeinsamen Agrarpolitik als Vorreiter für die Integration anderer Bereiche ist seit geraumer Zeit nicht mehr gültig. Frühere Regierungen haben bekanntlich die Integration des Agrarsektors als Vor-



    Bundesminister Ertl
    aussetzung für eine ganzheitliche Integration der Wirtschaftsgemeinschaft angesehen. Wertvolle Jahre, in denen die Wirtschafts- und Währungsunion im Gleichschritt mit dem Aufbau des Agrarmarktes hätte vorangetrieben werden können, sind verloren.
    Jetzt stehen wir unter dem Zwang, die Versäumnisse beschleunigt und unter erschwerten Umständen nachholen zu müssen. Inzwischen haben sich die Aussichten auf echte Fortschritte, beeinflußt durch die Weltwährungssituation, erheblich gebessert. Die jüngsten deutsch-französischen Konsultationen haben die Wirtschafts- und Währungsunion ein erhebliches Stück nähergebracht. Ich begrüße die in der Zwischenzeit von der Kommission gemachten Vorschläge und noch mehr die Beschlüsse des Rates Anfang dieser Woche.
    Parallel zu einer Verengung der Bandbreiten, der Schaffung eines gemeinschaftlichen Deviseninterventionssystems der Zentralbanken und der Errichtung eines europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit muß jedoch auch die Wirtschaftspolitik harmonisiert werden. Aus der vorgezogenen Integration des Agrarsektors sind auch die besonderen Schwierigkeiten abzuleiten, die die gemeinsame Agrarpreispolitik belasten. Ich halte es für einen Erfolg, daß preispolitische Initiativen nach dem teilweisen Abbau der Überschüsse nicht mehr automatisch mit der Drohung überquellender Märkte abgewürgt werden.
    Dafür bringen die ungelösten Probleme der Währungspolitik neue Unsicherheiten in die Agrarpreisdiskussion. Bei den anstehenden Preisverhandlungen für das Wirtschaftsjahr 1972/73 setze ich mich für eine weitere gezielte Erhöhung des Agrarpreisniveaus ein. Das ist durch die bekannt unterschiedliche Interessenlage der Mitgliedstaaten nicht leicht, und dies haben wir erst in dieser Woche in der Diskussion im Agrarrat erneut vor Augen geführt bekommen. Die Preisvorschläge der Kommission betrachte ich dabei als hilfreich. Der unterschiedliche Rang der Agrarpreise für die Einkommenspolitik in den Mitgliedstaaten spiegelt die leider noch vorhandenen zahlreichen einkommenswirksamen Unterschiede in allen für das Einkommen relevanten Bereichen.
    Für die Bundesregierung gibt es daraus nur eine Konsequenz: In diesen Bereichen, die den Wettbewerb verfälschen, ist eine Harmonisierung erforderlich.
    Bei der Diskussion um die Preisfestsetzungen wird leider oft vergessen, daß den Erzeugern für die Marktsituation eine erhebliche Eigenverantwortung zukommt. Vor allem auf den Märkten für Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch wäre es im eigenen Interesse der Landwirte sehr zu wünschen, wenn mehr marktkonformes Verhalten geübt würde. Überschüsse auf diesen Märkten sind zunächst ein Problem der Erzeuger selbst und müssen von ihnen in eigener Regie gemeistert werden.
    In der Unterstützung dieser Bemühungen sehe ich auch eine ganz wesentliche Aufgabe der berufsständischen Vertretung. Die Bundesregierung hat ihre
    Absicht bewiesen und ist weiter bereit, ihren Teil dazu beizutragen, um das Mengenproblem auf diesen Märkten in den Griff zu bekommen.
    Im Bereich der gemeinsamen Agrarstrukturpolitik sind durch die Ratsentschließung vom 25. Mai 1971 die Weichen in Richtung auf gemeinschaftliche Grundsätze gestellt. Das ist gut so, denn ohne eine solche gemeinschaftliche Basis würden die Effizienz nationaler strukturpolitischer Maßnahmen durch konträre Bestrebungen in den Partnerstaaten in Frage gestellt und neue Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Dabei ist jedoch sichergestellt, daß die zur Verabschiedung anstehenden Richtlinien und Verordnungen so flexibel gestaltet werden, daß nationale Gegebenheiten Berücksichtigung finden. Die Harmonisierung der Agrastrukturpolitik wird also nicht zu einer Gefährdung unseres nationalen Konzepts führen. Ich werde mich in Brüssel mit Nachdruck dafür einsetzen, daß wir auf dem Gebiet der Agrarstrukturpolitik nicht in dem gleichen Perfektionismus verfallen, der uns auf dem Marktsektor so viel Kopfschmerzen bereitet.,

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Gerade auf dem Gebiet der Agrarstrukturpolitik gilt es, behutsam und im Gleichschritt mit Fortschritten auf dem Gebiet der gesamtwirtschaftlichen Integration vorzugehen.
    Im nationalen Bereich stehen der Agrarpolitik nicht weniger dringende Aufgaben bevor. Die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß ihr die Erweiterung und Komplettierung der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft tätigen Menschen besonders am Herzen liegen. Sie begann mit dem das einzelbetriebliche Förderungsprogramm ergänzenden agrarsozialen Ergänzungsgesetz. Diesen Maßnahmen wird sie weitere hinzufügen:
    1. Die Pflichtkrankenversicherung für Landwirte wird in diesem Jahr eingeführt. Dabei übernimmt der Bund die Kosten der Krankenversicherung für die Altenteiler.
    2. Der Bund wird älteren landwirtschaftlichen Arbeitnehmern Übergangshilfen gewähren, wenn diese strukturbedingt ihren Arbeitsplatz verlieren.
    3. Das Altersgeld wird ab 1. September 1972 auf 240 DM für Verheiratete bzw. 160 DM für Alleinstehende erhöht. Entsprechend wird die Landabgaberente auf monatlich 415 DM bzw. 275 DM angepaßt.
    4. Noch in dieser Legislaturperiode wird der Ausbau der Altershilfe für die Landwirte zu einer angemessenen Altersversorgung vorgenommen. Dabei ist beabsichtigt ,das Altersgeld ab 1. Januar 1974 in die laufenden Rentenanpassungen einzubeziehen. Die Bundesregierung wird nach Absicherung der erforderlichen Mittel in der mehrjährigen Finanzplanung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
    Damit wird eine Lücke im System der sozialen Sicherung geschlossen, die darin besteht, daß die Alterssicherung der Landwirte und ihrer Ehefrauen nach einem arbeitsreichen Berufsleben durch die der-



    Bundesminister Ertl
    zeitigen besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Landwirtschaft gefährdet ist.
    In der Strukturpolitik sollten die bewährten überbetrieblichen Maßnahmen wie Flurbereinigung, Wegebau, wasserwirtschaftliche Maßnahmen u. a. mit teilweise beträchtlich erhöhten Ansätzen weitergeführt werden. Zusammen mit den strukturwirksamen Sozialmaßnahmen sind sie die Grundlage für einen Strukturwandlungsprozeß ohne wirtschaftliche oder soziale Härten.
    Auf einzelbetrieblicher Ebene finden seit 1. Juli 1971 die Richtlinien des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms Anwendung. Lassen Sie mich dazu vorweg sagen: Einen ganz wesentlichen Erfolg hat das Programm schon heute zu verzeichnen. Es hat zum Rechnen gezwungen und die Landwirte veranlaßt, die eigene Lage zu überprüfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen und Zuruf von der CDU/CSU.)

    Damit hat das Programm dazu beigetragen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Auseinandersetzung mit dem Programm ist sachlicher geworden.

    (Abg. Niegel: Weil er nichts mehr kriegt!)

    — Ich kann nur sagen: Dafür müssen Sie den Beweis liefern, Herr Kollege Niegel. Für unwahre Behauptungen müssen Sie hier immer noch klare Beweise vorlegen!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Zahlen beweisen etwas anderes. Es tut mir leid, daß Sie selbst diese Debatte dazu benutzen, um in unfairer Weise hier Polemik zu betreiben; aber das ist wohl Ihr Stil.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir werden uns mit Ihrer Behauptung auseinandersetzen!

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Der kann doch gar nicht anders!)

    Im Grundsatz findet das Programm heute allgemein Zustimmung. Denjenigen, die behaupten, das Programm sei unzureichend, halte ich entgegen: Wer dien Umstand bemängelt, die Zahl der Förderungsfälle sei geringer geworden, hat das Programm noch gar nicht verstanden. Wer Anwendungsschwierigkeiten bemängelt, hat hoffentlich auch nicht vergessen, daß die Investitionsbeihilfe aus dem Jahre 1966 auch über ein Jahr benötigte, um die üblichen Anlaufschwierigkeiten zu überwinden.
    Einzelne Punkte des Programms sind sicher verbesserungsbedürftig. Bund und Länder haben sich auf Förderungsgrundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" geeinigt. Bei der Diskussion dieser Probleme hat man gleichzeitig für Grünlandbetriebe besonders günstige Kondiditionen vorgesehen. Ich bin bereit, diese Verbesserungen bereits in diesem Jahr anzuwenden. Die Bundesregierung ist bereit, das einzelbetriebliche Förderungsprogramm entsprechend aufzustocken.
    Meine Damen und Herren, ich habe oft betont, der Strukturwandel in der Landwirtschaft müsse
    von begleitenden Maßnahmen aus dem Bereich der Bildungs- und Ausbildungspolitik unterstützt werden. Noch kann nicht davon gesprochen werden, daß in allen ländlichen Gebieten ein gleiches Bildungsangebot besteht wie im städtischen Bereich. Deshalb mißt die Bundesregierung den Arbeiten der Bund-Länder-Kommission an einem Bildungsgesamtplan ganz besondere Bedeutung bei. Bund und Länder müssen alles tun, damit das Bildungsangebot in ländlichen Räumen sachgerecht und zügig ausgebaut wird. Das gilt auch für den Bereich der Berufsbildung.
    Noch ein Wort zu ernährungs- und verbraucherpolitischen Aspekten. Der Agrarbericht enthält erstmals ein Kapitel über Ernährungs- und Verbraucherpolitik. Um dem Anspruch der Verbraucher nach zunehmender Differenzierung und Verfeinerung in Qualität und Zusammensetzung der Nahrungs- und Genußmittel gerecht zu werden, bedient sich die Nahrungsmittelherstellung fortgesetzt neuer Produktionsverfahren. Die Bundesregierung vertritt hierbeit die Auffassung, daß der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte der Vorrang gegenüber Rentabilitätsgesichtspunkten zukommt. Nicht zuletzt die ausgefeilten Be- und Verarbeitungsmethoden und verbesserte Qualitäten führen zu einer Erhöhung der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel. Darüber gerät häufig in Vergessenheit, daß der landwirtschaftliche Erzeuger im Durchschnitt aller Produkte mit dem von ihm erzielten Preis nur noch einen Anteil von 50 % am Verbraucherpreis hat. Trotz der unbestreitbaren Erhöhung der Nahrungsmittelpreise stieg ihr Preisindex nur um 3,9% gegenüber 5,2 % bei den Lebenshaltungskosten insgesamt. Das ist auch eine Erklärung dafür, daß die Verbraucher nur noch zirka 25 % ihres verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben gegenüber zirka 33 % vor 10 Jahren.
    Die zunehmende Aufmerksamkeit der Agrarpolitik gilt auch der Umweltschutzpolitik. Wir haben es in der vorhergehenden Debatte gerade erlebt. Wenn heutigen und künftigen Generationen weiterhin ein gesunder Lebensraum zur Verfügung stehen soll, dann sind wir auf die Landwirtschaft und ihre maßgebliche Beteiligung an dem Schutz, der Pflege und der Gestaltung der natürlichen Umwelt des Menschen angewiesen. Wo dies im Interesse der Gestaltung der Kulturlandschaft notwendig ist, kann es unter bestimmten Bedingungen sinnvoll werden, Bewirtschaftungszuschüsse an landwirtschaftliche Betriebe zu gewähren. Darüber wird auch im Zusammenhang mit den Preisvorschlägen der Kommission in der nächsten Ratsdebatte ausführlich diskutiert werden. Solche Zuschüsse dürfen und können nicht als Ersatz der Einkommenspolitik oder als Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur mißverstanden werden. Bewirtschaftungszuschüsse haben ausschließlich die Funktion, zur Vermeidung der Gefährdung unserer Kulturlandschaft bisherige landwirtschaftliche Betriebe mit der Wahrnehmung der Landschaftspflege zu betrauen.
    Meine Damen und Herren, dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung gilt in diesen Wochen Ihr parlamentarisches Interesse. Der Wegfall der bisher



    Bundesminister Ertl
    praktizierten Vorfinanzierung der Marktordnungsausgaben aus dem Einzelplan 10 erschwert den direkten Vergleich des Agraretats 1972 mit seinen Vorgängern. Im Interesse der Haushaltsklarheit hatte der Bauernverband diese Umstellung schon lange gefordert. Es ist mir deshalb unverständlich, warum diese haushaltsmäßige Flurbereinigung anscheinend Unzufriedenheit erzeugt hat und teilweise so kommentiert wird, als ob es sich um eine Kürzung des Agraretats handelte.
    Vielmehr hat die Bundesregierung wichtige Verbesserungen vorgesehen: Erstmals Mittel in Höhe von 176 Millionen DM für die Übernahme der Krankenversicherungskosten der Altenteiler durch den Bund, 139 Millionen DM mehr als im Vorjahr für die Altershilfe, rund 65 Millionen DM zusätzlich zu den für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm ohnehin vorgesehenen und gegenüber dem Vorjahr erhöhten Mitteln, 84 Millionen DM mehr für die Wasserwirtschaft und 48 Millionen DM mehr für die Gasölverbilligung. Damit wirkt sich die Mineralölsteuererhöhung nicht belastend auf die Landwirtschaft aus. Im Zusammenhang mit der in Vorbereitung befindlichen Farbkennzeichnung des Heizöls beabsichtigt die Bundesregierung, der Landwirtschaft zukünftig den Bezug gefärbten Heizöls auch als Kraftstoff zu ermöglichen.
    Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen die schwierige Lage der deutschen Landwirtschaft ungeschminkt dargestellt und Ihnen einen Überblick über die dringlichsten der anstehenden agrarpolitischen Probleme gegeben. Die Bundesregierung verkennt die ungewöhnlichen Belastungen, denen die Landwirtschaft ausgesetzt ist, nicht, und sie bekräftigt ihre Zusage, die Landwirtschaft mit ihren Problemen nicht allein zu lassen und ihrem Schicksal zu überlassen. Das beweisen die von mir genannten getroffenen und vorgesehenen Maßnahmen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das in Ihrer Kraft Liegende zu tun, um die Probleme in den Griff zu bekommen.
    Ich weiß nicht zuletzt aus meiner eigenen parlamentarischen Erfahrung, daß die Agrarpolitik schon immer ein dankbares Betätigungsfeld für Kritiker war. Verantwortlich für die grundsätzliche Lage der Landwirtschaft — darüber sollte hier im Hohen Haus Übereinstimmung bestehen — ist nicht ausschließlich irgendeine Regierung, Partei oder Person, nicht die Landwirtschaft, nicht die EWG, sondern die wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklung, die wir nur lenken, aber nicht umdrehen können.
    Kritik ist besonders dann wertvoll, wenn sie brauchbare Alternativen enthält.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Voraussetzung dafür ist, daß die Argumentation nicht den Rahmen bestehender politischer und rechtlicher Gegebenheiten sprengt. Die EWG ist ein von uns allen bejahtes Faktum,

    (Abg. Schulte [Unna] : Sollte!)

    das angesichts einer gemeinsam verabredeten Agrarpolitik der Bundesrepublik Deutschland keine
    Alleingänge mehr gestattet. Seien wir uns darüber im klaren, daß der zur Verfügung stehende Handlungsspielraum sehr begrenzt ist. In einer EWG der Zehn müssen wir noch größere Anstrengungen als bisher darauf verwenden, unsere Partner und die Kommission für unsere Vorschläge zu gewinnen. In manchen Fragen werden uns aus dem Kreis der Vier bestimmt Verbündete zuwachsen. Verbündete erhoffe ich mir auch aus diesem Hohen Hause, insbesondere von den Kräften, die seinerzeit die Weichen in Richtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auch in der Agrarpolitik, gestellt haben. Verantwortliche Vaterschaft in der Politik gilt nicht nur für den Zeugungsakt, sondern verlangt auch verständnisvolle Hilfe in den schwierigen Jahren des Heranwachsens und Reifens, in der sich nun einmal die Agrarpolitik der EWG befindet.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, die Agrarpolitik der Bundesregierung ist langfristig angelegt. Rückschläge wie die Einkommensentwicklung im zurückliegenden Wirtschaftsjahr werden nicht dazu führen, den als richtig erkannten Weg zu verlassen.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege Reinhard, ich würde Ihnen und überhaupt allen Ihren Kollegen raten, die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren einmal nachzulesen. Dann werden Sie zu interessanten Feststellungen kommen. Aber wir werden in der Debatte darauf zurückkommen. Auch ich weiß, was in der Vergangenheit geschehen ist.

    (Abg. Dr. Reinhard: Herr Bundesminister, ich habe gerade heute morgen Ihre Rede von 1969 nachgelesen!)

    — Ich stelle sogar meine Rede von 1969 sehr gern zur Diskussion.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Auch frühere?)

    — Ich stelle auch frühere Reden gern zur Diskussion. Ich wäre glücklich gewesen, wenn Sie das, was ich früher gesagt habe, früher berücksichtigt hätten. Dann hätte ich heute nicht so viel aufzuholen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Dr. Ritz.) — Sie wollen ja, daß man Sie ab und zu daran erinnert. Das können Sie immer hören.

    Die Bundesregierung und ich hoffen, daß die vor uns liegende Periode dem Berufsstand und den Menschen in der Landwirtschaft wieder Mut geben wird. Es darf nicht dazu kommen, daß aus der engen Sicht eines Wirtschaftsjahres alles in Frage gestellt wird, was bisher erreicht worden ist. Damit wäre am allerwenigsten der Jugend auf dem Lande gedient, die in unser aller Interesse in beispielhafter Form um eine lebenswerte Existenz in der Landwirtschaft kämpft. Dafür gilt ihr mein besonderer Dank. Ihr ist mit falschen Hoffnungen so wenig gedient wie mit Selbstmitleid. Worauf es ankommt, ist die Konzentration aller Kräfte auf die vor uns liegenden Aufgaben. Was notwendig ist, wissen wir. Wir alle
    — Landwirte, Berufsvertreter, Politiker — sind da-



    Bundesminister Ertl
    zu aufgerufen, der Landwirtschaft den Weg in die Zukunft offenzuhalten.
    Lassen Sie mich am Schluß jenen Menschen auf dem Lande danken, die trotz allem ihr schweres Tagewerk verrichten. Lassen Sie mich aber auch allen meinen Mitarbeitern danken, die, wie ich meine, mit dem Agrarbericht eine vorzügliche Dokumentation über einen sehr wesentlichen Teil unserer Volkswirtschaft und Gesellschaft, die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft, vorgelegt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)