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ID0617502600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute hier verabschiedete Grundgesetzänderung und auch dieses Abfallbeseitigungsgesetz sind Meilensteine auf



    Bundesminister Genscher
    dem steinigen Pfad des Umweltschutzes, den wir alle gemeinsam gehen wollen. Ich habe Anlaß, den Ausschüssen, der Arbeitsgruppe, vor allem aber den beiden Vorsitzenden — dem Kollegen Schäfer und Gruhl — sehr herzlich zu danken für das Maß an Energie, das aufgewendet worden ist, um dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben mit der gebotenen Beschleunigung im Deutschen Bundestag zu behandeln.
    Wir alle wissen, daß diese wichtige Materie keinen Aufschub duldet, sondern daß es notwendig ist, diese Gesetze so schnell wie möglich auch zur Anwendung zu bringen. Nicht zuletzt haben die Giftschlammaffären des letzten Sommers dazu beigetragen, hier auch in der Öffentlichkeit ein Stück Umweltbewußtsein zu schaffen, das vielleicht vorher noch nicht an allen Stellen vorhanden war.
    Unter den für einen wirksamen Umweltschutz neu zu schaffenden Bestimmungen wird das Abfallbeseitigungsgesetz, über das wir hier sprechen, das erste umfassende Gesetz bilden. Dabei wird die Abfallbeseitigung erstmals als Rechtsmaterie in einem eigenständigen Gesetz zusammengefaßt.
    Meine Damen und Herren, die Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben zu den einzelnen Aspekten des Gesetzes das Erforderliche gesagt. Ich bin besonders dankbar, daß Herr Kollege Seefeld und auch Herr Kollege Jahn auf die europäischen Probleme, die sich auch aus diesem Gesetz ergeben werden, hingewiesen haben. Es wäre sicher eine falsche Strategie der Umweltschutzpolitik, wenn wir das Geleitzugsystem übernehmen würden, wonach das langsamste Schiff das Tempo des Geleitzugs bestimmt. Wir haben im nationalen Rahmen im Bereich der Bildungspolitik bittere Erfahrungen gemacht, wohin das führt, und wir können deshalb nicht im europäischen Rahmen einem solchen Prinzip huldigen. Das ist der Grund, warum die Bundesregierung sich entschlossen hat, diese Gesetze vorzulegen.
    Wir haben aber, um unseren europäischen Partnern einen Einblick in unsere Absichten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu ermöglichen, nicht nur das Sofortprogramm, sondern auch das Grundsatzprogramm der Bundesregierung für den Umweltschutz mit den langfristigen Perspektiven unserer Umweltschutzpolitik der Europäischen Kommission zugeleitet. Ich habe diese Frage mit dem zuständigen Kommissar erörtert und ihn darauf hingewiesen, daß wir nicht nationale Alleingänge wollen, sondern daß es uns lieber ist, wenn wir in gemeinsamen Erörterungen ermöglichen, daß in den nationalen Parlamenten übereinstimmende Gesetze beschlossen werden. Wir dürfen nicht übersehen, daß wir uns in einer entscheidenden Phase der europäischen Politik befinden, in der Phase der Erweiterung der Gemeinschaft. Es ist ein Vorzug des Umweltschutzrechts, daß hier Beitrittsverhandlungen noch nicht notwendig waren. Das bedeutet aber, daß wir jetzt bei allem, was auf dem Gebiet des Umweltschutzes geschieht, soweit es möglich ist, gemeinsam vorgehen. Das ist der Grund dafür, warum die Bundesregierung in allen europäischen Gremien darauf drängt, daß es eine gemeinsame Umweltschutzpolitik der
    Gemeinschaft geben muß. Dazu auch unsere Anregung, zusammen mit der Kommission und den beteiligten Ministern in den Mitgliedstaaten schnell zu einer Erörterung der anstehenden Probleme auf politischer Ebene zu kommen. Wir wollen in der Tat nicht durch Alleingänge etwas verbauen, aber ich glaube, niemand in unserem Land und auch niemand in Europa würde verstehen, wenn wir durch Warten auf etwas, was vielleicht irgendwann kommt, die jetzt anstehende Regelung hinauszögern würden.
    Im übrigen fühlen wir uns, meine Damen und Herren, durch die positive Beurteilung unserer Initiativen in anderen europäischen Ländern ermutigt. Es ist doch so, daß diejenigen, die in anderen Ländern die Notwendigkeit des Umweltschutzes erkannt haben, dankbar dafür sind, daß die Bundesrepublik hier einen wichtigen Schritt tut, weil sie damit hoffen, auch Widerstände im eigenen Land durch Hinweis auf das Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland überwinden zu können. So gesehen kann auch diese gesetzliche Initiative ein Beitrag sein, im Bereich Europas, im Gemeinschaftsbereich, die Umweltschutzpolitik voranzutreiben. Sie haben, Herr Kollege, mit Recht davon gesprochen: Umweltschutz ist europäische Innenpolitik. Ich will noch einen Schritt weiter gehen, es ist Weltinnenpolitik. Ich will damit zum Ausdruck bringen, daß für die Bundesregierung eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes natürlich zunächst einmal im Blick auf die Gemeinschaft gesehen wird, daß aber parallel dazu unsere Bemühungen mit allen Ländern der Welt laufen, also auch mit den überseeischen Ländern, zu einer Zusammenarbeit zu kommen, und daß wir Umweltschutzpolitik auch als einen Gegenstand ansehen, der unabhängig von den politischen und gesellschaftlichen Systemen auch mit unseren Nachbarstaaten im Osten zusammen verwirklicht werden muß. So gesehen wird dieses Gesetz ohne Zweifel auch über unser Land hinaus seine Wirkung haben.
    Es wird aber nur verwirklicht werden können, wenn Länder und Gemeinden die jetzt notwendigen Maßnahmen ergreifen und wenn — worauf schon hingewiesen worden ist — die Bürger in unserem Land jenes Maß an staatsbürgerlicher Verantwortung zeigen, das zur Praktizierung des Umweltschutzes erforderlich ist. Das wird sich schon zeigen, wenn es z. B. um die Standorte für die Abfallbeseitigungsanlagen geht. Wir sind überzeugt davon, daß das zunehmende Umweltbewußtsein in unserem Land dazu führen wird, daß dieses Gesetz nicht nur durch den Gesetzgeber, sondern auch durch die Unterstützung der Bürger das bewirken wird, was wir uns von ihm erhoffen: einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg zu einem wirksamen Umweltschutz. Ich danke den Fraktionen dieses Hohen Hauses für die Förderung dieses Gesetzgebungsvorhabens.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich schließe die Aussprache und rufe auf §§ 1, 2, 3, 4, 4 a, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 11 a, 11 b, 11 c und 12. Hierzu hat sich der Herr Abgeordnete Dr. Hammans zu Wort gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses wie auch dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe herzlich Dank sagen dafür, daß die beiden Vertreter des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit an den Beratungen der Ausschüsse und der Arbeitsgruppe teilnehmen und auch zu Wort kommen konnten.
    Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit § 12 liegen mir einige Dinge besonders am Herzen, die ich unbedingt noch vortragen möchte. Ich habe mich darüber gefreut, im Schriftlichen Bericht der Berichterstatter, der Herren Dr. Gruhl und Müller (Mülheim), unter § 12 den Absatz zu finden, daß der Ausschuß Wert darauf legt klarzustellen, „daß durch die Vorschrift die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Böden nicht erschwert werden soll". Dieses Problem ist für die Zukunft von so großer Bedeutung, daß es bei dieser Formulierung allein nicht bleiben kann. Ich fühle mich verpflichtet, hier noch ein paar sehr deutliche Erklärungen hinzuzufügen.
    Wenn wir auch auf der einen Seite dankbar vermerken, daß im ganzen Land mehr Kläranlagen gebaut werden, um kommunale und andere Abwässer zu reinigen, so müssen wir auf der anderen Seite auch feststellen, daß im gleichen Maße erhöhte Mengen von Klärschlamm aus diesen Kläranlagen anfallen. Ich brauche vor den vielen Fachleuten, die hier sitzen, nicht im einzelnen darzutun, daß die biologischen Kläranlagen die Abwässer in einen Zustand versetzen sollen, daß sie ohne Gefahr wieder den Vorflutern zugeleitet werden können. Aber die Beseitigung der immer größer werdenden Mengen von Klärschlamm wird in zunehmendem Maße ein Problem.
    Alle Methoden der Abwasserbeseitigung beruhen bekanntlich auf dem Prinzip, das Wasser in der natürlichen Umwelt des Menschen unterzubringen, und zwar entweder in den Gewässern oder im Boden. Die Antwort auf die Frage, welche der beiden Methoden die bessere ist, ist fast so alt wie die Menschheit.
    Ich bitte um die Genehmigung, Herr Präsident, aus dem 5. Buch Moses aus dem 23. Kapitel die Verse 13 und 14 zitieren zu dürfen, in denen es heißt:
    Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. Und du sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl in den Beschlüssen des 4. Ausschusses der § 12 wesentlich günstiger gefaßt worden ist, möchte ich noch ganz kurz auf eine wichtige Begründung eingehen,
    warum man den Klärschlamm der Kläranlagen auf die Acker bringen kann, weil nämlich Klärschlamm für den Kulturboden ein natürlicher Dünger ist, der einen Teil des sonst aufzubringenden Kunstdüngers erübrigt. Das ist allein schon für den Nitrat- und Nitritgehalt, den wir im Boden und im Grundwasser finden und den wir so sehr beklagen, von ungeheurer Bedeutung. Wenn Kläranlagen, wie es nach volkswirtschaftlichen Prinzipien richtig ist — bringen ist billiger als Holen —, dem Bauern den Klärschlamm kostenlos auf den Acker bringen und der Bauer nur noch eine bestimmte auf die Pflanzenart abgestellte zusätzliche Kunstdüngung vorzunehmen hat, dann ist das für beide Teile ein großer Erfolg.
    Professor Rebloh, Direktor des Hygienischen Instituts der Universität Münster, hat unmißverständlich erklärt, daß es aus hygienischen Gründen unbedenklich ist, Klärschlamm auf den Acker zu bringen. Ja, er stellt mit großem Bedenken als Hygieniker fest, daß die Begründung zum Abfallbeseitigungsgesetz eine Reihe von mißverständlichen Formulierungen ¡enthält, auf Grund deren er die Gefahr sieht, daß die wichtigsten und wertvollsten Bestimmungen des Gesetzes nicht klar genug durchgeführt werden können.

    (Abg. Konrad: Das ist doch geklärt!)

    In dem besonderen Teil der Begründung sind vom hygienischen Standpunkt aus die Klärschlammbehandlungen unberechtigt in Mißkredit gebracht worden.

    (Abg. Konrad: Was sollen denn diese ollen Kamellen! Sie sind in der Arbeitsgruppe geklärt!)

    Zur Erhaltung oder Intensivierung dieser billigsten und besten Form der Klärschlammbeseitigung ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine besondere Vorbehandlung des Klärschlamms vor dem Ausbringen auf landwirtschaftliche Flächen, vor allem auf Grünland, angezeigt ist. Wenn man sich auf Grund einer sorgfältigen Absatzanalyse für die Verwertung des Schlamms in flüssiger Form entschieden hat, kann eine thermische Vorbehandlung nach Art einer Pasteurisierung eine genügende Sicherheit bieten, den Klärschlamm ganzjährig, d. h. praktisch ohne Karenzzeit, auch auf Weideflächen aufzubringen. Schlammproben, auf 60 bis 62 Grad pasteurisiert, erwiesen sich bereits nach fünf Minuten Dauer der Einwirkung frei von Salmonellen. Zysten von Entamoeba histolytica, dem Erreger der Amoebenruhr, waren nach fünf Minuten bei 50 Grad abgetötet. Meine Damen und Herren, ich könnte die Reihe dieser Beispiele fortführen, um Ihnen den Beweis anzutreten, daß die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm völlig ungefährlich ist.
    Lassen Sie mich schließen. Eine preiswertere Methode zur Beseitigung von Klärschlamm gibt es nicht. Man hilft der Landwirtschaft, Kosten zu sparen und den Nitrit- und Nitratgehalt in Boden und Grundwasser zu verringern. Fürwahr Gründe genug, die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm zu fördern, wo immer man kann!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)