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ID0617502000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Seefeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dieser Debatte unter europäischen Aspekten einen kurzen Beitrag leisten.
    Das Abfallbeseitigungsgesetz ist sicher in erster Linie ein nationales Gesetz. Es soll Regelungen bringen, die verhindern, daß die Bundesrepublik zu einem ungeordneten Müllplatz mit erheblichen Gefahren für die Bürger wird. Das Abfallbeseitigungsgesetz geht jedoch über die bloße Anordnung zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung und zur Planung von Anlagen und Plätzen hinaus. Es will bewußt in den Wirtschaftsprozeß eingreifen, um schon die Entstehung von Müllbergen aus Verpakkungen und Behältnissen zu verhindern und Gefahren bei der Beseitigung von Kunststoffen zu vermeiden. Es wird uns durch Transport- und Grenzregelungen vor gefährliche Importe oder gefährliche Transporte schützen helfen.
    Damit verläßt auch das Abfallbeseitigungsgesetz den nationalen Rahmen und wird ein Beitrag zu einer europäischen Umweltkonzeption. Hier liegt jedoch eine Gefahr, weil die Bundesrepublik erneut zu einem Vorreiter im Umweltschutz in Europa wird. Unsere Partner in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben entweder überhaupt keine umfassenden Bestimmungen über die Abfall-



    Seefeld
    beseitigung, oder es fehlen zumindest so tiefgreifende Regelungen wie Produktionsbeschränkungen oder Produktionsverbote.
    Die Erfahrungen mit dem Benzinbleigesetz haben jedoch gezeigt, daß wir schon mit Einzelmaßnahmen keine Begeisterung bei der EWG-Kommission auslösen, sondern daß diese derartigen Maßnahmen mit großen Vorbehalten gegenübersteht. Für das Benzinbleigesetz ist folgende Einstellung bezeichnend — hier darf ich aus einer Antwort der Kommission zitieren, die ich vor wenigen Tagen auf eine Anfrage vom Mai 1971 erhalten habe —:
    Die auf nationaler Ebene isoliert erlassenen deutschen Gesetzesvorschriften können nach Ansicht der Kommission ungünstige Folgen für die Freiheit des innergemeinschaftlichen Handels bei den betroffenen Erzeugnissen haben.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Besonders die Bestimmung, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 1976 der zulässige Bleigehalt auf 0,15 g/l begrenzt wird, könnte nach den derzeitigen Kenntnissen und nach den Informationen, über die die Kommission gegenwärtig verfügt, ein erhebliches Hemmnis für den freien Warenverkehr im Sinne von Art. 30 ff. des Vertrages darstellen.
    Meine sehr verehrten Kollegen, ich fürchte, eine ähnliche Stellungnahme droht uns auch für den neuen Gesetzgebungsbereich; denn die Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Verkehr und mögliche Produktionseinschränkungen und -verbote greifen tatsächlich erheblich tiefer in den Wirtschaftsprozeß ein als die Einzelmaßnahmen des Benzinbleigesetzes.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)

    Droht aber hier nun wieder eine ähnliche Stellungnahme und fällt sie beim Bundesimmissionsschutzgesetz vielleicht noch stärker aus, so müssen wir als nationales Parlament und unsere Bundesregierung geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergreifen.

    (Sehr wahr! Bei der CDU/CSU.)

    Uns sollte es fernliegen, im Umweltschutz als Vorreiter und Schulmeister der anderen Mitglieder der Gemeinschaft aufzutreten. Es muß jedoch klargestellt werden, daß derjenige, der Fragen des Umweltschutzes in erster Linie danach beurteilt, ob sie den Warenverkehr behindern, und gleichzeitig nur gemeinsame Initiativen aller Länder fordert, uns im Grunde im Umweltschutz nicht weiterhilft.
    Wir legen unseren Bürgern, der Wirtschaft und den Gemeinden mit dem allmämlich Gestalt annehmenden Umweltrecht erhebliche Lasten auf, die nach den Aussagen der Betroffenen in unserem Lande zu Wettbewerbserschwerungen führen. Es wirkt daher für mich wenig überzeugend, wenn die EWG-Kommission hieraus Wettbewerbsvorteile für unsere nationale Wirtschaft andeuten will. Für mich spricht aus den Worten der Kommission eher eine falsche, eine überholte Auffassung vom Umweltschutz und eine zu starke Glorifizierung eines uneingeschränkten Wirtschaftswachstums. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Bevölkerung in den Mitgliedsländern ähnlich wie die Kommission denkt; denn die Diskussion in den Niederlanden, aber auch in den anderen Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zeigen auch dort eine starke und zunehmende Aufgeschlossenheit gegenüber dem Umweltschutzgedanken.
    Wir, meine sehr verehrten Kollegen, sollten daher unsere Bemühungen im Umweltschutz, wie sie auch hier im Abfallbeseitigungsgesetz wieder deutlich werden, nicht verbergen, sondern die eingeschlagene Politik mutig und unerschrocken fortsetzen.
    Ich habe soeben erwähnt, daß sich die Bundesrepublik bei verschiedenen Fragen des Umweltschutzes in Europa als Vorreiter betätigt hat. Das ist richtig, und trotzdem bleibt die Frage, ob wir denn schon tatsächlich genug tun und ob man nicht in verstärktem Maße auf weitere Aktivitäten drängen muß. Allerdings besteht kein Zweifel mehr darüber, daß nationale Lösungen auf weite Sicht gesehen immer nur Teillösungen sein werden,

    (Abg. Dr. Jahn [Braunschweig] : Sehr wahr!)

    denn gerade auf diesem Gebiet ist Internationalität keine Phrase, sondern eine zwingende Notwendigkeit.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Ich freue mich, daß auch Herr Bundesminister Genscher bei seinen Bemerkungen vorhin betont hat, daß er in dieser Frage so denkt wie die Mehrheit des Hauses und ich.
    In der zuvor zitierten Antwort auf eine von mir an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gerichtete Frage wird zum Beispiel gesagt, daß die Kommission Umweltschutz und Umweltsanierung für Ziele von ebenfalls wichtigem Interesse für die ganze Gemeinschaft hält. Doch schon der dann folgende Satz geht weg von der Deklamation zum, wie ich vorerst fast meinen möchte, absoluten Nichtstun. Er heißt nämlich: „Es ist wesentlich, daß die zu treffenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den gesteckten Zielen stehen" . An einer anderen Stelle heißt es, daß sich die Kommission voll und ganz der besonderen Bedeutung bewußt ist, die der Verwirklichung eines so lebenswichtigen Zieles wie dem des Umweltschutzes und der Umweltsanierung zukommt, das eines der Hauptanliegen aller Industrieländer ist und für das die öffentliche Meinung dringende und wirksame Maßnahmen fordert.
    Ich möchte hier nicht in ein allgemeines Geklage gegenüber der Brüsseler Kommission eintreten, auch wenn sich die von dieser Kommission genannten Ziele auf Begriffe wie „Prüfung", „Untersuchung", „Suche nach bestimmten Verfahren" usw. usf. beschränken. Daraus muß doch wohl entnommen werden, daß auch die Kommission außer gutem Willen zunächst nicht allzuviel anzubieten hat. Trotz allem möchte ich wiederholen, daß die Bundesregierung ihre Bemühungen fortsetzen und sowohl hier



    Seefeld
    bei uns in der Bundesrepublik als auch im Ministerrat unermüdlich im begonnenen Sinne weiterarbeiten sollte. Dabei muß unterstrichen werden, daß wir nationale Alleingänge zwar nicht als ideal, jedoch im jetzigen Stadium noch als notwendig erachten müssen. Auf jeden Fall bleibt unbestritten: Wir suchen die Zusammenarbeit, und alle Nationalstaaten müssen zum Handeln und zur engen Kooperation aufgefordert werden. Resulutionen internationaler Organisationen und Institutionen allein helfen uns nicht weiter, wenn nicht Taten folgen. Alle verantwortlichen Politiker innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und darüber hinaus in Europa müssen begreifen: Umweltschutz ist europäische Innenpolitik! Angesichts der europäischen, ja der Weltproblematik des Umweltschutzes sollten wir daher unsere Maßnahmen und auch diese Debatte über unsere Grenzen hinaus wirken lassen. Wir — und hier spreche ich besonders auch meine Kollegen im Europäischen Parlament an — sollten unsere Gedanken und Maßnahmen stärker als bisher im europäischen Bereich vertreten.
    Der Umweltschutz duldet keine Grenzen. Er duldet auch keinen weiteren Zeitaufschub.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren- das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jahn (Braunschweig).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Edgar Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zum Abfallbeseitigungsgesetzentwurf aus der Sicht der Harmonisierungsberatungen des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission, und das aus zwei Gründen: erstens, weil dieser Gesetzentwurf die EWG anspricht, und zweitens, um den Stand der Beratungen in Brüssel und Luxemburg hier deutlich zu machen. Ich darf dies in meiner Eigenschaft als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Fragen des Umweltschutzes und der Umweltpolitik tun, und ich möchte hier zu dem, was mein Kollege Seefeld zur Frage der Kommission gesagt hat, ein Wort zur Ergänzung sagen.
    Wir haben gestern und in den letzten Wochen mehrfach die Thematik Umwelt anläßlich der ersten Grundsatzverordnung vordiskutiert und werden uns im April im Europäischen Parlament mit dieser Vorlage befassen. Ich darf sagen, daß nach sehr hartem Ringen die Kommission auf wesentliche Gesichtspunkte eingegangen ist, die Sie hier zum Ausdruck gebracht haben. Ihre Kritik war berechtigt. Aber sie ist eingeschränkt. Wir sehen heute die Schwierigkeiten im wesentlichen beim Rat. Wir kennen die neuralgischen Punkte, die dort immer wieder auftreten, wenn es sich um Gemeinschaftsregelungen handelt.
    Meine Damen und Herren, der Umweltschutz — und das haben wir hier mehrfach bestätigt — ist keine nationale Frage allein. Er ist eine Gemeinschaftsaufgabe und zugleich eine Frage der inter-
    nationalen Politik. Er geht auch weit über die Gemeinschaft hinaus. Wir wissen, daß sich nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch der Europarat und auch andere internationale Organisationen damit befassen.
    Lassen Sie mich kurz zu § 1 Abs. 5 des Gesetzentwurfs Stellung nehmen, in dem die Frage der Verunreinigung der Gewässer angesprochen wird. Das ist einer der Kernpunkte, der uns insgesamt in der EWG anspricht. Wir werden beim Wasserreinhaltungsgesetz auf diese Frage zurückzukommen haben. Es wird mit Recht, meine Damen und Herren Kollegen, darauf hingewiesen, daß Gewässerbenutzung in ihren verschiedenen Formen, nicht zuletzt das Einleiten oder Einbringen von Stoffen, zu den Produktionsgrundlagen vieler Wirtschaftszweige gehört.
    Bei der Abfallbeseitigung kommt das Problem der Wettbewerbsverzerrung, das mein Kollege Seefeld ebenfalls angesprochen hat und auf das wir im Europäischen Parlament besonders zu achten haben, um unsere eigenen Interessen vernünftig zu plazieren, und das bei allen Gemeinschaftsregelungen ebenso auf uns zu wie bei der Reinhaltung der Luft. Bei diesen Fragen — also Abfallbeseitigung, Gewässerschutz und Luftreinhaltung — handelt es sich um Probleme, die europäisch in Angriff genommen werden müssen mit dem Ziel, die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten von vornherein zu harmonisieren.
    Lassen Sie mich einige Gesichtspunkte der überregionalen Abfallbeseitigungsproblematik hier aufzeigen. Die Reinhaltung der Gewässer durch die Beseitigung von Abfallstoffen — ich darf in diesem Satz alles zusammenfassen, was in diesen Komplex gehört — ist eine Aufgabe nicht nur der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur der EWG, sondern aller Staaten. Ein Blick auf die Karte, ein Blick auf die Küstenbereiche zeigt die übernationale Bedeutung. Ich denke an die Reinhaltung der Nordsee. Ab 1. Januar 1973 ist die ganze Nordsee EWG-Küstenregion. Ich denke an den Vertrag von Oslo, in dem die Atlantikanrainer sich in gewissen Schwerpunkten verpflichteten, für die Reinhaltung der Meere und ihrer Küsten Verantwortung zu übernehmen. Das geht auch uns an, vor allem auch unsere Schiffahrt, wie wir wissen.
    Lassen Sie mich hier, wenn auch im entfernten Sinne, vom Natur- und Landschaftsschutz sprechen. Die Küsten sind Erholungsgebiete, sowohl an der Ostsee als auch an der Nordsee, am Atlantik und im Mittelmeerbereich. Alle diese Gebiete gehören zum Gemeinschaftsraum der EWG. Die Frage bleibt offen: Worunter fällt diese Region, unter Naturschutz oder Landschaftspflege? Wir haben diese Frage in der Diskussion hier erörtert. Wir sollten darüber nicht streiten. Wir sind uns alle sicher darüber einig, daß diese Frage in die europäische Verantwortung und damit in den Harmonisierungszwang fällt. Was wir wollen, ist die schadlose Beseitigung von Abfallstoffen. Wir wollen keine Ablagerung auf dem Land, aber auch nicht an den Flußufern und den Küstenstrichen. Diese Art Abfallbeseitigung erfolgt heute direkt und indirekt durch Dreckpipelines, die kon-



    Dr. Jahn (Braunschweig)

    trolliert und unkontrolliert z. B. über den Großtransporter „Flußsystem" über die Grenzen hinweg und an die Küsten heran und auf die Küsten herauf den Abfall transportieren.
    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir wurden alle vom Unbehagen geschüttelt, als wir von dem Plan und dann vom Bau der holländischen Dreckpipeline überdimensionaler Größenordnung hörten. Sie wissen alle von den schwierigen, langwierigen Verhandlungen auf bilateraler und multilateraler Ebene, um den Schmutz dieser Pipeline unschädlich zu machen. Die Kollegen des Europäischen Parlaments aus allen Parteien haben sich in dieser Frage im Sinne des Umweltschutzes gegen eine unverständliche Eigenwilligkeit eines Mitgliedstaates gewandt. Wir alle können uns heute den Erfolg teilen. Die Abfall- und Schlammstoffe werden vor Einleitung in die Pipeline geklärt, so daß keine Verunreinigung der Gewässer und Küsten eintritt. Diese Entscheidung ist in der letzten Woche praktisch gefallen.
    Wir wissen heute, daß unzählige Abfallstoffe unmittelbar in die Flüsse und das Vorland der Küstengebiete geleitet werden. Ganze Küstenstriche sind für Erholung und alles, was mit Naturschutz und Landschaftsschutz zusammenhängt, nicht mehr brauchbar. Es sind Hunderttausende — Hunderttausende, meine Damen und Herren Kollegen! — Verschmutzungsrohre, die weggeräumt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn nicht nur alle gemeinsam guten Willens sind, sondern wenn strenge Verordnungen mit empfindlichen Strafen hinter den Abfallreinigungsprogrammen stehen. Strenge Strafen und hartes Vorgehen hat gestern auch der Sozial- und Gesundheitsausschuß des Europäischen Parlaments in diesen Fragen gefordert. Man solle sich nicht nach der geringsten Ordnungsstrafe richten, sondern nach der härtesten, die bereits in einem Land festgelegt ist.
    Ohne Harmonisierung der Abfallgesetzgebung werden wir aber auf diesem Sektor, der das ganze Gebiet der EWG erfaßt, wenig Erfolg haben. Die EWG weist darauf hin — und mein Kollege Seefeld hat das unterstrichen —, daß isolierte gesetzgeberische Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten zur Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung usw. unterschiedliche Kostenbelastungen und damit Wettbewerbsverzerrungen und neue Hindernisse für die gesamte EWG und für den Handelsverkehr verursachen können, so daß die Maßnahmen, die wir heute treffen, immer wieder integriert, d. h. im Gemeinschaftsrahmen gelöst werden müssen. Vom europäischen Standpunkt aus halten wir es für unerläßlich, daß die Kommission im Rahmen der Gemeinschaft sowie in Verhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern, den Drittländern und den internationalen Organisationen anstrebt, daß die Gemeinschaftsregelungen im Bereich der Abfallbeseitigung — darum geht es heute besonders — auf möglichst weite Gebiete der Erde ausgedehnt werden.
    Daraus mögen Sie ersehen, meine Damen und Herren, daß dieses Gesetz und die Grundgesetzänderung, die wir soeben für den Umweltschutz beschlossen haben, zur rechten Zeit kommen. Mit dieser Entscheidung gehen wir voran. Es wird der Weg zur Erleichterung der Harmonisierung des Gesetzgebungswerks in der Gemeinschaft beschritten. Wohl im Namen aller Kollegen dieses Hauses, die im Europäischen Parlament für die Integration und die politische Union arbeiten, darf ich dem Haus eine Bitte vortragen, die ich in einem Satz zusammenfasse: Bitte helfen Sie mit, daß wir auf diesem Sektor einer großen Gemeinschaftsaufgabe — sie ist eine der größten, die wir haben, auch in der EWG —, bei der wir in allen Ländern am Anfang des Gesetzgebungswerks stehen, durch Zusammenarbeit der Regierungen im Rat keinen partikularen Gesetzestorso, sondern ein aus kooperativer Zusammenarbeit entstandenes Gemeinschaftswerk schaffen, mit dem wir vor unseren Menschen und den Völkern Europas bestehen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abeordneten der SPD.)