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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
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    Rede von Klaus Konrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der SPD habe ich folgende Erklärung abzugeben.
    Seit die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 die Lösung der Umweltprobleme als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit bezeichnet hat und seit der Deutsche Bundestag bei der Beratung vom 16. Dezember 1970, die eine Große Anfrage und einen Antrag zum Umweltschutz betraf, bei der ersten Lesung des Abfallbeseitigungsgesetzes am 22. September 1971 und endlich bei der Aussprache über das Umweltprogramm der Bundesregierung am 3. Dezember 1971 in aller Breite und Tiefe sich mit Fragen des Umweltschutzes beschäftigt hat, ist deutlich geworden, daß die Zuständigkeitsregelung und die Koordinierung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits nicht nur unbefriedigend sind, sondern dringend der Verbesserung bedürfen. Diese Erkenntnis ist im Hause allgemein und ohne
    Einschränkung auf eine Fraktion vorhanden oder gewachsen.
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind die staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Umweltschutz fehlte bisher ganz oder ergab sich bestenfalls aus dem Sachzusammenhang. Das gilt insbesondere für die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis.
    Die Achtung vor der Verfassung verlangt, daß die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nur dann geändert wird, wenn wirklich schwerwiegende Argumente eine solche Änderung zwingend verlangen. Für Rechtsvorschriften zum Schutz gegen umweltschädliche Produktionsverfahren und Erzeugnisse und auch gegen die immer störender und gefährlicher werdenden Abfälle wird sich diese Ausnahme bejahen lassen. Es ist daher vernünftig, mit der Vorlage auf Drucksache V1/2947 den Anfang zu einer Konzentration der Gesetzgebung über den Umweltschutz beim Bund zu machen. Punktuelle Grundgesetzänderungen unterliegen zwar einer ständigen, gelegentlich auch nicht unberechtigten Kritik. Aber beim Umweltschutz sollte die historische Entwicklung zu einem breiten Verständnis dafür beitragen, daß die auf wenige Wörter beschränkte Änderung des Verfassungstextes einer bedeutenden Entwicklung Raum gibt.
    Als das Grundgesetz geschaffen wurde, waren Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung noch nicht als eigenständige Aufgaben erkannt, sondern wurden als Sonderfragen des Gewerberechts oder des Nachbarrechts, die mit Hilfe des Polizeirechts gelöst werden könnten, verstanden. Bei der Abfallbeseitigung bestand eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bund und den Ländern, ob eine Gesetzgebungszuständigkeit bereits aus Gründen des Sachzusammenhangs vorhanden war oder nicht. Erfreulicherweise konnte in den Beratungen des Rechtsausschusses aus zwei Vorlagen die Zuständigkeit des Bundes für die konkurrierende Gesetzgebung für Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung entwickelt werden.
    Wie der Deutsche Bundestag diese neu gewonnene Zuständigkeit bei der Abfallbeseitigung nutzen wird, ergibt sich aus dem heute zur zweiten und dritten Beratung anstehenden Abfallbeseitigungsgesetz. Es hat im Innenausschuß allgemeine Zustimmung gefunden und wird diese hoffentlich auch beim Bundesrat finden. In derselben sachdienlichen und behutsamen, aber auch energischen Weise, in der der Innenausschuß das Abfallbeseitigungsgesetz beraten und einstimmig verabschiedet hat, soll auch an das Immissionsschutzgesetz herangegangen werden.
    Die bisherigen Ergebnisse, die der Deutsche Bundestag in der Umweltschutzgesetzgebung erzielt hat, beweisen, daß grundsätzlich die Einigung in allen wichtigen Fragen angestrebt und daß insbesondere auch auf die Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den Bundesländern größter Wert gelegt wird;



    Konrad
    denn wir wissen, daß im Umweltschutz der Vollzug der Gesetze nicht minder wichtig ist als die Beschlußfassung darüber. Daß es bisher gelungen ist, in dieser Gesetzgebung 'eine breite Basis gegenseitigen Vertrauens zu gewinnen und zu erhalten, läßt uns auf einen guten Fortgang der weiteren Beratungen hoffen.
    Es soll aber gerade bei der heute anstehenden Grundgesetzänderung nicht verschwiegen werden, welche wertvollen Vorarbeiten die Länder durch ihre Gesetzgebung im Immissionsschutz und bei der Abfallbeseitigung teilweise geleistet haben. Das, was auf ihrer Ebene weiterhin zu tun bleibt, wird weder durch die Grundgesetzänderung noch durch die beiden bereits erwähnten Bundesgesetze geschmälert.
    Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag sieht in der — wenn auch gegenüber den Ursprungsvorlagen eingeschränkten — Grundgesetzänderung einen zukunftsträchtigen Fortschritt, der sowohl für große Industriebereiche als auch für den einzelnen Bürger den Erlaß klarer und bundeseinheitlich geltender, gerechter Gesetze ermöglicht. Die Fraktion der SPD stimmt der Vorlage zu.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete von Thadden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz-Lorenz von Thadden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hause liegt das 30. Gesetz zur Änderung unserer Verfassung, des Grundgesetzes, vor. Das gibt mir Veranlassung, zunächst ein Wort der Sorge und der Mahnung zu diesem Tatbestand zu sagen; denn niemand, der auch nur einmal, sei es mit einem Professor des Staatsrechts, sei es mit einem Anwalt, gesprochen hat, kann übersehen, daß es so gut wie niemanden mehr in der Bundesrepublik Deutschland gibt, der über einen vollständigen Text unserer derzeit geltenden Verfassung verfügt. Dies bedeutet, daß wir uns immer wieder zu fragen haben, ob das Stückwerk, das wir hier verrichten — Sie werden nachher hören, daß meine Fraktion dem Anliegen zustimmt —, die Bemühung um eine kontinuierliche grundsätzliche Überprüfung unseres Grundgesetzes ersetzen kann.
    Ich möchte deswegen namens meiner Fraktion diejenigen Damen und Herren, die sich damit beschäftigen, eine Totalrevision unserer Verfassung vorzubereiten, ermutigen, ihre Gedankengänge nicht nur fortzusetzen, sondern sich von der grundsätzlichen Zustimmung dieses Hauses getragen zu wissen; denn es hat auf die Länge der Zeit keinen Zweck, wenn wir lediglich nach den uns jeweils deutlich werdenden Notwendigkeiten einer Änderung verfahren und nicht prüfen, ob in Zukunft dem Rechtsstaat nicht besser damit gedient ist, wenn wir ein revidiertes Grundgesetz haben, bei dem wir die Bestimmungen vielleicht etwas flexibler fassen, so daß nicht jedes einzelne Wort darauf hin abgeklopft werden muß, ob ein notwendiges Gesetzes-vorhaben dadurch gerade noch gedeckt wird oder nicht. Ich meine, die Enquete-Kommission, bei der ich insbesondere die Verdienste der Kollegen Dr.
    Lenz und Dr. Schäfer hier ausdrücklich einmal hervorheben möchte, ist auf dem richtigen Weg, wenn sie nach dieser Fortentwicklung unserer Verfassung in das neue Jahrtausend hinein sucht. Das ist das eine.
    Das zweite: Wenn wir heute zustimmen, bedeutet das keine Aufgabe des Standpunktes der CDU/ CSU, daß wir nur dann zustimmen, wenn wir gleichzeitig bei einer Verfassungsänderung übersehen können, was in der Ausführung daraus gemacht werden soll. Allerdings ist die Frage, die uns hier heute beschäftigt, von einer so großen Dringlichkeit, daß wir Bedenken zurückgestellt haben. Mein Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, daß die Vorarbeiten zu dieser Verfassungsänderung um mehrere Jahre weit zurückreichen. Ich brauche das deswegen hier nicht zu vertiefen, sondern möchte nur an Hand von drei Beispielen die Notwendigkeit der Änderung des Grundgesetzes verdeutlichen. Erstes Beispiel: Abfallbeseitigung. Wenn, wie wohl heute allgemein bekannt ist, innerhalb von wenigen Jahren der Schutt des Abfalls von 200 000 auf 350 000 cbm angewachsen ist, macht allein das schon deutlich, welche Riesenproblematik auf uns zukommt.
    Um ein Beispiel aus der Verschmutzung unserer Luft zu nehmen: wenn ein einziges Düsenflugzeug bei 'einem Start soviel Sauerstoff verbraucht, wie 17 000 ha unseres Waldgebietes an Sauerstoff liefern, macht auch dies wiederum deutlich, daß die Frage der Luftverschmutzung, der Luftverunreinigung von ganz erheblicher Bedeutung ist. Oder wenn, um ein Beispiel aus der Lärmbekämpfung zu erwähnen, es passiert, daß, nachdem man einmal in einem Laden, in dem mit Schreibmaschinen gehandelt wird, neue Lärmschutzeinrichtungen überprüft hat, beim Ausprobieren der Schreibmaschinen die Tippfehler um 28 % zurückgehen, so ist dies wiederum ein Beispiel dafür, in welch hohem Maße der Lärm die menschliche Leistungsfähigkeit anrühren, ja schädigen kann. Das haben unsere Vorfahren übrigens manchmal besser als spätere Generationen gewußt. In Amsterdam hat man bereits im 17. Jahrhundert bestimmte Handwerke, die mit besonderer Lärmerzeugung verbunden waren, außerhalb der Wohngebiete angesiedelt — etwas, woran sich spätere Generationen dann ruhig hätten erinnern können.
    Meine Damen und Herren, wir brauchen also diese Grundgesetzänderung. Ich möchte aber namens meiner Freunde sagen: Grundgesetzänderungen und Ausführungsgesetze allein genügen auf keinen Fall. Was wir zusätzlich brauchen und was von diesem Hause nicht erzwungen werden kann, ist erstens eine Bewußtseinsänderung in unserer Bevölkerung, damit man nicht nur auf Strafen, auf Antriebe reagiert, sondern von sich aus handelt. Ich meine deshalb, daß wir einmal zwei Gruppen ausdrücklich hervorheben und ihnen unseren Dank aussprechen sollten, zum einen die gar nicht so seltenen Gruppen in unserer Jugend, die sich freiwillig, aus eigenem Antrieb heraus, und zwar ohne Bezahlung, darum bemühen, unsere Landschaft wieder sauberer zu machen. Zum anderen, meine ich, verdienen auch diejenigen ein Wort der Anerkennung, die auf örtlicher Ebene dem Lärm, beispiels-



    von Thadden
    weise auf kleineren Flughäfen, entgegentreten. Ich weiß, daß unseren Behörden solche Proteste in Form von Unterschriftensammlungen und dergleichen nicht immer lieb sind. Andererseits verrät diese wache Aufmerksamkeit für den wachsenden Lärm, der beispielsweise in der Nähe von Flughäfen besteht, daß in unserer Bevölkerung das Verständnis für die Gefahren des Lärms wächst.
    Das zweite, das ich hervorheben möchte — es mag sein, daß es später noch von anderer Seite angesprochen werden wird —, ist neben dieser Bewußtseinsänderung die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Ich komme selber aus einem Gebiet, das unmittelbar an der Grenze liegt. Wenn sich allein in einem Landkreis dort unten gleich an drei Stellen zeigt, wie notwendig es ist, daß man über die Grenzen hinweg zusammenarbeitet, dann ist im Blick auf das ganze Bundesgebiet wohl anzunehmen, daß sich die Probleme vervielfachen. Wir bitten deswegen von dieser Stelle aus unsere Freunde in den europäischen Parlamenten, der Frage einer Zusammenarbeit im Umweltschutz über die Grenzen hinweg ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU/CSU, die Mitte dieses Hauses, stimmt der Grundgesetzänderung aus Überzeugung zu. Sie weiß sich dabei von der Zustimmung nicht nur unserer Freunde im Lande, sondern aller Denkenden getragen. Wir erinnern daran, daß ein Mann, der auf dem Gebiet des Umweltschutzes seit zwei Jahrzehnten an führender Stelle tätig ist, nämlich der Schweizer Professor Walther, aus seinen Erfahrungen als Leiter der Psychiatrischen Universitätsklinik in Bern erklärt hat, es sei festgestellt worden, daß mehr und mehr Menschen, die den Kontakt zu einer gesunden Natur verloren haben, geschädigt werden. Wir wollen mit dieser Grundgesetzänderung einen Anfang machen, um diesen Gefahren besser entgegentreten zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)