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ID0617500200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Inhalt Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10113 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3086) und mit Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3166) Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10113 B Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (aus Drucksachen VI/1298, VI/2249); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2947 — Zweite und dritte Beratung — Konrad (SPD) 10115 B von Thadden (CDU/CSU) . . . 10116 A Genscher, Bundesminister . . . 10117 B Entwurf eines Gesetzes über die Beseitidung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3154) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . • . . . 10118 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10120 B Volmer (CDU/CSU) 10123 A Krall (FDP) . . . . . . . . 10125 B Seefeld (SPD) . . . . . . . . 10126 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10128 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 10129 C Genscher, Bundesminister . . . . 10129 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10131 A Agrarbericht 1972 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/3090, zu VI/3090) Ertl, Bundesminister . . . . . . 1 0132 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/ 1492, VI/ 1968, VI/3123) Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 10138 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10139 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Schulz [Berlin], Dr. Wagner [Trier], Roser, Dr. Hallstein, Majonica, Blumenfeld, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Böhme, Freiherr von Fircks, Geisenhofer, Frau Klee, Rommerskirchen, Schedl, Dr. Wittmann [München] u. Gen.) (Drucksache VI/3072) — Erste Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 10141 D Roser (CDU/CSU) 10142 D Dr. Apel (SPD) 10144 A Borm (FDP) 10146 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . 10146 D Scheel, Bundesminister . . . . 10148 B Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3207) Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Beschluß des Postverwaltungsrats betr. Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär 10150 A, B, C, D, 10151 A, B, C, D 10152 A, B, C, D, 10153 A, B, C, D, 10154 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 10150 B, C Weigl (CDU/CSU) 10150 D Dr. Apel (SPD) 10150 D Pieroth (CDU/CSU) 10151 A Breidbach (CDU/CSU) 10151 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10151 C Stücklen (CDU/CSU) . . 10151 D, 10152 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10152 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10152 C Vogt (CDU/CSU) 10152 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 10152 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 10153 A Looft (CDU/CSU) . . . . . . 10153 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 10153 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 10153 D Wende (SPD) . . . . . . . . 10153 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10154 A Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung sozialer Härten bei der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren Gscheidle, Staatssekretär . 10154 B, C, D, 10155 A, B, C, D, 10156 A, B, C, D, 10157 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 10154 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 10154 D Pieroth (CDU/CSU) 10155 A Looft (CDU/CSU) 10155 C Dr. Sperling (SPD) 10155 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10156 A Kiechle (CDU/CSU) 10156 A Peiter (SPD) . . . . . . . . 10156 B Dr. Apel (SPD) 10156 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10156 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10156 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10157 A Schmidt (Niederselters) (SPD) . . . 10157 B Wende (SPD) . . . . . . . . . 10157 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10157 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistik des Bundeskriminalamts betr. die bei Wirtschaftsstraftaten sich ergebende Schadenssumme und Konsequenzen hieraus Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10158 A, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10158 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Zulässigkeit der freiwilligen Vereinbarung einer höheren Miete Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10158 D, 10159 A, B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . 10158 D, 10159 A, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Wirtschaftslage der Verleger schöngeistiger Literatur Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10159 D, 10160 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . .10160 A, B Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Einnahmen der Geldinstitute aus Zinsen für die den Inhabern von Lohn- und Gehaltskonten eingeräumten Dispositionskredite Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10160 C, D 10161 A, B, C, D Hansen (SPD) 10161 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 10161 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 10161 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Behebung der kritischen Arbeitsmarktlage in Nordwest-Niedersachsen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10161 D, 10162 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . 10162 B, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 III Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10162 D Aktuelle Stunde Erhöhung der Postgebühren Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 10163 B Dr. Apel (SPD) 10164 B Ollesch (FDP) 10165 D Breidbach (CDU/CSU) 10167 A Gscheidle, Staatssekretär 10168A, 10177 D Wuttke (SPD) 10170 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 10171 B Stücklen (CDU/CSU) 10171 D Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 10173 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 10174 B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 10175 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 10176 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10178 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 10179 B Looft (CDU/CSU) . . . . . . . 10180 B Erklärung nach § 36 GO Stücklen (CDU/CSU) . . . . . . 10181 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 10181 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10183 A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947) 10183 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Auszahlung der Prämien für Hinweise zur Aufklärung von Verbrechen . . . . 10183 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Verbot der Benutzung von Spikes-Reifen nach dem 15. März . . . . . . . . 10183 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. einen Vortrag an der Universität Heidelberg über das Hochschulrahmengesetz 10184 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 10113 175. Sitzung Bonn, den 2. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 173. Sitzung, Seite 10026 B, Zeile 4 statt „und" : „auf" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 3. 3. Dr. Artzinger * 2. 3. Bals 3. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Fellermaier * 2. 3. Dr. Frerichs 2. 3. Dr. Furler 2. 3. Gerlach (Emsland) * 2. 3. Frau Griesinger 2. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Dr. Jungmann 3. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Kley 3. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 3. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 2. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Petersen 3. 3. Richarts * 3. 3. Rösing 3. 3. Dr. Schulze-Vorberg 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Dr. Seume 3. 3. Werner 2. 3. Dr. Zimmermann 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache VI/2947). Ich habe mich der Stimme enthalten, da ich zwar die vorgeschlagene grundgesetzliche Regelung für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bejahe, eine Bundeszuständigkeit für Abfallbeseitigung aber verneine. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/3196 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer kriminellen Tat gegeben haben, oft jahrelang auf die ausgesetzte Prämie warten müssen? ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen vorzubereiten, daß Burger, die zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen haben, die Belohnung schon vor dem Abschluß aller gerichtlichen Verfahren erhalten? Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Fälle bekanntgeworden, in denen Bürger, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer strafbaren Handlung gegeben haben, jahrelang auf die dafür ausgesetzte Geldbelohnung haben warten müssen. Es mag zutreffen, daß dies vereinzelt der Fall gewesen ist, da die von den einzelnen Ländern ihm Rahmen ihrer Justizhoheit erlassenen entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Zuerkennung und Auszahlung von ausgesetzten Belohnungen bis 1971 von dem rechtskräftigen Abschluß der Strafsache abhängig gemacht haben. Dabei ging man von der auch heute im Grundsatz noch zutreffenden Erwägung aus, daß erst mit der rechtskräftigen Erledigung einer Strafsache endgültig feststehe, ob die Mitwirkung der Privatperson, die für eine Belohnung in Frage kommt, zur Überführung oder Ermittlung des Täters oder zur Herbeitschaffung eines wichtigen Beweismittels geführt hat. 1971 haben die Landesjustizverwaltungen diese Verwaltungsvorschriften dann im wesentlichen übereinstimmend dahin geändert, daß in bestimmten Fällen die ausgesetzte Belohnung auch schon vor rechtskräftiger Erledigung der Strafsache gezahlt werden kann, so z. B. dann, wenn der Täter in erster Instanz verurteilt wurde und sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränkt hat. Soweit Belohnungen jetzt schon vor rechtskräftigem Abschluß der Strafverfahren gezahlt werden können, kommt dies dem Personenkreis zugute, der aktiv bei der Aufklärung eines Verbrechens oder der Ergreifung eines Beschuldigten mitgewirkt hat. So war es im Falle des Essener Großkaufmanns Albrecht sogar möglich, daß die für die Aufklärung der Entführung ausgesetzte Belohnung ausgezahlt werden konnte, nachdem die mutmaßlichen Täter ein Geständnis abgelegt hatten. Die Bundesregierung hält es daher im Augenblick nicht für erforderlich, erneut an die Landesjustizverwaltungen heranzutreten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des 10184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1972 Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 105 und 106) : Sind Behauptungen richtig, daß Autofahrer, die nach dem 15. März zurückkehren, die Spikes-Reifen bereits an der Grenze abmontieren müssen, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und, wenn ja, wie soll eine solche Vorschrift durchgesetzt werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Straßenzustand nicht vom Kalender, sondern von der Witterung abhängig ist? Der 15. März als Ende des Benutzungszeitraums für Spikes-Reifen gilt auch für Autofahrer, die aus dem Ausland heimkehren, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind allein die Länder zuständig. Es ist allerdings in der Regel nicht zu erwarten, daß die zuständigen Behörden der Länder (Polizei, Grenzkontrollstellen) wegen Verwendung von Spikes-Reifen ein Fahrzeug an der Grenze zurückweisen werden. Eine solche Zurückweisung wäre in einer Reihe von Fällen wohl auch kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vereinbaren. Die Frage, wie sich nach dem 15. März die Grenzkontrollstellen und die Polizei gegenüber Fahrzeugen mit Spikes-Reifen verhalten sollen, wird Anfang März bei einer Besprechung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Benutzung von Spikes-Reifen ohne Ausnahmegenehmigung nach dem 15. März ist ein bußgeldpflichtiger Tatbestand. Der 15. März wurde als Endtermin gewählt, weil nach allgemeiner Erfahrung vor diesem Zeitpunkt größere Behinderungen durch Glatteis im Straßenverkehr auftreten können, nach diesem Zeitpunkt in der Regel jedoch nicht mehr. Im übrigen wurde dieser Endtermin international abgestimmt und ist auch in der Schweiz, Italien und Frankreich verbindlich eingeführt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 29. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans {CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 60) : Hält die Bundesregierung die gleichmäßige Freiheit der Meinungsäußerung an deutschen Hochschulen, welche ihre Hörsäle den „Schwarzen Panthern" bereitwillig öffnen, für gesichert, wenn der Heidelberger Rektor den Wunsch eines Bundestagsabgeordneten, an der dortigen Hochschule einen Vortrag zu halten, in seinen Pressemitteilungen vom 14. Januar 1972 wie folgt bescheidet: „Die Forderung von Dichgans anzunehmen hieße (angesichts der Entwürfe Dichgans für ein Hochschulrahmengesetz), die Heidelberger Studentenschaft bewußt zu provozieren. Auf eine sachliche hochschulpolitische Auseinandersetzung kam es Dichgans, wie seinen eigenen Worten zu entnehmen war, nicht an. Er versuchte vielmehr deutlich, einen Beitrag zur Eskalierung in Heidelberg zu leisten", und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß zu nehmen, im Rahmen der Arbeit am Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes sicherzustellen, daß sich derartiges künftig nicht wiederholt? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung begründet gegenüber staatlichen Einrichtungen keinen Leistungsanspruch in dem Sinne, daß ein Auditorium für eine Meinungsäußerung zur Verfügung gestellt werden müßte. Der Rektor einer Hochschule ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Einladung an eine nicht zu den Hochschulmitgliedern gehörende Person eine Vortragsveranstaltung in der Hochschule zu organisieren. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn jeder Abgeordnete des Deutschen Bundstages seine Auffassung zu hochschulpolitischen Fragen in den Hochschulen selbst zur Diskussion stellen könntet auch wenn diese Auffassung nicht mit der Auffassung der Leitung der Hochschule übereinstimmt. Dies liegt auch im Sinne der Vorstellungen über die Stellung der Hochschule im Staat und ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft, wie sie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz zugrunde liegen. Diese Vorstellungen haben bereits in § 7 Abs. 1 Ausdruck gefunden.
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    Rede von Freiherr Otto von Fircks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt die Drucksache VI/3086 vor. Sie enthält eine systematische Ubersicht aller beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis zum 31. Dezember 1971 eingegangenen Petitionen. Der Gesamtstand der Petitionen beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf 16 124. Seit dem letzten, vom Kollegen Scheu vorgelegten Bericht hat die Anzahl der Neueingänge 1773 betragen.
    Die Neueingänge betreffen vornehmlich die Bereiche der Sozialversicherung, der allgemeinen inneren Verwaltung — insbesondere des öffentlichen Dienstrechts —, der Rechtspflege sowie des Lastenausgleichsrechts. Die Zahl der Eingaben ist hier unvermindert stark geblieben, ja, sie hat sich zum großen Teil sogar in einzelnen Bereichen erhöht. Ein Vergleich zwischen den im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen und den Eingaben der gleichen Zeit des Vorjahres ergibt sogar eine erhebliche Gesamtzunahme.
    Ein wesentlicher Grund dieser Entwicklung dürfte darin zu sehen sein, daß die Aktivität von Legislative und Exekutive gerade im Bereich der Sozialversicherung auf ein gesteigertes Interesse in der Bevölkerung trifft. Das Interesse ist besonders ausgeprägt in den Stadtregionen. Bezogen auf eine Million Einwohner steht Hamburg mit 389 Petitionen an der Spitze. Es folgen Berlin mit 387 und Bremen mit 255 Petitionen. Den Schwierigkeiten und Sorgen der Bürger in den Großstädten und Ballungsgebieten, deren Probleme gerade ältere Mitbürger ganz besonders treffen, muß daher, so meine ich, erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet werden.
    Eines der Probleme, das in der letzten Zeit den Petitionsausschuß wiederholt beschäftigt hat und dem zahlreiche Eingaben gewidmet sind, ist die Stichtagsregelung im Lastenausgleichsrecht. Von Abgeordneten des Petitionsausschusses ist bereits am 19. Juni 1970 ein Gesetzentwurf eingebracht worden, der die Einrichtung einer Stiftung für vertriebene Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen vorsah. Nach den Vorstellungen der Initiatoren des Gesetzentwurfs sollte für einzelne Fälle oder auch zahlenmäßig ganz kleine Gruppen, die auf Grund der bestehenden Kriegsfolgegesetze keine oder nicht ihrem Schicksal entsprechende Leistungen erhalten können, eine Förderung aus einer Stiftung gewährt werden. Diese sollte jedoch nur auf außergewöhnliche Härtefälle beschränkt sein und damit den zu fördernden Personenkreis einengen.
    Der Innenausschuß hatte nach seinem Antrag vom 2. Juni 1971 beschlossen, an Stelle der vorgeschlagenen Stiftung einen § 301 b in das Lastenausgleichsgesetz einzufügen, nach dem in außergewöhnlichen Härtefällen aus dem Härtefonds ein angemessener Ausgleich auf Grund von Richtlinien des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes oder mit dessen Zustimmung im Einzelfall gewährt werden könne. Mir ist weder verständlich, noch halte ich es im Hinblick



    Freiherr von Fircks
    darauf, daß diese Hilfe fast nur ganz alten Mitbürgern zugute kommen wird, für vertretbar, daß diese Initiativen des Petitions- und des Innenausschusses nicht zum Erfolg kommen, weil — soweit ich unterrichtet bin und es übersehen kann — der Haushaltsausschuß eine angeforderte Unterrichtung durch die zuständigen Ministerien seit jetzt acht Monaten nicht bekommt.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Die Entscheidung ist überreif!)

    Diese Regelung betrifft jedoch nicht jene Fälle, bei denen sich die Ablehnung der Gewährung von Leistungen aus den sogenannten Stichtagsbestimmungen ergibt. Abgesehen davon, daß es sich hier bei den Stichtagsregelungen um teilweise verhältnismäßig große Gruppen handelt, die noch weiter anwachsen, ist insoweit der gesetzgeberische Wille im Gesetz eindeutig zum Ausdruck gekommen, so daß in diesen Fällen von außergewöhnlichen Härten nicht gesprochen werden kann.
    Aus der Fülle der dem Petitionsausschuß vorliegenden Eingaben sind sechs Gruppen, die sich gegeneinander abheben, ersichtlich, die ich im folgenden kurz darstellen darf.
    Erstens. Die weitaus überwiegende Zahl der Fälle betrifft Eingaben von Erben Vertreibungsgeschädigter, die selbst nach dem 31. Dezember 1964 in Mitteldeutschland gestorben sind.
    Zweitens. Eng damit zusammen hängt die Gruppe der im Rentenalter stehenden Geschädigten, die aus Mitteldeutschland nunmehr ins Bundesgebiet gekommen sind, jedoch hier keine näheren Verwandten bis zur Seitenlinie dritten Grades haben, wie es der § 32 des Lastenausgleichsgesetzes fordert, oder überhaupt keine Verwandten haben, weil diese sich entweder noch in ihrer Heimat oder im Ausland befinden. Diesen älteren Geschädigten kann jedoch nicht zugemutet werden, in ihrem Alter und ohne die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen etwa zu ihren Kindern nach Amerika, Australien, Südafrika oder sonstwohin zu ziehen, — um nur diese Beispiele zu nennen. Eine Familienzusammenführung im Sinne des Gesetzes liegt in diesen Fällen jedenfalls auch nicht vor.
    Drittens. Eine zahlenmäßig nicht unerhebliche Gruppe betrifft wegen des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs auch die Vertreibungsgeschädigten, bei denen die Erben, meistens die Kinder der Geschädigten, zwar die Stichtagsvoraussetzungen für sich selbst erfüllen, jedoch wegen der Beschränkung der Erbenkette nicht in den Genuß von Leistungen kommen können, weil der unmittelbar Geschädigte in Mitteldeutschland gestorben ist, von seiner mit ihm lebenden Ehefrau sodann beerbt wurde und diese nachher ebenfalls dort verstarb. Hierbei ist nach der Stichtagsregelung insbesondere noch die Vorschrift des § 12 Abs. 7 des Lastenausgleichsgesetzes von Bedeutung.
    Viertens. Eine immer größer werdende Anzahl von Geschädigten wird auch davon betroffen, daß für die Gewährung von Leistungen ein Aufenthalt an einem bestimmten Stichtag und nicht während eines gewissen Zeitraums verlangt wird. Diese
    haben sich zwar unter Umständen sogar längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten, allerdings zwischen den jeweiligen Stichtagen, also vor 1960 bzw. zwischen 1960 und 1964, sind aber sodann ausgewandert. Sie haben ihre enge Beziehung zu Deutschland durch das Beibehalten der deutschen Staatsangehörigkeit und auch dadurch bekundet, daß sie jetzt im Alter nach Beendigung ihrer Berufstätigkeit in das Bundesgebiet zurückkehren und hier leben. Von Bedeutung ist hierbei auch, daß für Zonenschäden nicht die Regelung des Reparationsschädengesetzes gilt.
    Fünftens. Damit hängen zum Teil auch diejenigen Fälle zusammen, in denen der einjährige Aufenthalt vor den Stichtagen 1950 bzw. 1952 nicht erfüllt ist, wobei sich aber die Geschädigten nunmehr wieder im Bundesgebiet aufhalten bzw. hierher kommen würden, wenn eine entsprechende Regelung bestünde, durch die insbesondere ihre Versorgung sichergestellt wäre.
    Schließlich sechstens. Verhältnismäßig wenige Einzelfälle stellen diejenigen dar, in denen die Stichtage deswegen nicht erfüllt sind, weil sich der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt in einem zu den Aussiedlungsgebieten gehörenden Land befunden hat, das jedoch nicht das Vertreibungsgebiet des Geschädigten selbst ist. Ein Beispiel möge dies erläutern. Der nach Mitteldeutschland vertriebene Ostdeutsche hatte sich auf Grund eines Vertrages verpflichtet, mehrere Jahre in Jugoslawien zu arbeiten. Von dort gelang ihm dann nach dem Stichtag 1952 die Ausreise in das Bundesgebiet. Selbst nach dem Reparationsschädengesetz in der heutigen Fassung kann ihm keine Leistung gewährt werden. Sie können hieraus ersehen, meine Damen und Herren, daß diese Härten in einer so großen Zahl mit verschiedenen Ursachen auftreten — die allerdings begrenzt sind —, daß sie nur durch eine gesetzliche Regelung gelindert oder beseitigt werden können.
    Hierfür besteht eindeutig eine politische Notwendigkeit. Der Deutsche Bundestag hat daher anläßlich der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs des 23. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im November 1970 einstimmig einen Entschließungsantrag angenommen — er wurde hierbei vom Bundesrat unterstützt —, durch den die Bundesregierung ersucht wird, zu prüfen, welche Verbesserungen bzw. Vereinheitlichungen bei den verschiedenen Stichtagsregelungen im Lastenausgleichsgesetz und zahlreichen anderen Gesetzen, die damit zusammenhängen, im Hinblick auf eine endgültige Lösung der Kriegsfolgengesetzgebung vorgenommen werden können.
    Die hier dargestellten Probleme — die in Einzelfällen auf Grund von Petitionen bereits dem Bundesminister des Innern zur Ausführung dieses Entschließungsantrags als Material überwiesen wurden — sollten dazu beitragen, die Bundesregierung auch von hier aus nochmals darauf aufmerksam zu machen. Sie sollten aber auch den einzelnen Fraktionen eine Aufforderung sein, sich um eine beschleunigte und generelle Regelung zu bemühen. Die Zeit drängt, meine Damen und Herren,



    Freiherr von Fircks
    wenn wir nicht der Gefahr entgegensehen wollen, daß die Regelung, die wir eines Tages finden, ganz illusorisch ist, weil die mit dem Schaden unmittelbar in Beziehung stehenden Geschädigten dann bereits verstorben sind.
    Abschließend bitte ich Sie, meine Damen und Herren, den Ihnen in der Sammelübersicht 34 vorliegenden Anträgen des Petitionsausschusses zu den einzelnen Petitionen zuzustimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich verbinde die Aussprache zu den Punkten a, b und c dieses Tagesordnungspunktes. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich darf wohl davon ausgehen, daß Sie sämtlichen Anträgen der Ausschüsse zustimmen. — Das ist der Fall; dann haben Sie so beschlossen.
Ich rufe Punkt 29 a auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG — Umweltschutz)

— aus Drucksachen VI/1298, VI/2249 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/2947 —
Berichterstatter: Abgeordneter Konrad
Abgeordneter von Thadden (Erste Beratungen 87., 134. Sitzung)

Wir behandeln jetzt die Grundgesetzänderung und beraten das einfache Gesetz nachher.
Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Konrad und von Thadden für ihren Schriftlichen Bericht. — Die Berichterstatter wünschen das Wort nicht mehr zur Ergänzung.
Dann kommen wir zur Aussprache. Als erster hat das Wort der Abgeordnete Konrad.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Konrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der SPD habe ich folgende Erklärung abzugeben.
    Seit die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 die Lösung der Umweltprobleme als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit bezeichnet hat und seit der Deutsche Bundestag bei der Beratung vom 16. Dezember 1970, die eine Große Anfrage und einen Antrag zum Umweltschutz betraf, bei der ersten Lesung des Abfallbeseitigungsgesetzes am 22. September 1971 und endlich bei der Aussprache über das Umweltprogramm der Bundesregierung am 3. Dezember 1971 in aller Breite und Tiefe sich mit Fragen des Umweltschutzes beschäftigt hat, ist deutlich geworden, daß die Zuständigkeitsregelung und die Koordinierung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits nicht nur unbefriedigend sind, sondern dringend der Verbesserung bedürfen. Diese Erkenntnis ist im Hause allgemein und ohne
    Einschränkung auf eine Fraktion vorhanden oder gewachsen.
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind die staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Umweltschutz fehlte bisher ganz oder ergab sich bestenfalls aus dem Sachzusammenhang. Das gilt insbesondere für die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis.
    Die Achtung vor der Verfassung verlangt, daß die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nur dann geändert wird, wenn wirklich schwerwiegende Argumente eine solche Änderung zwingend verlangen. Für Rechtsvorschriften zum Schutz gegen umweltschädliche Produktionsverfahren und Erzeugnisse und auch gegen die immer störender und gefährlicher werdenden Abfälle wird sich diese Ausnahme bejahen lassen. Es ist daher vernünftig, mit der Vorlage auf Drucksache V1/2947 den Anfang zu einer Konzentration der Gesetzgebung über den Umweltschutz beim Bund zu machen. Punktuelle Grundgesetzänderungen unterliegen zwar einer ständigen, gelegentlich auch nicht unberechtigten Kritik. Aber beim Umweltschutz sollte die historische Entwicklung zu einem breiten Verständnis dafür beitragen, daß die auf wenige Wörter beschränkte Änderung des Verfassungstextes einer bedeutenden Entwicklung Raum gibt.
    Als das Grundgesetz geschaffen wurde, waren Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung noch nicht als eigenständige Aufgaben erkannt, sondern wurden als Sonderfragen des Gewerberechts oder des Nachbarrechts, die mit Hilfe des Polizeirechts gelöst werden könnten, verstanden. Bei der Abfallbeseitigung bestand eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bund und den Ländern, ob eine Gesetzgebungszuständigkeit bereits aus Gründen des Sachzusammenhangs vorhanden war oder nicht. Erfreulicherweise konnte in den Beratungen des Rechtsausschusses aus zwei Vorlagen die Zuständigkeit des Bundes für die konkurrierende Gesetzgebung für Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung entwickelt werden.
    Wie der Deutsche Bundestag diese neu gewonnene Zuständigkeit bei der Abfallbeseitigung nutzen wird, ergibt sich aus dem heute zur zweiten und dritten Beratung anstehenden Abfallbeseitigungsgesetz. Es hat im Innenausschuß allgemeine Zustimmung gefunden und wird diese hoffentlich auch beim Bundesrat finden. In derselben sachdienlichen und behutsamen, aber auch energischen Weise, in der der Innenausschuß das Abfallbeseitigungsgesetz beraten und einstimmig verabschiedet hat, soll auch an das Immissionsschutzgesetz herangegangen werden.
    Die bisherigen Ergebnisse, die der Deutsche Bundestag in der Umweltschutzgesetzgebung erzielt hat, beweisen, daß grundsätzlich die Einigung in allen wichtigen Fragen angestrebt und daß insbesondere auch auf die Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den Bundesländern größter Wert gelegt wird;



    Konrad
    denn wir wissen, daß im Umweltschutz der Vollzug der Gesetze nicht minder wichtig ist als die Beschlußfassung darüber. Daß es bisher gelungen ist, in dieser Gesetzgebung 'eine breite Basis gegenseitigen Vertrauens zu gewinnen und zu erhalten, läßt uns auf einen guten Fortgang der weiteren Beratungen hoffen.
    Es soll aber gerade bei der heute anstehenden Grundgesetzänderung nicht verschwiegen werden, welche wertvollen Vorarbeiten die Länder durch ihre Gesetzgebung im Immissionsschutz und bei der Abfallbeseitigung teilweise geleistet haben. Das, was auf ihrer Ebene weiterhin zu tun bleibt, wird weder durch die Grundgesetzänderung noch durch die beiden bereits erwähnten Bundesgesetze geschmälert.
    Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag sieht in der — wenn auch gegenüber den Ursprungsvorlagen eingeschränkten — Grundgesetzänderung einen zukunftsträchtigen Fortschritt, der sowohl für große Industriebereiche als auch für den einzelnen Bürger den Erlaß klarer und bundeseinheitlich geltender, gerechter Gesetze ermöglicht. Die Fraktion der SPD stimmt der Vorlage zu.

    (Beifall bei der SPD.)