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    Deutscher Bundestag 173. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 9941 A Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation 1972 (Drucksache VI/3080) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache M/3156) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksache VI/3157) — Erste Beratung —, mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland- und Außenpolitik (Drucksachen VI/2300, VI/2828) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen (Drucksache VI/1523) — Fortsetzung der Aussprache — Dr. Zimmermann (CDU/CSU) 9941 C Brandt, Bundeskanzler 9947 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9949 A Dr. Eppler, Bundesminister 9955 C Dr Czaja (CDU/CSU) 9960 D Dorn (FDP) 9966 C Katzer (CDU/CSU) 9969 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 9971 C Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) 9982 B Behrendt (SPD) 9985 A Dr. Mende (CDU/CSU) 9987 D Scheel, Bundesminister . 9989 B, 9998 A, 10000 D Dr Schroder (Düsseldorf) (CDU/CSU) 9995 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 9999 A Wehner (SPD) 10001 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10002 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 10003 B Wienand (SPD) 10003 B von Hassel, Präsident 10003 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Fragestunde (Drucksache VI/3165) Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haltung der Zeitschrift „Afrika heute" gegenüber der Afrikapolitik Portugals Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 10004 A, B, C, D, 10005 A Niegel (CDU/CSU) 10004 B Matthöfer (SPD) 10004 C Brück (Holz) (SPD) 10004 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Vergabe der Studienplätze für Pharmazie — Berücksichtigung des Ergebnisses des Vorexamens Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 10005 C, D, 10006 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 10005 D, 10006 A, C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Obligatorischer Unterricht in Fragen der europäischen Institutionen und der europäischen Integration Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 10006 D, 10007 A, B, C, D, 10008 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10007 A, B, C, D Dr. Slotta (SPD) 10008 A Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Zusätzliche Prüfung für Fahrer von Elektrofahrzeugen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10008 C, 10009 A Ollesch (FDP) 10009 A Nächste Sitzung 10009 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10011 A Anlagen 2 und 3 Anträge Umdrucke 260 und 261 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland- und Außenpolitik (Drucksachen VI/2700, VI/2828) 10011 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit französischen und mit osteuropäischen Institutionen 10013 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Lagerung von Atommüll in dem stillgelegten Salzbergwerk Asse II 10014 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Finanzsituation der Deutschen Studentenkrankenversicherung 10014 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Forschungsergebnisse des Atomschiffs „Otto Hahn" und Pläne bezüglich reaktorangetriebener Schiffe 10014 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Tendenz der Universitäten, „kleinere" Fächer zugunsten technischer oder „wichtigerer" Fächer einzuschränken 10015 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Gutachten und Forschungsaufträge der Bundesregierung für die Firma Infratest — Forschungsauftrag zum Problem der Effizienz der Forschungsprojekte der Gesellschaft für Kernforschung 10015 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. personelle Lage des Grenzschutz- Einzeldienstes im Flughafen Frankfurt 10015 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Zweckmäßigkeit der Errichtung getrennter Offiziers-, Unteroffiziers- und Soldatenheime 10016 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kreile (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 III betr. Anerkennung der Ableistung des Grundersatzdienstes eines Wehrpflichtigen amerikanischer und gleichzeitig deutscher Staatsangehörigkeit durch US-Militärdienststellen 10016 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Einrichtung eines Melde- und Alarmsystems zur Bekämpfung der Ölverschmutzung der Nordsee und der Auswirkungen von Tankerunfällen 10016 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Dauer der Bearbeitung von Fahrgelderstattungsantiägen bei der Bundesbahn 10017 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesautobahn Bonn—Emden 10017 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Niederselters) (SPD) betr. Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen durch herabfallende Ladungen, fehlerhafte Beladung und Überbesetzungen 10017 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Entrichtung der Paketzustellungsgebühr durch den Absender 10018 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Zusammenlegung von Telefonanschlüssen zu Zweieranschlüssen 10018 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Einschaltung einer Stellenanzeige der Bundespost im Organ einer Sozialistischen Basisgruppe 10019 B, Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Pressemitteilung des Verbandes der Postbenutzer über den Postscheckdienst 10019 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Postgebühren für die Benutzung von Funkgeräten durch im Unfallrettungsdienst tätige Organisationen 10019 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Besoldung der Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen 10019 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Gespräche zwischen Touristen aus der Bundesrepublik und griechischen Staatsbürgern als Anlaß für willkürliche Verhaftungen der griechischen Gesprächspartner 10020 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Besprechung der ersten Ausgabe des „Manager-Magazins" durch Staatssekretär Ahlers 10020 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Plan einer „Alpinen Superregion" 10020 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Schwächung der Verteidigungskraft der NATO durch die in Griechenland praktizierte Politik 10020 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Nachteile für ledige Angestellte mit nichtehelichen Kindern durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts 10021 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) betr. Inanspruchnahme von Flüchtlingen aus der „DDR" wegen nach ihrer Flucht entstandener Verbindlichkeiten 10021 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 betr. Anlagen zum Absaugen von Autoabgasen an Grenzübergangsstellen 10022 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Pensionierung von Beamten vor Vollendung des 65. Lebensjahres 10022 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Höhe der wegen Wasserverschmutzung verhängten Bußgelder 10023 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Zeitpunkt der Vorlage des Berichts der Kommission zur Neugliederung des Bundesgebietes 10023 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth .(CDU/CSU) betr Entschädigungsanträge von über 70 Jahre alten Antragstellern beim Ausgleichsamt Bad Kreuznach 10023 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Gesetzwidrigkeit des Films „Addio, Onkel Tom" 10024 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Förderung einzelner Projekte der elektronischen Datenverarbeitung 10024 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Dividendenzahlung an die Eigentümer der in die Ruhrkohle-Einheitsgesellschaft eingebrachten Zechen 10024 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Aufforderung zur Angebotsabgabe für Instandsetzungsarbeiten an den Truppenunterkünften in Baumholder 10025 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Frist für die Fertigstellung der Investitionen im Rahmen der Übergangsregelung für die Gewährung von Grenzlandsonderabschreibungen 10025 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Benachteiligung Bayerns durch Beschränkung der Brennrechtsvergabe an landwirtschaftliche Brennereien 10025 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. die derzeitigen Milcherzeugerpreise als Ausgangspunkt für die EWG-Agrarpreisverhandlungen 10026 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Bearbeitung der Anträge auf Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung durch die Bundesanstalt für Arbeit und Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge durch die Arbeitsämter 10026 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Möhring (SPD) betr. Ausdehnung der Kostenübernahme für Familienheimfahrten Wehrpflichtiger auf Transportmittel der Bundespost und Entschädigung bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen für Soldaten aus Einödstandorten 10027 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Abrundung der Einzugsbereiche von Kreiswehrersatzämtern 10027 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Maßnahmen gegen die Ausbeutung der Hilfsbereitschaft durch Pseudohilfsorganisationen 10027 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu den §§ 5 und 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes 10028 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 V betr. Bestrahlung von frischem Fisch zum Zwecke der Verlängerung der Haltbarkeit 10028 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die hygienischen Verhältnisse im Hamburger Zentralschlachthof 10028 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verkehrszählungen bezüglich der Belastung der Ortsdurchfahrt Raunheim (B 43) 10029 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert (SPD) betr. Linienführung der Odenwaldautobahn zwischen Hanau und Michelstadt — Pläne hinsichtlich der Autobahnzubringer für die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg 10029 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Bundesanteil am Programm der Länder über die Zuweisungen zum kommunalen Straßenbau für Bayern und Bau der Nord-Süd-Umgehung der Stadt Lohr 10029 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) betr. Bau einer Autobahn von Südbayern über Tirol nach Venedig 10030 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Standort des Verschiebebahnhofs München-Nord 10030 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bereitstellung von Mitteln für den Weiterbau der B 12 Kaufbeuren—Kempten und die Vorbereitung der Umgehung Kempten 10030 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Familienheimdarlehen für Bedienstete der Bundesbahn 10031 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. den weiteren Ausbau der B 38 zwischen Landau und Hochdorf-Assenheim 10031 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Wiedereröffnung der Strecke Zürich—Würzburg—Schweinfurt —Mellrichstadt—Erfurt--Berlin für den Schnellzugverkehr und Öffnung des Grenzübergangs Mellrichstadt für den Schienen- und Straßenverkehr 10031 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Ortsumgehung Schwebheim im Zuge der Bundesstraße 286 10032 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Gebührenfreiheit für den Notruf aus öffentlichen Telefonzellen und Wählen ohne Vorwahlnummer 10032 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Gebührenbefreiung für Funkanlagen des Deutschen Roten Kreuzes 10032 C Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Befreiung sozial Schwacher und Dauerkranker von den Telefongebühren 10033 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. endgültige Entscheidung über eine europäische Beteiligung am Raumtransportsystem der USA 10033 A Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und den osteuropäischen Staaten 10033 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Beschäftigung wissenschaftlicher Institute mit dein Problem. des Innovationsprozesses und Gründung eines Instituts für Innovationsforschung 10034 B Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Förderung einzelner Projekte im Rahmen des 3. Atomprogramms 10034 D Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. .Dichgans (CDU/CSU) betr. Sicherung der Studienplätze und der akademischen Arbeitsplätze bei einem Ansteigen der Zahl der Studierenden auf mehr als 50 % der Geburtsjahrgänge 10035 B Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Vorrang der Bauvorhaben für die Sicherung von Mindestkapazitäten in Ausbildungsbereichen und Forschungsvorhaben von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft 10035 D Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiep (CDU/CSU) betr. Höhe der deutschen Entwicklungshilfeleistungen im Jahre 1971 10036 B Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiep (CDU/CSU) betr. Aufgliederung der privaten deutschen Entwicklungshilfe im Jahre 1971 10036 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 9941 173. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage I Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Böhme 25. 2. Bredl 4. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich 25. 2. Draeger *** 25. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 4. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Kahn-Ackermann *** 26. 2. Lenze ( Attendorn) *** 25. 2. Mertes 25. 2. Frau Dr. Orth * 25. 2. Pöhler *** 25. 2. Richarts 25. 2. Rinderspacher *** 25. 2. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 25. 2. Seefeld * 25. 2. Dr. Seume 25. 2. Springorum * 25. 2. Werner 25. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 260 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland- und Außenpolitik (Drucksachen VI/2700, VI/2828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der erfolgreiche Abschluß der Beitrittsverhandlungen der Gemeinschaft mit Großbritannien, Dänemark, Norwegen und Irland sowie die währungs- und handelspolitischen Vereinbarungen mit den USA haben für den europäischen Zusammenschluß eine breitere Grundlage geschaffen. Der Beitritt neuer Länder bringt jedoch eine Reihe von politischen und institutionellen Problemen mit sich, die im Interesse einer gedeihlicheren Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft gelöst werden müssen. 2. Die für den Herbst d. J. vorgesehene Gipfelkonferenz der sechs bisherigen und der vier künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft muß neue politische Impulse für die seit Jahren stagnierende innere Entwicklung der Gemeinschaft geben. Als konkrete Ziele muß die Gemeinschaft sich vor allem die weitere wirtschafts- und währungspolitische Integration, die Förderung des sozialen Fortschritts und die stufenweise Errichtung einer Politischen Union setzen. Anlagen zum Stenographischen Bericht 3. Die hierzu erforderlichen Schritte sind ohne Verzögerung einzuleiten. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß das freie Europa sich ohne Zusammenschluß zu einer politisch handlungsfähigen Gemeinschaft die Selbstbestimmung über sein Schicksal und seine Freiheit nicht bewahren könne. Er ist ferner davon überzeugt, daß eine Wirtschafts- und Währungsunion ohne gleichzeitige Fortschritte bei der Schaffung der Politischen Union auf die Dauer nicht funktionsfähig ist. 4. Bei der Vorbereitung der Gipfelkonferenz sind folgende Ziele vorrangig anzustreben: a) die stufenweise Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, auf der Grundlage des Werner-Plans, also nach einem verbindlichen Zeitplan, mit Maßnahmen zur Verstärkung des institutionellen Systems und dem Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft; b) parallel dazu die Schaffung der Politischen Union der westeuropäischen Staaten nach einem klar festzulegenden Zeitplan; c) ein institutionalisierter permanenter Dialog mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika und eine Verständigung mit den übrigen überseeischen Ländern des GATT über die notwendige Weiterentwicklung der Regeln des Welthandels und über die internationalen Währungsfragen; d) eine gemeinsame Politik gegenüber den Entwicklungsländern, die der hohen Verantwortung der erweiterten EWG als dem größten Welthandelspartner entspricht; e) eine gemeinschaftliche Handelspolitik gegenüber der Sowjetunion und den osteuropäischen Ländern, die gleichermaßen die Geschlossenheit der erweiterten EWG wie die Kooperation mit diesen Ländern sicherstellt. 5. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Jahre und im Hinblick auf die größere Komplexität der Probleme in einer erweiterten Gemeinschaft ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, daß die vorstehend genannten Ziele mit den derzeitig in der Gemeinschaft praktizierten Entscheidungsverfahren nicht erreicht werden können. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich bei der Gipfelkonferenz mit Nachdruck für die Stärkung der Gemeinschaftsinstitutionen einzusetzen. Dies heißt vor allem: a) Die Entscheidungsfähigkeit des Ministerrats ist erheblich zu verbessern, vor allem durch die Anwendung des in den Verträgen vorgesehenen Mehrheitsprinzips. b) Die Europäische Kommission muß wieder in die Lage versetzt werden, ihre politische Rolle als Vertreter des Gemeinschaftsinteresses in vollem Umfange wahrzunehmen; dies 10012 Deutscher Bundestau — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 bedeutet, daß sie nicht nur die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinschaft voller Eigenverantwortung und Unabhängigkeit vorlegen, sondern daß sie auch weitgehende Befugnisse zur Durchführung der Gemeinschaftsbeschlüsse und für die Vertretung der Gemeinschaft nach außen erhalten muß. c) Die unzulänglichen Rechte des Europäischen Parlaments sind durch stufenweise Übertragung von Legislativ- und Kontrollbefugnissen sowie durch Ausbau der ihm bereits zustehenden Haushaltsbefugnisse auszuweiten. Im Zusammenhang hiermit muß die demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments durch die direkte Wahl seiner Mitglieder verstärkt werden. Der Deutsche Bundestag bekundet seine Absicht, die Voraussetzungen für die direkte Wahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament gemeinsam mit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag zu schaffen; diese Regelung soll so lange gelten, bis das in Artikel 138 III EWGV vorgesehene Verfahren der allgemeinen Direktwahl in Kraft getreten ist. Bonn, den 24. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 261 Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland- und Außenpolitik (Drucksachen VI/2700, VI/2828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der erfolgreiche Abschluß der Beitrittsverhandlungen der Gemeinschaft mit Großbritannien, Dänemark, Norwegen und Irland, der Beschluß über die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, die handelspolitischen Vereinbarungen mit den USA, die weltweite Regelung der Währungsprobleme sowie die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit zwischen den EWG-Ländern haben seit der Haager Gipfelkonferenz im Dezember 1969 den Integrationsprozeß in Westeuropa spürbar vorangebracht. Gleichzeitig wurde aber eine Reihe von Wachstums- und Zukunftsproblemen sichtbar, die Anlaß für die verstärkte Aktivität der Bundesregierung in der Europapolitik sind. 2. Die für den Herbst dieses Jahres vorgesehene Gipfelkonferenz der sechs bisherigen und der vier künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft muß weitere Impulse für die Entwicklung dieser Gemeinschaft geben. Die Gemeinschaft benötigt konkrete Zielpunkte für die weitere wirtschaftliche Integration, die Regelung ihrer Außenbeziehungen sowie für die Verstärkung der politischen Zusammenarbeit. Sie braucht vor allem auch konkrete Beschlüsse zur Sicherung des sozialen Fortschritts ihrer Länder und zur stetigen Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker. 3. Der Deutsche Bundestag hält es für eine Aufgabe höchster Priorität, ohne Verzögerung und mit. Nachdruck die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten. Er geht hierbei von der Erkenntnis aus, daß eine handlungsfähige Europäische Gemeinschaft neben dem Atlantischen Bündnis die unverzichtbare Grundlage jeder nach außen gerichteten Politik der Bundesrepublik Deutschland darstellt. 4. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Bemühen der Bundesregierung, bei der Vorbereitung der Gipfelkonferenz sicherzustellen, daß folgende Ziele vorrangig angestrebt werden: a) Die stufenweise Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, die schließlich zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik auf der Basis von Stabilität und Wachstum führen muß. Diese ist auch im Hinblick auf die gemeinsame Agrarpolitik notwendig, weil nur so zu verhindern ist, daß die gemeinsame Agrarpolitik durch Währungsveränderungen zerstört wird. b) Ein institutionalisierter permanenter Dialog mit den USA sowie eine Intensivierung der Kontakte mit den GATT-Partnern zur Weiterentwicklung des Welthandels einschließlich der internationalen Währungsfragen. c) Weiterer Ausbau des Systems allgemeiner Präferenzen gegenüber Entwicklungsländern, der in seinem politischen Ansatz der hohen Verantwortung der erweiterten EWG als dem künftig größten Welthandelspartner entspricht. d) Die Verwirklichung der gemeinsamen auf Kooperation angelegten Handelspolitik auch gegenüber den Staatshandelsländern als wichtige Ergänzung zu einer Politik der Entspannung und des Friedens in Europa. 5. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie sich auf der Gipfelkonferenz mit Nachdruck zugunsten von konkreten Beschlüssen für die Stärkung der Institutionen der Gemeinschaft einsetzt, wobei Effizienz der Beschlußfassung und demokratische Mitwirkung Hauptkriterien sind. Dies heißt im Hinblick auf die neuen Aufgaben der Gemeinschaft vor allem: a) Größere Entscheidungsfähigkeit des Ministerrates, um ihn in die Lage zu versetzen, den zu erwartenden erhöhten Anforderungen gerecht zu werden. b) Erhaltung und Stärkung der Europäischen Kommission als politisches und als sachlich qualifiziertes Organ, das in der Lage ist, durch Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10013 Vorlage nicht nur von Einzelvorschlägen, sondern von koordinierten Programmen, die Mitgliedstaaten vor eine gemeinsame Verantwortung zu stellen. c) Erheblicher Ausbau der bislang unzulänglichen Rechte des Europäischen Parlaments, insbesondere durch stufenweise Übertragung legislativer Befugnisse im Rahmen der Gesetzgebung der Gemeinschaft. 6. Der Deutsche Bundestag befürwortet die direkte Wahl des Europäischen Parlaments auf der Grundlage des Artikels 138 Nr. 3 des EWG-Vertrages. Er fordert die Bundesregierung auf, sich im Ministerrat der Gemeinschaft dafür einzusetzen, daß unverzüglich Vorschläge für diese Wahl entwickelt werden, die dem jetzigen Stand der Integration Rechnung tragen. Hierbei sollte der Wahlentwurf des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 1960 als Grundlage dienen, damit nach der Erweiterung der EWG im nächsten Jahre gemeinsame Beschlüsse zur Direktwahl des Europäischen Parlaments erreicht werden. Bonn, den 24. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen A 21 und 22) : Welche deutsch-französischen Abkommen über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit bestehen z. Z. (1972), und welche Absichten hat die Bundesregierung über den weiteren Ausbau der deutsch-franzosischen Zusammenarbeit im wissenschaftlich-technischen Bereich? Welche Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bestehen z. Z. zwischen deutschen staatlichen Behorden, Organisationen und überwiegend vom Bund geförderten Forschungseinrichtungen und entspredienden osteuropaischen Institutionen? Zur ersten Frage: Die deutsch-französische Zusammenarbeit im wissenschaftlich-technischen Bereich findet zu einem großen Teil im Rahmen europäischer und internationaler Organisationen statt, wie insbesondere EWG (Euratom), CERN, ELDO, ESRO, ESO und EMBC. Im bilateralen Rahmen gibt es aber ebenfalls zahlreiche Einzelabmachungen, die im Sinne des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963 geschlossen wurden und den Geschäftsbereich fast aller Bundesressorts berühren. Die wichtigsten aus dem Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sind: Abkommen vom 19. Januar 1967 über die gemeinsame Errichtung und den Betrieb des deutsch-französischen Höchstflußreaktors des Max von LauePaul Laggeoin-Instituts in Grenoble; Abkommen vom 6. Juni 1967 irber den Bau, den Start und die Nutzung eines experimentellen Fernmeldesatelliten (Symphonie) ; Vertrag vom 1. Dezember 1971 zwischen MaxPlanck-Gesellschaft und Centre National de la Recherche Scientifique über Ausbau und gemeinsame Benutzung des französischen Hochfeld-Magnetlabors in Grenoble. Zu erwähnen sind ferner Vereinbarungen auf dem Gebiet der Bodenforschung (Austausch von Geologen, Kartenaufnahme etc.) und der Meeresforschung (gemeinsame Messungen und Auswertung) sowie Verträge zwischen Forschungsorganisationen und großen Industriefirmen beider Länder. Forschungsfragen werden schließlich auch z. B. durch die Vereinbarung vom 5./6. Juli 1971 über die Einsetzung eines deutsch-französischen Arbeitsausschusses für Umweltfragen mit einer Reihe von Expertengruppen und die Vereinbarung vom 9. März 1971 über die Bildung eines deutsch-französischen Sachverständigengremiums für Städtebau, städtebauliche Forschung, Rationalisierung und Industrialisierung des Bauwesens berührt. Auch künftig wird die Bundesregierung die zahlreichen Ansätze für eine technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Frankreich fördern und dabei je nach dem Interesse weiterer Staaten teils die bilaterale, teils die multilaterale Zusammenarbeit suchen. Zur zweiten Frage: Die Bundesregierung hat bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch unter anderem auch mit einer wissenschaftlichen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969. (Schwerpunkt: kulturelle Zusammenarbeit) 2. Langfristige Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970. (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit) 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970. (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit) Während mit Jugoslawien noch für dieses Jahr erste konkrete Maßnahmen einer Zusammenarbeit im wissenschaftlich-technischen Bereich beabsichtigt 10014 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25, Februar 1972 sind, befinden sich die diesbezüglichen Kontakte zur UdSSR, zu Polen, zur CSSR und anderen osteuropäischen Ländern noch in einer exploratorischen Phase. Zwischen nichtstaatlichen Stellen bestehen zur Zeit folgende schriftliche Vereinbarungen: 1. Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vom 28. September 1970. (Schwerpunkt: Wissenschaftleraustausch) 2. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Polnischen Akademie der Wissenschaften über einen Wissenschaftleraustausch und die Vergabe von Forschungsstipendien vom 10. Oktober 1970. 3. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften über Wissenschaftleraustausch vom 15. April 1965. Anlage 5 Schriftliche Antwort I des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, da das stillgelegte Salzbergwerk Asse II bei Wolfenbuttel für die Entlagerung von Atommull aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen ist, daß die ebenfalls bei Wolfenbuttel gelegenen stillgelegten Salzschächte Asse I und Asse III, der eine 1906, der andere 1924, ersoffen sind? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn Atommull in großerem Umfang in Asse II gelagert ist und das Bergwerk ebenfalls zu ersaufen droht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Schachtanlage Asse I im Jahre 1906 infolge unsachgemäßen Abbaus der sogenannten Hutsalze am Salzspiegel ein Wassereinbruch aufgetreten ist, so daß die Anlage aufgegeben werden mußte. Die Schachtanlage Asse III ist im Rahmen der in den zwanziger Jahren durch das Reichskaligesetz begünstigten Stillegung von Salzbergwerken im Jahre 1926 — nicht 1924 — aufgegeben worden, also nicht auf Grund eines 4 Jahre vorher (1922) erfolgten Laugeneinbruchs. Nach der Stillegung im Jahre 1926 ist die Anlage Asse III mit Wasser vollgelaufen. Ein Wassereinbruch in das stillgelegte Salzbergwerk Asse II kann, wie mehrere wissenschaftliche Gutachten ergeben haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die Wasser- bzw. Laugeneinbrüche in die Anlagen I und III sind während des Abbaus erfolgt. Im Salzbergwerk Asse II ist der Salzabbau indessen bereits im Jahre 1964 eingestellt worden. Im Fall eines — äußerst unwahrscheinlichen — sehr starken Wasssereinbruchs in das Salzbergwerk Asse II würde die Grube allmählich mit Wasser gefüllt und als Endlager für die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle aufgegeben werden müssen. Es ist vorgesehen, den Schacht dann durch Setzen eines Betonpropfens zu verschließen und die bereits bestehende Überwachung des Grundwassers, der Quellen, Oberflächengewässer und Trinkwasserversorgungsanlagen durch 56 Meßstellen sowie die Überwachung der Aktivität der Luft in der Umgebung der Anlage — wegen der in der Grube verbleibenden radioaktiven Abfälle — weiterzuführen. Die in der vollgelaufenen Grube befindlichen radioaktiven Abfälle stellen keine Gefahr für die Umgebung des Salzbergwerks dar, da insbesondere eine Verseuchung des Grundwassers durch folgende Vorsorgemaßnahmen ausgeschlossen ist. 1. Die in dem Salzbergwerk gelagerten radioaktiven Abfälle sind alle in einen festen Zustand überführt worden. 2. Sämtliche Abfälle befinden sich überdies in einer Metallverpackung. Eine zusätzliche natürliche Sicherheit stellt die Tatsache dar, daß die sich bei einem Wassereinbruch allmählich bildende gesättigte Salzlösung die vorhandenen Hohlräume der Grube verfüllt und abdichtet, so daß die Lösung nicht ins Grundwasser gelangen kann. Die Abdichtung beruht auf dem spezifischen Verhalten der gesättigten Salzlösung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 29) : Kann die Bundesregierung angeben, wie sie der prekaren Finanzsituation der Deutschen Studentenkrankenversicherung (DSKV) im Sommersemester 1972 begegnen wird? Die Hauptversammlung der Deutschen-StudentenKrankenversorgung hat am 1. Februar 1972 den Semesterbeitrag je vollversicherter Student auf 115 DM festgesetzt. Dieser inzwischen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen genehmigte Tarif sichert eine leistungsfähige Krankenversorgung im Sommersemester 1972. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 31) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10015 Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsergebnisse des Atomschiffes Otto Hahn", und welche Plane bestehen fur die Zukunft auf dem Sektor reaktorangetriebener Schiffe? Im 3. Deutschen Atomprogramm heißt es zum Thema „Schiffsreaktoren": Sobald ausreichende Betriebserfahrungen mit der „Otto Hahn" vorliegen und die Entwicklung von Kernreaktoren für Schiffsantriebe einen Stand erreicht hat, der den Betrieb von Kernenergieschiffen für die deutsche Handelsschiffahrt kommerziell interessant erscheinen läßt, wird eine den Demonstrationskraftwerken vergleichbare Förderung eines Schiffes erwogen werden. Studien zur Weiterentwicklung von Schiffsreaktoren sollen auf besonders aussichtsreich erscheinende Baulinien konzentriert werden. Die bisherigen Betriebserfahrungen mit der „Otto Hahn" sind technisch voll zufriedenstellend. Das Schiff hat bisher rd. 60 Reisen, davon etwa 25 Frachtfahrten, unternommen und rd. 170 000 Seemeilen zurückgelegt. Dabei sind keine Schäden an der Antriebsanlage beobachtet worden, die zu einem Abschalten der Anlage und einem Zurückgreifen auf den Hilfsantrieb geführt hätten. Der Erstkern des Reaktors wird in Kürze planmäßig durch einen 2., weiterentwickelten Kern höherer Leistungsdichte ersetzt werden. Der Betrieb des Schiffes hat das Reaktor-Konzept des fortgeschrittenen Druckwasserreaktors bestätigt; für seine Fortentwicklung zum integrierten Druckwasserreaktor konnte bereits eine Lizenz nach Japan vergeben werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 32) : Wird die Bundesregierung, soweit sie darauf Einfluß nehmen kann, der Tendenz an den Universitäten, die sogenannten kleinen Fadier zugunsten technischer oder sogenannter „wichtigerer" Facher einzuschranken, entgegentreten, oder ist sie der Meinung, daß wir uns in Deutschland den Luxus leisten konnen, diese ,,kleinen Fallher" verkümmern zu lassen? Die Bundesregierung — Sie deuten das auch schon in Ihrer Frage an — hat nur wenig Einfluß auf den Umfang, in dem einzelne Fächer an den Hochschulen in der Bundesrepublik angeboten werden. Sie hält aber die von den Ländern vertretene Ansicht, daß gerade in den „kleineren Fächern" eine Konzentration notwendig sei, für wichtig und für einen guten Weg, der „Verkümmerung" dieser Fächer entgegenzuwirken. Angesichts der Knappheit an wissenschaftlichem Personal und an finanziellen Mitteln ist es nicht mehr möglich, künftig jede Hochschule in allen Fachrichtungen in gleicher Weise komplett auszustatten. Es ist vielmehr erforderlich, daß zwischen Universitäten eine Arbeitsteilung durch Beschränkung auf Forschung- und Lehrschwerpunkte erfolgt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen A 35 und 36) : In welcher Hohe und zu welchem Zweck hat die Firma Infratest in Munchen seit 1969 von der Bundesregierung Gutachten und Forschungsauftrage zur Bearbeitung übernommen? Trifft es zu, daß die Firma Infratest vom Bundesministerium fur Bildung und Wissenschaft 1m Januar 1972 einen Forschungsauftrag zum Problem der Effizienz der Forschungsprojekte der Gesellschaft fur Kernforschung (GfK) in Karlsruhe erhalten hat? Es ist nicht möglich, kurzfristig verbindlich festzustellen, welche Aufträge die Firma Infratest von der Bundesregierung erhalten hat. Vom BMBW hat die Firma Infratest seit 1969 einen Auftrag erhalten: 1971 hat Infratest eine statistische Voruntersuchung für eine Erhebung erhalten, die möglicherweise die Gründe ermitteln soll, was ausgebildete Lehrer veranlasse, ihren Beruf nicht anzutreten, aufzugeben oder nicht wieder aufzunehmen. Die Kosten betragen 13 300 DM. Über den Hauptauftrag wird erst nach der Voruntersuchung entschieden. Der Eingang des schriftlichen Berichts der Voruntersuchung wird in den nachsten Wochen erwartet. Einen im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochenen Auftrag hat die Firma Infratest vom BMBW nicht erhalten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß mit der Eroffnung des Terminals Mitte die personelle Lage des Grenzschutz-Einzeldienstes im Flughafen Frankfurt/Main noch schwieriger fur die dortigen Mitarbeiter wird und daß auch bei anderen Dienststellen des GrenzschutzEinzeldienstes über die schwierige Personalsituation geklagt wird? Was kann Zug um Zug zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten geschehen? Mit dem Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main soll die Flugabfertigung u. a. dadurch erleichtert werden, daß die Wege für die Fluggäste verkürzt werden. Das zwingt zu einer Dezentralisation der grenzpolizeilichen Kontrolle, die wesentlich personalaufwendiger ist. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß dadurch eine weitere personelle Verstärkung der Grenzschutzstelle auf dem Flughafen Frankfurt/Main notwendig wird. Diese Grenzschutzstelle war schon in den vergangenen Jahren wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens laufend zu Lasten anderer Grenzschutzstellen verstärkt worden. Bis zur Zuweisung neuer Stellen muß auf weitere Beamte von anderen Grenzübergängen zurückgegriffen werden. Der Bundesregierung ist darüber hinaus bekannt, 10016 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 daß die personelle Ausstattung des Grenzschutzeinzeldienstes generell unzureichend ist. Seine Aufgaben sind in den vergangenen Jahren durch den starken Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs wesentlich gestiegen, ohne daß zusätzliche Planstellen geschaffen worden sind. Das lag daran, daß zeitweilig der Weiterbestand des Grenzschutzeinzeldienstes in Frage gestellt worden war. Nachdem jedoch Übereinstimmung über die Notwendigkeit des Fortbestandes des Grenzschutzeinzeldienstes erzielt ist, gehe ich davon aus, daß in den kommenden Haushalten der personelle Nachholbedarf abgebaut werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen A 97 und 98) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es zweckmäßig ist, vor dem Kasernentor ein Offiziersheim, ein Unteroffiziersheim und ein Soldatenheim in verhältnismäßig kurzen Abstanden voneinander zu bauen? Was halt die Bundesregierung von der Moglichkeit, in solchen Fallen Offiziersheim, Unteroffiziersheim und Soldatenheim in einem Heim mit getrennten Raumen, aber mit einheitlichem Wirtschaftsbetrieb, zu erstellen? Bei den Unteroffizier- und Offizierheimen handelt es sich um dienstliche Betreuungseinrichtungen, die vor allem dazu dienen sollen, das Zusammengehörigkeitsbewußtsein der Unteroffiziere und Offiziere zu festigen. Soldatenheime — die außerdienstliche Betreuungseinrichtungen sind — dienen dagegen vornehmlich der Kontaktpflege zur Zivilbevölkerung. Sie sind für Soldaten aller Dienstgrade bestimmt. Ich stimme Ihnen zu, daß es nicht zweckmäßig ist, diese Heime in verhältnismäßig kurzen Abständen voneinander vor dem Kasernentor zu bauen. Der in Ihrer 2. Frage anklingende Gedanke, Unteroffizier-, Offizier- und Soldatenheime in einem Gebäude zu vereinigen, läßt sich nicht verwirklichen, da Soldatenheime, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, nur außerhalb des Kasernenbereichs errichtet werden können. Die Zweckmäßigkeit der Zusammenlegung aller innerhalb eines Kasernenbereichs zu errichtenden Betreuungseinrichtungen in einem Gebäude, wird zur Zeit noch geprüft. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen A 99 und 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die für die Einberufung zum Wehrdienst zustandigen Dienststellen der US-Streitkrafte den von einem Wehrpflichtigen amerikanischer und gleichzeitig deutscher Staatsangehorigkeit in der Bundesrepublik Deutschland geleisteten Grundersatzdienst mit befreiender Wirkung fur den Wehrdienst in der US-Armee anerkennen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Anerkennung eines in der Bundesrepublik Deutschland geleisteten Grundersatzdienstes durch die zuständigen US-Militardienststellen ebenso ,sicherzustellen wie die Ableistung des Wehrdienstes? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Einberufungsstellen der US-Streitkräfte in einem solchen Falle verhalten würden. Bisher sind Fälle dieser Art nicht an die Bundesregierung herangetragen worden. Es bestand daher kein Anlaß, Überlegungen wegen der Anrechnung des Grundersatzdienstes auf den in den US-Streitkräften zu leistenden Wehrdienst anzustellen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 101 und 102) : Wieweit sind die Bemühungen der Bundesregierung und der beteiligten Bundesländer konkretisiert worden, zur Abwehr der permanenten Ölverschmutzung der Nordsee und zur Bekämpfung der Auswirkungen von Tankerunfallen entsprechend den Empfehlungen des Ölunfallausschusses See/Kuste einen routinemäßigen Überwachungsdienst und ein Melde- und Alarmsystem an der deutschen Nordseekuste einzurichten? Welche Hilfsmittel stehen gegenwärtig den zuständigen deutschen Dienststellen unmittelbar zur Verfügung, um bei Tankschiffunfallen sofort wirkungsvolle Schutzmaßnahmen gegen Ölverseuchung der Kuste einleiten zu können? Entsprechend dem Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee vom 22. Oktober 1969 (Bundesgesetzblatt II, Seite 2066) ist vom Ölunfallausschuß See/Küste in der Radarzentrale des Wasser- und Schiffahrtsamtes Cuxhaven eine zentrale Meldestelle für größere Ölunfälle in der Nord- und Ostsee eingerichtet worden. Die beteiligten Bundesstellen und Küstenländer haben die für den Alarmplan vorgesehenen Mitglieder und deren Stellvertreter benannt. Diese , Bundes- und Länderbevollmächtigten bilden die für die Bekämpfungsmaßnahmen notwendige Einsatzleitungsgruppe, die bei Bedarf sofort zusammengerufen wird. Ein routinemäßiger Überwachungsdienst ist nicht vorgesehen, da sich gezeigt hat, daß größere Ölunfälle durch Meldungen von Handelsschiffen oder Seeschiffen im öffentlichen Dienst sowie von den. Anliegerstaaten .der Norsee in jedem Fall sofort und unverzüglich bekanntwerden. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr der Gefahren, die von Tankern nach einer Kollision oder Strandung ausgehen, bei der Zwischenstaatlichen Beratenden SeeschiffahrtsOrganisation (IMCO) in London beantragt, die Ein- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10017 richtung eines besonderen Schiffahrtsweges für Tanker in der südlichen Nordsee zu billigen. Ein einfaches Sprühsystem für Dispergatoren, welches auf einigen seegängigen. Schiffen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung installiert werden kann, steht zur Verfügung. Chemikalien für den Sofort-Einsatz lagern in Cuxhaven. Eine Bestandsaufnahme der Geräte (Ölsperren, -absauger) und Bekämpfungsmittel (Bindemittel, Chemikalien) liegt dem Ölunfallausschuß See/Küste vor. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165) Frage A 107): Kann die Bundesregierung sagen, welches die Gründe sind für die vier- bis funfmonatige Dauer bel der Bearbeitung von Fahrgelderstattungsantragen bei der Deutschen Bundesbahn, und ware es aus Grunden der Zeitersparnis nicht besser und kostensparender, die Fahrgelderstattungsbetrage an allen Bahnhofen der Deutschen Bundesbahn bar auszuzahlen, ähnlich wie es bei den TEE/IC-Gutscheinen gehandhabt wird? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wurde die Bearbeitung der Anträge auf Fahrgelderstattung, die vorher auf zahlreiche Stellen verteilt war, der Zentralen Verkaufsleitung in Frankfurt/Main übertragen. Da sich die Verkaufsleitung im vergangenen Jahr im Aufbau befand und die Besetzung mit dem erforderlichen Personal auf Schwierigkeiten stieß, hat sich zunächst die Bearbeitung der Anträge verzögert. Die Bundesbahn bedauert dies. Sie hat inzwischen für Abhilfe gesorgt. Bei 'der Behandlung der Anträge ist jeweils die Rechtslage zu prüfen. Es ist, soweit gesetzliche Ansprüche nicht bestehen, darüber zu entscheiden, ob aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erstattet werden soll. Diese Aufgabe kann den Bediensteten an den Fahrkartenschaltern schon deshalb nicht übertragen werden, weil sonst die flüssige Bedienung der Kunden beeinträchtigt würde. Eine Ausnahme gilt nur für ganz problemlose Fälle. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3165) Fragen A 108 und 109) : Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Ausbau der Bundesautobahn Bonn—Emden in ihren wichtigsten Streckenabschnitten, nachdem im Haushaltsplan 1972 fur den Ausbau dieser Autobahn keine Mittel ausgewiesen sind? Halt es die Bundesregierung unter den gegebenen finanziellen Umstanden nicht für zweckmäßig, vordringlich die Bundesstraße 72 auszubauen, um damit einen Anschluß an die Hansa-Linie zu erreichen? Die Bundesautobahn Bonn—Emden, die mit mehr als 50 % ihrer Streckenlänge in die 1. Dringlichkeit des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingestuft wurde, ist keine Schwerpunktmaßnahme des 1. Fünfjahresplanes 1971 bis 1975. Entsprechend der Einplanung im 1. Fünfjahresplan und dem Stand der planerischen Vorbereitungen für die wichtigen Teilabschnitte Wermelskirchen—Bottrop und Papenburg —Leer wird mit dem Neubau voraussichtlich gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes begonnen werden können. Seit der Aufstufung des Straßenzuges HeselFriesoythe—Cloppenburg—Schneiderkrug zur B 72 im Jahre 1961/62 hat sich die Bundesregierung um die Verbesserung der B 72 als sog. Ostfrieslandzubringer zur Bundesautobahn Hansalinie im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besonders bemüht. So sind die Abschnitte von Cloppenburg/ Varrelbusch bis Sedelsberg und von Filsum bis südlich Hesel schon ausgebaut worden, Der Ausbau wird systematisch fortgesetzt. Deshalb sind die noch fehlenden Abschnitte Varrelbusch—Schneiderkrug mit Ortsumgehung Cloppenburg sowie Sedelsberg—Strücklingen (B 438) —Filsum im „Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" in Dringlichkeit I eingestuft worden. Zwischen Sedelsberg und Scharrel sind bereits umfangreiche Bauarbeiten im Gange; für die übrigen Teilstrecken sind Planfeststellungsverfahren nach §§ 17/18 Fernstraßengesetz in Durchführung begriffen. Fast durchweg muß die B 72 auf neue Trasse gelegt werden. Zur Beseitigung der Abseitslage Emdens im Bundesfernstraßennetz ist die neue B 72 a HeselEmden vorgesehen. Die Teilstrecke Hesel—Neermoor ist seit 1964 unter Verkehr. Im anschließenden Neubauabschnitt Neermoor—Simonswolde laufen umfangreiche, wegen des sehr ungünstigen Untergrundes technisch höchst schwierige und finanziell kostspielige Bauarbeiten. In der Öffentlichkeit wurden die bisher erzielten Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse Ostfriesland—Hansalinie anerkannt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen A 110 und 111) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß jahrlich über 20 000 Verkehrsunfalle durch herabfallende Ladungen, fehlerhafte Beladung oder Überbesetzungen verursacht werden, von denen nach einer offiziellen Statistik allein im Jahr 1969 fast 100 Unfalle todlich verliefen? Was hat die Bundesregierung getan oder was gedenkt sie zu tun, um die Eigner von Nutzlastfahrzeugen durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen (z. B. Verpflichtung zur Anbringung von Schutznetzen) zu veranlassen, das Sicherheitsrisiko bei Schuttgutern, an dessen Minderung auch die Gewerbeorganisationen und Haftpflichtversicherer sehr interessiert sein durften, herabzusetzen? 10018 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Es trifft nicht zu, daß jährlich über 20 000 Straßenverkehrsunfälle durch „fehlerhafte Beladung oder Besetzung der Fahrzeuge" verursacht wurden. Bei Unfällen mit Personenschaden, mit Sachschaden und bei Unfällen mit Getöteten hat das Statistische Bundesamt diese Unfallursache im Jahre 1969 bei Fahrzeugen aller Art insgesamt 1 995 mal registriert, bei Kraftfahrzeugen 1 723 mal. Nach § 22 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung ist die Ladung der Fahrzeuge verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen besonders zu sichern. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu dieser Bestimmung führt hierzu aus: „Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert verstaut, wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, daß auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen können." Diese ins einzelne gehenden Vorschriften wurden zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Unfällen in die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 und die Verwaltungsvorschriften vom 24. November 1970 aufgenommen. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Vorschriften ist Angelegenheit der Länder. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage A 112) : Ist die Bundesregierung bereit, Moglichkeiten zu schaffen, daß die Paketzustellungsgebuhr bereits vom Absender entrichtet werden kann? Im Laufe der Jahre sind mehrere Verfahren erprobt worden, um die Zahlung und Verrechnung der Paketzustellgebühr zu vereinfachen. Darunter befand sich auch die von Ihnen vorgeschlagene Regelung, die Paketzustellgebühr zusammen mit der Paketgebühr vom Absender zu erheben. Hierbei ergaben sich jedoch vor allem Schwierigkeiten in der Behandlung der Abholersendungen. Die Abholer verlangten die Erstattung der vorausbezahlten Zustellgebühr mit der Begründung, daß die Post keine entsprechende Leistung dafür erbringe. Die Bearbeitung dieser Anträge erforderte einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Hinzu kam, daß die Absender in der Regel nicht wußten, ob der Empfänger Abholer ist. Sie waren deshalb in den meisten Fällen nicht bereit, die Zustellgebühr im voraus zu entrichten. Von der Möglichkeit der Vorauszahlung wurde deshalb nur bei etwa 4 v. H. der Sendungen Gebrauch gemacht. Bei dieser Sachlage sieht die Deutsche Bundespost keinen Vorteil darin, daß bestehende Verfahren zu ändern. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 111/3165 Frage A 113) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, allen Inhabern von Telefonanschlüssen, die gegebenenfalls von einer Erhohung der Grundgebuhr betroffen sein werden, einen Anspruch auf Zusammenlegung ihres Anschlusses mit einem anderen zu einem „Zweieranschluß" zu gewahren und denjenigen, die einen solchen Anschluß beantragen, die geringere Gebuhr fur den Zweieranschluß auch dann in Rechnung zu stellen, wenn aus postinternen Grunden die entsprechende Zusammenschaltung noch nicht vorgenommen werden konnte? Zweieranschlüsse sind von ihrer Konzeption her ein Hilfsmittel für die Deutsche Bundespost, um vorübergehend vorhandene Leitungsengpässe zu überbrücken. Ihre Besonderheit besteht darin, daß eine Leitung durch Einsatz besonderer Einrichtungen an ihren beiden Enden wechselweise von zwei Teilnehmern benutzt werden kann. Da sich Zweierpartner nicht gegenseitig anrufen können und nicht beide gleichzeitig telefonieren können, wurde dafür eine niedrigere Gebühr festgesetzt. Im Dauereinsatz sind die betrieblichen Kosten von Zweieranschlüssen bei den normalerweise in Betracht kommenden Leitungslängen höher als die eines Einzelanschlusses, weil die für Zweieranschlüsse an beiden Enden der Leitung notwendigen technischen Einrichtungen teurer sind als das durch ihren Einsatz ersparte Leitungsstück. Die Deutsche Bundespost ist nicht in der Lage, allen Inhabern von Telefonanschlüssen einen Anspruch auf einen Zweieranschluß einzuräumen, denn die technisch-betrieblichen Voraussetzungen sind bei weitem nicht in allen Fällen gegeben und die technischen Einrichtungen für Zweieranschlüsse stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung, wie es sich aus dem Einsatzzweck zur Überbrückung von Mangelsituationen ergibt. Es wäre unwirtschaftlich und daher unvertretbar, die für die Zweieranschlüsse erforderlichen technischen Einrichtungen in solchem Ausmaß vorzuhalten, daß sie in beliebiger Zahl eingerichtet werden könnten. Der Zweieranschluß wird aber sicher noch viele Jahre im öffentlichen Fernsprechnetz eine wichtige Rolle spielen. Zunächst bestehen in den Vermittlungsstellen rd. 2 Millionen Zweieranschlußorgane. Weiterhin können aufgrund langfristiger Lieferverträge noch einige hunderttausend Zweieranschlüsse eingerichtet werden. Aus den neuen Zweierlieferungen und aus freiwerdenden alten Zweieranschlüssen ergibt sich somit noch auf lange Sicht ein Kontingent von Zweieranschlußmöglichkeiten, das es je nach den örtlichen Voraussetzungen gestattet, interessierten Antragstellern entgegenzukommen. Wenn also ohnehin an Stellen, die unter Leitungsengpässen leiden, neben den Einzel- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10019 anschlössen auch Zweieranschlüsse geschaltet werden, dann werden die örtlichen Dienststellen solche Antragsteller für Zweieranschlüsse vorsehen, die hierfür ihr Interesse bekundet haben. Dabei dürfte es sich gerade um den Personenkreis handeln, der in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 2. Februar 1972 angesprochen wurde. Die Deutsche Bundespost sieht sich allerdings wegen des Verwaltungsaufwandes im Massenbetrieb des Fernsprechwesens nicht in der Lage, bei der Bearbeitung der Anträge nach bestimmten Teilnehmergruppen zu differenzieren. - Die Berechnung der Gebühr für einen Zweieranschluß, der zwar beantragt ist, aber nicht eingerichtet werden kann, wäre eine mittelbare Sozialmaßnahme. Die Deutsche Bundespost ist jedoch als wirtschaftliches Unternehmen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nicht zur Wahrnehmung -von Sozialmaßnahmen berufen. Sie muß ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten und sieht keine Möglichkeit, direkt oder mittelbar Sozialtarife einzuführen und dabei auf Einnahmen zu verzichten. Aus Anlaß der Behandlung dieser Angelegenheit in der Fragestunde am 2. Februar wurden die Dienststellen nochmals entsprechend angewiesen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 114) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost in dem Organ der Sozialistischen Basisgruppe Kreuzgasse, Köln, ,,Rotes Echo", eine Stellenanzeige aufgegeben hat? Im Januar 1971 beauftragte die Deutsche Bundespost durch ihre Vertragsagentur eine Spezialagentur für Jugendwerbung mit der Einschaltung von 2 Werbeanzeigen zur Nachwuchsgewinnung in Schülerzeitschriften. Der in Köln erscheinenden Schülerzeitschrift „Das Echo" wurden von dieser Spezialagentur Anzeigenaufträge vermittelt. Im Frühjahr 1971 wurde nach einem Wechsel in der Besetzung der Schülermitverwaltung die Schülerzeitschrift „Das Echo" in „Rotes Echo" umbenannt und als „Organ der Sozialistischen Basisgruppe Kreuzgasse" bezeichnet. Durch diesen zeitlichen Ablauf wurde es möglich, daß eine Anzeige, die ursprünglich für die Schülerzeitschrift „Das Echo" bestimmt war, in der Zeitschrift „Rotes Echo" erscheinen konnte. Diese Zeitschrift wird inzwischen nicht mehr von der Spezialagentur betreut. Beim Medienmarkt der jugendeigenen Presse kann man solche Vorfälle niemals völlig vermeiden, weil der Wechsel in den Redaktionen relativ groß ist und sich oft in kurzen Abständen vollzieht. Nachdem im Mai 1971 festgestellt wurde, daß eine Reihe von Schülerzeitschriften von radikalen Gruppen oder Personen redigiert werden, hat die Deutsche Bundespost sich entschlossen, an die Spezialagentur oder auch an einzelne Schülerzeitschriften keine Anzeigenaufträge mehr zu erteilen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 115) : Ist es richtig, wie der Verband der Postbenutzer e. V. in einer Pressemitteilung am 15. Februar 1972 angibt, daß der Postscheckdienst von 1961 bis 1970 über 2 Milliarden DM Verlust gebracht hat, davon im Jahre 1970 allein rund 350 Millionen DM? Das ist nicht richtig. Der Dienstzweig Postscheckdienst, der seit dem Rechnungsjahr 1968 nur noch den bargeldlosen Zahlungsverkehr beinhaltet, hatte von 1968 bis 1970 eine Kostenüberdeckung von insgesamt 135 Millionen DM. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage A 116) : Halt es die Bundesregierung fur gerechtfertigt, daß die im Unfallrettungsdienst tatigen Organisationen monatlich 5 DM als Gebuhren fur die Benutzung jedes ihrer beweglichen Funkgeräte und 25 DM fur jede feste Station und Relaisstation an die Deutsche Bundespost zahlen mussen und daß dadurch den Hilfsorganisationen fur die notwendige Unterhaltung der Funkgeräte jahrlich etwa eine halbe Million DM von den Zuschussen, die staatliche und private Stellen leisten, wieder entzogen werden? Ja, die Bundesregierung hält das für gerechtfertigt. Die Deutsche Bundespost erhebt die Gebühren für die Genehmigung von Funkanlagen als Entgelt für Leistungen, die sie für die Genehmigungsinhaber und Benutzer solcher Anlagen erbringt. Diese Leistungen bestehen insbesondere im Verwalten und Bereitstellen der Funkfrequenzen, in vorsorglichen Maßnahmen der Entstörung, in der Unterhaltung der erforderlichen Funkmeßdienste und im Entstören in Einzelfällen. Die Deutsche Bundespost ist als wirtschaftliches Unternehmen verpflichtet, ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen zu bestreiten. Sie ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages darüber hinaus auch nicht zur finanziellen Unterstützung von Hilfsorganisationen berufen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abge- 10020 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 ordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage A 119) : Trifft es zu, daß Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen in der Besoldung niedriger eingestuft werden als Inlandslehrer, und wenn ja, halt die Bundesregierung dies für berechtigt? Die Bundesregierung hält es nicht für berechtigt, daß Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen in der Besoldung niedriger eingestuft werden als Inlandslehrer. Sie trägt dem dadurch Rechnung, daß sie unter Berücksichtigung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 bei der Berechnung der steuerfreien Ausgleichszulage, die diesen Lehrkräften neben den mit den Trägern der Auslandsschule dienstvertraglich vereinbarten Leistungen gewährt wird, die gleichen Besoldungsgruppen des Bundesbesoldungsgesetzes zugrunde legt, die für die Einstufung der Lehrämter im Inland maßgebend sind. Die rückwirkend zum 1. Juli 1971 in Kraft tretende Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Auslandszulagen wird demnächst veröffentlicht. In Einzelfällen nach der Änderung noch fortbestehende niedrigere Einstufungen gegenüber vergleichbaren Lehrämtern in einzelnen Ländern mit höheren Einstufungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Bundesregierung, die weiterhin bestrebt ist, eine Harmonisierung der Besoldung in Bund und Ländern herbeizuführen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage A 125) : Trifft es zu, daß Gespräche zwischen Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland und griechischen Staatsbürgern Anlaß für willkürliche Verhaftungen und Folterungen der griechischen Gesprächspartner sind, und ist die Bundesregierung bereit, nach Griechenland reisende Touristen der Bundesrepublik Deutschland hierauf hinzuweisen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 1 und 2) : Trifft es zu, daß der Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Conrad Ahlers, vom "Spiegel"-Verlag als Propagandist für das "Manager-Magazin" gebraucht wird, indem man eine ganzseitige überfreundliche Stellungnahme von Conrad Ahlers an alle potentiellen Abonnenten des Magazins versendet? Halt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Nebentätigkeit ihres Staatssekretars fur angemessen? Es ist richtig, daß die Werbeabteilung der Management und Marketing Verlagsgesellschaft, in der das Manager-Magazin erscheint, eine kurze Besprechung, die ich für den Informationsdienst Text Intern über die erste Ausgabe des Manager-Magazin verfaßt habe, mit einem Exemplar Manager-Magazin an potentielle Abonnenten versandt hat. Dies geschah ohne mein Wissen. Ich hätte eine Genehmigung auch nicht erteilt. Die Management und Marketing Verlagsgesellschaft hat sich inzwischen bei mir wegen dieser Angelegenheit entschuldigt. Es handelt sich 'hierbei um eine honorarfreie Gefälligkeit für die Kollegen des Informationsdienstes Text Intern und nicht um eine Nebentätigkeit. Anlage 25 Schriftliche Antwort dies Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage B 3) : Welche Stellungnahme bezieht die Bundesregierung zu dem schon vor geraumer Zeit vom tirolischen Landeshauptmann vorgelegten und in der Diskussion befindlichen Plan einer .Alpinen Superregion", die westlich bis Grenoble und Mailand, ostlich bis Salzburg mit moglicher Ausdehnung bis Karnten und Jugoslawien sowie nordlich bis Baden-Württemberg reichen und sich als permanente Arbeitsgemeinschaft mit regelmäßigen Sitzungen und dem Ziel des Niederschlags gemeinsamer Interessen in gesetzgeberischen Maßnahmen institutionalisieren soll, und ist die Bundesregierung über eine sicherlich gebotene Beobachter-Position hinaus geneigt, sich durch offizielle Beauftragte an dieser überregional-europäischen Kooperation zu beteiligen, nachdem deutsche Interessen nicht nur durch die Forderung von Verkehrswegen, wie z. B. einer Schnellstraße Ulm—Mailand, sondern auch uber das Gastarbeiter-Problem, Transportwesen, Tourismus, Ökologie-Fragen u. a. berührt werden? Der Bundesregierung sind die Erörterungen zur Schaffung 'einer überregionalen Alpenregion bekannt. Dieser Fragenkomplex ist vor allem während eines vom österreichischen College Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaft und Politik an der Universität Innsbruck veranstalteten Symposiums, das zum Thema „die europäische Aufgabe der Alpenregion" vom 2. bis 3. Juni 1971 in Innsbruck abgehalten wurde, behandelt worden. Hieraus haben sich Initiativen zu praktischer Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ergeben. Im Hinblick auf die Vielfalt der angesprochenen Aufgaben und der sehr komplizierten Zuständigkeitsfragen sieht sich die Bundesregierung zur Zeit noch nicht in der Lage, eine Stellungnahme zur Sache abzugeben. Die Bundesregierung wird den Fragenkomplex zunächst mit den an der Sache besonders interessierten Bundesländern erörtern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage dies Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10021 Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage B 4) : Trifft es zu, daß die griechische Regierung mit einer Politik willkürlicher Verhaftungen und Folterungen auch das Vertrauen der griechischen Armee zu verlieren beginnt oder bereits verloren hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß damit eine Schwächung der Verteidigungskraft der NATO herbeigefuhrt wird? Die Bundesregierung kann weder den unterstellten Sachverhalt noch die daraus abgeleiteten Vermutungen bestätigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage B 5) : Wie vereinbart sich die Regelung des Artikels II § 13 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechtes in Bund und Ländern, woraus Nachteile für ledige Angestellte mit nichtehelichen Kindern entstehen, mit Artikel 6 des Grundgesetzes (insbesondere Absatz 3)? Dem Text Ihrer Frage ist zu entnehmen, daß es Ihnen um das Problem der zu berücksichtigenden Stufe des Ortszuschlages bei einer ledigen Angestellten unter 40 Jahren mit einem kinderzuschlagsberechtigenden nichtehelichen Kind geht, die im Dienst eines Landes oder einer Gemeinde usw. steht. Nach § 29 'des Bundes-Angestelltentarifvertrages sind bei der Bemessung des Ortszuschlages für Angestellte die für die Beamten ides jeweiligen Arbeitgebers geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Für die Beamten im Dienst eines Landes oder einer Gemeinde usw. gilt folgendes: Auf Grund des § 54 ides Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung der Bekanntmachung 'vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1281) finden die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes über den Ortszuschlag (§'§ 12 bis 17) unmittelbare Anwendung. Nach § 15 Abs. 3 in Versbindung mit Abs. 2 Nr. 4 BBesG erhält eine ledige beamtete Person unter 40 Jahren für ein kinderzuschlagsberechtigendes nichteheliches Kind nur dann den Ortszuschlag der Stufe 3 in voller Höhe, wenn sie ihm in ihrer Wohnung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt gewährt. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen steht ihr nur der Ortszuschlag der Stufe 1 zuzüglich des Unterschiedes zwischen 'der 'Stufe 2 und den weiteren Stufen zu (§ 15 Abs. 3 Satz 2 BBesG). Die Gründe für diese unterschiedliche Regelung ergeben sich aus Abschnitt III Nr. 1.3 des Schriftlichen Berichtes ides Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu Drucksache VI/1885. Dort wird darauf 'hingewiesen, 'daß vor Inkrafttreten dieser Vorschrift die Zugehörigkeit zu den Stufen des Ortszuschlages ausschließlich von der Zahl der Kinder abhängig war, für die dem Beamten Kinderzuschlag zustand ader ohne Berücksichtigung der Konkurrenzregelung des § 19 BBesG zugestanden hätte. Hierdurch habe eine ledige beamtete Person für ein nichteheliches Kind den vollen Ortszuschlag der Stufe 3 auch dann erhalten, wenn sie das Kind nicht in ihrer Wohnung aufgenommen habe. Sie sei somit günstiger 'gestellt worden als ein verheirateter Beamter, bei dem die Führung eines gemeinsamen Hausstandes mit 'der Ehefrau bei hieraus folgender höherer finanzieller Belastung als Regelfall zugrunde zu legen sei und idem nur der Ortszuschlag der Stufe 2 gewährt werde. Der Gesetzgeber hat demnach durch die Regelung des § 15 Abs. 3 Satz 2 BBesG eine sachlich berechtigte Differenzierung vorgenommen, die der unterschiedlichen Belastung der genannten Personenkreise Rechnung tragt. Hiernach bestehen nach meiner Auffassung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit der vorerwähnten Regelung mit Artikel 6 des Grundgesetzes. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 6 und 7) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Fluchtlinge aus der "DDR", die vor ihrer Flucht den überwiegenden Teil ihres Vermogens in der "DDR" hatten und diesen Teil ihres Vermogens durch Enteignungsmaßnahmen verloren haben, in letzter Zeit in zunehmendem Maße wegen Verbindlichkeiten, die nach ihrer Flucht entstanden sind, in Anspruch genommen werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes über den Vollstreckungsschutz fur Fluchtlinge — entsprechend den Empfehlungen des Innenausschusses vom 4. März 1971 — so zu erweitern, daß eine Inanspruchnahme wegen der nach der Flucht entstandenen Forderungen aus dem zuruckgelassenen Vermögen künftig ausgeschlossen ist? Die Bundesregierung hat nicht feststellen können, daß Flüchtlinge aus der DDR, die vor ihrer Flucht den überwiegenden Teil ihres Vermögens in der DDR hatten und diesen Teil ihres Vermögens durch Enteignungsmaßnahmen verloren haben, in letzter Zeit in zunehmendem Maße wegen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen wurden, die erst nach ihrer Flucht entstanden sind. Ich bin jedoch bereit, dieser Frage nachzugehen, falls Sie mir die Ihnen bekanntgewordenen Fälle mitteilen. Für eine Erweiterung der Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes über den Vollstreckungsschutz für Flüchtlinge aus der DDR ist kein Bedürfnis erkennbar geworden. Nach den bisherigen Erfahrungen kann man davon ausgehen, daß die Vorschriften der Zivilprozeßordnung für Flüchtlinge aus der DDR hinreichenden Schutz gegen die Inanspruchnahme wegen Verbindlichkeiten gewähren, die erst nach ihrer Flucht hinsichtlich des von Ihnen in der DDR zurückgelassenen Vermögens begründet worden sind. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam verfolgen und die Frage der Zweckmäßigkeit einer Änderung des § 88 BVFG bei einer eventuellen Novellierung dieses Gesetzes erneut prüfen. 10022 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesminister Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 8 und 9) : Haben sich die Anlagen zum Absaugen von Autoabgasen, die an Grenzubergangsstellen, wie z. B. Konstanz/Kreuzlinger Tor, zum Schutze der dort tätigen Bundesbeamten installiert worden sind, bewahrt, und gedenkt die Bundesregierung, solche Anlagen beizubehalten bzw. an allen stark frequentierten Grenzubergangsstellen zu errichten? Ist die Bundesregierung — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Innenministerkonferenz — bereit zu prufen, ob solche oder vergleichbare Anlagen zum Schutze anderer Bundesbediensteter gegen Autoabgase im Rahmen der Bemuhungen gegen Umweltverschmutzung gebaut werden sollten, und ist sie bereit, den Landern auf Grund ihrer Erfahrungen entsprechende Empfehlungen zu geben? 1. Die Anlagen zum Absaugen von Autoabgasen, die von der Bundeszollverwaltung zum Schutz der Zollbeamten und der Beamten des Bundesgrenzschutzes an den stark belasteten Grenzübergängen zur Schweiz in Konstanz—Kreuzlinger Tor und WeilOtterbach errichtet worden sind, haben sich nach den bisherigen Erfahrungen bewährt. Die Schadgaskonzentrationen an stark frequentierten Grenzübergängen werden laufend von den zuständigen Zolldienststellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen überwacht. Im Auftrag der Bundesregierung werden außerdem an drei Grenzübergängen Messungen der Blei- und Kohlenmonoxydkonzentrationen der Luft durchgeführt und die Schadgaskonzentrationen am deutsch/niederländischen Grenzübergang Elten—Beek gemessen. Eine endgültige Stellungnahme zur Frage, ob weitere Anlagen notwendig sind, kann erst nach Auswertung der Messungen abgegeben werden. Auf Grund bisher vorliegender Ergebnisse besteht z. Z. kein Anlaß zur Errichtung weiterer Absauganlagen. Sollte es sich jedoch als notwendig erweisen, wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. 2. Die Einsatzmöglichkeiten von Absaugeinrichtungen sind infolge ihrer Größe, der Geräuschentwicklung und der Notwendigkeit, sie in unmittelbarer Nähe der haltenden Kraftfahrzeuge aufzustellen, auf wenige Fälle begrenzt. Eine Prüfung, ob eine solche Anlage auch zum Schutze anderer Bundesbediensteter notwendig ist, und eingesetzt werden kann, ist daher nur im Einzelfall möglich. Die Bundesregierung wird zum Schutze aller Bürger die Schadgasemissionen von Kraftfahrzeugen entsprechend der Zielsetzung des Umweltprogramms bis 1980 auf 10 % des Wertes von 1969 reduzieren. Ein erster Schritt ist die Begrenzung von Schadgasen nach Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ab 1. Oktober 1971. Die Errichtung von Ab- sauganlagen stellt daher eine auf wenige Einsatzmöglichkeiten beschränkte Notlösung während einer Übergangszeit dar. Aus den genannten Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich, eine generelle Empfehlung auszusprechen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 10) : Wieviel Prozent der Beamten haben 1970 und 1971 von der Moglichkeit Gebrauch gemacht, mit dem 62., 63. oder 64. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, soweit sie nicht wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ausgeschieden sind? Hierüber liegt dier Bundesregierung geeignetes Zahlenmaterial nicht vor. Ihre Frage kann daher nicht umfassend beantwortet werden. Aufgrund meiner Zusage in der Antwort auf ähnliche Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Hermann Götz in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 1971 (Anlage 5 zum Sitzungsprotokoll über die 154. Sitzung des Deutschen Bundestages) habe ich die im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost zur Vierfügung stehenden statistischen Unterlagen ausgewertet. Soweit diese für die Beantwortung Ihrer Frage verwertbare Angaben enthalten, sind sie in der anliegenden Übersicht') zusammengestellt worden. Hierbei fehlen leider Aufschlüsselungen über die Zahl der jeweils nach Vollendung des 62., 63. und 64. Lebensjahres áuf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzten Beamten. Ergänzend bemerke ich, daß im Bereich der Deutschen Bundesbahn nach einer im Jahre 1967 durchgeführten Repräsentativerhebung rund 55 v. H. der auf eigenen Antrag nach § 42 Abs. 3 BBG in den Ruhestand versetzten Beamten nicht mehr dienstfähig gewesen sind. Im Bereich der Deutschen Bundespost betrug dieser Anteil im gleichen Jahre etwa 60 bis 70 v. H. *) Übersicht über Ruhestandsversetzungen nach I§ 42 Abs. 3 BBG Jahr Bereich der Bereich der Deutschen Deutschen Bundesbahn Bundespost Zahl der v. H. der Zahl der v. H. der Ruhestandsversetzungen Ruhestandsversetzungen Ruhestandsversetzun-gen Ruhestandsversetzungen 1970 518 6,1 1 053 20,9 1971 645 7,1 1) - 1) Es sind keine statistischen Erhebungen erstellt worden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10023 Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen B 11 und 12) : Kann die Bundesregierung die Äußerungen des Regierungsrats Heix vom Wasserdezernat des Regierungsprasidenten in Dusseldorf bestätigen, der laut „Welt am Sonntag" vom 6. Februar 1972 gesagt haben soll: „Die Gerichte nehmen die Sache vielfach nicht recht ernst. Wir verhangen meist Bußgelder zwischen 100 und 500 Mark. Hoher zu gehen hat wenig Sinn, weil die Betroffenen dann vor Gericht marschieren und da auch meist die Herabsetzung erreichen. Die Strafen der Gerichte liegen vielfach noch unter 100 Mark."? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem oben geschilderten Tatbestand zu ziehen, nachdem insbesondere in einigen Landern bereits Staatsanwaltschaften fur Umweltschutz eingerichtet worden sind? Zur ersten Frage: Die Äußerungen in der Welt am Sonntag vom 6. Februar 1972 beziehen sich auf Verunreinigungen des Rheins durch Ablassen von Altöl und ChemieAbwasser. Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können diese Handlungen rechtlich als Straftaten (§§ 38, 39 WHG) oder als Ordnungswidrigkeiten (§ 41 WHG) zu beurteilen und entsprechend von den Gerichten oder den Verwaltungsbehorden der Länder, die das WHG als eigene Angelegenheit vollziehen, zu verfolgen sein. Die Bundesregierung hat auf die Entscheidungspraxis der Gerichte und Landesbehörden keinen Einfluß. Zur Strafzumessungspraxis der Gerichte ist bekannt, daß die .gesetzlichen Strafrahmen allgemein, also keineswegs allein im Bereich des Umweltrechtes, zurückhaltend ausgeschöpft werden. Andererseits wurden in verschiedenen schweren Fällen von Umweltverschmutzungen durchaus erhebliche Strafen zuerkannt. Vorsorglich habe ich .das Land Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme zu den in der Frage zitierten Äußerungen gebeten. Eine Antwort liegt mir noch nicht vor. Zur zweiten Frage: Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Umweltprogramm (Drucksache VI/2710 vom 14. Oktober 1971 — insbesondere S. 9/10) zum Ausdruck gebracht, daß Schädigungen der Umwelt auch mit ausreichenden strafrechtlichen Mitteln begegnet werden muß. Dazu prüft sie, ob die bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften noch der Bedeutung gerecht werden, die dem Schutz der Umwelt heute zukommt, und ob durch diese Vorschriften genügend wirksame Sanktionen angedroht werden. Für den hier besonders angesprochenen Bereich der Wasserwirtschaft darf ich hervorheben, daß in dem seit Herbst 1971 dem Bundestag vorliegenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) eine Erweiterung der Strafbarkeit auf alle schuldhaften Gewässerverunreinigungen und eine wesentliche Erhöhung der Strafrahmen vorgesehen ist. Damit werden ausreichende strafrechtliche Bestimmungen für den Gewässerschutz zur Verfügung stehen. Entsprechende Verbesserungen der Straf- und Bußgeldvorschriften sind auch in den Entwürfen des Abfallbeseitigungsgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten. Die Wirksamkeit der strafrechtlichen Bestimmungen hängt jedoch auch künftig entscheidend von der Zumessungspraxis der unabhängigen Gerichte ab. Deshalb begrüße ich es, daß in einigen Ländern bereits Sonderdezernate für Umweltdelikte eingegerichtet worden sind, weil ich darin entsprechend den guten Erfahrungen mit Sonderdezernaten in anderen Schwerpunktbereichen einen geeigneten Weg sehe, den Umweltbelangen in der gerichtlichen Praxis wirksamer als bisher Geltung zu verschaffen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 13) : Die Bundesregierung wird um Mitteilung gebeten, bis zu welchem Zeitpunkt mit dem Bericht der Kommission zur Neugliederung des Bundesgebietes endgultig zu rechnen ist, nachdem der ursprunglich fur Mai 1972 vorgesehene Termin wohl nicht eigehalten werden kann. Nach dem bisherigen Verlauf der Arbeiten der Kommission rechnet die Bundesregierung damit, daß der Bericht im Mai oder Juni dieses Jahres vorgelegt werden kann. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 14) : Trifft es zu, daß am Ausgleichsamt Bad Kreuznach ungefahr 500 Entschadigungsanträge vorliegen von Antragstellern, die über 70 Jahre alt sind? Bei dem Ausgleichsamt Bad Kreuznach sind unter Einschluß der im Zuge der Verwaltungsreform übernommenen Bestände des Ausgleichsamts Birkenfeld insgesamt 14 696 Anträge nach dem Feststellungsgesetz vorhanden, von denen 96,12 v. H. abschließend bearbeitet sind. Von den bisher eingegangenen 940 Anträgen auf Feststellung von Vermögensverlusten in Mitteldeutschland nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz sind 77 v. H. noch nicht erledigt. Eine Übersicht über die Altersstruktur der Antragsteiler ist von dem Ausgleichsamt Bad Kreuznach — ebenso wie bei allen Ausgleichsämtern im Bundesgebiet — nicht aufgestellt worden. Ich kann daher gegenwärtig nicht angeben, wie viele der Antragsteller, deren Feststellungsanträge noch nicht 10024 Deutsdier Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 abschließend bearbeitet werden konnten, älter als 70 Jahre sind. Ich habe den Herrn Präsidenten des Bundesausgleichsamtes gebeten, Ihrer Frage nachzugehen und werde Sie von dem Ergebnis sobald als möglich unterrichten. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/3165 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Ruckfrage bei den Länder-Justizministerien festzustellen, ob aus den Reihen der Staatsburger bzw. seitens der Polizei bei den Staatsanwaltschaften Hinweise zur Frage der Gesetzwidrigkeit des von der Firma Constantin-Verleih" vertriebenen — auch bereits in Bonn gezeigten — Films ,,Addio, Onkel Tom . . ." eingegangen sind, und ist sie auf diesen Hinweis ferner bereit, auf dem Weg des Ersuchens über ein Länder-Justizministerium durch eine der zustandigen Länder-Staatsanwaltschaften prufen Zu lassen, ob der genannte Film durch die Häufung von Brutalitat und Obszonitat sowie wegen des entstellenden wie irritierenden Begleittextes in Verbindung mit allegorisch in die aktuelle Gegenwart projizierten Abschlachtungs-Szenen gegen das geltende Strafrecht verstoßt und darüber hinaus den Tatbestand der Rassenhetze gegen das Negertum erfullt? Mit Schreiben vom heutigen Tage habe ich die Landesjustizverwaltungen gebeten, mir mitzuteilen, ob bei einer Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, dass den Inhalt des von Ihnen bezeichneten Filmes zum Gegenstand hat. Nach dem Eingang der Antwortschreiben der Landesjustizverwaltungen werde ich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 16) : Welche einzelnen Projekte hat der Bundesminister fur Wirtschaft und Finanzen aus dem Haushaltskapitel 09 02 ,,Forderung der elektronischen Datenverarbeitung° in den Jahren 1969 bis 1971 gefordert, welche Mittel wurden jeweils bewilligt, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der zu fordernden Projekte? Aus dem Einzelplan 09 werden im Rahmen der „Förderung der EDV" ausschließlich marktnahe Entwicklungsvorhaben gefördert. Diese Projekte werden grundsätzlich vertraulich behandelt, da den Firmen aus dier frühzeitigen Bekanntgabe der Entwicklungsziele erhebliche Wettbewerbsnachteile entstehen können. Dies gilt in verstärktem Maße für die jeweiligen Entwicklungskosten, weil der Fachmann aus Entwicklungsziel und -kosten die Relevanz des — noch nicht vermarkteten — Produkts abschätzen kann. Über weit fortgeschrittene und abgeschlossene Vorhaben können jedoch im Einvernehmen mit den geförderten Unternehmen Einzelheiten mitgeteilt werden. Eine Liste solcher Vorhaben, die im Rahmen der Aktion „Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft" gefördert wurden, ist beigefügt. Eine entsprechende Liste mit Projekten, die im Rahmen der „Förderung der marktnahen technischen Entwicklung von Gerät und Programmen der Elektronischen Datenverarbeitung" unterstützt wurden, wird vorbereitet. In einer vorläufigen Form wurde diese Liste dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zur Beantwortung Ihres Schreibens vom 12. November 1971 übersandt; damit sie zur Verbreitung geeignet ist, wird sie z. Z. mit den betreffenden Firmen überarbeitet. Ich werde Ihnen auch diese Liste in ihrer endgültigen Form zu gegebener Zeit zusenden. Da diese Zuschüsse im Verhältnis zu den tatsächlichen Entwicklungskosten gewährt werden, sind aus den für das Einzelvorhaben bewilligten Mitteln Rückschlüsse auf die Entwicklungskosten möglich. Aus dem o. a. Grunde ist deshalb auch bezüglich der bewilligten Mittel vertrauliche Behandlung geboten. Die 1969 bis 1971 insgesamt bewilligten Mittel bitte ich der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen. Die zu fördernden Projekte werden nach den Kriterien ausgewählt, die in den Richtlinien zur Förderung der marktnahen technischen Entwicklung von Gerät und Programmen der Elektronischen Datenverarbeitung (Az.: IV B 4 — 40 71 10/1 vom 7. Juli 1969) und zur Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft (Az.: IV A 6 — 40 71 50/21 vom 23. Juli 1970) niedergelegt sind. Grundprinzip ist die möglichst schnelle Umsetzung wissenschaftlich-technischer Kenntnisse und Fertigkeiten in marktrelevante Produkte (Entwicklungsförderung bei den Herstellern) bzw. möglichst vielseitige Verwendbarkeit von Standardprogrammen bei Bedarfsträgern vergleichbarer Bedarfsstruktur (Entwicklungsföderung im Anwenderbereich). Zu Ihrer Unterrichtung füge ich je ein Exemplar der Richtlinien bei. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 3165 Frage B 17) : Wie hoch ist die Dividende, die in den Jahren seit der Grundung der Ruhrkohle-Einheitsgesellschaft an die Eigentumer der eingebrachten Zechen gezahlt wurde, und rechtfertigt die Rentabilitat der eingebrachten Zechen angesichts der steigenden Verluste diese Dividendenzahlung? Nach § 9 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Muttergesellschaften der Ruhrkohle AG und der Ruhrkohle AG vom 18. Juli 1969 werden für die ersten 20 Geschäftsjahre keine Gewinne ausgeschüttet, sondern ein etwaiger Jah- resüberschuß einer Verlustausgleichsrücklage zugeführt. Da die Ruhrkohle AG seit ihrer Gründung keine Gewinne gemacht hat, sind Zuführungen zur Verlustausgleichsrücklage bisher nicht erfolgt. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache V1/3165 Frage B 18) : Trifft es zu, daß für Instandsetzungsarbeiten an den amerikanischen Truppenunterkunften in Baumholder die dort ansassigen Firmen nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind, obwohl gerade in diesem wirtschaftlich schwachen und durch militarische Anlagen in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beeintrachtigten Raum die Vergabe von Auftragen zur Schaffung und Erhaltung guter Arbeitsplatze notwendiger ist als in den Ballungsgebieten, wohin die Aufforderung an große Firmen gerichtet wurde? Mit der Erledigung der Verteidigungsbauaufgaben des Bundes sind nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (FVG) vom 6. September 1950 (BGBl. S. 448) und den mit den Finanzministern der Länder geschlossenen Verwaltungsabkommen die Baubehörden der Landesfinanzverwaltung beauftragt. Im Raum Baumholder sind hierfür die Oberfinanzdirektion Koblenz — Landesvermögens- und Bauabteilung — in Mainz und das Finanzbauamt IdarOberstein zuständig. Meine Erhebungen zu Ihrer Anfrage haben ergeben, daß an den Renovierungsarbeiten für die in diesem Raum gelegenen Truppenunterkünfte in den vergangenen Jahren überwiegend das einheimische Gewerbe beteiligt wurde. Im Jahre 1970 sind vom Finanzbauamt Idar-Oberstein 820 Aufträge mit einer Auftragshöhe von 15,5 Millionen DM, das sind 87 % der Gesamtvergabe des Amtes, an einheimische Betriebe vergeben worden. Im Jahre 1971 wurden die Betriebe im Raum Baumholder bei 640 Aufträgen mit einer Auftragshöhe von 11,4 Millionen DM berücksichtigt. Gegenwärtig werden Angebote für die Modernisierung einer in diesem Raum gelegenen Kaserne eingeholt, die von den amerikanischen Streitkräften belegt ist. Auch diese Bauaufgaben werden von dem genannten deutschen Finanzbauamt erledigt. Dem verständlichen Wunsch der amerikanischen Streitkräfte entsprechend sollen diese Arbeiten, insbesondere aus Gründen der militärischen Sicherheit, an Generalunternehmer vergeben werden. Diese Verfahrensweise schließt die Beteiligung des örtlich ansässigen Gewerbes jedoch nicht aus. Vielmehr werden von den Generalunternehmern an der Durchführung dieser Arbeiten erfahrungsgemäß zu etwa 85 % einheimische Firme als Sub-Unternehmer beteiligt. Hierzu ist festzustellen, daß die Kapazität der im Bereich des Finanzbauamtes Idar-Oberstein ansässigen Betriebe u. a. durch Aufträge aus dem Verteidigungsbereich im vorerwähnten Umfange ausgelastet ist. Ich hoffe, sehr geehrter 'Herr Kollege, Sie mit vorstehenden Ausführungen davon überzeugt zu haben, daß eine mangelnde Beteiligung der einheimischen Betriebe an .der Durchführung von Verteidigungsbauaufgaben nicht gegeben und auch künftig nicht zu befürchten ist. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, im Rahmen der Übergangsregelung fur die Gewährung von Grenzlandsonderabschreibungen die Frist fur die Fertigstellung der Investitionen bis zum 31. Dezember 1973 zu verlängern, nachdem die Landerfinanzminister in ihrer Konferenz vom 27. Januar 1972 einen entsprechenden Beschluß gefaßt haben? Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat dem Beschluß der Finanzministerkonferenz vom 27. Januar 1972, die Auslauffrist für die Übergangsregelung betr. Weiteranwendung der bisherigen Verwaltungsregelungen über die Bewilligung von Sonderabschreibungen im Zonenrandgebiet um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 1973, zu verlängern, mit Schreiben vom 9. Februar 1972 zugestimmt und die obersten Finanzbehörden der Länder gebeten, danach zu verfahren. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentaarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 20) : Ist es richtig, daß die Beschränkung der neuen Brennrechtsvergabe an landwirtschaftliche Brennereien, die bis zum 31. März 1972 betriebsfertig hergerichtet werden, zu einer Begunstigung von 18 Kartoffelgemeinschaftsbrennereien in Niedersachsen und zu einer totalen Benachteiligung des großten Kartoffelanbaulandes (Bayern) führen wurde? Es fehlen z. Z. noch genaue Unterlagen darüber, wie viele Kartoffelgemeinschaftsbrennereien bis zum 31. März 1972 betriebsfertig hergerichtet sein werden. Soweit sich übersehen läßt, sind es überwiegend Brennereien in Niedersachsen. Das bedeutet aber nicht eine „totale Benachteiligung des größten Kartoffelanbaulandes (Bayern) ". Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Brennereien, für deren Errichtung der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein besonderes agrarwirtschaftliches Bedürfnis anerkennt, innerhalb eines Kontingents von 15 000 Hektoliter Weingeist auch dann ein Brennrecht erhalten, wenn sie erst zum 31. März 1972 betriebsfähig hergerichtet 10026 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 sind. Die Möglichkeit zur Brennrechtsveranlagung steht hiernach auch für Brennereien in Bayern noch offen. Der Agrarausschuß des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1972 einem Antrag Bayerns zugestimmt, dieses Kontingent auf 30 000 Hektoliter Weingeist zu erhöhen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß von den insgesamt etwa 415 000 Hektoliter Weingeist Kartoffelbrennrechten von den landwirtschaftlichen Brennereien im gesamten Bundesgebiet allein etwa 59 % auf Brennereien in Bayern entfallen. Von den im außerordentlichen Verfahren in den Jahren 1968 bis 1971 veranlagten 104 Kartoffelgemeinschaftsbrennereien sind 56 in Bayern ansässig. Allgemein ist zur Brennrechtsveranlagung noch zu bemerken: Sie steht im Schatten der noch ausstehenden EWG-Marktregelung für Agraralkohol und ist deshalb mit Risiken behaftet. Es gibt Bestrebungen, die Bedeutung der deutschen Brennrechte als Absatz- und Preisgarantie einzuschränken. Die Bundesregierung hält es deshalb nicht für vertretbar, daß noch uneingeschränkt Brennereien zum Brennrecht veranlagt werden. Die Errichtung einer Brennerei erfordert erhebliche Investitionen. Eine Entwertung ,der Brennrechte würde gerade die neu veranlagten Brennereien besonders hart treffen. Außerdem ist zu berücksichtigen: Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat auf Grund ihrer Bestands- und Absatzlage mit Beginn des laufenden Betriebsjahres die Möglichkeit, Branntwein außerhalb des Brennrechts zu einem noch lohnenden Preis herzustellen, von 2200 und 800 Hektoliter Weingeist je Kartoffelgemeinschaftsbrennerei einschränken müssen. Dieser „begünstigte Überbrand" wird beim Hinzutritt neuer Brennereien sehr wahrscheinlich noch weiter herabzusetzen sein, da in absehbarer Zeit mit einer nennenswerten Steigerung des Alkoholabsatzes nicht gerechnet werden kann. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 21. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 21) : Betrachtet die Bundesregierung die derzeitigen deutschen Milcherzeugerpreise als Ausgangspunkt für die EWG-Agrarpreisverhandlungen mit einer von der Bundesrepublik Deutschland gewunschten Erhöhung von 8 %? Der Rat der EG kann im Rahmen der Preisentscheidungen für Milch nur über die in der Marktordnung festgelegten Richt- und Interventionspreise entscheiden. Für die tatsächlichen Milcherzeugerpreise sind die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver Orientierung und untere Absicherung. Im übrigen entwickeln sie sich nach Angebot und Nachfrage. Sie sind von Land zu Land und von Molkerei zu Molkerei sehr unterschiedlich. Der Vorschlag der Kommission zur Erhöhung der Richt- und Interventionspreise um 8 % — der von mir unterstützt wird — bezieht sich selbstverständlich auf das vorher festgesetzte Preisniveau. Die Kommission hat bei ihren Vorschlägen die über das Interventionspreisniveau hinausgehende Marktpreisentwicklungen berücksichtigt. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 21. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß Anträge auf Forderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bei der Bundesanstalt für Arbeit und den zustandigen Arbeitsämtern nur mit großer zeitlicher Verzogerung bearbeitet werden konnen, und was wird die Bundesregierung zusammen mit der Bundesanstalt fur Arbeit unternehmen, um eine schnellere Behandlung der Anträge, gegebenenfalls durch Vorbescheide, zu erreichen, um zu vermeiden, daß Umschulungs- und Fortbildungswillige in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Wird die Bundesregierung bei der Bundesanstalt fur Arbeit und Sozialordnung darauf hinwirken, daß z. B. Krankenversicherungsbeiträge bei Beginn der Teilnahme an Umschulungs- und Fortbildungslehrgängen sofort durch die Arbeitsamter übernommen werden, auch wenn der endgültige Bescheid zur Forderung der Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen noch nicht erteilt worden ist? Es trifft zu, daß bei der Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Anlaufzeit dieses Gesetzes zum Teil nicht unerhebliche Verzögerungen eingetreten sind. Dies ist auf die außergewöhnlich starke Belastung der Arbeitsämter durch die sehr hohe Zahl der eingehenden Neuanträge zurückzuführen. Im Jahre 1971 sind allein mehr als 360 000 Neuanträge gestellt worden. Besonders stark betroffen wurden hiervon die Arbeitsämter, in deren Bezirk sich die Bildungseinrichtungen konzentrieren. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat bereits in den Jahren 1970 und 1971 eine Anzahl von Maßnahmen getroffen, um die Arbeitsämter in die Lage zu versetzen, diesen außergewöhnlichen Arbeitsanfall zügig zu bewältigen. Dazu gehörte nicht nur die Anhebung des Personalbestandes, sondern auch ein interner Personalausgleich innerhalb und zwischen den Dienststellen der Bundesanstalt sowie die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. So wurde der Präsident der Bundesanstalt bereits durch die Änderungsanordnung vom 30. September 1970 ermächtigt, für die im Rahmen der individuellen Förderung der beruflichen Bildung zu erstattenden Fahrkosten Pauschbeträge festzusetzen. Die bisher gemachten Erfahrungen bei der praktischen Durchführung der Förderungsvorschriften haben schließlich zur Neufassung der Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung am 9. September 1971 durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt geführt. Diese Neufassung, die am 1. Januar 1972 in Kraft getreten ist, sieht u. a. die pauschale Erstattung der Lehrgangsgebühren sowie der Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung vor. Die Neuformulierung weiterer Paragraphen dieser Anordnung soll in bestimmten Bereichen eine klarere Abgrenzung ermöglichen und damit den Arbeitsämtern auch die Möglichkeit geben, eine schnellere Entscheidung zu treffen. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Sofern über einen Antrag noch nicht endgültig entschieden werden kann, der Antragsteller aber bereits an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt und ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, sind die Arbeitsämter aufgrund einer Weisung des Präsidenten der Bundesanstalt gehalten, angemessene Abschläge auf die zu erwartenden Leistungen zu zahlen. Von dieser Weisung werden auch die von Ihnen genannten Fälle erfaßt. Sobald Abschläge auf das zustehende Unterhaltsgeld gezahlt werden, sind auch die Krankenversicherungsbeiträge von der Bundesanstalt zu entrichten. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen B 24 und 25) : Denkt die Bundesregierung daran, die Kostenubernahme für Familienheimfahrten Wehrpflichtiger gegenüber der Deutschen Bundesbahn kunftig auch auf die Transportmittel der Deutschen Bundespost auszudehnen? Ware für Soldaten aus Einödstandorten, wo zum Teil keine offentlichen Verkehrsverbindungen bestehen, eine Entschädigung für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug in gleichem Sinne moglich? Grundwehrdienstleistenden, die Familienheimfahrten wiegen Fehlens geeigneter Eisenbahnverbindungen auf der gesamten oder einer Teilstrecke mit Linienbussen der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundesbahn oder anderer Verkehrsträger durchführen, wird der verauslagte Fahrpreis für zwölf Fahrten im Jahr vom Truppenteil auf Antrag erstattet. Zur Zeit wird in Verhandlungen mit der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn geprüft, ob eine Beförderung in Postbussen auch ohne Fahrpreisvorauszahlung — wie bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bundesbahn — möglich ist. Das Ergebnis steht noch aus. Wird für die Familienheimfahrt mangels öffentlicher Verkehrsverbindungen ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, so werden die Fahrkosten für die An- oder Abfahrt zu dem dem Standort oder dem Wohnort nächstgelegenen Haltepunkt bzw. Bahnhof eines öffentlichen Verkehrsunternehmens erstattet, wenn die Entfernung bis dorthin mindestens 3 km beträgt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Regelung dahingehend zu erweitern, daß in diesen Fällen die gesamten Fahrkosten zwischen Standort und Wohnort erstattet werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 26 und 27): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einzugsbereiche der Kreiswehrersatzämter an die Grenzen der inneren Verwaltung nach der Kreisreform anzupassen, und wird die Bundesregierung bei einer etwaigen Neufestsetzung der Einzugsbereiche an den Bezirksgrenzen festhalten? Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes (I 14) eine sinnvolle Abrundung der Einzugsbereiche von Kreiswehrersatzamtern über Bezirksgrenzen hinaus, wie es sich beispielsweise im Falle Bamberg durch Zuordnung des Haßberg-Kreises anbietet, zu ermoglichen und durchzufuhren? Als Auswirkung der Gebietsreform in den einzelnen Ländern wird die Bundesregierung nach § 14 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Kreiswehrersatzämter den Grenzen der inneren Verwaltung anpassen; hierbei werden — auch in dem von Ihnen erwähnten Gebiet — die Grenzen der Regierungsbezirke beachtet. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, durch eine Änderung des i§ 14 Nr. 2 WPf1G die Möglichkeit zu schaffen, in die von den Ländern getroffenen Gebietsregelungen einzugreifen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 28) : Wie gedenkt die Bundesregierung der Ausbeutung der Hilfsbereitschaft durch Pseudo-Hilfsorganisationen, die vornehmlich an ihre eigene Tasche denken, entgegenzutreten? Das Sammlungswesen gehört in die Zuständigkeit der Länder, die eigene Sammlungsgesetze haben. Mit Ausnahme von Bayern sehen alle Gesetze Genehmigungen nur für Haus- und Straßensammlungen vor. Der Versand von Spendenbriefen ist genehmigungsfrei; nur in einzelnen Ländern besteht eine Anzeigepflicht. Das Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin 33 stellt seit Jahren Ermittlungen über neu in Erscheinung tretende Organisationen auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege an. Seit 1908 berät das Institut Firmen und Verbände der gewerblichen Wirtschaft in Spendenfragen. Seit 1953 wird diese Arbeit in Gemeinschaft mit dem Arbeitskreis Spendenhilfe der gewerblichen Wirtschaft, dem das Institut angehört, durchgeführt. In den Sammlungsgesetzen der Länder bzw. in den Begründungen und Erläuterungen dazu wird das Deutsche Zentralinstitut als Auskunftsstelle ausdrücklich genannt. Auch Privatpersonen erhalten jederzeit Auskunft durch das Institut. Bund und Länder fördern die Arbeit des Zentralinstituts. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 29 und 30) : Weldie Bundeslander haben bisher Ausführungsbestimmungen zu den §§ 5 und 8 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt erlassen? Was hat die Bundesregierung getan, um die Bundesländer zu veranlassen, solche Ausführungsbestimmungen zu schaffen? Die Bundesländer haben — von einer Ausnahme abgesehen — Ausführungsvorschriften zum Jugendwohlfahrtgesetz erlassen. Ich darf insbesondere auf die in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geltenden gesetzlichen Regelungen über die Errichtung und den Betrieb von Kindergärten hinweisen, die sich auf § 5 Absätze 3 und 5 des Jugendwohlfahrtgesetzes stützen. Speziell zu § 8 JWG sind keine Ausführungsbestimmungen bekannt. Die Förderungsgrundsätze der Länder sind im allgemeinen in den Richtlinien zu den Landesjugendplänen enthalten. Während den Ländern die Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt als eigene Angelegenheit gem. Artikel 83 GG obliegt, verfügt die Bundesregierung lediglich über die in Artikel 84 Abs. 3 S. 1 ff. vorgesehene Aufsichtsbefugnis. Angesichts der Landesausführungsgesetze zum Jugendwohlfahrtsgesetz und der Richtlinien und Erlasse zu den Landesjugendplänen bestand im Rahmen des Art. 84 GG keine Veranlassung, die Länder zu weiteren Ausführungsvorschriften anzuregen. Die Bundesregierung konzentriert vielmehr ihre Bemühungen auf eine grundlegende Reform des gesamten Jugendhilferechts. Die intensiven Vorarbeiten dafür wurden durch eine Kommission aufgenommen, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Juli 1970 berufen hat. Die Bundesregierung räumt dieser Reform Vorrang vor Änderungen und Ergänzungen des Jugendwohlfahrtgesetzes ein. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bestrahlen von frischem Fisch zum Zwecke der langeren Haltbarkeit zu genehmigen? Der Förderkreis Lebensmittelbestrahlung e. V. hat mit Datum vom 28. Dezember 1971 beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit den Antrag gestellt, die Bestrahlung von frischem Seefisch zum Zwecke der Verlängerung der Haltbarkeit durch Änderung der Lebensmittel-Bestrahlungs-Verordnung allgemein zuzulassen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mehrere auf 'diesem Gebiet führende Wissenschaftler und das Bundesgesundheitsamt gebeten, zu diesem Antrag gutachtlich Stellung zu nehmen und insbesondere die Frage der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des vorgesehenen Bestrahlungsverfahrens eingehend zu prüfen. Mit einem Ergebnis der in Auftrag gegebenen Gutachten kann frühestens in 3 bis 6 Monaten gerechnet werden. Sofern die Gutachten die Bestrahlung von Seefisch mit den von dem Förderkreis geforderten Dosen von 50 bis 150 Krad (= Kilorad) als .gesundheitlich unbedenklich ansehen und in technologischer Hinsicht gegenüber bisherigen Verfahren Vorteile zu erwarten sind, könnte erwogen wenden, eine Ausnahmegenehmigung nach § 20 a Abs. 2 Nr. 1 ides Lebensmittelgesetzes zur Durchführung von Versuchen unter ,amtlicher Beobachtung zu erteilen. _ Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten OrgaB (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 32 und 33) : Treffen Pressemeldungen zu, nadi denen sowohl die Bundesregierung als auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg durch Ortsbesichtigung des Hamburger Zentralschlachthofes haben feststellen lassen, daß dieser von der Bundesregierung im Jahre 1968 durch Erteilung der Kontroll-Nummer zugelassene Zerlegebetrieb tatsächlich bis heute nicht den hygienischen Anforderungen der fur die Genehmigung zugrundeliegenden EWGRichtlinien „Frisches Fleisch" entspricht, ja nicht einmal die wesentlich schwächeren Bestimmungen der hamburgischen Hygieneverordnungen erfullt? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung auf den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg einzuwirken, daß dieser endlich die bel der Erteilung der Kontroll-Nummer eingegangenen Auflagen erfullt und damit seiner Verpflichtung zum Schutze der Gesundheit der Verbraucher nachkommt? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt der im Hamburger Zentralschlachthof gelegene, von der zuständigen obersten Landesbehörde im Mai 1968 nach § 4 des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie frisches Fleisch zugelassene Schlacht- und Zerlegebetrieb die in diesem Gesetz gestellten Hygieneanforderungen nicht in allen Punkten. Eine Ortsbesichtigung durch Vertreter der Bundesregierung ist aus diesem Anlaß nicht erfolgt, da nach den §§ 4 und 5 des genannten Gesetzes Landesbehörden für die Zulassung und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständig sind. Es ist mir jedoch bekannt, daß auch amerikanische Veterinärbeamte anläßlich einer Überprüfung des Schlachthofes Hamburg über Mängel berichtet haben. Die Bundesregierung hat 'durch Gespräche mit Fachbeamten erfahren, daß die zuständige Behörde in Hamburg die Aufrechterhaltung der Zulassung davon abhängig gemacht hat, daß die festgestellten Mängel bis zum 1. Juni 1972 beseitigt worden sind. Die Bundesregierung wird auf die Angelegenheit weiter achten und auf die Beseitigung der festgestellten Mängel hinwirken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10029 Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen B 34 und 35) : Gibt es Verkehrszählungen aus den letzten Monaten, die die Belastung der Ortsdurchfahrt Raunheim (B 43) und die damit verbundene Belastung fur die Bevolkerung deutlich machen? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß solche Unterlagen nicht existieren, bereit, entsprechende Verkehrszählungen einzuleiten, die mit dazu beitragen können, die Dringlichkeit der Verlegung der B 43 deutlich zu machen? Verkehrszählungen aus den letzten Monaten liegen für die Ortsdurchfahrt Raunheim (B 43) nicht vor, jedoch ist die starke Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt aus den regelmäßigen Verkehrserhebungen bekannt. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des Baues der Umgehungsstraße Raunheim sind unbestritten. Aus diesem Grunde sind schon frühzeitig die Planungsarbeiten aufgenommen worden. Gegen den Planfeststellungsbeschluß liegen jedoch mehrere Anfechtungsklagen vor, deren Ausgang nicht zu übersehen ist. Sobald die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, wird mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Die Finanzierung ist im Rahmen der Haushaltsmittel für den Ausbau der Bundesfernstraßen, die dem Land zur Verfügung gestellt werden, gewährleistet. Nach der Verkehrsmengenkarte 1970 beträge die Belastung der Ortsdurchfahrt Raunheim (B - 43) rd. 13 800 Fahrzeuge/24 Stunden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache V1/3165 Fragen B 36 und 37) : Mit welcher Linienfuhrung ist nach dem derzeitigen Planungsstand fur die sogenannte Odenwaldautobahn Im Bereich zwischen Hanau und Michelstadt zu rechnen, und bis wann ist der Abschluß der Planung vorgesehen? Welche verbindlichen Pläne bestehen hinsichtlich der Autobahnzubringer fur die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg? Zur ersten Frage: Die Linienführung der sogenannten Odenwald-autobahn liegt bisher lediglich nördlich des Mains fest. Für den Abschnitt zwischen Main und der B 26 (neu) bei Babenhausen ist das Verfahren gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zur Bestimmung der Linienführung eingeleitet. Die Stellungnahmen der an der Raumordnung beteiligten Bundesminister werden bis zum 1. April 1972 erwartet. Südlich der B 26 (neu) bis zur B 47 bei Eulbach (östlich Michelstadt) ist die Bestimmung der Linie gemäß § 16 FStrG auf Landesebene seit einiger Zeit eingeleitet. Die Stellungnahme der Landesplanung liegt noch nicht vor. Insofern kann ein Zeitpunkt für den Abschluß der Planung noch nicht angegeben werden. Im übrigen ist dieser Abschnitt im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1971-1985) in der zweiten Dringlichkeit vorgesehen. Zur zweiten Frage: Die Linienführung der BAB-Neubaustrecken Gießen—Aschaffenburg—Stuttgart ist im Abschnitt Hanau-Aschaffenburg im September 1970 festgelegt worden. In diesem Bereich sind Anschlußstellen an der B 26 zwischen Babenhausen und Aschaffenburg, an der künftigen B 8 zwischen Seligenstadt und Stockstadt, an der Staatsstraße 2444 bei Dettingen und an der Staatstraße 2305 zwischen Kahl und Alzenau vorgesehen. Verbindliche Planungen hierzu liegen noch nicht vor. Im Abschnitt Aschaffenburg—Erbach der o. g. BAB-Neubaustrecke (Odenwaldautobahn) ist die Planung noch nicht abgeschlossen und die Linienführung daher noch nicht festgelegt worden. Somit liegen auch hier verbindliche Pläne für die Zubringer in die Räume Obernburg und Miltenberg noch nicht vor. Man kann jedoch davon ausgehen, daß der Raum Obernburg über die B 426 (ehemalige Staatsstraße 3115) und der Raum Miltenberg/Amorbach über die B 47 an die künftige BAB angeschlossen wird. Anlage 50 Schriftliche Antwort dies Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache V1/3165 Fragen B 38 und 39) : Wie hoch Ist der finanzielle Bundesanteil 1972 am Programm der Lander über die Zuweisungen zum kommunalen Straßenbau (I 6 Abs. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) fur Bayern, und welche Beträge wurden seit 1969 in den einzelnen Jahren jeweils Bayern zur Verfügung gestellt? Ist vorgesehen, daß das Projekt 98 i (Bay.) laut Verkehrshaushalt 1972 im Bereich der Stadt Lohr (Bau der Nord-Sud-Umgehung als Osttangente zwischen der Staatsstraße 2315 und der B 26) noch 1972 durch die Anhöhung der Mineralölsteuer nachträglich aufgestockt wird, und wie sind die Ausgabenvorstellungen bei den Bundesmitteln fur dieses Bauprojekt in den nächsten Jahren bis zur endgültigen Fertigstellung? Der Anteil Bayerns am Mehraufkommen an Mineralölsteuer für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beträgt mit Haushaltsjahr 1972 = 17,47 % d. s. nach dem z. Z. geschätzten Steueraufkommen voraussichtlich rd. 155 Millionen DM. Seit dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 1966 im Jahre 1967 wurden folgende Beträge 10030 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 aus dem Mehraufkommen an Mineralölsteuer in Bayern verausgabt: 1967 = 68,105 Millionen DM 1968 = 78,375 Millionen DM 1969 = 94,801 Millionen DM 1970 = 79,709 Millionen DM 1971 = 91,360 Millionen DM Die Maßnahme der Stadt Lohr ist im Programm 1972 nach § '6 des GVFG enthalten. Über die Höhe der jährlichen Dotierung der Bundesfinanzhilfe entscheidet die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/3165 Fragen B 40 und 41) : Wie beurteilt die Bundesregierung das von der Bavaria-TirolAdria-Autobahnfinanzierungs AG, München, betriebene Vorhaben, eine neue Autobahn, die "Strada Alemagna", von Sudbayern uber Tirol bis nach Venedig zu bauen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von dieser privaten Interessengruppe stark forcierte Autobahnfuhrung Tegernseer Tal, Achenpaß auf bayerischer Seite, mit der Fortsetzung im osterreichischen Zillertal wegen der Gefahr der weiteren Zerstorung der Alpenlandschaft entschieden abgelehnt werden muß? Die Bundesrepublik Deutschland ist bei der Aufstellung ihres Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen nicht von einer Autobahnverbindung München—Kufstein—Zillertal—Bruneck—Venedig , ausgegangen. Eine solche Verbindung würde auf österreichischem Gebiet von der Autobahn Kufstein—Innsbruck abzweigen. Die Planung läge daher in der Zuständigkeit der Republik Osterreich und der Republik Italien. Im Tegernseer Tal ist der zweispurige Neubau der Bundesstraße 318 vorgesehen. Die Bundesregierung ist im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatsregierung der Auffassung, daß eine Autobahn im Tegernseer Tal nicht erwogen werden kann. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 42 und 43) : Wird daran festgehalten, den auf einer Vorkriegsplanung beruhenden Verschiebebahnhof München-Nord in München-Lerchenau/Fasanerie/Allach zu errichten, und welche Maßnahmen sind bejahendenfalls vorgesehen, um Belastigungen für die Bevolkerung zu vermeiden bzw. den Wohnwert der unmittelbar angrenzenden bzw. durchschnittenen Wohngebiete zu erhalten? Besteht die Moglichkeit, den Verschiebebahnhof Munchen-Nord in der unbebauten Anflugzone des geplanten Verkehrsflughafens Munchen II im Gebiet Freising/Erding-Nord zu errichten, oder welche anderen Alternativen zur jetzigen Planung bieten sich an? Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, hält sie daran fest, auf dem seit Jahrzehnten dafür vorgesehenen DB-Gelände den neuen Rangierbahnhof zu errichten. Sie hat nach Abschluß der Planung vor kurzem gemäß § 36 des Bundesbahngesetzes das Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern eingeleitet. In diesem Verfahren haben alle betroffenen Behörden und sonstigen Stellen die Möglichkeit, sich zu äußern und ggf. Einwendungen zu erheben. Die Pläne werden von der Regierung offengelegt und jedermann hat Gelegenheit, sich zu äußern. Wenn in diesem Verfahren Meinungsverschiedenheiten im Sinne des § 36 des Bundesbahngesetzes nicht ausgeräumt werden, so bedarf es — auf Antrag der DB — der Entscheidung des Bundesministers für Verkehr. Diese könnte mit Auflagen zur Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen verbunden werden, die dem Schutz der Nachbarschaft dienen, z. B. durch landschaftsgärtnerische Abschirmung etwa mit bepflanzten Erdwällen. Es dürfte im übrigen durchaus möglich sein, daß auf Grund inzwischen bekannt gewordener Bedenken die Beteiligten in einem besonderen Verfahren prüfen, welch anderer Standort in Frage kommen könnte. Eine eisenbahnbetrieblich auch nur annähernd gleichwertige Alternative zu dem vorgesehenen Standort des Rangierbahnhofs München-Nord gibt es nach Auffassung der DB im größeren Einzugsgebiet Münchens nicht. Das Gebiet Freising/Erding scheide wegen der ungeeigneten Lage im DB-Netz und wegen der zu großen Entfernung von den Versand- und Empfangszentren der Münchener Wirtschaft aus. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 44 und 45) : Sieht die Bundesregierung eine Moglichkeit, aus dem diesjahrigen Eventualhaushalt fur den Weiterbau der B 12, Kaufbeuren—Kempten, 1972 zusätzliche Mittel bereitzustellen? Werden fur den Beginn der Umgehung Kempten (BAB 85 — BAB 22) rechtzeitig Mittel zur Verfügung stehen, um 1972 noch Ausschreibungen fur Brückenbauten und den Grunderwerb vornehmen zu konnen? Ob und ggf. wann ein Eventualhaushalt 1972 für den Bundesfernstraßenbau eingesetzt wird, ist z. Z. noch offen. Deshalb läßt sich auch noch nicht übersehen, ob für die B 12 Kaufbeuren—Kempten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können. Die Umgehung Kempten im Zuge der BAB-Neubaustrecke Ulm—Kempten (A 85) und der BAB-Neubaustrecke München—Kempten—Lindau (A 22) ist mit rd. 160 Millionen DM veranschlagt. Ein Baubeginn wird erst dann möglich sein, wenn übersehbar ist, daß die für eine optimale Bauzeit notwendigen hohen jährlichen Mittelbereitstellungen realisierbar Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10031 sind. Das ist z. Z. nicht der Fall. Ob in diesem Jahr noch Ausschreibungen für Brückenbauwerke vorgenommen werden können, wird z. Z. im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen erheblichen Baukostensteigerungen überprüft. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Fragen B 46 und 47) : Ist die Bundesregierung bereit, zusatzliche Mittel fur die Familienheimdarlehen der Deutschen Bundesbahn zur Verfugung zu stellen, um zu erreichen, daß, nachdem die Familienheimdarlehen-Richtlinien, die für die übrigen Bundesbehorden seit Jahren gelten, bei der Deutschen Bundesbahn aber erst am 1. April 1970 eingeführt wurden, die Anträge der Jahre 1971/72 bewilligt werden können, und ist sie bereit, die Mittel in der Zukunft in den Haushalt des Bundesministeriums fur Verkehr zu ubernehmen, da eine Erwirtschaftung dieser Mittel im Haushalt der Deutschen Bundesbahn offensiditlich nicht möglich ist? Ist die Deutsche Bundesbahn bereit zu prufen, ob eine Herabsetzung der Zinsen bei den Familienheimdarlehen von sieben auf fünf Prozent moglich ist, da die Belastung der Lohn- und Gehaltsempfanger erheblich ist? Nach der im Bundesbahngesetz festgelegten Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und seinem Sondervermögen Deutsche Bundesbahn ist die Wohnungsfürsorge für die Bundesbahnbediensteten Aufgabe der Organe der Deutschen Bundesbahn. Mit der Einführung der Familienheimdarlehen des Bundes zum 1. Januar 1970 für den Bereich der Deutschen Bundesbahn wurde nach 20 Jahren endlich eine Gleichstellung der Eisenbahner mit allen übrigen Bundesbediensteten erreicht. Verständlicherweise ist nach der nunmehr eingeführten Verbesserung ein großer Antragsstau entstanden. Im Rahmen der Zulassungskontingente 1970 und 1971 sind von der Deutschen Bundesbahn insgesamt 4600 Förderungsanträge mit einem Mittelbedarf von 140 Millionen DM genehmigt worden. Aus diesen Förderungszusagen sind Verbindlichkeiten in Höhe von rund 35 Millionen DM auf das Geschäftsjahr 1972 übergegangen. Im Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn 1972 konnten für Zwecke der Wohnungsfürsorge insgesamt 180 Millionen DM eingeplant werden, darunter 65 Millionen DM für Familienheimdarlehen. Der Bundesregierung ist es bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn angesichts ihrer angespannten Finanzsituation leider nicht in der Lage ist, weitere Mittel für Familienheimdarlehen an Bundesbahnbedienstete bereitzustellen. Um den Eisenbahnern zu helfen, deren Anträge nicht sofort bedient werden können, hat sich die Deutsche Bundesbahn bereit erklärt, für notwendig werdende Zwischenkredite von Bediensteten die selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Ihrer Anregung, für die Familienheimförderung bei der Deutschen Bundesbahn Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Antragsteller noch im Geschäftsjahr 1972 berücksichtigt werden können, steht ebenfalls die gesetzliche Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Deutscher Bundesbahn entgegen. Bundesmittel können nur der Deutschen Bundesbahn als erfolgswirksame Leistungen, als Investitionszuschüsse oder als Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellt werden. Welche Mittel die Deutsche Bundesbahn selbst in ihren Wirtschaftsplan für Familienheimförderung einsetzt, unterliegt ihrer eigenen unternehmerischen Entscheidung. Die Deutsche Bundesbahn hat sich bei der Festsetzung der Zins- und Tilgungsbeträge für Familienheimdarlehen an Bundesbahnbedienstete den Bundesrichtlinien angepaßt. Danach betragen die Zinssätze der Gruppe I (Personenkreis der Sozialwohnungsberechtigten) = 0,5 v. H. der Gruppe II (alle übrigen Personen) = 1,0 v. H. Der Tilgungsatz beträgt 2,0 v. H. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Götter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 48) : Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung bezuglich des weiteren Ausbaus der B 38 zwischen Landau und Hochdorf-Assenheim, insbesondere im Abschnitt NeustadtHochdorf-Assenheim? Für den Neubau der B 38 zwischen Landau und Hochdorf-Assenheim wird z. Z. das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Da vorauszusehen war, daß für die Entwurfsbearbeitung, insbesondere aber für das Planfeststellungsverfahren bis zur Erlangung ,der Rechtskraft der Pläne eine längere Zeit notwendig ist, wurde der Weiterbau der B 38 im Einvernehmen mit 'der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen. Über die zeitlichen Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 49) : Kann die Bundesregierung bestatigen, daß die alte Reichsbahnstrecke Zurich—Stuttgart—Würzburg—Schweinfurt—Mellrichstadt- Erfurt—Berlin ohne Schwierigkeiten in wenigen Wochen fur den Schnellzugverkehr wieder herzurichten ist, und welche Aussichten gibt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung den Bemuhungen der frankischen Wirtschaft und insbesondere der Industrie- und Handelskammer Würzburg/Schweinfurt nach Öffnung des Grenzuberganges bei Mellrichstadt im Schienen- und Straßenverkehr? 10032 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Nach einer Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn würde die Herrichtung des Streckenabschnitts von Mellrichstadt bis an die Grenze der DDR für einen durchgehenden Schnellzugverkehr etwa 2 bis 3 Monate erfordern. Über die Aussichten für eine Öffnung ides Grenzübergangs bei Mellrichstadt kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache V1/3165 Frage B 50) : Kann die Bundesregierung inzwischen einen verbindlichen Termin für die Fertigstellung der Ortsumgehung Schwebheim 1m Zuge der neuen Bundesstraße, die für die gesamte Wirtschaft im Raum Schweinfurt/Gerolzhofen von besonderer Bedeutung ist, nennen? Die Ortsumgehung Schwebheim (B 286) wird voraussichtlich Ende 1972 verkehrsbereit. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache N/3165 Fragen B 51 und 52) : Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß der Notruf aus öffentlichen Telefonzellen des ofteren dadurch erschwert oder verzögert wird, daß erstens eine Gebühr zu zahlen und zweitens eine Vorwahlnummer zu wahlen ist, die dem Anrufer in dringenden Fällen u. U. nicht bekannt ist, sofern sich die betreffende Stelle der Polizei, Feuerwehr, des Krankentransportes usw. in einem anderen Ortsnetz befindet? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Notruf aus offentlidien Telefonzellen dadurch zu erleichern, daß er gebuhrenfrei und ohne Vorwahlnummer ermöglicht wird? Das ist bekannt. Um diese Nachteile zu vermeiden, hat die Deutsche Bundespost ein Notrufkonzept entwickelt, das neben bundeseinheitlichen Rufnummern für Notruf (110) und Feuerwehrruf (112) auch den münzfreien Notruf von der Telefonzelle aus umfaßt. Dabei wird neben dem Münzfernsprecher ein Notrufmelder angebracht. Durch Betätigen des Hebels am Notrufmelder wird automatisch eine Verbindung zur gewünschten Abfragestelle 110 bzw. 112 aufgebaut und gleichzeitig eine Standortkennung übermittelt, aus der bei der Abfragestelle ersehen werden kann, von welchem öffentlichen Münzfernsprecher die Verbindung ausgeht. Notrufmelder sind seit längerer Zeit unter anderem in Berlin in Betrieb. Sie haben sich gut bewährt. Leider ist ihr Einsatz im Augenblick nur in Fernsprechortsnetzen möglich, in denen bestimmte schaltungstechnische Voraussetzungen vorliegen. Für die übrigen Einsatzfälle können die Einrichtungen für münzfreien Notruf von den einschlägigen Firmen erst 1973/74 geliefert werden. Die Einrichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen gehört als Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nach Artikel 30 GG in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Deutsche Bundespost kann die Fernsprechanschlüsse zu den Notruf-Abfragestellen nur auf Antrag der zuständigen Stellen und gegen Kostenerstattung herstellen. Leider nutzen die zuständigen Stellen noch nicht in dem notwendigen Umfang die technischen Möglichkeiten, die die Deutsche Bundespost bietet. Nach der neuesten Erhebung sind z. Z. erst in rd. 1300 von 3785 Fernsprechortsnetzen Anschlüsse mit der Rufnummer 110 eingerichtet. Für weitere 520 Fernsprechortsnetze sind Notrufanschlüsse 110 beantragt; sie werden Zug um Zug von der Deutschen Bundespost eingerichtet. Unter diesen 520 Anträgen befinden sich leider nur etwas mehr als 200 Anträge auf Einrichtung des münzfreien Notrufs. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 25. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 1 VI/3165 Frage B 53) : Wie beurteilt die Bundesregierung Anstrengungen, die auf die Gebührenbefreiung für Funkanlagen des Deutschen Roten Kreuzes abzielen, und ist sie ggf. bereit, diese fur Funknotrufsäulen zu erwirken? Gebühren für die Genehmigung von Funkanlagen werden von der Deutschen Bundespost als Entgelt für Leistungen erhoben, die sie für Genehmigungsinhaber und Benutzer solcher Funkanlagen erbringt. Diese Leistungen bestehen insbesondere in dem Verwalten und Bereitstellen der Funkfrequenzen, in vorsorglichen Maßnahmen der Entstörung, in der Unterhaltung der erforderlichen Funkdienste und im Entstören in Einzelfällen. Die humanitäre und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen ist bekannt; deren Aufgaben stehen sachlich jedoch nicht im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag der Deutschen Bundespost. Deshalb kann dieses Dienstleistungsunternehmen auch nicht zu Beihilfen durch einen Verzicht auf Gebühren herangezogen werden. Dies gilt auch hinsichtlich der fälligen Gebühren für die Genehmigung sogenannter Funknotrufsäulen, die — soweit mir bekannt — vom Deutschen Roten Kreuz in einem Falle zur Erprobung betrieben werden. Ich bedauere, daß bei dieser Sach- und Rechtslage z. Z. für eine Gebührenbefreiung für Funkanlagen das Deutschen Roten Kreuzes oder für Funknotrufsäulen keine Möglichkeit besteht. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 54) : In welchen sozialen Härtefällen unterstützt die Bundesregierung das Anliegen besonders sozial Schwacher und Dauerkranker, von den Telefongebühren befreit zu werden oder doch eine niedrigere Gebuhr zahlen zu müssen? Die Deutsche Bundespost ist leider nicht in der Lage, für den von Ihnen genannten Personenkreis einen Sozialtarif einzurichten, weil sie als wirtschaftliches Unternehmen ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten muß. Ob in Einzelfällen der Träger der Sozialhilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes zu den Kosten eines Fernsprechanschlusses beitragen kann, obliegt deren pflichtgemäßen Ermessen. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 22. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 3165 Frage B 55) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des NASA-Direktors James Fletcher, daß fur eine endgültige Entscheidung einer europäischen Beteiligung am Raumtransportsystem nur noch höchstens ein Jahr zur Verfügung stehe? Die von Ihnen zitierte Feststellung des Direktors der NASA, Fletcher, ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des amerikanischen Präsidenten vom 5. Januar d. J. zu sehen, den wiederverwendbaren Raumtransporter (Shuttle) zu entwickeln und bis 1978 für den bemannten Raumflug zur Verfügung zu haben. Mit dieser Entscheidung ist auch der zeitliche Rahmen für den Entwicklungsverlauf im einzelnen festgelegt, in den sich aus technischen und organisatorischen Gründen (z. B. baldige Auswahl des Hauptauftragnehmers und im Anschluß daran die Auswahl eventuell auch europäischer Unterauftragnehmer) eine europäische Beteiligung zwangsläufig einfügen muß. Der Stellvertreterausschuß der Europäischen Weltraumkonferenz hat daher in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Ad-hoc-Komitee hoher Beamter am 28. Januar 1972 in Paris unter Berücksichtigung dieser Faktoren einen Zeitplan aufgestellt. Danach sollen im Juli 1972 die in der Europäischen Weltraumkonferenz vertretenen europäischen Staaten nach vorangegangenen Verhandlungen mit den USA eine definitive formelle Entscheidung über ihre Beteiligung an der Entwicklung von Teilen des Raumtransporters und im Prinzip auch über ihre Beteiligung an anderen Teilen des Post-Apollo-Programms treffen und sie den USA mitteilen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 56) : Auf welchen Sachgebieten beabsichtigt die Bundesregierung einen Ausbau der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den osteuropaischen Staaten? Die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Osteuropa ist mit der Entwicklung der allgemeinen politischen Beziehungen zu diesen Ländern eng verknüpft. Sie hat einen wesentlichen Impuls durch die Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Gewaltverzichtsvertrages erfahren, in dessen Präambel die Verbesserung der Beziehungen auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet als ein Ziel des Vertrages genannt wird und ist somit — in einem größeren Zusammenhang gesehen — auch in die Entspannungspolitik einzuordnen. Die bisher geknüpften Beziehungen befinden sich jedoch noch in einer exploratorischen Phase. Seit Abschluß des Moskauer Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink in die Sowjetunion im September 1970 bereitet die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit der Sowjetunion vor. Dies kam bereits im gemeinsamen Abschlußkommunique über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das folgende Gebiete einer möglichen Zusammenarbeit bezeichnet: — Bildungswesen; Organisation der Forschung — Wissenschaftlich-technische Dokumentation und Information — Ausgewählte Gebiete der Kernphysik und -chemie — Methoden der physikalischen Chemie — ausgewählte Gebiete der Biologie, Biochemie und Medizin — Meeresforschung — Elektrotechnik und Anwendung der Datenverarbeitung — Wirtschaftswissenschaften — Bauwesen — Ökologie —Einige Aspekte der Kernenergienutzung Zunächst konzentrierte die Bundesregierung ihre Bemühungen aus praktischen Gründen auf einige dieser Gebiete, um nicht durch eine Zerplitterung auf zu viele Bereiche das Ziel aus den Augen zu verliehen, zu einer wirkungsvollen Zusammenarbeit zu gelangen. Nach Beendigung der Ministerreise hat deshalb ein informatorischer Delegationsaustausch auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information stattgefunden. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Austausch in den 10034 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 nächsten Monaten, soweit die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind, auf den Gebieten der Ozeanographie, Schnellbrüterentwicklung, physikalischen Chemie und des Bildungswesens fortzusetzen und die bisherigen Kontakte pragmatisch fortzufühnen. Die Zusammenarbeit mit Rumänien wird sich anfangs voraussichtlich auf einige ausgewählte Bereiche der Kernenergie und der Bio-Medizin konzentrieren. Auch im Mittelpunkt der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen zu Polen werden zunächst einige Gebiete der Kernforschung und Kerntechnik stehen. Langfristig ist mit Rumänien und Polen auch eine Ausdehnung der Zusammenarbeit auf andere, z. Z. noch nicht festliegende Gebiete möglich. Mit Jugoslawien werden voraussichtlich noch in diesem Jahr erste konkrete Maßnahmen einer Zusammenarbeit eingeleitet werden. Der Schwerpunkt der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit diesem Land wird zu Beginn bei der Kernforschung, Kerntechnik, Umweltforschung, Geologie und Datenverarbeitung liegen. Die Kontakte mit anderen osteuropäischen Staaten haben noch zu keiner Konkretisierung der Sachgebiete geführt. Zur Entwicklung der vertraglichen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten verweise ich auf meine Antwort zu Frage B 55, Drucksache VI/3165. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 57) : Welche wissenschaftlichen Institute beschaftigen sich zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Problem des Innovationsprozesses, und halt das Bundesministerium fur Bildung und Wissenschaft unter Berücksichtigung dieser Forschungen die Grundung eines eigenen Instituts für Innovationsforschung fur unbedingt notwendig? Eine Reihe von Hochschulinstituten, vornehmlich der Betriebs- und Volkswirtschaft, befaßt sich wenigstens partiell mit Aspekten der Innovation, teils auch mit mikro- und makroökonomischen Ansätzen. Unter den kommerziellen Institutionen hat Prognos Studien zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums (1969) und zur Managementpolitik (1971) erarbeitet, die sich mit weiteren Innovationsproblemen befassen. Auf Anregung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft hat das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung 1970 eine Tagung „Innovation in der Wirtschaft" unter Beteiligung zahlreicher Vertreter von Forschungsinstituten, aus der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung abgehalten. Nach den Worten Prof. Hettlages, des Präsidenten des Ifo-Instituts, sollte sie helfen, „aus dem bisher — jedenfalls teilweise — recht nebulosen Gespräch der Wissenschaft und Praxis über die Innovationsmittel konkrete Ansätze, konkretere Vorstellungen" zu gewinnen oder „wenigstens im Begrifflichen und Methodischen einige Klarheit zu schaffen, die vielfach noch nicht besteht". In der abschließenden Zusammenfassung wurdé festgestellt, daß die Innovationsforschung vor einem insgesamt sowohl empirisch wie theoretisch begrifflich weitgehend unerschlossenen Feld steht und diese Mängel durch systematische und vertiefte Forschung beseitigt werden sollten. Meines Wissens befaßt sich kein einziges wissenschaftliches Institut zentral mit den theoretischen und praktischen Problemen des Innovationsprozesses. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hält daher die Gründung eines Instituts für diese Fragen für unbedingt notwendig. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 58) : Welche einzelnen Projekte hat die Bundesregierung im Rahmen des 3. Atomprogramms gefördert, und welche Mittel wurden jeweils im Einzelfall bewilligt? a) Von den im 3. Atomprogramm beschriebenen Arbeiten werden alle wesentlichen Vorhaben im Bereich der kerntechnischen Entwicklung in der Form von Projekten gefördert. Hieran sind sowohl Unternehmen der Industrie und der Elektrizitätswirtschaft als auch die Kernforschungszentren beteiligt. b) Über die Gesamtausgaben des Bundes und der Länder in den 3 ersten Jahren des 3. Atomprogramms unterrichtet die gesondert übersandte Übersicht. Von der Gesamtsumme in Höhe von rd. 2,8 Milliarden DM entfallen mit rd. 2,2 Milliarden DM nahezu 80 % auf den Bund. Einzelheiten sind aus den ebenfalls übersandten Anlagen ersichtlich. Die fachliche Aufgliederung der Förderaufwendungen für das Jahr 1971 ist noch nicht abgeschlossen. c) Die wichtigsten Projekte und die hierfür bereitgestellten Mittel gehen aus der nachfolgenden Aufstellung hervor. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 10035 Aufwendungen des Projekt Träger Bundes *) 1968 bis 1971 Millionen DM 1. Gemeinsame Projekte Wirtschaft/Forschungszentren Wirtschaft 175 Schneller Brüter Kernforschungszentrum Karlsruhe (GfK) 385 Wirtschaft 160 Hochtemperaturreaktor Kernforschungsanlage Jülich 170 (KFA) Entwicklung Wirtschaft 5 eines fortgeschrittenen — Druckwasserreaktors für Kernenergieschiffe Forschungszentrum Geesthackt (GKSS) 85 IncoreThermionikreaktor (ITR) Wirtschaft 20 KFA 10 Zwischensumme ... 1 010 2. Projekte der Industrie Gasultrazentrifuge Industrie 190 3. Projekte der Forschungszentren Spaltstoffflußkontrolle GfK 15 Aktinidengewinnung GfK 7 MagnetoHydrodynamische KFA 8 Energiewandlung Zwischensumme ... 30 Summe ... 1 230 *) In den Zentrenaufwendungen sind auch die Länderanteile enthalten; für die industriellen Projekte sind die Länderaufwendungen quantitativ vernachlässigbar. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 59) : Ist die schriftliche Antwort der Bundesregierung zu meinen schriftlichen Fragen Nr. B 47, B 48, Drucksache VI/3075 (s. Stenographischer Bericht vom 4. Februar 1972 der 170. Sitzung, S 9736) dahin zu verstehen, daß die Bundesregierung sich verpflichtet fuhlt, in ihrer Finanzpolitik die Mittel fur den Bau und die laufende Finanzierung der notwendigen Studienplatze, in ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl akademischer Arbeitsplatze für alle Hochschulabsolventen auch dann zu sichern, wenn die Zahl der studierwilligen Abiturienten allmahlich auf mehr als 50 % der Geburtsjahrgange ansteigt? In der Ihnen am 31. Januar 1972 gegebenen Antwort wird — unter Hinweis auf § 2 Ziff. 4 des Hochschulbauförderungsgesetzes — ausgeführt, daß bei der Festlegung von Ausbauzielen im Hochschulbereich sowohl die erkennbaren Tendenzen der Nachfrage nach Studienplätzen als auch die gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. In ihrem Fortsetzungsbericht vom 3. Februar 1972 zu dem Bericht über Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus vom 30. Oktober 1970 ist die Bundesregierung erneut auf die hier bestehende Problematik eingegangen (S. 4 ff. und S. 31 ff.). Wie im 1. Rahmenplan für den Hochschulbau unter Ziffer 3.2 (S. 7) ausgeführt ist, orientiert sich der geplante Ausbau der Hochschulen bis 1975 im wesentlichen an der bis dahin zu erwartenden Gesamtnachfrage nach Studienplätzen, wobei allerdings zugleich bedarfsbedingte Schwerpunkte gesetzt werden (vgl. S. 9 des 1. Rahmenplanes). Bei der Fortschreibung des Rahmenplanes wird der Bedarf an Hochschulabsolventen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zunehmend größere Bedeutung bekommen. Dies ist auch wegen der steigenden Zahl der Studienanfänger aus jedem Geburtsjahrgang erforderlich. Nach dem 5. Entwurf für einen Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget (Seite II B/6) werden etwa 1975 20 % 1980 20 bis 22 % und 1985 22 bis 24 % der betreffenden Geburtsjahrgänge ein Studium beginnen. Aber auch diese Größenordnungen werden Jahr für Jahr an Erfahrungen und besserer Einsicht überprüft werden müssen. Ein Anteil von 50 % ist bisher von keiner Seite und jedenfalls nicht von der Bundesregierung in Betracht gezogen worden. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage 'B 61): Welche Ausbildungsbereiche und Forschungsvorhaben sind nach Auffassung der Bundesregierung von besonderer Bedeutung fur die Gesellschaft, nachdem der 4. revidierte Entwurf fur einen Bildungsgesamtplan davon spricht, daß Bauvorhaben fur die Sicherung von Mindestkapazitaten "in denjenigen Ausbildungsbereichen und Forschungsvorhaben" vorrangig sind, die fur die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind"? 10036 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1972 Nadi übereinstimmender Ansicht der Bundesregierung und der Landesregierungen sind im 1. Rahmenplan für den Hochschulbau 1972 bis 1975 unter 3.2 „Zielvorstellungen für 1975" neben dem verstärkten Ausbau von Kurzstudiengängen als Schwerpunkte der Ausbau von Studienfächern des Lehramtes und sonstigen Studienfachern genannt worden, bei denen ein erheblicher Bedarf an Hochschulabsolventen erkennbar ist. Als solche sind im Bereich oder Lehramts- und Langstudiengänge die Fächergruppen 'der Mathematik und Naturwissenschaften sowie der Ingenieurwissenschaften und der Zahnmedizin besonders erwähnt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß diese Ausbildungs- und Forschungsbereiche zusammen mit der klinischen Medizin — die im 1. Rahmenplan nur deshalb nicht besonders erwähnt ist, well hierfür ein angemessener Anteil an den Gesamtausgaben für Hochschulinvestitionen mit mehr als 25 v. H. bereits erreicht werden konnte — nach dem derzeitigen Stand der Bedarfsermittlung als besonders bedeutungsvoll für die Gesellschaft angesehen wenden müssen. Auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Bedarfs an Hochschulabsolventen hatte ich in der Fragestunde ides Deutschen Bundestages am 5. Dezember 1969 auf die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig 'bereits hingewiesen. Diese Schwierigkteien bestehen weiter. Sie sind auch im 5. Entwurf für den Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget in Abschnitt II B Ziffer 1 „Quantitative Entwicklung ides Hochschulbereichs" besonders erwähnt. Die Bundesregierung ist bestrebt, Methoden und Grundlagen der Bedarfsschätzungen zu verbessern und für möglichst viele Bereiche zu erhalten. Dem dienen auch die in der Schriftenreihe des Bundesministers für Bildung 'und Wissenschaft „Hochschule" jetzt veröffentlichte Studie über „Hochqualifizierte Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland bis 1980" 'sowie eine „Prognose des Angebots und Bedarfs an Hochschulabsolventen bis 1980", die in Kürze veröffentlicht werden soll. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 62) : Wie hoch waren die deutschen Entwicklungshilfe-Leistungen im Jahre 1971 in absoluten Zahlen insgesamt und aufgegliedert nach offentlicher Entwicklungshilfe, sonstigen offentlichen Leistungen, privater Entwicklungshilfe, und in welchem prozentualen Verhaltnis steht diese Gesamtleistung zum deutschen Bruttosozialprodukt? Da sich die Fragen auf die Leistungen 1971 beziehen, die in diesen Wochen erst von meinem Hause in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Meldestellen (z. B. KfW, Hermes, Bundesbank, BfE, private Organisationen) ermittelt werden, muß von vorläufigen, zum Teil noch grob geschätzten, Zahlen ausgegangen werden. Eine Abweichung dieser Zahlen von den Ende April im DAC-Bericht zu meldenden endgültigen Zahlen dürfte deshalb unvermeidlich sein. Vorbehaltlich der endgültigen Meldungen werden folgende Netto-Beträge für die deutschen Leistungen im Jahre 1971 erwartet: a) öffentliche Entwicklungshilfe . . 2,4 Mrd. DM b) sonstige öffentliche Leistungen 0,6 Mrd. DM c) private Leistungen 2,3 Mrd. DM insgesamt . . 5,3 Mrd. DM Nach den Richtlinien des DAC sind in Punkt c) die Leistungen der privaten Wirtschaft (Direktinvestitionen einschließlich reinvestierter Erträge, Portfolio-Investitionen, sonstige Kredite, garantierte Exportkredite und Kredite an internationale Finanzierungsinstitute) sowie die Zuschüsse nichtstaatlicher Einrichtungen (Kirchen, Wohlfahrtsverbände usw.) enthalten. Nur die letzteren werden als „private Entwicklungshilfe" bezeichnet; sie werden für 1971 auf 290 Mio DM geschätzt. Nach der neuesten Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Wirtschaft und Statistik, Heft 1/1972) beziffert sich das BSP zu Marktpreisen 1971 auf 756,4 Mrd. DM Demzufolge dürften die prozentualen Anteile für die vorgenannten Gruppen a)—c) bei 0,31 %, 0,09 % und 0,31 % (darunter 0,04 % für private Entwicklungshilfe) liegen. Die Gesamtleistungen entsprechen somit 0,71 % vom BSP. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache VI/3165 Frage B 63) : Wie gliedert sich die private deutsche Entwicklungshilfe fur 1971 auf nadi Direktinvestitionen, Portfolio-Investitionen, garantierten Exportkrediten? Eine numerische Aufschlüsselung der sehr grob geschätzten Leistungen 1971 der privaten Wirtschaft in Direktinvestitionen, Portfolio-Investitionen und garantierte Exportkredite ist in Anbetracht der vorgenannten Einschränkungen und nach dem Stand der statistischen Arbeiten noch nicht möglich. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist anzunehmen, daß die privaten Direktinvestitionen und entsprechend auch die reinvestierten Erträge leicht angestiegen sind. Bei den Portfolio-Investitionen wird sich vermutlich ein negativer Saldo in Höhe von 250 Millionen DM ergeben. Über die sonstigen bilateralen Kredite liegen noch keine zuverlässigen Zahlen vor. Auch das Netto-Ergebnis der garantierten Exportkredite konnte noch nicht ermittelt werden, es dürfte jedoch etwa das Volumen von 1970 erreichen. Die Kredite an internationale Finanzierungsinstitute (z. B. Weltbank) sind wahrscheinlich um etwa 80 % gestiegen. Zuverlässigere, wenn auch noch nicht endgültige Zahlen werden meinem Hause frühestens Ende März vorliegen,
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.


Rede von Lorenz Niegel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ist es dann sinnvoll, Herr Staatssekretär, dieser Gesellschaft und der Zeitschrift Gelder zu geben, wenn sie indirekt die Afrikapolitik der Bundesregierung mit ihren Aufsätzen und Artikeln unterhöhlt bzw. moralisch diese Revolutionsbewegungen unterstützt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Her Abgeordneter, Sie haben meine Antwort — entschuldigen Sie — offensichtlich nicht ganz korrekt aufgenommen. Ich habe gesagt: die Afrika-Gesellschaft wird unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt eine Gesellschaft, die der frühere Präsident dieses Hauses sehr lange Zeit geleitet hat. Ob es sinnvoll ist, eine Gesellschaft zu unterstützen, die in Publikationen der Außenpolitik der Bundesregierung Schwierigkeiten macht, ist Gegenstand von Erörterungen auch im Haushaltsausschuß und gehört mit zu den Haushaltsberatungen. Herr Kollege Niegel, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß ich in diesen Haushaltsberatungen eine kritische Haltung eingenommen habe und dabei von Ihren Fraktionskollegen kritisiert worden bin.