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    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, Freitag, 4. Februar 1972 Inhalt: Glückwunsch zum 75. Geburtstag des früheren Bundeskanzlers Prof. Dr. Erhard von Hassel, Präsident 9693 A Erweiterung der Tagesordnung 9693 D Wahl des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses . . . . . . . 9694 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 9694 A Zur Tagesordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 9694 B Hauck (SPD) . . . . . . . . . 9694 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksache VI/2533); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3102), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3066, zu VI/3066) — Zweite und dritte Beratung — Peters (Poppenbüll) (FDP) 9695 B, 9701 A Dr. Ritgen (CDU/CSU) 9695 C, 9698 D Dr. Fischer (SPD) . . . . . . 9697 C Löffler (SPD) 9698 A Marquardt (SPD) 9699 C Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9701 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/72 — EGKS-Waren) (Drucksache VI/3083) . . . . . . . . 9702 A Fragestunde (Drucksache VI/3075) Fragen des Abg. Brück (Köln) (CDU/CSU) : Zahl der bei der Großfahndung am 13. Januar 1972 eingesetzten Polizeibeamten — Auf die Polizeiaktion bezügliche Hinweise im Rundfunk Dr. Hartkopf, Staatssekretär . 9702 B, C, D, 9703 A, B Brück (Köln) (CDU/CSU) 9702 B, C, D, 9703 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9703 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9703 B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Berichterstattung durch Presse und Rundfunk über polizeiliche Fahndungsaktionen Dr. Hartkopf, Staatssekretär . . . 9703 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Friedenspolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9704 A, B, C, D, 9705 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9704 B Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . 9704 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9704 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9705 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9705 A Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Kommentar der Prawda zur Erweiterung der EWG Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9705 B, D, 9706, 9707 Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 9705 D, 9706 B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9706 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9706 C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien und Anerkennung der DDR durch Indien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9707 B, C, D, 9708 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9707 C Dr. Geßner (SPD) 9707 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9708 A Frage des Abg Dr. Hupka (SPD) : Aussiedlung von Personen deutscher Volkszugehörigkeit aus Polen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9708 B, C, D, 9709 A Dr. Hupka (SPD) 9708 C, D Dr. Mende (CDU/CSU) 9708 D Fragen des Abg. Hanz (CDU/CSU) : Benachteiligung der Westerwälder Tonindustrie beim Export nach Italien durch Treuerabatte der französischen Eisenbahn an französische Tonlieferanten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9709 B, C, D Hanz (CDU/CSU) . . . . . . 9709 C Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU): Urteil des Bundesfinanzhofs über die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Streikunterstützungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9710 B, D, 9711 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9710 D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 9711 A Fragen des Abg. Zink (CDU/CSU) : Einkommensteuerrechtliche Erfassung von Streikunterstützungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9711 B, C, D Zink (CDU/CSU) . . . . . . 9711 D Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Angelegenheit des Steuerschuldners Bosse Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9712 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9712 A Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Teilnehmer mit Volksschulbildung an den Lehrgängen für Soldaten zur Truppenoffizierausbildung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9712 B, C, D Dr. Kreutzmann (SPD) . . 9712 D Fragen der Abg. Kater (SPD) und Lenzer (CDU/CSU) : Verwendung von altem Verbandsmaterial aus Bundeswehrbeständen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9713 A, C, D, 9714 A, B, C Kater (SPD) 9713 C Lenzer (CDU/CSU) . . . 9713D, 9714 A Dr. Sperling (SPD) 9714 B Würtz (SPD) . . . . . . . . 9714 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 9714 D, 9715 A Josten (CDU/CSU) . . . 9714 D, 9715 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 III Frage des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Gesundheitliche Schäden durch Verwendung von Hexachlorophen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 9715 B, 9716 A, C Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . 9716 A, C Nächste Sitzung 9716 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 9717 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 258 und 259 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksachen VI/2533, VI/3066) 9717 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Umweltgefährdung durch die Massierung von Kernkraftwerken am Oberrhein . . 9717 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Horn (SPD) betr. Abgasentgiftungsanlagen für in die USA exportierte Personenkraftwagen . . . 9718 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Miltner (CDU/CSU) betr. Rundfunkberichte über die polizeiliche Fahndungsaktion am 13. Januar 1972 9718 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Porzellaneinfuhren aus Mitteldeutschland, aus osteuropäischen Ländern und aus Japan . . . . . . . . . . . 9718 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Aufforderung zur Steuerhinterziehung im Geschäftsbericht 1971 der Düsseldorfer Firma „Interfinanz GmbH & Co. KG" 9719 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Exporte von Volkswagen in die USA 9719 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Betriebsergebnis des VW-Werks . . . 9719 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Altersheime in Berlin . . . . 9719 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Abschreibungsgrenze für Einfamilienhäuser 9720 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Informationsschriften der Bundesregierung in fremdsprachigen Fassungen . . . . 9720 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Zeit bis zur ersten Auszahlung der Witwenrente in der Sozialversicherung . . 9720 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. die finanzielle Situation der Kindergärten in Garnisongemeinden . . . . 9721 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des antibakteriellen Hemmstoffes Hexachlorophen . . . . 9721 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Gesundheitsschäden durch die Verwendung von Hexachlorophen . . . 9722 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen 9722 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Weiterverwendung des Lazarettschiffes „Helgoland" 9722 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Mieten im sozialen Wohnungsbau . 9722 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. die Zahl der nach vorangegangener Obdachlosigkeit in Unterkünften lebenden Personen 9723 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seiters (CDU/CSU) betr. Verwendung des Wortes „deutsch" in dem Entwurf eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg . . . . . 9723 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) betr. Verwendung des Wortes „deutsch" in internationalen Verträgen . . . . . 9723 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung eines Kernkraftwerkes in der Nähe eines Flugplatzes 9724 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Aufbau der Universität Konstanz . . . . . 9724 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. öffentliche Mittel für den vorschulischen und berufsbildenden Bereich 9724 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Dienstaufgaben der wissenschaftlichen Assistenten 9725 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Verletzung der Grundrechte durch Terrorgruppen an den Hochschulen und Universitäten 9725 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. die Zahl der deutschen Hochschullehrer, die wegen Beeinträchtigung ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit ihren bisherigen Wirkungsbereich verlassen haben 9725 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterstützung einer Wochenschau zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Botschaften in den asiatischen Ländern . . . . . . . 9725 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Unterstützung von sich mit Fragen der EWG und der europäischen Integration befassenden Organisationen und Einrichtungen 9726 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Meinung der Prawda zur europäischen Frage und zur EWG 9726 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Bericht über die Tätigkeit der Rechts- und Linksradikalen . . . . . 9726 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Zahl der Fälle der Kindesaussetzungen und Kindestötungen . . . . . . 9726 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) betr. Tätigkeit von Bundesbeamten in einer kommunalen Vertretung . . . . 9727 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Förderung von Spitzensportlern durch den Bund . . . . . . . . . 9727 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Stärkung der Pressefreiheit . . . . . . . . . 9728 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kunz (CDU/CSU) betr. Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz 9728 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 V Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Zuschuß zur Krankenversicherung von Beamten seitens des Arbeitgebers 9728 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Leistungen nach der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz 9729 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr Höhe des Erbbauzinses 9729 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. den D-Mark-Kurs für die europäische Verrechnungseinheit „Grüner Dollar" . . . . . . . . . 9729 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. kartellrechtliche Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit 9730 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Stellungnahme der Bundesregierung zu den Ergebnissen der EWG-Arbeitsgruppe Industriepolitik 9730 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Mittel des Gemeinsamen Strukturprogramms für die Stadt Waldershof . . . 9730 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Schadenfreiheitsrabatt für Motorradfahrer 9731 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Steuervorteile für von Kriegsblinden geführte Kleinbetriebe . . . . . 9731 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. EWG-Mittel für die Bezuschussung eines Teichbauprogramms . . . . . . . . 9732 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. deutschfranzösische Beratungen über die Zahlung von Renten an ehemalige Grenzgänger 9732 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Besetzung der leitenden Stellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 9732 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Verbreitung von Kopfläusen . . . . . 9733 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard betr. Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben . . 9733 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Vorbereitung des Frankfurter Verkehrsverbundes 9733 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. den Bau der Umgehungsstraße Itzehoe 9734 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Eisenbahnverbindung zwischen Weddel und Lehre 9734 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Umgehungsstraße Altenahr 9734 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Laufzeit von Drucksachen . . 9734 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Behandlung des Themas Mitbestimmung in der Führungsakademie der Deutschen Bundespost 9734 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Krankheitshäufigkeit in Gemeinden verschiedener Größe . . . . . . . . . 9734 D Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Mittel für Kernforschung 9735 B Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Studie zur Erarbeitung von Planungsunterlagen zum Problem der Mobilität der Wissenschaftler an Forschungsinstituten 9735 C Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Vereinbarkeit der Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 zum Problem Euratom mit den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz . . . . . . . 9735 C Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Entschließung des Europäischen Parlaments über das Verfahren der Beschlußfassung des Ministerrats der Gemeinschaft über ein Mehrjahresprogramm . . 9735 D Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen 9736 A Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Forschungsauftrag zum Problem der Akademikersteuer 9736 C Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Bericht der Projektüberprüfungskommission für die EUROPA-II-Rakete . 9736 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9693 170. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 4. 2. Dr. Althammer 4. 2. Dr. Artzinger * 4. 2. Balkenhol 4. 2. Bartsch 21.2. Biechele 4. 2. Blank 5. 2. Borm * 4. 2. Bredl 4. 3. Cramer 4. 2. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 4. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dorn 4. 2. von Eckardt 14. 2. Engholm 4. 2. Dr. Evers 4. 2. Dr. Eyrich 4. 2. Fellermaier * 11. 2. Flämig * 4. 2. Gallus 4. 2. Gerlach (Emsland) * 4. 2. Dr. Giulini 4. 2. Grüner 4. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Dr. Henze 4. 2. Jung 4. 2. Dr. Kempfler 4. 2. Kienbaum 4. 2. Frau Krappe 4. 2. Dr. Kraske 4. 2. Kriedemann * 4. 2. Lange * 4. 2. Dr. Dr. h. c. Löhr * 29. 2. Metzger 4. 2. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Dr. Müller (München) 4. 2. Dr. Müller-Hermann 4. 2. Frau Dr. Orth * 4. 2. Richarts * 4. 2. Riedel (Frankfurt) * 4. 2. Roser 4. 2. Säckl 4. 2. Dr. Schellenberg 5. 2. Schmidt (Kempten) 5. 2. Schmidt (München) 4. 2. Schwabe * 4. 2. Dr. Seume 25. 2. Spilker 4. 2. Dr. Starke (Franken) * 4. 2. Steiner 4. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 4. 2. Wolfram * 4. 2. Wurbs 4. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Anlage 2 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes - Drucksachen VI/2533, VI/3066 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 03 (§ 7 Abs. 5) gestrichen. Bonn, den 1. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes - Drucksachen VI/2533, VI/3066 . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 10 gestrichen. Bonn, den 1. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage A 7) : Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Umweltgefährdung durch radioaktive Kontamination und Erwärmung des Rheins zu verhindern, welche durch die Massierung von Kernkraftwerken am Oberrhein im Raum Breisbach (4000 Megawatt) und Fessenheim/Elsaß (5600 Megawatt) entsteht? Konkrete Pläne über den Bau von Kernkraftwerken der in der Anfrage genannten Größenordnung liegen weder dem Bund noch der Genehmigungsbehörde des Landes Baden-Württemberg vor. Für Breisach hat das Badenwerk den Antrag auf Erteilung des Standortvorbescheides auf zwei Kernkraftwerksblöcke zu je 1300 Megawatt elektrisch (MWe) reduziert. Zur Frage der Überlagerung der radiologischen Belastung aus mehreren benachbarten Kernkraftwerken hat die Genehmigungsbehörde das Institut für Reaktorsicherheit mit einer Untersuchung beauftragt. Ihre Ergebnisse werden bei der Entscheidung berücksichtigt. 9718 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Schon jetzt ist zu sagen, daß für den Strahlenschutz nicht die Emission kerntechnischer Anlagen, sondern die Belastung am ungünstigsten Punkt der Umgebung maßgebend ist. Diese Belastung darf — unabhängig von der Anzahl der umliegenden Anlagen — den gesetzlich festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Die Erwärmung des Rheins muß sich in den vom Wärmelastplan festgelegten Grenzen halten. Wenn diese die Durchlaufkühlung nicht mehr zulassen, muß der Antragsteller zu aufwendigeren Kühlmethoden greifen — z. B. zur Rückkühlung über Kühltürme. Falls sich Pläne der in der Anfrage genannten Größenordnung konkretisieren, wird die Bundesregierung ihr Einverständnis vom Ergebnis von Untersuchungen über die Auswirkungen der Verdunstungswärmeabgabe aus den Kühltürmen benachbarter Kernkraftwerke auf das örtliche Klima abhängig machen. Hinsichtlich der französischen Pläne des Baues von Kernkraftwerken bei Fessenheim ist zur Zeit nur bekannt, daß ein Block von 800 MWe beschlossen, ein weiterer von noch nicht bekannter Leistung geplant ist. Bei dem Entscheid über die Pläne der Errichtung von Kernkraftwerken bei Breisach wird die radiologische Vorbelastung durch die Emissionen der geplanten französischen Kernkraftwerke mitberücksichtigt werden. Bei den zur Zeit laufenden deutsch-französischen Verhandlungen der zuständigen Genehmigungsbehörden wird die deutsche Seite um Auskunft bitten, derart daß wir eigenständig entscheiden können, ob deutsche Interessen beeinträchtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß die von der deutschen Automobilindustrie in die Vereinigten Staaten exportierten Personenkraftwagen mit einer wirksameren Abgasentgiftungsanlage ausgestattet sein müssen als die für den deutschen Markt bestimmten Autos? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diese Bestimmungen aus Gründen des Umweltschutzes auch für den Binnenmarkt zu übernehmen? Die von der deutschen Automobilindustrie in die Vereinigten Staaten exportierten Personenwagen müssen technisch so beschaffen sein, daß sie den amerikanischen Abgasvorschriften entsprechen. Diese unterscheiden sich zwar von den Abgasvorschriften, die seit dem 1. Oktober 1971 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten; vergleichende Untersuchungen haben jedoch gezeigt, daß die europäischen Vorschriften zumindest ebenso scharfe Anforderungen stellen wie die amerikanischen. Die deutsche Automobilindustrie ist daher verpflichtet, die für den deutschen und europäischen Markt bestimmten Autos mit Abgasentgiftungseinrichtungen auszustatten, die zwar anders sein können, aber ebenso wirksam sind wie die der Exportautos. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, die amerikanischen Vorschriften für den Binnenmarkt zu übernehmen. Sie ist vertraglich verpflichtet, die Kraftfahrzeugabgasvorschriften der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden. Diese sind unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik auf die besonderen europäischen Verhältnisse zugeschnitten worden und tragen den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung. Die Bundesregierung strebt an, bis 1980 die Schadstoffe im Abgas von Ottomotoren stufenweise auf ein Zehntel der Durchschnittswerte von 1969 zu vermindern. Um dieses Ziel zu erreichen, führt sie ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm durch, dessen Ergebnisse eine ständige Anpassung der europäischen Kraftfahrzeugabgasvorschriften an den technischen Fortschritt ermöglichen sollen. Im Erfahrungsaustausch mit den Vereinigten Staaten werden die dort erzielten Fortschritte bei der Abgasentgiftung der für den Binnenmarkt bestimmten Autos genutzt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 32 und 33) : Ist es dem Erfolg einer solchen Großfahndung dienlich, wenn deutsche Rundfunksender während der Fahndung detaillierte Angaben über den Polizeieinsatz machen? Liegt der Grund für die zeitliche Begrenzung der Fahndungsaktion am 13. Januar 1972 in der Erkenntnis der Ermittlungsbehörden, daß wegen der Berichte der Rundfunkanstalten ein Erfolg der Fahndung nicht mehr zu erwarten war? Von großer Bedeutung für jeden Fahndungserfolg ist der Überraschungseffekt. Ausstrahlungen über Fahndungseinsätze durch Massenmedien sind daher während der Zeit des Einsatzes dem angestrebten Erfolg keinesfalls dienlich. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, daß dies nicht der Fall ist. Die zeitliche Begrenzung auf 16.00 Uhr war aus polizeitaktischen Gründen von vornherein festgesetzt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 3. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 38 und 39) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung trotz der prekären Beschäftigungslage in der Porzellanindustrie eine deutliche Überziehung des Einfuhrkontingents für dekoriertes und undekoriertes Porzellan aus Mitteldeutschland im Jahre 1971 zugelassen hat? Wie haben sich die Porzellaneinfuhren in den Jahren 1969, 1970 und 1971 entwickelt, eingeteilt auf Einfuhren aus osteuropäischen Ländern, aus Japan und aus Mitteldeutschland? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9719 Die Bundesregierung hat der DDR im Spätherbst vergangenen Jahres zu Lasten des Bezugskontingents Haushaltsporzellan für 1972 in Höhe von 10 Millionen VE einen Vorgriff in Höhe von 1 Million VE gewährt. Von der DDR wurde bei den Verhandlungen über diesen Vorgriff erklärt, daß sie selbst zu Lasten ihrer Abnahmeverpflichtung von Haushaltsporzellan für das Jahr 1972 noch im Jahre 1971 für 0,8 Millionen VE Porzellan in der Bundesrepublik kaufen wolle. Die DDR hat ihre Vorgriffseinkäufe für 0,8 Millionen VE getätigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß wirtschaftspolitische Einwendungen gegen das zweiseitige Vorgriffsgeschäft nicht am Platze sind. Hierzu bitte ich damit einverstanden zu sein, daß ich Ihnen eine aufgegliederte Zahlenübersicht überreiche. Ich will hoffen, daß diese Ihren Wünschen entspricht und Ihnen eine erschöpfende Aufklärung gibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen A 40 und 41) : Trifft es zu. daß im Geschäftsbericht 1971 der Düsseldorfer Firma „Interfinanz GmbH & Co. KG" eine Aufforderung zu bewußter Steuerhinterziehung enthalten ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Aufforderung gegen geltendes Bundesrecht verstößt? Der Bundesregierung ist der Geschäftsbericht 1971 der Firma „Interfinanz GmbH u. Co. KG" nicht bekannt. Nach den in einem deutschen Nachrichtenmagazin veröffentlichten Auszügen könnten die gemachten Ausführungen strafrechtlich von Bedeutung sein. Die Aussagen sind nach § 111 Strafgesetzbuch als strafbar anzusehen, wenn sie als öffentliche Aufforderung zu Steuerhinterziehungen gedacht waren. Die Angelegenheit muß noch überprüft werden. Nach dem Sachzusammenhang könnte es sich aber auch lediglich um einen überspitzt formulierten Hinweis auf gesetzlich vorgesehene Steuerersparnismöglichkeiten gehandelt haben. Das wäre nicht strafbar. Die abschließende Entscheidung über die Strafbarkeit solcher Äußerungen obliegt den Strafgerichten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich jedoch mit Nachdruck feststellen, daß die Bundesregierung das mangelnde Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Allgemeinheit, das aus solchen Äußerungen spricht, entschieden mißbilligt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 42) : Wie hoch beläuft sich nach Ansicht der Bundesregierung für das Jahr 1971 die Wirtschaftserschwernis des Volkswagenwerks bei seinen Exporten in die USA? Der Export von Volkswagen in die USA ist im Jahre 1971 durch verschiedene Einflüsse erschwert worden, deren Auswirkungen sich im einzelnen nicht getrennt erfassen und beziffern lassen. Neben der Freigabe und Neufestsetzung der Wechselkurse und der im August 1971 von der amerikanischen Regierung eingeführten, nach Neufestsetzung der Wechselkurse wieder aufgehobenen Importabgabe sind vor allem der zunehmende Wettbewerbsdruck der amerikanischen und japanischen Konkurrenz sowie der Hafenarbeiterstreik zu nennen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 43) : Sieht die Bundesregierung im schlechteren Betriebsergebnis des VW-Werks eine mangelhafte unternehmerische Leistung, oder kann sie zugestehen, daß der schlechtere Ertrag des VW-Werks durch die außenwirtschaftlichen Maßnahmen der Bundesregierung und die veränderten Gewinnchancen deutscher Unternehmen 1970 1971 entstanden ist? Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich von einer Stellungnahme dazu absehen möchte, ob das schlechtere Betriebsergebnis auf einer mangelhaften unternehmerischen Leistung beruht. Ich meine, es wäre kein guter Stil, wenn die Bundesregierung einer Unternehmensleitung in dieser Form und von dieser Stelle aus Zensuren erteilen würde. Zu der schlechten Ertragssituation hat eine Reihe von Faktoren beigetragen, von denen nicht nur das Volkswagen-Werk betroffen ist. Hinzu kommt, 'daß das Volkswagen-Werk seit Jahren einen auch für diesen Geschäftszweig ungewöhnlich großen Teil seiner Produktion exportiert: Im Jahre 1971 rd. 67 % davon mit rd. 35 % der Gesamtproduktion über die Hälfte in die USA. Selbstverständlich sind die Ergebnisse eines derart exportabhängigen Unternehmens durch die Maßnahmen beeinflußt worden, die zur Beseitigung des Ungleichgewichts der internationalen Zahlungsströme und zur Wiederherstellung realistischer Wechselkurse notwendig waren und die letztlich auch zur Aufhebung der von der amerikanischen Regierung verhängten Importsteuer geführt haben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Berlinhilfe durch Auflagen oder andere Maßnahmen dafür zu sorgen, daß die angesichts der ungünstigen Altersstruktur der Berliner Bevölkerung desolate Situation auf dein Gebiet der Altersheime verbessert wird? 9720 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Bundesregierung begrüßt die Möglichkeiten zur Verbesserung der derzeitigenn Situation auf dem Gebiet der Altersheime. Sie hat jedoch im Rahmen der Bundeshilfe für Berlin keine Möglichkeit, Einzelmaßnahmen im Bereich der Altersheime finanziell zu fördern. Die Bundeshilfe dient nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes zur globalen Deckung des Fehbedarfs des Berliner Landeshaushalts. Sie ist im Entwurf des Bundeshaushalts 1972 bereits um 17 y. H. auf fast 4 Mrd. DM erhöht worden. Welche Mittel danach aus dem Landeshaushalt für Altersheime zur Verfügung gestellt werden, bleibt der Entscheidung des Landes Berlin über die Rangfolge der im Landes- und Kommunalbereich zu erfüllenden Aufgaben überlassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Grenze von 150 000 DM, his zu der nach dem Einkommensteuergesetz und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einfamilienhäuser in den ersten acht Jahren nach Baufertigstellung mit erhöhten Sätzen abgeschrieben werden können, auf Grund der stark gestiegenen Baukosten nicht mehr den realen Verhältnissen entspricht und daß die Beibehaltung dieser Grenze gegenwärtig wegen des Fortfalls jeder Abschreibungsmöglichkeit für Privatpersonen für den über 150 000 DM hinausgehenden Betrag zu erheblichen sozialen Härten führt? Ist die Bundesregierung bereit, die Grenze von 150 000 DM kurzfristig auf einen Betrag von etwa 200 000 DM anzuheben, uni unteren und mittleren Einkommensbeziehern auf diese Weise einen geringen Ausgleich für die eingetretenen Baupreissteigerungen zu ermöglichen, nachdem der Referentenentwurf eines Einkommensteuergesetzes eine Änderung des bisherigen Berechnungsverfahrens nicht vorsieht? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pohle, Leicht, Dr. Althammer, Ott und Genossen vom 30. September 1970 — Drucksache VI/ 1208 — darauf hingewiesen, daß die sich aus der Baugenehmigungsstatistik für 1969 ergebenden durchschnittlichen reinen Baukosten für Ein- und Zweifamilienhäuser erheblich unter den Höchstbeträgen der nach § 7 b EStG begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen, die für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen 150 000 DM und für Zweifamilienhäuser 200 000 DM betragen. Im Hinblick hierauf hat die Bundesregierung damals eine Erhöhung der Höchstbeträge abgelehnt. Es ist richtig, daß die Baukosten seitdem weiter gestiegen sind. Nach der Baugenehmigungsstatistik für September 1971 betragen sie im Durchschnitt bei Einfamilienhäusern 108 600 DM und bei Zweifamilienhäusern 154 150 DM. Sie liegen damit aber noch immer deutlich unter den Höchstbeträgen des § 7 b EStG. Die Bundesregierung hält deshalb eine Erhöhung dieser Höchstbeträge auch heute noch nicht für erforderlich, zumal bei einer Überschreitung dieser Höchstbeträge für den übersteigenden Betrag grundsätzlich die normalen Absetzungen nach § 7 Abs. 4 EStG mit 2 v. H. in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für vom Eigentümer selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen nach der Einfamilienhausverordnung als Nutzungswert ein Grundbetrag von 3,5 v. H. des Einheitswerts angesetzt wird. Da durch den Ansatz dieses Grundbetrages außer den Schuldzinsen alle Werbungskosten einschließlich der normalen Absetzungen für Abnutzung abgegolten sind, ist in diesen Fällen für die Berücksichtigung von Absetzungen von den die Grenze von 150 000 DM übersteigenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten kein Raum. Die Versagung dieser Absetzungen bedeutet in diesen Fällen keine Härte, sondern ist eine zwangsläufige Folge der Anwendung der für den Steuerpflichtigen sehr günstigen Einfamilienhausverordnung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage A 52) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Informationsschriften zum Wohngeld, zum Mietrecht und zu anderen auch für Gastarbeiter wichtigen Fragen zukünftig auch in fremdsprachigen Fassungen herauszugeben? Zur Unterrichtung der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bereitet die Bundesrerung eine illustrierte Zeitschrift mit mehreren fremdsprachigen Ausgaben vor. Die Zeitschrift soll zunächst 2 bis 3mal im Jahr erscheinen. Sie wird die ausländischen Arbeitnehmer in ihrer Muttersprache über Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, aber auch des Wohngeldes, des Mietrechts sowie über andere wichtige Probleme unterrichten. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß von unserem Hause inzwischen ein fremdsprachiges Merkblatt für den Schulbesuch der Kinder ausländischer Arbeitnehmer herausgegeben wurde und zahlreiche Informationsfilme angekauft worden sind. In Kürze werden zudem fremdsprachige Ausgaben des neuen Betriebsverfassungsgesetzes erscheinen, das die Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Arbeitnehmer im Betrieb erweitert. Außerdem wird geprüft, einen fremdsprachigen Taschenbuchkalender herauszugeben, der den ausländischen Arbeitnehmer in knapper Form über alle für ihn wichtigen Regelungen unterrichten soll. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen A 53 und 54) : Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis eine Witwe nach dem Tode ihres sozialversicherten Ehemanns ihre Rente bekommt, wenn der Ehemann vor seinem Tode Rentner war oder wenn er noch nicht Rentner war? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zu bewirken, daß die Zeit bis zur ersten Auszahlung der Witwenrente verkürzt wird, weil die betroffenen Witwen zumeist finanziell nicht in der Lage sind, längere Wartezeiten zu überbrücken? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9721 Für eine exakte Beantwortung Ihrer ersten Frage liegt kein ausreichendes statistisches Material vor. Nach telefonischen Rückfragen bei den Versicherungsträgern beträgt die Bearbeitungsdauer bei Hinterbliebenenrenten in der Angestelltenversicherung im Durchschnitt 21/2 Monate. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Bearbeitungsdauer in der Arbeiterrentenversicherung dem in etwa entspricht. Diese Bearbeitungsdauer gibt aber allein kein vollständiges Bild. Hierbei sind die beiden von Ihnen angeführten Fälle zu unterscheiden. War der Ehemann vor seinem Tode Rentner, so erhält die Witwe unverzüglich die Rente des Verstorbenen in Form einer Einmalzahlung für das Sterbevierteljahr, wenn sie innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Rentenzahlstelle den Tod ihres Ehemannes anzeigt. Bei der eingangs genannten durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist somit davon auszugehen, daß eine rechtzeitig beantragte Witwenrente in der Regel unmittelbar nach Ablauf des Sterbevierteljahres gezahlt wird. Wenn hingegen der versicherte Ehemann noch nicht Rentner war, können kurzfristige Versorgungslücken nicht immer ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen helfen allerdings die Versicherungsträger nach unserer Kenntnis in solchen Fällen dadurch, daß sie den Witwen Vorschüsse auf die Rente zahlen. Im übrigen ist es unsere Absicht, die Frage der Vorschußzahlung von Sozialleistungen im Allgemeinen Teil eines Sozialgesetzbuches, der von unserem Hause z. Z. vorbereitet wird, gesetzlich zu regeln. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darüber hinaus bemerken: Unser Haus ist bemüht, eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Renten allgemein und besonders bei den Hinterbliebenenrenten zu erreichen. Vor kurzem wurden z. B. die Arbeitsminister der Länder von uns gebeten, die Standesämter mit Merkblättern auszustatten, in denen die Hinterbliebenen auf die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Rentenantrags hingewiesen werden. Wenn trotz rechtzeitiger Rentenantragstellung die Rentenzahlung vielfach noch längere Zeit auf sich warten läßt, so liegt das nicht selten daran, daß die für die Rentenberechnung erforderlichen Versicherungsunterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden sind und ihre Beschaffung geraume Zeit in Anspruch nimmt. Dieser Zeitverlust wird künftig allerdings entfallen, wenn nach unserem Datenverarbeitungsprogramm für jeden Versicherten alle für die Rentenberechnung notwendigen Daten auf einem Versicherungskonto abrufbar gespeichert sein werden. Bis zur Erreichung dieses Zieles kann der Versicherte von sich aus zu einer zügigen Bearbeitung seines Rentenantrags beitragen, indem er für die Vollständigkeit seiner Versicherungsunterlagen Sorge trägt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 57 und 58) : Ist der Bundesregierung die schwierige finanzielle Situation von Kindergärten in Garnisongemeinden bekannt, die sich aus dem sehr starken Besuch dieser Kindergärten durch Kinder von Bundeswehrangehörigen ergibt? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Träger der Kindergärten in diesen Gemeinden — also Kirchen, Körperschaften der freien Wohlfahrtspflege, Gemeinden o. ä. —, die durch die hohen laufenden Kosten überfordert sind, zu unterstützen, und ist sie beispielsweise bereit, Finanzhilfen bei der laufenden Kostendeckung zu leisten? Es trifft zu, daß die Bundesregierung in Einzelfällen von den Trägern bestehender Kindergärten um Hilfe aus finanziellen Schwierigkeiten unter Bezugnahme auf ,den Besuch dieser Kindergärten durch Kinder von Bundeswehrangehörigen gebeten worden ist. Ich darf hierzu jedoch auf folgendes hinweisen: Soweit in Garnisongemeinden Kinder von Bundeswehrangehörigen einen Kindergarten besuchen, gewährt die Bundeswehr auf Antrag eine Finanzhilfe in Form eines Zuschusses zur Schaffung der entsprechenden Plätze im Kindergarten. Die Finanzhilfe ist so bemessen, daß die Kosten hierfür bei nicht aufwendiger Bauweise gedeckt werden. Die Bundeswehr ist zur Gewährung dieser Finanzhilfe rechtlich nicht verpflichtet. Sie handelt hierbei allein in Fürsorge für die Bundeswehrangehörigen und deren Familien. Dabei kommt die Finanzhilfe auch dem Träger des Kindergartens zugute. Der Betrieb des Kindergartens ist allein Aufgabe des jeweiligen Trägers. Er muß die laufenden Kosten aus eigenen Mitteln, aus zweckgebundenen Zuwendungen Dritter und aus dem von ihm festgesetzten Entgelt für den Besuch des Kindergartens bestreiten. Es ist nicht beabsichtigt, Finanzhilfen auch für die laufenden Kosten zu gewähren. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 66) : Wie beurteilt die Bundesregierung die veröffentlichten Versuchsergebnisse über die Auswirkungen des antibakteriellen Hemmstoffes Hexachlorophen. und wird die Bundesregierung die Bevölkerung über die möglichen Gefahren von Hexachlorophen auch beim Gebrauch vor allein von Kosmetika aufklären? Zur Beantwortung dieser Frage beziehe ich mich zunächst auf meine Antwort zur Frage Nr. 65. Wie ich dabei mitgeteilt habe, werden am 9. und 10. Februar sowohl die Kosmetikkommissionen als auch der Beirat „Arzneimittelsicherheit" über Hexachlorophen enthaltende Erzeugnisse beraten. Wenn die Ergebnisse dieser Sitzungen vorliegen, wird die Bundesregierung feststellen, ob und gegebenenfalls welche Beschränkungen oder Warnhinweise zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. 9722 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 67) : Sind der Bundesregierung amerikanische Untersuchungen bekannt, daß das in vielen pharmazeutischen und kosmetischen Produkten — z. B. in Desinfektionsmitteln, die zum Waschen von Babys gebraucht werden, in Seifen, Zahncremes, Mundwasser, Rasierwasser, Desodorantien, Intimsprays — enthaltene Hexachlorophen Gesundheitsschäden, u. a. Gehirnschäden, hervorrufen, und welche Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers hat die Bundesregierung bereits eingeleitet oder beabsichtigt? Zur Beantwortung dieser Frage beziehe ich mich auf meine Antworten zu den Fragen Nr. 65 und 66. Was die festgestellten Gehirnschäden betrifft, mache ich darauf aufmerksam, daß es sich hierbei um Versuche mit Affen handelt. Die Ergebnisse dieser Versuche lassen sich nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen. Insbesondere möchte ich erneut darauf hinweisen, daß auch die FDA bisher Beweise für Schäden an Menschen, hervorgerufen durch den Gebrauch von hexachlorophenhaltigen Erzeugnissen, nicht besitzt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 68 und 69) : Wie hoch waren die Kostensteigerungen bei den Pflegesätzen in Alters- und Pflegeheimen im vergangenen Jahr? Wie stark wurde durch diese Kostensteigerung die Sozialhilfe belastet? Die Beantwortung Ihrer Frage erfordert eine umfassende Erhebung, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Nach Ermittlungen bei fünf Großstädten sind die Pflegesätze im Jahre 1971 um durchschnittlich 10,5 % gestiegen. Die Zahlen können indes nicht als repräsentativ angesehen werden. Aufschluß über die durch Kostensteigerung verursachte Belastung der Sozialhilfe wird von der Sozialhilfestatistik für 1971 erwartet. Sie wird erst Ende dieses Jahres vorliegen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 70) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine sachgerechte Weiterverwendung des Lazarettschiffes „Helgoland", das mit erheblichen Steuermitteln eingerichtet wurde, zu ermöglichen? Das Hospitalschiff „Helgoland" wurde 1966 nach Süd-Vietnam entsandt, um dort rasch wirksame humanitäre Hilfe zu leisten. Hierbei war der Bundesregierung klar, daß wegen der hohen Kosten ,des Schiffsbetriebes der Einsatz nur befristet sein konnte. Deshalb wurde das jetzt fertiggestellte Krankenhaus des Malteser-Hilfsdienstes in Da Nang mit Mitteln der Bundesregierung gebaut. Der Einsatz eines Hospitalschiffes von der Größenordnung der „Helgoland" (ca. 3000 BRT) ist auf Flußhäfen beschränkt, da auf offener See keine ordnungsgemäße Behandlung der Patienten erfolgen kann. Die Möglichkeiten, ein entsprechendes Einsatzgebiet für das Schiff zu finden, sind deshalb begrenzt. Schiff und Ausrüstung haben unter dem fast fünfeinhalbjährigen Einsatz unter schwierigen klimatischen Bedingungen stark gelitten, wie durch neutrale Schiffsgutachter im Sommer 1971 festgestellt wurde. Für einen neuen Einsatz als Hospitalschiff würde die Bundesregierung erneut erhebliche Mittel einsetzen müssen. Aus diesen Gründen und weil zur Zeit keine vergleichbare Situation besteht, das Schiff in einem geeigneien Gebiet zum Einsatz zu bringen, hat sich die Bundesregierung entschlossen, den Chartervertrag für das Schiff aufzulösen. Die noch brauchbaren Teile der Ausrüstung wurden deutschen und vietnamesischen sozialen Einrichtungen im Raume Da Nang übergeben, wobei der Hauptteil von dem neuen Krankenhaus übernommen worden ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 101 und 102) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die immer stärker werdenden Mietverzerrungen im sozialen Wohnungsbau zu tun? Ist der Bundesregierung die Berechnung des Bonner Städtebauinstituts bekannt, wonach z. B. in München die Mieten bei neuen Sozialwohnungen bei einer Ausgangsmiete von 3,80 DM pro qm Wohnfläche nach 13 Jahren auf 8,11 DM — d. h. um 140 % — steigen, weil in dieser Zeit die staatlichen Aufwendungszuschüsse und sonstigen Vergünstigungen schrittweise wegfallen, wobei nicht einmal die steigenden Bewirtschaftungskosten berücksichtigt sind? Der Bundestag hat sich erst vor kurzem mit der einstimmigen Verabschiedung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 erneut dazu bekannt, den Block der mietpreisgebundenen Sozialwohnungen als Instrument einer sozialen Wohnungsversorgung möglichst ungeschmälert zu erhalten. Zur Verringerung der nicht qualitätsbedingten Mietunterschiede zwischen Sozialwohnungen verschiedener Jahrgänge gibt es zwei Wege: 1. Die Einbeziehung weiterer Förderungsjahrgänge in die Zinsanhebung für öffentliche Baudarlehen; dieser Weg ist durch § 18 a Abs. 3 des Wohnungsbindungsgesetzes möglich. 2. Die Zusammenfassung bisher selbständiger Wirtschaftseinheiten, die örtlich zusammenhängen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung, Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9723 und zwischen denen nicht gerechtfertigte Mietunterschiede bestehen; hierzu fehlen allerdings noch die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch im Augenblick nicht, von den an sich gegebenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, weil eine Einbeziehung weiterer Förderungsjahrgänge in die Zinsanhebung zu Mietsteigerungen führen müßten. Dies stünde im Widerspruch zu dem allseitigen Bemühen um Preisstabilität. Die Bundesregierung wird aber weiter prüfen, ob und wann auch unter Beachtung der preispolitischen Landschaft von ,den von mir angesprochenen Maßnahmen Gebrauch gemacht werden kann. Die Meldung des Bonner Städtebauinstituts ist mir bekannt. Sie beruht auf einer Analyse des bayerischen Wohnungsbauförderungssystems 1971 in der Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern. Der Artikel gibt zutreffend die Konsequenzen wieder, die sich aus dem seit 1971 vom Lande Bayern im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau praktizierten Förderungssystem ergeben werden. Die Steigerungsrate, ¡die sich bei einem Mietanstieg von 3,80 DM auf 8,11 DM innerhalb von 13 Jahren ergibt, beträgt allerdings nicht 140 v. H. sondern 113 v. H. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache Vl/3075 Frage A 103) : Ist der Bundesregierung die Zahl der nach vorangegangener Obdachlosigkeit in entsprechenden Unterkünften Untergebrachten in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wie beurteilt sie die Aussichten, daß durch besondere Förderungsprogramme diese Bürger möglichst bald in bedarfsgerechten Wohnungen leben können? Der erste Teil Ihrer Frage ist im Prinzip bereits von Herrn Kollegen Beermann gestellt worden. Ich darf daher insoweit auf meine Antwort vom 1. Oktober 1971 verweisen, in der ich schon zum Ausdruck gebracht habe, daß der Bundesregierung — mangels gesetzlicher Grundlagen — Angaben über die Zahl der Personen, die nach vorangegangener Obdachlosigkeit in Unterkünften leben, nicht vorliegen. Die Aussichten, daß zumindest ein Teil der z. Z. noch in Unterkünften lebenden Personen — unter denen sich in nicht geringem Umfange auch kinderreiche Familien befinden — mit bedarfsgerechtem Wohnraum versorgt werden kann, hat sich verbessert. Der Bund hat, wie Sie wissen, im Rahmen des Langfristigen Wohnungsbauprogramms erhebliche Mittel bereitgestellt. Zu diesen Mitteln treten noch die Mittel der Länder. Allein 250 Millionen DM jährlich aus Bundesmitteln sind dazu bestimmt, u. a. auch den Wohnungsbau für kinderreiche Familien zu intensivieren. Die Bewohner, und hier insbesondere die kinderreichen Familien, aus ihren Unterkünften herauszuholen und sie mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist jedoch Angelegenheit der Länder und Gemeinden, denen die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiete des Bau- und Wohnungswesens obliegt. Das von mir angesprochene Intensivprogramm des Bundes bedeutet hierzu eine wesentliche Hilfe. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 104 und 105) : Treffen Meldungen zu, wonach das Wort „Deutsch" in einem Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg gestrichen und durch das Wort „Bundesrepublik Deutschland" ersetzt werden soll? Falls die Frage 104 bejaht wird, frage ich, ob es zutrifft, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen diese Änderung „für erforderlich" hält, weil eine Einschränkung des Begriffs „Deutsch" auf Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland begriffslogisch die Konsequenz nach sich zöge, daß Tatbestände der DDR nicht als „Deutsch" anzusehen sind. Der Entwurf eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Umsatzbesteuerung in dem Kondominat Mosel, Sauer und Our, in dem die von Ihnen erwähnte terminologische Frage aufgetreten ist, wird zur Zeit zum Zwecke der Vorbereitungen von Verhandlungen zwischen den verschiedenen zuständigen Ressorts auf Referentenebene beraten. Daraus ergibt sich, daß die von Ihnen gestellte Frage von der Bundesregierung noch nicht entschieden ist. Wie ich dargelegt habe, ist keine Entscheidung über diesen Vertrag erfolgt. Trotzdem kann ich Ihre zweite Frage zustimmend beantworten. Die in dem Referentenschreiben enthaltene Stellungnahme entsprang der Sorge, eine Einschränkung des Begriffs „deutsch" auf Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland könne begriffslogisch die Konsequenz nach sich ziehen, das Tatbestände der DDR nicht als „deutsch" anzusehen sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 106 und 107) : Sind Pressemeldungen richtig, wonach der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen behauptet, „die Verwendung des umfassenden Begriffs ,Deutsch' für Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland ist daher politisch nicht zu vertreten"? Entspricht es den Tatsachen, daß zwischen dem Bundeswirtschafts- und -finanzministerium und dem Bundesinnenministerium einerseits und dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und dem Bundeskanzleramt andererseits eine Kontroverse darüber ausgebrochen ist, daß der Begriff „Deutsch" in internationalen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland im herkömmlichen nationalen Sinn nicht mehr verwendet werden soll? 9724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat am 18. Januar 1972 erklärt, daß die Bundesregierung nicht daran denkt, auf die Verwendung des Begriffs deutsch zu verzichten, auch nicht in Vertrags- und Gesetzestexten. Damit wurden mißverständliche Formulierungen in einem Referentenschreiben präzise definiert. Es bleibt mir allerdings unverständlich, wie aus dem logischen Zusammenhang klar erkennbare Absichten zum Anlaß genommen werden, dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen vorzuwerfen, er wolle den Begriff Deutschland beseitigen. Das Gegenteil ist — wie ich in meiner schriftlichen Antwort auf die zweite Frage des Herrn Kollegen Seiters dargelegt habe — richtig. Zu Ihrer zweiten Frage: Dies ist nicht der Fall. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage A 108) : Kann die Bundesregierung gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Fessenheim/Elsaß Einspruch einlegen, weil die Sicherheitsvorschrift, wonach im Umkreis von 10 Kilometern eines Flugplatzes kein Atomkraftwerk errichtet werden darf, nicht eingehalten wird, wenn der vorgesehene Standort bleibt und damit die Entfernung zum deutschen Militärflugplatz Bremgarten nur etwa 6 Kilomter beträgt? Eine spezielle Rechtsvorschrift, wonach im Umkreis von 10 km eines Flugplatzes kein Atomkraftwerk errichtet werden darf, besteht weder in der Bundesrepublik Deutschland noch nach bisherigen Erkundigungen in Frankreich. Anders als z. B. bei der Regelung radioaktiver Ableitungen (Artikel 37 des Euratomvertrages) gelten für die Festlegung von Reaktorstandorten auch keine internationalen Bestimmungen. Gleichwohl bedarf die Errichtung eines Kernkraftwerkes in der Nähe eines Flugplatzes einer besonders sorgfältigen Prüfung des Unfallrisikos unter Berücksichtigung aller örtlichen und technischen Gegebenheiten. Die Bundesregierung ist sich dieses Problems bewußt und wird es im Rahmen der mit Frankreich bereits begonnenen Besprechungen, die sich auf den Gesamtkomplex der aus der Grenznähe des Kraftwerkes Fessenheim herrührenden Fragen erstrecken, besonders berücksichtigen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage A 109) : Trifft es zu, daß der Aufbau der Universität Konstanz stagniert, bejahendenfalls welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, und welche Möglichkeiten zu ihrer Überwindung gibt es? Der Aufbau der Universität Konstanz war vom Land Baden-Württemberg zunächst in vier Bauabschnitten bis 1980 geplant. Die Bauabschnitte A und B sollen fristgerecht im wesentlichen bis 1973 fertig werden. Insofern läuft der Ausbau planmäßig. Nach den planerischen und technischen Dispositionen könnte jedoch daneben bereits 1972 mit den Betriebsstufen C und D begonnen werden und damit die Universität insgesamt schneller und auch kostengünstiger bis 1976 fertiggestellt werden. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck für diesen beschleunigten und rationellen Ausbau eingesetzt. Das Land Baden-Württemberg hat den Gesamtausbau der Universität Konstanz bis 1976 auch zum ersten Rahmenplan für den Hochschulbau angemeldet. Danach sind 1972 insgesamt 66,5 Millionen DM, und zwar für die Betriebsstufen A und B 47,5 Millionen DM und für die Betriebsstufen C und D — allerdings unter dem Vorbehalt der Kostenprüfung — 19 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesmittel stehen bei Bedarf in jedem Fall voll zur Verfügung. In seiner vorläufigen Erstattungszusage für 1972 hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Länder um neue Angaben über die voraussichtlichen Ausgaben 1972 für die Bedarfsverhandlungen gebeten. Bisher hat das Land Baden-Württemberg gegenüber dem ersten Rahmenplan offiziell keine geänderten Bedarfszahlen mitgeteilt. Auf fernmündliche Anfrage teilte das Finanzministerium Baden-Württemberg jedoch mit, daß im Landeshaushalt 1972 nur die Mittel für die Betriebsstufen A und B enthalten sind und für die Betriebsstufen C und D mit Rücksicht auf den Vorbehalt im ersten Rahmenplan zunächst genauere Kostenberechnungen abgewartet werden müssen. Die Neuanmeldung für den zweiten Rahmenplan ist vorgesehen. Insofern könnte gegenüber dem technisch möglichen Ausbautempo eine Verzögerung eintreten. Die Bundesregierung wird im Planungsausschuß für den Hochschulbau durch rechtzeitige Bereitstellung der Bundesmittel darauf drängen, daß der Gesamtbau bis 1976 verwirklicht wird. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 120) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Anteil der Kindergärten, der Vorschulen und der nichtakademischen Berufsausbildung in der Summe, die für Bildung in der Gesamtheit aller öffentlichen Haushalte zur Verfügung steht, in Anbetracht des Bedarfs der Gesellschaft relativ zu klein, der Anteil der Hochschulen relativ zu groß ist? Die Mittel für die Hochschulen entsprechen dem Bedarf. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß in den anderen Bereichen unseres Bildungswesens, insbesondere im vorschulischen und berufsbildenden Bereich, ebenfalls verstärkte finanzielle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die von Bund Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9725 und Ländern gemeinsam angestrebten Ziele des Zwischenberichts zum Bildungsgesamtplan erreichen zu können. Diese Auffassung war ein wesentliches Motiv für die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern in der Bund-Länder-Kommission. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 121) : Ist der Forschungsbedarf der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland so groß, daß die Praxis vieler Fakultäten, z. B. der juristischen Fakultät Hamburg, gerechtfertigt ist, die den wissenschaftlichen Assistenten nur zwei Lehrstunden in der Semesterwoche, weniger als ein Zehntel der Lehrbelastung eines wissenschaftlichen Lehrers in der Oberstufe der Gymnasien zumuten, mit der Folge, daß bei der Einstellung eines zusätzlichen Assistenten, begründet mit der höheren Studentenzahl, jede dadurch gewonnene zusätzliche Lehrstunde etwa 400 DM kostet? Die Dienstaufgaben der wissenschaftlichen Assistenten sind nicht bundesrechtlich geregelt. Wissenschaftliche Assistenten soll es nach dem Regierungsentwurf des Hochschulrahmengesetzes künftig nicht mehr geben; die von ihnen bisher wahrgenommenen Funktionen werden auf die in der neuen Personalstruktur vorgesehenen Gruppen übergehen. Die von Ihnen mitgeteilte Praxis, nach der Assistenten mit zwei Stunden Lehrtätigkeit betraut werden, kann also nicht nach Bundesrecht beurteilt werden. Es ist jedoch bekannt, daß ein beachtlicher Teil der Lehraufgaben heute von Assistenten wahrgenommen wird. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 122 und 123) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die Verletzung der Grundrechte durch Terrorgruppen an unseren Hochschulen und Universitäten hintanzuhalten? Welche Maßnahmen hält sie für nötig, um eine weitere Auswirkung der von verschiedenen Hochschullehrern gepredigten Umsturztheorien und Praktiken auf unsere allgemeine Sicherheit einzudämmen bzw. abzustellen? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 4. November 1971 auf die Frage 81 des Herrn Kollegen Gölter sowie in ihrer Antwort vom 3. Dezember 1971 auf die Frage 64 des Herrn Kollegen Pfeifer ausgeführt, daß sie wegen der klaren verfassungsrechtlichen Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern keine direkten Möglichkeiten hat, im Wege der Aufsicht in einem Einzelfall konkrete Maßnahmen zu treffen. Sie hat dort ferner ausgeführt, daß der Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes an mehreren Stellen die sich für die einzelnen Hochschulmitglieder aus Art. 5 Abs. III GG ergebenden Rechte und Pflichten konkretisiert. Hier, in der Hochschulreform, finden sich die wichtigsten Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Sicherung der Grundrechte an den Hochschulen treffen kann. Die Aufsicht über das an den Hochschulen tätige Personal fällt in die Zuständigkeit der Länder bzw. des Dienstherrn. Soweit Maßnahmen sicherheitsrechtlicher Art in Betracht kommen, liegt die Zuständigkeit für einzelne Maßnahmen ebenfalls bei den Ländern. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 124) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Hochschullehrer wegen unerträglicher Beeinträchtigung ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit ihren bisherigen Wirkungsbereich verlassen haben? Nein. Angesichts des Wechsels zwischen den Hochschulen, der zu allen Zeiten stattfand, wäre eine solche Feststellung auch wohl kaum mit ausreichender Sicherheit möglich. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 1): Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine englischsprachige, deutsche und internationale Ereignisse wiedergebende Wochenschau zu unterstützen, die dazu beitragen würde, die Öffentlichkeitsarbeit der Botschaften in den asiatischen Ländern erheblich zu intensivieren? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt seit etwa drei Jahren die Herausgabe einer englischsprachigen, deutsche und internationale Ereignisse wiedergebenden Wochenschau, die dazu beitragen würde, die deutsche Öffentlichkeitsarbeit im Ausland zu intensivieren. Bereits im Frühjahr 1969 ist eine Bedarfsermittlung durchgeführt worden, die laufend ergänzt wird. Danach steht fest, daß ausländische Wochenschaugesellschaften, Lichtspiel-Theater, Fernsehstationen sowie deutsche Auslandsvertretungen und Goethe-Institute nicht nur in Asien, sondern auch in Afrika, Australien und Neuseeland an der regelmäßigen Verbreitung einer solchen Wochenschau oder Teilen davon interessiert sind. Mit einer deutschen Wochenschau-Produktionsgesellschaft sind die für die Herausgabe erforderlichen Einzelheiten seither ständig besprochen worden. Diese Gesellschaft stellt mit Unterstützung des Presse- und Informationsamtes seit über neun Jahren eine Wochenschau in spanischer Sprache und seit über sechs Jahren auch eine solche in Portugiesisch-Brasilianisch her. Beide werden mit Erfolg in Lateinamerika und auf der Iberischen Halbinsel verbreitet. 9726 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Aufgrund der Erfahrung mit diesen Auslands-Wochenschauen könnte eine englischsprachige Wochenschau herausgebracht werden, sofern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen würden. Diese Mittel belaufen sich auf etwa DM 500 000, die in dem laufenden Haushalt ,des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung nicht verfügbar gemacht werden können. Das Bundespresseamt wird aber ohnehin sowohl beim Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen als auch im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen über den Haushalt 1973 dafür eintreten, daß ,die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland erhöht werden. Sollten unsere Bemühungen Erfolg haben, so wird das Bundespresseamt dann erneut die Frage prüfen, ob die englischsprachige Wochenschau finanziert werden kann. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 2) : Welche Organisationen, Institute, Bildungseinrichtungen, Tagungen, Lehrgänge, die sich mit Fragen der EWG und der Europäischen Integration befassen, werden seitens der Bundesregierung in welcher Höhe unterstützt? Dem Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 1971 ist als Anlage 2 (Seite 115) eine Zusammenstellung der Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der europäischen Integration beigefügt. Auf die Ihnen in Ablichtung übersandte Ubersicht sowie die dort angegebenen Einzeltitel im Haushalt 1971 und im Entwurf des Haushalts 1972 darf ich Bezug nehmen. Hieraus ergibt sich, in welchem Umfang die Bundesregierung die Arbeit von Organisationen unterstützt, die sich für die europäische Einigung einsetzen. Zu ergänzen sind diejenigen Zuwendungsempfänger, die aus dem Sammeltitel 05 / 685 72 („Förderung von Vorhaben nichtstaatlicher Organisationen zum Zweck der europäischen Organisation auf internationaler Ebene") Zuschüsse erhalten. Sie sind in der Ihnen weiterhin übersandten Anlage zusammengestellt. Da der Bundeshaushalt 1972 noch nicht verabschiedet ist, sind die Zahlen des Haushalts 1971 zugrunde gelegt worden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung der sowjetischen Parteizeitung „Prawda", daß „Europa heute keine abgeschlossenen politischen Gruppierungen, sondern Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen allen Staaten des Kontinents braucht", und muß aus dieser Stellungnahme nicht gefolgert werden, daß die Sowjetunion nicht bereit ist, die Realität der EWG anzuerkennen, sondern die Einigung Europas unter allen Umständen zu verhindern trachtet? Die in dem Korrespondentenbericht der „Prawda" aus Brüssel vom 23. Januar 1972 enthaltene Meinung ist ungenau zitiert. Es heißt wörtlich, daß Europa „keine abgeschlossenen politischen Gruppierungen, sondern eine Politik des Realismus" brauche, „die auf die Schaffung einer Atmosphäre der Sicherheit, des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen allen Seiten des Kontinents gerichtet ist". Diese Stellungnahme ist weder sensationell, noch neu. Es äußert sich darin die bekannte sowjetische Mißbilligung und Verstimmung darüber, daß ohne und gegen den Willen der Sowjetunion durch den Beitritt Großbritannien, Irlands, Dänemarks und Norwegens zur EWG der Prozeß der westeuropäischen Integration weiter fortgeschritten ist. An dieser Entwicklung wird niemand in Europa vorbeigehen können und man wird sich mit der Realität der Europäischen Gemeinschaften abfinden müssen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 1. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit in absehbarer Zeit über die Tätigkeit der Rechts- und Linksradikalen sowie ihrer Tarnorganisationen, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes und in den Betrieben, eine Ubersicht geben? Am 11. Januar 1972 habe ich der Öffentlichkeit den Verfassungsschutzbericht 1969/1970 übergeben, in dem die gewonnenen Erkenntnisse über links- und rechtsradikale Bestrebungen eingehend dargestellt worden sind. Auch auf die Betriebsarbeit der DKP und anderer radikaler Organisationen wird in diesem Bericht eingegangen. Der Informationsdienst meines Hauses, „Innere Sicherheit", berichtet in fast jeder Ausgabe über die Versuche links- und rechtsradikaler Gruppen, auf das gesellschaftliche und Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik größeren Einfluß zu gewinnen. Schließlich mache ich auf die Drucksachen VI/2074, VI/2499 und VI/2576 aufmerksam. Sie enthalten Antworten der Bundesregierung auf Anfragen über Links- und Rechtsradikalismus und einzelne radikale Organisationen. Die von Ihnen angeführten Einzelfragen werden darin ebenfalls behandelt. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit erneut über die Entwicklung des Links- und Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland berichten. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 5): Wie hoch sind die Zahlen der Kinderaussetzungen und der Kindestötungen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9727 In der vom Bundeskriminalamt zusammengestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland wurden in den Jahren 1960 bis 1970 folgende Zahlen der von der Polizei bearbeiteten Fälle der Kindestötung (§ 217 StGB) einschließlich der unaufgeklärten Fälle der Tötung neugeborener Kinder registriert: Jahr Fälle 1960 99 1961 91 1962 89 1963 83 1964 100 1965 78 1966 78 1967 83 1968 77 1969 87 1970 74 Für das Jahr 1971 liegen die Zahlen noch nicht vor. Die Fälle von Aussetzungen gemäß § 221 StGB werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert, sondern in der Sammelgruppe „Alle übrigen Verbrechen und Vergehen gegen das StGB" erfaßt. Ein Bedürfnis für die kriminalstatistische Erfassung dieser Fälle hat sich bisher unter dem Gesichtspunkt der Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung nicht ergeben. Eine Aussage über die Zahl der Kindesaussetzungen ist daher nicht möglich. Ich darf noch allgemein bemerken, daß in der Polizeilichen Kriminalstatistik diejenigen Fälle registriert sind, die bei der Polizei als Straftaten bearbeitet und für die bis zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Die Statistik enthält daher auch Taten, die nicht zur Anklage oder zur Aburteilung führen, wie z. B. die Tat eines Geisteskranken oder nicht nachweisbare Straftaten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfaßt demgegenüber nicht die sog. Dunkelziffer, über deren Umfang es der Natur der Sache nach keine exakte Aussage geben kann. Es ist jedoch davon auszugehen, daß auch einzelne Fälle von Kindestötung den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 6 und 7): Hält es die Bundesregierung mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes) für vereinbar — und ggf. mit welcher Begründung —, wenn Bundesbeamte, die die allgemeinen Voraussetzungen für eine Beförderung (beispielsweise vom Inspektor zum Amtmann) erfüllen, die aber gleichzeitig ein Mandat als Stadtrat in ihrer Heimatstadt ausüben, nicht oder nur dann befördert werden, wenn sie in eine andere Stadt übersiedeln und das Stadtratsmandat aufgeben würden? Welche Möglichkeiten hat nach Auffassung der Bundesregierung ein Bundesbeamter, der in Ausübung seines Stadtratsmandats teilweise an der Dienstleistung gehindert ist, eine Beförderung zu erreichen, ohne sein Stadtratsmandat aufgeben zu müssen? Nach § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes ist einem Bundesbeamten für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung der erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge zu gewähren. Die Ausübung eines kommunalen Mandats steht einer Beförderung nicht entgegen. Eine Beförderung setzt allerdings voraus, daß ein Dienstposten, der einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, frei ist. Wenn ein solcher Dienstposten in der derzeitigen Dienststelle des Beamten nicht verfügbar ist, läßt sich eine Beförderung nur durch eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle, die u. U. in einem anderen Ort liegt, ermöglichen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Sportförderung die Sportvereine der Bundesrepublik Deutschland in dem Bereich finanziell zu unterstützen, in dem die Vereine im Rahmen der Betreuung von vereinsangehörigen Spitzensportlern auch Aufgaben der nationalen Repräsentation, der Vorbereitung internationaler Begegnungen und der überregionalen Betreuung durch vereinseigenes Personal übernehmen? In welcher Weise könnte gegebenenfalls eine solche finanzielle Bezuschussung erfolgen, welche Mittel könnten hierfür bereitgestellt werden und in welcher Weise müßten die Vereine tätig werden, um in den Genuß einer derartigen Bezuschussung zu kommen? Die Förderungskompetenz des Bundes erstreckt sich im Betreich der Förderung von Spitzensportlern auf zentrale Maßnahmen der Bundessportfachverbände und damit auf eindeutig überregionale Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere die Lehrgangs- und Veranstaltungsprogramme dieser Verbände für die sogenannten A-, B- und C-Kader, dagegen nicht Vorhaben des Vereinssports. Die Betreuung von vereinsangehörigen Spitzensportlern, die sich von der Betreuung der anderen die erste Auswahl eines Vereins repräsentierenden Aktiven nicht unterscheidet, dient entsprechend der satzungsmäßigen Zielsetzung der Vereine den originären Vereinszwecken und ist damit eine rein vereinssportliche Aufgabe. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22 S. 216 ff.) kann nur dies für die Beurteilung der Förderungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes entscheidend sein. Etwaige überregionale Auswirkungen der Erfüllung von Vereinsaufgaben, wie sie beispielsweise in der mittelbaren Vorbereitung auf zentrale internationale Begegnungen bestehen könnten, sind demnach nicht geeignet, die Förderungskompetenz des Bundes zu begründen. Die Bundesregierung vertritt diese Auffassung in voller Übereinstimmung mit dem Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports (BA-L) des Deutschen Sportbundes. Die Bundesregierung ist jedoch stets bemüht, im Interesse der Spitzensportler alle Möglichkeiten 9728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 ihrer Förderungs- und Finanzierungskompetenz auszuschöpfen. Sie hat sich daher in den Planungsgesprächen mit dem BA-L und den Bundessportfachverbänden bereit erklärt, auf Antrag der Verbände zentrale Lehrgänge für sämtliche Trainer zu finanzieren, die Spitzensportler der A-, B- und C-Kader betreuen, also auch für Trainer von Sportvereinen, in denen sich Spitzensportler befinden. Entsprechend dieser Regelung fördert die Bundesregierung auch zentrale Schulungslehrgänge der Bundessportfachverbände für vereinsangehörige Kampf- und Schiedsrichter mit internationalen Aufgaben. Diese Sportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung sind für die gesamte Arbeit der Sportvereine und insbesondere für die Betreuung der Spitzensportler von großem Nutzen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage B 10) : Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung durch das Presserechtsrahmengesetz die innere Pressefreiheit (Unabhängigkeit der Redaktionen gegenüber dem Verleger) vor allem im Hinblick auf eine objektive, vollständige Berichterstattung in Gebieten mit regionalen Pressemonopolen gestärkt werden? Die objektive und vollständige Berichterstattung durch die Presse ist eine Forderung, die sich an die Presse insgesamt richtet. Sie ergibt sich aus dem in Artikel 5 GG verankerten ausgewogenen Verhältnis der Grundrechte Meinungsfreiheit — Pressefreiheit — Informationsfreiheit. Unterschiedliche Regelungen für die Sorgfaltspflicht der Presse stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der in Arbeit befindliche Entwurf für ein Presserechtsrahmengesetz wird den Grundsatz der vollständigen und objektiven Berichterstattung berücksichtigen. Das Verhältnis Verleger/Redakteur, dem im Entwurf ein besonderer Abschnitt gewidmet werden soll, wird durch die Zusammenarbeit von Verleger und Redaktion umschrieben. Dabei geht es um die Bestimmung der grundsätzlichen publizistischen Haltung der Zeitung und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Redaktion. Hier will die Bundesregierung die Position der Redaktion verstärken. Ich würde im Sinne der in Artikel 5 geschützten Pressefreiheit, die Verlegern und Journalisten gemeinsam zusteht, eher von einer Zusammenarbeit beider Gruppen sprechen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 11 und 12) : Nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe der für das Häftlingshilfegesetz im Bundeshaushaltsplan 1972 eingesetzten Mittel, und sieht die Bundesregierung für 1972 noch eine Möglichkeit — zur Milderung sozialer Härten —, weitere Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Wann ist mit der Rechtsverordnung zur Regelung der Auszahlungen nach § 9 b des Häftlingshilfegesetzes, zu der die Bundesregierung kraft Gesetzes ermächtigt ist, zu rechnen? Die Gewährung der Leistungen aus der 5. Novelle zum Häftlingshilfegesetz erfolgt gegenwärtig noch nach einer Absprache, die zwischen den obersten HHG-Landesbehörden und dem Bundesminister des Innern im vergangenen Jahr getroffen worden ist. Sie sieht vor, daß zunächst Antragsteller berücksichtigt werden, die a) sich im fortgeschrittenen Lebensalter befinden, b) lange inhaftiert waren, c) im Gewahrsam gesundheitliche Schäden erlitten haben, d) über ein geringes Einkommen verfügen oder e) sonstige Merkmale sozialer Dringlichkeit erfüllen, die eine bevorzugte Auszahlung der Leistungen rechtfertigen. Im Haushaltsplan 1972 sind für die Leistungen nach den §§ 9 a bis 9 c HHG 37,5 Millionen DM eingesetzt. Davon entfallen 7,5 Millionen DM auf den Vollzug des Gesetzes nach dem Stand vor Inkrafttreten der 5. HHG-Novelle und 30 Millionen DM auf die neuen zusätzlichen Leistungen. Während im vergangenen Jahr von den etwa 17 000 Berechtigten nach § 9 b HHG rd. 1 800 Personen befriedigt werden konnten, dürften 1972 etwa 3000 Antragsteller berücksichtigt werden. Da auch für die folgenden Jahre bis 1975 jeweils die gleichen Beträge vorgesehen sind, wird die 5. HHG-Novelle bis zu diesem Zeitpunkt abgewickelt sein. Angesichts der Haushaltslage des Bundes ist es leider nicht möglich, diesen schon bei Einbringung des Gesetzes beabsichtigten Finanzierungszeitraum durch Bereitstellung weiterer Mittel zu verkürzen. Ich gehe davon aus, daß im April 1972 die Rechtsverordnung zu § 9 b HHG in Kraft treten kann. Sie wird Zeitpunkt und Reihenfolge für die Auszahlung der Leistungen nach den oben genannten Voraussetzungen regeln. Die Verordnung konnte bisher noch nicht erlassen werden, weil die erforderlichen Erhebungen in den Ländern — insbesondere zur Altersstruktur der Antragsteller — noch nicht abgeschlossen waren. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der herbeizuführenden Vereinheitlichung und Anpassung des Beihilferechts fur den Bereich der Beamten eine Regelung zu treffen, die dem Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz entspricht, wonach auch für nicht versicherungspflichtige Angestellte ein Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zu gewähren ist? Die Verhandlungen mit den Ländern über eine Vereinheitlichung des Beihilferechts haben ergeben, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9729 daß dieses Ziel wegen (der unterschiedlichen beihilferechtlichen Entwicklung zwischen Bund und Ländern einerseits und unter den Ländern selbst nur in einem langwierigen, stufenweisen Angleichungsprozeß zu erreichen sein wird. In den Gesprächen, die in diesem Zusammenhang geführt worden sind, ist nahezu einhellig die Auffassung vertreten worden, daß die Übernahme einer dem § 405 RVO in der Fassung des 2. Krankenversicherungsänderungsgesetzes entsprechenden Regelung für Beamte wegen der unterschiedlichen Systematik zu einer erheblichen Ausweitung des Beihilferechts führen, eine Vereinheitlichung dieses Rechtsgebiets erschweren, wenn nicht unmöglich machen würde und aus finanziellen Erwägungen vorerst nicht zu verwirklichen ist. Ob (die Gewährung eines Beitragszuschusses auf lange Sicht nicht doch in Betracht kommt, bleibt abzuwarten. Ich werde eine Regelung, die dem § 405 RVO entspricht oder mit dieser Vorschrift vergleichbar ist, auch künftig in meine Überlegungen einbeziehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 14 und 15) : Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz Antrag auf Leistungen in den einzelnen Bundesländern gestellt? Trifft es zu, daß die Durchführung der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz bei der für 1971 zur Verfügung gestellten 16,8 Millionen DM in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich erfolgt ist und, wenn ja, auf welche Weise? Genaue Zahlen können noch nicht genannt werden, weil die entsprechenden statistischen Angaben der HHG-Landesbehörden erst im März 1972 vorliegen werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden im Durchschnitt etwa 10 000 DM an jeden Antragsteller gezahlt. Da 1971 für die 5. Novelle zum HHG zunächst 16,8 Millionen DM und im Dezember nochmals 1,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden, dürften seit Inkrafttreten des Gesetzes rd. 1830 Personen der etwa 17 000 Berechtigten befriedigt worden sein. Das Häftlingshilfegesetz ermächtigt (die Bundesregierung, Zeitpunkt und Reihenfolge für die Auszahlung der Leistungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Diese Rechtsverordnung konnte erst jetzt ausgearbeitet werden, weil zuvor genaue Erhebungen der Landesbehörden über die Altersstruktur der Antragsteller erforderlich waren; sie wird voraussichtlich im April in Kraft treten. Im vergangenen Jahr haben die zuständigen Behörden nach einer Absprache zwischen den obersten HHG-Landesbehörden und mir lediglich solche Antragsteller berücksichtigt, die a) sich im fortgeschrittenen Lebensalter befinden, b) lange inhaftiert waren, im Gewahrsam gesundheitliche Schäden erlitten haben, c) über ein geringes Einkommen verfügen oder d) sonstige Merkmale sozialer Dringlichkeit erfüllen, die eine bevorzugte Auszahlung der Leistungen rechtfertigen. Diese Grundsätze sind in den einzelnen Bundesländern im wesentlichen einheitlich praktiziert worden. Unterschiede dürften sich dort ergeben haben, wo die Verwaltung aufgrund ihrer Organisation (etwa in Stadtstaaten wie Berlin) schneller entscheiden konnte. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die eine geregelte Anpassung des Erbbauzinses beinhaltet und bei der die besondere Interessenlage der Kleinsiedler berücksichtigt wird? Die Bundesregierung hat am 26. Januar 1972 den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das übermäßigen Erhöhungen von Erbbauzinsen, die auf Grund vertraglicher Anpassungsklauseln verlangt werden, entgegengewirkt werden soll. Der Entwurf sieht im wesentlichen vor, daß bei Wohngrundstücken Anpassungsklauseln, nach denen für das Ausmaß der Änderung des Erbbauzinses eine Änderung von Grundstückswerten von Bedeutung sein soll, einen Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nicht begründen, soweit diese Erhöhung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles nicht der Billigkeit entspricht. Im Entwurf ist näher gesagt, welche Umstände hierbei insbesondere zu berücksichtigen sind. Der Entwurf wird nunmehr den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 1. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 17): Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich der DM-Kurs für die europäische Verrechnungseinheit „Grüner Dollar" durch die von der Bundesregierung veranlaßten Aufwertungen und die Kursfreigabe der DM bis heute entwickelt hat, und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat oder ergreifen wird, um diesen Kurs nach Möglichkeit unverzüglich wieder deutlich zu verbessern? Das Verhältnis der Rechnungseinheit zur Deutschen Mark wird durch die Verordnung Nr. 129/62 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Oktober 1962) geregelt. Danach beträgt der Wert der Rechnungseinheit 0,88867088 g Feingold. Die Umrechnung in die nationalen Währungen der Mitgliedsländer erfolgt zu den beim IWF 9730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 angemeldeten und von ihm anerkannten Währungsparitäten. Demnach ändert sich das Umrechnungsverhältnis zwischen RE und DM nur dann, wenn die amtliche Goldparität der RE oder der DM geändert wird. Dies war bei der Aufwertung der DM im Herbst 1969 der Fall. Damals änderte sich das Verhältnis zwischen DM und RE durch ,die Anhebung des Goldwertes der DM von 4 : 1 auf 3,66 : 1. Die währungspolitischen Maßnahmen seit dem 9. Mai 1971 haben demgegenüber die amtlichen Goldwerte der RE und der DM unberührt gelassen. Hieraus ergibt sich, daß Maßnahmen zur Verbesserung des Kurses der Rechnungseinheit z. Z. gegenstandslos sind. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3035 Frage B 18) : Welche Maßnahmen pressekartellrechtlicher Art erwägt die Bundesregierung gegen die Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch regionale Pressemonopole? Die im Regierungsentwurf der Kartellgesetznovelle vorgesehene Fusionskontrolle und Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen erstreckt sich auch auf Presseunternehmen. Während der verschärften Mißbrauchsaufsicht jeglicher Art der Marktbeherrschung, also ,auch „regionale Pressemonopole", unterliegen, setzt die Fusionskontrolle generell erst bei Zusammenschlüssen ein, an denen Unternehmen mit einem Umsatz von insgesamt 1 Milliarde DM beteiligt sind; sie erstreckt sich überdies nur auf Zusammenschlüsse, die sich im gesamten Bundesgebiet oder in einem wesentlichen Teil desselben auswirken (§ 24 Abs. 8 des Regierungsentwurfs). Das bedeutet, daß die vorgesehene Kartellrechts-Fusionskontrolle „regionale Pressemonopole" in der Regel nicht erfassen würde. Es ist auch umstritten, ob das Problem der regionalen Pressekonzentration durcheine kartellrechtliche Fusionskontrolle befriedigend igelöst werden könnte. Ob es während der Behandlung der Kartellgesetznovelle im Deutschen Bundestag zu Vorschlägen für eine Erweiterung der kartellrechtlichen Fusionskontrolle für Presseunternehmen kommen wird, läßt sich nicht absehen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 19) : Welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Ergebnissen der EWG-Arbeitsgruppe Industriepolitik, und welche Folgerungen zieht sie hieraus für die eigene Industriepolitik? Die EWG-Arbeitsgruppe „Industriepolitik" hat dem Ausschuß der Ständigen Vertreter im April 1971 einen Bericht über ihre Arbeitsergebnisse vorgelegt. Die Bundesregierung stimmt den in dem Bericht entwickelten gemeinsamen Vorstellungen der Gruppe zu. Sie ist insbesondere mit der Gruppe der Auffassung, daß der Stand der Integration eine Abstimmung der nationalen Maßnahmen der sektoralen Strukturpolitik erfordert. Der von der Gruppe „Industriepolitik" zu diesem Zweck vorgeschlagene „Ständige Ausschuß für Industriepolitik" erscheint auch der Bundesregierung als eine geeignete Plattform für die Erörterung industriepolitischer Fragen und die Abstimmung der Vorstellungen der Mitgliedstaaten. Problematisch erscheint der Bundesregierung allerdings die in dem Bericht aufgezeigte Möglichkeit, den Ausschuß für Industriepolitik als sog. Gruppe des Rates einzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollte neben Vertretern der Mitgliedstaaten auch die Kommission in dem Ausschuß für Industriepolitik vertreten sein. In dem Bericht werden ferner — als Anliegen einer Delegation — einige ordnungspolitisch problematische Vorstellungen über die Konzertierung öffentlicher Aufträge sowie über die Kontrolle von Drittlandsinvestitionen entwickelt. Diese Vorschläge werden von der Bundesregierung mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt. Bei den weiteren Beratungen im Ausschuß der Ständigen Vertreter sowie im Rat wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß in diesen drei strittigen Fragen eine Einigung erzielt wird. Die Beratungsergebnisse der Gruppe „Industriepolitik" geben der Bundesregierung weder bezüglich der Ziele noch der Ausgestaltung ihrer sektoralen Strukturpolitik Veanlassung, von ihren bisherigen Grundsätzen abzugehen. Die Bundesregierung wird, sobald mit der Errichtung des Ausschusses für Industriepolitik die Voraussetzung hierfür geschaffen ist, ihre Maßnahmen im Bereich der sektoralen Strukturpolitik in Brüssel konsultieren und an den Arbeiten des Ausschusses aktiv mitwirken. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 20) : Trifft es zu, daß die Stadt Waldershof, Kreis Tirschenreuth, einen in Aussicht gestellten Zuschuß und ein in Aussicht gestelltes Darlehen des Bundes zur Industriegeländeerschließung trotz der positiven Entwicklung der Stadt nicht mehr erhalten soll, da Waldershof noch nicht als Schwerpunktort eingestuft wurde? Der Stadt Waldershof waren Mittel des Gemeinsamen Strukturprogramms Mitte Oktober 1970 mit der Auflage zugesagt worden, sie spätestens bis 31. Oktober 1971, dem letzten Abruftermin für Mittel Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9731 dieses Programms, abzurufen. Die Mittel waren für die Erschließung des Industriegeländes für eine bestimmte Firma bestimmt. Obwohl schon damals die Schwerpunkte des Regionalen Aktionsprogramms bestimmt waren, genossen solche Anträge aus Nicht-Schwerpunktorten wie die Stadt Waldershof zur Zeit der Genehmigung noch einen gewissen Vertrauensschutz. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr hat Mitte November 1971 mitgeteilt, daß die Mittel bis Ende Oktober noch nicht abgerufen worden seien, weil die ursprünglich geplante Ansiedlung sich zerschlagen habe, nun solle aber für eine neue Firma Gelände erschlossen werden. Diesem Antrag konnte nicht mehr stattgegeben werden. Abgesehen von der abgelaufenen Frist kann heute, nachdem die Schwerpunktorte fester Bestandteil der Regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind, nicht mehr die Erschließung von Gelände zur Neuerrichtung eines Betriebes außerhalb der Schwerpunktorte gefördert werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 21): Wird die Bundesregierung Initiativen dahin gehend ergreifen, daß die Motorradfahrer den Fahrern von Personen- und Kombinationswagen in der Weise gleichgestellt werden, daß auch ihnen eine Beitragsermäßigung bei schadenfreiem und ununterbrochenem Verlauf ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gewährt wird? Die Versicherungsunternehmen sind in der Ausgestaltung ihrer Tarife grundsätzlich frei, sofern sie dabei die Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung beachten. Nach § 7 Abs. 2 der Durchführungsverordnung können bei der Gestaltung des Unternehmenstarifs Gefahrenmerkmale, die mit der Person des Versicherungsnehmers verbunden und für die Art und Größe des Versicherungsrisikos bestimmend sind, berücksichtigt werden. Zu diesen sog. subjektiven Gefahrenmerkmalen gehört auch die Dauer der Schadensfreiheit des Versicherungsvertrages. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Schadenverlauf des Versicherungsvertrages. Dabei wird ein schadenfreier Verlauf eines Vertrages entweder durch einen besonderen Schadenfreiheitsrabatt oder durch eine von vornherein niedriger angesetzte Grundprämie berücksichtigt. Welche dieser beiden Möglichkeiten in den Unternehmenstarifen angewendet wird, richtet sich in aller Regel nach der sog. Schadenhäufigkeit der einzelnen Gruppen von Versicherungsnehmern. Bei Risiken mit geringer Schadenhäufigkeit sehen die Unternehmenstarife meist keinen Schadenfreiheitsrabatt, sondern eine entsprechend niedrigere Grundprämie vor. Bei Krafträdern ist diese Schadenhäufigkeit verhältnismäßig gering. So entfielen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung z. B. im Jahre 1970 auf je 1000 Risiken bei Krafträdern nur 56 Schäden, bei Personenkraftwagen dagegen 170 Schäden. Dies ist der Grund, weshalb die meisten Versicherungstarife für Krafträder keinen besonderen Schadenfreiheitsrabatt, sondern von vornherein eine niedrigere Grundprämie enthalten. Bis Ende 1970 hatten allerdings insgesamt 8 der ca. 100 Versicherungsunternehmen in ihren Tarifen einen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder. Bei der generellen Prämienerhöhung zum 1. Januar 1971 haben jedoch 4 dieser Versicherungsunternehmen den Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder abgeschafft, um dadurch das Ausmaß der an sich notwendigen Prämienerhöhung niedriger halten zu können. Demgegenüber hat ein Versicherungsunternehmen einen Schadenfreiheitsrabatt neu eingeführt, dabei aber gleichzeitig die Ausgangsprämie entsprechend höher angesetzt. Nach § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes muß die Genehmigung erteilt werden, wenn der beantragte Tarif schaden- und kostengerecht kalkuliert ist und die im einzelnen normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigungsbehörde ist rechtlich nicht in der Lage, den Unternehmen eine bestimmte Tarifgestaltung — z. B. einen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder — verbindlich vorzuschreiben. Ein Vergleich der Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Motorrädern nach einem Tarif ohne und einem Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt ergibt folgendes Bild: Wagnis-Stärkegruppe Beitrag eines Versicherungsunternehmens ohne mit Schadenfreiheitsrabatt über 50 bis 100 ccm 58 DM 76 DM über 100 bis 175 ccm 99 DM 143 DM über 175 bis 250 ccm 135 DM 186 DM über 250 bis 475 ccm 385 DM 473 DM über 475 ccm 473 DM 650 DM Die Grundprämie bei einem Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt liegt also um etwa 30 % über dem Beitrag eines Tarifs ohne Schadenfreiheitsrabatt. Es steht selbstverständlich jedem Versicherungsnehmer frei, seinen Vertrag mit einem solchen Versicherungsunternehmen abzuschließen, das den für ihn günstigsten Tarif anbietet. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß Steuervorteile für von Kriegsblinden geführte Kleinbetriebe, wie sie der Deutsche Reichstag 1922 — also vor fünf Jahrzehnten — mit dem Umsatzsteuergesetz beschlossen hatte und wie sie in der Folgezeit von allen Regierungen uneingeschränkt respektiert worden sind, sich seit zwei Jahren zum Gegenstand erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bund der Kriegsblinden entwickelt haben, und wird dies von der Bundesregierung gebilligt? Ist die Bundesregierung gewillt, dem Glaubenssatz der Wettbewerbsgleichheit auch insofern stattzugeben, daß für Kriegsblinde eine überkommene Rücksichtnahme nicht mehr gelten soll, und wie will die Bundesregierung des begründeten Vorwurfs entraten, kriegsblinde Gewerbetreibende schlechthin in zu zählenden Fällen beobachteten Mißbrauchs kollektiv zu strafen? 9732 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften am 11. November 1971 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) zugeleitet (Drucksache VI/2817). Aus diesem Gesetzentwurf ist ersichtlich, daß die Bundesregierung an dem sogenannten Blindenprivileg, d. h. an der Steuerfreiheit für die Umsätze der Blinden festhält (Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe i des Entwurfs). Der Gesetzentwurf sieht sogar eine Verbesserung dieser Vorschrift vor. Bisher konnten die Blinden nur zwei Arbeitnehmer beschäftigen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. In Zukunft soll diese Anzahl auf drei erhöht werden. Eine Einschränkung des Blindenprivilegs sieht der Gesetzentwurf lediglich für die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Gegenständen vor. Diese Regelung ist erforderlich, um die auf dem Gebiete des Handels mit Mineralölerzeugnissen aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. und der Deutsche Blindenverband haben dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt. Es trifft daher nicht zu, daß in dieser Frage Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMWF und dem Bund der Kriegsblinden bestehen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin gewillt, für alle Blinden — nicht nur für die Kriegsblinden — die größtmögliche Rücksichtnahme walten zu lassen. Dementsprechend soll die bisherige Steuerfreiheit für blinde Unternehmer nicht nur erhalten bleiben, sondern darüber hinaus durch die Erhöhung der zulässigen Arbeitnehmerzahl verbessert werden. Das Umsatzsteuerprivileg darf jedoch andererseits nicht zu derartigen Steuervorteilen führen, daß andere Unternehmer des gleichen Gewerbezweigs auf die Dauer nicht mehr mit den blinden Unternehmern konkurrieren können. Nur dieses soll durch die Einschränkung des Blindenprivilegs vermieden werden. Die vorgeschlagene Regelung betrifft nur eng begrenzte Wirtschaftsbereiche und nur sehr wenige Blinde. Von einer „kollektiven Bestrafung" kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 31. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen B 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob für das Jahr 1972 bereits EWG-Mittel für die Bezuschussung eines Teichbauprogramms vorgesehen sind? Werden der Bund und die Länder auch weiterhin Mittel für die Teichwirtschaft zur Verfügung stellen? Bisher liegt kein Antrag auf Bezuschussung eines Teichbauprogrammes im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abt. Ausrichtung vor. Im BML haben allerdings vor längerer Zeit mal Gespräche über ein solches Projekt in Bayern stattgefunden. Der Bund wird auch in Zukunft Mittel zur Verfügung stellen, damit die Teichwirtschaft gefördert werden kann. Eine Aussage über zukünftige Mittel der Länder kann jedoch nicht gemacht werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 26 und 27): Wann ist mit dem Abschluß der deutsch-französischen Beratungen in Paris über Grenzgängerprobleme zu rechnen? Ist mit einer Einigung über eine monatliche statt der bisherigen vierteljährlichen Auszahlung von Renten an ehemalige Grenzgänger zu rechnen? Die von Ihnen erwähnte Frage ist, wie Sie wissen, Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen unserem Hause und dem französischen Minister für öffentliche Gesundheit und Soziale Sicherheit, Robert Boulin, Minister Boulin hat in einem Zwischenbescheid dem Bundesarbeitsminister mitgeteilt, daß er eine Überprüfung ,des Rentenzahlverfahrens veranlaßt habe und uns über das Ergebnis unterrichten werde, Sobald seine Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie informieren. Sollte uns diese Stellungnahme in absehbarer Zeit nicht zugehen, werden wir uns unter Hinweis auf die Bedeutung der Angelegenheit nochmals mit Minister Boulin in Verbindung setzen, zumal auch die Abgeordneten Prof. Slotta und Alwin Brück sich in dieser Sache an mich gewandt haben. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen ,des Abgeordneten Schmidt (Kempten (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen B 28 und 29) : Trifft es zu, daß die beiden Abteilungsposten bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, von denen einer ständiger Vertreter des zur Zeit auch ausgefallenen Präsidenten sein soll, seit langem unbesetzt sind und darüber hinaus noch 8 der 22 Referentenposten offen sind, obwohl Bewerbungen für diese Positionen seit langem vorliegen und die Aufgabenstellung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von eminenter Bedeutung ist, und welche Gründe sind dafür maßgebend? Wird die Bundesregierung sich bemühen, die Effektivität der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu steigern und die möglichst baldige Besetzung der offenen Posten unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen durchzuführen? Es trifft zu, daß zur Zeit beide Abteilungsleiterstellen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vakant sind und der Präsident erkrankt ist. Für die Stelle des Abteilungsleiters Entwicklungen, Gesundheitserziehung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit ist bereits ein Bewerber ausgewählt. Die Verhandlungen um seine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zur BZgA werden zur Zeit mit der Dienststelle des Bewerbers geführt. Für die insgesamt 22 Referate in der BZgA fehlen zur Zeit 6 Referentenplanstellen. Von den vorhandenen Planstellen konnten seit längerer Zeit 2 Stellen trotz wiederholter Ausschreibungen nicht besetzt werden. Daneben ist die Stelle des Verwaltungsleiters zur Zeit unbesetzt. Die Gründe für die Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für die BZgA liegen in der Einmaligkeit der Aufgabenstellung, der hohen Anforderung an die fachliche Qualifikationen der Mit- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9733 arbeiter und der im Verhältnis dazu relativ geringen Vergütungen im öffentlichen Dienst. Ich stimme mit Ihnen überein, daß die Aufgabenstellung der BZgA von großer Bedeutung ist. Die Bundesregierung hat das in ihrer Regierungserklärung vom Oktober 1969 und im Gesundheitsbericht vom Dezember 1970 zum Ausdruck gebracht. Der Bedeutung der gesundheitlichen Aufklärung entsprechend, habe ich einen Ausbauplan für die BZgA erstellt. Er sieht einen Neubau des Dienstgebäudes der Behörde, die Einrichtung eines Aus- und Fortbildungsinstitutes auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung und die notwendige personelle Erweiterung vor. Im Zusammenhang mit diesem Neubau, der in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt ist, wird versucht werden, die vorhandenen und neu zu schaffenden Planstellen so einzugruppieren, daß sie der wissenschaftlichen Qualifikation der Mitarbeiter entsprechen. Soweit Planstellen vakant sind oder neue geschaffen werden, erfolgt ihre Besetzung im Rahmen der üblichen Ausschreibung. Die Bundesregierung ist um eine rasche Besetzung der offenen Stellen bemüht. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 30 und 31) : Sind Meldungen zutreffend, wonach gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland die Verbreitung von Kopfläusen zunimmt? Wird dafür Sorge getragen, daß die zunehmende Häufigkeit des Befalls mit Kopf- und Filzläusen gestoppt wird? Nach Meldungen aus einzelnen Städten in der Bundesrepublik werden die schon fast unbekannten Kopfläuse in letzter Zeit wieder häufiger festgestellt. Ähnliche Informationen kommen aus Nachbarländern. Soweit das von hier beurteilt werden kann, sind Ärzteschaft und örtliche Gesundheitsämter bemüht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken; jedoch sind den Bemühungen möglicherweise Grenzen gesetzt, da sich persönliche Hygiene nicht erzwingen läßt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 32 und 33) : Trifft es zu, daß Frankreich in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen Vorschlag für einen Test zur Prüfung von Windschutzscheiben auf ihre Sicherheit eingebracht hat, bei dem die Bedingung erfüllt werden muß, daß bei 150 km Stundengeschwindigkeit bzw. der jeweiligen Höchstfahrgeschwindigkeit durch einen aufschlagenden Stein von bestimmtem Gewicht die Windschutzscheibe nicht zerstört, sondern höchstens ein Stück von bis zu 5 cm' herausgeschlagen werden darf, und wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Versuchsbedingung, die nur von Verbundglas erfüllt werden kann? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung zur verbesserten unabhängigen Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben, z. B. in der Bundesanstalt für Straßenwesen oder durch die Zentralstelle für Unfallwesen, wobei auch die Frage zu prüfen wäre, ob, bis wann und unter welchen Voraussetzungen der Vorschlag, den der deutsche Vertreter in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" gemacht haben soll, energieabsorbierende Scheiben zu verwenden, verwirklicht werden kann? Es trifft zu, daß Frankreich in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine „dynamische Bruchprüfung" für Windschutzscheiben vorgeschlagen hat. Diese Prüfung sollte nach französischer Vorstellung für Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas eingeführt werden. Der Vorschlag fand jedoch aus verschiedenen technischen Gründen nicht die Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten. Es trifft im übrigen nicht zu, daß die Bedingungen des französischen Vorschlags nur von Verbundglas erfüllt werden könnten. Auch Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas können so gebaut werden, daß sie die von Frankreich vorgeschlagenen Prüfungsbedingungen erfüllen könnten. Die Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben ist in der Bundesrepublik durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fahrzeugteile-Verordnung geregelt. Die Prüfungen werden unabhängig von wirtschaftlichen Interessen von dem Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund-Aplerbeck durchgeführt. Die für Sicherheitsglas erforderlichen Bauartgenehmigungen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, das die laufende Produktion von Scheiben aus Sicherheitsglas zusammen mit dem Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen überprüft. Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß zu einer Änderung. Nach dem Stand der technischen Entwicklung bei der deutschen Glasindustrie und bei einigen Automobilherstellern scheint es möglich zu sein, den Fahrzeugbauteil „Windschutzscheibe" in Zusammenhang mit der Gestaltung des Insassenraumes derart zu verändern, daß das Verletzungsrisiko für nichtangeschnallte Fahrzeuginsassen verringert werden kann. Zu welchem Termin eine entsprechende Vorschrift, die zweckmäßigerweise international zu vereinbaren ist, in Kraft treten kann, kann zur Zeit noch nicht angegeben werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 34) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, die verschiedenen Träger des öffentlichen Nahverkehrs in der Region Frankfurt zu einem Tarifverbund zusammenzuschließen, und wo soll der beabsichtigte Verkehrsverbund seine geographische Begrenzung finden? Die Kommission zur Vorbereitung des Frankfurter Verkehrsbundes hat ihre Arbeiten so weit vorangetrieben, daß der Verbund im Jahre 1973 wirksam werden könnte. Ein Spitzengespräch zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen zwischen Bund, Land Hessen und der Stadt Frankfurt, das für Anfang Januar vorgesehen war, mußte wegen des unerwarteten Todes von Herrn Oberbürgermeister Möller verschoben werden. Der Verbundraum wird etwa das Gebiet zwischen den Städten Wiesbaden, Darmstadt, Hanau und Friedberg umfassen. 9734 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen B 35 und 36) : Wie ist der Stand der Weiterführung des Baus der Umgehungsstraße Itzehoe (westliche Umgehung)? Ist sichergestellt, daß nach Fertigstellung des Überführungsbauwerks über die Eisenbahnlinie Itzehoe—Westerland auch die Teilstrecken B 5-Bahnüberführung und Bahnüberführung-B 204 dem Verkehr übergeben werden können? Für 'die Ortsumgehung Edendorf — d. h. für die neue B 204 von der Lindenstraße (B 5) in Itzehoe bis zum Anschluß an die vorhandene B 204 nördlich Edendorf — wird der Planfeststellungsbeschluß gemäß § 18 Bundesfernstraßengesetz in Kürze ergehen. Die bisherigen Bauvorbereitungen zielen darauf ab, sobald wie möglich im Frühjahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hinsichtlich des Haushalts 1972 sind die Voraussetzungen zum Bau der Umgehungsstraße Edendorf erfüllt. Es ist beabsichtigt, einen kontinuierlichen Bauverlauf, der in technischer Hinsicht sichergestellt ist, finanziell zu ermöglichen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 37) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Berlin-Verkehr die Verbindungsstrecke Weddel—Lehre auszubauen und im Zuge der verkehrsmäßigen Erschließung des Großraums Braunschweig die Schunter-Linie im Ausbau zu berücksichtigen? Da sich bisher noch keine Änderungen in der Führung des Berlin-Verkehrs mit D-Zügen über Marienborn—Helmstedt abzeichnen, besteht z. Z. keine Veranlassung, eine neue Eisenbahnverbindung zwischen Weddel und Lehre zu bauen. Im übrigen hat die Deutsche Bundesbahn nach eingehenden Untersuchungen für den Fall einer Lenkung von zusätzlichem Verkehr über Braunschweig dem Ausbau der Strecke Braunschweig—Gliesmarode—Fallersleben den Vorzug gegeben, weil hier mehr Ansiedlungen im Nahschnellverkehr bedient werden können als im Bereich Weddel—Lehre. Ein Antrag für die Aufnahme dieses Streckenausbaues in das Programm für nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu fördernde Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 38) : Wie steht es um Planung und Genehmigung der Umgehungsstraße Altenahr im Zuge der Bundesstraße 257? Der Bundesminister für Verkehr hat der Planung der Umgehungsstraße Altenahr im Zuge der B 257/ B 267 im Juli 1969 zugestimmt. Das Planfeststellungsverfahren wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz Ende 1971 eirege-leitet. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen B 39 und 40) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Oberpostdirektion Stuttgart, daß eine Laufzeit von sieben Tagen bei Drucksachen innerhalb eines Orts nodi als normale Zustellung anzusehen ist? Ist die Bundesregierung bereit, ggf. auf eine schnellere Zustellung hinzuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß die Auffassung der Oberpostdirektion Stuttgart nicht bei der gesamten Deutschen Bundespost Fuß faßt? Die Betriebsorganisation der Deutschen Bundespost und die vom Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen für die Bearbeitung von Drucksachen herausgegebenen Vorschriften sind darauf ausgerichtet, daß Drucksachen innerhalb eines Ortes bis zum zweiten Werktag, vom Einlieferungstag an gerechnet, dem Empfänger ausgeliefert werden können. Obwohl bei ungewöhnlich hohen Einlieferungen von Drucksachen Überschreitungen dieser Frist auftreten können und sich auch einzelne Verteilfehler bei der Bearbeitung der Sendungen nie ganz ausschließen lassen, ist eine Laufzeit von 7 Tagen innerhalb eines Ortes keinesfalls als normal anzusehen. ;Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 41) : Welche Literaturhinweise erhalten Teilnehmer der Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost und anderer Bildungseinrichtungen des Bundes zur Vorbereitung auf das Thema Mitbestimmung? Die Führungsakademie der Deutschen Bundespost befaßt sich unter dem Thema „Führung in sozialer Partnerschaft", das in allen allgemeinen Lehrgängen behandelt wird, unter anderem auch mit Fragen der Mitbestimmung. Dazu werden folgende zwei Literaturhinweise gegeben: Fitting/Heyer/Lorenzen „Personalvertretungsgesetz — Kommentar" und Potthoff/Blume/Duvernell „Zwischenbilanz der Mitbestimmung". Wenn in der Zukunft einmal Bildungswochen der Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost oder Sonderveranstaltungen unter dem speziellen Thema „Mitbestimmung" abgehalten werden, müßte ein spezielles Literaturverzeichnis weitergehende Angaben enthalten, zu denen auch das Biedenkopfgutachten gehört. Da es Bildungseinrichtungen des Bundes im Bereich zahlreicher Ressorts gibt, bitte ich um Ihr Verständnis, daß mir eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage für den gesamten Bereich der Bundesregierung leider nicht möglich ist. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9735 geordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 42) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung bei der Wohnungs-, Siedlungs- und Strukturpolitik nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamts zu ziehen, nachdem die Krankheitshäufigkeit in Gemeinden von 10- bis 50 000 Einwohnern um 11 %, mit 50- bis 100 000 Einwohnern um 23 % und in den Großstädten um 52 % höher liegt als in den kleinen Orten? Die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes beruhen auf einer im Rahmen des Mikrozensus im April 1966 durchgeführten Befragung der Bevölkerung über Erkrankungen und Unfälle mit einem Auswahlsatz von 0,5 v. H., in Bayern von 1 v. H. Da Erkrankungen als objektive Zustände in einer Haushaltsbefragung nicht eindeutig erfaßbar sind, sind diese Ergebnisse von den subjektiven Vorstellungen der Auskunftspersonen über ihren Gesundheits- bzw. Krankheitszustand mitbestimmt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Krankheitshäufigkeit u. a. durch unterschiedliche Verhaltensweisen und die Altersstruktur der Bevölkerung beeinflußt werden. So waren zum Zeitpunkt der Erhebung in den kleinen Gemeinden unter 2000 Einwohnern 34 v. H., in den Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern dagegen nur 24 v. H. der Bevölkerung weniger als 20 Jahre alt. Die Bundesregierung wird gegenwärtig keine unmittelbaren Konsequenzen aus den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ziehen, sondern den Fragenkomplex in seiner Gesamtheit beobachten. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 43) : Hält die Bundesregierung die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für Kernforschung für ausreichend, wenn man eine Beibehaltung der derzeitigen Personalstärke sowie eine entsprechende Investitionsquote bis 1975 unterstellt? Die in der derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Förderung von Kernforschung und Kerntechnik vorgesehenen Mittel steigen von 1306 Millionen DM im Jahre 1972 (Regierungsentwurf) auf 1604 Millionen DM im Jahre 1975 an, was einem mittleren Zuwachs von 7 % pro Jahr entspricht (etwaige Mehrausgaben für Personal durch Tarifsteigerungen werden zusätzlich berücksichtigt). Hiervon sind etwa je 50 % für die Förderung industrieller Projekte oder von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und für die Finanzierung der Kernforschungszentren vorgesehen. Die Planzahlen werden jährlich im Rahmen des dem Ministerium zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen überprüft. Die Bundesregierung hält die vorgesehenen Mittel aus heutiger Sicht für angemessen, um sowohl in der internationalen Zusammenarbeit und der industriellen Entwicklung als auch in den Kernforschungszentren eine erfolgreiche Arbeit sicherzustellen. Sie geht bei ihren Planungen davon aus, daß in den kommenden Jahren der jetzige Personalstand von etwa 11 000 Mitarbeitern in den Kernforschungseinrichtungen beibehalten wird. Der durch neue, auch nichtnukleare Vorhaben erforderliche Personalbedarf in den Zentren soll durch interne Umsetzungen gedeckt werden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 44) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dei vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Studie an das Quickborner Team zum Problem der Mobilität der Wissenschaftler an Forschungsinstituten für die Lösung der aktuellen Mobilitätsprobleme in den Forschungszentren? Die Studie zur Erarbeitung von Planungsunterlagen zum Thema „Mobilität in Forschungszentren" ist im Dezember 1971 an das Quickborner Team vergeben worden. Die Laufzeit der Studie wird voraussichtlich etwa acht Monate betragen. Die Bundesregierung ist bereit, darüber zu berichten, wenn die Studienergebnisse vorliegen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 zum Problem Euratom den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 Rechnung tragen? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 nicht in ausreichendem Maße den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 entsprechen. Sie hatte sich deshalb nachdrücklich für die Annahme der Vorschläge der Kommission für ein Dreijahresforschungsprogramm eingesetzt. Da diese Vorschläge — auch in modifizierter Form — nicht die erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten fanden, sah sich die Bundesregierung gezwungen, im Kompromißwege einem weiteren, einjährigen Übergangsprogramm für 1972 zuzustimmen. Als positiv im Sinne der Haager Gipfelkonferenz bewertet die Bundesregierung jedoch, daß es erstmalig gelungen ist, der Gemeinsamen Forschungsstelle, wenn auch in beschränktem Umfang, die Durchführung nichtnuklearer Aufgaben zu übertragen, weil mit wachsender Industrialisierung der Kernenergieentwicklung die nukleare Tätigkeit allein die Aufrechterhaltung eines gemeinschaftlichen Zentrums sachlich nicht rechtfertigt. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 46) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments über das Verfahren der Beschlußfassung des Ministerrats der Gemeinschaft über ein Mehrjahresprogramm vom Dezember 1971? 9736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170, Sitzung, Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Antwort hierzu ergibt sich aus dein Ihnen übersandten Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 17. Januar 1972 an den Präsidenten des Europäischen Parlaments. Ich darf jedoch zusätzlich darauf hinweisen, daß das Erfordernis der Einstimmigkeit für die Verabschiedung von Forschungsprogrammen angesichts der Lage verschiedener nationaler Zentren auch in der künftig erweiterten Gemeinschaft gewisse Schwierigkeiten erwarten läßt. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 31. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Hochschulpolitik unter Nutzung von Erfahrungen auch der Hochschulpolitik marxistischer Länder neu zu überdenken in dem Sinne, daß ein Hochschulstudienplatz, der je Jahr und Student 10 000 bis 15 000 DM aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nimmt, nicht ein selbstverständlicher Bestandteil eines allgemeinen Bürgerrechts auf Bildung, sondern eine verpflichtende Auszeichnung ist? Ist die Bundesregierung bereit, in diesem Sinne den Bau und die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen auf den zu erwartenden Bedarf der Gesellschaft, nicht auf die individuellen, im Zeitablauf wechselnden Studienwünsche der Abiturienten auszurichten? Die Bundesregierung hat im Bildungsbericht 70 die Verwirklichung des Rechts auf Bildung als das gesellschaftspolitische Ziel der Bildungsrform genannt; daran läßt sie nicht herumdeuteln. Recht auf Bildung und Effektivität des Studiums sind keine Gegensätze, sondern hängen aufs engste miteinander zusammen. Bereits im allgemeinen Teil der Begründung zum Entwurf Hochschulrahmengesetz (Drucksache VI/1873, S. 17) heißt es daher: Für die Gesellschaft ergibt sich (hieraus) die Aufgabe, Studienmöglichkeiten und eine Studienförderung anzubieten; die Studenten sind verpflichtet, aus diesem Angebot den bestmöglichen Nutzen zu ziehen und dem großen Opfer, das die Gesellschaft für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines modernen Hochschulwesens bringen muß, gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Festlegung von Ausbauzielen im Hochschulbereich sowohl die erkennbaren Tendenzen der Nachfrage nach Studienplätzen als auch die gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. In § 2 Ziff. 4 des Hochschulbauförderungsgesetzes ist dies als Planungskriterium festgelegt. Bei der Aufstellung des am 19. Juli 1971 einstimmig beschlossenen 1. Rahmenplans sind Bund und Länder im Planungsausschuß entsprechend verfahren. Die Bundesregierung hatte übrigens bereits in ihrem Bericht über Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus vom 30. Oktober 1970 (Drucksache VI/1338) ihre Auffassung zu der außerordentlich komplexen Nachfrage- und Bedarfsproblematik dargelegt; sie wird dazu in ihrem Fortsetzungsbericht für das Jahr 1971, der dieser Tage dem Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zugeleitet werden wird, nähere Ausführungen machen. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 49) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung einen Forschungsauftrag zum Problem der Akademikersteuer an Professor von Weizsäcker gibt, und daß dieser gleichzeitig in verschiedenen anderen staatlichen Institutionen gegen Entgelt zu Problemen der Wissenschaftspolitik Stellung nimmt? Es trifft nicht zu, daß Professor von Weizsäcker ein Forschungsvorhaben der von Ihnen bezeichneten Art durchführen soll. Eine zusätzliche „Steuer" war nie beabsichtigt. Die Bundesregierung hat das verschiedentlich klar gemacht und bedauert diesen offenbar polemisch gemeinten weiteren Gebrauch eines Begriffes, den es bei keinerlei Überlegungen der Bundesregierung gegeben hat. Der Begriff wurde einem ganz anderen Tatbestand, wenn ich so sagen darf, untergeschoben. Herr von Weizsäcker ist sicher bereit, Auskunft zu geben, welche Forschungsvorhaben er im übrigen betreut. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 50) : Wie weit ist die Projektüberprüfungskommission, die der ELDO-Rat nach dem jüngsten Fehlstart der EUROPA-II-Rakete zur Analyse der eingetretenen Situation eingesetzt hat, mit ihrem Bericht, der bis zum 31. Januar 1972 vorliegen soll, damit der ELDO-Rat wie vorgesehen bis Mitte Februar 1972 über die zukünftige Entwicklung entscheiden kann? Die Projektüberprüfungskommission für EUROPA II hat sofort nach dem ELDO-Ratsbeschluß im November 1971 ihre Arbeit mit 7 Untergruppen für die verschiedenen Problemkreise aufgenommen. Die sehr eingehenden Untersuchungen werden — wie von vornherein vorgesehen — Anfang Mai abgeschlossen, so daß der Schlußbericht der Projektüberprüfungskommission erst zum 15. Mai 1972 zu erwarten ist. Die Kommission weist in dem am 31. Januar 1972 pünktlich vorgelegten Zwischenbericht deshalb nur auf erste Prüfungsergebnisse und Folgerungen für die Weiterführung des Programms hin. Danach wird der nächste Start F 12 nicht vor Anfang 1973 stattfinden können. Im Zwischenbericht wird auf jeden Fall vorgeschlagen, daß möglichst schnell die Beziehungen zwischen ELDO und Industrie gestrafft und vereinheitlicht und das Management des Programms bei der ELDO verstärkt werden. Mit dieser Frage wird sich der Rat der ELDO in seiner nächsten Sitzung am 17. Februar 1972 befassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zum Antrag Umdruck 259 hat Herr Abgeordneter Löffler das Wort.


Rede von Lothar Löffler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen widersprechen der Begründung des Antrags auf Umdruck 259. Die von Ihnen genannten Schwierigkeiten, Herr Dr. Ritgen, in der Aufbauphase der Agrarwerbung sind noch nicht beendet. Wann ist diese Aufbauphase zu Ende? Wieviel Monate dauert sie noch? Vielleicht bis zum Ende des Jahres, vielleicht noch etwas länger? Wir wollen auf keinen Fall, daß ein Unternehmen, wenn es seine volle Leistungshöhe gewonnen hat, nur noch eine begrenzte Zeit tätig werden kann. Wir wollen vielmehr, daß Kontinuität und Solidität in der Agrarwerbung dadurch gefördert werden, daß wir die Frist für die Beendigung dieses Gesetzes abschaffen.
Übrigens: Marketing und Absatzwerbung sind ja auch keine vorübergehende, sondern eine ständige Aufgabe. Gerade die systematische Pflege und Beobachtung der Märkte — Herr Klinker, auf diesem Gebiet sind Sie ja Fachmann — und die zeitlich weit gezogene kontinuierliche Werbung versprechen auf diesem Gebiet einen Erfolg.
Wir glauben, daß sowohl die Gestaltung der Verhältnisse im Innern wie auch die Wirkung für die deutsche Landwirtschaft nach außen besser wären, wenn wir heute die zeitliche Begrenzung fallenließen. Wenn sich im Laufe der Zeit andere Formen entwickeln und wir die Pflichtbeiträge und den Absatzfonds nicht mehr nötig haben sollten, — der Gesetzgeber ist souverän, er kann dieses Gesetz jederzeit aufheben. Aber warum dann nicht jetzt die Zeit nutzen, Herr Dr. Ritgen, um bereits Kontinuität in die ganze Angelegenheit hineinzubringen?
Ich darf Sie bitten, die Forderung in dem Antrag auf Umdruck 259 abzulehnen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, zur zweiten Lesung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
    Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelabstimmung in der zweiten Lesung; ich darf Sie bitten, die Unterlagen zur Hand zu nehmen.
    Ich rufe zunächst den Art. i auf. Wir können über die Nrn. 01 und 02 zusammen abstimmen. Wer den Nrn. 01 und 02 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Nrn. 01 und 02 sind einstimmig angenommen.
    Ich rufe Nr. 03 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 258 vor, diese Nr. 03 zu streichen. Ich lasse über Nr. 03 abstimmen. Wird sie angenommen, ist der Antrag erledigt. — Also wer dem Antrag Umdruck 258 zustimmen will, muß hier mit Nein stimmen.

    (Heiterkeit.)

    Wer der Nr. 03 in der Ausschußfassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war eindeutig die Mehrheit; Nr. 03 ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe die Nrn. 1 bis 9 auf. Dazu liegt kein Antrag vor. Wer den aufgerufenen Nummern in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Nr. 10 auf. Dazu liegt der Streichungsantrag auf Umdruck 259 vor. Wer der Nr. 10 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war eindeutig die Mehrheit; die Nr. 10 ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe Art. 2 a, 3 und 4 auf. Ich mache darauf aufmerksam, daß in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b" durch „Artikel 1 Nr. 5" ersetzt werden müssen und daß es dort unter Nr. 2 und 3 jeweils richtig „Artikel 1 Nr. 3" heißen muß.
    Wer den aufgerufenen Artikeln mit den Berichtigungen in Art. 4, die schon vom Berichterstatter vorgetragen worden sind, sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die drei Artikel sind einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Ritgen.