Protokoll:
6170

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 170

  • date_rangeDatum: 4. Februar 1972

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:03 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, Freitag, 4. Februar 1972 Inhalt: Glückwunsch zum 75. Geburtstag des früheren Bundeskanzlers Prof. Dr. Erhard von Hassel, Präsident 9693 A Erweiterung der Tagesordnung 9693 D Wahl des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses . . . . . . . 9694 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 9694 A Zur Tagesordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 9694 B Hauck (SPD) . . . . . . . . . 9694 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksache VI/2533); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3102), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3066, zu VI/3066) — Zweite und dritte Beratung — Peters (Poppenbüll) (FDP) 9695 B, 9701 A Dr. Ritgen (CDU/CSU) 9695 C, 9698 D Dr. Fischer (SPD) . . . . . . 9697 C Löffler (SPD) 9698 A Marquardt (SPD) 9699 C Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9701 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/72 — EGKS-Waren) (Drucksache VI/3083) . . . . . . . . 9702 A Fragestunde (Drucksache VI/3075) Fragen des Abg. Brück (Köln) (CDU/CSU) : Zahl der bei der Großfahndung am 13. Januar 1972 eingesetzten Polizeibeamten — Auf die Polizeiaktion bezügliche Hinweise im Rundfunk Dr. Hartkopf, Staatssekretär . 9702 B, C, D, 9703 A, B Brück (Köln) (CDU/CSU) 9702 B, C, D, 9703 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9703 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9703 B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Berichterstattung durch Presse und Rundfunk über polizeiliche Fahndungsaktionen Dr. Hartkopf, Staatssekretär . . . 9703 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Friedenspolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9704 A, B, C, D, 9705 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9704 B Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . 9704 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9704 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9705 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9705 A Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Kommentar der Prawda zur Erweiterung der EWG Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9705 B, D, 9706, 9707 Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 9705 D, 9706 B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9706 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9706 C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien und Anerkennung der DDR durch Indien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9707 B, C, D, 9708 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9707 C Dr. Geßner (SPD) 9707 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9708 A Frage des Abg Dr. Hupka (SPD) : Aussiedlung von Personen deutscher Volkszugehörigkeit aus Polen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9708 B, C, D, 9709 A Dr. Hupka (SPD) 9708 C, D Dr. Mende (CDU/CSU) 9708 D Fragen des Abg. Hanz (CDU/CSU) : Benachteiligung der Westerwälder Tonindustrie beim Export nach Italien durch Treuerabatte der französischen Eisenbahn an französische Tonlieferanten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9709 B, C, D Hanz (CDU/CSU) . . . . . . 9709 C Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU): Urteil des Bundesfinanzhofs über die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Streikunterstützungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9710 B, D, 9711 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9710 D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 9711 A Fragen des Abg. Zink (CDU/CSU) : Einkommensteuerrechtliche Erfassung von Streikunterstützungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9711 B, C, D Zink (CDU/CSU) . . . . . . 9711 D Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Angelegenheit des Steuerschuldners Bosse Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9712 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9712 A Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Teilnehmer mit Volksschulbildung an den Lehrgängen für Soldaten zur Truppenoffizierausbildung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9712 B, C, D Dr. Kreutzmann (SPD) . . 9712 D Fragen der Abg. Kater (SPD) und Lenzer (CDU/CSU) : Verwendung von altem Verbandsmaterial aus Bundeswehrbeständen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9713 A, C, D, 9714 A, B, C Kater (SPD) 9713 C Lenzer (CDU/CSU) . . . 9713D, 9714 A Dr. Sperling (SPD) 9714 B Würtz (SPD) . . . . . . . . 9714 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 9714 D, 9715 A Josten (CDU/CSU) . . . 9714 D, 9715 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 III Frage des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Gesundheitliche Schäden durch Verwendung von Hexachlorophen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 9715 B, 9716 A, C Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . 9716 A, C Nächste Sitzung 9716 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 9717 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 258 und 259 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksachen VI/2533, VI/3066) 9717 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Umweltgefährdung durch die Massierung von Kernkraftwerken am Oberrhein . . 9717 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Horn (SPD) betr. Abgasentgiftungsanlagen für in die USA exportierte Personenkraftwagen . . . 9718 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Miltner (CDU/CSU) betr. Rundfunkberichte über die polizeiliche Fahndungsaktion am 13. Januar 1972 9718 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Porzellaneinfuhren aus Mitteldeutschland, aus osteuropäischen Ländern und aus Japan . . . . . . . . . . . 9718 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Aufforderung zur Steuerhinterziehung im Geschäftsbericht 1971 der Düsseldorfer Firma „Interfinanz GmbH & Co. KG" 9719 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Exporte von Volkswagen in die USA 9719 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Betriebsergebnis des VW-Werks . . . 9719 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Altersheime in Berlin . . . . 9719 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Abschreibungsgrenze für Einfamilienhäuser 9720 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Informationsschriften der Bundesregierung in fremdsprachigen Fassungen . . . . 9720 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Zeit bis zur ersten Auszahlung der Witwenrente in der Sozialversicherung . . 9720 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. die finanzielle Situation der Kindergärten in Garnisongemeinden . . . . 9721 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des antibakteriellen Hemmstoffes Hexachlorophen . . . . 9721 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Gesundheitsschäden durch die Verwendung von Hexachlorophen . . . 9722 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen 9722 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Weiterverwendung des Lazarettschiffes „Helgoland" 9722 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Mieten im sozialen Wohnungsbau . 9722 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. die Zahl der nach vorangegangener Obdachlosigkeit in Unterkünften lebenden Personen 9723 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seiters (CDU/CSU) betr. Verwendung des Wortes „deutsch" in dem Entwurf eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg . . . . . 9723 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) betr. Verwendung des Wortes „deutsch" in internationalen Verträgen . . . . . 9723 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung eines Kernkraftwerkes in der Nähe eines Flugplatzes 9724 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Aufbau der Universität Konstanz . . . . . 9724 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. öffentliche Mittel für den vorschulischen und berufsbildenden Bereich 9724 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Dienstaufgaben der wissenschaftlichen Assistenten 9725 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Verletzung der Grundrechte durch Terrorgruppen an den Hochschulen und Universitäten 9725 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. die Zahl der deutschen Hochschullehrer, die wegen Beeinträchtigung ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit ihren bisherigen Wirkungsbereich verlassen haben 9725 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterstützung einer Wochenschau zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Botschaften in den asiatischen Ländern . . . . . . . 9725 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Unterstützung von sich mit Fragen der EWG und der europäischen Integration befassenden Organisationen und Einrichtungen 9726 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Meinung der Prawda zur europäischen Frage und zur EWG 9726 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Bericht über die Tätigkeit der Rechts- und Linksradikalen . . . . . 9726 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Zahl der Fälle der Kindesaussetzungen und Kindestötungen . . . . . . 9726 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) betr. Tätigkeit von Bundesbeamten in einer kommunalen Vertretung . . . . 9727 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Förderung von Spitzensportlern durch den Bund . . . . . . . . . 9727 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Stärkung der Pressefreiheit . . . . . . . . . 9728 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kunz (CDU/CSU) betr. Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz 9728 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 V Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Zuschuß zur Krankenversicherung von Beamten seitens des Arbeitgebers 9728 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Leistungen nach der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz 9729 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr Höhe des Erbbauzinses 9729 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. den D-Mark-Kurs für die europäische Verrechnungseinheit „Grüner Dollar" . . . . . . . . . 9729 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. kartellrechtliche Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit 9730 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Stellungnahme der Bundesregierung zu den Ergebnissen der EWG-Arbeitsgruppe Industriepolitik 9730 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Mittel des Gemeinsamen Strukturprogramms für die Stadt Waldershof . . . 9730 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Schadenfreiheitsrabatt für Motorradfahrer 9731 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Steuervorteile für von Kriegsblinden geführte Kleinbetriebe . . . . . 9731 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. EWG-Mittel für die Bezuschussung eines Teichbauprogramms . . . . . . . . 9732 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. deutschfranzösische Beratungen über die Zahlung von Renten an ehemalige Grenzgänger 9732 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Besetzung der leitenden Stellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 9732 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Verbreitung von Kopfläusen . . . . . 9733 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard betr. Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben . . 9733 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Vorbereitung des Frankfurter Verkehrsverbundes 9733 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. den Bau der Umgehungsstraße Itzehoe 9734 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Eisenbahnverbindung zwischen Weddel und Lehre 9734 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Umgehungsstraße Altenahr 9734 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Laufzeit von Drucksachen . . 9734 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Behandlung des Themas Mitbestimmung in der Führungsakademie der Deutschen Bundespost 9734 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Krankheitshäufigkeit in Gemeinden verschiedener Größe . . . . . . . . . 9734 D Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Mittel für Kernforschung 9735 B Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Studie zur Erarbeitung von Planungsunterlagen zum Problem der Mobilität der Wissenschaftler an Forschungsinstituten 9735 C Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Vereinbarkeit der Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 zum Problem Euratom mit den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz . . . . . . . 9735 C Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Entschließung des Europäischen Parlaments über das Verfahren der Beschlußfassung des Ministerrats der Gemeinschaft über ein Mehrjahresprogramm . . 9735 D Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen 9736 A Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Forschungsauftrag zum Problem der Akademikersteuer 9736 C Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Bericht der Projektüberprüfungskommission für die EUROPA-II-Rakete . 9736 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9693 170. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 4. 2. Dr. Althammer 4. 2. Dr. Artzinger * 4. 2. Balkenhol 4. 2. Bartsch 21.2. Biechele 4. 2. Blank 5. 2. Borm * 4. 2. Bredl 4. 3. Cramer 4. 2. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 4. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dorn 4. 2. von Eckardt 14. 2. Engholm 4. 2. Dr. Evers 4. 2. Dr. Eyrich 4. 2. Fellermaier * 11. 2. Flämig * 4. 2. Gallus 4. 2. Gerlach (Emsland) * 4. 2. Dr. Giulini 4. 2. Grüner 4. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Dr. Henze 4. 2. Jung 4. 2. Dr. Kempfler 4. 2. Kienbaum 4. 2. Frau Krappe 4. 2. Dr. Kraske 4. 2. Kriedemann * 4. 2. Lange * 4. 2. Dr. Dr. h. c. Löhr * 29. 2. Metzger 4. 2. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Dr. Müller (München) 4. 2. Dr. Müller-Hermann 4. 2. Frau Dr. Orth * 4. 2. Richarts * 4. 2. Riedel (Frankfurt) * 4. 2. Roser 4. 2. Säckl 4. 2. Dr. Schellenberg 5. 2. Schmidt (Kempten) 5. 2. Schmidt (München) 4. 2. Schwabe * 4. 2. Dr. Seume 25. 2. Spilker 4. 2. Dr. Starke (Franken) * 4. 2. Steiner 4. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 4. 2. Wolfram * 4. 2. Wurbs 4. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Anlage 2 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes - Drucksachen VI/2533, VI/3066 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 03 (§ 7 Abs. 5) gestrichen. Bonn, den 1. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes - Drucksachen VI/2533, VI/3066 . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 10 gestrichen. Bonn, den 1. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage A 7) : Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Umweltgefährdung durch radioaktive Kontamination und Erwärmung des Rheins zu verhindern, welche durch die Massierung von Kernkraftwerken am Oberrhein im Raum Breisbach (4000 Megawatt) und Fessenheim/Elsaß (5600 Megawatt) entsteht? Konkrete Pläne über den Bau von Kernkraftwerken der in der Anfrage genannten Größenordnung liegen weder dem Bund noch der Genehmigungsbehörde des Landes Baden-Württemberg vor. Für Breisach hat das Badenwerk den Antrag auf Erteilung des Standortvorbescheides auf zwei Kernkraftwerksblöcke zu je 1300 Megawatt elektrisch (MWe) reduziert. Zur Frage der Überlagerung der radiologischen Belastung aus mehreren benachbarten Kernkraftwerken hat die Genehmigungsbehörde das Institut für Reaktorsicherheit mit einer Untersuchung beauftragt. Ihre Ergebnisse werden bei der Entscheidung berücksichtigt. 9718 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Schon jetzt ist zu sagen, daß für den Strahlenschutz nicht die Emission kerntechnischer Anlagen, sondern die Belastung am ungünstigsten Punkt der Umgebung maßgebend ist. Diese Belastung darf — unabhängig von der Anzahl der umliegenden Anlagen — den gesetzlich festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Die Erwärmung des Rheins muß sich in den vom Wärmelastplan festgelegten Grenzen halten. Wenn diese die Durchlaufkühlung nicht mehr zulassen, muß der Antragsteller zu aufwendigeren Kühlmethoden greifen — z. B. zur Rückkühlung über Kühltürme. Falls sich Pläne der in der Anfrage genannten Größenordnung konkretisieren, wird die Bundesregierung ihr Einverständnis vom Ergebnis von Untersuchungen über die Auswirkungen der Verdunstungswärmeabgabe aus den Kühltürmen benachbarter Kernkraftwerke auf das örtliche Klima abhängig machen. Hinsichtlich der französischen Pläne des Baues von Kernkraftwerken bei Fessenheim ist zur Zeit nur bekannt, daß ein Block von 800 MWe beschlossen, ein weiterer von noch nicht bekannter Leistung geplant ist. Bei dem Entscheid über die Pläne der Errichtung von Kernkraftwerken bei Breisach wird die radiologische Vorbelastung durch die Emissionen der geplanten französischen Kernkraftwerke mitberücksichtigt werden. Bei den zur Zeit laufenden deutsch-französischen Verhandlungen der zuständigen Genehmigungsbehörden wird die deutsche Seite um Auskunft bitten, derart daß wir eigenständig entscheiden können, ob deutsche Interessen beeinträchtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß die von der deutschen Automobilindustrie in die Vereinigten Staaten exportierten Personenkraftwagen mit einer wirksameren Abgasentgiftungsanlage ausgestattet sein müssen als die für den deutschen Markt bestimmten Autos? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diese Bestimmungen aus Gründen des Umweltschutzes auch für den Binnenmarkt zu übernehmen? Die von der deutschen Automobilindustrie in die Vereinigten Staaten exportierten Personenwagen müssen technisch so beschaffen sein, daß sie den amerikanischen Abgasvorschriften entsprechen. Diese unterscheiden sich zwar von den Abgasvorschriften, die seit dem 1. Oktober 1971 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten; vergleichende Untersuchungen haben jedoch gezeigt, daß die europäischen Vorschriften zumindest ebenso scharfe Anforderungen stellen wie die amerikanischen. Die deutsche Automobilindustrie ist daher verpflichtet, die für den deutschen und europäischen Markt bestimmten Autos mit Abgasentgiftungseinrichtungen auszustatten, die zwar anders sein können, aber ebenso wirksam sind wie die der Exportautos. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, die amerikanischen Vorschriften für den Binnenmarkt zu übernehmen. Sie ist vertraglich verpflichtet, die Kraftfahrzeugabgasvorschriften der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden. Diese sind unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik auf die besonderen europäischen Verhältnisse zugeschnitten worden und tragen den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung. Die Bundesregierung strebt an, bis 1980 die Schadstoffe im Abgas von Ottomotoren stufenweise auf ein Zehntel der Durchschnittswerte von 1969 zu vermindern. Um dieses Ziel zu erreichen, führt sie ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm durch, dessen Ergebnisse eine ständige Anpassung der europäischen Kraftfahrzeugabgasvorschriften an den technischen Fortschritt ermöglichen sollen. Im Erfahrungsaustausch mit den Vereinigten Staaten werden die dort erzielten Fortschritte bei der Abgasentgiftung der für den Binnenmarkt bestimmten Autos genutzt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Dr. Hartkopf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 32 und 33) : Ist es dem Erfolg einer solchen Großfahndung dienlich, wenn deutsche Rundfunksender während der Fahndung detaillierte Angaben über den Polizeieinsatz machen? Liegt der Grund für die zeitliche Begrenzung der Fahndungsaktion am 13. Januar 1972 in der Erkenntnis der Ermittlungsbehörden, daß wegen der Berichte der Rundfunkanstalten ein Erfolg der Fahndung nicht mehr zu erwarten war? Von großer Bedeutung für jeden Fahndungserfolg ist der Überraschungseffekt. Ausstrahlungen über Fahndungseinsätze durch Massenmedien sind daher während der Zeit des Einsatzes dem angestrebten Erfolg keinesfalls dienlich. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, daß dies nicht der Fall ist. Die zeitliche Begrenzung auf 16.00 Uhr war aus polizeitaktischen Gründen von vornherein festgesetzt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 3. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 38 und 39) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung trotz der prekären Beschäftigungslage in der Porzellanindustrie eine deutliche Überziehung des Einfuhrkontingents für dekoriertes und undekoriertes Porzellan aus Mitteldeutschland im Jahre 1971 zugelassen hat? Wie haben sich die Porzellaneinfuhren in den Jahren 1969, 1970 und 1971 entwickelt, eingeteilt auf Einfuhren aus osteuropäischen Ländern, aus Japan und aus Mitteldeutschland? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9719 Die Bundesregierung hat der DDR im Spätherbst vergangenen Jahres zu Lasten des Bezugskontingents Haushaltsporzellan für 1972 in Höhe von 10 Millionen VE einen Vorgriff in Höhe von 1 Million VE gewährt. Von der DDR wurde bei den Verhandlungen über diesen Vorgriff erklärt, daß sie selbst zu Lasten ihrer Abnahmeverpflichtung von Haushaltsporzellan für das Jahr 1972 noch im Jahre 1971 für 0,8 Millionen VE Porzellan in der Bundesrepublik kaufen wolle. Die DDR hat ihre Vorgriffseinkäufe für 0,8 Millionen VE getätigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß wirtschaftspolitische Einwendungen gegen das zweiseitige Vorgriffsgeschäft nicht am Platze sind. Hierzu bitte ich damit einverstanden zu sein, daß ich Ihnen eine aufgegliederte Zahlenübersicht überreiche. Ich will hoffen, daß diese Ihren Wünschen entspricht und Ihnen eine erschöpfende Aufklärung gibt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen A 40 und 41) : Trifft es zu. daß im Geschäftsbericht 1971 der Düsseldorfer Firma „Interfinanz GmbH & Co. KG" eine Aufforderung zu bewußter Steuerhinterziehung enthalten ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Aufforderung gegen geltendes Bundesrecht verstößt? Der Bundesregierung ist der Geschäftsbericht 1971 der Firma „Interfinanz GmbH u. Co. KG" nicht bekannt. Nach den in einem deutschen Nachrichtenmagazin veröffentlichten Auszügen könnten die gemachten Ausführungen strafrechtlich von Bedeutung sein. Die Aussagen sind nach § 111 Strafgesetzbuch als strafbar anzusehen, wenn sie als öffentliche Aufforderung zu Steuerhinterziehungen gedacht waren. Die Angelegenheit muß noch überprüft werden. Nach dem Sachzusammenhang könnte es sich aber auch lediglich um einen überspitzt formulierten Hinweis auf gesetzlich vorgesehene Steuerersparnismöglichkeiten gehandelt haben. Das wäre nicht strafbar. Die abschließende Entscheidung über die Strafbarkeit solcher Äußerungen obliegt den Strafgerichten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich jedoch mit Nachdruck feststellen, daß die Bundesregierung das mangelnde Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Allgemeinheit, das aus solchen Äußerungen spricht, entschieden mißbilligt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 42) : Wie hoch beläuft sich nach Ansicht der Bundesregierung für das Jahr 1971 die Wirtschaftserschwernis des Volkswagenwerks bei seinen Exporten in die USA? Der Export von Volkswagen in die USA ist im Jahre 1971 durch verschiedene Einflüsse erschwert worden, deren Auswirkungen sich im einzelnen nicht getrennt erfassen und beziffern lassen. Neben der Freigabe und Neufestsetzung der Wechselkurse und der im August 1971 von der amerikanischen Regierung eingeführten, nach Neufestsetzung der Wechselkurse wieder aufgehobenen Importabgabe sind vor allem der zunehmende Wettbewerbsdruck der amerikanischen und japanischen Konkurrenz sowie der Hafenarbeiterstreik zu nennen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 43) : Sieht die Bundesregierung im schlechteren Betriebsergebnis des VW-Werks eine mangelhafte unternehmerische Leistung, oder kann sie zugestehen, daß der schlechtere Ertrag des VW-Werks durch die außenwirtschaftlichen Maßnahmen der Bundesregierung und die veränderten Gewinnchancen deutscher Unternehmen 1970 1971 entstanden ist? Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich von einer Stellungnahme dazu absehen möchte, ob das schlechtere Betriebsergebnis auf einer mangelhaften unternehmerischen Leistung beruht. Ich meine, es wäre kein guter Stil, wenn die Bundesregierung einer Unternehmensleitung in dieser Form und von dieser Stelle aus Zensuren erteilen würde. Zu der schlechten Ertragssituation hat eine Reihe von Faktoren beigetragen, von denen nicht nur das Volkswagen-Werk betroffen ist. Hinzu kommt, 'daß das Volkswagen-Werk seit Jahren einen auch für diesen Geschäftszweig ungewöhnlich großen Teil seiner Produktion exportiert: Im Jahre 1971 rd. 67 % davon mit rd. 35 % der Gesamtproduktion über die Hälfte in die USA. Selbstverständlich sind die Ergebnisse eines derart exportabhängigen Unternehmens durch die Maßnahmen beeinflußt worden, die zur Beseitigung des Ungleichgewichts der internationalen Zahlungsströme und zur Wiederherstellung realistischer Wechselkurse notwendig waren und die letztlich auch zur Aufhebung der von der amerikanischen Regierung verhängten Importsteuer geführt haben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Berlinhilfe durch Auflagen oder andere Maßnahmen dafür zu sorgen, daß die angesichts der ungünstigen Altersstruktur der Berliner Bevölkerung desolate Situation auf dein Gebiet der Altersheime verbessert wird? 9720 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Bundesregierung begrüßt die Möglichkeiten zur Verbesserung der derzeitigenn Situation auf dem Gebiet der Altersheime. Sie hat jedoch im Rahmen der Bundeshilfe für Berlin keine Möglichkeit, Einzelmaßnahmen im Bereich der Altersheime finanziell zu fördern. Die Bundeshilfe dient nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes zur globalen Deckung des Fehbedarfs des Berliner Landeshaushalts. Sie ist im Entwurf des Bundeshaushalts 1972 bereits um 17 y. H. auf fast 4 Mrd. DM erhöht worden. Welche Mittel danach aus dem Landeshaushalt für Altersheime zur Verfügung gestellt werden, bleibt der Entscheidung des Landes Berlin über die Rangfolge der im Landes- und Kommunalbereich zu erfüllenden Aufgaben überlassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Grenze von 150 000 DM, his zu der nach dem Einkommensteuergesetz und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einfamilienhäuser in den ersten acht Jahren nach Baufertigstellung mit erhöhten Sätzen abgeschrieben werden können, auf Grund der stark gestiegenen Baukosten nicht mehr den realen Verhältnissen entspricht und daß die Beibehaltung dieser Grenze gegenwärtig wegen des Fortfalls jeder Abschreibungsmöglichkeit für Privatpersonen für den über 150 000 DM hinausgehenden Betrag zu erheblichen sozialen Härten führt? Ist die Bundesregierung bereit, die Grenze von 150 000 DM kurzfristig auf einen Betrag von etwa 200 000 DM anzuheben, uni unteren und mittleren Einkommensbeziehern auf diese Weise einen geringen Ausgleich für die eingetretenen Baupreissteigerungen zu ermöglichen, nachdem der Referentenentwurf eines Einkommensteuergesetzes eine Änderung des bisherigen Berechnungsverfahrens nicht vorsieht? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pohle, Leicht, Dr. Althammer, Ott und Genossen vom 30. September 1970 — Drucksache VI/ 1208 — darauf hingewiesen, daß die sich aus der Baugenehmigungsstatistik für 1969 ergebenden durchschnittlichen reinen Baukosten für Ein- und Zweifamilienhäuser erheblich unter den Höchstbeträgen der nach § 7 b EStG begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen, die für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen 150 000 DM und für Zweifamilienhäuser 200 000 DM betragen. Im Hinblick hierauf hat die Bundesregierung damals eine Erhöhung der Höchstbeträge abgelehnt. Es ist richtig, daß die Baukosten seitdem weiter gestiegen sind. Nach der Baugenehmigungsstatistik für September 1971 betragen sie im Durchschnitt bei Einfamilienhäusern 108 600 DM und bei Zweifamilienhäusern 154 150 DM. Sie liegen damit aber noch immer deutlich unter den Höchstbeträgen des § 7 b EStG. Die Bundesregierung hält deshalb eine Erhöhung dieser Höchstbeträge auch heute noch nicht für erforderlich, zumal bei einer Überschreitung dieser Höchstbeträge für den übersteigenden Betrag grundsätzlich die normalen Absetzungen nach § 7 Abs. 4 EStG mit 2 v. H. in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für vom Eigentümer selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen nach der Einfamilienhausverordnung als Nutzungswert ein Grundbetrag von 3,5 v. H. des Einheitswerts angesetzt wird. Da durch den Ansatz dieses Grundbetrages außer den Schuldzinsen alle Werbungskosten einschließlich der normalen Absetzungen für Abnutzung abgegolten sind, ist in diesen Fällen für die Berücksichtigung von Absetzungen von den die Grenze von 150 000 DM übersteigenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten kein Raum. Die Versagung dieser Absetzungen bedeutet in diesen Fällen keine Härte, sondern ist eine zwangsläufige Folge der Anwendung der für den Steuerpflichtigen sehr günstigen Einfamilienhausverordnung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage A 52) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Informationsschriften zum Wohngeld, zum Mietrecht und zu anderen auch für Gastarbeiter wichtigen Fragen zukünftig auch in fremdsprachigen Fassungen herauszugeben? Zur Unterrichtung der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bereitet die Bundesrerung eine illustrierte Zeitschrift mit mehreren fremdsprachigen Ausgaben vor. Die Zeitschrift soll zunächst 2 bis 3mal im Jahr erscheinen. Sie wird die ausländischen Arbeitnehmer in ihrer Muttersprache über Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, aber auch des Wohngeldes, des Mietrechts sowie über andere wichtige Probleme unterrichten. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß von unserem Hause inzwischen ein fremdsprachiges Merkblatt für den Schulbesuch der Kinder ausländischer Arbeitnehmer herausgegeben wurde und zahlreiche Informationsfilme angekauft worden sind. In Kürze werden zudem fremdsprachige Ausgaben des neuen Betriebsverfassungsgesetzes erscheinen, das die Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Arbeitnehmer im Betrieb erweitert. Außerdem wird geprüft, einen fremdsprachigen Taschenbuchkalender herauszugeben, der den ausländischen Arbeitnehmer in knapper Form über alle für ihn wichtigen Regelungen unterrichten soll. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen A 53 und 54) : Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis eine Witwe nach dem Tode ihres sozialversicherten Ehemanns ihre Rente bekommt, wenn der Ehemann vor seinem Tode Rentner war oder wenn er noch nicht Rentner war? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zu bewirken, daß die Zeit bis zur ersten Auszahlung der Witwenrente verkürzt wird, weil die betroffenen Witwen zumeist finanziell nicht in der Lage sind, längere Wartezeiten zu überbrücken? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9721 Für eine exakte Beantwortung Ihrer ersten Frage liegt kein ausreichendes statistisches Material vor. Nach telefonischen Rückfragen bei den Versicherungsträgern beträgt die Bearbeitungsdauer bei Hinterbliebenenrenten in der Angestelltenversicherung im Durchschnitt 21/2 Monate. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Bearbeitungsdauer in der Arbeiterrentenversicherung dem in etwa entspricht. Diese Bearbeitungsdauer gibt aber allein kein vollständiges Bild. Hierbei sind die beiden von Ihnen angeführten Fälle zu unterscheiden. War der Ehemann vor seinem Tode Rentner, so erhält die Witwe unverzüglich die Rente des Verstorbenen in Form einer Einmalzahlung für das Sterbevierteljahr, wenn sie innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Rentenzahlstelle den Tod ihres Ehemannes anzeigt. Bei der eingangs genannten durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist somit davon auszugehen, daß eine rechtzeitig beantragte Witwenrente in der Regel unmittelbar nach Ablauf des Sterbevierteljahres gezahlt wird. Wenn hingegen der versicherte Ehemann noch nicht Rentner war, können kurzfristige Versorgungslücken nicht immer ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen helfen allerdings die Versicherungsträger nach unserer Kenntnis in solchen Fällen dadurch, daß sie den Witwen Vorschüsse auf die Rente zahlen. Im übrigen ist es unsere Absicht, die Frage der Vorschußzahlung von Sozialleistungen im Allgemeinen Teil eines Sozialgesetzbuches, der von unserem Hause z. Z. vorbereitet wird, gesetzlich zu regeln. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darüber hinaus bemerken: Unser Haus ist bemüht, eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Renten allgemein und besonders bei den Hinterbliebenenrenten zu erreichen. Vor kurzem wurden z. B. die Arbeitsminister der Länder von uns gebeten, die Standesämter mit Merkblättern auszustatten, in denen die Hinterbliebenen auf die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Rentenantrags hingewiesen werden. Wenn trotz rechtzeitiger Rentenantragstellung die Rentenzahlung vielfach noch längere Zeit auf sich warten läßt, so liegt das nicht selten daran, daß die für die Rentenberechnung erforderlichen Versicherungsunterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden sind und ihre Beschaffung geraume Zeit in Anspruch nimmt. Dieser Zeitverlust wird künftig allerdings entfallen, wenn nach unserem Datenverarbeitungsprogramm für jeden Versicherten alle für die Rentenberechnung notwendigen Daten auf einem Versicherungskonto abrufbar gespeichert sein werden. Bis zur Erreichung dieses Zieles kann der Versicherte von sich aus zu einer zügigen Bearbeitung seines Rentenantrags beitragen, indem er für die Vollständigkeit seiner Versicherungsunterlagen Sorge trägt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 57 und 58) : Ist der Bundesregierung die schwierige finanzielle Situation von Kindergärten in Garnisongemeinden bekannt, die sich aus dem sehr starken Besuch dieser Kindergärten durch Kinder von Bundeswehrangehörigen ergibt? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Träger der Kindergärten in diesen Gemeinden — also Kirchen, Körperschaften der freien Wohlfahrtspflege, Gemeinden o. ä. —, die durch die hohen laufenden Kosten überfordert sind, zu unterstützen, und ist sie beispielsweise bereit, Finanzhilfen bei der laufenden Kostendeckung zu leisten? Es trifft zu, daß die Bundesregierung in Einzelfällen von den Trägern bestehender Kindergärten um Hilfe aus finanziellen Schwierigkeiten unter Bezugnahme auf ,den Besuch dieser Kindergärten durch Kinder von Bundeswehrangehörigen gebeten worden ist. Ich darf hierzu jedoch auf folgendes hinweisen: Soweit in Garnisongemeinden Kinder von Bundeswehrangehörigen einen Kindergarten besuchen, gewährt die Bundeswehr auf Antrag eine Finanzhilfe in Form eines Zuschusses zur Schaffung der entsprechenden Plätze im Kindergarten. Die Finanzhilfe ist so bemessen, daß die Kosten hierfür bei nicht aufwendiger Bauweise gedeckt werden. Die Bundeswehr ist zur Gewährung dieser Finanzhilfe rechtlich nicht verpflichtet. Sie handelt hierbei allein in Fürsorge für die Bundeswehrangehörigen und deren Familien. Dabei kommt die Finanzhilfe auch dem Träger des Kindergartens zugute. Der Betrieb des Kindergartens ist allein Aufgabe des jeweiligen Trägers. Er muß die laufenden Kosten aus eigenen Mitteln, aus zweckgebundenen Zuwendungen Dritter und aus dem von ihm festgesetzten Entgelt für den Besuch des Kindergartens bestreiten. Es ist nicht beabsichtigt, Finanzhilfen auch für die laufenden Kosten zu gewähren. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 66) : Wie beurteilt die Bundesregierung die veröffentlichten Versuchsergebnisse über die Auswirkungen des antibakteriellen Hemmstoffes Hexachlorophen. und wird die Bundesregierung die Bevölkerung über die möglichen Gefahren von Hexachlorophen auch beim Gebrauch vor allein von Kosmetika aufklären? Zur Beantwortung dieser Frage beziehe ich mich zunächst auf meine Antwort zur Frage Nr. 65. Wie ich dabei mitgeteilt habe, werden am 9. und 10. Februar sowohl die Kosmetikkommissionen als auch der Beirat „Arzneimittelsicherheit" über Hexachlorophen enthaltende Erzeugnisse beraten. Wenn die Ergebnisse dieser Sitzungen vorliegen, wird die Bundesregierung feststellen, ob und gegebenenfalls welche Beschränkungen oder Warnhinweise zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. 9722 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 67) : Sind der Bundesregierung amerikanische Untersuchungen bekannt, daß das in vielen pharmazeutischen und kosmetischen Produkten — z. B. in Desinfektionsmitteln, die zum Waschen von Babys gebraucht werden, in Seifen, Zahncremes, Mundwasser, Rasierwasser, Desodorantien, Intimsprays — enthaltene Hexachlorophen Gesundheitsschäden, u. a. Gehirnschäden, hervorrufen, und welche Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers hat die Bundesregierung bereits eingeleitet oder beabsichtigt? Zur Beantwortung dieser Frage beziehe ich mich auf meine Antworten zu den Fragen Nr. 65 und 66. Was die festgestellten Gehirnschäden betrifft, mache ich darauf aufmerksam, daß es sich hierbei um Versuche mit Affen handelt. Die Ergebnisse dieser Versuche lassen sich nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen. Insbesondere möchte ich erneut darauf hinweisen, daß auch die FDA bisher Beweise für Schäden an Menschen, hervorgerufen durch den Gebrauch von hexachlorophenhaltigen Erzeugnissen, nicht besitzt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 68 und 69) : Wie hoch waren die Kostensteigerungen bei den Pflegesätzen in Alters- und Pflegeheimen im vergangenen Jahr? Wie stark wurde durch diese Kostensteigerung die Sozialhilfe belastet? Die Beantwortung Ihrer Frage erfordert eine umfassende Erhebung, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Nach Ermittlungen bei fünf Großstädten sind die Pflegesätze im Jahre 1971 um durchschnittlich 10,5 % gestiegen. Die Zahlen können indes nicht als repräsentativ angesehen werden. Aufschluß über die durch Kostensteigerung verursachte Belastung der Sozialhilfe wird von der Sozialhilfestatistik für 1971 erwartet. Sie wird erst Ende dieses Jahres vorliegen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 70) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine sachgerechte Weiterverwendung des Lazarettschiffes „Helgoland", das mit erheblichen Steuermitteln eingerichtet wurde, zu ermöglichen? Das Hospitalschiff „Helgoland" wurde 1966 nach Süd-Vietnam entsandt, um dort rasch wirksame humanitäre Hilfe zu leisten. Hierbei war der Bundesregierung klar, daß wegen der hohen Kosten ,des Schiffsbetriebes der Einsatz nur befristet sein konnte. Deshalb wurde das jetzt fertiggestellte Krankenhaus des Malteser-Hilfsdienstes in Da Nang mit Mitteln der Bundesregierung gebaut. Der Einsatz eines Hospitalschiffes von der Größenordnung der „Helgoland" (ca. 3000 BRT) ist auf Flußhäfen beschränkt, da auf offener See keine ordnungsgemäße Behandlung der Patienten erfolgen kann. Die Möglichkeiten, ein entsprechendes Einsatzgebiet für das Schiff zu finden, sind deshalb begrenzt. Schiff und Ausrüstung haben unter dem fast fünfeinhalbjährigen Einsatz unter schwierigen klimatischen Bedingungen stark gelitten, wie durch neutrale Schiffsgutachter im Sommer 1971 festgestellt wurde. Für einen neuen Einsatz als Hospitalschiff würde die Bundesregierung erneut erhebliche Mittel einsetzen müssen. Aus diesen Gründen und weil zur Zeit keine vergleichbare Situation besteht, das Schiff in einem geeigneien Gebiet zum Einsatz zu bringen, hat sich die Bundesregierung entschlossen, den Chartervertrag für das Schiff aufzulösen. Die noch brauchbaren Teile der Ausrüstung wurden deutschen und vietnamesischen sozialen Einrichtungen im Raume Da Nang übergeben, wobei der Hauptteil von dem neuen Krankenhaus übernommen worden ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 101 und 102) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die immer stärker werdenden Mietverzerrungen im sozialen Wohnungsbau zu tun? Ist der Bundesregierung die Berechnung des Bonner Städtebauinstituts bekannt, wonach z. B. in München die Mieten bei neuen Sozialwohnungen bei einer Ausgangsmiete von 3,80 DM pro qm Wohnfläche nach 13 Jahren auf 8,11 DM — d. h. um 140 % — steigen, weil in dieser Zeit die staatlichen Aufwendungszuschüsse und sonstigen Vergünstigungen schrittweise wegfallen, wobei nicht einmal die steigenden Bewirtschaftungskosten berücksichtigt sind? Der Bundestag hat sich erst vor kurzem mit der einstimmigen Verabschiedung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 erneut dazu bekannt, den Block der mietpreisgebundenen Sozialwohnungen als Instrument einer sozialen Wohnungsversorgung möglichst ungeschmälert zu erhalten. Zur Verringerung der nicht qualitätsbedingten Mietunterschiede zwischen Sozialwohnungen verschiedener Jahrgänge gibt es zwei Wege: 1. Die Einbeziehung weiterer Förderungsjahrgänge in die Zinsanhebung für öffentliche Baudarlehen; dieser Weg ist durch § 18 a Abs. 3 des Wohnungsbindungsgesetzes möglich. 2. Die Zusammenfassung bisher selbständiger Wirtschaftseinheiten, die örtlich zusammenhängen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung, Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9723 und zwischen denen nicht gerechtfertigte Mietunterschiede bestehen; hierzu fehlen allerdings noch die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch im Augenblick nicht, von den an sich gegebenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, weil eine Einbeziehung weiterer Förderungsjahrgänge in die Zinsanhebung zu Mietsteigerungen führen müßten. Dies stünde im Widerspruch zu dem allseitigen Bemühen um Preisstabilität. Die Bundesregierung wird aber weiter prüfen, ob und wann auch unter Beachtung der preispolitischen Landschaft von ,den von mir angesprochenen Maßnahmen Gebrauch gemacht werden kann. Die Meldung des Bonner Städtebauinstituts ist mir bekannt. Sie beruht auf einer Analyse des bayerischen Wohnungsbauförderungssystems 1971 in der Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern. Der Artikel gibt zutreffend die Konsequenzen wieder, die sich aus dem seit 1971 vom Lande Bayern im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau praktizierten Förderungssystem ergeben werden. Die Steigerungsrate, ¡die sich bei einem Mietanstieg von 3,80 DM auf 8,11 DM innerhalb von 13 Jahren ergibt, beträgt allerdings nicht 140 v. H. sondern 113 v. H. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache Vl/3075 Frage A 103) : Ist der Bundesregierung die Zahl der nach vorangegangener Obdachlosigkeit in entsprechenden Unterkünften Untergebrachten in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wie beurteilt sie die Aussichten, daß durch besondere Förderungsprogramme diese Bürger möglichst bald in bedarfsgerechten Wohnungen leben können? Der erste Teil Ihrer Frage ist im Prinzip bereits von Herrn Kollegen Beermann gestellt worden. Ich darf daher insoweit auf meine Antwort vom 1. Oktober 1971 verweisen, in der ich schon zum Ausdruck gebracht habe, daß der Bundesregierung — mangels gesetzlicher Grundlagen — Angaben über die Zahl der Personen, die nach vorangegangener Obdachlosigkeit in Unterkünften leben, nicht vorliegen. Die Aussichten, daß zumindest ein Teil der z. Z. noch in Unterkünften lebenden Personen — unter denen sich in nicht geringem Umfange auch kinderreiche Familien befinden — mit bedarfsgerechtem Wohnraum versorgt werden kann, hat sich verbessert. Der Bund hat, wie Sie wissen, im Rahmen des Langfristigen Wohnungsbauprogramms erhebliche Mittel bereitgestellt. Zu diesen Mitteln treten noch die Mittel der Länder. Allein 250 Millionen DM jährlich aus Bundesmitteln sind dazu bestimmt, u. a. auch den Wohnungsbau für kinderreiche Familien zu intensivieren. Die Bewohner, und hier insbesondere die kinderreichen Familien, aus ihren Unterkünften herauszuholen und sie mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist jedoch Angelegenheit der Länder und Gemeinden, denen die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiete des Bau- und Wohnungswesens obliegt. Das von mir angesprochene Intensivprogramm des Bundes bedeutet hierzu eine wesentliche Hilfe. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 104 und 105) : Treffen Meldungen zu, wonach das Wort „Deutsch" in einem Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg gestrichen und durch das Wort „Bundesrepublik Deutschland" ersetzt werden soll? Falls die Frage 104 bejaht wird, frage ich, ob es zutrifft, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen diese Änderung „für erforderlich" hält, weil eine Einschränkung des Begriffs „Deutsch" auf Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland begriffslogisch die Konsequenz nach sich zöge, daß Tatbestände der DDR nicht als „Deutsch" anzusehen sind. Der Entwurf eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Umsatzbesteuerung in dem Kondominat Mosel, Sauer und Our, in dem die von Ihnen erwähnte terminologische Frage aufgetreten ist, wird zur Zeit zum Zwecke der Vorbereitungen von Verhandlungen zwischen den verschiedenen zuständigen Ressorts auf Referentenebene beraten. Daraus ergibt sich, daß die von Ihnen gestellte Frage von der Bundesregierung noch nicht entschieden ist. Wie ich dargelegt habe, ist keine Entscheidung über diesen Vertrag erfolgt. Trotzdem kann ich Ihre zweite Frage zustimmend beantworten. Die in dem Referentenschreiben enthaltene Stellungnahme entsprang der Sorge, eine Einschränkung des Begriffs „deutsch" auf Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland könne begriffslogisch die Konsequenz nach sich ziehen, das Tatbestände der DDR nicht als „deutsch" anzusehen sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 106 und 107) : Sind Pressemeldungen richtig, wonach der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen behauptet, „die Verwendung des umfassenden Begriffs ,Deutsch' für Tatbestände der Bundesrepublik Deutschland ist daher politisch nicht zu vertreten"? Entspricht es den Tatsachen, daß zwischen dem Bundeswirtschafts- und -finanzministerium und dem Bundesinnenministerium einerseits und dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und dem Bundeskanzleramt andererseits eine Kontroverse darüber ausgebrochen ist, daß der Begriff „Deutsch" in internationalen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland im herkömmlichen nationalen Sinn nicht mehr verwendet werden soll? 9724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat am 18. Januar 1972 erklärt, daß die Bundesregierung nicht daran denkt, auf die Verwendung des Begriffs deutsch zu verzichten, auch nicht in Vertrags- und Gesetzestexten. Damit wurden mißverständliche Formulierungen in einem Referentenschreiben präzise definiert. Es bleibt mir allerdings unverständlich, wie aus dem logischen Zusammenhang klar erkennbare Absichten zum Anlaß genommen werden, dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen vorzuwerfen, er wolle den Begriff Deutschland beseitigen. Das Gegenteil ist — wie ich in meiner schriftlichen Antwort auf die zweite Frage des Herrn Kollegen Seiters dargelegt habe — richtig. Zu Ihrer zweiten Frage: Dies ist nicht der Fall. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage A 108) : Kann die Bundesregierung gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Fessenheim/Elsaß Einspruch einlegen, weil die Sicherheitsvorschrift, wonach im Umkreis von 10 Kilometern eines Flugplatzes kein Atomkraftwerk errichtet werden darf, nicht eingehalten wird, wenn der vorgesehene Standort bleibt und damit die Entfernung zum deutschen Militärflugplatz Bremgarten nur etwa 6 Kilomter beträgt? Eine spezielle Rechtsvorschrift, wonach im Umkreis von 10 km eines Flugplatzes kein Atomkraftwerk errichtet werden darf, besteht weder in der Bundesrepublik Deutschland noch nach bisherigen Erkundigungen in Frankreich. Anders als z. B. bei der Regelung radioaktiver Ableitungen (Artikel 37 des Euratomvertrages) gelten für die Festlegung von Reaktorstandorten auch keine internationalen Bestimmungen. Gleichwohl bedarf die Errichtung eines Kernkraftwerkes in der Nähe eines Flugplatzes einer besonders sorgfältigen Prüfung des Unfallrisikos unter Berücksichtigung aller örtlichen und technischen Gegebenheiten. Die Bundesregierung ist sich dieses Problems bewußt und wird es im Rahmen der mit Frankreich bereits begonnenen Besprechungen, die sich auf den Gesamtkomplex der aus der Grenznähe des Kraftwerkes Fessenheim herrührenden Fragen erstrecken, besonders berücksichtigen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage A 109) : Trifft es zu, daß der Aufbau der Universität Konstanz stagniert, bejahendenfalls welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, und welche Möglichkeiten zu ihrer Überwindung gibt es? Der Aufbau der Universität Konstanz war vom Land Baden-Württemberg zunächst in vier Bauabschnitten bis 1980 geplant. Die Bauabschnitte A und B sollen fristgerecht im wesentlichen bis 1973 fertig werden. Insofern läuft der Ausbau planmäßig. Nach den planerischen und technischen Dispositionen könnte jedoch daneben bereits 1972 mit den Betriebsstufen C und D begonnen werden und damit die Universität insgesamt schneller und auch kostengünstiger bis 1976 fertiggestellt werden. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck für diesen beschleunigten und rationellen Ausbau eingesetzt. Das Land Baden-Württemberg hat den Gesamtausbau der Universität Konstanz bis 1976 auch zum ersten Rahmenplan für den Hochschulbau angemeldet. Danach sind 1972 insgesamt 66,5 Millionen DM, und zwar für die Betriebsstufen A und B 47,5 Millionen DM und für die Betriebsstufen C und D — allerdings unter dem Vorbehalt der Kostenprüfung — 19 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesmittel stehen bei Bedarf in jedem Fall voll zur Verfügung. In seiner vorläufigen Erstattungszusage für 1972 hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Länder um neue Angaben über die voraussichtlichen Ausgaben 1972 für die Bedarfsverhandlungen gebeten. Bisher hat das Land Baden-Württemberg gegenüber dem ersten Rahmenplan offiziell keine geänderten Bedarfszahlen mitgeteilt. Auf fernmündliche Anfrage teilte das Finanzministerium Baden-Württemberg jedoch mit, daß im Landeshaushalt 1972 nur die Mittel für die Betriebsstufen A und B enthalten sind und für die Betriebsstufen C und D mit Rücksicht auf den Vorbehalt im ersten Rahmenplan zunächst genauere Kostenberechnungen abgewartet werden müssen. Die Neuanmeldung für den zweiten Rahmenplan ist vorgesehen. Insofern könnte gegenüber dem technisch möglichen Ausbautempo eine Verzögerung eintreten. Die Bundesregierung wird im Planungsausschuß für den Hochschulbau durch rechtzeitige Bereitstellung der Bundesmittel darauf drängen, daß der Gesamtbau bis 1976 verwirklicht wird. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 120) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Anteil der Kindergärten, der Vorschulen und der nichtakademischen Berufsausbildung in der Summe, die für Bildung in der Gesamtheit aller öffentlichen Haushalte zur Verfügung steht, in Anbetracht des Bedarfs der Gesellschaft relativ zu klein, der Anteil der Hochschulen relativ zu groß ist? Die Mittel für die Hochschulen entsprechen dem Bedarf. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß in den anderen Bereichen unseres Bildungswesens, insbesondere im vorschulischen und berufsbildenden Bereich, ebenfalls verstärkte finanzielle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die von Bund Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9725 und Ländern gemeinsam angestrebten Ziele des Zwischenberichts zum Bildungsgesamtplan erreichen zu können. Diese Auffassung war ein wesentliches Motiv für die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern in der Bund-Länder-Kommission. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 121) : Ist der Forschungsbedarf der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland so groß, daß die Praxis vieler Fakultäten, z. B. der juristischen Fakultät Hamburg, gerechtfertigt ist, die den wissenschaftlichen Assistenten nur zwei Lehrstunden in der Semesterwoche, weniger als ein Zehntel der Lehrbelastung eines wissenschaftlichen Lehrers in der Oberstufe der Gymnasien zumuten, mit der Folge, daß bei der Einstellung eines zusätzlichen Assistenten, begründet mit der höheren Studentenzahl, jede dadurch gewonnene zusätzliche Lehrstunde etwa 400 DM kostet? Die Dienstaufgaben der wissenschaftlichen Assistenten sind nicht bundesrechtlich geregelt. Wissenschaftliche Assistenten soll es nach dem Regierungsentwurf des Hochschulrahmengesetzes künftig nicht mehr geben; die von ihnen bisher wahrgenommenen Funktionen werden auf die in der neuen Personalstruktur vorgesehenen Gruppen übergehen. Die von Ihnen mitgeteilte Praxis, nach der Assistenten mit zwei Stunden Lehrtätigkeit betraut werden, kann also nicht nach Bundesrecht beurteilt werden. Es ist jedoch bekannt, daß ein beachtlicher Teil der Lehraufgaben heute von Assistenten wahrgenommen wird. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen A 122 und 123) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die Verletzung der Grundrechte durch Terrorgruppen an unseren Hochschulen und Universitäten hintanzuhalten? Welche Maßnahmen hält sie für nötig, um eine weitere Auswirkung der von verschiedenen Hochschullehrern gepredigten Umsturztheorien und Praktiken auf unsere allgemeine Sicherheit einzudämmen bzw. abzustellen? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 4. November 1971 auf die Frage 81 des Herrn Kollegen Gölter sowie in ihrer Antwort vom 3. Dezember 1971 auf die Frage 64 des Herrn Kollegen Pfeifer ausgeführt, daß sie wegen der klaren verfassungsrechtlichen Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern keine direkten Möglichkeiten hat, im Wege der Aufsicht in einem Einzelfall konkrete Maßnahmen zu treffen. Sie hat dort ferner ausgeführt, daß der Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes an mehreren Stellen die sich für die einzelnen Hochschulmitglieder aus Art. 5 Abs. III GG ergebenden Rechte und Pflichten konkretisiert. Hier, in der Hochschulreform, finden sich die wichtigsten Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Sicherung der Grundrechte an den Hochschulen treffen kann. Die Aufsicht über das an den Hochschulen tätige Personal fällt in die Zuständigkeit der Länder bzw. des Dienstherrn. Soweit Maßnahmen sicherheitsrechtlicher Art in Betracht kommen, liegt die Zuständigkeit für einzelne Maßnahmen ebenfalls bei den Ländern. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3075 Frage A 124) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Hochschullehrer wegen unerträglicher Beeinträchtigung ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit ihren bisherigen Wirkungsbereich verlassen haben? Nein. Angesichts des Wechsels zwischen den Hochschulen, der zu allen Zeiten stattfand, wäre eine solche Feststellung auch wohl kaum mit ausreichender Sicherheit möglich. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 1): Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine englischsprachige, deutsche und internationale Ereignisse wiedergebende Wochenschau zu unterstützen, die dazu beitragen würde, die Öffentlichkeitsarbeit der Botschaften in den asiatischen Ländern erheblich zu intensivieren? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt seit etwa drei Jahren die Herausgabe einer englischsprachigen, deutsche und internationale Ereignisse wiedergebenden Wochenschau, die dazu beitragen würde, die deutsche Öffentlichkeitsarbeit im Ausland zu intensivieren. Bereits im Frühjahr 1969 ist eine Bedarfsermittlung durchgeführt worden, die laufend ergänzt wird. Danach steht fest, daß ausländische Wochenschaugesellschaften, Lichtspiel-Theater, Fernsehstationen sowie deutsche Auslandsvertretungen und Goethe-Institute nicht nur in Asien, sondern auch in Afrika, Australien und Neuseeland an der regelmäßigen Verbreitung einer solchen Wochenschau oder Teilen davon interessiert sind. Mit einer deutschen Wochenschau-Produktionsgesellschaft sind die für die Herausgabe erforderlichen Einzelheiten seither ständig besprochen worden. Diese Gesellschaft stellt mit Unterstützung des Presse- und Informationsamtes seit über neun Jahren eine Wochenschau in spanischer Sprache und seit über sechs Jahren auch eine solche in Portugiesisch-Brasilianisch her. Beide werden mit Erfolg in Lateinamerika und auf der Iberischen Halbinsel verbreitet. 9726 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Aufgrund der Erfahrung mit diesen Auslands-Wochenschauen könnte eine englischsprachige Wochenschau herausgebracht werden, sofern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen würden. Diese Mittel belaufen sich auf etwa DM 500 000, die in dem laufenden Haushalt ,des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung nicht verfügbar gemacht werden können. Das Bundespresseamt wird aber ohnehin sowohl beim Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen als auch im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen über den Haushalt 1973 dafür eintreten, daß ,die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland erhöht werden. Sollten unsere Bemühungen Erfolg haben, so wird das Bundespresseamt dann erneut die Frage prüfen, ob die englischsprachige Wochenschau finanziert werden kann. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 2) : Welche Organisationen, Institute, Bildungseinrichtungen, Tagungen, Lehrgänge, die sich mit Fragen der EWG und der Europäischen Integration befassen, werden seitens der Bundesregierung in welcher Höhe unterstützt? Dem Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 1971 ist als Anlage 2 (Seite 115) eine Zusammenstellung der Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der europäischen Integration beigefügt. Auf die Ihnen in Ablichtung übersandte Ubersicht sowie die dort angegebenen Einzeltitel im Haushalt 1971 und im Entwurf des Haushalts 1972 darf ich Bezug nehmen. Hieraus ergibt sich, in welchem Umfang die Bundesregierung die Arbeit von Organisationen unterstützt, die sich für die europäische Einigung einsetzen. Zu ergänzen sind diejenigen Zuwendungsempfänger, die aus dem Sammeltitel 05 / 685 72 („Förderung von Vorhaben nichtstaatlicher Organisationen zum Zweck der europäischen Organisation auf internationaler Ebene") Zuschüsse erhalten. Sie sind in der Ihnen weiterhin übersandten Anlage zusammengestellt. Da der Bundeshaushalt 1972 noch nicht verabschiedet ist, sind die Zahlen des Haushalts 1971 zugrunde gelegt worden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung der sowjetischen Parteizeitung „Prawda", daß „Europa heute keine abgeschlossenen politischen Gruppierungen, sondern Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen allen Staaten des Kontinents braucht", und muß aus dieser Stellungnahme nicht gefolgert werden, daß die Sowjetunion nicht bereit ist, die Realität der EWG anzuerkennen, sondern die Einigung Europas unter allen Umständen zu verhindern trachtet? Die in dem Korrespondentenbericht der „Prawda" aus Brüssel vom 23. Januar 1972 enthaltene Meinung ist ungenau zitiert. Es heißt wörtlich, daß Europa „keine abgeschlossenen politischen Gruppierungen, sondern eine Politik des Realismus" brauche, „die auf die Schaffung einer Atmosphäre der Sicherheit, des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen allen Seiten des Kontinents gerichtet ist". Diese Stellungnahme ist weder sensationell, noch neu. Es äußert sich darin die bekannte sowjetische Mißbilligung und Verstimmung darüber, daß ohne und gegen den Willen der Sowjetunion durch den Beitritt Großbritannien, Irlands, Dänemarks und Norwegens zur EWG der Prozeß der westeuropäischen Integration weiter fortgeschritten ist. An dieser Entwicklung wird niemand in Europa vorbeigehen können und man wird sich mit der Realität der Europäischen Gemeinschaften abfinden müssen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 1. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit in absehbarer Zeit über die Tätigkeit der Rechts- und Linksradikalen sowie ihrer Tarnorganisationen, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes und in den Betrieben, eine Ubersicht geben? Am 11. Januar 1972 habe ich der Öffentlichkeit den Verfassungsschutzbericht 1969/1970 übergeben, in dem die gewonnenen Erkenntnisse über links- und rechtsradikale Bestrebungen eingehend dargestellt worden sind. Auch auf die Betriebsarbeit der DKP und anderer radikaler Organisationen wird in diesem Bericht eingegangen. Der Informationsdienst meines Hauses, „Innere Sicherheit", berichtet in fast jeder Ausgabe über die Versuche links- und rechtsradikaler Gruppen, auf das gesellschaftliche und Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik größeren Einfluß zu gewinnen. Schließlich mache ich auf die Drucksachen VI/2074, VI/2499 und VI/2576 aufmerksam. Sie enthalten Antworten der Bundesregierung auf Anfragen über Links- und Rechtsradikalismus und einzelne radikale Organisationen. Die von Ihnen angeführten Einzelfragen werden darin ebenfalls behandelt. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit erneut über die Entwicklung des Links- und Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland berichten. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 5): Wie hoch sind die Zahlen der Kinderaussetzungen und der Kindestötungen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9727 In der vom Bundeskriminalamt zusammengestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland wurden in den Jahren 1960 bis 1970 folgende Zahlen der von der Polizei bearbeiteten Fälle der Kindestötung (§ 217 StGB) einschließlich der unaufgeklärten Fälle der Tötung neugeborener Kinder registriert: Jahr Fälle 1960 99 1961 91 1962 89 1963 83 1964 100 1965 78 1966 78 1967 83 1968 77 1969 87 1970 74 Für das Jahr 1971 liegen die Zahlen noch nicht vor. Die Fälle von Aussetzungen gemäß § 221 StGB werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert, sondern in der Sammelgruppe „Alle übrigen Verbrechen und Vergehen gegen das StGB" erfaßt. Ein Bedürfnis für die kriminalstatistische Erfassung dieser Fälle hat sich bisher unter dem Gesichtspunkt der Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung nicht ergeben. Eine Aussage über die Zahl der Kindesaussetzungen ist daher nicht möglich. Ich darf noch allgemein bemerken, daß in der Polizeilichen Kriminalstatistik diejenigen Fälle registriert sind, die bei der Polizei als Straftaten bearbeitet und für die bis zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Die Statistik enthält daher auch Taten, die nicht zur Anklage oder zur Aburteilung führen, wie z. B. die Tat eines Geisteskranken oder nicht nachweisbare Straftaten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfaßt demgegenüber nicht die sog. Dunkelziffer, über deren Umfang es der Natur der Sache nach keine exakte Aussage geben kann. Es ist jedoch davon auszugehen, daß auch einzelne Fälle von Kindestötung den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 6 und 7): Hält es die Bundesregierung mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes) für vereinbar — und ggf. mit welcher Begründung —, wenn Bundesbeamte, die die allgemeinen Voraussetzungen für eine Beförderung (beispielsweise vom Inspektor zum Amtmann) erfüllen, die aber gleichzeitig ein Mandat als Stadtrat in ihrer Heimatstadt ausüben, nicht oder nur dann befördert werden, wenn sie in eine andere Stadt übersiedeln und das Stadtratsmandat aufgeben würden? Welche Möglichkeiten hat nach Auffassung der Bundesregierung ein Bundesbeamter, der in Ausübung seines Stadtratsmandats teilweise an der Dienstleistung gehindert ist, eine Beförderung zu erreichen, ohne sein Stadtratsmandat aufgeben zu müssen? Nach § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes ist einem Bundesbeamten für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung der erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge zu gewähren. Die Ausübung eines kommunalen Mandats steht einer Beförderung nicht entgegen. Eine Beförderung setzt allerdings voraus, daß ein Dienstposten, der einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, frei ist. Wenn ein solcher Dienstposten in der derzeitigen Dienststelle des Beamten nicht verfügbar ist, läßt sich eine Beförderung nur durch eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle, die u. U. in einem anderen Ort liegt, ermöglichen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Sportförderung die Sportvereine der Bundesrepublik Deutschland in dem Bereich finanziell zu unterstützen, in dem die Vereine im Rahmen der Betreuung von vereinsangehörigen Spitzensportlern auch Aufgaben der nationalen Repräsentation, der Vorbereitung internationaler Begegnungen und der überregionalen Betreuung durch vereinseigenes Personal übernehmen? In welcher Weise könnte gegebenenfalls eine solche finanzielle Bezuschussung erfolgen, welche Mittel könnten hierfür bereitgestellt werden und in welcher Weise müßten die Vereine tätig werden, um in den Genuß einer derartigen Bezuschussung zu kommen? Die Förderungskompetenz des Bundes erstreckt sich im Betreich der Förderung von Spitzensportlern auf zentrale Maßnahmen der Bundessportfachverbände und damit auf eindeutig überregionale Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere die Lehrgangs- und Veranstaltungsprogramme dieser Verbände für die sogenannten A-, B- und C-Kader, dagegen nicht Vorhaben des Vereinssports. Die Betreuung von vereinsangehörigen Spitzensportlern, die sich von der Betreuung der anderen die erste Auswahl eines Vereins repräsentierenden Aktiven nicht unterscheidet, dient entsprechend der satzungsmäßigen Zielsetzung der Vereine den originären Vereinszwecken und ist damit eine rein vereinssportliche Aufgabe. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22 S. 216 ff.) kann nur dies für die Beurteilung der Förderungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes entscheidend sein. Etwaige überregionale Auswirkungen der Erfüllung von Vereinsaufgaben, wie sie beispielsweise in der mittelbaren Vorbereitung auf zentrale internationale Begegnungen bestehen könnten, sind demnach nicht geeignet, die Förderungskompetenz des Bundes zu begründen. Die Bundesregierung vertritt diese Auffassung in voller Übereinstimmung mit dem Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports (BA-L) des Deutschen Sportbundes. Die Bundesregierung ist jedoch stets bemüht, im Interesse der Spitzensportler alle Möglichkeiten 9728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 ihrer Förderungs- und Finanzierungskompetenz auszuschöpfen. Sie hat sich daher in den Planungsgesprächen mit dem BA-L und den Bundessportfachverbänden bereit erklärt, auf Antrag der Verbände zentrale Lehrgänge für sämtliche Trainer zu finanzieren, die Spitzensportler der A-, B- und C-Kader betreuen, also auch für Trainer von Sportvereinen, in denen sich Spitzensportler befinden. Entsprechend dieser Regelung fördert die Bundesregierung auch zentrale Schulungslehrgänge der Bundessportfachverbände für vereinsangehörige Kampf- und Schiedsrichter mit internationalen Aufgaben. Diese Sportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung sind für die gesamte Arbeit der Sportvereine und insbesondere für die Betreuung der Spitzensportler von großem Nutzen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3075 Frage B 10) : Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung durch das Presserechtsrahmengesetz die innere Pressefreiheit (Unabhängigkeit der Redaktionen gegenüber dem Verleger) vor allem im Hinblick auf eine objektive, vollständige Berichterstattung in Gebieten mit regionalen Pressemonopolen gestärkt werden? Die objektive und vollständige Berichterstattung durch die Presse ist eine Forderung, die sich an die Presse insgesamt richtet. Sie ergibt sich aus dem in Artikel 5 GG verankerten ausgewogenen Verhältnis der Grundrechte Meinungsfreiheit — Pressefreiheit — Informationsfreiheit. Unterschiedliche Regelungen für die Sorgfaltspflicht der Presse stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der in Arbeit befindliche Entwurf für ein Presserechtsrahmengesetz wird den Grundsatz der vollständigen und objektiven Berichterstattung berücksichtigen. Das Verhältnis Verleger/Redakteur, dem im Entwurf ein besonderer Abschnitt gewidmet werden soll, wird durch die Zusammenarbeit von Verleger und Redaktion umschrieben. Dabei geht es um die Bestimmung der grundsätzlichen publizistischen Haltung der Zeitung und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Redaktion. Hier will die Bundesregierung die Position der Redaktion verstärken. Ich würde im Sinne der in Artikel 5 geschützten Pressefreiheit, die Verlegern und Journalisten gemeinsam zusteht, eher von einer Zusammenarbeit beider Gruppen sprechen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 11 und 12) : Nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe der für das Häftlingshilfegesetz im Bundeshaushaltsplan 1972 eingesetzten Mittel, und sieht die Bundesregierung für 1972 noch eine Möglichkeit — zur Milderung sozialer Härten —, weitere Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Wann ist mit der Rechtsverordnung zur Regelung der Auszahlungen nach § 9 b des Häftlingshilfegesetzes, zu der die Bundesregierung kraft Gesetzes ermächtigt ist, zu rechnen? Die Gewährung der Leistungen aus der 5. Novelle zum Häftlingshilfegesetz erfolgt gegenwärtig noch nach einer Absprache, die zwischen den obersten HHG-Landesbehörden und dem Bundesminister des Innern im vergangenen Jahr getroffen worden ist. Sie sieht vor, daß zunächst Antragsteller berücksichtigt werden, die a) sich im fortgeschrittenen Lebensalter befinden, b) lange inhaftiert waren, c) im Gewahrsam gesundheitliche Schäden erlitten haben, d) über ein geringes Einkommen verfügen oder e) sonstige Merkmale sozialer Dringlichkeit erfüllen, die eine bevorzugte Auszahlung der Leistungen rechtfertigen. Im Haushaltsplan 1972 sind für die Leistungen nach den §§ 9 a bis 9 c HHG 37,5 Millionen DM eingesetzt. Davon entfallen 7,5 Millionen DM auf den Vollzug des Gesetzes nach dem Stand vor Inkrafttreten der 5. HHG-Novelle und 30 Millionen DM auf die neuen zusätzlichen Leistungen. Während im vergangenen Jahr von den etwa 17 000 Berechtigten nach § 9 b HHG rd. 1 800 Personen befriedigt werden konnten, dürften 1972 etwa 3000 Antragsteller berücksichtigt werden. Da auch für die folgenden Jahre bis 1975 jeweils die gleichen Beträge vorgesehen sind, wird die 5. HHG-Novelle bis zu diesem Zeitpunkt abgewickelt sein. Angesichts der Haushaltslage des Bundes ist es leider nicht möglich, diesen schon bei Einbringung des Gesetzes beabsichtigten Finanzierungszeitraum durch Bereitstellung weiterer Mittel zu verkürzen. Ich gehe davon aus, daß im April 1972 die Rechtsverordnung zu § 9 b HHG in Kraft treten kann. Sie wird Zeitpunkt und Reihenfolge für die Auszahlung der Leistungen nach den oben genannten Voraussetzungen regeln. Die Verordnung konnte bisher noch nicht erlassen werden, weil die erforderlichen Erhebungen in den Ländern — insbesondere zur Altersstruktur der Antragsteller — noch nicht abgeschlossen waren. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der herbeizuführenden Vereinheitlichung und Anpassung des Beihilferechts fur den Bereich der Beamten eine Regelung zu treffen, die dem Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz entspricht, wonach auch für nicht versicherungspflichtige Angestellte ein Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zu gewähren ist? Die Verhandlungen mit den Ländern über eine Vereinheitlichung des Beihilferechts haben ergeben, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9729 daß dieses Ziel wegen (der unterschiedlichen beihilferechtlichen Entwicklung zwischen Bund und Ländern einerseits und unter den Ländern selbst nur in einem langwierigen, stufenweisen Angleichungsprozeß zu erreichen sein wird. In den Gesprächen, die in diesem Zusammenhang geführt worden sind, ist nahezu einhellig die Auffassung vertreten worden, daß die Übernahme einer dem § 405 RVO in der Fassung des 2. Krankenversicherungsänderungsgesetzes entsprechenden Regelung für Beamte wegen der unterschiedlichen Systematik zu einer erheblichen Ausweitung des Beihilferechts führen, eine Vereinheitlichung dieses Rechtsgebiets erschweren, wenn nicht unmöglich machen würde und aus finanziellen Erwägungen vorerst nicht zu verwirklichen ist. Ob (die Gewährung eines Beitragszuschusses auf lange Sicht nicht doch in Betracht kommt, bleibt abzuwarten. Ich werde eine Regelung, die dem § 405 RVO entspricht oder mit dieser Vorschrift vergleichbar ist, auch künftig in meine Überlegungen einbeziehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rutschke vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 14 und 15) : Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz Antrag auf Leistungen in den einzelnen Bundesländern gestellt? Trifft es zu, daß die Durchführung der fünften Novelle zum Häftlingshilfegesetz bei der für 1971 zur Verfügung gestellten 16,8 Millionen DM in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich erfolgt ist und, wenn ja, auf welche Weise? Genaue Zahlen können noch nicht genannt werden, weil die entsprechenden statistischen Angaben der HHG-Landesbehörden erst im März 1972 vorliegen werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden im Durchschnitt etwa 10 000 DM an jeden Antragsteller gezahlt. Da 1971 für die 5. Novelle zum HHG zunächst 16,8 Millionen DM und im Dezember nochmals 1,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden, dürften seit Inkrafttreten des Gesetzes rd. 1830 Personen der etwa 17 000 Berechtigten befriedigt worden sein. Das Häftlingshilfegesetz ermächtigt (die Bundesregierung, Zeitpunkt und Reihenfolge für die Auszahlung der Leistungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Diese Rechtsverordnung konnte erst jetzt ausgearbeitet werden, weil zuvor genaue Erhebungen der Landesbehörden über die Altersstruktur der Antragsteller erforderlich waren; sie wird voraussichtlich im April in Kraft treten. Im vergangenen Jahr haben die zuständigen Behörden nach einer Absprache zwischen den obersten HHG-Landesbehörden und mir lediglich solche Antragsteller berücksichtigt, die a) sich im fortgeschrittenen Lebensalter befinden, b) lange inhaftiert waren, im Gewahrsam gesundheitliche Schäden erlitten haben, c) über ein geringes Einkommen verfügen oder d) sonstige Merkmale sozialer Dringlichkeit erfüllen, die eine bevorzugte Auszahlung der Leistungen rechtfertigen. Diese Grundsätze sind in den einzelnen Bundesländern im wesentlichen einheitlich praktiziert worden. Unterschiede dürften sich dort ergeben haben, wo die Verwaltung aufgrund ihrer Organisation (etwa in Stadtstaaten wie Berlin) schneller entscheiden konnte. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die eine geregelte Anpassung des Erbbauzinses beinhaltet und bei der die besondere Interessenlage der Kleinsiedler berücksichtigt wird? Die Bundesregierung hat am 26. Januar 1972 den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das übermäßigen Erhöhungen von Erbbauzinsen, die auf Grund vertraglicher Anpassungsklauseln verlangt werden, entgegengewirkt werden soll. Der Entwurf sieht im wesentlichen vor, daß bei Wohngrundstücken Anpassungsklauseln, nach denen für das Ausmaß der Änderung des Erbbauzinses eine Änderung von Grundstückswerten von Bedeutung sein soll, einen Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nicht begründen, soweit diese Erhöhung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles nicht der Billigkeit entspricht. Im Entwurf ist näher gesagt, welche Umstände hierbei insbesondere zu berücksichtigen sind. Der Entwurf wird nunmehr den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 1. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 17): Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich der DM-Kurs für die europäische Verrechnungseinheit „Grüner Dollar" durch die von der Bundesregierung veranlaßten Aufwertungen und die Kursfreigabe der DM bis heute entwickelt hat, und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat oder ergreifen wird, um diesen Kurs nach Möglichkeit unverzüglich wieder deutlich zu verbessern? Das Verhältnis der Rechnungseinheit zur Deutschen Mark wird durch die Verordnung Nr. 129/62 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Oktober 1962) geregelt. Danach beträgt der Wert der Rechnungseinheit 0,88867088 g Feingold. Die Umrechnung in die nationalen Währungen der Mitgliedsländer erfolgt zu den beim IWF 9730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 angemeldeten und von ihm anerkannten Währungsparitäten. Demnach ändert sich das Umrechnungsverhältnis zwischen RE und DM nur dann, wenn die amtliche Goldparität der RE oder der DM geändert wird. Dies war bei der Aufwertung der DM im Herbst 1969 der Fall. Damals änderte sich das Verhältnis zwischen DM und RE durch ,die Anhebung des Goldwertes der DM von 4 : 1 auf 3,66 : 1. Die währungspolitischen Maßnahmen seit dem 9. Mai 1971 haben demgegenüber die amtlichen Goldwerte der RE und der DM unberührt gelassen. Hieraus ergibt sich, daß Maßnahmen zur Verbesserung des Kurses der Rechnungseinheit z. Z. gegenstandslos sind. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3035 Frage B 18) : Welche Maßnahmen pressekartellrechtlicher Art erwägt die Bundesregierung gegen die Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch regionale Pressemonopole? Die im Regierungsentwurf der Kartellgesetznovelle vorgesehene Fusionskontrolle und Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen erstreckt sich auch auf Presseunternehmen. Während der verschärften Mißbrauchsaufsicht jeglicher Art der Marktbeherrschung, also ,auch „regionale Pressemonopole", unterliegen, setzt die Fusionskontrolle generell erst bei Zusammenschlüssen ein, an denen Unternehmen mit einem Umsatz von insgesamt 1 Milliarde DM beteiligt sind; sie erstreckt sich überdies nur auf Zusammenschlüsse, die sich im gesamten Bundesgebiet oder in einem wesentlichen Teil desselben auswirken (§ 24 Abs. 8 des Regierungsentwurfs). Das bedeutet, daß die vorgesehene Kartellrechts-Fusionskontrolle „regionale Pressemonopole" in der Regel nicht erfassen würde. Es ist auch umstritten, ob das Problem der regionalen Pressekonzentration durcheine kartellrechtliche Fusionskontrolle befriedigend igelöst werden könnte. Ob es während der Behandlung der Kartellgesetznovelle im Deutschen Bundestag zu Vorschlägen für eine Erweiterung der kartellrechtlichen Fusionskontrolle für Presseunternehmen kommen wird, läßt sich nicht absehen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 19) : Welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Ergebnissen der EWG-Arbeitsgruppe Industriepolitik, und welche Folgerungen zieht sie hieraus für die eigene Industriepolitik? Die EWG-Arbeitsgruppe „Industriepolitik" hat dem Ausschuß der Ständigen Vertreter im April 1971 einen Bericht über ihre Arbeitsergebnisse vorgelegt. Die Bundesregierung stimmt den in dem Bericht entwickelten gemeinsamen Vorstellungen der Gruppe zu. Sie ist insbesondere mit der Gruppe der Auffassung, daß der Stand der Integration eine Abstimmung der nationalen Maßnahmen der sektoralen Strukturpolitik erfordert. Der von der Gruppe „Industriepolitik" zu diesem Zweck vorgeschlagene „Ständige Ausschuß für Industriepolitik" erscheint auch der Bundesregierung als eine geeignete Plattform für die Erörterung industriepolitischer Fragen und die Abstimmung der Vorstellungen der Mitgliedstaaten. Problematisch erscheint der Bundesregierung allerdings die in dem Bericht aufgezeigte Möglichkeit, den Ausschuß für Industriepolitik als sog. Gruppe des Rates einzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollte neben Vertretern der Mitgliedstaaten auch die Kommission in dem Ausschuß für Industriepolitik vertreten sein. In dem Bericht werden ferner — als Anliegen einer Delegation — einige ordnungspolitisch problematische Vorstellungen über die Konzertierung öffentlicher Aufträge sowie über die Kontrolle von Drittlandsinvestitionen entwickelt. Diese Vorschläge werden von der Bundesregierung mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt. Bei den weiteren Beratungen im Ausschuß der Ständigen Vertreter sowie im Rat wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß in diesen drei strittigen Fragen eine Einigung erzielt wird. Die Beratungsergebnisse der Gruppe „Industriepolitik" geben der Bundesregierung weder bezüglich der Ziele noch der Ausgestaltung ihrer sektoralen Strukturpolitik Veanlassung, von ihren bisherigen Grundsätzen abzugehen. Die Bundesregierung wird, sobald mit der Errichtung des Ausschusses für Industriepolitik die Voraussetzung hierfür geschaffen ist, ihre Maßnahmen im Bereich der sektoralen Strukturpolitik in Brüssel konsultieren und an den Arbeiten des Ausschusses aktiv mitwirken. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 20) : Trifft es zu, daß die Stadt Waldershof, Kreis Tirschenreuth, einen in Aussicht gestellten Zuschuß und ein in Aussicht gestelltes Darlehen des Bundes zur Industriegeländeerschließung trotz der positiven Entwicklung der Stadt nicht mehr erhalten soll, da Waldershof noch nicht als Schwerpunktort eingestuft wurde? Der Stadt Waldershof waren Mittel des Gemeinsamen Strukturprogramms Mitte Oktober 1970 mit der Auflage zugesagt worden, sie spätestens bis 31. Oktober 1971, dem letzten Abruftermin für Mittel Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9731 dieses Programms, abzurufen. Die Mittel waren für die Erschließung des Industriegeländes für eine bestimmte Firma bestimmt. Obwohl schon damals die Schwerpunkte des Regionalen Aktionsprogramms bestimmt waren, genossen solche Anträge aus Nicht-Schwerpunktorten wie die Stadt Waldershof zur Zeit der Genehmigung noch einen gewissen Vertrauensschutz. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr hat Mitte November 1971 mitgeteilt, daß die Mittel bis Ende Oktober noch nicht abgerufen worden seien, weil die ursprünglich geplante Ansiedlung sich zerschlagen habe, nun solle aber für eine neue Firma Gelände erschlossen werden. Diesem Antrag konnte nicht mehr stattgegeben werden. Abgesehen von der abgelaufenen Frist kann heute, nachdem die Schwerpunktorte fester Bestandteil der Regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind, nicht mehr die Erschließung von Gelände zur Neuerrichtung eines Betriebes außerhalb der Schwerpunktorte gefördert werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 21): Wird die Bundesregierung Initiativen dahin gehend ergreifen, daß die Motorradfahrer den Fahrern von Personen- und Kombinationswagen in der Weise gleichgestellt werden, daß auch ihnen eine Beitragsermäßigung bei schadenfreiem und ununterbrochenem Verlauf ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gewährt wird? Die Versicherungsunternehmen sind in der Ausgestaltung ihrer Tarife grundsätzlich frei, sofern sie dabei die Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung beachten. Nach § 7 Abs. 2 der Durchführungsverordnung können bei der Gestaltung des Unternehmenstarifs Gefahrenmerkmale, die mit der Person des Versicherungsnehmers verbunden und für die Art und Größe des Versicherungsrisikos bestimmend sind, berücksichtigt werden. Zu diesen sog. subjektiven Gefahrenmerkmalen gehört auch die Dauer der Schadensfreiheit des Versicherungsvertrages. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Schadenverlauf des Versicherungsvertrages. Dabei wird ein schadenfreier Verlauf eines Vertrages entweder durch einen besonderen Schadenfreiheitsrabatt oder durch eine von vornherein niedriger angesetzte Grundprämie berücksichtigt. Welche dieser beiden Möglichkeiten in den Unternehmenstarifen angewendet wird, richtet sich in aller Regel nach der sog. Schadenhäufigkeit der einzelnen Gruppen von Versicherungsnehmern. Bei Risiken mit geringer Schadenhäufigkeit sehen die Unternehmenstarife meist keinen Schadenfreiheitsrabatt, sondern eine entsprechend niedrigere Grundprämie vor. Bei Krafträdern ist diese Schadenhäufigkeit verhältnismäßig gering. So entfielen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung z. B. im Jahre 1970 auf je 1000 Risiken bei Krafträdern nur 56 Schäden, bei Personenkraftwagen dagegen 170 Schäden. Dies ist der Grund, weshalb die meisten Versicherungstarife für Krafträder keinen besonderen Schadenfreiheitsrabatt, sondern von vornherein eine niedrigere Grundprämie enthalten. Bis Ende 1970 hatten allerdings insgesamt 8 der ca. 100 Versicherungsunternehmen in ihren Tarifen einen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder. Bei der generellen Prämienerhöhung zum 1. Januar 1971 haben jedoch 4 dieser Versicherungsunternehmen den Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder abgeschafft, um dadurch das Ausmaß der an sich notwendigen Prämienerhöhung niedriger halten zu können. Demgegenüber hat ein Versicherungsunternehmen einen Schadenfreiheitsrabatt neu eingeführt, dabei aber gleichzeitig die Ausgangsprämie entsprechend höher angesetzt. Nach § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes muß die Genehmigung erteilt werden, wenn der beantragte Tarif schaden- und kostengerecht kalkuliert ist und die im einzelnen normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigungsbehörde ist rechtlich nicht in der Lage, den Unternehmen eine bestimmte Tarifgestaltung — z. B. einen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder — verbindlich vorzuschreiben. Ein Vergleich der Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Motorrädern nach einem Tarif ohne und einem Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt ergibt folgendes Bild: Wagnis-Stärkegruppe Beitrag eines Versicherungsunternehmens ohne mit Schadenfreiheitsrabatt über 50 bis 100 ccm 58 DM 76 DM über 100 bis 175 ccm 99 DM 143 DM über 175 bis 250 ccm 135 DM 186 DM über 250 bis 475 ccm 385 DM 473 DM über 475 ccm 473 DM 650 DM Die Grundprämie bei einem Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt liegt also um etwa 30 % über dem Beitrag eines Tarifs ohne Schadenfreiheitsrabatt. Es steht selbstverständlich jedem Versicherungsnehmer frei, seinen Vertrag mit einem solchen Versicherungsunternehmen abzuschließen, das den für ihn günstigsten Tarif anbietet. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß Steuervorteile für von Kriegsblinden geführte Kleinbetriebe, wie sie der Deutsche Reichstag 1922 — also vor fünf Jahrzehnten — mit dem Umsatzsteuergesetz beschlossen hatte und wie sie in der Folgezeit von allen Regierungen uneingeschränkt respektiert worden sind, sich seit zwei Jahren zum Gegenstand erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bund der Kriegsblinden entwickelt haben, und wird dies von der Bundesregierung gebilligt? Ist die Bundesregierung gewillt, dem Glaubenssatz der Wettbewerbsgleichheit auch insofern stattzugeben, daß für Kriegsblinde eine überkommene Rücksichtnahme nicht mehr gelten soll, und wie will die Bundesregierung des begründeten Vorwurfs entraten, kriegsblinde Gewerbetreibende schlechthin in zu zählenden Fällen beobachteten Mißbrauchs kollektiv zu strafen? 9732 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften am 11. November 1971 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) zugeleitet (Drucksache VI/2817). Aus diesem Gesetzentwurf ist ersichtlich, daß die Bundesregierung an dem sogenannten Blindenprivileg, d. h. an der Steuerfreiheit für die Umsätze der Blinden festhält (Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe i des Entwurfs). Der Gesetzentwurf sieht sogar eine Verbesserung dieser Vorschrift vor. Bisher konnten die Blinden nur zwei Arbeitnehmer beschäftigen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. In Zukunft soll diese Anzahl auf drei erhöht werden. Eine Einschränkung des Blindenprivilegs sieht der Gesetzentwurf lediglich für die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Gegenständen vor. Diese Regelung ist erforderlich, um die auf dem Gebiete des Handels mit Mineralölerzeugnissen aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. und der Deutsche Blindenverband haben dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt. Es trifft daher nicht zu, daß in dieser Frage Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMWF und dem Bund der Kriegsblinden bestehen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin gewillt, für alle Blinden — nicht nur für die Kriegsblinden — die größtmögliche Rücksichtnahme walten zu lassen. Dementsprechend soll die bisherige Steuerfreiheit für blinde Unternehmer nicht nur erhalten bleiben, sondern darüber hinaus durch die Erhöhung der zulässigen Arbeitnehmerzahl verbessert werden. Das Umsatzsteuerprivileg darf jedoch andererseits nicht zu derartigen Steuervorteilen führen, daß andere Unternehmer des gleichen Gewerbezweigs auf die Dauer nicht mehr mit den blinden Unternehmern konkurrieren können. Nur dieses soll durch die Einschränkung des Blindenprivilegs vermieden werden. Die vorgeschlagene Regelung betrifft nur eng begrenzte Wirtschaftsbereiche und nur sehr wenige Blinde. Von einer „kollektiven Bestrafung" kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 31. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen B 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob für das Jahr 1972 bereits EWG-Mittel für die Bezuschussung eines Teichbauprogramms vorgesehen sind? Werden der Bund und die Länder auch weiterhin Mittel für die Teichwirtschaft zur Verfügung stellen? Bisher liegt kein Antrag auf Bezuschussung eines Teichbauprogrammes im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abt. Ausrichtung vor. Im BML haben allerdings vor längerer Zeit mal Gespräche über ein solches Projekt in Bayern stattgefunden. Der Bund wird auch in Zukunft Mittel zur Verfügung stellen, damit die Teichwirtschaft gefördert werden kann. Eine Aussage über zukünftige Mittel der Länder kann jedoch nicht gemacht werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 26 und 27): Wann ist mit dem Abschluß der deutsch-französischen Beratungen in Paris über Grenzgängerprobleme zu rechnen? Ist mit einer Einigung über eine monatliche statt der bisherigen vierteljährlichen Auszahlung von Renten an ehemalige Grenzgänger zu rechnen? Die von Ihnen erwähnte Frage ist, wie Sie wissen, Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen unserem Hause und dem französischen Minister für öffentliche Gesundheit und Soziale Sicherheit, Robert Boulin, Minister Boulin hat in einem Zwischenbescheid dem Bundesarbeitsminister mitgeteilt, daß er eine Überprüfung ,des Rentenzahlverfahrens veranlaßt habe und uns über das Ergebnis unterrichten werde, Sobald seine Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie informieren. Sollte uns diese Stellungnahme in absehbarer Zeit nicht zugehen, werden wir uns unter Hinweis auf die Bedeutung der Angelegenheit nochmals mit Minister Boulin in Verbindung setzen, zumal auch die Abgeordneten Prof. Slotta und Alwin Brück sich in dieser Sache an mich gewandt haben. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen ,des Abgeordneten Schmidt (Kempten (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen B 28 und 29) : Trifft es zu, daß die beiden Abteilungsposten bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, von denen einer ständiger Vertreter des zur Zeit auch ausgefallenen Präsidenten sein soll, seit langem unbesetzt sind und darüber hinaus noch 8 der 22 Referentenposten offen sind, obwohl Bewerbungen für diese Positionen seit langem vorliegen und die Aufgabenstellung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von eminenter Bedeutung ist, und welche Gründe sind dafür maßgebend? Wird die Bundesregierung sich bemühen, die Effektivität der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu steigern und die möglichst baldige Besetzung der offenen Posten unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen durchzuführen? Es trifft zu, daß zur Zeit beide Abteilungsleiterstellen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vakant sind und der Präsident erkrankt ist. Für die Stelle des Abteilungsleiters Entwicklungen, Gesundheitserziehung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit ist bereits ein Bewerber ausgewählt. Die Verhandlungen um seine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zur BZgA werden zur Zeit mit der Dienststelle des Bewerbers geführt. Für die insgesamt 22 Referate in der BZgA fehlen zur Zeit 6 Referentenplanstellen. Von den vorhandenen Planstellen konnten seit längerer Zeit 2 Stellen trotz wiederholter Ausschreibungen nicht besetzt werden. Daneben ist die Stelle des Verwaltungsleiters zur Zeit unbesetzt. Die Gründe für die Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für die BZgA liegen in der Einmaligkeit der Aufgabenstellung, der hohen Anforderung an die fachliche Qualifikationen der Mit- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9733 arbeiter und der im Verhältnis dazu relativ geringen Vergütungen im öffentlichen Dienst. Ich stimme mit Ihnen überein, daß die Aufgabenstellung der BZgA von großer Bedeutung ist. Die Bundesregierung hat das in ihrer Regierungserklärung vom Oktober 1969 und im Gesundheitsbericht vom Dezember 1970 zum Ausdruck gebracht. Der Bedeutung der gesundheitlichen Aufklärung entsprechend, habe ich einen Ausbauplan für die BZgA erstellt. Er sieht einen Neubau des Dienstgebäudes der Behörde, die Einrichtung eines Aus- und Fortbildungsinstitutes auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung und die notwendige personelle Erweiterung vor. Im Zusammenhang mit diesem Neubau, der in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt ist, wird versucht werden, die vorhandenen und neu zu schaffenden Planstellen so einzugruppieren, daß sie der wissenschaftlichen Qualifikation der Mitarbeiter entsprechen. Soweit Planstellen vakant sind oder neue geschaffen werden, erfolgt ihre Besetzung im Rahmen der üblichen Ausschreibung. Die Bundesregierung ist um eine rasche Besetzung der offenen Stellen bemüht. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 30 und 31) : Sind Meldungen zutreffend, wonach gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland die Verbreitung von Kopfläusen zunimmt? Wird dafür Sorge getragen, daß die zunehmende Häufigkeit des Befalls mit Kopf- und Filzläusen gestoppt wird? Nach Meldungen aus einzelnen Städten in der Bundesrepublik werden die schon fast unbekannten Kopfläuse in letzter Zeit wieder häufiger festgestellt. Ähnliche Informationen kommen aus Nachbarländern. Soweit das von hier beurteilt werden kann, sind Ärzteschaft und örtliche Gesundheitsämter bemüht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken; jedoch sind den Bemühungen möglicherweise Grenzen gesetzt, da sich persönliche Hygiene nicht erzwingen läßt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 32 und 33) : Trifft es zu, daß Frankreich in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen Vorschlag für einen Test zur Prüfung von Windschutzscheiben auf ihre Sicherheit eingebracht hat, bei dem die Bedingung erfüllt werden muß, daß bei 150 km Stundengeschwindigkeit bzw. der jeweiligen Höchstfahrgeschwindigkeit durch einen aufschlagenden Stein von bestimmtem Gewicht die Windschutzscheibe nicht zerstört, sondern höchstens ein Stück von bis zu 5 cm' herausgeschlagen werden darf, und wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Versuchsbedingung, die nur von Verbundglas erfüllt werden kann? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung zur verbesserten unabhängigen Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben, z. B. in der Bundesanstalt für Straßenwesen oder durch die Zentralstelle für Unfallwesen, wobei auch die Frage zu prüfen wäre, ob, bis wann und unter welchen Voraussetzungen der Vorschlag, den der deutsche Vertreter in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" gemacht haben soll, energieabsorbierende Scheiben zu verwenden, verwirklicht werden kann? Es trifft zu, daß Frankreich in der Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine „dynamische Bruchprüfung" für Windschutzscheiben vorgeschlagen hat. Diese Prüfung sollte nach französischer Vorstellung für Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas eingeführt werden. Der Vorschlag fand jedoch aus verschiedenen technischen Gründen nicht die Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten. Es trifft im übrigen nicht zu, daß die Bedingungen des französischen Vorschlags nur von Verbundglas erfüllt werden könnten. Auch Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas können so gebaut werden, daß sie die von Frankreich vorgeschlagenen Prüfungsbedingungen erfüllen könnten. Die Prüfung der Sicherheit von Windschutzscheiben ist in der Bundesrepublik durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fahrzeugteile-Verordnung geregelt. Die Prüfungen werden unabhängig von wirtschaftlichen Interessen von dem Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund-Aplerbeck durchgeführt. Die für Sicherheitsglas erforderlichen Bauartgenehmigungen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, das die laufende Produktion von Scheiben aus Sicherheitsglas zusammen mit dem Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen überprüft. Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß zu einer Änderung. Nach dem Stand der technischen Entwicklung bei der deutschen Glasindustrie und bei einigen Automobilherstellern scheint es möglich zu sein, den Fahrzeugbauteil „Windschutzscheibe" in Zusammenhang mit der Gestaltung des Insassenraumes derart zu verändern, daß das Verletzungsrisiko für nichtangeschnallte Fahrzeuginsassen verringert werden kann. Zu welchem Termin eine entsprechende Vorschrift, die zweckmäßigerweise international zu vereinbaren ist, in Kraft treten kann, kann zur Zeit noch nicht angegeben werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/3075 Frage B 34) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, die verschiedenen Träger des öffentlichen Nahverkehrs in der Region Frankfurt zu einem Tarifverbund zusammenzuschließen, und wo soll der beabsichtigte Verkehrsverbund seine geographische Begrenzung finden? Die Kommission zur Vorbereitung des Frankfurter Verkehrsbundes hat ihre Arbeiten so weit vorangetrieben, daß der Verbund im Jahre 1973 wirksam werden könnte. Ein Spitzengespräch zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen zwischen Bund, Land Hessen und der Stadt Frankfurt, das für Anfang Januar vorgesehen war, mußte wegen des unerwarteten Todes von Herrn Oberbürgermeister Möller verschoben werden. Der Verbundraum wird etwa das Gebiet zwischen den Städten Wiesbaden, Darmstadt, Hanau und Friedberg umfassen. 9734 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/3075 Fragen B 35 und 36) : Wie ist der Stand der Weiterführung des Baus der Umgehungsstraße Itzehoe (westliche Umgehung)? Ist sichergestellt, daß nach Fertigstellung des Überführungsbauwerks über die Eisenbahnlinie Itzehoe—Westerland auch die Teilstrecken B 5-Bahnüberführung und Bahnüberführung-B 204 dem Verkehr übergeben werden können? Für 'die Ortsumgehung Edendorf — d. h. für die neue B 204 von der Lindenstraße (B 5) in Itzehoe bis zum Anschluß an die vorhandene B 204 nördlich Edendorf — wird der Planfeststellungsbeschluß gemäß § 18 Bundesfernstraßengesetz in Kürze ergehen. Die bisherigen Bauvorbereitungen zielen darauf ab, sobald wie möglich im Frühjahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hinsichtlich des Haushalts 1972 sind die Voraussetzungen zum Bau der Umgehungsstraße Edendorf erfüllt. Es ist beabsichtigt, einen kontinuierlichen Bauverlauf, der in technischer Hinsicht sichergestellt ist, finanziell zu ermöglichen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 37) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Berlin-Verkehr die Verbindungsstrecke Weddel—Lehre auszubauen und im Zuge der verkehrsmäßigen Erschließung des Großraums Braunschweig die Schunter-Linie im Ausbau zu berücksichtigen? Da sich bisher noch keine Änderungen in der Führung des Berlin-Verkehrs mit D-Zügen über Marienborn—Helmstedt abzeichnen, besteht z. Z. keine Veranlassung, eine neue Eisenbahnverbindung zwischen Weddel und Lehre zu bauen. Im übrigen hat die Deutsche Bundesbahn nach eingehenden Untersuchungen für den Fall einer Lenkung von zusätzlichem Verkehr über Braunschweig dem Ausbau der Strecke Braunschweig—Gliesmarode—Fallersleben den Vorzug gegeben, weil hier mehr Ansiedlungen im Nahschnellverkehr bedient werden können als im Bereich Weddel—Lehre. Ein Antrag für die Aufnahme dieses Streckenausbaues in das Programm für nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu fördernde Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 38) : Wie steht es um Planung und Genehmigung der Umgehungsstraße Altenahr im Zuge der Bundesstraße 257? Der Bundesminister für Verkehr hat der Planung der Umgehungsstraße Altenahr im Zuge der B 257/ B 267 im Juli 1969 zugestimmt. Das Planfeststellungsverfahren wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz Ende 1971 eirege-leitet. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/3075 Fragen B 39 und 40) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Oberpostdirektion Stuttgart, daß eine Laufzeit von sieben Tagen bei Drucksachen innerhalb eines Orts nodi als normale Zustellung anzusehen ist? Ist die Bundesregierung bereit, ggf. auf eine schnellere Zustellung hinzuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß die Auffassung der Oberpostdirektion Stuttgart nicht bei der gesamten Deutschen Bundespost Fuß faßt? Die Betriebsorganisation der Deutschen Bundespost und die vom Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen für die Bearbeitung von Drucksachen herausgegebenen Vorschriften sind darauf ausgerichtet, daß Drucksachen innerhalb eines Ortes bis zum zweiten Werktag, vom Einlieferungstag an gerechnet, dem Empfänger ausgeliefert werden können. Obwohl bei ungewöhnlich hohen Einlieferungen von Drucksachen Überschreitungen dieser Frist auftreten können und sich auch einzelne Verteilfehler bei der Bearbeitung der Sendungen nie ganz ausschließen lassen, ist eine Laufzeit von 7 Tagen innerhalb eines Ortes keinesfalls als normal anzusehen. ;Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 41) : Welche Literaturhinweise erhalten Teilnehmer der Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost und anderer Bildungseinrichtungen des Bundes zur Vorbereitung auf das Thema Mitbestimmung? Die Führungsakademie der Deutschen Bundespost befaßt sich unter dem Thema „Führung in sozialer Partnerschaft", das in allen allgemeinen Lehrgängen behandelt wird, unter anderem auch mit Fragen der Mitbestimmung. Dazu werden folgende zwei Literaturhinweise gegeben: Fitting/Heyer/Lorenzen „Personalvertretungsgesetz — Kommentar" und Potthoff/Blume/Duvernell „Zwischenbilanz der Mitbestimmung". Wenn in der Zukunft einmal Bildungswochen der Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost oder Sonderveranstaltungen unter dem speziellen Thema „Mitbestimmung" abgehalten werden, müßte ein spezielles Literaturverzeichnis weitergehende Angaben enthalten, zu denen auch das Biedenkopfgutachten gehört. Da es Bildungseinrichtungen des Bundes im Bereich zahlreicher Ressorts gibt, bitte ich um Ihr Verständnis, daß mir eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage für den gesamten Bereich der Bundesregierung leider nicht möglich ist. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 9735 geordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 42) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung bei der Wohnungs-, Siedlungs- und Strukturpolitik nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamts zu ziehen, nachdem die Krankheitshäufigkeit in Gemeinden von 10- bis 50 000 Einwohnern um 11 %, mit 50- bis 100 000 Einwohnern um 23 % und in den Großstädten um 52 % höher liegt als in den kleinen Orten? Die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes beruhen auf einer im Rahmen des Mikrozensus im April 1966 durchgeführten Befragung der Bevölkerung über Erkrankungen und Unfälle mit einem Auswahlsatz von 0,5 v. H., in Bayern von 1 v. H. Da Erkrankungen als objektive Zustände in einer Haushaltsbefragung nicht eindeutig erfaßbar sind, sind diese Ergebnisse von den subjektiven Vorstellungen der Auskunftspersonen über ihren Gesundheits- bzw. Krankheitszustand mitbestimmt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Krankheitshäufigkeit u. a. durch unterschiedliche Verhaltensweisen und die Altersstruktur der Bevölkerung beeinflußt werden. So waren zum Zeitpunkt der Erhebung in den kleinen Gemeinden unter 2000 Einwohnern 34 v. H., in den Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern dagegen nur 24 v. H. der Bevölkerung weniger als 20 Jahre alt. Die Bundesregierung wird gegenwärtig keine unmittelbaren Konsequenzen aus den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ziehen, sondern den Fragenkomplex in seiner Gesamtheit beobachten. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 43) : Hält die Bundesregierung die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für Kernforschung für ausreichend, wenn man eine Beibehaltung der derzeitigen Personalstärke sowie eine entsprechende Investitionsquote bis 1975 unterstellt? Die in der derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Förderung von Kernforschung und Kerntechnik vorgesehenen Mittel steigen von 1306 Millionen DM im Jahre 1972 (Regierungsentwurf) auf 1604 Millionen DM im Jahre 1975 an, was einem mittleren Zuwachs von 7 % pro Jahr entspricht (etwaige Mehrausgaben für Personal durch Tarifsteigerungen werden zusätzlich berücksichtigt). Hiervon sind etwa je 50 % für die Förderung industrieller Projekte oder von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und für die Finanzierung der Kernforschungszentren vorgesehen. Die Planzahlen werden jährlich im Rahmen des dem Ministerium zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen überprüft. Die Bundesregierung hält die vorgesehenen Mittel aus heutiger Sicht für angemessen, um sowohl in der internationalen Zusammenarbeit und der industriellen Entwicklung als auch in den Kernforschungszentren eine erfolgreiche Arbeit sicherzustellen. Sie geht bei ihren Planungen davon aus, daß in den kommenden Jahren der jetzige Personalstand von etwa 11 000 Mitarbeitern in den Kernforschungseinrichtungen beibehalten wird. Der durch neue, auch nichtnukleare Vorhaben erforderliche Personalbedarf in den Zentren soll durch interne Umsetzungen gedeckt werden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 44) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dei vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Studie an das Quickborner Team zum Problem der Mobilität der Wissenschaftler an Forschungsinstituten für die Lösung der aktuellen Mobilitätsprobleme in den Forschungszentren? Die Studie zur Erarbeitung von Planungsunterlagen zum Thema „Mobilität in Forschungszentren" ist im Dezember 1971 an das Quickborner Team vergeben worden. Die Laufzeit der Studie wird voraussichtlich etwa acht Monate betragen. Die Bundesregierung ist bereit, darüber zu berichten, wenn die Studienergebnisse vorliegen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 zum Problem Euratom den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 Rechnung tragen? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Beschlüsse des Ministerrats vom 20. Dezember 1971 nicht in ausreichendem Maße den Beschlüssen der Haager Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 entsprechen. Sie hatte sich deshalb nachdrücklich für die Annahme der Vorschläge der Kommission für ein Dreijahresforschungsprogramm eingesetzt. Da diese Vorschläge — auch in modifizierter Form — nicht die erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten fanden, sah sich die Bundesregierung gezwungen, im Kompromißwege einem weiteren, einjährigen Übergangsprogramm für 1972 zuzustimmen. Als positiv im Sinne der Haager Gipfelkonferenz bewertet die Bundesregierung jedoch, daß es erstmalig gelungen ist, der Gemeinsamen Forschungsstelle, wenn auch in beschränktem Umfang, die Durchführung nichtnuklearer Aufgaben zu übertragen, weil mit wachsender Industrialisierung der Kernenergieentwicklung die nukleare Tätigkeit allein die Aufrechterhaltung eines gemeinschaftlichen Zentrums sachlich nicht rechtfertigt. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 46) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments über das Verfahren der Beschlußfassung des Ministerrats der Gemeinschaft über ein Mehrjahresprogramm vom Dezember 1971? 9736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170, Sitzung, Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972 Die Antwort hierzu ergibt sich aus dein Ihnen übersandten Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 17. Januar 1972 an den Präsidenten des Europäischen Parlaments. Ich darf jedoch zusätzlich darauf hinweisen, daß das Erfordernis der Einstimmigkeit für die Verabschiedung von Forschungsprogrammen angesichts der Lage verschiedener nationaler Zentren auch in der künftig erweiterten Gemeinschaft gewisse Schwierigkeiten erwarten läßt. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 31. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Hochschulpolitik unter Nutzung von Erfahrungen auch der Hochschulpolitik marxistischer Länder neu zu überdenken in dem Sinne, daß ein Hochschulstudienplatz, der je Jahr und Student 10 000 bis 15 000 DM aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nimmt, nicht ein selbstverständlicher Bestandteil eines allgemeinen Bürgerrechts auf Bildung, sondern eine verpflichtende Auszeichnung ist? Ist die Bundesregierung bereit, in diesem Sinne den Bau und die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen auf den zu erwartenden Bedarf der Gesellschaft, nicht auf die individuellen, im Zeitablauf wechselnden Studienwünsche der Abiturienten auszurichten? Die Bundesregierung hat im Bildungsbericht 70 die Verwirklichung des Rechts auf Bildung als das gesellschaftspolitische Ziel der Bildungsrform genannt; daran läßt sie nicht herumdeuteln. Recht auf Bildung und Effektivität des Studiums sind keine Gegensätze, sondern hängen aufs engste miteinander zusammen. Bereits im allgemeinen Teil der Begründung zum Entwurf Hochschulrahmengesetz (Drucksache VI/1873, S. 17) heißt es daher: Für die Gesellschaft ergibt sich (hieraus) die Aufgabe, Studienmöglichkeiten und eine Studienförderung anzubieten; die Studenten sind verpflichtet, aus diesem Angebot den bestmöglichen Nutzen zu ziehen und dem großen Opfer, das die Gesellschaft für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines modernen Hochschulwesens bringen muß, gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Festlegung von Ausbauzielen im Hochschulbereich sowohl die erkennbaren Tendenzen der Nachfrage nach Studienplätzen als auch die gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. In § 2 Ziff. 4 des Hochschulbauförderungsgesetzes ist dies als Planungskriterium festgelegt. Bei der Aufstellung des am 19. Juli 1971 einstimmig beschlossenen 1. Rahmenplans sind Bund und Länder im Planungsausschuß entsprechend verfahren. Die Bundesregierung hatte übrigens bereits in ihrem Bericht über Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus vom 30. Oktober 1970 (Drucksache VI/1338) ihre Auffassung zu der außerordentlich komplexen Nachfrage- und Bedarfsproblematik dargelegt; sie wird dazu in ihrem Fortsetzungsbericht für das Jahr 1971, der dieser Tage dem Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zugeleitet werden wird, nähere Ausführungen machen. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 49) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung einen Forschungsauftrag zum Problem der Akademikersteuer an Professor von Weizsäcker gibt, und daß dieser gleichzeitig in verschiedenen anderen staatlichen Institutionen gegen Entgelt zu Problemen der Wissenschaftspolitik Stellung nimmt? Es trifft nicht zu, daß Professor von Weizsäcker ein Forschungsvorhaben der von Ihnen bezeichneten Art durchführen soll. Eine zusätzliche „Steuer" war nie beabsichtigt. Die Bundesregierung hat das verschiedentlich klar gemacht und bedauert diesen offenbar polemisch gemeinten weiteren Gebrauch eines Begriffes, den es bei keinerlei Überlegungen der Bundesregierung gegeben hat. Der Begriff wurde einem ganz anderen Tatbestand, wenn ich so sagen darf, untergeschoben. Herr von Weizsäcker ist sicher bereit, Auskunft zu geben, welche Forschungsvorhaben er im übrigen betreut. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3075 Frage B 50) : Wie weit ist die Projektüberprüfungskommission, die der ELDO-Rat nach dem jüngsten Fehlstart der EUROPA-II-Rakete zur Analyse der eingetretenen Situation eingesetzt hat, mit ihrem Bericht, der bis zum 31. Januar 1972 vorliegen soll, damit der ELDO-Rat wie vorgesehen bis Mitte Februar 1972 über die zukünftige Entwicklung entscheiden kann? Die Projektüberprüfungskommission für EUROPA II hat sofort nach dem ELDO-Ratsbeschluß im November 1971 ihre Arbeit mit 7 Untergruppen für die verschiedenen Problemkreise aufgenommen. Die sehr eingehenden Untersuchungen werden — wie von vornherein vorgesehen — Anfang Mai abgeschlossen, so daß der Schlußbericht der Projektüberprüfungskommission erst zum 15. Mai 1972 zu erwarten ist. Die Kommission weist in dem am 31. Januar 1972 pünktlich vorgelegten Zwischenbericht deshalb nur auf erste Prüfungsergebnisse und Folgerungen für die Weiterführung des Programms hin. Danach wird der nächste Start F 12 nicht vor Anfang 1973 stattfinden können. Im Zwischenbericht wird auf jeden Fall vorgeschlagen, daß möglichst schnell die Beziehungen zwischen ELDO und Industrie gestrafft und vereinheitlicht und das Management des Programms bei der ELDO verstärkt werden. Mit dieser Frage wird sich der Rat der ELDO in seiner nächsten Sitzung am 17. Februar 1972 befassen.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, gratuliere ich unserem Kollegen Herrn Professor Ludwig Erhard im Namen des ganzen Deutschen Bundestages zu seinem heutigen 75. Geburtstag.

(Anhaltender starker Beifall.)

Verehrter Herr Professor Erhard, Sie haben die politische, insbesondere die wirtschaftspolitische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland entscheidend mitbestimmt und geprägt.
Als Leiter des Wirtschaftsamtes der bizonalen Verwaltung haben Sie im Jahre 1948, noch vor Gründung unseres Staates, die Zwangswirtschaft aufgehoben und das Startzeichen gegeben für die freie und soziale Marktwirtschaft.
Heute sagt sich das leicht. Damals aber, in dem durch den Krieg zerstörten Deutschland, in der durch Demontagen, Rohstoff- und Warenmangel darniederliegenden Wirtschaft, im Angesicht von Millionen Vertriebener, Flüchtlinge und Ausgebombter, damals gehörten zu Ihrer Entscheidung neben einem klaren Konzept Mut, Weitsicht und mitreißender Optimismus, vor allem auch deshalb, weil es einfacher gewesen wäre, auf überkommene Modelle des Kapitalismus, des Sozialismus oder der Planwirtschaft zurückzugreifen.
Sie entschieden sich für die freie soziale Marktwirtschaft, weil Sie fest daran glaubten, daß nur die freiheitliche Gestaltung der Wirtschaft die Aufbaukräfte in Deutschland und den Leistungswillen seiner Bürger wecken würde. Der beispiellose Erfolg gab Ihnen, Herr Professor Erhard, recht.
Ihrer Entscheidung von 1948 war auch deshalb Erfolg beschieden, weil Sie in den folgenden Jahren als Bundeswirtschaftsminister Ihrer Auffassung folgerichtig durchgesetzt haben. Das war möglich durch die von Ihnen ausgehende Überzeugungskraft und durch Ihren Glauben an die Überlegenheit der Freiheit, der sich auf die Gesamtheit unseres Volkes übertrug. Ihr unerschütterlicher Optimismus führte zur Entfaltung ungeahnter Kräfte in allen Schichten unseres Volkes. Die Menschen in unserem Lande wurden zu einem Höchstmaß an Leistung angespornt.
Durch Sie insbesondere wurde dem deutschen Arbeiter ein beachtlicher Freiheitsraum zuteil. Der Wirtschaftsaufschwung vermittelte den Menschen ein neues Selbstbewußtsein und eine innere Unabhängigkeit, ohne die der demokratische Neubeginn auf brüchigem Boden gestanden hätte.
Mit Ihren Vorstellungen von internationaler Freizügigkeit auf allen Gebieten haben Sie entscheidend dazu beigetragen, daß die Deutschen gleichberechtigte und angesehene Partner in der Welt wurden.

(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der FDP.)

Von der ersten Stunde an waren Sie ein überzeugter leidenschaftlicher Europäer. Sie haben der Europäischen Gemeinschaft wichtige Impulse gegeben.
Auch als Bundeskanzler in den Jahren 1963 bis 1966 konnten Sie Zeichen setzen. Mit der Friedensnote des Jahres 1966 wurde der Welt, vor allem den Ländern des Ostblocks, ein Signal gegeben, das weitere Entwicklungen ermöglichte.
Sie gehören, Herr Professor Erhard, zu den wenigen Persönlichkeiten unseres Landes, von denen man ohne Übertreibung sagen kann, daß sie Geschichte gemacht haben. Sie haben für Frieden und Freiheit in Deutschland, in Europa und in der Welt gewirkt. Sie sind trotz mancher Enttäuschungen und Rückschläge in einem bewegten Leben sich selbst und der Politik treu geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der FDP.)

Ich freue mich, daß Sie auch heute als Mitglied des Deutschen Bundestages unter uns weilen.
Verehrter Herr Professor Erhard, wir alle wünschen Ihnen für ihr neues Lebensjahr und Ihre weitere politische Arbeit Gesundheit und Glück.

(Anhaltender starker Beifall.)

Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die folgende in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnete Vorlage ergänzt werden:
Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/72 — EGKS-Waren)

— Drucksache VI/3083 —
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft



Präsident von Hassel
Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 3. Februar 1972 für den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), der als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ausscheidet, den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) benannt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach) ist als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 2. Februar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jungmann, Dr. Hammans, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Gruhl und Genossen betr. schädigende Einflüsse von elektromagnetischen Feldern auf den menschlichen Organismus — Drucksache VI/2889 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/3105 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Verordnung des Rates (EWG) zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Zucker
— Drucksache VI/3084 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Abgeordnete Wagner um das Wort gebeten.

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0617000100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage namens der Fraktion der CDU/CSU den Punkt 23 — Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.
Ich begründe dies wie folgt. Einmal sind die in § 80 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen — ,die zweite Beratung soll erst dann erfolgen, wenn die Ausschußberichte wenigstens zwei Tage vorliegen — nicht gewahrt. Wichtige Ausschußberichte sind uns erst gestern zugegangen. Zum zweiten wurden in den letzten Tagen aus wichtigen Gruppierungen unserer Gesellschaft Einwendungen vorgebracht, die bis zur Stunde nicht beraten werden konnten.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat mit der Presseerklärung ,des Kollegen Bardens die Ankündigung unseres heutigen Antrags zur Polemik benutzt, für ,die nach meiner Meinung keinerlei Raum ist. Ich bin der Auffassung, daß wir uns hier im Hause nicht, um einen Terminkalender der Bundesregierung zu erfüllen, so ungebührlich unter Zeitzwang setzen lassen dürfen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

daß es nicht einmal mehr möglich ist, die Ausschuß-berichte zur Kenntnis zu nehmen.
Zum zweiten. Zu unserem Demokratieverständnis gehört auch, daß wichtige Einwendungen aus der Öffentlichkeit nicht einfach dadurch erledigt werden, daß man über sie hinweg zur Tagesordnung übergeht, sondern in der Form, daß man sie würdigt und in die eigene Urteilsfindung mit einbezieht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zum dritten. Der Vorwurf, wir wollten mit dieser Fristeinrede die Verabschiedung des Gesetzentwurfs verzögern, geht deshalb ins Leere, weil wir bereits in der gestrigen Sitzung des Ältestenrats — Herr Kollege Bardens, ich wäre dankbar gewesen, wenn Sie das zur Kenntnis genommen hätten — beantragt haben, daß dieses Gesetz am 1. März in zweiter und dritter Beratung hier im Hause behandelt wird, so daß eine Verabschiedung vor der Sommerpause nach meiner Meinung sichergestellt ist.
Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall 'bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617000200
Das Wort hat der Abgeordnete Hauck.

Rudolf Hauck (SPD):
Rede ID: ID0617000300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Fraktion ist überrascht darüber, daß, nachdem in den zuständigen Arbeitsgruppen der beiden Fraktionen über den Zeitablauf für diesen Gesetzentwurf gesprochen worden ist, nun wegen des nicht vorgelegten Teils A des Ausschußberichts Fristeinrede erhoben wird. Wir haben uns Anfang Dezember im Ausschuß darüber unterhalten und in einer interfraktionellen Besprechung überprüft, ob wir die Verabschiedung noch vor der Weihnachtspause vornehmen könnten mit dem Ziel, dann in der Weihnachtspause den Bericht zu erstellen und Anfang Januar mit der Beratung zu beginnen. Das wurde von der CDU/CSU-Fraktion mit dem Hinweis, daß man alle Berichte und Anträge vor einer Schlußabstimmung noch einmal prüfen müßte, abgelehnt. Daraufhin haben wir uns auf diesen Terminplan festgelegt. Nicht die Bundesregierung hat den Terminplan aufgestellt, sondern wir haben interfraktionell eine solche Absprache getroffen.
Als am 27. Januar der Gesetzentwurf im Ausschuß verabschiedet worden war, haben wir sofort — von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag, von Montag auf Dienstag, von Dienstag auf Mittwoch und von Mittwoch auf Donnerstag — an dem Ausschußbericht gearbeitet und manchmal gebastelt. Ich muß sagen, es hat sich in diesem Falle herausgestellt, daß die Erstellung von Ausschußberichten viel schwieriger ist als die Verabschiedung eines Gesetzes. Als dann auch noch eine Auslegungsschwierigkeit hinzukam, die dazu führte, daß der von der CDU/CSU benannte Berichterstatter seine Unterschrift zurückzog, haben wir das in einer Sitzung noch in Ordnung gebracht, so daß am 2. Februar der Ausschußantrag mit den neuen Bestimmungen vorlag.
Der Zusatzbericht war nicht eher vorzulegen, weil der Ausschußberichterstatter, der von Ihrer Seite, von der Opposition, benannt worden ist, seine Unterschrift erst am Mittwoch um 21 Uhr geleistet hat.

(Zurufe von der CDU/CSU.)




Hauck
Ich bin der Meinung, daß dies jetzt ein hervorgeholter Vorwand ist, und wir bedauern außerordentlich, daß es dadurch zu einer weiteren Verzögerung dieses Gesetzes kommt. Denn die Fristeinrede ist unlogisch und entspricht auch nicht den Gegebenheiten und Vereinbarungen, die unserer interfraktionellen Absprache zugrunde lagen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. —Abg. Rawe: Eine schlechte Rechtfertigung!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617000400
Meine Damen und Herren! Sie haben den Kollegen Wagner gehört, der eine Fristeinrede offiziell vorgebracht hat, und Sie haben die Gegenargumente gehört. Wenn eine Fristeinrede von mehr als zehn Abgeordneten unterstützt wird — und das ist fraglos der Fall —, dann ist über sie nicht abzustimmen, sondern der betreffende Punkt ist von der Tagesordnung abgesetzt. Ich mache aber ausdrücklich darauf aufmerksam, daß der Ältestenrat gestern beschlossen hat, diesen Punkt am Mittwoch, dem 1. März, als Punkt 2 der Tagesordnung — nach der Fragestunde als Punkt 1 — in zweiter und dritter Lesung zu behandeln.
Ich rufe dann Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes
— Drucksache VI/2533 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/3102 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schollmeyer
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (3. Ausschuß)

— Drucksachen VI/3066, zu VI/3066 —Berichterstatter: Abgeordneter Peters

(Poppenbüll)


(Erste Beratung 134. Sitzung)

Ich danke den Herren Berichterstattern. Wird das Wort zur Ergänzung der Berichterstattung gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Peters (Poppenbüll) !

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0617000500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte keinen längeren Bericht geben, sondern nur um eine Berichtigung der Ausschußvorlage bitten. In der Zusammenstellung der Beschlüsse des Ernährungsausschusses zum Regierungsentwurf auf Drucksache VI/3066 findet sich in Art. 4 Abs. 1 ein redaktionelles Versehen. In Nr. 1 dieses Absatzes muß es statt „Artikel 1 Nr. i Buchstabe b" richtig heißen: „Artikel 1 Nr. 5". In den Nrn. 2 und 3 des Abs. 1 von Art. 4 muß es heißen „Artikel 1 Nr. 3" und nicht „Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b".
Meine Damen und Herren, ich bitte um diese Berichtigung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617000600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ritgen.

Dr. Gerd Ritgen (CDU):
Rede ID: ID0617000700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der zweiten Lesung legt die Fraktion der CDU/CSU zwei Änderungsanträge vor. Ich darf zunächst den Änderungsantrag auf Umdruck 258 *) begründen.
Die Bundesregierung hat am 17. August 1971 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes — Drucksache VI/2533 — vorgelegt. Dieses Gesetz ist in den zurückliegenden Monaten mehrfach im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten worden. Während der Beratungen sind noch verschiedene Änderungsanträge gestellt worden. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat auf Grund dieser Anträge am 7. Dezember 1971 eine Neufassung des Entwurfs vorgelegt.
Am 21. Januar 1972 kamen dann noch weitere Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung. Dabei ist eine Erweiterung des § 7 um einen Absatz 5 vorgesehen, der folgenden Inhalt hat:
Soweit die Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 und 3 den ihnen bei der Durchführung der Aufgaben des Absatzfonds obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Absatzfonds mit Zustimmung des Bundesministers seine Aufgaben selbst durchführen oder durch ein besonders beauftragtes Wirtschaftsunternehmen durchführen lassen.
Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben gegen diese Erweiterung ihre Bedenken vorgebracht und auch gegen ihre Aufnahme in das Gesetz gestimmt. Die Fraktion der CDU/CSU schließt sich diesen Bedenken an und beantragt nunmehr auf Umdruck 258, diesen Passus nicht in das Gesetz aufzunehmen.
Ich darf dazu folgendes bemerken. Zur Begründung dieser Erweiterung des Gesetzes wurde von seiten der Koalitionsparteien vorgebracht, daß es analog den bereits bestehenden Rechten des Bundesernährungsministers gegenüber dem Absatzfonds auch für den Absatzfonds entsprechende Rechte gegenüber der Marketinggesellschaft geben müsse. In § 7 Abs. i des Gesetzes heißt es:
Der Absatzfonds untersteht der Aufsicht des Bundesministers. Maßnahmen des Absatzfonds sind auf Verlangen des Bundesministers aufzuheben, wenn sie gegen Rechtsvorschriften oder die Satzung verstoßen oder das öffentliche Wohl verletzen.
Darüber hinaus bestimmt Abs. 4 des § 7:
Kommt der Absatzfonds den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nach, so ist die Bundesregierung befugt, die Aufgaben durch einen besonderen Beauftragten durchführen zu lassen oder selbst durchzuführen.
*) Siehe Anlage 2



Dr. Ritgen
Es handelt sich also hierbei um die Aufsicht des Bundesministers über eine Anstalt öffentlichen Rechts, der Bundesmittel und gesetzlich erhobene Beiträge von seiten der Land- und Ernährungswirtschaft zufließen.
Der Absatzfonds hat sich laut Gesetz zur Durchführung seiner Aufgaben einer zentralen Einrichtung der Wirtschaft zu bedienen. Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag bedürfen der Genehmigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen. Der Absatzfonds hat als Organe den Vorstand und den Verwaltungsrat. Die Aufgaben des Fonds sind in einer Satzung festgelegt, die am 11. Februar 1970 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. In § 8 dieser Satzung sind die Aufgaben des Verwaltungsrates festgelegt, der über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich des Absatzfonds gehören, zu beschließen hat. Zu diesen grundsätzlichen Fragen gehören u. a. die Erstellung von Richtlinien für die Durchführung von Maßnahmen auf Grund des Absatzfondsgesetzes. Diese Richtlinien sind vom Verwaltungsrat beschlossen worden. Sie sehen vor, in welcher Weise die Marketinggesellschaft, abgekürzt CMA, die ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu verwenden hat. Dazu dienen ein längerfristiges Rahmenprogramm und die Rahmenpläne nach § 14 der Satzung des Absatzfonds.
Durch diese Richtlinien ist die CMA bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen des Absatzfonds gebunden. Außerdem hat der Absatzfonds die Pflicht, die Innehaltung seiner Richtlinien zu überwachen. Bei Vorliegen oder bei Gefahr von Verstößen gegen seine Richtlinien kann der Absatzfonds die Mittelzuweisung an die CMA bis zur Aufklärung der Verstöße oder Abwendung der Gefahr ganz oder teilweise aussetzen. Damit hat der Absatzfonds ausreichende Möglichkeiten, mißbräuchliche Geldausgaben durch ,die CMA zu verhindern.

(Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr!)

Für eine gesetzliche Ausweitung der Befugnisse des Absatzfonds gegenüber der CMA besteht unserer Auffassung nach keine Notwendigkeit. Die Rechtsstellung des Bundesministers gegenüber einer Anstalt öffentlichen Rechts ist anders als die einer Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber einer GmbH. Die GmbH ist ein wirtschaftliches Unternehmen auf Grund des GmbH-Gesetzes. Sie hat eine voll verantwortliche Geschäftsführung und einen Aufsichtsrat, dessen Befugnisse in einer Satzung festgelegt sind. Die CMA ist auf Grund eines Gesellschaftervertrages geschaffen worden. Ihr gehören 56 Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft an, die einen ganz erheblichen Teil der Mittel für die Tätigkeit der CMA aufbringen. Die Gesellschafter der CMA haben einen 23köpfigen Aufsichtsrat gewählt, der die Geschäftsführung zu überwachen hat. Dort, beim Aufsichtsrat, liegt an erster Stelle die Verantwortung.
Darüber. hinaus ist zu bedenken, daß die Formulierung „Soweit die Einrichtungen den ihnen obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommen" für eine GmbH reichlich dehnbar und zuwenig konkret ist. Wer stellt denn fest, ob eine Pflichtverletzung wirklich vorliegt? Gerade auf dem Gebiete der Werbung und der Absatzförderung gibt es über die Methodik verschiedene Auffassungen. Kann man also, wenn z. B. eine besondere Werbekampagne nicht zu einem sichtbaren Erfolg führt, das schon als einen Verstoß gegen die obliegenden Verpflichtungen ansehen?
Das sind nur einige Fragen, die sich stellen. Die nunmehr vorgesehene Aufgabenerweiterung des Absatzfonds bedeutet ein Mißtrauen des Gesetzgebers gegenüber der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft. Man muß sich wirklich fragen, ob dieses Mißtrauen begründet ist. Sicherlich hatte die CMA Anfangsschwierigkeiten zu überwinden. Es war der Versuch, die verschiedenen Tätigkeiten auf dem Gebiete der Absatzwerbung für deutsche Agrarprodukte zu zentralisieren. Weiterhin ergab sich eine Belastung durch die Übernahme von zwei bereits bestehenden Gesellschaften, nämlich der GAL und der Arbeitsgemeinschaft für Agrarexport. Auch personelle Probleme konnten nicht ausbleiben. Es wird in Zukunft also darauf ankommen, daß Absatzfonds und CMA diese Schwierigkeiten in sachlicher Weise meistern.
Mit ,der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Verzahnung des Absatzfonds mit dem Aufsichtsrat der CMA wird die Voraussetzung für eine bessere gegenseitige Unterrichtung und Zusammenarbeit geschaffen, ,die sicherlich dazu beiträgt, die Zielsetzung des Absatzfondsgesetzes ohne Aufblähung des Apparates zu erreichen. Das setzt allerdings guten Willen bei allen Mitgliedern in den verantwortlichen Gremien voraus.
Schließlich möchte ich noch einen weiteren Gesichtspunkt anführen. Wie soll gegebenenfalls der Absatzfonds, der nur einen ehrenamtlichen Vorstand und ein kleines Büro hat, die Aufgaben der CMA selbst durchführen? Ein anderes Wirtschaftsunternehmen, etwa eine Werbeagentur, mit den Aufgaben der CMA zu betrauen, würde große organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen und außerdem zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen. Ich glaube, diese Probleme sind noch nicht genügend durchdacht worden.
Ich hoffe, daß ich in ausreichender Klarheit dargelegt habe, weshalb unseres Erachtens ein zusätzlicher Abs. 5 zu § 7 des Absatzfondsgesetzes von der Sache her nicht erforderlich ist.
Im Namen der CDU/CSU-Fraktion bitte ich, den Änderungsantrag Umdruck 258 anzunehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617000800
Ich möchte sagen, Sie begründen auch gleich den Änderungsantrag Umdruck 259. *)

Dr. Gerd Ritgen (CDU):
Rede ID: ID0617000900
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gebeten worden, den zweiten Änderungsantrag auf Umdruck 259 ebenfalls gleich zu begründen.
*) Siehe Anlage 3



Dr. Ritgen
Hier geht es um die Aufhebung einer Befristung. Nach dem Text des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vom 26. Juni 1969 tritt dieses Gesetz am 31. Dezember 1976 außer Kraft. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung dieser Bestimmung vor.
Schon in dem Schriftlichen Bericht zu dem Gesetz von 1969 wurde darauf hingewiesen, daß diese Befristung im Ernährungsausschuß nur mit Mehrheit, also nicht einstimmig, beschlossen wurde. Auch damals bestanden schon Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zweckmäßigkeit einer solchen Befristung. Sie ist seinerzeit bereits eingehend erörtert worden und schließlich doch zum Zuge gekommen, weil Bedenken im Hinblick auf diese neue zentrale Einrichtung geltend gemacht wurden. Schließlich muß ja die Land- und Ernährungswirtschaft etwa 80 Millionen DM im Jahr aufbringen, und außerdem waren noch Beiträge nach der Fläche vorgesehen, die inzwischen in diesem Gesetz wieder gestrichen worden sind. Die Bundesregierung hat damals gesagt, sie stelle zusätzliche Mittel bereit, aber nur degressiv, also nach vier Jahren, auslaufend. Ob diese Zusage noch einmal eine Änderung erfährt, ist bis heute noch nicht bekannt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die Mittel zunächst noch einmal eingeplant.
Ohne Zweifel ist mit dem Absatzfondsgesetz im Agrarbereich Neuland betreten worden. Deshalb lag es nahe, den Bedenken wie auch den kritischen Stimmen zu dieser umfangreichen Absatzförderung mit einer Regelung entgegenzuwirken, die den zahlungspflichtigen Betrieben ein Ende ihrer Beitragsleistungen in Aussicht stellte, wenn der neuen Einrichtung der Erfolg versagt bleiben würde.
Nun soll diese Befristung fallen. Dafür werden verschiedene Gründe angeführt, u. a. hinsichtlich der Beschäftigung von Fachkräften, die nicht bereit seien, sich für fünf oder weniger Jahre zu binden. Meines Erachtens hat es in dieser Hinsicht noch keine Schwierigkeiten gegeben. Wir sind der Auffassung, daß die Aufhebung der Befristung verfrüht ist. Die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes verstrichene Zeit ist noch zu kurz, um zu beurteilen, ob dieses neu geschaffene Instrument langfristig geeignet ist, die Absatzverhältnisse für die deutsche Landwirtschaft im In- und Ausland zu verbessern. Alle Sparten der Land- und Ernährungswirtschaft, welche diese Einrichtung zunächst bejahten und auch tragen, sind heute noch nicht bereit, eine klare Aussage über die Zweckmäßigkeit des Absatzfonds auf längere Sicht zu machen. Der Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft hat in einem Schreiben an den Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Beseitigung der Befristung als „unzumutbare Belastung der betroffenen landwirtschaftlichen Erzeuger" bezeichnet und sich auch gegen die Aufhebung der Befristung ausgesprochen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch eine andere Frage in den Raum stellen. In den vergangenen Wochen und Monaten ist ganz erhebliche Kritik am Absatzfonds, insbesondere an der CMA, geübt worden. Ob diese Kritiken in der Art, wie sie vorgebracht wurden, berechtigt waren oder nicht, steht hier nicht zur Debatte. Aber immerhin muß man sich doch angesichts dieser Kritiken fragen, ob eine Aufhebung der Befristung jetzt schon zweckmäßig ist

(Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr!)

und nicht wieder neue Kritiken auf uns zukommen.
Wir sind der Auffassung, daß eine Entscheidung über diese Frage nicht schon jetzt getroffen werden muß. Wir sind grundsätzlich nicht ablehnend, sondern wir stehen sogar auf dem Standpunkt, daß es gelingen muß, die Absatzföderung der Landwirtschaft auch langfristig weiterzuführen. Wir glauben aber, daß erst nach einem ausreichenden Zeitraum, in dem die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden sollten, eine Gesetzesänderung noch rechtzeitig genug vorgenommen werden kann. Ich bitte deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617001000
Damit sind die beiden Anträge auf den Umdrucken 258 und 259 begründet worden. Zum Antrag Umdruck 258 hat der Abgeordnete Dr. Fischer das Wort.

Dr. Willi Fischer (SPD):
Rede ID: ID0617001100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Opposition gemäß Umdruck 258 stellt die Gesamtkonzeption der Novellierung des Absatzfonds in Frage, und zwar insbesondere im Hinblick auf die verstärkten Kontrollbefugnisse des Absatzfonds gegenüber der CMA und der wechselseitigen Verzahnung der Aufsichtsorgane der öffentlich-rechtlichen Anstalt — Absatzfonds — und der CMA. Dies ist aber unbedingt erforderlich, da der Absatzfonds kraft Gesetzes zur Durchführung seiner Aufgaben sich einer zentralen Einrichtung der Wirtschaft bedienen muß und dieser, d. h. der CMA, hierfür die Mittel zur Verfügung stellt. Diese Mittel sind sowohl Bundeszuschüsse als auch öffentlich-rechtliche Abgaben, die auf Grund des Absatzfondsgesetzes von der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft erhoben werden. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel einer strengen Kontrolle unterliegen muß. Dies war gegenüber dem Absatzfonds durch die Bestimmungen des § 7 gegeben und im Verhältnis von Absatzfonds zur CMA zum Teil durch die Bestimmungen der allgemeinen Richtlinien des Absatzfonds und der Rahmenplanrichtlinien.
Der Verlauf der zweijährigen Tätigkeit von Absatzfonds und CMA hat neben anerkannt guten Leistungen leider jedoch auch bekannte Fehlleistungen und Versäumnisse auf seiten der CMA erkennbar werden lassen. Dies glauben die Koalitionsfraktionen sowohl durch die wechselseitige Verzahnung der Aufsichtsorgane als auch durch die verstärkten Kontrollbefugnisse des Absatzfonds gegenüber der CMA für die Zukunft verhindern zu können, jedoch nur dann, wenn beide Bestimmungen in der Novellierung des Absatzfondsgesetzes enthalten sind. Die letztere, § 7 Abs. 5, beinhaltet, daß der Absatzfonds unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist,



Dr. Fischer
seine Aufgaben selbst oder durch ein besonders beauftragtes Wirtschaftsunternehmen durchführen zu lassen, sofern die CMA ihren Verpflichtungen in der Durchführung der Aufgaben nicht nachkommt. Diese Regelung stellt sicher, daß bei einem Notstand — deshalb auch „Notstandsklausel" — die weitere Absatzförderung sichergestellt und zudem eine mittelbare Leistungskontrolle gegenüber der CMA gegeben ist.
Ich glaube, wir vertreten gemeinsam die Auffassung, daß Aufsicht und Kontrolle dort bestehen müssen, wo öffentliche Mittel verausgabt werden und zugleich eine Leistungskontrolle unabdingbar ist. Wer diese Grundsätze bejaht, kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Die Koalitionsfraktionen werden ihn aus den angegebenen Gründen ablehnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617001200
Zum Antrag Umdruck 259 hat Herr Abgeordneter Löffler das Wort.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0617001300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen widersprechen der Begründung des Antrags auf Umdruck 259. Die von Ihnen genannten Schwierigkeiten, Herr Dr. Ritgen, in der Aufbauphase der Agrarwerbung sind noch nicht beendet. Wann ist diese Aufbauphase zu Ende? Wieviel Monate dauert sie noch? Vielleicht bis zum Ende des Jahres, vielleicht noch etwas länger? Wir wollen auf keinen Fall, daß ein Unternehmen, wenn es seine volle Leistungshöhe gewonnen hat, nur noch eine begrenzte Zeit tätig werden kann. Wir wollen vielmehr, daß Kontinuität und Solidität in der Agrarwerbung dadurch gefördert werden, daß wir die Frist für die Beendigung dieses Gesetzes abschaffen.
Übrigens: Marketing und Absatzwerbung sind ja auch keine vorübergehende, sondern eine ständige Aufgabe. Gerade die systematische Pflege und Beobachtung der Märkte — Herr Klinker, auf diesem Gebiet sind Sie ja Fachmann — und die zeitlich weit gezogene kontinuierliche Werbung versprechen auf diesem Gebiet einen Erfolg.
Wir glauben, daß sowohl die Gestaltung der Verhältnisse im Innern wie auch die Wirkung für die deutsche Landwirtschaft nach außen besser wären, wenn wir heute die zeitliche Begrenzung fallenließen. Wenn sich im Laufe der Zeit andere Formen entwickeln und wir die Pflichtbeiträge und den Absatzfonds nicht mehr nötig haben sollten, — der Gesetzgeber ist souverän, er kann dieses Gesetz jederzeit aufheben. Aber warum dann nicht jetzt die Zeit nutzen, Herr Dr. Ritgen, um bereits Kontinuität in die ganze Angelegenheit hineinzubringen?
Ich darf Sie bitten, die Forderung in dem Antrag auf Umdruck 259 abzulehnen.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617001400
Meine Damen und Herren, zur zweiten Lesung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelabstimmung in der zweiten Lesung; ich darf Sie bitten, die Unterlagen zur Hand zu nehmen.
Ich rufe zunächst den Art. i auf. Wir können über die Nrn. 01 und 02 zusammen abstimmen. Wer den Nrn. 01 und 02 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Nrn. 01 und 02 sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Nr. 03 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 258 vor, diese Nr. 03 zu streichen. Ich lasse über Nr. 03 abstimmen. Wird sie angenommen, ist der Antrag erledigt. — Also wer dem Antrag Umdruck 258 zustimmen will, muß hier mit Nein stimmen.

(Heiterkeit.)

Wer der Nr. 03 in der Ausschußfassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war eindeutig die Mehrheit; Nr. 03 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die Nrn. 1 bis 9 auf. Dazu liegt kein Antrag vor. Wer den aufgerufenen Nummern in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Nr. 10 auf. Dazu liegt der Streichungsantrag auf Umdruck 259 vor. Wer der Nr. 10 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war eindeutig die Mehrheit; die Nr. 10 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 2 a, 3 und 4 auf. Ich mache darauf aufmerksam, daß in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b" durch „Artikel 1 Nr. 5" ersetzt werden müssen und daß es dort unter Nr. 2 und 3 jeweils richtig „Artikel 1 Nr. 3" heißen muß.
Wer den aufgerufenen Artikeln mit den Berichtigungen in Art. 4, die schon vom Berichterstatter vorgetragen worden sind, sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die drei Artikel sind einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Ritgen.

Dr. Gerd Ritgen (CDU):
Rede ID: ID0617001500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das jetzt zur Endabstimmung anstehende Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes bringt einige Verbesserungen.
Die Erhebung von Flächenbeiträgen nach den Ertragsmeßzahlen kommt in Fortfall. Das hat allerdings seinen Grund in den Schwierigkeiten, die sich bei der Einziehung dieser Beträge ergeben. Andere



Dr. Ritgen
Änderungen waren ebenfalls zweckmäßig. Einige
weitere haben nicht unsere Zustimmung gefunden.
Ein Gesetz, das eine beachtliche Neuregelung auf dem Gebiet der Absatzwerbung und -förderung für Agrarprodukte bringt, dürfte kaum von vornherein vollkommen sein. Nach einer gewissen Erfahrungszeit sind meistens Änderungen notwendig.
In § 10 Abs. 8 ist eine Änderung vorgenommen worden, die die Abwälzbarkeit der Beiträge auf den Verkäufer erschwert. Wir halten diese Regelung für bedenklich. Leider ist sie aus rechtlichen Gründen nicht zu vermeiden. Die Beseitigung der Abwälzbarkeit der Flaschenhalsbeiträge stellt sich optisch so dar, als ob die Landwirtschaft nunmehr die Möglichkeit hätte, sich einer Beitragszahlung zu entziehen. In Wirklichkeit aber — das gilt insbesondere bei einem Käufermarkt — gehen die Beiträge doch zu Lasten der Landwirtschaft, wenn man das in vielen Fällen natürlich auch nicht exakt nachweisen kann. Bei der Milch ist das klar, weil die Molkereien ohne Ausnahme diese Beträge dem Milchlieferanten in Rechnung stellen, also vom Milchgeld in Abzug bringen.
Beim Schlachtvieh ist das schon schwieriger zu beurteilen. Dabei wird man wahrscheinlich auf einen Abzug vom Gesamtpreis in Höhe von 2,80 DM je Stück Rind und von 1 DM je Schwein verzichten. Der Käufer wird diesen Betrag aber dadurch wieder hereinholen, daß er einen geringeren Kaufpreis anbietet. Dieser Preis wird um mindestens 1 Pf geringer sein. Mit anderen Worten: der Bauer zahlt dann doch für das Schwein die 1 DM, wenn nicht noch etwas mehr, und für das Rind einen Betrag, der zwischen 4 und 6 DM liegt. Die Fondsbeiträge für Schlachtvieh stellen aber den dicksten Brocken für die Finanzierung des Absatzfonds und damit der CMA dar. Das ist an Hand der Schlachtungen von rund 30 Millionen Schweinen und 5,5 Millionen Rindern einschließlich Kälbern im Jahr leicht zu errechnen.
Noch ist die zentrale Absatzförderung für die Agrarwirtschaft Kritik von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Die Landwirtschaft sieht noch keine wirklichen Erfolge. Andere Gruppen möchten mehr Einfluß in den Organisationen haben. Aber da gerade auf dem Gebiet der Werbung und der Verbraucheransprache eine gewisse Beweglichkeit notwendig ist, wurde bewußt die Form einer GmbH für das Marketing gewählt. Die CMA hat in 19 Produktionsausschüssen fachliche Beratungsgremien für die einzelnen Sparten, und sie wird sich ihrer wahrscheinlich ausreichend bedienen. Noch besteht kein Grund zu der Annahme, daß die gefundene Konstruktion falsch ist. Wichtig ist aber, daß das verschiedentlich geäußerte Mißtrauen gegenüber einer Einrichtung der gesamten Ernährungswirtschaft abgebaut wird. Dann wird sich nach einer gewissen Zeit trotz anfänglicher Kinderkrankheiten zeigen, daß das geschaffene System einer Absatzförderung im Agrarbereich richtig ist.
Unsere Änderungsanträge wurden mit wenig überzeugenden Begründungen abgelehnt. Wir werden nunmehr in der dritten Lesung durch Stimmenthaltung zum Ausdruck bringen, daß der vorliegende Gesetzentwurf zwar Verbesserungen bringt, uns aber nicht in allen Punkten zusagt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617001600
Das Wort hat der Abgeordnete Marquardt.

Werner Marquardt (SPD):
Rede ID: ID0617001700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion gebe ich zur Verabschiedung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes folgende Erklärung ab.
Mit der zweiten Novelle zum Absatzfondsgesetz hat die Bundesregierung lediglich die Änderung einer Reihe von zwangsläufigen und technischen Vorschriften in Vorschlag gebracht. Sie betreffen Verbesserungen im System der Beitragserhebung und u. a. die sogenannten Flächenbeiträge, deren Einziehung wegen Meinungsverschiedenheiten mit den Ländern aufgeschoben werden sollte. Diese Vorschläge sind richtig; sie waren zum Teil sogar unabdingbar. Wir sind ihnen beigetreten, und wir haben darüber hinaus weitere Verbesserungen vorgenommen. Dazu zählt insbesondere der endgültige, also nicht nur ein zeitweiliger Verzicht auf Flächenbeiträge. Meine Fraktion hält es jedoch für sinnvoll und notwendig, die jetzige Novellierung zum Anlaß für weitere Gesetzesänderungen zu nehmen, und zwar aus folgenden Gründen.
Die Notwendigkeit eines modernen Marketinginstruments für unsere Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft stand und steht für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion außer Zweifel und auch außer Diskussion. Wie schon gesagt wurde, ist mit diesem Gesetz Neuland beschritten worden. Es mußte eine Anlaufzeit eingeräumt werden; spätere Korrekturen waren wahrscheinlich und absehbar. Nun liegen zwei Jahre praktischer Tätigkeit des Absatzfonds und der Centralen Marketinggesellschaft, der CMA, hinter uns, eine Zeit, in der — das wollen wir nicht bestreiten — einige gute Aufbauleistungen erbracht wurden, in der andererseits aber — leider — gewichtige Versäumnisse begangen worden sind, Unterlassungen, die kürzlich in der gesamten Presse ihren Niederschlag gefunden haben. Wir wollen sie heute nicht erneut und vor allem nicht detailliert zur Sprache bringen. Aber die bekannten Sachverhalte haben die CMA erheblich in Mißkredit gebracht. Das wird wohl niemand in Zweifel ziehen, auch wenn mancher Zeitungsbericht ein wenig überspitzt war. Auch das sollte gesagt werden. Die Beanstandungen sind jedoch nicht allein auf Anlaufschwierigkeiten zurückzuführen oder gar damit entschuldbar.
Nun haben die Vorgänge inzwischen bei der CMA zu personellen Konsequenzen geführt. Darüber hinaus sind sachliche Folgerungen gezogen worden. Die von der Koalition gewünschten Gesetzesänderungen sollen ergänzend dazu beitragen, die Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern und die Wirkungsmöglichkeit der Marketingeinrichtungen zu verbessern.



Marquardt
Es geht, noch einmal zusammengefaßt, um folgendes:
Erstens: die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP). Sie wissen, die ZMP wurde 1969 finanziell in die CMA einbezogen. Sie blieb jedoch in ihrer Tätigkeit selbständig, und sie behielt auch ihren eigenen Aufsichtsrat. In Anbetracht des Umstandes, daß die Arbeitsergebnisse der Marktberichtstelle überwiegend an andere Stellen als die CMA fließen und die Aufgaben voraussichtlich in Zukunft umfangreicher werden, empfiehlt sich die Lösung der ZMP aus der CMA und ihre direkte Unterstellung unter den Absatzfonds, also unter die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir betonen, diese Ausklammerung soll aber eine Ausnahme bleiben.
Gleichzeitig ist festgelegt worden, daß die Bundeszuschüsse für die ZMP dem Absatzfonds künftig gesondert zugewiesen werden. Das, finden wir, ist ganz natürlich, wie auch eine andere Gesetzesänderung logisch ist, nämlich die, daß die Bundeszuschüsse zur Absatzförderung, die sich aus degressiven Starthilfen und einem festen Sockel- oder Grundbetrag zusammensetzen, künftig so geordnet werden, daß der Grundzuschuß nach dem erforderlichen Aufwand bemessen wird. Er muß also aufstockungsfähig sein.
Zweitens: die Verzahnung der Aufsichtsorgane des Absatzfonds der CMA. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß manche Differenzen und einige Reibungsverluste hätten vermieden werden können, wenn die Absichten und die Ansichten der Beteiligten besser aufeinander abgestimmt worden wären. Aus dieser Erkenntnis folgt der Vorschlag, drei Mitglieder des Verwaltungsrates des Absatzfonds in den Aufsichtsrat der CMA zu entsenden und ein Gleiches vom Aufsichtsrat zum Verwaltungsrat zu praktizieren. Diese Doppelmitgliedschaft, also auch die Entsendung von der GmbH zur Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist etwas unüblich. Gleichwohl stimmen wir ihr mit einigen Vorbehalten zu, nicht zuletzt mit Blick auf die Änderung, die in § 7 des Gesetzes vorgenommen wird.
Drittens: die Verstärkung der Kompetenzen des Absatzfonds. Dieser Bereich hat soeben in der zweiten Lesung nochmals im Streit gestanden. Wir legen Wert darauf, unsere Auffassung noch einmal zusammengefaßt vorzutragen, nicht in der Hoffnung, die Opposition überzeugen zu können, sondern nur damit bei der interessierten Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entsteht. Die Verstärkung der Kontrollbefugnisse des Absatzfonds gegenüber der CMA hat zu erheblichen Mißdeutungen geführt, die in den Absichten der Koalition tatsächlich keine Begründung finden. Schon bisher war es so, daß der Absatzfonds erhebliche Möglichkeiten der Einwirkung auf die CMA hatte, wie auch der Fonds unter der Kontrolle des Bundesministers steht. Als härteste Maßnahme wäre die Sperrung der finanziellen Mittel möglich gewesen. Damit und danach hätte aber jede Absatzförderung stillgelegen; denn deren Durchführung war ausschließlich der CMA zugeordnet. Diese offenkundige Gesetzeslücke haben wir geschlossen, so daß zukünftig, wenn die CMA ihren
Verpflichtungen nicht nachkommt — man kann sich auch Fälle vorstellen, wo sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann —, der Absatzfonds selbst tätig werden soll. Er kann aber auch über ein besonders beauftragtes Wirtschaftsunternehmen handeln. Diese Regelung betrachten wir als eine Art Katastrophenklausel und nicht mehr.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Herr Klinker, Sie mögen lächeln; uns ist das Ganze zu ernst, als daß man nach dem, was da gewesen ist, darüber lächeln könnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir halten nach wie vor an der Grundkonzeption fest, wie sie für die Einrichtungen der Absatzförderung im Gesetz fixiert worden ist. Wir halten insbesondere die Konzentration der Durchführungsmaßnahmen in einer Marketinggesellschaft für sachgemäß und notwendig. Wir lassen uns darin auch nicht durch die in den letzten Tagen erneut aus der Durchführungsgesellschaft geäußerte Kritik an der Gesetzesänderung beirren. Wir meinen jedoch, daß nach den Vorgängen der letzten Zeit gerade bei dieser Institution etwas Zurückhaltung mit Kritik an anderen angebracht wäre.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Viertens: die Aufhebung der Gesetzesbefristung. Welchen Wert die SPD-Bundestagsfraktion dem agrarischen Marketing beimißt, wird nicht zuletzt aus der Aufhebung der Gesetzesbefristung deutlich. Das Absatzfondsgesetz sollte — das wurde gesagt — am 31. Dezember 1976 auslaufen. Diese Terminfestsetzung war—auch das sollte heute noch einmal festgehalten werden — 1969 das Ergebnis eines Kompromisses mit unserem damaligen Koalitionspartner CDU/CSU, ein Kompromiß, um die Verabschiedung des Gesetzes durch sie nicht überhaupt in Frage zu stellen. Schon damals waren viele in diesem Hause und sogar der ganze Wirtschaftsausschuß der Meinung, daß die Absatzförderung eine Daueraufgabe sei und deshalb eine Befristung des Gesetzes sinnwidrig wäre. Inzwischen sind zweieinhalb Jahre vergangen. Erfahrungen wurden gesammelt. Sie schlagen sich zum Teil in den heutigen Beschlüssen nieder.
Bei dieser Sachlage erscheint es der SPD-Bundestagsfraktion nur folgerichtig, den Auslauftermin aufzuheben. Wir dokumentieren damit unseren Willen, die Absatzförderung weiterhin und langfristig zu unterstützen. Aber wir verbinden damit auch die Erwartung, daß sich die gebildeten Organe und die geschaffenen Einrichtungen ihrer großen Aufgabe und ihrer Verpflichtung für unsere Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, aber auch für unsere Verbraucher bewußt bleiben und erfolgreiche Arbeit leisten.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Änderungsgesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617001800
Das Wort hat der Abgeordnete Peters (Poppenbüll).




Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0617001900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab.
Die FDP begrüßt die im Ernährungsausschuß beschlossene Novellierung des Absatzfondsgesetzes und wird ihr zustimmen. Die Novellierung des 1969 beschlossenen Gesetzes war nötig, um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Die Geschehnisse in den Anlaufjahren lassen es geraten erscheinen, die Kontrollbefugnisse des Absatzfonds über die Centrale Marketinggesellschaft zu erweitern, die nicht ohne Grund ins öffentliche Gerede gekommen war. Wer für eine erfolgreiche Arbeit der Absatzförderung deutscher Agrarprodukte eintritt, muß die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Im einzelnen sind dafür vorgesehen:
1. Der Absatzfonds, der sich der CMA zur Durchführung der Absatzförderung bedient, wird personell mit dieser verzahnt. Drei Mitglieder der Organe des Fonds treten in den Aufsichtsrat der CMA und drei Mitglieder des Aufsichtsrats der CMA in 'den Verwaltungsrat des Fonds ein.
2. Eine Eingreifklausel gibt dem Fonds das Recht, mit Zustimmung des Bundesministers seine Aufgaben selbst durchzuführen oder durch ein besonders beauftragtes Wirtschaftsunternehmen durchführen zu lassen, wenn die Einrichtungen zur Absatzförderung und Marktberichterstattung, CMA und ZMP, den ihnen obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommen.
Früher bestand nur die Möglichkeit, die Mittel zu sperren. Die jetzt vorgesehene Bestimmung gewährleistet in jedem Fall ein Arbeiten im Sinne des Gesetzes.
Des weiteren wird die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle, ZMP, aus der CMA herausgelöst und dem Absatzfonds unmittelbar zugeordnet. Diese Zuordnung zum Absatzfonds und das Herauslösen aus der CMA sind erforderlich, weil die ZMP eine neutrale Preis- und Marktberichterstattung als Aufgabe hat, die nicht immer mit der Absatzförderung übereinstimmen wird. Während die CMA für die deutsche Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft nötig ist, liegen die Aufgaben der ZMP im öffentlichen Interesse.
Schließlich wird die Befristung des Absatzfondsgesetzes bis 1976 aufgehoben, weil wir davon ausgehen, daß der Absatzfonds eine Daueraufgabe haben wird. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird er öffentliche Mittel verwalten und Beiträge einziehen, um CMA und ZMP zu finanzieren.
Wir bitten, dem Gesetz in dritter Lesung zuzustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617002000
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Logemann.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0617002100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Bundesregierung gebe ich folgende Erklärung ab.
Die Regierungsvorlage zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes beschränkte sich auf Verbesserungen und Bereinigungen der Beitragsvorschriften des Absatzfondsgesetzes. Mit Befriedigung darf ich feststellen, daß sich der Ernährungsausschuß in allen wesentlichen Punkten mit dem Inhalt der Regierungsvorlage identifiziert hat. Der Ernährungsausschuß hat darüber hinaus verschiedene grundsätzliche Fragen dieses Gesetzes aufgegriffen und sich für einige weitere Änderungen ausgesprochen.
Die Bundesregierung begrüßt das Interesse, das damit in der parlamentarischen Beratung die Frage gefunden hat, wie sich das Absatzfondsgesetz mit einer neuartigen Konzeption der Absatzförderung und einem System der Beitragserhebung in der praktischen Durchführung bewährt. Sie selbst mißt nicht nur der zentralen agrarwirtschaftlichen Absatzförderung große Bedeutung zu, sondern betrachtet auch die Eigenbeteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung der Absatzförderung als ein notwendiges und erhaltenswertes Prinzip. Würde dieses Prinzip in allen anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft so ernst genommen wie bei uns, so kämen wir auch in diesem Sektor dem gemeinsamen Agrarmarkt einen wesentlichen Schritt näher.
Die vom Ausschuß zusätzlich zur Regierungsvorlage beschlossenen Änderungen erstreben eine nützliche und zugleich maßvolle Ergänzung des Absatzfondsgesetzes: nützlich deshalb, weil durch sie die Zusammenarbeit zwischen dem Absatzfonds und seinen privatwirtschaftlichen Durchführungseinrichtungen auf eine klare Grundlage gestellt wird und verbessert werden kann. Maßvoll nenne ich diese Ergänzung, weil sie die institutionelle Konzeption des Absatzfondsgesetzes, also das ausgewogene Miteinander von öffentlich-rechtlichem Fonds und privatrechtlichen Durchführungsinstrumenten unbeeinträchtigt läßt.
Alle, die die gemeinschaftlichen Absatzförderungsbemühungen der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mittragen und gestalten oder mit Interesse — mitunter leider auch mit Sorge — verfolgen, sollten daher in diesen Gesetzesänderungen den gesetzgeberischen Anstoß sehen, die bisherigen Anstrengungen zu verstärken, um die Absatzförderung noch überzeugender und wirksamer zu gestalten. Eben dies ist auch die Haltung der Bundesregierung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0617002200
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zur dritten Lesung nicht mehr vor. Ich schließe die dritte Lesung.
Wer dem gesamten Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Das Ergebnis ist unstreitig: das Gesetz ist mit großer Mehrheit bei zahlreichen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen angenommen.



Präsident von Hassel
Ich rufe den einzigen Zusatzpunkt der Tagesordnung auf, den wir heute morgen beschlossen haben:
Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

(Nr. 3/72 — EGKS-Waren)

— Drucksache VI/3083 —
Es wird begehrt, die Vorlage an den Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. Dem wird nicht widersprochen. — Es ist so beschlossen.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617002300
Wir treten in die
Fragestunde
— Drucksache VI/3075 —
ein.
Wir fahren fort in der Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf zur Verfügung.
Die Frage 28 und 29 sind von dem Herrn Abgeordneten Horn gestellt. Ist der Fragesteller im Saal? — Die Fragen werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden in der Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Brück auf:
Wie viele Polizeibeamte waren in der Großfahndung am 13. Januar 1972, die auf Grund des § 4 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt von der Sicherungsgruppe Bonn des Bundeskriminalamtes zentral koordiniert wurde, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesetzt?
Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617002400
Der Bundesregierung liegen noch keine Angaben über die Zahl der bei der Großfahndung am 13. Januar dieses Jahres eingesetzten Polizeibeamten vor.
Die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes hatte lediglich die Fahndungsobjekte und Fahndungsräume festgelegt. Wegen der unterschiedlichen organisatorischen Verhältnisse und geographischen Strukturen in den Bundesländern wurde die taktische Durchführung den Polizeibehörden ,der Länder überlassen. In den einzelnen Ländern ist auch mit unterschiedlichem Personalaufwand gefahndet worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617002500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0617002600
Herr Staatssekretär, nachdem Sie nun sehr geschickt und charmant — so würde man in Köln in diesen Tagen sagen —meine präzise Frage nicht beantwortet haben, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, mir zu gegebener Zeit vielleicht eine schriftliche Antwort auf die genau gestellte Frage zu erteilen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617002700
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat die Bundesländer bereits gefragt. Sobald die Meldungen eingegangen sind, werden wir Ihnen sehr gern die genaue Zahl der für dieses Objekt eingesetzten Beamten mitteilen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617002800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0617002900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie mir diese Bitte erfüllen wollen, muß ich Sie doch fragen, ob es nicht zweckmäßig wäre, einen solchen Einsatz — auch die Personalstärke — zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit bekanntzugeben, damit kein falscher Eindruck über die Polizei entsteht, die in gefährlichen Situationen immer vorbildlich ihre Pflicht getan hat, wenn sie die politische Rückendeckung hatte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617003000
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird alsbald ein Wort zu der Aktion sagen, insbesondere zu der verdienstvollen Tätigkeit der Polizei. Wenn ich richtig informiert bin, wird sie dies heute abend tun.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617003100
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Brück auf:
Worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß Radio Luxemburg am selben Tag um 9.30 Uhr einen allgemeinen Hinweis auf diese Polizeiaktion geben konnte und daß der Südwestfunk um 11.00 Uhr und der NDR um 12.00 Uhr ähnliche Meldungen sendeten?
Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617003200
Es kann, Herr Abgeordneter Brück, nicht bestätigt werden, daß Radio Luxemburg bereits um 9.30 Uhr am Tage der Großfahndung einen allgemeinen Hinweis auf die Polizeiaktion gegeben hat. Der Bundesregierung ist allerdings auch nicht bekannt, auf welchen Wegen Radio Luxemburg und andere Rundfunkanstalten Informationen über die anlaufende Fahndungsaktion erhalten haben. Ich darf davon ausgehen, daß die Fahndungsaktion bereits am 11. Januar 1972 um 0.56 Uhr festgesetzt worden ist. Da bereits vor Beginn der eigentlichen Fahndung Vorbereitungsmaßnahmen anlaufen mußten, erscheint es nicht ausgeschlossen, daß solche Maßnahmen beobachtet und an Rundfunkanstalten weitergegeben worden sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617003300
Zusatzfrage.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0617003400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen denn zumindest bekannt, daß das „Mittagsmagazin" des WDR kurz nach 13 Uhr detaillierte Angaben über den Polizeieinsatz gemacht hat?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617003500
Dies ist bekannt, Herr Bundestagsabgeordneter. Etwa ab 11.05 Uhr am gleichen Tage



Staatssekretär Dr. Hartkopf
hatten wir mit einer fortlaufenden dpa-Meldung über den Großeinsatz zu rechnen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617003600
Eine weitere Zusatzfrage.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0617003700
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob Sie die Auffassung von am Einsatz beteiligter Polizeibeamter teilen, die mir gegenüber ihre Enttäuschung zum Ausdruck brachten und der Meinung waren, man hätte diese Großfahndung besser als „Großwarnungstag für Banditen" bezeichnen sollen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617003800
Herr Abgeordneter, ich bin der Meinung, es kann niemals ausgeschlossen werden, daß Vorbereitungsmaßnahmen beobachtet und gemeldet werden. Gegen solche Zwischenfälle ist niemand geschützt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617003900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Arndt (Hamburg).

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0617004000
Herr Staatssekretar, können Sie bestätigen, daß der sozialdemokratisch geführte Hamburger Senat als erste Landesregierung konkrete Vorschläge zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Massenmedien gemacht hat, damit bei Unglücksfällen und bei solchen Fahndungen nicht die Maßnahmen zum Schutz von Menschen gefährdet werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617004100
Herr Abgeordneter, dieser Vorschlag ist der Bundesregierung nicht nur bekannt, sondern die Innenminister der Länder haben im Januar dieses Jahres gemeinsam beschlossen, mit den Trägern der Massenmedien über eben diesen Punkt zu sprechen. Die Innenministerkonferenz hat sich vollinhaltlich dem Hamburger Antrag angeschlossen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617004200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0617004300
Herr Staatssekretär, da Sie soeben sagen, daß bereits im Januar an die Rundfunkanstalten herangetreten worden ist: Können Sie sagen, welche Reaktionen es z. B. bei der ARD auf diesen Vorschlag gibt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617004400
Die Innenministerkonferenz hat dies am 27. Januar beschlossen, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg. Eine Reaktion liegt noch nicht vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617004500
Die Fragen 32 und 33 des Herrn Abgeordneten Miltner werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0617004600

Sind im Jahre 1971 dem Bundeskriminalamt im Rahmen seiner polizeilichen Aufgaben zur Strafverfolgung Fälle bekanntgeworden, in denen die polizeiliche Verfolgung von Straftätern durch die Berichterstattung und die Recherchen am Ort von Presse und Rundfunk behindert oder vereitelt wurden?
Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617004700
Herr Abgeordneter, Ihre Frage kann ich verneinen. Dem Bundeskriminalamt sind jedoch Fälle in den Ländern bekanntgeworden, in denen über Behinderungen bei Strafverfolgungsmaßnahmen berichtet wurde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617004800
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) auf:
Welche Maßnahmen können von der Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Bundesländer, getroffen werden, damit die polizeiliche Ermittlung und Verfolgung von Straftätern nicht durch die Berichterstattung und die Recherchen von Informationsmedien in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617004900
Herr Abgeordneter, insoweit muß ich etwas wiederholen, was ich gegenüber Herrn Abgeordneten Arndt schon gesagt habe.
Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat am 27. Januar dieses Jahres beschlossen, daß ein gemeinsames Gespräch mit dem Deutschen Presserat und den Rundfunk- und Fernsehansalten zum Thema „Darstellung von Gewalt in Massenmedien" stattfindet. Bei dieser Besprechung wird auch die Frage einer Übereinkunft über das Verhalten und die Berichterstattung bei außergewöhnlichen Ereignissen eine Rolle spielen, durch die eine Behinderung der Hilfs- und Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen wird. Es ist beabsichtigt, bei dieser Gelegenheit auch die Frage möglicher Behinderungen der polizeilichen Verfolgung von Straftätern durch die Berichterstattung und die Recherchen am Ort von Presse und Rundfunk anzusprechen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617005000
Keine weitere Zusatzfrage.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch zur Verfügung.
Die erste Frage, die Frage 125, ist von Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg eingebracht:
Teilt die derzeitige Bundesregierung die Auffassung, daß Friedenspolitik von allen bisherigen Bundeskabinetten als Hauptaufgabe behandelt worden ist und daß die Außenpolitik darum vor allem seit der Friedensnote der Regierung Erhard/Schröder vom 25. März 1966 betont als Friedenspolitik definiert wurde, so daß die Regierung Kiesinger/Brandt folgerichtig u. a. in ihrer Grundsatzerklärung vom 30. Mai 1969 feststellen konnte: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führt ihre Friedenspolitik konsequent fort."?
Herr Staatssekretär!
9704 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 170, Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1972

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617005100
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 heißt es zu der angeschnittenen Frage — ich zitiere —:
Die Außenpolitik dieser Bundesregierung knüpft an die Friedensnote vom März 1966 und die Regierungserklärung vom Dezember 1966 an. Die in diesen Dokumenten niedergelegte Politik hat damals die Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses erhalten. Der Wille zu Kontinuität und konsequenter Weiterentwicklung gestattet es, auf manche Wiederholung zu verzichten.
Soweit der Wortlaut.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß sie sich in Übereinstimmung mit allen in diesem Hohen Hause vertretenen Parteien befindet, wenn sie die Kontinuität der Friedenspolitik der Bundesrepublik Deutschland hervorhebt. In den konkreten Ausprägungen des Willens zum politischen Handeln scheint es allerdings Unterschiede zu geben. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß ihre konkrete Friedenspolitik, so wie sie in den Ostverträgen und in der Berlin-Regelung ihren ersten Niederschlag gefunden hat, der unter den gegebenen Umständen richtige und gangbare Weg zur Sicherung des Friedens ist. Die Bundesregierung weiß sich hier der vollen Übereinstimmung mit den Verbündeten sicher.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617005200
Eine Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0617005300
Herr Staatssekretär, Sie haben also, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ausdrücklich bestätigt, daß alle bisherigen Bundesregierungen als Hauptaufgabe die Sicherung des Friedens betrachtet haben und eine Friedenspolitik betrieben haben.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617005400
Herr Abgeordneter, ich habe bestätigt, daß Sie die Regierungserklärung richtig zitiert haben, und darin war das ausdrücklich enthalten. Ich habe niemals unterstellt, daß irgend jemand das nicht gewollt habe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617005500
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0617005600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß meine Frage, daß alle Bundesregierungen bisher als Hauptaufgabe Friedenspolitik gesehen haben, exakt nach dem Dokumentarband des Auswärtigen Amts „Die auswärtige Politik der Bundesrepublik Deutschland.' formuliert ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617005700
Herr Abgeordneter, ich habe das nicht bestritten. Ich darf das hier ausdrücklich noch einmal wiederholen. Ich möchte aber gleich hinzufügen, was ich in der ersten Antwort gesagt habe: daß es sehr wohl in dem Wollen, in der Zielsetzung Übereinstimmung geben kann, daß aber die entscheidende Frage in der Politik sehr oft ist, ob man einen gangbaren Weg findet, der zu diesem Ziel führen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617005800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0617005900
Ist die Bundesregierung bereit, anzuerkennen, daß nicht erst die Verträge von Moskau und Warschau der Neubeginn einer Friedenspolitik waren, sondern daß zumindest die Genfer Außenministerkonferenz, die am 10. Mai 1959 begann, als wesentliches neues Element einer Friedenspolitik zu verzeichnen hatte, daß an ihr zwei deutsche Delegationen — unter Heinrich von Brentano bzw. unter Lothar Bolz — teilnahmen, wenn auch nur in beratender Funktion, und daß Heinrich von Brentano bereit war, sich mit Lothar Bolz zu treffen, was aber damals am Widerstand Gromykos gescheitert ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617006000
Herr Abgeordneter, der Hinweis auf die Genfer Konferenz und die Beteiligung von Delegationen aus zwei deutschen Staaten ist historisch absolut unanfechtbar. Aber ich glaube nicht, daß die Frage des Kollegen Schulze-Vorberg nun Gelegenheit zu einer größeren Geschichtsbetrachtung geben kann.
Die Deutschland- und Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist über eine lange Zeit durch ein Auf und Ab gekennzeichnet gewesen, und dem, was in Genf als mögliche Zukunftsentwicklung erschien, ist dann, wie Sie selbst am besten wissen, u. a. der Rückschlag am 13. August 1961 gefolgt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617006100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) .

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0617006200
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß in der Politik wie in der Ehe das objektive Ergebnis bedeutsamer ist als das subjektive Wollen, konkret gesagt: daß es nicht allein darauf ankommt, den Frieden zu wollen, sondern auch darauf, wie die praktische Politik aussieht und wie sie durchgeführt wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617006300
Herr Abgeordneter, ich glaubte das schon in meiner ersten Antwort zum Ausdruck gebracht zu haben, aber ich gestehe neidlos zu, daß Sie es als Jurist soeben exakter formuliert haben.

(Heiterkeit.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617006400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin).




Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0617006500
Herr Staatssekretär, würden Sie die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit Moskau nicht als einen praktischen Akt der Friedenspolitik betrachten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617006600
Herr Abgeordneter, Sie schneiden hier in der Geschichtsbetrachtung eine außerordentlich wichtige Frage an. Es ist genau die Frage des Wollens und der Konsequenz, das Wollen weiterzuentwickeln. Denn damals, Herr Abgeordneter, ist etwas getan worden, was große Hoffnungen erweckt hat, was dann aber in der Praxis nicht weiter vertieft worden ist; denn es wurde nicht genügend versucht, die Aufnahme der Beziehungen zu nutzen, um die Beziehungen selbst zu normalisieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617006700
Eine letzte Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Jobst!

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0617006800
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, anzuerkennen, daß die Politik von 1949 bis 1969 nicht nur ein Bemühen um den Frieden war, sondern daß sie auch in der Praxis eine erfolgreiche Politik war?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617006900
Herr Abgeordneter, wir müßten jetzt wohl die Frage untersuchen, was Sie unter „erfolgreich" verstehen. Unter „erfolgreich" im Sinne der Präambel des Grundgesetzes ist sicherlich mehr zu verstehen als das Ergebnis, das erreicht worden ist. Das heißt aber nicht, daß deswegen irgend jemand angeklagt werden könnte, das Falsche gewollt zu haben. Die Frage war nur, ob er die vollen Konsequenzen dessen erfaßt hat, was diesem Wollen eigentlich hätte zugrunde liegen müssen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617007000
Ich rufe Frage 126 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den offiziellen Kommentar in der „Prawda" vom 22. Januar 1972 zur Erweiterung der EWG, die als ein amerikanisch-britisches Komplott gegen den Willen der Völker bezeichnet wurde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617007100
Herr Abgeordneter, bei dem von Ihnen in Ihrer Frage zitierten „Prawda"-Kommentar vom 23. Januar — und nicht, wie in der Frage angegeben, vom 22. Januar — handelt es sich nach unseren Erhebungen um einen Korrespondentenbericht aus Brüssel, in dem westliche kritische Stimmen gegenüber der Erweiterung der EWG und insbesondere gegenüber dem Beitritt Großbritanniens in bekannter Weise als eigene Stellungnahme übernommen werden. — Ich darf noch hinzufügen: Der von Ihnen verwendete Ausdruck findet sich jedenfalls in der Übersetzung des „Prawda"-Artikels, der mir amtlich vorliegt, nicht.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, dem „Prawda"-Artikel besonderes Gewicht beizulegen. Es ist ja in der Tat gar keine Neuigkeit, daß sowjetische Kommentatoren die Integration Westeuropas bis jetzt nicht als im sowjetischen Interesse liegend betrachtet haben. Die sowjetische Presse hat seit jeher eine kritische Haltung zu den Europäischen Gemeinschaften eingenommen. Die Bundesregierung vermag in dem „Prawda"-Artikel keine Verschärfung dieser bekannten Haltung zu erblikken.
Im übrigen rechnen wir damit, daß sich die Sowjetunion der Realität der Europäischen Gemeinschaften nicht verschließen wird. — Es kann sich übrigens hier nicht, wie schon im Lande zu hören war, darum handeln, daß wir von der Sowjetunion eine Erklärung über die Anerkennung der Europäischen Gemeinschaft erwarteten. Die Europäischen Gemeinschaften werden mit wachsendem Ausbau ein wirtschaftliches und politisches Faktum werden, mit dem sich die Staatenwelt, und zwar die ganze Staatenwelt, früher oder später arrangieren wird. Es ist auch festzustellen, daß die Sowjetunion den Vertrag mit der Bundesrepublik in Kenntnis unserer grundsätzlichen Einstellung zur Europäischen Gemeinschaft geschlossen hat. Unbeschadet ihrer negativen Einstellung zur EWG hat die Sowjetunion auch zu den anderen Mitgliedstaaten in der EWG ihre Beziehungen zu verbessern gesucht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617007200
Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0617007300
Herr Staatssekretär, darf ich Sie zunächst darauf hinweisen, daß ich den Kommentar der Prawda aus den Veröffentlichungen des Bundespresseamtes entnommen habe, und darf ich Sie jetzt fragen — —

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617007400
Herr Abgeordneter, eine Zwischenfrage: Haben Sie wirklich einen Kommentar vom 22. Januar? Der steht uns nicht zur Verfügung.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0617007500
Vom 23. Januar. Entschuldigen Sie, ich räume ein, daß das vielleicht ein Versehen ist.
Ich darf Sie fragen: Muß aus dieser Stellungnahme, die den offiziellen Standpunkt der Sowjetunion wiedergibt, nicht gefolgert werden, daß die Sowjetunion nicht bereit ist, die Realität der EWG anzuerkennen, sondern daß sie die politische Einigung Europas verhindern will?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617007600
Herr Abgeordneter, ich wäre gerne bereit, Ihnen den vollen Wortlaut des Artikels zu geben. Daraus werden Sie ersehen, daß es sich um eine Art Reportage handelt, also zweifellos nicht um eine Meinungsäußerung in Form einer Stellungnahme. Es ist ein Bericht aus Brüssel, in dem westliche Stimmen zitiert werden. Ich bedaure, wenn Sie eine unvollständige Unterlage vor sich liegen haben.



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Ich möchte aber noch einmal auf das hinweisen, was ich eben schon gesagt habe. Ich hielte es in der Tat für eine unglückliche und unzulässige Verquikkung, wenn etwa unsere Politik der westlichen Integration sozusagen von der Zustimmung oder Nichtzustimmung Dritter abhängig gemacht werden sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Die Frage, ob jemand mit einer solcher Staatengruppe in Beziehung treten will und in welcher Form er in Beziehung treten will, wird sich entscheiden, wenn er seine eigenen Interessen überprüft und definiert hat.
Sie geben mir im übrigen Gelegenheit — ich freue mich darüber —, noch einmal darauf hinzuweisen, daß sich diese Europäischen Gemeinschaften gegen niemanden richten. Ganz im Gegenteil, langfristig werden alle europäischen Staaten — ich betone: alle — von einem Ausbau der Europäischen Gemeinschaften profitieren, weil die wirtschaftliche Stärkung dieser Gemeinschaften ihnen auch erlaubt, sich stärker an einer Kooperation mit anderen Staaten zu beteiligen. Das wird sicherlich auch der von der Bundesregierung angestrebten gesamteuropäischen Zusammenarbeit zugute kommen.
Ich finde, die Fragen, die hier in, der Öffentlichkeit von seiten der Opposition gestellt worden sind, sind die falschen Fragen am falschen Ort und zur falschen Zeit.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617007700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0617007800
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß meine Frage durchaus berechtigt ist, und tritt in dieser Stellungnahme wie auch in der jüngsten Prager Erklärung, in der ein kollektives gemeinsames Handeln der europäischen Staaten zur Festigung der europäischen Sicherheit gefordert wird, nicht das Ziel der Sowjetunion zu Tage, die europäischen Staaten von den USA und Kanada abzuwenden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617007900
Herr Abgeordneter, ich hoffe, daß wir in der Debatte über die Ratifikation der Verträge Gelegenheit haben werden, ausführlich die Ziele unserer Politik und der westlichen Politik darzustellen. Es ist weder ein Staatsgeheimnis noch sonst ein Geheimnis, daß es in der langfristigen Zielsetzung der verschiedenen Staatengruppen und Staaten in Europa unterschiedliche Auffassungen gibt. Das kann uns doch aber nicht daran hindern, unsere eigenen Auffassungen auch auf einer solchen Konferenz zu vertreten. Das Ergebnis wird sicherlich ein Kompromiß sein. Wir werden dann alle zu entscheiden haben, ob wir glauben, daß bei einem solchen Kompromiß unsere Interessen gewahrt oder unsere Interessen verletzt sind. Die Bundesregierung hat nichts getan, was unsere Interessen geschädigt hätte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617008000
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg).

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0617008100
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Chefkommentator der Prawda auf eine von mir gestellte Frage zu dem hier anstehenden Thema gesagt hat, daß die Sowjetunion zwar die EWG ablehne, daß die Sowjetunion aber immer eine realistische Politik betrieben habe und, wenn die EWG nun einmal eine sichere Realität sei, natürlich auch eine Botschaft in Brüssel errichten werde.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617008200
Herr Abgeordneter, ich kannte diese Äußerung nicht, aber ich nehme sie mit Interesse zur Kenntnis.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617008300
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0617008400
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie, daß Sie die Bedeutung dieses Artikels doch verhältnismäßig gering ansetzen, während der Herr Bundesminister des Auswärtigen vor etwa einem Jahr auf eine Frage nach der europäischen Option einen sowjetischen Zeitungsartikel mit der Betonung heranzog, bei dem dort herrschenden System müsse man davon ausgehen, daß Zeitungs- und Zeitschriftenäußerungen in der UdSSR die offiziöse oder sogar die offizielle Politik der Sowjetunion darstellten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617008500
Herr Kollege, ich bin ganz sicher, daß wir beide sehr wohl zwischen Bericht auf der einen Seite und Meinungsartikel und Kommentar auf der anderen Seite zu unterscheiden wissen. Der Kollege Jobst hat hier aus einem Bericht aus Brüssel zitiert. Ich möchte Ihnen einmal eine Stilprobe bieten, damit Sie einsehen, daß es sich hier um die Wiedergabe von angeblichen oder tatsächlichen, im einzelnen nicht verifizierten Äußerungen westlicher Kreise handelt. Hier heißt es:
Viele
— in Brüssel —
teilen die durchaus berechtigte Befürchtung, daß England die Rolle eines Trojanischen Pferdes der USA in der EWG spielen könnte.
Der ganze Bericht ist so aufgebaut, daß kritische westliche Stimmen, z. B. Stimmen aus der Opposition im englischen Unterhaus, von Abgeordneten, die gegen den Beitritt Großbritanniens gestimmt haben, hier in diesem Bericht herangezogen werden.
Ich muß sagen, es ist doch ziemlich künstlich, daraus nun eine offizielle sowjetrussische Stellungnahme abzuleiten. Ich empfehle in diesem Fall die Lektüre des Kommuniqués der Staaten des Warschauer Paktes zu diesen Fragen, wo weder in der einen noch in der anderen Form zu genau dieser



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch Fragestellung, die von der Opposition aufgeworfen worden ist, Stellung genommen wird. Offensichtlich werden in all diesen Staaten Überlegungen darüber angestellt, wie man zu einer verbesserten europäischen Zusammenarbeit kommen könnte. Ich will nicht verschweigen, daß die Gemeinschaft bei einer Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit selbstverständlich ihre Funktion haben wird und auch haben muß, weil die Verträge, die wir geschlossen haben, eine andere Möglichkeit zu einer Intensivierung vertraglich geregelter Handelsbeziehungen gar nicht mehr bieten. Für alle stellt sich die Frage, ob sie unter diesen Umständen beispielsweise auf eine vertragliche Regelung von Handelsbeziehungen verzichten wollen, wie das bisher ja zum Teil der Fall ist. Das ist eine Frage, die jeder einzelne Staat, der nicht der Gemeinschaft angehört, nach seiner eigenen Interessenlage beurteilen muß. Ich habe Grund, zu sagen, daß es jedenfalls in diesem Bereich durchaus realistische Überlegungen gibt und auch künftig geben wird.

(Zustimmung bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617008600
Ich rufe die Frage 127 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf:
Muß aus der Erklärung von Staatssekretär Dr. Frank in Neu-Delhi, daß die langfristigen gemeinsamen Ziele Indiens und der Bundesrepublik Deutschland höher zu bewerten seien als die Frage einer eventuellen Anerkennung der „DDR" durch Neu-Delhi, nicht der Schluß gezogen werden, daß die völkerrechliche Anerkennung Ost-Berlins durch Drittländer und die damit verbundene internationale Aufwertung der „DDR" von der Bundesregierung in Zukunft ohne weiteres hingenommen und keinesfalls mehr als abträglich für die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten angesehen wird, und steht am Schluß eines solchen Prozesses nicht zwangsläufig die völkerrechtliche Anerkennung der „DDR" auch durch die Bundesregierung?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617008700
Herr Kollege, die Ausführungen, die Staatssekretär Dr. Frank bei einer Pressekonferenz in Neu-Delhi gemacht hat und die in der Presse gelegentlich etwas mißverständlich wiedergegeben worden sind, geben in keiner Weise zu den von Ihnen abgeleiteten Schlußfolgerungen Anlaß. Im Gegenteil! Der Staatssekretär hat seinen Zuhörern zu bedenken gegeben, ob nicht gerade aus indischer Sicht die ungestörte Fortsetzung der fruchtbaren Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland auf lange Sicht vorteilhafter erscheinen muß als die Anerkennung der DDR durch Indien unter den gegenwärtigen Umständen. Staatssekretär Frank ging davon aus, daß die Antwort auf diese Frage auf der Hand liegt.
Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Anerkennung der DDR durch dritte Staaten ist hier des öfteren dargelegt worden. Sie ist unverändert. Ebenso unverändert hält die Bundesregierung daran fest, daß eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland aus den bekannten Gründen nicht in Frage kommen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617008800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617008900
Herr Staatssekretär, wird durch das tolerante Verhalten der Bundesregierung bei der diplomatischen Anerkennung der DDR durch Drittländer nicht der Eindruck verstärkt, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit doch bereit ist, die DDR völkerrechtlich anzuerkennen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617009000
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen die Frage nach den Absichten der Bundesregierung eben schon beantwortet. Die Bundesregierung ist für Folgerungen, die irgend jemand — offensichtlich in nicht genauer Kenntnis des Sachverhalts — zu ziehen beabsichtigt, nicht verantwortlich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617009100
Eine weitere Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0617009200
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung, sich nach einer weltweiten Anerkennung der DDR der völkerrechtlichen Anerkennung entziehen zu können, und sind Sie nicht der Meinung, daß durch die Politik der Bundesregierung die von östlicher Seite getroffene Feststellung, die beiden deutschen Staaten seien Ausland zueinander, gefördert wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617009300
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, worauf Sie diese eben genannte Feststellung gründen. Ich verweise hier aber noch einmal darauf, daß 'die Bundesregierung sich ein festes Ziel gesetzt hat, nämlich das, die Konfrontation in Europa abzubauen und dafür zu sorgen, daß es in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland zu einer Regelung kommt, die vor allem den Menschen dient. Ich glaube, der erste Schritt auf diesem Wege war erfolgreich. Ohne jene realistische Darstellung der Situation, wie sie in der Regierungserklärung von 1969 gegeben worden ist, wäre nach unser festen Überzeugung weder die vertragliche Regelung unserer Beziehungen zu Moskau und Warschau in der neuen Form noch — und das ist entscheidend — die Regelung, die die vier Mächte für Berlin gefunden haben und die zweifellos eine Verbesserung der Situation dort mit sich bringt, möglich gewesen. Alle diejenigen, die diese Politik durch solche Kommentierungen, wie ich sie immer wieder höre, in Zweifel ziehen, müßten sich eigentlich einmal selbst die Frage stellen, wo ihre Alternative zu unseren Auffassungen liegt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617009400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0617009500
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Drittländer keinerlei Präjudiz für die Anerkennung der DDR durch die Bundesregierung bedeutet?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617009600
Herr Abgeordneter, es ist zweifellos zutreffend, daß völkerrechtliche Anerkennung nur ein eigener Willensakt sein kann und nicht irgendwie von Dritten abhängt. Zweitens muß man hinzufügen, daß z. B. auch der UNO Staaten angehören, die sich völkerrechtlich gegenseitig nicht anerkannt haben. Wir haben unsere politischen Entscheidungen Dritten gegenüber — das ist ja hier der Ausgangspunkt der Frage gewesen — allein an Hand der Beurteilung unserer eigenen Interessen zu treffen und sie nicht abhängig zu machen von Dritten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617009700
Eine letzte Frage des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin)


Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0617009800
Herr Staatssekretär, welche Bedeutung hat es für uns, wenn — einmal unterstellt — alle anderen Staaten die DDR anerkennen und die Bundesrepublik Deutschland nicht?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617009900
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob es angebracht ist, vor diesem Forum hypothetische Fragen zu beantworten. Das führt meist zu nicht sehr viel. Ich glaube, daß der Auswärtige Ausschuß für hypothetische Erörterungen sicherlich ein geeigneteres Forum ist. Ich kann Ihnen nur sagen, was der Standpunkt der Bundesregierung ist. Was in der Weltgeschichte zukünftig sein oder sich ereignen wird, das zu beantworten ist eher eine Aufgabe der Propheten als die Aufgabe der Bundesregierung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617010000
Ich rufe die Frage 128 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Was gedenkt die Bundesregierung dafür zu tun, daß entsprechend der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" außer Familienmitgliedern im Zuge der Familienzusammenfassung auch jener Personenkreis in den Genuß dieser beiderseitigen Vereinbarung kommt, der sich auf eine „unbestreitbare deutsche Volkszugehörigkeit" berufen kann, zumal im jüngsten Bericht des Grenzdurchgangslagers Friedland erneut registriert worden ist, daß von diesem Personenkreis noch niemand in die Bundesrepublik Deutschland hat aussiedeln können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617010100
Herr Abgeordneter, bei genauer Lektüre des von Ihnen herangezogenen Berichts vermag ich diesem lediglich zu entnehmen, daß die im Bundesgebiet im Rahmen des polnischen Ausreiseverfahrens eingetroffenen Umsiedler bisher stets eine sogenannte Einladung von Angehörigen im Bundesgebiet vorzulegen hatten. Das bedeutet notwendigerweise nicht, daß alle betroffenen Umsiedler zu Familienangehörigen im Sinne der Familienzusammenführung des Roten Kreuzes umgezogen sind. Es ist ein wichtiger Punkt, denjenigen die Erfüllung der verfahrensmäßigen Voraussetzungen des Ausreisewunsches zu erleichtern, die sich auf Abschnitt 2 Satz 2 der Information der Regierung der Volksrepublik Polen berufen. Dieser lautet wie folgt. Ich zitiere:
Die polnische Regierung steht weiterhin auf dem Standpunkt, daß Personen, die auf Grund ihrer unbestreitbaren deutschen Volkszugehörigkeit in einen der beiden deutschen Staaten auszureisen wünschen, dies unter Beachtung der in Polen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften tun können.
Es wäre zweifellos eine Erleichterung, wenn dementsprechend nicht in jedem Fall eine Einladung aus dem Bundesgebiet verlangt würde, wie es im übrigen die polnischen Vorschriften auch nicht in jedem Falle zu erfordern scheinen. Wir werden uns jedenfalls in diesem Zusammenhang um eine Klärung bemühen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617010200
Herr Abgeordneter Hupka, Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0617010300
Hält die Bundesregierung es für ausreichend, daß die Verhandlungen immer nur zwischen den beiden Rotkreuz-Gesellschaften, Deutsches Rotes Kreuz und Polnisches Rotes Kreuz, stattfinden? Besteht darüber hinaus eine Möglichkeit, durch Gespräche der Bundesregierung mit Warschau zu erreichen, daß gerade auch die Erfüllung dieses anderen Punkts der Information erreicht wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617010400
Herr Abgeordneter, Sie dürfen davon ausgehen, daß auch dann, wenn es nicht in der Öffentlichkeit bekannt wird, nicht nur dieser Weg des Gespräches gesucht worden ist und auch künftig nicht nur dieser Weg wahrgenommen wird, um unseren Vorstellungen Geltung zu verschaffen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617010500
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0617010600
Auf welchem Wege wird eine Beschleunigung gerade dieser Lösung möglich sein, daß Deutsche mit unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit auch in den Genuß der Information kommen, weil gerade dieser Personenkreis bis heute überhaupt noch nicht in diesen Genuß gekommen ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617010700
Herr Abgeordneter, dies ist Gegenstand der Gespräche, die auch von Regierungsseite geführt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617010800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0617010900
Sind der Bundesregierung die folgenden unbestreitbaren Tatsachen bekannt: Erstens, es hat sich eine weit höhere Zahl als ursprünglich angenommen um die Umsiedlung bemüht. Zweitens, es ist daher eine Kampagne seitens der polnischen Stellen in Gang gekommen, beginnend mit abschreckenden Berichten über das Leben



Dr. Mende
der Umsiedler in der Bundesrepublik Deutschland bis hin zu Repressalien und schikanösen Behandlungen. Was gedenkt die Bundesregierung in letzterem Fall zu tun?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0617011000
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat in dieser Woche dem Auswärtigen Ausschuß über diese Zusammenhänge ausführlich Bericht erstattet und auch die Erwägungen bekanntgegeben, die sie deswegen anstellt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617011100
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes beantwortet.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Hanz auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Eisenbahn Frankreichs (SNCF) französischen Tonlieferanten für den Italien-Export sogenannte Treuerabatte gewährt, denen Subventionscharakter zukommt, wodurch die ohnehin auf Grund währungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung schon benachteiligten Tongruben des Westerwalds vom italienischen Markt verdrängt werden?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617011200
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen 36 und 37 zusammen beantworten?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617011300
Einverstanden. Dann rufe ich auch Frage 37 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, der Westerwälder Tonindustrie beim Export gleiche Wettbewerbschancen zu sichern, damit in diesem Bundesausbaugebiet die Arbeitsplätze nicht noch zusätzlich gefährdet werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617011400
Herr Abgeordneter Hanz, der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die französischen Eisenbahnen den französischen Tonlieferanten Treuerabatte gewähren, denen Subventionscharakter zukommt. Die Angelegenheit wird jedoch auf Grund Ihrer Frage und auf Grund einer dem Sinne nach mit Ihrer Frage identischen Zuschrift eines Verbandes bereits geprüft. Sowie diese Prüfung abgeschlossen ist, was allerdings kaum vor vier Wochen möglich sein wird, werde ich, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, schriftlich auf Ihre Frage zurückkommen.
Sollte sich herausstellen, daß die Eisenbahntarife für den Export von französischem Ton nach Italien nicht EWG-konform sind, wird die Bundesregierung auf deren unverzügliche Aufhebung hinwirken. Die Bundesregierung ist selbstredend bemüht, für faire Wettbewerbsverhältnisse Sorge zu tragen. Ebenso ist sie sich des Charakters der berührten Region als Förderungsgebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bewußt. Eine endgültige Antwort auf diese Frage läßt sich ebenfalls erst nach Abschluß der noch laufenden Prüfung geben. Ich werde in dem zugesagten Schreiben auch auf diese Frage eingehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617011500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?

August Hanz (CDU):
Rede ID: ID0617011600
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß auch die Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn — die letzte zum 1. Januar 1972 — die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Tonindustrie beim Export nach Italien wesentlich beeinträchtigt haben?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617011700
Der Bundesregierung ist das bekannt. Der Bundesregierung ist ebenso die Lage der Deutschen Bundesbahn bekannt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617011800
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.

August Hanz (CDU):
Rede ID: ID0617011900
Mir scheint doch die Antwort etwas zu sehr vereinfacht zu sein. Denn das Interesse der Deutschen Bundesbahn und das Interesse der deutschen Wirtschaft sind nach meiner Meinung doch in vielen Dingen identisch. Die Frage, Herr Staatssekretär: kann die Deutsche Bundesbahn auf 100 000 t Tonlieferungen nach Italien wegen verfehlter Tarifpolitik verzichten?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617012000
Die Bundesbahn kann im Grunde genommen auf keine Einnahme verzichten. Sie kann daher nicht noch weitere Ausnahmetarife bei ihrer bisherigen Lage zulassen.
Ich habe Ihrer Frage hinsichtlich dieser Region dahin gehend beantwortet, daß wir prüfen werden — falls die Tatbestände, die Sie hier angeben, zutreffen —, wie wir eingreifen können. Aber daß wir dabei neue Belastungen auf die Bundesbahn zuschieben, halte ich für ausgeschlossen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617012100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Herr Abgeordnete Weigl hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 40 und 41 des Herrn Abgeordneten Wolfram auf. Der Abgeordnete hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dasch hat um schriftliche Beantwortung seiner beiden eingereichten Fragen



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal, die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Auch der Herr Abgeordnete Dr. Evers hat um schriftliche Beantwortung seiner beiden gestellten Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Vogt auf — der Herr Abgeordnete ist im Saal —:
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BFH — Urteil vom 30. Oktober 1970 zu VI R 273/67 —, daß Streikunterstützungen von Gewerkschaften einkommensteuerpflichtige Einnahmen sind, und wie begründet sie gegebenenfalls diese Ansicht?
Herr Staatssekretär, bitte!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617012200
Frage 49? Soll die Frage zusammen mit denen des Abgeordneten Zink beantwortet werden?

(Zuruf des Abg. Zink.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617012300
Herr Kollege, wegen des Sachzusammenhanges hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Fragen 49 und 50 vorher zu beantworten.
Ich bitte Sie, so zu verfahren.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617012400
Herr Präsident, dati ich dann bitten, die Fragen des Kollegen Vogt, 49 und 50, zusammen beantworten zu können?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617012500
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe auch Frage 50 auf:
Hält es die Bundesregierung, insbesondere auch im Hinblick auf das Koalitionsrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG, für gerechtfertigt, daß Streikunterstützungen als Ersatzeinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit einkommensteuerpflichtig sind (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1970, VI R 273/67 — Bundessteuerblatt 1971, Teil II, Seite 138), während aus gleichem Anlaß gewährte Sozialhilfe nicht der Einkommensteuer unterliegt?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617012600
Herr Kollege Vogt, die Bundesregierung teilt die vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil niedergelegte Auffassung, nach der Streikunterstützungen, die Gewerkschaften an ihre streikenden Mitglieder zahlen, steuerpflichtige Entschädigungen darstellen. Sie begründet ihre Ansicht wie folgt.
Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften auch Entschädigungen, die — ich zitiere — „gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen". Auch wenn Streikunterstützungen nicht unmittelbar aus Anlaß oder als Ausfluß des Arbeitsverhältnisses zugewendet werden, sind sie steuerrechtlich doch als Entschädigung für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn anzusehen.
In der Individualsphäre des Arbeitnehmers übernimmt die Streikunterstützung wirtschaftlich eine dem Arbeitslohn entsprechende Aufgabe, nämlich die Sicherung des Lebensunterhalts. An diesen wirtschaftlichen Sachverhalt knüpft die Besteuerung an. Nach dem zitierten Gesetzestext kommt es darauf an, daß eine Leistung als Entschädigung „gewährt worden ist". Der Gewährende braucht zum Ersatz nicht gesetzlich verpflichtet zu sein. Auch ein Dritter kann Entschädigungen im Sinne dieser Vorschrift gewähren, selbst wenn er den Verlust der Einnahmen weder verschuldet oder auch nur verursacht hat. Es genügt, wenn wirtschaftlich ein Ersatz für den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen geleistet wird.
Die Besteuerung der Streikunterstützungen steht nicht im Widerspruch zu dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Zwar verbietet Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes einen Eingriff in Arbeitskämpfe und läßt nach Satz 2 nicht zu, daß steuerliche Regelungen sich unmittelbar gegen das Koalitionsrecht einschränkend oder behindernd richten. Jedoch muß das Koalitionsrecht wie die anderen Grundrechte im Zusammenhang mit der durch das Rechts- und Sozialstaatsprinzip bestimmten Rechtsordnung gesehen werden. Hierzu gehören auch die nach Art. 105 des Grundgesetzes verfassungsgemäß erlassenen Steuergesetze. Von ihrer Anwendung sind diejenigen, die grundrechtlich geschützte Freiheiten in Anspruch nehmen, nicht ausgenommen. Der Bundesfinanzhof hat das in seinem Urteil ausdrücklich bestätigt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Zur unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Streikunterstützungen und Sozialhilfen, die in Fällen von Streiks gewährt werden, möchte ich folgendes bemerken. Sozialhilfe wird gewährt, wenn sich der Empfänger in einer Notlage befindet. Sozialhilfeleistungen sind deshalb — wie ich meine zu Recht — ausdrücklich von der Einkommensbesteuerung ausgenommen. Streikunterstützungen werden dagegen auch gewährt, wenn es sich nicht um Sozialhilfefälle handelt. Da im Einkommen- und Lohnsteuerrecht der Grundsatz der Leistungsfähigkeit gilt, ist es gerechtfertigt, die Streikunterstützung bei entsprechender Höhe der Einkünfte zu besteuern, Sozialhilfeleistungen dagegen steuerfrei zu lassen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617012700
Eine Zusatzfrage.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0617012800
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die von Gewerkschaftsseite vertretene Auffassung, daß durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Streikunterstützungen und Sozialhilfe praktisch doch das Koalitionsrecht beeinflußt wird?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617012900




Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf
Die Bundesregierung prüft zur Zeit diese Frage. Es gibt eine Reihe von Bedenken. Eine derartige Freistellung von der Steuerpflicht würde als einseitige Begünstigung einen verbotenen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellen, weil Unterstützungen, die aus dem Unterstützungsfonds der Arbeitgeber an bestreikte Betriebe gezahlt werden, bei diesen Betrieben steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Insofern bestehen aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatze gewisse Bedenken. Ich kann nur sagen: die Bundesregierung prüft diese Frage. Zu welchem Resultat wir am Schluß kommen werden, läßt sich jetzt noch nicht sagen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617013000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0617013100
Herr Staatssekretär, entsteht nicht der Streikfonds der Gewerkschaften aus Beiträgen, die ihrerseits steuerfrei sind, weil sie zu den Werbungskosten gerechnet werden, und müßte man deshalb nicht annehmen, daß Streikgelder indirekte Werbungskosten und von daher von jeder Steuer freizustellen sind?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617013200
Das gilt natürlich auch für die Rücklagen der Unternehmer für den Fall eines Streiks. Man muß hier den Gleichheitsgrundsatz sehen. Ich habe schon gesagt: die Bundesregierung prüft diese Frage. Sie wird den Tatbestand, den Sie soeben aufgeworfen haben, mit in die Prüfung einbeziehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617013300
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Zink auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitnehmer in den letzten Jahren wegen bezogener Streikunterstützungen einkommensteuerlich erfaßt worden sind, und hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine gleichmäßige steuerliche Behandlung aller betroffenen Arbeitnehmer sichergestellt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617013400
Herr Abgeordneter Zink, der Bundesregierung ist die Zahl der Einkommensteuerveranlagungen, die auf Grund von Streikunterstützungen durchgeführt worden sind, nicht bekannt. Auch die Finanzverwaltungen der Länder haben nach meiner Kenntnis keine Statistiken hierüber geführt.
Die gleichmäßige steuerliche Behandlung aller betroffenen Arbeitnehmer ist dadurch sichergestellt, daß die obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen bereits im Jahre 1964 ihre nachgeordneten Dienststellen angewiesen hatten, Streikunterstützungen zur Einkommensteuer heranzuziehen. Zwischenzeitlich ist in dieser Angelegenheit ein Musterprozeß geführt worden. Die Länderfinanzverwaltungen hatten deshalb die förmliche Entscheidung über die eingelegten Rechtsbehelfe gegen die steuerliche Erfassung der Streikunterstützungen zum Teil bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ausgesetzt. Nachdem der Bundesfinanzhof mit
Urteil vom 30. Oktober 1970 entschieden hat, daß Streikunterstützungen aus nichtselbständiger Arbeit zur Einkommenbesteuerung heranzuziehen sind, dürften auch diese Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet worden sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617013500
Keine Zusatzfrage, Herr Kollege? — Danke! Dann ruf ich Ihre nächste Frage, die Frage 48, auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Gewerkschaftsvertretern, daß aufgrund der Aufgaben der Gewerkschaften Beiträge an sie überwiegend Aufwendungen zur Zukunftssicherung bzw. Aufwendungen für staatspolitische Zwecke sind und sie dementsprechend steuerlich als Sonderausgaben einzustufen wären?
Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617013600
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Gewerkschaftsbeiträge steuerlich als Sonderausgaben zu behandeln sind. Gewerkschaftsbeiträge sind vielmehr so eng mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verknüpft, daß sie Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und damit Werbungskosten sind. Darüber hinaus ist in § 9 des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich anerkannt, daß Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, Werbungskosten sind. Die Anerkennung als Werbungskosten schließt aber die Anerkennung als Sonderausgaben aus.
Diese steuerliche Behandlung ist auch für den Steuerpflichtigen im allgemeinen günstiger, da Versicherungsbeiträge und Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Sonderausgaben nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abgezogen werden können. Als Werbungskosten sind die Gewerkschaftsbeiträge jedoch, auch zusammen mit anderen Werbungskosten, in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617013700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Otto Zink (CDU):
Rede ID: ID0617013800
Herr Staatssekretär, die Bundesanstalt für Arbeit hat anläßlich des Metallarbeiterstreiks in Baden-Württemberg durch ihre Organe beschließen lassen, daß Kurzarbeitergeld für indirekt betroffene Betriebe gezahlt wird. Ich darf Ihnen deshalb die Frage stellen, und zwar im Zusammenhang mit einer Antwort, die Sie vorhin gegeben haben, ob man z. B. den Ausgesperrten als einen ebenfalls Betroffenen steuerlich belasten kann, weil er von der Gewerkschaft Streikunterstützung erhält, während das bei demjenigen, der Kurzarbeiterunterstützung in Anspruch nimmt, nicht geschieht.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617013900
Sie fragen mich damit nach einem für mich im Augenblick neuen Tatbestand. Ich werde die Sache prüfen und Ihnen dann eine schriftliche Antwort geben.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617014000
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) auf:
Ist der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen mit der Angelegenheit des Steuerschuldners Bosse befaßt worden?
Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617014100
Herr Abgeordneter Wittmann, die Frage bezieht sich auf die steuerlichen Verhältnisse eines einzelnen Steuerpflichtigen. Diese können, da sie unter dem Schutz des Steuergeheimnisses nach § 22 der Abgabenordnung stehen, nicht mitgeteilt werden. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der Lage, sich zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu äußern.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617014200
Zusatzfrage.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0617014300
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß die Frage, ob die Bundesregierung eingeschaltet war, auch dem Steuergeheimnis unterliegt?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0617014400
Jawohl, auch das unterliegt dem Steuergeheimnis.

(Abg. Dr. Wittmann [München] : Das möchte ich bestreiten!)

— Dann liegen Sie leider schief. Es ist anerkannt, daß auch dieser Tatbestand dem Steuergeheimnis unterliegt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617014500

Bewertungen können nicht in Form einer Zusatzfrage vorgenommen werden. Damit, Herr Staatssekretär, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich für Arbeit und Sozialordnung auf. Die Fragen 52 des Herrn Abgeordneten Walkhoff und die Fragen 53 und 54 der Frau Kollegin Funcke werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan zur Verfügung. Die erste Frage, die Frage 55, ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Kreutzmann eingebracht worden:
Haben in den Lehrgängen für Soldaten zur Truppenoffizierausbildung bisher auch Lehrgangsteilnehmer mit Volksschulbildung die Qualifikation zum Truppenoffizier zuerkannt bekommen?
Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617014600
Herr Präsident, Herr Kollege, ich wäre dankbar, wenn ich die beiden Fragen gemeinsam beantworten dürfte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617014700
Der Herr Fragesteller ist einverstanden, Herr Staatssekretär. Ich rufe also noch die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Kreutzmann auf:
In welchem Verhältnis stehen diese Soldaten zu Soldaten mit Realschul- und Gymnasialausbildung?
Bitte!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617014800
Bei den von Ihnen, Herr Kollege Kreutzmann, angesprochenen Lehrgängen handelt es sich um die sogenannten militärischen Auswahllehrgänge, in denen die militärische Eignung der Unteroffiziere festgestellt wird, die sich um den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes beworben haben oder dafür vorgeschlagen worden sind. An diesen Lehrgängen haben in den Jahren 1970 und 1971 insgesamt 432 Unteroffiziere mit Volksschulabschluß teilgenommen. 124 von ihnen — das sind 29,2 % —haben den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und wurden dann als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen.
Die Gesamtzahl der Unteroffiziere, die in den Jahren 1970 und 1971 an den Auswahllehrgängen teilgenommen haben, betrug 1036. Davon hatten — die erste Zahl erwähnte ich bereits — 432 Volksschulabschluß, 578 Realschulabschluß und 26 das Abitur. Von den Unteroffizieren mit Realschulabschluß haben 221 — das sind 38,2 % — den Lehrgang bestanden. Bei den Abiturienten waren es neun; das sind 34,6 %.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617014900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreutzmann.

Dr. Heinz Kreutzmann (SPD):
Rede ID: ID0617015000
Herr Staatssekretär, wird den unterschiedlichen Schulbildungen der Bewerber bei den Prüfungen Rechnung getragen und sind die Anforderungen danach eingestuft?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617015100
Herr Dr. Kreutzmann, ich fühle mich überfragt und bin gern bereit, Ihnen einen Bericht zu schreiben, in dem ich Ihnen die Modalitäten dieser Prüfung näher mitteile.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617015200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.

Dr. Heinz Kreutzmann (SPD):
Rede ID: ID0617015300
Herr Staatssekretär, ist es nicht möglich, den Soldaten in Zukunft bei solchen Prüfungen detaillierte Zeugnisse auszustellen, um ihnen für den Fall von Wiederholungen die Schwächepunkte zu zeigen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617015400
Auch dieser Frage werde ich nachgehen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617015500
Keine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? —



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Dann rufe ich die Fragen 57 und 58 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele auf. — Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 59 ist von dem Herrn Abgeordneten Kater gestellt:
Trifft es zu, daß — z. B. vor kurzem in einem Bundeswehrsanitätsdepot im Kreis Wetzlar — Verbandsmaterial aus Bundeswehrbeständen nach jahrelanger Lagerung tonnenweise aussortiert und in Mülldeponien abgelagert wird?
Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617015600
Herr Präsident, die Fragen 59, 60 und 61 stehen in einem inneren Zusammenhang. Ich würde sie gern gemeinsam beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617015700
Die Herren Fragesteller, habe ich festgestellt, sind einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Kater und die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, durch lange Lagerung unbrauchbar gewordenes Verbandsmaterial der Bundesweh: gemeinnützigen Einrichtungen wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz für Ausbildungszwecke zur Verfügung zu stellen?
Welche Richtlinien bestehen beim Bundesminister der Verteidigung hinsichtlich der Verwendung von altem Verbandsmaterial aus Lagerbeständen der Bundeswehr (ggf. Vernichtung, Verteilung an interessierte gemeinnützige Organisationen usw.) ?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617015800
Es trifft zu, daß im Sanitätsdepot Brandoberndorf bei Wetzlar Verbandsmaterial, und zwar ausschließlich Pflastermaterial, d. h. Wundschnellverbände, aussortiert und in einer Mülldeponie abgelagert worden ist.
Zur näheren Erläuterung darf ich folgendes hinzufügen. Die Wundschnellverbände sind in den Jahren 1961 und 1962 beschafft worden. Bereits im Jahre 1968 hat das Bundesministerium der Verteidigung versucht, dieses Material zu veräußern. Nachdem diese Bemühungen scheiterten, wurden an das Deutsche Rote Kreuz, an den Johanniter-Orden und an den Arbeiter-Samariter-Bund größere Mengen dieses Verbandsmaterials unentgeltlich abgegeben.
Der verbleibende Restposten wurde 1971 im Wehrpharmazeutischen Institut in München auf seine weitere Verwendungsfähigkeit untersucht. Ergebnis dieser Untersuchungen war, daß der Wundschnellverband nicht mehr verwendbar war, da bei einem eventuellen Gebrauch Hautreizungen auftreten würden. Damit war auch, Herr Kollege Kater, die Möglichkeit ausgeschlossen, dieses Verbandsmaterial gemeinnützigen Einrichtungen für Ausbildungszwecke zur Verfügung zu stellen. Das Material mußte vielmehr — damit komme ich zu Ihrer Frage, Herr Kollege Lenzer — auf Grund der Bestimmungen über das Aussondern und Verwerten von Material der Bundeswehr vernichtet werden. Auf Grund dieser Bestimmungen ist Material u. a. dann auszusondern, wenn es wegen seiner Beschaffenheit den vorgesehenen Verwendungszweck nicht erfüllt und dieser Verwendungszweck auch nicht wiederhergestellt werden kann. Die in dieser Vorschrift ebenfalls enthaltene Voraussetzung, vor der Vernichtung die
Möglichkeit einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe an Stellen außerhalb der Bundeswehr zu prüfen, hat die Bundesregierung — das erwähnte ich bereits — beachtet.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß alle überschüssigen Sanitätsmaterialbestände der Bundeswehr bei Katastrophenfällen, bei Regierungsabkommen über Verteidigungshilfen und bei Fällen von humanitären Hilfeleistungen herangezogen werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617015900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kater.

Helmut Kater (SPD):
Rede ID: ID0617016000
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es nicht zweckmäßig ist, unbrauchbar gewordenes Verbandsmaterial in Müllzerkleinerungsanlagen zu geben bzw. auf Müllkippen abzulagern, wie es im vorliegenden Fall im Kreis Wetzlar geschehen ist?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617016100
Herr Kollege Kater, es ist für mich sehr schwer, mich über Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit zu äußern. Das im Sanitätsdepot Brandoberndorf aussortierte Verbandsmaterial sollte ursprünglich verbrannt werden. Hiervon wurde dann jedoch insbesondere wegen der Luftverschmutzung Abstand genommen. Nachdem die Müllzerkleinerungsanlage der Stadt Wetzlar den Wundschnellverband nicht vernichten konnte, wurde dem Sanitätsdepot durch die Stadt Wetzlar eine Mülldeponie zur Vernichtung durch Vergraben zugewiesen.
Eine generelle Bestimmung über die Art der Vernichtung von Arzneimitteln kann wegen der unterschiedlichen Regelung über Abfallbeseitigung in den Ländern und den Kommunen vom Bundesministerium der Verteidigung nicht erlassen werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber Weisung erteilt, daß die Vernichtung von Arzneimitteln grundsätzlich in den Sanitätsdepots durchzuführen ist, soweit eine Vernichtung in den Einheiten und Einrichtungen des Sanitätsdienstes auf Grund der anfallenden Mengen nicht möglich ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617016200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lenzer.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0617016300
Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, daß im Jahre 1968 bereits versucht worden sei, dieses Material zu veräußern. Können Sie Angaben darüber machen, warum es zu dieser Veräußerung nicht gekommen ist? Könnte das beispielsweise am Preis gelegen haben?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617016400
Ich bin über den Preis im Moment nicht orientiert, Herr Kollege Lenzer. Aber ich habe etwas betont, zu welcher Zeit wir diese Schnellverbände beschafft haben. Die Mengen deuten darauf hin, daß ein Markt ein derartiges Volumen nicht aufnehmen konnte. Damals gab es in der Welt eine Krise, und die damalige Regierung



Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
mußte Vorsorge treffen, daß im Ernstfall in ausreichender Menge Wundschnellverbände zur Verfügung stünden. Diese große Menge war auf dem Markt leider nicht abzusetzen.
Ich will aber, Herr Kollege Lenzer, noch einmal prüfen lassen, ob es am Preis gelegen hat. Ich habe Sie jedoch darauf hingewiesen, daß wir an die Verbände, die sich mit der Betreuung von Verwundeten und Verletzten befassen, dieses Verbandsmaterial kostenlos abgegeben haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617016500
Eine weitere Zusatzfrage.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0617016600
Herr Staatssekretär, ich darf noch zu einem anderen von Ihnen angesprochenen Sachverhalt eine Frage stellen. Sie würden also, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Pressemeldungen als widerlegt betrachten, die davon ausgehen, daß dieses Material noch verwendungsfähig war.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617016700
Herr Kollege Lenzer, ich muß mich darauf verlassen, daß die Ärzte und die Chemiker, die in unserem Institut arbeiten, mir sachgerechtes Material vorlegen. Ich kann hier nur wiederholen, daß das zuständige Institut der Bundeswehr festgestellt hat, daß diese Verbände ohne Gefährdung der Personen nicht zu verwenden waren. Ob diese Untersuchung stimmt oder nicht, entzieht sich meiner Bewertungsfähigkeit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617016800
Herr Abgeordneter Sperling zu einer Zusatzfrage.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0617016900
Herr Staatssekretär, ist die frühere Bundesregierung davon ausgegangen, daß dieses Material schneller verwendet werden würde? Und wird diese Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß das Material, das angeschafft wird, unbegrenzt lange lagern kann, ohne Hautschäden zu verursachen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617017000
Herr Kollege Dr. Sperling, auf den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich nicht antworten. Das hängt von der Herstellungstechnik und den Möglichkeiten der modernen Wissenschaft ab. Ich weiß nicht, wie lange Wundschnellverbände lagerungsfähig sind, wie lange man sie noch verwenden darf. Ich bin aber gern bereit, dieser Frage nachzugehen und Sie darüber zu informieren.
Der erste Teil Ihrer Frage bezieht sich darauf, warum eine frühere Bundesregierung so viel Material beschafft hat. Ich weiß nicht, ob es gut ist, daß man in der Geschichte immer herumgräbt. Aber die Jahreszahl 1961/62 deutet Ihnen an, in welcher Situation sich die Welt damals befand. Jede Bundesregierung, wer auch immer den Kanzler stellt, wird die Pflicht haben, Vorsorge zu treffen, damit in ernsten Fällen ausreichend Material dieser Art zur Verfügung steht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617017100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Würtz.

Peter Würtz (SPD):
Rede ID: ID0617017200
Herr Staatssekretär, denkt das Verteidigungsministerium daran, künftig Verbandsmaterial vor Erreichen des Termins, an dem es unbrauchbar wird, etwas sinnvoller zu verwenden?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0617017300
Herr Kollege Würtz, es wäre übertrieben, wenn ich jetzt sagen würde: Wir denken pausenlos daran. Aber Sie können davon ausgehen, daß allein durch die modernen Methoden der Bestandsaufnahme und -verwaltung — z. B. durch elektronische Datenverarbeitung —sichergestellt ist, daß rechtzeitig darauf hingewiesen wird, wann irgendwelches Material, auch Sanitätsmaterial, verwendungsunfähig wird. Wir werden uns immer bemühen, es einem vernünftigen Zweck zuzuführen.
Ich versuchte, den vorhergehenden Fragestellern klarzumachen, warum eine so große Menge vorhanden und warum sie nicht abzusetzen war. Im Grunde genommen bin ich dankbar, daß wir in der Bundesrepublik und auch außerhalb diese große Zahl von Wundschnellverbänden nicht haben gebrauchen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617017400
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Damm hat seine Fragen zurückgezogen. Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär von Manger-Koenig zur Verfügung. Ich rufe die Frage 64 des Abgeordneten Josten auf:
Treffen Meldungen aus Frankreich zu, wonach die Bundesregierung das ,,Deutsch-Französische Jugendwerk" nicht mehr wie in früheren Jahren unterstützen will?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617017500
Herr Abgeordneter, derartige Meldungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie wären auch unzutreffend, weil die Bundesregierung den deutschen Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk wie bisher und wie vertraglich vereinbart selbstverständlich weiter leisten wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617017600
Eine Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0617017700
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß das Ausbleiben einer Erhöhung des Haushalts beim Deutsch-Französischen Jugendwerk gegenüber den Leistungen der Bundesrepublik von 1964 bis einschließlich 1968, wo jährlich 20 Millionen DM zur Verfügung standen, den Eindruck erweckt, die Regierung wolle das Deutsch-Französische Jugendwerk nicht wie früher unterstützen?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617017800
Herr Abgeordneter, ich teile diese Meinung nicht. Die Bundesregierung hat stets wissen lassen, daß sie bereit ist, diese wichtige Form einer internationalen nachbarschaftlichen Zusammenarbeit nach Kräften zu fördern. Ich muß Sie aber auf die Automatismen hinweisen, die sich bei der Finanzierung ergeben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617017900
Eine letzte Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0617018000
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundesregierung auch zukünftig dem Deutsch-Französischen Jugendwerk eine Priorität beim Jugendaustausch einräumen wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617018100
Die Bundesregierung wird dem Deutsch-Französischen Jugendwerk als einer institutionalisierten Form der internationalen Jugendarbeit nach wie vor besondere Priorität zumessen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617018200
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen der amerikanischen Nahrungs- und Arzneimittelbehörde (FDA) zur Einschränkung des Hexachlorophenverbrauchs, und welche Gesichtspunkte sind dafür ausschlaggebend, den in den USA seit 1969 durchgeführten Tierversuchen, die die Gefährdung durch das in vielen kosmetischen und pharmazeutischen Produkten verwendete Hexachlorophen bestätigen, nicht angemessene Maßnahmen folgen zu lassen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617018300
Herr Präsident, die Frage wird auch von anderen Abgeordneten angesprochen. Ich darf deshalb die erste Frage etwas detaillierter — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617018400
Herr Kollege, ich sehe weder den Fragesteller Herrn Dr. Gruhl noch Frau Dr. Henze noch Herrn Härzschel. Ich kann hier nur die Frage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein aufrufen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617018500
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung sind die Maßnahmen der amerikanischen Food and Drug Administration zur Einschränkung des Hexachlorophenverbrauchs bekannt. Hexachlorophen wird seit 1942 in pharmazeutischen und kosmetischen Erzeugnissen als Antiseptikum verwendet. Nach vorliegenden Berichten sind bisher 107 000 klinische Beobachtungen über die Anwendung eines 3 %igen Präparates bei Säuglingen durchgeführt worden. Dabei wurden lediglich in elf Fällen Hautreizungen festgestellt.
Die von Ihnen angesprochenen Versuche von 1969 haben zunächst auch in Amerika nicht zu behördlichen Maßnahmen geführt, weil weitere eingehende toxikologische Untersuchungen für erforderlich gehalten wurden. Weitere im August 1971 veröffentlichte Ergebnisse über Tierversuche führten zu den Maßnahmen der FDA vom S. Dezember 1971. Danach dürfen Arzneimittel, die 3 °/o oder mehr Hexachlorophen enthalten und zur Säuglingswaschung empfohlen werden, nur weiter im Verkehr bleiben, wenn auf den Packungen vorgeschriebene Warnhinweise aufgedruckt sind.
Nun zu unserer Situation. Nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsamt hat die Firma Winthrop, Frankfurt, die ein Präparat mit 3 % Hexachlorophen zur Säuglingswaschung in der Bundesrepublik in den Verkehr bringt, in einem Rundschreiben vom 22. Dezember 1971 die Ärzte über die bekanntgewordenen Untersuchungsergebnisse unterrichtet und gebeten, Laien prophylaktische Vollbäder mit ihrem Präparat nicht mehr zu empfehlen, da die sachgerechte Anwendung nicht mehr gewährleistet werden könne.
Am 6. Januar 1972 hat die FDA ein weitergehendes Aktionsprogramm verkündet, das sich nunmehr auch speziell mit kosmetischen Erzeugnissen befaßt. Sie hat allerdings in diesem Zusammenhang ausdrücklich erklärt, sie habe keine Anhaltspunkte dafür, daß Hexachiorophen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Schädigungen der menschlichen Gesundheit bewirke. Gegen die vorgesehenen Maßnahmen kann die betroffene Wirtschaft in den USA innerhalb von 60 Tagen Einwendungen erheben. Wir mir bekanntgeworden ist, soll dies geschehen. Es wird dann erst noch eine Anhörung von Sachverständigen erfolgen. Das Gespräch ist also dort noch im Gang.
Das Bundesgesundheitsamt hatte sich schon früher mit der Frage der Toxizität von Hexachlorophen befaßt. Es hat dieses Problem bereits im Juli 1971 bei den Beratungen einer Kosmetik-Richtlinie in Brüssel zur Diskussion gestellt und Festsetzungen von Grenzkonzentrationen gefordert. Außerdem wurde die Frage der Toxizität dieses Stoffes auf die Tagesordnung der Sitzung der beim Bundesgesundheitsamt bestehenden Kosmetik-Kommission am 9. und 10. Februar 1972, also nächste Woche, gesetzt. Nach Bekanntwerden der amerikanischen Maßnahmen hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die in den USA vorliegenden wissenschaftlichen Unterlagen unverzüglich beschafft.
Die ebenfalls in der nächsten Woche tagende Arbeitsgruppe „Arzneimittelsicherheit" wird sich daraufhin mit der Frage der Verwendung von Hexachlorophen in Arzneimitteln befassen. Dabei wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen bei Arzneimitteln erforderlich sind.
Herr Abgeordneter, auf Grund der Ergebnisse dieser Sitzungen wird über die weitere Verwendung von Hexachiorophen in kosmetischen Erzeugnissen und Arzneimitteln entschieden werden.



Staatssekretär Dr. von Manger-Koenig
Ich darf noch darauf hinweisen, daß diese Fragen in mehreren europäischen Parlamenten gestellt worden sind und alle Regierungen sich auf Grund der recht geringen Ergebnisse aus den USA noch nicht zu weitergehenden Maßnahmen haben entschließen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617018600

Zusatzfrage.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0617018700
Herr Staatssekretär, die Meldungen, daß bei Kleinkindern und Babys immerhin die Hälfte der Konzentration der Werte, die bei Ratten Gehirnschädigungen verursacht haben, erreicht wurde, sollte doch zumindest Anlaß sein, einmal diese Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die Schädigungen bei Kleinkindern zu überprüfen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617018800
Herr Abgeordneter, die Ergebnisse bei Ratten sind bei Verfütterung dieses Stoffes entstanden, während es sich bei der Säuglingsanwendung ja um den Zusatz zu Bädern handelt, also eine starke Verdünnung mit in Rechnung gestellt werden muß. Gleichwohl gilt selbstverständlich jede dieser Untersuchungen als ein Indiz für die Notwendigkeit weiterer kritischer Überprüfung in Forschungsvorhaben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617018900
Zusatzfrage.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0617019000
Herr Staatssekretär, kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß das Bundesgesundheitsamt die Meldungen und die neuesten Untersuchungen, insbesondere der Food and Drug Administration, zum Anlaß nehmen wird, erneut in die Prüfung des Sachverhalts einzutreten und gegebenenfalls eigene wissenschaftliche Untersuchungen einzuleiten, um die genannten Ergebnisse zu überprüfen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0617019100
Wir haben vor drei Tagen ein voluminöses Paket von Berichten über weitere wissenschaftliche Untersuchungen auf den Tisch bekommen. Wir sind dabei, sie zu überprüfen. Das wird nicht nur im Bundesgesundheitsamt erfolgen, sondern auch durch weitere wissenschaftliche Institute, die dafür kompetent sind. Wir werden dann unsere Entscheidungen zügig zu treffen haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0617019200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 23. Februar 1972, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.