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ID0616724400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6167

  • date_rangeDatum: 28. Januar 1972

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    Deutscher Bundestag 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 9557 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sofortprogramm zur Verbesserung der beruflichen Bildung (Drucksache VI/ 2979) Dr. Martin (CDU/CSU 9557 D Arendt, Bundesminister 9561 C Wurbs (FDP) 9566 A Lampersbach (CDU/CSU) 9568 C Engholm (SPD) 9571 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) 9574 C Dr. Rohwedder, Staatssekretär . 9577 A Folger (SPD) . . . . . . . . 9578 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . 9579 C Fragestunde (Drucksachen N/3033, VI/3073) Frage des Abg. Dr. Martin (CDU/CSU) : Entlassung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Frau Dr. Focke, Parlamentarischer Staatssekretär 9581 B, C, D, 9582 A, B, C, D, 9583 A, B, C, D, 9584 A, B, C, D, 9585 A, B, C, D, 9586 A, B, C, D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 9581 C Höcherl (CDU/CSU) 9582 A von Thadden (CDU/CSU) . . . 9582 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9582 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 9582 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9582 D Rösing (CDU/CSU) 9583 A Breidbach (CDU/CSU) 9583 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . 9583 D Dr. Sperling (SPD) 9584 A Engholm (SPD) . . . . . . . 9584 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) 9584 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 9584 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9585 A Hansen (SPD) . . . . . . . . 9585 B Zoglmann (CDU/CSU-Gast) . . 9585 C Rawe (CDU/CSU) 9585 C Grüner (FDP) 9586 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . 9586 A Dr.-Ing. Oetting (SPD) 9586 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 9586 C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 9586 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Erwerb der Vertriebeneneigenschaft durch Kinder von Vertriebenen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9587 A, B, C Dr. Schmude (SPD) 9587 B Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . 9587 B Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Verbesserung der Versorgung der nachgeheirateten Witwen von Beamten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9587 C, D, 9588 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 9587 D, 9588 A Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Anteil der Rentner, deren Rente in den Jahren 1957 und 1970 nach der Höchstbemessungsgrundlage von 200 % berechnet wurde — Beitragsbemessungsgrenze Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 9588 B, C, D, 9589 A Varelmann (CDU/CSU) 9588 C, D, 9589 A Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/ CSU) : Anspruch berufstätiger Mütter auf Freistellung von der Arbeitstätigkeit im Falle notwendiger häuslicher Pflege eines kranken Kindes Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . 9589 B, C, D, 9590 A, B Frau Stommel (CDU: CSU) . . . 9589 C, D, 9590 A Killat-von Coreth (SPD) 9590 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Anzeige der Bundesanstalt für Arbeit im „Deutschen Studentenanzeiger" Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 9590 B, C, D Hansen (SPD) 9590 C Rawe (CDU/CSU) 9590 D Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Charakterisierung der Wehrdienstverweigerer durch Konteradmiral Jung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9590 D, 9591 A, B, C Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 9591 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 9591 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 9591 B Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 9591 C Fragen des Abg. Killat-von Coreth (SPD) : Einsatz von Obus-Linien im Nahverkehr der Gemeinden — Förderung durch die Bundesregierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9591 D, 9592 A, B, C Killat-von Coreth (SPD) . . . . 9592 A, B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 9592 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU CSU): Erfahrungen bezüglich der Weihnachtsund Neujahrspost 1971/72 im innerdeutschen Postverkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9593 A Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verlustquote bei Päckchen- und Paketsendungen in die DDR Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9593 A, C, D, 9594 A Dr. Mende (CDU CSU) . . . . 9593 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9593 D Frage des Abg. Lenzer (CDU, /CSU) : Zusammenarbeit des südafrikanischen Atomic Energy Board mit europäischen Staaten auf dem Gebiet der Uran-Anreicherung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9594 B, C Lenzer (CDU/CSU) 9594 B, C Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Einschränkung des Umfangs und der Aufgabenstellung der Schule für Kerntechnik des Kernforschungszentrums Karlsruhe Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9594 D, 9595 B, C Seefeld (SPD) 9595 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9595 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9597 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU CSU) betr. besoldungsmäßige Einstufung der Lehrämter . . . . . . . 9597 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 III Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Förderung von Sportvereinen besonderer Struktur 9597 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. den organisatorischen Unterbau der Bundesleistungszentren . . . . . . . 9598 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Höhe der Tarifabschlüsse seit September 1971 9598 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Sperrung der Haushaltszuweisungen für das Budget der Freien Universität Berlin 9598 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Möglichkeiten zur Förderung der „Beschützenden Werkstätten" für Behinderte 9599 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Aktionen der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend gegen die Bundeswehr . . . . . . . . . . . 9599 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. höhere Beiträge eines Studienassessors für die private Krankenversicherung infolge Absolvierung des Wehrdienstes 9599 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Einführung der bei der Kraftfahrzeugüberwachung durch die Polizei üblichen Mängelberichte auch im TÜV-Verfahren 9600 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Verkauf von Bahnsteigkarten . . . 9601 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) betr. Benutzung öffentlicher Straßen durch langsam fahrende Bau- und Schwergutfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . 9601 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verlegung des Transitverkehrs von der Strecke Magdeburg-Helmstedt auf die Strecke Stendal-Oebisfelde 9601 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Beteiligung des Bundes am Bau der Autobahn Hamburg-Berlin . . . . . . . . 9601 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Annahme der Euroschecks an den Fahrkartenschaltern der Bundesbahn . . . . 9601 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Übertragung der Straßenbaulast auf Gemeinden als Behinderung der Gemeindereform . . . . 9601 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. Einteilung in eine 1. und 2. Klasse in den S-Bahn-Zügen der Region München 9602 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Koordination der Rationalisierungsmaßnahmen der Bundespost mit der Gemeindereform . . 9602 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Postakademie . . . . . 9602 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Beurteilung des Zwischenfalls vom 14. Dezember 1971 bei Brochthausen durch die Bundesregierung . . . . . . . . . 9602 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Schaffung der Voraussetzungen für einen optimalen Unterricht der Kinder ausländischer Arbeitnehmer und Aussiedler in berufs- und allgemeinbildenden Schulen . 9603 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerung des Bundesministers Eppler über die Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik . . . 9603 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Beteiligung der Bundesländer an der Entwicklungshilfe 9604 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Eingliederung zurückkehrender Entwicklungshelfer in das Berufsleben 9604 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Verbesserung der politischen Beziehungen zu den arabischen Staaten durch Intensivierung der Sport- und Jugendkontakte 9604 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. verstärkte Einbeziehung der arabischen Staaten in die Sportentwicklungshilfe 9605 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Änderung und Ergänzung der Laufbahn-und Besoldungsordnungen — Aufstieg der Fachhochschulingenieure in die Laufbahnen des höheren Dienstes 9605 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Feststellung von durch Drogengenuß den Straßenverkehr gefährdenden Personen 9606 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Ableitung des Wasser der Tiroler Ache in den Inn . . . . . . . . . 9606 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Ansprüche der ehemaligen Offiziere des Truppensonderdienstes, die ohne ihr Zutun als Beamte übernommen wurden . 9607 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier (SPD) betr. Bestimmungen über die Ausrüstung von Feuerwehrgeräten und -fahrzeugen in den Bundesländern 9607 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Auslegungsschwierigkeiten nach dem Inkrafttreten des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 bezüglich der Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und des BGH-Strafsenats in Berlin . . . 9608 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Zahlung von Auslandskrediten nach der Neufestsetzung der Währungsparitäten . . . . . . . . 9609 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Vermietung eines bundeseigenen Hauses an den Bundeswirtschafts- und -finanzminister 9609 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Zuwachsrate des Preisindexes für das Bruttosozialprodukt . . 9609 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt 9610 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Spenden an Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes 9610 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 V Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. den aus dem Ausland in die Bundesrepublik eingeschmuggelten Sprit 9611 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Abgeltung von Sprengschäden in Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr 9611 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Beseitigung der nachteiligen Folgen der Molkereisubventionen 9611 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. eine Untersuchung der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik 9612 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) betr. Gewährung von Landabgaberente 9613 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Krankenversicherungsschutz von Altersrentnern . 9613 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Durchführung militärischer Übungen in Zusammenarbeit mit den für den Bevölkerungsschutz zuständigen Dienststellen 9613 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Ausbau des Unfallrettungsdienstes der Bundeswehr und Verzahnung mit den zivilen Unfallrettungsdiensten 9614 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Verbot der Zigarettenreklame in Rundfunk und Fernsehen 9614 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. finanzielle und organisatorische Gestaltung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg 9614 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn zwischen Offenburg und Villingen 9615 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Busverbindung zwischen Wildsachsen und Wiesbaden an Wochenenden 9615 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Bahnsteiganlagen im Hauptbahnhof Schweinfurt 9615 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Neugestaltung des Bahnhofs Schweinfurt-Sennfeld 9615 D Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Zustand der Bundesstraße 3 innerhalb der Ortsdurchfahrt Schallstadt-Wolfenweiler 9616 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Personalanforderungen des Luftfahrt-Bundesamts und Bearbeitung der dem Luftfahrt-Bundesamt vorliegenden Anträge 9616 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier (SPD) betr Ausrüstung von Feuerwehrfahrzeugen mit Lenkhilfen 9616 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wichert (SPD) betr. Eilzustellungen im ländlichen Bereich 9617 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Ermäßigung der Grundgebühr für Fernsprechanschlüsse von Schwerbeschädigten, Sozialhilfeempfängern, alten und pflegebedürftigen Menschen 9617 C Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verbesserung der Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit in Hochhäusern, Warenhäusern und Hotels 9617 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Einrichtung der Fachzentren für Hochschuldidaktik 9617 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Vorbereitungen zur Entwicklung von Testverfahren als Hilfsmittel bei der Studienwahl 9618 B Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Forschungs- und Ausbildungsprogramm des Rates der Europäischen Gemeinschaften . 9618 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9557 167. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 28. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Arnold 28. 1, Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 28. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 28. 1. Dr. von Bismarck 28. 1. Blank 5. 2. Dr. Burgbacher * 28. 1. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. von Eckardt 14. 2. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Flämig * 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Furler 28. 1. Gerlach (Emsland) * 28. 1. Dr. Giulini 28. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Junghans 28. 1. Kienbaum 28. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Dr. Kley 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) 31. 1. Klinker * 28. 1. Dr. Koch 28. 1. Frau Krappe 28. 1. Dr. Kreile 28. 1. Kriedemann * 28. 1. Lautenschlager * 28. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Meister * 28. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Dr. Mikat 28. 1. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Ott 28. 1. Peters (Norden) 28. 1. Dr. Reischl * 28. 1. Richarts * 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 28. 1. Rinderspacher ** 28. 1. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Roser 28. 1. Schmitt (Lockweiler) 28. 1. Dr. h: c. Schmücker 28. 1. Dr. Schober 28. 1. Schulhoff 28. 1. Schulte (Unna) 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) 28. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt 28. 1. Dr. Siemer 28. 1. Springorum * 28. 1. Dr. Warnke 28. 1. Weber (Heidelberg) 28. 1. Werner 28. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 3) : Wie gedenkt die Bundesregierung das mit dem 1. BesVNG übergangsweise geregelte Problem der besoldungsmäßigen Einstufung der Lehrämter künftighin zu lösen, nachdem die Länder ihre Bemühungen um die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung bis zum 31. Dezember 1971 nicht abschließen konnten und eine diesbezügliche Einigung in absehbarer Zeit wohl auch nicht zu erreichen ist? Wie mir der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Kultusminister mitgeteilt hat, konnten die Länder bisher noch keine abschließende Einigung über die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung erzielen. Eine abschließende Konzeption der Ausbildung aber ist Voraussetzung für eine weitere bundesgesetzliche Vereinheitlichung der Lehrerbesoldung im Anschluß an die Übergangsregelung des § 53 Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern läßt keinen anderen Weg zu. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3031 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Sportförderung durch den Bund Modellfälle von Vereinen besonderer Struktur - im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes - finanziell zu fördern? 9598 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Die Bundesregierung ist bereit, Modellfälle von Vereinen besonderer Struktur zu fördern. Sie hat hierzu gemeinsam mit den Vertretern des Sports, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Parteien insbesondere im Fachausschuß Verbands- und Vereinshilfe der Deutschen Sportkonferenz eine Reihe von Einzelfragen aufgegriffen. Die erörterten Modelle sind zum Teil den Strukturen der Sportführung und -verwaltung nachgebildet, die mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des Bundes in vielen Bereichen der Bundessportfachverbände bereits verwirklicht wurden und die sich dort gut bewährt haben. Ich meine hier vor allem die Beschäftigung hauptamtlicher Führungskräfte, deren Aus- und Weiterbildung durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muß. Im Gegensatz zu der erwähnten Förderung zentraler Verwaltungsmaßnahmen der Bundessportfachverbände ist jedoch eine finanzielle Hilfe des Bundes für regionale und örtliche Vorhaben, zu denen die Förderung von Vereinen gehört, nach der verfassungsmäßigen Finanzierungskompetenz des Bundes nicht möglich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 5) : Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die Bundesleistungszentren der verschiedenen Sportarten in der Bundesrepublik Deutschland dringend eines organisatorischen Unterbaues bedürfen und dara zum Unterschied zu dem z. B. in den Vereinigten Staaten von Nordamerika praktizierten sogenannten Collegesystem in der Bundesrepublik Deutschland die gleiche Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich einer wirkungsvollen Erstförderung der Leistungssportler nur von modern strukturierten Sportvereinen gewährleistet werden kann? Die Bundesregierung stimmt der Ansicht zu, daß Bundesleistungszentren verschiedener Sportarten in der Bundesrepublik eines organisatorischen Unterbaues bedürfen. Diesen bieten zum Teil die Sportfachverbände, die die qualifizierten Sportler in die Bundesleistungszentren entsenden. Da aber auch die Sportfachverbände auf den geeigneten Nachwuchs aus den Vereinen angewiesen sind, haben die Vereine für eine effektive Nutzung der Bundesleistungszentren ebenfalls eine erhebliche Bedeutung. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß im Unterschied zu dem z. B. in den Vereinigten Staaten von Nordamerika praktizierten Collegesystem in der Bundesrepublik der Verein der Träger einer wirkungsvollen Erstförderung der Leistungssportler ist. Daß der Verein hierbei der ihm gestellten Aufgabe am ehesten gerecht werden kann, wenn moderne Strukturen die Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten gewährleisten, dürfte uneingeschränkt zu bejahen sein. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 27. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 28) : Wie hoch sind die Tarifabschlüsse seit September 1971, wenn alle Nebenabreden - auf Jahresbasis bezogen — quantifiziert sind, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Tarifabschlüsse im Rahmen ihrer Lohnleitlinien verblieben sind? Die Bundesregierung wertet nicht alle Tarifabschlüsse, sondern nur die für die gesamte Entwicklung repräsentativen Vereinbarungen aus. Ihre Frage kann ich deshalb nur in bezug auf die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie und im öffentlichen Dienst beantworten. Die von der Bundesbank veröffentlichten Monatszahlen sind wegen des ungelösten Problems der Saisonbereinigung für tarifpolitische Aussagen nicht geeignet; denn die von Jahr zu Jahr schwankende Zahl der Abschlüsse für verschieden große Tarifbereiche läßt das nicht zu. Die Tariferhöhungen betrugen — einschließlich der Nebenabreden — in der Metallindustrie gut 7 v. H. und im öffentlichen Dienst unter 6 v. H. Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, Lohnleitlinien aufzustellen, weil dies eine Einschränkung der Tarifautonomie darstellen könnte. Ihre Frage, ob die Bundesregierung der Meinung ist, daß die Tarifabschlüsse im Rahmen ihrer Lohnleitlinien verbleiben, kann ich deshalb nicht beantworten. Die Höhe der erwähnten Tarifabschlüsse entspricht jedoch annähernd den Stabilitätsvorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich der Kosten-und Preisentwicklung. Mit der Jahresprojektion der Bundesregierung wäre eine Anhebung der Effektivlöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer von 6 bis 61/2 v. H. im Rhythmus der Tarifabschlüsse vereinbar. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß in der Tatsache, daß die Tarifabschlüsse nicht sofort auf das von der Bundesregierung festgestellte Stabilitätsziel heruntergehen, sondern sich diesem Ziel nur stufenweise annähern, auch eine stabilitätspolitische Wirkung liegt. Auf der einen Seite werden dadurch in gewünschter Weise die Unternehmen kostenmäßig entlastet, auf der anderen Seite geht aber die Nachfrage nur langsam zurück, so daß nicht durch plötzlichen großen Nachfrageausfall etwa eine Rezession ausgelöst wird. Die Bundesregierung kann nur an einem allmählichen Anpassungsprozeß interessiert sein, um Schockwirkungen zu vermeiden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 27. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 33): Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9599 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die allgemeinen Haushaltszuweisungen an das Land Berlin insoweit zurückgehalten werden sollten, als sie in das Budget der Freien Universität fließen, so lange nicht gewährleistet ist, daß der Lehr- und Lesebetrieb sowie die Freiheit der Forschung garantiert werden? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Es gibt keine allgemeinen Finanzzuweisungen des Bundes, die unmittelbar in den Haushalt der Freien Universität fließen. Mit der im Bundeshaushalt veranschlagten Bundeshilfe für Berlin übernimmt der Bund nur global die ihm nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes obliegende Defizitdeckung des Berliner Landeshaushalts, Besondere Zuschüsse für die Freie Universität sind hierbei nicht veranschlagt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage A 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die „Beschützenden Werkstätten” für Behinderte in Zukunft besser als bisher in die Lage zu versetzen, im Konkurrenzkampf der Wirtschaft erfolgreich bestehen zu können, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung von Arbeitsaufträgen, die ja Voraussetzung sind für die Beschäftigung der Behinderten? Die Bundesregierung sieht in der Schaffung eines Netzes von lebens- und leistungsfähigen Werkstätten für Behinderte einen Schwerpunkt ihres Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitation. Sie hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und allen beteiligten Stellen Koordinierungsgespräche geführt, um zu einheitlichen Vorstellungen über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Werkstätten zu gelangen. In einer ersten Ausbaustufe ist die Schaffung von 40 Modellwerkstätten geplant. Zur Verwirklichung dieses Ziels haben Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1971 rund 23 Millionen DM eingesetzt. Diese Investitionshilfen sind deshalb erforderlich, weil die Ertragslage der Werkstätten eine Finanzierung aus Rücklagen oder aus Mitteln des Kapitalmarktes nicht zuläßt. Neben den Investitionshilfen richtet sich unsere Aufmerksamkeit aber auch auf jene Hilfen, die den laufenden Betrieb der Werkstätten sicherstellen. Dazu gehört — neben der richtigen Organisation, dem richtigen Standort und dem richtigen Personal — in erster Linie die in Ihrer Frage angesprochene Beschaffung von Arbeits- und Lieferaufträgen. Hier eröffnet bereits das geltende Schwerbeschädigtengesetz erste Ansatzpunkte. Nach § 9 Abs. 4 des Schwerbeschädigtengesetzes können die Hauptfürsorgestellen Arbeitgebern einen Teil der Ausgleichsabgabe erlassen, wenn sie den sogenannten Schwerbeschädigtenbetrieben, d. h. den Betrieben mit mindestens 50 % Schwerbeschädigten, Lieferaufträge erteilen. Darüber hinaus sind nach § 37 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand Schwerbeschädigte bevorzugt zu berücksichtigen. Allerdings sind nicht alle Werkstätten für Behinderte bisher als Schwerbeschädigtenbetriebe anerkannt; auch sind nicht alle in den Werkstätten beschäftigten Behinderten Schwerbeschädigte. Deshalb beabsichtigt unser Haus bei der zur Zeit vorbereiteten Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes, die Hilfen zum laufenden Betrieb der Werkstätten für Behinderte noch stärker auszubauen. Hierbei sollen insbesondere die in den §§ 9 Abs. 4 und 37 Abs. 2 vorgesehenen Hilfsmöglichkeiten künftig in erster Linie den Werkstätten für Behinderte zugute kommen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 3033 Frage A 48) : Welche Aktionen der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend gegen die Bundeswehr sind bisher bekanntgeworden, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung der gesteigerten Aktivität der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend innerhalb der Bundeswehr begegnen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend, die als Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei anzusehen ist, bei Flugblattverteilungen, Demonstrationen und auch sonstigen Aktionen gegen die Bundeswehr in Erscheinung getreten ist. Innerhalb der Bundeswehr - und darauf zielt doch sicherlich Ihre Frage, Herr Kollege Engelsberger — können Maßnahmen nur dann ergriffen werden, wenn Soldaten gegen Dienstpflichten, insbesondere gegen das Verbot der politischen Betätigung, verstoßen (§ 15 Soldatengesetz). Vorbeugend können nach Auffassung der Bundesregierung die Disziplinarvorgesetzten die Soldaten nur belehren und über die einschlägigen Gesetze und Erlasse unterrichten. Abschließend darf ich jedoch feststellen, daß die Einsatzbereitschaft der Truppe durch die Tätigkeit der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend und auch anderer radikaler Organisationen nicht gefährdet ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3033 Fragen A 50 und 51): Was soll ein Abgeordneter außer allgemeinen Ausführungen antworten, wenn ihm ein Studienassessor sagt, daß er an seine 9600 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Wehrdienstzeit bis an sein Lebensende dadurch erinnert werde, daß er, weil er erst nach Vollendung des 30. Lebensjahrs in die private Krankenkasse eintrat, entsprechend mehr zahlen muß als sein früherer Mitschüler, der keinen Wehrdienst abgeleistet hat und sich entsprechend früher anmelden konnte? Was kann zu dem Hinweis gesagt werden, daß ein Vater, der privat versichert ist, zwei Jahre länger für ihn — und zwar bis zu seinen 27. Lebensjahr — zahlen mußte, während die Väter ungedienter Kollegen solchen Belastungen nicht ausgesetzt waren? 1. In der privaten Krankenversicherung müssen die Prämien risikogerecht kalkuliert werden. Da das Risiko altersabhängig ist, erhöhen sich die Versicherungsprämien mit zunehmendem Eintrittsalter. Würde man das Eintrittsalter für Wehrpflichtige um die Dauer der Wehrdienstzeit verringern, würde der Wehrpflichtige keine seinem Risiko entsprechende Prämie zahlen und damit zum Nachteil der Gesamtheit der Versicherungsnehmer bevorzugt sein. Eine solche Ungleichbehandlung wäre mit dem Wesen der Privatversicherung nicht vereinbar und dürfte selbst wenn ein Versicherer einen entsprechenden Tarif zur Genehmigung vorlegen sollte — aufsichtsrechtlich nicht gebilligt werden. Es bliebe die Möglichkeit, dem Wehrpflichtigen die durch den Wehrdienst bedingten Mehraufwendungen vom Bund zu erstatten. Eine derartige — möglicherweise erst viele Jahre nach dem Wehrdienst beginnende und sich bis zum Tode des Wehrpflichtigen hinziehende — Maßnahme wäre sicherlich mit einem erheblichen — und gemessen an dem Umfang der Leistungen unvertretbaren — Verwaltungsaufwand verbunden. Entscheidend aber ist, daß eine solche Regelung sachlich nicht gerechtfertigt erscheint. Soweit die Ableistung der Wehrpflicht mit unzumutbaren finanziellen Nachteilen verbunden ist, sind Ausgleichsregelungen in den einschlägigen Wehrgesetzen, in erster Linie im Unterhaltssicherungsgesetz, getroffen. Die Maßnahmen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz stellen den Lebensunterhalt sicher und gehen davon aus, daß der Wehrpflichtige infolge seiner entfallenden Einkünfte dazu selbst nicht in der Lage ist. So werden u. a. auch die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung während des Wehrdienstes erstattet. Die gesetzlichen Leistungen sind ausreichend, sie schließen aber nicht aus, daß die Wehrpflichtigen, insbesondere die Ledigen und diejenigen mit höheren Einkommen, zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Gemessen an diesen vom Gesetzgeber für vertretbar gehaltenen finanziellen Opfern sind die möglichen Mehraufwendungen für eine spätere private Krankenversicherung unverhältnismäßig gering und im Hinblick darauf, daß der Wehrpflichtige in diesem Zeitpunkt wieder im vollen Erwerbsleben steht, auch zumutbar. Dafür spricht auch, daß seit Bestehen der Bundeswehr Forderungen in dieser Richtung nicht bekanntgeworden sind. Es handelt sich um eine Folge, die sich wie viele andere mittelbar daraus ergibt, daß sich der Abschluß der Ausbildung infolge des Wehrdienstes verzögert. In ihrer Vielschichtigkeit entziehen sich diese Folgen einer detaillierten gesetzlichen Regelung und sind, da sie in dieser oder jener Form jeden Wehrpflichtigen treffen, vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen worden. Die Gerichte haben anerkannt, daß es mit der Sozialstaatlichkeit vereinbar ist, wenn nicht jeder durch die Ableistung der Wehrpflicht entstehende Schaden ersetzt wird. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß den Wehrpflichtigen am Ende des Wehrdienstes ein beachtliches Entlassungsgeld zusteht, das dazu bestimmt ist, die Eingliederung in das Berufsleben zu erleichtern und eventuelle, nicht erfaßbare Benachteiligungen auszugleichen. Schließlich ist zu beachten, daß die Mehraufwendungen sich zum Teil dadurch kompensieren, daß der Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes freie Heilfürsorge erhält, während vergleichbare ungediente Kollegen in dieser Zeit Prämien für eine Krankenversicherung aufbringen müssen. 2. Die Mehrbelastungen des Vaters des Wehrpflichtigen können entfallen, da der Sohn als Grund-wehrdienstleistender freie Heilfürsorge erhält. Im übrigen gilt grundsätzlich das unter 1. Dargestellte. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage A 65) : Ist die Bundesregierung bereit, die bei der Kraftfahrzeug-Überwachung durch die Polizei üblichen Mängelberichte auch im TUVVerfahren einzuführen, so daß sich bei für jedermann kontrollierbaren Mängeln ein nochmaliges Vorfahren beim TÜV erübrigt und statt dessen der Halter des Kfz die Bescheinigung einer beliebigen Polizeidienststelle über die Beseitigung der Mängel an den TÜV einsenden kann, und wäre es nicht sinnvoll, den zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten führenden Ausdruck „geringe Mängel" in § 29 Abs. 2 Satz 3 StVZO durch „leicht kontrollierbare Mängel" zu ersetzen, um bei solchen Mängeln die Prüfplakette erteilen zu können, da ja durch den Mängelbericht die Kontrolle unverzüglich vorgenommener Reparatur sichergestellt wäre? Beim Vorliegen geringer Mängel, deren unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist, wird bereits jetzt auf die Wiedervorführung des Fahrzeugs verzichtet. Die Überwachung der Beseitigung solcher Mängel, die nicht mehr gering sind, sollte jedoch den dafür ausgebildeten und geschulten Sachverständigen und Prüfern überlassen bleiben. Darüber hinaus würde die Verwirklichung Ihres Vorschlags bedeuten, daß die Polizeidienststellen Prüfplaketten vorhalten und zuteilen, sowie den Anmeldetermin in die Fahrzeugpapiere eintragen müßten. Bei der derzeitigen Belastung der Polizei erscheint mir das nicht zumutbar. Mein Haus erarbeitet z. Z. zusammen mit den Ländern eine Richtlinie über die Abgrenzung geringer Mängel, die demnächst bekanntgemacht wird. Es ist zu erwarten, daß dadurch die angedeuteten Auslegungsschwierigkeiten herabgemindert werden. Ich halte dieses Verfahren für zweckmäßiger als eine Änderung des Ausdrucks, zumal leichtkontrollierbare Mängel keine geringen Mängel zu sein brauchen, sondern durchaus auch schwere Mängel sein können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9601 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage A 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verkauf von Bahnsteigkarten unterschiedlich praktiziert wird, so daß an manchen Bahnhöfen überhaupt keine Bahnsteigkarten mehr zum Verkauf angeboten werden und der Bahnsteig ohne Karte betreten werden kann, hingegen bei anderen Bahnhöfen das Betreten des Bahnsteigs nur mit einer Bahnsteigkarte gestattet wird, und ist die Bundesregierung bereit, eine generelle Regelung zu treffen, wobei auf die Ausgabe von Bahnsteigkarten überall verzichtet wird? Nach dem Gesetz regelt die Deutsche Bundesbahn ihren Bahnsteigsperrdienst selbst. Die Bundesregierung kann ihr darin keine Vorschriften machen. Ich darf dazu auf die Antwort Bezug nehmen, die Herr Minister Leber Herrn Kollegen Cramer auf dessen gleichartige Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 1970 erteilt hat. Wie ich hörte, wird sich der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn, dem ja auch einige Mitglieder dieses Hohen Hauses angehören, in seiner nächsten Sitzung am 9. Februar 1972 mit diesem Thema beschäftigen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage A 67) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Benutzung öffentlicher Straßen durch langsam fahrende Bau- und Schwergutfahrzeuge, die nicht die vorgeschriebenen Gewichte und Abmessungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschreiten, während der Hauptverkehrszeiten im Interesse des Verkehrsflusses einzuschänken? Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die nicht den Abmessungen und Gewichten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, ist erlaubnispflichtig. Ob allgemeine Verkehrsbeschränkungen für langsam fahrende Fahrzeuge, die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt werden sollen, muß sorgfältig geprüft werden. Dazu ist zunächst notwendig, die Stellungnahmen der Länder einzuholen. Das werde ich veranlassen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 70 und 71): Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Verhandlungen mit der „DDR" die Verlegung des Transitverkehrs von der alten Interzonenstrecke über Magdeburg/Helmstedt auf die alte Reichsbahnstrecke über Stendal/Oebisfelde vorgeschlagen hat? Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Entscheidung? Die Verhandlungsdelegation der Bundesrepublik Deutschland hat einen derartigen Vorschlag nicht gemacht. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 72) : Treffen Mitteilungen zu, daß im Rahmen des geplanten Verkehrsabkommens mit der DDR eine intensive Beteiligung des Bundes am Bau der Autobahn Hamburg -Berlin angestrebt wird, die angeblich zu Lasten des norddeutschen Autobahnnetzes gehen soll? Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Nein. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 73): Kann die Bundesregierung sagen, welche Gründe die Deutsche Bundesbahn veranlassen, die neu eingeführten Eurocheques bei gleichzeitigem Vorlegen der Euroscheckkarte an ihren Fahrkartenschaltern nicht zu akzeptieren, und wann ist eine Änderung dieser Einstellung zu erwarten? Ab 24. Januar 1972 werden an den Fahrkartenschaltern der Deutschen Bundesbahn und der nichtbundeseigenen Eisenbahnen auch Euroschecks im Einzelbetrag bis zu 300 DM angenommen. Vorzulegen ist in jedem Falle die Kreditkarte einer deutschen Bank oder sonstigen Kreditanstalt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 74) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Übertragung der Straßenbaulast im Sinne von § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes auf Gemeinden, die erst durch Eingemeindungen oder Zusammenschlüsse die Einwohnerzahl von 50 000, zurückgerechnet auf den Stichtag vom 13. September 1950, erhalten (vergleiche Erlaß vom 9. September 1970), eine Behinderung der Gemeindereform darstellt? 9602 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Durch Eingemeindung oder Zusammenschluß von Gemeinden werden größere kommunale Einheiten geschaffen, die ihre Aufgaben durch die Konzentrierung der Kräfte besser erfüllen können. Größere Gemeinden haben auch größere Aufgaben. Wenn eine Gemeinde mit mehr als 50 000 Einwohnern — gerechnet nach der Volkszählung 1950 — entsteht, besteht kein Grund, sie anders zu behandeln als andere Gemeinden mit der gleichen Einwohnerzahl. Die neue Gemeinde muß daher grundsätzlich ebenfalls die Baulast für die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen nach dem Bundesfernstraßengesetz übernehmen. Eine andere Frage sind die Modalitäten der Übernahme. Hierzu wird eine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorbereitet. Der Gemeinde muß selbstverständlich Gelegenheit gegeben werden, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Das wird bisher in der Praxis schon 'so gehandhabt. Laufende Baumaßnahmen werden in der Regel noch vom Bund beendet. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/3033 Fragen A 75 und 76) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Deutsche Bundesbahn in den S-Bahnzügen der Region München eine Unterteilung in eine erste und eine zweite Klasse vornimmt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Einteilung bei einem Nahverkehrsmittel eine gleichmäßige Auslastung der vor allem im Berufsverkehr überlasteten Züge unmöglich macht, und ist sie bereit, auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne einer Aufhebung der Klasseneinteilung einzuwirken? Die Aufstellung eines Fahrplan- und Zugangebots fällt in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn. In den Verhandlungen zur Vorbereitung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes haben sich die Landeshauptstadt München und die Deutsche Bundesbahn darauf geeinigt, der Region München ebenso wie den anderen Regionen eine S-Bahn mit 2 Klassen anzubieten. Die Bundesregierung sieht daher keine Gründe, die dagegen sprechen. Die Deutsche Bundesbahn und die Landeshauptstadt München gingen bei ihrer Entscheidung über die Einführung einer 1. Klasse davon aus, daß die Einführung einer 1. Klasse nach den Erfahrungen in allen Ballungsgebieten geeignet ist, ein Angebot attraktiver zu machen, insbesondere um Autofahrer zu veranlassen, sich der öffentlichen Verkehrsmittel zu bedienen. Durch die Umstellung der Münchener S-Bahn-Strecken auf den modernen Triebwagen des Typs ET 420 haben sich allerdings im Raume München gewisse Verschiebungen im Platzangebot ergeben. Die Deutsche Bundesbahn beobachtet die Entwicklung genau und wird ggf. Änderungen vornehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 77) : Ist die Deutsche Bundespost bei ihren Rationalisierungsmaßnahmen uni eine Koordination mit der in den Ländern laufenden Gemeindereform bemüht? Die Deutsche Bundespost wird von den in den Bundesländern in Gang befindlichen kommunalen Neugliederungsmaßnahmen in vielfältiger Weise betroffen. Sie machen Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Post erforderlich, die allerdings nur zum Teil auch Rationalisierungsmaßnahmen sind. Bei allen Anpassungsmaßnahmen ist die Deutsche Bundespost um eine Koordination mit Ländern und Gemeinden bemüht. Die nachgeordneten Dienststellen haben entsprechende Anweisungen erhalten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache H/3033 Fragen A 80 und 81) : Von wem, zu welchem Preis und in welcher Größe hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ein Grundstück zur Errichtung einer Postakademie erworben? Welche anderen Grundstücke waren zum Kauf angeboten bzw. in Betracht gezogen worden und zu welchen Bedingungen? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost ein Grundstück für den Bau der Führungsakademie erworben hat. Richtig ist, daß in dieser Angelegenheit Verhandlungen geführt werden. Insgesamt wurden neun Grundstücke im Großraum Bonn angeboten, von denen vier Objekte in die engere Wahl kamen. Unter diesen ist kein Grundstück, das nach den Feststellungen der Bauabteilung des Bundespostministeriums den Anforderungen der Führungsakademie hinsichtlich Preis, Lage, Größe und Bebauungsmöglichkeit günstiger ist als das in Bad Honnef-Süd gelegene Grundstück des Kaufmanns Bosse. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich über Einzelheiten der Verhandlungen auch im Interesse der Grundstücksanbieter keine Angaben machen kann. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeorneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 3033 Frage A 86) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9603 Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts ihrer innerdeutschen Bemühungen um menschliche Erleichterungen den Vorgang vom 14. Dezember 1971, wo bei Brochthausen einer jungen Mutter durch Minen beide Beine und dem Ehemann das Augenlicht verlorengingen? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Erklärung, die Bundesminister Franke wenige Stunden nach dem Vorfall gegenüber der Presse abgegeben hat und die folgendermaßen lautet: „Am frühen Abend des 14. Dezember geriet eine Familie von 3 Personen bei dem Versuch, in der Nähe von Brochthausen bei Duderstadt die Grenzsperranlagen der DDR zu überwinden, in ein Minenfeld. Durch eine Minenexplosion wurden der Mann und die Frau schwer verletzt. Das verletzte Ehepaar konnte sich mit seinem Kind auf das Bundesgebiet in Sicherheit bringen. Die Verletzten befinden sich im Krankenhaus. Die Bundesregierung bedauert diesen schweren Zwischenfall zutiefst. Die Tatsache, daß Vorfälle dieser Art noch immer Teil der deutschen Wirklichkeit sind, unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Regelungen, wie sie die Bundesregierung zur Beseitigung der Ursachen immer wiederkehrenden menschlichen Leidens anstrebt." Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage A 87) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zusammen mit den Ländern die notwendigen personellen, materiellen und inhaltlichen Voraussetzungen für einen optimalen Unterricht der Kinder ausländischer Arbeitnehmer und Aussiedler in berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen zu schaffen? Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat angesichts der Zuständigkeit der Länder am 3. Dezember 1971 einen Beschluß zum Unterricht der Kinder ausländischer Arbeitnehmer verabschiedet, der von dem Grundsatz ausgeht, die ausländischen Kinder zu Bildungsabschlüssen zu führen, wie sie deutschen Kindern und Jugendlichen angeboten werden. Die Ausführung dieser Beschlüsse obliegt den einzelnen Bundesländern. Zur Unterstützung der besonderen Bemühungen wurden bereits 1971 von Bundesseite Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit einzelnen Bundesländern gefördert; für 1972 ist der Bereich „Modellversuche zur Integration von Gastarbeiterkindern" als ein Schwerpunkt für das Modellversuchsprogramm von Bund und Ländern nach Artikel 91 b GG aufgenommen worden. Für die deutschen und ausländischen Lehrer von Gastarbeiterkindern werden vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Neuß unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Schulpraktikern aus anderen Bundesländern in allernächster Zeit Lehrgänge im Rahmen der Lehrerfortbildung entwickelt und durchgeführt, welche unter Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Probleme der Gastarbeiterkinder die Lehrer besonders auch in die Lage versetzen sollen, den deutschsprachigen Unterricht durch Einsatz von Medien effektiver zu gestalten. Ein ähnliches, jedoch im Hinblick auf eine dauernde soziale Integration der Kinder anders geartetes Programm für Lehrer von polnischen Aussiedlerkindern wird demnächst ebenfalls vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Universität Dortmund durchgeführt. Beide Vorhaben sollen zum größten Teil aus Bundesmitteln finanziert werden. Gefördert werden ferner Versuche mit dem Einsatz von Sprachlehranlagen und besonderen Programmen im Unterricht für Gastarbeiterkinder. In bezug auf die unterrichtliche Förderung der jugendlichen Spätaussiedler darf ich auf die Antwort des BMJFG zur kleinen Anfrage vom 23. Juni 1971 (Drucksache VI/2381) verweisen. Zur materiellen Förderung kann noch folgendes gesagt werden: Die Bundesregierung prüft im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Wirtschaftsplanung, welche Möglichkeiten bestehen, die Ausbildungsförderung für Ausländer nach § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang wird die Frage geprüft, § 40 Abs. 2 AFG so zu ergänzen, daß auch Ausländer außerhalb des EWG-Bereiches mit einer betrieblichen Berufsausbildung gefördert werden können. Die Förderung jugendlicher Aussiedler wird durch individuelle Beihilfen und institutionelle Angebote vorgenommen (Drucksache VI/ 2381). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3133 Frage A 91): Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Bundesminister Eppler im Fernseh-Interview „Zu Protokoll" am 19. Dezember 1971, „die Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutschland wird die nächsten 20 Jahre nicht überleben", und ist dieser Strukturwandel gleichbedeutend mit einer Veränderung unserer Wirtschaftsordnung, der sozialen Marktwirtschaft? Es ist nicht Sache einer Bundesregierung als Institution, langfristige Prognosen zu geben. Aber es ist das Recht jedes Politikers, wenn er zu Grundsatzfragen der Gesellschaft interviewt wird, auch den langfristigen Aspekt einzubeziehen. Im übrigen, Herr Kollege, haben Sie mich in Ihrer Frage nicht exakt zitiert. Nach dem Protokoll der Sendung habe ich folgendes gesagt: „Ich bin überzeugt, Herr Gaus, daß unsere Gesellschaftsstruktur, auch unsere Wirtschaftsstruktur, was immer wir tun wollen, die nächsten zwanzig Jahre in der jetzigen Form nicht überlebt. Sie wird sich ändern. Die Frage ist nur, sind wir Manns ge- 9604 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 nug, haben wir Mut genug, diese Änderung selbst zu steuern, und wenn ja, wohin? Und da bin ich etwa der Meinung, daß wir die ganze Freiheit und Flexibilität dieser Gesellschaft erhalten müssen, aber daß wir das nur tun können, wenn zum Beispiel in der Vermögensschichtung sich einiges ändert, und wenn in der Verfügungsgewalt über Produktionsmittel siehe Mitbestimmung — sich auch einiges ändert." Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 92) : Wieweit sind die Bundesländer an der Entwicklungshilfe beteiligt, und welche Mittel sind haushaltsmäßig ausgewiesen? Die Beteiligung der Bundesländer an der Entwicklungshilfe ist freiwillig und hat zur Grundlage einen Beschluß der Ministerpräsidenten-Konferenz vom Mai 1962. Der Beitrag der Bundesländer besteht insbesondere in: 1. Aus- und Fortbildungsstipendien für Fach- und Führungskräfte sowie Hochschulstudenten. 2. Anteilige Finanzierung der Landesstellen der Carl Duisberg-Gesellschaft (48 % Länder, 52 % Bund). 3. Zurverfügungstellung von Gebäuden für die Zentralstellen der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer (Zentralstelle für öffentliche Verwaltung, Zentralstelle für gewerbliche Berufsförderung, Zentralstelle für Ernährung und Landwirtschaft, Zentralstelle für Auslandskunde). 4. Übernahme von 50 % der Kosten für das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik durch das Land Berlin. 5. In Einzelfällen Finanzierung und Durchführung von Technische Hilfe-Projekten in Entwicklungsländern (z. B. Baden-Württemberg: Betrieb eines Gewerbeförderungszentrums in Tunesien (Menzel-Bourgiba) sowie Errichtung und Betrieb eines Instituts für Meisterausbildung in Indien/Bangalore). 6. Freistellung von Länderbediensteten für Aufgaben in Entwicklungsländern. 7. Universitätspartnerschaften (vom Bund aus Einzelplan 23 Titel „Bildungshilfe" finanziert). Die Haushaltsansätze der Bundesländer für obige Maßnahmen beliefen sich in den vergangenen Jahren insgesamt auf rund 40 Millionen DM jährlich. Darin sind nicht enthalten die anteiligen Ausbildungsplatzkosten für die Aus- und Fortbildung von Fachkräften und Studenten aus Entwicklungsländern an den Bildungseinrichtungen der Länder, die mit rd. 20 Millionen DM jährlich zu veranschlagen sind. Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern hat sich bewährt. Jedoch haben die Länder zu erkennen gegeben, daß sie sich wegen Haushaltsschwierigkeiten künftig nicht mehr im bisherigen Umfang an der Finanzierung von Entwicklungshilfemaßnahmen beteiligen können. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage A 93) : Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um zurückkehrenden Entwicklungshelfern die Eingliederung in das Berufsleben zu erleichtern? Im DED besteht ein Referat, das sich um die umgehende Wiedereingliederung der Rückkehrer in den Arbeitsprozeß bemüht. Den Entwicklungshelfern wird acht Monate vor Beendigung ihrer Dienstzeit Informataionsmaterial zugestellt, das unter anderem Fragebogen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung sowie Informationen über die berufliche Wiedereingliederung und Fortbildung enthält. Unmittelbar nach seiner Ankunft wird jeder Rückkehrer vom DED, der eng mit den zuständigen Arbeitsämtern zusammenarbeitet, betreut und über berufliche Förderungsmöglichkeiten informiert. Der in Übersee gewonnenen persönlichen Erfahrung steht zum Teil — insbesondere bei Ärzten, Technikern und Lehrern — ein Verlust an fachspezifischem Wissen gegenüber, der häufig die individuellen beruflichen Arbeitsmöglichkeiten behindert. Hier setzen gezielte Fortbildungsmaßnahmen an (Arbeitsförderungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz), auf die der DED die Entwicklungshelfer hinweist. Das seit Anfang 1970 für zurückgekehrte Entwicklungshelfer mit Unterstützung des BMZ tätige Förderungswerk der Kübelstiftung hat 1971 153 Stipendien an zurückgekehrte Entwicklungshelfer zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten vergeben. Es wird von zurückgekehrten Entwicklungshelfern immer stärker in Anspruch genommen. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen kann festgestellt werden, daß — bis auf wenige Ausnahmen — die zurückgekehrten Entwicklungshelfer innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Monaten einen angemessenen Arbeitsplatz finden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9605 geordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 1) : Können die politischen Beziehungen zu den arabischen Staaten auch dadurch verbessert werden, daß die Sport- und Jugendkontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den arabischen Staaten intensiviert werden? Ja. Das Klima der politischen Beziehungen hängt von einer Fülle von Einzelbeziehungen in den verschiedensten Bereichen zwischenstaatlicher Kontakte ab. Dazu gehören selbstverständlich auch die Sport- und Jugendkontakte. Die Intensivierung solcher Kontakte zu den arabischen Staaten würde ganz gewiß auch den politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den arabischen Staaten zugute kommen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung — auch unter Berücksichtigung der erheblichen sportpolitischen Bemühungen der DDR — die Möglichkeiten, durch eine verstärkte Einbeziehung der arabischen Staaten in die Sportentwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur Forderung der Sport-und Jugendbeziehungen zu diesen Staaten zu leisten? Die Bundesregierung beurteilt diese Möglichkeiten sehr positiv. Im Rahmen der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland hat die Förderung der Sport- und Jugendbeziehungen einen sehr hohen Stellenwert. Die letzten Jahre haben gezeigt, welch großes Interesse in der Dritten Welt besteht, die eigene sportliche Entwicklung zu fördern. Entsprechende Bitten um Unterstützung wurden auch von den arabischen Staaten an die Bundesregierung gerichtet. Trotz angespannter Haushaltslage sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt für die Förderung des Sports in Entwicklungsländern von 1970 auf 1971 um 80 %, von 1971 auf 1972 um 133 % erhöht worden. Im Jahre 1971 haben sich die Sportförderungsmaßnahmen auf Afrika südlich der Sahara konzentriert. Arabische Staaten mit Beziehungen zur Bundesrepublik wurden bereits in dieses Programm, das hauptsächlich Entsendung von Trainern, Ausbildung von Sportlehrern und Sportlern des Partnerlandes in der BRD und Sportgerätespenden umfaßte, miteinbezogen. Die Sport- und Jugendbeziehungen zu denjenigen Staaten, die die diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben, wurden nie ganz unterbrochen. Es sind einige, zum Teil auch mit öffentlichen Mitteln unterstüzte Begegnungen zustande gekommen. Die Bundesregierung ist jetzt bereit, den Bedürfnissen dieser Staaten entsprechend die Zusammenarbeit im Sport- und Jugendbereich zu intensivieren und zu verstärken. Einzelheiten über Programme und Vorhaben der Partnerländer sind der Bundesregierung bereits bekannt. Auch wenn sie einen Wettbewerb mit der DDR nicht zu scheuen braucht, denkt die Bundesregierung jedoch nicht daran, in Konkurrenz zu den politisch motivierten Sportförderungsmaßnahmen der DDR zu treten. Sie will den Sport als Teil der gesellschaftlichen Struktur fördern, nicht aber den freien Sport beeinflussen und damit in den Dienst der Politik stellen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B3 und 4) : Ist sichergestellt, daß die Laufbahn- und Besoldungsordnungen bis Februar 1972, dem Termin, an dem die ersten Fachhochschulingenieure vorhanden sind, entsprechend geändert bzw. ergänzt werden? Ist sichergestellt, daß die Fachhochschulingenieure innerhalb ihres beruflichen Werdegangs im öffentlichen Dienst die heutige Lehrerbesoldung und bei Bewährung den Aufstieg in die Laufbahnen des höheren Dienstes erreichen können? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Februar 1972 noch keine Ingenieure vorhanden, die einen auf der Fachhochschulreife aufbauenden, in ihrer Studienprägung bereits im wesentlichen dem Ausbildungsziel und -niveau der Fachhochschulen entsprechenden Fachhochschulstudiengang absolviert haben. Die Fachhochschulreife als neue Grundlage des Studiums wirkt sich erst seit etwa Herbst 1971 nach Maßgabe der Regelungen der einzelnen Länder für die Neugestaltung der Studiengänge aus. Bei der im allgemeinen dreijährigen Dauer des Fachhochschulstudiums wird also erst im Laufe der nächsten Jahre im Zuge der Umgestaltung der Studiengänge ein Fachhochschulabschluß erreicht werden können, der dem vorgesehenen neuen Ausbildungsniveau entspricht. Die Bundesregierung muß sich hier nach dem künftigen Stand der Entwicklungen in den Ländern richten. Demnach kommen Änderungen des Laufbahn- und Besoldungsrechts als Folge der institutionellen Umwandlung der Ingenieurschulen und Ingenieurakademien in Fachhochschulen für Februar 1972 noch nicht in Betracht. Das geltende Laufbahnrecht geht von dem Prinzip der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahngruppen aus. Damit ist grundsätzlich sichergestellt, daß hervorragende Fachkräfte des gehobenen Dienstes in die entsprechende Laufbahn des höheren Dienstes aufsteigen können. Das gilt uneingeschränkt auch für den Aufstieg in den höheren technischen Dienst. Zu der von Ihnen aufgeworfenen besoldungsrechtlichen Frage darf ich festhalten: Nach § 53 Abs. 4 BBesG ist das Lehramt an Grund-und Hauptschulen übergangsweise in die Besoldungsgruppe A 12 einzustufen. 9606 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Ingenieure im öffentlichen Dienst können in der Laufbahn des gehobenen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 13 aufsteigen. Ergänzend darf ich auf die Antworf der Bundesregierung vom 13. Dezember 1971 (Drucksache VI/2944) auf die Kleine Ansrage der Abgeordneten Dr. Evers, Stücklen, Volmar, Köster und Genossen (Drucksache VI/2786) Bezug nehmen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 5) : Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die der Polizei und den gerichtsmedizinischen Instituten zur Verfügung stehenden technischen und medizinischen Einrichtungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Strafprozeßordnung aus, ui Personen festzustellin, die im Verdacht stehen, infolge Drogengenusses den Straßenverkehr zu gefährden? Der Genuß von Betäubungsmitteln setzt die Fahrtüchtigkeit herab. Der noch anhaltende Anstieg des Betäubungsmittelgenusses in der Bundesrepublik namentlich in Kreisen jüngerer Menschen läßt vermuten, daß Fahruntüchtigkeit infolge von Betäubungsmittelgenuß bei Straßenverkehrsunfällen zunehmend eine Rolle spielt. Die polizeilichen Beobachtungen bestätigen diese Vermutung. Statistisches Zahlenmaterial liegt über diese Entwicklung jedoch nicht vor. Dies beruht darauf, daß bisher noch keine zuverlässigen und praktikablen Methoden zum Nachweis und zur Intensitätsmessung des Betäubungsmittelrausches bei Verkehrsteilnehmern entwickelt worden sind. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat hierzu in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seefeld (SPD) ausgeführt, daß der Bundesregierung kein Verfahren bekannt ist, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand werde sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe — es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Die Antwort stützt sich auf ein Beratungsergebnis, zu dem der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin bei den Bundesministern für Verkehr und für Jugend, Familie und Gesundheit gekommen ist. Dabei hat sich ergeben, daß 1. eine routinemäßige quantitative Erfassung von Arzneimitteln und psychotropen Stoffen in Körperflüssigkeiten — mit Ausnahme von Aethanol (Alkohol) — bisher nicht möglich ist, 2. psychologische Maßnahmen zwar für die Forschung brauchbar, für die Routine aber zu aufwendig sind. Der Beirat hat daher die Förderung der Grundlagenforschung zum Zweck des Nachweises der unter Ziffer 1. genannten Stoffe empfohlen. Eine zwischenzeitlich beschaffte amerikanische Untersuchung „Driving Records of Heroin Addicts" der NARCOTIC ADDICTION CONTROL COMMISSION NEW YORK zeigt, daß auch in den USA noch keine Möglichkeiten bekannt sind, durch Tests den Drogengenuß bei Verkehrsteilnehmern nachzuweisen. Die Bemühungen in der Forschung dauern an. Würde es gelingen, ein geeignetes Nachweisverfahren zu entwickeln, mit dessen Hilfe Art und Menge der konsumierten Betäubungsmittel durch körperliche Untersuchung (z. B. Blutproben und andere körperliche Eingriffe) festgestellt werden könnten, so könnten diese Untersuchungen unter den Voraussetzungen des § 81 a der Strafprozeßordnung durchgeführt werden. Ob die Möglichkeiten des § 81 a der Strafprozeßordnung ausreichen, kann jedoch abschließend erst beurteilt werden, wenn die Wissenschaft Klarheit über die in Frage kommenden Untersuchungsmethoden geschaffen hat. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung bereit, gegen die Absicht der österreichischen Behörden, das Wasser der Tiroler Ache zum Zwecke des Baus eines Kraftwerks in den Inn ableiten zu lassen, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, daß der Chiemsee seines wichtigsten Zuflusses beraubt wird? Wie mir das Bayerische Staatsministerium des Innern mitteilte, sind die Absichten der Stadt Kufstein, Wasser der Ache zur Kraftwerksnutzung in den Inn abzuleiten, auch der Bayerischen Staatsregierung bekannt und am 17. Dezember 1971 mit Vertretern der Tiroler Landesregierung in der Bayerischen Staatskanzlei erörtert worden. Nach Mitteilungen der Vertreter der Tiroler Landesregierung handele es sich bis jetzt lediglich um erste Untersuchungen der Stadt Kufstein; ein wasserrechtliches Verfahren sei noch nicht durchgeführt worden. Den bayerischen Behörden wurde von Tiroler Seite eine möglichst frühzeitige Beteiligung zugesichert, sofern die weitere Planung überhaupt eine Realisierbarkeit erkennen lasse. Wegen der aus einer Wasserüberleitung der Ache etwa zu befürchtenden Auswirkungen auf den Chiemsee und die Alz werden die auf beiden Seiten beteiligten Stellen weiterhin im Gespräch bleiben. Zu weiteren Schritten sieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anlaß. Viel- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9607 mehr sollten die Untersuchungs- und evtl. Planungsergebnisse der österreichischen Seite abgewartet und diese im einzelnen dann daraufhin geprüft werden, ob für das Einzugsgebiet des Chiemsees und des Inn nachteilige Folgen aus einem solchen Projekt zu erwarten sind. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlametarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/3033 Fragen B 7 und 8) : Wie groß ist der Personenkreis der ehemaligen Offiziere des Truppensonderdienstes, die ohne ihr Zutun als Beamte übernommen wurden und deshalb keine Ansprüche nach dem Vierten Änderungsgesetz (§ 54 Abs. 1 Satz 2) G 131 geltend machen können? Ist daran gedacht, in naher Zukunft für diesen Personenkreis eine finanzielle Regelung herbeizuführen, die dein Rechnung trägt? Diese ehemaligen Offiziere des Truppensonderdienstes (TSD) sind aus ihrer früheren Rechtsstellung nach dem G 131 ausgeschieden. Sie sind nur noch gegenüber ihren neuen Dienstherren versorgungsberechtigt und werden deshalb auch nicht mehr statistisch erfaßt. Die Größe des betroffenen Personenkreises wird auf 2 700 Personen geschätzt. Diese Frage behandelt der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages erbetene Bericht zum G 131 unter Nr. 2.18. Die vorgesehene Beratung dieses Berichts durch den Innenausschuß hat noch nicht begonnen. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 9) : Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Bestimmungen über die Ausrüstung von Feuerwehrgeräten und -fahrzeugen in den Bundesländern völlig unterschiedlich sind? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß im Interesse einer effektiven Verwendung der öffentlichen Mittel eine Vereinheitlichung der Brandschutzausstattung dringend geboten ist. Der Bund besitzt jedoch rechtlich nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten, da der friedensmäßige Brandschutz in die Kompetenz der Länder fällt. Er kann seinen Einfluß nur mit den Mitteln geltend machen, die das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) und die dazu ergehenden Verwaltungsvorschriften vorsehen. In diesem Rahmen wird die Bundesregierung gemäß dem ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag in § 5 Abs. 2 KatSG alles unternehmen, um über die zusätzliche, für die besonderen Aufgaben des V-Falles zur Verfügung gestellte Ausstattung auf eine Angleichung des friedensmäßigen Ausstattungspotentials hinzuwirken. Dabei wird sie auch eine Vereinheitlichung der Ausstattung der Feuerwehren anstreben, die kraft Gesetzes im Katastrophenschutz mitwirken. Zur Erreichung dieses Zieles bieten sich im einzelnen folgende Möglichkeiten an: 1. Nach Nr. 12 Buchstabe f des Entwurfs der KatSOrganisation-VwV, einer Ausführungsbestimmung zu § 5 Abs. 2 KatSG, wird der Bund zusätzliche Ausstattung vorrangig den Einheiten und Einrichtungen zuteilen, deren vorhandene friedensmäßige Ausrüstung mit der zusätzlichen Ausstattung abgestimmt und möglichst vereinheitlicht ist. Die zusätzlichen und die friedensmäßigen Ausstattungsgegenstände können aber nur dann zueinander passen, wenn zuvor das verschiedenartige friedensmäßige Ausstattungspotential angeglichen worden ist. 2. Ein weiteres Instrument zur Vereinheitlichung stellen die Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes dar, die hinsichtlich der friedensmäßigen Ausstattung Richtliniencharakter haben. In gemeinsamen Beratungen mit den Vertretern der Länder und Feuerwehren ist bereits der Entwurf einer STAN für den Löschzug erarbeitet worden, der künftig auch eine Angleichung der friedensmäßigen Ausrüstung der Feuerwehren in den Ländern erwarten läßt. 3. Ein Beitrag des Bundes zur Vereinheitlichung besteht ferner darin, daß er den Ländern seinen Beschaffungsapparat, insbesondere die Beschaffungsstelle des BMI, für die Beschaffung der friedensmäßigen Ausstattung zur Verfügung stellt (§ 5 Abs. 2 S. 2 KatSG). Auch hier wird die Gelegenheit wahrgenommen, auf eine Angleichung der Friedensausrüstung hinzuwirken. 4. Ein Ansatzpunkt für eine Einflußnahme des Bundes bietet außerdem Nr. 24 Abs. 2 des Entwurfs der KatS-Ausstattung-VwV. Danach können die Zentralwerkstätten ebenso für die Instandsetzung der friedensmäßigen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen genutzt werden. Hierbei ist vorgesehen, bevorzugt die Wartung standardisierter Ausstattung durchzuführen. Von diesem Aspekt dürfte ein weiterer Impuls zur Vereinheitlichung des friedensmäßigen Ausstattungspotentials ausgehen. 5. Möglichkeiten zu einer Einflußnahme auf die künftigen friedensmäßigen Ausstattungsplanungen ergeben sich für den Bund durch seine Vertretung in den Normenausschüssen. Darüber hinaus ist der Bund intensiv bemüht, durch verstärkte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu einem einheitlichen, auch die friedensmäßige 9608 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Ausstattung umfassenden Ausstattungskonzept zu gelangen. In dem Zusammenhang darf ich auf die bisherigen STAN-Besprechungen im BzB verweisen, die weitgehende Übereinstimmung zwischen den Ländern, Organisationen, kommunalen Spitzenverbänden und dem Bund zu Fragen der gesamten Ausstattung erbracht haben. 6. Schließlich werde ich auch in der Konferenz der Innenminister der Länder und im Ständigen Ausschuß für zivile Verteidigung auf eine Vereinheitlichung der friedensmäßigen Katastrophenschutzausstattung, insbesondere der Brandschutzausrüstung, hinwirken. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß eine solche Vereinheitlichung nur schrittweise erreicht werden kann. Ihre Bestrebungen sind zunächst darauf gerichtet, im Rahmen der vorstehend geschilderten Möglichkeiten einen Vereinheitlichungstrend herbeizuführen. Die Bundesregierung kann bei ihren Bemühungen um Vereinheitlichung erfreulicherweise feststellen, daß sie bei den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden positiven Widerhall findet. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 10) : Können bezüglich der Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und des BGH-Strafsenats in Berlin Auslegungsschwierigkeiten auftreten, da das Viermächteabkommen nicht definiert, was im Einzelfall als Durchführung von Amtsakten bzw, was als „Regieren" West-Berlins durch die Bundesrepublik anzusehen ist? Die von Ihnen befürchteten Auslegungsschwierigkeiten nach dem Inkrafttreten des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 können nach Auffassung der Bundesregierung nicht auftreten. In Teil II Abschnitt B des Viermächteabkommens ist niedergelegt, daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei die drei Westmächte berücksichtigen, daß diese Sektoren „auch weiterhin nicht" von der Bundesrepublik Deutschland „regiert werden". In der Anlage Ir des Abkommens werden diese Ausführungen zunächst wiederholt; in Absatz 2 heißt es dann: „2. Der Bundespräsident, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Bundesrat und der Bundestag, einschließlich ihrer Ausschüsse und Fraktionen, sowie sonstige staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland werden in den Westsektoren Berlins keine Verfassungs- oder Amtsakte vornehmen, die in Widerspruch zu Absatz 1 stehen." In einem Brief der drei Botschafter der Westmächte an den Herrn Bundeskanzler, der den Zweck hatte, den Inhalt der in der Anlage II des Viermächteabkommens enthaltenen Erklärungen klarzustellen und zu interpretieren, heißt es unter a) : „Der Satz in Anlage II Absatz 2 des Viermächteabkommens, der lautet , ... werden in den Westsektoren Berlins keine Verfassungsoder Amtsakte vornehmen, die den Bestimmungen von Absatz 1 widersprechen, ist so auszulegen, daß darunter Akte in Ausübung unmittelbarer Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins verstanden werden." Unter d) und e) dieses Briefes ist ausgeführt: „d) Geltende Verfahren bezüglich der Anwendbarkeit der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland auf die Westsektoren Berlins bleiben unverändert. e) Der Ausdruck „staatliche Organe" in Anlage II Absatz 2 bedeutet: der Bundespräsident, der Bundeskanzler, das Bundeskabinett, die Bundesminister und die Bundesministerien sowie die Zweigstellen dieser Ministerien, der Bundesrat und der Bundestag sowie alle Bundesgerichte." Die drei Westmächte hatten diesen Interpretationsbrief vorher mit der Sowjetunion abgestimmt. Sie haben den Text vereinbarungsgemäß auch der sowjetischen Regierung übersandt, die Empfang und Kenntnisnahme vor der Unterzeichnung des Viermächteabkommens bestätigt hat, so daß dieser Brief in den Zusammenhang dieses Abkommens zum Zwecke der Interpretation gehört. Aus alledem ergibt sich folgendes: Die Sowjetunion hat grundsätzlich anerkannt, daß die bestehenden Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland weiter aufrechterhalten und entwickelt werden. Zu diesen Bindungen gehören auch Sitz und Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und eines Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Berlin auf der Grundlage nach Berlin übernommener Gesetze. Zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik Deutschland bestand seit jeher Einigkeit darüber, daß dies mit dem Berlinvorbehalt der Westmächte, nach dem Berlin nicht durch den Bund „regiert" werden darf, nicht in Widerspruch steht. Daran hat sich durch das Viermächteabkommen nichts geändert. Durch das Wort „weiterhin" haben die Westmächte eindeutig an ihr bisheriges Verständnis des Begriffs „regieren" angeknüpft; die Tätigkeiten der genannten Gerichte sind demnach keine Ausübung unmittelbarer Staatsgewalt über Berlin (West) im Sinne des oben zitierten Interpretationsbriefes. Dieser tatsächliche und rechtliche Zustand hat Eingang in das Viermächteabkommen gefunden: Gemäß Absatz 2 der Anlage II ist es staatlichen Organen der Bundesrepublik Deutschland lediglich verwehrt, in den Westsektoren Berlins Verfassungs- oder Amtsakte vorzunehmen, die in Widerspruch zu Absatz 1 stehen, die also als „regieren" im Sinne der bisherigen und nach wie vor gültigen Auslegung dieses Begriffs durch die Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9609 Westmächte anzusehen sind. Die Tätigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts und eines Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Berlin fallen, wie bereits dargelegt, nicht hierunter. Soweit Einschränkungen der Bundespräsenz in Berlin (West) in Betracht kommen, sind diese in dem bereits erwähnten Interpretationsschreiben der drei Botschafter der Westmächte an den Herrn Bundeskanzler unter b) konkret und abschließend genannt. Die hier zur Erörterung stehenden Bundesgerichte gehören nicht dazu. Demnach hat nunmehr auch die Sowjetunion Sitz und Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und eines Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Berlin (West) akzeptiert. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 11) : Kann die Bundesregierung bereits jetzt angeben, in welchem Umfang sogenannte Auslandskredite seit der Neufestsetzung der Währungsparitäten in das Ausland zurückgezahlt worden sind und welche Währungs- und Zinsdifferenzgewinne dabei erzielt wurden? Die Bundesregierung hat keine eigenen Unterlagen über die Rückzahlung von Auslandskrediten seit der Neuordnung der Wechselkurse im Dezember 1971 und über erzielte Währungs- und Zinsdifferenzgewinne. Ich habe deshalb Ihre Anfrage an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, da diese aufgrund der gesetzlichen Meldevorschriften am ehesten über entsprechende Zahlen verfügt. Die Antwort der Bundesbank lautet wie folgt: „1. Es sind Anzeichen dafür vorhanden, daß deutsche Unternehmen nach der Neufestsetzung der Wechselkurse (18. Dezember) im Dezember kurzfristige Kredite an das Ausland zurückgezahlt haben. Diese Rückzahlungen dürften aber das saisonübliche Maß nicht überschritten haben, sie sind überdies wie um die Jahreswende stets üblich — Anfang Januar 1972 von erneuten Kreditaufnahmen abgelöst worden. Dafür spricht, daß die zusammengefaßte Nettoauslandsposition von Bundesbank und Kreditinstituten (,erweiterte Devisenbilanz‘) in den letzten beiden Dezemberwochen ein Defizit von 5,2 Mrd. DM aufwies und in den ersten beiden Januarwochen mit einem Überschuß in Höhe von 7,1 Mrd. DM (ohne zugeteilte Sonderziehungsrechte) abschloß. Per Saldo scheint es daher seit dem Realignment nicht zur Rückzahlung kurzfristiger Unternehmenskredite gekommen zu sein. 2. Gegenwärtig liegen noch keine Informationen über das genaue Ausmaß und die währungsmäßige Zusammensetzung der Finanzkredittransaktionen seit dem Realignment vor. Aussagen über erzielte Währungs- und Zinsdifferenzgewinne lassen sich daher nicht machen." Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 26. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 12 und 13) : Treffen Presseberichte zu, wonach Bundeswirtschafts- und -finanzminister Schiller demnächst in Köln ein von seinem Ministerium verwaltetes bundeseigenes Haus mit 10 Zimmern zu einer Monatsmiete von 972 DM beziehen wird? Ist diese Miete im Verhältnis zur Nutzfläche, zum Baujahr, zu den Baukosten des Hauses, zum Zweck, zu dem es erbaut wurde, zum Grundstückswert und zur Grundstücksfläche angemessen? Bundesminister Schiller, der eine neue Wohnung sucht, hat vor einigen Wochen u. a. auch die von Ihnen angesprochene Wohnung in Köln besichtigt. Er hat sich jedoch schon vor einiger Zeit entschlossen, diese Wohnung nicht zu mieten. Damit entfällt die Beantwortung Ihrer weiteren Frage. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Zuwachsrate des Preisindexes für das Bruttosozialprodukt, die im zweiten Quartal 1971 7,8 % betiug, die höchste Zuwachsrate in den westeuropaischen Industrieländern darstellt und daß dieser für die Beurteilung der Gesamtwirtschaft adäquate Preisindex einen höheren Aussagewert besitzt als die Zuwachsrate des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte? Bei der Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage kann es sich nicht um eine Ansichtsäußerung der Bundesregierung handeln, sondern nur darum, ob die der Fragestellung zugrunde liegende statistische Aussage bestätigt werden kann oder nicht. Dies muß verneint werden. Die Bundesregierung kann Ihre Aussage schon deswegen nicht bestätigen, weil ihr keine statistischen Veröffentlichungen bekannt sind, in der die Deflationierungsfaktoren des Bruttosozialprodukts für die westeuropäischen Industrieländer vierteljährlich ausgewiesen werden. Auch für die Bundesrepublik Deutschland werden amtliche vierteljährliche Daten nicht publiziert. Die von Ihnen genannte Steigerungsrate von 7,8 % entspricht neuesten Ergebnissen einer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, vierteljährlich durchgeführten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die am 20. Januar 1972 veröffentlicht wurden, allerdings nur vorläufigen Charakter haben. Entwicklungsvergleiche gesamtwirtschaftlicher Deflationierungsfaktoren in einigen westeuropäischen Ländern lassen sich aber für das erste Halbjahr 1971 durchführen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat sich der Preisindex des Bruttosozialprodukts vom ersten Halbjahr 1970 zum ersten Halbjahr 1971 auf der Preisbasis 1962 = 100 um 9610 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 7,6 % erhöht. Im gleichen Zeitraum betrug nach einer Veröffentlichung der OECD, in der allerdings nur Werte für vier europäische Länder angegeben sind, die Preisrate des Bruttosozialprodukts, berechnet auf der Preisbasis 1970 = 100, in Frankreich + 6,0 %, in Italien + 7,6 % und in Großbritannien + 9,0 %. Für die Bundesrepublik wird auf dieser Preisbasis eine Steigerung von + 7,1 % angegeben. Schon hieraus läßt sich ableiten, daß die Bundesrepublik Deutschland — zumindest im ersten Halbjahr 1971 — nicht die höchste Zuwachsrate des gesamtwirtschaftlichen Deflationierungsfaktors in den westeuropäischen Ländern aufwies. Im übrigen ist die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Auffassung, daß der Preisindex für die Lebenshaltung besser geeignet ist, die Geldwertenwicklung wiederzugeben als der gesamtwirtschaftliche Deflationierungsfaktor. Die Gründe hierfür hat sie wiederholt ausführlich dargelegt, zuletzt am 10. und 14. September 1971 bei der Beantwortung von Anfragen der Abgeordneten Leicht und Strauß (vgl. zu Drucksache VI/2556, Seite 21-25). Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 27. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 15 und 16) : Wie hoch ist prozentual der Anteil der Entwicklungshilfe in den Jahren 1970, 1971 und 1972 am Bruttosozialprodukt? Wie errechnen sich diese Beträge, wenn man den Anteil der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Gemeinschaft mit hineinbezieht? Der prozentuale Anteil der Entwicklungshilfe am BSP (nur öffentliche Leistungen zu Vorzugsbedingungen) lag im Jahre 1970 bei 0,32 % und 1971 bei 0,31 % (vorläufiges Ergebnis). Der Anteil für 1972 läßt sich noch nicht errechnen. Die Beiträge der BRD zum EWG-Entwicklungsfonds sowie die sonstigen Leistungen an die Europäischen Gemeinschaften, die den Entwicklungsländern zufließen, sind in den Prozentsätzen zu Frage 1 enthalten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 17) : Ist daran gedacht, die Bemühungen im Umweltschutz dadurch zu unterstützen, daß Spenden an Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes in Zukunft von der Steuer abgezogen werden können, bzw. welche Gründe bestehen gegen eine Aufnahme des Umweltschutzes in die Anlage 7 zu § 10 b des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuerrichtlinien? Ihre vorbezeichnete Frage beantworte ich wie folgt: Nach § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes — EStG — sind Ausgaben für gemeinnützige Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese Zwecke als besonders förderungswürdig anerkannt worden sind. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund des § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung — EStDV — folgende gemeinnützige Zwecke als besonders förderungswürdig anerkannt: 1. Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 2. die Förderung des Tierschutzes, 3. die Bekämpfung der Tierseuchen, 4. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Reichsnaturschutzgesetzes. Darüber hinaus sind Zuwendungen an folgende Organisationen, die sich die Bekämpfung nachteiliger Einwirkungen auf die natürliche Umwelt zum Ziel gesetzt haben, als steuerbegünstigt anerkannt worden (Anordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund des § 48 Abs. 4 EStDV, Abschnitt 111 Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien) : 1. Die Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V., 2. der Deutsche Naturschutzring e. V., 3. der Verein Naturschutzpark e. V., 4. der Deutsche Rat für Landespflege. Auf Grund dieses Katalogs ist es dem einzelnen Bürger schon jetzt möglich, Spenden zur Förderung des Umweltschutzes auf Teilbereichen unter Beachtung der Höchstbeträge steuermindernd geltend zu machen. Die Bundesregierung hält es jedoch in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Umweltschutzes für die Allgemeinheit für erforderlich, über diese Möglichkeiten hinaus weitere Anreize zur Förderung des Umweltschutzes zu schaffen. Die von Ihnen aufgeworfene Frage wurde deshalb mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Auch die Länder waren allgemein der Auffassung, daß eine Anerkennung des Umweltschutzes als besonders förderungswürdiger Zweck zu bejahen sei. Es sei aber notwendig, genau festzulegen, was in diesem Zusammenhang unter „Umweltschutz" zu verstehen sei, damit eine klare Abgrenzung möglich sei. Wegen der Abstimmung der Formulierung ist mit dem für den Umweltschutz zuständigen Bundesminister des Innern und mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verbindung aufgenommen worden. Es ist u. a. daran gedacht, die Reinerhaltung von Wasser und Luft, die Lärmbekämpfung und die Abfallbeseitigung als beson- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9611 ders förderungswürdige Zwecke anzuerkennen. Sobald hierüber Einigung erzielt ist, wird die Angelegenheit nochmals mit den Ländern erörtert, weil die Anerkennung durch eine Verwaltungsanordnung erfolgt, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ergänzend möchte ich noch bemerken, daß die Bundesregierung auch bei der Steuerreform die Förderung des Umweltschutzes durch steuerliche Anreize vorgesehen hat. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 26. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 18 und 19) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Menge des aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelten Sprits? Wie hoch ist der Steuerausfall für die Bundesrepublik Deutschland? Beim Alkoholschmuggel ist es nicht möglich, die Menge des eingeschmuggelten Alkohols zutreffend zu schätzen. Auf den Umfang des Schmuggels könnte nämlich nur aus der aufgedeckten Zahl von Schmuggelfällen und deren Ausmaß geschlossen werden. Die Aufgriffe beschränken sich aber beim Alkoholschmuggel auf typische Einzelfälle in großen Mengen, aus denen leider keine zuverlässigen Schlüsse auf den gesamten Schmuggel mit Alkohol gezogen werden können. Deshalb kann auch der Steuerausfall nicht näher beziffert werden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) Drucksache VI/3033 Frage B 20) : Trifft es zu, daß Zivilgerichtsprozesse über die Abgeltung von Detonationsschäden in Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr, z. B. der Prozeß Ficker, Eschenbach-Bundesrepublik Deutschland, dauernd verschoben werden müssen, da sich US-Armee und Bundeswehr über den Verursacher des Schadens nicht einigen können, und kann dies vermieden werden? Es trifft zu, daß es in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr zu Erschütterungsschäden infolge von Sprengungen kommt und daß es in manchen Fällen Schwierigkeiten macht festzustellen, ob die einzelne Sprengung von der Bundeswehr oder den amerikanischen Streitkräften vorgenommen worden ist. Die Bearbeitung des Einzelfalles ist Aufgabe der bayerischen Landesbehörden, die dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen unterstehen. Ich bin daher in früheren Fällen von Sprengschäden beim Truppenübungsplatz Grafenwöhr, deren Behandlung Schwierigkeiten bereitete, vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen um Rat gebeten worden und habe ihm bereits im Jahre 1969 folgendes mitgeteilt: Sollte es der Landesbehörde insbesondere wegen sich widersprechender Auskünfte der Dienststellen der Bundeswehr und der amerikanischen Streitkräfte nicht möglich sein, in Schadensfällen dieser Art die Verantwortung für den Schaden mit Bestimmtheit einer der beiden Streitkräfte zuzurechnen, so hätte ich (in meiner doppelten Funktion als Sachwalter der Bundesfinanzen und der Interessen der ausländischen Streitkräfte) keine Bedenken dagegen zu erheben, daß solche Schäden unter Beachtung des Artikels VIII Abs. 5 (e) des NATO-Truppenstatuts reguliert werden. Eine solche Regulierung des Einzelfalles bedeutet folgendes: Kann nach gebührender Prüfung nicht geklärt werden, wer den Schaden verursacht hat, so kann die Landesbehörde die Frage schließlich dahingestellt bleiben lassen und ohne Rücksicht auf die Einlassung der Bundeswehr und der ausländischen Streitkräfte eine Entschädigung zahlen, die dann im Innenverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den amerikanischen Streitkräften von den beiden Partnern je zur Hälfte zu tragen ist. Ich glaube, damit Ihre Frage beantwortet zu haben, ob solche Schwierigkeiten nicht vermieden werden können. Daß in solchen Zweifelsfällen auch Zivilprozesse nicht vorankommen, ist mir - Ende Dezember bisher nur in einem Fall bekannt geworden. Es handelt sich dabei um den auch schon von anderer Seite an mich herangetragenen Fall des Herrn Georg Ficker. Ich habe das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Ende Dezember um eine Äußerung hierzu gebeten. Eine Antwort hierauf ist mir noch nicht zugegangen; ich nehme aber an, daß die Sache bald bereinigt sein wird. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 25. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 21) : Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, die nachteiligen Folgen der Molkereisubvention zu beseitigen und damit volkswirtschaftlich unerwünschte Überkapazitäten abzubauen? Die Gewährung von Beihilfen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft wurde — beginnend mit dem Jahre 1956 — in verstärktem Umfang seit 1967 notwendig, um die deutsche Milchwirtschaft im Zuge der schrittweisen Überführung in den Gemeinsamen Markt auf ein völlig neues Marktordnungssystem und einen größeren Wettbewerb vorzubereiten. Gleichzeitig sollte damit eine Ausschöpfung des technischen Fortschritts und eine Anpassung an die Änderungen auf der Nachfrageseite ermöglicht werden. 9612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Für die Förderung sind Richtlinien in Abstimmung mit den Ländern erlassen worden. In diesen sind das Verfahren und die Förderungsvoraussetzungen im einzelnen festgelegt. Die Zuständigkeit für die Förderung liegt bei den Ländern, die Strukturpläne unter Hinzuziehung eines Strukturbeirates aufzustellen haben. Das Einzelvorhaben muß sich in den Strukturplan einfügen. Im übrigen ist vor Baubeginn bei Vorhaben, die mehr als 1 Million DM an Beihilfen erfordern, eine obergutachtliche Stellungnahme der Bundesanstalt für Milchforschung, Kiel, oder der Süddeutschen Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in FreisingWeihenstephan einzuholen. Dabei ist insbesondere die Wirtschaftslichkeitsverbesserung nachzuweisen. Die strukturelle Anpassung brachte erhebliche Investitionen mit sich, die in der Mehrzahl der Fälle noch nicht oder erst in jüngster Zeit zum Abschluß gebracht werden konnten. Die in Teilbereichen durchgeführten Untersuchungen zum Beispiel hinsichtlich der Auszahlung oder der Kapazitätsauslastung erlauben daher noch keine umfassende und abschließende Aussage über den Erfolg. Die seit etwa einem Jahr zu verzeichnenden Veränderungen im Rohstoffaufkommen und der unterschiedliche Stand der Entwicklung in den einzelnen Regionen erfordern — das zeigt sich bereits jetzt — für die Zukunft eine stärkere Differenzierung. Ich habe daher die Anwendung der Richtlinien 1971 auf Neuvorhaben außer Kraft gesetzt, um — wie auch in den Vorjahren — die Förderungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die für die Richtlinien 1972 vorgesehenen Änderungen werden eine weitere Straffung des Förderungsprogramms bewirken. Unter anderem sollen eine Ober- und Untergrenze festgelegt werden und künftig nur diejenigen kapazitätswirksamen Folgeinvestitionen beihilfefähig sein, die durch die Bereinigung des Produktionsprogramms der beteiligten Betriebe erforderlich werden. Den Ländern ist im übrigen mit den jeweils gültigen Richtlinien ein ausreichendes Instrumentarium in die Hand gegeben, die Einzelvorhaben unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und unter Fortschreibung der Landesstrukturpläne an der Zielsetzung des Gesamtprogramms auszurichten. Ab 1973 soll das Programm — vorbehaltlich der Entscheidung des Planungsausschusses — als Gemeinschaftsaufgabe weitergeführt werden; es dürfte bis 1975 im wesentlichen seinen Abschluß gefunden haben. In einzelnen Regionen, z. B. in Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen, ist ein späterer Abschluß nicht auszuschließen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Beihilfen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen nicht wie Eigenkapital behandelt werden, wie dies z. B. bei Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung der Fall ist. Hieraus resultiert, daß langfristig gesehen der Strukturwandel von der Milchwirtschaft finanziert werden muß. Daher kann der Milchwirtschaft selbst nicht an der Schaffung von Überkapazitäten gelegen sein. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 25. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 22) : Wie ist der Standpunkt der Bundesregierung gegenüber einer Untersuchung der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland an hauptberufliche Bauern eine jährliche Apanage von 5000 DM bis 6000 DM zahlen könnte, ohne dadurch höhere Kosten als durch die bislang geübte Subventionspraxis zu haben und damit gleichzeitig zu erreichen, daß die personellen Einkommen in der Landwirtschaft fühlbar verbessert würden, was bei der bisherigen Subventionsregelung nicht der Fall ist? Die in Ihrer Frage genannte Untersuchung ist der Bundesregierung bekannt. Die in der Untersuchung geäußerte scharfe Kritik an der EWG-Agrarmarktpolitik hält die Bundesregierung für ungerechtfertigt. Dennoch sollten die Ergebnisse dieser Untersuchung eingehend diskutiert werden, um mögliche Ansätze für eine Verbesserung der Markt- und Preispolitik und damit der Einkommenspolitik zu prüfen. Die von Ihnen im Zusammenhang mit dieser Studie angeschnittene Frage ist sehr komplex. Im einzelnen sind dabei folgende Gesichtspunkte der Markt-, Preis- und Einkommenspolitik zu beachten: Direkte Einkommensübertragungen anstelle von Ausgaben für indirekte Maßnahmen können nicht für die Bundesrepublik isoliert, sondern nur im Rahmen der EWG gesehen werden. Der Fortfall wichtiger Marktstützungsmaßnahmen, wie Interventionspreise, Exporterstattungen, Denaturierungsprämien, hätte zur Folge, daß die Preise bei den Produkten, bei denen Überschüsse anfallen, beträchtlich zurückgehen würden. Infolge der Abhängigkeit der Agrarmärkte untereinander würde sich dies auch preissenkend auf die übrigen Agrarprodukte auswirken. Die Einkommenseinbußen der Landwirtschaft dürften in einem solchen Fall erheblich sein. Geht man davon aus, daß das landwirtschaftliche Angebot kurz- und mittelfristig insgesamt sehr unelastisch auf Preisänderungen reagiert, so dürfte der Rückgang der Einkommen größer sein als die Einsparung der Marktordnungsausgaben. Mit anderen Worten, die als Direktsubventionen gezahlten Marktordnungsausgaben könnten den Einkommensrückgang nicht ausgleichen. Zur Beseitigung der Überschüsse hat die Bundesregierung wiederholt Vorschläge unterbreitet (vgl. auch Agrarbericht 1971, S. 71 f.), die sie auch in Brüssel nachhaltig vertreten hat. Es muß allerdings zugegeben werden, daß der Spielraum der Markt- und Preispolitik zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Einkommen immer enger wird. In der EWG ist bei den meisten Agrarprodukten die Selbstversorgungsgrenze erreicht oder sogar überschritten. Die EWG wird außerdem ab 1973 um drei Niedrigpreisländer erweitert und die USA haben harte handelspolitische Forderungen gegenüber der Gemeinschaft gestellt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9613 Aus diesen Gründen wird überlegt, wie Herr Bundesminister Ertl am vergangenen Mittwoch hier angedeutet hat, ob und inwieweit direkte Einkommensübertragungen in Ergänzung zu den bestehenden Maßnahmen zweckmäßig sind. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß mit der Einführung von Einkommensübertragungen — abgesehen von der Höhe solcher Übertragungen - einige schwer lösbare Probleme verbunden sind, wie z. B. die Abgrenzung der Betriebe und der Verteilungsschlüssel. In der Untersuchung der Forschungsgesellschaft wird als wichtigste Voraussetzung für die Einführung direkter Einkommensübertragungen die Herstellung des Marktgleichgewichts auf den Agrarmärkten mit Hilfe von Produktionsregelungen gefordert. Wie bereits im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BML über Kontingentierung der Agrarproduktion eingehend dargelegt wurde, sind in der EWG die Voraussetzungen für eine Marktregelung mit Hilfe von Kontingenten u. a. mit Ausnahme bei Zucker z. Z. nicht gegeben. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 26. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 23 und 24) : Entspricht es dem agrarstrukturellen Anliegen der rechtlichen Bestimmungen über die Gewährung von Landabgaberente (§§ 41 und 42 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte), wenn eine landwirtschaftliche Alterskasse einen Antrag auf Gewährung von Landabgaberente bei Erfüllung aller sonstigen Bedingungen allein mit der Begründung ablehnt, daß der Pächter der aufnehmenden Flächen noch nicht ein Jahr landwirtschaftlicher Unternehmer ist, obgleich feststeht, daß dieser landwirtschaftliche Unternehmer als Pächter und Hoferbe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den von ihm seit kurzem bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieb, dem landwirtschaftlich genutzte Flächen auf dein Pachtwege hinzugeschlagen werden sollen, auch in Zukunft bewirtschaften wird? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß junge landwirtschaftliche Unternehmer, die durch vorweggenommene Erbfolge, gesetzliche Erbfolge oder durch Pachtung landwirtschaftliche Unternehmer geworden sind, ohne diesen Status bereits ein Jahr zu besitzen, die Möglichkeit erhalten, Flächen im Sinne der §§ 41 und 42 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte aufzunehmen, ohne daß dem Landabgeber die Gewährung von Landabgaberente verweigert wird? Die von Ihnen angesprochene Entscheidung einer landwirtschaftlichen Alterskasse entspricht dem geltenden Recht. Die Bundesregierung hat aber bereits für die nächste Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte eine Änderung dahingehend in Aussicht genommen, daß eine Abgabe dann strukturverbessernd ist, wenn das aufnehmende Unternehmen seit einem Jahr bestanden hat. Dann wird es einem Hofnachfolger möglich sein, unmittelbar nach der Hofübernahme Flächen mit der Folge anzupachten, daß dies für den Verpächter als strukturverbessernd anerkannt werden kann. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 25. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 25) : Trifft es zu, daß ein Altersrentner, der während seiner aktiven Arbeitstätigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit war und nunmehr eine Tätigkeit als Arbeiter oder Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt, insofern doppelte Nachteile erleidet, als er zusätzlich zu einem privaten Krankenversicherungsschutz Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden muß und der Rentenversicherungsträger seinen Beitragszuschuß für die private Krankenversicherung einstellt? Es trifft zu, daß die Vorteile der Krankenversicherung der Rentner dann entfallen, wenn der Renten- Bezieher eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeiter oder als Angestellter aufnimmt. Er wird dann so gestellt wie jeder andere Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, der für seinen Krankenversicherungsschutz Beiträge zu zahlen hat. Für versicherungspflichtig beschäftigte Rentenbezieher entfällt daher die beitragsfreie Versicherung oder, wenn sie von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind, der Beitragszuschuß für die private Krankenversicherung. Was Sie als Nachteil ansehen, ist eine Folge der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, zu denen auch ein Rentenbezieher zu rechnen ist, der eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeiter oder als Angestellter ausübt. Eine andere Regelung wäre auch deswegen nicht vertretbar, weil der Arbeitnehmer, der neben seinem Arbeitsentgelt noch eine Rente bezieht, nicht besser gestellt werden kann als ein Arbeitnehmer, der nur auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 26) : Hat die Bundesregierung die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß bei Manövern der Bundeswehr die militärischen Übungen in Zukunft nur noch in Zusammenarbeit mit den Ämtern und Dienststellen des Bevölkerungsschutzes durchgeführt werden, um sicherzustellen, daß die angenommenen Situationen auch die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung einschließen und dem Gedanken des Schutzes der Zivilbevölkerung Rechnung getragen wird? Bereits in der Vergangenheit sind die größeren Manöver und Übungen der Bundeswehr, z. B. die Übungen der FALLEX/WINTEX-Serie, in Zusammenarbeit mit den zuständigen zivilen Behörden durchgeführt worden, um die Auswirkungen militärischer Aktionen auf die Zivilbevölkerung festzustellen und zu berücksichtigen. Eine Ausdehnung dieser Zusammenarbeit auf alle Manöver und Übungen der Bundeswehr er- 9614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 scheint wegen der verschiedenen Zielsetzungen und der beträchtlichen finanziellen Aufwendungen nicht angebracht. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, bei Manövern und Übungen der Bundeswehr die Zusammenarbeit mit den Organen der Zivilverteidigung zu intensivieren. Bei dieser Gelegenheit darf ich auf die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit hinweisen, die bei gemeinsamen Übungen auf ziviler und militärischer Seite stets anzutreffen war. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3033 Fragen B 27 und 28) : Inwieweit ist der Unfallrettungsdienst der Bundeswehr bereits ausgebaut und mit den zivilen Unfallrettungsdiensten verzahnt? Bis wann ist mit dem Ausbau des Unfallrettungsdienstes beim Bundeswehrkrankenhaus Amberg in der Oberpfalz zu rechnen? Der Sanitätsdienst der Bundeswehr trägt bereits seit Jahren durch den Einsatz von Personal und Material zu einer Verbesserung des Unfallrettungsdienstes bei. Auf die Hilfeleistungen des Such- und Rettungsdienstes der Luftwaffe und Marine und die Unterstützung der Hilfsorganisationen durch Sanitätspersonal der Bundeswehr darf ich in diesem Zusammenhang ebenfalls hinweisen. Um die Beteiligung der Bundeswehr am zivilen Rettungsdienst noch stärker zu intensivieren wurde am 2. November 1971 am Bundeswehrkrankenhaus Ulm ein Testrettungszentrum in Betrieb genommen, welches an den vom Deutschen Roten Kreuz getragenen Rettungsdienst der Stadt Ulm angeschlossen wurde. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Verteidigung die Beschaffung von Unfallrettungswagen (Notarztwagen) sowie den Einsatz von speziell ausgerüsteten Rettungshubschraubern angeordnet. Die Unfallrettungswagen werden an den Bundeswehrkrankenhäusern, die Hubschrauber an den Rettungszentren der Bundeswehr stationiert. Sie werden nicht nur kranken und verletzten Bundeswehrangehörigen, sondern auch zivilen Notfallpatienten zur Verfügung stehen. Es sei nochmals ausdrücklich betont, daß der Einsatz des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Rahmen des Unfallrettungsdienstes mit Rücksicht auf den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr und den Verantwortungsbereich der Länder und Gemeinden nur unterstützenden Charakter haben kann. Der Einsatz des Sanitätsdienstes der Bundeswehr soll daher nur über die zivile Rettungsleitstelle, der auch die zivilen Organisationen angeschlossen sind, erfolgen. Zu Ihrer weiteren Frage hinsichtlich des Ausbaus des Unfallrettungsdienstes am Bundeswehrkrankenhaus Amberg bemerke ich, daß beabsichtigt ist, noch in diesem Jahr einen Rettungswagen an diesem Bundeswehrkrankenhaus zu stationieren. Dieses Fahrzeug, das mit Personal der Bundeswehr besetzt wird, soll dem zivilen Unfallrettungsdienst der Stadt Amberg angegliedert werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 29) : Halt die Bundesregierung es nicht für notwendig, die Zigarettenreklame in Rundfunk und Fernsehen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten, nachdem folgende Länder ein solches Verbot ausgesprochen haben: Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz, die Tschechoslowakei, Rumänien, die Sowjetunion, Argentinien, Neuseeland, Burma, Somalia und in Bulgarien sogar das Rauchen an einem Arbeitsplatz untersagt ist, an dem einer der Beschäftigten Nichtraucher ist? Die Bundesregierung hält ein absolutes gesetzliches Verbot der Werbung für Zigaretten in Rundfunk und Fernsehen zur Zeit für nicht erforderlich, da bereits auf Grund der freiwilligen Vereinbarung der Deutschen Zigarettenindustrie zur Beschränkung der Werbung auf dem Zigarettenmarkt die Fernseh- und Rundfunkwerbung für Zigaretten ab 31. Dezember 1972 eingestellt wird. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 30) : Welche Schritte hat die Bundesregierung seit November 1971 unternommen, um die zukünftige finanzielle und organisatorische Gestaltung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg zu gewährleisten? Die Bundesregierung leistet auch im Jahre 1972 entsprechend einer Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg aus dem Jahre 1964 einen Anteil von 50 % an den Betriebskosten des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (8 103 500 DM). Unabhängig davon ist beabsichtigt, 1972 eine einmalige Sonderleistung in Höhe von 1 252 400 DM zur Verfügung zu stellen, um den Übergang der ersten Betriebsstufe in die Betriebsendstufe zu erleichtern. Die Beratungen hierüber finden in Kürze Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9615 im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages statt. In der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung sind gegenwärtig Verhandlungen im Gange, in denen das Beteiligungsverhältnis bei Forschungseinrichtungen, die bisher von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wurden, geregelt werden soll. Ob und inwieweit sich dies in Zukunft auf einen anderen Finanzierungsschlüssel auch beim Deutschen Krebsforschungszentrum auswirkt, hängt von dem Ausgang der Verhandlungen ab. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 31 und 32) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Arbeiten zur Elektrilizierung der Schwarzwaldbahn zwischen Offenburg und Villingen umgehend in Angriff genommen werden sollen? Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen diesen Pressemeldungen und den Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf meine Schriftlichen Anfragen (Drucksache V1/2792, Fragen B 19 und 20), wonach mit den Elektrifizierungsarbeiten voraussichtlich frühestens 1973 begonnen werden kann? Es kann nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn bestätigt werden, daß auf Grund des dringenden Wunsches des Landes Baden-Württemberg nach einem baldigen Elektrifizierungsbeginn für die Schwarzwaldbahn neue Überlegungen zur Terminfrage angestellt werden. Eine abschließende Behandlung durch die Organe der Deutschen Bundesbahn ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Angaben vom 10. November 1971 entsprechen dem bisher vorliegenden Wirtschaftsplan 1972 der Deutschen Bundesbahn. Falls sich hierzu noch nachträgliche Änderungen ergeben sollten, werde ich Sie gerne sofort unterrichten. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 33) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um durch entsprechende Verkehrsbedienungen der Deutschen Bundespost oder auch der Deutschen Bundesbahn (Ausbau der Linie Wiesbaden—Hofheini) der Bevölkerung von Wildsachsen an Wochenenden eine Busverbindung nach Wiesbaden zu schatten? Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Möglichkeit, eine Bahn- oder Postbusverbindung an Wochenenden von Wildsachsen nach Wiesbaden zu schaffen. Das Verkehrsaufkommen ist zu gering; deshalb mußten im Jahre 1971 die Bahnbusfahrten an den Wochenenden eingestellt werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 34) : Welche Verbesserungen der Bahnsteiganlagen in Schweinfurt-Hauptbahnhof sind angeordnet oder unverzüglich zu erwarten, uni vor allem den zahlreichen Arbeitern der Industriestadt, die täglich die Deutsche Bundesbahn benutzen, den Wetterschutz zu bieten, der ansonsten auch auf weit kleineren Bundesbahnhöfen selbstverständlich ist? Die Bahnsteige im Bahnhof Schweinfurt Hbf sind - wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilte - im Bereich der Bahnsteigunterführungen auf eine Lange von 40 m in einfacher Holzkonstruktion überdacht. Eine Erneuerung und Erweiterung der Überdachung ist z. Z. nicht geplant. Ein solches Vorhaben könnte auch z. Z. nicht finanziert werden, weil die zur Verfügung stehenden Mittel für dringlichere Maßnahmen (z. B. zur Erhaltung der Betriebssicherheit) verwendet werden müssen. Die DB wird jedoch prüfen, ob mit geringen Mitteln zusätzliche Wetterschutzanlagen einfacher Art geschaffen werden. Die Bahnsteige selbst sind in gutem Zustand. Sie wurden im letzten Jahr mit neuen Bahnsteigkanten und einer Schwarzdecke versehen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 35) : Kann die Bundesregierung die Zusicherung des Präsidenten der Bundesbahndirektion Nürnberg in bezug auf den Bahnhof Scliweinfurt-Sennfeld bestätigen und konkretisieren, daß „die Neugestaltung für diesen Bahnhof bereits geplant sei", und weiter, daß für dieses Projekt in absehbarer Zeit Mittel zur Verfügung stehen und mit der Errichtung eines ordentlichen, wenn auch nicht aufwendigen Gebäudes begonnen werden kann? Das baufällige Empfangsgebäude in Schweinfurt- Sennfeld mußte im letzten Jahr wegen Einsturzgefahr z. T. abgebrochen werden. Die Planung für ein neues Gebäude ist fertiggestellt. Die Baukosten betragen einschließlich Vorplatzgestaltung etwa 220.000,— DM. Sofern die zur Verfügung stehenden Wirtschaftsmittel nicht ausschließlich für dringlichere Vorhaben verwendet werden müssen, wird die DB mit dein Neubau noch in diesem Jahr beginnen. 9616 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung der katastrophale Zustand der Bundesstraße 3 innerhalb der Ortsdurchfahrt durch die Gemeinde Schallstadt-Wolfenweiler im Landkreis Freiburg bekannt, und kann die Bundesregierung mitteilen, wann mit der Zurverfügungstellung der für das Haushaltsjahr 1971 bereits bewilligten, aber später gesperrten Bundeszuschüsse für den Ausbau dieser Ortsdurchfahrt gerechnet werden kann? Die Verkehrsverhältnisse innerhalb der Ortsdurchfahrt Schallstadt-Wolfenweiler im Zuge der Bundesstraße 3 sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Ausbaumaßnahmen dieser Größenordnung an Bundesstraßen werden allerdings von der Landesstraßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit im Auftrag des Bundes durchgeführt, so daß der Bundesminister für Verkehr damit im einzelnen nicht befaßt ist. Ich bin jedoch von dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium Südbaden davon unterrichtet, daß die Arbeiten im kommenden Frühjahr anlaufen und nach Möglichkeit noch in diesem Jahre zum Abschluß gebracht werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen B 37 und 38) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, oh und in welchem Umfange Personalanforderungen des Luftfahrtbundesamts seit 1968 nicht bewilligt worden sind? Treffen Informationen zu, daß einige hundert beim Luftfahrtbundesamt vorliegende Anträge aus Gründen des Personalmangels nicht bearbeitet werden können, und, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die zügige Bearbeitung sicherzustellen? Die Zahl der seit dem Jahre 1968 dem Luftfahrt-Bundesamt nicht bewilligten Stellen bitte ich folgender Gegenüberstellung zu entnehmen: Anforderung Bewilligung 1968 10 4 1969 12 8 1970 21 14 1971 13 11 1972 76 noch offen Dabei ist darauf hinzuweisen, daß in der Größenordnung der Personalanforderung neben den fachlichen Notwendigkeiten auch die aus der jeweiligen allgemeinen Haushaltslage folgenden Gründe und die Situation auf dem Arbeitsmarkt zum Ausdruck kommen. Dem Luftfahrt-Bundesamt obliegt die Wahrnehmung einer Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Dabei wird das Luftfahrt-Bundesamt teils auf Antrag, teils von amtswegen tätig. Zu dem Bereich, in dem für das Verwaltungshandeln eine Antragstellung erforderlich ist, gehören u. a. die Aufgabengebiete der Verkehrszulassung, der Prüfung von Luftfahrtpersonal, der Musterprüfung und Musterzulassung sowie der Stück- und Nachprüfung und nicht zuletzt die flugbetriebliche, technische und wirtschaftliche Begutachtung für die Genehmigung von gewerblichen Unternehmen als Luftfahrtunternehmen. Die Behandlung der Anträge dauert in den einzelnen Fachgebieten nach der Natur der Sache unterschiedlich lang. Dabei ist festzustellen, daß die Anträge bisher in der Regel noch in angemessener Zeit erledigt werden konnten; andererseits ist nicht zu verkennen, daß trotz verschiedener Maßnahmen (Rationalisierung, Einsatz von Aushilfskräften, Schwerpunktbildung) die Wartezeiten für die abschließende Behandlung der Anträge in den letzten Jahren größer geworden ist. Dieser durch die Zunahme des Luftverkehrs eingetretenen Entwicklung kann über die Erhöhung des Personalbestands nur mit einer zeitlichen Phasenverschiebung Rechnung getragen werden. Zu dem Bereich, in dem das Luftfahrt-Bundesamt von amtswegen tätig wird, gehören insbesondere die laufende Unternehmensüberwachung in technischer, flugbetrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht, die Unfalluntersuchung, Unfallverhütung, die Herausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen und die Bearbeitung von Bau-, Prüfungs- und Betriebsvorschriften. Der auch in diesem Bereich zunehmend wachsende Arbeitsanfall zwingt jedoch ebenfalls zu einer unverzüglichen Vermehrung der mit diesen Aufgaben betrauten Kräfte. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Janunar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 39) : Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, Feuerwehrfahrzeuge mit Lenkhilfen auszurüsten, und ist sie bereit, in dieser Richtung auf die Länder einzuwirken, nachdem beispielsweise in Bayern der Einbau von Lenkhilfen bisher nicht gestattet ist? Nach den z. Z. geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (§ 38 StVZO) muß die Lenkvorrichtung ein leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs ge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9617 währleisten, und sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. Die Frage, wann die Notwendigkeit gegeben ist, eine Lenkhilfe einzubauen, konnte in der Vergangenheit nicht immer zweifelsfrei beantwortet werden, zumal die gleichen Vorschriften speziell bei Kraftomnibussen auf die Achslast der Vorderachse als Bezugsmerkmal abstellen. In Anlehnung an die EWG-Richtlinie des Rates vom 8. Juni 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 133 vom 18. Juni 1970) soll in den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) künftig die Betätigungskraft als Bezugsmerkmal gewählt werden. Sinngemäß werden die Vorschriften dann fordern, daß die Betätigungskraft (z. B. am Lenkrad) beim Übergang von der Geradeausfahrt zum Lenkeinschlag, der zur Erzielung des Wendekreises von 12 m Halbmesser erforderlich ist, 25 kg nicht überschreiten darf. Mit welchen konstruktiven Maßnahmen (entsprechende Übersetzung, Lenkhilfe usw.) dieser Wert eingehalten wird, ist dann freigestellt, d. h. man wird nicht generell den Einbau von Lenkhilfen fordern können. Die Bestimmungen der StVZO gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist (§ 70 Abs. 3 StVZO). Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wichert (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 40) : Halt es die Bundesregierung für vertrelbar, daß bei Eilzustellungen im ländlichen Bereich diese Eilzustellung nur im Rahmen der üblichen einmaligen Postzustellung erfolgt, so daß die Zeitersparnis durch Eilbotenzustellung allenfalls den üblichen Postausleilungsweg verkürzt, aber sonst keine nennenswerte Beschleunigung mit sich bringt? Das Sonderverlangen „Eilzustellung" bewirkt, daß die Sendung nach der Ankunft bei der Bestimmungs-Postanstalt (z. B. auch einer Poststelle im ländlichen Bereich) unabhängig von der allgemeinen Zustellung durch besonderen Boten zugestellt wird. Seiner Rechtsnatur und seiner betrieblichen Ausgestaltung nach bezieht sich dieser Sonderdienst allerdings nur auf die Zustellung, d. h. auf die Auslieferung der Sendungen am Bestimmungsort. Dorthin befördert werden die Sendungen mit regelmäßigen Postverbindungen. Das gilt auch für die Orte im ländlichen Bereich. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 41) : Ist geplant, bei der angekündigten Erhöhung der Grundgebühr für Fernsprechanschlüsse Schwerbeschädigte, Sozialhilfeempfänger, alte und pflegebedürftige Menschen von der Erhöhung auszunehmen? Das ist nicht geplant. Die Deutsche Bundespost ist als wirtschaftliches Unternehmen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nicht zur Wahrnehmung von Sozialmaßnahmen berufen. Sie muß ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten und sieht daher keine Möglichkeit, Sozialtarife einzuführen und dabei auf Einnahmen zu verzichten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 27. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3033 Frage B 42) : Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die jüngsten Vorfalle im In- und Ausland und unter Berücksichtigung auch meiner mündlichen Anfrage vom 16. August 1971 Veranlassung, die Bestimmungen zu verbessern, die die Sicherheit in Hochhäusern, Warenhäusern und Hotels garantieren sollen? Seit der Anfrage vom 16. August 1971 haben sich keine neuen Gesichtspunkte hinsichtlich einer Änderung oder Ergänzung der Schutzforderungen in Wohnhochhäusern ergeben. Die in den Bauordnungen der Länder vorgesehenen Maßnahmen für Warenhäuser und Hotels werden als ausreichend erachtet. Im übrigen darf ich nochmals, wie auch schon in meiner Antwort zur Anfrage vorn 16. August 1971, auf die Zuständigkeit der Länder im Bauordnungsrecht verweisen. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 43) : Sind — gegebenenfalls wo — die 12 Fachzentren für Hochschuldidaktik mit insgesamt 120 Stellen für Wissenschaftler und 120 Stellen für technisches Personal usw. eingerichtet worden, die nach dem 4. Entwurf für einen Bildungsgesamtplan vom 27. September 1971 „sofort einzurichten sind"? 9618 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 Auf staatlicher Seite fällt aufgrund der verfassungsmäßig geregelten Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern die Initiative auf diesem Gebiet zunächst den Ländern zu, die bereits Vorstellungen für ein Institutionalisierungskonzept entwickelt haben, das eine größere Zahl fachorientierter Institute vorsieht. Mir ist aber bekannt, daß sich die Westdeutsche Rektorenkonferenz sowie eine Reihe von Hochschulen bereits mit der Institutionalisierung der Hochschuldidaktik befassen. Auf die Einhaltung des Zeitplans durch die Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Sie nimmt aber an, daß im Jahre 1972 die Institutionalisierung der Hochschuldidaktik in den Hochschulen fortschreiten wird. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Zwischenbericht über den Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget im rechtlichen Sinne eine Empfehlung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung an die Regierungschefs von Bund und Ländern darstellt und diesen gemäß Artikel 9 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung vom 25. Juni 1970 zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden muß. Ein Beschluß, der die Zustimmung von mindestens neun Regierungschefs voraussetzt und nur diejenigen bindet, die ihm zugestimmt haben, ist bisher nicht gefaßt. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 26. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Frage B 44) : In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen zur Entwicklung von Testverfahren als Hilfsmittel bei der Studienwahl, wie sie als Maßnahmen zur Reform des Hochschulzugangs im revidierten 4. Entwurf für einen Bildungsgesamtplan genannt werden? Da die Testforschung und -entwicklung in der Bundesrepublik noch am Anfang steht, konzentrieren sich die Maßnahmen der Bundesregierung gegenwärtig auf die Förderung von Grundlagenuntersuchungen. So werden derzeit im Auftrag des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft im Rahmen eines empirischen Forschungsvorhabens die Ursachen untersucht, die zu Orientierungsproblemen und erfolgsbeeinträchtigenden Schwierigkeiten bei Studierenden führen. Ferner werden an Hand einer repräsentativen Stichprobe diagnostische Untersuchungsverfahren (Persönlichkeitstests) auf ihre Anwendungsmöglichkeiten als Hilfsmittel bei der Studienwahl untersucht. Die Ergebnisse werden insbesondere bei der Beratung von Absolventen der Sekundarstufe II (Oberstufe der Gymnasien) zu berücksichtigen und hinsichtlich ihrer prognostischen Gültigkeit empirisch zu überprüfen sein. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich im Rahmen von Modellversuchen auf der Grundlage von Vereinbarungen nach Artikel 91 b GG daran zu beteiligen. Sie ist zuversichtlich, daß im Jahre 1972 eine Reihe entsprechender Modellversuche gefördert werden kann. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache V:3033 Fragen B 45 und 46) : Sieht die Bundesregierung keine Gefahr für die auf der Haager Gipfelkonferenz im Dezember 1969 erneut als notwendig proklamierte Forschung in dem vom Rat entgegen dem Vorschlag der Kommission beschlossenen Forschungs- und Ausbildungsprogramm nur für 1972, und welche Maßnahmen gedenkt sie im Rat zu ergreifen, damit jede Gefahr für den Fortbestand der Euratom beseitigt wird? Warum hat die Bundesregierung dem Ratsbeschluß der Europäischen Gemeinschaften zugestimmt, der den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Form einer Ergänzung zum Haushaltsvorschlag 1972 zwecks Erhöhung des Personals der Euratom-Sicherheitskontrolle so abänderte, daß die beantragte Zahl von 32 Beamten auf die Hälfte reduziert und für diese noch nicht einmal die Mittel in dem Haushalt 1972 eingesetzt wurden? Zur ersten Frage: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 20. Oktober 1971 einen Nachtragshaushaltsplan vorgelegt, mit dem sie den Personalbestand der Direktion Sicherheitskontrolle von 57 Personen um 32 auf 89 Personen verstärken wollte. Zur Begründung wies sie auf die seit 1968 um 25 % gestiegene Zahl der zu kontrollierenden Anlagen und um 100 % gestiegene Menge des zu kontrollierenden Materials sowie auf künftige Verpflichtungen aus dem noch abzuschließenden Verifikationsabkommen mit der IAEO hin. Während zunächst einige Staaten angesichts der mit der IAEO anlaufenden Verhandlungen jede und noch dazu eine derart massive Personalerhöhung für politisch inopportun hielten, ist die deutsche Delegation, ausgehend von der gestiegenen Zahl der Anlagen, für eine Erhöhung des Personals um 25 % eingetreten. Der Hinweis auf die um 100 % gestiegene Menge des Materials konnte bei Kenntnis des Kontrollverfahrens nicht überzeugen. Die deutsche Auffassung hat sich im Rat durchgesetzt. Zur zweiten Frage: Die Bundesregierung hat die Kommissionsvorschläge für ein neues Mehrjahresprogramm von Euratom nahezu vollinhaltlich unterstützt. Erst als die Ratstagung vom 6. Dezember gescheitert war, weil andere Mitgliedstaaten keine Möglichkeit sahen, ein solches Programm anzunehmen, sah sich die Bundesregierung am 20. Dezember 1971 gezwungen, im Kompromißwege zur Vermeidung eines programmlosen Zustandes einem einjährigen Übergangsprogramm zuzustimmen, um nicht den gesamten Haushalt der Gemeinschaft (und indirekt jede Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Januar 1972 9619 künftige Forschungstätigkeit) zu gefährden. Dieses einjährige Übergangsprogramm und eine dazu verabschiedete Resolution enthält jedoch bereits die Ansatzpunkte für die nach Auffassung der Bundesregierung wichtigsten Merkmale eines künftigen Mehrjahresprogramms, die allein ,die Aufrechterhaltung einesgemeinschaftlichen Forschungspotentials rechtfertigen: Sinnvolle Einbettung in die Forschungstätigkeit der (künftig 10) Mitgliedstaaten durch Betonung der Aufgaben im öffentlichen Interesse (z. B. Zentralbüro für Kernmessungen, Reaktorsicherheit etc.) bei gleichzeitiger Öffnung zum nichtnuklearen Bereich (insbesondere Umweltschutz) und langfristige Aufgaben, vor allem auch im Bereich der reinen und angewandten Grundlagenforschung (z. B. Festkörperphysik, Materialforschung).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Lenzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wäre denn die Bundesregierung bereit, diesen Dingen einmal nachzugehen, die doch immerhin im Mitteilungsblatt des Deutschen Atomforums „Atominformation" vom .Januar 1972 veröffentlicht worden sind, um damit sicherzustellen, daß sich die Bundesrepublik unter Umständen an neuen Verfahren, die möglicherweise irgendwo entwickelt worden sind, beteiligen könnte, oder sind Sie bereit, sich auf diese drei von Ihnen einmal in anderem Zusammenhang genannten Verfahren zu beschränken und dabei in Kauf zu nehmen, doll ein Verfahren selbst bei größerer Wirtschaftlichkeit und größerer Marktnähe nicht zum Zuge käme?


Rede von Dr. Klaus von Dohnanyi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, die Bundesregierung würde sich bestimmt nicht auf irgendwelche Verfahren festlegen, obwohl zu einem bestimmten Zeitpunkt die Investitionsentscheidungen fallen werden. Aber wir sind offen, und Sie wissen auch aus unseren Verhandlungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, daß wir auch für Verfahren offen sind, die nicht unmittelbar mit der Gas-Ultrazentrifuge zusammenhängen. Wir sind aber nicht über das informiert, was in Südafrika als ein neues Verfahren bezeichnet wird. Wir haben auch den Eindruck, daß die Verfahren, um die es dort offenbar geht, mit großer Geheimhaltung umgeben sind. Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig wäre, wenn die Bundesregierung ihrerseits nun die Initiative ergriffe; man müßte da warten, bis die Dinge sich gegenüber der Bundesregierung konkretisieren.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lenzer.