Rede:
ID0616506000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 25
    1. hat: 2
    2. Dr.: 2
    3. Wir: 1
    4. fahren: 1
    5. in: 1
    6. der: 1
    7. Aussprache: 1
    8. fort.: 1
    9. Das: 1
    10. Wort: 1
    11. Frau: 1
    12. Abgeordnete: 1
    13. Diemer-Nicolaus.: 1
    14. Sie: 1
    15. vorsorglich: 1
    16. 30: 1
    17. Minuten: 1
    18. Redezeit: 1
    19. beantragt.: 1
    20. —: 1
    21. Es: 1
    22. folgt: 1
    23. dann: 1
    24. Herr: 1
    25. Schulze-Vorberg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gottfried Arnold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, Herr Kollege Moersch, daß dies nicht eine Frage der Struktur des Fernsehens und des Rundfunks ist. Ich glaube, daß die Gedanken, die wir hier entwickeln und die ich vortrage, für die eine wie für die andere Struktur Gültigkeit haben würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im Augenblick haben wir es nur mit einer Struktur zu tun, und wir werden uns diesem Thema — der Zulassung auch privatrechtlicher Anstalten —, wie Sie ja wissen, durchaus weiter widmen.
    Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden, man könnte die Jugend vor Mediengefahren besser schützen, indem man entsprechende Bestimmungen in das Strafrecht einbaut. Wir wollen dem widersprechen. Uns kommt es gerade darauf an, in einem eigenen Gesetzentwurf deutlich zu machen, daß dem Gedanken des Jugendschutzes angesichts der technischen Möglichkeiten, die die modernen Medien heute haben, von allen in diesen Medien Tätigen und Verantwortlichen so umfassend wie nur irgend möglich Rechnung getragen werden muß.
    Wie Kinder und wie Jugendliche in ihrer sozialen sittlichen und seelischen Entwicklung zu schützen sind, ist heute eine Frage von so großer Bedeutung geworden, daß wir eigentlich alle miteinander, Herr Kollege Dürr, nach den besten Lösungsmöglichkeiten suchen sollten. Dabei wissen wir — und das räumen wir ein —, daß Veränderungen in der Lebensauffassung zu bedenken sind. Aber wir wissen auch — und das unterstreichen wir —, daß es Wertvorstellungen für die Ordnung von Recht und Gesellschaft gibt, die von allgemeiner Gültigkeit sind. Bei allem Wandel geistiger und gesellschaftlicher Gegebenheiten muß unseres Erachtens der Gesetzgeber den Bürgern die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung deutlich vor Augen stellen und bestrebt sein, gerade seine jungen Bürger vor Verletzungen der die Rechtsordnung bedingenden Wertvorstellungen zu schützen.
    Uns geht es dabei nicht — auch das sage ich ausdrücklich —, um eine Schematisierung, die letzten Endes nur auf Kosten der Freiheit gehen würde. Wir sind vielmehr bestrebt, mit diesem Gesetz eine angemessene Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen auch und gerade um den Preis des kommerziellen Interesses zu gewährleisten. Es ist nicht so, daß durch dieses Gesetz die Freiheit auch nur eines einzigen Bürgers unseres Landes unzumutbar eingeschränkt würde.

    (Abg. Vogel: Sehr richtig!)

    Unsere Gesellschaft, meine Damen und Herren, leidet auf diesem Gebiet nach meiner Meinung nicht an einem Zuwenig, sondern eher an einem Mißbrauch der Freiheit.
    Es ist dann möglich, die gröbsten Auswüchse einzudämmen, wenn der Wille dazu bei allen Verantwortlichen vorhanden ist. Ich finde, wir sollten diesen Willen bekräftigen. Wir sollten gemeinsam handeln, bevor das Millionengeschäft mit der harten Pornographie — und um die geht es — mit den Begleiterscheinungen von Gewalttätigkeit, Brutalität und Verbrechen zu einem Milliardengeschäft wird.
    Immer mehr Stimmen aus der Wissenschaft rufen uns dazu auf. Herr Staatssekretär Westphal, wir haben uns vor längerer Zeit in einer Fragestunde des Hohen Hauses darüber einmal unterhalten. Bei Ihnen ist sicherlich in der Zwischenzeit eine ganze Reihe zusätzlicher wissenschaftlicher Stellungnahmen mit besorgniserregendem Inhalt eingegangen. In der Bevölkerung, meine Damen und Herren, gibt es Rückendeckung. Im letzten Jahr haben sich in einer entsprechenden Umfrage nicht weniger als drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung für eine wirksame gesetzgeberische Maßnahme ausgesprochen.
    In § 1 unseres Gesetzes stellen wir einen Katalog von Tatbeständen auf, die wir für besonders gravierend halten. Diese Tatbestände müssen einmal im Kontext unserer Zeit und zum anderen, und nicht zuletzt, auf dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte gesehen werden. Ich glaube, in diesem Hause brauchen wir kein Wort darüber zu verlieren, daß die Verharmlosung oder Verherrlichung des Krieges, die Anreizung zum Rassen-, Völkeroder Klassenhaß zu den verwerflichsten Handlungen



    Dr. Arnold
    überhaupt gehören und daß es zu den Aufgaben unserer Rechtsordnung gehört, unsere Jugend, aber, wie ich meine, selbst auch unsere Erwachsenen, vor diesen Dingen zu schützen.
    Aber auch Gewalttätigkeit und Brutalität sollten hier in einem Atemzug genannt werden. Denn der innere Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit und Brutalität mit den eben genannten Tatbeständen kann überhaupt nicht übersehen werden. Mit Recht, meine Damen und Herren, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß in der Wertordnung des Grundgesetzes die Menschenwürde an oberster Stelle steht und daß es dieser Würde widerspricht, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen. Aus einer solchen Feststellung folgt nach unserer Meinung für den Gesetzgeber die Verpflichtung, unsere Jugend vor solchen Erzeugnissen zu schützen, in denen der Mensch zum bloßen Objekt gemacht oder in denen seine Würde verletzt wird.
    Damit aber ist gleichzeitig eine weitere Tendenz unseres Entwurfs angegeben. Wir denken nämlich gar nicht so sehr an diejenigen Fälle, in denen die Grenzen des Erlaubten überschritten werden und in denen dann zu bestrafen ist, sondern wir erhoffen uns von unserm Entwurf — nicht zuletzt auch im Bereich der Massenmedien — eine positive Wirkung dahin gehend, daß Programme und Druckerzeugnisse daraufhin geprüft werden, ob sie wirklich zu einer echten Wertbejahung und verantwortlichen Erziehung beitragen. Denn es kommt nicht darauf an, nicht straffällig zu werden, also die gesetzliche Norm gerade noch zu erfüllen, sondern vielmehr darauf, das Gegenteil von Gewalt und Brutalität, das Gegenteil von Rassen-, Völker- oder Klassenhaß und das Gegenteil von Verbrechen und Krieg immer wieder bejahend herauszustellen.
    Wer ein Gesetz nicht verletzt, hat dadurch allein noch nichts Positives getan. Wir hoffen, daß unser Entwurf eine Anregung dafür darstellt, kritisch darüber nachzudenken, was eine verantwortungsvolle Presse und eine verantwortungsvolle Programmgestaltung heute bedeuten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Sie hat vorsorglich 30 Minuten Redezeit beantragt. — Es folgt dann Herr Dr. Schulze-Vorberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schlußwort des Herrn Kollegen Arnold, daß der Gesetzentwurf Anlaß gibt, intensiv über die verantwortungsvolle Aufgabe nachzudenken, die Jugend besser zu schützen, ist sicherlich zutreffend. Ferner ist darüber nachzudenken, ob das Gesetz gegen jugendgefährdende Schriften ausreicht, weil die Jugendgefährdung heutzutage nicht nur von Schriften, sondern auch vom Rundfunk und stärker noch vom Fernsehen ausgehen kann. Insofern stimme ich mit Ihnen überein. Herr Kollege Rollmann hat auch darin recht — ich vermute, er hat die Protokolle des Strafrechtsausschusses in dieser Hinsicht sehr sorgfältig gelesen; ich habe das bei unserer kurzen Diskussion in der letzten Woche festgestellt —, daß wir als Freie Demokraten die Auffassung hatten, die Bestimmungen, die dem Jugendschutz dienen, sollten aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen und vollständig in ein Jugendschutzgesetz eingearbeitet werden.
    Die Bundesregierung zeigt in der Begründung der von ihr im Strafrechtsausschuß zur Pornographie und zum § 131 StGB gemachten Vorschlägen sowie in der Begründung ihres Entwurfs zwei mögliche Wege auf. Der eine Weg ist der, den Sie jetzt beschritten haben und den auch wir zu gehen bereit gewesen wären: alles in ein besonderes Jugendschutzgesetz aufzunehmen. Der andere Weg, zu dem sich die Regierung entschlossen hat, ist der, entsprechende Strafbestimmungen in das Strafgesetzbuch einzuarbeiten.
    Für uns ist das keine so grundsätzliche Frage, daß deswegen unsere Mitarbeit am Regierungsentwurf irgendwie in Frage gestellt wird. Nur, Herr Kollege Rollmann, jetzt kommt das ganz große „Aber". In der Frage, wie der Jugendschutz zu gestalten ist, damit er nicht nur mit dem Wortlaut, sondern auch mit dem Geist des Grundgesetzes übereinstimmt, haben wir allerdings eine völlig andere Auffassung, als sie in Ihrem Entwurf zum Ausdruck kommt. Das möchte ich hier von vornherein mit aller Klarheit sagen.
    Wie ist es denn dazu gekommen, daß die Frage der Gewaltverherrlichung heute intensiver behandelt wird, als das noch vor zwei Jahren der Fall war? Mit ausschlaggebend war das Hearing, das wir bei der Beratung des Entwurfs zur Reform des Sexualstrafrechts hatten, als es hauptsächlich um Porno ging. Damals sagten uns die Sachverständigen: Viel schlimmer als Pornographie ist die Darstellung von Gewalttätigkeiten. Es war schon von Anfang an im Regierungsentwurf enthalten, daß Pornographie nicht freigegeben werden darf, wenn sie mit Darstellungen von Gewalttätigkeiten verbunden ist. Dieses Hearing hat den Anlaß gegeben zu überlegen: Sollte man nicht überhaupt, auch wenn nicht Sex daran beteiligt ist, Gewaltdarstellungen irgendwie auch strafrechtlich in den Griff bekommen? Das war der Anlaß für die Vorschläge zu § 131.
    Jetzt muß ich allerdings eines sagen. Wir haben über die Verherrlichung und Verharmlosung von Gewalttätigkeiten — was auch den Erwachsenen betrifft, nicht nur den Jugendlichen — im Strafrechtsausschuß eingehend beraten. Ich werde über die Problematik, die darin liegt, an anderer Stelle noch eingehend sprechen. Ich muß Ihnen nur sagen: Für mich hat sich gezeigt, daß man eine wirklich gute Lösung nicht gefunden hat. Aber ich möchte jetzt die Diskussion darüber nicht vertiefen. Ich möchte nur sagen, daß ich die Vorbehalte zu § 131, die auch schon früher bei der Großen Strafrechtskommission da waren — auch andere Länder haben keine entsprechende Formulierung finden können , im Ausschuß vorgebracht habe.



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Aber jetzt zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Ich habe ihn vor allen Dingen mit dem jetzt gültigen Jugendschutzgesetz verglichen. Das eine werden Sie mir zugeben: Da er nicht nur Schriften erfaßt, sondern darüber hinaus auch Rundfunk und Fernsehen, also diese heute so wichtigen Massenmedien, geht er weit über das bisher gültige Jugendschutzgesetz hinaus, in der Ausweitung dessen, was in die Liste aufgenommen werden soll und auch was gegebenenfalls kriminell strafbar sein soll.
    Herr Kollege Arnold, Sie haben im einzelnen etwas begründet. Sie haben dabei zu § 1 nur die Dinge angesprochen, über die man natürlich einig ist. Daß die Verharmlosung des Krieges oder seine Verherrlichung oder Brutalität und Verbrechen und Mißbrauch und Gewalttätigkeiten ethisch zu verurteilen sind, darüber sind wir uns vollkommen klar. Sie haben aber nicht darauf hingewiesen — das hat Herr Kollege Rollmann zitiert, indem er es in seine Ausführungen einbaute , was alles außerdem kriminell strafbar sein soll, wenn es an Kinder oder Jugendliche weitergegeben wird.
    Zunächst sind wahrscheinlich alle Parteien einer Meinung, daß es unterhalb dessen, was im Strafgesetzbuch zu pönalisieren ist und als echt kriminell zu bestrafen ist, also z. B. bei Pornographie, einen Bereich gibt, wo die Jugend einen besonderen Schutz haben muß wie im bisherigen Jugendschutzgesetz.
    Aber jetzt zu dem anderen Teil des § 1: da möchte ich auf Art. 103 unseres Grundgesetzes hinweisen. Art. 103 des Grundgesetzes verlangt, daß unsere Gesetze klar und exakt formuliert sind. Das gilt selbstverständlich ganz besonders bei Vorschriften, die so in die Presse- und Informationsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes eingreifen, wie das bei Ihrem Gesetzesvorschlag nun einmal der Fall ist. Sie sagen: „Druck-, Ton- oder Bilderzeugnisse, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche in ihrer sozialen, seelischen, sittlichen Entwicklung zu gefährden, . . .". Was kann denn darunter alles fallen?

    (Zuruf von der SPD: Alles!)

    Ich hätte mich wirklich sehr gefreut, Herr Kollege Arnold, wenn sie genaue Beispiele angeführt hätten. Das ist doch eine völlig wachsweiche Bestimmung, worunter man alles fassen kann, je nachdem, wie die subjektive Einstellung desjenigen ist, der diese Fragen zu beurteilen hat. Hier fehlt die notwendige Klarheit.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wollen Sie die Bestimmung härter haben?)

    — Und noch weiter, Herr Kollege Schulze-Vorberg:
    dazu zählen vor allem Druck-, Ton- oder Bilderzeugnisse, die der Sozialbildung des Menschen
    entgegenwirken". Jetzt frage ich Sie: Was wirkt
    denn nicht alles der Sozialbildung des Menschen entgegen? Können Sie damit nicht gegebenenfalls einen
    großen Teil auch unserer wertvollsten Literatur erfassen, wenn ihr Inhalt nicht den ethischen Vorstellungen des Prüfungsausschusses entspricht, wenn
    Verhältnisse geschildert werden, wodurch der Jugendliche gegebenenfalls beeinflußt wird? Das müssen nicht nur Gewalttätigkeiten, Brutalitäten sein. Wie beurteilen Sie z. B. auch die Klassik, wie beurteilen Sie die ganzen griechischen Sagen, die doch teilweise außerordentlich grausam sind? Können die nicht auch dahin wirken, den Jugendlichen in seiner seelischen und sozialen Bildung zu beeinflussen? Wie beurteilen Sie z. B. auch geschichtliche Vorgänge? Wie beurteilen Sie die Grausamkeiten, die wir heutzutage erleben? Ich werde nachher noch ein Wort dazu sagen.
    Das sind leider Tatsachen, da ist die Wirklichkeit, was gewesen ist, was heute ist. Ich bin dafür, daß man dem entgegenwirkt, soweit das nur irgendwie möglich ist. Aber ist es möglich, daß alle die Schriften und Filme, die sich mit diesen Problemen befassen, dann gegebenenfalls von der Prüfstelle in ihre Liste aufgenommen werden und damit aus der Öffentlichkeit ausscheiden?
    Und was ist das nun: . . zum Mißbrauch der
    Sexualität verleiten können"? Da taucht natürlich die Frage auf: Was ist ein Mißbrauch der Sexualität? Wie wollen Sie das eigentlich abgrenzen, ob eine Verleitung, wann gegebenenfalls eine Gefährdung vorliegt? Da sind die verschiedensten Auslegungen möglich. Ich halte deshalb diese Kriterien, die Sie gebracht haben, indem Sie die sittliche Gefährdung im § 1 des Jugendschutzgesetzes jetzt in dieser Art und Weise aufgliedern wollen, einfach nicht für praktikabel.
    Meine Herren und Damen von der CDU/CSU, es wurde von Herrn Staatssekretär Westphal mit Recht auf die Bedeutung des Art. 5 des Grundgesetzes — Presse- und Informationsfreiheit — hingewiesen. Es wurde mit Recht von ihm geltend gemacht, daß hier die Journalistentätigkeit außerordentlich eingeschränkt würde. Ich denke auch noch an etwas anderes: In dem Strafrechtsausschuß wurden Sachverständige gehört im Zusammenhang mit § 131, mit der Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Gewalttätigkeiten. Alle Sachverständigen, ob es die des Presserates waren, ob das die Vertreter dei Fernsehanstalten waren, ob das die anderen waren, alle haben gesagt: Das geht so nicht! Und sie haben auf die Beeinträchtigungen hingewiesen, die ihnen dadurch entstehen.