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ID0616503700

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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
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    Rede von Carl Damm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es tut mir leid, sagen zu müssen, daß der Kollege Schlaga den Darlegungen, die ich zu diesem Thema im Verteidigungsausschuß gemacht habe, nicht hat folgen können. Denn unsere Alternative bot — ich werde das gleich noch einmal darstellen — ein Vielfältiges der Zahl der jetzt hier vorgesehenen Dienstplätze, nicht aber, wie Sie soeben behauptet haben, eine Verringerung der heute schon zu geringen Zahl. Es handelt sich nämlich um Vorschläge zu wirklicher Dienstgerechtigkeit, die einen unmittelbaren Zusammenhang auch mit dem Wehrdienst haben.
    Wir halten die Zeit für überholt, wo die einzelnen Dienste nebeneinander und ohne inneren Zusammenhang gesetzlich normiert und organisiert werden. Wir schlagen deshalb vor:
    Erstens Festlegung aller Dienste für die staatliche Gemeinschaft in einem Gesetz auf der Grundlage der Art. 12 und 12 a GG,
    zweitens Ableistung der im Grundgesetz vorgesehenen „herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht" in der Bundeswehr, im Bundesgrenzschutz, in einem Zivilschutzverband und im Rahmen humanitärer und karitativer Gemeinschaftshilfe,
    drittens Zuweisung der für die Bundeswehr nicht notwendigen Dienstpflichtigen u. a. an den Zivilschutzverband — denken Sie an das frühere Zivilschutzkorps —,
    viertens im kasernierten Zivilschutzverband Verwendung vor allem der eingeschränkt Tauglichen, dadurch Vermeidung der im vorliegenden Entwurf vorgesehenen zusätzlichen Belastung der Bundeswehr mit eben diesen eingeschränkt Tauglichen,
    fünftens Ausbildung der Angehörigen des Zivilschutzverbandes zur Hilfe im Katastrophen- und Verteidigungsfall und
    sechstens Verwendung des Zivilschutzverbandes auf Grund seiner Ausbildung u. a. im Rettungsdienst an den Autobahnen und den Bundesstraßen und im Umweltschutz.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hoffentlich hört der Kollege Schlaga zu!)

    Die Kosten für diesen Zivilschutzverband würden die von der Regierung vorgesehenen Mittel für die Herabsetzung des Wehrdienstes auf fünfzehn Monate nicht überschreiten. Diese Regelung böte aber eine Dienstmöglichkeit nicht nur für 75 % eines Jahrgangs, sondern für einen wesentlich höheren Prozentsatz, ohne daß die einzelnen und die Institutionen wegen der Rücksichtnahme auf die individuellen Behinderungen überfordert würden. Diese Regelung würde darüber hinaus für den Schutz der Zivilbevölkerung Möglichkeiten schaffen, deren Schaffung seit Jahren unterlassen worden ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Unsere Fraktion hat also eine konstruktive Alternative anzubieten. In absehbarer Zeit werden wir auch den vorbereiteten Gesetzentwurf abschließend in der Gesamtfraktion beraten haben.

    (Zuruf von der SPD: Darauf warten wir!)

    Die vor uns liegende parlamentarische Behandlung des Regierungsentwurfs zur Herabsetzung des Grundwehrdienstes sollte so sorgfältig und so unvoreingenommen geschehen, daß jede konstruktive Alternative einbezogen werden kann. Die Sache ist nämlich zu wichtig und der von der Regierung vorgeschlagene Weg ist zu problematisch, als daß der Deutsche Bundestag mit vorgefaßten Meinungen oder gar unter Zeitdruck die Probleme der Wehr- und der Dienstpflicht behandeln dürfte.

    (Vorsitz: Präsident von Hassel.)

    Lassen Sie mich jetzt zur Problematik dieses Regierungsentwurfs Stellung nehmen, und zwar zunächst zu den Voraussetzungen. Anfang Dezember 1969 sagte der Verteidigungsminister Schmidt, eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit könne nur dann „erwogen" werden — so hat er damals gesagt, und nun wörtlich —, „wenn die erforderlichen finanziellen Mittel sichergestellt sind, wenn eine ausreichende Zahl der längerdienenden Soldaten gesichert ist und wenn die Kampfkraft der Bundeswehr uneingeschränkt erhalten bleibt".

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr richtig!)

    An anderer Stelle hat Schmidt die Zustimmung des Bündnisses als weitere Voraussetzung genannt, und man darf schließlich entsprechend mehr Truppenunterkünfte, also eine bessere Infrastruktur, ebenfalls als Voraussetzung dafür nennen, daß eine Her-



    Damm
    absetzung, wie Schmidt damals gesagt hat, „erwogen" werden könne.
    Die Frage ist nun, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ich melde für meine Fraktion starke Zweifel an, Zweifel an der Behauptung der Regierung, daß das der Fall sei. Meine Fraktion teilt die vom Bundesrat einstimmig vorgetragenen Bedenken.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Der Bundesrat hat im Plenum — wohlgemerkt: einstimmig — folgendes festgestellt. Er gehe davon aus, daß die „Aufrechterhaltung des globalen Gleichgewichts der Kräfte" notwendig bleibe und daß dazu „ein ausreichendes Gegengewicht zum militärischen Potential der Sowjetunion und des Warschauer Paktes erhalten bleiben" müsse; er zitiert damit das neue Weißbuch. Er gehe ferner davon aus, daß „die Bedrohung Westeuropas durch den Warschauer Pakt" fortbestehe, „welche Absichten die Sowjetunion auch immer hegen möge" ; wiederum Weißbuch-Zitat. Dann sagt er: „Eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit setzt angesichts dieser Feststellungen voraus: die Erhaltung der uneingeschränkten Kampfkraft und Präsenz der Bundeswehr, die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl längerdienender Soldaten, die Zustimmung der Verbündeten."

    (Abg. Dr. Klepsch: Einstimmig im Bundesrat!)

    Der Bundesrat bittet dann die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend — umfassend! — dazulegen, daß diese Voraussetzungen vorliegen. Der Bundesrat sagt ferner, er sei der Auffassung, daß die sich aus einer Verkürzung der Grundwehrdienstzeit ergebenden Folgen in Bezug auf die notwendige Umstrukturierung der Truppe, das Verhältnis der Wehrgerechtigkeit zur Ersatzdienstgerechtigkeit und die Folgekosten noch nicht hinreichend geklärt seien, und bittet die Bundesregierung, für eine solche Klärung Sorge zu tragen.
    Mit beträchtlichem Erstaunen vermerke ich die flapsige Art der Gegenäußerung der Bundesregierung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es heißt nämlich auf der letzten Seite der Vorlage, die wir hier zu behandeln haben:
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alle sich aus einer Verkürzung der Wehrdienstzeit ergebenden Folgen geprüft und hinreichend geklärt sind. Sie wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren hierzu noch zusätzlich Stellung nehmen.
    Das ist alles, was die Bundesregierung in der gedruckten Vorlage zu dem zu sagen weiß, was der Bundesrat einstimmig ihr an Bedenken entgegengetragen hat. Ich meine, abgesehen von der Stilfrage ist das in der Sache wirklich zu billig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun entspricht diese flapsige Ausdrucksweise allerdings der nicht selten geübten Art des Verteidigungsministers selbst, kritische Einwände zu behandeln. Das „Spiegel"-Interview vom 20. September 1971 zum Thema der Wehrdienstverkürzung ist ein weiterer Beweis dafür. Da fragt nämlich der „Spiegel" nach den personellen Voraussetzungen und verweist auf die, wie er sagt, „miserable" Unterführernachwuchslage, vor allen Dingen beim Heer. Schmidt weist nicht nur die Vokabel „miserabel" zurück, sondern sagt auch wörtlich: „Lassen Sie sich doch nicht verrückt machen von dem Geschwätz von Reaktionären." Meine Damen und Herren, das scheint mir auch zu wenig, zu billig und flapsig zu sein, wobei ich hier nicht den „Spiegel" zu verteidigen habe. Der wird das schon selber tun und hat das in den letzten Jahren oftmals selbst über Gebühr betrieben.
    Der Verteidigungsminister behauptet in diesem Interview wörtlich, durch die Herabsetzung würden „nicht wesentlich mehr" Unteroffiziere benötigt. Tausend Unteroffiziere hält er im übrigen für keine unüberwindliche Quantität, wie er wörtlich sagt. Erfahren, sagt er ferner, müßten diese Ausbilder auch nicht unbedingt sein.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Ich stelle hierzu fest: die personellen Voraussetzungen sind eine wesentliche Grundlage für diese Gesetzesänderung. Der Minister wird im Verteidigungsausschuß die personelle Realisierbarkeit darzulegen haben, 45 000 Wehrpflichtige pro Jahr mehr einzuziehen und auszubilden. Und die derzeitige Lage bei den längerdienenden Soldaten ist jedenfalls mehr als kritisch. Wenn es gewünscht wird, können wir aus dem Weißbuch mit Zahlen aufwarten.
    Ein anderes Problem ist die Frage der Einwirkung dieser Maßnahme auf die Kampfkraft der Bundeswehr. Zum mindesten ist nicht auszuschließen, daß diese Maßnahme, wie jüngst ein Kommentator gesagt hat, eine Minderung des Einsatzwertes unserer Streitkräfte zur Folge haben kann. Mit der lapidaren Bemerkung des Weißbuches 1971/72, das Gesetz schaffe mehr Wehrgerechtigkeit, ohne Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu beeinträchtigen — wörtliches Zitat —, kann der Minister nicht davonkommen. Diese Frage ist viel zu bedeutend, als daß man sie so leicht abtun könnte. Er hat ja auch dem Bundesrat immer noch eine Antwort zu geben. Wir werden jedenfalls im Verteidigungsausschuß darauf drängen, daß er im einzelnen nachweist, daß die Behauptung stimmt.
    In diesem Zusammenhang ist ungeheuer interessant, meine ich, was seinerzeit die damalige Regierung auf die Vorschläge der Adorno-Kommission geantwortet hat. Damals hat der Staatssekretär von Hase zu den Vorschlägen der Adorno-Kommission folgendes gesagt — ich darf zitieren, Herr Präsident —:
    Was die gleitende Grundwehrdienstdauer be-betrifft,
    — also die Herabsetzung um drei Monate, wie sie damals als Möglichkeit im Gespräch war, über das Institut der gleitenden Grundwehrdienstzeit; das war 1968 —
    so ist festzustellen, daß zwischen der Vorlage
    des Kommissionsberichtes und heute die Beset-



    Damm
    zung der CSSR durch Truppen des Warschauer Paktes liegt. Die Bundesregierung glaubt daher von der Möglichkeit, das Parlament um die Ermächtigung zu bitten, die Grundwehrdienstpflichtigen im Zusammenhang mit einer gleitenden Grundwehrdienstdauer drei Monate früher aus dem Wehrdienst zu entlassen und so den Grundwehrdienst auf 15 Monate zu reduzieren, vorläufig keinen Gebrauch machen zu sollen. In zwei NATO-Ministerratssitzungen wurde darüber beraten,
    — sagt Herr von Hase weiter —
    was notwendig ist, um eine weitere Erosion der NATO, die vor der Besetzung der CSSR zweifellos am Gange war, zu verhindern. Es ist gelungen — ich füge hinzu: eindrucksvoll gelungen —, diese Erosion anzuhalten. Es ist darüber hinaus auch gelungen, die Verteidigungskraft des Bündnisses nicht unbeträchtlich zu erhöhen. Es würde allen diesbezüglichen Bemühungen diametral entgegenlaufen, wenn ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland als der NATO-Partner, dessen Streitkräfte wegen der Grenzlage zum Warschauer Pakt eine der wichtigsten Funktionen im Bündnis haben und daher auch besonders präsent und schlagkräftig sein müssen, die Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate herabsetzen oder eine Herabsetzung auch nur gesetzgeberisch vorbereiten würde.
    Er führt etwas später aus:
    Wenn die Bundesrepublik den Grundwehrdienst herabsetzen würde, wäre das für andere Bündnispartner das Signal dafür, gleiches oder ähnliches zu tun. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es nicht möglich sein wird, unsere Bündnispartner davon zu überzeugen, daß eine Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate die Kampf- und Schlagkraft der Truppe erhöht. Dann würde durch den schnelleren Durchlauf von Wehrpflichtigen das Potential an Reservisten erhöht. Doch das Verteidigungskonzept der NATO beruht auf der „flexible response". Diese setzt eine hohe Präsenz, d. h. die Möglichkeit zum sofortigen Einsatz beweglicher hochtechnisierter Verbände, voraus.
    Ohne sie kann die Vorneverteidigung nicht verwirklicht werden. Es wird keinem Experten klarzumachen sein, daß die beiden wichtigsten Grundlagen unserer militärischen Verteidigung, sofortige Einsatzbereitschaft und hohe operative Beweglichkeit, durch eine Verkürzung des Grundwehrdienstes verbessert werden.
    Meine Damen und Herren, ich habe das deswegen so ausführlich zitiert, weil doch wohl unstrittig ist, daß hinter dieser Äußerung des damaligen Staatssekretärs von Hase der militärische Sachverstand des Ministeriums stand. Und der damalige Generalinspekteur, der den Sachverstand an der Spitze repräsentierte, ist der heutige Generalinspekteur.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!) Es ist nicht anzunehmen, daß er eine wesentliche Änderung der Betrachtung für sich selbst vorgenommen hat, denn was feststeht, ist doch, daß sich die militärisch-politischen Voraussetzungen etwa zugunsten des Bündnisses überhaupt nicht geändert haben.


    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Die NATO sagt in ihren Kommuniqués der letzten beiden Jahre selbst:

    (Abg. Dr. Klepsch: AD 70!) das genaue Gegenteil ist der Fall.


    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darum ist es eben eine Frage an die Regierung: Wie wird sie sichern, daß bei einer Herabsetzung der Dienstzeit um drei Monate all diese befürchteten Folgen eben nicht eintreten?
    Es gibt ferner eine Frage, die ich ebenfalls nicht mit meinen Worten stellen möchte, sondern mit den Worten eines Mannes, der weiß Gott völlig unverdächtig ist, der CDU nach dem Munde zu reden. Ich meine denjenigen Herrn, den sich Minister Schmidt nach Amtsübernahme selbst ins Ministerium geholt hat, um seine Planungsabteilung für ein halbes Jahr von ihm leiten zu lassen, den hervorragenden Journalisten Theo Sommer, der ja nach seiner Tätigkeit als Chef der Planungsabteilung in der Wehrstrukturkommission gearbeitet hat und — Seite 27 des Berichts der Wehrstrukturkommission — zu Protokoll gegeben hat, warum er allenfalls für eine Herabsetzung auf 16 Monate sei, obwohl er von der Sache der Wehrgerechtigkeit her sehr wohl einsehe, daß 15 Monate besser wären. Er sagt wörtlich:
    Dennoch habe ich am Ende für 16 Monate gestimmt. Die nicht zu leugnenden militärtechnischen Umstellungsschwierigkeiten ließen sich auch bei 15 Monaten Grundwehrdienstdauer überwinden. Der Präsenzverlust — 11 Monate statt bisher 12 Monate — würde durch die neue Verfügungsbereitschaft aufgehoben, die ja nichts anderes ist als rasch zurückrufbare potentielle Präsenz. Gravierend und unwiderlegbar erschien mir jedoch der Einwand, daß der Zustrom der Wehrpflichtigen bei einer 15monatigen Grundwehrdienstdauer mir bewältigt werden kann, wenn Längerdienende, vor allem Ausbilder, aus den Kampfverbänden geholt werden, die der NATO unterstellt sind. Der zusätzliche Bedarf an Stammpersonal ginge zu Lasten der präsenten Truppe. Praktisch müßten etwa 38 Kampfkompanien in Ausbildungskompanien umgewandelt werden, d. h. ein bis drei Brigaden, je nach ihrer Zusammensetzung, würden der NATO-Assignierung entzogen. Dies hielte ich in der Tat für bündnispolitisch fatal. Eine über 16 Monate hinausgehende Kürzung der Dienstzeit erscheint mir erst vertretbar, wenn eine oder beide der folgenden Voraussetzungen gegeben sind, a) wenn die Bundeswehr ihren längerdienenden Anteil, Unteroffiziere, aber besonders auch Offiziere, spürbar erhöhen könnte, b) wenn in Ost-West-Verhandlungen eine beiderseitige und ausgewogene



    Damm
    Truppenreduzierung vereinbart würde, die auch der Bundeswehr eine Verminderung ihrer as-signierten Kampfverbände gestattete.
    Meine Damen und Herren, ich zitiere das hier, um deutlich zu machen, daß es nicht irgendwelches reaktionäres Geschwätz sein kann, wenn wir kritische Fragen stellen, denn das wird man selbst Helmut Schmidt nicht unterstellen dürfen, daß er sich seinerzeit an einen wichtigen Posten einen Reaktionär geholt hätte. Ich sage noch einmal: der Minister und das Verteidigungsministerium werden uns im Ausschuß darzulegen haben, warum das alles keine Rolle spielt

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und wieso es sich bündnispolitisch nicht fatal auswirken muß, mal eben 38 Kampfkompanien in Ausbildungskompanien umzuwandeln.
    Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Verfügungsbereitschaft. Ich habe vorhin schon gesagt, sie ist als Institution, als gesetzgeberische Möglichkeit, eine Ermächtigung an die Regierung. Dagegen haben wir gar nichts. Im Gegenteil, ich sagte ja, wir seien für eine Ermächtigung zum gleitenden Wehrdienst. Wir meinen übrigens, daß diese Fragen nicht so spektakulär behandelt werden sollten, wie das allgemein geschehen ist, insbesondere nicht zuletzt durch die propagandistische Vorbereitung, die der Verteidigungsminister in den letzten zwei Jahren vorgenommen hat. Das sollte in größerer Ruhe und vielleicht auch mit mehr Gelassenheit behandelt werden. Dazu böte eine solche Ermächtigung eine Möglichkeit. Aber wir müssen auch sehen, daß diese Verfügungsbereitschaft alles andere ist als die Fortsetzung der heutigen Präsenz; denn die Soldaten sind nach 15 Monaten aus den Kasernen heraus. Das Gesetz sieht eigens vor, daß sie völlig freizügig sein können. Sie können also — ich hätte dafür Verständnis, wenn sie das dann tun — verreisen, und zwar nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch ins Ausland, ganz wie sie wollen. Sie sollen lediglich sicherstellen, daß ihre Einheit immer weiß, wo sie sind. Aber in vielen Fällen — das ist doch sicherlich gar nicht schwarzgemalt — wird es Tage dauern, bis sie ein Anruf oder eine Postkarte ihrer Einheit erreicht, wenn sie sich irgendwo an einer italienischen oder spanischen Küste aufhalten. Dann wird es wiederum Tage dauern, bis sie zurückkommen. Dabei handelt es sich immer noch um die Gutwilligen, die das Ganze überhaupt entgegengenommen haben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir können also nicht davon sprechen, daß durch die Verfügungsbereitschaft die Präsenz tatsächlich in dem bisher vorhandenen Maße gesichert würde.

    (Abg. Biehle: Auf dem Papier hundertprozentig!)

    Das ist eine weitere Frage an den Verteidigungsminister. Mir scheint, es wird immer zweifelhafter, wie er mit einem Nebensatz sagen kann, daß weder die Kampffähigkeit noch die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch diese Maßnahmen geschwächt würden.
    Ich komme zum Schluß und sage sehr deutlich: die Frage der Dauer der Grundwehrdienstzeit ist für die CDU/CSU alles andere als eine Weltanschauungsfrage. Wir sind bereit, diese Frage nur unter nüchternen, sachlichen, außen- und innenpolitischen, bündnis- und sicherheitspolitischen Kategorien zu prüfen. Wir selbst räumen ja sogar die Möglichkeit eines Wehrdienstes von 12 Monaten als eine von der Regierung zu prüfende Angelegenheit theoretisch für die künftige Zeit ein. Es ist also nicht so, daß für uns nur 18 Monate in Frage kommen. Wir sind offen für eine Herabsetzung auf 15 Monate, aber wir wollen nicht, daß hier leichtfertig Entscheidungen getroffen werden, die wir alle miteinander zu bereuen hätten, wenn nämlich z. B. der Bündniswert und die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr dadurch geschwächt würden.
    Ich habe die Fragen hier vorgetragen. Wenn der Bundesminister der Verteidigung in der Lage sein wird, alle diese Fragen — Sie können auch sagen: die Fragen, die der Bundesrat an ihn gestellt hat — ausreichend und befriedigend zu beantworten, dann hat er —

    (Abg. Buchstaller: Ihnen ausreichend zu beantworten! — Abg. Dr. Klepsch: Dem Bundesrat!)

    — Herr Buchstaller, ich rede in der Tat für meine Fraktion. Wenn Sie Wert darauf legen, daß diese Fraktion die Mitverantwortung übernimmt, wenn Sie also Wert darauf legen, daß wir zu diesem Gesetz ja sagen, dann wird es ja wohl für den Verteidigungsminister keine Zumutung sein, daß er diese Fragen ausführlich und ausreichend beantwortet. Sollten Sie allerdings glauben, daß Sie das mit der schwachen Mehrheit, die Sie in diesem Hause haben, allein machen sollten, könnten wir gleich die zweite und dritte Lesung hier anschließen.
    Ich sage noch einmal: Wenn der Verteidigungsminister willens und in der Lage ist, diese Fragen ausreichend und befriedigend zu beantworten, hat er eine absolut unvoreingenommene CDU/CSU-Fraktion als Verhandlungs- und Gesprächspartner. In diesem Sinne werden wir an die Verhandlungen herangehen. Aber bei all den Aussichten, die sich die Wehrpflichtigen, die jetzt anstehen, auf eine verkürzte Wehrdienstzeit ausrechnen, will ich deutlich machen, daß wir Grund haben, denjenigen, die über Jahre hinweg 18 Monate ihren Wehrdienst geleistet haben und ihn auch zur Zeit leisten und ihn in aller Regel gutwillig und gut leisten, unseren Dank zu sagen. Darin, denke ich, werden wir ja alle miteinander übereinstimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Würtz. Für ihn sind 15 Minuten Redezeit festgelegt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Würtz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der SPD-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab.



    Würtz
    Meine Fraktion begrüßt im Gegensatz zum Sprecher der CDU/CSU die Vorlage des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften als einen Schritt zur Lösung eines grundsätzlichen Problems unseres Staates. Wir sehen darin den Versuch, eine Verminderung der Ungerechtigkeiten bei der Praktizierung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.
    Schon in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung diesen Schritt angekündigt. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren. In der Regierungserklärung heißt es:
    Wir wollen ein Maximum an Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Männer schaffen; Wehrdienstausnahmen und -befreiungen werden abgebaut. Ob sich daraus Konsequenzen für die Dauer des Grundwehrdienstes ergeben, werden wir prüfen.
    Und ein paar Zeilen weiter heißt es dann:
    Wir werden die bisherigen Bemühungen um geeignete Ausbilder, Truppenführer und technische Fachleute fortsetzen und ausbauen.
    Diese Absichtserklärung der Bundesregierung hat bei der kritischen Bestandsaufnahme in der Bundeswehr einen besonders großen Raum eingenommen. Dabei ergab sich, daß die Erreichung größerer Wehrgerechtigkeit bei der Durchführung der Wehrpflicht zum Kernproblem und Prüfstein des derzeitigen Wehrsystems wurde. Im Weißbuch 1970 wurde zwar noch keine endgültige Lösung dieses gesellschaftspolitischen Problems aufgezeigt, jedoch die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der künftigen Wehrstruktur zur Herbeiführung größerer Wehrgerechtigkeit angekündigt.
    Die Kommission, der unter der Leitung des früheren Vizepräsidenten dieses Hohen Hauses, Dr. Karl Mommer, neben Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auch eine Reihe von militärischen Praktikern angehörte, legte am 3. Februar 1971 die umfangreichen Ergebnisse ihrer Arbeiten vor. Bei der Erfüllung des Auftrages, Vorschläge zur Schaffung größerer Wehrgerechtigkeit für dieses Jahrzehnt zu unterbreiten, ging die Wehrstrukturkommission von den folgenden vier von der Bundesregierung vorgegebenen Leitlinien aus.
    Erstens. Der organisatorische Umfang der Bundeswehr soll wie bisher 460 000 Mann betragen. Dazu kommt der variable Umfang bis zu 30 000 Soldaten.
    Zweitens. Bei fortdauernder allgemeiner Wehrpflicht soll etwa die Hälfte jener Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst herangezogen werden, die als eingeschränkt Taugliche gemustert worden sind, jedoch nach ärztlichem Urteil und nach Auffassung der Streitkräfte zum Grundwehrdienst mit Einschränkungen geeignet sind.
    Drittens. Der finanzielle Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung soll eingehalten werden.
    Viertens. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr muß gewährleistet bleiben.
    Dabei legte die Kommission unter anderem ihrem Vorschlag und Bericht den Grundsatz zugrunde, daß eine mangelnde Wehrgerechtigkeit auf die Dauer unsere Sicherheit gefährden muß; denn mit einem ungerechten Wehrdienstsystem wächst zwangsläufig — auch nach unserer Auffassung — die Abneigung gegen den Wehrdienst überhaupt.
    Der Kommissionsvorschlag beinhaltete als wesentliche Forderung die Heranziehung aller wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen zur Bundeswehr oder zu einem vergleichbaren Dienst, die Verkürzung der Wehrdienstzeit, die Einführung einer Verfügungsbereitschaft vor Überführung in den Reservistenstatus, eine Erhöhung der materiellen Entschädigung für den Wehrdienst und die Verbesserung der Tagesdienststärken in den einsatzbereiten Verbänden, die Steigerung des Anteils an längerdienenden Freiwilligen und eine Straffung und Rationalisierung der Ausbildung, um den Kampfwert der Bundeswehr zu erhalten.
    Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung nach unserer Auffassung in wesentlichen Punkten den Vorschlägen dieser von der Bundesregierung eingesetzten Wehrstrukturkommission. Das Ziel des Gesetzentwurfes, möglichst alle wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen in der Zukunft zur Bundeswehr oder zu einem vergleichbaren Dienst heranzuziehen, soll durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden.
    Die Einführung der drei neuen Musterungskategorien „wehrdienstfähig", „vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und „nicht wehrdienstfähig" an Stelle der bisherigen Tauglichkeitsmerkmale „tauglich", „eingeschränkt tauglich", „vorübergehend untauglich" und „untauglich" sollen dazu beitragen, daß in der Zukunft auch die Wehrpflichtigen ihren Dienst in der Bundeswehr zu leisten haben, die als „eingeschränkt Taugliche" heute zwar in der Bundesliga — wie es Beispiele beweisen — Fußball spielen können, jedoch bisher nicht eingezogen wurden.
    In der Zukunft werden etwa 75 % statt bisher 60 % der Wehrpflichtigen eines Jahrganges als wehrdienstfähig gemustert und danach auch eingezogen. Die vorgesehene Heraufsetzung der Altersgrenze für die Einberufung von bisher 25 auf 28 Jahre — wie im Gesetzentwurf vorgesehen — wird dazu führen, daß Wehrpflichtige, die insbesondere aus Ausbildungsgründen zurückgestellt wurden, zukünftig die Wehrpflicht nicht wegen Überschreitens der Altersgrenze umgehen können.
    Meine Freunde und ich begrüßen diese Maßnahme und sehen in der Möglichkeit, den Grundwehrdienst aus Härtegründen in zeitlich getrennten Abschnitten ableisten zu können, eine notwendige Ergänzung. Die Eingrenzung der Ausnahmeregelungen wird von uns ebenfalls bejaht.
    Um mehr Wehrpflichtige zum Dienst in der Bundeswehr bei gleichbleibendem organisatorischen Umfang heranziehen zu können, ist notwendigerweise die Verkürzung des Grundwehrdienstes erforderlich. Wir halten eine Verkürzung auf 15 Monate für



    Würtz
    sinnvoll, weil damit in der Zukunft nicht wie heute 195 000 Wehrpflichtige im Jahr eingezogen werden, sondern sich die Zahl auf 230 000 bis 240 000 junge Männer erhöht. Diese 20 % mehr führen zu einem gewissen Maß an Wehrgerechtigkeit bis in die Jahre 1976/1977.
    Die Bedenken, die hier angemeldet worden sind, unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Verbündeten würden wegen der Verkürzung des Grundwehrdienstes nicht eingehalten werden können, werden durch die Einführung einer dreimonatigen Verfügungsbereitschaft für alle Wehrpflichtigen nach Beendigung ihres Dienstes in der Bundeswehr ausgeräumt.