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ID0616503200

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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
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    Rede von Karl Wilhelm Berkhan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Im Rahmen des Atlantischen Bündnisses und insbesondere im Rahmen der Organisation des Atlantischen Bündnisses fallen den Soldaten der Bundeswehr besondere Aufträge und Aufgaben zu. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Aufträge und Aufgaben — zumindest in diesem Jahrzehnt — nur bei Aufrechterhaltung einer Wehrpflichtarmee zu erfüllen sind. Ich will hier keine nähere Begründung und Erklärung dafür abgeben, daß heute und in überschaubarer Zukunft allein die allgemeine Wehrpflicht die Basis unseres Verteidigungsbeitrags sein kann und sein wird.
    Nun ist allerdings sehr eng verknüpft mit der Frage der Wehrpflicht die Frage nach der Gerechtigkeit bei der Einberufung eines nachwachsenden jungen Jahrgangs. Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht erfordert gerechterweise, daß möglichst alle wehrdienstfähigen jungen Männer gleichmäßig zum Wehrdienst oder zu einem vergleichbaren anderen Dienst für die Gesellschaft herangezogen werden, jedenfalls im Rahmen der Gesetze, die uns heute vorliegen und die heute bereits zu erfüllen sind.
    Die Leistungen, die den Bürgern unseres Staates im Interesse der Sicherheit abverlangt werden, dürfen nicht gegen die Gebote der Gleichheit und der Angemessenheit und insbesondere nicht gegen das Gebot der sozialen Gerechtigkeit verstoßen. Ein ungerechtes Wehrpflichtsystem belastet nicht nur die betroffenen jungen Männer, sondern belastet im letzten Grunde die Glaubwürdigkeit unseres Staates, unserer Demokratie.
    Das Wehrpflichtsystem fordert von den jungen Bürgern, insbesondere von den jungen männlichen Bürgern unseres Landes ein großes Opfer, das sie zu bringen haben. Dieses Opfer wird von den einzelnen Wehrpflichtigen sicher nur dann als gerechtfertigt empfunden, wenn es möglichst von allen gebracht wird.
    Diese Gedankengänge haben auch die Wehrstrukturkommission, die von der Bundesregierung unter der Leitung unseres vormaligen Kollegen Dr. Mommer eingesetzt wurde, bewogen, ganz besonders hervorzuheben, daß es in den kommenden Jahren darauf ankommt, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Ich möchte dieser Kommission und ihrem Vorsitzenden hier heute namens der Bundesregierung für ihre Arbeit danken.
    Bisher dienten nur etwa 60 % der Wehrpflichtigen eines Erfassungsjahrganges in den Streitkräften oder leisteten einen vergleichbaren Dienst. 30 % dieses Jahrgangs wurden als „eingeschränkt tauglich" gemustert und aus diesem Grunde überhaupt nicht einberufen. Die Tauglichkeitskriterien orientieren sich an den Erfordernissen der allgemeinen Grundausbildung und orientieren sich nicht an den unterschiedlichen Erfordernissen der Verwendungen des einzelnen Wehrpflichtigen. In den Streitkräften gibt es sehr unterschiedliche Tätigkeiten, und die Belastungen sind sehr häufig nicht anders als im zivilen Beruf auch. Kein anderes Land in Europa hat einen so hohen Anteil an eingeschränkt tauglich Gemusterten, wie wir ihn heute haben.
    Dieses System ist in. der Tat ungerecht und wird von den Wehrpflichtigen, aber auch von der älteren Generation so empfunden. Dem will die Bundesregierung nun soweit wie möglich abhelfen. In Zukunft sollen nicht nur 60 %, sondern 75 % der Wehrpflichtigen zu einem Dienst, insbesondere zum Wehrdienst, einberufen werden. Dazu werden die bisherigen Musterungsbestimmungen den tatsächlichen Gegebenheiten der hochtechnisierten Bundeswehr angepaßt. Das hat zur Folge, daß bis zu 50 % jener Wehrpflichtigen, die heute noch als eingeschränkt Taugliche nicht herangezogen werden, künftig wehrdienstfähig werden und eine bestimmte Funktion in der Bundeswehr erfüllen können.
    Der organisatorische Umfang der Streitkräfte ist durch Gesetz auf 460 000 Mann begrenzt und soll sich auch nicht erhöhen. Die Bundesregierung hat sich für eine Reduzierung der Grundwehrdienstdauer



    Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
    auf 15 Monate entschieden, weil bei dieser Lösung die Zahl der tatsächlich Einzuziehenden höher ist und damit für einen längeren Zeitraum ein größeres Maß an Gerechtigkeit gewährleistet ist. Die Reduzierung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate wird fast bis zum Ende des Jahrzehnts ein angemessenes Maß an Gerechtigkeit in der Frage des Wehrdienstes junger Männer sichern.
    Strukturänderungen der Streitkräfte werden aber nicht nur aus Gründen der Wehrgerechtigkeit, sondern auch aus anderen, gesamtpolitischen, verteidigungspolitischen und nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen zu erwägen sein.
    Die NATO wurde über unsere Absichten und Maßnahmen, die zu treffen waren, über unsere Schritte laufend informiert, aber auch konsultiert. Sowohl in den politischen als auch in den militärischen Spitzengremien der NATO wurde der deutschen Situation Verständnis entgegengebracht. Die Einführung einer Verfügungsbereitschaft von drei Monaten Dauer im Anschluß an den abgeleisteten Grundwehrdienst hat gewisse militärische Bedenken der NATO ausgeräumt oder gemindert. Während der dreimonatigen Verfügungsbereitschaft sollen die kurz vorher aus der Bundeswehr entlassenen Wehrpflichtigen in Krisenzeiten — und nur in Krisenzeiten — rasch und auf unbürokratische Weise diejenigen jungen Wehrpflichtigen ersetzen, die sich in der Grundausbildung bei der Truppe befinden.
    Auch bei sehr gründlicher Vorarbeit und darauf aufbauender Planung können wir mehr Gerechtigkeit nicht von einem auf den anderen Tag schaffen, vielmehr wirken sich die Maßnahmen erst mit dem Inkrafttreten dieses Artikelgesetzes, welches ich Ihnen heute vorlege, etwa am 1. Januar 1973, aus. Zu diesem Termin werden dann erstmalig Wehrpflichtige nach den neuen Musterungsbestimmungen einberufen und die in der Bundeswehr dienenden Wehrpflichtigen nach 15 Monaten entlassen. Praktisch bedeutet das, daß damit die Umstellung auf den 15monatigen Grundwehrdienst bereits am 1. Oktober 1971 begonnen hat; die Verkürzung ist also für die jetzt dienenden jungen Soldaten gewissermaßen schon in Kraft.
    Eine solche Umstellungsphase ist aus verschiedenen Gründen nötig, nicht zuletzt, um die Musterung der Wehrpflichtigen nach neuen Kriterien vorbereiten zu können, um Platz für Ausbildung und anschließende Verwendung von 20 % mehr Pflichtigen zu schaffen und um die Ausbildungspläne auf die neue, gestraffte Grundausbildung von drei Monaten Dauer umstellen zu können, und auch, um die begleitenden Maßnahmen, die dazu dienen sollen, mehr längerdienende Soldaten zu gewinnen, noch vor dem 1. Januar 1973 wirksam werden zu lassen. In diesem Jahr wollen wir außerdem einen personellen Überhang aufbauen, um das durch die gleichzeitige Entlassung zweier Einstellungsquoten zu Weihnachten 1972 verursachte zahlenmäßige Absinken der Bundeswehr in etwa auszugleichen. Damit rücken wir dem Ziel, mehr Wehrgerechtigkeit zu erreichen, schon heute ein ganzes Stück näher.
    Ich bin mir — wie auch die militärische Führung der Bundeswehr — darüber im klaren, daß zugunsten größerer Gerechtigkeit in einer Übergangszeit der Truppe einige unvermeidbare Belastungen zugemutet werden müssen. Dazu gehört z. B., daß die Kasernen so lange mit mehr Soldaten belegt werden müssen, bis die eingeleiteten Infrastrukturmaßnahmen sich auswirken können. Ich habe veranlaßt, daß dies mit möglichst großer Beschleunigung geschieht. Dazu gehört, daß die Umstellung auf ein neues, modernes Ausbildungssystem sowie der schnellere Personaldurchlauf von den Ausbildern aller Grade, hier aber insbesondere von den Ausbildern des Heeres, viel Phantasie und Einsatzwillen verlangt. Ich möchte Ihnen hier sagen, daß auch die Ausbilder, also in der Regel länger dienende Soldaten, für das Ziel größerer Gerechtigkeit bei der Praktizierung der Wehrpflicht ihr Opfer bringen.
    Der Abbau dieser Mehrbelastung hängt im wesentlichen davon ab, ob es uns gelingt, die Lage bei den längerdienenden Soldaten, bei den sogenannten Zeitsoldaten, zu verbessern. Wenn das aber so ist, dann haben die flankierenden Maßnahmen zur Gewinnung von längerdienenden Soldaten ganz besondere Bedeutung. Mit der Einführung einer Verpflichtungsprämie von 1000 DM für einen Soldaten, der sich auf zwei Jahre verpflichtet, und mit der Erhöhung der Prämien für die längeren Verpflichtungszeiten — also vier Jahre, acht Jahre und zwölf Jahre — sowie der Schaffung eines freiwilligen Dienstverhältnisses von 21 Monaten — 15 + 6, entsprechend dem früheren Z 2-Soldaten — macht die Bundesregierung große Anstrengungen, dieses Ziel zu erreichen.
    Alle Maßnahmen — einschließlich der Einführung der dreimonatigen Verfügungsbereitschaft und einer verstärkten Nutzung des Reservistenpotentials — sind aufeinander abgestimmt, daß die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate die Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte nicht mindert. Der kürzere Grundwehrdienst wird den einzelnen Wehrpflichtigen zugute kommen; die Grundausbildung wie die Vollausbildung werden effektiver und nicht zuletzt dadurch auch für den Soldaten interessanter gestaltet. Ich bin überzeugt, daß ein Mehr an Gerechtigkeit bei der Einberufung eines Jahrganges auch ein Mehr an Bereitschaft, diesen Dienst zu leisten, erzeugen wird; Soldaten würden sagen: die Moral der Truppe wird steigen. Wehrbereitschaft ist aber nicht der unwichtigste Faktor, an dem der Einsatzwert unserer Streitkräfte zu messen ist.
    Die Bundesregierung hat in Ziffer 89 des Weißbuches 1970 auf die Regierungserklärung vom Oktober 1969 hingewiesen und ihren Willen bekräftigt, daß sie ein Maximum an Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Männer schaffen wolle. Um die Glaubwürdigkeit des Wehrdienstes im demokratischen Staat, in unserem Gemeinwesen zu sichern, ist es aber unerläßlich, den Staat von dem Vorwurf zu befreien, er ließe nicht Gerechtigkeit gegen jedermann walten. — Die Bundesregierung ist überzeugt, diesen Auftrag mit dem vorliegenden Artikelgesetz zu erfüllen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordneter Damm. Seine



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 40 Minuten angemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl Damm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird gar nicht zu umgehen sein, daß in dieser ersten Behandlung der Wehrdienstzeitverkürzung auch der Name desjenigen genannt wird, der diese Sache seit zwei Jahren betreibt. Ich meine Helmut Schmidt, den Verteidigungsminister. Wir bedauern, daß er nicht hier sein kann. Und so, wie ich meine Erklärung zur Sache im Namen und in voller Übereinstimmung mit der CDU/CSU-Fraktion abgebe, spreche ich auch für meine ganze Fraktion — und ich denke, auch für das ganze Haus —, wenn ich Helmut Schmidt baldige und volle Genesung wünsche.

    (Beifall auf allen Seiten.)

    Mit Befriedigung habe ich in den letzten Tagen gehört, daß der Verteidigungsminister nicht in akuter Gefahr schwebt. Er ist zwar noch immer nicht wieder auf dem Damm, aber er ist auf dem Wege der Besserung. Um so eher ist es für mich möglich, ihn auch in seiner Abwesenheit zu kritisieren; denn das ist bei dieser Thematik gar nicht zu umgehen.
    Meine Damen und Herren, hinter der Vorlage Drucksache VI/3011, hinter dem jüngsten Artikelgesetzentwurf „zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften", verbirgt sich die Herabsetzung der Grundwehrdienstzeit von 18 auf 15 Monate. Es handelt sich also um eine außen- wie innenpolitisch bedeutsame Angelegenheit, um eine Angelegenheit, die auf hunderttausende junger Männer sogar eine unmittelbare Wirkung — und zwar eine angenehme — hat. Es geht schließlich und im Kern um ein so hohes Ziel wie Gerechtigkeit, in diesem Falle um Wehrgerechtigkeit. Wir haben also allen Anlaß, uns sehr sorgfältig, kritisch, aber unvoreingenommen und für alle Argumente offen mit der Sache zu beschäftigen.
    Es gibt ja, meine Damen und Herren, das große Maß an Übereinstimmung auf dem Felde, auf dem das hier anstehende Problem geregelt werden soll. Alle Mitglieder dieses Hauses, alle hier vertretenden Parteien und auch alle Mitglieder der Regierung sind überzeugt von der Notwendigkeit der militärischen Sicherung unserer Freiheit vor der Unterwerfung unter einen fremden politischen Willen. Alle sind wir davon überzeugt, daß dieses Ziel unserer Sicherheitspolitik nur im nordatlantischen Bündnis zu erreichen ist. Alle sind wir überzeugt, daß die Bundeswehr ihre Aufgabe nicht ohne Wehrpflichtige erfüllen kann, und alle sind wir davon überzeugt, daß die allgemeine Wehrpflicht durch Wehrungerechtigkeit gefährdet wird.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Wir stimmen mit den Aussagen des Weißbuchs 1970 überein, in dem es wörtlich heißt:
    Die Erreichung größerer Wehrgerechtigkeit bei Durchführung der Wehrpflicht ist zum Kernproblem und Prüfstein des derzeitigen Wehrsystems geworden. Um die Glaubwürdigkeit des Wehrdienstes im demokratischen Gemeinwesen
    zu sichern, ist es unerläßlich, den Staat vom
    Vorwurf der Wehrungerechtigkeit zu befreien.
    Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Behandlung der Regierungsabsichten sind also denkbar gut. Es fällt der Opposition folglich leicht, der Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs zuzustimmen, jedenfalls insoweit, als auf dem Vorblatt der Drucksache davon die Rede ist, mit dem Gesetzesvorhaben mehr Wehrgerechtigkeit erzielen zu wollen. Allerdings zwingen mich nicht nur die schulmeisterliche Ordnung, sondern auch allgemeine Vorbehalte in der Sache selbst dazu, das zu wiederholen, was ich neulich im Verteidigungsausschuß schon gesagt habe. Mit einer Verbesserung der Wehrstruktur hat der Gesetzentwurf nichts zu tun, obwohl das auf dem Vorblatt behauptet wird. Ich sage: leider hat er damit nichts zu tun. An dieser Feststellung ändert auch der Widerspruch des Parlamentarischen Staatssekretärs nichts, den er schon im Ausschuß formuliert hat. Würde nämlich unsere Wehrstruktur durch dieses Gesetz geändert, wären Voraussetzungen denkbar, die eine wesentliche Verkürzung der Grundwehrdienstzeit nicht nur möglich machten, sondern vielleicht sogar erzwängen. Alle Versuche, auch zu einer besseren Relation zwischen Längerdienenden und Wehrpflichtigen zu kommen, als wir sie heute haben — heute haben wir in der Bundeswehr ein Verhältnis der Längerdienenden zu den Wehrpflichtigen von 49,5 % zu 50,5 % statt von 60 % zu 40 % zu verzeichnen —,

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    blieben so lange eine Kur in homöopathischen Dosen, als es nicht zu einer drastischen Veränderung der heute vor allem im Heer katastrophalen Verhältnisse käme. Im Heer kommen 43 Längerdienende auf 57 Wehrpflichtige. Andererseits zeigen diese Zahlen, in welch hohem Maße die Bundeswehr auf Wehrpflichtige angewiesen ist.
    Damit sind wir erneut beim Kernthema, bei der Wehrgerechtigkeit. Der Verteidigungsminister hat sich persönlich in dieser Frage sehr engagiert. Ich nehme es ihm nicht nur ab, sondern teile seine Meinung, wenn er sagt, daß die Sicherung der allgemeinen Wehrpflicht eine zentrale sicherheitspolitische Angelegenheit ist. Meine Damen und Herren, die Fairneß gebietet aber, zu sagen, daß diese Erkenntnis nicht in der „Reformierung" Brandt/Scheel über uns gekommen ist.

    (Abg. Dr. Wörner: Was heißt hier Reformregierung?)

    — Das war in Anführungsstrichen zu verstehen.

    (Abg. Dr. Wörner: Dann sagen Sie es dazu!)

    Frühere Regierungen haben das Problem ebenfalls gesehen und angepackt. Das gilt z. B. für die vorige Legislaturperiode, ihre Verteidigungsminister und auch den Verteidigungsausschuß. Herausragender Beweis ist der Bericht der Adorno-Kommission von 1968,

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    der nicht nur das Problem in allen seinen Konsequenzen analysiert, sondern auch ein Bündel inein-



    Damm
    andergreifender Maßnahmen vorgeschlagen hat. Das Weißbuch 1970 spricht eigens davon und sagt:
    Eine Reihe der damals vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen wurde inzwischen verwirklicht. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag eine Reihe weiterer Verbesserungen vorgenommen.
    An dieser Leistung waren neben Kollegen aller Fraktionen vor allem der damalige Parlamentarische Staatssekretär Adorno und mein Fraktionskollege Ernesti maßgeblich beteiligt. Sie haben vor allem auch diejenigen Vorschläge des damaligen Pakets vertreten, die nicht verwirklicht worden sind und auch heute auf die Ablehnung des Verteidigungsministers stoßen: den gleitenden Wehrdienst von 18 bis zu 12 Monaten, die Ausgleichsabgabe für Nichtdienende und die Steuervergünstigung für Gediente.
    Meine Damen und Herren, die Ausgleichsabgabe für Nichtdienende ist damals allgemein als problematisch angesehen worden und vom damaligen Verteidigungsminister als eine Vorstellung apostrophiert worden, die selbst Bismarck nicht verwirklicht habe. Es ist kaum anzunehmen, daß sie je wieder ernsthaft in die Debatte gebracht wird, so logisch sie auch in eine Gesamtlösung paßt.
    Die Steuervergünstigung für Gediente wird auch von dieser Regierung mit der Bemerkung verworfen, sie erfordere einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und schaffe neue Ungerechtigkeiten. Die Steuervergünstigung für Gediente steht heute nicht zur Debatte; aber ich bezweifle nicht nur die Gründe, die das Weißbuch 1970 für ihre Ablehnung nennt, sondern sage voraus, daß dieser Weg zu mehr Wehrgerechtigkeit in dem Maße an Bedeutung gewinnen wird, wie die steigenden Jahrgangszahlen alle Pläne für mehr Wehrgerechtigkeit -nicht zuletzt die Vorschläge von Helmut Schmidt über den Haufen werfen werden, und das wird bereits in wenigen Jahren der Fall sein.
    Die gleitende Grundwehrdienstzeit, meine Damen und Herren, ist jedenfalls für unsere Fraktion nach wie vor aktuell. Sie unterscheidet sich vom heute geltenden System der starren 18 Monate dadurch, daß sie die Regierung in die Lage versetzt — ich zitiere jetzt meinen Freund Ernesti —, „ohne großen Zeitverlust je nach Weltlage und Freiwilligenaufkommen die Wehrdienstzeit innerhalb einer Spanne von etwa 12 bis 18 Monaten (durch Verordnung) festzulegen". Ernesti hat damals hinzugefügt, daß eine solche Regelung auch dem flexiblen Konzept der NATO entgegenkäme. Ich sagte schon, daß die CDU/ CSU-Fraktion dieses Verfahren auch und gerade heute und künftig für angemessen hält. Deshalb haben wir in unserer Alternative, von der nachher ausführlich die Rede sein wird, eine Ermächtigung für die Regierung vorgesehen, den Grundwehrdienst im Rahmen einer Spanne von 18 bis 12 Monaten festzusetzen. Das kann übrigens nicht nur zu einer Herabsetzung, sondern logischerweise auch zu einer Heraufsetzung führen, wenn vorher herabgesetzt worden ist.
    Nun ist hier und da dieser Vorschlag als Versuch gedeutet worden, Helmut Schmidt und der Regierung die Schau zu stehlen und die Liberalsozialen noch übertrumpfen zu wollen nach dem Motto: „Seid Ihr für 15 Monate, dann sind wir für 12!" Meine Herren, schließlich sind sieben Jahrgänge Neuwähler auch eine Versuchung wert! Diese Interpretation unseres Vorschlages ist aber absolut falsch. Die gesetzlich vorgesehene Ermächtigung für die Regierung zu gleitendem Grundwehrdienst ist eine generelle Sache.
    Die CDU/CSU-Fraktion meint damit nicht, daß, gäbe es diese Ermächtigung heute, die Regierung hier und heute mit gutem Gewissen den Grundwehrdienst auf 12 Monate herabsetzen könnte, ja, müßte. Im Gegenteil: wir sind sehr skeptisch, ob die von der Regierung vorgeschlagene Herabsetzung auf 15 Monate heute und angesichts fehlender Voraussetzungen zu verantworten ist. Fragen dazu werde ich gleich formulieren.
    Denjenigen Kritikern jedoch, die der CDU/CSU vorgeworfen haben, es sei eine unverantwortliche Abdankung des Parlaments, der Regierung in der Frage der Wehrdienstdauer eine Ermächtigung zu geben, antworte ich, daß die heute zu behandelnde Vorlage von uns ein gleiches verlangt. Die vorgesehene Verfügungsbereitschaft für drei Monate nach Abschluß des 15monatigen Grundwehrdienstes ist eine solche Ermächtigung;

    (Abg. Klepsch: Sehr wahr!)

    denn künftig sollen diese Wehrpflichtigen in vereinfachtem Verfahren, das heißt also per Verordnung des Verteidigungsministeriums, ein weiteres Viertel-j ahr eingezogen werden können.
    Bevor ich auf die Einzelproblematik der Schmidt-schen Vorlage eingehe, meine Damen und Herren, muß ich auf einen ersten Mangel ihrer Begründung hinweisen. Sowohl die Vorlage als auch die Weißbücher sprechen nur von Wehrungerechtigkeit und versäumen, im gleichen Atemzug von Ersatzdienstungerechtigkeit zu sprechen. Genaugenommen müßte diese Vorlage mit der Vorlage eines Zivildienstgesetzes verbunden werden; denn die Ersatzdienstungerechtigkeit ist erschreckend.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Weißbuch 1971/72 sagt, daß von den 53 610 anerkannten Wehrdienstverweigerern der Jahre 1956 bis 1971 nur 15 327 einen Ersatzdienst geleistet haben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) .

    Zur Zeit — so sagt das Weißbuch weiter — fehlen 15 000 Ersatzdienstplätze bei 7500 vorhandenen.

    (Abg. Dr. Klepsch: Das ist noch geschönt!)

    Wir haben es nicht mit Wehrungerechtigkeit, sondern mit Dienstungerechtigkeit zu tun.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Schmidts Grundirrtum ist, daß er glaubt, die notwendige Dienstgerechtigkeit über mehr Wehrgerechtigkeit erreichen zu müssen. Mit anderen Worten: der Verteidigungsminister sieht allein den



    Damm
    Wehrdienst als den Raum an, in dem die berechtigte Forderung nach Dienstgerechtigkeit erfüllt werden kann. Das ist, wie wir meinen, grundsätzlich falsch.
    Außerdem ist das nach meiner Meinung ein antiquierter Standpunkt. Die moderne Gesellschaft und der moderne Staat verlangen heute und erst recht morgen Dienstleistungen für die Gemeinschaft außerhalb der Streitkräfte, wenn ihre lebenswichtigen Probleme bewältigt werden sollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Unsere Alternative, meine Damen und Herren: Weil die Regierung weder den Zusammenhang von Wehr- und Ersatzdienstungerechtigkeit noch die Notwendigkeiten gesetzlich normierter Dienstleistungen für die Allgemeinheit sieht, haben ihre Vertreter ebenso wie die Koalition unsere Alternative im mitberatenden Verteidigungsausschuß verworfen, die wir vor Weihnachten zur Regelung der Probleme im zivilen Ersatzdienst vorgeschlagen haben.