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ID0616502400

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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses darf ich Ihnen folgenden Bericht erstatten.
    Im Vermittlungsausschuß standen insgesamt drei Vermittlungsbegehren zur Debatte, von denen zwei ihrerseits noch unterteilt waren. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen, wie Sie aus der Ihnen



    Dr. Arndt (Hamburg)

    vorliegenden Drucksache entnehmen können, das Vermittlungsbegehren unter Nr. 1 mit den Punkten a) und b) so zu beschließen, wie es der Bundesrat beantragt hat, und im übrigen die Vermittlungsbegehren des Bundesrates zurückzuweisen bzw. beim letzten Punkt, wie ich Ihnen gleich noch erläutern werde, eine dritte Position zu beziehen, nämlich die im Rechtsausschuß neu hineingenommene Vorschrift zu streichen.
    Erstens: § 850 c Abs. 2 der Zivilprozeßordnung. Hier hatte der Rechtsausschuß beschlossen, bestimmte Sätze zu erhöhen und damit die pfändungsfreien Beträge heraufzusetzen. Es hat sich aber in den Beratungen des Bundesrates gezeigt, daß es Bundesländer gibt, in denen diese Beträge dazu führen, daß die pfändungsfreien Beträge noch unterhalb der Sätze der Sozialhilfe liegen, so daß hier ein Sozialhilfeanspruch des gepfändeten Schuldners entstünde, den die Gemeinden als Sozialhilfeträger auszugleichen hätten. Im Endergebnis hätten dann die Gemeinden für die Schulden aufzukommen. Wir hielten dies im Vermittlungsausschuß nicht für vertretbar und haben uns infolgedessen der Fassung des Bundesrates für die Festsetzung der pfändungsfreien Beträge angeschlossen. Daher bittet Sie der Vermittlungsausschuß, § 850 c Abs. 2 ZPO so zu fassen, wie er Ihnen in der Drucksache vorliegt.
    Zweitens: Bei § 850 c Abs. 4 der Zivilprozeßordnung hatte der Entwurf des Bundestages, wie ihn der Rechtsausschuß empfohlen hatte, erstmalig eine feste Einkommensgrenze für den mitverdienenden Ehepartner vorgeschlagen, die bei der Festsetzung des Betrages berücksichtigt werden sollte, welcher der Festlegung des pfändungsfreien Betrages zugrunde liegt. Diese starre Einkommensgrenze, die dabei für den mitverdienenden Ehegatten berücksichtigt werden sollte, führt aber, wie es allerdings allen starren Grenzen eigen ist, insbesondere in Grenzfällen zu groben Ungerechtigkeiten. Es ist etwa der Fall denkbar, daß der Ehepartner nur 20 DM mehr im Monat verdient und dieses dann zu einer Erhöhung des pfändbaren Betrages bei dem hauptverdienenden Ehepartner um fast 240 DM führt.
    Der Vermittlungsausschuß meinte, hier dem Bundesrat folgen zu sollen, und schlägt Ihnen vor, es insoweit beim geltenden Recht zu belassen und keine feste Anrechnungsgrenze für die Berücksichtigung des Einkommens des mitverdienenden Ehepartners einzuführen. Allerdings sollte man in Zukunft bei einer sogenannten großen Novellierung des Gesetzes über die Pfändungsfreigrenzen einmal überlegen, wie man ohne eine starre Grenze hier mehr Gerechtigkeit walten lassen könnte. Der Vermittlungsausschuß sah sich jedoch nicht in der Lage, schon heute einen entsprechenden Vorschlag zu machen, und empfiehlt Ihnen deswegen die Ihnen in der Drucksache vorliegende Fassung des § 850 c Abs. 4 der Zivilprozeßordnung.
    Drittens: § 850 d Abs. 2 Buchstabe a der Zivilprozeßordnung. Hier geht es um die Unterhaltsansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder im Vergleich zum Ehegatten und zu früheren Ehegatten. Hier stand ein Verfassungsproblem mit zur Debatte, nämlich die Frage der Berücksichtigung der gleichen Chancen für die nicht ehelichen Kinder. Nach Meinung des Vermittlungsausschusses entspricht die Entscheidung, die der Bundestag hier in zweiter und dritter Lesung auf Vorschlag des Rechtsausschusses getroffen hat, auch der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes, in dem er das nicht eheliche Kind nicht dadurch auch nur mittelbar benachteiligt, daß er der Mutter eines nicht ehelichen Kindes einen besseren Rang gibt als der eines nicht ehelichen. Materiellrechtlich — das ist zuzugeben — ist zwar eine andere Rangfolge der Unterhaltsansprüche bestimmt. Die materiellrechtliche Rangfolge betrifft jedoch die Frage, wer zurückstehen muß, wenn die Mittel des Unterhaltsschuldners nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsgläubiger ausreichen. Vollstreckt aber die Mutter eines nicht ehelichen Kindes in das Arbeitseinkommen des Vaters, so ist seine Leistungsfähigkeit bereits vorher im materiellrechtlichen Verfahren festgestellt. Nach Meinung des Vermittlungsausschusses wäre es daher unbillig, der Mutter des nicht ehelichen Kindes dann grundsätzlich einen schlechteren Rang als den erstberechtigten Unterhaltsgläubigern zuzuweisen. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen daher vor, es insoweit bei der Fassung zu belassen, die der Bundestag in dritter Lesung beschlossen hat.
    Viertens: § 850 k der Zivilprozeßordnung; zugleich auch fünftens: § 850 k Abs. 3 Satz i der Zivilprozeßordnung. Diese Vorschrift, meine sehr verehrten Damen und Herren, war in der Vorlage der Bundesregierung nicht enthalten. Sie ist auf Grund einer Initiative der beiden Berichterstatter der CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei im Rechtsausschuß in das Gesetz hineingekommen. Bei den Beratungen im Vermittlungsausschuß, aber auch schon vorher im Bundesrat und am Rande auch von Beratungen, die nach der dritten Lesung stattgefunden haben, hat sich erwiesen, daß diese Neuregelung, die vorsah, daß in Zukunft eine Regelung von Pfändungsfreigrenzen auch für Gehaltskonten eingeführt werden soll, die bei Geldinstituten geführt werden, noch zu unausgegoren ist, um heute schon Gesetz zu werden. Der Vermittlungsausschuß hat Ihnen daher empfohlen, zunächst an dieser Stelle von der Einfügung eines § 850 k der Zivilprozeßordnung, der sich mit der speziellen Pfändung von Gehaltskonten bei Geldinstituten befaßt, abzusehen und dieses Problem erst noch gründlicher, auch in der Wissenschaft, zu diskutieren, ehe es in das Gesetz eingefügt wird. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen daher, abweichend sowohl von den Beschlüssen des Bundestages als auch vom Vermittlungsbegehren des Bundesrates, den § 850 k aus dem Entwurf zu streichen.
    Ich darf daher zusammenfassend sagen, daß der Vermittlungsausschuß Ihnen empfiehlt, die Nummer 1 mit cien Buchstaben a und b im Sinne der Drucksache 2976 zu beschließen, bei der Nummer 2 der Drucksache 2976 das Vermittlungsbegehren abzulehnen und bei der Nummer 3 der Drucksache 2976 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu folgen, den § 850 k in der Fassung der dritten Lesung wieder aus dem Gesetz zu streichen.

    (Beifall bei der SPD.)






Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für die CDU/CSU-Fraktion eine Erklärung abzugeben. Die CDU/CSU-Fraktion kann dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen. Die Gründe sind die folgenden:
    Erstens. Die erhebliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen begegnet Bedenken. Die Bundesregierung hat eine Steigerung der Lebenshaltungskosten für die Zeit vom Oktober 1965 bis Ende 1970 mit 14,1% in der Begründung des Gesetzentwurfs angegeben. Inzwischen sind die Lebenshaltungskosten sicher um mehr als 6 % weiter gestiegen, also auf etwa mindestens jetzt 20 %. Die Pfändungsfreigrenzen werden aber im Sockelbetrag um 50% im einen und um rund 150 % im anderen Fall angehoben. In den unteren Einkommensgruppen beträgt die Gesamterhöhung für den Schuldner mit unterhaltsberechtigter Familie knapp 100 %. Diese außerordentlich starke Anhebung wird von der CDU/CSU-Fraktion nur deshalb hingenommen, weil wir der Überzeugung sind, daß die Bundesregierung offensichtlich nicht entschlossen gegen die weitere Geldentwertung vorgeht. Eine zusätzliche Erhöhung der Freibeträge für Normaleinkommen hält die Fraktion aber für unvertretbar, dies um so mehr, als die vom Rechtsausschuß einstimmig beschlossene Regelung über die Anrechenbarkeit des Einkommens von selbstverdienenden Familienangehörigen des Schuldners in Fortfall kommen soll. Die Rechte eines Gläubigers, z. B. aus unerlaubter Handlung, werden bei dieser Neuregelung oft unrealisierbar bleiben und zum reinen Papierrecht entwertet.
    Zweitens. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit dem Bundesrat der Auffassung, daß Unterhaltsansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder, des Ehegatten und eines früheren Ehegatten weiterhin im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes den Unterhaltsansprüchen der Mutter eines nicht ehelichen Kindes im Rang vorgehen. Auch nach materiellem Recht gehen diese Unterhaltsberechtigten vor. Die materiellrechtliche Rangfolge ist in der amtlichen Begründung zu dem Gesetz über das Nichtehelichenrecht wie folgt begründet worden: Sie dient dem Anliegen des Schutzes von Ehe und Familie. Auf ganz der gleichen Linie liegt auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Ehe- und Familienrechts, den die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen vorgelegt hat. Gegen die einstimmige Entscheidung des Bundesrates — im Bundesratsplenum und im Bundesratsrechtsausschuß — sowie gegen die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuß dieses Hauses wird hier aus irgendeiner verklemmten Parteiideologie der Begriff von Ehe und Familie verändert, entleert und entwertet. Dadurch wird das erst 1969 geschaffene Recht des BGB zur reinen Deklamation.
    Drittens. Nachdem alle Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Vermittlungsausschuß abgelehnt wurden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

    können wir diesem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen.
    Eine letzte Bemerkung. Der Herr Kollege Arndt meinte, der Schutz von Gehaltskonten eines Schuldners bedürfe noch weiterer wissenschaftlicher Erörterungen und Klärungen. Diese Wissenschaft stellt sich in Wirklichkeit so dar, daß wir bereits in sechs geltenden Gesetzen diesen Schutz verankert haben, und das sollte im Zivilrecht bei der ZPO nicht möglich sein!? So steht es mit dem Reformwillen dieser Koalition.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)