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ID0616501000

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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Elfriede Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hauptsinn und -zweck des Gesetzentwurfes zur Förderung der sozialen Hilfsdienste in seiner heute vorliegenden Fassung ist, wenn ich kurz zusammenfassen darf, folgender: Durch bestimmte Vergünstigungen im Rahmen der Sozialversicherung soll die Teilzeitarbeit im sozialen Bereich gefördert werden. Allerdings darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Es handelt sich dabei um pflegerische und pädagogische Tätigkeiten in Einrichtungen und Anstalten der Wohlfahrtspflege, der Gesundheits- und Jugendhilfe und in den öffentlichen Krankenhäusern. Durch die im Gesetz geschaffenen Vorteile hofft man, zusätzlich Kräfte — sowohl Fachkräfte wie auch Hilfspersonal — zu gewinnen.
    Um einen Anreiz zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit im sozialen Bereich zu bieten, ist man dabei folgende Wege gegangen.
    Erstens. Die im sozialen Hilfsdienst Tätigen können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, sofern sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und Leistungen erhalten, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
    Zweitens. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit werden allein vom Arbeitgeber getragen.
    Drittens. Eine weitgehende Steuerfreiheit der Tätigkeit ist denkbar. Das ergibt sich aus generellen steuerlichen Richtlinien für die Teilzeitarbeit. Bei einem wöchentlichen Verdienst bis zu 80 DM ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich, d. h. der Arbeitgeber zahlt in diesem Pauschal-Falle eine Lohnsteuer von 10%. Mithin könnte die Führung einer besonderen Lohnsteuerkarte entfallen, und es erfolgte keine zusätzliche steuerliche Belastung des sonstigen Einkommens, sowohl des eigenen wie desjenigen des Ehemannes.
    In welcher Weise wurde nun der CDU/CSU-Entwurf in den intensiven Ausschußberatungen durch die Anträge der sozial-liberalen Koalition geändert, und wie weit wurde er verbessert, damit eine einheitliche, gemeinschaftliche Verabschiedung im Ausschuß erreicht werden konnte?
    § 3, die Bestimmung über die auf Antrag mögliche Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, wurde klarer formuliert und sachlich richtiggestellt. Eindeutig ist eine Befreiung nur dann denkbar, wenn einem anderen Versicherungsunternehmen gegenüber ein Anspruch auf Leistungen besteht, die den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährenden vergleichbar sind.
    Zu § 7: Der CDU/CSU-Gesetzentwurf sah vor, daß man sich auf Antrag auch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen konnte. An dieser Bestimmung wurde sowohl von den Regierungsparteien als auch von den Sachverständigen, wie z. B. von denen der freien Wohlfahrtsverbände, heftige Kritik geübt. Es wurde die Gefahr gesehen, daß aus Unkenntnis über die Folgen eines solchen Antrags, der sehr schnell gestellt ist, hinterher Nachteile entstehen könnten. Das würde unseren mühsamen Versuchen widersprechen, eine Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau zu erreichen. Durch die Teilzeitbeschäftigung bietet sich doch gerade für manche Frauen die Möglichkeit, eigene Versicherungsansprüche auszubauen oder sie erst einmal zu erwerben.
    Es konnte eine positive Neufassung des Paragraphen erreicht werden. Nach der jetzt vorgesehenen Regelung gibt es keinen Ausschluß von der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber allein getragen. Die Beitragshälfte, die dem Anteil des Arbeitnehmers entsprechen würde, wird bei der Rentenberechnung dann fiktiv als sein rentenversichertes Entgelt mit berücksichtigt, damit Nachteile ausgeschlossen werden.
    Zu § 9: Als weitere Vergünstigung für die im sozialen Hilfsdienst Tätigen war ursprünglich von der CDU/CSU die Einführung eines Freibetrages von 100 DM vorgesehen worden. Dieser Betrag sollte bei der Feststellung von Einkommen aus sonstigen Versorgungsbezügen, etwa von Leistungen aus dem Beamtenrecht oder der Kriegsopferversorgung, unberücksichtigt bleiben, also nicht angerechnet werden. Dieser Paragraph wurde in den Ausschußsitzungen eingehend diskutiert. Auf Grund größerer Bedenken auch der beteiligten Ministerien wurde er schließlich gestrichen. Eine solche Regelung wäre nämlich ein schwerwiegender Einbruch in die Anrechnungsvorschriften des öffentlichen Leistungssystems gewesen. Auch hätte diese einseitige Begünstigung einer bestimmten Personengruppe unter Umständen weitere Ausnahmeregelungen präjudiziert.
    Ferner werden die arbeitsfähigen und arbeitswilligen Kriegerwitwen und Lastenausgleichsempfänger, für die diese Regelung wohl vor allem gedacht war, wie wir alle mit jedem Jahr älter, und daher wird auch ihre Zahl ständig kleiner. Ihr Durchschnittsalter beträgt jetzt schon 64,2 Jahre. — Es hätte Rechtsprobleme dort gegeben, wo der Anspruch auf eine Rente davon abhängt, daß das



    Frau Eilers
    Arbeitseinkommen einen bestimmten Betrag nicht
    übersteigt, z. B. beim vorgezogenen Altersruhegeld.
    § 8 des Gesetzentwurfes sah vor, daß es eine generelle Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Hinterbliebenen von Beamten, Ruhegeldempfängern usw. geben sollte. Auf Antrag der SPD und der FDP wurde dieser Paragraph gestrichen, weil hier im Vorgriff ein Problem gelöst worden wäre, das erst im größeren Rahmen der Weiterentwicklung der Krankenversicherung geklärt werden muß. Eine solche Bevorzugung der Hinterbliebenen von Beamten gegenüber den Hinterbliebenen von Angestellten und Arbeitern hätte darüber hinaus eventuell schwerwiegende Folgen für das Arbeitsklima haben können.
    Das Gesetz soll nun gemäß § 11 drei Jahre in Kraft bleiben. Dann können die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden, und es wird sich zeigen, ob das Gesetz so weitergeführt werden sollte oder ob es einer Revision bedarf. Obwohl das Gesetz in wesentlichen Bestimmungen so umgestaltet wurde, daß es den Vorstellungen der sozial-liberalen Koalition entsprach und im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einstimmig verabschiedet werden konnte, ist doch nicht zu übersehen, daß noch gewisse Bedenken bestehengeblieben sind.
    Die CDU/CSU sieht ein bisher noch nicht ausgeschöpftes Arbeitskräftereservoir für Tätigkeiten in sozialen Bereichen in der großen Gruppe älterer und alleinstehender Frauen. Es fragt sich jedoch, ob dieser Kreis der Schwere der Aufgaben heute überhaupt noch gewachsen ist.
    Sofern an Mütter gedacht wird, deren Kinder dem Elternhaus entwachsen sind und die durch die Vergünstigungen dieses Gesetzes wieder für das Berufsleben zurückgewonnen werden sollen, so ist auf die zum 1. Oktober 1970 erfolgte Änderung des Bundesangestelltentarifs für das Krankenhauspflegepersonal hinzuweisen. Neben einer pauschalen Erhöhung der Bezüge gab es strukturelle Verbesserungen, die sich besonders positiv für die Personen auswirken, die nach längerer Berufsunterbrechung wieder arbeiten: Die Gehaltsklasse richtet sich jetzt nicht mehr nach Berufsjahren, sondern nach dem Alter. Des weiteren sind die Aufstiegsmöglichkeiten wesentlich verbessert worden. Somit ist eine der Forderungen der CDU/CSU, nämlich das Einkommen der pflegerisch und erzieherisch Tätigen zu erhöhen, weitgehend erfüllt.
    Es ist auch nicht auszuschließen, daß das Pflege- und Betreuungspersonal, das zur Zeit ganz- oder halbtags arbeitet, auf die steuermäßig und sozialversicherungsrechtlich begünstigte stundenweise Teilzeitbeschäftigung umsteigt. Das Gesetz würde dann ungewollt die Personalnot noch erhöhen.
    Durch die Schaffung unterschiedlich behandelter Arbeitskräfte könnte sich darüber hinaus eventuell auch der Arbeitsfrieden weniger harmonisch gestalten.
    Als Sozialhilfsdienste gelten pflegerische und erzieherische Tätigkeiten. In der Hauswirtschaft Beschäftigte und mit Verwaltungsaufgaben Betraute erfüllen aber für den Ablauf des Arbeitsprozesses in den sozialen Einrichtungen ebenfalls sehr wichtige Funktionen. Auch hier könnte es Spannungen geben, wenn sie nicht von diesem Gesetz erfaßt würden.
    Um die Vergünstigungen des Gesetzes in Anspruch nehmen zu können, ist eine obere Verdienstgrenze vorgesehen. Obwohl durch die Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung die Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung gewährleistet ist, ist das Maximaleinkommen jedoch sehr gering. Der maximale Stundenlohn beträgt zur Zeit 5,25 DM, der maximale Monatslohn 420,— DM. Bei Höchstlohn darf also auch eine Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat nicht überschritten werden. Mit diesen Verdienstmöglichkeiten können Fachkräfte wohl nur schwer gewonnen werden. Der Bedarf an sozial geschultem Fachpersonal ist aber heute größer als der an ungelernten Hilfskräften.
    Es muß sich also zeigen, ob das Gesetz alle Hoffnungen erfüllen wird und die richtigen Mittel und Wege bereitstellt, um die personelle Notsituation in unseren sozialen Einrichtungen beheben zu können. Allein auf das Gesetz kann man sich ganz gewiß nicht verlassen. Ich glaube, daß — genau wie Kollege Horten eben schon sagte — mit Nachdruck auf den in dem Schriftlichen Bericht niedergelegten Katalog aufmerksam gemacht werden muß, der auf eine Vielzahl aufeinander abgestimmter und sich ergänzender Maßnahmen hinweist, um der personellen Not in den sozialen Einrichtungen besser begegnen zu können. Wenn wir beides miteinander sehen — dieses Gesetz zur Förderung sozialer Hilfsdienste, von dem wir trotz all der Bedenken, die ich noch einmal aufgezeigt habe, eine Initialzündung erhoffen, und die Verwirklichung der in dem Katalog niedergelegten Aufgaben, die noch zu erfüllen sind —, hoffen wir endlich zu einer Erleichterung der personellen Situation in den sozialen Einrichtungen im Dienste aller Bevölkerungsschichten zu kommen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Geldner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Geldner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich zum vorliegenden Gesetzentwurf folgende Erklärung abgeben.
    Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darin einig, daß alle staatlichen Hilfen und alle öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht ausreichen, wenn es uns nicht gelingt, eine genügende Zahl von Arbeitskräften für Berufe und die Tätigkeit in Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe zu interessieren.
    Die Frage, wie der heutige große Mangel an Pflege-, Betreuungs- und Erziehungspersonal in diesen Bereichen gemildert werden kann, stand im Mittelpunkt der Beratungen über den vorliegenden



    Geldner
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste. Wir wissen, daß die Vergünstigungen, die dieser Entwurf für Hilfskräfte im Hinblick auf die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vorsieht, diese Probleme des Personalmangels nicht lösen kann; aber das Gesetz kann zumindest einen Schritt in dieser Richtung beitragen. Im Grunde genommen, meine Damen und Herren, beschränken sich die Vergünstigungen auf eine Halbtagsbeschäftigung, d. h. eine Teilzeitbeschäftigung nach der geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 420 DM.
    Wenn die angebotene Chance in dem einen oder anderen Fall wahrgenommen wird, kann das Gesetz den beabsichtigten Zweck erfüllen. Wir dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Bereitschaft, in entsprechend begrenztem Raum beruflich tätig zu sein, durch die heute üblichen Belastungen mit sozialen Abgaben und Steuern stark beeinträchtigt wird. Diese sind allein schon ein Grund, auf solch eine Arbeit zu verzichten. Es ist kein Zufall, daß wir uns heute bei Nebentätigkeit in begrenztem Umfange auf pauschale Besteuerung beim Arbeitgeber beschränken, weil dies häufig die einzige Möglichkeit ist, für diese Tätigkeit entsprechende Arbeitskräfte zu finden. Eine Ausweitung dieser Bestimmungen speziell auf soziale Hilfsdienste hätte zweifellos ihre Problematik, und ich möchte darauf — ganz besonders in rechtlicher und sozialer Hinsicht — aufmerksam machen.
    Das Bemühen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ging deshalb dahin, auf dem vorgeschlagenen Weg sozialer Vergünstigungen einen Anreiz zu entsprechender Tätigkeit zu bieten. Um das Problem des mangelnden Personals zu überwinden, sind jedoch auch nach Auffassung der Freien Demokraten weitere Maßnahmen erforderlich, wie sie im Bericht — Drucksache VI/2948 — auf Seite 2 dargestellt wurden.
    Das Gesetz wurde bewußt auf eine dreijährige Laufzeit begrenzt. Diese Zeit wird genügen, um Erfahrungen darüber zu sammeln, ob der vorgeschlagene Weg richtig ist oder ob andere, weitergehende Lösungen, speziell im Hinblick auf die Hilfskräfte und Teilzeitbeschäftigten, gefunden werden müssen. In diesem Zeitpunkt bleibt uns die Hoffnung, daß von dem Angebot Gebrauch gemacht wird und daß dies dazu beitragen wird, die größten personellen Engpässe zu überwinden. Deshalb werden wir Freien Demokraten dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)