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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6163

  • date_rangeDatum: 20. Januar 1972

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/3016) Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Behandlung von mit der Bezeichnung ,,Bundesrepublik Deutschland" versehenen Briefen aus Polen nach West-Berlin Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9427 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . 9427 B, C Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Rücksendung von aus den Westsektoren Berlins abgeschickten Postsendungen — mit Berliner Briefmarken — durch Stellen in der Sowjetunion Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9427 C, D, 9428 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9427 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 9428 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Einsparungen der Bundespost durch die Einführung der Postleitzahlen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9428 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9428 B, C Frage des Abg. Vogt (CDU CSU) : Substanzverlust der Geldvermögen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9429 A, B, C 9430 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 9429 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9429 C Breidbach (CDU/CSU) 9429 D Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9430 A Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU): Verzinsung der Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9430 B, C, D, 9431 A, B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9430 C Breidbach (CDU/CSU) 9430 D Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 9431 A Erpenbeck (CDU/CSU) . 9431 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Warenverkehr mit der DDR Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9431 B, D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9431 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Behandlung des innerdeutschen Handels innerhalb der EWG Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9432 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9432 A Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Überprüfung der sogenannten Abschreibungsgesellschaften Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9432 B, C, D Matthöfer (SPD) 9432 C, D Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Kreditvolumen der Deutschen Bau- und Bodenbank für Maßnahmen der Vor- und Zwischenfinanzierung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9433 A Baier (CDU/CSU) 9433 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9433 B, C, 9434 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 9433 C, D Frau Meermann (SPD) 9434 A Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 9434 B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9434 C, D Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 9435 A, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 9435 B, C Frau Meermann (SPD) 9435 B Fragen des Abg. Balkenhol (CDU/CSU) : Höhe der bis 1985 notwendigen Mittel für den Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9436 A, B, C, D, 9437 A Balkenhol (CDU/CSU) . 9436 B, C, 9437 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Länderregelungen hinsichtlich der Lernmittel Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9437 A, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 9437 B, C Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Steuervergünstigung für Eltern in Ländern ohne Kostenfreiheit der Lernmittel Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9437 D, 9438 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . 9437 D Hansen (SPD) 9438 A Nächste Sitzung 9438 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9439 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Würtz (SPD) betr. Feuerwerkerzulage 9439 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Interpretation des Moskauer und Warschauer Vertrages in der Neujahrsansprache des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR 9440 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Reisen des Olympischen Organisationskomitees 9440 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schutz der bei Bank- und Sparkassenfilialen Beschäftigten bei Überfällen 9440 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Vorwürfe in dem in der Badischen Zeitung erschienenen Artikel „Die Freiheit verliert in Amtsstuben an Glanz" . . 9441 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 III Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. die Schaffung einer gesetzlichen Pflicht zur Meldung und Registrierung der in privatem Besitz befindlichen Schußwaffen 9442 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Beiträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes 9442 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. den Vorwurf des bayerischen Ministerpräsidenten in einer Presseverlautbarung der bayerischen Staatskanzlei hinsichtlich der Strukturpolitik des Bundes . . . . . 9443 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kleinert (FDP) betr. Ersatz der den Kraftfahrern durch Wild entstehenden Körper- oder Sachschäden . . 9444 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Beunruhigung der Schüler von landwirtschaftlichen Schulen über die Zukunftschancen ihres Berufs . . . . . . 9444 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. flexible Ladenschlußzeiten . . . . 9445 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Fernsehkommentare zur Ostpolitik der Bundesregierung . . . . 9445 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Ein- und Ausreisekontrolle an den deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergängen . . . . . . . 9445 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 9427 163. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 162. Sitzung, Seite 9421 B, Zeile 8, statt „28. Januar 1972": „28. Februar 1972" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Giulini 18. 3. Dr. Gleissner 21. 1. Frau Griesinger 20. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 15. 2. Dr. Müller-Hermann 20. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 22. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schneider (Königswinter) 21. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seibert 21. 1. Dr. Seume 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Springorum * 21. 1. Dr. Starke (Franken) * 21. 1. Werner * 21. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge von Eckart 14. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekrtärs Berkhan vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 1 und 2) : Hält das Bundesministerium der Verteidigung den Verwaltungsaufwand für die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung der Feuerwerkerzulage von 5 DM pro Einsatztag für gerechtfertigt? Ist an eine pauschale Abgeltung der Feuerwerkerzulage gedacht? Bei der von Ihnen angesprochenen Feuerwerkerzulage handelt es sich um eine besondere Zulage für Soldaten und Beamte für das Räumen von Blindgängern auf Truppenübungsplätzen. Die Zulage wird zur Zeit vom Truppenteil - nach Feststellung der Einsatztage - bewilligt und als steuerpflichtige Zulage durch das Wehrbereichsgebührnisamt gezahlt. Wegen der steuerpflichtigen Behandlung kann die Zahlung nicht der Truppe übertragen werden. Eine Vereinfachung des Verfahrens wäre durch eine monatliche Pauschalierung der Zulage zu erreichen. Die hierzu von der Bundesregierung durchgeführte Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. 9440 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 3) : Wenn die Bundesregierung die in der Neujahrsansprache des „DDR"-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht zum Ausdruck gekommene Auffassung der Regierung der „DDR", daß die „DDR" durch den Moskauer und Warschauer Vertrag sowie durch das Viermächteabkommen und die innerdeutschen Abkommen über Berlin völkerrechtlich verbindlich als souveräner Staat, ihr Territorium und ihre Grenzen als unbestreitbare Realitäten anerkannt worden sei, nicht teilt, wie ist es dann möglich, daß sie auf der Grundlage dieses Dissenses — nach der Auffassung der Bundesregierung sind die Verträge lediglich Zustandsbeschreibungen — Verhandlungen über ein Generalabkommen mit der „DDR" beginnen will? Die Interpretation der genannten Verträge und Abkommen in der Neujahrsansprache des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, wird weder von der Bundesregierung geteilt, noch berührt sie die rechtliche Qualität dieser Verträge und Abkommen. Daß es sich bei diesen Auslassungen um eine in erster Linie für die Bevölkerung der DDR bestimmte Version handelt, ergibt sich allein schon daraus, daß Ulbricht in seiner Rede anläßlich des Neujahrsempfanges für die ausländischen Diplomaten die Wendung von der „völkerrechtlich verbindlichen Anerkennung der DDR als souveräner Staat" nicht wiederholte. So hat auch Honecker in seiner vielzitierten Rede vom 6. Januar 1972 lediglich davon gesprochen, daß durch diese Verträge und Abkommen die DDR „höhere internationale Autorität" gewonnen habe. Die Bundesregierung begrüßt es, in diesem Zusammenhang den Charakter eines allgemeinen Abkommens über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR noch einmal verdeutlichen zu können. Wie alle Vereinbarungen, die die Bundesrepublik anstrebt, soll auch das Abkommen über die allgemeinen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einer fortschreitenden Regelung der zahlreichen Fragen und Probleme dienen, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR noch offen sind, unzähligen Menschen das Leben erschweren und Ursache immer neuen Leidens sind." Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 6 und 7) : Wie beurteilt die Bundesregierung als Konsortialpartner die Notwendigkeit von Reisen - insbesondere zur Überreichung von Einladungen zu den Spielen der XX. Olympiade 1972 in München — durch das Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade 1972? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder von Delegationen des Olympischen Organisationskomitees bisher besucht wurden und welche Kosten dadurch entstanden sind? Nach Artikel 55 der Regeln und Statuten des Internationalen Olympischen Komitees gehört es zu den Aufgaben des Organisationskomitees, den Nationalen Olympischen Komitees die Einladung zu den Oympischen Spielen 1972 zu übermitteln. Die Bestimmung würde es an sich zulassen, dies auf dem Postwege zu tun. Das Organisationskomitee hat jedoch geglaubt, für die Übergabe eine Form wählen zu sollen, die dem Ereignis angemessen ist und die dazu beiträgt, seine Kontakte zu den Nationalen Olympischen Komitees zu verstärken. Auch die Organisationskomitees früherer Spiele haben die Verbindung zu den Nationalen Olympischen Komitees in vielfacher Weise gepflegt. Nach Auskunft des Organisationskomitees sind die Einladungen einer jeweils größeren Zahl von Nationalen Olympischen Komitees in der Regel bei Gelegenheit von Veranstaltungen übergeben worden, zu denen das Organisationskomitee aus anderen Gründen ohnehin Vertreter entsenden mußte, und zwar bei großen internationalen Sportveranstaltungen in 5 Fällen, bei olympischen Werbeaktionen im Ausland in 7 Fällen und bei anderen funktionsgebundenen Anlässen in 2 Fällen. Besondere „Einladungsreisen" haben danach nur in 5 Fällen stattgefunden. Die Reisekosten, die durch die Übergabe der Einladungen zusätzlich entstanden sind, gibt das Organisationskomitee mit insgesamt rd. 81 500 DM an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 10 und 11) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf einzuwirken, daß in die Unfallverhütungsvorschriften für Kassen (UVV-Kassen) der Anschluß sämtlicher Filialen der Banken und Sparkassen in das Alarmsystem der Polizei aufgenommen wird? In welchen Zeitabständen werden die Unfallverhütungsvorschriften überprüft, um die Erfahrungen zu berücksichtigen, die sich aus den Überfällen ergeben (Sicherung von Seiteneingängen usw.)? Der Anschluß von Bank- und Sparkassenfilialen an das Alarmsystem der Polizei dient dem Schutz der Beschäftigten bei Überfällen. Er kann deshalb in den Unfallverhütungsvorschriften gefordert werden, die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Eigenunfallversicherung) gemäß § 708 RVO erlassen. Dementsprechend hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in ihrer Unfallverhütungsvorschrift „Kassen" (VBG 120) vom 14. Januar 1966 (Bundesanzeiger Nr. 12 vom 19. Januar 1966) in § 7 vorgeschrieben, daß „Kassen an Orten mit während der üblichen Arbeitszeit der Kassen ständig besetzten Polizeidienststellen" mit direktem Polizeinotruf auszurüsten sind. Die Pflicht besteht nicht, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß die Polizei während eines Angriffs mit Gefahr für Leben oder Gesundheit auf andere Weise herbeigerufen werden kann. Eine Ausnahme besteht ferner, wenn die Einrichtung einer Notrufanlage nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In diesen Fällen sind andere Alarmein- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 9441 richtungen, deren Wirkungsweise näher bestimmt wird, anzubringen. Eine gleiche Vorschrift haben die Gemeindeunfallversicherungsverbände für den Bereich der öffentlichen Sparkassen im Jahre 1967 erlassen. Ich habe unter Vorsitz des Präsidenten des Bundeskriminalamtes eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Vertreter meines Hauses, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Bundeskriminalamtes mit Vertretern der Unfallversicherungsträger, des privaten Bankgewerbes, der Sparkassenorganisationen, der Gewerkschaften, der Versicherungen usw. Fragen eines besseren Schutzes der Banken vor Überfällen erörtern. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den zuständigen Fachausschuß der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Herbst 1971 beauftragt, Verbesserungsvorschläge zu den UVV-Kassen zu beraten. Vertreter des BKA gehören beiden Gremien an. Dadurch ist gewährleistet, daß die kriminalpolizeilichen Erkenntnisse auch bei den Beratungen des Fachausschusses berücksichtigt werden. Die Wirksamkeit der vorhandenen Notrufanlagen sowie die Frage des Anschlusses sämtlicher Kassen an den direkten Polizeinotruf wird bei den Beratungen mitbehandelt. Ich werde darauf hinwirken, daß in den Unfallverhütungsvorschriften der Anschluß sämtlicher Filialen der Banken und Sparkassen an das Alarmsystem der Polizei gefordert wird, soweit dies kriminalpolizeilich erforderlich ist. Ich habe Anlaß zu der Hoffnung, daß die Unfallversicherungsträger meinen Vorstellungen insoweit entsprechen werden. Nach der Genehmigung der UVV-Kassen durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in den Jahren 1966 und 1967 ist ihre Durchführung von den Technischen Aufsichtsbeamten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vordringlich überprüft worden. Bestimmte Zeitabstände für Wiederholungsprüfungen sind nicht vorgesehen. Im Rahmen der regelmäßigen Besichtigung der Banken und Sparkassen achten die Technischen Aufsichtsbeamten aber auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Ergeben sich dabei neue Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, so sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund des § 546 RVO verpflichtet, die Erkenntnisse im zuständigen Fachausschuß prüfen zu lassen und die erforderlichen Änderungen der Unfallverhütungsvorschriften herbeizuführen. Eine generelle Überprüfung der UVV-Kassen ist wie ich zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe —zur Zeit im Gange. In die Beratungen wird auch die Frage der Sicherung der Seiteneingänge von Kassen einbezogen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung der Artikel „Die Freiheit verliert in Amtsstuben an Glanz" von Wolf-Dieter Grosse in der Badischen Zeitung vom 31. Dezember 1971 bekannt, und welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu den in diesem Artikel erhobenen Vorwürfen? Ist die Bundesregierung bereit, die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen und darauf hinzuwirken, daß das im Grundgesetz verankerte politische Asylrecht nicht durch die Verwaltungspraxis eingeschränkt wird, so wie es in diesem Artikel zum Ausdruck kommt? Der von Ihnen angeführte Artikel in der Badischen Zeitung vom 31. Dezember 1971 ist der Bundesregierung bekannt. Der Artikel enthält im wesentlichen drei Behauptungen: 1. Die Entscheidung über Asylanträge werde von der Ostpolitik der Bundesregierung beeinflußt. Ich habe bereits auf die Frage des Herrn Kollegen Hansen am 3. November 1971 einen gleichen Vorwurf der Zeitschrift „konkret", deutsche Behörden oder unabhängige deutsche Gerichte würden sich unter Mißachtung unserer Verfassung bei ihren asylrechtlichen Entscheidungen von außenpolitischen Aspekten leiten lassen, nachdrücklich zurückgewiesen. Ausländer, die die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, wie sie im Grundgesetz und in dem von mehr als 50 Staaten unterzeichneten Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufgeführt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Asyl, und zwar auch dann, wenn durch die Anerkennung möglicherweise außenpolitische Aspekte berührt werden. Über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen entscheiden im übrigen weisungsunabhängige Ausschüsse, auf deren Entscheidungen die Bundesregierung keinerlei Einfluß hat. Die Tatsache, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München als Berufungsgericht in den letzten 3 1/2 Jahren (1968 bis Mitte 1971) nur in 11 Fällen das Asylrecht zugesprochen hat, während in 213 Fällen die Berufung zurückgewiesen oder zurückgenommen wurde, bestätigt, daß die Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im allgemeinen zutreffend sind. 2. Die zweite Behauptung geht dahin, die Behandlung von Asylsuchenden in Rastatt, Offenburg und im Lager Friedland gebe zu Beanstandungen Anlaß. Hierzu möchte ich zunächst bemerken, daß es sich nicht um asylsuchende Ausländer handeln kann. Für asylsuchende Ausländer ist ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zuständig. Unbeschadet dieser Tatsache habe ich eine Überprüfung der aufgestellten Behauptungen veranlaßt, wenngleich ich die Berechtigung der Vorwürfe über die Behandlung im Lager Friedland für ausgeschlossen halte. 3. Schließlich wird in dem Artikel gesagt, die Bundesrepublik Deutschland sei eines der asylunfreundlichsten Länder. Zu diesem unberechtigten Vorwurf kann ich mich darauf beschränken, Ihnen hier einige der vom 9442 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Hohen Flüchtlings-Kommissiar der Vereinten Nationen veröffentlichten Zahlen (Dokument A/AC. 96/449) vorzutragen. Am 31. Dezember 1970 waren an ausländischen Flüchtlingen ansässig: in der Bundesrepublik Deutschland 115 000 in Frankreich 174 000 in Österreich 25 300 in der Schweiz 31 000 und in Italien 13 000 Die Zahl der im Jahre 1970 anerkannten ausländischen Flüchtlinge betrug: in der Bundesrepublik Deutschland 3 615 Personen in Frankreich 1 760 Personen in Österreich 820 Personen in der Schweiz 1 738 Personen und in Italien 1 173 Personen Ich glaube, diese Zahlen vermitteln ein anderes Bild. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch den Hinweis auf eine Äußerung des Leiters der Rechtsabteilung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Genf, der in einem Gespräch mit Herrn Botschafter Dr. Schnippenkoetter im September vorigen Jahres erklärt hat, daß in bezug auf den Schutz von Flüchtlingen die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland mustergültig seien. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016) Frage A 17) : Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Meldung und Registrierung aller im privaten Besitz befindlichen Schußwaffen für zweckmäßig, und ist sie bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Der Bundesrat hat am 9. Juli 1971 beschlossen, dem Bund zur Beseitigung der bestehenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Waffenrechts die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis für das gesamte Waffenrecht zu übertragen und hat gleichzeitig den Entwurf eines neuen Waffengesetzes eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung der Erwerbscheinpflicht für Langwaffen und Munition sowie den Abbau der in einigen Bundesländern noch bestehenden Präferenzen für Jäger beim Erwerb von Faustfeuerwaffen vor. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober 1971 (BT-Drucksache VI/2678) eine Anmeldepflicht für illegal erworbene oder eingeführte Schußwaffen sowie für Schußwaffen, deren Erwerb durch den Entwurf erstmals erlaubnispflichtig wird, vorgeschlagen. Darüber hinaus soll ein Besitzverbot für nicht angemeldete Schußwaffen nach Ablauf der Anmeldefrist vorgesehen werden. Nach meiner Auffassung wird durch diese beiden Maßnahmen der von Ihnen gewünschte Effekt erreicht. Die vorgeschlagene Regelung, die auch strafbewehrt werden soll, bietet die Möglichkeit, illegalen Waffenbesitz wirksam zu bestrafen. Die erste Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag erfolgte am 22. Oktober 1971. Die Beratungen im Innenausschuß stehen unmittelbar bevor. Es ist zu wünschen, daß bei den Beratungen die Vorschläge der Bundesregierung berücksichtigt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 33 und 34) : Was war der Anlaß und welche Rechtsgrundlage besteht dafür, daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen Anspruch auf einen erheblichen Prämienrabatt auf die beim privaten Halten eines Kraftfahrzeugs anfallende Haftpflichtversicherung haben? Hält die Bundesregierung es für angebracht, daß dieses Privileg auch angesichts der heftigen Kritik an den drastischen Erhöhungen der Kfz-Versicherungsprämien, aber auch insbesondere unter Berücksichtigung der Frage der gleichen Behandlung aller Kraftfahrzeughalter, aufrechterhalten wird? Ihre erste Frage nach Anlaß und Rechtsgrundlage für die — im Vergleich mit den übrigen Versicherungsnehmern niedrigeren Beiträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Tarifgruppe B) beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Unternehmenstarife sind nach folgenden Tarifgruppen gegliedert: G = Versicherungsnehmer in Orten ab 100 000 Einwohner M = Versicherungsnehmer in Orten von 5000 bis 100 000 Einwohner L = Versicherungsnehmer in Orten unter 5000 Einwohner B = Gebietskörperschaften usw. sowie deren Bedienstete Der Anlaß für diese Tarifdifferenzierung ist der Wettbewerb der Versicherungsunternehmen untereinander. Solange Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bestehen, die aufgrund ihrer Satzung nur Angehörige bestimmter Personenkreise versichern (z. B. landwirtschaftliche Versicherungsvereine und Beamtenversicherungsvereine) und die aufgrund des günstigeren Schadenbedarfs dieser Personengruppen niedrigere Prämien anbieten können, sind die übrigen Versicherungsunternehmen gezwungen — falls sie auf diese günstigen Risiken nicht ganz verzichten wollen auch ihrerseits aus den statistischen Ergebnissen entsprechende Folgerungen für die Tarifgestaltung zu ziehen. Rechtsgrundlage für die Unternehmenstarife in der Kraftfahrtversicherung sind das Pflichtversicherungsgesetz i. d. F. vom 5. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 213) und die dazu von meinem Hause erlassene „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung" vom 20. November 1967 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 225 vom 1. Dezember 1967). Nach § 7 Abs. 2 dieser Verordnung können Gefahrenmerkmale, die mit der Person des Versicherungsnehmers verbunden und für die Art und Größe des Versicherungsrisikos bestimmend sind (subjektive Gefahrenmerkmale), berücksichtigt werden, wenn sie 1. eindeutig bestimmbar sind, 2. die Gruppe dieser Versicherungsnehmer groß genug ist, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen und — das ist entscheidend - 3. ihr Schadenbedarf von dem entsprechenden Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer wesentlich abweicht. Die Tarifgruppe B erfüllt diese drei rechtlichen Voraussetzungen. Der Kreis von Versicherungsnehmern, der zu dieser Tarifgruppe gehört, ist in den Tarifbestimmungen Nr. 9 und Nr. 11 Abs. 2 der Unternehmenstarife im einzelnen bestimmt. Danach gehören zur Tarifgruppe B nicht etwa nur Angehörige des öffentlichen Dienstes, sondern u. a. auch Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Die Tarifgruppe B ist groß genug, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen, denn nach den statistischen Ergebnissen aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb der Kraftfahrtversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen entfielen im Jahre 1970 21,9 % aller versicherten Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf die Tarifgruppe B. Die Tarifgruppe B unterscheidet sich auch im Schadenbedarf - das ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Versicherungsvertrag - wesentlich von dem Schadenbedarf der anderen Tarifgruppen, wie folgende Übersicht zeigt: Schadenbedarf 1969 1970 Tarifgruppe in in in in % von M DM % DM von M G 257 108,9 326 110,5 M 236 100 295 100 L 195 82,6 238 80,7 B 171 72,4 215 72,9 Pkw insgesamt 215 266 Diese Unterschiede im Schadenbedarf der einzelnen Tarifgruppen, die in den weiter zurückliegenden Jahren nicht wesentlich anders waren, sind der Grund dafür, daß die Versicherungsnehmer je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer dieser Tarifgruppen unterschiedliche Beiträge zu zahlen haben. Wie sich aus der Übersicht ergibt, liegt der Schadenbedarf für die Tarifgruppe B um mehr als 25 % unter dem der Tarifgruppe M. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhalten also — entgegen Ihrer Annahme — keinen „Prämienrabatt", sondern die niedrigeren Beiträge der Tarifgruppe B sind das Ergebnis einer schaden- und kostengerechten Kalkulation. Ergänzend weise ich darauf hin, daß diese Unterschiede im Schadenbedarf nicht nur im Verhältnis der Tarifgruppen insgesamt zueinander gelten, sondern sich auch dann zeigen, wenn z. B. nur die Versicherungsnehmer mit einer Schadenfreiheit von drei und mehr Jahren einander gegenübergestellt werden. Der Schadenbedarf für diese langjährige schadenfreien Versicherungsnehmer lag im Jahre 1970 mit 211 DM in der Tarifgruppe G am höchsten und mit 177 DM in der Tarifgruppe B am niedrigsten. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Genehmigungsbehörden nach § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet sind, eine beantragte Genehmigung zu erteilen, wenn die im einzelnen normierten Voraussetzungen vorliegen, der Tarif also insbesondere kosten- und schadengerecht kalkuliert ist. Die Genehmigungsbehörden können deshalb die von den Versicherungsunternehmen beantragte und mit dem dargestellten unterschiedlichen Schadenbedarf begründete Gliederung der Tarife nicht ablehnen. Die Genehmigung besonderer Prämien für .die Tarifgruppe B verstößt im übrigen nicht gegen den Gleichgrundsatz, denn sowohl bei der Bildung der Tarifgruppen als auch bei der Berechnung der entsprechenden Prämien werden gleiche Tatbestände gleich und nur ungleiche Tatbestände unterschiedlich behandelt. Demnach gibt es kein besonderes Privileg der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Auch die Beiträge der Tarifgruppe B sind im Jahre 1971 erhöht worden, weil der Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer ebenfalls gestiegen ist. Abschließend bemerke ich, daß es den Versicherungsunternehmen selbstverständlich unbenommen ist., für andere Gruppen von Versicherungsnehmern gleichfalls eine besondere Tarifgruppe mit eigenen Prämien zu beantragen, wenn dies durch einen statistisch nachgewiesenen Schadenbedarf gerechtfertigt ist und die Größe der Versicherungsnehmergruppen einen versicherungstechnischen Ausgleich ermöglicht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 35) : Was sagt die Bundesregierung zu dem Vorwurf des bayerischen Ministerpräsidenten in einer Presseverlautbarung der bayerischen Staatskanzlei (Süddeutsche Zeitung vom 11. Januar 1972), die Strukturpolitik des Bundes bringe far Bayern viele Nachteile? Die in der Presseverlautbarung der Bayerischen Staatskanzlei vertretene Auffassung über das Schwerpunktkonzept der Bundesregierung kann ich angesichts folgender Tatsachen nicht teilen: Obwohl der Anteil Bayerns an der Bevölkerung der Fördergebiete rd. 25 % beträgt, fließen rd. 33 % aller ERP-Mittel für die Regionalförderung nach Bayern, liegen fast 40 % aller Schwerpunktorte, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, in I Bayern, wobei von den 21 Schwerpunktorten mit 9444 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 der höchsten Förderungspräferenz über die Hälfte — nämlich 17 — sich in Bayern befinden. Außerdem floß seit 1966 mehr als ein Viertel aller Mittel des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung nach Bayern. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß auf der Basis des Investitionszulagengesetzes von 1969 bis Herbst letzten Jahres in den bayerischen Fördergebieten ein Investitionsvolumen von rd. 2,4 Mrd. DM gefördert worden ist, wobei rd. 60 000 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 20. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache VI/3016 Fragen A 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen Kraftfahrer jährlich Körper- oder Sachschäden durch Wild erleiden und welche Beträge dabei von keiner Seite ersetzt werden? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie — in Zusammenarbeit mit den Vetsicherungsgesellschaften und anderen beteiligten Verbänden, z. B. der Kraftfahrer oder Jagdpächter eine Regelung gefunden werden könnte, die den völlig unschuldig in solche Unfälle verwickelten Kraftfahrern zum Ersatz des entstandenen Schadens verhilft? Nach Erhebungen der Jagdverbände in Bund und Ländern und der Landesbehörden ereignen sich im Bundesgebiet jährlich nach dem Stand von 1970 mindestens 180 000 Zusammenstöße zwischen Kraftfahrzeugen und Haarwild. Die Zahl der Todesopfer schwankt zwischen 40 und 50 Personen. Der Personen- und Sachschaden ist bisher nicht erfaßt worden; seine Höhe ist aber angesichts der großen Zahl von Kollisionen mit Wild sicher beträchtlich. Ein erheblicher Teil des Sachschadens dürfte nach der bereits ab Januar 1967 eingetretenen Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung in Verbindung mit der Vollkasko-Versicherung gedeckt werden. Nach einer Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen sollen etwa 80 v. H. der kraftfahrenden Bevölkerung gegen Sachschäden an ihrem Fahrzeug, soweit sie durch Zusammenstoß mit Haarwild bedingt sind, versichert sein. Sachschäden, die durch Zusammenstöße mit Federwild eintreten, sind nicht in die Teilkasko-Versicherung einbezogen; jedoch werden Glasschäden, z. B. an Windschutzscheiben, schon bisher in der Teilkasko-Versicherung bei geringer Selbstbeteiligung gedeckt. Personenschäden können durch eine Insassenversicherung gedeckt werden. Im übrigen haben bereits vor längerer Zeit die beteiligten Bundesministerien die Frage geprüft, ob im Wege der Heranziehung der Jagdberechtigten oder etwa durch Einführung einer Pflichtversicherung für eigene Schäden eine Entschädigung der durch Wild im Straßenverkehr geschädigten Personen sichergestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist jedoch negativ verlaufen. Für die Schäden, die durch Kollisionen mit Wild entstehen, können die Jagdberechtigten nicht verantwortlich gemacht werden, da eine haftungsbegründende Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem unfallbeteiligten Wild, das nach der Regelung im BGB als eine herrenlose Sache anzusehen ist, nicht gegeben ist. Im Hinblick darauf, daß der Jagdberechtigte nach geltendem Recht für die durch Kollisionen mit Wild verursachten Schäden nicht haftet, wäre auch die Einführung einer Haftpflichtversicherungspflicht für die Jagdberechtigten nicht sinnvoll. Unbeschadet der von den Straßenbaulastträgern bereits getroffenen und weiterhin vorgesehenen Vorkehrungen, wie sie z. B. Wildsperrzäune entlang besonders gefährdeter Streckenabschnitte darstellen, muß im übrigen den Kraftfahrzeughaltern überlassen bleiben, sich freiwillig gegen die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbundenen Risiken zu versichern. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 17. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Schülern von landwirtschaftlichen Schulen erhebliche Beunruhigung über die Zukunftschancen ihres Berufs herrscht? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um diesen jungen Menschen ein klares Bild über ihre Zukunftschancen in der Landwirtschaft zu geben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß aller- dings regional unterschiedlich — in Kreisen des landwirtschaftlichen Nachwuchses hinsichtlich zukünftiger beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten eine gewisse Unruhe eingetreten ist. Der größte Teil der Auszubildenden im Agrarsektor strebt die spätere Übernahme elterlicher Betriebe an. Eine Beratung dieses Personenkreises über zukünftige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ist daher in erster Linie von den Entwicklungsmöglichkeiten der Elternbetriebe abhängig. Diese kann aber nicht auf Grund von statistischen Durchschnittswerten auf Bundesebene, sondern nur an Hand der ganz speziellen betrieblichen Situation der Elternbetriebe beurteilt werden. Diesbezügliche regionale Untersuchungen sind daher notwendig, wie sie z. B. auch vom Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Zur Unterstützung entsprechender Bemühungen hat die Bundesregierung in ihren Forschungsplan die Vergabe eines Forschungsauftrages über den voraussichtlichen Bedarf an Fachkräften vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung es als vorrangig an, daß diesen jungen Menschen eine ausgezeichnete Ausbildung zugute kommt, damit sie die Voraussetzungen dafür haben, sich den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten bestmöglich anzupassen. In diesem Zusammenhang sind daher u. a. auch die Bestrebungen der Bundesregierung zur Neuordnung der beruflichen Bildung und das am 1. Oktober 1971 in Kraft getretene Bundesausbildungsförderungsgesetz zu sehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach flexiblen Ladenschlußzeiten mit der Begründung, daß die gleitende Arbeitszeit in immer mehr Bereichen und in immer größerem Umfang praktiziert werde und sich daraus auch eine veränderte Situation für den Handel ergäbe? Ihre Frage, hat, wenn ich Sie recht verstehe, zwei Seiten: Sie bezieht sich erstens auf die Einkaufsmöglichkeiten und zum anderen auf die Beschäftigungsverhältnisse im Handel selbst. Bei gleitender Arbeitszeit können die Arbeitnehmer über Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit in einem gewissen Umfang selbst bestimmen. Sie erhalten damit auch die Möglichkeit, an den Tagen, an denen sie größere Einkäufe erledigen wollen, früher mit der Arbeit aufzuhören, um bis zur Ladenschlußzeit einkaufen zu können. Mit Zunahme der Einführung gleitender Arbeitszeit kann sich das für einen wachsenden Teil der Verbraucher auswirken. Damit erhält auch der Einzelhandel die Möglichkeit, Verkaufsspitzen zwischen 17.00 Uhr und 18.30 Uhr und damit verbundene besondere Belastungen für Verkäufer und Kunden etwas abzubauen. Sollten im Verlauf der weiteren Entwicklung der Einzelhandel und die Arbeitnehmer des Einzelhandels flexible Ladenschlußzeiten erstreben, wird die Bundesregierung gern bereit sein, die Situation erneut zu prüfen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 20. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 90 und 91) : Wieviel der in der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlten Fernsehkommentare befaßten sich im Jahre 1971 mit der Ostpolitik der Bundesregierung, wieviel bewerteten davon die Politik der Bundesregierung überwiegend positiv und wieviel die Argumente der parlamentarischen Opposition? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, diese von ihr beobachteten Fernsehkommentare zur Ostpolitik schriftlich, zumindest zur Einsicht, zur Verfügung zu stellen? Nach den Feststellungen des Bundespresseamtes haben sich im Jahre 1971 61 Fernsehkommentare mit der Ostpolitik der Bundesregierung befaßt. Es handelt sich bei dieser Zählung um Kommentare, die in den Spätausgaben der „Tagesschau" der ARD und „Heute" des ZDF gesendet wurden. Nicht eingerechnet sind die zahlreichen Kommentare oder Kommentierenden Bemerkungen in den anderen Sendungen der beiden Anstalten. Sie sind nur zum Teil vom Bundespresseamt erfaßt worden. Denn die mit der Beobachtung und Auswertung der Sendungen befaßte Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung kann aus personellen und materiellen Gründen nicht alle politischen Sendungen aufnehmen, ausschreiben und in ihren Diensten vervielfältigen. Dieses Verfahren der Selektion hat sich durchaus bewährt. Das Bundespresseamt bewertet die Fernsehkommentare nicht, auch nicht in dem Sinne Ihrer Fragestellung. Dies wäre auch schon deshalb nicht möglich, weil gerade die qualitativ höher einzuschätzenden Kommentare differenziert abgefaßt sind und weder eindeutig mit einem Plus- noch Minuszeichen für die Regierungspolitik versehen werden können. Aber abgesehen davon; es kann nicht die Aufgabe des Presse- und Informationsamtes sein, solche Klassifizierungen vorzunehmen. Das Bundespresseamt zitiert in seinen Informationsdiensten ständig auch aus diesen Fernsehkommentaren. Diese Dienste stehen allen Bundestagsabgeordneten auf Anforderung zur Verfügung. Zahlreiche Abgeordnete aller Fraktionen machen davon Gebrauch. In Anbetracht der technischen Schwierigkeiten ist es aber unmöglich, alle politischen Kommentare der Fernsehanstalten über einen längeren Zeitraum hinweg aufzunehmen und auszuschreiben. Wenn dies für einen kürzeren Zeitraum und in bezug auf eine spezielle Thematik gewünscht wird, so ist das Bundespresseamt gerne bereit, diesem Wunsch nachzukommen und den betreffenden Abgeordneten die Sammlung der Niederschriften zur Verfügung zu stellen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 98) : Ist es richtig wie eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. Dezember 1971 und anderer Organe besagt daß an den deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergängen tschechoslowakischerseits verschärfte Kontrollen und Zurückweisungen bei bestimmten Reisenden mit der Folge längerer Wartezeiten stattfinden, und hat die Bundesregierung, falls diese Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung der bisherigen Reisemöglichkeit führen, sich über die zuständige Schutzmacht bei der tschechoslowakischen Regierung um Abhilfe bemüht? Die Grenzpolizeiorgane der CSSR legen bei der Ein- und Ausreisekontrolle allgemein einen strengen Maßstab an. Besonders scharfe Kontrollen fanden am 27. und 28. Dezember 1971 statt. Von ihnen wurden in erster Linie tschechoslowakische Staatsangehörige betroffen, die nach einem Weihnachtsurlaub in der CSSR in die Bundesrepublik zurückkehren wollten. Auf Grund dieser Kontrollen mußten Reisende vorübergehend längere Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen der CSSR in Kauf nehmen. Eine Zunahme der Zurückweisungen war im gleichen Zeitraum nicht zu verzeichnen. Die Bundesregierung sah unter den gegebenen Umständen keinen Anlaß, diplomatische Schritte zu unternehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit, Herr Staatssekretär, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Dohnanyi zur Verfügung.
    Die erste Frage ist von dem Herrn Abgeordneten Varelmann eingereicht:
    Steht es mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang, daß in den finanzstarken Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen die Lernmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, dagegen in den finanzschwachen Ländern mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen diese Lernmittel bezahlt werden müssen?
    Herr Staatssekretär!


Rede von Dr. Klaus von Dohnanyi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Varelmann, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes grundsätzlich nicht schon deshalb in Zweifel gezogen werden könne, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern abweicht. Der Landesgesetzgeber ist mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur gehalten, den Gleichheitsgrundsatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren. In Abwägung dieser Grundsätze liegt die Gewährung von Lernmittelfreiheiten im Ermessensspielraum des Landesgesetzgebers.
Die Bundesregierung ist andererseits bemüht, eine möglichst einheitliche Entwicklung des Bildungswesens und der Bildungschancen in der Bundesrepublik herzustellen. Im Rahmen der der Bundesregierung gegebenen Zuständigkeiten, z. B. im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung nach Art. 91 b des Grundgesetzes, unternimmt die Bundesregierung die entsprechenden Schritte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Varelmann.