Protokoll:
6163

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 163

  • date_rangeDatum: 20. Januar 1972

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:51 Uhr

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    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/3016) Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Behandlung von mit der Bezeichnung ,,Bundesrepublik Deutschland" versehenen Briefen aus Polen nach West-Berlin Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9427 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . 9427 B, C Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Rücksendung von aus den Westsektoren Berlins abgeschickten Postsendungen — mit Berliner Briefmarken — durch Stellen in der Sowjetunion Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9427 C, D, 9428 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9427 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 9428 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Einsparungen der Bundespost durch die Einführung der Postleitzahlen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9428 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9428 B, C Frage des Abg. Vogt (CDU CSU) : Substanzverlust der Geldvermögen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9429 A, B, C 9430 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 9429 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9429 C Breidbach (CDU/CSU) 9429 D Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9430 A Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU): Verzinsung der Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9430 B, C, D, 9431 A, B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9430 C Breidbach (CDU/CSU) 9430 D Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 9431 A Erpenbeck (CDU/CSU) . 9431 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Warenverkehr mit der DDR Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9431 B, D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9431 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Behandlung des innerdeutschen Handels innerhalb der EWG Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9432 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9432 A Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Überprüfung der sogenannten Abschreibungsgesellschaften Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9432 B, C, D Matthöfer (SPD) 9432 C, D Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Kreditvolumen der Deutschen Bau- und Bodenbank für Maßnahmen der Vor- und Zwischenfinanzierung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9433 A Baier (CDU/CSU) 9433 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9433 B, C, 9434 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 9433 C, D Frau Meermann (SPD) 9434 A Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 9434 B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9434 C, D Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 9435 A, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 9435 B, C Frau Meermann (SPD) 9435 B Fragen des Abg. Balkenhol (CDU/CSU) : Höhe der bis 1985 notwendigen Mittel für den Wohnungsbau Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9436 A, B, C, D, 9437 A Balkenhol (CDU/CSU) . 9436 B, C, 9437 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Länderregelungen hinsichtlich der Lernmittel Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9437 A, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 9437 B, C Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Steuervergünstigung für Eltern in Ländern ohne Kostenfreiheit der Lernmittel Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9437 D, 9438 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . 9437 D Hansen (SPD) 9438 A Nächste Sitzung 9438 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9439 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Würtz (SPD) betr. Feuerwerkerzulage 9439 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Interpretation des Moskauer und Warschauer Vertrages in der Neujahrsansprache des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR 9440 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Reisen des Olympischen Organisationskomitees 9440 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schutz der bei Bank- und Sparkassenfilialen Beschäftigten bei Überfällen 9440 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Vorwürfe in dem in der Badischen Zeitung erschienenen Artikel „Die Freiheit verliert in Amtsstuben an Glanz" . . 9441 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 III Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. die Schaffung einer gesetzlichen Pflicht zur Meldung und Registrierung der in privatem Besitz befindlichen Schußwaffen 9442 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Beiträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes 9442 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. den Vorwurf des bayerischen Ministerpräsidenten in einer Presseverlautbarung der bayerischen Staatskanzlei hinsichtlich der Strukturpolitik des Bundes . . . . . 9443 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kleinert (FDP) betr. Ersatz der den Kraftfahrern durch Wild entstehenden Körper- oder Sachschäden . . 9444 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Beunruhigung der Schüler von landwirtschaftlichen Schulen über die Zukunftschancen ihres Berufs . . . . . . 9444 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. flexible Ladenschlußzeiten . . . . 9445 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Fernsehkommentare zur Ostpolitik der Bundesregierung . . . . 9445 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Ein- und Ausreisekontrolle an den deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergängen . . . . . . . 9445 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 9427 163. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 162. Sitzung, Seite 9421 B, Zeile 8, statt „28. Januar 1972": „28. Februar 1972" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Giulini 18. 3. Dr. Gleissner 21. 1. Frau Griesinger 20. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 15. 2. Dr. Müller-Hermann 20. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 22. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schneider (Königswinter) 21. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seibert 21. 1. Dr. Seume 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Springorum * 21. 1. Dr. Starke (Franken) * 21. 1. Werner * 21. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge von Eckart 14. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekrtärs Berkhan vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 1 und 2) : Hält das Bundesministerium der Verteidigung den Verwaltungsaufwand für die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung der Feuerwerkerzulage von 5 DM pro Einsatztag für gerechtfertigt? Ist an eine pauschale Abgeltung der Feuerwerkerzulage gedacht? Bei der von Ihnen angesprochenen Feuerwerkerzulage handelt es sich um eine besondere Zulage für Soldaten und Beamte für das Räumen von Blindgängern auf Truppenübungsplätzen. Die Zulage wird zur Zeit vom Truppenteil - nach Feststellung der Einsatztage - bewilligt und als steuerpflichtige Zulage durch das Wehrbereichsgebührnisamt gezahlt. Wegen der steuerpflichtigen Behandlung kann die Zahlung nicht der Truppe übertragen werden. Eine Vereinfachung des Verfahrens wäre durch eine monatliche Pauschalierung der Zulage zu erreichen. Die hierzu von der Bundesregierung durchgeführte Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. 9440 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 3) : Wenn die Bundesregierung die in der Neujahrsansprache des „DDR"-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht zum Ausdruck gekommene Auffassung der Regierung der „DDR", daß die „DDR" durch den Moskauer und Warschauer Vertrag sowie durch das Viermächteabkommen und die innerdeutschen Abkommen über Berlin völkerrechtlich verbindlich als souveräner Staat, ihr Territorium und ihre Grenzen als unbestreitbare Realitäten anerkannt worden sei, nicht teilt, wie ist es dann möglich, daß sie auf der Grundlage dieses Dissenses — nach der Auffassung der Bundesregierung sind die Verträge lediglich Zustandsbeschreibungen — Verhandlungen über ein Generalabkommen mit der „DDR" beginnen will? Die Interpretation der genannten Verträge und Abkommen in der Neujahrsansprache des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, wird weder von der Bundesregierung geteilt, noch berührt sie die rechtliche Qualität dieser Verträge und Abkommen. Daß es sich bei diesen Auslassungen um eine in erster Linie für die Bevölkerung der DDR bestimmte Version handelt, ergibt sich allein schon daraus, daß Ulbricht in seiner Rede anläßlich des Neujahrsempfanges für die ausländischen Diplomaten die Wendung von der „völkerrechtlich verbindlichen Anerkennung der DDR als souveräner Staat" nicht wiederholte. So hat auch Honecker in seiner vielzitierten Rede vom 6. Januar 1972 lediglich davon gesprochen, daß durch diese Verträge und Abkommen die DDR „höhere internationale Autorität" gewonnen habe. Die Bundesregierung begrüßt es, in diesem Zusammenhang den Charakter eines allgemeinen Abkommens über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR noch einmal verdeutlichen zu können. Wie alle Vereinbarungen, die die Bundesrepublik anstrebt, soll auch das Abkommen über die allgemeinen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einer fortschreitenden Regelung der zahlreichen Fragen und Probleme dienen, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR noch offen sind, unzähligen Menschen das Leben erschweren und Ursache immer neuen Leidens sind." Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 6 und 7) : Wie beurteilt die Bundesregierung als Konsortialpartner die Notwendigkeit von Reisen - insbesondere zur Überreichung von Einladungen zu den Spielen der XX. Olympiade 1972 in München — durch das Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade 1972? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder von Delegationen des Olympischen Organisationskomitees bisher besucht wurden und welche Kosten dadurch entstanden sind? Nach Artikel 55 der Regeln und Statuten des Internationalen Olympischen Komitees gehört es zu den Aufgaben des Organisationskomitees, den Nationalen Olympischen Komitees die Einladung zu den Oympischen Spielen 1972 zu übermitteln. Die Bestimmung würde es an sich zulassen, dies auf dem Postwege zu tun. Das Organisationskomitee hat jedoch geglaubt, für die Übergabe eine Form wählen zu sollen, die dem Ereignis angemessen ist und die dazu beiträgt, seine Kontakte zu den Nationalen Olympischen Komitees zu verstärken. Auch die Organisationskomitees früherer Spiele haben die Verbindung zu den Nationalen Olympischen Komitees in vielfacher Weise gepflegt. Nach Auskunft des Organisationskomitees sind die Einladungen einer jeweils größeren Zahl von Nationalen Olympischen Komitees in der Regel bei Gelegenheit von Veranstaltungen übergeben worden, zu denen das Organisationskomitee aus anderen Gründen ohnehin Vertreter entsenden mußte, und zwar bei großen internationalen Sportveranstaltungen in 5 Fällen, bei olympischen Werbeaktionen im Ausland in 7 Fällen und bei anderen funktionsgebundenen Anlässen in 2 Fällen. Besondere „Einladungsreisen" haben danach nur in 5 Fällen stattgefunden. Die Reisekosten, die durch die Übergabe der Einladungen zusätzlich entstanden sind, gibt das Organisationskomitee mit insgesamt rd. 81 500 DM an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 10 und 11) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf einzuwirken, daß in die Unfallverhütungsvorschriften für Kassen (UVV-Kassen) der Anschluß sämtlicher Filialen der Banken und Sparkassen in das Alarmsystem der Polizei aufgenommen wird? In welchen Zeitabständen werden die Unfallverhütungsvorschriften überprüft, um die Erfahrungen zu berücksichtigen, die sich aus den Überfällen ergeben (Sicherung von Seiteneingängen usw.)? Der Anschluß von Bank- und Sparkassenfilialen an das Alarmsystem der Polizei dient dem Schutz der Beschäftigten bei Überfällen. Er kann deshalb in den Unfallverhütungsvorschriften gefordert werden, die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Eigenunfallversicherung) gemäß § 708 RVO erlassen. Dementsprechend hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in ihrer Unfallverhütungsvorschrift „Kassen" (VBG 120) vom 14. Januar 1966 (Bundesanzeiger Nr. 12 vom 19. Januar 1966) in § 7 vorgeschrieben, daß „Kassen an Orten mit während der üblichen Arbeitszeit der Kassen ständig besetzten Polizeidienststellen" mit direktem Polizeinotruf auszurüsten sind. Die Pflicht besteht nicht, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß die Polizei während eines Angriffs mit Gefahr für Leben oder Gesundheit auf andere Weise herbeigerufen werden kann. Eine Ausnahme besteht ferner, wenn die Einrichtung einer Notrufanlage nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In diesen Fällen sind andere Alarmein- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 9441 richtungen, deren Wirkungsweise näher bestimmt wird, anzubringen. Eine gleiche Vorschrift haben die Gemeindeunfallversicherungsverbände für den Bereich der öffentlichen Sparkassen im Jahre 1967 erlassen. Ich habe unter Vorsitz des Präsidenten des Bundeskriminalamtes eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Vertreter meines Hauses, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Bundeskriminalamtes mit Vertretern der Unfallversicherungsträger, des privaten Bankgewerbes, der Sparkassenorganisationen, der Gewerkschaften, der Versicherungen usw. Fragen eines besseren Schutzes der Banken vor Überfällen erörtern. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den zuständigen Fachausschuß der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Herbst 1971 beauftragt, Verbesserungsvorschläge zu den UVV-Kassen zu beraten. Vertreter des BKA gehören beiden Gremien an. Dadurch ist gewährleistet, daß die kriminalpolizeilichen Erkenntnisse auch bei den Beratungen des Fachausschusses berücksichtigt werden. Die Wirksamkeit der vorhandenen Notrufanlagen sowie die Frage des Anschlusses sämtlicher Kassen an den direkten Polizeinotruf wird bei den Beratungen mitbehandelt. Ich werde darauf hinwirken, daß in den Unfallverhütungsvorschriften der Anschluß sämtlicher Filialen der Banken und Sparkassen an das Alarmsystem der Polizei gefordert wird, soweit dies kriminalpolizeilich erforderlich ist. Ich habe Anlaß zu der Hoffnung, daß die Unfallversicherungsträger meinen Vorstellungen insoweit entsprechen werden. Nach der Genehmigung der UVV-Kassen durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in den Jahren 1966 und 1967 ist ihre Durchführung von den Technischen Aufsichtsbeamten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vordringlich überprüft worden. Bestimmte Zeitabstände für Wiederholungsprüfungen sind nicht vorgesehen. Im Rahmen der regelmäßigen Besichtigung der Banken und Sparkassen achten die Technischen Aufsichtsbeamten aber auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Ergeben sich dabei neue Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, so sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund des § 546 RVO verpflichtet, die Erkenntnisse im zuständigen Fachausschuß prüfen zu lassen und die erforderlichen Änderungen der Unfallverhütungsvorschriften herbeizuführen. Eine generelle Überprüfung der UVV-Kassen ist wie ich zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe —zur Zeit im Gange. In die Beratungen wird auch die Frage der Sicherung der Seiteneingänge von Kassen einbezogen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung der Artikel „Die Freiheit verliert in Amtsstuben an Glanz" von Wolf-Dieter Grosse in der Badischen Zeitung vom 31. Dezember 1971 bekannt, und welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu den in diesem Artikel erhobenen Vorwürfen? Ist die Bundesregierung bereit, die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen und darauf hinzuwirken, daß das im Grundgesetz verankerte politische Asylrecht nicht durch die Verwaltungspraxis eingeschränkt wird, so wie es in diesem Artikel zum Ausdruck kommt? Der von Ihnen angeführte Artikel in der Badischen Zeitung vom 31. Dezember 1971 ist der Bundesregierung bekannt. Der Artikel enthält im wesentlichen drei Behauptungen: 1. Die Entscheidung über Asylanträge werde von der Ostpolitik der Bundesregierung beeinflußt. Ich habe bereits auf die Frage des Herrn Kollegen Hansen am 3. November 1971 einen gleichen Vorwurf der Zeitschrift „konkret", deutsche Behörden oder unabhängige deutsche Gerichte würden sich unter Mißachtung unserer Verfassung bei ihren asylrechtlichen Entscheidungen von außenpolitischen Aspekten leiten lassen, nachdrücklich zurückgewiesen. Ausländer, die die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, wie sie im Grundgesetz und in dem von mehr als 50 Staaten unterzeichneten Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufgeführt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Asyl, und zwar auch dann, wenn durch die Anerkennung möglicherweise außenpolitische Aspekte berührt werden. Über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen entscheiden im übrigen weisungsunabhängige Ausschüsse, auf deren Entscheidungen die Bundesregierung keinerlei Einfluß hat. Die Tatsache, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München als Berufungsgericht in den letzten 3 1/2 Jahren (1968 bis Mitte 1971) nur in 11 Fällen das Asylrecht zugesprochen hat, während in 213 Fällen die Berufung zurückgewiesen oder zurückgenommen wurde, bestätigt, daß die Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im allgemeinen zutreffend sind. 2. Die zweite Behauptung geht dahin, die Behandlung von Asylsuchenden in Rastatt, Offenburg und im Lager Friedland gebe zu Beanstandungen Anlaß. Hierzu möchte ich zunächst bemerken, daß es sich nicht um asylsuchende Ausländer handeln kann. Für asylsuchende Ausländer ist ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zuständig. Unbeschadet dieser Tatsache habe ich eine Überprüfung der aufgestellten Behauptungen veranlaßt, wenngleich ich die Berechtigung der Vorwürfe über die Behandlung im Lager Friedland für ausgeschlossen halte. 3. Schließlich wird in dem Artikel gesagt, die Bundesrepublik Deutschland sei eines der asylunfreundlichsten Länder. Zu diesem unberechtigten Vorwurf kann ich mich darauf beschränken, Ihnen hier einige der vom 9442 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 Hohen Flüchtlings-Kommissiar der Vereinten Nationen veröffentlichten Zahlen (Dokument A/AC. 96/449) vorzutragen. Am 31. Dezember 1970 waren an ausländischen Flüchtlingen ansässig: in der Bundesrepublik Deutschland 115 000 in Frankreich 174 000 in Österreich 25 300 in der Schweiz 31 000 und in Italien 13 000 Die Zahl der im Jahre 1970 anerkannten ausländischen Flüchtlinge betrug: in der Bundesrepublik Deutschland 3 615 Personen in Frankreich 1 760 Personen in Österreich 820 Personen in der Schweiz 1 738 Personen und in Italien 1 173 Personen Ich glaube, diese Zahlen vermitteln ein anderes Bild. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch den Hinweis auf eine Äußerung des Leiters der Rechtsabteilung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Genf, der in einem Gespräch mit Herrn Botschafter Dr. Schnippenkoetter im September vorigen Jahres erklärt hat, daß in bezug auf den Schutz von Flüchtlingen die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland mustergültig seien. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016) Frage A 17) : Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Meldung und Registrierung aller im privaten Besitz befindlichen Schußwaffen für zweckmäßig, und ist sie bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Der Bundesrat hat am 9. Juli 1971 beschlossen, dem Bund zur Beseitigung der bestehenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Waffenrechts die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis für das gesamte Waffenrecht zu übertragen und hat gleichzeitig den Entwurf eines neuen Waffengesetzes eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung der Erwerbscheinpflicht für Langwaffen und Munition sowie den Abbau der in einigen Bundesländern noch bestehenden Präferenzen für Jäger beim Erwerb von Faustfeuerwaffen vor. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober 1971 (BT-Drucksache VI/2678) eine Anmeldepflicht für illegal erworbene oder eingeführte Schußwaffen sowie für Schußwaffen, deren Erwerb durch den Entwurf erstmals erlaubnispflichtig wird, vorgeschlagen. Darüber hinaus soll ein Besitzverbot für nicht angemeldete Schußwaffen nach Ablauf der Anmeldefrist vorgesehen werden. Nach meiner Auffassung wird durch diese beiden Maßnahmen der von Ihnen gewünschte Effekt erreicht. Die vorgeschlagene Regelung, die auch strafbewehrt werden soll, bietet die Möglichkeit, illegalen Waffenbesitz wirksam zu bestrafen. Die erste Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag erfolgte am 22. Oktober 1971. Die Beratungen im Innenausschuß stehen unmittelbar bevor. Es ist zu wünschen, daß bei den Beratungen die Vorschläge der Bundesregierung berücksichtigt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 33 und 34) : Was war der Anlaß und welche Rechtsgrundlage besteht dafür, daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen Anspruch auf einen erheblichen Prämienrabatt auf die beim privaten Halten eines Kraftfahrzeugs anfallende Haftpflichtversicherung haben? Hält die Bundesregierung es für angebracht, daß dieses Privileg auch angesichts der heftigen Kritik an den drastischen Erhöhungen der Kfz-Versicherungsprämien, aber auch insbesondere unter Berücksichtigung der Frage der gleichen Behandlung aller Kraftfahrzeughalter, aufrechterhalten wird? Ihre erste Frage nach Anlaß und Rechtsgrundlage für die — im Vergleich mit den übrigen Versicherungsnehmern niedrigeren Beiträge in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Tarifgruppe B) beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Unternehmenstarife sind nach folgenden Tarifgruppen gegliedert: G = Versicherungsnehmer in Orten ab 100 000 Einwohner M = Versicherungsnehmer in Orten von 5000 bis 100 000 Einwohner L = Versicherungsnehmer in Orten unter 5000 Einwohner B = Gebietskörperschaften usw. sowie deren Bedienstete Der Anlaß für diese Tarifdifferenzierung ist der Wettbewerb der Versicherungsunternehmen untereinander. Solange Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bestehen, die aufgrund ihrer Satzung nur Angehörige bestimmter Personenkreise versichern (z. B. landwirtschaftliche Versicherungsvereine und Beamtenversicherungsvereine) und die aufgrund des günstigeren Schadenbedarfs dieser Personengruppen niedrigere Prämien anbieten können, sind die übrigen Versicherungsunternehmen gezwungen — falls sie auf diese günstigen Risiken nicht ganz verzichten wollen auch ihrerseits aus den statistischen Ergebnissen entsprechende Folgerungen für die Tarifgestaltung zu ziehen. Rechtsgrundlage für die Unternehmenstarife in der Kraftfahrtversicherung sind das Pflichtversicherungsgesetz i. d. F. vom 5. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 213) und die dazu von meinem Hause erlassene „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung" vom 20. November 1967 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 225 vom 1. Dezember 1967). Nach § 7 Abs. 2 dieser Verordnung können Gefahrenmerkmale, die mit der Person des Versicherungsnehmers verbunden und für die Art und Größe des Versicherungsrisikos bestimmend sind (subjektive Gefahrenmerkmale), berücksichtigt werden, wenn sie 1. eindeutig bestimmbar sind, 2. die Gruppe dieser Versicherungsnehmer groß genug ist, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen und — das ist entscheidend - 3. ihr Schadenbedarf von dem entsprechenden Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer wesentlich abweicht. Die Tarifgruppe B erfüllt diese drei rechtlichen Voraussetzungen. Der Kreis von Versicherungsnehmern, der zu dieser Tarifgruppe gehört, ist in den Tarifbestimmungen Nr. 9 und Nr. 11 Abs. 2 der Unternehmenstarife im einzelnen bestimmt. Danach gehören zur Tarifgruppe B nicht etwa nur Angehörige des öffentlichen Dienstes, sondern u. a. auch Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Die Tarifgruppe B ist groß genug, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen, denn nach den statistischen Ergebnissen aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb der Kraftfahrtversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen entfielen im Jahre 1970 21,9 % aller versicherten Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf die Tarifgruppe B. Die Tarifgruppe B unterscheidet sich auch im Schadenbedarf - das ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Versicherungsvertrag - wesentlich von dem Schadenbedarf der anderen Tarifgruppen, wie folgende Übersicht zeigt: Schadenbedarf 1969 1970 Tarifgruppe in in in in % von M DM % DM von M G 257 108,9 326 110,5 M 236 100 295 100 L 195 82,6 238 80,7 B 171 72,4 215 72,9 Pkw insgesamt 215 266 Diese Unterschiede im Schadenbedarf der einzelnen Tarifgruppen, die in den weiter zurückliegenden Jahren nicht wesentlich anders waren, sind der Grund dafür, daß die Versicherungsnehmer je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer dieser Tarifgruppen unterschiedliche Beiträge zu zahlen haben. Wie sich aus der Übersicht ergibt, liegt der Schadenbedarf für die Tarifgruppe B um mehr als 25 % unter dem der Tarifgruppe M. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhalten also — entgegen Ihrer Annahme — keinen „Prämienrabatt", sondern die niedrigeren Beiträge der Tarifgruppe B sind das Ergebnis einer schaden- und kostengerechten Kalkulation. Ergänzend weise ich darauf hin, daß diese Unterschiede im Schadenbedarf nicht nur im Verhältnis der Tarifgruppen insgesamt zueinander gelten, sondern sich auch dann zeigen, wenn z. B. nur die Versicherungsnehmer mit einer Schadenfreiheit von drei und mehr Jahren einander gegenübergestellt werden. Der Schadenbedarf für diese langjährige schadenfreien Versicherungsnehmer lag im Jahre 1970 mit 211 DM in der Tarifgruppe G am höchsten und mit 177 DM in der Tarifgruppe B am niedrigsten. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Genehmigungsbehörden nach § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet sind, eine beantragte Genehmigung zu erteilen, wenn die im einzelnen normierten Voraussetzungen vorliegen, der Tarif also insbesondere kosten- und schadengerecht kalkuliert ist. Die Genehmigungsbehörden können deshalb die von den Versicherungsunternehmen beantragte und mit dem dargestellten unterschiedlichen Schadenbedarf begründete Gliederung der Tarife nicht ablehnen. Die Genehmigung besonderer Prämien für .die Tarifgruppe B verstößt im übrigen nicht gegen den Gleichgrundsatz, denn sowohl bei der Bildung der Tarifgruppen als auch bei der Berechnung der entsprechenden Prämien werden gleiche Tatbestände gleich und nur ungleiche Tatbestände unterschiedlich behandelt. Demnach gibt es kein besonderes Privileg der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Auch die Beiträge der Tarifgruppe B sind im Jahre 1971 erhöht worden, weil der Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer ebenfalls gestiegen ist. Abschließend bemerke ich, daß es den Versicherungsunternehmen selbstverständlich unbenommen ist., für andere Gruppen von Versicherungsnehmern gleichfalls eine besondere Tarifgruppe mit eigenen Prämien zu beantragen, wenn dies durch einen statistisch nachgewiesenen Schadenbedarf gerechtfertigt ist und die Größe der Versicherungsnehmergruppen einen versicherungstechnischen Ausgleich ermöglicht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 35) : Was sagt die Bundesregierung zu dem Vorwurf des bayerischen Ministerpräsidenten in einer Presseverlautbarung der bayerischen Staatskanzlei (Süddeutsche Zeitung vom 11. Januar 1972), die Strukturpolitik des Bundes bringe far Bayern viele Nachteile? Die in der Presseverlautbarung der Bayerischen Staatskanzlei vertretene Auffassung über das Schwerpunktkonzept der Bundesregierung kann ich angesichts folgender Tatsachen nicht teilen: Obwohl der Anteil Bayerns an der Bevölkerung der Fördergebiete rd. 25 % beträgt, fließen rd. 33 % aller ERP-Mittel für die Regionalförderung nach Bayern, liegen fast 40 % aller Schwerpunktorte, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, in I Bayern, wobei von den 21 Schwerpunktorten mit 9444 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 der höchsten Förderungspräferenz über die Hälfte — nämlich 17 — sich in Bayern befinden. Außerdem floß seit 1966 mehr als ein Viertel aller Mittel des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung nach Bayern. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß auf der Basis des Investitionszulagengesetzes von 1969 bis Herbst letzten Jahres in den bayerischen Fördergebieten ein Investitionsvolumen von rd. 2,4 Mrd. DM gefördert worden ist, wobei rd. 60 000 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 20. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache VI/3016 Fragen A 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen Kraftfahrer jährlich Körper- oder Sachschäden durch Wild erleiden und welche Beträge dabei von keiner Seite ersetzt werden? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie — in Zusammenarbeit mit den Vetsicherungsgesellschaften und anderen beteiligten Verbänden, z. B. der Kraftfahrer oder Jagdpächter eine Regelung gefunden werden könnte, die den völlig unschuldig in solche Unfälle verwickelten Kraftfahrern zum Ersatz des entstandenen Schadens verhilft? Nach Erhebungen der Jagdverbände in Bund und Ländern und der Landesbehörden ereignen sich im Bundesgebiet jährlich nach dem Stand von 1970 mindestens 180 000 Zusammenstöße zwischen Kraftfahrzeugen und Haarwild. Die Zahl der Todesopfer schwankt zwischen 40 und 50 Personen. Der Personen- und Sachschaden ist bisher nicht erfaßt worden; seine Höhe ist aber angesichts der großen Zahl von Kollisionen mit Wild sicher beträchtlich. Ein erheblicher Teil des Sachschadens dürfte nach der bereits ab Januar 1967 eingetretenen Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung in Verbindung mit der Vollkasko-Versicherung gedeckt werden. Nach einer Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen sollen etwa 80 v. H. der kraftfahrenden Bevölkerung gegen Sachschäden an ihrem Fahrzeug, soweit sie durch Zusammenstoß mit Haarwild bedingt sind, versichert sein. Sachschäden, die durch Zusammenstöße mit Federwild eintreten, sind nicht in die Teilkasko-Versicherung einbezogen; jedoch werden Glasschäden, z. B. an Windschutzscheiben, schon bisher in der Teilkasko-Versicherung bei geringer Selbstbeteiligung gedeckt. Personenschäden können durch eine Insassenversicherung gedeckt werden. Im übrigen haben bereits vor längerer Zeit die beteiligten Bundesministerien die Frage geprüft, ob im Wege der Heranziehung der Jagdberechtigten oder etwa durch Einführung einer Pflichtversicherung für eigene Schäden eine Entschädigung der durch Wild im Straßenverkehr geschädigten Personen sichergestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist jedoch negativ verlaufen. Für die Schäden, die durch Kollisionen mit Wild entstehen, können die Jagdberechtigten nicht verantwortlich gemacht werden, da eine haftungsbegründende Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem unfallbeteiligten Wild, das nach der Regelung im BGB als eine herrenlose Sache anzusehen ist, nicht gegeben ist. Im Hinblick darauf, daß der Jagdberechtigte nach geltendem Recht für die durch Kollisionen mit Wild verursachten Schäden nicht haftet, wäre auch die Einführung einer Haftpflichtversicherungspflicht für die Jagdberechtigten nicht sinnvoll. Unbeschadet der von den Straßenbaulastträgern bereits getroffenen und weiterhin vorgesehenen Vorkehrungen, wie sie z. B. Wildsperrzäune entlang besonders gefährdeter Streckenabschnitte darstellen, muß im übrigen den Kraftfahrzeughaltern überlassen bleiben, sich freiwillig gegen die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbundenen Risiken zu versichern. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 17. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Schülern von landwirtschaftlichen Schulen erhebliche Beunruhigung über die Zukunftschancen ihres Berufs herrscht? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um diesen jungen Menschen ein klares Bild über ihre Zukunftschancen in der Landwirtschaft zu geben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß aller- dings regional unterschiedlich — in Kreisen des landwirtschaftlichen Nachwuchses hinsichtlich zukünftiger beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten eine gewisse Unruhe eingetreten ist. Der größte Teil der Auszubildenden im Agrarsektor strebt die spätere Übernahme elterlicher Betriebe an. Eine Beratung dieses Personenkreises über zukünftige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ist daher in erster Linie von den Entwicklungsmöglichkeiten der Elternbetriebe abhängig. Diese kann aber nicht auf Grund von statistischen Durchschnittswerten auf Bundesebene, sondern nur an Hand der ganz speziellen betrieblichen Situation der Elternbetriebe beurteilt werden. Diesbezügliche regionale Untersuchungen sind daher notwendig, wie sie z. B. auch vom Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Zur Unterstützung entsprechender Bemühungen hat die Bundesregierung in ihren Forschungsplan die Vergabe eines Forschungsauftrages über den voraussichtlichen Bedarf an Fachkräften vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung es als vorrangig an, daß diesen jungen Menschen eine ausgezeichnete Ausbildung zugute kommt, damit sie die Voraussetzungen dafür haben, sich den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten bestmöglich anzupassen. In diesem Zusammenhang sind daher u. a. auch die Bestrebungen der Bundesregierung zur Neuordnung der beruflichen Bildung und das am 1. Oktober 1971 in Kraft getretene Bundesausbildungsförderungsgesetz zu sehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach flexiblen Ladenschlußzeiten mit der Begründung, daß die gleitende Arbeitszeit in immer mehr Bereichen und in immer größerem Umfang praktiziert werde und sich daraus auch eine veränderte Situation für den Handel ergäbe? Ihre Frage, hat, wenn ich Sie recht verstehe, zwei Seiten: Sie bezieht sich erstens auf die Einkaufsmöglichkeiten und zum anderen auf die Beschäftigungsverhältnisse im Handel selbst. Bei gleitender Arbeitszeit können die Arbeitnehmer über Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit in einem gewissen Umfang selbst bestimmen. Sie erhalten damit auch die Möglichkeit, an den Tagen, an denen sie größere Einkäufe erledigen wollen, früher mit der Arbeit aufzuhören, um bis zur Ladenschlußzeit einkaufen zu können. Mit Zunahme der Einführung gleitender Arbeitszeit kann sich das für einen wachsenden Teil der Verbraucher auswirken. Damit erhält auch der Einzelhandel die Möglichkeit, Verkaufsspitzen zwischen 17.00 Uhr und 18.30 Uhr und damit verbundene besondere Belastungen für Verkäufer und Kunden etwas abzubauen. Sollten im Verlauf der weiteren Entwicklung der Einzelhandel und die Arbeitnehmer des Einzelhandels flexible Ladenschlußzeiten erstreben, wird die Bundesregierung gern bereit sein, die Situation erneut zu prüfen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 20. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 90 und 91) : Wieviel der in der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlten Fernsehkommentare befaßten sich im Jahre 1971 mit der Ostpolitik der Bundesregierung, wieviel bewerteten davon die Politik der Bundesregierung überwiegend positiv und wieviel die Argumente der parlamentarischen Opposition? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, diese von ihr beobachteten Fernsehkommentare zur Ostpolitik schriftlich, zumindest zur Einsicht, zur Verfügung zu stellen? Nach den Feststellungen des Bundespresseamtes haben sich im Jahre 1971 61 Fernsehkommentare mit der Ostpolitik der Bundesregierung befaßt. Es handelt sich bei dieser Zählung um Kommentare, die in den Spätausgaben der „Tagesschau" der ARD und „Heute" des ZDF gesendet wurden. Nicht eingerechnet sind die zahlreichen Kommentare oder Kommentierenden Bemerkungen in den anderen Sendungen der beiden Anstalten. Sie sind nur zum Teil vom Bundespresseamt erfaßt worden. Denn die mit der Beobachtung und Auswertung der Sendungen befaßte Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung kann aus personellen und materiellen Gründen nicht alle politischen Sendungen aufnehmen, ausschreiben und in ihren Diensten vervielfältigen. Dieses Verfahren der Selektion hat sich durchaus bewährt. Das Bundespresseamt bewertet die Fernsehkommentare nicht, auch nicht in dem Sinne Ihrer Fragestellung. Dies wäre auch schon deshalb nicht möglich, weil gerade die qualitativ höher einzuschätzenden Kommentare differenziert abgefaßt sind und weder eindeutig mit einem Plus- noch Minuszeichen für die Regierungspolitik versehen werden können. Aber abgesehen davon; es kann nicht die Aufgabe des Presse- und Informationsamtes sein, solche Klassifizierungen vorzunehmen. Das Bundespresseamt zitiert in seinen Informationsdiensten ständig auch aus diesen Fernsehkommentaren. Diese Dienste stehen allen Bundestagsabgeordneten auf Anforderung zur Verfügung. Zahlreiche Abgeordnete aller Fraktionen machen davon Gebrauch. In Anbetracht der technischen Schwierigkeiten ist es aber unmöglich, alle politischen Kommentare der Fernsehanstalten über einen längeren Zeitraum hinweg aufzunehmen und auszuschreiben. Wenn dies für einen kürzeren Zeitraum und in bezug auf eine spezielle Thematik gewünscht wird, so ist das Bundespresseamt gerne bereit, diesem Wunsch nachzukommen und den betreffenden Abgeordneten die Sammlung der Niederschriften zur Verfügung zu stellen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 98) : Ist es richtig wie eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. Dezember 1971 und anderer Organe besagt daß an den deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergängen tschechoslowakischerseits verschärfte Kontrollen und Zurückweisungen bei bestimmten Reisenden mit der Folge längerer Wartezeiten stattfinden, und hat die Bundesregierung, falls diese Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung der bisherigen Reisemöglichkeit führen, sich über die zuständige Schutzmacht bei der tschechoslowakischen Regierung um Abhilfe bemüht? Die Grenzpolizeiorgane der CSSR legen bei der Ein- und Ausreisekontrolle allgemein einen strengen Maßstab an. Besonders scharfe Kontrollen fanden am 27. und 28. Dezember 1971 statt. Von ihnen wurden in erster Linie tschechoslowakische Staatsangehörige betroffen, die nach einem Weihnachtsurlaub in der CSSR in die Bundesrepublik zurückkehren wollten. Auf Grund dieser Kontrollen mußten Reisende vorübergehend längere Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen der CSSR in Kauf nehmen. Eine Zunahme der Zurückweisungen war im gleichen Zeitraum nicht zu verzeichnen. Die Bundesregierung sah unter den gegebenen Umständen keinen Anlaß, diplomatische Schritte zu unternehmen.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Wir treten ein in die
Fragestunde
— Drucksache VI/3016 —
Zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen ist der Herr Parlamentarische Staatssekretär Börner anwesend. Die Frage 73 wird vom Abgeordneten Müller (Berlin) gestellt:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit dem Abschluß der Berlin-Verhandlungen Briefe aus Polen nach West-Berlin, auf deren Umschlag zusätzlich zu der Berliner Anschrift die Buchstaben NRF, das heißt Bundesrepublik Deutschland, stehen, mit einem Aufkleber reit der Aufschrift: „Zurück an Absender, Berlin (West) ist kein Teil der BRD" versehen sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616300100
Herr Präsident, die Antwort lautet nein, derartige Fälle sind nicht bekannt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616300200
Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0616300300
Herr Staatssekretär, was hat die Bundesregierung getan oder was gedenkt sie zu tun, um festzustellen, daß derartige Vorgänge, wie sie in meiner Frage 73 geschildert sind, unrichtig sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616300400
Herr Kollege, ich habe Ihnen gesagt, solche Vorgänge sind uns nicht bekannt. Wenn Sie über einen anderen Informationsstand verfügen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Quellen bzw. Ihre Erkenntnisse mitteilen könnten. Ich bin gern bereit, später darauf zurückzukommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616300500
Eine Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0616300600
Herr Staatssekretär, ich darf Ihnen als Beweis dafür, daß meine Frage berechtigt ist, eine Unterlage meines Gewährsmannes nachreichen.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616300700
Dafür wäre ich dankbar.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616300800
Ich rufe die Frage 74 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Trifft es zu, daß die Sowjetunion seit einigen Monaten keine Postsendungen, die aus den Westsektoren Berlins abgeschickt werden und mit Briefmarken der Deutschen Bundespost mit dem Aufdruck „Berlin" versehen sind, mehr befördert und die Sendungen, die einen Westberliner Absender tragen, regelmäßig ohne jeden Vermerk an die Berliner Post zurückschickt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616300900
Herr Kollege, das trifft zu, aber bereits seit Ende 1968. Die Zahl der ursprünglich in West-Berlin eingelieferten, von der UdSSR zurückgesandten Sendungen ist allerdings in den letzten Monaten ständig zurückgegangen. Während im August 1971 noch 131 Rücksendungen festgestellt wurden, waren es im Monat Dezember 1971 nur noch 25. Ob dieser Rückgang auf eine Änderung in der sowjetischen Haltung zurückzuführen ist, kann zur Zeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616301000
Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0616301100
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, wenn nicht hier, dann im Ausschuß darüber zu berichten, was die Regierung auf diesem Gebiet tut oder getan hat, um diese Dinge zu klären?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616301200
Ja, Herr Kollege, ich bin gern bereit, im zuständigen Ausschuß Einzelheiten dieses Komplexes bekanntzugeben. Da es sich hier um ein internationales Problem handelt, das keine große öffentliche Erörterung verträgt, bitte ich um Verständnis, daß ich Ihnen dieses Angebot mache.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616301300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl.




Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0616301400
Herr Staatssekretär, indem ich Ihnen in dieser Einschränkung nicht ganz zustimmen kann, darf ich Sie fragen — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616301500
Herr Kollege, nicht „Einschränkung nicht zustimmen", sondern fragen.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0616301600
Darf ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, ob die Bundesregierung beim Weltpostverein gegen 'dieses vertragswidrige Verhalten der Postverwaltung der Sowjetunion protestiert hat.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616301700
Herr Kollege, wir haben uns auf die verschiedensten Weisen mit dem Verhalten auseinandergesetzt. Die Frage, die Sie anschneiden, betrifft das, was ich schon in der ersten Antwort habe anklingen lassen. Ich bin auch gern bereit, über unsere Schritte in dieser Richtung vor dem Ausschuß die entsprechenden Informationen zu geben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616301800
Ich rufe die Frage 75 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf :
Welche jährlichen Einsparungen hat die Deutsche Bundespost seit Einführung der Postleitzahlen durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616301900
Herr Kollege, die Einsparungen an Personalkosten betragen auf der Kostenbasis von 1971 23,5 Millionen DM pro Jahr.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616302000
Zusatzfrage.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0616302100
An sich hieß es in der Frage „seit Einführung der Postleitzahlen". Ich hatte angenommen, Herr Staatssekretär, daß Sie Angaben für den ganzen Zeitraum machen würden.
Noch eine Zusatzfrage dazu: Wie erklären Sie es sich, daß der Postkunde, der durch das Anbringen der Postleitzahlen auf weit über 95 % aller Briefsendungen einen ganz hervorragenden eigenen Anteil an diesen Einsparungen hat, dafür nicht nur nicht belohnt wird, sondern jetzt sogar eine Anhebung des Briefportos von 30 auf 40 Pf hinnehmen muß?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616302200
Herr Kollege, aus Ihrer früheren profunden Kenntnis des Post- und Fernmeldewesens sollte Ihnen bekannt sein, daß die Post ihrem Wesen nach eine Dienstleistungsverwaltung ist, daß die Personalkosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind und daß sie teilweise bestimmte Rationalisierungserfolge auch überdecken können. Das ist sicher hier insgesamt gerechnet der Fall. Ich bitte auch um Verständnis, daß ich Ihnen hier nicht ein nach Jahren aufgeschlüsseltes Ergebnis gab. Ich nahme an, daß Sie auf einer Momentaufnahme dieser Einsparungen für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr bestanden. Ich bin aber gern bereit, Ihnen die Auskunft über die verschiedenen anderen Jahre noch schriftlich nachzuliefern.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616302300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0616302400
Herr Staatssekretär, kann man konsequenterweise davon ausgehen, daß das Briefporto, hätte der damalige Bundespostminister Richard Stücklen die Postleitzahlen nicht eingeführt, heute nicht 40, sondern 50 Pf betragen müßte?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0616302500
Herr Kollege, hier handelt es sich nicht allein um das Verdienst eines Ministers — sicher hat auch er daran seinen Anteil —, sondern es handelt sich um eine Rationalisierungsmaßnahme, wie sie in allen ähnlichen Verwaltungen auf der ganzen Welt üblich ist. Diese Maßnahme hat hier zu einem bestimmten Ergebnis geführt. Die Post ist natürlich auch heute — bei veränderter politischer Leitung — verstärkt bemüht, hier weiter zu rationalisieren. Das wird sich auch entsprechend auf das Verhältnis zum Kunden auswirken können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616302600
Herr Staatssekretär, ich "danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet.
Die Fragen 90 und 91 aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes werden hier nicht behandelt. Der Fragesteller, Herr Dr. Schulze-Vorberg, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf zur Verfügung.
Die Fragen 26 und 27 sind von dem Herrn Abgeordneten Schlaga zurückgezogen worden.
Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Offergeld wird wegen Abwesenheit schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Vogt auf:
Wie hoch war in den Jahren 1970 und 1971 der Vermögensverlust ggf. der Substanzverlust der Geldvermögen aufgeteilt nach den Anlageformen: Sparen auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist, Termin- und Spargelder mit längeren Kündigungs-
bzw. Festlegungsfristen, Lebensversicherungssparen und Sparen in festverzinslichen Wertpapieren auf Grund der Geldentwertung ausgedrückt im Anstieg der Lebenshaltungskosten, und Sparen auf Bausparkonten, auf Grund der Geldentwertung ausgedrückt in der Preissteigerungsrate für den Wohnungsbau, und in welcher Relation stehen diese Vermögensverluste bzw. Substanzverluste zu den finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand zum Zwecke der Sparförderung?
Herr Staatssekretär!




Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616302700
Herr Kollege Vogt, die Bundesregierung hat auf mehrere Anfragen der Opposition wiederholt dargelegt, daß sie es nicht für sinnvoll hält, hypothetische Berechnungen zur Frage nach den Substanzverlusten bei den Geldvermögen vorzunehmen. Die Errechnung von fiktiven Wertverlusten, noch dazu für willkürlich gewählte Zeiträume, führt zu Ergebnissen, die der Wirklichkeit nicht entsprechen. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß die Sparer bei längerfristigen Sparanlagen keine Substanzverluste zu beklagen, sondern beachtliche Realerträge zu verzeichnen haben. Aussagen und Schätzungen zu den einzelnen Anlageformen sind unangebracht, weil die wechselnden sozialen Verhältnisse der Sparer und die damit wechselnde Bereitschaft, sich für bestimmte Anlagemöglichkeiten zu entscheiden, nicht einkalkuliert werden können. Solche mehr als angreifbaren Zahlen können sich negativ auf die Sparbereitschaft der Bevölkerung auswirken. Sie können darüber hinaus zu massiertem Nachfragedruck in bestimmten Bereichen führen und damit bereits vorhandene Preissteigerungstendenzen noch verstärken. Die Stabilitätsbemühungen von Bundesregierung und Bundesbank würden erschwert, wenn auf Grund solcher Schätzungen unsere traditionell hohe Sparquote beeinträchtigt würde.
Die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Sparförderung und die Vermögensbildung betragen für das Jahr 1970 6,5 Milliarden DM.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616302800
Zusatzfrage.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0616302900
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Sparer nach Meinung der Bundesregierung auf Grund der Inflationsrate 1970/71 überhaupt keine Vermögens- oder Substanzverluste erlitten haben?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616303000
Dies habe ich in so präziser Form nicht gesagt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616303100
Eine weitere Zusatzfrage.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0616303200
Herr Staatssekretär, wenn Sie es ablehnen, die Vermögens- bzw. Substanzverluste der Sparer an Hand der in meiner Frage angegebenen Kriterien zu beziffern, muß ich Sie fragen: Nach welchen Preisindizes würden Sie solche Vermögensverluste berechnen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616303300
Man darf eben nicht nur von den Preisindizes ausgehen. Man muß das Ganze vielmehr unter den Gesichtspunkten der unterschiedlichen Einlagemöglichkeiten, der unterschiedlichen Termine der Einlagemöglichkeiten und der unterschiedlichen
Zinssätze sehen. Man muß weiter sehen, daß neben der Spareinlage auch noch andere Sparmöglichkeiten gegeben sind.
Herr Vogt, wir haben diese Frage — wenn ich mich recht erinnere, kurz vor Weihnachten — hier bereits einmal in aller Ausführlichkeit diskutiert. Der Standpunkt der Bundesregierung in dieser Frage hat sich nicht geändert. Ich habe Ihnen auch gesagt, daß es fast unmöglich ist, das, was Sie von mir verlangen, exakt zu berechnen. Das ist beim besten Willen nicht zu machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616303400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0616303500
Herr Staatssekretär, warum beziffert die Bundesregierung nicht auch die Vermögensverluste der Sparer, da ihr doch die Höhe der Einlagen auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist und die Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten bekannt sind?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616303600
Ich bitte um Entschuldigung, dies habe ich nicht verstanden. Vielleicht können Sie die Frage wiederholen. Sie haben sich jetzt doch nur auf die längerfristigen Einlagen bezogen.

(Abg. Müller [Berlin] : Auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist!)

— Ich finde, daß es eben nicht in Ordnung ist, nur Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu nehmen. Die Spareinlagen liegen ja nicht nur auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Gerade für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist kann sich der Zinssatz praktisch innerhalb von vier Wochen oder in noch kürzeren Abständen laufend ändern, so daß wir darüber überhaupt keine Zahlen im Raum haben. Es ist nicht möglich, sich hier hypothetisch auf irgend etwas einzulassen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616303700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Breidbach.

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0616303800
Herr Staatssekretär, in der von Ihnen angesprochenen Aussprache zu diesem Punkt vor Weihnachten haben Sie ebenfalls erklärt, — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616303900
Herr Kollege Breidbach, Sie haben nach der Geschäftsordnung das Recht, eine Zusatzfrage zur Hauptfrage zu stellen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machten.

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0616304000
Herr Staatssekretär, darf ich dann Ihrer ersten Antwort an Herrn Kollegen Vogt entnehmen, daß Sie die Zusage, die Sie mir vor Weihnachten gegeben haben, daß Ihnen unter Umständen eine Detailbetrachtung auf Grund von Berechnungen im Bundeswirtschaftsministerium über die Vermögensverluste durch die Inflationsrate möglich wäre, nicht mehr einhalten können?




Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616304100
Auch das würde ich nicht sagen, Herr Breidbach. Wir führen ja gerade miteinander einen Schriftwechsel auch über diesen Punkt. Wir werden uns bemühen, aber ich kann bis zur Stunde hier keine exakte Aussage machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616304200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gatzen.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0616304300
Herr Staatssekretär, darf ich aus der Antwort, die Sie auf die Frage des Herrn Kollegen Müller gegeben haben, entnehmen, daß auch in Ihrem Hause die Auffassung vertreten wird, daß die Sparer, die auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist sparen, in der Tat nicht nur Zins-, sondern auch Substanzverluste erlitten haben?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616304400
Dies ist eine Interpretation von Ihnen, der ich widersprechen möchte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616304500
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Vogt auf:
Muß der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu den inneren Reformen in der 6. Legislaturperiode (Drucksachen VI/2604, VI/2709) „die durchschnittliche Verzinsung der Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die vielfach mehr unter Liquiditäts- als unter Renditegesichtspunkten angelegt werden, liegt seit kurzem etwas unter der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten" entnommen werden, daß die Bundesregierung der Meinung ist, solche Spareinlagen – sie machen immerhin etwa 60 °/o des Bestands an Geldvermögen aus — hätten nur Anspruch auf Verzinsung in Höhe des Anstiegs der Kosten der Lebenshaltung?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616304600
Die Antwort heißt: Nein, das kann der Antwort nicht entnommen werden. Die Bundesregierung hat darin lediglich festgestellt, daß seinerzeit — und auch heute — die Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist etwas unter dem Anstieg der Lebenshaltungskosten liegen.
Wenn noch immer ein großer Teil der Sparer diese kurzfristige Anlageform als einzige Sparmöglichkeit sieht, so beruht das vor allem auf der zeitlich nur begrenzten Festlegung der Spareinlagen, die durchschnittlich nur etwa 18 bis 20 Monate gehalten werden. Für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist verkürzt sich diese Frist noch weiter.
Im übrigen ist das Kreditgewerbe nach wie vor aufgefordert, den Sparer zu einer Verbesserung der Verzinsung seiner Ersparnisse anzuregen und ihn in noch stärkerem Maße auf die längerfristigen Anlagemöglichkeiten hinzuweisen. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der realen Verzinsung der privaten Ersparnisse geleistet. Geeignete längerfristige Anlagemöglichkeiten werden heute in reicher Zahl angeboten. Ich möchte davon hier nur den Bundesschatzbrief sowie ihm ähnliche Sparschuldverschreibungen der Kreditinstitute nennen. Sie erbringen eine Rendite, die die gegenwärtige Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten deutlich übersteigt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616304700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Vogt.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0616304800
Herr Staatssekretär, nachdem Sie bejaht haben, daß die Sparer, die auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist sparen, Anspruch auf reale Verzinsung ihrer Spareinlagen haben, darf ich Sie fragen, ob Sie mit mir darin übereinstimmen, daß die Sparer im Jahre 1971 diesen Anspruch wegen der inflationären Entwicklung nicht realisieren konnten.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616304900
Ich stimme mit Ihnen nicht überein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616305000
Eine weitere Zusatzfrage.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0616305100
Herr Staatssekretär, wann ist nach Ihrer Ansicht damit zu rechnen, daß der Anstieg der Lebenshaltungskosten unter die Höhe des Zinssatzes für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist fallen wird?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616305200
Sie kennen die Bemühungen der Bundesregierung zur Wiedererlangung der Stabilität. Wir haben hier dem Hause eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. Sie selbst haben sich diesen Maßnahmen nicht anschließen können. Wir sind der Auffassung, daß die Maßnahmen der Bundesregierung Erfolg haben, wenn wir zu einer sichtbaren Stabilität kommen. Darauf würde ich mich zeitlich nicht festlegen wollen. Auf alle Fälle zeigt sich aber heute bereits, daß die Stabilitätsbemühungen der Bundesregierung Erfolg haben.

(Handzeichen des Abg. Schlaga.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616305300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Breidbach.

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0616305400
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie gerade ausgeführt haben, bei einer Preissteigerungsrate von etwa 5,8 % und bei einer Realverzinsung im Schnitt von 4 3/4 % sei bei den kurzfristigen Spareinlagen ein Substanzverlust nicht entstanden?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616305500
Sie haben mich richtig verstanden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616305600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wagner (Trier).




Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0616305700
Da die Frage des Kollegen Vogt, ob die Sparer mit Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist im vergangenen Jahr ihren Anspruch auf eine reale Verzinsung verwirklichen konnten, von Ihnen bejaht wurde, möchte ich Sie doch fragen, wie das geschehen ist, nachdem eine Differenz von 1 1/2% zwischen dem Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Verzinsung von Einlagen auf diesen Konten zuungunsten der Sparer verzeichnet werden muß.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616305800
Sie stellen eine Frage, die nicht mehr im Zusammenhang mit der behandelten Hauptfrage steht. Wir behandeln jetzt die Frage 30. Sie beziehen sich aber auf die vorhergehende Frage.

(Ah-Rufe von der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616305900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0616306000
Herr Staatssekretär, ich hatte mich schon zu der Frage 29 gemeldet, aber meine Frage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage 30. - Da es sich bei dem Bausparen um ein langfristiges Zwecksparen handelt und gerade auf diesem Sektor in der letzten Zeit die Preissteigerungen enorm hoch waren, möchte ich Sie fragen: hat die Bundesregierung oder Ihr Haus Überlegungen angestellt, wie hier der Vermögensverlust ausgeglichen werden soll?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616306100
Herr Kollege, ich habe vorhin in meiner Antwort darauf aufmerksam gemacht, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Wiedererlangung der Stabilität ergriffen hat. Im Augenblick sehe ich keine Möglichkeit für die Bundesregierung, darüber hinaus neue zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere deshalb nicht, weil wir jetzt dieses Ziel der Stabilität langsam erreichen und weil die Konjunkturlage inzwischen einen anderen Verlauf genommen hat, als er noch im Vorjahr zu beobachten war. Im übrigen ist es natürlich gut, wenn wir alle diese Fragen hier offen erneut diskutieren. Aber ich muß Ihnen sagen, daß sich der Standpunkt der Regierung, den ich in meiner Antwort vor Weihnachten dargelegt habe, bis heute nicht geändert hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616306200
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) auf:
Hält die Bundesregierung es für möglich, den Warenverkehr mit der „DDR" als Bestandteil des innerdeutschen Handels für die Zukunft aufrechtzuerhalten?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616306300
Herr Dr. Jahn, die Bundesregierung sieht den Warenverkehr mit der DDR als Bestandteil des innerdeutschen Handels für die Zukunft als nicht gefährdet an. Die handelspolitische Stellung der DDR im Rahmen der EWG beruht auf dem Protokoll über den innerdeutschen Handel, das Bestandteil des EWG-Vertrages ist. Danach bleibt das System des innerdeutschen Handels von den Vorschriften des EWG-Vertrages unberührt. Die sich daraus ergebende besondere Stellung der DDR im Handelsverkehr mit der Bundesrepublik ist rechtlich eindeutig abgesichert und bislang weder von den Mitgliedstaaten noch von der Kommission in Frage gestellt worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616306400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn.

Dr. Hans Edgar Jahn (CDU):
Rede ID: ID0616306500
Herr Staatssekretär, nach dem „Protokoll über den innerdeutschen Handel und den damit zusammenhängenden Fragen" wie das Deutschlandprotokoll genau heißt —, hat nicht nur die Bundesrepublik gewisse Rechte, sondern dieses Protokoll gestattet auch den anderen Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um Schwierigkeiten zu verhindern, die ihnen aus dem Warenverkehr der Bundesrepublik mit der „DDR" erwachsen können. Von dieser Ermächtigung hat Frankreich im letzten Jahr Gebrauch gemacht. Es hat eine Vorschrift erlassen, nach der alle Einfuhren von ostdeutschen Waren aus der Bundesrepublik sowie aus anderen Mitgliedstaaten nach Frankreich lizienzpflichtig sind. Was ist das Ergebnis dieses französischen Vorgehens? Haben weitere Staaten davon Gebrauch gemacht?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616306600
Herr Kollege Dr. Jahn, ich sehe im Augenblick nicht ganz den unmittelbaren Sachzusammenhang mit der Hauptfrage, der in den Richtlinien für die Fragestunde gefordert wird. Ich muß es daher dem Herrn Staatssekretär überlassen, ob er jetzt diese Frage hier beantworten will.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616306700
Ich muß offen bekennen, daß ich im Augenblick überfordert bin. Selbstverständlich bin ich gern bereit, dem Kollegen Jahn eine schriftliche Antwort auf seine Frage zu geben.

Dr. Hans Edgar Jahn (CDU):
Rede ID: ID0616306800
Vielen Dank.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616306900
Das war der Grund für meine Einschränkung.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) auf:
Hat die Bundesregierung über den innerdeutschen Handel -der von den Mitgliedstaaten der EWG in immer stärkerem Umfang als vertrags- und systemwidrig kritisiert wird — Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission geführt, um zu erreichen, daß im Zuge der weiteren politischen Aktionen Mitteldeutschland, das bisher als Teil einer deutschen Zollunion im Verein mit der Bundesrepublik Deutschland bewertet wurde, nicht Drittland, das heißt Ausland wird, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Bitte, Herr Staatssekretär!




Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616307000
Zur Frage 32 sage ich nein. Die Bundesregierung hat angesichts der rechtlich eindeutigen Absicherung ihres Handelsverkehrs mit der DDR keine Veranlassung zu derartigen Verhandlungen gesehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616307100
Zusatzfrage!

Dr. Hans Edgar Jahn (CDU):
Rede ID: ID0616307200
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die EWG-Partner zur Zeit bei ihren Verhandlungen und Diskussionen in den Kommissionen in Brüssel darüber sprechen, ,daß der Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der „DDR" ein „Loch" im EWG-Gemeinschaftsraum sei, und werden Sie nun, nachdem ich Ihnen diese Mitteilung gemacht habe, alles tun, um diesen Eindruck, der sich laufend verstärkt, abzubauen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616307300
Ich möchte sagen, daß wir selbstverständlich verpflichtet sind, alles zu unternehmen, um diesen Eindruck abzubauen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616307400
Der Herr Abgeordnete van Delden hat darum gebeten, daß seine Fragen die Fragen 33 und 34 — schriftlich beantwortet werden. Die gleiche Bitte hat der Herr Abgeordnete Dr. Haack — Frage 35 — geäußert. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Welche Ergebnisse hatte bisher die vom Bundesrechnungshof zur Vermeidung von Steuerausfällen und zur Verhinderung der Inanspruchnahme nicht gerechtfertigter Steuervorteile vorgeschlagene verstärkte und zeitnahe Überprüfung der sogenannten Abschreibungsgesellschaften, die in den letzten Jahren zur Finanzierung durch Sonderabschreibungen begünstigter Investitionen gegründet wurden?
Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616307500
Die Bundesregierung beobachtet die Tätigkeit der sogenannten Abschreibungsgesellschaften sehr sorgfältig. Um der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen durch diese Unternehmen und ihre Gesellschafter entgegenzuwirken, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen die obersten Finanzbehörden der Länder im vergangenen Jahr gebeten, Abschreibungsgesellschaften verstärkt und zeitnah prüfen zu lassen. Die Bundesländer haben nach meiner Kenntnis ihren Finanzämtern entsprechende Anweisungen erteilt. Mit den Betriebsprüfungsreferenten der Länder ist ein Erfahrungsaustausch über die bei diesen Prüfungen gemachten Feststellungen eingeleitet. Zahlenmäßige Anschreibungen über die Prüfungsergebnisse werden nicht geführt, da sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind und die gegenwärtige Personallage der Finanzämter sehr angespannt ist.
Ich hitte auch zu bedenken, daß die steuerlichen Auswirkungen solcher Prüfungen im wesentlichen nicht bei den geprüften Gesellschaften selbst, sondern bei ihren Gesellschaftern eintreten.
Außerdem, Herr Kollege Matthöfer, hatten Sie noch gefragt, warum wir erst etwas getan hätten, nachdem uns der Rechnungshof auf diese Dinge aufmerksam gemacht habe. Ich meine, daß der Rechnungshof geradezu ein Instrument ist, um uns auf solche Dinge aufmerksam zu machen, falls man sie nicht vorher schon bemerkt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616307600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0616307700
Glauben Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß die Finanzbehörden personalmäßig ausreichend ausgestattet sind, um diese zeitnahe und gründliche Prüfung durchführen zu können?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616307800
Herr Kollege Matthöfer, ich habe bereits gesagt, daß die personelle Anspannung der Finanzämter außerordentlich stark ist. Wir haben aber auf Grund der Tatsache, daß wir durch Anzeigen und anderes mehr aufmerksam geworden sind, den Versuch gemacht, hier schärfer zu prüfen, als das im Normalfall geschehen würde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616307900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0616308000
Wäre es vielleicht zweckmäßig, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bei den Prüfungen der Anträge zum Lohnsteuerjahresausgleich großzügiger zu verfahren und sich auf diese größeren Brocken zu konzentrieren?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0616308100
Ich weiß, daß das ein spezieller Wunsch von Ihnen ist. Ich kann aber Ihre Frage nicht mit einem eindeutigen Ja beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616308200
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Ravens zur Verfügung. Die erste Frage — Frage 76 — hat der Herr Abgeordnete Baier eingebracht:
Ist dein Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen bekannt, daß sich bei der Deutschen Bau- und Bodenbank für Maßnahmen der Vor- und Zwischenfinanzierung aus Bundesmitteln im Jahre 1970 das reduzierte Kreditvolumen insoweit besonders nachteilig auswirkte, als die Bank einer erhöhten Nachfrage nach Förderungsmitteln für Eigentumsmaßnahmen trotz des Einsatzes eigener Mittel nicht voll entsprechen konnte und gegenüber dem Vorjahr 800 Objekte infolge Mittelknappheit weniger gefördert werden konnten?
Herr Staatssekretär!




Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616308300
Herr Kollege, das Kreditvolumen der Deutschen Bau- und Bodenbank AG für Vor- und Zwischenfinanzierungszwecke nach § 21 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes war im Jahre 1970 nicht geringer als im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der zur Verfügung gestellten Mittel konnte vielmehr um 4 Millionen DM auf 132 Millionen DM erhöht werden. Die angegebene geringere Förderungszahl - trotz der höheren Mittel — erklärte sich aus der Tatsache, daß höhere Bereitstellungen im Einzelfall erforderlich waren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616308400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0616308500
Herr Staatssekretär, das räumt natürlich den Tatbestand nicht aus, daß die Nachfrage sehr groß ist. Darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung angesichts dieses Tatbestands bereit ist, zu prüfen, ob der Deutschen Bau- und Bodenbank nicht angesichts der immer wieder proklamierten Notwendigkeit der Förderung des Eigentumswohnungsbaues mit verstärkten Mitteln die Möglichkeit gegeben werden kann, die Vor- und Zwischenfinanzierungsmaßnahmen, die für Bauwillige eine wertvolle Hilfe sind, möglichst in vollem Umfang durchzuführen.

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616308600
Herr Kollege, Sie wissen aus den Beratungen im Haushaltsausschuß, dessen Mitglied Sie sind, daß die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung um 20 Millionen DM durch die Änderung des § 21 des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 geschaffen und daß im Haushaltsgesetz 1972 die entsprechenden Konsequenzen daraus gezogen worden sind. Ob sich allerdings Bodensatzmittel — und um die handelt es sich in diesem Fall ja — in vollem Umfang des neu geschaffenen Rahmens bilden werden, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616308700
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Gatzen auf:
Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung his 1975 in ihrer Finanzplanung für die Förderung des echten sozialen Wohnungsbaus eingesetzt hat?
Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616308800
Herr Kollege, die Bundesregierung hat den Finanzplan des Bundes von 1971 bis 1975 dem Hohen Hause Anfang Oktober 1971 als Drucksache VI/2651 zugeleitet. Sie hat im Abschnitt II Ziffer 9 auf der Seite 9 zu den Mittelbereitstellungen im Bereich Städtebau und Wohnungswesen Stellung genommen. Die dort genannten, auf den Wohnungsbau entfallenden Beträge sind in der Tabelle 3 — Ausgabenbedarf nach Aufgabenbereichen — unter der
Position 5.10 auf Seite 66 — Förderung des Wohnungsbaues — näher erläutert. Ich darf im einzelnen hierauf verweisen.
Trotzdem darf ich Ihnen die Zahlen zu Ihrer Unterrichtung noch einmal vorlesen. Für 1971 ergibt sich ein Soll von 1147 Millionen DM, für 1972 ein Soll von 1497,7 Millionen DM, für 1973 ein Soll von 1530 Millionen DM, für 1974 ein Soll von 1430 Millionen DM und für 1975 ein Soll von 1480 Millionen DM. Der Rückgang in den beiden Jahren 1973 und 1974 ist im wesentlichen auf das Auslaufen der Zinszuschüsse des Zweiten Konjunkturprogramms von dem die letzte Teilrate 1973 zu zahlen ist, zurückzuführen. Im übrigen steigt das Volumen des langfristigen Programms in dem betreffenden Jahr um etwa 60 Millionen DM.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616308900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0616309000
Herr Staatssekretär, wie werden sich nach den Berechnungen ihres Hauses im Jahre 1975 Kostenmiete einerseits und Sozialmiete andererseits zueinander verhalten?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616309100
Herr Kollege, das ist heute nicht zu berechnen. Das hängt einmal ab von den Entwicklungen der Baupreise; es hängt zweitens davon ab, ob es gelingt, neue Technologien und ein höheres Maß an Industrialisierung in die Bauwirtschaft hineinzubringen; und es wird drittens abhängig sein nicht nur von den Bewilligungen des Bundestages und der Bereitstellung der Mittel der Bundesregierung, sondern in hohem Maße — das wissen Sie — auch von den Bereitstellungen der Bundesländer, mit denen wir ja den sozialen Wohnungsbau gemeinsam finanzieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616309200
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0616309300
Herr Staatssekretär, können Sie dann ungefähr sagen, auch bezogen auf das Jahr 1975, welche Haushaltsmittel es erfordert, um die Miete global um 1 DM zu senken?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616309400
Herr Kollege, wir senken im Augenblick die Miete in Zusammenarbeit mit den Ländern in unterschiedlichen Höhen. Hierbei besteht die Schwierigkeit für eine einheitliche Aussage darin, daß es keinen einheitlichen Förderungssatz und kein einheitliches Förderungssystem in der Bundesrepublik gibt, sondern das Förderungssystem in jedem Lande anders ist. Eine Berechnung ist einfach deswegen unmöglich, weil Sie die Frage differenziert zu prüfen haben, wie eine Senkung über Aufwendungsdarlehen von welchem Zinssatz her , wie eine Senkung über Aufwendungszuschüsse — ebenfalls von welchem Zinssatz der Fremdmittel her — möglich ist oder welche Haushaltsmittel bereitgestellt werden

Parlamentarischer Staatssekretär Ravens
müssen, um mit zinsfreien Darlehen des Bundes und der Länder zu arbeiten. Das würde einer differenzierten Berechnung unterzogen werden müssen, ist aber für die zukünftige politische Entscheidung dieses Hauses wohl noch nicht von Bedeutung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616309500
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Meermann.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0616309600
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, da Sie vorhin die Haushaltszahlen genannt haben, möchte ich fragen: ist nicht für die wohnungspolitischen Aktivitäten des Bundes der jeweilige jährliche Bewilligungsrahmen aussagefähiger? Würden Sie bitte auch dazu noch einige Auskünfte geben!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616309700
Sie haben recht, Frau Kollegin. An dem auf das Auslaufen der Aufwendungsdarlehen aus dein Zweiten Konjunkturprogramm zurückzuführenden Rückgang der Haushaltszahlen 1973 wird deutlich, daß wir mit einem wenn Sie so wollen - „time lag" die Mittel haushaltsmäßig bereitstellen müssen, die für den Wohnungsbau gefordert werden.
Aussagekräftiger über die Fähigkeit unseres Hauses, den öffentlichen Wohnungsbau zu fördern, sind .die Bewilligungsrahmen, die ons jeweils eingeräumt wurden. Dazu darf ich Ihnen die Vergleichszahlen nennen. Wir haben - um das einmal deutlich zu machen — im Jahre 1966 für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau einen Bewilligungsrahmen von 501,1 Millionen DM, also knapp einer halben Milliarde DM. Der Bewilligungsrahmen des Jahres 1971 stieg durch das langfristige Wohnungsbauprogramm auf 2,811 Milliarden DM; infolge der konjunkturell notwendigen Streichungen und Kürzungen standen 2,02 Milliarden DM zur Verfügung. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 1972 ist im Haushalt für den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit 3,009 Milliarden DM angegeben; das bedeutet eine Versechsfachung der öffentlichen Mittel seit 1966.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616309800
Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Erpenbeck auf:
Trittt die Auflassung des Bonner Städtebauinstituts zu, daß ab 1972 jährlich etwa 15 000 Eigenheime und Eigentumswohnungen welliger gebaut werden können, wenn von diesem Zeitpunkt an die Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nicht mehr gewährt werden?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616309900
Herr Kollege, Ihre in der Frage zum Ausdruck kommenden Befürchtungen sind unbegründet, weil Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau auch noch in den Jahren 1972 bis 1974 gewährt werden können. Ich darf hier verweisen auf die Beschlüsse des Hohen Hauses vom 10. Dezember 1971, die in der 158. Sitzung gefaßt worden sind Protokoll Seite 9091 A —, und die Beschlüsse des Bundesrates vom 17. Dezember 1971 entsprechend der Bundesratsdrucksache 719/71.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616310000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0616310100
Herr Staatssekretär, was hat die Bundesregierung bewogen, im 24. Lastenausgleichsänderungsgesetz eine Bereitstellung von Mitteln für Aufbaudarlehen über das Jahr 1971 hinaus zunächst nicht vorzusehen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616310200
Das im 23. Lastenausgleichsänderungsgesetz vorgesehene Auslaufen der Mittelbereitstellung im Jahre 1971 ! Die 23. Novelle nahm eine Weiterführung dieser Maßnahme ausdrücklich aus. Darüber hat es lange Beratungen und Verhandlungen mit dem Lastenausgleichsfonds gegeben.
Sie wissen, Herr Kollege, daß aus vielen Bereichen — auch aus diesem Haus und aus Ihrer Fraktion — in der Vergangenheit an die Bundesregierung immer wieder die Aufforderung herangetragen worden ist, auf bestimmte Einnahmen für den Lastenausgleichsfonds zu verzichten. Die Lastenausgleichsbank sah sich im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens veranlaßt, der Bundesregierung mitzuteilen, daß unter der Voraussetzung, daß in diesem Hause unter Umständen durch Verzicht auf die Hereinnahme von Lastenausgleichsabgaben eine Kürzung der Einnahmen beschlossen würde, die Bereitstellung für weitere Jahre nicht gesichert werden könne. Weitere intensive Beratungen haben dann dazu geführt, daß wir diese 100 Millionen DM jährlich für die beiden nächsten Jahre zur Verfügung stellen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616310300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0616310400
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die im Jahre 1970 gegebenen Mittel für Aufbaudarlehen zu mehr als 80 % für Eigentumsmaßnahmen bei Familienheimen und Eigentumswohnungen verwendet worden sind und daß damit ein erheblicher Beitrag zur Eigentumsbildung geleistet worden ist?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616310500
Ich kann das bestätigen. Das wird auch in Zukunft so sein. Aus dem Vorschlag der Bundesregierung, in der 24. Novelle diese Mittel zunächst nicht wieder bereitzustellen, ist nicht zu schließen, daß die Bundesregierung der Schaffung von Eigentum für Heimatvertriebene nicht eine besondere Bedeutung beimißt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616310600
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Erpenbeck auf:
Weiche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß nach Auffassung vor allem der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft die echte Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau heute pro Quadratmeter monatlich zwischen 4,50 DM und 5,50 DM liegen müßte, während z. T. nur eine monatliche Kostenmiete von 3,50 DM im Bundesdurchschnitt anerkannt wird?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1972 9435

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616310700
Herr Kollege, die Tatsache, daß die echte Kostenmiete der im sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen im allgemeinen höher ist als die von der Bewilligungsstelle genehmigte Miete, ist wie folgt zu erklären:
1. Der Gesetzgeber selber hat im Jahre 1968 in § 8 b des Wohnungsbindungsgesetzes die Möglichkeit eines auf sechs Jahre befristeten Verzichts des Bauherrn auf den Ansatz laufender Aufwendungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgesehen. Damit soll der Aufwand an öffentlichen Förderungsmitteln begrenzt und die Förderung einer möglichst großen Zahl von Sozialwohnungen erreicht werden.
2. Der pauschalierte Ansatz für Instandhaltungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zuletzt Anfang 1968 an die Kostenentwicklung angepaßt worden. Inzwischen ist der Preisindex für die Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern um rund 30 v. H. gestiegen. Die Ansätze der Berechnungsverordnung für die Instandhaltung sind somit nicht mehr kostendeckend. Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat bereits in der Länderministerkonferenz am 22. Oktober 1971 zugesagt, das Problem der Anpassung der Instandhaltungspauschale durch eine kleine Novelle zur Zweiten Berechnungsverordnung vorab zu lösen, sobald ein diesbezügliches Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Dieses Gutachten ist vor kurzem eingegangen. Damit ist die Voraussetzung für eine baldige Vorlage und Verabschiedung der kleinen Novelle zur Zweiten Berechnungsverordnung gegeben. Dadurch wird dann eine Verbesserung der Kostensituation für die Bauträger im öffentlich geförderten Wohnungsbau eintreten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616310800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0616310900
Herr Staatssekretär, können Sie schon in etwa einen Termin angeben, wann diese Novelle zur Berechnungsverordnung vorgelegt werden kann?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616311000
Herr Kollege, uns haben die Unterlagen in der Weihnachtspause erreicht. Sie wissen, daß es nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung jetzt der Besprechung mit den beteiligten Ressorts und den beteiligten bzw. davon betroffenen Verbänden bedarf. Nichtsdestoweniger hoffen wir, daß wir im Frühjahr dieses Jahres, April bis Mai, diese Novelle, bei der es sich ja um eine Verordnung handelt, dem Bundesrat zuleiten können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616311100
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Meermann.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0616311200
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, teilen Sie die in der Frage des Herrn Kollegen Erpenbeck zum Ausdruck gekommene
Schätzung über den Aufwendungsverzicht der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, und hat das Städtebauministerium vielleicht eigene Berechnungen darüber angestellt?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616311300
Frau Kollegin, ich teile die von Herrn Kollegen Erpenbeck genannten Zahlen nicht. Sicherlich gibt es in Extremfällen, und zwar auf relativ teurem Grund und Boden, in besonders intensiv zu nutzenden oder besonders günstigen Lagen, relativ hohe Kostenmieten, bedingt durch großen Erschließungsaufwand oder hohe Bodenpreise. Wir gehen davon aus, daß der augenblickliche Aufwandsverzicht von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen oder von denen, die im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bauen, im Durchschnitt etwa 50 Pf je Quadratmeter Wohnfläche und Monat ausmachen. Bei einer solchen Zahl ist der Gesetzgeber aber bei § 8 b des Wohnungsbindungsgesetzes von 1968 davon ausgegangen, daß der Entschuldungsgewinn im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus dem Eigentümer später in vollem Umfang zufließt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616311400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0616311500
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß sich die von mir in meiner Frage genannten Zahlen nach Ihrer Auffassung auf Extremfälle beziehen? Können Sie nicht bestätigen, daß es inzwischen echte Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau gibt, die noch weit über diesen von mir genannten Beträgen liegen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616311600
Sicherlich, aber Herr Kollege, hier liegt es zum Teil auch im Risiko des Bauträgers. Er selber muß sich fragen, ob mit einem Aufwandsverzicht in den ersten Jahren bei einer besonders günstigen Lage und unter Berücksichtigung des Zuwachs- und des Entschuldungsgewinns für ihn langfristig nicht ein Aufwandsverzicht in den ersten Jahren zu vertreten ist. Sicherlich gibt es in Extremfällen höhere, aber die von Ihnen genannten Zahlen sind keine Durchschnittszahlen. Nach unseren Ergebnissen rechnen wir im Augenblick mit einem durchschnittlichen Aufwandsverzicht von 50 Pfennig per Quadratmeter, Monat und Wohnfläche, wobei ja auch die von Ihnen genannte Zahl von 3,50 DM nur ein gegriffener Durchschnitt ist. Sie wissen, daß wir von 2,80 DM bis 4,20 DM genehmigte Kostenmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau je nach Land und Art der Finanzierung haben. Von daher helfen uns beiden also Durchschnittssätze nicht sehr viel weiter. Aber wir können nicht davon ausgehen, daß die durchschnittliche Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau für die Wohnungswirtschaft bei 4,40/5,50 DM liegen wird, zumal ich noch einmal daran erinnern möchte, daß der Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen für die ersten sechs Jahre einen Aufwandsverzicht bei den Wohnungsbauträgern erwartet.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616311700
Ich rufe die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Balkenhol auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bonner Städtebauinstituts, wonach zur Deckung des bis 1985 notwendigen Wohnungsbedarfs über 600 Milliarden DM erforderlich sind?
Herr Staatssekretär, bitte!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616311800
Herr Kollege, eine so viele Jahre umfassende Voraussetzung des Finanzierungsbedarfs für den Wohnungsbau erreicht zwangsläufig eine nur schwer vorstellbare Größenordnung. Da sich die Prognose des Bonner Städtebauinstituts, das, wie Sie wissen, von den privaten Bausparkassen getragen wird, in ihren Anstäzen auf eine Projektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen, und zwar auf die Projektion der Bauinvestitionen nach Bausparten bis 1985 stützt, besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, die Zahl von 600 Milliarden DM in Frage zu stellen. Aber um dieser Zahl ihren Schrecken zu nehmen, Herr Kollege Balkenholz, möchte ich daran erinnern, daß wir im Augenblick mit jährlichen Bauinvestitionen im Wohnungsbau von etwa 50 Milliarden DM rechnen. Wenn wir also von 1971 bis 1985 nur den augenblicklichen jährlichen Aufwand weiterrechnen würden, würden wir schon auf einen Betrag kommen, der über 700 Milliarden DM liegen würde. Hier ist also kein Grund zum Erschrecken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616311900
Eine Zusatzfrage.

Bernhard Balkenhol (CDU):
Rede ID: ID0616312000
Wenn wir also unterstellen, daß eine jährliche Preissteigerung von mindestens 10 % im Wohnungsbau in den nächsten Jahren vorhanden sein wird, werden wir da nicht bis 1985 auf weit über 700 Milliarden kommen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616312100
Herr Kollege, diese ganze Hochrederei von vorgegebenen Preissteigerungen gegenüber einzelnen Wirtschaftsbereichen vermag ich nicht mitzumachen. Ich denke, es muß eine der Aufgaben sowohl der Bauindustrie als auch der Politik sein, alles zu unternehmen, um — ich habe es zu einer vorherigen Frage schon einmal gesagt — durch einen hohen Einsatz von Technik, durch einen höheren Einsatz von neuen Technologien und durch Rationalisierung zu einer vernünftigen Stabilisierung in diesem Bereich zu kommen und gleichzeitig zu einer Ausweitung des möglichen Bauangebots zu gelangen. Das ist eine der Aufgaben, die sich uns gemeinsam stellt und die von vielen in der Bundesrepublik -- nicht nur von dieser Bundesregierung — zu leisten ist. Sie wissen, daß wir daran arbeiten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616312200
Keine weitere Zusatzfrage?
Ich rufe Ihre Frage 81 auf, Herr Kollege Balkenhol:
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bonner Städtebauinstituts, wonach die genannten 600 Milliarden DM nur aufgebracht werden können, „wenn der Strom privater Finanzierungsmittel in den Wohnungsbau nicht beeinträchtigt wird"?
Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616312300
Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Strom privater Finanzierungsmittel in den Wohnungsbau auch künftig weiter fließen wird. Dazu darf ich Ihnen vielleicht eine auch für Sie glaubwürdige Stelle zitieren. Die angesehene Zeitschrift „Der Langfristige Kredit" hat sich zu Ihrer Frage wie folgt geäußert:
Von den Belastungen, die die Steuerreform bringt, wird der Wohnungsbau am wenigsten betroffen, weil hier zwar die Höhe der Vorteile vermindert, dafür aber mindestens teilweise das geförderte Sparvolumen erhöht wird.
Ich habe dieser nach meiner Auffassung zutreffenden Beurteilung über die mutmaßliche Entwicklung nichts hinzuzufügen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616312400
Eine Zusatzfrage.

Bernhard Balkenhol (CDU):
Rede ID: ID0616312500
Herr Staatssekretär, will denn die Bundesregierung nicht die steuerlichen Vergünstigungen für den Wohnungsbau, insbesondere die degressive Abschreibung, abbauen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616312600
Herr Kollege, hier geht es gar nicht darum, was im einzelnen abgebaut oder korrigiert wird. Wenn in den Eckwerten bestimmte Bereiche im Rahmen der Sonderabschreibungen verändert werden, geschieht dies unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit. Diese Bundesregierung vermag nicht einzusehen, daß jemand mit einem Einkommen, das in eine Steuerklasse mit 53 % Steuerbelastung hineinwächst, aus der Möglichkeit der erhöhten Abschreibung für sein Wohngebäude durch die Steuerzahler einen Steuervorteil in Höhe der Hälfte seiner Abschreibungsmöglichkeiten erhält, während ein Einkommensbezieher mit einer Steuerbelastung von 20 % vom Finanzamt nur ein Fünftel erstattet bekommt. Hier geht es um ein Mehr an Gerechtigkeit. Die Bundesregierung bemüht sich andererseits, die Sparfähigkeit der Bezieher kleinerer Einkommen zu erhöhen. Ich darf hier an das 624-DM-Gesetz und an die Wirkungen im tarifvertraglichen Bereich erinnern. Von hier gehen zusätzliche Impulse auf die Sparfähigkeit und damit auch auf die Einnahmen der Bausparkassen aus. Ich glaube, hier liegen die Impulse an der richtigen Stelle, nämlich bei denen, die sonst, aus eigener Kraft, nicht in der Lage wären, Eigentum zu bilden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616312700
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?




Bernhard Balkenhol (CDU):
Rede ID: ID0616312800
Stoppen Sie aber nicht den Strom privater Finanzierungen, wenn Sie degressive Abschreibungen weiter abbauen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0616312900
Ich würde den Strom spekulativen Kapitals stoppen. Ich glaube, auf dem Wohnungsmarkt hat spekulatives Kapital eigentlich nichts zu suchen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616313000
Damit, Herr Staatssekretär, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Dohnanyi zur Verfügung.
Die erste Frage ist von dem Herrn Abgeordneten Varelmann eingereicht:
Steht es mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang, daß in den finanzstarken Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen die Lernmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, dagegen in den finanzschwachen Ländern mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen diese Lernmittel bezahlt werden müssen?
Herr Staatssekretär!

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616313100
Herr Kollege Varelmann, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes grundsätzlich nicht schon deshalb in Zweifel gezogen werden könne, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern abweicht. Der Landesgesetzgeber ist mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur gehalten, den Gleichheitsgrundsatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren. In Abwägung dieser Grundsätze liegt die Gewährung von Lernmittelfreiheiten im Ermessensspielraum des Landesgesetzgebers.
Die Bundesregierung ist andererseits bemüht, eine möglichst einheitliche Entwicklung des Bildungswesens und der Bildungschancen in der Bundesrepublik herzustellen. Im Rahmen der der Bundesregierung gegebenen Zuständigkeiten, z. B. im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung nach Art. 91 b des Grundgesetzes, unternimmt die Bundesregierung die entsprechenden Schritte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616313200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Varelmann.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0616313300
Herr Staatssekretär, verliert auf Grund der gegebenen Tatsachen insbesondere in den Grenzgebieten Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen, nach Bremen und nach Hamburg der Gleichheitsgrundsatz in der Bundesrepublik nicht an Vertrauen, wenn man dort feststellt, daß in den Nachbarländern eine Einkindfamilie mit einem sehr hohen Einkommen die Lernmittelfreiheit genießt, dagegen in Niedersachsen eine große kinderreiche Familie nicht?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616313400
Herr Kollege, die Bundesregierung hat diese Gefahr in der Entwicklung des Bildungswesens erkannt. Sie hat deswegen großen Wert auf eine gemeinsame Bildungsplanung mit den Ländern gelegt. Aber wie die Verfassungslage ist, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, derartige Unterschiede von sich aus durch Gesetzgebung auszugleichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616313500
Eine weitere Zusatzfrage.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0616313600
Herr Staatssekretär, ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, intensiver darum bemüht zu sein, das finanzielle Gleichgewicht der Länder herzustellen, damit sie unbedingt den Aufgaben gerecht werden? Ist der Bundesregierung zusätzlich bekannt, daß die Landesregierung in Niedersachsen sich demnächst nicht mehr in der Lage sieht, zu den Fahrkosten der Schüler beizusteuern, und wird dadurch der Zustand nicht noch verschlimmert?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616313700
Herr Kollege, Sie wissen, daß die Bundesregierung jeden Versuch macht, hier für einen gerechten Ausgleich zu sorgen. Aber Ihnen ist auch bekannt, daß auch in dieser Beziehung den Möglichkeiten der Bundesregierng auf Grund der Verfassungslage Grenzen gezogen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616313800
Ich rufe die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Varelmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in den Ländern, wo die Kostenfreiheit der Lernmittel nicht besteht, den Eltern für diesen Aufwand eine Steuervergünstigung zu bieten?
Herr Staatssekretär!

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616313900
Ich kann Ihre Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wie folgt beantworten. Nach dem geltenden Steuerrecht sind die Aufwendungen für die Unterhaltung und Ausbildung der Kinder durch die Kinderfreibeträge pauschal abgegolten (§ 32 des Einkommensteuergesetzes). Dabei wurde in Kauf genommen, daß diese Aufwendungen unter Umständen unterschiedlich hoch sein können, weil eine weitergehende Differenzierung nicht möglich erscheint.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616314000
Eine Zusatzfrage.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0616314100
Besteht diese Steuerfreiheit nicht in allen Ländern, und sind damit die Bürger in den Ländern, in denen keine Kostenfreiheit für Lernmittel besteht, nicht auch steuerrechtlich gegenüber den Bürgern in anderen Ländern im Nachteil?




Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616314200
Das Steuerrecht, Herr Kollege, ist in dieser Beziehung in den Ländern gleich. Die Möglichkeiten, auf Grund anderer Entscheidungen, z. B. Entscheidungen zur Lernmittelfreiheit, gewisse Vorteile zu haben, sind unterschiedlich. Dazu habe ich aber in meiner ersten Antwort bereits gesagt, welche Möglichkeiten die Bundesregierung hat und welche Grenzen ihr gezogen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616314300
Sie stellen keine weitere Zusatzfrage mehr. — Herr Abgeordneter Hansen!

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0616314400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den Ländern Überlegungen anzustellen, wie man sozial schwachen Eltern mit Kindern im Vorschulalter helfen kann, vor dem Hintergrund, daß die Vorschulpädagogik für die Chancengleichheit aller einen immer höheren Stellenwert erhält und daß Lernmittel, d. h. in diesem Falle Lernspiele, sehr teuer sind und deshalb meistens nur von Begüterten angeschafft werden können?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0616314500
Herr Kollege, die Bundesregierung hat in ihrem Beitrag zur Formulierung des Zwischenberichts zum Bildungsgesamtplan klargemacht, welche Bedeutung sie der Vorschule in sozialer Hinsicht gibt. Sie hat deswegen dafür gesorgt, daß ihr Vorschlag, Vorschulen in erster Linie dort zu schaffen, wo sozial benachteiligte Schichten wohnen, in den Zwischenbericht einbezogen wurde. Ich möchte auf diesen Zusammenhang hinweisen und damit klarmachen, daß die Bundesregierung natürlich bemüht sein wird, auch alles das zu tun, was notwendig ist, um die Nutzung der Vorschule den sozial benachteiligten Schichten zu ermöglichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0616314600
Die Frau Abgeordnete Huber ist nicht im Saal. Ihre Fragen 84 und 85 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Engelsberger hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage 86 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 87 des Herrn Abgeordneten Dr. Gatzen ist bereits vom Bundesminister des Innern beantwortet worden.
Herrn Abgeordneten Dr. Probst sehe ich nicht, so daß auch seine beiden Fragen 88 und 89 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Meine Damen und Herren, aus dem Ablauf der Fragestunde bitte ich zu entnehmen, daß die Chancen der Fragesteller, daß ihre Fragen mündlich beantwortet werden können, erheblich gefördert worden sind. Ich hoffe, das trägt dazu bei, daß die Kollegen, die schon aus einer gewissen Verzweiflung wegbleiben, wieder Mut schöpfen.
Ich danke Ihnen und schließe die Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 21. Januar 1972, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.