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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6161

  • date_rangeDatum: 17. Dezember 1971

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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Frehsee als ordentliches Mitglied und des Abg. Dr. Dübber als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes 9309 A Erweiterung der Tagesordnung 9309 B Amtliche Mitteilungen 9309 B Fragestunde (Drucksache VI/2938) Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) : Pressemeldungen betr. Vergleich der Preise für Medikamente in der Bundesrepublik und in den übrigen EG-Mitgliedsländern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9310 A, C, D, 9311 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . 9310 B, C, D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 9310 D, 9311 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Verstärkte überbetriebliche Unterweisung im Handwerk Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9311 B, D Josten (CDU/CSU) 9311 C, D Fragen des Abg. Büchner (SPD) : Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen für die Empfänger von Bestechungsgeldern im Bundesliga-Bestechungsskandal Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9312 A, B, C Büchner (SPD) 9312 C Frage des Abg. Vogt (CDU; CSU) : Pressemeldungen betr. Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Kinder Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9312 D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Auffassung der Bundesregierung betr. Einstellung politischer Gegner von Diktaturen als Lehrer Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9313 A, B, C Hansen (SPD) 9313 A, B Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Statut des Personals der WEU und anderer koordinierter europäischer Organisationen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9313 D Dr. Ahrens (SPD) 9313 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD): Schließung der Paßverwaltung in Oppeln Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9314 A, B, C Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . . 9314 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9314 C Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Verhältnis von weißen zu nichtweißen südafrikanischen Stipendiaten des DAAD Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9314 D, 9315 A, B Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 9315 A Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Vergiftung weiter Gebiete der afrikanischen Kolonien Portugals durch Versprühen von Herbiziden Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9315 B, C Frau von Bothmer (SPD) . . . . 9315 B Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Schlechterstellung einzelner Geförderter infolge Wegfalls des Anspruchs auf Wohngeld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9315 C, 9316 A Dr. Fuchs (CDU, CSU) . . . . . . 9315 D Frage des Abg. Ziegler (CDU/CSU): Schlechterstellung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderten durch die Anwendung der neuen Vorschriften Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 9316 A, B, C, D, 9317 B Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . 9316 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9316 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 9316 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 9317 B Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Teilnahme der Kinder der Spätaussiedler an allen Fördereinrichtungen ohne Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schulausbildung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9317 C, D, 9318 A Dr. Hupka (SPD) . . . . 9317 D, 9318 A Fragen des Abg. Wawrzik (CDU CSU): Rezeptpflicht für Arzneimittelspezialitäten, die als Suchtmittel konsumiert werden können Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9318 B, C, D Wawrzik (CDU, CSU) . . . . . 9318 C Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Förderschulbesuch der Kinder von Aussiedlern und Beteiligung der Eltern an den Internatskosten — Förderung aus Mitteln des Garantiefonds Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9318D, 9319B, C, D, 9320 A, B, C, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 9319 B, C Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . . 9319 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9320 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Vorschriften über eine Vertretung der Altenheimbewohner in dem Gesetzentwurf betr. Altenheime Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9321 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9321 A Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU): Besorgnisse der OECD bezüglich der Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre im Rahmen der Hochschulreform in der Bundesrepublik Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9321 B, D, 9322 A Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . . 9321 D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Versagung der Betriebserlaubnis für einen Atomreaktor im Staat New York und Überlegungen zum Bau weiterer Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9322 B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 9322 B, C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über bestimmte Verwaltungs- und Finanzmodalitäten der Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds (Drucksachen VI/2905, VI/2967) . . . . . . . . 9322 D Nächste Sitzung 9323 C Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9325 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Möglichkeiten der Verlagerung arbeitsintensiver Technologien in Entwicklungs-lander 9325 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Vermittlung arbeitsintensiver Verfahrenstechniken in Entwicklungsländer . . 9325 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Koordinierung der Wirtschaftshilfe Frankreichs und der Bundesrepublik für Togo — Koordinierung der Politik der Bundesregierung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der ihrer Partner in der Europäischen Gemeinschaft . . . . . 9325 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Koordinierung der Entwicklungshilfemaßnahmen der EWG-Länder auf Gemeinschaftsebene 9326 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Pressemeldungen über mißbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als Dieselkraftstoff 9327 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Schwierigkeiten beim Absatz der Saarkohle und Gefährdung der Arbeitsplätze 9327 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Freigabe der gesperrten Mittel für das regionale Förderungsprogramm . . 9328 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Befreiung der Konservenindustrie von der Beförderungsteuer bzw. der Erhöhung der Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge . 9328 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Flurschäden durch NATO-Manöver in den Landkreisen Neumarkt, Sulzbach-Rosenberg und Grafenwöhr — Straßenausbauprogramm des Bundes in dieser Region 9328 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) betr. Einführung von Festpreisen für Milch . . . . . . . . . . . . . 9329 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lensing (CDU/CSU) betr. Darstellung der Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" . . . 9329 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Hilfsmaßnahmen für die Konservenindustrie . . . . . . . . 9329 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU) betr. Berichtigung der Zahlenreihen der Indizes von Erzeugerpreisen und Betriebsmittelpreisen in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" . . . . 9330 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Erklärungen der Bundesminister Dr. Ehmke und Ertl über die Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen und der Betriebe in der Landwirtschaft . . . . 9330 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Erwartungen der Bundesregierung hinsichtlich der Investitionen der Landwirte . 9330 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kater (SPD) betr. Errichtung einer Spezialklinik zur Rehabilitation von Tumorkranken 9331 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. Verwendung der Prädikatsbezeichnungen nach dem deutschen Weingesetz bei Lieferungen aus anderen deutschsprachigen Ländern in die Bundesrepublik . . . 9331 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Deklarierung von Schmelzsalz und Nitritpökelsalz sowie Verwendung von unverdünntem Natriumnitrit als Pökelmittel für Exportzwecke auf Grund von Genehmigungen des dänischen Landwirtschaftsministeriums . . . . . . . . . . . 9331 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr Kritik der OECD am Bildungswesen der Bundesrepublik 9332 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pöhler (SPD) betr. Organisation eines vom Europa-Kolleg in Brügge veranstalteten Seminars über Fragen der öffentlichen Verwaltung . . . 9332 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ansicht des Staatssekretärs Moersch bezüglich der traditionellen Europa-Ideen . 9332 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Unterstützung des Plans einer Neutralisierung des südostasiatischen Raumes durch die Bundesregierung 9333 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Einbeziehung der Frage des Transfers unentgeltlicher Leistungen in die deutsch-polnischen Wirtschaftsverhandlungen 9333 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Anerkennung der EWG durch die Sowjetunion und die Staaten des Ostblocks 9333 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Hilfe der Bundesregierung zur Linderung der Not der Flüchtlinge aus Ostpakistan 9334 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. ganzjährige Vergabe der Bauaufträge der öffentlichen Hand . . . . . 9334 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Verfügungsrecht über Rohkaolin und Ton im Regierungsbezirk Montabaur . . . . . 9335 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Leerstehen von Wohnungen für Angehörige der alliierten Stationierungsstreitkräfte 9335 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Steuerermäßigung für jugendgefährdende Schriften 9336 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für landwirtschaftliche Genossenschaftseinrichtungen in von der Natur benachteiligten Gebieten 9336 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sonderabschreibungen mit Verlustzuweisungen für Projekte im Zonenrandgebiet . 9337 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Senkung der Förderungsschwelle des Ertl-Planes 9337 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Anzahl der Studenten der Hausund Ernährungswirtschaft und Berufsaussichten 9337 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Zahlenmaterial über den Altersaufbau der in der Landwirtschaft Tätigen . . . 9338 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Vorschlag der EWG für die Senkung der Verfütterungssubventionen . . . . . 9338 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Material über die Entwicklung der Schülerzahlen von landwirtschaftlichen Berufsschulen 9338 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. 30%ige Beteiligung der Unternehmer an den Kosten des Schlechtwettergeldes . . 9339 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Schädigung des Kurbetriebs der Stadt Cuxhaven bei Erweiterung des Truppenübungsplatzes Altenwalde . . . 9340 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Entwicklung der Zahl der in Krankenhäusern angestellten Ärzte und der frei praktizierenden Ärzte . . . . . . . 9340 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier (SPD) betr. generelle Einführung von Verbundglasscheiben für Kraftfahrzeuge . . . . . 9341 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Südumgehung der Stadt Ebersberg im Zuge der Neutrassierung der B 304 9341 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Engpaß im Verlauf der Rhein-Main- Donau-Großschiffahrtsstraße — Zwischenlösung für den Ausbau des Mains . . . 9341 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Änderung der Trassenführung der A 76 zwischen Bad Bergzabern und Neuburg 9342 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Berding (CDU/CSU) betr. Neubau des Zentralklinikums der Universität Münster . . . . . . . . 9342 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit an der Herausgabe des Buches „Heile Welt und Dritte Welt" und Verwendung der angekauften Exemplare 9343 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9309 161. Sitzung Bonn, den 17. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 151. Sitzung, Seite 8723 B, Zeilen 22 und 23 statt „dafür andere Gebiete aus der Förderung herauszunehmen" : „für die Gebiete eine Änderung herbeizuführen". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 12. Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17.'12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 18. 12. Dr. Böhme 17. 12. Borm * 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. van Delden 17. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Dr. Evers 17. 12. Faller 18. 12. Dr. Farthmann 17. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Franke (Osnabrück) 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) * 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Glüsing (Dithmarschen) 17. 12. Graaff 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 17. 12. Dr. Kempfler 17. 12. Kienbaum 17. 12. Dr. h. c. Kiesinger 17. 12. Frau Klee ** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 17. 12. Kriedemann * 17. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 17. 12. Meister * 17. 12. Memmel * 17. 12. Michels 17. 12. Mick 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Mursch (Soltau-Harburg) 17. 12. Dr. Nölling 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Roser 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schedl 17. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 17. 12. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Dr. Slotta 17. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Dr. Warnke 17. 12. Wehner 18. 12. Welslau 17. 12. Wendelborn 17. 12. Werner * 17. 12. Wolfram* 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Wurbs 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 31) : Wie ist es mit den strukturpolitischen und konjunkturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung vereinbar, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit in einem Begleitschreiben in Zusammenhang mit einer Umfrage der Planungsgruppe Ritter bei deutschen Firmen Ober Möglichkeiten der Übertragung arbeitsintensiver Technologien in Entwicklungsländer vom 21. Juli 1971 (II B 5 - K 8166-98/71) folgendes ausführt: „Die in Ansätzen schon vorhandene Kooperation deutscher Industrieunternehmen mit geeigneten Firmen in Entwicklungsländern beabsichtige ich systematisch zu fördern. Diese Zusammenarbeit soil beiden Partnern dienen, indem arbeitsintensive Technologien bzw. Fertigungen, die wegen der Kosten- und Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik Deutschland in absehbarer Zeit nicht mehr zum Zuge kommen können, in Entwicklungsländer verlagert werden, um dort zur Verbesserung der Beschäftigungslage und zur weiteren Industrialisierung beizutragen . . ."? Die in Ihrer Anfrage erwähnte Umfrage wurde mit dem erläuternden Begleitschreiben in Auftrag gegeben, um 9326 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 1. eine Übersicht über das verfügbare Angebot übertragbarer Produktionsverfahren zur Herstellung von Halb- und Fertigwaren anzufertigen, 2. bereits bestehende Kooperationen von Unternehmen der Bundesrepublik mit Unternehmen in Entwicklungsländern zu erfassen und näher zu beschreiben, 3. eine Ermittlung der potentiellen Bereitschaft deutscher Unternehmen zur Übertragung von technischen Verfahren mit dem dazugehörigen „knowhow" im Rahmen von einzugehenden Kooperationsverträgen mit Firmen in Entwicklungsländern vorzunehmen. 4. eine Analyse der bestehenden Interessen hinsichtlich der generell in Frage kommenden Industriezweige, Produkte und Standorte in Entwicklungsländern sowie der möglichen Kooperationsformen zu erstellen und 5. eine zusammenfassende Auswertung der Daten und Informationen mit der Zielsetzung vorzulegen, die Möglichkeiten der Übertragung von technischen Verfahren und die dem im Wege stehenden Hemmnisse erkennbar zu machen. Soweit es den weiteren Inhalt Ihrer Frage angeht, möchte ich Sie auf die Antwort verweisen, die ich Herrn Kollegen Dr. Wulff in der Fragestunde am 16. Dezember 1971 auf eine damit im Zusammenhang stehende Frage gegeben habe. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 32) : Welche strukturpolitischen Absichten verbindet die Bundesregierung mit der in ihrem Schreiben in Aussicht gestellten „Verlagerung" arbeitsintensiver Industrien in Entwicklungsländer? Die Vermittlung insbesondere arbeitsintensiver Verfahrenstechniken in Entwicklungsländer ist mit den strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung vereinbar. Damit werden 'geeigneten Partnern in Entwicklungsländern Verfahren zugänglich gemacht, die zur Lösung der Beschäftigungsprobleme dieser Länder beitragen. Diese Politik deckt sich mit dem in der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung genannten Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 16. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des. Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 35 und 36) : Kann die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 8. Dezember 1971 bestätigen, der französische Staatspräsident habe angeregt, die Wirtschaftshilfe von Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland für Togo zu koordinieren, und geäußert, Frankreich betreibe seine Entwicklungshilfe im Rahmen der EWG und bemühe sich besonders darum, sie mit der Bundesrepublik Deutschland abzustimmen? Welche konkreten Ergebnisse hat — bejahendenfalls — diese Politik aufzuweisen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, ihre Politik auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der ihrer Partner in der Europäischen Gemeinschaft zu koordinieren und den deutsch-französischen Vertrag auch auf diesem Gebiet mit Leben zu erfüllen? Der französische Staatspräsident hat in einer Rede anläßlich des Besuchs des Staatspräsidenten von Togo in Frankreich in der vergangenn Woche auf den Wert der Koordinierung von Entwicklungshilfeleistungen hingewiesen. Dabei hat er die Arbeiten im Rahmen der EWG und insbesondere die deutschfranzösische Zusammenarbeit erwähnt, die eine gute Basis für eine wirkungsvolle Hilfe an Togo darstelle. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung. Die Bemühungen Frankreichs um eine enge Koordinierung seiner Entwicklungshilfeleistungen in Togo mit denen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen den gleichgerichteten Bemühungen der Bundesregierung. Diese Koordinierung der beiderseitigen Hilfen erfolgt bei Treffen der Entwicklungshilfeminister beider Länder, bei turnusmäßigen Konsultationen einer von Abteilungsleitern geleiteten Arbeitsgruppe und bei Sachverständigenbegegnungen zu den verschiedensten Themen. Außerdem tauschen wir regelmäßig Projektlisten und andere Unterlagen aus. Das letzte Treffen mit Minister Bourges fand am 6. und 7. Mai 1971 statt. Die Arbeitsgruppe unter Leitung der Abteilungsleiter ist zuletzt am 11. Juni 1971 zusammengekommen. Am 29. Oktober 1971 hat in Paris ein deutsch-französisches Sachverständigengespräch zur Tourismusförderung in Westafrika stattgefunden. Am 16. und 17. Dezember — also in .dieser Woche — findet ein derartiges Sachverständigengespräch hier in Bonn zu Fragen der Agrarhilfe statt. Gemeinsame Projekte gibt es in Togo auf dem Informationssektor, aber auch in anderen Ländern (z. B. Elfenbeinküste, Kamerun, Gabun, Chile). Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 37) : Wie läßt sich die Antwort des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 25. Juni 1971 (Kab — E 9050 — 32/71) auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner, wonach die Koordinierung von bilateralen Entwicklungshilfemaßnahmen bereits praktiziert wird, vereinbaren mit der Antwort der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf die Schriftliche Anfrage desselben Abgeordneten vom 13. Oktober 1971 (Nr. 178/71), wonach gegenwärtig noch keine Koordinierung der Entwicklungshilfemaßnahmen der EWG-Länder auf Gemeinschaftsebene besteht? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9327 Am 25. Juni 1971 hatte ich Ihnen zu Ihrer Frage nach der Koordinierung der bilateralen Maßnahmen der EWG-Länder mitgeteilt, in welchem Umfang die Bundesregierung ihre Entwicklungshilfemaßnahmen bilateral mit den übrigen EWG-Mitgliedstaaten sowie mit dem Europäischen Entwicklungsfonds koordiniert. Die Antwort der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Abgeordneten Werner vom 13. Oktober 1971 zu diesem Thema steht hierzu nicht im Widerspruch. Die Kommission stellt in ihrer Antwort — richtig — fest, daß es eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene derzeit nicht gibt. Es gibt derzeit bilaterale Konsultationen der EWG-Mitgliedstaaten untereinander und der einzelnen Mitgliedstaaten der EWG mit dem Europäischen Entwicklungsfonds. Nur davon war in meiner Antwort vom 25. 6. 1971 die Rede. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen A 53 und 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, eus denen hervorgeht, daß rund 1/2 Milliarde DM dem Haushalt und damit dem Staat jährlich dadurch verlorengehen, daß durch geschickte Manipulationen billig eingeführtes Heizöl teuer als Dieselöl in der Bundesrepublik Deutschland verkauft wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese Manipulationen durch gesetzliche oder verordnungsmäßige Änderung in Zukunft zu unterbinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß leichtes Heizöl mißbräuchlich als Dieselkraftstoff verwendet wird. Dies gilt gleichermaßen für eingeführtes und im Inland hergestelltes leichtes Heizöl. Der Mißbrauch ist möglich, weil leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff sich stofflich fast nicht unterscheiden. Leichtes Heizöl kann deshalb technisch jederzeit als Treibstoff in Dieselkraftfahrzeugen verwendet werden. Dabei ergibt sich ein Steuervorteil von 32 Pfennig und ab 1. Januar 1972 sogar von 36 Pfennig je Liter. Diese hohe Steuerdifferenz ist die eigentliche und dauernde Ursache für den Mißbrauch. Die Bundesregierung kann den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer durch den Heizölmißbrauch nicht schätzen, da ihr naturgemäß keine Anhaltspunkte für die Dunkelziffern zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß in Einzelfällen Millionenbeträge durch den Mißbrauch hinterzogen worden sind. Auch ist zu befürchten, daß die jährlichen Ausfälle sehr hoch sind und die 200-Millionengrenze überschreiten könnten. Ausfälle in Höhe von einer halben Milliarde DM, von denen in der Frage gesprochen wird, dürften zu hoch geschätzt sein. Die Bundesregierung ist sich klar darüber, daß die gegenwärtige Überwachung des Heizölverbrauchs durch stichprobenweise Überwachung der Händler und der Verbraucher nicht mehr ausreicht. Dies wird ohne weiteres an den übergroßen Zahlen von 20 000 Händlern und von 11 Millionen Verbrauchern deutlich, die jährlich 44 Millionen Tonnen leichtes Heizöl verteilen und verbrauchen. Die Bundesregierung prüft deshalb bereits, ob nicht eine andere Art der Absicherung in Frage kommt, die sog. Kennzeichnung des leichtes Heizöls mit Farbstoffen und Indikatoren. Dieses Verfahren hat sich in benachbarten Ländern bewährt. Es wird auch für die Bundesrepublik eine Einschränkung des Heizölmißbrauchs bringen. Allerdings müssen noch einige tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen geklärt werden. Beschlüsse konnte die Bundesregierung deshalb noch nicht fassen, sie wird dies aber voraussichtlich im Februar oder März 1972 tun können. Falls sich das zur Zeit in Prüfung befindliche Verfahren als geeignet erweisen sollte, wird die Bundesregierung alles Erforderliche tun, um es dem Hohen Haus schnell zur Einführung vorzuschlagen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 55) : Teilt die Bundesregierung die geäußerten Bedenken, daß wegen des ungefestigten Frankreich-Geschäftes und der rückläufigen Preisentwicklung bei Heizöl Schwierigkeiten beim Absatz der Saarkohle und eine Gefährdung der Arbeitsplätze eintreten können, und — falls dies zutrifft — welche vorbeugenden Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen? Die Bundesregierung geht in ihrer Kohlepolitik unverändert davon aus, daß der deutsche Steinkohlenbergbau auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten kann und soll. Die begonnene Politik der Anpassung und Gesundung des Steinkohlenbergbaus wird deshalb konsequent fortgesetzt. Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch voll für den Saarbergbau, der sich durch die Absatzorientierung nach Frankreich im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Saarvertrag in einer besonderen Lage befindet. Frankreich ist nach diesem Vertrag verpflichtet, 1/3 der Saarkohlenförderung abzunehmen. Für Frankreich ist diese Vertragsbestimmung wegen der damit verbundenen jährlich steigenden Haushaltsbelastung mehr und mehr zu einem finanziellen und politischen Problem geworden. Die finanziellen Stützungsmaßnahmen Frankreichs sind notwendig, um die Preise für die Saarkohle auf das niedrigere Preisniveau in Frankreich herabzuschleusen, das durch französische Subventionen und Einfuhr von Drittlandskohle bestimmt wird. Die Haushaltsbelastung Frankreichs für den Absatz von Saarkohle betrug 1971 ca. 60 Millionen FF (ca. 36 Millionen DM). Auf Wunsch der französischen Regierung finden deshalb seit kurzem Verhandlungen statt, über deren Ausgang noch nichts gesagt werden kann. Die Bundesregierung geht jedoch bei ihrer Verhandlungsführung davon aus, daß eine Regelung gefunden werden muß, die keine unzumutbaren Belastungen für den Bergbau des Saarlandes und seine Belegschaft mit sich bringt. 9328 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Wegen der Preisentwicklung beim Heizöl macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, daß diese Preise seit einigen Wochen wieder steigende Tendenz aufweisen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung den Steinkohleneinsatz in Kraftwerken auch weiterhin mit dem Ziel fördern wird, dem deutschen und damit auch saarländischen Bergbau einen energiewirtschaftlich wünschenswerten Anteil an der Stromerzeugung zu erhalten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 59) : Wird die Bundesregierung die von ihr zur Bremsung der Konjunktur gesperrten Mittel für das regionale Förderungsprogramm umgehend freigeben? Die am regionalen Förderungsprogramm beteiligten Länder wurden am 10. Dezember 1971 von der bevorstehenden Freigabe aller Förderungsmittel unterrichtet. Der jetzt noch gesperrte Betrag von 19 Millionen DM steht ab 1. Januar 1972 zur Verfügung. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 60) : Ist die Bundesregierung bereit, die deutsche Konservenindustrie von den einseitigen Belastungen durch die Beförderungsteuer bzw. die Erhöhung der Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge zu befreien, um damit einen Teil der Wettbewerbsverzerrungen in der EWG abzubauen und diese zu veranlassen, daß ein freier Warenverkehr, wie ihn die Bundesrepublik Deutschland zuläßt, auch von den EWG-Partnern nach den Regeln der VO EWG Nr. 865168 gewährleistet ist? Der Bundesregierung ist die schwierige Lage der deutschen Konservenindustrie bekannt. Sie hat bereits 3,6 Millionen DM als Beihilfe für die Kosten der Lagerung von außergewöhnlich hohen Konservenbeständen und 25 Millionen DM zur Übernahme der Soziallasten der Erwerbstätigen in diesem Wirtschaftszweig bewilligt. Außerdem hat sich die Bundesregierung bereits im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften dafür eingesetzt, daß die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Sektor der Obst- und Gemüsekonserven beseitigt werden. Auf Vorschlag der deutschen Delegation ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 23. November 1971 durch den Ministerrat beauftragt worden, die Verhältnisse zu prüfen und über die Möglichkeiten gemeinschaftlicher Maßnahmen zu berichten. Es läßt sich jetzt noch nicht übersehen, wann dieser Bericht vorgelegt werden wird. Wie die Bundesregierung schon in ihrer Gegenäußerung am 6. Dezember 1971 zur Stellungnahme des Bundesrats mitgeteilt hat, sieht sie sich allerdings nicht in der Lage, im Verkehrsfinanzgesetz 1971 Vergünstigungen für die Beförderung landwirtschaftlicher Güter vorzusehen, zu denen im weiteren Sinne auch die in Konserven verpackten Güter gerechnet werden können. Auch der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1971 derartige Ausnahmen von den Erhöhungen der Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer abgelehnt. Ich weise jedoch darauf hin, daß vom 1. Januar 1972 an die bisherige Straßengüterverkehrsteuer, die an die Stelle der früheren Beförderungsteuer getreten ist, entfällt. Im Ergebnis wird darum, insgesamt gesehen, die Steuerbelastung nach dem Inkrafttreten des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 auch für die Konservenindustrie geringer sein als heute. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die NATO-Manöver Reforger III und zwei weitere Divisions-Manöver der NATO-Truppen kurz nacheinander besonders in den Landkreisen Neumarkt, Sulzbach-Rosenberg und Grafenwöhr überdurchschnittliche und teilweise verheerende Flurschäden verursacht haben, und ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um zu einer schnellen und nicht zu engherzigen Entschädigungsregelung zu kommen? Trifft es zu, daß ohne das bisher durchgeführte Straßenausbauprogramm des Bundes in dieser Region (Bundesfinanzhilfe) der Zivilverkehr völlig zusammengebrochen wäre und daß deshalb auf keinen Fall eine Kürzung oder Streckung des weiteren Ausbauprogramms auch nur in Erwägung gezogen werden kann? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Herbst dieses Jahres durch das Manöver Reforger III und zwei amerikanische Divisionsmanöver im nordbayerischen Raum überdurchschnittliche Flurschäden verursacht worden sind. Von „verheerenden" Flurschäden kann nach telefonisch eingeholter Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen nicht gesprochen werden. Die für die Schadensabgeltung zuständige bayerische Landesverwaltung hat für eine zügige Abwicklung der Schäden rechtzeitig Vorsorge getroffen. Insbesondere ist eine ausreichende Anzahl motorisierter Schadenskommissionen eingesetzt worden. Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet worden, daß die Abgeltung der Schäden zügig vorangeht und bisher keine Klagen über eine verzögerliche Schadensabwicklung bekanntgeworden sind. Die Höhe der Entschädigungen kann weder „engherzig" noch „weitherzig" sein. Sie bemißt sich nach den einschlägigen Bestimmungen. Jeder Geschädigte bekommt, was ihm zusteht. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9329 Das in den Randgebieten der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels durchgeführte Straßenausbauprogramm des Bundes hat sich bewährt. Die Schäden an den verstärkt ausgebauten Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen waren geringfügig und haben sich im wesentlichen auf Bankettabdrückungen beschränkt. Ernste Verkehrsstörungen dürften nicht zuletzt durch den vom Bund geförderten Straßenausbau in diesem Gebiet vermieden worden sein. Eine Kürzung der genehmigten Programme ist nicht vorgesehen, eine Streckung soll nach Möglichkeit vermieden werden. Gegenüber dem Vorjahr ist der Ansatz des Titels für das Haushaltsjahr 1972 um 3 Millionen DM erhöht worden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der seit Januar 1971 um 25 % gestiegenen Milchpreise erneut Festpreise einzuführen und die Preisempfehlungen der großen Molkereien für wettbewerbswidrig und damit unzulässig zu erklären? Die Trinkmilchpreise sind nach Meldungen der Preisdienststellen der Länder vom 1. 2.-31. 10. 1971 im Bundesdurchschnitt auf der Molkereistufe uni rd. 21 % und auf der Verbraucherstufe um rd. 20 % gestiegen. Die Preise weisen jedoch im Gegensatz zur früheren Festpreisregelung Differenzierungen auf, deren Wirkung hier und da wegen der angesprochenen Preisempfehlung beschränkt ist. Mehr als 50 % der gesamten Erhöhungen wurden zum .1. Februar 1971 vorgenommen, weil die Trinkmilchpreise seit 1963 unverändert geblieben sind. Die weiteren Erhöhungen werden von den Molkereien begründet mit der allgemeinen Teuerung sowie regionaler Verknappung der Milchanlieferung und damit Erhöhung der Transportkosten. Außerdem ist wegen des Fortfalls des Angebotsdruckes auf dem Milchsektor eine Verteuerung des Rohstoffes Milch eingetreten. Das Bundeskartellamt hat wegen Preisempfehlungen in der Molkereiwirtschaft 18 Verfahren eingeleitet. Bisher sind 12 Verfahren durch die Rücknahme der Preisempfehlung erledigt. 6 Verfahren sind noch anhängig; davon sind in 5 Fällen die betroffenen Unternehmen aufgefordert worden, die Empfehlungen einzustellen. Die Bundesregierung beobachtet die Preisentwicklung sorgfältig. Sie hat im Vorgriff auf die am 1. April 1972 in der EWG erfolgende Liberalisierung die Einfuhr von Milch aus Mitgliedsländern zugelassen. Außerdem ist zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, bei der Strukturförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben verstärkt wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen. Ferner wird die derzeitige Mindestpreisregelung bei Trinkmilch überprüft. Die Wiedereinführung eines Festpreises erscheint jedoch wenig marktkonform. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der von der Kommission dem Rat vorgelegte Entwurf einer EWG-Trinkmilchmarktordnung vorsieht, daß keine Preise für Trinkmilch festgesetzt werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lensing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 70 und 71): Hält die Bundesregierung es im Interesse einer objektiven Darstellung der Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft für angebracht, wenn sie in ihrer Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" auf Seite 17 den Eindruck zu erwecken versucht, als sei das Einkommen je Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sprunghaft von rund 7400 DM auf rund 11 600 DM gestiegen? Kann die Bundesregierung sich vorstellen, daß ein weniger mit landwirtschaftlich betriebswirtschaftlichen Methoden Vertrauter angesichts der auf Seite 18 der vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" zu dem Schluß kommen muß, daß die Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen gar nicht so niedrig sind, wie dieses von der Landwirtschaft selbst dargestellt wird? Die Bundesregierung versucht den Eindruck, den Sie schildern, nicht zu erwecken. Es ist eindeutig auf die Umrechnung der Wertschöpfung „je Vollarbeitskraft" hingewiesen. Das ergibt sich auch aus dem begleitenden Text. Auch der Schluß, den Sie hier ziehen, ergibt sich nicht aus unserer Broschüre; denn die S. 18 darf nicht isoliert betrachtet werden. Hier ist mit Zahlen aus dem Agrarbericht 1971, die von Ihnen, verehrter Herr Kollege, meines Wissens nie beanstandet worden sind, in auch für interessierte Laien verständlicher Form auf die sogenannte „innere Einkommensdisparität" in der Landwirtschaft hingewiesen worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß in der 1969 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Broschüre „Landwirtschaft — wohin?", zu der der damalige Minister, Herr Kollege Höcherl, das Vorwort geschrieben hat, auf S. 13 eine entsprechende Aussage über die sogenannte „innere Disparität" in der Landwirtschaft vorhanden war. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 72): 9330 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der durch währungspolitische Veränderungen, Wettbewerbsverzerrungen in der EWG und durch das Fehlen eines wirksamen Drittlandschutzes in die Krise geratenen deutschen Konservenindustrie wirkungsvoll zu helfen? Die Bundesregierung erklärt erneut, daß die bestehenden Schwierigkeiten, die im übrigen nur Teile der Konservenindustrie betreffen und mit fehlendem Drittlandschutz kaum zu erklären sind, nur EWG-einheitlich gelöst werden können. Soweit es zulässig und möglich war, hat die Bundesregierung die Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage der Obst- und Gemüsekonservenindustrie verstärkt. Außerdem hat die Bundesregierung im Rat der Agrarminister am 22./23. November 1971 mit Nachdruck auf mögliche innergemeinschaftliche Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen und eine Untersuchung durch die Kommission gefordert. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritgen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 74 und 75) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß in der vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" es sich bei den auf Seite 15 aufgeführten Zahlenreihen der Indizes von Erzeugerpreisen und Betriebsmittelpreisen um manipulierte Zahlen handelt, die auf der falschen Umbasierung statistischer Werte beruhen und die das Verhältnis der Indizes von Betriebsmittelpreisen und Erzeugerpreisen aus der Vergangenheit in einem zu ungünstigen Licht erscheinen lassen? Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer objektiven Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eine Berichtigung vorzunehmen? Die Bundesregierung weist den Vorwurf der Manipulation mit Hilfe von „falscher Umbasierung statistischer Werte" entschieden zurück. Die von Ihnen beanstandete Umbasierung ist nach den in der Statistik üblichen Methoden erfolgt. Die dabei ermittelten Zahlen sind ausnahmslos richtig errechnet. Sie teilt auch nicht die Meinung, daß durch diese Umbasierung das Verhältnis der Indizes von Betriebsmittel- und Erzeugerpreisen in einem „ungünstigerem Licht" erscheint. Die Umbasierung ist erfolgt, um dem Leser der Broschüre die Verfolgung der Preisentwicklung über einen längeren Zeitraum zu erleichtern, und zwar dadurch, daß das erste Jahr des dargestellten Zeitraumes als Basisjahr gewählt wurde. In einem solchen Fall ist es auch schwer möglich, von ,.objektiver" bzw. weniger objektiver Darstellung zu sprechen, da die Wahl eines Basisjahrs in jedem Fall mehr oder weniger willkürlich erfolgt. Auch die vorgesehene Umstellung aller Preisindizes auf das neue Basisjahr 1970 wird das optische Erscheinungsbild von Preisindexkurven wieder verändern. Die Bundesregierung hält es deshalb auch nicht für erforderlich, eine Berichtigung vorzunehmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache \V2938 Frage A 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Herrn Bundesminister Dr. Ehmke: „Jahrelang ist eine Politik gemacht worden, die den selbständigen Landwirten einzureden versuchte, sie könnten so lange auf ihrer Scholle bleiben, wie sie nur wollten . . ." (109. Stizung des Deutschen Bundestages vom 24. März 1971), nachdem der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" selbst feststellte: ,.Binnen 20 Jahren halbierte sich die Zahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, und die Zahl der Betriebe ging um ein Drittel zurück . . ." (Seite 2)? Zwischen der von Ihnen zitierten Äußerung des Kollegen Ehmke und dem in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" dargestellten strukturellen Wandel in der Landwirtschaft besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Gegensatz. Der Kollege Ehmke hat den bereits bisher vollzogenen Strukturwandel in der Landwirtschaft mit keinem Wort in Abrede gestellt, sondern im Gegenteil, vielmehr darauf hingewiesen, daß aus dem seit 20 Jahren im Gang befindlichen Anpassungsprozeß nicht rechtzeitig auch die entsprechenden politischen wie auch regional- und sozialpolitischen Konsequenzen gezogen wurden. Dies ist eine Tatsache, die niemand hier im Hohen Hause bestreiten kann. Erst im Jahre 1968 hat die amtliche Agrarpolitik durch erste Schritte versucht, sich der veränderten Situation anzupassen. Diese Schritte wurden dann in den folgenden Jahren verstärkt fortgesetzt. Erinnern möchte ich an die Maßnahmen zur Schaffung von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen in landwirtschaftlichen Problemgebieten, an die Einbeziehung der Landwirtschaft in die Umschulungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und an die Einführung der Landabgaberente und die Gewährung von Bundeszuschüssen bei der Nachentrichtung von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen. Wir könnten sicherlich heute ein großes Stück weiter sein, wenn diese Maßnahmen schon früher verwirklicht worden wären, da sie darauf abzielen, den strukturellen Anpassungsprozeß zu erleichtern und soziale Härten zu vermeiden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 79) : Beschränken sich die Erwartungen der Bundesregierung darauf, daß die Landwirte nur noch nach rein ökonomischen Gesichtspunkten, d. h. ausschließlich in den besten Agrargebieten investieren sollen (siehe Drucksache VI/2861, Fragen 31, 32)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß betriebswirtschaftliche Überlegungen bei den Investitionsentscheidungen der Landwirtschaft noch mehr berücksichtigt werden müssen als dies bisher der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9331 Fall war. Dies gilt insbesondere für diejenigen Investitionen, die vorwiegend durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel finanziert werden. Fehlinvestitionen, die auf die Dauer nicht zu der erwarteten Einkommenssteigerung führen, müssen hier soweit als möglich vermieden werden. Sie ist sich jedoch darüber im klaren, daß es nie ein Patentrezept zur Vermeidung von Fehlinvestitionen geben wird. Die Beschränkung umfangreicher Investitionshilfen auf entwicklungsfähige Betriebe bedeutet nicht, daß Investitionen nur noch auf den besten Produktionsstandorten durchgeführt werden sollen. Ebenso wie in der gewerblichen Wirtschaft werden auch in der Landwirtschaft Betriebe auf weniger günstigen Standorten weiterhin eine wichtige Rolle spielen". Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 91) : Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Berichte der letzten Tagung der deutschen Neuro-Chirurgen in Düsseldorf bekannt, die gezeigt haben, daß Patienten mit einer Sprachstörung oder einer Lähmung der Gliedmaßen als Folge eines Hirnkrebses stark gebessert werden können, und was kann und wird die Bundesregierung veranlassen, um die Errichtung einer Spezialklinik zur Rehabilitation von Tumorkranken auch angesichts der Tatsache zu erreichen, daß eine anwachsende Lawine von Unfallverletzten die neurochirurgischen Universitätskliniken bei solchen Rehabilitationsaufgaben völlig überfordert? Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Tagung der Deutschen Neurochirurgen im November 1971 in Düsseldorf bekannt. Auf dieser Tagung wurde ein Tag einer speziellen Form des Hirnkrebses gewidmet und auch über die dabei zu erzielenden Rehabilitationsergebnisse berichtet, die nur vorübergehend sein können, da es durchweg postoperativ nach Monaten oder Jahren zu neuerlichem Tumorwachstum kommt. Die Dauer des Rehabilitationserfolges schwankt; bei der am wenigsten bösartigen Form ist nach Rehabilitation mit einer Arbeitsfähigkeit von 4 bis 5 Jahren zu rechnen. Sowohl die Folgen als auch die Rehabilitationsmaßnahmen sind bei Hirnschäden gleich, unabhängig davon, ob sie durch Verletzungen oder Tumoren hervorgerufen wurden. Aus diesem Grund ist die Schaffung von Rehabilitationszentren für Hirngeschädigte der Errichtung von Spezialkliniken zur Rehabilitation von Hirntumorkranken vorzuziehen. Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten als wichtige Maßnahme auch die Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen für Schädel-Hirnverletzungen genannt. Zunächst ist die Förderung der Errichtung einer Modellklinik in Bonn aus Bundesmitteln vorgesehen. Mit der Planung wurde begonnen. Voraussichtlich wird mit dem Bau im nächsten Jahr begonnen werden können. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 17. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 92 und 93) : Trifft es zu, daß den anderen deutschsprachigen Ländern die Verwendung der Prädikatsbezeichnungen nach dem deutschen Weingesetz bei ihren Weinlieferungen in die Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet wird, obwohl § 20 Abs. 5 dieses Gesetzes eine solche Regelung vorsieht? Falls die vorstehende Frage bejaht wird, welche Gründe sind für diese Entscheidung maßgeblich gewesen? Die Bundesregierung ist bereit, den deutschsprachigen Ländern die Verwendung deutscher Prädikatsbezeichnungen für Wein, der in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll, durch Rechtsverordnung zu gestatten, sofern die Voraussetzungen des § 20 Abs. 5 des Weingesetzes vorliegen. Sie ist deshalb sofort nach Verkündung des Gesetzes an die Regierungen möglicherweise in Frage kommender Weinexportländer herangetreten. Bisher sind trotz Erinnerung die erforderlichen Unterlagen nur von der österreichischen Regierung übermittelt worden. Ein entsprechender Verordnungs-Entwurf ist in Vorbereitung. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 94 und 95) : Wie erklärt es die Bundesregierung, daß einerseits zwar die gesundheitlich relativ harmlosen — Käseschmelzsalze in Schmelzkäse (§ 19 Abs. 2 der KäseVO) ausdrücklich durch die Angabe „mit Schmelzsalz" deklariert werden müssen (wogegen kein Einwand erhoben werden soll), daß andererseits aber das durch Sondergesetz von 1934 zwar zugelassene, aber nichtsdestoweniger gesundheitlich sehr fragwürdige sogenannte „Nitritpökelsalz" nach wie vor ohne eine Deklaration „mit Nitritpökelsalz" verwendet werden darf? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Veröffentlichung in der dänischen Verbraucherzeitschrift „Taenk" vom November 1970 das dänische Landwirtschaftsministerium bereitwillig „Ausnahmegenehmigungen für Exportzwecke" erteilt für den direkten Gebrauch des giftigen unverdünnten Natriumnitrits als rötendes Pökelmittel ohne den sonst üblichen Zusatz von 99,5 0'O Kochsalz, welcher ein Überdosieren vorbeugen könnte? Die Verwendung von salpetrigsauren Salzen (Nitriten) zum Pökeln oder Röten von Fleischerzeugnissen ist durch das 1934 ergangene Nitritgesetz solchen Beschränkungen unterworfen worden, daß gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht entstehen können. Die dort zugelassene Verwendung von Nitritpökelsalz, das neben Kochsalz höchstens 0,6 Hundertteile Natriumnitrit enthalten darf, schließt eine Überdosierung von Nitriten praktisch aus. Zudem wird die mit dem Pökelsalz zugeführte geringe Menge an Natriumnitrit während des Pökelungsprozesses weitgehend abgebaut. Da gepökelte Fleischerzeugnisse dem Verbaucher seit alters her bekannt und durch ihr spezifisches Aussehen (rote 9332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Pökelfarbe) auch ohne weiteres erkennbar sind, wird der Verbraucher hinsichtlich der Verwendung von Nitritpökelsalz bei Pökelwaren in seiner Erwartung nicht getäuscht. Aus diesen Gründen ist ein Bedürfnis für eine Kenntlichmachung nicht erkennbar. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in anderen europäischen Ländern, so auch in Dänemark, die Verwendung von Natriumnitrit anderen Regelungen unterliegt als in der Bundesrepublik. Auch die Vorschriften dieser Länder bewirken, daß im fertigen Lebensmittel keine höheren Nitritmengen zu erwarten sind, als sie bei der in der Bundesrepublik üblichen Verwendung von Nitritpökelsalz auftretten. Beobachtungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden, die auf überhöhte Gehalte an Natriumnitrit in dänischen Fleischwaren hinweisen, liegen mir nicht vor. Ich werde jedoch eine Überprüfung dieser Angelegenheit veranlassen. Von der Bundesregierung wird ohnehin angestrebt, im Rahmen der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Fleischerzeugnisse in den Europäischen Gemeinschaften eine einheitliche Regelung für die Verwendung von Pökelsalzen herbeizuführen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 102) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Presse (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 8. Dezember 1971) veröffentlichte scharfe Kritik der OECD am Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland, in der es nach einer inoffiziellen Übersetzung u. a. heißt: „Die ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland haben sich seit den zwanziger Jahren grundlegend geändert. Aber das Bildungssystem ist in den wichtigsten Bereichen unverändert so erhalten geblieben, wie es im Anschluß an die Hitler-Epoche nach dem Muster dieser früheren Zeiten neu gegliedert wurde."? Bei der Diskussion dieses Berichts im Bildungsausschuß der OECD am 30. November sowie auf der Pressekonferenz am 6. Dezember 1971 im Bundespresseamt haben die Vertreter der Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung der kritischen Analyse dieser internationalen Expertengruppe große Bedeutung für die weitere bildungspolitische Diskussion beimißt. In vielen kritischen Hinweisen der Prüfer findet die Bundesregierung die schon früher — so im Bericht der Bundesregierung zur Bildungspolitik '70 — von ihr vertretene Auffassung bestätigt. Der in der Frage zitierte Satz aus dem Bericht der Prüfer entspricht im wesentlichen einer Beurteilung, die auch die Bundesregierung im Bildungsbericht '70 (Drucksache VI/925) getroffen hat und die Bund und Länder gemeinsam in der Einleitung zum Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vom 18. Oktober 1971 wie folgt ausgedrückt haben: „Die Länder nutzten ihre Kulturhoheit in den letzten beiden Jahrzehnten zu zahlreichen bildungspolitischen Initiativen. Zu einer langfristig und überregional geplanten bildungspolitischen Gesamtreform kam es bisher jedoch nicht." Ich füge hinzu: Es kann jetzt dazu kommen, auf Grund der Anstrengungen dieser Bundesregierung und der Länder. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pöhler (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 107) : Wird die Bundesregierung im Nordatlantikrat im Sinne der Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung über das Seminar über öffentliche Verwaltung vom 28. September 1971 für einen finanziellen Beitrag zur Organisation eines vom Europa-Kolleg in Brügge veranstalteten dritten Seminars über Fragen der öffentlichen Verwaltung eintreten? Die Bundesregierung verkennt nicht, daß ein ständiger Austausch von Gedanken und Erfahrungen über die Entwicklung von Verfahren der öffentlichen Verwaltung für die Mitgliedstaaten der NATO wichtig ist und mit den Initiativen des Bündnisses in Fragen des Umweltschutzes übereinstimmt. Sie hält darüber hinaus die vom Europa-Kolleg in Brügge veranstalteten Seminare über öffentliche Verwaltung für ein geeignetes Mittel, diesen Gedankenaustausch zu fördern. Allerdings sind im NATO-Zivilhaushaltsentwurf 1972 Mittel für eine finanzielle Unterstützung eines derartigen Seminars im Jahre 1972 vom Generalsekretariat nicht beantragt worden, obwohl der NATO-Rat bei der aus Ersparnisgründen erfolgten Ablehnung der Unterstützung für das 1971 geplante Seminar ausdrücklich die Möglichkeit künftiger Unterstützungsmaßnahmen offengelassen hatte. Angesichts der Tatsache, daß die Beratungen über den Zivilhaushalt der NATO für 1972 praktisch abgeschlossen sind und die haushaltsmäßig bedingte ablehnende Haltung einiger unserer Bündnispartner andauert, hält die Bundesregierung es für wenig erfolgversprechend, die Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt erneut aufzugreifen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 17. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 111 und 112) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Staatssekretär Moersch die Ansicht vertritt, daß die Europäer von den „am Reißbrett entworfenen" traditionellen Europa-Ideen Abschied nehmen müssen? Welche Gründe vermag die Bundesregierung anzuführen, falls sie die Ansicht von Staatssekretär Moersch teilt? Die Fragen dürften sich auf ein Interview von mir beziehen, das der Deutsche Depeschendienst Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9333 am 6. Dezember verbreitete. Ich habe darin zum Ausdruck gebracht, daß das europäische Einigungswerk, dessen Tempo ja nicht nur von uns bestimmt wird, zur Zeit zweckmäßiger und mit mehr Erfolgsaussichten durch ein an den praktischen Realitäten orientiertes pragmatisches Vorgehen als aufgrund abstrakter „am Reißbrett entworfener" Planung weitergeführt werden kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte in der Europapolitik haben uns gelehrt, daß es in Europa zunächst — und wohl noch auf lange Zeit hinaus — um eine ständig fortschreitende Integration und eine immer enger werdende praktische Zusammenarbeit geht. Während für die erstere die Europäischen Gemeinschaften das beste Beispiel sind, können für letztere die Konsultationen gemäß dem Luxemburger Bericht angeführt werden. Vor allem für diese politische Zusammenarbeit schwebt mir das in dem Interview geforderte „gemeinsame Sekretariat", eine „zentrale Planungsabteilung" sowie eine Intensivierung des Meinungsaustausches vor. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß sich der Herr Bundesminister des Auswärtigen auf der Ministertagung in Rom am 5. November für eine „strukturelle Verbesserung" der politischen Zusammenarbeit ausgesprochen hat. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 113) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 10. Dezember 1971 zu, Bundesminister Scheel habe dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von Malaysia die politische und moralische Unterstützung der Bundesregierung zu dem Plan einer Neutralisierung des südostasiatischen Raumes zugesagt, den sie mit Sympathie verfolge, weil er ähnlichen Intentionen der deutschen Ostpolitik entspreche, und hält die Bundesregierung eine Neutralisierung für geeignet, eine bestimmte Region auf der Erde, wie Europa, zu befrieden? Die Meldung der FAZ vom 10. Dezember 1971 bezieht sich auf das Gespräch, das der Bundesminister des Auswärtigen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von Malaysia am 8. Dezember 1971 in Bonn geführt hat. Darin erläuterte der Gast das Ziel der malayischen Außenpolitik: Abbau und Vermeidung von Spannungen in der Region Südostasien. Der Bundesminister legte die deutschen Bemühungen um Entspannung in Europa dar. Daraus ergab sich eine weitgehende Parallelität der Zielsetzungen deutscher und malaysischer Friedenspolitik. Die malaysische Regierung hat für die Entspannungspolitik der Bundesregierung, insbesondere die deutschlandpolitischen Belange, stets Verständnis bewiesen. Sie kann mit unserem Verständnis rechnen, wenn sie nach Wegen sucht, den Frieden in Südostasien herzustellen und zu erhalten. Man kann darin eine moralische und politische Unterstützung der malaysischen Politik durch die Bundesregierung sehen, wie es der stellvertretende malaysische Ministerpräsident in dem Interview mit der FAZ freundlicherweise getan hat. Welche Wege die malaysische Regierung für zweckmäßig hält, entscheidet sie selbst im Zusammenwirken mit den anderen interessierten Regierungen der Region. Die Neutralisierung dieser Region könnte ein gangbarer Weg für Südostasien sein, doch bedarf es hierzu noch konkreter Überlegungen der beteiligten Staaten. Eine Stellungnahme zum Neutralisierungsgedanken wäre verfrüht, sie wurde daher vom Bundesminister des Auswärtigen auch nicht abgegeben. Eine Neutralisierung im Sinne der Bündnisfreiheit mag für Südostasien sinnvoll sein, das zu entscheiden ist nicht unsere Sache. Für die Politik der Bundesregierung in Europa gilt: Die Entspannungspolitik der Bundesregierung ist nur in enger Absprache mit unseren Verbündeten möglich und kann nur Erfolg haben, wenn sie in das Entspannungskonzept der Bündnisse eingebettet ist. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 1): Ist die Bundesregierung bereit, die Frage des Transfers unentgeltlicher Leistungen — wie zum Beispiel Renten, Guthaben von Umsiedlern, Erbschaften — in die jährlich stattfindenden deutsch-polnischen Wirtschaftsverhandlungen einzubeziehen? Mit Polen finden jährlich Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Gemischten Kommission statt, die durch das deutsch-polnische langfristige Abkommen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 eingesetzt wurde. Sie hat die Aufgabe, bei der Erreichung der in diesem Abkommen bezeichneten Ziele mitzuwirken. Im Verlauf der am 6. Februar 1971 in Warschau abgeschlossenen Verhandlungen der Gemischten Kommission ist der polnische Delegationsführer gebeten worden, Fragen des Transfers unentgeltlicher Leistungen mit uns zu erörtern. Er lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, daß der Transfer derartiger Leistungen seines Erachtens nicht unter das langfristige Abkommen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet falle und daß für Verhandlungen in diesem Bereich ausschließlich das Außenministerium der Volksrepublik Polen zuständig sei. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen 9334 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 2 und 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bestrebungen der EWG zur Anerkennung der EWG durch die Sowjetunion und die Staaten des Ostblocks zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, deutlich zu machen, daß die EWG eine europäische Realität ist und daß ihre Anerkennung eine Voraussetzung für eine Politik in Fragen der europäischen Sicherheit ist? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die beharrliche Fortführung ihrer Europa-Politik bei gleichzeitigen Bemühungen um Entspannung und um eine gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der EWG einzuleitende Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas am besten geeignet sind, die osteuropäischen Staaten zu überzeugen, daß es im Interesse des Wohlstands aller europäischer Völker liegt, wenn sie die Realität der europäischen Gemeinschaft akzeptieren und normale Beziehungen zu ihr aufnehmen. Die Bundesregierung hat schon bisher keine Gelegenheit ausgelassen, diesen Standpunkt auch gegenüber den osteuropäischen Regierungen zu vertreten. Gerade diese Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß die EWG eine Realität darstellt. Sie hat ebenso nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die westeuropäische Einigung für die Bundesrepublik Priorität behält und daß die Gemeinschaft ein entscheidendes Element der künftigen Friedensordnung in Europa sein wird. Ich möchte hierfür auch auf die Rede des Herrn Bundeskanzlers anläßlich der Verleihung des Friedens-Nobelpreises am 10. Dezember in Oslo und auf das Interview des Herrn Bundesminister des Auswärtigen in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 19. November 1971 (Bulletin der Bundesregierung Nr. 172 vom 24. November 1971) verweisen. Im übrigen sind Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eng miteinander verbunden. Bliebe es der EWG verwehrt, an der erstrebten Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mitzuwirken, so würde sich dies zweifellos ungünstig auswirken. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 4 und 5) : In welcher Form, mit welchen Möglichkeiten und mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung bisher Hilfe zur Linderung der Not der Flüchtlinge aus Ostpakistan geleistet? Welche Möglichkeiten, diese Hilfe fortzusetzen, sieht die Bundesregierung, nachdem kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan begonnen haben und ein Ende dieser Auseinandersetzungen nicht abzusehen ist? Die Bundesregierung hat sich an der von dem Hohen Kommissiar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) koordinierten Aktion zugunsten der pakistanischen Flüchtlinge in Indien von Anfang an beteiligt. Die Beteiligung bestand aus finanziellen Zuwendungen, die den vom UNHCR geleiteten Koordinierungsstab zur Verfügung gestellt worden sind sowie aus Sach- und Transportleistungen. Auch die an der Flüchtlingshilfe beteiligten deutschen humanitären Organisationen sind von der Bundesregierung unterstützt worden. Insgesamt hat die Bundesregierung für die Hilfsmaßnahmen zugunsten der pakistanischen Flüchtlinge in Indien 66 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zahlungen an die indische Regierung unmittelbar sind nicht geleistet worden. Der Hohe Flüchtlingskommissiar und unsere Botschaft in New Delhi haben übereinstimmend berichtet, daß die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Pakistan und Indien die Fortsetzung der Hilfe für die Flüchtlinge nicht behindern. Die Kämpfe finden entweder in Ostpakistan selbst oder an der indischen Westgrenze statt, während die Flüchtlingslager auf indischem Gebiet überwiegend in Westbengalen liegen. Es besteht deshalb zur Zeit kein Anlaß, die Hilfsaktionen einzustellen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen B 6 und 7) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich Bund, Länder und Gemeinden bei der Vergabe von Bauaufträgen dadurch immer wieder in Gegensatz zur öffentlich geförderten und vom Deutschen Bundestag dringend gewünschten Winterbauförderung setzen, wenn sic Bauvollzugstermine spätestens Ende November terminieren und vor Februar/März keine Wiedervergabe von Aufträgen aus Haushaltsgründen in Frage kommt? Ist die Bundesregierung auf Grund der in Frage 6 genannten Situation in Zukunft bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegebenenfalls unter Änderung gewisser Haushaltsrichtlinien darauf hinzuwirken, daß Bauaufträge der öffentlichen Hand grundsätzlich ganzjährig vergeben werden, um einmal ein Beispiel für eine effektive Winterbaumöglichkeit zu geben und zum zweiten auch die in den Wintermonaten zweifellos günstigere Preissituation zugunsten des Haushalts zu nutzen? Die Bundesregierung hat im Rahmen der ,,Initiativen zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Verbesserung des Mietrechts" u. a. erneut eine Verstärkung der kontinuierlichen Bautätigkeit beschlossen. In Ausführung dieses Beschlusses wurden vom Bundesministerium der Finanzen am 20. Oktober 1970 zu den bereits im Jahre 1959 herausgegebenen Hinweisen den Finanzbauverwaltungen zur Durchführung von Baumaßnahmen in den Wintermonaten ergänzende Richtlinien gegeben. In diesen Richtlinien wird die Vorbereitung und Durchführung von Winterbauarbeiten sowie die Erfassung der hierbei entstehenden Mehrkosten im einzelnen geregelt. Damit ist sichergestellt, daß die Baumaßnahmen des Bundes nicht zu Beginn des Winters unterbrochen sondern kontinuierlich fortgeführt werden. Unter anderem heißt es in den Richtlinien des BMF: „Die Baumaßnahmen des Bundes sind grundsätzlich kontinuierlich durchzuführen. Die hierfür vorzusehenden Winterbauarbeiten müssen so rechtzeitig vorbereitet werden, daß sie sich in den Win- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9335 termonaten voll auswirken. In jedem Fall ist sicherzustellen, daß die Ausbauarbeiten in den Wintermonaten fortgeführt werden; ggf. sind solche Arbeiten in diese Zeit zu verlegen. Bei der Durchführung von Winterbauarbeiten ist Vorsorge dafür zu treffen, daß die produktive Winterbauförderung (PWF) nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) voll genutzt wird." Soweit mir bekannt ist, haben sich die für Baumaßnahmen der Bundesländer zuständigen Stellen der Bundesregelung angeschlossen. Zur Durchführung der Richtlinien für die Förderung des Winterbaus bei Baumaßnahmen des Bundes bedarf es keiner Änderung oder Ergänzung der Haushaltsvorschriften. Bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Baumaßnahmen über 250 000 DM) sind die Ausgaben nach § 19 BHO übertragbar, d. h. Ausgabenreste können zu Beginn des folgenden Jahres für die Fortführung der Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden. Entsprechendes gilt für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Auch die Aufträge für den Bauunterhalt lassen sich kontinuierlich über die Wintermonate hindurch fortführen, da auf Grund der in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen schon ab jeweils November des Jahres zu Lasten des folgenden Haushaltsjahres Aufträge erteilt werden dürfen. Ich glaube, daß mit diesen Maßnahmen alle Voraussetzungen für eine kontinuierliche Durchführung der öffentlichen Baumaßnahmen in den Wintermonaten geschaffen sind. Ergänzend möchte ich abschließend darauf hinweisen, daß die unter 1 erwähnten Richtlinien des BMF vom 20. Oktober 1970 auch für den Winter 1971/72 Gültigkeit haben. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen B 8 und 9) : Hält es die Bundesregierung für noch vertretbar, daß im früheren Regierungsbezirk Montabaur auf Grund der Bergordnung des ehemaligen Herzogtums Nassau vom 28. Februar 1857 das Verfügungsrecht über geförderten Rohkaolin und Ton den Grundeigentümern entzogen ist? Wird die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, daß diese Regelung einzig und allein noch im vorgenannten Gebiet gilt, einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Rechtslage ändert? Im Regierungsbezirk Montabaur gilt das preußische Allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865 in der Fassung der rheinland-pfälzischen Bekanntmachung vom 27. November 1968. In § 1 dieses Gesetzes, wo die vom Verfügungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossenen Mineralien bezeichnet sind, werden Rohkaolin und Ton nicht aufgeführt. Die Bergordnung des ehemaligen Herzogtums Nassau vom 18. Februar 1857, wonach Kaolin und Ton verleihbare, d. h. dem Grundeigentümer entzogene Mineralien waren, ist durch Artikel XVII der Verordnung betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Herzogtums Nassau vom 22. Februar 1867 aufgehoben worden. Durch die Aufhebung der Bergordnung vom 18. Februar 1857 wurden allerdings nicht die bereits bestehenden Belehnungen auf Kaolin und Ton beseitigt. Diese sind vielmehr nach den Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Berggesetzes aufrechterhalten worden. Daraus ergibt sich, daß im Regierungsbezirk Montabaur Kaolin und Ton nicht — wie in der Frage unterstellt — allgemein dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen sind; vielmehr besteht folgende Rechtslage: — Belehnungen, die aufgrund des bis 1867 im ehemaligen Herzogtum Nassau geltenden Bergrechts verliehen wurden, sind aufrechterhalten worden. — In den übrigen, nicht durch aufrechterhaltene Belehnungen überdeckten Gebieten gilt seit 1867 das Verfügungsrecht der Grundeigentümer ohne Einschränkung. Die dargestellte Rechtslage, die sich in einer Reihe von Gebietsteilen der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich anderer Bodenschätze wiederholt, könnte nur dadurch geändert werden, daß durch ein Gesetz generell die Möglichkeit geschaffen wird, die bestehenden Belehnungen zugunsten der Grundeigentümer zu enteignen. Derartige Enteignungen wären jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn dadurch existenten Wirtschaftsbetrieben die Grundlage ihrer Tätigkeit entzogen würde. Sie wären aber auch mit Artikel 14 Abs. 3 GG unvereinbar, weil nach dieser Vorschrift nur Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit zulässig sind. Darüber hinaus dürfte dem Bund für ein bergrechtliches Enteignungsgesetz die Gesetzgebungskompetenz fehlen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 10 und 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Zahl von Wohnungen für Angehörige der alliierten Stationierungsstreitkräfte vorbehalten wird und daß diese Wohnungen teilweise monatelang leerstehen, ohne daß es den deutschen Behörden gelingt, diese Wohnungen wenigstens vorübergehend für die deutsche Bevölkerung nutzbar zu machen oder die Stationierungsstreitkräfte zur Aufgabe eines Teils dieser Wohnungen zu bewegen? Wie wertet die Bundesregierung diesen Tatbestand angesichts der sich häufenden Fälle der Besetzung leerstehender Wohnungen in einigen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, urn die Stationierungsstreitkräfte zu veranlassen, nicht benötigte Wohnungen vorübergehend oder endgültig für den deutschen Bedarf zur Verfügung zu stellen? Den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften sind auf der Gundlage der bestehenden Verträge in großem Umfang auch Wohnungen 9336 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 überlassen, in denen die Mitglieder der Streitkräfte oder deren Angehörige untergebracht sind. Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Anzahl dieser Wohnungen zeitweise nicht belegt war oder z. Z. nicht belegt ist. Die Bemühungen der Bundesregierung, eine Freigabe der leerstehenden Wohnungen zu erreichen, haben nicht immer zum Erfolg geführt, weil die Streitkräfte in solchen Fällen geltend gemacht haben, daß die Wohnungen noch weiterhin benötigt würden und nur vorübergehend leerständen. Nach Durchführung gewisser militärischer Umgruppierungsmaßnahmen würden sie wieder belegt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die den ausländischen Streitkräften überlassenen Wohnungen nicht leerstehen sollten. Sie wird deshalb weiterhin ihre Bemühungen fortsetzen, bei den ausländischen Streitkräften eine endgültige Freigabe nicht nur vorübergehend leerstehender Wohnungen zu erreichen. Falls sich jedoch in den Verhandlungen mit den ausländischen Streitkräften herausstellt, daß die Wohnungen noch weiterhin benötigt werden und nur aus besonderen Gründen (z. B. wegen militärischer Umgruppierungsmaßnahmen) zeitweilig leerstehen, kann eine vorübergehende Freigabe von den Streitkräften auf Grund der bestehenden Verträge nicht verlangt werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 12) : Ist es richtig, daß nach einem Erlaß des Bundesfinanzministers — III B/4 - V 8711 - 12/70 vom 8. Dezember 1970; FR 1971 S. 222 — Schriften nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, die Kinder oder Jugendliche offensichtlich schwer gefährden, Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 43 der Anlage 1 erhalten und daß eine Änderung der Nr. 43 der Anlage 1 nicht beabsichtigt ist? Schriften im Sinne des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS), die Kinder oder Jugendliche offensichtlich sittlich schwer gefährden, sind mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, solange sie nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen sind. Dieser Rechtslage, die sich aus Nr. 43 der Anlage 1 des UStG ergibt, entspricht der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 8. Dezember 1970. Obwohl die Schriften im Sinne des § 6 Abs. 1 GjS den Verbreitungs- und Werbebeschränkungen der §§ 3 bis 5 GjS unterliegen, ohne daß es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, werden sie indiziert, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird (§ 11 Abs. 2 GjS) und die Bundesprüfstelle den Tatbestand der Jugendgefährdung (§ 1 GjS) bejaht. Die antragsberechtigten Behörden sehen bei Schriften im Sinne des § 6 Abs. 1 GjS im allgemeinen nicht von einem Indizierungsantrag ab. Zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Bundesprüfstelle sieht das Gesetz eine vorläufige Anordnung und eine Listenaufnahme im vereinfachten Verfahren vor (§§ 15 und 15 a GjS). Vom Zeitpunkt der Indizierung an entfallen die Voraussetzungen der Steuerermäßigung. Ein Wegfall der Steuerermäßigung für nicht indizierte Schriften im Sinne des § 6 Abs. 1 GjS ließe sich nur durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes erreichen. Hiergegen sprechen jedoch gewichtige Gründe. Der Gesetzgeber war als er die Vorschrift des § 6 Abs. 1 GjS beschloß — der Auffassung, daß zahlreiche Druckerzeugnisse eindeutig als offensichtlich schwer jugendgefährdend anzusehen seien. Die Entwicklung insbesondere der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, daß eine eindeutige Beurteilung in vielen Fällen nicht mehr möglich ist. Eine weitere Erschwerung bringen die Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 GjS, insbesondere der Kunstvorbehalt, der in zunehmendem Maße für Schriften aller Art in Anspruch genommen wird. Die oft sehr schwierige Beurteilung der Tatbestände der §§ 1 und 6 GjS, die der Bundesprüfstelle, den Verwaltungsgerichten und den Strafgerichten zusteht, kann den Finanzbehörden nicht zugemutet werden. Diese Auffassung wird auch vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit geteilt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretäres Hermsdorf vom 14. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 13) : Bis wann kann mit einer Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für landwirtschaftliche Genossenschaftseinrichtungen in den von der Natur benachteiligten Gebieten gerechnet werden? Der Entwurf des von der Bundesregierung vorgelegten Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) sieht zu § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG vor, daß der ermäßigte Steuersatz von 5,5 v. H. künftig auch für folgende Umsätze gelten soll: 1. Die in sonstigen Leistungen bestehende Bodenbewirtschaftung zur Gewinnung von Pflanzen und Pflanzenteilen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der Pflanzenpflege und Erntearbeiten sowie 2. das Trocknen, Kühlen, Reinigen, Sortieren, Lagern und Verpacken von Obst und Feldfrüchten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Wenn auch diese Begünstigung vornehmlich im Interesse einer verstärkten Kooperation von Land-und Forstwirten geschaffen wird, soll sie aus Wettbewerbsgründen nicht nur land- und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gewährt werden, sondern allen Unternehmern, die in der vorbezeichneten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9337 Weise für land- und forstwirtschaftliche Betriebe tätig werden. Es ist auch nicht daran gedacht, die Steuerermäßigung räumlich auf Gebiete zu beschränken, die von der Natur benachteiligt sind. Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag ist damit zu rechnen, daß die Gesetzesänderung am 1. Januar 1973 in Kraft treten kann. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretäres Hermsdorf vom 15. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 14) : Wird die Bundesregierung die Begrenzung von Sonderabschreibungen mit Verlustzuweisungen für Projekte im Zonenrandgebiet auf die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 1972 aufheben, um zu verhindern, daß mehrere im Zonenrandgebiet geplante Maßnahmen nach Spanien verlegt werden, da für Geldinvestitionen in diesem Land die Sonderabschreibungen unbefristet gelten? Die Bundesregierung hat bisher an der Befristung der Übergangsregelung für die Weiteranwendung der bisherigen Verwaltungsregelungen über die Gewährung von Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet auf den 31. 12. 1972 festgehalten, weil die Länderfinanzminister in ihrer Konferenz am 29. April 1971 mit großer Mehrheit eine Verlängerung dieser Frist abgelehnt haben. Die Bundesregierung kann eine Änderung ihrer Haltung nur in Erwägung ziehen, wenn auch die Länderfinanzminister ihre Haltung hierzu ändern. Dem Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein, der sich im Namen der Zonenrandländer kürzlich erneut für eine Verlängerung der Übergangsfrist eingesetzt hat, ist deshalb anheim gegeben worden, die Frage im Kreise der Länderfinanzminister erneut zur Erörterung zu stellen. Gegenüber Kapitalanlagen in Spanien sind Investitionen in Zonenrandgebieten nicht benachteiligt, weil auch für die Vergünstigungen des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes seit dem 1. Januar 1971 eine Verlustklausel gilt und die Übergangsregelung für vor diesem Stichtag eingeleitete Kapitalanlagen mit dem Auslaufen des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes am 31. Dezember 1972 endet. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 15) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß bei Diskussionen über eine Senkung der Förderungsschwelle des Ertl-Planes selbst von Vertretern des Bauernverbandes immer wieder folgende Punkte in der politischen Diskussion übersehen werden, daß bei einer Senkung auch Betriebe gefördert würden, die an der allgemeinen Einkommensentwicklung von vornherein nicht teilnehmen könnten; bei diesen Betrieben hohe Kreditbelastungen auch mit günstigsten Konditionen nur zur Überschuldung und Vermögensverlusten führen würden; diejenigen Betriebe, die die Förderungsschwelle nicht erreichen, doch zinsverbilligte Überbrückungskredite für ein Investitionsvolumen mit 20 000 DM erhalten können? Die Bundesregierung' hat das Einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft sowie die diesem Programm zugrunde liegenden Ziele durch zahlreiche Veröffentlichungen bekanntgemacht. Wenn in der agrarpolitischen Diskussion Stellungnahmen gegen dieses Programm vorgetragen werden und hierbei manchmal nicht alle Punkte des Programms in die Argumentation einbezogen werden, so entzieht sich dieser Bereich der Einflußsphäre der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß sich der von ihr eingeschlagene Weg der selektiven Investitionsförderung bei gleichzeitiger sozialer Absicherung der vom Strukturwandel Betroffenen als richtig erweisen wird. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Studenten der Haus- und Ernährungswirtschaft es z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland gibt und welche Berufsaussichten sie tatsächlich haben? Nach der „Kleinen Hochschulstatistik" gab es im Wintersemester 1970/71 insgesamt 1 059 Studierende der Haushalts- und Ernährungswissenschaften, darunter in Gießen 311 Bonn 424 Hohenheim 269 München 55. Die Absolventen dieser Studienrichtung können beruflich werden: Dozenten des Fachgebietes Hauswirtschaft an den Pädagogischen Hochschulen Dozenten an Höheren Fachschulen Lehrer an berufsbildenden Schulen Berater in der Hauswirtschafts- und Ernährungsberatung einschließlich Spezialberatung Angestellte in der einschlägigen Industrieberatung und -forschung Angestellte in einschlägigen Organisationen Angestellte oder Beamte im höheren Verwaltungsdienst beim Bund, den Ländern und den Gemeinden. 9338 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 Der jährliche Bedarf wird auf ca. 350 Absolventen geschätzt. Gewisse Schwierigkeiten bestehen noch darin, daß die beruflichen Anforderungen und ausbildungsmäßigen Voraussetzungen noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Voraussetzung für den Erfolg im Beruf bleiben jedoch persönlicher Einsatz und Leistung des einzelnen Absolventen. Im übrigen darf ich Sie in dieser Angelegenheit auf den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verweisen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 17): Kann die Bundesregierung detailliertes Zahlenmaterial über den jetzigen und zukünftigen Altersaufbau der in der deutschen Landwirtschaft Tätigen — gegliedert nach Bundesländern, landwirtschaftlichen Unternehmern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Altersgeldberechtigten (einschließlich Berechtigten für Landabgaberente und vorzeitiges Altersgeld) — vorlegen? Auskunft über die Altersstruktur der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen gibt die alle 2 Jahre durchgeführte statistische Erhebung der Arbeitskräfte in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Ergänzende Angaben lassen sich aus Auswertungen der Unternehmerverzeichnisse der landwirtschaftlichen Alterskassen gewinnen. Die landwirtschaftlichen Unternehmer i. S. des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte zeigten 1966 und 1970 folgende Altersgliederung: Altersgliederung der landwirtschaftlichen Unternehmer gemäß § 1 Altershilfegesetz Stand Juli 1966 1970 Altersgruppe absolut v. H. absolut v. H. bis 25 Jahre. 16 345 1,9 17 892 2,2 25 bis 35 Jahre 140 112 16,2 141 521 17,5 35 bis 45 Jahre 243 796 28,2 247 606 30,6 45 bis 55 Jahre 182 870 21,2 180 393 22,3 55 bis 65 Jahre 239 014 27,6 189 873 23,5 über 65 Jahre.. 42 642 4,9 31 516 3,9 zusammen ... 864 779 100 808 801 100 Quelle: Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen Aus der Übersicht — die nicht nach Alterskassenbezirken vorliegt — ergibt sich ein Abbau der älteren Jahrgänge zugunsten der unter 45 Jahre alten Unternehmer. Das Durchschnittsalter der landwirtschaftlichen Unternehmer liegt bei 43 Jahren. Die Tendenz eines sinkenden Durchschnittsalters der Betriebsleiter in den landwirtschaftlichen Betrieben wird von der amtlichen Statistik bestätigt. Hierzu habe ich Ihnen gesondert folgende Übersichten vorgelegt: Anlage 1. Altersgliederung der vollbeschäftigten Betriebsinhaber nach Ländern, Stand Juli 1968, alle Betriebe. Anlage 2. Altersgliederung der vollbeschäftigten Betriebsinhaber im Bundesgebiet, 1956-1968, Betriebe mit 2 und mehr ha LN. Die altersmäßige Zusammensetzung der mitarbeitenden Familienangehörigen entspricht, da dieser Personenkreis sich zu einem großen Teil aus Ehefrauen der Betriebsinhaber zusammensetzt, weitgehend derjenigen der Betriebsinhaber selbst. Die Altersgruppe über 65 Jahre ist allerdings stärker besetzt. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, daß Altersgeldempfänger, die im Betrieb noch mithelfen, statistisch als mitarbeitende Familienangehörige erfaßt werden. Die Zahl der mitarbeitenden Familienangehörigen unter 25 Jahren geht zurück, z. T. weil mit der Zunahme jüngerer Betriebsinhaber mehr Kinder noch nicht im arbeitsfähigen Alter sind. Hierzu habe ich Ihnen folgende Übersichten vorgelegt: Anlage 3. Altersgliederung der vollbeschäftigten mitarbeitenden Familienangehörigen nach Ländern, Stand Juli 1968, alle Betriebe. Anlage 4. Altersgliederung der vollbeschäftigten mitarbeitenden Familienangehörigen im Bundesgebiet, 1956 bis 1968, Betriebe mit 2 und mehr ha LN. Für die weitere Entwicklung ist davon auszugehen, daß die seit 1956 bestehenden positiven Veränderungen in der Altersstruktur der in der Landwirtschaft Tätigen sich noch fortsetzen werden. Als Anlage 5 und 6 werden ferner Übersichten über die Zahl der Empfänger von Altersgeld und von Landabgaberente am 30. September 1971, aufgegliedert nach Alterskassenbezirken, vorgelegt. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 14. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 18) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9339 Hat sich die Bundesregierung dem von der EWG gemachten Vorschlag, die Verfütterungssubventionen zu senken, widersetzt, obwohl so die Möglichkeit zum Abbau des übersteigerten Subventionswesens in der EWG bestanden hätte? Die Kommission der EG hat dem Rat mit Dok. R/2028/71 vom 13. Oktober 1971 den Vorschlag unterbreitet, die Beihilfe für Magermilch für Futterzwecke von 1,65 auf 1,18 RE/100 kg zu reduzieren; d. h. auf das Niveau der Beihilfe für Magermilchpulver zu Futterzwecken. Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit der Verknappung des Angebotes von Magermilchpulver innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft, die einen zusätzlichen Anreiz zur Verwendung von Magermilch zu Futterzwecken nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lasse. Der Rat hat den Vorschlag am 25./26. Oktober 1971 und 22./23. November 1971 behandelt, mit dem Ergebnis, daß die Angelegenheit voraussichtlich bis zur Behandlung der Preisvorschläge für Milch für das Wirtschaftsjahr 1972/73 vertagt wurde. Ich habe mich gegen die Verabschiedung des Vorschlages der Kommission im augenblicklichen Zeitpunkt ausgesprochen, weil die Maßnahme nur langfristig wirkt und das gewünschte Ergebnis — eine Produktionsausweitung von Magermilchpulver zu Lasten von Magermilch — kurzfristig nicht zu erwarten ist. Die Senkung der Beihilfe würde lediglich zu einer Reduzierung der Einnahmen der Milcherzeuger insbesondere in den Grünlandgebieten führen oder zu einer Verteuerung der Kälbermast. Beides erscheint im augenblicklichen Zeitpunkt nicht vertretbar. Ich bin jedoch bereit, die Angelegenheit im Zusammenhang mit den Preisbeschlüssen für das nächste Wirtschaftsjahr erneut zu prüfen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 19 und 20) : Kann die Bundesregierung detailliertes Zahlenmaterial über die längerfristige auch zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen in landwirtschaftlichen Berufsschulen, aufgegliedert nach Bundesländern oder Regierungsbezirken, nach männlichen und weiblichen Schülern, vorlegen? Wie verhält sich die Zahl der landwirtschaftlichen Berufsschüler jetzt und, soweit erkennbar, auch zukünftig zu der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der in diesen tätigen Unternehmern? Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat im November 1971 die von den Kultusverwaltungen und den Statistischen Landesämtern über die berufsbildenden Schulen zur Verfügung gestellten Zahlen des Jahres 1969 veröffentlicht. Hiernach gab es im Bundesgebiet 326 landwirtschaftliche und gartenbauliche Berufsschulen mit 61 637 Schülern, davon 34 394 Schülerinnen. Sofern Jugendliche wegen der ungünstigen Verkehrslage oder aus anderen Gründen keine landwirtschaftliche Berufsschule erreichen konnten, besuchten diese den Unterricht der gemischt-beruflichen Schulen, gewerblichen Berufsschulen oder hauswirtschaftlichen Schulen. Der Anteil der landwirtschaftlichen Schüler und Schülerinnen am Besuch dieser Schulen ist aus der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden nicht zu ersehen. Sie enthält jedoch bei den im Agrarbereich ausgewiesenen Berufsschulen eine Aufgliederung nach Ländern. Nach den Ermittlungen meines Hauses hat die Anzahl der landwirtschaftlichen Berufsschüler und -schülerinnen gerade in den letzten Jahren weiterhin stark abgenommen, in Bayern z. B. seit 1967 um rd. 60 % (1966/67: Zahl der Schüler 17 971 und Zahl der Schülerinnen 23 215; demgegenüber im Berichtsjahr 1970/71: Zahl der Schüler 7 681 und Zahl der Schülerinnen 9 527). Es ist zu erwarten, daß die Zahl der landwirtschaftlichen Berufsschüler und -schülerinnen in den kommenden Jahren noch weiter zurückgeht. Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen in den Bundesländern sind mir speziell für den landwirtschaftlichen Bereich nicht bekannt. Der Nachwuchs der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe hat in der Regel Gelegenheit, eine landwirtschaftliche Berufsschule (Teilzeitberufsschule oder Berufsfachschule) zu besuchen. Ob die Anzahl derjenigen, die heute eine landwirtschaftliche Berufsschule besuchen, dem Nachwuchsbedarf der Landwirtschaft auf dieser Ebene entspricht, kann aber nur aus regionaler Sicht heraus beantwortet werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 23) : Wie stellt sich die Bundesregierung zur Kritik, die von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hinsichtlich einer 30prozentigen Beteiligung der Unternehmer an den Kosten des Schlechtwettergeldes erhoben wurde? Eine Beteiligung der Bauunternehmer an den Kosten des Schlechtwettergeldes wird seit vielen Jahren sowohl von dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als auch von dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit nachdrücklich gefordert. Dabei wird darauf hingewiesen, daß auf die Bauwirtschaft in den letzten 14 Jahren 57,9 v. H. der Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeitslosengeld und Schlechtwettergeld entfallen sind. Gleichzeitig hat die Bauwirtschaft zu dem Beitragsaufkommen zur Bundesanstalt nur 9 v. H. beigetragen, was zur Frage nach dem Solidaritätsprinzip der Arbeitslosenversicherung geführt hat. Die Beteiligung der Unternehmer an den Kosten des Schlechtwettergeldes soll die Aufwendungen der Bundesanstalt vermindern und ist gleichzeitig mit Anreizen für die Unternehmer verbunden, durch verstärkten Winterbau die Ausfalltage und damit ihre 9340 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 eigene Belastung bei Inanspruchnahme von Schlechtwettergeld zu vermindern. Die von Ihnen angesprochene Kritik berücksichtigt zudem nicht, daß in § 83 Abs. 2 Satz 2 des Regierungsentwurfs vorgesehen ist, die Kostenbeteiligung der Bauunternehmer durch eine Rechtsverordnung aufzuheben, wenn die Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen für die Monate Januar und Februar einen mindestens 20%igen Lohnzuschlag vereinbaren. In den Ausschußberatungen ist darauf hingewiesen worden, daß dann mit einer Zunahme der Winterbautätigkeit gerechnet werden kann, die wegen des damit verbundenen geringeren Aufwandes an Schlechtwettergeld einen Verzicht auf die Beteiligung der Unternehmer an den Kosten des Schlechtwettergeldes rechtfertigt. Wie bereits in der Begründung zum Regierungsentwurf erwähnt wurde, haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Vereinbarung eines solchen Lohnzuschlages erklärt. Inzwischen haben ihre Vertreter vor dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages als Sachverständige diese Erklärung wiederholt. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 24) : Hat die Bundesregierung bei der beabsichtigten Erweiterung des Truppenübungsplatzes Altenwalde berücksichtigt, daß der aufstrebende Kurbetrieb der Stadt Cuxhaven (1,8 Millionen Übernachtungen) geschädigt wird, weil die geplante Erweiterung empfindliche Einschränkungen des für den Erholungssuchenden zugänglichen, an der deutschen Nordseeküste einmaligen Wald-und Heidelandes mit sich bringt? Der Truppenübungsplatz Altenwalde liegt vom Ortskern Cuxhaven 5 bis 7 km entfernt. Eine unmittelbare Beeinträchtigung des Kurbetriebes der Stadt Cuxhaven ist nach Auffassung der Bundesregierung somit nicht zu befürchten, zumal die Landesregierung im Raumordnungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz im März 1963 positiv abschließend zu dem Vorhaben der Bundeswehr Stellung genommen hat. Die Bundesregierung kann daher davon ausgehen, daß die Niedersächsische Landesregierung auch die Belange der Kurstadt Cuxhaven berücksichtigt hat. Zur näheren Erläuterung darf ich auf die Vorgeschichte eingehen: Der ehemalige Marine-Fla-Schießplatz Altenwalde mit einer Größe von 1 680 ha (Bundeseigentum) war in der Nachkriegszeit weitgehend in landwirtschaftliche Nutzung genommen worden. Während der ersten Verhandlungen im Jahre 1957 mit dem Land Niedersachsen über die Wiederverwendung dieses Platzes für Übungszwecke der Bundeswehr wurde von seiten des Landes darauf hingewiesen, daß in der Zwischenzeit 16 bäuerliche Betriebe mit einer Gesamtgröße von 360 ha entstanden seien und weitere 600 ha als Pachtland genutzt würden. Das Land Niedersachsen wünschte daher, daß das gesamte bundeseigene Gelände an der Nordseeküste, das Hauptsiedlungsgebiet (Siedlung Arensch) und der 325 ha große Wernerwald als Erholungsgebiet nicht wieder der alten Zweckbestimmung zugeführt würden. Dagegen war das Land bereit, landeseigene Forstflächen im Südwesten des Restübungsgeländes als Ausgleich zur Verfügung zu stellen. Als Ergebnis verbleibt nach dem vorgesehenen Landtausch ein Übungsgelände für die Bundeswehr von rd. 960 ha gegenüber dem ehemaligen Übungsgelände von 1 680 ha, so daß von einer Erweiterung des ehemaligen Übungsgeländes nicht gesprochen werden kann. Das Bundesministerium der Verteidigung stimmte darüber hinaus den Auflagen des Landes, den Baumbestand des Landesforstes möglichst zu schonen bzw. landeskulturelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, zu. Der zivilen Seite wurde gestattet, das Waldgebiet in der schießfreien Zeit zu betreten; ebenso wurde auch das bundeseigene Waldgebiet „Wernerwald" für Erholungssuchende freigegeben. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellungen des Statistischen Bundesamts, daß die Zahl der in Krankenhäusern angestellten Ärzte in den letzten zehn Jahren zwar um 70 % und allein 1970 um 14 % stieg, die Zahl der frei praktizierenden Ärzte 1970 aber mit 50 731 kaum größer ist als vor zehn Jahren und ein frei praktizierender Arzt der allgemeinen Medizin im Jahre 1970 474 Einwohner mehr zu versorgen hatte als 1960, und welche Konsequenzen müssen daraus gegebenenfalls gezogen werden? Die Bundesregierung sieht in der wesentlich verbesserten Versorgung der Krankenhäuser mit Ärzten eine erfreuliche Entwicklung. Zum Mangel an freipraktizierenden Ärzten andererseits hat sich die Bundesregierung in der Fragestunde mehrfach, zuletzt am 3. November dieses Jahres, geäußert. Sie hat dabei auf ihre Maßnahmen zur Förderung des medizinischen Nachwuchses hingewiesen. Die Bundesregierung erwartet weiterhin, daß die neue Approbationsordnung für Ärzte Anreize für die allgemeinärztliche Tätigkeit gibt. Ihre Bemühungen um die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin wird sie fortsetzen. Große Bedeutung im Zusammenhang mit der Förderung allgemeinärztlicher Tätigkeit mißt die Bundesregierung der Förderung des Hochschulbaues bei. Im Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ist der medizinische Bereich zum stärksten Ausbauschwerpunkt bestimmt worden. Für Klinik-Ersatzbauten und für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten werden etwa 4,9 Milliarden DM (das sind über 30 0/o der gesamten vom Bund und Ländern für den Planungszeitraum von 1972 bis 1975 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9341 vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau) beansprucht. Dadurch werden in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates bis 1975 36 000 Studienplätze in der Allgemeinmedizin bereitstehen. Bund, Länder und Wissenschaftsrat prüfen zur Zeit, ob durch Nutzung von Lehrkrankenhäusern und gezielte Erweiterungsmaßnahmen die Ausbildungskapazität bei gleichen Investitionsvolumen noch stärker erhöht werden kann. Von den vorgenannten Maßnahmen kann eine Lockerung des zur Zeit bestehenden Numerus clausus für Studierende der Medizin in absehbarer Zeit erwartet werden. Einen fördernden Einfluß auf die Gründung von Arztpraxen haben ferner die Finanzierungshilfen des Bundes. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat die Richtlinien für Zuschüsse aus Bundesmitteln zur Zinsverbilligung von Darlehen für die Gründung oder Festigung freiberuflicher Existenzen geändert, um die Gründung von Arztpraxen bevorzugt zu fördern. Ebenso hat auch der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen die Richtlinien für Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe — damit auch an Ärzte — neu gefaßt. Durch das Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes vom 5. August 1971 hat der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, auch für Investitionen, die für die Errichtung von Arztpraxen in diesem Gebiet vorgenommen werden, Sonderabschreibungen zu gewähren, d. h. die Niederlassung von Ärzten in Zonenrandgebieten steuerlich zu begünstigen. Mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Frage einer besseren Versorgung mit praktischen Ärzten, insbesondere auf dem Lande mehrfach erörtert. Die Länder wollen sich um eine Verbesserung der Versorgung nachdrücklich bemühen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage B 26) : Wird die Bundesregierung aus der Empfehlung einer Expertenkommission der EWG, die sich generell für die Einführung von Verbundglasscheiben bei Kraftfahrzeugen ausgesprochen hat, gesetzliche Konsequenzen ziehen? Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge erarbeitet. Dieser Entwurf enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas und für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft nicht zu, daß die Studiengruppe sich generell für die Einführung von Verbundglasscheiben bei Kraftfahrzeugen ausgesprochen hat. Bevor der Rat der Europäischen Gemeinschaften eine Richtlinie über Sicherheitsglas verabschiedet, wird der Entwurf einer solchen Richtlinie bekanntgemacht. Gemäß Artikel 2 des Gesetzes zu den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften werden die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik von der Bundesregierung über die Vorschläge derartiger Richtlinien unterrichtet. Bisher hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch keinen Richtlinienvorschlag über Sicherheitsglas übersandt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 27 und 28) : Trifft es zu, daß die Südumgehung der Stadt Ebersberg im Zuge der Neutrassierung der B 304, die im ersten Fünfjahresplan der Bundesregierung für die Zeit bis 1976 geplant war, nunmehr erst nach dem Jahre 1980 gebaut werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, wegen der chaotischen Verkehrsverhältnisse in der Kreisstadt Ebersberg und der großen überörtliche Bedeutung der B 304 den Baubeginn zu einem früheren Zeitpunkt einzuplanen und bei etwa geplanten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung im Bereich des Tief- und Straßenhaues auch zur Behebung konjunktureller Engpässe bei den ansässigen Tiefbauunternehmen die obengenannte Baumaßnahme bereits in absehbarer Zeit in Angriff zu nehmen? Die Südumgehung der Stadt Ebersberg im Zuge der Bundesstraße 304 ist im 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1975 nicht enthalten. Das Projekt ist jedoch in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes eingereiht. Erst mit Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) kann entschieden werden, ob das Projekt in diesem Zeitraum finanziert werden kann. Wegen des begrenzten Finanzvolumens und der Vielzahl vordringlicher Straßenbauprojekte ist ein Baubeginn für die Umgehung Ebersberg vor 1975 nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn in einem Eventualhaushalt zusätzliche Mittel für den Bundesfernstraßenbau bereitgestellt werden. Vorher muß nämlich noch eine Reihe vordringlicherer Aufgaben auch im Raum München finanziert werden. Im übrigen werden durch die vielen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Großraum München auch weiterhin günstige Voraussetzungen für die Tief- und Straßenbauindustrie bestehen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen B 29 und 30) : Ist die Bundesregierung bereit, die im einschlägigen Haushaltsplan 1971 — Kap. 12 03 Tit. 751 — zum Ausdruck gekommene Auffassung vom „Engpaß" im Lauf der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße — beruhend auf dem noch fehlenden Ausbau auf 9342 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 volle Abladetiefe für Schub- und Nachtschiffahrt sowie mangelndem Schleusenausbau im unteren (hessischen) Mainlauf — weiterhin nachdrücklich und in der Überlegung zu vertreten, daß der Nürnberger Hafen in seiner Entwicklung gehemmt und der weitere Ausbau des Abschnitts zur Donau sinnlos wäre, solange nicht die ganze Wasserstraße über die auch von Bayern mitfinanzierte Vertiefung des mittleren Rheins und im ganzen Mainlauf mit durchgehender Abladetiefe von 2,50 m bis Nürnberg eine Nutzung der Wasserstraße in vollem Umfang erlaubt? Ist das Bundesverkehrsministerium — ausgehend von dieser Beurteilung — bereit, eine von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Würzburg überlegte Zwischenlösung in der Größenordnung von rund 50 Millionen DM für den Mainausbau einzuplanen, damit nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplans 1972 anhand der erforderlichen Teilbeträge mit der Mainausbaggerung und dem Bau der Schiffahrtsanlagen (Verbesserung der Schleusensituation) wenigstens begonnen werden kann? Die Umkanalisierung des Mains zwischen Offenbach und Großkrotzenburg ist erforderlich, weil die baulichen Anlagen der zwischen 1913 und 1921 errichteten Staustufen veraltet sind und nicht mehr den Anforderungen der modernen Schiffahrt entsprechen. Im Zuge der Umkanalisierung werden auch die Fahrwasserverhältnisse durch Vertiefung auf 3 m und durch Beseitigung von scharfen Krümmungen den Erfordernissen der modernen Schiffahrt angepaßt. Die Bundesregierung bleibt bemüht, die Umkanalisierungsmaßnahme nach Durchführung der bereits eingeleiteten Vorarbeiten und Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen zu beginnen. Sie ist der Auffassung, daß der Bau der Südstrecke des Main-Donau-Kanals auch dann sinnvoll ist, wenn bis zur Fertigstellung dieser Kanalstrecke auf dem Main noch keine Abladetiefe von 2,5 m zugelassen werden könnte. Da noch nicht abzusehen ist, wann die Umkanalisierung Offenbach—Großkrotzenburg in den Haushalt eingestellt werden kann, hat der Bundesminister für Verkehr die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Würzburg beauftragt, eine Zwischenlösung zu untersuchen, durch die wesentlich früher, als dies im Zuge der Umkanalisierungsmaßnahme möglich sein wird, die Voraussetzungen für eine Abladetiefe von 2,5 m geschaffen werden. Die Zwischenlösung sieht vor allem vor, daß an zwei Staustufen die Schleusendrempel und Kammerböden tiefer gelegt werden und als Vorwegmaßnahme die Mainstrecke oberhalb von Mainkur vertieft und der Stau der Stufe Offenbach erhöht wird. Eine Zwischenlösung hat jedoch nur dann Sinn, wenn zugleich auch die Strecke Aschaffenburg—Würzburg auf 3 m vertieft wird, damit auf dem Main eine Abladetiefe von 2,5 m zugelassen werden kann. Eine Einstellung der Mittel für die Zwischenlösung Offenbach—Großkrotzenburg und die Vertiefung Aschaffenburg—Würzburg in den Haushalt 1972 ist nicht möglich. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 31 und 32) : Ist es richtig, daß das Bundesministerium für Verkehr die zuständigen Stellen aufgefordert hat, neue Trassen für den Verlauf der A 76 zwischen Bad Bergzabern und Neuburg zu untersuchen, obwohl das planerische Verfahren bereits mit einem großen Maß von Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen war und auch im Raumordnungsplan der Region Südpfalz verankert ist? Ist sich das Bundesverkehrsministerium darüber im klaren, daß eine Änderung der Trassenführung in diesem Abschnitt der A 76 zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landwirtschaft, insbesondere durch die Durchschneidung besten Acker- und Weinberggeländes der Gemeinden Kapellen, Oberhausen, Dierbach, Freckenfeld und Minfeld, und außerdem zu erheblichen Mehrkosten führen würde? Die für dieses Gebiet erstellte verkehrswirtschaftliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß eine Autobahn mit der Trassenführung, wie sie der Raumordnungsplan der Südpfalz vorsieht, die Bundesstraße 10 nicht ausreichend entlastet. Das Bundesverkehrsministerium hat daher die Straßenbauverwaltung des Landes gebeten, eine Linienführung zwischen Bad Bergzabern und Neuburg zu untersuchen, die den gestellten Anforderungen eher gerecht wird. Die geplante Autobahn Saarbrücken—Karlsruhe soll sowohl das vorhandene Straßennetz entlasten als auch die Region Südpfalz erschließen. Diese Aufgabe wird aber besser durch eine Trasse in der Nähe der Besiedlung erfüllt. Erst wenn das Untersuchungsergebnis dem Bundesverkehrsministerium vorliegt, kann geprüft werden, bei welcher Linienführung die Autobahn den größeren volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berding (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen B 33 und 34) : Weshalb hat der Planungsausschuß für den Hochschulbau (§ 7 HBFG) seine Entscheidung über den Finanzierungsplan 1972 bis 1975 für den Neubau, die zentralen Einrichtungen für die Versorgung und die Erschließung des Geländes und die Errichtung der Außenanlagen des Zentralklinikums an der Universität Münster bis Ende des Jahres zurückgestellt, und wann ist mit dieser Entscheidung zu rechnen? Ist sichergestellt, daß durch die Vertagung der Entscheidung des Planungsausschusses die Durchführung der Maßnahme Neubau eines Zentralklinikums an der Universität Münster, mit der bereits begonnen wurde, nicht verzögert wird? In seiner 8. Sitzung am 19. Juli 1971 hatte der Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossen, die Entscheidung über Klinikvorhaben mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 2,8 Milliarden DM bis Ende des Jahres zurückzustellen und für diese Vorhaben zunächst nur Mittel für die Weiterplanung im Jahre 1972 bis zu einem Betrag von 3 Millionen DM pro Klinikum freizugeben. Die Zurückstellung der Entscheidung erfolgte, weil die Prüfung ergeben hatte, daß es sich bei diesen klinischen Bauvorhaben in weitem Umfang um Ersatzbauten, also um die Erneuerung eines in der Substanz vorhandenen Bestandes handelte, die zu keiner unmit- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971 9343 telbaren Vermehrung der Ausbildungskapazität in der Fachrichtung Medizin führen konnte. Auch lagen in den meisten Fällen — wie im Fall der Vorhaben in Münster — die nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für die Aufnahme eines Einzelvorhabens in den Rahmenplan erforderlichen Stellungnahmen des Wissenschaftsrates noch nicht vor. Es wurde daher im Planungsausschuß vereinbart, diese Klinikvorhaben erst Ende des Jahres 1971 im Zusammenhang zu behandeln. Zur Vorbereitung seiner Stellungnahme hat der Wissenschaftsrat am 14. Oktober 1971 auch das Universitätsklinikum in Münster besichtigt und die notwendigen Informationen an Ort und Stelle eingeholt. Aufgrund der danach erstellten Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu Bauvorhaben der klinischen Medizin im 1. Rahmenplan für den Hochschulbau vom 13. November 1971 hat der Planungsausschuß in seiner 9. Sitzung am 6. Dezember 1971 zu den Klinikvorhaben in Münster folgendes beschlossen: „Die Vorhaben werden in den 1. Rahmenplan aufgenommen, jedoch mit der Maßgabe, daß über die Höhe der Jahresraten der Bundesleistung 1973 ff. erst in Zusammenhang mit der Fortschreibung des Rahmenplans entschieden wird." Die Durchführung der klinischen Bauvorhaben der Universität Münster (neuere Kostenangabe 564 Millionen DM) war durch die Zurückstellung der Entscheidung des Planungsausschusses bis zum 6. Dezember 1971 nicht verzögert worden, da die Baumaßnahmen bereits vor und unabhängig von der abschließenden Klärung der Finanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau begonnen und fortgesetzt worden sind. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 15. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Frage B 35) : Welcher Art ist die Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei der Herausgabe des Buchs „Dritte Welt — Heile Welt" und der diesem Buch zugrunde liegenden Schulbuchanalyse in personeller sowie finanzieller Hinsicht, und was gedenkt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den aufgekauften Exemplaren zu tun? Das Buch „Heile Welt und Dritte Welt" beruht auf einer im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführten Analyse von Schulbüchern, die an deutschen Schulen benutzt werden. Die Schulbuchanalyse des Frankfurter Instituts für Sozialforschung hatte den Zweck, eine kritische Bestandsaufnahme der Darstellung der Entwicklungsländer und ihrer Menschen in Schulbüchern vorzunehmen. Auf dieser Basis sollte ein gezieltes Programm für die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ im pädagogischen Bereich entwickelt werden. Die Analyse stieß bei Experten und in der Öffentlichkeit auf großes Interesse und breite Zustimmung. Das Buch „Heile Welt und Dritte Welt" wurde von Mitarbeitern an der Frankfurter Analyse verfaßt und vom Leske Verlag, Opladen, in eigener Regie herausgegeben. Es enthält eine komprimierte und popularisierte Fassung der Schulbuchanalyse. Ergänzend dazu will das Buch anhand einiger Beispiele aus Zeitungen, Reiseprospekten etc. Anregungen für die Kritik auch dieser Medien geben. Inhaltlich konnte das BMZ — abgesehen von Anregungen — weder auf die Frankfurter Schulbuchanalyse noch auf das Buch „Heile Welt und Dritte Welt" direkten Einfluß nehmen. Wenn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit auch nicht in allen Punkten die Ansichten der Autoren von „Heile Welt und Dritte Welt" teilt, hat es sich doch zum Ankauf des Buches entschlossen, weil es Impulse für eine intensivere und kritischere Beschäftigung mit den Problemen der Entwicklungspolitik und der Dritten Welt auslöst. Das Buch „Heile Welt und Dritte Welt", das auch eine positive Resonanz in verschiedenen Kultusministerien fand, wurde vom BMZ zum Stückpreis von DM 4,07 in 23 000 Exemplaren angekauft und verteilt. Zielgruppen der Verteilaktion der angekauften Exemplare des Buches sind in erster Linie Lehrer für den Bereich politische Bildung in Haupt-, Real-, Berufsschulen und Gymnasien sowie Multiplikatoren in der Lehreraus- und Fortbildung. Bei der Verteilung des Buches wird auf den Diskussionscharakter hingewiesen. Ein dem Buch beigelegter Fragebogen fordert die Leser zu Anregungen und Kritik an dem Buch auf, die bei einer Neuauflage berücksichtigt werden sollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sie haben keine zweite Zusatzfrage? — Dann kommen wir zur Frage 100 des Abgeordneten Freiherr von Fircks:
    9320 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1971
    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Kann die Bundesregierung die Erklärung des Kultusministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Hahn, bestätigen, die dieser in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg, Ganzenmüller, am 23. Februar 1971 (Drucksache 4142) gegeben hat, wonach die Länder schon seit Jahren — bisher erfolglos — bei der Bundesregierung angeregt haben, daß bei der Förderung aus Mitteln des sogenannten Garantiefonds von den Aussiedler-Eltern der Förderschüler keine Unterhaltsbeträge mehr verlangt werden, und warum waren die Länderbemühungen bisher erfolglos?
    Bitte sehr!


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es trifft zu, daß von seiten der Länder mehrmals darauf hingewirkt wurde, die Unterhaltspflichtigen voll von der Beteiligung an den Förderschulkosten freizustellen. Dem konnte aus den in der Antwort auf Ihre erste Frage angegebenen Gründen nicht entsprochen werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.