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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9233 A Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz) (Drucksache VI/2916) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 9233 B Geiger (SPD) 9237 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9240 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9244 D, 9300 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9252 C Geisenhofer (CDU/CSU) 9258 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 9261 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . 9264 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9266 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 9271 B Killat-von Coreth (SPD) 9287 D Dr. Kreile (CDU/CSU) 9290 B Geldner (FDP) . . . . . . . 9292 A Bredl (SPD) 9294 B Härzschel (CDU/CSU) 9296 A Koenig (SPD) 9298 A Ruf (CDU/CSU) . . . .. . . . 9300 B Fragestunde (Drucksache VI/2938) Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vorwurf des Staatssekretärs Ahlers bezüglich der „Staatsferne" der Deutschen Welle Ahlers, Staatssekretär 9272 D, 9273 A, B, C, D, 9274 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 9273 B, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) . . 9274 A Matthöfer (SPD) 9274 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9274 B Frage des Abg. Heyen (SPD) : Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld mit EDV-Anlagen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9274 D, 9275 A Heyen (SPD) 9275 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Zahlung von Kautionen beim Abschluß von Mietverträgen — gesetzliche Begrenzung und Verzinsung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9275 B, D, 9276 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 9275 B, D, 9276 A, B Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Koordinierung der Verwendung öffentlicher Mittel für die Bauforschung zwischen Bund und Ländern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9276 C, D, 9277 A, B Staak (Hamburg) (SPD) . 9276 D, 9277 A Heyen (SPD) 9277 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 9277 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9277 B, C Fragen des Abg. Henke (SPD) : Mittel für die Bauforschung in den Haushalten des Bundes und der Länder — Beteiligung der Bauwirtschaft an den Aufwendungen für die Bauforschung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9277 D, 9278 A, B, C, D Henke (SPD) . . . . 9277 D, 9278 A, D Josten (CDU/CSU) 9278 B Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . 9278 B Fragen des Abg. Dr. Wulff (CDU/CSU) : Einfluß der konjunkturpolitischen Entwicklung auf Kosten- und Arbeitsmarktsituation arbeitsintensiver Betriebe — Förderung der Zusammenarbeit deutscher Industrieunternehmen mit Firmen in Entwicklungsländern Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9279 A, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) 9279 C Josten (CDU/CSU) 9279 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betr. Lohnfortzahlung und Krankengeld für werdende Mütter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 A Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gewährung eines Pflegegeldes bei Erkrankung von Kindern alleinstehender berufstätiger Frauen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 B Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Gewährung von Arbeitslosenunterstützung für mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9280 C, 9281 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9280 D, 9281 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9281 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) : Beiträge der freiwilligen Mitglieder der AOK Berlin mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze — andere Beitragsgestaltung als im übrigen Bundesgebiet Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9281 C, D, 9282 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9281 C, D, 9282 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9282 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Erhebung von Gebühren für Kurse zur beruflichen Weiterbildung und Zahlung von individuellen Beihilfen seitens der Bundesanstalt für Arbeit — negative Auswirkungen für dünn besiedelte Gebiete Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9282 C, 9283 A, B, C Varelmann (CDU/CSU . . . 9283 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beibehaltung des Währungsausgleichs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9283 D, 9284 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 9284 B, C Struve (CDU/CSU) 9284 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorschlag des Europäischen Parlaments betr. Anhebung der Agrarpreise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9285 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9285 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Darstellung der Einkommenslage in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" — Veröffentlichung von Zahlenmaterial über Preise, Kosten, Wertschöpfung und Einkommen für das Wirtschaftsjahr 1970/71 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9285 C, 9286 A, B, C, D, 9287 A Susset (CDU/CSU) . 9286 A, C, D, 9287 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 9286 B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Gewährung einer zusätzlichen Liquiditätshilfe für Grönlandbetriebe im Haushalt 1972 — finanzielle Tragbarkeit von Investitionen für Stallbauten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9287 B, C Burger (CDU/CSU) 9287 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971 (Drucksachen VI/2946, VI/2963) . . 9301 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen VI/2899, zu VI/2899) — Erste Beratung — 9301 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) — Erste Beratung — 9301 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Großhandels mit Arzneimitteln und der Vermittler in Handel und Industrie auf dem Gebiet der Arzneimittel eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten — des Großhandels mit Arzneimitteln — der Vermittler in Handel und Industrie, die für ihre Tätigkeiten über einen Vorrat an Arzneimitteln verfügen eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Apothekers (Drucksachen V/4013, VI/2839) . . . . . 9301 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen VI/2530, VI/2894) . 9301 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln eine Verordnung des Rates über den Verkehr mit Futtermitteln (Drucksachen VI/1854, VI/2901) . . . . 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Milch- und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse anzuwendenden Grundregeln eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1171/71 durch eine zusätzliche Befreiung von der Verpflichtung, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu destillieren (Drucksachen VI/2605, VI/2606, VI/2902) 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) . des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 V tung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen VI/2715, VI/2717, VI/2718, VI/2735, VI/2805, VI/2806, VI/2933) . . . 9302 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE) eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Längenmaße eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten, Haken und deren Zubehör (Drucksachen VI/2393, VI/2519, VI/2570, VI/2572, VI/2934) 9303 B Sammelübersichten 31 und 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen VI/2917, VI/2940) Frau Berger (CDU/CSU) 9303 D Nächste Sitzung 9305 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9307 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Haftung der öffentlichen Hand auf dem Gebiet des Straßenverkehrs für Handlungen seiner Beamten . 9307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen — Kosten der Aufstellung neuer Hinweisschilder . . . . . 9308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. Vorkommnisse bei der Marketing-Gesellschaft CMA — sinnvollerer Einsatz der von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft aufgebrachten Gelder . . . . 9308 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragreichen Gebieten . . . . . 9308 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9233 160. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 155. Sitzung, Seite 8940 D, Zeile 15, statt „gymnologischen" : „limnologischen" . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber ' 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 18. 12. Dr. Böhme 17. 12. Borm * 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig* 17. 12. Franke (Osnabrück) 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) * 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 17. 12. Dr. Kempfler 17. 12. Frau Klee ** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Kriedemann * 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 17. 12. Meister * 17. 12. Memmel * 17. 12. Moersch 16. 12. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schneider (Königswinter) 16. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 17. 12. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Zink 16. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 1) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig zu vermeiden, daß die öffentliche Hand über das Amtshaftungsprinzip (I 839 BGB, Art. 34 GG) auf dem Gebiete des Straßenverkehrs die Haftung für Schäden, deren Ursache in Handlungen seiner Beamten liegt, je nach Ausgestaltung der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze ablehnen oder nicht ablehnen kann mit der Konsequenz, daß der Geschädigte u. U. leer ausgeht? Nach den geltenden Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die auch bei Unfällen im Straßenverkehr Anwendung finden können, haftet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen nur, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Diese Subsidiaritätsklausel bewirkt aber nicht, daß der Geschädigte „leer ausgeht". Sie hat nur zur Folge, daß Schäden, die sowohl von einem Beamten als auch von einem Nichtbeamten verursacht werden, der Nichtbeamte in voller Höhe zu ersetzen hat. Diese Rechtslage wird vor allem dann, wenn das Verschulden des Beamten überwiegt, als nicht befriedigend empfunden. Im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts, die eine besondere Kommission zur Zeit vorbereitet, wird daher erwogen, die Subsidiaritätsklausel zu beseitigen oder wenigstens einzuschränken. Gesetzentwürfe können in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr vorgelegt werden. Ein weiteres Problem der Staatshaftung im Bereich des Straßenverkehrs betrifft Unfälle, die durch 9308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 das technische Versagen von Verkehrseinrichtungen, z. B. von Ampelanlagen, verursacht werden, ohne daß ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. Die Frage, ob für derartige, nach den bisherigen Beobachtungen offenbar seltene Fälle eine öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung eingeführt werden soll, wird ebenfalls im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts geprüft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 17 und 18) : Ist die Bundesregierung geneigt, vor der endgültigen Ratifizierungsprozedur des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen" vom 8. November 1968 und des europäischen Zusatzübereinkommens wegen der in der StraßenverkehrsOrdnung vom 1. März 1971 in Kraft getretenen Regelung betr. „Zeichen Nr. 311" — Ersatz des bisher am Ausgang des letztdurchfahrenen Orts die nächste Gemeinde und die Distanz zwischen beiden anzeigenden Schildes durch ein neues Schild mit Angabe des rot durchstrichenen verlassenen Orts — einen Vorbehalt im Sinn einer Lösungsmöglichkeit nach der seitherigen Regelung oder zumindest nach Maßgabe der in der Schweiz bzw. in Österreich bisher üblichen Beschilderung zu machen? Ist die Meldung zutreffend, derzufolge die im Vollzug der erwähnten Aufstellung neuer Hinweisschilder erforderlichen Änderungen 25 000 Ortschaften im Bundesgebiet betreffen und 100 Millionen DM an Kosten bedingen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen zu machen. Die internationale Vereinheitlichung aller Verkehrszeichen ist wegen des bei uns außerordentlich starken grenzüberschreitenden Verkehrs besonders wichtig. Wo notwendig, kann durch einen Wegweiser auf die nächste Ortschaft hingewiesen werden. Die Angabe in Ihrer zweiten Frage trifft nicht zu. Die Kosten für die Umstellung betragen nicht 100 Millionen DM, sondern dürften bei etwa 2,5 Millionen DM liegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen A 67 und 68) : Sind der Bundesregierung die in der Presse geschilderten Vorkommnisse bei der vom Marktstrukturfonds finanzierten Marketing-Gesellschift CEMA bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in der Zukunft die von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft nach Gesetz aufgebrachten Gelder sinnvoller eingesetzt werden? Der Bundesregierung sind Vorkommnisse innerhalb der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA —, die in verschiedenen Presseberichten angesprochen wurden, bekannt. Bei der Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Änderung des Absatzfondsgesetzes steht eine Verstärkung der Kontrollfunktion des Absatzfonds gegenüber der CMA zur Diskussion. Ich habe im Ernährungsausschuß zu der Problematik Stellung genommen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen sehe ich als eine brauchbare Grundlage an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 81): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das ökonomische Verhalten der Landwirte bei gegebenen Preis/Kostenverhältnissen zur beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragsreichen Gebieten, wie Mittelgebirgslagen, führen soll? Nein, Herr Kollege Schulte, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung. Sie begrüßt es, wenn das Verhalten der Landwirte auch von ökonomischen Kriterien beeinflußt wird. Die Entscheidung über eine Produktionsaufgabe aufgrund einer längerfristigen ungünstigen ökonomischen Situation des Betriebes liegt jedoch allein beim Betriebsleiter. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe gegenüber solchen Betrieben, deren Weiterführung problematisch erscheint, darin, den Betriebsleiter und seine Familie bei der Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten zu unterstützen. Dazu dient u. a. das soziale Ergänzungsprogramm. Daneben bietet die Bundesregierung über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den entwicklungsfähigen Betrieben umfassende Hilfen an, die dazu beitragen sollen, den Betrieb erst garnicht in Schwierigkeiten kommen zu lassen. Für ertragsschwache Gebiete und für Grünlandbetriebe gelten dabei besonders günstige Förderungsbedingungen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich schließe die Aussprache.
    Der Entwurf des Rentenreformgesetzes soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Rechtsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Der Entwurf des Beiträge-Rückzahlungsgesetzes soll an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Es werden keine anderen Anträge gestellt; es ist so beschlossen.
    Als nächsten Tagesordnungspunkt rufe ich auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971
    — Drucksachen VI/2946, VI/2963 —
    Der Herr Berichterstatter wünscht keine zusätzliche Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer dem Antrag des Haushaltsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
    Ich rufe die Punkte 7 und 8 auf:
    7. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    — Drucksachen VI/2899, zu VI/2899 —8. Erste Beratung des von der 'Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits
    — Drucksache VI/2913 —
    Das Wort wird zu diesen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen aus dem Hause nicht begehrt.
    Die Überweisungsvorschläge des ÄAltestenrats bitte ich Sie aus der gedruckten Tagesordnung zu entnehmen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit sind folgende Überweisungen beschlossen: Tabaksteueränderungsgesetzentwurf an den Finanzausschuß, Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit der Libanesischen Republik an den Ausschuß für Wirtschaft — federführend — sowie an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Auswärtigen Ausschuß.
    Ich rufe die Punkte 9 bis 14 auf:
    8. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für
    eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung
    eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung
    eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Großhandels mit Arzneimitteln und der Vermittler in Handel und Industrie auf dem Gebiet der Arzneimittel eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten
    — des Großhandels mit Arzneimitteln
    — der Vermittler in Handel und Industrie, die für ihre Tätigkeiten über einen Vorrat an Arzneimitteln verfügen
    eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln
    eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers
    eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Apothekers
    — Drucksachen V/4013, VI/2879 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans
    9302 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    10. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der EG-Kommission' für eine Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    — Drucksachen VI/2530, VI/2894 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Becker (Pirmasens)

    11. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
    eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln
    eine Verordnung des Rates über den Verkehr mit Futtermitteln
    — Drucksachen VI/1854, VI/2901 — Berichterstatter: Abgeordneter Lemp
    12. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
    eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Milch- und Milcherzeugnisse
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse anzuwendenden Grundregeln
    eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1171/71 durch eine zusätzliche Befreiung von der Verpflichtung, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu destillieren
    — Drucksachen VI/2605, VI/2606, VI/2902 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Susset
    13. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die
    Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des
    Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spannien
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingens für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9303
    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksachen VI/2715, VI/2717, VI/2718, VI/2735, VI/2805, VI/2806, VI/2933 —Berichterstatter: Abgeordneter Scheu
    14. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
    eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
    eine Verordnung (EWG) des Rates über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE)
    eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Längenmaße
    eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten, Haken und deren Zubehör
    — Drucksachen VI/2393, VI/2519, VI/2570, VI/2572, VI/2934 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Scheu
    Ich frage, ob einer der Herren Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. Auch zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt. Ich schließe die Beratung.
    Ist das Haus einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über die Berichte gemeinsam abstimmen? — Ich höre keinen Widerspruch.
    Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen VI/2879, 2894, 2901, 2902, 2933 und 2934. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltung? — Einstimmige Beschlußfassung.
    Ich rufe Punkt 15 der heutigen Tagesordnung auf:
    a) Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
    — Drucksache VI/2917 —
    b) Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
    —Drucksache VI/2940 —
    Die Frau Kollegin Berger erbittet das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die Sammelübersichten 31 und 32 über die Petitionen vor, die am 2. und 9. Dezember im Petitionsausschuß behandelt worden sind. Mehrere Eingaben betreffen das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr. Gestatten Sie mir, auf zwei Petitionen aus diesem Bereich, die den Ausschuß wegen ihrer Bedeutung für jung und alt besonders beschäftigt haben, kurz einzugehen.
Eine Eingabe — lfd. Nr. 70 aus Sammelübersicht 31 — hatte zum Inhalt, der Bundesregierung zu empfehlen, entsprechend der seit einigen Monaten in Österreich geltenden Regelung auch bei uns die Beförderung von Kindern auf den Vordersitzen von Kraftfahrzeugen gesetzlich zu unterbinden.
9304 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
Frau Berger
Sie alle kennen das Problem; es war bereits Gegenstand einer Fragestunde. Und wer mit Kindern im Auto fährt, der weiß, welcher Kämpfe es bedarf, um sie dort zu placieren, wohin sie gehören, nämlich auf den Rücksitz.
Zwar haben sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Automobilverbände die Verkehrsteilnehmer schon mehrfach an ihre persönliche Verantwortung gegenüber mitfahrenden Kindern erinnert und darauf hingewiesen, daß Kinder auf den Vordersitzen von Kraftfahrzeugen besonders gefährdet sind. Wir alle kennen jedoch die Wirkung solcher Appelle: sie klingen gut, aber sie finden kaum ein Echo.
Es ist daher notwendig, durch technische Hilfsmittel gewisse Zwänge auf die Verkehrsteilnehmer auszuüben. Nur dann wird der erforderliche Schutz erreicht werden können. Unsere bisherigen Kenntnisse über solche technischen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder reichen jedoch nicht aus.
Der Petitionsausschuß hat es daher ausdrücklich begrüßt, daß der Bundesminister für Verkehr dem Battelle-Institut einen Forschungsauftrag erteilt hat, durch den die bei einem Aufprall entstehenden Beschleunigungen, Beanspruchungen und Bewegungsabläufe, denen Kinder in Kraftfahrzeugen ausgesetzt sind, untersucht werden sollen. Der Ausschuß hofft, daß die Ergebnisse möglichst bald vorgelegt und daß die erforderlichen Konsequenzen daraus gezogen werden. Es wäre übrigens begrüßenswert, wenn wir in dieser Frage zum Wegbereiter für eine einheitliche europäische Lösung werden könnten.
Eine weitere Eingabe — sie ist in Sammelübersicht 32 unter der lfd. Nr. 34 aufgeführt — gilt dem besseren Schutz der Fußgänger auf Gehwegen. Dem Petenten geht es darum, die Straßenverkehrsordnung dahin gehend zu ändern, daß Kinder nur bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr innerhalb geschlossener Ortschaften die Gehwege auch zum Radfahren benutzen dürfen.
Diese Eingabe will vor allen Dingen die Fußgängergruppe besser schützen, die in unserer durchmotorisierten Umwelt leicht unter die Räder des Fortschritts gerät, nämlich die alten Leute. Sie, die oft nicht mehr standfest auf den Beinen sind, werden bisweilen von einzelnen, manchmal von ganzen Gruppen radfahrender Kinder bedrängt, verängstigt, gefährdet, ja sogar verletzt.
Der Ausschuß hat diese Eingabe nach langer Erörterung des Pro und Contra ablehnen müssen, weil beim Abwägen der beiderseitigen Interessen dem Schutz der Kinder vor den tödlichen Gefahren des Straßenverkehrs der Vorrang zu geben war.
Kinder sind, wie wir wissen, im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Wir lesen täglich Presseberichte über Verkehrsunfälle, in denen Kinder die Betroffenen sind. Kindliche Unachtsamkeit, Unerfahrenheit auch, ihre Verspieltheit, das mangelnde Begreifen der technisierten Welt der Erwachsenen sind die Gründe dafür. Die letzten Zahlen aus dem Jahre 1969 — eine neuere Statistik ist mir nicht bekannt — weisen aus, daß 1575 Kinder unter 14 Jahren bei Verkehrsunfällen getötet wurden; 20 013 Kinder wurden schwer verletzt, 25 216 wurden leicht verletzt.
Diese Zahlen klagen an. Wir haben zu fragen, ob unsere Gesellschaft alles, wirklich alles getan hat, um die Opfer geringer zu halten. Wir treiben den Fortschritt extrem hoch, Geschwindigkeiten eingeschlossen. Aber der Grad des Verantwortungsbewußtseins unserer Gesellschaft hält damit nicht Schritt.
Wollte man alle Kinder über sechs Jahren vom Gehweg auf die Straße verweisen, wenn sie sich auf Fahrrädern fortbewegen wollen oder auch fortbewegen müssen, so würde dies bedeuten, sie sozusagen kraft Gesetzes einer erhöhten Lebensgefahr auszusetzen.
Hinzu kommt, daß Kinderfahrräder in der Regel technisch nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, also z. B. keine ausreichende Beleuchtung oder auch keine sichere Bremsanlage haben. Die Erfahrung zeigt auch, daß Kinder über sechs Jahren im allgemeinen noch keine Verkehrsübersicht besitzen, also gar nicht verkehrstüchtig sind.
Ausschlaggebend war für den Ausschuß letztlich die Erwägung, daß bei einem Zusammenstoß zwischen einem radfahrenden Kind und einem Fußgänger auf dem Gehweg in der überwiegenden Zahl aller Fälle die Folgen weitaus geringer sind als bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug auf der Fahrbahn. Dabei sind auch auf Gehwegen die älteren Menschen den radfahrenden Kindern keineswegs schutzlos ausgeliefert, weil die allgemeine Verhaltensregel des § 1 Abs. 2 der StraßenverkehrsOrdnung auch auf den Gehwegen gilt.
Kinder sind auch heute noch vielen Beschränkungen unterworfen. Wir haben zuwenig Spielplätze, zuwenig Kindergärten, zu kleine Wohnungen, zu gefährliche Straßen, risikoreiche Schulwege. Die relativ gefahrlosen Gehwege sollten daher den Kindern weiterhin zur Verfügung stehen.
Eine Gesellschaft, die sich den Vorwurf gefallen lassen muß, sie überlasse die Erziehung ihrer Kinder dem Fernseher, der Straße oder auch dem Zufall, wird ihrer Verantwortung nur gerecht, wenn sie sich diesen Fragen immer wieder stellt und wenn sie nach Antworten sucht, die auch an den berechtigten Interessen der Kinder orientiert sind.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Anträge des Petitionsausschusses, die in den Sammelübersichten 31 und 32 enthalten sind, anzunehmen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen,)

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9305

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke der Frau Berichterstatterin und darf ihr die Glückwünsche des Hauses zu ihrer ersten Rede in diesem Hohen Hause übermitteln.

    (Beifall.)

    Meine Damen und Herren, wer den in den Sammelübersichten 31 und 32 enthaltenen Anträgen des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke. Gegenprobe! —
    Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
    Wir stehen am Ende der Plenarsitzung.
    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 17. Dezember 1971, 9 Uhr — einziger Punkt: Fragestunde — ein.
    Die Sitzung ist geschlossen.