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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9233 A Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz) (Drucksache VI/2916) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 9233 B Geiger (SPD) 9237 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9240 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9244 D, 9300 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9252 C Geisenhofer (CDU/CSU) 9258 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 9261 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . 9264 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9266 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 9271 B Killat-von Coreth (SPD) 9287 D Dr. Kreile (CDU/CSU) 9290 B Geldner (FDP) . . . . . . . 9292 A Bredl (SPD) 9294 B Härzschel (CDU/CSU) 9296 A Koenig (SPD) 9298 A Ruf (CDU/CSU) . . . .. . . . 9300 B Fragestunde (Drucksache VI/2938) Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vorwurf des Staatssekretärs Ahlers bezüglich der „Staatsferne" der Deutschen Welle Ahlers, Staatssekretär 9272 D, 9273 A, B, C, D, 9274 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 9273 B, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) . . 9274 A Matthöfer (SPD) 9274 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9274 B Frage des Abg. Heyen (SPD) : Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld mit EDV-Anlagen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9274 D, 9275 A Heyen (SPD) 9275 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Zahlung von Kautionen beim Abschluß von Mietverträgen — gesetzliche Begrenzung und Verzinsung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9275 B, D, 9276 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 9275 B, D, 9276 A, B Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Koordinierung der Verwendung öffentlicher Mittel für die Bauforschung zwischen Bund und Ländern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9276 C, D, 9277 A, B Staak (Hamburg) (SPD) . 9276 D, 9277 A Heyen (SPD) 9277 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 9277 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9277 B, C Fragen des Abg. Henke (SPD) : Mittel für die Bauforschung in den Haushalten des Bundes und der Länder — Beteiligung der Bauwirtschaft an den Aufwendungen für die Bauforschung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9277 D, 9278 A, B, C, D Henke (SPD) . . . . 9277 D, 9278 A, D Josten (CDU/CSU) 9278 B Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . 9278 B Fragen des Abg. Dr. Wulff (CDU/CSU) : Einfluß der konjunkturpolitischen Entwicklung auf Kosten- und Arbeitsmarktsituation arbeitsintensiver Betriebe — Förderung der Zusammenarbeit deutscher Industrieunternehmen mit Firmen in Entwicklungsländern Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9279 A, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) 9279 C Josten (CDU/CSU) 9279 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betr. Lohnfortzahlung und Krankengeld für werdende Mütter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 A Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gewährung eines Pflegegeldes bei Erkrankung von Kindern alleinstehender berufstätiger Frauen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 B Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Gewährung von Arbeitslosenunterstützung für mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9280 C, 9281 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9280 D, 9281 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9281 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) : Beiträge der freiwilligen Mitglieder der AOK Berlin mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze — andere Beitragsgestaltung als im übrigen Bundesgebiet Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9281 C, D, 9282 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9281 C, D, 9282 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9282 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Erhebung von Gebühren für Kurse zur beruflichen Weiterbildung und Zahlung von individuellen Beihilfen seitens der Bundesanstalt für Arbeit — negative Auswirkungen für dünn besiedelte Gebiete Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9282 C, 9283 A, B, C Varelmann (CDU/CSU . . . 9283 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beibehaltung des Währungsausgleichs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9283 D, 9284 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 9284 B, C Struve (CDU/CSU) 9284 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorschlag des Europäischen Parlaments betr. Anhebung der Agrarpreise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9285 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9285 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Darstellung der Einkommenslage in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" — Veröffentlichung von Zahlenmaterial über Preise, Kosten, Wertschöpfung und Einkommen für das Wirtschaftsjahr 1970/71 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9285 C, 9286 A, B, C, D, 9287 A Susset (CDU/CSU) . 9286 A, C, D, 9287 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 9286 B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Gewährung einer zusätzlichen Liquiditätshilfe für Grönlandbetriebe im Haushalt 1972 — finanzielle Tragbarkeit von Investitionen für Stallbauten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9287 B, C Burger (CDU/CSU) 9287 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971 (Drucksachen VI/2946, VI/2963) . . 9301 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen VI/2899, zu VI/2899) — Erste Beratung — 9301 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) — Erste Beratung — 9301 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Großhandels mit Arzneimitteln und der Vermittler in Handel und Industrie auf dem Gebiet der Arzneimittel eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten — des Großhandels mit Arzneimitteln — der Vermittler in Handel und Industrie, die für ihre Tätigkeiten über einen Vorrat an Arzneimitteln verfügen eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Apothekers (Drucksachen V/4013, VI/2839) . . . . . 9301 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen VI/2530, VI/2894) . 9301 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln eine Verordnung des Rates über den Verkehr mit Futtermitteln (Drucksachen VI/1854, VI/2901) . . . . 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Milch- und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse anzuwendenden Grundregeln eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1171/71 durch eine zusätzliche Befreiung von der Verpflichtung, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu destillieren (Drucksachen VI/2605, VI/2606, VI/2902) 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) . des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 V tung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen VI/2715, VI/2717, VI/2718, VI/2735, VI/2805, VI/2806, VI/2933) . . . 9302 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE) eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Längenmaße eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten, Haken und deren Zubehör (Drucksachen VI/2393, VI/2519, VI/2570, VI/2572, VI/2934) 9303 B Sammelübersichten 31 und 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen VI/2917, VI/2940) Frau Berger (CDU/CSU) 9303 D Nächste Sitzung 9305 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9307 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Haftung der öffentlichen Hand auf dem Gebiet des Straßenverkehrs für Handlungen seiner Beamten . 9307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen — Kosten der Aufstellung neuer Hinweisschilder . . . . . 9308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. Vorkommnisse bei der Marketing-Gesellschaft CMA — sinnvollerer Einsatz der von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft aufgebrachten Gelder . . . . 9308 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragreichen Gebieten . . . . . 9308 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9233 160. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 155. Sitzung, Seite 8940 D, Zeile 15, statt „gymnologischen" : „limnologischen" . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber ' 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 18. 12. Dr. Böhme 17. 12. Borm * 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig* 17. 12. Franke (Osnabrück) 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) * 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 17. 12. Dr. Kempfler 17. 12. Frau Klee ** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Kriedemann * 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 17. 12. Meister * 17. 12. Memmel * 17. 12. Moersch 16. 12. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schneider (Königswinter) 16. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 17. 12. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Zink 16. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 1) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig zu vermeiden, daß die öffentliche Hand über das Amtshaftungsprinzip (I 839 BGB, Art. 34 GG) auf dem Gebiete des Straßenverkehrs die Haftung für Schäden, deren Ursache in Handlungen seiner Beamten liegt, je nach Ausgestaltung der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze ablehnen oder nicht ablehnen kann mit der Konsequenz, daß der Geschädigte u. U. leer ausgeht? Nach den geltenden Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die auch bei Unfällen im Straßenverkehr Anwendung finden können, haftet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen nur, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Diese Subsidiaritätsklausel bewirkt aber nicht, daß der Geschädigte „leer ausgeht". Sie hat nur zur Folge, daß Schäden, die sowohl von einem Beamten als auch von einem Nichtbeamten verursacht werden, der Nichtbeamte in voller Höhe zu ersetzen hat. Diese Rechtslage wird vor allem dann, wenn das Verschulden des Beamten überwiegt, als nicht befriedigend empfunden. Im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts, die eine besondere Kommission zur Zeit vorbereitet, wird daher erwogen, die Subsidiaritätsklausel zu beseitigen oder wenigstens einzuschränken. Gesetzentwürfe können in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr vorgelegt werden. Ein weiteres Problem der Staatshaftung im Bereich des Straßenverkehrs betrifft Unfälle, die durch 9308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 das technische Versagen von Verkehrseinrichtungen, z. B. von Ampelanlagen, verursacht werden, ohne daß ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. Die Frage, ob für derartige, nach den bisherigen Beobachtungen offenbar seltene Fälle eine öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung eingeführt werden soll, wird ebenfalls im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts geprüft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 17 und 18) : Ist die Bundesregierung geneigt, vor der endgültigen Ratifizierungsprozedur des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen" vom 8. November 1968 und des europäischen Zusatzübereinkommens wegen der in der StraßenverkehrsOrdnung vom 1. März 1971 in Kraft getretenen Regelung betr. „Zeichen Nr. 311" — Ersatz des bisher am Ausgang des letztdurchfahrenen Orts die nächste Gemeinde und die Distanz zwischen beiden anzeigenden Schildes durch ein neues Schild mit Angabe des rot durchstrichenen verlassenen Orts — einen Vorbehalt im Sinn einer Lösungsmöglichkeit nach der seitherigen Regelung oder zumindest nach Maßgabe der in der Schweiz bzw. in Österreich bisher üblichen Beschilderung zu machen? Ist die Meldung zutreffend, derzufolge die im Vollzug der erwähnten Aufstellung neuer Hinweisschilder erforderlichen Änderungen 25 000 Ortschaften im Bundesgebiet betreffen und 100 Millionen DM an Kosten bedingen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen zu machen. Die internationale Vereinheitlichung aller Verkehrszeichen ist wegen des bei uns außerordentlich starken grenzüberschreitenden Verkehrs besonders wichtig. Wo notwendig, kann durch einen Wegweiser auf die nächste Ortschaft hingewiesen werden. Die Angabe in Ihrer zweiten Frage trifft nicht zu. Die Kosten für die Umstellung betragen nicht 100 Millionen DM, sondern dürften bei etwa 2,5 Millionen DM liegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen A 67 und 68) : Sind der Bundesregierung die in der Presse geschilderten Vorkommnisse bei der vom Marktstrukturfonds finanzierten Marketing-Gesellschift CEMA bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in der Zukunft die von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft nach Gesetz aufgebrachten Gelder sinnvoller eingesetzt werden? Der Bundesregierung sind Vorkommnisse innerhalb der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA —, die in verschiedenen Presseberichten angesprochen wurden, bekannt. Bei der Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Änderung des Absatzfondsgesetzes steht eine Verstärkung der Kontrollfunktion des Absatzfonds gegenüber der CMA zur Diskussion. Ich habe im Ernährungsausschuß zu der Problematik Stellung genommen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen sehe ich als eine brauchbare Grundlage an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 81): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das ökonomische Verhalten der Landwirte bei gegebenen Preis/Kostenverhältnissen zur beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragsreichen Gebieten, wie Mittelgebirgslagen, führen soll? Nein, Herr Kollege Schulte, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung. Sie begrüßt es, wenn das Verhalten der Landwirte auch von ökonomischen Kriterien beeinflußt wird. Die Entscheidung über eine Produktionsaufgabe aufgrund einer längerfristigen ungünstigen ökonomischen Situation des Betriebes liegt jedoch allein beim Betriebsleiter. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe gegenüber solchen Betrieben, deren Weiterführung problematisch erscheint, darin, den Betriebsleiter und seine Familie bei der Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten zu unterstützen. Dazu dient u. a. das soziale Ergänzungsprogramm. Daneben bietet die Bundesregierung über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den entwicklungsfähigen Betrieben umfassende Hilfen an, die dazu beitragen sollen, den Betrieb erst garnicht in Schwierigkeiten kommen zu lassen. Für ertragsschwache Gebiete und für Grünlandbetriebe gelten dabei besonders günstige Förderungsbedingungen.
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    Rede von Hans Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Zahl der sozialpolitischen Gesetzentwürfe, die die Opposition gegenwärtig vorlegt, ist nicht gering. Die Opposition wird verstärkt durch ihren verlängerten Arm, den Bundesrat, in dem die CDU/CSU-regierten Länder dem Anschein nach ihr soziales Herz vor allem für die Rentner entdecken. Daß dem nicht so ist, meine Damen und Herren, und daß es sich ganz eindeutig um parteitaktisches Verhalten handelt, kommt nicht nur in der Ablehnung des Städtebauförderungsgesetzes und des verbesserten sozialen Mietrechts,

    (Abg. Ruf: Wer hat denn das abgelehnt?)

    das gerade für die Rentner von großer Bedeutung ist, zum Ausdruck, sondern vor allem auch in der Ablehnung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dadurch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird möglicherweise verhindert, daß die Millionen Arbeitnehmer unseres Landes

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die falsche Rede!)

    auf Grund des von der sozial-liberalen Koalition nach fast 20 Jahren reformierten Gesetzes eine freie Entfaltungsmöglichkeit erhalten.

    (Abg. Härzschel: Wir reden doch über Rentenanpassung!)

    Die von der Opposition vorgelegten Sozialgesetze
    zeichnen sich zum Teil besonders durch ihre Un-
    9238 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Geiger
    praktizierbarkeit und durch ihr unerfüllbares finanzielles Volumen aus.

    (Abg. Ruf: Sie haben doch die falsche Rede erwischt, Herr Kollege Geiger! — Abg. Dr. Götz: Langsamer lesen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Man spürt, Herr Kollege Ruf, so richtig, daß es der Opposition nur darauf ankommt, dieser Regierung Schwierigkeiten zu machen, wenn es sein muß auch auf Kosten der Betroffenen, denen sie angeblich helfen will.
    Im Gegensatz zu ,diesem Verhalten der Opposition hat ,der Herr Bundesminister für Arbeit heute einen Gesetzentwurf zur Reform der Rentenversicherung eingebracht, der einen bedeutenden gesellschaftspolitischen Fortschritt, vor allem durch seine Konzeption einer flexiblen Altersgrenze, darstellt.
    Zur Ergänzung dazu darf ich für die Koalitionsfraktionen den Koalitionsentwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner in den Jahren 1968/69 begründen.

    (Abg. Ruf: Na endlich! Alles andere war eine Vorrede!)

    Lassen Sie mich zunächst kurz darlegen, wie es überhaupt zu dem Rentnerkrankenversicherungsbeitrag kam.
    Die CDU/CSU-Regierung Erhard hinterließ nach ihrem Abgang ein Defizit von 64 Milliarden DM, die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ausgeglichen werden mußten. Für dieses Defizit wurden fälschlicherweise auch die sozialen Leistungen verantwortlich gemacht. Bei Einbringung des Gesetzentwurfs führte der damalige Finanzminister, Franz Josef Strauß — der „Hemdsärmelige", wenn Sie es so haben wollen —, u. a. aus:
    Gerade durch die Leistungen im Sozialbereich werden für die finanzielle Situation des Bundes wie für unsere Volkswirtschaft größte Probleme aufgeworfen. Der überproportionale Anstieg der Sozialleistungen, die sich in den Haushalten des Bundes niederschlagen, ist seit Jahren Gegenstand besonderer Sorge. Eine immer größere Zahl unseres Sozialprodukts wird durch diese Leistungen in Anspruch genommen. Dieser Anteil hat sich 1967 auf 16,1 % erhöht.
    In Wirklichkeit ist dieser Anstieg keine Vergrößerung der sozialen Leistungen, sondern die Folge der Rezession gewesen. Er erschien durch den Rückgang des Sozialprodukts optisch erhöht. Jetzt hat sich der Anteil der Sozialleistungen am Sozialprodukt wieder normalisiert und ist bedeutend zurückgegangen.
    Der damalige Bundeskanzler, Kurt Georg Kiesinger — auf den es damals ankam —, hatte die falsche Ideologie geboren, alle müßten Opfer bringen, alle, auch .die Rentner, auch jenes starke Drittel der Rentner, das zu jener Zeit noch eine Rente unter 350 DM hatte. Er beauftragte seinen Arbeitsminister, Hans Katzer, im Bereich der Rentenversicherung im Bundeshaushalt wesentliche Einsparungen zu machen und zu untersuchen, ob diese Einsparungen zur Festsetzung einer nettolohnbezogenen Rente führen könnten. In diesem Zusammenhang hatte die CDU/CSU den Rentnerkrankenversicherungsbeitrag erfunden und sogar 4 O/o für die Rentner als zumutbar angesehen.

    (Abg. Dr. Götz: Vom Kabinett weiß er nichts!)

    In Wirklichkeit war schon der Name falsch. Die Krankenversicherung erhielt diesen Beitrag nicht; er wurde zum Ausgleich des Bundeshaushalts verwendet.
    Meine Damen und Herren, nach langen und harten Auseinandersetzungen hatte der Bundestag einen Rentnerkrankenversicherungsbeitrag von 2 % beschlossen. Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Professor Schellenberg, führte damals aus: Der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag ist unerfreulich, aber nicht zu umgehen. Im Interesse der Erhaltung der bruttolohnbezogenen Rente, die stark in Gefahr war, stimmten wir Sozialdemokraten dem Gesetzentwurf zu. Mit Ausnahme der Freien Demokraten, was ich heute besonders herausheben will, ist er gemeinsam verabschiedet worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Er macht eine Dichterlesung!)

    Der Sprecher ließ aber keinen Zweifel daran, weder bei der Zustimmung noch später, daß, sobald die finanziellen Verhältnisse wieder gesicherter seien, diese starke Belastung der Rentner — um nicht zu sagen: dieses Unrecht an den Rentnern — wieder beseitigt werden sollte.
    Bereits am 17. November 1969, also wenige Wochen nach der Arbeitsaufnahme der sozial-liberalen Regierung, hat diese als einen der ersten Gesetzentwürfe den Gesetzentwurf zur Beseitigung des Rentnerkrankenversicherungsbeitrags beim Bundesrat eingebracht. Diesem Bestreben setzte die neu installierte CDU/CSU-Opposition harten Widerstand entgegen. Ihr Fraktionsvorsitzender, der heutige Kanzlerkandidat Rainer Candidus Barzel,

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    sagte schon am folgenden Tag, am 18. November 1969, auf dem CDU-Parteitag in Mainz

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aber richtig zitieren! — Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

    — meine Damen und Herren, ich zitiere —:
    Der jetzige Vorschlag, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder zu streichen, zwingt dazu, entweder die Beiträge zu erhöhen oder den Staatszuschuß; die langfristige Konsolidierung der Rentenversicherung ist in Frage gestellt.
    Die CDU/CSU-Opposition scheint beim Einbringen all ihrer Gesetzentwürfe diese Mahnung völlig vergessen zu haben, oder, was wahrscheinlich richtiger ist, sie kümmert sich jetzt ohne Regierungsverantwortung nicht mehr um die finanziellen Auswirkungen ihrer Vorlagen.
    Seit dem 1. Januar 1970 erhalten die Rentner auf Grund dieser Beschlüsse, denen Sie, obwohl Sie vor-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9239
    Geiger
    her heftigen Widerstand dagegen geleistet hatten, schließlich auch zugestimmt haben, wieder die volle Rente; der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag von 2% wird ihnen nicht mehr abgezogen. Das hat es mit sich gebracht, daß die gesetzlich festgelegte Rentenerhöhung im Jahre 1970 von 5,3 % in Wirklichkeit 7,3% betragen hat. 1972 beträgt die Erhöhung 9,3%, wenn dieses Gesetz beschlossen ist.
    Die Folgen der Rezession in den Jahren 1966 und 1967, die uns nahezu 1 Million Arbeitslose gebracht hat und von der manche maßgebenden CDU/CSU- Politiker als von einer gewollten Rezession oder gar von der Gnade der Stunde der Angst gesprochen haben, sind überwunden. Im Gegensatz zu dieser Politik der heutigen Opposition hat die Politik der Vollbeschäftigung der sozial-liberalen Koalition nicht nur die Angst und Unfreiheit der abhängig beschäftigten Menschen beseitigt, sondern auch die Finanzen der Rentenversicherung sich wieder konsolidieren lassen.

    (Abg. Ruf: Inflationistisch aufblähen lassen!)

    Die Koalitionsfraktionen legen deshalb den Gesetzentwurf mit dem Ziel vor, den für die Jahre 1968 und 1969 einbehaltenen Rentnerkrankenversicherungsbeitrag an die Rentner wieder zurückzuzahlen. Bei der finanziellen Entwicklung der Rentenversicherung halten wir es mit unserem Koalitionspartner für eine moralische Pflicht gegenüber den Rentnern,

    (Abg. Windelen: Endlich die Inflation zu stoppen!)

    diese Rentenkürzungen rückgängig zu machen. Daß dabei natürlich auch die Preisentwicklung, die sich für die Rentner relativ stark auswirkt, unser Handeln bestimmt, braucht nicht verhehlt zu werden. Der Preisentwicklung — darauf möchte ich aufmerksam machen — sind wir allerdings auch schon mit einer Reihe anderer Maßnahmen begegnet. Ich nenne hier insbesondere die Miet- und Lastenbeihilfe, die gerade für die Rentner, sowohl was die Beihilfen als auch die Anspruchsvoraussetzungen betrifft, eine bedeutende Verbesserung gebracht hat. Ich nenne weiter die Verbesserung des sozialen Mietrechts und nicht zuletzt die bedeutenden Verbesserungen im Rahmen der sozialen Krankenversicherung.
    Wir legen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Drucksache VI/2919 den Gesetzentwurf zur Rückzahlung dieses restlichen Beitrags vor. Dieser Gesetzentwurf erfüllt unser Anliegen. Zu den technischen Voraussetzungen darf ich noch einige Ausführungen machen.
    Erstens. Das Verfahren selbst, den Rentnerkrankenversicherungsbeitrag für die Jahre 1968/69 zurückzuzahlen, ist einfach und belastet die Verwaltung nicht. Sowohl die Berechnung als auch die Auszahlung können durch die Bundespost vorgenommen werden. Die Nachzahlung kann mit der Rente für April 1972 ausgezahlt werden.

    (Abg. Ruf: Vor der Landtagswahl in BadenWürttemberg!)

    — Wenn das eine entsprechende Nebenwirkung hätte, Herr Kollege Ruf, wäre ich der letzte, der darüber böse wäre.

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es wäre längst schon Zeit gewesen. Seien Sie aber auch nicht böse darüber, daß wir hier aus einer langjährigen Praxis der heutigen Opposition gelernt haben, jener Opposition, die als Regierungspartei ihre sozialpolitischen Entscheidungen immer nur unter dem Druck der SPD-Fraktionen und von Bundestagswahlen getroffen hat.

    (Abg. Windelen: Gegen Ihre Stimmen!) Das sollten wir nicht vergessen.


    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Geiger, es wird immer schwieriger, dem Hause begreiflich zu machen, daß während der Begründung keine Zwischenfragen gestellt werden dürfen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU. — Abg. Windelen: Aber auch keine Polemiken, Frau Präsidentin!)

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Begründung und Debatte voneinander trennten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für den Hinweis! Ich will es versuchen und will mich bemühen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur versuchen?)

    Der Grundsatz des Gesetzes ist, daß die Beiträge, die für die Jahre 1968 und 1969 einbehalten worden sind, zurückgezahlt werden.
    Zweitens. Die Höhe der Zahlung beträgt 40 v. H. der April-Rente für alle jene, die im Monat April 1972 eine Rente erhalten, und zwar ohne Kinderzuschlag, wenn die Rente im Jahre 1968 oder früher begonnen hat.
    Drittens. Bei Witwen, Witwern und Waisen gilt die gleiche Voraussetzung, wenn die Rente im Jahre 1968 oder früher begonnen hat.
    Viertens. Die Höhe der Zahlung beträgt 20 v. H. der Aprilrente 1972, wenn die Rente im Jahre 1969 begonnen hat und wenn ihr die entsprechenden Jahre als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt worden sind.
    Fünftens. Bei Witwen und Waisen gilt hier ebenfalls die gleiche Voraussetzung, wenn die Rente im Jahre 1969 begonnen hat und wenn auch hier die entsprechenden Bemessungsgrundlagen und Jahre zugrunde gelegt worden sind.
    Sechstens. Nicht bei allen Knappschaftsrentenarten werden Rückzahlungen vorgenommen.
    Siebentens. Die Beiträge werden unabhängig vom Monat, von dem ab die Rente gewährt wurde, jeweils für das ganze Jahr pauschaliert gezahlt.
    Achtens ist eine absolute Anrechnungsfreiheit festgelegt. Damit wird verhindert, daß — wie das
    9240 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Geiger
    in Sozialgesetzen vielfach der Fall ist — die eine Hand etwas gibt, was die andere mehr oder weniger verschämt oder manches Mal gar unverschämt wieder zurücknimmt. Die ausgezahlten Beträge werden deshalb nicht auf Sozialleistungen angerechnet, deren Gewährung oder deren Höhe von anderen Einkommen abhängig ist.
    Die Beträge, die die Rentner zurückgezahlt erhalten, belaufen sich bei der Arbeiterrentenversicherung auf 738 Millionen DM, bei der Angestelltenversicherung auf 429 Millionen DM und bei der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 169 Millionen DM, insgesamt also auf 1336 Millionen DM. Die Kosten werden von den Rentenversicherungsträgern aufgebracht. Sie sind bei ihrer gegenwärtigen Finanzlage dazu auch imstande.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet ist und den Rentnern der Krankenversicherungsbeitrag, der für sie in der Rezession eine starke Belastung darstellte, die eigentlich keine Begründung hatte, zurückgezahlt worden ist, dann ist auch den Rentnern gegenüber wieder ein Stück Gerechtigkeit durchgeführt worden, ein Stück der Gerechtigkeit, die in einer Reihe anderer sozialpolitischer Gesetzgebungsakte eingeleitet worden ist. Ich habe einige davon schon genannt. Wenn dieses Gesetz zusammen mit dem anderen heute vorgelegten und begründeten Gesetzentwurf gesehen wird, ist man damit auch ein Stück weitergekommen auf dem Wege zum Ziel einer sozialeren Gerechtigkeit mit Hilfe der Reform der sozialen Rentenversicherung. Ich bin fest überzeugt, daß dieses Gesetz bei ernsthafter Prüfung so angenommen werden kann und dann auch eine entsprechende Auswirkung hat.
    Ich freue mich, daß die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf gemeinsam einbringen konnten. Es ist außerordentlich anerkennenswert, daß die FDP, die schon damals der Einführung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner widersprochen hat, heute mit uns diesen Gesetzentwurf vorlegt. Ich bitte Sie, auch bei der Behandlung im Ausschuß diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)