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    Deutscher Bundestag 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9233 A Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz) (Drucksache VI/2916) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 9233 B Geiger (SPD) 9237 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9240 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9244 D, 9300 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9252 C Geisenhofer (CDU/CSU) 9258 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 9261 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . 9264 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9266 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 9271 B Killat-von Coreth (SPD) 9287 D Dr. Kreile (CDU/CSU) 9290 B Geldner (FDP) . . . . . . . 9292 A Bredl (SPD) 9294 B Härzschel (CDU/CSU) 9296 A Koenig (SPD) 9298 A Ruf (CDU/CSU) . . . .. . . . 9300 B Fragestunde (Drucksache VI/2938) Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vorwurf des Staatssekretärs Ahlers bezüglich der „Staatsferne" der Deutschen Welle Ahlers, Staatssekretär 9272 D, 9273 A, B, C, D, 9274 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 9273 B, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) . . 9274 A Matthöfer (SPD) 9274 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9274 B Frage des Abg. Heyen (SPD) : Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld mit EDV-Anlagen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9274 D, 9275 A Heyen (SPD) 9275 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Zahlung von Kautionen beim Abschluß von Mietverträgen — gesetzliche Begrenzung und Verzinsung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9275 B, D, 9276 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 9275 B, D, 9276 A, B Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Koordinierung der Verwendung öffentlicher Mittel für die Bauforschung zwischen Bund und Ländern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9276 C, D, 9277 A, B Staak (Hamburg) (SPD) . 9276 D, 9277 A Heyen (SPD) 9277 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 9277 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9277 B, C Fragen des Abg. Henke (SPD) : Mittel für die Bauforschung in den Haushalten des Bundes und der Länder — Beteiligung der Bauwirtschaft an den Aufwendungen für die Bauforschung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9277 D, 9278 A, B, C, D Henke (SPD) . . . . 9277 D, 9278 A, D Josten (CDU/CSU) 9278 B Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . 9278 B Fragen des Abg. Dr. Wulff (CDU/CSU) : Einfluß der konjunkturpolitischen Entwicklung auf Kosten- und Arbeitsmarktsituation arbeitsintensiver Betriebe — Förderung der Zusammenarbeit deutscher Industrieunternehmen mit Firmen in Entwicklungsländern Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9279 A, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) 9279 C Josten (CDU/CSU) 9279 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betr. Lohnfortzahlung und Krankengeld für werdende Mütter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 A Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gewährung eines Pflegegeldes bei Erkrankung von Kindern alleinstehender berufstätiger Frauen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 B Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Gewährung von Arbeitslosenunterstützung für mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9280 C, 9281 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9280 D, 9281 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9281 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) : Beiträge der freiwilligen Mitglieder der AOK Berlin mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze — andere Beitragsgestaltung als im übrigen Bundesgebiet Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9281 C, D, 9282 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9281 C, D, 9282 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9282 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Erhebung von Gebühren für Kurse zur beruflichen Weiterbildung und Zahlung von individuellen Beihilfen seitens der Bundesanstalt für Arbeit — negative Auswirkungen für dünn besiedelte Gebiete Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9282 C, 9283 A, B, C Varelmann (CDU/CSU . . . 9283 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beibehaltung des Währungsausgleichs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9283 D, 9284 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 9284 B, C Struve (CDU/CSU) 9284 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorschlag des Europäischen Parlaments betr. Anhebung der Agrarpreise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9285 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9285 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Darstellung der Einkommenslage in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" — Veröffentlichung von Zahlenmaterial über Preise, Kosten, Wertschöpfung und Einkommen für das Wirtschaftsjahr 1970/71 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9285 C, 9286 A, B, C, D, 9287 A Susset (CDU/CSU) . 9286 A, C, D, 9287 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 9286 B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Gewährung einer zusätzlichen Liquiditätshilfe für Grönlandbetriebe im Haushalt 1972 — finanzielle Tragbarkeit von Investitionen für Stallbauten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9287 B, C Burger (CDU/CSU) 9287 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971 (Drucksachen VI/2946, VI/2963) . . 9301 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen VI/2899, zu VI/2899) — Erste Beratung — 9301 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) — Erste Beratung — 9301 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Großhandels mit Arzneimitteln und der Vermittler in Handel und Industrie auf dem Gebiet der Arzneimittel eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten — des Großhandels mit Arzneimitteln — der Vermittler in Handel und Industrie, die für ihre Tätigkeiten über einen Vorrat an Arzneimitteln verfügen eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Apothekers (Drucksachen V/4013, VI/2839) . . . . . 9301 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen VI/2530, VI/2894) . 9301 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln eine Verordnung des Rates über den Verkehr mit Futtermitteln (Drucksachen VI/1854, VI/2901) . . . . 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Milch- und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse anzuwendenden Grundregeln eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1171/71 durch eine zusätzliche Befreiung von der Verpflichtung, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu destillieren (Drucksachen VI/2605, VI/2606, VI/2902) 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) . des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 V tung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen VI/2715, VI/2717, VI/2718, VI/2735, VI/2805, VI/2806, VI/2933) . . . 9302 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE) eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Längenmaße eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten, Haken und deren Zubehör (Drucksachen VI/2393, VI/2519, VI/2570, VI/2572, VI/2934) 9303 B Sammelübersichten 31 und 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen VI/2917, VI/2940) Frau Berger (CDU/CSU) 9303 D Nächste Sitzung 9305 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9307 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Haftung der öffentlichen Hand auf dem Gebiet des Straßenverkehrs für Handlungen seiner Beamten . 9307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen — Kosten der Aufstellung neuer Hinweisschilder . . . . . 9308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. Vorkommnisse bei der Marketing-Gesellschaft CMA — sinnvollerer Einsatz der von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft aufgebrachten Gelder . . . . 9308 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragreichen Gebieten . . . . . 9308 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9233 160. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 155. Sitzung, Seite 8940 D, Zeile 15, statt „gymnologischen" : „limnologischen" . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber ' 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 18. 12. Dr. Böhme 17. 12. Borm * 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig* 17. 12. Franke (Osnabrück) 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) * 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 17. 12. Dr. Kempfler 17. 12. Frau Klee ** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Kriedemann * 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 17. 12. Meister * 17. 12. Memmel * 17. 12. Moersch 16. 12. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schneider (Königswinter) 16. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 17. 12. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Zink 16. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 1) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig zu vermeiden, daß die öffentliche Hand über das Amtshaftungsprinzip (I 839 BGB, Art. 34 GG) auf dem Gebiete des Straßenverkehrs die Haftung für Schäden, deren Ursache in Handlungen seiner Beamten liegt, je nach Ausgestaltung der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze ablehnen oder nicht ablehnen kann mit der Konsequenz, daß der Geschädigte u. U. leer ausgeht? Nach den geltenden Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die auch bei Unfällen im Straßenverkehr Anwendung finden können, haftet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen nur, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Diese Subsidiaritätsklausel bewirkt aber nicht, daß der Geschädigte „leer ausgeht". Sie hat nur zur Folge, daß Schäden, die sowohl von einem Beamten als auch von einem Nichtbeamten verursacht werden, der Nichtbeamte in voller Höhe zu ersetzen hat. Diese Rechtslage wird vor allem dann, wenn das Verschulden des Beamten überwiegt, als nicht befriedigend empfunden. Im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts, die eine besondere Kommission zur Zeit vorbereitet, wird daher erwogen, die Subsidiaritätsklausel zu beseitigen oder wenigstens einzuschränken. Gesetzentwürfe können in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr vorgelegt werden. Ein weiteres Problem der Staatshaftung im Bereich des Straßenverkehrs betrifft Unfälle, die durch 9308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 das technische Versagen von Verkehrseinrichtungen, z. B. von Ampelanlagen, verursacht werden, ohne daß ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. Die Frage, ob für derartige, nach den bisherigen Beobachtungen offenbar seltene Fälle eine öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung eingeführt werden soll, wird ebenfalls im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts geprüft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 17 und 18) : Ist die Bundesregierung geneigt, vor der endgültigen Ratifizierungsprozedur des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen" vom 8. November 1968 und des europäischen Zusatzübereinkommens wegen der in der StraßenverkehrsOrdnung vom 1. März 1971 in Kraft getretenen Regelung betr. „Zeichen Nr. 311" — Ersatz des bisher am Ausgang des letztdurchfahrenen Orts die nächste Gemeinde und die Distanz zwischen beiden anzeigenden Schildes durch ein neues Schild mit Angabe des rot durchstrichenen verlassenen Orts — einen Vorbehalt im Sinn einer Lösungsmöglichkeit nach der seitherigen Regelung oder zumindest nach Maßgabe der in der Schweiz bzw. in Österreich bisher üblichen Beschilderung zu machen? Ist die Meldung zutreffend, derzufolge die im Vollzug der erwähnten Aufstellung neuer Hinweisschilder erforderlichen Änderungen 25 000 Ortschaften im Bundesgebiet betreffen und 100 Millionen DM an Kosten bedingen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen zu machen. Die internationale Vereinheitlichung aller Verkehrszeichen ist wegen des bei uns außerordentlich starken grenzüberschreitenden Verkehrs besonders wichtig. Wo notwendig, kann durch einen Wegweiser auf die nächste Ortschaft hingewiesen werden. Die Angabe in Ihrer zweiten Frage trifft nicht zu. Die Kosten für die Umstellung betragen nicht 100 Millionen DM, sondern dürften bei etwa 2,5 Millionen DM liegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen A 67 und 68) : Sind der Bundesregierung die in der Presse geschilderten Vorkommnisse bei der vom Marktstrukturfonds finanzierten Marketing-Gesellschift CEMA bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in der Zukunft die von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft nach Gesetz aufgebrachten Gelder sinnvoller eingesetzt werden? Der Bundesregierung sind Vorkommnisse innerhalb der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA —, die in verschiedenen Presseberichten angesprochen wurden, bekannt. Bei der Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Änderung des Absatzfondsgesetzes steht eine Verstärkung der Kontrollfunktion des Absatzfonds gegenüber der CMA zur Diskussion. Ich habe im Ernährungsausschuß zu der Problematik Stellung genommen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen sehe ich als eine brauchbare Grundlage an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 81): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das ökonomische Verhalten der Landwirte bei gegebenen Preis/Kostenverhältnissen zur beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragsreichen Gebieten, wie Mittelgebirgslagen, führen soll? Nein, Herr Kollege Schulte, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung. Sie begrüßt es, wenn das Verhalten der Landwirte auch von ökonomischen Kriterien beeinflußt wird. Die Entscheidung über eine Produktionsaufgabe aufgrund einer längerfristigen ungünstigen ökonomischen Situation des Betriebes liegt jedoch allein beim Betriebsleiter. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe gegenüber solchen Betrieben, deren Weiterführung problematisch erscheint, darin, den Betriebsleiter und seine Familie bei der Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten zu unterstützen. Dazu dient u. a. das soziale Ergänzungsprogramm. Daneben bietet die Bundesregierung über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den entwicklungsfähigen Betrieben umfassende Hilfen an, die dazu beitragen sollen, den Betrieb erst garnicht in Schwierigkeiten kommen zu lassen. Für ertragsschwache Gebiete und für Grünlandbetriebe gelten dabei besonders günstige Förderungsbedingungen.
Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung erweitert um die
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971
— Drucksachen VI/2946, VI/2963 —
Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz — RRG)

— Drucksache VI/2916 —
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz)

— Drucksache VI/2919 —
Wird von der Regierung das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte schön, Herr Bundesminister Arendt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, das Rentenreformprogramm der Bundesregierung, das Ihnen in der Drucksache VI/2916 vorliegt, heute in diesem Hohen Hause einbringen zu können. Der am 20. Oktober 1971 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung bringt wichtige Verbesserungen für alle Kreise der Bevölkerung: für Rentner und Beitragszahler, für Selbständige und nicht erwerbstätige Frauen. Mit dieser Gesetzesvorlage erfüllt die Bundesregierung einen Auftrag des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1971. Die Vorlage ist zugleich ein Kernstück der inneren Reformen, die sich die sozial-liberale Regierung zur Aufgabe gemacht hat.
    Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 angekündigt — ich darf zitieren —:
    Die Bundesregierung wird im Laufe der Legislaturperiode den schrittweisen Abbau der festen Altersgrenze prüfen und sich bemühen, sie durch ein Gesetz über die flexible Altersgrenze zu ersetzen. Die gesetzliche Alterssicherung soll für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden.
    Soweit die Regierungserklärung. Diese Zusage wird mit dem Ihnen vorliegenden Rentenreformprogramm erfüllt. Darüber hinaus enthält dieses Programm noch weitere wichtige gezielte Strukturverbesserungen, die in erster Linie Müttern und Kleinrentnern zugute kommen.
    Der Gesetzentwurf hat fünf Schwerpunkte: erstens die Einführung einer flexiblen Altersgrenze, zweitens die gezielte Anhebung von Kleinrenten, drittens die Einführung eines „Babyjahres" für Mütter mit einer eigenen Rentenversicherung; viertens die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige, mithelfende Familienangehörige und nicht erwerbstätige Hausfrauen und fünftens Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen.
    Bei diesen Reformvorschlägen der Bundesregierung geht es um gezielte Strukturverbesserungen. Wie ich schon erwähnte, kommen diese Verbesserungen allen Gesellschaftsgruppen zugute. Durch die Einführung der flexiblen Altersgrenze werden der Entscheidungsspielraum und das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten mit einem erfüllten Arbeitsleben erweitert. Das ist zugleich ein Beitrag zur Humanisierung des Arbeitslebens.
    Für Rentnerinnen und Rentner werden frühere Entlohnungsnachteile durch die Einführung einer „Rente nach Mindesteinkommen" ausgeglichen. Durch die Einführung eines „Babyjahres" werden für rentenversicherte Mütter berufliche Nachteile infolge der Kindererziehung abgebaut. Außerdem wird die soziale Sicherung der geschiedenen Frau durch die Regelung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen verbessert. Durch die Öffnung der Rentenversicherung wird bisher ausgeschlossenen Gesellschaftsgruppen ein neuer Weg zur sozialen
    9234 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Bundesminister Arendt
    Sicherung erschlossen. Die soziale Rentenversicherung wird damit praktisch zu einer Volksversicherung auf freiwilliger Grundlage.
    Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich folgendes besonders hervorheben. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform hat insonderheit Verbesserungen für die heutigen Rentner zum Ziel. Sie beschränkt sich aber nicht darauf. Vielmehr soll zugleich das Rentenrecht für die Beitragszahler und die bisher ausgeschlossenen Gesellschaftsgruppen den heutigen Erfordernissen angepaßt werden.
    In den Diskussionen der letzten Monate ist oft eine allgemeine Rentenanhebung als Alternative zum Rentenreformprogramm dargestellt worden. Diese Alternative ist jedoch falsch gestellt. Ich betone hier noch einmal: Von der vorgeschlagenen Rentenreform werden nicht nur die aktiven Arbeitnehmer das sind die Rentner von morgen — Vorteile haben, sondern auch die heutigen Rentner. So ist fast ein Drittel der Personen, die zunächst die Möglichkeit der flexiblen Altersgrenze in Anspruch nehmen können, heute schon berufs- oder erwerbsunfähig. Sie sind also Rentner.
    Außerdem ergibt sich für eine große Zahl von Rentnern eine zum Teil beträchtliche Rentenanhebung. Die vorgeschlagene Rente nach Mindesteinkommen kann Rentenerhöhungen bis zu 75 % bewirken. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, daß die sozial-liberale Bundesregierung sofort nach Übernahme der Regierungsverantwortung die Abschaffung des in der wirtschaftlichen Rezession von 1967 eingeführten Krankenversicherungsbeitrages der Rentner eingeleitet hat. Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 erhalten die Rentner wieder ihre ungekürzte Rente.

    (Beifall bei den Regierungspartei en.)

    Darüber hinaus sollen jetzt auch die in den Jahren 1968 und 1969 allmonatlich einbehaltenen Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden. Der von den Koalitionsfraktionen der SPD und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Rückzahlung dieser Beiträge liegt Ihnen ebenfalls vor. Lassen Sie mich ein paar Worte dazu sagen. Der den damaligen Rentnern aufgebürdete Krankenversicherungsbeitrag war auch ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und der Bundeszuschuß?)

    Er wurde von den Rentnern als Unrecht empfunden. Das soll jetzt wiedergutgemacht werden. Diese Wiedergutmachung ist systemgerecht. An der Rentenformel wird nicht manipuliert. Ich begrüße diese Initiative der Koalitionsfraktionen sehr, und ich freue mich ganz besonders, daß auch der sozialpolitische Sprecher der Opposition diesen Antrag begrüßt hat.

    (Abg. Dr. Nölling: Er ist heute ja nicht da!)

    Die Rentner, die im nächsten Jahr ihre Krankenversicherungsbeiträge aus den Jahren 1968 und 1969 zurückerhalten, können 1972 insgesamt über 10 % mehr Rente verfügen als im Jahre 1971.
    Außerdem sollte bedacht werden, daß vom nächsten Jahr an die Spätfolgen der wirtschaftlichen Rezession von 1967 sich bei der Rentenbemessung nicht mehr auswirken. Die 15. Rentenanpassung wird 1973 zu einer allgemeinen Rentenerhöhung um 9,5 % führen. Für 1974 sind sogar Rentensteigerungen von mehr als 11 % zu erwarten. Auf längere Sicht kommt eine allgemeine Einkommenssteigerung also auch den Rentnern zugute.
    Ich darf deshalb hier noch einmal nachdrücklich unterstreichen: Unsere dynamische Rente hat sich bewährt. Auf die Dauer ist sie der beste Weg zur Beteiligung unserer alten Menschen, aber auch der frühzeitig Berufs- oder Erwerbsunfähigen, am wirtschaftlichen Wachstum. Um auch diese Feststellung noch einmal mit Zahlen zu belegen: Aus 100 DM Altersruhegeld im Jahre 1957 sind einschließlich der 14. Rentenanpassung 256 DM geworden.
    Wir alle wissen aber, daß unsere Rentenversicherung noch Schwächen und Lücken hat. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß im Rentenbericht insgesamt mehr als 150 Änderungswünsche einzelner Gruppen und Personen zusammengestellt sind. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind bestrebt, vorhandene Mängel zu beseitigen. In der Sorge und Fürsorge für die Rentner lassen sie sich von niemandem übertreffen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na!)

    Die aus der Vergangenheit herrührenden Mängel — auch das muß ich in aller Offenheit sagen — lassen sich aber nicht alle auf einmal im Handumdrehen aus der Welt schaffen.
    Soziale Gerechtigkeit erfordert auch die Berücksichtigung der Finanzlage. Dieser Grundsatz ist für die Bundesregierung ehernes Gebot. Wir planen nichts ins Blaue hinein, und so halten sich die Vorschläge zur Rentenreform streng im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Die Bundesregierung nutzt den finanziellen Spielraum, der sich aus den langfristigen und soliden Vorausschätzungen der finanziellen Entwicklung der Rentenversicherung ergibt. Die sich hier abzeichnende günstige Entwicklung ist vor allem eine Folge der überdurchschnittlichen Lahn- und Gehaltserhöhungen im Jahre 1970. Langfristig beruht sie aber auch auf der schon in der vorigen Legislaturperiode beschlossenen Anhebung des Beitragssatzes von 17 auf 18 % mit Wirkung vom 1. Januar 1973.
    Es ist also absolut falsch zu behaupten, daß durch Einsparungen bei den Renten Leistungsverbesserungen für aktive Arbeitnehmer finanziert werden. Ebenso falsch ist die Behauptung, den Rentnern würde etwas vorenthalten.

    (Abg. Härzschel: Sie ist richtig!)

    Die Wahrheit ist doch, daß die Gelder für die langfristigen Reformverbesserungen erst noch von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Leider wird dies in der sozialpolitischen Diskussion oft nur wenig oder überhaupt nicht beachtet.

    (Abg. Härzschel: Die Sachverständigen sind anderer Meinung!)

    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9235
    Bundesminister Arendt
    Vielmehr wird in der Öffentlichkeit oft der Eindruck erweckt—ich habe es schon einmal gesagt—, in den Tresoren der Rentenversicherungsträger lägen heute schon Milliarden bereit und warteten darauf, verteilt zu werden. Ich wiederhole es hier noch einmal: Die für die Reform der Rentenversicherung notwendigen finanziellen Mittel müssen erst noch erarbeitet werden, und zwar von den Beitragszahlern. Deshalb ist es nicht mehr als gerecht, bei finanziell möglichen Verbesserungen nicht ausschließlich die Interessen der Rentner, sondern ebenso auch die Interessen der Beitragszahler zu berücksichtigen. Das ist auch mehr soziale Gerechtigkeit.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt die einzelnen Schwerpunkte des Reformprogramms näher erläutern. Die Einführung der flexiblen Altersgrenze wird entscheidend dazu beitragen, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu erleichtern und zu humanisieren. Nach einem erfüllten Arbeitsleben sollen die älteren Arbeitnehmer ihre Altersgrenze künftig selbst bestimmen können. Das bedeutet vor allem eine Wohltat für alle, die sich den täglichen Anforderungen des Erwerbslebens nicht mehr gewachsen fühlen. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und 35 Jahre oder länger versichert war, soll selbst entscheiden können, ob er in die Rente gehen will oder ob er weiterarbeiten will.
    Diesen Versicherten wird es erspart, erst ihre Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nachweisen zu müssen. Für sie entfallen die heute notwendigen medizinischen Untersuchungen zur Feststellung der Invalidität. Diese Untersuchungen werden gerade von älteren Arbeitnehmern als belastend und diskriminierend empfunden. Außerdem entfallen die oft langen Wartezeiten, die sich bei einer Feststellung der Invalidität ergeben können. Die vorgeschlagene flexible Altersgrenze bringt allgemein die folgende Neuregelung: Alle Versicherten, die eine Vorversicherungszeit von 35 oder mehr anrechnungsfähigen Versicherungsjahren haben, sollen nach Vollendung des 63. Lebensjahres frei entscheiden können, von welchem Zeitpunkt an sie Altersruhegeld beziehen wollen. Als anrechnungsfähige Versicherungsjahre zählen sämtliche Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten.
    Die Rente soll nach geltendem Recht berechnet werden. Jeder Versicherte, der von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch macht, soll ,die Rente erhalten, auf die er zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Anspruch hat. Besondere Abschläge von der Rente soll es nicht geben. Versicherungsmathematische Abschläge, wie sie hier und da gefordert werden, würden zu erheblichen Rentenkürzungen führen. Viele Versicherte, die im Alter allein auf die Rente angewiesen sind, wären dann schon von vornherein von den Vorteilen der flexiblen Altersgrenze ausgeschlossen. Sie müßten weiterarbeiten, weil sie für ihren Lebensunterhalt auf den ihnen entgehenden Teil der Rente nicht verzichten können.
    Im Zusammenhang mit der Einführung der flexiblen Altersgrenze soll ein allmählicher Übergang von der Arbeit zum Ruhestand erleichtert werden. Wir alle wissen, daß dieser Übergang für die Menschen ein Problem besonderer Art ist. Nicht ohne
    Grund sprechen Ärzte vom „Pensionstod". Es ist deshalb vorgesehen, neben dem Bezug von Altersruhegeld beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung zuzulassen. Ein monatlicher Nebenverdienst bis zu einem Viertel der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten soll die Rentenzahlung nicht beeinträchtigen. Im Jahre 1973 wäre damit ein monatlicher Nebenverdienst bis zu 575 DM ohne Einfluß auf die Rente. Dadurch wird sichergestellt, daß die mit der Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Versicherten ihr bisheriges Nettoeinkommen weiterhin erzielen können.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einführung der flexiblen Altersgrenze von ergänzenden Maßnahmen begleitet sein muß. In den Gesetzentwurf ist daher das Recht auf Auskunft über die Rentenanwartschaft für 62jährige Versicherte aufgenommen worden. Jeder dieser Versicherten kann sich auf diesem Wege über die Höhe seiner Rente unterrichten. Seine persönliche Entscheidung, ob er in die Rente gehen oder noch weiterarbeiten will, wird dadurch erheblich erleichtert.
    Außerdem wird sich die Bundesregierung verstärkt dafür einsetzen, daß mehr als bisher Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen geschaffen werden. Dabei geht es besonders auch um mehr Teilzeitarbeitsplätze für Männer. Die Bundesregierung wird sich ferner um eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer bei der betrieblichen Personalplanung bemühen. Das von diesem Hohen Hause beschlossene neue Betriebsverfassungsgesetz enthält bereits entsprechende Vorschriften.
    Im übrigen wird die flexible Altersgrenze auch nicht ohne Auswirkungen und Rückwirkungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bleiben können. Die Unternehmen und die sonstigen Träger der betrieblichen Altersversorgung werden eine Form zur Angleichung ihrer Regelungen der Altersgrenze an die flexible Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung finden müssen. Nicht zuletzt werden auch Tarif- und Arbeitsverträge, die heute gelegentlich feste Altersgrenzen für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vorsehen, der flexiblen Altersgrenze angepaßt werden müssen. Die Vertragsparteien müssen darauf bedacht sein, daß die Vorteile, die dem Arbeitnehmer durch die flexible Altersgrenze gegeben werden, nicht durch arbeitsrechtliche Bestimmungen gemindert oder gar abgeschnitten werden.
    Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu der gezielten Anhebung von Kleinrenten. Durch die vorgeschlagene „Rente nach Mindesteinkommen" sollen die Nachteile bei der Rentenbemessung, die durch frühere Lohnunterschiede bedingt sind, nachträglich ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre und eine persönliche Bemessungsgrundlage von mehr als 40 %. In all diesen Fällen soll der Rentenberechnung künftig ein Arbeitseinkommen in Höhe von 70 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten
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    Bundesminister Arendt
    zugrunde gelegt werden. Diese gezielte Rentenaufbesserung kommt allen Rentnern zugute, die früher in ungünstigen Gebieten oder in Wirtschaftszweigen mit niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Besonders begünstigt werden auch die Frauen, die früher in einigen Branchen schlechter bezahlt wurden als Männer und die erhebliche Lohnabschläge hinnehmen mußten. Auf Grund der vorgeschlagenen Neuregelung sind Rentenerhöhungen bis zu 75 % möglich. Die geplante Rente nach Mindesteinkommen wird sich auf die Witwenrente positiv auswirken.

    (Abg. Varelmann: Das hat Seltenheitswert!)

    Bei der hier vorgeschlagenen Strukturverbesserung sollen lediglich Kleinstrenten nicht berücksichtigt werden, die auf einem Einkommen bis zu 40 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten beruhen. In all diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, daß die Rente entweder auf einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Nebenversicherung mit niedrigen Beiträgen beruht. Diese Kleinstrenten können daher nicht als Hauptgrundlage des Lebensunterhalts des betreffenden Rentenempfängers angesehen werden. Sie sind vielmehr eine Art Nebeneinkommen, die mit früheren Arbeitseinkommen nicht sehr viel zu tun haben. Eine nachträgliche Lohnkorrektur wäre also hier weder angebracht noch gerechtfertigt.
    Die geplante „Rente nach Mindesteinkommen" soll dagegen tatsächliche Lohndiskriminierungen und ungerechtfertigte Lohnunterschiede bei langer Versicherungszeit für die Vergangenheit korrigieren. Als Maßstab ist der gegenwärtige Lohn von ungelernten Arbeitskräften gewählt worden, wie er als Ortslohn für Zwecke der Krankenversicherung und Unfallversicherung festgelegt wird. Das ist der Satz von 70% des Durchschnittsentgelts, der im Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Im Prinzip wird bei der Rente nach Mindesteinkommen an der Bemessung der Rente nach Zahl und Höhe der Beiträge festgehalten. Auch hier soll also nicht an der Rentenformel manipuliert werden.
    Mit der Einführung eines „Babyjahres" für rentenversicherte Frauen wird zum erstenmal die Arbeitsleistung der Hausfrau und Mutter und deren volkswirtschaftliche Bedeutung bei der Rente berücksichtigt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nach dem bisherigen Recht entstehen der rentenversicherten Frau durch die Geburt eines Kindes häufig Nachteile in ihrem beruflichen Werdegang und damit in ihrem Versicherungsleben. Meistens müssen Mütter nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit für kürzere oder für längere Zeit aufgeben, um sich der Pflege und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Oft führt auch die Geburt eines Kindes für die Mutter zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zu Schwierigkeiten bei der beruflichen Wiedereingliederung. Früher war damit sogar regelmäßig der berufliche Aufstieg beendet.
    Diese sich aus der Geburt eines Kindes ergebenden Nachteile für die Alterssicherung sollen jetzt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ausgeglichen werden. Deshalb sollen alle Frauen, die 1973 oder später in die Rente gehen, für jedes lebend geborene Kind ein zusätzliches Versicherungsjahr angerechnet erhalten. Dieses zusätzliche Jahr soll durch einen Zuschlag zur Rente abgegolten werden. Besonders die versicherten Mütter, die mehrere Kinder geboren haben, erwerben durch diese Neuordnung einen erheblich höheren Rentenanspruch.
    Nun zu einem weiteren Schwerpunkt des Rentenreformprogramms der Bundesregierung: die Öffnung der Rentenversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen. Der Strukturwandel in der Wirtschaft hat dazu geführt, daß neue Gruppen der sozialen Sicherung bedürfen. Diesem Erfordernis will die Bundesregierung gerecht werden. Niemand soll zum Beitritt in die Rentenversicherung gezwungen, aber auch niemand davon ausgeschlossen werden. Die vorgesehene Öffnung der Rentenversicherung bietet etwa 750 000 Selbständigen, 7 Millionen nicht erwerbstätigen Hausfrauen und nahezu 2 Millionen mithelfenden Familienangehörigen die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung.

    (Abg. Müller [Berlin] : Wer soll denn das bezahlen?)

    Der freiwillig Versicherte soll grundsätzlich einkommensgerechte Beiträge zahlen. Wer kein Einkommen erzielt — das sind in der Regel die Hausfrauen —, kann die Beitragsklasse frei wählen.
    Eine regelmäßige Beitragsentrichtung wird nicht verlangt. Sie ist jedoch erforderlich, wenn der freiwillig Versicherte Leistungen wie ein Pflichtversicherter erreichen will. In diesen Fällen müssen regelmäßig einkommensgerechte Beiträge entrichtet werden. Das heißt, es sind mindestens neun Beiträge pro Kalenderjahr zu zahlen.
    Um auch älteren Personen noch eine längere Versicherungszeit zu ermöglichen, ist die Nachentrichtung von Beiträgen vorgesehen. Auch den bisherigen Versicherten soll die Nachentrichtung von Beiträgen ermöglicht werden. Sie können dadurch Beitragslücken schließen und ihre Rentenanwartschaft verbessern. Beiträge sollen nachentrichtet werden können für die Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres und nach dem 1. Januar 1956.
    Der Gesetzentwurf trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, daß das bisherige Rentenrecht im Falle der Scheidung oftmals zu sozialen Härten für geschiedene Ehegatten führte. Die im Rentenreformprogramm enthaltenen Vorschriften stellen Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten des im Rahmen der Eherechtsreform vorgesehenen Versorgungsausgleichs dar. Die Grundgedanken des Versorgungsausgleichs werden schon jetzt berücksichtigt. Dazu gehören die Erleichterungen bei den Voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten an geschiedene Ehegatten und das Wiederaufleben von Hinterbliebenenrenten bei Auflösung einer weiteren Ehe. Die übrigen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die zur Durchführung und Ergänzung des Versorgungsausgleichs erforderlich sind, werden in den Entwurf eines Zweiten Eherechtsreformgesetzes aufgenommen.
    Das vorgesehene „Rentensplitting" bei Ehescheidungen wirkt sich in erster Linie zugunsten der
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9237
    Bundesminister Arendt
    Frauen aus. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß auch die anderen Reformvorschläge zum großen Teil Frauen zugute kommen. Das gilt naturgemäß in vollem Umfange für die Einführung eines „Babyjahres". Das gilt aber auch für die Rente nach Mindesteinkommen. Die hier zu erwartenden Rentenerhöhungen kommen zu rund 90 % den Frauen zugute. Auch die Öffnung der Rentenversicherung wirkt sich positiv für Frauen aus. Vor allem die nicht erwerbstätigen Hausfrauen erhalten dadurch erstmalig die Möglichkeit, einen eigenständigen Rentenanspruch zu erwerben.
    Neben den fünf Schwerpunkten, die ich Ihnen soeben erläutert habe, enthält das Rentenreformprogramm der Bundesregierung nach eine Reihe weiterer Verbesserungen. Aus Zeitgründen möchte ich hier beispielhaft die folgenden Verbesserungen nennen:
    Erstens. Die Voraussetzungen für den Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld bei Arbeitslosigkeit werden erleichtert.
    Zweitens. Für die Anrechnung von Ersatzzeiten genügt auch künftig die regelmäßige Beitragsentrichtung.
    Drittens. Auch die Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten erfolgt unter erleichterten Voraussetzungen.
    Viertens. Angestellte, die sich von der Versicherungspflicht befreien ließen, erhalten nochmals die Möglichkeit, auf die Befreiung für die Zukunft zu verzichten. Sie können in die Versicherungspflicht zurückkehren.
    Fünftens. Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten können bei Rentnern mit mindestens 35 Versicherungsjahren künftig schon mit 63 Jahren in das Altersruhegeld umgewandelt werden. Dadurch kommen die Berufsunfähigkeitsrentner früher in den Genuß weiterer Versicherungsjahre und damit der Vollrente. Das gleiche gilt für die Empfänger einer Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn es sich bei der Rente um eine Umstellungsrente handelt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluß möchte ich Ihnen jetzt einige Zahlen nennen, die für die Beurteilung des von mir eingebrachten Gesetzentwurfes und Ihre weiteren Beratungen von erheblicher Bedeutung sind.
    Nach dem Rentenanpassungsbericht 1971, auf dessen Zahlenwerk die finanzielle Begründung dieses Gesetzentwurfes beruht, war Ende 1985 eine Rücklage in Höhe von 132 Milliarden DM zu erwarten. Abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage in Höhe von drei Monatsausgaben verblieb ein Finanzierungsspielraum von 104 Milliarden DM. Nach der Begründung des hier zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfes wären davon 93 Milliarden DM gebunden worden, so daß insgesamt eine Reserve von elf Milliarden DM verblieben wäre.
    Am Montag und Dienstag dieser Woche haben die Abstimmungsgespräche über die neuen Vorausschätzungen für den Rentenanpassungsbericht 1972 in meinem Hause stattgefunden. Aufgrund des Ergebnisses dieser Gespräche habe ich eine erste Computerrechnung anstellen lassen. Nach dieser Vorausschätzung wird sich die Rücklage von 132 auf etwa 168 Milliarden DM erhöhen. Abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen drei Monatsausgaben erhöht sich der Finanzierungsspielraum von 104 Milliarden auf 139 Milliarden DM. Gleichzeitig steigen aufgrund der aktualisierten Grundannahmen die Kosten des Rentenreformprogramms von ursprünglich 93 Milliarden auf rund 120 Milliarden DM. Dabei sind die Auswirkungen der Rückzahlung des Krankenversicherungsbeitrages an die Rentner berücksichtigt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die neuen Größenordnungen, die ich Ihnen soeben genannt habe, beweisen erneut, daß das Rentenreformprogramm der Bundesregierung auf einer soliden finanziellen Grundlage steht. Ich hoffe, daß Sie mit mir darin übereinstimmen. Ich bin sicher, daß Sie mir zustimmen werden, wenn ich sage: Diese Rentenreform schafft mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Lande.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)