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ID0615907200

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  • date_rangeDatum: 15. Dezember 1971

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    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Inhalt: Eintritt des Abg. Kunz in den Bundestag 9129 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9129 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses . . . . 9129 B Amtliche Mitteilungen 9129 C Erklärungen der Bundesregierung Franke, Bundesminister . . . . . 9130 A Scheel, Bundesminister . . . . 9131 C Stücklen (CDU/CSU) 9134 C Wienand (SPD) . . . . . . . 9136 C Dr. Achenbach (FDP) 9138 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2903) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 9141 A, 9154 C, 9156 A, 9158 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9146 C, 9155 D, 9158 A, 9160D, 9162B Kleinert (FDP) . 9152 C, 9157 C, 9162 C Vogel (CDU/CSU) . . . 9155 A, 9163 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 9156 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 9158 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9160 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9161 B Memmel (CDU/CSU) 9161 D Dorn (FDP) 9163 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 9163 C Fragestunde (Drucksache VI/2938) Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Fortführung der bereinigten Sammlung des Bundesrechts in Loseblattform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9164 B Frage des Abg. Dr. Krall (FDP) : Reservierung von Abteilen in IC-Zügen für leitende Beamte der Bundesbahnhauptverwaltung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 D, 9165 A Krall (FDP) 9165 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschleunigte Fertigstellung eines großräumigen Fernverkehrsumgehungsnetzes für die Stadt Bonn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9165 B, C, 9166 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 9166 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9166 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9166 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auslegen von Tages- und Wochenzeitungen in Speisewagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9167 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) 9167 A, B Ollesch (FDP) 9167 C Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 9167 C Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Beibehaltung der bisherigen Beschilderung des Ortsendes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9167 D, 9168 A, B, C, D, 9169 A, B, C, D, 9170 A, B Ollesch (FDP) . . . 9168 A, B, 9170 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 9168 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Früh (CDU/CSU) 9169 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9169 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9169 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9169 D Frage des Abg. Graaff (FDP) : Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung der neuen StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9170 C Frage des Abg. Graaff (FDP) : Kosten der Anbringung der neuen Ortsausgangstafeln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9170 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9170 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Weitere Zulassung der bisherigen Ortsende-Schilder Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9171 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9171 A, B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Gründe für die Einführung der neuen Ortsende-Schilder — Kosten dieser Maßnahme Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9171 C, D, 9172 A, B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9171 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9171 D Frage des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Ausgabe einer Gedenkmarke anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages Heinrich Heines Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9172 B, C, D, 9173 A Dr. Geßner (SPD) 9172 C Lemmrich (CDU/CSU) 9172 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 9172 D Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Erneute Verteuerung des Post- und Telefondienstes im Jahre 1972 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9173 A, B, C, D, 9174 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9173 B, C, D, 9174 A Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anpassung der Gehälter der Bundesbeamten an die der Beamten in Ländern und Gemeinden — Kosten für den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 A, C Brück (Köln) (CDU/CSU) 9174 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufwendungen für die Vereinheitlichung der Gehälter der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 C Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) : Zwischenstaatliche Besprechungen über ein technisches Projekt zur Bodenseeregulierung — Schweizer Alternativvorschläge Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9174 D, 9175 A, B Gnädinger (SPD) 9175 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 III Frage des Abg. Heyen (SPD) : Kontakt von Dienststellen des Berliner Senats mit dem Amt für Wasserwirtschaft der DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9175 C, D, 9176 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 9175 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Wiedereinstellung von ausgeschiedenen Beamtinnen, insbesondere Lehrkräften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9176 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9176 B Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Grenze zwischen gesundheitsgefährlichem und nur lästigem Lärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9176 C, D, 9177 A, B, C, D Dr. Hauff (SPD) . . 9176 D, 9177 A, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9177 A Hansen (SPD) 9177 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit — Pressekontrolle durch Schaffung von Presseausschüssen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 9177 D, 9178 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9178 A, C Raffert (SPD) 9178 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9178 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache M/2928) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 9179 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 9179 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 9179 D Haar (Stuttgart) (SPD) 9181 A Ollesch (FDP) . . . . . 9193 B, 9187 A Lemmrich (CDU/CSU) 9185 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, M/2789) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik (Drucksachen VI/2369, M/2789) und mit Antrag betr. Europäische Technologiekonferenz (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und Fraktion der CDU/CSU) Dr. Hubrig (CDU/CSU) . 9188 A, 9221 A Dr. Lohmar (SPD) 9195 C Grüner (FDP) . . . . . . . . 9198 B Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 9201 D Dr. Probst (CDU/CSU) 9205 D Flämig (SPD) 9209 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 9212 C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 9214 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 9218 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9222 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 9223 D Nächste Sitzung 9225 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9227 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9227 C Anlage 3 Eventualantrag Umdruck 249 zum Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, M/2903) 9228 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 256 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen M/557, M/2903) 9228 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 257 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnun- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 gen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9228 C Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 255 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen VI/2684, VI/2928) 9228 D Anlagen 7 bis 11 Anträge Umdrucke 250 bis 254 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, VI/2789) 9229 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anteil der unter Drogeneinfluß an Verkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrer und Erstellung eines einwandfreien Drogentests 9231 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die ausschließliche Verwendung von Verbundglas für Windschutzscheiben von Personenkraftwagen . . . 9231 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Angleichung der den Postbeamten gezahlten Wechseldienstzulage an die den Angestellten gewährte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten . . . . 9231 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Mitgliedern der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an Veranstaltungen in der Bundesrepublik 9232 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Diskriminierung deutscher Umsiedler aus Polen durch deutsche Behörden . . . . 9232 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung 9232 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anwendung des Verursacherprinzips auf alle für Umweltbelastungen verantwortlichen Institutionen 9232 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9129 159. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 156. Sitzung, Seite 9034 D, Zeile 10, statt „Jenser" : „Lenzer" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9227 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15.1.1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld** 18. 12. Borm ** 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Herklotz ** 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 15. 12. Frau Klee** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kriedemann* 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Lenze (Attendorn) ** 15. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) ' 17. 12. Meister ' 17. 12. Memmel* 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Ageordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 15. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Sieglerschmidt *' 15. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Anlage 2 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte - Drucksachen VI/557, VI2903 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält § 19 a Abs. 1 folgende Fassung: ,§ 19 a Amtsbezeichnung (1) Amtsbezeichnung der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Landesrichter, Oberrichter, Bundesrichter, Kammervorsitzender, Senatspräsident, Vizepräsident und Präsident". 2. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 a folgende Fassung: „§ 21 a (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit weniger als acht Richterplanstellen dem Vorsitzenden und allen wählbaren Richtern, 2. bei Gerichten mit mehr als sieben Richterplanstellen und weniger als neun Vorsitzendenplanstellen aus den Vorsitzenden und gewählten beisitzenden Richtern in gleicher Zahl, 3. bei Gerichten mit mehr als acht Vorsitzendenplanstellen aus dem ständigen Vertreter des 9228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Präsidenten, den acht dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Vorsitzenden und acht gewählten beisitzenden Richtern. Jedes Jahr scheidet in durchgehender Reihenfolge der entsprechend Satz i letztberufene Vorsitzende aus. An seine Stelle tritt jeweils der nach dem Dienstbzw. Lebensalter nächstberufene Vorsitzende. (3) Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag." 3. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 b folgende Fassung: „(1) Wahlberechtigt und wählbar sind die Richter auf Lebenszeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Richter, die an ein anderes Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde für mehr als drei Monate abgeordnet sind." 4. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 249 Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 248 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Für den Fall der Ablehnung der Nummer 1 des Antrags auf Umdruck 248 1. In Artikel I wird Nummer 4 (§ 45 a) getrichen. 2. In Artikel I Nr. 6 werden dem § 120 a folgende Worte angefügt: „und der Obersten Bundesgerichte." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte —Drucksachen VI/557, VI/2903 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel X (Änderung des Patentgesetzes) Nr. 2 wird § 36 e wie folgt neu gefaßt: „§ 36 e Für das Patentgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach folgender Maßgabe entsprechend: 1. In den Fällen, in denen auf Grund des Wahlergebnisses weniger als zwei rechtskundige Richter dem Präsidium angehören würden, werden die beiden rechtskundigen Richter, die von den rechtskundigen Richtern die meisten Stimmen erhalten haben, Mitglieder des Präsidiums. 2. Über die Wahlanfechtung (§ 21 b Abs. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entscheidet ein Senat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Richtern. 3. Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 5 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel II Nr. 4 § 21 a wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksachen VI/2684, VI/2928 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 werden in § 50 d Abs. 1 Nr. 1 die Worte „und in den Fällen, in denen der Antragsteller seinen Sitz im Zonenrandgebiet hat" angefügt. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9229 Anlage 7 Umdruck 253 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Informationsbericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich Neue Technologien des BMBW vorzulegen. Hierin sollen vor allem auch u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: a) Ist eine Chancengleichheit zwischen Erfindern, Unternehmern und Unternehmensgruppen bei der Bewerbung um staatlich geförderte Forschungsprojekte gegeben? b) Ist es angebracht, die starre Finanzierungsregel der Subventionen durch ein dem jeweiligen Forschungsprojekt angepaßtes differenziertes Finanzierungsinstrument in Form von Subventionen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften zu ersetzen? Begründung: Seit mehreren Jahren werden im BMBW im Sachbereich Neue Technologien neuartige naturwissenschaftlich-technische Verfahren gefördert. Im Rahmen einer rationalen Gestaltung der Forschungspolitik ist es erforderlich, die bisherige Vergabepraxis zu überprüfen und Folgerungen für die Aktivitäten des Staates im Bereich der angewandten Forschung zu ziehen. Durch eine derartige Überprüfung sollte es ermöglicht werden, eine Fehlleitung von Steuergeldern zu vermeiden und die sachliche und finanzielle Kontrolle der geförderten Forschungsprojekte zu erleichtern. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 250 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Erfassungs- und Koordinationsstelle des Bundes für Forschungsprojekte einzurichten. Diese Stelle hat folgende Aufgaben: a) Die vom Bund geförderten Forschungsvorhaben werden nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln, Empfänger und voraussichtlicher Zeitdauer erfaßt b) Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sowie des Haushaltsausschusses werden halbjährlich über den neuesten Stand in geschlossener Sitzung unterrichtet c) Die Gutachten der Ministerien werden nach Auftraggeber, Sachgebiet, Kosten und Verfasser er- faßt. Eine halbjährliche Zusammenstellung ist jeweils den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zuzusenden. Begründung: Im BMBW sowie im BMWF werden zwar einige Übersichten über die vom Bund vergebenen Forschungsaufträge angefertigt, doch eine längerfristige und systematische Kontrolle nach den angeführten Kriterien findet nicht statt. Es ist für eine noch zu intensivierende Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung notwendig, daß die Projekte des Bundes im Bereich der Forschung nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln und Empfänger systematisch erfaßt werden. Bei der Vergabe von Gutachten muß im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung eine bessere Übersicht geschaffen werden, die eine sachliche und auch finanzielle Kontrolle ermöglicht. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 254 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Antrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu verstärken. Insbesondere soll überprüft werden, ob Methoden der Industrie im Bereich des Forschungsmanagements im staatlichen Sektor verwendet werden können. Dem Bundestag ist innerhalb von zwei Jahren ein Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Begründung: Der zunehmende Aufwand für staatlich geförderte Forschungsprojekte macht es erforderlich, geeignete Methoden für die sachliche und finanzielle Kontrolle der Forschungsprojekte zu entwickeln. Die Erfolgskontrolle umschließt zum einen Methoden der wirksamsten Kooperation zwischen Staat, Wissenschaft und Industrie sowie auch das Problem der sachlichen Überprüfung einzelner Forschungsprojekte. Es muß durch diese Erfolgskontrolle ermöglicht werden, daß Forschungsprojekte frühzeitig eingestellt werden, sofern der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt werden kann. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 252 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 . 9230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Sachverständigenkommission aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Überprüfung der vorn Bund überwiegend geförderten folgenden Großforschungszentren einzusetzen: -- Gesellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe - Gesellschaft für Kernforschungs- und Versuchsanlagen (GfK-V) in Karlsruhe - — Kernforschungsanlagen (KfA) in Jülich — Deutsches Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg — Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Hamburg — Institut für Plasmaphysik (IPP) in München - Hahn-Meitner-Institut (HMI) in Berlin - Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Birlinghoven - Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt Die Sachverständigenkommission hat folgende Aufgabenbereiche: a) Ein mittel- und längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die angeführten Forschungszentren zu entwickeln b) Vorschläge für eine engere Kooperation zwischen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, öffentlichen Auftraggebern, Industrie und Forschungszentren vorzulegen. c) Insbesondere Möglichkeiten einer Kooperation und Koordination der Forschungsbemühungen im Bereich der EWG zu prüfen. Die Bundesregierung legt innerhalb von einem Jahr den Bericht der Sachverständigenkommission dein Bundestag vor. Begründung: Das Auslaufen einer Reihe von Programmen in den Kernforschungszentren macht es erforderlich, neue Aufgabenbereiche anstelle der bisherigen hinzuzufügen. In der BRD wie auch in der EWG und den USA ist festgestellt worden, daß die bisherigen Aufgaben der Großforschungszentren längerfristig nicht mehr für eine sinnvolle Beschäftigung des Personals ausreichen. In Großbritannien und in den USA ist schon eine erhebliche Umstrukturierung der Kernforschungszentren erfolgt. Darüber hinaus muß eine Koordination zwischen den verschiedenen vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren gefunden werden. Um die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes im Bereich der Forschung in den kommenden Jahren wirkungsvoll einzusetzen, ist eine längerfristige sachliche und finanzielle Planung für die Forschungszentren unabdingbar. Die beantragte Sachverständigenkommission soll durch ihre Vorschläge helfen, die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 251 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit ihren europäischen Partnern zur Koordinierung der europäischen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt die Einrichtung einer Europäischen Raumfahrtbehörde in die Wege zu leiten. Zum Aufgabenbereich dieser Raumfahrtbehörde zählen u. a.: — Die bestehenden Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO, CEPT in den Verantwortungsbereich der neuen Behörde zu übernehmen — Die Koordination zwischen europäischen und nationalen Programmen -- Die Rolle des Sprechers Europas in Raumfahrtfragen -- Auf Wunsch und gegen entsprechende Entschädigung die Verwaltung der nationalen Programme durchzuführen. Zum Begriff ,Verwaltung' gehören hier: — Planung bis zu fünf Jahren im Detail — Planung für bis zu zehn Jahren im Großen — Planung für mehr als zehn Jahre im Konzept — Die Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Projekte im Rahmen der genehmigten Programme. Die finanzielle Grundlage der Europäischen Raumfahrtbehörde soll einerseits durch alle europäischen Staaten mit einem Grundbeitrag gebildet werden, andererseits durch die Beiträge der Staaten, die an den einzelnen Projekten interessiert sind. Über den zukünftigen Aufbau einer derartigen Europäischen Raumfahrtbehörde werden Projektstudien von der Bundesregierung ausgeschrieben und das Ergebnis innerhalb eines halben Jahres der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Innerhalb eines Jahres ist dem Parlament ein Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung in bezug auf die Gründung einer Europäischen Raumfahrtbehörde vorzulegen. Begründung: Die multilaterale Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Bereich der Raumfahrt wird z. Z. im wesentlichen durch die Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO und CEPT organisiert. Daneben 1 gibt es eine Reihe bilateraler Projekte europäischer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9231 Staaten und auch eine Kooperation mit den USA. Verschiedene Fehlschläge im Bereich der europäischen Raketenentwicklung haben die mangelnde Organisation der europäischen Raumfahrtbemühungen herausgestellt. Es geht darum, für die europäischen Nationen ein langfristiges Raumfahrtkonzept zu entwickeln und auch wirksam durchzuführen. Vor allem der Bereich der Anwendungssatelliten sowie das Problem der Trägerraketen können nur im europäischen Rahmen bewältigt werden. Es ist hierzu notwendig, daß die nationalen Aktivitäten stärker koordiniert und die europäischen Organisationen auf diesem Gebiet zusammengefaßt werden. Eine Europäische Raumfahrtbehörde erscheint die geeignete Organisationsform, die europäischen Bemühungen im Bereich der Raumfahrt zu konzentrieren. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluß standen, an der Zahl der an Verkehrsunfällen Beteiligten haben, und gibt es bereits ein Verfahren zur Herstellung eines einwandfreien Drogentests, ähnlich denn Blutalkoholtest? Der Bundesregierung ist dieser Anteil nicht bekannt, da die für eine statistische Erfassung notwendigen polizeilichen Untersuchungen im Einzelfall wegen Fehlens eines geeigneten Nachweisverfahrens zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Der Bundesregierung ist auch kein Verfahren bekannt, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand wird sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe --es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind — und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr bisher davon abgehalten, für Windschutzscheiben an Personenkraftwagen Verbundglas vorzuschreiben, das als Sicherheitsglas dem gegenwärtig besonders in Wagen der unteren und der Mittelklasse verwendeten Einscheibenhartglas weit überlegen ist? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesminister für Verkehr eine verbindliche Entscheidung zugunsten des Verbund- glases trifft, nachdem sich die Expertenkommission der EWG eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat und nur die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums sich diesem Votum noch nicht angeschlossen haben? Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. Für ein Verbot von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas gibt es z. Z. keine ausreichenden Gründe. Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen vorbereitet. Dieser enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas ebenso wie solche für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft also nicht zu, daß diese Gruppe sich „eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat". Auch in Brüssel sind bisher noch keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Einscheiben-Sicherheitsglases für Windschutzscheiben bekanntgeworden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die vorhandenen Vorschriften weiter zu entwickeln. Dies geschieht auch im internationalen Rahmen insbesondere im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 20 und 21) : Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären bei einer Angleichung der den Beamten im Postdienst gezahlten Wechseldienstzulage an die nach Tarifvertrag Nr. 287, Anlage 4, den Angestellten im Postdienst für „Dienst zu ungünstigen Zeiten" geleisteten höheren Zulage aufzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Beamten im Postdienst, für gleichen Dienst von Angestellten und Beamten auch eine gleiche Vergütung bzw. Zulage zu leisten? Durch eine Angleichung würden bei der gegenwärtigen Höhe der Zulagen Mehrausgaben von etwa 27 Millionen DM jährlich entstehen. Die nach Art und Höhe unterschiedlichen Zulagen für Beamte und Angestellte bei der Deutschen Bundespost sind durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen begründet, die für die Zahlung maßgebend sind. Für die Beamten gelten die besoldungsrechtlichen Vorschriften, für die der Gesetzgeber zuständig ist. Für die Angestellten werden die Zulagen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Da die besoldungsrechtlichen Vorschriften einheitlich für alle Beamten gelten, wird derzeit keine I Möglichkeit gesehen, die Zulagen für die Beamten der Deutschen Bundespost an die Zulagen im Tarifbereich anzugleichen. 9232 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 26) : In welchem Ausmaß und wo haben in letzter Zeit Mitglieder der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an politischen und anderen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen? Von den bekanntgeworden Teilnehmern an Veranstaltungen kommunistischer oder kommunistisch beeinflußter Gruppen und Organisationen in der Zeit vom September bis November 1971 kamen aus dem sowjetischen Machtbereich insgesamt 12 aus der DDR, 13 aus der Sowjetunion, 9 aus der CSSR, jeweils 6 aus Ungarn und Polen, jeweils 3 aus Rumänien und Bulgarien. Die meisten Teilnehmer gaben sich als Angehörige der kommunistischen Parteien ihrer Heimatländer zu erkennen. Bei den übrigen kann eine solche Mitgliedschaft schon wegen ihrer offiziellen Funktion angenommen werden. Außerdem waren bei dem DKP-Parteitag in Düsseldorf noch 45 Journalisten aus Ostblockländern anwesend. Zu erwähnen sind schließlich auch noch einige kleine Delegationen von Jugendverbänden aus der Sowjetunion sowie aus Bulgarien und Polen, die am sogenannten Solidaritätskongreß der Jugend am 11. September 1971 in Bremen teilnahmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Umsiedler aus Polen von deutschen Behörden wie Ausländer behandelt werden und daß sie sich dadurch in starkem Maße diskriminiert fühlen? Welche Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung einleiten, um für diesen Personenkreis sozial und politisch vertretbare Regelungen möglich zu machen? Der Bundesregierung sind keine Fälle diskriminierender Behandlung von Umsiedlern bekannt. Im übrigen möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausländer nicht schlechter behandelt werden als Deutsche, nur weil sie Ausländer sind. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es Sofortmaßnahmen zur gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und schulischen Eingliederung der Aussiedler nicht bedarf. Die zur Zeit bestehenden Eingliederungsmaßnahmen reichen aus. Ob sie gegebenenfalls ausgeweitet oder intensiviert werden müssen, berät die Bundesregierung mit den Ländern und den in der Eingliederung von Aussiedlern tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Eine Entscheidung ergeht, sobald sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. Im übrigen verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU, die von der Bundesregierung mit den Drucksachen VI/1859, VI/2013 und VI/2381 beantwortet worden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage A 44) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung vom 15. November 1971? Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts und mit den Ländern sind aufgenommen worden. Die Bundesregierung strebt eine baldige Klärung an und wird eine gesetzliche Regelung vorbereiten, die der besonderen Stellung der Richter gerecht wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß das sogenannte Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes auf alle Institutionen angewendet werden muß, die für Umweltbeeinträchtigungen verantwortlich sind, also auch auf den Bund als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm durch den Betrieb der Deutschen Bundesbahn und als Baulastträger für Bundesstraßen, die nicht mit den heute technisch möglichen schallschluckenden Einrichtungen versehen sind? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ihre Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen diesem von der Bundesregierung selbst postulierten Verursacherprinzip entspricht, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Antworten das Bestreben erkennen lassen, für die Bundesregierung als Verursacher von umweltschädigendem Lärm eine Ausnahmestellung zu beanspruchen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich auf alle Institutionen anzuwenden ist, die für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Das gilt auch für den Bund, soweit dieser als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm anzusehen ist. Das Problem ist jedoch — auch im Hinblick auf die Verkehrswege außerordentlich vielschichtig. Die Bundesregierung bildet zur Zeit entsprechend ihrem Vorschlag im Umweltprogramm eine Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein wird, Verfahren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Verursacherprinzip, auch unter Einbeziehung der Frage der Unzumutbarkeit am zweckmäßigsten durchgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß diese Antwort im Widerspruch zu den bisherigen Antworten auf Ihre Fragen zum Problem des Verkehrslärms steht (Anlage 21 zum Protokoll über die 142. Sitzung, Seite 8195, und in der Anlage 47 zum Protokoll über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 8429).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Dr. Arndt und Herrn Kleinert, daß sie sich zu dieser sachlich wichtigen, aber nicht grundsätzlichen Berichtigung des Gesetzes entschlossen haben. Ich möchte nur bemerken, daß meine Freunde und ich, was das Bundespatentgericht betrifft, noch eine Reihe weiterer Vorschläge gehabt hätten, die insbesondere darauf abstellen, daß dieses Gericht durch die besonders hohe Zahl der abgeordneten Richter bei Technikern und Juristen noch einige andere Bestimmungen braucht, z. B. die Beschränkung des Wahlrechtes nur auf die auf Lebenszeit ernannten Richter und die Verkürzung der Amtsperiode des Präsidiums von vier Jahren auf ein Jahr. Wir haben in dieser Hinsicht die Zustimmung der anderen beiden Fraktionen nicht gefunden. Wir hätten ja zu vielen Punkten Änderungsanträge stellen können. Wir haben uns aber entschlossen, nur die zentralen Stellen des Gesetzes mit Änderungsanträgen zu bedenken. Wir wissen ja sowieso, wie die Abstimmungen ausgehen würden. Auch unsere bisherigen Anträge sind alle miteinander abgelehnt worden. Diesem einen Antrag, auf den wir uns geeinigt haben, werden Sie nun zustimmen. Das ist nur eine kleine Schwalbe, die leider keinen Sommer des Entgegenkommens zwischen Regierung und Opposition macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 256 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir stimmen dann über Art. X in der so geänderten Fassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich rufe die Art. XI und XII auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen beiden Artikeln zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Angenommen!
Ich rufe Art. XIII auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 248 Ziffer 4 vor. Dieser Antrag ist schon begründet. Es handelt sich darum, statt des Datums „1. April 1972" das Datum „1. Januar 1973" einzufügen. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. XIII als Ganzem zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen!
Wir kommen zu Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung der Amtsbezeichnung der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte trägt dem Strukturwandel Rechnung, den die dritte Gewalt durch das Grundgesetz erfahren hat. Bis zum Erlaß des Grundsetzes war der Richter Beamter und in die Beamtenhierarchie eingegliedert. Hiermit hat das Grundgesetz gebrochen. Es kennt den richterlichen Beamten nicht mehr. Richter und Beamte haben strukturell wesensverschiedene öffentliche Aufgaben. Ihre Stellung ist durch eine jeweils eigene Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zu regeln. Im Gegensatz zum Beamtenrecht, das am Laufbahngedanken orientiert ist, ist das Richterrecht gekennzeichnet durch die grundsätzliche Gleichwertigkeit der rechtsprechenden Tätigkeit. Diesen Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht jüngst wieder in seiner Entscheidung zur hessischen Richterbesoldung betont hat, gilt es auch im Bereich der Präsidialverfassung und der Amtsbezeichnungen zu verwirklichen.
    Die gegenwärtige Regelung der Präsidialverfassung ist in den letzten Jahren wiederholt kritisch erörtert worden. Bereits 1968 hat die Kommission für Gerichtsverfassungsrecht und Rechtspflegerrecht Vorschläge zur Änderung der Bestimmungen über die Präsidialverfassung unterbreitet. Diese Vorschläge sind zusammen mit den Landesjustizverwaltungen und den Verbänden fortentwickelt worden. Nach der Beschlußfassung der Bundesregierung haben sich bei den Beratungen in den parlamentarischen Gremien weitere Aspekte ergeben, die zu wesentlichen Änderungen des Entwurfs geführt haben.
    Die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungen führen die Leitgedanken des Regierungsentwurfs folgerichtig fort. Der Schwerpunkt des Entwurfs und der Änderungen liegt in der Stärkung der Selbstverwaltung der Gerichte und damit gleichzeitig der Unabhängigkeit der Richter. Das Präsidium ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung der Gerichte. Ihm obliegt die wichtige Aufgabe, die Geschäfte zu verteilen, die Besetzung der Spruchkörper zu bestimmen und die
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9159
    Bundesminister Jahn
    Vertretung zu regeln. Es legt damit innerhalb des einzelnen Gerichts den gesetzlichen Richter fest, der jedem Rechtsuchenden durch das Grundgesetz garantiert ist. Abweichend vom geltenden Recht wird künftig jedes Gericht selbst über die Verteilung der von ihm wahrzunehmenden Geschäfte befinden. Präsidien wird es also insbesondere auch bei allen Amtsgerichten geben. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.
    Einen weiteren Fortschritt sehe ich darin, daß alle Richter, und zwar auch die Richter auf Probe, wahlberechtigt sind und damit Einfluß auf die Zusammensetzung des Präsidiums nehmen können. Ganz entscheidend ist aber, daß das Präsidium künftig nicht mehr überwiegend aus geborenen Mitgliedern bestehen soll, sondern daß alle Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme seines Vorsitzenden gewählt werden. Der Regierungsentwurf sah hier vor, daß die Hälfte der gewählten Mitglieder des Präsidiums bei den Gerichten vom Landgericht aufwärts vorsitzende Richter sein müssen. Die Mehrheit des Rechtsausschusses ist dem nicht gefolgt. Sie hat vorgeschlagen, daß diese Einschränkung entfällt und es der freien Entscheidung des einzelnen Richters überlassen bleibt, wen er als Mitglied des Präsidiums wählen will. Ich begrüße diese Änderung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Gerichte in vollem Umfang Rechnung trägt.
    Die im Regierungsentwurf vorgesehene Einschränkung der Auswahlmöglichkeit sollte durch ihre ausdrückliche gesetzliche Regelung sicherstellen, daß besonders sachkundige und erfahrene Richter in angemessener Zahl bei der Arbeit des Präsidiums mitwirken. Ich bin mittlerweile jedoch davon überzeugt, daß es einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung nicht bedarf, sondern daß die Richter nur solche Kollegen in das Präsidium wählen werden, die für diese Aufgabe auch besonders geeignet sind. Zu dieser Überzeugung bin ich durch die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen gelangt. Die Wahlen zu den Richtervertretungen, beispielsweise zu den Richterräten, haben auch überall dort zu einer wohlabgewogenen Zusammensetzung der betreffenden Gremien geführt, wo die Wahlmöglichkeit durch das Gesetz in keiner Weise eingeschränkt ist.
    Besonders begrüße ich die weitgehende Vereinheitlichung — auch dies ist ein großer Fortschritt — der Bestimmungen über die Präsidialverfassung für alle Zweige der Gerichtsbarkeit. In ihr sehe ich einen wesentlichen Schritt zu einem einheitlichen Gerichtsverfassungsrecht. Damit wird zugleich ein Betrag zu den Bemühungen um eine bessere Überschaubarkeit unserer Justiz geleistet.
    Die Neuordnung der Amtsbezeichnungen der Richter hat zum Ziel, die an den hierarchischen Aufbau der Verwaltungsbehörden angelehnten Amtsbezeichnungen durch Bezeichnungen zu ersetzen, die die Tätigkeit des Richters besser als bisher kennzeichnen und seiner besonderen Stellung, die er durch das Grundgesetz erhalten hat, entsprechen.
    Im Verlaufe der Beratungen ist gegen die beabsichtigte Änderung der Amtsbezeichnungen für Rich-
    ter wiederholt eingewandt worden, daß diese Regelung nicht am Anfang, sondern am Ende der Justizreform stehen müsse. Diese Kritik geht von einem zu engen Begriff der Justizreform aus. Ich verstehe unter Justizreform eine umfassende Verbesserung der Rechtspflege. Eine solche Reform kann sich nicht in der Neugliederung der ordentlichen Gerichtsbarkeit erschöpfen.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Das hat damit gar nichts zu tun!)

    Sie muß insbesondere auch eine Neuregelung der Stellung der in der Rechtspflege tätigen Organe einschließen, und mit diesem Teil der Justizreform ist bereits vor geraumer Zeit begonnen worden. Ich nenne hier nur das Deutsche Richtergesetz, das Rechtspflegergesetz sowie die in der letzten und in dieser Wahlperiode dazu ergangenen Änderungen.
    Die Neuordnung der Amtsbezeichnung, die sich auf Richter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit bezieht, steht mit der geplanten Einführung eines dreigliedrigen Gerichtsaufbaus in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur in einem sehr äußerlichen Zusammenhang. Sie wird vielmehr, wie ich bereits hervorgehoben habe, durch die besondere Stellung gefordert, die der rechtsprechenden Gewalt und ihren Trägern zukommt. Bereits bei den Beratungen zum Deutschen Richtergesetz in den Jahren 1960 und 1961 hielt der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages deshalb eine Änderung der Amtsbezeichnung für wünschenswert. Lediglich wegen praktischer Schwierigkeiten, die sich aus dem Ablauf der damaligen Wahlperiode ergaben, wurde die Frage damals zurückgestellt. Heute, mehr als 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, erscheint mir die Anpassung der Amtsbezeichnung an die gewandelte Rechtsstellung des Richters überfällig.
    Der Regierungsentwurf wollte an die Stelle der bisherigen mehr als 30 Amtsbezeichnungen künftig nur noch die Bezeichnungen: Richter, vorsitzender Richter und Präsident mit einem das Gericht kennzeichnenden Zusatz setzen. Auch hier ist der Rechtsausschuß in seiner Mehrheit einen Schritt weitergegangen, indem er die einheitliche Amtsbezeichnung „Richter" für alle Berufsrichter vorschlägt. Damit wird die grundsätzliche Gleichwertigkeit der rechtsprechenden Tätigkeit auch in der Amtsbezeichnung der Richter noch deutlicher zum Ausdruck gebracht.
    Außerdem werden nunmehr die Bezeichnungen der ehrenamtlichen Richter neu geregelt. Künftig soll es nicht mehr die Bezeichnungen: Schöffe, Geschworener, Handelsrichter sowie die vielen unterschiedlichen Bezeichnungen in den anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit, sondern nur noch die alleinige Bezeichnung „Ehrenamtlicher Richter" geben. Dies ist eine konsequente Fortführung des Gedankens, welcher der Vereinheitlichung der Amtsbezeichnung der Berufsrichter zugrunde liegt.
    Die Bundesregierung hatte den Entwurf mit dem Ziel eingebracht, Autorität und Selbstverantwortung des Richters zu stärken, einen weiteren Schritt bei der Unterscheidung von Richtern und Beamten zu tun und insgesamt das Gerichtsverfassungsrecht und das Richterrecht zu vereinheitlichen und zu verbes-
    9160 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
    Bundesminister Jahn
    sern. Die Fassung, die der Entwurf durch die sehr sorgfältigen Beratungen im Rechtsausschuß und im Plenum dieses Hauses erhalten hat, verwirklicht dieses Ziel in einigen Punkten noch deutlicher und noch strenger. Dafür danke ich Ihnen, insbesondere den Herren Berichterstattern, dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Rechtsausschusses. Ich bitte das Hohe Haus, dem Entwurf nun auch in der dritten Lesung seine Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)