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ID0615902000

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    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Inhalt: Eintritt des Abg. Kunz in den Bundestag 9129 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9129 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses . . . . 9129 B Amtliche Mitteilungen 9129 C Erklärungen der Bundesregierung Franke, Bundesminister . . . . . 9130 A Scheel, Bundesminister . . . . 9131 C Stücklen (CDU/CSU) 9134 C Wienand (SPD) . . . . . . . 9136 C Dr. Achenbach (FDP) 9138 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2903) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 9141 A, 9154 C, 9156 A, 9158 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9146 C, 9155 D, 9158 A, 9160D, 9162B Kleinert (FDP) . 9152 C, 9157 C, 9162 C Vogel (CDU/CSU) . . . 9155 A, 9163 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 9156 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 9158 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9160 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9161 B Memmel (CDU/CSU) 9161 D Dorn (FDP) 9163 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 9163 C Fragestunde (Drucksache VI/2938) Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Fortführung der bereinigten Sammlung des Bundesrechts in Loseblattform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9164 B Frage des Abg. Dr. Krall (FDP) : Reservierung von Abteilen in IC-Zügen für leitende Beamte der Bundesbahnhauptverwaltung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 D, 9165 A Krall (FDP) 9165 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschleunigte Fertigstellung eines großräumigen Fernverkehrsumgehungsnetzes für die Stadt Bonn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9165 B, C, 9166 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 9166 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9166 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9166 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auslegen von Tages- und Wochenzeitungen in Speisewagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9167 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) 9167 A, B Ollesch (FDP) 9167 C Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 9167 C Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Beibehaltung der bisherigen Beschilderung des Ortsendes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9167 D, 9168 A, B, C, D, 9169 A, B, C, D, 9170 A, B Ollesch (FDP) . . . 9168 A, B, 9170 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 9168 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Früh (CDU/CSU) 9169 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9169 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9169 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9169 D Frage des Abg. Graaff (FDP) : Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung der neuen StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9170 C Frage des Abg. Graaff (FDP) : Kosten der Anbringung der neuen Ortsausgangstafeln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9170 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9170 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Weitere Zulassung der bisherigen Ortsende-Schilder Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9171 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9171 A, B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Gründe für die Einführung der neuen Ortsende-Schilder — Kosten dieser Maßnahme Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9171 C, D, 9172 A, B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9171 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9171 D Frage des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Ausgabe einer Gedenkmarke anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages Heinrich Heines Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9172 B, C, D, 9173 A Dr. Geßner (SPD) 9172 C Lemmrich (CDU/CSU) 9172 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 9172 D Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Erneute Verteuerung des Post- und Telefondienstes im Jahre 1972 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9173 A, B, C, D, 9174 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9173 B, C, D, 9174 A Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anpassung der Gehälter der Bundesbeamten an die der Beamten in Ländern und Gemeinden — Kosten für den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 A, C Brück (Köln) (CDU/CSU) 9174 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufwendungen für die Vereinheitlichung der Gehälter der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 C Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) : Zwischenstaatliche Besprechungen über ein technisches Projekt zur Bodenseeregulierung — Schweizer Alternativvorschläge Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9174 D, 9175 A, B Gnädinger (SPD) 9175 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 III Frage des Abg. Heyen (SPD) : Kontakt von Dienststellen des Berliner Senats mit dem Amt für Wasserwirtschaft der DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9175 C, D, 9176 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 9175 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Wiedereinstellung von ausgeschiedenen Beamtinnen, insbesondere Lehrkräften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9176 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9176 B Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Grenze zwischen gesundheitsgefährlichem und nur lästigem Lärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9176 C, D, 9177 A, B, C, D Dr. Hauff (SPD) . . 9176 D, 9177 A, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9177 A Hansen (SPD) 9177 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit — Pressekontrolle durch Schaffung von Presseausschüssen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 9177 D, 9178 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9178 A, C Raffert (SPD) 9178 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9178 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache M/2928) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 9179 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 9179 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 9179 D Haar (Stuttgart) (SPD) 9181 A Ollesch (FDP) . . . . . 9193 B, 9187 A Lemmrich (CDU/CSU) 9185 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, M/2789) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik (Drucksachen VI/2369, M/2789) und mit Antrag betr. Europäische Technologiekonferenz (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und Fraktion der CDU/CSU) Dr. Hubrig (CDU/CSU) . 9188 A, 9221 A Dr. Lohmar (SPD) 9195 C Grüner (FDP) . . . . . . . . 9198 B Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 9201 D Dr. Probst (CDU/CSU) 9205 D Flämig (SPD) 9209 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 9212 C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 9214 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 9218 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9222 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 9223 D Nächste Sitzung 9225 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9227 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9227 C Anlage 3 Eventualantrag Umdruck 249 zum Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, M/2903) 9228 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 256 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen M/557, M/2903) 9228 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 257 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnun- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 gen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9228 C Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 255 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen VI/2684, VI/2928) 9228 D Anlagen 7 bis 11 Anträge Umdrucke 250 bis 254 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, VI/2789) 9229 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anteil der unter Drogeneinfluß an Verkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrer und Erstellung eines einwandfreien Drogentests 9231 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die ausschließliche Verwendung von Verbundglas für Windschutzscheiben von Personenkraftwagen . . . 9231 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Angleichung der den Postbeamten gezahlten Wechseldienstzulage an die den Angestellten gewährte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten . . . . 9231 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Mitgliedern der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an Veranstaltungen in der Bundesrepublik 9232 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Diskriminierung deutscher Umsiedler aus Polen durch deutsche Behörden . . . . 9232 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung 9232 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anwendung des Verursacherprinzips auf alle für Umweltbelastungen verantwortlichen Institutionen 9232 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9129 159. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 156. Sitzung, Seite 9034 D, Zeile 10, statt „Jenser" : „Lenzer" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9227 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15.1.1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld** 18. 12. Borm ** 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Herklotz ** 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 15. 12. Frau Klee** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kriedemann* 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Lenze (Attendorn) ** 15. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) ' 17. 12. Meister ' 17. 12. Memmel* 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Ageordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 15. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Sieglerschmidt *' 15. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Anlage 2 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte - Drucksachen VI/557, VI2903 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält § 19 a Abs. 1 folgende Fassung: ,§ 19 a Amtsbezeichnung (1) Amtsbezeichnung der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Landesrichter, Oberrichter, Bundesrichter, Kammervorsitzender, Senatspräsident, Vizepräsident und Präsident". 2. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 a folgende Fassung: „§ 21 a (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit weniger als acht Richterplanstellen dem Vorsitzenden und allen wählbaren Richtern, 2. bei Gerichten mit mehr als sieben Richterplanstellen und weniger als neun Vorsitzendenplanstellen aus den Vorsitzenden und gewählten beisitzenden Richtern in gleicher Zahl, 3. bei Gerichten mit mehr als acht Vorsitzendenplanstellen aus dem ständigen Vertreter des 9228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Präsidenten, den acht dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Vorsitzenden und acht gewählten beisitzenden Richtern. Jedes Jahr scheidet in durchgehender Reihenfolge der entsprechend Satz i letztberufene Vorsitzende aus. An seine Stelle tritt jeweils der nach dem Dienstbzw. Lebensalter nächstberufene Vorsitzende. (3) Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag." 3. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 b folgende Fassung: „(1) Wahlberechtigt und wählbar sind die Richter auf Lebenszeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Richter, die an ein anderes Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde für mehr als drei Monate abgeordnet sind." 4. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 249 Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 248 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Für den Fall der Ablehnung der Nummer 1 des Antrags auf Umdruck 248 1. In Artikel I wird Nummer 4 (§ 45 a) getrichen. 2. In Artikel I Nr. 6 werden dem § 120 a folgende Worte angefügt: „und der Obersten Bundesgerichte." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte —Drucksachen VI/557, VI/2903 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel X (Änderung des Patentgesetzes) Nr. 2 wird § 36 e wie folgt neu gefaßt: „§ 36 e Für das Patentgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach folgender Maßgabe entsprechend: 1. In den Fällen, in denen auf Grund des Wahlergebnisses weniger als zwei rechtskundige Richter dem Präsidium angehören würden, werden die beiden rechtskundigen Richter, die von den rechtskundigen Richtern die meisten Stimmen erhalten haben, Mitglieder des Präsidiums. 2. Über die Wahlanfechtung (§ 21 b Abs. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entscheidet ein Senat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Richtern. 3. Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 5 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel II Nr. 4 § 21 a wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksachen VI/2684, VI/2928 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 werden in § 50 d Abs. 1 Nr. 1 die Worte „und in den Fällen, in denen der Antragsteller seinen Sitz im Zonenrandgebiet hat" angefügt. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9229 Anlage 7 Umdruck 253 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Informationsbericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich Neue Technologien des BMBW vorzulegen. Hierin sollen vor allem auch u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: a) Ist eine Chancengleichheit zwischen Erfindern, Unternehmern und Unternehmensgruppen bei der Bewerbung um staatlich geförderte Forschungsprojekte gegeben? b) Ist es angebracht, die starre Finanzierungsregel der Subventionen durch ein dem jeweiligen Forschungsprojekt angepaßtes differenziertes Finanzierungsinstrument in Form von Subventionen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften zu ersetzen? Begründung: Seit mehreren Jahren werden im BMBW im Sachbereich Neue Technologien neuartige naturwissenschaftlich-technische Verfahren gefördert. Im Rahmen einer rationalen Gestaltung der Forschungspolitik ist es erforderlich, die bisherige Vergabepraxis zu überprüfen und Folgerungen für die Aktivitäten des Staates im Bereich der angewandten Forschung zu ziehen. Durch eine derartige Überprüfung sollte es ermöglicht werden, eine Fehlleitung von Steuergeldern zu vermeiden und die sachliche und finanzielle Kontrolle der geförderten Forschungsprojekte zu erleichtern. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 250 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Erfassungs- und Koordinationsstelle des Bundes für Forschungsprojekte einzurichten. Diese Stelle hat folgende Aufgaben: a) Die vom Bund geförderten Forschungsvorhaben werden nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln, Empfänger und voraussichtlicher Zeitdauer erfaßt b) Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sowie des Haushaltsausschusses werden halbjährlich über den neuesten Stand in geschlossener Sitzung unterrichtet c) Die Gutachten der Ministerien werden nach Auftraggeber, Sachgebiet, Kosten und Verfasser er- faßt. Eine halbjährliche Zusammenstellung ist jeweils den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zuzusenden. Begründung: Im BMBW sowie im BMWF werden zwar einige Übersichten über die vom Bund vergebenen Forschungsaufträge angefertigt, doch eine längerfristige und systematische Kontrolle nach den angeführten Kriterien findet nicht statt. Es ist für eine noch zu intensivierende Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung notwendig, daß die Projekte des Bundes im Bereich der Forschung nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln und Empfänger systematisch erfaßt werden. Bei der Vergabe von Gutachten muß im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung eine bessere Übersicht geschaffen werden, die eine sachliche und auch finanzielle Kontrolle ermöglicht. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 254 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Antrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu verstärken. Insbesondere soll überprüft werden, ob Methoden der Industrie im Bereich des Forschungsmanagements im staatlichen Sektor verwendet werden können. Dem Bundestag ist innerhalb von zwei Jahren ein Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Begründung: Der zunehmende Aufwand für staatlich geförderte Forschungsprojekte macht es erforderlich, geeignete Methoden für die sachliche und finanzielle Kontrolle der Forschungsprojekte zu entwickeln. Die Erfolgskontrolle umschließt zum einen Methoden der wirksamsten Kooperation zwischen Staat, Wissenschaft und Industrie sowie auch das Problem der sachlichen Überprüfung einzelner Forschungsprojekte. Es muß durch diese Erfolgskontrolle ermöglicht werden, daß Forschungsprojekte frühzeitig eingestellt werden, sofern der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt werden kann. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 252 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 . 9230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Sachverständigenkommission aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Überprüfung der vorn Bund überwiegend geförderten folgenden Großforschungszentren einzusetzen: -- Gesellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe - Gesellschaft für Kernforschungs- und Versuchsanlagen (GfK-V) in Karlsruhe - — Kernforschungsanlagen (KfA) in Jülich — Deutsches Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg — Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Hamburg — Institut für Plasmaphysik (IPP) in München - Hahn-Meitner-Institut (HMI) in Berlin - Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Birlinghoven - Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt Die Sachverständigenkommission hat folgende Aufgabenbereiche: a) Ein mittel- und längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die angeführten Forschungszentren zu entwickeln b) Vorschläge für eine engere Kooperation zwischen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, öffentlichen Auftraggebern, Industrie und Forschungszentren vorzulegen. c) Insbesondere Möglichkeiten einer Kooperation und Koordination der Forschungsbemühungen im Bereich der EWG zu prüfen. Die Bundesregierung legt innerhalb von einem Jahr den Bericht der Sachverständigenkommission dein Bundestag vor. Begründung: Das Auslaufen einer Reihe von Programmen in den Kernforschungszentren macht es erforderlich, neue Aufgabenbereiche anstelle der bisherigen hinzuzufügen. In der BRD wie auch in der EWG und den USA ist festgestellt worden, daß die bisherigen Aufgaben der Großforschungszentren längerfristig nicht mehr für eine sinnvolle Beschäftigung des Personals ausreichen. In Großbritannien und in den USA ist schon eine erhebliche Umstrukturierung der Kernforschungszentren erfolgt. Darüber hinaus muß eine Koordination zwischen den verschiedenen vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren gefunden werden. Um die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes im Bereich der Forschung in den kommenden Jahren wirkungsvoll einzusetzen, ist eine längerfristige sachliche und finanzielle Planung für die Forschungszentren unabdingbar. Die beantragte Sachverständigenkommission soll durch ihre Vorschläge helfen, die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 251 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit ihren europäischen Partnern zur Koordinierung der europäischen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt die Einrichtung einer Europäischen Raumfahrtbehörde in die Wege zu leiten. Zum Aufgabenbereich dieser Raumfahrtbehörde zählen u. a.: — Die bestehenden Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO, CEPT in den Verantwortungsbereich der neuen Behörde zu übernehmen — Die Koordination zwischen europäischen und nationalen Programmen -- Die Rolle des Sprechers Europas in Raumfahrtfragen -- Auf Wunsch und gegen entsprechende Entschädigung die Verwaltung der nationalen Programme durchzuführen. Zum Begriff ,Verwaltung' gehören hier: — Planung bis zu fünf Jahren im Detail — Planung für bis zu zehn Jahren im Großen — Planung für mehr als zehn Jahre im Konzept — Die Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Projekte im Rahmen der genehmigten Programme. Die finanzielle Grundlage der Europäischen Raumfahrtbehörde soll einerseits durch alle europäischen Staaten mit einem Grundbeitrag gebildet werden, andererseits durch die Beiträge der Staaten, die an den einzelnen Projekten interessiert sind. Über den zukünftigen Aufbau einer derartigen Europäischen Raumfahrtbehörde werden Projektstudien von der Bundesregierung ausgeschrieben und das Ergebnis innerhalb eines halben Jahres der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Innerhalb eines Jahres ist dem Parlament ein Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung in bezug auf die Gründung einer Europäischen Raumfahrtbehörde vorzulegen. Begründung: Die multilaterale Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Bereich der Raumfahrt wird z. Z. im wesentlichen durch die Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO und CEPT organisiert. Daneben 1 gibt es eine Reihe bilateraler Projekte europäischer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9231 Staaten und auch eine Kooperation mit den USA. Verschiedene Fehlschläge im Bereich der europäischen Raketenentwicklung haben die mangelnde Organisation der europäischen Raumfahrtbemühungen herausgestellt. Es geht darum, für die europäischen Nationen ein langfristiges Raumfahrtkonzept zu entwickeln und auch wirksam durchzuführen. Vor allem der Bereich der Anwendungssatelliten sowie das Problem der Trägerraketen können nur im europäischen Rahmen bewältigt werden. Es ist hierzu notwendig, daß die nationalen Aktivitäten stärker koordiniert und die europäischen Organisationen auf diesem Gebiet zusammengefaßt werden. Eine Europäische Raumfahrtbehörde erscheint die geeignete Organisationsform, die europäischen Bemühungen im Bereich der Raumfahrt zu konzentrieren. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluß standen, an der Zahl der an Verkehrsunfällen Beteiligten haben, und gibt es bereits ein Verfahren zur Herstellung eines einwandfreien Drogentests, ähnlich denn Blutalkoholtest? Der Bundesregierung ist dieser Anteil nicht bekannt, da die für eine statistische Erfassung notwendigen polizeilichen Untersuchungen im Einzelfall wegen Fehlens eines geeigneten Nachweisverfahrens zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Der Bundesregierung ist auch kein Verfahren bekannt, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand wird sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe --es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind — und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr bisher davon abgehalten, für Windschutzscheiben an Personenkraftwagen Verbundglas vorzuschreiben, das als Sicherheitsglas dem gegenwärtig besonders in Wagen der unteren und der Mittelklasse verwendeten Einscheibenhartglas weit überlegen ist? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesminister für Verkehr eine verbindliche Entscheidung zugunsten des Verbund- glases trifft, nachdem sich die Expertenkommission der EWG eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat und nur die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums sich diesem Votum noch nicht angeschlossen haben? Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. Für ein Verbot von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas gibt es z. Z. keine ausreichenden Gründe. Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen vorbereitet. Dieser enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas ebenso wie solche für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft also nicht zu, daß diese Gruppe sich „eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat". Auch in Brüssel sind bisher noch keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Einscheiben-Sicherheitsglases für Windschutzscheiben bekanntgeworden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die vorhandenen Vorschriften weiter zu entwickeln. Dies geschieht auch im internationalen Rahmen insbesondere im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 20 und 21) : Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären bei einer Angleichung der den Beamten im Postdienst gezahlten Wechseldienstzulage an die nach Tarifvertrag Nr. 287, Anlage 4, den Angestellten im Postdienst für „Dienst zu ungünstigen Zeiten" geleisteten höheren Zulage aufzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Beamten im Postdienst, für gleichen Dienst von Angestellten und Beamten auch eine gleiche Vergütung bzw. Zulage zu leisten? Durch eine Angleichung würden bei der gegenwärtigen Höhe der Zulagen Mehrausgaben von etwa 27 Millionen DM jährlich entstehen. Die nach Art und Höhe unterschiedlichen Zulagen für Beamte und Angestellte bei der Deutschen Bundespost sind durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen begründet, die für die Zahlung maßgebend sind. Für die Beamten gelten die besoldungsrechtlichen Vorschriften, für die der Gesetzgeber zuständig ist. Für die Angestellten werden die Zulagen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Da die besoldungsrechtlichen Vorschriften einheitlich für alle Beamten gelten, wird derzeit keine I Möglichkeit gesehen, die Zulagen für die Beamten der Deutschen Bundespost an die Zulagen im Tarifbereich anzugleichen. 9232 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 26) : In welchem Ausmaß und wo haben in letzter Zeit Mitglieder der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an politischen und anderen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen? Von den bekanntgeworden Teilnehmern an Veranstaltungen kommunistischer oder kommunistisch beeinflußter Gruppen und Organisationen in der Zeit vom September bis November 1971 kamen aus dem sowjetischen Machtbereich insgesamt 12 aus der DDR, 13 aus der Sowjetunion, 9 aus der CSSR, jeweils 6 aus Ungarn und Polen, jeweils 3 aus Rumänien und Bulgarien. Die meisten Teilnehmer gaben sich als Angehörige der kommunistischen Parteien ihrer Heimatländer zu erkennen. Bei den übrigen kann eine solche Mitgliedschaft schon wegen ihrer offiziellen Funktion angenommen werden. Außerdem waren bei dem DKP-Parteitag in Düsseldorf noch 45 Journalisten aus Ostblockländern anwesend. Zu erwähnen sind schließlich auch noch einige kleine Delegationen von Jugendverbänden aus der Sowjetunion sowie aus Bulgarien und Polen, die am sogenannten Solidaritätskongreß der Jugend am 11. September 1971 in Bremen teilnahmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Umsiedler aus Polen von deutschen Behörden wie Ausländer behandelt werden und daß sie sich dadurch in starkem Maße diskriminiert fühlen? Welche Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung einleiten, um für diesen Personenkreis sozial und politisch vertretbare Regelungen möglich zu machen? Der Bundesregierung sind keine Fälle diskriminierender Behandlung von Umsiedlern bekannt. Im übrigen möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausländer nicht schlechter behandelt werden als Deutsche, nur weil sie Ausländer sind. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es Sofortmaßnahmen zur gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und schulischen Eingliederung der Aussiedler nicht bedarf. Die zur Zeit bestehenden Eingliederungsmaßnahmen reichen aus. Ob sie gegebenenfalls ausgeweitet oder intensiviert werden müssen, berät die Bundesregierung mit den Ländern und den in der Eingliederung von Aussiedlern tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Eine Entscheidung ergeht, sobald sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. Im übrigen verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU, die von der Bundesregierung mit den Drucksachen VI/1859, VI/2013 und VI/2381 beantwortet worden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage A 44) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung vom 15. November 1971? Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts und mit den Ländern sind aufgenommen worden. Die Bundesregierung strebt eine baldige Klärung an und wird eine gesetzliche Regelung vorbereiten, die der besonderen Stellung der Richter gerecht wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß das sogenannte Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes auf alle Institutionen angewendet werden muß, die für Umweltbeeinträchtigungen verantwortlich sind, also auch auf den Bund als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm durch den Betrieb der Deutschen Bundesbahn und als Baulastträger für Bundesstraßen, die nicht mit den heute technisch möglichen schallschluckenden Einrichtungen versehen sind? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ihre Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen diesem von der Bundesregierung selbst postulierten Verursacherprinzip entspricht, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Antworten das Bestreben erkennen lassen, für die Bundesregierung als Verursacher von umweltschädigendem Lärm eine Ausnahmestellung zu beanspruchen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich auf alle Institutionen anzuwenden ist, die für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Das gilt auch für den Bund, soweit dieser als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm anzusehen ist. Das Problem ist jedoch — auch im Hinblick auf die Verkehrswege außerordentlich vielschichtig. Die Bundesregierung bildet zur Zeit entsprechend ihrem Vorschlag im Umweltprogramm eine Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein wird, Verfahren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Verursacherprinzip, auch unter Einbeziehung der Frage der Unzumutbarkeit am zweckmäßigsten durchgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß diese Antwort im Widerspruch zu den bisherigen Antworten auf Ihre Fragen zum Problem des Verkehrslärms steht (Anlage 21 zum Protokoll über die 142. Sitzung, Seite 8195, und in der Anlage 47 zum Protokoll über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 8429).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege, die Meinungen unter den Richtern sind geteilt. Am schärfsten dagegen ist der bayerische Richterverein, der weitgehend die alten Titel beibehalten will. Andere Richter, wie z. B. die Hamburger, sind vielleicht am ehesten für diese Änderung. Aber der Richterbund selbst hat jedenfalls, gerade in seiner jüngsten Stellungnahme, festgestellt, daß er den Vorschlag der Regierung vielleicht noch akzeptieren wird, nicht aber den der Koalition. Das ist ausdrücklich festgestellt worden. Ich habe es vorhin schon zitiert.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9145
    Dr. Jaeger
    Zurück zur Präsidialverfassung! Auch sie gehört an das Ende der Justizreform, weil erst nach Festsetzung der Organisation der Justiz sinnvoll über die Reform ihrer Selbstverwaltung entschieden werden kann. Senatspräsident Dr. Fürst vom Bundesverwaltungsgericht hat bei der Einvernahme der Sachverständigen gesagt, es sei doch sinnlos, den Dachstuhl aufzusetzen, bevor man das letzte Stockwerk gebaut hat.

    (Abg. Vogel: So baut diese Koalition nun einmal!)

    Das ist auch die Meinung der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union.
    Bei der Präsidialverfassung ist die einzige Änderung, die wir, obwohl sie nicht dringlich ist, doch bejahen, daß nun auch die Amtsgerichte eigene Präsidien haben. Auch die Regelung für die kleinen Amtsgerichte durch den Hinzutritt des Präsidenten des zuständigen Landgerichts erscheint uns sinnvoll.
    Meine Damen und Herren, unrichtig erscheint uns aber die Zusammensetzung der Präsidien. Sie sollen Sachentscheidungen im Bereich der gerichtlichen Organisation treffen, haben also Anteil an der Rechtsprechung und ihrer Vorbereitung. Sie sind keine Richtervertretung wie Richter- und Präsidialräte, die etwa Forderungen an die Justizverwaltung anzumelden haben und von denen man sagen kann, daß sie deswegen vielleicht am besten durch allgemeine Wahlen als Repräsentanz der Richterschaft bestimmt werden. Es handelt sich vielmehr um Funktionen der Gerichtsbarkeit selbst, die nicht als Forderungen gegen Dritte, sondern als Verfügungen im internen Bereich mit Wirkung an alle Rechtsschutzsuchenden gelten. Die sicherste Gewähr für sachgerechte Entscheidungen dieser Art bilden aber doch ganz sicher diejenigen Richter, die die höchsten Ämter haben, also am qualifiziertesten sind, und die die meiste Lebens- und Berufserfahrung haben. Sachkunde, Erfahrung, Menschen- und Personalkenntnis in dem entsprechenden Gerichtskörper sind entscheidend, wenn man im Präsidium die Verteilung der Geschäfte und erst recht die Verteilung des Vorsitzes regeln will.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, deshalb ist die bisherige Regelung, daß der größte Teil der Mitglieder der Präsidien geborene Richter aus dem Kreis der Vorsitzenden sind, sinnvoll; denn für den Fortgang der Arbeit in den Spruchkörpern sind in erster Linie die Vorsitzenden verantwortlich, sie können sich also auch am sachkundigsten und besten um den Ausgleich der Arbeit innerhalb der Spruchkörper bemühen. Der Gedanke, daß möglichst alle oder jedenfalls doch sehr viele Kollegien im Präsidium vertreten sind, ist an sich richtig. Ich glaube, daß dies und die Tatsache, daß die Vorsitzenden, also die erfahrensten Richter, das entscheidende Wort sprechen, auch die größte Wahrscheinlichkeit dafür geben, daß in einem Gericht nicht ein übermäßiger Einfluß des Präsidenten als einziger Persönlichkeit entsteht. In diesem Sinn ist die Verkleinerung des Präsidiums bedenklich, wenn sie auf Kosten der Zahl der vorsitzenden Richter geht. Zweifellos ist
    auf diese Weise in den Präsidien eine geringere
    Sach- und Personenkenntnis vorhanden, zumal wenn
    in Zukunft auch die Assessoren wahlberechtigt sind.
    Die Zusammensetzung nur durch Wahl, wie sie die Koalition vorschlägt, kann dazu führen, daß im Präsidium am Ende kein einziger Vorsitzender Richter ist. So etwas wäre bei großen Landgerichten durchaus denkbar, aber sicherlich sinnlos. Da wäre der Vorschlag der Regierung, daß wenigstens die Hälfte der Präsidialmitglieder aus gewählten Vorsitzenden bestehen muß, noch um einen Grad besser. Wir haben aber überhaupt dagegen Bedenken. Wir trauen dem Schlagwort „Demokratisierung" nicht, das jedenfalls auf dem Gebiet der Justiz gefährlich ist, weil es hier nur einen Sinn haben kann, nämlich die Politisierung der Justiz, die wir ablehnen und für eine Gefahr für unseren Staat halten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man soll doch aus der Demokratisierung nicht eine fixe Idee machen, wie man es einst aus dem Führerprinzip gemacht hat. Man soll nichts übertreiben; denn nicht nur eine schlechte Sache wird durch Übertreibung noch schlechter — ich meine das Führerprinzip —, sondern auch eine gute Sache wird durch Übertreibung schlechter, wie Sie auf den verschiedensten Bereichen des Lebens feststellen können.

    (Zuruf von der SPD: Ist das Führerprinzip schlecht oder ist es — — ?)

    — Ich habe genau gesagt: Eine schlechte Sache wird durch Übertreibung noch schlechter, aber leider wird eine gute Sache durch Übertreibung nicht besser, sondern sie wird auch schlechter. Das werden Sie in den verschiedensten Bereichen des Lebens feststellen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Da das Präsidium ein leitendes Organ der Rechtspflege ist, ist es auch nach der Struktur der Justiz zu bilden. Das ist das Prinzip, das in der Ernennung der Richter seinen Ausdruck findet. Der Anteil erfahrener Vorsitzender ist unverzichtbar. Ich glaube nicht, daß man durch die Wahl bessere Richter bekommt. Das halte ich für eine lebensfremde Erwartung, zumal viele Wähler gar keine wirklich eindringende Personalkenntnis des Gerichtes haben, wenn man eine Anwesenheit von drei Monaten bereits als Berechtigung zum Wählen annimmt. Deshalb stellen wir den Antrag —das ist unsere Nr. 2 —, daß die Hälfte der Richter von Amts wegen, als geborene Richter teilnehmen. Das sind die vorsitzenden Richter, die aber im Laufe der Jahre wechseln — einer tritt an die Stelle des anderen —, so daß alle vorsitzenden Richter im Laufe der Zeit Anteil haben und kein Privileg des einzelnen gegeben ist. Die andere Hälfte soll aus den Reihen der Beisitzer frei gewählt werden. Das ist bereits ein großes Entgegenkommen gegenüber der jetzigen Lösung, aber wahrscheinlich das beste, was im Augenblick erreichbar ist.
    Der Regierungsentwurf hatte schon die Vizepräsidenten vom Präsidium ausgeschlossen, obwohl der Vertreter des Präsidenten eine besondere Bedeutung
    9146 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
    Dr. Jaeger
    hat, nicht nur, weil er vermutlich der zweitbeste Richter des Gerichtes ist, sondern auch deswegen, weil er den ersten, den Präsidenten, alle Augenblicke — man weiß nie, wann der Fall eintritt —zu vertreten hat. Wir finden es deshalb schon falsch, daß man den Titel des Vizepräsidenten sogar bei den Obersten Bundesgerichten abschafft, obwohl die Verwaltungs- und Repräsentationsaufgaben ihn erforderlich machen und es die Justiz nur schlechter gegenüber der Verwaltung stellt, wenn man diesen Titel abschafft. Noch bedenklicher ist es, wenn man ihn kein Stimmrecht in diesem Gremium gibt, wenn ihn auch die Koalition nun wenigstens an den Beratungen teilnehmen läßt, so daß er in Zukunft informiert sein wird, wenn er seinen Präsidenten vertreten muß. Wir sind der Meinung, ihm gebühre das volle Stimmrecht.
    Aber die Koalition hat, wie gesagt, nunmehr die vorsitzenden Richter als geborene Richter ausgeschlossen. Unser Antrag — die Hälfte geborene, vorsitzende Richter und die Hälfte gewählte Richter — soll einen, wie ich glaube, noch tragbaren Kompromiß zwischen den beiden Auffassungen erzielen.
    Meine Damen und Herren, wir haben auch noch einen Antrag gestellt, der dahin geht, daß die Wahlberechtigung so gestaltet wird, daß nur Richter, die das Gericht und die Justiz einigermaßen kennen, abstimmen dürfen. Wir stellen auch diesen Antrag gegen den Willen der Koalition, die jedem, auch dem Assessor, der erst drei Monate am Gericht ist, also noch gar keine echten Personalkenntnisse haben kann, das Wahlrecht gibt.
    Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, noch folgendes ausführen. Als wir am Ende der Beratungen im Rechtsausschuß standen, habe ich gesagt: Ich habe bei diesem Gesetz den Eindruck, daß es so etwas wie eine stille Revolution der deutschen Justiz bewirken soll. Daraufhin hat Herr Kollege Dr. Arndt, wie es sich für einen gewandten Parlamentarier gehört, gesagt, das sei doch etwas übertrieben, und er hat mich beschwichtigt. Aber ein anderer, ein junger Kollege der Sozialdemokratischen Partei, hat dazwischengerufen: „Warum eigentlich nicht?" zur Frage: Handelt es sich um eine Revolution? erscheint mir ebenso klar wie der Beifall der SPD zu meiner Feststellung, daß man hier Gesellschaftspolitik in der Justiz betreiben will. Mir erscheint es bedenklich, wenn man gegen den Willen der Richterschaft und gegen den Willen unseres Volkes, das eine nicht politisierte, eine sachbezogene und qualifizierte Justiz will, hier die Dinge überstürzt in revolutionärer Weise lenkt. Aber Sie können über diese Frage entscheiden.
    Wenn Sie dieses Gesetz schon, sei es, was ich hoffen möchte, in der Form, die wir mit unseren Änderungsanträgen vorschlagen, sei es gar in der Form, die die Koalition im Rechtsausschuß dem Gesetzentwurf gegeben hat, verabschieden wollen, dann sollten Sie der deutschen Justiz wenigstens Zeit geben, sich in Ruhe auf diese grundsätzliche Umstellung vorzubereiten, und zu revolutionären Zielsetzungen nicht auch noch ein revolutionäres Tempo setzen. Wir schlagen deshalb vor, daß der Gesetzentwurf am 1. Januar 1973, also in einem
    Jahr, in Kraft tritt, so daß man wirklich Zeit hat, in Ruhe diese Dinge wissenschaftlich und praktisch zu verarbeiten. Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
    Wenn Sie unsere Anträge annehmen, können wir trotz schwerer Bedenken in manchen Einzelfragen diesem Gesetz noch unsere Zustimmung geben. Wenn Sie sie ablehnen, zumindest wenn Sie sie alle ablehnen, wie es leider so häufig ist in diesem Hohen Hause, seit die Mini-Koalition regiert, die ihre knappe Mehrheit durch doppelte Entschlossenheit gegenüber der Opposition auszugleichen gedenkt, meine Damen und Herren, dann werden wir unsere Zustimmung sicherlich nicht geben können. Wir stellen die Evolution gegen die Revolution,

    (Lachen bei der SPD)

    und wir warnen Sie vor einem Trojanischen Pferd innerhalb der Justiz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der allgemeinen Aussprache zur zweiten Lesung fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt (Hamburg). Für ihn hat die Fraktion der SPD eine Redezeit von 45 Minuten beantragt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für mich zunächst eine Ehrenpflicht, von dieser Stelle aus und bei diesem Anlaß demjenigen Berichterstatter meiner Fraktion, der heute hier nicht sprechen kann, nämlich dem Kollegen Dr. Beermann, recht herzlich für die Arbeit zu danken, die er durch Monate hindurch an dieses Gesetz verwandt hat. Sie wissen alle, Herr Kollege Dr. Beermann liegt zur Zeit nach einem schweren' Verkehrsunfall, den er erlitten hat, im Krankenhaus. Ich glaube, im Namen des ganzen Hauses sprechen zu dürfen, wenn ich ihm auch von dieser Stelle und bei diesem Anlaß die herzlichsten Wünsche für eine baldige Genesung übermittle.

    (Beifall.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz, das wir Sozialdemokraten begrüßen, hat drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist der der Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter. Wir wollen die Richter herausheben aus der Hierarchie der Beamtenbezeichnungen und wollen ihnen allen die höchste Auszeichnung, die ein Staat in der rechtsprechenden Gewalt zu vergeben in der Lage ist, nämlich den Titel eines Richters, verleihen, der ihre Funktion in dieser Verfassungsordnung kennzeichnet. Wir wollen daher diesen Titel auch nicht diminuieren, indem wir ihn mit Zusätzen wie „vorsitzender" Richter oder so versehen, ganz abgesehen davon, daß nicht alle Richter, die einen Vorsitz führen, vorsitzende Richter im Sinne eines Titels wären und umgekehrt nicht alle vorsitzenden Richter einen Vorsitz führen würden. Schließlich wollen wir nicht, wie es hier mein Herr Vorredner gesagt hat, den Titel des Präsidenten abschaffen, sondern ihn darauf reduzieren, was er ist, nämlich eine Funk-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9147
    Dr. Arndt (Hamburg)

    tionsbezeichnung, die Bezeichnung desjenigen Richters, der das Präsidium einer Gerichts führt.
    Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes, das hier heute zur Debatte steht, ist begründet in der Präsidialverfassung. Bei allen Gerichten soll es in Zukunft Präsidien geben. Alle Richter mit Ausnahme derjenigen, die sich nur sehr kurz oder zur Ausbildung dort aufhalten, sollen wählen und gewählt werden können. Es wird also nach unserer Meinung und Absicht kein Quorum für bestimmte Richterkategorien geben, etwa für Richter, die einen Vorsitz führen, oder für andere. Schließlich werden nach unseren Vorschlägen die Befugnisse dieses Präsidiums in der demokratischen Selbstverwaltung der Gerichte ausgedehnt.
    Schließlich, last not least, ist es der dritte Schwerpunkt des Gesetzes, daß wir zum erstenmal einen weiten Bereich der Gerichtsverfassung einheitlich für alle Gerichtszweige regeln, das heißt für die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, die Finanzgerichte, die Verwaltungsgerichte und die ordentlichen Gerichte. Schon seit langem ist in diesem Lande der Ruf laut geworden, daß die sehr unterschiedlichen Gerichtsverfassungen zur Undurchschaubarkeit unserer Gerichtsordnung beitragen. Dieses Gesetz macht einen ersten bedeutenden Schritt dadurch, daß nunmehr im Gerichtsverfassungsgesetz große Teile der Gerichtsverfassung für alle Gerichtszweige in diesem Lande einheitlich gestaltet werden.
    Meine Damen und Herren, nach dieser kurzen Inhaltsübersicht darf ich Ihnen die Gründe dafür dar) legen, daß wir Ihnen diesen Gesetzentwurf so vorlegen, wie Sie ihn in der Drucksache auf Ihrem Tisch finden. Ich bin versucht, als Motiv unseres Handelns, als das Ziel dieses Gesetzes den königlichen Richter zu nennen, jenen, der so frei und unabhängig zu entscheiden weiß, wie es die Sage vom Müller von Sanssouci berichtet. In Parenthese, meine Damen und Herren: Können Sie sich vorstellen, daß jener Müller zu Friedrich II. gesagt hätte: „Majestät, in Berlin gibt es Oberlandesgerichtsräte!" oder: „Majestät, in Berlin gibt es Kammergerichtsräte!"? Nein, er hat es so gesagt, wie die Menschen in diesem Lande mit dem sehr gesunden Instinkt empfinden: In Berlin gibt es Richter, Menschen, die richten! Doch wer an dieser Stelle etwa an das Hauptwerk jenes vor wenigen Wochen so tragisch beim Flugzeugunglück umgekommenen österreichischen Rechtsphilosophen Rene Marcic denkt, nämlich an das Werk „Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat" — —