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    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Inhalt: Eintritt des Abg. Kunz in den Bundestag 9129 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9129 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses . . . . 9129 B Amtliche Mitteilungen 9129 C Erklärungen der Bundesregierung Franke, Bundesminister . . . . . 9130 A Scheel, Bundesminister . . . . 9131 C Stücklen (CDU/CSU) 9134 C Wienand (SPD) . . . . . . . 9136 C Dr. Achenbach (FDP) 9138 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2903) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 9141 A, 9154 C, 9156 A, 9158 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9146 C, 9155 D, 9158 A, 9160D, 9162B Kleinert (FDP) . 9152 C, 9157 C, 9162 C Vogel (CDU/CSU) . . . 9155 A, 9163 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 9156 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 9158 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9160 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9161 B Memmel (CDU/CSU) 9161 D Dorn (FDP) 9163 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 9163 C Fragestunde (Drucksache VI/2938) Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Fortführung der bereinigten Sammlung des Bundesrechts in Loseblattform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9164 B Frage des Abg. Dr. Krall (FDP) : Reservierung von Abteilen in IC-Zügen für leitende Beamte der Bundesbahnhauptverwaltung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 D, 9165 A Krall (FDP) 9165 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschleunigte Fertigstellung eines großräumigen Fernverkehrsumgehungsnetzes für die Stadt Bonn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9165 B, C, 9166 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 9166 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9166 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9166 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auslegen von Tages- und Wochenzeitungen in Speisewagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9167 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) 9167 A, B Ollesch (FDP) 9167 C Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 9167 C Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Beibehaltung der bisherigen Beschilderung des Ortsendes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9167 D, 9168 A, B, C, D, 9169 A, B, C, D, 9170 A, B Ollesch (FDP) . . . 9168 A, B, 9170 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 9168 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Früh (CDU/CSU) 9169 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9169 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9169 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9169 D Frage des Abg. Graaff (FDP) : Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung der neuen StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9170 C Frage des Abg. Graaff (FDP) : Kosten der Anbringung der neuen Ortsausgangstafeln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9170 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9170 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Weitere Zulassung der bisherigen Ortsende-Schilder Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9171 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9171 A, B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Gründe für die Einführung der neuen Ortsende-Schilder — Kosten dieser Maßnahme Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9171 C, D, 9172 A, B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9171 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9171 D Frage des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Ausgabe einer Gedenkmarke anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages Heinrich Heines Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9172 B, C, D, 9173 A Dr. Geßner (SPD) 9172 C Lemmrich (CDU/CSU) 9172 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 9172 D Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Erneute Verteuerung des Post- und Telefondienstes im Jahre 1972 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9173 A, B, C, D, 9174 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9173 B, C, D, 9174 A Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anpassung der Gehälter der Bundesbeamten an die der Beamten in Ländern und Gemeinden — Kosten für den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 A, C Brück (Köln) (CDU/CSU) 9174 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufwendungen für die Vereinheitlichung der Gehälter der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 C Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) : Zwischenstaatliche Besprechungen über ein technisches Projekt zur Bodenseeregulierung — Schweizer Alternativvorschläge Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9174 D, 9175 A, B Gnädinger (SPD) 9175 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 III Frage des Abg. Heyen (SPD) : Kontakt von Dienststellen des Berliner Senats mit dem Amt für Wasserwirtschaft der DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9175 C, D, 9176 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 9175 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Wiedereinstellung von ausgeschiedenen Beamtinnen, insbesondere Lehrkräften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9176 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9176 B Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Grenze zwischen gesundheitsgefährlichem und nur lästigem Lärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9176 C, D, 9177 A, B, C, D Dr. Hauff (SPD) . . 9176 D, 9177 A, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9177 A Hansen (SPD) 9177 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit — Pressekontrolle durch Schaffung von Presseausschüssen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 9177 D, 9178 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9178 A, C Raffert (SPD) 9178 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9178 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache M/2928) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 9179 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 9179 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 9179 D Haar (Stuttgart) (SPD) 9181 A Ollesch (FDP) . . . . . 9193 B, 9187 A Lemmrich (CDU/CSU) 9185 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, M/2789) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik (Drucksachen VI/2369, M/2789) und mit Antrag betr. Europäische Technologiekonferenz (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und Fraktion der CDU/CSU) Dr. Hubrig (CDU/CSU) . 9188 A, 9221 A Dr. Lohmar (SPD) 9195 C Grüner (FDP) . . . . . . . . 9198 B Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 9201 D Dr. Probst (CDU/CSU) 9205 D Flämig (SPD) 9209 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 9212 C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 9214 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 9218 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9222 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 9223 D Nächste Sitzung 9225 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9227 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9227 C Anlage 3 Eventualantrag Umdruck 249 zum Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, M/2903) 9228 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 256 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen M/557, M/2903) 9228 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 257 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnun- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 gen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9228 C Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 255 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen VI/2684, VI/2928) 9228 D Anlagen 7 bis 11 Anträge Umdrucke 250 bis 254 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, VI/2789) 9229 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anteil der unter Drogeneinfluß an Verkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrer und Erstellung eines einwandfreien Drogentests 9231 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die ausschließliche Verwendung von Verbundglas für Windschutzscheiben von Personenkraftwagen . . . 9231 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Angleichung der den Postbeamten gezahlten Wechseldienstzulage an die den Angestellten gewährte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten . . . . 9231 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Mitgliedern der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an Veranstaltungen in der Bundesrepublik 9232 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Diskriminierung deutscher Umsiedler aus Polen durch deutsche Behörden . . . . 9232 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung 9232 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anwendung des Verursacherprinzips auf alle für Umweltbelastungen verantwortlichen Institutionen 9232 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9129 159. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 156. Sitzung, Seite 9034 D, Zeile 10, statt „Jenser" : „Lenzer" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9227 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15.1.1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld** 18. 12. Borm ** 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Herklotz ** 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 15. 12. Frau Klee** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kriedemann* 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Lenze (Attendorn) ** 15. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) ' 17. 12. Meister ' 17. 12. Memmel* 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Ageordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 15. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Sieglerschmidt *' 15. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Anlage 2 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte - Drucksachen VI/557, VI2903 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält § 19 a Abs. 1 folgende Fassung: ,§ 19 a Amtsbezeichnung (1) Amtsbezeichnung der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Landesrichter, Oberrichter, Bundesrichter, Kammervorsitzender, Senatspräsident, Vizepräsident und Präsident". 2. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 a folgende Fassung: „§ 21 a (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit weniger als acht Richterplanstellen dem Vorsitzenden und allen wählbaren Richtern, 2. bei Gerichten mit mehr als sieben Richterplanstellen und weniger als neun Vorsitzendenplanstellen aus den Vorsitzenden und gewählten beisitzenden Richtern in gleicher Zahl, 3. bei Gerichten mit mehr als acht Vorsitzendenplanstellen aus dem ständigen Vertreter des 9228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Präsidenten, den acht dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Vorsitzenden und acht gewählten beisitzenden Richtern. Jedes Jahr scheidet in durchgehender Reihenfolge der entsprechend Satz i letztberufene Vorsitzende aus. An seine Stelle tritt jeweils der nach dem Dienstbzw. Lebensalter nächstberufene Vorsitzende. (3) Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag." 3. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 b folgende Fassung: „(1) Wahlberechtigt und wählbar sind die Richter auf Lebenszeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Richter, die an ein anderes Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde für mehr als drei Monate abgeordnet sind." 4. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 249 Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 248 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Für den Fall der Ablehnung der Nummer 1 des Antrags auf Umdruck 248 1. In Artikel I wird Nummer 4 (§ 45 a) getrichen. 2. In Artikel I Nr. 6 werden dem § 120 a folgende Worte angefügt: „und der Obersten Bundesgerichte." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte —Drucksachen VI/557, VI/2903 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel X (Änderung des Patentgesetzes) Nr. 2 wird § 36 e wie folgt neu gefaßt: „§ 36 e Für das Patentgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach folgender Maßgabe entsprechend: 1. In den Fällen, in denen auf Grund des Wahlergebnisses weniger als zwei rechtskundige Richter dem Präsidium angehören würden, werden die beiden rechtskundigen Richter, die von den rechtskundigen Richtern die meisten Stimmen erhalten haben, Mitglieder des Präsidiums. 2. Über die Wahlanfechtung (§ 21 b Abs. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entscheidet ein Senat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Richtern. 3. Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 5 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel II Nr. 4 § 21 a wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksachen VI/2684, VI/2928 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 werden in § 50 d Abs. 1 Nr. 1 die Worte „und in den Fällen, in denen der Antragsteller seinen Sitz im Zonenrandgebiet hat" angefügt. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9229 Anlage 7 Umdruck 253 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Informationsbericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich Neue Technologien des BMBW vorzulegen. Hierin sollen vor allem auch u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: a) Ist eine Chancengleichheit zwischen Erfindern, Unternehmern und Unternehmensgruppen bei der Bewerbung um staatlich geförderte Forschungsprojekte gegeben? b) Ist es angebracht, die starre Finanzierungsregel der Subventionen durch ein dem jeweiligen Forschungsprojekt angepaßtes differenziertes Finanzierungsinstrument in Form von Subventionen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften zu ersetzen? Begründung: Seit mehreren Jahren werden im BMBW im Sachbereich Neue Technologien neuartige naturwissenschaftlich-technische Verfahren gefördert. Im Rahmen einer rationalen Gestaltung der Forschungspolitik ist es erforderlich, die bisherige Vergabepraxis zu überprüfen und Folgerungen für die Aktivitäten des Staates im Bereich der angewandten Forschung zu ziehen. Durch eine derartige Überprüfung sollte es ermöglicht werden, eine Fehlleitung von Steuergeldern zu vermeiden und die sachliche und finanzielle Kontrolle der geförderten Forschungsprojekte zu erleichtern. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 250 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Erfassungs- und Koordinationsstelle des Bundes für Forschungsprojekte einzurichten. Diese Stelle hat folgende Aufgaben: a) Die vom Bund geförderten Forschungsvorhaben werden nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln, Empfänger und voraussichtlicher Zeitdauer erfaßt b) Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sowie des Haushaltsausschusses werden halbjährlich über den neuesten Stand in geschlossener Sitzung unterrichtet c) Die Gutachten der Ministerien werden nach Auftraggeber, Sachgebiet, Kosten und Verfasser er- faßt. Eine halbjährliche Zusammenstellung ist jeweils den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zuzusenden. Begründung: Im BMBW sowie im BMWF werden zwar einige Übersichten über die vom Bund vergebenen Forschungsaufträge angefertigt, doch eine längerfristige und systematische Kontrolle nach den angeführten Kriterien findet nicht statt. Es ist für eine noch zu intensivierende Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung notwendig, daß die Projekte des Bundes im Bereich der Forschung nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln und Empfänger systematisch erfaßt werden. Bei der Vergabe von Gutachten muß im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung eine bessere Übersicht geschaffen werden, die eine sachliche und auch finanzielle Kontrolle ermöglicht. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 254 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Antrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu verstärken. Insbesondere soll überprüft werden, ob Methoden der Industrie im Bereich des Forschungsmanagements im staatlichen Sektor verwendet werden können. Dem Bundestag ist innerhalb von zwei Jahren ein Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Begründung: Der zunehmende Aufwand für staatlich geförderte Forschungsprojekte macht es erforderlich, geeignete Methoden für die sachliche und finanzielle Kontrolle der Forschungsprojekte zu entwickeln. Die Erfolgskontrolle umschließt zum einen Methoden der wirksamsten Kooperation zwischen Staat, Wissenschaft und Industrie sowie auch das Problem der sachlichen Überprüfung einzelner Forschungsprojekte. Es muß durch diese Erfolgskontrolle ermöglicht werden, daß Forschungsprojekte frühzeitig eingestellt werden, sofern der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt werden kann. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 252 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 . 9230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Sachverständigenkommission aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Überprüfung der vorn Bund überwiegend geförderten folgenden Großforschungszentren einzusetzen: -- Gesellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe - Gesellschaft für Kernforschungs- und Versuchsanlagen (GfK-V) in Karlsruhe - — Kernforschungsanlagen (KfA) in Jülich — Deutsches Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg — Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Hamburg — Institut für Plasmaphysik (IPP) in München - Hahn-Meitner-Institut (HMI) in Berlin - Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Birlinghoven - Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt Die Sachverständigenkommission hat folgende Aufgabenbereiche: a) Ein mittel- und längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die angeführten Forschungszentren zu entwickeln b) Vorschläge für eine engere Kooperation zwischen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, öffentlichen Auftraggebern, Industrie und Forschungszentren vorzulegen. c) Insbesondere Möglichkeiten einer Kooperation und Koordination der Forschungsbemühungen im Bereich der EWG zu prüfen. Die Bundesregierung legt innerhalb von einem Jahr den Bericht der Sachverständigenkommission dein Bundestag vor. Begründung: Das Auslaufen einer Reihe von Programmen in den Kernforschungszentren macht es erforderlich, neue Aufgabenbereiche anstelle der bisherigen hinzuzufügen. In der BRD wie auch in der EWG und den USA ist festgestellt worden, daß die bisherigen Aufgaben der Großforschungszentren längerfristig nicht mehr für eine sinnvolle Beschäftigung des Personals ausreichen. In Großbritannien und in den USA ist schon eine erhebliche Umstrukturierung der Kernforschungszentren erfolgt. Darüber hinaus muß eine Koordination zwischen den verschiedenen vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren gefunden werden. Um die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes im Bereich der Forschung in den kommenden Jahren wirkungsvoll einzusetzen, ist eine längerfristige sachliche und finanzielle Planung für die Forschungszentren unabdingbar. Die beantragte Sachverständigenkommission soll durch ihre Vorschläge helfen, die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 251 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit ihren europäischen Partnern zur Koordinierung der europäischen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt die Einrichtung einer Europäischen Raumfahrtbehörde in die Wege zu leiten. Zum Aufgabenbereich dieser Raumfahrtbehörde zählen u. a.: — Die bestehenden Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO, CEPT in den Verantwortungsbereich der neuen Behörde zu übernehmen — Die Koordination zwischen europäischen und nationalen Programmen -- Die Rolle des Sprechers Europas in Raumfahrtfragen -- Auf Wunsch und gegen entsprechende Entschädigung die Verwaltung der nationalen Programme durchzuführen. Zum Begriff ,Verwaltung' gehören hier: — Planung bis zu fünf Jahren im Detail — Planung für bis zu zehn Jahren im Großen — Planung für mehr als zehn Jahre im Konzept — Die Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Projekte im Rahmen der genehmigten Programme. Die finanzielle Grundlage der Europäischen Raumfahrtbehörde soll einerseits durch alle europäischen Staaten mit einem Grundbeitrag gebildet werden, andererseits durch die Beiträge der Staaten, die an den einzelnen Projekten interessiert sind. Über den zukünftigen Aufbau einer derartigen Europäischen Raumfahrtbehörde werden Projektstudien von der Bundesregierung ausgeschrieben und das Ergebnis innerhalb eines halben Jahres der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Innerhalb eines Jahres ist dem Parlament ein Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung in bezug auf die Gründung einer Europäischen Raumfahrtbehörde vorzulegen. Begründung: Die multilaterale Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Bereich der Raumfahrt wird z. Z. im wesentlichen durch die Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO und CEPT organisiert. Daneben 1 gibt es eine Reihe bilateraler Projekte europäischer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9231 Staaten und auch eine Kooperation mit den USA. Verschiedene Fehlschläge im Bereich der europäischen Raketenentwicklung haben die mangelnde Organisation der europäischen Raumfahrtbemühungen herausgestellt. Es geht darum, für die europäischen Nationen ein langfristiges Raumfahrtkonzept zu entwickeln und auch wirksam durchzuführen. Vor allem der Bereich der Anwendungssatelliten sowie das Problem der Trägerraketen können nur im europäischen Rahmen bewältigt werden. Es ist hierzu notwendig, daß die nationalen Aktivitäten stärker koordiniert und die europäischen Organisationen auf diesem Gebiet zusammengefaßt werden. Eine Europäische Raumfahrtbehörde erscheint die geeignete Organisationsform, die europäischen Bemühungen im Bereich der Raumfahrt zu konzentrieren. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluß standen, an der Zahl der an Verkehrsunfällen Beteiligten haben, und gibt es bereits ein Verfahren zur Herstellung eines einwandfreien Drogentests, ähnlich denn Blutalkoholtest? Der Bundesregierung ist dieser Anteil nicht bekannt, da die für eine statistische Erfassung notwendigen polizeilichen Untersuchungen im Einzelfall wegen Fehlens eines geeigneten Nachweisverfahrens zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Der Bundesregierung ist auch kein Verfahren bekannt, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand wird sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe --es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind — und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr bisher davon abgehalten, für Windschutzscheiben an Personenkraftwagen Verbundglas vorzuschreiben, das als Sicherheitsglas dem gegenwärtig besonders in Wagen der unteren und der Mittelklasse verwendeten Einscheibenhartglas weit überlegen ist? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesminister für Verkehr eine verbindliche Entscheidung zugunsten des Verbund- glases trifft, nachdem sich die Expertenkommission der EWG eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat und nur die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums sich diesem Votum noch nicht angeschlossen haben? Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. Für ein Verbot von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas gibt es z. Z. keine ausreichenden Gründe. Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen vorbereitet. Dieser enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas ebenso wie solche für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft also nicht zu, daß diese Gruppe sich „eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat". Auch in Brüssel sind bisher noch keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Einscheiben-Sicherheitsglases für Windschutzscheiben bekanntgeworden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die vorhandenen Vorschriften weiter zu entwickeln. Dies geschieht auch im internationalen Rahmen insbesondere im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 20 und 21) : Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären bei einer Angleichung der den Beamten im Postdienst gezahlten Wechseldienstzulage an die nach Tarifvertrag Nr. 287, Anlage 4, den Angestellten im Postdienst für „Dienst zu ungünstigen Zeiten" geleisteten höheren Zulage aufzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Beamten im Postdienst, für gleichen Dienst von Angestellten und Beamten auch eine gleiche Vergütung bzw. Zulage zu leisten? Durch eine Angleichung würden bei der gegenwärtigen Höhe der Zulagen Mehrausgaben von etwa 27 Millionen DM jährlich entstehen. Die nach Art und Höhe unterschiedlichen Zulagen für Beamte und Angestellte bei der Deutschen Bundespost sind durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen begründet, die für die Zahlung maßgebend sind. Für die Beamten gelten die besoldungsrechtlichen Vorschriften, für die der Gesetzgeber zuständig ist. Für die Angestellten werden die Zulagen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Da die besoldungsrechtlichen Vorschriften einheitlich für alle Beamten gelten, wird derzeit keine I Möglichkeit gesehen, die Zulagen für die Beamten der Deutschen Bundespost an die Zulagen im Tarifbereich anzugleichen. 9232 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 26) : In welchem Ausmaß und wo haben in letzter Zeit Mitglieder der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an politischen und anderen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen? Von den bekanntgeworden Teilnehmern an Veranstaltungen kommunistischer oder kommunistisch beeinflußter Gruppen und Organisationen in der Zeit vom September bis November 1971 kamen aus dem sowjetischen Machtbereich insgesamt 12 aus der DDR, 13 aus der Sowjetunion, 9 aus der CSSR, jeweils 6 aus Ungarn und Polen, jeweils 3 aus Rumänien und Bulgarien. Die meisten Teilnehmer gaben sich als Angehörige der kommunistischen Parteien ihrer Heimatländer zu erkennen. Bei den übrigen kann eine solche Mitgliedschaft schon wegen ihrer offiziellen Funktion angenommen werden. Außerdem waren bei dem DKP-Parteitag in Düsseldorf noch 45 Journalisten aus Ostblockländern anwesend. Zu erwähnen sind schließlich auch noch einige kleine Delegationen von Jugendverbänden aus der Sowjetunion sowie aus Bulgarien und Polen, die am sogenannten Solidaritätskongreß der Jugend am 11. September 1971 in Bremen teilnahmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Umsiedler aus Polen von deutschen Behörden wie Ausländer behandelt werden und daß sie sich dadurch in starkem Maße diskriminiert fühlen? Welche Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung einleiten, um für diesen Personenkreis sozial und politisch vertretbare Regelungen möglich zu machen? Der Bundesregierung sind keine Fälle diskriminierender Behandlung von Umsiedlern bekannt. Im übrigen möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausländer nicht schlechter behandelt werden als Deutsche, nur weil sie Ausländer sind. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es Sofortmaßnahmen zur gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und schulischen Eingliederung der Aussiedler nicht bedarf. Die zur Zeit bestehenden Eingliederungsmaßnahmen reichen aus. Ob sie gegebenenfalls ausgeweitet oder intensiviert werden müssen, berät die Bundesregierung mit den Ländern und den in der Eingliederung von Aussiedlern tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Eine Entscheidung ergeht, sobald sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. Im übrigen verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU, die von der Bundesregierung mit den Drucksachen VI/1859, VI/2013 und VI/2381 beantwortet worden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage A 44) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung vom 15. November 1971? Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts und mit den Ländern sind aufgenommen worden. Die Bundesregierung strebt eine baldige Klärung an und wird eine gesetzliche Regelung vorbereiten, die der besonderen Stellung der Richter gerecht wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß das sogenannte Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes auf alle Institutionen angewendet werden muß, die für Umweltbeeinträchtigungen verantwortlich sind, also auch auf den Bund als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm durch den Betrieb der Deutschen Bundesbahn und als Baulastträger für Bundesstraßen, die nicht mit den heute technisch möglichen schallschluckenden Einrichtungen versehen sind? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ihre Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen diesem von der Bundesregierung selbst postulierten Verursacherprinzip entspricht, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Antworten das Bestreben erkennen lassen, für die Bundesregierung als Verursacher von umweltschädigendem Lärm eine Ausnahmestellung zu beanspruchen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich auf alle Institutionen anzuwenden ist, die für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Das gilt auch für den Bund, soweit dieser als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm anzusehen ist. Das Problem ist jedoch — auch im Hinblick auf die Verkehrswege außerordentlich vielschichtig. Die Bundesregierung bildet zur Zeit entsprechend ihrem Vorschlag im Umweltprogramm eine Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein wird, Verfahren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Verursacherprinzip, auch unter Einbeziehung der Frage der Unzumutbarkeit am zweckmäßigsten durchgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß diese Antwort im Widerspruch zu den bisherigen Antworten auf Ihre Fragen zum Problem des Verkehrslärms steht (Anlage 21 zum Protokoll über die 142. Sitzung, Seite 8195, und in der Anlage 47 zum Protokoll über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 8429).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU nimmt heute nicht zu dem von den Vier Mächten ausgehandelten Rahmenabkommen über Berlin Stellung, sondern zu dem, was man die innerdeutsche Ausfüllung dieses Rahmenabkommens genannt hat. Aus dem Rahmenabkommen ergeben sich nach unserer Auffassung politische Folgen, die wir für bedenklich halten. Doch darüber wird in der Debatte über die Ratifizierung der Ostverträge zu sprechen sein.
    Herr Minister Franke, Sie haben soeben im Zusammenhang mit den innerdeutschen Berliner Vereinbarungen von Ermutigung und Hoffnung gesprochen. Ich wünschte, ich könnte für meine Fraktion diese Gefühle und Erwartungen teilen. Ich kann dies nicht ohne gewichtige Vorbehalte tun.
    Bundesregierung und Berliner Senat haben sich zu Lasten des Verhandlungsergebnisses dem Zeitdruck gebeugt, den die östliche Seite von Anfang an ausgeübt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dies zeigt sich vor allem bei drei Punkten.
    Erstens. Die Bestimmungen über den Mißbrauch der Transitwege sind mehr als bedenklich. Die „DDR"-Organe können jeden Reisenden ohne Angabe konkreter Gründe mit der unbewiesenen Behauptung zurückweisen, es bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den hinreichenden Verdacht eines beabsichtigten Mißbrauchs der Transitwege. Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und kann, wenn es der kommunistischen Führung zweckmäßig erscheint, das gesamte Abkommen in sein Gegenteil verkehren. Im Rahmenabkommen ist vom freien Verkehr ziviler Personen die Rede. Hier zeigt sich besonders drastisch, daß wir es nicht mit einer Ausfüllung, sondern mit einer Aushöhlung des Rahmenabkommens zu tun haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Auch die Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und der „DDR"-Regierung entsprechen nicht den Forderungen, die im Rahmenabkommen gestellt worden sind. Die auf 30 Tage im
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9135
    Stücklen
    Jahr eingeschränkte Besuchsregelung, das Verbot für Westberliner — von Ausnahmefällen abgesehen —, mit ihrem eigenen Auto in den Ostteil der Stadt zu fahren, und die umständliche Regelung für Ein- und Ausreisegenehmigungen sind alles andere als befriedigend.
    Drittens. Im Text des Rahmenabkommens steht nichts von einem Visumzwang im innerdeutschen Verkehr. Die Bundesregierung hat sich auch hier den Forderungen Ost-Berlins gebeugt. Der innerdeutsche Visumzwang ist um so grotesker, als zur gleichen Zeit die Regierung in Ost-Berlin mit Genugtuung darauf hinwies, daß sie den Visumzwang im Reiseverkehr mit Polen und der Tschechoslowakei aufgegeben habe.

    (Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Regierende Bürgermeister Schütz klagte vor wenigen Tagen über die ungenaue Aussage des alliierten Textes, in dem nicht von der Gleichstellung der Berliner, sondern nur von der vergleichbaren Stellung im Verhältnis zu anderen Bewerbern die Rede sei. Aber dies konnte doch nicht hindern, auf einer besseren Regelung zu bestehen, als sie erreicht worden ist.
    Im übrigen berührt es merkwürdig, daß Bundesregierung und Senat aus Gründen der Rechtfertigung auf Mängel des Vier-Mächte-Abkommens verweisen, das doch seinerzeit von Bundesregierung und Senat fast euphorisch gepriesen worden ist.

    (Sehr wahr! und Beifall bei der CDU CSU.)

    Hinter den innerdeutschen und Berliner Vereinbarungen stehen so ernste Fragezeichen, daß eigentlich erst die Praxis das endgültige Urteil sprechen könnte. Aber gerade diese Probe aufs Exempel ist uns verwehrt. Das sowjetische Junktim, welches das Inkrafttreten der Berliner Vereinbarungen von der Ratifikation des Moskauer Vertrages abhängig macht, verhindert die praktische Bewährung zur rechten Zeit, nämlich vor der Ratifikation. Im Grunde wird damit die Berlin-Regelung wie eine Katze im Sack angeboten. Bundesregierung und Senat hätten daher um so mehr Veranlassung gehabt, für gründliche, zähe, notfalls auch sehr lange Verhandlungen sich Zeit zu lassen. Statt dessen haben sie die schwierigen Berlin-Themen, für die die Vier Mächte sich immerhin eineinhalb Jahre Zeit genommen haben, in knapp drei Monaten durchgepeitscht. Wer sich aber in Verhandlungen mit östlichen Partnern unter Zeitdruck setzen läßt oder selber setzt, ist von vornherein im Nachteil.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sehen im Verhandlungsergebnis durchaus eine Reihe von Regelungen, die geeignet erscheinen, den bisherigen Zustand, insbesondere den Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, zu erleichtern. Dies gilt vor allem für den Warenverkehr, weniger allerdings für den Personenverkehr. Wir müssen aber auch feststellen, daß dafür ein hoher, ein sehr hoher Preis bezahlt worden ist. Dafür nenne ich insbesondere, daß die Bundesregierung dem Souveränitätsanspruch der „DDR" weitgehend entgegengekommen ist und daß
    Teile des Vier-Mächte-Abkommens einer einseitigen Auslegung durch die „DDR" überantwortet wurden. Die politische Präsenz in Berlin ist vermindert. Die Besuchstage für die Westberliner sind begrenzt. Die Übergangsstellen für 2,5 Millionen Berliner aus dem Westen sind ungenügend, der Vizumzwang ist vertraglich festgelegt, die Schikanen sind je nach Bedarf möglich und an der Mauer wird immer noch geschossen, wie das Ereignis von gestern gezeigt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn man Leistung und Gegenleistung gegenüberstellt, kann man nur feststellen: ein ungemein hoher Preis für ein geringes Maß an weniger Unrecht.
    Meine Damen und Herren, während sich die Bundesregierung bei den innerdeutschen und Berliner Verhandlungen selbst unter Zeitdruck setzte oder setzen ließ, hat das im Gegensatz dazu die NATO vermieden, als sie sich in Brüssel entschied, erst nach der Unterzeichnung des Berliner Schlußprotokolls mit den Vorbereitungen für eine europäische Sicherheitskonferenz zu beginnen. Hier kommen nicht nur Vorsicht und Zurückhaltung gegenüber alten sowjetischen Vorstellungen von einer europäischen Sicherheitskonferenz zum Ausdruck, sondern hier wird darüber hinaus noch etwas anderes deutlich. Als Erwiderung auf das sowjetische Gegenjunktim — Sie haben diesen Ausdruck nicht gebraucht, Herr Außenminister, Sie haben ihn aber gemeint — hat die NATO klargestellt, daß sie den von Bundestag und Bundesrat zu fällenden Entscheidungen über die Ostverträge nicht vorgreifen will. Die CDU/CSU schließt sich voll der im Brüsseler NATO-Kommuniqué vertretenen Auffassung an, daß eine europäische Sicherheitskonferenz „nicht dem Zweck dienen darf, die seit dem Kriege bestehende Teilung Europas zu verewigen, sondern vielmehr zur Versöhnung und Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Staaten beitragen sollte".

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir begrüßen die Aussage des NATO-Kommuniqués, daß man sich auf dieser Konferenz „konkret mit den Ursachen der Spannung in Europa" befassen will. Eine Überwindung dieser Spannung wird aber nur möglich sein, wenn es „Freizügigkeit für Menschen, Informationen und Ideen" gibt — so steht es wörtlich in Punkt 13 des Kommuniqués. Wir sind glücklich, daß die NATO mit diesen Prinzipien die Politik bekräftigt hat, die die CDU/CSU seit eh und je hier in diesem Hause und überall vertreten hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das westliche Bündnis ist nach wie vor die Grundlage unserer Sicherheit; Verträge allein geben uns keine Sicherheit. Für den Zusammenhalt der NATO ist ein gutes Verhältnis zu den Vereinigten Staaten Voraussetzung. Wir begrüßen daher, daß es in der Frage des Offset-Abkommens zu einer Einigung gekommen ist, wenn wir auch eine endgültige Wertung erst nach gründlicher Prüfung der einzelnen Abmachungen vornehmen können.
    9136 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
    Stücklen
    Mit besonderer Aufmerksamkeit haben wir zur Kenntnis genommen, daß die NATO Gefahren für das Bündnis heraufkommen sieht, wenn in der Handels- und Währungspolitik die anhaltenden Schwierigkeiten — so heißt es wörtlich — nicht beseitigt werden. Mit dieser Feststellung hat die NATO ein Signal gesetzt, das nicht zuletzt für Bonn bestimmt war. Der währungspolitische Alleingang der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres bildete den Auftakt für die anhaltenden Schwierigkeiten in der Währungspolitik, von denen das Kommuniqué spricht.
    Daß die europäischen Verteidigungsminister sich darauf geeinigt haben, die noch fehlenden Mittel für die Verstärkung der europäischen Komponente innerhalb der atlantischen Verteidigung aufzubringen, ist erfreulich. Dies stärkt die Position Nixons, der sich wiederholt für ein Verbleiben der amerikanischen Truppen in Europa ausgesprochen hat. Diese Entscheidung sollte aber zugleich Ansporn und Verpflichtung für die Europäer sein, in Zukunft auch auf dem Gebiet der Verteidigung noch enger zusammenzuarbeiten. Das freie Europa muß mehr und mehr mit einer Stimme sprechen. Es ist geradezu absurd, daß Europa in der EWG den Amerikanern wohl als geschlossener Handelsblock gegenübersteht, während die EWG-Staaten gegenüber Moskau bilaterale Politik betreiben. Die Bundesregierung sollte in Brüssel darauf hinwirken, daß es im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten zu einer partnerschaftlichen Regelung aller Streitfragen, vor allem auf handelspolitischem Gebiet, kommt. Zum anderen sollte sich die Bundesregierung bei den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft dafür einsetzen, daß die EWG auch gegenüber der Sowjetunion als einheitliches Ganzes auftritt. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die multilaterale Vorbereitung der Europäischen Sicherheitskonferenz. Auf dieser Konferenz muß die Gemeinschaft präsent sein, weil es auch um Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gehen wird. Es geht jedoch nicht an, daß man sich damit begnügt, die EWG-Kommission nur als eine Art Gutachter im Vorzimmer zu lassen.
    Meine Damen und Herren, zur politischen Einigung des freien Europa gibt es keine Alternative, wenn die europäischen Völker nicht ihr Recht auf Selbstbestimmung einbüßen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sosehr wir es begrüßen, daß in der Frage der Erweiterung der Gemeinschaft Fortschritte erzielt worden sind, so sorgenvoll müssen wir auf der anderen Seite registrieren, daß das politische Endziel, das sich die EWG-Staaten mit den Römischen Verträgen gesetzt haben, nicht von allen Beitrittskandidaten akzeptiert wird. Wir haben es als schockierend empfunden, daß der dänische Ministerpräsident Krag zum Abschluß seines Besuches in Bonn eine politische Union in Westeuropa als eine Utopie bezeichnete.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Er sagte: „Wir sehen in der EWG in erster Linie
    ein Forum für wirtschaftliche Beschlüsse." Herr
    Krag verkündete weiter vor der Presse: „Wir haben absolut nichts dagegen, daß sich die Mitglieder der EWG wechselseitig über außenpolitische Fragen orientieren; aber sicherheits- und verteidigungspolitische Beschlüsse gehören nicht in diesen Rahmen." — Meine Damen und Herren, wir halten diese Äußerungen für außerordentlich bedenklich. Sie ähneln auf fatale Weise einem Satz, in dem die politische Einigung des freien Europas als eine Aufgabe kommender Generationen bezeichnet wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine Erweiterung der EWG darf nicht zur Verwässerung ihres politischen Endzieles führen. Darum muß jede Erweiterung der Gemeinschaft Hand in Hand gehen mit einer Verstärkung der Integrationsbemühungen auf politischem Gebiet. Davon ist bisher leider zu wenig zu sehen.
    Die Vereinigten Staaten von Europa müssen Wirklichkeit werden. An ihnen entscheidet sich das Schicksal des freien Europa. Die Vereinigten Staaten von Europa werden aber nur dann kommen, wenn wir alle es wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wienand.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, daß die Bundesregierung ihre Ostpolitik auf dem soliden Fundament ihrer Westpolitik betreibt. Die Berichte der beiden Regierungsvertreter haben dies auch dem Hohen Hause heute sehr eindeutig vor Augen geführt.
    Für die Festigung und Erweiterung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat die Einigung über die Grundsätze einer gemeinsamen Fischereipolitik in Brüssel vom 12. Dezember 1971 den Weg für die Unterzeichnung der Beitrittsverträge Großbritanniens, Dänemarks und Irlands zu Beginn des nächsten Jahres frei gemacht. Wir hoffen, daß auch die noch laufenden Verhandlungen zwischen Norwegen und der EWG bald zu einem für beide Seiten befriedigenden Abschluß kommen.
    Für die Festigung unserer Beziehungen zu den USA und die Stärkung der NATO hat das am 11. Dezember 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA abgeschlossene Devisenausgleichsabkommen über 6,65 Milliarden DM für die Dauer von zwei Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet.
    Die Tagung der Außen- und der Verteidigungsminister der NATO vom 9. und 10. Dezember in Brüssel hat gezeigt, daß die Politik der Bundesregierung von unseren Bündnispartnern mitgetragen wird. Mit Befriedigung nahmen die Minister das VierMächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 zur Kenntnis. Sie sehen darin eine bedeutsame und ermutigende Entwicklung für praktische Verbesserungen in und um Berlin und für eine europäische Sicherheitskonferenz.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9137
    Wienand
    Ausgehend von diesem Viermächte-Abkommen hat die Bundesregierung dann nicht unter Zeitdruck, verehrter Herr Kollege Stücklen, im Einvernehmen mit den drei westlichen Vertragspartnern ihre Verhandlungen geführt. In diesen Kontext fügt sich die Paraphierung der Verhandlungsergebnisse zur Ausfüllung des Berlin-Abkommens ein. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält das vorliegende Verhandlungsergebnis für das zur Zeit Erreichbare. Forderungen, die über dieses Verhandlungsergebnis hinausgehen, entspringen einem Wunschdenken, das sich über die tatsächlichen Gegebenheiten und Machtverhältnisse hinwegsetzt und die Ausgangspositionen, die zu Beginn der Berlin-Verhandlungen vorhanden waren, unberücksichtigt läßt.
    Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß wir im Frühsommer dieses Jahres hier im Rahmen einer außenpolitischen und Sicherheitsdebatte von der CDU/CSU, besser gesagt von ihren Rednern, ebenfalls eine Negativliste dargelegt bekommen haben, die dann sehr schnell durch die Ereignisse und die tatsächlichen Gegebenheiten als überholt angesehen werden konnte. Wir konnten heute feststellen, daß zumindest der Sprecher der Opposition nicht mehr in Zweifel gezogen hat, was noch im Frühsommer dieses Jahres in Zweifel gestellt wurde, nämlich, daß die Politik der Bundesregierung nicht voll von der NATO und den westlichen Vertragspartnern mitgetragen würde und daß die Politik nicht von seiten der EWG akzeptiert werden würde. Wir haben heute durch den Bericht des Herrn Außenministers gehört, daß die Regierung recht behalten hat, daß Fortschritte erzielt worden sind und daß damit zumindest dieser von der Opposition vorgetragene Teil des Negativkatalogs vom Frühsommer dieses Jahres als überholt angesehen werden muß. Das wird nicht richtiger, wenn man dies heute erneut versucht.
    Der Vorsitzende meiner Fraktion hat aus Anlaß der Debatte über die Regierungserklärung am 29. Oktober 1969 hier gesagt, daß das zentrale Problem der deutschen Frage Berlin ist. Damit steht und fällt, so erklärte Herbert Wehner, ob wir den Anspruch auf eine vertragliche Regelung der Nachkriegsprobleme, soweit sie nicht schon geregelt sind, aufgeben können, wollen und dürfen. Er hat weiter erklärt:
    Berlin ist die Schlüsselstellung und wird es noch lange sein. Wie viele Jahrzehnte das alles noch dauern wird — es geht dabei immer um die schließliche Überleitung von nach dem Ende der militärischen Feindhandlungen für erforderlich gehaltenen, dann aber umstritten gewordenen und auch gebliebenen und manchmal sogar allseitig erloschenen Übergangsregelungen in eine endgültige vertragliche Regelung.
    Meine Damen und Herren! Was haben wir heute erreicht? Erstens: Gesicherte Wege von und nach Berlin. Zweitens: Die Anerkennung der gewachsenen Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik. Drittens: Die Ausübung der Außenvertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik. Viertens: Eine Regelung über den Besucherverkehr für Westberliner nach Ost-Berlin und in die DDR. Fünftens:
    Einen Gebietsaustausch in und am Stadtrand von Berlin. Das ist keine Aushöhlung des ViermächteAbkommens, sondern das ist die auch von unseren westlichen Vertragspartnern als befriedigend angesehene Ausfüllung dieses Dreimächte-Abkommens.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man sollte hier nicht in einer Art, die zumindest draußen nicht verstanden werden kann, Dinge herunterspielen, die in kürzester Zeit die Westberliner, die eine leidvolle Geschichte hinter sich gebracht haben, tagtäglich werden erleben und Ihnen gegenüber widerlegen können. Dies alles wäre nicht möglich gewesen ohne die Bemühungen der Vier Mächte, den Spannungsherd in Berlin durch eine Viermächtevereinbarung zu beseitigen und zu einer die Interessen aller Seiten berücksichtigenden Regelung zu kommen. Diesen Schritt, meine Damen und Herren, hat Präsident Nixon als einen bedeutenden Beitrag zur Verringerung der Spannungen in der Welt bezeichnet. Diese unsere Politik wurde durch eine vorbehaltlose Unterstützung der NATO gedeckt, da das Berlin-Abkommen praktischen Verbesserungen dient, während es den ViermächteStatus Berlins und die Rechte und Pflichten Frankreichs, Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzes aufrechterhält.
    An dieser Stelle möchten wir für die tatkräftige Unterstützung, die die NATO dieser Politik gegeben hat, ausdrücklich danken. Die NATO hat weiter immer wieder eindringlich betont, daß ohne eine befriedigende Berlin-Regelung keine Konferenz über die Sicherheit und die Zusammenarbeit in Europa möglich ist. Dies ist eine realistische Beurteilung; denn was sollte eine KSE für einen Sinn haben, wenn es den vier für Berlin verantwortlichen Mächten nicht gelungen wäre, das Berlin-Problem zu regeln!
    Es muß aber festgehalten werden — und hier befinden wir uns ebenfalls in völliger Übereinstimmung mit den drei Westmächten —, daß dieses Berlin-Abkommen ohne den Vertrag zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik nicht möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung hat der Sowjetunion gegenüber immer wieder betont, welche Bedeutung sie einem befriedigenden Berlin-Abkommen zumißt. Sie hat beides in einem inneren Sachzusammenhang gesehen.
    Die Opposition hat durch ihren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Barzel, am 1. November 1970 ihre Vorstellungen über eine befriedigende Berlin-Regelung — in der Verlautbarung der CDU heißt es „Lösung" — dargestellt. Hierzu gehörte nach Meinung der Fraktion:
    1. daß die Verantwortlichkeiten und die Rechte der Vier Mächte erhalten bleiben. — Dies ist der Fall.
    2. Auf dieser Basis können deutsche Stellen mit der Durchführung technischer Funktionen beauftragt werden. — So ist es geschehen.
    3. Es ginge weit über die realen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland hinaus, selbst die
    9138 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
    Wienand
    Verantwortung für den freien Zugang von und nach Berlin zu übernehmen. — Das Abkommen vom 3. September stellt dies auch so fest.
    4. Eine Regelung, die den Berlinern Vertrauen gibt und dadurch Berlin lebensfähig hält. — Das Abkommen vom 3. September ist so, und die jetzt ausgehandelten Verträge zwischen der BRD und der DDR entsprechen dem.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Es gibt nur noch „BRD" !)

    5. Die Zugänge unter alliierter Verantwortung störfrei und schikanefrei zu machen. — Dies ist erreicht worden.
    6. Die Zusammengehörigkeit des freien Berlins mit dem freien Deutschland, garantiert entsprechend den vorhandenen gewachsenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und kulturellen Bindungen. — Dies ist so bestätigt worden.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Jawohl!)

    7. Die Vertretung West-Berlins nach außen durch den Bund und die Anwesenheit des Bundes in West-Berlin. — Hier hat sich nichts geändert. — Das ist bestätigt worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nichts geändert?)

    8. Die Beseitigung der Diskriminierung der Westberliner im innerstädtischen und internationalen Verkehr. — Diese wird mit dem Inkrafttreten des Abkommens beseitigt sein.

    (Abg. Stücklen: Das stimmt doch nicht!)

    Ich darf also feststellen, meine Damen und Herren von der Opposition, daß die Punkte, die Ihr Fraktionsvorsitzender in der Erklärung vom 1. November 1970, als noch keiner absehen konnte, wie die Viermächteverhandlungen ausgehen würden, für eine befriedigende Berlin-Lösung — ich sage „Regelung" ; denn eine Lösung wird erst später kommen — aufgestellt hat, voll erfüllt worden sind.

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Stimmt ja gar nicht!)

    Es ist deshalb etwas betrüblich, heute die Ausführungen des Sprechers der Opposition zu hören.
    Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen Majonica zu der Richtigkeit seiner Prophezeiung vom Juli 1971 beglückwünschen. Er führte in dem Artikel „Berlin und die Ostpolitik", erschienen im Informationsdienst des Katholischen Arbeitskreises für zeitgeschichtliche Fragen u. a. folgendes aus:
    Die Abstimmung über den Vertrag entscheidet also gleichzeitig über die Berlin-Regelung. Daher meine Prophezeiung, daß sie im Mittelpunkt der Debatten stehen wird. Das Nein zum Vertrag ist leichter zu begründen, wenn man auch die gefundenen Berlin-Regelungen für ungenügend oder gar schädlich ansieht, wobei man dann eben den Gegensatz auch zum Westen in Kauf nehmen müßte, eine Position, die großes Geschick und vor allem gute Nerven voraussetzt, um eine Durststrecke der Isolierung in West und Ost durchzustehen.
    Herr Stücklen ist dieser Prophezeiung heute gerecht geworden. Um nämlich weiter zu gehen, um im Frühjahr das Kernstück, die Verträge von Moskau und Warschau, zu treffen, hat man heute etwas attackiert, was nicht attackierbar ist, wenn man die Realitäten sieht und wenn man weiß, wovon ausgegangen werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das ist doch lächerlich!)

    Damals führte der Vorsitzende der Oppositionsfraktion noch aus, daß die Bundesregierung im Wort stehe, die Ratifikation des deutsch-sowjetischen Vertrages erst nach einer „befriedigenden Berlin-Lösung" — so sagte er — einzuleiten. Wir meinen, daß nach den Ausführungen des Herrn Außenministers von vorhin auch diese seine letzte Forderung erfüllt worden ist.
    Die Bundesregierung hat die Ratifizierung der Verträge eingeleitet. Die Opposition muß sich in den nächsten Wochen und Monaten darüber klar werden, welchen Weg sie im Interesse Deutschlands und Europas zu gehen bereit ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Machen wir immer!)

    Sie sollte parteipolitische Motive, wie sie der CSU-Vorsitzende in seinem Artikel „Ich sage nein" zur Richtschnur oppositionellen politischen Handelns vorgeschlagen hat, aus der Veranwortung dem Ganzen gegenüber zurückstellen.
    Zusammenfassend möchte ich für meine Fraktion noch einmal feststellen: Der vorgegebene Rahmen des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 läßt eine grundsätzliche Lösung des Berlin-Problems nicht zu; diese kann nur Bestandteil einer künftigen europäischen Friedensregelung sein. Wer jedoch deshalb die jetzt erzielten Vereinbarungen zurückweist, behindert die Sicherheit der Zukunft der Berliner. Die erzielten Vereinbarungen zur Ausfüllung des Viermächte-Abkommens sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Wege zur Normalisierung des innerdeutschen Verhältnisses. Darauf aufbauend werden weitere Abmachungen und Regelungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR folgen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)