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    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Inhalt: Absetzung des Punktes 12 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 9063 A Eintritt des Abg. Büchler in den Bundestag 9063 B Amtliche Mitteilungen 9063 B Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Drucksachen VI/2767, zu VI/2767, Nachtrag zu VI/2767) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2929), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/2925, zu VI/2925) — Zweite und dritte Beratung Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9064 A, 9074 D Dr. Apel (SPD) . . . . 9065 A, 9070 A Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 9066 B Bittelmann (CDU/CSU) 9067 B Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9068 B, 9077 B Höcherl (CDU/CSU) 9068 C Ollesch (FDP) 9071 C Dr. Warnke (CDU/CSU) 9073 C Dr. Kreutzmann (SPD) 9074 B Lemmrich (CDU/CSU) 9076 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol. (Drucksachen VI/2768, zu VI/2768, Nachtrag zu VI/2768) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2881) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 9078 B, 9079 D Offergeld (SPD) . . . . 9078 D, 9081 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 9082 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen VI/2769, zu VI/2769, Nachtrag zu VI/2769) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2927), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/2923, zu VI/2923) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 9082 D Frau Huber (SPD) . . . . . . 9083 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Zuckerwaren (Drucksachen VI/2436, VI/2865) 9084 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/2730) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2921), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2912) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 9084 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9086 A Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Schaffung einer leistungsfähigen Struktur des Mühlengewerbes (Mühlenstrukturgesetz) (Drucksache VI/2554) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/2888, zu VI/2888) — Zweite und dritte Beratung — Lensing (CDU/CSU) 9087 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache VI/2668) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2922) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9087 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache VI/2900) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2926), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2924) — Zweite und dritte Beratung — Urbaniak (SPD) . . . . 9088 B, 9089 C Russe (CDU/CSU) 9088 C Arendt, Bundesminister . . . . . 9090 B Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (24. ÄndGLAG) (Drucksache VI/2664) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2931) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9091 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache VI/2120) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/2935) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 9091 B Fragestunde (Drucksache VI/2890) Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) (SPD) : Verhandlungen mit der französischen Regierung über die Folgewirkungen des Baus eines Kernkraftwerks am Oberrhein Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9091 C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 9091 D Frage des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Angriffe gegen die Bundeswehr in der sowjetischen Zeitung Prawda und in der Zeitschrift der Roten Armee Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9092 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 9091 B Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Auswahl der Lehrer für Kinder ausländischer Arbeitnehmer Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9092 C, 9093 B, C, 9094 A, C 9095 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . 9093 A, B, C Dr. Weber (Köln) (SPD) 9093 D Vogt (CDU/CSU) 9094 B Frau von Bothmer (SPD) 9094 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 9095 A Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Einsatz deutscher Militärausrüstungen in afrikanischen Kolonien Portugals Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9095 B, C, D, 9096 A Frau von Bothmer (SPD) . . . . 9095 C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9095 D Schlaga (SPD) 9096 A Frage des Abg. Offergeld (SPD) : Bau von schweizerischen Atomkraftwerken im Einzugsbereich des Hochrheins Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9096 B, C, D, 9097 A, B, C Offergeld (SPD) 9096 C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 9096 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 9097 C Fragen des Abg. Schlaga (SPD) : Beseitigung von alten Autoreifen Genscher, Bundesminister . . . . 9097 D, 9098 B, C Schlaga (SPD) . . . . . . . . 9098 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 III Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) (SPD) : Auswirkungen des Betriebs von Kernkraftwerken am Oberrhein Genscher, Bundesminister . . . 9098 C, D, 9099 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 9098 D Offergeld (SPD) . . . . . . . . 9099 A Fragen des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Rationalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst Genscher, Bundesminister . . . 9099 A, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 9099 B Fragen des Abg. Konrad (SPD) : Sonderurlaub für Landes- und Kommunalbeamte zur Teilnahme an Informationsreisen nach Bonn Genscher, Bundesminister . . 9100 A, B, C Konrad (SPD) 9100 A, B, C Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Beeinträchtigung des Rheinwassers durch die Ablagerung von Abfällen seitens der elsässischen Kaliindustrie in den Rhein Genscher, Bundesminister . . . . 9100 D, 9101 A Seefeld (SPD) . . . 9101 A Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz Genscher, Bundesminister 9101 A, C, D Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . 9101 B, C Fragen des Abg. Brück (Köln) (CDU/CSU) : Gesetzesnovellen zum Gesetz 131 und zum Bundesgesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister . 9102 A, B, C Brück (Köln) (CDU/CSU) : . . . 9102 A, C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9102 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 9102 B Fragen des Abg. Berger (CDU/CSU) : Abschlußgesetzgebung auf dem Gebiet des Art. 131 GG und des Bundesgesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 9102 D, 9103 A, B, C, D Berger (CDU/CSU) . . 9102 D, 9103 A, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 9103 B Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 9103 D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Lösung der in den Härteberichten zum Gesetz 131 GG und zum Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes genannten Probleme Genscher, Bundesminister . 9104 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 9104 A, B Berger (CDU/CSU) 9104 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Entwicklung eines Stadtomnibusses mit geringem Schallpegel Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9104 D Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Geräuschgrenzwerte für Außengeräusche von Lkws über 200 PS Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9105 A, B Dr. Gruhl (CDU/CSU) 9105 A, B Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Aufbringung der Kosten für die Flugsicherung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9105 C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 9105 D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Beschädigungen an Münzfernsprechern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9106 A, B, C Seefeld (SPD) . . . . . . . 9106 B, C Nächste Sitzung 9106 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9107 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 245 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Drucksache VI/2767, zu VI/2767, Nachtrag zu VI/2767, VI/2925) 9107 C Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 246 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Drucksachen VI/2767, zu. VI/2767, Nachtrag zu VI/2767, VI/2925) 9108 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 247 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen VI/2768, VI/2881) 9108 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Zusammenarbeit mit der DDR in Fragen des Umweltschutzes . . 9108 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Einstufung der Universitätsdozenten, Oberassistenten, Oberärzte, Oberingenieure, der als solche beamteten außerplanmäßigen Professoren und der Wissenschaftlichen Räte . . . . . . 9108 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Ausführungsbestimmungen zum Fluglärmgesetz 9109 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Überwachung und Erforschung der biologisch-ökologischen Verhältnisse der Küstengewässer und der Hohen See . . 9109 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) betr. Sicherung der Mineralölversorgung 9109 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Horn (SPD) betr. Zahlung des Grundbeitrages durch Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer und bei der Industrie- und Handelskammer . . . 9110 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Serien- und Absatzfinanzierung des Airbus A 300 B 9110C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Gesetzentwurf über eine Berufsordnung für beratende Ingenieure . . . 9110 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Kooperation in der EWG . . . . . . . . . 9111 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. das Gutachten „Sehvermögen und Kraftverkehr" . . . . . . . . 9111 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. Ölverschmutzung der Meere 9111 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken . . . . . . . . 9112 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Verwendung von Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen 9112 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Geschwindigkeit für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge . . . . . . . . 9113 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 V betr. Auflösung von Wohnungsbaugesellschaften ....... 9113 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Bildungspolitik im ländlichen Raum . . 9113 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die Frage einer Zusatzsteuer für Akademiker nach erfolgreichem Studienabschluß 9114 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gessner (SPD) betr. Aufklärung des Schicksals vermißter deutscher Soldaten . . . . . . . . 9114 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. die Kehler Entschließung vom 14. November 1971 zur Europäischen Sicherheitskonferenz . . . . . . . . 9114 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerung des schwedischen Ministerpräsidenten Palme am 26. November 1971 über die Zukunft Europas . . . 9114 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. die Behandlung des Vertreters von Taiwan bei der Eröffnungssitzung der GATT-Jahrestagung in Genf . . . . . 9115 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) betr. Überprüfung polnischer Schulbücher 9115 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Besuch einer sowjetischen Delegation auf dem DKP-Parteitag . . . . . 9115 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Störung der Sendungen der deutschen Welle in russischer, tschechischer, slowakischer und bulgarischer Sprache . 9115 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Äußerung des dänischen Ministerpräsidenten Krag zu den Bemühungen um eine politische Einigung Europas, zur EWG und zur Westeuropäischen Union 9116 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Beobachtungsnetzes im Rahmen der EWG für Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung . 9116 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Förderung des Betriebssports in den obersten Bundesbehörden . . . 9116 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Beteiligung der Luftfahrt an der Luftverunreinigung und Lärmbelästigung . . . 9117 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) betr. Verschmutzung des Bodensees . . . . 9117 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung der Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz über den politischen Radikalismus in den Jahren 1969/70 9118 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Förderung der Aufsuchung von Bodenschätzen in der Bundesrepublik . . 9118 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. das Proviantamtsgebäude in Donaueschingen 9118 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Freigabe des Rhein-Nahe-Ecks zugunsten der Stadt Bingen 9119 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Springorum (CDU/CSU) betr. Harmonisierung der Steuerlastquoten innerhalb der Europäischen Gemeinschaften 9119 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausgleichszahlungen des Bundes an die Gemeinde Baumholder für Mindereinnahmen auf Grund der in dem Gemeindebereich befindlichen militärischen Anlagen .9119 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Auszahlungspreis für Milch . . . . . . . 9120 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr Verwendung von Zuckerüberschüssen als Viehfutter 9120 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Säckl (SPD) betr. Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung der beruflichen Bildung und Arbeitslosengeld für von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer 9120 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Vermeidung von mißbräuchlichen, unbilligen oder volkswirtschaftlich wertlosen Umschulungen auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes 9121 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Aufklärung von Versuchspersonen bei wissenschaftlichen und therapeutischen Versuchen mit neuen Substanzen unbekannter Wirksamkeit . . . . . . . 9121 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Obdachlosenunterkünfte 9122 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Beschaffung von Wohnungen für die Bediensteten der Flugsicherungsleitstelle München 9122 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Änderung der Bremsanlagen in Kraftfahrzeugen bei Erhöhung der PS-Stärke 9122 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Stoßdämpfer von Kraftfahrzeugen 9123 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Freigabe von Teilen des Rasthofes am Chiemsee durch die amerikanischen Streitkräfte 9123 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Trassenführung der B 45 in Hanau 9123 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Ausstattung des Luftfahrtbundesamts mit Personal 9123 D Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bredl (SPD) betr. Herstellung des Autobahnverbindungsstückes München-Ost 9124 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baack (SPD) betr. Anschlußmöglichkeit von der Stadt Witten auf die A 77 in Richtung Norden . . . 9124 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baack (SPD) betr. Ausbau der A 140 im Bereich Dortmund und Bochum 9124 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Mittel des Landes Baden-Württemberg für den Landesstraßenbau . . . . 9124 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 VII Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Paketgebühren der Bundespost und Gebühren für Massendrucksachen . . . 9125 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. Lärmschutzanlagen an Straßen 9125 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen gegen den Verkehrslärm beim Straßenbau . . . . . 9125 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Schußwaffengebrauch durch Organe der DDR 9126 A Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Stelleneinsparungen in den Haushalten der Universitäten des Landes Baden-Württemberg 9126 C Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. die Stellungnahme deutscher Großfirmen zu dem Internationalen Institut für Führungsaufgaben in der Technik in Mailand 9126 D Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Inkassobestimmungen des Deutschen Studentenwerks für Darlehen 9127 A Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Zukunft der europäischen Raumrakete . 9127 B Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. im Rahmen des Ersten Datenverarbeitungsförderungsprogramms geförderte Projekte 9127 D Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des von der Schweiz in Kaiseraugst geplanten Kernkraftwerks mit Naturzugkühltürmen 9128 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9063 158. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 10. 12. Dr. Aigner * 10. 12. Amrehn 10. 12. Dr. Artzinger * 10. 12. Bals 10. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 10. 12. Blank 18. 12. Frau Brauksiepe 10. 12. Dr. Burgbacher 11. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich * 10. 12. Dr. Dollinger 10. 12. Dr. Evers 10. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 10. 12. Flämig * 10. 12. Dr. Furler 10. 12. Frau Geisendörfer 10. 12. Gerlach (Emsland) * 10. 12. Gewandt 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Haase (Kellinghusen) 10. 12. Dr. Hallstein 10. 12. Hansen 10. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 11. 12. Horstmeier 10. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 12. Dr. Jobst 10. 12. Kahn-Ackermann ** 11. 12. Katzer 10. 12. Frau Klee ** 11. 12. Dr. Koch * 10. 12. Kriedemann * 10. 12. Frau Dr. Kuchtner 10. 12. Lautenschlager * 10. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr X 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 10. 12. Memmel * 10. 12. Müller (Aachen-Land) * 10. 12. Dr. Müller (München) ** 11. 12. Müller (Remscheid) 10. 12. Frau Dr. Orth * 10. 12. Ott 10. 12. Dr. Reischl * 10. 12. Riedel (Frankfurt) * 10. 12. Säckl 10. 12. Schedl 10.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 10. 12. Schmitt (Lockweiler) 10. 12. Schoettle 17.12. Schulhoff 10. 12. Schwabe 10. 12. Dr. Schwörer * 10. 12. Spilker 10.12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Springorum * 10. 12. Strauß 10. 12. Wehner 10. 12. Weigl 10. 12. Wiefel 10. 12. Baron von Wrangel 10. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 245 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus - Drucksachen VI/2767, zu VI/2767, Nachtrag zu VI/2767, VI/2925 -. Der Bundestag wolle beschließen: a) In Artikel 1 § 1 wird folgende Nr. 3 eingefügt: ,3. In § 15 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, aus dem Mineralölsteueraufkommen Vergünstigungen für Transporte im gewerblichen Güterfernverkehr und im Werkfernverkehr a) unmittelbar nach oder von Berlin (West) b) unmittelbar nach oder von dem Zonenrandgebiet und den Frachthilfegebieten c) innerhalb des Zonenrandgebietes und der Frachthilfegebiete d) von und nach bestimmten Teilen des Bundesgebietes mit schwacher verkehrsmäßiger Aufschließung oder ungünstiger Verkehrslage (Randlage), wenn dies zur Vermeidung schwerwiegender volkswirtschaftlicher Nachteile oder zum Ausgleich bestehender Wettbewerbszerrungen gegenüber dem internationalen Verkehr in bestimmten Verkehrsrelationen geboten erscheint; zu gewähren. Die Vergünstigungen dürfen bis zu drei Deutsche Mark je Tonne beförderten Gutes betragen."' b) In Artikel 3 § 1 werden die Worte „36,15 Deutsche Mark" durch die Worte „38,15 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 9108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Anlage 3 Umdruck 246 Entschließungsantrag der Abgeordneten Höcherl und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus — Drucksachen VI/2767, zu VI/2767, Nachtrag zu 2767, VI/2925 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend der im Jahreswirtschaftsbericht 1971 gegebenen Zusicherung zu prüfen, auf welchem Wege durch eine Modifizierung der Zahlungsfristen der Tatsache Rechnung getragen werden kann, daß die mittelständischen Mineralölunternehmen durch die Erhöhung der Mineralölsteuer einer zusätzlichen Liquiditätseinbuße und damit einer Verschlechterung ihrer Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind. Bonn, den 9. Dezember 1971 Höcherl Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 247 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke, Offergeld und Porzner zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksachen VI/2768, VI/2881 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b wird das Wort „Trinkbranntweine," gestrichen. Bonn, den 10. Dezember 1971. Frau Funcke Offergeld Porzner Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen A 3 und 4) : Hat das Angebot zur Zusammenarbeit in Fragen des Umweltschutzes des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Karl Herold, an die DDR inzwischen zu ersten Verhandlungen geführt? Ist insbesondere aus dem Zustand von Gewässern, die ihren Lauf durch die DDR in die Bundesrepublik Deutschland nehmen, zu erkennen, daß die DDR inzwischen Maßnahmen gegen eine zunehmende Umweltverschmutzung ergriffen hat? Nach wie vor steht die Bundesregierung zu ihren Verhandlungvorschlägen, die insbesondere in den 20 Punkten von Kassel dargelegt wurden. Auf den Vorschlag des Bundeskanzlers in Punkt 17, auch auf dem Gebiet der Umweltfragen die Zusammenarbeit im Interesse des gegenseitigen Vorteils zu intensivieren und zu erweitern, hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Herr Kollege Herold, am 18. Juli 1971 hingewiesen. Ich habe dieses Angebot in diesem Hause am 31. August 1971 bei der Beantwortung einer Frage des Kollegen v. Wrangel erwähnt. Bisher ist es nicht zu Verhandlungen mit der DDR über die Fragen des Umweltschutzes gekommen; die z. Z. laufenden Verhandlungen haben sich mit Verkehrsfragen befaßt. Der Zustand von Gewässern, die aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland fließen, hat sich, soweit hier bekannt ist, in der letzten Zeit nicht wesentlich geändert. Ich werde aber die unmittelbar berührten Länder, Niedersachsen, Hessen und Bayern bitten, mir etwaige Feststellungen mitzuteilen, aus denen auf neuere Maßnahmen zur Verminderung der Gewässerverunreinigung in der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen werden könnte. Über das Ergebnis meiner Anfrage werde ich Sie unterrichten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Schreiben des Bundesministers des Innern, Aktenzeichen D II 5 - 221 521/2, vorn 22. September 1971, an die für das Besoldungsrecht zuständigen Minister (Senatoren) der Länder, betreffend den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern, keine spezifischen Vorschriften über die besoldungsmäßige Einstufung der Universitätsdozenten, Oberassistenten, Oberärzte, Oberingenieure, der als solche beamteten außerplanmäßigen Professoren und der Wissenschaftlichen Räte enthalten sind, und daß dadurch den Ländern erneut Ermessensspielraum für die Besoldung dieser Beamtengruppen mit der Möglichkeit unterschiedlicher Behandlung eingeräumt worden ist? Stimmt die Bundesregierung meiner Vermutung zu, daß bei sinngemäßer Auslegung des Gesetzentwurfs die Universitätsdozenten, Oberassistenten, Oberärzte und Oberingenieure in die Besoldungsgruppe AH 2 bzw., wenn sie zu aulierplanmäßigen Professoren ernannt worden sind, in die Besoldungsgruppe AH 3, und die als solche beamteten außerplanmäßigen Professoren und die Wissenschaftlichen Räte ebenfalls in die Besoldungsgruppe AH 3 einzustufen sind? Der in der ersten Frage angesprochene Gesetzentwurf befindet sich im Stadium eines Referentenentwurfs. Die Bundesregierung hat sich daher noch nicht mit ihm befaßt. Es geht darum, notwendige besoldungsrechtliche Vorschriften für die Errichtung von Fachhochschulen im Bereich des Bundes zu erlassen und für die Länder die Festschreibung des Besoldungsrechts durch Artikel V § 8 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) zu lockern, um der Fortentwicklung des Hochschulwesens Rechnung zu tragen; insbesondere muß die Errichtung der Universität in Bremen berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9109 Daher enthält der Entwurf, dessen Fassung vom 22. September 1971 inzwischen auf Grund von Beratungen mit den Bundesressorts und mit Vertretern der Länder fortgeschrieben worden ist, bisher keine speziellen Besoldungsregelungen, wie sie in der zweiten Frage angeführt sind. Solche Regelungen können erst auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes des Bundes getroffen werden. Gleichwohl werde ich veranlassen, daß bei der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs mit den Ländern der von Ihnen angeschnittenen Frage nachgegangen wird. Im übrigen wird es z. Z. darauf ankommen, durch eine begrenzte Aufrechterhaltung der genannten Sperre eine weitere Auseinanderentwicklung des Hochschulbesoldungsrechts zu vermeiden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage A 12) : Wanu werden die Ausführungsbestimmungen zum Fluglärmgesetz veröffentlidit? Die Expertengruppe, die der Bundesminister des Innern unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) mit der wissenschaftlichen Vorarbeit für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche beauftragt hat, wird bis zum Jahresende den Entwurf eines Datenerfassungssystems vorlegen. Das System wird nach Festlegung durch die beteiligten Bundesressorts als Grundlage für eine einheitliche Einholung der Eingabedaten für das in der Anlage zu § 3 des Fluglärmgesetzes bestimmten Rechenverfahrens dienen. Bis wann die wissenschaftliche Vorarbeit abgeschlossen sein wird und die Rechtsverordnungen zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die über 50 zivilen und militärischen Flugplätze (§ 1 Fluglärmgesetz) verkündet werden können, ist angesichts der besonderen wissenschaftlichen Schwierigkeiten noch nicht zu sagen. Die Bundesregierung wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Arbeiten zu beschleunigen. Die Rechtsverordnung, in der nach § 7 des Fluglärmgesetzes die baulichen Schallschutzanforderungen festgelegt werden, wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 1972 vom Bundeskabinett verabschiedet werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die reit der Überwachung und Erforschung der biologisch-ökologischen Verhältnisse der Küstengewässer und der offenen See beauftragten deutschen wissenschaftlichen Institute mangels hinreichender personeller und laborativer Ausstattung kaum in der Lage sind, ihre ständig wachsenden Aufgaben in befriedigender Weise wahrzunehmen? Ist (lie Bundesregierung in absehbarer zeit bereit, die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Abwassertechnologie vornehmlich im Hinblick auf die Ökologie abwasser- und abfallbelasteter mariner Gewässer durch die Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung eines auch im internationalen Maßstab leistungsfähigen neuen Forschungsinstituts zu intensiveren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Überwachung und Erforschung der biologisch-ökologischen Verhältnisse der Küstengewässer und der Hohen See die damit befaßten Anstalten und Institute vor teilweise neue und sich erweiternde Aufgaben stellt. Bislang haben das Deutsche Hydrographische Institut, die Bundesforschungsanstalt für Fischerei und die Biologische Anstalt Helgoland sowie die einschlägigen Landes- und Hochschulinstitute die dringendsten Aufgaben im wesentlichen ausreichend bearbeiten können. Neben den umfangreichen Arbeiten, die diese Anstalten aus eigenen Mitteln erfüllt haben, sind auf dem Gebiet der Meeresverschmutzung im Jahr 1971 zusätzliche Forschungsvorhaben mit Bundesmitteln in Höhe von 1,4 Millionen DM finanziert worden. Außer dem wurden Untersuchungen des Badewassers im gesamten Bereich der deutschen Ostseeküste bis jetzt mit 0,3 Millionen DM aus Bundesmitteln gefördert. Im gleichen Jahr sind auch der Deutschen Forschungsgemeinschaft Bundesmittel in Höhe von 1,3 Millionen DM für den Forschungsbereich „Abwässer in Küstennähe" bereitgestellt worden. Damit sind für die personelle und für die Laborausstattung schon merkliche Hilfen gegeben worden. Auch die apparative Ausstattung einiger Institute wird im Rahmen der Meeresforschung mit Bundesmitteln noch weiter verbessert. Im Umweltprogramm der Bundesregierung sind die Maßnahmen und Forschungsaufgaben aufgezählt, die in Angriff genommen bzw. fortgesetzt werden; die erforderlichen Mittel werden in den nächsten Jahren verstärkt. Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen eines Bundesamtes für Umweltschutz, — für dessen Organisation z. Z. vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ein Vorschlag ausgearbeitet wird — den Bereich der Abwassertechnologie wesentlich zu erweitern. Sie hält es jedoch nicht für erforderlich, vornehmlich im Hinblick auf die Ökologie der Küstengewässer und der Hohen See, ein neues Forschungsinstitut einzurichten. Die Bundesregierung wird vielmehr die dafür vorhandenen Institutionen verstärkt unterstützen und deren Arbeiten so koordinieren, daß den nationalen und internationalen Aspekten der Bekämpfung der Meeresverschmutzung Rechnung getragen werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten 9110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Schmidt (Würgendorf) (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage A 27) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um entsprechend der Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung über die Erdölversorgung der europäischen Bündnispartner vorn 28. September 1971 eine ausreichende Versorgung mit Erdöl sowohl in der Bundesrepublik Deutschland selbst wie in Zusammenarbeit mit den Partnerländern der Nordatlantischen Versammlung sicherzustellen? Mit der in der Frage erwähnten Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung hat sich der Nordatlantikrat, an den sie gerichtet ist, bisher nicht befaßt. Unabhängig davon ist das Problem der Sicherung der Mineralölversorgung ein ständiges Thema für die Bundesregierung. Sie hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die in die Richtung der von der Versammlung angesprochenen Punkte zielen. Ich erwähne: 1. Mit einem Starthilfeprogramm unterstützt die Bundesregierung die deutsche unabhängige Gruppe von Mineralölgesellschaften bei der Aufsuchung eigener Rohölquellen. Mit diesem Programm soll auch zu einer Diversifizierung der Rohölversorgung der Bundesrepublik beigetragen werden. 2. In Übereinstimmung mit einer entsprechenden OECD-Empfehlung und einer entsprechenden Initiative der EWG-Kommission bereitet die Bundesregierung eine Verbesserung der Rohölbevorratung vor. Die von der Mineralölwirtschaft gehaltenen Vorräte sollen damit auf eine Reichdauer von 90 Tagen des Verbrauchs gebracht werden. Daneben ist eine Bundesreserve von zusätzlich 10 Millionen t beschlossen. Die Arbeiten für die Anlegung dieser Reserve laufen. 3. Im Tankerbereich wird die deutsche Situation mit dem Ziel überprüft, Versorgungsrisiken, die sich im Transportsektor ergeben könnten, entgegenzuwirken. 4. Im Rahmen der OECD arbeitet 'die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnerstaaten an der Aufgabe, die Kontinuität und Sicherheit 'der Erdölversorgung zu verbessern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage A 33) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Neuregelung zu treffen, damit Handwerksbetriebe von einer bestimmten Betriebsgröße an nicht den Grundbeitrag sowohl bei der Handwerkskammer als auch bei der Industrie- und Handelskammer zahlen müssen? Jeder in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker gehört kraft Gesetzes der Handwerkskammer an und ist nur ihr beitragspflichtig. Beiträge an die Industrie- und Handelskammer zahlt er auch dann nicht, wenn er wegen der Größe seines Betriebes in das Handelsregister eingetragen ist. In diesem Falle führt die Handwerkskammer 1/10 des von ihr erhobenen Beitrages an die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Eine Doppelzugehörigkeit zur Handwerkskammer und zur Industrie- und Handelskammer ist dagegen vom Gesetz vorgesehen für den Fall, daß ein Handwerker zusätzlich zu seiner eigentlichen handwerklichen Tätigkeit noch eine weitere wirtschaftliche Funktion ausübt, z. B. Waren verkauft, die er nicht selbst hergestellt hat. Wegen dieser händlerischen Tätigkeit gehört er kraft Gesetzes auch der Industrie- und Handelskammer an. Diese Regelung hat zeitweise zu Unzuträglichkeiten geführt, die durch Empfehlungen der Spitzenverbände beider Organisationen an die angeschlossenen Kammern inzwischen behoben worden sind. Schwierigkeiten sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Für die Bundesregierung ist deshalb kein Anlaß erkennbar, auf eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuwirken. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage A 34) : Wann wird die Bundesregierung das Ergebnis der zur Zeit unter Einschaltung der Deutschen Revisions- und Treuhand AG (Treuarbeit) vorgenommenen Prüfung der Serien- und Absatzfinanzierung des „Airbus" A 300 B dem Parlament im einzelnen bekannt geben? Das Bundeskabinett hat zur Behandlung aktueller Fragen der Politik im Bereich der Luft- und Raumfahrtindustrie ad-hoc einen Kabinettausschuß eingesetzt, der voraussichtlich Mitte Dezember 1971 beraten und Entscheidungen des Bundeskabinetts vorbereiten wird. Die Serien- und Absatzfinanzierung des Airbus A 300 B bilden einen wesentlichen Teil des dabei zu erörternden Fragenkomplexes. Sobald sich das Bundeskabinett mit den Problemen befaßt hat, soll — wie es bisher bereits regelmäßig geschehen ist — der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in umfassender Form über den Stand des Vorhabens unterrichtet werden. Dies wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres der Fall sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 37 und 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in der laufenden Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über eine Berufsordnung für beratende Ingenieure vorzulegen, welche für den beratenden Ingenieur neben dem Ingenieurexamen besondere Auflagen bezüglich seiner Qualifikation vorsieht? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß nur durch die Schaffung einer solchen Berufsordnung eine verantwortungsvolle wirtschaftliche Ingenieurplanung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet und eine unqualifizierte Planung verhindert werden kann? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9111 Die erste Frage kann ich nur mit „Nein" beantworten; die Bundesregierung beabsichtigt keine derartige Gesetzesvorlage. Die Bundesregierung —und damit beantworte ich die zweite Frage — ist nicht der Auffassung, daß nur eine solche Berufsordnung für die beratenden Ingenieure „eine verantwortungsvolle wirtschaftliche Ingenieurplanung in der Bundesrepublik gewährleistet und eine unqualifizierte Planung verhindert". Vielmehr vertritt diese Bundesregierung — wie übrigens auch ihre Vorgängerinnen — den Standpunkt, daß für den Einsatz aller wirtschaftlichen Kräfte ein gesunder Wettbewerb zu gewährleisten ist. Demgemäß sind staatliche Maßnahmen, welche den freien Zugang zu einem Beruf oder Gewerbe und deren Ausübung Beschränkungen unterwerfen, nur begründet, wenn d) der Beruf oder das Gewerbe öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, oder b) die staatlichen Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — z. B. für eine geordnete Rechtspflege oder zum Schutz von Leben und Gesundheit — erforderlich sind, und wenn außerdem c) etwaigen Mißständen nicht mit anderen Mitteln — z. B. durch strafgerichtliches Berufsverbot im Einzelfall — wirksam begegnet werden kann. Die Bundesregierung sieht angesichts dieser Grundsätze im Fall der beratenden Ingenieure keinen Grund, eine Berufsordnung zu erlassen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 39) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, um welche Fragen es sich handelt, in denen bisher keine weitgehend einheitliche Gestaltung der Außenhandelspolitik der EWG erfolgt und welche Sektoren der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Technik sie konkret meint, wenn sie in der schriftlichen Beantwortung einer von mir gestellten Anfrage am 12. November 1971 (Stenographischer Bericht über die 152. Sitzung am 12. November 1971, S. 8761) erklärt: „Bei den übrigen Fragen der wirtschaftlichen Kooperation sowie bei der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation erfolgt eine so enge und zwingende Koordination bisher nicht. Hierüber informieren sich die Mitgliedstaaten ohne besonderes Verfahren."? In der Beantwortung Ihrer Frage vom 12. November 1971 wurde ausgeführt, daß sich das für handelsvertragliche Vereinbarungen vorgesehene enge Koordinierungsverfahren auch auf die handelspolitischen Elemente einer Kooperation erstreckt. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, daß es sich dabei um die Fragen der Behandlung der Einfuhr von Waren, die aus solchen Kooperationen resultieren, z. B. der Zollbehandlung oder einer möglichen Freistellung dieser Einfuhren von mengenmäßigen Beschränkungen, handelt. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, hinsichtlich der für die Kooperation sehr entscheidenden Exportförderungsmaßnahmen und Kreditbedingungen eine engere Koordinierung in der Gemeinschaft zu erreichen. Erst kürzlich hat der EG-Ministerrat die zuständige Arbeitsgruppe der EG beauftragt, die Möglichkeiten hierfür zu prüfen. Bei den übrigen Fragen der wirtschaftlichen Kooperation handelt es sich im wesentlichen um Absichtserklärungen der Regierungen über die Förderung der industriellen und wissenschaftlichtechnischen Kooperation. Außerdem enthalten die Abkommen Bestimmungen, in denen festgelegt wird, daß die Bedingungen, unter denen die industrielle Kooperation im einzelnen erfolgen soll, von den beteiligten Unternehmen vereinbart werden. Über diese Vertragsbestimmungen, die nicht nach Artikel 113 EWG-Vertrag der gemeinsamen Handelspolitik unterliegen, informieren sich die Mitgliedstaaten ohne besonderes Verfahren. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 87 und 88) : Ist beabsichtigt, das der Bundesregierung im Mai 1971 übergebene Gutachten „Sehvermögen und Kraftverkehr" dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen? Auf welche Weise soll die Masse der Verkehrsteilnehmer vor Verkehrsunfällen geschützt werden, die von den 2 % der Bevölkerung zwischen 18 und 60 Jahren, von mehr als 500 000 Personen also, verursacht werden können, von denen Staatssekretär Westphal am 10. März 1971 in der 106. Sitzung (Stenographischer Bericht S. 6201) sagte, „daß sie so schwere Sehmängel aufweisen, daß eine Teilnahme am Kraftverkehr nicht verantwortet werden kann", die aber über eine Fahrerlaubnis verfügen? Die Veröffentlichung des Gutachtens in der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr wird zur Zeit vorbereitet. Das Gutachten wird damit Anfang nächsten Jahres der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Herr Kollege Westphal hat in der von Ihnen erwähnten Fragestunde lediglich von dem Durchschnitt der Bevölkerung gesprochen, nicht aber von Fahrerlaubnisinhabern. Hier sieht es ganz anders aus. Nach jüngsten wissenschaftlichen Untersuchungen nehmen Fahrzeugführer mit einer beidäugigen Sehschärfe von weniger als 0,8 äußerst selten am Straßenverkehr teil. Im übrigen glaube ich, daß wir erst einmal die Auswertung des Gutachtens abwarten sollten, um sagen zu können, ob und ggf. welche verschärfenden Bestimmungen hinsichtlich der Sehtauglichkeit eingeführt werden müssen. Wie hier schon oft gesagt wurde, ist und bleibt es das Bestreben der Bundesregierung, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrzeugführern zu schützen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Börner vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 89) : 9112 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung über die Meeresverschmutzung durch Ölrückstände vom 28. September 1971 und der Empfehlung des Nordatlantikrats vom Juni 1971 über die Ölverschmutzung der Meere für die Einberufung einer neuen Seerechtskonferenz einsetzen, die vor allem wirksamere Vorschriften für den Transport umweltschädlicher Schiffsladungen auszuarbeiten hätte? Die Bundesrepublik war und ist an diesen internationalen Bemühungen führend mitbeteiligt. Auf der VII. Vollversammlung der IMCO als Weltorganisation für die Schiffahrt sind im Oktober dieses Jahres weitere Verschärfungen des seit 1954 i bestehenden Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl angenommen worden, darunter die Beschränkung der Größe der Laderäume von Tankern. Die Vorbereitungen für die von den Mitgliedstaaten der IMCO schon im Jahre 1969 beschlossenen Internationalen Konferenz im Jahre 1973 in London sind voll angelaufen. Auf dieser Konferenz soll ein Übereinkommen verabschiedet werden, das 1. möglichst ein vollständiges Ablaßverbot von Ölrückständen und Öl/Wassergemischen enthält, 2. erstmals Regelungen für alle anderen im Schiffsbetrieb anfallenden wassergefährdenden oder unerwünschten Abfälle bringt. Zu diesen Abfällen rechnen wassergefährdende Rückstände aus dem Betrieb von Chemikalientankern und Massengutschiffen sowie Fäkalien und feste Abfälle von Schiffen. Zu Beginn des Jahres 1972 soll das im Oktober 1971 nach mehreren Vorverhandlungen in Oslo fertiggestellte regionale Übereinkommen der Anliegerstaaten des Nordostatlantik zur Verhütung der Verunreinigung der See durch Industrieabfälle gezeichnet und danach möglichst schnell in Kraft gesetzt werden. Auf der Umweltkonferenz der UN, Stockholm, Juni 1972, wird das Sachgebiet der Industrieabfälle auf weltweiter Basis behandelt werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 92) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Bundesbahnstrecken im Jahr 1972 und 1973 und unter welchen Bedingungen elektrifiziert werden? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn beabsichtigt sie, 1972 und 1973 folgende Strecken zu elektrifizieren: 1. Hamburg Hauptgüterbahnhof — HamburgEidelstedt 2. Münster — Rheine 3. Aalen — Donauwörth 4. Würzburg — Waigolshausen 5. Ansbach — Nürnberg 6. Völklingen Saarhölzbach — Trier 7. Heidelberg — Heilbronn 8. Trier — Koblenz mit Anschlußstrecken 9. Jagstfeld — Osterburken Würzburg 10. Osnabrück — Bentheim Die Umstellung der genannten Strecken auf die elektrische Zugförderungsart erfolgt unter folgenden Bedingungen: Zu 1.: eigene Finanzierung der Deutschen Bundesbahn Zu 2. und 10.: Finanzierungshilfe durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Elektrifizierungsabkommens Zu 3., 4. und 5.: Verhandlungen wegen Finanzierungshilfe durch die Länder Baden-Württemberg und Bayern laufen Zu 6. und 8.: Finanzierungshilfen mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vertraglich vereinbart Zu 7.: Heidelberg — Jagstfeld eigene Finanzierung der Deutschen Bundesbahn Jagstfeld — Heilbronn Finanzierungshilfe mit dem Land Baden-Württemberg vertraglich vereinbart Zu 9.: Finanzierungshilfe mit dem Land Baden-Württemberg vertraglich vereinbart. Ob die angegebenen Vorhaben im vorgesehenen Umfang realisiert werden können, wird weitgehend von der Entwicklung der finanziellen Lage bei der Deutschen Bundesbahn abhängig sein. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des' Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 93) : Wird die Bundesregierung den mehrfachen Appellen von sachverständigen Stellen entsprechen und festlegen, daß zur Verminderung des Verletzungsrisikos bei Unfällen bei den Autos ktinftig splitterfreies Glas einzubauen ist? Dem wird bereits entsprochen. § 40 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestimmt: „Sämtliche Scheiben — ausgenommen Spiegel sowie die Abdeckscheiben an Beleuchtungseinrichtungen und Instrumenten müssen aus Sicher- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9113 heitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas (oder ein glasähnlicher Stoff), dessen Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können." Nach § 22 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Scheiben aus Sicherheitsglas in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Splitterfreies Silikatglas steht nicht zur Verfügung. Alle bisher bekannten Kunststoffe sind u. a. so wenig kratzfest, daß Windschutzscheiben aus solchen Stoffen in kurzer Zeit durch die Bewegungen der Scheibenwischer undurchsichtig werden würden. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keine Möglichkeit, das geltende Recht zu ändern. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 94) : Wird die Bundesregierung, wie sie in der Antwort auf meine Anfrage vom 7. Mai 1971 in Aussicht gestellt hat, die Gesdiwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die von Inhabern des Führerscheins Klasse IV geführt werden dürfen, zum 1. Januar 1972 von 20 km/Stunde auf 30 km/Stunde heraufsetzen? Die Bundesregierung erarbeitet — wie in der Antwort auf Ihre Anfrage vom 7. Mai 1971 angekündigt — zur Zeit einen Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in dem auch eine Anhebung der Geschwindigkeitsgrenze für Kraftfahrzeuge, die mit dem Führerschein Klasse 4 geführt werden dürfen, von 20 auf 25 km/h (nicht auf 30 km/h) vorgesehen ist. Der Entwurf wird in den ersten Monaten des nächsten Jahres dem Bundesrat zugeleitet werden. Diese Regelung wird vor allem im Interesse der Landwirtschaft bereits jetzt vorbereitet, obgleich ein seit längerem angekündigter entsprechender Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch nicht verabschiedet ist. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 10. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 106 und 107) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sog. Wohnungsbaugesellschaften sich nach einiger Zeit auflösen, ohne ihren Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber den Bauherren nachgekommen zu sein, und daß dieselben Gesellschafter bzw. Firmeninhaber neue Gesellschaften bzw. Firmen mit demselben Zweck gründen können? Welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um derartig offenkundige Manipulationen zu verhindern? Die Bundesregierung weiß von Wohnungsbaugesellschaften, über deren Vermögen das Konkursoder Vergleichsverfahren eröffnet worden ist. Ihr sind jedoch keine Wohnungsbaugesellschaften bekannt, die sich freiwillig aufgelöst haben, um ihre Gewährleistungspflichten nicht zu erfüllen. Es trifft zu, daß die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft nach dem geltenden Recht eine neue Gesellschaft mit demselben Geschäftszweck gründen könnten. Im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz gibt es Vorschriften, die die Gläubiger liquidierender Gesellschaften schützen. Darüber hinaus liegen dem Deutschen Bundestag zwei Initiativen zur Änderung der Gewerbeordnung vor (Drucksache 2327 und 2588). Nach diesen Initiativen und einem Ergänzungsvorschlag der Fraktionen der SPD und FDP sollen alle Unternehmen, die Bauherren betreuen oder eigene Bauvorhaben mit Mitteln von Erwerbern oder Mietern durchführen, in Zukunft eine Gewerbeerlaubnis brauchen. Bei der Erteilung der Gewerbeerlaubnis wird auch die Zuverlässigkeit der Antragsteller geprüft. Haben sie sich ihren früheren Gewährleistungspflichten entzogen, würde die Gewerbeerlaubnis nicht erteilt. Für bereits bestehende Unternehmen dieser Art ist in den Initiativen eine Meldepflicht und eine Bestätigung durch die Gewerbeaufsichtsbehörden vorgesehen. Bei der Bestätigung wird nachgeprüft werden, ob ein Grund zur Rücknahme der Gewerbeerlaubnis besteht. Weitere Schutzvorschriften sind voraussichtlich nicht erforderlich. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 9. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/2890 Frage A 110) : Welche Rolle spielt die Bildungspolitik im ländlichen Raum in der bildungspolitischen Gesamtkonzeption des Bundes und der Länder, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung mit eigenen konkreten Vorschlägen auf die Verwirklichung des Prinzips der Chancengleichheit zwischen Stadt und Land auf diesem Gebiet hinzuwirken? Das Bildungsgefälle Stadt/Land ist eines der ersten Probleme ungleicher Bildungschancen. Der wichtigste Beitrag zur Einebnung dieser Unterschiede ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung von Gesamtschulen. Bund und Länder fördern in allen Bereichen des Bildungswesens Modellversuche in ländlichen Gebieten. Diese Modellversuche beziehen sich im wesentlichen auf den Ausbau des Elementarbereiches (Kindergärten, Vorschulklassen), die Einrichtung von Orientierungsstufen, die Errichtung von Gesamtschulen und Ganztagsschulen, die Verbesserung der beruflichen Bildung und die Eingliederung Körperbehinderter. Darüber hinaus ist geplant, Modellversuche mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten unter besonderer Berücksichtigung der strukturschwachen Gebiete in ländlichen Räumen durchzuführen. 9114 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 113 und 114) : Treffen die Meldungen der Westfälischen Rundschau vom 25. November 1971 zu, daß im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft Pläne erwogen werden, von Akademikern nach erfolgreichem Studienabschluß durch gesonderte Abgaben zur Einkommensteuer zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Bildungswesens zu erhalten? Wie vereinbart sich die Forderung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Klaus von Dohnanyi nach einer Zusatzsteuer für Akademiker mit den Plänen der Bundesregierung, den Akademikernachwuchs zu fördern? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. 12. 1971 habe ich eine Frage des Kollegen Pfeiffer in der gleichen Angelegenheit beantwortet. Ich erlaube mir, auf den Stenographischen Bericht vom 9. Dezember 1971 (157. Sitzung), Seite 9044 B, hinzuweisen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen A 128 und 129) : Besteht die begründete Aussicht, daß durch die Verträge mit der Volksrepublik Polen und der UdSSR das Schicksal vermißter deutscher Soldaten des zweiten Weltkriegs in stärkerem Maße aufgeklärt werden wird, als dies in der Vergangenheit möglich war? Ist zu erwarten, daß als Folge der beiden Verträge die Suche nach deutschen Soldatengräbern in Polen und in der UdSSR erleichtert werden wird? Wie der Herr Bundesinnenminister diesem Hohen Hause in seinem Bericht vom 23. Juni 1971 (Drucksache VI/2395) zuletzt mitgeteilt hat, hat sich eine erfolgreiche Arbeit des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes ergeben, der seit vielen Jahren Vermißtenschicksale in Zusammenarbeit mit dem Polnischen Roten Kreuz und der Allianz der Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds der UdSSR klärt. Diese Zusammenarbeit ist nach Mitteilung des Deutschen Roten Kreuzes bereits vor Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen und des deutschpolnischen Vertrages gut gewesen. Das Deutsche Rote Kreuz unterhält bereits Beziehungen zu dem sowjetischen und dem polnischen Roten Kreuz, die die Anfragen nach deutschen Kriegsgräbern regelmäßig beantworten. Hierbei besteht jedoch die Schwierigkeit, daß weder in der UdSSR noch in Polen ausreichende Unterlagen über die deutschen Soldatengräber vorhanden sind. Ferner muß angenommen werden, daß die Gräber nach 30 Jahren zu einem großen Teil nicht mehr bestehen und nicht mehr aufgefunden werden können. Die Lösung dieser wegen der früheren Ereignisse auch psychologisch schwierigen Frage wird schließlich auch dadurch erschwert, daß weder in der UdSSR noch in Polen für die eigenen Kriegstoten Friedhöfe in der bei uns gebräuchlichen Form angelegt werden. Obwohl also die Möglichkeiten begrenzt erscheinen, wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Organisationen weiterhin bemüht bleiben, zu Absprachen über die Lösung dieses humanitären Problems zu kommen. Wir hoffen, daß als Folge der Ostverträge auch diese Bemühungen erleichtert werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen A 130 und 131): Befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der von der Europäischen Runde in ihrer Kehler Entschließung vom 14. November 1971 ausgedrückten Forderung, zur anvisierten Europäischen Sicherheitskonferenz gehöre, daß sie „friedensvertragliche Regelungen nicht zu ersetzen versucht, vielmehr Vorschläge zur Wiedergutmachung geschehenen Unrechts und zur Wiederherstellung der durch Annexionen gestörten Ordnung macht"? Macht sich die Bundesregierung das Anliegen der gleichen Entschließung zu eigen, daß „auf der Konferenz keine Organe oder Institutionen, vorübergehender oder permanenter Art, geschaffen werden, die die bestehenden Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften in ihrer Wirksamkeit aushöhlen und den Prozeß der politischen Einigung Europas in Freiheit hindern"? Eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSE) wird, wie ihr Name sagt, Sachfragen der Sicherheit und der Zusammenarbeit in Europa zu behandeln haben. Friedensvertragliche Regelungen, Fragen der Wiedergutmachung und Grenzregelungen werden nicht zu ihren Aufgaben gehören. Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen ihrer auf einen modus vivendi gerichteten Politik und den Aufgaben einer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Es ist die übereinstimmende Auffassung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, daß eine Verbesserung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit keine Hemmung in der Entwicklung der Gemeinschaft bedeuten kann. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für die Frage eines etwa von einer KSE zu schaffenden Organs. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch von 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Ab. geordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 135) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Schwedens Mini sterpräsident Olov Palme, die er vor dem Münchener Presse club geäußert hat: „Ich sehe in einer ,Finnlandisierung' West europas nichts Schlechtes", und müßte eine „Finnlandisierung" für die Bundesrepublik Deutschland nicht eine Isolierung vo ihren Verbündeten, eine Einschränkung ihrer Souveränität un eine Abhängigkeit von der Sowjetunion sowohl bei ihren pol: tischen wie wirtschaftlichen Entscheidungen bedeuten? Die Äußerung, die der schwedische Ministerpräsi dent am 26. November vor dem Presseclub in München gemacht hat, ist in dieser Frage nicht korrek zitiert. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9115 Nach einer dem Auswärtigen Amt vorliegenden Tonbandniederschrift äußerte Ministerpräsident Palme auf die Frage eines Journalisten, ob ein Rückzug der amerikanischen Streitkräfte nicht zur Finnlandisierung Westeuropas führen würde: Finnland sei ein gutes Land; es sei Schwedens nächster Nachbar. Die Wirtschaft sei vorwärts gegangen. Es sei für ihn ein bißchen schwierig, von einer Finnlandisierung als von etwas Schlechtem zu sprechen. Es ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf zu verweisen, daß es sich in dem zitierten Begriff Finnlandisierung nicht um ein Wort des schwedischen Ministerpräsidenten handelt, sondern von einem deutschen Politiker in polemischer Weise in die politische Diskussion eingeführt worden ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 136) : Hält die Bundesregierung es für korrekt und politisch vertretbar, daß der Beobachter Taiwans bei der Eröffnungssitzung der GATT-Jahrestagung in Genf auf allgemeinen Beschluß ohne Abstimmung von der Konferenz ausgeschlossen worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Zunächst möchte die Bundesregierung darauf hinweisen, daß es sich nicht um einen Beobachter Taiwans beim GATT gehandelt hat. Vielmehr ging es um den Beobachter für China, der bisher von der Regierung Taiwans gestellt worden war. Die Regierung in Taiwan steht bekanntlich auf dem Standpunkt, ganz China zu vertreten. Die Entschließung 2578 der XXVI. UN-Vollversammlung, durch die die Volksrepublik China als die rechtmäßige Vertreterin Chinas in den Vereinten Nationen erklärt wurde und gleichzeitig die Delegation aus Taipeh von den Vereinten Nationen ausgeschlossen wurde, hat zwar keine unmittelbar rechtliche Wirkung für die Zugehörigkeit zum GATT. Die rechtlich selbständigen internationalen Gremien haben vielmehr selbst über die Frage ihres Mitglieder- und Zugehörigkeitskreises zu befinden. Da jedoch ein Zusammenhang zwischen dem GATT und den Vereinten Nationen besteht, erschien eine Behandlung im Sinne der Resolution 2578 der UN-Vollversammlung auch im GATT angebracht, zumal ein Beschluß der Vertragsparteien des GATT aus dem Jahre 1965 vorlag, in derartigen politischen Fragen den Entschließungen der Vereinten Nationen zu folgen. Es ist daher in rechtlicher wie politischer Hinsicht verständlich, daß Taiwan auf Initiative des Vorsitzenden das Recht verlor, den Beobachtersitz Chinas bei den Tagungen der Vertragsparteien einzunehmen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 139) : Hat die Bundesregierung gegenüber dem polnischen Wunsch nach einer Revision deutscher Schulbücher darauf hingewiesen, daß auch die polnischen Schulbücher daraufhin überprüft werden müßten, ob sie der historischen Wahrheit entsprechen und ob sie einen Beitrag zur Verständigung der beiden Völker leisten? Ein Überprüfungsverfahren für Schulbücher besteht grundsätzlich aus einer gegenseitigen und gemeinsamen Prüfung der Schulbücher beider Länder. Darüber hat die Bundesregierung auch gegenüber Polen keinen Zweifel gelassen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 141) : Hält die Bundesregierung den Besuch einer sowjetischen Delegation auf dem DKP-Parteitag unter Führung des Politbüromitgliedes J. A. Pelsche im Hinblick auf ihre Bemühungen um eine Neugestaltung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Sowjetunion für nützlich? Es handelt sich um einen Besuch, der ausschließlich auf der Ebene der kommunistischen Parteien stattfand, nicht auf staatlicher Ebene. Er war somit gar nicht darauf angelegt, einen Nutzen für die staatlichen Beziehungen beider Länder zu erzielen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sendungen der Deutschen Welle in russischer, tschechischer, slowakischer und bulgarischer Sprache nach wie vor ständig gestört werden? Hat die Bundesregierung (wenn ja: wann) bei den dafür verantwortlichen Regierungen, vor allem bei der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, gegen die Störungen Protest erhoben und deren Beendigung verlangt, bzw. auf welche andere Weise hat die Bundesregierung versucht, eine Einstellung der Störungen zu erreichen? Die von Ihnen gemachten Angaben über Störungen bestimmter Sendungen der Deutschen Welle in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat diese Angelegenheit bisher gegenüber den Regierungen der betroffenen Staaten nicht aufgegriffen. Über die Beurteilung der Tätigkeit von Radiosendern wie z. B. der Deutschen Welle bestehen in Ost und West nach wie vor grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten. Eine Einigung in diesem 9116 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Bereich wird sich nur langfristig erreichen lassen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es zur Zeit wenig erfolgversprechend wäre, diese im Grundsätzlichen umstrittene Frage auf bilateraler Regierungsebene zu behandeln, zumal, solange die von ihr angestrebte Normalisierung der Beziehungen mit der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten nicht weiter vorangeschritten ist. Im übrigen hat die Bundesregierung nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie sich für eine Lösung dieser Frage im Sinne eines allseitig freien und ungestörten Informationsbezuges einsetzt, wie er in der Bundesrepublik Deutschland seit jeher praktiziert wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 3 und 4) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des dänischen Ministerpräsidenten Krag, der alle Bemühungen um eine politische Einigung Europas als eine „Utopie" bezeichnet hat und in der Westeuropäischen Union eine völlig überflüssige Institution sieht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung Krags, daß die EWG in erster Linie ein Forum für wirtschaftliche Beschlüsse sei und Sicherheits- bzw. außenpolitische Fragen nicht den Kompetenzen der Gemeinschaft zuwachsen sollen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf die Pressekonferenz des dänischen Ministerpräsidenten vom 16. November 1971 in Bonn. Die angezogenen Äußerungen sind jedoch laut Stenogramm der Pressekonferenz teils so wörtlich nicht gefallen, teils erscheinen sie in den Fragen aus ihrem Zusammenhang herausgelöst. Zu unserer Einschätzung der dänischen Haltung gegenüber der politischen Zielsetzung der Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Ausführungen Herrn Krags in Bonn darf ich auf meine Beantwortung der Frage des Abgeordneten Reddemann (Drucksache VI/2861, Frage 99) verweisen. Ich möchte hier lediglich noch einmal feststellen: Zwar ist zur Zeit die EWG in erster Linie ein Forum für wirtschaftliche Beschlüsse. Seitens Dänemarks ist jedoch die politische Zielsetzung der Gemeinschaftsverträge, der die Bundesregierung stets hervorragende Bedeutung beigemessen hat, bei den Verhandlungen akzeptiert worden. Auch mit der politischen Zusammenarbeit der Gemeinschaftsstaaten hat sich Dänemark von Anfang an einverstanden erklärt. Es hat an den Arbeiten gemäß Luxemburger Bericht (Meinungsaustausch auf Ministerebene) auch aktiv teilgenommen. Was eine engere verteidigungspolitische Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten angeht, so ist diese Frage bekanntlich auch unter den Gemeinschaftsstaaten noch offen. Wenn Ministerpräsident Krag sich skeptisch gegenüber der WEU äußerte und feststellte, daß sein Land die Mitgliedschaft in dieser Organisation nicht anstrebe, so ist es nicht Sache der Bundesregierung, über eine derartige dänische Äußerung zu befinden. Die Bundesrepublik Deutschland selbst ist ja Mitglied der WEU und hält nach wie vor an den Zielsetzungen des WEU-Vertrages fest. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 5 und 6) : Ist die Bundesregierung bereit, sich an der Errichtung eines Beobachtungsnetzes im Rahmen der EWG für Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung auf der Grundlage der bereits bestehenden einzelstaatlidien Einrichtungen und der Schaffung einer gemeinsamen Zentralstelle für die Auswertung der Beobachtungsergebnisse zu beteiligen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft außer denen der zur Begrenzung der Emission von Kohlenmonoxyd und Kohlenwasserstoffen aus Ottomotoren sie gemäß den Interessen des grenzüberschreitenden Verkehrs mit der EWG abgestimmt hat, bzw. ob Verhandlungen zur Harmonisierung der Gesetzgebung eingeleitet sind entsprechend der Zielsetzung des vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Umweltprogramms? Die Erste Mitteilung der Kommission über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes enthält unter anderem den Vorschlag, ein Beobachtungsnetz auf Gemeinschaftsebene zu schaffen und eine gemeinsame Zentralstelle für die Auswertung der Beobachtungsergebnisse einzurichten. Diese Erste Mitteilung ist zur Zeit Gegenstand von Konsultationen zwischen Angehörigen der Kommission und den zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hält die Schaffung eines gemeinschaftsweiten Beobachtungsnetzes für Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung durch Verknüpfung der bestehenden einzelstaatlichen Einrichtungen, die Entwicklung einheitlicher Meß- und Auswertungsmethoden und die zentrale Auswertung der Beobachtungsergebnisse für notwendig und unterstützt alle dahin gehenden Bemühungen. Die Bundesregierung hat die Kommission über alle in Betracht kommenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung gemäß den bestehenden Regelungen unterrichtet. Sie wird auch in Zukunft bei allen Maßnahmen die vorgesehene Beteiligung der Kommission veranlassen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen B 7 und 8) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um der Betriebssport in den obersten Bundesbehörden stärker als bis her zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, die zur Intensivierung de! Betriebssports in den obersten Bundesbehörden erforderlicher Förderungsmittel — insbesondere für die Ausstattung von Sportstätten und den Einsatz von Übungsleitern — im Haushaltsjahr 1972 bereitzustellen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9117 Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Betriebssport eine wachsende Bedeutung beizumessen ist. Sie hat dies auch in ihrem Sportbericht vom 28. August 1970 (Drucksache VI/ 1122) deutlich zum Ausdruck gebracht. Eine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln ist jedoch nach der derzeitigen Fassung der Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes (HRB Ziff. 26 pers) nicht zulässig. Demzufolge sind von der Bundesregierung im Haushaltsentwurf 1972 keine Mittel zur Förderung des Betriebssports im Bereich des Bundes ausgebracht worden. Ich habe beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen angeregt zu prüfen, ob und inwieweit eine Änderung dieser Richtlinien möglich ist. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/2890 Frage B 9) : In welchem Maße ist die Luftfahrt an der Luftverunreinigung und Lärmbelästigung in unserem Land beteiligt, und in welcher Form werden die Fluggesellschaften nach dem sogenannten Verursacherprinzip jetzt oder in Zukunft zu den Kosten der Beseitigung dieser Schäden herangezogen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Untersuchungen darüber vor, in welchem Maße die Luftfahrt an der Luftverunreinigung und Lärmbelästigung in unserem Lande beteiligt ist. Ihr sind aber in- und ausländische Untersuchungen bekannt, die eine Beurteilung der Verhältnisse in den Grundzügen erlauben. Danach liegt der Beitrag der Luftfahrt zur Gesamtverschmutzung in unserem Lande unter 1 %. Auch in unmittelbarer Nähe stark frequentierter Flughäfen ist nach Messungen in den USA das Kraftfahrzeug mehr als doppelt so stark an der Luftverschmutzung beteiligt wie das Flugzeug. Ein etwas anderes Bild bietet sich beim Lärm: In der Umgebung von Flugplätzen steht grundsätzlich die Belastung durch Fluglärm vor allen anderen Lärmquellen mit Abstand an erster Stelle. Aber auch in flugplatzfernen Gebieten können insbesondere durch militärische Tief- und Überschallflüge ganz erhebliche Lärmbelastungen eintreten. Die Bundesregierung ist im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bemüht, durch Vergabe von Forschungsaufträgen größere Klarheit über Art und Umfang der luftfahrtbedingten Immissionen zu gewinnen. Sind durch Luftfahrzeuge und ihre Immissionen Schäden entstanden, so können die Gesellschaften, die Halter der schädigenden Luftfahrzeuge sind, im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen und der luftfahrtrechtlichen Haftungsvorschriften von dem Geschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das Gesetz zum Schutz gegen Flugzeuglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) gewährt den durch luftfahrtbedingte Immissionen Geschädigten keine Ansprüche gegen Fluggesellschaften. Die Ansprüche auf Entschädigung und auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, die nach dem Fluglärmgesetz Grundstückseigentümern unter bestimmten Voraussetzungen zustehen, richten sich gegen Flugplatzhalter. Ob, in welcher Weise und in welchem Umfange die in Anspruch genommenen Flugplatzhalter die Fluggesellschaften zur Kostentragung heranziehen, ist im Gesetz nicht geregelt. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen B 10 und 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung Zeitungsmeldungen, daß der Bodensee, der schon heute als Trinkwasserspeicher für über 2 Millionen Menschen dient, weit stärker verschmutzt ist, als dies angenommen wurde, und daß selbst krebserregende Stoffe im Bodenseewasser festgestellt werden konnten? Trifft es zu, daß der Bodensee im Gegensatz zu anderen Trinkwasserspeichern kein Wasserschutzgebiet ist, und plant die Bundesregierung besondere Maßnahmen, um diese vorrangige Funktion des Sees besser zu schützen? Zeitungsmeldungen dieser Art sind irreführend. Der Bodensee ist, wie andere Alpenrandseen auch, in der Phase einer deutlichen erkennbaren Eutrophierung, hervorgerufen durch Stoffe, die in den Abwässern enthalten sind. Das hat die Anliegerstaaten zu erheblichen Anstregungen um die Reinhaltung des Sees veranlaßt. Der Bodensee ist seit langem eines der am besten untersuchten Gewässer. Seine Wasserqualität und seine limnologische Entwicklung werden durch in- und ausländische Institute im Rahmen international vereinbarter Programme laufend überwacht; der Umfang und die wesentlichen Ursachen der Verschmutzung des Bodensees sind bekannt. Die Regierungen der in der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zusammengeschlossenen Anliegerstaaten erkennen die schwierige Situation und bemühen sich seit Jahren nach Kräften, entsprechende Abhilfemaßnahmen zu treffen. Krebserregende Stoffe sind in der Umwelt vielfach nachzuweisen, seit es Methoden gibt, die empfindlich genug sind. Die diesbezüglichen Konzentrationen im Wasser des Bodensees sind nicht höher als in anderen vergleichbaren Gewässern auch, selbst nicht höher als in manchen Grundwässern. Ob die im Bodensee festgestellten Stoffe dieser Art auf Abschwemmungen oder auf Ausscheidungen der im Wasser wachsenden Algen zurückzuführen sind, ist noch nicht geklärt. Es trifft zu, daß der Bodensee kein Wasserschutzgebiet ist. Er ist übrigens auch kein arg umgrenzbarer Trinkwasserspeicher im üblichen Sinn. Das Wassereinzugsgebiet des Bodensees reicht von den Hochalpen bis Stein am Rhein, es umfaßt 11 000 km2 mit rund 1,3 Mio. Einwohnern und liegt überdies zum großen Teil auf ausländischem Gebiet. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß es unter diesen Umständen nicht in Betracht kommen kann, dieses Gebiet als Wasser- 9118 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 schutzgebiet festzusetzen. Dem Schutz des Bodensees vor Verunreinigung wird einerseits durch landesplanerische, insbesondere aber durch hohe Anforderungen an die Gewässerschutzmaßnahmen Rechnung getragen. Diese sind in den von der Internationalen Gewässerschutzkommission beschlossenen Richtlinien festgelegt, die einheitliche Vorschriften für den Bau von Kläranlagen und strenge Bestimmungen hinsichtlich der Reinigung kommunaler und industrieller Abwässer im Einzugsgebiet des Bodensees enthalten. Eine nachhaltige Sanierung des Bodensees kann nur gelingen, wenn die kommunalen Abwässer nicht nur vollbiologisch gereinigt, sondern darüber hinaus auch in „dritten Reinigungsstufen" zur Beseitigung vor allem der Phosphate behandelt werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, weil dadurch die Eutrophierung, d. h. die Überdüngung des Sees mit Pflanzennährstoffen aufgehalten und der See in einem befriedigenden Zustand erhalten werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Maßnahme im Hinblick auf die überregionale und internationale Bedeutung des Bodensees schon im Jahr 1972 tatkräftig mit Bundeszuschüssen zu fördern. Sie hat nicht zuletzt deshalb ein Sonderprogramm zur Sanierung von Rhein und Bodensee vorgelegt, das Mittel für den Bau und Fertigstellung der notwendigen Kläranlagen bereitstellen soll. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 12) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die seit Monaten wiederholt, zuletzt in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum politischen Radikalismus am 17. September 1971 (Drucksache VI/2576), angekündigte Veröffentlichung der Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz über den politischen Radikalismus in den Jahren 1969/70 vorzunehmen? Der Bericht über die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden „Verfassungsschutz 1969/1970" wird in der nächsten Woche der Öffentlichkeit übergeben werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, zur Sicherung der Rohstoffversorgung der Wirtschaft für die Aufsuchung von inländischen Bodenschätzen (z. B. Flußspat) Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, wie es auch in mehreren Denkschriften gefordert wird? Zur Förderungswürdigkeit der Aufsuchung von inländischen Bodenschätzen habe ich Ihnen gegenüber am 31. März 1971 Stellung genommen (stenografisches Protokoll des Deutschen Bundestage VI. Wahlperiode —, 114. Sitzung, Seite 6706; Anlage 45). Ich habe es damals als offen bezeichnet, ob bereits im Jahre 1972 für die Förderung der Aufsuchung von Bodenschätzen in der Bundesrepublik Deutschland haushaltswirksame Leistungen erbracht werden können. Bei den Beratungen über die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Jahre 1971 mußte wegen der angespannten Haushaltslage davon abgesehen werden, dieses Programm zu berücksichtigen. Wenn die Haushaltslage es gestattet, wird das etatreife Programm im Jahre 1972 in konkrete Überlegungen bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung einbezogen werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Proviantamtsgebäude in Donaueschingen, das im Besitz der französischen Streitkräfte ist, von diesen aber kaum genutzt wird, seit Jahren einen der häßlichsten Schandflecke der ganzen Gegend darstellt? Wann ist die Bundesregierung bereit, hier für Abhilfe zu sorgen, am besten durch Abbruch, mindestens aber durch Neuanstrich? Die örtlich zuständige Oberfinanzdirektion Freiburg bemüht sich schon seit geraumer Zeit bei den französischen Dienststellen zu erreichen, daß diese den unschönen Tarnanstrich an dem Getreidespeicher des ehem. Verpflegungsamtes Donaueschingen durch eine etwas freundlichere Farbe ersetzen. Die französischen Streitkräfte haben sich bisher geweigert, diese Maßnahme durchzuführen, obwohl sie nach Auffassung des Bundes gem. Art. 63 (4) (d) (i) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hierzu verpflichtet wären. Das ehem. Heeresverpflegungsamt Donaueschingen mit etwa 8 Gebäuden, Freiflächen und Gleisanschluß dient den französischen Streitkräften als Verpflegungslager für den gesamten Südbereich und kann auf keinen Fall aufgegeben werden. Auch der ehem. Getreidespeicher ist im 1. und 2. Stockwerk voll belegt, lediglich der darüber liegende Siloraum ist z. Z. nicht genutzt. Ein Abriß des Gebäudes kann deshalb nicht in Erwägung gezogen werden. Die im Bundeshaushalt beim entsprechenden Titel des Einzelplans 35 zur Verfügung stehenden Mittel sind so knapp bemessen, daß sie kaum ausreichen, die dringensten Maßnahmen für die innere und äußere Sicherheit von Schießständen sowie Munitions- und Treibstofflagern durchzuführen. Schon aus diesem Grund ist es — abgesehen von der präjudiziellen Wirkung — nicht möglich, die Kosten für „Schönheitsreparaturen" auf den Bundeshaushalt zu übernehmen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9119 Ich bin aber gern bereit, die Angelegenheit von hier aus über die Verbindungsstelle bei der französischen Botschaft an den Oberkommandierenden der französischen Streitkräfte in Deutschland heranzutragen, und werde Sie zu gegebener Zeit von der Stellungnahme der Streitkräfte unterrichten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 2890 Fragen B 16 und 17) : Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Bingen dabei behilflich zu sein, eines der landschaftlich reizvollsten Grundstücke am Mittelrhein — das Rhein-Nahe-Eck — freizumachen, das zur Zeit noch von einer US-Transporteinheit benutzt wird, damit dort das vorgesehene Altenzentrum errichtet werden kann? Mit welchen finanziellen Belastungen muß die Stadt Bingen für die Freimachung rechnen, und ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um die finanziellen Belastungen für die Stadt Bingen so gering wie möglich zu halten, gegebenenfalls ganz auszuschließen? Die Bundesregierung ist zwar grundsätzlich bereit, der Stadt Bingen bei der von ihr angestrebten Freigabe des Rhein-Nahe-Ecks behilflich zu sein; eine wesentliche finanzielle Beteiligung an den Verlegungskosten ist dem Bund jedoch zur Zeit wegen der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Die Kosten für die von den US-Streitkräften geforderten Ersatzanlagen belaufen sich nach überschläglicher Ermittlung der Finanzbauverwaltung auf rd. 9 Millionen DM. Wie bereits oben ausgeführt, ist der Bund wegen der angespannten Haushaltssituation zur Zeit nicht zu einem wesentlichen Beitrag zu diesen Verlegungskosten imstande. Denn wie ich Ihnen mit Schreiben vom 4. Oktober 1971 bereits mitgeteilt habe, reichen die im Bundeshaushalt ausgewiesenen Mittel für Verlegungsmaßnahmen schon kaum dafür aus, militärische Anlagen zu verlegen, von denen eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht. Selbst bei einer Entspannung der Haushaltssituation müßte aber darauf bestanden werden, daß die Stadt Bingen einen erheblichen Teil der Kosten für die von den US-Streitkräften geforderten Ersatzanlagen selbst trägt. Um der Stadt Bingen trotzdem Gelegenheit zu einer mündlichen Erörterung des Falles zu geben, soll die Angelegenheit am 14. Dezember 1971 um 10.00 Uhr an Ort und Stelle mit den Vertretern der Stadt besprochen werden. Dieser Termin ist mit der Stadt Bingen bereits abgestimmt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Springorum (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 18 und 19) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die am 11. Juni und 28./29. Oktober 1971 von ihr festgelegten Eckwerte und Grundsätze zur Steuerreform 1974 eine Harmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften erleichtern werden oder daß sie eine Steuerharmonisierung schwieriger gestalten? Entspricht die sich aus diesen Eckwerten und Grundsätzen ergebende Steuerlastquote eher dem Mittel der Quoten der anderen Mitgliedsländer als die bisherige? Über den Stand der Steuerharmonisierung innerhalb der EG ist letztmals im Finanzbericht 1972, S. 71, berichtet worden. Die von der Bundesregierung verabschiedeten Eckwerte und Grundsätze zur Steuerreform entsprechen den Richtlinien bzw. Tendenzen der EG, über die letztmals im Finanzbericht 1972, S. 71, berichtet wurde, und erleichtern eine Steuerharmonisierung innerhalb der EG. Dies gilt für die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern sowie für die Neuordnung der PKW-Besteuerung und der Kapitalverkehrsteuern. Es gilt zunächst mittelbar auch für die Körperschaftsteuer, da das System einer Anrechnung beim Anteilseigner bereits in Frankreich und Belgien praktiziert wird und entsprechende Überlegungen auch in der EG angestellt werden. Für die sonstigen direkten Steuern ergeben sich keine Widersprüche zu den Zielsetzungen der EG. Zwar ist die Steuerreform mit ihrer Entlastung der unteren Einkommen und der etwas stärkeren Mehrbelastung der höheren Einkommen — global gesehen — belastungsneutral, doch ergeben sich gewisse Verschiebungen durch die Verlagerung von der Einnahmen- auf die Ausgabenseite der Haushalte. Dies ist z. B. bei der Neuregelung des Familienlastenausgleichs der Fall (Ablösung des dualen Systems von steuerlichen Kinderfreibeträgen und direkten Zahlungen auf ein monistisches System mit ausschließlich aus Haushaltsmitteln zu zahlendem Kindergeld). Hierdurch erhöht sich — neben der Zuwachsrate der Haushaltsausgaben — tendenziell auch die volkswirtschaftliche Steuerquote. Wie die volkswirtschaftliche Steuerquote sich nach der Realisierung der Eckwerte im internationalen Vergleich entwickeln wird, läßt sich jetzt noch nicht sagen, da die zukünftigen Quoten der anderen Mitgliedsländer nicht bekannt sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinde Baumholder in den letzten zehn Jahren vor Inkrafttreten des Gemeindefinanzreformgesetzes am 1. Januar 1970 durch entstandene Mindereinnahmen auf Grund der in ihrem Bereich befindlichen militärischen Anlagen einen Schaden von ca. 2 Millionen DM erlitten hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Gemeinde Baumholder auf dem Wege des Finanzausgleichs zu helfen? Der Landkreis Birkenfeld und die Gemeinde Baumholder haben beim Bundesminister der Verteidigung in einer wiederholten Eingabe u. a. Ansprüche in Höhe von rund 2 Millionen DM dafür geltend gemacht, daß für die Anlagen des Truppenübungsplatzes Baumholder keine Gewerbesteuerpflicht besteht 9120 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 und auch keine Ausgleichszahlungen für die fehlende Gewerbesteuerpflicht geleistet worden sind. Im Benehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung ist die Frage eines Anspruchs gegen den Bund für solche Mindereinnahmen nochmals eingehend geprüft worden. Ein Ausgleich kann den Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Baumholder aber leider nicht gewährt werden. Ein Anspruch aus Art. 106 Abs. 8 GG könnte nur anerkannt werden, wenn durch vom Bund veranlaßte Einrichtungen der Gemeinde unmittelbar Mindereinnahmen verursacht werden. Diese Voraussetzung liegt nicht vor. Erwägungen darüber, welche Einnahmen die Randgemeinden des Truppenübungsplatzes gehabt hätten, wenn die Arbeitnehmer in Gewerbebetrieben statt auf dem Truppenübungsplatz tätig wären oder die Gemeinden einen Anspruch auf Verwaltungskostenzuschüsse nach den früheren reichsrechtlichen Bestimmungen gehabt hätten, reichen dazu nicht aus. Ein Anspruch auf Verwaltungskostenzuschüsse hat auch in der Zeit vor dem 1. Januar 1970 nicht bestanden. Die ehemaligen reichsrechtlichen Bestimmungen über Verwaltungskostenzuschüsse, die durch § 9 des Gemeindefinanzreformgesetzes formell aufgehoben worden sind, waren materiell schon vorher nicht mehr anwendbar, weil sich die Struktur des Bundes gegenüber der des Reiches verändert hat und für den kommunalen Finanzausgleich nach dem Grundgesetz ausschließlich die Länder zuständig sind. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 6. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/2890 Frage B 21) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil an den Milchpreiserhöhungen dieses Jahres ist, der den landwirtschaftlichen Erzeugern zugute gekommen ist? Im Bundesdurchschnitt ist der Auszahlungspreis für Milch mit 3,7 % Fett frei Molkerei einschließlich Mehrwertsteuer nach den letzten mir vorliegenden Angaben im September 1971 um 3,7 Pf/kg höher als im September 1970. Die Erhöhungen variieren natürlich wegen der unterschiedlichen Verwertung (Trinkmilch/Werkmilch) von Molkerei zu Molkerei und von Land zu Land. Der Mehrerlös beruht sowohl auf der Erhöhung der Trinkmilchpreise als auch auf den gestiegenen Marktpreisen für Milcherzeugnisse infolge der Erhöhung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver ab 1. April 1971 und des Fortfalls des Angebotsdruckes. Da die Auszahlungspreise das Ergebnis der Gesamtverwertung der an Molkereien gelieferten Milch sind, läßt sich der Anteil der einzelnen Verwertungsrichtungen an der Erlösverbesserung nur schätzen. Nach Berechnungen meines Hauses sind mit der Erhöhung der Auszahlungspreise um 3,7 Pf/kg ca. 80 % der Preisanhebungen auf Molkereistufe an die Milcherzeuger weitergegeben worden. Es ist anzunehmen, daß die Molkereien im Rahmen der Jahresmilchgeldabrechnung den Anteil noch erhöhen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, den zu erwartenden Zuckerberg dadurch abzubauen, indem sie sog. Futterzucker für die Viehverwertung zuläßt, wie es bereits in früheren Jahren geschehen ist? Die in der Gemeinschaft anfallenden Zuckerüberschüsse können zu relativ günstigen Preisen auf dem defizitären Weltmarkt abgesetzt werden, so daß es nicht erforderlich ist, von der kostspieligeren Denaturierung zu Futterzwecken Gebrauch zu machen. Lediglich für den Bienenzucker werden noch Prämien gewährt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Säckl (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen B 23 und 24) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes 1 Milliarde DM mehr für Leistungen aufzubringen hat, die entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers nicht Angehörigen gefährdeter Berufe zugute kommen und auch nicht gewährleisten, daß die Ausgebildeten den neu erlernten Beruf ausüben? Beabsichtigt die Bundesregierung, den gesetzlichen Zustand zu ändern, nach dem die Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung in Nürnberg die Arbeitslosenunterstützung solchen Arbeitnehmern versagt, die wegen streikbedingter Produktionsausfälle in Zulieferbetrieben ihres Arbeitgebers beschäftigungslos geworden sind? Es trifft zu, daß die Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung der beruflichen Bildung seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes erheblich zugenommen haben. Sie betrugen 1969 rd. 188,5 Millionen DM, 1970 rd. 572,4 Millionen DM und 1971 (bis einschließlich 31. 10. 1971) rd. 917,7 Millionen DM (davon rd. 241,5 Millionen DM für die berufliche Umschulung und Einarbeitung Arbeitsuchender). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Leistungen der Bundesanstalt nicht entgegen der Absicht des Gesetzgebers gewährt worden sind. Die individuelle Förderung der beruflichen Umschulung und Einarbeitung ist nämlich nicht allein davon abhängig, daß der Beruf des Antragstellers gefährdet ist. Entscheidend ist in erster Linie, daß die Umschulung bzw. Einarbeitung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint, d. h. daß die Vermittlung des Arbeitsuchenden in eine neue Arbeitsstelle durch die Teilnahme an einer Maßnahme ermöglicht bzw. wesentlich erleichtert wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9121 Darüber hinaus ist es nach der Konzeption des Arbeitsförderungsgesetzes nicht allein Aufgabe der Bundesanstalt, den bereits in ihrer Existenz bedrohten Arbeitsuchenden zu helfen. Sie hat auch mit dazu beizutragen, daß weder Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung noch ein Mangel an Arbeitskräften auftreten oder fortdauern und daß die berufliche Beweglichkeit der Erwerbstätigen gesichert und verbessert wird. Dem dient insbesondere der gesamte Bereich der individuellen Förderung der beruflichen Bildung. Nur der Erwerbstätige, der sich den steigenden Anforderungen der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anpaßt, wird auf die Dauer in der Lage sein, den beruflichen Anforderungen gerecht zu werden. Zu der Frage, wie viele der Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen anschließend eine Tätigkeit entsprechend dem Ausbildungsziel aufnehmen, liegen keine neueren Zahlen vor. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Erlangen führt z. Z. gemeinsam mit der Bundesanstalt eine entsprechende Untersuchung durch. Das Ergebnis dürfte im Frühjahr 1972 vorliegen. Für die Vergangenheit ist folgendes festzustellen: Von den Teilnehmern an Umschulungsmaßnahmen wurden nach den Feststellungen bis 1969 innerhalb von 3 Monaten nach Abschluß der Maßnahme rd. 70 bis 76 % in eine neue Arbeitsstelle vermittelt. Die Teilnehmer an Maßnahmen der Anpassungsfortbildung behalten in der Regel ihren Arbeitsplatz. Das gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Einarbeitungsmaßnahmen. Was Ihre zweite Frage betrifft, so hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 2. Dezember 1971 entschieden, den Arbeitnehmern, die in Auswirkung der laufenden Lohnrunde in der Metallindustrie in den nicht im Arbeitskampf stehenden Tarifbezirken arbeitslos oder von Kurzarbeit betroffen werden, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosenhilfe zu gewähren. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des § 116 AFG vorzuschlagen. Das Gesetz sieht vor, daß die Regelung des § 116 AFG durch eine Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit ergänzt wird. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, diese Anordnung beschleunigt zu erlassen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 25) : Welche (notfalls gesetzgeberischen) Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um mißbräuchliche, unbillige oder volkswirtschaftlich wertlose Umschulungen auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes zu verhindern und die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit zu verbessern? Es trifft zu, daß Erwerbstätige von der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des Programms zur Förderung der beruflichen Bildung die Erstattung von Kosten bzw. die Förderung von Bildungsmaßnahmen gewünscht haben, die den durch das Arbeitsförderungsgesetz gesteckten Rahmen überschreiten. Dies gilt insbesondere auch für viele Anträge auf Umschulung, die arbeitsmarkt- und sozialpolitisch nicht vertretbar sind. Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsache hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 9. September 1971 eine neue Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung erlassen, die inzwischen vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung genehmigt wurde und am 1. Januar 1972 in Kraft treten wird. Durch die neuen Durchführungsvorschriften, die zum Teil strengere, zum Teil präzisere Förderungsvoraussetzungen aufstellen, sollen die in der Anfangszeit aufgetretenen Schwierigkeiten beseitigt werden. Für einzelne Leistungsarten nach § 45 AFG sind Höchstbeträge vorgesehen, um unangemessene Forderungen auszuschließen. Darüber hinaus werden wir im Rahmen der Vorbereitung des Berichtes der Bundesregierung gem. § 239 AFG über die Förderung der beruflichen Bildung, der bis Ende 1972 den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen ist, eingehende Überlegungen darüber anstellen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Förderung der beruflichen Bildung geändert werden sollten. Das gilt sowohl in materieller als auch in finanzieller Hinsicht. Soweit erforderlich, werden sich unsere Vorschläge auch auf ggf. notwendige Änderungen des Gesetzes erstrecken. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI/2890 Fragen B 26 und 27) : Welche Regelungen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen, um zu gewährleisten, daß bei Versuchen mit neuen Substanzen unbekannter Wirksamkeit die Versuchsleiter und Hersteller verpflichtet sind, die Versuchspersonen über die wissenschaftlichen und therapeutischen Absichten sowie die möglichen Gefahren aufzuklären? Wie werden Hersteller und Versuchsleiter verpflichtet, diese Versuchspersonen auch über nachträglich bekannt werdende schädliche Wirkungen so aufzuklären, daß sich die Versuchspersonen dann unverzüglich den zweckmäßigen Nachuntersuchungen unterziehen können? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1971 die vom Beirat „Arzneimittelsicherheit" ausgearbeitete „Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln" bekanntgemacht. In der gleichen Nummer des Bundesanzeigers wurde im Anschluß an die „Richtlinie" die sogenannte „Deklaration von Helsinki" des Weltärztebundes bekanntgegeben. Die Deklaration gibt Empfehlungen an Ärzte für die Durchführung klinischer Forschungen. Sie ist vom Weltärztebund 1964 als „Codex ethischer 9122 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Grundsätze für Versuche am Menschen" angenommen worden. In der „Deklaration" ist eindeutig festgestellt, welche Voraussetzungen hinsichtlich der Aufklärung der Versuchspersonen über Art, Zweck und Gefahren der klinischen Forschung und hinsichtlich der Einverständniserklärung zu den beabsichtigten Therapiemaßnahmen vorliegen müssen. Insbesondere darf ich dazu auf folgende, in die „Richtlinie" aufgenommene, Verpflichtung verweisen: „Über die aus den pharmakologischen und toxikologischen Versuchen gewonnenen Ergebnisse muß ein Spezialist in Pharmakologie oder ein Spezialist des dem Arzneimittel entsprechenden Fachgebiets vor der Anwendung des Arzneimittels am Menschen den prüfenden Kliniker ausführlich und vollständig unter Berücksichtigung möglicher Indikationen und Kontraindikationen unterrichten, so daß eine Beurteilung des Risikos möglich ist." Zu Ihrer Information verweise ich auf den Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1971. Auf Seite 3 ist der vollständige Wortlaut der Deklaration von Helsinki abgedruckt. In der Deklaration von Helsinki wird in der „Einführung" zum Ausdruck gebracht, daß die Ärzte nicht von den strafrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsethischen Verantwortlichkeiten, wie sie in den Gesetzen ihrer Länder festgelegt sind, entbunden werden. Die Unterrichtungspflicht der Ärzte gegenüber ihren Versuchspersonen gilt auch für nachträglich bekanntgewordene Wirkungen aus solchen Untersuchungen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen B 28 und 29) : Stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, daß sie sich einen Überblick über die Zahl und die Zusammensetzung der in Obdachlosenunterkünften lebenden Personen verschaffen sollte, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zur Auflösung und Beseitigung dieser teilweise menschenunwürdigen Unterkünfte führen? Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zuleiten, der es ihr ermöglicht, eine bundeseinheitliche Erhebung über Zahl und Zusammensetzung der in Obdachlosenunterkünften lebenden Personen durchzuführen? Die Bundesregierung ist bestrebt, im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich gegebenen Möglichkeiten geeignete Maßnahmen für die Überwindung der Obdachlosigkeit zu initiieren. Bisher haben nur einige Länder und Großstädte Untersuchungen über die Zusammensetzung und den Umfang des betroffenen Personenkreises sowie über die Ursachen der Obdachlosigkeit durchgeführt. Diese Untersuchungen waren jedoch weitgehend auf die regionalen Belange abgestellt. Sie vermitteln daher keine für das gesamte Bundesgebiet repräsentative Übersicht. Die Bundesregierung hält deshalb eine bundeseinheitliche Erhebung über die Zahl und die Zusammensetzung des Personenkreises sowie über die Ursachen der Obdachlosigkeit für geboten. Die Bundesregierung prüft zur Zeit bereits die Möglichkeit, eine solche bundeseinheitliche Erhebung durchzuführen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 30) : Was hat die Bundesregierung getan, und was gedenkt sie zu tun, damit die Bundesanstalt für Flugsicherung die Fürsorgepflicht erfüllt, die ihr gegenüber den Bediensteten der Flugsicherungsleitstelle München obliegt, die noch immer keine angemessene Wohnung haben. Die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete ist den jeweiligen Oberfinanzdirektionen übertragen. Im Raum München werden die dortigen Dienststellen der Bundesanstalt für Flugsicherung neben 22 anderen Bundesbehörden in wohnungsfürsorgerischer Hinsicht durch die Oberfinanzdirektion München betreut. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion werden im Raum München bis Herbst 1972 102 und bis Herbst 1973 weitere 112 Wohnungseinheiten fertiggestellt. Bei der Vergabe dieser Wohnungen sollen die Belange des Flugsicherungspersonals, die Ende 1970 zwischen dem Präsidenten der Bundesanstalt für Flugsicherung und der Oberfinanzdirektion München erörtert wurden, besondere Berücksichtigung finden. Daneben bemühen sich sowohl die Dienststelle in München als auch die Zentralstelle der Bundesanstalt für Flugsicherung ständig, für ihre Bediensteteten die Wohnungslage zu verbessern. So erhalten zur Zeit 10 Bedienstete, die eine frei finanzierte Wohnung haben, Mietbeiträge. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 31) : Welche Bestimmungen sichern den Einbau entsprechender Bremsen, wenn bei Kraftfahrzeugen die PS-Stärke und damit zugleich die Geschwindigkeit erhöht wird, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß bei allen Unfallfeststellungen auch die Art der Bremse (Trommelbremse bzw. Scheibenbremse mit oder ohne Verstärkung) festgehalten wird? § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt, daß die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nur so lange wirksam bleibt, als nicht Teile des Fahrzeugs verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Motorleistung abzielen, sind solche Änderun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9123 gen. Danach hat der Verfügungsberechtigte eine erneute Betriebserlaubnis unter Beifügung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu beantragen; d. h. das Fahrzeug ist dem TÜV vorzustellen. Bei dieser Untersuchung wird, ggf. unter Anhörung des Herstellerwerkes, festgelegt, ob und welche Änderungen an der Bremsanlage vorzunehmen sind, um sie den erhöhten Fahrleistungen anzupassen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob es notwendig ist, bei allen Unfällen Feststellungen über die Art der Bremse zu treffen und im Unfallprotokoll festzuhalten. In den Fällen, in denen nach den Umständen ein Verdacht besteht, daß der Unfall durch Fehler an der Bremsanlage mitverursacht worden ist, werden selbstverständlich durch die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörden sorgfältige Untersuchungen der Bremsanlage — in der Regel durch einen Sachverständigen — veranlaßt. Eine Pflicht, in allen Fällen Angaben über die Bremsanlage zu machen, würde jedoch die ohnehin stark belastete Polizei übermäßig in Anspruch nehmen und damit ihre Einsatzmöglichkeiten einschränken. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 32) : Was kann geschehen, daß beim Technischen ÜberwachungsVerein Stoßdämpfer auch auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden? Mit der am 6. Januar 1972 in Kraft tretenden Neufassung der Bestimmungen des § 29 und der Anlage VIII Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden neue Richtlinien für die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern eingeführt. In diesen Richtlinien wird erstmals auch die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Stoßdämpfer gefordert. Von den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV und TUA) wurde im Rahmen der Fahrzeugüberwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch bisher eine Sichtprüfung der Stoßdämpfer im eingebauten Zustand vorgenommen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 33) : Treffen Meldungen zu, daß die US-Streitkräfte bereit sind, in absehbarer Zeit das Rasthaus am Chiemsee zur privaten Nutzung freizugeben, und hält bejahendenfalls das Bundesverkehrsministerium weiter an dem mir schriftlich mitgeteilten Plan fest, bei Autobahnkilometer 85 eine Pavillon-Raststätte zu errichten? Die amerikanischen Streitkräfte haben sich bereit erklärt, Teile des Rasthofes am Chiemsee freizugeben. Das Angebot erstreckt sich jedoch nicht auf das Rasthaus selbst, sondern im wesentlichen auf Teile der an der Fahrbahn München—Salzburg gelegenen Gebäude und Flächen. Ob diese für eine Nutzung als Nebenbetrieb der Bundesautobahn geeignet sind, wird z. Z. geprüft. Da dadurch die Versorgungslücke für die Fahrtrichtung Salzburg—München nicht geschlossen werden kann, soll an der Errichtung einer Pavillon-Raststätte in km 81,5 festgehalten werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 34 und 35) : Läßt sich nach Meinung der Bundesregierung die beschlossene Trassenführung der B 45 in Hanau, geplant als autobahnähnliche Straße mitten durch den Westen der Stadt, mit den Erklärungen der Bundesregierung im Umweltprogramm — Drucksache VI/2710 — in Einklang bringen? Kann im Falle der Verneinung die Bundesregierung in Aussicht stellen, aus Gründen des Schutzes der Umwelt und der Menschen, gemeinsam mit dem Land Hessen, Bau und Finanzierung der Straße von der Prüfung abhängig zu machen, ob allen Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung getragen wird? Eine westliche Umgehung von Hanau im Zuge der B 45 (neu) ist wegen der fortgeschrittenen Bebauung nicht zu verwirklichen. Auch wäre eine weiter westlich von Hanau verlaufende Straße, wie sie von Ihnen schon früher ins Gespräch gebracht worden ist, nicht verkehrsgerecht, da — wie die Verkehrsuntersuchung zeigt — sie nur von etwa 8 % des Verkehrs angenommen werden würde. Aus diesem Grunde soll in Übereinstimmung mit den Planungen der Stadt Hanau die sogenannte „Kinziglinie" weiter verfolgt werden. In ihrem nördlichen Bereich handelt es sich um keine autobahnähnliche Straße, sondern um eine Ortsdurchfahrt, die lediglich vierspurig ausgebaut werden soll. Bei der weiteren Planung wird sehr eingehend geprüft werden, wie den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung getragen werden kann. Im übrigen ist die Westumgehung Hanau im Bedarfsplan zum Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) in die 2. Dringlichkeit eingestuft, so daß sich der Zeitpunkt ihrer Verwirklichung noch nicht übersehen läßt. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 36) : Erwägt die Bundesregierung eine Verbesserung der Aufsichtsfunktionen des Luftfahrtbundesamts durch eine stärkere personelle Ausstattung dieser Behörde? 9124 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Ausstattung des Luftfahrt-Bundesamtes mit Personal zur Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsfunktionen dem wachsenden Luftverkehr ständig angepaßt werden muß. Sie hat deshalb durch eine Sondervorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen im Rahmen des § 15 des Haushaltsgesetzes für 1971 dem Haushaltsausschuß vorgeschlagen, noch für das Jahr 1971 acht Stellen , für die Prüfung neuer Flugzeugentwicklungen, die Flugprüfung und Flugbetriebsüberwachung sowie für die Unfallverhütung und Unfalluntersuchung zu bewilligen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2890 Fragen B 37 und 38) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die oberste Baubehörde des bayerischen Staatsministeriums des Innern einzuwirken, daß zur Behebung der katastrophalen Verkehrsverhältnisse während der Urlaubszeit auf den in Richtung München führenden Bundesautobahnen und Bundesstraßen die einzelnen Baulose des Autobahnverbindungsstückes München-Ost gleichzeitig vergeben werden, selbst auf die Gefahr hin, daß nicht das billigste Baulos zum Zuge kommt? Ist die Bundesregierung bereit, zur Behebung der katastrophalen Verkehrsverhältnisse während der Urlaubszeit auf den in Richtung München führenden Bundesautobahnen und Bundesstraßen für den Ausbau des Autobahnverbindungsstücks München-Ost auf Grund der Dringlichkeit mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig das Leistungsangebot für den Ausbau dieses Teilstücks durch Einschaltung ausländischer Baufirmen zu vermehren, um dadurch die Kostenhöhe positiv zu beeinflussen? Die Bundesregierung sieht den Äußeren Fernstraßenring München/Ost als eine der vordringlichsten Aufgaben im Bundesfernstraßenbau an. Sie hat dementsprechend im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) und in den Straßenbauplänen 1971/1972 ausreichende Ansätze für dieses Projekt vorgesehen. Die Baumaßnahme wird dem Baufortschritt entsprechend mit Vorrang finanziert. Bezüglich der Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten an Bundesfernstraßen darf auf die Antwort in der Fragestunde vom 12.-14. Mai 1971 auf Ihre entsprechende Frage hingewiesen werden. Zeitlich sollen Ausschreibung und Vergabe so erfolgen, daß der Äußere Fernstraßenring München/Ost im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten in optimaler Bauzeit fertiggestellt werden kann. Dabei werden entsprechend dem Stand der Bauvorbereitung auch mehrere Lose gleichzeitig im Bau sein. Im übrigen darf hierzu auch auf das Schreiben des Bundesverkehrsministers vom 20. Juli 1971 — StB 12/70.10/12008 Vm 71 an Sie Bezug genommen werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 39) : Welche Maßnahmen sind geplant, um den Einwohnern der Stadt Witten, durch deren Bereich die A 77 führt, die Auffahrt nach Norden (Bochum, Recklinghausen) zu ermöglichen, und wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Für die Einwohner der Stadt Witten besteht bereits heute die Möglichkeit, über die Kleinherbeder Straße Anschlußstelle Bochum-Querenburg auf die A 77 in Richtung Norden zu gelangen. Außerdem ergeben sich in absehbarer Zeit folgende weitere Möglichkeiten, die A 77 in Richtung Norden zu befahren: a) über die geplante Anschlußstelle A 77/B 226 n (Witten-Heven) ; mit dem Beginn der Baumaßnahme ist voraussichtlich 1974 zu rechnen, falls im Planfeststellungsverfahren keine Schwierigkeiten auftreten werden; b) über die im Zuge der Dü-Bo-Do vorgesehene Anschlußstelle A 140/B 235 n (Langendreer), die noch im 1. Fünfjahresplan fertiggestellt werden soll. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Fertigstellung und Inbetriebnahme der A 13 die B 1 im Bereich Dortmund—Bochum überbelastet ist, und wann gedenkt die Bundesregierung, mit dem Ausbau der A 140 (Düsseldorf, Bochum, Dortmund) im Bereich Dortmund (A 13) und Bochum (A 77) zu beginnen, die zur Entlastung der B 1 beiträgt? Die starke Belastung der B 1 im Bereich Dortmund–Bochum wird ganz überwiegend durch den Regional- und Pendlerverkehr verursacht. Insoweit haben sich die Verkehrsverhältnisse auf der B 1 durch die Fertigstellung der BAB Sauerlandlinie (A 13) nur unwesentlich verschlechtert. Dessenungeachtet ist die Bundesregierung bemüht, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im östlichen Ruhrgebiet den Abschnitt Dortmund–Bochum der BAB Düsseldorf–Dortmund (A 140) bis zum Ende des 1. Fünfjahresplanes, möglichst schon bis 1974, fertigzustellen. Mit den Bauarbeiten ist bereits begonnen worden. Als erste Teilstrecke wurde der Abschnitt zwischen der BAB Sauerlandlinie und der Salinger Straße in Witten zusammen mit der Sauerlandlinie im Oktober d. J. in Verkehr genommen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land Baden-Württemberg auf Grund seiner Finanzlage bei einem Wachsen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9125 Umsatzsteueranteils der Länder um nur 3 % gezwungen ist, die Mittel für den Landesstraßenbau von 248 Millionen DM im Jahre 1971 auf 107 Millionen DM im Jahre 1972 zu kürzen? Ist die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache bereit, im Fall der Verabschiedung eines Eventualhaushalts dem Land Baden-Württemberg gezielt Mittel für besonders dringliche Maßnahmen im Landesstraßenbau zur Verfügung zu stellen? Der Bund hat in Anbetracht seiner Verantwortung für eine angemessene finanzielle Ausstattung auch der Länder und Gemeinden die Anhebung des Umsatzsteueranteils der Länder um drei Prozentpunkte, die Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf je Liter zugunsten der Gemeinden und die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge vorgeschlagen. Damit fließen im Jahre 1972 Ländern und Gemeinden insgesamt zusätzlich 2,6 Mrd. DM zu. Die isolierte Betrachtung von einzelnen Haushaltsansätzen eines einzelnen Landes vermag keine Anhaltspunkte für die Klärung der Frage zu bieten, wie gemäß Art. 106 GG ein billiger Ausgleich zwischen den Beteiligten erzielt werden kann. Hierzu bedarf es einer umfassenden Betrachtung der Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden. In diesem Sinne werden die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Neuverteilung der Umsatzsteuer geführt. Der Eventualhaushalt des Bundes ist für den Fall aufgestellt worden, daß sich in 1972 ein erheblicher Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage abzeichnen sollte. Der Eventualhaushalt kann deshalb von seiner Zielsetzung her nicht primär dazu dienen, die Finanzausstattung der Länder zu verbessern. Allerdings ist im Entwurf des Eventualhaushalts vorgesehen, daß an Länder und Gemeinden für bestimmte Aufgaben Mittel im Gesamtumfang von rd. 3/4 Mrd. DM fließen sollen. Ob die Beträge in dem genannten Umfang und für die genannten Zwecke tatsächlich geleistet werden oder ob ggf. noch weitere Maßnahmen hinzukommen, hängt von den konjunkturpolitischen Notwendigkeiten und den weiteren parlamentarischen Beratungen ab. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 43 und 44) : Ist eine Beseitigung des Defizits im Paketdienst der Deutschen Bundespost von über 700 Millionen DM durch eine Neueinteilung der Zonen für die Paketgebühren geplant? Trifft es zu, daß die Gebühren für Massendrucksachen erneut angehoben werden sollen? Der Paketdienst muß von der Deutschen Bundespost im gesamten Bundesgebiet zu gemeinwirtschaftlich bedingten Pauschalgebühren wahrgenommen werden. Weil dieser Auflage kein Ausschließlichkeitsrecht gegenübersteht, befindet sich die Deutsche Bundespost im Paketdienst in einem für sie ungünstigen Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Während diese die Möglichkeiten haben, nur günstigere Verkehrsrelationen zu übernehmen, verbleiben der Post die kostenaufwendigeren Verkehrsbeziehungen. Dies trägt wesentlich zur defizitären Lage des Paketdienstes bei. Eine neue Einteilung der Zonen im Rahmen des gegenwärtigen Systems würde keine wesentliche Verringerung des Defizits zur Folge haben. Die Änderung des Systems in der Art, daß kostenaufwendige Verkehrsrelationen (z. B. abgelegene oder schwach besiedelte Gebiete) zu besonderen Zonen zusammengefaßt werden, hätte eine Überprüfung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben des Paketdienstes zur Voraussetzung. Trotz der in diesem Jahre erfolgten Gebührenerhöhungen bleibt die Haushaltslage der Deutschen Bundespost weiterhin sehr angespannt. Wie und in welchem Umfang die Haushaltslücke auch durch erneute Gebührenmaßnahmen geschlossen werden kann, wird derzeit noch geprüft. Ich kann deshalb Ihre Frage, ob auch die Sendungsart ,,Massendrucksache" in diese Überlegungen einbezogen wird, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinden erheblich mit ihren Bebauungsplänen behindert sind, solange nicht nach der jeweiligen Situation (Engpässe durch Siedlungen, Gebiete mit Bebauung von Hochhäusern oder Industrieanlagen) Vorschläge für die erforderlichen Lärmschutzanlagen entlang den Bundesstraßen und Bundesautobahnen angeboten werden können? Eine Behinderung der Gemeinden bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne aus den in der Frage genannten Gründen ist nicht bekannt. Die Gemeinden wissen, daß aus rechtlichen Gründen der Straßenbaulastträger Lärmschutzanlagen auf seine Kosten nicht zu errichten hat. Diesen Sachverhalt können sie bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne entsprechend berücksichtigen, da die Planungen der Straßenbauverwaltungen mit den Gemeinden in aller Regel schon in einem sehr frühen Stadium abgesprochen werden. Bekannt ist aber, daß die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinden ausreichen, durch eine entsprechende Bauleitplanung Lärmimmissionen zu berücksichtigen. Hierauf hat die Bundesregierung schon im Jahre 1970 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vehar und Genossen hingewiesen (BT-Drucksache VI/487). Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 46) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Lärmschutzmodelle entwickeln zu lassen, die beim Straßenneubau und -umbau rechtzeitig und wirksam den Verkehrslärm mildern, und wann kann mit ihrer Veröffentlichung gerechnet werden? 9126 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Bei Maßnahmen gegen den Verkehrslärm ist es nicht möglich, etwa allgemein gültige Gesamtmodelle zu entwickeln; es müßten vielmehr auf den Fall abgestimmte Einzellösungen bzw. Kombinationen von Einzellösungen gefunden werden. Es handelt sich hierbei nicht nur um bauliche Schutzmaßnahmen an der Straße, sondern auch um Schutzmaßnahmen an Gebäuden (z. B. besonders schallschützende Fenster- und Dachkonstruktionen, schallabsorbierende Hausfassaden). Im übrigen gibt es sehr viele Fälle, in denen bauliche Schutzmaßnahmen an der Straße allein wegen der Geländeform kaum wirksam werden können. Zur Ergänzung der bereits vorhandenen Kenntnisse über derartige Einzellösungen werden z. Z. verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Diese erstrecken sich sowohl auf den technischen als auch auf den medizinischen Bereich. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden jeweils nach Abschluß der Arbeiten veröffentlicht. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 6. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneter Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 47) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß seit Unterzeichnung des Berlin-Abkommens am 3. September 1971 die Schießereien an der Berliner Sektorengrenze im Vergleich B) zum gleichen Zeitraum des Vorjahrs sich verdoppelt haben, und worauf ist diese Eskalation zurückzuführen? Nach einer Auskunft des Berliner Innensenators lauten die Zahlen über die von der Berliner Polizei festgestellten Fälle von Schußwaffengebrauch durch DDR-Organe: 1970 1971 3. 9.-30. 9. 1970: 3 3. 9.-30. 9. 1971: 11 Oktober 1970: 5 Oktober 1971: 5 November 1970: 6 November 1971: 6 1.-3. 12. 1970: 0 1.-3. 12. 1971: 0 14 22 Bei einer differenzierten Betrachtung dieser Angaben ist demnach die Entwicklung in den drei Vergleichsmonaten der Jahre 1970 und 1971 nur im September unterschiedlich verlaufen. In diesem Monat stieg die Anzahl der Fälle von Schußwaffengebrauch durch die Grenzorgane der DDR von 3 auf 11. Gründe hierfür sind für alle beteiligten Stellen nicht erkennbar. Im größeren Teil des von Ihnen angegebenen Vergleichszeitraumes, in den Monaten Oktober und September 1971, ist keine Steigerung der Fälle von Schußwaffen gegenüber den gleichen Monaten des Jahres 1970 festzustellen. Diese Tatsache spricht meines Erachtens gegen die Befürchtung, daß die Unterzeichnung des Vier-Mächte-Abkommens am 3. September 1971 eine ständige Eskalation des Schußwaffengebrauchs hervorgerufen haben könnte. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der angespannten Haushaltssituation des Landes Baden-Württemberg in den Haushaltsplänen der Universitäten dieses Bundeslandes für 1972 bisher gesperrte Stellen gestrichen werden müssen, daß von den im Entwurf des Haushaltsplans ausgebrachten neuen Stellen weitere Stellen ersatzlos gestrichen und andere gesperrt werden müssen, und entspricht diese Entwicklung den Absichten der Bundesregierung, der Förderung des Hochschulwesens vordringliche Priorität einzuräumen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Neuverteilung des Aufkommens in der Umsatzsteuer zu ergreifen, um dieser bedenklichen Entwicklung im Universitätssektor entgegenzuwirken? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Land Baden-Württemberg für die Haushalte der Universitäten gewisse Stelleneinsparungen vorgesehen hat. Hier handelt es sich dabei aber um ausschließlich in die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg fallende Entscheidungen. Die Bundesregierung hat bekanntlich angeboten, die Finanzausstattung der Länder über einen Einnahmeverzicht bei der Umsatzsteuer zu verbessern. Die Länder würden dadurch auch eher in die Lage versetzt, den steigenden finanziellen Anforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Die Verhandlungen über die Höhe der Umsatzsteueranteile dauern noch an. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 50) : Trifft es zu, daß deutsche Großfirmen gegenüber dem von der Bundesregierung unterstützten Institut für Technologie-Management in Mailand Zurückhaltung üben, und wenn ja, welche Gründe sind nach Meinung der Bundesregierung dafür maßgebend? Die Industrie begrüßt die vorgesehene Ausrichtung des Internationalen Instituts auf die praktischen Bedürfnisse des modernen Forschungsmanagements. Sie begrüßt insbesondere die vorgesehene enge Zusammenarbeit von Staat, Wissenschaft und Wirtschaft aus den teilnehmenden Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Osterreich. In diesem Sinne hat sich der BDI-Präsidialarbeitskreis für Forschungspolitik am 5. Oktober 1971 einstimmig dafür ausgesprochen, daß das internationale Institut — zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden sollte. Zum Teil wird von der Industrie allerdings die Auffassung vertreten, ein solches Internationales Institut solle — jedenfalls zunächst — überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, wobei die Industrie die Kursusgebühren für die von ihr entsandten Teilnehmer übernimmt. Zum Teil werden auch die konkreten Arbeitsprogramme abgewartet. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 9127 Das Gründungsübereinkommen ist am 6. Oktober 1971 am Sitz der OECD in Paris von den genannten sechs Regierungen unterzeichnet worden. Dr. Seetzen vom Kernforschungszentrum Karlsruhe ist zum Generaldirektor ernannt worden. Drei deutsche Unternehmen sowie zwei Forschungszentren sind inzwischen Mitglieder des Internationalen Instituts geworden; sie tragen dementsprechend zu den Ausgaben des Instituts bei. Die Bundesregierung wird sich um weitere nichtstaatliche Mitgliedschaften bemühen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 51) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Darlehnsnehmer auf Grund der Inkassobestimmungen des Deutschen Studentenwerks auch dann Stundungszinsen bezahlen müssen, wenn sie auf Grund ihrer beengten sozialen und finanziellen Situation zeitweilig mit den Raten ohne eigenes Verschulden in Rückstand gekommen sind, und ist die Bundesregierung bereit, sich gegebenenfalls für eine Änderung der Inkassobestimmungen des Deutschen Studentenwerks einzusetzen, um zu vermeiden, daß hier den Darlehnsnehmern des Deutschen Studentenwerks zusätzliche und von ihnen nicht zu verantwortende Lasten aufgebürdet werden? Studiendarlehen, die im Rahmen des Honnefer Modells vergeben wurden, sind nach den von Bund und Ländern erlassenen Richtlinien erst drei Jahre nach Studienende in monatlichen Raten von 50,—DM zurückzuzahlen. Ist der Schuldner zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur Zahlung nicht in der Lage, kann das Deutsche Studentenwerk in allen Fällen die Zahlung einzelner Darlehnsraten zinslos bis zu einem halben Jahr stunden. Das gleiche gilt ohne zeitliche Begrenzung bei Stundungen für diejenigen, die sich in einer weiteren Ausbildung befinden sowie bei Stundungen für nicht beruflich tätige Ehefrauen. In anderen Fällen sind gestundete Beträge in der Regel mit 4 % zu verzinsen. Lediglich dann, wenn das gesamte Darlehen sofort fällig ist, z. B. weil der Schuldner sich um die Rückzahlung nicht kümmerte und ohne einen Stundungsantrag zu stellen mit mehr als zwei Raten länger als zwei Monate in Verzug ist, sind 6 % Stundungszinsen vom Deutschen Studentenwerk zu erheben. Die von Bund und Ländern erlassenen Richtlinien über den Darlehenseinzug haben sich bisher bewährt. Wenn auf seiten des Darlehensnehmers kein Verschulden vorliegt, wird großzügig gestundet. In Praxis ist die Zahl der Fälle groß, in denen keine Stundungszinsen verlangt werden müssen. Bund und Länder bereiten gegenwärtig keine Änderung der Richtlinien über den Darlehenseinzug vor. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2890 Frage B 52) : Welche Pläne hat die Bundesregierung in bezug auf die Zukunft der europäischen Raumrakete, d. h. will sie den Etat dafür kürzen oder will sie zugunsten einer Beteiligung am Bau der amerikanischen Raumfähre die Entwicklung der „Europa 3"-Rakete aufgeben? Nach dem Fehlstart von F 11 der Trägerrakete EUROPA II am 5. November 1971 hat der ELDO-Rat eine Projektüberprüfungskommission eingesetzt, die die technischen und organisatorischen Fehler untersuchen und entsprechende Verbesserungsvorschläge machen soll. Endgültige Aussagen über die Auswirkungen auf das laufende Programm der EUROPA II, über die Kosten und evtl. zu ergreifende Maßnahmen sind jedoch erst aufgrund des abschließenden Untersuchungsberichtes möglich, der einige Monate später vorliegen dürfte. Die bereits im November 1970 in Höhe von 35 Millionen RE beschlossenen vorbereitenden Arbeiten für die Entwicklung der Trägerrakete EUROPA III, die Nutzlasten bis 700 kg in den geostationären Umlauf bringen soll, laufen bis Mai/Juni 1972 weiter. Eine vom ELDO-Rat eingesetzte Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, das Ergebnis dieser Vorarbeiten zu prüfen, Alternativkonzepte zu erarbeiten und dabei sowohl fortschrittliche als auch kostensparende konventionelle Lösungen einzubeziehen. Die jährlichen Belastungen sollen im Durchschnitt 60 Millionen RE nicht überschreiten. Bei der definitiven Entscheidung über die Entwicklung der EUROPA III werden auch die Ergebnisse der Untersuchung über den Fehlstart der EUROPA II und die daraus zu ziehenden Folgerungen zu berücksichtigen sein. Die Entwicklung einer eigenen europäischen Trägerraketenkapazität ist in engem Zusammenhang mit einer Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten und den USA beim Post-Apollo-Programm zu sehen. Das Angebot der USA, in einer technischen Arbeitsgruppe die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten am Post-Apollo-Programm zu erörtern, haben die in der europäischen Weltraumkonferenz vertretenen Staaten angenommen. Technische Gespräche, u. a. auch über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Raumfähre, wurden Anfang Dezember 1971 in Washington geführt und sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen, das auch die Frage der Nutzung der gemeinsam entwickelten neuen Transportsysteme einschließen muß, wird auch bei der Frage der Notwendigkeit, eine eigene europäische Trägerraketenkapazität zu entwickeln, mit zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung kann daher zu der gestellten Frage z. Z. noch nicht abschließend Stellung nehmen. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 8. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage B 53) : Welche Projekte sind im Rahmen des Ersten Datenverarbeitungsförderungsprogramms der Bundesregierung gefördert worden, und welche Mittel wurden dabei verwandt? 9128 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971 Im Rahmen des ersten Datenverarbeitungsprogramms hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1967 bis 1970 insgesamt 195,6 Millionen DM aufgewendet, die sich wie folgt auf die einzelnen Teilprogramme verteilen: Nr. Teilprogramm Zuschuß aus Bundesmitteln (Ist-Beträge) bis einschl. 1970 in Millionen DM 1 Überregionales Forschungsprogramm Informatik (seit 1970 Vorausmaßnahmen, Finanzierung 1970 ausschließlich aus Bundesmitteln) 5,3 2 Industrielle Informatik 39,1 3 DV-Technologie .. 48,9 4 Fortgeschrittene DV-Systerne 40,4 Erschließung neuartiger DV-Anwendungen 27,8 6 Wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch 0,5 7 Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH Betrieb: 13,4 Investition: 20,2 195,6 Eine Übersicht über die einzelnen Projekte und die dafür aufgewandten Mittel übersende ich Ihnen gesondert. Bei der Förderung von Forschungs- und zukunftsorientierten Entwicklungsarbeiten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wurde stets eine mindestens 50°%ige Eigenbeteiligung gefordert. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen war am 1. Datenverarbeitungsprogramm abweichend vom 2. Datenverarbeitungsprogramm nicht beteiligt. Er hat jedoch abgestimmt damit marktnahe Entwicklungsarbeiten gefördert. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schweiz in Kaiserangst ein Kernkraftwerk projektiert hat, das mit Naturzugkühltürmen ausgestattet werden soll, und ist der Bundesregierung die Stellungnahme des Planungsverbands Hochrhein-Dinkelberg bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen des Planungsverbands, daß vor allem klimatisch-meteorologische Beeinträchtigungen des Lebensraums auf der deutschen Seite zu erwarten seien, weil die Verdampfung von ca. 43 000 cbm Wasser täglich die Luftschichten beeinflussen würde und daß der Bau dieser über 100 m hohen Kühltürme ein nicht vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild des Hochrheins sei? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schweiz in Kaiseraugst ein Kernkraftwerk mit Naturzugkühltürmen plant. Die Bundesregierung ist über den wesentlichen Inhalt der Stellungnahme des Planungsverbandes Hochrhein—Dinkelberg informiert, die Stellungnahme selbst liegt ihr jedoch bisher noch nicht vor. Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die möglichen Auswirkungen des Betriebes von Kühltürmen derart großer Kernkraftwerke eine Frage von wesentlicher Bedeutung ist. Von schweizerischer Seite ist ein Gutachten in Vorbereitung, das die hier gestellten Fragen behandeln wird. Eine deutsche Stellungnahme kann erst nach Vorliegen des Gutachtens erfolgen. Gegebenenfalls wird sich die Bundesregierung bei wesentlicher Beeinträchtigung deutscher Interessen geeignete Schritte vorbehalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Weber.


Rede von Dr. Hubert Weber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung jetzt auf Grund der Aussagen von Herrn Kollegen Dr. Apel feststellt, daß tatsächlich ein solcher griechischer Schulrat da ist, der z. B. zu überprüfen hat, ob die griechischen Lehrer in der Bundesrepublik eine juntatreue Gesin-
9094 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1971
Dr. Weber (Köln)

nung aufweisen, wird sie dann Maßnahmen ergreifen, um den nach meiner Meinung vorliegenden Verstoß gegen Art. 7 des Grundgesetzes zu verhindere?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einen Augenblick bitte, Herr Staatssekretär. Sie haben beim zweiten Teil der Frage des Herrn Kollegen Apel mit Recht darauf hingewiesen, daß der unmittelbare Zusammenhang nur noch bedingt gegeben ist. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie jetzt antworten wollen. Der Zusammenhang ist nicht ganz unmittelbar gegeben.