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ID0615700200

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    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/ 1980) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI /2884) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9037 B Wilhelm (SPD) . . . . 9037 D, 9040 B Spitzmüller (FDP) 9039 B Arendt, Bundesminister 9039 B von Thadden (CDU/CSU) 9040 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache VI /2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI /2895) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 9040 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache VI /2817) — Erste Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) . . 9041 A, 9043 D Halfmeier (SPD) 9042 D Fragestunde (Drucksache VI /2890) Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Frage einer Zusatzsteuer für Akademiker nach erfolgreichem Studienabschluß Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9044 B Pfeifer (CDU/CSU) 9044 B Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bildung einer Kommission zur Erarbeitung eines Gutachtens über die Praktikabilität und Effizienz der in den Hochschulgesetzen verankerten Mitbestimmungsregelungen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 9044 D Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Interview in der Zeitschrift „Publik" unter der Überschrift „Willy Brandt über Deutschland" Dr. Ehmke, Bundesminister . 9045 B, C, D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 9045 C, D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erklärung des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal über seine Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen Schiller Dr. Ehmke, Bundesminister . . 9045 D, 9046 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 9046 A Fragen des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Allgemeine Zollpräferenzen für Entwicklungsländer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9046 C, D, 9047 A, B Pohlmann (CDU/CSU) . . 9046 D, 9047 A Wolfram (SPD) . . . . . . . . 9047 A Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer bei der Kraftfahrzeugversicherung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9047 B, C Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 9047 C Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Haushaltskürzungen in strukturell benachteiligten Gebieten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9048 A, B, C Weigl (CDU/CSU) 9048 B, C Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU): Ablehnung von aus Bayern gestellten Anträgen auf Gewährung von Investitionszulagen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9048 D, 9049 A Weigl (CDU/CSU) 9048 D Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Haushaltsmittel für die Deutsche Airbus-GmbH Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9049 B, C, D, 9050 A, B, C, D, 9051 A, B Dr. Sperling (SPD) . 9049 B, C, 9050 C, D Dr. Wörner (CDU/CSU) . 9049 D, 9050 D Damm (CDU/CSU) . . . 9049 D, 9051 A Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 9050 B Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Steuerliche Prüfung der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9051 C, D Wolfram (SPD) 9051 D Fragen des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Anhebung des Mehrwertsteuertarifs in der EWG Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 9052 A, B, C Dr. Böhme (CDU/CSU) 9052 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU): Mehrwertsteuer für Essensmarken Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9052 D, 9053 A, B Maucher (CDU/CSU) 9053 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 9053 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Neubewertung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnungen in Einfamilienhäusern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9053 C, D Niegel (CDU/CSU) 9053 D Fragen des Abg. Büchner (SPD) : Verteilung von Sondermünzen — Bekanntgabe der Auflagenhöhe von Sondermünzen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 9054 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Kontrolle von Lebensmittelbetrieben hinsichtlich der Sauberkeitsvorschriften des Lebensmittelgesetzes — Einhaltung der Vorschriften über die zeitliche Haltbarkeit von verderblichen Lebensmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9054 B, C, D Storm (CDU /CSU) 9054 C Frage des Abg. Flämig (SPD) : Bundesrichtlinien für die Ausbildung zum Altenpfleger Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9055 A, B Flämig (SPD) . . . . . . . . 9055 B Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Einbeziehung der Kindergartenstufe in das Bildungssystem Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9055 C, D, 9056 A Frau von Bothmer (SPD) . 9055 D, 9056 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU): Gewährung von Bundeszuschüssen zur Förderung forstlicher Vorhaben an Nebenerwerbslandwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9056 C, D, 9057 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 9056 D, 9057 A Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU) : Aus Altkontrakten in die Bundesrepublik eingeführte Getreidemengen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9057 B, C, D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 9057 C Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Beachtung des Tierschutzgesetzes bei Ausübung des Pferdesports Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9057 D, 9058 A, C Dr. Ahrens (SPD) 9058 A, B Nächste Sitzung 9058 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9059 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Altershilfe 9059 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Regionalisierung der Getreidepreise in der EWG 9059 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Verteilung von Kapital und Produktionsvermögen in der Bundesrepublik 9060 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Spitzmüller (FDP) betr. Prüfungsvorschriften für Arzneimittel — Entwicklung besonderer Prüfungs- und Nachweismethoden für biologische und homöopathische Arzneimittel . . . . . 9060 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Griesinger (CDU' CSU) betr. Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht 9061 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU, CSU) betr. Verwendung der Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland 9061 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9037 157. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 10. 12. Amrehn 10. 12. Bals 10. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Beermann 15.1. 1972 Behrendt * 10. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 9. 12. Dr. Burgbacher 11. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dollinger 10. 12. Faller * 12. 12. Flämig * 10. 12. Dr. Furler 10. 12. Dr. Gleissner 9. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Haase (Kellinghusen) 10. 12. Hansen 10. 12. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 11. 12. Horten 9. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 12. Kahn-Ackermann ** 11. 12. Frau Klee ** 11.12. Krammig 9. 12. Kreile 9. 12. Kriedemann * 10. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 10. 12. Memmel * 10. 12. Müller (Aachen-Land) * 10. 12. Dr. Müller (München) ** 11. 12. Frau Dr. Orth * 10. 12. Ott 10. 12. Pöhler ** 9. 12. Dr. Reischl * 10. 12. Säckl 10. 12. Schoettle 17. 12. Dr. Schwörer * 10. 12. Spilker 10. 12. Springorum * 10. 12. Strauß 10. 12. Wehner 10. 12. Wiefel 10. 12. Baron von Wrangel 10. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI /2890 Frage A 55) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die im Jahre 1967 aufgehobene Defizithaftung für die landwirtschaftliche Alterskasse zu keinen Nachteilen für die Landwirtschaft führt, weil z. B. im laufenden Rechnungsjahr, in dem ein Defizit von 20 Millionen DM lange nach Verabschiedung des Haushalts errechnet wurde, zusätzlich 20 Millionen DM durch Umbuchung zum Ausgleich dieses Defizits zur Verfügung gestellt wurden? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Mit Ausnahme des laufenden Haushaltsjahres waren die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Altershilfe immer so festgesetzt worden, daß Beschlüsse über die Erhebung zusätzlicher Beiträge (§ 13 a Abs. 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte) nicht gefaßt werden mußten. Da in diesem Jahr die Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen für vorzeitige Altersgelder und Rehabilitationsmaßnahmen wider Erwarten stark angestiegen sind, hat die Bundesregierung weitere 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Beitragsbelastungen der Landwirte zu vermeiden. Der Landwirtschaft ist daher bisher kein Nachteil durch die Aufhebung der Defizithaftung entstanden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Fragen A 58 und 59) : Ist es richtig, daß die EG-Kommission beabsichtigt, die Regionalisierung der Getreidepreise aufzuheben? Welche Stellung wird die Bundesregierung zu diesem Vorschlag einnehmen? Das System regional differenzierter Interventionspreise wird in der EWG derzeit nur noch für Weichweizen, Roggen und Gerste angewandt. Für Mais und Hartweizen ist für die gesamte Gemeinschaft nur je ein einziger abgeleiteter Interventionspreis festgesetzt. Bereits in diesem Frühjahr hat die EG- Kommission in Verbindung mit ihren Preisvorschlägen für das GWJ 1972/73 vorgeschlagen, nunmehr auch für Roggen die bisherige Preisregionalisierung durch einen einzigen, für die gesamte Gemeinschaft geltenden Interventionspreis abzulösen, über dessen Höhe sich allerdings die EG-Kommission noch nicht geäußert hat. Gleichzeitig hat die EG-Kommission nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der Preisregionalisierung für Weichweizen und Gerste in der Gemeinschaft hingewiesen. Nach letzten inoffiziellen Informationen aus Brüssel kann nicht ausgeschlossen werden, daß die EG-Kommission in schon naher Zukunft eine Beseitigung der Preisregionalisierung auch für Weichweizen und 9060 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 Gerste dem Rat vorgeschlagen wird, zumal noch keine Klarheit über die Regionalisierung der Getreidepreise in einer erweiterten Gemeinschaft besteht. Die Bundesregierung ist sich der Problematik der Preisregionalisierung für Getreide in der Gemeinschaft bewußt. Bislang konnte noch keine Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der EG-Kommission darüber erzielt werden, wie die Verbesserung der Regionalisierung am besten erreicht werden kann. Einer Herabsetzung der Interventionspreise, die sich für die marktfernen Erzeugergebiete aus einer nach dem Transportgefälle ausgerichteten Regionalisierung ergeben könnte, hat sich die Bundesregierung bisher mit Erfolg widersetzt. Sie wird sich allen Vorschlägen für eine Verbesserung der Preisregionalisierung dann aufgeschlossen zeigen, wenn diese eine Verminderung der Erzeugererlöse zu vermeiden wissen. Die Haltung der Bundesregierung wird im wesentlichen davon abhängen, welche Preisbeschlüsse der EG-Ministerrat fassen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 7. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 64) : Auf welche Berechnungen stützen sich die Feststellungen von Angehörigen der Bundesregierung in letzter Zeit — u. a. Bundesminister Leber auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD in Bonn am 18. November 1971 —, der Besitz von Kapital und Produktionsvermögen sei das Privileg einer Minderheit, etwa 70 % des Kapitals in unserem Land seien im Besitz von 1,7 % der Haushalte? Die Feststellung, 1,7 % der Bevölkerung verfügten über 70 % des Eigentums an Unternehmungen, beruht auf einer Untersuchung über die Vermögensstruktur der Bundesrepublik Deutschland von Prof. Wilhelm Krelle und seinen Mitarbeitern J. Schunck und J. Siebke. Sie ist Teil eines Forschungsberichts, den der ehemalige Bundesarbeitsminister Blank zur Frage der überbetrieblichen Ertragsbeteiligung vergeben hat. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vermögensteuerstatistik schätzten die Wissenschaftler, daß die Haushalte mit einem Vermögen von 100 000 und mehr DM rund 70 % des Eigentums an Unternehmen besitzen, obwohl sie nur einen Anteil von 1,7 % der Bevölkerung repräsentieren. Der Anteil dieser Gruppe am gesamten Vermögen aller privaten Haushalte beträgt nach derselben Untersuchung 35 %. Da sich diese Angaben auf das Jahr 1960 beziehen, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den früheren Mitarbeiter Prof. Krelles, Herrn Prof. Dr. Jürgen Siebke, Anfang dieses Jahres gebeten, die Zahlen anhand der neuesten statistischen Unterlagen zu überprüfen. In seinem Gutachten kam Prof. Siebke zu dem Ergebnis, daß 1966 — die Ergebnisse der Vermögensteuerstatistik 1969 liegen noch nicht vor — 1,7 % der Bevölkerung über 74 °/o des Eigentums an den Unternehmungen und über 31 % des gesamten Vermögens der privaten Haushalte verfügten. Angesichts der geringen Unterschiede der Ergebnisse von 1960 und 1966 kann von einer Änderung der Vermögensverteilung nicht gesprochen werden. Nach Ansicht von Prof. Siebke kann aus dem Vergleich auf eine Konzentrationstendenz beim Produktivvermögen und auf eine tendenzielle Dekonzentration des Vermögens der privaten Haushalte geschlossen werden. Die These, daß das produktiv eingesetzte Kapital äußerst ungleich unter ,den Haushalten verteilt ist, wurde u. a. vor kurzem durch die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969 bestätigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache VI /2890 Fragen A 81 und 82) : Welche Fortschritte hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Verständigung mit den medizinisch-wissenschaftlichen Ärztegesellschaften, die besonders therapeutische Richtungen pflegen, in der Frage erzielt, wie die durch die veröffentlichten Prüfungsvorschriften für Arzneimittel entstandenen Beeinträchtigungen oder befürchteten Schwierigkeiten in der Entwicklung besonderer Arzneimittelgruppen überwunden werden können? Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ergriffen, für die von ihm in Aussicht gestellte Entwicklung besonderer Prüfungs- und Nachweismethoden für biologische und homöopathische Arzneimittel die notwendigen Mittel bereitzustellen, und mit welchen betroffenen medizinisch-wissenschaftlichen Ärzteverbänden hat es dabei zur Aufstellung von Forschungsprojekten zusammengearbeitet? Zur Frage der Prüfung neuer Arzneimittelspezialitäten mit Stoffen bekannter und auch mit Stoffen bisher unbekannter Wirksamkeit hat der beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gebildete Beirat „Arzneimittelsicherheit" im Rahmen der Vorbereitungen für die beabsichtigte Novellierung des Arzneimittelgesetzes am 25. November 1971 folgende Verbände gehört: Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e. V. Deutscher Zentralverein homöopathische Ärzte e. V. Arbeitsgemeinschaft anthroposophischer Ärzte Internationale Gesellschaft für Homotoxikologie und antihomotoxische Therapie e. V. Deutscher Heilpraktikerschaft e. V. Aktionskomitee für Therapie- und Verordnungsfreiheit. Dabei konnten Mißverständnisse, falsche Interpretationen der Richtlinien und somit unbegründete Besorgnisse über die künftige Arzneimittelprüfung ausgeräumt werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9061 Nach der Novelle werden neue Arzneispezialitäten nur zugelassen, wenn für sie der Nachweis der Unschädlichkeit und Wirksamkeit dem Bundesgesundheitsamt gegenüber erbracht worden ist. Dieser Nachweis ist anhand der vom Beirat „Arzneimittelsicherheit" ausgearbeiteten „Richtlinie zur Prüfung von Arzneimitteln" zu führen. Die Vertreter der o. a. Verbände haben übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß sie den Grundsatz des Nachweises der Unschädlichkeit und Wirksamkeit auch für die von ihnen hergestellten Arzneimittel aus pflanzlichen Grundstoffen oder Mineralien anerkennen. Soweit solche Arzneimittel bereits im Verkehr sind, können sie im Verkehr bleiben. Das erscheint vertretbar, da diese Arzneimittel bereits seit Jahren oder Jahrzehnten ohne Beanstandung angewendet werden. Wissenschaftler der Arzneimittelkunde haben die Auffassung vertreten, daß in etwa 10 bis 15 Jahren auch für viele der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel der exakte Nachweis ihrer Wirksamkeit durch neue Methoden erbracht werden kann. Es ist primär Aufgabe der Hersteller von biologischen und homöopatischen Arzneimitteln geeignete Methoden zu entwickeln, um den Nachweis der Wirksamkeit und Unschädlichkeit für ihre Arzneimittel führen zu können. Von seiten der Ärzteverbände, die an diesen Nachweis- und Prüfungsmethoden interessiert sind, sind Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Entwicklung solcher Methoden bisher nicht gestellt worden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unterstützt aber die finanzielle Förderung einschlägiger wissenschaftlicher Institute und ist auch bereit, Forschungsprojekte zu finanzieren, die der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit dienen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 9. Dezember 1971 auf die. Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 83) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Empfehlung der Nordatlantischen Versammlung über Rauschgiftkontrolle vom 28. September 1971 die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu unterstützen und das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 baldigst zu ratifizieren und das Übereinkommen über psychotropische Stoffe vom Februar 1971 zu unterzeichnen? Die Bundesregierung ist bereit, die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu unterstützen. Der Entwurf des Gesetzes zu dem Internationalen Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe liegt zur Zeit den Bundessressorts, den zuständigen Landesbehörden und den beteiligten Organisationen und Verbänden zur Stellungnahme vor. Die Bundsregierung wird den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes Anfang Januar den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten. Das Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom Februar 1971 liegt bis zum 1. Januar 1972 zur Unterzeichnung auf. Die Bundesregierung hat die notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, daß das Übereinkommen noch vor Ablauf dieses Jahres unterzeichnet wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 8. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordenten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2890 Frage A 138) : Findet es die Billigung der Bundesregierung, daß in Erklärungen von Regierungsvertretern und in Veröffentlichungen amtlicher Stellen in zunehmendem Maße die aus dem östlichen Sprachgebrauch stammende Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland verwendet wird? Die Bezeichnung BRD für die Bundesrepublik Deutschland geht nach Auffassung der Bundesregierung nicht auf östlichen Sprachgebrauch zurück, sondern ist eine Abkürzung, die auch hierzulande seit langem immer wieder verwendet wird. Von östlicher Seite wird allerdings hin und wieder die Abkürzung DBR gebraucht, die sich von der bewußt verfälschten und agitatorisch benutzten Bezeichnung „Deutsche Bundesrepublik" herleitet. Wenn gelegentlich anstelle der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" die Abkürzung BRD verwendt wird, so geschieht das in der Regel nur, um unter dem Zwang eines knappen Sprechstils — etwa in Interviews — anstatt der in manchen Sprachzusammenhängen umständlich wirkenden Vollform „Bundesrepublik Deutschland" die korrekte Abkürzung und nicht etwa nur das Wort „Bundesrepublik" zu gebrauchen. Selbstverständlich kann daraus nicht der Schluß gezogen werden, als ob der verfassungsgemäße Name unseres Staates in irgendeiner Weise in seiner Form oder in seiner politischen Aussage modifiziert werden soll. Das Gegenteil ist der Fall.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU- Fraktion gebe ich zur zweiten und dritten Lesung folgende Erklärung ab.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt der Gesetzesvorlage zu. Sie begrüßt es, daß damit einerseits eine alte Tradition aufrechterhalten wird und andererseits eine weitgehende Rechtsangleichung der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland an die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt. Insbesondere begrüßen wir, daß alle zwei Jahre eine regelmäßige Anpassung der Renten in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter möglich sein soll und damit auch die Rentner der Zusatzversicherung an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben sollen. Daß dabei die Selbstverwaltung Vorschläge für diese Anpassung machen soll, halten wir für wichtig, weil damit die Selbstverantwortung auch hinsichtlich der Finanzierung gefördert wird. Wir halten es auch für richtig, daß im Finanzierungsverfahren eine Angleichung an die Beitragsbemessung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt.
    Hinsichtlich der Wartezeit für die freiwillige Weiterversicherung sind wir gern dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt, nicht nur weil die Wartezeit im Sozialrecht regelmäßig 60 Kalendermonate beträgt, sondern auch weil eine übermäßig lange Wartezeit von 180 Kalendermonaten bei dem schnellen Strukturwandel unserer Zeit einer notwendigen und deshalb wünschenswerten größeren Mobilität des Arbeitsmarktes und einer beruflichen Aufstiegsmöglichkeit im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes entgegensteht. Außerdem würde eine längere Wartezeit eine erwünschte Zusatzversicherung im Sinne der Vorsorge erschweren.
    Wir betrachten die betriebliche oder, wie in diesem Fall, eine überbetriebliche Zusatzversicherung als eine wichtige Ergänzung der sozialen Sicherung. Sie darf aber die Mobilität der Arbeitnehmer nicht hindern. Andererseits dürfen die erworbenen Ansprüche aus dieser zusätzlichen Versorgung bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes möglichst nicht verlorengehen.
    Außerdem meinen wir, daß nicht nur Angehörige von größeren Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben Leistungen aus einer, wie in diesem Falle, überbetrieblichen Alterssicherung erhalten sollten.
    Aus all den von mir soeben genannten Gründen haben wir uns schon im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung uneingeschränkt für die vorliegende Regelung ausgesprochen. Wir werden deshalb hier und heute dem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wilhelm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion möchte ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Erklärung abgeben.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es mit großer Genugtuung, daß die sozial-
    9038 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971
    Wilhelm
    liberale Bundesregierung erstmalig nach fast zwölf Jahren ständiger Ungewißheit über das endgültige Schicksal der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland einen Gesetzentwurf einbrachte, der nicht nur den künftigen soliden Fortbestand dieser Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer in der Metallindustrie des Saarlandes garantiert, sondern auch eine echte Reform des geltenden Rechts beinhaltet. Ein ähnlicher Versuch einer fortschrittlichen Reform dieses Rechtes wurde von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion im Mai 1965 mit dem Gesetzentwurf Drucksache IV /3352 unternommen. Er scheiterte damals am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Grundeinstellung der CDU/CSU in der Vergangenheit zur hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung spiegelt sich in einer Rede wider, die der CDU/CSU-Abgeordnete Exner am 30. Juni 1965 in diesem Hohen Hause anläßlich der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland hielt. Laut Protokoll der Sitzung vom 30. Juni 1965 erklärte Herr Exner u. a. folgendes — ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren —:
    Die sozialdemokratische Seite versuchte, wie gesagt, Leistungsverbesserungen zu erreichen, eine Angleichung an das hiesige Recht herbeizuführen und den öffentlich-rechtlichen Status der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung zu zementieren. Wir sind demgegenüber entschieden der Meinung, daß eine Reformierung und Erneuerung nicht in dieser Richtung gesucht werden kann.
    Ferner kritisierte er bei gleicher Gelegenheit heftig den Bundeszuschuß zu dieser Zusatzversicherung. Dieser Auffassung wurde aus der Mitte der CDU/ CSU-Fraktion nicht widersprochen.
    Die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung war daher während vieler Jahre in ihren Grundlagen ernsthaft gefährdet. Obwohl in der damaligen Debatte von Vertretern der von der CDU/CSU geführten Bundesregierung und aus der Mitte der CDU/CSU-Fraktion in Aussicht gestellt wurde, daß die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung in der 5. Wahlperiode des Bundestages erfolgen solle, ist in diesen vier Jahren nichts geschehen. Auf zwei Anfragen von mir im März 1969 anwortete der damalige Bundesarbeitsminister Katzer u. a., daß Leistungsverbesserungen für die Pensionäre erst nach einer Neuordnung der Hüttenknappschaft möglich seien. Im Hinblick auf diese Neuordnung sei aber festzustellen, daß bisher noch keine Übereinstimmung über die Grundsätze einer Neuordnung erzielt worden sei. Hierbei gehe es vornehmlich um die Frage, ob die öffentlich-rechtliche Grundlage und der Bundeszuschuß erhalten bleiben sollen oder ob eine Höherversicherung in der Rentenversicherung oder eine tarifvertragliche Zusatzversorgung in Betracht kommen soll. Der Widerstand gegen die öffentlich-rechtliche Grundlage und den Bundeszuschuß kam aber vom damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
    Es muß also festgestellt werden, daß eine Neuordnung dieses Rechtes mit der Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes von einer von der CDU/ CSU geführten Bundesregierung zu keiner Zeit angestrebt wurde. Daher sind wir der sozial-liberalen Bundesregierung sehr dankbar, daß sie diesen Gesetzentwurf zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung einbrachte, der heute abschließend beraten wird.
    Er sieht im wesentlichen folgendes vor. Die öffentlich-rechtliche Grundlage bleibt erhalten. Der Bundeszuschuß bleibt erhalten und wird auf jährlich 6 Millionen DM festgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 950 DM festgesetzt und dynamisiert. Der Beitragssatz beträgt 4,5 % gegenüber bisher 8 % von höchstens 450 DM Monatseinkommen. Die Pensionsleistungen werden ab 1. Januar 1971 um 10 % erhöht. Neu eingeführt wird die Anpassung der Pensionsleistungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren. Dies ist die bedeutsamste und wesentlichste Reform im Zusammenhang dieses Gesetzentwurfes. Alle Angestellten werden künftig in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung versichert. Verschiedene andere Bestimmungen werden an die Rentengesetze angepaßt.
    Dieser Gesetzentwurf wurde mit folgenden zwei Änderungen vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in seiner Sitzung am 1. Dezember 1971 einstimmig angenommen: Einmal wurden für beitrittswillige Betriebe die finanziellen Voraussetzungen klar fixiert, und zum anderen wurde die freiwillige Weiterversicherung künftig nach 60 Beitragsmonaten ermöglicht. Der Entwurf sah diese Möglichkeit erst nach 180 Beitragsmonaten vor. Weitergehende Anträge wurden von keiner Seite gestellt.
    Die Pensionäre der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung erhalten infolge der Leistungsverbesserungen ab 1. Januar 1971 für das abgelaufene Jahr in Bälde eine Nachzahlung. Zum 1. Januar 1973 können sie auf Grund der Dynamisierungsbestimmung mit einer weiteren beachtlichen Leistungsverbesserung rechnen. Auch für diesen Personenkreis wird im Hinblick auf die künftige Leistungsverbesserung die langwährende Unsicherheit der Vergangenheit beseitigt.
    Wenn in gewissen Kreisen bezüglich des Bundeszuschusses von jährlich 6 Millionen DM von einer finanziellen Auszehrung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung gesprochen wird, so kann das nur in völliger Unkenntnis der Tatsachen geschehen. Tatsache ist, daß auf Grund der vorliegenden langfristigen Berechnung auch in 15 Jahren eine solide Vermögensgrundlage gegeben sein wird.
    Allerdings muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß bereits 1965 von einer damals von der CDU/ CSU geführten Bundesregierung versucht wurde, den Bundeszuschuß allerdings ohne Neuordnung des sonstigen Rechtes dieser Zusatzversorgung — auf etwa 3 Millionen DM jährlich einzufrieren. Dieser Versuch konnte damals von der SPD-Fraktion erfolgreich abgewehrt werden.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1971 9039
    Wilhelm
    Abschließend möchte ich mit großer Genugtuung feststellen, daß mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes alle bisherigen Gefahren von der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung abgewendet werden. Ein über 100 Jahre alter Besitzstand für die Arbeitnehmer der saarländischen Metallindustrie wird damit gewahrt. Das Recht der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung wird an die modernen Grundsätze der allgemeinen Rentenversicherung angepaßt. Ein großer Fortschritt ist damit erreicht.
    Wenn die Arbeitnehmer und Pensionäre eines großen saarländischen Eisen- und Stahlwerks der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beitreten sollten, dann werden von diesem Gesetz künftig fast 90 000 Beschäftigte und Pensionäre erfaßt. Eine weitere soziale Reform, die auch im Sozialbericht 1971 als Weiterentwicklung besonderer sozialer Leistungen Erwähnung findet, wird mit diesem Gesetzentwurf vollendet.
    Ich möchte daher allen herzlich danken, die mit Verständnis, Wohlwollen und Tatkraft an dieser sozialen Reform mitgewirkt haben. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird aus diesen Gründen diesem Gesetzentwurf zustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)