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    Deutscher Bundestag 155. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Inhalt: Glückwunsch zum 75. Geburtstag des Vizepräsidenten Dr. Schmid 8913 A Wahl des Abg. Kahn-Ackermann als ordentliches Mitglied und des Abg. Pawelczyk als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 8913 C Amtliche Mitteilung 8913 D Abwicklung der Tagesordnung 8914 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 1/2203); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2870) —Zweite und dritte Beratung — 8914 A Sammelübersichten 29 und 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen V1/2852, V1/2853) 8914 C Beratung des Umweltprogramms der Bundesregierung (Drucksache VI/2710) Genscher, Bundesminister 8914 C, 8943 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 8918 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 8922 A Ertl, Bundesminister 8924 A Gallus (FDP) 8926 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8928 C Konrad (SPD) 8932 C Grüner (FDP) 8935 B Volmer (CDU/CSU) 8936 C Bay (SPD) 8937 D Krall (FDP) 8938 D Biechele (CDU/CSU) 8940 C Kaffka (SPD) 8941 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8942 A Fragestunde (Drucksache VI/2861) Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Gründung eines Universitätsinstituts und eines Lehrstuhls für Altersforschung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 8944 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) 8944 B Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Erfolg des 13. Weltkongresses der Organisation Mondiale pour l'Education Préscolaire Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 8944 C, 8945 A, B Frau von Bothmer (SPD) 8944 D, 8945 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Erweiterung der Zuständigkeiten und Befugnisse des Europäischen Parlaments durch Beteiligung an den Entscheidungen über normative Rechtsakte der Gemeinschaft — Ratifizierung aller internationalen Abkommen der Gemeinschaft Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8945 C, D, 8946 A, C, D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8945 D, 8946 C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Störungen der in Israel durchgeführten Deutschen Kulturwoche Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8946 D, 8947 B, C Dr. Arnold (CDU/CSU) 8947 A, B Mischnick (FDP) 8947 C Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Inanspruchnahme des Grundsatzes der Alleinvertretung eines Landes durch eine Regierung auch für Deutschland — alleinige Legitimation der Bundesrepublik Deutschland zur Vertretung des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8947 D, 8948 A, B, C, D, 8949 A, B, C, D, 8950 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 8948 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 8949 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8949 C Dr. Wulff (CDU/CSU) 8949 D, 8950 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8950 B Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Ansinnen des stellvertretenden polnischen Außenministers Willmann, in deutschen Schulbüchern auf die Darstellung des in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehenden deutschen Staates zu verzichten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8950 C, D, 8951 A, B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8950 D, 8951 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 8951 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 8951 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8951 D Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Verteilung der südafrikanischen Staatsbürgern gewährten Stipendien auf Kandidaten weißer, schwarzer und anderer Hautfarbe Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8952 A, B Frau von Bothmer (SPD) 8952 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 8952 B Fragen des Abg. Werner (CDU/CSU) : Außenministertreffen der Europäischen Gemeinschaften und vorrangige Gebiete möglicher europäischer Außenpolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8952 C, 8953 A, B, C Werner (CDU/CSU) 8953 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8953 C Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Bezeichnung der im Städtebauförderungsgesetz festgelegten Privatisierungspflicht durch das Bundesbaublatt als „christliche Illusion" Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 8954 A, C, D, 8955 A, C Erpenbeck (CDU/CSU) 8954 B, C, 8955 A, C Nächste Sitzung 8955 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 8957 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Bekämpfung von Submissionskartellen im Bausektor 8957 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der mittelständischen Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe — zusätzliche Berücksichtigung in strukturschwachen Gebieten 8958 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Beschäftigung der Wissenschaft der Bundesrepublik mit der ,,Mehrschritt-Therapie gegen Krebs" von Manfred von Ardenne 8958 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Zahl der an Lungenkrebs Verstorbenen — Zahl der Lungenkrebskranken 8958 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Zulässigkeit neuer Bauvorhaben nur bei abgasfreier Heizung 8959 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Kauf von Althäusern zum Zwecke des Verkaufs der Wohnungen 8959 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Interesse Albaniens an der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik 8960 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedel (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Entlarvung eines Mitglieds der polnischen Handelsmission als Mitarbeiter eines politischen Geheimdienstes 8960 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Erklärung des dänischen Regierungschefs Krag, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nicht in eine politische Union der freien Staaten Europas einmünden solle 8960 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Inkrafttreten der Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlaub der im Ausland tätigen Bundesbeamten 8960 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schaffung einer Personalreserve für die einzelnen Gruppen des Auswärtigen Dienstes 8961 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Pressemeldungen über die Durchführung der Aussiedlungsaktion seitens der polnischen Regierung 8961 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Verteidigungsanstrengungen des Nordatlantischen Bündnisses und gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte in Europa 8961 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Erklärung des Bundesverteidigungsministers über den geographischen Nachteil des freien Europa im Verhältnis zur Sowjetunion 8962 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Stand der von der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes empfohlenen Neuregelung der Auslandsbesoldung 8962 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Rückkehr zweier bei Kriegsende aus dem Weimarer Museum abhanden gekommenen und in die USA gelangten Gemälde Dürers nach Deutschland 8963 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. „Aktionseinheit" des SpartakusBundes und des Sozialdemokratischen Hochschulbundes 8963 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Besoldung der Rechtspfleger nach unterschiedlichen Klassen 8963 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Einbeziehung der Beamten des gehobenen technischen Dienstes, die ohne Abschluß einer Ingenieurschule ange- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 stellt worden sind, in Art. II § 2 Abs. 2 des 1. Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes 8963 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Europäischen Instituts für Umweltschutz 8964 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wittmann (Straubing) (SPD) betr. Stellenzulage der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes gemäß Art. II § 7 Abs. 2 des 1. Besoldungsvereinheitlichung.- und Neuregelungsgesetzes 8964 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verbot des Einbaus von Telefonabhöranlagen 8964 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Vertretung des Justizbereichs in der Bund-Länder-Kommission zur Amterbewertung 8965 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Lärmschutzzonen für den Flughafen Düsseldorf-Lohausen 8965 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Forschungsaufträge zur Analyse der Probleme des gesundheitsschädigenden Lärms — bundeseinheitliche Regelung der Kompetenzen für die Lärmschutzbeauftragten der Flughäfen 8965 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zander (SPD) betr. Aktivität der italienischen neofaschistischen Partei Movimento Sociale Italiano in der Bundesrepublik 8966 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) betr. Erklärung des französischen Staatspräsidenten über eine bessere Koordinierung der EWG-Staaten hinsichtlich der Maßnahmen zur Förderung des Exports in die Ostblockländer — Harmonisierung der Bedingungen für die industrielle Kooperation der EWG-Staaten mit den Ostblockländern 8966 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Umstellung auf das metrische System im grafischen Gewerbe 8967 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie in der östlichen Randzone des Ruhrgebiets 8967 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einschränkung der regionalen Aktionsprogramme auf standortungünstige Räume in Verbindung mit der Gleichstellung der überregionalen und der regionalen Schwerpunktorte im Zonenrandgebiet in der Höchstförderung bei Industrieansiedlung bzw. -erweiterung 8968 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zugunsten der oberpfälzischen Kaolinindustrie 8968 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Minderung der Schwierigkeiten im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet für den deutschen Einzelhandel 8968 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Förderung des Anbaus von biologisch-dynamisch gezogenen landwirtschaftlichen Produkten 8969 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Ausgleich finanzieller Einbußen der Fischereiverbände und Berufsfischer, die ihre Fänge wegen des Quecksilbergehalts der Fische nicht absetzen können 8969 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 V Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. flexible Altersgrenze bezüglich des Rentenanspruchs der Schwerbeschädigten 8969 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Presseberichte über die Überwachung von kranken Mitarbeitern einzelner Betriebe durch private Auskunfteien 8970 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" der Bundesregierung — Verteilung in bayerischen Schulen 8970 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für die kurzfristig gekündigten Angestellten des Zweigwerks einer Kleiderfirma in Kaub — gezielte Unterstützung gefährdeter Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten 8970 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Arbeitsfähigkeit des Verteidigungsbezirkskommandos für Oberfranken in Bayreuth — Einrichtung eines Verteidigungskreiskommandos und eines Ausbildungszentrums für Reservisten 8971 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Bemühungen der Bundesregierung zur Gründung eines europäischen Jugendwerks 8972 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Bestrebungen zur Verbesserung der hygienischen Bedingungen in Krankenhäusern 8972 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Bedarf an Zuschüssen für die Errichtung von Gleisen zur Förderung des Gleisanschluß- und kombinierten Verkehrs und Weiterführung des 1972 auslaufenden Förderungsprogramms 8972 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Ausrüstung von Personenkraftwagen mit einem rechten Außenspiegel 8973 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Verblendung von Stützmauern an Bundesfernstraßen 8973 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Befestigung der Bahnsteige und Aufenthalt von D-Zügen in Kitzingen 8973 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Notwendigkeit eines Lärmschutzes im Bereich der Gemeinde Weilbach 8974 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/ CSU) betr. Aufnahme der Strecke Saarbrücken/Brebach-Saargemünd in das Elektrifizierungsprogramm der Bundesbahn 8974 C Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Nahverkehrsverbindung auf der Bundesbahnstrecke Stockhausen/Beilstein 8974 D Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen zur Änderung der Verkehrssituation an der Bundesstraße 509 im Ortsteil Mülhausen der Gemeinde Grefrath 8975 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anbringung von Wahlplakaten an und in Bahnhöfen während der Kommunalwahlkämpfe 8975 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Teilstück der B 312 zwischen Metzingen und Bernhausen 8975 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Leibes- und Gepäckvisitationen bei Auslandsflügen vom Rhein-MainFlughafen aus 8976 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wende (SPD) betr. Ausbau der Bundesstraße 18 zwischen Mem-mingen und Leutkirch 8976 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Unterstützung der Zeitschrift „Freiheitsglocke" aus Bundesmitteln 8976 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Wegfall der Zuwendungen zu Einrichtungen von Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet und von Schulen in Grenzgebieten 8976 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) betr. Vorgänge an der Bonner Universität — Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre und der inneren Ordnung der deutschen Hochschulen 8977 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) betr. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen des sozialdemokratischen Hochschulbundes 8977 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der allen Mitgliedern einer Hochschule durch das Grundgesetz verbürgten Freiheit 8978 B Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Genehmigung und Durchführung von Vorhaben im Sachbereich Neue Technologien des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft — Chancengleichheit für individuelle Erfinder, Unternehmen mittlerer Größe, Unternehmensgruppen und für sonstige Personen 8978 C Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Eignung des „Deutschland-Magazins" zur objektiven Information und zur Verwendung im staatsbürgerlichen Unterricht 8979 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8913 155. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens *** 3. 12. Dr. Aigner * 3. 12. Alber *** 3. 12. Amrehn *** 3. 12. Dr. Artzinger * 3. 12. Bals *** 3. 12. Bartsch 3. 12. Dr. Barzel 3. 12. Bauer (Würzburg) *** 3. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 10. 12. Berberich 3. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld *** 3. 12. Böhm 3. 12. Börner 3. 12. Dr. Burgbacher 3. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich * 3. 12. Draeger *** 13. 12. Dr. Erhard 3. 12. Dr. Evers 3. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 3. 12. Frehsee 3. 12. Fritsch *** 3. 12. Dr. Furler 10. 12. Gerlach (Emsland) * 3. 12. Dr. Giulini 3. 12. Dr. Gleissner 9. 12. Graaff 3. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Häussler 3. 12. Dr. Hallstein 3. 12. Helms 4. 12. Frau Herklotz 4. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) *** 3. 12. Höcherl 3. 12. Hösl *** 3. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Jung *** 3. 12. Kahn-Ackermann *** 3. 12. Dr. Kempfler 3. 12. Kiep 3. 12. Dr. h. c. Kiesinger 3. 12. Frau Klee *** 3. 12. Dr. Klepsch *** 3. 12. Krammig 3. 12. Kreile 3. 12. Kriedemann * 3. 12. Kulawig 3. 12. Lemmrich *** 3. 12. Lenze (Attendorn) *** 3. 12. Liedtke 3. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 3. 12. Memmel * 3. 12. Müller (Aachen-Land) * 10. 12. Dr. Müller (München) *** 3. 12. Dr. Müller-Hermann 3. 12. Ott 3. 12. Peters (Norden) 3. 12. Pöhler *** 3. 12. Rainer 3. 12. Richter *** 3. 12. Riedel (Frankfurt) * 3. 12. Dr. Rinderspacher *** 3. 12. Rohde 3. 12. Rollmann 6. 12. Rosenthal 3. 12. Schlee 3. 12. Schmidt (Würgendorf) *** 3. 12. Schmitt (Lockweiler) 3. 12. Dr. h. c. Schmücker *** 3. 12. Schneider (Königswinter) 3. 12. Dr. Schober 3. 12. Schoettle 17. 12. Frau Schroeder (Detmold) 3. 12. Schulhoff 3. 12. Schwabe * 3. 12. Dr. Schwörer * 3. 12. Frau Seppi 3. 12. Dr. Slotta 3. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 12. Frau Dr. Walz *** 3. 12. Dr. Warnke 3. 12. Weber (Heidelberg) 3. 12. Wehner 10. 12. Wiefel 3. 12. Baron von Wrangel 4. 12. Zander 3. 12. Dr. Zimmermann 3. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen A 16 und 17) : Hat die Bundesregierung präzisere Kenntnisse über Arten, Umfang (einschließlich Wirkung auf Preissteigerungsraten) und Aufklärungen von Submissionskartellen im Bausektor, als diese Tatbestände z. Z. in der Öffentlichkeit bekannt sind (vgl. z. B. Die Zeit Nr. 40 vom 1. Oktober 1970, S. 40), und gedenkt sie die Namen der beteiligten Firmen über die Kartellbehörde zu veröffentlichen? Hält die Bundesregierung die verhängten Geldbußen angesichts der Sozialschädlichkeit des Verhaltens für adäquat, und welche weitere Maßnahmen gedenkt sie zur Bekämpfung von Submissionskartellen im Bausektor zu ergreifen? Alle bisher bekanntgewordenen Fälle von Submissionsabsprachen wurden von den Kartellbehörden der Länder aufgegriffen und verfolgt, da die 8958 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 wettbewerbsbeschränkende Wirkung der Absprachen nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreichte. In solchen Fällen ist nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Kartellbehörde des betreffenden Landes und nicht das Bundeskartellamt zuständig. Die Bundesregierung kann daher keine genaueren Angaben über Arten, Auswirkungen auf das Baupreisgefüge und Aufklärungen von Submissionskartellen im Baupreissektor machen. Aufgrund des regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausches mit den Ländern ist ihr jedoch bekannt, daß die Länder mit aller Energie gegen diese Absprachen vorgehen. Allerdings rechnen die Länder mit einer hohen Dunkelziffer, da der Nachweis solcher Absprachen schwierig ist. Aus diesem Grunde wird überlegt, ob durch Maßnahmen der kommunalen und staatlichen Stellen, die Bauaufträge vergeben, Submissiosabsprachen zusätzlich entgegengewirkt werden kann. Die Frage, ob die Namen der an Submissionsabsprachen beteiligten Unternehmen veröffentlicht werden könnten, wird ebenfalls von den Landesregierungen geprüft. Die Bundesregierung ist sich der Sozialschädlichkeit von Submissionsabsprachen in der Bauwirtschaft, vor allem angesichts der Baupreisentwicklung, bewußt. Die Kartellbehörden der Länder haben sich bei ihren Entscheidungen an den Bußgeldrahmen gehalten, den das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorsieht. Dieser Rahmen läßt genügend Raum für die Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Einzelfalles. Die Bundesregierung ist bei Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stets für möglichst hohe Geldbußen eingetreten; sie sieht jedoch keinen Anlaß, die bisher von den Ländern festgesetzten Beträge als unangemessen zu bezeichnen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 22 und 23) : Was unternimmt die Bundesregierung, um dafür zu sorgen, daß bei der öffentlichen Auftragsvergabe die mittelständischen Unternehmen entsprechend berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gerade in strukturschwachen Gebieten den dortigen mittelständischen Unternehmen eine besondere zusätzliche Berücksichtigung bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu gewähren? Die Bundesressorts haben ihre Vergabestellen angewiesen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechend zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere auch für Verteidigungsaufträge, für die der Mittelstandserlaß des Bundesministers der Verteidigung eine spezielle Regelung getroffen hat. Darüber hinaus hat der Bundeswirtschaftsminister auf Antrag des Hohen Hauses vom 17. Januar 1969 veranlaßt, daß in Verträge mit Großauftragnehmern folgende Bemühensklausel aufgenommen wird: „Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Unter-(Zuliefer-)Aufträge an mittlere und kleinere Unternehmen in dem Umfange zu vergeben, wie er es mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbaren kann." Der Bundesminister für Wirtschaft hat die Länder seinerzeit gebeten, entsprechend zu verfahren. Seitens der Bundesregierung werden Berlin und das Zonenrandgebiet seit vielen Jahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt. Die einschlägigen Regelungen wurden 1968 verbessert durch großzügigere Mehrpreisstaffel sowie Eintrittsrecht. Inzwischen wurde dieses Bevorzugungssystem im Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 rechtlich abgesichert. Durch die in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnten Maßnahmen ist sichergestellt, daß die kleineren und mittleren Unternehmen in den genannten Gebieten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. November 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2861 Fragen A 54 und 55) : In welchem Umfang befaßt sich die Wissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland mit der „Mehrschritt-Therapie gegen Krebs" von Manfred von Ardenne? Ist es richtig, daß die Krebsforscher der Bundesrepublik Deutschland dieses Krebs-Mehrschritt-Therapie-Konzept ignorieren (siehe FAZ vom 13. November 1971)? Mit der Mehrschritt-Therapie gegen den Krebs von Professor von Ardenne haben sich nach Auskunft des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sowie der Deutschen Krebsgesellschaft sowohl einzelne Wissenschaftler wie auch namhafte Institute eingehend befaßt. Bei Diskussionen und Versuchen seien zum Teil auch Professor von Ardenne wie Mitarbeiter direkt beteiligt gewesen. Experimentelle Nachprüfungen, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, seien bisher nicht positiv im Sinne der Mehrschritt-Therapie zu bewerten. Die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13. November 1971 gemachte Feststellung, „daß sich die Krebsforscher in der Bundesrepublik Deutschland immer noch leisten, sein Krebs-Mehrschritt-TherapieKonzept zu ignorieren", beruht mithin auf unrichtigen oder lückenhaften Informationen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8959 des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) Drucksache VI/2861 Fragen A 56 und 57) : Treffen die Meldungen von verschiedenen Tages- bzw. Wochenzeitungen zu (z. B. Bild-Zeitung, 25. November cl. J.), wonach in der Bundesrepublik Deutschland 20 000 Tote an Lungenkrebs im Jahr zu beklagen sind und diese Zahl entscheidend durch zu starkes Rauchen entstanden ist? Sind der Bundesregierung die genauen Zahlen der Lungenkrebskranken in der Bundesrepublik Deutschland bekannt? Es trifft zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland jährlich mehr als 20 000 Todesfälle an bösartigen Neubildungen im Bereich der Luftröhre, der Bronchien und der Lunge zu beklagen sind. Bei den Männern hat diese Todesursache sogar die höchste Sterblichkeit unter sämtlichen bösartigen Neubildungen. Aus der amtlichen Todesursachenstatistik, auf die sich diese Zahlen stützen, stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, ob und in welchem Umfang diese Sterbefälle auf zu starkes Rauchen zurückzuführen sind. An den genannten Krankheiten starben in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1967 auf je 100 000 Einwohner 33 Personen. In England und Wales waren es 58, in Frankreich 21, in Italien 22 und in Schweden 18 Personen. Da in der Bundesrepublik Deutschland keine allgemeine Morbiditätsstatistik geführt wird, sind der Bundesregierung die genauen Zahlen der an bösartigen Neubildungen im Bereich der Luftröhre, der Bronchien und der Lunge Erkrankten nicht bekannt. Die Zahl der Erkrankten dürfte aber nicht wesentlich höher liegen als die der an dieser bösartigen Neubildung Gestorbenen, da die Heilungsrate bei dieser Krankheit relativ gering ist und nach Schätzung von Experten nur 5 bis 10 % der Erkrankten eine Überlebenschance von mehr als 5 Jahren haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 3. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 71): Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß z. B. in Stadtgebieten wie München der durch Ofenheizung verursachte Abgasanteil bereits 15 % des Gesamtgasausfalls beträgt, bereit, den § 15 Abs. 1 Satz 2 der Baunutzungsverordnung dahingehend zu konkretisieren, daß zu den unzumutbaren Störungen im Sinne dieser Vorschrift, insbesondere in Wohngebieten, die Einzelofenheizung gehört mit der Folge, daß neu geplante Bauvorhaben nur noch mit abgasfreien Beheizungsarten wie Strom oder Gas oder auch mit einem Anschluß an eine Fernheizung zulässig sind, oder als Sofortmaßnahme für den Umweltschutz eine andere entsprechend wirksame Regelung zu treffen? Die BauNVO ist aufgrund des Ermächtigungskatalogs in § 2 Abs. 10 BBauG erlassen worden. Diese Ermächtigung gibt dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen im wesentlichen nur die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen hinsichtlich der Frage, in welcher Weise ein Eigentümer sein Grundstück nutzen darf, insbesondere ob er überhaupt bauen darf und in welcher Art, z. B. gewerblicher Bau oder Wohnhaus. Die Ermächtigung gestattet es aber nicht vorzuschreiben, welche Anforderungen in technischer Hinsicht an die Beheizungsanlagen eines in einem Baugebiet planungsrechtlich zulässigen Vorhabens zu stellen sind, bzw. zu regeln, daß Vorhaben unzulässig sind, wenn die Beheizung nicht abgasfrei erfolgt. Fragen der Beheizung von häuslichen Feuerungen werden jedoch in dem Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BRDrs. 437/71) angesprochen. Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Tagen mit den Stellungnahmen des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. § 21 des Gesetzentwurfs ermächtigt die Bundesregierung, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Rechtsverordnung bestimmte Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, zu denen auch häusliche Feuerungsanlagen zählen, zu stellen. Ein Arbeitskreis von Sachverständigen prüft z. Z. die Frage, welche Regelungen für diesen Bereich erlassen werden sollen. § 41 des Entwurfs ermächtigt darüber hinaus die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, daß in bestimmten, besonders schutzbedürftigen Gebieten — hierzu gehören auch besonders belastete Gebiete — ortsfeste Anlagen erhöhten betriebstechnischen Anforderungen genügen müssen oder bestimmte Brennstoffe in diesen Anlagen nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen, soweit die in der Vorschrift näher bezeichneten schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. Der Bundesrat hat darüber hinaus vorgeschlagen, die Ermächtigung so zu erweitern, daß auch die Errichtung solcher ortsfester Anlagen unterbunden werden kann. Die Bundesregierung wird dem Vorschlag voraussichtlich zustimmen (Abstimmung ist erst am Mittwoch, dem 1. Dezember, abgeschlossen). In einigen Bundesländern bestehen aber bereits heute gesetzliche Handhaben, für bestimmte Gebiete einen Anschluß- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung oder an eine gemeinsame Heizanlage vorzuschreiben oder eine bestimmte Heizungsart vorzusehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 3. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 72 und 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Maß Althäuser aufgekauft werden, um sie als Eigentumswohnungen den Mietern zu überhöhten Preisen anzubieten und diese somit vor die Wahl zu stellen, entweder zu kaufen oder auszuziehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung treffen zu müssen und treffen zu können, um Mißbrauch zu verhindern? 8960 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Die Schwierigkeiten, die sich für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ergeben können, sind der Bundesregierung bekannt. Sie hat deshalb im Dezember 1970 den Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts eingebracht, der nach langen Auseinandersetzungen mit qualifizierter Mehrheit des Bundestages am 10. November 1971 verabschiedet und am 28. November 1971 in Kraft getreten ist. § 1 des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum bestimmt, daß sich der Erwerber einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen kann. Ferner bestimmt dieses Gesetz, daß sich der Vermieter auch dann nicht auf ein berechtigtes Interesse berufen und demgemäß nicht kündigen kann, wenn er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will. Darüber hinaus ist durch das Gesetz vom 4. November 1971 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1745) die Sozialklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 556 a) seit dem 10. November 1971 dahin erweitert worden, daß eine Härte für den Mieter auch dann als vorliegend anzusehen ist, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Durch diese Verbesserung der Sozialklausel erhält auch der Mieter, dem nach der Umwandlung in Wohnungseigentum beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Erwerbers und nach Ablauf der 3 Jahresfrist gekündigt wird, einen stärkeren Schutz als bisher. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 97) : Haben von albanischer Seite Initiativen die Bundesregierung erreicht, in denen ein Interesse an der Aufnahme diplomatischer Beziehungen angedeutet wurde, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert, bzw. wie gedenkt sie darauf zu reagieren? Eine albanische Initiative zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 98) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. November 1971 zu, daß ein Mitglied der polnischen Handelsmission als Mitarbeiter eines polnischen Geheimdienstes entlarvt und zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert worden sei, die Bundesregierung mit Rücksicht auf die deutschpolnischen Beziehungen auf einen Protest verzichtet habe, und - bejahendenfalls - wie vereinbart die Bundesregierung ihr Verhalten mit der Verpflichtung, das Bundesgebiet in größtmöglichem Umfang von ausländischer Geheimdiensttätigkeit freizuhalten? Es trifft zu, daß eine nachrichtendienstliche Tätigkeit eines Angehörigen der polnischen Handelsvertretung in Köln festgestellt wurde, und daß dieser inzwischen die Bundesrepublik verlassen hat. Ich darf Ihr Verständnis voraussetzen, daß ich weitere Einzelheiten dieser Angelegenheit hier nicht behandeln kann. Für die Erörterung solcher Fragen hat sich das Parlament ja selbst ein Gremium geschaffen. Sie können aber davon ausgehen, daß die Bundesregierung die Maßnahmen ergriffen hat und ergreifen wird, die ihrer Verantwortlichkeit hierbei entspricht. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 1. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2861 Frage A 99) : Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Erklärung des dänischen Regierungschefs Jens Otto Krag, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nicht in eine politische Union der freien Staaten Europas einmünden solle? Die Frage dürfte sich auf die Pressekonferenz des dänischen Ministerpräsidenten am 16. November dieses Jahres beziehen. Ein Stenogramm der Konferenz ergibt, daß eine Äußerung, wie Sie sie zitieren, nicht gefallen ist. Herr Krag hat lediglich eine gewisse Skepsis zum Ausdruck gebracht, die wir im übrigen nicht unwidersprochen gelassen haben. Die politische Zielsetzung der Gemeinschaftsverträge, zu der sich die Bundesregierung, wie Sie wissen, seit jeher mit Nachdruck bekennt, ist von Anfang der Verhandlungen an auch von dänischer Seite akzeptiert worden. Sie bildet die Grundlage der Verhandlungen. Dies wurde auf der Ministertagung mit Dänemark vom 9. November dieses Jahres bestätigt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 30. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 100) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8961 Wann ist mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlaub der im Ausland tätigen Bundesbeamten nach dem Vorschlag der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes zu rechnen? Wie bereits im Bericht der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes vom März 1971 erwähnt, hat das Auswärtige Amt einen Entwurf einer neuen Heimaturlaubsverordnung den beteiligten Ressorts zugeleitet. Unter Federführung des Bundesministers des Innern ist dieser Entwurf und eine vom Bundesminister des Innern ausgearbeitete Neufassung inzwischen auch beraten worden. Wegen einiger Fragen sind noch Erörterungen der beteiligten Ressorts auf höherer Ebene erforderlich, so daß der Entwurf noch nicht verabschiedet werden konnte. Die beteiligten Bundesminister sind jedoch bemüht, die Beratungen in Kürze abzuschließen. Ich hoffe daher, daß die neue Heimaturlaubsverordnung recht bald erlassen werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 30. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 101) : Wie ist der Stand der Schaffung einer Personalreserve für die einzelnen Gruppen des Auswärtigen Dienstes? Als Personalreserve stehen zur Zeit 10 Planstellen des höheren Dienstes und 5 Planstellen des gehobenen Dienstes zur Verfügung. Der weitere Ausbau soll sich derart vollziehen, daß einerseits durch eine Verstärkung des Personalunterbaus Aufgaben delegiert werden können, andererseits Planstellen neu geschaffen werden sollen. Es ist geplant, die Personalreserve innerhalb der nächsten 7 Jahre (1972 bis 1978) auf 85 Planstellen des höheren Dienstes und 86 Planstellen des gehobenen Dienstes auszubauen; diese Größenordnung entspricht den Empfehlungen der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes. Über die einzelnen Stufen des Ausbaus ist jährlich durch den Haushaltsplan zu entscheiden. So sieht der Entwurf des Haushaltsplans 1972 für die Personalreserve 6 neue Planstellen des höheren Dienstes und 6 neue Planstellen des gehobenen Dienstes vor. Demzufolge würde sich die Personalreserve im kommenden Jahr auf 16 Planstellen des höheren Dienstes und 11 Planstellen des gehobenen Dienstes stellen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Moersch vom 30. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2861 Frage A 105) : Entsprechen die Pressemeldungen den Tatsachen, daß seitens der polnischen Regierung die Aussiedlungsaktion vorerst gestoppt ist? In der letzten Zeit ist die Zahl der im Bundesgebiet eintreffenden Umsiedler zurückgegangen. Die polnische Regierung hat jedoch versichert, daß sie die in der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" gemachten Zusagen loyal erfüllen wird. Die Bundesregierung bemüht sich, Widersprüche zwischen dieser Erklärung und dem Verhalten örtlicher Behörden aufzuklären. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 108) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verteidigungsanstrengungen des Nordatlantischen Bündnisses den geographischen Nachteil des freien Europas zur Sowjetunion ausgeglichen haben, und ist sie der Meinung, daß auch eine vereinbarte gegenseitige und ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte in Europa an diesem Ausgleich nichts ändern darf, solange für die Sicherheit der freien Welt militärische Anstrengungen notwendig sind? Die Antwort lautet Ja. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 11. November 1971 wiederholt, daß für die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten die Aufrechterhaltung des globalen Gleichgewichts der Kräfte notwendig bleibt. Daher muß in Europa ein ausreichendes Gegengewicht zum militärischen Potential der Sowjetunion und des Warschauer Pakts erhalten bleiben. Die von der Nordatlantischen Allianz unternommenen Verteidigungsanstrengungen entsprechen diesen Forderungen. Zusammen mit den Verbündeten leistet die Bundesrepublik Deutschland durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Verteidigungskraft der Bundeswehr einen ihr angemessenen Beitrag zu einem stabilen Kräfteverhältnis in Europa. Die Aufrechterhaltung dieses Kräfteverhältnisses ist nach Auffassung der Bundesregierung und der verbündeten Regierungen eine Grundvoraussetzung dafür, daß der Versuch, zu einer beiderseitigen ausgewogenen Truppenverminderung in Europa zu kommen, Aussicht auf Erfolg hat. Mit MBFR ist nicht beabsichtigt, das auf Abschreckung und Verteidigungsbereitschaft beruhende strategische Konzept der NATO abzulösen, vielmehr soll versucht werden, das be- 8962 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 stehende Sicherheitssystem durch Vereinbarungen auf dem Gebiet der Rüstungsbegrenzung und Rüstungskontrolle zu ergänzen. Diese Aufgabenstellung entspricht der doppelten Zielsetzung von Verteidigungs- und Verhandlungsbereitschaft, die die Allianz bereits im Harmel-Bericht im Dezember 1967 formulierte. Der Notwendigkeit, das Kräfteverhältnis in Europa auch im Rahmen von MBFR zu wahren, entspricht das im Mai 1970 in Rom von der NATO formulierte Kriterium der unverminderten Sicherheit, das wie folgt lautet: „Beiderseitige Truppenverminderungen müssen mit den lebenswichtigen Sicherheitsinteressen des Bündnisses vereinbar sein und dürfen sich nicht zum militärischen Nachteil einer Seite auswirken, wobei Unterschiede, die aus geographischen und sonstigen Umständen erwachsen, zu berücksichtigen sind. Dem entspricht die Forderung der Allianz, daß Vereinbarungen über beiderseitige Truppenverminderung ausgewogen sein müssen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 109) : Wie verträgt sich die Behauptung des Bundesministers der Verteidigung in seinem Interview vom 14. November 1971, der geographische Nachteil des freien Europa im Verhältnis zur Sowjetunion lasse sich durch keine Politik ändern und müsse in Kauf genommen werden, mit der Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 1971 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Riedl (München), in der es heißt, daß die Ausgewogenheit „nicht nur geographischen Umständen Rechnung zu tragen" habe? Diese Forderung hatte auch der Bundesminister der Verteidigung im Auge, als er am 14. November in seinem Interview folgendes wörtlich sagte: „Die Tatsache, daß von Moskau nach Mitteleuropa eine zusammenhängende Landmasse da ist mit Eisenbahnen und mit Straßen und daß von Washington oder von New York oder von Los Angeles nach Mitteleuropa tausende von Seemeilen dazwischen liegen, die kann man durch keinen Vertrag und durch keine Politik ändern. Die geographischen Tatsachen muß derjenige, der realistische Politik treiben will, in Kauf nehmen, die kann man nicht wegdiskutieren." Der Bundesminister der Verteidigung wollte damit sicherlich nichts anderes sagen, als daß die geographischen Gegebenheiten in Rechnung gestellt werden, auch wenn es darum geht, eine ausgewogene beiderseitige Truppenverminderung herbeizuführen. Diese Äußerung entspricht demnach der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Riedl, daß die allgemeine Ausgewogenheit „nicht nur geographischen Umständen Rechnung zu tragen" habe, und das heißt eben, daß gerade auch die geographischen Umstände zu berücksichtigen sind. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 1) : Wie ist der Stand der von der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes empfohlenen Neuregelung der Auslandsbesoldung? Die Ressortverhandlungen über eine Neuregelung der Auslandsbesoldung, die den Empfehlungen der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes in allen wesentlichen Punkten Rechnung trägt, sind inzwischen weitgehend abgeschlossen worden. Die vorgesehene Regelung sieht u. a. vor, daß den ins Ausland versetzten Bediensteten, im Gegegensatz zur gegenwärtigen Rechtslage, die vollen Inlandsbezüge weitergezahlt werden. Als Korrekturfaktor der unterschiedlichen Preis- und Währungsverhältnisse soll der Kaufkraftausgleich beibehalten, im neuen System jedoch nur auf den Teil der Bezüge gewährt werden, der auch im Ausland ausgegeben wird: hierfür kommt ein einheitlicher Mittelwert von 60 % in Betracht. Zusätzlich soll eine neu überarbeitete Auslandszulage zur Abgeltung der örtlich entstehenden materiellen und immateriellen Belastungen gewährt werden. Der vereinfachte Aufbau der zukünftigen Auslandsbezüge führt insgesamt zu einer besseren Erfassung der Belastungs- und Kostenfaktoren. Auch für die Datenverarbeitung ist das vorgesehene System günstiger. Die spezifischen Aufgaben des Auswärtigen Dienstes, in erster Linie die amtliche Repräsentation des Staates, aber auch die berufstypischen Belastungen der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes, hier hauptsächlich die weltweite Versetzungsverpflichtung mit vielen nachteiligen Folgen, sollen durch angemessene Aufwandsentschädigungen abgegolten werden. In dieser Frage besteht bereits Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen. Weiterhin sind einige begleitende Maßnahmen in der Beratung. So z. B. eine Verbesserung der Schulbeihilfen, die berücksichtigt, daß die deutschen öffentlichen Schulen schulgeldfrei sind und Auslandsbedienstete insoweit nicht schlechter gestellt werden können als Inlandsbedienstete. Für unvorhergesehene Reisen, die sich aus Anlaß von Todesfällen oder bei schwerer Krankheit der nächsten Angehörigen ergeben, soll eine angemessene Zuschußregelung neu eingeführt werden. Die Auslandsumzugskostenverordnung soll geändert und in einigen Punkten den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden. Nach dem gegenwärtigen Sachstand ist anzunehmen, daß die Ressorts in diesen Fragen in Kürze Einvernehmen erzielen. Die beteiligten Häuser streben gemeinsam eine schnelle Klärung der wenigen noch offenen Fragen an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8963 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 2) : Sieht die Bundesregierung eine Chance für die Möglichkeit, daß die beiden Dürer-Gemälde Hans und Felicitas Tucher aus dem Jahre 1499, die bei Kriegsende aus dein Weimarer Museum abhanden kamen und in die Vereinigten Staaten von Amerika gelangten, anläßlich des Dürer-Jubiläumsjahres — oder auch später — wieder nach Deutschland zurückkehren können, und was wurde und wird in dieser Richtung unternommen? Die Bundesregierung hat den derzeitigen Besitzer der beiden Gemälde, einen amerikanischen Staatsbürger, vor dem zuständigen US-Distrikts-gericht in New York auf Herausgabe verklagt. Das Ende des Prozesses ist abzusehen. Da die Bundesregierung der festen Überzeugung ist, daß der Beklagte weder rechtmäßiger Besitzer noch Eigentümer der beiden Gemälde ist, geht sie davon aus, daß die Gemälde auf Grund eines entsprechenden Urteils des angerufenen Gerichts nach Deutschland zurückkehren werden. Ob das aber noch im DürerJubiläumsjahr geschehen wird, kann nicht gesagt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 3 und 4) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das kommunistische Ziel der „Aktionseinheit" z. B. durch die Bildung einer gemeinschaftlichen Liste des Spartakus-Bundes und des Sozialdemokratischen Hochschulbundes für die Konventswahl und die gemeinsamen Aktionen zur Sprengung der Konventssitzungen an der Bonner Universität verwirklicht ist? Hat sich die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 4. August 1971 (Nummer 1) - Drucksache VI/2499 — über den Marxistischen Studentenbund Spartakus ausgesprochene Erwartung, daß die Mitglieder des Spartakus-Bundes noch stärker als bisher auf die kommunistische Zielsetzung ausgerichtet werden, in der Zwischenzeit als zutreffend erwiesen? Nach den hier vorliegenden Informationen haben sich an Aktionen zur Sprengung der Konventssitzungen an der Bonner Universität der Marxistische Studentenbund Spartakus, der Sozialdemokratische Hochschulbund und die Roten Zellen beteiligt. Insoweit und im Hinblick auf die Bildung einer Gemeinschaftsliste des Spartakus-Bundes und des SHB für die Konventswahl kann von punktueller Verwirklichung einer Aktionseinheit gesprochen werden. Die zweite Frage ist zu bejahen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grossheim) (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 5) : Welche Gründe sind maßgebend dafür, daß die Rechtspfleger hinsichtlich ihrer Besoldung nach unterschiedlichen Klassen bewertet werden, so daß — ich verweise auf die Vorlage der Rechtsverordnung zu § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes und die entsprechenden Vorschläge des Bundesrates in der Drucksache VI/2256 — etwa Rechtspfleger mit Tätigkeit in Register- und Familienrechtssachen für die prozentuale Aufstockung der Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 nicht in Frage kommen sollen? Ausgangspunkt für eine sachgerechte Ausfüllung der gesetzlichen Ermächtigung des § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes ist die Zielsetzung der Vorschrift, die es ermöglichen sollte, für besonders herausgehobene und eindeutig abgrenzbare Funktionen einen über den Durchschnitt hinausgehenden Anteil von Beförderungsämtern zuzulassen. In der Rechtsverordnung werden daher in erster Linie solche Tätigkeiten zu berücksichtigen sein, die schon bisher durch entsprechende Zuteilung von Beförderungsstellen als besonders hochwertig anerkannt waren. Bei den Rechtspflegern, die überwiegend in Register- und Familienrechtssachen tätig sind, ergibt sich jedoch am Beispiel des Landes NordrheinWestfalen, daß dort selbst der allgemeine Stellenschlüssel des § 5 Abs. 6 Satz 1 BBesG bisher nicht ausgeschöpft war. Der Vorentwurf sah daher abweichend von den Vorschlägen des Bundesrates eine Berücksichtigung der beiden genannten Gruppen von Rechtspflegern nicht vor. Im Hinblick auf die Empfehlungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und die von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vorgetragenen Forderungen zu den Entwürfen der Rechtsverordnungen nach §§ 5, 53 BBesG hat die Bundesregierung im Entwurf der Rechtsverordnung zu § 5 BBesG auch die in Register- und Familienrechtssachen tätigen Rechtspfleger als Funktionsgruppe berücksichtigt. Der Entwurf der Rechtsverordnung ist inzwischen dem Bundesrat zur Erteilung der gesetzlich notwendigen Zustimmung zugeleitet worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grossheim) (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 6) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung daran gehindert, entsprechend der Vorlage des Bundesrates in Anlage 2 der Drucksache VI/2256 die unter Punkt 2 genannten Beamten „des gehobenen technischen Dienstes, die noch ohne Abschluß einer Ingenieurschule angestellt worden sind" mit in die Bestimmungen des Artikels II § 2 Abs. 2 des Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes vom 18. März 1971 hineinzunehmen, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Artikel II § 2 Abs. 2 dahin gehend zu ergänzen, daß der genannte Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt wird? Der Wunsch, Artikel II § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG zu ergänzen, auf den sich Ihre Frage bezieht, gehört zu mehreren Punkten, die der Bundesrat am 4. Juni 8964 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 1971 (Drucksache VI/2256) ohne eigene Stellungnahme der Bundesregierung als Material für weitere Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung übermittelt hat. Sowohl den zuständigen Stellen der Länder als auch des Bundes liegen noch weitere Eingaben vor, die zum Ziel haben, Härten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Vorschrift zu bereinigen bzw. zusätzliche Besoldungsverbesserungen zugunsten der Ingenieure vorzusehen. Die Bundesregierung hat dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages u. a. auch zu diesem Komplex mit Schreiben vom 26. Oktober 1971 unter Nr. 4 berichtet. Die zu Artikel II § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG vorgetragenen Probleme stehen in engem Zusammenhang und können deshalb nur einheitlich nach einem größeren Gesamtkonzept gelöst werden. Vorarbeiten hierfür sind im Gange; sie werden aber noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung bereit, den von der „Kommission" und dem „Europäischen Parlament" unterbreiteten Vorschlag zur Errichtung eines „Europäischen Instituts für Umweltschutz" mit der Zweckbestimmung der Koordinierung bestimmter Studien und Forschungen auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß ein solches Institut möglichst rasch geschaffen werden muß, um zu vermeiden, daß die Mitgliedstaaten im Bereich des Umweltschutzes einerseits unterschiedliche oder gar entgegengesetzte Initiativen entwickeln und andererseits überflüssige und kostspielige Doppelarbeit leisten? Die Bundesregierung hat mit großem Interesse davon Kenntnis genommen, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihrer Ersten Mitteilung über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes die Schaffung eines Europäischen Instituts für Umweltschutz vorgeschlagen hat. Diese Erste Mitteilung ist z. Z. Gegenstand von Konsultationen zwischen Angehörigen der Kommission und den zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat in ihrem Umweltprogramm hervorgehoben, daß sie einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes einen hohen Rang beimißt. Sie ist der Auffassung, daß internationale Institute der Umweltforschung u. a. auch zu ihrer Beratung Bedeutung haben. Diesen Institutionen müßte daher die Aufgabe zufallen, bestehende Informationslücken zu schließen. Hierzu gehört insbesondere die Sammlung, Aufbereitung und interdisziplinäre Auswertung von Informationen über Tätigkeiten, Forschungsaufträge, Forschungsergebnisse, Planungen, Verfahren und neue Techniken, die für die Umweltpolitik bedeutsam sind. Solche Informationen fallen in vielen Staaten wie auch in internationalen Organisationen an. Ihre sachliche Analyse ist einzelnen nationalen Verwaltungen oft nicht in ausreichendem Maße möglich. Die Bundesregierung prüft z. Z. Vorschläge für die Errichtung eines Internationalen Instituts zur Erforschung von Umweltproblemen. Sie erwägt, nach Maßgabe der Ergebnisse dieser Prüfung zu gegebener Zeit die Kommission auf diese Pläne hinzuweisen, um damit einen deutschen Beitrag für die Umweltpolitik der Gemeinschaft anzubieten. Ein solches Institut könnte im Falle seiner Gründung voraussichtlich wesentliche Aufgaben übernehmen, die die Kommission in ihrem Vorschlag einem Europäischen Institut zugedacht hat. Die Bundesregierung unterstützt alle nationalen und internationalen Initiativen, die Doppelarbeit vermeiden helfen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wittmann (Straubing) (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes überwiegend nicht in den Genuß der nichtruhegehaltsfähigen Stellenzulage von 50 DM gemäß Artikel II § 7 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern kommen, weil die Bestimmungen zu eng gefaßt sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausbildungsrichtlinien des Bundesgrenzschutzes nur einen Außendiensteinsatz bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit zulassen und dadurch die geforderte überwiegende Verwendung im Gelände und Außendienst nicht erreicht werden kann? Ausbildung und Dienst der Soldaten der Bundeswehr einerseits und der Beamten des Bundesgrenzschutzes andererseits hat sachlich begründete Unterschiede. Hieraus folgt, daß trotz Bleichlautender Vorschriften für beide Personengruppen eine vergleichsweise geringere Zahl von Beamten des Bundesgrenzschutzes in den Genuß der Zulage kommen kann. Es wird sichergestellt, daß die Beamten des Bundesgrenzschutzes die Stellenzulage unter den gleichen Voraussetzungen wie die Soldaten der Bundeswehr erhalten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 11): Bis wann kann mit einem Verbot des Einbaus von Telefonabhöranlagen gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8965 Der Einbau einer Telefonabhöranlage ist zwar für sich genommen nicht verboten. Nach § 298 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 des Strafgesetzbuchs wird jedoch mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt mit einem Abhörgerät abhört. Nach § 298 Abs. 3 ist auch der Versuch strafbar. Das Einbauen einer Aufnahme- oder Abhöranlage mit dem Vorsatz, unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort in der beschriebenen Weise aufzunehmen oder abzuhören, wird als Anfang der Ausführung des Deliktes zu werten und deshalb nach §§ 298, 43, 44 des Strafgesetzbuchs strafbar sein. Da es sich bei der Verwendung von Telefonabhörgeräten in der Regel um Fernmeldeanlagen im Sinne des Fernmeldeanlagengesetzes handelt, greifen auch die Vorschriften dieses Gesetzes ein. Nach § 2 bedarf das Betreiben einer Fernmeldeanlage die Genehmigung durch die Deutsche Bundespost. Das Betreiben einer Anlage ohne diese Genehmigung ist nach § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe zu bestrafen; auch hier ist der Versuch strafbar. Sollte mit der Frage das Verbot des Einbaus der bei Hauptanschlüssen verwendeten Zweithörer oder der bei Nebenstellenanlagen gebräuchlichen Mithöreinrichtungen gemeint sein, so wird darauf hingewiesen, daß für die befugte Benutzung derartiger Anlagen ein Bedürfnis besteht, so z. B. wenn im gegenseitigen Einvernehmen der Teilnehmer die Aufnahme des Gesprächs in Kurzschrift gewünscht wird. Ein gesetzliches Verbot dieser Anlagen kann deshalb nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 12) : Inwieweit ist in der Bund-Länder-Kommission zur Ämterbewertung der Justizbereich vertreten? Die für Fragen der Ämterbewertung gebildete Bund-Länder-Kommission ist eine Unterkommission des Arbeitskreises der Länder für Besoldungsfragen, die am 11. Mai 1967 beauftragt wurde, die Probleme der Amterbewertung zu behandeln und dem auftraggebenden Arbeitskreis zu berichten. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an die Besoldungsreferenten der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen sowie ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern. Von den Fachressorts wurden seinerzeit Unterlagen (Tätigkeitsbeschreibungen repräsentativer Arbeitsplätze) angefordert; sie waren aber in jenem Stadium der Vorbereitung nicht an den Beratungen beteiligt. Aus den Gründen, die in der Schriftlichen Antwort vom 10. November 1971 auf Ihre Mündliche Frage dargelegt sind, hat der Arbeitskreis der Länder für Besoldungsfragen am 8. September 1970 die Unterkommission von ihrem Auftrag suspendiert (Sten. Bericht über die 150. Sitzung des Deutschen Bundestages — S. 8688 C). Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 13) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die in der Düsseldorfer Ausgabe der Rheinischen Post vom 25. November 1971 bekanntgegebenen Lärmschutzzonen für den Flughafen Düsseldorf-Lohausen sich durch die Ausführungsbestimmungen zum Fluglärmgesetz nicht mehr ändern werden? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Lärmschutzbereich, den der Bundesminister des Innern gemäß §§ 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (Bundesgesetzblatt I Seite 282) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung für den Flughafen Düsseldorf-Lohausen festsetzen wird, mit dem in der Düsseldorfer Ausgabe der Rheinischen Post vom 25. November 1971 bekanntgegebenen Lärmschutzzonen übereinstimmen wird. § 3 des Fluglärmgesetzes legt in den Grundzügen fest, in welcher Weise die äquivalenten Dauerschallpegel zu ermitteln sind und von welchen Daten dabei auszugehen ist. Zahlreiche Fragen, von deren Beantwortung Form und Größe des jeweiligen Lärmschutzbereichs in hohem Maße abhängt, sind noch zu klären. Über sie ist von demjenigen zu befinden, der das Gesetz vollzieht. Diese Entscheidungen sind noch nicht abschließend getroffen worden, konnten also bei Bestimmung von Lärmschutzbereichen nicht berücksichtigt werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen B 14 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem des gesundheitsschädigenden Lärms, insbesondere im Hinblick auf den Fluglärm, durch die Vergabe entsprechender Forschungsaufträge einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse zu unterziehen, an deren Durchführung mehrere Institute zu beteiligen sind? In welcher Form und mit welchem Ziel bemüht sich die Bundesregierung um eine bundeseinheitliche Regelung der Kompetenzen für die Lärmschutzbeauftragten der Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland? Seit Jahren fördert die Bundesregierung u. a. durch Vergabe von Aufträgen an wissenschaftliche 8966 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Institute die Erforschung der physiologischen und psychologischen Wirkungen des Lärms. Besondere Bedeutung hat hierbei das Gutachten erlangt, das eine Gruppe von Wissenschaftlern 1965 im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheitswesen über „Fluglärm — seine Messung und Bewertung, seine Berücksichtigung bei der Siedlungsplanung, Maßnahmen zu seiner Minderung" erstattet hat (sog. Göttinger Fluglärm-Gutachten). Die vom Bundesminister des Innern Ende 1970 einberufene Projektgruppe „Lärmbekämpfung" hat vorgeschlagen, die Problematik der Wirkung von Geräusch auf den Menschen in den kommenden Jahren grundlegend und systematisch zu erforschen; sie hat zu diesem Zwecke 26 einzelne Forschungsthemen formuliert. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesem Vorschlag der Projektgruppe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu folgen. Sie hat ihre Absicht, eine umfassende Lärmwirkungsforschung in die Wege zu leiten und zu fördern, in ihrem Umweltprogramm zum Ausdruck gebracht. Für alle Verkehrsflughäfen, für die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist, muß nach § 32 b des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 4. November 1968 (BGBl. I S. 1113), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, eine Kommission zur Beratung der Genehmigungsbehörde über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm gebildet werden. Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Kommission sind bundeseinheitlich geregelt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einrichtung eines „Lärmschutzbeauftragten", die einige Verkehrsflughäfen vor allem für den Betrieb ihrer Fluglärmüberwachungsanlagen, die Auswertung der Geräuschmeßergebnisse und die Kontaktpflege zwischen Flughafenhalter und Bevölkerung eingeführt haben, keiner bundeseinheitlichen Regelung bedarf. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen B 16 und 17): Wieviel Büros unterhält die unter der Bezeichnung „Comitato Tricolore" auftretende italienische neofaschistische Partei Movimento Sociale Italiano (MSI) in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten dieser italienischen Partei im Geltungsbereich des Grundgesetzes? Die mit dem „Movimento Sociale Italiano" (MSI) politisch und personell verbundene italienische Vereinigung „Comitato Tricolore per gli Italiani nel mondo (CTIM)", die sich in der Bundesrepublik vor allem unter italienischen Arbeitnehmern betätigt, unterhält in den Städten Feuerbach, Frankfurt/Main, Heilbronn, Köln, Mark Gröningen, München und Stuttgart Büros. Sitz der Zentrale in der Bundesrepublik Deutschland ist Stuttgart. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung und Tätigkeit auch dieser Vereinigung mit Aufmerksamkeit. Soweit festgestellt werden konnte, vertreten die Büros des „Comitato Tricolore" die politische Linie der italinenischen neofaschistischen Partei „Movimento Sociale Italiano". Darüber hinaus beraten sie italienische Arbeitnehmer in sozialen und anderen Fragen, die sich aus ihrem Aufenthalt in der Bundesrepublik ergeben. Anhaltspunkte für eine gesetzwidrige, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigende Betätigung des „Comitato Tricolore" haben sich bisher nicht ergeben. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 18 und 19) : Wie gedenkt die Bundesregierung auf die von dem französischen Staatspräsidenten Pompidou in seiner letzten Pressekonferenz abgegebene Erklärung zu reagieren, daß eine bessere Koordinierung der EWG-Staaten hinsichtlich der Exportförderungsmaßnahmen (Kreditpolitik usw.) in die Ostblockländer erforderlich sei? Welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen, um eine Harmonisierung der Bedingungen für die industrielle Kooperation der EWG-Staaten mit den Ostblockländern zu erreichen? Die Bundesregierung ist bereits seit langem bemüht, die Kreditbedingungen von Ausfuhrgeschäften im internationalen Rahmen zu koordinieren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dem dient in erster Linie das EWG-Konsulationsverfahren gem. Ratsbeschluß 65/53/EWG vorn 26. Januar 1965. Danach müssen die Konditionen aller Ausfuhrgeschäfte — nicht nur solcher nach osteuropäischen Ländern — mit Laufzeiten von mehr als 5 Jahren vor Gewährung einer staatlichen Ausfuhrbürgschaft in Brüssel konsultiert werden. Gegenwärtig wird geprüft, wie dieses Verfahren verbessert und effektiver gestaltet werden kann. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in ständigen bilateralen Kontakten mit den staatlichen Ausfuhrkreditversicherern der westlichen Konkurrenzländer, um die Kreditbedingungen zu koordinieren. Besonders intensive Kontakte bestehen mit den zuständigen französischen und britischen Stellen, mit denen in halbjährlichen bzw. jährlichen Abständen Fachgespräche auf Beamtenebene stattfinden, in deren Rahmen insbesondere auch große Einzelprojekte erörtert werden. Zur Zeit noch unbefriedigend ist lediglich die Koordinierung auf dem Gebiet der Exportzinsen. Die Bundesregierung hat im Oktober 1970 im Ministerrat der EG darauf hingewiesen und den Abbau von wettbewerbsverzerrenden Zinssubventionen gefordert. Daraufhin hat die EG-Kommission einen entsprechenden Vorschlag angekündigt. Der Rat hat darüber hinaus die zuständige Ratsarbeitsgruppe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8967 beauftragt, nach Möglichkeiten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf diesem Gebiet zu suchen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine bessere Koordinierung und den Abbau noch bestehender Wettbewerbsverzerrungen einsetzen. Zur Harmonisierung der Bedingungen für die industrielle Kooperation darf ich auf die Beantwortung der von Herrn Abgeordneten Jahn gestellten Frage zur gemeinsamen Außenhandelspolitik der EG durch die Bundesregierung vom 11. November 1971 verweisen (Anlage 3 des Stenographischen Berichts zur 152. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. November 1971). Dort wurde ausgeführt, daß sich die enge Koordinierung der Handelspolitik innerhalb der Gemeinschaft auch auf die handelspolitischen Elemente der Kooperation erstreckt. Bereits durch diese Koordinierung wird eine weitgehende Harmonisierung der Kooperationsbedingungen z. B. im Zollbereich und bei der Behandlung der Einfuhr von Waren, die aus solchen Kooperationen resultierten, sichergestellt. Die Bemühungen der Bundesregierung, eine engere Koordinierung hinsichtlich der für die Unternehmenskooperation sehr entscheidenden Exportförderungsmaßnahmen und Kreditbedingungen zu erreichen, habe ich zu 18 im einzelnen erläutert. Andere Kooperationsbedingungen, die eine Harmonisierung innerhalb der EG erfordern könnten, sind nicht erkennbar. Auf die freie Entscheidung der einzelnen Unternehmen, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Kooperation eingehen wollen, nimmt die Bundesregierung keinen Einfluß. In der Ausnutzung des Konkurrenzprinzips bei der industriellen Kooperation durch die Staatshandelsländer liegt auch keine Gefahr für die wirtschaftlichen Integrationsbemühungen innerhalb der Gemeinschaft. Im übrigen ist zu erwarten, daß sich bei Großprojekten auch weiterhin Lieferfirmen aus verschiedenen Ländern innerhalb der Gemeinschaft zur Kooperation zusammenfinden. Eine solche Zusammenarbeit läßt sich jedoch durch staatliche Maßnahmen nicht organisieren. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 20 und 21) : Welche Gründe hat die Bundesregierung geliebt, um in einer Verordnung vom 30. Juni 1970 zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen anstatt des typografischen Punktes ab 1978 das metrische System einzuführen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundesverband Druck in einem ausführlichen Gutachten bewiesen hat, daß die Umstellung auf das metrische System aus wirtschaftlichen und technischen Gründen im grafischen Gewerbe nicht möglich ist, und ist sie bereit, die Verordnung vom 30. Juni 1970 aufzuheben? Die gesamte Umstellung der physikalisch-technischen Einheiten mit dem Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 709) erfolgt aufgrund der internationalen Verpflichtungen, die sich für die Bundesrepublik aus ihrer Mitgliedschaft in der Meterkonvention ergeben. Nachdem die letzten Generalkonferenzen der Internationalen Organisation für Maß und Gewicht ein weltweites einheitliches Einheitensystem beschlossen hatten und die wichtigsten Industrieländer als Mitglieder eine Umstellung auf dieses System geplant haben, war auch die Bundesregierung gezwungen, dieses Einheitensystem in seiner vollen Konsequenz in der Bundesrepublik einzuführen. Das Einheitengesetz ist vom Bundestag seinerzeit einstimmig beschlossen worden. Es stand fest, daß eine Reihe von Umstellungen die Industrie in gewissem Umfang belasten würden. Diese Konsequenzen sind in Anbetracht der bevorstehenden weltweiten Umstellung auf ein einheitliches System und der Vorteile gegenüber der bisherigen Zersplitterung auf diesem Gebiet genommen worden. Der Bundesregierung ist kein Gutachten über die Umstellungskosten bekannt. Mit dem Verband der Schriftgießereien wurden im August 1971 Gespräche geführt. Der Verband wurde gebeten, die Umstellungskosten zu ermitteln und in einem weiteren gemeinsamen Gespräch mit der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt zu erörtern. Darauf ist bisher nichts erfolgt. In der Zwischenzeit hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften die Richtlinie über Einheiten im Meßwesen einstimmig verabschiedet (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 243 vom 29. Oktober 1971). In dieser Richtlinie wird für den typographischen Punkt keine Umstellungsfrist eingeräumt, wie es noch in § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Ausführungsverordnung zum Einheitengesetz vom 26. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 981) geschehen ist. Andererseits hat Großbritannien der weltweiten Normungsorganisation ISO einen Entwurf zur Umstellung der Längenmessung im Druckereigewerbe vom typographischen Punkt auf die Längeneinheiten des Internationalen Einheitensystems vorgeschlagen. Über diesen Entwurf wird zur Zeit im technischen Komitee 130 der ISO verhandelt. In den Arbeitsgruppen der ISO sind alle Wirtschaftskreise unmittelbar beteiligt. Falls eine entsprechende ISO-Empfehlung zustande kommt, würde sie mit der Änderung der Einheiten in der Bundesrepublik konform gehen. Die Angelegenheit erscheint mir im Augenblick noch nicht so dringlich zu sein, daß irgendwelche Entscheidungen zu treffen wären. Die Umstellungsfrist endet erst am 31. Dezember 1977. In der Zwischenzeit wäre es empfehlenswert, wenn der zuständige Wirtschaftsverband die noch nicht abgeschlossenen Gespräche weiterführen würde. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten 8968 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 22) : Welche Maßnahmen konjunkturpolitischer und strukturpolitischer Art wird die Bundesregierung einleiten, um die für die kommenden Monate gefährdet erscheinenden Arbeitsplätze in der östlichen Randzone des Ruhrgebiets zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der dort ansässigen Exportindustrie zu verbessern? Die Bundesregierung hat einen Eventualhaushalt in Höhe von 2,5 Mrd. DM aufgestellt, den sie, falls die konjunkturelle Entwicklung das erfordern sollte, in Kraft setzen wird. Darüber hinaus stehen aber auch die anderen Instrumente des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zur Verfügung. Im übrigen muß erwartet werden, daß sich die exportorientierte Industrie, wie andere Unternehmen auch, auf die Bedingungen in einer Marktwirtschaft flexibel einstellt. Besondere Hilfen — z. B. Mittel der Regionalförderung — sind nur dann angezeigt, wenn wie im nördlichen Ruhrgebiet und Westmünsterland eine ausgeprägte Monostruktur vorherrscht. So sieht das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht nur eine Förderung von Gebieten vor, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. Gefördert werden vielmehr auch solche Gebiete, in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind. Das östliche Ruhrgebiet kann jedoch nicht als derartig monostrukturiert bezeichnet werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 23) : Wird die Bundesregierung die der bayerischen Staatsregierung in der Sitzung des Planungsausschusses am 16. Dezember 1970 gegebene Zusage auf Einschränkung der regionalen Aktionsprogramme auf standortungünstige Räume verbinden mit der Gleichstellung der überregionalen und der regionalen Schwerpunktorte im Zonenrandgebiet in der Höchstförderung bei Industrieansiedlung bzw. -erweiterung? Auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen hat der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 16. Dezember 1970 beschlossen, den Umfang der zu fördernden Gebiete so zu begrenzen und zu gestalten, daß die Wirksamkeit der Gemeinschaftsaufgabe gewährleistet wird. Ich nehme an, daß Sie diesen einstimmig gefaßten Beschluß ansprechen wollten. Zur Zeit werden die Methoden und Verfahren einer Neuabgrenzung und Erfolgskontrolle im Unterausschuß diskutiert. Dabei ist aber nicht daran gedacht, die höhere Präferenz überregionaler Schwerpunkte durch Gleichstellung mit den regionalen Schwerpunkten aufzuheben. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 24) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zugunsten der oberpfälzischen Kaolinindustrie ergreifen, die durch die Einführung von Notstandstarifen seitens der SNCF für die französischen Betriebe mehr und mehr aus dem west-, südwestdeutschen und italienischen Markt verdrängt wird und dadurch in ihrer Existenz ernsthaft gefährdet ist? Von einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der oberpfälzischen Kaolinindustrie infolge von Absatzschwierigkeiten im südwestdeutschen Raum und Italien, die auf „Notstandstarife" der französischen Staatseisenbahn für Kaolinexporte aus Frankreich zurückzuführen seien, ist mir nichts bekannt. Weder hat sich die oberpfälzische Kaolin-industrie mit einem entsprechenden Anliegen an mich gewandt, noch lassen die mir zur Verfügung stehenden statistischen Daten erkennen, daß die deutsche Kaolinindustrie, von der 90 % in der Oberpfalz ansässig sind, in ernsthaften Schwierigkeiten sei oder sich in dieser Richtung entwickle. Ich möchte deshalb anregen, der oberpfälzischen Kaolinindustrie zu empfehlen, sich mit dem in meinem Hause für den Bereich Steine und Erden zuständigen Referat in Verbindung zu setzen. Im übrigen darf ich bemerken, daß die oberpfälzische Kaolinindustrie all die wirtschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen kann, die mit ihrer Lage in einem grenznahen Fördergebiet verbunden sind. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vorn 2. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 26 und 27) : Wieweit sind die Bemühungen gediehen, die Schwierigkeiten zu mindern, die sich im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet ergeben, etwa für den deutschen Einzelhandel? Kann b der Schweiz erreicht werden, daß sie für ihre Bürger wenigstens die gleichen zollfreien Einfuhrmöglichkeiten zuläßt, wie die Bundesrepublik Deutschland dies großzügig für Einfuhren aus der Schweiz einräumt? Die in dem deutsch-schweizerischen Grenzraum bestehenden Schwierigkeiten beruhen zum Teil auf der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur beider Gebiete. Die Schweizer Grenzregion ist verhältnismäßig stark industrialisiert, während der deutsche Grenzbereich eine geringere Industrialisierung aufweist. Die Zahl der täglichen deutschen Grenzgänger in der Schweizer Grenzregion ist erheblich höher als die Zahl der Schweizer, die in den benachbarten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland arbeiten. Zu diesen unterschiedlichen Gegebenheiten der beiderseitigen Grenzbereiche kommen die voneinander abweichenden Regelungen für Zollfreimengen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8969 im kleinen Grenzverkehr. Für die Schweizer Grenzgänger besteht nur eine Zollbefreiung, wenn der zu erhebende Abgabenbetrag 0,50 sfrs nicht übersteigt. Die Bewohner der deutschen Grenzgemeinden können demgegenüber täglich Waren bis zu einem Wert von 50 DM, davon bis zu 10 DM Lebensmittel, zollfrei einführen. Eine generelle Verringerung der deutschen Freibeträge ist nicht möglich, weil sie für alle Grenzbezirke der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Höhe gelten müßte und die Herabsetzung bei anderen Grenzabschnitten zu Gegenmaßnahmen der betroffenen Nachbarländer führen würde. Die Bundesregierung hat jedoch bei einigen Nahrungsmitteln, die in der Schweiz besonders preisgünstig sind, spezielle Beschränkungen eingeführt. So ist bei Einfuhr durch Grenzbewohner die Abgabenfreiheit für Brot ausdrücklich ausgeschlossen und für Kaffee auf 50 g pro Tag (gegenüber 250 g im normalen Reiseverkehr) beschränkt. Die Bundesregierung hat sich seit Jahren bemüht, die Schweiz zur Aufgabe ihrer restriktiven Regelung zu bewegen. Diese Bemühungen haben dazu geführt, daß die Schweiz im September 1971 in einer Sitzung im Rahmen des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr die Einführung einer Wertfrei-grenze von 50 sfrs ankündigte. Diese Anpassung an die deutsche Freimengenregelung wird in Kürze vorgenommen werden. Daraus sollte sich eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ergeben. Die Einführung der Wertfreigrenze von 50 sfrs dürfte für die grenznahen Bewohner in der Schweiz — auch soweit es sich nicht um regelmäßige Grenzgänger handelt — einen Anreiz zum Einkauf von Waren in der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 18. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 28) : Hält die Bundesregierung es aus volksgesundheitlichen Gründen für nützlich und haushaltspolitisch vertretbar, den verstärkten Anbau von biologisch-dynamisch gezogenen landwirtschaftlichen Produkten zu fördern? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bemüht, die Qualitätserzeugung unserer Landwirtschaft zu fördern, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und ernährungspolitischen Notwendigkeiten zu entsprechen. Das Lebensmittelgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Handelsklassengesetz und das Marktstrukturgesetz mit ihren Durchführungsverordnungen sowie das einzelbetriebliche Förderungsprogramm geben dazu verschiedene Möglichkeiten. Eine spezielle Förderung besonderer Betriebsrichtungen ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. Mit den durchaus anerkennenswerten Bemühungen der „biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise" um die Qualitätserzeugung wird m. E. ein bestimmter Verbraucherkreis angesprochen, der teilweise auch weltanschaulich orientiert ist. Diese Kreise sind zudem oft bereit, für diese Erzeugnisse einen höheren Preis zu zahlen, zumal sie über einen speziellen Absatzweg, wie z. B. über Reformhäuser, verkauft werden. Aus volksgesundheitlichen Gründen sehe ich keinen Anlaß, den Erzeugnissen der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Vorrang einzuräumen, da die landwirtschaftliche Erzeugung allgemein den hier bestehenden Grundforderungen gerecht werden muß. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 29. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 29) : Welche Maßnahmen denkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die finanziellen Einbußen der Fischereiverbände und Berufsfischer auszugleichen, die ihre Fänge wegen eines das gesetzlich zulässige Maß überschreitenden Quecksilbergehalts im Fleisch der Fische nicht absetzen können? Bisher ist für die Bundesrepublik noch keine gesetzliche Festsetzung der Höchstmengen an Quecksilber bei Fischen und Fischerzeugnissen erfolgt. Auch nach dieser Festsetzung ist auf Grund der bisherigen Forschungsergebnisse nicht damit zu rechnen, daß die Berufsfischer der Bundesrepublik finanzielle Einbußen erleiden. Sollten wider Erwarten derartige Auswirkungen eintreten, so werde ich rechtzeitig Überlegungen darüber anstellen, ob und gegebenenfalls in welcher Form den Betroffenen geholfen werden kann. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 1/1/2861 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Anregung des Reichsbundes der Kriegs- und Zivilheschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen, Kreisverband Stormarn, aufzunehmen und die flexible Altersgrenze so zu gestalten, daß Schwerbeschädigte unter Zugrundelegung einer 5jährigen Zurechnungszeit schon mit 60 Jahren ausscheiden können, so daß sie denselben Rentenanspruch haben, wie ein Nichtschwerbeschädigter, der mit 65 Jahren ausscheidet? Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Einführung einer flexiblen Altersgrenze neben einer generellen, alle Versicherten in bestimmten Altersklassen umfassenden Lösung Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, insbesondere eine weitere Vorverlegung der Altersgrenze, getroffen werden können, ist von der Bundesregierung eingehend 8970 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 und unter Abwägung aller von diesen Gruppen vorgetragenen Gesichtspunkte geprüft worden. Bei einer Sonderregelung für bestimmte Personengruppen ist zu berücksichtigen, daß die flexible Altersgrenze wie jede andere Altersgrenze grundsätzlich eine generelle Regelung für alle Versicherten eines Versicherungszweiges sein muß. Altersruhegeld wird wegen Erreichens der Altersgrenze gewährt, ohne daß es auf den Grad der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ankommt. Im übrigen würde die Einführung einer Sonderregelung für bestimmte Personengruppen zu einer Fülle von Abgrenzungsschwierigkeiten in bezug auf andere Personenkreise mit ähnlichen Merkmalen führen. Das zeigt die sozialpolitische Diskussion. Auch wäre mit einer Erweiterung der flexiblen Altersgrenze für bestimmte Personenkreise eine Reihe finanzieller Fragen verbunden, Dies träfe in gleicher Weise auf die Einführung einer besonderen Zurechnungszeit zum Ausgleich fehlender Versicherungsjahre zu, weil dadurch nicht nur Rückwirkungen für die vorgezogenen Altersruhegelder, sondern auch für die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten hervorgerufen würden. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften eine Regelung vorgeschlagen, durch die alle Versicherten, die ein erfülltes Arbeitsleben zurückgelegt haben, den Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand vom 63. Lebensjahr an selbst wählen können. Durch diese Regelung wird auch für die Schwerbeschädigten eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand eintreten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung Presseberichte, wonach einzelne Betriebe dazu übergegangen sind, kranke Mitarbeiter durch private Auskunfteien überwachen zu lassen, und hält die Bundesregierung diese Kontrolldienste insbesondere für mit der Verfassung und dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar? Die Frage der Zulässigkeit, kranke Arbeitnehmer durch private Einrichtungen überwachen zu lassen, ist von mir bereits am 20. Februar 1970 auf Grund von Anträgen der Kollegen Schmidt (Niederselters) und Zander schriftlich beantwortet worden (Protokoll über die Bundestagssitzung vom 20. Februar 1970, S. 1536 f). Seinerzeit habe ich u. a. ausgeführt, daß ein Arbeitnehmer solche Kontrollen nicht zu dulden braucht, da sie sowohl gegen Grundrechte als auch gegen allgemeine Grundsätze des Arbeitsverhältnisrechts verstoßen. Solche Praktiken werden daher sowohl von den Gewerkschaften als auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände abgelehnt. Hinzufügen darf ich noch, daß eine derartige Überwachung auch deshalb als rechtlich unzulässig anzusehen wäre, weil solche Maßnahmen nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar sind. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2861 Frage B 32) : Steht das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" der Bundesregierung auch an den Schulen des Freistaats Bayern zur Information und Verwendung zur Verfügung? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat im Januar 1971 u. a. alle Kultusminister der Länder über das Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" der Bundesregierung unterrichtet. Diesem Schreiben wurden je 500 Exemplare der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Broschüre sowie eine Kurzfassung in Form eines Faltblattes u. a. für die Weiterleitung an nachgeordnete Dienststellen beigefügt. In diesem Schreiben wurde außerdem angekündigt, daß das Faltblatt — soweit nicht eine gegenteilige Mitteilung erfolge — an alle Berufsschulen versandt werden solle, damit es jedem Auszubildenden zugänglich gemacht werden könne. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat durch Schreiben vom 17. Februar 1971 gebeten, von der angekündigten Verteilung in den Berufsschulen Bayerns abzusehen. Als Begründung wurde u. a. angeführt, daß die Zusendung des Aktionsprogramms durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu Mißverständnissen hinsichtlich schulpolitischer Akzente und der Zuständigkeiten führen könne. Die von meinem Hause für die Verteilung an alle Berufsschüler Bayerns vorgesehenen Faltblätter sind auch zu einem späteren Zeitpunkt bei meinem Hause nicht abberufen worden. Ob einzelne Exemplare der Broschüre des Aktionsprogramms wie auch des Faltblattes — z. B. vom Bayerischen Kultusministerium oder über gewerkschaftliche Organisationen an die Berufsschulen in Bayern verteilt worden sind, kann ich nicht genau übersehen. Es erscheint jedoch ausgeschlossen, daß jeder Berufsschüler in Bayern die genannten Unterlagen erhalten hat. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen B 33 und 34) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8971 Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den kurzfristig gekündigten Angestellten des geschlossenen Zweigwerks einer Kleiderfirma in Kaub schnell und unbürokratisch dadurch zu helfen, daß bis zu den sich abzeichnenden Übernahmemöglichkeilen im Zuge des Ausbaus heimischer Firmen Mittel zur beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden? Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in diesem und in gleich gelagerten Fällen zu verhindern, daß insbesondere in strukturschwachen Gebieten — die im übrigen durch regionale Aktionsprogramme weiterentwickelt werden soll en - zusätzliche Pendlerprobleme durch gezielte Unterstützung gefährdeter Arbeitsplätze zu vermeiden? Die Bundesanstalt für Arbeit kann jede geeignete berufliche Fortbildung oder Umschulung, die die berufliche Beweglichkeit des einzelnen Arbeitsuchenden sichern oder verbessern kann, individuell fördern, Hierfür stehen allen Arbeitsämtern die Mittel zur Verfügung. Nach unseren Informationen werden die von einer Kleiderfabrik in Kaub ausgesprochenen Kündigungen zum 31. Dezember 1971 wirksam. Das zuständige Arbeitsamt hat bereits Vermittlungsbemühungen eingeleitet. Die Betroffenen sind über die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz — insbesondere über die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und für eine berufliche Fortbildung oder Umschulung — unterrichtet worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß zur Sicherung und Festigung gefährdeter Arbeitsplätze innerhalb des regionalen Aktionsprogramms Mittelrhein/Lahn/Sieg nach den Richtlinien über die Verwendung der Bundeshaushaltsmittel für das Regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung Investitionshilfen in Höhe von 10 v. H. der erforderlichen Investitionssummen für Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen gegeben werden können, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Investitionshilfen für Erweiterungsinvestitionen bereits ansässiger Unternehmen können bis zu 15 v. H. der Investitionssumme gewährt werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 2. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2861 Fragen B 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Verteidigungsbezirkskommando für Oberfranken in Bayreuth auf Grund personeller Unterbesetzung nicht voll und selbständig arbeitsfähig ist, und ist die Bundesregierung bereit, in Oberfranken Einheiten des Terr-Heeres aufzustellen sowie das „freiwillige Engagement" der Reservisten im VdRBw e. V. in Oberfranken zu honorieren, wie es in rückwärtigen Verteidigungsbezirkskommandos in Verbindung mit bestehenden Verteidigungskreiskommandos und mob-mäßig bestehenden Sicherungskompanien in Jägeraufklärungszügen (JgAufklZg) bereits geplant ist? Ist die Bundesregierung bereit, in Verbindung mit den oben genannten Maßnahmen in Oberfranken neben dem Verteidigungsbezirkskommando zusätzlich ein Verteidigungskreiskommando aufzustellen und für Reservisten ein Ausbildungszentrum (TH) einzurichten? Ihre Fragen nach der personellen Besetzung des Verteidigungsbezirkskommandos in Bayreuth, der Aufstellung von Einheiten des Territorialheeres in Oberfranken, der Honorierung und Nutzung des freiwilligen Engagements der Reservisten in diesem Raum sowie der Aufstellung eines zusätzlichen Verteidigungskreiskommandos und eines Ausbildungszentrums beantworte ich wie folgt: Nach den konzeptionellen Vorstellungen für die Territoriale Verteidigung liegt der Schwerpunkt der Aufgaben des Territorialheeres in den rückwärtigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, wogegen in den grenznahen Räumen im wesentlichen Verbindungsaufgaben wahrzunehmen sind. Strukturplanungen und die Festlegung von Prioritäten orientieren sich an dieser Konzeption. Daraus folgt im einzelnen: 1. Umfangsbegrenzungen des Heeres in Verbindung mit den dargestellten konzeptionellen Vorstellungen gebieten, den Vorrang in den Aufstellungsvorhaben und der personellen Besetzung zunächst auf diejenigen Verteidigungsbezirkskommandos zu legen, die neben den allgemeinen Aufgaben der Territorialorganisation umfangreiche Truppenführungsaufgaben zu erfüllen haben. Das Verteidigungsbezirkskommando 67 in Bayreuth wurde unter diesem Gesichtspunkt von vornherein in Aufgaben und Personalumfang begrenzt. Der endgültige Personalumfang wird nach Abschluß einer zur Zeit laufenden Untersuchung über die aufgabenorientierte Neuverteilung der begrenzten, für Stäbe des Territorialheeres vorgesehenen Kräfte festgelegt werden. Schon jetzt läßt sich feststellen, daß dieser jedoch den derzeitigen Umfang nicht nennenswert überschreiten wird. 2. Oberfranken liegt im Verantwortungsbereich des zuständigen NATO-Befehlshabers. Die Ausdehnung des Sicherungsauftrages des Territorialheeres auf diesen Raum und die Aufstellung territorialer Truppen würden die klare Abgrenzung bestehender Verantwortungsbereiche verwischen. Beides ist daher nicht vorgesehen. Die Planungen für das Feldheer sehen jedoch für diesen Raum eine gewisse Anzahl überwiegend aus Reservisten bestehender Einheiten für die dort dislozierten Truppenteile vor. 3. Rolle und Bedeutung der Reservisten für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Notwendigkeit einer sinnvollen Nutzung dieses Potentials sind von der Bundesregierung bereits im Weißbuch 1970 besonders festgestellt worden. Das Bestreben, das freiwillige Engagement von Reservisten im Rahmen des „Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr" zu fördern, führte zur Planung von Jägeraufklärungszügen in weiter rückwärts gelegenen Verteidigungsbezirkskommandos in Verbindung mit dort bestehenden Sicherungskompanien. Inwieweit dieses Modell auch auf Oberfranken, in dem keine Territorialtruppen stationiert sind, übertragen werden kann, wird zur Zeit noch geprüft. Doch kann unabhängig davon das Engagement der freiwilligen Reservisten in sinnvoller Weise genutzt werden, mit Vorrang die aktiven und teilaktiven Verbände des Feldheeres in diesem Raum aufzufüllen. 8972 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 4. Die für eine Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit an sich wünschenswerte Aufstellung weiterer Verteidigungskreiskommandos - unter anderem in Oberfranken — ist wegen der dargestellten Umfangs- und Aufgabenbegrenzungen auf lange Sicht nicht zu verwirklichen. Sie ist zur Zeit auch nicht in die Planung aufgenommen worden. 5. Die Dislozierung von Ausbildungszentren erfolgt nach den Gesichtspunkten rationellster Aufgabenerfüllung in möglichst zentraler Lage und in der Nähe von Ballungsgebieten dort, wo Aufstellung und Einsatz von Truppen des Territorialheeres vorgesehen sind; das trifft nach derzeitiger Planung vorwiegend auf rückwärtige Gebiete zu. Die Aufstellung eines derartigen Ausbildungszentrums ist in Oberfranken zur Zeit nicht vorgesehen. Ich hoffe, mit diesen Darstellungen Ihre Fragen zu den besonderen Problemen des Territorialheeres in Oberfranken, die nur im Rahmen der Gesamtsituation des Heeres gesehen werden dürfen, beantwortet zu haben. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 37 und 38) : Was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren getan, um ein europäisches Jugendwerk zu schaffen? Was wird die Bundesregierung tun, um ihre Bemühungen um die Gründung eines europäischen Jugendwerks zum Abschluß zu bringen? Die Bundesregierung hat gegenüber ihren europäischen Partnern den Wunsch, ein Europäisches Jugendwerk zu schaffen, mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, insbesondere durch die Regierungserklärung vom Oktober 1969. Auf ihre Initiative befassen sich die zuständigen Gremien des Europarats seit 1969 mit dem Plan eines Europäischen Jugendwerkes. Im Januar 1970 führte die Bundesregierung auf Empfehlung des Ausschusses für außerschulische Bildung eine Konferenz mit Vertretern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Kulturkonvention in Bonn durch. Sie war maßgeblich an den folgenden Arbeiten des Rates für kulturelle Zusammenarbeit (CCC) und einer von diesem eingesetzten Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Statutenentwurfs beteiligt und hat nach seiner Verabschiedung durch den CCC im September 1970 auf eine schnelle Entscheidung durch das Ministerkomitee gedrängt. Das Ministerkomitee hat sich Anfang Mai 1971 mit großer Mehrheit für ein Europäisches Jugendwerk im Rahmen des Europarates ausgesprochen und zunächst für Dezember 1971 eine Grundsatzentscheidung vorgesehen. Obwohl der Ausschuß der Ministerstellvertreter sich in fast jeder seiner monatlichen Sitzungen seit Anfang 1971 mit dem Statutenentwurf befaßt hat, ist es bisher nicht gelungen, Meinungsverschiedenheiten in einigen wesentlichen Punkten voll auszuräumen. Die Bundesregierung wird sich wie bisher auch in den nächsten Monaten mit Nachdruck um ein für alle Europastaaten akzeptables Konzept bemühen und sich für eine endgültige Entscheidung über die Gründung des Europäischen Jugendwerks auf der nächsten Sitzung des Ministerkomitees im Mai 1972 einsetzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 39 und 40) : Sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, die hygienischen Bedingungen in den Krankenhäusern dadurch zu verbessern, daß Krankenhausbesucher gehalten werden, PlastikFolienüberschuhe anzulegen, um auf diese Weise zu verhindern, daß Schmutz und Bakterien in die Krankenhäuser eingeschleppt werden? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung diesen Bestrebungen bei, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls beabsichtigt? Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist bekannt, daß sich ein Unternehmen, das Überschuhe aus Plastikfolie für Besucher in Krankenhäuser herstellen will, bemüht, Behörden zum Erlaß von Vorschriften zur Verwendung solcher Überschuhe in Krankenhäusern zur Förderung der Hygiene zu erlassen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat das Unternehmen darauf hingewiesen, daß es im Ermessen der Träger von Krankenhäusern liegt, ob sie von den Krankenhausbesuchern das Tragen von Überschuhen verlangen will. Ob die Benutzung solcher Überschuhe die Einschleppung von Krankheitskeimen in Krankenhäusern durch Besucher wesentlich vermindern kann, erscheint mir fraglich, da diese Keime weniger aus dem Straßenstaub als vielmehr aus dem Nasenrachenraum stammen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 41 und 42) : Trifft es zu, daß noch ein nennenswerter Bedarf an Zuschüssen für die Errichtung von Stammgleisen, Ladegleisen und Nebenanschlüssen an solchen Stammgleisen zur Förderung des Gleisanschluß- und kombinierten Verkehrs über das Jahr 1972 hinaus besteht und deshalb eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Bezuschussung wünschenswert oder gar notwendig wäre? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das 1972 auslaufende Förderungsprogramm auf andere Weise weiterzuführen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8973 Bis zum 30. April 1971, dem Schlußtermin für die Annahme von Anträgen, sind von den Verkehrsträgern, den Städten und Gemeinden und den Unternehmen der verladenden Wirtschaft förderungswürdige Vorhaben in so großer Zahl angemeldet worden, daß die insgesamt verfügbaren Mittel überschritten werden. Diese Entwicklung läßt sich bei keinem zeitlich und finanziell begrenzten Programm vermeiden. Obwohl bei der Vergabe der Mittel nicht alle Anträge berücksichtigt werden können, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die in den Jahren 1969 bis 1972 als einmalige und lediglich als Starthilfe gedachte Maßnahme zu verlängern, zumal diese ihren verkehrspolitischen Zweck inzwischen weitgehend erreicht hat. Im einzelnen entfallen von der Gesamtzahl der eingereichten Anträge rd. 10 % auf Stammgleise und weitere 15 % auf Nebenanschlüsse und Ladegleise an solche Stammgleise. Da eine gezielte Fortführung des Förderungsprogramms für diese nicht unbedeutende Zahl von Vorhaben zu einer ungleichen Behandlung der Antragsteller führen würde, hält die Bundesregierung ein derartiges Vorgehen für nicht vertretbar. Im übigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Stammgleise im Rahmen des Programms eine überdurchschnittlich hohe Förderung erfahren haben. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 43) : Hält es die Bundesregierung — auch im Hinblick auf die Regelung der neuen Straßenverkehrs-Ordnung - für sinnvoll, die Ausrüstung von Personenkraftwagen mit einem rechten Außenspiegel gesetzlich vorzuschreiben? Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. nicht, für Personenkraftwagen allgemein einen rechten Außenspiegel vorzuschreiben. Sie hält die Vorschriften des § 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für ausreichend. Auch die Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 1. März 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückspiegel von Kraftfahrzeugen sieht für Personenkraftwagen nur einen Innenspiegel und einen linken Außenspiegel vor, da die Sicht nach hinten durch einen rechten Außenspiegel am Personenkraftwagen nur unwesentlich verbessert werden könnte. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) Drucksache VI/2861 Frage B 44) : Halt es der Bundesminister für Verkehr aus finanziellen und verkehrspolitischen Gründen für vertretbar, daß Stützmauern an Bundesstraßen in aufwendiger Weise mit Natursteinen verblendet werden und dadurch, wie das Beispiel Umgehungsstraße B 292 Aglasterhausen zeigt, eine Fahrtrichtung erst Monate später freigegeben werden kann? Eine Verblendung von Stützmauern an Bundesfernstraßen wird vorgenommen, wo dies der besseren Einpassung in die Landschaft dient und von den Naturschutzbehörden gefordert wird. Ferner wird der heimischen Natursteinindustrie durch Maßnahmen dieser Art ein wesentliches Absatzgebiet erschlossen. Das trifft auch für die Umgehungsstraße Aglasterhausen im Zuge der B 292 zu, wo wegen der beträchtlichen Höhe der Stützmauer die Arbeiten für die Hangsicherung naturgemäß länger dauern als die Fertigstellung der Fahrbahn, deren eine Fahrtrichtung bereits freigegeben werden konnte. Sofern die Witterung einen zügigen Baufortschritt zuläßt, soll auch die zweite Fahrtrichtung noch in diesem Jahr für den Verkehr freigegeben werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 45 und 46) : Kann die Bundesregierung zusichern, daß — solange der notwendige Ausbau des Bahnhofs Kitzingen mit Unterführungen nicht erfolgt - - die Bahnsteige wenigstens unverzüglich befestigt werden, da der derzeitige Zustand vor allem an nassen Tagen sowohl für die Bahnbeamten wie für die Reisenden nur schwer zumutbar ist? Kann die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die der Deutschen Bundesbahn bekannten Wünsche aus dein Raum Kitzingen berücksichtigt werden und einige D-Züge — vor allem der D 222 Wien-Holland-Expreß Richtung Frankfurt - im Bahnhof Kitzingen künftig wieder halten? Die Bahnsteige in Kitzingen mußten - wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilte — wegen notwendiger Kabelarbeiten teilweise aufgegraben werden. Die dadurch vorübergehend entstandenen Behinderungen seien indes unverzüglich beseitigt und die Bahnsteigoberfläche zunächst provisorisch befestigt worden. Die schlechten Stellen auf den Zwischenbahnsteigen und auf dem Hausbahnsteig würden in Kürze einen Belag mit Teer- oder Bitumenasphalt erhalten. Mit Bezug auf meine schriftliche Antwort vom 10. September 1970 auf Ihre Anfrage in derselben Angelegenheit teile ich ferner mit, daß nach Auskunft der DB der geplante Gesamtumbau des Bahnhofs Kitzingen mit neuen Bahnsteigen und einer Bahnsteigunterführung nach wie vor in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden kann, weil andere Vorhaben noch dringender sind. Die DB ist aber darum bemüht, die Bahnsteige durch ausreichende laufende Unterhaltung stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. 8974 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Grundsätzlich fällt die Fahrplangestaltung nach dem Bundesbahngesetz (BbG) in die alleinige Zuständigkeit der DB. Eine Mitwirkung des Bundesministers für Verkehr sieht das BbG nicht vor. Nach dem BbG hat die DB jedoch den Ländern bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne Gelegenheit zu Stellungnahme zu geben. Über diese Verpflichtung hinaus arbeitet die DB noch eng mit dem „Ständigen Fahrplanausschuß" des „Großen Fahrplanausschusses" zusammen, in dem Vertreter von Wirtschaft und Fremdenverkehr ihre Vorstellungen zur Fahrplangestaltung erarbeiten. Diese Anregungen werden von der DB nach Möglichkeit berücksichtigt. Wie mir die DB mitgeteilt hat, halten in Kitzingen z. Z. 9 D-Züge. Die Wünsche der Stadt Kitzingen in bezug auf die Verkehrsbedienung sind der DB (Bundesbahndirektion Nürnberg) erst vor kurzem vom Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen unterbreitet worden. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Für den Wien—Holland—Expreß (D 222), der vorwiegend internationale Verkehrsaufgaben zu erfüllen hat, sieht die DB wegen der zeitlich gebundenen Kurswagenübergabe in Würzburg keine Möglichkeit, einen zusätzlichen Zugaufenthalt in Kitzingen einzurichten. Durch N 4404, Kitzingen ab 6.29 Uhr, ist jedoch werktags ein unmittelbarer Zubringer nach Würzburg vorhanden, der außerdem noch die Anschlüsse an IC 192 „Ratsherr" nach Bremen und TEE 20 „Saphir" nach Brüssel vermittelt. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 47) : Besteht auch nach der Antwort vom 3. November 1971 (Stenographischer Bericht über die 149. Sitzung am 5. November 1971, Seite 8582) auf meine Anfrage vorn 22. Oktober 1971 eine Notwendigkeit für einen Lärmschutz im Bereich der Gemeinde Weilbach dadurch, daß der Autobahnverkehr durch die Fahrbahnerweiterung stark zunimmt, und gibt es dafür schon Vorberechnungen? Vorberechnungen für die zu erwartende Verkehrsmenge sind im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen durchgeführt worden. Auch unter Berücksichtigung der Verkehrszunahme ist es nicht erforderlich, einen besonderen Lärmschutz in der Gemarkung Weilbach vorzusehen. Es lassen sich gegenwärtig keine konkreten Feststellungen für ein Anwachsen der Immissionen treffen. Nach allgemeinen Erfahrungen erhöht sich bei hohen Verkehrsmengen die Lärmempfindung der Anwohner trotz weiterer Verkehrszunahme nicht sehr merklich. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 48 und 49) : Wann ist damit zu rechnen, daß die für das Saarland wichtige Strecke Saarbrücken/Brebach-Saargemünd in das Elektrifizierungsprogramm der Deutschen Bundesbahn aufgenommen wird? Welches waren die Gründe dafür, daß diese Strecke in das jüngste Elektrifizierungsprogramm nicht aufgenommen wurde? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist das Teilstück Saarbrücken–Brebach der Strecke Saarbrücken–Saargemünd bereits seit dem 20. Juni 1960 elektrifiziert. Eine Fortsetzung der Elektrifizierung bis Saargemünd ist beabsichtigt. Die Organe der Deutschen Bundesbahn — Vorstand und Verwaltungsrat — haben bereits seit langem die Umstellung der Zugförderungsart auf die elektrische Traktion auch für diese Strecke beschlossen. Seit jenem Zeitpunkt ist sie im erweiterten Elektrifizierungsprogramm enthalten. Eine Realisierung des Vorhabens war bisher nicht möglich, da der Strecke im Rahmen des Elektrifizierungsprogramms keine Priorität zukommt. Zur attraktiven Gestaltung des Verkehrsangebots hat die Deutsche Bundesbahn jedoch inzwischen die Dieseltraktion eingeführt. Für eine Umstellung auf elektrische Traktion konnte mir die Deutsche Bundesbahn zum augenblicklichen Zeitpunkt noch keinen verbindlichen Termin nennen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 50 und 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbesserung der Nahverkehrsverbindung auf der Bundesbahnstrecke Stockhausen (Kreis Wetzlar)/Beilstein (Dillkreis), um den oberhalb der Haltestelle Ulmtal/Ortsteil Allendorf wohnenden Pendlern eine frühere Heimfahrt zu ermöglichen? Welche Fahrplanänderungen und Fahrtverlängerungen der Triebwagen Pt 3684 und Pt 3688 sind in diesem Zusammenhang möglich? Zu der Verkehrsbedienung auf der Bundesbahnstrecke Stockhausen–Beilstein ist zu bemerken, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) ihre Fahrpläne nach dem Bundesbahngesetz (BbG) in eigener Zuständigkeit aufstellt. Eine Mitwirkung des Bundesministers für Verkehr sieht das BbG nicht vor. Die DB ist jedoch laut BbG verpflichtet, den Ländern bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über diese Verpflichtung hinaus arbeitet die DB noch eng mit dem „Ständigen Fahrplanausschuß" des „Großen Fahrplanausschusses" zusammen, in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8975 dem Vertreter von Wirtschaft und Fremdenverkehr ihre Vorstellungen zur Fahrplangestaltung erarbeiten. Diese Anregungen werden von der DB nach Möglichkeit berücksichtigt. Die DB hat mir mitgeteilt, daß die Strecke von Stockhausen nach Beilstein werktags von acht Zugpaaren bedient wird. Dazu verkehrt noch ein Zug (N 3684) von Stockhausen nach Allendorf und ein Zug von Beilstein nach Stockhausen. Die DB hat sich bemüht, ihr Zugangebot, hauptsächlich unter Berücksichtigung des Berufs- und Schülerverkehrs, ausgewogen zu gestalten. In Anbetracht der teilweise nur geringen Besetzung der Züge glaubt die DB, nicht zuletzt auch aufgrund ihrer im BbG verankerten Verpflichtung zur Betriebsführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten, eine Vermehrung des Zugangebots auf dieser Strecke nicht vertreten zu können. Die Zugeinheit des N 3684 (Stockhausen ab 16.52 Uhr) kann wegen des Fahrzeugumlaufs nur bis Allendorf (an 17.02 Uhr) verkehren. Anschließend muß die Einheit nach Stockhausen zurückgeführt werden, da für den um 17.20 Uhr in Stockhausen abfahrenden Zug N 3688 kein anderes Triebfahrzeug zur Verfügung steht. Bei einer Verlängerung des Laufes von N 3684 bis Beilstein und anschließender Rückführung müßte N 3688 um rund 30 Minuten später gelegt werden. Das hält die DB jedoch im Interesse der Mehrzahl der Berufspendler für nicht vertretbar. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 52) : Welche Maßnahmen sind geplant, um die katastrophale Verkehrssituation an der Bundesstraße 509 im Ortsteil Mülhausen der Gemeinde Grefrath im Kreise Kempen-Krefeld zu ändern? Nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist für die B 509 ein größerer Ausbau im vorhandenen Straßenzug nicht vorgesehen. Das schließt. jedoch nicht aus, daß örtlich begrenzte Verbesserungen zur Behebung von Engpässen oder Gefahrenquellen vorgenommen werden. Zur Durchführung derartiger Maßnahmen, die im Straßenbauplan nicht gesondert aufgeführt werden, stellt der Bund den Straßenbauverwaltungen der Länder jährlich Globalbeträge zur Verfügung. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Bauvorhaben wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit entsprechend der Dringlichkeiten vorgenommen. Ich habe die oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen auf die kritischen Verkehrsverhältnisse in Mülhausen hingewiesen und um Prüfung gebeten, welche verkehrsregelnden oder baulichen Maßnahmen geeignet sind, die örtliche Verkehrssituation zu verbessern. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß während der Kommunalwahlkämpfe an und in Bahnhöfen Wahlplakate angebracht worden sind, und hält die Bundesregierung einen Bahnhof für die geeignete Stätte einer Wahlkampfauseinandersetzung? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn seit einiger Zeit Flächen für politische Werbung auf Bahnhofsgelände zur Verfügung gestellt hat. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Deutsche Bundesbahn in diesem Bereich selbständig und allein zuständig. Die Dienststellen der Deutschen Bundesbahn und die von ihr mit der Werbung beauftragte Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH sind vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Wahrung parteipolitischer Neutralität verpflichtet worden. In diesem Rahmen darf daher die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH gegen Bezahlung politische Werbung auf Bahngebiet durchführen. Die Deutsche Bundesbahn trägt damit auch vielfachen Wünschen der politischen Parteien Rechnung. Ich bin der Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn ebenso wie die kommunalen Werbegesellschaften, das Fernsehen und der Rundfunk —auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages, ihren Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen, grundsätzlich die Möglichkeit haben muß, solche Einnahmequellen zu nutzen, solange parteipolitische Neutralität gewahrt wird. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 54) : ist der Bundesregierung bekannt, daß sich allein auf dem ca. 25 km langen Teilstück der B 312 zwischen Metzingen und Bernhausen im Zeitraum eines Jahres über 480 Verkehrsunfälle ereignet ?laben, und welche der in der Antwort der Bundesregierung vom 12. November 1971 auf meine entsprechende Anfrage hin angekündigten Maßnahmen hält die Bundesregierung in der nahen Zukunft konkret für erforderlich und realisierbar, um die Verkehrssicherheit auf diesem Straßenstück zu erhöhen bzw. den Verkehr insgesamt flüssiger werden zu lassen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf der außerordentlich stark belasteten Bundesstraße 312 zwischen Metzingen und Bernhausen im Laufe des vergangenen Jahres zahlreiche Unfälle ereignet haben. Daher bemüht sich die Straßenbauverwaltung auch darum, zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Raum Reutlingen—Metzingen und dem Großraum Stuttgart so rasch als möglich den Neubau der Bundesstraße 27 mit einem ergänzenden Zubringer in Richtung Reutlingen zu verwirklichen, wodurch die Bundesstraße 312 erheblich 8976 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 entlastet werden würde. Die Möglichkeiten, durch kleinere Ausbauvorhaben an besonderen Gefahrenpunkten die Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 312 zu erhöhen, werden gegenwärtig von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg noch geprüft. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 55 und 56) : Billigt die Bundesregierung, daß bei Auslandsflügen vorn Rhein-Main-Flughafen aus nach wie vor umständliche und zeitraubende Leibes- und Gepäckvisitationen erfolgen? Hält die Bundesregierung es für richtig, daß solche Maßnahmen den Abflug eines bereits verspäteten Flugzeugs um eine weitere halbe Stunde verzögern, wie es die Passagiere der Alitalia-Maschine nach Rom am Abend des 19. November 1971 erleben mußten? Die Sicherungsmaßnahmen auf den deutschen Verkehrsflughäfen werden zum Schutze der Besatzung, Passagiere und der Bevölkerung vor Entführungen, Bombenanschlägen und anderen widerrechtlichen Eingriffen in den zivilen Luftverkehr durchgeführt. Sie entsprechen in Art und Durchführung den Empfehlungen der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO) und sind darauf abgestellt, die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs möglichst nicht zu beeinträchtigen. Nach den Erkenntnissen in- und ausländischer Nachrichtendienste über die derzeitige Gefährdungslage ist trotz der nachlassenden Aktivitäten der in diesem Zusammenhang in Erscheinung getretenen Terroristengruppen eine vollständige Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nicht gerechtfertigt. Die Kontrollen konnten jedoch auf den grenzüberschreitenden Linienverkehr und auch bei diesem auf Stichproben beschränkt werden. Lediglich bei besonders gefährdeten Luftverkehrsgesellschaften oder Flugstrecken werden noch ausnahmslose Kontrollen, die teilweise auch auf Schutzersuchen der jeweiligen Regierungen zurückgehen, durchgeführt. Die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Sicherungsmaßnahmen verantwortlichen örtlichen Sicherheitskommissionen auf den Flughäfen entscheiden an Ort und Stelle, welche Flüge in die Stichprobenkontrollen einbezogen werden. Sie lassen sich bei der Auswahl der zu kontrollierenden Flüge ausschließlich von Sicherheitsgesichtspunkten unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs leiten. Aus Sicherheitsgründen können verspätete Flüge nicht generell von den Stichprobenkontrollen ausgenommen werden. Eine Überprüfung nur der Fluggäste, deren Flug noch keine Verspätung aufweist, würde es potentiellen Attentätern ermöglichen, unkontrolliert und risikolos an Bord verspäteter Flugzeuge zu gelangen. Nach den vorliegenden Erfahrungen sind durch die Sicherungsmaßnahmen im allgemeinen nur geringfügige Verzögerungen eingetreten, denen die Fluggäste angesichts des damil verbundenen persönlichen Schutzes in der Regel volles Verständnis entgegengebracht haben. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner von 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 1/1/2861 Frage B 57) : Wie weit ist der Stand der Planungen des Ausbaus der ins besondere aus Anlaß der Olympischen Spiele für den Besam ten Raum Allgäu/Bodensee international verkehrswichtigen Bun desstraße 18 zwischen Memmingen und Leutkirch? Der Ausbau der Bundesstraße 18 zwischen Wangen und Leutkirch ist im wesentlichen abgeschlossen. Die Bundesstraße 18 wurde hier völlig net trassiert und mit höhenfreien Anschlußstellen aus. gestattet. Auch die Weiterführung des Ausbaues bis zur bayerischen Landesgrenze, eingeschlossen eine großräumige Umgehung der Stadt Leutkirch ist in der gleichen Weise geplant. Allerdings ist gegenwärtig noch nicht zu übersehen, wann diese Maßnahme in Angriff genommen werden kann, dr die Gemeinde Reichenhofen-Unterzeil im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einspruch erhoben hat. Der im Sommer des nächsten Jahres zu erwartende Verkehr, der durch die in München stattfindenden Olympischen Spiele sicherlich noch verstärkt werden wird, muß daher auf dem Abschnitt Leutkirch—Memmingen auch weiterhin die alte Bundesstraße 18 benutzen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 22. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinicke (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage B 58) : Mit welchem Betrag wird die Zeitschrift ,,Freiheitsglocke" Organ der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V., Bonn, jährlich aus Bundesmitteln unterstützt? Das monatlich erscheinende Organ der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) „Die Freiheitsglocke" wird aus Bundesmitteln nicht gefördert. Die Mitglieder der VOS sind durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages zugleich Abonnenten der „Freiheitsglocke". Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 29. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8977 Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 59 und 60) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, die Zuwendungen zur Einrichtung von Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet und von Schulen in Grenzgebieten -Einzelplan 27 Titel 882 01 — bisher 35 Millionen DM, von denen 1970 22 Millionen DM in Anspruch genommen worden sind, künftig, wie aus den Erläuterungen zu diesem Titel hervorgeht, in Wegfall kommen zu lassen? Teilt nicht vielmehr auch die Bundesregierung die Auffassung, daß Schulen und Kindergärten in dünn besiedelten Grenzräumen und im Saarland mit heute noch unter den Kriegsfolgen leidenden und der Entvölkerung in besonderem Maße ausgesetzten Gemeinden, ungeachtet ihrer bildungspolitischen und gesamtdeutschen Aufgabe, sowohl erzieherisch wie auch schulorganisatorisch besonders geartete gesellschaftliche und strukturelle Probleme stellen und nicht allein von daher ein Wegfall der Förderung des Schulbaus aus Bundesmitteln in besonderem Maße bedenklich erscheint? Die dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bei Titel 27 02/882 01 des Bundeshaushaltsplanes zur Verfügung stehenden Mittel von 35 000 000 DM sind schwerpunktmäßig für den Bau (ab 1972 auch für die Einrichtung) von Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet bestimmt. Mit einem Betrag von 1 000 000 DM dieses Titels wird außerdem der Bau von Schulen in Grenzgebieten (Saarland und Nordschleswig) gefördert. Das Saarland erhielt von diesen Mitteln jährlich einen Betrag von 400 000 DM. Wie Sie wissen, fällt die Zuständigkeit des Schul- und Kindergartenbaues in die Kulturhoheit der Bundesländer. Für das von der Teilung Deutschlands besonders hart betroffene Zonenrandgebiet ist in Übereinstimmung mit den vier Zonenrandländern eine Möglichkeit gefunden worden, vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Förderprogramme zu entwickeln, ohne daß hierdurch eine Einschränkung der Kulturhoheit der Länder eingetreten wäre. Sinn und Zweck dieser gemeinsamen Förderprogramme war und ist es, das Zonenrandgebiet auch in kultureller Hinsicht auf den Standard des übrigen Bundesgebietes zu heben. Hieran hatte und muß auch in Zukunft jede Bundesregierung ein übergeordnetes Interesse haben. Eine Einstellung der Schul- und Kindergartenbauförderung im Zonenrandgebiet ist deshalb nicht beabsichtigt. Grund für die Förderung des Schulbaues im Saarland war die besondere politische Lage nach seiner Rückgliederung und der damit verbundene Wille der Bundesregierung, den Menschen des Saarlandes bei ihren kulturellen Bemühungen in einer gewissen Übergangs- und Anpassungszeit zu helfen. Die Förderung erfolgte zwar auch im Benehmen mit der Landesregierung, sie sollte jedoch aus der Sicht der Bundesregierung von vornherein nur eine zeitlich begrenzte Hilfe sein, um die Lage im rückgegliederten Saarland auch kulturell möglichst umgehend zu stabilisieren. Die Förderung des Schulbaues im Saarland war eingebettet in ein besonderes Grenzlandprogramm der Bundesregierung, aus dem bis in den Anfang der 60er Jahre auch der Schulbau in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen (Emsland), der besonders strukturell bedingte Schwächen aufwies, gefördert wurde. Wie in diesen Gebieten ist auch für die Förderung des Schulbaues im Saarland durch den Bund heute keine Möglichkeit mehr gegeben. Die in Grenzgemeinden des Saarlandes herrschenden Verhältnisse treffen in gleichem Maße für einen Teil anderer Gebiete der Bundesrepublik zu, ohne daß sich hierdurch eine Förderkompetenz des Bundes ergeben würde. Hier Abhilfe zu schaffen, ist Aufgabe der jeweils zuständigen Landesregierung. Die Bundesregierung hat deshalb vorgesehen, für den Bau von Schulen im Saarland 1972 letztmalig einen Betrag von 400 000 DM zu bewilligen. Dies gibt dem Saarland Gelegenheit, entsprechende Haushaltsplanungen für 1973 vorzunehmen. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 61 und 62) : Hält die Bundesregierung Vorgänge, wie sie sich vor einigen Tagen an der Bonner Universität bei der zweimaligen Sprengung der Konventssitzungen durch Mitglieder des Spartakus-Bundes und des Sozialdemokratischen Hochschulbundes zugetragen haben, für erträglich? Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Vorgänge an des Bonner Universität im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Länder in der Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre und der inneren Ordnung der deutschen Hochschulen unterstützen? Der Bundesregierung liegt eine zusammenfassende Darstellung der Vorgänge, die sich in der letzten Zeit an der Universität Bonn im Zusammenhang mit Sitzungen des Satzungskonventes ereignet haben, nicht vor; sie ist über Einzelheiten dieser Vorfälle nur durch Presseberichte informiert. Die Bundesregierung wiederholt jedoch auch bei dieser Gelegenheit, daß sie die Anwendung von Gewalt in der hochschulpolitischen Auseinandersetzung verurteilt. Die Bundesregierung hat sich am 4. November in Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Dr. Gölter zu der Frage geäußert. Ich weise noch einmal darauf hin, daß die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes die sich für die einzelnen Hochschulmitglieder aus Art. 5 Abs. 3 GG ergebenden Rechte konkretisiert hat, daß sie aber nicht die Möglichkeit hat, im Wege der Aufsicht im Einzelfall konkrete Maßnahmen zu treffen. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 63) : Läßt die enge Zusammenarbeit des Sozialdemokratischen Hochschulbundes mit dem Spartakus-Bund an zahlreichen deutschen Hochschulen darauf schließen, daß die Bestrebungen des Sozialdemokratischen Hochschulbundes sich zumindest teilweise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten? 8978 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 Nach der neuesten Übersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz (Stand: 31. Juli 1971) bildet der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB) mit dem Marxistischen Studentenbund Spartakus, in einigen Fällen zusammen mit anderen Gruppen, Koalitionen an folgenden Hochschulen: 1. Universitäten Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Mainz und Marburg 2. Pädagogische Hochschulen Niedersachsen (Abt. Göttingen und Oldenburg) und Ruhr (Abt. Duisburg und Hagen) sowie Erziehungswissenschaftliche Hochschule Rheinland-Pfalz (Worms). Solche Koalitionen bestehen also an 11 von insgesamt 65 wissenschaftlichen Hochschulen, wobei die Abteilungen der Pädagogischen Hochschulen nicht gesondert gezählt worden sind. In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion vom 24. Mai 1971 (Drucksache VI/2218) heißt es: „Zwar liefern die von einigen Hochschulgruppen im Zusammenwirken mit extremistischen Kräften herausgegebenen Verlautbarungen und örtliche Aktionsgemeinschaften mit solchen Kräften Anhaltspunkte dafür, daß Angehörige und Funktionäre des SHB ... sich teilweise Vorstellungen von einer Veränderung der Gesellschaft zu eigen gemacht haben, die mit den Grundsätzen der repräsentativen parlamentarischen Demokratie nicht im Einklang stehen. Bei anderen Hochschulgruppen des SHB ... ist dagegen eine solche Zielsetzung nicht bekanntgeworden." Nach Auffassung der Bundesregierung läßt daher das Zusammengehen des SHB mit dem Spartakus an einzelnen Hochschulen nicht die Schlußfolgerung zu, daß der SHB wie er sich heute darstellt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage B 64) : Welche Maßnahmen sind dem Bund nach Ansicht der Bundesregierung gegeben, wenn nach ihrer Auffassung in einem konkreten Fall weder die betreffende Universität noch das zuständige Land darauf hinwirken, daß alle Mitglieder einer Hochschule ihre Aufgaben in der durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgten Freiheit erfüllen können? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 4. November 1971 auf die Frage 81 des Herrn Kollegen Gölter ausgeführt, daß sie wegen der klaren verfassungsrechtlichen Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Ländern nicht die Möglichkeit habe, im Wege der Aufsicht in einem Einzelfall konkrete Maßnahmen zu treffen. Für diese Auffassung waren folgende Überlegungen maßgebend: Aus Artikel 5 Abs. 3 GG sind zwar die staatlichen Stellen verpflichtet sicherzustellen, daß sich an den Hochschulen Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei entfalten können. Mangels einer besonderen Kompetenz-Zuweisung an den Bund ergibt jedoch Artikel 30 GG, daß diese Verpflichtung die Länder trifft, sofern es sich um Maßnahmen der Verwaltung — und nur auf diese bezieht sich Ihre Frage — handelt. Auch eine Bundesaufsicht nach Artikel 84 GG ist nicht gegeben, da es sich bei der Beachtung des Artikel 5 Abs. 3 durch die Landesverwaltung nicht um die Ausführung eines Bundesgesetzes im Sinne Artikel 84 GG handelt, sondern um die Bindung an ein Grundrecht. Selbstverständlich sind aber die nach dem GG möglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes über Verfassungsverstöße gegeben. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß die Länder ihre hier aufgezeigten Verpflichtungen erfüllen. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen B 65 und 66) : Welche Vorhaben wurden im Sachbereich Neue Technologien des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in den Jahren 1967 bis 1971 genehmigt, und von welchen natürlichen oder juristischen Personen mit welchem Aufwand durchgeführt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bei der Vergabe von Mitteln aus dem Sachbereich Neue Technologien des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft eine Chancengleichheit sowohl für individuelle Erfinder, Unternehmen mittlerer Größe, Unternehmensgruppen als auch für sonstige Personen existiert? Im Sachbereich Neue Technologien wurden seit 1969 erstmals Förderungsmittel im Einzelplan 31 Kap. 31 07 Tit. 683 20 bereitgestellt und bisher 339 Vorhaben aus den folgenden Bereichen gefördert: I. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und -projekte, die zur Bewältigung zukünftiger öffentlicher Aufgaben erforderlich sind, insbesondere für 1. technisch-wissenschaftliche Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes a) Untersuchung der biologisch-medizinischen und chemischen Grundlagen des Schutzes von Mensch und Umwelt, b) Entwicklung neuer Verfahren und Geräte für die ökologische Forschung und den Umweltschutz. 2. technisch-wissenschaftliche Aufgaben in Grenzgebieten von Biologie, Medizin und Technik a) biologisch-medizinische Grundlagenforschung für die Biotechnik (insbesondere physiologische, mikro- und makrobiolo- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8979 gische sowie enzymologische Probleme bei der Entwicklung und Einführung neuer biotechnischer Verfahren), b) Biotechnologie (industrielle Verfahrenstechnik biologischer Produktionsprozesse, insbesondere Produktion von synthetischen Nahrungsmitteln), c) biomedizinische Technik (z. B. Entwicklung neuer wissenschaftlicher und medizinisch-technischer Geräte für Forschung, Diagnostik, Therapie und Organersatz) und Bionik (z. B. biologische Informationsverarbeitung, Zeichenerkennung, biologische Steuerung, Regelung, Ortung und Navigation). 3. Untersuchung neuer technologischer Verfahren zur Gewinnung, Speicherung und Verarbeitung von Roh- und Grundstoffen, 4. neuartige technische Komponenten und Systeme für Transport und Verkehr (im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Verkehr), 5. technische Lösungen für Zukunftsaufgaben in den Bereichen Ausbildung und Information. II. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und -projekte in ausgewählten technologischen Fortschrittsgebieten, die für den wissenschaftlichtechnischen Leistungsstand unseres Landes von weitreichender Bedeutung sind, insbesondere für 1. physikalische Technologien (z. B. Halbleiterelektronik, Meß-, Regel- und Analysentechnik, Fluidik, technische Optik, Holographie und Laser, Tieftemperaturtechnik, Supraleitungstechnik-, Hochvakuum- und Grenzflächentechnik, Plasmatechnik), 2. Energietechnik (z. B. elektrochemisch-k atalytische Energieumwandlung und andere Technologien der nichtnuklearen Energieumwandlung sowie der Energieübertragung und -speicherung), 3. Technologien der Stoffe und der Fertigung (z. B. Sondermetalle und -legierungen; anorganische und organische Stoffe; Verbundwerkstoffe, neuartige magnetische, elektronische und optische Werkstoffe; Umform- und Fertigungstechnologien; Konstruktions- und Prüfverfahren; Tribologie und Korrosion). III. die Errichtung von Prototyp-Anlagen und die Förderung von Demonstrationsprojekten auf diesen Gebieten, insbesondere für 1. Umweltschutz und Biotechnik; fortschrittliche Nachrichtensysteme; Verkehrssysteme; MDH-Projekte 2. Versuchsanlage zur Herstellung von Naturstoffen mittels Großkulturen von Mikroorganismen (Biotechnikum). Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurden bzw. werden ausgeführt in Laboratorien von Industrieunternehmen insbesondere der Branchen Elektrotechnik, Maschinenbau, Verkehrstechnik, Chemie, Pharmazie, Energietechnik und Energieversorgung, Grundstoffindustrien, Aufbereitungstechniken, Werkstofftechniken und Metallverarbeitung, Glas und Keramik, Feinmechanik, Optik, Meß-, Regel- und Analysentechnik, Nachrichtentechnik, Vakuum- und Tieftemperaturtechnik, u. a. m. in nichtindustriellen Forschungsinstituten sowie begleitend in begrenztem Umfang in Hochschulinstituten. Aus den Problemstellungen heraus ergibt sich im allgemeinen die Notwendigkeit einer multi- bzw. interdisziplinären Bearbeitung. Bewilligt wurden Zuwendungen in Höhe von 266 717 000 DM bei Gesamtkosten der Vorhaben von 506 762 000 DM. Es handelt sich im allgemeinen um Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von mehrjähriger Laufzeit, so daß in der obigen Bewilligungssumme auch Bindungen für die Jahre 1972 ff. im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind. Die Bundesregierung strebt auf der Grundlage der „Grundsätze für die Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet neuer Technologien" vom 1. April 1970 und in den „Bedingungen für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft" (BUwF 1969) eine Chancengleichheit für die verschiedenen Antragsteller an. Sie bemüht sich, diese Bedingungen weiterzuentwickeln und zu verbessern, um alle qualifizierten Anbieter an der Lösung der offenen Fragen in diesem Gebiet beteiligen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort auf Frage 2 der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP betr. Technologiepolitik verwiesen (Drucksache VI/2789). Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2861 Frage B 67) : Inwieweit hält die Bundesregierung das „Deutschland-Magazin" für geeignet, an Schulen zur objektiven Information und zur Verwendung im staatsbürgerlichen Unterricht zu dienen? Für die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln zum Gebrauch an Schulen — und die dazu notwendige Bewertung - sind die Länder zuständig. Ich kann deshalb Ihre Frage nur an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder weitergeben und um eine Stellungnahme bitten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ich kann Ihrer Meinung keineswegs beipflichten, daß durch das Verhalten der Bundesregierung irgendwie das Selbstbestimmungsrecht geschädigt würde. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Rechtes ist eine ganz andere Frage als die, wie man dieses Recht selbst einschätzt. Eigentlich müßten Sie, wenn Sie in einer Frage solche Vorwürfe erheben wollten, diese Vorwürfe z. B. auch gegen die Mehrheiten und die Regierungen gerichtet haben, die, unbeschadet der Präambel des Grundgesetzes und in dem guten Glauben, daß es dieser Präambel entspreche, der staatlichen Sicherheit für diese Bundesrepublik Deutschland in der Praxis den Vorrang vor den allgemeinen Zielen der Präambel des Grundgesetzes gegeben haben. Wer das damals nicht wahrhaben wollte — und es ist von Sprechern der damaligen Opposition der damaligen Mehrheit vorgehalten worden —, der wird sich heute im Jahre 1971 nur falsche Gedanken machen können über die
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1971 8949
    Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
    wirklichen Verhältnisse, die damit geschaffen worden sind.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, den Kollegen, der eben gesprochen hat, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Unterschied zwischen der rechtlichen Befugnis, die Bundesrepublik völkerrechtlich zu vertreten, insbesondere zu verpflichten, und der politisch-moralischen Befugnis besteht, für das deutsche Volk die Stimme zu erheben und für die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts aller Deutschen zu sprechen?