Deutscher Bundestag
154. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
Inhalt:
Abwicklung der Tagesordnung . 8844 B, 8856 A,
8880 B, 8884 D
Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu den inneren Reformen in der 6. Legislaturperiode (Drucksachen VI/2604, VI/2709) — Fortsetzung der Aussprache
Frau Strobel, Bundesminister . . . 8841 B Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 8844 C Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8848 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 8850 A Dr. Jenninger (CDU/ CSU) . . . . 8853 B
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8856 A, 8865 B
Dr. Häfele (CDU/CSU) . . 8858 D, 8869 A
Porzner (SPD) 8861 B
Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . 8865 D
Offergeld (SPD) . . . . . . . 8867 B
Stücklen (CDU/CSU) 8870 A
Dr. Apel (SPD) 8875 C
Spitzmüller (FDP) . . . . . . 8879 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (Abg. Dr. Evers, Dr. Eyrich, Burger, Biechele, Dr.
Schmidt [Wuppertal] u. Gen.) (Drucksache VI/2131); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2797) — Zweite und dritte Beratung
Dr. Evers (CDU/CSU) 8880 C
Dr. Schachtschabel (SPD) 8881 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2808) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 8881 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N.S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2809) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . . . 8882 A
II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache W2431); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2827) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Sprung (CDU/CSU) 8882 C
Absetzung des Punktes 8 von der Tagesordnung 8882 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksache VI/2800) — Erste Beratung — 8883 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache
VI/2855) — Erste Beratung — 8883 A
Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksache 11/2857) — Erste Beratung — 8883 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache VI/2854) — Erste Beratung —Dr. Bayerl, Parlamentarischer
Staatssekretär 8883 B
Gnädinger (SPD) 8884 C
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Anträge des Bundesministers der Finanzen
betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966
hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
(Drucksachen V/4066, V/2925, VI/2818) . . 8884 D
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/4055, VI/2819) 8885 A
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung des Pionierwasserübungsplatzes
Bützfleth an das Land Niedersachsen (Drucksachen VI/2548, VI/2820) . . . . 8885 B
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Bardens, Dr. Bechert (Gau-Algesheim), Bay, Dr. Schmidt (Krefeld), Grüner, Jung, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Rutschke und der Fraktionen der SPD, FDP betr. thermische Belastung von Gewässern durch Kernkraftwerke (Drucksachen VI/740, VI/2826) 8885 B
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Auswärtigen vom 19. November 1970 betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen VI/1465, VI/2829)
Biechele (CDU/CSU) 8885 C
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den
Entwurf einer Verordnung des Rates über
die Begriffsbestimmung „Grenzverkehr"
Vorschlag einer zweiten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr
Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie des Rates vom 28. Mai 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch die Mitgliedstaaten (Drucksachen VI/2511, VI/2825)
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung, hier: Randziffer 229 betr. Verbesserung der Unfallrettung (Drucksachen aus VI/ 1350, VI/2846) 8885 D
Fragestunde (Drucksache VI/2861)
Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) :
Gesetzesinitiative mehrerer Bundesländer zur Verschiebung des Inkrafttretens der §§ 64 und 65 des 2. Strafrechtsreformgesetzes
Dr. Bayerl, Parlamentarischer
Staatssekretär . . 8886 C, 8887 A, B, C
Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 8887 A, B
Dr. Hauser (Sasbach) (CDU CSU) . . 8887 B
Frage des Abg. Kaffka (SPD) :
Angebliche Anweisung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen an die Kfz-Versicherer betr. Prämienerhöhung
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8887 C, 8888 B, C
Kaffka (SPD) . . . . . . . . 8888 A, B van Delden (CDU/CSU) 8888 C
Frage des Abg. Kaffka (SPD) :
Aufhebung der Genehmigungspflicht in der Kfz-Versicherung
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8888 D, 8889 A, B
Kaffka (SPD) . . . . . . . . 8889 A
van Delden (CDU/CSU) 8889 B
Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU, CSU) :
Pressemeldung über die Einrichtung einer Zentralkartei für „sündige" Kaufleute beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft
Hermsdorf, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 8889 C, D, 8890 A
Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8889 D,
8890 A
Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) :
Reale Vermögensverluste für Sparer
durch Preissteigerungen im Jahre 1971
Hermsdorf, Parlamentarischer
Staatssekretär . . 8890 A, C, D, 8891 A
Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU)
8890 B, C
Breidbach (CDU/CSU) 8890 D
Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 8890 D
Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) :
Durchführung der beabsichtigten regionalen Strukturpolitik während der Einleitung eines neuen Aufschwungs der Wirtschaft
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8891 B, C, D
Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8891 B, D
Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8891 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) :
Verbesserung der Infrastruktur und
Hebung der Wirtschaftskraft des Zonenrandgebietes durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8892 A, B, C
Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . 8892 B, C
Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) :
Mißbrauch des Berlinförderungsgesetzes durch Leasing-Gesellschaften, die sich mit der Vermietung von Antiquitäten befassen
Hermsdorf, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 8892 C, D, 8893 A
Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8893 A
Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) :
Verlautbarungen betr. Nichtanwendung
des § 164 a der Reichsabgabenordnung
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8893 B, C, D
Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8893 C
Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) :
Arbeitsplatzsituation in der westdeutschen Stahlindustrie
Hermsdorf, Parlamentarischer
Staatssekretär . 8893 D, 8894 A, B, C, D,
8895 A, B
Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8894 A, B
Breidbach (CDU/CSU) 8894 C
Vogt (CDU; CSU) . . . . . . . 8894 D
Hansen (SPD) 8895 A
Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8895 A Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) :
Mittel für Modellversuche zur Bewegungspause am Arbeitsplatz
Genscher, Bundesminister . . . 8895 C, D,
8896 A
Hussing (CDU/CSU) . . 8895 D, 8896 A
Schirmer (SPD) . . . . . . . . 8896 A
Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU):
Vorlage des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Abhörgesetzes
Genscher, Bundesminister . . . 8896 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 8896 B Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 8896 C
IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
Frage des Abg. Wende (SPD) :
Mißstände bei der Unterhaltssicherung von Zivildienstleistenden
Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . 8897 B, C Wende (SPD) 8897 C
Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU):
Berücksichtigung moderner Erfordernisse der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit bei der Novellierung des Arzneimittelgesetzes
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 8897 D, 8898 B, C
Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 8898 B Frage des Abg. Seefeld (SPD) :
Behauptungen der Illustrierten „Quick" über Mißstände in Krankenhäusern bei der Aufnahme von Notfallpatienten
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 8898 C, 8899 A, C
Seefeld (SPD) . . . 8898 D
Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8899 C Nächste Sitzung 8899 C Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8901 A Anlage 2
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Schaffung einheitlichen Rechts für den Nachweis der Staatsangehörigkeit bei Eheschließungen . . . . . . . . 8901 D
Anlage 3
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Berufung der Direktoren des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien 8902 A
Anlage 4
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU CSU) betr. Ernennung von Angehörigen rechts- und linksradikaler Gruppen zu Beamten auf Lebenszeit und Maßnahmen der Bundesregierung gegen politische Extremisten im öffentlichen Dienst 8902 D
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) betr. Pensionierung von Beamten auf Lebenszeit mit dem vollendeten 62. Lebensjahr und Höhe der Pensionslast . . . . 8903 A
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Ablehnung des Antrags der nichtehelichen Mutter auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Falle der Weigerung, den Namen des Vaters anzugeben . . . 8903 B
Anlage 7
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten bei der Durchführung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms 8903 D
Anlage 8
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Mineraldünger in Belgien 8904 B
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Öffnung der Rentenversicherung für die Mitglieder der Ordensgemeinschaften der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften 8904 C
Anlage 10
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . . . . . 8904 D
Anlage 11
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. gesetzliche Krankenversicherung für Studierende 8905 A
Anlage 12
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr. Bemühungen der Bundesregierung zur Vermeidung und Beendigung des Arbeitskampfs in der Metallindustrie . . . 8905 B
Anlage 13
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Kalinke (CDU CSU) betr. Nachweis der Gleichbehand-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
lung aller Versicherten durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die einem Teil ihrer Versicherten teilweise Kostenerstattung gewähren . . . 8905 C
Anlage 14
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Vermögen der Rentenversicherung im Jahre 1985 . . . . . . . . . . 8906 A
Anlage 15
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Böhme (CDU CSU) betr. Pressemeldung über Leistungsverbesserungen im unteren Bereich der Renteneinkünfte zu Lasten der Bezieher hoher Renteneinkünfte . . . . . . . . 8906 C
Anlage 16
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Heilmittelmißbrauch in der Landwirtschaft und in sog. Tierfabriken . . 8906 D
Anlage 17
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU CSU) betr. Erstellung einer bundeseinheitlichen Jugendhilfe-Statistik 8907 C
Anlage 18
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Büchner (SPD) betr. Auffassung des Ministerpräsidenten Dr. Kohl bezüglich der Kernkraftwerke in Biblis und Ludwigshafen 8907 D
Anlage 19
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bardens (SPD) betr. Genehmigung des Kernkraftwerks der BASF in Ludwigshafen 8908 C
Anlage 20
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haehser (SPD) betr. unterschiedliche Auffassungen der Bundesregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Kohl bezüglich des Kernkraftwerks der BASF . . . . . . . . . . . . 8908 D
Anlage 21
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haehser (SPD) betr. Standpunkt der Reaktorsicherheitskommission im atomrechtlichen Verfahren bezüglich des BASF-Kraftwerks . . . . . 8909 A
Anlage 22
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Genehmigung des Kernkraftwerks der BASF ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen — Zustimmung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zu dem Vorhaben . . . . . . 8909 B
Anlage 23
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Konsequenzen aus den mißglückten Experimenten mit der Europa-II-Rakete
Bereitschaft der US-Regierung zur Lieferung besserer Träger . . . . . . . 8909 D
Anlage 24
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU CSU) betr. Äußerung des Bundeskanzlers über einen Streik . . . . . . . . . . . 8910 A
Anlage 25
Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU CSU) zu seinen Schriftlichen Fragen betr. die bei landwirtschaftlichen Produkten erzielten Preise und die Entwicklung des Einkommens in der Landwirtschaft insgesamt . . . . . . . . 8910 D
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8841
154. Sitzung
Bonn, den 2. Dezember 1971
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8901
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Ahrens *** 3. 12.
Dr. Aigner * 3. 12.
Alber *** 3. 12.
Amrehn *** 3. 12.
Bals *** 3. 12.
Bartsch 3. 12.
Dr. Barzel 3. 12.
Bauer (Würzburg) *** 3. 12.
Dr. Beermann 15. 1. 1972
Behrendt * 10. 12.
Blank 18. 12.
Blumenfeld *** 3. 12.
Dr. Böhme 2. 12.
Dr. Burgbacher 3. 12.
Dasch 18. 12.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus *** 2. 12.
Dr. Dittrich * 3. 12.
Draeger *** 13. 12.
Dr. Enders *** 3. 12.
Dr. Erhard 3. 12.
Faller * 12. 12.
Fellermaier * 3. 12.
Flämig * 2. 12.
Fritsch *** 3. 12.
Dr. Furler 10. 12.
Dr. Giulini 3. 12.
Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12.
Dr.. Hallstein 3. 12.
Helms 4. 12.
Frau Herklotz 4. 12.
Dr. Hermesdorf (Schleiden) *** 3. 12.
Hösl *** 3. 12.
Frau Jacobi (Marl) 18. 12.
Jung *** 3. 12.
Kahn-Ackermann *** 3. 12.
Dr. Kempfler 3. 12.
Dr. h. c. Kiesinger 3. 12.
Frau Klee *** 3. 12.
Dr. Klepsch *** 3. 12.
Kriedemann * 3. 12.
Frau Dr. Kuchtner 2. 12.
Lautenschlager 2. 12.
Lemmrich *** 3. 12.
Lenze (Attendorn) *** 3. 12.
Liedtke 3. 12.
Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12.
Looft 17. 12.
Lücker (München) * 3. 12.
Memmel * 3. 12.
Müller (Aachen-Land) * 10. 12.
Dr. Müller (München) *** 3. 12.
Ott 3. 12.
*Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Peters (Norden) 3. 12.
Pöhler *** 3. 12.
Richter *** 3. 12.
Dr. Rinderspacher *** 3. 12.
Rollmann 6. 12.
Rosenthal 3. 12.
Schmidt (Würgendorf) *** 3. 12.
Or. h. c. Schmücker *** 3. 12.
Schneider (Königswinter) 3. 12.
Schoettle 17. 12.
Schwabe * 3. 12.
Frau Seppi 3. 12.
Dr. Slotta 3. 12.
Springorum * 2. 12.
Frau Dr. Walz *** 3. 12.
Dr. Warnke 3. 12.
Weber (Heidelberg) 3. 12.
Wehner 10. 12.
Wiefel 3. 12.
Baron von Wrangel 4. 12.
Zander 3. 12.
Dr. Zimmermann 3. 12.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 2. Dezember 1971
auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 3) :
Da der Nachweis der Staatsangehörigkeit bei Eheschließungen, wie er in Bayern und Baden-Württemberg gefordert wird, Flüchtlingen aus der DDR oft sehr schwer fällt, frage ich die Bundesregierung, ob es Bestrebungen gibt, hier einheitliches Recht für alle Bundesbürger zu schaffen.
Der Standesbeamte muß vor jeder Eheschließung die Staatsangehörigkeit der Verlobten prüfen, weil hiervon abhängt, welches Recht auf die Ehefähigkeit der Verlobten anzuwenden ist. Hierzu bestimmt § 11 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, daß sich der Standesbeamte von Deutschen bei der Bestellung des Aufgebots eine Bescheinigung der Meldebehörde, den Personalausweis, den Reisepaß oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorlegen lassen soll.
Da das Personenstandswesen von den Ländern nach Artikel 83 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit ausgeführt wird, können die Länder bestimmen, daß beim Aufgebot allgemein ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit verlangt wird. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg Gebrauch gemacht, gleichzeitig aber - wie es auch die Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz vorsieht - bestimmt, daß dadurch die Eheschließung nicht verzögert werden soll.
Eine Rückfrage bei den Innenministerien der beiden Länder ergab, daß dort bei Flüchtlingen aus der DDR für die Eheschließung bisher Schwierig-
8902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
keiten nicht aufgetreten sind, weil der urkundliche Nachweis der Staatsangehörigkeit gegebenenfalls auch nach der Eheschließung erbracht werden kann. Sollten Sie jedoch einen Fall kennen, der zu unüberwindlichen Schwierigkeiten geführt hat, so bin ich gern bereit, ihn der zuständigen obersten Landesbehörde mitzuteilen. Ich wäre Ihnen in diesem Falle für nähere Angaben dankbar.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß sich die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder zur Zeit mit Vorschlägen für einheitliche Grundsätze und für ein einheitliches Verfahren bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit befaßt. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 4 und 5) :
Aus welchen Gründen hat der Bundesminister des Innern den seitherigen Direktor des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Professor Boris Meissner, nicht wiederberufen?
Welche Überlegungen wird die Bundesregierung den Berufungen der zwei oder drei weiteren Direktoren an dem genannten Institut zugrunde legen?
Der Erlaß über das Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien sieht eine Berufung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Direktoriums „in der Regel auf die Dauer von 2 Jahren" vor. Dies beruht auf der Erwägung, daß — bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Kontinuität — nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Veränderung in der Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Direktoriums im Interesse des Bundesinstituts geboten erscheint. Daher wurde bereits im Dezember 1964 im Bundesministerium des Innern erörtert, ob die Professoren Meissner, Thalheim, Wetter, Stökl und Kordt sämtlich als Direktoriumsmitglieder wiederberufen werden sollten. Da zu dieser Zeit die Aufbauphase des Bundesinstituts aber noch nicht beendet war, wurde die Entscheidung nach ausführlicher Beratung dann doch zurückgestellt. Dabei wurde u. a. festgestellt, daß mit dieser Begründung an der Wiederberufung von Herrn Professor Meissner zunächst festgehalten werden sollte.
Nach Beendigung der Aufbauphase des Bundesinstituts wurden erstmals im Jahre 1969 die beiden Direktoriumsmitglieder Thalheim und Kordt nicht wiederberufen. Bei dieser Gelegenheit hatten Bundesminister Benda und sein Parlamentarischer Staatssekretär Köppler sich damit einverstanden erklärt, daß nunmehr bei jeder Neubestellung des Wissenschaftlichen Direktoriums ein Teil der Mitglieder auszutauschen sind. Es sollte im Jahre 1969, wie bereits vermerkt, der Anfang mit den Professoren Thalheim und Kordt gemacht werden. Außerdem wurde damals von der Leitung des Bundesministeriums des Innern bestätigt, daß ein Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern, die als Direktoriumsmitglieder in Betracht kommen, heute nicht mehr besteht.
Die Entscheidung, im Jahre 1971 von einer erneuten Wiederberufung von Herrn Professor Meissner als Mitglied des Wissenschaftlichen Direktoriums abzusehen, beruht auf der Erwägung, daß Herr Professor Meissner nunmehr seit zehn Jahren dem Wissenschaftlichen Direktorium angehöre. Unter diesen Umständen erschien seine Nichtwiederberufung, dem anfangs genannten Grundgedanken folgend, auch in Würdigung seiner Verdienste um den Aufbau des Bundesinstituts naheliegend und sachgerecht.
Die Bundesregierung ist bemüht, in das Wissenschaftliche Direktorium Persönlichkeiten zu berufen, die für das zu bekleidende Ehrenamt über die erforderliche fachliche Kompetenz verfügen.
Solche Persönlichkeiten meint der Bundesminister des Innern — in engem Benehmen mit den verbliebenen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Direktoriums — inzwischen gefunden zu haben.
Zwei Berufungen wurden bereits, wie auch der Presse zu entnehmen war, ausgesprochen. Es handelt sich um Herrn Professor Nikolaus Lobkowicz, Ordinarius für politische Theorie und Philosophie an der Universität München, und Herrn Professor Klemens Pleyer, Ordinarius für Wirtschafts- und Handelsrecht, Bürgerliches Recht und Bankrecht an der Universität Köln.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 7 und 8)):
Wie beurteilt die Bundesregierung für den Bereich der Bundesverwaltung den Beschluß des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. November 1971, wonach Angehörige rechts-
oder linksradikaler Gruppen nicht mehr zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden können?
Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, nachdem der Bundesinnenminister in einer Rede vor dem 8. Deutschen Beamtentag des DGB am 11. November 1971 geäußert hatte: „Für politische Extremisten ist im öffentlichen Dienst kein Platz„?
Meine Auffassung, daß „für politische Extremisten im öffentlichen Dienst kein Platz ist", stützt sich auf die einschlägigen dienstrechtlichen Vorschriften. Ich nehme insoweit auch Bezug auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Rechts- und Linksradikalismus (Drucksache VI/2576). Diese Antwort stimmt insoweit im Grundsatz überein mit den mir bekanntgewordenen Vorstellungen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.
Bei dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich um einen Vorgang, der sich in
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8903
der Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder befindet. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Ich möchte den Beratungen nicht vorgreifen und mich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt zu konkreten Maßnahmen nicht äußern.
Ich bin gerne bereit, dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages demnächst über den Fragenkomplex zu berichten.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 9 und 10) :
Inwieweit haben in den letzten zehn Jahren Beamte auf Lebenszeit von der Pensionierungsmöglichkeit mit dem vollendeten 62. Lebensjahr Gebrauch gemacht?
Wie hoch beläuft sich die Pensionierungslast auf Grund der Pensionierung mit dem 62. Lebensjahr in den einzelnen Jahren und insgesamt für den Bund (einschließlich Deutscher Bundespost und Deutscher Bundesbahn), die Länder und die Gemeinden?
Der Bundesregierung liegt hinreichend umfassendes Zahlenmaterial über diesen Gegenstand nicht vor. Ich kann Ihre Frage daher heute im einzelnen nicht beantworten.
Eine genaue Beantwortung würde sehr umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen im Bundesbereich und bei den Ländern und Gemeinden erfordern, wobei darauf hinzuweisen ist, daß selbst dort, wo in einzelnen Verwaltungszweigen Zahlen über die nach Vollendung des 62. Lebensjahres eingetretenen Versorgungsfälle vorhanden sind, diese für sich allein nicht aussagekräftig wären: sie müßten noch im einzelnen danach aufgeschlüsselt werden, inwieweit es sich hierbei um eine vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag des Beamten handelt; hinzu kommt, daß auch im letzteren Falle - Zurruhesetzung auf Antrag — zu einem nicht unerheblichen Teil der Tatbestand der Dienstunfähigkeit erfüllt sein dürfte.
Ich werde mich aber gerne bemühen, die Zahlen für die Bereiche zu ermitteln, in denen überhaupt schon statistisch aufgeschlüsselte Unterlagen vorhanden sind, und sie Ihnen dann mitteilen. Dies wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 13) :
Ist es richtig, daß in der Rechtsprechung die Weigerung der nichtehelichen Mutter, den Namen des Vaters ihres Kindes zu nennen, häufig zur Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Amtspflegschaft führt?
Die nichteheliche Mutter hat nach § 1705 BGB in der Fassung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 die elterliche Gewalt über ihr minderjähriges Kind. Diese ist lediglich insofern eingeschränkt, als das Kind im Regelfall kraft Gesetzes einen Pfleger für die Vaterschaftsfeststellung sowie für die Regelung des Unterhalts und des Erbrechts erhält (§ 1706 BGB). Die Amtspflegschaft ist jedoch auf Antrag der Mutter aufzuheben, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht (§ 1707 I Nr. 2, II BGB).
Die Frage, ob die Weigerung der Mutter, den Namen des Vaters anzugeben, der Aufhebung der Amtspflegschaft entgegensteht, ist bereits verschiedentlich Gegenstand von — veröffentlichten — Gerichtsentscheidungen gewesen. Die Gerichte gehen übereinstimmend davon aus, daß die Mutter gesetzlich nicht verpflichtet ist und nicht gezwungen werden kann, den Namen des Erzeugers zu nennen. Überwiegend wird jedoch in den bislang veröffentlichten Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß wesentliche Interessen des Kindes in der Regel gefährdet werden und deshalb die Aufhebung der Amtspflegschaft abzulehnen ist, wenn sich die Mutter weigert, den Namen des Vaters preiszugeben, und nicht die Gewähr dafür gegeben ist, daß das nichteheliche Kind den Namen seines Vaters erfährt. Das Kind habe nicht nur ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist, sondern auch einen Anspruch darauf, daß die Vaterschaft mit Wirkung für und gegen alle festgestellt wird, weil sie mannigfaltige rechtliche Bedeutung habe, vor allem auch für die Unterhalts- und Erbansprüche.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 31 und 32) :
Trifft die Aussage der gemeinnützigen Landgesellschaften zu, daß die Durchführung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms auf zunehmende und unerwartete Schwierigkeiten stößt, und wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Tatbestand?
Kann die Bundesregierung die daraus resultierenden Befürchtungen bestätigen, daß beim derzeitigen Stand die in das Ertl-Programm gesetzten Hoffnungen nicht realisiert werden können?
Von unerwarteten und zunehmenden Schwierigkeiten kann bei der Durchführung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms nicht die Rede sein.
Jedes neue Programm braucht eine gewisse Anlaufzeit. Es geht ja nicht nur darum, daß die Bundesrichtlinien erlassen werden und bekannt sind, sondern hinzu kommen die notwendigen Landesbestimmungen, die vielleicht nicht immer fristgerecht bekannt waren.
Seit dem 1. Juli 1971 kann eine Förderung nach dem neuen Förderungsprogramm in Anspruch genommen und bewilligt werden. Gleichzeitig werden aber auch noch Anträge nach den Richtlinien von
8904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
1966 abgewickelt. Es ist selbstverständlich, daß beim Anlaufen eines neuen und beim Abwickeln eines alten Programms die Abwicklung zunächst im Vordergrund steht. Hinzu kommt, daß die Landwirtschaft mit neuen Investitionen allgemein im Frühjahr beginnt, um diese in der ruhigeren Zeit des Winters ausführlich und exakt planen zu können. Ein solches Verhalten ist als sehr ökonomisch anzusehen. Die Vorsicht der Landwirtschaft bei Investitionen ist keineswegs negativ zu werten, sondern zeugt ebenfalls von ökonomischem Verhalten.
Mit den Ländern — als den durchführenden Stellen — stehen wir in engster Verbindung. Einige Unklarheiten sind gemeinsam beseitigt worden. Von unerwarteten und zunehmenden Schwierigkeiten ist bisher von keiner Seite gesprochen worden.
Ich darf Ihnen in das Gedächtnis rufen, daß für das Anlaufen der Investitionsbeihilfe seinerzeit fast ein Jahr gebraucht wurde.
Ich möchte aber besonders betonen, daß das neue Programm kein Anreiz zum Investieren sein soll; aus den alternativ gebotenen Hilfen soll der Landwirt wählen und sich frei entscheiden. Selektive Investitionsförderung, Überbrückungshilfen und soziale Hilfen stehen nebeneinander.
In allen Bundesländern läuft das Programm. Die Hoffnungen werden sicherlich in allen drei Bereichen der Hilfen erfüllt.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 33 und 34) :
Sieht die Bundesregierung in der Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 18% auf 6 % für Mineraldünger in Belgien, wie sie ab 1. November 1971 wirksam wird, eine zusätzliche Wettbewerbsverzerrung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik?
Gedenkt die Bundesregierung, gegen diese Wettbewerbsverzerrung bei den Organen der Europäischen Gemeinschaften vorzugehen oder für den Fall, daß diese Bemühungen erfolglos bleiben, für die deutschen landwirtschaftlichen Produzenten eine Entlastung auf der Kostenseite durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf der Endverbraucherstufe bei Mineraldüngern durch eine entsprechende Gesetzesvorlage herbeizuführen?
Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Landwirte in der Bundesrepublik könnten sich dann ergeben, wenn die pauschalierte steuerliche Vorbelastung der belgischen Erzeuger nach der Verringerung des Mehrwertsteuersatzes für Mineraldünger die tatsächliche Vorsteuerbelastung übersteigt.
Die Bundesregierung hat sich daher an die Dienststellen der Kommission gewandt, um eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.
Sollte die Kommission bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, daß eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung vorliegt, so muß sie von Amts wegen über die Aufhebung oder Umgestaltung dieser belgischen Maßnahme entscheiden.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 2. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 35) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen, Selbständige und deren Familienangehörigen zugleich eine Öffnung der Rentenversicherung für die Mitglieder der Ordensgemeinschaften der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften vorzuschlagen, und ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Mitgliedern dieser Ordensgemeinschaften ein wachsendes Bedürfnis für eine zeitgemäße Alterssicherung entsteht?
Ausgehend von Ihrer Frage darf ich mitteilen, daß die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschlagen hat, auch diesem Personenkreis im Rahmen der Öffnung der Rentenversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen das Recht einzuräumen, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten und in gewissem Umfang für Zeiten vom 1. Januar 1956 an noch nachzuentrichten.
Im übrigen werden von der Bundesregierung die Probleme der Alterssicherung der Mitglieder der genannten Gemeinschaften seit Anfang dieses Jahres mit deren Spitzenverbänden eingehend erörtert. Die Verbände haben die bei den einzelnen Gemeinschaften aufgetretenen — zum Teil ganz unterschiedlichen Probleme inzwischen auch schriftlich dargelegt, so daß die Gespräche über weitergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Alterssicherung des genannten Personenkreises in Kürze fortgesetzt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dabei eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung der noch offenen Fragen gefunden werden kann.
Wie Sie wissen, liegt der von mir einleitend zitierte Gesetzentwurf dem Bundesrat vor. Er wird in Kürze diesem Hohen Hause zugeleitet werden, so daß dann in den Ausschußberatungen der von Ihnen genannte Problemkreis im einzelnen erörtert werden kann.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 2. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 36) :
Ist es richtig, daß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung stehende Mittel durch die Bundesanstalt für Arbeit gekürzt worden sind?
Die von der Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellten Mittel für das regionale Förderungsprogramm sind nicht gekürzt worden. Die Bundesanstalt hat sich bisher an dem Förderungsprogramm mit 1,025 Mrd. DM beteiligt. Am 11. Oktober 1971 standen davon noch 63,9 Millionen DM zur Verfügung, während Darlehensanträge in Höhe von
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8905
32,4 Millionen DM vorlagen. Auch die Restmittel sollen noch vergeben werden.
Wegen ihrer augenblicklich angespannten Liquiditätslage hat die Bundesanstalt für Arbeit jedoch darauf hingewiesen, daß sie für den am 1. Januar 1972 in Kraft tretenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorerst keine weiteren Mittel aus ihrer Rücklage zur Verfügung stellen kann. Soweit es ihre Möglichkeiten erlauben, wird sie aber auch künftig zur Strukturverbesserung, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 40) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende zu öffnen?
Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung erörtert auf Anregung der Bundesregierung zur Zeit die Frage, wie die Krankenversicherung für Studierende gesetzlich geregelt werden kann. Der für diese Frage zuständige Unterausschuß der Sachverständigenkommission hat einen Bericht erarbeitet, in dem unterschiedliche Auffassungen über die Lösung dieses Problems dargelegt sind. Es ist zu erwarten, daß die Sachverständigenkommission in Kürze ihre Beratungen hierüber abschließen und einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung der Krankenversicherung der Studenten vorlegen wird. Die Bundesregierung wird aufgrund dieses Vorschlags das weitere Verfahren prüfen.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vorn 2. Dezember
1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Frage A 41) :
Durch welche Maßnahmen und in welcher Form hat die Bundesregierung die Bemühungen zur Vermeidung und zur Beendigung des Arbeitskampfs in der Metallindustrie unterstützt?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie sich bei der Respektierung der Tarifautonomie in Übereinstimmung mit diesem Hohen Hause befindet. Nach unserer Rechtsordnung ist der Arbeitskampf ein Bestandteil der Tarifautonomie. Er ist ein legitimes Mittel der Tarifvertragsparteien, um ihre tarifpolitischen Forderungen durchzusetzen.
Diese Rechtslage bestimmt das Verhalten der Bundesregierung auch im gegenwärtigen Tarifkonflikt im Bereich der Metallindustrie: Weil die Bundesregierung die Tarifautonomie respektiert, konnte sie sich in diesen Tarifkonflikt nicht einmischen. Sie geht auch hier davon aus, daß Austragung und Beendigung des Tarifkonflikts den hierfür verantwortlichen Trägern der Tarifautonomie obliegt.
Im übrigen, Herr Kollege, darf ich darauf hinweisen, daß inzwischen das sogenannte besondere Schlichtungsverfahren im Bereich der Metallindustrie eingeleitet worden ist und dafür ein besonderer Schlichter bestellt wurde. Die Bundesregierung teilt das große Interesse, das in der Öffentlichkeit dem Schlichtungsverfahren entgegengebracht wird.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vorn 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Kalinke (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 42 und 43) :
Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die einem Teil ihrer Versicherten „teilweise Kostenerstattung" gewähren, den Nachweis darüber führen, daß die Gleichbehandlung aller Versicherten gewährleistet ist, daß also Versicherte, die auf Krankenschein behandelt werden, nicht gegenüber solchen Versicherten benachteiligt werden, die von der Wahlfreiheit Gebrauch machen - und zwar hinsichtlich der Arzneien für Versicherte und deren mitversicherte Familienangehörige, der ärztlichen Behandlung der Versicherten und deren mitversicherten Familienangehörigen, sowie für Verwaltungskosten, die den Versicherungsträgern durch die Prüfung und Abrechnung der Privatrechnungen zwecks Kostenerstattung entstehen?
wird die Bundesregierung dafür Sorge trageng daß die Versicherungsträger die Ausgaben für die .,teilweise Kostenerstattung" getrennt buchen, um sicherzustellen, deß alljährlich bei der Veröffentlichung der Rechnungsergebnisse der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung der Nachweis der Gleichbehandlung aller Versicherten geführt werden kann?
Wie Sie wissen, beruht die Möglichkeit, daß einzelne Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einen Teil ihrer Versicherten teilweise Kostenerstattung gewähren, auf überkommenem Satzungsrecht. Eine Ausweitung dieses Rechts durch Nachträge zu den Versicherungsbedingungen hat das Bundesversicherungsamt aus Rechtsgründen versagt. Unser Haus ist nicht ermächtigt, auf diesen Rechtszustand durch Verwaltungsanordnungen in dem von Ihnen dargelegten Sinne einzuwirken. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß Versicherte, die auf Krankenschein behandelt werden, nicht gegenüber Versicherten benachteiligt werden dürfen, die von der Wahlfreiheit auf teilweise Kostenerstattung Gebrauch machen. Ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung, diese Gleichbehandlung aller Versicherten sicherzustellen.
Soweit Ihre Frage dahingeht, ob den Kassen bei teilweiser Kostenerstattung höhere Krankheitskosten entstehen als bei der Behandlung auf Krankenschein, kann ich darauf verweisen, daß in der Regel nach den Versicherungsbedingungen die Kosten in Höhe der für die Kasse geltenden Sätze der ärztlichen Gebührenordnung oder in dem Umfang zu erstatten sind, wie sie bei Durchführung von vertragsärztlicher Behandlung entstanden wären.
8906 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf Ihre zweite Frage eingehen. Es gibt Zweifel daran, daß sich mit einer getrennten Buchung der Ausgaben für die teilweise Kostenerstattung der Nachweis der Gleichbehandlung aller Versicherten führen ließe. Denn für die Höhe der Leistungsausgaben einer bestimmten Versichertengruppe hat vor allem deren Zusammensetzung, wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Anzahl der Familienangehörigen, entscheidende Bedeutung. Hierbei müßten allerdings dann auch Formen gefunden werden, die Vergleiche zulassen; mit der getrennten Buchung wäre dieses Erfordernis nicht zu leisten. Ihre Anregung sollte aber auf jeden Fall von der Sachverständigenkommission, der Ärzte, Kassenvertreter, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Vertreter der Wissenschaft angehören, eingehend geprüft werden. Dieser Kommission werde ich Ihre Überlegungen, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommen, zuleiten.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 2. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schellenberg (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 44) :
Ist die in der Öffentlichkeit vertretene Annahme, daß sich „das Vermögen der Rentenversicherung von 132 Milliarden DM im Jahre 1985 auf annähernd rund 200 Milliarden DM erhöhen würde", realistisch?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die in der Öffentlichkeit verbreitete und auch in diesem Hohen Hause erwähnte — Annahme, daß sich das Vermögen der Rentenversicherung von 132 Milliarden DM im Jahre 1985 auf annähernd 200 Milliarden DM erhöhen wird, nicht realistisch.
Die vorsichtigen Annahmen des Rentenanpassungsberichts 1970 wurden noch unter dem Eindruck der gerade überwundenen Rezession konzipiert. Die erfolgreiche Überwindung der Rezession hat dann im Verlauf des Jahres 1970 zu einer nachhaltigen Verbesserung der Finanzlage der Rentenversicherungen geführt, so daß im Rentenanpassungsbericht 1971 eine Vergrößerung des nicht gebundenen Finanzvolumens der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten von rund 100 Milliarden DM ausgewiesen werden konnte.
Zum 31. März 1972 hat die Bundesregierung einen neuen Rentenanpassungsbericht und neue langfristige Vorausschätzungen vorzulegen. Dank der Wirtschaftsentwicklung werden die Ergebnisse der neuen Vorausschätzungen zwar vermutlich wieder günstiger sein als ein Jahr zuvor angenommen wurde, allerdings ist unter gar keinen Umständen damit zu rechnen, daß der Finanzierungsspielraum die Größenordnung von 200 Milliarden DM auch nur in etwa erreichen wird.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 45 und 46) :
Ist die Meldung in der „Süddeutschen Zeitung" vom 21. Oktober 1971 (Nr. 257 S. 25) zutreffend, wonach Bundesarbeitsminister Arendt in einem Journalistengespräch zu verstehen gegeben hat, daß künftig zu erwägen sei, Leistungsverbesserungen im unteren Bereich der Renteneinkünfte — bei allgemein unveränderten Beitragssätzen für Höher- und Kleinverdiener — zu Lasten der Bezieher hoher Renteneinkünfte zu erreichen?
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß bei Realisierung solcher Pläne, die auf eine Umverteilung der Leistungsstruktur in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf eine Nivellierung der Höchstrenten hinauslaufen, die Versorgungslücke vor allem der leitenden Angestellten und der freiberuflich und selbständig Tätigen noch größer wird, obwohl auch deren Renten beitragsgerecht ermittelt werden und in derselben Relation zum letzten Monatsverdienst stehen wie die kleinerer Rentenbezieher?
Sie wissen sicherlich aus eigener Erfahrung, daß verschiedentlich in der sozialpolitischen Diskussion die Frage aufgekommen ist, ob für die hohen und die niedrigen Renten nicht unterschiedliche Anpassungssätze vorzusehen sind. Es handelt sich dabei um keine neue Fragestellung.
Minister Arendt kam es also lediglich darauf an, mit der von Ihnen zitierten Antwort — und zwar nicht von sich aus, sondern auf eine entsprechende Frage — in dem Journalistengespräch am 26. Oktober dieses Jahres darauf hinzuweisen, daß solche Fragen auch an unser Haus herangetragen werden. Er hat aber dazu bemerkt, daß diese Frage nicht Gegenstand aktueller Überlegungen sei und für ihn — ich zitiere wörtlich — „dies alles noch überhaupt nicht zur Diskussion steht". Das hat die von Ihnen genannte Zeitung auch zutreffend wiedergegeben. Im übrigen können Sie aus der Vorlage der Rentenanpassungsgesetze ersehen, daß keine Vorschläge gemacht werden, für die hohen und niedrigen Renten unterschiedliche Anpassungssätze einzuführen.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege, möchte ich annehmen, daß die Versorgungslücke bei leitenden Angestellten, von der Sie sprechen, zum größten Teil durch die gesetzlichen Regelungen aus den letzten zwei Jahrzehnten bedingt ist, z. B. die späte Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung; an der Beibehaltung dieser Grenze hat seinerzeit die Fraktion, der Sie angehören, lange festgehalten.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen A 50 und 51) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Landwirtschaft und den sogenannten Tierfabriken durch Heilmittelmißbrauch das Wachstum von Tieren, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, künstlich gesteigert wird und dadurch die menschliche Gesundheit in unverantwortlichem Maße gefährdet wird?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8907
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung über das Lebensmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Futtermittelgesetz und eine strengere Gerichtsbarkeit zu ergreifen, um dem gewinnsüchtigen Treiben Unverantwortlicher auf Kosten der Gesundheit des Verbrauchers schon bald Einhalt zu gebieten?
Der Bundesregierung liegen Meldungen über den Arzneimittelmißbrauch bei Tieren vor. Sie sieht in einem solchen Arzneimittelmißbrauch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit.
Bereits heute unterliegen die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung an Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die unter Anwendung dieser Stoffe gewonnen worden sind, einschränkenden lebensmittel-, arzneimittel-, futtermittel-, milch- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Ländern; sie haben sie intensiviert.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor dem Verzehr rückstandshaltiger Lebensmittel vorbereitet. Der Entwurf zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts liegt dem Bundestag vor (Drucksache VI/2310). Nach § 15 dieses Entwurfs dürfen Lebensmittel im Regelfall von Tieren nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden, wenn die nach Arzneimittelrecht oder Futtermittelrecht festgesetzten Wartezeiten eingehalten worden sind. Daneben können Höchstmengen vorgeschrieben oder für bestimmte Fälle besondere Regelungen getroffen werden.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften liegt dem Bundesrat zur Stellungnahme vor (Drucksache 604/71). Nach diesem Entwurf können u. a. die erforderlichen Regelungen über Zusatzstoffe in Futtermitteln, über die erforderlichen Wartezeiten und über die zulässigen Höchstgehalte an Schadstoffen (wie DDT usw.) getroffen werden. Der Entwurf enthält außerdem u. a. die Ermächtigung, die Vorschriften über Futterzusatzstoffe zu erlassen, die zur Durchführung der EG-Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung vom 23. November 1970 erforderlich sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß erstmals auch Regelungen nicht nur über Futtermittel getroffen werden können, die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden sollen, sondern auch über solche Futtermittel, die vom Tierhalter selbst hergestellt und an das Tier verfüttert werden.
Der Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tierarzneimittel) liegt dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vor. Dieser Entwurf sieht vor, daß Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Lebensmittelgewinnung dienen, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert und insbesondere auf die einzuhaltenden Wartezeiten überprüft worden sind. Die Arzneimittel sind entsprechend zu kennzeichnen. Nicht registrierte Arzneimittel dürfen bei diesen Tieren nicht angewendet werden. Weitere Vorschriften richten sich gegen die illegale Einfuhr und Abgabe von Arzneimitteln sowie gegen deren illegalen Erwerb und unsachgemäße Anwendung. Insbesondere sind über den
Erwerb und die Abgabe dieser Arzneimittel Nachweise zu führen.
Die genannten Gesetzentwürfe sehen außerdem wirksamere Strafandrohungen vor.
Zur weiteren Verbesserung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sind fleischbeschaurechtliche Vorschriften in Vorbereitung, die eine routinemäßige stichprobenweise Untersuchung des Fleisches bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie bei der Untersuchung des importierten Fleisches auf Hormone und Antibiotika vorsehen.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2861 Frage A 52) :
Inwieweit ist die Bundesregierung dem Ersuchen des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1967 nachgekommen, „eine bundeseinheitliche JugendhilfeStatistik auf der Grundlage einheitlicher Begriffe anzustreben, in die die freien Träger der Jugendhilfe mit einbezogen werden"?
Die Bundesstatistik für Jugendhilfe ist zuletzt im Jahre 1970 im Zusammenhang mit der Angleichung an das neue Nichtehelichenrecht durch stärkere Differenzierung und Erweiterung — u. a. durch Erfassung der Unterbringung von Minderjährigen in Familien- oder Heimpflege außerhalb der öffentlichen Erziehung — verbessert worden. Sie enthält gegenwärtig Angaben über die freie Jugendhilfe sowohl in Teil III — Aufwand aus öffentlichen Mitteln für die Jugendhilfe durch Erfassung der Zuwendungen an die freien Träger — als auch in Teil IV — Einrichtungen der Jugendhilfe durch die getrennte Aufführung von Einrichtungen öffentlicher, freier und privater Träger —.
Die Verbesserung der Jugendhilfe-Statistik im Sinne einer größeren Aussagekraft über die gesamte Jugendhilfe einschließlich der Freizeitpädagogik, der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendbewegung ist das von der Bundesregierung erstrebte Ziel, das jedoch in den Beratungen mit den Fachgremien beim Statistischen Bundesamt, denen Vertreter der Statistischen Landesämter, der Landesjugendbehörden, der kommunalen Jugendämter und der Wohlfahrtsverbände angehören, mit den Möglichkeiten der Praxis abgestimmt werden muß. Die nächste Beratung darüber im Arbeitskreis Jugendhilfe-Statistik ist für Januar 1972 vorgesehen.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündlichen
8908 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
Fragen des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen A 77 und 78) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Dr. Kohl, daß es sich bei dem Kernkraftwerk in Biblis im Vergleich zum geplanten Kernkraftwerk der BASF in Ludwigshafen um „das gleiche Modell -
bloß in einer anderen Dimension handele und daß eine Genehmigung des einen (Biblis) und eine Sicherheitsüberprüfung des anderen (BASF) „nicht sachorientiert" sei?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bisher in anderen Ländern für vergleichbar dicht besiedelte Standorte wie denjenigen in Ludwigshafen (BASF) Genehmigungen für Kernkraftwerke gibt?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, ebensowenig die Reaktorsicherheitskommission und offensichtlich auch nicht der Antragsteller. Der BASF-Standort ist dadurch gekennzeichnet, daß er in unmittelbarer Nähe dichtbesiedelter Stadtgebiete und zugleich inmitten chemischer Industrieanlagen liegt. Aus diesem Grunde wurden auch vom Planer zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen. Diese zu beurteilen, war aber in kurzer Frist nicht möglich. Deshalb wurde die Entscheidung über die Genehmigung zunächts um etwa zwei Jahre hinausgeschoben. In der Zwischenzeit werden die vorgeschlagenen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehend geprüft. Die Strenge der hierbei anzulegenden Maßstäbe wird der Bedeutung dieser zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen im Hinblick auf die vorliegenden besonderen Standortverhältnisse, angemessen sein müssen.
Demgegebenüber liegt der Standort Biblis bezüglich seiner Bevölkerungsdichte durchaus im Bereich des in der BRD und im Ausland üblichen. Die Bevölkerungszahlen im Umkreis von zwei Kilometern betragen bei Biblis 500, bei BASF dagegen 24 000.
Für vier Kilometer lauten die Zahlen 7 500 bei Biblis und 175 000 bei BASF, für sechs Kilometer 20 000 (Biblis) und 366 000 (BASF) und schließlich noch für zehn Kilometer 56 000 (Biblis) und 555 000 (BASF) d. h. in die Nahzone ist im Falle BASF die Bevölkerungsdichte ein bis zwei Größenordnungen höher als im Falle Biblis.
Es ist die übereinstimmende Meinung fast aller maßgeblichen Reaktorsicherheitsexperten, daß für ein Kernkraftwerk an einem Standort wie dem der BASF andere Maßstäbe anzulegen sind als beispielsweise in Biblis. Zum Schutze des einzelnen Lebens, das selbstverständlich an allen Standorten gleich bewertet wird, sind in Reaktorstandortumgebungen, unabhängig von der Bevölkerungsdichte, ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Durchführbarkeit dieser ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen muß von Fall zu Fall geprüft werden und trägt zur Beurteilung und Bewertung des jeweils vorgesehenen Standorts bei.
Vergleichbar dicht besiedelte Standorte wie derjenige in Ludwigshafen sind bisher noch in keinem Land genehmigt worden.
Ähnliche Projekte in den USA, Großbritannien und Schweden sind bisher nach Kontakten mit den zuständigen Behörden entweder aufgegeben oder abgelehnt bzw. aufgeschoben worden.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 79) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uns eine Genehmigung des Kernkraftwerkes BASF in Ludwigshafen zu ermöglichen?
Nach der Entscheidung des BMBW vom August 1970, die Genehmigung zum Bau des BASF-Kernkraftwerks zu verschieben, erarbeitete das BMBW bis November 1970 einen detaillierten Katalog über offene Fragen zum BASF-Projekt, der dem Reaktorhersteller und Betreiber, d. h. der BASF, übergeben und in mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten erläutert wurde.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der noch offenen Fragen für die Genehmigung stadtnaher Projekte hat der BMBW ein mit 137 Millionen DM gefördertes Forschungsprogramm eingeleitet, das durch theoretische und experimentelle Untersuchungen die Beantwortung dieser Fragen unterstützen soll. Wesentliche Teile dieses Programms wurden -inzwischen in Angriff genommen. Einige Punkte, darunter die wichtige Frage der experimentellen Prüfung der Funktionstüchtigkeit der projektierten Berstsicherung sind noch Gegenstand weiterer Diskussionen.
Es ist vorgesehen, Ende dieses Jahres eine weitere Bestandsaufnahme zu machen. Sobald Hersteller und Betreiber die vorgelegten Fragen vollständig beantwortet haben, werden das BMBW und die Landesgenehmigungsbehörde ihre Gutachter mit der Prüfung dieser neuen Unterlagen beauftragen und nach Vorliegen von Ergebnissen über die beantragte Genehmigung entscheiden zu können.
Die Bundesregierung hofft, daß auf diese Weise ein den strengen Sicherheitsansprüchen gerecht werdendes Projekt rechtzeitig auch für die Sicherung der Energieversorgung am Standort Ludwigshafen errichtet werden kann.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haehser (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 80) :
Hat die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung zum Kernkraftwerk der BASF gegenüber derjenigen, die der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz am 26. Mai 1971 im Landtag von Rheinland-Pfalz vertrat, erneut deutlich gemacht?
Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, zuletzt während der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1971 als Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Josten,
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971 8909
daß sie die Auffassung, das BASF-Kernkraftwerksprojekt sei mit anderen bereits genehmigten Kernkraftwerken ohne weiteres vergleichbar, die der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz vertreten hat, nicht teilen kann.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haehser (SPD) (Drucksache VI/2861 Frage A 81) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Reaktorsicherheitskommission im Verfahren der atomrechtlichen Genehmigung des BASF-Kraftwerks den Standpunkt der Bundesregierung teilte, wonach zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, oder ob sie eher dein Standpunkt der Landesregierung Rheinland-Pfalz zuneigte, wonach eine Genehmigung des BASF-Kernkraftwerks ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Bevölkerung möglich gewesen wäre?
Angesichts der Besonderheiten des inmitten eines Ballungszentrums gelegenen BASF-Standortes hat die Reaktor-Sicherheitskommission mehrheitlich zusätzliche Sicherheitseinrichtungen für dieses Projekt als notwendig erachtet. Die Reaktor-Sicherheitskommission konnte sich aber trotz der vom Antragsteller angebotenen zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen nicht zu einem einstimmig positiven Votum für eine Genehmigung bereitfinden. Die Reaktorsicherheitskommission teilt daher offenbar die Auffassung der Bundesregierung und nicht diejenige, die Ministerpräsident Kohl (Rheinland-Pfalz) im Landtag vertreten hat.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen A 82 und 83) :
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die nach der Aussage des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz in der Landtagsdebatte in Mainz vom 26. Mai 1971 offenbar eine Genehmigung des Kernkraftwerks der BASF ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen für richtig hält?
Warum hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, nachdem das notwendige atomrechtliche Verfahren unter Beteiligung aller zuständigen Stellen planmäßig abgewickelt werden konnte, die seinerseits erforderliche Zustimmung zu dem Vorhaben zunächst um zwei Jahre zurückgestellt, wie die Landesregierung in der Beantwortung der großen Anfrage der Gruppe der FDP, Drucksache 7194 reit Datum vom 23. September 1971 zur Frage 8 ausgeführt hat?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
Es ist die Überzeugung fast aller Experten auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit im In- und Ausland, daß für ein so stadt- und industrienahes Kernkraftwerk, wie es das BASF-Projekt in Ludwigshafen darstellt, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen notwendig sind, die über die sonstigen bereits sehr weitgehenden Schutzvorkehrungen noch hinausgehen. Diese zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen sollen auch ganz unwahrscheinliche Störfälle noch abdecken und dienen gleichsam als Kompensation dafür, daß Notfallmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei dichter Besiedlung länger dauern würden.
Es ist nicht richtig, daß das atomrechtliche Verfahren unter Beteiligung aller zuständigen Stellen planmäßig abgewickelt werden konnte, weil schon das Beratungsgremium des BMBW, die Reaktor-Sicherheitskommission, wegen fehlender Einstimmigkeit keine positive Empfehlung für den Bau des Kernkraftwerkes geben konnte.
Eine im Verlauf des Genehmigungsverfahrens vom BMBW veranlaßte Prüfung der vom Antragsteller für die BASF-Anlage vorgeschlagenen zusätzlichen und teilweise neuartigen Sicherheitseinrichtungen durch Sachverständige ergab, daß sich aus den Unterlagen die Frage der Vollständigkeit und Wirksamkeit dieser zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen nicht hinreichend beurteilen ließ. Da ein solches Urteil jedoch als Voraussetzung für eine Genehmigung anzusehen ist, mußte die Entscheidung über eine Genehmigung verschoben werden.
Der BMBW hat angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der noch offenen Fragen für die Genehmigung stadtnaher Projekte ein Forschungsprogramm eingeleitet, das durch theoretische und experimentelle Untersuchungen die Beantwortung dieser Fragen ermöglichen soll.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/2861 Fragen A 84 und 85) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, aus der Tatsache Konsequenzen zu ziehen, daß die bisherigen mißglückten Experimente mit der Europa-II-Rakete im Endergebnis zu technischen Lösungen führen, die weit hinter technologischen Lösungen in der UdSSR und in den LISA liegen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die neuerliche Bereitschaft der US-Regierung einzugehen, sehr viel billigere und bessere Träger für ein weit gefächertes europäisches oder nationales Satellitenprogramm zu liefern?
Die für den Start mittelgroßer Satelliten konzipierte Trägerrakete Europa II bietet eine Transportleistung, die ausreichen würde, Europa eine Unabhängigkeit für den Start von Nutzsatelliten der Größenklasse 200 kg zu garantieren (Symphonie). Dies war das Hauptziel für die Entwicklung Europa II. Das System ist in Auslegung und Technologie insofern durchaus vergleichbar mit US- Trägerraketen entsprechender Leistung.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, auf das Angebot der USA auf Lieferung von US-Trägern für europäische Aufgaben oder Vorhaben im Rahmen des nationalen Programms einzugehen. Für die bilateralen Projekte Azur, Aeros und Helios
8910 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1971
ist bereits die Verwendung von US-Trägern vorgesehen.
Was die Anwendung von US-Trägern für anwendungsorientierte Aufgaben der europäischen Weltraumforschung angeht, so haben die USA in dem kürzlich veröffentlichten Schreiben von Staatssekretär Johnson vom 1. September 1971 an den belgischen Wissenschaftsminister Lefèvre als derzeitigen Vorsitzenden der Europäischen Weltraumkonferenz für bestimmte Bereiche gewisse Einschränkungen unter Hinweis auf internationale Verpflichtungen, insbesondere das Intelsatabkommen, gemacht. Die Frage, ob und ggf. welche Konsequenzen sich hieraus für die Fortsetzung der Entwicklung einer europäischen Trägerraketenkapazität ergeben, wird z. Z. noch in enger Konsultation mit unseren europäischen Partnern geprüft.
Hinsichtlich der Kosten der ggf. von den USA zu liefernden Trägern liegen noch keine verbindlichen Angaben vor.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Ehmke vom 2. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2861 Fragen A 95 und 96) :
War nach Ansicht der Bundesregierung die Äußerung des Bundeskanzlers vor dem SPD-Parteitag am 18. November 1971, die Bundesrepublik Deutschland leidet auch nicht gleich Schaden, wenn mal gestreikt wird", geeignet, die Bemühungen um eine Vermeidung des am 22. November beginnenden Arbeitskampfes in der Metallindustrie zu unterstützen?
Würde die Bundesregierung einen Verstoß gegen die Neutralität gegenüber den Tarifpartnern in einem Tarifkonflikt darin sehen, wenn der Bundeskanzler statt dessen auf die harten Auswirkungen eines Arbeitskampfes für die unmittelbar und mittelbar betroffenen Arbeitnehmer und deren Familien hingewiesen und in einem ernsten Appell an beide Seiten zur Einigung in letzter Stunde aufgerufen hätte?
Der Herr Bundeskanzler hat am 18. November 1971 vor dem Außerordentlichen Parteitag der SPD hierzu wörtlich ausgeführt:
„Doch auch dieses sage ich in allem Ernst: Gerade bei den Risiken, mit denen wir es jetzt zu tun haben, muß von allen erwartet werden, daß sie ihre Forderungen — das gilt für Preise wie für Löhne — mit den realen Möglichkeiten in Übereinstimmung bringen.
Den Zusammenhang zwischen Währung und Löhnen wird man ernsthaft nicht bestreiten können. Die Regierung hat niemanden im Zweifel darüber gelassen, daß hohe Lohnsteigerungen gegenwärtig gesamtwirtschaftlich nicht zu verkraften sind. Sie hat andererseits die Tarifautonomie ernst genommen und sich in die laufenden Lohnbewegungen nicht eingemischt. Nun laßt mich ganz offen sagen, ohne irgend etwas zu verniedlichen: Die Bundesrepublik leidet auch nicht gleich ernsten Schaden, wenn mal gestreikt wird."
Ich möchte daher zunächst festhalten, Herr Kollege, daß das in Ihrer Frage enthaltene Zitat mit dem Wortlaut der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers nicht genau übereinstimmt und zudem den Zusammenhang der Rede nicht berücksichtigt.
Der Herr Bundeskanzler hat sich stets mit Nachdruck zur Tarifautonomie bekannt. Jeder, der es ernst mit ihr meint, muß auch den legalen Arbeitskampf als Ultima ratio der Tarifvertragsparteien akzeptieren. Die Bundesregierung hat wiederholt auf die hohe wirtschafts- und gesellschaftspolitische Verantwortung der Tarifvertragsparteien aufmerksam gemacht. Hierzu gehört auch, daß die Tarifvertragsparteien die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Arbeitskampfes in ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn sich in der Urabstimmung am 12. November mehr als 89 v. H. der abstimmungsberechtigten Metallarbeiter von Nordwürttemberg—Nordbaden für einen Streik ausgesprochen haben, so muß dies als eine demokratische Entscheidung mündiger Staatsbürger von jedem Politiker respektiert werden. Dies schließt nicht die Aufforderung an beide Tarifvertragsparteien aus, um die Beilegung des Konflikts bemüht zu sein.
Anlage 25
Ergänzende Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 18. November 1971 auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) zu seinen Schriftlichen Fragen B 11 und 12 aus der Drucksache VI/2792 *)
Die Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel sind seit Dezember 1969, abgesehen von einer kleinen saisonalen Unterbrechung im September/Oktober 1970 kontinuierlich gestiegen. Der Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel ohne Mehrwertsteuer lag im Wirtschaftsjahr 1970/71 um 4,7% höher als 1969/70. Die Entwicklung war in erster Linie konjunkturbedingt, so daß die am stärksten konjunkturabhängigen Betriebsmittelpreise, wie Preise für Neubauten und neue Maschinen sowie für Unterhaltung von Gebäuden und Maschinen, die höchste Anstiegsrate aufwiesen. Der Preisanstieg wurde durch die stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und durch die preisdämpfenden Auswirkungen der Aufwertung, insbesondere bei Futtermitteln, gebremst.
Von der mit Hilfe von Indizes dargestellten Preisentwicklung kann nicht auf die tatsächliche Kostenentwicklung in der Landwirtschaft geschlossen werden. Sie hängt in starkem Maß davon ab, wie die Landwirte auf die unterschiedliche Preisentwicklung bei den einzelnen Betriebsmitteln reagiert haben. Außerdem wird die Aussagekraft des Preisindex für
*) Siehe 152. Sitzung Seite 8767 C und 8768 B (Anlagen 21 und 22)
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landwirtschaftliche Betriebsmittel dadurch eingeschränkt, daß das als Wägungsschema dienende Mengengerüst des Basisjahres 1962/63 nicht mehr der heutigen Zusammensetzung der Betriebsausgaben entspricht. Die Investitionen, deren Preise stark angestiegen sind, haben ein zu hohes Gewicht im Wägungsschema; andererseits müßten die Futtermittel, deren Preise unterdurchschnittlich anstiegen, einen höheren Anteil bei der Gewichtung erhalten. An der Neuberechnung des Index wird bereits gearbeitet.
Was die kostendeckenden Preise betrifft, so ist die Entwicklung der Betriebsmittelpreise nur ein Kriterium, das der Ministerrat der EG bei der Festsetzung der Agrarpreise berücksichtigt. Andere wesentliche Kriterien sind z. B. die Entwicklung des Welthandels und die Situation auf den innergemeinschaftlichen Märkten. Die Bundesregierung hat bei ihren Verhandlungen in Brüssel bewiesen, daß sie sich mit Nachdruck für eine angemessene Erhöhung des Erzeugerpreisniveaus einsetzt.
Die Erzeugerpreisentwicklung seit dem Herbst 1969 zeigt folgendes Bild:
Insgesamt gesehen hatten die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Dezember 1969, insbesondere zyklisch, saisonal und durch die besondere Marktlage bedingt, einen Höchststand seit Februar 1967 erreicht. Durch den scharfen zyklischen Rückgang der Schweinepreise und durch die Auswirkungen der DM-Aufwertung sanken die Preise im Jahre 1970 ab und erreichten ihren tiefsten Stand um die Jahreswende 1970/71. Seitdem sind die Preise wieder im Steigen begriffen, sie lagen im August 1971 erstmals wieder über Vorjahreshöhe.
Von den einzelnen Produkten waren durch die Wirkung des Zyklus am stärksten die Schlachtschweine bei dem Rückgang betroffen; die Preise haben sich aber inzwischen wieder erholt, wenn sie auch noch nicht den Stand von Herbst 1969 erreicht haben. Niedriger als im September 1969 lagen im September 1971 außerdem noch die Indizes für Getreide — mit Ausnahme der Braugerste —, für Speisekartoffeln, Gemüse, Schlachtgeflügel und — wenn auch nur geringfügig — für Rindfleisch.
Deutlich höher als vor 2 Jahren sind die Preise für Braugerste und Milch.
Beim Preisvergleich ist zu beachten, daß der Index der Erzeugerpreise weder den Aufwertungsteilausgleich über die Mehrwertsteuer noch die direkten Ausgleichszahlungen und die Liquiditätshilfe enthält. Könnte man diese Einkommenshilfen mit in den Preisvergleich einbeziehen, sähe das Bild wesentlicher günstiger aus; der Preisrückgang Herbst 1971 gegenüber Herbst 1969 wird durch die Hilfen mehr als ausgeglichen.
Für das laufende Wirtschaftsjahr ist mit einem kräftigen Anstieg der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahr, insbesondere bei Schlachtvieh und Milch zu rechnen.
Die zweite Frage läßt sich in der gestellten Form nicht eindeutig beantworten, weil das Einkommen für Vierteljahreszeiträume wie z. B. den Herbst 1969, sich nicht ermitteln läßt.
Die Einkommensentwicklung im Kalenderjahr 1969 war wegen einer ausgezeichneten Ernte und im Durchschnitt recht hoher Erzeugerpreise für die Landwirtschaft günstig. Im Jahre 1970 führten die deutlich verminderte Ernte und besonders die im zweiten Halbjahr 1970 zyklisch bedingt niedrigen Schlachtschweinepreise zu einem deutlichen Einkommensrückgang. Für diesen Rückgang sind die Auswirkungen der DM-Aufwertung nicht verantwortlich, weil sie — wie der Aufwertungsbericht 1971 der Bundesregierung zeigt — voll ausgeglichen wurden. Das Pro-Kopf-Einkommen hat sich 1970 nicht vermindert.
Da die zyklische Schweinepreissenkung ihr volles Ausmaß erst im Frühjahr 1971 erreichte, war auch das Wirtschaftsjahr 1970/71 durch eine ungünstige Einkommensentwicklung gekennzeichnet. Die Bundesregierung hat im Agrarbericht 1971 darauf bereits deutlich hingewiesen, und ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht. Sie hat auch wirksame Maßnahmen ergriffen, die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Unternehmer zu verbessern. Dazu gehören neben dem fortgesetzten Aufwertungsausgleich die gleichzeitig ausgezahlte Liquiditätshilfe, Maßnahmen zur Marktentlastung und Verbesserungen der Sozialleistungen.
Im laufenden Wirtschaftsjahr 1971/72 wird sich die Situation für die Landwirtschaft erheblich verbessern. Dazu tragen die sehr gute Ernte sowie die auf Grund der Brüsseler Preisbeschlüsse und der Erholung vom zyklischen Preistal bei Schweinen steigenden Erzeugerpreise bei. Selbst die Getreidepreise sind nicht so abgeglitten, wie es zu Beginn des Wirtschaftsjahres wegen der sehr guten Ernte von vielen Seiten befürchtet wurde.
Insgesamt gesehen erwartet die Bundesregierung für das laufende Wirtschaftsjahr 1971/72 einen Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens, der dem relativen Zuwachs in der übrigen Wirtschaft in etwa gleichkommt.