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    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Storm und des Herrn Franz Buch als ordentliche Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 8739 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8739 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/2649, zu VI/2649) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2814), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/2787, zu VI/2787) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 8740 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 8740 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8742 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 8744 B Arendt, Bundesminister . . . . . 8748 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Abg. Dr. Häfele und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1255) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/2798, zu VI/2798) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Häfele (CDU/CSU) 8749 B Frau Huber (SPD) . . . . . . 8750 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 8751 A Fragestunde (Drucksachen VI/2792, VI/2816) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Benutzung von Spikes-Reifen in Oberbayern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8751 A, 8752 A, B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8751 D, 8752 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8752 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 8752 B Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Untersuchungshaft zweier deutscher Jugendlichen in Italien wegen Verdachts des Rauschgifthandels Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 8752 C, D, 8753 A, B, C Maucher (CDU/CSU) . 8752 D, 8753 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Berichte über eine Absprache der vier Botschafter bezüglich der Präsenz von Bundestagsausschüssen in West-Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8753 D, 8754 A Engelsberger (CDU/CSU) . 8753 D, 8754 A Frage des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Versetzung des Botschafters Dr. Berger in den einstweiligen Ruhestand Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8754 B, C, D, 8755 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8754 B, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 8754 D Dr. Geßner (SPD) 8755 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8755 B Fragen des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Behinderung der Aussiedlung aus Oberschlesien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 8755 C, 8756 A, B, C, D, 8757 A, B, C, D Dr. Hupka (SPD) . . . 8755 D, 8756 A, B Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 8756 C, D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 8757 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8757 B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 8757 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8757 D Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Pressemeldungen über skandalöse Zustände und mysteriöse Todesfälle in privaten Altenheimen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . 8758 A, B, C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8758 A, B Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Nikotingenuß von heranwachsenden Schülern in der Bundesrepublik und Abschaffung der „Rauchzimmer" in öffentlichen Schulen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 8758 C, D, 8759 A, C Frau Stommel (CDU/CSU) 8759 A, B, 8759 Hansen (SPD) 8759 C Nächste Sitzung 8759 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8761 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 242 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/2649, VI/2787) 8761 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Abschluß von Handels- und Kooperationsverträgen mit Staaten des Ostblocks 8761 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Berechnungssockels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer — Verhinderung einer Benachteiligung der besonders finanzschwachen Gemeinden . . . . . . . . . . . 8762 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer (SPD) betr. die Stichtagsregelung in § 150 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . 8762 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Prägezahl der 10-Mark- Olympia-Münzen auf 100 Millionen Stück 8762 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Umstellung des Vertriebs der Monopolgesellschaft für Spiritus auf Einwegflaschen 8762 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. wissenschaftliche Verfahren zum Nachweis des Rückstands von Wirkstoffen im Fleisch 8763 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Kennzeichnung der bei der Zubereitung von Speisen verwendeten Farb- und Konservierungsstoffe auf Speisekarten . . . . 8763 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 III Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. „Importbeschränkungen" für Milchtankwagen durch italienische Behörden . . . 8763 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen, modernen Erfordernissen des konsularischen Dienstes angepaßten Konsulargesetzes . . . . . . . . . 8764 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einbringung des Entwurfs eines neuen Konsulargesetzes . . . . . 8764 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst . 8764 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Western- und Gangsterfilme in den Nachmittagssendungen des Fernsehens . . . 8764 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Einstufung der Finanzrichter . . . 8765 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. Tantiemepflicht bei Aufstellung eines Fernseh- und Rundfunkgeräts im Aufenthaltsraum eines firmeneigenen Wohnheimes für ausländische Arbeitnehmer . . . . 8765 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Pressemeldungen über die Abdeckung von Verlusten der Vereinigten Flugtechnischen Werke 8766 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende (SPD) betr. diskriminierende Maßnahmen der Versicherungsgesellschaften bei Kraftfahrzeugversicherungen ausländischer Arbeitnehmer 8766 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Erfahrungen mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm und finanzielle Abwicklung für 1971 . . . . . . . . . 8767 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Amrehn (CDU/CSU) betr. Umbenennung des „Verwaltungsamts für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" 8767 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. kostendeckende Preise bei landwirtschaftlichen Produkten . . . 8767 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Entwicklung des Einkommens der Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs und der gestiegenen Kosten 8768 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer und Zulassung von in deutschen Krankenhäusern praktizierenden ausländischen Ärzten zur Versorgung ihrer Landsleute 8768 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. unentgeltliche Beförderung von Behinderten im Nahverkehr 8769 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung fachlich umstrittener Lehrmappen über Sexualerziehung aus öffentlichen Mitteln 8769 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Ersuchen englischer Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen um Vermittlung von Patienten deutscher Ärzte 8769 D 1V Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. den zunehmenden Mißbrauch von Medikamenten bei Schlachtvieh und Geflügel . . 8770 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten bezüglich des Beginns der Elektrifizierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn 8770 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Treibgasantrieb 8771 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Einsatz von Lokomotivführern des Bahnbetriebswerks Haltingen auf schweizerischem Hoheitsgebiet und analytisches Dienstpostenbewertungsverfahren . . . 8771 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Bau des Tübinger Schloßbergtunnels . . 8771 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Nachtflugverbot für den Flughafen München-Riem . . . . . . . . . . 8771 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Streichung des Wohngeldes für verheiratete Studenten auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes . . . 8772 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Anerkennung des Abschlusses an Fachgymnasien, z. B. der Kreisberufsschule Mölln 8773 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Abbau der Wohnungsnot der Studenten . . 8773 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Personaletat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt und zusätzliche Kosten durch die Fusion der Bundesanstalten 8774 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die weitere Arbeit des Forschungsinstituts ESRIN im Bereich der Weltraumforschung 8774 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Untersuchung und Förderung von Uranvorkommen 8775 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Entwicklung und Förderung neuer Methoden der Urananreicherung . . . . . 8775 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8739 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 150. Sitzung, Seite I: „Müller (Remscheid) (CDU/ CSU) ... 8652 A, 8662 C". 150. Sitzung, Seite 8675 A, Spalte 2: Zwischen den Namen „Lenzer" und „Dr. Luda" ist „Looft" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 12. 11. Dr. Ahrens ** 12. 11. Dr. Aigner * 12. 11. Dr. Apel 12. 11. Bals 12. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 15. 1. Behrendt * 12. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 12. 11. Dasch 18. 12. van Delden 12. 11. Dr. Dittrich * 12. 11. Dr. Dollinger 12. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 12. 11. Flämig * 12. 11. Dr. Giulini 12. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hallstein 12. 11. Hansing 12. 11. Helms 12. 11. Frau Dr. Henze 12. 11. Frau Herklotz 12. 11. Höcherl 12. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 11. Dr. Jungmann 12. 11. Kienbaum 12. 11. Dr. Kreile 12. 11. Kriedemann * 12. 11. Lautenschlager * 12. 11. Lensing 12. 11. Logemann 12. 11. Dr. Lohmar 12. 11. Lücker (München) * 12. 11. Mattick 12. 11. Memmel * 12. 11. Müller (Aachen-Land) * 12. 11. Dr. Müller-Hermann 12. 11. Frau Dr. Orth * 12. 11. Ott 12. 11. Dr. Prassler 12. 11. Riedel (Frankfurt) * 12. 11. Roser 12. 11, Schedl 12. 11. Schmitt (Lockweiler) 12. 11. Schoettle 12. 11. Dr. Schwörer * 12. 11. Seefeld * 12. 11. Springorum * 12. 11. Strauß 12. 11, Dr. Tamblé 29. 11. Zoglmann 12. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 242 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz - KOV -3. AnpG-KOV) - Drucksachen VI/2649, VI/2787 -. In Artikel 1 Nr. 21 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: ,, (2) Zur Feststellung des Schadensausgleichs ist das von der Witwe erzielte Bruttoeinkommen zuzüglich der Grundrente (§ 40), soweit sie 200 Deutsche Mark nicht übersteigt, und der Ausgleichsrente (§ 41 oder §§ 32, 33) mit dem Einkommen des Ehemannes zu vergleichen." Bonn, den 10. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 20) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen Konkurrenzkampf der Mitgliedstaaten der EWG untereinander durch den Abschluß von Handels- und Kooperationsverträgen auf wirtschaftlichem, technologischem und wissenschaftlichem Gebiet mit dem Ostblock bzw. mit Staaten des Ostblocks im Interesse der Kooperation und der Harmonisierung der Außenhandelspolitik der EWG zu verhindern? Einem Konkurrenzkampf der EG-Mitgliedstaaten wird durch eine weitgehende Koordination der Handelspolitik innerhalb der EG vorgebeugt. Bezüglich der Einzelheiten darf ich auf die Beantwortung Ihrer zum gleichen Thema gestellten Fragen vom 9. August 1971 und 24. September 1971 durch Herrn Kollegen Moersch Bezug nehmen. Dort wurde schon ausgeführt, daß die Aufnahme von Verhandlungen eines EG-Mitgliedstaates mit einem osteuropäischen oder ostasiatischen Staatshandelsland der Ermächtigung durch den Ministerrat der EG bedarf und die in der Ermächtigung enthaltenen Verhandlungsleitlinien eingehalten werden müssen. Durch dieses Verfahren wird eine weitgehend einheitliche Gestaltung der Außenhandelspolitik der EG gegenüber den Staatshandelsländern sichergestellt und gleichzeitig ein Konkurrenzkampf der Mitgliedstaaten der EG untereinander um die günstigsten handelspolitischen Bedingungen verhindert. Diese enge Koordination bezieht sich auch auf Kooperationsvereinbarungen in Anbetracht der in ihnen enthaltenen handelspolitischen Elemente. Bei den übrigen Fragen der wirtschaftlichen Kooperation sowie bei der wissenschaftlichen und tech- 8762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 nologischen Kooperation erfolgt eine so enge und zwingende Koordination bisher nicht. Hierüber informieren sich die Mitgliedstaaten ohne besonderes Verfahren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 25 und 26) : Welche Änderungen beim Anteil der Einkommensteuer ergeben sich bei den verschiedenen Größenklassen der Gemeinden, wenn der Berechnungssockel ab 1. Januar 1972 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 8000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete auf 80 000 DM bzw. 160 000 DM erhöht wird? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung der kleineren und darunter der besonders finanzschwachen Gemeinden zu verhindern? Der Finanzausschuß des Bundestages hat am 3. November 1971 aus Anlaß des Änderungsantrages des Abgeordneten Dr. Häfele und Ihrer Fraktion zu § 3 Abs. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, diesem Hohen Hause zu empfehlen, daß die Sockelbeträge ab 1. Januar 1972 auf 16 000/32 000 DM festzusetzen sind. Der Finanzausschuß schlägt diese Sockelbeträge vor, um eine Benachteiligung kleinerer Gemeinden und steuerschwacher Ruhrgebietsstädte und anderer Großstädte infolge einer zu starken Heraufsetzung der Sockelbeträge zu vermeiden. Über diesen Vorschlag wird das Plenum zu entscheiden haben. Ich möchte davon ausgehen, daß sich eine weitere Beantwortung Ihrer ersten Frage daher erübrigt. Für einen etwaigen Ausgleich der verbleibenden Einnahmeverluste kleinerer Gemeinden durch die Heraufsetzung der Sockelbeträge haben — soweit es erforderlich ist — nach ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für den kommunalen Finanzausgleich die Länder Sorge zu tragen. Nach dem System des kommunalen Finanzausgleichs werden die Ausfälle bei den steuerschwachen Gemeinden bereits zum größten Teil automatisch ausgeglichen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 27): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) dem Deutschen Bundestag vorzulegen, wodurch die durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1971 für verfassungswidrig erklärte Stichtagsregelung in § 150 Abs. 2 BEG behoben wird? Die Bundesregierung hält eine Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes nicht für erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 23. März 1971 die Stichtagsklausel des § 150 Abs. 2 BEG nur insoweit für nichtg erklärt, als die betroffenen Personen bei Einführung des Stichtags durch das BEG-Schlußgesetz bereits die bis dahin geltenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hatten. In allen anderen Fällen gilt der Stichtag weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht eigentlich den Stichtag beseitigt, sondern lediglich den früheren rechtlichen Besitzstand geschätzt. Daher ist die nunmehr entstandene Rechtslage nach Ansicht der Bundesregierung eindeutig. Wer sich auf die Nichtigkeit des Stichtags berufen will, muß nachweisen, daß er die Anspruchsvoraussetzungen des früheren Rechts erfüllte, die ihrerseits bekannt und in langjähriger Rechtsprechung geklärt sind. Eine Gesetzeslücke besteht nicht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß vereinzelt die Ansicht vertreten wird, auf das frühere Recht könne nicht zurückgegriffen werden. Sie teilt diese Ansicht nicht, die weder mit dem Tenor noch mit den Entscheidungsgründen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Insoweit befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof und mit sämtlichen Bundesländern, insbesondere auch mit dem für die Bearbeitung dieser Anträge allein zuständigen Land Nordrhein-Westfalen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 28 und 29) : Stimmen Pressemeldungen, wonach die Deutsche Bundesbank die Prägezahl der 10-Mark-Olympia-Münzen auf 100 Millionen erhöht hat? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbank zu bitten, die Prägezahl der 10-Mark-Olympia- Münzen auf 90 Millionen oder gar 100 Millionen Stück zu erhöhen? Es ist zutreffend, daß zur Zeit geprüft wird, ob die Auflage der Olympiamünzen von 80 Millionen auf 100 Millionen Stück erhöht werden soll. Der entsprechende Antrag auf die gesetzlich erforderliche Zustimmung der Bundesbank wird zur Zeit vorbereitet; er wird voraussichtlich in der Sitzung des Zentralbankrates am 24. November behandelt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die staatliche Monopolgesellschaft zum Vertrieb von Spiritus dadurch nachhaltig zur Umweltverschmutzung beiträgt, daß sie seit etwa einem Jahr den Vertrieb auf Einwegflaschen umgestellt hat (bei kräftiger Preiserhöhung) und Spiritusflaschen nicht mehr zurücknimmt? Wie verträgt sich diese Maßnahme der staatlichen Monopolgesellschaft mit der vom Bundesminister des Innern am 29. September 1971 im Deutschen Bundestag (134. Sitzung) erhobenen Forderung nach „umweltfreundlichen" Verpackungsmitteln, nachdem hier auch kein Wettbewerbsdruck vorliegt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8763 [)er Bundesregierung ist, wie Sie bereits in der Fragestunde am 3. März 1971 auf die Frage des Abgeordneten Berding erklärt hat, bekannt, daß die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein seit dem Jahre 1970 Brennspiritus — nicht Spiritus allgemein — nicht mehr in Pfandflaschen, sondern in Einwegflaschen vertreibt. Diese Maßnahme diente der Rationalisierung. Das vorherige Vertriebssystem wurde insbesondere auch vom Handel und von den Verbrauchern als unrationell empfunden. Zuletzt wurden 15 % der eingesetzten Pfandflaschen nicht mehr zurückgegeben. Die Umstellung des Vertriebssystems war seit langem vorbereitet worden. Die gleichzeitig vorgenommene Preiserhöhung beseitigte lediglich eine langjährige Kostenunterdeckung. Auch darauf ist in derselben Fragestunde am 3. März 1971 hingewiesen worden. Der Verbrauch an Brennspiritus in Flaschen beträgt im Jahr 0,1 l/je Einwohner; d. h. auf je 10 Einwohner fällt jährlich eine Brennspiritusflasche als Müll an. Im Verhältnis zu anderen Bereichen (Bier, Limonade, Wein, Spirituosen) ist der Müllanfall aus der Verwendung von Einwegflaschen für Brennspiritus unbedeutend. Es handelt sich zudem um Glasflaschen. Im Benehmen mit dem BMI wird aber gleichwohl geprüft werden, ob das Vertriebssystem für Brennspiritus mit Einwegflaschen mit der in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. September 1971 erhobenen Forderung nach umweltfreundlichen Verpackungsmitteln in Einklang steht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 49 und 50) : Gibt es wissenschaftliche Verfahren, durch die möglichst schnell der Rückstand von Wirkstoffen im Fleisch nachgewiesen werden kann? Wäre die Bundesregierung im Falle einer bejahenden Antwort zu Frage 47 bereit, ein solches Verfahren gesetzlich einzuführen, z. B. wie bei der Trichinenbeschauung? Das Bundesgesundheitsamt ist vor längerer Zeit beauftragt worden, Nachweisverfahren zu erarbeiten. Es hat uns in diesen Tagen Untersuchungsverfahren für den Nachweis von Hemmstoffen, vor allem Antibiotikarückständen sowie von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung mitgeteilt, die für die Aufnahme in die Vorschriften für die amtliche Fleischuntersuchung geeignet sind. Die Untersuchungen über Nachweisverfahren für Oestrogenrückstände im Fleisch sind noch nicht abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Untersuchungsverfahren so schnell wie möglich in die fleischbeschaurechtlichen Bestimmungen aufzunehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD)) (Drucksache VI/2792 Frage A 51) : Genügt es, auf Speisekarten in öffentlichen Lokalen den Vermerk anzubringen: „In unserem Hause werden keine anderen als die amtlich zugelassenen Farb- und Konservierungsstoffe bei der Zubereitung der Speisen verwandt", oder ist es auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben, daß jede einzelne Speise, die mit Farb- oder Konservierungsstoffen behandelt wurde, durch Zahlen oder sonstige Vermerke deutlich gekennzeichnet sein muß? Allgemein gehaltene Hinweise, wie der von Ihnen zitierte Satz genügen nicht zur Kenntlichmachung. Nach der Farbstoff-Verordnung ist vorgeschrieben, Lebensmittel, die mit bestimmten, in dieser Verordnung aufgeführten Farbstoffen gefärbt wurden, durch die Angabe „mit Farbstoff" kenntlich zu machen. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr in Gaststätten muß diese Angabe auf den Speisekarten erfolgen, oder, sofern Speisekarten nicht ausgelegt werden, auf den Preisverzeichnissen. Entsprechend müssen nach der Konservierungsstoff-Verordnung Lebensmittel, denen zugelassene Konservierungsmittel zugesetzt worden sind, in Gaststätten auf den Speisekarten oder auf den Preisverzeichnissen durch die Angabe „mit Konservierungsstoff" unter Hinzufügung der entsprechenden Bezeichnung kenntlich gemacht werden. Statt der Bezeichnung kann die entsprechende, in der Verordnung festgesetzte Kenn-Nummer verwendet werden, wobei die den Kenn-Nummern entsprechenden Bezeichnungen aus der Speisekarte oder aus einem Aushang, dessen Muster in der Konservierungsstoff-Verordnung angegeben ist, hervorgehen müssen. Dem Gast soll damit die Wahl zwischen Lebensmitteln mit chemischen Farb- und Konservierungsstoffen und Lebensmitteln ohne solche Stoffe ermöglicht werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Importbeschränkungen" bei Milchtankwagen durch italienische Behörden, welche Schritte hat sie dagegen unternommen, und hat sie der italienischen Regierung zu verstehen gegeben, daß die Bundesrepublik Deutschland als Großabnehmer von italienischem Obst und Gemüse entsprechende Hygiene- und Pflanzenschutzbestimmungen sehr intensiv auslegen kann? Auf Grund eines Gesetzes von 1963 dürfen in Italien für den Milchtransport nur Tankwagen und Behälter verwendet werden, in denen keine andere Waren transportiert werden. Dieses Gesetz wird seit 1. Oktober 1971 auch auf im Ausland zugelassene Fahrzeuge angewendet. Nach Mitteilung der EG-Kommission ist eine ähnlich lautende EG-Regelung in Vorbereitung. Bis 30. September 1971 war es üblich, in den Tankwagen Milch nach Italien und Fruchtsäfte bzw. Wein in die Bundesrepublik Deutschland zu transportieren. Die so transportierte Milch wies nach Mitteilung der italienischen Behör- 8764 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 den in den beanstandeten Fällen Weingeruch auf oder enthielt Verunreinigungen. Wenn diese Behauptung zutreffen würde, wären solche Mängel auch nach deutschen lebensmittelrechtlichen und milchhygienischen Vorschriften zu beanstanden gewesen. Die Anwendung der italienischen Vorschriften auf die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten deutschen Fahrzeuge hat zu Engpässen wegen fehlenden Transportraums geführt, aber vor allem zu Schwierigkeiten an der Grenze durch Unsicherheiten bei den Grenzkontrollen durch die italienischen Behörden. Die Bundesregierung hat sich sofort nach Bekanntwerden der italienischen Maßnahmen über die Botschaften und durch direkte Verhandlungen mit dem italienischen Landwirtschaftsminister für die Aussetzung der Vorschrift beim grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt und insbesondere verlangt, daß die Unsicherheiten an der Grenze beseitigt werden. Ich habe persönlich anläßlich meines Besuches in Rom nochmals mit Minister Natali verhandelt. Herr Minister Natali hat zugesagt, daß die Unsicherheiten an der Grenze beseitigt werden. Ich lasse im Augenblick prüfen, ob das bereits geschehen ist. Danach werde ich über die weiteren Maßnahmen entscheiden. Nach italienischer Darstellung ist eine Aufhebung des Gesetzes von 1963 bzw. eine Aussetzung der Anwendung auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 87) : Wann gedenkt die Bundesregierung ein neues, den modernen Erfordernissen des konsularischen Dienstes angepaßtes Konsulargesetz den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen? Ein neues, den modernen Erfordernissen angepaßtes Konsulargesetz wird von der Bundesregierung voraussichtlich im Februar 1972 bei den gesetzgebenden Körperschaften eingebracht werden. Der vom Auswärtigen Amt verfaßte Referentenentwurf geht den beteiligten Bundesressorts dieser Tage zur abschließenden Stellungnahme zu. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 1) : Wann ist mit der Einbringung des Entwurfs eines neuen Konsulargesetzes zu rechnen, nachdem meine Fragen seit vielen Jahren mit dem Hinweis auf eine baldige Einbringung beantwortet werden? Das Auswärtige Amt hat den Referentenentwurf eines neuen Konsulargesetzes fertiggestellt. Der Entwurf geht in den nächsten Tagen den beteiligten Ressorts zur abschließenden Stellungnahme zu. Da die entscheidenden Bestimmungen des Entwurfs bereits mit diesen Bundesressorts weitgehend abgestimmt worden sind, kann davon ausgegangen werden, daß sie ihre Stellungnahme rasch abgeben und der Beschlußfassung durch das Bundeskabinett keine Schwierigkeiten mehr entgegenstehen werden. Das Auswärtige Amt bemüht sich, die Beschlußfassung der Bundesregierung so schnell herbeizuführen, daß mit der Einbringung des Entwurfs bei den gesetzgebenden Körperschaften im Februar 1972 gerechnet werden kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 2) : Wann ist mit der von der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst zu rechnen? Für die Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst ist die Änderung geltender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich. Das Auswärtige Amt hat deshalb im Oktober 1970 dem Bundesminister des Innern im Zusammenhang mit den Beratungen des sogenannten Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes einen Vorschlag über die Neuordnung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst unterbreitet. Dieser Vorschlag konnte aber bei der Verabschiedung des Ersten Besoldungs-, Vereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes vor allen Dingen aus systematischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Das Auswärtige Amt war seitdem bemüht, in Verbindung mit der Neuregelung der Auslandsbesoldung die Amtsbezeichnungen zu novellieren. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Auswärtige Amt bestrebt bleiben, die Änderungen der Amtsbezeichnungen auf einem anderen gesetzlichen Wege zu erreichen. Wann dies möglich sein wird, hängt von der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ab; ein genauer Zeitpunkt kann hierfür nicht genannt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 3) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß zwecks Verhinderung steigender Jugendkriminalität und Vermeidung einer wachsenden Verwilderung und Verrohung unserer Jugend bei den Sendeanstalten ARD und ZDF darauf hingewirkt werden sollte, daß im Rahmen der Nachmittagssendungen und der Werbesendungen des deutschen Fernsehens in den frühen Abendstunden vor 20 Uhr nicht im bisherigen Umfang amerikanische und andere ausländische Kriminal-, Western- und Gangsterfilme mit Morden, harten Schußwechseln, Messerstechereien, Schlag- und Prügelszenen brutalster Art laufend gezeigt werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8765 Die Bundesregierung teilt Ihre Sorge über die steigende Jugendkriminalität und die wachsende Verrohrung von Jugendlichen. Andererseits hat die Bundesregierung — letztmalig noch in ihren Antworten auf die Anfragen der Herren Abgeordneten Dr. Ahrens, Engelsberger und Höcherl in der Fragestunde während der Sommerpause des Deutschen Bundestages am 31. August bzw. 2. September 1971 (BT-Drucksache VI/2556, S. 19, 23 und 29) — darauf hingewiesen, daß die Probleme der Medienwirkungsforschung äußerst vielschichtig und schwierig sind und daß eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der allgemeinen Zunahme an Agression in unserer Gesellschaft und der Gewaltdarstellung in Massenmedien noch nicht vorliegen. Sie hat aber gleichzeitig ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, daß bei einer Häufung unkritischer Darstellungen brutaler Gewalt in den Massenmedien die Gefahr insbesondere für Jugendliche und labile Menschen besteht, Gewalttätigkeit allmählich als etwas Normales und Alltägliches zu akzeptieren und — bei entsprechender Veranlagung — zur Durchsetzung von eigenen Wünschen und Bedürfnissen anzuwenden. Die Bundesregierung betont deshalb — frei von einer Dramatisierung der Probleme — erneut die Notwendigkeit, daß alle zuständigen Stellen sich weiterhin um die Klärung der mit der Gewaltdarstellung in Fernsehprogrammen zusammenhängenden Fragen bemühen und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse das Erforderliche veranlassen. Dies geschieht bereits in zunehmendem Maße. Die aufgrund der landesgesetzlichen Regelungen gemäß Artikel 5 Grundgesetz eigenverantwortlichen Rundfunkanstalten haben inzwischen ergänzend zu einer gründlichen Dokumentationsarbeit (Nr. 8 der Schriftenreihe des Zweiten Deutschen Fernsehens) gemeinsame Untersuchungen über Inhalt der Fernsehsendungen und ihre Wirkung auf die Zuschauer eingeleitet. Darüber hinaus haben sich die Intendanten der Rundfunkanstalten und deren Aufsichtsgremien bereits mehrfach mit diesem Problem befaßt. Hier liegt auch eine wichtige Aufgabe der Verterter der gesellschaftlich relevanten Kräfte in den Rundfunk- und Fernsehräten der Rundfunkanstalten. Die Bundesregierung unterstützt diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. So hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder auf meine Veranlassung am 10. September 1971 mit diesem Problem befaßt und einen eindringlichen Appell an die Massenmedien gerichtet, auf Darstellung von Brutalität zu verzichten. Darüber hinaus haben die Innenminister in dieser Frage mit den verantwortlichen Organen der Rundfunkanstalten selbst Verbindung aufgenommen. In einem ersten Gespräch mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens ist die Forderung der Innenministerkonferenz mit Verständnis aufgenommen worden. Ein Gespräch mit der ARD steht unmittelbar bevor. Ferner hat der Bundesminister der Justiz in Aussicht genommen, im Rahmen der Strafrechtsreform eine neue Strafbestimmung zu schaffen, nach der u. a. die Verbreitung solcher Darstellungen mit Strafe bedroht wird, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern oder zum Rassenhaß aufstacheln; ausgenommen sind Handlungen, die im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Zeitgeschehens oder der Geschichte vorgenommen werden (vgl. Bulletin des BPA Nr. 30 vom 2. März 1971, S. 316 f.). Schließlich wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sich im Rahmen einer langfristig geplanten umfangreichen Medienwirkungsforschung um die Ermittlung des Einflusses der Massenmedien auf Kinder und Jugendliche bemühen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung bereit, bei dem Zweiten Besoldungsneuregelungs- und Vereinheitlichungsgesetz Finanzrichter den Richtern an anderen oberen Landesgerichten gleichzustellen, um den akuten Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften in dieser Spezialgerichtsbarkeit zu beheben? Ihre Frage betrifft Richter im Landesdienst. Die Länder sind bei der Vorbereitung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) wegen einer Verbesserung der Einstufung der Finanzrichter bisher nicht an den Bund herangetreten. Hierzu bestand auch kaum Veranlassung, nachdem die Frage der Einstufung der Richter bei der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208 — 1. BesVNG) umfassend geprüft und entschieden wurde. Der Entwurf des 2. BesVNG betrifft andere, dringend regelungsbedürftige Materien, insbesondere im Bereich der Hochschullehrerbesoldung. Einstufungen in Besoldungsgruppen werden nur insoweit vorgesehen, als es sich um seit dem Inkrafttreten des 1. BesVNG am 21. März 1971 neu eingerichtete Ämter handelt. In diesem Zusammenhang bemerke ich, daß der Bundestag anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG in einer Entschließung vom 3. März 1971 (Bundestagsdrucksache VI/1885, Nachtrag zu VI/1885) die Bundesregierung aufgefordert hat, bis zum 1. Januar 1973 Vorschläge zur Neuordnung der Besoldungsordnung B zu machen. Ich bin gerne bereit, die von Ihnen angeschnittene Frage bei der Überprüfung der möglicherweise auf die Besoldungsordnung A sich ergebenden Rückwirkungen wieder aufzugreifen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage 8766 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Aufstellung eines Fernseh- und Rundfunkgeräts in dem nicht bewirtschafteten Aufenthaltsraum eines firmeneigenen Wohnheims für ausländische Arbeitnehmer nach dem Gesetz über die Urheberrechte nicht tantiemepflichtig sein kann, da es sich nicht um die öffentliche Wiedergabe eines Werkes handelt, sondern der Kreis der betroffenen Personen bestimmt abgrenzbar ist und durch den gemeinsamen Wohnaufenthalt in dem Wohnheim sowie durch die Arbeitsverträge mit dem Veranstalter (Firma) persönlich untereinander verbunden ist? Die Vergütungsansprüche für öffentliche Wiedergaben von Funksendungen urheberrechtlich geschützter Werke durch Rundfunk- oder Fernsehempfangsgeräte beruhen auf § 15 Absatz 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) und sind privatrechtliche Ansprüche zwischen den Urhebern und den von ihnen beauftragten Verwertungsgesellschaften einerseits und den Veranstaltern der Wiedergaben andererseits. Über solche privatrechtliche Ansprüche können nur die zuständigen Gerichte entscheiden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß es von den Umständen des einzelnen Falles abhängt, ob die Wiedergabe von Funksendungen, die urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, durch Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte, die in nicht bewirtschafteten Aufenthaltsräumen firmeneigener Wohnheime für ausländische Arbeitnehmer aufgestellt sind, urheberrechtliche Ansprüche auslöst. Die Frage, ob eine solche Wiedergabe öffentlich im Sinne des § 15 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes ist oder ob der Kreis der Personen, für den die Wiedergabe stattfindet, „bestimmt abgegrenzt" und „durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter der Wiedergabe persönlich miteinander verbunden" ist, wird je nach Lage des Falles unterschiedlich zu beantworten sein. Im Einzelfall dürfte es insbesondere darauf ankommen, wie groß der jeweilige Betrieb und das Wohnheim sind und ob zu dem Aufenthaltsraum des Wohnheims nur die Bewohner oder auch andere Personen etwa Angehörige und Freunde der Bewohner oder andere Betriebsangehörige --- Zutritt haben. Für das Merkmal der persönlichen Verbundenheit der Heimbewohner untereinander dürfte auch zu berücksichtigen sein, wie häufig die Belegung des Wohnheims wechselt und bis zu welchem Grade das Leben der Bewohner sich innerhalb oder außerhalb des Wohnheims abspielt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 6) : Da die Vereinigten Flugtechnischen Werke laut Pressemeldungen der Bundesregierung angetragen haben, Verluste, die der Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Kurzstrecken-Jet VFW 614 entstehen könnten, nicht mit Gewinnen aus rentablen Produktionszweigen abdecken zu müssen, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, einem privatrechtlichen Unternehmen in dieser Weise das allgemeine Geschäftsrisiko abzunehmen, und ob sie gedenkt, diese Praxis auf weitere Gesellschaften auszudehnen. Die Bundesregierung steht zur Zeit in intensiven Verhandlungen mit dem Unternehmen VFW-Fokker über die weitere Förderung des Projekts VFW 614. Es geht hierbei sowohl um Fragen der Entwicklungswie auch der Serien- und Absatzfinanzierung. Das von Ihnen angesprochene Problem der Gewinn- und Verlustberechnung und der Ausgestaltung der Regreßforderungen des Bundes bildet einen Teil des Fragenkomplexes. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Bundesregierung um eine Lösung, die sowohl das unternehmerische Risiko der Firma aufrecht erhält, aber andererseits ihre Haftung nicht unübersehbar macht. Ich darf um Ihr Verständnis bitten, wenn ich vor Abschluß der Verhandlungen zu diesen Detailfragen nicht weiter konkret Stellung nehmen kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen B 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Versicherungsgesellschaften bei Kraftfahrzeugversicherungen gegenüber ausländischen Arbeitnehmern zunehmend diskriminierende Maßnahmen anwenden, wie z. B. generelle Annahmebeschränkungen für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sowie Kündigungen im Schadensfall? Wird die Bundesregierung durch entsprechende Auflagen, z. B. bei der Genehmigung neuer Tarife im Kraftfahrzeugversicherungsbereich, sicherstellen, daft der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes auch auf ausländische Arbeitnehmer Anwendung finde;? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in jüngster Zeit einzelne Versicherungsgesellschaften ausländische Arbeitnehmer im Bereich der Kraftfahrtversicherung in der von Ihnen beschriebenen Weise behandelt haben. Auf eine ähnliche Anfrage des Kollegen Krockert habe ich mich am 14. Mai 1971 im Deutschen Bundestag bereits gegen eine Diskriminierung der Ausländer gewandt. Ich benutze Ihre Initiative, im Interesse unserer Gastarbeiter erneut folgendes klarzustellen: Es ist ein verständliches Anliegen der Kfz-Haftpflichtversicherer, ihre Bestandszusammensetzung zu verbessern; die Bundesregierung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen werden es aber nicht dulden, daß dies unter Mißachtung oder Umgehung gesetzlicher Vorschriften geschieht. So hat sich das Bundesaufsichtsamt gerade in letzter Zeit mit den von Ihnen beantworteten Maßnahmen einzelner Versicherer befaßt. Es ist verschiedenen Beschwerden, die vornehmlich aus dem Kreis der Versicherungsvermittler stammten, nachgegangen und hat die betreffenden Versicherungsunternehmen auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und seines Rundschreibens hingewiesen. Weiter ist das Bundesaufsichtsamt — wie bereits aus gleichem Anlaß im Jahre 1966 — an den HUK-Verband herangetreten, um ihn zu veranlassen, die Maßnahmen des Amtes durch Einwirkung auf die Mitglieder zu unterstützen. In Kürze wird das Bundesaufsichtsamt ein weiteres Rundschreiben erlassen. In ihm sollen der Inhalt des früheren Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8767 Rundschreibens aktualisiert und darüber hinaus einige der bekanntgewordenen Tatbestände aufgeführt werden, die das Amt als Verstoß gegen die geltenden Vorschriften und insbesondere als unzulässige Umgehung des im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Annahmezwanges ansieht. Das Bundesaufsichtsamt wird auch weiterhin der Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Annahmezwang seine besondere Aufmerksamkeit widmen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit Anträgen auf Genehmigung von Unternehmenstarifen, denen die Annahmerichtlinien beizufügen sind, als auch bei der laufenden Überwachung und den örtlichen Prüfungen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 9): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm gemacht, und wie sieht die finanzielle Abwicklung für 1971 aus? Sofern nach vier Monaten überhaupt von Erfahrungen gesprochen werden kann, läßt sich sagen, daß die Landwirtschaft zur Zeit Investitionen nur mit großer Vorsicht und nach intensiver Überlegung durchführt. Die Vorlage eines Betriebsentwicklungsplanes und die Einführung einer Einkommensschwelle leisten hierbei eine gute Hilfestellung. Hinzu kommt, daß bei jedem Programm eine gewisse Anlaufphase überwunden werden muß. Das gilt sowohl für die Begünstigten als auch für die mit der Planung und Entscheidung beauftragten Institutionen und Dienststellen. Genaue Zahlen über das Antragsvolumen liegen nicht vor. Die den Ländern für die Jahre 1971 und 1972 zugewiesenen Kontingente werden im wesentlichen ausgeschöpft. Gewisse Anlaufschwierigkeiten gibt es jedoch bei Bewilligungen für die Jahre 1973 und 1974. Das neue System, Bewilligungen für bis zu vier Jahre aussprechen zu können, muß sich erst allgemein einspielen. Insgesamt kann man von guten Erfahrungen sprechen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 12. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amrehm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 10) : Welche Änderungen der Sach- und Rechtslage sind jetzt eingetreten, die den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen veranlaßt haben, das seiner Aufsicht unterstehende „Verwaltungsamt für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" mit sofortiger Wirkung in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" umzubenennen? Die Umbenennung des bisherigen ,,Verwaltungsamts für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" beruht auf § 22 Nr. 2 c) des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG —) vom 30. August 1971 (BGBl I S. 1426). Der Status sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der Dienststelle haben sich nicht geändert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 11) : Kann die Bundesregierung bei Berücksichtigung vor allem der drastisch gestiegenen Betriebsmittelpreise durch exakte Zahlen nachweisen, bei welchen landwirtschaftlichen Produkten das Ziel „kostendeckender Preise" nähergerückt ist und bei welchen Produkten das Verhältnis Kosten—Preis sich seit Herbst 1969 ungünstig entwickelt hat? Im Wirtschaftsjahr 1970/71 hat sich der Preisindex für Nahrungsmittel gegenüber dem Vorjahr mit 2,3 % schwächer erhöht als der Index für die gesamte Lebenshaltung (4,3 %). In den letzten Monaten hat sich der Preisanstieg für Nahrungsmittel verstärkt; er liegt immer noch unter den Zuwachsraten für die gesamte Lebenshaltung. Von drastisch gestiegenen Lebensmittelpreisen kann daher wohl nicht gesprochen werden. Zwischen den Lebensmittelpreisen und den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen besteht kein so enger Zusammenhang, wie es in der Frage angedeutet wird. Der Anteil der landwirtschaftlichen Verkaufserlöse an den Verbraucherausgaben für inländische Nahrungsmittel beträgt nur noch rd. 50 % im Durchschnitt aller Produkte. Die Nahrungsmittelpreise werden deshalb von den Verarbeitungs- und Transportkosten, Handelsspannen u. a. etwa ebenso stark beeinflußt wie von den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen. Was die kostendeckenden Preise betrifft, so ist die Entwicklung der Betriebsmittelpreise nur ein Kriterium, das der Ministerrat der EG bei der Festsetzung der Agrarpreise berücksichtigt. Andere wesentliche Kriterien sind z. B. die Entwicklung des Welthandels und die Situation auf den innergemeinschaftlichen Markten. Die Bundesregierung hat bei ihren Verhandlungen in Brüssel bewiesen, daß sie sich mit Nachdruck für eine angemessene Erhöhung des Erzeugerpreisniveaus einsetzt. Die Preis/Kostenentwicklung seit dem Herbst 1969 zeigt folgendes Bild: Insgesamt gesehen hatten die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Dezember 1969, insbesondere zyklisch, saisonal und durch die be- 8368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 sondere Marktlage bedingt, einen Höchststand seit Februar 1967 erreicht. Durch den scharfen zyklischen Rückgang der Schweinepreise und durch die Auswirkungen der DM-Aufwertung sanken die Preise im Laufe des Jahres 1970 ab und erreichten ihren tiefsten Stand um die Jahreswende 1970/71. Seitdem sind die Preise wieder im Steigen begriffen, sie lagen im August 1971 erstmals wieder über Vorjahreshöhe. Von den einzelnen Produkten waren durch die Wirkung des Zyklus am stärksten die Schlachtschweine bei dem Rückgang betroffen; die Preise haben sich aber inzwischen wieder erholt, wenn sie auch noch nicht den Stand vom Herbst 1969 erreicht haben. Niedriger als im September 1969 lagen im September 1971 außerdem noch die Indizes für Getreide — mit Ausnahme der Braugerste, — für Speisekartoffeln, Gemüse, Schlachtgeflügel und — wenn auch nur geringfügig — für Rindfleisch. Deutlich höher als vor zwei Jahren sind die Preise für Braugerste und Milch. Beim Preisvergleich ist zu beachten, daß der Index der Erzeugerpreise weder den Aufwertungsteilausgleich über die Mehrwertsteuer noch die direkten Ausgleichszahlungen und die Liquiditätshilfe enthält. Könnte man diese Einkommenshilfen mit in den Preisvergleich einbeziehen, sähe das Bild wesentlich günstiger aus; der Preisrückgang Herbst 1971 gegenüber Herbst 1969 wird durch die Hilfen mehr als ausgeglichen. Für das laufende Wirtschaftsjahr ist mit einem kräftigen Anstieg der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahr insbesondere bei Schlachtvieh und Milch zu rechnen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 12) : Wie hat sich das Einkommen der Landwirtschaft insgesamt unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs und der gestiegenen Kosten seit dem Herbst 1969 entwickelt? Die Frage läßt sich in der gestellten Form nicht eindeutig beantworten, weil das Einkommen für Vierteljahreszeiträume, wie z. B. den Herbst 1969, sich nicht ermitteln läßt. Die Einkommensentwicklung im Kalenderjahr 1969 war wegen einer ausgezeichneten Ernte und im Durchschnitt recht hoher Erzeugerpreise für die Landwirtschaft günstig. Im Jahr 1970 führten die deutlich verminderte Ernte und besonders die im zweiten Halbjahr 1970 zyklisch bedingt niedrigen Schlachtschweinepreise zu einem deutlichen Einkommensrückgang. Für diesen Rückgang sind die Auswirkungen der DM-Aufwertung nicht verantwortlich, weil sie — wie der Aufwertungsbericht 1971 der Bundesregierung zeigt — voll ausgeglichen wurden. Das Pro-Kopf-Einkommen hat sich 1970 nicht vermindert. Da die zyklische Schweinepreissenkung ihr volles Ausmaß erst im Frühjahr 1971 erreichte, war auch das Wirtschaftsjahr 1970/71 durch eine ungünstige Einkommensentwicklung gekennzeichnet. Die Bundesregierung hat im Agrarbericht 1971 darauf bereits deutlich hingewiesen und ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht. Sie hat auch wirksame Maßnahmen ergriffen, die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Unternehmer zu verbessern. Dazu gehören neben dem fortgesetzten Aufwertungsausgleich die gleichzeitig ausgezahlte Liquiditätshilfe, Maßnahmen zur Marktentlastung und Verbesserungen der Sozialleistungen. Im laufenden Wirtschaftsjahr 1971/72 wird sich die Situation für die Landwirtschaft erheblich verbessern. Dazu tragen die sehr gute Ernte sowie die auf Grund der Brüsseler Preisbeschlüsse und der Erholung vom zyklischen Preistal bei Schweinen steigenden Erzeugerpreise bei. Selbst die Getreidepreise sind nicht so abgeglitten, wie es zu Beginn des Wirtschaftsjahres wegen der sehr guten Ernte von vielen Seiten befürchtet wurde. Insgesamt gesehen erwartet die Bundesregierung für das laufende Wirtschaftsjahr 1971/72 einen Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens, der dem relativen Zuwachs in der übrigen Wirtschaft in etwa gleichkommt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 13 und 14) : Ist nach Meinung der Bundesregierung eine optimale ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien durch vornehmlich sprachunkundige deutsche Ärzte und nur in deutscher Sprache ausgezeichnete Medikamente sichergestellt? Könnte nach Auffassung der Bundesregierung nicht einer größeren Anzahl von lange Jahre in deutschen Krankenhäusern praktizierenden ausländischen Ärzten zur besseren Versorgung ihrer Landsleute eine Zulassung als praktischer Arzt oder Facharzt gegeben werden? Nach einer Mitteilung der deutschen Verbindungsstelle „Krankenversicherung Ausland" beim Bundesverband der Ortskrankenkassen kann von ernstlichen Schwierigkeiten bei der ärztlichen Betreuung ausländischer Arbeitnehmer nicht gesprochen werden. Zwar lasse sich die Zahl fremdsprachenkundiger deutscher Ärzte nicht genau feststellen, jedoch gebe es eine nicht unerhebliche Zahl deutscher Ärzte, die sich mit Ausländern in ihrer Muttersprache verständigen können. Darüber hinaus werde Verständigung durch sprachenkundige Begleiter oder Dolmetscher oder mit Hilfe von gedruckten und bebilderten Tafeln erreicht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 24. Mai 1971 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Müller (Berlin), Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeifer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Zink und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8769 Genossen Drucksache VI/2068 — hingewiesen. Die Bundesregierung hatte damals ausgeführt, daß den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familienmitgliedern die gesetzliche Krankenversicherung, der ausnahmslos alle legal in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer angehören, gleichen Schutz und gleiche Leistung wie den deutschen Arbeitnehmern gewährt. Hinsichtlich der Arzneimittelbezeichnung wird die Bundesregierung den Herstellerfirmen für Arzneimittel über den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie nahelegen, die deutschsprachigen Packungsbeilagen auch durch solche in anderen Sprachen zu ergänzen. Bisher erschien es dem Gesetzgeber nicht notwendig, das Arzneimittelgesetz dahingehend zu ändern. Die Bundesregierung ist selbstverständlich daran interessiert, daß die ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer genau so gut durchgeführt wird wie die der deutschen Arbeitnehmer, In der Bundesrepublik Deutschland kann die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 10 der Bundesärzteordnung Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf nachweisen. Aufgrund dieser Möglichkeit haben im Jahre 1969 nicht weniger als 3299 ausländische Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland ihren Beruf ausgeübt. Die Erteilung der Erlaubnis ist grundsätzlich auf vier Jahre beschränkt, sie kann bei Vorliegen besonderer Umstände auf weitere drei Jahre verlängert werden. Im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung — also auch der ausländischen Arbeitnehmer — ist eine Verlängerung sogar über die vorgenannten Zeiträume möglich. Die ambulante Versorgung von ausländischen Arbeitnehmern wird mit wenigen Ausnahmen von Kassenärzten durchgeführt. Für die Tätigkeit als Kassenarzt ist grundsätzlich die deutsche Approbation als Artz Voraussetzung. Die Zulassungsordnung für Kassenärzte sieht jedoch vor, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Ärzte, denen lediglich die vorübergehende Erlaubnis erteilt worden ist, an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch an Krankenhäusern beschäftigte ausländische Ärzte zur Erbringung von Leistungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung ermächtigt werden. Die Verwirklichung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs in der EWG wird ebenfalls zur Erleichterung der ärztlichen Betreuung ausländischer Arbeitnehmer beitragen. Ein verstärkter Abgang von im Krankenhaus tätigen Ärzten in die freie Praxis wird gegenwärtig noch die stationäre ärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vorn 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2792 e Frage B 15) : Trifft es zu, daß Personen, denen eine 80%ige Minderung der Erwerbsfähigkeit, eine erhebliche Gehbehinderung und die Notwendigkeit einer Begleitperson bescheinigt wurden, dennoch nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und .Wehrdienstbeschädigten sowie anderen Behinderten im Nahverkehr der Freifahrtvermerk verweigert werden kann, falls vom Amtsarzt eine Körperbehinderung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes verneint wird? Nach der derzeitigen auch durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22. April 1970) bestätigten Rechtslage steht Behinderten unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr in der Tat nur zu, wenn sie körperbehindert im Sinne des § 39 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes sind. Das trifft auf Personen zu, die in ihrer Bewegungsfähigkeit durch die Beeinträchtigung ihres Stütz-und Bewegungssystems nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind. Diese Regelung wird — das weist auch Ihre Frage aus — in manchen Fällen als soziale Härte empfunden. Deswegen prüft unser Haus, ob und inwieweit bei einer künftigen Novellierung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises in Betracht zu ziehen ist. Welche Behindertengruppen im einzelnen berücksichtigt werden können, läßt sich abschließend noch nicht sagen, zumal die finanziellen Mehraufwendungen durch eine solche Erweiterung zu Lasten der Länder gehen würden. Bei den Überlegungen, die z. Z. gemeinsam mit den Ländern angestellt werden, geht es insbesondere um die Probleme der Schwerstbehinderten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 16) : Trifft es zu, daß fachlich sehr umstrittene Lehrmappen über Sexualerziehung, z. B. die vom Deutschen Familienverband e. V. Bonn herausgegebene Lehrmappe Nr. 1 von Klaus Verch, aus öffentlichen Mitteln gefördert werden? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist die vom Deutschen Familienverband e. V., Bonn, herausgegebene Lehrmappe Nr. 1 „Sexualerziehung" bekannt. Das Ministerium hat jedoch diese Schrift finanziell nicht gefördert. Nach Auskunft des Herausgebers wurden auch keine anderen öffentlichen Mittel zur Verfügung gestellt oder in Anspruch genommen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache 2792 Frage B 17): Wie kann unterbunden werden, daß englische Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen deutsche Ärzte unaufgefordert unter Anbietung eines Honorais um Vermittlung deutscher Patientinnen ersuchen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutsche Ärzte unaufgefordert Schreiben aus dem Ausland erhalten haben, in denen die Vermittlung von Abortoperationen im Ausland angeboten wird; es ist der Bundesregierung auch bekannt, daß in solchen Schreiben dem deutschen Empfänger verschiedentlich ein Geldbetrag für die Zuführung von Patientinnen zugesichert worden ist. Soweit sich die angebotene Vermittlung auf Eingriffe bezieht, die nach deutschem Recht als rechtswidrige Abtreibung strafbar sind, verstoßen die genannten Schreiben gegen deutsche Strafvorschriften (§§ 48, 218 des Strafgesetzbuches). Die Tat unterliegt dem deutschen Strafrecht, weil sie nicht allein im Ausland, sondern auch im Inland begangen wird; Tatort ist nämlich auch der Ort, an dem das Schreiben dem deutschen Empfänger zugeht. Gleichwohl sind die praktischen Möglichkeiten, die unaufgeforderte Zusendung der genannten Schreiben zu unterbinden, gering. Die Absender halten sich im Ausland auf und sind regelmäßig ausländische Staatsangehörige. Einer Strafverfolgung der Absender in ihrem ausländischen Heimatstaat steht meist entgegen, daß die zuständigen ausländischen Behörden aus rechtlichen Gründen keine Rechtshilfe leisten können. Dies gilt insbesondere, wenn der Schwangerschaftsabbruch in den Fällen, für die eine Vermittlung angeboten wird, nach dem Recht des betreffenden ausländischen Staates nicht mit Strafe bedroht ist. Eine Überwachung der aus dem Ausland eingehenden Briefe ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 18) : Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im interesse der Verbraucher gegen den zunehmenden Mißbrauch von Medikamenten bei Schlachtvieh und Geflügel einleiten? Bereits heute unterliegen die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung an Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die unter Anwendung dieser Stoffe gewonnen worden sind, einschränkenden lebensmittel-, arzneimittel-, futtermittel-, milch- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Neben einer Intensivierung der Überwachung dieser Vorschriften, die den Ländern obliegt, bereitet die Bundesregierung weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor dem Verzehr rückstandshaltiger Lebensmittel vor. In § 15 des Entwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (Drucksache VI/2310) ist bereits vorgesehen, daß Lebensmittel von Tieren, denen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt worden sind, gewerbsmäßig nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die bei der Registrierung als Arzneimittel oder Zulassung als Futtermittel festgesetzten Wartezeiten beachtet worden sind. Soweit solche Wartezeiten noch nicht festgesetzt sind, soll eine Pauschalwartezeit einzuhalten sein, die nur dann nicht gilt, wenn in oder auf den gewonnenen Lebensmitteln die angewendeten Stoffe nicht mehr vorhanden sind oder wenn durch Rechtsverordnung besondere Regelungen getroffen worden sind. Wie in der Begründung zu § 15 des genannten Entwurfs ausgeführt, bedarf diese Vorschrift ergänzender Änderungen des Arzneimittelrechts. Der hierfür erforderliche Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wird im Augenblick mit den Bundesressorts abgestimmt und wird in Kürze den parlamentarischen Gremien zugeleitet. Hiernach soll u. a. vorgesehen werden, daß Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert worden sind. Bei dieser Registrierung werden Unterlagen über den Übergang arzneilich wirksamer Stoffe in Lebensmittel und die daraus sich ergebenden Wartezeiten zu überprüfen sein. Die Wartezeiten werden kenntlich zu machen sein und sich nach der Zeitdauer bemessen, innerhalb deren nach Anwendung der Arzneimittel mit dem Vorhandensein nach Art und Menge nicht unbedenklicher Rückstände in den gewonnenen Lebensmitteln zu rechnen ist. Der Entwurf wird weiterhin vorsehen, daß Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, als Arzneimittel nur noch angewendet werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert sind. Uber den Erwerb und die Abgabe dieser Arzneimittel werden Nachweise zu führen sein. Zur weiteren Ergänzung der Wirksamkeit des Verbraucherschutzes sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine routinemäßige, stichprobenweise Untersuchung des Fleisches bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie bei der Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches auf Hormone und Antibiotika vorsehen. Entsprechende Vorschriften zur Untersuchung der Milch auf Antibiotika sind ebenfalls in Vorbereitung. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10 November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU 'CSU) (Drucksache V1/2792 Fragen B 19 und 20): Trifft es zu, daß es mit dem Beginn der Elektrifizierungsarbeiten an der Bundesbahnstrecke „Schwarzwald-Bahn" Schwierigkeiten gibt? Wer ist für die Schwierigkeiten verantwortlich, und wann ist mit dem Beginn der Elektrifizierungsarbeiten zu rechnen? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigte ursprünglich, die Bauarbeiten an dem ersten Abschnitt Offenburg—Villingen der Schwarzwaldbahn in diesem Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8771 Jahr aufzunehmen. Dieser Termin kann jedoch nicht eingehalten werden. Maßgebend für die Verschiebung des Beginns dieses Vorhabens ist die Finanzlage der Deutschen Bundesbahn, welche eine Anfinanzierung der Bauarbeiten auf dieser Strecke bisher nicht gestattete. Auch im nächsten Jahr wird es nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich nicht gelingen, die Elektrifizierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn aufzunehmen, weil sonst andere Investitionsvorhaben nicht zügig weitergeführt und abgeschlossen werden könnten. Zum augenblicklichen Zeitpunkt ist es daher nicht möglich, einen Termin für die Aufnahme dieser Arbeiten anzugeben. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 21) : Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob Kraftfahrzeuge mit Treibgasantrieb entsprechend dänischen Erfahrungen aus Gründen des Umweltschutzes für den Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden können? Die Voraussetzungen für die Zulassung der mit Flüssiggas getriebenen Fahrzeuge sind mit den „Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeugen, deren Motor mit verflüssigtem Gas betrieben wird" (Verkehrsblatt 1969 S. 634) bereits geschaffen worden. Damit steht der Zulassung solcher Fahrzeuge nichts entgegen, sofern sie den erwähnten Bestimmungen genügen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, (lab infolge der Vereinbarung ]wischen der Deutschen Bundesbahn und den Schweizer Bundesbahnen, wonach auf Schweizer Hoheitsgebiet nur Lokomotivführer des Bahnbetriebswerks Haltingen eingesetzt werden dürfen, die betroffenen Beamten in ihrem Fortkommen benachleiligt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundeshahn darauf hinzuwirken, daß das analytische Dienstpostenbewertungsverfahren für Lokomotivführer den besonderen Verhältnissen beim Bahnbetriebswerk Haltingen Rechnung Iraqi? Durch den Einsatz von Lokführern im Rahmen der genannten Vereinbarung entstehen keine Benachteiligungen. Von den beim Bahnbetriebswerk Haltingen tätigen 246 Lokomotivführern sind 27 Mitarbeiter in Dienstplänen mit Kurzleistungen zwischen den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof und Basel SBB eingesetzt. Da für diese Dienstausübung Kenntnisse des Betriebsreglements der SBB erforderlich sind, konnte die Bewertung dieser Dienstposten nach dem analytischen Punktwertverfahren schon bisher statt nach Besoldungsgruppen A 5/A 6 nach Besoldungsgruppe A 7 anerkannt werden. Die nach dem Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern verbesserten Stellenverhältnisse gestatten nunmehr, etwa 17 dieser Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 8 anzuheben. Damit sind die besonderen Verhältnisse dieses Dienstes angemessen berücksichtigt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung nach der Aufnahme der Tübinger Altstadtsanierung in das Sanierungs- und Entwicklungsprogramm des Landes Baden-Württemberg, das auch vom Bund gefördert wird, bereit, den Bau des Tübinger Schloßbergtunnels, dessen Verwirklichung eng mit der Verwirklichung des Sanierungsprojekts zusammenhängt, entsprechend § 72 Abs. 2 des Städtebauforderungsgesetzes mit dem genannten Sanierungsprogramm zu koordinieren und als Folge davon den 1. Fünfjahresplan fur den Ausbau der Bundesfernstraßen so zu verändern, daß die Mittel für den Bau des Schloßbergtunnels früher als dort. vorgesehen bereitgestellt werden? Der Beginn der Arbeiten am „Schloßbergtunnel" in Tübingen ist nach dem 1. Fünfjahresplan für das Jahr 1973 vorgesehen. Dieser Termin stimmt im wesentlichen mit dem zeitlichen Ablauf entsprechender Programme für die Sanierung der Tübinger Altstadt überein. Darüber hinaus ist die Terminplanung für den „Schloßbergtunnel" auch dadurch festgelegt, daß zunächst noch die Herstellung eines Probestollens erforderlich ist und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Struktur des zu durchfahrenden Höhenrückens ausgewertet werden müssen. Diese Vorbereitungen werden mit Sicherheit die verbleibende Zeit bis 1973 in Anspruch nehmen. Aus diesen Gründen kann eine zeitliche Vorziehung der eigentlichen Tunnelarbeiten nicht in Betracht kommen. Inwieweit allerdings das gegenwärtig beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängige Normenkontrollverfahren eine Verschiebung aller in Aussicht genommener Termine erzwingen wird, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Dinge noch nicht übersehen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU 'CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 25) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein zu dem Antrag der Stadt München, über den Flughafen Riem ein Nachtflugverbot zu verhängen, und welche Auswirkungen für die Postbeförderung sind Postzustellung insbesondere im südostbayerischen Raum wären nach Meinung der Bundesregierung bei Einstellung des Nachtflugnetzes erwarten? Unbeschadet ihres vollen Verständnisses für die schutzwürdigen Interessen der umweltgefährdeten 8772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Mitmenschen beobachtet die Bundesregierung aus überregionalen verkehrspolitischen Gründen mit großer Sorge die gegenwärtig zu beobachtende Tendenz zu einschneidenden Verkehrsbeschränkungen auf den deutschen Verkehrsflughäfen. Das gilt auch für den Antrag der Stadt München auf Einführung eines absoluten Nachtflugverbotes auf dem Flughafen München-Riem zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Wegen der netzartigen Verflechtung des planmäßigen Passagier-, Fracht- und Postverkehrs würde ein solches Nachtflugverbot nicht nur zu einer wesentlich verschlechterten Verkehrsbedienung des bayerischen Raumes, vor allem auf dem Gebiet der Postversorgung und Frachtversorgung, sondern darüber hinaus und im Zusammenwirken mit den angestrebten Beschränkungen auf anderen deutschen Flughäfen auch zu einer fühlbaren Schwächung der verkehrspolitischen Position der Bundesrepublik Deutschland überhaupt führen. Die Bundesregierung hofft, daß alle Beteiligten in Kenntnis dieser bedrohlichen Entwicklung einen vernünftigen Weg zwischen den Belangen des Umweltschutzes und dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Luftverkehrs finden. Ein Nachtflugverbot für den Flughafen München-Riem während der Dauer der Olympiade und darüber hinaus während der notwendigen Vorlauf- und Auslaufzeit für die Spiele würde die ordnungsmäßige Abwicklung des Olympia-Luftverkehrs in Frage stellen und damit unmittelbar öffentliche Bundesinteressen tangieren. Eine Zustimmung seitens des Bundes zu einem derartigen Verbot kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Die Einführung eines totalen Nachtflugverbots würde zwangsläufig die Einstellung der Nachtpostflüge München—Frankfurt am Main—München zur Folge haben. Damit wäre der Versorgungsbereich des Flughafens München, der den größten Teil Bayerns umfaßt, aus dem Nachtluftpostnetz ausgeklammert. Die Sendungen aus und nach dem o. a. Gebiet müßten mit erdgebundenen Beförderungsmitteln abgeleitet werden, was zwangsläufig für den weitaus größten Teil der Sendungen zu einer Verlängerung der Beförderungsdauer um 1 bis 2 Tage führen würde. Der gesamte süddeutsche Raum wäre damit gegenüber dem übrigen Bundegebiet postalisch wesentlich schlechter bedient und fände keinen Anschluß mehr an die zwischen Berlin-Frankfurt am Main—Berlin verkehrende Nachtfrachtmaschine der PANAM. Hinzu kommt, daß die Nachtpostflüge nicht nur der Beförderung innerdeutscher Post vorbehalten sind, sondern auch zur Ableitung von Sendungen aus und nach dem Ausland benutzt werden, so daß der Wegfall der Nachtpostflüge auch den Auslandspostverkehr mit Süddeutschland spürbar beeinträchtigen würde. Die Nachtpostflüge München—Frankfurt am Main—München befördern im flugtäglichen Durchschnitt je Flug ca. 350 000 Sendungen. Das sind im Jahresdurchschnitt immerhin rd. 171,5 Millionen Sendungen in abgehender und ankommender Richtung, die bei Fortfall der Nachtpostflüge zum größten Teil um 24, an Wochenenden um 48 Stunden verzögert werden. Ein hohe Prozentsatz des Nachtluftpostaufkommens entfällt auf Geschäftspost, so ' daß vor allem Handel und Industrie von derartigen Beschränkungen hart betroffen würden. Es sei ausdrücklich angemerkt, daß die Nachtpostflüge nur Briefe, Postkarten und Briefdrucksachen befördern, also keine Drucksachen, Massendrucksachen und Päckchen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache U/2792 Frage B 26) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache zu ergreifen, daß Wohngeldstellen verheirateten Studenten unter Bezugnahme auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz seit dem 1. Oktober 1971 das Wohngeld streichen und sie damit schlechter stellen als vor Inkrafttreten des Gesetzes? Ob und unter welchen Voraussetzungen verheirateten Studenten Wohngeld nach dem Zweiten Wohngeldgesetz zu gewähren ist, beurteilt sich zunächst danach, ob der Student Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält oder nicht. 1. Erhält der Student Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, so steht er sich in aller Regel besser, als wenn er anstelle der Leistungen für die Unterbringung nach diesem Gesetz Wohngeld erhalten würde. Das gilt insbesondere, wenn ein Studentenehepaar Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält. Nach § 21 des 2. WoGG wird Wohngeld versagt, wenn für die wirtschaftliche Sicherung von Wohnraum andere Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt werden, die mit dem Wohngeld vergleichbar sind. Die im Rahmen der Ausbildungsförderung gewährten Leistungen zu den Kosten der Unterbringung nach § 13 Abs. 2 BAföG sind eine mit dem Wohngeld vergleichbare Leistung. Der verheiratete Student, der sie in Anspruch nimmt und Haushaltsvorstand im Sinne des § 3 Abs. 4 des 2. WoGG ist, hat daher keinen Anspruch auf Wohngeld für sich selbst. Ich darf in diesem Zusammenhang an die gleichlautenden Entschließungen erinnern, die vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohngeldgesetzes gefaßt worden sind (vgl. Berichte über die 75. Sitzung des Bundestages am 4. November 1970, S. 4185 in Verbindung mit Drucksache U/1310, und über die 359. Sitzung des Bundesrates am 4. Dezember 1970, S. 274). § 21 des 2. WoGG berührt dagegen nicht den Wohngeldanspruch der Ehefrau des Studenten, wenn sie Haushaltsvorstand im Sinne des § 3 Abs. 4 des 2. WoGG ist, d. h. wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung den größten Teil der Unterhaltskosten für die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder trägt. In diesen Fällen besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8773 Wohngeld, jedoch sind die dem Studenten gewährten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nach § 14 Abs. 1 Nr. 9 des 2. WoGG andererseits dem Familieneinkommen insoweit zuzurechnen, als sie nur zur Dekkung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Außer Betracht bleiben dabei 40 vom Hundert der Förderungsbeträge nach § 13 Abs. 2 BAföG, wenn der Student mit der antragsberechtigten Ehefrau einen gemeinsamen Hausstand führt, und 60 vom Hundert dieser Förderungsbeträge, wenn der Student zum Zwecke der Ausbildung vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend ist, Förderungsbeträge für einen besonderen Bedarf nach § 13 Abs. 4 und 5 BAföG bleiben bei der Einkommensermittlung gänzlich außer Betracht. 2. Erhält der verheiratete Student keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder keine anderen mit dem Wohngeld vergleichbaren Leistungen, so hat er grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld für die Familienwohnung. Das gilt auch dann, wenn die Familienwohnung nicht am Studienort gelegen ist und der Student am Studienort ein Zimmer bewohnt. Für dieses Zimmer erhält er jedoch kein Wohngeld, weil nach § 22 des 2. WoGG Wohngeld nicht für vorübergehend benutzten Wohnraum, sondern nur für Dauerwohnraum gewährt wird. Eine Klarstellung in diesem Sinne wird in der von der Bundesregierung beschlossenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz sowie nach den Verwaltungsvorschriften des BAföG getroffen. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Eine ergänzende Vorschrift ergeht ebenfalls zum BAföG. Ich gehe davon aus, daß in den Ländern danach verfahren wird und somit Zweifel, die hinsichtlich der Behandlung von Wohngeldanträgen der Studenten bei einigen Bewilligungsstellen aufgetreten sind, in Kürze behoben sein werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/2792 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Abschluß en Fachgymnasien — so z. B. der Kreisberufsschule Mölln — noch nicht von allen Ländern anerkannt wird? In welcher Weise wird die Bundesregierung darauf dringen, daß dies in absehbarer Zeit geschieht? Die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen ist eine ausschließliche Länderangelegenheit. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, darauf Einfluß zu nehmen. Ich kann Ihre Frage nur der Kultusministerkonferenz der Länder mit der Bitte um Berücksichtigung zur Kenntnis geben. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen B 29 und 30) : Wie viele Studenten haben zu Beginn des Wintersemesters 1971 keine studiengerechte Wohnung gefunden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, uni mit den Ländern auf einen Abbau der Wohnungsnot der Studenten hinzuwirken? Wieviel Mittel sind für 1972 für den Studentenwohnheimbau bzw. Bau für Wohnungen für Studenten vorgesehen, und wieviel Einheiten können damit unter Berücksichtigung der Landesmittel voraussichtlich erstellt werden? Nach verschiedenen Informationen war es zu Beginn des Wintersemesters 1971/72 in einer Reihe von Hochschulstädten für die Studierenden besonders schwierig, zu finanziell tragbaren Bedingungen angemessene Unterkunft zu finden. Für das gesamte Bundesgebiet ist mir keine Übersicht bekannt, aus der gegebenenfalls etwa die Zahl der Studierenden bzw. Studienbewerber hervorgehen würde, die aus Wohngründen a) ihr Studium nicht begonnen oder nicht fortgesetzt haben, b) einen anderen Studienort wählen mußten, c) am gewählten Studienort nicht als endgültig untergebracht angesehen werden können (z. B. wegen Aufenthalts in einem Notlager o. ä.). Um die Wohnungsnot der Studenten für die Zukunft zu mildern, strebt die Bundesregierung eine in Zusammenhang mit den Ländern aufzustellende, mit dem Hochschulausbau abgestimmte bundesweite Konzeption des Studentenwohnraumbaus an. Die Bundesregierung hat als eine organisatorische Voraussetzung hierfür mit Wirkung vom 1. Januar 1972 die bisher auf mehrere Ressorts verteilten Kompetenzen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zusammengefaßt, in dessen Zuständigkeit auch die Geschäftsführung des Planungsausschusses für den Hochschulbau liegt, dem Mitglieder aller Landesregierungen angehören. Die Bundesregierung wird neue Förderungsrichtlinien entwerfen und den Ländern zur Diskussion zuleiten, damit von 1972 an eine abgestimmte einheitliche Förderungsgrundlage besteht. Für die Zeit nach 1972 wird die Bundesregierung versuchen, ihre jährlichen Haushaltsansätze gegenüber den augenblicklichen Größenordnungen spürbar zu erhöhen. Über die Vorbereitung dieser mittelfristig wirksamen Maßnahmen hinaus prüft die Bundesregierung zur Zeit, in welchen besonderen Notlagen sie im Rahmen unkonventioneller Sofortaktionen helfen kann. Das setzt allerdings wahrscheinlich eine rechtlich größere Flexibilität der Bundesmittel im Rahmen des Haushalts voraus. Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1972 sind insgesamt 54 Millionen DM (Darlehen und Zuschüsse) für die Beschaffung von Studentenwohnraum veranschlagt. Gegebenenfalls könnten zusätzliche Ausgaben aus dem Eventualhaushalt geleistet werden. Eine Umfrage über die entsprechenden Beträge der Länder ist noch nicht abgeschlossen. 8774 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonns, Freitag, den 12. November 1971 Zur Zeit sind mehr als 11 000 Studentenwohnheimplätze im Bau. Ein erheblicher Teil davon wird 1972 fertiggestellt werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie — durch größere Flexibilität in der Abgrenzung des Trägerkreises für Studentenwohnplätze bei breiter gefächerten Finanzierungsarten — gemessen am gegebenen Haushaltsrahmen eine möglichst hohe Wohneinheiten-Zahl erreicht werden kann. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, den Personaletat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR), wie bei Bundesbehörden vom Sachetat getrennt, automatisch den Tarifänderungen anzupassen? Welche zusätzliche Kosten sind entstanden bzw. werden entstehen durch die Fusion der Bundesanstalten und die nunmehr vorgesehene Umorganisation und Verlegung von Instituten an Steigerung der Verwaltungskosten von 1968 bis 1971 und Baukosten durch die in Aussicht genommene Verlagerung? Die Bundesregierung paßt den Personaletat der DFVLR automatisch den Tarifänderungen an. Die Mittel für Tariferhöhungen werden vom BMWF in jedem Jahr gesondert aus Epl. 60 bereitgestellt. Personal- und Sachetat sind in dem von der DFVLR jährlich aufzustellenden Forschungswirtschaftsplan klar getrennt. Die dein Plan vorangestellten Bewirtschaftungsgrundsätze gewährleisten, daß die Trennung konsequent eingehalten wird, Durch den Zusammenschluß der drei Forschungsanstalten AVA, DFL und DVL zur DFVLR sind Kosten im wesentlichen nur durch die Schaffung einer Hauptverwaltung für die DFVLR in Porz-Wahn entstanden. Dabei ist die frühere Hauptverwaltung der DVL um ca. 22 Stellen verstärkt worden. Unabhängig von der Bildung der Einheitsgesellschaft ist gleichzeitig eine Hauptabteilung „Wissenschaft und Technik" (mit 23 Stellen) ins Leben gerufen worden, die für die Planung der Forschungsrichtungen in den Instituten und den daraus folgenden Bedarf an Betriebs- und Investitionsmitteln Vorschläge macht. Die Kosten der Verlegung der Gesellschaft für Weltraumforschung mbH von Bad Godesberg nach Porz-Wahn mit dem Ziel der Eingliederung in die DFVLR werden ca. 10 Millionen DM betragen (davon 8,8 Millionen — ausgebracht im Bundeshaushaltsplan 1971 1972 Kap. 3106 Tit. 893 55 — für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung der GfW). Demgegenüber werden auf Dauer Mietkosten für rd. 8 Häuser eingespart (etwa 1 Million DM jährlich), welche die GfW gegenwärtig in Bonn/Bad Godesberg angemietet hat. Baukosten für Institutsverlegungen aus Anlaß der Konzentration und Umstrukturierung der DFVLR sind im Bundeshaushalt derzeit nicht veranschlagt. Die vorn Vorstand in die Struktur-Überlegungen einbezogenen Maßnahmen müssen zunächst anstaltsintern mit den Beteiligten erörtert werden. Erst am Ende der Beratungen läßt sich die finanzielle Auswirkung der Verbesserungsvorschläge abschätzen und ein entsprechender Kostenansatz im Bundeshaushalt rechtfertigen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 33 und 34) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die weitere Arbeit des Forschungsinstituts ESRIN (Italien), das als Institut der ESRO (Paris) im Bereich der Weltraumforschung tätig ist? Trifft es zu, daß ESRIN, das auf dem Gebiet der Weltraumforschung international höchste Anerkennung genießt, aufgelöst wird und daß es unmöglich ist, die bisherige Form des Instituts zu erhalten, und daß keine Alternativlösungen ernsthaft verfolgt werden? Aufgrund der vorläufigen Beschlüsse des ESRO-Rats vom Juli 1971 zum zukünftigen Programm und zur Reform der Organisation sollen die Aktivitäten des Forschungsinstituts ESRIN in Frascati/Italien eingestellt werden. Die Aufnahme der Anwendungssatelliten in das Programm der ESRO einerseits und die begrenzten Mittel für Weltraumaktivitäten andererseits zwingen zu einer Neuorientierung des wissenschaftlichen Programms. Absoluten Vorrang in diesem Bereich soll nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligten das wissenschaftliche Satellitenprogramm haben. Daher werden Vorhaben, die nicht unmittelbar mit der Entwicklung und dem Betrieb der Satelliten zusammenhängen, in der Regel nicht in das für alle Mitgliedstaaten der ESRO obligatorische Wissenschaftsprogramm aufgenommen. In Verfolgung dieser Politik besteht unter den Mitgliedstaaten Einverständnis darüber, daß ESRIN in der bisherigen From trotz aller wissenschaftlichen Anerkennung dieses Forschungsinstituts nicht weiter betrieben werden kann. Dessen ungeachtet hat sich auch die deutsche Delegation im ESRO-Rat bemüht, eine befriedigende Lösung der sich dadurch stellenden Fragen zu finden. Dementsprechend hat der ESRO-Rat am 26./27. Oktober 1971 den Generaldirektor beauftragt, hierüber mit der italienischen Regierung Gespräche zu führen und zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen des ESRO-Programms dem Forschungsinstitut in Frascati bestimmte Aufgaben zu übertragen. Die italienische Delegation hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß sie einen Teil der Anlagen für nationale Zwecke zu nutzen beabsichtigt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn eine für alle Seiten befriedigende Lösung für ESRIN gefunden werden könnte. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8775 Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 35) : Welche Prospektierung gedenkt die Bundesregierung bei der Untersuchung und Förderung von Uranvorkommen vorzunehmen, und welchen Gebieten räumt sie in der Förderung Prioritäten ein? Zur Sicherung des Natururanbedarfes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich der Bund an den Kosten deutscher Unternehmen für Uranprospektions- und -explorationsvorhaben. Zur Zeit werden in folgenden Ländern Untersuchungen durchgeführt: Bundesrepublik Deutschland, Kanada, USA, Australien, Togo, Südwestafrika/ Namibia, Österreich. Prospektionsvorhaben werden ausschließlich in Gebieten durchgeführt, in denen nach geologisch-lag erstättenkundlichen Voraussetzungen die Wahrscheinlichkeit am größten ist, wirtschaftlich gewinnbare Uranlagerstätten zu finden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vorn 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 36 und 37) : Was unternimmt die Bundesregierung zur Entwicklung und Förderung neuer Methoden der Urananreicherung, und welche Verfahren werden zur Zeit mit welchem Aufwand gefördert? Wodurch ist sichergestellt, daß neue Verfahren der Urananreicherung durch das Ministerium rechtzeitig gefördert werden? Die Bundesregierung fördert mit Priorität die Weiterentwicklung des Gasultrazentrifugenverfahrens zur Urananreicherung. Aufgrund der Entwicklungsergebnisse besteht begründete Aussicht, daß dieses Verfahren in absehbarer Zeit technisch und wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Die Weiterentwicklung wird im Rahmen des Übereinkommens von Almelo vom 4. März 1970 gemeinsam mit Großbritannien und den Niederlanden durchgeführt. Für die nächsten fünf Jahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 620 Millionen DM von deutscher Seite hierfür aufzubringen. Als weitere mögliche Lösung fördert die Bundesregierung die Entwicklung des Trenndüsenverfahrens bei der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe mit einem jährlichen Aufwand von 5 Millionen DM. Eine Studiengesellschaft deutscher Industriefirmen wird gemeinsam mit dem französischen CEA die Realisierbarkeit einer Diffusions-Anreicherungsanlage auf der Grundlage französischer Technologie mit einem europäischen Standort untersuchen. Gespräche mit den USA über eine Bereitstellung amerikanischen Diffusions-know-hows für eine europäische Anlage werden in Kürze gemeinsam von den EURATOM-Ländern und Großbritannien geführt. Die durch diese beiden Aktionen gewonnenen Informationen über die Diffusions-Technik werden einen objektiven wirtschaftlichen Vergleich aller zur Zeit verfügbaren Anreicherungsverfahren ermöglichen. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus mit geringem Aufwand die Erforschung der technischen und physikalischen Grundlagen einiger anderer Verfahren. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft prüft alle potentiellen Anreicherungsverfahren und läßt diese von unabhängigen Gutachtern überprüfen. Sofern die Anwendung dieser Verfahren aussichtsreich erscheint, wird ihre Entwicklung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mit Bundesmitteln gefördert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Huber.


Rede von Antje Huber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gemeindefinanzreformgesetz vom 8. September 1969, das den Gemeinden einen 14 %igen Anteil an der Einkommensteuer zuspricht, wobei die Verteilung so vorgenommen wird, daß nur bestimmte Einkommenshöhen von dem örtlichen Einkommensteueraufkommen angerechnet werden, ist in den letzten Wochen deswegen Gegenstand erneuter Beratungen gewesen, weil bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht genügend Statistiken vorlagen, aus denen die Auswirkungen des neuen Schlüssels, der ab 1. Januar 1972 vorgesehen ist, auf die Gemeindefinanzen hinreichend ersehen werden konnten. Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU hatten deshalb bei der Verabschiedung des Gesetzes die Regierung ersucht, bis 1. Oktober dieses Jahres Material vorzulegen, aus dem diese Auswirkungen deutlich werden. Inzwischen sind aus einer Reihe von Ländern Tabellen eingegangen, die einmal Aufschluß geben, wie die Umstellung auf die neue Einwohnerstatistik von 1968 sich auswirkt, und zum anderen, wie die Schlüssel in Kombination mit dieser Einwohnerstatistik sich auf die Gemeindefinanzen auswirken.
Die Ergebnisse zeigen, daß bei Anwendung der Einwohnerstatistik 1968 und gleichzeitiger Beibehaltung des für die Übergangsjahre 1970 und 1971, d. h. des derzeit gültigen Schlüssels von 8 000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete erhebliche Verschiebungen zwischen den Gemeinden eintreten würden. Begünstigt würden besonders die Gemeinden zwischen 1 000 und 50 000 Einwohnern, während alle übrigen Gemeinden Verluste hätten; Großstädte mit über 200 000 Einwohnern besonders harte Verluste.
Daher konnte die SPD-Fraktion den Anträgen des Abgeordneten Dr. Häfele und der CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen, die die Erhöhung des neuen Sockelbetrages um ein bzw. zwei Jahre verschieben wollten.
Andererseits wird aus den Unterlagen genauso deutlich, daß der im Gesetz für Januar 1972 vorgesehene Schlüssel von 80 000/160 000 DM ebenfalls nicht vertretbar ist, weil er sowohl die kleinen Gemeinden als auch eine große Zahl von Industriestädten benachteiligt, darunter vor allem Großstädte des Ruhrgebiets. Verluste bis zu 26 DM pro Einwohner wären in solchen Gemeinden die Folge, während einige ohnedies steuerstarke Gemeinden gleich hohe Steuermehreinnahmen verbuchen könnten.
Die Einwohnerstatistik kann aus Gründen der Zuverlässigkeit, der Objektivität und der Praktikabilität durch keine andere Basis ersetzt werden. Daher hat sich meine Fraktion nach eingehenden Beratungen für einen Sockelbetrag von 16 000/32 000 DM als den Verteilerschlüssel entschieden, der für die Gesamtheit der Gemeinden die günstigste Lösung ist. Zwar haben einige wenige steuerstarke Gemeinden dadurch geringere Vorteile, als sie sie bei dem Sockelbetrag von 80 000/160 000 DM hätten. Dafür haben andere Städte keine oder geringere Nachteile.
Der Gesetzgeber kann nur die Aufgabe haben, einen Schlüssel, d. h. einen Sockelbetrag festzusetzen, der sowohl einen möglichst gerechten Anteil

Frau Huber
für kleine und größere Gemeinden sicherstellt als auch eine krasse Bevorzugung oder Benachteiligung hei unterschiedlich strukturierten Städten gleicher Größenordnung vermeidet. Dies geschieht mit dem sicherlich nicht alle befriedigenden, insgesamt aber besten Schlüssel von 16 000/32 000 DM, für den sich nach längerer Beratung der Finanzausschuß denn ja auch einstimmig entschieden hat.
Im übrigen erwartet die sozialdemokratische Fraktion selbstverständlich, daß die Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkung der geplanten Steuerreform auf die Gemeindefinanzen im Blick auf dann etwa notwendige Veränderungen geben wird, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Carlo Schmid


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.