Protokoll:
6152

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 152

  • date_rangeDatum: 12. November 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:51 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Storm und des Herrn Franz Buch als ordentliche Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 8739 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8739 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/2649, zu VI/2649) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2814), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/2787, zu VI/2787) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 8740 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 8740 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8742 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 8744 B Arendt, Bundesminister . . . . . 8748 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Abg. Dr. Häfele und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1255) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/2798, zu VI/2798) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Häfele (CDU/CSU) 8749 B Frau Huber (SPD) . . . . . . 8750 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 8751 A Fragestunde (Drucksachen VI/2792, VI/2816) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Benutzung von Spikes-Reifen in Oberbayern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8751 A, 8752 A, B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8751 D, 8752 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8752 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 8752 B Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Untersuchungshaft zweier deutscher Jugendlichen in Italien wegen Verdachts des Rauschgifthandels Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 8752 C, D, 8753 A, B, C Maucher (CDU/CSU) . 8752 D, 8753 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Berichte über eine Absprache der vier Botschafter bezüglich der Präsenz von Bundestagsausschüssen in West-Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8753 D, 8754 A Engelsberger (CDU/CSU) . 8753 D, 8754 A Frage des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Versetzung des Botschafters Dr. Berger in den einstweiligen Ruhestand Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8754 B, C, D, 8755 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8754 B, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 8754 D Dr. Geßner (SPD) 8755 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8755 B Fragen des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Behinderung der Aussiedlung aus Oberschlesien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 8755 C, 8756 A, B, C, D, 8757 A, B, C, D Dr. Hupka (SPD) . . . 8755 D, 8756 A, B Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 8756 C, D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 8757 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8757 B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 8757 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8757 D Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Pressemeldungen über skandalöse Zustände und mysteriöse Todesfälle in privaten Altenheimen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . 8758 A, B, C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8758 A, B Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Nikotingenuß von heranwachsenden Schülern in der Bundesrepublik und Abschaffung der „Rauchzimmer" in öffentlichen Schulen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 8758 C, D, 8759 A, C Frau Stommel (CDU/CSU) 8759 A, B, 8759 Hansen (SPD) 8759 C Nächste Sitzung 8759 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8761 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 242 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/2649, VI/2787) 8761 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Abschluß von Handels- und Kooperationsverträgen mit Staaten des Ostblocks 8761 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Berechnungssockels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer — Verhinderung einer Benachteiligung der besonders finanzschwachen Gemeinden . . . . . . . . . . . 8762 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer (SPD) betr. die Stichtagsregelung in § 150 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . 8762 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Prägezahl der 10-Mark- Olympia-Münzen auf 100 Millionen Stück 8762 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Umstellung des Vertriebs der Monopolgesellschaft für Spiritus auf Einwegflaschen 8762 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. wissenschaftliche Verfahren zum Nachweis des Rückstands von Wirkstoffen im Fleisch 8763 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Kennzeichnung der bei der Zubereitung von Speisen verwendeten Farb- und Konservierungsstoffe auf Speisekarten . . . . 8763 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 III Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. „Importbeschränkungen" für Milchtankwagen durch italienische Behörden . . . 8763 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen, modernen Erfordernissen des konsularischen Dienstes angepaßten Konsulargesetzes . . . . . . . . . 8764 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einbringung des Entwurfs eines neuen Konsulargesetzes . . . . . 8764 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst . 8764 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Western- und Gangsterfilme in den Nachmittagssendungen des Fernsehens . . . 8764 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Einstufung der Finanzrichter . . . 8765 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. Tantiemepflicht bei Aufstellung eines Fernseh- und Rundfunkgeräts im Aufenthaltsraum eines firmeneigenen Wohnheimes für ausländische Arbeitnehmer . . . . 8765 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Pressemeldungen über die Abdeckung von Verlusten der Vereinigten Flugtechnischen Werke 8766 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende (SPD) betr. diskriminierende Maßnahmen der Versicherungsgesellschaften bei Kraftfahrzeugversicherungen ausländischer Arbeitnehmer 8766 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Erfahrungen mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm und finanzielle Abwicklung für 1971 . . . . . . . . . 8767 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Amrehn (CDU/CSU) betr. Umbenennung des „Verwaltungsamts für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" 8767 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. kostendeckende Preise bei landwirtschaftlichen Produkten . . . 8767 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Entwicklung des Einkommens der Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs und der gestiegenen Kosten 8768 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer und Zulassung von in deutschen Krankenhäusern praktizierenden ausländischen Ärzten zur Versorgung ihrer Landsleute 8768 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. unentgeltliche Beförderung von Behinderten im Nahverkehr 8769 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung fachlich umstrittener Lehrmappen über Sexualerziehung aus öffentlichen Mitteln 8769 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Ersuchen englischer Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen um Vermittlung von Patienten deutscher Ärzte 8769 D 1V Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. den zunehmenden Mißbrauch von Medikamenten bei Schlachtvieh und Geflügel . . 8770 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten bezüglich des Beginns der Elektrifizierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn 8770 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Treibgasantrieb 8771 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Einsatz von Lokomotivführern des Bahnbetriebswerks Haltingen auf schweizerischem Hoheitsgebiet und analytisches Dienstpostenbewertungsverfahren . . . 8771 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Bau des Tübinger Schloßbergtunnels . . 8771 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Nachtflugverbot für den Flughafen München-Riem . . . . . . . . . . 8771 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Streichung des Wohngeldes für verheiratete Studenten auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes . . . 8772 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Anerkennung des Abschlusses an Fachgymnasien, z. B. der Kreisberufsschule Mölln 8773 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Abbau der Wohnungsnot der Studenten . . 8773 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Personaletat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt und zusätzliche Kosten durch die Fusion der Bundesanstalten 8774 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die weitere Arbeit des Forschungsinstituts ESRIN im Bereich der Weltraumforschung 8774 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Untersuchung und Förderung von Uranvorkommen 8775 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Entwicklung und Förderung neuer Methoden der Urananreicherung . . . . . 8775 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8739 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 150. Sitzung, Seite I: „Müller (Remscheid) (CDU/ CSU) ... 8652 A, 8662 C". 150. Sitzung, Seite 8675 A, Spalte 2: Zwischen den Namen „Lenzer" und „Dr. Luda" ist „Looft" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 12. 11. Dr. Ahrens ** 12. 11. Dr. Aigner * 12. 11. Dr. Apel 12. 11. Bals 12. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 15. 1. Behrendt * 12. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 12. 11. Dasch 18. 12. van Delden 12. 11. Dr. Dittrich * 12. 11. Dr. Dollinger 12. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 12. 11. Flämig * 12. 11. Dr. Giulini 12. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hallstein 12. 11. Hansing 12. 11. Helms 12. 11. Frau Dr. Henze 12. 11. Frau Herklotz 12. 11. Höcherl 12. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 11. Dr. Jungmann 12. 11. Kienbaum 12. 11. Dr. Kreile 12. 11. Kriedemann * 12. 11. Lautenschlager * 12. 11. Lensing 12. 11. Logemann 12. 11. Dr. Lohmar 12. 11. Lücker (München) * 12. 11. Mattick 12. 11. Memmel * 12. 11. Müller (Aachen-Land) * 12. 11. Dr. Müller-Hermann 12. 11. Frau Dr. Orth * 12. 11. Ott 12. 11. Dr. Prassler 12. 11. Riedel (Frankfurt) * 12. 11. Roser 12. 11, Schedl 12. 11. Schmitt (Lockweiler) 12. 11. Schoettle 12. 11. Dr. Schwörer * 12. 11. Seefeld * 12. 11. Springorum * 12. 11. Strauß 12. 11, Dr. Tamblé 29. 11. Zoglmann 12. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 242 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz - KOV -3. AnpG-KOV) - Drucksachen VI/2649, VI/2787 -. In Artikel 1 Nr. 21 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: ,, (2) Zur Feststellung des Schadensausgleichs ist das von der Witwe erzielte Bruttoeinkommen zuzüglich der Grundrente (§ 40), soweit sie 200 Deutsche Mark nicht übersteigt, und der Ausgleichsrente (§ 41 oder §§ 32, 33) mit dem Einkommen des Ehemannes zu vergleichen." Bonn, den 10. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 20) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen Konkurrenzkampf der Mitgliedstaaten der EWG untereinander durch den Abschluß von Handels- und Kooperationsverträgen auf wirtschaftlichem, technologischem und wissenschaftlichem Gebiet mit dem Ostblock bzw. mit Staaten des Ostblocks im Interesse der Kooperation und der Harmonisierung der Außenhandelspolitik der EWG zu verhindern? Einem Konkurrenzkampf der EG-Mitgliedstaaten wird durch eine weitgehende Koordination der Handelspolitik innerhalb der EG vorgebeugt. Bezüglich der Einzelheiten darf ich auf die Beantwortung Ihrer zum gleichen Thema gestellten Fragen vom 9. August 1971 und 24. September 1971 durch Herrn Kollegen Moersch Bezug nehmen. Dort wurde schon ausgeführt, daß die Aufnahme von Verhandlungen eines EG-Mitgliedstaates mit einem osteuropäischen oder ostasiatischen Staatshandelsland der Ermächtigung durch den Ministerrat der EG bedarf und die in der Ermächtigung enthaltenen Verhandlungsleitlinien eingehalten werden müssen. Durch dieses Verfahren wird eine weitgehend einheitliche Gestaltung der Außenhandelspolitik der EG gegenüber den Staatshandelsländern sichergestellt und gleichzeitig ein Konkurrenzkampf der Mitgliedstaaten der EG untereinander um die günstigsten handelspolitischen Bedingungen verhindert. Diese enge Koordination bezieht sich auch auf Kooperationsvereinbarungen in Anbetracht der in ihnen enthaltenen handelspolitischen Elemente. Bei den übrigen Fragen der wirtschaftlichen Kooperation sowie bei der wissenschaftlichen und tech- 8762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 nologischen Kooperation erfolgt eine so enge und zwingende Koordination bisher nicht. Hierüber informieren sich die Mitgliedstaaten ohne besonderes Verfahren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 25 und 26) : Welche Änderungen beim Anteil der Einkommensteuer ergeben sich bei den verschiedenen Größenklassen der Gemeinden, wenn der Berechnungssockel ab 1. Januar 1972 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 8000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete auf 80 000 DM bzw. 160 000 DM erhöht wird? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung der kleineren und darunter der besonders finanzschwachen Gemeinden zu verhindern? Der Finanzausschuß des Bundestages hat am 3. November 1971 aus Anlaß des Änderungsantrages des Abgeordneten Dr. Häfele und Ihrer Fraktion zu § 3 Abs. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, diesem Hohen Hause zu empfehlen, daß die Sockelbeträge ab 1. Januar 1972 auf 16 000/32 000 DM festzusetzen sind. Der Finanzausschuß schlägt diese Sockelbeträge vor, um eine Benachteiligung kleinerer Gemeinden und steuerschwacher Ruhrgebietsstädte und anderer Großstädte infolge einer zu starken Heraufsetzung der Sockelbeträge zu vermeiden. Über diesen Vorschlag wird das Plenum zu entscheiden haben. Ich möchte davon ausgehen, daß sich eine weitere Beantwortung Ihrer ersten Frage daher erübrigt. Für einen etwaigen Ausgleich der verbleibenden Einnahmeverluste kleinerer Gemeinden durch die Heraufsetzung der Sockelbeträge haben — soweit es erforderlich ist — nach ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für den kommunalen Finanzausgleich die Länder Sorge zu tragen. Nach dem System des kommunalen Finanzausgleichs werden die Ausfälle bei den steuerschwachen Gemeinden bereits zum größten Teil automatisch ausgeglichen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 27): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) dem Deutschen Bundestag vorzulegen, wodurch die durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1971 für verfassungswidrig erklärte Stichtagsregelung in § 150 Abs. 2 BEG behoben wird? Die Bundesregierung hält eine Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes nicht für erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 23. März 1971 die Stichtagsklausel des § 150 Abs. 2 BEG nur insoweit für nichtg erklärt, als die betroffenen Personen bei Einführung des Stichtags durch das BEG-Schlußgesetz bereits die bis dahin geltenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hatten. In allen anderen Fällen gilt der Stichtag weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht eigentlich den Stichtag beseitigt, sondern lediglich den früheren rechtlichen Besitzstand geschätzt. Daher ist die nunmehr entstandene Rechtslage nach Ansicht der Bundesregierung eindeutig. Wer sich auf die Nichtigkeit des Stichtags berufen will, muß nachweisen, daß er die Anspruchsvoraussetzungen des früheren Rechts erfüllte, die ihrerseits bekannt und in langjähriger Rechtsprechung geklärt sind. Eine Gesetzeslücke besteht nicht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß vereinzelt die Ansicht vertreten wird, auf das frühere Recht könne nicht zurückgegriffen werden. Sie teilt diese Ansicht nicht, die weder mit dem Tenor noch mit den Entscheidungsgründen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Insoweit befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof und mit sämtlichen Bundesländern, insbesondere auch mit dem für die Bearbeitung dieser Anträge allein zuständigen Land Nordrhein-Westfalen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 28 und 29) : Stimmen Pressemeldungen, wonach die Deutsche Bundesbank die Prägezahl der 10-Mark-Olympia-Münzen auf 100 Millionen erhöht hat? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbank zu bitten, die Prägezahl der 10-Mark-Olympia- Münzen auf 90 Millionen oder gar 100 Millionen Stück zu erhöhen? Es ist zutreffend, daß zur Zeit geprüft wird, ob die Auflage der Olympiamünzen von 80 Millionen auf 100 Millionen Stück erhöht werden soll. Der entsprechende Antrag auf die gesetzlich erforderliche Zustimmung der Bundesbank wird zur Zeit vorbereitet; er wird voraussichtlich in der Sitzung des Zentralbankrates am 24. November behandelt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die staatliche Monopolgesellschaft zum Vertrieb von Spiritus dadurch nachhaltig zur Umweltverschmutzung beiträgt, daß sie seit etwa einem Jahr den Vertrieb auf Einwegflaschen umgestellt hat (bei kräftiger Preiserhöhung) und Spiritusflaschen nicht mehr zurücknimmt? Wie verträgt sich diese Maßnahme der staatlichen Monopolgesellschaft mit der vom Bundesminister des Innern am 29. September 1971 im Deutschen Bundestag (134. Sitzung) erhobenen Forderung nach „umweltfreundlichen" Verpackungsmitteln, nachdem hier auch kein Wettbewerbsdruck vorliegt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8763 [)er Bundesregierung ist, wie Sie bereits in der Fragestunde am 3. März 1971 auf die Frage des Abgeordneten Berding erklärt hat, bekannt, daß die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein seit dem Jahre 1970 Brennspiritus — nicht Spiritus allgemein — nicht mehr in Pfandflaschen, sondern in Einwegflaschen vertreibt. Diese Maßnahme diente der Rationalisierung. Das vorherige Vertriebssystem wurde insbesondere auch vom Handel und von den Verbrauchern als unrationell empfunden. Zuletzt wurden 15 % der eingesetzten Pfandflaschen nicht mehr zurückgegeben. Die Umstellung des Vertriebssystems war seit langem vorbereitet worden. Die gleichzeitig vorgenommene Preiserhöhung beseitigte lediglich eine langjährige Kostenunterdeckung. Auch darauf ist in derselben Fragestunde am 3. März 1971 hingewiesen worden. Der Verbrauch an Brennspiritus in Flaschen beträgt im Jahr 0,1 l/je Einwohner; d. h. auf je 10 Einwohner fällt jährlich eine Brennspiritusflasche als Müll an. Im Verhältnis zu anderen Bereichen (Bier, Limonade, Wein, Spirituosen) ist der Müllanfall aus der Verwendung von Einwegflaschen für Brennspiritus unbedeutend. Es handelt sich zudem um Glasflaschen. Im Benehmen mit dem BMI wird aber gleichwohl geprüft werden, ob das Vertriebssystem für Brennspiritus mit Einwegflaschen mit der in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. September 1971 erhobenen Forderung nach umweltfreundlichen Verpackungsmitteln in Einklang steht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 49 und 50) : Gibt es wissenschaftliche Verfahren, durch die möglichst schnell der Rückstand von Wirkstoffen im Fleisch nachgewiesen werden kann? Wäre die Bundesregierung im Falle einer bejahenden Antwort zu Frage 47 bereit, ein solches Verfahren gesetzlich einzuführen, z. B. wie bei der Trichinenbeschauung? Das Bundesgesundheitsamt ist vor längerer Zeit beauftragt worden, Nachweisverfahren zu erarbeiten. Es hat uns in diesen Tagen Untersuchungsverfahren für den Nachweis von Hemmstoffen, vor allem Antibiotikarückständen sowie von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung mitgeteilt, die für die Aufnahme in die Vorschriften für die amtliche Fleischuntersuchung geeignet sind. Die Untersuchungen über Nachweisverfahren für Oestrogenrückstände im Fleisch sind noch nicht abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Untersuchungsverfahren so schnell wie möglich in die fleischbeschaurechtlichen Bestimmungen aufzunehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD)) (Drucksache VI/2792 Frage A 51) : Genügt es, auf Speisekarten in öffentlichen Lokalen den Vermerk anzubringen: „In unserem Hause werden keine anderen als die amtlich zugelassenen Farb- und Konservierungsstoffe bei der Zubereitung der Speisen verwandt", oder ist es auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben, daß jede einzelne Speise, die mit Farb- oder Konservierungsstoffen behandelt wurde, durch Zahlen oder sonstige Vermerke deutlich gekennzeichnet sein muß? Allgemein gehaltene Hinweise, wie der von Ihnen zitierte Satz genügen nicht zur Kenntlichmachung. Nach der Farbstoff-Verordnung ist vorgeschrieben, Lebensmittel, die mit bestimmten, in dieser Verordnung aufgeführten Farbstoffen gefärbt wurden, durch die Angabe „mit Farbstoff" kenntlich zu machen. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr in Gaststätten muß diese Angabe auf den Speisekarten erfolgen, oder, sofern Speisekarten nicht ausgelegt werden, auf den Preisverzeichnissen. Entsprechend müssen nach der Konservierungsstoff-Verordnung Lebensmittel, denen zugelassene Konservierungsmittel zugesetzt worden sind, in Gaststätten auf den Speisekarten oder auf den Preisverzeichnissen durch die Angabe „mit Konservierungsstoff" unter Hinzufügung der entsprechenden Bezeichnung kenntlich gemacht werden. Statt der Bezeichnung kann die entsprechende, in der Verordnung festgesetzte Kenn-Nummer verwendet werden, wobei die den Kenn-Nummern entsprechenden Bezeichnungen aus der Speisekarte oder aus einem Aushang, dessen Muster in der Konservierungsstoff-Verordnung angegeben ist, hervorgehen müssen. Dem Gast soll damit die Wahl zwischen Lebensmitteln mit chemischen Farb- und Konservierungsstoffen und Lebensmitteln ohne solche Stoffe ermöglicht werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Importbeschränkungen" bei Milchtankwagen durch italienische Behörden, welche Schritte hat sie dagegen unternommen, und hat sie der italienischen Regierung zu verstehen gegeben, daß die Bundesrepublik Deutschland als Großabnehmer von italienischem Obst und Gemüse entsprechende Hygiene- und Pflanzenschutzbestimmungen sehr intensiv auslegen kann? Auf Grund eines Gesetzes von 1963 dürfen in Italien für den Milchtransport nur Tankwagen und Behälter verwendet werden, in denen keine andere Waren transportiert werden. Dieses Gesetz wird seit 1. Oktober 1971 auch auf im Ausland zugelassene Fahrzeuge angewendet. Nach Mitteilung der EG-Kommission ist eine ähnlich lautende EG-Regelung in Vorbereitung. Bis 30. September 1971 war es üblich, in den Tankwagen Milch nach Italien und Fruchtsäfte bzw. Wein in die Bundesrepublik Deutschland zu transportieren. Die so transportierte Milch wies nach Mitteilung der italienischen Behör- 8764 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 den in den beanstandeten Fällen Weingeruch auf oder enthielt Verunreinigungen. Wenn diese Behauptung zutreffen würde, wären solche Mängel auch nach deutschen lebensmittelrechtlichen und milchhygienischen Vorschriften zu beanstanden gewesen. Die Anwendung der italienischen Vorschriften auf die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten deutschen Fahrzeuge hat zu Engpässen wegen fehlenden Transportraums geführt, aber vor allem zu Schwierigkeiten an der Grenze durch Unsicherheiten bei den Grenzkontrollen durch die italienischen Behörden. Die Bundesregierung hat sich sofort nach Bekanntwerden der italienischen Maßnahmen über die Botschaften und durch direkte Verhandlungen mit dem italienischen Landwirtschaftsminister für die Aussetzung der Vorschrift beim grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt und insbesondere verlangt, daß die Unsicherheiten an der Grenze beseitigt werden. Ich habe persönlich anläßlich meines Besuches in Rom nochmals mit Minister Natali verhandelt. Herr Minister Natali hat zugesagt, daß die Unsicherheiten an der Grenze beseitigt werden. Ich lasse im Augenblick prüfen, ob das bereits geschehen ist. Danach werde ich über die weiteren Maßnahmen entscheiden. Nach italienischer Darstellung ist eine Aufhebung des Gesetzes von 1963 bzw. eine Aussetzung der Anwendung auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 87) : Wann gedenkt die Bundesregierung ein neues, den modernen Erfordernissen des konsularischen Dienstes angepaßtes Konsulargesetz den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen? Ein neues, den modernen Erfordernissen angepaßtes Konsulargesetz wird von der Bundesregierung voraussichtlich im Februar 1972 bei den gesetzgebenden Körperschaften eingebracht werden. Der vom Auswärtigen Amt verfaßte Referentenentwurf geht den beteiligten Bundesressorts dieser Tage zur abschließenden Stellungnahme zu. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 1) : Wann ist mit der Einbringung des Entwurfs eines neuen Konsulargesetzes zu rechnen, nachdem meine Fragen seit vielen Jahren mit dem Hinweis auf eine baldige Einbringung beantwortet werden? Das Auswärtige Amt hat den Referentenentwurf eines neuen Konsulargesetzes fertiggestellt. Der Entwurf geht in den nächsten Tagen den beteiligten Ressorts zur abschließenden Stellungnahme zu. Da die entscheidenden Bestimmungen des Entwurfs bereits mit diesen Bundesressorts weitgehend abgestimmt worden sind, kann davon ausgegangen werden, daß sie ihre Stellungnahme rasch abgeben und der Beschlußfassung durch das Bundeskabinett keine Schwierigkeiten mehr entgegenstehen werden. Das Auswärtige Amt bemüht sich, die Beschlußfassung der Bundesregierung so schnell herbeizuführen, daß mit der Einbringung des Entwurfs bei den gesetzgebenden Körperschaften im Februar 1972 gerechnet werden kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 2) : Wann ist mit der von der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst zu rechnen? Für die Vereinfachung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst ist die Änderung geltender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich. Das Auswärtige Amt hat deshalb im Oktober 1970 dem Bundesminister des Innern im Zusammenhang mit den Beratungen des sogenannten Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes einen Vorschlag über die Neuordnung der Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst unterbreitet. Dieser Vorschlag konnte aber bei der Verabschiedung des Ersten Besoldungs-, Vereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes vor allen Dingen aus systematischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Das Auswärtige Amt war seitdem bemüht, in Verbindung mit der Neuregelung der Auslandsbesoldung die Amtsbezeichnungen zu novellieren. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Auswärtige Amt bestrebt bleiben, die Änderungen der Amtsbezeichnungen auf einem anderen gesetzlichen Wege zu erreichen. Wann dies möglich sein wird, hängt von der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ab; ein genauer Zeitpunkt kann hierfür nicht genannt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 3) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß zwecks Verhinderung steigender Jugendkriminalität und Vermeidung einer wachsenden Verwilderung und Verrohung unserer Jugend bei den Sendeanstalten ARD und ZDF darauf hingewirkt werden sollte, daß im Rahmen der Nachmittagssendungen und der Werbesendungen des deutschen Fernsehens in den frühen Abendstunden vor 20 Uhr nicht im bisherigen Umfang amerikanische und andere ausländische Kriminal-, Western- und Gangsterfilme mit Morden, harten Schußwechseln, Messerstechereien, Schlag- und Prügelszenen brutalster Art laufend gezeigt werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8765 Die Bundesregierung teilt Ihre Sorge über die steigende Jugendkriminalität und die wachsende Verrohrung von Jugendlichen. Andererseits hat die Bundesregierung — letztmalig noch in ihren Antworten auf die Anfragen der Herren Abgeordneten Dr. Ahrens, Engelsberger und Höcherl in der Fragestunde während der Sommerpause des Deutschen Bundestages am 31. August bzw. 2. September 1971 (BT-Drucksache VI/2556, S. 19, 23 und 29) — darauf hingewiesen, daß die Probleme der Medienwirkungsforschung äußerst vielschichtig und schwierig sind und daß eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der allgemeinen Zunahme an Agression in unserer Gesellschaft und der Gewaltdarstellung in Massenmedien noch nicht vorliegen. Sie hat aber gleichzeitig ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, daß bei einer Häufung unkritischer Darstellungen brutaler Gewalt in den Massenmedien die Gefahr insbesondere für Jugendliche und labile Menschen besteht, Gewalttätigkeit allmählich als etwas Normales und Alltägliches zu akzeptieren und — bei entsprechender Veranlagung — zur Durchsetzung von eigenen Wünschen und Bedürfnissen anzuwenden. Die Bundesregierung betont deshalb — frei von einer Dramatisierung der Probleme — erneut die Notwendigkeit, daß alle zuständigen Stellen sich weiterhin um die Klärung der mit der Gewaltdarstellung in Fernsehprogrammen zusammenhängenden Fragen bemühen und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse das Erforderliche veranlassen. Dies geschieht bereits in zunehmendem Maße. Die aufgrund der landesgesetzlichen Regelungen gemäß Artikel 5 Grundgesetz eigenverantwortlichen Rundfunkanstalten haben inzwischen ergänzend zu einer gründlichen Dokumentationsarbeit (Nr. 8 der Schriftenreihe des Zweiten Deutschen Fernsehens) gemeinsame Untersuchungen über Inhalt der Fernsehsendungen und ihre Wirkung auf die Zuschauer eingeleitet. Darüber hinaus haben sich die Intendanten der Rundfunkanstalten und deren Aufsichtsgremien bereits mehrfach mit diesem Problem befaßt. Hier liegt auch eine wichtige Aufgabe der Verterter der gesellschaftlich relevanten Kräfte in den Rundfunk- und Fernsehräten der Rundfunkanstalten. Die Bundesregierung unterstützt diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. So hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder auf meine Veranlassung am 10. September 1971 mit diesem Problem befaßt und einen eindringlichen Appell an die Massenmedien gerichtet, auf Darstellung von Brutalität zu verzichten. Darüber hinaus haben die Innenminister in dieser Frage mit den verantwortlichen Organen der Rundfunkanstalten selbst Verbindung aufgenommen. In einem ersten Gespräch mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens ist die Forderung der Innenministerkonferenz mit Verständnis aufgenommen worden. Ein Gespräch mit der ARD steht unmittelbar bevor. Ferner hat der Bundesminister der Justiz in Aussicht genommen, im Rahmen der Strafrechtsreform eine neue Strafbestimmung zu schaffen, nach der u. a. die Verbreitung solcher Darstellungen mit Strafe bedroht wird, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern oder zum Rassenhaß aufstacheln; ausgenommen sind Handlungen, die im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse des Zeitgeschehens oder der Geschichte vorgenommen werden (vgl. Bulletin des BPA Nr. 30 vom 2. März 1971, S. 316 f.). Schließlich wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sich im Rahmen einer langfristig geplanten umfangreichen Medienwirkungsforschung um die Ermittlung des Einflusses der Massenmedien auf Kinder und Jugendliche bemühen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung bereit, bei dem Zweiten Besoldungsneuregelungs- und Vereinheitlichungsgesetz Finanzrichter den Richtern an anderen oberen Landesgerichten gleichzustellen, um den akuten Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften in dieser Spezialgerichtsbarkeit zu beheben? Ihre Frage betrifft Richter im Landesdienst. Die Länder sind bei der Vorbereitung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) wegen einer Verbesserung der Einstufung der Finanzrichter bisher nicht an den Bund herangetreten. Hierzu bestand auch kaum Veranlassung, nachdem die Frage der Einstufung der Richter bei der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208 — 1. BesVNG) umfassend geprüft und entschieden wurde. Der Entwurf des 2. BesVNG betrifft andere, dringend regelungsbedürftige Materien, insbesondere im Bereich der Hochschullehrerbesoldung. Einstufungen in Besoldungsgruppen werden nur insoweit vorgesehen, als es sich um seit dem Inkrafttreten des 1. BesVNG am 21. März 1971 neu eingerichtete Ämter handelt. In diesem Zusammenhang bemerke ich, daß der Bundestag anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG in einer Entschließung vom 3. März 1971 (Bundestagsdrucksache VI/1885, Nachtrag zu VI/1885) die Bundesregierung aufgefordert hat, bis zum 1. Januar 1973 Vorschläge zur Neuordnung der Besoldungsordnung B zu machen. Ich bin gerne bereit, die von Ihnen angeschnittene Frage bei der Überprüfung der möglicherweise auf die Besoldungsordnung A sich ergebenden Rückwirkungen wieder aufzugreifen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage 8766 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Aufstellung eines Fernseh- und Rundfunkgeräts in dem nicht bewirtschafteten Aufenthaltsraum eines firmeneigenen Wohnheims für ausländische Arbeitnehmer nach dem Gesetz über die Urheberrechte nicht tantiemepflichtig sein kann, da es sich nicht um die öffentliche Wiedergabe eines Werkes handelt, sondern der Kreis der betroffenen Personen bestimmt abgrenzbar ist und durch den gemeinsamen Wohnaufenthalt in dem Wohnheim sowie durch die Arbeitsverträge mit dem Veranstalter (Firma) persönlich untereinander verbunden ist? Die Vergütungsansprüche für öffentliche Wiedergaben von Funksendungen urheberrechtlich geschützter Werke durch Rundfunk- oder Fernsehempfangsgeräte beruhen auf § 15 Absatz 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) und sind privatrechtliche Ansprüche zwischen den Urhebern und den von ihnen beauftragten Verwertungsgesellschaften einerseits und den Veranstaltern der Wiedergaben andererseits. Über solche privatrechtliche Ansprüche können nur die zuständigen Gerichte entscheiden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß es von den Umständen des einzelnen Falles abhängt, ob die Wiedergabe von Funksendungen, die urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, durch Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte, die in nicht bewirtschafteten Aufenthaltsräumen firmeneigener Wohnheime für ausländische Arbeitnehmer aufgestellt sind, urheberrechtliche Ansprüche auslöst. Die Frage, ob eine solche Wiedergabe öffentlich im Sinne des § 15 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes ist oder ob der Kreis der Personen, für den die Wiedergabe stattfindet, „bestimmt abgegrenzt" und „durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter der Wiedergabe persönlich miteinander verbunden" ist, wird je nach Lage des Falles unterschiedlich zu beantworten sein. Im Einzelfall dürfte es insbesondere darauf ankommen, wie groß der jeweilige Betrieb und das Wohnheim sind und ob zu dem Aufenthaltsraum des Wohnheims nur die Bewohner oder auch andere Personen etwa Angehörige und Freunde der Bewohner oder andere Betriebsangehörige --- Zutritt haben. Für das Merkmal der persönlichen Verbundenheit der Heimbewohner untereinander dürfte auch zu berücksichtigen sein, wie häufig die Belegung des Wohnheims wechselt und bis zu welchem Grade das Leben der Bewohner sich innerhalb oder außerhalb des Wohnheims abspielt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 6) : Da die Vereinigten Flugtechnischen Werke laut Pressemeldungen der Bundesregierung angetragen haben, Verluste, die der Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Kurzstrecken-Jet VFW 614 entstehen könnten, nicht mit Gewinnen aus rentablen Produktionszweigen abdecken zu müssen, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, einem privatrechtlichen Unternehmen in dieser Weise das allgemeine Geschäftsrisiko abzunehmen, und ob sie gedenkt, diese Praxis auf weitere Gesellschaften auszudehnen. Die Bundesregierung steht zur Zeit in intensiven Verhandlungen mit dem Unternehmen VFW-Fokker über die weitere Förderung des Projekts VFW 614. Es geht hierbei sowohl um Fragen der Entwicklungswie auch der Serien- und Absatzfinanzierung. Das von Ihnen angesprochene Problem der Gewinn- und Verlustberechnung und der Ausgestaltung der Regreßforderungen des Bundes bildet einen Teil des Fragenkomplexes. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Bundesregierung um eine Lösung, die sowohl das unternehmerische Risiko der Firma aufrecht erhält, aber andererseits ihre Haftung nicht unübersehbar macht. Ich darf um Ihr Verständnis bitten, wenn ich vor Abschluß der Verhandlungen zu diesen Detailfragen nicht weiter konkret Stellung nehmen kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen B 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Versicherungsgesellschaften bei Kraftfahrzeugversicherungen gegenüber ausländischen Arbeitnehmern zunehmend diskriminierende Maßnahmen anwenden, wie z. B. generelle Annahmebeschränkungen für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sowie Kündigungen im Schadensfall? Wird die Bundesregierung durch entsprechende Auflagen, z. B. bei der Genehmigung neuer Tarife im Kraftfahrzeugversicherungsbereich, sicherstellen, daft der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes auch auf ausländische Arbeitnehmer Anwendung finde;? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in jüngster Zeit einzelne Versicherungsgesellschaften ausländische Arbeitnehmer im Bereich der Kraftfahrtversicherung in der von Ihnen beschriebenen Weise behandelt haben. Auf eine ähnliche Anfrage des Kollegen Krockert habe ich mich am 14. Mai 1971 im Deutschen Bundestag bereits gegen eine Diskriminierung der Ausländer gewandt. Ich benutze Ihre Initiative, im Interesse unserer Gastarbeiter erneut folgendes klarzustellen: Es ist ein verständliches Anliegen der Kfz-Haftpflichtversicherer, ihre Bestandszusammensetzung zu verbessern; die Bundesregierung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen werden es aber nicht dulden, daß dies unter Mißachtung oder Umgehung gesetzlicher Vorschriften geschieht. So hat sich das Bundesaufsichtsamt gerade in letzter Zeit mit den von Ihnen beantworteten Maßnahmen einzelner Versicherer befaßt. Es ist verschiedenen Beschwerden, die vornehmlich aus dem Kreis der Versicherungsvermittler stammten, nachgegangen und hat die betreffenden Versicherungsunternehmen auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und seines Rundschreibens hingewiesen. Weiter ist das Bundesaufsichtsamt — wie bereits aus gleichem Anlaß im Jahre 1966 — an den HUK-Verband herangetreten, um ihn zu veranlassen, die Maßnahmen des Amtes durch Einwirkung auf die Mitglieder zu unterstützen. In Kürze wird das Bundesaufsichtsamt ein weiteres Rundschreiben erlassen. In ihm sollen der Inhalt des früheren Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8767 Rundschreibens aktualisiert und darüber hinaus einige der bekanntgewordenen Tatbestände aufgeführt werden, die das Amt als Verstoß gegen die geltenden Vorschriften und insbesondere als unzulässige Umgehung des im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Annahmezwanges ansieht. Das Bundesaufsichtsamt wird auch weiterhin der Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Annahmezwang seine besondere Aufmerksamkeit widmen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit Anträgen auf Genehmigung von Unternehmenstarifen, denen die Annahmerichtlinien beizufügen sind, als auch bei der laufenden Überwachung und den örtlichen Prüfungen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 9): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm gemacht, und wie sieht die finanzielle Abwicklung für 1971 aus? Sofern nach vier Monaten überhaupt von Erfahrungen gesprochen werden kann, läßt sich sagen, daß die Landwirtschaft zur Zeit Investitionen nur mit großer Vorsicht und nach intensiver Überlegung durchführt. Die Vorlage eines Betriebsentwicklungsplanes und die Einführung einer Einkommensschwelle leisten hierbei eine gute Hilfestellung. Hinzu kommt, daß bei jedem Programm eine gewisse Anlaufphase überwunden werden muß. Das gilt sowohl für die Begünstigten als auch für die mit der Planung und Entscheidung beauftragten Institutionen und Dienststellen. Genaue Zahlen über das Antragsvolumen liegen nicht vor. Die den Ländern für die Jahre 1971 und 1972 zugewiesenen Kontingente werden im wesentlichen ausgeschöpft. Gewisse Anlaufschwierigkeiten gibt es jedoch bei Bewilligungen für die Jahre 1973 und 1974. Das neue System, Bewilligungen für bis zu vier Jahre aussprechen zu können, muß sich erst allgemein einspielen. Insgesamt kann man von guten Erfahrungen sprechen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 12. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amrehm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 10) : Welche Änderungen der Sach- und Rechtslage sind jetzt eingetreten, die den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen veranlaßt haben, das seiner Aufsicht unterstehende „Verwaltungsamt für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" mit sofortiger Wirkung in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" umzubenennen? Die Umbenennung des bisherigen ,,Verwaltungsamts für ehemaligen Reichsgrundbesitz in Berlin" in „Vermögensamt der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin" beruht auf § 22 Nr. 2 c) des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG —) vom 30. August 1971 (BGBl I S. 1426). Der Status sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der Dienststelle haben sich nicht geändert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 11) : Kann die Bundesregierung bei Berücksichtigung vor allem der drastisch gestiegenen Betriebsmittelpreise durch exakte Zahlen nachweisen, bei welchen landwirtschaftlichen Produkten das Ziel „kostendeckender Preise" nähergerückt ist und bei welchen Produkten das Verhältnis Kosten—Preis sich seit Herbst 1969 ungünstig entwickelt hat? Im Wirtschaftsjahr 1970/71 hat sich der Preisindex für Nahrungsmittel gegenüber dem Vorjahr mit 2,3 % schwächer erhöht als der Index für die gesamte Lebenshaltung (4,3 %). In den letzten Monaten hat sich der Preisanstieg für Nahrungsmittel verstärkt; er liegt immer noch unter den Zuwachsraten für die gesamte Lebenshaltung. Von drastisch gestiegenen Lebensmittelpreisen kann daher wohl nicht gesprochen werden. Zwischen den Lebensmittelpreisen und den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen besteht kein so enger Zusammenhang, wie es in der Frage angedeutet wird. Der Anteil der landwirtschaftlichen Verkaufserlöse an den Verbraucherausgaben für inländische Nahrungsmittel beträgt nur noch rd. 50 % im Durchschnitt aller Produkte. Die Nahrungsmittelpreise werden deshalb von den Verarbeitungs- und Transportkosten, Handelsspannen u. a. etwa ebenso stark beeinflußt wie von den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen. Was die kostendeckenden Preise betrifft, so ist die Entwicklung der Betriebsmittelpreise nur ein Kriterium, das der Ministerrat der EG bei der Festsetzung der Agrarpreise berücksichtigt. Andere wesentliche Kriterien sind z. B. die Entwicklung des Welthandels und die Situation auf den innergemeinschaftlichen Markten. Die Bundesregierung hat bei ihren Verhandlungen in Brüssel bewiesen, daß sie sich mit Nachdruck für eine angemessene Erhöhung des Erzeugerpreisniveaus einsetzt. Die Preis/Kostenentwicklung seit dem Herbst 1969 zeigt folgendes Bild: Insgesamt gesehen hatten die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Dezember 1969, insbesondere zyklisch, saisonal und durch die be- 8368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 sondere Marktlage bedingt, einen Höchststand seit Februar 1967 erreicht. Durch den scharfen zyklischen Rückgang der Schweinepreise und durch die Auswirkungen der DM-Aufwertung sanken die Preise im Laufe des Jahres 1970 ab und erreichten ihren tiefsten Stand um die Jahreswende 1970/71. Seitdem sind die Preise wieder im Steigen begriffen, sie lagen im August 1971 erstmals wieder über Vorjahreshöhe. Von den einzelnen Produkten waren durch die Wirkung des Zyklus am stärksten die Schlachtschweine bei dem Rückgang betroffen; die Preise haben sich aber inzwischen wieder erholt, wenn sie auch noch nicht den Stand vom Herbst 1969 erreicht haben. Niedriger als im September 1969 lagen im September 1971 außerdem noch die Indizes für Getreide — mit Ausnahme der Braugerste, — für Speisekartoffeln, Gemüse, Schlachtgeflügel und — wenn auch nur geringfügig — für Rindfleisch. Deutlich höher als vor zwei Jahren sind die Preise für Braugerste und Milch. Beim Preisvergleich ist zu beachten, daß der Index der Erzeugerpreise weder den Aufwertungsteilausgleich über die Mehrwertsteuer noch die direkten Ausgleichszahlungen und die Liquiditätshilfe enthält. Könnte man diese Einkommenshilfen mit in den Preisvergleich einbeziehen, sähe das Bild wesentlich günstiger aus; der Preisrückgang Herbst 1971 gegenüber Herbst 1969 wird durch die Hilfen mehr als ausgeglichen. Für das laufende Wirtschaftsjahr ist mit einem kräftigen Anstieg der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahr insbesondere bei Schlachtvieh und Milch zu rechnen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 12) : Wie hat sich das Einkommen der Landwirtschaft insgesamt unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs und der gestiegenen Kosten seit dem Herbst 1969 entwickelt? Die Frage läßt sich in der gestellten Form nicht eindeutig beantworten, weil das Einkommen für Vierteljahreszeiträume, wie z. B. den Herbst 1969, sich nicht ermitteln läßt. Die Einkommensentwicklung im Kalenderjahr 1969 war wegen einer ausgezeichneten Ernte und im Durchschnitt recht hoher Erzeugerpreise für die Landwirtschaft günstig. Im Jahr 1970 führten die deutlich verminderte Ernte und besonders die im zweiten Halbjahr 1970 zyklisch bedingt niedrigen Schlachtschweinepreise zu einem deutlichen Einkommensrückgang. Für diesen Rückgang sind die Auswirkungen der DM-Aufwertung nicht verantwortlich, weil sie — wie der Aufwertungsbericht 1971 der Bundesregierung zeigt — voll ausgeglichen wurden. Das Pro-Kopf-Einkommen hat sich 1970 nicht vermindert. Da die zyklische Schweinepreissenkung ihr volles Ausmaß erst im Frühjahr 1971 erreichte, war auch das Wirtschaftsjahr 1970/71 durch eine ungünstige Einkommensentwicklung gekennzeichnet. Die Bundesregierung hat im Agrarbericht 1971 darauf bereits deutlich hingewiesen und ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht. Sie hat auch wirksame Maßnahmen ergriffen, die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Unternehmer zu verbessern. Dazu gehören neben dem fortgesetzten Aufwertungsausgleich die gleichzeitig ausgezahlte Liquiditätshilfe, Maßnahmen zur Marktentlastung und Verbesserungen der Sozialleistungen. Im laufenden Wirtschaftsjahr 1971/72 wird sich die Situation für die Landwirtschaft erheblich verbessern. Dazu tragen die sehr gute Ernte sowie die auf Grund der Brüsseler Preisbeschlüsse und der Erholung vom zyklischen Preistal bei Schweinen steigenden Erzeugerpreise bei. Selbst die Getreidepreise sind nicht so abgeglitten, wie es zu Beginn des Wirtschaftsjahres wegen der sehr guten Ernte von vielen Seiten befürchtet wurde. Insgesamt gesehen erwartet die Bundesregierung für das laufende Wirtschaftsjahr 1971/72 einen Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens, der dem relativen Zuwachs in der übrigen Wirtschaft in etwa gleichkommt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 13 und 14) : Ist nach Meinung der Bundesregierung eine optimale ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien durch vornehmlich sprachunkundige deutsche Ärzte und nur in deutscher Sprache ausgezeichnete Medikamente sichergestellt? Könnte nach Auffassung der Bundesregierung nicht einer größeren Anzahl von lange Jahre in deutschen Krankenhäusern praktizierenden ausländischen Ärzten zur besseren Versorgung ihrer Landsleute eine Zulassung als praktischer Arzt oder Facharzt gegeben werden? Nach einer Mitteilung der deutschen Verbindungsstelle „Krankenversicherung Ausland" beim Bundesverband der Ortskrankenkassen kann von ernstlichen Schwierigkeiten bei der ärztlichen Betreuung ausländischer Arbeitnehmer nicht gesprochen werden. Zwar lasse sich die Zahl fremdsprachenkundiger deutscher Ärzte nicht genau feststellen, jedoch gebe es eine nicht unerhebliche Zahl deutscher Ärzte, die sich mit Ausländern in ihrer Muttersprache verständigen können. Darüber hinaus werde Verständigung durch sprachenkundige Begleiter oder Dolmetscher oder mit Hilfe von gedruckten und bebilderten Tafeln erreicht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 24. Mai 1971 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Müller (Berlin), Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeifer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Zink und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8769 Genossen Drucksache VI/2068 — hingewiesen. Die Bundesregierung hatte damals ausgeführt, daß den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familienmitgliedern die gesetzliche Krankenversicherung, der ausnahmslos alle legal in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer angehören, gleichen Schutz und gleiche Leistung wie den deutschen Arbeitnehmern gewährt. Hinsichtlich der Arzneimittelbezeichnung wird die Bundesregierung den Herstellerfirmen für Arzneimittel über den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie nahelegen, die deutschsprachigen Packungsbeilagen auch durch solche in anderen Sprachen zu ergänzen. Bisher erschien es dem Gesetzgeber nicht notwendig, das Arzneimittelgesetz dahingehend zu ändern. Die Bundesregierung ist selbstverständlich daran interessiert, daß die ärztliche Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer genau so gut durchgeführt wird wie die der deutschen Arbeitnehmer, In der Bundesrepublik Deutschland kann die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 10 der Bundesärzteordnung Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf nachweisen. Aufgrund dieser Möglichkeit haben im Jahre 1969 nicht weniger als 3299 ausländische Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland ihren Beruf ausgeübt. Die Erteilung der Erlaubnis ist grundsätzlich auf vier Jahre beschränkt, sie kann bei Vorliegen besonderer Umstände auf weitere drei Jahre verlängert werden. Im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung — also auch der ausländischen Arbeitnehmer — ist eine Verlängerung sogar über die vorgenannten Zeiträume möglich. Die ambulante Versorgung von ausländischen Arbeitnehmern wird mit wenigen Ausnahmen von Kassenärzten durchgeführt. Für die Tätigkeit als Kassenarzt ist grundsätzlich die deutsche Approbation als Artz Voraussetzung. Die Zulassungsordnung für Kassenärzte sieht jedoch vor, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Ärzte, denen lediglich die vorübergehende Erlaubnis erteilt worden ist, an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch an Krankenhäusern beschäftigte ausländische Ärzte zur Erbringung von Leistungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung ermächtigt werden. Die Verwirklichung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs in der EWG wird ebenfalls zur Erleichterung der ärztlichen Betreuung ausländischer Arbeitnehmer beitragen. Ein verstärkter Abgang von im Krankenhaus tätigen Ärzten in die freie Praxis wird gegenwärtig noch die stationäre ärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vorn 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2792 e Frage B 15) : Trifft es zu, daß Personen, denen eine 80%ige Minderung der Erwerbsfähigkeit, eine erhebliche Gehbehinderung und die Notwendigkeit einer Begleitperson bescheinigt wurden, dennoch nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und .Wehrdienstbeschädigten sowie anderen Behinderten im Nahverkehr der Freifahrtvermerk verweigert werden kann, falls vom Amtsarzt eine Körperbehinderung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes verneint wird? Nach der derzeitigen auch durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22. April 1970) bestätigten Rechtslage steht Behinderten unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr in der Tat nur zu, wenn sie körperbehindert im Sinne des § 39 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes sind. Das trifft auf Personen zu, die in ihrer Bewegungsfähigkeit durch die Beeinträchtigung ihres Stütz-und Bewegungssystems nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind. Diese Regelung wird — das weist auch Ihre Frage aus — in manchen Fällen als soziale Härte empfunden. Deswegen prüft unser Haus, ob und inwieweit bei einer künftigen Novellierung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises in Betracht zu ziehen ist. Welche Behindertengruppen im einzelnen berücksichtigt werden können, läßt sich abschließend noch nicht sagen, zumal die finanziellen Mehraufwendungen durch eine solche Erweiterung zu Lasten der Länder gehen würden. Bei den Überlegungen, die z. Z. gemeinsam mit den Ländern angestellt werden, geht es insbesondere um die Probleme der Schwerstbehinderten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 16) : Trifft es zu, daß fachlich sehr umstrittene Lehrmappen über Sexualerziehung, z. B. die vom Deutschen Familienverband e. V. Bonn herausgegebene Lehrmappe Nr. 1 von Klaus Verch, aus öffentlichen Mitteln gefördert werden? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist die vom Deutschen Familienverband e. V., Bonn, herausgegebene Lehrmappe Nr. 1 „Sexualerziehung" bekannt. Das Ministerium hat jedoch diese Schrift finanziell nicht gefördert. Nach Auskunft des Herausgebers wurden auch keine anderen öffentlichen Mittel zur Verfügung gestellt oder in Anspruch genommen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache 2792 Frage B 17): Wie kann unterbunden werden, daß englische Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen deutsche Ärzte unaufgefordert unter Anbietung eines Honorais um Vermittlung deutscher Patientinnen ersuchen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutsche Ärzte unaufgefordert Schreiben aus dem Ausland erhalten haben, in denen die Vermittlung von Abortoperationen im Ausland angeboten wird; es ist der Bundesregierung auch bekannt, daß in solchen Schreiben dem deutschen Empfänger verschiedentlich ein Geldbetrag für die Zuführung von Patientinnen zugesichert worden ist. Soweit sich die angebotene Vermittlung auf Eingriffe bezieht, die nach deutschem Recht als rechtswidrige Abtreibung strafbar sind, verstoßen die genannten Schreiben gegen deutsche Strafvorschriften (§§ 48, 218 des Strafgesetzbuches). Die Tat unterliegt dem deutschen Strafrecht, weil sie nicht allein im Ausland, sondern auch im Inland begangen wird; Tatort ist nämlich auch der Ort, an dem das Schreiben dem deutschen Empfänger zugeht. Gleichwohl sind die praktischen Möglichkeiten, die unaufgeforderte Zusendung der genannten Schreiben zu unterbinden, gering. Die Absender halten sich im Ausland auf und sind regelmäßig ausländische Staatsangehörige. Einer Strafverfolgung der Absender in ihrem ausländischen Heimatstaat steht meist entgegen, daß die zuständigen ausländischen Behörden aus rechtlichen Gründen keine Rechtshilfe leisten können. Dies gilt insbesondere, wenn der Schwangerschaftsabbruch in den Fällen, für die eine Vermittlung angeboten wird, nach dem Recht des betreffenden ausländischen Staates nicht mit Strafe bedroht ist. Eine Überwachung der aus dem Ausland eingehenden Briefe ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage B 18) : Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im interesse der Verbraucher gegen den zunehmenden Mißbrauch von Medikamenten bei Schlachtvieh und Geflügel einleiten? Bereits heute unterliegen die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung an Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die unter Anwendung dieser Stoffe gewonnen worden sind, einschränkenden lebensmittel-, arzneimittel-, futtermittel-, milch- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Neben einer Intensivierung der Überwachung dieser Vorschriften, die den Ländern obliegt, bereitet die Bundesregierung weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor dem Verzehr rückstandshaltiger Lebensmittel vor. In § 15 des Entwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (Drucksache VI/2310) ist bereits vorgesehen, daß Lebensmittel von Tieren, denen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt worden sind, gewerbsmäßig nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die bei der Registrierung als Arzneimittel oder Zulassung als Futtermittel festgesetzten Wartezeiten beachtet worden sind. Soweit solche Wartezeiten noch nicht festgesetzt sind, soll eine Pauschalwartezeit einzuhalten sein, die nur dann nicht gilt, wenn in oder auf den gewonnenen Lebensmitteln die angewendeten Stoffe nicht mehr vorhanden sind oder wenn durch Rechtsverordnung besondere Regelungen getroffen worden sind. Wie in der Begründung zu § 15 des genannten Entwurfs ausgeführt, bedarf diese Vorschrift ergänzender Änderungen des Arzneimittelrechts. Der hierfür erforderliche Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wird im Augenblick mit den Bundesressorts abgestimmt und wird in Kürze den parlamentarischen Gremien zugeleitet. Hiernach soll u. a. vorgesehen werden, daß Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert worden sind. Bei dieser Registrierung werden Unterlagen über den Übergang arzneilich wirksamer Stoffe in Lebensmittel und die daraus sich ergebenden Wartezeiten zu überprüfen sein. Die Wartezeiten werden kenntlich zu machen sein und sich nach der Zeitdauer bemessen, innerhalb deren nach Anwendung der Arzneimittel mit dem Vorhandensein nach Art und Menge nicht unbedenklicher Rückstände in den gewonnenen Lebensmitteln zu rechnen ist. Der Entwurf wird weiterhin vorsehen, daß Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, als Arzneimittel nur noch angewendet werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert sind. Uber den Erwerb und die Abgabe dieser Arzneimittel werden Nachweise zu führen sein. Zur weiteren Ergänzung der Wirksamkeit des Verbraucherschutzes sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine routinemäßige, stichprobenweise Untersuchung des Fleisches bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie bei der Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches auf Hormone und Antibiotika vorsehen. Entsprechende Vorschriften zur Untersuchung der Milch auf Antibiotika sind ebenfalls in Vorbereitung. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10 November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU 'CSU) (Drucksache V1/2792 Fragen B 19 und 20): Trifft es zu, daß es mit dem Beginn der Elektrifizierungsarbeiten an der Bundesbahnstrecke „Schwarzwald-Bahn" Schwierigkeiten gibt? Wer ist für die Schwierigkeiten verantwortlich, und wann ist mit dem Beginn der Elektrifizierungsarbeiten zu rechnen? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigte ursprünglich, die Bauarbeiten an dem ersten Abschnitt Offenburg—Villingen der Schwarzwaldbahn in diesem Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8771 Jahr aufzunehmen. Dieser Termin kann jedoch nicht eingehalten werden. Maßgebend für die Verschiebung des Beginns dieses Vorhabens ist die Finanzlage der Deutschen Bundesbahn, welche eine Anfinanzierung der Bauarbeiten auf dieser Strecke bisher nicht gestattete. Auch im nächsten Jahr wird es nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich nicht gelingen, die Elektrifizierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn aufzunehmen, weil sonst andere Investitionsvorhaben nicht zügig weitergeführt und abgeschlossen werden könnten. Zum augenblicklichen Zeitpunkt ist es daher nicht möglich, einen Termin für die Aufnahme dieser Arbeiten anzugeben. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 21) : Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob Kraftfahrzeuge mit Treibgasantrieb entsprechend dänischen Erfahrungen aus Gründen des Umweltschutzes für den Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden können? Die Voraussetzungen für die Zulassung der mit Flüssiggas getriebenen Fahrzeuge sind mit den „Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeugen, deren Motor mit verflüssigtem Gas betrieben wird" (Verkehrsblatt 1969 S. 634) bereits geschaffen worden. Damit steht der Zulassung solcher Fahrzeuge nichts entgegen, sofern sie den erwähnten Bestimmungen genügen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, (lab infolge der Vereinbarung ]wischen der Deutschen Bundesbahn und den Schweizer Bundesbahnen, wonach auf Schweizer Hoheitsgebiet nur Lokomotivführer des Bahnbetriebswerks Haltingen eingesetzt werden dürfen, die betroffenen Beamten in ihrem Fortkommen benachleiligt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundeshahn darauf hinzuwirken, daß das analytische Dienstpostenbewertungsverfahren für Lokomotivführer den besonderen Verhältnissen beim Bahnbetriebswerk Haltingen Rechnung Iraqi? Durch den Einsatz von Lokführern im Rahmen der genannten Vereinbarung entstehen keine Benachteiligungen. Von den beim Bahnbetriebswerk Haltingen tätigen 246 Lokomotivführern sind 27 Mitarbeiter in Dienstplänen mit Kurzleistungen zwischen den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof und Basel SBB eingesetzt. Da für diese Dienstausübung Kenntnisse des Betriebsreglements der SBB erforderlich sind, konnte die Bewertung dieser Dienstposten nach dem analytischen Punktwertverfahren schon bisher statt nach Besoldungsgruppen A 5/A 6 nach Besoldungsgruppe A 7 anerkannt werden. Die nach dem Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern verbesserten Stellenverhältnisse gestatten nunmehr, etwa 17 dieser Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 8 anzuheben. Damit sind die besonderen Verhältnisse dieses Dienstes angemessen berücksichtigt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung nach der Aufnahme der Tübinger Altstadtsanierung in das Sanierungs- und Entwicklungsprogramm des Landes Baden-Württemberg, das auch vom Bund gefördert wird, bereit, den Bau des Tübinger Schloßbergtunnels, dessen Verwirklichung eng mit der Verwirklichung des Sanierungsprojekts zusammenhängt, entsprechend § 72 Abs. 2 des Städtebauforderungsgesetzes mit dem genannten Sanierungsprogramm zu koordinieren und als Folge davon den 1. Fünfjahresplan fur den Ausbau der Bundesfernstraßen so zu verändern, daß die Mittel für den Bau des Schloßbergtunnels früher als dort. vorgesehen bereitgestellt werden? Der Beginn der Arbeiten am „Schloßbergtunnel" in Tübingen ist nach dem 1. Fünfjahresplan für das Jahr 1973 vorgesehen. Dieser Termin stimmt im wesentlichen mit dem zeitlichen Ablauf entsprechender Programme für die Sanierung der Tübinger Altstadt überein. Darüber hinaus ist die Terminplanung für den „Schloßbergtunnel" auch dadurch festgelegt, daß zunächst noch die Herstellung eines Probestollens erforderlich ist und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Struktur des zu durchfahrenden Höhenrückens ausgewertet werden müssen. Diese Vorbereitungen werden mit Sicherheit die verbleibende Zeit bis 1973 in Anspruch nehmen. Aus diesen Gründen kann eine zeitliche Vorziehung der eigentlichen Tunnelarbeiten nicht in Betracht kommen. Inwieweit allerdings das gegenwärtig beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängige Normenkontrollverfahren eine Verschiebung aller in Aussicht genommener Termine erzwingen wird, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Dinge noch nicht übersehen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU 'CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 25) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein zu dem Antrag der Stadt München, über den Flughafen Riem ein Nachtflugverbot zu verhängen, und welche Auswirkungen für die Postbeförderung sind Postzustellung insbesondere im südostbayerischen Raum wären nach Meinung der Bundesregierung bei Einstellung des Nachtflugnetzes erwarten? Unbeschadet ihres vollen Verständnisses für die schutzwürdigen Interessen der umweltgefährdeten 8772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 Mitmenschen beobachtet die Bundesregierung aus überregionalen verkehrspolitischen Gründen mit großer Sorge die gegenwärtig zu beobachtende Tendenz zu einschneidenden Verkehrsbeschränkungen auf den deutschen Verkehrsflughäfen. Das gilt auch für den Antrag der Stadt München auf Einführung eines absoluten Nachtflugverbotes auf dem Flughafen München-Riem zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Wegen der netzartigen Verflechtung des planmäßigen Passagier-, Fracht- und Postverkehrs würde ein solches Nachtflugverbot nicht nur zu einer wesentlich verschlechterten Verkehrsbedienung des bayerischen Raumes, vor allem auf dem Gebiet der Postversorgung und Frachtversorgung, sondern darüber hinaus und im Zusammenwirken mit den angestrebten Beschränkungen auf anderen deutschen Flughäfen auch zu einer fühlbaren Schwächung der verkehrspolitischen Position der Bundesrepublik Deutschland überhaupt führen. Die Bundesregierung hofft, daß alle Beteiligten in Kenntnis dieser bedrohlichen Entwicklung einen vernünftigen Weg zwischen den Belangen des Umweltschutzes und dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Luftverkehrs finden. Ein Nachtflugverbot für den Flughafen München-Riem während der Dauer der Olympiade und darüber hinaus während der notwendigen Vorlauf- und Auslaufzeit für die Spiele würde die ordnungsmäßige Abwicklung des Olympia-Luftverkehrs in Frage stellen und damit unmittelbar öffentliche Bundesinteressen tangieren. Eine Zustimmung seitens des Bundes zu einem derartigen Verbot kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Die Einführung eines totalen Nachtflugverbots würde zwangsläufig die Einstellung der Nachtpostflüge München—Frankfurt am Main—München zur Folge haben. Damit wäre der Versorgungsbereich des Flughafens München, der den größten Teil Bayerns umfaßt, aus dem Nachtluftpostnetz ausgeklammert. Die Sendungen aus und nach dem o. a. Gebiet müßten mit erdgebundenen Beförderungsmitteln abgeleitet werden, was zwangsläufig für den weitaus größten Teil der Sendungen zu einer Verlängerung der Beförderungsdauer um 1 bis 2 Tage führen würde. Der gesamte süddeutsche Raum wäre damit gegenüber dem übrigen Bundegebiet postalisch wesentlich schlechter bedient und fände keinen Anschluß mehr an die zwischen Berlin-Frankfurt am Main—Berlin verkehrende Nachtfrachtmaschine der PANAM. Hinzu kommt, daß die Nachtpostflüge nicht nur der Beförderung innerdeutscher Post vorbehalten sind, sondern auch zur Ableitung von Sendungen aus und nach dem Ausland benutzt werden, so daß der Wegfall der Nachtpostflüge auch den Auslandspostverkehr mit Süddeutschland spürbar beeinträchtigen würde. Die Nachtpostflüge München—Frankfurt am Main—München befördern im flugtäglichen Durchschnitt je Flug ca. 350 000 Sendungen. Das sind im Jahresdurchschnitt immerhin rd. 171,5 Millionen Sendungen in abgehender und ankommender Richtung, die bei Fortfall der Nachtpostflüge zum größten Teil um 24, an Wochenenden um 48 Stunden verzögert werden. Ein hohe Prozentsatz des Nachtluftpostaufkommens entfällt auf Geschäftspost, so ' daß vor allem Handel und Industrie von derartigen Beschränkungen hart betroffen würden. Es sei ausdrücklich angemerkt, daß die Nachtpostflüge nur Briefe, Postkarten und Briefdrucksachen befördern, also keine Drucksachen, Massendrucksachen und Päckchen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache U/2792 Frage B 26) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache zu ergreifen, daß Wohngeldstellen verheirateten Studenten unter Bezugnahme auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz seit dem 1. Oktober 1971 das Wohngeld streichen und sie damit schlechter stellen als vor Inkrafttreten des Gesetzes? Ob und unter welchen Voraussetzungen verheirateten Studenten Wohngeld nach dem Zweiten Wohngeldgesetz zu gewähren ist, beurteilt sich zunächst danach, ob der Student Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält oder nicht. 1. Erhält der Student Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, so steht er sich in aller Regel besser, als wenn er anstelle der Leistungen für die Unterbringung nach diesem Gesetz Wohngeld erhalten würde. Das gilt insbesondere, wenn ein Studentenehepaar Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält. Nach § 21 des 2. WoGG wird Wohngeld versagt, wenn für die wirtschaftliche Sicherung von Wohnraum andere Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt werden, die mit dem Wohngeld vergleichbar sind. Die im Rahmen der Ausbildungsförderung gewährten Leistungen zu den Kosten der Unterbringung nach § 13 Abs. 2 BAföG sind eine mit dem Wohngeld vergleichbare Leistung. Der verheiratete Student, der sie in Anspruch nimmt und Haushaltsvorstand im Sinne des § 3 Abs. 4 des 2. WoGG ist, hat daher keinen Anspruch auf Wohngeld für sich selbst. Ich darf in diesem Zusammenhang an die gleichlautenden Entschließungen erinnern, die vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohngeldgesetzes gefaßt worden sind (vgl. Berichte über die 75. Sitzung des Bundestages am 4. November 1970, S. 4185 in Verbindung mit Drucksache U/1310, und über die 359. Sitzung des Bundesrates am 4. Dezember 1970, S. 274). § 21 des 2. WoGG berührt dagegen nicht den Wohngeldanspruch der Ehefrau des Studenten, wenn sie Haushaltsvorstand im Sinne des § 3 Abs. 4 des 2. WoGG ist, d. h. wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung den größten Teil der Unterhaltskosten für die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder trägt. In diesen Fällen besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8773 Wohngeld, jedoch sind die dem Studenten gewährten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nach § 14 Abs. 1 Nr. 9 des 2. WoGG andererseits dem Familieneinkommen insoweit zuzurechnen, als sie nur zur Dekkung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Außer Betracht bleiben dabei 40 vom Hundert der Förderungsbeträge nach § 13 Abs. 2 BAföG, wenn der Student mit der antragsberechtigten Ehefrau einen gemeinsamen Hausstand führt, und 60 vom Hundert dieser Förderungsbeträge, wenn der Student zum Zwecke der Ausbildung vorübergehend vom Familienhaushalt abwesend ist, Förderungsbeträge für einen besonderen Bedarf nach § 13 Abs. 4 und 5 BAföG bleiben bei der Einkommensermittlung gänzlich außer Betracht. 2. Erhält der verheiratete Student keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder keine anderen mit dem Wohngeld vergleichbaren Leistungen, so hat er grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld für die Familienwohnung. Das gilt auch dann, wenn die Familienwohnung nicht am Studienort gelegen ist und der Student am Studienort ein Zimmer bewohnt. Für dieses Zimmer erhält er jedoch kein Wohngeld, weil nach § 22 des 2. WoGG Wohngeld nicht für vorübergehend benutzten Wohnraum, sondern nur für Dauerwohnraum gewährt wird. Eine Klarstellung in diesem Sinne wird in der von der Bundesregierung beschlossenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz sowie nach den Verwaltungsvorschriften des BAföG getroffen. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Eine ergänzende Vorschrift ergeht ebenfalls zum BAföG. Ich gehe davon aus, daß in den Ländern danach verfahren wird und somit Zweifel, die hinsichtlich der Behandlung von Wohngeldanträgen der Studenten bei einigen Bewilligungsstellen aufgetreten sind, in Kürze behoben sein werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/2792 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Abschluß en Fachgymnasien — so z. B. der Kreisberufsschule Mölln — noch nicht von allen Ländern anerkannt wird? In welcher Weise wird die Bundesregierung darauf dringen, daß dies in absehbarer Zeit geschieht? Die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen ist eine ausschließliche Länderangelegenheit. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, darauf Einfluß zu nehmen. Ich kann Ihre Frage nur der Kultusministerkonferenz der Länder mit der Bitte um Berücksichtigung zur Kenntnis geben. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen B 29 und 30) : Wie viele Studenten haben zu Beginn des Wintersemesters 1971 keine studiengerechte Wohnung gefunden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, uni mit den Ländern auf einen Abbau der Wohnungsnot der Studenten hinzuwirken? Wieviel Mittel sind für 1972 für den Studentenwohnheimbau bzw. Bau für Wohnungen für Studenten vorgesehen, und wieviel Einheiten können damit unter Berücksichtigung der Landesmittel voraussichtlich erstellt werden? Nach verschiedenen Informationen war es zu Beginn des Wintersemesters 1971/72 in einer Reihe von Hochschulstädten für die Studierenden besonders schwierig, zu finanziell tragbaren Bedingungen angemessene Unterkunft zu finden. Für das gesamte Bundesgebiet ist mir keine Übersicht bekannt, aus der gegebenenfalls etwa die Zahl der Studierenden bzw. Studienbewerber hervorgehen würde, die aus Wohngründen a) ihr Studium nicht begonnen oder nicht fortgesetzt haben, b) einen anderen Studienort wählen mußten, c) am gewählten Studienort nicht als endgültig untergebracht angesehen werden können (z. B. wegen Aufenthalts in einem Notlager o. ä.). Um die Wohnungsnot der Studenten für die Zukunft zu mildern, strebt die Bundesregierung eine in Zusammenhang mit den Ländern aufzustellende, mit dem Hochschulausbau abgestimmte bundesweite Konzeption des Studentenwohnraumbaus an. Die Bundesregierung hat als eine organisatorische Voraussetzung hierfür mit Wirkung vom 1. Januar 1972 die bisher auf mehrere Ressorts verteilten Kompetenzen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zusammengefaßt, in dessen Zuständigkeit auch die Geschäftsführung des Planungsausschusses für den Hochschulbau liegt, dem Mitglieder aller Landesregierungen angehören. Die Bundesregierung wird neue Förderungsrichtlinien entwerfen und den Ländern zur Diskussion zuleiten, damit von 1972 an eine abgestimmte einheitliche Förderungsgrundlage besteht. Für die Zeit nach 1972 wird die Bundesregierung versuchen, ihre jährlichen Haushaltsansätze gegenüber den augenblicklichen Größenordnungen spürbar zu erhöhen. Über die Vorbereitung dieser mittelfristig wirksamen Maßnahmen hinaus prüft die Bundesregierung zur Zeit, in welchen besonderen Notlagen sie im Rahmen unkonventioneller Sofortaktionen helfen kann. Das setzt allerdings wahrscheinlich eine rechtlich größere Flexibilität der Bundesmittel im Rahmen des Haushalts voraus. Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1972 sind insgesamt 54 Millionen DM (Darlehen und Zuschüsse) für die Beschaffung von Studentenwohnraum veranschlagt. Gegebenenfalls könnten zusätzliche Ausgaben aus dem Eventualhaushalt geleistet werden. Eine Umfrage über die entsprechenden Beträge der Länder ist noch nicht abgeschlossen. 8774 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonns, Freitag, den 12. November 1971 Zur Zeit sind mehr als 11 000 Studentenwohnheimplätze im Bau. Ein erheblicher Teil davon wird 1972 fertiggestellt werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie — durch größere Flexibilität in der Abgrenzung des Trägerkreises für Studentenwohnplätze bei breiter gefächerten Finanzierungsarten — gemessen am gegebenen Haushaltsrahmen eine möglichst hohe Wohneinheiten-Zahl erreicht werden kann. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, den Personaletat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR), wie bei Bundesbehörden vom Sachetat getrennt, automatisch den Tarifänderungen anzupassen? Welche zusätzliche Kosten sind entstanden bzw. werden entstehen durch die Fusion der Bundesanstalten und die nunmehr vorgesehene Umorganisation und Verlegung von Instituten an Steigerung der Verwaltungskosten von 1968 bis 1971 und Baukosten durch die in Aussicht genommene Verlagerung? Die Bundesregierung paßt den Personaletat der DFVLR automatisch den Tarifänderungen an. Die Mittel für Tariferhöhungen werden vom BMWF in jedem Jahr gesondert aus Epl. 60 bereitgestellt. Personal- und Sachetat sind in dem von der DFVLR jährlich aufzustellenden Forschungswirtschaftsplan klar getrennt. Die dein Plan vorangestellten Bewirtschaftungsgrundsätze gewährleisten, daß die Trennung konsequent eingehalten wird, Durch den Zusammenschluß der drei Forschungsanstalten AVA, DFL und DVL zur DFVLR sind Kosten im wesentlichen nur durch die Schaffung einer Hauptverwaltung für die DFVLR in Porz-Wahn entstanden. Dabei ist die frühere Hauptverwaltung der DVL um ca. 22 Stellen verstärkt worden. Unabhängig von der Bildung der Einheitsgesellschaft ist gleichzeitig eine Hauptabteilung „Wissenschaft und Technik" (mit 23 Stellen) ins Leben gerufen worden, die für die Planung der Forschungsrichtungen in den Instituten und den daraus folgenden Bedarf an Betriebs- und Investitionsmitteln Vorschläge macht. Die Kosten der Verlegung der Gesellschaft für Weltraumforschung mbH von Bad Godesberg nach Porz-Wahn mit dem Ziel der Eingliederung in die DFVLR werden ca. 10 Millionen DM betragen (davon 8,8 Millionen — ausgebracht im Bundeshaushaltsplan 1971 1972 Kap. 3106 Tit. 893 55 — für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung der GfW). Demgegenüber werden auf Dauer Mietkosten für rd. 8 Häuser eingespart (etwa 1 Million DM jährlich), welche die GfW gegenwärtig in Bonn/Bad Godesberg angemietet hat. Baukosten für Institutsverlegungen aus Anlaß der Konzentration und Umstrukturierung der DFVLR sind im Bundeshaushalt derzeit nicht veranschlagt. Die vorn Vorstand in die Struktur-Überlegungen einbezogenen Maßnahmen müssen zunächst anstaltsintern mit den Beteiligten erörtert werden. Erst am Ende der Beratungen läßt sich die finanzielle Auswirkung der Verbesserungsvorschläge abschätzen und ein entsprechender Kostenansatz im Bundeshaushalt rechtfertigen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 33 und 34) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die weitere Arbeit des Forschungsinstituts ESRIN (Italien), das als Institut der ESRO (Paris) im Bereich der Weltraumforschung tätig ist? Trifft es zu, daß ESRIN, das auf dem Gebiet der Weltraumforschung international höchste Anerkennung genießt, aufgelöst wird und daß es unmöglich ist, die bisherige Form des Instituts zu erhalten, und daß keine Alternativlösungen ernsthaft verfolgt werden? Aufgrund der vorläufigen Beschlüsse des ESRO-Rats vom Juli 1971 zum zukünftigen Programm und zur Reform der Organisation sollen die Aktivitäten des Forschungsinstituts ESRIN in Frascati/Italien eingestellt werden. Die Aufnahme der Anwendungssatelliten in das Programm der ESRO einerseits und die begrenzten Mittel für Weltraumaktivitäten andererseits zwingen zu einer Neuorientierung des wissenschaftlichen Programms. Absoluten Vorrang in diesem Bereich soll nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligten das wissenschaftliche Satellitenprogramm haben. Daher werden Vorhaben, die nicht unmittelbar mit der Entwicklung und dem Betrieb der Satelliten zusammenhängen, in der Regel nicht in das für alle Mitgliedstaaten der ESRO obligatorische Wissenschaftsprogramm aufgenommen. In Verfolgung dieser Politik besteht unter den Mitgliedstaaten Einverständnis darüber, daß ESRIN in der bisherigen From trotz aller wissenschaftlichen Anerkennung dieses Forschungsinstituts nicht weiter betrieben werden kann. Dessen ungeachtet hat sich auch die deutsche Delegation im ESRO-Rat bemüht, eine befriedigende Lösung der sich dadurch stellenden Fragen zu finden. Dementsprechend hat der ESRO-Rat am 26./27. Oktober 1971 den Generaldirektor beauftragt, hierüber mit der italienischen Regierung Gespräche zu führen und zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen des ESRO-Programms dem Forschungsinstitut in Frascati bestimmte Aufgaben zu übertragen. Die italienische Delegation hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß sie einen Teil der Anlagen für nationale Zwecke zu nutzen beabsichtigt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn eine für alle Seiten befriedigende Lösung für ESRIN gefunden werden könnte. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1971 8775 Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage B 35) : Welche Prospektierung gedenkt die Bundesregierung bei der Untersuchung und Förderung von Uranvorkommen vorzunehmen, und welchen Gebieten räumt sie in der Förderung Prioritäten ein? Zur Sicherung des Natururanbedarfes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich der Bund an den Kosten deutscher Unternehmen für Uranprospektions- und -explorationsvorhaben. Zur Zeit werden in folgenden Ländern Untersuchungen durchgeführt: Bundesrepublik Deutschland, Kanada, USA, Australien, Togo, Südwestafrika/ Namibia, Österreich. Prospektionsvorhaben werden ausschließlich in Gebieten durchgeführt, in denen nach geologisch-lag erstättenkundlichen Voraussetzungen die Wahrscheinlichkeit am größten ist, wirtschaftlich gewinnbare Uranlagerstätten zu finden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vorn 11. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen B 36 und 37) : Was unternimmt die Bundesregierung zur Entwicklung und Förderung neuer Methoden der Urananreicherung, und welche Verfahren werden zur Zeit mit welchem Aufwand gefördert? Wodurch ist sichergestellt, daß neue Verfahren der Urananreicherung durch das Ministerium rechtzeitig gefördert werden? Die Bundesregierung fördert mit Priorität die Weiterentwicklung des Gasultrazentrifugenverfahrens zur Urananreicherung. Aufgrund der Entwicklungsergebnisse besteht begründete Aussicht, daß dieses Verfahren in absehbarer Zeit technisch und wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Die Weiterentwicklung wird im Rahmen des Übereinkommens von Almelo vom 4. März 1970 gemeinsam mit Großbritannien und den Niederlanden durchgeführt. Für die nächsten fünf Jahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 620 Millionen DM von deutscher Seite hierfür aufzubringen. Als weitere mögliche Lösung fördert die Bundesregierung die Entwicklung des Trenndüsenverfahrens bei der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe mit einem jährlichen Aufwand von 5 Millionen DM. Eine Studiengesellschaft deutscher Industriefirmen wird gemeinsam mit dem französischen CEA die Realisierbarkeit einer Diffusions-Anreicherungsanlage auf der Grundlage französischer Technologie mit einem europäischen Standort untersuchen. Gespräche mit den USA über eine Bereitstellung amerikanischen Diffusions-know-hows für eine europäische Anlage werden in Kürze gemeinsam von den EURATOM-Ländern und Großbritannien geführt. Die durch diese beiden Aktionen gewonnenen Informationen über die Diffusions-Technik werden einen objektiven wirtschaftlichen Vergleich aller zur Zeit verfügbaren Anreicherungsverfahren ermöglichen. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus mit geringem Aufwand die Erforschung der technischen und physikalischen Grundlagen einiger anderer Verfahren. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft prüft alle potentiellen Anreicherungsverfahren und läßt diese von unabhängigen Gutachtern überprüfen. Sofern die Anwendung dieser Verfahren aussichtsreich erscheint, wird ihre Entwicklung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mit Bundesmitteln gefördert.
Gesamtes Protokol
Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615200000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich folgendes bekannt. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 11. November dieses Jahres mitgeteilt, das für den verstorbenen Ernst Kuntscher, Stade, Herr Franz H. Buch, Niederkassel-Mondorf (Siegkreis), und für den Abgeordneten Ott der Abgeordnete Storm als ordentliche Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt benannt werden.
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit sind Herr Franz H. Buch und der Abgeordnete Storm als Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt gewählt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages von' 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen :
Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden
Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden
— Drucksache VI/2788 —überwiesen an den Innenausschuß (federführend) und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe
— Drucksache VI 2804 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A
— Drucksache VI/2805 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates EWG über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache VI 2806 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken
Drucksache VI2807 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Fürsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in die Tagesordnung ein. Die Fragestunde wird am Ende der Sitzung abgewickelt werden. Ich rufe Punkt 6 der ausgedruckten Tagesordnung auf:

(Drittes Anpassungsgesetz — KOV — 3. AnpGKOV)

— Drucksachen VI/2649, zu VI/2649 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/2814 —
Berichterstatter: Abgeordneter Krampe
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksachen VI/2787, zu VI/2787 —
Berichterstatter: Abgeordneter Maucher (Erste Beratung 146. Sitzung)

Berichterstatter sind der Abgeordnete Krampe und der Abgeordnete Maucher. Wollen Sie Ihren Bericht mündlich ergänzen?

(Abg. Maucher: Nein, danke!)

— Das ist nicht der Fall; auf die mündliche Berichterstattung wird verzichtet.



Vizepräsident Dr. Schmid
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu ist ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 242 *) angekündigt worden. Wer begründet ihn? — Der Abgeordnete Maucher hat das Wort.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0615200100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion darf ich darauf hinweisen, daß wir auf Grund der Finanzlage des Bundes, die zweifellos durch die inflationäre Politik der Bundesregierung verursacht worden ist, zu § 40 Abs. 2 einen Antrag, aber keine weitergehenden Anträge gestellt haben. Dieser Antrag ist so begründet, daß er nach unserer Auffassung eine Ausrede unter Hinweis auf die finanzielle Situation einfach nicht zuläßt.
Erstens. Es ist aller Welt verkündet worden, daß die Kriegsopferrenten ebenso wie die Renten aus der Rentenversicherung um 6,3 % erhöht würden. Wenn unserem Antrag nicht entsprochen wird, werden die Renten der Witwen nicht um 6,3 % erhöht. Selbst wenn dieser Antrag angenommen wird, wird dieser Prozentsatz in vielen Fällen nicht erreicht. Es ist deshalb nach unserer Auffassung den Kriegerwitwen gegenüber, die eine Schadensausgleichsrente erhalten, nicht vertretbar, diesen Antrag abzulehnen.
Wenn eingewendet wird, wir hätten früher bei der Einführung des Schadensausgleichs durch das Zweite Neuordnungsgesetz den Standpunkt vertreten, daß die Grundrenten angerechnet werden müßten, so ist dazu festzustellen, daß mit dem Zweiten Neuordnungsgesetz ein erster und entscheidender Schritt zur Einführung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs getan worden ist, daß es aber wegen der jährlichen Anpassung in der Kriegsopferversorgung, wenn man die Schadensausgleichsrenten aller Kriegerwitwen um 6,3 % erhöhen will, logisch ist, die erhöhte Grundrente nicht zu vier Zehnteln auf den Schadensausgleich anzurechnen, zumal die Erhöhung der Ausgleichsrente und die Teilrente aus der Sozialversicherung, sofern eine solche gewährt wird, ebenfalls angerechnet werden.
Drittens. Wir haben mit Rücksicht auf die finanzielle Situation vorgeschlagen, nicht den vollen Betrag, sondern nur den über 200 DM hinausgehenden Betrag nicht anzurechnen; d. h., bei einer Erhöhung um 10 DM sollen 4 DM nicht angerechnet werden. Das sind demzufolge nicht 20, sondern etwa 16 Millionen DM. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist dieser Betrag in einem Etat von 7 Milliarden DM enthalten. Sollte man zu der Feststellung kommen, dieser Betrag sei im Etat nicht enthalten, müssen wir denselben Standpunkt vertreten, der seit Beginn der Kriegsopferversorgung im besonderen auch von der SPD herausgestellt wurde. Lesen Sie einmal die Protokolle der letzten 20 Jahre nach, und Sie werden feststellen, wie oft in den Auseinandersetzungen um die Kriegsopferversorgung das Wort „Priorität" zu finden ist. Im übrigen weise ich nochmals darauf hin, daß die CDU/CSU-Fraktion beim Zweiten Neuordnungsgesetz mit der SPD in 86 Po-
*) Siehe Anlage 2
Bitionen mehr als 500 Millionen DM zugunsten der Kriegsopfer frei gemacht hat. Es handelt sich also hier im Vergleich mit damals um einen geringen Teilbetrag.
Wenn Sie immer wieder mit dem Vorwurf kommen, die CDU/CSU-Fraktion stelle Anträge, dann erinnere ich daran, daß die Anträge der SPD beim Zweiten Neuordnungsgesetz um 1,5 Milliarden DM über der Regierungsvorlage lagen, die der FDP um 2,5 Milliarden DM über der Regierungsvorlage.
Der Bundesrat hat zu den grundsätzlichen Fragen eingehend Stellung genommen. Der Zeit wegen verweise ich darauf. Es wäre eine logische Folge, beim Vergleichseinkommen den Grundsatz der 60 % auch zugunsten der Kriegerwitwen anzuwenden. Hinzu kommt noch die Schwierigkeit bei den Witwen, deren Männer das 65. Lebensjahr vollendet hatten. Sie erfahren nicht nur keine Erhöhung, sondern sogar eine erhebliche Kürzung.
Wenn Sie alle diese Gesichtspunkte zusammennehmen, ist unser Änderungsantrag nur ein Teilantrag. Aber gegenüber den Kriegerwitwen ist es unsere Pflicht, hier wenigstens den Grundsatz der Priorität gelten zu lassen. Ich bitte deshalb um Annahme dieses Antrags.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615200200
Das Wort hat der Abgeordnete Glombig. Herr Abgeordneter Glombig wird gleichzeitig seine Ausführungen zur dritten Lesung machen.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0615200300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon bei der zweiten Lesung des Zweiten Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung am 14. Juni 1970 hatten wir uns mit einem Antrag zu befassen, der dem jetzt auf Umdruck 242 vorliegen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im wesentlichen entsprach. Damals allerdings — auch daran sollten wir uns erinnern — war der Antrag nicht von der CDU/CSU-Fraktion, sondern von einer Gruppe von Abgeordneten der Opposition gestellt worden. Nach dem damaligen Antrag sollten 180 DM Witwengrundrente auf den Schadensausgleich angerechnet werden, heute dagegen 200 DM. Ob die Heraufsetzung des anzurechnenden Betrages um 20 DM so gedeutet werden kann, daß man auch in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion zu ahnen beginnt, welche finanziellen Folgen die teilweise oder völlige Anrechnung der Witwengrundrente auf den Schadensausgleich hätte, weiß ich nicht. Dies zu beurteilen will ich Ihnen gerne überlassen.
Es steht jedenfalls fest, daß auch der jetzige Antrag erhebliche finanzielle Auswirkungen haben würde, für die die Opposition den Deckungsvorschlag wieder einmal — ich sage „wieder einmal", weil wir das am laufenden Band erleben — schuldig geblieben ist. Man kann mit so globalen Argumenten, wie sie Herr Kollege Maucher soeben vorgebracht hat, die finanzielle Deckung eines solchen Vorschlags nicht begründen.
Der Opposition mag der Aufwand von nahezu 20 Millionen DM für 1972 — Herr Kollege Maucher

Glombig
sagte, es seien nur 16 Millionen DM — zwar gering und tragbar einscheinen. Zu bedenken ist jedoch, daß dieser Mehraufwand in den folgenden Jahren ständig steigt. Aber ganz abgesehen von der finanziellen Seite des Problems, die natürlich sehr bedeutsam ist, ist ferner daran zu denken, daß die Harmonisierung der Anpassungsvorschriften für den Berufsschadens- und den Schadensausgleich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen werden soll. Davon haben Sie, Herr Kollege Maucher, hier ebensogut wie nichts gesagt. Insofern möchte ich den Ausführungen des Herrn Kollegen Maucher — sie sind nicht neu; wir haben sie bereits anläßlich der ersten Lesung am 22. Oktober dieses Jahres gehört — ausdrücklich widersprechen.
Herr Kollege Maucher, Sie haben behauptet, daß Kriegerwitwen, die einen Schadensausgleich erhalten, keine Erhöhung ihrer Rentenleistungen um 6,3 % erfahren, weil die Erhöhung der Grundrente beim Schadensausgleich wieder zu vier Zehnteln angerechnet wird. Bei Ihren Feststellungen dürften Sie, Herr Kollege Maucher, übersehen haben, daß mit der Berücksichtigung einer höheren Witwengrundrente auch eine Erhöhung des Vergleichseinkommens für die Berechnung des Schadensausgleichs einhergeht — das ist sehr wichtig, das sollte man in diesem Zusammenhang nicht verschweigen, sondern mit allem Nachdruck unterstreichen —, so daß Minderungen des Schadensausgleichs im allgemeinen vermieden werden. Es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen gesagt werden kann, daß es nicht zu einer Erhöhung der Rentenleistung kommt. Das sind Ausnahmefälle. Auf Grund der neuen Vergleichsberechnung, die künftig alljährlich stattfindet, kommt die Rentenanpassung fast allen Witwen zugute.
Im Jahre 1964 — meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, das muß ich insbesondere Ihnen sagen —, als der Schadensausgleich mit der Anrechnung der vollen Witwengrundrente von Ihnen konzipiert wurde, hätten Sie es vom Finanziellen her sicher viel leichter gehabt, Ihre jetzt ganz neuen und heute so nachdrücklich verfolgten Zielvorstellungen zu verwirklichen. Sie hätten diese Möglichkeit damals gehabt; denn es gab noch keine laufenden Anpassungen der Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz, die den Bundeshaushalt sehr erheblich in Anspruch genommen hätten, wie das zur Zeit der Fall ist. Wir beklagen diesen letzteren Umstand keineswegs. Im Gegenteil, wir sind froh, daß uns mit dem Ersten Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung aus dem Jahre 1970 der entscheidende Durchbruch zu einer wertbeständigen Versorgung für die rund 2,5 Millionen Kriegsopfer gelungen ist. Wir hoffen aber — und wir bitten darum, das besonders zu bedenken —, daß auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die veränderten Verhältnisse, die seit 1970 auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung eingetreten sind, verantwortungsbewußt zur Kenntnis nehmen, nicht mal eben so hin zur Kenntnis nehmen, sondern wirklich verantwortungsbewußt im Hinblick auf die finanziellen Folgen, die diese Entscheidung hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Annahme des Antrags der CDU/CSU-Fraktion hätte nämlich diese Mehraufwendungen zur Folge: für 1972 18 Millionen DM, 1973 53 Millionen DM, 1974 88 Millionen DM, 1975 128 Millionen DM. Sie können doch einen solchen Antrag nicht vorlegen, ohne sich über die Auswirkungen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung Rechenschaft abzulegen! Wenn Sie sagen, wir hätten, seitdem die sozial-liberale Bundesregierung diese Dinge bestimmt, als Parlament nichts zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung beigetragen, muß ich daran erinnern, daß im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung früherer Regierungen dieses Anpassungsgesetz mit seinen finanziellen Auswirkungen überhaupt nicht zu Buche geschlagen hat und nicht berücksichtigt worden ist. Hier handelt es sich um eine neue, auch finanzielle Entscheidung dieser Koalition und dieser Mehrheit im Deutschen Bundestag.

(Beifall bei der SPD.)

Es wäre also gut gewesen, wenn dieser Antrag mit fundierten Deckungsvorschlägen versehen worden wäre. Wir hätten diese mit besonderem Interesse studiert, weil der vorliegende Antrag ja nur ein erster Schritt auf dem Wege zur völligen Freistellung der Witwengrundrente bei der Berechnung des Schadensausgleichs sein soll. Ferner müssen wir berücksichtigen, daß dies ein erster Schritt auf dem Wege zur völligen Freistellung der Grundrente sein soll; so habe ich es jedenfalls verstanden. Wer dieses Ziel verfolgt, darf aber nicht übersehen, daß eine halbe Milliarde DM jährlich an Mehrkosten — neben den Mehrkosten auf Grund der Anpassungsgesetze — entstehen. Ich möchte Sie bitten, das auch künftig bei Ihren Anträgen in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Ich möchte jetzt gleich zur dritten Lesung einige wenige Ausführungen machen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion empfindet große Genugtuung darüber, daß es gelungen ist, trotz des großen Arbeitsanfalls im federführenden Ausschuß nach zügiger Beratung das Dritte Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung heute in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir hoffen, daß damit auch die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Auszahlung — daran liegt uns sehr — der erhöhten Versorgungsbezüge geschaffen werden konnten.
Wenn seitens der Opposition bemängelt wird, daß der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hinsichtlich seines finanziellen Aufwandes vom Parlament nicht verändert worden ist — lassen Sie mich darauf noch einmal betont eingehen während in früheren Jahren die Regierungsvorlagen durch den Deutschen Bundestag bezüglich des Leistungsumfanges korrigiert worden seien, so muß ich hierzu folgendes feststellen. Die Vorlagen der sozialliberalen Koalition sind in ihrem Finanzvolumen bis an die Grenze des Möglichen gegangen. Sie waren ausgewogen, weil sie einerseits der vom Gesetz vorgeschriebenen Anpassung der Leistungen nachkamen, andererseits aber auch vordringliche strukturelle Änderungen zum Inhalt gehabt haben.



Glombig
Auch das Ihnen zur Verabschiedung vorliegende Gesetz, das Dritte Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung, hat drei Schwerpunkte: erstens die Anpassung der Leistungen um durchschnittlich 6,3 %, zweitens die Harmonisierung der Anpassungsvorschriften für den Berufsschadensausgleich und den Schadensausgleich — das machen wir jetzt jährlich statt zweijährlich — und drittens die Verbesserung der Leistungen auf dem Gebiete der Heil- und Krankenbehandlung; hier findet eine Anpassung an die Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Letztlich aber darf nicht unbeachtet bleiben, daß seit Bestehen der sozialliberalen Bundesregierung alljährlich ein Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung vorgelegt wird, während früher nur in mehrjährigen Zeitabständen, meistens in Abständen von drei Jahren — das war in der Vergangenheit so üblich —, entsprechende Gesetze vorgelegt wurden, die hinsichtlich der Rentenanpassung auf Grund dieser Sachlage beachtlichen Korrekturen durch den Gesetzgeber unterzogen werden mußten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Natürlich kann der Wert eines Gesetzes nicht allein daran gemessen werden, inwieweit vom Deutschen Bundestag noch Änderungen mit hohen finanziellen Aufwendungen beschlossen worden sind. Das gilt besonders dann, wenn klar erkennbar ist — wie in diesem Falle —, daß schon die Bundesregierung eine optimale Ausnutzung der finanziellen Möglichkeiten vorgenommen hat. Insofern unterscheidet sich eben diese Bundesregierung von früheren Bundesregierungen.

(Beifall bei der SPD.)

Bei der Diskussion um dieses Gesetz ist das Wort vom „dynamisierten Rückstand" in der Kriegsopferversorgung geprägt worden, weil die volle Grund- und Ausgleichsrente hinter der Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgeblieben sei; das wird jedenfalls behauptet. Abgesehen davon, daß die bei dieser Argumentation vorgenommene Verbindung von Grund- und Ausgleichsrente im Gesetz keine Stütze findet und auch in früheren Beratungen des zuständigen Ausschusses keine Stütze gefunden hat — meine Damen und Herren, die Sie damals die Regierung gebildet haben, ich möchte Sie daran erinnern —, möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, daß seit 1960 eine neue wichtige Leistung in der Kriegsopferversorgung hinzugekommen ist, die besonders jenen Kriegsopfern zugute kommt, die durch die Schädigungsfolge einen schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. Ich meine den Berufsschadensausgleich für Beschädigte und den Schadensausgleich für Witwen.
Wenn man die Kriegsopferversorgung in ihrer Qualität gerecht bewerten will — und das sollten wir heute tun —, ist es nicht gerechtfertigt, dabei nur die beiden ursprünglichen Rentenarten, d. h. Rentenleistungen, also Grund- und Ausgleichsrente, heranzuziehen, den Berufsschadens- und Schadensausgleich aber außer Betracht zu lassen. Hier widerspreche ich Ihnen ganz grundsätzlich, Herr Kollege
Maucher. Ich will das hier noch einmal besonders betonen. Werden aber die drei Leistungsarten des Bundesversorgungsgesetzes Gegenstand einer gesamten Betrachtungsweise — und das muß geschehen, wenn wir die Gesamtversorgung berücksichtigen und gerecht beurteilen wollen —, dann ergibt dies ein ganz anderes Bild. Die Opposition sollte deshalb ich sage das allen Ernstes — endlich davon abgehen, sich ihrer nicht ganz seriösen Argumentation, sich ihrer nicht ganz seriösen Betrachtungsweise zu bedienen.
Auch wir haben noch viele Wünsche und Vorstellungen zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung, die wir gern verwirklicht sähen — daran gibt es überhaupt keinen Zweifel , jedoch zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht verwirklichen können. Trotzdem müssen wir insgesamt anerkennen — ich hoffe, daß das auch von seiten der Opposition heute noch geschieht —, daß sich die Koalition, und zwar im Ausschuß mit der Opposition zusammen, bemüht hat, alle Möglichkeiten für die Fortentwicklung des Kriegsopferrechts auszuschöpfen. Ich glaube sagen zu können, daß ein Gesetz, das Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung mit einem Mehraufwand von 451 Millionen DM für das Haushaltsjahr 1972 vorsieht — sehen Sie einmal in der mittelfristigen Finanzplanung früherer Jahre nach, wo diese Ziffer dort erscheint —, ein deutlicher Beweis dafür ist, wie sehr der Rang der Kriegsopferversorgung von uns beachtet und bewertet wird. Das wird sich in den nächsten Jahren kontinuierlich von Anpassungsgesetz zu Anpassungsgesetz mit den Sätzen, die ich Ihnen heute bereits nennen könnte — fortsetzen. Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, daß die Kriegsopfer in unserem Lande dies zu würdigen wissen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615200400
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten). Auch er wünscht seine Ausführungen sowohl zur zweiten wie zur dritten Lesung zu machen.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0615200500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich darf gleichzeitig zu dem Änderungsantrag der CDU/CSU und zur dritten Lesung sprechen.
Der Kollege Maucher hat in der Begründung des Antrags der CDU/CSU auf Umdruck 242 die Dinge so dargestellt, als ob es leicht wäre, das im Jahre 1972 mit 16 Millionen DM zu regeln. Nun hat der Kollege Glombig schon darauf hingewiesen, daß es damit eben nicht getan ist, daß es zwar im Jahre 1972 nur 16 Millionen DM sind, daß es aber im Rahmen der Finanzplanung für die nächsten vier Jahre, wenn Sie die Zahlen zusammenzählen, Herr Kollege Maucher, 285 Millionen DM sind, die allein auf Grund Ihres Antrags zusätzlich in die mittelfristige Finanzplanung hinein müßten. Diese Summe muß deutlich gesehen werden. Hier wird gesagt: Was sind schon 16 Millionen DM bei einem Kriegsopferetat von 7 bis 8 Milliarden DM? Man muß da-



Schmidt (Kempten)

bei aber auch sehen — und Herr Kollege Glombig hat dazu schon einige Zahlen genannt —, was in der mittelfristigen Finanzplanung schon auf Grund dessen, was wir heute hier beschließen werden, enthalten ist. Es sind nämlich nicht nur die 451 Millionen DM, die die Durchführung dieses Gesetzes im Jahre 1972 kostet, sondern es sind im Jahre 1973 325 Millionen DM, 1974 420 Millionen DM und 1975 315 Millionen DM. Insgesamt beschließen wir heute — die Mehrheit des Ausschusses hat dies so gewollt; Sie haben im übrigen ja auch zugestimmt — Mehrausgaben von über 1,5 Milliarden DM für die Kriegsopfer in den nächsten vier Jahren. Diese 1,5 Milliarden DM für die Kriegsopfer sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in der mittelfristigen Finanzplanung drin.
So muß man die Dinge einmal sehen, und so muß man auch Ihren Antrag, Herr Kollege Maucher, beurteilen: daß hier noch 285 Millionen DM zusätzlich notwendig werden. Außerdem wissen wir — auch Sie haben das bei den Ausschußberatungen gehört, meine Damen und Herren, soweit Sie dem Ausschuß angehören —, daß in den meisten Jahren sogar noch etwas mehr gebraucht wird, als zunächst einmal im Etat steht. Unter diesen Umständen können wir nicht mit 285 Millionen DM die Erfüllung der schon vorhandenen Gesetze gefährden. Es gibt sicher noch viele berechtigte Wünsche. Wir werden uns noch über viele unterhalten müssen. Wir sind aber nicht in der Lage, diesem Antrag zu folgen.
Wir müssen auch ganz klar und offen von dieser Stelle hier einmal sagen: Wir haben — und das war, glaube ich, eine der wesentlichsten und eine der ersten reformerischen Entscheidungen dieser Bundesregierung — endlich die Kriegsopferrenten dynamisiert und sie an die Rentenversicherung angepaßt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Mit dieser Entscheidung, meine Damen und Herren, ist natürlich weitgehend auch eine Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel in der Zukunft gefallen. Denn mit jedem Anpassungsgesetz, das wir in diesem Hause verabschieden, wird eine verhältnismäßig große Summe für die Zukunft festgelegt, diesmal 1,5 Milliarden DM, nicht nur 450 Millionen DM. Das muß man sehen. Außerdem muß man sehen, daß dann noch notwendige strukturelle Maßnahmen und dergleichen, die wir alle wünschen, nur in kleinen Portionen hinzugefügt werden können, weil auch hierfür die Mittel begrenzt sind.
Wenn man uns hinsichtlich der Vergangenheit einen Vorwurf zu machen versucht, Herr Kollege Maucher, dann muß ich sagen: Wenn diese Bundesregierung nicht gewesen wäre, dann hätte der Kriegsopferetat der vergangenen Jahre und der Jahre in der Zukunft wesentlich schlechter ausgesehen. Ich will Ihnen nicht noch einmal die Zahlen ins Gedächtnis zurückrufen, die der Kollege Strauß als Finanzminister für die Weiterführung der Kriegsopferversorgung in seiner mittelfristigen Finanzplanung hatte. Wir können die Debatte heute gern noch einmal führen. Aber all das muß man sehen, wenn man hier zu kritisieren versucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesen Gründen, weil hier erfreulicherweise 1,5 Milliarden DM für die nächsten vier Jahre für die Kriegsopfer festgelegt werden können und weil wir die Durchführung nicht gefährden wollen, werden wir Freien Demokraten den Antrag der CDU/CSU ablehnen.
Nun lassen Sie mich auch einige Worte zur dritten Lesung dieses Gesetzes sagen.
Wir Freien Demokraten begrüßen es sehr, daß bereits zum drittenmal in dieser Legislaturperiode die Kriegsopferrenten angepaßt werden und daß dieses Gesetz zu einem Zeitpunkt verabschiedet wird, daß rechtzeitig zum 1. Januar 1972 die nunmehr um 6,3 % angepaßten Renten gezahlt werden können. Ich möchte von dieser Stelle noch einmal feststellen, daß es erst diese Bundesregierung war, die diese jährlichen Anpassungen nach der Dynamisierung der Kriegsopferrenten durchgeführt hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Maucher: Das stimmt doch nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Natürlich, der Bundestag, Herr Kollege Maucher;
diese Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen. Ich glaube, wir sind uns einig. — Ja, bitte.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0615200600
Herr Kollege Schmidt, wollen Sie denn bestreiten, daß der 5. Deutsche Bundestag einstimmig, und zwar — ich darf das sagen —auf meine Initiative damals, den Beschluß gefaßt hat, daß die Kriegsopferrenten ab 1970 anzupassen sind?

(Abg. Dr. Schellenberg: Einen Bericht vorzulegen!)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0615200700
Herr Kollege Maucher, ich wollte keinen längeren Ausflug in ,die Vergangenheit machen. Ich habe vorhin nur an die Haushaltsansätze erinnert. Soll ich daran erinnern, daß die CDU/CSU in der Großen Koalition sogar die Berichtspflicht aus dem Gesetz heraus haben wollte und von Anpassung überhaupt nicht mehr redete?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Soll ich daran erinnern, Herr Kollege Maucher? Ich wäre mit solchen Fragen gerade in diesem Bereich vorsichtig. Ich kann hier gern einmal einen Sprecher der SPD bitten, etwas dazu zu sagen, was in der Zeit der Großen Koalition in diesen Fragen los war. Ich will darüber nicht weiter sprechen. Aber wenn Sie solche Fragen stellen, muß man immer wieder einmal auf so etwas eingehen.
Ich stelle noch einmal fest: Heute wird zum drittenmal nach der Dynamisierung, die diese Koalitionsfraktionen beschlossen haben, angepaßt. Wir Freien Demokraten begrüßen dies sehr. Wir hätten eine Dynamisierung der Kriegsopferrenten gern eher gesehen; da sind wir in diesem Hause zu einem bestimmten Zeitpunkt die einzige Fraktion gewesen. Man könnte auch nicht so sehr mit dem angeblich — wie man so schön sagt — dynamisierten Rückstand argumentieren, wenn man sich eher dazu entschlossen hätte, eine solche Anpassung an die



Schmidt (Kempten)

Rentenversicherungsdynamik durchzuführen. Das haben wir vor vielen Jahren gefordert. Es war nicht eher durchzusetzen als mit unserem Koalitionspartner SPD in dieser Bundesregierung und in dieser Legislaturperiode.
Wir begrüßen weiterhin, daß es im Rahmen dieses Gesetzes möglich geworden ist, an diese einjährige Anpassung und Dynamisierung der Renten auch die einjährige Umstellung der Schadens- und Berufsschadensrenten nach den Durchschnittsverdiensten anzupassen. Denn es war schon unser Wunsch, bei der Dynamisierung gleichzeitig in einjährlichem Rhythmus anzupassen, um die Dinge besser an die Entwicklungen heranzubekommen. Wir sind gleichzeitig der Auffassung, daß dadurch die von Ihnen angestellten Berechnungen nicht mehr den Tatsachen entsprechen, weil wir einjährlich anpassen.
Wir begrüßen es ferner, daß in der Heilbehandlung weitere Möglichkeiten eröffnet worden sind, über die man sich auch bei nächsten Gesetzesvorlagen unterhalten wird. Wir begrüßen es darüber hinaus — das darf ich noch einmal sagen und auch als einen noch nicht allzu lange währenden Zustand bestätigen —, ,daß dieses Gesetz heute von diesem Bundestag verabschiedet wird, spätestens in den nächsten 14 Tagen in Kraft tritt und daß am 1. Januar alle Kriegsopfer im Rahmen dieser Größenordnung ihre zusätzlichen Renten für 1972 bekommen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615200800
Das Wort hat der Abgeordnete Burger.

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615200900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhalt und Zweck des Antrags der CDU/CSU-Fraktion waren einzig und allein, dafür zu sorgen, daß alle Kriegerwitwen durch dieses Gesetz auch wirklich 6,3 % Rentenerhöhung erhalten. Da Sie diesen Antrag abgelehnt haben — das muß man ganz konkret sagen —, werden wenigstens 400 000 Witwen lediglich Erhöhungen ihrer Gesamtrente um etwa 5 % haben können. Dies war, wie ich meine, ein Antrag, der durchaus als gedeckt angesehen werden kann. Ich muß mich dagegen verwahren, Herr Kollege Schmidt (Kempten), daß Sie uns Unseriosität vorwerfen. Unser gestriger Antrag für das Kindergeld war einwandfrei gedeckt. Unsere Fraktion hat auch angekündigt, für das kommende Jahr

(Abg. Schmidt [Kempten] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— ich möchte jetzt nicht gestört werden — im Rahmen der Rentengesetzgebung auch für die Kriegsopfer einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden uns, wie in ,der Vergangenheit bei den Neuordnungsgesetzen, nicht scheuen, die letzte Mark mit Deckungsvorschlägen abzudecken.
Sie haben den Rückblick gewagt, und Sie haben den Vergleich gewagt. Ich möchte doch noch einmal daran erinnern: 1960, Erstes Neuordnungsgesetz, Volumen 1,2 Milliarden DM bei einem Haushaltsvolumen von 45 Milliarden DM; 1964, Zweites Neuordnungsgesetz, Volumen 1,2 Milliarden DM bei 65 Milliarden DM Haushaltsvolumen; 1967, 887 Millionen DM bei einem Haushaltsvolumen von 80 Milliarden DM.
Meine Damen und Herren, wir haben uns nicht gescheut, beim Zweiten Neuordnungsgesetz durch 86 Streichungen bei anderen Positionen die Deckung für die Kriegsopfergesetzgebung zu realisieren. Wenn Sie den Antrag der CDU/CSU-Fraktion vom System her in Zweifel stellen, dann darf ich Ihnen sagen: es geht. uns darum, einen Einstieg zu versuchen, die Erhöhungen der Grundrenten der Kriegerwitwen nicht mehr auf den Schadensausgieich anzurechnen. Daß dies auch vom System her richtig ist, beweisen die Einlassungen des Bundesrates. Dort wird eindeutig festgestellt, daß in unserer sozialen Rechtsordnung — z. B. in § 22 des Bundesentschädigungsgesetzes, in § 147 des Bundesbeamtengesetzes, im Bundessozialhilferecht, im Arbeitsförderungsgesetz — die Grundrente als Einkommen nicht mehr angerechnet wird, ebenso nicht in der Kriegsopferfürsorge, ebenso nicht beim Kindergeld, ebenso nicht beim Wohngeld und auch nicht bei der Kriegsschadenrente. Meine Damen und Herren, ich muß es deshalb zurückweisen, wenn Sie sagen, daß wir unseriös sind. Ich sage Ihnen: Es ist vom System her, aber auch von der Notwendigkeit her begründet, bei Preissteigerungen von 6,1 % dafür zu sorgen, daß alle Kriegerwitwen 6,3 % Rentenerhöhung erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich möchte auch anläßlich der dritten Lesung einige Feststellungen treffen. Ich komme auf die Erklärung des Bundeskanzlers auf dem Kriegsopferkongreß in Saarbrücken zurück. Der Bundeskanzler hat damals folgendes ausgeführt. Herr Kollege Schmidt — das noch, bevor Sie gehen —,

(Abg. Schmidt [Kempten] : Ich komme zurück!)

ich bitte Sie, sich bei Ihrem Blick zurück insbesondere an den Inhalt der Regierungserklärung und die Versprechungen des Bundeskanzlers und des Bundesarbeitministers auf dem Kriegsopferkongreß in Saarbrücken zu erinnern

(Abg. Schmidt [Kempten] : Da ist die dynamische Rente drin!)

und diese Versprechungen mit der Wirklichkeit in der Sozialpolitik, in der Wirtschaftspolitik und in der Preispolitik zu vergleichen.

(Abg. Wehner: Sie haben ja noch gar nicht gesagt, was der Bundeskanzler eigentlich gesagt hat! Was soll denn das?)

— Ich bin gleich dabei, Herr Kollege Wehner. — Herr Kollege Schmidt!

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0615201000
Herr Kollege Burger, können Sie mir bestätigen, daß -in der Regierungserklärung die Dynamisierung der Kriegsopferrenten angekündigt worden ist und daß wir heute nach dem von uns beschlossenen Gesetz die Renten zum drittenmal anpassen?




Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615201100
Herr Kollege Schmidt, Sie haben mehr soziale Gerechtigkeit und Teilhabe aller am Produktivitätsfortschritt versprochen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD: Jawohl! — Na und? — Abg. Wehner: Erinnern Sie sich noch an einen Bundeskanzler, der gesagt hatte, heute hätte wohl jeder zwei Berufe: den einen gelernt und den anderen als Angehöriger eines Verbandes? Das war nicht unser Bundeskanzler!)

— Herr Kollege Wehner, ich möchte ganz sachlich bleiben.

(Abg. Wehner: Ja, ich auch!)

Ich bleibe dabei: Es ist das gute Recht der Opposition,

(Abg. Wehner: Natürlich!)

die Regierungskoalition an die Regierungserklärung und verbindliche Erklärungen des Kanzlers und des Arbeitsministers zu erinnern. Dies tue ich.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Auch wenn es unangenehm ist!)

Der Herr Bundeskanzler hat ausgeführt — ich zitiere —:
Von eigentlicher Bedeutung ist die jährliche
Anpassung, die Dynamisierung. Ich habe es
— so sagte der Bundeskanzler —
in der Vergangenheit immer als bedrückend empfunden, wenn die Kriegsopfer um ihr Recht, um jede Verbesserung ihrer Bezüge so hart ringen mußten.
Er sagte weiter:
Nun ist endlich erreicht und gesetzlich verankert, daß sie in gleicher Weise wie andere an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Wehner, lassen Sie mich es einmal sachlich analysieren: Ist dieses Versprechen materiell — nicht nur formal — faktisch auch eingehalten worden, oder wurde es nicht vielmehr von den Ereignissen überrollt? Ich frage: Bringt die Dynamisierung mehr soziale Gerechtigkeit? Garantiert sie die Teilhabe der Kriegsopfer am Wachstum der Volkswirtschaft?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615201200
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Glombig?

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615201300
Ja, Herr Kollege Glombig!

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0615201400
Herr Kollege Burger, glauben Sie hier heute morgen wirklich behaupten zu dürfen, daß die Kriegsopfer am Produktivitätsfortschritt nicht teilhaben, wenn Sie bedenken, daß 1972 eine Rentenanpassung von 6,3 % mit einem Volumen von 451,7 Millionen DM, 1973 eine solche von 9,5 % mit einem Volumen von 564 Millionen DM, 1974 eine Anpassung von 11,7 % mit einem Volumen von 745,9 Millionen DM

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Aber die Preissteigerungen!)

und 1975 eine 10,9 %ige Rentenanpassung mit einem Volumen von 760,6 Millionen DM vorgesehen ist?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615201500
Herr Kollege Glombig, die Zahlen sind sehr beeindruckend, aber erschreckend sind auch die Zahlen der Preissteigerungen und der Kostenentwicklungen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Sagen Sie das mit den Preissteigerungen einmal Ihren Unternehmerfreunden! — Abg. Windelen: Sagen Sie das mal Herrn Leber! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

— Herr Kollege Wehner, wir scheinen hier einen empfindlichen Nerv bei Ihnen getroffen zu haben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Jawohl, das ist ein empfindlicher Nerv!)

Sie können die Verantwortung für die Folgen Ihrer Gesamtpolitik in den letzten zwei Jahren nicht auf die Unternehmer abwälzen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Das tun wir auch nicht; aber sagen Sie das, was Sie über die Preissteigerung sagen, einmal Ihren Unternehmerfreunden!)

— Das, was ich über die Preise sage, sage ich hier im Deutschen Bundestag öffentlich an die Adresse aller, und ich appelliere an die Verantwortung aller.

(Abg. Wehner: Auch der Unternehmerfreunde der CDU!)

— Selbstverständlich: der Gewerkschaften, der Unternehmer, des Bundestages und der Regierung.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Dann ist es gut, dann sind wir einig!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615201600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Geßner?

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615201700
Herr Kollege Glombig, ich habe Ihre Frage noch nicht ganz beantwortet. Sie kann nicht mit einem einzigen Satz lapidar beantwortet werden. Ich werde versuchen, mich in meinen Ausführungen mit dieser schwierigen Frage, die Sie gestellt haben, auseinanderzusetzen. Ich bitte da um etwas Geduld.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0615201800
Darf ich noch eine weitere Frage stellen?

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615201900
Selbstverständlich, Herr Kollege Glombig.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0615202000
Herr Kollege Burger, können Sie sich daran erinnern, daß gerade in Ihrer Fraktion in den 50er Jahren, Anfang der 60er Jahre ernsthaft — —




Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615202100
Sie müssen den Mut haben, mehr in die Zukunft zu schauen.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0615202200
Ich meine, wir müssen dabei auch die Vergangenheit betrachten. Wir können doch nicht nur in die Zukunft schauen, wenn Sie in der Opposition sind, denn wir wollten auch in der Zeit, in der Sie an der Regierung waren, in die Zukunft schauen, und wir schauen ja nun heute wirklich in die Zukunft.
Können Sie sich daran erinnern, Herr Kollege Burger, daß in dieser Zeit in Ihrer Fraktion ernsthaft die völlige Abschaffung der Grundrente in der Kriegsopferversorgung erwogen worden ist mit dem Hinweis, daß es sich hier um Bagatellrenten handle, mit denen man eigentlich nur Zigaretten und ähnliche Dinge kaufe?

(Beifall bei der SPD.)


Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615202300
Lieber Herr Kollege Glombig, entscheidend ist, was die Mehrheit der Fraktion entschieden hat, und in den drei Neuordnungsgesetzen ist politisch festgeschrieben und dokumentiert, wie sich diese Fraktion entschieden hat. Sie hat sich unter erheblich schwierigeren Haushaltsverhältnissen als heute nicht gescheut, über die Regierungsvorlage hinauszugehen. Kollege Maucher und Frau Probst sind Beweis dafür. Sie haben mit der eigenen Regierung gerungen, um bei den Einzelgesetzen mehr für die Kriegsopfer herauszuholen.
Meine Damen und Herren, ich darf wieder zu meinen Fragen zurückkehren. Herrscht Ruhe an der Rentenfront der Kriegsopfer? Ist diese Ruhe durch die Dynamisierung eingekehrt? Ich will versuchen, diese Fragen sachlich und objektiv zu behandeln. Es sind aktuelle Fragen, und sie dürfen nicht durch beruhigende, verschönende Erklärungen der Bundesregierung unter den Tisch gefegt werden.
In diesen Tagen schrieb die „Verbraucherkorrespondenz" unter der Überschrift „Rentner ohne Wohlstandssteigerung" u. a.:
Infolge des anhaltenden Geldwertschwundes müssen die Rentenempfänger in der Bundesrepublik in diesem Jahr praktisch auf jede Wohlstandssteigerung verzichten. Der Kaufkraftzuwachs für diese Bevölkerungsgruppe wird 1971 erstmals auf Null absinken, nachdem er in den vergangenen acht Jahren meist zwischen 3 und 5 % gelegen hatte.

(Abg. Geisenhofer: Hört! Hört!)

Die zum 1. Januar 1972 vorgesehene Rentenerhöhung um 6,3 % wird voraussichtlich gerade dazu ausreichen, die inzwischen eingetretenen Preissteigerungen auszugleichen.
„Diese Situation hat viele Hoffnungen, die an die Dynamisierung geknüpft waren, zerstört. Es ist schon mit dem Zweiten Anpassungsgesetz schmerzlich klargeworden, wie schnell ein beabsichtigter allgemeiner Fortschritt durch zuwiderlaufende Entwicklungen im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik gemindert oder praktisch aufgehoben werden kann." So schrieb der Hauptgeschäftsführer des
VdK, Lothar Franke, in der „Fackel", und er sagt weiter in seiner ihm eigenen lebendigen Sprache:
Wo bleibt der beglückende Zauber einer praktisch nicht mehr umstrittenen Rentenanpassung, wenn schon lange vor ihrem möglichen Inkrafttreten Preiserhöhungen und Geldwertschwund in fast gleicher Höhe den gewollten Effekt zunichte machen?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Noch vor zwei Jahren glaubten die deutschen Kriegsopfer aufatmen zu können. Inzwischen hat sich die sozialpolitische Landschaft völlig verändert. Die Leistungen für die Rentner und Kriegsopfer werden von Preissteigerungen erbarmungslos überrollt. Dies ist die Lage. Die Rentendynamik, Kollege Glombig, kann diesen Zustand nicht ändern. In diesem Jahr werden in zahlreichen Fällen sogar erstmalig Kaufwertverluste der Jahrensrenten hingenommen werden müssen. Davon sind alle Witwen betroffen, die einen Schadensausgleich beziehen. Sie werden deshalb keine 6,3 % Erhöhung der Gesamtrente erwarten können, weil die Grundrente am Schadensausgleich teilweise gekürzt wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615202400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Geßner?

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0615202500
Verzeihung, jetzt möchte ich aber nicht gestört werden. Ich bin gern bereit, nachher zum Schluß Fragen zu beantworten. Ich möchte diesen Gedankengang vollständig vorlesen.

(Zuruf des Abg. Ollesch.)

— Ja, im Interesse der Kürze werde ich das vorlesen. Das habe ich mir zusammengetragen, es ist Satz für Satz von mir, lieber Herr Kollege.

(Erneuter Zuruf des Abg. Ollesch.)

— Ich habe auch vorhin einige Manuskripte gesehen.
Außerdem ist vorgesehen, einen Sonderzuschlag, einen Sozialzuschlag von monatlich 10 DM zu streichen, der beim Ersten Gesetz über die Anpassung der Leistungen als Härtezuschlag genehmigt worden war. Davon, meine Damen und Herren, werden ebenfalls eine Reihe von Witwen betroffen.
Es wird heute zu Recht kritisiert, daß die lineare Anhebung der Kriegsopferrenten am 1. Januar um 16 % zu gering war, um einen Anschluß an die übrigen Sozialgesetze zu finden. Dieser damals entstandene Rückstand wird nunmehr mit den jährlichen Anpassungen immer weiter übernommen und auch dynamisiert. Da aber auch die gegenwärtige vierjährige Verzögerung bei der Berechnung der Anpassungsquotienten mit ihrem antizyklischen Effekt nur so lange eine echte Berechtigung hat, wie sich die Preisentwicklung in bescheidenen Grenzen hält und die Geldwertstabilität gesichert ist, sind die Kriegsopfer in zweifacher Weise betroffen, einmal, weil die erste Anpassung um etwa 6 bis 8 % zu niedrig war, und zweitens, weil der jetzige Anpassungsrhythmus den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird.



Burger
Auch aus der Sicht der Kriegsopferversorgung ist es dringend notwendig — dies ist meine Überzeugung —, die Dynamisierung zu aktualisieren. Wenn das nicht geschieht, wird sie ihren sozialpolitischen Sinn verlieren und zu einer reinen Teuerungszulage absinken. Wenn diese Aktualisierung nicht verwirklicht wird, wird sich die Schere zwischen der Rente eines hundertprozentig Schwerbeschädigten und der allgemeinen Bemessungsgrundlage weiter öffnen. Der Unterschied betrug einmal im Jahre 1960 22 DM, heute beträgt er 253 DM, und im nächsten Jahr wird er sich auf 290 DM erhöhen. Und in den kommenden Jahren, Kollege Glombig — und das ist eben meine echte Sorge —, wird dieser Abstand immer größer werden. Kollege Wehner, man muß doch diesen Wahrheiten ins Auge schauen, wenn min redlich bleiben will. Das hat man nicht vorausgesehen, als die Dynamisierung eingeführt wurde.
Neben diesen Grundproblemen der Kriegsopferversorgung gibt es aber noch eine ganze Reihe schwieriger struktureller Fragen. Vor einigen Wochen schrieb uns ein Schwerkriegsbeschädigter:
Ich bin 100 % kriegsbeschädigt, bin schwerstbeschädigt nach Stufe V. Ich bin erheblich geh- und stehbehindert weil ich querschnittsgelähmt bin. Ich bin auf den Gebrauch von zwei Krückstöcken angewiesen und auf eine ständige Begleitperson. Das ist vom Versorgungsamt anerkannt. Aber meine Frau ist gestorben, und ich kann die erforderliche Pflege für mich nicht selbst vornehmen. Ich habe Antrag auf Pflegezulage gestellt. Sie wurde mir abgelehnt, formal mit Recht abgelehnt, weil für solche Fälle das Gesetz eine Pflegezulage nicht vorsieht.
Wir könnten diese Beispiele beliebig — nicht aus Sentimentalität, Herr Kollege Wehner — ergänzen. Sie sollen zeigen, was sich an menschlichen Schwierigkeiten, an Not hinter diesem nackten Begriff der Strukturprobleme verbirgt.

(Abg. Glombig: Das zeigt doch vor allem die Konzeption, die Sie damals ins Gesetz hineingebracht haben!)

— Nein, diese Konzeption muß eben weiterentwickelt und weiter ausgebaut werden. Niemand stellt die Konzeption in Frage, kein Kriegsopferverband. Gefordert wird lediglich deren Weiterentwicklung. Das zunehmende Alter der Schwerstbeschädigten, der Verlust ihrer Ehepartner erfordert einfach adäquate Leistungen durch die Einführung einer neuen Art von Pflegezulage, die diesem Umstand Rechnung trägt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Im Bericht der Bundesregierung über die Versorgung der Eltern wird festgestellt, daß der notwendige Lebensunterhalt der Kriegereltern sichergestellt sei. Demgegenüber erklärt der Bundesrat:
Die vollen Elternrenten reichen heute auch beim Verlust des einzigen oder aller Kinder zur Bestreitung des Lebensunterhaltes immer noch nicht aus.
So der Bundesrat im Gegensatz zur Bundesregierung! Und wie die Kriegsopferverbände urteilen, ist ebenfalls bekannt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einmal einen Blick auf die Versorgung der Kriegereltern werfen. Ich habe leider nur eine Statistik vom September 1969. Sie können davon ausgehen, daß diese Zahlen durch zwei Anpassungsgesetze verbessert sind Es gab damals 140 000 Elternteile, die eine Elternversorgung erhielten. Von diesen 140 000 erhielten nur sieben — sieben! — eine Rente über 300 DM, 37 000 eine solche unter 50 DM, nur 746 Elternpaare — hier halbiert sich also die Rente —erhielten eine Rente über 300 DM und 4870 Elternpaare eine solche unter 50 DM. Dies, meine Damen und Herren, ist die Situation der Kriegereltern, und Sie sehen an diesem Beispiel, daß es notwendig ist, sich mit diesen Problemen zu befassen.
Die CDU/CSU hat heute in Kenntnis der Situation nur einen einzigen Antrag gestellt, der nur 18 Millionen DM Mehranforderungen für das kommende Jahr, für die weiteren Jahre höhere Anforderungen stellt. Wir werden bei unserem Gesetz, das wir im kommenden Jahr einbringen, genau die Deckung nachweisen müssen auf Heller und Pfennig. Die CDU/CSU wird also im Zusammenhang mit Ihren Rentengesetzen auch hier initiativ werden. Ich darf aber ganz klar sagen: Wir sind für die Kriegsopfer zur optimalen Zusammenarbeit bereit und bieten diese auch an, so wie es in der Vergangenheit immer der Fall war. Die Kriegsopfer sollen — das ist unser Wille — nicht Gegenstand einer Polemik, noch sollen ihre Sorgen Inhalt einer zweckhaften Opposition sein. Allein unsere Verantwortung gebietet es, den verschönenden Formeln der Bundesregierung die harten Realitäten gegenüberstellen.
Ich komme zum Schluß.

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

An der Rentenfront herrscht keine Ruhe. — Ich höre eben auf meine Bemerkung „Ich komme zum Schluß" den Einwurf „Gott sei Dank". Ist das die mehr Demokratie, die Sie versprochen haben?

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

— Herr Kollege Frehsee, ich bin wirklich nicht empfindlich, aber das, was ich heute gesagt habe, ist von den Realitäten unterbaut. Ich glaube, man muß das wenigstens anhören können. Ich biete ja in dieser Frage auch Zusammenarbeit an. Auch wir wissen, daß wir diese Fragen nicht auf einmal lösen können; aber daß man sich Gedanken machen muß, wie man sie anpackt, wie man mit dieser Entwicklung fertig wird, dazu, meine ich, sollte es eine Einigkeit in diesem Hohen Hause geben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß leider sagen, daß diese Dynamisierung, die Anpassungen, nicht den erwarteten sozialpolitischen Effekt gehabt haben.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Schon jetzt, zwei Jahre nach der Einführung der
Dynamisierung, werden höhere Anpassungssätze



Burger
verlangt. Die Regierung und Koalitionsfraktionen bleiben aufgefordert, diese Lage zu erkennen und zu handeln. Wir sind bereit, dabei zu helfen. Es darf nicht sein, das steigende Preise und Kosten die Kriegsopfer in die Gefahr bringen, zu Kellerkindern der Nation zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615202600
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir in zweiter Lesung über den Antrag auf Umdruck 242 ab. Wer ihm zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das zweite war die Mehrheit. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Wer Art. 2 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Wer Art. 3, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Schluß der zweiten Beratung. Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort hat der Bundesarbeitsminister,

Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0615202700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über das Dritte Anpassungsgesetz hat erkennen lassen, daß es in der Kriegsopferversorgung noch zahlreiche Probleme gibt, mit denen wir uns zu befassen haben. Die Diskussion hat aber auch gezeigt, wie notwendig es war, daß sich Parlament und Bundesregierung an der Jahreswende 1969/70 dazu entschieden, eine klare Regelung über die laufende Anpassung der Kriegsopferrenten zu treffen. Um wieviel schwieriger wäre heute die Problematik der Kriegsopferversorgung, wenn wir nicht damals den Mut zu dieser bedeutsamen Regelung über die Fortentwicklung der Kriegsopferversorgung gehabt hätten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Mit der sofortigen Verwirklichung der Zusage aus der Regierungserklärung wurde den Kriegsopfern die Sorge genommen, Jahr für Jahr um eine zeitgerechte Anpassung ihrer Versorgungsbezüge bangen zu müssen.
Bei Würdigung aller Einwände, die bei den Beratungen des Dritten Anpassungsgesetzes vorgebracht worden sind, erlaube ich mir jedoch die Feststellung, daß besonders solche Regelungen im Vordergrund einer kritischen Betrachtung standen, die auf die Grundkonzeption des Bundesversorgungsgesetzes, das nunmehr immerhin 21 Jahre besteht, zurückgehen oder zumindest auf Bestimmungen, die immerhin schon recht lange Bestandteil dieses Gesetzes sind.
Wir aber sahen uns veranlaßt, auf der Basis der vorhandenen Gegebenheiten die Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts fortzuführen und den vom geltenden Recht her geschaffenen Fakten Rechnung zu tragen. Das gilt besonders für den Bereich der Hinterbliebenenversorgung.
Zur Witwenversorgung möchte ich feststellen, daß gerade diesem Bereich der Kriegsopferversorgung von uns größte Aufmerksamkeit gewidmet worden ist. Ich darf nur daran erinnern, daß wir beim Ersten Anpassungsgesetz das Ableitungsverhältnis des Witwenrentenanspruchs von der Rente eines erwerbsunfähigen Beschädigten auf 60 v. H. angehoben haben. Wir haben, mit anderen Worten, mit der ungleichen Behandlung der Witwen Schluß gemacht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das, Herr Burger, ist mehr soziale Gerechtigkeit, und das ist die Erfüllung der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Immerhin sind 63 % aller Mehraufwendungen für das Erste Anpassungsgesetz der Verbesserung der Witwenversorgung zugute gekommen.
Auch mit der jetzt vorgenommenen Harmonisierung der Anpassungsvorschriften wurde den Belangen der Kriegerwitwen Rechnung getragen, was ich vor allem im Hinblick auf den in der zweiten Lesung behandelten Änderungsantrag der Opposition deutlich hervorheben möchte.
In der ersten Lesung zum Dritten Anpassungsgesetz wurde von einem Sprecher der Opposition darauf hingewiesen, daß in Anbetracht der Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes das Gesamteinkommen der Kriegerwitwe nicht in dem Maße steige, wie dies im Hinblick auf die Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich der Fall sein müßte. Wir sind dieser Frage nachgegangen, und auf Grund einer Modellberechnung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß sich diese Auffassung bei der Betrachtung eines Entwicklungszeitraumes von 5 Jahren nicht halten läßt. Sie ist nicht richtig, sondern das Gegeteil ist der Fall. Das Gesamteinkommen einer Kriegerwitwe hält sich durchaus die Waage mit der Entwicklung einer entsprechenden Sozialversicherungsrente.

(Abg. Maucher: Das stimmt nicht!) — Das stimmt!


(Abg. Maucher: Nein!)

Was die Frage der Elternversorgung angeht, die gleichfalls bei Ihren Beratungen eine erhebliche Rolle gespielt hat, darf ich nochmals auf den Bericht der Bundesregierung hinweisen, der die Sachzusammenhänge dieses Versorgungsbereichs aufgezeigt hat. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß er Ihnen eine brauchbare Hilfe war, dieses komplexe Problem richtig zu werten.
Der federführende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat in diesem Zusammenhang eine eingehende Information über das Zusammenwirken von Sozialhilfe und Versorgungsrecht in Form einer Bestandsaufnahme für wünschenswert erachtet. Ich komme diesem Wunsche gerne nach und werde nach



Bundesminister Arendt
sorgfältiger Prüfung dieser Zusammenhänge dem Ausschuß einen Bericht zugehen lassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte abschließend danken für die zügige Beratung des Gesetzes, die es nunmehr möglich macht, sofern der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, den Kriegsopfern umgehend die erhöhten Leistungen für das Jahr 1972 zukommen zu lassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615202800
Werden Anträge in dritter Beratung gestellt? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung.
Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen!
Ich rufe nunmehr Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
— Drucksache VI/1255 —Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

Drucksachen VI/2798, zu VI/2798 — Berichterstatter: Abgeordnete Frau Funcke (Erste Beratung 75. Sitzung)

Hier haben die Fraktionen vereinbart, daß in der zweiten Beratung keine Aussprache stattfinden soll. Die Aussprache soll vielmehr ausschließlich in der dritten Beratung erfolgen.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Häfele.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0615202900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt es, daß im Finanzausschuß einstimmig eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen worden ist bzw. jetzt in der zweiten Lesung ein solcher Beschluß ansteht — und damit im praktischen Ergebnis einem Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 9. Oktober des letzten Jahres stattgegeben wird. Es handelt sich hierbei um die Korrektur einer Fehlentwicklung, die eintreten würde, wenn wir heute diese Änderung des Gesetzes nicht beschlössen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Es geht darum, daß der 14 %ige Anteil an der Einkommen- und Lohnsteuer, den die Gemeinden seit 1. Januar 1970 auf Grund der Gemeindefinanzreform, die die Große Koalition beschlossen hat, erhalten, etwas anders auf die Gemeinden verteilt wird. Es geht also nicht darum, daß die Gemeinden insgesamt mehr Finanzmittel erhalten. Sprecher unserer Fraktion haben schon in der Debatte der letzten Woche gesagt, daß natürlich auch dieses Problem gelöst werden müsse. Wir haben den Vorschlag gemacht, das Hebesatzrecht für die Gemeinden einzuführen, und haben darauf hingewiesen, daß auch über die Frage der Erhöhung der 14 % demnächst in diesem Hause wieder diskutiert werden müsse. Aber darum geht es heute nicht, sondern es geht um eine andere Verteilung der 14 %.
Meiner Fraktion wäre es lieber gewesen — sie befindet sich hier in Übereinstimmung mit der Länderfinanzministerkonferenz und dem hessischen Innenminister —, wenn wir es noch für ein bis zwei Jahre beim bisherigen Zustand belassen hätten, und zwar aus folgenden Gründen. Dann hätten wir die vollständige Steuerstatistik gehabt, um die Auswirkungen auch auf die letzte Gemeinde berechnen zu können. Bisher fehlt nämlich die Steuerstatistik von Hessen und von Rheinland-Pfalz. Der größte Teil liegt uns vor; von diesen beiden Ländern haben wir aber eben noch keine Steuerstatistik. Das Hinausschieben, d. h. die Beibehaltung des bisherigen Zustandes, hätte auch den Vorteil gehabt, daß wir die Ergebnisse der Steuerreform wenigstens schon in der Tendenz für die Gemeinden hätten berücksichtigen können. Sie wird Auswirkungen auf die Einkommen- und Lohnsteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer haben. Wir hätten also auch schon im Rahmen dieses Gesetzes die Auswirkungen der Steuerreform berücksichtigen können. Die Mehrheit hat das nicht gewollt. Mit 13 : 14 Stimmen sind wir damit im Ausschuß nicht durchgedrungen.
Wir freuen uns aber, daß wir jetzt einstimmig etwas ereicht haben, das im Ergebnis unserem Anliegen Rechnung trägt, nämlich daß die Sockelbeträge, an denen die Gemeinden beteiligt sind, ab 1. Januar nächsten Jahres nicht verzehnfacht, sondern nur verdoppelt werden. Das hat folgende Vorzüge.
Steuerschwache Gemeinden der gleichen Größenordnung wären ab 1. Januar 1972 teilweise wesentlich schlechtergestellt, wenn wir die vorliegende Änderung heute nicht beschlössen. Größere Einbußen hätten zum Teil auch Großstädte mit über 200 000 Einwohnern erlitten, und zwar vor allem im Ruhrgebiet. Damit wäre ein Ziel der Gemeindefinanzreform gefährdet worden, nämlich das Ziel, die Steuerkraftunterschiede zwischen Gemeinden gleicher Größenordnung, die ja sehr erheblich sind, zu vermindern.
Ein zweiter Nachteil kann durch diesen Beschluß heute verhindert werden. Kleinere Gemeinden bis etwa 5000 Einwohner, ja teilweise bis 10 000 Ein-



Dr. Häfele
wohner hätten ab 1. Januar 1972 Einbußen erfahren. Auch das kann jetzt großenteils verhindert werden. Das ist ein praktischer Schritt regionaler Strukturpolitik zur Stärkung der ländlichen Räume.
Ein dritter Nachteil kann verhindert werden. Es entstehen nicht neue, völlig ungerechtfertigte Verzerrungen. Wenn wir es beim bisherigen Gesetzeszustand belassen hätten, wären vor allem Stadtrandgemeinden in der Nähe von Frankfurt, München usw., die berühmten Gemeinden, die einen hohen Anteil von Höherverdienenden haben, unvergleichlich besser gestellt worden gegenüber dem bisherigen Zustand, und zwar ungerechtfertigt, ohne daß der Finanzbedarf entsprechend gestiegen wäre. Das wäre noch viel ungerechtfertigter gewesen, als es früher bei der Gewerbesteuer war, und es war ja ein Sinn der Gemeindefinanzreform, die Einseitigkeit der Gewerbesteuer abzubauen.
Schließlich kann ein Viertes dadurch erreicht werden. Die Konjunkturabhängigkeit der Gemeinden ist nicht mehr so groß. Das bestätigt vor allem auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums in seinem Gutachten vom 8. Dezember 1970, in dem er unseren Antrag begrüßt. Er weist da mit Recht nach, daß insgesamt zwei Drittel der öffentlichen Investitionen von den Kommunen getätigt werden und daß ein sehr großer Teil davon wiederum von einkommensstärkeren Gemeinden getätigt wird. Wenn diese ganz besonders von der Höhe der Einkommensbeträge abhängig sind, dann verhalten sie sich natürlich prozyklisch, d. h. in der Höchstkonjunktur investieren sie besonders viel, und zu einem Zeitpunkt, wo es erwünscht wäre, daß die Investitionskraft steigt, investieren sie weniger. Die Konjunkturabhängigkeit wird hier also auch gemildert. Es wird weniger prozyklisch investiert. Das ist zusätzlich ein konjunkturpolitisches Instrumentarium, das wir für die Gemeinden und damit für den ganzen Bund schaffen.
Zum Schluß möchte ich anerkennen, meine Damen und Herren, daß schließlich auch die Fraktion der SPD im Finanzausschuß diesem Anliegen Rechnung getragen hat. Sie war es ja, die in der Großen Koalition großen Wert darauf gelegt hat, daß der Sockelbetrag ab 1. Januar 1972 verzehnfacht wird, was jetzt erfreulicherweise einstimmig verhindert werden kann. Sie hat sich unter dem Eindruck der Steuerstatistik, unter dem Eindruck des Votums der Landesinnenminister und der Landesfinanzminister und auch des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zu dieser Meinung bekannt. Das ist anerkennenswert. Tätige Reue verdient immer Anerkennung. Und da wir uns in der sechsten Legislaturperiode befinden, kann man wohl mit Fug und Recht sagen: Damit ist ein wesentlicher Teil der inneren Reformen dieser Legislaturperiode in die Tat umgesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615203000
Das Wort hat Frau Abgeordnete Huber.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0615203100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gemeindefinanzreformgesetz vom 8. September 1969, das den Gemeinden einen 14 %igen Anteil an der Einkommensteuer zuspricht, wobei die Verteilung so vorgenommen wird, daß nur bestimmte Einkommenshöhen von dem örtlichen Einkommensteueraufkommen angerechnet werden, ist in den letzten Wochen deswegen Gegenstand erneuter Beratungen gewesen, weil bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht genügend Statistiken vorlagen, aus denen die Auswirkungen des neuen Schlüssels, der ab 1. Januar 1972 vorgesehen ist, auf die Gemeindefinanzen hinreichend ersehen werden konnten. Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU hatten deshalb bei der Verabschiedung des Gesetzes die Regierung ersucht, bis 1. Oktober dieses Jahres Material vorzulegen, aus dem diese Auswirkungen deutlich werden. Inzwischen sind aus einer Reihe von Ländern Tabellen eingegangen, die einmal Aufschluß geben, wie die Umstellung auf die neue Einwohnerstatistik von 1968 sich auswirkt, und zum anderen, wie die Schlüssel in Kombination mit dieser Einwohnerstatistik sich auf die Gemeindefinanzen auswirken.
Die Ergebnisse zeigen, daß bei Anwendung der Einwohnerstatistik 1968 und gleichzeitiger Beibehaltung des für die Übergangsjahre 1970 und 1971, d. h. des derzeit gültigen Schlüssels von 8 000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete erhebliche Verschiebungen zwischen den Gemeinden eintreten würden. Begünstigt würden besonders die Gemeinden zwischen 1 000 und 50 000 Einwohnern, während alle übrigen Gemeinden Verluste hätten; Großstädte mit über 200 000 Einwohnern besonders harte Verluste.
Daher konnte die SPD-Fraktion den Anträgen des Abgeordneten Dr. Häfele und der CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen, die die Erhöhung des neuen Sockelbetrages um ein bzw. zwei Jahre verschieben wollten.
Andererseits wird aus den Unterlagen genauso deutlich, daß der im Gesetz für Januar 1972 vorgesehene Schlüssel von 80 000/160 000 DM ebenfalls nicht vertretbar ist, weil er sowohl die kleinen Gemeinden als auch eine große Zahl von Industriestädten benachteiligt, darunter vor allem Großstädte des Ruhrgebiets. Verluste bis zu 26 DM pro Einwohner wären in solchen Gemeinden die Folge, während einige ohnedies steuerstarke Gemeinden gleich hohe Steuermehreinnahmen verbuchen könnten.
Die Einwohnerstatistik kann aus Gründen der Zuverlässigkeit, der Objektivität und der Praktikabilität durch keine andere Basis ersetzt werden. Daher hat sich meine Fraktion nach eingehenden Beratungen für einen Sockelbetrag von 16 000/32 000 DM als den Verteilerschlüssel entschieden, der für die Gesamtheit der Gemeinden die günstigste Lösung ist. Zwar haben einige wenige steuerstarke Gemeinden dadurch geringere Vorteile, als sie sie bei dem Sockelbetrag von 80 000/160 000 DM hätten. Dafür haben andere Städte keine oder geringere Nachteile.
Der Gesetzgeber kann nur die Aufgabe haben, einen Schlüssel, d. h. einen Sockelbetrag festzusetzen, der sowohl einen möglichst gerechten Anteil

Frau Huber
für kleine und größere Gemeinden sicherstellt als auch eine krasse Bevorzugung oder Benachteiligung hei unterschiedlich strukturierten Städten gleicher Größenordnung vermeidet. Dies geschieht mit dem sicherlich nicht alle befriedigenden, insgesamt aber besten Schlüssel von 16 000/32 000 DM, für den sich nach längerer Beratung der Finanzausschuß denn ja auch einstimmig entschieden hat.
Im übrigen erwartet die sozialdemokratische Fraktion selbstverständlich, daß die Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkung der geplanten Steuerreform auf die Gemeindefinanzen im Blick auf dann etwa notwendige Veränderungen geben wird, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615203200
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0615203300
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß sich nun die allgemeine Erkenntnis der Notwendigkeit durchgesetzt hat, den damals für die Zeit nach 1972 beschlossenen Schlüssel zu korrigieren. Wir haben uns zur Zeit der Großen Koalition sehr nachdrücklich gegen den Beschluß gewandt, die Progressionszone bei der Einkommensteuer mit in den Verteilungsschlüssel hineinzunehmen. Es sollte doch das Ziel der Finanzreform sein, einen besseren Ausgleich in der Finanzkraft der Gemeinden zu erreichen. Nur erreicht man das aber eben nicht, wenn man die unterschiedlich wirkende Gewerbesteuer zu 40 % wegnimmt und an ihre Stelle die Progression der Einkommensteuer setzt. Denn im allgemeinen pflegt die Wirtschaftskraft einer Gemeinde auch die Wirtschaftskraft ihrer Bewohner zu beeinflussen und umgekehrt, so daß die Rückerstattung praktisch an die gleichen geht, die die Beträge als Ausgleich abgeben.
Deswegen hatten wir seinerzeit einen gleichmäßiger wirkenden Schlüssel, etwa einen Kopfschlüssel, angeboten, weil ja die Grundvorsorge für die Bevölkerung in den Gemeinden aller Größenordnungen und unabhängig von der Unterschiedlichkeit der Wirtschaftskraft in etwa gleich teuer ist. Aber auch die Einkommensteuer in der Proportionalzone hat einen gewissen ausgleichenden Effekt. Deshalb sind wir der Meinung, daß man davon nicht nennenswert abweichen sollte. Diese Erkenntnis erst in Statistiken bestätigt zu bekommen, wäre nicht nötig gewesen, denn zur Not hätte man sich das auch denken können. Aber gut, wir haben nun die Auswirkungen statistisch errechnet vorliegen. So begrüßen wir es, daß ein Weg gefunden wurde, der den bisherigen Ausgleich in etwa beibehält. Denn wie bereits die beiden Vorredner gesagt haben, gibt es sonst eine erhebliche Verschiebung der Finanzkraft auf diejenigen Gemeinden hin, die schon durch die Gewerbesteuer — ihren Restbetrag von 60 % — einen erheblichen Vorsprung vor anderen haben.
Wir sind auch der Meinung gewesen — Herr Kollege Häfele, wir sind es gemeinsam —, daß man nicht mit ungewissen zeitlichen Verschiebungen arbeiten sollte. Denn die Statistiken sind schon jetzt einigermaßen aussagekräftig. So sollten wir ab sofort die Gemeinden in die Lage versetzen, möglichst langfristig ihre Mittel zu verplanen bzw. zu projektieren. Ein ständiges Andern an dem Schlüssel würde sicher nicht im Interesse der Gemeinden liegen. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615203400
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei fünf Gegenstimmen angenommen.
Damit kommen wir zur
Fragestunde
Drucksache 11/2792 —
Zunächst rufe ich eine Dringliche Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der plötzlich eingetretenen winterlichen Verhältnisse in großen Teilen Oberbayerns (Schneefall bis herab auf 600 m Höhe) ab sofort wenigstens für diese Gebiete die Benutzung von SpikesReifen zuzulassen?
Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0615203500
Herr Präsident! Mit den zuständigen obersten Landesbehörden ist abgesprochen, daß der Bundesminister für Verkehr kurzfristig durch Rechtsverordnung den am 15. November beginnenden Zeitraum für die Benutzung von SpikesReifen vorverlegt, wenn in weiten Teilen des Bundesgebietes echt winterliche Verhältnisse von voraussichtlich längerer Dauer herrschen sollten.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Selbst für Oberbayern trifft das nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes nicht zu. Es herrschen dort bis 600 m Höhe zur Zeit Temperaturen über Null Grad. Niederschläge fallen als Regen. In höheren Lagen liegt Schnee in geringer Höhe, jedoch besteht keine Eisbildung. Der Straßenzustand ist nicht beeinträchtigt. Nach fernmündlichen Angaben des Straßenbauamtes in München wurde deswegen in diesem Gebiet in den letzten Tagen auch nicht gestreut. Auch die Wettervorhersage für die nächsten Tage zwingt nicht zu einer Vorverlegung des ohnehin am Montag beginnenden Benutzungszeitraums.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615203600
Eine Zusatzfrage.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0615203700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß die Zeitungen in Oberbayern und der Bayerische Rundfunk über Schneeglätte und Eisbildung auf den Straßen im bayerischen Alpenvorland und in den deutschen Mittelgebirgen berichtet haben und daß im Hinblick auf den für das Wochenende zu erwartenden starken Ausflugverkehr gerade in diesen Gebieten eine vorzeitige Erlaubnis zur Benutzung von Spikes-Reifen angebracht gewesen wäre?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0615203800
Herr Kollege, gerade deshalb habe ich heute morgen noch einmal mit Offenbach telefonieren lassen. Ich habe die Auskunft erhalten, daß der Witterungs- und Straßenzustand in Oberbayern keinen Anlaß gibt, heute Spikes-Reifen einzuführen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615203900
Zweite Zusatzfrage!

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0615204000
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann die Auskunft Ihres Hauses gegenüber einem Reporter des Bayerischen Rundfunks, der auf diese Schneeglätte und auf diesen Zustand der Straßen im Alpenvorland hingewiesen hat und dann von einem Vertreter Ihres Hauses die Auskunft bekommen hat: „Da können wir auch nichts machen, da müssen die Autofahrer halt aufpassen und langsamer fahren"?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0615204100
Nein, Herr Kollege, es ist nicht so gewesen, wie Sie es darstellen, sondern es geht darum, daß bei nicht vorhandener fester Eisbildung auf den Straßen, wie Sie ja wissen, die Spikes unter Umständen bei bestimmten Verkehrslagen auch eine größere Gefährdung verursachen können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615204200
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0615204300
Herr Staatssekretär, kommen Ihnen bei dieser schematischen Regelung nicht Bedenken, wenn Sie einmal überlegen, wie verschieden das Bundesgebiet klimatisch und höhenmäßig gegliedert ist, und sind Sie nicht der Meinung, daß man Autounfällen auf jeden Fall dadurch vorbeugen sollte, daß man solchen Wettereinbrüchen Rechnung trägt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0615204400
Herr Kollege, gerade deshalb habe ich ja in der ersten Antwort gesagt, daß mit den obersten Landesbehörden abgesprochen war, daß wir, wenn sich das Wetter regional so gestaltet, daß Spikes nötig sind, auch zeitlich vorgezogene, abgestimmte Ausnahmen gemacht hätten. Nur, nach Auskunft gerade der zuständigen Behörden des Freistaates Bayern ist das bis zur Stunde nicht erforderlich. Am Montag um 0 Uhr aber tritt die Regelung sowieso in Kraft.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615204500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Häfele.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0615204600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß seit Dienstagnacht infolge Glatteis verschiedene Unfälle auf den Straßen vorgekommen sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0615204700
Mir ist bekannt, daß Unfälle vorgekommen sind. Daß sie auf Glatteis zurückzuführen sind, wird von den zuständigen Stellen in Bayern bestritten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615204800
Damit ist die Dringlichkeitsanfrage beantwortet.
Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Die Frage 84 ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 85 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwei deutsche Jugendliche — Harald Schiffer, Laupheim, und Christoph Buhl, Wald-kirch -- seit Ende August 1971 wegen Rauschgifthandelverdachts beschuldigt werden und seit dieser Zeit sich in Verona/Italien in Untersuchungshaft befinden?
Herr Staatssekretär, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615204900
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Die Angelegenheit ist der Bundesregierung bekannt, und Sie sind von dem zuständigen Referat über den Stand der Angelegenheit unterrichtet worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615205000
Frage 86 des Abgeordneten Maucher:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine schnelle Freilassung zu erreichen, da mit Sicherheit angenommen werden kann, daß der Beschuldigte Harald Schiffer unschuldig ist?

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0615205100
Herr Staatssekretär, kann die Regierung feststellen, daß es sich bei dem Zeugen Togliano um eine fragwürdige Person handelt, da er seit seiner Aussage trotz polizeilicher Suche nicht auffindbar ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615205200
Entschuldigen Sie, Herr Kollege Maucher. Ich hatte eben die Aufforderung des Präsidenten so verstanden, daß ich Ihre Frage 86 beantworten soll. Ist das zutreffend? —
Ich beantworte die Frage 86 wie folgt. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung, hier nämlich das Generalkonsulat in Mailand, gewährt in Haftfällen im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten konsularischen Rechtsschutz. In dem von Ihnen genannten vorliegenden Fall sind für die beiden inhaftierten Deutschen italienische Rechtsanwälte, und zwar für Harald Schiffer ein Wahlverteidiger, eingeschaltet. Da, wie Ihnen bekannt ist, das Ermittlungsverfahren nach italienischem Strafprozeßrecht der Geheimhaltung unterliegt — das ist eine italienische Strafprozeßbestimmung, die anders ist als unsere —, ist es der Bundesregierung zur Zeit nicht möglich, spezielle Schritte zugunsten der Inhaftierten zu unternehmen. Die Bundesregierung muß es vermeiden, sich dem Vorwurf der Einmischung in ein schwebendes Gerichtsverfahren auszusetzen. Ob der Beschuldigte Harald Schiffer nach Auffassung der italienischen Strafverfolgungsbehörden unschuldig ist, wird sich frühestens nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens ergeben.




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615205300
Zusatzfrage.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0615205400
Ist der Bundesregierung also bekannt, daß Harald Schiffer, der sich auf dem Campingplatz Bella Italia am Gardasee in Urlaub befand, von Christoph Buhl gebeten wurde, ihn mit dem Motorrad ins nahe gelegene Peschiera del Garda zu fahren, daß bei ihm nichts gefunden wurde und er durch den Dienstbeweis unberechtigterweise mit in Verdacht gezogen worden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615205500
Herr Abgeordneter, es ist ganz ausgeschlossen, daß sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme von Betroffenen hier im Sinne einer Kritik an der italienischen Justiz und den italienischen Behörden verbindlich äußert. Wir würden das umgekehrt sicherlich auch nicht schätzen. Wir müssen also das Verfahren abwarten. Was Sie in der Frage sagen, ist die Darstellung der einen Seite. Ich kann Ihnen wiederum versichern, daß der mit Hilfe des deutschen Generalkonsulats gefundene Anwalt dies sicherlich pflichtgemäß vorbringen wird. Die italienische Justiz wird dann auf Grund ihrer Gesetzeslage eine Entscheidung zu treffen haben. Sie können nicht erwarten, daß sich die Bundesregierung in diesem Falle sozusagen selbst als Untersuchungsrichter betätigt, besonders nicht einem Staat gegenüber, dessen Rechtsstaatlichkeit wohl nicht angezweifelt wird und mit dem wir auf der gleichen Basis in den europäischen Gemeinschaften zusammenarbeiten, nämlich auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615205600
Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615205700
Herr Staatssekretär, besteht keine Möglichkeit, in solchen Fällen wenigstens zu erreichen, daß schnellstens eine Gerichtsverhandlung stattfindet, so daß Deutsche in einem fremden Land nicht ungerechtfertigt monatelang festgehalten werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615205800
Herr Abgeordneter, was die letzte Bemerkung betrifft — ungerechtfertigt —, so ist es für die Bundesregierung unmöglich, hierzu eine Erklärung abzugeben. Was Sie sagen, ist sicherlich die Meinung der Betroffenen. Es mag sein, daß sie sich als richtig herausstellt. Die Bundesregierung hat das getan, was nach der Rechtslage überhaupt möglich ist, in diesem Verfahren so zu wirken, daß eben eine beschleunigte Abwicklung ermöglicht wird. Herr Abgeordneter, Sie sind durch eine Unterrichtung von seiten unseres zuständigen Referats über diesen Zustand schon vor einigen Wochen genau ins Bild gesetzt worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615205900
Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615206000
Wer kommt für die Kosten auf, wenn sich mit Sicherheit herausstellt, daß Harald Schiffer unschuldig ist, da nach italienischem Recht Kosten auch bei unschuldiger Inhaftierung nicht ersetzt werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615206100
Herr Abgeordneter, es müßte geprüft werden, ob es auf Grund der Gesetzgebung, die dieses Hohe Haus beschlossen hat, eine Möglichkeit gibt, im Rahmen des Ermessens solche Unkosten zu tragen.
Im übrigen darf ich hinzufügen, daß es ein bestimmtes Maß von persönlichem Lebensrisiko gibt, vor allem, wenn man sich ins Ausland begib t, und daß selbstverständlich zunächst einmal die Betroffenen selbst dieses Touristenrisiko mit abdecken müssen. Wenn dann unbillige Härten entstehen, wird man sehen, ob unsere Gesetze es ermöglichen könnten, hier einen Ausgleich zu schaffen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615206200
Zu Frage 87 hat der Fragesteller schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 88 des Abgeordneten Engelsberger:
Treffen Berichte zu, daß die Bundesregierung die Information aus der britischen Botschaft über eine Absprache der vier Botschafter im Rahmen des Berlin-Abkommens bezüglich der Präsenz von Bundestagsausschüssen in West-Berlin — jeweils nur ein Ausschuß — für „geheim" erklärt und damit wesentliche Details über das Vier-Mächte-Abkommen dem Parlament und der Öffentlichkeit vorenthalten hat, obwohl die amerikanische Botschaft erklärt habe, daß es weder „geheime" noch „vertrauliche" Vereinbarungen zum Vier-Mächte-Abkommen gebe, und wie ist nach Ansicht der Bundesregierung dieser Widerspruch zu erklären und die Geheimhaltung gegenüber Parlament und deutscher Öffentlichkeit zu rechtfertigen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615206300
Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage enthaltenen Feststellungen sind unzutreffend. Es gibt keine geheimen Zusatzvereinbarungen zu dem Vier-Mächte-Abkommen. Die vier Botschafter haben lediglich während der Verhandlungen Übereinstimmung darüber hergestellt, wie der veröffentlichte Abkommenstext bezüglich der Sitzungen von Bundestagsausschüssen in Berlin auszulegen ist. Nichts anderes besagt die Verlautbarung der amerikanischen Botschaft.
Die Bundesregierung hat dieser authentischen gemeinsamen Interpretation bei allen Unterrichtungen des Parlaments und der Öffentlichkeit von Anfang an Rechnung getragen. Ich nenne insbesondere die Nr. 127 des Bulletins der Bundesregierung, wo das Problem auf Seite 1327 behandelt wird.
Im übrigen darf ich hinzufügen, daß über den Gesamtkomplex die zuständigen Ausschüsse des Bundestages, die vertrauliche Ausschüsse sind, eingehend unterrichtet worden sind, und zwar der Innerdeutsche Ausschuß und der Auswärtige Ausschuß.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615206400
Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0615206500
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung von den drei Westmächten konsultiert worden, bevor sich die vier Botschafter auf das sogenannte Gentlemen's Agreement bezüglich der Ausschußsitzungen in West-Berlin geeignet haben?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615206600
Die Bundesregierung war in der Vierergruppe im ständigen Kontakt mit den Vertretern der Westmächte über alle anhängigen Fragen. Das schließt Ihre Frage mit ein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615206700
Eine weitere Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0615206800
Herr Staatssekretär, wie ist diese Absprache der Vier Mächte mit der Erklärung der Bundesregierung zu vereinbaren, daß mehrere Ausschüsse gleichzeitig in Berlin tagen könnten, sofern es sich nicht um alle Ausschüsse gleichzeitig und damit praktisch um den gesamten Bundestag handele?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615206900
Herr Abgeordneter, was Sie eben zitiert haben, entspricht nicht dem Wortlaut der Publikation der Bundesregierung. Ich verweise auf ,das weiße Buch der Bundesregierung, Seite 103, wo der Sachverhalt genau dargestellt ist. Ich bitte auch, sprachliche Feinheiten hierbei nicht zu übersehen.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615207000
Frage 89 des Abgeordneten Engelsberger:
Wie ist die mir auf eine diesbezügliche Frage vom Parlamentarischen Staatssekretär Moersch am 2. April 1971 erteilte Antwort, daß die Abberufung des deutschen Botschafters beim Vatikan, Dr. Hans Berger, und seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mit der Alterspyramide des Auswärtigen Amtes zusammenhänge, in Einklang zu bringen mit der kürzlichen Aussage des Botschafters in einem Zeitungsinterview, „daß gleichaltrige oder ältere Botschafter auf ihrem Posten verblieben sind", und muß aus einer weiteren Aussage Dr. Bergers, es gebe eine grundsätzliche Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, daß „in der Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand die unausgesprochene Erklärung liege, daß der Beamte abberufen werde, weil er für seinen bisherigen Posten nicht geeignet sei", nicht der Schluß gezogen werden, daß bier „zusätzliche, objektive Gesichtspunkte", also politische Gründe, eine Rolle gespielt haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615207100
Herr Abgeordneter, die Maßnahme einer Behörde und ihre Begründung muß nicht notwendigerweise mit der subjektiven Darstellung eines Betroffenen übereinstimmen. Insofern treffen Ihre in der Frage enthaltenen Feststellungen nicht zu. An der von mir in der Fragestunde vom 2. April dieses Jahres gegebenen Auskunft über den von Ihnen angeschnittenen Komplex hat sich nichts geändert.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615207200
Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0615207300
Herr Staatssekretär, wollen Sie angesichts der Behauptung des Sejm-Abgeordneten Jannitz Makowski am 23. März gegenüber der Zeitung „Kurier Polski", Berger blockiere ohne Wissen der Bunndesregierung die Diözesanfrage in den polnischen Westgebieten, während die zum Vatikan entsandten Delegierten der Bundesregierung Wehner und Leber bereits im Frühjahr 1970 erklärt hätten, sie hätten nichts gegen eine Regelung dieser Frage, und angesichts der von Berger erwähnten negativen Äußerungen hochstehender Bonner Politiker und SPD-Funktionäre gegen seine Person nicht doch endlich zugeben, daß bei der Abberufung des Botschafters politische Gründe zum mindesten eine Rolle gespielt haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615207400
Herr Abgeordneter, ich muß die in der Frage enthaltenen Unterstellungen schärfstens zurückweisen. Ich habe dem Bundestag hier wahrheitsgemäß Auskunft gegeben, auch über den von Ihnen soeben noch einmal angeschnittenen Fall. Ich bitte Sie, das Protokoll der 114. Sitzung nachzulesen. Die Bundesregierung hat überhaupt keinen Grund, zu irgendwelchen Einlassungen von irgendeiner Seite, sei es einer polnischen Zeitung oder sonst wem, in einem solchen Falle eine Entscheidung zu treffen. Ich habe dem Hohen Hause einwandfrei nachgewiesen, daß z. B. gar kein zeitlicher Zusammenhang mit der polnischen Äußerung bestehen konnte. Das Schreiben an den damaligen Botschafter beim Vatikan ist bereits mehrere Tage vor der Veröffentlichung in der Warschauer Zeitung an die Post gegeben worden. Mit diesem Hinweis dürfte die Absurdität von Vorwürfen erkennbar werden. Das alles ist bereits in diesem Hause festgestellt worden, und ich bedaure, daß Ihnen offensichtlich das Protokoll der 114. Sitzung bei Ihrer Fragestellung nicht zur Verfügung gestanden hat.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615207500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615207600
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß mehrere in Bonn akkreditierte ausländische Botschafter in ihren Berichten an ihre Regierungen die Entlassung Bergers eindeutig als politisch begründet bewertet haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615207700
Herr Abgeordneter, aus Ihrer Frage könnte man den Schluß ziehen, daß die Bundesregierung Botschaftertelegramme von ausländischen Missionen zensiert. Weder sind uns ,diese Telegramme bekannt, noch haben wir irgendeinen Einfluß auf diese Berichterstattung zu nehmen. Wenn hier in irgendeiner Berichterstattung subjektive Meinungen vertreten werden, müssen Sie die Berichterstatter dafür verantwortlich machen und nicht ,die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat hier Tatsachen mitgeteilt, und dieses Hohe Haus hat diese Tatsachen zur Kenntnis genommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615207800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0615207900
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, würden Sie den Herrn Fragesteller bitte für künftige Fragen über das Datum des Besuchs



Wehner
von Herrn Leber und von mir im Vatikan informieren, das offenbar auch eine Rolle gespielt haben soll — das war nämlich im November 1969, vor fast genau zwei Jahren —, damit bei späteren Kombinationen — schwarzer Brief — solche Leute wie dieser Fragesteller besser nachforschen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615208000
Herr Abgeordneter, ich stimme Ihnen in diesem Punkt voll zu. Es ist in der Kürze der Antwort gar nicht möglich gewesen, alle falschen Behauptungen, die in der Fragestellung enthalten waren, auf einmal zu widerlegen. Selbstverständlich geht allein aus Ihrer Bemerkung hervor, daß der angebliche zeitliche Zusammenhang nicht existiert, weil der Botschafter in dieser Zeit erst ernannt worden war.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615208100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geßner.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0615208200
Herr Staatssekretär, ist es nicht ein wenig auffällig, daß ein Abgeordneter der Opposition sich gegen die Anwendung eines Gesetzes wendet, das seinerzeit mit den Stimmen der CDU/CSU hier gemacht worden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615208300
Herr Abgeordneter, jede Wahlperiode beginnt von neuem, und niemand ist verpflichtet, sich mit dem zu identifizieren, was hier früher beschlossen worden ist. Aber jedermann ist verpflichtet, diese Gesetze zu respektieren.

(Abg. Wehner: Aber Sie kennen das schwäbische Wort vom Geschwätz von vorgestern! — Abg. Brück [Köln] : Welches Gesetz soll das denn sein?)

Herr Kollege, dieser Zwischenruf kommt mir sehr gelegen. Das ist das Gesetz, an dem Sie sich im Innenausschuß federführend beteiligt haben, nämlich das Beamtengesetz des Bundes. Es ist der § 37, wenn ich das recht in Erinnerung habe, der ganz genau beschreibt, daß politische Beamte ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Es ist in diesem Hause sehr wohl überlegt worden, daß man in solchen Fällen keine Gründe angeben sollte, weil die Angabe von Gründen unter Umständen zum Nachteil der Betroffenen ausfallen könnte. Sie kennen den Hinweis auf dem berühmten „Trottelparagraphen", der damals gestrichen worden ist. Das hat zu diesem Zusammenhang im Bundestag eine Rolle gespielt.

(Abg. Brück [Köln] : Wir wollen einmal sehen, wie das neue Personalvertretungsgesetz in dieser Richtung aussieht! — Zuruf des Abg. Wehner.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615208400
Meine Damen und Herren, ich habe verkehrterweise die Zusatzfrage des Abgeordneten Geßner zugelassen. Ich habe sie zunächst in der Tragweite nicht voll erfaßt. Sie ist meines Erachtens unzulässig gewesen; denn sie verlangte vom Herrn Staatssekretär eine Kritik an der Art der Fragestellung des anfragenden Abgeordneten. Die Regierung hat aber Abgeordnete nicht zu kritisieren, auch dann nicht, wenn der Präsident sie kritisieren könnte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Ich rufe die Frage 90 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Oberschlesien seit mehreren Wochen die für die Aussiedlung notwendigen Arbeitsbescheinigungen nicht mehr erteilt werden, wodurch jede Möglichkeit, die Aussiedlung zu beantragen, den Aussiedlungswilligen genommen wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615208500
Mit Ihrer Genehmigung darf ich die Fragen zusammen beantworten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615208600
Einverstanden. Ich rufe auch die Frage 91 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Falls dieser Sachverhalt der Bundesregierung bekannt ist, möchte ich fragen, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, daß diese offenbar generelle Handhabe in Oberschlesien, die in Widerspruch zur „Information" zum Warschauer Vertrag steht, wieder aufgehoben wird,

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615208700
Die Bundesregierung ist von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß die Erteilung von Arbeitsbescheinigungen durch die polnischen Arbeitsstätten an Personen, die im Rahmen der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" vom November 1970 ihre Übersiedlung in das Bundesgebiet betreiben, restriktiv gehandhabt wird. Dadurch geraten die Betroffenen in eine schwierige Lage. Ohne Arbeitsbescheinigung können sie in diesen Fällen den Ausreiseantrag bei der polnischen Miliz nur dann einreichen, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis vorher kündigen. Dies ist nicht zumutbar, da sie keine sichere Aussicht auf Erteilung der Ausreisegenehmigung haben.
Die Bundesregierung hat die aufgetretenen Schwierigkeiten zuletzt anläßlich der deutsch-polnischen Konsultationen in Bonn Ende Oktober dieses Jahres zur Sprache gebracht. Diese Fragen werden auch in der bevorstehenden nächsten Runde der deutsch-polnischen Rotkreuz-Verhandlungen über Umsiedlungsfragen im Rahmen der „Information" behandelt werden. Die Bundesregierung hofft, daß diese Gespräche, die am 18. November 1971 in Warschau beginnen, zu einer Klärung auch der von Ihnen angeschnittenen Frage führen werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615208800
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0615208900
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß es jetzt auch Fälle gibt, in denen Aussiedlungswilligen nahegelegt wird, sich überhaupt aus der Arbeitsstelle entlassen zu lassen, weil sie dann keine Arbeitsbescheinigung brauchen? Damit ist die Gefahr verbunden, daß die Betreffenden zwar arbeitslos sind und somit keine Arbeitsbescheinigung brauchen, wenn sie ihre Aussiedlung beantragen, aber, da sie noch keine Genehmigung für die Aussiedlung



Dr. Hupka
haben, eine lange Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615209000
Herr Abgeordneter, wir sind dabei, solche Mitteilungen, wie Sie sie eben gemacht haben, nachzuprüfen. Wir werden erst dann abschließend Stellung nehmen können, wenn wir das im einzelnen nachgeprüft haben. Ich denke, daß uns diese angekündigten Verhandlungen auch darüber Aufschluß geben, ob das so ist, wie es eben dargestellt wurde.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615209100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0615209200
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, könnte in den Verhandlungen nicht überhaupt erreicht werden, daß nicht auf die Arbeitsbescheinigungen Wert gelegt wird — dann brauchten sie auch nicht abgelehnt zu werden —, daß es also möglich wäre, den Antrag zu stellen, ohne zuvor eine Arbeitsbescheinigung nachweisen zu müssen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615209300
Herr Abgeordneter, die Erfahrungen, die wir jetzt in den letzten Monaten gemacht haben, sind Grundlage solcher Gespräche und auch künftiger Verhandlungen über dieses Thema. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, jede Vereinfachung und Erleichterung durchzusetzen, die den Maßnahmen, von denen in der „Information" die Rede ist, gerecht wird.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0615209400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, könnte in den Verhandlungen nicht auch über eine Erleichterung in der Richtung gesprochen werden, daß es nicht zu diesen besonderen Befragungen der Aussiedlungswilligen kommt? Es ist eigentlich ein unzumutbares Verfahren, daß die Aussiedlungswilligen erst entweder vom Betriebsdirektor oder von irgendwelchen anderen Behörden — manchmal auch coram publico — ausführlich nach den Gründen, warum sie den Antrag stellen, gefragt werden. Könnte man das vielleicht mit in dieses Verhandlungskonzept einbeziehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615209500
Alle diese Fragen werden sicherlich Thema der Gespräche sein. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich jetzt beim gegenwärtigen Stand der Verhandlungen — ich habe Ihnen diese Gesprächsrunde ja eben ankündigen können — im einzelnen hierzu keine Ausführungen machen kann.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0615209600
In dem Zusammenhang noch eine letzte Frage. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, könnte auch noch ein besonderes Augenmerk auf diejenigen gerichtet werden, die die Aussiedlung jenseits der Familienzusammenführung als Angehörige des deutschen Volkstums unter Berufung auf die „Information" beantragen, weil besondere Erschwernisse für diesen Personenkreis ebenfalls bekanntgeworden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615209700
Herr Abgeordneter, das ist ein besonders wichtiger Punkt, den wir gerade in bilateralen Gesprächen vollends geklärt wissen wollen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615209800
Eine Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0615209900
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung alle Möglichkeiten genutzt, um bei offiziellen und auch inoffiziellen Zusammenkünften mit Vertretern aus Polen diese Anliegen aller Deutschen energisch vorzutragen und darum zu bitten, zunächst einmal im Sinne der „Information" vom November 1970 für eine Beseitigung der sogenannten — lassen Sie es mich einmal hart sagen — zahlreichen „Repressalien" zu sorgen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615210000
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Ich möchte aber den Ausdruck, den Sie zuletzt gebraucht haben, nicht in dieser Form gebraucht wissen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615210100
Eine Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0615210200
Herr Staatssekretär, wie kommt es dann, daß der polnische Vizeaußenminister Willmann nach seiner Rückkehr von einem Besuch in der Bundesrepublik am 27. Oktober in Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse als besondere Punkte, die erörtert worden sind, nur die Frage der wirtschaftlichen Beziehungen, die Beseitigung des Senders „Freies Europa" wegen der Feindpropaganda, wie er es bezeichnet hat, und nicht zuletzt auch die Korrektur der bundesrepublikanischen Schulbücher angeführt hat, aber diese Situation, von der wir eben sprechen, d. h. die Probleme der Deutschen in Polen, mit keinem Wort erwähnt hat? Und warum ist dazu von seiten der Bundesregierung nichts Gegenteiliges festgestellt worden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615210300
Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie müssen hier zwei Dinge klar unterscheiden: das, was wir — ich habe die Aufzeichnungen über dieses Gespräch hier — in den Gesprächen vorgebracht haben, und das, was jemand anders aus den Gesprächen mitzuteilen für richtig hält. Ich hatte nicht den Eindruck, daß der Vizeaußenminister von Polen eine vollständige Wiedergabe der Gespräche der Öffentlichkeit gegenüber beabsichtigt hatte. Das ist im diplomatischen Verkehr auch nicht ohne weiteres üblich. Es handelt sich hier um seine Entscheidung. Diese Frage kann nicht an die Bundesregierung gerichtet werden.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0615210400
Er hat aber von den wichtigsten Elementen gesprochen.

(Abg. Wehner: Das waren aber doch seine, und nicht die der Bundesregierung!)

— Es gab aber keine gegenteilige Erklärung.

(Abg. Wehner: Gehen Sie doch hin und fragen ihn selbst!)





Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615210500
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, es ist doch nicht die Aufgabe der Bundesregierung, im Falle eines nicht vereinbarten Kommuniqués — es gab kein gemeinsames Kommuniqué — Erklärungen etwa an anderer Stelle zu korrigieren. Wenn wir dieses von Ihnen offenbar gewünschte Verfahren einführen wollten, hätten wir jeden Tag 50 öffentliche Ergänzungen im gegenseitigen diplomatischen Verkehr anzubringen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615210600
Eine Zusatzfrage.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0615210700
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, da der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes vor einiger Zeit bei einer Information Wert darauf legte, festzustellen, daß es sich bei der kommenden Runde um Verhandlungen und nicht um Gespräche handle, frage ich Sie, der Sie heute morgen mal von Verhandlungen, mal von Gesprächen sprachen: Worum handelt es sich denn bei der bevorstehenden Zusammenkunft?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615210800
Ich habe beide Bezeichnungen gebraucht; das ist zutreffend. Für mich ist die Frage des Inhalts und des Ergebnisses entscheidend und nicht die Frage der Terminologie.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0615210900
Der Rang ist für Sie völlig unerheblich?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615211000
Herr Abgeordneter, für mich ist erheblich, was ich im Interesse der Betroffenen in solchen Verhandlungen oder Gesprächen erreichen kann. Das Deutsche Rote Kreuz ist eine unabhängige, verdienstvolle Organisation, die volle Freiheit hat, diese Gespräche so zu bezeichnen, wie sie es für richtig hält. Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluß auf die Gesprächsbezeichnung des Deutschen Roten Kreuzes.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615211100
Sie haben schon zwei Zusatzfragen gehabt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Burgbacher.

Dr. Fritz Burgbacher (CDU):
Rede ID: ID0615211200
Herr Staatssekretär, ich möchte auf die Sache Willmann zurückkommen. Sind Sie nicht der Meinung, daß es für die Politik Ihrer Regierung sehr unangenehm werden könnte, wenn Sie auf Äußerungen Ihres Gesprächspartners über den Inhalt der Gespräche mit Ihnen, die anders sind als Ihre eigenen Erklärungen über diese Verhandlungen, schweigen?

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615211300
Herr Kollege Burgbacher, ich muß das zurückweisen, was Sie soeben gesagt haben. Sie haben hier unterstellt, daß die Bundesregierung eine bestimmte Darstellung der anderen Seite unwidersprochen läßt. Darum geht es hier nicht. Im übrigen müssen Sie zwischen einer öffentlichen Äußerung und dem, was sonst geschieht, unterscheiden. Wenn wir im Interesse der Betroffenen etwas erreichen wollen, sollten Sie es der Bundesregierung überlassen, wie sie sich praktisch verhält.
Ich kann hier nur noch einmal bestätigen, daß die Bundesregierung alles getan hat, was im Augenblick überhaupt denkbar ist, um in dieser Frage eine Verbesserung für die Betroffenen zu erreichen. Das ist leicht zu beweisen, und das wissen auch die Kollegen, die an den Unterrichtungen in den zuständigen Ausschüssen teilnehmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615211400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hermesdorf.

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0615211500
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich darf auf das zurückkommen, was Sie über das Deutsche Rote Kreuz sagten. Trifft es denn nicht zu, daß das Deutsche Rote Kreuz im Namen der Bundesregierung verhandelt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615211600
Herr Abgeordneter, es besteht selbstverständlich eine Absprache und eine enge Zusammenarbeit. Aber das Deutsche Rote Kreuz ist eben das Deutsche Rote Kreuz, auch wenn es für die Bundesregierung verhandelt. Die Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sind im übrigen nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden. Es handelt sich um eine notwendige Vereinbarung zwischen dem polnischen Roten Kreuz und dem Deutschen Roten Kreuz. Das bitte ich doch zu unterscheiden; denn das hat gute Gründe, nämlich für die Betroffenen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615211700
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615211800
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung inzwischen die Bedenken, die hier im Bundestag wiederholt wegen des gewählten Verfahrens, das in der- heute zitierten „Information" niedergelegt ist, in dieser humanen Frage großen Ranges geäußert worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0615211900
Herr Abgeordneter, an dem Verfahren ist viel Kritik geübt worden, aber ich habe bisher noch keinen besseren Vorschlag gehört.

(Abg. Biehle: Das ist doch Sache der Bundesregierung!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615212000
Damit sind die Fragen beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und



Vizepräsident Dr. Schmid
Gesundheit. Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Vogt auf:
Kann die Bundesregierung Nachrichten in verschiedenen Zeitungen über skandalöse Zustände und mysteriöse Todesfälle in privaten Altenheimen bestätigen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615212100
Durch Presseveröffentlichungen und andere Informationen zutage getretene Mißstände in privaten Altenheimen sind im Rahmen der Bestimmungen der §§ 35 und 38 der Gewerbeordnung und der hierzu von den Bundesländern erlassenen Rechtsverordnungen verfolgt worden. In einigen Fällen sind Altenheime geschlossen worden, in anderen Fällen sind Strafurteile ergangen. Über die Vorfälle im einzelnen können naturgemäß nur die zuständigen Behörden in den Bundesländern nähere Auskunft geben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615212200
Eine Zusatzfrage.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0615212300
Herr Präsident, ich darf erst einmal fragen, ob das eine Antwort auf meine beiden Fragen war.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615212400
Nein, ich komme gleich zu Ihrer zweiten Frage.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615212500
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Vogt auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß nach geltendem Recht jedermann ohne Ansehen von Person und Qualifikation ein Altenheim eröffnen kann, die zuständigen Gemeindebehörden „für ein paar Mark", wie es in Pressemeldungen heißt, einen Gewerbeschein für die Eröffnung eines Altenheimes ausstellen und die sogenannten Heimverordnungen keine ausdrückliche und regelmäßige Überwachungspflicht der Behörden vorsehen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615212600
Bisher war allgemein die Ansicht vertreten worden, daß die Möglichkeit laufender Kontrollen wirksamer sei als die einmalige Überprüfung im Zulassungsverfahren und ausreiche, einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Inzwischen hat sich aber in der Praxis die Auffassung durchgesetzt, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung und der dazu — wie soeben ausgeführt — erlassenen Landesverordnungen nicht ausreichen, den Schutz der berechtigten Interessen der Bewohner von Altenheimen zu gewährleisten.
Aus diesem Grunde wird zur Zeit eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die u. a. die Einführung einer Erlaubnispflicht zur Eröffnung von Altenheimen und allgemeine Vorschriften über die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme und den Betrieb von Altenheimen in baulicher, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht vorsieht.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0615212700
Herr Staatssekretär, wann ist mit dieser angekündigten Vorlage zu rechnen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615212800
Die Bundesregierung ist im Augenblick dabei, mit den Ländern zusammen eine solche Vorlage schnellstens zu erarbeiten. Wir hoffen, sie in wenigen Wochen vorlegen zu können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615212900
Die Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Löffler und die Frage 51 des Abgeordneten Flämig werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Frage 52 der Abgeordneten Frau Stommel:
Trifft es zu, daß der Nikotingenuß von heranwachsenden Schülern in der Bundesrepublik Deutschland steigt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt angesichts einer Fülle neuer, wissenschaftlich einwandfrei erwiesener Zusammenhänge zwischen Rauchen und Gesundheitszerstörung?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615213000
Frau Abgeordnete, der wachsende Anteil von Jugendlichen, die rauchen, und die Entwicklung, daß sich zunehmend jüngere Personen das Rauchen angewöhnen, hat die Bundesregierung veranlaßt, über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine breit angelegte Antiraucherkampagne durchzuführen. Nach gründlichen wissenschaftlichen Vorarbeiten läuft diese Kampagne nunmehr im zweiten Jahr. Ziel der Kampagne ist nicht nur, über die Gefahren des Rauchens aufzuklären, sondern ganz gezielt das Ansehen, das Image des Nichtrauchens aufzuwerten. Da Rauchen bei Jugendlichen ein Statussymbol ist, mit dem zum Ausdruck kommen soll, daß man erwachsen sei, muß sich die Kampagne besonders den entwicklungspsychologischen Besonderheiten zuwenden, statt mit Furchtappellen Angst vor dem Rauchen zu erzeugen. Die Antiraucherkampagne ist eine gezielte gruppenspezifisch angesetzte Maßnahme der Prävention. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Kampagne fortzuführen und insbesondere auf die Schulen auszudehnen. Geeignete Unterrichtshilfen sind entwickelt worden und befinden sich zur Zeit im Schulversuch.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615213100
Zusatzfrage? — Dann Frage 53:
Ist die Bundesregierung bereit, bei den Ländern dafür einzutreten, daß die Kultusverwaltungen angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Einsichten über die schädlichen Wirkungen des Rauchens auf den Organismus sowie der erwiesenen Prädisposition des jugendlichen Rauchers für Haschisch-Konsum die Bereitstellung von „Rauchzimmern" in öffentlichen Schulen auch gegen einen zu erwartenden Widerstand der Heranwachsenden rückgängig machen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615213200
Frau Abgeordnete Stommel, die Rauchzimmer in den Schulen haben den Zweck, das heimliche Rauchen zu verhindern. Darüber hinaus ist dort — wie auf dem Schulhof — eine Aufsicht vorhanden. Diese Räume können auch ein geeigneter Ort sein, präventiv dem Rauchen entgegenzutreten. Die bereits erwähnte Antiraucherkampagne wird versuchen, diese Möglichkeit zu nutzen.



Staatssekretär Dr. von Manger-Koenig
Aus diesen Überlegungen hält der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit den Versuch, auf die Länder einzuwirken, die Rauchzimmer generell wieder abzuschaffen, für problematisch. Die Abschaffung der Rauchzimmer wird von den Jugendlichen mit Sicherheit als eine repressive Maßnahme angesehen werden und damit eher einen „Bumerang-Effekt" haben, den wir uns im Interesse des Aufbaus einer positiven Nichtraucherrolle auch unter den Jugendlichen nicht wünschen können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615213300
Zusatzfrage.

Maria Stommel (CDU):
Rede ID: ID0615213400
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die pädagogischen Motivationen der Bereitstellung jener Raucherzimmer für unsere Schuljugend, nämlich Konfliktsituationen aus möglichen Verbotsübertretungen zu vermeiden, zurücktreten müssen hinter den anerkannten Gesundheitsgefährdungen, insbesondere auch deshalb, weil die Schule dadurch den jugendpsychologisch so gefährlichen Nachahmungseffekt multipliziert?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615213500
Alle diese entwicklungspädagogischen und psychologischen Momente, die Risiken und Chancen solcher Raucherzimmer sind sehr wohl abgewogen worden. Trotzdem haben sich die Kultusminister mit, wie wir glauben, einer Reihe von durchaus einleuchtenden Motiven für die Einrichtung entschlossen. Wir glauben, daß es im Augenblick unklug wäre und als repressive Manipulation empfunden würde, wenn wir diese Raucherzimmer wieder aufheben würden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615213600
Zweite Zusatzfrage.

Maria Stommel (CDU):
Rede ID: ID0615213700
Herr Staatssekretär, sind Ihnen auch die Klagen der Leiter der Schulen zu Ohren gekommen, die ganz klar feststellen, daß nach Ende der Pause nachweisbar in den Raucherzimmern Hasch geraucht worden ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615213800
Solche Klagen sind im einzelnen allenfalls in unserer Kommission, die sich mit den Rauschmitteln befaßt, bekanntgeworden. Uns sind aber auch Erfahrungsberichte von Schulleitern bekannt, die mit der Einrichtung von Raucherzimmern durchaus positive Erfahrungen gemacht haben und sie insbesondere darin sehen, daß damit das heimliche Rauchen hinten in einer Ecke des Schulhofes unterbunden wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615213900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0615214000
Herr Staatssekretär, stimmt die in der Fragestellung aufgestellte Behauptung überhaupt, daß Rauchen zum Haschkonsum prädisponiere?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0615214100
Dafür gibt es keine überzeugenden wissenschaftlichen Belege.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0615214200
Danke.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0615214300
Keine Zusatzfrage mehr.
Frage 54: Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit ist die Fragestunde zu Ende.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, 1. Dezember, vormittags 9.00 Uhr ein und schließe die 152. Sitzung des Deutschen Bundestages.