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    Deutscher Bundestag 149. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Springorum . . . . . . . . . . . 8549 A Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz) (Drucksache VI/2654) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister 8549 B, 8556 C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8551 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 8552 D Krall (FDP) . . . . . . . . . . 8554 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 8555 B Fragestunde (Drucksache VI/2775) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Strafverfolgung von Journalisten wegen Verdachts des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Telegrammen des deutschen Botschafters in den USA Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8557 B, D, 8558 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8557 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8558 A, B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Äußerungen des Verteidigungsministers der UdSSR über die Steigerung der Kampfkraft der Sowjetarmee und die Machtausweitung der sozialistischen Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8558 C, 8559 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 8559 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Verhör von Journalisten im Zusammenhang mit der politischen Mission des Staatssekretärs Bahr Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8559 C, 8560 A, C, 8561 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8559 D, 8560 A, B, D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8560 A, B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 8560 C, D Zander (SPD) . . . . . . . . . 8560 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8561 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8561 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Arbeitsplatzbeschreibung für den Deut- schen Wetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8561 C, D, 8562 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . . 8561 D Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Auflösung von Bundesbahndirektionen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8562 A, B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 8562 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Aufklärungsaktion der Bundesregierung betr. die neue StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8562 D, 8563 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 8562 D, 8563 A Fragen des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Erfahrungen hinsichtlich der Auflösung von Bundesbahndirektionen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8563 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Fragen des Abg. Zander (SPD) : Vergabe von Aufträgen an die Eisen-und Stahlindustrie durch die Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8563 C, D Zander (SPD) . . . . . . . . 8563 D Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) : Ausscheiden der Bundesregierung aus der Nürburgring GmbH Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8564 A, C Josten (CDU/CSU) 8564 B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8564 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8565 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr Schutz des Bankgeheimnisses 8565 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Prognosen des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften bezüglich Preissteigerungen und Nachlassen der konjunkturellen Oberbeanspruchung 8566 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Aufwertungseffekt der Deutschen Mark bei freien Wechselkursen und Konsequenzen eines höheren Aufwertungseffektes für die Landwirtschaft und die Exportwirtschaft . . . . . . . . . 8566 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. hohe Gewerbesteuerbelastungen bei Beteiligungen von Arbeitnehmern an Personengesellschaften 8567 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pensky (SPD) betr. Besteuerung der Satzgelder bei Brieftaubensportveranstaltungen . . . . . . . . 8567 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Verspätungen bei den Fernverbindungen der Bundesbahn . . . . . . . 8568 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums für die Errichtung von Wildsperrzäunen 8568 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Straßenbaumaßnahmen zum Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das westliche Bundesgebiet 8568 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Metzger (SPD) betr. Vergabe von Planungsarbeiten der Bundespost an selbständige Ingenieure und Architekten 8568 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Ausschreibung der auf Grund des 1. BesVNG angehobenen Dienstposten der Bundespost 8569 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Gebühren für Fernschreibstandleitungen 8569 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Entwicklungsarbeit der ELDO-Versuchsanlage in Trauen für die Trägerrakete „Europa II" . . . . . . 8569 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kotowski (CDU/CSU) betr. Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über die Studienberatung . 8570 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Wiedergabe eines Artikels des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Obersten Sowjet in den „Ost-Informationen" 8570 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Sichtvermerkstelle der Handelsvertretung in Prag 8570 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 III Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Behauptungen der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei bezüglich Zusicherungen hinsichtlich der Oder-Neiße-Grenze . . . 8571 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pöhler (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für ostpakistanische Flüchtlinge 8571 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Entfernung einer Abbildung des Brandenburger Tores aus einer Ausstellung über Berlin in Split 8571 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Ablehnung von Anträgen auf Umsiedlung in die Bundesrepublik durch polnische Behörden 8571 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Reduzierung der in Europa lagernden taktischen Atomwaffen 8572 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Äußerungen eines Landtagsabgeordneten über NPD-Abgeordnete und die absolute Mehrheit der CDU . . . . . . . . . 8572 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Haushaltsjahr 1972 . . . . . . . . . . . . 8572 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Zusammenfassung der bei den Ministerien und angeschlossenen Forschungsinstituten erscheinenden Schriftenreihen 8573 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) betr. Protest des deutschen Botschafters in Griechenland gegen die Erklärung der griechischen Regierung in bezug auf Kontakte mit ehemaligen griechischen Politikern 8573 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Unterrichtung der Bundesregierung von der Reise des amerikanischen Präsidenten nach Moskau . . . . . . . . . . . . 8573 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Gebühren für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zugunsten von Maßnahmen zur Wasserreinhaltung . . 8574 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Umstellung auf die Produktion umweltfreundlicher Plastikfolien 8574 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einführung einer Gefährdungshaftung für Schäden durch neu zugelassene Arzneimittel 8575 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Verhinderung des Mißbrauchs von Minispionen in der Wirtschaft und im Privatleben 8575 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU CSU) betr. Beschußprüfung von eingeführten, noch nicht registrierten Waffen 8576 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU CSU) betr. Gewährung von Förderungsmitteln an Firmen der elektronischen Datenverarbeitung 8577 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung einer ausreichenden Meinungsvielfalt der Presse 8578 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Denaturierungsprämie für Weichweizen 8578 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Behauptung der Union der EWG-Handelsverbände bezüglich Schwierigkeiten für den Agrar- und Lebensmittelhandel infolge der Währungsmaßnahmen . . . . 8578 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Landesverordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Alters- und Pflegeheimen — einheitliche Regelung im Bundesgebiet 8579 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Einkommen der Oberärzte und Assistenzärzte 8579 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über zunehmende Benutzung von Hormonpräparaten und Antibiotika zur Viehmast 8579 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. statistische Unterlagen über die Unfallbeteiligung und -häufigkeit der verschiedenen Kraftfahrzeugmodelle . . . 8580 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende (SPD) betr. Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden und der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf 8580 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Grunderwerb im Zuge des Neubaus der B 27 auf dem Teilstück EchterdingenAich 8581 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Abschluß der Beratungen über die Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee . . 8581 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Ausbau der B 10 im Raum Landau (Ortsumgehung Insheim — Anschluß an B 38 und B 272) 8581 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Berücksichtigung der Südpfalz bei der Fahrplangestaltung der Bundesbahn, insbesondere bei den Anschlüssen an schnellfahrende Züge in Karlsruhe und Mannheim . . . 8582 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ausbau des Lärmschutzes in der Gemarkung Weilbach . . . . 8582 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer an Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, insbesondere in den Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau . . . . . . . 8582 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Anhebung der durch die Bauart landwirtschaftlicher Fahrzeuge bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 25 km/h 8582 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU CSU) betr. Mittel für eine Übergangslösung für die B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart, insbesondere im Aichtal in Richtung Bernhausen . . . . . . . . . . . 8583 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Einstellung der Bahnlinie Bad Aibling—Feilnbach . . . . . . . . 8583 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert (SPD) betr. Umweltbelastung und Sicherheitsrisiko durch den Bau eines neuen Atomreaktors bei Großwelzheim am Main . . . . . . . 8583 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Staatsabkommen mit den Bundesländern zur Finanzierung der Luft- und Raumfahrtforschung der DFVLR 8584 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8549 14 9. Sitzung Bonn, den 5. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 8223 A, zweiter Abschnitt: Der Abgeordnete Looft hat die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht am 19. Oktober 1971, sondern am 15. Oktober 1971 erworben. 148. Sitzung, Seite 8541 B, Zeile 6 von unten, ist zu lesen statt: „werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet" : „wurden vom Fragesteller zurückgezogen". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8565 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 11. von Alten-Nordheim 5. 11. Dr. Arndt * 5. 11. Dr. Artzinger * 5. 11. Dr. Bach 5. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 5. 11. Blumenfeld 5. 11. Borm 5. 11. Frau von Bothmer 5. 11. Breidbach 5. 11. Dr. Burgbacher 5. 11. Dasch 18. 12. van Delden 5. 11. Dichgans 5. 11. Dr. Dittrich 5. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 5. 11. Dr. Eyrich 5. 11. Dr. Evers 5. 11. Fellermaier * 5. 11. Dr. Furler 5. 11. Gerlach (Emsland) * 5. 11. Dr. Giulini 6. 11. Graaff 5. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Häussler 5. 11. Dr. Hallstein 6. 11. Hauck 5. 11. Horten 5. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Kienbaum 5. 11. Kiep 5. 11. Dr. h. c. Kiesinger 5. 11. Klinker * 5. 11. Dr. Koch * 5. 11. Kriedemann * 5. 11. Lautenschlager * 5. 11. Mattick 5. 11. Meister * 5. 11. Memmel * 5. 11. Miller (Aachen-Land) * 5. 11. Müller (Remscheid) 5. 11. Dr. Müller-Hermann 5. 11. Frau Dr. Orth * 5. 11. Ott 5. 11. Pfeifer 5. 11. Porzner 5. 11. Dr. Prassler 15. 11. Dr. Probst 5. 11. Richarts * 5. 11. Riedel (Frankfurt) * 5. 11. Rosenthal 5. 11. Dr. h. c. Schmücker 5. 11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 5. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schulhoff 5. 11. Schwabe * 5. 11. Dr. Schwörer * 5. 11. Dr. Seume 5. 11. Sieglerschmidt 5. 11. Springorum * 5. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 11. Dr. Starke (Franken) 5. 11. Stein (Honrath) 5. 11. Dr. Warnke 8. 11. Winkelheide 5. 11. Weber (Heidelberg) 5. 11. Wolfram * 5. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß ein Gerichtsurteil zum Bankgeheimnis dahin ergangen ist, daß „eine Bank grundsätzlich nur dann Auskünfte erteilen soll, wenn sie vorher das Einverständnis des Kunden erhielt oder dieses Einverständnis stillschweigend voraussetzen könne"? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die den durch den letzten Halbsatz dieses Urteils sehr zweifelhaft gewordenen Schutz des Bankgeheimnisses wieder unantastbar sicherstellt? Der in dem zitierten Satz ausgesprochene Gedanke entspricht ständiger Rechtssprechung. Soweit ich feststellen konnte, stammt er aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. April 1970, das seinerseits auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahre 1932 Bezug nimmt. Das Urteil des OLG Karlsruhe beeinträchtigt den Schutz des Bankgeheinmnisses nicht; in den Urteilsgründen wird vielmehr die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheinmnisses nachdrücklich betont. So wird darauf hingewiesen, daß eine Bank bei Auskünften, wie sie im Bankverkehr in gewissen Grenzen zur Gewohnheit geworden sind, aufgrund des zum Kunden bestehenden Vertrauens- und Treueverhältnisses sorgfältig zu prüfen hat, wieweit sie eine Auskunft erteilen darf, ohne die Belange des Kunden zu verletzen. Das OLG Karlsruhe bejaht aufgrund der seit Jahren bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen dem klagenden Kunden und seiner Bank und deren umfassenden Einblick in dessen Vermögensverhältnisse das besondere Schutzbedürfnis des Kunden, das in der Wahrung des Bankgeheimnisses zum Ausdruck komme. Aus diesem Grunde hielt das Gericht den Anspruch des Klägers für begründet, seinerseits von der Bank Auskunft darüber zu erhalten, welche Auskünfte die Bank einem Dritten über ihn erteilt habe. Der Kläger soll damit offensichtlich in die Lage versetzt werden, die Frage eines Schaden- 8566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 ersatzanspruchs gegen die Bank wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu prüfen. Das Bankgeheimnis ist demnach durch das Urteil eindeutig bestätigt worden, und das Urteil gibt keinen Anlaß, gesetzliche Maßnahmen zum Schutze des Bankgeheimnisses zu erwägen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 17 und 18) : Inwieweit war die Annahme der Bundesregierung über eine „Senkung der Preissteigerungsrate auf drei Prozent" im Jahr 1971 beeinflußt von einer Prognose des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften, wonach 1971 mit einer „echten Preissteigerung von nur 2 Prozent gerechnet werden" müsse? Gingen der Entschluß der Bundesregierung im Frühjahr 1970, entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrates auf konjunkturdämpfende Maßnahmen zu verzichten, und die wiederholten Erklärungen des Bundeskanzlers über eine „bevorstehende Abschwächung des Preisauftriebs und eine Normalisierung der Konjunktur" auf die Prognose des WWI vom 21. Januar 1970 über ein Nachlassen der konjunkturellen Überbeanspruchung zurück? Die Bundesregierung zieht zu ihrer Urteilsbildung stets alle Informationen heran, die ihr zur Verfügung stehen. Die Prognose eines einzelnen Instituts kann dabei sicherlich keine ausschlaggebende Rolle spielen. Allerdings stimmten um die Jahreswende 1970/71 sowohl der Sachverständigenrat als auch die meisten anderen Forschungsinstitute mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften in der Beurteilung der für 1971 zu erwartenden Verbraucherpreisentwicklung überein. Das WWI stand insofern mit seiner Prognose einer 31/2%igen Verbraucherpreisrate keineswegs allein. Bei einem Überhang von etwa 11/2 % aus dem Vorjahr hätte dies eine — in Ihrer Frage als „echte Preissteigerung" bezeichnete — Zunahme der Verbraucherpreise von 2 °/o im Verlaufe des Jahres 1971 bedeutet. Wie der Sachverständigenrat hielt die Bundesregierung allerdings die diesen Preisprognosen zugrunde liegenden Verhaltensweisen nicht für zwangsläufig. In Übereinstimmung mit der Projektion des Sachverständigenrates strebte die Bundesregierung daher eine Begrenzung der Verbraucherpreisrate auf 3 % an, wobei sie allerdings die vom Sachverständigenrat genannten Bedingungen nicht als ausreichend erachtete. Darauf wurde im Jahreswirtschaftsbericht näher eingegangen. Im übrigen ergab sich auch bei den Diskussionen im Rahmen der Konzertierten Aktion in dieser Hinsicht Übereinstimmung: sowohl in der Zielprojektion des Deutschen Gewerkschaftsbundes als auch in der bedingten Prognose des Gemeinschaftsausschusses der deutschen gewerblichen Wirtschaft wurde unter den im Jahreswirtschaftsbericht genannten Bedingungen 1971 eine Reduzierung der Verbraucherpreisrate auf 3% für möglich gehalten. Wie schon bei der Antwort zur ersten Frage erwähnt, übernimmt die Bundesregierung keine vorgefertigte Beurteilung der konjunkturellen Lage von irgendeiner Seite, sondern bildet sich ihr Urteil selbst. Dabei berücksichtigt sie in gebührender Weise die Analysen aller sachverständigen Stellen, wie der Wirtschaftsforschungsinstitute, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Bundesbank, der Institute der Sozialpartner usw., wobei die genannte Reihenfolge keine Rangordnung darstellt. Es überrascht, daß Sie gerade die Prognose des WWI — Sie sprechen von der Prognose vom 21. Januar 1970, gemeint ist wohl die im Februar-Heft 1970 der WWI-Mitteilungen veröffentlichte Revision der Mitte 1969 ausgearbeiteten WWIPrognose — in diesem Zusammenhang für Ihre Argumentation benutzen. Das WWI kommt nämlich beim Vergleich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Prognose für 1970 (Sachverständigenrat, Gemeinschaftsprognose, DIW) zu dem Schluß, daß es „deutlich über den anderen Prognosedaten" (Seite 46 a. a. O.) liegt. Während z. B. der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1969 (BT-Drucksache VI/600 vom 1. Dezember 1969, Seite 72, Textziffer 212) feststellt: so ist vor allem für das zweite Halbjahr (1970) nicht ausgeschlossen, daß es zu einer Konjunkturabschwächung kommt, die über jenes Maß hinausgeht, das zur Normalisierung der Kapazitätsauslastung durchaus wünschenswert erscheint", kommt das WWI im Vergleich zu allen anderen Prognosen zu einer optimistischeren Wachstumseinschätzung. Diese Prognose sprach daher eher für konjunkturpolitische Dämpfungsmaßnahmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 19 und 20) : Kann die Bundesregierung (in Zahlen) darlegen, wie hoch der Aufwertungseffekt der Deutschen Mark bei freien Wechselkursen liegen würde, wenn die Preissteigerungsrate in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Grenze von 2 % liegen würde, und ist die Bundesregierung in der Lage, die Konsequenzen eines solch höheren Aufwertungseffektes für die deutsche Landwirtschaft und die Exportwirtschaft und insbesondere die Rückwirkungen auf deren langfristige Arbeitsmarktsituation zu verdeutlichen? In welchem Umfang hätte sich andererseits die Preissteigerungsrate wahrscheinlich entwickelt, wenn die Bundesregierung an starren Wechselkursen für die Deutsche Mark festgehalten hätte, und kann die Bundesregierung in Zahlen darlegen, in welchem Umfang sich der Zustrom ausländischer Währungen und damit der Umfang des Imports von inflationären Tendenzen dieser Währungen in die Bundesrepublik Deutschland bei starren Wechselkursen fortgesetzt hätte? Fragen, die sich auf einen hypothetischen Zustand beziehen, sind zuweilen noch schwieriger zu beantworten, als solche, die von tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen. Die Höhe der Aufwertungsrate der DM bei freiem Wechselkurs und einer angenommenen Preissteigerungsrate von weniger als 2 9/0 für die Bundesrepu- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8567 blik läßt sich in keinem Fall mechanisch bestimmen. Neben der Kosten- und Preisinflation des Auslandes spielen die Erwartungen über die zukünftige Entwicklung eine gewichtige Rolle. Eine am außerwirtschaftlichen Gleichgewicht orientierte Währungspolitik führt grundsätzlich zu keiner Verschlechterung der realen Wettbewerbsposition der deutschen Exportwirtschaft. Lediglich der inflationsbedingte Mehrexport, der aus dem Preisgefälle zwischen dem Inland und dem Ausland herrührt, würde dadurch abgeschnitten. Um eine Einkommensminderung der Landwirtschaft als Folge einer Aufwertung zu verhindern, muß in jedem Fall eine Regelung im Rahmen des Gemeinsamen Agrarmarktes gefunden werden. Unter dem Aspekt des Arbeitsmarktes ist zu sagen, daß eine Entwicklung in Stabilität auch längerfristig die beste Garantie für eine andauernde Vollbeschäftigung und den optimalen Einsatz der Arbeitskräfte ist. Mit Sicherheit läßt sich nur sagen, daß ohne eine DM-Aufwertung die Preissteigerungen auf mittlere Sicht höher ausfallen würden. 1970 ist z. B. der Außenbeitrag real um 71/2 Mrd. DM oder 11/2 % des Bruttosozialprodukts niedriger gewesen als 1969. Die daraus resultierende Preisstabilisierung ist zweifellos hauptsächlich auf die vorangegangene DM-Aufwertung zurückzuführen. Zahlenmäßige Aussagen über die Preiswirkungen, die sich bei Fortdauer des spekulativen Kapitalzustroms im Frühjahr 1971 ergeben hätten, sind nicht möglich. Sicher aber ist, daß die Spekulation, die bei unverändertem DM-Kurs praktisch risikolos gewesen wäre, als nahezu unbegrenzt elastisch angesehen werden kann. Allein in der ersten Maiwoche 1971 sind rd. 8 Mrd. DM in die Bundesrepublik gekommen, das waren mehr als 1 % des nominalen Bruttosozialprodukts. In dieser Situation gab es nur folgende Wege: — Aufblähung des internen Liquiditätsvolumens durch spekulative Zuflüsse und damit inflationäre Übersteigerung der Binnennachfrage — Devisenbannwirtschaft und damit die Einführung eines Kontrollsystems, das die marktwirtschaftlichen Kräfte außer Kraft gesetzt hätte Änderung des Außenwertes der DM durch Wechselkursfreigabe. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage A 29) : Gibt es Überlegungen, in welcher Weise verhindert werden kann, daß geringfügige Beteiligungen von Arbeitnehmern an einer Personengesellschaft (Mitunternehmer) dazu führen, daß deren volle Löhne und Gehälter dem zu versteuernden Gewerbeertrag zugerechnet werden und damit eine unverhältnismäßig hohe Gewerbesteuerbelastung entsteht? Die Bundesregierung bereitet zwar ein Gesetz zur überbetrieblichen Vermögensbildung vor, begrüßt aber auch alle Bestrebungen von fortschrittlichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene an der Vermögensbildung zu beteiligen. Sie wird voraussichtlich den Vorschlag aufgreifen, künftig die im Rahmen des Dritten Vermögensbildungsgesetzes gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, die als Arbeitnehmerdarlehen im Betrieb des Arbeitgebers eingelegt werden, auch in die Prämienbegünstigung des Sparprämiengesetzes einzubeziehen. Damit wird einem Anliegen insbesondere der mittleren und kleineren Unternehmen Rechnung getragen. Darüber hinaus ist z. Z. nicht beabsichtigt, das Gewerbesteuerrecht in dem von Ihnen angedeuteten Sinn zu ändern. Dies gilt um so mehr, als der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer als stille Gesellschafter am Betrieb beteiligen und damit die in der Anfrage aufgezeigten gewerbesteuerrechtlichen Folgen vermeiden kann. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Finanzämter dazu übergegangen sind, die sogenannten Satzgelder hei Brieftaubensportveranstaltungen, die lediglich dazu dienen, die Transportkosten zu bestreiten sowie Preise zu beschaffen, für umsatzsteuerpflichtig zu erklären? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß eine solche Besteuerung nicht vertretbar ist, weil es sich dabei — wenn überhaupt — um nicht nennenswerte Einzelleistungen gegenüber den Mitgliedern handelt und dadurch der Brieftaubensport als Freizeitgestaltung einer starken Belastung ausgesetzt sein würde, zumal in den Kreisen der Brieftaubenliebhaber die unteren Einkommensschichten überwiegen? Zwar sind der Bundesregierung die einzelnen Sachverhalte bei den Finanzämtern nicht bekannt. Wenn die Finanzämter die sogenannten Satzgelder der Brieftaubensportveranstaltungen für umsatzsteuerbar halten, so beruht diese Auffassung auf der ständigen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Nach dieser Rechtsprechung sind die allgemeinen Mitgliederbeiträge an Vereine nicht steuerpflichtig, während Entgelte für Sonderleistungen, wie z. B. die Satzgelder, zur Umsatzsteuerpflicht führen. Die Heranziehung der Satzgelder zur Umsatzsteuer führt zu keiner nennenswerten Belastung der Vereine, weil bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung vereinnahmte Beträge bis zu 12 000 DM jährlich nicht versteuert werden (§ 19 Abs. 2 UStG 1967). Bei Einnahmen zwischen 12 000 DM und 60 000 DM können die Vereine einen Umsatzfreibetrag absetzen. Der Steuersatz beträgt nur 4 %. Wenn die Vereine für die Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 4 UStG) oder die Summe der Sonderleistungsentgelte mehr als jährlich 60 000 DM 8568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 beträgt, können die Vereine für die Saztgelder den ermäßigten Steuersatz von 5,5 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG 1967 in Anspruch nehmen. Aus meinen Ausführungen ergibt sich, daß die persönlichen Verhältnisse sowie der förderungswürdige Zweck im Gesetz ausreichend berücksichtigt sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 57 und 58) : Wieviel Züge der Fernverbindungen der Deutschen Bundesbahn hatten im Sommerfahrplan 1971 eine Verspätung von mehr als 5 Minuten (in %)? Welches sind die Gründe für die zahlreichen Verspätungen auf den Personen-Fernverbindungen der Deutschen Bundesbahn während des Sommerfahrplanes 1971 und jetzt? Im Sommerabschnitt des derzeitigen Jahresfahrplanes 1971/72 waren 32 % aller Fernreisezüge (TEE-, F-, D- und Eilzüge) auf ihren Endbahnhöfen mehr als 5 Minuten verspätet, darunter waren 21% zwischen 6 und 15 Minuten verspätet. Hauptursache für die unbefriedigende Entwicklung der Pünktlichkeit im Fernreiseverkehr ist die starke Zunahme der Langsamfahrstellen. Die Zahl der Langsamfahrstellen ist von einem Normalstand von rd. 600 im Juni 1970 und auch noch Anfang 1971 über rd. 1200 zu Beginn des Monats Juni 1971 auf z. Z. rd. 2000 angestiegen. Diese ungewöhnliche Zunahme der Langsamfahrstellen ist eine Folge der Überlastung des Oberbaus und der deshalb notwendig gewordenen Gleisbauarbeiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 1/1/2775 Fragen A 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern die höchstzulässige Rehwilddichte 8 Stück pro 100 ha beträgt und daß nach den vorläufigen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums vom 28. Januar 1971, die eine Rehdichte von 12 Stück vorsehen, in Bayern keinerlei Schutzzäune errichtet werden könnten, obwohl gerade Bayern die stärkste Unfallziffer auch in Rehwildgebieten aufweist? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das entscheidende Kriterium für die Unfallhäufigkeit nicht die allgemeine Wilddichte, sondern die Art der Streckenführung ist, beispielsweise die Abtrennung von Einstands- und Äsungsflächen, und ist die Bundesregierung infolgedessen bereit, die vorläufigen Richtlinien entsprechend abzuändern? Nach den „Vorläufigen Richtlinien für die Anordnung von Wildsperrzäunen an Bundesfernstraßen" ist für die finanzielle Beteiligung des Bundes in erster Linie der Grad der Gefährdung des Straßenverkehrs maßgebend. Die Wilddichte ist hierbei neben anderen nur ein Hilfskriterium. Die Finanzierung von Wildsperrzäunen mit Bundesmitteln in Bayern ist aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen. Wie zur ersten Frage bereits ausgeführt, kommt es auf den besonderen Gefährdungsgrad an, der durch verschiedene Einflüsse hervorgerufen werden kann. Die obersten Straßenbaubehörden sind aufgefordert, bis zum 31. März 1972 über die Bewährung der getroffenen Regelungen bzw. über Anregungen zur Verbesserung der Richtlinien zu berichten. Erst dann können Überlegungen über etwaige Änderungen angestellt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2775 Fragen A 65 und 66) : Durch welche Straßenbaumaßnahmen im Fünfjahresplan 1971 bis 1975 wird der Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das westliche Bundesgebiet sichergestellt? Wird die Bundesregierung für den Straßenbau in der nördlichen Oberpfalz Sondermittel, z. B. durch die Neuauflage des Gemeinsamen Strukturprogramms, für den Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das Straßenverkehrsnetz der Ballungsgebiete zur Verfügung stellen? Zur Erschließung der nördlichen Oberpfalz sind im 1. Fünfjahresplan folgende größere BundesfernStraßenprojekte vorgesehen: 1. B 15 Neubau von Weiden bis Neustadt a. cl. Waldnaab (Kz. 1264 lt d. Nr. 44) 2. BAB-Neubaustrecke Nürnberg—Amberg/Ost (Kz. 1263 lfd. Nr. 19) 3. BAB-Neubaustrecke Regensburg—Pfreimd (Kz. 1263 lfd. Nr. 43) Neben diesen aus dem 1. Fünfjahresplan ersichtlichen größeren Baumaßnahmen sind bis 1975 in der nördlichen Oberpfalz eine Reihe von weiteren Ausbau- und Neubaumaßnahmen — z. B. auf der B 22 Weiden—Erbendorf und auf der B 14 Hersbruck— Vohenstrauß — vorgesehen. Sondermittel für die nördliche Oberpfalz bzw. die Neuauflage eines Strukturprogrammes sind vorerst nicht vorgesehen. Jedoch werden einige Projekte in der Oberpfalz — z. B. Verlegung der B 15 Weiden—Neustadt und Ausbau der B 22 WeidenErbendorf — besonders gefördert. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8569 Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 71 und 72) : Hält es die Bundesregierung für wirtschaftlich vertretbar, Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten im Fernmeldetiefbau und im Hochbau der Deutschen Bundespost an selbständige Ingenieure und Architekten zu vergeben, obwohl sie selbst über qualifizierte Fachkräfte verfügt? Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Ingenieure der Deutschen Bundespost wegen der postspezifischen Eigenart der Leistung auch bei einer Vergabe der Arbeiten an selbständige Ingenieure und Architekten vielfach sehr weitgehend beratend und mitwirkend tätig sein müssen, wobei diese Mithilfe bei dem Leistungsentgelt (Honorar) für die selbständigen Ingenieure und Architekten nicht berücksichtigt wird? Die Deutsche Bundespost setzt seit Jahren freischaffende Ingenieure und Architekten ein, weil sie selbst nicht über genügend technische Fachkräfte verfügt. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß das wirtschaftlich vertretbar ist. Die Leistungen der freischaffenden Ingenieure und Architekten werden ebenso wie die des Auftraggebers Deutsche Bundespost genau in Verträgen festgelegt. Damit werden Leistungen, die Kräfte der Deutschen Bundespost für freischaffende Ingenieure und Architekten erbringen, grundsätzlich kostenmäßig entsprechend berücksichtigt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 73 und 74) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost die auf Grund des 1. BesVNG angehobenen Dienstposten neu ausschreibt und im Gegensatz zu der Praxis bei anderen Behörden die gegenwärtigen Dienstposteninhaber nicht auf ihrem Dienstposten beläßt und befördert, selbst wenn diese den betreffenden Dienstposten bereits seit längerer Zeit besetzen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Fragestellers, daß dieses von der Praxis in anderen Behörden abweichende Verfahren nicht hinreichend begründet ist, dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht und zu Ungerechtigkeiten bei der Behandlung bisheriger Stelleninhaber führen kann, zumal die bisherige Bewährung auf einem angehobenen Dienstposten „gebührend berücksichtigt" wird und damit hinsichtlich ihrer Bewertung von Ermessensentscheidungen abhängig gemacht wird? Das trifft mit Ausnahme der nach Besoldungsgruppe A 16 und höher bewerteten Abteilungsleiter-dienstposten zu. Das Verfahren ist mit den Personalvertretungen abgestimmt und bei einer so personalintensiven Betriebsverwaltung wie der Deutschen Bundespost geboten, um bei der Vielzahl der Beamten eine möglichst gerechte Auswahl treffen zu können. Die Auswahl unter den verschiedenen Bewerbern um einen Dienstposten wird zunächst ausschließlich nach dem Leistungsprinzip getroffen. Erst bei gleicher Leistung werden Dienst- und Lebensalter ebenso berücksichtigt wie langjährige Erfahrung auf dem zwischenzeitlich angehobenen Dienstposten. Die Bundesregierung teilt daher nicht Ihre Auffassung, das Verfahren sei nicht hinreichend begründet. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die drastische Erhöhung der Gebühren für Fernschreibstandleitungen, insbesondere für kleinere und mittlere Tageszeitungen, die sich im Interesse der eigenen Selbständigkeit oftmals zu Redaktionsgemeinschaften zusammengeschlossen haben und derartige Kooperation nur durch Standleitungen realisieren können, unzumutbare Kostenmehrbelastungen herbeigeführt hat? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß neben den Nachrichtenagenturen auch die Zeitungen von der Zahlung der Ausgleichsgebühr befreit werden? Die Bundesregierung hält die Kostenmehrbelastungen, die der Presse in Höhe von etwa 3 Millionen DM entstehen, nicht für unzumutbar. Die alten Leitungsgebühren galten unverändert seit 20 Jahren. Da inzwischen erhebliche Kostensteigerungen eingetreten sind, war eine Anpassung der Gebühren an die Kostenstruktur nicht länger zu umgehen. Die Bundesregierung sieht in dem Vorschlag, neben den Nachrichtenagenturen auch die Zeitungen von der Ausgleichsgebühr zu befreien, kein geeignetes Mittel, der Presse insgesamt zu helfen. Diese Befreiung käme nur bestimmten Unternehmen zugute. Sie wäre damit nicht wettbewerbsneutral, sondern würde unerwünschte Konzentrationstendenzen fördern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 78 und 79) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang die ELDO-Versuchsanlagen im Rahmen der „Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V." in der Außenstelle Trauen Entwicklungsarbeit für den Satellitenträger „Europa II" ihre Arbeit fortsetzen können, und damit die Arbeitsplätze der dort tätigen Mannschaft gesichert sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie erwägt, die zur Zeit der ELDO gehörenden Anlagen zu erwerben, um sie einer erweiterten Nutzung zuzuführen? Mit dein Abschluß des Entwicklungsprogramms der Trägerrakete EUROPA II hat die ELDO im November letzten Jahres die Versuchsanlage in Trauen bis auf wenige Restarbeiten für die Produktion der EUROPA II stillgelegt. Auch für ein mögliches weiteres Programm EUROPA III ist eine Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs aus Kostenersparnisgründen nicht mehr vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diese Versuchsanlagen soweit möglich für andere Aufgaben des Weltraumpro- 8570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 gramms oder andere Aufgaben einzusetzen. Von den zur Zeit 36 DFVLR-Mitarbeitern werden in diesem Jahr noch 20 von der ELDO finanziert; weitere 12 konnten für andere Aufträge eingesetzt werden. Eine weitere Auslastung zumindest in diesem begrenzten Umfange scheint auch für die nächsten Jahre möglich. Der endgültige Personalbestand wird durch die Auftragslage dieses künftig für Dienstleistungen vorgesehenen Bereichs bestimmt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Anlagen zu erwerben. Die Verhandlungen mit der ELDO über den Ankauf wurden bereits eingeleitet. Der Vorstand der DFVLR hat sich bereit erklärt, diese Einrichtungen zu übernehmen und dem Raumfahrttechnischen Bereich anzugliedern. Sie sollen als Dienstleistungsbereich den interessierten Ressorts zur Durchführung entsprechender Programme zur Verfügung stehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kotowski (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag, dem 22. Oktober 1971, veröffentlichten Bericht von Ernst-Otto Maetzke: „Marxistische Vergatterung von Erstsemestern. Die Studienberatung bei den Marburger Basisgruppen"? Die Bundesregierung mißbilligt jede einseitige Beratung unter dogmatisch-marxistischen Vorzeichen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Praxis der Studienberatung an den Hochschulen nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 87): Welche Gründe hatte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, in dem von ihm herausgegebenen Dienst „Ostinformation" für das Weglassen gefährlicher Passagen des Artikels des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Obersten Sowjet, Juri Schukow, in der „Prawda" vom 22. September 1971? Ihre Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Die „Ost-Informationen" haben in Nr. 181 vom 23. September ungekürzt den TASS-Auszug und in Nr. 182 vom 24. September ebenfalls ungekürzt den von Radio Moskau in erheblicher Länge gesendeten Auszug des Artikels von Herrn Shukow gebracht. Der volle Text des Artikels lag der Redaktion erst später vor, nämlich nachdem die Zeitung PRAWDA im Presse- und Informationsamt eingetroffen war. Da die „Ost-Informationen" ein aktueller Nachrichtendienst sind, kann die Redaktion sich nur auf das jeweils ihr vorliegende Material stützen. Ich benutze diese Gelegenheit, um zu erklären, daß alle Redaktionen des Bundespresseamtes in voller Unabhängigkeit arbeiten und ohne Rücksicht auf politische Streitfragen ihre Dienste zusammenstellen. Die Leitung des Bundespresseamtes nimmt auf den Inhalt keinerlei Einfluß, auch dann nicht, wenn sie selbst betroffen ist. Darin unterscheiden wir uns positiv von manchen Verlagshäusern in der Bundesrepublik. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 88) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Sichtvermerkstelle der Deutschen Handelsvertretung in Prag so einzurichten, daß sie in jeder Weise ihrer Aufgabe gerecht werden kann? Die Bundesregierung sieht im Augenblick nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Sichtvermerkstelle in Prag so einzurichten, daß sie ihre Aufgaben befriedigend erfüllen kann. Diese Sichtvermerkstelle, hervorgegangen aus dem „Bureau de Circulation" der dortigen französischen Botschaft, mußte von der Handelsvertretung im Februar 1969 mit allen Mängeln ihrer Unterbringung übernommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Etagenwohnung, die sich quantitativ und qualitativ für eine solche Aufgabe nicht eignet. Wie Ihnen bekannt ist, sind unsere Vertretungen in den osteuropäischen Staaten auf die Räumlichkeiten angewiesen, die ihnen amtlich zugeteilt werden. Die Bundesrepublik hat sich bisher vergeblich bemüht, angemessene Räumlichkeiten für die Handelsvertretung in Prag einschließlich der Sichtvermerkstelle zur erhalten. Im Sommer dieses Jahres hat die tschechoslowakische Regierung nunmehr für die Handelsvertretung das Palais Lobkowitz in Aussicht gestellt. Das Gebäude soll Anfang 1972 zugewiesen werden. Die Bundesregierung hofft, daß damit auch die Unterbringung der Sichtvermerkstelle gesichert ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit feststellen, daß die Sichtvermerkstelle trotz der mißlichen Umstände ihrer Unterbringung jetzt und in der Vergangenheit ihren Aufgaben gerecht geworden ist. Ihre deutschen und tschechoslowakischen Mitarbeiter verdienen dafür, daß sie unter schwierigen Verhältnissen einer kaum vorstellbaren Arbeitsbelastung standgehalten haben, besondere Anerkennung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8571 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 90) : Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen, die zum Abschluß des Warschauer Vertrags führten, oder danach der kommunistischen Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei einen Anlaß gegeben, in ihrer Aufklärungskampagne über den Vertrag zu behaupten, sie sei im Besitz von Zusicherungen, wonach die Bundesrepublik Deutschland auch in einem Friedensvertrag die Frage nach der Grenze an Oder und Neiße nicht wieder aufwerfen wird, oder haben die die Bundesregierung tragenden Kräfte dies getan? Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein Friedensvertrag mit einer gesamtdeutschen Regierung zu schließen ist. Die Bundesregierung hat daher in den Verhandlungen klargestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur für sich selbst sprechen kann und daß eine Friedensregelung für ganz Deutschland durch den Warschauer Vertrag weder vorweggenommen noch ersetzt werden kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pöhler (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 91) : Hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von der Empfehlung 648 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 5. Oktober 1971 betr. Hilfe für die ostpakistanischen Flüchtlinge, und ist sie bereit, im Sinne dieser Empfehlung in Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vermehrte und beschleunigte Hilfsmaßnahmen für diese ostpakistanischen Flüchtlinge zu ergreifen? Der Bundesregierung ist die Empfehlung 648 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 5. Oktober 1971 bekannt. Sie hat die bisherigen VN Hilfsmaßnahmen für pakistanische Flüchtlinge in Indien bereits mit einem Beitrag von 16,7 Millionen DM unterstützt. Im Sinne der Empfehlung 648 werden zur Zeit substantiell vermehrte beschleunigte weitere Maßnahmen zur Unterstützung der VN Aktion für die ostpakistanischen Flüchtlinge eingeleitet. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 92) : Treffen Pressemeldungen zu, daß jugoslawische Stellen in Split die Entfernung einer Abbildung des Brandenburger Tores und der Leuchtschrift mit den Buchstaben „BERLIN", die auf einer Ausstellung über die deutsche Hauptstadt gezeigt wurden, verlangt haben, und daß daraufhin das Bild des Brandenburger Tores durch das des Ernst-Reuter-Platzes ersetzt worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung das Eingehen der Berliner Vertreter auf das jugoslawische Ansinnen? In der jugoslawischen Stadt Split fand vom 17. September bis 3. Oktober 1971 eine Ausstellung unter dem Titel „Berlin stellt sich vor" statt, die beim Publikum großes Interesse fand. Am Eingang dieser vorn Berliner Senat organisierten Ausstellung wurde ein Großfoto des im Ostsektor der Stadt gelegenen Brandenburger Tores gezeigt. Diese Abbildung sowie eine große Leuchtschrift „BERLIN" wurden zwei Tage vor der Beendigung der Ausstellung von jugoslawischer Seite beanstandet. Um den großen Erfolg der Ausstellung nicht zu gefährden, entschloß sich der verantwortliche Ausstellungsleiter, die Abbildung des Brandenburger Tores von ihrer exponierten Stelle und eine Schrifttafel mit der Aufschrift „Berlin" zu entfernen. Die Bundesregierung bedauert, daß dieser Vorfall nicht durch vorherige Abstimmung zwischen der Ausstellungsleitung und den jugoslawischen Behörden über den Aufbau und den nicht-politischen Charakter der Ausstellung vermieden werden konnte. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 93) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 26. Oktober 1971 zu, daß mehr als die Hälfte der Anträge auf Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland von den polnischen Behörden abgelehnt wurde, obwohl die Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen, die in der polnischen Zusage anläßlich der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages genannt sind, und was tat die Bundesregierung, und was gedenkt sie zu tun, um die polnische Seite zur Einhaltung ihrer Zusage zu bewegen? Die Bundesregierung hält an der Überzeugung fest, daß die polnische Regierung nach wie vor entschlossen ist, die in der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" gemachten Zusagen einzuhalten und zu verwirklichen. Es ist allerdings zutreffend, daß sich die Mitteilungen von Antragstellern über Ablehnungen von Ausreiseanträgen mehren. Wie hoch der Anteil der abgelehnten Anträge im Verhältnis zur Gesamtzahl ist, läßt sich von hier aus naturgemäß kaum feststellen, da diese Anträge bei polnischen Behörden gestellt und von polnischen Behörden entschieden werden. Die Bundesregierung hat die aufgetretenen Probleme wiederholt gegenüber der polnischen Regierung zur Sprache gebracht, u. a. auch anläßlich der kürzlichen deutsch-polnischen Konsultationen in Bonn. Diese Probleme werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der bevorstehenden nächsten Runde der deutsch-polnischen Rotkreuz-Verhandlungen über Umsiedlungsfragen behandelt werden. Diese Rotkreuz-Gespräche sind für die Zeit vom 18. bis 20. November 1971 in Warschau vorgesehen. 8572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache W2775 Frage A 96) : Trifft die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 26. Oktober 1971 aufgestellte Behauptung zu, die Bundesregierung sei damit einverstanden, daß Abstriche an den in Europa lagernden taktischen Atomwaffen vorgenommen werden könnten, oder ist die Bundesregierung nicht vielmehr der Auffassung, daß darüber nur im Zusammenhang eines umfassenden Konzepts gesprochen werden dürfte? Die Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage lautet nein. Unter dem seit Jahren gültigen Strategischen Konzept der „Flexible Response", ist das in Westeuropa lagernde nukleare Potential ein unverzichtbarer Teil im Spektrum der Abschreckung. Zur zweiten Teilfrage: Nur eine Änderung der Gesamtkonzeption der militärischen Strategie der NATO könnte eine Änderung rechtfertigen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 97): Hält die Bundesregierung es für richtig, daß ein Parlamentarischer Staatssekretär es abgelehnt hat, auf eine entsprechende Anfrage einer Zeitung hin zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen, daß ein Landtagsabgeordneter geäußert hat, einige NPD-Abgeordnete im Landtag seien für die Demokratie im Land ein kleineres Übel als eine absolute Mehrheit der CDU, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß eine solche Äußerung generell als undemokratisch und dem parlamentarischen Selbstverständnis in der Bundesrepublik Deutschland schädlich von jedem, der für die Regierung spricht, entschieden zurückgewiesen werden sollte? Die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu rechts- und linksradikalen Bestrebungen ist bekannt. Sie bedarf keiner ausdrücklichen Bestätigung aus Anlaß angeblicher Äußerungen von Einzelpersonen in der politischen Tagesdiskussion. Überdies sind der Bundesregierung Äußerungen eines Landtagsabgeordneten, wie sie in der Frage wiedergegeben sind, nicht bekannt. Sollte es sich hierbei um die angeblichen Äußerungen des FDP-Landtagsabgeordneten Rudigier handeln, so habe ich schon in meinem Leserbrief an die Stuttgarter Nachrichten (abgedruckt am 22. Oktober 1971) klargestellt, daß ich am Telefon eine Stellungnahme vor voller Kenntnis des Sachverhalts ablehnen mußte. Meine Zuschrift an die Stuttgarter Nachrichten hat folgenden Wortlaut: „In einem Telefongespräch mit einem Redakteur der Südwestpresse war ich zu angeblichen Äußerungen meines Parteifreundes Rudigier über NPD und CDU gefragt worden. Da ich den Sachverhalt nicht kannte, lehnte ich eine Stellungnahme ab. Daraus wurde in einem Bericht Ihres Blattes der Satz: ,Moersch war nicht geneigt, Rudigier zu widersprechen.' Sie sind sicher mit mir der Ansicht, daß dies eine recht freie Art der Berichterstattung ist. Tatsächlich habe ich in dem Telefongespräch sinngemäß gesagt, in einer liberalen Partei habe der Vorsitzende die Meinungsfreiheit eines Abgeordneten zu respektieren. Wenn Rudigier, was ich nur vermuten kann, gemeint habe, es sei äußerst bedenklich, falls die CDU, um eine absolute Mehrheit mit Hilfe von bisherigen NPD-Wählern zu erhalten, die Politik der NPD übernehme, so wäre das sicherlich keine sensationelle Feststellung gewesen." Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 1 und 2) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre im Jahr 1972 vorgesehenen Aufwendungen für die innere Sicherheit und die Volksgesundheit in einem krassen Mißverhältnis zu den geplanten Ausgaben für die Regierungspropaganda stehen, die nach Pressemeldungen mehr als 210 Millionen DM ausmachen? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß das Bundespresseamt 1972 Ausgaben in Höhe von 150,3 Millionen DM tätigt, während für das Bundeskriminalamt lediglich 77,5 Millionen DM und für das Bundesamt für Verfassungsschutz nur 46 Millionen DM aufgewendet werden sollen. Zu Frage 1: Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung hat mit „Propaganda" nichts zu tun; sie erfüllt die Aufgabe der werbenden Information. Auch für das Jahr 1972 werden der Bundesregierung somit keine Haushaltsmittel für „Propaganda", sondern für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen. Meldungen, daß für diesen Zweck Ausgaben in Höhe von mehr als 210 Millionen DM eingeplant seien, treffen nicht zu. Die Bundesregierung hat im „Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975", der mit Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 8. Oktober 1971 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages als Drucksache VI/2651 veröffentlicht worden ist, unter Nr. 5.01 ausgeführt, daß für den Aufgabenbereich des Informationswesens im Jahre 1972 insgesamt 118,8 Millionen DM eingeplant sind. Von diesem Betrag entfallen allein 72 Millionen DM auf die Öffentlichkeitsarbeit Ausland und 3 Millionen DM auf die Öffentlichkeitsarbeit für die Olympischen Spiele 1972. Mit dem Ausgabensoll für das Informationswesen sind die Aufwendungen für „Innere Sicherheit" und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8573 „Volksgesundheit" von der Sache her und den Ansätzen nach nicht vergleichbar. Die Bundesregierung hat gerade das Gesundheitswesen zu einem Schwerpunkt ihrer Reformausgaben gemacht und im Bereich der inneren Sicherheit ihre Anstrengungen für 1972 erheblich verstärkt. Nach dem „Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975" sind unter Nr. 5.06 für „Öffentliche Sicherheit und Ordnung (einschließlich Bundesgrenzschutz) und Rechtsschutz" 687,3 Millionen DM eingeplant, das sind 92,1 Millionen DM mehr als im Jahre 1971. Vor allem werden im Rahmen des Sofortprogrammes der Bundesregierung zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung die Aufwendungen für das Bundeskriminalamt gegenüber 1971 um knapp 50 v. H. erhöht. Im Gesundheitswesen sieht der Finanzplan unter Nr. 5.07 für 1972 Ausgaben in Höhe von 97,1 Millionen DM gegenüber 71,9 Millionen DM im Jahre 1971 vor. In diesem Aufgabenbereich hat die Bundesregierung besonders für die Krankenhausfinanzierung in der Weise Vorsorge getroffen, daß sie Mittel bereitstellt, die zur Deckung des Schuldendienstes von Krankenhausfinanzierungskrediten in Höhe von 700 Millionen DM dienen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hält den Ansatz für das Presse und Informationsamt nicht nur für vertretbar, sondern auch für erforderlich. Dieser Betrag steht natürlich nur zu einem Bruchteil für Informationspolitische Aufgaben im Inland zur Verfügung. Von den 150,3 Millionen DM entfallen zunächst 43,3 Millionen DM auf Personal- und Verwaltungskosten und knapp 5 Millionen DM auf Datenverarbeitung und Technik. 72 Millionen DM sind für die Öffentlichkeitsarbeit Ausland, 3 Millionen DM für Öffentlichkeitsarbeit der Olympischen Spiele und weitere 3,9 Millionen DM für Informationstagungen bestimmt, die überwiegend auf Anregung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages durchgeführt werden. Ein Vergleich mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zeigt im übrigen, daß diese Bundesregierung mit Abstand die nachhaltigsten finanziellen Anstrengungen für die beiden Bundesämter unternommen hat und diese Bemühungen auch 1972 verstärkt fortsetzt. Der Etat des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist von 1969 bis 1972 von 29,9 auf 46 Millionen DM, also um 65 % und der Etat des Bundeskriminalamtes sogar von 22,4 auf 77,4 Millionen DM, das sind 245,5 %, gestiegen. Das Bundespresseamt mußte sich im gleichen Zeitraum mit einer Steigerung von 35,4 % begnügen. Noch deutlicher wird dieses Bild im Vergleich zum Jahre 1965. Vom Haushalt des Jahres 1965 bis zur Finanzplanung für 1972 sind die Ansätze für das Bundesamt für Verfassungsschutz um 148,1 % und für das Bundeskriminalamt sogar um 453,5 % gestiegen. Die Steigerungsrate des Ansatzes für das Bundespresseamt beträgt demgegenüber lediglich 59,3 %. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung eine Zusammenfassung über alle bei den Ministerien und den angeschlossenen Forschungsinstituten erscheinenden Schriftreihen zusammenstellen und diese gegebenenfalls auf Anforderung den interessierten Abgeordneten zur Verfügung stellen? Nach Eingang Ihrer Anfrage habe ich mich fernschriftlich an alle Ministerien mit der Bitte um Beantwortung Ihrer Anfrage gewandt. Sobald mir die Beiträge der Ministerien vorliegen, werde ich Ihnen schriftlich das Ergebnis mitteilen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 4 und 5) : Trifft es zu, daß der deutsche Botschafter in Griechenland schriftlich gegen die Erklärung der griechischen Regierung protestiert hat, Kontakte zwischen in Athen akkreditierten Botschaftern und ehemaligen griechischen Politikern seien „unannehmbar"? Wie gedenkt die Bundesregierung für den Fall zu reagieren, daß die griechische Regierung versuchen würde, derartige Kontakte zu behindern bzw. zu unterbinden? Nein, sicherlich nicht in dieser Form. Botschafter Limbourg hat angesichts einer zu befürchtenden Beschränkung der diplomatischen Kontaktfreiheit in einem sachlichen, von Emotionen freien Schreiben an den Herausgeber des englischsprachigen Bulletins der halbamtlichen griechischen Nachrichtenagentur ANA darauf hingewiesen, daß in der Bundesrepublik Deutschland jeder ausländische Diplomat die Kontakte pflegen könne, die er wünsche. Er wollte damit die im Bulletin der ANA veröffentlichte Behauptung richtigstellen, derzufolge Kontakte von Diplomaten mit Oppositionspolitikern von allen demokratischen Regierungen abgelehnt würden. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung zu der Annahme, daß die griechische Regierung ernsthaft versuchen wird, die Kontaktmöglichkeiten der in Griechenland akkreditierten Botschafter zu beschränken, zumal sie ja der von Botschafter Limbourg vertretenen Auffassung grundsätzlich zugestimmt hat. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Schriftliche Frage des 8574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 6) : Trifft die Meldung des „Spiegel" vom 18. Oktober 1971 zu, daß die Bundesregierung über die geplante Moskau-Reise des amerikanischen Präsidenten lediglich eine Stunde früher als die Öffentlichkeit unterrichtet worden ist, und teilt bejahendenfalls die Bundesregierung die Auffassung, für diesen offensichtlichen Mangel an vorheriger Konsultation mit ihrem Verhalten anläßlich der Krim-Reise des Bundeskanzlers selbst das Beispiel gegeben zu haben? Die in der Anfrage zitierte Meldung gibt den Sachverhalt sehr unvollständig wieder. Die Reisepläne des amerikanischen Präsidenten waren der Bundesregierung sei langem bekannt und Gegenstand des kontinuierlichen und vertrauensvollen Gedankenaustausches mit der amerikanischen Regierung. Die Planung und Festsetzung von Terminen sind jedoch normalerweise einer jeden Regierung allein vorbehalten und erfordern keine besonderen Konsultationen. Daraus ergibt sich, daß die in der Anfrage enthaltenen Folgerungen nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, über die Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung zu klagen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 7 und 8) : Erwägt die Bundesregierung eine Klarstellung oder Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, so daß für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern Gebühren zum Zwecke der Wasserreinhaltung verlangt werden können? Glaubt die Bundesregierung nicht, auf diese Weise zum Beispiel die Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees wesentlich und auf zumutbare Weise beschleunigen zu können? Im Wasserhaushaltsgesetz ist derzeit keine Vorschrift enthalten, die Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren bei Gewässerbenutzungen, sei es für die Entnahme von Wasser oder auch für das Einleiten von Abwasser, sein könnte. In der Regierungsvorlage für das Wasserhaushaltsgesetz (vgl. Drucksache 2072 vom 4. Februar 1956) war eine Vorschrift dieser Art mit § 19 — Wasserzins — vorgesehen. Der Bundesrat hatte jedoch damals der Aufnahme dieser Vorschrift mit der Begründung widersprochen, daß die Regelung nicht unter den Begriff des Wasserhaushalts, sondern unter den Begriff des allgemeinen Wasserrechts falle und deshalb den Ländern überlassen bleiben könne. Nur in Bayern und in Hamburg sind dann entsprechende Regelungen im Rahmen der dort erlassenen Landeswassergesetze ergangen. Um für die Zukunft eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren oder Abgaben zu schaffen, die der Reinhaltung der Gewässer dienen, bedarf es einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes durch eine besondere bundesgesetzliche Regelung. Mit Ihnen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine solche Rechtsgrundlage im Interesse der Reinhaltung der Gewässer geschaffen werden sollte. Allerdings sollte zur Zahlung von Gebühren oder Abgaben im Interesse der Reinhaltung der Gewässer in erster Linie der Einleiter von Abwasser herangezogen werden, da der Einleiter von Abwasser als der eigentliche Verursacher der Verunreinigung der Gewässer anzusehen ist. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung soll das Verursacherprinzip Grundlage der Kostenzurechnung sein. Auf Grund obiger Erwägungen ist im Umweltprogramm der Bundesregierung (vgl. BundesratsDrucksache 553/71) vorgesehen, daß die Bundesregierung bis Dezember 1972 ein Gesetz über die Erhebung von Abwasserabgaben vorlegen wird. Derartige Abgaben sollen den Vorteil ausgleichen, den öffentliche oder private Einleiter nicht ausreichend gereinigter Abwässer gegenüber denjenigen Einleitern haben, die schon jetzt ihre Abwässer ausreichend reinigen. Hierbei betont allerdings die Bundesregierung, daß eine solche Abgabe nur dann sinnvoll ist, wenn sie im Bundesgebiet nach einheitlichen Maßstäben erhoben wird. Voraussetzung dafür ist, daß dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für den Wasserhaushalt eingeräumt wird, wie dies von der Bundesregierung vorgeschlagen ist (vgl. Bundestags-Drucksache VI/1298). Die Erhebung von Abwasserabgaben, die im Einzelfall so bemessen sein sollen, daß sie die Kosten für den Kapitaldienst und für den Betrieb einer noch fehlenden Kläranlage zumindest erreichen, wenn nicht sogar übersteigen, wird zur Folge haben, daß alle Säumigen im eigenen Interesse den Bau der fehlenden Kläranlagen beschleunigt in die Wege leiten. Durch diese Initiative der Verursacher würden auch die Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees wesentlich und auf zumutbare Weise beschleunigt. Am Bodensee ist jedoch über den sonst erforderlichen Umfang der vollbiologischen Abwasserreinigung hinaus noch die Beseitigung der Pflanzennährstoffe erforderlich, die eine schädliche Eutrophierung des Sees verursachen. Zu diesem Zweck sollen vollbiologische Kläranlagen im Bodenseegebiet um eine chemische Behandlungsstufe erweitert werden. Wenn der See rechtzeitig vor dem „Umkippen" bewahrt werden soll, müssen diese Maßnahmen sehr bald in Angriff genommen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, mit dem im Haushaltsgesetz 1972 vorgeschlagenen Fünfjahresleitprogramm zur „Förderung von Abwasserreinigungsanlagen von überregionaler Bedeutung am Bodensee und am Rhein" die wichtigsten Anlagen mit Zuschüssen zu fördern. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 9 und 10) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8575 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die industrielle Herstellung von Plastikfolien möglich ist, die den gleichen Festigkeitsgrad wie herkömmliche Folien aufweisen, im Gegensatz zu diesen jedoch innerhalb kurzer Zeit verrotten und deshalb ihre Beseitigung als Abfall wesentlich erleichtern? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, die Hersteller von Plastikfolien in der Bundesrepublik Deutschland zur Umstellung auf die ausschließliche Produktion solcher umweltfreundlicher Materialien zu veranlassen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die industrielle Herstellung von Plastikfolien möglich ist, die innerhalb von kurzer Zeit verrotten und deshalb ihre Beseitigung als Abfall erleichtern. Ihre erste Frage geht offensichtlich noch von der Annahme aus, daß die zur Zeit überwiegend verwendeten Plastikfolien praktisch nicht verrottbar sind, zumindest nicht innerhalb eines Zeitraumes, der für die Abfallbeseitigung technisch interessant ist. Nach neuesten Untersuchungsergebnissen, die am 15. Oktober 1971 auf dem 21. Müllkolloquium der Universität Stuttgart vorgetragen wurden, ist diese Auffassung jedoch erschüttert worden. Danach soll es unter bestimmten biologischen Voraussetzungen durchaus möglich sein, Plastikfolien bis auf geringe Ausnahmen bei Kunststoffen bestimmter Zusammensetzung verhältnismäßig rasch zu verrotten. Beispielsweise soll es im Kompostwerk Blaubeuren unter den dort gegebenen technischen und biologischen Bedingungen möglich sein, Plastikfolien innerhalb von etwa 7 Tagen weitgehend zu verrotten. Diese Ergebnisse bedürfen weiterer wissenschaftlicher Nachprüfung. Es gehört zu den vorrangigen Zielen der Umweltschutzpolitik der Bundesregierung, auf die Industrie einzuwirken, daß sie ihre Produktion auf umweltfreundliche Produkte ausrichtet. Im Umweltschutzprogramm der Bundesregierung ist diese Forderung, die selbstverständlich auch für Plastikfolien gilt, besonders herausgestellt worden. Hinsichtlich der Verrottbarkeit von Plastikfolien und allgemein von Kunststoffen ist jedoch zunächst einmal wissenschaftlich nachzuprüfen, ob die vorgenannten Untersuchungsergebnisse bestätigt werden können. Die Bundesregierung läßt diese Untersuchungen durchführen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 11 und 12) : Wird die Bundesregierung das Haftungsrecht für Schäden, die von neu eingeführten Arzneimitteln ausgehen, angesichts der Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Haftungsansprüchen der Geschädigten überprüfen und Beteiligungen von Arzneimittelfirmen an Haftungsfonds anstreben? Wird die Bundesregierung, nachdem sie durch das Absehen von einer behördlichen Zulassung neuer Arzneimittel die Staatshaftung umgeht, eine Gefährdungshaftung für Schäden aus neu zugelassenen Arzneimitteln einführen? Die Haftung für Schäden, die durch neu eingeführte Arzneimittel verursacht werden können, gehört in den größeren Zusammenhang der sog. Produktenhaftung. Wie in der Antwort auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Hannsheinz Bauer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1970 ausgeführt worden ist (vgl. Protokoll über die 81. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1970, S. 4526 f.), hält es die Bundesregierung für notwendig, die Haftung der Produzenten für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse besonders zu regeln. In der Antwort war auch dargelegt worden, daß eine Sonderregelung für die Arzneimittelindustrie nicht geboten erscheint, da fehlerhafte Produkte mit mindestens vergleichbaren Gefahren auch von anderen Industriezweigen in Verkehr gebracht werden. Nach dem Stand der bisherigen Überlegungen kommt in erster Linie in Betracht, den Schutz des Verbrauchers durch eine Ausweitung der sog. Gefährdungshaftung zu verstärken. Dagegen scheint die Einführung von Haftungsfonds kein geeignetes Mittel zu sein, um die Rechtsstellung des Geschädigten zu verbessern, zumal er auch diesen Fonds gegenüber Grund und Höhe seines Anspruchs beweisen müßte. Bei der immer stärkeren wirtschaftlichen Integration ist es nicht zweckmäßig, die von Ihnen angeschnittenen Fragen isoliert von ihrem internationalen Zusammenhang zu lösen. Bereits in der oben erwähnten Antwort war auf das Vorhaben hingewiesen worden, die Probleme der Produktenhaftung im Rahmen des Europarates zu behandeln; die Vorbereitungen sind inzwischen so weit gediehen, daß eine Sachverständigengruppe dieses Thema voraussichtlich im Jahre 1972 beraten kann. Auch im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geplante Richtlinien über den Verkehr mit Arzneimitteln können Auswirkungen auf das Haftungsrecht haben. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Mittel für ausreichend, den immer mehr zunehmenden Mißbrauch von Kleinstsendern (Minispionen) in der Wirtschaft und im Privatleben zu verhindern, und welche gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Beziehung vorgesehen? Wie glaubt die Bundesregierung die Ziele, die den Gesetzen gegen den Mißbrauch von Kleinstsendern zugrunde liegen, in wirtschaftlich vertretbarer Weise sicherzustellen? Die mißbräuchliche Verwendung von Mini-Spionen in der Wirtschaft und im Privatleben ist bereits nach geltendem Recht untersagt. Nach § 298 des Strafgesetzbuchs, der 1967 durch das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, wird mit Frei- 8576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 heitsstrafe bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt mit einem Abhörgerät abhört. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, der in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, ist vorgesehen, das Höchstmaß der Strafdrohung allgmein auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Darüber hinaus ist die Verwendung von Mini-Spionen, bei denen es sich in der Regel um Fernmeldeanlagen im Sinne des Fernmeldeanlagengesetzes handelt, auch nach diesem Gesetz verboten. Nach § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes bedarf das Betreiben einer Fernmeldeanlage der Genehmigung durch die Deutsche Bundespost, die für Mini-Spione nicht erteilt wird. Das Betreiben einer Fernmeldeanlage ohne die erforderliche Genehmigung ist nach § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes strafbar. Wer Abhörgeräte in Kenntnis der beabsichtigten mißbräuchlichen Verwendung herstellt oder vertreibt, muß damit rechnen, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu den genannten Straftaten zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Frage, ob dieser bestehende strafrechtliche Schutz gegen den Mißbrauch von Mini-Abhörgeräten durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere ein Verbot der Herstellung, der Einfuhr und des Vertriebes solcher Geräte, ergänzt werden sollte, ist in der vergangenen Wahlperiode eingehend geprüft worden. Der von den damaligen Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachte Initiativentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten (Bundestagsdrucksache V/1643), der auf Vorarbeiten im Bundesjustizministerium beruhte, sah ein solches Verbot vor. Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages sprach sich jedoch nach Anhörung von Sachverständigen gegen die Einführung eines Herstellungs- und Vertriebsverbots aus. Maßgebend hierfür war vor allem, daß keine befriedigende Abgrenzung der zur mißbräuchlichen Verwendung bestimmten Geräte von solchen Geräten gefunden werden konnte, die zu legitimen Zwecken, z. B. im Bereich der Technik, der Forschung und der Medizin, verwendet und benötigt werden. Die Gesetzesinitiative wurde daraufhin nicht weiterverfolgt und auch in dieser Wahlperiode nicht wieder aufgegriffen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf den von der Bundesregierung vor kurzem dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesratsdrucksache 562/71) hinweisen, durch den die Möglichkeiten zur Untersagung der Gewerbeausübung nach § 35 Gewerbeordnung verbessert werden sollen. Hierdurch wird eine Handhabe geschaffen, auch Herstellern und Händlern von Mini-Abhörgeräten die weitere Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weitere gesetzliche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht zur Zeit nicht vorgesehen. Aus Ihrer zweiten Frage ist nicht zu ersehen, auf welches „Gesetz gegen den Mißbrauch von Kleinstsendern" sie sich beziehen soll. Sofern der erwähnte neue § 298 StGB gemeint sein soll, glaubt die Bundesregierung, daß der durch diese Vorschrift angestrebte Schutz der Privatsphäre durch die allgemeinen Mittel der Strafverfolgung in wirtschaftlich vertretbarer Weise sichergestellt ist. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 15) : Hält es die Bundesregierung für notwendig, durch entsprechende Anweisungen an die Zollbehörden jede eingeführte und noch nicht in ihrem Typ registrierte Waffe dem nächsten Landeskriminalamt zur Beschußprüfung zuzuleiten, und welche Maßnahmen gedenkt sie hier zu unternehmen? Wennn ich Ihre Frage richtig verstehe, kommt es Ihnen darauf an, zu erfahren, ob Modelle von Schußwaffen, die erstmalig in die Bundesrepublik eingeführt werden, von einem Landeskriminalamt überprüft werden sollten. Überlegungen in dieser Richtung sind bei der Vorbereitung des vom Bundesrat inzwischen beschlossenen Entwurfs eines neuen Waffengesetzes (Bundesrats-Drucksache 658/70 Beschluß) angestellt worden. Die praktische Handhabung des Bundeswaffengesetzes hat nämlich gezeigt, daß es zweckmäßig wäre, Modelle neuer Schußwaffen dem Bundeskriminalamt anzuzeigen und erforderlichenfalls zur Prüfung vorzulegen, um von vornherein zu verhindern, daß Schußwaffen, deren Herstellung und Vertrieb nach den waffenrechtlichen Vorschriften verboten sind, in den Verkehr gelangen. In dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf ist daher für derartige neue Waffenmodelle in § 40 Abs. 3 eine entsprechende Anzeige- und Vorlagepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt vorgesehen. Die Bundesregierung hat einer solchen Regelung in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt, jedoch im Interesse einer elastischen Anpassung an die jeweilige Verhältnisse vorgeschlagen, die Anzeige- und Vorlagepflicht sowie den Umfang der in Betracht kommenden Gegenstände in der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz näher festzulegen (BT-Drucksache VI/2678 Vorschlag zu § 40). Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes bzw. der zu erlassenden Durchführungsverordnung wird daher Ihrem Anliegen im wesentlichen entsprochen sein. Durch eine Anweisung an die Zolldienststellen könnte eine derartige Anzeige- und Vorlagepflicht, die den Hersteller oder Einführer träfe, nicht eingeführt werden. Mit der Übersendung jeder eingeführten Waffe an ein Landeskriminalamt — gleiches müßte auch für im Inland hergestellte Waffen gelten wäre der beabsichtigte Zweck, das Inverkehrbringen neuer Waffenmodelle von vornherein zu verhindern, nicht oder nur unvollkommen zu errei- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8577 chen, da eine solche Maßnahme zu spät käme. Sie würde außerdem zu einem nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand führen. Mit der Beschußprüfung, von der Sie in Ihrer Anfrage sprechen, sind die Kriminalämter nicht befaßt. Für diese Prüfung sind die Beschußämter der Länder zuständig. Diese sind jedoch gemäß Ziffer 7.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundeswaffengesetz vom 16. Juni 1970 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 111 vom 24. Juni 1970) angewiesen, das Bundeskriminalamt über das jeweilige Landeskriminalamt in die Prüfung einzuschalten, wenn zweifelhaft ist, ob die zur Prüfung vorgelegte Waffe unter ein Herstellungs- oder Vertriebsverbot im Sinne von § 18 BwaffG fällt. Durch diese Zusammenarbeit wird bereits nach geltendem Recht den polizeilichen Belangen weitgehend Rechnung getragen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß ich mit Erlaß vom 13. September 1971 — F/III A 5 — Z 1805-68/71 — die Zolldienststellen angewiesen habe, den für den Vollzug des Bundeswaffengesetzes zuständigen Behörden unter Angabe des Absenders und des Empfängers jede Einfuhr von Waffen und Munition nach Art und Menge — bei Schußwaffen auch die Kennzeichnung und Nummer — mitzuteilen. Hierdurch soll den Überwachungsbehörden eine wirksame Kontrolle des Verbleibs eingeführter Schußwaffen und Munition ermöglicht werden. Aufgrund der eingehenden Anzeigen werden die Überwachungsbehörden in die Lage versetzt, nachzuprüfen, ob die einzelnen Waffen in das nach dem Bundeswaffengesetz vorgeschriebene Waffenhandelsbuch eingetragen worden und wo sie verblieben sind. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 16 und 17) : Welche Richtlinien bestehen beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen oder eventuell anderen Ressorts zur Gewährung von Förderungsmitteln an Firmen der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere zur Entwicklung von Software für den Anwendungsbereich der gewerblichen Wirtschaft? Aus welchen Gründen wurde in diesem Zusammenhang der Antrag der Firma Information durch Datenverarbeitung GmbH, 3353 Bad Gandersheim, nicht berücksichtigt? Für die Förderung der marktnahen Entwicklung der Datenverarbeitung hat mein Haus die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Förderung der marktnahen technischen Entwicklung auf dem Gebiete der Elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland" Aktenzeichen — IV B 4 — 40 71 10/1 — vom 7. Juli 1969 und die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland" Aktenzeichen — IV A 6 — 40 71 50/21 — vom 23. Juli 1970 erlassen. Der Inhalt der Richtlinien ist das Ergebnis intensiver Beratungen mit sachverständigen Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Das Bewilligungsverfahren hat sich inzwischen eingespielt. Die Förderung der Forschung und zukunftsorientierten Entwicklung durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erfolgt nach den im 2. Datenverarbeitungsprogramm der Bundesregierung aufgestellten Grundsätzen. Der Antrag der Firma „Information durch Datenverarbeitung GmbH, 3353 Bad Gandersheim" wurde im Rahmen der „Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft" gestellt. Dem Antrag wurde aus drei Gründen nicht stattgegeben: 1. Es werden nur Programmsysteme gefördert, die noch nicht realisiert sind und die den Förderungszielen entsprechen. Um dieses zu erreichen, sind in den Richtlinien programmier-technische Kriterien festgelegt worden. Im Antrag müssen ausreichende Angaben zur Struktur des zu entwickelnden Systems gemacht werden, so daß es möglich ist, mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger festzustellen, ob diese Kriterien erfüllt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur solche Systeme gefördert werden, die bestimmte Eigenschaften, z. B. breite Anwendungsmöglichkeit, besitzen, die den Zielen des Förderungsprogramms dienlich sind. Die Angaben des o. g. Unternehmens zu diesem Punkt reichten als Entscheidungsgrundlage nicht aus. 2. Ein Entwicklungsvorhaben wird nur dann gefördert, wenn das Entwicklungsergebnis den Anwendern der Datenverarbeitung zu einem angemessenen Preis angeboten wird. Hierzu werden deshalb verbindliche Angaben verlangt, die erkennen lassen, daß sowohl der erwartete Absatz als auch die öffentliche Förderung bei der Preiskalkulation hinreichend berücksichtigt worden sind. Die Angaben im Antrag des o. g. Unternehmens waren in diesem Punkt unzureichend. 3. Zuschüsse werden in Höhe eines Prozentsatzes der Entwicklungskosten gewährt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten müssen deshalb unter Berücksichtigung von Vorschriften kalkuliert werden, mit denen u. a. Haushaltsbestimmungen, allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik sowie dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung getragen wird. Das o. g. Unternehmen hat hierzu keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt. Das Unternehmen wurde auf diese Punkte hingewiesen. Auch die ergänzenden Angaben waren unzureichend. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß dem o. g. Unternehmen der Rechtsweg offensteht. 8578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU 'CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 18) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um der wiederholt erhobenen Forderung des ganzen Bundestages zu entsprechen, die der Bundeskanzler in diesen Tagen erneut darstellte: „Es bleibt das Problem, daß die Erhaltung der Pressefreiheit auch die Erhaltung einer ausreichenden Meinungsvielfalt notwendig macht" — zumal bisher z. B. durch die für eine Reihe von kleinen und mittleren Zeitungsverlagen tatsächlich existenzgefährdende Erhöhung für die Fernschreibstandleitungen um bis zu 500 Prozent eher der Eindruck bestehen mußte, die Konzentration im Pressewesen werde von der derzeitigen Regierung gefördert? Zum inhaltlichen Kern Ihrer Frage hat die Bundesregierung Ihnen bereits geantwortet. Unter Bezug auf mein Schreiben vom 3. August 1971 und auf die Drucksache VI/1676 nenne ich folgende Maßnahmen der Bundesregierung, die u. a. der Erhaltung der Pressefreiheit und der Meinungsvielfalt dienen: Die Vorbereitung der Entwürfe eines Presserechtsrahmengesetzes und eines Gesetzes zur Einführung einer jährlichen Statistik der Zeitungsverlage auf Bundesebene; — die Einführung einer auch das Pressewesen erfassenden Fusionskontrolle; — die Gewährung von Kredithilfen aus dem ERP-Kreditprogramm (seit 1968 120 Kredite von zusammen 30 945 TDM, die einer Investitionssumme von 105 286 TDM entsprechen; bisher ist noch kein Antrag aus Mangel an Mitteln abgelehnt worden) ; — die Fortsetzung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet der Massenmedien; — die Förderung der Aus- und Fortbildung der Journalisten Der Bundeskanzler hat in der Rede, aus der Sie zitieren, den Zusammenhang zwischen Wahrung der äußeren Pressefreiheit und Sicherung der inneren Pressefreiheit unterstrichen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem angekündigten Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes auch einen Beitrag zur Sicherung der inneren Pressefreiheit und damit zur Wahrung einer ausreichenden Meinungsvielfalt zu leisten. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, daß die Gebührenerhöhung für Fernschreibstandleitungen die Existenz von kleineren und mittleren Zeitungsverlagen nicht gefährdet. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Verwertung von Weichweizen über die Feuchtgetreidesilierung für die Rationalisierung und Spezialisierung bei größeren Beständen von Mastschweinen sowohl in Einzelbetrieben wie in Gemeinschaften eine Entlastung des Marktes im Sinne der Verordnung zur Gewährung von Denaturierungsprämien bringt und — da die bisherigen Auflagen zur Denaturierung jedoch die Erzeuger zwingen, die Denaturierung in einem anerkannten Betrieb zu einem erheblichen Mehraufwand vornehmen zu lassen — daß eine neue Regelung angestrebt werden soll, die die Gewährung der Denaturierung bei der Einlagerung im Erzeugerbetrieb, insbesondere über die Feuchtgetreidesilierung, ermöglicht? Die Denaturierungsprämie für Weichweizen ist ein Ersatz für die Intervention zur Stützung der Marktpreise für Mahlweizen. Die Prämie kann deshalb nur für solchen Weizen gegeben werden, der sich auf dem Markt befindet und grundsätzlich den Interventionsbedingungen für Weichweizen entspricht. Würde von diesem Grundsatz abgewichen und eine Denaturierungsprämie auch für solchen Weizen gewährt, der sich noch im Besitz der landwirtschaftlichen Betriebe befindet, so würden auch solche Mengen preislich herabgeschleust, die von der Landwirtschaft nicht für die Ablieferung, sondern von vornherein für die Verfütterung im eigenen Betrieb vorgesehen waren. Die Denaturierungsprämie erhielte dadurch den Charakter einer produktbezogenen Erzeugersubvention. Wollte man von der Prämie auf diese Weise Gebrauch machen, würden nicht tragbare finanzielle Belastungen auf den EWG-Haushalt zukommen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 20) : Kann die Bundesregierung durch die Bekanntgabe entsprechender Zahlen die Behauptung der Union der EWG-Handelsverbände widerlegen, daß die getroffenen Währungsmaßnahmen in der EWG den Agrar- und Lebensmittelhandel in größte Schwierigkeiten gebracht haben? Ja. Die bisher zur Verfügung stehenden statistischen Daten lassen in dem Zeitabschnitt von Juni bis August 1971 keine besondere Entwicklung im ernährungswirtschaftlichen Außenhandel der BRD sowohl im Vergleich zum entsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres als auch im Vergleich zum gewerblichen Sektor erkennen. Die Einfuhr von Gütern der Ernährungswirtschaft aus der EWG und Drittländern in die BRD nahm in den Monaten Juni bis August 1971 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 10,7 v. H. zu. Die Einfuhr von Gütern der gewerblichen Wirtschaft ist demgegenüber im gleichen Zeitraum um 11,3 v. H. gestiegen. Für Weizen liegen bereits die Einfuhrzahlen bis September 1971 vor. Danach stieg die Einfuhr aus EWG-Ländern von Juni bis September 1971 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres von rund 185 000 t auf 351 000 t. Bei den Einfuhren aus Drittländern war ein gewisser Rückgang zu verzeichnen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8579 nämlich von 447 000 t auf 332 000 t, ohne daß dadurch aber die Zunahme insgesamt beeinträchtigt worden wäre. Die Ausfuhr von Ernährungsgütern stieg im Zeitraum Juni bis August 1971 gegenüber dem Vorjahr um 11 v. H. Im Vergleich dazu erhöhte sich die Ausfuhr im gewerblichen Bereich nur um 8 v. H. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/2775 Fragen B 22 und 23) : Haben sämtliche Länder Landesverordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altersheimen und Pflegeheimen, wie z. B. das Land Schleswig-Holstein (siehe hierzu G.S. SchlH, G/Nr. 7,01 vom 22. April 1969), in denen die Anforderungen an Altersheime und Pflegeheime genau definiert sind? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf Einfluß zu nehmen, daß die Anforderungen an Altersheime und Pflegeheime und deren Konzessionierung im Bundesgebiet einheitlich geregelt werden? Alle Länder haben Verordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altenheimen und Pflegeheimen erlassen. Da die Verordnungen im wesentlichen einer Musterverordnung entsprechen, sind die rechtlichen Regelungen der Länder weitgehend einheitlich. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß der Schutz älterer Menschen in Altenheimen im Rahmen der den Ländern durch § 38 der Gewerbeordnung eingeräumten Regelungsbefugnis nicht ausreichend gesichert ist. Es wird deshalb zur Zeit der Entwurf eines speziellen Bundesgesetzes vorbereitet. Dabei ist vorgesehen, die Voraussetzungen für den Betrieb von Altenheimen in baulicher, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht zu regeln, eine Anzeigepflicht für alle Altenheime und eine Erlaubnispflicht für Altenheime bestimmter Träger einzuführen und die behördliche Überwachung sicherzustellen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung eine Überprüfung ihrer Antwort auf die Frage A 43 — Drucksache VI/2575 — des Kollegen Dr. Jungmann in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. September 1971 — Stenographischer Bericht der 134. Sitzung, Seite 7857 — noch für erforderlich, nachdem auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft „die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen über die Einkommen der Oberärzte und der Assistenzärzte als nicht immer präzise wiedergegeben" bezeichnet hat? Die Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann enthielt keine Aussage darüber, ob die in der Presse genannten Zahlen über Einkommensgrößen bei Assistenzärzten und Oberärzten zutreffend sind. Eine Überprüfung der Antwort erscheint mir deshalb nicht notwendig. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 25 und 26) : Sind der Bundesregierung die zahlreichen Pressemeldungen bekennt, in denen darauf hingewiesen wird, daß in zunehmendem Umfang Hormonpräparate und Antibiotika zur Viehmast benutzt werden, was vor allem im letzteren Fall durch Entstehung von Allergien und Immunisierungen gegen Penicillin und Streptomycin beim Menschen im Krankheitsfall zu lebensgefährlichen Körperreaktionen führen kann? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Entwicklung zu unternehmen? Der Bundesregierung sind zahlreiche Pressemeldungen über die mißbräuchliche Anwendung von Hormonen, Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren bekannt. Bereits heute unterliegen die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung an Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die unter Anwendung dieser Stoffe gewonnen worden sind, einschränkenden lebensmittel-, arzneimittel-, futtermittel-, milch- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Neben einer Intensivierung der Überwachung dieser Vorschriften, die den Ländern obliegt, bereitet die Bundesregierung weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor dem Verzehr rückstandshaltiger Lebensmittel vor. In § 15 des Entwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (Drucksache VI/2310) ist bereits vorgesehen, daß Lebensmittel von Tieren, denen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt worden sind, gewerbsmäßig nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die bei der Registrierung als Arzneimittel oder Zulassung als Futtermittel festgesetzten Wartezeiten beachtet worden sind. Soweit solche Wartezeiten noch nicht festgesetzt sind, soll eine Pauschalwartezeit einzuhalten sein, die nur dann nicht gilt, wenn in oder auf den gewonnenen Lebensmitteln die angewendeten Stoffe nicht mehr vorhanden sind oder wenn durch Rechtsverordnung besondere Regelungen getroffen worden sind. Wie in der Begründung zu § 15 des genannten Entwurfs ausgeführt, bedarf diese Vorschrift ergänzender Änderungen des Arzneimittelrechts. Der hierfür erforderliche Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wird im Augenblick mit den Bundesressorts abgestimmt und wird in Kürze den parlamentarischen Gremien zugeleitet. Hiernach soll u. a. vorgesehen werden, daß Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch in den 8580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert worden sind. Bei dieser Registrierung werden Unterlagen über den Übergang arzneilich wirksamer Stoffe in Lebensmittel und die daraus sich ergebenden Wartezeiten zu überprüfen sein. Die Wartezeiten werden kenntlich zu machen sein und sich nach der Zeitdauer bemessen, innerhalb deren nach Anwendung der Arzneimittel mit dem Vorhandensein nach Art und Menge nicht unbedenklicher Rückstände in den gewonnenen Lebensmitteln zu rechnen ist. Der Entwurf wird weiterhin vorsehen, daß Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, als Arzneimittel nur noch angewendet werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert sind. Über den Erwerb und die Abgabe dieser Arzneimittel werden Nachweise zu führen sein. Zur weiteren Ergänzung der Wirksamkeit des Verbraucherschutzes sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine routinemäßige, stichprobenweise Untersuchung des Fleisches bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie bei der Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches auf Hormone und Antibiotika vorsehen. Entsprechende Vorschriften zur Untersuchung der Milch auf Antibiotika sind ebenfalls in Vorbereitung. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 27 und 28) : Verfügt die Bundesregierung über statistische Unterlagen, aus denen Angaben über die Unfallbeteiligung und Unfallhäufigkeit der verschiedenen Kraftfahrzeugmarken und Kraftfahrzeugmodelle hervorgehen? Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dann die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrsunfallstatistik in dieser Richtung zu erweitern? Nein. Über derartige statistische Unterlagen verfügt die Bundesregierung nicht. Der Bundesminister für Verkehr ist bereit, diesbezügliche Schritte einzuleiten. Ein erster Schritt ist bereits unternommen. Auf Anregung des Bundesministers für Verkehr hat nämlich der Arbeitskreis ,,Straßenverkehrsunfallstatistik" beim Statistischen Bundesamt am 12. Oktober 1971 getagt. Hierbei waren auch Vertreter der Statistischen Landesämter, der Innenminister der Bundesländer, des Städte- und Gemeindetages, des Verbandes der Automobilindustrie, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC) sowie des Verbandes der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) anwesend. Diese haben beschlossen, eine Erweiterung des Unfallursachenkataloges durchzuführen, sie werden sonstige Verbesserungen, z. B. Änderungen des Meldeblattes, Aufnahme der An- gaben der Straßendatenbank usw. am 2./3. Dezember 1971 erörtern. Bei dieser Überarbeitung könnte auch eine Erweiterung der Daten über das Kraftfahrzeug und deren Aufbereitung besprochen werden. Einer endgültigen Änderung der Angaben der Straßenverkehrsunfallstatistik müssen abschließend der Arbeitskreis II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" (AK II) der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer, d. h. letztlich die Innenminister der Länder, zustimmen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 29 und 30) : Entsprechen Zeitungsberichte den Tatsachen, daß für den Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden sowie der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf beim Bundesverkehrsministerium noch keine baureifen Pläne vorliegen, obwohl im ersten Fünfjahresplan für den Ausbau von Bundesfernstraßen entsprechende Mittel für diese Abschnitte eingestellt sind? Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung der in Frage 29 genannten Straßenabschnitte zu rechnen? Die erwähnten Zeitungsberichte entsprechen insofern nicht den Tatsachen, als dem Bundesverkehrsministerium die Entwürfe für den Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden ebenso wie für den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf bereits vorgelegen haben. Allerdings sind bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in beiden Fällen erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten, die bisher noch nicht ausgeräumt werden konnten. Insbesondere war für den Neubau der Bundesstraße 14 nördlich Waiblingen eine Neuauflegung der Pläne in den betroffenen Gemeinden erforderlich geworden, nachdem wegen der erhobenen Einsprüche eine nochmalige Überarbeitung durchgeführt worden war. Offensichtlich bahnt sich aber jetzt eine Kompromißlösung an, so daß mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens im nächsten Frühjahr gerechnet werden kann. Für den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf haben die berührten Gemeinden ein ergänzendes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das nach Möglichkeit zu einer für die Gemeinden günstigeren Lösung der Querverbindungen über die neue Bundesstraße 29 führen soll. Da die Gemeinden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine gemeinsame Stellungnahme erst nach Vorlage des Gutachtens abgeben wollen, ist das Planfeststellungsverfahren bis dahin im gegenseitigen Einvernehmen ausgesetzt worden. Bei diesem Stand der Dinge lassen sich bedauerlicherweise noch keine verbindlichen Angaben über die Fertigstellung der beiden Neubaustrecken machen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8581 Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 31 und 32) : Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß der Grunderwerb ins Zuge des Neubaus der B 27 auf dem Teilstück Echterdingen—Aich so rasch wie möglich getätigt wird, um weitere Bodenpreissteigerungen zu verhindern, nachdem das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ausbau der B 27 schon insofern vorrangig ist, als nur dadurch die Verkehrsmisere an der Ortsdurchfahrt Bernhausen der B 312 zu beheben ist? Die äußerst schwierigen Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Bernhausen, die auch mir gut bekannt sind, haben dazu beigetragen, daß der Neubau der Bundesstraße 27 zwischen Echterdingen und Tübingen in die erste Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen worden ist. Wegen der anerkannten Dringlichkeit dieser Maßnahme werden entsprechende Haushaltsansätze im Rahmen des 1. Fünfjahresplanes für das Anlaufen der Arbeiten bereitgestellt. Ebenso werde ich mich — soweit ich dies von hier aus vermag — für eine beschleunigte Durchführung des Grunderwerbs auf dem ersten Streckenabschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen Echterdingen und Aich einsetzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 33 und 34) : ist zu erwarten, daß die Beratungen über die Revision der internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee, die seit dem Jahr 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Osterreich geführt werden, in Kürze abgeschlossen werden können, nachdem mir die Bundesregierung auf meine diesen Gegenstand betreffenden Fragen am 5. Februar 1971 (Stenographischer Bericht der 98. Sitzung, Seite 5580) u. a. folgendes geantwortet hat: „Sie ist der Auffassung, daß mit der in Wien im November 1970 getroffenen Absprache, die Revisionsarbeiten innerhalb eines Jahres zum Abschluß zu bringen, sehr viel erreicht ist und eine kürzere Frist wegen des Umfangs der Arbeiten nicht einzuhalten wäre."? In welchen Sachbereichen liegen besondere Schwierigkeiten, die zu diesen kaum verständlichen Verzögerungen geführt haben, wenn man die immer unerträglicher werdenden Verhältnisse am und auf dem Bodensee, vor allem im Hinblick auf die Rechtsunsicherheit und auf die Fragen des Umweltschutzes ernst nimmt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verhandlungen zu einem baldigen Abschluß zu bringen? Die Arbeiten an der Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee sind, wie zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich im November 1970 in Wien abgesprochen worden war, in den beiden Arbeitsgruppen wieder aufgenommen worden. Die mit der Ausarbeitung des internationalen Vertrages befaßte Arbeitsgruppe hat seit November 1970 dreimal getagt und den vollständigen Entwurf eines Staatsvertrages über die Schiffahrt auf dem Bodensee erstellt. Dieser Entwurf ist in allen drei Bodenseeuferstaaten den interessierten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Etwaige Außerungen sollen in der für Dezember 1971 in Osterreich vorgesehenen letzten Besprechung erörtert werden. Der Entwurf des Staatsvertrages wird alsdann von den Bevollmächtigten der drei Bodenseeuferstaaten, die im sog. Plenum zusammentreffen, beraten und verabschiedet werden. Die mit dem Entwurf der Schiffahrtsordnung (Verkehrsvorschriften, Zulassung der Fahrzeuge, Patentvorschriften) beauftragte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten an den Verkehrsvorschriften soweit vorangetrieben, daß voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt werden kann, so daß damit zu rechnen ist, daß gleichzeitig mit dem Staatsvertrag zunächst die Verkehrsvorschriften und im Anschluß daran die Vorschriften über die Zulassung der Fahrzeuge und die Patentvorschriften in Kraft treten können. Die etwa zweijährige Verzögerung der Revisionsarbeiten hatte ihre Ursache darin, daß in dieser Zeit Verhandlungen zwischen Österreich und der Schweiz über den Umfang der Revision geführt wurden. Seit der Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten haben die beiden Arbeitsgruppen in regelmäßigen relativ kurzen Abständen getagt. Schwierigkeiten, die die Arbeiten verzögern, sind nicht mehr vorhanden. Eine weitere Beschleunigung der Arbeiten — über den in meinen Ausführungen zu Frage B 33 angegebenen Zeitplan hinaus — wird sich bei dem Umfang der zu regelnden Materie nicht erreichen lassen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 35) : Wird die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz den Ausbau der B 10 im Raum Landau (Ortsumgehung Insheim — Anschluß an B 38 und B 272) so beschleunigen, daß er bis spätestens Frühjahr 1972 endgültig fertiggestellt wird? Es ist beabsichtigt, die B 10 bis zur L 543 Ende 1972 fertigzustellen und provisiorisch an die Landesstraße anzuschließen. Dadurch wird Insheim vorn Durchgangsverkehr entlastet werden. Da die Finanzierung für die Weiterführung der Maßnahme noch nicht übersehen werden kann und außerdem die Pläne noch nicht rechtskräftig sind bzw. teilweise die Entwurfsbearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, können über den Zeitpunkt der Fertigstellung der B 10 bis zum Anschluß an die B 38 südlich Landau und an die B 272 noch keine Angaben gemacht werden. 8582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 36) : Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß bei der Fahrplangestaltung der Deutschen Bundesbahn die Südpfalz mehr als bisher berücksichtigt wird, insbesondere bei den — infolge ihrer starken wirtschaftlichen Entwicklung notwendigen — Anschlüssen an schnellfahrende Züge in Karlsruhe und Mannheim? Ich muß zunächst darauf hinweisen, daß nach dem Bundesbahngesetz die Gestaltung der Fahrpläne zum unternehmerischen Entscheidungsbereich der Deutschen Bundesbahn (DB) gehört. Allerdings ist die DB gehalten, bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne den Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies geschieht rechtzeitig vor jedem Fahrplanwechsel. Wie mir die DB mitgeteilt hat, entspricht das Angebot im Reisezugfahrplan für die Südpfalz den bestehenden Verkehrsbedürfnissen. Die DB bemüht sich, den manchmal widerstreitenden Interessen des Bezirksverkehrs und des Fernverkehrs mit den Bindungen besonders in den Knoten Karlsruhe Mannheim aber auch in Neustadt (Weinstr.) und Landau zu entsprechen. Sie wird darüber hinaus zum Jahresfahrplan 1972/73 prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Pfalz noch besser als bisher an den Knoten Mannheim anzuschließen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 37) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Lärmschutz in der Gemarkung Weilbach im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Bundesautobahn so auszubauen, daß die an der Bundesautobahn Frankfurt—Köln gelegene Gemeinde Weilbach keine unzumutbare Lärmbelästigung hinnehmen muß? Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Nach den bisherigen Erfahrungen wird bei der Verbreiterung der Bundesautobahn Köln—Frankfurt/M. ein besonderer Lärmschutz in der Gemarkung Weilbach auch nicht erforderlich werden, weil bei dem heutigen Abstand der Gemeinde Weilbach von der Bundesautobahn durch deren geplante Verbreiterung von vier auf sechs Spuren die derzeitigen Immissionen keine Änderung erfahren werden. Bei der erforderlichen neuen Bepflanzung der Autobahnböschungen wird jedoch auch auf die Belange des Immissionsschutzes Rücksicht genommen werden. Es dürfte somit zu erwarten sein, daß der Gemeinde Weilbach keine neuen unzumutbaren Lärmbelästigungen entstehen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 38 und 39) : In welcher Höhe wurden in den Jahren seit Bestehen dieser Möglichkeit Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer (Leber-Pfennig) an Landkreise, Städte und Gemeinden des Bundeslandes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt? Inwieweit befanden sich darunter auch auf diese Weise geförderte Straßenbaumaßnahmen in den oberschwäbischen Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau, und welche größeren derartig geförderten Straßenbaumaßnahmen in den genannten drei Landkreisen des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern (Sitz Tübingen) können namentlich mit Angabe der Höhe der anteiligen Bundesfördermittel aus dem Mineralölsteueraufkommen benannt werden? Aus der Fragestellung scheint es ersichtlich zu sein, daß es sich hier nicht um den sog. „Leberpfennig" (= Einnahmen des Bundes aus der Straßengüterverkehrssteuer), sondern um Bundeszuwendungen für Straßenbaumaßnahmen nach Artikel 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bzw. Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz handelt. Danach wurden seit Bestehen dieser Möglichkeit an die Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg von 1967 bis einschließlich 1971 insgesamt 357 087 000 DM für kommunalen Straßenbau aus Zuwendungen des Bundes gezahlt. Den Oberschwäbischen Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau wurden in der gleichen Zeit rd. 13,7 Millionen DM an Bundeszuwendungen für Straßenbaumaßnahmen genehmigt, davon sind bis einschließlich 1971 rd. 7,1 Millionen DM ausgegeben. An größeren Maßnahmen in den drei vorstehenden Landkreisen können genannt werden: a) Landkreis Biberach: Südliche Talquerspanne in Biberach: 11 000 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 4 975 000 DM b) Landkreis Ehingen: Ausbau der Kreisstraßen K 8/K 10: 3 500 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 1 695 000 DM c) Landkreis Saulgau: Ausbau der Kreisstraße K 33: 2 150 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 1 075 000 DM Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8583 Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 40) : Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/2166, Fragen B 27 und 28) im Zusammenhang mit der Anhebung der durch die Bauart landwirtschaftlicher Fahrzeuge bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 25 km/h mit den obersten Landesbehörden die angekündigten Gespräche geführt, und wie sehen die Ergebnisse im einzelnen aus? Die Gespräche haben stattgefunden. Die Mehrheit der Länder hat einer Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse 4 auf Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (bisher 20 km/h) zugestimmt. Die Änderung soll im Rahmen einer größeren Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die z. Z. vorbereitet wird, erfolgen. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 41 und 42) : Ist die Bundesregierung angesichts der zunehmend gefährlicher werdenden Verkehrsverhältnisse auf der B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart bereit, ihre auf meine schriftliche Frage vom 16./18. September 1970 geäußerte Haltung zu überprüfen und entsprechend den Äußerungen des Innenministers von Baden-Württemberg vom 21. Oktober 1971 in Reutlingen im Interesse der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf dieser Straße, insbesondere im Aichtal in Richtung Bernhausen, Mittel für eine Übergangslösung zur Verfügung zu stellen, nachdem die Fertigstellung der neuen B 27 zwischen Tübingen und Stuttgart mit Zubringer von Reutlingen in naher Zukunft offensichtlich nicht zu erwarten ist? Falls ja, bis wann kann mit dem Beginn entsprechender Baumaßnahmen gerechnet werden? In meiner Antwort hatte ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 16./18. September 1970 mitgeteilt, daß zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Raum Reutlingen und dem Großraum Stuttgart dem geplanten Neubau der Bundesstraße 27 und einem ergänzenden Zubringer aus Richtung Reutlingen der Vorzug zu geben ist. An diesem Sachverhalt haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Verbesserungen an der Bundesstraße 312 werden sich daher auch weiterhin auf kleinere Maßnahmen beschränken müssen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Die im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen erst in der 2. Dringlichkeitsstufe vorgesehene Schaffung einer durchgehenden zweiten Richtungsfahrbahn kann bedauerlicherweise wegen der schwierigen Situation im Bundesfernstraßenhaushalt auf absehbare Zeit für eine Verwirklichung nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch für die Anlage von Kriechspuren, die zu ihrem Wirksamwerden ausreichende Längen besitzen müßten und dann bei dem schwierigen Gelände außerordentlich hohe Aufwendungen erforderlich machen würden. Die von Ihnen zitierten Äußerungen von Herrn Innenminister Krause machten deutlich, daß die Straßenbauverwaltung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um den Verkehrsablauf auf der bestehenden Bundesstraße 312 reibungsloser zu gestalten. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 43 und 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bahnlinie Bad AiblingFeilnbach einzustellen, obwohl die Einwohner der an der Bahnlinie liegenden Gemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von 6136 Personen hinsichtlich des Berufsverkehrs, des Schülerverkehrs und insbesondere des Fremdenverkehrs in diesem nach landesplanerischen Vorstellungen als Fremdenverkehrszentrum ausgewiesenen Gebiet auf die Bahn angewiesen sind und eine Ersatzlösung durch Omnibusverkehr infolge der schlechten Straßenverhältnisse undurchführbar ist? Ist die Bundesregierung bereit, insbesondere unter Berücksichtigung des ganzjährigen Kurbetriebes in diesem Bereich, der durch die turnusmäßige Beschickung der Kurheime durch Versicherungen und die Landesveisidierungsanstalt Verkehrsballungen mit sich bringt, die insbesondere auch wegen des Reisegepäcks durch Omnibusverkehr nicht bewältigt werden können, die Bahnlinie bestehen zu lassen als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft der an der Bahnlinie liegenden und durch eine Stillegung erheblich geschädigten auf Fremdenverkehr angewiesenen Gemeinden und ihrer Einwohner? Über den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Bad Aibling—Feilnbach ist wegen der besonderen Situation noch nicht entschieden. Auch die in Ihren Fragen vorgebrachten Argumente müssen vor einer abschließenden Entscheidung noch besonders geprüft werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 45 und 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung Umweltbelastung und Sicherheitsrisiko durch den geplanten Bau eines neuen Atomreaktors bei Großwelzheim am Main? Durch welche Auflagen können eventuelle Gefahren abgewendet werden? Derzeit liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 7 a des Atomgesetzes vor. Antragsgegenstand ist die Standortfrage. Das Verfahren befindet sich noch nicht in dem Stadium, daß ein Urteil über die Umweltbelastung und das Sicherheitsrisiko abgegeben werden könnte. Ein solches Urteil ist frühestens möglich nach Eingang der zur Zeit in Ausarbeitung befindlichen Gutachten sowie der Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission. Detaillierte Unterlagen zu dem geplanten Kernkraftwerk werden erst im Genehmigungsverfahren 8584 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 vorgelegt. Ohne diese Unterlagen und zugeordnete Gutachten sowie ein Votum der Reaktor-Sicherheitskommission kann im einzelnen nichts zu den möglichen Auflagen gesagt werden. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, daß die zuständigen Wasserbehörden zur Vermeidung einer unzulässigen Erwärmung des Mainwassers eine" Rückkühlmöglichkeit über Kühltürme fordern werden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Staatsabkommen mit den Bundesländern zur Finanzierung der lehrfreien Luft- und Raumfahrtforschung der DFVLR — ähnlich dem der Max-PlanckGesellschaft — abzuschließen? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die personellen und sachlichen Etatmittel der DFVLR klar getrennt sein müssen, damit es unmöglich wird, daß 150 vom Deutschen Bundestag bewilligte Stellen im Haushaltsjahr 1971 nicht besetzt werden? Die Bundesregierung strebt seit geraumer Zeit im Interesse einer geordneten Finanzplanung den Abschluß einer Vereinbarung mit den 4 Sitzländern der DFVLR, Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen, über die Finanzierung der Forschungsanstalt mit dem Ziel an, die zur Zeit geringen Beiträge der 4 Sitzländer zur Grundfinanzierung (weniger als 5 %) in ein angemessenes Verhältnis zu den Leistungen des Bundes zu bringen. Angestrebt wird — entsprechend der Regelung bei anderen vergleichbaren Einrichtungen der Großforschung — ein Finanzierungsschlüssel von 90 : 10. Dabei wäre eine Verwaltungsvereinbarung dem weniger flexiblen Staatsabkommen vorzuziehen. Zum Abschluß der Vereinbarung ist es bisher noch nicht gekommen, da die Länder ihre Zustimmung noch nicht erteilt haben. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. In den jährlichen detaillierten Forschungs-Wirtschaftsplänen der DFVLR werden personelle und sachliche Etatmittel aber getrennt voneinander ausgewiesen. Mit der Sperrung von 150 im Wirtschaftsplan 1971 vorgesehenen Stellen verhält es sich wie folgt: Der Vorstand der DFVLR hat diese Stellen, die besetzt waren und im Rahmen der natürlichen Fluktuation frei geworden sind, vorübergehend nicht wieder besetzt. Der Vorstand hat diese Maßnahme im Zusammenhang mit der geplanten Neustrukturierung der Forschungsanstalt getroffen. Er beabsichtigt, die Stellen zunächst in Reserve zu halten und sie nach der Klärung aller Fragen der Reorganisation der Anstalt gezielt auf die neuzuschaffenden Schwerpunkte zu verteilen. Die Bundesregierung hat die 150 freien Stellen zusätzlich gesperrt, da sie der Umstrukturierung der Forschungsanstalt große Bedeutung zumißt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage.


Rede von Dr. Dionys Jobst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, läßt sich bereits heute sagen, daß die neue Straßenverkehrs-Ordnung Wirkungen im täglichen Verkehr, also in der Verkehrsabwicklung zeitigt?




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, Sie wissen, daß einer der Gesichtspunkte der Einführung der neuen StVO die europäische Harmonisierung des Straßenverkehrsrechts war. Wir haben den Eindruck, daß sich diese europäisierte Regelung nach der Aufklärungsaktion, die vom Bundesminister für Verkehr durchgeführt wurde, in diesem Urlaubssommer bewährt hat.