Protokoll:
6149

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 149

  • date_rangeDatum: 5. November 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:23 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 149. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Springorum . . . . . . . . . . . 8549 A Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz) (Drucksache VI/2654) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister 8549 B, 8556 C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8551 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 8552 D Krall (FDP) . . . . . . . . . . 8554 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 8555 B Fragestunde (Drucksache VI/2775) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Strafverfolgung von Journalisten wegen Verdachts des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Telegrammen des deutschen Botschafters in den USA Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8557 B, D, 8558 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8557 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8558 A, B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Äußerungen des Verteidigungsministers der UdSSR über die Steigerung der Kampfkraft der Sowjetarmee und die Machtausweitung der sozialistischen Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8558 C, 8559 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 8559 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU): Verhör von Journalisten im Zusammenhang mit der politischen Mission des Staatssekretärs Bahr Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8559 C, 8560 A, C, 8561 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8559 D, 8560 A, B, D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8560 A, B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 8560 C, D Zander (SPD) . . . . . . . . . 8560 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8561 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 8561 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Arbeitsplatzbeschreibung für den Deut- schen Wetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8561 C, D, 8562 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . . 8561 D Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Auflösung von Bundesbahndirektionen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8562 A, B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 8562 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Aufklärungsaktion der Bundesregierung betr. die neue StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8562 D, 8563 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 8562 D, 8563 A Fragen des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Erfahrungen hinsichtlich der Auflösung von Bundesbahndirektionen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8563 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Fragen des Abg. Zander (SPD) : Vergabe von Aufträgen an die Eisen-und Stahlindustrie durch die Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8563 C, D Zander (SPD) . . . . . . . . 8563 D Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) : Ausscheiden der Bundesregierung aus der Nürburgring GmbH Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8564 A, C Josten (CDU/CSU) 8564 B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8564 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8565 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr Schutz des Bankgeheimnisses 8565 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Prognosen des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften bezüglich Preissteigerungen und Nachlassen der konjunkturellen Oberbeanspruchung 8566 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Aufwertungseffekt der Deutschen Mark bei freien Wechselkursen und Konsequenzen eines höheren Aufwertungseffektes für die Landwirtschaft und die Exportwirtschaft . . . . . . . . . 8566 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. hohe Gewerbesteuerbelastungen bei Beteiligungen von Arbeitnehmern an Personengesellschaften 8567 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pensky (SPD) betr. Besteuerung der Satzgelder bei Brieftaubensportveranstaltungen . . . . . . . . 8567 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Verspätungen bei den Fernverbindungen der Bundesbahn . . . . . . . 8568 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums für die Errichtung von Wildsperrzäunen 8568 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Straßenbaumaßnahmen zum Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das westliche Bundesgebiet 8568 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Metzger (SPD) betr. Vergabe von Planungsarbeiten der Bundespost an selbständige Ingenieure und Architekten 8568 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Ausschreibung der auf Grund des 1. BesVNG angehobenen Dienstposten der Bundespost 8569 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Gebühren für Fernschreibstandleitungen 8569 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Entwicklungsarbeit der ELDO-Versuchsanlage in Trauen für die Trägerrakete „Europa II" . . . . . . 8569 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kotowski (CDU/CSU) betr. Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über die Studienberatung . 8570 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Wiedergabe eines Artikels des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Obersten Sowjet in den „Ost-Informationen" 8570 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Sichtvermerkstelle der Handelsvertretung in Prag 8570 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 III Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Behauptungen der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei bezüglich Zusicherungen hinsichtlich der Oder-Neiße-Grenze . . . 8571 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pöhler (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für ostpakistanische Flüchtlinge 8571 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Entfernung einer Abbildung des Brandenburger Tores aus einer Ausstellung über Berlin in Split 8571 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Ablehnung von Anträgen auf Umsiedlung in die Bundesrepublik durch polnische Behörden 8571 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Reduzierung der in Europa lagernden taktischen Atomwaffen 8572 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Äußerungen eines Landtagsabgeordneten über NPD-Abgeordnete und die absolute Mehrheit der CDU . . . . . . . . . 8572 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Haushaltsjahr 1972 . . . . . . . . . . . . 8572 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Zusammenfassung der bei den Ministerien und angeschlossenen Forschungsinstituten erscheinenden Schriftenreihen 8573 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) betr. Protest des deutschen Botschafters in Griechenland gegen die Erklärung der griechischen Regierung in bezug auf Kontakte mit ehemaligen griechischen Politikern 8573 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Unterrichtung der Bundesregierung von der Reise des amerikanischen Präsidenten nach Moskau . . . . . . . . . . . . 8573 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Gebühren für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zugunsten von Maßnahmen zur Wasserreinhaltung . . 8574 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Umstellung auf die Produktion umweltfreundlicher Plastikfolien 8574 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einführung einer Gefährdungshaftung für Schäden durch neu zugelassene Arzneimittel 8575 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Verhinderung des Mißbrauchs von Minispionen in der Wirtschaft und im Privatleben 8575 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU CSU) betr. Beschußprüfung von eingeführten, noch nicht registrierten Waffen 8576 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU CSU) betr. Gewährung von Förderungsmitteln an Firmen der elektronischen Datenverarbeitung 8577 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung einer ausreichenden Meinungsvielfalt der Presse 8578 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Denaturierungsprämie für Weichweizen 8578 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Behauptung der Union der EWG-Handelsverbände bezüglich Schwierigkeiten für den Agrar- und Lebensmittelhandel infolge der Währungsmaßnahmen . . . . 8578 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Landesverordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Alters- und Pflegeheimen — einheitliche Regelung im Bundesgebiet 8579 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Einkommen der Oberärzte und Assistenzärzte 8579 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über zunehmende Benutzung von Hormonpräparaten und Antibiotika zur Viehmast 8579 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. statistische Unterlagen über die Unfallbeteiligung und -häufigkeit der verschiedenen Kraftfahrzeugmodelle . . . 8580 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende (SPD) betr. Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden und der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf 8580 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Grunderwerb im Zuge des Neubaus der B 27 auf dem Teilstück EchterdingenAich 8581 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Abschluß der Beratungen über die Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee . . 8581 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Ausbau der B 10 im Raum Landau (Ortsumgehung Insheim — Anschluß an B 38 und B 272) 8581 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Berücksichtigung der Südpfalz bei der Fahrplangestaltung der Bundesbahn, insbesondere bei den Anschlüssen an schnellfahrende Züge in Karlsruhe und Mannheim . . . 8582 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ausbau des Lärmschutzes in der Gemarkung Weilbach . . . . 8582 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer an Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, insbesondere in den Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau . . . . . . . 8582 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Anhebung der durch die Bauart landwirtschaftlicher Fahrzeuge bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 25 km/h 8582 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU CSU) betr. Mittel für eine Übergangslösung für die B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart, insbesondere im Aichtal in Richtung Bernhausen . . . . . . . . . . . 8583 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Einstellung der Bahnlinie Bad Aibling—Feilnbach . . . . . . . . 8583 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert (SPD) betr. Umweltbelastung und Sicherheitsrisiko durch den Bau eines neuen Atomreaktors bei Großwelzheim am Main . . . . . . . 8583 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Staatsabkommen mit den Bundesländern zur Finanzierung der Luft- und Raumfahrtforschung der DFVLR 8584 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8549 14 9. Sitzung Bonn, den 5. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 8223 A, zweiter Abschnitt: Der Abgeordnete Looft hat die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht am 19. Oktober 1971, sondern am 15. Oktober 1971 erworben. 148. Sitzung, Seite 8541 B, Zeile 6 von unten, ist zu lesen statt: „werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet" : „wurden vom Fragesteller zurückgezogen". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8565 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 11. von Alten-Nordheim 5. 11. Dr. Arndt * 5. 11. Dr. Artzinger * 5. 11. Dr. Bach 5. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 5. 11. Blumenfeld 5. 11. Borm 5. 11. Frau von Bothmer 5. 11. Breidbach 5. 11. Dr. Burgbacher 5. 11. Dasch 18. 12. van Delden 5. 11. Dichgans 5. 11. Dr. Dittrich 5. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 5. 11. Dr. Eyrich 5. 11. Dr. Evers 5. 11. Fellermaier * 5. 11. Dr. Furler 5. 11. Gerlach (Emsland) * 5. 11. Dr. Giulini 6. 11. Graaff 5. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Häussler 5. 11. Dr. Hallstein 6. 11. Hauck 5. 11. Horten 5. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Kienbaum 5. 11. Kiep 5. 11. Dr. h. c. Kiesinger 5. 11. Klinker * 5. 11. Dr. Koch * 5. 11. Kriedemann * 5. 11. Lautenschlager * 5. 11. Mattick 5. 11. Meister * 5. 11. Memmel * 5. 11. Miller (Aachen-Land) * 5. 11. Müller (Remscheid) 5. 11. Dr. Müller-Hermann 5. 11. Frau Dr. Orth * 5. 11. Ott 5. 11. Pfeifer 5. 11. Porzner 5. 11. Dr. Prassler 15. 11. Dr. Probst 5. 11. Richarts * 5. 11. Riedel (Frankfurt) * 5. 11. Rosenthal 5. 11. Dr. h. c. Schmücker 5. 11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 5. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schulhoff 5. 11. Schwabe * 5. 11. Dr. Schwörer * 5. 11. Dr. Seume 5. 11. Sieglerschmidt 5. 11. Springorum * 5. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 11. Dr. Starke (Franken) 5. 11. Stein (Honrath) 5. 11. Dr. Warnke 8. 11. Winkelheide 5. 11. Weber (Heidelberg) 5. 11. Wolfram * 5. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 13 und 14) : Trifft es zu, daß ein Gerichtsurteil zum Bankgeheimnis dahin ergangen ist, daß „eine Bank grundsätzlich nur dann Auskünfte erteilen soll, wenn sie vorher das Einverständnis des Kunden erhielt oder dieses Einverständnis stillschweigend voraussetzen könne"? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die den durch den letzten Halbsatz dieses Urteils sehr zweifelhaft gewordenen Schutz des Bankgeheimnisses wieder unantastbar sicherstellt? Der in dem zitierten Satz ausgesprochene Gedanke entspricht ständiger Rechtssprechung. Soweit ich feststellen konnte, stammt er aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. April 1970, das seinerseits auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahre 1932 Bezug nimmt. Das Urteil des OLG Karlsruhe beeinträchtigt den Schutz des Bankgeheinmnisses nicht; in den Urteilsgründen wird vielmehr die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheinmnisses nachdrücklich betont. So wird darauf hingewiesen, daß eine Bank bei Auskünften, wie sie im Bankverkehr in gewissen Grenzen zur Gewohnheit geworden sind, aufgrund des zum Kunden bestehenden Vertrauens- und Treueverhältnisses sorgfältig zu prüfen hat, wieweit sie eine Auskunft erteilen darf, ohne die Belange des Kunden zu verletzen. Das OLG Karlsruhe bejaht aufgrund der seit Jahren bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen dem klagenden Kunden und seiner Bank und deren umfassenden Einblick in dessen Vermögensverhältnisse das besondere Schutzbedürfnis des Kunden, das in der Wahrung des Bankgeheimnisses zum Ausdruck komme. Aus diesem Grunde hielt das Gericht den Anspruch des Klägers für begründet, seinerseits von der Bank Auskunft darüber zu erhalten, welche Auskünfte die Bank einem Dritten über ihn erteilt habe. Der Kläger soll damit offensichtlich in die Lage versetzt werden, die Frage eines Schaden- 8566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 ersatzanspruchs gegen die Bank wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu prüfen. Das Bankgeheimnis ist demnach durch das Urteil eindeutig bestätigt worden, und das Urteil gibt keinen Anlaß, gesetzliche Maßnahmen zum Schutze des Bankgeheimnisses zu erwägen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 17 und 18) : Inwieweit war die Annahme der Bundesregierung über eine „Senkung der Preissteigerungsrate auf drei Prozent" im Jahr 1971 beeinflußt von einer Prognose des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften, wonach 1971 mit einer „echten Preissteigerung von nur 2 Prozent gerechnet werden" müsse? Gingen der Entschluß der Bundesregierung im Frühjahr 1970, entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrates auf konjunkturdämpfende Maßnahmen zu verzichten, und die wiederholten Erklärungen des Bundeskanzlers über eine „bevorstehende Abschwächung des Preisauftriebs und eine Normalisierung der Konjunktur" auf die Prognose des WWI vom 21. Januar 1970 über ein Nachlassen der konjunkturellen Überbeanspruchung zurück? Die Bundesregierung zieht zu ihrer Urteilsbildung stets alle Informationen heran, die ihr zur Verfügung stehen. Die Prognose eines einzelnen Instituts kann dabei sicherlich keine ausschlaggebende Rolle spielen. Allerdings stimmten um die Jahreswende 1970/71 sowohl der Sachverständigenrat als auch die meisten anderen Forschungsinstitute mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften in der Beurteilung der für 1971 zu erwartenden Verbraucherpreisentwicklung überein. Das WWI stand insofern mit seiner Prognose einer 31/2%igen Verbraucherpreisrate keineswegs allein. Bei einem Überhang von etwa 11/2 % aus dem Vorjahr hätte dies eine — in Ihrer Frage als „echte Preissteigerung" bezeichnete — Zunahme der Verbraucherpreise von 2 °/o im Verlaufe des Jahres 1971 bedeutet. Wie der Sachverständigenrat hielt die Bundesregierung allerdings die diesen Preisprognosen zugrunde liegenden Verhaltensweisen nicht für zwangsläufig. In Übereinstimmung mit der Projektion des Sachverständigenrates strebte die Bundesregierung daher eine Begrenzung der Verbraucherpreisrate auf 3 % an, wobei sie allerdings die vom Sachverständigenrat genannten Bedingungen nicht als ausreichend erachtete. Darauf wurde im Jahreswirtschaftsbericht näher eingegangen. Im übrigen ergab sich auch bei den Diskussionen im Rahmen der Konzertierten Aktion in dieser Hinsicht Übereinstimmung: sowohl in der Zielprojektion des Deutschen Gewerkschaftsbundes als auch in der bedingten Prognose des Gemeinschaftsausschusses der deutschen gewerblichen Wirtschaft wurde unter den im Jahreswirtschaftsbericht genannten Bedingungen 1971 eine Reduzierung der Verbraucherpreisrate auf 3% für möglich gehalten. Wie schon bei der Antwort zur ersten Frage erwähnt, übernimmt die Bundesregierung keine vorgefertigte Beurteilung der konjunkturellen Lage von irgendeiner Seite, sondern bildet sich ihr Urteil selbst. Dabei berücksichtigt sie in gebührender Weise die Analysen aller sachverständigen Stellen, wie der Wirtschaftsforschungsinstitute, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Bundesbank, der Institute der Sozialpartner usw., wobei die genannte Reihenfolge keine Rangordnung darstellt. Es überrascht, daß Sie gerade die Prognose des WWI — Sie sprechen von der Prognose vom 21. Januar 1970, gemeint ist wohl die im Februar-Heft 1970 der WWI-Mitteilungen veröffentlichte Revision der Mitte 1969 ausgearbeiteten WWIPrognose — in diesem Zusammenhang für Ihre Argumentation benutzen. Das WWI kommt nämlich beim Vergleich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Prognose für 1970 (Sachverständigenrat, Gemeinschaftsprognose, DIW) zu dem Schluß, daß es „deutlich über den anderen Prognosedaten" (Seite 46 a. a. O.) liegt. Während z. B. der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1969 (BT-Drucksache VI/600 vom 1. Dezember 1969, Seite 72, Textziffer 212) feststellt: so ist vor allem für das zweite Halbjahr (1970) nicht ausgeschlossen, daß es zu einer Konjunkturabschwächung kommt, die über jenes Maß hinausgeht, das zur Normalisierung der Kapazitätsauslastung durchaus wünschenswert erscheint", kommt das WWI im Vergleich zu allen anderen Prognosen zu einer optimistischeren Wachstumseinschätzung. Diese Prognose sprach daher eher für konjunkturpolitische Dämpfungsmaßnahmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 19 und 20) : Kann die Bundesregierung (in Zahlen) darlegen, wie hoch der Aufwertungseffekt der Deutschen Mark bei freien Wechselkursen liegen würde, wenn die Preissteigerungsrate in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Grenze von 2 % liegen würde, und ist die Bundesregierung in der Lage, die Konsequenzen eines solch höheren Aufwertungseffektes für die deutsche Landwirtschaft und die Exportwirtschaft und insbesondere die Rückwirkungen auf deren langfristige Arbeitsmarktsituation zu verdeutlichen? In welchem Umfang hätte sich andererseits die Preissteigerungsrate wahrscheinlich entwickelt, wenn die Bundesregierung an starren Wechselkursen für die Deutsche Mark festgehalten hätte, und kann die Bundesregierung in Zahlen darlegen, in welchem Umfang sich der Zustrom ausländischer Währungen und damit der Umfang des Imports von inflationären Tendenzen dieser Währungen in die Bundesrepublik Deutschland bei starren Wechselkursen fortgesetzt hätte? Fragen, die sich auf einen hypothetischen Zustand beziehen, sind zuweilen noch schwieriger zu beantworten, als solche, die von tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen. Die Höhe der Aufwertungsrate der DM bei freiem Wechselkurs und einer angenommenen Preissteigerungsrate von weniger als 2 9/0 für die Bundesrepu- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8567 blik läßt sich in keinem Fall mechanisch bestimmen. Neben der Kosten- und Preisinflation des Auslandes spielen die Erwartungen über die zukünftige Entwicklung eine gewichtige Rolle. Eine am außerwirtschaftlichen Gleichgewicht orientierte Währungspolitik führt grundsätzlich zu keiner Verschlechterung der realen Wettbewerbsposition der deutschen Exportwirtschaft. Lediglich der inflationsbedingte Mehrexport, der aus dem Preisgefälle zwischen dem Inland und dem Ausland herrührt, würde dadurch abgeschnitten. Um eine Einkommensminderung der Landwirtschaft als Folge einer Aufwertung zu verhindern, muß in jedem Fall eine Regelung im Rahmen des Gemeinsamen Agrarmarktes gefunden werden. Unter dem Aspekt des Arbeitsmarktes ist zu sagen, daß eine Entwicklung in Stabilität auch längerfristig die beste Garantie für eine andauernde Vollbeschäftigung und den optimalen Einsatz der Arbeitskräfte ist. Mit Sicherheit läßt sich nur sagen, daß ohne eine DM-Aufwertung die Preissteigerungen auf mittlere Sicht höher ausfallen würden. 1970 ist z. B. der Außenbeitrag real um 71/2 Mrd. DM oder 11/2 % des Bruttosozialprodukts niedriger gewesen als 1969. Die daraus resultierende Preisstabilisierung ist zweifellos hauptsächlich auf die vorangegangene DM-Aufwertung zurückzuführen. Zahlenmäßige Aussagen über die Preiswirkungen, die sich bei Fortdauer des spekulativen Kapitalzustroms im Frühjahr 1971 ergeben hätten, sind nicht möglich. Sicher aber ist, daß die Spekulation, die bei unverändertem DM-Kurs praktisch risikolos gewesen wäre, als nahezu unbegrenzt elastisch angesehen werden kann. Allein in der ersten Maiwoche 1971 sind rd. 8 Mrd. DM in die Bundesrepublik gekommen, das waren mehr als 1 % des nominalen Bruttosozialprodukts. In dieser Situation gab es nur folgende Wege: — Aufblähung des internen Liquiditätsvolumens durch spekulative Zuflüsse und damit inflationäre Übersteigerung der Binnennachfrage — Devisenbannwirtschaft und damit die Einführung eines Kontrollsystems, das die marktwirtschaftlichen Kräfte außer Kraft gesetzt hätte Änderung des Außenwertes der DM durch Wechselkursfreigabe. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage A 29) : Gibt es Überlegungen, in welcher Weise verhindert werden kann, daß geringfügige Beteiligungen von Arbeitnehmern an einer Personengesellschaft (Mitunternehmer) dazu führen, daß deren volle Löhne und Gehälter dem zu versteuernden Gewerbeertrag zugerechnet werden und damit eine unverhältnismäßig hohe Gewerbesteuerbelastung entsteht? Die Bundesregierung bereitet zwar ein Gesetz zur überbetrieblichen Vermögensbildung vor, begrüßt aber auch alle Bestrebungen von fortschrittlichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene an der Vermögensbildung zu beteiligen. Sie wird voraussichtlich den Vorschlag aufgreifen, künftig die im Rahmen des Dritten Vermögensbildungsgesetzes gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, die als Arbeitnehmerdarlehen im Betrieb des Arbeitgebers eingelegt werden, auch in die Prämienbegünstigung des Sparprämiengesetzes einzubeziehen. Damit wird einem Anliegen insbesondere der mittleren und kleineren Unternehmen Rechnung getragen. Darüber hinaus ist z. Z. nicht beabsichtigt, das Gewerbesteuerrecht in dem von Ihnen angedeuteten Sinn zu ändern. Dies gilt um so mehr, als der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer als stille Gesellschafter am Betrieb beteiligen und damit die in der Anfrage aufgezeigten gewerbesteuerrechtlichen Folgen vermeiden kann. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Finanzämter dazu übergegangen sind, die sogenannten Satzgelder hei Brieftaubensportveranstaltungen, die lediglich dazu dienen, die Transportkosten zu bestreiten sowie Preise zu beschaffen, für umsatzsteuerpflichtig zu erklären? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß eine solche Besteuerung nicht vertretbar ist, weil es sich dabei — wenn überhaupt — um nicht nennenswerte Einzelleistungen gegenüber den Mitgliedern handelt und dadurch der Brieftaubensport als Freizeitgestaltung einer starken Belastung ausgesetzt sein würde, zumal in den Kreisen der Brieftaubenliebhaber die unteren Einkommensschichten überwiegen? Zwar sind der Bundesregierung die einzelnen Sachverhalte bei den Finanzämtern nicht bekannt. Wenn die Finanzämter die sogenannten Satzgelder der Brieftaubensportveranstaltungen für umsatzsteuerbar halten, so beruht diese Auffassung auf der ständigen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Nach dieser Rechtsprechung sind die allgemeinen Mitgliederbeiträge an Vereine nicht steuerpflichtig, während Entgelte für Sonderleistungen, wie z. B. die Satzgelder, zur Umsatzsteuerpflicht führen. Die Heranziehung der Satzgelder zur Umsatzsteuer führt zu keiner nennenswerten Belastung der Vereine, weil bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung vereinnahmte Beträge bis zu 12 000 DM jährlich nicht versteuert werden (§ 19 Abs. 2 UStG 1967). Bei Einnahmen zwischen 12 000 DM und 60 000 DM können die Vereine einen Umsatzfreibetrag absetzen. Der Steuersatz beträgt nur 4 %. Wenn die Vereine für die Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 4 UStG) oder die Summe der Sonderleistungsentgelte mehr als jährlich 60 000 DM 8568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 beträgt, können die Vereine für die Saztgelder den ermäßigten Steuersatz von 5,5 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG 1967 in Anspruch nehmen. Aus meinen Ausführungen ergibt sich, daß die persönlichen Verhältnisse sowie der förderungswürdige Zweck im Gesetz ausreichend berücksichtigt sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 57 und 58) : Wieviel Züge der Fernverbindungen der Deutschen Bundesbahn hatten im Sommerfahrplan 1971 eine Verspätung von mehr als 5 Minuten (in %)? Welches sind die Gründe für die zahlreichen Verspätungen auf den Personen-Fernverbindungen der Deutschen Bundesbahn während des Sommerfahrplanes 1971 und jetzt? Im Sommerabschnitt des derzeitigen Jahresfahrplanes 1971/72 waren 32 % aller Fernreisezüge (TEE-, F-, D- und Eilzüge) auf ihren Endbahnhöfen mehr als 5 Minuten verspätet, darunter waren 21% zwischen 6 und 15 Minuten verspätet. Hauptursache für die unbefriedigende Entwicklung der Pünktlichkeit im Fernreiseverkehr ist die starke Zunahme der Langsamfahrstellen. Die Zahl der Langsamfahrstellen ist von einem Normalstand von rd. 600 im Juni 1970 und auch noch Anfang 1971 über rd. 1200 zu Beginn des Monats Juni 1971 auf z. Z. rd. 2000 angestiegen. Diese ungewöhnliche Zunahme der Langsamfahrstellen ist eine Folge der Überlastung des Oberbaus und der deshalb notwendig gewordenen Gleisbauarbeiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 1/1/2775 Fragen A 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern die höchstzulässige Rehwilddichte 8 Stück pro 100 ha beträgt und daß nach den vorläufigen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums vom 28. Januar 1971, die eine Rehdichte von 12 Stück vorsehen, in Bayern keinerlei Schutzzäune errichtet werden könnten, obwohl gerade Bayern die stärkste Unfallziffer auch in Rehwildgebieten aufweist? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das entscheidende Kriterium für die Unfallhäufigkeit nicht die allgemeine Wilddichte, sondern die Art der Streckenführung ist, beispielsweise die Abtrennung von Einstands- und Äsungsflächen, und ist die Bundesregierung infolgedessen bereit, die vorläufigen Richtlinien entsprechend abzuändern? Nach den „Vorläufigen Richtlinien für die Anordnung von Wildsperrzäunen an Bundesfernstraßen" ist für die finanzielle Beteiligung des Bundes in erster Linie der Grad der Gefährdung des Straßenverkehrs maßgebend. Die Wilddichte ist hierbei neben anderen nur ein Hilfskriterium. Die Finanzierung von Wildsperrzäunen mit Bundesmitteln in Bayern ist aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen. Wie zur ersten Frage bereits ausgeführt, kommt es auf den besonderen Gefährdungsgrad an, der durch verschiedene Einflüsse hervorgerufen werden kann. Die obersten Straßenbaubehörden sind aufgefordert, bis zum 31. März 1972 über die Bewährung der getroffenen Regelungen bzw. über Anregungen zur Verbesserung der Richtlinien zu berichten. Erst dann können Überlegungen über etwaige Änderungen angestellt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2775 Fragen A 65 und 66) : Durch welche Straßenbaumaßnahmen im Fünfjahresplan 1971 bis 1975 wird der Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das westliche Bundesgebiet sichergestellt? Wird die Bundesregierung für den Straßenbau in der nördlichen Oberpfalz Sondermittel, z. B. durch die Neuauflage des Gemeinsamen Strukturprogramms, für den Anschluß der nördlichen Oberpfalz an das Straßenverkehrsnetz der Ballungsgebiete zur Verfügung stellen? Zur Erschließung der nördlichen Oberpfalz sind im 1. Fünfjahresplan folgende größere BundesfernStraßenprojekte vorgesehen: 1. B 15 Neubau von Weiden bis Neustadt a. cl. Waldnaab (Kz. 1264 lt d. Nr. 44) 2. BAB-Neubaustrecke Nürnberg—Amberg/Ost (Kz. 1263 lfd. Nr. 19) 3. BAB-Neubaustrecke Regensburg—Pfreimd (Kz. 1263 lfd. Nr. 43) Neben diesen aus dem 1. Fünfjahresplan ersichtlichen größeren Baumaßnahmen sind bis 1975 in der nördlichen Oberpfalz eine Reihe von weiteren Ausbau- und Neubaumaßnahmen — z. B. auf der B 22 Weiden—Erbendorf und auf der B 14 Hersbruck— Vohenstrauß — vorgesehen. Sondermittel für die nördliche Oberpfalz bzw. die Neuauflage eines Strukturprogrammes sind vorerst nicht vorgesehen. Jedoch werden einige Projekte in der Oberpfalz — z. B. Verlegung der B 15 Weiden—Neustadt und Ausbau der B 22 WeidenErbendorf — besonders gefördert. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8569 Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen A 71 und 72) : Hält es die Bundesregierung für wirtschaftlich vertretbar, Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten im Fernmeldetiefbau und im Hochbau der Deutschen Bundespost an selbständige Ingenieure und Architekten zu vergeben, obwohl sie selbst über qualifizierte Fachkräfte verfügt? Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Ingenieure der Deutschen Bundespost wegen der postspezifischen Eigenart der Leistung auch bei einer Vergabe der Arbeiten an selbständige Ingenieure und Architekten vielfach sehr weitgehend beratend und mitwirkend tätig sein müssen, wobei diese Mithilfe bei dem Leistungsentgelt (Honorar) für die selbständigen Ingenieure und Architekten nicht berücksichtigt wird? Die Deutsche Bundespost setzt seit Jahren freischaffende Ingenieure und Architekten ein, weil sie selbst nicht über genügend technische Fachkräfte verfügt. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß das wirtschaftlich vertretbar ist. Die Leistungen der freischaffenden Ingenieure und Architekten werden ebenso wie die des Auftraggebers Deutsche Bundespost genau in Verträgen festgelegt. Damit werden Leistungen, die Kräfte der Deutschen Bundespost für freischaffende Ingenieure und Architekten erbringen, grundsätzlich kostenmäßig entsprechend berücksichtigt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 73 und 74) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost die auf Grund des 1. BesVNG angehobenen Dienstposten neu ausschreibt und im Gegensatz zu der Praxis bei anderen Behörden die gegenwärtigen Dienstposteninhaber nicht auf ihrem Dienstposten beläßt und befördert, selbst wenn diese den betreffenden Dienstposten bereits seit längerer Zeit besetzen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Fragestellers, daß dieses von der Praxis in anderen Behörden abweichende Verfahren nicht hinreichend begründet ist, dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht und zu Ungerechtigkeiten bei der Behandlung bisheriger Stelleninhaber führen kann, zumal die bisherige Bewährung auf einem angehobenen Dienstposten „gebührend berücksichtigt" wird und damit hinsichtlich ihrer Bewertung von Ermessensentscheidungen abhängig gemacht wird? Das trifft mit Ausnahme der nach Besoldungsgruppe A 16 und höher bewerteten Abteilungsleiter-dienstposten zu. Das Verfahren ist mit den Personalvertretungen abgestimmt und bei einer so personalintensiven Betriebsverwaltung wie der Deutschen Bundespost geboten, um bei der Vielzahl der Beamten eine möglichst gerechte Auswahl treffen zu können. Die Auswahl unter den verschiedenen Bewerbern um einen Dienstposten wird zunächst ausschließlich nach dem Leistungsprinzip getroffen. Erst bei gleicher Leistung werden Dienst- und Lebensalter ebenso berücksichtigt wie langjährige Erfahrung auf dem zwischenzeitlich angehobenen Dienstposten. Die Bundesregierung teilt daher nicht Ihre Auffassung, das Verfahren sei nicht hinreichend begründet. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die drastische Erhöhung der Gebühren für Fernschreibstandleitungen, insbesondere für kleinere und mittlere Tageszeitungen, die sich im Interesse der eigenen Selbständigkeit oftmals zu Redaktionsgemeinschaften zusammengeschlossen haben und derartige Kooperation nur durch Standleitungen realisieren können, unzumutbare Kostenmehrbelastungen herbeigeführt hat? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß neben den Nachrichtenagenturen auch die Zeitungen von der Zahlung der Ausgleichsgebühr befreit werden? Die Bundesregierung hält die Kostenmehrbelastungen, die der Presse in Höhe von etwa 3 Millionen DM entstehen, nicht für unzumutbar. Die alten Leitungsgebühren galten unverändert seit 20 Jahren. Da inzwischen erhebliche Kostensteigerungen eingetreten sind, war eine Anpassung der Gebühren an die Kostenstruktur nicht länger zu umgehen. Die Bundesregierung sieht in dem Vorschlag, neben den Nachrichtenagenturen auch die Zeitungen von der Ausgleichsgebühr zu befreien, kein geeignetes Mittel, der Presse insgesamt zu helfen. Diese Befreiung käme nur bestimmten Unternehmen zugute. Sie wäre damit nicht wettbewerbsneutral, sondern würde unerwünschte Konzentrationstendenzen fördern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen A 78 und 79) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang die ELDO-Versuchsanlagen im Rahmen der „Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V." in der Außenstelle Trauen Entwicklungsarbeit für den Satellitenträger „Europa II" ihre Arbeit fortsetzen können, und damit die Arbeitsplätze der dort tätigen Mannschaft gesichert sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie erwägt, die zur Zeit der ELDO gehörenden Anlagen zu erwerben, um sie einer erweiterten Nutzung zuzuführen? Mit dein Abschluß des Entwicklungsprogramms der Trägerrakete EUROPA II hat die ELDO im November letzten Jahres die Versuchsanlage in Trauen bis auf wenige Restarbeiten für die Produktion der EUROPA II stillgelegt. Auch für ein mögliches weiteres Programm EUROPA III ist eine Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs aus Kostenersparnisgründen nicht mehr vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diese Versuchsanlagen soweit möglich für andere Aufgaben des Weltraumpro- 8570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 gramms oder andere Aufgaben einzusetzen. Von den zur Zeit 36 DFVLR-Mitarbeitern werden in diesem Jahr noch 20 von der ELDO finanziert; weitere 12 konnten für andere Aufträge eingesetzt werden. Eine weitere Auslastung zumindest in diesem begrenzten Umfange scheint auch für die nächsten Jahre möglich. Der endgültige Personalbestand wird durch die Auftragslage dieses künftig für Dienstleistungen vorgesehenen Bereichs bestimmt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Anlagen zu erwerben. Die Verhandlungen mit der ELDO über den Ankauf wurden bereits eingeleitet. Der Vorstand der DFVLR hat sich bereit erklärt, diese Einrichtungen zu übernehmen und dem Raumfahrttechnischen Bereich anzugliedern. Sie sollen als Dienstleistungsbereich den interessierten Ressorts zur Durchführung entsprechender Programme zur Verfügung stehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kotowski (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag, dem 22. Oktober 1971, veröffentlichten Bericht von Ernst-Otto Maetzke: „Marxistische Vergatterung von Erstsemestern. Die Studienberatung bei den Marburger Basisgruppen"? Die Bundesregierung mißbilligt jede einseitige Beratung unter dogmatisch-marxistischen Vorzeichen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Praxis der Studienberatung an den Hochschulen nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 4. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 87): Welche Gründe hatte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, in dem von ihm herausgegebenen Dienst „Ostinformation" für das Weglassen gefährlicher Passagen des Artikels des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Obersten Sowjet, Juri Schukow, in der „Prawda" vom 22. September 1971? Ihre Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Die „Ost-Informationen" haben in Nr. 181 vom 23. September ungekürzt den TASS-Auszug und in Nr. 182 vom 24. September ebenfalls ungekürzt den von Radio Moskau in erheblicher Länge gesendeten Auszug des Artikels von Herrn Shukow gebracht. Der volle Text des Artikels lag der Redaktion erst später vor, nämlich nachdem die Zeitung PRAWDA im Presse- und Informationsamt eingetroffen war. Da die „Ost-Informationen" ein aktueller Nachrichtendienst sind, kann die Redaktion sich nur auf das jeweils ihr vorliegende Material stützen. Ich benutze diese Gelegenheit, um zu erklären, daß alle Redaktionen des Bundespresseamtes in voller Unabhängigkeit arbeiten und ohne Rücksicht auf politische Streitfragen ihre Dienste zusammenstellen. Die Leitung des Bundespresseamtes nimmt auf den Inhalt keinerlei Einfluß, auch dann nicht, wenn sie selbst betroffen ist. Darin unterscheiden wir uns positiv von manchen Verlagshäusern in der Bundesrepublik. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 88) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Sichtvermerkstelle der Deutschen Handelsvertretung in Prag so einzurichten, daß sie in jeder Weise ihrer Aufgabe gerecht werden kann? Die Bundesregierung sieht im Augenblick nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Sichtvermerkstelle in Prag so einzurichten, daß sie ihre Aufgaben befriedigend erfüllen kann. Diese Sichtvermerkstelle, hervorgegangen aus dem „Bureau de Circulation" der dortigen französischen Botschaft, mußte von der Handelsvertretung im Februar 1969 mit allen Mängeln ihrer Unterbringung übernommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Etagenwohnung, die sich quantitativ und qualitativ für eine solche Aufgabe nicht eignet. Wie Ihnen bekannt ist, sind unsere Vertretungen in den osteuropäischen Staaten auf die Räumlichkeiten angewiesen, die ihnen amtlich zugeteilt werden. Die Bundesrepublik hat sich bisher vergeblich bemüht, angemessene Räumlichkeiten für die Handelsvertretung in Prag einschließlich der Sichtvermerkstelle zur erhalten. Im Sommer dieses Jahres hat die tschechoslowakische Regierung nunmehr für die Handelsvertretung das Palais Lobkowitz in Aussicht gestellt. Das Gebäude soll Anfang 1972 zugewiesen werden. Die Bundesregierung hofft, daß damit auch die Unterbringung der Sichtvermerkstelle gesichert ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit feststellen, daß die Sichtvermerkstelle trotz der mißlichen Umstände ihrer Unterbringung jetzt und in der Vergangenheit ihren Aufgaben gerecht geworden ist. Ihre deutschen und tschechoslowakischen Mitarbeiter verdienen dafür, daß sie unter schwierigen Verhältnissen einer kaum vorstellbaren Arbeitsbelastung standgehalten haben, besondere Anerkennung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8571 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 90) : Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen, die zum Abschluß des Warschauer Vertrags führten, oder danach der kommunistischen Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei einen Anlaß gegeben, in ihrer Aufklärungskampagne über den Vertrag zu behaupten, sie sei im Besitz von Zusicherungen, wonach die Bundesrepublik Deutschland auch in einem Friedensvertrag die Frage nach der Grenze an Oder und Neiße nicht wieder aufwerfen wird, oder haben die die Bundesregierung tragenden Kräfte dies getan? Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein Friedensvertrag mit einer gesamtdeutschen Regierung zu schließen ist. Die Bundesregierung hat daher in den Verhandlungen klargestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur für sich selbst sprechen kann und daß eine Friedensregelung für ganz Deutschland durch den Warschauer Vertrag weder vorweggenommen noch ersetzt werden kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pöhler (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 91) : Hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von der Empfehlung 648 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 5. Oktober 1971 betr. Hilfe für die ostpakistanischen Flüchtlinge, und ist sie bereit, im Sinne dieser Empfehlung in Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vermehrte und beschleunigte Hilfsmaßnahmen für diese ostpakistanischen Flüchtlinge zu ergreifen? Der Bundesregierung ist die Empfehlung 648 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 5. Oktober 1971 bekannt. Sie hat die bisherigen VN Hilfsmaßnahmen für pakistanische Flüchtlinge in Indien bereits mit einem Beitrag von 16,7 Millionen DM unterstützt. Im Sinne der Empfehlung 648 werden zur Zeit substantiell vermehrte beschleunigte weitere Maßnahmen zur Unterstützung der VN Aktion für die ostpakistanischen Flüchtlinge eingeleitet. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 92) : Treffen Pressemeldungen zu, daß jugoslawische Stellen in Split die Entfernung einer Abbildung des Brandenburger Tores und der Leuchtschrift mit den Buchstaben „BERLIN", die auf einer Ausstellung über die deutsche Hauptstadt gezeigt wurden, verlangt haben, und daß daraufhin das Bild des Brandenburger Tores durch das des Ernst-Reuter-Platzes ersetzt worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung das Eingehen der Berliner Vertreter auf das jugoslawische Ansinnen? In der jugoslawischen Stadt Split fand vom 17. September bis 3. Oktober 1971 eine Ausstellung unter dem Titel „Berlin stellt sich vor" statt, die beim Publikum großes Interesse fand. Am Eingang dieser vorn Berliner Senat organisierten Ausstellung wurde ein Großfoto des im Ostsektor der Stadt gelegenen Brandenburger Tores gezeigt. Diese Abbildung sowie eine große Leuchtschrift „BERLIN" wurden zwei Tage vor der Beendigung der Ausstellung von jugoslawischer Seite beanstandet. Um den großen Erfolg der Ausstellung nicht zu gefährden, entschloß sich der verantwortliche Ausstellungsleiter, die Abbildung des Brandenburger Tores von ihrer exponierten Stelle und eine Schrifttafel mit der Aufschrift „Berlin" zu entfernen. Die Bundesregierung bedauert, daß dieser Vorfall nicht durch vorherige Abstimmung zwischen der Ausstellungsleitung und den jugoslawischen Behörden über den Aufbau und den nicht-politischen Charakter der Ausstellung vermieden werden konnte. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 93) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 26. Oktober 1971 zu, daß mehr als die Hälfte der Anträge auf Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland von den polnischen Behörden abgelehnt wurde, obwohl die Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen, die in der polnischen Zusage anläßlich der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages genannt sind, und was tat die Bundesregierung, und was gedenkt sie zu tun, um die polnische Seite zur Einhaltung ihrer Zusage zu bewegen? Die Bundesregierung hält an der Überzeugung fest, daß die polnische Regierung nach wie vor entschlossen ist, die in der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" gemachten Zusagen einzuhalten und zu verwirklichen. Es ist allerdings zutreffend, daß sich die Mitteilungen von Antragstellern über Ablehnungen von Ausreiseanträgen mehren. Wie hoch der Anteil der abgelehnten Anträge im Verhältnis zur Gesamtzahl ist, läßt sich von hier aus naturgemäß kaum feststellen, da diese Anträge bei polnischen Behörden gestellt und von polnischen Behörden entschieden werden. Die Bundesregierung hat die aufgetretenen Probleme wiederholt gegenüber der polnischen Regierung zur Sprache gebracht, u. a. auch anläßlich der kürzlichen deutsch-polnischen Konsultationen in Bonn. Diese Probleme werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der bevorstehenden nächsten Runde der deutsch-polnischen Rotkreuz-Verhandlungen über Umsiedlungsfragen behandelt werden. Diese Rotkreuz-Gespräche sind für die Zeit vom 18. bis 20. November 1971 in Warschau vorgesehen. 8572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache W2775 Frage A 96) : Trifft die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 26. Oktober 1971 aufgestellte Behauptung zu, die Bundesregierung sei damit einverstanden, daß Abstriche an den in Europa lagernden taktischen Atomwaffen vorgenommen werden könnten, oder ist die Bundesregierung nicht vielmehr der Auffassung, daß darüber nur im Zusammenhang eines umfassenden Konzepts gesprochen werden dürfte? Die Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage lautet nein. Unter dem seit Jahren gültigen Strategischen Konzept der „Flexible Response", ist das in Westeuropa lagernde nukleare Potential ein unverzichtbarer Teil im Spektrum der Abschreckung. Zur zweiten Teilfrage: Nur eine Änderung der Gesamtkonzeption der militärischen Strategie der NATO könnte eine Änderung rechtfertigen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 97): Hält die Bundesregierung es für richtig, daß ein Parlamentarischer Staatssekretär es abgelehnt hat, auf eine entsprechende Anfrage einer Zeitung hin zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen, daß ein Landtagsabgeordneter geäußert hat, einige NPD-Abgeordnete im Landtag seien für die Demokratie im Land ein kleineres Übel als eine absolute Mehrheit der CDU, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß eine solche Äußerung generell als undemokratisch und dem parlamentarischen Selbstverständnis in der Bundesrepublik Deutschland schädlich von jedem, der für die Regierung spricht, entschieden zurückgewiesen werden sollte? Die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu rechts- und linksradikalen Bestrebungen ist bekannt. Sie bedarf keiner ausdrücklichen Bestätigung aus Anlaß angeblicher Äußerungen von Einzelpersonen in der politischen Tagesdiskussion. Überdies sind der Bundesregierung Äußerungen eines Landtagsabgeordneten, wie sie in der Frage wiedergegeben sind, nicht bekannt. Sollte es sich hierbei um die angeblichen Äußerungen des FDP-Landtagsabgeordneten Rudigier handeln, so habe ich schon in meinem Leserbrief an die Stuttgarter Nachrichten (abgedruckt am 22. Oktober 1971) klargestellt, daß ich am Telefon eine Stellungnahme vor voller Kenntnis des Sachverhalts ablehnen mußte. Meine Zuschrift an die Stuttgarter Nachrichten hat folgenden Wortlaut: „In einem Telefongespräch mit einem Redakteur der Südwestpresse war ich zu angeblichen Äußerungen meines Parteifreundes Rudigier über NPD und CDU gefragt worden. Da ich den Sachverhalt nicht kannte, lehnte ich eine Stellungnahme ab. Daraus wurde in einem Bericht Ihres Blattes der Satz: ,Moersch war nicht geneigt, Rudigier zu widersprechen.' Sie sind sicher mit mir der Ansicht, daß dies eine recht freie Art der Berichterstattung ist. Tatsächlich habe ich in dem Telefongespräch sinngemäß gesagt, in einer liberalen Partei habe der Vorsitzende die Meinungsfreiheit eines Abgeordneten zu respektieren. Wenn Rudigier, was ich nur vermuten kann, gemeint habe, es sei äußerst bedenklich, falls die CDU, um eine absolute Mehrheit mit Hilfe von bisherigen NPD-Wählern zu erhalten, die Politik der NPD übernehme, so wäre das sicherlich keine sensationelle Feststellung gewesen." Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 1 und 2) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre im Jahr 1972 vorgesehenen Aufwendungen für die innere Sicherheit und die Volksgesundheit in einem krassen Mißverhältnis zu den geplanten Ausgaben für die Regierungspropaganda stehen, die nach Pressemeldungen mehr als 210 Millionen DM ausmachen? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß das Bundespresseamt 1972 Ausgaben in Höhe von 150,3 Millionen DM tätigt, während für das Bundeskriminalamt lediglich 77,5 Millionen DM und für das Bundesamt für Verfassungsschutz nur 46 Millionen DM aufgewendet werden sollen. Zu Frage 1: Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung hat mit „Propaganda" nichts zu tun; sie erfüllt die Aufgabe der werbenden Information. Auch für das Jahr 1972 werden der Bundesregierung somit keine Haushaltsmittel für „Propaganda", sondern für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen. Meldungen, daß für diesen Zweck Ausgaben in Höhe von mehr als 210 Millionen DM eingeplant seien, treffen nicht zu. Die Bundesregierung hat im „Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975", der mit Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 8. Oktober 1971 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages als Drucksache VI/2651 veröffentlicht worden ist, unter Nr. 5.01 ausgeführt, daß für den Aufgabenbereich des Informationswesens im Jahre 1972 insgesamt 118,8 Millionen DM eingeplant sind. Von diesem Betrag entfallen allein 72 Millionen DM auf die Öffentlichkeitsarbeit Ausland und 3 Millionen DM auf die Öffentlichkeitsarbeit für die Olympischen Spiele 1972. Mit dem Ausgabensoll für das Informationswesen sind die Aufwendungen für „Innere Sicherheit" und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8573 „Volksgesundheit" von der Sache her und den Ansätzen nach nicht vergleichbar. Die Bundesregierung hat gerade das Gesundheitswesen zu einem Schwerpunkt ihrer Reformausgaben gemacht und im Bereich der inneren Sicherheit ihre Anstrengungen für 1972 erheblich verstärkt. Nach dem „Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975" sind unter Nr. 5.06 für „Öffentliche Sicherheit und Ordnung (einschließlich Bundesgrenzschutz) und Rechtsschutz" 687,3 Millionen DM eingeplant, das sind 92,1 Millionen DM mehr als im Jahre 1971. Vor allem werden im Rahmen des Sofortprogrammes der Bundesregierung zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung die Aufwendungen für das Bundeskriminalamt gegenüber 1971 um knapp 50 v. H. erhöht. Im Gesundheitswesen sieht der Finanzplan unter Nr. 5.07 für 1972 Ausgaben in Höhe von 97,1 Millionen DM gegenüber 71,9 Millionen DM im Jahre 1971 vor. In diesem Aufgabenbereich hat die Bundesregierung besonders für die Krankenhausfinanzierung in der Weise Vorsorge getroffen, daß sie Mittel bereitstellt, die zur Deckung des Schuldendienstes von Krankenhausfinanzierungskrediten in Höhe von 700 Millionen DM dienen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hält den Ansatz für das Presse und Informationsamt nicht nur für vertretbar, sondern auch für erforderlich. Dieser Betrag steht natürlich nur zu einem Bruchteil für Informationspolitische Aufgaben im Inland zur Verfügung. Von den 150,3 Millionen DM entfallen zunächst 43,3 Millionen DM auf Personal- und Verwaltungskosten und knapp 5 Millionen DM auf Datenverarbeitung und Technik. 72 Millionen DM sind für die Öffentlichkeitsarbeit Ausland, 3 Millionen DM für Öffentlichkeitsarbeit der Olympischen Spiele und weitere 3,9 Millionen DM für Informationstagungen bestimmt, die überwiegend auf Anregung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages durchgeführt werden. Ein Vergleich mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zeigt im übrigen, daß diese Bundesregierung mit Abstand die nachhaltigsten finanziellen Anstrengungen für die beiden Bundesämter unternommen hat und diese Bemühungen auch 1972 verstärkt fortsetzt. Der Etat des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist von 1969 bis 1972 von 29,9 auf 46 Millionen DM, also um 65 % und der Etat des Bundeskriminalamtes sogar von 22,4 auf 77,4 Millionen DM, das sind 245,5 %, gestiegen. Das Bundespresseamt mußte sich im gleichen Zeitraum mit einer Steigerung von 35,4 % begnügen. Noch deutlicher wird dieses Bild im Vergleich zum Jahre 1965. Vom Haushalt des Jahres 1965 bis zur Finanzplanung für 1972 sind die Ansätze für das Bundesamt für Verfassungsschutz um 148,1 % und für das Bundeskriminalamt sogar um 453,5 % gestiegen. Die Steigerungsrate des Ansatzes für das Bundespresseamt beträgt demgegenüber lediglich 59,3 %. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung eine Zusammenfassung über alle bei den Ministerien und den angeschlossenen Forschungsinstituten erscheinenden Schriftreihen zusammenstellen und diese gegebenenfalls auf Anforderung den interessierten Abgeordneten zur Verfügung stellen? Nach Eingang Ihrer Anfrage habe ich mich fernschriftlich an alle Ministerien mit der Bitte um Beantwortung Ihrer Anfrage gewandt. Sobald mir die Beiträge der Ministerien vorliegen, werde ich Ihnen schriftlich das Ergebnis mitteilen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 4 und 5) : Trifft es zu, daß der deutsche Botschafter in Griechenland schriftlich gegen die Erklärung der griechischen Regierung protestiert hat, Kontakte zwischen in Athen akkreditierten Botschaftern und ehemaligen griechischen Politikern seien „unannehmbar"? Wie gedenkt die Bundesregierung für den Fall zu reagieren, daß die griechische Regierung versuchen würde, derartige Kontakte zu behindern bzw. zu unterbinden? Nein, sicherlich nicht in dieser Form. Botschafter Limbourg hat angesichts einer zu befürchtenden Beschränkung der diplomatischen Kontaktfreiheit in einem sachlichen, von Emotionen freien Schreiben an den Herausgeber des englischsprachigen Bulletins der halbamtlichen griechischen Nachrichtenagentur ANA darauf hingewiesen, daß in der Bundesrepublik Deutschland jeder ausländische Diplomat die Kontakte pflegen könne, die er wünsche. Er wollte damit die im Bulletin der ANA veröffentlichte Behauptung richtigstellen, derzufolge Kontakte von Diplomaten mit Oppositionspolitikern von allen demokratischen Regierungen abgelehnt würden. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung zu der Annahme, daß die griechische Regierung ernsthaft versuchen wird, die Kontaktmöglichkeiten der in Griechenland akkreditierten Botschafter zu beschränken, zumal sie ja der von Botschafter Limbourg vertretenen Auffassung grundsätzlich zugestimmt hat. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1971 auf die Schriftliche Frage des 8574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 6) : Trifft die Meldung des „Spiegel" vom 18. Oktober 1971 zu, daß die Bundesregierung über die geplante Moskau-Reise des amerikanischen Präsidenten lediglich eine Stunde früher als die Öffentlichkeit unterrichtet worden ist, und teilt bejahendenfalls die Bundesregierung die Auffassung, für diesen offensichtlichen Mangel an vorheriger Konsultation mit ihrem Verhalten anläßlich der Krim-Reise des Bundeskanzlers selbst das Beispiel gegeben zu haben? Die in der Anfrage zitierte Meldung gibt den Sachverhalt sehr unvollständig wieder. Die Reisepläne des amerikanischen Präsidenten waren der Bundesregierung sei langem bekannt und Gegenstand des kontinuierlichen und vertrauensvollen Gedankenaustausches mit der amerikanischen Regierung. Die Planung und Festsetzung von Terminen sind jedoch normalerweise einer jeden Regierung allein vorbehalten und erfordern keine besonderen Konsultationen. Daraus ergibt sich, daß die in der Anfrage enthaltenen Folgerungen nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, über die Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung zu klagen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 7 und 8) : Erwägt die Bundesregierung eine Klarstellung oder Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, so daß für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern Gebühren zum Zwecke der Wasserreinhaltung verlangt werden können? Glaubt die Bundesregierung nicht, auf diese Weise zum Beispiel die Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees wesentlich und auf zumutbare Weise beschleunigen zu können? Im Wasserhaushaltsgesetz ist derzeit keine Vorschrift enthalten, die Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren bei Gewässerbenutzungen, sei es für die Entnahme von Wasser oder auch für das Einleiten von Abwasser, sein könnte. In der Regierungsvorlage für das Wasserhaushaltsgesetz (vgl. Drucksache 2072 vom 4. Februar 1956) war eine Vorschrift dieser Art mit § 19 — Wasserzins — vorgesehen. Der Bundesrat hatte jedoch damals der Aufnahme dieser Vorschrift mit der Begründung widersprochen, daß die Regelung nicht unter den Begriff des Wasserhaushalts, sondern unter den Begriff des allgemeinen Wasserrechts falle und deshalb den Ländern überlassen bleiben könne. Nur in Bayern und in Hamburg sind dann entsprechende Regelungen im Rahmen der dort erlassenen Landeswassergesetze ergangen. Um für die Zukunft eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren oder Abgaben zu schaffen, die der Reinhaltung der Gewässer dienen, bedarf es einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes durch eine besondere bundesgesetzliche Regelung. Mit Ihnen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine solche Rechtsgrundlage im Interesse der Reinhaltung der Gewässer geschaffen werden sollte. Allerdings sollte zur Zahlung von Gebühren oder Abgaben im Interesse der Reinhaltung der Gewässer in erster Linie der Einleiter von Abwasser herangezogen werden, da der Einleiter von Abwasser als der eigentliche Verursacher der Verunreinigung der Gewässer anzusehen ist. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung soll das Verursacherprinzip Grundlage der Kostenzurechnung sein. Auf Grund obiger Erwägungen ist im Umweltprogramm der Bundesregierung (vgl. BundesratsDrucksache 553/71) vorgesehen, daß die Bundesregierung bis Dezember 1972 ein Gesetz über die Erhebung von Abwasserabgaben vorlegen wird. Derartige Abgaben sollen den Vorteil ausgleichen, den öffentliche oder private Einleiter nicht ausreichend gereinigter Abwässer gegenüber denjenigen Einleitern haben, die schon jetzt ihre Abwässer ausreichend reinigen. Hierbei betont allerdings die Bundesregierung, daß eine solche Abgabe nur dann sinnvoll ist, wenn sie im Bundesgebiet nach einheitlichen Maßstäben erhoben wird. Voraussetzung dafür ist, daß dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für den Wasserhaushalt eingeräumt wird, wie dies von der Bundesregierung vorgeschlagen ist (vgl. Bundestags-Drucksache VI/1298). Die Erhebung von Abwasserabgaben, die im Einzelfall so bemessen sein sollen, daß sie die Kosten für den Kapitaldienst und für den Betrieb einer noch fehlenden Kläranlage zumindest erreichen, wenn nicht sogar übersteigen, wird zur Folge haben, daß alle Säumigen im eigenen Interesse den Bau der fehlenden Kläranlagen beschleunigt in die Wege leiten. Durch diese Initiative der Verursacher würden auch die Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees wesentlich und auf zumutbare Weise beschleunigt. Am Bodensee ist jedoch über den sonst erforderlichen Umfang der vollbiologischen Abwasserreinigung hinaus noch die Beseitigung der Pflanzennährstoffe erforderlich, die eine schädliche Eutrophierung des Sees verursachen. Zu diesem Zweck sollen vollbiologische Kläranlagen im Bodenseegebiet um eine chemische Behandlungsstufe erweitert werden. Wenn der See rechtzeitig vor dem „Umkippen" bewahrt werden soll, müssen diese Maßnahmen sehr bald in Angriff genommen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, mit dem im Haushaltsgesetz 1972 vorgeschlagenen Fünfjahresleitprogramm zur „Förderung von Abwasserreinigungsanlagen von überregionaler Bedeutung am Bodensee und am Rhein" die wichtigsten Anlagen mit Zuschüssen zu fördern. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 9 und 10) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8575 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die industrielle Herstellung von Plastikfolien möglich ist, die den gleichen Festigkeitsgrad wie herkömmliche Folien aufweisen, im Gegensatz zu diesen jedoch innerhalb kurzer Zeit verrotten und deshalb ihre Beseitigung als Abfall wesentlich erleichtern? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, die Hersteller von Plastikfolien in der Bundesrepublik Deutschland zur Umstellung auf die ausschließliche Produktion solcher umweltfreundlicher Materialien zu veranlassen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die industrielle Herstellung von Plastikfolien möglich ist, die innerhalb von kurzer Zeit verrotten und deshalb ihre Beseitigung als Abfall erleichtern. Ihre erste Frage geht offensichtlich noch von der Annahme aus, daß die zur Zeit überwiegend verwendeten Plastikfolien praktisch nicht verrottbar sind, zumindest nicht innerhalb eines Zeitraumes, der für die Abfallbeseitigung technisch interessant ist. Nach neuesten Untersuchungsergebnissen, die am 15. Oktober 1971 auf dem 21. Müllkolloquium der Universität Stuttgart vorgetragen wurden, ist diese Auffassung jedoch erschüttert worden. Danach soll es unter bestimmten biologischen Voraussetzungen durchaus möglich sein, Plastikfolien bis auf geringe Ausnahmen bei Kunststoffen bestimmter Zusammensetzung verhältnismäßig rasch zu verrotten. Beispielsweise soll es im Kompostwerk Blaubeuren unter den dort gegebenen technischen und biologischen Bedingungen möglich sein, Plastikfolien innerhalb von etwa 7 Tagen weitgehend zu verrotten. Diese Ergebnisse bedürfen weiterer wissenschaftlicher Nachprüfung. Es gehört zu den vorrangigen Zielen der Umweltschutzpolitik der Bundesregierung, auf die Industrie einzuwirken, daß sie ihre Produktion auf umweltfreundliche Produkte ausrichtet. Im Umweltschutzprogramm der Bundesregierung ist diese Forderung, die selbstverständlich auch für Plastikfolien gilt, besonders herausgestellt worden. Hinsichtlich der Verrottbarkeit von Plastikfolien und allgemein von Kunststoffen ist jedoch zunächst einmal wissenschaftlich nachzuprüfen, ob die vorgenannten Untersuchungsergebnisse bestätigt werden können. Die Bundesregierung läßt diese Untersuchungen durchführen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 11 und 12) : Wird die Bundesregierung das Haftungsrecht für Schäden, die von neu eingeführten Arzneimitteln ausgehen, angesichts der Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Haftungsansprüchen der Geschädigten überprüfen und Beteiligungen von Arzneimittelfirmen an Haftungsfonds anstreben? Wird die Bundesregierung, nachdem sie durch das Absehen von einer behördlichen Zulassung neuer Arzneimittel die Staatshaftung umgeht, eine Gefährdungshaftung für Schäden aus neu zugelassenen Arzneimitteln einführen? Die Haftung für Schäden, die durch neu eingeführte Arzneimittel verursacht werden können, gehört in den größeren Zusammenhang der sog. Produktenhaftung. Wie in der Antwort auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Hannsheinz Bauer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1970 ausgeführt worden ist (vgl. Protokoll über die 81. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1970, S. 4526 f.), hält es die Bundesregierung für notwendig, die Haftung der Produzenten für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse besonders zu regeln. In der Antwort war auch dargelegt worden, daß eine Sonderregelung für die Arzneimittelindustrie nicht geboten erscheint, da fehlerhafte Produkte mit mindestens vergleichbaren Gefahren auch von anderen Industriezweigen in Verkehr gebracht werden. Nach dem Stand der bisherigen Überlegungen kommt in erster Linie in Betracht, den Schutz des Verbrauchers durch eine Ausweitung der sog. Gefährdungshaftung zu verstärken. Dagegen scheint die Einführung von Haftungsfonds kein geeignetes Mittel zu sein, um die Rechtsstellung des Geschädigten zu verbessern, zumal er auch diesen Fonds gegenüber Grund und Höhe seines Anspruchs beweisen müßte. Bei der immer stärkeren wirtschaftlichen Integration ist es nicht zweckmäßig, die von Ihnen angeschnittenen Fragen isoliert von ihrem internationalen Zusammenhang zu lösen. Bereits in der oben erwähnten Antwort war auf das Vorhaben hingewiesen worden, die Probleme der Produktenhaftung im Rahmen des Europarates zu behandeln; die Vorbereitungen sind inzwischen so weit gediehen, daß eine Sachverständigengruppe dieses Thema voraussichtlich im Jahre 1972 beraten kann. Auch im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geplante Richtlinien über den Verkehr mit Arzneimitteln können Auswirkungen auf das Haftungsrecht haben. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Mittel für ausreichend, den immer mehr zunehmenden Mißbrauch von Kleinstsendern (Minispionen) in der Wirtschaft und im Privatleben zu verhindern, und welche gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Beziehung vorgesehen? Wie glaubt die Bundesregierung die Ziele, die den Gesetzen gegen den Mißbrauch von Kleinstsendern zugrunde liegen, in wirtschaftlich vertretbarer Weise sicherzustellen? Die mißbräuchliche Verwendung von Mini-Spionen in der Wirtschaft und im Privatleben ist bereits nach geltendem Recht untersagt. Nach § 298 des Strafgesetzbuchs, der 1967 durch das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, wird mit Frei- 8576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 heitsstrafe bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt mit einem Abhörgerät abhört. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, der in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, ist vorgesehen, das Höchstmaß der Strafdrohung allgmein auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Darüber hinaus ist die Verwendung von Mini-Spionen, bei denen es sich in der Regel um Fernmeldeanlagen im Sinne des Fernmeldeanlagengesetzes handelt, auch nach diesem Gesetz verboten. Nach § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes bedarf das Betreiben einer Fernmeldeanlage der Genehmigung durch die Deutsche Bundespost, die für Mini-Spione nicht erteilt wird. Das Betreiben einer Fernmeldeanlage ohne die erforderliche Genehmigung ist nach § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes strafbar. Wer Abhörgeräte in Kenntnis der beabsichtigten mißbräuchlichen Verwendung herstellt oder vertreibt, muß damit rechnen, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu den genannten Straftaten zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Frage, ob dieser bestehende strafrechtliche Schutz gegen den Mißbrauch von Mini-Abhörgeräten durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere ein Verbot der Herstellung, der Einfuhr und des Vertriebes solcher Geräte, ergänzt werden sollte, ist in der vergangenen Wahlperiode eingehend geprüft worden. Der von den damaligen Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachte Initiativentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten (Bundestagsdrucksache V/1643), der auf Vorarbeiten im Bundesjustizministerium beruhte, sah ein solches Verbot vor. Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages sprach sich jedoch nach Anhörung von Sachverständigen gegen die Einführung eines Herstellungs- und Vertriebsverbots aus. Maßgebend hierfür war vor allem, daß keine befriedigende Abgrenzung der zur mißbräuchlichen Verwendung bestimmten Geräte von solchen Geräten gefunden werden konnte, die zu legitimen Zwecken, z. B. im Bereich der Technik, der Forschung und der Medizin, verwendet und benötigt werden. Die Gesetzesinitiative wurde daraufhin nicht weiterverfolgt und auch in dieser Wahlperiode nicht wieder aufgegriffen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf den von der Bundesregierung vor kurzem dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesratsdrucksache 562/71) hinweisen, durch den die Möglichkeiten zur Untersagung der Gewerbeausübung nach § 35 Gewerbeordnung verbessert werden sollen. Hierdurch wird eine Handhabe geschaffen, auch Herstellern und Händlern von Mini-Abhörgeräten die weitere Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weitere gesetzliche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht zur Zeit nicht vorgesehen. Aus Ihrer zweiten Frage ist nicht zu ersehen, auf welches „Gesetz gegen den Mißbrauch von Kleinstsendern" sie sich beziehen soll. Sofern der erwähnte neue § 298 StGB gemeint sein soll, glaubt die Bundesregierung, daß der durch diese Vorschrift angestrebte Schutz der Privatsphäre durch die allgemeinen Mittel der Strafverfolgung in wirtschaftlich vertretbarer Weise sichergestellt ist. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 15) : Hält es die Bundesregierung für notwendig, durch entsprechende Anweisungen an die Zollbehörden jede eingeführte und noch nicht in ihrem Typ registrierte Waffe dem nächsten Landeskriminalamt zur Beschußprüfung zuzuleiten, und welche Maßnahmen gedenkt sie hier zu unternehmen? Wennn ich Ihre Frage richtig verstehe, kommt es Ihnen darauf an, zu erfahren, ob Modelle von Schußwaffen, die erstmalig in die Bundesrepublik eingeführt werden, von einem Landeskriminalamt überprüft werden sollten. Überlegungen in dieser Richtung sind bei der Vorbereitung des vom Bundesrat inzwischen beschlossenen Entwurfs eines neuen Waffengesetzes (Bundesrats-Drucksache 658/70 Beschluß) angestellt worden. Die praktische Handhabung des Bundeswaffengesetzes hat nämlich gezeigt, daß es zweckmäßig wäre, Modelle neuer Schußwaffen dem Bundeskriminalamt anzuzeigen und erforderlichenfalls zur Prüfung vorzulegen, um von vornherein zu verhindern, daß Schußwaffen, deren Herstellung und Vertrieb nach den waffenrechtlichen Vorschriften verboten sind, in den Verkehr gelangen. In dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf ist daher für derartige neue Waffenmodelle in § 40 Abs. 3 eine entsprechende Anzeige- und Vorlagepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt vorgesehen. Die Bundesregierung hat einer solchen Regelung in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt, jedoch im Interesse einer elastischen Anpassung an die jeweilige Verhältnisse vorgeschlagen, die Anzeige- und Vorlagepflicht sowie den Umfang der in Betracht kommenden Gegenstände in der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz näher festzulegen (BT-Drucksache VI/2678 Vorschlag zu § 40). Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes bzw. der zu erlassenden Durchführungsverordnung wird daher Ihrem Anliegen im wesentlichen entsprochen sein. Durch eine Anweisung an die Zolldienststellen könnte eine derartige Anzeige- und Vorlagepflicht, die den Hersteller oder Einführer träfe, nicht eingeführt werden. Mit der Übersendung jeder eingeführten Waffe an ein Landeskriminalamt — gleiches müßte auch für im Inland hergestellte Waffen gelten wäre der beabsichtigte Zweck, das Inverkehrbringen neuer Waffenmodelle von vornherein zu verhindern, nicht oder nur unvollkommen zu errei- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8577 chen, da eine solche Maßnahme zu spät käme. Sie würde außerdem zu einem nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand führen. Mit der Beschußprüfung, von der Sie in Ihrer Anfrage sprechen, sind die Kriminalämter nicht befaßt. Für diese Prüfung sind die Beschußämter der Länder zuständig. Diese sind jedoch gemäß Ziffer 7.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundeswaffengesetz vom 16. Juni 1970 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 111 vom 24. Juni 1970) angewiesen, das Bundeskriminalamt über das jeweilige Landeskriminalamt in die Prüfung einzuschalten, wenn zweifelhaft ist, ob die zur Prüfung vorgelegte Waffe unter ein Herstellungs- oder Vertriebsverbot im Sinne von § 18 BwaffG fällt. Durch diese Zusammenarbeit wird bereits nach geltendem Recht den polizeilichen Belangen weitgehend Rechnung getragen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß ich mit Erlaß vom 13. September 1971 — F/III A 5 — Z 1805-68/71 — die Zolldienststellen angewiesen habe, den für den Vollzug des Bundeswaffengesetzes zuständigen Behörden unter Angabe des Absenders und des Empfängers jede Einfuhr von Waffen und Munition nach Art und Menge — bei Schußwaffen auch die Kennzeichnung und Nummer — mitzuteilen. Hierdurch soll den Überwachungsbehörden eine wirksame Kontrolle des Verbleibs eingeführter Schußwaffen und Munition ermöglicht werden. Aufgrund der eingehenden Anzeigen werden die Überwachungsbehörden in die Lage versetzt, nachzuprüfen, ob die einzelnen Waffen in das nach dem Bundeswaffengesetz vorgeschriebene Waffenhandelsbuch eingetragen worden und wo sie verblieben sind. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 16 und 17) : Welche Richtlinien bestehen beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen oder eventuell anderen Ressorts zur Gewährung von Förderungsmitteln an Firmen der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere zur Entwicklung von Software für den Anwendungsbereich der gewerblichen Wirtschaft? Aus welchen Gründen wurde in diesem Zusammenhang der Antrag der Firma Information durch Datenverarbeitung GmbH, 3353 Bad Gandersheim, nicht berücksichtigt? Für die Förderung der marktnahen Entwicklung der Datenverarbeitung hat mein Haus die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Förderung der marktnahen technischen Entwicklung auf dem Gebiete der Elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland" Aktenzeichen — IV B 4 — 40 71 10/1 — vom 7. Juli 1969 und die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland" Aktenzeichen — IV A 6 — 40 71 50/21 — vom 23. Juli 1970 erlassen. Der Inhalt der Richtlinien ist das Ergebnis intensiver Beratungen mit sachverständigen Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Das Bewilligungsverfahren hat sich inzwischen eingespielt. Die Förderung der Forschung und zukunftsorientierten Entwicklung durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erfolgt nach den im 2. Datenverarbeitungsprogramm der Bundesregierung aufgestellten Grundsätzen. Der Antrag der Firma „Information durch Datenverarbeitung GmbH, 3353 Bad Gandersheim" wurde im Rahmen der „Förderung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft" gestellt. Dem Antrag wurde aus drei Gründen nicht stattgegeben: 1. Es werden nur Programmsysteme gefördert, die noch nicht realisiert sind und die den Förderungszielen entsprechen. Um dieses zu erreichen, sind in den Richtlinien programmier-technische Kriterien festgelegt worden. Im Antrag müssen ausreichende Angaben zur Struktur des zu entwickelnden Systems gemacht werden, so daß es möglich ist, mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger festzustellen, ob diese Kriterien erfüllt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur solche Systeme gefördert werden, die bestimmte Eigenschaften, z. B. breite Anwendungsmöglichkeit, besitzen, die den Zielen des Förderungsprogramms dienlich sind. Die Angaben des o. g. Unternehmens zu diesem Punkt reichten als Entscheidungsgrundlage nicht aus. 2. Ein Entwicklungsvorhaben wird nur dann gefördert, wenn das Entwicklungsergebnis den Anwendern der Datenverarbeitung zu einem angemessenen Preis angeboten wird. Hierzu werden deshalb verbindliche Angaben verlangt, die erkennen lassen, daß sowohl der erwartete Absatz als auch die öffentliche Förderung bei der Preiskalkulation hinreichend berücksichtigt worden sind. Die Angaben im Antrag des o. g. Unternehmens waren in diesem Punkt unzureichend. 3. Zuschüsse werden in Höhe eines Prozentsatzes der Entwicklungskosten gewährt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten müssen deshalb unter Berücksichtigung von Vorschriften kalkuliert werden, mit denen u. a. Haushaltsbestimmungen, allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik sowie dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung getragen wird. Das o. g. Unternehmen hat hierzu keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt. Das Unternehmen wurde auf diese Punkte hingewiesen. Auch die ergänzenden Angaben waren unzureichend. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß dem o. g. Unternehmen der Rechtsweg offensteht. 8578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU 'CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 18) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um der wiederholt erhobenen Forderung des ganzen Bundestages zu entsprechen, die der Bundeskanzler in diesen Tagen erneut darstellte: „Es bleibt das Problem, daß die Erhaltung der Pressefreiheit auch die Erhaltung einer ausreichenden Meinungsvielfalt notwendig macht" — zumal bisher z. B. durch die für eine Reihe von kleinen und mittleren Zeitungsverlagen tatsächlich existenzgefährdende Erhöhung für die Fernschreibstandleitungen um bis zu 500 Prozent eher der Eindruck bestehen mußte, die Konzentration im Pressewesen werde von der derzeitigen Regierung gefördert? Zum inhaltlichen Kern Ihrer Frage hat die Bundesregierung Ihnen bereits geantwortet. Unter Bezug auf mein Schreiben vom 3. August 1971 und auf die Drucksache VI/1676 nenne ich folgende Maßnahmen der Bundesregierung, die u. a. der Erhaltung der Pressefreiheit und der Meinungsvielfalt dienen: Die Vorbereitung der Entwürfe eines Presserechtsrahmengesetzes und eines Gesetzes zur Einführung einer jährlichen Statistik der Zeitungsverlage auf Bundesebene; — die Einführung einer auch das Pressewesen erfassenden Fusionskontrolle; — die Gewährung von Kredithilfen aus dem ERP-Kreditprogramm (seit 1968 120 Kredite von zusammen 30 945 TDM, die einer Investitionssumme von 105 286 TDM entsprechen; bisher ist noch kein Antrag aus Mangel an Mitteln abgelehnt worden) ; — die Fortsetzung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet der Massenmedien; — die Förderung der Aus- und Fortbildung der Journalisten Der Bundeskanzler hat in der Rede, aus der Sie zitieren, den Zusammenhang zwischen Wahrung der äußeren Pressefreiheit und Sicherung der inneren Pressefreiheit unterstrichen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem angekündigten Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes auch einen Beitrag zur Sicherung der inneren Pressefreiheit und damit zur Wahrung einer ausreichenden Meinungsvielfalt zu leisten. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, daß die Gebührenerhöhung für Fernschreibstandleitungen die Existenz von kleineren und mittleren Zeitungsverlagen nicht gefährdet. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Verwertung von Weichweizen über die Feuchtgetreidesilierung für die Rationalisierung und Spezialisierung bei größeren Beständen von Mastschweinen sowohl in Einzelbetrieben wie in Gemeinschaften eine Entlastung des Marktes im Sinne der Verordnung zur Gewährung von Denaturierungsprämien bringt und — da die bisherigen Auflagen zur Denaturierung jedoch die Erzeuger zwingen, die Denaturierung in einem anerkannten Betrieb zu einem erheblichen Mehraufwand vornehmen zu lassen — daß eine neue Regelung angestrebt werden soll, die die Gewährung der Denaturierung bei der Einlagerung im Erzeugerbetrieb, insbesondere über die Feuchtgetreidesilierung, ermöglicht? Die Denaturierungsprämie für Weichweizen ist ein Ersatz für die Intervention zur Stützung der Marktpreise für Mahlweizen. Die Prämie kann deshalb nur für solchen Weizen gegeben werden, der sich auf dem Markt befindet und grundsätzlich den Interventionsbedingungen für Weichweizen entspricht. Würde von diesem Grundsatz abgewichen und eine Denaturierungsprämie auch für solchen Weizen gewährt, der sich noch im Besitz der landwirtschaftlichen Betriebe befindet, so würden auch solche Mengen preislich herabgeschleust, die von der Landwirtschaft nicht für die Ablieferung, sondern von vornherein für die Verfütterung im eigenen Betrieb vorgesehen waren. Die Denaturierungsprämie erhielte dadurch den Charakter einer produktbezogenen Erzeugersubvention. Wollte man von der Prämie auf diese Weise Gebrauch machen, würden nicht tragbare finanzielle Belastungen auf den EWG-Haushalt zukommen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 20) : Kann die Bundesregierung durch die Bekanntgabe entsprechender Zahlen die Behauptung der Union der EWG-Handelsverbände widerlegen, daß die getroffenen Währungsmaßnahmen in der EWG den Agrar- und Lebensmittelhandel in größte Schwierigkeiten gebracht haben? Ja. Die bisher zur Verfügung stehenden statistischen Daten lassen in dem Zeitabschnitt von Juni bis August 1971 keine besondere Entwicklung im ernährungswirtschaftlichen Außenhandel der BRD sowohl im Vergleich zum entsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres als auch im Vergleich zum gewerblichen Sektor erkennen. Die Einfuhr von Gütern der Ernährungswirtschaft aus der EWG und Drittländern in die BRD nahm in den Monaten Juni bis August 1971 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 10,7 v. H. zu. Die Einfuhr von Gütern der gewerblichen Wirtschaft ist demgegenüber im gleichen Zeitraum um 11,3 v. H. gestiegen. Für Weizen liegen bereits die Einfuhrzahlen bis September 1971 vor. Danach stieg die Einfuhr aus EWG-Ländern von Juni bis September 1971 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres von rund 185 000 t auf 351 000 t. Bei den Einfuhren aus Drittländern war ein gewisser Rückgang zu verzeichnen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8579 nämlich von 447 000 t auf 332 000 t, ohne daß dadurch aber die Zunahme insgesamt beeinträchtigt worden wäre. Die Ausfuhr von Ernährungsgütern stieg im Zeitraum Juni bis August 1971 gegenüber dem Vorjahr um 11 v. H. Im Vergleich dazu erhöhte sich die Ausfuhr im gewerblichen Bereich nur um 8 v. H. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/2775 Fragen B 22 und 23) : Haben sämtliche Länder Landesverordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altersheimen und Pflegeheimen, wie z. B. das Land Schleswig-Holstein (siehe hierzu G.S. SchlH, G/Nr. 7,01 vom 22. April 1969), in denen die Anforderungen an Altersheime und Pflegeheime genau definiert sind? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf Einfluß zu nehmen, daß die Anforderungen an Altersheime und Pflegeheime und deren Konzessionierung im Bundesgebiet einheitlich geregelt werden? Alle Länder haben Verordnungen über den gewerbsmäßigen Betrieb von Altenheimen und Pflegeheimen erlassen. Da die Verordnungen im wesentlichen einer Musterverordnung entsprechen, sind die rechtlichen Regelungen der Länder weitgehend einheitlich. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß der Schutz älterer Menschen in Altenheimen im Rahmen der den Ländern durch § 38 der Gewerbeordnung eingeräumten Regelungsbefugnis nicht ausreichend gesichert ist. Es wird deshalb zur Zeit der Entwurf eines speziellen Bundesgesetzes vorbereitet. Dabei ist vorgesehen, die Voraussetzungen für den Betrieb von Altenheimen in baulicher, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht zu regeln, eine Anzeigepflicht für alle Altenheime und eine Erlaubnispflicht für Altenheime bestimmter Träger einzuführen und die behördliche Überwachung sicherzustellen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung eine Überprüfung ihrer Antwort auf die Frage A 43 — Drucksache VI/2575 — des Kollegen Dr. Jungmann in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. September 1971 — Stenographischer Bericht der 134. Sitzung, Seite 7857 — noch für erforderlich, nachdem auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft „die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen über die Einkommen der Oberärzte und der Assistenzärzte als nicht immer präzise wiedergegeben" bezeichnet hat? Die Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann enthielt keine Aussage darüber, ob die in der Presse genannten Zahlen über Einkommensgrößen bei Assistenzärzten und Oberärzten zutreffend sind. Eine Überprüfung der Antwort erscheint mir deshalb nicht notwendig. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 25 und 26) : Sind der Bundesregierung die zahlreichen Pressemeldungen bekennt, in denen darauf hingewiesen wird, daß in zunehmendem Umfang Hormonpräparate und Antibiotika zur Viehmast benutzt werden, was vor allem im letzteren Fall durch Entstehung von Allergien und Immunisierungen gegen Penicillin und Streptomycin beim Menschen im Krankheitsfall zu lebensgefährlichen Körperreaktionen führen kann? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Entwicklung zu unternehmen? Der Bundesregierung sind zahlreiche Pressemeldungen über die mißbräuchliche Anwendung von Hormonen, Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren bekannt. Bereits heute unterliegen die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung an Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die unter Anwendung dieser Stoffe gewonnen worden sind, einschränkenden lebensmittel-, arzneimittel-, futtermittel-, milch- und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Neben einer Intensivierung der Überwachung dieser Vorschriften, die den Ländern obliegt, bereitet die Bundesregierung weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor dem Verzehr rückstandshaltiger Lebensmittel vor. In § 15 des Entwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts (Drucksache VI/2310) ist bereits vorgesehen, daß Lebensmittel von Tieren, denen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt worden sind, gewerbsmäßig nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die bei der Registrierung als Arzneimittel oder Zulassung als Futtermittel festgesetzten Wartezeiten beachtet worden sind. Soweit solche Wartezeiten noch nicht festgesetzt sind, soll eine Pauschalwartezeit einzuhalten sein, die nur dann nicht gilt, wenn in oder auf den gewonnenen Lebensmitteln die angewendeten Stoffe nicht mehr vorhanden sind oder wenn durch Rechtsverordnung besondere Regelungen getroffen worden sind. Wie in der Begründung zu § 15 des genannten Entwurfs ausgeführt, bedarf diese Vorschrift ergänzender Änderungen des Arzneimittelrechts. Der hierfür erforderliche Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wird im Augenblick mit den Bundesressorts abgestimmt und wird in Kürze den parlamentarischen Gremien zugeleitet. Hiernach soll u. a. vorgesehen werden, daß Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch in den 8580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert worden sind. Bei dieser Registrierung werden Unterlagen über den Übergang arzneilich wirksamer Stoffe in Lebensmittel und die daraus sich ergebenden Wartezeiten zu überprüfen sein. Die Wartezeiten werden kenntlich zu machen sein und sich nach der Zeitdauer bemessen, innerhalb deren nach Anwendung der Arzneimittel mit dem Vorhandensein nach Art und Menge nicht unbedenklicher Rückstände in den gewonnenen Lebensmitteln zu rechnen ist. Der Entwurf wird weiterhin vorsehen, daß Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, als Arzneimittel nur noch angewendet werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert sind. Über den Erwerb und die Abgabe dieser Arzneimittel werden Nachweise zu führen sein. Zur weiteren Ergänzung der Wirksamkeit des Verbraucherschutzes sind Rechtsvorschriften in Vorbereitung, die eine routinemäßige, stichprobenweise Untersuchung des Fleisches bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie bei der Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches auf Hormone und Antibiotika vorsehen. Entsprechende Vorschriften zur Untersuchung der Milch auf Antibiotika sind ebenfalls in Vorbereitung. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 27 und 28) : Verfügt die Bundesregierung über statistische Unterlagen, aus denen Angaben über die Unfallbeteiligung und Unfallhäufigkeit der verschiedenen Kraftfahrzeugmarken und Kraftfahrzeugmodelle hervorgehen? Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dann die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrsunfallstatistik in dieser Richtung zu erweitern? Nein. Über derartige statistische Unterlagen verfügt die Bundesregierung nicht. Der Bundesminister für Verkehr ist bereit, diesbezügliche Schritte einzuleiten. Ein erster Schritt ist bereits unternommen. Auf Anregung des Bundesministers für Verkehr hat nämlich der Arbeitskreis ,,Straßenverkehrsunfallstatistik" beim Statistischen Bundesamt am 12. Oktober 1971 getagt. Hierbei waren auch Vertreter der Statistischen Landesämter, der Innenminister der Bundesländer, des Städte- und Gemeindetages, des Verbandes der Automobilindustrie, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC) sowie des Verbandes der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) anwesend. Diese haben beschlossen, eine Erweiterung des Unfallursachenkataloges durchzuführen, sie werden sonstige Verbesserungen, z. B. Änderungen des Meldeblattes, Aufnahme der An- gaben der Straßendatenbank usw. am 2./3. Dezember 1971 erörtern. Bei dieser Überarbeitung könnte auch eine Erweiterung der Daten über das Kraftfahrzeug und deren Aufbereitung besprochen werden. Einer endgültigen Änderung der Angaben der Straßenverkehrsunfallstatistik müssen abschließend der Arbeitskreis II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" (AK II) der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer, d. h. letztlich die Innenminister der Länder, zustimmen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 29 und 30) : Entsprechen Zeitungsberichte den Tatsachen, daß für den Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden sowie der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf beim Bundesverkehrsministerium noch keine baureifen Pläne vorliegen, obwohl im ersten Fünfjahresplan für den Ausbau von Bundesfernstraßen entsprechende Mittel für diese Abschnitte eingestellt sind? Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung der in Frage 29 genannten Straßenabschnitte zu rechnen? Die erwähnten Zeitungsberichte entsprechen insofern nicht den Tatsachen, als dem Bundesverkehrsministerium die Entwürfe für den Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Fellbach und Winnenden ebenso wie für den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf bereits vorgelegen haben. Allerdings sind bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in beiden Fällen erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten, die bisher noch nicht ausgeräumt werden konnten. Insbesondere war für den Neubau der Bundesstraße 14 nördlich Waiblingen eine Neuauflegung der Pläne in den betroffenen Gemeinden erforderlich geworden, nachdem wegen der erhobenen Einsprüche eine nochmalige Überarbeitung durchgeführt worden war. Offensichtlich bahnt sich aber jetzt eine Kompromißlösung an, so daß mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens im nächsten Frühjahr gerechnet werden kann. Für den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schorndorf haben die berührten Gemeinden ein ergänzendes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das nach Möglichkeit zu einer für die Gemeinden günstigeren Lösung der Querverbindungen über die neue Bundesstraße 29 führen soll. Da die Gemeinden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine gemeinsame Stellungnahme erst nach Vorlage des Gutachtens abgeben wollen, ist das Planfeststellungsverfahren bis dahin im gegenseitigen Einvernehmen ausgesetzt worden. Bei diesem Stand der Dinge lassen sich bedauerlicherweise noch keine verbindlichen Angaben über die Fertigstellung der beiden Neubaustrecken machen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8581 Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 31 und 32) : Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß der Grunderwerb ins Zuge des Neubaus der B 27 auf dem Teilstück Echterdingen—Aich so rasch wie möglich getätigt wird, um weitere Bodenpreissteigerungen zu verhindern, nachdem das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ausbau der B 27 schon insofern vorrangig ist, als nur dadurch die Verkehrsmisere an der Ortsdurchfahrt Bernhausen der B 312 zu beheben ist? Die äußerst schwierigen Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Bernhausen, die auch mir gut bekannt sind, haben dazu beigetragen, daß der Neubau der Bundesstraße 27 zwischen Echterdingen und Tübingen in die erste Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen worden ist. Wegen der anerkannten Dringlichkeit dieser Maßnahme werden entsprechende Haushaltsansätze im Rahmen des 1. Fünfjahresplanes für das Anlaufen der Arbeiten bereitgestellt. Ebenso werde ich mich — soweit ich dies von hier aus vermag — für eine beschleunigte Durchführung des Grunderwerbs auf dem ersten Streckenabschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen Echterdingen und Aich einsetzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 33 und 34) : ist zu erwarten, daß die Beratungen über die Revision der internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee, die seit dem Jahr 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Osterreich geführt werden, in Kürze abgeschlossen werden können, nachdem mir die Bundesregierung auf meine diesen Gegenstand betreffenden Fragen am 5. Februar 1971 (Stenographischer Bericht der 98. Sitzung, Seite 5580) u. a. folgendes geantwortet hat: „Sie ist der Auffassung, daß mit der in Wien im November 1970 getroffenen Absprache, die Revisionsarbeiten innerhalb eines Jahres zum Abschluß zu bringen, sehr viel erreicht ist und eine kürzere Frist wegen des Umfangs der Arbeiten nicht einzuhalten wäre."? In welchen Sachbereichen liegen besondere Schwierigkeiten, die zu diesen kaum verständlichen Verzögerungen geführt haben, wenn man die immer unerträglicher werdenden Verhältnisse am und auf dem Bodensee, vor allem im Hinblick auf die Rechtsunsicherheit und auf die Fragen des Umweltschutzes ernst nimmt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verhandlungen zu einem baldigen Abschluß zu bringen? Die Arbeiten an der Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee sind, wie zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich im November 1970 in Wien abgesprochen worden war, in den beiden Arbeitsgruppen wieder aufgenommen worden. Die mit der Ausarbeitung des internationalen Vertrages befaßte Arbeitsgruppe hat seit November 1970 dreimal getagt und den vollständigen Entwurf eines Staatsvertrages über die Schiffahrt auf dem Bodensee erstellt. Dieser Entwurf ist in allen drei Bodenseeuferstaaten den interessierten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Etwaige Außerungen sollen in der für Dezember 1971 in Osterreich vorgesehenen letzten Besprechung erörtert werden. Der Entwurf des Staatsvertrages wird alsdann von den Bevollmächtigten der drei Bodenseeuferstaaten, die im sog. Plenum zusammentreffen, beraten und verabschiedet werden. Die mit dem Entwurf der Schiffahrtsordnung (Verkehrsvorschriften, Zulassung der Fahrzeuge, Patentvorschriften) beauftragte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten an den Verkehrsvorschriften soweit vorangetrieben, daß voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt werden kann, so daß damit zu rechnen ist, daß gleichzeitig mit dem Staatsvertrag zunächst die Verkehrsvorschriften und im Anschluß daran die Vorschriften über die Zulassung der Fahrzeuge und die Patentvorschriften in Kraft treten können. Die etwa zweijährige Verzögerung der Revisionsarbeiten hatte ihre Ursache darin, daß in dieser Zeit Verhandlungen zwischen Österreich und der Schweiz über den Umfang der Revision geführt wurden. Seit der Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten haben die beiden Arbeitsgruppen in regelmäßigen relativ kurzen Abständen getagt. Schwierigkeiten, die die Arbeiten verzögern, sind nicht mehr vorhanden. Eine weitere Beschleunigung der Arbeiten — über den in meinen Ausführungen zu Frage B 33 angegebenen Zeitplan hinaus — wird sich bei dem Umfang der zu regelnden Materie nicht erreichen lassen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 35) : Wird die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz den Ausbau der B 10 im Raum Landau (Ortsumgehung Insheim — Anschluß an B 38 und B 272) so beschleunigen, daß er bis spätestens Frühjahr 1972 endgültig fertiggestellt wird? Es ist beabsichtigt, die B 10 bis zur L 543 Ende 1972 fertigzustellen und provisiorisch an die Landesstraße anzuschließen. Dadurch wird Insheim vorn Durchgangsverkehr entlastet werden. Da die Finanzierung für die Weiterführung der Maßnahme noch nicht übersehen werden kann und außerdem die Pläne noch nicht rechtskräftig sind bzw. teilweise die Entwurfsbearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, können über den Zeitpunkt der Fertigstellung der B 10 bis zum Anschluß an die B 38 südlich Landau und an die B 272 noch keine Angaben gemacht werden. 8582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2775 Frage B 36) : Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß bei der Fahrplangestaltung der Deutschen Bundesbahn die Südpfalz mehr als bisher berücksichtigt wird, insbesondere bei den — infolge ihrer starken wirtschaftlichen Entwicklung notwendigen — Anschlüssen an schnellfahrende Züge in Karlsruhe und Mannheim? Ich muß zunächst darauf hinweisen, daß nach dem Bundesbahngesetz die Gestaltung der Fahrpläne zum unternehmerischen Entscheidungsbereich der Deutschen Bundesbahn (DB) gehört. Allerdings ist die DB gehalten, bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne den Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies geschieht rechtzeitig vor jedem Fahrplanwechsel. Wie mir die DB mitgeteilt hat, entspricht das Angebot im Reisezugfahrplan für die Südpfalz den bestehenden Verkehrsbedürfnissen. Die DB bemüht sich, den manchmal widerstreitenden Interessen des Bezirksverkehrs und des Fernverkehrs mit den Bindungen besonders in den Knoten Karlsruhe Mannheim aber auch in Neustadt (Weinstr.) und Landau zu entsprechen. Sie wird darüber hinaus zum Jahresfahrplan 1972/73 prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Pfalz noch besser als bisher an den Knoten Mannheim anzuschließen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage B 37) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Lärmschutz in der Gemarkung Weilbach im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Bundesautobahn so auszubauen, daß die an der Bundesautobahn Frankfurt—Köln gelegene Gemeinde Weilbach keine unzumutbare Lärmbelästigung hinnehmen muß? Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Nach den bisherigen Erfahrungen wird bei der Verbreiterung der Bundesautobahn Köln—Frankfurt/M. ein besonderer Lärmschutz in der Gemarkung Weilbach auch nicht erforderlich werden, weil bei dem heutigen Abstand der Gemeinde Weilbach von der Bundesautobahn durch deren geplante Verbreiterung von vier auf sechs Spuren die derzeitigen Immissionen keine Änderung erfahren werden. Bei der erforderlichen neuen Bepflanzung der Autobahnböschungen wird jedoch auch auf die Belange des Immissionsschutzes Rücksicht genommen werden. Es dürfte somit zu erwarten sein, daß der Gemeinde Weilbach keine neuen unzumutbaren Lärmbelästigungen entstehen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 38 und 39) : In welcher Höhe wurden in den Jahren seit Bestehen dieser Möglichkeit Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer (Leber-Pfennig) an Landkreise, Städte und Gemeinden des Bundeslandes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt? Inwieweit befanden sich darunter auch auf diese Weise geförderte Straßenbaumaßnahmen in den oberschwäbischen Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau, und welche größeren derartig geförderten Straßenbaumaßnahmen in den genannten drei Landkreisen des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern (Sitz Tübingen) können namentlich mit Angabe der Höhe der anteiligen Bundesfördermittel aus dem Mineralölsteueraufkommen benannt werden? Aus der Fragestellung scheint es ersichtlich zu sein, daß es sich hier nicht um den sog. „Leberpfennig" (= Einnahmen des Bundes aus der Straßengüterverkehrssteuer), sondern um Bundeszuwendungen für Straßenbaumaßnahmen nach Artikel 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bzw. Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz handelt. Danach wurden seit Bestehen dieser Möglichkeit an die Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg von 1967 bis einschließlich 1971 insgesamt 357 087 000 DM für kommunalen Straßenbau aus Zuwendungen des Bundes gezahlt. Den Oberschwäbischen Landkreisen Biberach, Ehingen und Saulgau wurden in der gleichen Zeit rd. 13,7 Millionen DM an Bundeszuwendungen für Straßenbaumaßnahmen genehmigt, davon sind bis einschließlich 1971 rd. 7,1 Millionen DM ausgegeben. An größeren Maßnahmen in den drei vorstehenden Landkreisen können genannt werden: a) Landkreis Biberach: Südliche Talquerspanne in Biberach: 11 000 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 4 975 000 DM b) Landkreis Ehingen: Ausbau der Kreisstraßen K 8/K 10: 3 500 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 1 695 000 DM c) Landkreis Saulgau: Ausbau der Kreisstraße K 33: 2 150 000 DM Gesamtkosten, davon Bundesanteil 1 075 000 DM Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftliche Frage des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 8583 Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage B 40) : Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/2166, Fragen B 27 und 28) im Zusammenhang mit der Anhebung der durch die Bauart landwirtschaftlicher Fahrzeuge bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 25 km/h mit den obersten Landesbehörden die angekündigten Gespräche geführt, und wie sehen die Ergebnisse im einzelnen aus? Die Gespräche haben stattgefunden. Die Mehrheit der Länder hat einer Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse 4 auf Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (bisher 20 km/h) zugestimmt. Die Änderung soll im Rahmen einer größeren Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die z. Z. vorbereitet wird, erfolgen. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 41 und 42) : Ist die Bundesregierung angesichts der zunehmend gefährlicher werdenden Verkehrsverhältnisse auf der B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart bereit, ihre auf meine schriftliche Frage vom 16./18. September 1970 geäußerte Haltung zu überprüfen und entsprechend den Äußerungen des Innenministers von Baden-Württemberg vom 21. Oktober 1971 in Reutlingen im Interesse der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf dieser Straße, insbesondere im Aichtal in Richtung Bernhausen, Mittel für eine Übergangslösung zur Verfügung zu stellen, nachdem die Fertigstellung der neuen B 27 zwischen Tübingen und Stuttgart mit Zubringer von Reutlingen in naher Zukunft offensichtlich nicht zu erwarten ist? Falls ja, bis wann kann mit dem Beginn entsprechender Baumaßnahmen gerechnet werden? In meiner Antwort hatte ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 16./18. September 1970 mitgeteilt, daß zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Raum Reutlingen und dem Großraum Stuttgart dem geplanten Neubau der Bundesstraße 27 und einem ergänzenden Zubringer aus Richtung Reutlingen der Vorzug zu geben ist. An diesem Sachverhalt haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Verbesserungen an der Bundesstraße 312 werden sich daher auch weiterhin auf kleinere Maßnahmen beschränken müssen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Die im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen erst in der 2. Dringlichkeitsstufe vorgesehene Schaffung einer durchgehenden zweiten Richtungsfahrbahn kann bedauerlicherweise wegen der schwierigen Situation im Bundesfernstraßenhaushalt auf absehbare Zeit für eine Verwirklichung nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch für die Anlage von Kriechspuren, die zu ihrem Wirksamwerden ausreichende Längen besitzen müßten und dann bei dem schwierigen Gelände außerordentlich hohe Aufwendungen erforderlich machen würden. Die von Ihnen zitierten Äußerungen von Herrn Innenminister Krause machten deutlich, daß die Straßenbauverwaltung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um den Verkehrsablauf auf der bestehenden Bundesstraße 312 reibungsloser zu gestalten. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 43 und 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bahnlinie Bad AiblingFeilnbach einzustellen, obwohl die Einwohner der an der Bahnlinie liegenden Gemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von 6136 Personen hinsichtlich des Berufsverkehrs, des Schülerverkehrs und insbesondere des Fremdenverkehrs in diesem nach landesplanerischen Vorstellungen als Fremdenverkehrszentrum ausgewiesenen Gebiet auf die Bahn angewiesen sind und eine Ersatzlösung durch Omnibusverkehr infolge der schlechten Straßenverhältnisse undurchführbar ist? Ist die Bundesregierung bereit, insbesondere unter Berücksichtigung des ganzjährigen Kurbetriebes in diesem Bereich, der durch die turnusmäßige Beschickung der Kurheime durch Versicherungen und die Landesveisidierungsanstalt Verkehrsballungen mit sich bringt, die insbesondere auch wegen des Reisegepäcks durch Omnibusverkehr nicht bewältigt werden können, die Bahnlinie bestehen zu lassen als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft der an der Bahnlinie liegenden und durch eine Stillegung erheblich geschädigten auf Fremdenverkehr angewiesenen Gemeinden und ihrer Einwohner? Über den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Bad Aibling—Feilnbach ist wegen der besonderen Situation noch nicht entschieden. Auch die in Ihren Fragen vorgebrachten Argumente müssen vor einer abschließenden Entscheidung noch besonders geprüft werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/2775 Fragen B 45 und 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung Umweltbelastung und Sicherheitsrisiko durch den geplanten Bau eines neuen Atomreaktors bei Großwelzheim am Main? Durch welche Auflagen können eventuelle Gefahren abgewendet werden? Derzeit liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 7 a des Atomgesetzes vor. Antragsgegenstand ist die Standortfrage. Das Verfahren befindet sich noch nicht in dem Stadium, daß ein Urteil über die Umweltbelastung und das Sicherheitsrisiko abgegeben werden könnte. Ein solches Urteil ist frühestens möglich nach Eingang der zur Zeit in Ausarbeitung befindlichen Gutachten sowie der Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission. Detaillierte Unterlagen zu dem geplanten Kernkraftwerk werden erst im Genehmigungsverfahren 8584 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1971 vorgelegt. Ohne diese Unterlagen und zugeordnete Gutachten sowie ein Votum der Reaktor-Sicherheitskommission kann im einzelnen nichts zu den möglichen Auflagen gesagt werden. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, daß die zuständigen Wasserbehörden zur Vermeidung einer unzulässigen Erwärmung des Mainwassers eine" Rückkühlmöglichkeit über Kühltürme fordern werden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Staatsabkommen mit den Bundesländern zur Finanzierung der lehrfreien Luft- und Raumfahrtforschung der DFVLR — ähnlich dem der Max-PlanckGesellschaft — abzuschließen? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die personellen und sachlichen Etatmittel der DFVLR klar getrennt sein müssen, damit es unmöglich wird, daß 150 vom Deutschen Bundestag bewilligte Stellen im Haushaltsjahr 1971 nicht besetzt werden? Die Bundesregierung strebt seit geraumer Zeit im Interesse einer geordneten Finanzplanung den Abschluß einer Vereinbarung mit den 4 Sitzländern der DFVLR, Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen, über die Finanzierung der Forschungsanstalt mit dem Ziel an, die zur Zeit geringen Beiträge der 4 Sitzländer zur Grundfinanzierung (weniger als 5 %) in ein angemessenes Verhältnis zu den Leistungen des Bundes zu bringen. Angestrebt wird — entsprechend der Regelung bei anderen vergleichbaren Einrichtungen der Großforschung — ein Finanzierungsschlüssel von 90 : 10. Dabei wäre eine Verwaltungsvereinbarung dem weniger flexiblen Staatsabkommen vorzuziehen. Zum Abschluß der Vereinbarung ist es bisher noch nicht gekommen, da die Länder ihre Zustimmung noch nicht erteilt haben. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. In den jährlichen detaillierten Forschungs-Wirtschaftsplänen der DFVLR werden personelle und sachliche Etatmittel aber getrennt voneinander ausgewiesen. Mit der Sperrung von 150 im Wirtschaftsplan 1971 vorgesehenen Stellen verhält es sich wie folgt: Der Vorstand der DFVLR hat diese Stellen, die besetzt waren und im Rahmen der natürlichen Fluktuation frei geworden sind, vorübergehend nicht wieder besetzt. Der Vorstand hat diese Maßnahme im Zusammenhang mit der geplanten Neustrukturierung der Forschungsanstalt getroffen. Er beabsichtigt, die Stellen zunächst in Reserve zu halten und sie nach der Klärung aller Fragen der Reorganisation der Anstalt gezielt auf die neuzuschaffenden Schwerpunkte zu verteilen. Die Bundesregierung hat die 150 freien Stellen zusätzlich gesperrt, da sie der Umstrukturierung der Forschungsanstalt große Bedeutung zumißt.
Gesamtes Protokol
Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Heute feiert ein Kollege einen runden Geburtstag. Der Abgeordnete Springorum ist heute 60 Jahre geworden.

(Beifall.)

Die Fragestunde wird am Ende unserer Aussprache zu Punkt 22 stattfinden.
Ich rufe jetzt Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz)

— Drucksache VI/2654 —
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0614900100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen bezweckt die Modernisierung der Rechtsmaterie für einen Verwaltungszweig, der noch immer zu Unrecht weithin als polizeiliches Instrument gilt, in Wahrheit aber die Funktion eines Informationspools für eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben übernommen hat. Die Meldebehörden verfügen über alle wesentlichen personenbezogenen Angaben, die in der öffentlichen Verwaltung gebraucht werden. Die meldebehördliche Verwaltungstätigkeit mit diesem neuen Pflichtenkreis berührt in zunehmendem Maße die Belange aller Bürger.
Durch Erfüllung seiner Meldepflicht stellt der Bürger der öffentlichen Verwaltung die Grundinformationen über sich selbst zur Verfügung. Er erwartet von der Verwaltung die Befriedigung seiner Wünsche und Leistungsansprüche. Zugleich aber offenbart er damit seine persönlichen Verhältnisse und wird für die Verwaltung und für deren — mitunter auch belastende — Maßnahmen erreichbar.
Im Zuge der fortschreitenden Automation der Kommunikationsmittel bedarf deshalb diese Kontaktfunktion des Meldewesens zwischen Bürger und
öffentlicher Verwaltung heute mehr denn je einer zeitgemäßen Regelung. Das ist das Ziel des Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurfs. Wir wollen zugleich die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Verwaltungshandelns schaffen, damit der Bürger rascher und zuverlässiger bedient werden kann.
Wenn der Bund erstmalig die ihm für das Meldewesen zustehende Rahmenkompetenz zur Gesetzgebung ausschöpfen will, so deshalb, weil bei der vorgesehenen Neuordnung über das hinausgegangen wird, was ein einzelnes Land zu tun vermag. Ich meine hier insbesondere die Einführung eines bundeseinheitlichen Personenkennzeichens, das jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhalten soll. Diese Maßnahme ist das Kernstück des Gesetzes. Es hat jahrelanger Vorbereitung und schwieriger Verhandlungen mit den Ländern und mit den kommunalen Stellen bedurft, um Übereinstimmung über eine zweckmäßige Gestaltung des Personenkennzeichens und über das Vorgehen bei seiner Einführung zu erzielen. Inzwischen drängen uns Länder und Gemeinden auf eine baldige Einführung dieses für eine automatisierte Verwaltung unentbehrlichen Hilfsmittels.
Auch in breiten Kreisen der Bevölkerung — das kann man erfreulicherweise feststellen — hat sich allmählich ein Bewußtsein dafür gebildet, daß das Personenkennzeichen kein Nivellierungselement ist und daß der schon vielfach numerierte Mensch nichts an Persönlichkeit dadurch einbüßt, daß ihm ein einheitliches Geschäftszeichen zugewiesen wird, unter dem er mit der Verwaltung und vielleicht auch mit privatwirtschaftlichen Stellen seinen Geschäftsverkehr abwickeln kann.
Die Vereinheitlichung einer Vielzahl von Kennzeichen und Geschäftszeichen, unter denen der Bürger jetzt geführt wird, ist eines der mit dem Personenkennzeichen verfolgten Ziele. Das andere bedeutungsvollere Ziel liegt auf dem Gebiet der Automation. Die öffentliche Verwaltung ist in weiten Bereichen im Begriff, sich die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verstärkt nutzbar zu machen. Das geschieht vielfach nicht nur zur Arbeitserleichterung oder zur Verbesserung der Dienstleistungen. Die Zusammenballung der Menschen auf engem Raum, die wachsenden Ansprüche an die öffentliche Hand, deren Verpflichtung zur Daseinsvorsorge und die Differenzierung der Lebensverhältnisse, denen die Leistungsfähigkeit der



Bundesminister Genscher
Verwaltung selbstverständlich Rechnung zu tragen hat, stellen die öffentliche Verwaltung vor immer neue, komplexere und kompliziertere Aufgaben. Der Fleiß der Gesetzgebungsorgane hat hieran wesentlichen Anteil.
Viele Verwaltungsaufgaben haben sich zu einem Mengen-, Zeit- und Personalproblem solchen Ausmaßes entwickelt, daß sie ohne Nutzung der modernen technischen Möglichkeiten nicht mehr zu bewältigen wären. Das mögen die Kritiker bedenken, die aus häufig unberechtigter Skepsis gegenüber den Errungenschaften des technischen Fortschritts zu der übereilten Schlußfolgerung gelangen, es sei besser, auf solche Instrumente zu verzichten. Dem widerspricht nicht nur der den Verwaltungsangehörigen sicherlich nicht zu bestreitende Wunsch, modernstes Arbeitsgerät zur Verfügung zu haben und darin der Privatwirtschaft nicht nachstehen zu müssen. Es ist vielmehr die schlichte Erwägung, der wachsenden Informationsflut nicht mehr Herr werden und damit den Anforderungen der Gesellschaft nicht mehr gerecht werden zu können, wenn nicht moderne Mittel wie die elektronische Datenverarbeitung zum Einsatz kommen.
Dies ist ein unausweichlicher Sachzwang, der allerdings weitere Konsequenzen nach sich zieht. Die elektronische Datenverarbeitung kann in den durch Massen- und Routineanfall gekennzeichneten Verwaltungsbereichen der Kommunalverwaltung, hier insonderheit im Einwohnermeldewesen, in der Steuerverwaltung, auf den Gebieten der sozialen Sicherung, der Statistik und bei den vielfältigen lebenswichtigen Planungsaufgaben nicht eingesetzt werden, wenn die verwaltungsrelevanten Tatbestände nicht automationsgerecht gestaltet sind. Die Maschine unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten als der Mensch. Sie braucht zur Bearbeitung personenbezogener Informationen einen numerischen Ordnungs- und Identifizierungsbegriff, damit Informationen, Bearbeitungsgänge und Ergebnisse eindeutig, unverwechselbar und unveränderlich der Person, die es angeht, zugeordnet werden können.
Ich möchte an dieser Stelle keinen Zweifel darüber lassen, daß die Funktion des Namens in der Realität der Gesellschaft dadurch nicht im geringsten verändert oder vermindert wird. Noch niemand hat seinen Namen dadurch verloren, daß das Finanzamt ihm eine Steuernummer zugewiesen hat; allenfalls hat er andere Verluste in Kauf nehmen müssen.
Bei der Einführung des Personenkennzeichens handelt es sich nicht darum, resignierend ein unerwünschtes Zugeständnis an den technischen Fortschritt zu machen, sondern es geht um ein wertfreies Mittel zur Anwendung eines unentbehrlich gewordenen technischen Systems. Was bisher nur durch den differenzierenden menschlichen Denkprozeß der Identifizierung möglich war, soll nunmehr auf einfache Weise durch Zuhilfenahme der Maschine und der Zahl nachvollzogen werden.
Daß hier keine Alternative besteht, mag daraus deutlich werden, daß alle diejenigen Bereiche, die bisher schon die elektronische Datenverarbeitung anwenden, sich zur Vergabe von Kennziffern gezwungen sahen. Ich erinnere an fast 15 Millionen Versicherungsnummern und wohl ebenso viele kommunale Personenkennziffern, an die rund 5 Millionen Kennziffern der Bundeswehr und an die ungezählten Personalnummern, die öffentliche und private Arbeitgeber ausgegeben haben. Die Folge dieser unterschiedlichen Systeme ist, daß die beteiligten Stellen einen Informationsverbund mittels ihrer Anlagen nicht zustande bringen, obwohl die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden wären. Benachteiligt ist dabei nicht nur die öffentliche Verwaltung, der die Selbsthilfe im Wege des Datenaustausches versagt bleibt, sondern auch der Bürger selbst, der jeweils neuen, aber gleichartigen Auskunftspflichten und Behördenersuchen nachkommen muß.
Dieser Mangel ist in anderen Ländern schon früher erkannt worden. Die skandinavischen Länder und Israel haben schon 1948 mit der Vergabe von Personenkennzeichen begonnen, freilich ohne zunächst die elektronische Datenverarbeitung zu betreiben, aber in der klaren Erkenntnis der Rationalisierungsvorteile derartiger Systeme. Inzwischen haben auch noch andere Staaten Vorbereitungen mit dieser Zielrichtung aufgenommen, u. a. die Beneluxländer, die DDR, Japan, einige südamerikanische Staaten, die Schweiz, Spanien und Südkorea. Diese unvollständige Aufzählung mag zeigen, daß wir nicht etwa mit deutscher Gründlichkeit einen Alleingang unternehmen, sondern ebenso wie andere Staaten zeitgemäße und effektivere Formen der Verwaltungsarbeit finden wollen.
Diesem Ziel dienen auch die anderen Vorschriften des Gesetzentwurfs, insbesondere diejenigen, die Verpflichtungen, Möglichkeiten und Grenzen des Austausches von Daten innerhalb der Verwaltung zum Inhalt haben. Die Verwaltung soll sich ihre Informationen dort beschaffen, wo sie schon vorhanden sind, und nicht statt dessen den Bürger mit Auskunftpflichten und Behördenwegen belasten.
Eine fühlbare Erleichterung wird sich für den Bürger schon daraus ergeben, daß er sich — wie es der Entwurf vorsieht — bei einem Wohnungswechsel nicht mehr bei der Meldebehörde abzumelden braucht. Mit fortschreitender Automation in den verschiedenen Verwaltungsbereichen wird es möglich werden, allmählich auch noch weitere lästige Melde- und Auskunftspflichten bei anderen Stellen abzubauen.
Wenn von der elektronischen Datenverarbeitung gesprochen wird, wird sogleich mit Recht der Ruf nach verstärktem Datenschutz laut. Ich halte wirksame Maßnahmen auf diesem Gebiet für unerläßlich. Ich wende mich aber dagegen, daß die elektronische Datenverarbeitung zum Prügelknaben für Versäumnisse der Vergangenheit gemacht wird. Schon bisher wurde in öffentlichen und privaten Bereichen eine Fülle personenbezogener Informationen gesammelt, bearbeitet und ausgetauscht — ob zu Recht oder zu Unrecht, entzog sich der öffentlichen Diskussion. Heute wird unter Hinweis auf die elektronische Datenverarbeitung nur allzu häufig besserer Datenschutz gerade unter Berufung auf solche Tatbestände gefordert, die schon bei Anwendung herkömmlicher



Bundesminister Genscher
Arbeitsmethoden unzureichend geschützt sind und deren Schutzbedürftigkeit durch Automatisierungsvorhaben nicht gesteigert, sondern eher vermindert wird. Wir sollten nicht verkennen, daß die elektronische Datenverarbeitung in der Lage ist, durch ihre komplizierten und nur mit besonderem Sachverstand zu steuernden Funktionen Informationen besser und wirksamer gegen mißbräuchliche Benutzung zu sichern, als dies durch eine noch so sorgfältige Akten- und Karteiführung möglich ist.
Ich will dabei keineswegs leugnen, daß die elektronische Datenverarbeitung andere, bisher nicht bekannte Probleme des Datenschutzes aufwirft, die zum Anlaß genommen werden sollten, den Schutz der Privatsphäre des einzelnen umfassend und nicht nur im Bereich der Automation zu regeln.
Die mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erleichterten Möglichkeiten, Informationen in großen Mengen zu speichern, Speichersysteme miteinander zu verknüpfen, Daten in beliebiger Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen und sie in kürzester Zeit — auch über Entfernungen hinweg — abzurufen und schließlich bei all dem menschliche Mitwirkung weitgehend entbehrlich zu machen, erfordert völlig neue Konzeptionen des Datenschutzes. Noch sind wir von der integrierten Datenverarbeitung, von der Zusammenfassung einzelner Automatisierungsvorhaben zu Verbundsystemen, von Datenbanken, die über die engen Grenzen einer Verwaltung oder eines Betriebes hinaus wirken, ziemlich weit entfernt. Dennoch drängt gerade hier die Problematik nach einer Lösung, und wir sind im Augenblick im Bundesministerium des Innern dabei, ein umfassendes Datenschutzgesetz vorzubereiten. Dabei soll nicht nur die Informationsverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung einer Regelung zugeführt werden, sondern auch — das scheint mir in besonderem Maße wichtig zu sein — der sehr viel weniger transparente, nicht einer Dienstaufsicht und parlamentarischen Kontrolle unterstehende Bereich der privaten und privatwirtschaftlichen Datensammlung und Datenverarbeitung miteinbezogen werden.
Eine solche Regelung wird verbindliche Normen auch für den Bereich der Datenverarbeitung im Meldewesen setzen. Zunächst soll ein nach den bisherigen Erkenntnissen wirksamer Schutz schon durch den vorliegenden Entwurf eines Bundesmeldegesetzes geschaffen werden.
Der Entwurf enthält gleichsam als Generalvorschrift das Verbot der Weitergabe von Daten an andere Behörden, wenn diese die Daten nicht zur gesetzmäßigen Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben benötigen.
Weiterhin ist vorgesehen, daß jedermann Auskunft über die ihn betreffenden Daten verlangen kann. Außerdem werden die Führung von Abrufprotokollen und technische Vorkehrungen gegen einen unbefugten Abruf von Daten vorgeschrieben, Schutzmaßnahmen, die bei keiner Aktenführung möglich sind.
Differenzierte Regelungen über die Auskunftertei-
lung an Dritte, über Auskunftsperren und Strafvor-
schriften runden für den Bereich des Meldewesens
diesen ersten Schritt zu einem Datenschutzrecht des Bundes ab.
Die Rahmenkompetenz, auf die der Bund für dieses Rechtsgebiet angewiesen ist, läßt ein Mehr an Rechtsetzung nicht zu. Wir werden zu beobachten haben, wie sich diese Lösung in der Praxis bewährt, und wir werden Änderungsvorschläge vorlegen, wenn sich das als notwendig erweist.
Einige Bundesländer haben in jüngster Zeit EDV-Organisationsgesetze erlassen und damit die Grundlagen für den Aufbau der Datenverarbeitung und den Vollzug von Automationsaufgaben geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, in einem zweiten Schritt den dafür geeigneten, aber auch darauf angewiesenen Fachbereichen der Verwaltung automationsgerechte Vorschriften an die Hand zu geben, um die Effizienz dieser neuen Arbeitsmethode zu sichern. Ich bitte Sie, für den Bereich des Meldewesens diesen Schritt zu tun. Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, daß damit über dieses engere Sachgebiet hinaus für die gesamte öffentliche Verwaltung ein Prozeß der Modernisierung und Rationalisierung eingeleitet wird, auf den der Bürger mit Recht einen Anspruch erhebt.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614900200
Die Vorlage ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0614900300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand in unserem Lande, der mit der Materie dieses Gesetzentwurfs vertraut ist, wird bestreiten, daß es erforderlich ist, die elektronische Datenverarbeitung in die öffentliche Verwaltung einzuführen. Daß sich das Meldewesen in besonderem Maße dafür anbietet, liegt auch offen zutage. Es handelt sich bei diesem Entwurf, der uns heute vorgelegt wurde, nicht um ein Gesetz, das man als Reformgesetz bezeichnen könnte; die Bemühungen, ein solches Gesetz vorzulegen, laufen schon länger. Daß es erst heute geschieht, hängt mit der Schwierigkeit der Materie aufs engste zusammen. Im letzten Grunde ist dieses Gesetz eine Konsequenz des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.
Ich möchte mich, indem ich das Gesetz insgesamt für notwendig halte und die zügige Beratung, soweit die Fraktion der CDU/CSU damit zu tun hat, hier verspreche, nur auf zwei Probleme einlassen, einmal auf das Problem des Datenschutzes und zum anderen auf die Frage, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die kommunale Selbstverwaltung hat.
Das Gesetz sieht in § 2 ausdrücklich vor:
Schutzwürdige Belange der Einwohner und sonstiger betroffener Personen dürfen durch das Sammeln, Verwalten und Übermitteln personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt werden.
Hier ist ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen.
Es geht also um den Schutz der Privatsphäre, die



Dr. Schneider (Nürnberg)

verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gesichert ist:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes hat bekanntlich jedermann das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
Der Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, daß der Datenschutz schon immer ein Problem gewesen sei, weil auch schon in bisheriger Zeit in konventioneller Weise Daten gesammelt und gespeichert worden seien. Man dürfe also das Gesetz für die bisherigen Versäumnisse nicht zum Prügelknaben machen. Der Fortschritt auf dem Gebiet des Verwaltungswesens äußert sich auch darin, daß wir, leider noch nicht so zügig, wie wir es eigentlich haben wollten, ein Verwaltungsverfahrengesetz beraten und bald abschließen können. Auch hier laufen die Vorarbeiten weit über ein Jahrzehnt. Der Minister hat davon gesprochen, wir brauchten eine völlig neue Konzeption des Datenschutzes. Ich stimme damit überein. Die Bundesregierung hat denn auch in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage bereits im Oktober 1970 erklärt;
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, daß dem Schutz der Privatsphäre des Staatsbürgers ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Es wurde deshalb, auch mit Rücksicht auf entsprechende unterschiedliche Aktivitäten bei einigen Ländern, mit der Vorbereitung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre begonnen.
Der Herr Innenminister hat es nur unterlassen zu sagen, bis wann mit der Vorlage oder der Verabschiedung eines solchen Datenschutzgesetzes gerechnet werden kann. Wir sind der Meinung, daß bei aller Notwendigkeit, dieses Gesetz zügig zu beraten, gleichzeitig mit diesem Gesetz das Datenschutzgesetz verabschiedet werden soll. Dies scheint mir eine logische Konsequenz aus der bisherigen Einlassung der Bundesregierung zu sein. Auch die Einlassungen des Herrn Innenministers heute und hier bestätigen mich in dieser Auffassung.
Meine Damen und Herren, so schwierig und so vielschichtig die Materie auch sein mag, letztlich muß sie bewältigt werden und letztlich kann sie bewältigt werden. Der Sachverstand in der breiten Öffentlichkeit, um diese Frage beurteilen zu können, um hier eine sachgerechte Aussage machen zu können, ist verständlicherweise nur gering. Hier hat sich auch der Gesetzgeber in weitem Umfang auf Expertenurteil zu verlassen. Dazu sind wir bereit; dem begegnen wir auch nicht mit Mißtrauen. Ich bin aber der Meinung, daß der Entwurf eines Datenschutzgesetzes zunächst vorgelegt werden muß, daß wir ihn gründlich beraten müssen, daß wir in der Lage sein müssen, im Wege eines Anhörungsverfahrens etwa bestehende Zweifel auszuräumen, und daß jede Möglichkeit genutzt werden muß, um die schutzwürdigen Interessen der einzelnen Bürger, soweit sie im Grundgesetz verankert sind, auch tatsächlich zu berücksichtigen.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt aufgreifen: die Einwirkung des Bundesmeldegesetzes auf die Kommunalverwaltung. Bekanntlich hat sich die Arbeitsgemeinschaft kommunale Datenverarbeitung, ein ausgesprochen sachverständiges Gremium, dazu schon schriftlich im Juni dieses Jahres geäußert, und ich stimme mit ihr überein, wenn sie sagt, daß mit dem Bundesmeldegesetz keineswegs beabsichtigt sein kann, auf Dauer die Organisationshoheit der Komrnunalverwaltung oder gar ihre verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltungshoheit einzuschränken und die bei der Einführung des Personenkennzeichens Iu erwartenden Rationalisierungserfolge in der gesamten öffentlichen Verwaltung durch eine von partiellen Interessen bestimmte Fehlorganisation wieder ganz oder teilweise aufzuheben.
Meine Damen und Herren, was hier in Zukunft geschehen soll — darauf hat der Herr Minister ja
schon hingewiesen —, ist keine revolutionär neue
Sache. Bereits heute haben wir ja schon in der Kommunalverwaltung, in der Steuerverwaltung, beim Wahlverfahren, im Kraftfahrzeugwesen, in der Sozialversicherung und vor allen Dingen bei der Bundeswehr ein solches System eingeführt.
Wir bitten also die Bundesregierung, möglichst bald den Entwurf eines Datenschutzgesetzes vorzulegen, damit wir beide Gesetze gleichzeitig beraten können, um bei der weiteren Beratung tunlichst auf die Probleme einzugehen und die Fragen zu beantworten, die von seiten der Kommunalverwaltung hierzu aufgeworfen worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614900400
Das Wort hat der Abgeordnete Hauff,

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0614900500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, zu dem die Vorarbeiten in der Tat viele Jahre zurückreichen und das jetzt endlich beraten und verabschiedet werden kann. Insofern gibt es eine gewisse Parallelität zu anderen Gesetzen in anderen Bereichen wie beispielsweise zu dem Städtebauförderungsgesetz.
Fin Mann, der seit vielen Jahren über die Auswirkungen und Einwirkungen der Datenverarbeitung nachgedacht hat, Karl Steinbuch, hat den Satz geprägt, daß wir auf dem Weg sind zu einer „informierten Gesellschaft". Ich sehe in diesem Gesetz einen Baustein und ein Instrument, um die informierte Gesellschaft zu schaffen. Insofern ist es zu begrüßen.
Gleichzeitig jedoch birgt dieses Gesetz — und dies muß in aller Klarheit in einer ersten Lesung ausgesprochen werden auch manche Gefahren in sich. Wir stehen heute vor einer großen Herausforderung, die niemand auf die leichte Schulter nehmen sollte. Ich meine den Bereich, der sehr unzutreffend mit dem Schlagwort „Datenschutz" gekennzeichnet wird. Darum geht es aber nicht. Es geht nicht um den Schutz der Daten, sondern es geht um den Schutz des Bürgers vor Mißbrauch der Informationen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)




Dr. Hauff
Wir sind auf diesem Gebiet an einer Stelle angelangt, an der, so meine ich, ein Vergleich erlaubt ist mit einem anderen wichtigen Bereich, den man zunächst auch zu sehr mit der linken Hand behandelt hat. Ich meine den Umweltschutz. Dort haben wir zu lange gezögert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, und stehen heute vor der Situation, daß in vielen Bereichen das Recht des Bürgers auf menschenwürdige Umwelt verletzt wird.

(Zustimmung bei der SPD.)

Deswegen rollten wir daraus für den Schutz der Privatsphäre die Konsequenzen ziehen und jetzt einen Riegel vorschieben. 1984, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist keine ferne Utopie.
Lassen Sie mich dafür aus einer Vielzahl von möglichen Beispielen ein einziges herausgreifen, das vor kurzem in der „Zeit" angeführt wurde. Ich darf zitieren:
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Pentagon, das amerikanische Verteidigungsministerium, in den letzten drei Jahren in einer Datenbank die Namen von über sieben Millionen Amerikanern gespeichert, die politisch „verdächtig" waren. Der Computer sammelte beispielsweise Abonnenten von Zeitungen, die über den Vietnam-Krieg negativ schreiben, und Angaben über Personen, die an Friedensdemonstrationen teilnehmen.
Diese Datensammlung, die auch den amerikanischen Senat beschäftigt hat, wurde erst nach einer parlamentarischen Intervention aufgelöst und vernichtet. Niemand soll meinen, dies sei ein Beispiel, das völlig vereinzelt sei. Es gibt viele andere Beispiele. Ich darf Sie daran erinnern, daß wir vor kurzem zum erstenmal in der Geschichte der Menschheit die Situation hatten, daß eine Datenbank mit Angaben über 3 Millionen Menschen versteigert wurde. Es gibt weitere Beispiele, die eindringlich zeigen, daß wir uns um diesen Bereich kümmern müssen.
Ich warne davor, sich mit dem Argument abspeisen zu lassen, man müsse zunächst einmal die Erfahrungen abwarten, die die Bundesländer mit ihren sicherlich verdienstvollen Anstrengungen auf diesem Gebiet machen; hierbei müssen in erster Linie die Maßnahmen erwähnt werden, die das Bundesland Hessen in Angriff genommen hat, das als erstes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten gesetzlich installiert hat. Wir müssen jetzt handeln. Dies zeigte sich deutlich als Ergebnis einer Anhörung, die im amerikanischen Senat durchgeführt wurde. Das Ergebnis dieser Anhörung hat Senator Long in folgendem Satz zusammengefaßt:
Anhörungen vor meinem Untersuchungsausschuß haben mich davon überzeugt, daß der dem amerikanischen Bürger verbliebene Privatbereich nur deshalb fortbesteht, weil die Bundesregierung gegenwärtig noch unfähig ist, sämtliche persönlichen Angaben zusammenzufassen.
Ich glaube, daran ist einiges richtig. Wir sollten daraus lernen.
Wir müssen gesetzliche Grundlagen schaffen; wir müssen neue Gesetze verabschieden, bei denen meines Erachtens mindestens vier Grundsätze zu berücksichtigen sind:
Erstens. Die Sammlung, der Austausch, der Verkauf und die Vermietung von Informationen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Die heutige Situation bedarf dringend einer Änderung, da wir hier im Grunde fast keine Regelung haben.
Zweitens. Diese Gesetze gelten gleichermaßen für öffentliche oder private, für elektronische oder konventionelle Datensammlungen. Insofern ist der Schutz der Privatsphäre ein Problem, das zwar in sachlichem Zusammenhang mit dem Gesetz steht, das hier zur Beratung ansteht, das aber sehr viel umfassender gelöst werden muß.
Drittens. Der Bürger hat ein Recht auf Dateneinsicht und Auskunft. Er hat ein Recht auf Korrektur von falschen Informationen, die ihn betreffen.
Viertens. Die Einhaltung dieser Bestimmungen muß durch eine Behörde überwacht werden.
Dies sind die Grundsätze, meine Damen und Herren, von denen wir ausgehen sollten, um die Rechtssicherheit des Bürgers auf diesem Gebiet wiederherzustellen. Daß die Rechtssicherheit in Gefahr ist, darüber kann es gar keinen Zweifel geben. Wir müssen, so meine ich, dem Bürger deutlich zeigen, daß sein Privatbereich wirkungsvoll geschützt wird. Jeder Bürger, so meine ich, hat ein Recht, zu erfahren, wer Informationen über ihn sammelt. Jeder Bürger hat meines Erachtens auch das Recht, gesammelte Informationen, die ihn betreffen, zu überprüfen. Und jeder Bürger hat das Recht, ungenaue oder falsche Informationen zu beanstanden. Sie müssen dann korrigiert werden. Genauso hat jeder Bürger ein Recht, zu erfahren, wer die ihn betreffenden Informationen benutzt. Schließlich kommt es auch darauf an, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen, daß er bei Mißbrauch von Informationen einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Insofern geht von der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung ganz sicher ein heilsamer Zwang auf den Gesetzgeber aus, diesen Gesamtbereich sehr gründlich neu zu durchdenken und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Dies sind die Gefahren. Niemand nimmt sie leicht, am allerwenigsten die Koalitionsfraktionen. Trotzdem muß davor gewarnt werden, diese Entwicklung nur unter negativen Aspekten zu sehen. Wir sind die allerletzten, die auf diesem Gebiet einer Maschinenstürmerei im modernen Gewand das Wort reden wollen. Die Vorteile und Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung müssen genutzt werden, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhöhen.
Die Vorteile insbesondere des Personenkennzeichens — das ist ja der Kernpunkt dieses Gesetzes — liegen meines Erachtens auf der Hand und betreffen mindestens vier Bereiche.
Wir sind zunächst einmal in der Lage, die Rationalisierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Der Datenaustausch zwischen ver-



Dr. Hauff
schiedenen Bereichen der Verwaltung wird dort, wo dies zum Vollzug der Verwaltungstätigkeit notwendig ist, durch die Einführung des Personenkennzeichens erleichtert. Die Praktiker der Verwaltungsautomation warten bereits seit vielen Jahren auf eine entsprechende gesetzliche Regelung, insbesondere im kommunalen Bereich. Das einheitliche Personenkennzeichen hat große Vorteile.
Ein zweiter Vorteil, den ich sehe, betrifft einen ganz anderen Punkt. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, daß er von der Verwaltung als e i n Mensch, als Einheit behandelt wird. Davon kann heute nicht die Rede sein. Die Verwaltung ist in vielerlei Hinsicht zersplittert und tritt dem Bürger in sehr unterschiedlicher Form gegenüber. Die Einführung des einheitlichen Personenkennzeichens schafft nun die Voraussetzung, daß hier eine Integration auf seiten der Verwaltung stattfindet, die auch unter dem Blickwinkel der Verwaltung die Einheit des Bürgers wiederherstellen kann.
Drittens. Wir nehmen zur Kenntnis, daß im Gesamtbereich der öffentlichen Verwaltung eine Tendenz zu erkennen ist, die darauf hinläuft, daß immer weniger verwaltet und immer mehr geplant wird. Die Probleme der Daseinsvorsorge drängen immer mehr in den Vordergrund. Daseinsvorsorge in unserer hochindustrialisierten Gesellschaft bedeutet aber ein planvolles Vorgehen. Und ein planvolles Vorgehen in diesen komplexen Systemen, in denen wir heute leben, heißt, daß wir die Datenbasis zunächst einmal verbessern müssen. Auch dafür schafft das Personenkennzeichen Voraussetzungen. Das betrifft nicht nur isoliert die öffentliche Verwaltung, sondern hier müssen wir auch mit ganz anderen Bereichen, die sich ebenfalls um die Daseinsvorsorge der Bürger kümmern, eng zusammenarbeiten. Denken Sie nur an die Wohlfahrtsverbände oder die Kirchen.
Der vierte Vorteil der Einführung des Personenkennzeichens liegt meines Erachtens darin, daß mit einem solchen einheitlichen Kennzeichen die Möglichkeit geschaffen wird, daß das Wirrwarr, das wir heute auf diesem Gebiet der Personalnummern haben, überwunden wird. Ich glaube, daß sich das Personenkennzeichen durchsetzen wird. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit, so meine ich, die Personalnummer ersetzen, die heute in vielen Industriebetrieben eingeführt ist. Es wird hoffentlich die . Rentennummer ersetzen, die im Bereich der Sozialversicherung gültig ist. Es wird die Nummer ersetzen können, mit der das Finanzamt arbeitet. All dies sind Möglichkeiten, die für den Bürger eine Vereinfachung im Verkehr mit der Verwaltung bedeuten.
Dies sind Vorteile, die schwer wiegen und die meines Erachtens überzeugen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und sieht in ihm eine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Sie wird aber auch mit großer Sorgfalt darauf achten, daß der Schutz der Privatsphäre des Bürgers nicht auf dem Altar des technischen Fortschritts geopfert wird.

(Beifall.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614900600
Das Wort hat der Abgeordnete Krall.

Lothar Krall (FDP):
Rede ID: ID0614900700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße für die Fraktion der Freien Demokraten die Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über das Meldewesen durch die Bundesregierung. Sie kommt mit dieser Vorlage einem Verlangen der Länder nach, die die Einführung eines Personenkennzeichens seit langem mit Nachdruck gefordert haben. So nimmt es auch nicht wunder, daß die im Entwurf der Bundesregierung gefundene Lösung von den Ländern überwiegend akzeptiert wird. Ich halte dieses Gesetz für einen bedeutenden Meilenstein auf dem Wege, die Verwaltungen in Bund, Länder und Gemeinden leistungsfähiger zu gestalten, um sie in den Stand zu setzen, den Erfordernissen einer modernen Industriegesellschaft gerecht zu werden.
Die Notwendigkeit des Personenkennzeichens wird insbesondere von den Kommunen betont. Sie sind die eigentlichen Träger der Massen- und Routinearbeiten mit einer typisch einwohnerbezogenen Orientierung. Wer eine Großstadtverwaltung kennt, weiß, wieviel einzelne Datensammlungen in Form von Karteien, Listen, Akten und Archiven hier bestehen und wie schwierig es ist, sich eine Übersicht über deren Inhalte zu verschaffen, zumal die Informationen aktuell gehalten werden müssen. Ein Großteil der Korrespondenz der Kommunalverwaltungen bezieht sich darauf, die für ihre Arbeit wichtigen Informationen zu erhalten, aber auch an andere, zuständige oder beteiligte Stellen weiterzuleiten.
Leidtragende, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, sind einerseits die mit Formularen und Meldepflichten belasteten und darüber mit Recht verärgerten Bürger, andererseits die verschiedenen beteiligten Verwaltungen, deren wichtige Aufgaben häufig unter der Last der Routine zu kurz kommen. Dies ist die Situation, die allzuoft das unzutreffende Zerrbild einer schwerfälligen, minderqualifizierten Bürokratie hervorruft.
Eine zunehmende Anzahl von Kommunen haben deshalb schon frühzeitig versucht, hier durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung Abhilfe zu schaffen, Organisatorisch gelingt das aber nur durch Zusammenfassung bisher getrennt erledigter Aufgaben und durch sinnvolle Ordnung der dazu notwendigen Informationen.
Das entscheidende Problem besteht darin, Informationen, die an vielen Stellen verfügbar sind, zusammenzuführen, zu ordnen und in der Weise wiederzufinden, daß die richtige und ausreichende Information den zuständigen Auftragsträger erreicht. Diese als einmalige Erfassung, aber vielfältige und gezielte Nutzung von Informationen verstandene Integration der Datenverarbeitung ist angesichts der Kompliziertheit des Zusammenwirkens von Einzelaktivitäten innerhalb einer Großstadtverwaltung ohne einen absolut zuverlässigen, eindeutigen und unverwechselbaren Ordnungsbegriff nicht möglich. Diese Funktion erfüllt am besten ein numerisch gestaltetes und damit automationsgerechtes Personenzeichen.



Krall
Ansätze für eine integrierte Datenverarbeitung, meine Damen und Herren, gibt es als Modell bereits in vielen Großstädten. Alle Modelle arbeiten mit Personenkennziffern, zum Teil schon seit vielen Jahren. Da niemand seine Automations- und Rationalisierungsvorhaben zurückstellen kann, breitet sich der Wildwuchs an Nummern immer mehr aus. Es gibt schon viele Millionen kommunale Kennziffern, allerdings ohne daß der Bürger das weiß.
Diese Sachlage zwingt einfach zu einer Vereinheitlichung. Sie zeigt aber zugleich, daß die Frage nach der Notwendigkeit von Personenkennziffern längst beantwortet ist. Das beweist auch die Einführung von Personenkennzeichen in anderen Bereichen. Die PK-Nummern der Bundeswehr und die Versicherungsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung sollen als Beispiele genügen.
Es ist auch nichts Neues, meine Damen und Herren, wenn nunmehr in § 1 dieses Gesetzentwurfs vorgesehen ist, daß die Verwaltungen ihre Informationen untereinander austauschen. Dieser Gedanke, der als Amtshilfeprinzip im Grundgesetz niedergelegt ist, wird von den Meldebehörden längst praktiziert, und dies schon seit 1938, seitdem ein praxisorientiertes Meldewesen kodifiziert ist.
Heute geht es nun darum, die Methoden solcher Kommunikation zu verbessern. Die technischen Mittel dazu stehen in der elektronischen Datenverarbeitung seit langem zur Verfügung. Dies sollte man nicht nur klar sehen, sondern sollte auch konsequent die gesetzlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Anwendung der modernen technischen Erkenntnisse schaffen. Stellen wir uns dieser Herausforderung, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Auch von mir noch ein abschließendes Wort zum sogenannten Datenschutz, — dem Schutz des Bürgers vor Mißbrauch, wie ihn der Kollege von der SPD schon eingehend dargestellt hat. Dieses Problem, den Bürger vor Mißbrauch zu schützen, wird sicherlich mit im Vordergrund der Beratungen im Ausschuß stehen. Dies ist aber kein spezifisches Problem des Personenkennzeichens, sondern ein Problem des Informationsbedarfs und der Informationsnutzung der gesamten öffentlichen Verwaltung.
Wir Freien Demokraten begrüßen es dankbar, daß in dem Gesetz die Verletzung des Datengeheimnisses im Meldewesen und der Mißbrauch personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden sollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614900800
Das Wort hat der Abgeordnete Benda.

Dr. Ernst Benda (CDU):
Rede ID: ID0614900900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu einer kurzen Bemerkung nicht deswegen gemeldet, weil ich den Ausführungen meines Kollegen Dr. Schneider etwas hinzufügen möchte, sondern deswegen, weil — und das halte ich für einen ganz glücklichen Zufall — die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft in ihrer Vollversammlung Anfang nächster Woche, wie ich
hoffe, sich mit dem Thema Datenschutz, das ich genauso interpretiere, wie der Kollege Hauff es soeben getan hat — Schutz des Bürgers vor Mißbrauch —, beschäftigen und einen Gesetzentwurf, der im Bereich der IPA erarbeitet worden ist, den Kollegen im Deutschen Bundestag zur Initiative empfehlen wird. Ich habe die Ehre und das Vergnügen gehabt, dieser Kommission in den letzten Monaten in einer sehr intensiven Arbeit vorzusitzen. Dies gibt mir Anlaß zu einigen wenigen Bemerkungen.
Ich beziehe mich, Herr Minister Genscher, insbesondere auf den einen Satz von Ihnen, dem ich in dieser Form nicht zustimmen möchte; Kollege Schneider hat diesen Satz schon erwähnt. Sie haben gesagt, daß man sich davor hüten müsse, die elektronische Datenverarbeitung zum Prügelknaben für Versäumnisse der Vergangenheit auf herkömmlichem Gebiet zu machen. Ich will jetzt nicht über den Terminus „Versäumnisse der Vergangenheit" reden. Das ist allmählich die Geschichte von der kaiserlichen Werft. Das taucht bei jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit auf. Ich halte es nicht für sehr sinnvoll, mich jetzt mit dieser Geschichte auseinanderzusetzen.
Nun wird so argumentiert: weil — was natürlich richtig ist — es auch bei der herkömmlichen Methode der Sammlung personenbezogener Daten die Gefahr des Mißbrauchs gegeben habe, entstehe bei Einführung der elektronischen Datenverarbeitung kein besonderes Problem. Diese Argumentation halte ich für falsch. Ich glaube auch — Herr Kollege Hauff, Sie waren ja an den Arbeiten beteiligt —, daß die Position der Kollegen in der entsprechenden Kommission der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft eine andere ist als die, die der Herr Minister — wenn ich ihn nicht falsch verstanden habe — hier zum Ausdruck gebracht hat.
Ich wiederhole, Herr Minister, ,daß natürlich personenbezogene Daten, die auf herkömmliche Weise gesammelt werden, auch mißbraucht werden können; es entsteht hier das gleiche Schutzproblem. Es ist kein Zufall, daß der Gesetzentwurf, der in der IPA-Kommission erarbeitet worden ist, zunächst einmal mit der Sammlung personenbezogener Daten anfing, ganz egal, wie das geschieht. Er behandelt dann weiter die Fragen des Anspruches des Betroffenen auf Auskunft über das, was über ihn gesammelt wird. Da kamen wir sehr bald auf die Möglichkeit, daß z. B. ein Journalist oder Schriftsteller beabsichtigt — sagen wir —, ein Buch über den Herrn Bundesinnenminister Genscher zu schreiben. Natürlich sammelt er in einem Zettelkasten personenbezogene Daten, was sein gutes Recht ist. Ob er das alles schreiben darf und ob das, was er da sammelt, in der Sache alles richtig ist, stellt sich dann heraus, wenn das Buch gedruckt wird. Aber er ist natürlich insoweit geschützt. Soll man nun dem Betroffenen das Recht geben, bei dieser herkömmlichen Sammlung Auskunft darüber zu verlangen, was so über ihn gesammelt wird? Ich gebe jetzt gar keine Antwort, sondern sage nur, daß das schon bei der herkömmlichen Methode ein Problem ist.
In der IPA-Kommission waren wir uns darüber einig, daß mit den Mitteln der Elektronik eine völlig



Benda
neue Dimension eröffnet wird. Mit elektronischen Mitteln ist es nämlich möglich, in einem zentralistisch organisierbaren Zugriff innerhalb einer extrem kurzen Zeit extrem viel Material an die Verwaltungsstelle heranzuziehen, die es zu haben wünscht. Von daher entsteht also ein Problem. Ich nehme an, daß wir uns darüber im Prinzip auch völlig einig sind.
Nun gibt es einen zweiten Punkt, den ich abschließend noch erwähnen wollte. Wir stehen — das ist insbesondere von Herrn Kollegen Hauff behandelt worden, der, wie ich meine, sich zu diesem Thema völlig zutreffend geäußert hat natürlich vor der Gefahr, die mit dem Stichwort „Maschinenstürmerei" ganz richtig umschrieben ist. Wir kommen in den Konflikt, daß wir auf der einen Seite die technischen Mittel immer mehr vervollkommnen und auf der anderen Seite die damit verbundenen Gefahren dadurch abwehren wollen, daß wir den technisch erreichbaren Effekt durch den Einsatz von Gegentechniken zunichte machen. Am Ende sind wir wieder da, wo wir angefangen haben. Das ist ganz einfach das Problem.
In einem etwas absurden Bild der Zukunft, das leider nicht unrealistisch ist, kann man für das uns alle beschäftigende Gebiet des Straßenverkehrs sagen, daß wir möglicherweise eines Tages das bekannte Parkplatzproblem nur dadurch werden bewältigen können, daß alle unsere Straßen so verstopft sind, daß die Autos nicht mehr vorwärtskommen. Dann haben wir das Parkplatzproblem endgültig bewältigt, freilich damit auch die Autos als Fortbewegungsmittel abgeschafft. Dies ist — mit einem, wie ich zugebe und wiederhole, absurden Bild im Grunde das gleiche Problem, vor dem wir hier stehen.
Wir müssen also den Bürger vor Mißbrauch schützen, uns zugleich aber davor hüten, daß das, was wir mit den technischen Mitteln ereichen wollen, dadurch zunichte gemacht wird. Wo ist also die Grenze zu ziehen? Das ist das ganze Problem, und das ist ein ungeheuer schwieriges Problem.
Die IPA wird Ihnen, wie ich gesagt habe, hoffentlich schon in den nächsten Tagen einen Entwurf zuleiten, von dem niemand — ich am allerwenigsten überzeugt ist, daß er so etwas wie eine Lösung dieses Problems darstellt. Dieser Entwurf, zu dessen einzelnen Bestimmungen unendlich viel gesagt werden muß — aber dazu ist heute nicht die Stunde —, wird hoffentlich nur dazu dienen, das Nachdenken darüber anzuregen und vielleicht auch etwas zu beschleunigen. Denn sicher ist — und darin stimme ich meinem Kollegen Schneider völlig zu die Vorlage dieses Gesetzentwurfs der richtige und notwendige Anlaß, uns über dieses sehr schwierige, aber eben deswegen besonders eilige Thema hier sehr intensiv und möglichst bald zu unterhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614901000
Das Wort hat der Bundesinnenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0614901100
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ihre Vermutung, Herr Kollege Benda, daß Sie mich falsch verstanden haben, ist zutreffend. So sehr sind Sie nun auch nicht Vergangenheit, daß Sie sich für alle Versäumnisse verantwortlich fühlen müssen.

(Heiterkeit bei der SPD.)

Hier ging es darum, daß auch bei konventioneller Datensammlung in der Vergangenheit schon Probleme da waren. Wir müssen vor dem Irrtum warnen, eigentlich sei das Problem des Datenschutzes erst durch die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung entstanden. Es gibt hier zwar eine neue Dimension, aber Probleme sind seit langem vorhanden. Die Tatsache, daß wir unter Einsatz der Technik auch zusätzliche Schutzmaßnahmen bieten können, die es jetzt nicht gibt, sollten wir nicht verleugnen. Die Akte schweigt darüber, wie oft jemand hineinsieht, um sich privates Wissen zu verschaffen. Aber die Protokollpflicht der elektronischen Datenverarbeitung gibt eine Garantie dafür, daß ein mißbräuchlicher Abruf der Daten auch im nachhinein kontrolliert werden kann.

(Abg. Benda.: Wenn es die Protokollpflicht gibt! Das ist eben die Frage!)

— Das ist vorgesehen, das habe ich in meiner Rede zum Ausdruck gebracht.
Ein Wort noch zu Herrn Kollegen Schneider. Herr Kollege Schneider, ich würde das ganze Hohe Haus dringend darum bitten, diesen Gesetzentwurf zügig zu verabschieden. Wir sind mit dem Datenschutzgesetz im Stadium des Referentenentwurfs. Er ist praktisch abgeschlossen. Wir wollen das besonders beschleunigen. Aber hier ist eine zeitliche Priorität deshalb gegeben, weil die Vorbereitungsmaßnahmen der Länder für die Einführung des Personenkennzeichens auf jeden Fall rechtzeitig anlaufen müssen, wenn wir nicht dieses große Werk in Frage stellen wollen. Wir werden parallel dazu selbstverständlich die Fragen des Datenschutzes regeln können. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung dem Schutz der privaten Sphäre des einzelnen dasselbe Gewicht beimißt wie alle Vertreter, die hier für das Hohe Haus gesprochen haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614901200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Beschlußfassung. Der Altestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Innenausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache VI/2775
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Ich rufe zunächst die Frage 88 des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen auf. Der Fragesteller hat



Vizepräsident Dr. Schmid
um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 89 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Frage 90 des Abgeordneten Scheel. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 91 des Abgeordneten Pöhler. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 92 des Abgeordneten Röhner.

(Parl. Staatssekretär Moersch: Er bittet um schriftliche Beantwortung!)

— Er bittet um schriftliche Beantwortung. Ebenso bittet der Abgeordnete Dr. Wittmann (München) — Frage 93 — um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 94 des Abgeordneten Engelsberger:
Hält die Bundesregierung nach wie vor fest an der Strafverfolgungsabsicht gegen Journalisten wegen Verdachts des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit der Veröffentlidiung von Telegrammen des deutschen Botschafters in den USA, Rolf Pauls, nachdem sogar der Pressesprecher der Bundesregierung, Conrad Ahlers, die eingeleiteten Strafverfahren für „unangebracht" gehalten und den aus der Zeit des Hitler-Regimes stammenden § 353 c des Strafgesetzbuches als „kein adäquates Mittel, um die Verhältnisse aufzuklären und solches zu verhindern", bezeichnet hat?
Der Abgeordnete ist im Saal. — Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614901300
Herr Präsident, zu der Frage des Abgeordneten Engelsberger darf ich zunächst richtigstellen, daß es keine, wie es in der Frage heißt, Strafverfolgungs a b s i c h t der Bundesregierung gegen Journalisten gibt. Dagegen hat die Bundesregierung einem Antrag des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bonn entsprochen, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen, nachdem dieser wegen des in der Frage erwähnten Sachverhalts ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet hatte.
Wie die Bundesregierung bereits erklärt hat, bedeutet es eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer außenpolitischen Arbeitsfähigkeit, wenn die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen durch Bruch des Dienstgeheimnisses verletzt wird. Die Bundesregierung hat daher in diesem gravierenden Fall dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach den §§ 353 b ff. des Strafgesetzbuchs entsprochen.
Die Stellungnahme von Herrn Staatssekretär Ahlers in der Sendung „Report" vom 25. Oktober 1971 ist mir bekannt. Herr Ahlers hat sich auf eine Frage zu dem § 353 c des Strafgesetzbuchs wie folgt geäußert — ich zitiere —:
Nein, ich sehe in dem Paragraphen keine Gefahr, weder eine Gefahr für die Pressefreiheit
noch für die Rechtsstaatlichkeit. Ich halte ihn
allerdings nicht für ein adäquates juristisches Mittel, um solche Sachverhalte, wie wir sie hier vorliegen haben, aufzuklären oder in Zukunft zu verhindern. Ich glaube nicht, daß der Staatsanwalt oder der Richter in der Lage ist, in dieses politische Spiel wirklich einzugreifen.
So weit das Zitat von Staatssekretär Ahlers.
Durch diese Stellungnahme wird die von mir soeben gegebene Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, nicht berührt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614901400
Zusatzfrage?

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0614901500
Herr Staatssekretär, wie läßt sich die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Journalisten, die es gewagt haben, hinter die Kulissen zu leuchten, mit der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 vereinbaren, daß diese Bundesregierung — ich zitiere — mehr Demokratie wagen, ihre Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun wolle — Ende des Zitats —, während es vergleichsweise den Regierungen von Adenauer bis Kiesinger niemals eingefallen wäre, wegen „Spiegel"-Indiskretionen zum Kadi zu laufen, andererseits aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen schweren Verdachts auf Landesverrat als „faschistisch" denunziert worden sind?

(Abg. Hansen: Das hätten Sie lieber nicht gefragt!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614901600
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß es meine Aufgabe ist, in der Fragestunde ein historisches Kolleg über die Maßnahmen früherer Regierungen zu halten. Sonst müßten wir einige sehr detaillierte Bekenntnisse ablegen. Ich darf Ihnen aber sagen, daß die Worte „mehr Demokratie wagen" in der Regierungserklärung auch bedeuten, daß gegen Gesetzwidrigkeiten, Gesetzlosigkeiten und Verletzung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland in der Weise vorgegangen wird, wie es auf Grund der Gesetze, die von diesem Hohen Hause beschlossen worden sind, notwendig und geboten erscheint. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit und kein Widerspruch. Die Voraussetzung für mehr Demokratie ist die Respektierung demokratischer Gesetze durch Demokraten.

(Beifall bei der SPD.)

Hier geht es darum, daß gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen worden ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614901700
Zweite Zusatzfrage!

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0614901800
Herr Staatssekretär, will die Bundesregierung den von Ihnen zitierten § 353 c des Strafgesetzbuchs, der von einem totalitären Regime für ein totalitäres Regime geschaffen



Engelsberger
worden ist, in unserem freiheitlichen Rechtsstaat weiter zur Verfolgung der für die Bundesregierung unbequemen Journalisten und Kritiker anwenden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614901900
Herr Abgeordneter, Ihre in der Frage enthaltene Feststellung ist dem Sachverhalt nach falsch. Sie haben soeben —offensichtlich, ohne den Sachverhalt zu kennen —den Deutschen Bundestag angegriffen, der im Jahre 1968 genau diese gesetzlichen Bestimmungen bestätigt bzw. neu gefaßt hat. Ich darf hinzufügen, daß die Fraktion, der Sie angehören, damals der Meinung war, daß diese Bestimmungen nicht weit genug gingen, und daß ich einer Fraktion angehöre, die der Meinung war, daß sie zu weit ausgelegt werden könnten. Das ist der wirkliche Sachverhalt; das hat mit dem Dritten Reich überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614902000
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614902100
Herr Staatssekretär, wenn Sie soeben behaupten, die Journalisten hätten gegen die Interessen der Bundesrepublik verstoßen, —

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614902200
Das habe ich nicht behauptet, Herr Abgeordneter.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614902300
— hier sei gegen die Interessen der Bundesrepublik verstoßen worden: Liegt dieser Interessenverstoß Ihrer Meinung nach darin, daß diese Journalisten Tatsachen an die Öffentlichkeit gebracht haben, während hier, zum Teil sogar im Hohen Haus, versucht worden ist, die Öffentlichkeit und insbesondere auch den Bundestag über das tatsächliche Geschehen im Zusammenhang mit dem sowjetischen Generalkonsulat in West-Berlin falsch zu unterrichten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614902400
Herr Abgeordneter, die im letzten Halbsatz enthaltene Feststellung ist hier wiederholt zurückgewiesen und als unhaltbar dargelegt worden, zuletzt gestern in der Fragestunde von Herrn Bundesminister Ehmke. Ich brauche darauf nicht weiter einzugehen.
Zum zweiten muß ich Ihnen sagen, daß es für einen Journalisten — es ist ebenso ihr Beruf wie der meine — selbstverständlich ist, daß bei einer Veröffentlichung, in der es sich um Staatsgeheimnisse handelt, eine Güterabwägung stattfindet, nämlich eine Abwägung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer außenpolitischen Arbeitsfähigkeit, auf die ich ausdrücklich noch einmal verweisen muß, und dessen, was man journalistische Informationspflicht nennt. Wenn diese Interessenabwägung in einer sorgfältigen Weise so
vorgenommen wird, wie man es von demokratisch gesinnten Presseorganen erwarten kann, gibt es meiner Ansicht nach keine Differenzen zwischen uns, was die Behandlung solcher Fragen betrifft.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nur daß es hier nicht um ein Staatsgeheimnis geht, Herr Staatssekretär!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614902500
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die angebliche Entspannungsbereitsdiaft der Sowjetunion in Einklang zu bringen mit der Tatsache, daß der Verteidigungsminister der UdSSR, Marschall Gretschko, die „fortwährende Steigerung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft" der Sowjet-Armee als „vornehmliche Aufgabe" und die außenpolitische Aktivität der sowjetischen Regierung als dienlich für die „Machtausweitung und Zusammenschweißung der sozialistischen Staaten" bezeichnet hat, und welche Konsequenzen für die NATO erachtet auf Grund solcher Zielvorstellungen die Bundesregierung für nötig?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614902600
Die Antwort lautet: Die Hinweise auf Äußerungen des sowjetischen Verteidigungsministers beziehen sich anscheinend auf die Ansprache, die Marschall Gretschko auf der Tagung der politischen Offiziere der Sowjetarmee gehalten hat, die vom 13. bis 16. Oktober 1971 in Moskau stattfand. Diese Ansprache ist nicht im vollen Wortlaut veröffentlicht worden bzw. liegt nicht in vollem Wortlaut für uns erreichbar vor. Die ausführlichste Wiedergabe, die wir finden konnten, befindet sich in der sowjetischen Armeezeitung „Krasnaja Swesda" vom 17. Oktober 1971. Die hier für Ihre Frage wichtigen Passagen lauten — darauf bitte ich besonders zu achten, auch im Zusammenhang mit dem, was Sie in der Frage hier festgestellt haben. Ich zitiere:
Marschall der Sowjetunion A. Gretschko analysierte ausführlich die gegenwärtige außenpolitische Lage und erzählte von den konkreten politischen Schritten, welche das ZK der KPdSU und die Sowjetregierung zur Entschärfung der internationalen Spannungen unternehmen. Die aktive außenpolitische Tätigkeit der Sowjetregierung, sagte der Verteidigungsminister, dient der weiteren Festigung und dem Zusammenhalt der sozialistischen Staaten, sie feuert unser Volk im Kampf gegen Reaktion und Aggression an. Die Hauptgarantie unserer Sicherheit, eine wichtige Vorbedingung, welche die friedliche Arbeit des Sowjetstaates sichert, sind seine Streitkräfte. Aus diesem Grunde war und bleibt für uns die unentwegte Steigerung ihrer Kampfkraft und Einsatzbereitschaft die wichtigste Aufgabe.
So weit die Wiedergabe dieser Rede in der genannten sowjetischen Zeitung.
Herr Abgeordneter, wenn Sie sich dieses Zitat vor Augen halten und mit dem vergleichen, was Sie in Ihrer Frage als Äußerung des Marschalls angesprochen haben, werden Sie mir sicher zustimmen, wenn ich sage, daß ein Widerspruch zwischen diesen uns zugänglichen Äußerungen und der sowjetischen Europapolitik, wie wir sie beurteilen, nicht ersichtlich ist.



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Was den im zweiten Teil der Frage angeschnittenen Zusammenhang zwischen der Entspannungspolitik der Bundesregierung und unserer NATO-Politik anbetrifft, so ist darauf zu verweisen, daß die Politik des Nordatlantischen Bündnisses auf dem Konzept beruht, daß unverminderte Verteidigungsanstrengungen die Voraussetzung für eine Entspannung in Europa bilden. Die Rüstungsanstrengungen der Sowjetunion und ihrer Verbündeten werden von der Atlantischen Allianz mit großer Aufmerksamkeit registriert. Die Notwendigkeit unverminderter westlicher Verteidigungsanstrengungen zur Verhinderung eines Übergewichts der anderen Seite ist in eindrucksvoller Weise in der im Dezember 1970 verabschiedeten Studie über die „Verteidigungsprobleme der Allianz in den 70er Jahren" niedergelegt worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614902700
Eine Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0614902800
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Meinung des NATO-Oberbefehlshabers General Goodpaster, daß die Sowjetunion ihre militärische Präsenz in den strategisch wichtigen Räumen der Welt verstärke und daß der Ausbau der russischen Streitkräfte weit über die Verteidigungsnotwendigkeiten hinausgehe und damit in auffälligem Gegensatz zu der sowjetischen Entspannungsdiplomatie stehe?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614902900
Herr Staatssekretär, Sie brauchen die Strategie der NATO und der Gegenseite nicht im einzelnen zu erläutern.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614903000
Herr Präsident, ich kann die Frage dennoch sehr einfach beantworten. Es ist von der Bundesregierung oder vom atlantischen Bündnis noch nie irgendwo in Abrede gestellt worden, daß unsere militärischen Anstrengungen notwendig sind, um ein Gleichgewicht und damit auch den Frieden und die Sicherheit aufrechterhalten zu können. Das habe ich mit dem Hinweis auf die Studie über die Verteidigungsprobleme eben ja deutlich zum Ausdruck gebracht, Herr Abgeordneter. Ich verstehe insofern Ihre Zusatzfrage nicht ganz.
Aber unbeschadet dessen steht für mich auch fest, daß es nicht nur darum gehen kann, Sicherheit durch militärische Rüstung oder auch durch Abrüstungsmaßnahmen militärischer Art allein zu gewinnen. Es kommt vielmehr darüber hinaus entscheidend mit darauf an, Sicherheit durch politische Maßnahmen zu gewinnen, d. h. durch einen Abbau der Konfrontation. Es ist bei dieser Betrachtungsweise selbstverständlich eine Frage der Perspektive, welchem Faktor man jeweils den Vorrang einzuräumen hat. Das hängt auch von den Gesamtumständen ab. Diese Bundesregierung hat jedenfalls immer deutlich gemacht, daß sie auf der Basis des Bündnisses und der militärischen Sicherheit ihren Beitrag zur politischen Entspannung und zum Abbau der Konfrontation leisten will. Ich denke und hoffe, es ist die Auffassung des gesamten Deutschen Bundestages, daß dies
notwendig ist, denn dies ist auch das erklärte Ziel des Bündnisses: nicht nur militärisch Sicherheit zu gewinnen, sondern — wie in dem Harmel-Bericht schon vor vier Jahren zum Ausdruck gebracht worden ist — sozusagen auch die zweite Komponente der Sicherheit, nämlich den Abbau der Konfrontation durch politische Maßnahmen, in gleicher Weise zu berücksichtigen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614903100
Die Frage 96 des Abgeordneten Gierenstein ist vom Bundesminister der Verteidigung schon beantwortet worden.
Die Frage 97 des Abgeordneten Pfeifer wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 98 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Wie begründet die Bundesregierung den Kabinettbeschluß, als dessen Folge zahlreiche Journalisten nach § 353 StGB als Beschuldigte im Zusammenhang mit dieser politischen Mission des Staatssekretärs Bahr verhört wurden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614903200
Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Engelsberger. Wie ich ausgeführt habe — ich wiederhole es , wird die Bundesregierung durch die Verletzung der Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen in ihrer außenpolitischen Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Sie hat deshalb in dem von Ihnen angezogenen Fall dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ermächtigung zur Strafverfolgung entsprochen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614903300
Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614903400
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin festgestellt, daß Ihnen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 353 StGB zu weit gegangen ist.

(Zurufe von der SPD: Sie haben nicht zugehört! — Nein, richtig zitieren!)

— Sie haben eben vor zwei Minuten festgestellt, daß Ihnen diese Ermächtigung, als das Gesetz hier im Hohen Haus beraten wurde, zu weit gegangen sei.

(Widerspruch bei der SPD.)

— Gut,

(Abg. Wehner: Nicht gut!)

dann formuliere ich meine Frage wie folgt. Teilen Sie die Auffassung, daß es sich — ausgehend von dem Wort „Schreibtischtäter" des Herrn Bundeskanzlers, das immer noch im Raum steht, denn wir wissen immer noch nicht, welche Journalisten gemeint waren, bis hin zu den Strafverfolgungen in einem Fall, in dem es sich keinesfalls um ein Staatsgeheimnis handeln kann, weil die Errichtung dieses Generalkonsulats ja inzwischen von den Alliierten vereinbart worden ist— hier um eine massive Einschüchterung der Journalisten handelt, die Kritik an dieser Bundesregierung üben, also ihre eigentliche Aufgabe wahrnehmen?




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614903500
Herr Abgeordneter, Sie haben hier ein Werturteil verlangt. Auf Fragen nach Werturteilen braucht die Regierung nicht zu antworten.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614903600
Herr Präsident, ich möchte mir trotzdem erlauben, mit zwei sprichwörtlich gewordenen Stellen aus der Literatur zu antworten. Die eine heißt: Wer halb zitiert, hat ganz gewonnen. Das trifft hier zu. Das andere Zitat ist von Johann Peter Hebel und heißt: Und wer sich getroffen fühlt, der ist gemeint.

(Heiterkeit. — Abg. Windelen: Das ist doch unglaublich!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614903700
Letzte Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614903800
Wir sind in der Fragestunde gehalten, kurz zu fragen. Dadurch ist, wie ich zugebe, die Gefahr gegeben, Zitate nicht in vollem Wortlaut bringen zu können. Ich werde das aber gern in anderer Form nachholen. Herr Staatssekretär, werden Sie zu dem Teil der Kabinettsmitglieder gehören, die sich im Kabinett bemühen, diese Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückzunehmen, wie das früher einmal im Kabinett Adenauer durch den damaligen Justizminister Dehler geschehen ist?

(Abg. Wehner: Der arme Dehler!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614903900
Herr Abgeordneter, ich lasse diese Frage nicht zu, und zwar aus zwei Gründen. Erstens können Sie niemanden fragen, was er in Zukunft tun wird. Zum zweiten können Sie durch eine Frage nicht feststellen lassen, was im Kabinett geschieht. Diese Sitzungen sind vertraulich.

(Abg. Dr. Apel: Das meine ich aber auch! — Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Windelen: Was dürfen wir denn überhaupt noch fragen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614904000
Herr Präsident, darf ich versuchen, die Frage so zu stellen, daß sie vielleicht zugelassen werden kann?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614904100
Bitte!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0614904200
Herr Staatssekretär, gibt es Bestrebungen in der Bundesregierung, diese Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückzunehmen, so wie das mi Kabinett Adenauer seinerzeit Justizminister Dehler getan hat?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614904300
Herr Abgeordneter, ich kann auch diese Frage nicht zulassen. Eine Frage nach Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung ist keine Frage nach Ereignissen. Die
Bundesregierung hat sich lediglich über Dinge, die sie getan oder unterlassen hat, zu äußern.

(Zustimmung bei der SPD. — Unruhe bei der CDU/CSU. — Abg. Brück [Köln] : Dann können wir ja aufhören! — Abg. Windelen: Dann lassen Sie uns die Fragestunde abschaffen! Was darf man dann noch fragen? — Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Journalisten dürfen fragen, Parlamentarier nicht mehr?!)

Es bleibt bei meiner Entscheidung. Im übrigen gibt es genügend Fakten, nach denen gefragt werden könnte. So sieht die Geschäftsordnung es vor.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU.)

— Wirklich, Herr Kollege. Daran kann auch Ihr
Kopfschütteln nichts ändern.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Kollege Moersch, worin sehen Sie eigentlich heute noch dieses großartige Staatsgeheimnis, von dem Sie vorhin sprachen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614904400
Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie haben meine Antwort auf die andere Frage nicht ganz registriert, die ich vorhin gegeben habe. Ich habe gesagt: es geht hier um einen Fall der Beeinträchtigung der internationalen Arbeitsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung und damit um einen Verstoß gegen die Interessen dieses Staates, dem wir alle angehören. Das ist der Kernpunkt der Auseinandersetzung, um den es hier geht. Modalitäten, Strafverfolgungsmaßnahmen sind Sachen der Gesetzgebung und der Justizbehörden. Dies ist ein schwebendes Verfahren. Ich darf hier noch einmal klarstellen, daß mein Angriff auf die damalige Fassung des Gesetzes dahin ging, daß ich nicht von der Praktikabilität der Bestimmung überzeugt war. Herr Abgeordneter, ofensichtlich sind Sie heute mit Ihrer Frage dieser Überzeugung gefolgt.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Ich habe doch etwas ganz anderes gefragt!

(Abg. Wehner: Legen Sie mal eine andere Platte auf!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614904500
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? — Nicht.
Herr Abgeordneter Zander!
Zander (SPD:) Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, wenn ich meine, daß die Bezeichnung eines Vorgangs als Staatsgeheimnis eine Frage des jeweiligen Zeitpunktes ist?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614904600
Auch diese sehr allgemeine, abstrakte Frage lasse ich nicht zu.

(Zurufe.)




Vizepräsident Dr. Schmid
— Ob die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, ändert an der Situation ja nichts.
Herr Abgeordneter!

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0614904700
Herr Staatssekretär, ist nicht der Ermächtigung zur Strafverfolgung seitens der Bundesregierung und der vorhergehenden Einleitung der Vorermittlungen irgend etwas wie eine Anzeige oder eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft vorausgegangen? Denn die Staatsanwaltschaft vermag ja zunächst einmal von sich aus nicht zu beurteilen, ob ein Tatbestand des § 353 StGB gegeben ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614904800
Herr Abgeordneter, das Verfahren ist im Gesetz genau vorgeschrieben. Danach muß die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen bei den zuständigen Behörden selbstverständlich nachfragen, wieweit der Tatbestand erfüllt ist. Die Staatsanwaltschaft handelt hier wie immer pflichtgemäß, und die Bundesregierung hat ebenfalls pflichtgemäß gehandelt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614904900
Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0614905000
Herr Staatssekretär, trifft die Meldung des „Spiegel" dieser Woche zu, daß es trotz der verteufelten Situation nach der bisherigen Rechtslage nicht möglich wäre, die Strafermittlungen zurückzunehmen, wie sich Staatssekretär Ahlers ausgedrückt hat, d. h., daß die Bundesregierung nicht bereit ist, diese Ermächtigung zur Ermittlung zurückzuziehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614905100
Herr Abgeordneter, ich bedauere, Ihnen nicht die von Ihnen gewünschte Antwort geben zu können, weil Sie offensichtlich verkennen, daß wir in einem Staat mit Gewaltenteilung leben. Die Frage, die Sie gestellt haben, ist eine Frage an die Justizbehörden, die damit befaßt sind. Es steht der Bundesregierung nicht zu, in dieser Form in ein schwebendes Verfahren einzugreifen.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0614905200
Herr Staatssekretär, trägt die Bundesregierung — nachdem sie die Ermittlungsermächtigung erteilt hat — nicht trotzdem die Verantwortung für alle Konsequenzen, die aus diesem Verfahren entstehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614905300
Herr Abgeordneter, die Freigabe eines Verfahrens durch die Bundesregierung ist etwas anderes als das sogenannte Opportunitätsprinzip. In dem Augenblick, wo sie das freigegeben hat — und das mußte sie nach Auffassung derjenigen, die das entschieden haben, pflichtgemäß tun —, kann nicht mehr davon die Rede sein, daß sie Herr des Verfahrens sei. Das ist nun wirklich eine Sache der Justizbehörden. Was Sie in Ihrer Frage dabei offensichtlich verlangen, können Sie auch den Justizbehörden nicht antun.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614905400
Sind noch Zusatzfragen gewünscht? -- Offenbar nicht. Damit ist dieser Geschäftsbereich in der Fragestunde abgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen! Frage 54, Frau Abgeordnete Dr. Walz:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die ursprünglich für den Deutschen Wetterdienst getroffene Arbeitsplatzbeschreibung, die den naturwissenschaftlich ausgebildeten und tätigen Meteorologen gemäß der Tätigkeitsmerkmale mit dem Verwaltungsbeamten gleichstellt, bei der rapiden Erkenntnisexpansion der Naturwissenschaften und den damit einhergehenden erhöhten Ausbildungsanforderungen heute noch gerechtfertigt ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614905500
Herr Präsident! Die Antwort der Bundesregierung lautet: Ja, die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dies heute noch gerechtfertigt ist. Die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes sind — wie alle wissenschaftlich vorgebildeten Kräfte der Bundesverwaltung einschließlich der Naturwissenschaftler — den Besoldungsgruppen des höheren Dienstes zugeordnet.
Die durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geschaffenen Verbesserungen der Stellenverhältnisse sind im Rahmen der von Meteorologen im Deutschen Wetterdienst ausgeübten Funktionen voll ausgeschöpft worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614905600
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hanna Walz (CDU):
Rede ID: ID0614905700
Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, Herr Staatssekretär, daß der hauptsächlich in der angewandten Forschung beratend tätige Meteorologe den sich steigernden und wandelnden Kundenansprüchen in Zukunft kaum mehr gerecht werden kann, wenn ihm nicht genügend Zeit zur Durcharbeitung der Fachliteratur, zur Weiterbildung und Problemforschung, insbesondere in bezug auf Vorhersage von Smog, gewährt wird, und daß somit das hohe Ansehen des Deutschen Wetterdienstes und seine sehr günstige Kosten-Nutzen-Relation von 1 : 12 gefährdet sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614905800
Frau Kollegin, die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Tatbestände, die Sie soeben aufgezeigt haben, durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten des von mir vorhin zitierten Gesetzes gewahrt bleiben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614905900
Eine letzte Zusatzfrage.

Dr. Hanna Walz (CDU):
Rede ID: ID0614906000
Sie sind also nicht der Meinung, Herr Staatssekretär, daß an der bestehenden Sachlage irgend etwas geändert werden und die Bundesregierung mit der Leitung des Deutschen Wetterdienstes in Verhandlungen über eine Änderung eintreten sollte?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614906100
Die Bundesregierung hat nicht in Verhandlungen einzutreten. Der Deutsche Wetterdienst ist eine nachgeordnete Behörde des Verkehrsministeriums. Wir sind dabei, die gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen auszuschöpfen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614906200
Die Fragen 55 und 56 des Abgeordneten Wohlrabe sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Wir kommen zur Frage 57 des Abgeordneten Lemmrich. — Der Fragesteller ist nicht im Hause; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 58 des Abgeordneten Lemmrich.
Die Fragen 59 und 60 des Abgeordneten Dr. Aigner werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Auflösung von Bundesbahndirektionen jetzt vollzieht, obwohl dieser Maßnahme bisher nur Wirtschaftlichkeitsberechnungen vom 31. Dezember 1965 zugrunde liegen und daher die in der Zwischenzeit mit dem erheblichen Strukturwandel der Deutschen Bundesbahn im technischen, personellen und organisatorischen Bereich eingetretene einschneidende Veränderung der Relation von Aufwendungen und Ersparnissen unberücksichtigt bleibt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614906300
Herr Kollege, eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Deutschen Bundesbahn ist so lange nicht notwendig, wie die Relation zwischen Aufwand und Ersparnissen erhalten bleibt. Ich darf darauf hinweisen, daß ein Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn in der 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. Juli 1970 erklärt hat, daß die ursprüngliche Relation auch heute noch besteht. Nach neuen überschlägigen Berechnungen der Deutschen Bundesbahn hat sich die Schere zwischen einmaligem Aufwand und jährlichen Einsparungen sogar noch vergrößert.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614906400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0614906500
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, aus der heutigen Sicht der Dinge Aufschluß darüber zu geben, wie hoch der Aufwand der Deutschen Bundesbahn für den Bau und die Anmietung von Geschäftsgebäuden und Wohnungen im Zuge dieser Organisationsreform ist, welche Kosten durch Abordnung, Versetzung und tägliche Fahrten entstehen, wie sich der Personalbestand infolge der Organisationsreform verändert hat, ob diese Veränderungen den ursprünglichen Berechnungen entsprechen und insbesondere wie die nunmehr zu aktualisierende Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Bundesbahndirektion Augsburg aussieht?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614906600
Herr Kollege, wie Sie wissen, handelt es sich hier um eine unternehmenspolitische
Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die nach der Zustimmung des Verwaltungsrates von der Bundesregierung genehmigt wurde. Nach Abschluß der gesamten Aktion wird der Vorstand uns die von Ihnen erbetenen Erkenntnisse vorlegen. Ich bin sicher, daß die Erwartungen, die in die Organisationsreform gesetzt werden, durch die Personalintensität der Deutschen Bundesbahn erfüllt werden. Ich habe nicht den Eindruck, daß die Lage des Unternehmens heute Anlaß dazu bietet, mit Rationalisierungsmaßnahmen in irgendeiner Form zurückhaltend zu sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614906700
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0614906800
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung die von der Bundesbahndirektion Regensburg gegenüber dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingehend dargelegten Gründe für eine Zurückstellung der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg bekannt, nämlich daß das Streckennetz in der Nord-Süd-Verbindung zusammenbleiben sollte und daß, wenn schon aufgelöst werden müsse, dies nicht in getrennten Stufen, sondern später in einer Stufe erfolgen sollte? Ist Ihnen ferner bekannt, daß in dieser Woche in einer mittelbayerischen Zeitung eine Meldung veröffentlicht wurde, wonach der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Wehner, in einem Schreiben an den SPD-Unterbezirk Regensburg zugesichert hat, daß die Bundesbahndirektion Regensburg nach Möglichkeit erhalten bleiben soll?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614906900
Herr Kollege, ich habe nicht die Absicht, hier zu Ausführungen oder mutmaßlichen Erklärungen von Mitgliedern des Hohen Hauses Stellung zu nehmen. Ich darf Ihnen nur sagen, es handelt sich hier um einen Vorgang, der durch die Bundesregierung entschieden ist, und Sie wissen, daß auch die Frage der Auflösung der Direktion Regensburg in einem Verfassungsgerichtsprozeß eine Rolle gespielt hat. Ich habe nicht die Absicht, auf getroffene Entscheidungen hier noch einmal einzugehen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614907000
Frage 62 des Abgeordneten Dr. Jobst:
Hat die Aufklärungsaktion der Bundesregierung, für die 13 Millionen DM aufgewendet wurden, erreicht, daß die neue Straßenverkehrs-Ordnung ins Bewußtsein der Verkehrsteilnehmer gedrungen ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614907100
Herr Kollege, die Frage wird mit Ja beantwortet.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614907200
Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0614907300
Herr Staatssekretär, läßt sich bereits heute sagen, daß die neue Straßenverkehrs-Ordnung Wirkungen im täglichen Verkehr, also in der Verkehrsabwicklung zeitigt?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614907400
Herr Kollege, Sie wissen, daß einer der Gesichtspunkte der Einführung der neuen StVO die europäische Harmonisierung des Straßenverkehrsrechts war. Wir haben den Eindruck, daß sich diese europäisierte Regelung nach der Aufklärungsaktion, die vom Bundesminister für Verkehr durchgeführt wurde, in diesem Urlaubssommer bewährt hat.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614907500
Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0614907600
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Auffassung, die in einer maßgeblichen Verkehrszeitung vertreten wurde, daß diese aufwendige Aufklärungsaktion ein Schlag ins Wasser gewesen sei?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614907700
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Mitteilung in der betreffenden Zeitung, die Sie soeben erwähnt haben, von sehr viel Sachkenntnis getragen war.

(Abg. Dr. Jobst: Es war die „DVZ" ! — Abg. Dr. Apel: Na, und? Glauben Sie alles, was in Zeitungen steht? — Abg. Dr. Jobst meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614907800
Sie haben keine Zusatzfrage mehr.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0614907900

Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung bei der Auflösung von Bundesbahndirektionen in fünf Stufen nach nahezu abgeschlossener zweiter Stufe?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614908000
Herr Kollege, da der Vollzug der Organisationsmaßnahmen zur Auflösung der sechs Bundesbahndirektionen in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fällt, verfügt die Bundesregierung selbst über keine eigenen Erfahrungen. Nach dem Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn über die Erfahrungen bei der Durchführung der ersten Stufe der Neuorganisation der Mittelinstanz haben sich die gewählten Lösungen bewährt, so daß eine Änderung der bisherigen Regelung nicht für erforderlich gehalten wird. Nach allem sieht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn den Vollzug der ersten Stufe als vollen Erfolg an.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614908100
Frage 64 des Abgeoidneten Becker (Nienberge) :
Werden beim Gesamtprogramm der Auflösung von sechs Bundesbahndirektionen von Stufe zu Stufe Wirtschaftlichkeitsrechnungen aufgestellt und die sich ändernden Marktstrukturen sowie der technische Fortschritt berücksichtigt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614908200
Herr Kollege, eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor jeder einzelnen Stufe ist weder gefordert noch ist sie möglich.
Es kann nur nach Abschluß der Auflösung der sechs Bundesbahndirektionen eine wirtschaftliche Gesamtbilanz aufgestellt werden. Alle mit der Straffung der Organisation der Deutschen Bundesbahn zusammenhängenden Daten werden von der Deutschen Bundesbahn gesammelt und stehen für die Endabrechnung zur Verfügung. Die Marktstrukturen und der technische Fortschritt sind bei den bisherigen Maßnahmen beachtet worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614908300
Frage 65 des Abgeordneten Weigl. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Das gleiche gilt für die Frage 66 des Abgeordneten Weigl.
Frage 67 des Abgeordneten Zander:
In welchem Umfang hat die Deutsche Bundesbahn in den Jahren 1969, 1970 und 1971 Aufträge an die Eisen- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vergeben?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614908400
Herr Kollege, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sie von der Eisen- und Stahlindustrie folgende Walzstahlfertigerzeugnisse bezogen: im Jahre 1969 479 000 t, im Jahre 1970 623 000 t; für 1971 liegt bisher eine geschätzte Zahl von 525 000 t vor.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614908500
Zusatzfrage.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0614908600
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, in welchem Umfange in diesem Zeitraum Auslandslieferungen von der Bundesbahn hereingenommen wurden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614908700
Herr Kollege, das kann ich Ihnen hier nicht direkt beantworten, weil ich dazu eine Information des Unternehmens brauche. Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Zahl nachzuliefern. Es kann sich aber nur um einen geringen Prozentanteil handeln, da es langjährige Geschäftspolitik der Deutschen Bundesbahn ist, das Angebot der deutschen Stahlindustrie wesentlich zu berücksichtigen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614908800
Frage 68 des Abgeordneter Zander:
Inwieweit hat sie dabei die unterschiedlichen konjunkturellen Gegebenheiten in diesem Wirtschaftszweig berücksichtigt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614908900
Herr Kollege, die Beschaffungspolitik der Deutschen Bundesbahn richtet sich nach mittelfristigen Investitions- und jährlichen Wirtschaftsplänen, die jeweils von den finanziellen Möglichkeiten abhängig sind. Die Pläne stehen in engem Zusammenhang mit den Verkehrseinnahmen, die den Konjunkturverlauf widerspiegeln. Dadurch bleibt für spezifische antizyklische Maßnahmen im Rahmen des normalen Haushalts der Deutschen Bundesbahn wenig Spielraum. Eine antizyklische



Parlamentarischer Staatssekretär Börner Beschaffungspolitik wäre daher von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch den Bund abhängig.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614909000
Frage 69 des Herrn Abgeordneten Josten:
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, als Gesellschafter aus der Nürburgring GmbH auszuscheiden, an der die Bundesrepublik Deutschland mit rund 50 Prozent des Stammkapitals beteiligt ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614909100
Herr Präsident, ich bitte die beiden Fragen zusammen beantworten zu dürfen, wenn Herr Kollege Josten einverstanden ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614909200
Sind Sie einverstanden?

(Abg. Josten: Einverstanden!)

— Ich rufe zusätzlich die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Fall eines Ausscheidens des Bundes aus der Nürburgring GmbH der Mitgesellschafter, das Land Rheinland-Pfalz, nicht in der Lage ist, die Belastungen der Nürburgring GmbH allein zu tragen und damit die Existenz der Gesellschaft in Frage gestellt wird?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614909300
Vielen Dank.
Herr Kollege, auf Grund von Prüfungsbeanstandungen des Bundesrechnungshofes, von wiederholten Anmerkungen des Haushaltsausschusses anläßlich der Beratung des Verkehrshaushalts und von § 65 der Bundeshaushaltsordnung wird zur Zeit geprüft, ob die Beteiligung an der Nürburgring GmbH noch als Bundesaufgabe anzusehen ist. Ist das zu verneinen, müßte der Bund aus der Gesellschaft ausscheiden.
Im Falle seines Ausscheidens würde der Bund einvernehmlich mit dem Mitgesellschafter Rheinland-Pfalz eine finanzielle Regelung anstreben, die die Existenz der Gesellschaft nicht in Frage stellt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614909400
Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614909500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die bisherige Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des Ausbaus und der Verbesserung des Nürburgrings in weiten Kreisen der Bevölkerung Befremden hervorgerufen hat, was ja aus den Tageszeitungen, zumindest in dem betreffenden Bereich des Landes Rheinland-Pfalz, zu entnehmen ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614909600
Herr Kollege, ich habe soeben ja darauf hingewiesen, daß wir auf Grund von zwingenden Bestimmungen, die das Hohe Haus erlassen hat, die bisherigen Rechtsverhältnisse überprüfen mußten. Diese Prüfung ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen. Ich habe aber angedeutet, daß wir einvernehmlich mit dem Mitgesellschafter die Regelung dieser Frage erstreben.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614909700
Herr Staatssekretär, kann ich also aus Ihren Ausführungen entnehmen und können Sie praktisch hier verbindlich erklären, daß Sie in Verbindung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Erhaltung dieser bedeutendsten deutschen Rennstrecke Sorge tragen werden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614909800
Herr Kollege, ich kann hier nichts verbindlich erklären, bevor die Prüfung abgeschlossen ist. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir uns der Schwierigkeiten bewußt sind, die sich aus einem eventuellen Ausscheiden des Bundes aus dieser Gesellschaft ergeben, daß wir auch die finanziellen Risiken sehen und daß wir versuchen werden - vorausgesetzt, die Entwicklung würde so laufen , mit Rheinland-Pfalz zu einer harmonischen Lösung zu kommen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0614909900
Wir kommen zu den Fragen 71 und 72 des Herrn Abgeordneten Metzger. — Der Fragesteller ist nicht da. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Für die Fragen 73 und 74 hat Herr Abgeordneter Dr. Evers um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden auch als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen 75 und 76 des Herrn Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd). — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages ein auf Mittwoch, den 10. November 1971, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.