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    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 8363 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8363 B Abwicklung der Tagesordnung . 8363 D, 8365 A, 8376 C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2681) Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 8363 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache 171/2304) — Beschlußfassung — . . . . 8364 D Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner (Abg. Katzer, Strauß, Geisenhofer, Varelmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2584) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) 8365 A Dr. Schellenberg (SPD) 8368 C Spitzmüller (FDP) 8375 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2585) — Erste Beratung —Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 8376 D Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 8384 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8388 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8391 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/2649) — Erste Beratung — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz (Drucksache VI/2707) Arendt, Bundesminister . . . . . 8392 A Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 8394 A Jaschke (SPD) . . . . . . . . 8396 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 8397 C Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/2664) — Erste Beratung — Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8398 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8399 B Hofmann (SPD) . . . . . . . . 8399 C 011esch (FDP) . . . . . . . . . 8400 C Entwurf eines Elften Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1478) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/2721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) 8401 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 8401 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8402 D Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/2139) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/2722) — Zweite und dritte Beratung — Schlee (CDU/CSU) . . . . . . . 8403 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 8404 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8405 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 4 a) (Bundesrat) (Drucksache VI/2653) Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Waffengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/2678) — Erste Beratung — 8406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) — Erste Beratung — 8406 B Antrag betr. Situation der ostpakistanischen Flüchtlinge (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf], Frau Dr. Wolf, Mattick, Dr. Meinecke [Hamburg], Borm, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache VI/2725) Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 8406 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/2689) — Erste Beratung — 8407 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus (Wohnungsstichprobengesetz 1972) (Drucksache VI/2543) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2750), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2719) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8407 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung von Löhnen und Gehältern in der Industrie (Drucksachen VI/2529, VI/2685) . . 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie (Drucksachen Vl/2531, VI/2686) 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Beihilfearten, zu denen der Europäische Sozialfonds einen Zuschuß gewähren kann (Drucksachen VI/2320, VI/2687) 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (Drucksachen VI/2481, VI/2690) . . . . 8407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 III Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen (D rucks a che n VI/2092, VI/2714) Dr. Hammans (CDU CSU) . . . . 8408 A Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach [Obernau], Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2494) . . 8408 B Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 8408 B Fragestunde (Drucksache VI/2720) Frage des Abg. Baier (CDU, CSU) : Veröffentlichung der Gesamtdokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8408 C, D, 8409 A Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 8408 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 8409 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Kosten und Veröffentlichung der Dokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8409 B, C, D, 8410 A, B, C Niegel (CDU/CSU) . . . 8409 C, 8410 A Baier (CDU/CSU) 8410 B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8410 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8411 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Verstärkung der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik . . . . . . . 8411 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Beteiligung der Bundesrepublik an Vorhaben bzw. Institutionen für den Umweltschutz der Vereinten Nationen . . . . 8412 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geiger (SPD) betr. Erlaß der von den zivilen Bevölkerungsschutzorganisationen für Sprechfunkgeräte an die Bundespost zu zahlenden Gebühren 8412 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Auswechslung der Hinweisschilder „Halt — Zonengrenze" entlang der Demarkationslinie zur DDR . . 8413 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Rückzahlung von Vorauszahlungen auf Gasölbetriebsbeihilfen . . 8413 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erlaß der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken . . . . . 8413 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Erlaß der Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken . . . . . . . 8414 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung von Waffentransporten gegen Diebstahl . . . . . . . . . . . . 8414 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Schutz von Waffentransporten privater Speditionsunternehmer . . . . . . . 8414 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Kritik des Bundesrechnungshofes an dem früheren Bundesverteidigungsminister Strauß 8415 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Analyse des Nachrichtenmagazins „Time" bezüglich der Überlegenheit der Sowjets an der Nordflanke der NATO 8415 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Einziehen nicht ausreichend frankierter Briefsendungen durch mitteldeutsche Postdienststellen 8415 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Beschlüsse der Bundesregierung in bezug auf Steuererhöhungen . . . . . 8415 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Einreisesperre der italienischen Regierung gegen einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags . . 8415 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Propagierung einer Europäischen Sicherheitskonferenz durch linksorientierte politische Gruppen 8416 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Schreiben der Bundesregierung an den Ministerpräsidenten der „DDR" 8416 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Teilnahme des Bundesaußenministers an den Gesprächen in Oreanda . . 8416 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über das Eintreten der Bundesregierung für eine ausgewogene Verminderung von Truppen und Rüstungen 8417 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Geltendmachung von Reparationsforderungen gegenüber der Bundesrepublik 8417 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Sportmedizinern in der Bundesrepublik . . . 8418 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Einrichtungsbeihilfe für Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten . . . . 8419 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Goldenen Plans für die Errichtung von Sportstätten durch die Bundesregierung . . . . . . . . 8419 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Schritte der Bundesregierung bei der französischen Regierung wegen der Verschmutzung der Rossel durch in Frankreich gelegene chemische Werke . 8420 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Gehälter der Beamten des höheren Dienstes der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 8421 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Beurteilung der „Deutschen Volkszeitung" und der Zeitschrift „konkret" durch den Bundesinnenminister . . . . 8421 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Abrechnung der Beihilfeanträge von Privatversicherten und Versicherten in einer Ersatzkasse und einer RVO-Kasse 8421 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Hilfsmaßnahmen für das Voigtländer-Werk in Braunschweig . . . . . . . 8422 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 V Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einbeziehung des Wohnungsbaus in Entwicklungsländern in die Hermes-Bürgschaft 8422 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Konsequenzen aus der Studie über Produktivität und Betriebsgrößen der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie . 8423 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. gesetzliche Maßnahmen bezüglich einer Aufwertung der Hypotheken oder einer Hypothekengewinnabgabe 8423 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Steuerfreiheit für ein Drittel der Überstundenentlohnungen . . . . . . . 8424 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Neudefinition des Geltungsbereichs der Arbeitszeitordnung . . . . . . . . 8424 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Härten bei der Abwicklung des deutsch-österreichischen Rentenversicherungsabkommens 8424 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Finanzierung von Deutschlandbesuchen für alte deutsche Menschen im Ausland 8425 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Untersuchung von Farbstoffen in kosmetischen Präparaten durch ein Institut der Universität des Saarlandes . . 8425 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau bzw. Neubau der B 5 . . . . 8426 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zustand der B 26 und Verkehrsübergabe der B 26 neu im Bereich Babenhausen . 8426 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Ferienordnung für das Jahr 1971 . . . . 8426 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beschleunigung der Planung und Finanzierung der neuen B 43 zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Raunheim. 8426 D Analge 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Entwicklung von lärmärmeren Flugzeugmotoren 8427 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Bau des Lahrer Autobahnzubringers 8427 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. fahrplanmäßigen Verkehr der Bundesbahn . . . . . . . . . . . . 8422 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. pünktlichen Luftverkehr zwischen München und Köln . . . . . . . . 8428 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Umweltrelevanz des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und Konsequenzen aus der Beachtung von Gesichtspunkten des Umweltschutzes hinsichtlich der Kosten von Baumaßnahmen . . . . . . . . . . 8428 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Schreiben des Stadtdirektors von Königswinter an den Bundesverkehrsminister wegen des Weiterbaus der EB 42 . . . . . . . . . 8428 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Entwicklungsaufträge und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung der Bevölkerung durch Züge der Bundesbahn . . . . . . . . . . . 8429 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Planung des festen Kanalübergangs bei Brunsbüttel . . . . . . 8429 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Ausbau der Bundesautobahn zwischen der B i und der BAB Ruhrgebiet—Hannover 8430 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Anschluß der nördlichen Oberpfalz an die Autobahn Amberg—Nürnberg . . . . 8430 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Westumgehung Hanaus im Zuge der B 45 8430 B Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Glatteisbildung auf der Spessart-Haseltal-Brücke der Bundesauto- bahn bei Rohrbrunn . . . . . . . . 8430 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Tübingen und Stuttgart . . . 8431 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Bundesmittel für den Einsatz von Gemeinden im Unfallrettungsdienst auf Autobahnstrecken . . . 8431 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Verpflichtung der Hausbesitzer zur Schneeräumung und Umlegung der Kosten auf alle Mieter . . . . . . . . 8431 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Vergünstigungen bei vorzeitiger Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Mietwohngebäude 8432 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Stellenwert der Bildungsforschung im Rahmen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik der Bundesregierung 8432 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8363 146. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Ahrens ** 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Alber 22. 10. Dr. Artzinger * 23. 10. Dr. Bach 22. 10. Dr. Barzel 22. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Engelsberger 22. 10. Dr. Evers 22. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Gewandt 22. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Graaff 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Hösl ** 22. 10. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jaeger 22. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 10. Dr. Jungmann 22. 10. Kahn-Ackermann *** 25. 10. Kiep 22. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Krall 22. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Lenze (Attendorn) 22. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Frau Dr. Orth * 23. 10. Pieroth 22.10. Dr. Prassler 15. 11. Rainer 22. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. Richter *** 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Rollmann 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 22.10. Dr. Schachtschabel 22. 10. Schollmeyer 22. 10. Schulhoff 22. 10. Dr. Schulz (Berlin) 22. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Frau Seppi 22. 10. Springorum * 23. 10, Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. Tobaben 22. 10. Walkhoff 22. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Dr. Warnke 22. 10. Weber (Heidelberg) 22. 10. Wendelborn 22. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Wolfram * 23. 10. Würtz 22. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 7) : Wie vereinbart sich die am 11. November 1970 auf meine Anfrage vor dem Deutschen Bundestag vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dorn, gegebene Auskunft, daß von einer Eskalation der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren überhaupt keine Rede sein könne, mit der vor kurzem veröffentlichten Feststellung des früheren Spionage-Abwehrchefs beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Gerken; „Die Ostspionage stagnierte zu keiner Zeit, sondern ist auf allen Gebieten Jahr für Jahr verstärkt fortgeführt worden"? Ich vermag keinen Widerspruch zwischen meiner Auskunft in der Fragestunde am 11. November 1970 und der von Ihnen zitierten Äußerung des früheren Abteilungsleiters im Bundesamt für Verfassungsschutz, Herrn Gerken, in dem der Illustrierten Quick gegebenen Interview zu erkennen. Ich habe in der Fragestunde lediglich eine „Eskalation" der Spionagetätigkeit östlicher Nachrichtendienste in der 8412 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Bundesrepublik verneint. Mehr kann aus meiner Äußerung nicht herausgelesen werden. Unter „Eskalation" verstehe ich einen übermäßigen Anstieg. Von einem solchen hat auch Herr Gerken in dem genannten Interview nicht gesprochen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 8) : An welchen Vorhaben bzw. Institutionen für den Umweltschutz der Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt? Die nachstehenden Sonderorganisationen der Vereinten Nationen befassen sich u. a. mit Aspekten des Umweltschutzes: 1. Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Die ECE, eine der vier regionalen Kommissionen der Vereinten Nationen, befaßt sich auf dem Gebiet des Umweltschutzes in einer Vielzahl von Untergruppen mit Fragen der Luft- und Gewässerverschmutzung, dem Ausbau ,der Städte und mit einem internationalen Informationsaustausch. 2. Beratende zwischenstaatliche Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) Die IMCO fördert den Informationsaustausch über die Bekämpfung des Einleitens von Mineralölen ins Meer. In ihren Unterausschüssen befaßt sie sich u. a. mit Fragen der Meeresverunreinigungen, der Sicherheit der Schiffahrt, der Beförderung gefährlicher Stoffe und der Planung und Ausrüstung der Schiffe. 3. Organisation der UN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Die UNESCO sieht im Bereich des Umweltschutzes ihre wesentliche Aufgabe in der Durchführung langfristiger Forschungsprogramme. 1964 lief ein Programm zur sinnvollen Bewirtschaftung der Wasservorräte, die „Internationale Hydrologische Dekade (IHD)" an. In jüngster Zeit wurde ein Forschungsprogramm über die Nutzung des Naturpotentials, ,das „Biosphärenprogramm" in Angriff genommen. Eine Unterorganisation der UNESCO befaßt sich mit Meereserforschung. 4. Organisation der UN für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) Die FAO befaßt sich neben ihren traditionellen Aufgaben auf dem Sektor der Land- und Forstwirtschaft in einer Reihe von Programmen mit der Qualität der Gewässer, Pestiziden, Industrieabfällen und deren Auswirkungen auf die Fischerei, ökologischen Untersuchungen in Entwicklungsländern und mit 'der Schaffung von Naturschutzgebieten. 5. Weltgesundheitsorganisation (WHO) Die WHO befaßt sich u. a. mit der Verunreinigung der Küstengebiete und technischen Fragen des Gewässerschutzes, darüber hinaus mit einem Programm über Kontrollmaßnahmen für Umweltbedingungen, die sich unmittelbar auf die Gesundheit auswirken. 6. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Die IAEO befaßt sich mit Fragen des Strahlenschutzes (Festlegung von Normen, Informationsaustausch, Beteiligung an Forschungsvorhaben). 7. Weltorganisation für Meteorologie (WMO) Die WMO hat die Aktion Weltwetterwacht eingeleitet und führt in Verbindung mit dem Internationalen Rat wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) das „Global Atmosphere Research Programme" durch. In zwei Kommissionen werden meteorologische Faktoren und deren Korrelation zu Luftverunreinigungen untersucht. An der Arbeit aller dieser Sonderorganisationen ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Die für die internationale Zusammenarbeit zwischen Ost- und Westeuropa bedeutsame Europäische Wirtschaftskommission (ECE) hat im Mai 1971 ein Umwelt-Symppsium in Prag veranstaltet. Zu diesem Symposium hat die Bundesregierung einen Situationsbericht über die deutschen Verhältnisse und eine Fallstudie „Umweltprobleme im Ruhrgebiet" beigetragen. Ferner hat sie einen vielbeachteten Ausstellungsbeitrag geleistet. Für Juni 1972 planen ,die Vereinten Nationen eine Konferenz über die Umwelt des Menschen in Stockholm. Die Bundesregierung bereitet für diese Konferenz in Zusammenarbeit mit den Ländern einen eingehenden Beitrag vor. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zivilen Bevölkerungsschutzorganisatienen für ihre Sprechfunkgeräte, die sie im ständigen Einsatz notwendig brauchen, nicht nur einmalige Lizenzgebühren, sondern laufend Gebühren an die Deutsche Bundespost zahlen müssen, obwohl der Deutschen Bundespost durch den Betrieb dieser Geräte keinerlei Kosten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß diesen Organisationen, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich verrichten, diese Gebühren erlassen werden, um damit eine starke materielle Belastung der ehrenamtlichen Helfer zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Hilfsorganisationen für den Betrieb von Sprechfunkgeräten jeweils 5 bis 20 DM monatlich laufende Gebühren neben der einmaligen Gebühr in Höhe von 10 DM nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen an die Bundespost zahlen, soweit sie nicht im Luftschutz-Hilfsdienst (in Zukunft im Katastrophenschutz nach dem Katastrophenschutzgesetz) mitwir- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8413 ken. Für diese Zivilschutzaufgaben werden in Anlehnung an den übrigen Sicherheitsbereich (Polizei/ BGS) z. Z. keine Gebühren erhoben. Die Bundesregierung prüft jede Möglichkeit der Erleichterung der Tätigkeit der freiwilligen Helfer und hat auch diese Frage wiederholt geprüft. So hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bereits in der Fragestunde am 25. Juni 1969 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Picard geantwortet. Wegen der Notwendigkeit, die Aufgaben der Bundespost aus ihren Einnahmen, darunter den Gebühren, zu finanzieren, bestehen jedoch Zweifel, ob die Gebühren der Hilfsorganisationen außerhalb ihrer Tätigkeit im Zivilschutz erlassen werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 11 und 12) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zum Zwecke der Auswechslung der Hinweisschilder „Halt — Zonengrenze" entlang der Demarkationslinie zur DDR der Bundesminister des Innern Anweisung erteilt hat, den Bedarf an neuen Schildern nach Bonn zu melden, und welche Beschriftung ist nach bisher vorliegenden Überlegungen geplant? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Schilder lediglich im Zuge normaler Auswechslung geändert werden sollten, um die nach Schätzung von Sachverständigen für eine einmalige Aktion erforderlichen Mittel in Höhe von mehr als 500 000 DM für dringlichere Vorhaben zur Verfügung stellen zu können? Die Pressemeldungen sind unzutreffend. Eine Absicht, die derzeit vorhandenen Hinweisschilder auszuwechseln, besteht nicht und hat nicht bestanden. Die Grenzschutzkommandos sind also nicht „zum Zwecke der Auswechslung der Hinweisschilder ,Halt Zonengrenze' entlang der Demarkationslinie zur DDR" angewiesen worden, den Bedarf an neuen Schildern zu melden. Die Weisung diente nur dazu, vorsorglich Unterlagen für einen geregelten und aus Kostengründen möglichst sukzessiven Austausch der Schilder zu gewinnen für den Fall, daß dieser Austausch erforderlich werden sollte. In bezug auf Ihre zweite Frage teile ich Ihre Meinung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Otkober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Landwirtschaft große Beunruhigung herrscht, weil auf Grund der geübten Praxis der Vorauszahlung von Gasölbetriebsbeihilfen, die einen nachträglichen Ausgleich bedingt, häufig kurzfristig Zurückzahlungen erforderlich werden, wenn die Voraussetzungen für die Vorauszahlungen weggefallen sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei einigen der für die Durchführung des Gasöl-Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft zuständigen Landesbehörden gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückforderung vorausgezahlter Verbilligungsbeträge aufgetreten sind. Diese Schwierigkeiten hängen aber nicht mit dem System der Vorauszahlung als solchem zusammen. Sie ergaben sich vielmehr nur dann, wenn die Gasölverbilligung in Anspruch genommen wurde, obwohl die Voraussetzungen für die Verbilligungsberechtigung nicht vorgelegen hatten oder nachträglich weggefallen waren, was der Begünstigte nach dem Gesetz selbst unverzüglich anzuzeigen hatte. Die Bundesregierung prüft schon seit einiger Zeit Möglichkeiten für eine Verbesserung des Verfahrens bei der Gasölverbilligung. Die genannten Schwierigkeiten sind in diese Überlegungen einbezogen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staaatsekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 20 und 21) : Trifft es zu, daß das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz über die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken bisher nicht zur Anwendung gelangen kann, da die zu diesem Gesetz erforderlichen Durchführungsbestimmungen bisher nicht erlassen worden sind? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes zu erlassen, damit dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann? Die Richtlinien zum Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken sind dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte zur Kenntnisnahme vor Veröffentlichung mit Schreiben vom 12. Oktober 1971 zugeleitet worden. Was den Anwendungsbereich der Richtlinien angeht, möchte ich noch folgendes bemerken: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hatte zunächst gegen wesentliche Teile des Gesetzes Bedenken erhoben, und zwar wegen der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Römischen Verträge über staatliche Beihilfen. Inzwischen sind die Bedenken der Kommission weitgehend ausgeräumt worden. Sie bestehen jetzt nur noch gegen die im Gesetz vorgesehene Förderung der gewerblichen Wirtschaft, soweit die Gebiete angesprochen sind, die lediglich in den Aktionsprogrammen aufgeführt sind. Herrn Abgeordneten Diedrich Schröder, der in gleicher Angelegenheit angefragt hat, habe ich ein Bleichlautendes Schreiben übersandt 8414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staaatsekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 23 und 24) : Hat der Bundesminister der Finanzen inzwischen die Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken erlassen? Wenn diese Richtlinien noch nicht erlassen sind, frage ich die Bundesregierung, zu welchem Zeitpunkt man mit einem solchen Erlaß rechnen kann? Die Richtlinien zum Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken sind dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte zur Kenntnisnahme vor Veröffentlichung mit Schreiben vom 12. Oktober 1971 zugeleitet worden. Was den Anwendungsbereich der Richtlinien angeht, möchte ich noch folgendes bemerken: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hatte zunächst gegen wesentliche Teile des Gesetzes Bedenken erhoben, und zwar wegen der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Römischen Verträge über staatliche Beihilfen. Inzwischen sind die Bedenken der Kommission weitgehend ausgeräumt worden. Sie bestehen jetzt nur noch gegen die im Gesetz vorgesehene Förderung der gewerblichen Wirtschaft, soweit die Gebiete angesprochen sind, die lediglich in den Aktionsprogrammen aufgeführt sind. Herrn Abgeordneten Dr. Hans Evers, der in gleicher Angelegenheit angefragt hat, habe ich ein Bleichlautendes Schreiben übersandt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2720 Fragen A 44 und 45) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und inwieweit Pressemeldungen in mehreren Zeitungen vom 6. bzw. 7. Oktober 1971 darunter „Darmstädter Echo", „Darmstädter Tageblatt", „Frankfurter Neue Presse" und „Tagespost" — zutreffen, wonach ein im Kreis Dieburg ansässiger Spediteur im Auftrag der Deutschen Bundesbahn größere Mengen Waffen für die Bundeswehr ohne jegliche Bewachung per Lastwagen beförderte? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Waffentransporte gegen Diebstahl oder Mißbranch besser zu sichern als bisher? Es trifft zu, daß ein Unternehmer aus Dieburg im Auftrag der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1971 insgesamt 2 Waffentransporte mit Lastwagen für die Bundeswehr durchführte. Derartige Transporte, die allerdings unbewacht sind, werden im allgemeinen zügig, daß heißt unter weitestgehender Vermeidung von Standzeiten abgewickelt. Von diesem Grundsatz ist der von Ihnen angesprochene Spediteur, den die Bundesbahn im übrigen für durchaus vertrauenswürdig und zuverlässig hält, in einem Fall abgewichen. Er hat einen Lkw mit in Kisten verpackten Maschinengewehren über Nacht in seinem Schuppen abgestellt. Schon der Waffendiebstahl bei Darmstadt, der am 30. September 1971 Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Deutschen Bundestag war, hat mich veranlaßt, sofort Untersuchungen anzuordnen, wie Waffentransporte für die Bundeswehr in Zukunft sicherer gestaltet werden können. Der Vorgang in Dieburg bestätigt mich in meiner Auffassung, daß die Untersuchungen gerade dieser Frage möglichst schnell zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht werden müssen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Speditionsunternehmer im Auftrag der Deutschen Bundesbahn laufend große Mengen Waffen ohne Schutz transportieren und dieselben über Wochenenden hinweg zum Beispiel auf dem Hof eines im Dieburger Kreis wohnenden Unternehmers abgestellt sind? Um Waffendiebstählen vorzubeugen, frage ich: Was wird die Bundesregierung veranlassen, damit solche Transporte zukünftig ausreichend geschützt werden? Es ist zutreffend, daß private Transportunternehmen im Auftrage der Deutschen Bundesbahn Lkw-Transporte für die Bundeswehr durchführen und daß diese Transporte nicht durch Soldaten bewacht werden. Waffentransporte machen jedoch insgesamt gesehen nur einen geringen Anteil aus. So entfielen z. B. in der Zeit von Januar bis August 1971 im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt von 354 Transporten dieser Art nur 7 auf Waffen. Der von Ihnen zitierte Unternehmer aus Dieburg hat im Jahre 1971 zwei Waffentransporte mit Lastwagen für die Bundeswehr durchgeführt. In einem Fall hat er einen Lkw mit in Kisten verpackten Maschinengewehren über Nacht — nicht über ein Wochenende in seinem Schuppen abgestellt. Schon der Waffendiebstahl bei Darmstadt, der am 30. September 1971 Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Deutschen Bundestag war, hat mich veranlaßt, sofort Untersuchungen anzuordnen, wie Waffentransporte für die Bundeswehr in Zukunft sicherer gestaltet werden können. Der Vorgang in Dieburg bestätigt mich in meiner Auffassung, daß die Untersuchungen gerade dieser Frage möglichst schnell zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht werden müssen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8415 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 50) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu den Bundeshaushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 1968 und 1969 Textziffern 194 bis 200 (Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems F 104 G) mit keinem Wort von dem früheren Bundesverteidigungsminister Dr. Strauß die Rede ist und daß daher Behauptungen in der Presse, der Bundesrechnungshof übe massive Kritik an der Person Dr. Strauß, unzutreffend sind? Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu den Bundeshaushaltsrechnungen für die Jahre 1968 und 1969, Textziffer 194-201 (Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems F-104 G), beziehen sich auf die Entscheidungen und Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung in den Jahren 1958 bis 1966. Namen beteiligter Personen sind nach der ständigen Übung des Rechnungshofs dabei nicht genannt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 52) : Sieht die Bundesregierung auf Grund der im amerikanischen Nachrichtenmagazin „Time" veröffentlichten Analyse der Situation an der Nordflanke der NATO, daß die Sowjets gegenüber der NATO eine Überlegenheit bei den Bodentruppen von 4 : 1, in der Luft von 7 : 1 und auf dem Wasser von 6 : 1 besitzen, nicht eine Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, und wie beurteilt die Bundesregierung die auf Grund der Analyse getroffene Feststellung, daß die Russen damit beschäftigt seien, an der NATO-Nordflanke eine geballte militärische Kraft zu entfalten, um damit in den 70er und 80er Jahren ihre politischen Absichten zu erreichen? Die Analyse eines amerikanischen Nachrichtenmagazins über die Situation an der Nordflanke der NATO ist der Bundesregierung bekannt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, daß die Bundesregierung an dieser Stelle nicht im einzelnen zu dieser Analyse Stellung nehmen kann. Die Bundesregierung ist bereit, vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages auf die Analyse einzugehen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 62 und 63 i) : *) Die Antwort auf die gleichen Fragen — 144. Sitzung, Seite 8308 C, Anlage 11 — ist zu streichen. Trifft es zu, daß mitteldeutsche Postdienststellen ohne Absenderangabe, aber mit vollständiger Empfängeranschrift versehene Briefsendungen lediglich deshalb einziehen, weil diese nicht oder unterfrankiert sind? Entspricht ein solches Verfahren der allgemeinen Praxis bei Postverwaltungen? Ich deute Ihre Frage so, daß Sie den Postverkehr von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR meinen. Es ist nicht bekannt, daß die Postverwaltung der DDR hier anders verfährt als nach ihren Vorschriften. Danach werden nicht oder unzureichend freigemachte Briefsendungen dem Empfänger zugestellt, wenn dieser bereit ist, die Nachgebühr zu zahlen. Ist er dazu nicht bereit, werden solche Sendungen, wenn der Absender nicht zu ermitteln ist, unanbringlich. Im Bereich der Deutschen Bundespost und bei anderen Postverwaltungen wird in gleicher Weise verfahren. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Dr. Focke vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 82) : Wie vereinbart sich die Aussage des Bundeskanzlers auf dem IG-Metall-Kongreß vom 27. September 1971: „Es wird — soweit der Einfluß der Regierung reicht — keine Stabilisierung auf dem Rücken der Arbeitnehmer geben" mit den Beschlüssen der Bundesregierung zu Steuererhöhungen und mit den ständig steigenden administrativen Preisen? Mit seiner Äußerung auf dem Kongreß der IG-Metall hat der Herr Bundeskanzler noch einmal unterstrichen, daß die Bundesregierung eine Gefährdung der Vollbeschäftigung durch eine „gewollte Rezession" nicht als diskutables stabilitätspolitisches Mittel ansieht. Die von der Bundesregierung beschlossenen maßvollen Erhöhungen einzelner Verbrauchsteuern dienen der Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben, deren Lösung auch im besonderen Interesse der Arbeitnehmer liegt. Einen Widerspruch zwischen der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zur Vollbeschäftigung und der Erhöhung administrativer Preise, wie ihn die Frage unterstellt, vermag ich nicht zu sehen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 87): Ist die Bundesregierung bereit, bei der italienischen Regierung zu veranlassen, daß die gegen den Abgeordneten des bayerischen Landtags, Erwin Stein (München), verhängte Einreise- 8416 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 sperre nach Italien aufgehoben wird, und ist die Bundesregierung weiter bereit, die italienische Regierung zu ersuchen, die Gründe für die Einreiseverweigerung darzulegen? Die Deutsche Botschaft in Rom ist aus gegebenem Anlaß (Reise von bayerischen Abgeordneten nach Rom) bereits Anfang Oktober 1971 in dieser Angelegenheit an das italienische Außenministerium herangetreten. Dabei wurde von italienischer Seite bestätigt, daß gegen den Abgeordneten Erwin Stein ein Einreiseverbot nach Italien bestehe. Ich darf davon ausgehen, daß Ihnen, Herr Kollege, und dem Abgeordneten- Stein der Zusammenhang bekannt ist. Die Deutsche Botschaft in Rom setzt ihre Bemühungen fort, von den zuständigen Stellen den genauen Rechtsgrund in Erfahrung zu bringen, welcher dem Einreiseverbot zugrunde liegt und einvernehmlich auch die Wege zu einer endgültigen Bereinigung der Angelegenheit zu klären. Der Abgeordnete Stein wird über das Ergebnis dieser noch laufenden Bemühungen unterrichtet werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Plan einer Europäischen Sicherheitskonferenz durch gemeinsame Aktionen zahlreicher linksorientierter politischer Gruppierungen gefördert und propagiert werden soll, und wie beurteilt sie insbesondere die Aktivität des „Initiativkreises Europäische Sicherheitskonferenz"? Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß sie ihre Haltung zu einer „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSE) nach dem Beifall oder der Kritik ausrichten sollte, die dieses Projekt unter den Anhängern der von Ihnen angesprochenen politischen Gruppierungen findet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung der Überzeugung, daß eine KSE einen Beitrag zur Entspannung in Europa leisten kann. Sie ist daher bereit, und hat diese Bereitschaft mehrfach dokumentiert, sich aktiv an den Vorbereitungen zur Durchführung der Konferenz zu beteiligen. Diese Haltung der Bundesregierung ist sorgfältig abgestimmt mit unseren Verbündeten in der NATO und in der Sechsergemeinschaft. Mit dem „Initiativkreis europäische Sicherheitskonferenz" ist die Bundesregierung bisher offiziell nicht befaßt gewesen. Sie hat davon bereits in der Fragestunde vom 23/25. September 1970 Kenntnis gegeben. An dieser Einstellung hat sich bisher nichts geändert. Allein die Tatsache, daß die Öffentlichkeit in dem verflossenen Jahr von diesem Initiativkreis wenig Kenntnis genommen hat und daß von nennenswerten Aktivitäten nicht die Rede sein kann, zeigt, wie wenig Bedeutung diesem Gremium zukommt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 1): Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihren Schreiben an den Ministerpräsidenten der „DDR", Stoph, dem Bestimmungsort Berlin den Zusatz „Sitz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik" anfügt, und wie vereinbart sich bejahendenfalls diese Tatsache sowohl mit dem Vier-Mächte-Status für ganz Berlin als auch mit der kürzlich vor der Berliner Industrie- und Handelskammer abgegebenen Erklärung des amerikanischen Botschafters Rush, „daß Ost-Berlin nicht als ein Teil der DDR behandelt wird" und „ganz Berlin ein Gebiet darstellt, das nicht Teil Ostdeutschlands ist"? Teil 1 Ihrer Frage beantworte ich mit Nein. Bisher hat nur der Herr Bundeskanzler mit dem Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, Stoph`, korrespondiert und sich dabei jeweils folgender Anschrift bedient: An den Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik Herrn Willi Stoph Berlin Teil 2 Ihrer Frage erübrigt sich damit. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 2) : Warum hat, nachdem die Bundesregierung auf meine diesbezügliche Anfrage bestätigt hat, daß Bundeskanzler Brandt die Reise auf die Krim in seiner Eigenschaft als Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland unternommen hat, nicht auch der Bundesaußenminister oder wenigstens dessen Staatssekretär teilgenommen, und warum hat der Bundeskanzler die für Deutschland wichtigen Gespräche nicht mit dem Regierungschef der UdSSR, Kossygin, sondern ausschließlich mit dem Generalsekretär der KPdSU, Breschnew, geführt? Die Einladung zu den Gesprächen in Oreanda, der der Bundeskanzler Folge geleistet hat, ging von der Führung der Sowjetunion aus, deren erster Mann der Generalsekretär der KPdSU ist. Angesichts der Verfassungswirklichkeit der Sowjetunion ist es nicht ungewöhnlich, daß der Generalsekretär derartige internationale Begegnungen wahrnimmt. Der Bundeskanzler konnte und wollte dem nicht ausweichen. Er befindet sich damit auch im Einklang mit dem französischen Staatspräsidenten Pompidou: Wenn Breschnew Frankreich besucht, wird er weder vom sowjetischen Staatsoberhaupt Podgorny noch von Ministerpräsident Kossygin begleitet sein. Auch Präsident Nixon trägt der sowjetischen Verfassungswirklichkeit Rechnung; er hat diesen Tatbestand in seiner Pressekonferenz vom 12. Oktober d. J., in der er nach seiner Reise in die UdSSR und nach seinen Gesprächspartnern dort gefragt wurde, so ausgedrückt: Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8417 „In dem sowjetischen System ist jedoch, wie ich betont habe — und das gilt auch für das System in der Volksrepublik (China), für jedes kommunistische System — der Vorsitzende der kommunistischen Partei der Mann, auf den sich die Macht im wesentlichen konzentriert." Im übrigen muß es jeder Seite überlassen bleiben zu entscheiden, wen sie als Gesprächspartner benennt. Auf unserer Seite bestand Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen, daß dieser den Bundeskanzler nicht nach Oreanda begleiten würde. Es entspricht der eingebürgerten Praxis, daß der Bundeskanzler und der Außenminister, der in dieser Regierung auch Vizekanzler ist, nicht gleichzeitig zu derartigen internationalen Begegnungen reisen. (Eine Ausnahme bilden die deutsch-französischen Konsultationen; in diesem Falle ist vertraglich ausdrücklich festgelegt, daß beide teilnehmen.) Die Frage der Begleitung des Bundeskanzlers durch Beamte der Bundesregierung wurde wie üblich im Einvernehmen zwischen Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt nach Gesichtspunkten der sachlichen Zweckmäßigkeit entschieden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 3) : Ist die ap-Meldung vom 3. Oktober 1971 richtig, daß die Bundesregierung dafür eintritt, daß eine ausgewogene Verminderung von Truppen und Rüstungen auf der westlichen Seite außer in der Bundesrepublik Deutschland auch in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden erfolgen solle, während sie auf der östlichen Seite nur das Territorium der DDR, Polens und der CSSR umfassen solle, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dabei auch von geographischer Ausgewogenheit die Rede sein könne? Die ap-Meldung vom 3. Oktober 1971, auf die Sie sich beziehen, ist von Ihnen nicht zutreffend zusammengefaßt. Es ist richtig, daß die Bundesregierung — wie alle an der MBFR-Politik der NATO beteiligten Verbündeten — der Auffassung ist, ein Reduzierungsraum dürfe im Westen nicht nur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfassen. Über diesen Grundsatz hinausgehende Einzelfestlegungen sind noch nicht erfolgt; sie werden Gegenstand vertraulicher bündnisinterner Beratungen sein, die ihrerseits auch vom Ergebnis der Sondierungen des MBFR-Sonderbeauftragten beeinflußt werden, den die Brüsseler Außenministerstellvertreter-Konferenz der NATO am 6. Oktober 1971 ernannt hat. Die politisch-militärische Problematik der Ausgewogenheit gegenseitiger Truppenverminderungen, die gemäß den bekannten MBFR-Kriterien der NATO nicht nur geographischen Umständen Rechnung zu tragen haben, ist Gegenstand intensiver vertraulicher NATO-Beratungen. Der Unterausschuß „Abrüstung und Rüstungskontrolle" des Deutschen Bundestages wurde in seiner Sitzung vom 22. September 1971 durch Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums .der Verteidigung, der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 14. Oktober 1971 durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes eingehend unterrichtet. Die Bundesregierung hält es — wie die beteiligten Regierungen der NATO — nicht für zweckmäßig, aus dem Zusammenhang gelöste Einzelfragen des sehr komplexen Themas MBFR beim gegenwärtigen Stand der bündnisinternen Beratungen öffentlich zu erörtern. Die Bundesregierung steht den zuständigen Gremien des Bundestages zur vertraulichen Auskunfterteilung zur Verfügung. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 4 und 5) : Hält die Bundesregierung die in der 61. und 64. Sitzung des Deutschen Bundestages gegebenen Antworten auf die Fragen der Abgeordneten Rommerskirchen, Dr. Klepsch, Haase (Kassel) zum Komplex „Geltendmachung von Reparationsforderungen" zum gegenwärtigen Zeitpunkt in vollem Umfang aufrecht? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß weder im Zuge der Vorverhandlungen und Verhandlungen, die zum deutsch-sowjetischen Vertrag geführt haben, noch bei den Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem Generalsekretär der KPdSU, Breschnew, in Moskau und Oreanda Reparationsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoben oder in Aussicht gestellt worden sind? Die Bundesregierung hält diese Antworten aufrecht: weder hat Polen von der Bundesrepublik Deutschland bisher Reparationen gefordert oder solche Forderungen angekündigt noch hat die Tschechoslowakei uns gegenüber bisher derartige Forderungen offiziell erhoben. Aufgrund tschechoslowakischer Äußerungen in letzter Zeit ist allerdings nicht auszuschließen, daß die CSSR künftig derartige Forderungen erheben könnte. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Feststellung des Bundeskanzlers in der Pressekonferenz vom 23. Juli 1971 hinweisen, „daß die Bundesrepublik Deutschland in Verträgen, die der Normalisierung von Beziehungen dienen, überhaupt nicht in der Lage und bereit ist, Fragen zu erörtern, die allenfalls Fragen für einen Friedensvertrag wären." Weder im Zuge der Sondierungsgespräche Staatssekretär Bahrs, noch bei den Verhandlungen, die zum deutsch-sowjetischen Vertrag geführt haben, noch bei den Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem Generalsekretär der KPdSU Breschnew in Moskau und Oreanda sind von der Sowjetunion Reparationsforderungen erhoben oder in Aussicht gestellt worden. 8418 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation zur Ausbildung von Sportmedizinern in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um die Voraussetzung zur praktisch-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit sowie zur Lehre der Sportmedizin, in Kooperation mit den medizinischen Disziplinen zu schaffen, damit der dringende Bedarf an Nachwuchskräften gesichert werden und der Stand der Ausbildung einer fachärztlich qualifizierten Kraft auf dem Gebiet der Sportmedizin entsprechen kann? 1. Die Situation der Ausbildung von Sportmedizinern in ,der Bundesrepublik 1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung als Sportarzt Eine allgemeine Ausbildung für Sportmedizin gibt es in ,der Bundesrepublik Deutschland nicht. Der Deutsche Sportärztebund erkennt jedoch solche Ärzte als Sportärzte an, die sich nach ihrem Staatsexamen einer entsprechenden Zusatzausbildung (Weiterbildung) unterzogen haben. Die Weiterbildung wird von den Landesärztekammern auf Grund der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Kammergesetze geregelt, die der Genehmigung durch die aufsichtsführenden zuständigen Minister oder Senatoren der Länder bedürfen. Approbierte Ärzte, die sich der erforderlichen Weiterbildung unterzogen haben, dürfen die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" führen, die von der zuständigen Landesärztekammer verliehen wird. Diese Regelung geht zurück auf eine Richtlinie des Deutschen Ärztetages (Bundesärztekammer) vom 8./9. Mai 1971, die inzwischen von fast allen Landesärztekammern praktiziert wird. Danach sind für das Führen der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" folgende Voraussetzungen zu erfüllen: — Teilnahme an einem Einführungslehrgang von mindestens 4 Wochen Dauer (120 Stunden), durch den der Bewerber in Theorie und Praxis mit den Leibesübungen vertraut gemacht wird. — Einjährige praktische sportärztliche Tätigkeit an einem sportärztlichen Institut, einer sportärztlichen Abteilung oder in einem Fachverband oder einem Sportverein. — Teilnahme an sportmedizinischen Lehrgängen von insgesamt mindestens 4 Wochen Dauer (120 Stunden) nach der einjährigen sportärztlichen. Tätigkeit zur Vertiefung der während der praktischen Zeit erworbenen Kenntnisse. Auf Grund dieser Maßnahmen, die im wesentlichen auf die Initiative des Deutschen Sportärztebundes zurückzuführen sind, ist damit zu rechnen, daß der Stand der Ausbildung von Sportmedizinern erheblich verbessert werden kann. 1.2. Die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten Die geforderten Fähigkeiten können zur Zeit an nahezu allen Universitäten im Bundesgebiet erworben werden. Der angebotene Lehrstoff ist dabei allerdings unterschiedlich. Deshalb hat der Deutsche Sportärztebund auf seiner Delegiertenversammlung am 17. Oktober 1971 Richtlinien für einen einheitlichen Ausbildungsgang im Zusammenhang mit der Facharztweiterbildung entwickelt. Spezielle Lehrstühle für Sportmedizin existieren zur Zeit in Münster, Hamburg und Gießen, von denen allerdings nur der Lehrstuhl in Münster besetzt ist; in den beiden anderen Fällen werden zur Zeit Berufungsverhandlungen geführt. In Erlangen besteht eine Abteilung für Sportmedizin, und in Freiburg laufen Bestrebungen, noch in diesem Jahr eine Abteilung für Leistungsmedizin (Sportmedizin) einzurichten. In Berlin und Mainz bestehen Institute für Leistungsmedizin, die allerdings von den Universitäten losgelöst sind. 2. Die Maßnahmen der Bundesregierung Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung keine Möglichkeit der unmittelbaren Einflußnahme auf die Weiterbildungsmaßnahmen für Sportmediziner. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt jedoch alle Maßnahmen, die für eine Verbesserung der sportärztlichen Fortbildung getroffen werden. Sie teilt dabei die Auffassung des Deutschen Sportärztebundes, wonach eine sachgerechte Weiterbildung für Sportmediziner nur dann gewährleistet ist, wenn diese nicht nur theoretisch, sondern zugleich in Zusammenhang mit einer klinischen Tätigkeit durchgeführt werden kann. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten unterstützt die Bundesregierung die Fortbildung von Sportärzten daher durch folgende Maßnahmen: 2.1 Vergabe von Forschungsmitteln an Sportmedizinische Forschungszentren An folgenden Orten der Bundesrepublik haben sich sportmedizinische Forschungsschwerpunkte entwickelt: — Berlin — Freiburg — Hamburg — Köln-Leverkusen Diese Forschungszentren, die zugleich Untersuchungszentren für Spitzensportler sind, arbeiten eng zusammen mit der wissenschaftlichen Kommission des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes. Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren — neuerdings über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Köln — langfristige Forschungsvorhaben, die an diesen Zentren durchgeführt werden. Die zur Verfügung gestellten Forschungsmittel kommen auch interessierten Studenten und Assistenten zugute, die zur Mitarbeit an dem jeweiligen Forschungsprojekt bereit sind. In zahlreichen Fällen sind in diesem Zusammenhang auch Dissertationen gefördert worden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8419 Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Förderungsmaßnahmen im Zuge des weiteren Ausbaues des Bundesinstituts für Sportwissenschaft noch zu intensivieren. 2.2 Arbeiten ides Bundesinstitutes für Sportwissenschaft Das im Oktober 1970 errichtete Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird sich durch seinen Fachbereich „Wissenschaftliche Forschung" unter anderem auch mit Fragen der Curriculum-Forschung beschäftigen. Diese Arbeit wird auch für die Weiterbildung der Sportmediziner Bedeutung haben. Die hier gewonnenen Erkenntnisse werden allen sportwissenschaftlich interessierten Kreisen und selbstverständlich auch den Hochschulen zur Verfügung stehen. In dem beim Bundesinstitut gebildeten Fachbeirat für „Angewandte Wissenschaften auf dem Gebiet des Sports" sind namhafte Sportmediziner vertreten. Dadurch ist sichergestellt, daß die Arbeit des Bundesinstituts in enger Kooperation mit dem Hochschulbereich sich vollzieht. 2.3 Zuwendungen an den Deutschen Sportärztebund Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren — durch die Gewährung von Bundeszuwendungen — Maßnahmen des Deutschen Sportärztebundes zur Fortbildung von Sportärzten, die sich zur Betreuung von Mitgliedern in den Sportorganisationen ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Diesem Ziel dient vor allem die Durchführung von Kongressen, Tagungen und Seminaren sowie von Fortbildungslehrgängen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt insbesondere bei den Lehrgängen, die eine planmäßige Weiterbildung der Sportärzte durch ein gezieltes Themenangebot ermöglichen. Das Lehrgangsprogramm ist vom Deutschen Sportärztebund seit dem Jahre 1969 intensiviert worden. Es wird erwartet, daß durch diese Maßnahme — die gleichzeitig eine Werbung für die Sportmedizin bezwecken — ein größerer Kreis von Ärzten an der sportärztlichen Tätigkeit interessiert werden kann. Auf diese Weise kann eine ausreichende Versorgung der Sportvereine mit Ärzten, die für ihre besondere Aufgabe fachlich hervorragend geschult sind, erreicht werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 7) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß viele Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten nur aus dem Grunde längere Zeit in den Durchgangslagern bleiben, weil die seit fast 20 Jahren unveränderte Einrichtungsbeihilfe von bis zu 1700 DM nach dem LAG-Gesetz zur Einrichtung eines Haushalts bei weitem nicht mehr ausreicht und die Aussiedler infolgedessen im Lager erst auf eine Haushaltseinrichtung hin sparen müssen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Reihe von Aussiedlern es vorzieht, die ihnen zur Verfügung gestellten Wohnungen nicht zu beziehen, sondern längere Zeit in Durchgangslagern zu verbleiben, um die Aufwendungen für Miete zu ersparen und zunächst Geld für die notwendigen Anschaffungen anzusammeln. Es ist aber nicht richtig, daß für dieses Verhalten der Aussiedler die Höhe der Hausratentschädigung des Lastenausgleichs (auf diese Ausgleichsleistung, nicht auf die Einrichtungshilfe haben die Aussiedler Anspruch) ausschlaggebend sei. Es ist auch nicht richtig, daß die Hausratentschädigung seit fast 20 Jahren unverändert wäre. Die Höhe der Hausratentschädigung ist vielmehr durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 26. Juli 1957 auf die jetzige Höhe angehoben worden, die sich nach den früheren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen des Geschädigten und nach der Größe seiner Familie richtet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 8): Mit welchen Beträgen und mit welchem Prozentsatz vom Gesamtumfang hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Durchführung des Goldenen Plans für die Errichtung von Sportstätten unterstützt? Die Bundesregierung hat ab 1961 den Bau von Turn- und Sportstätten aus Mitteln des Goldenen Planes von 1960 und der Zonenrandförderung mit folgenden Jahresbeiträgen unterstützt: 1961 20,0 Millionen DM 1962 19,0 Millionen DM dazu 5,0 Millionen DM Zonenrandgebiet = 24,0 Millionen DM 1963 21,1 Millionen DM dazu 4,8 Millionen DM Zonenrandgebiet = 25,9 Millionen DM 1964 24,0 Millionen DM dazu 6,0 Millionen DM Zonenrandgebiet = 30,0 Millionen DM 1965 19.9 Millionen DM dazu 4,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 24,5 Millionen DM 1966 26,54 Millionen DM dazu 4,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 31,14 Millionen DM 1967 30,7 Millionen DM dazu 8,4 Millionen DM Zonenrandgebiet (Konjunkturförderungsprogramm) = 39,1 Millionen DM 1968 26,4 Millionen DM dazu 5,8 Millionen DM Zonenrandgebiet = 32,2 Millionen DM 1969 21,3 Millionen DM dazu 7,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 28,9 Millionen DM 1970 8,4 Millionen DM dazu 7,4 Millionen DM Zonenrandgebiet = 15,8 Millionen DM 1971 7,5 Millionen DM dazu 16,0 Millionen DM Zonenrandgebiet 23,5 Millionen DM Die Bundeszuwendungen werden nach einem besonderen Schlüssel auf die einzelnen Länder prozentual aufgeteilt. 1. Für den Goldenen Plan ist folgender Schlüssel anzuwenden (Einwohnerzahl) : Baden-Württemberg 13,81 % Bayern 16,96 % Berlin 3,94 0/0 Bremen 1,26 % Hamburg 3,28 % Hessen 8,55 5 Niedersachsen 11,75 % Nordrhein-Westfalen 28,32 5 Rheinland-Pfalz 6,10 % Saarland 1,90 % Schleswig-Holstein 4,13 % 2. Für die Zonenrandförderung wird ein vom BMWF errechneter Schlüssel angewendet. Bayern 34,08 % Hessen 13,32 % Niedersachsen 28,54 % Schleswig-Holstein 24,06 % Berlin jeweils 500 000 bis 600 000 DM von der Gesamtsumme vor Ermittlung der prozentualen Landesquoten. Bei der Verabschiedung des Goldenen Planes im Jahre 1960 wurde eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 85,0 Millionen DM jährlich erwartet. Die tatsächlich gezahlten Beträge, die der jeweiligen Finanzlage des Bundes angepaßt waren, ergeben sich aus Nr. 1. In der bisherigen Laufzeit des Goldenen Planes sind vom Bund Zuschüsse von rd. 305 Millionen DM als Spitzenfinanzierung gewährt worden. Das sind ca. 4 % der von allen Finanzträgern aufgebrachten rd. 9,0 Mrd. DM des Goldenen Plans. Bezogen auf die vom Bund erwartete jährliche Beteiligung sind das etwa 37,5 %. Bei der Finanzreform im Jahre 1970 ist der Goldene Plan nicht als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen worden und läuft deshalb 1974 aus. Die Haushaltsansätze sind für die Auslaufzeit wie folgt in den Bundeshaushalt bzw. den Finanzplan aufgenommen worden: 1970 8,4 Millionen DM 1971 7,5 Millionen DM 1972 5,5 Millionen DM 1973 3,5 Millionen DM 1974 1,5 Millionen DM Die Ansätze für die Zonenrandförderung sind mit Inkrafttreten des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237 ff.) von 7,0 Millionen DM im Jahre 1970 auf 16,0 Millionen DM im Jahre 1971 erhöht worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 9 und 10) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, Vorstellungen der französischen Grenzgemeinde Petite Rosselle gegen eine untragbar gewordene Verschmutzung der Rossel bei der französischen Regierung durch eigene Schritte wirksam zu unterstützen, damit das Einführen industrieller, Ekel, Übelkeit und nachweislich auch Krankheiten verursachender Abwässer in die Merl und in die Rossel durch auf französischer Seite gelegene chemische Werke ein für allemal unterbleibt? Wird sich die Bundesregierung damit eines im Rahmen des Umwelt-, des Gewässer- und bei Überflutung auch des Kulturenschutzes vordringlich gewordenen Anliegens der Gemeinde Großrosseln, die sich in beispielgebendem nachbarschaftlichen Einvernehmen mit der französischen Gemeinde Petite Rosselle um auf Dauer befriedigende Verhältnisse von Wasser und Luft im Merl- und im Rosseltal bisher ohne nachhaltigen Erfolg bemüht, annehmen, und wird sie durch geeignete Einflußnahme bei der französischen Regierung der beiderseitigen Grenzbevötkerung dazu verhelfen, daß seitens der in Frage kommenden Industriebetriebe - vornehmlich in Carling und in Marienau - Grundregeln zur Sauberhaltung von Wasser und Luft und damit zur Erhaltung der Gesundheit beachtet werden? Um die Reinhaltung der Saar und ihrer Nebenflüsse, darunter auch der Rossel und der Merl, bemüht sich die Internationale Kommission zum Schutze der Saar gegen Verunreinigung, wobei hinsichtlich der Abführung von Kohlenschlamm bereits Erfolge erzielt worden sind. Der Kommission gehören Vertreter der Regierungen Frankreichs, der Bundesrepublik, des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz an. Auf der letzten Sitzung im April 1971 hat die deutsche Delegation erneut um eine Beseitigung der Mißstände gebeten, die durch die Einleitung ungereinigter und nicht ausreichend gereinigter Abwässer von auf französischer Seite gelegenen chemischen Werken in die Merl und die Rossel entstanden sind. Die französische Delegation hat damals Abhilfe und die Durchführung ausreichender Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer zugesichert. Aus Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, daß die Verunreinigung der Rossel und der Merl erneut auf französischem und deutschem Gebiet ungewöhnliche Mißstände und gesundheitliche Gefährdungen verursacht. Ich habe die Regierung des Saarlandes hierzu um Stellungnahme gebeten. Mit ihr und der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz werde ich mich abstimmen, ob die Angelegenheit auf einer hierfür anzuberaumenden Sondersitzung der Saar-Kommission erneut dringlich mit der fran- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8421 zösischen Regierungsdelegation erörtert wird, oder — wenn die Verhandlungen in der Internationalen Kommission keine Aussicht auf eine baldige Verbesserung der Situation bieten — ob darüber hinaus unmittelbar mit der französischen Regierung zu verhandeln ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem Vergleich der Grundgehälter und Zulagen der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft mit denen der Beamten heim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Differenzen zwischen 100 DM bis 350 DM zuungunsten der wissenschaftlich tätigen Beamten der Bundesanstalt bestehen? ist die Bundesregierung bereit, von der im Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) § G Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes eingefügten Ermächtigung Gebrauch zu machen und einen erhöhten Anteil von Beförderungsämtern vorzusehen zur Dienstpostenbewertung der beamteten Wissenschaftler, damit ihre Bezüge denen vergleichbarer Wissenschaftler im Hochschulbereich entsprechen? Im einzelnen kann zu der angeführten Differenz nicht Stellung genommen werden, da nicht dargelegt ist, auf welcher Berechnungsgrundlage der Unterschiedsbetrag beruht. Es ist jedoch zu vermuten, daß die Angaben über die unterschiedlichen Dienstbezüge der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten andererseits auf den in der Ministerialverwaltung günstigeren Stellenkegel sowie auf die sog. Ministerialzulage zurückzuführen sind. Dieser Unterschied erklärt sich aus der Bedeutung der Aufgaben, die in den Bundesministerien zu erledigen sind, sowie den Besonderheiten der Anforderungen, die in einer obersten Bundesbehörde gestellt werden. Im übrigen richten sich die Dienstbezüge der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt wie auch bei den entsprechenden Beamten des Bundesministeriums einheitlich nach den Grundgehaltssätzen der Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen A und B und nach den übrigen allgemeinen Regelungen des Besoldungsgesetzes. Die in § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes enthaltene Ermächtigung, durch Rechtsverordnung für bestimmte Funktionsgruppen einen höheren Anteil von Beförderungsämtern vorzusehen, bezieht sich nur auf die Verwaltungen, die überhaupt an die Obergrenzen des § 5 Abs. 6 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gebunden sind. Für die wissenschaftliche Anstalten trifft dies nicht zu; bei ihnen kann der Anteil der Beförderungsämter ohnehin nach § 5 Abs. 6 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes durch den Haushalt günstiger festgelegt werden, soweit ihre besonderen Aufgaben und Anforderungen es rechtfertigen. Für Hochschullehrer an wissenschaftlichen Hochschulen gelten auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in den Ländern besondere Besoldungsregelungen, die auf den Besonderheiten der Hochschulverfassung beruhen. Hierzu gehören insbesondere die Verfahren zur Gewinnung und Berufung der Hochschullehrer, die Kolleggelder und die Emeritierung. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern in der 143. Sitzung des 3. Deutschen Bundestages gegebene Beurteilung u. a. der „Deutschen Volkszeitung" und der Zeitschrift „konkret" als tarnkommunistische Publikationen für zutreffend? Gibt es Änderungen in den Redaktionsprogrammen und der politischen Ausrichtung der genannten Blätter, die dieses Urteil gegebenenfalls heute nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, n id um welche Änderungen handelt es sich dabei? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, die Richtigkeit der damals abgegebenen Beurteilung zu bezweifeln. Die Deutsche Volkszeitung (DVZ) war früher das Sprachrohr des kommunistisch beeinflußten „Bundes der Deutschen", der im Jahre 1970 ohne formelle Vereinigung personell und organisatorisch in die ebenfalls kommunistisch beeinflußte „Deutsche Friedensunion (DFU)" integriert worden ist. Gegenwärtig ist die DVZ das Publikationsorgan der DFU und vertritt deren innen- und außenpolitischen Ziele. Eine grundsätzliche Änderung des Redaktionsprogramms und der politischen Ausrichtung ist nicht festgestellt worden. Die Publikation „konkret" nennt sich seit 1964 im Untertitel „Unabhängige Zeitschrift für Politik und Kultur" und wendet sich inhaltlich an junge Menschen im allgemeinen. In den Jahren 1967 bis 1969 verbreitete „konkret" Gedankengut der radikalen „Neuen Linken". Seitdem ist wiederum eine Änderung in der Ausrichtung erkennbar, die aber noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 15 und 16) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, die unterschiedliche Abrechnung von Beihilfeanträgen von Privatversicherten und Versicherten in einer Ersatzkasse oder in einer RVO-Kasse dahin abzuändern, daß die Gesamterstattung im Höchstfall 100 % beträgt? Sieht die Bundesregierung die Regelung im Hinblick auf den jetzt allen Versicherten, soweit sie Arbeitnehmer sind, zustehen- 8422 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 den Arbeitgeberanteil als dringlich an, um zukünftig 711 vermeiden, daß gerade die höherverdienenden Arbeitnehmer aus der bestehenden Regelung trotz des Zuschusses des Arbeitgebers zum Versicherungsbeitrag einen zu Lasten der Allgemeinheit gehenden Vorteil über die Aufwendungen im Einzelfall hinaus erzielen können? Die unterschiedliche beihilferechtliche Behandlung eines privatversicherten Beihilfeberechtigten gegenüber dem bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beihilfeberechtigten besteht darin, daß bei Inanspruchnahme von Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Sachleistungssurrogaten (das sind Geldleistungen, die anstelle von Sachleistungen gewährt werden und die entstandenen Aufwendungen im wesentlichen decken) aus der Sicht der Fürsorgepflicht kein Anlaß besteht, insoweit noch eine Beihilfe zu gewähren, wogegen bei privatversicherten Beihilfeberechtigten aufgrund ihrer in aller Regel teueren privaten Krankenversicherung nicht auszuschließen ist, daß die Versicherungsleistungen zusammen mit der gewährten Beihilfe im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen überschreiten. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß sich diese beihilferechtliche Behandlung der Sachleistungen der sozialen Krankenkassen und der Barleistungen der privaten Krankenversicherungsunternehmen als eine durch die strukturellen Verschiedenheiten der jeweiligen Versicherungsart bedingte unterschiedliche technische Regelung der Erfüllung der Fürsorgepflicht darstellt, nicht aber als eine der Sache nach unterschiedliche Erfüllung dieser Pflicht. Gleichwohl wird zur Zeit im Zusammenwirken mit den Ländern geprüft, ob die bisherige Systematik der Beihilfevorschriften in bezug auf die Berücksichtigung der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere der Sachleistungssurrogate, aufrecht zu erhalten ist; damit ist zugleich die Frage der Begrenzung von Beihilfe- und Kassenleistungen auf 100 % der beihilfefähigen Aufwendungen aufgeworfen. Den Bundesressorts liegt der Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Beihilfevorschriften vor, der alternative Vorschläge zu diesem Problem enthält. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen. Im Hinblick auf das Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 3. März 1971, im Zusammenwirken mit den Ländern eine Vereinheitlichung und Anpassung auch des Beihilferechts herbeizuführen, ist beabsichtigt, zum 1. Januar 1972 die Beihilfevorschriften zu ändern. Im Hinblick darauf, daß mit dem Inkrafttreten des Zweiten Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes am 1. Januar 1971 auch die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Angestellten nach Maßgabe des § 405 RVO Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag haben, sind deren Aufwendungen nur insoweit beihilfefähig, als sie über die dein Angestellten zustehenden Leistungen aus seiner freiwilligen Krankenversicherung hinausgehen, es sei denn, daß der Arbeitgeber nicht an der Aufbringung der Beiträge zur Krankenversicherung dieser Angestellten beteiligt ist; die Höhe des Beitragszuschusses wird dabei entsprechend berücksichtigt. Diese Regelung läßt es ihrem System nach nicht zu, daß ein Angestellter, der einen Arbeitgeberzuschuß zu seinem Krankenversicherungsbeitrag bekommt, zusammen mit Beihilfe- und Kassenleistungen mehr erhält, als seine tatsächlichen Aufwendungen betragen. Die Bundesregierung sieht es daher aus der Sicht der für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bestehenden Rechtslage nicht als dringlich an, die Beihilfevorschriften in der in den Fragen 1 und 2 bezeichneten Richtung zu ändern. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 17): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Parlamentarischen Staatssekretär Rosenthal für das Werk Voigtländer fn Braunschweig zugesagte Hilfe zu realisieren? Die Bundesregierung wird vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Stadt Braunschweig fortlaufend über die Verhandlungen betreffend das Voigtländer-Werk in Braunschweig unterrichtet, deren Ziel es ist, die bestehenden Arbeitsplätze soweit wie möglich zu erhalten. Die Bundesregierung ist sich mit der Landesregierung Niedersachsen und der Stadt Braunschweig darüber einig, daß nach Abschluß dieser Verhandlungen dem Käufer des Voigtländer-Werkes oder eines Teiles davon im Rahmen des regionalen Förderungsprogrammes der Bundesregierung jede mögliche Hilfe zuteil werden soll. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vorn 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 18 und 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wohnungsbau in bestimmten Gebieten in den Rahmen der Entwicklungshilfe aufzunehmen, und wird sie dort tätige Unternehmen mit in die Hermes-Bürgschaft aufnehmen? Besteht die Möglichkeit, außerhalb der Entwicklungshilfe Wohnungsbauaktivitäten in Entwicklungsländern ausnahmsweise mit Hermes-Garantien zu unterstützen? Die Bundesregierung sieht in der Förderung des Wohnungsbaues in den Entwicklungsländern zugunsten der ärmeren Bevölkerungsschichten eine Aufgabe, die nicht nur eine gesellschafts-, sondern auch eine wirtschaftspolitische Funktion hat. In ihrer entwicklungspolitischen Konzeption für die zweite Entwicklungsdekade hat die Bundesregierung daher die Notwendigkeit von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues in den Entwicklungsländern im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe hervorgehoben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8423 Besonders erfolgversprechend dürfte die Unterstützung nationaler Wohnungsbauvorhaben sowie gemeinsamer Programme von Kommunen und Selbsthilfeorganisationen sein. Freiwilligendienste können unter Verwendung von lokalem Baumaterial mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand insbesondere Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnungen bauen. Zur Teilfinanzierung öffentlicher Starthilfen für den Selbsthilfe-Wohnungsbau sollen insbesondere Technische Hilfe und Gegenwertmittel beitragen. In geeigneten Fällen kann Kapitalhilfe für kommunale Versorgungsinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich können auch Wohnungsbauvorhaben im Ausland durch Ausfuhrbürgschaften oder Ausfuhrgarantien des Bundes abgesichert werden, wobei die Unterscheidung zwischen Ausfuhrbürgschaften, die für Geschäfte mit öffentlichen Abnehmern gewährt werden, und Ausfuhrgarantien, die für Geschäfte mit privaten Abnehmern gewährt werden, ohne Bedeutung ist. Voraussetzung dafür ist, daß die Zahlungsbilanzsituation des Landes und die Bonität des Bauherrn eine Verbürgung erlauben. Allerdings werden Bauleitungsgeschäfte dieser Art in der Regel nur zu Barzahlungsbedingungen (Situationszahlungen nach Baufortschritt) verbürgt, so daß jeweils nur ein Spitzenbetrag vom Bund abgedeckt wird. Da die Kosten von Bauvorhaben überwiegend im Empfängerland anfallen, sollten sie grundsätzlich auch dort finanziert werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 20) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der von der Europäischen Kommission vor kurzem vorgelegten Studie über die mangelnde Produktivität und zu kleinen Betriebsgrößen der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie ziehen (Studienreihe: Industrie — 1971, Nr. 4)? Die Bundesregierung teilt die in der oben erwähnten Studie vertretene Auffassung über die vergleichsweise geringe Produktivität und kleinen Betriebsgrößen in der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie; sie ist sich bewußt, daß die Aussagen der Studie in besonderem Maße auf die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie zutreffen. Die Bundesregierung hat die strukturellen Mängel der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie schon frühzeitig erkannt und hat daher u. a, die bedeutsamen europäischen Gemeinschaftsprojekte wie Airbus, VFW 614, MRCA und NFT-Alpha-Jet mit folgender Zielrichtung gefördert: — Über die Vorstufe der projektgebundenen Kooperation sollen sich langfristig europäische Unternehmenszusammenschlüsse herbeiführen und damit eine breitere Kapitalbasis schaffen lassen. Als ein erster Erfolg auf diesem Weg kann eine bereits erreichte deutsch-niederländische Unternehmensfusion angesehen werden. — Eine Produktivitätssteigerung solle durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Unternehmern, z. B. Spezialisierung auf bestimmte Bauteile eines Gesamtprojektes und Vermeidung von Parallelentwicklungen in Europa sowie durch die gemeinschaftliche Erschließung von Märkten für Großserien erreicht werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 21) : Wie weit darf nach Auffassung der Bundesregierung die Geldentwertung fortschreiten, bis sie gesetzliche Maßnahmen für die Aufwertung der Hypotheken oder für eine Hypothekengewinnabgabe ergreift? Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, durch ein ausgewogenes Programm außen- und binnenwirtschaftlicher Maßnahmen ein höheres Maß an Preisstabilität zu erreichen. Wenn die bisher ergriffenen Maßnahmen noch keine spürbaren Rückwirkungen auf die Entwicklung des Preisniveaus erkennen lassen, so vor allem deshalb, weil insbesondere die Konsumentenpreise erst mit Verzögerung auf eine konjunkturelle Beruhigung reagieren. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, über ihr generelles Stabilisierungsprogramm hinaus zu versuchen, die Auswirkungen der Preisentwicklung in einzelnen Bereichen auszugleichen. Derartige Ausgleichsmaßnahmen, wie sie von Ihnen mit der Aufwertung der Hypotheken Oder einer Hypothekengewinnabgabe vorgeschlagen werden, wären nur gegen die Symptome, nicht aber gegen die Ursachen der Preisentwicklung gerichtet. Außerdem sprechen gegen Ihren Vorschlag schwerwiegende sachliche Bedenken: Beide Maßnahmen müßten über die dadurch bewirkte Belastung des Grundeigentums zu Mieterhöhungen führen und würden damit das Preisklima weiter verschlechtern. Außerdem würden ähnliche Kompensationen dann auch für andere Geldforderungen notwendig, was praktisch die Einführung eines Indexsystems und damit die Kapitulation der Regierung im Kampf gegen die Preissteigerung bedeuten würde. Gegen eine Aufwertung der Hypotheken bestünden zudem verfassungsmäßige Bedenken. Der mit ihr verbundene Eingriff in die Hypothekenschuldverhältnisse wäre nur bei gleichzeitiger Zubilligung einer Entschädigung, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müßte, zulässig (Artikel 14 des Grundgesetzes). Andererseits besteht kein Zweifel, daß bei vielen Schuldverhältnissen aus Pfandbriefeñ der Sparer- 8424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 schutz unzureichend ist, weil eine niedrige Verzinsung verbunden mit übermäßig langen Laufzeiten den Pfandbriefgläubigern einseitig hohe Kursrisiken anlasten. Die Bundesregierung schlägt daher in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Realkreditreform Maßnahmen zur Verkürzung der Pfandbrieflaufzeiten vor. Diese Maßnahmen und die durch sie schon jetzt ausgelösten Bemühungen der Realkreditinstitute um eine freiwillige vorzeitige Tilgung niedrigverzinslicher Papiere erscheinen nach wie vor als der beste Weg, die besonderen Nachteile der Pfand-briefgläubiger auszugleichen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 22) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die im vergangenen Jahr in Österreich eingeführte Steuerfreiheit für ein Drittel der Überstundenentlohnungen auch in der Bundesrepublik Deutschland einführen wird? Sie haben bereits im August vergangenen Jahres an die Bundesregierung die Frage gerichtet, ob es zutreffe, daß wegen der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt für Überstunden Lohnsteuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung eingeführt werden soll. Mein Haus hat Ihre Frage namens der Bundesregierung am 18. August 1970 schriftlich verneint. Die Gründe, die in diesem Schreiben gegen die Steuer- und Beitragsfreiheit angeführt worden sind, haben in der Zwischenzeit nichts von ihrer Bedeutung verloren. Ich kann deshalb auch Ihre erneute Frage nur dahin beantworten, daß eine Steuerfreiheit für Überstundenvergütungen grundsätzlich nicht erwogen wird. Auch eine teilweise Steuerfreiheit, die sich wie in Österreich nur auf die Überstundenzuschläge beziehen würde, kann aus den Ihnen bereits bekannten Gründen nicht vorgesehen werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 23) : Wird die Bundesregierung den Geltungsbereich der Arbeitszeitordnung neu definieren, nachdem durch den Wegfall der Versicherungspflichtgrenze (Finanzänderungsgesetz vom 21. Dezember 1967) eine möglicherweise ungewollte Veränderung der Rechtslage entstanden ist, die in der betrieblichen Praxis jedoch wenig Beachtung findet? Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist aus dem Fachreferenten unseres Hauses und den zuständigen Referenten der Länderministerien ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung gebildet worden. Er hat die Aufgabe zu prüfen, inwieweit die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 den veränderten sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden muß und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich werde den Arbeitskreis bitten, die von Ihnen aufgeworfene Frage des Geltungsbereichs der Arbeitszeitordnung in seine Prüfung einzubeziehen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Abwicklung des deutschösterreichischen Rentenversicherungsabkommens in Einzelfällen dazu führt, daß bis zur Gewährung einer österreichischen Rente durchschnittlich 11/2 Jahre vergehen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die dadurch entstehenden Härten für die Rentenberechtigten zu beseitigen? Wie mir die für die Durchführung des deutschösterreichischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 22. Dezember 1966 zuständigen deutschen Verbindungsstellen der Rentenversicherung übereinstimmend mitteilen, handelt es sich nach ihren Beobachtungen nur um Einzelfälle, in denen bis zu 11/2 Jahren vergehen, bis die österreichische Rente gewährt wird. Solche Fälle sind schon deshalb selten, weil die österreichischen Träger der Pensionsversicherung grundsätzlich verpflichtet sind, innerhalb von 6 Monaten nach Antragseingang einen Leistungsbescheid zu erteilen. Sie haben, wenn dies nicht möglich ist, weil der Sachverhalt noch nicht genügend geklärt ist, nach Ablauf der genannten Frist Vorschüsse zu zahlen, wenn die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht (§ 368 des Österreichischen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes). Ganz allgemein dauern Feststellungsverfahren, in denen zwischenstaatliche Abkommen anzuwenden sind, leider in der Regel länger, als wenn nur das innerstaatliche Recht eines Staates in Betracht kommt. Dies erklärt sich einmal daraus, daß zwischenstaatliche Verträge über Sozialversicherung zwei Rechtssysteme der Sozialversicherung, die meist ziemlich kompliziert sind, miteinander koordinieren müssen. Der weitere Grund für die Kompliziertheit der Abkommensregelungen liegt darin, daß dabei den Besonderheiten der verschieden gelagerten Einzelfälle möglichst weitgehend Rechnung getragen werden soll, ein Anliegen, das gerade auch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages immer wieder an mich herangetragen wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8425 Im Verhältnis zu Österreich kommt hinzu, daß bei der Durchführung des Abkommens die vertraglichen Regelungen über die Verteilung der Versicherungslast aus den Versicherungszeiten und Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen sind, die im Gebiet der beiden Staaten oder — bei Vertriebenen —außerhalb des Gebiets der beiden Staaten zurückgelegt wurden. Die deutsche Seite kann auf das Verfahren der österreichischen Versicherungsträger naturgemäß keinen unmittelbaren Einfluß nehmen. Bei den periodisch stattfindenden Besprechungen der Verbindungsstellen beider Staaten und ihrer zuständigen Ministerien wird gerade der Beschleunigung der Rentenverfahren in beiden Staaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wir werden Ihre Frage zum Anlaß nehmen, noch einmal auf die Notwendigkeit eines beschleunigten Verfahrens hinzuweisen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 25 und 26) : Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie etwa in Italien und Spanien, die Möglichkeit, alten deutschen Menschen, die im Ausland leben und eine solche Reise nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, zu einem Besuch in der Heimat zu verhelfen? Wenn nicht, ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, in jedem Jahr Deutschlandbesuche für eine bestimmte Anzahl von älteren Personen zu finanzieren? Hilfe, die alten Menschen eine Verbindung zu nahestehenden Personen ermöglicht, ist als eine Maßnahme der Altenhilfe in § 75 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erwähnt. Wie alle Maßnahmen der Altenhilfe, soll auch diese Hilfe dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstanden sind, zu überwinden und die Vereinsamung im Alter zu verhüten. Hierbei ist auch an Gewährung von Fahrkosten oder von Zuschüssen zu den Kosten der Fahrt an den Wohnort nahestehender Personen gedacht. Die Hilfe soll gewährt werden, wenn sie vertretbar ist. Sie kann auch alten Menschen gewährt werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt und wenn die besondere Lage im Einzelfall dies rechtfertigt. Die Regelung im Bundessozialhilfegesetz dürfte ausreichen, um einen Besuch in der Heimat zu ermöglichen, wenn es sich um einen besonderen Fall handelt, bei dem der Umfang der hierfür einzusetzenden öffentlichen Mittel vertretbar ist. Die Schaffung einer Möglichkeit, für eine bestimmte Zahl von älteren Personen in jedem Jahr Deutschlandbesuche zu finanzieren, ist nicht beabsichtigt. Wünsche aus dem Ausland auf Gewährung dieser Hilfe sind bisher nur selten bekanntgeworden. Dies mag zum Teil darauf beruhen, daß das BSHG in den Ländern durchgeführt wird und etwaige Hilfesuchende sich an die dort zuständigen Behörden wenden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Universität des Saarlandes eine Forschergruppe seit 1966 Farbstoffe in kosmetischen Präparaten aller Art untersucht, und gedenkt die Bundesregierung, dieses Institut für die zentrale Überwachung der betreffenden Farbstoffe im gesamten Bundesgebiet einzusetzen, denn das Saarbrücker Zentrum würde dazu schon heute bereits fast alle technischen Voraussetzungen erfüllen? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Instituts für organische Chemie der Universität des Saarlandes bekannt, daß man sich dort seit langem mit der Untersuchung von Farbstoffen in kosmetischen Erzeugnissen befaßt. Die Bundesregierung kann sich auf diesem Gebiet auf die Arbeitsergebnisse der auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1968 beim Bundesgesundheitsamt gebildeten Kosmetikkommission stützen, die sich mit der Überprüfung kosmetischer Inhaltsstoffe befaßt. Die Überwachung des Verkehrs mit Bedarfsgegenständen, zu denen auch die kosmetischen Mittel gehören, obliegt den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen obersten Landesbehörden. Auch die Einrichtung von Kontrollorganen regeln die Länder. Es sind zur Zeit Bestrebungen der Länder im Gange, bestimmte Untersuchungsämter zu Schwerpunktanstalten auszubauen. Ob darüber hinaus eine Zentralisierung auf eine einzige Stelle sachdienlich ist, läßt sich nach gegenwärtigem Stand der Überlegungen noch nicht zuverlässig beurteilen. Sollte eine gemeinsame Untersuchungsbehörde für erforderlich gehalten werden, könnte sie nur aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Bundesländern gebildet werden. Die Bundesregierung wird bei der Erarbeitung von Analysenmethoden für Farbstoffe im Rahmen der Rechtsangleichung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über kosmetische Erzeugnisse auch auf die Erfahrungen des Instituts zurückgreifen. 8426 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 28) : Wird der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen in Anbetracht der Tatsache, daß die für Schleswig-Holstein zum olympischen Programm gehörenden Baumaßnahmen 1972 weitere größere Bauvorhaben im Wahlkreis Stormarn — Herzogtum Lauenburg verhindern, wenigstens fur das Jahr 1973 dem Ausbau bzw. Neubau der B 5 Hamburg zur Staatsgrenze DDR höchste Priorität einräumen, zumal wegen des nunmehr abgeschlossenen Viermächte-Abkommens über Berlin zu erwarten ist, daß das Verkehrsaufkommen auf der B 5 wegen der dann freien Zufahrtswege nach Berlin erheblich ansteigen dürfte? Der B 5 Hamburg—Lauenburg—Zonengrenze sind im Ausbauplan der Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 auf Grund eingehender Untersuchungen abschnittsweise unterschiedliche Dringlichkeitsstufen zugeordnet worden, die Ihnen aus dem Ausbauplangesetz vom 10. Juli 1971 bekannt sind. Sofern infolge des Viermächte-Abkommens über Berlin eine Änderung des Ausbauplanes erforderlich werden sollte, wird sie entsprechend den im Ausbauplangesetz enthaltenen Bestimmungen vorzunehmen sein. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 29 und 30) : Hält die Bundesregierung den außerordentlich schlechten Zustand der B 26 im Bereich von Babenhausen und die verkehrsgefährdenden Einmündungen mehrerer Nebenstraßen so lange für vertretbar, bis die B 26 verlegt wird? Wann ist mit der Verkehrsübergabe der B 26 neu im Bereich Babenhausen zu rechnen? Die Verbesserung der B 26 im Bereich Babenhausen ist im Frühjahr 1972 vorgesehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die verschiedenen Einmündungen von Nebenstraßen in die B 26 durch Zusammenfassung bzw. Wegnahme von Anschlüssen verkehrssicherer zu gestalten. Durch Ausbau eines Weges und widerrechtlichen Anschluß an die vorhandene Landesstraße hat die Stadt Babenhausen die Verhältnisse hier wesentlich verschlechtert. Die Verkehrssicherheitskommission des Landes ist bereits damit befaßt. Das Ergebnis dieser Untersuchung muß abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden können. Der Bau der B 26 (neu) im Bereich Babenhausen ist nicht im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen enthalten. Infolgedessen läßt sich der Zeitpunkt der Verkehrsübergabe noch nicht übersehen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 31): Kann die Bundesregierung schon jetzt übersehen, ob sich die Ferienordnung für das Jahr 1971 im Hinblick auf eine Entzerrung des Straßenverkehrs bewährt hat, und hält sie die in der Presse erhobenen Behauptungen über unnötige „unmotivierte Überschneidungen" für gerechtfertigt? Die Ferienordnung des Jahres 1971 hat sich im allgemeinen bewährt. Durch den Ferienbeginn in der Wochenmitte hat ein erheblicher Teil der Ferienreisenden seine Urlaubsfahrt bereits am Mittwoch oder Donnerstag angetreten. Das trug zu einer Entlastung der Verkehrsspitzen an den Wochenenden bei. Auch der frühe Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen hat sich günstig ausgewirkt. Überschneidungen der Ferien lassen sich nie ganz vermeiden. Trotz der getroffenen Verkehrslenkungsmaßnahmen konnte ein völlig störungsfreier Verkehr nicht erreicht werden. Auffahrunfälle und Überlastungen einzelner Knoten (vor allem im Raum Hamburg, Köln und München) führten zeitweise zu größeren Verkehrsstauungen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 32) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung Raunheims die Planung und Finanzierung der neuen B 43 zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Raunheim zu beschleunigen, nachdem der Umsturz eines Tankwagens vor wenigen Wochen erneut die große Unfallgefahr in der Ortsdurchfahrt deutlich gemacht hat? Die für den Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43 erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen sind frühestens Ende 1973 gegeben. Es liegen 4 Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluß vor, deren Ausgang nicht zu übersehen ist. Außerdem steht für einen Teilabschnitt, der, um einen Verkehrswert zu erhalten, zusammen mit der Umgehungsstraße gebaut werden muß, der Planfeststellungsbeschluß noch aus. Das Bauvorhaben ist nicht im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) für den Ausbau der Bundesfernstraßen enthalten. Der Bundesminister für Verkehr wird sich aber zusammen mit der Straßenbauverwaltung des Landes bemühen, die Finanzierung zu ermöglichen, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8427 Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Nähe von Flughäfen wohnende Bevölkerung immer stärker werdendem Fluglärm ausgesetzt ist? Was hat bzw. wird die Bundesregierung unternehmen, uni einzuwirken, daß z. B. lärmärmere Flugzeugmotoren entwickelt werden? Ja, das ist der Bundesregierung bekannt. Zur Milderung der Folgen des Fluglärms in der Umgebung von Flughäfen wird das Gesetz zum Schutze gegen Fluglärm beitragen, das am 3. April 1971 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 282 ff. veröffentlicht ist. Sobald die nach diesem Gesetz zu ermittelnden Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung festgesetzt sind, werden spürbare Erleichterungen für die fluglärmgestörte Bevölkerung wirksam werden. Es muß jedoch betont werden, daß die den Flughäfen benachbarten Gemeinden oftmals bei ihren Bauleitplanungen die Existenz des Flughafens und des ihn umgebenden Fluglärms nicht ausreichend berücksichtigt haben. So ist es dazu gekommen, daß sich eine Vielzahl der heute vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung in voller Kenntnis des Lärms in den gefährdeten Bereichen niedergelassen hat. Durch Einführung lärmarmer Triebwerke wird die Lärmstärke der einzelnen Überflüge im übrigen sinken und damit, insgesamt betrachtet, der Anstieg des Gesamtlärmpegels in Grenzen gehalten werden können. In der Bundesrepublik Deutschland werden keine Triebwerke für Verkehrsflugzeuge entwickelt. Die Bundesregierung kann daher nur indirekten Einfluß auf die Lärmminderung am Triebwerk nehmen. Dies geschieht in einem Ausschuß der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, in dem Möglichkeiten der Umrüstung lautstarker Triebwerke, wie sie in gegenwärtig verkehrenden Flugzeugen der gewerblichen Wirtschaft eingebaut sind, vereinbart werden sollen. Die internationale Vereinbarung, daß nach dem 1. Januar 1969 neu entwickelte Flugzeuge lärmarme Triebwerke besitzen müssen, ist bereits ein erster Schritt dieser Maßnahmen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Lahr mit ihren 26 000 Einwohnern sich insoweit in einer schwierigen Ausnahmesituation befindet, als durch die Belegung mit ca. 12 000 Kanadiern — einschließlich Familienangehörigen —, die mit etwa 4000 privaten Pkw, mehr als 1000 Dienstfahrzeugen und mit Schützenpanzern das Straßennetz der Stadt und ihrer unmittelbaren Umgebung in wirklich außergewöhnlichem Umfang belasten, der Verkehr mehrmals täglich an verschiedenen Punkten zusammenbricht, ganz abgesehen von den Belästigungen für die Bevolkerung und den wirtschaftlichen Anspannungen für die Stadtverwaltung? Ist die Bundesregierung in Abwägung dieser für sich sprechenden Umstände bereit, die besondere Wichtigkeit des Baus des Lahrer Autobahnzubringers durch rasche Bereitstellung außerordentlicher Mittel für die Weiterführung des Zubringerbaus anzuerkennen? Die schwierigen Verkehrsverhältnisse in Lahr, die im wesentlichen durch die Stationierung kanadischer Luftwaffeneinheiten verursacht werden, sind der Bundesregierung gut bekannt. Aus diesem Grund ist auch der Bau des Autobahnzubringers Lahr im Zuge der Bundesstraße 36, der das städtische Straßennetz entlasten soll, zeitlich vorgezogen worden. Die Arbeiten an dieser Maßnahme werden trotz der finanziellen Schwierigkeiten fortgesetzt, so daß der neue Straßenzug bis zur Bundesstraße 3 im kommenden Jahr dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. Für die Zuweisung zusätzlicher Mittel zur weiteren Beschleunigung der laufenden Arbeiten stehen dem Bundesverkehrsministerium jedoch bedauerlicherweise keine Reserven zur Verfügung. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2720 Frage B 37) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß in absehbarer Zeit wieder mit einem fahrplanmäßigen Verkehr entsprechend den ab 25. September 1971 geltenden Fahrzeiten zu rechnen ist, nachdem in den letzten Wochen die Anzahl der Verspätungen, insbesondere curls bei den sonst in der Vergangenheit fast immer pünktlichen Fernschnellzügen, so erheblich angestiegen ist, daß man bei Reisen mit der Deutschen Bundesbahn kaum mehr mit pünktlichem Eintreffen und dem Erreichen von Anschlüssen rechnen kann? Wie die Deutsche Bundesbahn mir zu den Verspätungen im Reiseverkehr mitgeteilt hat, leidet der Betrieb der Deutschen Bundesbahn zur Zeit darunter, daß bis Anfang Oktober die Zahl der Langsamfahrstellen auf über 1900 angestiegen ist. Es war der Deutschen Bundesbahn leider nicht mehr möglich, den damit verbundenen Fahrzeitmehrbedarf in ausreichendem Umfang in die Fahrpläne einzuarbeiten. Dazu ist zu bemerken, daß wegen der internationalen Fahrplanbindungen die Fahrplanarheiten bereits im April abgeschlossen werden mußten, während der Fahrzeitmehrbedarf für die zusätzlichen Langsamfahrstellen aus oberbautechnischen Gründen erst im Mai bzw. Juli angeordnet bzw. angefordert werden konnte. Die gerade beendete europäische Fahrplankonferenz trägt dieser Lage Rechnung. Ab Sommerfahrplan 1972 werden die erforderlichen längeren Fahrzeiten eingeplant sein. Bis dahin wird die Deutsche Bundesbahn versuchen, den Verspätungsgrad der Reisezüge mit Hilfe 8428 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146, Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 organisatorischer Maßnahmen (sorgfältige Baubetriebsplanung, scharfe Überwachung der Züge durch alle Kontrollorgane) so gering wie möglich zu halten. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2720 Frage B 38) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Deutsche Lufthansa dahin gehend einzuwirken, daß der innerdeutsche Linienverkehr auf der Strecke München und zurück mit einigermaßen pünktlichen Flugzeiten durchgeführt werden kann, nachdem in den letzten Wochen und Monaten die Mittagsmaschine von München nach Köln 11.45 Uhr und die Abendmaschine von Köln nach München 21.45 Uhr fast ununterbrochen mit mehrstündigen Verspätungen geflogen sind? Die Bundesregierung hat sich davon überzeugt, daß die Deutsche Lufthansa ernsthaft bemüht ist, auch die Mittagsverbindungen München—Köln (LH 408) und die Abendverbindungen Köln—München (LH 990) zu den vom Bundesminister für Verkehr genehmigten Flugplanzeiten durchzuführen. Die Deutsche Lufthansa sieht sich bei den vorbezeichneten Diensten jedoch vor besondere Schwierigkeiten gestellt, die zu einem wesentlichen Teil auf von ihr nicht oder nur begrenzt beeinflußbaren Faktoren beruhen. Das gilt vor allem für den Dienst 11.45 Uhr ab München nach Köln, der mit Fluggerät des Musters Boeing 747 betrieben wird und unter der Flugnummer LH 409 morgens aus New York in München ankommt. Untersuchungen haben ergeben, daß bei diesem Dienst von den im Zeitraum vom 1. September bis 13. Oktober 1971 aufgetretenen Verspätungen allein etwa 80 % auf Abfertigungsschwierigkeiten auf dem Flughafen New York Kennedy zurückzuführen sind. Technische Gründe waren für 15 % der Verspätungen ursächlich. Bei dem Dienst 21.15 Uhr ab Köln, bei dem Anzahl und Ausmaß der Verspätungen wesentlich geringer waren, ist zu berücksichtigen, daß es sich um den letzten Streckenabschnitt handelt. Hier akkumulieren sich erfahrungsgemäß alle im Laufe eines Tages aus irgendwelchen Gründen aufgetretenen Verzögerungen. Unter den Ursachen für die Verspätungen haben im vorgenannten Zeitraum im Ausland entstandene, flugsicherungsmäßig bedingte Zeitverluste eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. In zunehmendem Maße führen auch lärmmindernde Abflugverfahren und -wege zu Flugzeitverlängerungen. Technische Gründe waren im untersuchten Zeitraum in keinem Falle für Verzögerungen ursächlich. Die Deutsche Lufthansa ist zuversichtlich, durch organisatorische Maßnahmen, weitere Investitionen und ggf. durch geänderte Flugplanzeiten die Pünktlichkeit der genannten Dienste wesentlich verbessern zu können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 39 und 40) : Entspricht das Eisenbahnkreuzungsgesetz in der Fassung vom 21. März 1971 den Forderungen der Bundesregierung, wonach jedes Gesetz auf seine Umweltrelevanz zu prüfen ist? Ergeben sich aus der geforderten Beachtung von Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Umweltgestaltung nicht auch finanzielle Konsequenzen bei der Kostenteilung für beabsichtigte Baumaßnahmen, wenn zum Beispiel eine eindeutige umweltfreundlichere Tieferlegung von Geleisen (Schalldämmung, Schutz vor Unfallauswirkungen gefährlicher Transportgüter) erhöhte Aufwendungen erforderlich machen? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen — Drucksache VI/2476 vom 27. Juli 1971 betreffend Umweltrelevanz bestehender und geplanter Rechtsvorschriften dargelegt, daß sie die wichtigsten bestehenden Rechtsvorschriften auf ihre Umweltrelevanz überprüfen wird. Sie ist bereit, auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz in diese Überprüfung im Zusammenhang mit einer allgemeinen Überprüfung aller einschlägigen Vorschriften über den Bau und die Vorhaltung von Verkehrswegen einzubeziehen. Im übrigen kann schon jetzt gesagt werden, daß die Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes es gestatten, Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Solche finanzielle Konsequenzen können sich durchaus ergeben. Jedoch ist dies keine Frage des Eisenbahnkreuzungsrechts, sondern des allgemeinen Verkehrswegerechts, das beim Bau und der Vorhaltung von Verkehrswegen gilt. In der Planfeststellung eines jeden Verkehrsweges werden die Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Dabei sind selbstverständlich die finanziellen Auswirkungen von erhöhten Aufwendungen zu berücksichtigen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 41) : Sind die Schreiben des Stadtdirektors der Stadt Königswinter vom 30. Dezember 1969, 2. April 1970 und 5. Mai 1970 betreffend Weiterbau der EB 42 inzwischen auf dem Dienstweg bei dein Herrn Bundesminister für Verkehr eingetroffen? Die erwähnten Schreiben des Stadtdirektors der Stadt Königswinter vom 30. Dezember 1969, 2. April 1970 und 5. Mai 1970 sind dem Bundesminister für Verkehr auf dem Dienstweg nicht zugegangen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8429 Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2320 Fragen B 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn durch das Hereinführen ihrer Fernverbindungen in den innerstädtischen Bereich einerseits einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrserschließung unserer Großstädte leistet, auf der anderen Seite aber auch eine erhebliche Lärmbelästigung der Bevölkerung durch Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge der Züge der Deutschen Bundesbahn verursacht, deren Beseitigung mit technisch vertretbarem Aufwand im Interesse der Bevölkerung liegt? Ist die Bundesregierung bereit, kurzfristig durch Vergabe von Entwicklungsaufträgen oder durch konkrete Maßnahmen sicherzustellen, daß aller im Fahrwerkbereich entstehender Lärm durch begleitende abschirmende Elemente absorbiert und dadurch in seinen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung reduziert wird, um auf diese Weise einen Beitrag zur Lärmbekämpfung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung unserer Umweltbedingungen zu leisten? Die Bundesregierung ist sich der durch den Verkehrslärm ausgelösten Probleme in vollem Umfange bewußt. Mit ihrem Umweltprogramm will sie u. a. auch eine Intensivierung der Maßnahmen zur Lärmbekämpfung bei der Deutschen Bundesbahn erreichen. Das in Vorbereitung befindliche Immissionsschutzgesetz soll die erforderlichen Grundlagen dafür schaffen. Wie mir die Deutsche Bundesbahn im einzelnen mitteilt, ist sie bestrebt, Fahr- und Bremsgeräusche sehen im Entstehen am oder im Fahrzeug zu dämmen. Erfolge in dieser Richtung haben sich bei der Umstellung auf elektrische Traktion, durch die zunehmende Verwendung der elektrischen und der Scheibenbremse, durch die Entwicklung der Gummifederung und durch die Geräuschdämpfung bei Dieselmotoren und Gasturbinen bereits im beträchtlichen Umfange ergeben. Das Tempo der Einführung der neu konzipierten Fahrzeuge wird allerdings durch die finanzielle Lage bestimmt. Die Deutsche Bundesbahn besitzt eigene Versuchsanstalten, deren eine sich auch mit Lärmbekämpfung befaßt und entsprechende Forschungen betreibt. Der Bundesminister für Verkehr fördert derartige Untersuchungen über Körperschallentstehung und -übertragung finanziell im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache I/2720 Fragen B 44 und 45) : Weshalb hat die Bundesregierung, wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Kiel anläßlich einer Besichtigung am 4. Oktober 1971 mitgeteilt hat, bisher nicht entschieden, an welcher Stelle und in welcher Weise die feste Kanalkreuzung (Tunnel oder Brücke) mit dein Nord-Ostseekanal im Raum Brunshüttel gebaut werden sull, und welche Kanalkreuzung hält die Bundesregierung für die verkehrspolitisch zweckmäßigste? Stimmt es, daß das Land Schleswig-Holstein einem Chemie-Konzern vor dessen Erwerb von Boden zur Industrieansiedlung die Zusage gegeben hat, daß eine Verlegung der B 5 aus der Ortslage Brunsbüttel und damit ebenfalls der Bau der festen Kanalkreuzung außerhalb von Brunsbüttel erfolgen werde, und ist diese eventuelle Zusage mit der Bundesregierung abgestimmt worden? Der Bundesminister für Verkehr hat mit persönlichem Schreiben am 10. September 1971 Herrn Landesminister Dr. Narjes als Ergebnis der Prüfung der hier vorliegenden umfangreichen Unterlagen mitgeteilt, daß — entgegen der Auffassung des Landes Schleswig-Holstein — aus verkehrlichen, betrieblichen, strukturellen und wirtschaftlichen Gründen eine ortsnahe, etwa auf der Grenze zwischen der städtischen Bebauung und dem nordseits des Nordostsee-Kanals gelegenen Industriegelände verlaufende Trasse gegenüber den anderen Trassenvorschlägen entscheidende Vorteile aufweist; er hat ferner betont, daß hinsichtlich der Industrieansiedlung die stadtnahe Trasse besonders günstig ist, da sie das neue Industriegelände nur geringfügung durchschneidet und seine Ausdehnung nicht einschränkt. Der Bundesminister für Verkehr hat sodann besonders hervorgehoben, daß die stadtnahe Trasse die künftigen Siedlungs- und Industriegebiete der Stadt Brunsbüttel optimal verbindet und darüber hinaus die zeitweise gefährliche Überlastung des Schleusenvorhafens beseitigt, wo sich der Straßenverkehr der B 5 (Fähren), und der Schiffsverkehr des Kanals kreuzen. Der Bundesminister für Verkehr hat daher abschließend gebeten, der weiteren Planung des festen Kanalüberganges bei Brunsbüttel die sog. Lösung I b, d. h. Tunnel in ortsnaher Trasse zugrunde zu legen. Herr Minister Narjes hat Herrn Bundesminister Leber um eine nochmalige Erörterung der Probleme gebeten. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich das Land Schleswig-Holstein gegenüber einem Chemie-Konzern verpflichtet, sich zu bemühen für die Ansiedlung einer Industrieanlage die Bundesstraße 5 so zu verlegen, daß das entsprechende Industriegebiet in Brunsbüttel nicht zerschnitten wird. Das Land hat dabei den Vorbehalt gemacht, daß es nicht für Umstände hafte, die nicht von ihm zu vertreten sind. Bei der Verwaltung der Bundesfernstraßen handelt das Land im Auftrag des Bundes (Artikel 90 Grundgesetz). Das Land unterliegt hierbei dem Weisungsrecht des Bundes (Artikel 85 Grundgesetz), das durch Verträge des Landes nicht eingeschränkt werden kann. Die Linienführung der B 5 zu bestimmen, obliegt nach § 16 Bundesfernstraßengesetz denn Bundesminister für Verkehr. Der Vertrag des Landes Schleswig-Holstein mit dem Chemie-Konzern war nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat den Bundesminister für Verkehr erst auf dessen Bitte hin bei Übersendung der letzten für die Entscheidung benötigten Unterlagen mit Schreiben vom 8430 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 12. August 1971 die im Vertrag vom 9. Juni/ 22. Juni 1970 seitens des Landes Schleswig-Holstein gegenüber dem Chemie-Konzern eingegangenen Verpflichtungen auszugsweise mitgeteilt. Die Bundesregierung hat der in dem Vertrag genannten Verlegung der B 5 auch später nicht zugestimmt. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 46 und 47) : Ist nach der Übergabe der Bundesautobahn zwischen der B 1 in Dortmund und Gießen am 25. Oktober 1971 sichergestellt, daß die Bundesautobahn zwischen der B 1 im Süden und der Bundesautobahn Ruhrgebiet/Hannover im Norden unverzüglich ausgebaut wird? Ist darüber hinaus sichergestellt, daß ausreichende Haushaltsmittel bereitstehen, um die Fertigstellung 1973 zu erreichen? Die Bauarbeiten auf dem 10,2 km langen Abschnitt zwischen der B 1 und der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Hannover laufen bereits. Im Bauprogramm ist vorgesehen, daß diese Strecke im Jahre 1973 fertiggestellt wird. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 48) : Bis wann kann mit einer Verwirklichung des Vorschlags der Direktorin des Arbeitsamtes Weiden gerechnet werden, den Anschluß der nördlichen Oberpfalz an die Autobahn Amberg- Nürnberg über eine Schnellstraße Weiden—Amberg sicherzustellen? Nach dein Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen soll die nördliche Oberpfalz über die neue B 15 Weiden—Pfreimd an die BAB-Neubaustrecke Nürnberg—Amberg—Pfreimd angeschlossen werden. Die neue B 15 und die BAB Amberg/Ost—Pfreimd sind in die 1./2. Dringlichkeit eingereiht worden. Im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) können diese Projekte nicht begonnen werden. Es ist daher zur Zeit noch nicht möglich, hierfür Bautermine festzulegen. Weitere unmittelbare Bundesfernstraßenverbindungen zwischen Weiden und Amberg wurden nicht in den Bedarfsplan aufgenommen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 49 und 50) : Unter Bezugnahme auf die mir unter dem 22. September 1971 erteilte Antwort auf meine Anfrage 44 der Drucksache VI/2575, Teil B, in der zweimal von der Westumgehung Hanaus im Zuge der B 45 gesprochen wird, frage ich die Bundesregierung, ob es bekannt ist, daß die Stadt Hanau offensichtlich im Einvernehmen mit der Landesstraßenbauverwaltung keine Westumgehung plant, sondern eine Trasse für die B 45, die entlang der Kinzig durch die Stadt führt und vorwiegend innerstädtischem Verkehr dienen soil. Kann ich aus der vorzitieiten Antwort schließen, daß Überlegungen der Bundesregierung dahin gediehen sind, eine echte Westumgehung der Stadt Hanau anzulegen, die zwischen den Städten Hanau und Dörnigheim zu verlaufen hätte und damit auch den Dörnigheimer Raum mit zukünftig mehr als 50 000 Einwohnern an die B 45 anbände, und sind für eine solche Trassenführung auch die Belange des Umweltschutzes maßgebend gewesen? Die in der Antwort vom 22. September 1971 auf Ihre Anfrage Nr. 44 Bundestagsdrucksache VI/2575, Teil B als Westumgehung Hanau bezeichnete Planung ist identisch mit der von der Stadt Hanau gewünschten Trasse entlang der Kinzig, die auch als Kinziglinie bezeichnet wird. Von einer weiter nach Westen bis in den Raum Dörnigheim ausholenden Westumgehung Hanau gibt es kein Planungskonzept. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20 Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der Spessart- Haseltal-Brücke bei Rohrbrunn im Verlaufe der Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg allein in der Zeit vom 1. Januar 1970 bis 30. September 1971 sich 73 Unfälle mit überwiegend schweren Folgen ereignet haben, wobei die gefährlichste Unfallursache die dort zu außergewöhnlichen, vom Kraftfahrer nach seinen sonstigen Erfahrungen nicht voraussehbaren Jahres- und Tageszeiten auftretende Glatteisbildung ist? Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, daß dort unverzüglich übergroße beleuchtete Verkehrszeichen (Zeichen 114) mit dem Zusatz „Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" und in Verbindung mit den beleuchteten Zeichen thermostatgesteuerte gelbe Blinkleuchten aufgestellt werden, wobei der Thermostat so eingestellt wird, daß bei einer Brückentemperatur, die zur Glatteisbildung führen kann, die gelbe Blinkleuchte eingeschaltet wird? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, haben sich auf der Haseltalbrücke im Zuge der Bundesautobahn Frankfurt—Würzburg im Jahre 1970 42 Unfälle, davon 31 infolge Glatteis, Schnee- oder Reifglätte und im Jahre 1971 bis jetzt 24 Unfälle, davon 11 bei winterlichem Fahrbahnzustand ereignet. Die genannte Brücke war während der Wintermonate als glatteisgefährdeter Streckenabschnitt durch das Warnzeichen „Schleudergefahr" mit dem Zusatzschild „Glatteisgefahr" gekennzeichnet, so daß ein Kraftfahrer bei der im Verkehr gebotenen Sorgfalt in der Lage ist, seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend herabzusetzen. Die Warnzeichen sind auch in diesem Winter wieder aufgestellt, obwohl der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juli 1970 (III ZR 45/67 [Frankfurt]) entschieden hat, daß „Brücken im Zuge einer Fernstraße nicht mehr als gefährliche Stellen anzunehmen sind, weil jedem Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8431 Kraftfahrer jetzt bekannt sein muß, daß Fahrbahnen über Brücken schneller vereisen als andere Straßenstellen". Die Bundesregierung hat seit mehreren Jahren eine große Zahl sogenannter automatischer Glatteiswarngeräte untersuchen lassen. Sie ist der Auffassung, daß die Anzeige der Fahrbahntemperatur durch Einschalten gelber Blinkeluchten nicht geeignet ist, den Verkehrsteilnehmern den Fahrbahnzustand zutreffend anzuzeigen, weil die Glättebildung, wie die genannten Untersuchungen gezeigt haben, von mehreren Faktoren wie neben der Fahrbahntemperatur u. a. auch von der Lufttemperatur, der Luftfeuchtigkeit, von Niederschlag und Windgeschwindigkeit abhängt. Eine falsche Anzeige führt zur Nichtbeachtung und ist für eine Warnung der Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Es ist daher nicht beabsichtigt, an der Haseltalbrücke von der von allen europäischen Ländern vertretenen Auffassung abzuweichen, daß automatische Glatteiswarngeräte zur Verhinderung von Unfällen bei plötzlich auftretender Winterglätte nicht geeignet sind. Die Bundesregierung läßt aber z. Z. untersuchen, ob durch Glatteisdetektoren auftretende Winterglätte so rechtzeitig entdeckt und die Meßwerte in die Autobahnmeisterei übertragen werden können, daß diese frühzeitig Gegenmaßnahmen treffen können. Sollte der laufende Großversuch ein positives Ergebnis haben, würden alle besonders glatteisgefährdeten Abschnitte der Bundesautobahnen damit ausgerüstet werden können. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Deutsche Institut für Fernstudien u. a. auch deshalb von Tübingen in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland verlegt werden soll, weil der unzureichende Verkehrsanschluß Tübingens an den Großraum Stuttgart sowohl auf der Straße als auch auf der Bahn Tübingen als weiteren Standort unzureichend erscheinen laßt, und ist die Bundesregierung bereit, diesen zunehmenden Standortnachteil Tübingens für überregionale Einrichtungen dadurch zu beheben, daß die Verkehrsverbindungen zwischen Tübingen und dem Großraum Stuttgart innerhalb eines kürzeren Zeitraumes verbessert werden, als dies derzeit beispielsweise im ersten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen oder in der derzeitigen Planung für den Bau des Stuttgarter S-Bahnnetzes vorgesehen ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die bestehende Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart und Tübingen wegen ihrer ungünstigen Linienführung der außerordentlich starken Verkehrsbelastung kaum mehr gerecht zu werden vermag. Aus diesem Grund ist der Neubau dieser Straßenverbindung als Autobahn mit getrennten Richtungsfahrbahnen in die 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen aufgenommen worden. Die Planung für die Gesamtstrecke ist im wesentlichen abgeschlossen. Im Bereich des Regierungspräsidiums Nord-Württemberg ist auch bereits das erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, so daß im kommenden Jahr mit dem Anlaufen der Arbeiten an der ersten Teilstrecke zwischen Echterdingen und dem Anschluß an die Bundesstraße 312 bei Aich gerechnet werden kann. Hierfür sind entsprechende Haushaltsansätze im Rahmen des 1. Fünfjahresplanes bzw. im Haushaltsentwurf für das Jahr 1972 vorgesehen. Wegen ihrer Dringlichkeit wird die Bundesregierung auch weiterhin bestrebt bleiben, diese Maßnahme nach Kräften zu fördern. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 54 und 55) : Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt oder sieht sie sich in der Lage, denjenigen Gemeinden, die im Zusammenhang mit dem Unfallrettungsdienst in ihrem jeweiligen Bereich auch Autobahnstrecken betreuen und dort häufig im Einsatz sind, Zuschüsse aus Bundesmitteln für die technische Ausrüstung zu gewähren? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der freiwillige Einsatz der im Unfallrettungsdienst besonders auf Autobahnen Tätigen es verdient, die Gemeinden durch Bundesmittel in die Lage zu versetzen, Einsatzfahrzeuge gut auszurüsten und zu unterhalten? Da der Rettungsdienst in den Zuständigkeitsbereich der Länder gehört, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, Zuschüsse an solche Träger des Rettungsdienstes zu gewähren, die in ihrem Einsatzbereich auch Bundesautobahnen betreuen. Die Träger des Rettungsdienstes müssen durch ausreichende Finanzmittel der Bundesländer in die Lage versetzt sein, den Rettungsdienst überall in optimaler Weise durchzuführen. Dabei kann kein Unterschied zwischen einem hauptamtlichen oder freiwilligen Rettungsdienst und zwischen dem Rettungsdienst an Bundesautobahnen oder in den übrigen Bereichen gemacht werden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge bestehender Gesetzesbestimmungen, wie im Fall des hamburgischen Wegegesetzes, die Schneeräumungsverpflichtung der Hausbesitzer häufig vertraglich auf die Parterrehewohner abgewälzt wird, und dieser Zustand gerade für alte und gebrechliche Leute eine unerträgliche Belastung darstellt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die 2. Berechnungsverordnung vom 1. Januar 1971 mit den in der Anlage 3 Nummer 6 ausgewiesenen Betriebskostenanteilen („Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen"), sowie die Altbaumietenverordnung, beinhalten, daß die aus der Schneeräumung auftretende Be- 8432 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 lastungl gleichmäßig als Betriebskosten oder durch eine finanzielle Umlage auf alle Mieter verteilt werden kann oder dill c, hierzu einer gesetzlichen Klarstellung bedarf? Der Bundesregierung ist dieses Problem bekannt. Sie sieht aber keine Möglichkeit, durch eine bundesgesetzliche Regelung den in der Frage bezeichneten Härten für die Betroffenen entgegenzutreten, weil die Wegereinigungspflicht landesrechtlich geregelt ist. Das hat bereits der für das Mietrecht und das Mietvertragsrecht innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Herr Bundesminister der Justiz auf eine entsprechende mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß antworten müssen (siehe Anlage 5 des Protokolls der 22. Sitzung des Bundestages am 14. Januar 1970). Es bleibt daher meines Erachtens nur die Möglichkeit, daß die Landesregierungen durch eine Änderung der Landesgesetze eine Lösung dieses Problems herbeiführen; das gilt auch für Hamburg, wo die Wegereinigung im Siebenten Teil (§§ 28 bis 36) des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nr. 22 S. 117) geregelt ist. Zu den Kosten der Straßenreinigung im Sinne der Anlage 3 Nr. 6 der Zweiten Berechnungsverordnung gehören auch die Kosten der Schneeräumung. Sie gehen als Betriebskosten in die Kostenmiete aller Wohnungen in einer Wirtschaftseinheit ein. Eine gesonderte Umlage neben der Kostenmiete ist nicht zulässig. Einer gesetzlichen Klarstellung bedarf es nicht. Die Altbaumietenverordnung, die nur noch in Hamburg und München (Stadt und Land) gilt und dort auch nur für Altbauwohnungen mit weniger als 6 Wohnräumen einschließlich Küche, läßt ebenfalls bei den preisgebundenen Altbauwohnungen eine gesonderte Umlegung der Kosten der Straßenreinigung, zu der auch die Kosten der Schneeräumung gehören, nicht zu. Mit der preisrechtlich zulässigen Miete sind auch die Kosten der Straßenreinigung, die dem Hauseigentümer und Vermieter entstehen, abgegolten. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2720 Fragen B 58 und 59) : Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, ob die Vergünstigungen bei vorzeitiger Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Eigenheime auch auf solche Darlehen ausgeweitet werden können, die für Mietwohngebäude gewährt wurden? Würde eine solche Ausweitung nicht den erhöhten Rückfluß von Wohnungsbaumitteln bewirken, die dann zweckgebunden wieder für die verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden könnten? Eine besondere Begünstigung für die vorzeitige Rückzahlung solcher öffentlicher Baudarlehen, die für Mietwohngebäude gewährt worden sind, erscheint aus zwei Gründen nicht angebracht. Durch einen zusätzlichen Anreiz zur schnelleren Rückzahlung würde der Bestand der mietbilligen Sozialwohnungen in einem Umfang geschmälert werden, der wohnungspolitisch bedenklich ist. Schon jetzt ist die Zahl der Fälle, in denen die öffentlichen Baudarlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, um die Wohnungen von den bestehenden Bindungen zu befreien, so groß, daß im Interesse einer Erhaltung des Sozialwohnungsbestandes die vorzeitigen Rückzahlungen eingedämmt werden sollten. Außerdem wirkt sich bei den Mietwohnungen die Rückzahlung nachteilig für die Mieter .aus, ,da sie die Möglichkeit zu einer — wenn auch begrenzten — Erhöhung der Kostenmiete gibt. Auch diese ungünstigen Auswirkungen dürfen nicht übersehen werden. Der erhöhte Rückfluß würde zwar die Förderungsmittel für den Wohnungsbau aufstocken. Mit den zurückfließenden Mitteln können aber wegen der höheren Baukosten und des heute notwendigen höheren Förderungsbetrages nur wesentlich weniger neue Wohnungen gefördert werden, als durch die vorzeitige Rückzahlung und den Wegfall der Bindungen für die Versorgung der einkommensschwächeren Bevölkerungskreise verlorengehen. Es wäre nicht sinnvoll, neben der öffentlichen Förderung neuer Wohnungen gleichzeitig den Bestand an mietgünstigen Sozialwohnungen durch zusätzliche Rückzahlungsanreize verstärkt zu vermindern. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 60) : Welchen Stellenwert im Rahmen ihrer Bildungs- und Wissenschaftspolitik räumt die Bundesregierung der Bildungsforschung ein, nachdem das Ausgabesoll 1970 9 Millionen DM betrug, die IstAusgaben jedoch nur 1,8 Millionen DM, wobei das Soll für 1971 in Höhe von 36 Millionen DM vermutlich auch nicht erreicht wird? Die Bundesregierung hat im Bildungsbericht '70 festgestellt, daß die Förderung und Koordinierung der Bildungsforschung zu den grundlegenden Bedingungen für eine Bildungsreform gehört. Sie hat dabei die wichtigsten vorhandenen Institutionen und Programme sowie ihre Zielvorstellungen angegeben. Der im Bildungsbericht '70 näher umrissene „Stellenwert" gilt unverändert. Die Ansätze der Titelgruppe 685 01 und 893 01 im Einzelplan 31, auf die Sie in Ihrer Anfrage bezug nehmen, sind nur ein Teil aus den Förderungsmaßnahmen des Bundes und aus den Bemühungen um eine Intensivierung und Koordinierung der Bildungsforschung. Im Rahmen der allgemeinen Forschungsförderung stellt der Bund z. B. erhebliche Mittel für den Sonderforschungsbereich Bildungsforschung an der Universität Konstanz und für das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin zur Verfügung. Im Rahmen des zweiten Datenverarbeitungsprogramms Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8433 sind Mittel für die Förderung der Datenverarbeitung im Bildungswesen vorgesehen. Ebenso ist auf das neu geschaffene Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin hinzuweisen. Wie aus den Erläuterungen zu den Titelgruppen 685 01 und 893 01 im Einzelplan 31 hervorgeht, sind die dort für die Bildungsforschung vorgesehenen Mittel im wesentlichen für Vorhaben vorgesehen, die auf der Grundlage des Art. 91 b GG gemeinsam mit den Ländern durchgeführt werden. Das bedeutet, daß die Länder sich in der Regel an den Einzelvorhaben finanziell beteiligen müssen . Der Mittelabfluß wird in diesem Jahr erheblich über den Summen des Vorjahres liegen. Der Ansatz in Höhe von 31,7 Millionen DM kann jedoch wegen der Anlaufschwierigkeiten und konjunkturell bedingter Verfügungsbeschränkungen nicht voll ausgeschöpft werden. Das gilt auch für die geplante Zentralstelle zur Förderung und Dokumentation der Bildungsforschung und Curriculumentwicklung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache VI/2649 legt die Bundesregierung diesem Hohen Hause den Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vor. Der Entwurf sieht in erster Linie eine Erhöhung der laufenden Rentenleistungen um durchschnittlich 6,3 v. H. ab 1. Januar 1972 vor und folgt damit dem § 56 des Bundesversorgungsgesetzes, der die jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten vorschreibt. Dieser Bestimmung entsprechend sind die laufenden Versorgungsbezüge um den Vomhundertsatz anzupassen, um den sich die für 1971 festgelegte allgemeine Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung gegenüber der für 1970 festgelegten verändert hat.
    Es ist dies die zweite Anpassung der Renten, die sich aus der im Ersten Anpassungsgesetz beschlossenen Dynamisierung der Rentenleistungen des Bundesversorgungsgesetzes ergibt. Es ist also in dieser Legislaturperiode die dritte Erhöhung der Leistungen im Kriegsopferbereich. Mit den in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen werden die Renten zu Beginn des Jahres 1972 um rund 30 v. H., die Witwenrenten sogar um 40 v. H. höher liegen als am Ende der vergangenen Legislaturperiode.
    Wenn auch verschiedentlich, insbesondere unter Hinweis auf die Preisentwicklung — das geschah ja heute morgen auch —, der Eindruck erweckt wird, als sei der Anpassungssatz von 6,3 v. H. zu niedrig, so möchte ich doch feststellen, daß es in früheren Jahren in vergleichbaren Zeitabständen noch nie so hohe Rentenerhöhungen im Bereich der Kriegsopferversorgung gegeben hat, wie dies in den letzten zwei Jahren der Fall war.

    (Abg. Breidbach: Aber auch noch nie so hohe Preise!)

    Zudem entspricht dieser Anpassungssatz der Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage, die wir ganz bewußt als Richtgröße für die jährliche Anpassung gewählt haben, weil wie der Meinung sind, daß sie sich auf lange Sicht gesehen für die Kriegsopfer am günstigsten auswirkt. Dies wird in den Anpassungssätzen der kommenden Jahre noch deutlicher werden; wir können schon heute damit rechnen, daß dann in dieser Zeit Anpassungen von über 9 v. H. bis 11 v. H. zu erwarten sind.
    Bei der Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs muß berücksichtigt werden, daß sich die Bundesregierung nicht allein auf die reine Anpassung der Rentenleistungen beschränkt hat. Entsprechend der Ankündigung, das Kriegsopferrecht kontinuierlich weiter zu verbessern, schlägt sie eine Reihe beachtlicher struktureller Verbesserungen vor. Im Vordergrund steht dabei die Harmonisierung der Anpassungsvorschriften. Damit wird sichergestellt, daß künftig neben den laufenden Rentenleistungen auch der Berufsschadensausgleich für Beschädigte und der Schadensausgleich für Witwen jährlich — und nicht mehr wie bisher nur alle zwei Jahre — der Einkommensentwicklung angepaßt wird.
    Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung auch dem Anliegen dieses Hohen Hauses nachkommen, das zu der Entschließung vom 4. Juni 1970 bei der dritten Lesung des Zweiten Anpassungsgesetzes zum Ausdruck kam. Damals wurde die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß Witwen mit Anspruch auf Schadensausgleich bei der Durchführung des Ersten Anpassungsgesetzes nicht in den vollen Genuß der Erhöhung ihrer Grund- und Ausgleichsrente gekommen sind, ersucht, Vorschläge zur Harmonisierung der Anpassungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes auszuarbeiten. Die noch beim Ersten Anpassungsgesetz besonders auffallend in Erscheinung getretenen Kürzungen bei den Witwenrenten waren vor allem darauf zurückzuführen, daß nicht zugleich neue, aktuellere Vergleichseinkommen für den Schadensausgleich berücksichtigt werden konnten. Mit der vorgesehenen jährlichen Anpassung der Vergleichseinkommen wird dieser Mangel nunmehr behoben.
    Auch im Bereich der Heil- und Krankenbehandlung und der wirtschaftlichen Hilfen bei Krankheit sieht der Entwurf beachtliche Verbesserungen vor. So wird vorgeschlagen, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen und sonstige Leistungen der Mutterschaftshilfe als neue Versorgungsleistungen einzuführen. Bei der wachsenden Bedeutung, die die Vorsorgeuntersuchungen durch das Zweite Krankenversicherungs-Änderungsgesetz erfahren haben, sollen diese Leistungen so bald wie möglich auch den Kriegsopfern zugute kommen. Ich bin sicher, daß besonders die Einbeziehung der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten von den Kriegsopfern dankbar begrüßt wird, zumal der größte Teil dieses Personenkreises sich in einem Alter befindet, in dem solche Untersuchungen geboten erscheinen.
    Die besondere Rücksicht auf das Alter der Kriegsbeschädigten macht es auch notwendig, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Ganzheitsbehandlung im Rahmen der Badekur zu schaffen. So soll es auch in Zukunft möglich sein, Altersleiden, aber auch andere Leiden, im Rahmen einer Badekur wegen Schädigungsfolgen mitzubehandeln, um so den Erfolg der Kur sicherzustellen. Wir sehen gerade in der Badekur eine sehr wertvolle therapeutische Maßnahme, die dazu beitragen soll, den älter werdenden Beschädigten vermehrt auftretende Beschwernisse zu lindern.
    Mit der Einführung von Badekuren für Ehegatten und Eltern von Pflegezulageempfängern der Stufen III bis V, die den Beschädigten dauernd pflegen, will die Bundesregierung einem dringenden Bedürfnis entsprechen, das bei der Aktion zur besonderen Betreuung alter Schwerbeschädigter offenkundig geworden ist.
    Bei den Änderungen zu §§ 17 und 17 a handelt es sich um Leistungsverbesserungen, die es dem Beschädigten erleichtern sollen, die wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung wegen Schädigungsfolgen zu überwinden.
    Darüber hinaus sieht der Entwurf noch einige Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes vor,



    Bundesminister Arendt
    die im Interesse der einheitlichen Durchführung und der Rechtsklarheit erforderlich erscheinen.
    Artikel 2 schließlich enthält Vorschläge zu notwendigen Änderungen des Verfahrensrechts der Kriegsopferversorgung.
    Für die im Entwurf vorgesehenen Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes müssen im Jahr 1972 insgesamt rund 451 Millionen DM mehr Bundesmittel eingesetzt werden. Davon entfallen allein auf die Anpassung der Renten auf Grund der Dynamisierung rund 335 Millionen DM. Die übrigen Leistungsverbesserungen erfordern für sich allein betrachtet einen Mehraufwand in Höhe von rund 135 Millionen DM. Davon werden im Kriegsopferhaushalt rund 120 Millionen DM bereitgestellt. Der restliche Betrag wird im wesentlichen durch vorgesehene Erstattungsleistungen anderer Leistungsträger abgedeckt.
    Die Bereitstellung der zusätzlichen Mehrkosten bedurfte einer sehr eingehenden Prüfung im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung. Darauf ist es letztlich zurückzuführen, daß Ihnen der Entwurf erst jetzt zugeleitet werden konnte.
    Meine Damen und Herren, des weiteren legt Ihnen die Bundesregierung mit der Drucksache VI/2707 den Bericht über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz vor. Sie entspricht damit der Entschließung dieses Hohen Hauses, mit der sie ersucht worden war, zu prüfen, wieweit durch die Vorschriften über die Elternversorgung, insbesondere im Zusammenwirken mit der Kriegsopferfürsorge der notwendige Lebensunterhalt der Kriegereltern sichergestellt ist.
    In den Vorbemerkungen des Berichts werden die Leistungsgrundsätze der Elternversorgung dargelegt, die für die Ausgestaltung des Elternrentenrechts maßgebend sind. Danach ist die Elternversorgung ihrem Wesen nach als Ersatz für die fortgefallenen Unterhaltsleistungen des an den Folgen einer Schädigung verstorbenen Kindes anzusehen. Dieser Grundgedanke bestimmt das gesamte Recht der Elternrente. Nur unter diesem Gesichtspunkt können die zahlreich auftretenden Probleme gerecht gewertet und auch gelöst werden. Es liegt im Wesen einer so verstandenen Elternversorgung, daß sie nicht über die fortgefallenen Unterhaltsleistungen hinaus den gesamten Lebensunterhalt eines Berechtigten sicherstellen kann. Hier muß vielmehr die Kriegsopferfürsorge mit ihrer gesamten individuellen Leistungsbreite ergänzend eingreifen.
    Aus diesem Grunde bin ich dem Hohen Hause dankbar, daß es bereits in seiner erwähnten Entschließung die enge Verflechtung von Elternrente und Kriegsopferfürsorge zum Ausdruck gebracht hat. Denn in der Tat können das Rechtsinstitut der Elternrente und seine Funktion im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nur richtig gewertet werden, wenn der enge Zusammenhang zwischen Elternrente und Kriegsopferfürsorge gesehen und bedacht wird.
    Leider wird in der Diskussion um die Elternrente gelegentlich der Eindruck erweckt, als handele es sich bei der Kriegsopferfürsorge um etwas Anrüchiges oder den Eltern Unzumutbares. Ich glaube jedoch, wir alle sollten uns davor hüten, solchen Vorstellungen nachzugeben. Die Kriegsopferfürsorge ist eine echte Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz und kann in ihrem Wesen nur als solche verstanden werden. Auf ihre Leistungen besteht — wie auf die anderen Versorgungsleistungen — in aller Regel ein Rechtsanspruch. In dieser Form ist sie ein integrierter Bestandteil der Kriegsopferversorgung, die in ihrer Gesamtkonzeption gesehen werden muß.
    Ohne die Kriegsopferfürsorge wäre es vielfach nicht möglich, den berechtigten Ansprüchen der Kriegsopfer auf eine individuelle, ihrem besonderen Schicksal angepaßte persönliche und materielle Hilfe gerecht zu werden. Ich denke hier vor allem und gerade an die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die auf Grund ihres Alters zunehmenden Beschwernissen ausgesetzt sind und deswegen persönlicher Betreuung und spezieller Hilfen in besonderem Maße bedürfen.
    Zur Kriegsopferfürsorge zählt auch die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Durch die Leistung, auf die gleichfalls ein Rechtsanspruch besteht, ist der Lebensunterhalt der Kriegsopfer und ihrer Angehörigen — zusammen mit anderen Versorgungsleistungen — in jedem Einzelfall gewährleistet. Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt greift dann ein, wenn bei elternrentenberechtigten Kriegsopfern die Rente und das sonstige Einkommen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Zwar richtet sich diese Leistung an den Regelsätzen der Sozialhilfe aus; bei ihrer Bemessung jedoch wird entsprechend einem ausdrücklichen Gebot des Bundesversorgungsgesetzes die besondere Lage der Beschädigten und Hinterbliebenen u. a. durch Einräumung von Einkommensfreibeträgen in angemessener Weise berücksichtigt.
    Auch die Tatsache, daß sich die Kriegsopferfürsorge in starkem Maße an die Leistungen der Sozialhilfe anlehnt, sollte uns nicht dazu verleiten, dieses Rechtsinstitut in seiner Bedeutung abzuwerten. In unserem gegliederten sozialen Leistungssystem hat gerade auch die Sozialhilfe ihren festen Platz. Fehlte sie, so wäre unser System der sozialen Sicherheit unvollständig. — Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise für die Kriegsopferfürsorge.
    Meine Damen und Herren, im zweiten Teil des Berichts wird das Zusammenwirken zwischen Elternrente und Kriegsopferfürsorge im einzelnen dargestellt. Einige Beispiel sollen es Ihnen ermöglichen, sich ein Bild über die praktische Auswirkung der gesetzlichen Bestimmungen zu machen.
    Ich hoffe, daß der Ihnen zugegangene Bericht für Sie eine brauchbare Arbeitsunterlage darstellt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Maucher.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Vorlage des Dritten Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung will ich eine kurze Erklärung namens der Fraktion der CDU/CSU abgeben. Diese verspätete Vorlage — das hat auch der Herr Minister soeben angedeutet -hat natürlich eine Reihe finanzieller Schwierigkeiten aufgeworfen, die sich durch die Ablehnung der Anträge der CDU/CSU-Fraktion ergeben haben. Die Feststellung des Sprechers der Opposition bei der Verabschiedung des Ersten Anpassungsgesetzes, der Rückstand sei dynamisiert worden, hat sich in der Zwischenzeit bestätigt.
    Um eine rechtzeitige Durchführung sicherzustellen, muß das Dritte Anpassungsgesetz schnellstens verabschiedet werden. Es ist deshalb außerordentlich zu bedauern, daß eine gründliche Beratung im Ausschuß von vornherein ausgeschlossen, nämlich aus zeitlichen Gründen gar nicht möglich ist.
    Daraus kann man gleichzeitig erkennen, daß im Ausschuß eine Änderung gegenüber der Regierungsvorlage nicht beabsichtigt ist. Das geht auch schon daraus hervor, daß bei der Versorgungsverwaltung die Daten bereits auf der Grundlage des Regierungsentwurfs vorprogrammiert sind. Man muß hier fragen: hat das Parlament überhaupt noch etwas zu sagen? Oder wagen die Regierungsparteien überhaupt noch der Regierung zu widersprechen?
    Wir erinnern daran, daß vor der Zeit der linksliberalen Koalition kein Änderungsgesetz zur Kriegsopferversorgung ohne Änderung zugunsten der Kriegsopfer das Parlament verlassen hat und daß die Gesetze außerdem immer nahezu einstimmig verabschiedet wurden. Es wäre jetzt an der Zeit, den ganzen Werdegang der Entwicklung der letzten Jahre aufzuzeigen, um die ungerechtfertigten Märchen, die von verschiedenen Seiten erzählt werden, zu widerlegen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verbesserung der Kriegsopferrenten, wie sie in der Rentenversicherung erfolgen soll, vor. Auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung muß jedoch diese Vorlage als völlig unzureichend bezeichnet werden.
    Bei den Beschädigten und den Witwen liegt die reale prozentuale Erhöhung zum Teil unter dem Prozentsatz der Erhöhung der Rentenversicherung, da hier nicht aufgerundet, sondern abgerundet wird. Außerdem bedingen vor allem die gegenseitigen Anrechnungen im Berufsschadens- und Schadensausgleich Kürzungen.
    Generell muß festgestellt werden: Die Renten in der Kriegsopferversorgung fallen gegenüber den Renten in der Rentenversicherung und dem Durchschnittsarbeitseinkommen Jahr für Jahr zurück. Maßstab für diese Feststellung ist die allgemeine Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung. Der Herr Bundesarbeitsminister hat das soeben ganz klar zugegeben.
    Bei Inkrafttreten des ersten Neuordnungsgesetzes im Jahre 1960 wurde die Vollrente des Erwerbsunfähigen an die allgemeine Bemessungsgrundlage herangeführt. Die allgemeine Bemessungsgrundlage
    betrug damals, im Jahre 1959, 400 DM. Sie wurde gewählt, weil der Entwurf in jenem Jahr entstanden ist. Der Abstand zu dieser Bemessungsgrundlage betrug 22 DM. Jetzt liegt er bei 253 DM und wird im Jahre 1980 bei weit über 400 DM liegen. Der Rückstand betrug also 5,5 % im Jahre 1960 und beträgt 27,5 % im Jahre 1971. Daher meine eingangs gemachten Bemerkungen.
    Der Vorschlag, den die CDU/CSU-Fraktion in die Diskussion gebracht hat, die Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Entwicklung der voraufgegangenen Jahre anzupassen, hätte diese Rückwärtsentwicklung erheblich verringert. Daher der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, wie in der Rentenversicherung auch in der Kriegsopferversorgung eine höhere Anpassung vorzunehmen. Ich darf heute zwischendurch bemerken: Die beste Leistung und Rentenversorgung ist die Rückkehr zur Preisstabilität.
    Abgesehen davon wird man nicht umhin können zu versuchen, den jetzigen dynamisierten Rückstand in irgendeiner Form auszugleichen. Sie wissen ja, daß die Verbände zum Teil, z. B. der VdK, vorgeschlagen haben einen Sonderzuschlag zu gewähren, damit die Schere nicht immer weiter auseinandergeht.
    Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Verbesserungen der Krankenversicherung begrüßen wir. Wir haben das bereits wiederholt angesprochen. Sie ist nach unserer Auffassung allerdings eine selbstverständliche Anpassung an die Veränderung in der Krankenversicherung selbst. In Einzelfragen werden wir auch hierzu im Ausschuß unsere Auffassung darlegen.
    In der Harmonisierung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs sieht die CDU/CSU-Fraktion die Verwirklichung ihrer Anträge, die sie zum Teil bereits bei der Beratung des Ersten und Zweiten Anpassungsgesetzes gestellt hat. Aus Gründen der Gleichheit und Gerechtigkeit unterstützen wir diese Änderung ganz besonders. Es ist jedoch festzustellen, daß es sich hier nicht um eine strukturelle Änderung, sondern um eine nachvollzogene Anpassung handelt, die gerechterweise bereits mit dem Ersten Anpassungsgesetz hätte vorgenommen werden müssen. Wir bedauern es daher, daß unsere entsprechenchenden Anträge zum Zweiten Anpassungsgesetz abgelehnt wurden.
    Leider müssen wir feststellen, daß in diesem Entwurf auch Verschlechterungen enthalten sind. Eine Verschlechterung ist es z. B., daß bei einer vorübergehenden Verschlimmerung eine Erhöhung der MdE nicht möglich ist. Wir müssen sagen, daß hier das Gesetz auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung zuungunsten der Kriegsbeschädigten geändert wurde, und zwar unter Hinweis auf redaktionelle Änderungen.
    Der gleiche Gedanke ist auch bei der Festsetzung der Ausgleichsrente für beschädigte Landwirte zu erkennen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine in der Fragestunde des Deutschen Bundestages gestellte Frage hervorging.



    Maucher
    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 BVG — Bundesratsdrucksache 362/71 — im allgemeinen nicht den veränderten Verhältnissen, vor allem in bezug auf die allgemeine Preisentwicklung, anpaßt.
    Darüber hinaus müssen wir feststellen, daß eine Reihe dringender Fragen ungelöst bleibt. Die Inflationspolitik der Bundesregierung, d. h. die Politik, die dazu führt, daß es zur Inflation kommt, schafft immer mehr Härten im Bereich der Kriegsopferversorgung und der Renten. Lesen Sie beispielsweise die Berichterstattung des Petitionsausschusses. Was ist mit dem Vierten Neuordnungsgesetz? In der Regierungserklärung wurde es angekündigt. Oder gehört auch diese Frage in die Kategorie „Versprochen, aber nicht gehalten"? Leider ist nicht zu erwarten, daß uns die Bundesregierung bald eine entsprechende Vorlage zuleitet. Dann sollten aber wenigstens in dem Anpassungsgesetz die dringendsten Härtefälle durch entsprechende Sofortmaßnahmen geregelt werden. Nach meiner Meinung sind drei Probleme von ganz vordringlicher Bedeutung.
    Erstens: die Nichtanrechnung der erhöhten Grundrente bei Kriegerwitwen.
    Zweitens: die Vermeidung von Kürzungen bei den Renten der Kriegerwitwen, die Schadensausgleich erhalten und deren Ehemänner das 65. Lebensjahr vollendet hätten.
    Drittens: die Verbesserung der Elternversorgung.
    Ich nehme hier nur die dringendsten, nach meiner Meinung nicht aufschiebbaren Probleme, deren Lösung gegenüber den Kriegsopfern unerläßlich ist.
    Es ist festzustellen, daß die Kriegerwitwen, die Schadensausgleich erhalten, nicht eine Erhöhung ihrer Renteneinkünfte um 6 % erfahren, weil die Erhöhung der Grundrente beim Berufsschaden wieder zu vier Zehnteln angerechnet wird. Aus diesem Grunde sollte man wenigstens zu jenem kleinen Ansatz kommen, die erhöhte Grundrente nicht auf den Schadensausgleich anzurechnen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beispiel. Wenn das Einkommen einer Kriegerwitwe in der Rentenversicherung 500 DM beträgt, bekommt sie 32 DM mehr. Wenn eine Witwe Kriegsopferrente, Grundrente, Ausgleichsrente und Rente aus der Sozialversicherung erhält, bekommt sie nicht 32 DM, sondern nur 24 DM mehr. Wenn sie noch Schadensausgleich erhält, bekommt sie noch weniger. Angesichts dieser Sachlage wird es mir niemand widerlegen können, wenn ich sage, daß sich das Gesamteinkommen dieser Witwen nicht in dem Maße steigert, wie es eigentlich der Fall sein müßte. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
    Meine sehr verehrten Anwesenden, auch die Witwen, die Schadensausgleich erhalten und deren Ehemänner das 65. Lebensjahr vollendet hätten, müssen eine erhebliche Kürzung des Schadensausgleichs hinnehmen, und zwar deshalb, weil von diesem Zeitpunkt an nur noch 75 % des Einkommens des Ehemannes bei der Berechnung des Schadensausgleichs und davon die Hälfte zum Vergleichseinkommen zugrunde gelegt werden. Auch hierzu ein Beispiel. Aus einem Bescheid konnte ich am letzten Montag entnehmen, daß der Schadensausgleich in einem Fall von 141 DM auf 38 DM gekürzt wurde. Das ist gegenüber den Kriegerwitwen nicht vertretbar.
    Außerdem ist es nicht einzusehen, daß bei der Berechnung des Schadensausgleichs nicht 60 % — wie bei den übrigen Leistungen in der Rentenversorgung der Witwen —, sondern nur 50 % des Einkommens zugrunde gelegt werden. Auf jeden Fall wäre es dringlich, als äußerste Maßnahme eine dahin gehende Regelung zu treffen, daß bei der Gewährung des Schadensausgleichs der Besitzstand gewahrt wird. Das könnte durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Ich wäre dankbar, wenn der Ausschuß sich mit dieser Frage eingehend befassen würde und zu einer entsprechenden Lösung käme. Es handelt sich hier deshalb um eine neue Entwicklung, weil jetzt eine ganze Reihe von Fällen auf uns zukommt, in denen der verstorbene Ehemann das 65. Lebensjahr vollendet hätte.
    Wir müssen feststellen, daß die Elternversorgung unter dem Sozialhilfesatz liegt und daher teilweise — einschließlich der Einkommensgrenzen — als völlig unzureichend bezeichnet werden muß. Der Herr Minister ist auf dieses Problem näher eingegangen. Wir werden dazu im Ausschuß unsere Stellungnahme abgeben. Herr Minister, eine grundsätzliche Frage ist diese: Wir können von der sozialen Fürsorge so viel reden, wie wir wollen — entscheidend wird aber sein, gerade in dieser Frage eine klare Trennung vorzunehmen, die auch draußen in der praktischen Verwirklichung zu den gewünschten anderen Auswirkungen führt.
    Wir werden uns insgesamt mit der Problematik der praktischen Durchführung ebenfalls eingehend befassen müssen. Leider hat man dazu im Ausschuß keine Zeit. Aber es zeigt sich in der Praxis, daß wir uns auch mit diesen Problemen befassen müssen.
    Ich möchte als letztes nur ganz kurz auf folgendes hinweisen. Man wird jetzt sagen: Bitte, Ihr stellt hier Anträge; wie werdet Ihr das verwirklichen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere z. B. an das Zweite Neuordnungsgesetz. Da hat die CDU/CSU-Fraktion in 86 Positionen Verbesserungen der Kriegsopferversorgung durchgesetzt. Ich darf bei dieser Gelegenheit im Hinblick auf die Reden von gestern und auch heute ein zweites feststellen: Beim Zweiten Neuordnungsgesetz wurden in diesem Hause von allen Fraktionen eigene Initiativgesetzentwürfe eingebracht; von den CDU-Abgeordneten ein Entwurf mit 1,2 Milliarden DM, von der SPD ein Antrag mit 2 Milliarden DM und von der FDP ein Antrag mit 3 Milliarden DM. Beide Parteien, die jetzt in der Regierungskoalition sind, haben nicht danach gefragt, wie es finanziert werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Natürlich fühlen wir uns mitverantwortlich. Aber
    lesen Sie einmal die Protokolle nach, wie oft wir
    dort aus Ihrem Munde das Wort „Priorität" gehört



    Maucher
    haben! Ich glaube, das muß man auch hier und in diesem Zusammenhang berücksichtigen.
    Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß wir dieses Gesetz, wie es jetzt vorliegt, nicht unverändert in die zweite Lesung zurückkehren lassen dürften. Das ist mein Wunsch.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)