Protokoll:
6146

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 146

  • date_rangeDatum: 22. Oktober 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:38 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 8363 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8363 B Abwicklung der Tagesordnung . 8363 D, 8365 A, 8376 C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2681) Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 8363 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache 171/2304) — Beschlußfassung — . . . . 8364 D Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner (Abg. Katzer, Strauß, Geisenhofer, Varelmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2584) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) 8365 A Dr. Schellenberg (SPD) 8368 C Spitzmüller (FDP) 8375 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2585) — Erste Beratung —Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 8376 D Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 8384 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8388 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8391 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/2649) — Erste Beratung — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz (Drucksache VI/2707) Arendt, Bundesminister . . . . . 8392 A Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 8394 A Jaschke (SPD) . . . . . . . . 8396 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 8397 C Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/2664) — Erste Beratung — Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8398 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8399 B Hofmann (SPD) . . . . . . . . 8399 C 011esch (FDP) . . . . . . . . . 8400 C Entwurf eines Elften Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1478) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/2721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) 8401 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 8401 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8402 D Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/2139) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/2722) — Zweite und dritte Beratung — Schlee (CDU/CSU) . . . . . . . 8403 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 8404 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8405 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 4 a) (Bundesrat) (Drucksache VI/2653) Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Waffengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/2678) — Erste Beratung — 8406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) — Erste Beratung — 8406 B Antrag betr. Situation der ostpakistanischen Flüchtlinge (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf], Frau Dr. Wolf, Mattick, Dr. Meinecke [Hamburg], Borm, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache VI/2725) Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 8406 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/2689) — Erste Beratung — 8407 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus (Wohnungsstichprobengesetz 1972) (Drucksache VI/2543) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2750), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2719) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8407 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung von Löhnen und Gehältern in der Industrie (Drucksachen VI/2529, VI/2685) . . 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie (Drucksachen Vl/2531, VI/2686) 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Beihilfearten, zu denen der Europäische Sozialfonds einen Zuschuß gewähren kann (Drucksachen VI/2320, VI/2687) 8407 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (Drucksachen VI/2481, VI/2690) . . . . 8407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 III Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen (D rucks a che n VI/2092, VI/2714) Dr. Hammans (CDU CSU) . . . . 8408 A Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach [Obernau], Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2494) . . 8408 B Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 8408 B Fragestunde (Drucksache VI/2720) Frage des Abg. Baier (CDU, CSU) : Veröffentlichung der Gesamtdokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8408 C, D, 8409 A Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 8408 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 8409 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Kosten und Veröffentlichung der Dokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8409 B, C, D, 8410 A, B, C Niegel (CDU/CSU) . . . 8409 C, 8410 A Baier (CDU/CSU) 8410 B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8410 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8411 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Verstärkung der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik . . . . . . . 8411 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Beteiligung der Bundesrepublik an Vorhaben bzw. Institutionen für den Umweltschutz der Vereinten Nationen . . . . 8412 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geiger (SPD) betr. Erlaß der von den zivilen Bevölkerungsschutzorganisationen für Sprechfunkgeräte an die Bundespost zu zahlenden Gebühren 8412 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Auswechslung der Hinweisschilder „Halt — Zonengrenze" entlang der Demarkationslinie zur DDR . . 8413 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Rückzahlung von Vorauszahlungen auf Gasölbetriebsbeihilfen . . 8413 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erlaß der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken . . . . . 8413 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Erlaß der Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken . . . . . . . 8414 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung von Waffentransporten gegen Diebstahl . . . . . . . . . . . . 8414 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Schutz von Waffentransporten privater Speditionsunternehmer . . . . . . . 8414 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Kritik des Bundesrechnungshofes an dem früheren Bundesverteidigungsminister Strauß 8415 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Analyse des Nachrichtenmagazins „Time" bezüglich der Überlegenheit der Sowjets an der Nordflanke der NATO 8415 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Einziehen nicht ausreichend frankierter Briefsendungen durch mitteldeutsche Postdienststellen 8415 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Beschlüsse der Bundesregierung in bezug auf Steuererhöhungen . . . . . 8415 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Einreisesperre der italienischen Regierung gegen einen Abgeordneten des Bayerischen Landtags . . 8415 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Propagierung einer Europäischen Sicherheitskonferenz durch linksorientierte politische Gruppen 8416 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Schreiben der Bundesregierung an den Ministerpräsidenten der „DDR" 8416 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Teilnahme des Bundesaußenministers an den Gesprächen in Oreanda . . 8416 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über das Eintreten der Bundesregierung für eine ausgewogene Verminderung von Truppen und Rüstungen 8417 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Geltendmachung von Reparationsforderungen gegenüber der Bundesrepublik 8417 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Sportmedizinern in der Bundesrepublik . . . 8418 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Einrichtungsbeihilfe für Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten . . . . 8419 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Goldenen Plans für die Errichtung von Sportstätten durch die Bundesregierung . . . . . . . . 8419 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Schritte der Bundesregierung bei der französischen Regierung wegen der Verschmutzung der Rossel durch in Frankreich gelegene chemische Werke . 8420 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Gehälter der Beamten des höheren Dienstes der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 8421 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Beurteilung der „Deutschen Volkszeitung" und der Zeitschrift „konkret" durch den Bundesinnenminister . . . . 8421 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Abrechnung der Beihilfeanträge von Privatversicherten und Versicherten in einer Ersatzkasse und einer RVO-Kasse 8421 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Hilfsmaßnahmen für das Voigtländer-Werk in Braunschweig . . . . . . . 8422 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 V Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einbeziehung des Wohnungsbaus in Entwicklungsländern in die Hermes-Bürgschaft 8422 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Konsequenzen aus der Studie über Produktivität und Betriebsgrößen der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie . 8423 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. gesetzliche Maßnahmen bezüglich einer Aufwertung der Hypotheken oder einer Hypothekengewinnabgabe 8423 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Steuerfreiheit für ein Drittel der Überstundenentlohnungen . . . . . . . 8424 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Neudefinition des Geltungsbereichs der Arbeitszeitordnung . . . . . . . . 8424 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Härten bei der Abwicklung des deutsch-österreichischen Rentenversicherungsabkommens 8424 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Finanzierung von Deutschlandbesuchen für alte deutsche Menschen im Ausland 8425 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Untersuchung von Farbstoffen in kosmetischen Präparaten durch ein Institut der Universität des Saarlandes . . 8425 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau bzw. Neubau der B 5 . . . . 8426 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zustand der B 26 und Verkehrsübergabe der B 26 neu im Bereich Babenhausen . 8426 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Ferienordnung für das Jahr 1971 . . . . 8426 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beschleunigung der Planung und Finanzierung der neuen B 43 zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Raunheim. 8426 D Analge 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Entwicklung von lärmärmeren Flugzeugmotoren 8427 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Bau des Lahrer Autobahnzubringers 8427 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. fahrplanmäßigen Verkehr der Bundesbahn . . . . . . . . . . . . 8422 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. pünktlichen Luftverkehr zwischen München und Köln . . . . . . . . 8428 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Umweltrelevanz des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und Konsequenzen aus der Beachtung von Gesichtspunkten des Umweltschutzes hinsichtlich der Kosten von Baumaßnahmen . . . . . . . . . . 8428 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Schreiben des Stadtdirektors von Königswinter an den Bundesverkehrsminister wegen des Weiterbaus der EB 42 . . . . . . . . . 8428 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Entwicklungsaufträge und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung der Bevölkerung durch Züge der Bundesbahn . . . . . . . . . . . 8429 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Planung des festen Kanalübergangs bei Brunsbüttel . . . . . . 8429 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Ausbau der Bundesautobahn zwischen der B i und der BAB Ruhrgebiet—Hannover 8430 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Anschluß der nördlichen Oberpfalz an die Autobahn Amberg—Nürnberg . . . . 8430 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Westumgehung Hanaus im Zuge der B 45 8430 B Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Glatteisbildung auf der Spessart-Haseltal-Brücke der Bundesauto- bahn bei Rohrbrunn . . . . . . . . 8430 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Tübingen und Stuttgart . . . 8431 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Bundesmittel für den Einsatz von Gemeinden im Unfallrettungsdienst auf Autobahnstrecken . . . 8431 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Verpflichtung der Hausbesitzer zur Schneeräumung und Umlegung der Kosten auf alle Mieter . . . . . . . . 8431 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Vergünstigungen bei vorzeitiger Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Mietwohngebäude 8432 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Stellenwert der Bildungsforschung im Rahmen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik der Bundesregierung 8432 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8363 146. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Ahrens ** 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Alber 22. 10. Dr. Artzinger * 23. 10. Dr. Bach 22. 10. Dr. Barzel 22. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Engelsberger 22. 10. Dr. Evers 22. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Gewandt 22. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Graaff 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Hösl ** 22. 10. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jaeger 22. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 10. Dr. Jungmann 22. 10. Kahn-Ackermann *** 25. 10. Kiep 22. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Krall 22. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Lenze (Attendorn) 22. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Frau Dr. Orth * 23. 10. Pieroth 22.10. Dr. Prassler 15. 11. Rainer 22. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. Richter *** 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Rollmann 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 22.10. Dr. Schachtschabel 22. 10. Schollmeyer 22. 10. Schulhoff 22. 10. Dr. Schulz (Berlin) 22. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Frau Seppi 22. 10. Springorum * 23. 10, Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. Tobaben 22. 10. Walkhoff 22. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Dr. Warnke 22. 10. Weber (Heidelberg) 22. 10. Wendelborn 22. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Wolfram * 23. 10. Würtz 22. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 7) : Wie vereinbart sich die am 11. November 1970 auf meine Anfrage vor dem Deutschen Bundestag vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dorn, gegebene Auskunft, daß von einer Eskalation der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren überhaupt keine Rede sein könne, mit der vor kurzem veröffentlichten Feststellung des früheren Spionage-Abwehrchefs beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Gerken; „Die Ostspionage stagnierte zu keiner Zeit, sondern ist auf allen Gebieten Jahr für Jahr verstärkt fortgeführt worden"? Ich vermag keinen Widerspruch zwischen meiner Auskunft in der Fragestunde am 11. November 1970 und der von Ihnen zitierten Äußerung des früheren Abteilungsleiters im Bundesamt für Verfassungsschutz, Herrn Gerken, in dem der Illustrierten Quick gegebenen Interview zu erkennen. Ich habe in der Fragestunde lediglich eine „Eskalation" der Spionagetätigkeit östlicher Nachrichtendienste in der 8412 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Bundesrepublik verneint. Mehr kann aus meiner Äußerung nicht herausgelesen werden. Unter „Eskalation" verstehe ich einen übermäßigen Anstieg. Von einem solchen hat auch Herr Gerken in dem genannten Interview nicht gesprochen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 8) : An welchen Vorhaben bzw. Institutionen für den Umweltschutz der Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt? Die nachstehenden Sonderorganisationen der Vereinten Nationen befassen sich u. a. mit Aspekten des Umweltschutzes: 1. Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Die ECE, eine der vier regionalen Kommissionen der Vereinten Nationen, befaßt sich auf dem Gebiet des Umweltschutzes in einer Vielzahl von Untergruppen mit Fragen der Luft- und Gewässerverschmutzung, dem Ausbau ,der Städte und mit einem internationalen Informationsaustausch. 2. Beratende zwischenstaatliche Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) Die IMCO fördert den Informationsaustausch über die Bekämpfung des Einleitens von Mineralölen ins Meer. In ihren Unterausschüssen befaßt sie sich u. a. mit Fragen der Meeresverunreinigungen, der Sicherheit der Schiffahrt, der Beförderung gefährlicher Stoffe und der Planung und Ausrüstung der Schiffe. 3. Organisation der UN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Die UNESCO sieht im Bereich des Umweltschutzes ihre wesentliche Aufgabe in der Durchführung langfristiger Forschungsprogramme. 1964 lief ein Programm zur sinnvollen Bewirtschaftung der Wasservorräte, die „Internationale Hydrologische Dekade (IHD)" an. In jüngster Zeit wurde ein Forschungsprogramm über die Nutzung des Naturpotentials, ,das „Biosphärenprogramm" in Angriff genommen. Eine Unterorganisation der UNESCO befaßt sich mit Meereserforschung. 4. Organisation der UN für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) Die FAO befaßt sich neben ihren traditionellen Aufgaben auf dem Sektor der Land- und Forstwirtschaft in einer Reihe von Programmen mit der Qualität der Gewässer, Pestiziden, Industrieabfällen und deren Auswirkungen auf die Fischerei, ökologischen Untersuchungen in Entwicklungsländern und mit 'der Schaffung von Naturschutzgebieten. 5. Weltgesundheitsorganisation (WHO) Die WHO befaßt sich u. a. mit der Verunreinigung der Küstengebiete und technischen Fragen des Gewässerschutzes, darüber hinaus mit einem Programm über Kontrollmaßnahmen für Umweltbedingungen, die sich unmittelbar auf die Gesundheit auswirken. 6. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Die IAEO befaßt sich mit Fragen des Strahlenschutzes (Festlegung von Normen, Informationsaustausch, Beteiligung an Forschungsvorhaben). 7. Weltorganisation für Meteorologie (WMO) Die WMO hat die Aktion Weltwetterwacht eingeleitet und führt in Verbindung mit dem Internationalen Rat wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) das „Global Atmosphere Research Programme" durch. In zwei Kommissionen werden meteorologische Faktoren und deren Korrelation zu Luftverunreinigungen untersucht. An der Arbeit aller dieser Sonderorganisationen ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Die für die internationale Zusammenarbeit zwischen Ost- und Westeuropa bedeutsame Europäische Wirtschaftskommission (ECE) hat im Mai 1971 ein Umwelt-Symppsium in Prag veranstaltet. Zu diesem Symposium hat die Bundesregierung einen Situationsbericht über die deutschen Verhältnisse und eine Fallstudie „Umweltprobleme im Ruhrgebiet" beigetragen. Ferner hat sie einen vielbeachteten Ausstellungsbeitrag geleistet. Für Juni 1972 planen ,die Vereinten Nationen eine Konferenz über die Umwelt des Menschen in Stockholm. Die Bundesregierung bereitet für diese Konferenz in Zusammenarbeit mit den Ländern einen eingehenden Beitrag vor. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zivilen Bevölkerungsschutzorganisatienen für ihre Sprechfunkgeräte, die sie im ständigen Einsatz notwendig brauchen, nicht nur einmalige Lizenzgebühren, sondern laufend Gebühren an die Deutsche Bundespost zahlen müssen, obwohl der Deutschen Bundespost durch den Betrieb dieser Geräte keinerlei Kosten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß diesen Organisationen, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich verrichten, diese Gebühren erlassen werden, um damit eine starke materielle Belastung der ehrenamtlichen Helfer zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Hilfsorganisationen für den Betrieb von Sprechfunkgeräten jeweils 5 bis 20 DM monatlich laufende Gebühren neben der einmaligen Gebühr in Höhe von 10 DM nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen an die Bundespost zahlen, soweit sie nicht im Luftschutz-Hilfsdienst (in Zukunft im Katastrophenschutz nach dem Katastrophenschutzgesetz) mitwir- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8413 ken. Für diese Zivilschutzaufgaben werden in Anlehnung an den übrigen Sicherheitsbereich (Polizei/ BGS) z. Z. keine Gebühren erhoben. Die Bundesregierung prüft jede Möglichkeit der Erleichterung der Tätigkeit der freiwilligen Helfer und hat auch diese Frage wiederholt geprüft. So hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bereits in der Fragestunde am 25. Juni 1969 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Picard geantwortet. Wegen der Notwendigkeit, die Aufgaben der Bundespost aus ihren Einnahmen, darunter den Gebühren, zu finanzieren, bestehen jedoch Zweifel, ob die Gebühren der Hilfsorganisationen außerhalb ihrer Tätigkeit im Zivilschutz erlassen werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 11 und 12) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zum Zwecke der Auswechslung der Hinweisschilder „Halt — Zonengrenze" entlang der Demarkationslinie zur DDR der Bundesminister des Innern Anweisung erteilt hat, den Bedarf an neuen Schildern nach Bonn zu melden, und welche Beschriftung ist nach bisher vorliegenden Überlegungen geplant? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Schilder lediglich im Zuge normaler Auswechslung geändert werden sollten, um die nach Schätzung von Sachverständigen für eine einmalige Aktion erforderlichen Mittel in Höhe von mehr als 500 000 DM für dringlichere Vorhaben zur Verfügung stellen zu können? Die Pressemeldungen sind unzutreffend. Eine Absicht, die derzeit vorhandenen Hinweisschilder auszuwechseln, besteht nicht und hat nicht bestanden. Die Grenzschutzkommandos sind also nicht „zum Zwecke der Auswechslung der Hinweisschilder ,Halt Zonengrenze' entlang der Demarkationslinie zur DDR" angewiesen worden, den Bedarf an neuen Schildern zu melden. Die Weisung diente nur dazu, vorsorglich Unterlagen für einen geregelten und aus Kostengründen möglichst sukzessiven Austausch der Schilder zu gewinnen für den Fall, daß dieser Austausch erforderlich werden sollte. In bezug auf Ihre zweite Frage teile ich Ihre Meinung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Otkober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Landwirtschaft große Beunruhigung herrscht, weil auf Grund der geübten Praxis der Vorauszahlung von Gasölbetriebsbeihilfen, die einen nachträglichen Ausgleich bedingt, häufig kurzfristig Zurückzahlungen erforderlich werden, wenn die Voraussetzungen für die Vorauszahlungen weggefallen sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei einigen der für die Durchführung des Gasöl-Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft zuständigen Landesbehörden gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückforderung vorausgezahlter Verbilligungsbeträge aufgetreten sind. Diese Schwierigkeiten hängen aber nicht mit dem System der Vorauszahlung als solchem zusammen. Sie ergaben sich vielmehr nur dann, wenn die Gasölverbilligung in Anspruch genommen wurde, obwohl die Voraussetzungen für die Verbilligungsberechtigung nicht vorgelegen hatten oder nachträglich weggefallen waren, was der Begünstigte nach dem Gesetz selbst unverzüglich anzuzeigen hatte. Die Bundesregierung prüft schon seit einiger Zeit Möglichkeiten für eine Verbesserung des Verfahrens bei der Gasölverbilligung. Die genannten Schwierigkeiten sind in diese Überlegungen einbezogen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staaatsekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 20 und 21) : Trifft es zu, daß das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz über die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken bisher nicht zur Anwendung gelangen kann, da die zu diesem Gesetz erforderlichen Durchführungsbestimmungen bisher nicht erlassen worden sind? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes zu erlassen, damit dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann? Die Richtlinien zum Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken sind dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte zur Kenntnisnahme vor Veröffentlichung mit Schreiben vom 12. Oktober 1971 zugeleitet worden. Was den Anwendungsbereich der Richtlinien angeht, möchte ich noch folgendes bemerken: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hatte zunächst gegen wesentliche Teile des Gesetzes Bedenken erhoben, und zwar wegen der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Römischen Verträge über staatliche Beihilfen. Inzwischen sind die Bedenken der Kommission weitgehend ausgeräumt worden. Sie bestehen jetzt nur noch gegen die im Gesetz vorgesehene Förderung der gewerblichen Wirtschaft, soweit die Gebiete angesprochen sind, die lediglich in den Aktionsprogrammen aufgeführt sind. Herrn Abgeordneten Diedrich Schröder, der in gleicher Angelegenheit angefragt hat, habe ich ein Bleichlautendes Schreiben übersandt 8414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staaatsekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 23 und 24) : Hat der Bundesminister der Finanzen inzwischen die Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken erlassen? Wenn diese Richtlinien noch nicht erlassen sind, frage ich die Bundesregierung, zu welchem Zeitpunkt man mit einem solchen Erlaß rechnen kann? Die Richtlinien zum Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken sind dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte zur Kenntnisnahme vor Veröffentlichung mit Schreiben vom 12. Oktober 1971 zugeleitet worden. Was den Anwendungsbereich der Richtlinien angeht, möchte ich noch folgendes bemerken: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel hatte zunächst gegen wesentliche Teile des Gesetzes Bedenken erhoben, und zwar wegen der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Römischen Verträge über staatliche Beihilfen. Inzwischen sind die Bedenken der Kommission weitgehend ausgeräumt worden. Sie bestehen jetzt nur noch gegen die im Gesetz vorgesehene Förderung der gewerblichen Wirtschaft, soweit die Gebiete angesprochen sind, die lediglich in den Aktionsprogrammen aufgeführt sind. Herrn Abgeordneten Dr. Hans Evers, der in gleicher Angelegenheit angefragt hat, habe ich ein Bleichlautendes Schreiben übersandt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2720 Fragen A 44 und 45) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und inwieweit Pressemeldungen in mehreren Zeitungen vom 6. bzw. 7. Oktober 1971 darunter „Darmstädter Echo", „Darmstädter Tageblatt", „Frankfurter Neue Presse" und „Tagespost" — zutreffen, wonach ein im Kreis Dieburg ansässiger Spediteur im Auftrag der Deutschen Bundesbahn größere Mengen Waffen für die Bundeswehr ohne jegliche Bewachung per Lastwagen beförderte? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Waffentransporte gegen Diebstahl oder Mißbranch besser zu sichern als bisher? Es trifft zu, daß ein Unternehmer aus Dieburg im Auftrag der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1971 insgesamt 2 Waffentransporte mit Lastwagen für die Bundeswehr durchführte. Derartige Transporte, die allerdings unbewacht sind, werden im allgemeinen zügig, daß heißt unter weitestgehender Vermeidung von Standzeiten abgewickelt. Von diesem Grundsatz ist der von Ihnen angesprochene Spediteur, den die Bundesbahn im übrigen für durchaus vertrauenswürdig und zuverlässig hält, in einem Fall abgewichen. Er hat einen Lkw mit in Kisten verpackten Maschinengewehren über Nacht in seinem Schuppen abgestellt. Schon der Waffendiebstahl bei Darmstadt, der am 30. September 1971 Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Deutschen Bundestag war, hat mich veranlaßt, sofort Untersuchungen anzuordnen, wie Waffentransporte für die Bundeswehr in Zukunft sicherer gestaltet werden können. Der Vorgang in Dieburg bestätigt mich in meiner Auffassung, daß die Untersuchungen gerade dieser Frage möglichst schnell zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht werden müssen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Speditionsunternehmer im Auftrag der Deutschen Bundesbahn laufend große Mengen Waffen ohne Schutz transportieren und dieselben über Wochenenden hinweg zum Beispiel auf dem Hof eines im Dieburger Kreis wohnenden Unternehmers abgestellt sind? Um Waffendiebstählen vorzubeugen, frage ich: Was wird die Bundesregierung veranlassen, damit solche Transporte zukünftig ausreichend geschützt werden? Es ist zutreffend, daß private Transportunternehmen im Auftrage der Deutschen Bundesbahn Lkw-Transporte für die Bundeswehr durchführen und daß diese Transporte nicht durch Soldaten bewacht werden. Waffentransporte machen jedoch insgesamt gesehen nur einen geringen Anteil aus. So entfielen z. B. in der Zeit von Januar bis August 1971 im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt von 354 Transporten dieser Art nur 7 auf Waffen. Der von Ihnen zitierte Unternehmer aus Dieburg hat im Jahre 1971 zwei Waffentransporte mit Lastwagen für die Bundeswehr durchgeführt. In einem Fall hat er einen Lkw mit in Kisten verpackten Maschinengewehren über Nacht — nicht über ein Wochenende in seinem Schuppen abgestellt. Schon der Waffendiebstahl bei Darmstadt, der am 30. September 1971 Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Deutschen Bundestag war, hat mich veranlaßt, sofort Untersuchungen anzuordnen, wie Waffentransporte für die Bundeswehr in Zukunft sicherer gestaltet werden können. Der Vorgang in Dieburg bestätigt mich in meiner Auffassung, daß die Untersuchungen gerade dieser Frage möglichst schnell zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht werden müssen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8415 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 50) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu den Bundeshaushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 1968 und 1969 Textziffern 194 bis 200 (Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems F 104 G) mit keinem Wort von dem früheren Bundesverteidigungsminister Dr. Strauß die Rede ist und daß daher Behauptungen in der Presse, der Bundesrechnungshof übe massive Kritik an der Person Dr. Strauß, unzutreffend sind? Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu den Bundeshaushaltsrechnungen für die Jahre 1968 und 1969, Textziffer 194-201 (Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems F-104 G), beziehen sich auf die Entscheidungen und Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung in den Jahren 1958 bis 1966. Namen beteiligter Personen sind nach der ständigen Übung des Rechnungshofs dabei nicht genannt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 52) : Sieht die Bundesregierung auf Grund der im amerikanischen Nachrichtenmagazin „Time" veröffentlichten Analyse der Situation an der Nordflanke der NATO, daß die Sowjets gegenüber der NATO eine Überlegenheit bei den Bodentruppen von 4 : 1, in der Luft von 7 : 1 und auf dem Wasser von 6 : 1 besitzen, nicht eine Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, und wie beurteilt die Bundesregierung die auf Grund der Analyse getroffene Feststellung, daß die Russen damit beschäftigt seien, an der NATO-Nordflanke eine geballte militärische Kraft zu entfalten, um damit in den 70er und 80er Jahren ihre politischen Absichten zu erreichen? Die Analyse eines amerikanischen Nachrichtenmagazins über die Situation an der Nordflanke der NATO ist der Bundesregierung bekannt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, daß die Bundesregierung an dieser Stelle nicht im einzelnen zu dieser Analyse Stellung nehmen kann. Die Bundesregierung ist bereit, vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages auf die Analyse einzugehen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 62 und 63 i) : *) Die Antwort auf die gleichen Fragen — 144. Sitzung, Seite 8308 C, Anlage 11 — ist zu streichen. Trifft es zu, daß mitteldeutsche Postdienststellen ohne Absenderangabe, aber mit vollständiger Empfängeranschrift versehene Briefsendungen lediglich deshalb einziehen, weil diese nicht oder unterfrankiert sind? Entspricht ein solches Verfahren der allgemeinen Praxis bei Postverwaltungen? Ich deute Ihre Frage so, daß Sie den Postverkehr von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR meinen. Es ist nicht bekannt, daß die Postverwaltung der DDR hier anders verfährt als nach ihren Vorschriften. Danach werden nicht oder unzureichend freigemachte Briefsendungen dem Empfänger zugestellt, wenn dieser bereit ist, die Nachgebühr zu zahlen. Ist er dazu nicht bereit, werden solche Sendungen, wenn der Absender nicht zu ermitteln ist, unanbringlich. Im Bereich der Deutschen Bundespost und bei anderen Postverwaltungen wird in gleicher Weise verfahren. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Dr. Focke vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 82) : Wie vereinbart sich die Aussage des Bundeskanzlers auf dem IG-Metall-Kongreß vom 27. September 1971: „Es wird — soweit der Einfluß der Regierung reicht — keine Stabilisierung auf dem Rücken der Arbeitnehmer geben" mit den Beschlüssen der Bundesregierung zu Steuererhöhungen und mit den ständig steigenden administrativen Preisen? Mit seiner Äußerung auf dem Kongreß der IG-Metall hat der Herr Bundeskanzler noch einmal unterstrichen, daß die Bundesregierung eine Gefährdung der Vollbeschäftigung durch eine „gewollte Rezession" nicht als diskutables stabilitätspolitisches Mittel ansieht. Die von der Bundesregierung beschlossenen maßvollen Erhöhungen einzelner Verbrauchsteuern dienen der Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben, deren Lösung auch im besonderen Interesse der Arbeitnehmer liegt. Einen Widerspruch zwischen der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zur Vollbeschäftigung und der Erhöhung administrativer Preise, wie ihn die Frage unterstellt, vermag ich nicht zu sehen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 87): Ist die Bundesregierung bereit, bei der italienischen Regierung zu veranlassen, daß die gegen den Abgeordneten des bayerischen Landtags, Erwin Stein (München), verhängte Einreise- 8416 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 sperre nach Italien aufgehoben wird, und ist die Bundesregierung weiter bereit, die italienische Regierung zu ersuchen, die Gründe für die Einreiseverweigerung darzulegen? Die Deutsche Botschaft in Rom ist aus gegebenem Anlaß (Reise von bayerischen Abgeordneten nach Rom) bereits Anfang Oktober 1971 in dieser Angelegenheit an das italienische Außenministerium herangetreten. Dabei wurde von italienischer Seite bestätigt, daß gegen den Abgeordneten Erwin Stein ein Einreiseverbot nach Italien bestehe. Ich darf davon ausgehen, daß Ihnen, Herr Kollege, und dem Abgeordneten- Stein der Zusammenhang bekannt ist. Die Deutsche Botschaft in Rom setzt ihre Bemühungen fort, von den zuständigen Stellen den genauen Rechtsgrund in Erfahrung zu bringen, welcher dem Einreiseverbot zugrunde liegt und einvernehmlich auch die Wege zu einer endgültigen Bereinigung der Angelegenheit zu klären. Der Abgeordnete Stein wird über das Ergebnis dieser noch laufenden Bemühungen unterrichtet werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Plan einer Europäischen Sicherheitskonferenz durch gemeinsame Aktionen zahlreicher linksorientierter politischer Gruppierungen gefördert und propagiert werden soll, und wie beurteilt sie insbesondere die Aktivität des „Initiativkreises Europäische Sicherheitskonferenz"? Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß sie ihre Haltung zu einer „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSE) nach dem Beifall oder der Kritik ausrichten sollte, die dieses Projekt unter den Anhängern der von Ihnen angesprochenen politischen Gruppierungen findet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung der Überzeugung, daß eine KSE einen Beitrag zur Entspannung in Europa leisten kann. Sie ist daher bereit, und hat diese Bereitschaft mehrfach dokumentiert, sich aktiv an den Vorbereitungen zur Durchführung der Konferenz zu beteiligen. Diese Haltung der Bundesregierung ist sorgfältig abgestimmt mit unseren Verbündeten in der NATO und in der Sechsergemeinschaft. Mit dem „Initiativkreis europäische Sicherheitskonferenz" ist die Bundesregierung bisher offiziell nicht befaßt gewesen. Sie hat davon bereits in der Fragestunde vom 23/25. September 1970 Kenntnis gegeben. An dieser Einstellung hat sich bisher nichts geändert. Allein die Tatsache, daß die Öffentlichkeit in dem verflossenen Jahr von diesem Initiativkreis wenig Kenntnis genommen hat und daß von nennenswerten Aktivitäten nicht die Rede sein kann, zeigt, wie wenig Bedeutung diesem Gremium zukommt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 1): Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihren Schreiben an den Ministerpräsidenten der „DDR", Stoph, dem Bestimmungsort Berlin den Zusatz „Sitz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik" anfügt, und wie vereinbart sich bejahendenfalls diese Tatsache sowohl mit dem Vier-Mächte-Status für ganz Berlin als auch mit der kürzlich vor der Berliner Industrie- und Handelskammer abgegebenen Erklärung des amerikanischen Botschafters Rush, „daß Ost-Berlin nicht als ein Teil der DDR behandelt wird" und „ganz Berlin ein Gebiet darstellt, das nicht Teil Ostdeutschlands ist"? Teil 1 Ihrer Frage beantworte ich mit Nein. Bisher hat nur der Herr Bundeskanzler mit dem Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, Stoph`, korrespondiert und sich dabei jeweils folgender Anschrift bedient: An den Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik Herrn Willi Stoph Berlin Teil 2 Ihrer Frage erübrigt sich damit. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 2) : Warum hat, nachdem die Bundesregierung auf meine diesbezügliche Anfrage bestätigt hat, daß Bundeskanzler Brandt die Reise auf die Krim in seiner Eigenschaft als Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland unternommen hat, nicht auch der Bundesaußenminister oder wenigstens dessen Staatssekretär teilgenommen, und warum hat der Bundeskanzler die für Deutschland wichtigen Gespräche nicht mit dem Regierungschef der UdSSR, Kossygin, sondern ausschließlich mit dem Generalsekretär der KPdSU, Breschnew, geführt? Die Einladung zu den Gesprächen in Oreanda, der der Bundeskanzler Folge geleistet hat, ging von der Führung der Sowjetunion aus, deren erster Mann der Generalsekretär der KPdSU ist. Angesichts der Verfassungswirklichkeit der Sowjetunion ist es nicht ungewöhnlich, daß der Generalsekretär derartige internationale Begegnungen wahrnimmt. Der Bundeskanzler konnte und wollte dem nicht ausweichen. Er befindet sich damit auch im Einklang mit dem französischen Staatspräsidenten Pompidou: Wenn Breschnew Frankreich besucht, wird er weder vom sowjetischen Staatsoberhaupt Podgorny noch von Ministerpräsident Kossygin begleitet sein. Auch Präsident Nixon trägt der sowjetischen Verfassungswirklichkeit Rechnung; er hat diesen Tatbestand in seiner Pressekonferenz vom 12. Oktober d. J., in der er nach seiner Reise in die UdSSR und nach seinen Gesprächspartnern dort gefragt wurde, so ausgedrückt: Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8417 „In dem sowjetischen System ist jedoch, wie ich betont habe — und das gilt auch für das System in der Volksrepublik (China), für jedes kommunistische System — der Vorsitzende der kommunistischen Partei der Mann, auf den sich die Macht im wesentlichen konzentriert." Im übrigen muß es jeder Seite überlassen bleiben zu entscheiden, wen sie als Gesprächspartner benennt. Auf unserer Seite bestand Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen, daß dieser den Bundeskanzler nicht nach Oreanda begleiten würde. Es entspricht der eingebürgerten Praxis, daß der Bundeskanzler und der Außenminister, der in dieser Regierung auch Vizekanzler ist, nicht gleichzeitig zu derartigen internationalen Begegnungen reisen. (Eine Ausnahme bilden die deutsch-französischen Konsultationen; in diesem Falle ist vertraglich ausdrücklich festgelegt, daß beide teilnehmen.) Die Frage der Begleitung des Bundeskanzlers durch Beamte der Bundesregierung wurde wie üblich im Einvernehmen zwischen Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt nach Gesichtspunkten der sachlichen Zweckmäßigkeit entschieden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 3) : Ist die ap-Meldung vom 3. Oktober 1971 richtig, daß die Bundesregierung dafür eintritt, daß eine ausgewogene Verminderung von Truppen und Rüstungen auf der westlichen Seite außer in der Bundesrepublik Deutschland auch in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden erfolgen solle, während sie auf der östlichen Seite nur das Territorium der DDR, Polens und der CSSR umfassen solle, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dabei auch von geographischer Ausgewogenheit die Rede sein könne? Die ap-Meldung vom 3. Oktober 1971, auf die Sie sich beziehen, ist von Ihnen nicht zutreffend zusammengefaßt. Es ist richtig, daß die Bundesregierung — wie alle an der MBFR-Politik der NATO beteiligten Verbündeten — der Auffassung ist, ein Reduzierungsraum dürfe im Westen nicht nur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfassen. Über diesen Grundsatz hinausgehende Einzelfestlegungen sind noch nicht erfolgt; sie werden Gegenstand vertraulicher bündnisinterner Beratungen sein, die ihrerseits auch vom Ergebnis der Sondierungen des MBFR-Sonderbeauftragten beeinflußt werden, den die Brüsseler Außenministerstellvertreter-Konferenz der NATO am 6. Oktober 1971 ernannt hat. Die politisch-militärische Problematik der Ausgewogenheit gegenseitiger Truppenverminderungen, die gemäß den bekannten MBFR-Kriterien der NATO nicht nur geographischen Umständen Rechnung zu tragen haben, ist Gegenstand intensiver vertraulicher NATO-Beratungen. Der Unterausschuß „Abrüstung und Rüstungskontrolle" des Deutschen Bundestages wurde in seiner Sitzung vom 22. September 1971 durch Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums .der Verteidigung, der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 14. Oktober 1971 durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes eingehend unterrichtet. Die Bundesregierung hält es — wie die beteiligten Regierungen der NATO — nicht für zweckmäßig, aus dem Zusammenhang gelöste Einzelfragen des sehr komplexen Themas MBFR beim gegenwärtigen Stand der bündnisinternen Beratungen öffentlich zu erörtern. Die Bundesregierung steht den zuständigen Gremien des Bundestages zur vertraulichen Auskunfterteilung zur Verfügung. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 4 und 5) : Hält die Bundesregierung die in der 61. und 64. Sitzung des Deutschen Bundestages gegebenen Antworten auf die Fragen der Abgeordneten Rommerskirchen, Dr. Klepsch, Haase (Kassel) zum Komplex „Geltendmachung von Reparationsforderungen" zum gegenwärtigen Zeitpunkt in vollem Umfang aufrecht? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß weder im Zuge der Vorverhandlungen und Verhandlungen, die zum deutsch-sowjetischen Vertrag geführt haben, noch bei den Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem Generalsekretär der KPdSU, Breschnew, in Moskau und Oreanda Reparationsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoben oder in Aussicht gestellt worden sind? Die Bundesregierung hält diese Antworten aufrecht: weder hat Polen von der Bundesrepublik Deutschland bisher Reparationen gefordert oder solche Forderungen angekündigt noch hat die Tschechoslowakei uns gegenüber bisher derartige Forderungen offiziell erhoben. Aufgrund tschechoslowakischer Äußerungen in letzter Zeit ist allerdings nicht auszuschließen, daß die CSSR künftig derartige Forderungen erheben könnte. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Feststellung des Bundeskanzlers in der Pressekonferenz vom 23. Juli 1971 hinweisen, „daß die Bundesrepublik Deutschland in Verträgen, die der Normalisierung von Beziehungen dienen, überhaupt nicht in der Lage und bereit ist, Fragen zu erörtern, die allenfalls Fragen für einen Friedensvertrag wären." Weder im Zuge der Sondierungsgespräche Staatssekretär Bahrs, noch bei den Verhandlungen, die zum deutsch-sowjetischen Vertrag geführt haben, noch bei den Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem Generalsekretär der KPdSU Breschnew in Moskau und Oreanda sind von der Sowjetunion Reparationsforderungen erhoben oder in Aussicht gestellt worden. 8418 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation zur Ausbildung von Sportmedizinern in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um die Voraussetzung zur praktisch-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit sowie zur Lehre der Sportmedizin, in Kooperation mit den medizinischen Disziplinen zu schaffen, damit der dringende Bedarf an Nachwuchskräften gesichert werden und der Stand der Ausbildung einer fachärztlich qualifizierten Kraft auf dem Gebiet der Sportmedizin entsprechen kann? 1. Die Situation der Ausbildung von Sportmedizinern in ,der Bundesrepublik 1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung als Sportarzt Eine allgemeine Ausbildung für Sportmedizin gibt es in ,der Bundesrepublik Deutschland nicht. Der Deutsche Sportärztebund erkennt jedoch solche Ärzte als Sportärzte an, die sich nach ihrem Staatsexamen einer entsprechenden Zusatzausbildung (Weiterbildung) unterzogen haben. Die Weiterbildung wird von den Landesärztekammern auf Grund der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Kammergesetze geregelt, die der Genehmigung durch die aufsichtsführenden zuständigen Minister oder Senatoren der Länder bedürfen. Approbierte Ärzte, die sich der erforderlichen Weiterbildung unterzogen haben, dürfen die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" führen, die von der zuständigen Landesärztekammer verliehen wird. Diese Regelung geht zurück auf eine Richtlinie des Deutschen Ärztetages (Bundesärztekammer) vom 8./9. Mai 1971, die inzwischen von fast allen Landesärztekammern praktiziert wird. Danach sind für das Führen der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" folgende Voraussetzungen zu erfüllen: — Teilnahme an einem Einführungslehrgang von mindestens 4 Wochen Dauer (120 Stunden), durch den der Bewerber in Theorie und Praxis mit den Leibesübungen vertraut gemacht wird. — Einjährige praktische sportärztliche Tätigkeit an einem sportärztlichen Institut, einer sportärztlichen Abteilung oder in einem Fachverband oder einem Sportverein. — Teilnahme an sportmedizinischen Lehrgängen von insgesamt mindestens 4 Wochen Dauer (120 Stunden) nach der einjährigen sportärztlichen. Tätigkeit zur Vertiefung der während der praktischen Zeit erworbenen Kenntnisse. Auf Grund dieser Maßnahmen, die im wesentlichen auf die Initiative des Deutschen Sportärztebundes zurückzuführen sind, ist damit zu rechnen, daß der Stand der Ausbildung von Sportmedizinern erheblich verbessert werden kann. 1.2. Die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten Die geforderten Fähigkeiten können zur Zeit an nahezu allen Universitäten im Bundesgebiet erworben werden. Der angebotene Lehrstoff ist dabei allerdings unterschiedlich. Deshalb hat der Deutsche Sportärztebund auf seiner Delegiertenversammlung am 17. Oktober 1971 Richtlinien für einen einheitlichen Ausbildungsgang im Zusammenhang mit der Facharztweiterbildung entwickelt. Spezielle Lehrstühle für Sportmedizin existieren zur Zeit in Münster, Hamburg und Gießen, von denen allerdings nur der Lehrstuhl in Münster besetzt ist; in den beiden anderen Fällen werden zur Zeit Berufungsverhandlungen geführt. In Erlangen besteht eine Abteilung für Sportmedizin, und in Freiburg laufen Bestrebungen, noch in diesem Jahr eine Abteilung für Leistungsmedizin (Sportmedizin) einzurichten. In Berlin und Mainz bestehen Institute für Leistungsmedizin, die allerdings von den Universitäten losgelöst sind. 2. Die Maßnahmen der Bundesregierung Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung keine Möglichkeit der unmittelbaren Einflußnahme auf die Weiterbildungsmaßnahmen für Sportmediziner. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt jedoch alle Maßnahmen, die für eine Verbesserung der sportärztlichen Fortbildung getroffen werden. Sie teilt dabei die Auffassung des Deutschen Sportärztebundes, wonach eine sachgerechte Weiterbildung für Sportmediziner nur dann gewährleistet ist, wenn diese nicht nur theoretisch, sondern zugleich in Zusammenhang mit einer klinischen Tätigkeit durchgeführt werden kann. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten unterstützt die Bundesregierung die Fortbildung von Sportärzten daher durch folgende Maßnahmen: 2.1 Vergabe von Forschungsmitteln an Sportmedizinische Forschungszentren An folgenden Orten der Bundesrepublik haben sich sportmedizinische Forschungsschwerpunkte entwickelt: — Berlin — Freiburg — Hamburg — Köln-Leverkusen Diese Forschungszentren, die zugleich Untersuchungszentren für Spitzensportler sind, arbeiten eng zusammen mit der wissenschaftlichen Kommission des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes. Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren — neuerdings über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Köln — langfristige Forschungsvorhaben, die an diesen Zentren durchgeführt werden. Die zur Verfügung gestellten Forschungsmittel kommen auch interessierten Studenten und Assistenten zugute, die zur Mitarbeit an dem jeweiligen Forschungsprojekt bereit sind. In zahlreichen Fällen sind in diesem Zusammenhang auch Dissertationen gefördert worden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8419 Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Förderungsmaßnahmen im Zuge des weiteren Ausbaues des Bundesinstituts für Sportwissenschaft noch zu intensivieren. 2.2 Arbeiten ides Bundesinstitutes für Sportwissenschaft Das im Oktober 1970 errichtete Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird sich durch seinen Fachbereich „Wissenschaftliche Forschung" unter anderem auch mit Fragen der Curriculum-Forschung beschäftigen. Diese Arbeit wird auch für die Weiterbildung der Sportmediziner Bedeutung haben. Die hier gewonnenen Erkenntnisse werden allen sportwissenschaftlich interessierten Kreisen und selbstverständlich auch den Hochschulen zur Verfügung stehen. In dem beim Bundesinstitut gebildeten Fachbeirat für „Angewandte Wissenschaften auf dem Gebiet des Sports" sind namhafte Sportmediziner vertreten. Dadurch ist sichergestellt, daß die Arbeit des Bundesinstituts in enger Kooperation mit dem Hochschulbereich sich vollzieht. 2.3 Zuwendungen an den Deutschen Sportärztebund Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren — durch die Gewährung von Bundeszuwendungen — Maßnahmen des Deutschen Sportärztebundes zur Fortbildung von Sportärzten, die sich zur Betreuung von Mitgliedern in den Sportorganisationen ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Diesem Ziel dient vor allem die Durchführung von Kongressen, Tagungen und Seminaren sowie von Fortbildungslehrgängen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt insbesondere bei den Lehrgängen, die eine planmäßige Weiterbildung der Sportärzte durch ein gezieltes Themenangebot ermöglichen. Das Lehrgangsprogramm ist vom Deutschen Sportärztebund seit dem Jahre 1969 intensiviert worden. Es wird erwartet, daß durch diese Maßnahme — die gleichzeitig eine Werbung für die Sportmedizin bezwecken — ein größerer Kreis von Ärzten an der sportärztlichen Tätigkeit interessiert werden kann. Auf diese Weise kann eine ausreichende Versorgung der Sportvereine mit Ärzten, die für ihre besondere Aufgabe fachlich hervorragend geschult sind, erreicht werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 7) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß viele Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten nur aus dem Grunde längere Zeit in den Durchgangslagern bleiben, weil die seit fast 20 Jahren unveränderte Einrichtungsbeihilfe von bis zu 1700 DM nach dem LAG-Gesetz zur Einrichtung eines Haushalts bei weitem nicht mehr ausreicht und die Aussiedler infolgedessen im Lager erst auf eine Haushaltseinrichtung hin sparen müssen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Reihe von Aussiedlern es vorzieht, die ihnen zur Verfügung gestellten Wohnungen nicht zu beziehen, sondern längere Zeit in Durchgangslagern zu verbleiben, um die Aufwendungen für Miete zu ersparen und zunächst Geld für die notwendigen Anschaffungen anzusammeln. Es ist aber nicht richtig, daß für dieses Verhalten der Aussiedler die Höhe der Hausratentschädigung des Lastenausgleichs (auf diese Ausgleichsleistung, nicht auf die Einrichtungshilfe haben die Aussiedler Anspruch) ausschlaggebend sei. Es ist auch nicht richtig, daß die Hausratentschädigung seit fast 20 Jahren unverändert wäre. Die Höhe der Hausratentschädigung ist vielmehr durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 26. Juli 1957 auf die jetzige Höhe angehoben worden, die sich nach den früheren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen des Geschädigten und nach der Größe seiner Familie richtet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 8): Mit welchen Beträgen und mit welchem Prozentsatz vom Gesamtumfang hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Durchführung des Goldenen Plans für die Errichtung von Sportstätten unterstützt? Die Bundesregierung hat ab 1961 den Bau von Turn- und Sportstätten aus Mitteln des Goldenen Planes von 1960 und der Zonenrandförderung mit folgenden Jahresbeiträgen unterstützt: 1961 20,0 Millionen DM 1962 19,0 Millionen DM dazu 5,0 Millionen DM Zonenrandgebiet = 24,0 Millionen DM 1963 21,1 Millionen DM dazu 4,8 Millionen DM Zonenrandgebiet = 25,9 Millionen DM 1964 24,0 Millionen DM dazu 6,0 Millionen DM Zonenrandgebiet = 30,0 Millionen DM 1965 19.9 Millionen DM dazu 4,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 24,5 Millionen DM 1966 26,54 Millionen DM dazu 4,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 31,14 Millionen DM 1967 30,7 Millionen DM dazu 8,4 Millionen DM Zonenrandgebiet (Konjunkturförderungsprogramm) = 39,1 Millionen DM 1968 26,4 Millionen DM dazu 5,8 Millionen DM Zonenrandgebiet = 32,2 Millionen DM 1969 21,3 Millionen DM dazu 7,6 Millionen DM Zonenrandgebiet = 28,9 Millionen DM 1970 8,4 Millionen DM dazu 7,4 Millionen DM Zonenrandgebiet = 15,8 Millionen DM 1971 7,5 Millionen DM dazu 16,0 Millionen DM Zonenrandgebiet 23,5 Millionen DM Die Bundeszuwendungen werden nach einem besonderen Schlüssel auf die einzelnen Länder prozentual aufgeteilt. 1. Für den Goldenen Plan ist folgender Schlüssel anzuwenden (Einwohnerzahl) : Baden-Württemberg 13,81 % Bayern 16,96 % Berlin 3,94 0/0 Bremen 1,26 % Hamburg 3,28 % Hessen 8,55 5 Niedersachsen 11,75 % Nordrhein-Westfalen 28,32 5 Rheinland-Pfalz 6,10 % Saarland 1,90 % Schleswig-Holstein 4,13 % 2. Für die Zonenrandförderung wird ein vom BMWF errechneter Schlüssel angewendet. Bayern 34,08 % Hessen 13,32 % Niedersachsen 28,54 % Schleswig-Holstein 24,06 % Berlin jeweils 500 000 bis 600 000 DM von der Gesamtsumme vor Ermittlung der prozentualen Landesquoten. Bei der Verabschiedung des Goldenen Planes im Jahre 1960 wurde eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 85,0 Millionen DM jährlich erwartet. Die tatsächlich gezahlten Beträge, die der jeweiligen Finanzlage des Bundes angepaßt waren, ergeben sich aus Nr. 1. In der bisherigen Laufzeit des Goldenen Planes sind vom Bund Zuschüsse von rd. 305 Millionen DM als Spitzenfinanzierung gewährt worden. Das sind ca. 4 % der von allen Finanzträgern aufgebrachten rd. 9,0 Mrd. DM des Goldenen Plans. Bezogen auf die vom Bund erwartete jährliche Beteiligung sind das etwa 37,5 %. Bei der Finanzreform im Jahre 1970 ist der Goldene Plan nicht als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen worden und läuft deshalb 1974 aus. Die Haushaltsansätze sind für die Auslaufzeit wie folgt in den Bundeshaushalt bzw. den Finanzplan aufgenommen worden: 1970 8,4 Millionen DM 1971 7,5 Millionen DM 1972 5,5 Millionen DM 1973 3,5 Millionen DM 1974 1,5 Millionen DM Die Ansätze für die Zonenrandförderung sind mit Inkrafttreten des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237 ff.) von 7,0 Millionen DM im Jahre 1970 auf 16,0 Millionen DM im Jahre 1971 erhöht worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 9 und 10) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, Vorstellungen der französischen Grenzgemeinde Petite Rosselle gegen eine untragbar gewordene Verschmutzung der Rossel bei der französischen Regierung durch eigene Schritte wirksam zu unterstützen, damit das Einführen industrieller, Ekel, Übelkeit und nachweislich auch Krankheiten verursachender Abwässer in die Merl und in die Rossel durch auf französischer Seite gelegene chemische Werke ein für allemal unterbleibt? Wird sich die Bundesregierung damit eines im Rahmen des Umwelt-, des Gewässer- und bei Überflutung auch des Kulturenschutzes vordringlich gewordenen Anliegens der Gemeinde Großrosseln, die sich in beispielgebendem nachbarschaftlichen Einvernehmen mit der französischen Gemeinde Petite Rosselle um auf Dauer befriedigende Verhältnisse von Wasser und Luft im Merl- und im Rosseltal bisher ohne nachhaltigen Erfolg bemüht, annehmen, und wird sie durch geeignete Einflußnahme bei der französischen Regierung der beiderseitigen Grenzbevötkerung dazu verhelfen, daß seitens der in Frage kommenden Industriebetriebe - vornehmlich in Carling und in Marienau - Grundregeln zur Sauberhaltung von Wasser und Luft und damit zur Erhaltung der Gesundheit beachtet werden? Um die Reinhaltung der Saar und ihrer Nebenflüsse, darunter auch der Rossel und der Merl, bemüht sich die Internationale Kommission zum Schutze der Saar gegen Verunreinigung, wobei hinsichtlich der Abführung von Kohlenschlamm bereits Erfolge erzielt worden sind. Der Kommission gehören Vertreter der Regierungen Frankreichs, der Bundesrepublik, des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz an. Auf der letzten Sitzung im April 1971 hat die deutsche Delegation erneut um eine Beseitigung der Mißstände gebeten, die durch die Einleitung ungereinigter und nicht ausreichend gereinigter Abwässer von auf französischer Seite gelegenen chemischen Werken in die Merl und die Rossel entstanden sind. Die französische Delegation hat damals Abhilfe und die Durchführung ausreichender Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer zugesichert. Aus Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, daß die Verunreinigung der Rossel und der Merl erneut auf französischem und deutschem Gebiet ungewöhnliche Mißstände und gesundheitliche Gefährdungen verursacht. Ich habe die Regierung des Saarlandes hierzu um Stellungnahme gebeten. Mit ihr und der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz werde ich mich abstimmen, ob die Angelegenheit auf einer hierfür anzuberaumenden Sondersitzung der Saar-Kommission erneut dringlich mit der fran- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8421 zösischen Regierungsdelegation erörtert wird, oder — wenn die Verhandlungen in der Internationalen Kommission keine Aussicht auf eine baldige Verbesserung der Situation bieten — ob darüber hinaus unmittelbar mit der französischen Regierung zu verhandeln ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem Vergleich der Grundgehälter und Zulagen der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft mit denen der Beamten heim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Differenzen zwischen 100 DM bis 350 DM zuungunsten der wissenschaftlich tätigen Beamten der Bundesanstalt bestehen? ist die Bundesregierung bereit, von der im Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) § G Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes eingefügten Ermächtigung Gebrauch zu machen und einen erhöhten Anteil von Beförderungsämtern vorzusehen zur Dienstpostenbewertung der beamteten Wissenschaftler, damit ihre Bezüge denen vergleichbarer Wissenschaftler im Hochschulbereich entsprechen? Im einzelnen kann zu der angeführten Differenz nicht Stellung genommen werden, da nicht dargelegt ist, auf welcher Berechnungsgrundlage der Unterschiedsbetrag beruht. Es ist jedoch zu vermuten, daß die Angaben über die unterschiedlichen Dienstbezüge der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten andererseits auf den in der Ministerialverwaltung günstigeren Stellenkegel sowie auf die sog. Ministerialzulage zurückzuführen sind. Dieser Unterschied erklärt sich aus der Bedeutung der Aufgaben, die in den Bundesministerien zu erledigen sind, sowie den Besonderheiten der Anforderungen, die in einer obersten Bundesbehörde gestellt werden. Im übrigen richten sich die Dienstbezüge der Beamten des höheren Dienstes bei der Biologischen Bundesanstalt wie auch bei den entsprechenden Beamten des Bundesministeriums einheitlich nach den Grundgehaltssätzen der Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen A und B und nach den übrigen allgemeinen Regelungen des Besoldungsgesetzes. Die in § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes enthaltene Ermächtigung, durch Rechtsverordnung für bestimmte Funktionsgruppen einen höheren Anteil von Beförderungsämtern vorzusehen, bezieht sich nur auf die Verwaltungen, die überhaupt an die Obergrenzen des § 5 Abs. 6 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gebunden sind. Für die wissenschaftliche Anstalten trifft dies nicht zu; bei ihnen kann der Anteil der Beförderungsämter ohnehin nach § 5 Abs. 6 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes durch den Haushalt günstiger festgelegt werden, soweit ihre besonderen Aufgaben und Anforderungen es rechtfertigen. Für Hochschullehrer an wissenschaftlichen Hochschulen gelten auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in den Ländern besondere Besoldungsregelungen, die auf den Besonderheiten der Hochschulverfassung beruhen. Hierzu gehören insbesondere die Verfahren zur Gewinnung und Berufung der Hochschullehrer, die Kolleggelder und die Emeritierung. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern in der 143. Sitzung des 3. Deutschen Bundestages gegebene Beurteilung u. a. der „Deutschen Volkszeitung" und der Zeitschrift „konkret" als tarnkommunistische Publikationen für zutreffend? Gibt es Änderungen in den Redaktionsprogrammen und der politischen Ausrichtung der genannten Blätter, die dieses Urteil gegebenenfalls heute nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, n id um welche Änderungen handelt es sich dabei? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, die Richtigkeit der damals abgegebenen Beurteilung zu bezweifeln. Die Deutsche Volkszeitung (DVZ) war früher das Sprachrohr des kommunistisch beeinflußten „Bundes der Deutschen", der im Jahre 1970 ohne formelle Vereinigung personell und organisatorisch in die ebenfalls kommunistisch beeinflußte „Deutsche Friedensunion (DFU)" integriert worden ist. Gegenwärtig ist die DVZ das Publikationsorgan der DFU und vertritt deren innen- und außenpolitischen Ziele. Eine grundsätzliche Änderung des Redaktionsprogramms und der politischen Ausrichtung ist nicht festgestellt worden. Die Publikation „konkret" nennt sich seit 1964 im Untertitel „Unabhängige Zeitschrift für Politik und Kultur" und wendet sich inhaltlich an junge Menschen im allgemeinen. In den Jahren 1967 bis 1969 verbreitete „konkret" Gedankengut der radikalen „Neuen Linken". Seitdem ist wiederum eine Änderung in der Ausrichtung erkennbar, die aber noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 22. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 15 und 16) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, die unterschiedliche Abrechnung von Beihilfeanträgen von Privatversicherten und Versicherten in einer Ersatzkasse oder in einer RVO-Kasse dahin abzuändern, daß die Gesamterstattung im Höchstfall 100 % beträgt? Sieht die Bundesregierung die Regelung im Hinblick auf den jetzt allen Versicherten, soweit sie Arbeitnehmer sind, zustehen- 8422 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 den Arbeitgeberanteil als dringlich an, um zukünftig 711 vermeiden, daß gerade die höherverdienenden Arbeitnehmer aus der bestehenden Regelung trotz des Zuschusses des Arbeitgebers zum Versicherungsbeitrag einen zu Lasten der Allgemeinheit gehenden Vorteil über die Aufwendungen im Einzelfall hinaus erzielen können? Die unterschiedliche beihilferechtliche Behandlung eines privatversicherten Beihilfeberechtigten gegenüber dem bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beihilfeberechtigten besteht darin, daß bei Inanspruchnahme von Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Sachleistungssurrogaten (das sind Geldleistungen, die anstelle von Sachleistungen gewährt werden und die entstandenen Aufwendungen im wesentlichen decken) aus der Sicht der Fürsorgepflicht kein Anlaß besteht, insoweit noch eine Beihilfe zu gewähren, wogegen bei privatversicherten Beihilfeberechtigten aufgrund ihrer in aller Regel teueren privaten Krankenversicherung nicht auszuschließen ist, daß die Versicherungsleistungen zusammen mit der gewährten Beihilfe im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen überschreiten. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß sich diese beihilferechtliche Behandlung der Sachleistungen der sozialen Krankenkassen und der Barleistungen der privaten Krankenversicherungsunternehmen als eine durch die strukturellen Verschiedenheiten der jeweiligen Versicherungsart bedingte unterschiedliche technische Regelung der Erfüllung der Fürsorgepflicht darstellt, nicht aber als eine der Sache nach unterschiedliche Erfüllung dieser Pflicht. Gleichwohl wird zur Zeit im Zusammenwirken mit den Ländern geprüft, ob die bisherige Systematik der Beihilfevorschriften in bezug auf die Berücksichtigung der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere der Sachleistungssurrogate, aufrecht zu erhalten ist; damit ist zugleich die Frage der Begrenzung von Beihilfe- und Kassenleistungen auf 100 % der beihilfefähigen Aufwendungen aufgeworfen. Den Bundesressorts liegt der Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Beihilfevorschriften vor, der alternative Vorschläge zu diesem Problem enthält. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen. Im Hinblick auf das Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 3. März 1971, im Zusammenwirken mit den Ländern eine Vereinheitlichung und Anpassung auch des Beihilferechts herbeizuführen, ist beabsichtigt, zum 1. Januar 1972 die Beihilfevorschriften zu ändern. Im Hinblick darauf, daß mit dem Inkrafttreten des Zweiten Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes am 1. Januar 1971 auch die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Angestellten nach Maßgabe des § 405 RVO Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag haben, sind deren Aufwendungen nur insoweit beihilfefähig, als sie über die dein Angestellten zustehenden Leistungen aus seiner freiwilligen Krankenversicherung hinausgehen, es sei denn, daß der Arbeitgeber nicht an der Aufbringung der Beiträge zur Krankenversicherung dieser Angestellten beteiligt ist; die Höhe des Beitragszuschusses wird dabei entsprechend berücksichtigt. Diese Regelung läßt es ihrem System nach nicht zu, daß ein Angestellter, der einen Arbeitgeberzuschuß zu seinem Krankenversicherungsbeitrag bekommt, zusammen mit Beihilfe- und Kassenleistungen mehr erhält, als seine tatsächlichen Aufwendungen betragen. Die Bundesregierung sieht es daher aus der Sicht der für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bestehenden Rechtslage nicht als dringlich an, die Beihilfevorschriften in der in den Fragen 1 und 2 bezeichneten Richtung zu ändern. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 17): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Parlamentarischen Staatssekretär Rosenthal für das Werk Voigtländer fn Braunschweig zugesagte Hilfe zu realisieren? Die Bundesregierung wird vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Stadt Braunschweig fortlaufend über die Verhandlungen betreffend das Voigtländer-Werk in Braunschweig unterrichtet, deren Ziel es ist, die bestehenden Arbeitsplätze soweit wie möglich zu erhalten. Die Bundesregierung ist sich mit der Landesregierung Niedersachsen und der Stadt Braunschweig darüber einig, daß nach Abschluß dieser Verhandlungen dem Käufer des Voigtländer-Werkes oder eines Teiles davon im Rahmen des regionalen Förderungsprogrammes der Bundesregierung jede mögliche Hilfe zuteil werden soll. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vorn 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 18 und 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wohnungsbau in bestimmten Gebieten in den Rahmen der Entwicklungshilfe aufzunehmen, und wird sie dort tätige Unternehmen mit in die Hermes-Bürgschaft aufnehmen? Besteht die Möglichkeit, außerhalb der Entwicklungshilfe Wohnungsbauaktivitäten in Entwicklungsländern ausnahmsweise mit Hermes-Garantien zu unterstützen? Die Bundesregierung sieht in der Förderung des Wohnungsbaues in den Entwicklungsländern zugunsten der ärmeren Bevölkerungsschichten eine Aufgabe, die nicht nur eine gesellschafts-, sondern auch eine wirtschaftspolitische Funktion hat. In ihrer entwicklungspolitischen Konzeption für die zweite Entwicklungsdekade hat die Bundesregierung daher die Notwendigkeit von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues in den Entwicklungsländern im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe hervorgehoben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8423 Besonders erfolgversprechend dürfte die Unterstützung nationaler Wohnungsbauvorhaben sowie gemeinsamer Programme von Kommunen und Selbsthilfeorganisationen sein. Freiwilligendienste können unter Verwendung von lokalem Baumaterial mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand insbesondere Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnungen bauen. Zur Teilfinanzierung öffentlicher Starthilfen für den Selbsthilfe-Wohnungsbau sollen insbesondere Technische Hilfe und Gegenwertmittel beitragen. In geeigneten Fällen kann Kapitalhilfe für kommunale Versorgungsinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich können auch Wohnungsbauvorhaben im Ausland durch Ausfuhrbürgschaften oder Ausfuhrgarantien des Bundes abgesichert werden, wobei die Unterscheidung zwischen Ausfuhrbürgschaften, die für Geschäfte mit öffentlichen Abnehmern gewährt werden, und Ausfuhrgarantien, die für Geschäfte mit privaten Abnehmern gewährt werden, ohne Bedeutung ist. Voraussetzung dafür ist, daß die Zahlungsbilanzsituation des Landes und die Bonität des Bauherrn eine Verbürgung erlauben. Allerdings werden Bauleitungsgeschäfte dieser Art in der Regel nur zu Barzahlungsbedingungen (Situationszahlungen nach Baufortschritt) verbürgt, so daß jeweils nur ein Spitzenbetrag vom Bund abgedeckt wird. Da die Kosten von Bauvorhaben überwiegend im Empfängerland anfallen, sollten sie grundsätzlich auch dort finanziert werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 20) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der von der Europäischen Kommission vor kurzem vorgelegten Studie über die mangelnde Produktivität und zu kleinen Betriebsgrößen der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie ziehen (Studienreihe: Industrie — 1971, Nr. 4)? Die Bundesregierung teilt die in der oben erwähnten Studie vertretene Auffassung über die vergleichsweise geringe Produktivität und kleinen Betriebsgrößen in der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie; sie ist sich bewußt, daß die Aussagen der Studie in besonderem Maße auf die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie zutreffen. Die Bundesregierung hat die strukturellen Mängel der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie schon frühzeitig erkannt und hat daher u. a, die bedeutsamen europäischen Gemeinschaftsprojekte wie Airbus, VFW 614, MRCA und NFT-Alpha-Jet mit folgender Zielrichtung gefördert: — Über die Vorstufe der projektgebundenen Kooperation sollen sich langfristig europäische Unternehmenszusammenschlüsse herbeiführen und damit eine breitere Kapitalbasis schaffen lassen. Als ein erster Erfolg auf diesem Weg kann eine bereits erreichte deutsch-niederländische Unternehmensfusion angesehen werden. — Eine Produktivitätssteigerung solle durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Unternehmern, z. B. Spezialisierung auf bestimmte Bauteile eines Gesamtprojektes und Vermeidung von Parallelentwicklungen in Europa sowie durch die gemeinschaftliche Erschließung von Märkten für Großserien erreicht werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 21) : Wie weit darf nach Auffassung der Bundesregierung die Geldentwertung fortschreiten, bis sie gesetzliche Maßnahmen für die Aufwertung der Hypotheken oder für eine Hypothekengewinnabgabe ergreift? Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, durch ein ausgewogenes Programm außen- und binnenwirtschaftlicher Maßnahmen ein höheres Maß an Preisstabilität zu erreichen. Wenn die bisher ergriffenen Maßnahmen noch keine spürbaren Rückwirkungen auf die Entwicklung des Preisniveaus erkennen lassen, so vor allem deshalb, weil insbesondere die Konsumentenpreise erst mit Verzögerung auf eine konjunkturelle Beruhigung reagieren. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, über ihr generelles Stabilisierungsprogramm hinaus zu versuchen, die Auswirkungen der Preisentwicklung in einzelnen Bereichen auszugleichen. Derartige Ausgleichsmaßnahmen, wie sie von Ihnen mit der Aufwertung der Hypotheken Oder einer Hypothekengewinnabgabe vorgeschlagen werden, wären nur gegen die Symptome, nicht aber gegen die Ursachen der Preisentwicklung gerichtet. Außerdem sprechen gegen Ihren Vorschlag schwerwiegende sachliche Bedenken: Beide Maßnahmen müßten über die dadurch bewirkte Belastung des Grundeigentums zu Mieterhöhungen führen und würden damit das Preisklima weiter verschlechtern. Außerdem würden ähnliche Kompensationen dann auch für andere Geldforderungen notwendig, was praktisch die Einführung eines Indexsystems und damit die Kapitulation der Regierung im Kampf gegen die Preissteigerung bedeuten würde. Gegen eine Aufwertung der Hypotheken bestünden zudem verfassungsmäßige Bedenken. Der mit ihr verbundene Eingriff in die Hypothekenschuldverhältnisse wäre nur bei gleichzeitiger Zubilligung einer Entschädigung, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müßte, zulässig (Artikel 14 des Grundgesetzes). Andererseits besteht kein Zweifel, daß bei vielen Schuldverhältnissen aus Pfandbriefeñ der Sparer- 8424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 schutz unzureichend ist, weil eine niedrige Verzinsung verbunden mit übermäßig langen Laufzeiten den Pfandbriefgläubigern einseitig hohe Kursrisiken anlasten. Die Bundesregierung schlägt daher in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Realkreditreform Maßnahmen zur Verkürzung der Pfandbrieflaufzeiten vor. Diese Maßnahmen und die durch sie schon jetzt ausgelösten Bemühungen der Realkreditinstitute um eine freiwillige vorzeitige Tilgung niedrigverzinslicher Papiere erscheinen nach wie vor als der beste Weg, die besonderen Nachteile der Pfand-briefgläubiger auszugleichen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 22) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die im vergangenen Jahr in Österreich eingeführte Steuerfreiheit für ein Drittel der Überstundenentlohnungen auch in der Bundesrepublik Deutschland einführen wird? Sie haben bereits im August vergangenen Jahres an die Bundesregierung die Frage gerichtet, ob es zutreffe, daß wegen der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt für Überstunden Lohnsteuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung eingeführt werden soll. Mein Haus hat Ihre Frage namens der Bundesregierung am 18. August 1970 schriftlich verneint. Die Gründe, die in diesem Schreiben gegen die Steuer- und Beitragsfreiheit angeführt worden sind, haben in der Zwischenzeit nichts von ihrer Bedeutung verloren. Ich kann deshalb auch Ihre erneute Frage nur dahin beantworten, daß eine Steuerfreiheit für Überstundenvergütungen grundsätzlich nicht erwogen wird. Auch eine teilweise Steuerfreiheit, die sich wie in Österreich nur auf die Überstundenzuschläge beziehen würde, kann aus den Ihnen bereits bekannten Gründen nicht vorgesehen werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 23) : Wird die Bundesregierung den Geltungsbereich der Arbeitszeitordnung neu definieren, nachdem durch den Wegfall der Versicherungspflichtgrenze (Finanzänderungsgesetz vom 21. Dezember 1967) eine möglicherweise ungewollte Veränderung der Rechtslage entstanden ist, die in der betrieblichen Praxis jedoch wenig Beachtung findet? Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist aus dem Fachreferenten unseres Hauses und den zuständigen Referenten der Länderministerien ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung gebildet worden. Er hat die Aufgabe zu prüfen, inwieweit die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 den veränderten sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden muß und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich werde den Arbeitskreis bitten, die von Ihnen aufgeworfene Frage des Geltungsbereichs der Arbeitszeitordnung in seine Prüfung einzubeziehen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Abwicklung des deutschösterreichischen Rentenversicherungsabkommens in Einzelfällen dazu führt, daß bis zur Gewährung einer österreichischen Rente durchschnittlich 11/2 Jahre vergehen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die dadurch entstehenden Härten für die Rentenberechtigten zu beseitigen? Wie mir die für die Durchführung des deutschösterreichischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 22. Dezember 1966 zuständigen deutschen Verbindungsstellen der Rentenversicherung übereinstimmend mitteilen, handelt es sich nach ihren Beobachtungen nur um Einzelfälle, in denen bis zu 11/2 Jahren vergehen, bis die österreichische Rente gewährt wird. Solche Fälle sind schon deshalb selten, weil die österreichischen Träger der Pensionsversicherung grundsätzlich verpflichtet sind, innerhalb von 6 Monaten nach Antragseingang einen Leistungsbescheid zu erteilen. Sie haben, wenn dies nicht möglich ist, weil der Sachverhalt noch nicht genügend geklärt ist, nach Ablauf der genannten Frist Vorschüsse zu zahlen, wenn die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht (§ 368 des Österreichischen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes). Ganz allgemein dauern Feststellungsverfahren, in denen zwischenstaatliche Abkommen anzuwenden sind, leider in der Regel länger, als wenn nur das innerstaatliche Recht eines Staates in Betracht kommt. Dies erklärt sich einmal daraus, daß zwischenstaatliche Verträge über Sozialversicherung zwei Rechtssysteme der Sozialversicherung, die meist ziemlich kompliziert sind, miteinander koordinieren müssen. Der weitere Grund für die Kompliziertheit der Abkommensregelungen liegt darin, daß dabei den Besonderheiten der verschieden gelagerten Einzelfälle möglichst weitgehend Rechnung getragen werden soll, ein Anliegen, das gerade auch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages immer wieder an mich herangetragen wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8425 Im Verhältnis zu Österreich kommt hinzu, daß bei der Durchführung des Abkommens die vertraglichen Regelungen über die Verteilung der Versicherungslast aus den Versicherungszeiten und Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen sind, die im Gebiet der beiden Staaten oder — bei Vertriebenen —außerhalb des Gebiets der beiden Staaten zurückgelegt wurden. Die deutsche Seite kann auf das Verfahren der österreichischen Versicherungsträger naturgemäß keinen unmittelbaren Einfluß nehmen. Bei den periodisch stattfindenden Besprechungen der Verbindungsstellen beider Staaten und ihrer zuständigen Ministerien wird gerade der Beschleunigung der Rentenverfahren in beiden Staaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wir werden Ihre Frage zum Anlaß nehmen, noch einmal auf die Notwendigkeit eines beschleunigten Verfahrens hinzuweisen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 25 und 26) : Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie etwa in Italien und Spanien, die Möglichkeit, alten deutschen Menschen, die im Ausland leben und eine solche Reise nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, zu einem Besuch in der Heimat zu verhelfen? Wenn nicht, ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, in jedem Jahr Deutschlandbesuche für eine bestimmte Anzahl von älteren Personen zu finanzieren? Hilfe, die alten Menschen eine Verbindung zu nahestehenden Personen ermöglicht, ist als eine Maßnahme der Altenhilfe in § 75 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erwähnt. Wie alle Maßnahmen der Altenhilfe, soll auch diese Hilfe dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstanden sind, zu überwinden und die Vereinsamung im Alter zu verhüten. Hierbei ist auch an Gewährung von Fahrkosten oder von Zuschüssen zu den Kosten der Fahrt an den Wohnort nahestehender Personen gedacht. Die Hilfe soll gewährt werden, wenn sie vertretbar ist. Sie kann auch alten Menschen gewährt werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt und wenn die besondere Lage im Einzelfall dies rechtfertigt. Die Regelung im Bundessozialhilfegesetz dürfte ausreichen, um einen Besuch in der Heimat zu ermöglichen, wenn es sich um einen besonderen Fall handelt, bei dem der Umfang der hierfür einzusetzenden öffentlichen Mittel vertretbar ist. Die Schaffung einer Möglichkeit, für eine bestimmte Zahl von älteren Personen in jedem Jahr Deutschlandbesuche zu finanzieren, ist nicht beabsichtigt. Wünsche aus dem Ausland auf Gewährung dieser Hilfe sind bisher nur selten bekanntgeworden. Dies mag zum Teil darauf beruhen, daß das BSHG in den Ländern durchgeführt wird und etwaige Hilfesuchende sich an die dort zuständigen Behörden wenden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Universität des Saarlandes eine Forschergruppe seit 1966 Farbstoffe in kosmetischen Präparaten aller Art untersucht, und gedenkt die Bundesregierung, dieses Institut für die zentrale Überwachung der betreffenden Farbstoffe im gesamten Bundesgebiet einzusetzen, denn das Saarbrücker Zentrum würde dazu schon heute bereits fast alle technischen Voraussetzungen erfüllen? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Instituts für organische Chemie der Universität des Saarlandes bekannt, daß man sich dort seit langem mit der Untersuchung von Farbstoffen in kosmetischen Erzeugnissen befaßt. Die Bundesregierung kann sich auf diesem Gebiet auf die Arbeitsergebnisse der auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1968 beim Bundesgesundheitsamt gebildeten Kosmetikkommission stützen, die sich mit der Überprüfung kosmetischer Inhaltsstoffe befaßt. Die Überwachung des Verkehrs mit Bedarfsgegenständen, zu denen auch die kosmetischen Mittel gehören, obliegt den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen obersten Landesbehörden. Auch die Einrichtung von Kontrollorganen regeln die Länder. Es sind zur Zeit Bestrebungen der Länder im Gange, bestimmte Untersuchungsämter zu Schwerpunktanstalten auszubauen. Ob darüber hinaus eine Zentralisierung auf eine einzige Stelle sachdienlich ist, läßt sich nach gegenwärtigem Stand der Überlegungen noch nicht zuverlässig beurteilen. Sollte eine gemeinsame Untersuchungsbehörde für erforderlich gehalten werden, könnte sie nur aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Bundesländern gebildet werden. Die Bundesregierung wird bei der Erarbeitung von Analysenmethoden für Farbstoffe im Rahmen der Rechtsangleichung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über kosmetische Erzeugnisse auch auf die Erfahrungen des Instituts zurückgreifen. 8426 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 28) : Wird der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen in Anbetracht der Tatsache, daß die für Schleswig-Holstein zum olympischen Programm gehörenden Baumaßnahmen 1972 weitere größere Bauvorhaben im Wahlkreis Stormarn — Herzogtum Lauenburg verhindern, wenigstens fur das Jahr 1973 dem Ausbau bzw. Neubau der B 5 Hamburg zur Staatsgrenze DDR höchste Priorität einräumen, zumal wegen des nunmehr abgeschlossenen Viermächte-Abkommens über Berlin zu erwarten ist, daß das Verkehrsaufkommen auf der B 5 wegen der dann freien Zufahrtswege nach Berlin erheblich ansteigen dürfte? Der B 5 Hamburg—Lauenburg—Zonengrenze sind im Ausbauplan der Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 auf Grund eingehender Untersuchungen abschnittsweise unterschiedliche Dringlichkeitsstufen zugeordnet worden, die Ihnen aus dem Ausbauplangesetz vom 10. Juli 1971 bekannt sind. Sofern infolge des Viermächte-Abkommens über Berlin eine Änderung des Ausbauplanes erforderlich werden sollte, wird sie entsprechend den im Ausbauplangesetz enthaltenen Bestimmungen vorzunehmen sein. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 29 und 30) : Hält die Bundesregierung den außerordentlich schlechten Zustand der B 26 im Bereich von Babenhausen und die verkehrsgefährdenden Einmündungen mehrerer Nebenstraßen so lange für vertretbar, bis die B 26 verlegt wird? Wann ist mit der Verkehrsübergabe der B 26 neu im Bereich Babenhausen zu rechnen? Die Verbesserung der B 26 im Bereich Babenhausen ist im Frühjahr 1972 vorgesehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die verschiedenen Einmündungen von Nebenstraßen in die B 26 durch Zusammenfassung bzw. Wegnahme von Anschlüssen verkehrssicherer zu gestalten. Durch Ausbau eines Weges und widerrechtlichen Anschluß an die vorhandene Landesstraße hat die Stadt Babenhausen die Verhältnisse hier wesentlich verschlechtert. Die Verkehrssicherheitskommission des Landes ist bereits damit befaßt. Das Ergebnis dieser Untersuchung muß abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden können. Der Bau der B 26 (neu) im Bereich Babenhausen ist nicht im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen enthalten. Infolgedessen läßt sich der Zeitpunkt der Verkehrsübergabe noch nicht übersehen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 31): Kann die Bundesregierung schon jetzt übersehen, ob sich die Ferienordnung für das Jahr 1971 im Hinblick auf eine Entzerrung des Straßenverkehrs bewährt hat, und hält sie die in der Presse erhobenen Behauptungen über unnötige „unmotivierte Überschneidungen" für gerechtfertigt? Die Ferienordnung des Jahres 1971 hat sich im allgemeinen bewährt. Durch den Ferienbeginn in der Wochenmitte hat ein erheblicher Teil der Ferienreisenden seine Urlaubsfahrt bereits am Mittwoch oder Donnerstag angetreten. Das trug zu einer Entlastung der Verkehrsspitzen an den Wochenenden bei. Auch der frühe Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen hat sich günstig ausgewirkt. Überschneidungen der Ferien lassen sich nie ganz vermeiden. Trotz der getroffenen Verkehrslenkungsmaßnahmen konnte ein völlig störungsfreier Verkehr nicht erreicht werden. Auffahrunfälle und Überlastungen einzelner Knoten (vor allem im Raum Hamburg, Köln und München) führten zeitweise zu größeren Verkehrsstauungen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage B 32) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung Raunheims die Planung und Finanzierung der neuen B 43 zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Raunheim zu beschleunigen, nachdem der Umsturz eines Tankwagens vor wenigen Wochen erneut die große Unfallgefahr in der Ortsdurchfahrt deutlich gemacht hat? Die für den Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43 erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen sind frühestens Ende 1973 gegeben. Es liegen 4 Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluß vor, deren Ausgang nicht zu übersehen ist. Außerdem steht für einen Teilabschnitt, der, um einen Verkehrswert zu erhalten, zusammen mit der Umgehungsstraße gebaut werden muß, der Planfeststellungsbeschluß noch aus. Das Bauvorhaben ist nicht im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) für den Ausbau der Bundesfernstraßen enthalten. Der Bundesminister für Verkehr wird sich aber zusammen mit der Straßenbauverwaltung des Landes bemühen, die Finanzierung zu ermöglichen, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8427 Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Nähe von Flughäfen wohnende Bevölkerung immer stärker werdendem Fluglärm ausgesetzt ist? Was hat bzw. wird die Bundesregierung unternehmen, uni einzuwirken, daß z. B. lärmärmere Flugzeugmotoren entwickelt werden? Ja, das ist der Bundesregierung bekannt. Zur Milderung der Folgen des Fluglärms in der Umgebung von Flughäfen wird das Gesetz zum Schutze gegen Fluglärm beitragen, das am 3. April 1971 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 282 ff. veröffentlicht ist. Sobald die nach diesem Gesetz zu ermittelnden Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung festgesetzt sind, werden spürbare Erleichterungen für die fluglärmgestörte Bevölkerung wirksam werden. Es muß jedoch betont werden, daß die den Flughäfen benachbarten Gemeinden oftmals bei ihren Bauleitplanungen die Existenz des Flughafens und des ihn umgebenden Fluglärms nicht ausreichend berücksichtigt haben. So ist es dazu gekommen, daß sich eine Vielzahl der heute vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung in voller Kenntnis des Lärms in den gefährdeten Bereichen niedergelassen hat. Durch Einführung lärmarmer Triebwerke wird die Lärmstärke der einzelnen Überflüge im übrigen sinken und damit, insgesamt betrachtet, der Anstieg des Gesamtlärmpegels in Grenzen gehalten werden können. In der Bundesrepublik Deutschland werden keine Triebwerke für Verkehrsflugzeuge entwickelt. Die Bundesregierung kann daher nur indirekten Einfluß auf die Lärmminderung am Triebwerk nehmen. Dies geschieht in einem Ausschuß der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, in dem Möglichkeiten der Umrüstung lautstarker Triebwerke, wie sie in gegenwärtig verkehrenden Flugzeugen der gewerblichen Wirtschaft eingebaut sind, vereinbart werden sollen. Die internationale Vereinbarung, daß nach dem 1. Januar 1969 neu entwickelte Flugzeuge lärmarme Triebwerke besitzen müssen, ist bereits ein erster Schritt dieser Maßnahmen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Lahr mit ihren 26 000 Einwohnern sich insoweit in einer schwierigen Ausnahmesituation befindet, als durch die Belegung mit ca. 12 000 Kanadiern — einschließlich Familienangehörigen —, die mit etwa 4000 privaten Pkw, mehr als 1000 Dienstfahrzeugen und mit Schützenpanzern das Straßennetz der Stadt und ihrer unmittelbaren Umgebung in wirklich außergewöhnlichem Umfang belasten, der Verkehr mehrmals täglich an verschiedenen Punkten zusammenbricht, ganz abgesehen von den Belästigungen für die Bevolkerung und den wirtschaftlichen Anspannungen für die Stadtverwaltung? Ist die Bundesregierung in Abwägung dieser für sich sprechenden Umstände bereit, die besondere Wichtigkeit des Baus des Lahrer Autobahnzubringers durch rasche Bereitstellung außerordentlicher Mittel für die Weiterführung des Zubringerbaus anzuerkennen? Die schwierigen Verkehrsverhältnisse in Lahr, die im wesentlichen durch die Stationierung kanadischer Luftwaffeneinheiten verursacht werden, sind der Bundesregierung gut bekannt. Aus diesem Grund ist auch der Bau des Autobahnzubringers Lahr im Zuge der Bundesstraße 36, der das städtische Straßennetz entlasten soll, zeitlich vorgezogen worden. Die Arbeiten an dieser Maßnahme werden trotz der finanziellen Schwierigkeiten fortgesetzt, so daß der neue Straßenzug bis zur Bundesstraße 3 im kommenden Jahr dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. Für die Zuweisung zusätzlicher Mittel zur weiteren Beschleunigung der laufenden Arbeiten stehen dem Bundesverkehrsministerium jedoch bedauerlicherweise keine Reserven zur Verfügung. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2720 Frage B 37) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß in absehbarer Zeit wieder mit einem fahrplanmäßigen Verkehr entsprechend den ab 25. September 1971 geltenden Fahrzeiten zu rechnen ist, nachdem in den letzten Wochen die Anzahl der Verspätungen, insbesondere curls bei den sonst in der Vergangenheit fast immer pünktlichen Fernschnellzügen, so erheblich angestiegen ist, daß man bei Reisen mit der Deutschen Bundesbahn kaum mehr mit pünktlichem Eintreffen und dem Erreichen von Anschlüssen rechnen kann? Wie die Deutsche Bundesbahn mir zu den Verspätungen im Reiseverkehr mitgeteilt hat, leidet der Betrieb der Deutschen Bundesbahn zur Zeit darunter, daß bis Anfang Oktober die Zahl der Langsamfahrstellen auf über 1900 angestiegen ist. Es war der Deutschen Bundesbahn leider nicht mehr möglich, den damit verbundenen Fahrzeitmehrbedarf in ausreichendem Umfang in die Fahrpläne einzuarbeiten. Dazu ist zu bemerken, daß wegen der internationalen Fahrplanbindungen die Fahrplanarheiten bereits im April abgeschlossen werden mußten, während der Fahrzeitmehrbedarf für die zusätzlichen Langsamfahrstellen aus oberbautechnischen Gründen erst im Mai bzw. Juli angeordnet bzw. angefordert werden konnte. Die gerade beendete europäische Fahrplankonferenz trägt dieser Lage Rechnung. Ab Sommerfahrplan 1972 werden die erforderlichen längeren Fahrzeiten eingeplant sein. Bis dahin wird die Deutsche Bundesbahn versuchen, den Verspätungsgrad der Reisezüge mit Hilfe 8428 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146, Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 organisatorischer Maßnahmen (sorgfältige Baubetriebsplanung, scharfe Überwachung der Züge durch alle Kontrollorgane) so gering wie möglich zu halten. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2720 Frage B 38) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Deutsche Lufthansa dahin gehend einzuwirken, daß der innerdeutsche Linienverkehr auf der Strecke München und zurück mit einigermaßen pünktlichen Flugzeiten durchgeführt werden kann, nachdem in den letzten Wochen und Monaten die Mittagsmaschine von München nach Köln 11.45 Uhr und die Abendmaschine von Köln nach München 21.45 Uhr fast ununterbrochen mit mehrstündigen Verspätungen geflogen sind? Die Bundesregierung hat sich davon überzeugt, daß die Deutsche Lufthansa ernsthaft bemüht ist, auch die Mittagsverbindungen München—Köln (LH 408) und die Abendverbindungen Köln—München (LH 990) zu den vom Bundesminister für Verkehr genehmigten Flugplanzeiten durchzuführen. Die Deutsche Lufthansa sieht sich bei den vorbezeichneten Diensten jedoch vor besondere Schwierigkeiten gestellt, die zu einem wesentlichen Teil auf von ihr nicht oder nur begrenzt beeinflußbaren Faktoren beruhen. Das gilt vor allem für den Dienst 11.45 Uhr ab München nach Köln, der mit Fluggerät des Musters Boeing 747 betrieben wird und unter der Flugnummer LH 409 morgens aus New York in München ankommt. Untersuchungen haben ergeben, daß bei diesem Dienst von den im Zeitraum vom 1. September bis 13. Oktober 1971 aufgetretenen Verspätungen allein etwa 80 % auf Abfertigungsschwierigkeiten auf dem Flughafen New York Kennedy zurückzuführen sind. Technische Gründe waren für 15 % der Verspätungen ursächlich. Bei dem Dienst 21.15 Uhr ab Köln, bei dem Anzahl und Ausmaß der Verspätungen wesentlich geringer waren, ist zu berücksichtigen, daß es sich um den letzten Streckenabschnitt handelt. Hier akkumulieren sich erfahrungsgemäß alle im Laufe eines Tages aus irgendwelchen Gründen aufgetretenen Verzögerungen. Unter den Ursachen für die Verspätungen haben im vorgenannten Zeitraum im Ausland entstandene, flugsicherungsmäßig bedingte Zeitverluste eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. In zunehmendem Maße führen auch lärmmindernde Abflugverfahren und -wege zu Flugzeitverlängerungen. Technische Gründe waren im untersuchten Zeitraum in keinem Falle für Verzögerungen ursächlich. Die Deutsche Lufthansa ist zuversichtlich, durch organisatorische Maßnahmen, weitere Investitionen und ggf. durch geänderte Flugplanzeiten die Pünktlichkeit der genannten Dienste wesentlich verbessern zu können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 39 und 40) : Entspricht das Eisenbahnkreuzungsgesetz in der Fassung vom 21. März 1971 den Forderungen der Bundesregierung, wonach jedes Gesetz auf seine Umweltrelevanz zu prüfen ist? Ergeben sich aus der geforderten Beachtung von Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Umweltgestaltung nicht auch finanzielle Konsequenzen bei der Kostenteilung für beabsichtigte Baumaßnahmen, wenn zum Beispiel eine eindeutige umweltfreundlichere Tieferlegung von Geleisen (Schalldämmung, Schutz vor Unfallauswirkungen gefährlicher Transportgüter) erhöhte Aufwendungen erforderlich machen? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen — Drucksache VI/2476 vom 27. Juli 1971 betreffend Umweltrelevanz bestehender und geplanter Rechtsvorschriften dargelegt, daß sie die wichtigsten bestehenden Rechtsvorschriften auf ihre Umweltrelevanz überprüfen wird. Sie ist bereit, auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz in diese Überprüfung im Zusammenhang mit einer allgemeinen Überprüfung aller einschlägigen Vorschriften über den Bau und die Vorhaltung von Verkehrswegen einzubeziehen. Im übrigen kann schon jetzt gesagt werden, daß die Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes es gestatten, Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Solche finanzielle Konsequenzen können sich durchaus ergeben. Jedoch ist dies keine Frage des Eisenbahnkreuzungsrechts, sondern des allgemeinen Verkehrswegerechts, das beim Bau und der Vorhaltung von Verkehrswegen gilt. In der Planfeststellung eines jeden Verkehrsweges werden die Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Dabei sind selbstverständlich die finanziellen Auswirkungen von erhöhten Aufwendungen zu berücksichtigen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 41) : Sind die Schreiben des Stadtdirektors der Stadt Königswinter vom 30. Dezember 1969, 2. April 1970 und 5. Mai 1970 betreffend Weiterbau der EB 42 inzwischen auf dem Dienstweg bei dein Herrn Bundesminister für Verkehr eingetroffen? Die erwähnten Schreiben des Stadtdirektors der Stadt Königswinter vom 30. Dezember 1969, 2. April 1970 und 5. Mai 1970 sind dem Bundesminister für Verkehr auf dem Dienstweg nicht zugegangen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8429 Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2320 Fragen B 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn durch das Hereinführen ihrer Fernverbindungen in den innerstädtischen Bereich einerseits einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrserschließung unserer Großstädte leistet, auf der anderen Seite aber auch eine erhebliche Lärmbelästigung der Bevölkerung durch Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge der Züge der Deutschen Bundesbahn verursacht, deren Beseitigung mit technisch vertretbarem Aufwand im Interesse der Bevölkerung liegt? Ist die Bundesregierung bereit, kurzfristig durch Vergabe von Entwicklungsaufträgen oder durch konkrete Maßnahmen sicherzustellen, daß aller im Fahrwerkbereich entstehender Lärm durch begleitende abschirmende Elemente absorbiert und dadurch in seinen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung reduziert wird, um auf diese Weise einen Beitrag zur Lärmbekämpfung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung unserer Umweltbedingungen zu leisten? Die Bundesregierung ist sich der durch den Verkehrslärm ausgelösten Probleme in vollem Umfange bewußt. Mit ihrem Umweltprogramm will sie u. a. auch eine Intensivierung der Maßnahmen zur Lärmbekämpfung bei der Deutschen Bundesbahn erreichen. Das in Vorbereitung befindliche Immissionsschutzgesetz soll die erforderlichen Grundlagen dafür schaffen. Wie mir die Deutsche Bundesbahn im einzelnen mitteilt, ist sie bestrebt, Fahr- und Bremsgeräusche sehen im Entstehen am oder im Fahrzeug zu dämmen. Erfolge in dieser Richtung haben sich bei der Umstellung auf elektrische Traktion, durch die zunehmende Verwendung der elektrischen und der Scheibenbremse, durch die Entwicklung der Gummifederung und durch die Geräuschdämpfung bei Dieselmotoren und Gasturbinen bereits im beträchtlichen Umfange ergeben. Das Tempo der Einführung der neu konzipierten Fahrzeuge wird allerdings durch die finanzielle Lage bestimmt. Die Deutsche Bundesbahn besitzt eigene Versuchsanstalten, deren eine sich auch mit Lärmbekämpfung befaßt und entsprechende Forschungen betreibt. Der Bundesminister für Verkehr fördert derartige Untersuchungen über Körperschallentstehung und -übertragung finanziell im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache I/2720 Fragen B 44 und 45) : Weshalb hat die Bundesregierung, wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Kiel anläßlich einer Besichtigung am 4. Oktober 1971 mitgeteilt hat, bisher nicht entschieden, an welcher Stelle und in welcher Weise die feste Kanalkreuzung (Tunnel oder Brücke) mit dein Nord-Ostseekanal im Raum Brunshüttel gebaut werden sull, und welche Kanalkreuzung hält die Bundesregierung für die verkehrspolitisch zweckmäßigste? Stimmt es, daß das Land Schleswig-Holstein einem Chemie-Konzern vor dessen Erwerb von Boden zur Industrieansiedlung die Zusage gegeben hat, daß eine Verlegung der B 5 aus der Ortslage Brunsbüttel und damit ebenfalls der Bau der festen Kanalkreuzung außerhalb von Brunsbüttel erfolgen werde, und ist diese eventuelle Zusage mit der Bundesregierung abgestimmt worden? Der Bundesminister für Verkehr hat mit persönlichem Schreiben am 10. September 1971 Herrn Landesminister Dr. Narjes als Ergebnis der Prüfung der hier vorliegenden umfangreichen Unterlagen mitgeteilt, daß — entgegen der Auffassung des Landes Schleswig-Holstein — aus verkehrlichen, betrieblichen, strukturellen und wirtschaftlichen Gründen eine ortsnahe, etwa auf der Grenze zwischen der städtischen Bebauung und dem nordseits des Nordostsee-Kanals gelegenen Industriegelände verlaufende Trasse gegenüber den anderen Trassenvorschlägen entscheidende Vorteile aufweist; er hat ferner betont, daß hinsichtlich der Industrieansiedlung die stadtnahe Trasse besonders günstig ist, da sie das neue Industriegelände nur geringfügung durchschneidet und seine Ausdehnung nicht einschränkt. Der Bundesminister für Verkehr hat sodann besonders hervorgehoben, daß die stadtnahe Trasse die künftigen Siedlungs- und Industriegebiete der Stadt Brunsbüttel optimal verbindet und darüber hinaus die zeitweise gefährliche Überlastung des Schleusenvorhafens beseitigt, wo sich der Straßenverkehr der B 5 (Fähren), und der Schiffsverkehr des Kanals kreuzen. Der Bundesminister für Verkehr hat daher abschließend gebeten, der weiteren Planung des festen Kanalüberganges bei Brunsbüttel die sog. Lösung I b, d. h. Tunnel in ortsnaher Trasse zugrunde zu legen. Herr Minister Narjes hat Herrn Bundesminister Leber um eine nochmalige Erörterung der Probleme gebeten. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich das Land Schleswig-Holstein gegenüber einem Chemie-Konzern verpflichtet, sich zu bemühen für die Ansiedlung einer Industrieanlage die Bundesstraße 5 so zu verlegen, daß das entsprechende Industriegebiet in Brunsbüttel nicht zerschnitten wird. Das Land hat dabei den Vorbehalt gemacht, daß es nicht für Umstände hafte, die nicht von ihm zu vertreten sind. Bei der Verwaltung der Bundesfernstraßen handelt das Land im Auftrag des Bundes (Artikel 90 Grundgesetz). Das Land unterliegt hierbei dem Weisungsrecht des Bundes (Artikel 85 Grundgesetz), das durch Verträge des Landes nicht eingeschränkt werden kann. Die Linienführung der B 5 zu bestimmen, obliegt nach § 16 Bundesfernstraßengesetz denn Bundesminister für Verkehr. Der Vertrag des Landes Schleswig-Holstein mit dem Chemie-Konzern war nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat den Bundesminister für Verkehr erst auf dessen Bitte hin bei Übersendung der letzten für die Entscheidung benötigten Unterlagen mit Schreiben vom 8430 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 12. August 1971 die im Vertrag vom 9. Juni/ 22. Juni 1970 seitens des Landes Schleswig-Holstein gegenüber dem Chemie-Konzern eingegangenen Verpflichtungen auszugsweise mitgeteilt. Die Bundesregierung hat der in dem Vertrag genannten Verlegung der B 5 auch später nicht zugestimmt. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 46 und 47) : Ist nach der Übergabe der Bundesautobahn zwischen der B 1 in Dortmund und Gießen am 25. Oktober 1971 sichergestellt, daß die Bundesautobahn zwischen der B 1 im Süden und der Bundesautobahn Ruhrgebiet/Hannover im Norden unverzüglich ausgebaut wird? Ist darüber hinaus sichergestellt, daß ausreichende Haushaltsmittel bereitstehen, um die Fertigstellung 1973 zu erreichen? Die Bauarbeiten auf dem 10,2 km langen Abschnitt zwischen der B 1 und der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Hannover laufen bereits. Im Bauprogramm ist vorgesehen, daß diese Strecke im Jahre 1973 fertiggestellt wird. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 48) : Bis wann kann mit einer Verwirklichung des Vorschlags der Direktorin des Arbeitsamtes Weiden gerechnet werden, den Anschluß der nördlichen Oberpfalz an die Autobahn Amberg- Nürnberg über eine Schnellstraße Weiden—Amberg sicherzustellen? Nach dein Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen soll die nördliche Oberpfalz über die neue B 15 Weiden—Pfreimd an die BAB-Neubaustrecke Nürnberg—Amberg—Pfreimd angeschlossen werden. Die neue B 15 und die BAB Amberg/Ost—Pfreimd sind in die 1./2. Dringlichkeit eingereiht worden. Im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) können diese Projekte nicht begonnen werden. Es ist daher zur Zeit noch nicht möglich, hierfür Bautermine festzulegen. Weitere unmittelbare Bundesfernstraßenverbindungen zwischen Weiden und Amberg wurden nicht in den Bedarfsplan aufgenommen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 49 und 50) : Unter Bezugnahme auf die mir unter dem 22. September 1971 erteilte Antwort auf meine Anfrage 44 der Drucksache VI/2575, Teil B, in der zweimal von der Westumgehung Hanaus im Zuge der B 45 gesprochen wird, frage ich die Bundesregierung, ob es bekannt ist, daß die Stadt Hanau offensichtlich im Einvernehmen mit der Landesstraßenbauverwaltung keine Westumgehung plant, sondern eine Trasse für die B 45, die entlang der Kinzig durch die Stadt führt und vorwiegend innerstädtischem Verkehr dienen soil. Kann ich aus der vorzitieiten Antwort schließen, daß Überlegungen der Bundesregierung dahin gediehen sind, eine echte Westumgehung der Stadt Hanau anzulegen, die zwischen den Städten Hanau und Dörnigheim zu verlaufen hätte und damit auch den Dörnigheimer Raum mit zukünftig mehr als 50 000 Einwohnern an die B 45 anbände, und sind für eine solche Trassenführung auch die Belange des Umweltschutzes maßgebend gewesen? Die in der Antwort vom 22. September 1971 auf Ihre Anfrage Nr. 44 Bundestagsdrucksache VI/2575, Teil B als Westumgehung Hanau bezeichnete Planung ist identisch mit der von der Stadt Hanau gewünschten Trasse entlang der Kinzig, die auch als Kinziglinie bezeichnet wird. Von einer weiter nach Westen bis in den Raum Dörnigheim ausholenden Westumgehung Hanau gibt es kein Planungskonzept. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20 Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der Spessart- Haseltal-Brücke bei Rohrbrunn im Verlaufe der Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg allein in der Zeit vom 1. Januar 1970 bis 30. September 1971 sich 73 Unfälle mit überwiegend schweren Folgen ereignet haben, wobei die gefährlichste Unfallursache die dort zu außergewöhnlichen, vom Kraftfahrer nach seinen sonstigen Erfahrungen nicht voraussehbaren Jahres- und Tageszeiten auftretende Glatteisbildung ist? Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, daß dort unverzüglich übergroße beleuchtete Verkehrszeichen (Zeichen 114) mit dem Zusatz „Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" und in Verbindung mit den beleuchteten Zeichen thermostatgesteuerte gelbe Blinkleuchten aufgestellt werden, wobei der Thermostat so eingestellt wird, daß bei einer Brückentemperatur, die zur Glatteisbildung führen kann, die gelbe Blinkleuchte eingeschaltet wird? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, haben sich auf der Haseltalbrücke im Zuge der Bundesautobahn Frankfurt—Würzburg im Jahre 1970 42 Unfälle, davon 31 infolge Glatteis, Schnee- oder Reifglätte und im Jahre 1971 bis jetzt 24 Unfälle, davon 11 bei winterlichem Fahrbahnzustand ereignet. Die genannte Brücke war während der Wintermonate als glatteisgefährdeter Streckenabschnitt durch das Warnzeichen „Schleudergefahr" mit dem Zusatzschild „Glatteisgefahr" gekennzeichnet, so daß ein Kraftfahrer bei der im Verkehr gebotenen Sorgfalt in der Lage ist, seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend herabzusetzen. Die Warnzeichen sind auch in diesem Winter wieder aufgestellt, obwohl der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juli 1970 (III ZR 45/67 [Frankfurt]) entschieden hat, daß „Brücken im Zuge einer Fernstraße nicht mehr als gefährliche Stellen anzunehmen sind, weil jedem Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8431 Kraftfahrer jetzt bekannt sein muß, daß Fahrbahnen über Brücken schneller vereisen als andere Straßenstellen". Die Bundesregierung hat seit mehreren Jahren eine große Zahl sogenannter automatischer Glatteiswarngeräte untersuchen lassen. Sie ist der Auffassung, daß die Anzeige der Fahrbahntemperatur durch Einschalten gelber Blinkeluchten nicht geeignet ist, den Verkehrsteilnehmern den Fahrbahnzustand zutreffend anzuzeigen, weil die Glättebildung, wie die genannten Untersuchungen gezeigt haben, von mehreren Faktoren wie neben der Fahrbahntemperatur u. a. auch von der Lufttemperatur, der Luftfeuchtigkeit, von Niederschlag und Windgeschwindigkeit abhängt. Eine falsche Anzeige führt zur Nichtbeachtung und ist für eine Warnung der Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Es ist daher nicht beabsichtigt, an der Haseltalbrücke von der von allen europäischen Ländern vertretenen Auffassung abzuweichen, daß automatische Glatteiswarngeräte zur Verhinderung von Unfällen bei plötzlich auftretender Winterglätte nicht geeignet sind. Die Bundesregierung läßt aber z. Z. untersuchen, ob durch Glatteisdetektoren auftretende Winterglätte so rechtzeitig entdeckt und die Meßwerte in die Autobahnmeisterei übertragen werden können, daß diese frühzeitig Gegenmaßnahmen treffen können. Sollte der laufende Großversuch ein positives Ergebnis haben, würden alle besonders glatteisgefährdeten Abschnitte der Bundesautobahnen damit ausgerüstet werden können. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Deutsche Institut für Fernstudien u. a. auch deshalb von Tübingen in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland verlegt werden soll, weil der unzureichende Verkehrsanschluß Tübingens an den Großraum Stuttgart sowohl auf der Straße als auch auf der Bahn Tübingen als weiteren Standort unzureichend erscheinen laßt, und ist die Bundesregierung bereit, diesen zunehmenden Standortnachteil Tübingens für überregionale Einrichtungen dadurch zu beheben, daß die Verkehrsverbindungen zwischen Tübingen und dem Großraum Stuttgart innerhalb eines kürzeren Zeitraumes verbessert werden, als dies derzeit beispielsweise im ersten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen oder in der derzeitigen Planung für den Bau des Stuttgarter S-Bahnnetzes vorgesehen ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die bestehende Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart und Tübingen wegen ihrer ungünstigen Linienführung der außerordentlich starken Verkehrsbelastung kaum mehr gerecht zu werden vermag. Aus diesem Grund ist der Neubau dieser Straßenverbindung als Autobahn mit getrennten Richtungsfahrbahnen in die 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen aufgenommen worden. Die Planung für die Gesamtstrecke ist im wesentlichen abgeschlossen. Im Bereich des Regierungspräsidiums Nord-Württemberg ist auch bereits das erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, so daß im kommenden Jahr mit dem Anlaufen der Arbeiten an der ersten Teilstrecke zwischen Echterdingen und dem Anschluß an die Bundesstraße 312 bei Aich gerechnet werden kann. Hierfür sind entsprechende Haushaltsansätze im Rahmen des 1. Fünfjahresplanes bzw. im Haushaltsentwurf für das Jahr 1972 vorgesehen. Wegen ihrer Dringlichkeit wird die Bundesregierung auch weiterhin bestrebt bleiben, diese Maßnahme nach Kräften zu fördern. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen B 54 und 55) : Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt oder sieht sie sich in der Lage, denjenigen Gemeinden, die im Zusammenhang mit dem Unfallrettungsdienst in ihrem jeweiligen Bereich auch Autobahnstrecken betreuen und dort häufig im Einsatz sind, Zuschüsse aus Bundesmitteln für die technische Ausrüstung zu gewähren? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der freiwillige Einsatz der im Unfallrettungsdienst besonders auf Autobahnen Tätigen es verdient, die Gemeinden durch Bundesmittel in die Lage zu versetzen, Einsatzfahrzeuge gut auszurüsten und zu unterhalten? Da der Rettungsdienst in den Zuständigkeitsbereich der Länder gehört, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, Zuschüsse an solche Träger des Rettungsdienstes zu gewähren, die in ihrem Einsatzbereich auch Bundesautobahnen betreuen. Die Träger des Rettungsdienstes müssen durch ausreichende Finanzmittel der Bundesländer in die Lage versetzt sein, den Rettungsdienst überall in optimaler Weise durchzuführen. Dabei kann kein Unterschied zwischen einem hauptamtlichen oder freiwilligen Rettungsdienst und zwischen dem Rettungsdienst an Bundesautobahnen oder in den übrigen Bereichen gemacht werden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen B 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge bestehender Gesetzesbestimmungen, wie im Fall des hamburgischen Wegegesetzes, die Schneeräumungsverpflichtung der Hausbesitzer häufig vertraglich auf die Parterrehewohner abgewälzt wird, und dieser Zustand gerade für alte und gebrechliche Leute eine unerträgliche Belastung darstellt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die 2. Berechnungsverordnung vom 1. Januar 1971 mit den in der Anlage 3 Nummer 6 ausgewiesenen Betriebskostenanteilen („Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen"), sowie die Altbaumietenverordnung, beinhalten, daß die aus der Schneeräumung auftretende Be- 8432 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 lastungl gleichmäßig als Betriebskosten oder durch eine finanzielle Umlage auf alle Mieter verteilt werden kann oder dill c, hierzu einer gesetzlichen Klarstellung bedarf? Der Bundesregierung ist dieses Problem bekannt. Sie sieht aber keine Möglichkeit, durch eine bundesgesetzliche Regelung den in der Frage bezeichneten Härten für die Betroffenen entgegenzutreten, weil die Wegereinigungspflicht landesrechtlich geregelt ist. Das hat bereits der für das Mietrecht und das Mietvertragsrecht innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Herr Bundesminister der Justiz auf eine entsprechende mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß antworten müssen (siehe Anlage 5 des Protokolls der 22. Sitzung des Bundestages am 14. Januar 1970). Es bleibt daher meines Erachtens nur die Möglichkeit, daß die Landesregierungen durch eine Änderung der Landesgesetze eine Lösung dieses Problems herbeiführen; das gilt auch für Hamburg, wo die Wegereinigung im Siebenten Teil (§§ 28 bis 36) des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nr. 22 S. 117) geregelt ist. Zu den Kosten der Straßenreinigung im Sinne der Anlage 3 Nr. 6 der Zweiten Berechnungsverordnung gehören auch die Kosten der Schneeräumung. Sie gehen als Betriebskosten in die Kostenmiete aller Wohnungen in einer Wirtschaftseinheit ein. Eine gesonderte Umlage neben der Kostenmiete ist nicht zulässig. Einer gesetzlichen Klarstellung bedarf es nicht. Die Altbaumietenverordnung, die nur noch in Hamburg und München (Stadt und Land) gilt und dort auch nur für Altbauwohnungen mit weniger als 6 Wohnräumen einschließlich Küche, läßt ebenfalls bei den preisgebundenen Altbauwohnungen eine gesonderte Umlegung der Kosten der Straßenreinigung, zu der auch die Kosten der Schneeräumung gehören, nicht zu. Mit der preisrechtlich zulässigen Miete sind auch die Kosten der Straßenreinigung, die dem Hauseigentümer und Vermieter entstehen, abgegolten. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2720 Fragen B 58 und 59) : Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, ob die Vergünstigungen bei vorzeitiger Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Eigenheime auch auf solche Darlehen ausgeweitet werden können, die für Mietwohngebäude gewährt wurden? Würde eine solche Ausweitung nicht den erhöhten Rückfluß von Wohnungsbaumitteln bewirken, die dann zweckgebunden wieder für die verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden könnten? Eine besondere Begünstigung für die vorzeitige Rückzahlung solcher öffentlicher Baudarlehen, die für Mietwohngebäude gewährt worden sind, erscheint aus zwei Gründen nicht angebracht. Durch einen zusätzlichen Anreiz zur schnelleren Rückzahlung würde der Bestand der mietbilligen Sozialwohnungen in einem Umfang geschmälert werden, der wohnungspolitisch bedenklich ist. Schon jetzt ist die Zahl der Fälle, in denen die öffentlichen Baudarlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, um die Wohnungen von den bestehenden Bindungen zu befreien, so groß, daß im Interesse einer Erhaltung des Sozialwohnungsbestandes die vorzeitigen Rückzahlungen eingedämmt werden sollten. Außerdem wirkt sich bei den Mietwohnungen die Rückzahlung nachteilig für die Mieter .aus, ,da sie die Möglichkeit zu einer — wenn auch begrenzten — Erhöhung der Kostenmiete gibt. Auch diese ungünstigen Auswirkungen dürfen nicht übersehen werden. Der erhöhte Rückfluß würde zwar die Förderungsmittel für den Wohnungsbau aufstocken. Mit den zurückfließenden Mitteln können aber wegen der höheren Baukosten und des heute notwendigen höheren Förderungsbetrages nur wesentlich weniger neue Wohnungen gefördert werden, als durch die vorzeitige Rückzahlung und den Wegfall der Bindungen für die Versorgung der einkommensschwächeren Bevölkerungskreise verlorengehen. Es wäre nicht sinnvoll, neben der öffentlichen Förderung neuer Wohnungen gleichzeitig den Bestand an mietgünstigen Sozialwohnungen durch zusätzliche Rückzahlungsanreize verstärkt zu vermindern. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage B 60) : Welchen Stellenwert im Rahmen ihrer Bildungs- und Wissenschaftspolitik räumt die Bundesregierung der Bildungsforschung ein, nachdem das Ausgabesoll 1970 9 Millionen DM betrug, die IstAusgaben jedoch nur 1,8 Millionen DM, wobei das Soll für 1971 in Höhe von 36 Millionen DM vermutlich auch nicht erreicht wird? Die Bundesregierung hat im Bildungsbericht '70 festgestellt, daß die Förderung und Koordinierung der Bildungsforschung zu den grundlegenden Bedingungen für eine Bildungsreform gehört. Sie hat dabei die wichtigsten vorhandenen Institutionen und Programme sowie ihre Zielvorstellungen angegeben. Der im Bildungsbericht '70 näher umrissene „Stellenwert" gilt unverändert. Die Ansätze der Titelgruppe 685 01 und 893 01 im Einzelplan 31, auf die Sie in Ihrer Anfrage bezug nehmen, sind nur ein Teil aus den Förderungsmaßnahmen des Bundes und aus den Bemühungen um eine Intensivierung und Koordinierung der Bildungsforschung. Im Rahmen der allgemeinen Forschungsförderung stellt der Bund z. B. erhebliche Mittel für den Sonderforschungsbereich Bildungsforschung an der Universität Konstanz und für das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin zur Verfügung. Im Rahmen des zweiten Datenverarbeitungsprogramms Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971 8433 sind Mittel für die Förderung der Datenverarbeitung im Bildungswesen vorgesehen. Ebenso ist auf das neu geschaffene Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin hinzuweisen. Wie aus den Erläuterungen zu den Titelgruppen 685 01 und 893 01 im Einzelplan 31 hervorgeht, sind die dort für die Bildungsforschung vorgesehenen Mittel im wesentlichen für Vorhaben vorgesehen, die auf der Grundlage des Art. 91 b GG gemeinsam mit den Ländern durchgeführt werden. Das bedeutet, daß die Länder sich in der Regel an den Einzelvorhaben finanziell beteiligen müssen . Der Mittelabfluß wird in diesem Jahr erheblich über den Summen des Vorjahres liegen. Der Ansatz in Höhe von 31,7 Millionen DM kann jedoch wegen der Anlaufschwierigkeiten und konjunkturell bedingter Verfügungsbeschränkungen nicht voll ausgeschöpft werden. Das gilt auch für die geplante Zentralstelle zur Förderung und Dokumentation der Bildungsforschung und Curriculumentwicklung.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Der in der 130. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 1971 den Ausschüssen für Jugend, Familie und Gesundheit, für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen — Drucksache VI/2310 — soll nach einer Vereinbarung im Ältestenrat auch dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung überwiesen werden. — Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister des Innern hat am 20. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltschutzgesetzgebung und Ressortzuständigkeiten für Fragen des Umweltschutzes — Drucksache VI/2670 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2749 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 20. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Röhner, Biechle, Frau Stommel, Vogt, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Griesinger und Genossen betr. steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsgeräten — Drucksache VI/2663 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2751 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 21. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sprung, Dr. Warnke, Weigl, Dr. Unland, Rock, Dr. Jobst, Niegel, Seiters, Dr. Fuchs und Genossen betr. Investitionszulagengesetz — Drucksache VI/1718
— beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2752 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Änderungsvorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Mai 1970 über die Reform der Landwirtschaft
— Drucksache VI2696 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnr. 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel
— Drucksache VI/2715 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2164/70, 2165/70, 463/71, 1235/71 hinsichtlich der Einfuhren von Olivenöl aus Spanien, Tunesien, Marokko und der Türkei
— Drucksache VI/2716 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG)

über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oerbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
— Drucksache VI/2717 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG)

Tiber die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnr. ex 08.03 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, In unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger, der Tarifnr. 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnr. 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte
Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache VI/2718 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Ablauf der heutigen Tagesordnung ist gestern im Ältestenrat geringfügig verändert worden; Sie ersehen die Reihenfolge der Punkte aus der Ihnen vorliegenden neuen Tagesordnung. —
Ich rufe zunächst Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache VI/2681 —
Dazu hat das Wort Herr Abgeordneter Halfmeier.

Friedhelm Halfmeier (SPD):
Rede ID: ID0614600100
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Mit der Drucksache VI/2681



Halfmeier
wird Ihnen innerhalb von acht Tagen zum zweitenmal eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses über Anträge zu insgesamt 80 Petitionen vorgelegt. Ich möchte als Mitglied des Ausschusses in aller Bescheidenheit auf diese Tatsache hinweisen, weil sie, wie ich meine, doch einiges über den Umfang der Arbeit dieses Ausschusses aussagt.
Über die Arbeit des Petitionsbüros jedoch sagt diese Vorlage nur die halbe Wahrheit oder noch weniger aus, weil zum Glück eine ganze Anzahl von Petitionen schon im Büro selbst positiv beschieden werden konnte. Darum sind die hier aufgeführten Petitionen, was die hilfreiche Arbeit des Petitionsbüros betrifft, nur die Spitze eines Eisberges.
Der größte Teil der heute zur Entscheidung anstehenden Petitionen kann aber — das liegt in der Natur der Sache — wieder einmal nur nach Prüfung der Sach- und Rechtslage als erledigt angesehen werden. So lauten deshalb auch die Anträge des Ausschusses, obgleich wir dabei in manchen Fällen durchaus kein gutes Gefühl haben. Wir haben deshalb kein gutes Gefühl, weil uns bei einer Vielzahl von Petitionen die rechtliche Möglichkeit, die Sachverhalte genau zu prüfen, fehlt. Uns fehlt vor allem das in dem Gesetzentwurf über die Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses angestrebte Recht auf Aktenvorlage seitens der Bundesregierung und der Verwaltung, das Recht auf Anhörung des Petenten und anderer Beteiligter sowie das Recht auf Amtshilfe durch Gerichte und Verwaltungsbehörden. — Ich wiederhole deshalb die vielfach vorgebrachte Bitte des Petitionsausschusses, den vorliegenden Gesetzentwurf baldmöglichst zu verabschieden, damit der Ausschuß seine Aufgabe sachgerechter und mit größerer Effektivität erfüllen kann.
Meine Damen und Herren! Trotz des zur Zeit noch unzulänglichen Instrumentariums, das dem Ausschuß für seine Arbeit zur Verfügung steht, haben wir doch bei etwa 10 bis 12 % der hier aufgeführten Petitionen den Antrag gestellt, die Petition der Bundesregierung zu überweisen. In einem Fall geschieht dies, um durch Änderung des zur Zeit bestehenden Rechtszustandes eine Berücksichtigung des Petitums durch die Bundesregierung zu erwirken. Darüber wird die Bundesregierung, wenn das Hohe Haus heute antragsgemäß beschließt, in angemessener Zeit Bericht erstatten.
In acht Fällen aber hat sich der Ausschuß damit begnügt, den Antrag zu stellen, die Petitionen der Bundesregierung als Material zu überweisen. Es handelt sich dabei um Petitionen, die einen Tatbestand ansprechen, der der Bundesregierung für kommende Gesetzgebungsvorhaben wichtige Hinweise hinsichtlich der Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung gibt.
Alle diese Petitionen haben den Ausschuß intensiv beschäftigt und waren einem strengen Se-lektionsverfahren unterworfen. Dabei wurden alle nicht ganz seriösen, abwegigen oder gar nur polemisch gemeinten Petitionen herausgefiltert. Der Petitionsausschuß erwartet darum, daß diese der Bundesregierung als Material überwiesenen Petitionen nicht nur die Aktenschränke und dann später die Papierkörbe der Ministerien anreichern, sondern ernst genommen werden, ungeachtet der Tatsache, daß die Regierung über die Art der Verwendung oder Beachtung dieser Petitionen keinerlei Rechenschaft ablegen muß.
Es gibt erfreuliche Beispiele dafür, wie diese Petitionen später den Fachausschüssen als Entscheidungshilfen bei Beratungen von Gesetzesvorlagen zugänglich gemacht werden. Ich möchte deshalb alle Ministerien auffordern, sich diesem Verfahren anzuschließen, weil diese Petitionen zweifellos geeignet sind, die Beratungen in den Fachausschüssen zu befruchten.
Zum Schluß darf ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen des Petitionsausschusses bitten, den Anträgen Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei allen Fraktionen.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614600200
Meine Damen und Herren, zu der Vorlage sprach der Abgeordnete Halfmeier. Er hielt seine Jungfernrede. Ich darf ihm im Namen des Hauses unsere Glückwünsche aussprechen.

(Beifall.)

Sie haben das Petitum gehört. Es wird empfohlen zuzustimmen. — Ich sehe keine Gegenstimmen; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 g auf:
Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971
hier : Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft Forsten
— Umdruck 141, Drucksache VI/2304 — Berichterstatter: Abgeordneter Schollmeyer
Über diesen Punkt haben wir gestern nicht abgestimmt und haben heute lediglich Beschluß zu fassen. Der Ausschuß gibt dazu eine Empfehlung; Sie haben sie vor sich liegen. Der Antrag des Ausschusses lautet:
Der Bundestag wolle beschließen, von dem Entschließungsantrag
— Umdruck 141 —
a) die Nummer 1 wegen der inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen in Brüssel für erledigt zu erklären,
b) die Nummern 2 bis 5 abzulehnen,
c) die Nummer 6 für erledigt zu erklären.
Wer diesem Ausschußantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Gegenstimmen ohne Enthaltungen ist der Antrag angenommen.



Präsident von Hassel
Wir fahren mit einer Umstellung in der Tagesordnung fort. Ich darf Ihnen dazu folgendes darlegen. Im Ältestenrat ist gestern darüber gesprochen worden, in welcher Reihenfolge man die drei Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 zu behandeln die Absicht habe. Es gab Neigung dazu, den Punkt 7 vorzuziehen. Es ist mir heute morgen gesagt worden, daß man interfraktionell eine Verständigung dahin erzielt habe, zunächst mit dem Punkt 6 zu beginnen und dann die Punkte 7 und 8 a und b anzuschließen. Ich habe gestern im Ältestenrat dargestellt, daß Redner, die zu einem der Punkte sprechen, aber einen der beiden anderen Punkte gleichzeitig mitbehandeln wollen, das tun können.
Ich rufe also gemäß der mir heute morgen mitgeteilten interfraktionellen Vereinbarung zunächst Punkt 6 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Katzer, Strauß, Geisenhofer, Varelmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner
— Drucksache VI/2584 —
Wird dazu das Wort gewünscht? — Der Abgeordnete Geisenhofer. Es ist eine Redezeit von dreißig Minuten beantragt worden.

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0614600300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner — Drucksache VI/2584 — beinhaltet die Anhebung der Renten jener Kleinstrentner auf 85 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom 1. Januar 1972 an, die 25 Jahre und mehr versicherungspflichtige Tätigkeit aufzuweisen haben und in ihrem Arbeitsleben insgesamt nicht 85 % der Bemessungsgrundlage erreicht haben. Mit anderen Worten: Wer mindestens 25 Jahre einschließlich Ersatz- und Zurechnungszeiten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat, soll, auch wenn er weniger verdient hat, eine Rente in der Höhe erhalten, als wenn er 85 % des Durchschnittsarbeitseinkommens aller Arbeitnehmer im Mittel der letzten drei Jahre verdient hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kleinstrentner sind verbittert, weil sie in einer Zeit des großen Wohlstandes einerseits und in einer Zeit der höchsten Inflationsrate der Nachkriegszeit andererseits Renten erhalten, die sich unter den Sozialhilfesätzen bewegen oder hart am Rande dieser Sätze liegen. Die Rente einer Hausgehilfin, die 25 Jahre versicherungspflichtig tätig war, beträgt heute kaum 200 DM. Einen solchen, ja, einen höheren Betrag, nämlich einen Betrag von 250 DM im Monat, erhält auch jemand, der Sozialhilfe empfängt, ohne Arbeits- und Beitragsleistungen erbracht zu haben.
Die Zahl derjenigen Rentner, deren Rente unter dem Sozialhilfeniveau liegt, hat im Jahre 1971 in erschreckendem Maße zugenommen. Daher sind dringend gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kleinstrenten notwendig. Natürlich sind nicht alle Kleinstrentner arme Leute, aber viele Hunderttausende unter ihnen sind es. Unter den 10,2 Millionen Rentnern in der Bundesrepublik Deutschland befinden sich etwa 2 Millionen Rentner, deren monatliche Rente nicht höher als 300 DM ist.
Man kann diese Kleinstrentner in drei Kategorien einteilen. Zur ersten Kategorie gehören all jene Kleinstrentner, die wegen weniger Beitragsjahren nur eine Gastrolle in der Sozialversicherung spielen und daher von der Versicherungszeit, aber auch von der Beitragshöhe her nur kleine Renten und Kleinstrenten zu erwarten haben. Das Problem der Kleinstrenten auf Grund kurzer Versicherungszeit, niedriger Beiträge sowie Nebenerwerbs- und Teilzeitarbeit wird es immer geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können und dürfen die Beiträge derjenigen Versicherten, die sie 40 Jahre und länger in die Sozialversicherung einbezahlt haben, nicht umverteilen und jenen geben, die nur kurze Versicherungspflichtzeiten aufzuweisen haben. Das wäre ungerecht und unsozial. Das muß beachtet werden.
Zur zweiten Kategorie der Kleinstrentner gehören diejenigen, die jetzt ohne eigenes Verschulden so niedrige Renten beziehen. Dies ist die sozialpolitisch wichtigste Kategorie. Es handelt sich hier um diejenigen, die die Hälfte ihres Lebens und noch länger versicherungspflichtig tätig waren, aber wenig Lohn erhielten, deren Leistungen also unterbewertet wurden. Dazu gehören die dienenden Berufe, die landwirtschaftlichen Dienstkräfte, Hausgehilfinnen, Fabrikarbeiterinnen, Krankenschwestern usw. Unsere Rentenversicherung hat sich bewährt. Wir müssen aber auch feststellen, daß bei diesem Rentensystem unbefriedigende Ergebnisse für die alten Menschen erzielt werden, deren Arbeitseinkommen unverhältnismäßig niedrig war und nicht den erbrachten Leistungen entsprach.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sagt, die Renten seien beitrags- und leistungsbezogen. Daß sie beitragsbezogen sind, ist unbestritten. Daß sie in allen Bereichen aber auch leistungsbezogen sind, wird sehr in Frage gestellt. Wären sie auch leistungsbezogen, dürften Hausgehilfinnen, Krankenschwestern, landwirtschaftliche Dienstboten usw. nicht zu den Kleinstrentnern gehören. Sie haben länger als 8 Stunden am Tag gearbeitet. Sie haben große Leistungen vollbracht. Aber leider sind sie Kleinrentner. Ihre Leistungen wurden unterbewertet.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Lösung des Kleinstrentenproblems kann durch jährliche prozentuale Rentenanpassungen oder durch zusätzliche Anpassungen allein nicht gelöst werden. Eine solche Maßnahme, wie sie die CDU/CSU-Fraktion im 15. Rentenanpassungsgesetz für die 10,2 Millionen Rentner und für die 2,2 Millionen Kriegsopfer in einem Anpassungsgesetz vorsieht, ist allerdings dringend notwendig, um die erschütterte Rentenbasis wieder in Ordnung zu bringen, auf der alle anderen Maßnahmen aufgebaut werden müssen. Es muß vielmehr eine zusätzliche Anhebung der Kleinstrenten, und zwar eine gezielte Anhebung, erfolgen.



Geisenhofer
Dieser Forderung trägt der vorliegende Gesetzentwurf der CDU/CSU Rechnung. Nach diesem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion ergeben sich für über eine Million Kleinstrentner zusätzliche Rentenerhöhungen von monatlich bis zu 100 DM und weit darüber. Die Kosten belaufen sich auf 930 Millionen DM. Sie können aus den Überschüssen der Rentenversicherung finanziert werden. Begünstigt würden durch diesen Vorschlag der CDU/CSU am i. Januar 1972, wenn er in Kraft träte, etwa 567 000 weibliche Versicherte, 228 000 Witwen und 227 000 männliche Versicherte. Der große Anteil der Frauen unter den Begünstigten erklärt sich daraus, daß Frauen im Durchschnitt deutlich weniger verdient haben als Männer. Auch die Witwenrenten werden nach unserem Gesetzentwurf angehoben.
Wir schaffen keine generellen Mindestrenten, bei denen es gleichgültig ist, wie lange jemand versicherungspflichtig gearbeitet hat, sondern wir schaffen Renten, die sich nach Leistungen, nach Arbeitsjahren und Mindesteinkommen orientieren. Ich sage mit aller Deutlichkeit und mit allem Ernst: Ziel dieser Verbesserung muß sein, Rentner mit 25 Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit durch eine Rente von mindestens 300 DM monatlich aus der Sozialhilfe herauszuführen. Sie gehören nicht in die Sozialhilfe, wenn sie so lange versicherungspflichtige Arbeit geleistet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn nunmehr die Bundesregierung ebenfalls, wenn auch mit einem ungenügenden Vorschlag und verspätet, die Initiative zur Anhebung der Kleinstrenten ergreift, dann nur deswegen, weil sie durch die CDU/CSU-Fraktion aufgeschreckt und dazu gezwungen wurde. Weder in der Regierungserklärung — und das bedauern wir noch in einer anderen Verlautbarung hat sich die Bundesregierung jemals der Kleinstrentner erinnert. Sie, Herr Professor Schellenberg — ich muß Sie ansprechen , bezeichneten die ehrlichen Bemühungen der CDU/ CSU, den Kleinstrentnern zu helfen, noch im vergangenen Jahr öffentlich als Wahlschwindel. Wir haben im vergangenen Jahr eine Pressekonferenz abgehalten und den Gesetzentwurf der Presse vorgestellt, und da haben Sie uns als Wahlschwindler bezeichnet.

(Abg. Dr. Schellenberg: Ich werde Ihnen gleich eine Antwort darauf geben!)

Das beweist, daß Sie und die SPD sich der Sorgen, der Tragik und der Situation der Kleinstrentner überhaupt nicht bewußt waren.

(Zuruf von der SPD: Unverschämtheit!)

— Das ist nicht unverschämt, das ist eine Tatsache. Ich habe die Presseerklärungen.
Der bekanntgewordene Vorschlag der Bundesregierung, die Kleinrenten erst nach 35 Versicherungsjahren auf zunächst 66 2/3 % und seit vorgestern auf 70 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage anzuheben, geht am Problem vollkommen vorbei. Er schließt nämlich die Masse der Bedürftigsten aus und erhöht die Renten viel zu wenig. Dennoch begrüßen wir die Verbesserung von 66 2/3 % auf 70 % und sehen darin auch unseren Erfolg.

(Abg. Katzer: Sehr wahr!)

Im Unterschied zu den Vorstellungen der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministeriums sieht der CDU/CSU-Gesetzentwurf eine wirkliche Verbesserung der Lage der benachteiligten Kleinrentner vor.
Erstens. Die Rente soll auf 85 % statt, wie der Regierungsvorschlag lautet, auf 70 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage angehoben werden. Erst bei Anhebung auf 85 % wird die Herauslösung der Rentner aus der Sozialhilfe erreicht, nicht bei einem Prozentsatz darunter.

(Abg. Katzer: So ist es!)

Bei Annahme des Entwurfs eines 15. Rentenanpassungsgesetzes der CDU/CSU genügt dann allerdings ein geringerer Anpassungssatz. Die Mindestrente beträgt nach dem Regierungsvorschlag nach 35 Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit zunächst 320 DM im Monat, seit vorgestern 367 DM, nach dem CDU/CSU-Vorschlag dagegen 407 DM. Für Rentner, die 25 bis 34 Versicherungsjahre aufzuweisen haben, tut die Bundesregierung überhaupt nichts. Hier wird es eine ganz große Enttäuschung bei den Rentnern geben.

(Abg. Katzer: So ist es!)

Zweitens. Als Voraussetzung für die Rentenaufbesserung sollen nach dem CDU/CSU-Vorschlag 25 Versicherungsjahre genügen statt 35 Versicherungsjahre nach dem Vorschlag der Bundesregierung. Wir von der CDU/CSU helfen damit einer Million alter Menschen, die Bundesregierung nur einem Drittel davon.
Drittens. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU hilft auch Rentnerinnen und Rentnern, die wegen künftig zu geringer Entlohnung eine zu niedrige Rente erhalten, während die Bundesregierung lediglich eine Übergangslösung vertritt und nur solche Rentenbestandteile erhöhen will, die auf Beiträgen bis zum Jahre 1972 beruhen.
Herr Minister Arendt, Sie haben kürzlich beim Fernseh-Hearing in Bochum auf meine diesbezüglichen Ausführungen gekontert und gesagt, die Opposition handele nach dem Grundsatz: „Wer bietet mehr? Die Opposition bietet mehr!" Nehmen Sie zur Kenntnis, daß es unser ernstes Bemühen ist, nicht billige Versprechungen zu machen, sondern den Lebensstandard der ärmsten Schichten unseres Volkes, nämlich der Kleinstrentner, tatsächlich anzuheben; denn was sie haben, reicht nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diesen Schichten muß tatsächlich mehr geboten werden, Herr Bundesminister Arendt, als die Inflationsrate. Eine Bundesregierung, die eine Inflationsrate von 6 % zuläßt, trifft die Kleinstrentner am schwersten. Eine solche Regierung ist dann aber auch verpflichtet, das Unrecht möglichst bald wiedergutzumachen. Leider vermissen wir den ernsten Willen der Bundesregierung zu einer ausreichenden Initiative dazu.
Im Ausschuß — da appelliere ich an das ganze Hohe Haus — muß ferner geprüft werden, ob bei



Geisenhofer
Frauen auch die Zeiten der Kindererziehung zu den verlangten 25 Jahren hinzugerechnet werden könnten und sollten. Desgleichen müßte geprüft werden, ob Krankheit und Arbeitslosigkeit, also die Ausfallzeiten, mit einbezogen werden können. Wir sollten weiter darüber diskutieren, wie in Zukunft die Teilzeitarbeit bewertet werden und wie die Neuberechnung der Renten nach der Umstellung am zweckmäßigsten vor sich gehen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle zusammen müssen helfen, daß in Zukunft Kleinstrenten nach 25 Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit verhindert werden. Zwar ist das Kleinstrentenproblem, verursacht durch den Strukturwandel und die Unterbewertung der Arbeitsleistungen, im Auslaufen begriffen; die Tarifpartner sehen heute auch für dienende Berufe in der Regel Löhne vor, die über 85 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage liegen. Aber das „in der Regel" bedeutet — und da appellieren wir an die Tarifpartner —, dafür zu sorgen, daß in Zukunft tatsächlich darauf geachtet wird, daß keine Tarifverträge unter 85 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage abgeschlossen werden.
Die dritte Kategorie umfaßt jene Kleinrentner, die, weil sie kein zusätzliches Einkommen haben, von der Kleinstrente leben müssen, aber nicht leben können und deswegen zur Sozialhilfe verwiesen werden. Was diesen Personenkreis betrifft, so ist es ein Unrecht, daß Rentner, die auf die Sozialhilfe angewiesen sind, ihren gesamten Rentenbetrag bis zu 250 DM monatlich in die Sozialhilfe einbringen müssen. Das Ergebnis einer 25jährigen Versicherungszeit ist verloren. Deswegen sind diese Kleinstrentner ebenfalls verbittert. Um wenigstens einen Teil des Ergebnisses einer so langen Arbeitszeit in der Sozialhilfe zu honorieren, hat die CDU/CSU-Fraktion schon am 20. Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingereicht, der vorsieht, daß Sozialhilfeempfänger, die gleichzeitig Rentner sind, einen monatlichen Freibetrag von 75 DM erhalten. Ich bedaure zutiefst, daß dieser Gesetzentwurf schon ein halbes Jahr im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit auf Eis liegt. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, daß dieser Gesetzentwurf endlich weiterbehandelt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir bedauern auch zutiefst — Herr Professor Schellenberg, Sie erinnern sich sehr gut an die Debatte hier im Bundestag —,daß unser Antrag, ab 1. Juli 1971 40 Millionen DM bereitzustellen, um zu diesem Zeitpunkt die Verbesserung einführen zu können, von der SPD/FDP-Koalition abgelehnt wurde, und zwar mit dem Hinweis auf Stabilitätssicherung. Es ist schlecht bestellt um diese Bundesregierung, wenn sie die Stabilitätssicherung auf dem Rücken der Ärmsten und Armen, der Rentner und Sozialhilfeempfänger, bewerkstelligen will.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU/CSU geht das Kleinrentenproblem mit zwei Gesetzentwürfen von den beiden härtesten Seiten an. Die eine Härteseite, die wir mildern und beseitigen wollen, betrifft Personen, die 25, 30, 40 und 50 Jahre, ihr ganzes Leben, hart gearbeitet haben und die im Lohngefüge immer unterbewertet waren. Denen muß am stärksten geholfen werden. Das ist der eine Gesetzentwurf, der heute hier im Hohen Hause zur Diskussion steht. Die zweite Härteseite betrifft die Kleinstrentner, die zur Sozialhilfe müssen, weil sie anderweitig keine Hilfe bekommen können. Denen soll mit unserem zweiten Gesetzentwurf geholfen werden durch die Einführung eines Freibetrages von 75 DM monatlich. Dazwischen liegt jene große Zahl der Kleinstrentner, die keine Verbesserung erhalten können, weil sie weder 25 Jahre versicherungspflichtig tätig waren noch zur Sozialhilfe müssen, da ihr Einkommen über den Sozialhilfesätzen liegt. Das Problem der Kleinstrenten ist differenziert und kompliziert. Einige Kleinstrentner können sogar Millionäre sein. Hunderttausende aber gehören zu den Ärmsten der Armen. Das ist ein ganz schwieriges Problem.
Die bisherigen Bemühungen, den Kleinstrentnern zu helfen, sind in der Vergangenheit nicht schlecht gewesen. Sie sind anzuerkennen. Aber sie haben nicht ausgereicht. Durch die Härtenovelle wurde 1965 nachträglich jenen Kleinstrentnern geholfen, die neben Barbezügen auch Sachbezüge oder nur Sachbezüge, beispielsweise in der Landwirtschaft, erhalten haben. In der Tat hat sich das Problem der Kleinrenten durch die Härtenovelle und durch die von der CDU/CSU eingeführten jährlichen dynamischen Rentenanpassungen so lange gemildert, wie die Preisstabilität anhielt. Diese Entwicklung hat sich seit zwei Jahren nicht mehr fortgesetzt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Das Los der Kleinstrentner verschlechtert sich durch den Geldwertschwund von Tag zu Tag. Das geht auf das Schuldkonto dieser Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zur Anhebung der Kleinstrenten stellt keine Einzelmaßnahme oder ein Flickwerk dar, sondern ordnet sich organisch in die von der CDU/CSU-Fraktion vertretene Gesamtkonzeption einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ein, welche den Arbeitnehmern und den Rentnern die solidarische Generationenhaftung sichert, die Rente in ihrer Lohnersatzfunktion ausweist und die finanziellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Zu dieser Gesamtkonzeption gehören auch der von Kollegen Katzer gleich zu begründende Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes, die Verbesserung der Sozialhilfe, die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und Freiberufliche sowie unsere Vorstellungen zur flexiblen Altersgrenze und zur Schaffung einer selbständigen Frauenrente, wie sie die Gleichberechtigung der Frau heute erfordert.
Wenn wir nicht alles auf einmal leisten können, müssen wir Prioritäten setzen, Prioritäten für die alten Menschen. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist die Anhebung des Rentenniveaus und die zusätzliche Anhebung der Kleinstrenten bei 25 Jahre versicherungspflichtiger Tätigkeit der erste Schritt und die Voraussetzung zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze auch für Klein- und Mittelver-



Geisenhofer
diener. Wer ohne Anhebung der Kleinstrenten die flexible Altersgrenze einführt, übt Betrug an Klein-und Mittelverdienern, weil diese die Rente nicht vorziehen können, selbst wenn sie dürften; sie sinken in die Bereiche der Sozialhilfe ab.
Wir müssen aber auch — und damit komme ich zum Schluß —rasch handeln, so rasch, wie das bei Rentenerhöhungen besonderer Art hier im Hohen Hause schon möglich geworden ist. Herr Bundesminister Arendt, ich habe die Presseerklärung der Bundesregierung zum Fünf-Punkte-Paket zur Hand. Es ist bestürzend, daß in dem veröffentlichten Fünf-
Punkte-Programm der Bundesregierung die Kleinstrentner am schlechtesten abschneiden. Es ist bestürzend, daß Sie so viele Kleinrentner von der Verbesserung ausschließen. Es ist bestürzend, daß die anderen, die begünstigt werden, eineinviertel Jahr auf die kleinen Verbesserungen warten müssen, bis zum 1. Januar 1973 warten müssen, obwohl heute während dieser Debatte Millionen Rentner hilfesuchend nach Bonn blicken.
Wir von .der CDU/CSU fordern die Regierung dringend auf, die Kleinstrentenregelung aus dem Paket herauszunehmen und sie in verbesserter Form bereits am 1. Januar 1972 in Kraft zu setzen. Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen: Was hindert Sie daran? Nichts, aber auch gar nichts. Die 400 Millionen DM, die nach Ihrem Vorschlag benötigt werden, und die 930 Millionen DM, die nach unserem verbesserten Vorschlag benötigt werden, können aus den Überschüssen der Rentenversicherung finanziert werden, die jetzt schon da sind.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Sehr wahr!)

Man muß sich doch ernstlich fragen: Was ist die Ursache? Schielen Sie, Herr Bundesminister, auf den Schlitz der Wahlurne des Jahren 1973?

(Abg. Müller [Berlin] : Natürlich!)

Sie machen keine Sozialpolitik, sondern Sie machen Wahlpolitik, und das enttäuscht mich bitter.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Man sage ja nicht, das Paket müsse zusammengeschnürt bleiben. Wenn Sie das sagen würden, dann sage ich Ihnen, es lebe das Paket, und mache Ihnen den Vorwurf, daß die kleinen Rentner dann tot wären.
Ich darf schließen. Wir müssen für die Kleinstrentner, für die schwächsten Schichten unseres Volkes, das tun, was die Stunde heute fordert. Setzen wir Gegenwartszeichen und machen wir nicht so viel Zukunftsversprechungen. Meinem Kollegen Varelmann möchte ich bei dieser Gelegenheit Dank und Anerkennung sagen, weil er lange Jahre vorher und seit meinem Eintritt in den Bundestag viele Jahre mit mir an der vordersten Front für die Kleinstrentner gekämpft hat. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuß.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614600400
Sie haben die Einbringung zum Tagesordnungspunkt 6 gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg. Für ihn hat die Fraktion 45 Minuten beantragt.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614600500
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Anlaß des vorliegenden Gesetzentwurfs der CDU/CSU möchte ich im Namen meiner Fraktion entsprechend der Anregung, die der Herr Präsident vorhin gegeben hat, einige grundsätzliche Feststellungen zum Rentenproblem machen.
Die CDU/CSU hat vier Gesetzentwürfe zur Rentenfrage vorgelegt, außer diesem Gesetzentwurf den Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes, den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Sozialhilfe für Kleinrentner und den Gesetzentwurf zur Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige.
Gegenüber diesen isolierten Regelungen hält die sozial-liberale Koalition ein Gesamtkonzept zur Reform der Rentenversicherung für erforderlich.

(Zustimmung bei der SPD.)

Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der beiden Koalitionsparteien gegen die Stimmen der Opposition am 23. Juni der Bundesregierung den Auftrag erteilt, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung vorzulegen. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung diesen Auftrag des Hauses zügig erfüllt und vorgestern den Entwurf eines Rentenreformgesetzes verabschiedet hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nunmehr liegen der Öffentlichkeit die politischen Alternativen der sozial-liberalen Koalition und der Opposition zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung vor: hier die sozial-liberale Koalition mit einem Gesamtkonzept für die Rentenreform und dort die Opposition mit isolierten und, wie ich beweisen werde, unausgegorenen Einzelregelungen. Daran können auch die sehr liebevollen Ausführungen vom Kollegen Geisenhofer

(Lachen bei der CDU/CSU) nichts ändern.


(Abg. Burger: „Liebevoll" !)

Ja, liebevoll gemeint; aber der Inhalt war unausgegoren!

(Heiterkeit.)

Hierzu einige Feststellungen! Erstens, Herr Kollege Geisenhofer, damit spreche ich Sie und Ihre Fraktion an: Hinsichtlich der Mindestrente fehlt der Opposition jede eigene gesellschaftspolitische Konzeption. Im sozialpolitischen Regierungsprogramm der CDU/CSU vom 20. August 1969 heißt es nämlich — ich zitiere —(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Das hören Sie ungern, weil Sie das nämlich beschlossen haben im Hinblick auf eine erhoffte CDU-Regierung, und jetzt sieht die gleiche Sache bei Ihnen als Opposition völlig anders aus. — Im August 1969 heißt es bei der CDU/CSU wörtlich:



Dr. Schellenberg
Die Bereinigung des sogenannten Problems der Kleinrenten im Rahmen des Rentenversicherungsrechtes ist nicht möglich.
Dann heißt es weiter:
Sofern eine Kleinrente einziger — —

(Abg. Härzschel meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614600600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Härzschel?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614600700
Bitte schön, Herr Kollege Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0614600800
Herr Professor Schellenberg, würden Sie zur Kenntnis nehmen, daß dieses Zitat aus einem veröffentlichten Artikel stammt und nicht aus einem Beschluß der CDU/CSU-Fraktion?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614600900
Ich lese aus der Unterlage vor, Herr Kollege Härzschel, damit Sie sich diese beschaffen und die Öffentlichkeit richtig unterrichten können: „CDU/CSU-Fraktion Sozialpolitisches Schwerpunktprogramm der CDU/CSU-Fraktion für die 6. Legislaturperiode".

(Unruhe bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

— Ja, meine Damen und Herren, was ist das? Ist das etwa ein persönlicher Artikel von Herrn Schulze ich will nicht Schulze-Vorberg sagen —, oder ist das — wie ich erkläre — ein Schwerpunktprogramm der Fraktion? Das ist der Tatbestand, und daran halten wir uns.

(Zurufe von der CDU/CSU. — Unruhe.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614601000
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Varelmann?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614601100
Ich will Ihnen weiter aus Ihrem Schwerpunktprogramm vorlesen. — Bitte schön, Herr Kollege Varelmann.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0614601200
Herr Professor, ist es verboten, daß die Sozialpolitiker im Laufe der Zeit klüger werden und zu besseren Erkenntnissen kommen?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)


Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614601300
Ja, wenn sie sich der besseren Auffassung der sozial-liberalen Koalition anpassen, das wäre ein großer Fortschritt.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Zuruf: Nur dann sind sie klüger geworden!)

Darauf komme ich noch zurück. Lassen Sie mich erst mal weiterreden.

(Anhaltendes Lachen und Unruhe.)

— Darauf komme ich noch zurück. Das will ich Ihnen aus Ihrem Schwerpunktprogramm vorlesen; genau werde ich es Ihnen sagen.
Aber ich möchte noch vorlesen, was in dem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm der CDU/ CSU steht. Dort heißt es:
Soweit eine Kleinrente einzige Einkommensquelle ist, kann zusätzlich Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen werden.
So Ihr Programm.

(Abg. Müller [Berlin] : Nein! Eine unmaßgebliche Meinung eines Assistenten! —Lachen bei den Regierungsparteien.)

— Lieber Herr Kollege Müller, wenn bei der CDU/ CSU Assistenten Schwerpunktprogramme für die gesamte Fraktion herausgeben, dann ist es ein sehr schlechtes Zeichen für Ihre Fraktion, daß Sie sich nicht einen Tag danach davon distanziert und dieses Programm zurückgezogen haben. Das haben Sie nicht getan.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Das muß hier festgestellt werden, damit alle die Dinge klar sehen.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben ja nach diesem Schwerpunktprogramm folgerichtig gehandelt, jedenfalls zuerst; denn der frühere CDU/CSU-Gesetzentwurf, den Herr Kollege Geisenhofer erwähnt hat, der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Sozialhilfe für Kleinrentner vom Dezember 1970, beruht auf der Vorstellung: Wer eine Kleinrente hat, soll zum Sozialamt gehen. Das ist der Inhalt. Damit hat sich die CDU/CSU vor zehn Monaten hinsichtlich der Mindestrenten gegen eine Regelung innerhalb der Sozialversicherung und für das Sozialamt entschieden.
Und dann kommt der Wandel, dann die Kurve, die Sie genommen haben oder zu nehmen versuchen.

(Abg. Dr. Wittmann [München] : Warum nicht?)

— Wenn Sie die Kurve richtig nehmen, begrüße ich das.
Bei dem Auftrag an die Bundesregierung vom 23. Juni auf Vorlage eines Rentenreformgesetzes hat meine Fraktion eine Mindestrente für alle diejenigen gefordert, die ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das hat die CDU dann veranlaßt, ihre bisherige strikte Ablehnung von Mindesrenten aufzugeben und zu versuchen, die Kurve in Richtung des Auftrages der sozial-liberalen Koalition zu nehmen.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben sich die Sache viel zu leicht gemacht. Das will ich beweisen.
Der vorliegende Gesetzentwurf, den Herr Kollege Geisenhofer begründet hat, ist im wesentlichen Satz



Dr. Schellenberg
für Satz von dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums abgeschrieben.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Geisenhofer: Unerhört!)

— Herr Kollege Geisenhofer, nehmen Sie sich bitte einmal den Entwurf, den Sie soeben begründet haben, die Drucksache VI/2584, vor.

(Abg. Geisenhofer: Wir haben nicht abgeschrieben!)

— Ich beweise Ihnen das mit jedem Artikel Ihres Gesetzentwurfes. Art. 1 ist abgeschrieben, mit Ausnahme der Zahlen!

(Heiterkeit bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614601400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Katzer?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614601500
Bitte schön, natürlich.

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614601600
Herr Kollege Schellenberg, darf ich dieser Ihrer Bemerkung entnehmen, daß Sie dann diesem unserem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614601700
Nein.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Na also! Dann ist er auch nicht abgeschrieben!)

— Herr Kollege Katzer, ich werde Ihnen sagen, was Sie nicht abgeschrieben haben, nämlich die finanzielle Größenordnung. Da versuchen Sie uns zu übertrumpfen, und dadurch schlägt die Sache in das Unsolide um.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Müller [Berlin] : Na, na!)

- Jawohl. Sie haben abgeschrieben Art. 1 mit Ausnahme der Zahlen von Art. 2 § 55 a des Referentenentwurfs, Art. 2 Ihres Entwurfs von Art. 2 § 55 c des Referentenentwurfs, Art. 3 wörtlich — von Art. 2 § 54 a des Referentenentwurfs, Art. 4 von Art. 2 § 54 c des Referentenentwurfs, Art. 5 aus Art. 2, § 10

(Abg. Härzschel: Sagen Sie doch mal etwas zur Sache!)

— Herr Kollege Härzschel, wenn Sie und der Sprecher Ihrer Fraktion so tun, als ob Sie eigene geistige Leistungen produziert hätten,

(Abg. Härzschel: Das sind sie auch!)

muß ich doch dem Hause vortragen dürfen, daß Sie den Gesetzentwurf Satz für Satz von der Bundesregierung abgeschrieben haben.
Nun komme ich zu dem Unterschied.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614601800
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Geisenhofer?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614601900
Nein, ich möchte zunächst einmal meine Ausführungen fortsetzen.
Der einzige Unterschied besteht darin,

(Abg. Maucher: Wie oft haben Sie das gemacht!)

daß die Opposition die Bundesregierung übertreffen will.

(Abg. Maucher: Das haben wir doch oft erlebt!)

Bei den Mindesteinkommen bietet die CDU/CSU nämlich über 20 % mehr als die Bundesregierung und bei der Vorversicherungszeit ist ihr Vorschlag um 30 % günstiger als der der Bundesregierung.
Die Opposition verfährt nach folgendem Motto: Man schreibe Satz für Satz vom Referentenentwurf der Bundesregierung ab, lege bei den Ausgaben erheblich drauf, gebe dem Ganzen einen schönen Titel und bringe das dann als einen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag ein. Das ist Ihre Konzeption.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Geisenhofer: Unerhört!)

Meine Damen und Herren, Sie wären besser beraten gewesen,

(Abg. Geisenhofer: Von wann ist denn der Referentenentwurf?)

wenn Sie den Referentenentwurf ganz abgeschrieben hätten.

(Abg. Geiger: Sehr richtig!)

Dadurch, daß Sie versuchen, die Bundesregierung wesentlich zu übertreffen, kommen Sie nämlich zu Regelungen, die sozialpolitisch überdreht sind. Ich will Ihnen das beweisen.
Die CDU wünscht, daß den Pflichtversicherten unabhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge eine Rente gewährt wird, die von 85 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten ausgeht. Diese Regelung würde bedeuten, daß jemand, der 1972 — dann soll Ihr Gesetzentwurf in Kraft treten — den Mindestbeitrag aller beschäftigten Pflichtversicherten zahlt — das sind 45 DM —, damit den gleichen Rentenanspruch erwürbe wie ein Versicherter, der einen Monatsbeitrag von 187 DM zahlt. Das können Sie nach der RVO und dem Rentenanpassungsbericht nachrechnen. Das ist der Tatbestand.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614602000
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Riedl?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614602100
Nein, ich möchte erst einmal fortfahren. Ich kann das Material, die genauen Berechnungen — wenn gewünscht — der Presse, übergeben. Im übrigen werden die Kollegen aus dem Ausschuß es ohnehin festgestellt haben.

(Abg. Dr. Riedl [München] : Lassen Sie mich doch fragen!)

— Herr Kollege, lassen Sie mich das folgende noch
ausführen. Ich gebe Ihnen nachher das Wort zu einer Zwischenfrage.
Nach der CDU-Regelung — das ist entscheidend — ist es für die Höhe der späteren Rente in Zukunft völlig gleichgültig —

(Abg. Dr. Riedl [München] meldet sich erneut zu einer Zwischenfrage.)

— Bitte schön, wollen Sie jetzt eine Frage stellen!




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614602200
Bitte, Herr Kollege!

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0614602300
Herr Kollege Schellenberg, wären Sie bitte so freundlich, dem Hause zu sagen, von wann der Referentenentwurf datiert, und wären Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Gesetzentwurf der CDU/CSU, den der Kollege Geisenhofer vertreten hat, bereits am 29. Dezember 1969 in einem Gespräch zwischen dem Kollegen Geisenhofer und Vertretern des bayerischen Arbeitsministeriums konzipiert worden ist?

(Zuruf des Abg. Geiger.)


Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614602400
Herr Kollege, ich kann mich nur nach dem richten, was dem Hause vorliegt. Am 16. Dezember 1970 hat Ihre Fraktion den Gesetzentwurf über Sozialhilfezuschläge bei Rentnern oder bessere Anrechnung von Sozialhilfeleistungen bei Rentnern eingebracht; so geschehen im Dezember 1970. Am 23. Juni 1971 habe ich, wenn Sie es konkret wissen wollen, hier namens meiner Fraktion und namens der sozial-liberalen Koalition erklärt, die Bundesregierung möge Mindestrenten für diejenigen einführen, die lange gearbeitet, aber ein niedriges Einkommen gehabt haben. Erst im September 1971, also drei Monate später, kam Ihr Gesetzentwurf, der heute beraten wird. Das sind die Tatbestände.
Meine Damen und Herren, das Entscheidende ist — das werden Sie sich noch gründlich überlegen und vielleicht bedauern —, daß es nach dem CDU/ CSU-Entwurf für die Höhe der späteren Rente in Zukunft völlig gleichgültig ist, ob der Versicherte einen Beitrag von monatlich 45 DM

(Zuruf des Abg. Müller [Berlin] )

— Sie müssen als Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses die Reichsversicherungsordnung kennen, Herr Kollege Müller — oder ob er das Vierfache des Mindestbeitrages der Pflichtversicherten, nämlich 187 DM, zahlt.
Meine Damen und Herren, damit wirft die CDU das System der Beitragsgerechtigkeit über Bord und öffnet in Zukunft Manipulationen Tür und Tor. Jeder, der es nämlich bewerkstelligen kann, fiktive Arbeitsverträge abzuschließen, kann mit einem Minimalbeitrag zu einer hohen Rente, berechnet auf der Basis von 85 % des Mindestarbeitsverdienstes, kommen.
Herr Kollege Geisenhofer hat das Problem der Teilzeitbeschäftigten angesprochen, aber im CDU/ CSU-Gesetzentwurf ist dies doch nicht geregelt. Ihre Regelung ist deshalb völlig unausgegoren, weil Sie für die ständig steigende Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Gesetzentwurf hinsichtlich der Mindestrente die gleiche Regelung wie für diejenigen treffen, die ihr ganzes Leben ständig voll gearbeitet haben. Darin liegt doch der Widerspruch, und darin liegt doch die Manipulationsmöglichkeit für die Zukunft.

(Abg. Härzschel: Das machen Sie doch auch!)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU/CSU fordert den gesetzlich vorgeschriebenen
Deckungsabschnitt von 15 Jahren. Das sind nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums für diesen Zeitraum 56 Milliarden DM! Trotz dieser enormen Mittel entspricht der Vorschlag der CDU/CSU nicht den Erfordernissen, die an eine Mindestrente gestellt werden müssen.
In unserem Sozialleistungssystem liegt nämlich die Bedeutung der Mindestrenten darin, daß sich dabei der auf der Beitragszahlung beruhende Versicherungsgedanke mit den Zielsetzungen sozialer Gerechtigkeit verbinden muß. Das ist das Wesentliche der Mindestrente in unserem Sozialleistungssystem. Wer das nicht beachtet, gefährdet das System der beitragsbezogenen Rente.
Der sozial-liberalen Koalition geht es darum, durch die Mindestrente soziale Ungerechtigkeiten der Vergangenheit für die Menschen zu beseitigen, die ein Leben lang gearbeitet, laufend Beiträge gezahlt haben und wegen des niedrigen Lohnes eine völlig unzureichende Rente erhalten. Dafür bildet der Regierungsentwurf, vorgestern beschlossen, eine gute Grundlage.
Nun eine zweite Feststellung: Die CDU/CSU benachteiligt Kleinrentner. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU kann nämlich nicht darüber hinwegtäuschen, daß einerseits die Dinge bei der Mindestrente überdreht werden, andererseits aber die Kleinrentner benachteiligt werden. Sie fordern auch heute, wie wir das alle schon seit langem wissen, über die Rentenautomatik hinaus eine zweite Rentenerhöhung. Gerade dadurch wird die Schere zwischen der niedrigen und der hohen Rente in einem Ausmaß vergrößert, das sozial ungerecht ist.

(Abg. Geisenhofer: Wir helfen zweimal!)

Diese von der CDU/CSU gewollte zusätzliche prozentuale Erhöhung bevorzugt die Bezieher hoher Renten, bringt aber den Kleinrentnern keine wirksame Verbesserung. Für diese ungezielte Regelung will die CDU in dem gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsabschnitt 65 Milliarden DM — 65 Milliarden! — zusätzlich ausgeben. Damit wird der finanzielle Spielraum für eine sozialpolitisch gezielte, für eine sinnvolle Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in bedenklicher Weise eingeengt. Die sozial-liberale Koalition will gezielt soziale Härten im Rentenrecht beseitigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dafür bietet der von der Regierung auf unsere Initiative vorgelegte Härtebericht eine wichtige Grundlage.
Noch eine Bemerkung, damit zur Sache mit den Zuschlägen schon etwas gesagt ist; denn darüber wird Herr Katzer, wie ich gehört habe, noch eine Dreiviertelstunde reden — er hat jedenfalls eine so lange Redezeit beantragt.

(Abg. Katzer: Mit Ihrer gütigen Erlaubnis!) — Jawohl.

Meine Fraktion hält Rentenzuschläge, so populär sie sein mögen, für ein bedenkliches Instrument. Sie gefährden die Rentenautomatik und machen die Rentenanpassung politisch manipulierbar. Der von der



Dr. Schellenberg
CDU in der Rezession erfundene Rentner-Krankenversicherungsbeitrag war ein erster Eingriff in diese Automatik.

(Abg. Maucher: Sie haben es doch mitgemacht!)

Ihm lassen wir Sozialdemokraten keinen zweiten, auch nicht mit umgekehrten Vorzeichen folgen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Härzschel: Aber 20 Jahre lang haben Sie es gefordert!)

Die Rentner in unserem Lande brauchen Sicherheit. Sie müssen sich darauf verlassen können, daß sie auch in Zukunft die volle dynamische Rente erhalten, ohne Zuschläge, ohne Abschläge. Nichts wäre verhängnisvoller für die Rentner, als wenn die Rentenanpassung von der jeweiligen politischen Wetterlage abhängig gemacht wird.

(Abg. Härzschel: Das hätten Sie sich merken sollen!)

Meine Fraktion hat die Rentenautomatik 1957 hier als erste vertreten. Wir haben die Rentenautomatik nach den Eingriffen der Rezession wiederhergestellt. Wir werden die Rentenautomatik gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auch für die Zukunft sichern.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nun eine dritte Feststellung. Die CDU hat Hausfrauen und Müttern in dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu bieten. Der Gesetzentwurf trägt die Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen usw.". Meine Damen und Herren, das ist eine falsche Überschrift.

(Abg. Katzer: Es sind ja 80 % Frauen!)

- Nein, durch den Gesetzentwurf der CDU kommt nämlich nicht eine einzige Frau mehr als bisher zur Rente.

(Abg. Müller [Remscheid] : Aber zu einer besseren Rente!)

Die Hausfrauen sollen nach Ihrem Entwurf, nach der Vorstellung der CDU, weiterhin vom Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen werden. Demgegenüber öffnet die sozial-liberale Koalition die gesetzliche Rentenversicherung auch allen Hausfrauen. Damit erhalten 7 Millionen Hausfrauen — im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten

(Abg. Härzschel: Die wohlhabenden!)

erstmals das Recht, sich eine eigene soziale Sicherung für Invalidität und Alter aufzubauen.
Auch die vielen Frauen, die durch die Erziehung ihrer Kinder hinsichtlich der Rente benachteiligt sind, werden von der CDU/CSU völlig vergessen. In Ihrem Gesetzentwurf steht davon nichts. Herr Geisenhofer hat zwar etwas von weiteren Erwägungen erzählt, aber hier entscheiden Gesetzentwürfe. Darüber liegt kein CDU/CSU-Gesetzentwurf, auch kein Antrag von Ihnen im Parlament vor.
Die sozial-liberale Koalition dagegen wird diesen Frauen ein beitragsfreies Versicherungsjahr, das sogenannte Baby-Jahr, zuerkennen.

(Abg. Müller [Remscheid] : 7,65 DM!)

Erstmals in unserer Sozialgeschichte wird damit die Leistung der Mütter durch die Rentenversicherung gewürdigt. Das ist ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr Gesetzentwurf mit der schönen Überschrift „Verbesserung der Alterssicherung für Frauen ..." läßt völlig unbeachtet, daß es in unserem Lande leider 700 000 geschiedene Frauen gibt. Diese bleiben nach Ihrem Gesetzentwurf — sogar in allen vier Entwürfen, die Sie zur Rentenfrage eingebracht haben — weiter benachteiligt. Wir halten es nicht für vertretbar, daß bei der Ehescheidung der Mann seine vollen Rentenansprüche mitnimmt.

(Abg. Härzschel: Zwei Mini-Renten!)

Die sozial-liberale Koalition wird dieses Unrecht gegenüber den Frauen beseitigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Durch diesen Versorgungsausgleich wird vielen Frauen erstmals ein eigener Rentenanspruch gewährt, den sie weiter ausbauen können.
Die sozial-liberale Koalition wird darüber hinaus Härten für Frauen aus bereits geschiedenen Ehen beseitigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Das ist ein bedeutsamer Fortschritt.


(Abg. Katzer: Das steht doch gar nicht auf der Tagesordnung!)

Die CDU/CSU hat den Frauen hinsichtlich der Öffnung der Rentenversicherung und hinsichtlich des Baby-Jahres und auch den geschiedenen Frauen außer dem schönen Titel Ihres Gesetzentwurfs überhaupt nichts zu bieten.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Müller [Berlin] : Das ist doch lächerlich! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Die CDU/CSU hat diesen Frauen nichts zu bieten!
Nun die vierte Feststellung: Die CDU ignoriert das Schicksal der älteren Arbeitnehmer. Meine Damen und Herren von der Opposition, ungeachtet Ihrer vier Gesetzentwürfe übersehen Sie völlig die Situation des älteren Arbeitnehmers.

(Aha! bei der CDU/CSU.)

Die Bedingungen der modernen Arbeitswelt bringen für die älteren Arbeitnehmer viele Probleme mit sich.

(Abg. Müller [Remscheid] : Das ist etwas „ganz Neues"! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Aha! Das ist „ganz neu" !)

— Ich will Ihnen sagen, was die harten Tatbestände sind, gegen die Sie nichts unternehmen.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Deshalb haben wir auch ein Arbeitsförderungsgesetz!)




Dr. Schellenberg
In Zehntausenden von Gutachten von Nachuntersuchungsstellen heißt es Jahr für Jahr vor allem bei älteren Arbeitnehmern: „noch geeignet, leichte Tätikeit im Sitzen von mehr als vier Stunden täglich zu verrichten." — Unter dieser Begründung wird heute Zehntausenden von 63- und 64jährigen Arbeitnehmern die Rente abgelehnt. Das ist ein unwürdiger Zustand!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Diesen unwürdigen Zustand will die sozial-liberale Koalition beseitigen.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Müller [Remscheid] : Wir auch, Herr Kollege Schellenberg!)

— Nein, Sie haben darüber überhaupt nichts in Ihrem Gesetzentwurf gesagt!

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist doch eine böswillige Unterstellung! — Abg. Müller [Berlin] : Sprechen Sie doch zur Sache!)

Den Lebensschicksalen am Ende eines Arbeitslebens wird die starre Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung,

(Zuruf von der CDU/CSU: Typische Demagogie!)

da Sie von der CDU/CSU in der geltenden Form beibehalten,

(Abg. Müller [Remscheid]: Das ist ja nicht wahr!)

nicht gerecht.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Meine Damen und Herren der CDU/CSU, soll ich Ihnen wieder aus Ihrem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm vorlesen?

(Abg. Geisenhofer: Unerhört ist das! — Weitere Zurufe.)

Soll ich Ihnen das vorlesen? Es heißt in Ihrem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm:

(Abg. Katzer: Sprechen Sie doch einmal zu den heute vorliegenden Anträgen, Herr Kollege! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU: Das ist ihm unangenehm! — Reden Sie doch einmal zum Thema!)

Einer variablen Altersgrenze nach unten kann nicht nähergetreten werden.
So die CDU/CSU im August 1969 in der Hoffnung, Regierungspartei zu werden.

(Zuruf von der SPD: Da haben sie sich aber getäuscht!)

— Ja, bitte schön, Herr Kollege Müller!

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0614602500
Herr Kollege Schellenberg, ist Ihnen bekannt, daß in der zweiten Fassung des Berliner Programms der CDU ein Satz steht, der ungefähr besagt, daß die flexible Altersgrenze im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu verwirklichen ist? Was können Sie uns denn hier mit Ihren Ausführungen unterstellen?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614602600
Ich will Ihnen darauf folgendes sagen: Es gehört neuerdings zu Ihrem taktischen Rüstzeug,

(Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

auch von der flexiblen Altersgrenze zu reden. Aber entscheidend ist die Gesetzgebung, ist das, was eine Fraktion hier als Gesetzentwurf auf den Tisch legt, und nicht, was sie irgendwo erklärt.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Im Gegensatz zu Ihrem schönen Programm wollen Sie in Wirklichkeit durch Ihre Gesetzentwürfe die Einführung einer flexiblen Altersgrenze verhindern.

(Abg. Müller [Remscheid] : Auch das ist nicht wahr, Herr Kollege Schellenberg!)

— Ich beweise es Ihnen. Herr Kollege Müller, Sie werden dann schweigen, oder Sie müssen hier heraufkommen und sagen, weshalb Sie die flexible Altersgrenze verhindern.

(Abg. Müller [Remscheid] : Das ist einfach unmöglich!)

Daß Sie das verhindern wollen, ergibt sich schon daraus, daß die CDU für die heute zur Beratung stehenden Gesetzentwürfe mehr als die gesamten verfügbaren Reserven der Rentenversicherung verplanen will.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

Mehr als die gesamten Reserven verplanen Sie für andere Zwecke,

(Abg. Ruf: Das stimmt effektiv nicht!)

aber nicht für die älteren Arbeitnehmer. Über die flexible Altersgrenze ist bei Ihnen nichts drin.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)

Demgegenüber packt die sozial-liberale Kaolition das Problem der älteren Arbeitnehmer an: Dadurch, daß die jetzige starre Regelung der Rentenversicherung durch eine flexible ersetzt wird. Jeder Arbeiter und Angestellte soll nach einem langen Arbeitsleben selbst entscheiden, ob er Rente beantragen oder weiter arbeiten will.

(Abg. Müller [Remscheid] : Das gilt für ein Drittel der Betroffenen!)

Dem älteren Arbeitnehmer wird die Freiheit der Entscheidung in dieser Hinsicht gegeben.

(Abg. Müller [Remscheid]: Für ein Drittel!) — Herr Kollege Müller, darf ich Ihnen sagen:


(Abg. Härzschel: Die Kleinen scheiden Sie aus!)

Wir werden sehen, wer davon Gebrauch machen wird. Die Freiheit der Wahl ist für uns nicht nur ein Gebot

(Abg. Müller [Remscheid] : Meinen Sie, für uns nicht?)

— lassen Sie mich das ganz ernsthaft sagen — der
sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine moralische



Dr. Schellenberg
Verpflichtung gegenüber dem Menschen, der ein Leben lang gearbeitet hat.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Fünfte Feststellung, die Gesetzentwürfe der CDU/ CSU sind finanziell unsolide. Ihren Gesetzentwürfen ist keine langfristige Finanzberechnung beigefügt, wie wir das 1969 gemeinsam hier beschlossen haben: 15 Jahre Vorausberechnung. Eine langfristige Berechnung hat die CDU/CSU aus einem guten oder, besser gesagt, aus einem schlechten Grunde nicht beigefügt. Die CDU fordert in dem gesetzlich festgelegten 15jährigen Deckungsabschnitt: 56 Milliarden DM für Mindestrenten — Drucksache VI/2584 —, 65 Milliarden DM für den Rentenzuschlag, 9 Milliarden DM für zusätzliche beitragslose Zeiten. Insgesamt würde also auf Grund dieser Gesetzentwürfe in dem gesetzlich festgelegten Deckungsabschnitt ein Mehraufwand der Rentenversicherung in Höhe von 130 Milliarden DM entstehen.
Meine Damen und Herren, nach dem Rentenanpassungsbericht 1971 ist für den Zeitraum bis 1985 eine Mindestrücklage von höchstens 105 Milliarden DM zu erwarten, wenn man die Dreimonatsmindestreserve in Abzug bringt. Das bedeutet, die CDU/ CSU will innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsabschnittes bis 1985 25 Milliarden DM mehr ausgeben, als der Rentenversicherung an Reserven insgesamt zur Verfügung stehen.

(Abg. Müller [Remscheid]: Das stimmt ja nicht, Herr Kollege Schellenberg!)

Meine Damen und Herren, bitte passen Sie genau auf, Sie wollen 130 Milliarden DM ausgeben, aber nach den letzten, dem Hause vorliegenden Berechnungen stehen bis 1985 höchstens 105 Milliarden DM an Reserven zur Verfügung. Die CDU/CSU will also mit den vorliegenden Gesetzentwürfen 25 Milliarden DM mehr ausgeben als verfügbar sein wird, und dann sprechen Sie sogar noch zusätzlich von weiteren Vorlagen.

(Abg. Müller [Remscheid] : Nein, nein!)

Meine Damen und Herren, es ist ein in der Geschichte dieses Hauses einmaliger Vorgang,

(Zuruf des Abg. Katzer)

daß eine Opposition derartige finanzpolitische Abenteuer eingehen will.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Dr. Apel: Einmalig nicht! Das machen die öfter!)

— Das ist abenteuerlich!

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Es ist abenteuerlich, wie Sie reden! — Abg. Müller [Berlin] : Irreführung!)

Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ich fordere Sie im Interesse der Glaubwürdigkeit dieses Parlaments und im Interesse der sozialen Sicherung auf, Ihre Gesetzentwürfe zurückzuziehen

(Lachen bei der CDU/CSU) und sie durch neue Vorlagen, die solide finanziert sind, zu ersetzen.


(Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Dr. Hammans: Das könnte Ihnen so passen! — Abg. Härzschel: Zur Sache nichts gesagt!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614602700
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller. Für ihn ist eine Redezeit von 15 Minuten beantragt.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614602800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner" wurde von dem Kollegen Geisenhofer begründet. Herr Kollege Geisenhofer, Sie haben die Meinung vertreten, die Sozialdemokraten und die Freien Demokraten hätten das Problem der Kleinstrenten bzw. der zu niedrigen Renten nicht oder sehr spät entdeckt. Ich muß Ihnen leider sagen: Das stimmt nicht. Was Sie von der CDU/CSU hier beantragen, bedeutet die Aufgabe wesentlicher Prinzipien, die Sie in den Jahren 1956 und 1957, also vor 14 Jahren, als fundamentale neue Erkenntnisse propagiert haben.

(Abg. Geisenhofer: Aber wegen eurer Inflation!)

Die Anträge, die Sie hier vorgelegt haben, sind ein Beweis dafür, daß die von Ihnen mit absoluter Mehrheit beschlossene und dann durchgeführte Rentenreform in wesentlichen Bereichen in bestimmten Teilen versagt hat.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nein, die Preissteigerungen sind zu hoch! Das ist der Punkt!)

— Aber jetzt hören Sie mal, Herr Kollege Schulze-Vorberg, das ist doch völlig unmöglich. Die Kleinstrenten haben mit der Preissteigerung wahrhaftig gar nichts zu tun.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Aber sicher, die Rentner sind am meisten von den Preissteigerungen betroffen!)

— Natürlich sind sie bezüglich des Verbrauchs davon betroffen. Aber die Kleinstrenten rühren doch daher, daß die Betreffenden entweder relativ kurz in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen — Sie gingen von 25 Jahren aus — und daß sie in diesen 25 Jahren einen relativ niedrigen oder sehr niedrigen Lohn bezogen haben. Die Kleinstrenten haben also mit den Preissteigerungen nur ganz wenig zu tun.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Doch, beides! — Abg. Geisenhofer: Beides ist entscheidend!)

— Lieber Herr Kollege Schulze-Vorberg, ich möchte
Ihnen eines sagen. Dieser Antrag, den Herr Kollege
Geisenhofer hier begründet hat, macht deutlich, daß
Ihre Sprecher in den Jahren 1956 und 1957 unerfüll-



Spitzmüller
bare Versprechungen im Hinblick auf Rentenhöhe und Rentenniveau gemacht haben.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Damals gab es solide Preise!)

Sie haben damals nämlich die kühne Behauptung aufgestellt, man könne auf die Sockelrente oder den Grundbetrag, wie es damals hieß, verzichten, weil künftig jeder Versicherungspflichtige mit einem normalen Arbeitsleben eine ausreichend hohe Rente beziehen würde.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Bei stabilen Preisen! — Zuruf von der CDU/CSU: Der FDP war das noch zu hoch!)

Meine Damen und Herren von der CDU, wir Freien Demokraten sind ganz froh, daß Sie erkennen, daß Sie im Jahre 1957 mit dieser Ihrer Behauptung in die Irre gelaufen sind.

(Abg. Katzer: Und die SPD?)

Ich muß in Ihr Gedächtnis zurückrufen, daß damals Freie Demokraten wie Sozialdemokraten für den Bestand des Grundbetrages gewesen sind und darauf eine dynamisierte Rente aufgebaut wissen wollten. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen damals und heute.

(Beifall bei der SPD.)

Heute erkennen auch Sie an, daß man, wenn keinen Sockelbetrag, dann eben einen Zuschußbetrag, einen Zuschlag oder etwas Ähnliches vorsehen muß, um bestimmte Leute nicht unter die Sozialhilfe fallen zu lassen, obwohl sie viele Versicherungsjahre haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614602900
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Härzschel?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614603000
Bitte, Herr Kollege Härzschel!

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0614603100
Herr Kollege Spitzmüller, würden Sie, wenn Sie schon 1957 zitieren, wenigstens zugeben, daß die FDP damals das Gesetz abgelehnt hat, weil ihr die Leistungen zu hoch waren?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614603200
Herr Kollege Härzschel, es ist leider ein Irrtum, wenn Sie meinen, wir hätten das Gesetz abgelehnt, weil uns die Leistungen zu hoch gewesen seien. Wir haben das Gesetz abgelehnt, weil wir nicht bereit waren, Arbeitern und Angestellten und Rentnern Sand in die Augen zu streuen. Unser Sprecher hat damals gesagt: Sie werden die vorgesehene Rentenhöhe nicht erreichen, und sie werden mit den vorgesehenen Beitragshöhen nicht zurechtkommen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat ja damals auch nur nolens volens Ihren Vorschlägen zugestimmt. Auch die SPD hatte andere Vorstellungen bezüglich der Dynamisierung.

(Abg. Härzschel: Und zur Mindestrente!)

Sie hatte z. B. nicht einen Satz von 1,5 %, sondern einen Satz von 1,8 %, wenn ich mich recht erinnere, in ihrem Antrag. Sie hat sich Ihnen damals nolens volens angesichts der absoluten Mehrheit, die Sie
besaßen, angeschlossen, weil sie nicht in den Geruch kommen wollte, daß sie einen sozialen Fortschritt verhindern wolle. Wir wollten nicht in den Geruch kommen, daß wir etwas versprechen, von dem wir von vornherein wissen konnten, daß es nicht zu halten ist.
Meine Damen und Herren, leider sind wir bestätigt worden. Denn der Beitrag ist höher als auf 16,8 % gestiegen, was damals als Höchstbeitrag angesehen wurde, und leider wurden die 60 % Rente, die damals bei 40jähriger Versicherungszeit als wahrscheinlich und sicher angesprochen wurden, nicht erreicht. Meine Damen und Herren von der CDU, ich mache Ihnen das nicht zum Vorwurf,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre ja auch noch schöner!)

sondern ich mache damit nur deutlich, daß wir damals mit unseren Berechnungen, wie sich diese Gesetze auswirken würden, leider richtiger lagen als Sie mit Ihrem ganzen Arbeitsministerium. Denn wenn sich die Gesetze so ausgewirkt hätten, wie Sie es gesagt haben, dann brauchten Sie diesen Antrag heute nicht vorzulegen.
Schon wenige Jahre nach der Reform des Jahres 1957 hat es sich erwiesen, daß sich die CDU im Hinblick auf die Wirksamkeit ihres Systems fundamental geirrt hatte und daß auch bei einem langen Arbeitsleben mit entsprechenden Versicherungsbeiträgen zahlreiche Renten unter dem Existenzminimum zustande kamen und dies faktisch nicht mehr zu leugnen war.
Hier im Deutschen Bundestag ist von der CDU, als diese Frage angesprochen wurde, einmal ,die Feststellung getroffen worden, dann müßten die Leute eben zum Sozialamt ,gehen. Von dieser Meinung haben Sie sich nun abgekehrt. Ich begrüße das, meine Damen und Herren. Nur ist Ihr Gesetzentwurf dafür keine brauchbare Grundlage. Dazu hat Herr Kollege Schellenberg schon sehr ausführliche und sachkundige Ausführungen gemacht. Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist eine wesentliche Abkehr von der sogenannten Lohnbezogenheit oder von der Beitragsgerechtigkeit oder von der Beitragsbezogenheit oder von der Bruttolohnbezogenheit der Rente, oder was alles für Schlagworte Sie in den letzten 14 Jahren gebraucht haben.

(Abg. Ruf: Die Regierung macht doch genau dasselbe!)

— Herr Kollege Ruf, jawohl, auch der Regierungsentwurf ist eine Abkehr von diesen Prinzipien, aber doch nicht in einem so fundamentalen Umfang wie dem, in dem Sie hier das Versicherungsprinzip durchbrechen wollen, sondern in einem Umfang, bei dem eben eine gezielte Anhebung von Kleinrenten durch gezielte Aufbesserungen für alle Rentnerinnen und Rentner erfolgt, die trotz erfüllten Versicherungslebens heute noch eine zu niedrige Rente haben. Es handelt sich dabei um echte Strukturverbesserungen im Gegensatz zu Ihrem Antrag, der, wie Herr Kollege Schellenberg Ihnen klar vorweisen konnte, weit über das Ziel hinausschießt, weil er nämlich für die Zukunft Manipulationsmöglichkeiten eröffnet, die Sie sicherlich nicht wollen, die Sie aber



Spitzmüller
mit Sicherheit übersehen haben. Wir werden uns im Ausschuß bestimmt noch darüber unterhalten, daß hier eine solche Beitragsfiktion zur Rentenaufstockung, wie Sie sie hier vorschlagen, nicht Platz greifen kann.
Meine Damen und Herren, es herrscht gar kein Zweifel, mit diesem Änderungsvorschlag gibt die CDU/CSU wesentliche Prinzipien der Rentenreform von 1957 auf. Man bewegt sich in eine Richtung von Vorstellungen, die, wenn auch in anderer Art, von der SPD und der FDP in den Jahren 1956/57 schon vertreten worden sind, nämlich in die Richtung, daß man eben auf einen Sockelbetrag, wenn nun auch in anderer Form, nicht verzichten kann.

(Abg. Geisenhofer: Das ist ja ganz etwas anderes!)

— Natürlich ist das hier etwas anderes, aber im Grunde läuft es auf dasselbe Ergebnis hinaus.
Die CDU/CSU hat jetzt den vierten Gesetzentwurf zur Änderung dieser Rentengesetze vorgelegt. Das ist ein beachtenswerter Wandel; denn in ,den Jahren 1963, 1964 und 1965 — Herr Kollege Ruf, Sie sehen mich so liebenswürdig und freundlich an, Sie erinnern sich noch sehr gut — haben wir miteinander in der Koalition von CDU/CSU und FDP anläßlich der Härtenovelle gerungen, um manche Schwierigkeiten, die schon feststellbar waren und geändert werden mußten, zu beseitigen. Wir haben die Dinge damals in einzelnen Punkten fiktiv geändert, z. B. bei all denen, die Deputate, Kost und Wohnung als Lohnanteil bezogen hatten.
Damals, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, hatten wir Freie Demokraten weitergehende Vorstellungen. Und ich erinnere mich noch gern eines Rundfunkgesprächs zwischen Herrn Schellenberg, Herrn Stingl und mir vor dem RIAS Berlin, wo ich darauf hinwies, daß eben leider Gottes durch die Unterbezahlung in Randbereichen, also im Westerwald, im Schwarzwald, im Bayerischen Wald oder wo auch immer das sei, zu kleine Renten entstehen und daß man dort etwas Besonderes tun müsse. Nach diesem Gespräch — das möchte ich hier sagen, weil es bezeichnend für die damalige Einstellung ist — haben beide Herren, Herr Schellenberg wie Herr Stingl, zu mir gesagt: Herr Spitzmüller, seien Sie ein bißchen vorsichtig mit solchen Erweiterungsvorstellungen; denn das alles kostet Geld; und denken Sie an den Arbeitsminister, der die Beiträge erhöhen muß!
Meine Damen und Herren, hier möchte ich an die Frage der Beitragserhöhungen anknüpfen und sagen: Wenn wir das, was Sie uns in den vier Entwürfen zur Änderung von Rentengesetzen auf den Tisch des Hauses gelegt haben, verwirklichten, dann würde dies bedeuten, daß zwar viel mehr Geld im Rahmen der Rentenversicherung ausgegeben wird, daß diese Mehrausgaben aber über die bereits beschlossenen Beiträge nicht zu finanzieren sind. Dann müßte ein Arbeitsminister hierhertreten und sagen: Ich muß auf Grund der vom Parlament beschlossenen Ausgaben entweder den Bundeszuschuß um Milliarden erhöhen — das wird er beim Finanzminister wahrscheinlich nicht durchbringen, weil es
Steuererhöhungen bedingen würde —, oder ich muß die Beiträge erhöhen. Das, meine Damen und Herren, wollen wir doch nicht heraufbeschwören.

(Abg. Müller [Remscheid]: Das ist auch nicht die Konsequenz!)

Die Gesetzentwürfe, die Sie hier vorgelegt haben, machen deutlich, daß wir uns in einem einig sind, nämlich darin, daß die Rentenreform vom Jahre 1957 den gewünschten Effekt und in manchen Bereichen das angestrebte Ziel bei weitem nicht erreicht hat. Hierzu hat die Regierung ein geschlossenes Programm vorgelegt, das in sich logisch ist, das in sich auch bis zum Jahre 1985 ohne Beitragserhöhungen finanzierbar ist, was man von den vier Einzelgesetzentwürfen, die Sie hier vorgelegt haben, leider nicht sagen kann. Von daher werden wir im Ausschuß darum ringen müssen, das Notwendige und das Finanzierbare herauszubringen. Ihr Gesetzentwurf, der hier vorliegt, kann in dieser Form dabei allerdings als Beratungsgrundlage nicht dienlich sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614603300
Meine Damen und Herren, der erste Durchgang zum Punkt 6 der Tagesordnung ist abgeschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung ,des von den Abgeordneten Katzer, Dr. Götz, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz — 15. RAG)

— Drucksache V1/2585 —
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Katzer und mache darauf aufmerksam, daß ich zum Schluß über die Punkte 6, 7 und 8 a und b zusammen abstimmen lassen werde. Herr Abgeordneter Katzer hat eine Redezeit von 45 Minuten beantragen lassen.

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614603400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schellenberg — wenn ich zu der vorigen Debatte eine Bemerkung machen darf —, die Art und die Form, wie Sie sich soeben eingelassen haben, wird wohl nicht dem Rang der Probleme gerecht, um die es hier heute geht. Ich habe den Eindruck, daß Sie gestern nicht die Reden gehört haben, die der Herr Kollege Dr. Barzel und Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Wehner, hier gehalten haben. Beides waren sehr bemerkenswerte Reden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich bedaure diese Ihre Art, Herr Kollege Schellenberg, und würde Ihnen den Rat geben, den Vorschlag Ihres Vorsitzenden zu befolgen und diese Reden einmal sehr sorgfältig nachzulesen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Ich habe sie gehört, Herr Kollege Katzer! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, cien 22. Oktober 1971 8377
Katzer
Dann wird man in diesem Hohen Haus vielleicht fair und sachlich miteinander ringen können. Ich werde versuchen, mich, wenn ich nun auf Ihre Bemerkungen eingehe, größter Sachlichkeit zu befleißigen. Sie müssen allerdings selber mit Ihrem Arbeitsminister ausmachen, ob es richtig ist, daß Sie das Programm der Regierung jetzt hier vorab verkünden. Ich habe nicht die Absicht, mich dazu zu äußern.

(Abg. Dr. Schellenberg: Nachdem es veröffentlicht ist, steht es zur öffentlichen Diskussion!)

Normalerweise bringt die Regierung ein Programm
ein. Aber das müssen Sie untereinander ausmachen.
Herr Kollege Schellenberg, Sie haben über sehr vieles gesprochen, aber nur sehr wenig über die beiden Punkte, die heute hier zur Debatte anstehen. Es wäre eigentlich der Sinn dieser Beratung gewesen, darüber von Ihnen mehr zu hören. Statt dessen hören wir Bemerkungen wie diese — das hat Herr Kollege Spitzmüller etwas aufgenommen —: Wir haben ein geschlossenes Konzept, und: Wir haben eine klare Konzeption.

(Zuruf von der SPD: Vor allem solide!)

— Solide, natürlich! Meine Damen und Herren, Sie reden über sehr viele Dinge, die Sie 1973 tun wollen. Sie reden nur nicht darüber, daß dank Ihrer Inflationspolitik die Rentner auf der Strecke bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das ist das Problem. Das ist der Anlaß, der uns zu unseren Anträgen gebracht hat. Darum können Sie nicht mit sehr vielen Worten herumreden.
Zur Frage der Kleinstrenten operieren Sie, Herr Kollege Schellenberg, mit Papieren von gestern.

(Widerspruch des Abg. Dr. Schellenberg.)

Ich arbeite mit Papieren von heute. Nach der gestrigen Debatte sollten Sie sich klugerweise darauf einstellen.
Was sind denn die Fakten, Herr Kollege Schellenberg? Erstens. In der Regierungserklärung dieser Bundesregierung sind keine Maßnahmen für Kleinstrentner vorgesehen.
Zweitens. Noch am 8. Juni 1971 antwortete der Herr Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums auf die Frage des Kollegen Schulze-Vorberg, ob die von der früheren sozialdemokratischen Opposition geforderten Mindestrenten nicht ein zusätzlicher Grund für die Bundesregierung seien, dem Verlangen der CDU/CSU zu folgen und Mindestrenten einzuführen: Ich glaube nicht, daß das ein Grund ist; denn die Notwendigkeit, Mindestrenten einzuführen, war 1957 eine ganz andere als angesichts des gestiegenen Einkommensniveaus des Jahres 1971. Hier ist die Regierung offenbar anderer Meinung als Sie, Herr Kollege Spitzmüller. Sie ist offenbar der Meinung, daß es den Rentnern sehr gut gehe und daß man hier gar nichts zu tun brauche. Jedenfalls war das am 8. Juni 1971 die Meinung der Bundesregierung, die in der Fragestunde zum Ausdruck gebracht worden ist.
Drittens. Noch am 14. .Juni 1971 berichtete die „Süddeutsche Zeitung" über eine Rede des Herrn Bundesarbeitsministers vor einer Arbeitnehmerkonferenz in Bochum. Dort heißt es — das war am 14. Juni 1971! —:
Bundesarbeitsminister Arendt hat sich am Wochenende gegen Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt, die Überschüsse der Rentenversicherung für ein höheres Rentenniveau oder eine Mindestrente zu verwenden. Nach Auffassung des Ministers sollten die Überschüsse vielmehr gezielt für die flexible Altersgrenze eingesetzt werden.
Und angesichts dieser Fakten wagt es Herr Schellenberg, sich hierher zu stellen und so zu tun, als hätten wir einen Gesetzentwurf, den wir in Wahrheit initiiert haben, von der Regierung abgeschrieben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich werde nachher auf eine Bemerkung des Kollegen Wehner zurückkommen, die er bei der letzten Debatte dazu gemacht hat.
Meine Aufgabe ist es nun, meine Damen und Herren, den Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes der CDU/CSU-Fraktion zu begründen. Unser Antrag findet in der deutschen Öffentlichkeit mehr und mehr Unterstützung. Wer die Presse und die Diskussion verfolgt, stellt fest: In ungezählten Artikeln und Kommentaren in den letzten Wochen wurde immer deutlicher, nicht zuletzt auch auf dem Kongreß der Deutschen Angestelltengewerkschaft in Nürnberg, daß das Los der alten Menschen unserem Volke nicht gleichgültig ist. Und das ist gut so. In der Öffentlichkeit wird es immer mehr als ein deutlicher Widerspruch empfunden, daß eine Regierung, die sich sozial-liberal nennt, die mehr soziale Gerechtigkeit verspricht, zusieht, wie die Rentner mehr und mehr mit ihrem Einkommen an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Es ist leider so!)

Diesen Widerspruch muß ich auch dem Herrn Bundeskanzler vorhalten, wenn er, ohne daß Taten folgen, lediglich erklärt: „Große Sorgen hat mir menschlich gesehen in den letzten Wochen die Frage der Rentenerhöhung bereitet. " Nun, meine Damen und Herren, das ist für uns nicht nur eine Frage, did uns Sorge bereitet. Unsere Anträge zielen vielmehr darauf ab, dies zu ändern. Das ist der Sinn unserer Anträge.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das Vorgehen der Regierung hat in den führenden Zeitungen und Zeitschriften unseres Landes mit seltener Einmütigkeit Kritik ausgelöst. Das gilt nicht nur für die Zeitungen, die auch sonst dieser Regierung kritisch gegenüberstehen, sondern gerade auch für Zeitungen, denen man ein unterkühltes Verhältnis zu dieser Koalition weiß Gott nicht nachsagen kann. In der ersten Oktober-Ausgabe der Zeitschrift „stern" schreibt Sebastian Haffner:
Gerade von einer SPD-geführten Regierung
sollte man erwarten, daß sie sich der sozial



Katzer
Schwächsten - und das sind die Rentnerbesonders annimmt, statt sich gerade ihnen gegenüber knickrig und knausrig zu zeigen.
Meine Damen und Herren, gerade das tut diese Regierung.
Unsere Vorlage gibt Ihnen in der Regierungskoalition Gelegenheit, Ihre Haltung zu überprüfen, und das ist der einzige Grund, weshalb ich den Ton Ihrer Bemerkungen, Herr Schellenberg, bedauere.
Gestern hörten wir in allen Debatten: Was ist mit den Alternativen der Opposition? Legen wir diese Alternativen vor, dann bekommen wir überhaupt keine Antworten oder Herr Spitzmüller sagt, das sei keine Grundlage für die Arbeit in den Ausschüssen. Warum denn nicht! Setzen Sie sich doch geistig mit unseren Alternativen auseinander, dann werden wir in den Ausschüssen darüber reden können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614603500
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schellenberg?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614603600
Herr Kollege Katzer, würden Sie mir bestätigen, daß eine Alternative nur dann sinnvoll ist, wenn sie solide finanziert ist, und daß ich erklärt habe, Ihre Vorlagen seien finanziell unsolide?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614603700
Herr Kollege Schellenberg,
I) ich will Ihnen das gerne bestätigen. Als früherer Arbeitsminister habe ich oft genug an dieser Stelle gestanden und habe von der Verantwortung für die finanziell solide Fundierung unserer Rentenversicherung gekämpft und gerungen. Sie werden mir doch nicht absprechen wollen, daß ich es gewesen bin, der vor dem Wahlkampf 1969 hier in diesem Hause eine Anhebung der Rentenversicherungsbeiträge um 18% zum Januar 1973 vorgeschlagen hat. Warum haben wir das getan? Das haben wir getan, damit die Solidität der Rentenversicherung nicht in Frage gestellt werden kann.

(Abg. Nölling: Und was machen Sie heute?) Das können Sie mir doch nicht unterstellen.


(Abg. Dr. Schellenberg: Und heute beantragen Sie Mehrausgaben von insgesamt 130 Milliarden DM!)

— Herr Kollege Schellenberg, wir warten auf die Vorlage der Regierung mit den Finanzdarstellungen. Wir warten, ob die Zahlen, die Sie genannt haben, nämlich 136 Milliarden DM, stimmen oder das, was in den Couloirs geflüstert wird, daß es schon 30 Milliarden DM mehr wird. Das sind alles Dinge, die sich schön anhören, aber gar nicht so erfreulich sind, wenn man weiß, daß dahinter im Grunde doch nichts anderes steckt als die Inflationspolitik dieser Bundesregierung, unter der die Rentner zu leiden haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich will es Ihnen noch einmal sagen: wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Haltung zu überprüfen, wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, unseren Vorschlag zu diskutieren,
und wir möchten Ihnen auch Gelegenheit geben, mit Ihnen die finanziellen Voraussetzungen Punkt für Punkt und Komma für Komma

(Zurufe von der SPD)

aber sagen Sie doch nicht nein! — , Punkt für
Punkt und Komma für Komma abzusprechen, wenn
die Regierung uns ihre finanziellen Unterlagen zur
Verfügung gestellt hat. Davon können Sie ausgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber ich sehe, es geht Ihnen offenbar mehr um Prestigebedürfnis als darum, mit uns die Situation der Rentner zu bessern. Das bedauere ich. Aber vielleicht ergibt sich, wenn Sie die Reden von gestern nachlesen, noch eine Änderung Ihrer Haltung. Denn der Herr Wehner hat Sie schon einmal gezwungen, Ihre Haltung zu ändern, als es darum ging, die Kleinrentnerfrage überhaupt auf die Tagesordnung zu bekommen. Ich habe das vorhin bereits gesagt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie haben ein kurzes Gedächtnis. Sonst müßten Sie doch die Sitzung noch in Erinnerung haben, wie der Herr Wehner hier zu später Abendstunde aufstand und sagte: „Den Rentnern wird doch damit nicht geholfen, daß Sie von Systemen sprechen, sondern Sie müssen doch von dem Systemdenken weg und müssen Maßnahmen ergreifen, die den Rentnern wirklich helfen." Und genau das tun wir hier, was Sie ankreiden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich sage noch einmal: ich bitte, daß wir ohne Rücksicht auf Prestigedenken das tun, wozu wir uns seit der Rentenreform von 1957 alle gemeinsam verpflichtet haben, nämlich: den Rentnern ein Alter ohne Not zu garantieren.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, daß wir heute das tun, Herr Schellenberg, was seit 1958 Jahr um Jahr von der Opposition, nämlich damals der SPD, hier im Hohen Hause immer und immer wieder mit Recht gefordert und von uns in der Sache auch unterstützt worden ist. Leider konnten wir aus finanziellen Gründen mindestens mit dem teilweisen Nachholen der 1958 unterbliebenen Rentenanpassung nicht beginnen. Dies wollen wir heute tun. Wir wollen also das machen, was Sie jahrelang gefordert haben. Heute verweigern Sie es, obwohl die Kassen es möglich machen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das ist der erste Punkt, der zu sehen ist; wir wollen den finanziellen Spielraum nicht allzu sehr eingrenzen. Wir wollen ja nicht die ganze Rentenanpassung nachholen, sondern wir wollen, daß die Renten ein halbes Jahr früher angepaßt werden. Die Initiative der CDU/CSU zielt darauf ab, die Renten ab 1. Juli 1972 um 9,5 % zu erhöhen. Am 1. Juli 1973 würden dann die Renten voraussichtlich um 11,7 % angepaßt. Das heißt konkret: ein Rentner, der eine Monatsrente von z. B. 500 DM am 1. Januar 1972 bezieht, erhielte am 1. Juli 1972 eine Rentenerhöhung von 47,50 DM monatlich. Das ist angesichts der derzeitigen Preissituation die Antwort, die not-



Katzer
wendig ist, um den Rentner nicht zum Leidtragenden dieser Politik zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Gesetzentwurf entspricht genau dem, was leider schon einmal dank Ihrer Mehrheit gescheitert ist. Denn unser Vorschlag, die Renten am 1. Januar 1972 um 11,3 % statt um 6,3 % zu erhöhen, ist ja leider von Ihnen abgelehnt worden. Ich kann nur noch einmal sagen, Herr Schellenberg: überprüfen Sie Ihren Standpunkt, überlegen Sie sich sehr gut, ob das Angebot, das die Fraktion der CDU/CSU Ihnen macht, angenommen werden kann. Das sind unsere Gesetzentwürfe, die praktisch vorgehen, nicht mit vier großen Dingen, die 1973 oder 1974 in Kraft treten sollen, sondern Punkt für Punkt. Bei dem ganzen handelt es sich nicht um Einzelmaßnahmen, sondern dahinter steckt eine Gesamtkonzeption, die in Einzelpunkte aufgelöst wird. Dazu drängt nicht zuletzt, daß die Rentner in einer finanziellen Situation sind, die geradezu unerträglich ist.
Die finanziellen Auswirkungen unserer Vorlagen
— Herr Kollege Schellenberg, hören Sie bitte sehr gut zu! — sind von einem Fachinstitut in einem Computer genau durchkalkuliert. Ich hoffe, Herr Kollege Schellenberg, daß Sie sich, bevor Sie diese Zahlen bezweifeln, diesmal etwas eingehender informieren. Ihr Schätzfehler beim Steuerausfall nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige, den Sie hundertmal höher veranschlagt haben, als er tatsächlich ist, sollte Ihnen zeigen, daß wir es gerade bei den Berechnungen sehr genau nehmen.

(Abg. Dr. Schellenberg meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Ich weiß jetzt schon, wie Ihre Frage lauten wird. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen und den Herren des Finanzministeriums zusammen diese Ihre Zahlen genau durchzustudieren. Dann werden Sie feststellen, daß Sie das, was Sie hier angegeben haben, nicht aufrechterhalten können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614603800
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Schellenberg?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614603900
Bitte schön!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614604000
Herr Katzer, ist Ihnen bekannt, daß Herr Kollege Ruf nach meiner Behauptung in der Fragestunde vom 13. Oktober 1971 diese Frage der Auswirkung auf den Haushalt noch einmal aufgeworfen hat und der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen die Berechnung, die ich mitgeteilt habe, vollinhaltlich bestätigt hat und daß dann die Herren übereingekommen sind, die Dinge im einzelnen detailiert zu besprechen, daß ich also dem Hause Berechnungen des Finanzministers vorgetragen habe, zu denen er jetzt noch steht?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614604100
Herr Kollege Schellenberg, unter diesen Voraussetzungen ist das ein Widerspruch zu den Unterlagen, die ich bekommen habe.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir das gemeinsam prüfen. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein. Über solche Dinge sollten keine Unklarheiten bestehen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Gut, dann ist das erledigt!)

— Ich sehe, daß Sie einverstanden sind. Wollen wir den Punkt so bereinigen, daß wir das gemeinsam sachlich klären und dann im Plenum mit den gewonnenen Zahlen operieren.

(Abg. Dr. Schellenberg: Sehr schön!)

— Vielen Dank, dann können wir so verfahren.
Ich sage noch einmal — darauf lege ich ganz großen Wert —, es ist lebensnotwendig für uns, auch — ich sage das ganz offen — für die Glaubwürdigkeit dieser Opposition, daß wir Zahlen vorlegen, die absolut solide sind und von allen anerkannt werden müssen. Das ist die Basis unserer Arbeit.
Für die Mehraufwendungen für die Knappschaft in Höhe von 223 Millionen DM haben wir einen Deckungsvorschlag durch Rückgriff auf die ungenutzten Mittel für die Knappschaft im Rahmen der Finanzplanung 1970 bis 1974 gemacht. In der neuen Finanzplanung hat die Regierung diese Mittel anderweitig verplant. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen von der Rangordnung der Aufgabe.
Für die Kriegsopfer, worüber nachher zu sprechen sein wird, die einen Mehraufwand von rund 255 Millionen DM erfordern, wird die CDU/CSU-Fraktion, so wie ich das auf dem Verbandstag des VdK angesprochen habe, einen Deckungsvorschlag unterbreiten, sobald sie den Entwurf eines Vierten Kriegsopferanpassungsgesetzes diesem Hause vorgelegt hat.
Nun, Herr Kollege Schellenberg, lassen Sie mich noch auf einige Argumente eingehen, die vorgebracht worden sind. Alle diese Argumente überzeugen nicht. Ich will trotzdem noch einmal darauf eingehen, um auch nicht den Rest eines Zweifels übrig zu lassen, daß sachlich gegen unsere Vorlage nichts, aber auch gar nichts einzuwenden ist.
Sie behaupten, daß es sich bei dem CDU/CSU-Antrag um eine Manipulation der Rentenformel mit Auswirkungen für den Rentner handele, die letztlich dem Rentner schlecht bekomme.

(Abg. Dr. Schellenberg: Daß jemand manipulieren kann!)

— Diese Behauptung stellen Sie auf. Das ist ein schwerer Vorwurf, Herr Kollege Schellenberg. Dazu sage ich Ihnen ein Dreifaches.
Erstens. Diese Behauptung ist unrichtig. Mit der Rentenreform von 1957 ist das Ziel der Rentenanpassung — wie Sie genau wissen —, die Rentner am Produktivitätsfortschritt teilnehmen zu lassen, in § 1272 der Reichsversicherungsordnung gesetzlich verankert. Eine bestimmte Methode und ein bestimmter Zeitpunkt sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Es hat sich in den vergangenen Jahren eine Methode eingebürgert, die bis zum Jahre 1970 auch



Katzer
der Zielsetzung des Gesetzes Rechnung trug. Immerhin sind unter der Verantwortung der CDU/CSU die Renten real, d. h. unter Berücksichtigung des Preisanstiegs im Schnitt jährlich um 4,6 % gestiegen. In den letzten zwei Jahren erfüllt die routinemäßige Rentenanpassung infolge der anhaltenden Preis- und Lohnentwicklung nicht mehr die an sie zu stellenden Anforderungen. Ein Abweichen von der bisherigen Rentenanpassungsroutine stellt deshalb, Herr Kollege Schellenberg, kein Abweichen vom Gesetzesauftrag dar, sondern im Gegenteil: Dieses Abweichen ist notwendig, damit der Gesetzesauftrag erfüllt werden kann. Das ist genau die Position.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zweitens. Herr Kollege Wehner hat in der Rentendebatte — —

(Abg. Bredl: Am Plateau des Rentenberges!)

— Nein, nicht nur jetzt, sondern auch am Plateau des Rentenberges; das gilt für beides selbstverständlich.
Herr Kollege Wehner hat in der Rentendebatte im Juli sinngemäß gesagt — ich bitte Sie, sich das in Ihre Erinnerung zurückzurufen —, die konkrete Lage der Rentner und nicht die Rentensystematik müßten ausschlaggebend sein für das, was getan werden muß. Herr Kollege Wehner ist in diesem Augenblick nicht hier. Ich wäre ihm dankbar, wenn er das der Fraktion der SPD noch einmal an dem soeben genannten Beispiel deutlich machte.
Drittens. Ich wiederhole: die Sozialdemokraten haben das, was wir heute vorschlagen, nämlich das teilweise Nachholen der 1958 unterbliebenen Anpassung, in früheren Jahren immer und immer wieder gefordert.
Herr Kollege Schellenberg, die Regierungskoalition behauptet, daß die Entwicklung der Renteneinkommen kein Anlaß für zusätzliche Maßnahmen sei, da auch früher alles schon einmal so gewesen sei wie jetzt. Außerdem würden die Rentner mit hohen Rentenanpassungen sowieso wieder gegenüber den Löhnen aufholen, und dann wäre doch im Grunde alles in Ordnung.
Diese Behauptung ist unrichtig. Noch niemals seit der ersten Rentenanpassung ist es vorgekommen, daß den Rentnern unter dem Strich — das ist die Formulierung, die wir von dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium immer wieder hören, wenn er sagt: Na ja, das mit den Preissteigerungen ist zwar nicht sehr schön, aber unter dem Strich bleibt doch etwas übrig — praktisch nichts verbleibt. Den Rentnern ist in den letzten zwei Jahren durch die Preisentwicklung unter dem Strich nichts übrig geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Leider wahr! — Abg. Röhner: Gott sei es geklagt!)

Die Renten wurden am 1. Januar dieses Jahres um 5,5 % erhöht; der Kaufkraftschwund für Rentnerhaushalte hat im Monatsvergleich bereits 6,1 % erreicht. Wie Sie wissen, beträgt er im Bundesdurchschnitt 5,9 %. Im Vergleich zu den Arbeitsentgelten sind die Renten mit rund 41 % auf den tiefsten Stand seit der Rentenreform zurückgefallen. Herr Kollege Spitzmüller, für diese Tatsache können Sie nicht die Rentenformel verantwortlich machen. Ich bitte sehr um Entschuldigung, wenn ich sage: auch das ist nicht zuletzt ein Ergebnis der Inflationspolitik dieser Regierung, nämlich daß die Renten immer mehr hinter der Einkommensentwicklung der aktiven Erwerbstätigen hinterherhinken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn Ihre Theorie stimmte, Herr Schellenberg — nach der Rentenreform sollten es 60 % sein; mit dem Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz hatten wir wenigstens 50 % erreichen wollen —, müßte für die Rentner doch einmal ein Vorteil entstehen, der das Rentenniveau irgendwann wenigstens wieder auf 59 % brächte, um den Nachteil von 41 % auszugleichen und zumindest den Durchschnitt von 50 %, den wir, wie gesagt, im Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz angestrebt hatten, zu erreichen. Das ist aber nicht im entferntesten der Fall.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614604200
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Nölling?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614604300
Also gut! Präsident von Hassel: Bitte schön!

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614604400
Herr Kollege Katzer, wissen Sie, daß auch in den Berechnungen, die Sie vorgelegt und über die wir uns schon unterhalten haben, genau dieser Anstieg, zwar nicht bis 50 °/o, aber bis etwa 47 °/o, vorgezeichnet ist und erreicht werden wird? Das heißt, wir werden aus dem Tal wieder herauskommen.

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614604500
Jawohl, natürlich, das sage ich auch. Aber wir werden nicht die 50 5 erreichen, Herr Kollege. Nach den Berechnungen der Bundesregierung wird vielmehr das Rentenniveau selbst nach den hohen Rentenanpassungen der kommenden Jahre höchstens wieder auf 47,6 % steigen. Das ist die exakte Antwort auf Ihre Frage.

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614604600
Darf ich Sie noch etwas fragen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614604700
Selbstverständlich!

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614604800
Herr Kollege Katzer, stimmt es, daß es nach Ihren Berechnungen im Endzustand, den wir hier anvisiert haben, nur eine ganz geringe Abweichung geben wird?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614604900
Erstens, Herr Kollege, sind 3 % für mein Empfinden immerhin eine erhebliche Abweichung.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Aber natürlich!)

Das mögen Sie anders beurteilen. Der Rentner, der
mit kleinen Beträgen auskommen muß, empfindet
das als einen sehr harten Griff in sein Portemonnaie.

(Beifall bei der CDU/CSU.)




Katzer
Das können Sie doch am allerwenigsten leugnen oder zu leugnen versuchen.

(Abg. Röhner: Lassen Sie sich doch 3 % abziehen!)

Die Regierungskoalition behauptet schließlich, durch den Antrag der CDU/CSU würde die Schere zwischen großen und kleinen Renten zu weit geöffnet. Ein merkwürdiges Argument! Denn Tatsache ist doch, daß die Regierungskoalition im Grunde dasselbe tun will wie wir, nur nicht zum 1. Juli 1972,

(Abg. Dr. Schellenberg: Nein, das ist ganz anders, völlig anders!)

sondern zum 1. Juli 1973. — Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schellenberg!

(Abg. Dr. Schellenberg: Wenn man wie die CDU einen Zuschlag über die normale Anpassung gewährt, vergrößert man die Schere!)

— Die Rentenschere — das ist doch ein ganz klarer Tatbestand auch bei Ihrer Rentenanpassung — bedeutet doch, daß die kleine Rente weniger erhöht wird als die große. Das ist doch systemimmanent. Das können und wollen Sie im Grunde auch gar nicht auslösen. Nur finde ich es merkwürdig, dies hier als Argument zu bringen.
Meine Damen und Herren, die FAZ kam in einem Kommentar vom 9. Oktober 1971 aus allen diesen Überlegungen zu dem Schluß : „Die Argumente der Koalition gegen die Anträge der Opposition überzeugen nicht." Dem habe ich nichts hinzuzufügen. In Wirklichkeit geht es der Regierung um etwas ganz anderes. Hier kommen wir jetzt auf die Alternative, hier kommen wir auf den Punkt, über den wir reden müssen. Die Regierung will die Mittel der Rentenversicherung benutzen, um sie für andere Zwecke einzusetzen, um ihre Reformversprechungen verwirklichen zu können.

(Abg. Bredl: Andere Zwecke?)

— Ja, andere Zwecke, als die Mittel den Rentnern zukommen zu lassen. So ist es. Ich bin dankbar für die Zwischenfrage: Genauso ist es! Sie wollen die Mittel nicht den Rentnern zukommen lassen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sondern anderen!)

die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben und jetzt unter Ihrer Regierungsverantwortung leiden, sondern haben andere Ziele hiermit im Auge.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Bitte, das nenne ich nicht totale Konfrontation, sondern hier geht es um einen sachlichen Wettbewerb, um die besseren Ideen, und es geht nicht zuletzt — das gibt es auch beim Betriebsverfassungsgesetz und den Diskussionen, die wir in der übernächsten Woche haben werden —, im Kern — und deshalb dieses Engagement und deshalb dieser Einsatz — und im Grunde um nichts anderes als um die Frage und die Antwort auf die Frage: Welchen Rang gebe ich der Einzelpersönlichkeit in dieser Gesellschaft?

(Beifall bei der CDU/CSU.) Das ist der Kern, um den es geht.

Damit kein Irrtum entsteht, meine Damen und Herren: Ich habe gesagt, das ist eine Feststellung. Sie haben andere Zwecke. Wir wollen beides verbinden. Ich sage zu den Reformen ja, leidenschaftlich ja, und ich füge hinzu: diese Reformen müssen solide und gerecht finanziert werden. Was die Regierung im Rentenbereich vorschlägt, widerspricht nach meinem Erkennen diesen Grundsätzen. Lassen Sie es mich präzise sagen: Hier sollen Reformen zu Lasten der Rentner finanziert werden, weil man glaubt, die sonst fehlenden Finanzmittel hier am leichtesten zu bekommen.
Daß das nicht nur meine Meinung ist, sondern daß das auch draußen und nicht nur bei den Rentnern so gesehen wird: ich habe an die 800 oder 900 Briefe von Rentnern aus ganz Deutschland bekommen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Ich war in Bremen, habe es den Rentnern gesagt, und die haben uns gewählt!)

— Aber entschuldigen Sie, Herr Kollege Schellenberg, wenn in Bremen die NPD-Wähler, die früher SPD gewählt haben, wieder zur SPD zurückgegangen sind, ist das ein Vorgang, den Sie mit sich selbst ausmachen müssen. Ich glaube, das hat mit der Frage der Rentner sehr wenig zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Aber dieser Ihr Zwischenruf, Herr Kollege Schellenberg, war im Grunde entlarvend. Mit anderen Worten also: wir brauchen uns um die Rentner nicht zu kümmern, die wählen uns ohnehin. Das ist eben nicht unsere Politik. Wir kümmern uns um den Rentner, weil wir den Rang der Einzelpersönlichkeit sehen und diese stärken wollen. Das will ich bestärkend hier noch einmal hinzufügen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich füge hinzu, das war ja nicht nur unsere Diktion. Sie machen sich da ein bißchen lächerlich und lustig. Herr Kollege Schellenberg: ich wünschte, die Rentner hätten mehr Gelegenheit, diese Debatten im Deutschen Bundestag zu verfolgen und die Einlassungen von Ihrer Seite zu hören, die vor einigen Jahren noch ganz andere gewesen sind.
Wir stehen da nicht allein. Lesen oder hören Sie doch einmal nach, was Frau Dr. Juliane Nussek am 29. Juli im Deutschen Fernsehen sagte, Herr Kollege Schellenberg. Hören Sie sich das einmal genau an:
Die Hauptlast der flexiblen Altersgrenze — —
Darüber spreche ich heute nicht. Wir bejahen diese flexible Altersgrenze, und wir werden auch einen Gesetzentwurf dazu vorlegen; seien Sie da ganz unbesorgt!

(Abg. Dr. Schellenberg: Wie wollen Sie das finanzieren, nachdem Sie schon 25 Milliarden Defizit haben?)

— Herr Kollege Schellenberg, das werden wir Ihnen
schon darstellen. Wir werden Ihnen sehr genau darlegen, wie das zu finanzieren ist. Sie werden sehr



Katzer
genaue Unterlagen bekommen. — Das scheint Ihnen gar nicht recht zu sein?

(Abg. Dr. Schellenberg: Doch, sehr erfreut!)

— Dann bin ich froh, daß Sie darüber erfreut sind. Ich bin beruhigt, daß Sie jetzt Freude haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614605000
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Schellenberg?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614605100
Bitte sehr, gerne.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614605200
Herr Kollege Katzer, wären Sie dann so liebenswürdig, die nächsten Gesetzentwürfe mit der vorgeschriebenen fünfzehnjährigen Vorausberechnung vorzulegen, dann zeigt sich nämlich erst die finanzielle Unsolidität?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614605300
Herr Kollege Schellenberg, ich werde das tun, was Sie früher getan haben, ich werde die Bundesregierung bitten, diese fünfzehnjährige Vorausschau für uns zu erstellen; denn sie hat den aus Steuergeldern finanzierten Apparat, um das betreiben zu können.

(Abg. Dr. Schellenberg: Aber vorher!)

— Natürlich vorher, da brauchen Sie gar keine Sorge zu haben!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614605400
Eine vierte Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614605500
Herr Kollege Katzer, darf ich aus Ihrem Hinweis, daß Sie jetzt „vorher" gesagt haben, entnehmen, daß Sie es jetzt bedauern, Gesetzentwürfe vorgelegt zu haben, die Sie vorher nicht durch die Bundesregierung haben kalkulieren lassen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614605600
Nein, es wäre ganz falsch, Herr Kollege Schellenberg, das daraus zu schließen. Wir haben sehr viel Kraft, Zeit und Geld aufgewandt, um ein privates Institut mit diesen Arbeiten zu betrauen. Das hätte an sich die Regierung tun müssen. Diese Angaben enthält sie uns aber dauernd durch die Verweigerung detaillierter Antworten auf unsere Anfragen vor. Das ist genau der Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0614605700
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Röhner?

Paul Röhner (CSU):
Rede ID: ID0614605800
Herr Kollege Katzer, wären Sie bereit, dem Herrn Kollegen Schellenberg zu sagen, daß es den Rentnern noch niemals so schlecht gegangen ist wie in Anbetracht der allgemeinen Kostenentwicklung in den letzten zwei Jahren?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614605900
Selbstverständlich bin ich dazu bereit, ich glaube auch, daß ich das schon mehrfach getan habe. Herr Kollege Schellenberg, Frau Dr. Julia Dingworth-Nussek hat am 29. Juli im
deutschen Fernsehen das, was ich vorhin sagte und was Ihnen offenbar aus dem Munde der Opposition nicht so sehr wohl bekommt — vielleicht wird Sie das mehr überzeugen — wie folgt ausgedrückt, ich zitiere:
Die Hauptlast der flexiblen Altersgrenze sollen andere tragen, nämlich die Versicherten und vor allem die Rentner, denen damit die Chance entgeht, für alle eine, wenn auch geringe Anhebung der Renten zu erreichen.
Wörtlich heißt es weiter, Herr Schellenberg:
Was niemand vorschlagen würde bei Waschmaschinen oder bei Urlaubsreisen oder bei einem Autokauf, hier soll es Wirklichkeit werden. Eine kleine Minderheit erhält Vorteile zu Lasten der großen Mehrheit.
Das, mit Verlaub,
— so Frau Dr. Julia Dingworth-Nussek
ist nicht nur ungerecht, sondern auch wenig glaubwürdig.
In der flexiblen Altersgrenze muß noch vieles durchdacht, durchgerechnet, und diskutiert werden, ehe sie mehr als ein Schlagwort sein kann.
Es gibt auch schon ernst zu nehmende sozialdemokratische Presseorgane, die davon sprechen, man
sollte überlegen, ob man wenigstens in diesem Teil
— in der Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus
— mit der Opposition gemeinsam gehen kann, um dann auch gemeinsam die anderen Fragen anzugreifen.
Ich sage es noch einmal, Herr Kollege Schellenberg, ich bitte Sie, prüfen Sie unsere Vorschläge und geben Sie den Rentnern nicht so kaltschnäuzig, wie Sie das heute hier getan haben, die Antwort: Nein, auf diesem Gebiet passiert nichts. Ich halte das für unerträglich.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben hier heute nicht das Programm der Regierung zu debattieren, das wahrscheinlich nur deshalb zu diesem Zeitpunkt im Kabinett durchkam, weil wir heute diese Debatte haben. Ich sage das nicht hämisch, ich finde das vielmehr erfreulich, weil mir das zeigt, daß die Opposition im Wettbewerb der Ideen und im Wettbewerb der besseren Argumente der Regierung da helfen kann, wo sie selbst noch einige Entwicklungsschwierigkeiten auch mit ihrem Koalitionspartner hat. Herr Spitzmüller, ich muß immer lachen, wenn ich Sie hier als großen Kämpfer für die Rentenversicherung auftreten sehe, obwohl die FDP diese Rentenversicherung damals mit negativen Argumenten bekämpfl hat, die ich hier gar nicht noch einmal zitieren will, Ihre Glaubwürdigkeit wird dadurch nicht gerade erhöht.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)

Herr Kollege Schellenberg, ich sage Ihnen auf die Frage, ob wir nicht auch einmal diesen Gedanken überlegen wollen, folgendes. Sie waren mit mij



Katzer
auf dem VdK-Kongreß. Ich habe bedauert, daß man Sie dort sehr schlecht behandelt hat. Ich habe Sie als Vertreter des Parlaments angesehen; deshalb habe ich mich etwas geschämt. Das ist aber eine andere Frage.

(Abg. Dr. Schellenberg: Wenn drei Leute einen Zwischenruf machen, können wir das alle vertragen!)

Ich will das nicht vertiefen. Herr Kollege Schellenberg, dort kam der Gedanke auf, ob es nicht möglich sei, die flexible Altersgrenze, die jeder in diesem Hause will —(Abg. Dr. Schellenberg: Gut! Gut!)

Sie sagen gut, gut, als wenn das eine Offenbarung wäre.

(Abg. Dr. Schellenberg: Sie haben keinen Entwurf vorgelegt!)

Ich sagte „noch nicht". Wir legen Ihnen als Opposition permanent seit einem Jahr Rentenentwürfe vor und Sie müssen Ihre eigene Regierung erst durch eine Entschließung des Bundestages auffordern, in der Sache etwas zu tun. Wenn ich Arbeitsminister gewesen wäre, hätte ich mir das verbeten. Ich hätte gesagt, was ich zu tun hätte, wüßte ich selbst, dazu brauchte ich keine Aufforderung des Deutschen Bundestages. Aber das ist Ihre Sache, wie Sie das machen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614606000
Herr Abgeordneter Katzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schellenberg?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614606100
Herr Präsident, ich möchte die gütige Frage stellen, ob das von meiner Redezeit abgezogen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614606200
Herr Kollege, ich habe bereits mit dem vorher amtierenden Präsidenten von Hassel gesprochen, und wir geben Ihnen etwas Zeit zu, damit Sie die Zwischenfragen beantworten können.

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614606300
Vielen Dank! Ich sage das nur deshalb, weil ich sicherstellen wollte, daß ich meine Rede noch zu Ende bringen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614606400
Bitte, Herr Kollege Schellenberg!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614606500
Herr Kollege Katzer, würden Sie mir bestätigen, daß es etwas länger dauert, wenn die Regierung einen gründlichen, umfassenden, langfristig finanzierten Gesetzentwurf vorlegt,

(Abg. Haase [Kassel] : Lange Leitung, Herr Schellenberg!)

als wenn die Opposition aus der Lamäng einen, zwei, drei, vier Entwürfe unausgegoren dem Hause unterbreitet?

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)


Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614606600
Herr Kollege Schellenberg, für diese Regierung muß ich Ihnen das leider bestätigen. Bei der Regierung, der ich angehört habe, dauerte das nicht so lange. Da haben wir in drei Monaten ein Programm für den Bergmann und seine Familie entwickeln müssen, weil es an Rhein und Ruhr damals brannte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Und wenn es jetzt bei den Rentnern brennt, müßte man doch in der Lage sein, einen solchen Gesetzentwurf vorzuziehen! Und das können Sie auch jederzeit machen, denn die Finanzmittel dafür haben Sie; Sie können also nicht auf die fehlenden Finanzen abstellen.

(Zurufe von der SPD: Nehmen Sie Rücksicht auf die Stenographen! Das sind Übertreibungen!)

— Wer hier heute morgen übertrieben hat, das wird man ja nachlesen können, und deshalb lege ich sehr großen Wert darauf, daß auf Ihre Bemerkungen hier klare Antworten gegeben werden, denn das, was Sie, Herr Schellenberg, gesagt haben, kann so nicht stehenbleiben.
Und wo bleibt denn, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, die von Ihnen immer beschworene soziale Gerechtigkeit, wenn 10 Millionen Rentner auf eine Anhebung der Renten verzichten müssen, damit nach Ihren Vorstellungen maximal 190 000 Personen gewisse Leistungen erhalten können? Nach der neuesten Sprachregelung der Regierung sollen es ja nun 320 000 sein. Das macht man ganz einfach: wenn die Finanzen nicht stimmen, wird der Schätzungsgrad in bezug auf die Personen, die die Sache in Anspruch nehmen werden, herauf- oder heruntergesetzt, und dann stimmt die Kasse wieder. So einfach scheint das hier zu sein. Aber wir werden das noch sorgfältig prüfen; die Vorlage ist uns ja erst gestern in die Hand gekommen.
Herr Schellenberg, die Spatzen pfeifen es doch von den Dächern, daß durch die anhaltende inflationäre Preis- und Lohnentwicklung die Kasse der Rentenversicherung noch voller sein wird, als bisher geschätzt wurde. Das hat im übrigen — ich wiederhole das — weitere negative Auswirkungen auf das ohnehin unzureichende Rentenniveau. Und diese Regierung, die sich doch überall so rühmt, eine moderne zu sein, Computer zur Verfügung zu haben und mit den Computern alles so schnell durchrechnen zu können, müßte doch in der Lage sein, ihre neuesten Schätzungen allen Beteiligten zugänglich zu machen. Und dann wird natürlich die Diskussion hier im Hohen Hause auch über diese Finanzgrundlage sehr viel leichter sein; und es wird sehr viel ruhiger diskutiert werden können, auch über die entscheidend wichtige Frage, welche Form der flexiblen Altersgrenze nach einer Rentenanhebung verwirklicht werden kann und welche nicht. Und ich sage Ihnen noch einmal: überlegen Sie es sich bitte dreimal gut, Herr Kollege Schellenberg, ob Sie hier nicht ein Gesetz schaffen, das zwar theoretisch die Möglichkeit eines früheren Beginns der Altersrente bringt — übrigens höre ich bei



Katzer
Ihnen immer nur die Worte „früherer Beginn der Rente"; ich 'denke aber, das Wort „flexibel", jedenfalls so, wie es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht, heißt immer: flexibel in der Verschiebung der Grenze sowohl nach unten als auch, für den, der es will, dem einzelnen die Entscheidung überlassend, nach oben, und ich hoffe, daß wir da übereinstimmen —(Abg. Dr. Schellenberg: Ja!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614606700
Herr Abgeordneter Katzer, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0614606800
Herr Kollege, würden Sie davon Kenntnis nehmen, daß die Koalition in dieser Hinsicht bei der Flexibilität beabsichtigt, daß, wer will, auch länger arbeiten kann, also hier mit Ihnen einig geht? Im übrigen haben wir bisher noch niemals einen Gesetzentwurf im Ausschuß verabschiedet, ohne ihn verbessert zu haben. Das werden wir auch bei dieser Regierungsvorlage tun.

(Zurufe von der CDU/CSU.)


Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614606900
Herr Kollege Schellenberg, ich war ja vorhin schon etwas enttäuscht, weil ich meinte, daß diese Debatte vielleicht doch nicht das Ergebnis haben könnte, das ich mir vorgestellt hatte. Aber für diese Mitteilung bin ich Ihnen von ganzem Herzen dankbar. Dies höre ich nun wirklich gerne, und wenn das der Ertrag dieser Debatte war, dann, so meine ich, haben die Sozialpolitiker heute eine großartige Leistung vollbracht;

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn dann haben wir endlich einmal die Kruste aufgebrochen und haben gesagt: gut, wir können über all das sprechen, und wir stehen nicht auf dem Standpunkt des Kollegen Spitzmüller, der vorhin meinte, das, was wir hier vorlegen, sei gar keine Grundlage. Sie haben also im Gegensatz zu Ihrem Koalitionspartner hier festgestellt: Selbstverständlich, wir können das tun. Ich finde das sehr schön und bedanke mich für diese Feststellung.

(Abg. Dr. Schellenberg: Nein, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner! — Lachen bei der CDU/CSU.)

— Gemeinsam, natürlich. Davon gehe ich aus. — Er hat jetzt nicht zugehört. Aber wie ich Sie kenne, passiert da nichts. Da bin ich vollkommen sicher.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wenn der Sozialdemokratie wirklich an einer Zusammenarbeit mit unserer Fraktion in den Fragen der Gesellschaftspolitik gelegen ist, profitieren die Bürger unseres Landes — ich sage es noch einmal — von diesem Wettstreit. Daß sie davon profitieren, zeigen doch die jüngsten Beschlüsse des Kabinetts, wo man doch, wenn ich das beim flüchtigen Durchlesen richtig gesehen habe, in vielen Punkten von dem ursprünglichen Entwurf des Arbeitsministers abgegangen und auf die Vorstellungen der CDU/CSU mehr eingegangen ist, als es Ihre Ausführungen vorhin zu erkennen gegeben haben, sei es hinsichtlich der Öffnung der Rentenversicherung, sei es hinsichtlich der Kleinstrentner, sei es hinsichtlich des Problems des Splitting.
Gestern in der Haushaltsdebatte ist die Frage gestellt worden: Wo sind die Alternativen? Herr Kollege Strauß hat gestern ganz richtig gesagt: Nun ja, wenn man bei einem langen Mantel oben falsch einzuknöpfen beginnt und wir dann sagen: halt, paßt auf, das ist falsch, man aber unentwegt weiter knöpft und dann unten feststellt, daß man nicht hinkommt, und dann sagt: wo sind eure Alternativen, so geht das nicht. Aber auf dem Felde der Gesellschaftspolitik haben wir nicht nur bei dem ersten Knopf gesagt: paßt auf, sondern wir haben zugleich eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Ich glaube, daß die Alternativen, die wir gegeben haben, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch hier im Hohen Hause diskutiert werden müssen. Ich halte sie für ausgewogen und sozial gerecht.
Lassen Sie mich, Herr Kollege Schellenberg, mit dem Satz schließen: Die Rentner haben ein Recht darauf, daß auch die SPD in der Regierung das hält, was sie als Opposition jahrelang versprochen hat. Sie haben ein Recht darauf, daß dieses Parlament ausreichende Renten sichert. Sie werden kein Verständnis dafür haben, wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, einen Vorschlag nur deshalb ablehnen, weil er von der Opposition kommt.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614607000
Herr Kollege Nölling, Sie haben Glück: Sie kommen tatsächlich noch dran.

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614607100
Herr Präsident, ich bekomme am Anfang schon Beifall, bevor ich überhaupt gesprochen habe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614607200
Den haben Sie falsch kassiert; der galt noch dem abgehenden Kollegen Katzer.

(Heiterkeit.)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Nölling.

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614607300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin gern bereit gewesen, dies hinzunehmen. Ich hatte es nur scherzhaft gesagt, um vielleicht doch einen etwas anderen Ton in die Debatte heute morgen hineinzubringen. Ich habe mich etwas gewundert über die — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Deswegen hatten Sie es auch so eilig!)

— Ich werde vergessen, was ich sagen wollte.
Meine Damen und Herren, ich hätte einen Punkt am Anfang nicht erwähnt, wenn nicht der Kollege Katzer ihn mündlich noch einmal so stark betont hätte. Ich bin allerdings der Meinung, Herr Kollege Katzer, daß weder Ihnen noch uns noch irgendwem geholfen ist, wenn man in Begründungen zu Anträgen zur Verbesserung der sozialen Lage der Rentner



Dr. Nölling
eine Unwahrheit hineinschreibt, und zwar am Anfang, und diese Unwahrheit in diesem Parlament wiederholt. Sie schreiben:
Seit nunmehr fast zwei Jahren wird den Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherungen der ihnen zukommende Anteil am Produktivitätsfortschritt der Volkswirtschaft versagt.
Herr Kollege Katzer, es dürfte keinen Streit darüber geben, daß im Jahre 1970 eine Verbesserung des durchschnittlichen Realeinkommens der Rentner um 4,6 °/o zu verzeichnen war. Ich weiß, daß Sie dies auch im Rundfunk gesagt haben. Ich habe Pressemitteilungen darüber, daß Sie in dieser griffigen generalisierenden Art davon gesprochen haben, in zwei Jahren hätten die Rentner am Produktivitätsfortschritt nicht teilgenommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht ausreichend!)

Ich glaube, Sie müssen zugeben, daß das nicht stimmt. Es stimmt nicht für das Jahr 1970. Sie können es behaupten für das Jahr 1971.

(Abg. Katzer: Genau das!)

Nun schön, dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis — und vielleicht äußern Sie sich dazu —, daß man dann, wenn man sich hier als Sozialanwalt der Rentner aufspielen will, auch Punkt für Punkt die Wahrheit sagen muß. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.

(Abg. Katzer: Einig!)

Herr Kollege Katzer, ich meine auch — ich sage das in aller Sachlichkeit —, daß es jedes Maß an Fairneß übersteigt, wenn Sie dieser Regierung vorwerfen, sie betreibe eine Inflationspolitik. Das tut sie nicht. Sie wissen auch genau, daß sie es nicht tut und daß sie laufend Maßnahmen ergriffen hat, um gegen die Preissteigerungen anzugehen. Sie können sich doch nicht hier hinstellen und sagen, diese Regierung betreibe gewollt eine Inflationspolitik.

(Zuruf von der CDU/CSU: Gewollt? — Abg. Ruf: Das hat er nicht gesagt! Davon ist nicht die Rede!)

— Das haben Sie soeben gesagt. Ich habe es mehrere Male aufmerksam zur Kenntnis genommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614607400
Herr Abgeordneter Nölling, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Katzer?

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614607500
Bitte schön!

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0614607600
Herr Kollege Nölling, ich habe Ihnen sofort eingeräumt, daß wir selbstverständlich fair diskutieren müssen. Dieses Jahr ist es so geblieben, letztes Jahr ist ein Plus von 1 % für die Rentner zu verzeichnen gewesen. Einverstanden!

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614607700
Nein, 4 1/2 %, Herr Kollege Katzer.

(Abg. Katzer: Nein, es sind nicht 4 1/2%!)

— Entschuldigen Sie, unter Berücksichtigung der Abschaffung des Krankenkassenbeitrags haben sich die Renten um 8,35 % erhöht, und wir haben eine Preissteigerung von 3,8 % gehabt.

(Abg. Katzer: Wir wollen darüber gar nicht diskutieren!)

— Warum schreiben Sie es dann falsch in Ihre Begründung hinein?

(Abg. Katzer: Ich werde das prüfen und korrigieren. Dann verschwindet das. Aber warum sagen Sie, wenn Sie sich über etwas entrüsten, was ich sofort aus dem Verkehr ziehe, denn im nächsten Atemzug, ich hätte Ihnen gewollte Inflationspolitik unterstellt? Das habe ich mit keinem einzigen Wort unterstellt. Ich habe nur das Ergebnis der Politik dargestellt. Ob diese Politik nun gewollt ist oder nicht — für den Rentner ist sie inflationäre Politik. Das kann niemand leugnen! — Beifall bei der CDU/CSU.)

— Herr Kollege Katzer, Sie haben Ihr Saalmikrophon mal wieder mit dem verwechselt, vor dem ich hier stehe. Ich glaube, das ist nicht besonders schön.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wieso denn? — Abg. Katzer: Das hat Herr Schellenberg auch ein paarmal gemacht! Daran störe ich mich nicht!)

Ein Punkt — es ist einer der wichtigsten Punkte
— steht am Anfang der grundsätzlichen Auseinandersetzung. Sie können keine Politik gegen Preissteigerungen betreiben, wenn Sie damit anfangen, Teuerungszuschläge zu bewilligen.

(Beifall bei der SPD.)

Es ist das Grunderfordernis einer stabilitätsorientierten Politik,

(Abg. Katzer: Nachholung von 1958!)

daß man alles vermeiden muß, was die Inflationsmentalität im Staate weiter stärkt. Noch einmal: Am Anfang unserer Überlegungen darf nicht die Absicht stehen, die Folgen der Preissteigerungen durch solche Zuschläge abzudecken, sondern die, die Preissteigerungen überhaupt nicht erst entstehen zu lassen oder sie zurückzudrängen.

(Abg. Katzer: Einverstanden!)

— Wenn das Ihr Einverständnis findet, ist es nicht verständlich, warum Sie diesen Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes hier eingebracht haben.

(Abg. Katzer: Nachholung von 1958!)

- Gut, Sie begründen es damit. Wir begründen es anders.
Ich gehe in der Reformdiskussion — wir müssen ja heute eine Grundsatzdebatte führen, ohne allzusehr in Einzelheiten zu gehen — von folgenden Voraussetzungen aus. Herr Kollege Katzer, das sind Voraussetzungen, die Sie zum Teil nicht akzeptieren, die aber für unsere andere politische Grundentscheidung in der Frage der Rentenrechtsreform entscheidend sind.



Dr. Nölling
Erstens. Wir können bis zum Jahre 1985 — das ist inzwischen unbestritten — mit erheblichen Überschüssen in der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.

(Abg. Katzer: Wieviel denn?)

Diese Überschüsse entstehen bzw. entstanden hauptsächlich aus zwei Gründen. Sie entstanden zum einen deshalb, weil die Wirtschaftspolitik dieser Regierung Vollbeschäftigung, Beschäftigungsausweitung, hohe Lohn- und Gehaltssteigerungen und damit Beitragssteigerungen garantiert und ermöglicht hat, die im Jahre 1969 noch unvorstellbar gewesen sind, wie Sie sich erinnern werden. Sonst hätten wir nämlich damals das Rentenversicherungsänderungsgesetz nicht zu machen brauchen.

(Abg. Ruf: Die inflationäre Entwicklung war unvorstellbar! Das ist richtig!)

Zum anderen: Ab 1. Januar werden die Bundeszuschüsse erstmalig wieder in der nach der Rentenformel vorgesehenen Höhe gezahlt. In der Zeit von 1968 bis 1971 sind Kürzungen in Höhe von mehr als 4 Milliarden DM vorgenommen worden.

(Abg. Katzer: Von der Großen Koalition!) Ab 1972 machen wir damit Schluß.


(Zuruf von der CDU/CSU: Warum nicht schon heute?)

Herr Kollege Katzer, und Sie behaupten hier nun, daß diese Regierung Reformen zu Lasten der Rentner veranstalte. Das behaupten Sie, obwohl wir — ich nenne Ihnen die Zahlen — die Bundeszuschüsse von 11,6 Milliarden DM im Jahre 1971 auf 14 Milliarden DM im Jahre 1972 und auf 18,5 Milliarden DM im Jahre 1975 steigern.

(Abg. Härzschel: Das müssen Sie doch ins Verhältnis setzen!)

Zweitens. Die von den Beschäftigten geforderten Beiträge zur Finanzierung unseres Rentensystems, die gesetzlich festliegen, werden erheblich steigen. Der Höchstbeitrag wird von 323 DM im Jahre 1971 auf 450 DM im Jahre 1974 ansteigen. Dieser Anstieg wird sich darüber hinaus fortsetzen. Wir wissen, daß die Belastung der arbeitenden Generation für die Einkommenssicherung der Rentnergeneration höher sein wird, als es nach der strengen Rentenformel von 1957 unbedingt notwendig wäre, um die dort vorgesehenen Rentensteigerungen zu finanzieren. Aus dieser Tatsache leiten wir die Notwendigkeit und die Rechtfertigung ab, auch für die im Arbeitsprozeß stehenden Arbeitnehmer etwas zu tun. Das ist die Frage der Finanzierung der flexiblen Altersgrenze. Herr Kollege Katzer, Sie können doch nicht einfach sagen, wir würden damit, daß wir es den Arbeitnehmern, die älter sind, ermöglichen, auf Grund freiwilliger Entscheidung früher in Rente zu gehen, und sie dadurch in die Lage versetzen, ein Rentnerdasein zu führen, nichts für die Rentner tun; so haben Sie es eben behauptet.
Dritter Punkt. In der Zeit, in der diese Bundesregierung für die generelle Einkommenssituation der Rentner verantwortlich ist, d. h. von 1970 bis 1974, werden alle Bestandsrenten um fast genau 50 % steigen. Das interessiert den Herrn Kollegen
Katzer nicht; denn er möchte bei seiner Behauptung bleiben können, daß diese Regierung knickerig und knauserig ist, daß sie kaltschnäuzig ist usw. Herr Kollege Katzer, setzen Sie sich bitte mit diesem Argument auseinander, daß mit diesen fünf Anpassungen, für die diese Regierung Gesetze vorlegen wird oder schon vorgelegt hat, 50 % Netto-Steigerung der Bestandsrenten garantiert sind, daß wir Rentensteigerungen von 9,5 % für 1973, darauf von 11,7 % und ein Jahr später von 11 % bekommen.

(Abg. Katzer: Das wissen wir ja alles!)

— Nun schön, das wissen Sie. Aber Sie betonen es
nicht, weil Sie davon ablenken wollen, weil es nicht in Ihr Konzept zum gegenwärtigen Zeitpunkt paßt. Es gibt keinen vergleichbaren Zeitraum seit 1957, Herr Kollege Katzer, in dem die Rentner eine ähnlich hohe Einkommenssteigerung erhalten haben. Es ist ganz sicher, daß sie in dem vor uns liegenden Zeitraum, den ich genannt habe, den Lebensstandardzuwachs der Arbeitnehmer in dem Maße, wie es bisher immer üblich war, nachhinkend, nachvollziehen.
Nun, seit der ersten Rentendebatte im Sommer dieses Jahres sind in bezug auf die Weiterentwicklung unseres Rechts die Fronten klar. Es haben sich inzwischen drei Möglichkeiten herausgebildet, wie man die entstehenden Überschüsse verteilen kann. Das sind einmal zusätzliche lineare Erhöhungen, das sind gezielte Strukturverbesserungen und darüber hinaus die flexible Altersgrenze. Ich wurde bei der Vorbereitung auf diese Rede daran erinnert, daß wir früher von dem magischen Dreieck in der Wirtschaftspolitik gesprochen haben. Wir haben in bezug auf dieses Problem, wenn ich so sagen darf, ebenfalls ein magisches Dreieck. Ich will damit sagen: Wir können beim besten Willen von diesen drei Zielen, die sich inzwischen herausgebildet haben, immer nur zwei gleichzeitig erfüllen. Wir können nicht alle drei gleichzeitig erfüllen.

(Abg. Katzer: Aber anstreben!)

— Das können wir nicht einmal anstreben, Herr Kollege Katzer. Ich will das gleich ganz kurz beweisen.
Nun hat sich die Opposition für lineare Erhöhung und für Strukturverbesserungen entschieden. Hier hat der Kollege Schellenberg mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, daß selbst bei der Entscheidung für diese Zielkombination die Mittel, die vorhanden sein werden, schon nicht mehr ausreichen, um das zu finanzieren.
Die Regierung hat sich entschieden, Strukturverbesserungen durchzuführen, und sie hat sich entschieden, die flexible Altersgrenze einzuführen. Mit diesem Programm der Regierung haben wir in der Tat ein Kontrastprogramm zu dem der Opposition. Es dürfte eindeutig klar sein, Herr Kollege Katzer, daß Sie als Opposition damit die Einführung der flexiblen Altersgrenze abgelehnt haben.

(Abg. Katzer: Mitnichten!)

Weil Sie sie nicht finanzieren können in diesem
Dreieck, das ich aufgezeigt habe, haben Sie sich poli-



Dr. Nölling
tisch für eine Lösung entschieden, die die Finanzierung der flexiblen Altersgrenze ausschließt.

(Abg. Katzer: Das ist eine Unterstellung, die ich zurückweise!)

— Nun, das können Sie nicht zurückweisen, es sei denn, Sie machten folgendes, was aber der Intention dieses Instruments flexible Altersgrenze widersprechen würde: Sie würden systemwidrige versicherungsmathematische Abschläge zulassen. Dann könnten Sie es unter Umständen finanzieren. Dann müssen Sie aber Abschläge zulassen, die eine solche Höhe erreichen, daß in der Tat die Wahlfreiheit dieser älteren Arbeitnehmer kaputtgemacht wird.

(Abg. Katzer: Es gibt noch andere Möglichkeiten!)

— Es gibt dazu keine Alternative. Ich muß das mit aller Deutlichkeit sagen. Ich habe hier in der Tat den Eindruck von der Opposition, daß sie, wenn sie über die flexible Altersgrenze spricht, in der Tat sehr flexibel ist. Man braucht gar keine große Prophetengabe zu haben, um zu erkennen, daß Sie, wenn die Entscheidungen in diesem Hause fallen, auf unseren Zug aufspringen und sagen werden: Das haben wir schon immer genauso gewollt. Zu diesem Zweck müssen wir aber vorher die linearen Erhöhungen der Renten, die Sie vorgesehen haben, ablehnen.
Ich möchte noch in aller Kürze auf die drei Punkte eingehen, die uns veranlassen, dieses Vorziehen des Rentenanpassungsgesetzes abzulehnen.
Erstens. Die auf Grund der Rentenformel gewollte — Herr Kollege Katzer, es ist nicht so, wie Sie es in einem Disput mit dem Kollegen Schellenberg gesagt haben; das ist gar nicht richtig, wie Sie wissen; ich will es jetzt einmal klarstellen —, differenzierende Wirkung einer linearen Erhöhung je nach Rentenhöhe, die also zu absolut unterschiedlichen Steigerungsbeträgen führt, wollen wir. Das ist also gewollt und ist im System drin. Da gibt es von uns auch gar kein Abweichen. Wir haben also unterschiedlich hohe absolute Steigerungsbeträge je nach Rentenhöhe.
Eines ist heute morgen aber auch klargeworden. Ich will es erneut betonen: Wir werden jede weitere Verschärfung der Spanne zwischen Groß- und Kleinrenten bei den absoluten Zuwächsen verhindern. Ich möchte hierzu ein Zahlenbeispiel bringen, damit einmal plastisch wird, welch ein sozialpolitischer Unsinn betrieben werden soll.
Von 1970 bis 1974 wird eine Rente, die im Ausgangsstadium 1000 DM betrug, auf zirka 1500 DM steigen. Eine kleinere Rente von 300 DM wild analog dazu auf etwa 450 DM steigen.

(Abg. Breidbach: Ist das nichts?!)

Bedenken Sie bitte, daß die Steigerung von 500 DM nach unsere System noch um 50 DM höher sein wird, als die Kleinrente am Ende dieses Prozesses von weiteren fünf Anpassungen betragen wird. Nun wollen Sie diesen Prozeß, den wir alle bejahen, aber noch verschärfen, d. h. sozial ungerechter gestalten, indem Sie die Schere weiter öffnen. Ich gebe Ihnen das Zahlenbeispiel dazu.
Es lautet: Wenn wir Ihr Gesetz annähmen, würde der Kleinrentner im Jahre 1974 21 DM absolut mehr bekommen, während der Großrentner etwa 66 DM mehr, d. h. mehr als dreimal soviel bekommen würde.

(Abg. Geisenhofer: Das stimmt nicht!)

— Herr Kollege Geisenhofer, das habe ich ausgerechnet. Wenn Sie sagen, daß das nicht stimme, dann müssen wir uns über unsere Rechnungsunterlagen klarwerden.

(Abg. Geisenhofer: Bei der prozentualen Anrechnung stimmt das schon, aber wenn man noch die Kleinstrenten hinzunimmt, kommt ein höherer Betrag heraus!)

— Nicht nach Ihrer linearen Anpassung! Das vermengen Sie jetzt mit Ihrer Mindestrentenlösung. Das ist etwas anderes.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das machen wir gleichzeitig!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614607800
Der Abgeordnete Nölling ist nur dann in der Lage, auf Zwischenfragen zu antworten, wenn sie ordnungsgemäß gestellt werden. Daß er dazu bereit ist, das haben Sie gesehen. — Bitte, Herr Kollege Härzschel, zu einer Zwischenfrage!

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0614607900
Herr Kollege Dr. Nölling, würden Sie zugeben, daß die SPD, solange sie in der Opposition war, von 1957 an dieses Nachholen der nicht erfolgten Anpassung von 1958 gefordert hat und daß auch die Gewerkschaften dies bisher stets gefordert haben?

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614608000
Erstens ist es nicht zu jeder Zeit gefordert worden, Herr Kollege Härzschel; das ist nicht richtig.

(Abg. Härzschel: Lesen Sie die Protokolle!)

— Das ist so nicht richtig! — Zum anderen wollen Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen — ich sage das sehr betont und sehr bewußt —, was für uns die Rechtfertigung zur Ablehnung Ihres Antrags ist. Die Rechtfertigung ist, daß wir in diesen fünf Jahren eine 50 %ge Nettoeinkommenssteigerung der Rentner erhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614608100
Herr Abgeordneter Nölling, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Röhner?

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614608200
Nur noch eine! Dann möchte ich zum Schluß kommen.

Paul Röhner (CSU):
Rede ID: ID0614608300
Herr Kollege, würden Sie konzedieren, daß die Konzeption der CDU/CSU-Fraktion, die Sie hier kritisieren, nur synchronisiert mit der Mindestrente und der von uns dazu vorgeschlagenen Regelung zu betrachten und zu beurteilen ist?

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614608400
Nein, das würde ich nicht konzedieren, einfach deshalb nicht, weil Sie Ihr



Dr. Nölling
rentenpolitisches Abenteuer im Sommer genau mit dem begonnen haben, womit Sie jetzt fortfahren, nämlich mit linearen Erhöhungen.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Diese Rentenreform der CDU/CSU war kein Abenteuer, sondern ist ein vorbildliches Werk für die ganze Welt! Wie können Sie so etwas sagen?! — Gegenruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

Meine Damen und Herren, angesichts der Einkommens- und Rentenentwicklung und der Poblematik ungezielter zusätzlicher Erhöhungen ist es einfach grotesk und lächerlich, wenn Sie in der Begründung zu Ihrem Entwurf eines 15. Rentenanpassungsgesetzes schreiben, daß eine Absage an Rentenniveauverbesserungen eine Absage an eine leistungsbezogene Alterssicherung sei; das ist einfach Unsinn und dummes Zeug.

(Oh-Rufe von der Mitte.)

Zweitens. Man kann einer Bundesregierung, die sich um die Wiedererlangung der Stabilität bemüht,

(Abg. Härzschel: Auf dem Rücken der Rentner!)

nicht dadurch in den Rücken fallen, wie Sie es nun dauernd tun.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614608500
Herr Abgeordneter Nölling, ich möchte Ihnen nur
folgendes sagen. Wenn es bei Ihnen eben rot aufleuchtete, so ist das ein Versehen bei der Einstellung gewesen. Sie haben noch fünf Minuten, können also ihre Darlegungen in Ruhe zu Ende führen. Sie brauchen sich nicht irritiert zu fühlen.

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0614608600
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, ich fühle mich nicht irritiert, ganz sicher nicht durch die Opposition. Das ist völlig klar. Man kann meines Erachtens dieser Bundesregierung nicht dadurch in den Rücken fallen,

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wo ist denn die Bundesregierung überhaupt? Sie hat sich noch gar nicht gemeldet!)

wie es die Sozialpolitiker der CDU wiederholt getan haben, daß man die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt einfach ignoriert. 2,5 Milliarden DM, die Ihr Vorschlag nach sich zieht, sind bisher nicht gedeckt. Sie sollten uns sagen, wenn Sie die Verantwortung übernehmen würden, was Sie bis jetzt nicht tun, wo das Geld herkommen soll. Sollen wir woanders streichen? Herr Kollege Katzer hat heute morgen so etwas unverbindlich angedeutet. Wir sind sehr gespannt darauf, wo er die Haushaltsreserven entdecken wird. Die Verantwortung dafür könnten Sie natürlich auch dadurch übernehmen, Herr Kollege Katzer, daß Sie sagen: Jawohl, wir sind der Meinung, daß der Bundeshaushalt in noch starkerem Maße steigen soll, als es Ihre Wirtschafts- und Finanzpolitiker beklagen. Zu beiden Alternativen haben Sie sich bisher nicht, jedenfalls nicht für uns erkennbar, geäußert.

(Abg. Katzer: Das wird dann gemacht, wenn die Sache ansteht!)

Das ist ein „Kopf-in-den-Sand-Stecken" — gestern hat es der Kollege Franke hier noch einmal vorexerziert —, das wir nicht mit einer verantwortungsbewußten Sozialpolitik gleichsetzen können.
Dritter Punkt: Der zwischen den Generationen geschlossene Solidarvertrag ist nun einmal in der Rentenformel von 1957 niedergelegt worden. Diesen Vertrag wird diese Bundesregierung, wird diese Koalition hundertprozentig erfüllen. Sie wird daran nicht je nach Konjunktur- und Preislage, wie es Herr Kollege Katzer nun für richtig hält, rastlos herummanipulieren. Wir meinen, diese dauernden Versuche, von dem System abzugehen, muß man auf jeden Fall zurückweisen, und das werden wir in den Debatten, die noch kommen, und in den Abstimmungen, ,die noch kommen, tun.
Die Rentenformel, auf die wir verpflichtet sind und die wir nach wie vor für richtig halten, Herr
Kollege Katzer — das ist ein entscheidender Unterschied zwischen Regierung und Opposition—,
zwingt zu einer mittelfristigen Betrachtung. Ich habe es soeben dargesetllt. Sie wird entwertet, sie wird wertlos gemacht,

(Abg. Katzer: Durch die Inflationspolitik!)

wenn sie auf konjunkturelle Lagen Rücksicht nehmen soll.

(Beifall bei der SPD.)

Genau das wollen Sie. Sie geben damit dieses Instrument der Möglichkeit der dauernden Manipulation preis. Sie können das später, wenn es irgend jemandem in den Kram paßt, nicht mehr ablehnen, weil man ja dann entsprechende Vorbilder hat. Die Steigerung nach dieser von uns intakt gehaltenen Rentenformel wird, wie gesagt, in fünf Anpassungen 50 % betragen. Ich kann Ihnen deshalb versichern, daß wir die Opposition daran hindern werden, sozialpolitisch mit der großen Gießkanne zu hantieren und dann noch der deutschen Bevölkerung sagen zu wollen, das sei eine fortschrittliche Sozialpolitik.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614608700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614608800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich wollte mich auf fünf Minuten beschränken. Aber leider war es nicht möglich, mit der CDU eine Absprache zu treffen, daß dann kein weiteres CDU-Mitglied mehr spricht. Deswegen habe ich jetzt 15 Minuten beantragt.

(Abg. Baier: Muß das sein?)

— Ich hatte vereinbart, daß ich nur fünf Minuten spreche, wenn ich als letzter spreche. Diese Vereinbarung ist nicht einzuhalten. Ich will trotzdem versuchen, mich kurz zu fassen. Ich habe aber zunächst einmal 15 Minuten beantragt, weil das zunächst gemachte Angebot von der CDU zurückgezogen wurde.



Spitzmüller
Herr Kollege Katzer, zu Ihren Ausführungen möchte ich vorab einmal eines aufgreifen. Leider werden Sie bei der Durchsicht Ihrer Rede, die Sie vom Stenographischen Dienst bekommen, feststellen müssen, daß Sie zwei- oder sogar dreimal — zweimal habe ich es mitgeschrieben — erklärt haben, der Rückstand der Renten sei jetzt so gewaltig „dank der Inflationspolitik dieser Bundesregierung". Herr Kollege Katzer, das steht in einem krassen Widerspruch zu dem Appell, den gerade Ihr Fraktionsvorsitzender gestern in diesem Hause gehalten hat.
Ich muß nämlich die Frage stellen: In welchem Wirtschaftssystem leben wir eigentlich? Mein Kolleg Kirst hat in der Haushaltsdebatte darauf hingewiesen, daß die Finanz- und Haushaltsleute der CDU/CSU gerne davon sprechen, daß die inflationäre Entwicklung, d. h. die Geldentwertungsentwicklung, nicht nur vom Ausland über uns hereingebrochen sei, sondern daß es auch einen Teil hausgemachter Geld- und Kaufkraftentwertung gäbe. Herr Kollege Kirst hat schon darauf hingewiesen — das muß ich ganz klar betonen, nachdem Herr Kollege Katzer es so hart ausgesprochen hat -, daß hausgemacht gern mit regierungsgemacht gleichgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, das stimmt einfach nicht, denn ich glaube, auch die CDU und erst recht Herr Katzer werden die Tarifhoheit und die Tarifautonomie nicht aufgeben wollen. Wer bestimmt in dieser Bundesrepublik und in diesem Wirtschaftssystem nun einmal die Löhne und die Preise? Das ist doch wahrhaftig nicht die Bundesregierung.

(Beifall bei cien Regierungsparteien.)

Allerdings, Herr Kollege Katzer, möchte ich eines sagen: Wenn hier ein bißchen hausgemachte Preissteigerung mit zu verantworten ist, dann möchte ich darauf hinweisen, daß durch einen Beschluß, auf den Sie selbst hingewirkt haben, 6 Milliarden DM im Jahre 1970 und 6 Milliarden DM Kostensteigerungen im Jahr 1971 zum Beispiel durch das Lohnfortzahlungsgesetz auf die Wirtschaft zugekommen sind. Das waren allerdings dann regierungsverantwortlich gemachte, aber von der letzten Regierung, Preissteigerungstendenzen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614608900
Herr Abgeordneter Spitzmüller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Breidbach?

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0614609000
Herr Abgeordneter Spitzmüller, nachdem nicht zuletzt von seiten der Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit unter anderen Umständen immer wieder darauf hingewiesen wurde, daß die Schuld für Preissteigerungen die Bundesregierung trage und Sie sich nun auf einer anderen Bank befinden, frage ich Sie, ob Ihre vorhin gemachte Aussage, daß die Schuld für die Preissteigerungen nicht bei der Bundesregierung liege, darauf beruht, daß Sie zwischenzeitlich einen Positionswechsel vornehmen mußten?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614609100
Aber Herr Kollege, nun muß ich Ihnen eines entgegenhalten. Ich habe schon in den Jahren 1964 und 1965, als die ersten großen Preissteigerungen waren — damals war ich auch mit in der Regierungsverantwortung —, darauf hingewiesen, daß wir als Regierung auf die inflationäre Politik anderer großer Industrienationen keinen Einfluß haben und daß wir auch nur mit mäßigenden Appellen auf die Ergebnisse der Tarifpartner Einfluß nehmen können, wobei ich beide Tarifpartner gleichsetze, und nicht mehr. Ich habe hier keinen Positionswechsel gegenüber dem vorzunehmen, was ich in den Jahren 1964, 1965 und 1967, als wir in der Opposition waren, getan habe, und dem, was ich jetzt tue, wo wir in einer anderen Konstellation wieder in der Regierung sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614609200
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Breidbach?

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0614609300
Herr Abgeordneter Spitzmüller, kann ich Sie so verstehen, daß die Hauptschuld für die Preissteigerungen die Gewerkschaften und die Arbeitgeber und nicht etwa die Regierung trifft?

(Abg. Kirst: Genauso ist es!)


Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614609400
Ich sage damit, daß die Hauptschuld einmal in der inflationären Entwicklung in den großen Industrienationen liegt. Zum anderen sind die Daten, die das Wirtschaftsministerium gesetzt hat, von den Tarifpartnern nicht so ernst genommen worden, wie sie eigentlich im Interesse aller, auch im Interesse der Rentner, hätten ernst genommen werden müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie steht das im Zusammenhang mit der letzten Konzertierten Aktion?)

— „Tarifpartner" heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Lieber Herr Kollege, Sie wissen doch auch, daß zum Abschluß zwei gehören. Ich weiß auch, daß diese Abfschlüsse sehr schwierig sind und daß man vor der Frage steht, ob man Arbeitstage dadurch ausfallen lassen will, daß eine Streikposition heraufbeschworen wird. Das macht diese Tarifabschlüsse außerordentlich schwierig. Wenn Sie davon sprechen, daß von dieser Bundesregierung eine Inflationspolitik getrieben wird, dann ist das einfach falsch. Diese Bundesregierung hat nur kleine Möglichkeiten, auf die Preisentwicklung, die aus dem Ausland und durch die Tarifabschlüsse in der Bundesrepublik hervorgerufen wird, Einfluß zu nehmen.

(Abg. Breidbach: Früher hieß es immer anders!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614609500
Herr Abgeordneter Spitzmüller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Haase?

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0614609600
Herr Kollege Spitzmüller, hat denn die Bundesregierung da, wo sie die Möglichkeiten hätte, die Sie eben nannten, sich an die



Haase (Kassel)

eigenen, von ihr veröffentlichten Daten gehalten -
im Zusammenhang mit der Beeinflussung der Konjunktursituation wie z. B. beim Haushalt?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614609700
Aber selbstverständlich, Herr Kollege Haase. Ich erinnere mich sehr gut, daß Sie den letzten Haushalt angegriffen haben,

(Abg. Haase [Kassel] : Mit 18 % Haushaltszuwachs!)

der zu hoch sei, und daß Sie am Ende dann ganz still geworden sind und erklärt haben, er passe tatsächlich im Verlauf des Jahres in die Landschaft.

(Abg. Haase [Kassel] : 18 % Haushaltszuwachs im ersten Halbjahr, paßt das in die konjunkturpolitische Situation?)

— Das ist immer die sektorale Betrachtungsweise, Herr Kollege Haase, die Sie anstellen, indem Sie einen Zeitabschnitt herausnehmen, statt das gesamte Jahr zu übersehen. Im gesamten Jahr war der Haushalt konjunkturgerecht.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

- Das ist meine Meinung, Sie können eine andere Meinung haben.
Herr Kollege Katzer, Sie haben erklärt: Die Rentner sind die sozial Schwächsten. Darüber wollen wir nicht streiten, obwohl Kollege Geisenhofer darauf hingewiesen hat, daß die Höhe der Rente natürlich gar nichts über die Wirklichkeit der Lebenssituation des einzelnen Rentners aussagt. Aber in I der Regel wollen und müssen wir davon ausgehen, daß die Rentner zu den sozial Schwächsten gehören. Wenn Sie nun eine lineare Erhöhung vorschlagen, dann muß ich Ihnen sagen: es gibt — das wissen Sie ja selber als langjähriger Abeitsminister — eine Million Rentner mit weniger als 150 DM Rente im Monat. Das liegt an kurzen Beitragszeiten, das liegt — bei langen Beitragszeiten - eventuell auch daran, daß der niedrigste Beitrag der freiwillig Versicherten gezahlt wurde. Denen geben Sie mit einer linearen Erhöhung, die aber insgesamt 65 Milliarden bis zum Jahre 1985 kostet, nichts.
Nun noch eines, Herr Kollege Katzer! Sie haben mich hier persönlich angesprochen und erklärt, mein Eintreten vorhin bei der Debatte über die strukturellen Verbesserungen würde meine Glaubwürdigkeit nicht gerade erhöhen. Herr Kollege Katzer, ich möchte Sie noch einmal auf folgende Tatsachen aufmerksam machen. Die FDP hat die Rentenreform abgelehnt. Dazu haben wir uns immer bekannt. Wir haben nicht zugestimmt, weil bei den Zugangsrenten der Bundestag als parlamentarisches Gremium ausgeschaltet war, d. h. nicht wegen der Dynamik, sondern wegen der Automatik. Vorher hat es acht Rentenanpassungsgesetze ohne Automatik gegeben. All diesen acht Rentenanpassungsgesetzen hat die Freie Demokratische Partei zugestimmt. Sie hat auch den dynamisch automatisch angepaßten Renten immer zugestimmt, mit einer Ausnahme: das war bei der ersten Erhöhung. Dort haben wir nicht zugestimmt, weil die vom Gesetz vorgeschriebene versicherungstechnische Bilanz nicht vorgelegen hatte. Das war der Grund, warum wir einmal die Rentenerhöhung abgelehnt haben. Wir haben gesagt: hier ist die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen; sie kann von uns nicht verlangen, zuzustimmen, wenn die Gesamtentwicklung nicht zu übersehen ist.
Herr Kollege Katzer, wenn Sie glauben, meine Glaubwürdigkeit oder die der FDP anzweifeln zu müssen: haben Sie denn vergessen, daß ich Ihnen, als Sie Arbeitsminister waren, beigesprungen bin gegen Ihren Finanzminister Strauß, der im Haushalt 1968 ohne gesetzliche Grundlage 200 Millionen DM Bundeszuschüsse einfach kürzen wollte? Diese Kürzung, die im Kabinett durchgegangen war — ich weiß, gegen Ihren Widerstand —, wurde hier im Bundestag rückgängig gemacht,

(Abg. Katzer: Ist nicht vergessen!)

weil ich mich hier für die FDP und als Person engagiert habe.

(Abg. Katzer: Will ich gern akzeptieren!)

Herr Kollege Katzer, haben Sie nicht in Erinnerung, daß Sie sowohl als Arbeitsminister wie nachher festgestellt haben, daß die Freien Demokraten als Opposition sich im Jahre 1968 nicht opportunistisch verhalten haben, was sie hätten tun können, sondern der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Sachlichkeit gehorchend die Beitragserhöhungen mit beschlossen haben, obwohl es uns leichter gefallen wäre, das nicht zu tun? Ich sage Ihnen ganz klar, Herr Kollege Katzer, es war nicht einfach, in unserer Fraktion das durchzubringen. Es war vor allem deshalb nicht einfach, weil einige Herren, die in der Zwischenzeit bei Ihrer Fraktion gelandet sind, damals nicht bereit waren, meinen Standpunkt zu teilen. Das auch noch als kleine Hintergrundbeleuchtung!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte zum Schluß kommen und nur eines sagen. Herr Kollege Katzer, diese Ihre Vorlage beinhaltet, daß Sie die linearen Erhöhungen neben den strukturellen Verbesserungen wollen, die Sie in der Drucksache VI/2584 sowie in zwei anderen Gesetzentwürfen, die Sie schon vorgelegt haben, beantragt haben. Sehr geehrter Herr Kollege Katzer, bisher war es 14 Jahre Praxis, daß die Rentenanpassung mit dem timelag von drei Jahren Platz greift. Wenn mit diesem Platzgreifen von drei Jahren time-lag — und nur dadurch — erstmals Möglichkeiten entstehen, strukturelle Verbesserungen vorlegen zu können, dann müssen wir diese Gelegenheit ergreifen.
Es ist doch ein gewisser Widerspruch, wenn Sie durch eine lineare Erhöhung die Hauptmasse des anwachsenden zur Verfügung stehenden Geldes verbrauchen wollen, obwohl der letzte Bundestag einen Härtebericht zu den Rentengesetzen einstimmig verlangt hat, weil man im Sozialpolitischen Ausschuß nämlich zu dem Ergebnis gekommen war, daß es mit den linearen Erhöhungen allein nicht getan ist, sondern daß daneben sukzessive, so wie es die Geldmittel erlauben, strukturelle Verbesserungen eingebaut werden müssen.



Spitzmüller
Herr Kollege Katzer, ich glaube, es würde der Sachlichkeit in der Diskussion sicherlich dienen, wenn wir, die wir schon länger dem Hause angehören, uns bemühen, soweit wir Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung sind, bei den Beratungen dieses Gesetzes nach Möglichkeit dabeizusein, um aus den Erfahrungen der vielen Jahre, der oft divergierenden Meinungen — divergierend nicht schlechthin im Ziel, sondern manchmal nur im Weg, der einzuschlagen ist — einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Herr Kollege Katzer, ich habe den Eindruck, daß wir, wenn wir im Sozialpolitischen Ausschuß die Vorlage der Bundesregierung — über die ja noch extra diskutiert werde muß —, und Ihre Vorlagen als Basis haben, versuchen müssen, eine Regelung zu finden, die finanziell verkraftbar ist. Ich bin überzeugt, dann wird 'auch die CDU/CSU dazu kommen, zu erkennen, daß es sozialer und gerechter ist, die Masse des Geldes für strukturelle Verbesserungen zu verwenden.
Wenn man sich zur Beurteilung der linearen Anhebung einmal die Tabelle vor Augen nimmt, so stellt man fest, daß im Jahre 1957 50,9 % Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Entgelt eines Monats erreicht wurde und daß diese Relation unter der CDU/CSU-Führung bis auf 43,5 % im Jahr 1964 abgesunken ist. Jetzt sind wir 1 % darunter, nämlich bei 42,5 %. Damals, als wir 43,5 % unter einem CDU-Kanzler hatten, hat die CDU/CSU immer dagegen gekämpft, daß etwas getan wird.

(Abg. Breidbach: Weil kein Geld da war!)

Ich verstehe auch warum: weil damals sofort die Beitragserhöhung angestanden hätte, während bei Ihren Anträgen jetzt zunächst das Angenehme kommt und die Beitragserhöhung erst im nächsten Bundestag zu beschließen wäre.

(Abg. Breidbach: Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie doch!)

Das wollen wir nicht. Deshalb werden wir sehr sorgsam beraten, was von dem, was Sie wollen, finanziell verkraftbar ist oder nicht. Aber wir wissen leider schon heute: Es ist nicht verkraftbar.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614609800
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Varelmann.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0614609900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz wenige Worte sagen.
Soziale Fortschritte lassen sich nur im Zeitpunkt einer Hochkonjunktur, in einem Zeitabschnitt hoher Steuereinnahmen und guter Beitragseinnahmen erzielen. Diese Voraussetzungen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt gegeben, so daß damit das Vorhaben der CDU/CSU in vollem Umfang begründet ist.
Seit der Rentenreform sind 15 Jahre verstrichen. Die Rentenreform war ein großer Fortschritt; aber in ihr stecken sehr schwache Punkte. Ein besonders schwacher Punkt unseres Rentensystem besteht in dem sehr hohen Anteil von kleinen Renten. In der Bundesrepublik liegen wir in bezug auf die Zahl der kleinen Renten in der Rentenversicherung gegenüber den Vergleichsländern an ungünstigster Stelle. Im benachbarten Holland haben die Arbeitnehmer mit bis zu 80 % des Durchschnittseinkommens eine doppelt so hohe Rente wie die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. Leider habe ich den Eindruck, daß dieser Mißstand nach dein Willen der Regierung, abgesehen von ganz kleinen Vergünstigungen, beibehalten bleiben soll.
Der Vorschlag der CDU ist systemgerechter als der Vorschlag der Regierung. Die Vorlage der CDU geht von ,den Pflichtversicherungsbeiträgen aus, während der Vorschlag der Regierung von allen Beiträgen ausgeht. Nach dem Vorhaben der Regierung soll erst bei 35 Versicherungsjahren mit der höheren Rentenzahlung begonnen werden. Zu einem Zeitpunkt, in dem ein Beamter bereits seine höchsten Versorgungsbezüge erhält, soll für den Arbeitnehmer erst die unterste Stufe gelten. Das ist eine Tatsache, die wir sehen müssen. Ich bedaure sehr, daß immer dann, wenn es um Anliegen der wirtschaftlich schwächsten Schichten unseres Volkes geht, kein Geld vorhanden ist.

(Abg. Geiger: Zehn Jahre lang haben Sie Zeit gehabt!)

Es darf nicht sein, daß Spitzenrenten auf Kosten der Kleinstrentner gezahlt werden.
Die kleinen Rentner kommen vorwiegend aus Einkommensschichten, deren Lohnbezüge sich inzwischen wesentlich gebessert haben. In der Vergangenheit hat die Gewerkschaftsbewegung sehr oft und begründet die Unterentlohnung der Frauen getadelt, die am gleichen Arbeitsplatz schlechter verdienten als die Männer. Dieser Tatbestand ist heute weitestgehend beseitigt, und von den Berufsgruppen, aus denen die Kleinstrentner vorwiegend stammen, werden heute entsprechende Beiträge gezahlt. Diesen Umstand müssen wir sehen und beachten.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Geiger: 1960 haben Sie das abgelehnt!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614610000
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung — Punkt 3 unserer heutigen Tagesordnung — auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drittes Anpassungsgesetz — KVO — 3. AnpG-KOV)

— Drucksache VI/2649 —
b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz
— Drucksache VI/2707 —
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.




Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0614610100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache VI/2649 legt die Bundesregierung diesem Hohen Hause den Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vor. Der Entwurf sieht in erster Linie eine Erhöhung der laufenden Rentenleistungen um durchschnittlich 6,3 v. H. ab 1. Januar 1972 vor und folgt damit dem § 56 des Bundesversorgungsgesetzes, der die jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten vorschreibt. Dieser Bestimmung entsprechend sind die laufenden Versorgungsbezüge um den Vomhundertsatz anzupassen, um den sich die für 1971 festgelegte allgemeine Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung gegenüber der für 1970 festgelegten verändert hat.
Es ist dies die zweite Anpassung der Renten, die sich aus der im Ersten Anpassungsgesetz beschlossenen Dynamisierung der Rentenleistungen des Bundesversorgungsgesetzes ergibt. Es ist also in dieser Legislaturperiode die dritte Erhöhung der Leistungen im Kriegsopferbereich. Mit den in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen werden die Renten zu Beginn des Jahres 1972 um rund 30 v. H., die Witwenrenten sogar um 40 v. H. höher liegen als am Ende der vergangenen Legislaturperiode.
Wenn auch verschiedentlich, insbesondere unter Hinweis auf die Preisentwicklung — das geschah ja heute morgen auch —, der Eindruck erweckt wird, als sei der Anpassungssatz von 6,3 v. H. zu niedrig, so möchte ich doch feststellen, daß es in früheren Jahren in vergleichbaren Zeitabständen noch nie so hohe Rentenerhöhungen im Bereich der Kriegsopferversorgung gegeben hat, wie dies in den letzten zwei Jahren der Fall war.

(Abg. Breidbach: Aber auch noch nie so hohe Preise!)

Zudem entspricht dieser Anpassungssatz der Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage, die wir ganz bewußt als Richtgröße für die jährliche Anpassung gewählt haben, weil wie der Meinung sind, daß sie sich auf lange Sicht gesehen für die Kriegsopfer am günstigsten auswirkt. Dies wird in den Anpassungssätzen der kommenden Jahre noch deutlicher werden; wir können schon heute damit rechnen, daß dann in dieser Zeit Anpassungen von über 9 v. H. bis 11 v. H. zu erwarten sind.
Bei der Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs muß berücksichtigt werden, daß sich die Bundesregierung nicht allein auf die reine Anpassung der Rentenleistungen beschränkt hat. Entsprechend der Ankündigung, das Kriegsopferrecht kontinuierlich weiter zu verbessern, schlägt sie eine Reihe beachtlicher struktureller Verbesserungen vor. Im Vordergrund steht dabei die Harmonisierung der Anpassungsvorschriften. Damit wird sichergestellt, daß künftig neben den laufenden Rentenleistungen auch der Berufsschadensausgleich für Beschädigte und der Schadensausgleich für Witwen jährlich — und nicht mehr wie bisher nur alle zwei Jahre — der Einkommensentwicklung angepaßt wird.
Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung auch dem Anliegen dieses Hohen Hauses nachkommen, das zu der Entschließung vom 4. Juni 1970 bei der dritten Lesung des Zweiten Anpassungsgesetzes zum Ausdruck kam. Damals wurde die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß Witwen mit Anspruch auf Schadensausgleich bei der Durchführung des Ersten Anpassungsgesetzes nicht in den vollen Genuß der Erhöhung ihrer Grund- und Ausgleichsrente gekommen sind, ersucht, Vorschläge zur Harmonisierung der Anpassungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes auszuarbeiten. Die noch beim Ersten Anpassungsgesetz besonders auffallend in Erscheinung getretenen Kürzungen bei den Witwenrenten waren vor allem darauf zurückzuführen, daß nicht zugleich neue, aktuellere Vergleichseinkommen für den Schadensausgleich berücksichtigt werden konnten. Mit der vorgesehenen jährlichen Anpassung der Vergleichseinkommen wird dieser Mangel nunmehr behoben.
Auch im Bereich der Heil- und Krankenbehandlung und der wirtschaftlichen Hilfen bei Krankheit sieht der Entwurf beachtliche Verbesserungen vor. So wird vorgeschlagen, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen und sonstige Leistungen der Mutterschaftshilfe als neue Versorgungsleistungen einzuführen. Bei der wachsenden Bedeutung, die die Vorsorgeuntersuchungen durch das Zweite Krankenversicherungs-Änderungsgesetz erfahren haben, sollen diese Leistungen so bald wie möglich auch den Kriegsopfern zugute kommen. Ich bin sicher, daß besonders die Einbeziehung der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten von den Kriegsopfern dankbar begrüßt wird, zumal der größte Teil dieses Personenkreises sich in einem Alter befindet, in dem solche Untersuchungen geboten erscheinen.
Die besondere Rücksicht auf das Alter der Kriegsbeschädigten macht es auch notwendig, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Ganzheitsbehandlung im Rahmen der Badekur zu schaffen. So soll es auch in Zukunft möglich sein, Altersleiden, aber auch andere Leiden, im Rahmen einer Badekur wegen Schädigungsfolgen mitzubehandeln, um so den Erfolg der Kur sicherzustellen. Wir sehen gerade in der Badekur eine sehr wertvolle therapeutische Maßnahme, die dazu beitragen soll, den älter werdenden Beschädigten vermehrt auftretende Beschwernisse zu lindern.
Mit der Einführung von Badekuren für Ehegatten und Eltern von Pflegezulageempfängern der Stufen III bis V, die den Beschädigten dauernd pflegen, will die Bundesregierung einem dringenden Bedürfnis entsprechen, das bei der Aktion zur besonderen Betreuung alter Schwerbeschädigter offenkundig geworden ist.
Bei den Änderungen zu §§ 17 und 17 a handelt es sich um Leistungsverbesserungen, die es dem Beschädigten erleichtern sollen, die wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung wegen Schädigungsfolgen zu überwinden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf noch einige Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes vor,



Bundesminister Arendt
die im Interesse der einheitlichen Durchführung und der Rechtsklarheit erforderlich erscheinen.
Artikel 2 schließlich enthält Vorschläge zu notwendigen Änderungen des Verfahrensrechts der Kriegsopferversorgung.
Für die im Entwurf vorgesehenen Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes müssen im Jahr 1972 insgesamt rund 451 Millionen DM mehr Bundesmittel eingesetzt werden. Davon entfallen allein auf die Anpassung der Renten auf Grund der Dynamisierung rund 335 Millionen DM. Die übrigen Leistungsverbesserungen erfordern für sich allein betrachtet einen Mehraufwand in Höhe von rund 135 Millionen DM. Davon werden im Kriegsopferhaushalt rund 120 Millionen DM bereitgestellt. Der restliche Betrag wird im wesentlichen durch vorgesehene Erstattungsleistungen anderer Leistungsträger abgedeckt.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Mehrkosten bedurfte einer sehr eingehenden Prüfung im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung. Darauf ist es letztlich zurückzuführen, daß Ihnen der Entwurf erst jetzt zugeleitet werden konnte.
Meine Damen und Herren, des weiteren legt Ihnen die Bundesregierung mit der Drucksache VI/2707 den Bericht über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz vor. Sie entspricht damit der Entschließung dieses Hohen Hauses, mit der sie ersucht worden war, zu prüfen, wieweit durch die Vorschriften über die Elternversorgung, insbesondere im Zusammenwirken mit der Kriegsopferfürsorge der notwendige Lebensunterhalt der Kriegereltern sichergestellt ist.
In den Vorbemerkungen des Berichts werden die Leistungsgrundsätze der Elternversorgung dargelegt, die für die Ausgestaltung des Elternrentenrechts maßgebend sind. Danach ist die Elternversorgung ihrem Wesen nach als Ersatz für die fortgefallenen Unterhaltsleistungen des an den Folgen einer Schädigung verstorbenen Kindes anzusehen. Dieser Grundgedanke bestimmt das gesamte Recht der Elternrente. Nur unter diesem Gesichtspunkt können die zahlreich auftretenden Probleme gerecht gewertet und auch gelöst werden. Es liegt im Wesen einer so verstandenen Elternversorgung, daß sie nicht über die fortgefallenen Unterhaltsleistungen hinaus den gesamten Lebensunterhalt eines Berechtigten sicherstellen kann. Hier muß vielmehr die Kriegsopferfürsorge mit ihrer gesamten individuellen Leistungsbreite ergänzend eingreifen.
Aus diesem Grunde bin ich dem Hohen Hause dankbar, daß es bereits in seiner erwähnten Entschließung die enge Verflechtung von Elternrente und Kriegsopferfürsorge zum Ausdruck gebracht hat. Denn in der Tat können das Rechtsinstitut der Elternrente und seine Funktion im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nur richtig gewertet werden, wenn der enge Zusammenhang zwischen Elternrente und Kriegsopferfürsorge gesehen und bedacht wird.
Leider wird in der Diskussion um die Elternrente gelegentlich der Eindruck erweckt, als handele es sich bei der Kriegsopferfürsorge um etwas Anrüchiges oder den Eltern Unzumutbares. Ich glaube jedoch, wir alle sollten uns davor hüten, solchen Vorstellungen nachzugeben. Die Kriegsopferfürsorge ist eine echte Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz und kann in ihrem Wesen nur als solche verstanden werden. Auf ihre Leistungen besteht — wie auf die anderen Versorgungsleistungen — in aller Regel ein Rechtsanspruch. In dieser Form ist sie ein integrierter Bestandteil der Kriegsopferversorgung, die in ihrer Gesamtkonzeption gesehen werden muß.
Ohne die Kriegsopferfürsorge wäre es vielfach nicht möglich, den berechtigten Ansprüchen der Kriegsopfer auf eine individuelle, ihrem besonderen Schicksal angepaßte persönliche und materielle Hilfe gerecht zu werden. Ich denke hier vor allem und gerade an die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die auf Grund ihres Alters zunehmenden Beschwernissen ausgesetzt sind und deswegen persönlicher Betreuung und spezieller Hilfen in besonderem Maße bedürfen.
Zur Kriegsopferfürsorge zählt auch die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Durch die Leistung, auf die gleichfalls ein Rechtsanspruch besteht, ist der Lebensunterhalt der Kriegsopfer und ihrer Angehörigen — zusammen mit anderen Versorgungsleistungen — in jedem Einzelfall gewährleistet. Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt greift dann ein, wenn bei elternrentenberechtigten Kriegsopfern die Rente und das sonstige Einkommen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Zwar richtet sich diese Leistung an den Regelsätzen der Sozialhilfe aus; bei ihrer Bemessung jedoch wird entsprechend einem ausdrücklichen Gebot des Bundesversorgungsgesetzes die besondere Lage der Beschädigten und Hinterbliebenen u. a. durch Einräumung von Einkommensfreibeträgen in angemessener Weise berücksichtigt.
Auch die Tatsache, daß sich die Kriegsopferfürsorge in starkem Maße an die Leistungen der Sozialhilfe anlehnt, sollte uns nicht dazu verleiten, dieses Rechtsinstitut in seiner Bedeutung abzuwerten. In unserem gegliederten sozialen Leistungssystem hat gerade auch die Sozialhilfe ihren festen Platz. Fehlte sie, so wäre unser System der sozialen Sicherheit unvollständig. — Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise für die Kriegsopferfürsorge.
Meine Damen und Herren, im zweiten Teil des Berichts wird das Zusammenwirken zwischen Elternrente und Kriegsopferfürsorge im einzelnen dargestellt. Einige Beispiel sollen es Ihnen ermöglichen, sich ein Bild über die praktische Auswirkung der gesetzlichen Bestimmungen zu machen.
Ich hoffe, daß der Ihnen zugegangene Bericht für Sie eine brauchbare Arbeitsunterlage darstellt.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614610200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Maucher.




Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0614610300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Vorlage des Dritten Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung will ich eine kurze Erklärung namens der Fraktion der CDU/CSU abgeben. Diese verspätete Vorlage — das hat auch der Herr Minister soeben angedeutet -hat natürlich eine Reihe finanzieller Schwierigkeiten aufgeworfen, die sich durch die Ablehnung der Anträge der CDU/CSU-Fraktion ergeben haben. Die Feststellung des Sprechers der Opposition bei der Verabschiedung des Ersten Anpassungsgesetzes, der Rückstand sei dynamisiert worden, hat sich in der Zwischenzeit bestätigt.
Um eine rechtzeitige Durchführung sicherzustellen, muß das Dritte Anpassungsgesetz schnellstens verabschiedet werden. Es ist deshalb außerordentlich zu bedauern, daß eine gründliche Beratung im Ausschuß von vornherein ausgeschlossen, nämlich aus zeitlichen Gründen gar nicht möglich ist.
Daraus kann man gleichzeitig erkennen, daß im Ausschuß eine Änderung gegenüber der Regierungsvorlage nicht beabsichtigt ist. Das geht auch schon daraus hervor, daß bei der Versorgungsverwaltung die Daten bereits auf der Grundlage des Regierungsentwurfs vorprogrammiert sind. Man muß hier fragen: hat das Parlament überhaupt noch etwas zu sagen? Oder wagen die Regierungsparteien überhaupt noch der Regierung zu widersprechen?
Wir erinnern daran, daß vor der Zeit der linksliberalen Koalition kein Änderungsgesetz zur Kriegsopferversorgung ohne Änderung zugunsten der Kriegsopfer das Parlament verlassen hat und daß die Gesetze außerdem immer nahezu einstimmig verabschiedet wurden. Es wäre jetzt an der Zeit, den ganzen Werdegang der Entwicklung der letzten Jahre aufzuzeigen, um die ungerechtfertigten Märchen, die von verschiedenen Seiten erzählt werden, zu widerlegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verbesserung der Kriegsopferrenten, wie sie in der Rentenversicherung erfolgen soll, vor. Auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung muß jedoch diese Vorlage als völlig unzureichend bezeichnet werden.
Bei den Beschädigten und den Witwen liegt die reale prozentuale Erhöhung zum Teil unter dem Prozentsatz der Erhöhung der Rentenversicherung, da hier nicht aufgerundet, sondern abgerundet wird. Außerdem bedingen vor allem die gegenseitigen Anrechnungen im Berufsschadens- und Schadensausgleich Kürzungen.
Generell muß festgestellt werden: Die Renten in der Kriegsopferversorgung fallen gegenüber den Renten in der Rentenversicherung und dem Durchschnittsarbeitseinkommen Jahr für Jahr zurück. Maßstab für diese Feststellung ist die allgemeine Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung. Der Herr Bundesarbeitsminister hat das soeben ganz klar zugegeben.
Bei Inkrafttreten des ersten Neuordnungsgesetzes im Jahre 1960 wurde die Vollrente des Erwerbsunfähigen an die allgemeine Bemessungsgrundlage herangeführt. Die allgemeine Bemessungsgrundlage
betrug damals, im Jahre 1959, 400 DM. Sie wurde gewählt, weil der Entwurf in jenem Jahr entstanden ist. Der Abstand zu dieser Bemessungsgrundlage betrug 22 DM. Jetzt liegt er bei 253 DM und wird im Jahre 1980 bei weit über 400 DM liegen. Der Rückstand betrug also 5,5 % im Jahre 1960 und beträgt 27,5 % im Jahre 1971. Daher meine eingangs gemachten Bemerkungen.
Der Vorschlag, den die CDU/CSU-Fraktion in die Diskussion gebracht hat, die Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Entwicklung der voraufgegangenen Jahre anzupassen, hätte diese Rückwärtsentwicklung erheblich verringert. Daher der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, wie in der Rentenversicherung auch in der Kriegsopferversorgung eine höhere Anpassung vorzunehmen. Ich darf heute zwischendurch bemerken: Die beste Leistung und Rentenversorgung ist die Rückkehr zur Preisstabilität.
Abgesehen davon wird man nicht umhin können zu versuchen, den jetzigen dynamisierten Rückstand in irgendeiner Form auszugleichen. Sie wissen ja, daß die Verbände zum Teil, z. B. der VdK, vorgeschlagen haben einen Sonderzuschlag zu gewähren, damit die Schere nicht immer weiter auseinandergeht.
Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Verbesserungen der Krankenversicherung begrüßen wir. Wir haben das bereits wiederholt angesprochen. Sie ist nach unserer Auffassung allerdings eine selbstverständliche Anpassung an die Veränderung in der Krankenversicherung selbst. In Einzelfragen werden wir auch hierzu im Ausschuß unsere Auffassung darlegen.
In der Harmonisierung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs sieht die CDU/CSU-Fraktion die Verwirklichung ihrer Anträge, die sie zum Teil bereits bei der Beratung des Ersten und Zweiten Anpassungsgesetzes gestellt hat. Aus Gründen der Gleichheit und Gerechtigkeit unterstützen wir diese Änderung ganz besonders. Es ist jedoch festzustellen, daß es sich hier nicht um eine strukturelle Änderung, sondern um eine nachvollzogene Anpassung handelt, die gerechterweise bereits mit dem Ersten Anpassungsgesetz hätte vorgenommen werden müssen. Wir bedauern es daher, daß unsere entsprechenchenden Anträge zum Zweiten Anpassungsgesetz abgelehnt wurden.
Leider müssen wir feststellen, daß in diesem Entwurf auch Verschlechterungen enthalten sind. Eine Verschlechterung ist es z. B., daß bei einer vorübergehenden Verschlimmerung eine Erhöhung der MdE nicht möglich ist. Wir müssen sagen, daß hier das Gesetz auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung zuungunsten der Kriegsbeschädigten geändert wurde, und zwar unter Hinweis auf redaktionelle Änderungen.
Der gleiche Gedanke ist auch bei der Festsetzung der Ausgleichsrente für beschädigte Landwirte zu erkennen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine in der Fragestunde des Deutschen Bundestages gestellte Frage hervorging.



Maucher
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 BVG — Bundesratsdrucksache 362/71 — im allgemeinen nicht den veränderten Verhältnissen, vor allem in bezug auf die allgemeine Preisentwicklung, anpaßt.
Darüber hinaus müssen wir feststellen, daß eine Reihe dringender Fragen ungelöst bleibt. Die Inflationspolitik der Bundesregierung, d. h. die Politik, die dazu führt, daß es zur Inflation kommt, schafft immer mehr Härten im Bereich der Kriegsopferversorgung und der Renten. Lesen Sie beispielsweise die Berichterstattung des Petitionsausschusses. Was ist mit dem Vierten Neuordnungsgesetz? In der Regierungserklärung wurde es angekündigt. Oder gehört auch diese Frage in die Kategorie „Versprochen, aber nicht gehalten"? Leider ist nicht zu erwarten, daß uns die Bundesregierung bald eine entsprechende Vorlage zuleitet. Dann sollten aber wenigstens in dem Anpassungsgesetz die dringendsten Härtefälle durch entsprechende Sofortmaßnahmen geregelt werden. Nach meiner Meinung sind drei Probleme von ganz vordringlicher Bedeutung.
Erstens: die Nichtanrechnung der erhöhten Grundrente bei Kriegerwitwen.
Zweitens: die Vermeidung von Kürzungen bei den Renten der Kriegerwitwen, die Schadensausgleich erhalten und deren Ehemänner das 65. Lebensjahr vollendet hätten.
Drittens: die Verbesserung der Elternversorgung.
Ich nehme hier nur die dringendsten, nach meiner Meinung nicht aufschiebbaren Probleme, deren Lösung gegenüber den Kriegsopfern unerläßlich ist.
Es ist festzustellen, daß die Kriegerwitwen, die Schadensausgleich erhalten, nicht eine Erhöhung ihrer Renteneinkünfte um 6 % erfahren, weil die Erhöhung der Grundrente beim Berufsschaden wieder zu vier Zehnteln angerechnet wird. Aus diesem Grunde sollte man wenigstens zu jenem kleinen Ansatz kommen, die erhöhte Grundrente nicht auf den Schadensausgleich anzurechnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beispiel. Wenn das Einkommen einer Kriegerwitwe in der Rentenversicherung 500 DM beträgt, bekommt sie 32 DM mehr. Wenn eine Witwe Kriegsopferrente, Grundrente, Ausgleichsrente und Rente aus der Sozialversicherung erhält, bekommt sie nicht 32 DM, sondern nur 24 DM mehr. Wenn sie noch Schadensausgleich erhält, bekommt sie noch weniger. Angesichts dieser Sachlage wird es mir niemand widerlegen können, wenn ich sage, daß sich das Gesamteinkommen dieser Witwen nicht in dem Maße steigert, wie es eigentlich der Fall sein müßte. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
Meine sehr verehrten Anwesenden, auch die Witwen, die Schadensausgleich erhalten und deren Ehemänner das 65. Lebensjahr vollendet hätten, müssen eine erhebliche Kürzung des Schadensausgleichs hinnehmen, und zwar deshalb, weil von diesem Zeitpunkt an nur noch 75 % des Einkommens des Ehemannes bei der Berechnung des Schadensausgleichs und davon die Hälfte zum Vergleichseinkommen zugrunde gelegt werden. Auch hierzu ein Beispiel. Aus einem Bescheid konnte ich am letzten Montag entnehmen, daß der Schadensausgleich in einem Fall von 141 DM auf 38 DM gekürzt wurde. Das ist gegenüber den Kriegerwitwen nicht vertretbar.
Außerdem ist es nicht einzusehen, daß bei der Berechnung des Schadensausgleichs nicht 60 % — wie bei den übrigen Leistungen in der Rentenversorgung der Witwen —, sondern nur 50 % des Einkommens zugrunde gelegt werden. Auf jeden Fall wäre es dringlich, als äußerste Maßnahme eine dahin gehende Regelung zu treffen, daß bei der Gewährung des Schadensausgleichs der Besitzstand gewahrt wird. Das könnte durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Ich wäre dankbar, wenn der Ausschuß sich mit dieser Frage eingehend befassen würde und zu einer entsprechenden Lösung käme. Es handelt sich hier deshalb um eine neue Entwicklung, weil jetzt eine ganze Reihe von Fällen auf uns zukommt, in denen der verstorbene Ehemann das 65. Lebensjahr vollendet hätte.
Wir müssen feststellen, daß die Elternversorgung unter dem Sozialhilfesatz liegt und daher teilweise — einschließlich der Einkommensgrenzen — als völlig unzureichend bezeichnet werden muß. Der Herr Minister ist auf dieses Problem näher eingegangen. Wir werden dazu im Ausschuß unsere Stellungnahme abgeben. Herr Minister, eine grundsätzliche Frage ist diese: Wir können von der sozialen Fürsorge so viel reden, wie wir wollen — entscheidend wird aber sein, gerade in dieser Frage eine klare Trennung vorzunehmen, die auch draußen in der praktischen Verwirklichung zu den gewünschten anderen Auswirkungen führt.
Wir werden uns insgesamt mit der Problematik der praktischen Durchführung ebenfalls eingehend befassen müssen. Leider hat man dazu im Ausschuß keine Zeit. Aber es zeigt sich in der Praxis, daß wir uns auch mit diesen Problemen befassen müssen.
Ich möchte als letztes nur ganz kurz auf folgendes hinweisen. Man wird jetzt sagen: Bitte, Ihr stellt hier Anträge; wie werdet Ihr das verwirklichen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere z. B. an das Zweite Neuordnungsgesetz. Da hat die CDU/CSU-Fraktion in 86 Positionen Verbesserungen der Kriegsopferversorgung durchgesetzt. Ich darf bei dieser Gelegenheit im Hinblick auf die Reden von gestern und auch heute ein zweites feststellen: Beim Zweiten Neuordnungsgesetz wurden in diesem Hause von allen Fraktionen eigene Initiativgesetzentwürfe eingebracht; von den CDU-Abgeordneten ein Entwurf mit 1,2 Milliarden DM, von der SPD ein Antrag mit 2 Milliarden DM und von der FDP ein Antrag mit 3 Milliarden DM. Beide Parteien, die jetzt in der Regierungskoalition sind, haben nicht danach gefragt, wie es finanziert werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Natürlich fühlen wir uns mitverantwortlich. Aber
lesen Sie einmal die Protokolle nach, wie oft wir
dort aus Ihrem Munde das Wort „Priorität" gehört



Maucher
haben! Ich glaube, das muß man auch hier und in diesem Zusammenhang berücksichtigen.
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß wir dieses Gesetz, wie es jetzt vorliegt, nicht unverändert in die zweite Lesung zurückkehren lassen dürften. Das ist mein Wunsch.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614610400
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Jaschke.

Günter Jaschke (SPD):
Rede ID: ID0614610500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Diskussion um die weitere Gestaltung des Kriegsopferrechts geht es um folgende Punkte: erstens das Ausmaß der Anhebung der Renten im Hinblick auf die Preisentwicklung, zweitens die Anrechnung der Grundrente der Witwen auf den Schadensausgleich und drittens die Versorgung der Kriegereltern.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt daher die Vorlage eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes. Auch dieses Gesetz spiegelt den großen sozialpolitischen Fortschritt wider, der durch die Einführung der Dynamisierung im Kriegsopferrecht erzielt worden ist. Es war doch früher so, daß es nur alle paar Jahre ein paar Prozent Erhöhung gab und oft erst nach großen Demonstrationen der Kriegsopferverbände, die beschämend für die damalige Regierung waren. Heute wird Jahr um Jahr erhöht, dynamisiert.
Dieser Gesetzentwurf sieht folgende Leistungsverbesserungen vor: erstens, wie schon der Herr Bundesarbeitsminister erklärt hat, die Anhebung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz um rund 6,3 %, zweitens Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in Anpassung an die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Gewährung von Mutterschaftshilfe, Ganzheitsbehandlungen, d. h. Behandlungen sowohl der körperlichen als auch der seelischen Schäden während der Badekuren und der Badekuren für pflegerisch tätige Eltern und Ehegatten, und drittens jährliche statt bisher zweijährliche Anpassungen der Berufsschadensausgleiche für Beschädigte und der Schadensausgleiche für Witwen an die veränderten Arbeitnehmerdurchschnittsverdienste.
Wir empfinden große Genugtuung darüber, daß die Kriegsopfer, ohne wie in früheren Jahren darum kämpfen zu müssen, in den Genuß von Leistungsverbesserungen gelangen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits ausgeführt, daß diese Leistungsverbesserungen in den letzten zwei Jahren ein Ausmaß angenommen haben wie nie zuvor in einem vergleichbaren Zeitraum. Das gleiche konnte schon mein Kollege Dr. Nölling für die gesetzliche Rentenversicherung in der mittelfristigen Finanzplanung erklären.
Angesichts dieser Tatsache muß es jedoch objektiv Urteilende befremden, wenn die Opposition heute noch weit darüber hinausgehende Leistungsverbesserungen fordert, und zwar — daß muß ich wiederholen, Herr Kollege Maucher - ohne vernünftige Deckungsvorschläge. Man hat auf die Vergangenheit verwiesen, aber keine Deckungsvorschläge vorgelegt. Bei allen Bemühungen um sozialen Fortschritt dürfen wir nun einmal die Grenzen, die durch die finanziellen Möglichkeiten gesteckt sind, nicht aus dem Auge verlieren.

(Abg. Maucher: Haben Sie früher einmal einen Deckungsvorschlag gemacht? — Gegenrufe von der SPD: Natürlich!)

— Natürlich! Als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition in früheren Jahren die Regierungsverantwortung trugen, haben Sie uns dies selbst bei sehr maßvollen Anträgen immer wieder vorgehalten.
Wir können uns auch nicht des Eindrucks erwehren, daß Ihre Kleine Anfrage auf die finanzielle Auswirkung einer Dynamisierung der Kriegsopferrenten zu Beginn der Legislaturperiode Drucksache VI/263 — allein den Zweck haben sollte, uns warnend auf die finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme hinzuweisen. Um so unverständlicher müssen uns daher Ihre heutigen Forderungen erscheinen.
Wir stellen mit Genugtuung fest, daß die Bundesregierung trotz der großen haushalts- und finanzpolitischen Schwierigkeiten, die wir alle kennen, einen Weg gefunden hat, über die Dynamisierung der Leistungen hinaus auch noch einige beachtliche zusätzliche strukturelle Verbesserungen mit dem Dritten Anpassungsgesetz zu verbinden. Vor allen Dingen begrüßen wir es sehr, daß die Bundesregierung entsprechend der Entschließung des Hohen Hauses aus Anlaß der Verabschiedung des zweiten Anpassungsgesetzes eine Harmonisierung der Anpassungsvorschriften für den Berufsschadens- und Schadensausgleich jetzt vorgesehen hat. Wir sind mit der Bundesregierung der Überzeugung, daß die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen auch geeignet sind, die bis dahin aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Anrechnung der Grundrenten im Rahmen des Schadensausgleichs für Kriegerwitwen zu beseitigen.
Was die Frage der Anrechnung der Grundrente bei der Feststellung des Schadensausgleichs für Witwen grundsätzlich angeht, so möchte ich dazu noch bemerken, daß man sich bei der Diskussion darüber vergegenwärtigen sollte, welch hohe Mehraufwendungen notwendig wären, wenn die Anrechnung der Grundrente auf den Schadensausgleich fortfiele.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, daß die heutige Berechnungsweise des Schadensausgleichs unter Anrechnung der Grundrente bereits auf das Jahr 1964 zurückgeht. Damals ist der Schadensausgleich für Witwen eingeführt worden. Seinerzeit bestand allseits die Meinung, daß bei der Berechnung des Einkommens der Witwen auch die Grundrente Berücksichtigung finden müsse. Das geht eindeutig daraus hervor, daß die CDU/ CSU-Fraktion in ihrem Entwurf zum zweiten Neuordnungsgesetz — Drucksache IV/ 1030 — bei der



Jaschke
Regelung des Schadensausgleichs die Berücksichtigung der Grundrente im Rahmen der Einkommensermittlung vorsah.
Zur Frage der Elternversorgung möchte ich feststellen, daß uns ihre Verbesserung mindestens genauso am Herzen liegt wie der Opposition. Denn gerade wir waren es, die bei der Verabschiedung des zweiten Anpassungsgesetzes die Entschließung veranlaßt haben, mit der die Bundesregierung ersucht wurde, einen Bericht über die Versorgung der Kriegereltern vorzulegen. Wir sind der Bundesregierung dankbar, daß sie die Probleme der Elternversorgung in ihrem Bericht Drucksache VI/2707 so anschaulich dargestellt und in diesem Zusammenhang vor allem auch die Bedeutung der Kriegsopferfürsorge herausgestellt hat.
Man kann über die Grundkonzeption der Elternversorgung sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Diese Konzeption, von der dieser Bericht ausgehen muß, entspricht aber den Vorstellungen, wie sie in der Vergangenheit vor allem von Vertretern der CDU/CSU-Fraktion mit entwickelt und vertreten worden sind.
Die uns heute von der Opposition vorgehaltenen Mängel sind letztlich Folgen dieser Konzeption. Das gilt auch für die Frage der Anrechnung von Unterhaltsleistungen noch lebender Kinder auf die Elternversorgung. Gerade sie ist von den Vertretern der CDU/CSU-Fraktion immer wieder aufs nachdrücklichste gefordert worden. Namhafte Vertreter der CDU/CSU-Fraktion haben als Voraussetzung für die Gewährung der Elternrente die hundertprozentige Erfüllung der Unterhaltsleistungen noch lebender Kinder verlangt.
Meine Damen und Herren, ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere ehemalige, inzwischen leider verstorbene Kollegin Frau Dr. Probst, die in den Sitzungen des früheren Kriegsopferausschusses diese Forderung wiederholt vertreten hat. Auch Sie, Herr Kollege Maucher, haben diese Forderung unterstützt. Trotzdem ist meine Fraktion der Auffassung, daß der Bericht der Bundesregierung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sorgfältig geprüft und daß überlegt werden sollte, ob und in welcher Weise die Elternversorgung verbessert werden kann. Wir alle wissen, daß leider noch mancher Wunsch offenbleiben mußte. Wir wissen auch, aus welchem Grunde. Wir sollten aber gerecht bleiben und feststellen, daß das, was vor allem in den letzten Jahren für die Kriegsopfer getan wurde, ein überzeugender Beweis für den guten Willen dieser Bundesregierung und der Regierungskoalition ist, den berechtigten Forderungen der Kriegsopfer gerecht zu werden. Das gilt in vollem Umfang auch für diesen Gesetzentwurf. Herr Kollege Maucher, wenn es je einer Regierung mit Prioritäten ernst gewesen ist, dann dieser Regierung bei der Kriegsopferversorgung. Das haben wir mit dem ersten Gesetz bewiesen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614610600
Meine Damen und Herren, ich darf zur Aufmunterung sagen, daß der Herr Abgeordnete Jaschke seine angemeldete Redezeit weit unterschritten hat. Vielen Dank!

(Beifall.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Geldner.

Karl Geldner (FDP):
Rede ID: ID0614610700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem auf Grund der Entscheidung dieser sozial-liberalen Koalition die Leistungen für die Kriegsopfer in dieser Legislaturperiode zum drittenmal angepaßt werden sollen. Neben den allgemeinen Anpassungsraten sieht der vorgelegte Gesetzentwurf eine Reihe von gesundheitlichen Maßnahmen vor sowie den Übergang von der zweijährigen Anpassung auf die einjährige Anpassung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs an die Durchschnittsverdienste der Arbeitnehmer. Mit diesen strukturellen Verbesserungen neben den reinen Anpassungsleistungen werden den betroffenen Kriegsopfern rund 450 Millionen DM zusätzlich im Jahre 1972 zur Verfügung stehen.
Die aufopfernde Pflege, die Ehegatten oder Eltern von Kriegsopfern leisten, findet durch die Gewährung einer Badekur, auf die auch schon der Herr Minister hingewiesen hat, unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung. Auch wenn es sich hier nicht um einen Personenkreis handelt, der zahlenmäßig sehr groß ist, sollte diese Regelung doch als eine Geste gewürdigt werden, die den Angehörigen eine gewisse Hilfestellung für ihre Arbeit bietet.
Meine Damen und Herren, mit diesem Dritten Anpassungsgesetz wird der soziale Fortschritt für die Kriegsopfer deutlich. Den langfristigen zeitlichen Intervallen in der Vergangenheit — wenn ich an die Jahre 1960, 1964, 1967 und 1970 denke — folgt nun die kurzfristige Anpassung für die Jahre 1971/72. Diese Bundesregierung und diese Koalition wie auch der Bundestag haben mit ihrer Entscheidung für die jährliche Anpassung den langwierigen und oft auch unwürdigen Auseinandersetzungen um die Anpassung der Kriegsopferrenten ein Ende bereitet. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Beweis dafür, daß die Kriegsopfer bei diesen Leistungen an der allgemeinen Entwicklung teilhaben.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Maucher, auch wir Freien Demokraten haben Verständnis für die Belange, die Sie als Opposition hier vorgetragen haben. Aber cines möchte ich Ihnen hier erklären: wir wollen nicht mehr in eine Zeit wie vor 1966 zurückfallen. Im Jahre 1966 mußte dann ein Haushaltssicherungsgesetz verabschiedet werden, mit dem man die beschlossenen Gesetze annullierte oder auf die lange Bank schob. Deshalb begrüße ich für die Fraktion der Freien Demokraten den vorliegenden Gesetzentwurf, der für das nächste Jahr eine Verbesserung um 450 Millionen DM bringt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614610800
Wir stehen am Ende der Aussprache. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - federführend —, dem Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung — zu überweisen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen ferner vor, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung der Frauen und Kleinstrentner — Drucksache VI/2584 — dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, dem Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung — zu überweisen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Das ist ebenfalls so beschlossen.
Schließlich wird vorgeschlagen, den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Anpassungsgesetzes — KVO — Drucksache VI/2649 —dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung —federführend — sowie dem Haushaltsausschuß —mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ferner wird vorgeschlagen, den Bericht der Bundesregierung über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz — Drucksache VI/2707 — dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu überweisen. — Ich höre und sehe zu den beiden Vorschlägen keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (24. ÄndGLAG)

— Drucksache VI/2664 —
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Storm.

Friedrich-Karl Storm (CDU):
Rede ID: ID0614610900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache VI/2664 — gebe ich für die Fraktion der CDU/CSU folgende Erklärung ab.
Angesichts der Fülle von Ausgaben, die im Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung und insbesondere im Lastenausgleichsbereich noch vom Gesetzgeber zu bewältigen sind, muß es mehr als unbefriedigend erscheinen, wenn die Bundesregierung nunmehr eine Lastenausgleichsnovelle vorlegt, deren ausschließlicher materieller Inhalt darin besteht, die Aufbringsseite des Lastenausgleichs zu korrigieren mit der Folge einer teilweisen Minderung der Einnahmen des Ausgleichsfonds — und dies mit der Begründung, eine solche Regelung, nämlich die Verkürzung der Laufzeit der Lastenausgleichsabgaben aus dem Hypothekengewinn, sei aus Gründen der notwendigen Verwaltungsökonomie mit Wirkung ab 1. Juli 1972 dringend geboten.
Die Eile, mit der die Bundesregierung eine für die Abgabenseite wenig bedeutsame und zudem noch einnahmemindernde Verkürzung der Verwaltungsarbeit anstrebt, wäre sicherlich im gleichen Maße auf der Leistungsseite des Lastenausgleichs angebracht.
Am 31. Dezember dieses Jahres endet nach der geltenden Regelung die Bereitstellung der Mittel für die Gewährung von Aufbaudarlehen. Trotz des immer noch bestehenden echten Bedarfs an solchen Darlehen, insbesondere zur wohnungsmäßigen Eingliederung und Unterbringung der Geschädigten wie auch zur wirtschaftlichen Eingliederung der siedlungswilligen vertriebenen und geflüchteten Landwirte, ist die Bundesregierung nach der Äußerung des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium vom 1. Oktober dieses Jahres vor diesem Hohen Hause nicht bereit, über das Rechnungsjahr 1971 hinaus eine weitere Mittelbereitstellung hierfür vorzusehen.
Nach geltendem Recht können ehemals Selbständige, die durch Vertreibung oder Flucht ihre Existenzgrundlage und damit weitgehend auch ihre Altersversorgung verloren haben, Kriegsschadenrente nur noch erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember dieses Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig geworden sind.
Mindestens in bezug auf diese beiden — schon vom Termin her dringenden — Eingliederungsmaßnahmen hätte daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Regierungsvorlage erwartet werden müssen.
Darüber hinaus wäre es angezeigt gewesen, wenn die Bundesregierung damit gleichzeitig auch schon jetzt eine Formel zur Dynamisierung der Kriegsschadenrente — entsprechend den im übrigen Sozialbereich bereits geltenden Regelungen — vorgeschlagen hätte, die allein von ihrer grundsätzlichen Bedeutung her sicherlich eine längere Beratungsdauer in den parlamentarischen Gremien erfordern wird. Die besondere Priorität, die der dynamischen Gestaltung der Kriegsschadenrente zukommt, ist von der CDU/CSU-Fraktion mehrfach herausgestellt und zuletzt im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 1971 vor diesem Hohen Hause dargestellt worden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat zwar mit Interesse die Ausführungen von Staatssekretär Dr. Rutschke in der Fragestunde am 1. Oktober dieses Jahres zu dieser Frage zur Kenntnis genommen. Sie hat bei der Ankündigung jedoch eine Aussage darüber vermißt, daß für die nicht unerheblichen Mehrkosten beim Übergang vom bisherigen sozialhilfebezogenen System der Unterhaltshilfeanpassung zum neuen System entsprechend der Dynamisierung im übrigen Rentenbereich zusätzlich neue Mittel für den Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die wenigen noch im Ausgleichsfonds vorhandenen Reserven müssen unbedingt für eine Verbesserung der Entschädigungsleistungen zur Verfügung bleiben.
In ihrer Erklärung vom 28. Oktober 1969 hatte die Bundesregierung in Anerkennung der ihr obliegenden besonderen Verantwortung für die Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten angekündigt, die notwendigen Maßnahmen zur eingliederung dieses Personenkreises zu vollenden und insbesondere den Lastenausgleich und die



Storm
Kriegsfolgengesetzgebung zu einem gerechten Abschluß zu bringen.
In wichtigen Teilbereichen des Lastenausgleichs ist das gesetzte Ziel, einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit berücksichtigenden angemessenen Ausgleich der Lasten des Krieges und seiner Folgen entsprechend der Präambel zum Lastenausgleichsgesetz zu schaffen, bisher nicht erreicht. Das betrifft insbesondere die älteren und erwerbsunfähigen Geschädigten, die heute in großer Zahl als Bezieher von Kriegsschadenrente in weit schlechteren Verhältnissen leben müssen, als sie es vor der Schädigung als Angehörige selbständiger Berufe für ihren Lebensabend erwarten durften. Das betrifft die Entschädigungsansprüche der Zonengeschädigten, das betrifft die insbesondere den Mittelstand empfindlich treffende Degression der Entschädigungsleistungen, die sich ohnehin infolge des fortschreitenden Geldwertrückganges in ihrer Substanz zunehmend verringern, und das betrifft nicht zuletzt die früheren Landwirte, deren weitere Eingliederung der 5. Deutsche Bundestag in einer einstimmigen Entschließung gefordert hatte.
Wir sind sicher, auch die Betroffenen erwarten eine baldige Konkretisierung und Substantiierung der sonst bedeutungslosen Globalversprechungen in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969.

(Abg. Wehner: Ich weiß nicht, oh die Langweiligkeit dieses Vortrags solche Unterstellungen rechtfertigt!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614611000
Herr Abgeordneter, das war kein Vortrag, sondern eine Vorlesung, die leider nicht der Geschäftsordnung entspricht.

(Abg. Wehner: Ich habe es gar nicht gewertet!)

— Herr Abgeordneter Wehner, Sie haben es mit Recht gesehen, daß hier leider eine Vorlesung statt eines Debattenbeitrags stattfindet.

(Abg. Härzschel: Das war bei allen Rednern!)


Friedrich-Karl Storm (CDU):
Rede ID: ID0614611100
Das ist eine Erklärung, Herr Präsident.
Die CDU/CSU-Fraktion erwartet, daß die Bundesregierung aber zumindest bei den Beratungen im Ausschuß konkrete Vorschläge noch für die 24. Novelle vorlegt, die die aufgezeigten termingebundenen Probleme befriedigend, d. h. ohne die Kontinuität zu verlassen, regeln. In Abänderung des Vorschlages des Altestenrates beantrage ich aus Sachgründen die Überweisung an den Innenausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Finanzausschuß und an den Haushaltsausschuß.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614611200
Herr Kollege, auch das war bereits in den Notizen des Ältestenrates niedergelegt: federführend Innenausschuß.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hofmann.

Karl Hofmann (SPD):
Rede ID: ID0614611300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehe ich die Erklärung der Fraktion der SPD abgebe, muß ich auf einige Ausführungen meines Herrn Vorredners eingehen.
Sehr geehrter Herr Kollege Storm, Sie haben davon gesprochen, daß die Dynamisierungsformel noch nicht vorliege. Dazu kann gesagt werden, daß die Regierung bereits am 1. Oktober 1971 diese Dynamisierung der Unterhaltshilfe angekündigt hat. Es ist also nicht so, daß nichts geschehen ist.
Dann muß ich zu den von Ihnen angesprochenen Globalversprechungen der Regierung etwas sagen. Wenn wir am 15. Oktober des vorigen Jahres alle Anträge der CDU/CSU im Innenausschuß angenommen hätten, wäre es heute unmöglich, für den Lastenausgleich auch nur einen einzigen Antrag zu stellen; denn in dieser einen Stunde der Beratung der 23. Novelle sind Anträge in Höhe von 2150 Millionen DM gestellt worden. Wäre das damals durchgekommen, wäre es heute überflüssig, über Anträge zum Ausgleichsfonds wie auch zum Lastenausgleich noch zu beraten.
Ich darf aber auch auf das verweisen, was im Gegensatz zu dem steht, was Sie sagen: auf die Eingliederung der Landwirte. Wir sind im Prinzip nicht dagegen, sondern wir sind uns darin bisher immer einig gewesen. Aber der Widerspruch kommt jetzt plötzlich aus Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Dr. Stoltenberg hat in der Bundesratsdrucksache 506/71 verlangt, daß die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe von der Vermögensabgabe befreit werden. Das bedeutete eine Minderung des Ausgleichsfonds um jährlich 130 Millionen DM.
Gleichzeitig wollen Sie aber für die Eingliederung der Landwirte neue Beträge haben. Darin steckt der Widerspruch.

(Abg. Storm: Keine neuen Beträge!)

— Herr Kollege Storm, es geht darum, daß wir aus den Fondsmitteln einen Kredit bereitstellen — die Höhe ist unbestimmt, die Laufzeit ist unbestimmt —, um die Aufbaudarlehen zu verlängern. Das ist alles noch unbestimmt. Die Berechnungen laufen auf der einen Seite mit 225 Millionen DM und auf der anderen Seite mit 144 Millionen DM. Es kommt auf die Länge der Laufzeit an. Das ist noch unausgegoren. Ich kann daher, wenn ich das alles weiß — und Sie wissen das —, nicht einfach von Globalversprechungen reden, die nicht gegeben wurden.
Sie müssen nämlich die Ausführungen zur Verlängerung des Aufbaudarlehens einmal in dem Zusammenhang sehen, was an CDU/CSU-Anträgen vorliegt, die den Ausgleichsfonds belasten. Da ist einmal Ihr Antrag, die Unterhaltshilfe an ehemals Selbständige nach Polen zu überweisen. Nach Ihren Berechnungen würden etwa 100 Millionen DM dafür gebraucht werden. Nach unseren Berechnungen müssen wir diese Zahl mit vier oder fünf multiplizieren.
Hinzu kommen die Minderung durch den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein im Ausgleichsfonds — 130 Millionen DM jährlich — und, wie gesagt, die Verlängerung der Aufbaudarlehen.



Hofmann
Das sind drei Dinge. Da reichen 500 Millionen DM nicht. Aber das muß erst durchdiskutiert werden, bevor man global sagt, das waren Versprechungen, die nun nicht erfüllt werden. Wie gesagt, wir könnten heute keinen Pfennig aus dem Fonds fordern, wenn wir damals all den Anträgen stattgegeben hätten.
Doch nun zu dem, was im Entwurf des 24. Lastenausgleichsänderungsgesetzes vorliegt. Ein Teil der Abgabenschulden ist getilgt oder wird bis zum Jahr 1979 getilgt sein. Ein kleiner Teil der Abgaben-schulden hat aber eine Laufzeit über das Jahr 1979 hinaus, ja sogar eine Tilgungsdauer bis über das Jahr 2000. Dabei handelt es sich etwa um 40 000 Abgabeschulden mit einem Schuldkapital von etwa 120 Millionen DM nach 1979, anders ausgedrückt: diese einzelnen Abgaben können im Durchschnitt -und Durchschnitt heißt auch: darunter bei 3000 DM liegen.
Es ist daher, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, ein Gebot der Vernunft, diese restlichen Fälle der Hypothekengewinnabgabe in der Laufzeit der Vermögensabgabe mit zu bereinigen. Herr Kollege Storm, Sie haben angesprochen, daß das Verwaltungsverfahren mit als Begründung angeführt wird. Das ist richtig. Das Verwaltungsverfahren ist ja verhältnismäßig sehr aufwendig, erfordert geschulte Arbeitskräfte und auch erhebliche Kosten. Die heutigen Berechnungen gehen dahin, daß diese Kasten wahrscheinlich höher sein können als das Jahresaufkommen aus den Abgabenschulden. Es fehlt jegliche Begründung, daß man das noch aufrechterhält.
Hinzu kommt, daß ein Teil, ja der große Teil der mit dieser komplizierten Abgabe vertrauten Personen und des Verwaltungspersonals wegen Erreichung der Altersgrenze aus dem Dienst ausscheidet. Wir müßten für diesen kleinen Betrag noch junge Leute anlernen und schulen, damit sie diese Aufgaben erfüllen können. Ein anderes Bedenken besteht darin, daß die Banken, die hier zum Teil mit eingeschaltet sind, ab 1980 nicht mehr mitmachen wollen.
Eine nicht zu übersehende Forderung zu diesem Gesetzentwurf ist auch die Stellungnahme der Finanzminister der Länder, die mit der Verwaltung der Lastenausgleichsabgaben beauftragt sind. Sie wünschen nämlich einstimmig, daß die Laufzeiten dieser Abgabenschulden durch eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes abgekürzt werden. Ich glaube, die Bundesregierung hat recht gehandelt, indem sie nicht nur diesem Wunsch, sondern auch den anderen Begründungen, die ich vorgetragen habe, entgegengekommen ist und den Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes in Hinsicht auf die Hypothekengewinnabgabe vorgelegt hat.
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, dem Überweisungsvorschlag zuzustimmen, damit wir dieses Gesetz sobald wie möglich über die Hürden bringen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614611400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0614611500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Freien Demokraten gebe ich folgende Erklärung ab.
Das vorgelegte Vierundzwanzigste Lastenausgleichsänderungsgesetz hat zwei Aufgaben. Einmal soll die Laufzeit der Hypothekengewinnabgabe möglichst verkürzt werden, zum anderen soll ein unverhältnismäßig hoher Aufwand bei der Verwaltung und bei der Einziehung des Geldes abgebaut werden. Die vorgesehene vorzeitige Tilgung mit einer entsprechenden Abzinsung liegt auch im Interesse der Abgabeschuldner. Je nach Laufzeit kann der Abkürzungszuschlag im Verhältnis zur planmäßig zu entrichtenden Leistung 50 % und mehr betragen. Das Verfahren wird zwar die Schuldner im Augenblick mehr belasten, sie aber dafür in der Zukunft von der laufenden Belastung befreien.
Wir Freien Demokraten unterstützen diese Vorschläge, da sie in einem weiteren Teilbereich der Kriegsfolgengesetzgebung eine abschließende gesetzliche Regelung herbeiführen. Dem Überweisungsvorschlag — Innenausschuß federführend, Finanz-und Haushaltsausschuß mitberatend —, stimmen die Freien Demokraten zu.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614611600
Wir stehen am Ende der Aussprache. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuß federführend — sowie an den Finanzausschuß und den Haushaltsausschuß — mitberatend zu überweisen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Elften Strafrechtsänderungsgesetzes
— Drucksache VI/1478 —
Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
— Drucksache VI/2721 —
Berichterstatter: Abgeordneter Ostman von der Leye

(Erste Beratung 84. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine Ergänzung seines Berichts

(Abg. Ostman von der Leye: Ich möchte eine Erklärung abgeben!)

— Am besten geben Sie Ihre Erklärung in der dritten Beratung ab. — Sie sind damit einverstanden.
Wird das Wort zur zweiten Beratung gewünscht?
— Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die zweite Beratung und rufe auf Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift. Ich bitte Sie nunmehr, den roten Knopf zu drücken und gleichzeitig die Tastatur — Ja, Nein oder Enthaltung — zu bedienen. — Darf ich



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
davon ausgehen, daß alle Kollegen den Knopf für Ja, Nein oder Stimmenthaltung und gleichzeitig den Seitenknopf gedrückt haben? - Ist alles geklärt? — Ich danke Ihnen und stelle einstimmige Annahme in der zweiten Beratung fest.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eyrich. Ihm folgt der Abgeordnete Freiher Ostman von der Leye.

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0614611700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen heute dem Bundestag einen Entwurf vor, den der Bundesrat initiiert hat und nach dem darüber befunden werden soll, welche Strafen jenen drohen sollen, die Luftpiraterie betreiben. Eigentlich sollte das Parlament einem solchen Gesetz mehr Aufmerksamkeit schenken, als es heute der Fall ist.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Lassen Sie uns doch einmal die Beschlußfähigkeit feststellen! Ich wäre damit einverstanden! — Abg. Brück [Köln] : Sehr richtig! — Allgemeine Zustimmung bei SPD und bei der CDU 'CSU. — Abg. Wehner: Bitte sehr, das sollten wir tun, statt hier herumzureden!)

Dieses Gesetz soll - das ist der Wille des Gesetzgebers — verhindern, daß in Zukunft Dinge vorkommen, die — das kann man ohne Übertreibung sagen — die ganze Welt erschüttert haben. Wir sollten zu einem solchen Gesetz mit einem solchen Ziel ja sagen. Ich darf mich angesichts der vorgerückten Stunde kurz fassen.
Die CDU/CSU erklärt ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und auch zu der Verpflichtung, die die Bundesrepublik in der Sitzung in Den Haag übernommen hat, Flugzeugentführungen in Zukunft mit schwerer Strafe zu ahnden. Wir stimmen deswegen zu, weil wir glauben, daß wegen der Anfälligkeit des Luftverkehrs gegenüber störenden Angriffen ein adäquates Mittel gefunden werden muß, mit dem verhindert werden kann, daß auch in Zukunft ähnliche Dinge passieren.
Wir sind uns darüber im klaren, meine Damen und Herren, daß mit dem Strafrecht sicher nicht alles geschehen kann, daß aber auf der anderen Seite — ich glaube, das muß man auch sagen — ein Schutz desto eher gewährleistet ist, je mehr die Gerichte bereit sind, die zu diesem Zweck vorgesehene Strafandrohung auch in voller Höhe auszunutzen. Die Regierung bleibt allerdings - das ist ein Entschließungsantrag des Innenausschusses, dem der Sonderausschuß zugestimmt hat — weiterhin aufgefordert, eindeutige Regelungen für die Organisation der Luftaufsicht zu schaffen.
Lassen Sie mich zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes kurz folgendes ausführen: In Anlehnung an die Verpflichtung, die in Den Haag übernommen worden ist, haben wir in das Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug eingebaut. Sie geht bis zu 15 Jahren. Wenn bei der Entführung eines Flugzeugs ein Mensch getötet wird, soll die Höchststrafe lebenslängliche Freiheitsstrafe sein. Ich glaube, daß das den Taten, die hier zur Beurteilung stehen, angemessen ist. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil wir erstens meinen, daß es ein Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes ist, daß es geeignet ist, das Vertrauen in den Luftverkehr wiederherzustellen, und weil es schließlich dem berechtigten Bedürfnis nach größtmöglichem Schutz des Lebens, der Sicherheit und Freiheit der Passagiere gerecht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614611800
Meine Damen und Herren, ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Identnummer für die Abstimmung nachher schon heraussuchten und einstellten.
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr Osturan von der Leye.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0614611900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, daß Ihnen auf Drucksache M/2721 ein ausführlicher Bericht vorliegt, kann ich mich auf einige Zusatzbemerkungen beschränken. Der Straftatbestand der Luftpiraterie gehört nach der herkömmlichen Einteilung des Strafgesetzbuches zu den gemeingefährlichen Delikten und wird innerhalb dieses Abschnitts unter dem Titel „Verkehrsstraftaten" geführt. Das geschützte Rechtsgut ist aber nicht etwa der Verkehr, insbesondere der Luftverkehr als Abstraktum, sondern sind die Personen, die durch ein solches Delikt in besonders starkem Maße konkret gefährdet oder geschädigt werden. Andernfalls ließen sich die hohen Strafdrohungen, mit denen der Tatbestand ausgestattet worden ist, nicht rechtfertigen. Für den Regeltatbestand ist eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, für den qualifizierten Fall eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und als Höchststrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Ausschuß bringt damit zum Ausdruck, daß Gewalt und Brutalität gegen unbeteiligte und unschuldige Menschen weder ein Mittel zur Durchsetzung persönlicher noch politischer Motive sein kann. Die konkrete Lebensgefährdung ist so stark — der unter Zwang gesetzte Pilot braucht z. B. nur den vom Entführer angebenen Landeplatz nicht zu kennen, oder der Landeplatz ist für ein schweres Düsenflugzeug zu klein und somit die Landung mit einem erheblichen Risiko behaftet —, daß das Delikt zur Schwerstkriminalität gerechnet werden muß.
Hier kommt zum Ausdruck, daß die Strafrechtsreform mit dem Stichwort Liberalisierung nicht exakt gekennzeichnet werden kann. So wird u. a. bei Gewalt- und Brutalitätsdelikten, bei denen mit der Unversehrtheit von Menschenleben gespielt wird, auch in Zukunft ein hoher Strafrahmen festgelegt bleiben oder werden. Gerechtfertigte Gewalt gibt es nur im Bereich der aktuellen Nothilfe und Notwehr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Die Zeit, in der Kampf und Gewalt als der besondere



Freiherr Ostman von der Leye
Ausdruck eines Männlichkeitsideals galten und deswegen milde beurteilt wurden, muß endgültig vorbei sein.
Der allgemeine Ruf nach Gesetz und Ordnung genügt aber auch keineswegs, wenn man die Ordnung nicht auf die Primärnormen bezieht. Die Primärnorm in diesem Gesetz ist wie überall in jedem rationalen Strafrecht das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Person, die nicht das Recht anderer angreift und dadurch zugleich das der Gesellschaft.
Selbstverständlich muß auch für die Fälle dieses neuen Straftatbestandes darauf hingewiesen werden, daß das Strafrecht nur eines von vielen Mitteln ist, schädliche Verhaltensweisen zu bekämpfen. Es enthebt nicht der Notwendigkeit, mit gesellschaftspolitischen Maßnahmen die Motivlage im Rahmen des Möglichen zu verändern.
Der Strafrechtssonderausschuß hat in Abs. 1 Nr. 1 des Tatbestandes das zusätzliche Tatbestandsmerkmal „oder sonstige Machenschaften vornimmt" eingefügt. Er greift damit möglichen technischen Entwicklungen vor, die Entführungshandlungen auch ohne direkte Einwirkung auf das Bewußtsein des Piloten erlauben könnten, wie z. B. die Beeinflussung nautischer Instrumente oder die Veränderung eines Funkleitstrahls. Der Gesetzgeber läuft auf diese Weise nicht nur den bereits geschehenen Sachverhalten der Wirklichkeit hinterher, sondern versucht darüber hinaus, mögliche zukünftige kriminelle Entwicklungen in den Griff zu bekommen. Dieser Gesichtspunkt erscheint mir durchaus erwähnenswert.
Der Innenausschuß, der mitberatend tätig war, hatte empfohlen, die Mindeststrafe auf die des alten § 316 a StGB, Angriff auf Kraftfahrzeuge, die dort fünf Jahre betrug, festzulegen. Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform konnte dieser Empfehlung nur teilweise folgen. Im Regelfall beträgt nunmehr die Mindeststrafe tatsächlich fünf Jahre Freiheitsstrafe; jedoch hat der Sonderausschuß auch einen privilegierten minder schweren Fall vorgesehen, bei dem die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe betragen soll. Da der Tatbestand ziemlich weit gefaßt worden ist, würde auch schon das Blockieren der Startbahn durch einen Wagen, ohne daß das Flugzeug bereits angerollt zu sein braucht und ohne daß Menschen dadurch konkret gefährdet werden, „Einwirkung auf dessen Führung" bedeuten. Der Tatbestand wäre vollendet und die Mindeststrafe von fünf Jahren auch in diesem Fall schon verwirkt. Im Einzelfall könnten sowohl die Tatschuld als auch der persönliche Schuldvorwurf gering sein.
Die Rechtsprechung neigt in solchen Fällen dazu, bei überhöhten Strafdrohungen die Tatbestandsmäßigkeit zu verneinen und so einen Ausweg zu suchen. In Rechtsprechung und Lehre hat genau an diesem Punkt die Kritik an der Strafdrohung des alten § 316 a angesetzt. Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform hat es deswegen vorgezogen, den § 316 a entsprechend zu ändern. Er verschafft der Rechtsprechung dadurch die Möglichkeit, die beiden Tatbestände bei erfülltem Tatbestand in vollem Umfang anzuwenden, ohne gegen das Schuldprinzip zu verstoßen.
Es ist überdies, entgegen einer weit verbreiteten Volksmeinung, eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, daß hohe Strafdrohungen nicht die Abschreckungswirkungen hervorbringen, die von ihnen erhofft werden. Der therapeutische Gehalt des Strafvollzuges hat einen wesentlich stärkeren Effekt als der bloße Dressurversuch. Daß auf diesem Gebiet noch unendlich viel zu tun bleibt, sei hier nur am Rande vermerkt.
Von großer Bedeutung ist der § 316 c Abs. 4, der dem Täter eine goldene Brücke baut. Der Sonderausschuß ist der Auffassung, daß die Rettung von Menschenleben, die durch Abs. 4 ermöglicht wird, im Einzelfall wichtiger sein muß als der Strafanspruch des Staates. Im übrigen entspricht dies den allgemeinen Vorschriften über die tätige Reue.
Wir legen auf Seite 5 der Vorlage zugleich einen Entschließungsantrag vor, der vom Innenausschuß formuliert worden ist, und bitten das Hohe Haus, auch diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch eine Vorlesung, Herr Wehner! — Abg. Wehner: Seit wann glauben Sie denn, daß ich das nur nach einer Seite mache? Das Ganze finde ich unwürdig! — Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Warum reden Sie denn dann hier so kariert? Das ist die falsche Adresse!)

— Es ist eben das Schlimme, Herr Kollege, daß das Hohe Haus bei solch wichtigen Gesetzesvorlagen so schwach vertreten ist.

(Abg. Wehner: Das ist gar nicht hoch, das ist ein ganz gewöhnliches Haus, aber immerhin ein Parlament, das Achtung vor sich haben sollte! — Zuruf von der CDU/CSU: Sie prügeln das falsche Pferd, wir sind ja da!)

Dieses Gesetz entspricht ein wenig dem deutschen Hang nach Perfektion. Aber das ist wohl der geringste Vorwurf, den man ihm machen kann.
Lassen Sie mich noch der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für ihre Anregung im Bundesrat und allen denjenigen danken, die in sachlicher Weise an der Beratung dieses Gesetzes mitgewirkt haben.
Wir stimmen dem Gesetz zu.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614612000
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0614612100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Gestern wurde Kritik daran geübt, daß alles immer schon zwischen den beiden Koalitionsfraktionen vorher abgesprochen und in den Ausschüssen praktisch nicht mehr echt beraten werde. Ich glaube, Sie haben heute — wenn auch nur noch wenige da sind — bei der Beratung des 11. und des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes einen anderen Eindruck. Für den Sonderausschuß möchte ich hier ausdrücklich betonen, daß bei uns echte Diskus-



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
sionen stattfinden und, wenn man zur Übereinstimmung kommt, auch übereinstimmend abgestimmt wird. Es gibt hier also keine Vorabentscheidung, sondern eine echte Beratung im Ausschuß, so wie das eigentlich selbstverständlich ist.
Die beiden Gesetzesvorlagen, die jetzt zur Verabschiedung anstehen, haben im Sonderausschuß die einmütige Zustimmung aller drei Fraktionen gefunden.
Es handelt sich hierbei — ich möchte jetzt nur zum Elften Strafrechtsänderungsgesetz sprechen — um die Auseinandersetzung mit einer modernen Form des Verbrechens. Im Zusammenhang mit der Reform des Strafrechts müssen wir über ganz andere Sachverhalte entscheiden, als zu der Zeit, zu der das Strafgesetzbuch geschaffen wurde.

(Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

Diese Formen wirken sich heute in viel gemeingefährlicherer Weise aus, als das früher der Fall war. Es handelt sich um Formen einer Kriminalität, die auch gegenüber solchen Menschen, die in überhaupt keinem Zusammenhang mit dem, was die Betreffenden wollen, stehen, rücksichtslos und gewissenlos ist. Denken Sie an die Luftpiraterie, wo unschuldige Menschen hoch oben in der Luft in einen höchst gefährlichen Zustand gebracht — wir haben doch die Fälle erlebt — oder in der Wüste ausgesetzt werden. Auf diese Art und Weise sollen — was früher nicht der Fall war — auch Behörden zu Unterlassungen gezwungen werden. Und was blieb denn, wenn ich an diese spektakulären Entführungen in die Wüste denke, anderes übrig, als daß man, weil es darum ging, das Leben und die Gesundheit der dort genommenen Geiseln, der Entführten, zu wahren, darauf verzichtet hat — das war in London, in München und in der Schweiz der Fall —, solche Personen zu verfolgen, die vorher auf unserem Gebiet bzw. in der Schweiz oder in London — auch wieder im Zusammenhang mit beabsichtigten Flugzeugentführungen — schwerste Verbrechen begangen hatten?
Diese Fälle zeigen die Relativität unseres Vorgehens; sie zeigen, daß wir diese Gesetze brauchen. Sie zeigen weiterhin, daß aber die Möglichkeit, auch die Strafbestimmungen zu realisieren, nicht immer unbedingt vorhanden ist, obwohl man — und das ist das Gravierende dabei — gerade bei diesen Straftaten zu dem Weltrechtsprinzip übergegangen ist. Die Interparlamentarische Union hatte sich zuerst mit diesem, wie es damals hieß, „hi-jacking" befaßt und Beschlüsse gefaßt, daß gegen diese Luftpiraterie vorgegangen werden müsse. Im Haager Abkommen wurden die Konsequenzen daraus gezogen.
Ich bin froh, daß der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung — und das wohl einmütig — dieses so wichtige Gesetz verabschiedet. Ich hoffe, es trägt dazu bei, daß derartige schwere Verbrechen weniger begangen werden und daß außerdem diejenigen, die solche Verbrechen begehen, auch der gerechten Bestrafung zugeführt werden können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614612200
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung, die wir mit dem Computer durchführen. Ich bitte Sie., die Identitätsnummer einzustellen. — Haben Sie alle eingeschaltet? — Dann bitte ich, eine der Tasten — Ja, Nein, Enthaltung — zu drücken und dabei auch den zweiten Knopf mit zu betätigen. - Da haben wir ja schon einiges. Aber jetzt stimmt am Pult 03 34 die Prüfnummer nicht; da ist etwas noch nicht in Ordnung.

(Abg. Wehner: Muß das eigentlich sein? Muß das sein?)

— Es ist vom Ältestenrat vorgesehen!

(Abg. Wehner: Muß das sein in diesem Hause? Für die Karikatur, oder was?)

Es ist kein Fehler mehr vorhanden.

(Abg. Wehner: Ja, ja!) Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen nunmehr zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes
— Drucksache VI/2139 —
Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
— Drucksache VI/2722 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
Abgeordneter Dr. de With

(Erste Beratung 123. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

(Abg. Schlee: Nein, vielen Dank!)

— Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Beratung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Wer Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Das Wort hat der Abgeordnete Schlee. — Bitte schön!

Albrecht Schlee (CSU):
Rede ID: ID0614612300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe für die Fraktion der CDU/CSU zur Verabschiedung des Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes folgende Erklärung abzugeben.
Solange uns zur Bekämpfung der Kriminalität keine besseren Methoden und Mittel zur Verfügung stehen, bleibt es der Zweck des Strafrechts, kriminelle Angriffe gegen die Rechtsgüter und die Ordnung der Gesellschaft und nicht zuletzt kriminelle Angriffe gegen die Rechtsgüter des einzelnen mit den Waffen der Strafdrohung und der Strafvollstrek-
8404 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 146. Sitzung, Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1971
Schlee
kung abzuwehren. Rechtsstaatliches Strafrecht ist allerdings immer an die Beachtung der gesetzlichen Tatbestände und der gesetzlich bestimmten Strafrahmen gebunden. Darum ist es notwendigerweise lückenhaft und vor neuen Erscheinungen der sich wandelnden Kriminalität manchmal unsicher und unbefriedigend. Das Strafrecht kann daher keine statische und auf lange Zeit in sich abgeschlossene Rechtsmaterie sein.
Wie der Gesetzgeber einerseits bereit ist, Tatbestände zu eliminieren, deren Strafwürdigkeit nicht mehr anerkannt wird, so darf er andererseits nicht zögern, neuen Formen der Kriminalität nötigenfalls mit neuen, die Typen neuer krimineller Aktivität präzise erfassenden Tatbeständen zu begegnen, damit die Strafgewalt darunter leidet, daß die Gerichte nur mit mehr oder weniger großer Strapazierung des gegebenen Vorrats an Tatbeständen zu einem Schuldspruch und nur mit Mühe oder gar nicht zu einer tatgerechten Strafe kommen.
Dabei darf ich für meine Fraktion wohl sagen: Wir sind keineswegs für ein allgemein strenges Strafrecht, aber wir meinen auch, daß der Gesetzgeber die Gerichte in den Stand setzen muß, auf schwere Kriminalität mit strengen Strafen zu antworten.
Leben, persönliche Freiheit und Freiheit der Willensbildung gehören in unserer Rechtsordnung zu den ersten Rechtsgütern des einzelnen. Wer sich an der Freiheit eines Menschen vergreift oder gar androht, daß er sich an Leben oder Körper eines Menschen, dessen er sich bemächtigt hat, vergreifen werde, um so andere unter dem Zwang der Sorge um diesen Menschen zu Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu nötigen, bedient sich besonders verwerflicher Mittel der Nötigung. Die gegebenen Tatbestände der Nötigung, die Tatbestände der Erpressung und der Freiheitsberaubung sowie des erpresserischen Kindesraubes in der geltenden Fassung ergeben keine Adäquanz mehr zur Verwerflichkeit dieser Mittel und lassen oft dem Schutz nicht gerecht werden, den jeder für sich und seine Angehörigen verlangen kann.
Angesichts solcher Taten, wie sie in jüngerer Zeit in München und an anderen Orten der Bundesrepublik und auch außerhalb der Bundesrepublik in beunruhigender Häufung begangen wurden, kann der Gesetzgeber daher nicht untätig bleiben. Er darf nicht erwarten, daß es sich hier um kriminelle Erscheinungen handelt, die auch ohne verschärfte Reaktion der Strafgewalt wieder aus der Mode kämen.
Mit dem Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetz sollen daher an Stelle des erpresserischen Kindesraubes ein Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes mit verschärften Strafdrohungen und zudem ein Tatbestand der Geiselnahme mit gleichen Strafdrohungen in das Strafrecht aufgenommen werden.
Freilich haben aus dem Entwurf des Bundesrates, aus den späteren Initiativen der Herren Justizminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen und aus den Beratungen des Ausschusses nicht alle Anregungen Eingang in diese Tatbestände gefunden. Wer sich z. B. eines Menschen, insbesondere eines Kindes, bemächtigt, begibt sich damit in eine im höchsten Maße rechtswidrige und für den Gefangenen gefährliche Situation. Es wäre daher wohl zu vertreten, daß er nicht erst bei leichtfertiger, sondern schon bei fahrlässiger Verursachung des Todes seines Opfers eine mindestens zehnjährige oder die lebenslange Freiheitsstrafe zu gewärtigen hätte.
Dennoch wird meine Fraktion dadurch nicht veranlaßt, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu verweigern, denn es behalten für eine solche Tat nach deren konkretem Verlauf auch die Tatbestände des Mordes, des Totschlags, der Aussetzung, der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung ihre zusätzliche Geltung und Anwendbarkeit. Es ist allerdings selbstverständlich, daß das Strafrecht dem reuigen Täter auch hier eine goldene Brücke baut und ihm eine fühlbare Milderung der Strafe in Aussicht stellt, wenn er sein Opfer in dessen Lebenskreis zurückgelangen läßt.
Am Schluß dieser Erklärung danke ich als Berichterstatter für diesen Gesetzentwurf den Herren des Bundesministeriums der Justiz für ihre Mitarbeit. Meine Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, wird diesem Gesetz ihre Zustimmung geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614612400
Das Wort hat der Abgeordnete de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0614612500
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe folgende Erklärung ab. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat die Initiative des Bundesrats zur Änderung der alten Strafvorschrift des gewinnsüchtigen Kindesraubes von Anfang an begrüßt. Wir stimmen der jetzt vorliegenden Fassung nach dem Bericht des Strafrechtssonderausschusses mit der Aufteilung in zwei getrennte Straftatbestände, den erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme, deshalb auch uneingeschränkt zu.
Die neue Vorschrift des § 239 a StGB — erpresserischer Menschenraub — will im Gegensatz zum geltenden Recht nicht nicht nur das fremde Kind, sondern auch das eigene und dazu den Erwachsenen, also jeden Menschen davor schützen, als Geisel mit dem Ziel benutzt zu werden, unter Ausnutzung der Sorge eines anderen Geldleistungen zu erpressen. Darüber hinaus erfaßt die neue Vorschrift des erpresserischen Menschenraubes entgegen der alten und auch entgegen dem Vorschlag des Bundesrates auch den Fall, daß jemand Gewalt über eine Person erlangt, die noch keinen Freiheitswillen hat und sich auch nicht selbständig fortbewegen kann. Das heißt, auch wer sich eines Säuglings dadurch bemächtigt, daß er einfach das Säuglingszimmer „besetzt" und mit dieser Geisel als Drohung Geld zu erpressen versucht, fällt nunmehr unter die verschärfte Strafvorschrift des § 239 a StGB.
Nachdem die Vergangenheit gelehrt hat, daß die Geiselnahme keineswegs nur zur Erpressung verwandt, sondern auch dazu benutzt wird, von Dritten Handlungen oder Unterlassungen zu fordern, hat sich der Strafrechtssonderausschuß — einer Anre-



Dr. de With
gung der Bundesregierung folgend — entschlossen, für schwere Fälle einen eigenen Straftatbestand, den des § 239 b StGB, mit der Strafdrohung zu schaffen, die auch für den erpresserischen Menschenraub vorgeschlagen wird. Denn die Stärke der Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist in beiden Fällen gleich. Beide Strafbestimmungen gehen deshalb von einem Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe aus.
Um den spezifischen Gefährdungen, denen die Geiseln ausgesetzt sind, sachgerecht entsprechen zu können, hat der Strafrechtssonderausschuß einerseits im Falle der leichtfertigen Verursachung des Todes der Geisel als Strafe lebenslange oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren festgesetzt, aber andererseits auch bestimmt, daß Strafmilderung erfolgen kann, falls der Täter das Opfer unter Herausgabe der an ihn erbrachten Leistung in seinen Lebenskreis zurückgelangen läßt. Damit soll einmal abgeschreckt, auf der anderen Seite aber auch nach der Tat ein Anreiz zur Wiedergutmachung gegeben werden.
Mit der Verabschiedung dieser neuen Bestimmungen wird dreierlei erreicht.
Einmal wird den Strafverfolgungsbehörden eine spezifische und wirksame Waffe — jedenfalls vom Strafrecht her — zur Bekämpfung einer in letzter Zeit mehr und mehr auftretenden, außerordentlich gefährlichen kriminellen Abart der Nötigung und der Erpressung in Verbindung mit der Geiselnahme in die Hand gegeben.
Zum anderen hat der Bundestag gezeigt, daß er willens ist, gefährlichen kriminellen Entwicklungen rasch zu begegnen.
Letztlich bringt der Gesetzgeber durch das Dreizehnte Strafrechtsänderungsgesetz zum Ausdruck, welchen Rang er dem Schutz der körperlichen Integrität und dem Schutz der ungehinderten Dispositionsfähigkeit beimißt.
Vorliegende Gesetzesmaßnahmen — damit komme ich zum Schluß — firmieren unter der Überschrift „Dreizehntes Strafrechtsänderungsgesetz". Sie fügen sich gleichwohl harmonisch in das Reformvorhaben dieser Bundesregierung ein, denn die Reform des Strafrechts erschöpft sich nicht darin, Straftatbestände zu streichen oder Strafrahmen herabzusetzen. Strafrechtsreform bedeutet vielmehr Anpassung der Straftatbestände an die Erfordernisse unserer Zeit. Das führt dazu, daß obsolete Straftatbestände gestrichen und manche Strafrahmen gemildert werden, genausogut aber auch dazu, daß neue Straftatbestände geschaffen und bisherige Strafrahmen erhöht werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614612600
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0614612700
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Grund dessen, was meine Vorredner gesagt haben, brauche ich keine langen Ausführungen mehr zu machen. Ich habe vorhin bereits betont, daß es sich urn zwei Gesetzesänderungen handelt, die im Grundsatz die einmütige Zustimmung aller drei Fraktionen gefunden haben. Wir Freien Demokraten stimmen auch diesem Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetz in vollem Umfang zu.
Den juristischen Ausführungen von Herrn Kollegen de With kann ich in vollem Umfang zustimmen. Was die Ausführungen meines verehrten Kollegen Schlee zu der Frage angeht, wann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe angedroht werden soll, ob schon bei fahrlässiger Verursachung des Todes oder erst bei einer leichtfertigen, habe ich natürlich eine andere Auffassung. Die Fälle, daß für eine fahrlässige Verursachung des Todes lebenslängliche Freiheitsstrafe angedroht wird, gibt es sonst nicht. Es zeigt sich hier, daß wir unsere gesamten Strafrahmen im Zusammenhang mit der Gesamtreform des Besonderen Teils des Strafrechts noch harmonisieren müssen, eine Aufgabe, die uns im Sonderausschuß noch bevorsteht.
Auf alle Fälle wird hier wieder ganz klargestellt — und das hat Herr Kollege de With gerade in seinen drei Punkten zum Schluß sehr gut herausgestellt —, was wir wollen. Wir wollen modernen Formen einer ganz üblen Kriminalität mit wirksamen Mitteln, auch mit wirksamen Strafgesetzen, begegnen. Wir wollen damit dazu beitragen, daß bei uns die persönliche Freiheit, das Leben und die Gesundheit besser geschützt werden, auch strafrechtlich, als es bei diesen modernen Formen der Kriminalität bisher der Fall war. Eine Geiselnahme z. B. hätte zwar schon nach den bisherigen Bestimmungen bestraft werden können und, wenn man den Strafrahmen ausgenutzt hätte, auch entsprechend hoch bestraft werden können. Aber es ist besser, daß in einem Sondergesetz sowohl die Geiselnahme als auch der erpresserische Menschenraub behandelt werden.
Ich begrüße es vor allen Dingen, daß man im Interesse der Geiseln dazu übergegangen ist, denen eine goldene Brücke zu bauen, die das Kind, die Geisel zurückgeben und auf die Durchführung ihres Vorhabens verzichten wollen. Am schönsten wäre es natürlich, wenn wir ein derartiges Gesetz überhaupt nicht anwenden müßten, weil keine solchen Straftaten begangen würden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614612800
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Bei der dritten Lesung wollen wir noch einmal den Computer benutzen. Bitte die Identitätsnummer einstellen! — Keine Fehler gemeldet. Dann bitte ich abzustimmen, ja, nein oder Enthaltungen, und auf den Seitenknopf zu drücken. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt 2 des Ausschußantrags, die Petitionen für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um Glas Handzeichen. — Keine Gegenstimmen und Enthaltungen.



Vizepräsident Frau Funcke
Ich muß noch auf den Tagesordnungspunkt 10 zurückkommen. Hier gab es einen Entschließungsantrag. Ich bitte diejenigen, die ihm zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 12 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 4 a)

— Drucksache VI/2653 —Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Waffengesetzes (WaffG)

— Drucksache VI/2638 —
Wird das Wort zur Begründung oder zur Aussprache begehrt? — Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Grundgesetzänderung an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß und zur Mitberatung an den Innenausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Der Entwurf des Waffengesetzes soll an den Innenausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung überwiesen werden. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
— Drucksache VI/2684 —Wird das Wort zur Begründung und zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe jetzt zunächst Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schröder (Düsseldorf), Frau Dr. Wolf, Mattick, Dr. Meinecke (Hamburg), Borm, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen betr. Situation der ostpakistanischen Flüchtlinge
— Drucksache VI/2325 —
Bitte schön, Frau Abgeordnete Dr. Wolf, Sie haben das Wort zu Begründung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0614612900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, diesen Antrag im Namen der Kollegen aller Fraktionen kurz zu begründen.
Sie werden sich erinnern, daß wir bereits vor der Sommerpause gemeinsam eine Entschließung gefaßt haben, mit der wir die Bundesregierung und die Öffentlichkeit gebeten haben, mehr als bisher für die Flüchtlinge, die aus Ostpakistan nach Indien gekommen sind, und zur Verbesserung der Verhältnisse in Ostpakistan zu tun. Diesem damaligen Beschluß ist zu unserer Freude gefolgt worden. Sowohl die Bundesregierung wie die deutsche Öffentlichkeit haben wesentliche Leistungen erbracht. Dennoch müssen wir heute leider feststellen, daß die humanitäre Hilfe, so groß sie sein mag, nicht ausreichen wird, dieses Problem zu lösen. Es ist notwendig, eine politische Lösung zu finden, um die Not der Menschen, die sich zur Zeit in einem unvorstellbaren Zustand befinden, zu beseitigen oder vielleicht zunächst auch nur zu vermindern.
Wir haben gerade in den letzten Tagen in den Zeitungen wieder darüber gelesen. Wir kennen die Gefahren, denen die Kinder ausgesetzt sind. Wir werden damit rechnen müssen, daß im Laufe dieses Winters viele Menschen sterben, wenn wir nicht gemeinsam zu Lösungen kommen. Darüber hinaus haben wir, glaube ich, mit Schrecken feststellen müssen, daß die Gefahren für den Frieden in diesem Gebiet ständig größer werden.
Die deutsche Bevölkerung, wir alle fühlen uns dem indischen und dem pakistanischen Volk freundschaftlich verbunden und aus diesem Grunde verpflichtet, auch unseren Beitrag dafür zu leisten, daß eine solche politische Lösung so schnell wie möglich herbeigeführt wird.
Daher haben wir uns entschlossen, die Bundesregierung zu bitten, bei den uns befreundeten Regierungen vorstellig zu werden, damit diese ihren Einfluß in der UNO in Richtung auf eine gemeinsame I Lösung geltend machen. Es genügt nicht, daß der Hohe Kommissar für Flüchtlinge in beiden Gebieten, in dem indischen und dem ostpakistanischen Gebiet erfolgreich tätig ist, sondern hier muß mehr geschehen.
Wir bitten die Bundesregierung, auch in den Organisationen, deren Mitglied wir sind, selbst tätig zu werden und eine bessere Koordinierung humanitärer Maßnahmen aller Art herbeizuführen, um die Hilfe so schnell wie möglich sichtbar zu machen.
Die letzte Bitte geht dahin, die eigenen Mittel aufzustocken. In den gestrigen Beratungen des Unterausschusses für humanitäre Hilfe wurde deutlich, daß solch eine Aufstockung von der Regierung bereits in Aussicht genommen worden ist. Wir begrüßen dies sehr und hoffen, daß wir damit dem Beispiel der britischen Regierung folgen können, die gestern beschlossen hat, einen Betrag von 7,6 Millionen Pfund Sterling zur Verfügung zu stellen, um diese Not zu beseitigen.
Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. (Beifall auf allen Seiten.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614613000
Sie haben die Begründung gehört. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.



Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes
— Drucksache VI/2689 —
Wird das Wort zur Begründung begehrt? — Das ist nicht der Fall. Zur Aussprache? — Das ist auch nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft als mitberatenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — So beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus (Wohnungsstichprobengesetz 1972)

— Drucksache VI/2543 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI/2750 — Berichterstatter: Abgeordneter Picard
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (14. Ausschuß)

— Drucksache VI/2719 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gatzen (Erste Beratung 134. Sitzung)

Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den einzelnen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, wieder mit dem Computer abzustimmen. — Einstimmige Annahme.
Ich rufe die Punkte 17 bis 20 auf:

(10. Ausschuß)

zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung von Löhnen und Gehältern in der Industrie
— Drucksachen VI/2529, VI/2685 — Berichterstatter: Abgeordneter Kohlberger
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie
— Drucksachen VI/2531, VI/2686 —
Berichterstatter: Abgeordneter Maucher
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Beihilfearten, zu denen der Europäische Sozialfonds einen Zuschuß gewähren kann
— Drucksachen VI/2320, VI/2687 — Berichterstatter: Abgeordneter Folger
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs
— Drucksachen VI/2481, VI/2690 — Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Berlin)

Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Das Haus ist einverstanden, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 21 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine
Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen



Vizepräsident Frau Funcke
Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen
— Drucksachen VI/2092, VI/2714 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans
Hierzu wünscht der Herr Berichterstatter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Hammans!

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0614613100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Ihnen vorliegenden Bericht noch zwei Bemerkungen hinzufügen. Bei der Harmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben wir immer wieder Probleme. In diesem Fall besteht das Problem darin, daß die deutschen Regelungen gerade für den Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen strenger sind als die unserer europäischen Nachbarn. Mit anderen Worten: es gibt eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der deutschen Landwirtschaft. Diese Nachteile dürfen auf dem Verordnungsweg nicht in der Weise aufgehoben werden, daß man unser Gesetz verwässert, sondern es gilt, das qualitativ hohe deutsche Gesetzesniveau im Bereich der Landwirtschaft und auch der Hygiene auf die anderen EWG-Staaten zu übertragen. Man muß darauf achten, daß unsere Behörden an den Grenzen unsere Gott sei Dank so strengen Maßstäbe an alle Importe anlegen.

(Beifall hei der CDU CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614613200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 23 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem
— Drucksache VI/2494 —
Wünscht jemand das Wort? Das ist nicht der
Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Der Punkt 13 der Tagesordnung ist nach interfraktioneller Vereinbarung abgesetzt. Damit haben wir also die Tagesordnung mit Ausnahme der Fragestunde erledigt.
Ich rufe nunmehr auf:
Fragestunde
— Drucksache VI/2720 —
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch anwesend.
Die Frage 87 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) ist vom Fragesteller zurückgezogen, ebenfalls die Frage 89 des Herrn Abgeordneten Schedl.
Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Baier auf:
Liegt inzwischen die Gesamtdokumentation Ober das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen der Bundesregierung vor, und hat die Bundesregierung inzwischen, wie der seinerzeitige Bundesaußenminister Brandt in Aussicht stellte, die Frage der Veröffentlichung der Gesamtdokumentation geprüft?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614613300
Von der Dokumentation, die 23 Bände umfassen soll, liegen inzwischen 14 Bände im Druck vor. Die Frage der Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird nach dein Vorliegen aller Bände, wie vorgesehen, geprüft.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614613400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0614613500
Herr Staatssekretär, hat die erfolgte Publikation der beiden Bände über die Kriegsgefangenenschicksale in Jugoslawien zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der deutsch-jugoslawischen Beziehungen geführt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614613600
Herr Abgeordneter, ich bedaure. Diese Zusatzfrage bezieht sich nicht auf die Frage, die Sie gestellt haben. Das müßte ich im einzelnen nachprüfen lassen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614613700
Wünschen Sie noch eine Frage?

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0614613800
Herr Staatssekretär, es geht nicht um die Frage, inwieweit es sich darauf bezieht, sondern um die Veröffentlichung der Dokumentation. Deshalb möchte ich doch eine zweite Frage an Sie richten, auch wenn die gesamte Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist, wie ich erstaunlicherweise jetzt höre. Teilen Sie die Auffassung, daß eine objektive wissenschaftliche Darstellung gerade der die Beziehungen belastenden Vorgänge aus der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Aussöhnung der Völker sein könnte?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614613900
Herr Abgeordneter, diese Frage ist, abstrakt gesehen, sicher immer zu bejahen. Aber der Tatbestand, um den es sich hier handelt, ist offensichtlich sehr komplexer Natur. Das schließe ich daraus, daß mehrere Vorgänger-Regierungen und die dort verantwortlichen Minister des Innern und des Auswärtigen keinen anderen Standpunkt eingenommen haben als die heutige Bundesregierung, der heutige Außenminister, das heutige Auswärtige Amt und der heutige Innenminister, so daß also ganz offensichtlich in dieser Frage immer Übereinstimmung bestanden hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614614000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0614614100
Herr Staatssekretär, wieviel Bände sind bereits fertiggestellt? Wurden Manuskripte für die übrigen Bände, die offensichtlich noch nicht fertig sind, durch irgendeine Verfügung der Bundesregierung zum Druck zurückgehalten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614614200
Ich habe die Zahl soeben genannt, Herr Abgeordneter. Ich habe meine Antwort dazu schon gegeben. In diesem Jahr werden noch zwei weitere Bände gedruckt, und drei weitere werden in diesem Jahr noch für den Druck fertiggestellt werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614614300
Keine Zusatzfrage? Ich rufe die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Welche Kosten sind im einzelnen für die Herstellung der Dokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkrieges entstanden, welche für die Entschädigung des Verlags, weil die Bundesregierung die Bände nach wie vor unter Verschluß hält, und unter welchen politischen Kriterien ist die Bundesregierung bereit, die Dokumentation der Öffentlichkeit freizugeben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614614400
Dem Bundesministerium des Innern, Abteilung „Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten", stehen 3,5 Millionen DM für die wissenschaftliche Kommission zur Herstellung der Dokumentation zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkriegs zur Verfügung. Hiervon sind bis 1970 3,24 Millionen DM verbraucht worden. Für 1971 und 1972 werden je 150 000 DM benötigt. Wegen der Erhöhung der Gehälter könnte eine geringe Nachforderung möglich sein.
Zu diesen Kosten sind die üblichen Druckkosten, die nach dem Umfang eines jeden Bandes verschieden sind, hinzuzurechnen. Kosten für eine Entschädigung des Verlages, weil die Bände vorläufig noch unter Verschluß liegen, sind nicht entstanden. Die Bundesregierung wird die Dokumentation der Öffentlichkeit freigeben, wenn nach Abschluß der Dokumentation eine Überprüfung zu dem Ergebnis führt, daß gegen eine uneingeschränkte Freigabe keine Bedenken bestehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614614500
Eine Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0614614600
Herr Staatssekretär, meine Frage lautete, welche politischen Kriterien bei der Prüfung erfüllt sein müssen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nicht immer von Prüfung sprächen, sondern auch mitteilten, welche Maßstäbe angewendet werden, damit diese Dokumentation freigegeben werden kann.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614614700
Herr Abgeordneter, ich darf Sie darauf verweisen, daß Sie diese Frage schon einmal gestellt hatten und daß ich eine schriftliche Antwort gegeben habe, in der das genau dargestellt ist. Sie ist im Protokoll der 139. Sitzung des Bundestages vom 1. Oktober 1971 abgedruckt. Ich möchte es aber noch einmal zusammenfassen, weil es dieses Haus schon viele Jahre beschäftigt. Das Kriterium, das eine Bundesregierung bei der Entscheidung über solche Fragen leitet, ist das Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614614800
Eine weitere Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0614614900
Herr Staatssekretär, Sie haben in der angezogenen schriftlichen Antwort auch auf die Antwort des seinerzeitigen Bundesaußenministers Brandt hingewiesen. Er sprach davon — gestatten Sie, daß ich das zitiere, weil es Gegenstand meiner Frage ist —, daß das Ausland provoziert werden könnte. Welches Ausland könnte provoziert werden, da bereits feststeht, daß ein Teil der westlichen Gewahrsamsmächte für diese Kriegsdokumentation selbst Material zur Verfügung gestellt hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614615000
Herr Abgeordneter, wenn Sie zitieren, müßten Sie natürlich exakt zitieren. Darf ich Ihnen vorlesen, was Außenminister Brandt damals wirklich gesagt hat.

(Abg. Niegel: Sie geben keine konkrete Antwort!)

— Sie haben ein Zitat gebracht, das nicht ganz dem Inhalt entspricht, den ich damals als Zitat der Antwort von Außenminister Brandt gebracht habe. Es ist hier gesagt worden, daß für die restlichen Bände das Auswärtige Amt zu dem Ergebnis gekommen sei — das war noch in der Großen Koalition, diese Antwort, und sie war mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt —,
daß es einstweilen besser sei, über die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht hinauszugehen. Dies sollte von vornherein das Mißverständnis ausschließen, mit einer massierten Publizierung des Materials werde eine politische Absicht verfolgt und eine Diskussion in der Öffentlichkeit des Inlands oder gar des Auslands provoziert.
Das war das, was damals gesagt worden ist. Dies hätte bei allen Beteiligten, so hieß es weiter, oder bei vielen Beteiligten alte Wunden aufreißen können und wäre der auf Versöhnung gerichteten Au-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
ßenpolitik der Bundesregierung nicht dienlich gewesen. — Das ist die Antwort gewesen, die in der Regierung der Großen Koalition dem Hause gegeben worden ist. Ich darf auf Grund des Studiums der Akten sagen, daß es exakt der Weisung entspricht, die der Amtsvorgänger des Herrn Bundesaußenministers Brandt damals gegeben hat. Es hat sich also in dieser Stellungnahme bei den verschiedenen Bundesregierungen nichts verändert. Ich darf mich nochmal auf das beziehen, was ich hier zur Sache selbst gesagt habe.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614615100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel!

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0614615200
Und die Kriterien der Freigabe?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614615300
Die Kriterien der Freigabe, Herr Abgeordneter, sind die Interessen der Bundesrepublik Deutschland, und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sind es, zu einer Versöhnungspolitik in Europa zu kommen. Selbstverständlich wird man unter diesem Gesichtspunkt auch Publikationen werten müssen, die von der Bundesregierung herausgegeben worden sind. Ich möchte der Vermutung Ausdruck geben, daß eine Änderung einer wohlüberlegten Haltung früherer Bundesregierungen, für die andere berühmte Namen entscheidend waren, leicht zu Mißverständnissen führen könnte, die Sie möglicherweise bedauern würden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614615400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0614615500
Herr Staatssekretär, ich darf noch einmal auf meine Frage von vorhin zurückkommen, die doch in diesem Zusammenhang steht. Wenn Sie auf die Gefahren von Provokationen hinweisen, muß ich noch einmal fragen: wenn Sie sich mit dem Material befaßt haben, müssen Sie mir Auskunft geben können, ob die beiden erfolgten Publikationen der Bände über Kriegsgefangenenschicksale in Jugoslawien zu einer ernsthaften Beeinträchtigung des deutsch-jugoslawischen Verhältnisses geführt haben.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614615600
Herr Abgeordneter, ich habe mich mit dieser Frage Jugoslawien in der Tat nicht in allen Details befaßt. Das will ich hier ganz offen gestehen. Das müßte ich im einzelnen nachprüfen. Aber ich muß aus Kenntnis der Akten, die ich gesehen habe — Sie sind ja in dem Bereich schon sehr viel länger tätig als ich; Sie haben auch den Vorzug, sehr viel länger Abgeordneter zu sein und auch im Haushaltsausschuß an diesen Fragen mitzuwirken —, und aus der Tatsache, daß in den Regierungen Adenauer, Erhard und Kiesinger die Entscheidungen getroffen worden sind, die ich hier vortrage, sagen, daß ich Ihre Frage nicht so beantworten kann, wie Sie es möglicherweise gerne wünschen.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0614615700
Darf ich Sie dann bitten, mir nach Prüfung die Antwort schriftlich nachzureichen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614615800
Herr Abgeordneter, das ist selbstverständlich. Das habe ich Ihnen vorher schon angekündigt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0614615900
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 92 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Moersch.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — die Fragen 7 bis 12 — werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 44 bis 47, 50 und 52 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 48, 49 und 51 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und der heutigen Tagesordnung. Ich berufe das Haus auf Mittwoch, den 3. November, 9.00 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.