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    Deutscher Bundestag 14 2. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Rasner 8170 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 8161 A Ausscheiden Abg. Dr. Schulz (Berlin) aus der Fraktion der SPD . . . . . . . . 8161 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8161 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Übertragung der dem Bund bei Erhöhung des Grundkapitals der VEBA-AG zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ein Bankenkonsortium (Drucksachen VI/2535, zu VI/2535, VI/2633) Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8161 C Grobecker (SPD) . . . . . . . . 8162 D Kirst (FDP) . . . . 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Drucksache VI/ 1877) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2701), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/2673, zu VI/2673) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (Abg. Dr. Althammer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1414); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/2673, zu VI/2673) Zweite Beratung — Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 8163 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 8165 B, 8171 A Spitzmüller (FDP) . . . 8165 D, 8172 A Dr. Pinger (CDU/CSU) 8166 C Kleinert (FDP) 8167 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8168 B Burger (CDU/CSU) 8169 B Frau Strobel, Bundesminister . . 8173 A Erweiterung der Überweisung von fünf Gesetzentwürfen 8175 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/2589) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2706), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2705) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8175 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Fragestunde (Drucksachen VI/2680, VI/2698) Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Biologische Belastung des Rheins durch die anhaltende Trockenheit Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8175 C, 8176 B, C, D Josten (CDU/CSU) 8176 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8176 C Frau Klee (CDU/CSU) 8176 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik und anderer europäischer Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8177 A, C, D, 8178 B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 8177 C, D Flämig (SPD) . . . . . . . . . 8178 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung für das „Jahr des Buches" 1972 Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8178 C, D, 8179 B Kahn-Ackermann (SPD) . 8178 D, 8179 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Einstellung der Förderung von Auslandsschulen, die zeitgemäßen Erfordernissen nicht mehr entsprechen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8179 B, D, 8180 A Kahn-Ackermann (SPD) . 8179 D, 8180 A Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung über die Übergabe der im Document Center befindlichen Bestände von NS-Archivalien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8180 B, D, 8181 A, B Hansen (SPD) . . . . 8180 D, 8181 A, B Frage des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Staatsanwaltschaftliche Vernehmung von Beamten des Auswärtigen Amtes in Verfahren wegen Geheimnisverrats Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8181 B, C, D, 8182 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . . 8181 C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8182 A Fragen des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Durchführung der Sozialenquete betr. die freien künstlerischen Berufe einschließlich der Komponisten und bildenden Künstler Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8182 C, 8183 A, B Dr. Schober (CDU/CSU) 8182 D, 8183 A, B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Versicherung von Kindern und Jugendlichen gegen Unfallschäden in ihrer Freizeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 8183 C, D Josten (CDU/CSU) 8183 C, D Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Einbeziehung der Stadt Kassel in das Intercity-System der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8184 B, C, 8185 A Dr. Mende (CDU/CSU) 8184 B, D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Standort eines Großflughafens im Raum Münster-Albersloh Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8185 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 8185 C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Einschränkung der Berechtigung der durch Fahrprüfungen auf Fahrzeugen mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8185 D Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verbot der Beförderung von Kindern auf dem Beifahrersitz von Personenkraftwagen und amtliche Richtlinien für die Gestaltung von Kindersitzen und -gurten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8186 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8186 B Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Erlaß der Vergaberichtlinien für Reparatur- und Ausbaudarlehen für den Althausbesitz — Zuweisungen an die Bundesländer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 III Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8186 D, 8187 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . 8186 D, 8187 A, C Nächste Sitzung 8187 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8189 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 226 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) (Drucksachen VI/1877, VI/2673) . . 1889 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Auswirkungen der Wechselkursfreigabe für die Wirtschaft der Bundesrepublik und der Wechselkursspaltung für die französische Wirtschaft 8189 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. Vorschlag der EG-Kommission für die Berechnungsmethode bei Festsetzung der Agrarpreise 8190 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Angaben der Bundesregierung bezüglich der Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft im Jahre 1970 8190 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ansteigen der Zahl der Landwirtschaftsstudenten und Aufklärung über ihre begrenzten Berufsmöglichkeiten . . . . . 8190 D Anlage '7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) betr. Anerkennung nachgewiesener Beschäftigungszeiten von Arbeitern im Vertreibungsgebiet 8191 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Ausdehnung des Kreises der nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr Berechtigten 8191 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Beseitigung der Altersgrenzen für kostenlose Vorsorgeuntersuchungen 8191 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. Sonderurlaub für politische Bildung für Ersatzdienstleistende . . . 8192 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr. Änderung des Tarifvertragsgesetzes in bezug auf die Vereinbarung von Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder . . 8192 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Straßen von militärischen Transporten . . . . . . 8192 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Ergebnisse der zwischen der Bundesbahn und der Bundespost gebildeten Omnibusgemeinschaft . . . . 8193 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Berding (CDU/CSU) betr. Standort eines Großflughafens bei Drensteinfurt 8193 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kohlberger (SPD) betr. Sicherheit und Abgasentgiftung der Fahrzeuge der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte . . . . . . . 8193 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Meldungen über Absichten der Bundesregierung in bezug auf die Erteilung von neuen großen Straßenbauaufträgen für 1972 in Bayern . . . . . . . . . 8194 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Verluste der Bundespost und der Bundes- bahn in den Jahren 1971 und 1972 . . . 8194 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Feststellung der Trassenführung der Odenwaldautobahn im nordbadischen Gebiet 8194C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch (FDP) betr. Beschränkung der Anzahl der im innerdeutschen Verkehr unter polnischer Flagge fahrenden Schiffe . . . . . . . . . 8194 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. zunehmende Beteiligung von Gastarbeitern an Verkehrsunfällen . 8194 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Umweltschutz bei Straßenbaumaßnahmen der Bundesregierung durch Abschirmung der innerhalb bebauter Ortschaften gelegenen Straßen durch schallschluckende Wände . . . . . . . . 8195 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Errichtung von geschlossenen Warteräumen auf allen Bahnsteigen der Bundesbahn 8195 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Instandsetzung und Modernisierung des Altwohnungsbestandes im Zonenrandgebiet 8195 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter im Zonenrandgebiet 8195 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) betr. Änderung der Bestimmungen über die Rückzahlung der zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel 8195 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . 8196 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU CSU) betr. Ausspruch des Bundeskanzlers über die Hetze einiger „Schreibtischtäter" . . 8196 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über bestellte und bezahlte Leserbriefe zugunsten der Politik der Bundesregierung 8196 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Honorare für Leserbriefe an Zeitungen . 8197 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Verzicht der Bundesregierung auf gewaltsame Revision von Grenzen in den Verträgen von Moskau und Warschau 8197 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Wahrnehmung der Funktion des Bundesratspräsidenten durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin . . 8197 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Anbuhl (SPD) betr. Ungleichbehandlung von Volljuristen und Nichtjuristen bei der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst 8197 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Ausreise von Akademikern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten 8198 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Verwirklichung der im Bericht zur Reform des auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Maßnahmen 8198 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Immissionen von konventionellen Kraftwerken und Atomkraftwerken . . . . 8198 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Behauptungen des Verbandsorgans des Schleswig-Holsteinischen Haus- und Grundbesitzerverbandes über Gastarbeiter 8199 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge in bezug auf das Sexualverhalten von Hochleistungssportlern 8200 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. DKP-Mitgliedschaft von Lehrern und Beamten 8200 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Heranziehung der als nur bedingt tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zum Dienst in der Zivilverteidigung . . 8201 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Ermittlungen der Expertengruppe für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche und vorzeitiger Erlaß von Durchführungsverordnungen 8201 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Vorschläge des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt bezüglich Gebührenfreiheit aller Gerichtsverfahren 8201 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Kernkraftwerks bei Großwelzheim — thermische Belastung für den Main 8201 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einfuhrkontrolle für Fische aus den Ostblockländern 8202 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Behinderung der Einfuhr von Traubensaft, Milchprodukten, Vieh- und Fleischwaren nach Italien . . . . . . . . . 8202 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bundesfinanzhilfen für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen der Bundeswehr 8203 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Überlastung der Straßen im Raum Lindau durch die vom Manöver „Gutes Omen" heimkehrenden Militärfahrzeugkolonnen 8203 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Vergabe von Bundesdarlehen für den Bau von Altersheimen unter der Voraussetzung, daß den Heimen Pflegestationen angeschlossen sind . . . . . . . 8204 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Einfluß einer „Rauschgift-Lobby" auf die Gestaltung des Opiumgesetzes . . . . . 8204 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Nachweis der Herstellung und Einfuhr, des Weiterverkaufs und der Verarbeitung von Giften und hochwirksamen Chemikalien 8204 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert (SPD) betr. Verzicht auf die obligatorische Pockenschutzimpfung 8204 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Bekanntgabe der Kosten-NutzenAnalyse über den Bau des Saar-PfalzKanals 8205 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Wiederherstellung des Lärmschutzstreifens an der Bundesautobahn Köln—Frankfurt in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim 8205 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Umgehung Obrigheim-Neckarelz und Mosbach 8205 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. München-Solln im Haus-HausGespäckverkehr der Bundesbahn . . . 8205 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Fernsehen für Reisende der Bundesbahn 8206 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Zugverspätungen, insbesondere der Intercity-Züge 8206 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Ausbau der B 10 beim Plochinger Dreieck 8206 D Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) betr. Sperrung der B 27 in der Ortsdurchfahrt Sontra für den schweren Lkw-Verkehr während der Nachtzeit . . . . . 8207 A Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verlegung von Verwaltungsdienststellen nach Weiden (Oberpf) . . . . . . . 8207 B Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Postgebührenhefte 8207 C Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Beförderung von der Bundespost angenommener Pakete in Frankreich . . 8207 D Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) betr. Befreiung der Autotelefone für schwer körperbehinderte Autofahrer von den Grundgebühren . . . . . . . . 8208 B Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Grenzveränderungen entlang der Grenze zur DDR 8208 C Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen 8208 C Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Realisierung der Übereinkunft bezüglich Luftverkehrskontrollsatelliten über Pazifik und Atlantik 8208 D Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. schrittweisen Abbau des Numerus clausus 8209 B Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Judaismus an deutschen Universitäten . 8209 D Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Dr. Abg. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vorschläge für den Umweltschutz am Oberrhein 8210 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8161 142. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist die Plenarsitzung auf 17 Uhr verlegt worden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 15. 10. Adams * 15. 10. Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Arndt (Berlin) 15. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 15. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Ehnes 15. 10. Dr. Erhard 15. 10. Dr. Evers 15. 10. Faller * 15. 10. Fellermaier * 15. 10. Frau Dr. Focke * 15. 10. Dr. Furler 15. 10. Frau Geisendörfer 15. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Dr. Giulini 15. 10. Frau Griesinger 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Kiep 15. 10. Dr. Kiesinger 15. 10. Dr. Kley 15. 10. Klinker * 15. 10. Dr. Koch * 15. 10. Frau Dr. Kuchtner 15. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 10. Lemmrich 15. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Ott 15. 10. Pieroth 15. 10. Dr. Prassler 15. 11. Riedel (Frankfurt) * 15. 10. Roser 15. 10. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 15. 10. Frau Schanzenbach 15. 10. Schedl 15. 10. Schneider (Königswinter) 15. 10. Dr. Schwörer 15. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Sperling 15. 10. Springorum * 15. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 10. Dr. Starke (Franken) 15. 10. Stücklen 15. 10. Tobaben 15. 10. Wagner (Günzburg) 15. 10. Frau Dr. Walz 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Weber (Heidelberg) 15. 10. Wendelborn 15. 10. Werner 15. 10. Wienand 15. 10. Baron von Wrangel 15. 10. Dr. Zimmermann 15. 10. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 226 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) - Drucksachen VI/1877, VI/2673 - Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 13 werden in § 10 Abs. 4 Satz 1 die Worte „von einem Jahr" durch die Worte „von drei Jahren" ersetzt. Bonn, den 14. Oktober 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 19) : Hat die Freigabe des Wechselkurses für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bessere Erfolge bewirkt als die Wechselkursspaltung für die französische Wirtschaft, und in welcher Weise zeigen sich diese positiven Auswirkungen? Die Wechselkursmaßnahmen beider Länder haben gemeinsam, daß ein großer Teil der Devisentransaktionen, vor allem der kurzfristige Kapitalverkehr den freien Marktkräften unterliegt. Insofern ist also nur von einem Unterschied in den Methoden, nicht jedoch in den wirtschaftlichen Motiven zu sprechen. Eine Separierung der Zahlungen für den Warenverkehr, wie sie in Frankreich seit August d. J. gehandhabt wird, ist für uns kein Ausweg. Aus der 8190 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Struktur unserer Außenwirtschaft läßt sich nicht zwischen reinen bar- (Kassa-) und kreditfinanzierten Transaktionen unterscheiden. So ist ein nicht unerheblicher Teil des Zustroms an Devisen in der Bundesrepublik bis zum Mai 1971 auf Verschiebungen in den Zahlungsfristen im Außenhandel zurückzuführen. Das wichtigste Ziel der Wechselkursfreigabe, excessive Devisenzuflüsse zu verhindern, hätte daher durch eine weitere Verschiebung der „terms of payment" unterlaufen werden können. Nur eine strenge Kontrolle des Zahlungsverkehrs im Außenhandel hätte dies unmöglich gemacht. Einen solchen Eingriff hat die Bundesregierung abgelehnt. Die Frage eines Vergleichs der Erfolge beider Systeme stellt sich angesichts der unterschiedlichen währungspolitischen Lage in beiden Ländern nicht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 27 und 28) : Wie sieht die von der Kommission dem Ministerrat vorgeschlagene Berechnungsmethode aus, nach der zukünftig in Brüssel die Agrarpreise festgelegt werden sollen? Wie würde sich das Einkommen in den einzelnen Bereichen der deutschen Landwirtschaft bei Anwendung dieser Berechnungsmethode verbessern? Die Kommission hat ihre Preisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1972'73 auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt. Die Kommission schlägt dabei vor, die Preispolitik auf die entwickelten Betriebe auszurichten. Die Berechnung der erforderlichen Erhöhung des Agrarpreisniveaus stützt die Kommission auf diejenigen Betriebe, die im Jahre 1968/69 bei achtprozentiger Kapitalverzinsung (Boden- und Wirtschaftsgebäudekapital sind zum Pachtwert eingesetzt) ein Arbeitseinkommen erreicht haben, das den Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von 3400 RE im Jahre 1968/69 entspricht. Nach den Ermittlungen der Kommission wird das Vergleichseinkommen von 1968/69 bis 1973 um 35 % (jährlich etwa 9 %) steigen. Für den Sachaufwand der landwirtschaftlichen Betriebe ist im gleichen Zeitraum eine Preissteigerung um 11,5 % im Durchschnitt der Gemeinschaft unterstellt worden. Aufgrund dieser Zahlen errechnet die Kommission für den Untersuchungszeitraum (1968/69 bis 1973) eine Steigerung der Gesamtkosten von 18 %, d. h., der Betriebsertrag muß um 18 °/o steigen, um das im Jahre 1968/69 erzielte Vergleichseinkommen auch im Jahre 1973 zu erreichen. Von der Gesamtkostensteigerung von 18 % zieht die Kommission 5,35 % (jährlich 1,5 %) Produktivitätsgewinn aufgrund des biologisch-technischen Fortschritts ab. Sie kommt damit zu dem Ergebnis, daß eine jährliche Anhebung der Agrarpreise um durchschnittlich 2-3 % erforderlich ist, um das Vergleichseinkommen zu halten und schlägt diese Preisanhebung für das Wirtschaftsjahr 1972/73 vor. Bei den einzelnen Produkten werden unter Berücksichtigung der Marktlage unterschiedliche Preiserhöhungen vorgeschlagen, die insgesamt eine Preisverbesserung von 2-3 % ergeben. Den „Nachholbedarf" von 1968/69 bis 1971/72 hat die Kommission nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die von der Kommission vorgeschlagene Methode. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, so daß die Frage noch nicht beantwortet werden kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung sich bewußt, daß bei ihren zur Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft für 1970 gemachten Angaben es sich für den einzelnen wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieb um Aussagen handelt, die für ihn nur statistischen, jedoch nicht auf sein Einkommen bezogenen Wert haben? Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Struve, Ehnes, Höcherl und Genossen am 26. August 1971 — Drucksache VI/2540 — geantwortet, das Einkommen der Landwirtschaft würde zwar insgesamt 1970 und 1970/71 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurückgehen, je Arbeitskraft jedoch nach den derzeitig vorliegenden Unterlagen etwa konstant bleiben. Diese Aussage basiert auf vorläufigen Ergebnissen der Gesamtrechnung. Naturgemäß können diese vorläufigen Ergebnisse nur die voraussichtliche Einkommensentwicklung für den Gesamtbereich der Landwirtschaft und nicht für jeden Einzelbetrieb aufzeigen. Erfahrungsgemäß wird die Einkommensentwicklung jedoch in einem großen Teil der Betriebe der durchschnittlichen Einkommensentwicklung sehr nahe kommen. Daneben wird es Betriebe geben, in denen die durchschnittliche Einkommensentwicklung deutlich unterschritten oder übertroffen wird. Ich gebe Ihnen jedoch insoweit Recht, daß in vielen Betrieben die Erhaltung oder Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens teilweise durch Mehrarbeit erkauft wird, so daß damit einer Verschärfung des Freizeitproblems in der Landwirtschaft verbunden ist. Eine differenzierte Aussage über die Einkommensentwicklung in den einzelnen Betriebsgruppen ist erst möglich, wenn die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe zum Agrarbericht für das Wirtschaftsjahr 1970/71 vorliegen und ausgewertet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 30) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8191 Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom Bundesernährungsministerium veröffentlichten Tatsache, daß im Wintersemester 1970,71 3032 Landwirtschaftsstudenten gegenüber 2602 im Jahre 1969/70 und 2155 im Jahre 1968 69 ermittelt wurden, und ist die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern bereit, die Landwirtschaftsstudenten über die begrenzten Berufsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Fachhochschulstudenten im land- und ernährungswirtschaftlichen Bereich aufzuklären? Ich bin Ihnen für diese Frage dankbar, weil Sie damit auf eine besorgniserregende Entwicklung hinweisen. Um die Zahl der Landwirtschaft-Studierenden mit dem Bedarf an Nachwuchskräften in der freien Wirtschaft und den Dienstleistungsberufen in Einklang zu bringen, wird das BML am 14. Oktober 1971 hierüber mit den Amtschefs der obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verhandeln. Ferner wird das BML mit dem landwirtschaftlichen Fakultätentag und der Konferenz der Fachhochschulen im Agrarbereich Verbindung aufnehmen und anregen, sich mit dieser Angelegenheit eingehend zu befassen. Soweit im Zuständigkeitsbereich des BML gelegen, wird versucht werden, die bedeutsamen Zahlen der Landwirtschaft-Studierenden im Rahmen der Planungsarbeiten mit dem Bedarfsträgerkreis abzustimmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß hei Angestellten die mit einer Arbeitsbescheinigung belegten Beschäftigungszeiten im Vertreibungsgebiet gemäß § 16 des Fremdenrentengesetzes (FRG) hei der Rentenberechnung voll angerechnet werden, während eine Arbeitsbescheinigung bei Arbeitern von den Trägern der Sozialversicherung nicht als Beschäftigungsnachweis anerkannt wird und entsprechend ihre Rentenansprüche urn 2/12 gekürzt werden, obwohl beide Gruppen im Vertreibungsgebiet gleichermaßen nicht der individuellen Beitragsentrichtung unterworfen waren und sind? Wie gedenkt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und dem Wortlaut des § 16 FRG und dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 1964 — 11;1 RA 216'62 — (BSGE 20,255) auch Geltung für die Arbeiter aus dein Vertreibungsgebiet zu verschaffen? Dein BMA ist eine unterschiedliche Behandlung der durch Arbeitsbescheinigungen belegten Beschäftigungszeiten von Angestellten und Arbeitern nicht bekannt. Eine solche Verfahrensweise stünde mit dem Fremdrentengesetz auch nicht im Einklang. Dieses Gesetz stellt für die volle Anrechnung von Beschäftigungszeiten lediglich darauf ab, ob sie nachgewiesen sind. Ob eine Arbeitsbescheinigung hierbei als Nachweis einer Beschäftigungszeit oder nur als deren Glaubhaftmachung anzusehen ist, was zu einer Kürzung um 2/12 führt, hängt von der Beurteilung im Einzelfall ab. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir die Ihnen bekanntgewordenen Fälle mitteilen würden, damit ich den Sachverhalt überprüfen lassen kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 34 und 35) : Stellt es nach Auffassung der Bundesregierung nicht eine soziale Härte dar, daß beispielsweise ein 100 % erwerbsunfähiges mongoloides Kind, das eine beschützende Werkstatt besucht, nicht in den berechtigten Personenkreis nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 einbezogen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesnovelle vorzulegen mit dem Ziel, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf alle Schwerstbehinderten auszudehnen? Es trifft zu, daß ebenso wie Schwerkörperbehinderte auch andere Behindertengruppen, wie z. B. Mongoloide wegen ihrer Behinderung in besonderem Maße auf Benutzung von Nahverkehrsmitteln angewiesen sind. Es ist daher verständlich, wenn es als soziale Härte empfunden wird, daß sie in das Gesetz nicht aufgenommen worden sind. Deswegen erwägt die Bundesregierung, bei der vorgesehenen Novellierung des von Ihnen angesprochenen Gesetzes eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises vorzuschlagen. Welche Behindertengruppen schließlich Berücksichtigung finden können, läßt sich abschließend noch nicht sagen, weil die finanziellen Mehraufwendungen durch eine solche Erweiterung zu Lasten der Länder gingen. Sicherlich werden bei den Überlegungen, die zur Zeit gemeinsam mit den Ländern angestellt werden, die Schwerstbehinderten eine besondere Rolle spielen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang von der Möglichkeit zu kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen Gebrauch gemacht wird, und hält es die Bundesregierung im Hinblick auf erwartete, aber nicht ausgenutzte Kapazitäten für sinnvoll, die vorhandenen Altersgrenzen bei kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen zu beseitigen, um allen eventuell Betroffenen die Möglichkeit zur Früherkennung durch kostenlose Untersuchung zu schaffen? Unser Haus ist wie Sie an den Ergebnissen der Durchführung der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung schon deswegen sehr interessiert, weil sie Wert auf eine hohe Inanspruchnahme durch die Versicherten legt. Der kurze Zeitraum, der seit der Einführung dieser Maßnahmen am 1. Juli dieses Jahres verstrichen ist, läßt allerdings eine zahlenmäßig abgesicherte Beurteilung noch nicht zu. Zur Frage der Altersgrenze möchte ich bemerken: Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben bei der Beratung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes, das die Früherkennungsmaßnahmen eingeführt hat, ärztliche Sachverständige gehört. Sie waren übereinstimmend der 8192 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Auffassung, daß die festgesetzten Altersgrenzen im Hinblick auf die Effizienz und die Notwendigkeit einer Durchführung auf breiter Basis die zur Zeit optimale Lösung darstellen. Die Bundesregierung wird aber zu gegebener Zeit die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Leistungsbereiches prüfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 39) : Entsprechen Meldungen den Tatsachen, daß Ersatzdienstleistende im Gegensatz zu Wehrdienstleistenden, vom Bundesverwaltungsamt in Köln keinen Sonderurlaub für politische Bildung erhalten? Solche Meldungen wären unzutreffend. Ersatz-dienstleistende werden auch in Fragen des Urlaubs wie wehrdienstleistende Wehrpflichtige behandelt. Nach § 35 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst finden auf Ersatzdienstleistende in Fragen des Urlaubs die Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades gelten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten. Im Bereich der Bundeswehr wird bisher nur den Berufs- und Zeitsoldaten Sonderurlaub für die Teilnahme an politischen Bildungsveranstaltungen gewährt, und zwar in entsprechender Anwendung der für Bundesbeamte geltenden Sonderurlaubs-Verordnung. Die auf Grund der Wehrpflicht dienenden Soldaten — und entsprechend die Ersatzdienstleistenden — erhalten bislang keinen Sonderurlaub für diese Zwecke. Der Bundesminister der Verteidigung bereitet eine Einbeziehung der wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen in die für Berufs- und Zeitsoldaten geltende Regelung vor. Diese Neuregelung würde nach dem von mir zitierten § 35 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst dann ohne weiteres auch für die Ersatzdienstleistenden gelten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 43 und 44) : Teilt die Bundesregierung die auf dem Gewerkschaftskongreß der Gewerkschaft Textil-Bekleidung geäußerte Ansicht, das Tarifvertragsgesetz sei so zu ändern, daß die Gewerkschaften künftig Leistungen ausschließlich für ihre Mitglieder vereinbaren können, und wurde damit die Absicht der Bundesregierung zutreffend interpretiert, wie sie Bundeskanzler Brandt mit seinem Versprechen in der Regierungserklärung angedeutet hat, die Tarifautonomie stärken zu wollen? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes vorzulegen, oder wie gedenkt die Bundesregierung, die Tarifautonomie entsprechend der Ankündigung des Bundeskanzlers zu stärken? Die Bundesregierung verfolgt die seit langem in der Öffentlichkeit diskutierte Vorstellung, in Tarifverträgen gewisse Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren zu können, mit großer Aufmerksamkeit. Jedoch bestehen im geltenden Tarifvertragsrecht noch eine Reihe anderer außerordentlich schwieriger Probleme, deren Lösung einer gründlichen Prüfung bedarf. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Bedeutung des kollektiven Arbeitsrechts für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Schwierigkeiten der Materie noch keine Entscheidung darüber getroffen, in welchem Zeitpunkt sie den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf einer Novelle zum Tarifvertragsgesetz vorlegen wird und welche Fragen im einzelnen dabei geregelt werden sollen. In dieser Prüfung wird auch der von Ihnen angesprochene Problemkreis der sog. Differenzierungsklauseln eingeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zur Stärkung der Tarifautonomie bekannt, und ich kann versichern, daß diese Aussage bei allen Vorhaben der Bundesregierung beachtet wird. Dies gilt sowohl für den Inhalt von Gesetzesvorlagen als auch für die von der Bundesregierung angestrebte und praktizierte Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gruppen, zu denen insbesondere die Tarifvertragsparteien und ihre Spitzenorganisationen gehören. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich bei der Anführung von Beispielen auf meinen Geschäftsbereich beschränke. So kennen Sie aus Ihrer Mitarbeit im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages die Tendenzen des Regierungsentwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes, die gewerkschaftliche Präsenz in den Betrieben zu stärken und jede Beeinträchtigung der Tarifautonomie durch die Funktionen der gesetzlichen Betriebsvertretung zu vermeiden. Andere Beispiele sind das 3. Vermögensbildungsgesetz, dessen inhaltliche Ausgestaltung den Tarifvertragsparteien einen großen Anreiz gegeben hat, zusätzliche vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren, und der Entwurf einer Winterbaunovelle, der eine tarifvertragliche Regelung des Schlechtwettergeldes deutlich begünstigt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 46) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um gerade die zu Haupturlaubszeiten und an Wochenenden schon bei normalem Ausflugsverkehr his an die Grenze ihrer Kapazität gefüllten Straßen nicht noch mehr durch militärische Transporte zu belasten? Die Bundesregierung wird — wie in den vergangenen Jahren — auch künftig im Rahmen des Möglichen alle Maßnahmen treffen, die erforderlich und geeignet sind, den Verkehr in der Hauptreisezeit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8193 und hier vor allem den Wochenendverkehr zu erleichtern. In diese Maßnahmen werden immer auch die Bundeswehr und die Stationierungsstreitkräfte einbezogen, die bereit sind, sich allen allgemeinen Verkehrsbeschränkungen zu unterwerfen, soweit nicht in Ausnahmefällen dringende militärische Gründe entgegenstehen. Als Beispiel erwähne ich die Ferienreiseverordnung, mit der der schwere Lkw-Verkehr auf den Autobahnen an den Wochenenden zu bestimmten Sperrzeiten unterbunden worden ist. Im Interesse eines flüssigen Verkehrsverlaufs hat die Bundeswehr diese Regelung von sich aus auf jeden Kolonnenverkehr ausgedehnt; darüber hinaus war die Truppe angewiesen, ihre Märsche in der Hauptreisezeit besonders sorgfältig zu planen und wegen vorhersehbarer Verkehrsschwierigkeiten Umwege in Kauf zu nehmen oder auf Eisenbahntransporte auszuweichen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 55) : Welche praktischen Ergebnisse hat die zwischen Deutscher Bundesbahn und Deutscher Bundespost gebildete Ommnibusgemeinschaft bis heute gezeigt Die Zusammenfassung der Omnisbusdienste von Bahn und Post führte schon bisher in vielen Bereichen, so auf dem Gebiet des Tarifwesens, der Fahrpläne, der Ausgestaltung des Liniennetzes und der Organisation der technischen Einrichtungen, zu wirtschaftlicheren Betriebsformen und zu wesentlichen Verbesserungen in der Verkehrsbedienung. Die Umstellungsarbeiten sind in vollem Gange. Ein Plan für die Zusammenfassung der technischen Stützpunkte von Bahn und Post ist inzwischen erstellt. Die Liniennetze werden im Sinne einer rationelleren Gestaltung der Dienste neu abgegrenzt, die Fahrpläne sind untereinander und mit denen des Schienenverkehrs abgestimmt. Zahlreiche tarifliche Verbesserungen wie gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen, Anerkennung von Omnibusfahrausweisen beider Verwaltungen auf parallelen Schienenstrecken, Ausgabe durchgehender Fahrausweise für beide Omnibusnetze und anschließende Eisenbahnstrecken sind im süddeutschen Raum bereits eingeführt und im west- und norddeutschen Raum in der Einführung begriffen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berding (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 57 und 58) : Ist es richtig, daß der Bundesminister der Verteidigung gegen den Standort eines dritten nordrhein-westfälischen Großflughafens im Raum Münster-Hamm-Beckum nahe Drensteinfurt Bedenken erhoben hat? Wann ist der Bundesminister der Verteidigung in die Vorarbeiten für die Planung eines neuen Verkehrsflughafens bei Drensteinfurt eingeschaltet worden? Es ist richtig, daß der Bundesminister der Verteidigung Bedenken erhoben hat. Die Realisierung der Planungsabsicht für den 3. nordrhein-westfälischen Großflughafen würde nämlich bei der vorgegebenen Standortbeziehung zu den benachbarten NATO-Flugplätzen Hopsten und Gütersloh und zu dem bestehenden militärischen Tiefflugsystem zu einer erheblichen Beeinträchtigung des militärischen Flugbetriebes und zur Fluglärmkonzentration in bestimmten Gebieten führen. Darüber hinaus würde der zivile Luftverkehr ebenfalls beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat deshalb bei Bekanntwerden der Planungsabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 1970 auf diese Problematik hingewiesen und das Land zur Bildung einer Planungskommission angeregt. Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied dieser Kommission. Er hat in dieser Eigenschaft das Land NRW gebeten, diese Problematik für den militärischen Flugbetrieb nochmals eingehend zu untersuchen und hat hierbei seine Bedenken gegen eine Verlegung des militärischen Tiefflugsystems zum Ausdruck gebracht. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frages des Abgeordneten Kohlberger (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 59) : Erfüllen die Fahrzeuge der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte in punkto Sicherheit und Abgasentgiftung die Auflagen, die die USA hei Importfahrzeugen allgemein verlangt, und gelten die seit dem 1, Oktober 1970 in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Bestimmungen über Abgasentgiftung auch für sie? Nach Artikel 57 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die deutschen Vorschriften auf den Bau, die Ausführung und die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge der Stationierungsstreitkräfte nicht anzuwenden, wenn diese den Vorschriften des Entsendestaates entsprechen. Die amerikanischen Militärfahrzeuge müssen demnach in erster Linie den Vorschriften entsprechen, die für Kraftfahrzeuge in den Vereinigten Staaten gelten. Auf der Grundlage des Vorbehaltes, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen sei, wurden Klagen aus der Bevölkerung jeweils zum Anlaß genommen, mit den amerikanischen Streitkräften über die Abhilfe vermeidbarer Abgas- und Lärmentwicklung zu verhandeln. Die amerikanischen Streitkräfte haben unserem Anliegen teils durch Umrüstungsmaßnahmen, teils durch eine Intensivierung der Wartung entsprochen. 8194 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Im Hinblick auf ihren Einsatzzweck muß in Kauf genommen werden, daß an Kampffahrzeuge nicht uneingeschränkt die gleichen technisch konstruktiven Anforderungen gestellt werden können wie an zivile Fahrzeuge. Werden indes Fälle bekannt, in denen vermutet werden darf, daß mangelhafte Wartung ursächlich für eine vermeindbare Umweltbelästigung ist, werden sie weiterhin an die Stationierungsstreitkräfte herangetragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 61) : Sind Meldungen richtig (z. B. Erklärung der Handwerkskammer Regensburg), wonach die Bundesregierung beabsichtigt, in Bayern für das Jahr 1972 keine neuen großen Straßenbauaufträge zu erteilen? Nein, Herr Kollege! Meldungen, wonach die Bundesregierung beabsichtigen soll, in Bayern für das Jahr 1972 keine neuen, größeren Straßenbauaufträge zu erteilen, sind nicht richtig. Im Bundeshaushalt 1972 wird für den Straßenbau in Bayern ein etwas höherer Betrag zur Verfügung stehen als in diesem Jahre. Damit werden auch im kommenden Jahre neue Straßenbauaufträge in ähnlichem Umfang wie in diesem Jahre erteilt werden können. Da jedoch zunächst das laufende Bauprogramm finanziert werden muß, werden sich die neuen Bauaufträge zum überwiegenden Teil auf die Weiterführung der begonnenen Straßenbaumaßnahmen erstrecken. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 62) : Mit welchen Verlusten der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn (ggf. Schätzung als vorläufige Zahl) ist nach den Ergebnissen bis einschließlich September aus heutiger Sicht in diesem Jahr und im Jahr 1972 (und zwar für 1972 zunächst ohne Berücksichtigung von Lohn-, Gehalts- und Besoldungserhöhungen, die noch nicht gesetzlich oder tariflich geregelt worden sind) zu rechnen? In diesem Jahr ist bei der Deutschen Bundespost mit einem Verlust von 1,6 Milliarden DM und bei der Deutschen Bundesbahn mit einem Verlust von etwas über 2 Milliarden DM zu rechnen. Für 1972 wird der Verlust der Deutschen Bundespost nach den derzeitigen Erkenntnissen etwa 1,4 Milliarden DM betragen. Über den Verlust der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1972 liegen noch keine Unterlagen vor. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 63) : Nachdem seit Jahren der Bau einer Odenwald-Autobahn in Aussicht gestellt wird und seit dieser Zeit Überlegungen über die Trassenführung insbesondere auch im nordbadischen Bereich angestellt werden, frage ich im Interesse notwendiger raumordnerischer, Jandesplanerischer und kommunaler Planungen, bis zu welchem Zeitpunkt die Trassenführung der OdenwaldAutobahn im nordbadischen Gebiet festgestellt wird. Die Voruntersuchungen über den generellen Linienverlauf der sogenannten Odenwaldautobahn im nordbadischen Gebiet werden in Kürze abgeschlossen, so daß im Frühjahr 1972 der Trassenverlauf in einer Behördenbesprechung mit den Betroffenen abgestimmt werden kann. Vom Ausgang dieser Behördenbesprechung hängt es im wesentlichen ab, wann die Linienführung der neuen Autobahn endgültig festgelegt werden kann. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/2680 Frage A 65) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anzahl der im innerdeutschen Verkehr unter polnischer Flagge fahrenden Schiffe zu beschränken? Die Teilnahme polnischer Binnenschiffe am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach der Ressortvereinbarung zwischen den Verkehrsministern der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen vom 5. Februar 1971. Danach dürfen polnische Schiffe im innerdeutschen Verkehr Güterbeförderungen nur mit besonderer Genehmigung durchführen. Auch der Verkehr mit polnischen Schiffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn für die beabsichtigte Beförderung geeigneter deutscher Schiffsraum nicht zur Verfügung steht. Der Transit und der Wechselverkehr sind frei. Die Zahl der polnischen Schiffe, die während des kommenden Winters in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden dürfen, ist nach Absprache mit dem Binnenschiffahrtsgewerbe in einer Konsultation mit der polnischen Seite auf höchstens 40 festgelegt worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 66) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8195 Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland infolge. fehlender Fahrpraxis und mangelnder Kenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung in zunehmendem Maße an Verkehrsunfällen beteiligt sind, end ist die Bundesregierung bereit, insbesondere auch mit Rücksicht auf den Vertrieb gefälschter ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland, durch entsprechende Änderung bzw. Ergänzung des § 15 StVZO wirksame Abhilfe zu schaffen? Mit zunehmender Zahl der bei uns beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer wächst naturgemäß die Zahl der von dieser Bevölkerungsgruppe verursachten Verkehrsunfälle. Die Bundesregierung ist darauf bedacht, das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei der erleichterten Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis aufgrund eines ausländischen Fahrausweises nach § 15 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird nicht nur die Eignung des Antragstellers, insbesondere aufgrund eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister, aus dem sich in der Bundesrepublik verursachte Verkehrsunfälle ersehen lassen, sondern auch die Echtheit des vorgelegten ausländischen Führerscheins sorgfältig geprüft. Zu einer Änderung oder Ergänzung des § 15 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfte daher zur Zeit kein Anlaß bestehen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache W/2680 Fragen A 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Straßenbaumaßnahmen innerhalb bebauter Ortschaften einen Beitrag zum Umweltschutz dadurch zu leisten, clan die Straßen clutch schallschluckende Wände oder ähnliche Maßnahmen gegenüber der benachbarten Wohnbebauung abgeschirmt werden, uni zu gewährleisten, daß die Lärmbelästigung der benachbarten Wohnbebauung auf ein vertretbares Maß reduziert wird? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch einen relativ geringfügigen Aufwand in Hohe von 2 his 3 % der Baukosten der Veranlasser der Baumaßnahme einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten kann und nicht versuchen sollte, diese relativ geringfügigen Kosten auf die passiv betroffene Bevölkerung oder die passiv betroffene Gemeinde abzuwälzen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, im nennenswerten Umfang bei Straßenbaumaßnahmen innerhalb bebauter Ortschaften Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Für nur rd. 4 % der Ortsdurchfahrten ist der Bund Baulastträger. Bei bestehenden Ortsdurchfahrten lassen sich Lärmschutzmaßnahmen technisch oft nicht realisieren. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, Ausgleichsansprüchen, welche sich auf unzumutbare Lärmeinwirkung gründen, im Rahmen des Möglichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung nachzukommen. Hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme von Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund verweise ich auf meine vorangegangene Antwort. Im übrigen möchte ich bemerken, daß die Mehrkosten für Lärmschutzschirme zwischen 8 und 19 % betragen, je nachdem, ob es sich um eine 4spurige oder eine 2spurige Straße handelt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 69) : Gedenkt die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß auf allen Bahnsteigen geschlossene Warteräume (Baracken) aufgestellt werden, um besonders in der eintretenden kalten Witterung den Wartenden Schutz zu gewähren? Die Deutsche Bundesbahn ist bestrebt, im Rahmen der möglichen Investitionen wettergeschützte Unterstellmöglichkeiten zu schaffen; eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Warteräumen besteht jedoch für die Verkehrsträger nicht. Aus Gründen der Sauberhaltung sind geschlossene Warteräume nur dort möglich, wo Kräfte zur Reinigung und Beaufsichtigung zur Verfügung stehen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU (Drucksache VI/2680 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für eine unerläßliche Instandsetzung und Modernisierung des Altwohnungsbestands im Zonenrandgebiet eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten fiber die Gewährung zinsgünstiger Darlehen zur Vermeidung eines weiteren Abfalls dieses Raums unbedingt erforderlich ist? Die Bundesregierung wird bei der Verteilung der zinsgünstigen Darlehen für die Instandsetzung und Modernisierung wie schon bisher die Zonenrandgebiete besonders berücksichtigen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, die nach dem Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebiets vom 5. August 1971 zur Verbesserung der Wohnungsversorgung im Zonenrandgebiet vorgesehenen Förderungsmittel von der globalen, den besonderen Verhältnissen im Zonenrandgebiet nicht Rechnung tragenden Mittelsperren auszunehmen? Die durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 1971 meinem Hause zusätzlich zur Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter im Zonenrandgebiet bewilligten Mittel in Höhe von 10 Millionen DM sind durch Schreiben vom 31. August 1971 bereits ungekürzt auf die vier Zonenrandländer verteilt worden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 75 und 76) : Ist die Bundesregierung mit Rücksicht auf die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen getroffenen Feststellungen bereit — danach sind allein in Nordrhein-Westfalen von 1967 bis 1970 zwar 235 000 Wohnungen mit öffentlichen Mitteln geför- 8196 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 dert worden, im gleichen Zeitraum sind aber die öffentlichen Mittel für 108 000 Wohnungen vorzeitig getilgt worden —, die Bestimmungen über die Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu ändern, um sicherzustellen, daß die mit der Hergabe der öffentlichen Mittel erwarteten sozialen Verpflichtungen eingehalten werden? Wird die Bundesregierung die Bewilligung von Mitteln zukünftig davon abhängig machen, daß Wohnungen ständig dem zu fördernden Personenkreis erhalten bleiben? Die Bundesregierung beobachtet schon seit einiger Zeit mit Besorgnis, daß in zunehmendem Maße die für den Bau von Sozialwohnungen gewährten Mittel von den Bauherren vorzeitig zurückgezahlt werden, um damit die Wohnungen von den gesetzlichen Bindungen früher zu lösen. Wie ich schon am 13. Mai dieses Jahres auf die mündlichen Anfragen der Kollegen Heyen und Henke erklärt habe, sollten etwaige gesetzgeberische Konsequenzen davon abhängig gemacht werden, daß die Länder nähere Angaben über das Ausmaß der Zurückzahlungen machen. Die inzwischen mitgeteilten Zahlen bestätigen weitgehend die Feststellungen des Herrn Innenministers Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung hält es deshalb auch für geboten, diese Entwicklung durch geeignete Maßnahmen einzudämmen. Die Bewilligung der öffentlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung, die jeweils von den zuständigen Landesbehörden ausgesprochen wird, führt bereits kraft Gesetzes dazu, daß die geförderten Wohnungen für die Dauer der Laufzeit der öffentlichen Baudarlehen — in der Regel also für mehr als 50 Jahre — zugunsten des zu fördernden Personenkreises zweckgebunden sind. Allerdings läßt das Gesetz zu, daß der Bauherr die Mittel vorzeitig zurückzahlt und damit die Bindungsdauer verkürzt. Ein völliger Ausschluß dieser Befugnis mit dem Ziel, die Wohnungen ständig dem begünstigten Personenkreis zu erhalten, erscheint nicht möglich und auch nicht sachdienlich. Ein Verzicht auf die vorzeitig zurückfließenden Mittel, die wieder für neue Wohnungsbaumaßnahmen verwendet werden, würde auch dazu führen, daß das gesamte Förderungsvolumen entsprechend vermindert würde. Jedoch könnte man daran denken, die Bindungsdauer bei vorzeitiger Rückzahlung zu verlängern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 93 und 94) : Kann sich die Bundesregierung zu der Auffassung durchringen, daß nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit angezeigt ist, da seine Aufgaben von anderen Ministerien besser bewältigt und sinnvoller koordiniert werden können? Ist die Bundesregierung bereit, diese Aufgaben, soweit sie außenpolitischen Charakter haben, dem Auswärtigen Amt und, soweit sie wirtschaftlichen Charakter haben, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen zuzuweisen? Die Bundesregierung hat keinerlei Veranlassung, eine Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erwägen. Die Notwendigkeit dieses Ministeriums war bisher weder innerhalb der Bundesregierung noch zwischen Regierung und Opposition umstritten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 95 und 96) : Welcher Politiker oder Publizist war gemeint, als der Bundeskanzler in seiner Rede vor dem Gewerkschaftstag der I. G. Metall am 27. September 1971 von der Verdummung und Hetze „einiger Schreibtischtäter" („Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 29. September 1971) gesprochen hat? Ist der Bundeskanzler bereit, Politiker und Publizisten, welche auf Grund ihrer demokratischen Verantwortung und ihrer in der Verfassung verankerten Grundrechte die Politik der Bundesregierung kritisieren, nicht mehr mit einem Ausdruck zu belegen, durch welchen sie mit den maßgebenden Gewaltverbrechern des Dritten Reichs auf eine Stufe gestellt werden? Bereits in der Fragestunde vom 30. September habe ich auf eine entsprechende Frage des Herrn Abgeordneten Reddemann geantwortet, daß es nicht im Interesse der Sache liegt, öffentlich Zeitungstitel oder Publizisten zu nennen. Es kann aber sicher nicht bestritten werden, daß in der Bundesrepublik Artikel erscheinen, welche die Grenze zwischen harter Auseinandersetzung über politische Fragen und hetzerischer Polemik überschreiten. Die von einem großen Teil der Presse oft beklagte Polarisierung unseres politischen Lebens wird nicht zuletzt von solchen Publikationen gefördert. Ich habe in der damaligen Fragestunde hinzugefügt, daß zum Beispiel die DEUTSCHE NATIONAL-ZEITUNG ein Presseorgan ist, auf das die Charakterisierung des Herrn Bundeskanzlers zutrifft. Von Politikern war in der Rede vor dem Gewerkschaftstag der IG Metall nicht gesprochen worden. Der Herr Bundeskanzler hat mit dem von ihm gewählten Ausdruck keine Gleichstellung im Auge gehabt, wie sie der Fragesteller annimmt. Er hat nicht von Gewaltverbrechen, sondern von Verdummung und Hetze gesprochen. Es ist selbstverständlich, daß Politiker und Publizisten, die im Rahmen der von Ihnen erwähnten demokratischen Verantwortung die Politik der Bundesregierung kritisieren, nicht gemeint waren. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 98) : Trifft die Meldung der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. Oktober 1971 „Bestellte Leserbriefe. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wirbt mit Leserbriefen. Mehrere Bundesbürger haben sich verpflichtet, gegen Honorar in Leserbriefen an Zeitungen für die Politik der Bundesregierung einzutreten. Das Amt hat einen Mitarbeiter mit der Betreuung der Briefschreiber beauftragt. Aufschluß über diese Aktion gab ein Tätigkeitsbericht aus dem Bundespresseamt." zu? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8197 Nein, dies trifft nicht zu. Das Presse- und Informationsamt stiftet niemanden dazu an, Leserbriefe zu schreiben und zahlt auch keine Honorare für Leserbriefe, auch dann nicht, wenn darin die Politik der Bundesregierung befürwortet wird. Bei dem genannten Tätigkeitsbericht handelt es sich offensichtlich um einen Wochenbericht unserer Inlandsabteilung von Anfang September dieses Jahres. In diesem Bericht werden in der Tat Leserbriefe erwähnt. Es waren Briefe meines Stellvertreters, Herrn von Wechmar, in denen er zu aktuellen politischen Fragen Stellung genommen hat, natürlich unter seinem Namen und mit seiner Dienststellung. Entwürfe für diese Briefe wurden von einem Beamten der Inlandsabteilung verfaßt und Herrn von Wechmar vorgelegt. Deshalb wurde dieser Sachverhalt in dem Wochenbericht verzeichnet. Auch der Amtsangehörige hat dafür natürlich kein Honorar erhalten. Andere Feststellungen habe ich nicht treffen können. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 99) : Trifft es zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundesbürgern Honorare bezahlt, wenn diese sich verpflichten, in Leserbriefen an Zeitungen für die Politik der Bundesregierung einzutreten, und wie rechtfertigt gegebenenfalls die Bundesregierung eine solche Verwendung von Steuergeldern? Nein, dies trifft nicht zu. Das Presse- und Informationsamt stiftet niemanden dazu an, Leserbriefe zu schreiben und zahlt auch keine Honorare für Leserbriefe, auch dann nicht, wenn darin die Politik der Bundesregierung befürwortet wird. Ich würde ein solches Verfahren auch nicht für richtig halten und es deshalb nicht durchgehen lassen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 101): Welche Begründung hat der Herr Bundeskanzler für seine Annahme (Pressekonferenz 14. August 1970), daß durch die von ihm in Moskau und Warschau abgeschlossenen Verträge die Bundesrepublik Deutschland nur auf die gewaltsame Revision n Grenzen verzichtet bake, nachdem die Grenzartikel beider Verträge Elemente des Locarno-Paktes Artikel 1 enthalten, an deren Endgültigkeitsgehalt völkerrechtlicher Verbindlichkeit nicht zu zweifeln ist? In seiner Pressekonferenz vom 14. August 1970 in Bonn hat der Herr Bundeskanzler ausgeführt: „Wir haben bei der Unterzeichnung des Vertrages in der Erkenntnis gehandelt, daß die Grenzen der Staaten in Europa so wie sie heute verlaufen — unabhängig davon, ob sie uns gefallen oder nicht, oder auf welcher rechtlichen Basis sie ruhen — unter Gewalt nicht verändert werden dürfen, daß sie niemand verletzen darf, es sei denn, er wollte das Abenteuer der Gewalt anwenden. Wir wollen dies nicht. Die Absicht von früheren Regierungen haben wir in die Tat, d. h. in eine vertragliche Verpflichtung umgesetzt." Ich nehme an, daß der Herr Abgeordnete mit seiner Frage diese Äußerung des Herrn Bundeskanzlers im Auge hat. Diese Erklärung des Bundeskanzlers bezog sich konkret nur auf den Moskauer Vertrag. Denn die Verhandlungen über den Warschauer Vertrag, der erst am 7. Dezember 1970 unterzeichnet wurde, waren damals noch nicht abgeschlossen. Der in Ihrer Frage angeschnittene Vergleich zwischen dem Locarno-Vertrag und dem Moskauer Vertrag geht an den historischen Gegebenheiten vorbei. Der Locarno-Vertrag wurde abgeschlossen, nachdem bereits ein Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und seinen Kriegsgegnern abgeschlossen war. Dieser Friedensvertrag, der Vertrag von Versailles, enthielt eine ausdrückliche Festlegung der deutschen Grenzen. Schon aus diesem Grunde kann der Locarno-Vertrag nicht zur Auslegung des Moskauer Vertrages herangezogen werden. Im übrigen sind Artikel I des Locarno-Vertrages und Artikel III des Moskauer Vertrages aber auch keineswegs inhaltsgleich. Vor allem ist in Artikel I des Locarno-Vertrages ausdrücklich auf die Grenzregelung des Versailler Vertrages Bezug genommen worden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 102) : Kann nach dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 der Regierende Bürgermeister von Berlin wie bisher die Funktion des Präsidenten des Bundesrates und damit verbunden die Stellvertretung des Bundespräsidenten wahrnehmen? Ja. Das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 hat hieran nichts geändert. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. Oktober 1971 auf 'die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ungleichbehandlung zwischen Volljuristen und Nichtjuristen (z. B. für Philologen mit zweitem Staatsexamen) in der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst abzubauen? Der angeblichen Ungleichbehandlung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: a) Die sog. „Volljuristen" erhalten zusätzlich zu dem Vorbereitungsdienst für den allgemeinen 8198 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 höheren Dienst (als Rechtsreferendare) eine weitere Ausbildung für die besonderen Aufgaben des auswärtigen Dienstes von zur Zeit achtzehn Monaten. Viele von ihnen sehen darin eine Benachteiligung, da sie nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen ohne weitere Ausbildung und Prüfung die Voraussetzung für den höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung erfüllen. b) Die Nichtjuristen und die juristischen Referendare (Ausbildungsdauer 30 Monate) werden während des einen Jahres längerer Ausbildung hauptsächlich auf den Gebieten der allgemeinen Verwaltungspraxis und — zumal das Voraussetzung einer künftigen Betrauung mit konsularischen Aufgaben ist — des Rechts ausgebildet; für Volljuristen ist diese Ausbildung nicht erforderlich. Die unterschiedliche Dauer des Vorbereitungsdienstes erklärt sich somit aus der verschiedenen Vorbildung der Attachés. Der Auswärtige Dienst steht Bewerbern aller Studienrichtungen offen. Diese nicht allen Bereichen der Verwaltung übliche Öffnung macht eine unterschiedliche Ausbildungsdauer notwendig. Mit der neuerlichen Kürzung des Referendardienstes wird nach der erforderlichen Änderung der einschlägigen Bestimmungen der Bundeslaufbahnverordnung (§ 28) auch die Höchstdauer der Attacheausbildung und damit der Unterschied zwischen den beiden Gruppen verringert werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 107 und 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich unter den Aussiedlern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten so gut wie keine Akademiker befinden, weil sie offensichtlich die vom polnischen Staat zurückgeforderten 80 000 bis 100 000 Zloty für ihr Studium nicht aufbringen können? Was hat die Bundesregierung getan und gedenkt sie weiter zu tun, um diesem Personenkreis die Ausreise zu ermöglichen oder zu erleichtern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Übersiedlungen von Deutschen aus dem polnischen Bereich aus den in der Frage genannten Gründen gescheitert sind. Sofern Ihnen jedoch Fälle dieser Art bekannt sein sollten, ist es zweckmäßig, hierüber das Auswärtige Amt zu unterrichten, damit dieses in geeigneter Weise an die polnische Seite herantritt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 1): Welche der im Bericht zur Reform des auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Maßnahmen sind bisher verwirklicht bzw. in Angriff genommen worden? Der dem Bundesminister des Auswärtigen im März 1971 übergebene Bericht der Kommission für die Reform des auswärtigen Dienstes ist inzwischen eingehend geprüft und ausgewertet worden. Hierüber wurde das Kabinett Anfang Oktober unterrichtet. Aufgrund der über 200 Empfehlungen der Reformkommission wurden inzwischen — verwirklicht: eine Reihe innerorganisatorischer Maßnahmen zur Rationalisierung und Straffung wie die Neugliederung der Rechtsabteilung, Verbesserungen des Informationsflusses im Berichts- und Aufzeichnungswesen, ein neues Beurteilungssystem sowie andere Maßnahmen in der Personalführung und Personaleinsatz, die Anpassung des Stellenkegels der Zentrale des Auswärtigen Amts an die anderen Bundesministerien, eine Erhöhung der Reisekostenmittel für das Ausland und neue Grundsätze für das Ausbildungswesen. — in Angriff genommen: der Aufbau einer Personalreserve, insbesondere für das pre-post training und eine Umstrukturierung zur Verstärkung des Verwaltungsunterbaus der Auslandsvertretungen; das amtseigene Nachrichtennetz besonders mit Blick auf Krisensituationen wurde ausgebaut und die Frage der Fortbildung neu aufgegriffen, — geprüft und in Vorbereitung bzw. in Verhandlung befinden sich: eine Novelle zum Konsulargesetz, die Neustrukturierung der Auslandsbesoldung, die Verbesserung der Heimaturlaubsregelung sowie auf dem Gebiet des Informationswesens Modernisierung und Speicherung. Ferner befinden sich im Stadium der Prüfung: die Empfehlungen zur Regionalisierung der Zentrale, zur Umgliederung des Netzes der Auslandsvertretungen, zur Verbesserung der Ausstattung im Entwicklungshilfe- und Wirtschaftsdienstbereich sowie eine Reihe von ungelösten Fragen des Dienstrechtes wie Stellung der Angestellten im Ausland, Vertragsbasis der Ortskräfte, Wartestand und Gesundheitsdienst. Über den Reformbericht und seine Auswertung wird der Bundesminister des Auswärtigen in Kürze den Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages unterrichten. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Werte bisher bei Überprüfungen von konventionellen Kraftwerkanlagen und von Atomkraftwerken hinsichtlich aller Immissionen, also auch der von mir in der Frage 21 und 22 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 8./9. Juni 1971 (Drucksache VI/2244) erwähnten, gemessen worden sind? Die Bundesregierung hat mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 8. September Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8199 1964 die Anforderungen festgelegt, die bei der gewerberechtlichen Genehmigung von konventionellen Kraftwerken zu beachten sind. Es liegen Ergebnisse von Untersuchungen über die Höhe der Immission von Schwefeldioxid im Einflußbereich konventioneller Kraftwerke vor. Bei Anlagen, die nach den Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft errichtet wurden, konnte in keinem Falle eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid festgestellt werden. Das gleiche gilt für Untersuchungsergebnisse über die Höhe des Staubniederschlages. Der Bundesregierung sind keine Untersuchungen über Immissionen radioaktiver Substanzen in der Umgebung konventioneller Kraftwerke bekannt. Die Aktivität ist überwiegend an Staubteilchen gebunden. Im Genehmigungsverfahren nach § 16 der Gewerbeordnung wird in der Regel bei kohlegefeuerten Kraftwerken der Staubauswurf auf höchstens 150 mg/Nm3 begrenzt. Dadurch werden rund 99 % der staubförmigen Emissionen in den Filteranlagen zurückgehalten. Die gereinigten Abgase werden über Hochkamine abgeführt und dadurch im Verhältnis 1 : 10 000 bis 1 : 100 000 bis zum Erreichen des Erdbodens mit atmosphärischer Luft verdünnt. Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach Meinung der Bundesregierung durch die Immission natürlicher radioaktiver Substanzen aus dem Betrieb von Kraftwerken bei dieser Sachlage nicht zu erwarten. In der Umgebung von Atomkraftwerken wird durch den Betreiber der Anlage und durch die zuständige Aufsichtsbehörde ständig eine Überwachung der radioaktiven Strahlung aus Gründen der Vorsorge und des Katastrophenschutzes durchgeführt. Eine Auswertung der bisherigen Messungen in der Umgebung von Atomkraftwerken hat ergeben, daß sich der Pegel der natürlichen Radioaktivität der Luft durch den Betrieb der Atomkraftwerke nicht merkbar erhöht hat. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung des Verbandsorgans des Schleswig-Holsteinischen Haus- und Grundbesitzerverbandes: „Seuchenartig greift in unserem Vaterland eine Sittenverluderung um sich, die früher undenkbar war. Gastarbeiter, Gaststudenten und Gasttruppen sind in erster Linie Lieferanten von Morphium, Kokain, Haschisch und Opium etc. Und nun will man noch Gastarbeitern die Möglichkeit einräumen, am kommunalen Geschehen mitzuwirken"? Die von Ihnen zitierte Äußerung ist hier nicht bekannt. Zu ihrem Inhalt bemerke ich: Daß eine „Sittenverluderung" in der Bundesrepublik „seuchenartig" um sich greife, ist eine ungerechtfertigte Behauptung. Was die in diesem Zusammenhang angesprochenen „Gastarbeiter, Gaststudenten und Gasttruppen" angeht, so bin ich dankbar, daß mir Ihre Frage Gelegenheit zu der Feststellung gibt, daß die weitaus überwiegende Mehrzahl der im Bundesgebiet lebenden Ausländer ein einwandfreies Verhalten zeigt und gesetzestreu ist. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik betrug der Anteil der nichtdeutschen Täter an der Gesamtzahl der Straftäter 1968 5,7 %, 1969 6,6 % und 1970 8,3 %. Dieses Ansteigen der Ausländerkriminalität erklärt sich vor allem aus dem wachsenden Zustrom von Ausländern in das Bundesgebiet. Gegenwärtig leben in der Bundesrepublik nahezu 3 Millionen Ausländer. Als Straftäter in Erscheinung getreten sind im Jahr 1970 85 392 Ausländer, die Zahl der deutschen Täter belief sich im gleichen Zeitraum auf 941 471. Berücksichtigt man Geschlecht und Alter der Täter, so liegen die Häufigkeitsziffern bei den ausländischen Straftätern in der Regel nicht höher als bei vergleichbaren Gruppen deutscher Täter. Bei einigen Delikten, insbesondere bei den Straftaten wider das Leben und die körperliche Unversehrtheit, ist der Anteil der Ausländer allerdings hoch. Das erklärt sich daraus, daß sie aus einem anderen Lebenskreis kommen und ihr Handeln oft von einem uns fremden Sitten- und Ehrenkodex bestimmt wird. In Anbetracht der von dieser Erscheinungsform des Verbrechens ausgehenden besonderen Gefahren für die Allgemeinheit bereitet der Anteil der Ausländer an der Rauschgiftkriminalität — 1970 lag er bei 11,2 % — Sorge. Obwohl die Statistik die ausländischen Straftäter nicht nach Berufsgruppen aufschlüsselt, läßt sich aber insoweit nicht von einer Kriminalität gerade der Gastarbeiter, Gaststudenten oder Angehörigen der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräfte sprechen. Der illegale Rauschgifthandel wird nach der kriminalpolizeilichen Erfahrung häufig von solchen Ausländern betrieben, die nur zum Zweck der illegalen Rauschgifteinfuhr und des -absatzes in die Bundesrepublik kommen und diese sodann umgehend wieder verlassen. Im übrigen ist es nur eine kleine Minderheit von Ausländern, die das ihnen gewährte Gastrecht durch derartige strafbare Handlungen verletzt. Die Bundesregierung wird einen solchen Mißbrauch nicht zulassen. Durch die Verschärfung der Strafbestimmungen des Opiumgesetzes, wie sie in der von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesnovelle vorgesehen sind, soll vor allem der illegale Rauschgifthandel bekämpft werden. Eine von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder berufene ad hoc-Kommission berät unter Mitwirkung meines Hauses auch darüber, wie durch eine gleichmäßige Anwendung des Ausländergesetzes sichergestellt wird, daß alle wegen Rauschgiftdelikten straffällig gewordene Ausländer nach Strafverbüßung abgeschoben und an einer erneuten Einreise ins Bundesgebiet gehindert werden. Auch die politisch motivierte Kriminalität von Ausländern, die mit Gewalt und Terror die politischen Gegensätze aus dem Heimatland im Bundesgebiet austragen und dadurch die innere Sicherheit unseres Landes gefährden, sucht die Bundesregierung wirksam zu bekämpfen. Eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes und eine entsprechende Grundgesetzänderung, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden, sowie weitere in Zusam- 8200 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 menarbeit mit den Ländern eingeleitete Maßnahmen sollen hierfür die Voraussetzungen schaffen. Die große Mehrheit der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer jedoch, die unsere Rechtsordnung achtet, darf darüber nicht in die Isolierung gedrängt werden. Nur eine den Umständen entsprechende Integration in unsere Gesellschaft wird auf die Dauer ein gedeihliches Zusammenleben gewährleisten. Die Bundesregierung begrüßt deshalb alles, was diesen Prozeß fördern kann. Eine besondere kriminelle Aktivität der hier lebenden Ausländer, die von vornherein den Gedanken verbieten würde, Ausländer am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen, gibt es nicht. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 4 und 5) : Hat die Bundesregierung unter dem Generalthema „Sexualverhalten bei Hochleistungssportlern" Forschungsauftrage vergeben, und wie hoch belaufen sich die dafür entstandenen Kosten? Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten (auch Koordination) wurden die Forschungsaufträge vergeben, und wann kann mit der Veröffentlichung gerechnet werden? Die Bundesregierung hat keine Forschungsaufträge zu dem Thema „Sexualverhalten bei Hochleistungssportlern" vergeben. Im Jahre 1970 ist beim Zentralkomitee für die Forschung auf dem Gebiet des Sports e. V. - Kuratorium für die sportpädagogische Forschung —, das die Bundesregierung bei der Durchführung der ihr gestellten Aufgaben auf dem Gebiet der Sportwissenschaft beratend unterstützte, die Vergabe von zwei Forschungsaufträgen beantragt worden mit den Themen: „Sexuelle Enthaltsamkeit als Voraussetzung des Leistungssports" und „Sexualverhalten und Triebstruktur von Leistungssportlern" . Das Kuratorium für die sportpädagogische Forschung hat die Anträge abgelehnt, weil diese Vorhaben in einem größeren Rahmen durchgeführt werden müßten und vor allem der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der Anlehnung an ein wissenschaftliches Institut bedürften. Die vom Zentralkomitee für die Forschung auf dem Gebiet des Sports e. V. bisher wahrgenommenen Aufgaben sind auf das Bundesinstitut für Sportwissenschaft übergegangen, bei dem jetzt auch die Forschungsmittel veranschlagt sind, die früher vom Bundesministerium des Innern verwaltet wurden. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird sich im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben auch mit den in der Frage aufgeworfenen Problemen befassen. Die Forschungen auf diesem Gebiet bedürfen der Zusammenarbeit eines Forscherteams, da nicht nur pädagogische Gesichtspunkte, sondern auch medizinische, psychologische und soziologische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Bevor Forschungsaufträge zu diesem Thema vergeben werden können, muß das Bundesinstitut für Sportwissenschaft zunächst eine Analyse etwa bestehender sportwissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeiten. Die Beantwortung Ihrer zweiten Frage entfällt wegen den vorstehenden Ausführungen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 6 und 7) : Hat die Bundesregierung von den Meldungen Kenntnis genommen, wonach vor kurzem mehr als 70 Lehrer öffentlicher Schulen in Nordrhein-Westfalen Mitglieder der DKP geworden sind? Wie beurteilt die Bundesregierung den hier angesprochenen Besorgnis erregenden Tatbestand, ist sie insbesondere bereit, im Klartext festzustellen, daß angesichts der weitgehenden Gleichrichtung der DKP mit der KPD eine DKP-Mitgliedschaft von Lehrern und Beamten mit dem von ihnen auf die Verfassung geleisteten Eid unvereinbar ist? Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer Erklärung des DKP-Bezirksvorstandes Ruhr-Westfalen mit dem von Ihnen mitgeteilten Inhalt. Hierzu nehme ich Bezug auf die Ausführungen, die ich vor kurzem in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Rechts- und Linksradikalismus, „Aktion Widerstand" und „Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) gemacht habe (Bundestagsdrucksache VI/2576). In Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage wurde dort ausgeführt: „Nach den erwähnten Vorschriften (§ 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes) muß von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes verlangt werden, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes positiv bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Mit dieser Pflicht ist nicht allein die Zugehörigkeit zu Vereinigungen oder Parteien, die auf Grund ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzung gemäß Artikel 9 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten worden sind, unvereinbar. Das Eintreten für eine politische Zielsetzung, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, verstößt schlechthin gegen die beamtenrechtlichen Pflichten. Die Mitgliedschaft in der DKP oder einer der von ihr abhängigen Organisationen wird wegen ihrer bekannten Zielsetzung in aller Regel zu schweren Loyalitätskonflikten des Beamten führen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß deshalb unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeweils sorgfältig geprüft werden, ob ein Beamter, der Mitglied der DKP oder einer der von ihr abhängigen Organisationen ist, die Anforderungen des § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengeset- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8201 zes bzw. § 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes erfüllt. Die Bundesregierung wird ggf. die erforderlichen Konsequenzen ziehen." Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die zum Dienst in der Bundeswehr als für den Wehrdienst nur bedingt tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zum Dienst in der Zivilverteidigung herangezogen werden können? Ihre Frage beantworte ich mit „nein". Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Personalbedarf der Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes grundsätzlich durch freiwillige Helfer gedeckt werden sollte. Die Tauglichkeitsanforderungen an eine Verwendung im Zivil- oder Katastrophenschutz sind im allgemeinen nicht geringer als die Eignungsvoraussetzungen für die Ableistung des Grundwehrdienstes. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung bekanntlich eine gesetzliche Neuregelung der im Wehrpflichtgesetz festgelegten Tauglichkeitsgrade vorzuschlagen beabsichtigt, in deren Rahmen die Wehrpflichtigen der bisherigen Tauglichkeitskategorie „eingeschränkt tauglich" künftig entweder als „wehrdienstfähig" oder als „nicht wehrdienstfähig" einzustufen sind. Auch diese Neuregelung würde der Heranziehung von bedingt tauglichen Wehrdienstpflichtigen zum Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz entgegenstehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 9 und 10) : Auf welchem Stand sind die von der beauftragten Expertengruppe angestellten Ermittlungen für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 2. April 1971? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Durchführungsverordnungen für solche Bundesländer vorzeitig zu erlassen, in denen die notwendigen Voraussetzungen auf Grund umfangreicher Messungen in der Vergangenheit vorliegen, damit die Lärmschutzbereiche für Flughäfen, die hinsichtlich der Lärmbelästigung der Bevölkerung besonders ungünstig gelegen sind z. B. der Flughafen Düsseldorf-Lohausen —, so schnell wie irgend möglich festgesetzt werden? Die Expertengruppe, die der Bundesminister des Innern mit der Ermittlung der für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche maßgebenden äquivalenten Dauerschallpegel (§ 2 des, Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282) beauftragt hat, erarbeitet zur Zeit ein Datenerfassungssystem, dessen Entwurf bis Ende des Jahres vorliegen wird. Das System dient zur Ermittlung der Eingabedaten für das in der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm angegebenen Berechnungsverfahrens. Hierzu sind die zahlreichen Eingabedaten zu normieren, damit die Festsetzung der Lärmschutzbereiche in einheitlicher Weise erfolgen kann. Die Expertengruppe ist zur Zeit ferner damit befaßt, in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Stellen, die akustischen Daten zukünftig verkehrender Luftfahrzeuge zu ermitteln und zu standardisieren. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, für solche Flugplätze im Sinne von § 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Lärmschutzbereiche vorzeitig festzusetzen, deren Lärmaufkommen in der Vergangenheit gemessen worden ist. Nach § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wird der äquivalente Dauerschallpegel, durch den der Lärmschutzbereich bestimmt wird, unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaues des Flugplatzes ermittelt. Es ist also von Daten auszugehen, die prognostisiert werden müssen. Daten, die durch Messungen in der Vergangenheit ermittelt wurden, sind für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche ohne Relevanz. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 11) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlägen des OLG-Präsidenten von Frankfurt, Dr. Kissel, zu folgen und demgemäß für Gerichtsverfahren den sogenanntenn Nulltarif einzuführen, so daß künftig alle Gerichtsverfahren gebührenfrei wären? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Bundestag für Gerichtsverfahren die Einführung des sogenannten Nulltarifs vorzuschlagen. Das ergibt sich insbesondere auch aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften — Bundesratsdrucksache 245/71, den die Bundesregierung im Mai d. J. beschlossen hat und der dem Bundestag in diesen Tagen zugeleitet wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 12 und 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der RheinischWestfälischen Elektrizitätswerke AG (RWE), bei Großwelzheim am Main ein Kernkraftwerk mit einer Leistung von 1200 MW zu errichten? Welche thermische Belastung ergibt sich für den Main durch die Wärmeabfuhr und den Kühlwasserbedarf der bereits in diesem Raum bestehenden Kraftwerke, und zu welchen Veränderungen des Wärmelastplans würde der geplante Kraftwerkneubau führen? Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des RWE, umfassende Vorbereitungen für die Si- 8202 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Borin, Freitag, den 15. Oktober 1971 cherstellung des ständig steigenden Strombedarfs durch den Bau entsprechender Kraftwerksleistung zu treffen und in diesem Zusammenhang verschiedene Standorte auf ihre grundsätzliche Eignung für den Bau von Kernkraftwerken prüfen zu lassen. So hat das RWE beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen beantragt, einen Vorbescheid zur Wahl des Standortes Großwelzheim für ein Kernkraftwerk mit einer Nettoleistung von 1200 MW zu erteilen. In dem Vorbescheid ist zu entscheiden, ob der Standort für die Errichtung und den Betrieb des vorgesehenen Kernkraftwerkes grundsätzlich geeignet ist. Dazu wird geprüft werden, ob es möglich ist, die geplante Anlage an dem Standort so zu erstellen und zu betreiben, daß die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen ist, ferner, ob überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Reinhaltung des Wassers, der Luft und des Bodens, der Wahl des Standortes für die Anlage nicht entgegenstehen. Der jetzt beantragte Vorbescheid berechtigt das RWE noch nicht zur Errichtung des Kraftwerkes, sondern entscheidet lediglich über die Eignung des Standortes. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kernkraftwerkes ist besonders zu beantragen. Die Antragsunterlagen werden von den zuständigen Landesbehörden und ihren Gutachtern im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und von den entsprechenden Beratungsgremien (Reaktor-Sicherheitskommission und Institut für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e. V.), auch unter Berücksichtigung der im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Kahl und Großwelzheim, geprüft. Vor Abschluß dieser Prüfungen, voraussichtlich Ende dieses Jahres, kann ich zu dem beantragten Standort Großwelzheim keine Stellungnahme abgeben. Die Belastung des unteren Mains durch Wärmeeinleitung bestehender Kraftwerke und Industriebetriebe sowie durch die bereits vorhandene starke Abwasserbelastung aus dem kommunalen und industriellen Bereich ist heute schon sehr hoch, so daß eine Frischwasserkühlung für das bei Großwelzheim vorgesehene Kernkraftwerk nicht vertretbar wäre. Das RWE hat daher von vornherein vorgesehen, Kühltürme zu errichten, durch welche das durch den Turbinenkondensator geleitete Kühlwasser im Kreislauf rückgekühlt wird. Der Main wird bei dem vorgesehenen Kraftwerk thermisch nur durch die Einleitung von 2 m3/sec Kühlwasser für die Ölkühler der Turbine, die Kühlung des Generators und der Pumpen geringfügig belastet. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 14) : Wird die Bundeszollverwaltung bei der Einfuhrkontrolle fur Fische aus den Ostblockländern künftig Fachleute des Fischereiwesens zuziehen, weil laufend als Satzfische deklarierte Speisefische aus dem Ostblock sot den Markt kommen? Die Bundeszollverwaltung beabsichtigt nicht, bei der zollamtlichen Einfuhrabfertigung von Fischen aus den osteuropäischen Ländern Fachleute des Fischereiwesens hinzuzuziehen. Die Einfuhr von Fischen in die Bundesrepublik ist mit Ausnahme der Karpfen weltweit liberalisiert. Ein möglicher Anreiz, Speisefische unter der unzutreffenden Anmeldung als Satzfische einzuführen, könnte deshalb nur bei Karpfen gegeben sein. Die Einfuhr von Karpfen aus den osteuropäischen Ländern bedarf der Genehmigung. Einfuhrgenehmigungen für Speisekarpfen werden im Rahmen der Handelsvereinbarungen mit diesen Ländern und für Satzkarpfen im Einzelfall auf Antrag erteilt. Fische unter 750 g Stückgewicht dürfen als Speisekarpfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhrgenehmigungen für Satzkarpfen enthalten die Auflage, daß Fische mit einem Stückgewicht von mehr als 750 g nicht eingeführt werden dürfen. Diese Auflagen können von den Zolldienststellen ohne Hinzuziehung von Sachverständigen des Fischereiwesens ausreichend überwacht werden. Verstöße gegen die Auflage in den Einfuhrgenehmigungen sind den zuständigen Stellen in der Bundesrepublik bisher nicht bekanntgeworden. Nach Angabe des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft sind im Jahre 1971 Einfuhrgenehmigungen für Satzkarpfen im Werte von 175 000 DM erteilt worden. Es handelt sich dabei um Mengen, aus denen eine Störung des Speisekarpfenmarktes nicht zu erwarten ist. Die Bundeszollverwaltung ist bereit, die Einfuhren von Karpfen näher zu überprüfen, wenn Angaben über eine unrechtmäßige Ausnutzung der Einfuhrvorschriften gemacht werden können. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 15) : Welche Schritte hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EWG-Vertrag und den einschlägigen EWG-Marktordnungen auf die Mitteilung des italienischen Außenhandelsministeriums an eine deutsche Traubensaftfirma, daß mit Rücksicht auf die Versorgungslage des italienischen Marktes mit dein betreffenden Produkt eine Genehmigung nicht erteilt werden könne, unternommen, und sind der Bundesregierung ähnliche Fälle auf anderen Gebieten, z. B. Milchprodukten oder Vieh und Fleischwaren, bei denen die Lieferung nach Italien verhindert oder beschränkt wurde, bekannt? Am 18. Februar 1971 wurde einem deutschen Exporteur die Genehmigung für die Einfuhr von Traubensaft im Hinblick auf die bestehende Versorgungslage von dem italienischen Außenhandelsministerium versagt. Erst am 16. April 1971 erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis von diesem Sachverhalt. Sie leitete daraufhin unverzüglich Schritte mit dem Ziel der Aufhebung der Maßnahme ein, indem sie am 29. April 1971 die Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8203 mission aufforderte, die italienische Regierung zur Erteilung der Einfuhrgenehmigung zu veranlassen. Außerdem wies sie die deutsche Botschaft am 14. Mai 1971 an, bei dem italienischen Außenhandelsministerium entsprechend zu intervenieren. Von italienischer Seite wurde eine umgehende Prüfung zugesagt, wobei jedoch auf Schwierigkeiten bei der Auslegung der entsprechenden Marktordnungsregelungen über die innergemeinschaftliche Liberalisierung dieses Erzeugnisses hingewiesen wurde. Die Angelegenheit wurde anschließend im Verwaltungsausschuß Obst und Gemüse behandelt. Am 27. September 1971 hat die Bundesregierung ihre Forderung mit Nachdruck wiederholt, nachdem zuvor die EG-Kommission ebenfalls die Unzulässigkeit der Importbehinderung festgestellt hatte. Daraufhin hat das italienische Außenhandelsministerium die Liberalisierung der Einfuhr von Traubensaft zugesagt, die kurzfristig in Kraft treten soll. Der Bundesregierung sind Einfuhrbehinderungen bei Milchprodukten und anderen Erzeugnissen durch die italienischen Behörden bekannt. Auf Initiative der Bundesregierung ist daher anläßlich meines Besuches bei dem italienischen Landwirtschaftsminister Natali am 27. November 1970 vereinbart worden, daß auftretende Schwierigkeiten im Warenverkehr zwischen beiden Ländern sowohl bilateral im Deutsch-Italienischen Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit behandelt als auch durch unmittelbare Kontakte der deutschen Botschaft mit den italienischen Ministerien kurzfristig gelöst werden sollen. Diese Verfahren sind seitdem erfolgreich praktiziert worden. Die Bundesregierung hat außerdem Einfuhrbehinderungen stets in den jeweiligen Verwaltungsausschüssen bei der EG-Kommission zur Sprache gebracht. Schließlich sind die deutschen Exporteure aufgefordert worden, alle Fälle von Importbeschränkungen unverzüglich der CMA zu melden, damit von seiten der Bundesregierung alle notwendigen Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme durchgeführt werden können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 16 und 17) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ihre Verfügung, Bundesfinanzhilfen für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfangs bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen der Bundeswehr bis auf weiteres ohne Rücksicht auf die Höhe nicht mehr zu bewilligen, betroffene Gemeinden zusätzlich und in einzelnen Fällen sehr hart finanziell belasten wird? Besteht die Absicht, wenigstens diejenigen Bundesfinanzhilfen weiter zu gewähren, die Schulbauten in den Kommunen betreffen? Bei der Anordnung, derartige Bundesfinanzhilfen bis auf weiteres nicht zu bewilligen, handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Sie wurde ausgelöst durch die Haushaltslage, insbesondere durch die Notwendigkeit, aus konjunkturbedingten Gründen Minderausgaben zu erwirtschaften. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß durch diese Maßnahmen auch kommunale Bauten verzögert werden. Eine harte finanzielle Belastung kann für eine betroffene Gemeinde aber nur dann entstehen, wenn sie mit großen Baumaßnahmen begonnen hat, ehe die Finanzierung durch Bewilligungen sichergestellt war. Der Bewilligungsstopp wird aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden können, sobald der Stand der für 1972 bereits bestehenden Verpflichtungen und der zu erwartende Haushaltsansatz übersehen werden kann. Für kommunale Schulbauten, soweit die Bundeswehr aufgrund von Artikel 106 Abs. 8 GG zu ihrer Mitfinanzierung verpflichtet ist, wird die Bewilligung von Bundesfinanzhilfen sicherlich noch vor Jahresabschluß wieder ermöglicht werden, jedoch mit der Maßgabe, daß Auszahlungen erst im Jahre 1972 geleistet werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 18) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am Wochenende des 25.26. September 1971 die Straßen im Raume Lindau durch die vom Manöver „Gutes Omen" aus Baden-Württemberg heimkehrenden militärischen Fahrzeugkolonnen übermäßig belastet waren, was zu einer Reihe von tödlichen Verkehrsunfällen führte? An der vom 19. bis 24. September 1971 durchgeführten Großübung „Gutes Omen" nahmen ca. 55 000 Soldaten mit 13 000 Kraftfahrzeugen teil. Der Rückmarsch der Truppen in die Standorte begann nach Übungsende am Freitag, dem 24. September, auf insgesamt 6 Marschstrecken, nahm aber wegen der hohen Teilnehmerzahl auch noch das folgende Wochenende in Anspruch. Die Marschstraße durch den Raum Lindau wurde am 25./26. September 1971 von etwa 600 Fahrzeugen in 6 Marschgruppen mit jeweils 120 Minuten Abstand und mehr benutzt. In Abstimmung mit den zuständigen zivilen Behörden waren Vorkehrungen getroffen, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten. Polizei und Feldjäger bemühten sich um einen flüssigen Verkehrsablauf. Der einzige bekannte Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang am 25./26. September 1971 ereignete sich ca. 70 km nördlich von Lindau auf einer anderen Marschstraße. Hier verunglückte am 25. September ein Soldat der 1./ VersBtl 236 auf der B 312 in der Nähe von Uttenweiler. Leider ist es unvermeidlich, daß nach einer Übung dieses Ausmaßes — wie das Heer sie in der gesamten Bundesrepublik nur einmal jährlich durchführt — eine mehr als verkehrsübliche Belastung des betroffenen Straßennetzes eintritt. 8204 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die in manchen Kreisen vorhandene räumliche Trennung von Altersheimen und Pflegeheimen bei vielen alten Menschen zu einer großen seelischen Belastung deswegen führt, weil sie mit Recht fürchten müssen, daß sie im Falle zunehmender Gebrechlichkeit aus ihrer bisherigen Umwelt gelöst und in ein weit abgelegenes Pflegeheim und damit in eine für sie völlig fremde Umgebung überführt werden? Wird die Bundesregierung in Zukunft bei der Vergabe von Bundesdarlehen für den Bau von Altersheimen darauf dringen, daß diese nur dann gewährt werden, wenn den Altersheimen gleichzeitig Pflegestationen angeschlossen sind? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Schon seit Jahren werden bei Neubauten von Altenheimen Plätze für pflegebedürftige alte Menschen geschaffen. Auch bestehende Heime werden in dieser Weise geändert. Die Förderung nach den Richtlinien des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen beschränkt sich im Grundsatz auf die Schaffung von Wohnraum in Altenheimen. Daneben werden aber in erheblichem und zunehmenden Maße auch „Plätze für die besondere Betreuung von alten gebrechlichen Menschen" im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe für die Errichtung von Altenheimen gefördert. Es ist beabsichtigt, die Pflegeplätze bis zu einem Drittel der Kapazität der Wohnplätze anzuheben. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob es im Rahmen der Förderungskompetenz des Bundes möglich ist, durch Bewilligungsbedingungen sicherzustellen, daß in Altenheimen, die mit Bundesmitteln gefördert werden, gleichzeitig Pflegestationen geschaffen werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 21) : Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen des Eduard Zimmermann (Lübecker Nachrichten 28. August 1971), denen zufolge das in Arbeit befindliche Opiumgesetz den Wünschen einer „Rauschgift-Lobby" angepaßt sei, und damit „rosa Zeiten für Rauschgifthändler" eingeleitet würden? Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (BT-Drucksache VI/1877) wird in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Gesetz in der vom federführenden Ausschuß empfohlenen Fassung ein geeignetes Instrument sein wird, den illegalen Rauschgifthandel besser als bei der gegenwärtigen Rechtslage zu bekämpfen. Die Kritik in der von Ihnen genannten Presseverlautbarung ist abwegig. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der in letzter Zeit immer häufiger festgestellten Verschmutzung und Gefährdung der Umwelt durch Gifte bereit, Regelungen zu treffen, daß sowohl die Herstellung und die Einfuhr von Giften und hochwirksamen Chemikalien als auch deren Weiterverkauf und auch deren Verarbeitung bis zur endgültigen Unschädlichmachung nachzuweisen sind? Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Giften (Giftgesetz) vor. Der Gesetzentwurf wird Regelungen über die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Vertrieb, die Abgabe und die Anwendung von Giften vorsehen. Beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist zur Erarbeitung des Entwurfs ein Sachverständigengremium tätig, das aus Vertretern der am Giftverkehr beteiligten Kreise besteht. Dabei werden auch die in der Anfrage berührten Probleme hinsichtlich ihrer Regelungsbedürftigkeit und der sachlichen und rechtlichen Regelungsmöglichkeit untersucht. Eine wesentliche Grundlage dieser Beratung ist das Votum des Bundesgesundheitsrates vom 17. Februar 1967, das als Anlage beigefügt ist. Außerdem wird die Entwicklung in den Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen sein. Die unschädliche Beseitigung von Giften berührt das Gebiet der Abfallbeseitigung. Für diesen Bereich ist noch zu klären, ob die notwendigen Regelungen in das Abfallbeseitigungsgesetz (BT-Drucksache VI/2401) oder wegen des engen Sachzusammenhangs in das Giftgesetz aufzunehmen sind. Ich bin bemüht, die Arbeiten, gerade im Hinblick auf die Vorfälle in der letzten Zeit und unter Berücksichtigung des Umweltschutzprogramms der Bundesregierung, verstärkt voranzutreiben. Bei der Vielschichtigkeit der noch zu lösenden Probleme ist es mir allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen definitiven Termin für die Vorlage des Entwurfs der Bundesregierung zu nennen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 23) : Erwägt die Bundesregierung, auf die obligatorische Pockenimpfung künftig zu verzichten, nachdem die Weltgesundheitsorganisation unlängst feststellte, daß in entwickelten Ländern das Risiko einer Impfung größer sei als das einer Erkrankung ohne Impfung, und nachdem Großbritannien die Abschaffung der verbindlichen Pockenschutzimpfung angekündigt hat und die USA alsbald nach WHO-Berichten folgen sollen? Die WHO hat sich in dieser Eindeutigkeit nicht geäußert. Auch hat Großbritannien die gesetzlich vorgeschriebene Pockenschutzimpfung bereits 1946 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8205 abgeschafft. Großbritannien hat nunmehr beschlossen, die Impfung im Kindesalter nicht mehr als Routinemaßnahme zu empfehlen. Dazu hat die WHO warnend darauf hingewiesen, daß eine solche Maßnahme in Ländern mit einem gut entwickelten Gesundheitsdienst und funktionierender Seuchenabwehr möglicherweise nur ein begrenztes Risiko darstellt, daß aber für Länder mit einem weniger entwickelten Gesundheitsdienst eine solche Politik verheerende Folgen haben könne. Da wir sicher zu den Ländern mit einer gut funktionierenden Seuchenabwehr gehören und das Pokkenausrottungsprogramm der WHO in den Endemiegebieten gute Fortschritte gemacht hat, halte ich den Zeitpunkt für gekommen, zu erwägen, ob unsere Impfvorschriften gelockert bzw. auf bestimmte Gruppen beschränkt werden können. Ich werde daher dem Bundesgesundheitsrat, der in diesen Wochen neu berufen wird, die Frage vorlegen, ob die Pflichtimpfung gegen Pocken fortgesetzt werden muß oder ob die entsprechenden Vorschriften auf bestimmte Gruppen beschränkt werden können. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 24) : Bis wann ist mit der Bekanntgabe der Kosten-Nutzen-Analyse über den Bau des Saar-Pfalz-Kanals zu rechnen? Hinsichtlich der Fertigstellung und Veröffentlichun der vom Bundesverkehrsministerium vergebenen „Kosten-Nutzen-Untersuchung Wasserstraßenanschluß für das Saarland" haben sich seit der Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Leicht während der Sommerpause 1971 (Drucksache VI/2492, Ziffer 133) keine neuen Terminvorstellungen ergeben. Es kann daher lediglich wiederholt werden, daß die Bundesregierung bemüht sein wird, die Frist bis zur Veröffentlichung des Gutachtens, die schon aus technischen Gründen einige Zeit in Anspruch nimmt, so weit wie möglich zu verkürzen. Ergänzend kann bemerkt werden, daß die Institute zugesagt haben, die Untersuchung dem Auftraggeber im Laufe des Monats Oktober 1971 zuzuleiten. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 25) : Wann können die Anwohner an der Bundesautobahn Köln—Frankfurt (Main) in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim (km 149 bis km 154) damit rechnen, daß der Lärmschutzstreifen, der im Rahmen der Verbreiterung der Bundesautobahn weggefallen ist, durch Neuanpflanzungen und andere geeignete Maltnahmen wiederhergestellt wird? Der durch die Verbreiterung der Bundesautobahn in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim entfallene Schutzstreifen wird Anfang bis Ende November dieses Jahres durch Neuanpflanzungen wieder hergestellt werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 26 und 27) : Ist dem Bundesminister für Verkehr bekannt, daß das stark zunehmende Verkehrsaufkommen von den drei Bundesstraßen B 27, B 37 und B 292 im Elz-Mündungsgebiet alsbald der Verwirklichung der geplanten Umgehung Obrigheim—Neckarelz und Mosbach bedarf? Welche konkreten Pläne liegen vor, und nach welchem Zeitplan soll die Fertigstellung der genannten Umgehungsstraßen einschließlich des Baus der Neckarbrücke erfolgen? Es ist bekannt, daß die Verkehrsverhältnisse im Raum Diedesheim—Neckarelz—Obrigheim dringend einer Neuordnung bedürfen. Aus diesem Grunde wurde als 1. Bauabschnitt der Neubau der Umgehung Diedesheim—Neckarelz in die 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplans für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Die Planung hierfür ist abgeschlossen. Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen können sehr wahrscheinlich ausgeräumt werden. Der Planfeststellungsbeschluß wird voraussichtlich im Frühjahr 1972 ergehen. Die für 1972 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden noch voll für die Restarbeiten an der B 37 zwischen Neckargerach und Diedesheim benötigt. Es ist jedoch vorgesehen, noch bis 1975 mit den Brückenbauarbeiten im Zuge der Umgehung Diedesheim—Neckarelz zu beginnen. Als 2. Bauabschnitt ist dann die Umgehung Obrigheim mit dem Bau der Neckarbrücke geplant. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 28 und 29) : Entspricht es den Tatsachen, daß München-Solln im Prospekt der Deutschen Bundesbahn für den Haus-zu-Haus-Verkehr empfohlen wird, obwohl der Bahnhof München-Solln aus Ersparnisgründen längst aufgelassen wurden ist und der Münchner Hauptbahnhof im Haus-zu-Haus-Verkehr nur bis zur Hofbrunnstraße bedient? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, das Prospektmaterial den Tatsachen entsprechend auszustatten oder dafür zu sorgen, daß die tatsächlichen Leistungen der Deutschen Bundesbahn dem Prospektangebot entsprechen? 8206 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Der in Ihrer Frage erwähnte Prospekt stammt offensichtlich aus einer Zeit, in der München-Solln noch an den Haus-Haus-Gepäckverkehr angeschlossen war. Diese Haus-Haus-Bedienung ist am 1. Juni 1970 eingestellt worden, weil der bis dahin im Zustelldienst eingesetzte Unternehmer gekündigt hat. Dieser Bahnhof, der jetzt mit einem Agenten besetzt ist, könnte sehr wohl wieder in den HausHaus-Gepäckverkehr einbezogen werden. Bislang ist es allerdings der Bundesbahn nicht gelungen, einen anderen Unternehmer zu finden, der den Zustelldienst übernimmt. Es trifft zu, daß vom Münchner Hauptbahnhof aus ein Teil von München-Solln bedient wird. Die Erstreckung auf den gesamten Ortsbereich scheitert daran, daß gegenwärtig das notwendige Personal nicht zu finden ist. Die Bundesbahn wird selbstverständlich bei Herausgabe eines neuen Prospektes die veränderte Sachlage berücksichtigen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner -vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 30) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Reisenden der Deutschen Bundesbahn besonders auf längeren Strecken Gelegenheit zu geben, durch das Fernsehen aktuelle Informationen und Unterhaltung zu erhalten? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, hat sie in jüngster Zeit eine Marktanalyse zur Ermittlung der Kundenwünsche auch hinsichtlich von Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten bei längeren Fernreisen durchführen lassen. Daneben stellt eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bundesbahn Bau- und Komfortmerkmale des Reisezugwagenparks der Zukunft zusammen. Sollte sich bei der Auswertung der vorliegenden Ergebnisse der Wunsch nach Fahrzeugen mit Sondereinrichtungen zur Vorführung von Kino- und aufgezeichneten Fernsehprogrammen ergeben, würde nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn der Bau derartiger Spezialanlagen voraussichtlich keine technischen Schwierigkeiten bereiten. Wann allerdings der Bau derartiger Spezialanlagen finanzierbar ist, muß offen bleiben. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 31 und 32) : Kann die Bundesregierung meine Beobachtung bestätigen, daß die hervorragende Dienstleistung im Personenfernverkehr durch die neuen Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn leider von einem Teil der Fahrgäste der Deutschen Bundesbahn noch nicht genügend angenommen worden ist und daher die normalen D-Züge, die eine 2. Wagenklasse noch führen, so stark frequentiert sind, daß die vorgesehenen Aufenthaltszeiten für das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste oftmals nicht ausreichen und daher mitunter Zugverspätungen, die sich auf den gesamten Fahrplan auswirken, die zwangsläufige Folge sind? Ist es der Bundesregierung weiter bekannt, daß einmal unter Berücksiditigung der in Frage 31 genannten sich mit auswirkenden Ursache, zum anderen aber auch deshalb, weil mindestens im Bereich einer Bundesbahndirektion die Fahr- und Aufenthaltszeiten der TEE- und IC-Züge zu knapp oder zumindest ohne auch nur die allergeringste notwendige Aufholreserve kalkuliert worden sind, die neueingeführten IC-Züge im Bereich dieser DB-Direktion seit Einführung des Winterfahrplanes 1971/72 am 26. September 1971 mehrfach schon Verspätungen in der Größenordnung vun etwa 10 bis 20 Minuten aufgewiesen haben? Soweit in der kurzen Beobachtungszeit zu erkennen ist, hat das mit Beginn des Winterfahrplans 1971/72 am 26. September 1971 eingeführte IC-Netz bisher die Erwartungen erfüllt. Die Besetzung der Züge ist gut. In bestimmten Zeitlagen und in bestimmten Relationen wurden bereits Überbesetzungen festgestellt, denen durch sofortige Beigabe von weiteren Wagen begegnet wurde. Die Überbesetzung der 2. Klasse einzelner D-Züge wird sorgfältig beobachtet. Soweit erkennbar und vorhersehbar, werden die Züge verstärkt bzw. Entlastungszüge gestellt. Die Aufenthaltszeiten sowohl der IC-Züge als auch der D-Züge entsprechen den erfahrungsgemäß für den Fahrgastwechsel erforderlichen Zeiten. Nur bei besonders starken Andrang können geringfügige Verspätungen auftreten. Der überwiegende Teil der Verspätungen ist durch Schwierigkeiten im Oberbausektor bedingt. Zur Zeit sind deshalb noch sehr viele Langsamfahrstellen vorhanden. Trotz der bereits in den Fahrplänen enthaltenen Fahrzeitzuschläge sind die dadurch entstehenden Zeitverluste nicht immer voll abgedeckt. Eine beschleunigte Durchführung der Oberbauarbeiten und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel wird hier in Kürze Abhilfe schaffen. Auch durch kundendienstlich notwendiges Abwarten von Anschlüssen sowie durch internationale Anschlußverbindungen können in den Knotenbahnhöfen ebenfalls Verspätungen entstehen, um deren Beseitigung die Deutsche Bundesbahn sich mit allen Mitteln bemüht. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der B 10 bei Plochingen (Plochinger Dreieck) angesichts der enormen Verkehrsbehinderung durch das derzeitige Provisorium? Wann kann nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ausbau der B 10 beim Plochinger Dreieck begonnen werden? Die Planungsarbeiten sowie das Planfeststellungsverfahren haben sich wegen der außerordentlich großen örtlichen Schwierigkeiten in die Länge gezogen. Es kann jetzt jedoch damit gerechnet werden, daß bei dem im Rahmen des Planfeststellungs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8207 verfahrens in Aussicht genommenen Anhörungstermin eine Lösung für die noch offenen Fragen gefunden wird. Davon wird es abhängen, wann der Abschluß des Planfeststellungsverfahrens möglich ist. Erst danach kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Voraussichtlich wird dies im Herbst 1972 der Fall sein. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reinhard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 35 und 36) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die Voraussetzung für eine Sperrung der B 27 in der Ortsdurchfahrt Sontra für den schweren Lkw-Verkehr während der Nachtzeit wegen der Störung der Nachtruhe der Anwohner gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gegeben ist? Wird die Bundesregierung bejahendenfalls entsprechend dem Antrag des Magistrats der Stadt Sontra auf die hessische Landesregierung einwirken, eine derartige Straßensperrung fur den schweren Lkw-Vekehr zu verfügen? Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind die Länder für Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Der Bundesminister für Verkehr hat keine Möglichkeit, den Ländern Weisungen zu erteilen. Der Magistrat der Stadt Sontra hat sich in der gleichen Angelegenheit vor kurzem ebenfalls an mich gewandt. Am 30. September 1971 habe ich dieses Schreiben an den Herrn Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik in Wiesbaden weitergeleitet mit der Bitte, die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit zu erledigen. Der Magistrat der Stadt Sontra hat am gleichen Tage Abgabebescheid erhalten. . Allgemein ist zu sagen: Die Bundesregierung beurteilt die Bemühungen positiv, den schweren Lkw-Verkehr nachts auf solche Straßen zu verlegen, wo er sich nicht störend auf die Nachtruhe der Anwohner auswirkt. In diesem Sinne ist erst kürzlich in der 137. Plenarsitzung am 29. September 1971 eine entsprechende Frage des Kollegen Dr. Enders beantwortet worden. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 37) : Besteht die Möglichkeit, daß im Rahmen einer Dezentralisierung von Bundesbehörden Verwaltungsdienststellen, z. B. des Postscheckverkehrs, nach Weiden (Oberpf) verlegt werden können? Der Postscheckdienst wird durch die Deutsche Bundespost über die vorhandenen 13 Postscheckämter bereits dezentralisiert abgewickelt. Der Grad der Dezentralisierung ist auf die bestehende Wirtschafts- und Verkehrsstruktur abgestellt und stellt unter den derzeitigen betrieblichen und technischen Gegebenheiten eine ,ausgewogene Lösung ,dar. Eine weitergehende Dezentralisierung durch Verlegung von Dienststellen bestehender Postscheckämter an andere Orte hat wegen der dadurch bedingten Trennung der miteinander eng verbundenen Dienststellen nicht nur innerbetriebliche Erschwernisse und zusätzliche Kosten zur Folge, sondern führt u. U. auch zu einer verzögerten Erledigung der von den Postscheckteilnehmern eingehenden Aufträge. Eine Auslagerung von Dienststellen kommt wegen dieser Nachteile nur in Betracht, wenn der Dienstbetrieb am Sitz eines Postscheckamts — z. B. wegen Personalmangels nicht mehr bedarfsgerecht abgewickelt werden kann. Derartige Voraussetzungen für eine Verlegung von Dienststellen des Postscheckamts Nürnberg, zu dessen Einzugsbereich die Oberpfalz gehört, sind jedoch z. Z. nicht gegeben, so daß gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, Dienststellen nach Weiden zu verlegen. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 38) : Treffen Pressemeldungen darüber zu, daß die neuen Posttarife, die zum 1. Juli 1971, zum 1. September 1971 und zum 1. Januar 1972 in Kraft treten sollen, nicht in ausreichender Stückzahl auf den Postämtern zur Verfügung stehen, weil die Gebührenhefte nur die jeweils unmittelbar in Kraft tretenden neuen Gebühren enthalten und darüber hinaus auch in nicht ausreichender Stückzahl in Druck gegeben worden sind? Derartige Meldungen treffen nicht zu. Die Postgebührenhefte Stand: 1. Juli 1971, Stand: 1. September 1971 und Stand: 1. Januar 1972 enthalten Hinweise auf sämtliche Geführen. Das Postgebührenheft Stand: 1. September 1971 war wegen außergewöhnlich großer Nachfrage zeitweise vergriffen; dieser Engpaß ist jedoch inzwischen beseitigt. Das Postgebührenheft Stand: 1. Januar 1972 wird rechtzeitig und in ausreichender Menge an den Schaltern erhältlich sind. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Post im Gegensatz zur Deutschen Bundespost Pakete nur bis zu einem Gewicht von 1 kg befördert, von der Deutschen Bundespost dennoch angenommene Pakete mit höherem Gewicht und Bestimmungsort Frankreich als Bahngut weiterbefördert werden, was zu erheblichen Beförderungszeiten bis zu einem Monat führt und bei der Auslieferung dem Empfänger Schwierigkeiten verursacht? 8208 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Angleichung der Postbestimmungen oder aber eine entsprediende Information der Postbenutzer der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen? Der von Ihnen vermutete Zusammenhang besteht nicht. In Frankreich wird der gesamte Paketverkehr von der französischen Eisenbahn (S.N.C.F.) wahrgenommen. Im internationalen Paketdienst handelt die S.N.C.F. im Namen und unter der Aufsicht der französischen Postverwaltung. Postpakete aus der Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich und umgekehrt sind bis zu einem Gewicht von 20 kg zulässig. Sie werden auch bei einem Gewicht bis zu 1 kg von der S.N.C.F. befördert. Nach den Feststellungen der Deutschen Bundespost beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Pakete von der Einlieferung bis zur Aushändigung an den Empfänger in Frankreich 8 bis 20 Tage. Sollten in Einzelfällen längere Laufzeiten beklagt worden sein, dürfte das nicht in der Tatsache der Paketbeförderung durch die S.N.C.F. liegen, sondern in Schwierigkeiten bei der zollamtlichen Abfertigung. Die Deutsche Bundespost kann auf die Zollvorschriften und -formalitäten anderer Länder keinen Einfluß nehmen. Das Postpaketabkommen von Tokio stellt es jeder Postverwaltung ausdrücklich frei, die Paketbeförderung durch Eisenbahnunternehmen ausführen zu lassen. Selbst wenn man unterstellt, daß die Paketbeförderung unmittelabr durch die Postverwaltung zu günstigeren Laufzeiten führen würde, sieht die Deutsche Bundespost bei dieser Sachlage keine Möglichkeit, die französische Postverwaltung zu einer Änderung ihrer Beförderungsweise zu veranlassen. In der Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland ist angegeben, daß Pakete in Frankreich mit der Bahn befördert werden. Damit ist sichergestellt, daß sich jedermann bei der Einlieferung eines Paketes unterrichten lassen kann. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 41) : Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß im Rahmen ihrer Bemühungen auf dem Gebiet der Rehabilitation ein Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — vor allem Querschnittsgelähmte — eine wesentliche Erleichterung für deren Bewegungsfreiheit und Sicherheit bedeutet, und welche Möglichkeiten sieht sie in diesem Zusammenhang für eine Befreiung von den entsprechenden Grundgebühren? Die Bundesregierung teilt durchaus Ihre Meinung, daß für schwer körperbehinderte Autofahrer die Benutzung eines Autotelefons eine wesentliche Erleichterung bedeuten kann. Sie muß jedoch darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost als wirtschaftliches Unternehmen ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen zu bestreiten hat und entsprechend gesetzlichem Auftrag nicht zur Erfüllung von Maßnahmen der Sozialhilfe berufen ist. Deshalb ist die Deutsche Bundespost leider nicht in der Lage, auf ihr zustehende Gebühren zu verzichten. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 42) : Trifft es zu, daß längs der Zonengrenze Grenzveränderungen, insbesondere im Raum Niedersachsen, zu erwarten sind? Es trifft nicht zu, daß entlang der Grenze zur DDR Grenzveränderungen zu erwarten sind. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 43) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das bisherige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in absehbarer Zeit — analog der Auflösung des entsprechenden Staatssekretariats in der „DDR" — aufzulösen? Eine solche Absicht besteht nicht. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat vielmehr im Zusammenhang mit der Politik der Bundesregierung, um eine Normalisierung der Beziehungen mit der DDR bemüht zu sein, wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die Aufgaben des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen beim Ministerrat der DDR waren mit denen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nicht zu vergleichen. Die Auflösung des Staatssekretariats kann schon von diesem Gesichtspunkt aus für den Bereich der Bundesregierung keine Analogie finden. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 44) : Nachdem auf der Madrider Konferenz von Anfang August 1971 von NASA. ESRO und einigen europäischen Ländern Übereinstimmung darüber erzielt wurde, Luftverkehrskontrollsatelliten über Pazifik und Atlantik gemeinsam zu entwickeln, ist die Bundesregierung zu fragen, welche nächsten Schritte zur Realisierung der Übereinkunft zu unternehmen sind, und wie hoch die Kosten dafür sein werden. Die europäisch-amerikanischen Gespräche über die gemeinsame Entwicklung eines einheitlichen präoperationellen aeronautischen Satellitensystems Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8209 über dem Atlantik und dem Pazifik sind in der Zeit vom 28. — 30. September 1971 in Washington fortgesetzt worden. Wesentliches Ergebnis der Gespräche ist, daß sich beide Seiten auf den Textentwurf eines „Memorandum of Understanding" geeinigt haben, das zwischen der Federal Aviation Administration (FAA) und der ESRO noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Möglicherweise werden auch Australien und Kanada dem „Memorandum of Understandig" beitreten. Auf europäischer Seite ist vorgesehen, dem ESRO- Rat auf einer seiner nächsten Sitzungen das „Memorandum of Understandig" zur Billigung vorzulegen. Wesentliche Punkte des Abkommens sind: — Entwicklung und Start von jeweils zwei Satelliten über dem Atlantik und dem Pazifik, wobei der erste Satellit über dem Atlantik gestartet werden soll. Die beiden Satelliten über dem Atlantik sollen 1975, die zwei Satelliten über dem Pazifik spätestens 1977 betriebsbereit sein; — oberstes Organ ist der „Aerosat-Council", in den ESRO und FAA je 5 Vertreter entsenden. Jede Entscheidung des „Aerosat-Council" bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Vertreter von FAA und ESRO. Exekutivorgan wird ein „Joint Programme Office". Die Kosten des präoperationellen Satellitensystems werden je zur Hälfte von ESRO und der FAA getragen. Sie werden z. Z. auf 125 — 141,5 Millionen Dollar auf der Basis des Preisniveaus von 1971 geschätzt. Diese Schätzung geht von der Entwicklung und Fertigung von sechs Satelliten aus und umfaßt die Startkosten einschließlich der erforderlichen Trägerraketen. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 45) : Wie glaubt die Bundesregierung, ihr Ziel eines schrittweisen Abbaus des Numerus clausus verwirklichen zu können, wenn, wie das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft am 12. August 1971 mitteilte, der Anteil der Ausgaben zur Förderung der Hochschulen am Gesamtetat des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft für 1971 „leicht rückläufig" ist? In der im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erstellten statistischen Darstellung über die „Ausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft 1969 bis 1971", auf die Sie sich offensichtlich beziehen, war nicht behauptet worden, daß der Anteil der Ausgaben zur Förderung der Hochschulen am Etat des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft für 1971 leicht rückläufig ist, sondern vielmehr darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft zurückgegangen ist. Abgesehen davon, daß der Rückgang eines Prozentanteils für einen bestimmten Bereich bekanntlich noch nichts über die Entwicklung der absoluten Ausgaben für diesen Bereich aussagt, — tatsächlich steigen die Ausgaben zur Förderung der Hochschulen von 939,6 Millionen DM im Jahre 1970 auf mindestens 1 034,4 Millionen DM im Jahre 1971 — geht aus der Tabelle 1 der erwähnten Darstellung deutlich hervor, worauf der anteilmäßige Rückgang zurückzuführen ist. Die Ausgaben für den Bereich Ausbildungsförderung und das sonstige Bildungswesen haben sich nämlich von 1970 auf 1971 mehr als verdoppelt. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben für Bildung und Wissenschaft ist von 8,4 % im Jahre 1970 auf 14,3 % im Jahre 1971 angestiegen. Ein so starker Anstieg muß sich zwangsläufig auf das Verhältnis der einzelnen Aufgabenbereiche zueinander auswirken. Die Verwirklichung des Ziels der Bundesregierung, schrittweise den Numerus clausus abzubauen, wird durch die wesentlichen Steigerungen der Mittel für den Hochschulbau in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Judaismus nur an wenigen deutschen Universitäten und auch dort nur im Zusammenhang mit der christlichen Theologie als wissenschaftliche Disziplin behandelt wird? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit prädestinierten jüdischen Gremien darauf hinzuwirken, daß Judaismus an der einen oder anderen wissenschaftlichen Hochschule eine eigenständige Pflegestätte findet? Der Dachverband der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit gibt periodisch eine Übersicht zur Lehre der Wissenschaft vom Judentum an den Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik heraus, die Aufschluß darüber gibt, in welchem Umfang das Fach Judaistik an den Hochschulen vertreten ist. Diesen Übersichten ist zu entnehmen, daß Lehrveranstaltungen in Judaistik und verwandten Fachgebieten nur an wenigen theologischen und philosophischen Fakultäten angeboten werden. Einer der Gründe dafür ist nach Meinung des Deutschen Koordinierungsrates der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit das Fehlen der Judaistik in den Ausbildungsgängen und Prüfungsordnungen der Theologen und Pädagogen. Wie groß die Zahl der Hörer in diesen Fächern ist und ob nicht auch in anderen, vornehmlich in den theologischen Fakultäten angebotenen Lehrveranstaltungen Wissen über das Judentum vermittelt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 8210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Ebenso sind ihr keine Unterlagen darüber zugänglich, ob genügend wissenschaftlicher Nachwuchs in diesen Fächern zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat von sich aus keine Möglichkeit, auf den Umfang des Lehrangebots an den Hochschulen Einfluß zu nehmen. Sie kann infolgedessen auch nicht die Verstärkung eines Faches durch Errichtung neuer Lehrstühle oder Institute in die Wege leiten. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, die Frage einer stärkeren Berücksichtigung der Judaistik im Lehrangebot der Hochschulen an die Kultusministerkonferenz heranzutragen, um zu erreichen, daß zunächst einmal eine genaue Bestandsaufnahme in den einzelnen Ländern über die Situation des Fachs erarbeitet wird und evtl. geplante Maßnahmen bekannt werden. Über das Ergebnis dieser Umfrage werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage B 8) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die in der Publikation „Umwelt 2000" des Forschungsinstituts Senckenberg (Frankfurt Main) vorgelegten Vorschläge für den Umweltschutz am Oberrhein in ihre Überlegungen, die in der Antwort auf meine Mündliche Anfrage vom Juli 1971 niedergelegt sind, einzubeziehen? Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage während der Sommerpause bereits ausgeführt habe, stehen in Rheinland-Pfalz die Uferbereiche des Rheins einschließlich der Altrheinarme vorwiegend unter Landschaftsschutz. Die rheinland-pfälzischen Maßnahmen in den Uferbereichen tragen deshalb im wesentlichen bereits den vom Senckenberg-Institut unterbreiteten Vorschlägen Rechnung. Ähnlich bemüht sich die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie der Forstverwaltung seit langem um den Schutz und die Erhaltung der Auewälder und der durch die Regulierungsmaßnahmen des letzten Jahrhunderts abgeschnittenen Altarme des Rheins. Dies gilt auch für die durch die Kiesgewinnung in großer Zahl vorhandenen Grundwasserseen. Inwieweit die vom Senckenberg-Institut vorgeschlagenen Maßnahmen darüber hinaus möglich und zweckmäßig sind, läßt sich jedoch nicht generell, sondern nur von Fall zu Fall beurteilen. Immerhin sprechen beispielsweise in einer ganzen Reihe von Fällen Gründe des Hochwasserschutzes oder der Wasserqualität dagegen, alle Altrheinarme oder Kiesgruben mit dem Hauptstrom zu verbinden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich erklären, daß meine Fraktion der Drucksache VI/2535 zustimmt, nach der der Bund die ihm bei einer Erhöhung des Grundkapitals der VEBA zustehenden Bezugsrechte je zur Hälfte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium nach den in der Drucksache genannten Bedingungen überträgt. Das Verfahren jedoch, das die Bundesregierung in diesem Fall angewandt hat, und der Inhalt der Vorlage veranlassen die CDU/ CSU zu einigen kritischen Bemerkungen.
    Die Bundesregierung hat sich mit Fleiß bemüht, einen Haushalt für 1972 vorzulegen, der in seiner ausgewiesenen Steigerungsrate annähernd den konjunkturellen Erfordernissen genügt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie Positionen, die aus Gründen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit eigentlich voll im Etat ausgewiesen werden müßten — wie etwa die 1 Milliarde DM, die den Gemeinden aus der geplanten Mineralölsteuererhöhung zufließen soll —, nicht im Haushalt aufgeführt. Dieses Verfahren, eine Politik „am Haushalt vorbei" zu treiben, setzt die Bundesregierung mit der Vorlage fort, die hier zur Beschlußfassung ansteht. Denn wie immer man die Übertragung der dem Bund bei einer Kapitalerhöhung der VEBA zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium wertet — man kann sie etwa als Kreditaufnahme werten —, finanziell trifft sie den Bund, aber sie findet keinen Niederschlag im Haushalt. Dieser Politik am Haushalt vorbei muß die CDU/CSU widersprechen.
    Ein Zweites! Diese Regierung hat, wie sie selbst sagt, kein Geld, um die auf den Bund entfallenden neuen Aktien von nominell rund 83 Millionen DM aus der Kapitalerhöhung der VEBA zu übernehmen. Diese Regierung hat auch in ihrer mittelfristigen Finanzplanung keine Mittel für Kapitalerhöhungen bei den Unternehmen eingeplant, an denen der Bund beteiligt ist. Dabei weiß sie, daß der Kapitalbedarf dieser Unternehmen beachtlich ist und im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Unternehmen in absehbarer Zeit gedeckt werden muß.



    Vogt
    Ich muß daher die Bundesregierung fragen, wie sie eigentlich ihrer Verantwortung für diese Unternehmen künftig gerecht werden will. Offenbar ist die Bundesregierung zwar daran interessiert, ihre Beteiligungen an den Wirtschaftsunternehmen und damit ihren Einfluß auf sie aufrechtzuerhalten, aber die Pflicht eines Groß- bzw. eines Mehrheitsaktionärs, für eine gesunde Finanzstruktur dieser Unternehmen zu sorgen, scheint ihr lästig zu sein.
    Ein Weiteres! Diese Regierung redet davon, daß die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik, insbesondere die Verteilung des produktiven Kapitals der Wirtschaft unbefriedigend, ja ungerecht sei und daß dieser Zustand geändert werden müsse. Aber welche Konsequenzen zieht sie praktisch aus dieser Forderung und zum anderen aus der Tatsache, daß sie keine Mittel für Kapitalerhöhungen zur Verfügung hat? Wie diese Vorlage der Bundesregierung zeigt, zieht sie daraus keine sachgerechte und politisch überzeugende Konsequenz. Sachgerecht und politisch überzeugend wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung folgendes vorgeschlagen hätte. Erstens, der Bund verzichtet bei Kapitalerhöhungen bei Bundesunternehmen bis zu einer bestimmten Grenze auf sein Bezugsrecht, zweitens, die neuen Aktien werden der weiteren sozialen Privatisierung zugeführt.
    Hätte die Bundesregierung, meine Damen und Herren, diese Konsequenzen gezogen, hätte sie sich die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes sparen können. Ein solcher Gesetzentwurf liegt nämlich diesem Hohen Hause in Gestalt des Entwurfs der CDU/CSU zur weiteren Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung — Drucksache VI/ 1434 — bereits seit dem 16. November 1970 vor. Die CDU hält an diesem Gesetzentwurf fest. Er sieht folgende Maßnahmen vor:
    Erstens. Auf dem Wege der Kapitalerhöhung sollen unter Ausschluß des Bezugsrechts des Bundes der Anteil des Bundes an der VEBA auf 26 % und der Anteil des Bundes an der VIAG auf 51 % gesenkt sowie die jungen Aktien nach den Grundsätzen der sozialen Privatisierung vor allem unteren und mittleren Einkommensgruppen angeboten werden. Zweitens. Es soll eine Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen errichtet werden, in die alle Bundesbeteiligungen eingebracht werden. Aufgabe dieser AG für Bundesbeteiligungen soll es nach dem Vorschlag der CDU/CSU sein, das industrielle Bundesvermögen zu konsolidieren, um es einer späteren Privatisierung zugänglich zu machen.
    Warum, meine Damen und Herren, ist die Bundesregierung im Falle der Kapitalerhöhung der VEBA nicht diesen Weg gegangen, den ihr die CDU/ CSU vorgezeichnet hat? Warum trennt sie sich nicht in angemessener Form von den Bundesbeteiligungen? Denkt sie etwa noch immer daran, alle diese Beteiligungen in einem Konzern zusammenzufassen? Ist sie überhaupt daran interessiert, die Politik der sozialen Privatisierung fortzuführen?
    Nun, die Bundesregierung wird auf diese Fragen antworten, sie werde über die Neuordnung des Bundesbesitzes an Wirtschaftsunternehmen erst dann entscheiden, wenn das in Auftrag gegebene Gutachten vorliegt. Die CDU/CSU hat im Interesse einer sachlichen Erörterung der Probleme bereits erklärt, daß ihr Gesetzentwurf erst nach Vorlage dieses Gutachtens beraten werden soll. Wir warten deshalb auf dieses Gutachten, und wir erwarten, daß dieses Gutachten nicht als Vorwand dafür benutzt wird, die Beratungen unseres Gesetzentwurfes zu blockieren. Wir werden sofort nach Vorlage dieses Gutachtens die Beratung unseres Gesetzentwurfes fordern.
    Meine Damen und Herren, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU stellt also fest: Erstens. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit ihrem Antrag, die bei der Erhöhung des Grundkapitals der VEBA dem Bund zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium zu übertragen, gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verstoßen. Zweitens. Die Bundesregierung hat keine Konzeption darüber, wie die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftsunternehmen neu geordnet und die Politik der sozialen Privatisierung fortgeführt werden soll.
    Das muß die CDU bedauern, und sie kritisiert deshalb auch, daß die Bundesregierung angesichts der Kapitalerhöhung bei der VEBA nur eine unbefriedigende Zwischenlösung vorgeschlagen hat. Wenn meine Fraktion dennoch der Vorlage auf Drucksache VI/2535 zustimmt, dann nur deshalb, weil die Kapitalerhöhung im dringenden Interesse der VEBA, der Beschäftigten dieses Unternehmens und der Kleinaktionäre liegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grobecker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claus Grobecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialdemokraten begrüßt es, daß sich die Opposition dazu entschlossen hat, diesem Antrag zuzustimmen, wenngleich wir auch über die Begründung, die Sie hier zum Verfahren gegeben haben, einigermaßen verwundert sind. Immerhin können wir darauf verweisen, daß haargenau das gleiche Verfahren 1968 bei der VIAG, Herr Vogt, Ihre Zustimmung gefunden hat, ohne daß Sie hier derlei Begründungen gegeben hätten. Immerhin, wir sind der Auffassung — das hatten wir in Ihrer Begründung schon vermutet —, daß wir einem Absinken des Bundesanteils bei den öffentlichen Betrieben, wie etwa die VEBA mit hohem Energieanteil, nicht zustimmen können. Sie hatten das ausdrücklich gesagt und dahin zielt Ihre Argumentation. Auch da befinden wir uns in sehr guter Gesellschaft, nämlich der Gesellschaft Ihres Herrn Burgbacher, der 1965 bei der Teilprivatisierung der VEBA ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß bei Gesellschaften wie der VEBA, die im Energiesektor tätig sind, der Bund seinen Mehrheitsanteil behalten muß.
    Im übrigen wird mit diesem Verfahren, das hier von der Bundesregierung vorgeschlagen wird, nichts



    Grobecker
    vorweggenommen, etwa einer Neuregelung des Bundesvermögens insgesamt. Wir lassen dort alles offen.
    Zu Ihren haushaltsrechtlichen Einwendungen darf ich sagen, daß sie insofern völlig überflüssig sind, als es sich hierbei um ein Verfahren handelt, das nach der Bundeshaushaltsordnung ausdrücklich möglich ist, weil es einen Stundungscharakter hat. Immerhin werden wir möglicherweise darüber debattieren müssen, wenn das Gutachten der Bundesregierung zur Neuordnung des Bundesvermögens vorliegt. Wir können uns dann hier und in den Ausschüssen wieder treffen. Ich wollte nur ausdrücklich darauf hinweisen, daß dieses Verfahren nicht anfechtbar ist, und zwar nicht nur deshalb, weil wir es 1968 zusammen und auf Ihre Initiative hin schon einmal praktiziert haben, sondern weil wir der Auffassung sind, daß es nach der Bundeshaushaltsordnung möglich ist, so zu verfahren.
    1m übrigen wissen wir, wie der Haushalt 1972 aussieht, und es wäre dann schon notwendig, daß Sie sagen, wo wir die 166 Millionen DM, die notwendig wären, um die Bezugsrechte auszuüben, wegnehmen sollen. Es wird nichts verbaut. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bankenkonsortium werden bestimmte Auflagen gemacht, so daß z. B. das Stimmrecht des Bundes damit nicht verloren geht.
    Wir stellen fest, daß Sie dieser Vorlage zustimmen. Insofern sind wir Ihnen nicht gram.

    (Beifall bei der SPD.)