Protokoll:
6142

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 142

  • date_rangeDatum: 15. Oktober 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:09 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 14 2. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Rasner 8170 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 8161 A Ausscheiden Abg. Dr. Schulz (Berlin) aus der Fraktion der SPD . . . . . . . . 8161 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8161 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Übertragung der dem Bund bei Erhöhung des Grundkapitals der VEBA-AG zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ein Bankenkonsortium (Drucksachen VI/2535, zu VI/2535, VI/2633) Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8161 C Grobecker (SPD) . . . . . . . . 8162 D Kirst (FDP) . . . . 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Drucksache VI/ 1877) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2701), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/2673, zu VI/2673) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (Abg. Dr. Althammer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1414); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/2673, zu VI/2673) Zweite Beratung — Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 8163 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 8165 B, 8171 A Spitzmüller (FDP) . . . 8165 D, 8172 A Dr. Pinger (CDU/CSU) 8166 C Kleinert (FDP) 8167 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8168 B Burger (CDU/CSU) 8169 B Frau Strobel, Bundesminister . . 8173 A Erweiterung der Überweisung von fünf Gesetzentwürfen 8175 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/2589) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2706), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2705) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8175 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Fragestunde (Drucksachen VI/2680, VI/2698) Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Biologische Belastung des Rheins durch die anhaltende Trockenheit Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8175 C, 8176 B, C, D Josten (CDU/CSU) 8176 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8176 C Frau Klee (CDU/CSU) 8176 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik und anderer europäischer Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8177 A, C, D, 8178 B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 8177 C, D Flämig (SPD) . . . . . . . . . 8178 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung für das „Jahr des Buches" 1972 Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8178 C, D, 8179 B Kahn-Ackermann (SPD) . 8178 D, 8179 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Einstellung der Förderung von Auslandsschulen, die zeitgemäßen Erfordernissen nicht mehr entsprechen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8179 B, D, 8180 A Kahn-Ackermann (SPD) . 8179 D, 8180 A Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung über die Übergabe der im Document Center befindlichen Bestände von NS-Archivalien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8180 B, D, 8181 A, B Hansen (SPD) . . . . 8180 D, 8181 A, B Frage des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Staatsanwaltschaftliche Vernehmung von Beamten des Auswärtigen Amtes in Verfahren wegen Geheimnisverrats Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8181 B, C, D, 8182 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . . 8181 C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8182 A Fragen des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Durchführung der Sozialenquete betr. die freien künstlerischen Berufe einschließlich der Komponisten und bildenden Künstler Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8182 C, 8183 A, B Dr. Schober (CDU/CSU) 8182 D, 8183 A, B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Versicherung von Kindern und Jugendlichen gegen Unfallschäden in ihrer Freizeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 8183 C, D Josten (CDU/CSU) 8183 C, D Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Einbeziehung der Stadt Kassel in das Intercity-System der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8184 B, C, 8185 A Dr. Mende (CDU/CSU) 8184 B, D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Standort eines Großflughafens im Raum Münster-Albersloh Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8185 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 8185 C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Einschränkung der Berechtigung der durch Fahrprüfungen auf Fahrzeugen mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8185 D Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verbot der Beförderung von Kindern auf dem Beifahrersitz von Personenkraftwagen und amtliche Richtlinien für die Gestaltung von Kindersitzen und -gurten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8186 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8186 B Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Erlaß der Vergaberichtlinien für Reparatur- und Ausbaudarlehen für den Althausbesitz — Zuweisungen an die Bundesländer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 III Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8186 D, 8187 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . 8186 D, 8187 A, C Nächste Sitzung 8187 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8189 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 226 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) (Drucksachen VI/1877, VI/2673) . . 1889 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Auswirkungen der Wechselkursfreigabe für die Wirtschaft der Bundesrepublik und der Wechselkursspaltung für die französische Wirtschaft 8189 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. Vorschlag der EG-Kommission für die Berechnungsmethode bei Festsetzung der Agrarpreise 8190 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Angaben der Bundesregierung bezüglich der Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft im Jahre 1970 8190 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ansteigen der Zahl der Landwirtschaftsstudenten und Aufklärung über ihre begrenzten Berufsmöglichkeiten . . . . . 8190 D Anlage '7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) betr. Anerkennung nachgewiesener Beschäftigungszeiten von Arbeitern im Vertreibungsgebiet 8191 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Ausdehnung des Kreises der nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr Berechtigten 8191 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Beseitigung der Altersgrenzen für kostenlose Vorsorgeuntersuchungen 8191 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. Sonderurlaub für politische Bildung für Ersatzdienstleistende . . . 8192 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr. Änderung des Tarifvertragsgesetzes in bezug auf die Vereinbarung von Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder . . 8192 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Straßen von militärischen Transporten . . . . . . 8192 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Ergebnisse der zwischen der Bundesbahn und der Bundespost gebildeten Omnibusgemeinschaft . . . . 8193 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Berding (CDU/CSU) betr. Standort eines Großflughafens bei Drensteinfurt 8193 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kohlberger (SPD) betr. Sicherheit und Abgasentgiftung der Fahrzeuge der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte . . . . . . . 8193 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Meldungen über Absichten der Bundesregierung in bezug auf die Erteilung von neuen großen Straßenbauaufträgen für 1972 in Bayern . . . . . . . . . 8194 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Verluste der Bundespost und der Bundes- bahn in den Jahren 1971 und 1972 . . . 8194 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Feststellung der Trassenführung der Odenwaldautobahn im nordbadischen Gebiet 8194C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch (FDP) betr. Beschränkung der Anzahl der im innerdeutschen Verkehr unter polnischer Flagge fahrenden Schiffe . . . . . . . . . 8194 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. zunehmende Beteiligung von Gastarbeitern an Verkehrsunfällen . 8194 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Umweltschutz bei Straßenbaumaßnahmen der Bundesregierung durch Abschirmung der innerhalb bebauter Ortschaften gelegenen Straßen durch schallschluckende Wände . . . . . . . . 8195 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Errichtung von geschlossenen Warteräumen auf allen Bahnsteigen der Bundesbahn 8195 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Instandsetzung und Modernisierung des Altwohnungsbestandes im Zonenrandgebiet 8195 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter im Zonenrandgebiet 8195 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) betr. Änderung der Bestimmungen über die Rückzahlung der zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel 8195 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . 8196 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU CSU) betr. Ausspruch des Bundeskanzlers über die Hetze einiger „Schreibtischtäter" . . 8196 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über bestellte und bezahlte Leserbriefe zugunsten der Politik der Bundesregierung 8196 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Honorare für Leserbriefe an Zeitungen . 8197 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Verzicht der Bundesregierung auf gewaltsame Revision von Grenzen in den Verträgen von Moskau und Warschau 8197 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Wahrnehmung der Funktion des Bundesratspräsidenten durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin . . 8197 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Anbuhl (SPD) betr. Ungleichbehandlung von Volljuristen und Nichtjuristen bei der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst 8197 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Ausreise von Akademikern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten 8198 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Verwirklichung der im Bericht zur Reform des auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Maßnahmen 8198 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Immissionen von konventionellen Kraftwerken und Atomkraftwerken . . . . 8198 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Behauptungen des Verbandsorgans des Schleswig-Holsteinischen Haus- und Grundbesitzerverbandes über Gastarbeiter 8199 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge in bezug auf das Sexualverhalten von Hochleistungssportlern 8200 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. DKP-Mitgliedschaft von Lehrern und Beamten 8200 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Heranziehung der als nur bedingt tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zum Dienst in der Zivilverteidigung . . 8201 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Ermittlungen der Expertengruppe für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche und vorzeitiger Erlaß von Durchführungsverordnungen 8201 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Vorschläge des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt bezüglich Gebührenfreiheit aller Gerichtsverfahren 8201 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Kernkraftwerks bei Großwelzheim — thermische Belastung für den Main 8201 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einfuhrkontrolle für Fische aus den Ostblockländern 8202 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Behinderung der Einfuhr von Traubensaft, Milchprodukten, Vieh- und Fleischwaren nach Italien . . . . . . . . . 8202 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bundesfinanzhilfen für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen der Bundeswehr 8203 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Überlastung der Straßen im Raum Lindau durch die vom Manöver „Gutes Omen" heimkehrenden Militärfahrzeugkolonnen 8203 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Vergabe von Bundesdarlehen für den Bau von Altersheimen unter der Voraussetzung, daß den Heimen Pflegestationen angeschlossen sind . . . . . . . 8204 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Einfluß einer „Rauschgift-Lobby" auf die Gestaltung des Opiumgesetzes . . . . . 8204 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Nachweis der Herstellung und Einfuhr, des Weiterverkaufs und der Verarbeitung von Giften und hochwirksamen Chemikalien 8204 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert (SPD) betr. Verzicht auf die obligatorische Pockenschutzimpfung 8204 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Bekanntgabe der Kosten-NutzenAnalyse über den Bau des Saar-PfalzKanals 8205 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Wiederherstellung des Lärmschutzstreifens an der Bundesautobahn Köln—Frankfurt in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim 8205 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Umgehung Obrigheim-Neckarelz und Mosbach 8205 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. München-Solln im Haus-HausGespäckverkehr der Bundesbahn . . . 8205 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Fernsehen für Reisende der Bundesbahn 8206 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Zugverspätungen, insbesondere der Intercity-Züge 8206 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Ausbau der B 10 beim Plochinger Dreieck 8206 D Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) betr. Sperrung der B 27 in der Ortsdurchfahrt Sontra für den schweren Lkw-Verkehr während der Nachtzeit . . . . . 8207 A Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verlegung von Verwaltungsdienststellen nach Weiden (Oberpf) . . . . . . . 8207 B Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Postgebührenhefte 8207 C Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Beförderung von der Bundespost angenommener Pakete in Frankreich . . 8207 D Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) betr. Befreiung der Autotelefone für schwer körperbehinderte Autofahrer von den Grundgebühren . . . . . . . . 8208 B Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Grenzveränderungen entlang der Grenze zur DDR 8208 C Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen 8208 C Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Realisierung der Übereinkunft bezüglich Luftverkehrskontrollsatelliten über Pazifik und Atlantik 8208 D Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. schrittweisen Abbau des Numerus clausus 8209 B Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Judaismus an deutschen Universitäten . 8209 D Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Dr. Abg. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vorschläge für den Umweltschutz am Oberrhein 8210 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8161 142. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist die Plenarsitzung auf 17 Uhr verlegt worden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 15. 10. Adams * 15. 10. Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Arndt (Berlin) 15. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 15. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Ehnes 15. 10. Dr. Erhard 15. 10. Dr. Evers 15. 10. Faller * 15. 10. Fellermaier * 15. 10. Frau Dr. Focke * 15. 10. Dr. Furler 15. 10. Frau Geisendörfer 15. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Dr. Giulini 15. 10. Frau Griesinger 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Kiep 15. 10. Dr. Kiesinger 15. 10. Dr. Kley 15. 10. Klinker * 15. 10. Dr. Koch * 15. 10. Frau Dr. Kuchtner 15. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 10. Lemmrich 15. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Ott 15. 10. Pieroth 15. 10. Dr. Prassler 15. 11. Riedel (Frankfurt) * 15. 10. Roser 15. 10. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 15. 10. Frau Schanzenbach 15. 10. Schedl 15. 10. Schneider (Königswinter) 15. 10. Dr. Schwörer 15. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Sperling 15. 10. Springorum * 15. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 10. Dr. Starke (Franken) 15. 10. Stücklen 15. 10. Tobaben 15. 10. Wagner (Günzburg) 15. 10. Frau Dr. Walz 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Weber (Heidelberg) 15. 10. Wendelborn 15. 10. Werner 15. 10. Wienand 15. 10. Baron von Wrangel 15. 10. Dr. Zimmermann 15. 10. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 226 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) - Drucksachen VI/1877, VI/2673 - Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 13 werden in § 10 Abs. 4 Satz 1 die Worte „von einem Jahr" durch die Worte „von drei Jahren" ersetzt. Bonn, den 14. Oktober 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 19) : Hat die Freigabe des Wechselkurses für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bessere Erfolge bewirkt als die Wechselkursspaltung für die französische Wirtschaft, und in welcher Weise zeigen sich diese positiven Auswirkungen? Die Wechselkursmaßnahmen beider Länder haben gemeinsam, daß ein großer Teil der Devisentransaktionen, vor allem der kurzfristige Kapitalverkehr den freien Marktkräften unterliegt. Insofern ist also nur von einem Unterschied in den Methoden, nicht jedoch in den wirtschaftlichen Motiven zu sprechen. Eine Separierung der Zahlungen für den Warenverkehr, wie sie in Frankreich seit August d. J. gehandhabt wird, ist für uns kein Ausweg. Aus der 8190 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Struktur unserer Außenwirtschaft läßt sich nicht zwischen reinen bar- (Kassa-) und kreditfinanzierten Transaktionen unterscheiden. So ist ein nicht unerheblicher Teil des Zustroms an Devisen in der Bundesrepublik bis zum Mai 1971 auf Verschiebungen in den Zahlungsfristen im Außenhandel zurückzuführen. Das wichtigste Ziel der Wechselkursfreigabe, excessive Devisenzuflüsse zu verhindern, hätte daher durch eine weitere Verschiebung der „terms of payment" unterlaufen werden können. Nur eine strenge Kontrolle des Zahlungsverkehrs im Außenhandel hätte dies unmöglich gemacht. Einen solchen Eingriff hat die Bundesregierung abgelehnt. Die Frage eines Vergleichs der Erfolge beider Systeme stellt sich angesichts der unterschiedlichen währungspolitischen Lage in beiden Ländern nicht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 27 und 28) : Wie sieht die von der Kommission dem Ministerrat vorgeschlagene Berechnungsmethode aus, nach der zukünftig in Brüssel die Agrarpreise festgelegt werden sollen? Wie würde sich das Einkommen in den einzelnen Bereichen der deutschen Landwirtschaft bei Anwendung dieser Berechnungsmethode verbessern? Die Kommission hat ihre Preisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1972'73 auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt. Die Kommission schlägt dabei vor, die Preispolitik auf die entwickelten Betriebe auszurichten. Die Berechnung der erforderlichen Erhöhung des Agrarpreisniveaus stützt die Kommission auf diejenigen Betriebe, die im Jahre 1968/69 bei achtprozentiger Kapitalverzinsung (Boden- und Wirtschaftsgebäudekapital sind zum Pachtwert eingesetzt) ein Arbeitseinkommen erreicht haben, das den Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von 3400 RE im Jahre 1968/69 entspricht. Nach den Ermittlungen der Kommission wird das Vergleichseinkommen von 1968/69 bis 1973 um 35 % (jährlich etwa 9 %) steigen. Für den Sachaufwand der landwirtschaftlichen Betriebe ist im gleichen Zeitraum eine Preissteigerung um 11,5 % im Durchschnitt der Gemeinschaft unterstellt worden. Aufgrund dieser Zahlen errechnet die Kommission für den Untersuchungszeitraum (1968/69 bis 1973) eine Steigerung der Gesamtkosten von 18 %, d. h., der Betriebsertrag muß um 18 °/o steigen, um das im Jahre 1968/69 erzielte Vergleichseinkommen auch im Jahre 1973 zu erreichen. Von der Gesamtkostensteigerung von 18 % zieht die Kommission 5,35 % (jährlich 1,5 %) Produktivitätsgewinn aufgrund des biologisch-technischen Fortschritts ab. Sie kommt damit zu dem Ergebnis, daß eine jährliche Anhebung der Agrarpreise um durchschnittlich 2-3 % erforderlich ist, um das Vergleichseinkommen zu halten und schlägt diese Preisanhebung für das Wirtschaftsjahr 1972/73 vor. Bei den einzelnen Produkten werden unter Berücksichtigung der Marktlage unterschiedliche Preiserhöhungen vorgeschlagen, die insgesamt eine Preisverbesserung von 2-3 % ergeben. Den „Nachholbedarf" von 1968/69 bis 1971/72 hat die Kommission nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die von der Kommission vorgeschlagene Methode. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, so daß die Frage noch nicht beantwortet werden kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung sich bewußt, daß bei ihren zur Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft für 1970 gemachten Angaben es sich für den einzelnen wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieb um Aussagen handelt, die für ihn nur statistischen, jedoch nicht auf sein Einkommen bezogenen Wert haben? Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Struve, Ehnes, Höcherl und Genossen am 26. August 1971 — Drucksache VI/2540 — geantwortet, das Einkommen der Landwirtschaft würde zwar insgesamt 1970 und 1970/71 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurückgehen, je Arbeitskraft jedoch nach den derzeitig vorliegenden Unterlagen etwa konstant bleiben. Diese Aussage basiert auf vorläufigen Ergebnissen der Gesamtrechnung. Naturgemäß können diese vorläufigen Ergebnisse nur die voraussichtliche Einkommensentwicklung für den Gesamtbereich der Landwirtschaft und nicht für jeden Einzelbetrieb aufzeigen. Erfahrungsgemäß wird die Einkommensentwicklung jedoch in einem großen Teil der Betriebe der durchschnittlichen Einkommensentwicklung sehr nahe kommen. Daneben wird es Betriebe geben, in denen die durchschnittliche Einkommensentwicklung deutlich unterschritten oder übertroffen wird. Ich gebe Ihnen jedoch insoweit Recht, daß in vielen Betrieben die Erhaltung oder Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens teilweise durch Mehrarbeit erkauft wird, so daß damit einer Verschärfung des Freizeitproblems in der Landwirtschaft verbunden ist. Eine differenzierte Aussage über die Einkommensentwicklung in den einzelnen Betriebsgruppen ist erst möglich, wenn die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe zum Agrarbericht für das Wirtschaftsjahr 1970/71 vorliegen und ausgewertet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 30) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8191 Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom Bundesernährungsministerium veröffentlichten Tatsache, daß im Wintersemester 1970,71 3032 Landwirtschaftsstudenten gegenüber 2602 im Jahre 1969/70 und 2155 im Jahre 1968 69 ermittelt wurden, und ist die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern bereit, die Landwirtschaftsstudenten über die begrenzten Berufsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Fachhochschulstudenten im land- und ernährungswirtschaftlichen Bereich aufzuklären? Ich bin Ihnen für diese Frage dankbar, weil Sie damit auf eine besorgniserregende Entwicklung hinweisen. Um die Zahl der Landwirtschaft-Studierenden mit dem Bedarf an Nachwuchskräften in der freien Wirtschaft und den Dienstleistungsberufen in Einklang zu bringen, wird das BML am 14. Oktober 1971 hierüber mit den Amtschefs der obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verhandeln. Ferner wird das BML mit dem landwirtschaftlichen Fakultätentag und der Konferenz der Fachhochschulen im Agrarbereich Verbindung aufnehmen und anregen, sich mit dieser Angelegenheit eingehend zu befassen. Soweit im Zuständigkeitsbereich des BML gelegen, wird versucht werden, die bedeutsamen Zahlen der Landwirtschaft-Studierenden im Rahmen der Planungsarbeiten mit dem Bedarfsträgerkreis abzustimmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß hei Angestellten die mit einer Arbeitsbescheinigung belegten Beschäftigungszeiten im Vertreibungsgebiet gemäß § 16 des Fremdenrentengesetzes (FRG) hei der Rentenberechnung voll angerechnet werden, während eine Arbeitsbescheinigung bei Arbeitern von den Trägern der Sozialversicherung nicht als Beschäftigungsnachweis anerkannt wird und entsprechend ihre Rentenansprüche urn 2/12 gekürzt werden, obwohl beide Gruppen im Vertreibungsgebiet gleichermaßen nicht der individuellen Beitragsentrichtung unterworfen waren und sind? Wie gedenkt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und dem Wortlaut des § 16 FRG und dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 1964 — 11;1 RA 216'62 — (BSGE 20,255) auch Geltung für die Arbeiter aus dein Vertreibungsgebiet zu verschaffen? Dein BMA ist eine unterschiedliche Behandlung der durch Arbeitsbescheinigungen belegten Beschäftigungszeiten von Angestellten und Arbeitern nicht bekannt. Eine solche Verfahrensweise stünde mit dem Fremdrentengesetz auch nicht im Einklang. Dieses Gesetz stellt für die volle Anrechnung von Beschäftigungszeiten lediglich darauf ab, ob sie nachgewiesen sind. Ob eine Arbeitsbescheinigung hierbei als Nachweis einer Beschäftigungszeit oder nur als deren Glaubhaftmachung anzusehen ist, was zu einer Kürzung um 2/12 führt, hängt von der Beurteilung im Einzelfall ab. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir die Ihnen bekanntgewordenen Fälle mitteilen würden, damit ich den Sachverhalt überprüfen lassen kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 34 und 35) : Stellt es nach Auffassung der Bundesregierung nicht eine soziale Härte dar, daß beispielsweise ein 100 % erwerbsunfähiges mongoloides Kind, das eine beschützende Werkstatt besucht, nicht in den berechtigten Personenkreis nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 einbezogen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesnovelle vorzulegen mit dem Ziel, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf alle Schwerstbehinderten auszudehnen? Es trifft zu, daß ebenso wie Schwerkörperbehinderte auch andere Behindertengruppen, wie z. B. Mongoloide wegen ihrer Behinderung in besonderem Maße auf Benutzung von Nahverkehrsmitteln angewiesen sind. Es ist daher verständlich, wenn es als soziale Härte empfunden wird, daß sie in das Gesetz nicht aufgenommen worden sind. Deswegen erwägt die Bundesregierung, bei der vorgesehenen Novellierung des von Ihnen angesprochenen Gesetzes eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises vorzuschlagen. Welche Behindertengruppen schließlich Berücksichtigung finden können, läßt sich abschließend noch nicht sagen, weil die finanziellen Mehraufwendungen durch eine solche Erweiterung zu Lasten der Länder gingen. Sicherlich werden bei den Überlegungen, die zur Zeit gemeinsam mit den Ländern angestellt werden, die Schwerstbehinderten eine besondere Rolle spielen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang von der Möglichkeit zu kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen Gebrauch gemacht wird, und hält es die Bundesregierung im Hinblick auf erwartete, aber nicht ausgenutzte Kapazitäten für sinnvoll, die vorhandenen Altersgrenzen bei kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen zu beseitigen, um allen eventuell Betroffenen die Möglichkeit zur Früherkennung durch kostenlose Untersuchung zu schaffen? Unser Haus ist wie Sie an den Ergebnissen der Durchführung der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung schon deswegen sehr interessiert, weil sie Wert auf eine hohe Inanspruchnahme durch die Versicherten legt. Der kurze Zeitraum, der seit der Einführung dieser Maßnahmen am 1. Juli dieses Jahres verstrichen ist, läßt allerdings eine zahlenmäßig abgesicherte Beurteilung noch nicht zu. Zur Frage der Altersgrenze möchte ich bemerken: Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben bei der Beratung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes, das die Früherkennungsmaßnahmen eingeführt hat, ärztliche Sachverständige gehört. Sie waren übereinstimmend der 8192 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Auffassung, daß die festgesetzten Altersgrenzen im Hinblick auf die Effizienz und die Notwendigkeit einer Durchführung auf breiter Basis die zur Zeit optimale Lösung darstellen. Die Bundesregierung wird aber zu gegebener Zeit die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Leistungsbereiches prüfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 39) : Entsprechen Meldungen den Tatsachen, daß Ersatzdienstleistende im Gegensatz zu Wehrdienstleistenden, vom Bundesverwaltungsamt in Köln keinen Sonderurlaub für politische Bildung erhalten? Solche Meldungen wären unzutreffend. Ersatz-dienstleistende werden auch in Fragen des Urlaubs wie wehrdienstleistende Wehrpflichtige behandelt. Nach § 35 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst finden auf Ersatzdienstleistende in Fragen des Urlaubs die Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades gelten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten. Im Bereich der Bundeswehr wird bisher nur den Berufs- und Zeitsoldaten Sonderurlaub für die Teilnahme an politischen Bildungsveranstaltungen gewährt, und zwar in entsprechender Anwendung der für Bundesbeamte geltenden Sonderurlaubs-Verordnung. Die auf Grund der Wehrpflicht dienenden Soldaten — und entsprechend die Ersatzdienstleistenden — erhalten bislang keinen Sonderurlaub für diese Zwecke. Der Bundesminister der Verteidigung bereitet eine Einbeziehung der wehrdienstleistenden Wehrpflichtigen in die für Berufs- und Zeitsoldaten geltende Regelung vor. Diese Neuregelung würde nach dem von mir zitierten § 35 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst dann ohne weiteres auch für die Ersatzdienstleistenden gelten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 43 und 44) : Teilt die Bundesregierung die auf dem Gewerkschaftskongreß der Gewerkschaft Textil-Bekleidung geäußerte Ansicht, das Tarifvertragsgesetz sei so zu ändern, daß die Gewerkschaften künftig Leistungen ausschließlich für ihre Mitglieder vereinbaren können, und wurde damit die Absicht der Bundesregierung zutreffend interpretiert, wie sie Bundeskanzler Brandt mit seinem Versprechen in der Regierungserklärung angedeutet hat, die Tarifautonomie stärken zu wollen? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes vorzulegen, oder wie gedenkt die Bundesregierung, die Tarifautonomie entsprechend der Ankündigung des Bundeskanzlers zu stärken? Die Bundesregierung verfolgt die seit langem in der Öffentlichkeit diskutierte Vorstellung, in Tarifverträgen gewisse Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren zu können, mit großer Aufmerksamkeit. Jedoch bestehen im geltenden Tarifvertragsrecht noch eine Reihe anderer außerordentlich schwieriger Probleme, deren Lösung einer gründlichen Prüfung bedarf. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Bedeutung des kollektiven Arbeitsrechts für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Schwierigkeiten der Materie noch keine Entscheidung darüber getroffen, in welchem Zeitpunkt sie den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf einer Novelle zum Tarifvertragsgesetz vorlegen wird und welche Fragen im einzelnen dabei geregelt werden sollen. In dieser Prüfung wird auch der von Ihnen angesprochene Problemkreis der sog. Differenzierungsklauseln eingeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zur Stärkung der Tarifautonomie bekannt, und ich kann versichern, daß diese Aussage bei allen Vorhaben der Bundesregierung beachtet wird. Dies gilt sowohl für den Inhalt von Gesetzesvorlagen als auch für die von der Bundesregierung angestrebte und praktizierte Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gruppen, zu denen insbesondere die Tarifvertragsparteien und ihre Spitzenorganisationen gehören. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich bei der Anführung von Beispielen auf meinen Geschäftsbereich beschränke. So kennen Sie aus Ihrer Mitarbeit im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages die Tendenzen des Regierungsentwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes, die gewerkschaftliche Präsenz in den Betrieben zu stärken und jede Beeinträchtigung der Tarifautonomie durch die Funktionen der gesetzlichen Betriebsvertretung zu vermeiden. Andere Beispiele sind das 3. Vermögensbildungsgesetz, dessen inhaltliche Ausgestaltung den Tarifvertragsparteien einen großen Anreiz gegeben hat, zusätzliche vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren, und der Entwurf einer Winterbaunovelle, der eine tarifvertragliche Regelung des Schlechtwettergeldes deutlich begünstigt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 46) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um gerade die zu Haupturlaubszeiten und an Wochenenden schon bei normalem Ausflugsverkehr his an die Grenze ihrer Kapazität gefüllten Straßen nicht noch mehr durch militärische Transporte zu belasten? Die Bundesregierung wird — wie in den vergangenen Jahren — auch künftig im Rahmen des Möglichen alle Maßnahmen treffen, die erforderlich und geeignet sind, den Verkehr in der Hauptreisezeit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8193 und hier vor allem den Wochenendverkehr zu erleichtern. In diese Maßnahmen werden immer auch die Bundeswehr und die Stationierungsstreitkräfte einbezogen, die bereit sind, sich allen allgemeinen Verkehrsbeschränkungen zu unterwerfen, soweit nicht in Ausnahmefällen dringende militärische Gründe entgegenstehen. Als Beispiel erwähne ich die Ferienreiseverordnung, mit der der schwere Lkw-Verkehr auf den Autobahnen an den Wochenenden zu bestimmten Sperrzeiten unterbunden worden ist. Im Interesse eines flüssigen Verkehrsverlaufs hat die Bundeswehr diese Regelung von sich aus auf jeden Kolonnenverkehr ausgedehnt; darüber hinaus war die Truppe angewiesen, ihre Märsche in der Hauptreisezeit besonders sorgfältig zu planen und wegen vorhersehbarer Verkehrsschwierigkeiten Umwege in Kauf zu nehmen oder auf Eisenbahntransporte auszuweichen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 55) : Welche praktischen Ergebnisse hat die zwischen Deutscher Bundesbahn und Deutscher Bundespost gebildete Ommnibusgemeinschaft bis heute gezeigt Die Zusammenfassung der Omnisbusdienste von Bahn und Post führte schon bisher in vielen Bereichen, so auf dem Gebiet des Tarifwesens, der Fahrpläne, der Ausgestaltung des Liniennetzes und der Organisation der technischen Einrichtungen, zu wirtschaftlicheren Betriebsformen und zu wesentlichen Verbesserungen in der Verkehrsbedienung. Die Umstellungsarbeiten sind in vollem Gange. Ein Plan für die Zusammenfassung der technischen Stützpunkte von Bahn und Post ist inzwischen erstellt. Die Liniennetze werden im Sinne einer rationelleren Gestaltung der Dienste neu abgegrenzt, die Fahrpläne sind untereinander und mit denen des Schienenverkehrs abgestimmt. Zahlreiche tarifliche Verbesserungen wie gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen, Anerkennung von Omnibusfahrausweisen beider Verwaltungen auf parallelen Schienenstrecken, Ausgabe durchgehender Fahrausweise für beide Omnibusnetze und anschließende Eisenbahnstrecken sind im süddeutschen Raum bereits eingeführt und im west- und norddeutschen Raum in der Einführung begriffen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berding (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 57 und 58) : Ist es richtig, daß der Bundesminister der Verteidigung gegen den Standort eines dritten nordrhein-westfälischen Großflughafens im Raum Münster-Hamm-Beckum nahe Drensteinfurt Bedenken erhoben hat? Wann ist der Bundesminister der Verteidigung in die Vorarbeiten für die Planung eines neuen Verkehrsflughafens bei Drensteinfurt eingeschaltet worden? Es ist richtig, daß der Bundesminister der Verteidigung Bedenken erhoben hat. Die Realisierung der Planungsabsicht für den 3. nordrhein-westfälischen Großflughafen würde nämlich bei der vorgegebenen Standortbeziehung zu den benachbarten NATO-Flugplätzen Hopsten und Gütersloh und zu dem bestehenden militärischen Tiefflugsystem zu einer erheblichen Beeinträchtigung des militärischen Flugbetriebes und zur Fluglärmkonzentration in bestimmten Gebieten führen. Darüber hinaus würde der zivile Luftverkehr ebenfalls beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat deshalb bei Bekanntwerden der Planungsabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 1970 auf diese Problematik hingewiesen und das Land zur Bildung einer Planungskommission angeregt. Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied dieser Kommission. Er hat in dieser Eigenschaft das Land NRW gebeten, diese Problematik für den militärischen Flugbetrieb nochmals eingehend zu untersuchen und hat hierbei seine Bedenken gegen eine Verlegung des militärischen Tiefflugsystems zum Ausdruck gebracht. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frages des Abgeordneten Kohlberger (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 59) : Erfüllen die Fahrzeuge der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte in punkto Sicherheit und Abgasentgiftung die Auflagen, die die USA hei Importfahrzeugen allgemein verlangt, und gelten die seit dem 1, Oktober 1970 in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Bestimmungen über Abgasentgiftung auch für sie? Nach Artikel 57 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die deutschen Vorschriften auf den Bau, die Ausführung und die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge der Stationierungsstreitkräfte nicht anzuwenden, wenn diese den Vorschriften des Entsendestaates entsprechen. Die amerikanischen Militärfahrzeuge müssen demnach in erster Linie den Vorschriften entsprechen, die für Kraftfahrzeuge in den Vereinigten Staaten gelten. Auf der Grundlage des Vorbehaltes, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen sei, wurden Klagen aus der Bevölkerung jeweils zum Anlaß genommen, mit den amerikanischen Streitkräften über die Abhilfe vermeidbarer Abgas- und Lärmentwicklung zu verhandeln. Die amerikanischen Streitkräfte haben unserem Anliegen teils durch Umrüstungsmaßnahmen, teils durch eine Intensivierung der Wartung entsprochen. 8194 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Im Hinblick auf ihren Einsatzzweck muß in Kauf genommen werden, daß an Kampffahrzeuge nicht uneingeschränkt die gleichen technisch konstruktiven Anforderungen gestellt werden können wie an zivile Fahrzeuge. Werden indes Fälle bekannt, in denen vermutet werden darf, daß mangelhafte Wartung ursächlich für eine vermeindbare Umweltbelästigung ist, werden sie weiterhin an die Stationierungsstreitkräfte herangetragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 61) : Sind Meldungen richtig (z. B. Erklärung der Handwerkskammer Regensburg), wonach die Bundesregierung beabsichtigt, in Bayern für das Jahr 1972 keine neuen großen Straßenbauaufträge zu erteilen? Nein, Herr Kollege! Meldungen, wonach die Bundesregierung beabsichtigen soll, in Bayern für das Jahr 1972 keine neuen, größeren Straßenbauaufträge zu erteilen, sind nicht richtig. Im Bundeshaushalt 1972 wird für den Straßenbau in Bayern ein etwas höherer Betrag zur Verfügung stehen als in diesem Jahre. Damit werden auch im kommenden Jahre neue Straßenbauaufträge in ähnlichem Umfang wie in diesem Jahre erteilt werden können. Da jedoch zunächst das laufende Bauprogramm finanziert werden muß, werden sich die neuen Bauaufträge zum überwiegenden Teil auf die Weiterführung der begonnenen Straßenbaumaßnahmen erstrecken. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 62) : Mit welchen Verlusten der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn (ggf. Schätzung als vorläufige Zahl) ist nach den Ergebnissen bis einschließlich September aus heutiger Sicht in diesem Jahr und im Jahr 1972 (und zwar für 1972 zunächst ohne Berücksichtigung von Lohn-, Gehalts- und Besoldungserhöhungen, die noch nicht gesetzlich oder tariflich geregelt worden sind) zu rechnen? In diesem Jahr ist bei der Deutschen Bundespost mit einem Verlust von 1,6 Milliarden DM und bei der Deutschen Bundesbahn mit einem Verlust von etwas über 2 Milliarden DM zu rechnen. Für 1972 wird der Verlust der Deutschen Bundespost nach den derzeitigen Erkenntnissen etwa 1,4 Milliarden DM betragen. Über den Verlust der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1972 liegen noch keine Unterlagen vor. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 63) : Nachdem seit Jahren der Bau einer Odenwald-Autobahn in Aussicht gestellt wird und seit dieser Zeit Überlegungen über die Trassenführung insbesondere auch im nordbadischen Bereich angestellt werden, frage ich im Interesse notwendiger raumordnerischer, Jandesplanerischer und kommunaler Planungen, bis zu welchem Zeitpunkt die Trassenführung der OdenwaldAutobahn im nordbadischen Gebiet festgestellt wird. Die Voruntersuchungen über den generellen Linienverlauf der sogenannten Odenwaldautobahn im nordbadischen Gebiet werden in Kürze abgeschlossen, so daß im Frühjahr 1972 der Trassenverlauf in einer Behördenbesprechung mit den Betroffenen abgestimmt werden kann. Vom Ausgang dieser Behördenbesprechung hängt es im wesentlichen ab, wann die Linienführung der neuen Autobahn endgültig festgelegt werden kann. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/2680 Frage A 65) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anzahl der im innerdeutschen Verkehr unter polnischer Flagge fahrenden Schiffe zu beschränken? Die Teilnahme polnischer Binnenschiffe am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach der Ressortvereinbarung zwischen den Verkehrsministern der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen vom 5. Februar 1971. Danach dürfen polnische Schiffe im innerdeutschen Verkehr Güterbeförderungen nur mit besonderer Genehmigung durchführen. Auch der Verkehr mit polnischen Schiffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn für die beabsichtigte Beförderung geeigneter deutscher Schiffsraum nicht zur Verfügung steht. Der Transit und der Wechselverkehr sind frei. Die Zahl der polnischen Schiffe, die während des kommenden Winters in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden dürfen, ist nach Absprache mit dem Binnenschiffahrtsgewerbe in einer Konsultation mit der polnischen Seite auf höchstens 40 festgelegt worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 66) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8195 Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland infolge. fehlender Fahrpraxis und mangelnder Kenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung in zunehmendem Maße an Verkehrsunfällen beteiligt sind, end ist die Bundesregierung bereit, insbesondere auch mit Rücksicht auf den Vertrieb gefälschter ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland, durch entsprechende Änderung bzw. Ergänzung des § 15 StVZO wirksame Abhilfe zu schaffen? Mit zunehmender Zahl der bei uns beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer wächst naturgemäß die Zahl der von dieser Bevölkerungsgruppe verursachten Verkehrsunfälle. Die Bundesregierung ist darauf bedacht, das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei der erleichterten Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis aufgrund eines ausländischen Fahrausweises nach § 15 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird nicht nur die Eignung des Antragstellers, insbesondere aufgrund eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister, aus dem sich in der Bundesrepublik verursachte Verkehrsunfälle ersehen lassen, sondern auch die Echtheit des vorgelegten ausländischen Führerscheins sorgfältig geprüft. Zu einer Änderung oder Ergänzung des § 15 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfte daher zur Zeit kein Anlaß bestehen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache W/2680 Fragen A 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Straßenbaumaßnahmen innerhalb bebauter Ortschaften einen Beitrag zum Umweltschutz dadurch zu leisten, clan die Straßen clutch schallschluckende Wände oder ähnliche Maßnahmen gegenüber der benachbarten Wohnbebauung abgeschirmt werden, uni zu gewährleisten, daß die Lärmbelästigung der benachbarten Wohnbebauung auf ein vertretbares Maß reduziert wird? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch einen relativ geringfügigen Aufwand in Hohe von 2 his 3 % der Baukosten der Veranlasser der Baumaßnahme einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten kann und nicht versuchen sollte, diese relativ geringfügigen Kosten auf die passiv betroffene Bevölkerung oder die passiv betroffene Gemeinde abzuwälzen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, im nennenswerten Umfang bei Straßenbaumaßnahmen innerhalb bebauter Ortschaften Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Für nur rd. 4 % der Ortsdurchfahrten ist der Bund Baulastträger. Bei bestehenden Ortsdurchfahrten lassen sich Lärmschutzmaßnahmen technisch oft nicht realisieren. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, Ausgleichsansprüchen, welche sich auf unzumutbare Lärmeinwirkung gründen, im Rahmen des Möglichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung nachzukommen. Hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme von Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund verweise ich auf meine vorangegangene Antwort. Im übrigen möchte ich bemerken, daß die Mehrkosten für Lärmschutzschirme zwischen 8 und 19 % betragen, je nachdem, ob es sich um eine 4spurige oder eine 2spurige Straße handelt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 69) : Gedenkt die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß auf allen Bahnsteigen geschlossene Warteräume (Baracken) aufgestellt werden, um besonders in der eintretenden kalten Witterung den Wartenden Schutz zu gewähren? Die Deutsche Bundesbahn ist bestrebt, im Rahmen der möglichen Investitionen wettergeschützte Unterstellmöglichkeiten zu schaffen; eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Warteräumen besteht jedoch für die Verkehrsträger nicht. Aus Gründen der Sauberhaltung sind geschlossene Warteräume nur dort möglich, wo Kräfte zur Reinigung und Beaufsichtigung zur Verfügung stehen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU (Drucksache VI/2680 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für eine unerläßliche Instandsetzung und Modernisierung des Altwohnungsbestands im Zonenrandgebiet eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten fiber die Gewährung zinsgünstiger Darlehen zur Vermeidung eines weiteren Abfalls dieses Raums unbedingt erforderlich ist? Die Bundesregierung wird bei der Verteilung der zinsgünstigen Darlehen für die Instandsetzung und Modernisierung wie schon bisher die Zonenrandgebiete besonders berücksichtigen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, die nach dem Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebiets vom 5. August 1971 zur Verbesserung der Wohnungsversorgung im Zonenrandgebiet vorgesehenen Förderungsmittel von der globalen, den besonderen Verhältnissen im Zonenrandgebiet nicht Rechnung tragenden Mittelsperren auszunehmen? Die durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 1971 meinem Hause zusätzlich zur Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter im Zonenrandgebiet bewilligten Mittel in Höhe von 10 Millionen DM sind durch Schreiben vom 31. August 1971 bereits ungekürzt auf die vier Zonenrandländer verteilt worden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 75 und 76) : Ist die Bundesregierung mit Rücksicht auf die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen getroffenen Feststellungen bereit — danach sind allein in Nordrhein-Westfalen von 1967 bis 1970 zwar 235 000 Wohnungen mit öffentlichen Mitteln geför- 8196 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 dert worden, im gleichen Zeitraum sind aber die öffentlichen Mittel für 108 000 Wohnungen vorzeitig getilgt worden —, die Bestimmungen über die Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu ändern, um sicherzustellen, daß die mit der Hergabe der öffentlichen Mittel erwarteten sozialen Verpflichtungen eingehalten werden? Wird die Bundesregierung die Bewilligung von Mitteln zukünftig davon abhängig machen, daß Wohnungen ständig dem zu fördernden Personenkreis erhalten bleiben? Die Bundesregierung beobachtet schon seit einiger Zeit mit Besorgnis, daß in zunehmendem Maße die für den Bau von Sozialwohnungen gewährten Mittel von den Bauherren vorzeitig zurückgezahlt werden, um damit die Wohnungen von den gesetzlichen Bindungen früher zu lösen. Wie ich schon am 13. Mai dieses Jahres auf die mündlichen Anfragen der Kollegen Heyen und Henke erklärt habe, sollten etwaige gesetzgeberische Konsequenzen davon abhängig gemacht werden, daß die Länder nähere Angaben über das Ausmaß der Zurückzahlungen machen. Die inzwischen mitgeteilten Zahlen bestätigen weitgehend die Feststellungen des Herrn Innenministers Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung hält es deshalb auch für geboten, diese Entwicklung durch geeignete Maßnahmen einzudämmen. Die Bewilligung der öffentlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung, die jeweils von den zuständigen Landesbehörden ausgesprochen wird, führt bereits kraft Gesetzes dazu, daß die geförderten Wohnungen für die Dauer der Laufzeit der öffentlichen Baudarlehen — in der Regel also für mehr als 50 Jahre — zugunsten des zu fördernden Personenkreises zweckgebunden sind. Allerdings läßt das Gesetz zu, daß der Bauherr die Mittel vorzeitig zurückzahlt und damit die Bindungsdauer verkürzt. Ein völliger Ausschluß dieser Befugnis mit dem Ziel, die Wohnungen ständig dem begünstigten Personenkreis zu erhalten, erscheint nicht möglich und auch nicht sachdienlich. Ein Verzicht auf die vorzeitig zurückfließenden Mittel, die wieder für neue Wohnungsbaumaßnahmen verwendet werden, würde auch dazu führen, daß das gesamte Förderungsvolumen entsprechend vermindert würde. Jedoch könnte man daran denken, die Bindungsdauer bei vorzeitiger Rückzahlung zu verlängern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 93 und 94) : Kann sich die Bundesregierung zu der Auffassung durchringen, daß nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit angezeigt ist, da seine Aufgaben von anderen Ministerien besser bewältigt und sinnvoller koordiniert werden können? Ist die Bundesregierung bereit, diese Aufgaben, soweit sie außenpolitischen Charakter haben, dem Auswärtigen Amt und, soweit sie wirtschaftlichen Charakter haben, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen zuzuweisen? Die Bundesregierung hat keinerlei Veranlassung, eine Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erwägen. Die Notwendigkeit dieses Ministeriums war bisher weder innerhalb der Bundesregierung noch zwischen Regierung und Opposition umstritten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 95 und 96) : Welcher Politiker oder Publizist war gemeint, als der Bundeskanzler in seiner Rede vor dem Gewerkschaftstag der I. G. Metall am 27. September 1971 von der Verdummung und Hetze „einiger Schreibtischtäter" („Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 29. September 1971) gesprochen hat? Ist der Bundeskanzler bereit, Politiker und Publizisten, welche auf Grund ihrer demokratischen Verantwortung und ihrer in der Verfassung verankerten Grundrechte die Politik der Bundesregierung kritisieren, nicht mehr mit einem Ausdruck zu belegen, durch welchen sie mit den maßgebenden Gewaltverbrechern des Dritten Reichs auf eine Stufe gestellt werden? Bereits in der Fragestunde vom 30. September habe ich auf eine entsprechende Frage des Herrn Abgeordneten Reddemann geantwortet, daß es nicht im Interesse der Sache liegt, öffentlich Zeitungstitel oder Publizisten zu nennen. Es kann aber sicher nicht bestritten werden, daß in der Bundesrepublik Artikel erscheinen, welche die Grenze zwischen harter Auseinandersetzung über politische Fragen und hetzerischer Polemik überschreiten. Die von einem großen Teil der Presse oft beklagte Polarisierung unseres politischen Lebens wird nicht zuletzt von solchen Publikationen gefördert. Ich habe in der damaligen Fragestunde hinzugefügt, daß zum Beispiel die DEUTSCHE NATIONAL-ZEITUNG ein Presseorgan ist, auf das die Charakterisierung des Herrn Bundeskanzlers zutrifft. Von Politikern war in der Rede vor dem Gewerkschaftstag der IG Metall nicht gesprochen worden. Der Herr Bundeskanzler hat mit dem von ihm gewählten Ausdruck keine Gleichstellung im Auge gehabt, wie sie der Fragesteller annimmt. Er hat nicht von Gewaltverbrechen, sondern von Verdummung und Hetze gesprochen. Es ist selbstverständlich, daß Politiker und Publizisten, die im Rahmen der von Ihnen erwähnten demokratischen Verantwortung die Politik der Bundesregierung kritisieren, nicht gemeint waren. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 98) : Trifft die Meldung der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. Oktober 1971 „Bestellte Leserbriefe. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wirbt mit Leserbriefen. Mehrere Bundesbürger haben sich verpflichtet, gegen Honorar in Leserbriefen an Zeitungen für die Politik der Bundesregierung einzutreten. Das Amt hat einen Mitarbeiter mit der Betreuung der Briefschreiber beauftragt. Aufschluß über diese Aktion gab ein Tätigkeitsbericht aus dem Bundespresseamt." zu? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8197 Nein, dies trifft nicht zu. Das Presse- und Informationsamt stiftet niemanden dazu an, Leserbriefe zu schreiben und zahlt auch keine Honorare für Leserbriefe, auch dann nicht, wenn darin die Politik der Bundesregierung befürwortet wird. Bei dem genannten Tätigkeitsbericht handelt es sich offensichtlich um einen Wochenbericht unserer Inlandsabteilung von Anfang September dieses Jahres. In diesem Bericht werden in der Tat Leserbriefe erwähnt. Es waren Briefe meines Stellvertreters, Herrn von Wechmar, in denen er zu aktuellen politischen Fragen Stellung genommen hat, natürlich unter seinem Namen und mit seiner Dienststellung. Entwürfe für diese Briefe wurden von einem Beamten der Inlandsabteilung verfaßt und Herrn von Wechmar vorgelegt. Deshalb wurde dieser Sachverhalt in dem Wochenbericht verzeichnet. Auch der Amtsangehörige hat dafür natürlich kein Honorar erhalten. Andere Feststellungen habe ich nicht treffen können. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 99) : Trifft es zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundesbürgern Honorare bezahlt, wenn diese sich verpflichten, in Leserbriefen an Zeitungen für die Politik der Bundesregierung einzutreten, und wie rechtfertigt gegebenenfalls die Bundesregierung eine solche Verwendung von Steuergeldern? Nein, dies trifft nicht zu. Das Presse- und Informationsamt stiftet niemanden dazu an, Leserbriefe zu schreiben und zahlt auch keine Honorare für Leserbriefe, auch dann nicht, wenn darin die Politik der Bundesregierung befürwortet wird. Ich würde ein solches Verfahren auch nicht für richtig halten und es deshalb nicht durchgehen lassen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 101): Welche Begründung hat der Herr Bundeskanzler für seine Annahme (Pressekonferenz 14. August 1970), daß durch die von ihm in Moskau und Warschau abgeschlossenen Verträge die Bundesrepublik Deutschland nur auf die gewaltsame Revision n Grenzen verzichtet bake, nachdem die Grenzartikel beider Verträge Elemente des Locarno-Paktes Artikel 1 enthalten, an deren Endgültigkeitsgehalt völkerrechtlicher Verbindlichkeit nicht zu zweifeln ist? In seiner Pressekonferenz vom 14. August 1970 in Bonn hat der Herr Bundeskanzler ausgeführt: „Wir haben bei der Unterzeichnung des Vertrages in der Erkenntnis gehandelt, daß die Grenzen der Staaten in Europa so wie sie heute verlaufen — unabhängig davon, ob sie uns gefallen oder nicht, oder auf welcher rechtlichen Basis sie ruhen — unter Gewalt nicht verändert werden dürfen, daß sie niemand verletzen darf, es sei denn, er wollte das Abenteuer der Gewalt anwenden. Wir wollen dies nicht. Die Absicht von früheren Regierungen haben wir in die Tat, d. h. in eine vertragliche Verpflichtung umgesetzt." Ich nehme an, daß der Herr Abgeordnete mit seiner Frage diese Äußerung des Herrn Bundeskanzlers im Auge hat. Diese Erklärung des Bundeskanzlers bezog sich konkret nur auf den Moskauer Vertrag. Denn die Verhandlungen über den Warschauer Vertrag, der erst am 7. Dezember 1970 unterzeichnet wurde, waren damals noch nicht abgeschlossen. Der in Ihrer Frage angeschnittene Vergleich zwischen dem Locarno-Vertrag und dem Moskauer Vertrag geht an den historischen Gegebenheiten vorbei. Der Locarno-Vertrag wurde abgeschlossen, nachdem bereits ein Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und seinen Kriegsgegnern abgeschlossen war. Dieser Friedensvertrag, der Vertrag von Versailles, enthielt eine ausdrückliche Festlegung der deutschen Grenzen. Schon aus diesem Grunde kann der Locarno-Vertrag nicht zur Auslegung des Moskauer Vertrages herangezogen werden. Im übrigen sind Artikel I des Locarno-Vertrages und Artikel III des Moskauer Vertrages aber auch keineswegs inhaltsgleich. Vor allem ist in Artikel I des Locarno-Vertrages ausdrücklich auf die Grenzregelung des Versailler Vertrages Bezug genommen worden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 102) : Kann nach dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 der Regierende Bürgermeister von Berlin wie bisher die Funktion des Präsidenten des Bundesrates und damit verbunden die Stellvertretung des Bundespräsidenten wahrnehmen? Ja. Das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 hat hieran nichts geändert. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. Oktober 1971 auf 'die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ungleichbehandlung zwischen Volljuristen und Nichtjuristen (z. B. für Philologen mit zweitem Staatsexamen) in der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst abzubauen? Der angeblichen Ungleichbehandlung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: a) Die sog. „Volljuristen" erhalten zusätzlich zu dem Vorbereitungsdienst für den allgemeinen 8198 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 höheren Dienst (als Rechtsreferendare) eine weitere Ausbildung für die besonderen Aufgaben des auswärtigen Dienstes von zur Zeit achtzehn Monaten. Viele von ihnen sehen darin eine Benachteiligung, da sie nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen ohne weitere Ausbildung und Prüfung die Voraussetzung für den höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung erfüllen. b) Die Nichtjuristen und die juristischen Referendare (Ausbildungsdauer 30 Monate) werden während des einen Jahres längerer Ausbildung hauptsächlich auf den Gebieten der allgemeinen Verwaltungspraxis und — zumal das Voraussetzung einer künftigen Betrauung mit konsularischen Aufgaben ist — des Rechts ausgebildet; für Volljuristen ist diese Ausbildung nicht erforderlich. Die unterschiedliche Dauer des Vorbereitungsdienstes erklärt sich somit aus der verschiedenen Vorbildung der Attachés. Der Auswärtige Dienst steht Bewerbern aller Studienrichtungen offen. Diese nicht allen Bereichen der Verwaltung übliche Öffnung macht eine unterschiedliche Ausbildungsdauer notwendig. Mit der neuerlichen Kürzung des Referendardienstes wird nach der erforderlichen Änderung der einschlägigen Bestimmungen der Bundeslaufbahnverordnung (§ 28) auch die Höchstdauer der Attacheausbildung und damit der Unterschied zwischen den beiden Gruppen verringert werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 107 und 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich unter den Aussiedlern aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten so gut wie keine Akademiker befinden, weil sie offensichtlich die vom polnischen Staat zurückgeforderten 80 000 bis 100 000 Zloty für ihr Studium nicht aufbringen können? Was hat die Bundesregierung getan und gedenkt sie weiter zu tun, um diesem Personenkreis die Ausreise zu ermöglichen oder zu erleichtern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Übersiedlungen von Deutschen aus dem polnischen Bereich aus den in der Frage genannten Gründen gescheitert sind. Sofern Ihnen jedoch Fälle dieser Art bekannt sein sollten, ist es zweckmäßig, hierüber das Auswärtige Amt zu unterrichten, damit dieses in geeigneter Weise an die polnische Seite herantritt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 1): Welche der im Bericht zur Reform des auswärtigen Dienstes vorgeschlagenen Maßnahmen sind bisher verwirklicht bzw. in Angriff genommen worden? Der dem Bundesminister des Auswärtigen im März 1971 übergebene Bericht der Kommission für die Reform des auswärtigen Dienstes ist inzwischen eingehend geprüft und ausgewertet worden. Hierüber wurde das Kabinett Anfang Oktober unterrichtet. Aufgrund der über 200 Empfehlungen der Reformkommission wurden inzwischen — verwirklicht: eine Reihe innerorganisatorischer Maßnahmen zur Rationalisierung und Straffung wie die Neugliederung der Rechtsabteilung, Verbesserungen des Informationsflusses im Berichts- und Aufzeichnungswesen, ein neues Beurteilungssystem sowie andere Maßnahmen in der Personalführung und Personaleinsatz, die Anpassung des Stellenkegels der Zentrale des Auswärtigen Amts an die anderen Bundesministerien, eine Erhöhung der Reisekostenmittel für das Ausland und neue Grundsätze für das Ausbildungswesen. — in Angriff genommen: der Aufbau einer Personalreserve, insbesondere für das pre-post training und eine Umstrukturierung zur Verstärkung des Verwaltungsunterbaus der Auslandsvertretungen; das amtseigene Nachrichtennetz besonders mit Blick auf Krisensituationen wurde ausgebaut und die Frage der Fortbildung neu aufgegriffen, — geprüft und in Vorbereitung bzw. in Verhandlung befinden sich: eine Novelle zum Konsulargesetz, die Neustrukturierung der Auslandsbesoldung, die Verbesserung der Heimaturlaubsregelung sowie auf dem Gebiet des Informationswesens Modernisierung und Speicherung. Ferner befinden sich im Stadium der Prüfung: die Empfehlungen zur Regionalisierung der Zentrale, zur Umgliederung des Netzes der Auslandsvertretungen, zur Verbesserung der Ausstattung im Entwicklungshilfe- und Wirtschaftsdienstbereich sowie eine Reihe von ungelösten Fragen des Dienstrechtes wie Stellung der Angestellten im Ausland, Vertragsbasis der Ortskräfte, Wartestand und Gesundheitsdienst. Über den Reformbericht und seine Auswertung wird der Bundesminister des Auswärtigen in Kürze den Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages unterrichten. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Werte bisher bei Überprüfungen von konventionellen Kraftwerkanlagen und von Atomkraftwerken hinsichtlich aller Immissionen, also auch der von mir in der Frage 21 und 22 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 8./9. Juni 1971 (Drucksache VI/2244) erwähnten, gemessen worden sind? Die Bundesregierung hat mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 8. September Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8199 1964 die Anforderungen festgelegt, die bei der gewerberechtlichen Genehmigung von konventionellen Kraftwerken zu beachten sind. Es liegen Ergebnisse von Untersuchungen über die Höhe der Immission von Schwefeldioxid im Einflußbereich konventioneller Kraftwerke vor. Bei Anlagen, die nach den Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft errichtet wurden, konnte in keinem Falle eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid festgestellt werden. Das gleiche gilt für Untersuchungsergebnisse über die Höhe des Staubniederschlages. Der Bundesregierung sind keine Untersuchungen über Immissionen radioaktiver Substanzen in der Umgebung konventioneller Kraftwerke bekannt. Die Aktivität ist überwiegend an Staubteilchen gebunden. Im Genehmigungsverfahren nach § 16 der Gewerbeordnung wird in der Regel bei kohlegefeuerten Kraftwerken der Staubauswurf auf höchstens 150 mg/Nm3 begrenzt. Dadurch werden rund 99 % der staubförmigen Emissionen in den Filteranlagen zurückgehalten. Die gereinigten Abgase werden über Hochkamine abgeführt und dadurch im Verhältnis 1 : 10 000 bis 1 : 100 000 bis zum Erreichen des Erdbodens mit atmosphärischer Luft verdünnt. Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach Meinung der Bundesregierung durch die Immission natürlicher radioaktiver Substanzen aus dem Betrieb von Kraftwerken bei dieser Sachlage nicht zu erwarten. In der Umgebung von Atomkraftwerken wird durch den Betreiber der Anlage und durch die zuständige Aufsichtsbehörde ständig eine Überwachung der radioaktiven Strahlung aus Gründen der Vorsorge und des Katastrophenschutzes durchgeführt. Eine Auswertung der bisherigen Messungen in der Umgebung von Atomkraftwerken hat ergeben, daß sich der Pegel der natürlichen Radioaktivität der Luft durch den Betrieb der Atomkraftwerke nicht merkbar erhöht hat. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung des Verbandsorgans des Schleswig-Holsteinischen Haus- und Grundbesitzerverbandes: „Seuchenartig greift in unserem Vaterland eine Sittenverluderung um sich, die früher undenkbar war. Gastarbeiter, Gaststudenten und Gasttruppen sind in erster Linie Lieferanten von Morphium, Kokain, Haschisch und Opium etc. Und nun will man noch Gastarbeitern die Möglichkeit einräumen, am kommunalen Geschehen mitzuwirken"? Die von Ihnen zitierte Äußerung ist hier nicht bekannt. Zu ihrem Inhalt bemerke ich: Daß eine „Sittenverluderung" in der Bundesrepublik „seuchenartig" um sich greife, ist eine ungerechtfertigte Behauptung. Was die in diesem Zusammenhang angesprochenen „Gastarbeiter, Gaststudenten und Gasttruppen" angeht, so bin ich dankbar, daß mir Ihre Frage Gelegenheit zu der Feststellung gibt, daß die weitaus überwiegende Mehrzahl der im Bundesgebiet lebenden Ausländer ein einwandfreies Verhalten zeigt und gesetzestreu ist. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik betrug der Anteil der nichtdeutschen Täter an der Gesamtzahl der Straftäter 1968 5,7 %, 1969 6,6 % und 1970 8,3 %. Dieses Ansteigen der Ausländerkriminalität erklärt sich vor allem aus dem wachsenden Zustrom von Ausländern in das Bundesgebiet. Gegenwärtig leben in der Bundesrepublik nahezu 3 Millionen Ausländer. Als Straftäter in Erscheinung getreten sind im Jahr 1970 85 392 Ausländer, die Zahl der deutschen Täter belief sich im gleichen Zeitraum auf 941 471. Berücksichtigt man Geschlecht und Alter der Täter, so liegen die Häufigkeitsziffern bei den ausländischen Straftätern in der Regel nicht höher als bei vergleichbaren Gruppen deutscher Täter. Bei einigen Delikten, insbesondere bei den Straftaten wider das Leben und die körperliche Unversehrtheit, ist der Anteil der Ausländer allerdings hoch. Das erklärt sich daraus, daß sie aus einem anderen Lebenskreis kommen und ihr Handeln oft von einem uns fremden Sitten- und Ehrenkodex bestimmt wird. In Anbetracht der von dieser Erscheinungsform des Verbrechens ausgehenden besonderen Gefahren für die Allgemeinheit bereitet der Anteil der Ausländer an der Rauschgiftkriminalität — 1970 lag er bei 11,2 % — Sorge. Obwohl die Statistik die ausländischen Straftäter nicht nach Berufsgruppen aufschlüsselt, läßt sich aber insoweit nicht von einer Kriminalität gerade der Gastarbeiter, Gaststudenten oder Angehörigen der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräfte sprechen. Der illegale Rauschgifthandel wird nach der kriminalpolizeilichen Erfahrung häufig von solchen Ausländern betrieben, die nur zum Zweck der illegalen Rauschgifteinfuhr und des -absatzes in die Bundesrepublik kommen und diese sodann umgehend wieder verlassen. Im übrigen ist es nur eine kleine Minderheit von Ausländern, die das ihnen gewährte Gastrecht durch derartige strafbare Handlungen verletzt. Die Bundesregierung wird einen solchen Mißbrauch nicht zulassen. Durch die Verschärfung der Strafbestimmungen des Opiumgesetzes, wie sie in der von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesnovelle vorgesehen sind, soll vor allem der illegale Rauschgifthandel bekämpft werden. Eine von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder berufene ad hoc-Kommission berät unter Mitwirkung meines Hauses auch darüber, wie durch eine gleichmäßige Anwendung des Ausländergesetzes sichergestellt wird, daß alle wegen Rauschgiftdelikten straffällig gewordene Ausländer nach Strafverbüßung abgeschoben und an einer erneuten Einreise ins Bundesgebiet gehindert werden. Auch die politisch motivierte Kriminalität von Ausländern, die mit Gewalt und Terror die politischen Gegensätze aus dem Heimatland im Bundesgebiet austragen und dadurch die innere Sicherheit unseres Landes gefährden, sucht die Bundesregierung wirksam zu bekämpfen. Eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes und eine entsprechende Grundgesetzänderung, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden, sowie weitere in Zusam- 8200 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 menarbeit mit den Ländern eingeleitete Maßnahmen sollen hierfür die Voraussetzungen schaffen. Die große Mehrheit der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer jedoch, die unsere Rechtsordnung achtet, darf darüber nicht in die Isolierung gedrängt werden. Nur eine den Umständen entsprechende Integration in unsere Gesellschaft wird auf die Dauer ein gedeihliches Zusammenleben gewährleisten. Die Bundesregierung begrüßt deshalb alles, was diesen Prozeß fördern kann. Eine besondere kriminelle Aktivität der hier lebenden Ausländer, die von vornherein den Gedanken verbieten würde, Ausländer am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen, gibt es nicht. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 4 und 5) : Hat die Bundesregierung unter dem Generalthema „Sexualverhalten bei Hochleistungssportlern" Forschungsauftrage vergeben, und wie hoch belaufen sich die dafür entstandenen Kosten? Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten (auch Koordination) wurden die Forschungsaufträge vergeben, und wann kann mit der Veröffentlichung gerechnet werden? Die Bundesregierung hat keine Forschungsaufträge zu dem Thema „Sexualverhalten bei Hochleistungssportlern" vergeben. Im Jahre 1970 ist beim Zentralkomitee für die Forschung auf dem Gebiet des Sports e. V. - Kuratorium für die sportpädagogische Forschung —, das die Bundesregierung bei der Durchführung der ihr gestellten Aufgaben auf dem Gebiet der Sportwissenschaft beratend unterstützte, die Vergabe von zwei Forschungsaufträgen beantragt worden mit den Themen: „Sexuelle Enthaltsamkeit als Voraussetzung des Leistungssports" und „Sexualverhalten und Triebstruktur von Leistungssportlern" . Das Kuratorium für die sportpädagogische Forschung hat die Anträge abgelehnt, weil diese Vorhaben in einem größeren Rahmen durchgeführt werden müßten und vor allem der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der Anlehnung an ein wissenschaftliches Institut bedürften. Die vom Zentralkomitee für die Forschung auf dem Gebiet des Sports e. V. bisher wahrgenommenen Aufgaben sind auf das Bundesinstitut für Sportwissenschaft übergegangen, bei dem jetzt auch die Forschungsmittel veranschlagt sind, die früher vom Bundesministerium des Innern verwaltet wurden. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird sich im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben auch mit den in der Frage aufgeworfenen Problemen befassen. Die Forschungen auf diesem Gebiet bedürfen der Zusammenarbeit eines Forscherteams, da nicht nur pädagogische Gesichtspunkte, sondern auch medizinische, psychologische und soziologische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Bevor Forschungsaufträge zu diesem Thema vergeben werden können, muß das Bundesinstitut für Sportwissenschaft zunächst eine Analyse etwa bestehender sportwissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeiten. Die Beantwortung Ihrer zweiten Frage entfällt wegen den vorstehenden Ausführungen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 6 und 7) : Hat die Bundesregierung von den Meldungen Kenntnis genommen, wonach vor kurzem mehr als 70 Lehrer öffentlicher Schulen in Nordrhein-Westfalen Mitglieder der DKP geworden sind? Wie beurteilt die Bundesregierung den hier angesprochenen Besorgnis erregenden Tatbestand, ist sie insbesondere bereit, im Klartext festzustellen, daß angesichts der weitgehenden Gleichrichtung der DKP mit der KPD eine DKP-Mitgliedschaft von Lehrern und Beamten mit dem von ihnen auf die Verfassung geleisteten Eid unvereinbar ist? Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer Erklärung des DKP-Bezirksvorstandes Ruhr-Westfalen mit dem von Ihnen mitgeteilten Inhalt. Hierzu nehme ich Bezug auf die Ausführungen, die ich vor kurzem in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Rechts- und Linksradikalismus, „Aktion Widerstand" und „Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) gemacht habe (Bundestagsdrucksache VI/2576). In Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage wurde dort ausgeführt: „Nach den erwähnten Vorschriften (§ 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes) muß von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes verlangt werden, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes positiv bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Mit dieser Pflicht ist nicht allein die Zugehörigkeit zu Vereinigungen oder Parteien, die auf Grund ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzung gemäß Artikel 9 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten worden sind, unvereinbar. Das Eintreten für eine politische Zielsetzung, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, verstößt schlechthin gegen die beamtenrechtlichen Pflichten. Die Mitgliedschaft in der DKP oder einer der von ihr abhängigen Organisationen wird wegen ihrer bekannten Zielsetzung in aller Regel zu schweren Loyalitätskonflikten des Beamten führen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß deshalb unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeweils sorgfältig geprüft werden, ob ein Beamter, der Mitglied der DKP oder einer der von ihr abhängigen Organisationen ist, die Anforderungen des § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengeset- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8201 zes bzw. § 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes erfüllt. Die Bundesregierung wird ggf. die erforderlichen Konsequenzen ziehen." Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die zum Dienst in der Bundeswehr als für den Wehrdienst nur bedingt tauglich gemusterten Wehrpflichtigen zum Dienst in der Zivilverteidigung herangezogen werden können? Ihre Frage beantworte ich mit „nein". Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Personalbedarf der Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes grundsätzlich durch freiwillige Helfer gedeckt werden sollte. Die Tauglichkeitsanforderungen an eine Verwendung im Zivil- oder Katastrophenschutz sind im allgemeinen nicht geringer als die Eignungsvoraussetzungen für die Ableistung des Grundwehrdienstes. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung bekanntlich eine gesetzliche Neuregelung der im Wehrpflichtgesetz festgelegten Tauglichkeitsgrade vorzuschlagen beabsichtigt, in deren Rahmen die Wehrpflichtigen der bisherigen Tauglichkeitskategorie „eingeschränkt tauglich" künftig entweder als „wehrdienstfähig" oder als „nicht wehrdienstfähig" einzustufen sind. Auch diese Neuregelung würde der Heranziehung von bedingt tauglichen Wehrdienstpflichtigen zum Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz entgegenstehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 9 und 10) : Auf welchem Stand sind die von der beauftragten Expertengruppe angestellten Ermittlungen für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 2. April 1971? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Durchführungsverordnungen für solche Bundesländer vorzeitig zu erlassen, in denen die notwendigen Voraussetzungen auf Grund umfangreicher Messungen in der Vergangenheit vorliegen, damit die Lärmschutzbereiche für Flughäfen, die hinsichtlich der Lärmbelästigung der Bevölkerung besonders ungünstig gelegen sind z. B. der Flughafen Düsseldorf-Lohausen —, so schnell wie irgend möglich festgesetzt werden? Die Expertengruppe, die der Bundesminister des Innern mit der Ermittlung der für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche maßgebenden äquivalenten Dauerschallpegel (§ 2 des, Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282) beauftragt hat, erarbeitet zur Zeit ein Datenerfassungssystem, dessen Entwurf bis Ende des Jahres vorliegen wird. Das System dient zur Ermittlung der Eingabedaten für das in der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm angegebenen Berechnungsverfahrens. Hierzu sind die zahlreichen Eingabedaten zu normieren, damit die Festsetzung der Lärmschutzbereiche in einheitlicher Weise erfolgen kann. Die Expertengruppe ist zur Zeit ferner damit befaßt, in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Stellen, die akustischen Daten zukünftig verkehrender Luftfahrzeuge zu ermitteln und zu standardisieren. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, für solche Flugplätze im Sinne von § 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Lärmschutzbereiche vorzeitig festzusetzen, deren Lärmaufkommen in der Vergangenheit gemessen worden ist. Nach § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wird der äquivalente Dauerschallpegel, durch den der Lärmschutzbereich bestimmt wird, unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaues des Flugplatzes ermittelt. Es ist also von Daten auszugehen, die prognostisiert werden müssen. Daten, die durch Messungen in der Vergangenheit ermittelt wurden, sind für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche ohne Relevanz. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 11) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlägen des OLG-Präsidenten von Frankfurt, Dr. Kissel, zu folgen und demgemäß für Gerichtsverfahren den sogenanntenn Nulltarif einzuführen, so daß künftig alle Gerichtsverfahren gebührenfrei wären? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Bundestag für Gerichtsverfahren die Einführung des sogenannten Nulltarifs vorzuschlagen. Das ergibt sich insbesondere auch aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften — Bundesratsdrucksache 245/71, den die Bundesregierung im Mai d. J. beschlossen hat und der dem Bundestag in diesen Tagen zugeleitet wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 12 und 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der RheinischWestfälischen Elektrizitätswerke AG (RWE), bei Großwelzheim am Main ein Kernkraftwerk mit einer Leistung von 1200 MW zu errichten? Welche thermische Belastung ergibt sich für den Main durch die Wärmeabfuhr und den Kühlwasserbedarf der bereits in diesem Raum bestehenden Kraftwerke, und zu welchen Veränderungen des Wärmelastplans würde der geplante Kraftwerkneubau führen? Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des RWE, umfassende Vorbereitungen für die Si- 8202 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Borin, Freitag, den 15. Oktober 1971 cherstellung des ständig steigenden Strombedarfs durch den Bau entsprechender Kraftwerksleistung zu treffen und in diesem Zusammenhang verschiedene Standorte auf ihre grundsätzliche Eignung für den Bau von Kernkraftwerken prüfen zu lassen. So hat das RWE beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen beantragt, einen Vorbescheid zur Wahl des Standortes Großwelzheim für ein Kernkraftwerk mit einer Nettoleistung von 1200 MW zu erteilen. In dem Vorbescheid ist zu entscheiden, ob der Standort für die Errichtung und den Betrieb des vorgesehenen Kernkraftwerkes grundsätzlich geeignet ist. Dazu wird geprüft werden, ob es möglich ist, die geplante Anlage an dem Standort so zu erstellen und zu betreiben, daß die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen ist, ferner, ob überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Reinhaltung des Wassers, der Luft und des Bodens, der Wahl des Standortes für die Anlage nicht entgegenstehen. Der jetzt beantragte Vorbescheid berechtigt das RWE noch nicht zur Errichtung des Kraftwerkes, sondern entscheidet lediglich über die Eignung des Standortes. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kernkraftwerkes ist besonders zu beantragen. Die Antragsunterlagen werden von den zuständigen Landesbehörden und ihren Gutachtern im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und von den entsprechenden Beratungsgremien (Reaktor-Sicherheitskommission und Institut für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e. V.), auch unter Berücksichtigung der im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Kahl und Großwelzheim, geprüft. Vor Abschluß dieser Prüfungen, voraussichtlich Ende dieses Jahres, kann ich zu dem beantragten Standort Großwelzheim keine Stellungnahme abgeben. Die Belastung des unteren Mains durch Wärmeeinleitung bestehender Kraftwerke und Industriebetriebe sowie durch die bereits vorhandene starke Abwasserbelastung aus dem kommunalen und industriellen Bereich ist heute schon sehr hoch, so daß eine Frischwasserkühlung für das bei Großwelzheim vorgesehene Kernkraftwerk nicht vertretbar wäre. Das RWE hat daher von vornherein vorgesehen, Kühltürme zu errichten, durch welche das durch den Turbinenkondensator geleitete Kühlwasser im Kreislauf rückgekühlt wird. Der Main wird bei dem vorgesehenen Kraftwerk thermisch nur durch die Einleitung von 2 m3/sec Kühlwasser für die Ölkühler der Turbine, die Kühlung des Generators und der Pumpen geringfügig belastet. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 14) : Wird die Bundeszollverwaltung bei der Einfuhrkontrolle fur Fische aus den Ostblockländern künftig Fachleute des Fischereiwesens zuziehen, weil laufend als Satzfische deklarierte Speisefische aus dem Ostblock sot den Markt kommen? Die Bundeszollverwaltung beabsichtigt nicht, bei der zollamtlichen Einfuhrabfertigung von Fischen aus den osteuropäischen Ländern Fachleute des Fischereiwesens hinzuzuziehen. Die Einfuhr von Fischen in die Bundesrepublik ist mit Ausnahme der Karpfen weltweit liberalisiert. Ein möglicher Anreiz, Speisefische unter der unzutreffenden Anmeldung als Satzfische einzuführen, könnte deshalb nur bei Karpfen gegeben sein. Die Einfuhr von Karpfen aus den osteuropäischen Ländern bedarf der Genehmigung. Einfuhrgenehmigungen für Speisekarpfen werden im Rahmen der Handelsvereinbarungen mit diesen Ländern und für Satzkarpfen im Einzelfall auf Antrag erteilt. Fische unter 750 g Stückgewicht dürfen als Speisekarpfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhrgenehmigungen für Satzkarpfen enthalten die Auflage, daß Fische mit einem Stückgewicht von mehr als 750 g nicht eingeführt werden dürfen. Diese Auflagen können von den Zolldienststellen ohne Hinzuziehung von Sachverständigen des Fischereiwesens ausreichend überwacht werden. Verstöße gegen die Auflage in den Einfuhrgenehmigungen sind den zuständigen Stellen in der Bundesrepublik bisher nicht bekanntgeworden. Nach Angabe des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft sind im Jahre 1971 Einfuhrgenehmigungen für Satzkarpfen im Werte von 175 000 DM erteilt worden. Es handelt sich dabei um Mengen, aus denen eine Störung des Speisekarpfenmarktes nicht zu erwarten ist. Die Bundeszollverwaltung ist bereit, die Einfuhren von Karpfen näher zu überprüfen, wenn Angaben über eine unrechtmäßige Ausnutzung der Einfuhrvorschriften gemacht werden können. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 15) : Welche Schritte hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EWG-Vertrag und den einschlägigen EWG-Marktordnungen auf die Mitteilung des italienischen Außenhandelsministeriums an eine deutsche Traubensaftfirma, daß mit Rücksicht auf die Versorgungslage des italienischen Marktes mit dein betreffenden Produkt eine Genehmigung nicht erteilt werden könne, unternommen, und sind der Bundesregierung ähnliche Fälle auf anderen Gebieten, z. B. Milchprodukten oder Vieh und Fleischwaren, bei denen die Lieferung nach Italien verhindert oder beschränkt wurde, bekannt? Am 18. Februar 1971 wurde einem deutschen Exporteur die Genehmigung für die Einfuhr von Traubensaft im Hinblick auf die bestehende Versorgungslage von dem italienischen Außenhandelsministerium versagt. Erst am 16. April 1971 erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis von diesem Sachverhalt. Sie leitete daraufhin unverzüglich Schritte mit dem Ziel der Aufhebung der Maßnahme ein, indem sie am 29. April 1971 die Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8203 mission aufforderte, die italienische Regierung zur Erteilung der Einfuhrgenehmigung zu veranlassen. Außerdem wies sie die deutsche Botschaft am 14. Mai 1971 an, bei dem italienischen Außenhandelsministerium entsprechend zu intervenieren. Von italienischer Seite wurde eine umgehende Prüfung zugesagt, wobei jedoch auf Schwierigkeiten bei der Auslegung der entsprechenden Marktordnungsregelungen über die innergemeinschaftliche Liberalisierung dieses Erzeugnisses hingewiesen wurde. Die Angelegenheit wurde anschließend im Verwaltungsausschuß Obst und Gemüse behandelt. Am 27. September 1971 hat die Bundesregierung ihre Forderung mit Nachdruck wiederholt, nachdem zuvor die EG-Kommission ebenfalls die Unzulässigkeit der Importbehinderung festgestellt hatte. Daraufhin hat das italienische Außenhandelsministerium die Liberalisierung der Einfuhr von Traubensaft zugesagt, die kurzfristig in Kraft treten soll. Der Bundesregierung sind Einfuhrbehinderungen bei Milchprodukten und anderen Erzeugnissen durch die italienischen Behörden bekannt. Auf Initiative der Bundesregierung ist daher anläßlich meines Besuches bei dem italienischen Landwirtschaftsminister Natali am 27. November 1970 vereinbart worden, daß auftretende Schwierigkeiten im Warenverkehr zwischen beiden Ländern sowohl bilateral im Deutsch-Italienischen Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit behandelt als auch durch unmittelbare Kontakte der deutschen Botschaft mit den italienischen Ministerien kurzfristig gelöst werden sollen. Diese Verfahren sind seitdem erfolgreich praktiziert worden. Die Bundesregierung hat außerdem Einfuhrbehinderungen stets in den jeweiligen Verwaltungsausschüssen bei der EG-Kommission zur Sprache gebracht. Schließlich sind die deutschen Exporteure aufgefordert worden, alle Fälle von Importbeschränkungen unverzüglich der CMA zu melden, damit von seiten der Bundesregierung alle notwendigen Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme durchgeführt werden können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 16 und 17) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ihre Verfügung, Bundesfinanzhilfen für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfangs bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen der Bundeswehr bis auf weiteres ohne Rücksicht auf die Höhe nicht mehr zu bewilligen, betroffene Gemeinden zusätzlich und in einzelnen Fällen sehr hart finanziell belasten wird? Besteht die Absicht, wenigstens diejenigen Bundesfinanzhilfen weiter zu gewähren, die Schulbauten in den Kommunen betreffen? Bei der Anordnung, derartige Bundesfinanzhilfen bis auf weiteres nicht zu bewilligen, handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Sie wurde ausgelöst durch die Haushaltslage, insbesondere durch die Notwendigkeit, aus konjunkturbedingten Gründen Minderausgaben zu erwirtschaften. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß durch diese Maßnahmen auch kommunale Bauten verzögert werden. Eine harte finanzielle Belastung kann für eine betroffene Gemeinde aber nur dann entstehen, wenn sie mit großen Baumaßnahmen begonnen hat, ehe die Finanzierung durch Bewilligungen sichergestellt war. Der Bewilligungsstopp wird aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden können, sobald der Stand der für 1972 bereits bestehenden Verpflichtungen und der zu erwartende Haushaltsansatz übersehen werden kann. Für kommunale Schulbauten, soweit die Bundeswehr aufgrund von Artikel 106 Abs. 8 GG zu ihrer Mitfinanzierung verpflichtet ist, wird die Bewilligung von Bundesfinanzhilfen sicherlich noch vor Jahresabschluß wieder ermöglicht werden, jedoch mit der Maßgabe, daß Auszahlungen erst im Jahre 1972 geleistet werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 18) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am Wochenende des 25.26. September 1971 die Straßen im Raume Lindau durch die vom Manöver „Gutes Omen" aus Baden-Württemberg heimkehrenden militärischen Fahrzeugkolonnen übermäßig belastet waren, was zu einer Reihe von tödlichen Verkehrsunfällen führte? An der vom 19. bis 24. September 1971 durchgeführten Großübung „Gutes Omen" nahmen ca. 55 000 Soldaten mit 13 000 Kraftfahrzeugen teil. Der Rückmarsch der Truppen in die Standorte begann nach Übungsende am Freitag, dem 24. September, auf insgesamt 6 Marschstrecken, nahm aber wegen der hohen Teilnehmerzahl auch noch das folgende Wochenende in Anspruch. Die Marschstraße durch den Raum Lindau wurde am 25./26. September 1971 von etwa 600 Fahrzeugen in 6 Marschgruppen mit jeweils 120 Minuten Abstand und mehr benutzt. In Abstimmung mit den zuständigen zivilen Behörden waren Vorkehrungen getroffen, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten. Polizei und Feldjäger bemühten sich um einen flüssigen Verkehrsablauf. Der einzige bekannte Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang am 25./26. September 1971 ereignete sich ca. 70 km nördlich von Lindau auf einer anderen Marschstraße. Hier verunglückte am 25. September ein Soldat der 1./ VersBtl 236 auf der B 312 in der Nähe von Uttenweiler. Leider ist es unvermeidlich, daß nach einer Übung dieses Ausmaßes — wie das Heer sie in der gesamten Bundesrepublik nur einmal jährlich durchführt — eine mehr als verkehrsübliche Belastung des betroffenen Straßennetzes eintritt. 8204 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die in manchen Kreisen vorhandene räumliche Trennung von Altersheimen und Pflegeheimen bei vielen alten Menschen zu einer großen seelischen Belastung deswegen führt, weil sie mit Recht fürchten müssen, daß sie im Falle zunehmender Gebrechlichkeit aus ihrer bisherigen Umwelt gelöst und in ein weit abgelegenes Pflegeheim und damit in eine für sie völlig fremde Umgebung überführt werden? Wird die Bundesregierung in Zukunft bei der Vergabe von Bundesdarlehen für den Bau von Altersheimen darauf dringen, daß diese nur dann gewährt werden, wenn den Altersheimen gleichzeitig Pflegestationen angeschlossen sind? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Schon seit Jahren werden bei Neubauten von Altenheimen Plätze für pflegebedürftige alte Menschen geschaffen. Auch bestehende Heime werden in dieser Weise geändert. Die Förderung nach den Richtlinien des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen beschränkt sich im Grundsatz auf die Schaffung von Wohnraum in Altenheimen. Daneben werden aber in erheblichem und zunehmenden Maße auch „Plätze für die besondere Betreuung von alten gebrechlichen Menschen" im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe für die Errichtung von Altenheimen gefördert. Es ist beabsichtigt, die Pflegeplätze bis zu einem Drittel der Kapazität der Wohnplätze anzuheben. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob es im Rahmen der Förderungskompetenz des Bundes möglich ist, durch Bewilligungsbedingungen sicherzustellen, daß in Altenheimen, die mit Bundesmitteln gefördert werden, gleichzeitig Pflegestationen geschaffen werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 21) : Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen des Eduard Zimmermann (Lübecker Nachrichten 28. August 1971), denen zufolge das in Arbeit befindliche Opiumgesetz den Wünschen einer „Rauschgift-Lobby" angepaßt sei, und damit „rosa Zeiten für Rauschgifthändler" eingeleitet würden? Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (BT-Drucksache VI/1877) wird in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Gesetz in der vom federführenden Ausschuß empfohlenen Fassung ein geeignetes Instrument sein wird, den illegalen Rauschgifthandel besser als bei der gegenwärtigen Rechtslage zu bekämpfen. Die Kritik in der von Ihnen genannten Presseverlautbarung ist abwegig. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der in letzter Zeit immer häufiger festgestellten Verschmutzung und Gefährdung der Umwelt durch Gifte bereit, Regelungen zu treffen, daß sowohl die Herstellung und die Einfuhr von Giften und hochwirksamen Chemikalien als auch deren Weiterverkauf und auch deren Verarbeitung bis zur endgültigen Unschädlichmachung nachzuweisen sind? Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Giften (Giftgesetz) vor. Der Gesetzentwurf wird Regelungen über die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Vertrieb, die Abgabe und die Anwendung von Giften vorsehen. Beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist zur Erarbeitung des Entwurfs ein Sachverständigengremium tätig, das aus Vertretern der am Giftverkehr beteiligten Kreise besteht. Dabei werden auch die in der Anfrage berührten Probleme hinsichtlich ihrer Regelungsbedürftigkeit und der sachlichen und rechtlichen Regelungsmöglichkeit untersucht. Eine wesentliche Grundlage dieser Beratung ist das Votum des Bundesgesundheitsrates vom 17. Februar 1967, das als Anlage beigefügt ist. Außerdem wird die Entwicklung in den Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen sein. Die unschädliche Beseitigung von Giften berührt das Gebiet der Abfallbeseitigung. Für diesen Bereich ist noch zu klären, ob die notwendigen Regelungen in das Abfallbeseitigungsgesetz (BT-Drucksache VI/2401) oder wegen des engen Sachzusammenhangs in das Giftgesetz aufzunehmen sind. Ich bin bemüht, die Arbeiten, gerade im Hinblick auf die Vorfälle in der letzten Zeit und unter Berücksichtigung des Umweltschutzprogramms der Bundesregierung, verstärkt voranzutreiben. Bei der Vielschichtigkeit der noch zu lösenden Probleme ist es mir allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen definitiven Termin für die Vorlage des Entwurfs der Bundesregierung zu nennen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 23) : Erwägt die Bundesregierung, auf die obligatorische Pockenimpfung künftig zu verzichten, nachdem die Weltgesundheitsorganisation unlängst feststellte, daß in entwickelten Ländern das Risiko einer Impfung größer sei als das einer Erkrankung ohne Impfung, und nachdem Großbritannien die Abschaffung der verbindlichen Pockenschutzimpfung angekündigt hat und die USA alsbald nach WHO-Berichten folgen sollen? Die WHO hat sich in dieser Eindeutigkeit nicht geäußert. Auch hat Großbritannien die gesetzlich vorgeschriebene Pockenschutzimpfung bereits 1946 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8205 abgeschafft. Großbritannien hat nunmehr beschlossen, die Impfung im Kindesalter nicht mehr als Routinemaßnahme zu empfehlen. Dazu hat die WHO warnend darauf hingewiesen, daß eine solche Maßnahme in Ländern mit einem gut entwickelten Gesundheitsdienst und funktionierender Seuchenabwehr möglicherweise nur ein begrenztes Risiko darstellt, daß aber für Länder mit einem weniger entwickelten Gesundheitsdienst eine solche Politik verheerende Folgen haben könne. Da wir sicher zu den Ländern mit einer gut funktionierenden Seuchenabwehr gehören und das Pokkenausrottungsprogramm der WHO in den Endemiegebieten gute Fortschritte gemacht hat, halte ich den Zeitpunkt für gekommen, zu erwägen, ob unsere Impfvorschriften gelockert bzw. auf bestimmte Gruppen beschränkt werden können. Ich werde daher dem Bundesgesundheitsrat, der in diesen Wochen neu berufen wird, die Frage vorlegen, ob die Pflichtimpfung gegen Pocken fortgesetzt werden muß oder ob die entsprechenden Vorschriften auf bestimmte Gruppen beschränkt werden können. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 24) : Bis wann ist mit der Bekanntgabe der Kosten-Nutzen-Analyse über den Bau des Saar-Pfalz-Kanals zu rechnen? Hinsichtlich der Fertigstellung und Veröffentlichun der vom Bundesverkehrsministerium vergebenen „Kosten-Nutzen-Untersuchung Wasserstraßenanschluß für das Saarland" haben sich seit der Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Leicht während der Sommerpause 1971 (Drucksache VI/2492, Ziffer 133) keine neuen Terminvorstellungen ergeben. Es kann daher lediglich wiederholt werden, daß die Bundesregierung bemüht sein wird, die Frist bis zur Veröffentlichung des Gutachtens, die schon aus technischen Gründen einige Zeit in Anspruch nimmt, so weit wie möglich zu verkürzen. Ergänzend kann bemerkt werden, daß die Institute zugesagt haben, die Untersuchung dem Auftraggeber im Laufe des Monats Oktober 1971 zuzuleiten. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 25) : Wann können die Anwohner an der Bundesautobahn Köln—Frankfurt (Main) in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim (km 149 bis km 154) damit rechnen, daß der Lärmschutzstreifen, der im Rahmen der Verbreiterung der Bundesautobahn weggefallen ist, durch Neuanpflanzungen und andere geeignete Maltnahmen wiederhergestellt wird? Der durch die Verbreiterung der Bundesautobahn in den Gemarkungen Wallau und Breckenheim entfallene Schutzstreifen wird Anfang bis Ende November dieses Jahres durch Neuanpflanzungen wieder hergestellt werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 26 und 27) : Ist dem Bundesminister für Verkehr bekannt, daß das stark zunehmende Verkehrsaufkommen von den drei Bundesstraßen B 27, B 37 und B 292 im Elz-Mündungsgebiet alsbald der Verwirklichung der geplanten Umgehung Obrigheim—Neckarelz und Mosbach bedarf? Welche konkreten Pläne liegen vor, und nach welchem Zeitplan soll die Fertigstellung der genannten Umgehungsstraßen einschließlich des Baus der Neckarbrücke erfolgen? Es ist bekannt, daß die Verkehrsverhältnisse im Raum Diedesheim—Neckarelz—Obrigheim dringend einer Neuordnung bedürfen. Aus diesem Grunde wurde als 1. Bauabschnitt der Neubau der Umgehung Diedesheim—Neckarelz in die 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplans für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Die Planung hierfür ist abgeschlossen. Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen können sehr wahrscheinlich ausgeräumt werden. Der Planfeststellungsbeschluß wird voraussichtlich im Frühjahr 1972 ergehen. Die für 1972 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden noch voll für die Restarbeiten an der B 37 zwischen Neckargerach und Diedesheim benötigt. Es ist jedoch vorgesehen, noch bis 1975 mit den Brückenbauarbeiten im Zuge der Umgehung Diedesheim—Neckarelz zu beginnen. Als 2. Bauabschnitt ist dann die Umgehung Obrigheim mit dem Bau der Neckarbrücke geplant. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 28 und 29) : Entspricht es den Tatsachen, daß München-Solln im Prospekt der Deutschen Bundesbahn für den Haus-zu-Haus-Verkehr empfohlen wird, obwohl der Bahnhof München-Solln aus Ersparnisgründen längst aufgelassen wurden ist und der Münchner Hauptbahnhof im Haus-zu-Haus-Verkehr nur bis zur Hofbrunnstraße bedient? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, das Prospektmaterial den Tatsachen entsprechend auszustatten oder dafür zu sorgen, daß die tatsächlichen Leistungen der Deutschen Bundesbahn dem Prospektangebot entsprechen? 8206 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Der in Ihrer Frage erwähnte Prospekt stammt offensichtlich aus einer Zeit, in der München-Solln noch an den Haus-Haus-Gepäckverkehr angeschlossen war. Diese Haus-Haus-Bedienung ist am 1. Juni 1970 eingestellt worden, weil der bis dahin im Zustelldienst eingesetzte Unternehmer gekündigt hat. Dieser Bahnhof, der jetzt mit einem Agenten besetzt ist, könnte sehr wohl wieder in den HausHaus-Gepäckverkehr einbezogen werden. Bislang ist es allerdings der Bundesbahn nicht gelungen, einen anderen Unternehmer zu finden, der den Zustelldienst übernimmt. Es trifft zu, daß vom Münchner Hauptbahnhof aus ein Teil von München-Solln bedient wird. Die Erstreckung auf den gesamten Ortsbereich scheitert daran, daß gegenwärtig das notwendige Personal nicht zu finden ist. Die Bundesbahn wird selbstverständlich bei Herausgabe eines neuen Prospektes die veränderte Sachlage berücksichtigen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner -vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 30) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Reisenden der Deutschen Bundesbahn besonders auf längeren Strecken Gelegenheit zu geben, durch das Fernsehen aktuelle Informationen und Unterhaltung zu erhalten? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, hat sie in jüngster Zeit eine Marktanalyse zur Ermittlung der Kundenwünsche auch hinsichtlich von Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten bei längeren Fernreisen durchführen lassen. Daneben stellt eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bundesbahn Bau- und Komfortmerkmale des Reisezugwagenparks der Zukunft zusammen. Sollte sich bei der Auswertung der vorliegenden Ergebnisse der Wunsch nach Fahrzeugen mit Sondereinrichtungen zur Vorführung von Kino- und aufgezeichneten Fernsehprogrammen ergeben, würde nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn der Bau derartiger Spezialanlagen voraussichtlich keine technischen Schwierigkeiten bereiten. Wann allerdings der Bau derartiger Spezialanlagen finanzierbar ist, muß offen bleiben. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 31 und 32) : Kann die Bundesregierung meine Beobachtung bestätigen, daß die hervorragende Dienstleistung im Personenfernverkehr durch die neuen Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn leider von einem Teil der Fahrgäste der Deutschen Bundesbahn noch nicht genügend angenommen worden ist und daher die normalen D-Züge, die eine 2. Wagenklasse noch führen, so stark frequentiert sind, daß die vorgesehenen Aufenthaltszeiten für das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste oftmals nicht ausreichen und daher mitunter Zugverspätungen, die sich auf den gesamten Fahrplan auswirken, die zwangsläufige Folge sind? Ist es der Bundesregierung weiter bekannt, daß einmal unter Berücksiditigung der in Frage 31 genannten sich mit auswirkenden Ursache, zum anderen aber auch deshalb, weil mindestens im Bereich einer Bundesbahndirektion die Fahr- und Aufenthaltszeiten der TEE- und IC-Züge zu knapp oder zumindest ohne auch nur die allergeringste notwendige Aufholreserve kalkuliert worden sind, die neueingeführten IC-Züge im Bereich dieser DB-Direktion seit Einführung des Winterfahrplanes 1971/72 am 26. September 1971 mehrfach schon Verspätungen in der Größenordnung vun etwa 10 bis 20 Minuten aufgewiesen haben? Soweit in der kurzen Beobachtungszeit zu erkennen ist, hat das mit Beginn des Winterfahrplans 1971/72 am 26. September 1971 eingeführte IC-Netz bisher die Erwartungen erfüllt. Die Besetzung der Züge ist gut. In bestimmten Zeitlagen und in bestimmten Relationen wurden bereits Überbesetzungen festgestellt, denen durch sofortige Beigabe von weiteren Wagen begegnet wurde. Die Überbesetzung der 2. Klasse einzelner D-Züge wird sorgfältig beobachtet. Soweit erkennbar und vorhersehbar, werden die Züge verstärkt bzw. Entlastungszüge gestellt. Die Aufenthaltszeiten sowohl der IC-Züge als auch der D-Züge entsprechen den erfahrungsgemäß für den Fahrgastwechsel erforderlichen Zeiten. Nur bei besonders starken Andrang können geringfügige Verspätungen auftreten. Der überwiegende Teil der Verspätungen ist durch Schwierigkeiten im Oberbausektor bedingt. Zur Zeit sind deshalb noch sehr viele Langsamfahrstellen vorhanden. Trotz der bereits in den Fahrplänen enthaltenen Fahrzeitzuschläge sind die dadurch entstehenden Zeitverluste nicht immer voll abgedeckt. Eine beschleunigte Durchführung der Oberbauarbeiten und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel wird hier in Kürze Abhilfe schaffen. Auch durch kundendienstlich notwendiges Abwarten von Anschlüssen sowie durch internationale Anschlußverbindungen können in den Knotenbahnhöfen ebenfalls Verspätungen entstehen, um deren Beseitigung die Deutsche Bundesbahn sich mit allen Mitteln bemüht. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen B 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der B 10 bei Plochingen (Plochinger Dreieck) angesichts der enormen Verkehrsbehinderung durch das derzeitige Provisorium? Wann kann nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ausbau der B 10 beim Plochinger Dreieck begonnen werden? Die Planungsarbeiten sowie das Planfeststellungsverfahren haben sich wegen der außerordentlich großen örtlichen Schwierigkeiten in die Länge gezogen. Es kann jetzt jedoch damit gerechnet werden, daß bei dem im Rahmen des Planfeststellungs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8207 verfahrens in Aussicht genommenen Anhörungstermin eine Lösung für die noch offenen Fragen gefunden wird. Davon wird es abhängen, wann der Abschluß des Planfeststellungsverfahrens möglich ist. Erst danach kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Voraussichtlich wird dies im Herbst 1972 der Fall sein. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reinhard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 35 und 36) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die Voraussetzung für eine Sperrung der B 27 in der Ortsdurchfahrt Sontra für den schweren Lkw-Verkehr während der Nachtzeit wegen der Störung der Nachtruhe der Anwohner gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gegeben ist? Wird die Bundesregierung bejahendenfalls entsprechend dem Antrag des Magistrats der Stadt Sontra auf die hessische Landesregierung einwirken, eine derartige Straßensperrung fur den schweren Lkw-Vekehr zu verfügen? Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind die Länder für Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Der Bundesminister für Verkehr hat keine Möglichkeit, den Ländern Weisungen zu erteilen. Der Magistrat der Stadt Sontra hat sich in der gleichen Angelegenheit vor kurzem ebenfalls an mich gewandt. Am 30. September 1971 habe ich dieses Schreiben an den Herrn Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik in Wiesbaden weitergeleitet mit der Bitte, die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit zu erledigen. Der Magistrat der Stadt Sontra hat am gleichen Tage Abgabebescheid erhalten. . Allgemein ist zu sagen: Die Bundesregierung beurteilt die Bemühungen positiv, den schweren Lkw-Verkehr nachts auf solche Straßen zu verlegen, wo er sich nicht störend auf die Nachtruhe der Anwohner auswirkt. In diesem Sinne ist erst kürzlich in der 137. Plenarsitzung am 29. September 1971 eine entsprechende Frage des Kollegen Dr. Enders beantwortet worden. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 37) : Besteht die Möglichkeit, daß im Rahmen einer Dezentralisierung von Bundesbehörden Verwaltungsdienststellen, z. B. des Postscheckverkehrs, nach Weiden (Oberpf) verlegt werden können? Der Postscheckdienst wird durch die Deutsche Bundespost über die vorhandenen 13 Postscheckämter bereits dezentralisiert abgewickelt. Der Grad der Dezentralisierung ist auf die bestehende Wirtschafts- und Verkehrsstruktur abgestellt und stellt unter den derzeitigen betrieblichen und technischen Gegebenheiten eine ,ausgewogene Lösung ,dar. Eine weitergehende Dezentralisierung durch Verlegung von Dienststellen bestehender Postscheckämter an andere Orte hat wegen der dadurch bedingten Trennung der miteinander eng verbundenen Dienststellen nicht nur innerbetriebliche Erschwernisse und zusätzliche Kosten zur Folge, sondern führt u. U. auch zu einer verzögerten Erledigung der von den Postscheckteilnehmern eingehenden Aufträge. Eine Auslagerung von Dienststellen kommt wegen dieser Nachteile nur in Betracht, wenn der Dienstbetrieb am Sitz eines Postscheckamts — z. B. wegen Personalmangels nicht mehr bedarfsgerecht abgewickelt werden kann. Derartige Voraussetzungen für eine Verlegung von Dienststellen des Postscheckamts Nürnberg, zu dessen Einzugsbereich die Oberpfalz gehört, sind jedoch z. Z. nicht gegeben, so daß gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, Dienststellen nach Weiden zu verlegen. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 38) : Treffen Pressemeldungen darüber zu, daß die neuen Posttarife, die zum 1. Juli 1971, zum 1. September 1971 und zum 1. Januar 1972 in Kraft treten sollen, nicht in ausreichender Stückzahl auf den Postämtern zur Verfügung stehen, weil die Gebührenhefte nur die jeweils unmittelbar in Kraft tretenden neuen Gebühren enthalten und darüber hinaus auch in nicht ausreichender Stückzahl in Druck gegeben worden sind? Derartige Meldungen treffen nicht zu. Die Postgebührenhefte Stand: 1. Juli 1971, Stand: 1. September 1971 und Stand: 1. Januar 1972 enthalten Hinweise auf sämtliche Geführen. Das Postgebührenheft Stand: 1. September 1971 war wegen außergewöhnlich großer Nachfrage zeitweise vergriffen; dieser Engpaß ist jedoch inzwischen beseitigt. Das Postgebührenheft Stand: 1. Januar 1972 wird rechtzeitig und in ausreichender Menge an den Schaltern erhältlich sind. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Post im Gegensatz zur Deutschen Bundespost Pakete nur bis zu einem Gewicht von 1 kg befördert, von der Deutschen Bundespost dennoch angenommene Pakete mit höherem Gewicht und Bestimmungsort Frankreich als Bahngut weiterbefördert werden, was zu erheblichen Beförderungszeiten bis zu einem Monat führt und bei der Auslieferung dem Empfänger Schwierigkeiten verursacht? 8208 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Angleichung der Postbestimmungen oder aber eine entsprediende Information der Postbenutzer der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen? Der von Ihnen vermutete Zusammenhang besteht nicht. In Frankreich wird der gesamte Paketverkehr von der französischen Eisenbahn (S.N.C.F.) wahrgenommen. Im internationalen Paketdienst handelt die S.N.C.F. im Namen und unter der Aufsicht der französischen Postverwaltung. Postpakete aus der Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich und umgekehrt sind bis zu einem Gewicht von 20 kg zulässig. Sie werden auch bei einem Gewicht bis zu 1 kg von der S.N.C.F. befördert. Nach den Feststellungen der Deutschen Bundespost beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Pakete von der Einlieferung bis zur Aushändigung an den Empfänger in Frankreich 8 bis 20 Tage. Sollten in Einzelfällen längere Laufzeiten beklagt worden sein, dürfte das nicht in der Tatsache der Paketbeförderung durch die S.N.C.F. liegen, sondern in Schwierigkeiten bei der zollamtlichen Abfertigung. Die Deutsche Bundespost kann auf die Zollvorschriften und -formalitäten anderer Länder keinen Einfluß nehmen. Das Postpaketabkommen von Tokio stellt es jeder Postverwaltung ausdrücklich frei, die Paketbeförderung durch Eisenbahnunternehmen ausführen zu lassen. Selbst wenn man unterstellt, daß die Paketbeförderung unmittelabr durch die Postverwaltung zu günstigeren Laufzeiten führen würde, sieht die Deutsche Bundespost bei dieser Sachlage keine Möglichkeit, die französische Postverwaltung zu einer Änderung ihrer Beförderungsweise zu veranlassen. In der Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland ist angegeben, daß Pakete in Frankreich mit der Bahn befördert werden. Damit ist sichergestellt, daß sich jedermann bei der Einlieferung eines Paketes unterrichten lassen kann. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/2680 Frage B 41) : Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß im Rahmen ihrer Bemühungen auf dem Gebiet der Rehabilitation ein Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — vor allem Querschnittsgelähmte — eine wesentliche Erleichterung für deren Bewegungsfreiheit und Sicherheit bedeutet, und welche Möglichkeiten sieht sie in diesem Zusammenhang für eine Befreiung von den entsprechenden Grundgebühren? Die Bundesregierung teilt durchaus Ihre Meinung, daß für schwer körperbehinderte Autofahrer die Benutzung eines Autotelefons eine wesentliche Erleichterung bedeuten kann. Sie muß jedoch darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost als wirtschaftliches Unternehmen ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen zu bestreiten hat und entsprechend gesetzlichem Auftrag nicht zur Erfüllung von Maßnahmen der Sozialhilfe berufen ist. Deshalb ist die Deutsche Bundespost leider nicht in der Lage, auf ihr zustehende Gebühren zu verzichten. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 42) : Trifft es zu, daß längs der Zonengrenze Grenzveränderungen, insbesondere im Raum Niedersachsen, zu erwarten sind? Es trifft nicht zu, daß entlang der Grenze zur DDR Grenzveränderungen zu erwarten sind. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 43) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das bisherige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in absehbarer Zeit — analog der Auflösung des entsprechenden Staatssekretariats in der „DDR" — aufzulösen? Eine solche Absicht besteht nicht. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat vielmehr im Zusammenhang mit der Politik der Bundesregierung, um eine Normalisierung der Beziehungen mit der DDR bemüht zu sein, wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die Aufgaben des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen beim Ministerrat der DDR waren mit denen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nicht zu vergleichen. Die Auflösung des Staatssekretariats kann schon von diesem Gesichtspunkt aus für den Bereich der Bundesregierung keine Analogie finden. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 44) : Nachdem auf der Madrider Konferenz von Anfang August 1971 von NASA. ESRO und einigen europäischen Ländern Übereinstimmung darüber erzielt wurde, Luftverkehrskontrollsatelliten über Pazifik und Atlantik gemeinsam zu entwickeln, ist die Bundesregierung zu fragen, welche nächsten Schritte zur Realisierung der Übereinkunft zu unternehmen sind, und wie hoch die Kosten dafür sein werden. Die europäisch-amerikanischen Gespräche über die gemeinsame Entwicklung eines einheitlichen präoperationellen aeronautischen Satellitensystems Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 8209 über dem Atlantik und dem Pazifik sind in der Zeit vom 28. — 30. September 1971 in Washington fortgesetzt worden. Wesentliches Ergebnis der Gespräche ist, daß sich beide Seiten auf den Textentwurf eines „Memorandum of Understanding" geeinigt haben, das zwischen der Federal Aviation Administration (FAA) und der ESRO noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Möglicherweise werden auch Australien und Kanada dem „Memorandum of Understandig" beitreten. Auf europäischer Seite ist vorgesehen, dem ESRO- Rat auf einer seiner nächsten Sitzungen das „Memorandum of Understandig" zur Billigung vorzulegen. Wesentliche Punkte des Abkommens sind: — Entwicklung und Start von jeweils zwei Satelliten über dem Atlantik und dem Pazifik, wobei der erste Satellit über dem Atlantik gestartet werden soll. Die beiden Satelliten über dem Atlantik sollen 1975, die zwei Satelliten über dem Pazifik spätestens 1977 betriebsbereit sein; — oberstes Organ ist der „Aerosat-Council", in den ESRO und FAA je 5 Vertreter entsenden. Jede Entscheidung des „Aerosat-Council" bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Vertreter von FAA und ESRO. Exekutivorgan wird ein „Joint Programme Office". Die Kosten des präoperationellen Satellitensystems werden je zur Hälfte von ESRO und der FAA getragen. Sie werden z. Z. auf 125 — 141,5 Millionen Dollar auf der Basis des Preisniveaus von 1971 geschätzt. Diese Schätzung geht von der Entwicklung und Fertigung von sechs Satelliten aus und umfaßt die Startkosten einschließlich der erforderlichen Trägerraketen. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Frage B 45) : Wie glaubt die Bundesregierung, ihr Ziel eines schrittweisen Abbaus des Numerus clausus verwirklichen zu können, wenn, wie das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft am 12. August 1971 mitteilte, der Anteil der Ausgaben zur Förderung der Hochschulen am Gesamtetat des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft für 1971 „leicht rückläufig" ist? In der im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erstellten statistischen Darstellung über die „Ausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft 1969 bis 1971", auf die Sie sich offensichtlich beziehen, war nicht behauptet worden, daß der Anteil der Ausgaben zur Förderung der Hochschulen am Etat des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft für 1971 leicht rückläufig ist, sondern vielmehr darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft zurückgegangen ist. Abgesehen davon, daß der Rückgang eines Prozentanteils für einen bestimmten Bereich bekanntlich noch nichts über die Entwicklung der absoluten Ausgaben für diesen Bereich aussagt, — tatsächlich steigen die Ausgaben zur Förderung der Hochschulen von 939,6 Millionen DM im Jahre 1970 auf mindestens 1 034,4 Millionen DM im Jahre 1971 — geht aus der Tabelle 1 der erwähnten Darstellung deutlich hervor, worauf der anteilmäßige Rückgang zurückzuführen ist. Die Ausgaben für den Bereich Ausbildungsförderung und das sonstige Bildungswesen haben sich nämlich von 1970 auf 1971 mehr als verdoppelt. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben für Bildung und Wissenschaft ist von 8,4 % im Jahre 1970 auf 14,3 % im Jahre 1971 angestiegen. Ein so starker Anstieg muß sich zwangsläufig auf das Verhältnis der einzelnen Aufgabenbereiche zueinander auswirken. Die Verwirklichung des Ziels der Bundesregierung, schrittweise den Numerus clausus abzubauen, wird durch die wesentlichen Steigerungen der Mittel für den Hochschulbau in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 12. Oktober 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen B 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Judaismus nur an wenigen deutschen Universitäten und auch dort nur im Zusammenhang mit der christlichen Theologie als wissenschaftliche Disziplin behandelt wird? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit prädestinierten jüdischen Gremien darauf hinzuwirken, daß Judaismus an der einen oder anderen wissenschaftlichen Hochschule eine eigenständige Pflegestätte findet? Der Dachverband der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit gibt periodisch eine Übersicht zur Lehre der Wissenschaft vom Judentum an den Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik heraus, die Aufschluß darüber gibt, in welchem Umfang das Fach Judaistik an den Hochschulen vertreten ist. Diesen Übersichten ist zu entnehmen, daß Lehrveranstaltungen in Judaistik und verwandten Fachgebieten nur an wenigen theologischen und philosophischen Fakultäten angeboten werden. Einer der Gründe dafür ist nach Meinung des Deutschen Koordinierungsrates der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit das Fehlen der Judaistik in den Ausbildungsgängen und Prüfungsordnungen der Theologen und Pädagogen. Wie groß die Zahl der Hörer in diesen Fächern ist und ob nicht auch in anderen, vornehmlich in den theologischen Fakultäten angebotenen Lehrveranstaltungen Wissen über das Judentum vermittelt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 8210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971 Ebenso sind ihr keine Unterlagen darüber zugänglich, ob genügend wissenschaftlicher Nachwuchs in diesen Fächern zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat von sich aus keine Möglichkeit, auf den Umfang des Lehrangebots an den Hochschulen Einfluß zu nehmen. Sie kann infolgedessen auch nicht die Verstärkung eines Faches durch Errichtung neuer Lehrstühle oder Institute in die Wege leiten. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, die Frage einer stärkeren Berücksichtigung der Judaistik im Lehrangebot der Hochschulen an die Kultusministerkonferenz heranzutragen, um zu erreichen, daß zunächst einmal eine genaue Bestandsaufnahme in den einzelnen Ländern über die Situation des Fachs erarbeitet wird und evtl. geplante Maßnahmen bekannt werden. Über das Ergebnis dieser Umfrage werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage B 8) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die in der Publikation „Umwelt 2000" des Forschungsinstituts Senckenberg (Frankfurt Main) vorgelegten Vorschläge für den Umweltschutz am Oberrhein in ihre Überlegungen, die in der Antwort auf meine Mündliche Anfrage vom Juli 1971 niedergelegt sind, einzubeziehen? Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage während der Sommerpause bereits ausgeführt habe, stehen in Rheinland-Pfalz die Uferbereiche des Rheins einschließlich der Altrheinarme vorwiegend unter Landschaftsschutz. Die rheinland-pfälzischen Maßnahmen in den Uferbereichen tragen deshalb im wesentlichen bereits den vom Senckenberg-Institut unterbreiteten Vorschlägen Rechnung. Ähnlich bemüht sich die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie der Forstverwaltung seit langem um den Schutz und die Erhaltung der Auewälder und der durch die Regulierungsmaßnahmen des letzten Jahrhunderts abgeschnittenen Altarme des Rheins. Dies gilt auch für die durch die Kiesgewinnung in großer Zahl vorhandenen Grundwasserseen. Inwieweit die vom Senckenberg-Institut vorgeschlagenen Maßnahmen darüber hinaus möglich und zweckmäßig sind, läßt sich jedoch nicht generell, sondern nur von Fall zu Fall beurteilen. Immerhin sprechen beispielsweise in einer ganzen Reihe von Fällen Gründe des Hochwasserschutzes oder der Wasserqualität dagegen, alle Altrheinarme oder Kiesgruben mit dem Hauptstrom zu verbinden.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnete Vorlage. — Widerspruch erhebt sich nicht; das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Der Abgeordnete Dr. Klaus-Peter Schulz (Berlin) hat dem Präsidenten mitgeteilt, daß er am 14. Oktober 1971 aus der Fraktion der SPD ausgeschieden ist.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat am 13. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Seiters, Gerlach, Dr. Ritz, Wolf, Franke (Osnabrück), Erpenbeck, Ollesch und Genossen betr. Bombenabwurf
und Luftbodenschießplatz Nordhorn-Range - Drucksache VI/2637 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2699 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 11. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Dr. Evers, Härzschel, Frau Schröder (Detmold) und Genossen betr. Vereinfachung und Einsparung beim Ärztlichen Dienst der Versorgungsverwaltungen — Drucksache VI/2348 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI 2704 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat am 12. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. de With, Hirsch, Dr. Müller-Emmert, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Kleinert und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Wirtschaftskriminalität — Drucksache VI/2626 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2703 verteilt.
Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat am 12. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU betr. Neue Gefahren für den Wohnungsbau — Drucksache VI/2602 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2711 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 12. Oktober 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Höcherl, Leicht, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Finanzplanungsrat — Drucksache VI/2627 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2712 verteilt.
Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen
betr. Übertragung der dem Bund bei Erhöhung des Grundkapitals der VEBA-AG zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ein Bankenkonsortium — Drucksachen VI/2535, zu VI/2535, VI/2633 —
Berichterstatter ist der Abgeordnete Bremer. Er hat das Wort. — Ist der Abgeordnete Bremer nicht im Saale? — Verzichtet das Haus auf den Bericht? — Dann können wir in die Aussprache eintreten.
Das Wort hat der Abgeordnete Vogt.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0614200100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich erklären, daß meine Fraktion der Drucksache VI/2535 zustimmt, nach der der Bund die ihm bei einer Erhöhung des Grundkapitals der VEBA zustehenden Bezugsrechte je zur Hälfte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium nach den in der Drucksache genannten Bedingungen überträgt. Das Verfahren jedoch, das die Bundesregierung in diesem Fall angewandt hat, und der Inhalt der Vorlage veranlassen die CDU/ CSU zu einigen kritischen Bemerkungen.
Die Bundesregierung hat sich mit Fleiß bemüht, einen Haushalt für 1972 vorzulegen, der in seiner ausgewiesenen Steigerungsrate annähernd den konjunkturellen Erfordernissen genügt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie Positionen, die aus Gründen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit eigentlich voll im Etat ausgewiesen werden müßten — wie etwa die 1 Milliarde DM, die den Gemeinden aus der geplanten Mineralölsteuererhöhung zufließen soll —, nicht im Haushalt aufgeführt. Dieses Verfahren, eine Politik „am Haushalt vorbei" zu treiben, setzt die Bundesregierung mit der Vorlage fort, die hier zur Beschlußfassung ansteht. Denn wie immer man die Übertragung der dem Bund bei einer Kapitalerhöhung der VEBA zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium wertet — man kann sie etwa als Kreditaufnahme werten —, finanziell trifft sie den Bund, aber sie findet keinen Niederschlag im Haushalt. Dieser Politik am Haushalt vorbei muß die CDU/CSU widersprechen.
Ein Zweites! Diese Regierung hat, wie sie selbst sagt, kein Geld, um die auf den Bund entfallenden neuen Aktien von nominell rund 83 Millionen DM aus der Kapitalerhöhung der VEBA zu übernehmen. Diese Regierung hat auch in ihrer mittelfristigen Finanzplanung keine Mittel für Kapitalerhöhungen bei den Unternehmen eingeplant, an denen der Bund beteiligt ist. Dabei weiß sie, daß der Kapitalbedarf dieser Unternehmen beachtlich ist und im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Unternehmen in absehbarer Zeit gedeckt werden muß.



Vogt
Ich muß daher die Bundesregierung fragen, wie sie eigentlich ihrer Verantwortung für diese Unternehmen künftig gerecht werden will. Offenbar ist die Bundesregierung zwar daran interessiert, ihre Beteiligungen an den Wirtschaftsunternehmen und damit ihren Einfluß auf sie aufrechtzuerhalten, aber die Pflicht eines Groß- bzw. eines Mehrheitsaktionärs, für eine gesunde Finanzstruktur dieser Unternehmen zu sorgen, scheint ihr lästig zu sein.
Ein Weiteres! Diese Regierung redet davon, daß die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik, insbesondere die Verteilung des produktiven Kapitals der Wirtschaft unbefriedigend, ja ungerecht sei und daß dieser Zustand geändert werden müsse. Aber welche Konsequenzen zieht sie praktisch aus dieser Forderung und zum anderen aus der Tatsache, daß sie keine Mittel für Kapitalerhöhungen zur Verfügung hat? Wie diese Vorlage der Bundesregierung zeigt, zieht sie daraus keine sachgerechte und politisch überzeugende Konsequenz. Sachgerecht und politisch überzeugend wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung folgendes vorgeschlagen hätte. Erstens, der Bund verzichtet bei Kapitalerhöhungen bei Bundesunternehmen bis zu einer bestimmten Grenze auf sein Bezugsrecht, zweitens, die neuen Aktien werden der weiteren sozialen Privatisierung zugeführt.
Hätte die Bundesregierung, meine Damen und Herren, diese Konsequenzen gezogen, hätte sie sich die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes sparen können. Ein solcher Gesetzentwurf liegt nämlich diesem Hohen Hause in Gestalt des Entwurfs der CDU/CSU zur weiteren Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung — Drucksache VI/ 1434 — bereits seit dem 16. November 1970 vor. Die CDU hält an diesem Gesetzentwurf fest. Er sieht folgende Maßnahmen vor:
Erstens. Auf dem Wege der Kapitalerhöhung sollen unter Ausschluß des Bezugsrechts des Bundes der Anteil des Bundes an der VEBA auf 26 % und der Anteil des Bundes an der VIAG auf 51 % gesenkt sowie die jungen Aktien nach den Grundsätzen der sozialen Privatisierung vor allem unteren und mittleren Einkommensgruppen angeboten werden. Zweitens. Es soll eine Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen errichtet werden, in die alle Bundesbeteiligungen eingebracht werden. Aufgabe dieser AG für Bundesbeteiligungen soll es nach dem Vorschlag der CDU/CSU sein, das industrielle Bundesvermögen zu konsolidieren, um es einer späteren Privatisierung zugänglich zu machen.
Warum, meine Damen und Herren, ist die Bundesregierung im Falle der Kapitalerhöhung der VEBA nicht diesen Weg gegangen, den ihr die CDU/ CSU vorgezeichnet hat? Warum trennt sie sich nicht in angemessener Form von den Bundesbeteiligungen? Denkt sie etwa noch immer daran, alle diese Beteiligungen in einem Konzern zusammenzufassen? Ist sie überhaupt daran interessiert, die Politik der sozialen Privatisierung fortzuführen?
Nun, die Bundesregierung wird auf diese Fragen antworten, sie werde über die Neuordnung des Bundesbesitzes an Wirtschaftsunternehmen erst dann entscheiden, wenn das in Auftrag gegebene Gutachten vorliegt. Die CDU/CSU hat im Interesse einer sachlichen Erörterung der Probleme bereits erklärt, daß ihr Gesetzentwurf erst nach Vorlage dieses Gutachtens beraten werden soll. Wir warten deshalb auf dieses Gutachten, und wir erwarten, daß dieses Gutachten nicht als Vorwand dafür benutzt wird, die Beratungen unseres Gesetzentwurfes zu blockieren. Wir werden sofort nach Vorlage dieses Gutachtens die Beratung unseres Gesetzentwurfes fordern.
Meine Damen und Herren, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU stellt also fest: Erstens. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit ihrem Antrag, die bei der Erhöhung des Grundkapitals der VEBA dem Bund zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bankenkonsortium zu übertragen, gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verstoßen. Zweitens. Die Bundesregierung hat keine Konzeption darüber, wie die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftsunternehmen neu geordnet und die Politik der sozialen Privatisierung fortgeführt werden soll.
Das muß die CDU bedauern, und sie kritisiert deshalb auch, daß die Bundesregierung angesichts der Kapitalerhöhung bei der VEBA nur eine unbefriedigende Zwischenlösung vorgeschlagen hat. Wenn meine Fraktion dennoch der Vorlage auf Drucksache VI/2535 zustimmt, dann nur deshalb, weil die Kapitalerhöhung im dringenden Interesse der VEBA, der Beschäftigten dieses Unternehmens und der Kleinaktionäre liegt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614200200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grobecker.

Claus Grobecker (SPD):
Rede ID: ID0614200300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialdemokraten begrüßt es, daß sich die Opposition dazu entschlossen hat, diesem Antrag zuzustimmen, wenngleich wir auch über die Begründung, die Sie hier zum Verfahren gegeben haben, einigermaßen verwundert sind. Immerhin können wir darauf verweisen, daß haargenau das gleiche Verfahren 1968 bei der VIAG, Herr Vogt, Ihre Zustimmung gefunden hat, ohne daß Sie hier derlei Begründungen gegeben hätten. Immerhin, wir sind der Auffassung — das hatten wir in Ihrer Begründung schon vermutet —, daß wir einem Absinken des Bundesanteils bei den öffentlichen Betrieben, wie etwa die VEBA mit hohem Energieanteil, nicht zustimmen können. Sie hatten das ausdrücklich gesagt und dahin zielt Ihre Argumentation. Auch da befinden wir uns in sehr guter Gesellschaft, nämlich der Gesellschaft Ihres Herrn Burgbacher, der 1965 bei der Teilprivatisierung der VEBA ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß bei Gesellschaften wie der VEBA, die im Energiesektor tätig sind, der Bund seinen Mehrheitsanteil behalten muß.
Im übrigen wird mit diesem Verfahren, das hier von der Bundesregierung vorgeschlagen wird, nichts



Grobecker
vorweggenommen, etwa einer Neuregelung des Bundesvermögens insgesamt. Wir lassen dort alles offen.
Zu Ihren haushaltsrechtlichen Einwendungen darf ich sagen, daß sie insofern völlig überflüssig sind, als es sich hierbei um ein Verfahren handelt, das nach der Bundeshaushaltsordnung ausdrücklich möglich ist, weil es einen Stundungscharakter hat. Immerhin werden wir möglicherweise darüber debattieren müssen, wenn das Gutachten der Bundesregierung zur Neuordnung des Bundesvermögens vorliegt. Wir können uns dann hier und in den Ausschüssen wieder treffen. Ich wollte nur ausdrücklich darauf hinweisen, daß dieses Verfahren nicht anfechtbar ist, und zwar nicht nur deshalb, weil wir es 1968 zusammen und auf Ihre Initiative hin schon einmal praktiziert haben, sondern weil wir der Auffassung sind, daß es nach der Bundeshaushaltsordnung möglich ist, so zu verfahren.
1m übrigen wissen wir, wie der Haushalt 1972 aussieht, und es wäre dann schon notwendig, daß Sie sagen, wo wir die 166 Millionen DM, die notwendig wären, um die Bezugsrechte auszuüben, wegnehmen sollen. Es wird nichts verbaut. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bankenkonsortium werden bestimmte Auflagen gemacht, so daß z. B. das Stimmrecht des Bundes damit nicht verloren geht.
Wir stellen fest, daß Sie dieser Vorlage zustimmen. Insofern sind wir Ihnen nicht gram.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614200400
Das Wort hat der Abgeordnete Kirst.

Victor Kirst (FDP):
Rede ID: ID0614200500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch kürzer fassen als der Kollege Grobecker. Auch ich bin darüber erfreut, daß nach der kontroversen Diskussion und der kontroversen Abstimmung im Haushaltsausschuß heute hier in der Entscheidung Übereinstimmung besteht. Wir stimmen diesem Antrag ebenfalls zu. Es handelt sich dabei um eine rein pragmatische Lösung, die vertretbar ist, die gegen keine Vorschriften verstößt und die nichts präjudiziert, wie auch der Hinweis auf das Abwarten des bekannten Gutachtens beweist.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614200600
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes
— Drucksache VI/ 1877 —

(7. Ausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache VI/2701 Berichterstatter: Abgeordneter Picard bb)

— Drucksachen VI/2673, zu VI/2673
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Meinecke (Hamburg), Abgeordnete Frau Dr. Henze

(Erste Beratung 108. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rauschgifthandels
— Drucksache VI/1414 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß) — Drucksachen VI/2673, zu VI/2673 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Meinecke

(Hamburg), Abgeordnete Frau Dr. Henze


(Erste Beratung 108. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern und rufe in zweiter Beratung Artikel 1 des Gesetzes mit dem Umdruck 226 t) der Fraktion der CDU/CSU auf. Wer wünscht das Wort? — Frau Abgeordnete Dr. Henze, bitte!

Dr. Maria Henze (CDU):
Rede ID: ID0614200700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 226 begründen. Erlauben Sie mir, daß ich zur Begründung dieses Antrages etwas weiter aushole. Von Monat zu Monat, von Tag zu Tag häufen sich die alarmierenden Nachrichten über die Zunahme des Drogenkonsums, des Rauschmittelmißbrauchs, der Rauschmittelkriminalität und der Brutalität der Drogenszene. Aus kürzlich veröffentlichten Nachrichten und Berichten geht hervor, daß sich die Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1966 bis 1970 um 2784,8 % erhöht hat, wobei die Dunkelziffer noch gar nicht berücksichtigt ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614200800
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Bedeutung des Themas möchte ich Sie doch bitten, Ruhe zu bewahren und Privatgespräche, wie sie rechts und links geführt werden, nach außerhalb des Saales zu verlegen.

Dr. Maria Henze (CDU):
Rede ID: ID0614200900
Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Einbrüche in Apotheken, um an das begehrte Rauschgift zu gelangen, von 31 im Jahre 1968 auf 820 im Jahre 1970. Dem Bericht der hessischen Landesregierung zufolge hat der Rauschmittelkonsum bereits die Mehrzahl der Schüler an den Oberstufen der Gymnasien und der beruflichen Schulen erfaßt. Danach haben 50 % mehrmals
*) Siehe Anlage 2



Frau Dr. Henze
Rauschmittel gebraucht, 30 % nehmen sie regelmäßig bis häufig, 20 % sind unmittelbar gefährdet, abhängig zu werden, und 5 % schließlich sind bereits rauschmittelabhängig.
Gab es vor Jahresfrist noch Stimmen, die Rauschmittel wie Haschisch verharmlosten, so ist inzwischen wohl eindeutig erkannt, wie gefährlich auch die sogenannten weichen Drogen sind. Es muß aber gesagt werden, daß sich verharmlosende Darstellungen, wie sie z. B. in dem Haschisch-Report von Rudolf Walter Leonhardt sowie in seiner Artikelserie in der „Zeit" enthalten waren, verheerend auswirkten. Nicht selten berufen sich noch heute Jugendliche auf den Haschisch-Report von Leonhardt, wenn ihnen die Gefährlichkeit der Rauschmittel vor Augen geführt werden soll. In der letzten Nummer von „konkret" setzt sich der Chefredakteur, Röhl, in nicht zu überbietender Deutlichkeit von den früheren Äußerungen ab, daß Hasch nicht gefährlicher sei als Alkohol oder Nikotin. Hasch macht unfähig zur Änderung der Gesellschaft. Röhl fordert zum organisierten Kampf der linken Jugendorganisationen gegen den kriminellen Rauschgifthandel auf.
Die verheerenden Auswirkungen des Drogenmißbrauchs werden erst allmählich erkennbar. Fest steht, daß die Zahl der Frühinvaliden steigt. Ob die Zahl von 60 000 Frühinvaliden stimmt, ist umstritten. Es ist wahrscheinlicher, daß es zur Zeit erst 20 000 sind, die nicht mehr in der Lage sind, eine Berufsausbildung zu beenden oder ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auf die Allgemeinheit kommen ungeheure Kosten zu. Die „Frankfurter Rundschau" hat ausgerechnet, daß für die Heilung eines Süchtigen 100 000 DM nötig seien. Das Leid, das über Eltern und Familien kommt, wenn ein Kind drogenabhängig wird, ist unermeßlich. Diesen Eltern ist nicht mit unserem öffentlich bekundeten Mitleid geholfen. Es fragt sich, ob der Staat nicht mitverantwortlich wird, wenn er durch mangelnde Maßnahmen dem Drogenmißbrauch nicht wirkungsvoller entgegentritt.
Mit Hochdruck haben wir in den zuständigen Ausschüssen das heute in zweiter und dritter Lesung zu beratende Opiumgesetz behandelt. Die beteiligten Ausschüsse haben die Beratungen mit größter Konzentration und Energie durchgeführt. Der vorliegende Bericht ist in kürzester Zeit ausgearbeitet worden. Es ist sicher nicht erstrebenswert, daß ein Bericht ohne Vorliegen der wichtigen Protokolle des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit angefertigt wird. Wir haben das aber getan, weil wir auf jeden Fall sicherstellen wollten, daß die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes nicht noch weiter hinausgeschoben wird.
Das vorliegende Gesetz ist in einigen wesentlichen Punkten neugefaßt. Ich möchte mich in meiner Begründung auf das Kernstück des Gesetzes beschränken, nämlich auf § 10, in dem die Straftatbestände geregelt sind. Hieran entzündete sich auch die Diskussion im Ausschuß, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das Gesetz sieht härtere Strafen für Rauschgifthändler vor. Frau Minister Strobel sprach auf dem Apothekertag in Berlin davon, daß Sinn der Novelle in erster Linie ist — wörtlich —,
die Strafbestimmungen des Opiumgesetzes nachdrücklich zu verschärfen. Der gewissenlose, ja, verbrecherische illegale Handel mit Rauschgiften muß entsprechend den sozialen, körperlichen und geistigen Schäden, die er verursacht, hart bestraft werden können.
Tatsächlich spielen sich auf dem Drogenmarkt immer erschreckendere und brutalere Szenen ab. Rauschgifthändler haben sich wie Spionageringe organisiert. Sie arbeiten international zusammen. In Frankfurt ist nach Angabe der Polizei jeder zweite „Dealer" bewaffnet. Darstellungen z. B. der Illustrierten „stern" in dieser Woche schildern in dramatischer Weise, was sich an den Drogenumschlagplätzen der Bundesrepublik abspielt. Die Rauschgifthändler sind in höchstem Maße sozialschädlich. Sie versuchen zur Zeit offensichtlich, den Markt für harte Drogen in der Bundesrepublik zu erschließen. Das geht so weit, daß an junge Menschen Rauschmittel, auch Heroin, billig oder gratis abgegeben werden, um sie abhängig zu machen. Es sollen auch Erpressungen vorkommen. Die „FAZ" berichtet, daß dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden Fälle bekannt seien, wo skrupellose „Dealer" junge Leute gewaltsam „fixten".
Was sieht das Gesetz nun an Strafe für illegale Rauschgifthändler vor? In § 10 Abs. 4 wird für besonders schwere Fälle Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren angedroht. Die Höchststrafe ist also von drei Jahren auf zehn Jahre hinaufgesetzt. Die Mindeststrafe aber beträgt nach wie vor ein Jahr. Dabei handelt es sich abweichend vom Regierungsentwurf bei den im folgenden aufgeführten schweren Fällen nur um Regelfälle. Der Richter kann also mit dem Strafmaß auch unter einem Jahr bleiben.
Außerdem ist die Strafpraxis, daß Strafen bis zu zwei Jahren im Normalfall zur Bewährung ausgesetzt werden. Wer die richterliche Spruchpraxis kennt, weiß, daß sich das verhängte Strafmaß meist nach der Mindeststrafe richtet. Die Höchststrafe wird äußerst selten verhängt. Daß diese Strafandrohung eine Abschreckung für Rauschgifthändler bedeutet, möchte ich bezweifeln. Zeitungsüberschriften wie „Rosa Zeiten für Rauschgifthändler" unterstreichen dies.
Wenn das angedrohte Strafmaß wirklich abschrekken soll, muß die Mindeststrafe drei Jahre betragen. Deshalb stellt die CDU/CSU-Fraktion den Antrag, den § 10 Abs. 4 entsprechend zu ändern. Man komme nicht mit dem Beispiel, daß dann harmlose Touristen, die aus dem Orient in ihrem Auto versteckt Haschisch als Souvenir einschmuggeln wollten, mit mindestens drei Jahren bestraft werden müßten. Schmuggel mit Rauschgiften ist keine harmlose Sache. Das sollte jeder wissen. Außerdem hat in einem solchen Fall der Richter Ermessensspielraum genug, um eine angemessene Strafe zu verhängen.



Frau Dr. Henze
Mit dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist das Problem des anwachsenden Rauschmittelmißbrauchs nicht gelöst. Es ist eine Entwicklung im Gange, die große Teile unserer Jugend zu ruinieren droht und deren vielfältige Konsequenzen uns erst allmählich bewußt werden. Noch ist die Drogenszene in Europa nicht mit der in den USA vergleichbar, wo die Zahl der Heroin-Toten allein in New York mit jährlich 9000 bis 12 000 angegeben wird. Wenn auch eine Dramatisierung der Situation nicht angebracht ist, so sind doch alle Kräfte von Staat und Gesellschaft zu mobilisieren, um dem Drogenmißbrauch ein Ende zu setzen.
Eines aber können wir hier und heute tun, nämlich die Rauschgifthändler mit harten Strafen zu bedrohen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das liegt im Interesse der gefährdeten Kinder und Jugendlichen und deren Eltern. Sie wollen wir schützen. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, dem Antrag meiner Fraktion zuzustimmen und die Mindeststrafe in § 10 Abs. 4 auf drei Jahre festzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614201000
Der Änderungsantrag Umdruck 226 ist begründet. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0614201100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte als Berichterstatter kurz zu dem Antrag Umdruck 226 Stellung nehmen. Die CDU/CSU-Fraktion will, wie Sie vernommen haben und wie soeben begründet wurde, in § 10 Abs. 4, der die Tatbestände der besonders schweren Fälle charakterisiert, die Mindeststrafe von einem Jahr auf drei Jahre erhöhen.
Erstens. In der Begründung wurde gesagt, daß die Gerichte im allgemeinen auf die Mindeststrafe schielen und versuchen, mit dieser auszukommen, und daß die Höchststrafe nicht relevant sei. Meine Damen und Herren, das ist eine Legende, die wir nicht gelten lassen können. Der Gesetzgeber hat sehr deutlich gesagt, welche Tatbestände er meint und daß er für diese die Höchststrafe von drei Jahren drastisch auf zehn Jahre erhöht haben will. Hiernach wird sich die Rechtsprechung richten müssen.

(Beifall bei der SPD.)

Zweitens. Es ist ferner eine Legende, wenn behauptet wird, im Ausland werde mit wesentlich schärferen Strafen operiert. Wir haben in den Ausschußberatungen eine Synopse vorgelegt bekommen. Nach dieser Synopse stimmt diese Behauptung nur vereinzelt. Der Beweis aber, daß in solchen Industrienationen, die mit wesentlich höherem Strafmaß operieren, eine Eindämmung erfolgt ist und ein Abschreckungseffekt erzeugt wurde, ist bisher leider nicht erbracht.
Wir Sozialdemokraten möchten zwei Gesichtspunkte in die Diskussion bringen. Wonach richten
wir uns bei der Beurteilung des Strafmaßes? Einmal natürlich berücksichtigen wir die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung. Mit der Fixierung der Höchststrafe auf zehn Jahre haben wir hier eben die Verwerflichkeit des strafwürdigen Verhaltens herausgestellt. Auf der anderen Seite müssen wir aber grundsätzlich auch den Grad der persönlichen Schuld eines Täters berücksichtigen. Gerade in der Erkenntnis aber, daß die individuelle Verwertbarkeit einer Tatbestandsverwirklichung bei drogenabhängigen Dealern gering ist und darum auch eine Freiheitsstrafe von nur einem Jahr manchmal angemessen sein kann, obwohl der Tatbestand eines besonders schweren Falles vorliegt, sind wir der Meinung, daß die Spanne von einem Jahr bis zu zehn Jahren den Gerichten die notwendige Möglichkeit gibt, jeden Fall individuell zu beurteilen. Und darauf kommt es an.
Frau Kollegin Dr. Henze, es gibt kein Gesetz in der Bundesrepublik, das bei einer Höchststrafe von zehn Jahren von einem Mindeststrafmaß von drei Jahren ausgeht. Dann hätten Sie konsequenterweise die Höchststrafe auf fünfzehn Jahre heraufsetzen müssen, vergleichbar den Delikten der Kindestötung, der Aussetzung mit Todesfolge, der Körperverletzung mit Todesfolge. Wir sind ausgegangen vom Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Bei der schweren Körperverletzung aber reicht der Strafrahmen ebenfalls von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ich bitte Sie daher, diesem Antrag der CDU die Zustimmung zu verweigern.

(Zustimmung bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614201200
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614201300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich persönlich und viele meiner Freunde haben für den Antrag der CDU durchaus Verständnis. Wir haben das im Ausschuß ja auch zum Ausdruck gebracht. Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ist es doch so, daß die gesamten Straftatbestände im Strafrechtssonderausschuß einmal überprüft werden müssen, und es wäre ein Vorgriff, wenn wir hier den neuen Strafrahmen von drei bis zehn Jahren einführten.
Ich darf noch auf folgendes hinweisen. Kein Mensch denkt daran, den Rauschgifthandel oder den Besitz von Rauschgift zu verharmlosen. Wir Jugendpolitiker — wenn ich einmal so sagen darf — haben im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ja entgegen den Empfehlungen des Rechtsausschusses das Mindestalter für den Fall eines schweren Verstoßes bereits herabgesetzt, so daß bereits der 19- oder 20jährige Schüler, der seinem Mitschüler unter 18 Jahren ein solches Rauschgift gibt, bereits den Tatbestand der besonders schweren Handlung erfüllt, auch wenn er keinen Gewinn hat. In diesem Fall aber wäre doch eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis schon außerordentlich hoch und unverantwortlich.



Spitzmüller
Und ein Weiteres: Ein schwerer Fall ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 bereits dann gegeben, wenn jemand Betäubungsmittel, die in § 9 genannt sind, besitzt, ohne daß das Gesundheitsamt eine Ausnahme zugelassen hat. Wenn ein solcher Fall aber mit drei Jahren Mindeststrafe bedroht wird, kann das den Richter in große Schwierigkeiten bringen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf ein Beispiel hinweisen, das die Kollegen, die diesem Haus länger angehören, sicherlich noch in Erinnerung haben. Es gab einmal eine kleine Gruppe von drei Menschen, die sehr erbost über den Bau der Mauer waren. Sie haben mit gutem Willen, aber mit falschen Mitteln einen Dynamitanschlag auf die Mauer unternommen. Nach dem damals geltenden Recht hätten sie mit dem Mindeststrafmaß von fünf Jahren Zuchthaus bestraft werden müssen. Wir alle in diesem Haus waren der Meinung, daß das individuell nicht zu verantworten und zu vertreten ist. Wir alle waren dann gezwungen, das Gesetz zu ändern, weil wir einsehen mußten, daß das Mindeststrafmaß einfach zu hoch angesetzt war.
Ich bin überzeugt, daß im Laufe der nächsten Jahre schwere Fälle auf den Tisch der Richter kommen, die dann bei uns im Parlament als Petitionen landen würden und bei denen wir sagen müßten: wir haben mit dem Strafmaß von mindestens drei Jahren zu hoch gegriffen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614201400
Herr Abgeordneter Spitzmüller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Arndt?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614201500
Bitte schön!

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0614201600
Herr Kollege Spitzmüller, wären Sie bereit, den Kollegen der CDU/ CSU zu bestätigen, daß nach jahrzehntelanger Gerichtserfahrung so hoch angesetzte Mindeststrafen bei den Gerichten in der Praxis dazu führen, daß die Richter alle Hebel in Bewegung setzen, um nicht zu einem schweren Fall zu kommen, daß im Ergebnis also genau das Umgekehrte von dem herauskommt, was die Kollegen der CDU/CSU mit ihrem Antrag wollen?

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614201700
Ich nehme das gern zur Kenntnis, Herr Kollege Arndt. Da ich nicht Jurist bin, ist das auch für mich eine sehr wichtige Mitteilung, die ich gern im Protokoll des Parlaments vermerkt weiß.
Wir Freien Demokraten sind der Meinung, daß das gesamte System der Strafrahmen im Strafrechtssonderausschuß einmal neu überdacht werden muß. Als wir den Gesetzentwurf im Ausschuß beschlossen, haben wir nicht alles übernommen, was der Rechtsausschuß empfohlen hat. Nach unserer Meinung reicht eine Mindeststrafe von einem Jahr, wie sie vorgesehen ist, aus, um den Taten individuell Rechnung tragen zu können. In einem besonders schweren Fall können dann fünf, sieben, acht oder zehn Jahre verhängt werden. Aber in dem schweren Fall, der einer besonderen individuellen Würdigung bedarf, wird dem Richter auch die Möglichkeit gegeben, unter drei Jahre, d. h. auf ein, anderthalb oder zwei Jahre zu gehen. Damit ist keine Verharmlosung verbunden, meine Damen und Herren, sondern damit wollen wir nur einen Strafrahmen schaffen, der dem Richter den erforderlichen Spielraum gibt, einerseits den Rauschgifthandel mit harten Strafen zu bekämpfen, andererseits aber in einem individuell gesondert gelagerten Fall nicht gleich mit der vollen Härte des Staates eingreifen zu müssen, die der Antrag der CDU/CSU beinhaltet.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614201800
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Pinger.

Dr. Winfried Pinger (CDU):
Rede ID: ID0614201900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne die Mindeststrafe von drei Jahren würde das eigentliche Ziel des neuen Gesetzes verfehlt. Der Zweck dieses Gesetzes muß es sein, ein scharfes Mittel gegen den Rauschgifthandel zu schaffen. Ein Gesetz als Mittel der Abschreckung ist sicher nicht in allen Lebensbereichen gleich wirksam. Wenn aber irgendwo die abschreckende Wirkung eines Strafgesetzes tatsächlich vorhanden ist, dann bei denen, die sich aus illegalen Geschäften bereichern wollen. Das kalkulierbare Risiko der Rauschgifthändler muß durch eine Mindeststrafe so heraufgesetzt werden, daß die Gewinnchance auf Kosten des Lebens und der Gesundheit vorwiegend Jugendlicher nicht mehr lohnend ist.

(Abg. Lücke [Bensberg] : Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal klarstellen, daß es hier nicht um die Normalfälle des Verstoßes gegen das Rauschgiftgesetz, sondern um, wie es im Gesetz heißt, besonders schwere Fälle geht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das sind, wie schon gesagt, diejenigen Fälle, in denen Händler auf Kosten der Gesundheit und des Lebens vorwiegend Jugendlicher ihre Geschäfte mit der Sucht anderer betreiben. Wir sind der Meinung, daß in solchen Fällen die volle Härte des Gesetzes eingreifen muß. Wir sind der Meinung, daß es eine verfehlte liberale Einstellung wäre, wenn man hier großzügig sein wollte. Wir sind ferner der Auffassung, daß es im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut eine außerordentlich schwere Tat ist, wenn ein Händler aus Gewinnsucht solche Geschäfte betreibt, und wir sind auch der Meinung, daß die persönliche Schuld des einzelnen in solchen Fällen nicht gering ist.
Sie, von der SDP/FDP-Koalition sagen, im Einzelfall könnte die Schuld nicht so groß sein, daß eine so hohe Strafe gerechtfertigt wäre. Wir weisen aber darauf hin, daß es sich schließlich um eine Regelstrafe handelt und der Richter nicht mehr, wie in früheren Fällen, in Verlegenheit kommt, das Gesetz auch in diesem Fall anwenden zu müssen.
Bei den Händlern, die wir treffen wollen, handelt es sich vorwiegend um internationale Händler. Wenn diese feststellen, daß die Strafvorschriften in



Dr. Pinger
der Bundesrepublik milder als im Ausland sind, laden wir sie geradezu ein, ihre Geschäfte in der Bundesrepublik zu tätigen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte dafür zwei Beispiele geben. Im Gesetz ist unter den besonders schweren Fällen die Einfuhr von Rauschgiften aufgeführt. Das französische Gesetz vom 31. Dezember des vergangenen Jahres sieht in diesem Fall vor — ich darf daraus zitieren —:
Besteht die Zuwiderhandlung in der Einfuhr, der Herstellung oder der Ausfuhr der genannten Stoffe oder Pflanzen, erhöht sich die Freiheitsstrafe auf zehn bis zwanzig Jahre.
Das heißt, das französische Gesetz fängt an bei 10 Jahren, wo unser Gesetz aufhört.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Ein zweites Beispiel. Wir haben in unserem Gesetzentwurf in § 10 Abs. 4 für besonders schwere Fälle eine erhöhte Strafe vorgesehen: Danach wird u. a. ein erwachsener Täter, der wiederholt Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgibt, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Nach unserem Antrag soll die Mindeststrafe hier auf drei Jahre Freiheitsstrafe heraufgesetzt werden. Nach dem französischen Gesetz ist es nicht erforderlich, daß einer wiederholt handelt oder daß es sich um Personen unter 18 bis zu 21 Jahren handelt, sondern im französischen Gesetz ist als Strafe angedroht -- ich zitiere wieder —:
Wird der Gebrauch der genannten Stoffe oder Pflanzen einem Minderjährigen unter 21 Jahren ermöglicht, erhöht sich die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre bis zu zehn Jahren.
Das heißt, auch in diesem Fall ist die Strafandrohung mindestens fünf Jahre, und zwar nicht als Regelstrafe, sondern als zwingende Mindeststrafe.
Wir sehen also, daß die internationalen Bestimmungen, und zwar vor allem die des Nachbarlandes Frankreich, noch schärfer sind als das, was wir vorschlagen. Wir meinen, daß man auf keinen Fall unter die drei Jahre als Regelstrafe heruntergehen darf.
Es wurde hier soeben gesagt, es sei eine Legende, daß sich die Richter nicht an der Mindeststrafe orientierten. Dazu müssen wir feststellen, daß Richter erfahrungsgemäß tatsächlich bei der Festsetzung des Strafmaßes im ersten Drittel der angedrohten Strafen bleiben und die Mindeststrafe durchaus eine Marke ist, an der sich die Richter orientieren.
Sie haben uns entgegengehalten, der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei nach Ihrer Auffassung diejenige Form, an der man sich zu orientieren habe. Nun, es ist richtig: die schwere Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. Aber dies ist ein Delikt, bei dem die schwere Folge fahrlässig verursacht worden sein kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn aber Rauschgifthändler am Werk sind, handeln sie mit Vorsatz, jedenfalls mit bedingtem Vorsatz.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn wir uns da schon orientieren wollen, müßten wir als Orientierungspunkt die Fälle nehmen, in denen einer den Tod eines Menschen vorsätzlich herbeiführt, also die Fälle des Totschlags. Es ist richtig, daß der Rauschgifthändler die Person, die er in die Gefahr des Todes bringt, nicht genau kennt. Aber den Tod nimmt er in Kauf; er handelt also vorsätzlich, so daß wir uns nicht nach dem Delikt, bei dem die Todesfolge fahrlässig herbeigeführt wird, richten dürfen, sondern daß wir uns nach den vorsätzlichen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten richten müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614202000
Gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Dürr? — Bitte!

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0614202100
Herr Kollege Pinger, sind Sie mit mir darüber einig, daß die letzten Sätze, die Sie gesagt haben, ein gutes Plädoyer für die wesentliche Erhöhung der Höchststrafe waren, die wir in den Ausschüssen gemeinsam beschlossen haben?

Dr. Winfried Pinger (CDU):
Rede ID: ID0614202200
Herr Kollege, es ließe sich durchaus noch darüber diskutieren, ob die Höchststrafe nicht noch höher angesetzt werden müßte.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Nur: da wir schon Schwierigkeiten in diesem Hause haben, die Mindeststrafe durchzusetzen, sind wir allerdings der Meinung, daß wir dann in der Höchststrafe lieber etwas zurückstecken sollten,

(Zuruf des Abg. Dürr)

und zwar wiederum im Hinblick darauf, daß die Mindeststrafe die Marke ist, an der sich der Richter im Zweifel orientiert.
Wir können nur noch einmal festhalten: wenn dieses Gesetz die Wirkung haben soll, die wir wollen — hier liegt der Schwerpunkt dieses Gesetzes —, müssen Sie unserem Antrag zustimmen. Wir bitten jedenfalls darum.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614202300
Meine Damen und Herren, wird weiter das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0614202400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dürr hat es so kurz gemacht, wie es an sich mit Rücksicht auf die Substanz Ihres Antrages richtig wäre. Die Frage von Herrn Dürr bezeichnet nämlich ganz präzise den Kern der Sache. Herr Pinger hat hierzu etwas gesprochen, was in Ihrem Antrag überhaupt nicht steht.

(Abg. Leicht: Wieso denn?)




Kleinert
Es wäre durchaus konsequent und erwägenswert — wir wären die letzten, die sich solchen Erwägungen verschließen würden —, hier mit der Höchststrafe höher zu gehen. Aber ein rechtspolitisches und rechtssystematisches Problem, nämlich die überaus schwierige Frage, wie man die Mindeststrafe ansetzen und dann bei den katalogisierten besonders schweren Fällen darüber hinausgehen soll und ob man überhaupt diese besonders schweren Fälle katalogisieren soll, umzumünzen in eine demagogische Maßnahme, in einen Antrag, der nur draußen zeigen soll, daß Sie für law and order sind, und dann noch nicht einmal den Mut zu haben, das einzig Wirksame zu tun,

(Beifall bei den Regierungsparteien - Zurufe von der CDU/CSU)

nämlich eine Erhöhung der Höchststrafe zu verlangen, das ist nicht in Ordnung.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

Was denken Sie eigentlich von unseren Richtern? Wir haben übereinstimmend und, wie ich meine, aus sehr zutreffenden Erwägungen für dieses überaus schändliche Delikt eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen. Jeder Richter in dieser Bundesrepublik hat die Möglichkeit, eine zehnjährige Freiheitsstrafe gegen diejenigen zu verhängen, die den Tatbestand erfüllen. Woher nehmen Sie denn dieses enorme Mißtrauen, daß unsere Richter auf einmal geneigt wären, bei einer ohnehin gegebenen Mindeststrafe von einem Jahr hier wesentlich unter der Höchststrafe zu bleiben oder nicht mindestens die von Ihnen angesetzten drei Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen, wenn es sich auch nur annähernd um den Grad von Verwerflichkeit handelt, den wir alle gemeinsam meinen? Ich meine, die Höchststrafe zu diskutieren wäre ein redliches Unternehmen. Aber ein rechtssystematisches Problem abzufälschen zu einer Maßnahme, mit der Sie sich denjenigen, die über diese Dinge nicht genug wissen, draußen empfehlen wollen, — das ist nicht gut, und das machen wir nicht mit.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614202500
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Althammer.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0614202600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der letzte Diskussionsbeitrag hat mich veranlaßt, hier noch einige Worte zu sagen.
Ich habe mich der Mühe unterzogen, diesen Gesetzesantrag der CDU/CSU auszuarbeiten. Wenn Sie, Herr Kollege, hier jetzt sagen, das sei nur ein Schaufensterantrag gegenüber draußen, dann möchte ich Ihnen sagen, daß ich in einem sehr langen und sorgfältigen Gespräch mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts, Herrn Dickopf, gerade diese Frage sehr genau besprochen habe.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Haase [Kassel] : Es ist noch nicht schlimm genug in dieser Republik!)

Der frühere Präsident des Bundeskriminalamts, der selber Rauschgiftspezialist ist, hat mich beschworen, in den Gesetzesantrag diese Mindeststrafe für schwere Fälle aufzunehmen, weil überhaupt nur so eine wirksame Bekämpfung der Rauschgifthändler als der Täter im dunkeln möglich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte Ihnen noch eines sagen. Wir sollten uns in diesem Hause darüber einig sein, daß es dringend notwendig ist, dieses ganz schwere Problem anzupacken. Ich halte es nicht für sachdienlich, wenn Sie solche demagogischen Unterstellungen hier hereinbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614202700
Herr Abgeordneter Dr. Althammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus?

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0614202800
Herr Kollege Althammer, haben Sie sich die einzelnen Fälle angesehen und festgestellt, was hier alles als besonders schwerer Fall qualifiziert ist? Und wäre Herr Dickopf — ich bezweifle das — damit einverstanden, daß ein 20jähriger, der einem 18jährigen eine Marihuanazigarette gibt, mit der von Ihnen beantragten Mindeststrafe, nämlich mit drei Jahren Freiheitsstrafe, bestraft wird?

(Unruhe in der Mitte.)


Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0614202900
Frau Kollegin, zum ersten: All diese Einzelfälle sind, so wie sie hier stehen, mit Herrn Präsident Dickopf abgesprochen.
Zum zweiten, Frau Kollegin: Wir sind doch beide .Juristen! Aber auch der Nichtjurist weiß, daß das Gericht erst einmal feststellen muß, daß ein besonders schwerer Fall vorliegt. Und das Beispiel, das Sie gebracht haben, ist doch weiß Gott kein besonders schwerer Fall!
Ich meine, wir sollten in diesen Dingen redlich miteinander umgehen. Weiter meine ich, wir alle in diesem Hohen Hause sollten uns gegenseitig unterstellen, daß wir mit unseren Anträgen im Sinne der Sache die bestmögliche Lösung wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614203000
Herr Abgeordneter Dr. Althammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Riedl?

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0614203100
Herr Kollege Althammer, sind Sie bereit, der Kollegin Frau Dr. Diemer-Nicolaus mitzuteilen, daß mit der Auffassung des Präsidenten Dickopf nicht nur die Präsidenten der Landeskriminalämter übereinstimmen, sondern auch der bei der SPD ja sehr wohl bekannte Münchener Polizeipräsident Dr. Schreiber?

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0614203200
Herr Kollege Riedl, ihr Beispiel zeigt wiederum, daß die Leute, die an



Dr. Althammer
der Front der Bekämpfung stehen, die Entwicklung mit großer Besorgnis sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das war ja der Sinn und der Hintergrund des Antrags: Diese Leute, die draußen mit den Dingen täglich zu tun haben, beschwören uns hier, ihnen das Instrument in die Hand zu geben, das eine wirksame Bekämpfung ermöglicht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614203300
Wird des weiteren das Wort gewünscht? - Im Augenblick nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 226. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke sehr! Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wer dem Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Art. 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort hat der Abgeordnete Burger.

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0614203400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drogen und Rauschmittel dringen in der Bundesrepublik Deutschland vor. Dem muß durch Vorbeugung, durch Therapie, durch Rehabilitation und Durchsetzung der Rechtsordnung Einhalt geboten werden. Zur Durchsetzung der Rechtsordnung wird heute der Bundestag einen Schritt tun. Wir bedauern außerordentlich, daß unser Antrag auf Erhöhung der Mindeststrafe in schweren Fällen abgelehnt wurde. Hier hätten wir Gelegenheit gehabt, eine der Bedeutung der Delikte angemessene Marke zu setzen und deutlich zu machen, daß wir die verantwortungslosen Händler energisch bestrafen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, mit der Durchsetzung der Rechtsordnung allein ist es aber nicht getan. Es muß bei der Aufklärung über die Gesundheitsgefährdung und Sozialschädlichkeit des Drogenmißbrauchs und bei der Hilfe zur Befreiung aus der Abhängigkeit noch viel mehr getan werden. Unbestreitbar ist die Vorsorge das erste und Wichtigste, was zu geschehen hat. Aber Aufklärung und Beratung sind nur dann sinnvoll, wenn dabei der Ton angeschlagen wird, der bei der Jugend ankommt. Die Beratung muß schon bei den Eltern beginnen. Vordringliche Aufgabe wird es sein, sachlich und eindringlich darüber zu informieren, was sich auf diesem Gebiet tut. Dies darf nicht mit dem routinemäßig erhobenen Zeigefinger geschehen, sondern muß durch wohlfundierte Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert sein. Verhüten ist besser als Heilen. Daher mehr und bessere Aufklärung zur Verhütung der Drogenabhängigkeit!
Oft wird gefragt: Warum nehmen die Menschen Drogen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Unsere Zeit zeigt ja ganz allgemein eine Suchttendenz. Man nimmt abends ein Beruhigungsmittel, um schlafen zu können, und morgens ein Aufputschmittel, um den Forderungen der Leistungsgesellschaft gewachsen zu sein. Viele Jugendliche experimentieren aus Neugier. Dazu kommt eine Auflehnung gegen die Elterngeneration. Der Drogenmißbrauch läßt sich auch nicht von der allgemeinen Gesellschaftspolitik trennen. Jugendliche, die mit der allgemeinen Lebensordnung nicht einverstanden sind, wollen die Verhältnisse ändern; sie wissen aber nicht, wie sie sie bessern können. Dabei kommt es zu verschiedenen Reaktionen. Ein Teil neigt zum militanten Aufstand, der andere resigniert.
Es ist auch bekannt, daß bestimmte Umweltbedingungen die Suchtgefährdung begünstigen, so unglückliches Familienleben, Erziehungsfehler oder schwere körperliche Leiden. Gefährdet sind auch verhaltens- und lerngestörte Kinder. Wir fordern daher einen energischen und intensiven Ausbau der Erziehungsberatungsstellen, die insbesondere diesen lern- und verhaltensgestörten Kindern helfen sollen.
Schließlich dürfte auch die Industrialisierung und Urbanisierung und die damit zusammenhängende Bindungslosigkeit des modernen Menschen sowohl in bezug auf höhere Werte als auch in bezug auf den Mitmenschen dieser verstärkten Flucht vor den Umweltanforderungen mittels Drogen entgegenkommen.
Auf die Frage: „Was tun?", gibt es nur eine Antwort: Eltern, seid für die Kinder da, wenn sie euch brauchen, klärt sie auf, verhelft ihnen zu echten Erlebnissen, damit sie nicht von chemischen Erlebnissen verschlungen werden! In der Schule wird man die Aufklärung über Suchtgefahren in der Mittel- und Oberstufe energisch ansetzen müssen. Auch die Jugendverbände haben hier eine große Aufgabe. Der junge Mensch muß sich selbst gegen die Droge wehren können, und wir müssen ihm dazu verhelfen, sich zu wappnen.
Meine Damen und Herren, eine beachtliche Rolle in der Zunahme des Rauschmittelmißbrauchs spielt der organisierte Protest gegen die Gesellschaft und die dazugehörige Ideologie. Kennzeichnend und typisch für die geistige Situation der „Grünen Revolution" ist das Preislied eines Hippies. Dort heißt es:
Du mußt nicht lernen und studieren, du mußt nicht nach Wissen und Wahrheit suchen, du mußt nicht danach streben, deinen Weg zu finden, du mußt nicht versuchen, in der Welt Erfolg zu haben. Das alles sind nur Illusionen der Älteren, und du bist nach falschen Richtlinien erzogen worden. Alles, was du brauchst, ist, dich unserem Kreise anzuschließen, die Droge zu nehmen. Und schon wirst du die Wahrheit finden.



Burger
Dies, meine Damen und Herren, ist eine Aufforderung. Es wird den Jugendlichen eingehämmert, daß es progressiv und modern sei, zu haschen und high zu sein.
Wie aber sieht die Wahrheit über die Droge aus? Die jungen Menschen, die ausziehen, die Gesellschaft zu verändern, um eine bessere Welt zu schaffen, die die sogenannten Repressionen der Gesellschaft mit drastischen Mitteln überwinden wollen, enden in einem entsetzlichen Irrweg und reißen viele mit. Wer nicht mitmachen will, wird „Mönch" oder „Nonne" genannt. Das Flippen, Fixen und Schießen wird mit Statussymbolen umgeben. Man läßt sich als Held feiern, der einer Gefahr kühn begegnet und damit Reife und Erfahrung beweist. Diese primitiven Funktionen, die sich auf diese Weise über Statussymbole abwickeln, sind etwa der Situation im Kindergarten vergleichbar, wo sich die Kleineren um den großen Sprecher scharen und sich eine Sensation erhoffen.
Die Folgen, meine Damen und Herren, sind verheerend. Die Presse berichtet darüber. Aus jungen Menschen werden hohlwangige, ausgebrannte Irrlichter, die nie eine Revolution machen werden. 60 000 Jungrentner gibt es schon, die nach Meinung der Fachleute den Absprung kaum noch schaffen werden. Im nächsten Jahr werden es vielleicht schon 120 000 sein.
Nun setzt der große Katzenjammer ein. Die stark zunehmende Zahl rauschgiftsüchtiger Jugendlicher hat auch und gerade jene aufgeschreckt, die glaubten, für die Droge werben zu müssen. Wie überschrieb doch Klaus Rainer Röhl in der Zeitschrift „konkret" seinen Artikel? Er schrieb: „Genossen, wir haben Scheiße gebaut." Mit Slogans zur Leistungsverweigerung und der Empfehlung zur Droge hatte man sich stark gemacht. Nun konstatiert Röhl: „Die Folgen sind verheerend. Die Sensibilität ist ausgeblieben, geblieben ist bewußtlose Besoffenheit."
Das ist die Wahrheit über die Droge. Sie wollten sich von den Abhängigkeiten befreien und haben sich selbst mit der größten Abhängigkeit gefesselt.
Noch schwerer als Aufklärung und Vorsorge sind die Anstrengungen zur Heilung, zur Rehabilitation und zur Integration. Niemand darf sich auf die traditionellen Entziehungskuren verlassen. Trotz beachtlicher Bemühungen soll die Rückfallquote bei 98 % liegen. Die als geheilt Entlassenen kehren regelmäßig in die bekannte Gruppe zurück. Die nach ärztlicher Behandlung und klinischer Entwöhnung Entlassenen bedürfen einer intensiven nachgehenden Fürsorge. Die Suchtbekämpfung verlangt persönliches Engagement. Läßt man die stationär Behandelten im Stich, werden sie neue Infektionsherde. Geholfen werden kann also nicht allein durch apersonale Hilfsmittel wie Medikamente und Kuren, sondern vor allem durch personale Hilfe, d. h. durch intensive, direkte Betreuung.
Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. Sie bedauert, daß ihr Antrag nicht durchkam. Sie stellt aber deutlich heraus, daß neben der harten Bestrafung der Händler
vor allem die Beratung der Gefährdeten und die Behandlung der Abhängigen mit in den Vordergrund zu treten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0614203500
Meine Damen und Herren, es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, den Ablauf der heutigen Tagesarbeit zu unterbrechen und eine traurige Pflicht zu erfüllen.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Heute nacht verstarb unser Kollege Will Rasner. Noch wissen wir die genaue Ursache seines Todes nicht. Aber wir wissen, daß eine heimtückische Krankheit ihn nach langem Leiden dahingerafft hat. Es entsprach dem Wesen unseres Kollegen Rasner, daß er diesem Leiden nicht nachgegeben hat, daß er sich ihm entgegengestemmt hat, daß er bis in die vorige Woche hinein seine Pflichten als Parlamentarischer Geschäftsführer erfüllt hat.
Wir alle in diesem Hause können es bezeugen: er hat seine Pflicht getan. Parlamentarischer Geschäftsführer zu sein, das ist wahrlich kein leichtes Amt. Der Titel eines Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion könnte zu der Annahme verleiten, er habe nur die Geschäfte dieser Fraktion besorgt. Dies hat er sicherlich auch und zur besonderen Zufriedenheit seiner Freunde getan. Aber noch bedeutsamer ist die Aufgabe des Parlamentarischen Geschäftsführers, die Geschäfte des ganzen Hauses gemeinsam zu besorgen. Gerade dies hat Will Rasner getan.
Dabei zeichnete er sich vor allem durch eine Eigenschaft aus: mit derselben Entschiedenheit, mit der er sich des Standpunktes seiner Partei im Ältestenrat und bei anderen Gelegenheiten annahm, vertrat er die einmal getroffenen interfraktionellen Vereinbarungen vor seinen eigenen Parteifreunden. Vielleicht ist beides nicht immer die beste Methode, um sich im Augenblick beliebt zu machen. Aber auf die Dauer hat in diesem Hause nur der Abgeordnete ein Gewicht, dessen Wort nach allen Seiten und in allen Situationen stets den gleichen Wert und die gleiche Bedeutung hat.
Will Rasner ist nicht alt geworden. Am 14. Juni 1920 wurde er in Spellen bei Wesel geboren. Nach seinem Abitur 1939 wurde er für sechs .Jahre Soldat. 1945 wurde er Journalist, schon ein Jahr später, im April 1946, stellvertretender Chefredakteur des „Flensburger Tageblattes". Seit 1953 gehörte er als Abgeordneter diesem Haus an. Wie kaum sonst jemand hat er sich um den Arbeitsstil dieses Hauses bemüht.
Es gibt viele, die Fragen der Geschäftsordnung, des inneren Arbeitsablaufs des parlamentarischen Alltags für rein formale Fragen halten, für Fragen, die eigentlich politisch irrelevant seien. Sie vergessen dabei, daß dieser formale Rahmen überhaupt erst den Ablauf der materiellen Auseinandersetzung ermöglicht, sie vergessen, daß bei allen Meinungsverschiedenheiten in der Sache das nicht umstrittene Fundament der Prozedur ein unverzichtbarer Bestandteil der parlamentarischen Demokratie ist.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Auch darum, daß dieses Fundament in seinem Kern unangefochten bleibt, hat sich Will Rasner redlich bemüht. Dafür danken wir ihm in dieser Stunde.
Sie haben sich zu Ehren unseres verstorbenen Kollegen Rasner von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich unterbreche die Sitzung bis 10.45 Uhr.

(Unterbrechung von 10.03 bis 10.45 Uhr.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614203600
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0614203700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zitat eines Amtsgerichtsdirektors ging unlängst durch die deutsche Presse. Er hat gesagt: „Wenn ich daran denke, wie wenigen Suchtkranken in unserem Lande geholfen wird, dann kann ich nachts nicht mehr schlafen." Das ist die andere Seite der Medaille, die hier angesprochen werden muß und die, so meine ich, bei der Aussprache zur zweiten Lesung zu kurz gekommen ist.
Kollegen von der CDU/CSU haben in Wirklichkeit nicht über den Gesetzentwurf geredet, der uns von der Regierung vorgelegt wurde und den wir im Ausschuß überarbeitet, in wesentlichen Inhalten neu formuliert und in der zweiten Lesung verabschiedet haben, sondern sie haben über ihren eigenen Gesetzentwurf geredet, der, aus wohlberechtigtem Interesse und auch in vielen Dingen begründet, nur eine Seite der Medaille sah, nämlich die kriminalpolitische Seite.
Darum muß ich hier erklären, daß für uns Sozialdemokraten der Tag heute nicht so sehr Anlaß zu Genugtuung und Zufriedenheit ist, nun endlich etwas Handfestes vollbracht zu haben und nunmehr eine wirkungsvolle Kontrolle des Verkehrs, des Handels und des Umgangs mit Rauschmitteln in der Hand zu haben, sondern eher Anlaß und Aufforderung zur Selbstbesinnung und somit zu der Erkenntnis, mit diesem Gesetz nur einen ersten Schritt zur Lösung des Problems der Drogenabhängigkeit, des Rauschmittelmißbrauchs und der Zunahme der Suchterkrankungen getan zu haben.
Wir sind, wie wir alle wissen, von der Rauschgiftwelle, die in anderen Ländern bereits mehrere Jahre zuvor aufgetreten ist, fast überrollt worden. Wir waren gezwungen, gleichzeitig und nebeneinander Motivforschung über die Entstehungsursachen zu betreiben, aber auch die Schädlichkeit der in Mode gekommenen Substanzen vernünftig einzuschätzen Wir haben hier recht gehabt und sind konstant geblieben, beispielsweise in der Einschätzung der Drogen, die vom indischen Hanf abgeleitet werden. Wir haben über prophylaktische Maßnahmen der Aufklärung und über die Belehrung nachdenken und ein Gesamtproblem entwickeln müssen. Wir haben über therapeutische und rehabilitierende Maßnahmen nachdenken und Versuche machen müssen,
diese zu fördern, und letztlich das Instrument der Gesetzgebung verbessern müssen.
Nun, meine Damen und Herren — auch das ist bei der Würdigung dieses Gesetzes zu kurz gekommen —, die Kehrseite der Medaille, die auf der einen Seite Strafverschärfung, Erhöhung der Höchststrafe heißt, ist natürlich die Notwendigkeit, die sogenannten passiven Täter, die Ersttäter und damit die ungeheuer große Zahl der Labilen, die sich auf dem Weg in die Sucht befinden, zu entkriminalisieren und somit die Rückkehr in die Gesellschaft und zu einem sinnvollen Dasein nicht zu versperren.
So haben die Amtsrichter auf ihren Versammlungen, ihren Kongressen gefordert: Wir Richter wollen nicht mehr strafen, wir wollen helfen! — Das ist in der Debatte zur zweiten Lesung zu kurz gekommen.
Ich habe gesagt, daß uns eine Epidemie überrollt hat. Gegen eine Epidemie muß man aber auch impfen können. Genau da sollten wir unsere bisherige Unzulänglichkeit erkennen, die darin begründet ist, daß wir weder über den dazu notwendigen Impfstoff noch über die Kenntnis seiner Anwendungszwecke verfügen.
Einen ersten Schritt hierzu — auch das ist in der zweiten Lesung zu kurz gekommen — hat der Gesetzgeber in Art. 2 getan, in dem wir das Jugendgerichtsgesetz in seinen §§ 5, 7 und 93 a geändert haben. Wir haben dabei in der Begründung klargestellt — ich möchte das hier noch einmal ganz eindeutig vor dem Hause sagen —, daß es sich bei einer „Entziehungsanstalt" um eine offene, halboffene oder geschlossene Einrichtung handeln kann, daß aber auch ambulante Kuren gemeint sein können und daß der Richter diejenige Art der Einrichtung zu wählen hat — wenn bei Jugendlichen von Strafe abgesehen wird —, mit der der Rehabilitationszweck am ehesten erreicht werden kann. Das ist moderne Gesetzgebung!

(Beifall bei der SPD.)

Wir sind in der Terminologie von den Begriffen „Trinkerheilanstalt", „Entziehungsanstalt" abgekommen. Wie sehen denn diese Anstalten aus? Wir wissen es doch alle! Und wie wenig moderne Einrichtungen gibt es?
Wir haben unzählige kleine Änderungen in das Gesetz eingefügt, damit es modernen ReleaseZentren, die mit anderen als den konventionellen Methoden arbeiten wollen, auf Grund des neuen Gesetzes möglich ist, ihre Schritte einmal durchzupraktizieren. Dann können wir nach einigen Jahren sehen, ob man auf diesem Weg Erfolg hat oder nicht.
Ich habe am 12. März in diesem Hause ausgeführt, daß die Zunahme der Rauschgiftsucht in allen Nationen und insbesondere in den modernen leistungsbezogenen Industriegesellschaften letzten Endes ein Ausdruck gestörter Gemeinschaftsbeziehungen ist. Hier müssen unsere politischen und gesellschaftlichen Bemühungen in der Zukunft ansetzen. Wir werden deshalb in vielen Bereichen der politischen Landschaft Aktivitäten entwickeln müssen. Ich sage
8172 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 142, Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1971
Dr. Meinecke (Hamburg)

Ihnen nichts Neues, wenn ich feststelle, daß sich dieser Appell an den Bund, an die Länder und an die Gemeinden richtet und daß sich das Spektrum der Maßnahmen auf die Bildungspolitik, auf die Sozialpolitik, auf die Gesundheitspolitik, ja, auf die gesamte Gesellschaftspolitik erstreckt. Ich sage Ihnen auch nichts Neues, meine Damen und Herren, wenn ich die Auffassung bekunde, daß wir dieses Problem nicht meistern können und werden, wenn nicht letzten Endes mit dem Bemühen jedes einzelnen Bürgers unserer Gesellschaft auf diesem Sektor zu rechnen ist, und dafür möchte ich plädieren.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614203800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0614203900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wir stehen am Abschluß der Beratungen eines Gesetzes, zu dem auch die Opposition einen Initiativentwurf vorgelegt hat, der zeitlich vor dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag einging, was natürlich wieder mit den Schwierigkeiten zusammenhängt, daß Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht nur durch das Kabinett, sondern auch durch den Bundesrat laufen müssen. Damit wurde aber von vornherein deutlich, daß dieses Anliegen, um das es heute geht, für alle drei Parteien eine lösenswerte Frage darstellt, nämlich das alte Opiumgesetz zu ändern. Ich glaube, es ist sehr bedeutungsvoll, daß wir in Art. 1 des Entwurfs den Titel dieses Gesetzes geändert haben, so daß es nicht mehr Opiumgesetz, sondern Betäubungsmittelgesetz heißt. Damit wird deutlich, daß es sich nicht nur um einen eng begrenzten Raum handelt, sondern daß hier der Bereich dessen, was unter dieses Gesetz fällt, erweitert wurde und daß entsprechend der Entwicklung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen die Anwendung in ganz anderer Form entwickelt werden kann, als das beim alten Opiumgesetz der Fall gewesen ist.
Wir sind ein bißchen traurig, daß wir erst heute vor der Verabschiedung dieses Gesetzes stehen, denn an und für sich hatten wir im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit die Absicht, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Diese Absicht konnte aber angesichts der Materie, die doch schwieriger war, als es zunächst erschien, nicht verwirklicht werden.
Was hier nun zur Endabstimmung vorliegt, bedeutet, daß den Richtern gegenüber verantwortungslosen Händlern die Möglichkeit gegeben wird, zur Höchststrafe von zehn Jahren zu greifen. Was hier vorliegt, ist eine eindeutige Verschärfung der Strafbestimmungen, trotz der Ablehnung des CDU-Antrages in der zweiten Lesung.
Um was es hier geht, ist doch letzten Endes, dafür zu sorgen, daß nicht nur das Strafmaß klarer, deutlicher und höher gefaßt wird, sondern daß erkannt wird, daß es eine Aufgabe der Gesellschaft ist, durch Aufklärung zu verhindern, durch Entziehungsberatungs- und Erziehungsberatungsstellen zu helfen und Heilung zu verschaffen. All diese Dinge mußten in dieses Gesetz eingebaut werden. Wir konnten bei der Beratung einbauen, daß sichergestellt ist, daß straffrei bleibt, wer Rauschgift zum Genuß oder zum Erwerb auf Grund einer Erlaubnis des Bundesgesundheitsamts abgibt. Damit wird erreicht, daß die Bemühungen um Entziehungskuren in und von Institutionen durch das Betäubungsmittelgesetz nicht nur nicht eingeschränkt werden, sondern überhaupt erst richtig ermöglicht werden.
Ich glaube, wir dürfen auch den Blick vor den Entschließungsanträgen nicht verschließen, die beinhalten, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zu überprüfen und eine Bestimmung in diesem Gesetz vorzusehen, wonach es auf die Überwachung des Fernmeldeverkehrs in besonders schweren Fällen von Rauschgiftkriminalität ausgedehnt werden kann, und daß die Regierung aufgefordert wird, zu prüfen, ob künftig bei Verurteilungen wegen schwerer Rauschgiftstraftaten der Entzug des Reisepasses sowie die Beschränkung des Personalausweises auf eine Verwendung im Inland als Sicherheitsmaßnahme rechtlich möglich und zweckmäßig wäre.
Wir hätten — damit verrate ich kein Geheimnis — im Ausschuß für Jugend und Familie diese Fragen am liebsten gleich mit geregelt. Sie sind aber von einer so großen rechtspolitischen Bedeutung, daß wir unsere Kompetenzen zweifellos überschritten hätten.
Diese Entschließungen machen deutlich, daß der federführende Ausschuß, wie übrigens auch der Rechtsausschuß, die Problematik erkannt hat, die darin besteht, daß im Augenblick noch keine gesetzliche Regelung besteht, die es erlaubt, von den beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen, daß es uns aber sinnvoll erscheint, daß diese Möglichkeiten in der Zukunft eröffnet werden.
Über die Frage der Abschiebung von Ausländern haben wir uns auch unterhalten. Man könnte etwa an eine Bestimmung des Inhalts denken, daß Ausländer, die als Rauschgifthändler entdeckt werden, generell abzuschieben sind. Jedoch konnten wir das im Gesetz nicht fest verankern. Ich möchte hier jedoch ausdrücklich sagen, daß es dazu andere rechtliche Bestimmungen gibt, die es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, ohne daß das besonders im Gesetz verankert ist, ermöglichen, daß der betreffende Ausländer abgeschoben wird.
Ich möchte damit deutlich machen, daß wir uns im Ausschuß auch mit allen diesen rechtspolitischen Fragen befaßt haben. Wir wollten deutlich machen, daß härtere Strafen für Rauschgifthändler und weitere Sicherungsmaßnahmen uns notwendig erscheinen.
Durch dieses Gesetz, das wir heute verabschieden, und durch die Absichtserklärungen, die in den Entschließungsanträgen des Ausschusses zum Ausdruck gekommen sind, wird deutlich, daß wir dieses Problem als ein schwerwiegendes Problem erkannt haben, das einer Lösung entgegengeführt wird,



Spitzmüller
indem wir diesem Gesetz in der dritten Lesung unsere Zustimmung geben.

(Beifall.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614204000
Das Wort hat Frau Bundesministerin Strobel.

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0614204100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Kollegen haben den sehr ernsten Hintergrund dieses Gesetzes betont und darauf hingewiesen, daß dieses schreckliche Phänomen des wachsenden Mißbrauchs von Rauschgiften, zum Teil bei sehr jungen Menschen, uns alle herausfordert, das Mögliche, vor allem auch das Richtige zu tun, um der Gefahr zu begegnen, daß immer mehr und immer rascher die Menschen der Sucht erliegen.
Ich glaube, ich muß hier feststellen — dabei bin ich für die Sachlichkeit der Aussprache jetzt in der dritten Lesung dankbar -, daß es hier bei niemandem Selbstzufriedenheit, daß es aber auch keine Resignation geben darf. Ich meine auch, daß sich dieses schreckliche Kapitel nicht zur Kritik um jeden Preis eignet, sondern daß wir gemeinsam versuchen müssen, es zu bewältigen.
Dieses Gesetz, das in erster Linie eine Strafverschärfung im Kampf gegen den illegalen Rauschgifthandel bedeutet, ist sicher dringend notwendig, um die Chance zu verstärken, den gewissenlosen Verbrechern das Handwerk zu legen. Ich bin deshalb den Ausschüssen des Bundestages sehr dankbar, daß sie sofort nach der Sommerpause das Gesetz endgültig beraten und so die rasche Verabschiedung im Bundestag möglich gemacht haben. Vor allem danke ich auch den beiden Berichterstattern, Frau Kollegin Dr. Henze und Herrn Kollegen Dr. Meinecke, daß sie diese Arbeit in so kurzer Zeit bewältigt haben.
Ich möchte nicht wiederholen, was hier zum Gesetz bereits gesagt wurde. Ich muß genau wie meine Vorredner betonen, daß in allen Ländern der Bundesrepublik das Problem Dimensionen erreicht hat, die erschreckend sind, weshalb wir der Justiz die bestmöglichen Mittel in die Hand geben müssen, um dem Problem zu begegnen, soweit Parlament und Regierung das können.
Zum Strafmaß nach unten und nach oben ist auch schon das Notwendige gesagt worden. Ich möchte nur noch hinzufügen, daß ich dem Parlament für das Augenmaß, das es dabei bewiesen hat, dankbar bin. Und ich meine, jetzt kommt es in erster Linie darauf an, daß das Gesetz in seiner ganzen Scharfe — und es ist in ihm viel Schärfe enthalten — auch angewendet wird.
Die beiden wichtigsten Verordnungen zu diesem Gesetz — die Änderung der Bezugscheinverordnung und die Verordnung über die Einführung von Sonderrezepten — sind von uns auf den Weg gebracht worden. Man muß, meine Damen und Herren, darauf hinweisen, daß die Eskalation des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs eine Folgekriminalität ausgelöst hat, die sich z. B. in den Apothekeneinbrüchen zeigt. Dadurch besteht die Gefahr, daß das Distributionsgefüge in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung empfindlich gestört wird, wenn wir hier nicht einen Riegel vorschieben. — Die Betäubungsmittelverordnung soll dabei mehr Sicherheit sowohl im Umgang mit den Betäubungsmitteln als auch vor allen Dingen für die in den Apotheken beschäftigten Menschen bieten.
Ich denke, wir sind weit davon entfernt, zu glauben, daß durch das Gesetz und durch die scharfen Strafen allein die Gefahr gebannt sei. Ich meine, daß damit nur e i n Mittel in Anwendung gebracht wird.
Die Bundesregierung hat ja schon vor längerer Zeit ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs beschlossen, und sie hat dieses Aktionsprogramm, das von der Intensivierung der Forschung über die objektive Aufklärung, die Effektivitätssteigerung in der kriminalpolizeilichen Verfolgung, die Unterstützung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Beratung, Betreuung und ambulanten Behandlung Drogengefährdeter und Drogenabhängiger bis hin zur Zusammenarbeit mit allen auf nationaler und internationaler Ebene Beteiligten verschiedenste Maßnahmen vorsieht, in Angriff genommen.
Wir alle müssen uns gestehen: es gibt hier keine leichten und schnellen Lösungen, weder im Kurieren der Symptome noch in der Beseitigung und Bekämpfung der Ursachen. Und man muß sagen: Dilettantismus ist hier, auch wenn er gut gemeint ist, unangebracht. Alle Maßnahmen müssen sorgfältig vorbereitet werden, wenn sie nicht ins Auge gehen sollen. Um negative Folgen der notwendigen und sicher sehr massiven Ansprache der Jugendlichen, der Eltern und der Erzieher, der Polizei, der Rechtsprechung und der gesamten Öffentlichkeit auszuschließen, müssen wir uns auch der Entscheidungshilfen und Instrumente, die uns die Wissenschaft an die Hand gibt, bedienen. Es darf hier nicht um einen möglichst brillanten Tätigkeitsbericht, sondern muß um differenzierte, ja sogar um subtile erfolgversprechende Programme gehen.
Wir müssen auch die Motivation der Jugendlichen stärken, die eine kritische Einstellung zum Drogenkonsum entwickeln. Auch hier ist der richtige Weg nicht leicht zu finden. Jede Aktivität allein um der Aktivität willen wäre grob fahrlässig. Die drogenabstinenten Jugendlichen müssen wir in ihrer Haltung bestärken, und wir müssen jeder Verniedlichung entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, ich muß hier wiederholen, daß ich mich zusammen mit meinem Kollegen Dr. Meinecke von Anfang an und in aller Öffentlichkeit gegen die Verharmlosung vor allen Dingen der Einstiegsdrogen gewandt habe. — Herr Althammer, ich bin dankbar, daß Sie nicken; aber leider hat der „Bayern-Kurier" in seinem üblichen Stil hier geradezu lügenhafte Meldungen verbreitet. Das will ich nur nebenbei bemerken.
Die probierenden Jugendlichen müssen wir davor bewahren, daß sie in den Dauerkonsum abgleiten,



Bundesminister Frau Strobel
und die Dauerkonsumenten müssen wir von einem Leben im Drogenkonsum freimachen. Dazu gehört auch, daß wir die Kanäle verstopfen. Dieses Gesetz soll dabei helfen; mehr kann es, fürchte ich, nicht.
Bei der Verabschiedung der Novelle zum Betäubungsmittelgesetz dürfen wir uns darüber nicht hinwegtäuschen, daß dies eine zwar wichtige, aber nicht die entscheidende Basis im Kampf gegen den Drogen- und Rauschmittelmißbrauch schafft. Dieses Gesetz darf nicht zum Fetisch hochstilisiert und in der Erwartung seiner Wirksamkeit überfordert werden. Von der Gesetzesänderung gehen weder prophylaktische noch therapeutische Wirkungen im Hinblick auf die drogengefährdeten und drogenabhängigen Jugendlichen aus. Das Gesetz wird nur dann — mir liegt sehr daran, das zu betonen —eine scharfe Waffe gegen den Drogen- und Rauschmittelhandel werden, wenn es gelingt, diejenigen, die auf seiner Basis beurteilen und verurteilen sollen, durch noch mehr sachkundige Information, durch kontinuierlichen Erfahrungsaustausch über alle, insbesondere auch die gesellschaftspolitischen Aspekte des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs zu rüsten, im Einzelfall die Möglichkeiten des Gesetzes ausgewogen, aber durchaus bis an seine Grenzen auch auszuschöpfen.
Angesichts der Bedrohung eines nicht unerheblichen Teils der Jugend durch das organisierte internationale illegale Rauschmittelhändlertum nicht nur in Deutschland, sondern auch in unseren Nachbarländern, können wir es uns nicht leisten, zu einer Oase der milden Strafen für Händler zu werden. Wir sollten uns aber ebensowenig in eine Bewußtseinslage manövrieren bzw. manipulieren, die uns dazu verleitet, in drakonischen Strafen ein Allheilmittel zu sehen

(Beifall bei den Regierungsparteien)

oder gar den jugendlichen Drogenkonsumenten zu kriminalisieren und nicht, wie es die Situation heute erfordert — aus welchen Gründen heraus er auch immer drogensüchtig geworden ist —, als Irregeführten oder Kranken zu erkennen und entsprechend zu behandeln.
Das Problem des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs beschäftigt und beunruhigt sehr zu Recht alle Verantwortlichen in unserer Gesellschaft, Eltern, Erzieher und die Öffentlichkeit insgesamt. Meine Damen und Herren, ich möchte auch hier betonen, es kann vor den Gefahren der hohen Toleranz der Jugendlichen gegenüber Drogen und Drogenkonsum gar nicht nachdrücklich und deutlich genug gewarnt werden. Jede bewußte Verniedlichung ist Verantwortungslosigkeit, jede unbewußte Verharmlosung grenzt an Fahrlässigkeit. Verniedlichung und Verharmlosung, gekoppelt an angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen in außereuropäischen Kulturkreisen bzw. sozio-kulturellen Verhältnissen, ändern nach meiner Überzeugung nicht ihre Gefährlichkeit.
Aber nicht weniger als die Verniedlichung gefährdet auch die Dramatisierung des Problems den Erfolg der Maßnahmen gegen den Drogen- und Rauschmittelmißbrauch. Auch ein gewisser Therapienihilismus, wie er in jüngster Zeit verstärkt die Diskussion bestimmt, ist nicht geeignet, das Vertrauen betroffener Jugendlicher und ihrer Angehörigen, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt in die angebotenen Hilfen zu fördern. Es schwächt den Willen zur Befreiung von der Sucht und führt damit zu einer Verschlechterung der Behandlungsergebnisse, die leider bei den bisher praktizierten Therapiemethoden ohnehin bedauerlich gering sind.
Frau Kollegin Henze, nicht etwa, um Ihnen zu widersprechen oder Sie zu korrigieren, sondern allein, weil ich den Eindruck hatte, daß eine von Ihnen genannte Zahl falsch verstanden werden kann, und Herr Kollege Burger, auch nicht um das Problem herabzuspielen, sondern eigentlich nur, weil es mir darauf ankommt, Zahlen hier objektiv festzuhalten, muß ich noch einmal eine Zahl nennen. Zwei bis fünf Prozent der Dauerkonsumenten stehen in der Gefahr, manifest Süchtige zu werden. Das bedeutet, daß 5000 bis 12 500 Jugendliche bei den 20 000 Personen, die Frau Kollegin Henze nannte, rauschgiftsüchtig sind und Behandlung in den entsprechenden Einrichtungen brauchen. Bei den 20 000 sind aber auch 7500 traditionell Süchtige, die wir schon vor der Drogen-Rauschmittel-Welle hatten und für die wir ja gerade die Einführung dieser Sonderrezepte machen, weil sie mindestens bisher einen besonders guten Zugriff zu den Rauschgiften hatten.
Die Zahl der Jugendlichen, die Hilfe durch Einrichtung von Beratungs-, Betreuungs- und ambulanten Behandlungsstätten an der Basis brauchen, ist sehr groß. Es ist die weitaus größere Zahl. Wenn die Bundesregierung durch finanzielle Unterstützung solcher Einrichtungen über die Länder hier helfend eingreift, so deshalb, weil es darum geht, ein begrüßenswert hohes soziales Engagement, gepaart mit fachlichem Können, zu gewinnen und zu mobilisieren, um noch Schlimmeres für die Betroffenen, die Eltern und unsere Gesellschaft, zu verhindern. Ob mit den bisherigen Methoden der klassischen Psychiatrie die Rehabilitationschancen der manifest Süchtigen verbessert werden können, kann, glaube ich, niemand sicher behaupten. Niemand kann es aber auch sicher verneinen. Ich meine, daß das Schwergewicht deshalb auf der Intensivierung der Forschung, der Entwicklung erfolgversprechender Behandlungs- und Rehabilitationsmethoden und der objektiven Aufklärung und Beratung liegen muß.
Das Entscheidende im Kampf gegen den Drogen- und Rauschmittelmißbrauch sind aber die kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten, einheitliches Vorgehen, Ausschaltung aller Formen der Verniedlichung und die Bereitschaft, nicht zu verdammen, sondern zu helfen. Daß die Diskussion davon bestimmt ist, freut mich ganz besonders.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614204200
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte Sie, den Knopf mit „Ja", „Nein" oder „Stimmenthaltung" und gleichzeitig den Knopf an der Seite zu drücken.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Die Einstellung der Identitätsnummer ist nicht erforderlich. - Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

(Heiterkeit. — Abg. Dr. Apel: Der Apparat ist hervorragend!)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun noch zur Abstimmung über die Ziffer 2 a, 2 b, 3 und 4 des Antrags des Ausschusses. Kann ich davon ausgehen, daß ich über alle drei Ziffern gleichzeitig abstimmen lassen kann? Oder bestehen Bedenken der Opposition? — Keine Bedenken.
Wer den aufgerufenen Ziffern des Ausschußantrages zustimmen will, den bitte ich, erneut den Abstimmungsknopf zu betätigen und zugleich den Knopf an der Seite zu drücken. — Bei wenigen NeinStimmen sind die Ziffern 2, 3 und 4 des Ausschußantrages angenommen.
Meine Damen und Herren, ich habe noch bekanntzugeben, daß der Ältestenrat Ihnen auf Grund interfraktioneller Vereinbarung vorschlägt, die Vorlagen, die wir unter Punkt 6 a) bis e) der Tagesordnung für diese Woche — es handelt sich um fünf einzelne Gesetzentwürfe — beraten haben, zur Mitberatung auch dem Ernährungsausschuß zu überweisen. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu dem Zusatzpunkt zu unserer heutigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes
— Drucksache VI/2589 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/2706 —
Berichterstatter: Abgeordnete Frau Pieser
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (14. Ausschuß)

- Drucksache VI/2705 —
Berichterstatter: Abgeordneter Heyen (Erste Beratung 134. Sitzung)

Ich frage, ob von den Berichterstattern das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird in der zweiten Beratung nicht gewünscht. Ich rufe auf § 1, — 2, — 3, - Einleitung und Überschrift. — Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte, die Knöpfe zu drücken. — Bei wenigen Nein-Stimmen ist die Vorlage in der zweiten Beratung angenommen.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte, erneut mit der Anlage abzustimmen. — Bei einer Reihe von Nein-Stimmen ist die Vorlage mit sehr großer Mehrheit angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Fragestunde. Ich unterbreche kurz die Sitzung, damit die Fragen dann in Ruhe beantwortet werden können. —
Wir treten ein in die
Fragestunde
— Drucksachen VI/2680, VI/2698 —
Ich rufe zuerst die Dringliche Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Josten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun angesichts der arlamierenden Nachtrichten des deutschen Fernsehens am Dienstag, dem 12. Oktober 1971, 22.45 Uhr, und zahlreicher Presseorgane über die biologische Katastrophe, welche dem Rheinstrom durch die anhaltende Trockenheit droht?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dorn zur Verfügung. — Herr Staatssekretär.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0614204300
Herr Kollege Josten, die der Frage zugrunde liegende Großraumwetterlage hat sich in den letzten Tagen verändert, auch ohne daß das Parlament oder die Bundesregierung dazu einen Beschluß gefaßt hat.

(Heiterkeit.)

Damit ist eine leichte Verbesserung der geschilderten biologischen Belastung des Rheins eingetreten.
Dessen ungeachtet gibt mir die Frage Anlaß zu der grundsätzlichen Bemerkung, daß zu meinem Bedauern die Bundesregierung keine rechtlichen Möglichkeiten hat, Maßnahmen zu ergreifen, die eine kritische Situation des Rheins verbessern könnten. Die dafür zuständigen Behörden der Länder BadenWürttemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben sich — wie mir von ihnen bestätigt wurde — bemüht, die Belastung des Rheins in der letzten Zeit nach Möglichkeit zu verringern. Insbesondere sind Industriebetriebe angehalten worden, flüssige Abfallstoffe soweit wie irgend möglich vom Rhein fernzuhalten und den Abwässern Sauerstoff beizumischen.
Wie mir die Länder mitgeteilt haben, ist die Wasserversorgung bisher nicht ernstlich gefährdet. Dies hat insbesondere der interministerelle Ausschuß für Umweltschutz der Landesregierung von NordrheinWestfalen am 13. Oktober 1971 festgestellt. Sollten künftig örtliche Gefahren für die Wasserversorgung auftreten, werde ich auch das Technische Hilfswerk für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung einsetzen.
Langfristig kann der Rhein vor derartigen kritischen Zuständen nur bewahrt werden, wenn die erforderlichen industriellen und kommunalen Kläranlagen möglichst schnell gebaut werden. Wie Sie wissen, sind im Umweltprogramm der Bundesregierung zusätzlich 150 Millionen DM für die Förderung des Baus von Großkläranlagen am Rhein



Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
und am Bodensee vorgesehen. Darüber hinaus halte ich bundeseinheitliche Anforderungen für die Einleitung von Abwässern und auch für die Aufwärmung von Flüssen durch Kühlwasser für unerläßlich. In ihnen sollten strenge Sonderregelungen für Zeiten geringer Wasserführung vorgeschrieben werden. Diese verschärften Anforderungen kann die Bundesregierung — die zu diesen Maßnahmen entschlossen ist — aber erst dann festsetzen, wenn dem Bundesgesetzgeber die erforderliche konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit auch für das Wasserrecht übertragen wird. Ein dahin gehender Vorschlag der Bundesregierung liegt dem Hohen Hause vor.
Allerdings möchte ich betonen, daß eine anhaltende Trockenheit von der Bundesregierung auch nach einer Grundgesetzänderung nicht verhindert werden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614204400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614204500
Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, daß wir im Winter bzw. im Frühjahr oft Hochwasser und im Sommer bzw. Herbst oft Niedrigwasser im Rhein haben und beide Naturereignisse sehr viel Geld kosten, darf ich Sie fragen: Wären Sie bereit, mit dem Verkehrsminister sowie mit den Regierungen der anliegenden Länder bald Verhandlungen über eine künstlich zu schaffende Wasserregulierung zu führen, wie ich dies bereits früher angeregt habe?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0614204600
Herr Kollege Josten, solche Verhandlungen werden bereits seit längerer Zeit geführt, und die Bundesregierung bemüht sich eben auch um die entsprechenden Zuständigkeiten, weil nach unserer Meinung nur dann die Dinge schneller in Gang gebracht werden können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614204700
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614204800
Herr Staatssekretär, im Hinblick auf die besondere Gefahr darf ich Sie noch fragen, ob Sie angesichts der großen Gefahr bei dem niedrigen Wasserstand des Rheines bereits ein Fahrverbot für Tankerschiffe zu erlassen bereit wären, gegebenenfalls in Verbindung mit den zuständigen Ländern, damit nicht durch einen Tankerunfall katastrophale Schäden entstehen, zumal über 5 Millionen Menschen auf die Trinkwasserversorgung aus dem Rhein angewiesen sind.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0614204900
Herr Kollege Josten, die zuständigen Landesregierungen haben eindeutig bestätigt, daß zur Zeit, auch bei dem augenblicklichen Niedrigwasserstand des Rheins aktuelle Gefahren nicht bestehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614205000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hammans.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0614205100
Herr Staatssekretär, sind Sie im Hinblick auf die mögliche katastrophale Lage des Rheins, die man durch Bemerkungen, wie Sie sie vorhin gemacht haben, nicht verharmlosen sollte, bereit, den Wärmelastplan des Rheins zu überprüfen, und sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bei den geplanten Atomkraftwerken am Rhein für diese Situationen zwingend Kühltürme vorgeschrieben werden? Denn durch die Erwärmung des Rheins ist eine erhebliche bakterielle Verseuchung zu erwarten.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0614205200
Herr Kollege, ich muß Ihnen sagen, daß das eigentlich von diesem Hohen Hause und vom Bundesrat mit entschieden werden muß. Solange die Bundeszuständigkeit nicht vorhanden ist, kann die Bundesregierung nicht handeln. Ich wäre Ihnen also sehr dankbar, wenn Sie Ihren Einfluß auch in Ihrer Fraktion geltend machten, damit diese Gesetzgebungszuständigkeiten möglichst bald geschaffen werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614205300
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Klee.

Marie-Elisabeth Klee (CDU):
Rede ID: ID0614205400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im Mai 1968 im Europarat eine Wassercharta verabschiedet worden ist, in der sich die europäischen Länder verpflichten, gemeinsam für die Reinhaltung der Gewässer zu sorgen? Wie steht es mit der Kooperation in Europa auf diesem Sektor?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0614205500
Die Kooperation, gnädige Frau, kann von der Bundesregierung leider nicht in dem Ausmaß wahrgenommen werden, wie wir uns das wünschten. Es haben bereits Gespräche und auch internationale Konferenzen über diese Probleme stattgefunden. Aber auf Grund der verfassungsrechtlichen Situation, wie ich sie vorhin schon dargestellt habe, waren seitens der Bundesrepublik Deutschland die zuständigen Verwaltungen und Regierungen der Länder in erster Linie diejenigen, die unsere Vorstellungen vertreten haben. Ich kann nur sagen, daß die Bundesregierung bereit ist, sobald sie die Zuständigkeit dafür bekommen hat, alles zu tun, was in ihren Kräften steht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614205600
Meine Damen und Herren, damit ist die Dringlichkeitsfrage des Herrn Abgeordneten Josten beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch zur Verfügung.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Herr Abgeordnete Riedel hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 101 und 102 gebeten. Die Antworten werden in der Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 103 des Herrn Abgeordneten Brandt (Grolsheim) auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland und Städten und Gemeinden anderer europäischer Staaten die auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Völkerverständigung leisten?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614205700
Herr Abgeordneter, bei der Frage 103 darf ich zunächst auf meine Antwort vom 21. Juli 1970, Drucksache VI/1062, auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen und Genossen Bezug nehmen. Ich habe die Problematik der Sache darin bereits ausführlich dargelegt.
Darf ich die beiden heute gestellten Fragen zusammen beantworten, Herr Präsident?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614205800
Herr Abgeordneter, sind Sie damit einverstanden?
Dann rufe ich auch die Frage 104 des Herrn Abgeordneten Brandt (Grolsheim) auf:
Trifft es zu, daß es keinen Titel im Haushalt des Auswärtigen Amtes gibt, aus dein Städtepartnerschaften finanziell unterstützt werden können, und, wenn dies so ist, warum verzichtet die Bundesregierung darauf, solche Partnerschaften finanziell zu unterstützen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614205900
Diese beiden heute gestellten Fragen beantworte ich mit einem Ja. Partnerschaften dieser Art bringen gesellschaftliche Gruppen beider Seiten miteinander in unmittelbare Verbindung, führen zu Gedankenaustausch und Zusammenarbeit an gemeinsamen Problemen und schaffen über die Grenzen hinweg enge persönliche Beziehungen. Die beachtliche Aktivität der deutschen Städte und Gemeinden sowie ihrer Dachverbände auf diesem Gebiet unterstützt die auswärtige Kulturpolitik der Bundesregierung. Sie füllt überdies den Gedanken der europäischen Einigung mit Leben und leistet allgemein einen wertvollen Beitrag zur Völkerverständigung.
Es trifft ferner zu, daß das Auswärtige Amt in seinem Haushalt über keinen Titel verfügt, aus dem Städtepartnerschaften als solche gefördert werden können. Einen Titel mit dieser Zweckbestimmung hat es im Einzelplan 05 nur im Jahre 1963 gegeben. Er war damals mit 50 000 DM dotiert. In den Folgejahren scheiterten die Bemühungen des Auswärtigen Amtes, erneut einen entsprechenden Haushaltsansatz aufzunehmen, an dem Widerstand des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, der sich auf den Standpunkt stellte, die Finanzierung von Städtepartnerschaften sei Aufgabe der Kommunen.
Das Auswärtige Amt kann Städtepartnerschaften zwar mittelbar dadurch unterstützen, daß es Einzelmaßnahmen im Rahmen von Partnerschaftsveranstaltungen fördert, die unter die Zweckbestimmung anderer Titel fallen. Angesichts der Vielzahl der bestehenden Städtepartnerschaften und der beschränkten Höhe der in Betracht kommenden Titel sind hier aber sehr enge Grenzen gesetzt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614206000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brandt.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0614206100
Herr Staatssekretär, habe ich das richtig verstanden, daß Ihr Haus Anträge gestellt hat, einen solchen Titel zu schaffen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614206200
Es ist einmal ein solcher Titel vorhanden gewesen. Er war auf Antrag der Bundesregierung in den Haushaltsentwurf hineingekommen. Aber das Hohe Haus hat durch seine Vertreter dann entschieden, daß das eine Sache der Kommunen sei. Seitdem haben wir einen direkt für diesen Zweck bestimmten Titel nicht. Wir haben andere Titel, aus denen man im Rahmen der Städtepartnerschaften etwa kulturelle Beziehungen bei ganz bestimmten Gelegenheiten begrenzt fördern konnte. Das haben wir auch im Rahmen des Möglichen getan.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614206300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brandt.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0614206400
Es gibt, soweit ich sehen kann, einen Kulturpolitischen Beirat beim Auswärtigen Amt und auch einen Arbeitskreis für Ost-West-Fragen. Haben sich diese beiden Gremien zu der hier anstehenden Frage irgendwann einmal geäußert? Können Sie darüber etwas sagen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614206500
Herr Abgeordneter, es ist mir im einzelnen nicht gegenwärtig, ob und wie sich diese geäußert haben. Aber Sie können davon ausgehen, daß wir zur Unterstützung unserer Gesamtpolitik die Bedeutung dieser Partnerschaften natürlich sehr wohl erkennen. Sie werden jedoch auch verstehen, daß eine Bundesregierung nicht über den erklärten Willen des Parlaments hinweggehen kann. Der erklärte Wille des Parlaments war damals — und ist unverändert bis heute so geblieben -, daß solche partnerschaftlichen Begegnungen aus den Kommunen und natürlich auch von den Ländern finanziert werden müssen, daß der Bund aber nicht direkt solche Finanzierungen unternimmt, was übrigens auch einige verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614206600
Eine weitere Zusatzfrage.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0614206700
Da Sie sagen, das sei seit 1963 unverändert so, wäre es da nicht denkbar, jetzt noch einmal den Willen des Gesetzgebers zu testen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614206800
Herr Abgeord-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
peter, es ist jedem einzelnen Kollegen völlig unbenommen, in der zweiten Beratung des Haushalts hier eigene Anträge zu stellen. Das ist gelegentlich, allerdings in seltenen Fällen, auch schon von Erfolg begleitet gewesen. Aber die Bundesregierung kann nicht über einen Beschluß des Parlaments hinweggehen. Es wäre auch eine Möglichkeit, etwa durch eine Entschließung des Bundestages bei der Haushaltsberatung die Bundesregierung aufzufordern, im nächsten Haushalt, anders, als das Parlament früher entschieden hat, einen solchen Ansatz wieder vorzusehen. Dann wird sie das selbstverständlich im Rahmen des Möglichen tun. Das Parlament wird dann bei der nächsten Haushaltsberatung selber wieder frei entscheiden können, wie es sich dazu stellt. Aber ich nehme an, daß diese Frage die Mitglieder des Haushaltsausschusses schon so beschäftigt hat, daß Sie sicherlich heute schon perfekte Antworten auf diese Frage bekommen können.

(Abg. Brandt [Grolsheim]: Wir werden es feststellen!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614206900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Flämig.

Gerhard Flämig (SPD):
Rede ID: ID0614207000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der Mitte der 60er Jahre aus Mitteln Ihres Hauses finanzielle Starthilfen für die Anbahnung von Städteverschwisterungen gegeben worden sind? Geschah das damals mit ausdrücklicher Billigung des Parlaments, oder konnte das auch aus Verfügungsmitteln Ihres Hauses geschehen? Und wären Sie, wenn letzteres zuträfe, bereit, sich dafür einzusetzen, daß wenigstens Starthilfen für Städteverschwisterungen aus Ihrem Hause gegeben werden, weil es ja auch eine Angelegenheit der Bundesrepublik ist, wenn Städte über die Grenzen hinweg miteinander Verschwisterungen eingehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614207100
Herr Abgeordneten, Sie bringen eine Regierung in eine schwierige Lage, wenn Sie von ihr erwarten, daß sie in dieser Form von ihrem Recht, Ermessensentscheidungen zu treffen, Gebrauch macht. Denn in jedem Fall ist das Verhältnis der in unserem Haushalt zur Verfügung stehenden Dispositionsmittel zum Einfallsreichtum von Kommunalvertretern hinsichtlich der Anbahnung von Städtepartnerschaften derart ungleich, daß die größte Gerechtigkeit, wie ich glaube, dadurch erzielt werden kann, daß wir Dispositionsmittel gar nicht erst bereitstellen, sondern entsprechende Mittel in einem offenen Titel ausweisen. Es war damals ein Versuch mit 50 000 DM. Außerdem glaube ich, Herr Abgeordneter, daß es auch nicht im Interesse des Parlaments liegt, solche Dotierungen aus allgemeinen Titeln vorzunehmen; denn anders würde das Recht des Parlaments zur politischen Entscheidung von vornherein beschnitten. Das wollen Sie sicherlich nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614207200
Die Frage ist damit beantwortet.
Ich rufe die Frage 105 des Herrn Abgeordneten Anbuhl auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Schedl hat seine Frage 106 zurückgezogen.
Die Abgeordnete Frau Dr. Henze hat um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen 107 und 108 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 109 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung für das von der UNESCO geplante „Jahr des Buches" 1972 in Aussicht genommen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614207300
Die Frage 109, Herr Abgeordneter, beantworte ich wie folgt: Zur Vorbereitung und Koordinierung aller Maßnahmen ist im Januar 1971 das „Komitee der Bundesrepublik Deutschland für das Internationale Buchjahr" unter dem Vorsitz des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegründet worden, dem Vertreter aus Bund und Ländern sowie der deutschen UNESCO-Kommission und anderer nichtstaatlicher Einrichtungen angehören. Außer einer Vielfalt von Veranstaltungen und Aktivitäten unter dem Zeichen des Internationalen Buchjahres im Inland sind u. a. eine deutsche Beteiligung an der „World Book Fair" in New Delhi und die deutsche Sonderausstellung zum Thema „Books about Books" während der 17. Generalkonferenz der UNESCO 1972 in Paris vorgesehen.
Da die Zielsetzung der UNESCO hauptsächlich auf die Entwicklungsländer gerichtet ist, wird die Bereitstellung von Stipendien zur Ausbildung von Buchhändlern und Bibliothekaren aus diesen Ländern und die Einladung von 18 statt bisher 9 Entwicklungsländern zur Frankfurter Buchmesse 1972 erwogen. Unter deutscher Beteiligung wird schließlich aus Anlaß des Internationalen Buchjahres eine „Charta des Buches" vorbereitet, die auf eine Anregung der UNESCO zurückgeht und im Jahre 1972 verkündet werden soll.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614207400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0614207500
Herr Staatssekretär, würden Sie mir beipflichten, wenn ich sage, daß in Anbetracht der Tatsache, daß in unserem Land die Buchdruckerkunst sozusagen erfunden worden ist, die von Ihnen aufgezählten Maßnahmen vielleicht doch nicht ganz der Bedeutung entsprechen, die die Bundesregierung dieser Aktion beimessen sollte, vor allem weil bisher wohl nicht festgestellt werden kann, daß die von Ihnen hier vorgetragenen Unternehmungen alle finanziell gesichert sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614207600
Herr Abgeordneter, mit der letzten Bemerkung machen Sie mir



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
die Antwort auf den Vorwurf leicht. Das ist eine Entscheidung, die mit beim Parlament liegt. Wenn Sie der Meinung sind, daß die Mittel nicht ausreichen, müßten diese Mittel zunächst erhöht werden. Wir mußten selbstverständlich unser Programm und unsere Möglichkeiten auf die vorhandenen Mittel einstellen. Es ist gar keine Frage, daß es erwünscht wäre, auf diesem Gebiet wesentlich mehr tun zu können. Aber ich möchte auch in diesem Fall nicht unbedingt davon ausgehen, daß uns etwa die Tatsache, daß die Buchdruckerkunst bei uns erfunden worden ist, auf diesem Gebiet zu einer Überaktivität veranlassen müßte. Sonst müßte man nämlich unter Umständen auch darauf hinweisen, daß in unserem Land angeblich das Pulver erfunden worden ist. Wenn daraus entsprechende Schlüsse gezogen würden, müßte dies unheilvolle Konsequenzen haben.

(Heiterkeit.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614207700
Eine weitere Zusatzfrage.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0614207800
Herr Staatssekretär, wären Sie dennoch in Anbetracht der kulturellen Bedeutung dieser Aktion und auch in Anbetracht der Tatsache — dessen bin ich mir durchaus bewußt —, daß Ihr Haus unmöglich allein dafür zuständig sein kann, bereit, die Frage der Behandlung und der Organisation des „Jahres des Buches" durch das Auswärtige Amt im Schoße der Bundesregierung noch einmal erörtern zu lassen, um zu sehen, ob mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen in der Tat etwas der Bedeutung der Sache Entsprechendes unternommen wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614207900
Herr Abgeordneter, ich werde Ihre Anregung gern aufgreifen, zumal wir beide, wie Sie wissen, mit dieser Frage beruflich verbunden sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614208000
Ich rufe die Frage 110 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die in einer Reihe von Berichten zur Reform der auswärtigen Kulturpolitik empfohlene Einstellung der Förderungen jener Auslandsschulen durchzuführen, die nicht mehr zeitgemäßen Erfordernissen entsprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614208100
Die Bundesregierung hat zur Reform der auswärtigen Kulturpolitik nicht nur Berichte erbeten und erhalten, sondern die Grundlinien dieser Reform in den Leitsätzen des Auswärtigen Amtes zur auswärtigen Kulturpolitik vom Dezember 1970 festgehalten. Darin heißt es, das bestehende Netz der deutschen Auslandsschulen — ihre Zahl beträgt etwa 250 — sei das Ergebnis ungeplanter Entwicklungen und müsse an einem Plan für die wünschenswerte Entwicklung gemessen werden.
Die Bewältigung dieser Aufgabe setzt eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung von Kriterien voraus, an denen die kulturpolitische Effizienz dieser Schulen sichtbar wird. Nur wer diesen Kriterien gerecht wird, soll künftig eine Förderung erhalten. Als Entscheidungshilfen stehen der Bundesregierung bisher die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln entwickelten Modelltypen für die Auslandsschulen sowie die Vorschläge von Professor Dr. Pfeiffer, dem Beauftragten des Auswärtigen Amts, in dem erstellten Gutachten über auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Eine der Hauptaufgaben der im März dieses Jahres eingesetzten Enquetekommission der Bundestages für auswärtige Kulturpolitik ist ebenfalls die Überprüfung der kulturpolitischen Effizienz der Auslandsschulen. Diese Überprüfung, Herr Abgeordneter, ist im vergangenen Monat durch Besichtigungsreisen der Kommission in verschiedene Länder Lateinamerikas eingeleitet worden.
Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, daß bei den Entscheidungen über so einschneidende Maßnahmen wie die Einstellung oder Beschränkung der bisher gewährten amtlichen Förderung von Auslandsschulen die Empfehlungen der Enquetekommission Berücksichtigung finden. Da Entscheidungen in naher Zukunft getroffen werden müssen, hofft die Bundesregierung darauf, daß die Enquetekommission ihre Meinungsbildung speziell zu diesem Sektor bald abgeschlossen haben wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614208200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0614208300
Herr Staatssekretär, ungeachtet Ihrer sehr ausgewogenen Ausdrucksweise darf ich Sie in Anbetracht der Tatsache, daß die Ermittlung der Tatbestände seit ungefähr zehn Jahren läuft und sich die Meinungsbildung abzeichnet, fragen, ob damit zu rechnen ist, daß Ihr Haus für das nächste Haushaltsjahr entscheidende Schritte einleiten wird, oder ob Sie glauben, daß die Phase der Meinungsbildung noch weitere fünf Jahre fortgesetzt werden muß?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614208400
Eben das meinen wir nicht, Herr Abgeordneter. Aber wir sind jetzt gehalten, auf die Meinungsbildung in diesem Hohen Hause Rücksicht zu nehmen, das ja eine Enquetekommission eingesetzt hat.
Ich darf Ihnen versichern, ,daß wir sehr genaue Vorstellungen entwickelt haben, was zu ändern sei, und daß wir auch in ganz bestimmten Regionen der Welt begonnen haben, diese Änderungen in die Tat umzusetzen. Das kann nur Stück für Stück geschehen, wie Sie wissen; denn schließlich ist es nicht so, daß das unsere Schulen sind, sondern das sind Schulen, die zu einem großen Teil eigene Schulträger haben und die wir teilweise unterstützen.
Es gibt in diesem Zusammenhang eine Fülle von komplexen Rechtsfragen, die zu klären sind. Das kann man nicht von heute auf morgen tun. Ich glaube, daß es ein entscheidendes Verdienst dieser Bundesregierung war und ist, daß sie diese Frage



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
überhaupt einmal in einer konsequenten und logischen Weise angepackt hat. Ich glaube, das ist als Neuerung heute schon durchaus zu beachten. Aber der Respekt vor dem Parlament gebietet es doch selbstverständlich, eine Meinungsbildung des Parlaments, das sich im Augenblick dazu bereit erklärt hat, abzuwarten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614208500
Eine Zusatzfrage.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0614208600
Können wir dann erwarten, Herr Staatssekretär, daß alle Mitglieder dieses Hauses in Kürze eine Darstellung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme in diesem Bereich erhalten, in der auch — ich möchte sagen — die verhältnismäßig negativen Erkenntnisse der Mitglieder dieses Hauses mit enthalten sind, die sie auf ihren letzten Reisen gewonnen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614208700
Herr Abgeordneter, ich habe auf das Gutachten verwiesen. Das steht Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Das ist eine detaillierte Bestandsaufnahme von Erkenntnissen. Wir haben alle Äußerungen, die von Mitgliedern dieses Hauses bekanntgeworden sind, in unsere Meinungsbildung mit einbezogen. Ich darf sagen, daß diese Äußerungen, gerade wenn sie auf Grund von Beobachtungen im Ausland präzise Mitteilungen enthalten, auch in jedem einzelnen Fall beachtet worden sind und daß wir mit dieser Frage in den letzten Monaten stark beschäftigt waren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614208800
Herr Abgeordneter Ollesch hat seine Frage zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 112 des Abgeordneten Hansen auf:
Ist die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß die Rückgabe der nach 1945 in die Vereinigten Staaten übergeführten NS-Dokumente inzwischen erfolgt ist, bereit, über die Übergabe der im Document Center (Berlin) noch in der Verfügungsgewalt der amerikanischen Besatzungsmacht befindlichen Restbestände von NS-Archivalien mit der Regierung der USA erneut in Verhandlung einzutreten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614208900
Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die Fragen 112 und 113 des Abgeordneten Hansen zusammen beantworte?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614209000
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 113 des Abgeordneten Hansen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zuständigen US-
Behörden eine Übergabe in deutsche Hände sehr begrüßen würden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614209100
Herr Abgeordneter, die bereits vor einigen Jahren den deutschen Behörden zurückgegebenen Akten aus der nationalsozialistischen Periode sind anderer Art als die von der amerikanischen Besatzungsmacht in Berlin bisher noch zurückbehaltenen Akten des Document Center.
Auf Grund einer Vereinbarung mit den Drei Mächten von 1956 sind ab 1956 der Bundesregierung die Akten der obersten und oberen Reichsbehörden, insbesondere des Auswärtigen Amts, des OKH und OKW, sowie auch Akten einiger Parteidienststellen zurückgegeben worden, die sich inzwischen im Archiv des Auswärtigen Amtes, im Bundesarchiv in Koblenz und im Militärarchiv in Freiburg befinden.
Während es sich bei den überführten Dokumenten im wesentlichen um Sachvorgänge handelt, enthält das Document Center Personalunterlagen der NSDAP und ihrer Gliederungen. Die besondere Bedeutung solcher Personalunterlagen war vermutlich der Grund, daß die amerikanische Regierung erst 1967 die Bereitschaft zeigte, diese Akten — aber auch nur unter gewissen Auflagen — in die deutsche Verwaltung zurückzugeben. Diese Auflagen betrafen nicht nur den Zugang zu den Unterlagen, sondern auch die Auswertung. Wegen des besonderen Charakters der im Document Center verwahrten Unterlagen stellen sich auch für die Frage ihrer Überführung in die deutsche Verwaltung andere Probleme, als sie bei der Überführung der Akten der Reichsbehörden zu regeln waren.
Nun zur Frage 113. Die Bundesregierung steht wegen der endgültigen Verfügung über das Document Center mit der amerikanischen Botschaft in Bonn in Fühlung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614209200
Zu einer Zusatzfrage!

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0614209300
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß es keine schriftliche Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten über den Verkehr des Document Center mit den deutschen Behörden gibt und auch keine Vereinbarung über die Verfahrungsregelung bei Auskunftsersuchen von deutschen Behörden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614209400
Herr Abgeordneter, ich kann bestätigen, daß es eine solche Regelung bisher nicht gab. Aber ich kann Ihnen auch bestätigen, daß es offensichtlich auch ohne diese Regelung eine Zusammenarbeit gegeben hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614209500

Zusatzfrage!

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0614209600
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß von etwa 4000 monatlichen Anfrageersuchen lediglich rund 140 von den amerikanischen Behörden kommen und die Kosten für das Document Center vollständig über das Besatzungskostenstatut, also von deutscher Seite getragen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614209700
Herr Abgeordneter, ich müßte überprüfen, ob das im einzelnen so



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
zutrifft. Ich bin, da das, wie Sie verstehen werden, nicht eine Sache des Auswärtigen Amts ist, sondern eine Frage etwa der dort zuständigen Behörden — und die sitzen nicht hier in Bonn —, nicht in der Lage, das jetzt zu sagen. Erst müßte ich nachprüfen, ob diese Angaben zutreffend sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614209800

Weitere Zusatzfrage!

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0614209900
Herr Staatssekretär, spricht außer den von mir soeben genannten Fakten nicht die Tatsache, daß die Vereinigten Staaten als hauptsächliche Bedingung für die Übergabe in deutsche Hände die Forderung stellen, weiterhin für wissenschaftlich-historische Forschungszwecke Zugang zu den Akten zu behalten, dafür, möglichst bald in Verhandlungen über die Übergabe in deutsche Hände einzutreten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614210000
Herr Abgeordneter, wir sind, wie ich Ihnen gesagt habe, mit der amerikanischen Botschaft in Fühlung. Es gibt aber noch einige andere Überlegungen, weshalb wir im Augenblick nicht imstande sind, eine solche Übernahme als Bundesdienststelle vorzunehmen. Auch das bitte ich zu beachten. Es hat einen politischen Gesamtzusammenhang.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614210100
Eine letzte Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0614210200
Herr Staatssekretär, da Sie den politischen Gesamtzusammenhang erwähnen, möchte ich ihn auf einen historischen Zusammenhang erweitern und Sie fragen, ob Sie meine Auffassung teilen, daß die Bundesrepublik im Jahre 1971 mündig genug sein sollte, um hier ein Restteilstück unbewältigter Vergangenheit durch die Übernahme des Document Center in eigene Verantwortung zu bewältigen zu versuchen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614210300
Herr Abgeordneter, ich muß Ihnen sagen, daß das, was in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, gar nicht das Problem ist, das ich mit dem politischen Gesamtzusammenhang gemeint hatte. Ich bitte Sie, auf die Geographie zu achten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614210400
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 114 des Abgeordneten Dr. Bach auf — es ist die letzte Frage aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts —:
Trifft es zu, daß über 100 Beamte des Auswärtigen Amtes als Beschuldigte wegen Geheimnisverrats vom Staatsanwalt vernommen werden?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614210500
Wie Sie, Herr
Kollege, wissen, führt die Staatsanwaltschaft Bonn zur Zeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt durch, auf das sich Ihre Frage offenbar bezieht. Die Bundesregierung kann daher keine Auskünfte darüber erteilen, welche Ermittlungshandlungen die Staatsanwaltschaft vornimmt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614210600
Zusatzfrage!

Dr. Franz Josef Bach (CDU):
Rede ID: ID0614210700
Herr Staatssekretär, sind nach Ihrer Ansicht unter den Beschuldigten des Auswärtigen Amts auch jene Leute zu finden, die nach Ansicht von Herrn Staatssekretär Frank qualitativ nicht anders zu beurteilen sind als jemand, der einen Molotow-Cocktail schmeißt oder ein Warenhaus in Brand setzt, um die kapitalistische Gesellschaft zu beseitigen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614210800
Herr Abgeordneter, ich bedaure, daß durch Ihre Fragestellung der Eindruck entsteht, als ob hier auf Grund eines rechtsstaatlich vorgenommenen Verfahrens irgend jemand im Auswärtigen Amt von vornherein verdächtigt werden könnte. Ich bedaure sehr, daß solche Vernehmungen unter der Rubrik „Beschuldigte" durchgeführt werden müssen. Das ist aber etwas, was nur der Gesetzgeber ändern könnte. Die Bundesregierung hat die Gewaltenteilung auf diesem Gebiet zu respektieren. Es kann überhaupt nicht die Rede davon sein, daß hier irgend jemand, der unschuldig wäre, sich von solchen Zitaten getroffen fühlen müßte, wie Sie sie hier eben verbreitet haben.
Ich bin aber in der Tat der Meinung, daß eine persönliche Ermessensentscheidung eines Bediensteten etwa in der Weise, wie sie in der Frage eines Ihrer Kollegen kürzlich zum Ausdruck kam, unter keinen Umständen zugelassen werden kann. Wir haben eine rechtsstaatliche Ordnung, und an diese rechtsstaatliche Ordnung haben sich alle zu halten. Wenn jemand glaubt, sein Gewissen als Beamter oder als Angehöriger des öffentlichen Dienstes sei durch gesetzeswidrige Aufträge belastet, hat er die Pflicht, das über die rechtlichen vorgeschriebenen Wege, notfalls über das Parlament zur Sprache zu bringen, also etwa über einen Abgeordneten. Irgendwelche Wege, die unserer Verfassungsordnung nicht entsprechen und gegen Strafgesetze verstoßen, können nicht akzeptiert werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614210900
Eine Zusatzfrage.

Dr. Franz Josef Bach (CDU):
Rede ID: ID0614211000
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß nicht ich dieses Zitat verbreitet habe, sondern daß es ein Zitat aus einem Interview mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Frank ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614211100
Herr Abgeord-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
peter, ich kenne sehr wohl diesen Text, aber die Frage ist doch, in welchem Kontext Sie das bringen. Sie haben es im Zusammenhang mit einer Frage gebracht, die Sie hier gestellt haben. Ich habe darauf Bezug genommen, daß Sie aus dem Begriff des Beschuldigten, der nun einmal aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegeben ist, nicht irgendwelche falschen Sachzusammenhänge herstellen sollten. Bei uns ist derjenige schuldig, der rechtskräftig verurteilt worden ist. Bei Ermittlungen müßte man nach meiner Meinung einen neutralen Begriff verwenden, weil das Wort „Beschuldigter" in der öffentlichen Meinung in diesem Falle zu Schlüssen führt, die unangebracht sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614211200
Eine letzte Zusatzfrage.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0614211300
Herr Staatssekretär, finden neben den von Ihnen erwähnten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch noch — parallel dazu — sogenannte Anhörungen zum gleichen Fragenkomplex im Amt statt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0614211400
Herr Abgeordneter, es ist selbstverständliche Pflicht einer Behörde, Fragen -- auch behördenintern — aufzuklären, die durch die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen entstanden sind. Es wäre eine Pflichtwidrigkeit, wenn nicht geprüft worden wäre, ob Unbefugte bestimmte Dokumente in die Hand bekommen haben. Das hat mit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung nichts zu tun.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614211500
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und zwar die Fragen der Abgeordneten Löffler, Kiechle und Niegel, werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde zur Verfügung.
Die beiden ersten Fragen sind von dem Herrn Abgeordneten Dr. Götz gestellt. -- Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen gebeten. Die Antworten werden ebenfalls als Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Schedl hat seine Frage zurückgezogen.
Der Herr Abgeordnete Pawelczyk hat gebeten, seine beiden Fragen schriftlich zu beantworten. Dem wird entsprochen; die Antworten werden als Anlage zum Sitzungbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Schober auf:
Hat die Bundesregierung bereits Mittel bereitgestellt und Maßnahmen eingeleitet zur Durchführung der am 30. April 1971 beschlossenen Sozialenquete für freie Bühnendarsteller, Musikerzieher, Musikinterpreten, Journalisten, Bildjournalisten und ständige freie Mitarbeiter der Rundfunk- und Fernsehanstalten?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. — Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614211600
Herr Präsident, ich würde die Fragen 36 und 37 gern zusammen beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614211700
Der Herr Abgeordnete ist offensichtlich einverstanden. Dann rufe ich auch noch die Frage 37 auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft zu geben über den Stand der Sozialenquete (Drucksache VI/467), insbesondere soweit sie sich auf Komponisten und bildende Künstler bezieht?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614211800
Die Bundesregierung beabsichtigt, über den Wortlaut des damaligen Ersuchens des Deutschen Bundestages hinaus, dem Parlament einen möglichst umfassenden Bericht über die soziale Lage der freien künstlerischen Berufe einschließlich der Komponisten und bildenden Künstler vorzulegen.
Wie ich dem Kollegen Raffert bereits am 13. September dieses Jahres schriftlich mitgeteilt habe, sind die Vorarbeiten zu der vom Deutschen Bundestag erbetenen Berichterstattung aufgenommen worden. Die Bundesregierung arbeitet dabei eng mit den berufsständischen Organisationen der Künstler sowie dem Statistischen Bundesamt und der Künstlervermittlung der Bundesanstalt für Arbeit zusammen. Das Ergebnis der bisherigen Bestandsaufnahme zeigt bereits, daß die für die Berichterstattung notwendigen Unterlagen teilweise nur durch wissenschaftliche Untersuchungen erbracht werden können. Solange die Materialsammlung und -auswertung nicht abgeschlossen ist, lassen sich noch keine genauen Angaben über Umfang und Inhalt dieser Forschungsarbeiten machen. Hinsichtlich der Finanzierung ist sichergestellt, daß die nach dem Stand der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Mittel bereitstehen werden. Über den weiteren Fortgang der Arbeiten werde ich Sie gerne auf dem laufenden halten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614211900
Zusatzfrage.

Dr. Kurt Schober (CDU):
Rede ID: ID0614212000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Enquete über die Schriftsteller vom Spiegel-Institut durchgeführt wird, daß das Spiegel-Institut seine Tätigkeit allerdings einstellt? Ist Ihnen schon bekannt, wie die Befragung der anderen Künstlergruppen durchgeführt werden soll, ob andere Institute beauftragt werden sollen oder wie sich die Bundesregierung die Behandlung dieser Fragen vorstellt?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614212100
Kollege Schober, Sie können natürlich Ihre Zusatz-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
fragen nicht durch mehrere Fragen in einer Frage beliebig vermehren. Ich bitte Sie, freundlicherweise darauf zu achten.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614212200
Herr Kollege, zunächst darf ich zu den Arbeiten des „Spiegel-Instituts" darauf hinweisen, daß die Fragebogen, in denen die Autoren selbst Angaben über ihre soziale Situation machen, nach Auskunft des Hamburger Instituts jetzt zurücklaufen. Voraussichtlich wird Ende des Monats mit der Auswertung dieser Fragebogen begonnen werden.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Fragebogenaktion nur ein Teil des wesentlich breiter angelegten Projekts des Hamburger Instituts ist, so daß über die Ergebnisse dieser Fragebogenaktion noch nichts gesagt werden kann. Die von Ihnen zusätzlich gestellte Frage nach der Ausweitung auf andere Bereiche gehört mit zu den Überlegungen, die auf Grund der jetzt vorgenommenen Bestandsaufnahme anzustellen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614212300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Kurt Schober (CDU):
Rede ID: ID0614212400
Herr Staatssekretär, da ich nicht weiß, ob Sie mich richtig verstanden haben, darf ich noch einmal fragen: Ist Ihnen bekannt, daß das „Spiegel-Institut" seine Arbeit in dieser Frage einstellt? Ist es nicht nach Ihrer Meinung notwendig, für die Befragung der anderen jetzt schon ein anderes Institut einzuschalten?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614212500
Herr Kollege, es ist unsere Absicht, so zu verfahren, wie Sie angedeutet haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614212600
Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Kurt Schober (CDU):
Rede ID: ID0614212700
Herr Staatssekretär, darf ich Sie noch einmal fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß es sich um zwei Enqueten handelt. Dürften wir auch erwarten, daß die zweite Enquete über die sogenannten reproduzierenden Künstler an die erste Enquete gleich angehängt wird?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614212800
Herr Kollege, daß hier Zusammenhänge hergestellt werden, geht aus der Einleitung meiner Antwort hervor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614212900
Keine weitere Zusatzfrage.
Der Abgeordnete Dr. Sperling hat sich mit schriftlicher Beantwortung seiner Frage einverstanden erklärt. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 39 des Abgeordneten Dr. Müller (München) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 40 ist vom Herrn Abgeordneten Josten gestellt worden:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, durch die auch Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit gegen Unfallschäden versichert werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614213000
Herr Kollege, der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung war in der Vergangenheit auf die Arbeitswelt und andere eng abgegrenzte Bereiche beschränkt. Mit dem Gesetz über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten haben wir einen neuen Bereich einbezogen und damit einen Schritt zu einer besseren Sicherung dieses Personenkreises getan. Sie werden verstehen, daß noch gründlich erörtert werden muß, ob und wie die Unfallversicherung auch auf Unfälle in der Freizeit ausgedehnt werden kann. Ich darf um Ihr Verständnis dafür bitten, daß die Erörterung dieser grundsätzlichen Frage, insbesondere auch wegen der finanziellen Auswirkungen, nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614213100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614213200
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie auch der Meinung sind, daß auf Grund der jährlich steigenden Unfallzahlen bei Kindern und Jugendlichen wir verpflichtet sind, einen Unfallschutz auch für die Freizeit für Kinder zu schaffen, nachdem es in der Bundesrepublik zu wenig Spielplätze gibt?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614213300
Herr Kollege, ich habe die besondere Bedeutung des Freizeitbereichs in meiner Antwort unterstrichen. Aber Sie sind sicher mit mir der Meinung, daß der Unfallschutz für den Freizeitbereich sich dann nicht nur auf Schüler, Kinder und andere Gruppen von Jugendlichen, sondern auch möglicherweise — das hat die öffentliche Diskussion deutlich gemacht — auf andere Personengruppen erstrecken würde. Damit ist eine Dimension angesprochen, die gründlicher Erörterung bedarf.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0614213400
Herr Staatssekretär, können Sie uns schon einen Termin nennen, zu dem uns wohl Überlegungen Ihres Hauses zu diesem Problem mitgeteilt werden?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0614213500
Herr Kollege, angesichts des Umfangs und der Bedeutung des Problems muß ich um Ihr Verständnis dafür bitten, daß ich mich jetzt nicht auf einen präzisen Termin festlegen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614213600
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Varelmann hat seine Fragen zurückgezogen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Herr Abgeordnete Ziegler hat gebeten, daß seine Fragen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Berkhan zur Verfügung.
Ich stelle allerdings fest, daß der Herr Abgeordnete Wagner (Günzburg) um schriftliche Beantwortung seiner Frage gebeten hat. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Herren Abgeordneten Dr. Riedl (München) und Dr. Hauser (Sasbach) haben ihre Fragen zurückgezogen.
Damit, meine Damen und Herren, ist dieser Geschäftsbereich schon erledigt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Hier steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Börner zur Verfügung.
Die Abgeordnete Frau Dr. Walz hat ihre Frage zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Dr. Mende auf:
Warum ist die Stadt Kassel trotz ihrer Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht und als Sitz des Bundesarbeitsgerichtes nicht in das Intercity-System der Deutschen Bundesbahn einbezogen worden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614213700
Die Deutsche Bundesbahn hat ihr Intercity-Netz auf Grund sorgfältiger Reiseverkehrsstromzählungen konzipiert. Diese Untersuchungen ergaben ganz bestimmte Linienführungen zwischen besonders wichtigen Zentren. Der Verkehr zwischen diesen Hauptzentren ist stärker als zwischen diesen Zentren und Kassel.
Unter diesen Voraussetzungen schien es der Deutschen Bundesbahn — auch im Benehmen mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag — im Interesse der zahlenmäßig weit überwiegenden Durchgangsreisenden nicht vertretbar, für ihre IntercityZüge in der Nord-Süd-Relation die wesentlich zeitaufwendigere Führung über Kassel zu wählen.
Die Deutsche Bundesbahn hat jedoch die Verbindungen zwischen Kassel und Göttingen bzw. Bebra zwecks Anschluß an das Intercity-Netz verbessert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614213800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0614213900
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es im Sinne des § 4 des hier einstimmig verabschiedeten Zonenrandförderungsgesetzes, aber auch im Sinne der bisher in diesem Hause vertretenen besonderen Verantwortung für das Zonenrand- und Grenzgebiet ist, daß politisch übergeordnete Gesichtspunkte vor Rentabilitätsberechnungen und Zugdichteberechnungen der Deutschen Bundesbahn Vorrang haben müssen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614214000
Herr Kollege Dr. Mende, es handelt sich hier nicht nur um Rentabilitätsgesichtspunkte, sondern auch um sehr schwierige technische Probleme. Ich darf Ihnen aber sagen, daß die Sorge der Bundesregierung hier dadurch zum Ausdruck kam — dies entspricht der Überlegung, die Sie angestellt haben —, daß man Bebra und Göttingen an das Intercity-Netz praktisch angebunden hat, was sonst allein auf Grund des Aufkommens dieser Orte nicht geschehen wäre. Der Zonengrenzraum wurde hier also durchaus berücksichtigt.
Wie Sie vielleicht aus den Fahrplänen ersehen haben, ist Kassel jetzt über Göttingen nach Norddeutschland und über Bebra bzw. Fulda nach Süddeutschland vier- bis sechsmal täglich mit guten Verbindungen an das Intercity-Netz angeschlossen. Darüber hinaus wird Kassel jetzt und künftig durch eine seinem Verkehrsaufkommen entsprechende Zahl guter Schnellzugverbindungen bedient.
Ferner beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, ab 1973 mit doppelklassigen Zügen ein Ergänzungsnetz zum Intercity-Verkehr aufzubauen. Kassel wird mit fünf Linien dieses Ergänzungsnetzes nach Göttingen, Bebra, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Dortmund vorzüglich an das Intercity-Netz angeschlossen sein.
Ich darf darauf verweisen, daß der technische Hintergrund, den ich hier angesprochen habe, darin besteht, daß die sogenannte Main-Weser-Bahn zwischen Kassel und Frankfurt in ihrer Trassenführung, die aus dem neunzehnten Jahrhundert stammt, leider einen Schnellverkehr wie auf der Nord-SüdStrecke zwischen Bebra und Würzburg nicht zuläßt, so daß bei Inanspruchnahme dieser Linie eine Verzögerung des gesamten Zuglaufs um über eine halbe Stunde für alle Reisenden einträte, die jetzt durch die Verbindung über Bebra bzw. Göttingen vermieden wird.
Ich darf ferner darauf verweisen, daß die Deutsche Bundesbahn bemüht ist, diese Strecke im Rahmen ihrer Investitionspläne in einen guten Zustand zu versetzen, der auch Schnellverkehr zuläßt. Ich bitte aber um Verständnis, daß das seine Zeit dauert und daß zur Zeit diese Regelung, wie ich sie hier an Hand der Angaben des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn dargestellt habe, gewählt wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614214100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0614214200
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer zweiten Antwort schließen, daß die Bundesbahn doch an eine Revision ihrer bisherigen Auffassung denkt, um an Kassel das nachzuholen, was 32 anderen deutschen Städten schon zuteil wird, und ist es nicht doch eine gewisse Brüskierung der Einwohner von Kassel, wenn sie in ihrer Stadt auf einem Werbespruchband vor dem Hauptbahnhof lesen müssen, daß sie nach Fulda, Bebra oder Göttingen fahren müssen, um dort An-



Dr. Mende
schluß an das so hochgelobte Intercity-System der Deutschen Bundesbahn zu bekommen?

(Zurufe von der SPD.)


Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614214300
Herr Kollege, der Wahlkreisabgeordnete von Kassel stimmt mit Ihnen darin überein, daß alles getan werden muß, um alle Orte des Zonenrandgebietes, die die gleiche wirtschaftliche Bedeutung wie Kassel haben, an die modernen Verkehrsverbindungen der Deutschen Bundesbahn anzuschließen. Er bittet Sie aber auch gleichzeitig um Verständnis dafür — da er mit dem Staatssekretär identisch ist, kann ich mir diese Floskel hier erlauben —, daß das eine Aufgabe ist, die unter den Gesichtspunkten gesehen werden muß, die auch anderswo bei der Modernisierung der Deutschen Bundesbahn wichtig sind. Hier ist ein bestimmter Kapitaleinsatz notwendig, um gewisse Strecken in den Zustand zu versetzen, in dem sie schnell und sicher befahren werden können. Es ist zur Zeit nicht möglich, die Main-Weser-Bahn mit den Geschwindigkeiten auszufahren, die für Intercity-Verkehr nun einmal notwendig sind. Aber ich kann das nicht als eine Diskriminierung ansehen, insbesondere deshalb nicht, weil ich weiß, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn bemüht ist, in der zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem Höchstmaß an Kapitaleinsatz auch diese Strecke aus vielen Gründen, aber auch wegen der zu berücksichtigenden Zonenrandlage in den Zustand zu versetzen, den wir alle wünschen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614214400
Meine Damen und Herren, das wird ein schöner Tag für Kassel werden, wenn der Ausbau so weit ist, daß der erste Intercity-Zug die Main-Weser-Bahn befahren kann. Durch die Fragestunde sind wir alle schon darauf vorbereitet.
Der Abgeordnete Wagner (Günzburg) hat gebeten, seine Frage schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 56 des Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Hat die Bundesregierung Bedenken gegen die Standortwahl für einen Großflughafen im Raum Münster-Albersloh?
Herr Staatssekretär, bitte!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614214500
Herr Kollege, diese Frage läßt sich noch nicht abschließend beantworten. Die Planung von Verkehrsflughäfen liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Bundesverkehrsministerium kann im Rahmen der Vorarbeiten eingeschaltet werden. Im vorliegenden Fall ist eine vorherige Abstimmung nicht erfolgt. Die Integration dieses Flughafens mit seinen erforderlichen Flugverfahrensräumen in das Flugstreckensystem, das sogenannte Luftstraßensystem, und in das Netz der An- und Abflugverfahren bestimmter ziviler und militärischer Flugplätze, z. B. Hopsten und Gütersloh, wird erhebliche Schwierigkeiten verursachen.
Darüber hinaus werden auch militärische Belange nachteilig berührt.
Die Bundesregierung hat daher die Bildung einer Planungskommission durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen angeregt, in der die flugsicherungsbetrieblichen Möglichkeiten untersucht und die Ergebnisse gegebenenfalls durch Simulationsübungen getestet werden. Abschließende Ergebnisse liegen leider noch nicht vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614214600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0614214700
Besteht die Möglichkeit, etwa einen Zeitraum anzugeben, bis zu dem man zu solchen abschließenden Ergebnissen kommen kann?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614214800
Herr Kollege, es ist außerordentlich schwierig, eine feste Zeitangabe zu machen, weil hier — wie ich Ihnen schon andeutete — schwerwiegende militärische Belange berücksichtigt werden müssen, z. B. die Verschiebung von Tiefflugstrecken der NATO-Streitkräfte eventuell nötig ist, mit allen Auswirkungen, die das für bestimmte Wohngebiete und bestimmte Räume der Bundesrepublik hat. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß unsere Bundesanstalt für Flugsicherung schon im Jahre 1964 einmal negativ zu einer entsprechenden Planung in dem gleichen Raum Stellung genommen hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614214900
Die Herren Abgeordneten Berding — Fragen 57 und 58 — und Kohlberger — Frage 59 — haben um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 60 des Abgeordneten Dr. Apel auf:
Hat die Bundesregierung inzwischen die zugesagte Überprüfung der Frage, ob es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht dringend notwendig erscheint, daß, wie in unseren westeuropäischen Nachbarstaaten, auch in der Bundesrepublik Deutschland Führerscheine, die durch eine Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworben werden, nicht ohne weiteres auch zum Fahren von PKW mit traditioneller Gangschaltung berechtigen, abgeschlossen, und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614215000
Herr Kollege, die Prüfung konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Die zum Teil recht schwierigen Verhandlungen mit den Länder dauern noch an. Ich bitte Sie deshalb herzlich, sich noch einige Wochen zu gedulden. Ich werde Ihnen, sofern Sie es wünschen, gern schriftlich berichten, sobald eine Entscheidung gefallen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614215100

Keine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Danke.
Die Herren Abgeodneten Dr. Kempfler — Frage 61 —, Leicht — Frage 62 — und Baier — Frage 63 — haben um schriftliche Beantwortung



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
ihrer Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Dr. Arnold hat seine Frage 64 zurückgezogen.
Die Frage 65 ist vom Abgeordneten Ollesch eingebracht. — Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
, Die Frage 66 ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) gestellt. — Der Herr Abgeordnete Dr. Schneider ist nicht im Saal, die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Evers hat gebeten, seine beiden Fragen schriftlich zu beantworten. Das wird geschehen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen dann zu Frage 69 der Frau Abgeordneten Renger. — Die Frau Kollegin ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Dr. Wittmann, Sie haben ausgeharrt. Ich rufe nunmehr die von Ihnen gestellte Frage 70 auf:
Erwägt die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl von Verkehrsunfällen, bei denen mitfahrende Kinder verletzt werden, eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, wonach die Beförderung von Kindern auf dem Beifahrersitz von Personenkraftwagen verboten wird, sowie amtliche Richtlinien für die Gestaltung von Kindersitzen und Kindergurten in Autos zu erlassen?
Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614215200
Herr Kollege, die Bundesregierung erwägt nicht, ein ausdrückliches Verbot der Beförderung von Kindern auf den Vordersitzen von Kraftfahrzeugen zu erlassen. Sie ist jedoch bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten der Verkehrserziehung auf die Verkehrsteilnehmer entsprechend einzuwirken und sie an ihre persönliche Verantwortung gegenüber mitfahrenden Kindern zu erinnern.
Amtliche Richtlinien für die Gestaltung und Prüfung von Sitzen und Gurten für Kinder sind zur Zeit noch nicht möglich, da die dazu nötigen Erkenntnisse über technische Möglichkeiten zum Schutz von Kleinstkindern, Kleinkindern und auch etwas größeren Kindern nicht ausreichend sind. Der Bundesverkehrsminister hat ein Forschungsinstitut mit einem Untersuchungsprogramm beauftragt, das Aufschluß geben soll über die bei einem Aufprall auftretenden Beschleunigungen, Beanspruchungen und Bewegungsabläufe bei den unterschiedlichen Möglichkeiten der Unterbringung von Kindern in Kraftfahrzeugen. Erste Untersuchungsergebnisse dürfen für das Frühjahr 1972 erwartet werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614215300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0614215400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Österreich hier schon beispielhaft vorausgegangen ist, und werden in die Untersuchungen auch die österreichischen Erfahrungen a) mit den gesetzlichen Bestimmungen bzw. sonstigen Rechtsvorschriften und b) auch mit den technischen Prüfungen, die dort erfolgt sind, mit einbezogen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0614215500
Herr Kollege, selbstverständlich sind wir auch mit unseren österreichischen Partnern in ständigem Kontakt. Wir wissen, daß dort in den letzten Monaten eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. Die praktischen Erfahrungen, die im österreichischen Straßenverkehr mit dieser Verordnung gemacht worden sind, werden in unsere Überlegungen einbezogen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614215600
Keine weitere Zusatzfrage.
Meine Damen und Herren, die Fragen 71 und 72 des Herrn Abgeordneten Höcherl wurden vom Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen beantwortet.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung der gestellten Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Ravens zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Röhner ist nicht im Saal, so daß die von ihm gestellten Fragen 73 und 74 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Weber hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 75 und 76 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Trifft es zu, daß die Vergaberichtlinien für Reparatur- und Ausbaudarlehen für den Althausbesitz für dieses Jahr erst im Spätherbst erlassen werden?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0614215700
Herr Kollege, für die Bundesdarlehen zur Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden aus dem langfristigen Wohnungsbauprogramm gelten die Richtlinien in der Fassung vom 26. August 1970 unverändert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614215800
Eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0614215900
Herr Staatssekretär, sind die Richtlinien auch bereits den Ländern mitgeteilt worden?




Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0614216000
Die Länder wissen, daß die Vergaberichtlinien vom 26. August 1970 unverändert Gültigkeit haben werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614216100
Keine weitere Zusatzfrage zu diesem Komplex.
Dann rufe ich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Wann und in welcher Hohe werden bzw. sind den einzelnen Bundesländern Mittel für diesen Zweck zugewiesen?
Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0614216200
Die zur Verfügung stehenden 17 Millionen DM werden in Kürze an die Bundesländer unter Zugrundelegung des auch bisher angewandten Schlüssels verteilt. Unter diesen Umständen glaube ich von einer Nennung von Einzelbeträgen absehen zu dürfen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614216300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0614216400
Herr Staatssekretär, sind die Mittel von den einzelnen Ländern auch bereits abgerufen worden, und in welcher Höhe ist das geschehen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0614216500
Nein, die Abberufung der Mittel durch die Länder ist nicht erfolgt. Auch die Zuweisung ist noch nicht
erfolgt. Sie erfolgt in diesen Tagen. Die Bundesregierung ist davon ausgegangen, daß die Modernisierungsdarlehen aus konjunkturellen Überlegungen und zur Stützung des Winterhaus erst sehr spät im Jahr an die Länder gegeben werden sollten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614216600
Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0614216700
Herr Staatssekretär, sehen Sie darin nicht eine Benachteiligung jener Gebiete in der Bundesrepublik, in denen auf Grund des Klimas Winterbau nicht möglich ist?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0614216800
Herr Kollege, bei den Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich im wesentlichen um Innenausbauten. Ich denke, daß der Einbau einer Badewanne auch bei 36 Grad unter Null möglich ist, weil das Haus von innen zu erwärmen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0614216900
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende der Fragestunde und zugleich am Ende dieser Sitzung.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Dienstag, den 19. Oktober 1971, 11 Uhr *) ein. Auf der Tagesordnung steht die Einbringung des Haushalts.
Die Sitzung ist geschlossen.