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ID0613803100

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    Deutscher Bundestag 138. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 8021 A Fragestunde (Drucksachen VI/2603, VI/2625) Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen zur Verhinderung von Waffendiebstählen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 8021 A, C, 8022 A, B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8021 D, 8022 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 8022 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 8022 B Dr. Miltner (CDU/CSU) 8022 C Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Zahl der jährlich verlorengehenden Einschreibebriefe und Höhe der Ersatzbeträge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8022 D, 8023 A, B Dr. Sperling (SPD) 8023 B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Rechtsweg für die Anfechtung von Fernmeldegebührenbescheiden der Bundespost Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8023 B, C, D, 8024 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 8023 C, 8024 A, B Frage des Abg. Dr. Bußmann (SPD) : Genehmigung zur Veröffentlichung der Erinnerungen des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes Dr. Ehmke, Bundesminister 8024 C, D, 8025 A, B, C Dr. Bußmann (SPD) 8024 D, 8025 A Dr. Sperling (SPD) 8025 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 8025 B Fragen des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Mißbrauch der Pressefreiheit Ahlers, Staatssekretär 8025 C, 8026 A, B, C, D, 8027 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) 8026 A, B, 8027 B, C Dr. Sperling (SPD) 8026 C von Eckardt (CDU/CSU) 8026 C Sieglerschmidt (SPD) 8026 D Breidbach (CDU/CSU) 8026 D, 8027 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Höhe der Auflage des Sozial-Report '71 — Kosten für Gestaltung und Drucklegung Ahlers, Staatssekretär 8028 A, C, D, 8029 A, B, C, D, 8030 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) 8028 B, C Vogt (CDU/CSU) 8028 D, 8030 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8028 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 Raffert (SPD) 8029 A Reddemann (CDU/CSU) 8029 B Baier (CDU/CSU) 8029 D Hansen (SPD) 8029 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zusatzversorgung der bei Auslandsvertretungen tätigen deutschen Angestellten Genscher, Bundesminister 8030 B, D, 8031 A Varelmann (CDU/CSU) 8030 D, 8031 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Bewertung der Dienstzeiten von in den Tropen im Auswärtigen Dienst tätigen Angestellten Genscher, Bundesminister 8031 B, C Varelmann (CDU/CSU) 8031 B Fragen des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Zusatzurlaub für schwerbeschädigte Beamte Genscher, Bundesminister 8031 C D, 8032 A Becker (Nienberge) (SPD) 8031 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Behauptung der Zeitung „Die Welt" betr. Tolerierung einer kommunistischen Partei in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister 8032 A, C, D Niegel (CDU/CSU) 8032 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8032 D Frage des Abg. Engelsberger (CDU, /CSU) : Verfassungsmäßigkeit der DKP Genscher, Bundesminister 8033 A, C, D, 8034 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 8033 B, C Hansen (SPD) 8033 D Vogt (CDU/CSU) 8034 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8034 B Fragen des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU): Notlage der Flüchtlinge aus Pakistan und Verstärkung der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung Genscher, Bundesminister 8034 C, D, 8035 B Josten (CDU/CSU 8035 A Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Behinderung der Tätigkeit der Hilfsorganisationen bei Katastrophen durch Schaulustige Genscher, Bundesminister 8035 C Nächste Sitzung 8035 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 8037 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Gesetzesinitiative bezüglich zuverlässiger Angaben über die Kosten- und Ertragsentwicklung sowie die Vermögensverteilung 8037 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen bei der Berechnung der Versorgungsrente 8038 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Erlaß einer Ausbildungsordnung für Verwaltungslehrlinge 8038 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. Rücknahme von Glasweinflaschen 8039 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seibert (SPD) betr. Konsequenzen aus der Grundwasserverseuchung durch US-Streitkräfte in Aschaffenburg 8039 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Umschreibung militärischer Erlaubnisse in zivile Luftfahrerscheine 8039 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über die Vorbereitung der KrimReise des Bundeskanzlers durch Staatssekretär Bahr und einen Kontaktmann des Zentralkomitees der sowjetischen KP 8040 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Gesamtkosten für Inserate und andere Veröffentlichungen im Rahmen der Halbzeitbilanz-Aktion der Bundesregierung 8040 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 138. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 8021 138. Sitzung Bonn, den 30. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 8037 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 10. Dr. Achenbach ** 1. 10. Dr. Ahrens * 30. 9. Dr. Aigner ** 1. 10. Alber * 30. 9. Amrehn * 30. 9. Dr. Artzinger ** 1. 10. Dr. Barzel 1. 10. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Behrendt ** 1. 10. Bewerunge 16. 10. Biehle 30. 9. Dr. Birrenbach 1. 10. Blumenfeld 30. 9. Borm * 30. 9. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher ** 1. 10. Corterier 30. 9. Damm 1. 10. Dasch 2. 10. van Delden 1. 10. Dr. Dittrich ** 1. 10. Dr. von Dohnanyi 1. 10. Dröscher ** 1. 10. Fellermaier ** 1. 10. Flämig ** 1. 10. Dr. Franz 1. 10. Frehsee 1. 10. Dr. Furler ** 30. 9. Dr. Geßner 30. 9. Gierenstein 30. 9. Dr. Gleissner 1. 10. Frau Griesinger 30. 9. Grüner 1. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haase (Kellinghusen) 1. 10. Härzschel 1. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. Hösl * 30. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Jahn (Braunschweig) ** 1. 10. Jung 30. 9. Dr. Kempfler * 30. 9. Kienbaum 1. 10. Dr. Kiesinger 1. 10. Klinker ** 1. 10. Dr. Koch** 30. 9. Krall 30. 9. Kriedemann ** 1. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 9. Lange ** 1. 10. Lautenschlager ** 1. 10. Lenze (Attendorn) * 30. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) ** 1. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 1. 10. Mattick 30. 9. Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Memmel ** 1. 10. Mertes 30. 9. Michels 1. 10. Müller (Aachen-Land) ** 1. 10. Dr. Müller (München) * 30. 9. Müller (Niederfischbach) 1. 10. Neumann 30. 9. Frau Dr. Orth ** 1. 10. Petersen 30. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Porzner 1. 10. Richarts ** 1. 10. Riedel (Frankfurt) ** 1. 10. Rohde 1. 10. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Schneider (Königswinter) 30. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 1. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 30. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Spilker 1. 10. Springorum ** 1. 10. Stein (Honrath) 1. 10. Strauß 1. 10. Weber (Heidelberg) 1. 10. Weigl 1. 10. Wendelborn 1. 10. Werner ** 30. 9. Wienand 1. 10. Wolfram ** 1. 10. Baron von Wrangel 1. 10. Zander 2. 10. Zoglmann 1. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2535 Fragen A 16 und 17) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Tarifpartner, daß zuverlässige Angaben Tiber die Kosten- und Ertragsentwicklung angesichts des zur Verfügung stehenden amtlichen Zahlenmaterials nicht möglich sind, und wie könnte Abhilfe geschaffen werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Geselzesinitiative zu ergreifen, und erfaßt diese auch den Bereich der Vermögensverteilung? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Tarifpartner, daß die über die Kosten-, Ertrags- und Einkommensentwicklung vorliegenden Angaben noch nicht allen Anforderungen gerecht werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß statistischen 8038 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 Erhebungen über diese Tatbestände aus erhebungstechnischen und psychologischen Gründen weit engere Grenzen als bei anderen Statistiken gesetzt sind. Dennoch prüft die Bundesregierung zur Zeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer gemeinsam von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gegebenen Anregung, inwieweit die über den genannten Sachverhalt vorhandenen amtlichen Unterlagen ergänzt, in ihrem Aussagewert verbessert und zeitnah zur Benutzung aufbereitet und veröffentlicht werden können. Im Hinblick auf die statistische Durchleuchtung der Vermögensverteilung ist die Bundesregierung bemüht, die vorhandenen Statistiken wie Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Vermögensteuerstatistik, Mikrozensus sowie Bankenstatistik zu ergänzen und zu verbessern. Diese Statistiken erfassen allerdings in ihrer sachlichen und personellen Abgrenzung nur Teilbereiche. Sie liefern aber nur zum Teil Ausgangsmaterial zur Erstellung eines Überblicks, der mit der Vermögensrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung angestrebt wird. Sollten daher vorhandene statistische Lücken nur durch Anordnung neuer amtlicher Erhebungen geschlossen werden können, wird die Bundesregierung entsprechende Gesetzentwürfe den gesetzgebenden Körperschaften vorlegen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vorn 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage A 8) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung inzwischen getroffen, um die Härten zu vermeiden, die sich daraus eigenen, claim bei privaten Lebensversicherungen von den betroffenen Rentnern höhere Beitrage einbehalten werden, els die öffentliche Hand ihrerseits als Zuschuß geleistet hat? Bevor ich auf Ihre Frage nach den von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen eingehe, möchte ich zunächst folgendes richtig stellen: Die in der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder enthaltene Regelung beruht auf dem Prinzip der Gesamtversorgung. Die von der Versorgungsanstalt zu gewährende Versorgungsrente hat den Zweck, die Grundversorgung aufzustocken, die in der Regel aus einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Leistungen einer mit Zuschüssen der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes finanzierten privaten Lebensversicherung besteht. Die Berücksichtigung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen bereitet bei der Berechnung der Versorgungsrente besondere Schwierigkeiten, weil diese Leistungen, je nach den vertraglichen Bedingungen, sehr unterschiedlich sein können. Nach der Satzung der Versorgungsanstalt werden deshalb Leistungen dieser Grundversorgung unter Zugrundelegung der Beitragszahlungen fiktiv berechnet. Wenn also die VBL-Satzung in § 40 Abs. 2 Buchstabe d auf die doppelte Summe der Beitragszuschüsse des Arbeitgebers abstellt, so geschieht das nur, um solche Leistungen einheitlich berechnen zu können. Diese Berechnungsweise ändert aber nichts daran, daß damit die Leistung aus der Lebensversicherung angerechnet wird. Aus dieser Sicht kann daher grundsätzlich die Summe der von den Arbeitgebern gezahlten Beitragszuschüsse nicht als Höchstgrenze für die anzurechnenden fiktiven Beträge aus der Lebensversicherung angesehen werden. Das läßt schon das dem Versicherungsvertrag innewohnende Versicherungsprinzip nicht zu. Würde man bei einer Grundversorgung in der Form einer Lebensversicherung nicht mehr anrechnen als die öffentliche Hand an Zuschüssen geleistet hat, so müßte auch die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgung dann eingestellt werden, wenn die angerechneten Rentenbeträge die Summe der Arbeitgeberbeitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Bei Übernahme dieses Prinzips in die Zusatzversorgung würde sich ergeben, daß auch deren Leistungen die Summe der zur VBL entrichteten Beiträge nicht überschreiten dürften. Der Grund, nach einem Weg zu suchen, durch den Härten der fiktiven Leistungsanrechnung bei Lebensversicherungen vermieden werden können, ist also nicht der, den Sie angeführt haben. Anlaß zu solchen Überlegungen bot vielmehr die Erfahrung, daß Angestellte des öffentlichen Dienstes, die in höherem Lebensalter Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, wegen des erhöhten Versicherungsrisikos wesentlich höhere Beiträge zahlen müssen, so daß sich in diesen Fällen durch die fiktive Leistungsberechnung des § 40 Abs. 2 Buchstabe d der VBL-Satzung Anrechnungsbeträge ergeben, die in keinem rechten Verhältnis zu den tatsächlichen Leistungen der Lebensversicherungsträger stehen. Um in diesen Fällen zu helfen, haben die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Frühjahr dieses Jahres den Gewerkschaften eine Ergänzung der VBL-Satzung vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Regelung hat jedoch noch nicht die Zustimmung der Gewerkschaften gefunden. Die Angelegenheit ist also noch im Gespräch. Es wird abgewartet werden müssen, zu welchem Ergebnis die weiteren Verhandlungen mit den Gewerkschaften führen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage A 11): Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung auf Grund des § 25 des Berufsausbildungsgesetzes eine Ausbildungserdnung für Verwaltungslehrlinge erläßt, nachdem die Qualität der Ausbildung von Verwaltungslehrlingen in einer Reihe von Bundesländern ernsthafte ha! Mängel aufweist, die eine dringliche Beseitigung erfordern? Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 8039 Eine einheitliche Regelung der Ausbildung zum Verwaltungsangestellten durch Rechtsverordnung nach § 25 des Berufsausbildungsgesetzes erfordert eine eingehende Analyse der z. Z. bestehenden Ausbildungsordnungen der Länder, der Kommunen und der Kirchen. Bei der Auswahl der Ausbildungsgebiete und -inhalte sind außerdem die der technischen und gesellschaftspolitischen Entwicklung entsprechenden veränderten und erweiterten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung mit ihren Auswirkungen auf die Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten einzubeziehen. Neben diesen fachlichen sind auch noch rechtliche Fragen zu klären. Eine Abstimmung in diesen Fragen mit den beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Arbeitnehmervertretungen ist unerläßlich. Dies wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so daß nicht in Kürze mit dem Erlaß einer solchen Ausbildungsordnung gerechnet werden kann. Sollte die Qualität der Ausbildung zum Verwaltungsangestellten jedoch erhebliche Mängel aufweisen, kann dem bereits vor Erlaß einer einheitlichen Ausbildungsordnung durch intensive Vorbereitung der Ausbildenden auf ihre pädagogischen Aufgaben und Anwendung moderner Ausbildungsmethoden abgeholfen werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/2603) Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit geraumer Zeit in verschiedenen Bundesländern Glas-Weinflaschen zwar dem Weinkäufer berechnet, jedoch nicht mehr zurückgenommen werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Rücknahme zur weiteren Verwendung der Flaschen, die ja keine Einwegflaschen sind, zu veranlassen, um dadurch zusätzlichen Abfall für die Müllbeseitigung zu verringern? Die erste Frage ist zu bejahen. Zu Ihrer zweiten Frage: In dem Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes, der zur Zeit dem Bundestag zur Beratung vorliegt (Bundestagsdrucksache VI/2401), sollen in einem § 11 b neue 'Regelungen über Einwegverpackungen und Einwegbehältnisse als Wegbereiter für die Lösung dieser zur Zeit recht schwierigen Umweltprobleme dienen. Ich darf darauf hinweisen, daß in der Begründung zu § 11 h unter Einwegverpackungen und Einwegbehältnissen im Sinne dieser Vorschrift diejenigen verstanden werden, die nicht für eine wiederholte Verwendung geeignet oder bestimmt sind. Glasweinflaschen, die nicht zurückgenommen werden, haben somit auch als Einwegflaschen zu gelten. Die Rechtsverordnung nach § 11 b soll es ermöglichen, unter gewissen Bedingungen das Inverkehrbringen solcher Einwegverpackungen und Einwegbehältnisse einzuschränken oder zu verbieten, deren Beseitigung als Abfall wegen ihrer Art, Zusammensetzung, Volumen oder Menge allzugroße Schwierigkeiten für die Abfallbeseitigung und im weiteren Sinne für den Umweltschutz verursacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 32 und 33) : Ist der Bundesregierung der Fall leichtsinniger Grundwasserverseuchung clench US-Streitkräfte bekannt, der sich kürzlich in. Aschaffenburg ereignete und über den das „Main-Echo" in seiner Ausgabe Nr. 212 vom 15. September 1971 berichtete? Welche Konsequenter, gedenkt die Bundesregierung aus diesen und ähnlichen Vorfällen zu ziehen, und welche rechtlichen Vereinbarungen bestehen für die Schadensregulierung? Der angesprochene Benzinunfall ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen leider erst am 23. 9. 1971, den Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung erst kurz zuvor, bekanntgeworden. Es ist inzwischen sichergestellt, daß die erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung der durch den Unfall eingetretenen Grundwasserverunreinigung beschleunigt durchgeführt werden. Über die Lagerung wassergefährdender und brennbarer Flüssigkeiten in Liegenschaften, die den US-Streitkräften überlassen sind, bestehen deutschamerikanische Vereinbarungen, die ihren Niederschlag in amerikanischen Anweisungen gefunden haben. Zur Zeit wird noch über Detailfragen verhandelt. Die Bundesregierung wird die laufenden Erörterungen mit dem Ziel weiterführen, dabei auch Verfahrensfragen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Benzin-Ölunfällen und einer beschleunigten Beseitigung ihrer Folgen einer Klärung zuzuführen. Die Erkenntnisse aus dem angesprochenen Vorfall werden dabei verwertet werden. Die Schadensabgeltung ist gewährleistet. Schadensfälle werden nach Maßgabe zwischenstaatlicher Verträge auf der Grundlage des deutschen Rechts geregelt. Zuständig sind die Behörden der Verteidigungslastenverwaltung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 65 und 66) : Sind die Verhandlungen des Bundesministers der Verteidigung mit dem Bundesminister für Verkehr über die Umschreibung von Militär-Luftfahrzeugführerscheinen ohne nochmalige tilberprüfung in Berufsluftfahrzeugführerscheine, die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan auf die Frage des Abgeordneten Jung vom 11. September 1970 für den Sommer dieses .Jahres in Aussicht gestellt wurden, abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluß 711 rechnen, und welches Ergebnis ist zu erwarten? 8040 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1971 Zu dem Entwurf eines Erlasses des Bundesministers für Verkehr aus dem Jahre 1969, der die Umschreibung militärischer Erlaubnisse in zivile Luftfahrerscheine regelt, ist seitens des Bundesministers der Verteidigung eine umfangreiche Stellungnahme im Mai 1971 eingegangen, die gegenwärtig vom Luftfahrt-Bundesamt geprüft wird. Mit dem Abschluß der Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt kann nicht vor dem Jahresende gerechnet werden. Eine Aussage über das Ergebnis kann ich daher heute noch nicht machen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen 83 und 84) : Entspricht die Meldung der „Welt am Sonntag" vorn 19. September 1971 den Tatsachen, nach welcher „Staatssekretär Bahr mit einem hochgestellten Kontaktmann des Zentralkomitees der sowietischen KP" die Reise das Bundeskanzlers auf die Krim s urbereitet hat? Wo hat Staatssekretär Bahr diesen Kontaktmann des Zentralkomitees der sowjetischen KP getroffen, wie hieß dieser und wurde von diesen Gesprächen des Auswärtige Amt informiert? Antwort auf Frage 83: nein Antwort auf Frage 84: entfällt, Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 89) : Wie hoch sind die Gesamtkosten, die die Bundesregierung für Inserate und sonstige Veröffentlichungen derzeitig aufwendet, um der Öffentlichkeit des darzustellen, was in der Fragestunde mit. Herrn Staatssekretär Ahlers am 23. September 1971 als „Halbzeitbilanz-Aktion der Bundesregierung" bezeichnet wurde? Die Gesamtkosten werden sich auf rd. 1,8 Millionen DM belaufen. Ich nehme aber an, daß es in der Endabrechnung dann 1,q Millionen DM sein werden. Dies ergibt sich aus einer gewissen Erhöhung von Anzeigenkosten in der letzten Zeit. Es handelt sich im einzelnen um folgende Anzeigen: a) Eine zwölfseitige Anzeigen-Beilage als Rechenschaftsbericht in den drei Illustrierten „Stern", „Bunte Illustrierte" und „TV — Hören und Sehen". Die Anzeigen werden in den nächsten Ausgaben der drei Illustrierten erscheinen. b) Sechs Anzeigen in den politischen Wochenblättern „Zeit", „Publik", „Christ und Welt" und „Spiegel" erscheinen zwischen Mitte September und Mitte Oktober. c) Vier Testimonial-Anzeigen sind in den fünf Wochenblättern „Neues Blatt", „Neue Post", „Wochenend", „Neue Welt" und „Heim und Welt" erschienen. d) Außerdem soll mit einem Kostenaufwand von rd. 28 000,00 DM die Resonanz der Anzeigenaktion untersucht werden. Außerdem wird der als Illustriertenbeilage erscheinende Rechenschaftsbericht im Fortdruck als Broschüre veröffentlicht werden, und zwar in einer Auflage von 1,2 Millionen DM. Schließlich wird das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung etwa Mitte Oktober eine Broschüre zur Zwischenbilanz mit einer Auflage von 100 000 Stück herausgeben. Der „Vorwärts" wird aus Anlaß der Zwischenbilanz voraussichtlich im Laufe des Monats Oktober eine Sonderausgabe mit dem Titel „Halbzeit in Bonn" herausbringen. Es ist beabsichtigt, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung etwa 87 000 Exemplare zu einem Gesamtbetrag von rd. 51 000 DM ankauft und gezielt an politisch interessierte bzw. tätige Gruppen verteilt. Die Finanzierung aller erwähnten Ausgaben erfolgt aus dem zuständigen Titel 53 103 („Öffentlichkeitsarbeit Inland") im Etat des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.


Rede von Prof. Dr. Claus Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, teilen Sie nicht meine Meinung, daß die Erfahrung der Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten über Verwaltungsgebühren — um solche handelt es sich ja hier — größer ist als die Erfahrung der ordentlichen Gerichte, die ja mit Verwaltung nur insoweit zu tun haben, als sie über Schadensersatzansprüche bei Amtshaftung entscheiden?

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    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, demgegenüber meint die Deutsche Bundespost, daß der Weg über die Zivilgerichte u. a. folgende Vorteile hätte.
    Erstens. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch verringert, daß die Oberpostdirektionen nicht mehr als Widerspruchsbehörden eingeschaltet werden müssen. 1970 mußten bei zirka 100 Millionen Fernmelderechnungen zirka 200 000 unbegründete Widersprüche bearbeitet werden.
    Zweitens. Nach der geplanten Reform der Zivilprozeßordnung sind die Amtsgerichte für die Rechtsuchenden ortsnäher als die weniger breitgestreuten Verwaltungsgerichte. Andererseits werden die ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte entlastet, während die Belastung der Zivilgerichte aus Gründen des Streitwertes nicht im gleichen Umfang zunehmen wird.
    Das sind einige Gründe, die ich Ihnen hier aus der Erfahrung bzw. aus der Meinungsbildung innerhalb der Bundespost berichten wollte. Ich möchte noch hinzufügen, daß der Kunde selbstverständlich auch dort auf den Rechtsweg hingewiesen wird, wo keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.