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ID0613513400

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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Inhalt: Beratung des Sozialberichts 1971 (Drucksache VI /2155) Arendt, Bundesminister . 7865 A, 7898 D Dr. Götz (CDU/CSU) 7868 C Dr. Nölling (SPD) 7873 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 7882 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 7883 D Dr. Schmid, Vizepräsident 7886 C, 7887 B Dr. Schellenberg (SPD) . 7887 B, 7897 D Spitzmüller (FDP) 7889 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 7891 D, 7898 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 7892 D Glombig (SPD) . . . 7893 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7896 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7901 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindergeldgesetzes (Abg. Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Schroeder [Detmold], Burger, Baier, Vogt, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI /2267) — Erste Beratung — Frau Stommel (CDU/CSU) . . 7902 A Hauck (SPD) 7905 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 7905 B Frau Strobel, Bundesminister . 7905 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 7907 A Fragestunde (Drucksachen VI /2535, VI/ 2595) Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Behauptung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" betr. Preisgabe der Verhandlungspositionen der drei Westmächte für die Berlin-Verhandlungen durch Staatssekretär Bahr Dr. Ehmke, Bundesminister . 7908 B, C, D, 7909 A, B Höcherl (CDU/CSU) 7908 C Reddemann (CDU/CSU) 7908 D von Hassel, Präsident 7908 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7909 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7909 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Unterrichtung der Regierungen der drei Westmächte über die Gespräche des Staatssekretärs Bahr mit dem Botschafter Falin Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 7909 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verbot der Einreise deutscher Journalisten in die Sowjetunion aus Anlaß des Besuchs des Bundeskanzlers auf der Krim Ahlers, Staatssekretär 7909 D, 7910 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 7909 D, 7910 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7910 B Reddemann (CDU/CSU) 7910 B Vogt (CDU/CSU) 7910 C Breidbach (CDU/CSU) 7910 D von Hassel, Präsident 7910 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 7910 D Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Verbreitung von Äußerungen des Nobelpreisträgers Prof. Forßmann durch die Bundesregierung Ahlers, Staatssekretär . 7911 A, B, C, D, 7912 A, B, C, D, 7913 A, B, C, D, 7914 A, B Leicht (CDU/CSU) . . . 7911 B, 7913 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) 7911 C, 7913 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 7911 C, 7914 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 7911 D Breidbach (CDU/CSU) 7911 D Röhner (CDU/CSU) 7912 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7912 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7912 B, 7914 A Picard (CDU/CSU) 7912 C Ott (CDU/CSU) . . . . 7912 D, 7913 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7913 D Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 7914 A Höcherl (CDU/CSU) 7914 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Personelle und materielle Ausstattung des Wirtschaftsressorts des Bundeskriminalamts Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7914 C, 7915 A Hansen (SPD) . . . . . . . . 7914 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) : Verhinderung der Flaggendiebstähle bei internationalen sportlichen Begegnungen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 7915 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 7915 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Vereinbarung eines verbindlichen deutschen Textes des Berliner Rahmenabkommens Scheel, Bundesminister . . . . 7915 D, 7916 B, C, D, 7917 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7916 B Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7916 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 7916 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7917 A Kiep (CDU/CSU) 7917 B Dr. Hallstein (CDU/CSU) 7917 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 7917 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Text der Berliner Vereinbarung als Gegenstand von Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und Parteichef Breschnew Scheel, Bundesminister . 7917 D, 7918 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7917 D, 7918 A Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Ostpolitik der Bundesregierung in Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern Scheel, Bundesminister . . . 7918 B, C, D, 7919 A, C, D, 7920 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 7918 C, D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7918 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7919 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 7919 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 7919 D Dr. Giulini (CDU/CSU) 7920 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 7920 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) : Verhandlungen über das Zustandekommen einer europäischen Gipfelkonferenz Scheel, Bundesminister . . . . 7920 B, D, 7921 A, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 III Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 7920 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 7921 B Zur Geschäftsordnung Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 7921 D von Hassel, Präsident • 7921 C, 7922 B Aktuelle Stunde Dr. Barzel (CDU/CSU) . 7922 C, 7930 A Brandt, Bundeskanzler 7923 C von Hassel, Präsident . 7924 D, 7925 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7925 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 7926 B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7927 B Scheel, Bundesminister . 7927 D, 7930 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 7929 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7931 B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 7932 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 7933 B Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 7934 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 7936 A Dr. Apel (SPD) . . . 7936 D Nächste Sitzung 7937 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7939 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 225 zur Beratung des Sozialberichts 1971 (Drucksache VI/ 2155) 7940 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. internationales Abkommen über Regreßansprüche der Passagiere bei von Reedereien oder Schiffsbesatzungen verschuldeten Personen- und Sachschäden 7940 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit den Industrienationen des Westens und Japan in Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe in den Ländern der dritten Welt 7940 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank zur besseren Planung bei Katastropheneinsätzen im Ausland . . . . . 7941 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende (SPD) betr. Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972 . . . . . . . . . . . 7941 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des. Abg. Wende (SPD) betr. Festsetzung der für künstlerische Zwecke vorgesehenen Mittel durch die Olympiabaugesellschaft 7941 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Bleigehalt des Fleisches von Wild und Rindern im Vorharz 7942 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einziehung von 23- bis 24jährigen verheirateten Wehrpflichtigen zum i. Oktober 1971 7942 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) betr. Überlassung von Wehrmachtmaterial an kommunale Behörden und private Organisationen für Betreuungsvorhaben 7942 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7865 135. Sitzung Bonn, den 23. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 24.9. Dr. Achenbach * 24.9. Adams * 24.9. Adorno 23. 9. Dr. Aigner * 24. 9. Dr. Artzinger * 23. 9. Berger 24. 9. Bewerunge 16. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24.9. Bulmenfeld 30.9. Borm * 30.9. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher 24.9. Corterier 30.9. Damm 1. 10. Dasch 2. 10. van Delden 1. 10. Dr. Dittrich* 24.9. Dröscher * 24.9. Frau Eilers 24.9. Dr. Eyrich 24.9. Faller 24.9. Fellermaier * 24.9. Flämig * 23. 9. Dr. Furler * 24. 9. Gerlach (Emsland) * 24.9. Dr. Geßner 30.9. Gierenstein 30.9. Frau Griesinger 30.9. Häussler 15. 10. Dr. Hauff 24.9. Frau Herklotz ** 29. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24.9. Jung 30.9. Dr. Kempfler 30.9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kiesinger 24. 9. Frau Klee 24. 9. Klinker * 24. 9. Dr. Koch * 24. 9. Krall 30. 9. Kriedemann * 24. 9. Lange 29. 9. Lautenschlager * 24. 9. Lemmrich ** 25. 9. Dr. Löhr * 24. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) * 24. 9. Marx (München) 24. 9. Mattick 30. 9. Meister * 24. 9. Memmel * 24. 9. Müller (Aachen-Land) * 24. 9. Dr. Müller-Hermann 23. 9. Neemann 24. 9. Neumann 30. 9. Frau Dr. Orth * 24. 9. Petersen 30. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Richarts * 24. 9. Richter ** 25. 9. Riedel (Frankfurt) * 24. 9. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 24. 9. Frau Schanzenbach 25. 9. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Dr. Schulz (Berlin) 24. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Schwabe * 24. 9. Dr. Schwörer * 24. 9. Seefeld * 23. 9. Springorum * 23. 9. Dr. Starke (Franken) * 24. 9. Stein (Honrath) 1. 10. Strohmayr 24. 9. Frau Dr. Timm 24. 9. Frau Dr. Walz ** 25. 9. Wendelborn 1. 10. 7940 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Werner 24. 9. Wienand 24. 9. Dr. Wörner 23. 9. Wolfram * 24. 9. Zoglmann 24. 9. s Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 225 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Sozialberichtes 1971 — Drucksache VI/ 2155 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Nachtrag zum Sozialbericht 1971 vorzulegen, in dem genaue Angaben über die Finanzierung der aufgeführten Reformvorhaben unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes 1971 bis 1975 enthalten sind. Bonn, den 22. September 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 1) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entsprechend den für Luftverkehrsgesellschaften bestehenden internationalen Regelungen ein internationales Abkommen zu schaffen, das bei von Reedereien oder Schiffsbesatzungen schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden grundsätzlich angemessene Regreßansprüche der Passagiere gewährleistet? Es bestehen zwei internationale Übereinkommen aus den Jahren 1961 und 1967, die eine zwingende Mindesthaftung des Seebeförderers für Körper- und Gepäckschäden der Reisenden vorsehen. Diese Übereinkommen sind jedoch bisher nur von wenigen Staaten ratifiziert worden. Vielen Staaten erscheint insbesondere die Haftungsbegrenzung für Personenschäden, die allerdings dem gegenwärtig noch geltenden Luftrecht entspricht, als zu niedrig. Deshalb soll nunmehr im Rahmen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) in London ein neues, weltweit annehmbares Übereinkommen ausgearbeitet werden. Die vorbereitenden Arbeiten auf Regierungsebene werden im kommenden Jahr beginnen. Die Bundesregierung wird hieran aktiv teilnehmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2575 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, mit den Industrienationen des Westens und Japan bei der Durchführung von Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe in den Ländern der dritten Welt zu kooperieren? Die Bundesregierung ist nicht nur grundsätzlich bereit, mit den Industrienationen des Westens und Japan in Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe zusammenzuarbeiten, sie tut dies bereits seit längerem. Die Kooperation mit anderen Geberländern vollzieht sich im wesentlichen in folgenden Formen: 1. In internationalen Organisationen und multilateralen Zusammenschlüssen. Ich verweise auf den Meinungs- und Informationsaustausch mit den westlichen Industrieländern, Japan und Australien im Ausschuß für Entwicklungshilfe (DAC) der OECD und auf die Beratungen in den Konsortien und Beratungsgruppen der Weltbank und die Abstimmungen im Regierungsvertreterausschuß „Technische Hilfe" der EWG. 2. In bilateralen Konsultationen: Als Beispiel erwähne ich die regelmäßig stattfindenden deutschfranzösischen Konsultationen über Fragen der Entwicklungshilfe, die auf der Grundlage des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages mehrmals im Jahr geführt werden. Darüber hinaus findet ein ad hoc-Meinungsaustausch mit anderen westlichen Geberländern in unregelmäßigen zweiseitigen Gesprächen statt. In diesem Monat wurden beispielsweise bilaterale Gespräche mit amerikanischen, britischen, japanischen und französischen Regierungsvertretern über Schwerpunkt-Themen der Entwicklungshilfe und Möglichkeiten der Zusammenarbeit geführt. 3. In den Entwicklungsländern selbst: Die Entwicklungshilfe der Industrieländer soll in Zukunft noch enger „an Ort und Stelle" koordiniert wer- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7941 den. Die Hauptverantwortung für die Koordinierung soll bei den Entwicklungsländern selbst liegen. Diesem Beschluß hat die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des EntwicklungshilfeAusschusses der OECD am 25. Mai dieses Jahres zugestimmt. Er entspricht im wesentlichen meinen Vorschlägen, die ich zunächst auf der im Sommer 1970 von mir einberufenen „Heidelberger Konferenz" unterbreitet habe. 4. In Projekten der Entwicklungshilfe: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine Reihe von Projekten gemeinsam mit anderen Industrieländern verwirklicht. Ansatzpunkte für weitere Vorhaben ergeben sich auch in den Beratungen der Konsortien und Koordinierungsgruppen der Weltbank, in der EWG und in bilateralen Konsultationen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 5) : Erscheint der Bundesregierung die Einrichtung einer Datenbank geeignet, urn künftig eine bessere Planung und Hilfe bei Katastropheneinsätzen im Ausland zu gewährleisten, und sieht sie Möglichkeiten, eine solche Einrichtung, z. B, mit dem Internationalen Roten Kreuz, auf internationaler Ebene zu schaffen? Die Bundesregierung hat Vorsorge getroffen, daß alle für Katastrophenhilfen im Ausland bedeutsamen und programmierbaren Informationen (wie deutsche öffentliche und private Hilfsmöglichkeiten, Verhältnisse typischer Katastrophengebiete in normalen Zeiten) in einem manuellen Informationssystem (Karteien, Listen, Handbücher, sonstige schriftliche Unterlagen) erfaßt und schnell ausgewertet werden. Diese Arbeitsweise hat sich bisher durchaus bewährt. Die Bundesregierung wird prüfen, in welcher Weise dieser Informationsbedarf in das von ihr geplante automatisierte Informationssystem (Datenbanksystem) einbezogen werden kann. Für den Aufbau eines solchen Systems bedarf es allerdings noch erheblicher Vorbereitungsarbeiten. Hervorzuheben ist, daß Katastrophenhilfe sich keineswegs allein auf die Auswertung im voraus ermittelter Informationen abstützen kann. Vielmehr sind von entscheidender Bedeutung Angaben über die Auswirkungen von Katastrophen, mögliche Selbsthilfen und eingeleitete Hilfen dritter Stellen, die jedoch einer Programmierung kaum zugänglich sind. Für eine schnelle Ermittlung und Auswertung dieser Daten kommen in erster Linie Berichte der deutschen Auslandsvertretungen und von besonderen Beauftragten, wie eines Außenstabes des in meinem Haus eingerichteten Katastrophenstabes, in Betracht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, den Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972 zu einem befriedigenden und künstlerisch angemessenen Ergebnis zu führen? Einen „Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972" im Sinne eines einzigen Wettbewerbs gibt es nicht. Die Olympia-Baugesellschaft hat jedoch — neben der Vergabe von Einzelaufträgen -für die künstlerische Ausgestaltung der Zugangsbereiche zu den Olympia-Sportstätten auf dem Oberwiesenfeld einen Wettbewerb ausgeschrieben. Eine Reihe von Entwürfen ist auch eingegangen. Die Jury kam aber zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten die Aufgabe so gelöst hat, daß sie zur Ausführung vorgeschlagen werden konnte. Die Architekten und die Olympia-Baugesellschaft überprüfen derzeit die Möglichkeiten für eine stärkere Einbindung der Zugangsbereiche in die Gesamtkonzeption des Olympiafeldes. Hierbei wird mit mehreren der an dem Wettbewerb beteiligten Künstler weiter gearbeitet. Ein Wettbewerb für die künstlerische Ausgestaltung der Zentralen Hochschulsportanlage wurde erfolgreich abgeschlossen. Ein Wettbewerb für die künstlerische Ausgestaltung des Olympischen Dorfes steht noch bevor. Die Bundesregierung ist deshalb der Überzeugung, daß für die künstlerische Gestaltung der Olympiaanlagen insgesamt ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 7) : Teilt die Bundesregierung die in Presseveröffentlichungen bekanntgewordene Haltung der Olympiabaugesellschaft, den Anteil der für künstlerische Zwecke vorgesehenen Mittel weitgehend nicht nach den für öffentliche Bauleistungen geltenden Richtlinien festzusetzen? Im Gesamtkosten- und Finanzierungsplan der Olympia-Baugesellschaft ist für „Kunst am Bau" ein Ansatz von 8 Millionen DM ausgebracht. Dieser Betrag entspricht etwa 1,5% der Baukosten der olympiabedingten Sportanlagen in München. Die für öffentliche Bauleistungen geltenden Richtlinien sind damit eingehalten. Im übrigen sollte nicht vergessen werden, daß die ungewöhnlich hohen Kosten der Olympiaanla- 7942 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 gen — vor allem des Zeltdachs — durch die architektonische Gesamtkonzeption bedingt sind. Diese Kosten wurden in Kauf genommen, um einer Architektur willen, die dem geistigen Gehalt Olympischer Spiele in besonderem Maße Ausdruck verleiht und die als ein Beispiel für die moderne Architektur in diesem Bereich gelten kann. Insofern liegt der Betrag, der bei den Olympiaanlagen für Kunst" investiert wird, um ein Vielfaches höher, als dies bei Bauten der öffentlichen Hand in der Regel möglich ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 28) : Liegen Untersuchungen vor über den Bleigehalt im Fleisch von Wild und Rindern, die im Vorharz aus bisher noch nicht bekannter Ursache in der letzten Zeit in auffallender Anzahl zugrunde gegangen sind, ist das Verenden dieser Tiere möglicherweise auf den hohen Bleigehalt der Abgase von chemischen Betrieben, Eisengießereien und Maschinenfabriken im Vorharz zurückzuführen, was Wissenschaftler der Technischen Universität Braunschweig als Vermutung ausgesprochen haben sollen? Untersuchungen des Instituts für Jagdkunde der Universität Göttingen an verendetem Wild, insbesondere Rotwild, aus dem Vorharz haben ergeben, daß Kreuzlähme und Lungenwurmbefall im Vordergrund der Todesursachen standen. Zwar wiesen die Tiere einen erhöhten Bleigehalt auf, er ist jedoch nicht Todesursache, zumal Rotwild gegen Bleivergiftung bei weitem nicht so empfindlich ist wie Rinder. Bei Weiderindern sind in den vergangenen Jahren im Bereich von Goslar einige Todesfälle infolge Bleivergiftung vorgekommen. Die Diagnose wurde insbesondere durch chemische Untersuchungen von Organmaterial der verendeten Rinder gestellt. Als Ursache des wiederholten Auftretens dieser Bleivergiftungen wurden von verschiedenen Gutachtern die staubförmigen Abgase der im Raum Goslar gelegenen Hüttenwerke angesehen, durch die je nach Windrichtung und Wetterlage die Futterpflanzen mehr oder minder stark kontaminiert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 36) : Ist es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel vertratbar, daß zum I. Oktober 1971 eine größere Zahl von 23- his 24jährigen verheirateten Wehrpflichligen eingezogen wird, wobei z. B. hm Fall eines Wehrpflichtigen nach dorn Unterhaltssicherungsgesetz monatlich ca. 1400 DM an die Familie zu bezahlen sind? Ihre Frage nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel im Zusammenhang mit der Einberufung von 23- bis 24jährigen Wehrpflichtigen (Bundestagsdrucksache VI /2575, Teil A, lfd. Nr. 36) beantworte ich wie folgt: Solange das Wehrpflichtgesetz eine Heranziehung der Wehrpflichtigen bis zum 25. Lebensjahr vorsieht, erscheint es der Bundesregierung nur recht und billig, den älteren Wehrpflichtigen während ihrer Dienstzeit einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bieten. Die Höhe des Ausgleichs bestimmt das Unterhaltssicherungsgesetz, ohne daß für den administrativen Bearbeiter ein Ermessensspielraum bliebe, in dem die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen wäre. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 40 und 41): Treffen Informationen zu, wonach es in Zukunft Einheiten der Bundeswehr untersagt ist, kommunalen Behörden und privaten Organisationen fur Freizeit- und Ferienlager sowie für andere soziale ued karitative Betreuungsvorhaben Wehrmateriai zu verleihen oder zu überlassen (z. B. Zelte, Decken, Unterkunftsgeräte)? Hält die Bundesregierung diesen Zustand gegebenenfalls für tragbar und dein Interesse einer guten Beziehung zwischen Bevölkerung und Bundeswehr dienlich? Auf Ihre Fragen betreffend die Unterstützung sozialer und karitativer Betreuungsvorhaben durch die Bundeswehr (Bundestagsdrucksache VI/ 2575, Teil A, ltd. Nr. 40 und 41) kann ich Ihnen mitteilen, daß derartige Informationen nicht zutreffen. Vielmehr werden im Bundesministerium der Verteidigung die z. Z. für diesen Fragenkomplex noch anzuwendenden Bestimmungen mit dem Ziel überarbeitet, Hilfeleistungen der Bundeswehr für soziale, karitative und ähnliche Zwecke umfangreicher als bisher zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig das Problem der Kostenerstattung dahin gehend überprüft, daß künftig nicht nur einseitige fiskalische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Bis zur Neufassung dieses Erlasses besteht die Weisung, bei Hilfeleistungen der Bundeswehr für soziale und karitative Zwecke so großzügig zu verfahren, wie es die Truppe dienstlich vertreten kann. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7943 Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hierdurch die guten Beziehungen zwischen Bevölkerung und Bundeswehr weiter verbessert werden. Auf eine gewisse administrative Prüfung, ob und inwieweit Dienstleistungen oder Material der Bundeswehr für soziale und karitative Betreuungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden können, wird die Bundesregierung im Interesse des Steuerzahlers auch in Zukunft nicht verzichten können. So sollte z. B. vermieden werden, daß die an sich der Bundeswehr dienenden Haushaltsmittel für Vorhaben verwendet werden, für die in den Haushalten der Länder ich denke hier z. B. an die Landesjugendpläne — ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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    Rede von Maria Stommel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtigen Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 1970, welches sowohl das sachliche Kernstück wie auch das spektakulärste Element des Familienlastenausgleichs in der Bundesrepublik darstellt, sind zweifelsfrei allen Verantwortlichen bewußt. Sie sind — als ein Provisorium--unter keinem Aspekt ausreichend, für die Familien ein gerechtes Teilhaben an dem Wirtschaftswachstum zu begründen und zu sichern.
    Noch ist die aktuelle Diskussion über die von allen Parteien geforderte umfassende Gesamtreform des Familienlastenausgleichs völlig offen. Die angebotenen Leistungsmodelle differieren vielfach sowohl in bezug auf die Zielsetzung und Höhe der Leistungen an die Eltern für ihre Kinder wie auch in bezug auf das Verfahren und auf das Volumen der notwendig werdenden öffentlichen Mittel.
    Die Fraktion der CDU/CSU sieht in dieser Situation die Chance, noch mehr die besondere Verpflichtung, in klarer Abgrenzung zu der kurzsichtigen und unzureichenden Konzeption der Regierung die Reform des Familienlastenausgleichs im Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit als eine politische Aufgabe von Gewicht zu verankern, deren Lösung langfristig das wirtschaftliche, soziale und nationale Schicksal der Bundesrepublik mitbestimmt. In unserer politischen Verantwortung hat der Familienlastenausgleich den vorrangigen Stellenwert einer langfristigen, entscheidenden Sozialinvestition mit dem daraus resultierenden Anspruch auf einen entsprechend vorrangigen Stellenwert im permanent wachsenden Gesamtvolumen der öffentlichen Leistungen.
    Wir sehen, wie die Institution Familie mehr und mehr die unangefochtene Selbständigkeit früherer Zeiten verliert. Wir wollen und können nicht mehr übersehen, daß die Familie offenbar eine aktive Anpassung an die in raschem Wechsel sich bildende Umwelt gegen die immanent kinderfeindliche Struktur der industriellen Leistungsgesellschaft nicht länger allein leisten kann, ohne eine tiefe Gefährdung ihrer für unsere Gesellschaft nicht ersetzbaren zentralen biologischen und sozialen Funktionen zu riskieren. Es bedarf weder dramatisierender Effekte noch ,des Rückgriffs auf antiquierte bevölkerungspolitische Ideologien, um in der gegenwärtigen rückläufigen Geburtenbewegung in der Bundesrepublik Anfänge und Ansätze eines solchen negativen Anpassungsprozesses der Familie zu vermuten.
    Das ist ein Politikum ersten Ranges angesichts eines gegenwärtig zu schätzenden Geburtendefizits von mehr als sieben Millionen bis zum Jahre 2000. Nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes liegen die Geburtenzahlen des Jahres 1970 um rund 10 % unterhalb der Regenerationsrate. Die Zahlen bis einschließlich Juli 1971 liegen erneut um rund 4 % unterhalb der bereits sehr ungünstigen Vorjahreszahlen.
    Diese Entwicklung muß uns allen zu denken geben, zumal bei einem weiteren relativen Absinken der Leistungen und der Vergünstigungen der Familie selbst über pessimistische Prognosen hinaus wachsende Geburteneinschränkungen zu befürchten sind. Wir wissen, daß die Ursache des veränderten generativen Verhaltens der Familie sicher nicht allein in wirtschaftlichen Motivationen liegt. Wir wissen aber auch, daß wachsende materielle Leistungen der Gemeinschaft an die Familie unausweichlich werden als entscheidende Komponente zur Sicherung einer Geburtenrate, deren Höhe wenigstens annähernd die Regeneration des gegenwärtigen Bevölkerungsstandes in der Bundesrepublik erwarten läßt. Es kann doch niemand ernstlich annehmen, daß sich junge Familien das zweite, dritte oder ein weiteres Kind anschaffen werden, wenn damit ein Absinken des Lebensstandards der Familie unter das sozial-kulturelle Existenzminimum verbunden sein wird.
    Offenbar ist die Bundesregierung nicht fähig oder nicht bereit, die langfristigen negativen Konsequenzen für die Alters- und Erwerbsstruktur der folgenden Generation aus der rückläufigen Geburtenzahl als eine politische Realität zu erfassen, die zu einer Neuorientierung Ihrer familienpolitischen Konzeption und zu der Bereitschaft zwingen müßte, echte Chancengleichheit für alle Kinder durch Anerkennung des tatsächlichen materiellen Lebensbedarfs zu schaffen, auch der Kinder höherer Ordnungszahl im Leistungssystem des künftigen Familienlastenausgleichs. Das bisherige Reformmodell der Regierungsparteien tendiert zu einer eindeutigen Begünstigung des ersten und des zweiten Kindes.
    Wir fassen als Ziel eines an der Erkenntnis der gefährlichen Krisensituation der Familie umfassend orientierten Familienlastenausgleichs dagegen ein solches Maß an wirtschaftlicher Funktionsfähigkeit der Familie, das es jedem Ehepaar ermöglicht, so viele Kinder aufzuziehen und optimal auszubilden, wie es seinen Wünschen entspricht.
    In einer Periode wachsenden Wohlstands sinken die Lebenshaltungskosten der Mehrkinderfamilie relativ unaufhaltsam ab und liegen bereits heute vielfach in der Nähe oder unterhalb des sozialkulturellen Existenzminimums. Das ist eine Wirklichkeit, die in diesen Relationen vielfach noch nicht im öffentlichen Bewußtsein existiert. Obwohl die Einkommen seit 1964 z. B. im Durchschnitt um 70 % gestiegen sind, resultiert heute für ein Ehepaar, das auf ein Durchschnittseinkommen des alleinverdienenden Ehemannes angewiesen ist, aus der Entscheidung dieser Eltern für eine Mehrkinderfamilie ein so geringer materieller Lebensstandard, daß trotz Einbeziehung aller familiengerechten staatlichen Leistungen und Vergünstigungen — wie Kindergeld, Wohngeld, Steuerausgleich — für die Familie eine zusätzliche Anspruchsberechtigung gegenüber dem Sozialamt aus der Sozialhilfe entsteht.



    Frau Stommel
    Entsprechende Berechnungen ergeben, daß auch Dreikinderfamilien, selbst Zweikinderfamilien mit einem Bruttoeinkommen von 1200 DM des Ehemannes trotz Vollerwerbs des Ernährers in zunehmendem Maße Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen können. Es ist ein Anspruch, den zudem eine große Zahl berechtigter Familien aus Unkenntnis oder Scheu nicht verwirklichen können oder wollen.
    Wenn man verfolgt, wie sich die Regelbedarfssätze für Familienangehörige in der Sozialversicherung verbessert haben, und wenn man dann feststellen muß, daß im Vergleich hierzu die Steuerfreibeträge für Kinder und die Kindergeldsätze seit 1964 stagnieren, wenn man von der Erhöhung des Drittkindergeldes um 10 DM absieht, so wird es für jeden politisch engagierten Bürger unbestreitbar, daß die Mehrkinderfamilienhaushalte ein Stiefkind unserer Gesellschaft sind.
    Die hinter den Vorschlägen der CDU/CSU zurückgebliebene letzte Änderung des Bundeskindergeldgesetzes hat keine entfernt ausreichende Anpassung des Kindergeldes an die Einkommens- und Preisentwicklung gebracht. Für Bezieher durchschnittlichen Arbeitseinkommens mit mehreren Kindern ist eine familiengerechte Einkommenssicherung über das Niveau des Sozialhilfeanspruchs hinaus nicht erreicht worden. Sozialhilfe fixiert einen sozialkulturellen Mindestbedarf. Für unsere Fraktion ist es ein unaufschiebbares Gebot sozialer Gerechtigkeit und politischer Vernunft, die materiellen Lebensbedürfnisse der Familie auf einem darüber hinausführenden Standard durch Staat und Gesellschaft zu sichern.
    Es sollte hier keiner Detaillierung bedürfen, wie ausweglos sich diesen Familien auf Grund des sinkenden Pro-Kopf-Einkommens ihrer Mitglieder der andauernde Kaufkraftschwund durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten progressiv präsentiert. Mit jedem Kind nimmt die wirtschaftliche Eigenbelastbarkeit der Familie mehr ab und ihre materielle Diskriminierung mehr zu. Jede Forderung nach Chancengleichheit aller Kinder ist heute auf diesem materiellen Hintergrund für einen großen Teil der Kinder aus Mehrkinderfamilien irreales soziales Wunschdenken.
    Die Fraktion der CDU/CSU ist daher der Auffassung, daß — unabhängig von der Arbeit an der geplanten Gesamtreform des Familienlastenausgleichs, und ohne Teile derselben vorwegnehmen zu müssen — beharrlich sämtliche Möglichkeiten weiterer Leistungsverbesserungen als zeitlich vordringliche und unerläßliche Vorausnahmen zu verfolgen sind. Die Tatsache, daß die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld unter den Vorausschätzungen liegen, wie auch die weitere Entlastung des Haushalts infolge der zur Zeit rückläufigen Geburtenrate, welche die Zahl der durch das Kindergeld begünstigten Kinder ebenfalls unter die Vorausschätzungen absinken läßt, stellen schon für das laufende Haushaltsjahr ein zusätzliches Finanzvolumen zur Verfügung.
    In konsequenter Verfolgung unserer familienpolitischen Verantwortung hat die Fraktion der CDU/CSU daher am 8. Juni 1971 erneut als Sofortinitiative einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes eingebracht, der eine Aufstockung der Kindergeldsätze um je 10 DM monatlich auf 70 DM für das vierte, auf 80 DM für das fünfte Kind und jedes weitere Kind ab 1. Juli 1971 vorsieht. Es kann damit gerechnet werden, daß die Ansätze der mehrjährigen Finanzplanung für das Kindergeld nicht ausgeschöpft werden. Die Kosten unserer erneuten Initiative für die Verbesserung der Lage der mehrköpfigen Familie bewegen sich in dem gesicherten Spielraum der bisherigen Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung. Die von der Bundesregierung angekündigte Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld wird diesen finanziellen Spielraum für die von uns vorgeschlagene Verbesserung nicht einengen, da durch die vorgesehene Anhebung lediglich sichergestellt wird, daß die heute Kindergeld beziehende Zwei-Kinder-Familie nicht auf Grund von Einkommensverbesserungen des Jahres 1971 aus der Bezugsberechtigung herausfällt.
    Voraussetzung für die Finanzierbarkeit unseres Antrages in den Haushalten 1972 bis 1974 ist die Beibehaltung der Ansätze für das Kindergeld, die im vergangenen Jahr im Finanzplan des Bundes für die Jahre 1970 bis 1974 festgelegt worden sind, nämlich 3,39 Milliarden DM für 1972, 3,50 Milliarden DM für 1973 und 3,62 Milliarden DM für 1974. Nach unserer Auffassung ist es unverantwortlich und unvertretbar, daß die Bundesregierung bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung die Ansätze für das Kindergeld erneut um 100 Millionen DM für 1972, 150 Millionen DM für 1973 und 220 Millionen DM für 1974 gekürzt hat.
    Aber auch unser Vorschlag bringt keine ausreichende Anpassung der Leistungen nach dem Kindergeldgesetz an die wirtschaftliche Entwicklung für den Zeitraum bis Ende 1973, also für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Reform des Familienlastenausgleichs. Dies wird deutlich, wenn man berücksichtigt, daß im Bundesdurchschnitt die Regelbedarfssätze für Kinder nach dem Bundessozialhilfgesetz seit 1964 je nach Alter der Kinder um 34 DM bis 86 DM monatlich je Kind angehoben worden sind. Die CDU/CSU hat den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf die finanziellen Möglichkeiten abstellen können, die im Rahmen der bisherigen mehrjährigen Finanzplanung vorgesehen sind. So bescheiden dieser Antrag ist, so stellt er doch wenigstens sicher, daß das Leistungsvolumen nach dem Kindergeldgesetz in der mehrjährigen Finanzplanung nicht erneut wieder gekürzt wird, nachdem die Bundesregierung bereits im Finanzplan 1970 bis 1974 die Ansätze gekürzt hat.
    Wir erinnern uns genau, daß in den Beratungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes, nachdem alle unsere Bemühungen, für die Kinder höherer Ordnungszahl bessere Leistungen zu realisieren, an der vorgeblichen Fixierung der Haushaltsmittel gescheitert



    Frau Stommel
    waren, der Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit, Frau Käte Strobel, ausdrücklich feststellte, daß auch den Familien mit mehr als drei Kindern eine Erhöhung des Kindergeldes für das vierte und weitere Kind zu wünschen sei. Unsere Initiative gibt der Bundesregierung und den Koalitionsparteien jetzt die Chance, dieses politische Wunschdenken zu verwirklichen und ihre politische Verantwortung für die Familie zu beweisen.
    Unser Vorschlag ist so bescheiden, daß er vernünftigen Bestrebungen der Gesamtreform nicht entgegensteht, nachdem sich die Steuerreform- Kommission der SPD und auch der FDP entgegen den bisherigen Vorschlägen der Bundesregierung für eine Modifizierung der Leistungen im Familienlastenausgleich nach der Ordnungszahl der Kinder ausgesprochen hat.
    Der verbesserte Familienlastenausgleich ist für meine Fraktion eine so entscheidende zukunftsorientierte Forderung, daß auch in der aktuellen Situation mögliche konjunkturpolitische Einwände gegen eine Verbesserung des Familieneinkommens aus öffentlichen Mitteln für uns keine Alternative sein können. Für die Fraktion der CDU/CSU bleibt die Durchdringung des Familienraumes mit sinnvollen Hilfen für das Kind in Ergänzung der elterlichen Möglichkeiten eine andauernde erstrangige Aufgabe.
    Heute ist in der Presse zu lesen, daß das Kabinett über den Familienlastenausgleich diskutiert hat und daß bei dieser letzten Behandlung zwar kein Beschluß gefaßt worden ist, aber doch mit viel Sympathie Vorschläge zur Kenntnis genommen worden sind, das Kindergeld auch in Zukunft zu staffeln. Man geht von 50 DM für das erste, von 70 DM für das zweite und von 90 DM für das dritte Kind aus. Ich meine allerdings, daß man die Mehrkinderfamilien nicht bis zum Jahre 1973 warten lassen kann.
    Meine politischen Freunde und ich gehen davon aus, daß sich das Hohe Haus angesichts der von mir dargelegten Fakten und Konsequenzen unserer Initiative nicht wird verschließen können und in gemeinsamer familienpolitischer Sorge einer raschen Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes seine volle Unterstützung wird zuteil werden lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Hauck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer eine mißliche Lage, daß bei der Diskussion über den Sozialbericht die ebenfalls beteiligten Ressorts Jugend und Familie nie zu Wort kommen. Deshalb empfinde ich es als eine Ergänzung, daß Sie, Frau Kollegin Stommel, im ersten Teil der Begründung Ihres Gesetzentwurfs praktisch eine familienpolitische Gesamtschau gegeben haben. Sie haben auch eine Art erste Lesung des Familienlastenausgleiches eingeleitet. Wegen der fortgeschrittenen Zeit will ich darauf verzichten, zu diesen Aspekten der Familienpolitik insgesamt und zum Familienlastenausgleich etwas zu sagen, sondern mich nur speziell auf den vorliegenden Gesetzentwurf beschränken.
    Die Opposition hat bei der letzten Erhöhung des Kindergeldes Ende 1970 — übrigens die erste seit 1965 — schon angekündigt, daß sie zu gegebener Zeit erneut Gesetzesinitiativen ergreifen werde, um eine Erhöhung des Kindergeldes zu erreichen. Die Bundesregierung und die Koalitionsparteien haben damals erklärt, daß sie nun das Schwergewicht ihrer Bemühungen auf die Verwirklichung des Familienlastenausgleichs legen würden. Ob dieses große Reformwerk, das heute auch gewürdigt worden ist, realisiert werden könne, wurde damals in der Diskussion durch Zwischenrufe bezweifelt. Deshalb möchte ich gleich am Anfang erklären und unterstreichen, daß diese Reform kommt und eine der wichtigsten Bestandteile der Steuerreform sein wird.

    (Abg. Baier: Wann kommt sie?)

    -- Inkrafttreten 1. Januar 1974.
    Es ist auch der Weg aufgezeigt. Offengelassen wurde, ob und in welcher Form in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1973 noch einmal Verbesserungen des Kindergeldgesetzes erfolgen sollen.
    Die Opposition legt nun einen Entwurf vor, der eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM ab viertem Kind vorsieht und insgesamt 150 Millionen DM kostet. Beim Bundesrat befindet sich zur Zeit ein Regierungsentwurf, der vorsieht, die Einkommens' grenze für das Zweitkindergeld von 13 200 auf 15 000 DM pro Jahr zu erhöhen. Die Kosten dieses Vorschlags belaufen sich auf rund 50 Millionen DM.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kein Geheimnis — darüber wurde heute schon diskutiert —, daß die derzeitige Preissituation in erster Linie Familien mit Kindern, Rentner und sich noch in Ausbildung Befindende trifft und damit auch belastet. Das ist zweifellos eine fatale Situation; denn als Folge davon fordern die Betroffenen von den Verantwortlichen mehr staatliche Hilfe, erwarten gleichzeitig vom selben Adressaten aber auch eine Verbesserung der Preis- und Konjunktursituation durch Einschränkung der öffentlichen Ausgaben.