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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Inhalt: Beratung des Sozialberichts 1971 (Drucksache VI /2155) Arendt, Bundesminister . 7865 A, 7898 D Dr. Götz (CDU/CSU) 7868 C Dr. Nölling (SPD) 7873 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 7882 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 7883 D Dr. Schmid, Vizepräsident 7886 C, 7887 B Dr. Schellenberg (SPD) . 7887 B, 7897 D Spitzmüller (FDP) 7889 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 7891 D, 7898 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 7892 D Glombig (SPD) . . . 7893 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7896 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7901 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindergeldgesetzes (Abg. Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Schroeder [Detmold], Burger, Baier, Vogt, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI /2267) — Erste Beratung — Frau Stommel (CDU/CSU) . . 7902 A Hauck (SPD) 7905 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 7905 B Frau Strobel, Bundesminister . 7905 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 7907 A Fragestunde (Drucksachen VI /2535, VI/ 2595) Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Behauptung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" betr. Preisgabe der Verhandlungspositionen der drei Westmächte für die Berlin-Verhandlungen durch Staatssekretär Bahr Dr. Ehmke, Bundesminister . 7908 B, C, D, 7909 A, B Höcherl (CDU/CSU) 7908 C Reddemann (CDU/CSU) 7908 D von Hassel, Präsident 7908 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7909 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7909 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Unterrichtung der Regierungen der drei Westmächte über die Gespräche des Staatssekretärs Bahr mit dem Botschafter Falin Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 7909 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verbot der Einreise deutscher Journalisten in die Sowjetunion aus Anlaß des Besuchs des Bundeskanzlers auf der Krim Ahlers, Staatssekretär 7909 D, 7910 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 7909 D, 7910 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7910 B Reddemann (CDU/CSU) 7910 B Vogt (CDU/CSU) 7910 C Breidbach (CDU/CSU) 7910 D von Hassel, Präsident 7910 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 7910 D Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Verbreitung von Äußerungen des Nobelpreisträgers Prof. Forßmann durch die Bundesregierung Ahlers, Staatssekretär . 7911 A, B, C, D, 7912 A, B, C, D, 7913 A, B, C, D, 7914 A, B Leicht (CDU/CSU) . . . 7911 B, 7913 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) 7911 C, 7913 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 7911 C, 7914 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 7911 D Breidbach (CDU/CSU) 7911 D Röhner (CDU/CSU) 7912 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7912 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7912 B, 7914 A Picard (CDU/CSU) 7912 C Ott (CDU/CSU) . . . . 7912 D, 7913 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7913 D Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 7914 A Höcherl (CDU/CSU) 7914 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Personelle und materielle Ausstattung des Wirtschaftsressorts des Bundeskriminalamts Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7914 C, 7915 A Hansen (SPD) . . . . . . . . 7914 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) : Verhinderung der Flaggendiebstähle bei internationalen sportlichen Begegnungen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 7915 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 7915 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Vereinbarung eines verbindlichen deutschen Textes des Berliner Rahmenabkommens Scheel, Bundesminister . . . . 7915 D, 7916 B, C, D, 7917 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7916 B Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7916 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 7916 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7917 A Kiep (CDU/CSU) 7917 B Dr. Hallstein (CDU/CSU) 7917 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 7917 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Text der Berliner Vereinbarung als Gegenstand von Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und Parteichef Breschnew Scheel, Bundesminister . 7917 D, 7918 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7917 D, 7918 A Frage des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Ostpolitik der Bundesregierung in Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern Scheel, Bundesminister . . . 7918 B, C, D, 7919 A, C, D, 7920 A, B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 7918 C, D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 7918 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7919 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 7919 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 7919 D Dr. Giulini (CDU/CSU) 7920 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 7920 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) : Verhandlungen über das Zustandekommen einer europäischen Gipfelkonferenz Scheel, Bundesminister . . . . 7920 B, D, 7921 A, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 III Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 7920 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 7921 B Zur Geschäftsordnung Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 7921 D von Hassel, Präsident • 7921 C, 7922 B Aktuelle Stunde Dr. Barzel (CDU/CSU) . 7922 C, 7930 A Brandt, Bundeskanzler 7923 C von Hassel, Präsident . 7924 D, 7925 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7925 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 7926 B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7927 B Scheel, Bundesminister . 7927 D, 7930 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 7929 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7931 B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 7932 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 7933 B Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 7934 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 7936 A Dr. Apel (SPD) . . . 7936 D Nächste Sitzung 7937 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7939 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 225 zur Beratung des Sozialberichts 1971 (Drucksache VI/ 2155) 7940 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. internationales Abkommen über Regreßansprüche der Passagiere bei von Reedereien oder Schiffsbesatzungen verschuldeten Personen- und Sachschäden 7940 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit den Industrienationen des Westens und Japan in Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe in den Ländern der dritten Welt 7940 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank zur besseren Planung bei Katastropheneinsätzen im Ausland . . . . . 7941 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende (SPD) betr. Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972 . . . . . . . . . . . 7941 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des. Abg. Wende (SPD) betr. Festsetzung der für künstlerische Zwecke vorgesehenen Mittel durch die Olympiabaugesellschaft 7941 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Bleigehalt des Fleisches von Wild und Rindern im Vorharz 7942 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einziehung von 23- bis 24jährigen verheirateten Wehrpflichtigen zum i. Oktober 1971 7942 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) betr. Überlassung von Wehrmachtmaterial an kommunale Behörden und private Organisationen für Betreuungsvorhaben 7942 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7865 135. Sitzung Bonn, den 23. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 24.9. Dr. Achenbach * 24.9. Adams * 24.9. Adorno 23. 9. Dr. Aigner * 24. 9. Dr. Artzinger * 23. 9. Berger 24. 9. Bewerunge 16. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24.9. Bulmenfeld 30.9. Borm * 30.9. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher 24.9. Corterier 30.9. Damm 1. 10. Dasch 2. 10. van Delden 1. 10. Dr. Dittrich* 24.9. Dröscher * 24.9. Frau Eilers 24.9. Dr. Eyrich 24.9. Faller 24.9. Fellermaier * 24.9. Flämig * 23. 9. Dr. Furler * 24. 9. Gerlach (Emsland) * 24.9. Dr. Geßner 30.9. Gierenstein 30.9. Frau Griesinger 30.9. Häussler 15. 10. Dr. Hauff 24.9. Frau Herklotz ** 29. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24.9. Jung 30.9. Dr. Kempfler 30.9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kiesinger 24. 9. Frau Klee 24. 9. Klinker * 24. 9. Dr. Koch * 24. 9. Krall 30. 9. Kriedemann * 24. 9. Lange 29. 9. Lautenschlager * 24. 9. Lemmrich ** 25. 9. Dr. Löhr * 24. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) * 24. 9. Marx (München) 24. 9. Mattick 30. 9. Meister * 24. 9. Memmel * 24. 9. Müller (Aachen-Land) * 24. 9. Dr. Müller-Hermann 23. 9. Neemann 24. 9. Neumann 30. 9. Frau Dr. Orth * 24. 9. Petersen 30. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Richarts * 24. 9. Richter ** 25. 9. Riedel (Frankfurt) * 24. 9. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 24. 9. Frau Schanzenbach 25. 9. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Dr. Schulz (Berlin) 24. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Schwabe * 24. 9. Dr. Schwörer * 24. 9. Seefeld * 23. 9. Springorum * 23. 9. Dr. Starke (Franken) * 24. 9. Stein (Honrath) 1. 10. Strohmayr 24. 9. Frau Dr. Timm 24. 9. Frau Dr. Walz ** 25. 9. Wendelborn 1. 10. 7940 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Werner 24. 9. Wienand 24. 9. Dr. Wörner 23. 9. Wolfram * 24. 9. Zoglmann 24. 9. s Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 225 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Sozialberichtes 1971 — Drucksache VI/ 2155 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Nachtrag zum Sozialbericht 1971 vorzulegen, in dem genaue Angaben über die Finanzierung der aufgeführten Reformvorhaben unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes 1971 bis 1975 enthalten sind. Bonn, den 22. September 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 1) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entsprechend den für Luftverkehrsgesellschaften bestehenden internationalen Regelungen ein internationales Abkommen zu schaffen, das bei von Reedereien oder Schiffsbesatzungen schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden grundsätzlich angemessene Regreßansprüche der Passagiere gewährleistet? Es bestehen zwei internationale Übereinkommen aus den Jahren 1961 und 1967, die eine zwingende Mindesthaftung des Seebeförderers für Körper- und Gepäckschäden der Reisenden vorsehen. Diese Übereinkommen sind jedoch bisher nur von wenigen Staaten ratifiziert worden. Vielen Staaten erscheint insbesondere die Haftungsbegrenzung für Personenschäden, die allerdings dem gegenwärtig noch geltenden Luftrecht entspricht, als zu niedrig. Deshalb soll nunmehr im Rahmen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) in London ein neues, weltweit annehmbares Übereinkommen ausgearbeitet werden. Die vorbereitenden Arbeiten auf Regierungsebene werden im kommenden Jahr beginnen. Die Bundesregierung wird hieran aktiv teilnehmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2575 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, mit den Industrienationen des Westens und Japan bei der Durchführung von Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe in den Ländern der dritten Welt zu kooperieren? Die Bundesregierung ist nicht nur grundsätzlich bereit, mit den Industrienationen des Westens und Japan in Schwerpunktobjekten der Entwicklungshilfe zusammenzuarbeiten, sie tut dies bereits seit längerem. Die Kooperation mit anderen Geberländern vollzieht sich im wesentlichen in folgenden Formen: 1. In internationalen Organisationen und multilateralen Zusammenschlüssen. Ich verweise auf den Meinungs- und Informationsaustausch mit den westlichen Industrieländern, Japan und Australien im Ausschuß für Entwicklungshilfe (DAC) der OECD und auf die Beratungen in den Konsortien und Beratungsgruppen der Weltbank und die Abstimmungen im Regierungsvertreterausschuß „Technische Hilfe" der EWG. 2. In bilateralen Konsultationen: Als Beispiel erwähne ich die regelmäßig stattfindenden deutschfranzösischen Konsultationen über Fragen der Entwicklungshilfe, die auf der Grundlage des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages mehrmals im Jahr geführt werden. Darüber hinaus findet ein ad hoc-Meinungsaustausch mit anderen westlichen Geberländern in unregelmäßigen zweiseitigen Gesprächen statt. In diesem Monat wurden beispielsweise bilaterale Gespräche mit amerikanischen, britischen, japanischen und französischen Regierungsvertretern über Schwerpunkt-Themen der Entwicklungshilfe und Möglichkeiten der Zusammenarbeit geführt. 3. In den Entwicklungsländern selbst: Die Entwicklungshilfe der Industrieländer soll in Zukunft noch enger „an Ort und Stelle" koordiniert wer- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7941 den. Die Hauptverantwortung für die Koordinierung soll bei den Entwicklungsländern selbst liegen. Diesem Beschluß hat die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des EntwicklungshilfeAusschusses der OECD am 25. Mai dieses Jahres zugestimmt. Er entspricht im wesentlichen meinen Vorschlägen, die ich zunächst auf der im Sommer 1970 von mir einberufenen „Heidelberger Konferenz" unterbreitet habe. 4. In Projekten der Entwicklungshilfe: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine Reihe von Projekten gemeinsam mit anderen Industrieländern verwirklicht. Ansatzpunkte für weitere Vorhaben ergeben sich auch in den Beratungen der Konsortien und Koordinierungsgruppen der Weltbank, in der EWG und in bilateralen Konsultationen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 5) : Erscheint der Bundesregierung die Einrichtung einer Datenbank geeignet, urn künftig eine bessere Planung und Hilfe bei Katastropheneinsätzen im Ausland zu gewährleisten, und sieht sie Möglichkeiten, eine solche Einrichtung, z. B, mit dem Internationalen Roten Kreuz, auf internationaler Ebene zu schaffen? Die Bundesregierung hat Vorsorge getroffen, daß alle für Katastrophenhilfen im Ausland bedeutsamen und programmierbaren Informationen (wie deutsche öffentliche und private Hilfsmöglichkeiten, Verhältnisse typischer Katastrophengebiete in normalen Zeiten) in einem manuellen Informationssystem (Karteien, Listen, Handbücher, sonstige schriftliche Unterlagen) erfaßt und schnell ausgewertet werden. Diese Arbeitsweise hat sich bisher durchaus bewährt. Die Bundesregierung wird prüfen, in welcher Weise dieser Informationsbedarf in das von ihr geplante automatisierte Informationssystem (Datenbanksystem) einbezogen werden kann. Für den Aufbau eines solchen Systems bedarf es allerdings noch erheblicher Vorbereitungsarbeiten. Hervorzuheben ist, daß Katastrophenhilfe sich keineswegs allein auf die Auswertung im voraus ermittelter Informationen abstützen kann. Vielmehr sind von entscheidender Bedeutung Angaben über die Auswirkungen von Katastrophen, mögliche Selbsthilfen und eingeleitete Hilfen dritter Stellen, die jedoch einer Programmierung kaum zugänglich sind. Für eine schnelle Ermittlung und Auswertung dieser Daten kommen in erster Linie Berichte der deutschen Auslandsvertretungen und von besonderen Beauftragten, wie eines Außenstabes des in meinem Haus eingerichteten Katastrophenstabes, in Betracht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, den Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972 zu einem befriedigenden und künstlerisch angemessenen Ergebnis zu führen? Einen „Kunstwettbewerb für die Olympischen Spiele 1972" im Sinne eines einzigen Wettbewerbs gibt es nicht. Die Olympia-Baugesellschaft hat jedoch — neben der Vergabe von Einzelaufträgen -für die künstlerische Ausgestaltung der Zugangsbereiche zu den Olympia-Sportstätten auf dem Oberwiesenfeld einen Wettbewerb ausgeschrieben. Eine Reihe von Entwürfen ist auch eingegangen. Die Jury kam aber zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten die Aufgabe so gelöst hat, daß sie zur Ausführung vorgeschlagen werden konnte. Die Architekten und die Olympia-Baugesellschaft überprüfen derzeit die Möglichkeiten für eine stärkere Einbindung der Zugangsbereiche in die Gesamtkonzeption des Olympiafeldes. Hierbei wird mit mehreren der an dem Wettbewerb beteiligten Künstler weiter gearbeitet. Ein Wettbewerb für die künstlerische Ausgestaltung der Zentralen Hochschulsportanlage wurde erfolgreich abgeschlossen. Ein Wettbewerb für die künstlerische Ausgestaltung des Olympischen Dorfes steht noch bevor. Die Bundesregierung ist deshalb der Überzeugung, daß für die künstlerische Gestaltung der Olympiaanlagen insgesamt ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache VI /2575 Frage A 7) : Teilt die Bundesregierung die in Presseveröffentlichungen bekanntgewordene Haltung der Olympiabaugesellschaft, den Anteil der für künstlerische Zwecke vorgesehenen Mittel weitgehend nicht nach den für öffentliche Bauleistungen geltenden Richtlinien festzusetzen? Im Gesamtkosten- und Finanzierungsplan der Olympia-Baugesellschaft ist für „Kunst am Bau" ein Ansatz von 8 Millionen DM ausgebracht. Dieser Betrag entspricht etwa 1,5% der Baukosten der olympiabedingten Sportanlagen in München. Die für öffentliche Bauleistungen geltenden Richtlinien sind damit eingehalten. Im übrigen sollte nicht vergessen werden, daß die ungewöhnlich hohen Kosten der Olympiaanla- 7942 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 gen — vor allem des Zeltdachs — durch die architektonische Gesamtkonzeption bedingt sind. Diese Kosten wurden in Kauf genommen, um einer Architektur willen, die dem geistigen Gehalt Olympischer Spiele in besonderem Maße Ausdruck verleiht und die als ein Beispiel für die moderne Architektur in diesem Bereich gelten kann. Insofern liegt der Betrag, der bei den Olympiaanlagen für Kunst" investiert wird, um ein Vielfaches höher, als dies bei Bauten der öffentlichen Hand in der Regel möglich ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 28) : Liegen Untersuchungen vor über den Bleigehalt im Fleisch von Wild und Rindern, die im Vorharz aus bisher noch nicht bekannter Ursache in der letzten Zeit in auffallender Anzahl zugrunde gegangen sind, ist das Verenden dieser Tiere möglicherweise auf den hohen Bleigehalt der Abgase von chemischen Betrieben, Eisengießereien und Maschinenfabriken im Vorharz zurückzuführen, was Wissenschaftler der Technischen Universität Braunschweig als Vermutung ausgesprochen haben sollen? Untersuchungen des Instituts für Jagdkunde der Universität Göttingen an verendetem Wild, insbesondere Rotwild, aus dem Vorharz haben ergeben, daß Kreuzlähme und Lungenwurmbefall im Vordergrund der Todesursachen standen. Zwar wiesen die Tiere einen erhöhten Bleigehalt auf, er ist jedoch nicht Todesursache, zumal Rotwild gegen Bleivergiftung bei weitem nicht so empfindlich ist wie Rinder. Bei Weiderindern sind in den vergangenen Jahren im Bereich von Goslar einige Todesfälle infolge Bleivergiftung vorgekommen. Die Diagnose wurde insbesondere durch chemische Untersuchungen von Organmaterial der verendeten Rinder gestellt. Als Ursache des wiederholten Auftretens dieser Bleivergiftungen wurden von verschiedenen Gutachtern die staubförmigen Abgase der im Raum Goslar gelegenen Hüttenwerke angesehen, durch die je nach Windrichtung und Wetterlage die Futterpflanzen mehr oder minder stark kontaminiert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 2575 Frage A 36) : Ist es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel vertratbar, daß zum I. Oktober 1971 eine größere Zahl von 23- his 24jährigen verheirateten Wehrpflichligen eingezogen wird, wobei z. B. hm Fall eines Wehrpflichtigen nach dorn Unterhaltssicherungsgesetz monatlich ca. 1400 DM an die Familie zu bezahlen sind? Ihre Frage nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel im Zusammenhang mit der Einberufung von 23- bis 24jährigen Wehrpflichtigen (Bundestagsdrucksache VI /2575, Teil A, lfd. Nr. 36) beantworte ich wie folgt: Solange das Wehrpflichtgesetz eine Heranziehung der Wehrpflichtigen bis zum 25. Lebensjahr vorsieht, erscheint es der Bundesregierung nur recht und billig, den älteren Wehrpflichtigen während ihrer Dienstzeit einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bieten. Die Höhe des Ausgleichs bestimmt das Unterhaltssicherungsgesetz, ohne daß für den administrativen Bearbeiter ein Ermessensspielraum bliebe, in dem die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen wäre. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 40 und 41): Treffen Informationen zu, wonach es in Zukunft Einheiten der Bundeswehr untersagt ist, kommunalen Behörden und privaten Organisationen fur Freizeit- und Ferienlager sowie für andere soziale ued karitative Betreuungsvorhaben Wehrmateriai zu verleihen oder zu überlassen (z. B. Zelte, Decken, Unterkunftsgeräte)? Hält die Bundesregierung diesen Zustand gegebenenfalls für tragbar und dein Interesse einer guten Beziehung zwischen Bevölkerung und Bundeswehr dienlich? Auf Ihre Fragen betreffend die Unterstützung sozialer und karitativer Betreuungsvorhaben durch die Bundeswehr (Bundestagsdrucksache VI/ 2575, Teil A, ltd. Nr. 40 und 41) kann ich Ihnen mitteilen, daß derartige Informationen nicht zutreffen. Vielmehr werden im Bundesministerium der Verteidigung die z. Z. für diesen Fragenkomplex noch anzuwendenden Bestimmungen mit dem Ziel überarbeitet, Hilfeleistungen der Bundeswehr für soziale, karitative und ähnliche Zwecke umfangreicher als bisher zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig das Problem der Kostenerstattung dahin gehend überprüft, daß künftig nicht nur einseitige fiskalische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Bis zur Neufassung dieses Erlasses besteht die Weisung, bei Hilfeleistungen der Bundeswehr für soziale und karitative Zwecke so großzügig zu verfahren, wie es die Truppe dienstlich vertreten kann. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. September 1971 7943 Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hierdurch die guten Beziehungen zwischen Bevölkerung und Bundeswehr weiter verbessert werden. Auf eine gewisse administrative Prüfung, ob und inwieweit Dienstleistungen oder Material der Bundeswehr für soziale und karitative Betreuungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden können, wird die Bundesregierung im Interesse des Steuerzahlers auch in Zukunft nicht verzichten können. So sollte z. B. vermieden werden, daß die an sich der Bundeswehr dienenden Haushaltsmittel für Vorhaben verwendet werden, für die in den Haushalten der Länder ich denke hier z. B. an die Landesjugendpläne — ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir in diesem Hohen Hause die Debatte über den Sozialbericht 1971 noch vor Eintritt in die Sommerpause hätten durchführen können.
    Leider war das nicht möglich. Dennoch, davon bin ich überzeugt, wird die Aussprache zeigen, daß der bereits im Frühjahr vorgelegte Sozialbericht 1971 keineswegs an Bedeutung und Aktualität verloren hat. Wir treten in der Sozialpolitik nicht auf der Stelle. Wir haben weitergearbeitet. Auch auf diese inzwischen eingetretenen Entwicklungen werde ich kurz eingehen.
    Der Sozialbericht 1971 ist nicht die unveränderte Neuauflage eines erfolgreichen Buches, sondern die Vorlage einer erfolgreichen Leistungsbilanz. Der Sozialbericht für das Jahr 1970 war ein Programmbericht. Er war das sozialpolitische Kursbuch dieser Bundesregierung für diese Legislaturperiode. Mit diesem Kursbuch, meine Damen und Herren, haben wir den Weg einer gestaltenden Sozialpolitik markiert.
    Inzwischen sind wir ein gutes Stück auf diesem Weg vorangekommen. Die Leistungsbilanz der Bundesregierung macht deutlich, daß wir schon in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode mehr sozialpolitische Vorhaben verwirklicht oder eingeleitet haben als frühere Bundesregierungen in einer ganzen Legislaturperiode.
    Natürlich machen wir nur das, was wir bezahlen können. Das gilt heute und das gilt morgen.

    (Abg. Varelmann: Das ist doch nichts Neues!)

    Aber auch das zeigt dieser Sozialbericht. Mit seinem umfangreichen Sozialbudget steckt er den Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Diese Rechnung ist solide; sie sichert die Verwirklichung unserer Vorhaben.
    Wir verstehen Sozialpolitik als Kern einer umfassenden Gesellschaftspolitik. Der Staat ist längst nicht mehr nur die Feuerwehr, die nur soziale Brandherde nachträglich bekämpft. Wir müssen zunehmend die sozialen Lebensbedingungen der Menschen vorausschauend mitgestalten. Dazu gehört auch, daß wir uns mehr und mehr aus dem eng begrenzten Kästchendenken konkurrierender Gruppenwünsche befreien müssen, wenn wir unsere Verantwortung gegenüber der Gesamtheit aller Bürger erfüllen wollen.
    Wir wissen, daß wirtschaftliches Wachstum nicht von selbst mehr Sicherheit schafft. Der durch menschliche Arbeit in Gang gesetzte wirtschaftliche, soziale und technische Wandel darf nicht über den Menschen hinweggehen, weder vor noch während, noch nach dem Arbeitsleben.
    Aus diesen Überlegungen leiten sich die Grundsätze unserer Sozialpolitik ab.
    1. Das System der sozialen Sicherung soll in zweifacher Hinsicht weiterentwickelt werden. Wir müssen für bestimmte Personenkreise Lücken in der sozialen Sicherung schließen. Das ist das eine. Zum anderen müssen wir der engen Verflechtung von Sozialbereich und wirtschaftlicher Entwicklung dadurch entsprechen, daß wir durch stetige Anpassungen die Teilhabe am Wirtschaftswachstum gewährleisten.
    2. Sozialpolitik ist zukunftsichernde Politik. Ihr vorsorgender Charakter soll dazu beitragen, soziale Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen zu beseitigen. Neue Mißstände sollen gar nicht erst aufkommen.
    3. Sozialpolitik soll den Ausbau der Demokratie durch Freiheitsräume und Mitbestimmungsrechte fördern.
    Das sind die Grundgedanken, die auch die Maßstäbe für den Sozialbericht 1971 setzten.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einige Bemerkungen zu der Frage der Ausdehnung der sozialen Sicherung auf weitere Personenkreise machen. Über 10 Millionen Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten sind seit dem



    Bundesminister Arendt
    1. April 1971 in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Weitere 4 Millionen Angestellte haben vom 1. Januar 1971 an einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf den Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung — und zwar unabhängig von der Höhe ihres Gehaltes — erworben. Berufsanfänger können sich ebenfalls unabhängig von der Gehaltshöhe für den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Die Landwirte, ihre Familienangehörigen und die Altenteiler werden in den Schutz der Krankenversicherung einbezogen. Der Gesetzentwurf hierfür ist fertiggestellt. Er wird in Kürze vorgelegt.
    Meine Damen und Herren, Sie sehen an dieser Aufzählung, daß sich die soziale Sicherung erweitert und verbessert hat. Damit sind natürlich nicht alle Fragen gelöst. Das gilt insbesondere für die Rentenversicherung. Hier stehen immer noch einige Gruppen vor der Tür. Andere erwarten, daß ihre Position in der Rentenversicherung verbessert wird.
    Diese Probleme sind zweifellos ein Erbe der Vergangenheit. Die Bundesregierung hat sie aus dem sozialpolitischen Wartezimmer geholt und begonnen, sie aufzuarbeiten. Wir haben uns vorgenommen, sie Schritt für Schritt zu bewältigen. Das ist gar keine leichte Aufgabe. Das wissen wir alle; denn wir alle kennen die Härten der Einzelschicksale. Arbeitslosigkeit, Krieg und Gefangenschaft, die Wirren der Nachkriegszeit haben in vielen Fällen die Kontinuität des Arbeitslebens gestört. Das alles wirkt sich negativ aus. Und hier müssen wir helfen. Dennoch möchte ich einmal in aller Deutlichkeit sagen: Zu unserer Rentenversicherung gehört das Prinzip der persönlichen Beitragsleistung. Das heißt: Wer tagein, tagaus seine Arbeitskraft in den Betrieben zur Verfügung stellt und Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt, der besitzt am Ende seines Arbeitslebens einen entsprechenden Rentenanspruch. Das sollte nicht vergessen werden.
    Wir messen der Beseitigung von Benachteiligungen ein ganz großes Gewicht bei. Aber wir wollen nicht mit der Gießkanne über Land gehen und alte Ungerechtigkeiten vergrößern, sondern gezielt die Rentenversicherung weiterentwickeln.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir erfüllen den Auftrag, den uns der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 23. Juni
    d. J. erteilt hat. Wir werden ein 2. Rentenreformgesetz vorlegen. Ich habe inzwischen ein entsprechendes Programm ausgearbeitet. Jetzt erörtern wir mit den gesellschaftlichen Gruppen, mit den Institutionen und Ländern unser Programm.
    Dieses Programm sieht vor:
    1. Alle Versicherten mit mindestens 35 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren sollen nach Vollendung des 63. Lebensjahres frei entscheiden können, ob sie in die Rente gehen oder noch weiter arbeiten wollen.
    2. Rentnern, die trotz 35 oder mehr anrechnungsfähigen Versicherungsjahren eine kleine Rente haben — ich habe einige Gründe angeführt —, soll gezielt geholfen werden.
    3. Mütter mit einer eigenen Rentenversicherung sollen vom Jahre 1973 an für jedes Kind ein Versicherungsjahr zusätzlich angerechnet erhalten.
    4. Alle nicht erwerbstätigen Hausfrauen, alle selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sollen künftig der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten können.
    Dieses Programm ist durchgerechnet; die Finanzierung ist gesichert. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind geprüft.
    Es ist ein anspruchsvolles, aber ein ausgewogenes Programm und will den Rentnern, aber auch den 24 Millionen Beitragszahlern gerecht werden. Jeder Punkt hat sein Gewicht und seine Bedeutung. Hier kann man nicht einen Punkt gegen einen anderen austauschen oder gar zurückstellen. Hier muß man Farbe bekennen.
    Meine Damen und Herren! Wir entsprechen dem sozialpolitischen Auftrag, alle Gruppen in unserer Gesellschaft auf Dauer am steigenden Lebensstandard teilhaben zu lassen. Die Dynamisierung sozialpolitischer Leistungen hat sich bewährt und weiter durchgesetzt.
    Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß die erste Vorlage dieser Bundesregierung ein sozialpolitisches Gesetz war. Es beendete das immer wiederkehrende Tauziehen um die Erhöhung der Kriegsopferrenten und brachte die Dynamisierung auch dieser Leistungen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zusammen mit der letzten, erst kürzlich vom Kabinett verabschiedeten Anpassung werden im Jahr 1972 gegenüber dem Beginn dieser Legislaturperiode die versorgungsberechtigten Beschädigten, Waisen und Eltern durchschnittlich 30 %, die Witwen sogar 40 % mehr Rente erhalten.
    Meine Damen und Herren, wir haben auch die Rentenkürzung in Form des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner rückgängig gemacht. Die 10 Millionen Rentner erhalten seit dem 1. Januar 1970 wieder ihre ungekürzte Rente ausgezahlt. Das war eine Anhebung des Rentenniveaus, auch wenn es heute so scheint, als hätten es viele vergessen. Damit wurde ein früherer Eingriff in das System der jährlichen Rentenanpassungen korrigiert und die volle Geltung der Rentenformel wiederhergestellt. Ich warne vor neuen Eingriffen! Die Rentner müssen sich auch in der Zukunft auf die kontinuierliche Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum verlassen können.
    Meine Damen und Herren, ich habe eingangs darauf hingewiesen, daß Sozialpolitik einen vorausschauenden, vorbeugenden und gestaltenden Charakter haben muß. In diesem Sinne hat sie eine doppelte Aufgabe. Zum einen soll sie negative Auswirkungen des wirtschaftlichen und technischen Wandels verhindern und beseitigen, zum anderen soll sie aber auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen im Interesse der Menschen aktiv beeinflussen.
    Die im Juni eingeführten Vorsorgeuntersuchungen sind ein Beispiel dafür.



    Bundesminister Arendt

    (Abg. Franke Initiative der CDU!)

    - Sie müssen mal die Protokolle des Bundestages
    nachlesen, dann würden Sie einen solchen Zwischenruf nicht machen.

    (Zwischenruf des Abg. Franke [Osnabrück].)

    — Sie müssen das Protokoll lesen, dann werden Sie feststellen, daß wir angekündigt haben, eine Kommission mit dieser Aufgabe zu betrauen und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens diesen Punkt einzuarbeiten. Das haben wir getan.

    (Beifall bei der SPD. Zurufe von der CDU/CSU.)

    Schon heute, das zeigt eine soeben veröffentlichte Umfrage, wird dies von 92 % der Bevölkerung als wichtige Neuerung aufgenommen. Mehr als 16 Millionen Frauen, 8 Millionen Männer und 2,5 Millionen Kleinkinder haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten.
    Aber, meine Damen und Herren, eine vorbeugende Sozialpolitik kann nicht vor den Fabriktoren halt machen. Sie muß die Herausforderung einer Arbeitswelt aufnehmen, die immer stärker in das Leben der Menschen eingreift. Der Einsatz immer modernerer Produktionsmethoden ohne ausreichende Beachtung ihrer Folgewirkungen macht die Fabriken zu einer für Gesundheit und Leben gefährlichen Umwelt für die dort arbeitenden Menschen.
    Wenn wir vom Umweltschutz reden, dann sagen
    wir auch, wo er anfangen muß: in den Fabriken, wo der Mensch täglich in eine technisierte Arbeitswelt eingespannt wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Ruf: Raucherabteil! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich meine, daß die Zahl von 2,7 Millionen angezeigten Arbeitsunfällen allein im Jahre 1970 ein zu hoher Preis war.
    Umweltschutz — so meinen wir — beginnt mit dem Arbeitsschutz.
    Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen Gesetzentwurf vorbereitet, der durch den Ausbau des arbeitsmedizinischen und technischen Gesundheitsschutzes mehr Sicherheit bei der Arbeit bringen soll. Wir diskutieren diesen Gesetzentwurf gegenwärtig mit den Beteiligten, um die Erfahrungen vor Ort zu nutzen.
    Wenn es hier wirkliche Fortschritte geben soll, dann muß dieses Gesetzesvorhaben durch gründliche Unfallforschung ergänzt werden. Die Errichtung einer Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz dient diesem Ziel.
    Dies sind, meine Damen und Herren, Beiträge für eine notwendige Humanisierung des Arbeitslebens, wie sie der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigt hat.
    Aber unsere besondere Aufmerksamkeit gehört den älteren Arbeitnehmern, die mehr Schutz brauchen. Das Arbeitsförderungsgesetz gibt uns schon
    Möglichkeiten. Aber weitere Maßnahmen müssen das Leben der Alteren sicherer machen.
    Wir haben auf mehreren Gebieten die Initiative ergriffen.
    Zunächst haben wir das getan im Regierungsentwurf zum Betriebsverfassungsgesetz. Hier werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zum Schutz der älteren Arbeitnehmer erweitert.
    Wir haben die Initiative ergriffen in der Förderung der betrieblichen Personalplanung. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben in der „Sozialpolitischen Gesprächsrunde" meines Hauses erste Ergebnisse erzielt.
    Drittens haben wir die Initiative ergriffen in der betrieblichen Altersversorgung. Auch hier hat die „Sozialpolitische Gesprächsrunde" gute Dienste geleistet.
    Schließlich muß man an dieser Stelle ein Wort zu der flexiblen Altersgrenze sagen. Sie hat für die älteren Arbeitnehmer eine besondere Bedeutung und eine hohe Dringlichkeit. Denn wir dürfen nicht vergessen, daß gerade die jetzt rentennahen Jahrgänge besonders starken Belastungen in der Nachkriegszeit ausgesetzt waren.
    Wir widmen uns auch den Behinderten. Sie dürfen nicht im Schatten unserer Gesellschaft leben. Ihre Chancen, ein erfülltes Leben zu führen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht, sind ohne unsere Hilfen gering.
    Die Bundesregierung fördert in verstärktem Maße Einrichtungen auf allen Gebieten der Rehabilitation. 1970 wurden 31 Einrichtungen der medizinischen, der beruflichen und sozialen Rehabilitation aus Bundesmitteln gefördert. Wir sind da auf einem guten Wege.
    Unverständnis, Vorurteile und Gedankenlosigkeit erschweren das Leben der behinderten Menschen. Ich stelle das mit Sorge fest. Wir wirken deshalb in der Öffentlichkeit aufklärend, damit jeder Behinderte seinen Platz in der Gesellschaft finden kann.
    Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen einige Beispiele für eine vorausschauende und gestaltende Sozialpolitik vorgetragen. Ich könnte sie erweitern, indem ich über die Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiete der beruflichen Bildung berichtete. Einzelheiten finden Sie im vorliegenden Sozialbericht.
    Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum dritten Leitgedanken unserer Sozialpolitik, nämlich zum Ausbau des Freiheitsraumes und der Mitbestimmungsrechte in unserer Gesellschaft.
    Zwei Bereichen messe ich dabei eine große Bedeutung zu, nämlich der Neuordnung des Betriebsverfassungsrechtes und der Vermögensbildung.
    Unser Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes hat in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion ausgelöst. Alle Beteiligten haben zum Meinungsbildungsprozeß beigetragen. Die unterschiedlichen Erfahrungen konnten verarbeitet werden. Das entspricht demokratischer Tradition und einer offenen



    Bundesminister Arendt
    Gesellschaftsordnung, in der das Bessere immer der Feind des Guten ist. Der Stand der Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung berechtigt zu der Erwartung, daß die Betriebsrätewahlen im Frühjahr 1972 auf der Grundlage eines neuen Gesetzes durchgeführt werden können.
    In der Vermögensbildung haben wir einen bedeutsamen Schritt getan, indem wir die Ungerechtigkeiten des 312-DM-Gesetzes beseitigt haben. Wir haben nicht nur einfach den Begünstigungsrahmen von 312 auf 624 DM verdoppelt, wir haben vielmehr an Stelle der ungerechten Steuer- und Sozialabgabenbefreiung das gerechtere Zulagensystem eingeführt.
    Das Dritte Vermögensbildungsgesetz brachte innerhalb kurzer Zeit einen ganz entscheidenden Durchbruch: Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer nehmen die staatliche Vermögensförderung in Anspruch. Während es bis 1969 nur rund 5,7 Millionen Arbeitnehmer waren, werden es ab Ende dieses Jahres rund 14 Millionen Arbeitnehmer sein. Davon erhalten 10 Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Tarifverträgen zusätzlich zu ihrem Lohn.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben sich eben mit fremden Federn geschmückt!)

    Meine Damen und Herren, noch ein kurzes Wort zum Sozialbudget, dem zweiten Teil des Sozialberichts. Es ist das am weitesten ausgebaute und wichtigste Planungs- und Informationsinstrument. Wir haben es weiter verbessert. Anregungen und Hinweise aus der Debatte des Vorjahres haben wir aufgenommen und verarbeitet. Die wirtschafts- und finanzpolitische Abstimmung ist gewährleistet sowohl mit dem Jahreswirtschaftsbericht, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und mit dem Rentenanpassungsbericht.
    Meine Damen und Herren, auf dem Felde der Sozial- und Gesellschaftspolitik müssen wir vieles gleichzeitig anpacken, um die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen in der Bundesrepublik zu verbessern. Wir wollen uns nicht auf den Erfolgen der ersten zwei Jahre dieser Legislaturperiode ausruhen. Wir können aber auch nicht die Arbeit der ersten Halbzeit isoliert betrachten. Alle abgeschlossenen Maßnahmen und eingeleiteten Vorhaben fügen sich nahtlos zusammen zu einer konkreten Politik, die in unserer Gesellschaft mehr soziale Gerechtigkeit schafft. Der Sozialbericht 1971 beweist es.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Arbeitnehmerfreibetrag! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Götz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ist eine Redezeit von 45 Minuten beantragt worden. Aber ich hoffe sehr, daß ich darunter bleiben kann. Die Besetzung des Hauses ermuntert ohnehin nicht zu einer langen Rede.
    Ich bedaure es sehr, Herr Bundesminister, daß ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen ein hartes Wort der Kritik an Ihren Ausführungen anbringen muß. Ihre Rede, mit der Sie den Sozialbericht eingebracht haben, entsprach genau der von Ihnen so betont herausgestellten, aber den Tatsachen nicht entsprechenden Erfolgsbilanz, nämlich: viele Worte, aber wenig Konkretes.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    Sie sagten hier erneut — der Satz ist nicht neu; man kann ihn in Ihren Leistungsbilanzen nachlesen , daß Sie in den vergangenen zwei Jahren mehr sozialpolitische Initiativen entwickelt hätten als frühere CDU/CSU-Regierungen in einer ganzen Legislaturperiode. Herr Minister, das ist — schlicht gesagt — einfach vermessen, und Sie sind den Beweis dafür schuldig geblieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Ich bewundere Ihren Mut, mit dem Sie versucht haben, eine magere Bilanz mit vielen Worten zu vernebeln. Ich werde auf einzelne Punkte Ihrer Ausführungen eingehen.
    Was Sie zu Beginn als Ihre Grundgedanken einer fortschrittlichen, zukunftsorientierten sozialen Gesellschaftspolitik herausgestellt haben — Herr Bundesarbeitsminister, Sie werden nicht leugnen, daß das keine neuen Erkenntnisse sind. Sie können sie im ersten Sozialbericht Ihres Amtsvorgängers, meines Kollegen Katzer, nachlesen, z. B. die notwendige Verzahnung zwischen Sozialpolitik, Wirtschafts- und Finanzpolitik und einige andere wichtige fundamentale Erkenntnisse für die Weiterführung unserer sozialen Gesellschaftspolitik. Ich nehme an, Sie haben sie nachgelesen und in Ihre heutige Rede eingeführt.

    (Abg. Ruf: Abgeschrieben!)

    — Das haben Sie gesagt; soweit wollte ich nicht gehen.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Was hat er gesagt?)

    — „Abgeschrieben" !

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Er kennt seine Leute! — Erneute Heiterkeit bei der CDU/ CSU.)

    Die Bundesregierung hat den Sozialbericht am 12. Mai dieses Jahres vorgelegt. Er ist, was die Seitenzahl betrifft, umfangreicher und umfassender geworden. Ich gebe zu, dies ist ein Vorzug, Herr Bundesarbeitsminister. Trotzdem muß gesagt werden, daß Umfang und Seitenzahl allein noch nichts über die Bedeutung dieses Sozialberichts aussagen. Sie haben gesagt — hier bin ich etwas anderer Mei-



    nung als Sie —, der Sozialbericht habe inzwischen nichts von seiner Bedeutung verloren. Ich finde vor allem, daß er als Orientierungshilfe für künftige sozialpolitische Entscheidungen -- und das soll er ja sein — wenig aussagefähig ist. Das gilt insbesondere für das Sozialbudget. Ich möchte allerdings nicht versäumen, den Beamten, die diesen Bericht und insbesondere die im zweiten Teil enthaltenen Tabellen erstellt haben, für diese mühevolle Arbeit Dank und Anerkennung zu sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mir scheint aber, Herr Bundesarbeitsminister, daß der Sozialbericht 1971 in der Öffentlichkeit nicht das Echo gefunden hat, daß Sie und Ihre Kabinettskollegen sicher erwartet haben. Soweit er überhaupt ein Echo gefunden hat, war es — wer wollte es leugnen; man braucht ja nur die Presse zu lesen — ein Echo der Ernüchterung und der Enttäuschung.
    Sie sprachen von der Leistungsbilanz im Teil A Ihres Sozialberichts. Wir sind der Meinung, daß diese Leistungsbilanz nicht das gehalten hat, was zu Beginn dieser Legislaturperiode versprochen worden ist. Worin mag wohl die Ursache für das geringe Echo liegen, daß dieser Sozialbericht in der Öffentlichkeit gefunden hat? Ich bin der Meinung, die Ursache liegt darin, daß die an einer Politik der sozialen Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit besonders interessierten Personengruppen, vor allem die sozial schwächeren Bevölkerungsschichten — aber nicht nur sie —, von der Preissteigerungswelle, Herr Bundesarbeitsminister, und von der damit verbundenen Geldentwertung stärker betroffen werden und sie dies stärker beschäftigt als die — entschuldigen Sie, wenn ich das so sage — etwas auffrisierte Leistungsbilanz in Ihrem Sozialbericht. Es kommt hinzu, daß der im Teil A enthaltene lange Katalog von Ankündigungen und Versprechungen auf Grund der in den vergangenen zwei Jahren gemachten Erfahrungen von der Öffentlichkeit einfach skeptisch beurteilt wird.
    Wie war es denn, und wie ist es denn? Statt Steuersenkungen Steuererhöhungen! Die Verdoppelung des Steuerfreibetrags für Arbeitnehmer unterblieb. Statt sozialen Fortschritts sozialer Abbau! Ich verweise auf das Rentenniveau. Statt wirtschaftlicher Sicherheit und Preisstabilität ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Instabilität und Preissteigerung!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute weiß doch jeder Bürger in unserem Lande, daß die Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres sozialen Sicherungssystems und die Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Sozial- und Gesellschaftspolitik die Sicherung der Stabilität von Wirtschaft und Währung sind. Daher betrachtet es jeder Bürger als die vordringlichste Aufgabe der Regierung, erst einmal dafür zu sorgen, daß die inflationäre Entwicklung möglichst bald gestoppt wird, damit das bisher im sozialpolitischen Bereich Erreichte nicht weiter gefährdet und die Fortentwicklung unseres sozialen Sicherungssystems nicht in Frage gestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch wir, meine Damen und Herren, bedauern es, daß wir erst heute den Sozialbericht diskutieren können. Inzwischen sind seit der Einbringung vier Monate vergangen.

    (Abg. Wehner, Wenn alles, was Sie vorher gesagt haben, so wahr ist wie dies, dann kann man sich sein Bild machen!)

    —Machen Sie es sich ruhig, Herr Kollege Wehner. Solange Sie es für sich behalten, brauche ich nicht dazu Stellung zu nehmen.

    (Abg. Wehner: Das hatten Sie nicht vorher aufgeschrieben, nicht?)

    — Na, jetzt kommt einer der üblichen Zwischenrufe, auf die ich nicht eingehen möchte. — Ich hoffe, daß die Frau Präsidentin mir das nicht von der Redezeit abzieht.
    Aber Sie werden nicht bestreiten können, Herr Minister, daß seit der Aufstellung Ihres Sozialberichts und des Sozialbudgets eine Zeit vergangen ist, in der sich einige Voraussetzungen entscheidend verändert haben.
    Das Zahlenwerk, das in Ihrem Sozialbudget enthalten ist, entspricht heute nicht mehr den Tatsachen. Daher stellt sich die Frage: Ist dieses gesamte Zahlenwerk, das imponierend ist, eigentlich heute noch von aktuellem Wert? Sie sprachen vom Kursbuch des Handelns. Ich will im Bild bleiben und hinzufügen: Der Fahrplan, den Sie hier aufgestellt haben, stimmt einfach nicht mehr, und Reisende, die nach diesem Fahrplan ihre Reise antreten, kommen entweder überhaupt nicht ans Ziel oder nur mit einer großen Verspätung.
    Das Sozialbudget kann doch seine Aufgabe als Entscheidungs- und Orientierungshilfe nur dann erfüllen, wenn es mit der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung, der aktuellen wirtschaftlichen Zielprojektion und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verzahnt ist, und das ist hier nicht mehr der Fall. Ein entscheidender Mangel des vorliegenden Sozialbudgets besteht darin, daß es noch von den Daten einer inzwischen überholten mittelfristigen Finanzplanung und Zielprojektion ausgeht. Daher kann es seine Aufgabe als Orientierungs- und Entscheidungshilfe nicht mehr erfüllen. Ich bin der Meinung, es ist nur noch ein statistisches Handbuch für Sozialpolitiker und Sozialwissenschaftler.
    Meine Damen und Herren, ich sage dies nicht als Vorwurf, sondern nur als eine Feststellung. Ich möchte mir die Anregung erlauben, daß in Zukunft die Termine für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung, für die Wirtschaftsprojektion und die Abgabe des Sozialberichts so festgelegt werden, daß das ihnen gemeinsam zugrundeliegende Zahlenwerk auch der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung möglichst voll entspricht; denn nur so kann das Sozialbudget seiner eigentlichen Funktion als Informationsquelle und als Orientierungshilfe gerecht werden. Was den vorliegenden Sozialbericht 1971 betrifft, fordern wir die Bundesregierung auf, einen Nachtrag vorzulegen, in dem genaue Angaben über die Finanzierung der im Teil A aufgeführten Reformvorhaben unter Berücksichtigung der mit-



    Dr. Götz
    telfristigen Finanzplanung 1971 bis 1975 enthalten sind.
    Einen weiteren Mangel des Sozialbudgets sehen wir in dem Fehlen jeglicher Alternativrechnungen. Prognosen sollten nicht immer nur vom geltenden Recht ausgehen, sondern auch die wichtigsten künftigen sozialpolitischen Maßnahmen und Vorhaben für einen mittelfristigen Zeitraum aufzeigen. Was im Rentenbericht für die Rentenversicherung möglich war, sollte auch hier möglich sein. Denn nur dann hat das Sozialbudget einen Aussagewert für die Zukunft und wird seiner Funktion als Entscheidungshilfe gerecht.
    Aussagefähig ist der vorliegende Sozialbericht in der Tat für die Vergangenheit. Die in ihm enthaltenen Tabellen vermitteln in der Tat ein objektives Bild über die Entwicklung der Sozialpolitik von 1950 bis heute. Meine Damen und Herren, ich möchte hier auf Grund dieser Übersichten — ich tue dies nicht ohne Genugtuung und möchte damit auch einige Ihrer Ausführungen wieder zurechtrücken — einmal feststellen, daß die aus diesen Tabellen abzulesende Entwicklung der sozialen Leistungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten die nicht selten zu hörende, aber doch recht vermessene und polemische Behauptung, durch die inneren Reformen dieser Regierung müßten die sozialpolitischen Versäumnisse früherer CDU-Regierungen erst einmal ausgeglichen werden, eindeutig widerlegt. Es stimmt einfach nicht, Herr Bundesarbeitsminister, daß die Zeit der großen Reformen erst mit dem Amtsantritt dieser Regierung begonnen habe. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 steht zwar der Satz: „In der Bundesrepublik stehen wir vor der Notwendigkeit umfassender Reformen", aber diese Aussage könnte, vielleicht sollte sie es sogar, in dem unkritischen Teil der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als sei auf dem Gebiet der Sozial- und Gesellschaftspolitik vieles versäumt worden. Es kann doch nicht bestritten werden, daß in den zwei Jahrzehnten, die nun hinter uns liegen, ein System der sozialen Sicherheit entwickelt wurde, das seine Bewährungsprobe bestanden hat und das wesentlich dazu beigetragen hat, daß sich der deutsche Arbeitnehmer heute mit unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung identifiziert.
    Damit, meine Damen und Herren, soll nicht gesagt sein, daß dieses imponierende Gebäude unserer sozialen Sicherung bereits vollkommen ist. So vermessen sind wir nicht. Natürlich gibt es noch weiße Flecken auf der sozial- und gesellschaftspolitischen Landkarte, die es auszufüllen gilt, aber diese Feststellung berechtigt doch nicht dazu, in der Weise, wie es oft geschieht, von Versäumnissen zu sprechen. Der Begriff Versäumnis kann nur das umfassen, was zwar als notwendig erkannt, aber nicht getan wurde, obzwar die finanziellen und anderen notwendigen Voraussetzungen gegeben waren. Jeder in diesem Hause weiß doch auf Grund eigener Erfahrungen, daß in den fünfziger und sechziger Jahren die sozialpolitischen Aufgaben andere waren als heute und daher die Prioritäten auch entsprechend anders gesetzt werden mußten.
    Es kommt hinzu, daß uns der sich in einer modernen Industriegesellschaft ständig vollziehende Wandlungsprozeß immer wieder vor neue Probleme stellt, die neue Lösungen erfordern. Probleme, die es heute zu lösen gilt, hatten vor 10 oder 15 Jahren nodi nicht die Aktualität, die sie heute haben.
    Es wird heute viel von Reformen geredet, auf der Regierungsseite meist in der Form von Absichtserklärungen, von Ankündigungen, die den unbefangenen Beobachtern den Eindruck vermitteln, als ob eine bessere Welt mit einem Optimum an sozialer Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit und Wohlstand ziemlich rasch von heute auf morgen verwirklicht werden könnte. So einfach ist dies aber nicht. Wir erleben es doch jetzt, daß die Diskrepanz zwischen den Versprechungen, die sich beinahe schon zu einer Reformeuphorie entwickelt haben, und den realistischen Möglichkeiten ihrer Verwirklichung Ihrer Regierung erheblich zu schaffen macht.
    Meine Damen und Herren, es genügt nicht, nur von Reformen zu reden, sie anzukündigen, zu plakatieren. Bevor man viel und lauthals von Reformen redet, sollte man erst einmal über Ziel und Auswirkungen Klarheit schaffen. Soweit es darum geht, meine Damen und Herren von der Koalition, Bewährtes fortzuentwickeln und notwendige Korrekturen an unserem bestehenden sozialen Sicherungssystem vorzunehmen oder sich neuen Problemen zu stellen und eine vernünftige Lösung dieser Probleme zu suchen, ohne bewährte Systeme durch Korrekturen zu sprengen, wird uns die Regierung jederzeit zur Mitarbeit bereitfinden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das haben wir in den vergangenen zwei Jahren unter Beweis gestellt. Der gelegentlich zu hörende Vorwurf der Obstruktion, bezogen auf die vergangenen zwei Jahre, ist genauso albern,

    (Abg. Wehner: Das ist eine Tatsachenfeststellung! — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    ist genauso albern, Herr Wehner, wie der von den Versäumnissen in bezug auf die zwei Jahrzehnte.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Wehner. — Zuruf von der CDU/CSU: Gehen Sie mal in die Ausschüsse, da werden Sie sehen, was ist!)

    Ich will zum Teil A, zu den politischen Aussagen etwas sagen. Sie unternehmen im Teil A des Sozialberichts große Anstrengungen, Ihrer sozialpolitischen Aktivität in der ersten Halbzeit dieser Legislaturperiode besonderen Glanz zu verleihen, nur bin ich der Meinung, dies ist Ihnen nicht gelungen, trotz allen propagandistischen Wirbels, den Sie mit den popfarbig aufgezogenen Zwischenbilanzen und Berichten des Presse- und Informationsamtes gemacht haben. Herr Minister, diese Zwischenbilanzen bleiben hinter den von Ihnen geweckten Erwartungen zurück. Vieles, was darin steht, verdient auch nicht die anspruchsvolle Bezeichnung „Reform", da es sich lediglich um eine Fortentwicklung und Ausweitung des bisherigen sozialen Sicherungssystems handelt.



    Dr. Götz
    Die politischen Aussagen in Teil A veranlassen uns zur Kritik in zweifacher Hinsicht. Erstens haben wir den Eindruck, daß die Bundesregierung erneut einen Wunschkatalog zusammengestellt hat, in dem die weiteren geplanten Vorhaben aneinandergereiht aufgeführt worden sind. Es ist aber wiederum versäumt worden, klare Prioritäten zu setzen, geschweige denn die finanziellen Größenordnungen der einzelnen Maßnahmen darzulegen.
    Der zweite Punkt unserer Kritik wendet sich gegen die Tatsache, daß die Bundesregierung — Sie haben es auch heute wieder hier getan den Eindruck zu erwecken versucht, als sei alles, was sie als Erfolge herausstellt, einzig und allein auf ihre Initiative oder auf die Initiative der Regierungskoalition zurückzuführen.
    Ich möchte dazu nur wenige Beispiele nennen und komme dabei auch auf die von Ihnen angesprochene Frage der generellen und strukturellen Verbesserung der Kriegsopferversorgung, die Sie ja immer als ein große Leistung der Regierung herausstellen. Was ist denn die Tatsache, meine Herren? Lassen Sie mich dies in aller Ruhe und in aller Nüchternheit einmal sagen: Tatsache ist, daß zu Beginn dieser Legislaturperiode von der Opposition ein Entwurf zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung eingebracht wurde, dem im wesentlichen der unter dem vorangegangenen Kabinett bereits ausgearbeitete Referentenentwurf zugrunde lag, welcher wesentliche Verbesserungen vorsah.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    Aber hier wird immer auf die Dynamisierung abgehoben, und Sie, Herr Bundesarbeitsminister, lassen sich immer gern als „der Vater der Dynamisierung" feiern. Nun, wie ist auch hier der Verlauf gewesen? Ich darf doch einmal feststellen, daß weder der Regierungsentwurf noch der Koalitionsentwurf, Herr Professor Schellenberg, die Dynamisierung der Kriegsopferleistungen enthielt. Wenn hier schon jemand als „Vater der Dynamisierung" bezeichnet werden soll, dann kommt dies nicht Ihnen, Herr Bundesarbeitsminister, sondern Herrn Professor Schellenberg zu,

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    der während der Beratungen des Ausschusses die Dynamisierung in die Debatte eingeführt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Heiterkeit und Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Der Großvater der Dynamisierung!)

    Heute wird allerdings von dem Vater der Dynamisierung gesagt — auch von ihm leider, ich bedauere dies —, daß uns die Dynamisierung hätte abgerungen werden müssen, weil wir im Ausschuß lediglich die Frage nach der finanziellen Deckung aufgeworfen haben,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Vertagung haben Sie beantragt!)

    weil wir der Meinung sind, daß eine fortschrittliche Sozialpolitik auch eine solide finanzielle Grundlage haben muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Aber Herr Professor Schellenberg wird sich erinnern, daß damals selbst der Vertreter der Bundesregierung — nämlich der des Bundesfinanzministeriums — von der Zeugung der Dynamisierung so überrascht gewesen ist, daß er über die finanziellen Auswirkungen keine Auskunft geben konnte. Erst als nach einer Unterbrechung der Sitzung Herr Finanzminister Möller erklären ließ, daß die finanzielle Deckung da sei, hat auch die CDU/CSU sich für die Dynamisierung ausgesprochen und sie mit getragen, und daher, Herr Professor, können wir für uns zumindest die Patenschaft bei diesem Kind in Anspruch nehmen.


    (Beifall bei der CDU/ CSU.)

    Aber ich möchte noch ein zweites Beispiel anführen, Herr Bundesarbeitsminister, das noch deutlicher macht, wie sehr sich diese Bundesregierung bemüht, sich mit fremden Federn zu schmücken. Ich komme auf Ihr Interview vom 18. Juli 1971, in dem Sie übrigens nicht nur dort, sondern auch bei anderen Gelegenheiten — im Zusammenhang mit dem Zweiten Krankenversicherungs-Änderungsgesetz als einen bedeutenden Erfolg den darin fixierten Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung herausgestellt und dazu erklärt haben -- ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitieren —, daß dies „einen ganz großen Durchbruch zur Gesundheitssicherung und zur Gesundheitsvorsorge darstellt". Das ist richtig, Herr Bundesarbeitsminister. Aber zeigen Sie mir in dem Regierungsentwurf zum zweiten Neuordnungsgesetz die Stelle, in der die Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen sind!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie werden sie mir nicht zeigen können. Denn Tatsache ist, daß die Vorsorgeuntersuchungen nicht im Regierungsentwurf, sondern in dem bereits vorher von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf enthalten waren. Tatsache ist, daß die Koalition sogar noch während der Ausschußberatungen versucht hat, diese Bestimmung wieder zu eliminieren. Sie hat sich dann eines besseren belehren lassen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sie hatten nur eine Rechtsverordnung vorgesehen! Völlig unverbindlich!)

    Tatsache ist, daß nicht nur die Bestimmung über die Früherkennung bestimmter Krankheiten in dieses zweite Neuordnungsgesetz Eingang gefunden hat, sondern auf unsere Initiative hin auch die Anhebung des Krankengeldes und die nochmalige Öffnung der Krankenversicherung für Rentner.
    Aber, Herr Bundesarbeitsminister, bemerkenswert — allerdings im negativen Sinn — sind Ihre Aktivität und die Aktivität der Bundesregierung und der Regierungskoalition auf dem Gebiet der Vermögensbildung. Sie haben auch dieses Gebiet angesprochen und Ihre Initiative als einen großen Erfolg herausgestellt. Aber das Dritte Vermögensbildungsgesetz brachte doch lediglich eine Verdoppelung des Vergünstigungsrahmens und die Einführung einer Arbeitnehmersparzulage. Beides war nach meiner Erinnerung doch bereits in den von der Großen Koalition unter Beteiligung Ihres Amts-



    Dr. Götz
    vorgängers, meines Kollegen Katzer, entwickelten vier Modellen zur Vermögensbildung enthalten. Wenn heute auf die erhebliche Erhöhung der Zahl der Tarifabschlüsse über vermögenswirksame Leistungen hingewiesen wird, dann kann das die Bundesregierung nicht als ihr Verdienst in Anspruch nehmen; denn es ist das Verdienst der Tarifpartner, die, aus welchen Gründen auch immer, dieser Art der Vermögensbildung nun plötzlich Geschmack abgewonnen haben.. Herr Wehner, Sie können es nicht bestreiten.

    (Abg. Wehner: Das einzige, was ich nicht bestreite, ist Ihre Selbstgefälligkeit!)

    — Dann scheine ich von Ihnen etwas gelernt zu haben.

    (Abg. Wehner: Wunderbar! Tolle Retourkutsche!)

    — Aber alles andere will ich von Ihnen nicht lernen.
    Sie wissen genau, daß die Industriegewerkschaft Metall am 9. Mai einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, der wesentlich dazu beigetragen hat — andere folgten dann ---, die Zahl der vermögenswirksamen Tarifabschlüsse zu erhöhen. Dies geschah aber doch vor der Einbringung Ihres Entwurfs zum Dritten Vermögensbildungsgesetz, das allerdings nicht eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital angeregt hat. Gerade dies muß jedoch, so meinen wir, das eigentliche Ziel jeder modernen Vermögensbildungspolitik sein. Dazu hat die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion mit ihrem Beteiligungslohngesetzentwurf einen Anstoß gegeben und nach unserer Meinung ein ausgereiftes Vermögensbildungskonzept vorgelegt.
    Meine Damen und Herren, aus den vielen Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers zur Zwischenbilanz seines Hauses möchte ich nur zwei Sätze zitieren:
    Viele Punkte der vom Bundeskanzler in der Regierungserklärung angesprochenen Punkte sind realisiert worden. Viele Menschen in unserem Lande spüren die Auswirkungen der Reformpolitik am eigenen Leibe.
    So Herr Bundesarbeitsminister Arendt!
    Herr Bundesarbeitsminister, Sie haben recht, aber nicht in dem Sinne, wie es von Ihnen wohl gemeint war, sondern in der Weise, daß in der Tat vor allem die 9 1/2 Millionen Rentner, die Kriegsopfer, die Sparer und die kinderreichen Familien die Fehlleistungen der gegenwärtigen Regierung jetzt am eigenen Leibe zu spüren bekommen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die von mir genannten Personengruppen haben durch die inflationäre Entwicklung der letzten beiden Jahre ein Absinken ihres Rentenniveaus, einen Vermögensverlust und eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage bis nahe an das Sozialhilfeniveau hinnehmen müssen. Wir haben gewarnt. Wir haben durch konkrete Initiativen versucht, diese Entwicklung aufzuhalten, aber wir stießen dabei nur auf taube Ohren.
    Lassen Sie mich ein paar Sätze zu Ihrem FünfPunkte-Programm sagen. Ich möchte zunächst feststellen, daß dieses Programm jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung vom Kabinett noch gar nicht beraten und gebilligt war. Dieses vorgelegte Konzept stimmt auch nicht mit Erwägungen überein, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung bzw. der mittelfristigen Finanzierung von Bundesausgaben angestellt wurden. Es bleibt also noch abzuwarten, ob es bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung in vollem Umfang Berücksichtigung finden wird. Herr Bundesarbeitsminister, man sollte eigentlich annehmen, daß Sie auf Grund Ihrer für Sie sicherlich bitteren Erfahrungen in der Vergangenheit ich denke an das Weihnachtsgeld — mit Ankündigungen etwas vorsichtiger geworden sind. Die Eile, mit der Sie jetzt dieses Fünf-Punkte-Programm vorgelegt haben, scheint mir ein Ausfluß des schlechten Gewissens auf Grund Ihrer sturen Haltung bei der Ablehnung unserer Anträge zum Vierzehnten Rentenanpassungsgesetz zu sein. Die Vermutung liegt auch nahe, daß bei der voreiligen Ankündigung eben nicht nur das schlechte Gewissen mit am Werke war, sondern daß Sie Ihr Kabinett etwas unter Zugzwang setzen wollten.
    Solange dieses Fünf-Punkte-Programm noch nicht endgültig vom Kabinett beschlossen ist und in die mittelfristige Finanzplanung Eingang gefunden hat, ist es, Herr Bundesarbeitsminister, nicht mehr als ein weiteres Glied in der langen Kette von Ankündigungen und Versprechungen, die Hoffnungen erwecken, deren Verwirklichung aber noch unsicher ist.
    Meine Damen und Herren, die Opposition wird sich selbstverständlich einer weiteren Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, die ja ihr Werk war und ihr Werk ist, nicht verschließen. Im Gegenteil! Wir arbeiten intensiv an einer Weiterentwicklung des Rentenrechts mit. Wir haben dazu z. B. mit dem heute noch zu beratenden Gesetzentwurf über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige bereits einen Vorschlag gemacht. Heute findet die erste Lesung statt. Wir haben, wie Sie wissen, in dieser Woche zwei weitere Initiativen zur Weiterentwicklung des Rentenrechts eingebracht. Ausgangspunkt für jede solide und konsequente Weiterentwicklung des Rentenrechts bleibt für uns aber die Anhebung des Rentenniveaus und damit die Teilhabe der Rentner am Produktivitätsfortschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Daß es die CDU/CSU damit ernst meint, hat sie mit ihren Vorschlägen zum Vierzehnten Rentenanpassungsgesetz bewiesen.
    Meine Damen und Herren, der Bundesarbeitsminister bezeichnete in den Presseveröffentlichungen sein Fünf-Punkte-Programm, das offensichtlich zum Wahlschlager des Kabinetts der inneren Reformen werden soll, als die zweite Rentenreform.



    Dr. Götz
    Wenn ich mich recht erinnere, hat auch Kollege Wehner diese Bezeichnung aufgegriffen. Diese Formulierung ist sicherlich geeignet, Schlagzeilen zu machen. Aber bei näherem Hinsehen wird doch die Diskrepanz zwischen dem propagandistischen Aufwand, mit dem dieses Konzept an den Mann gebracht wird, und dem, was wirklich dahintersteckt, deutlich. Das beste Beispiel hierfür ist, was sich hinter der angekündigten Reform der Einführung der flexiblen Altersgrenze verbirgt. Ohne hier und heute näher auf die Einführung der flexiblen Altersgrenze einzugehen, möchte ich doch zumindest einmal festhalten, daß nach Ihren Vorstellungen, Herr Bundesarbeitsminister, nur etwa ein Zehntel der 1973 63- bis 65jährigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigen von dem Angebot des früheren Rentenbezugs wird Gebrauch machen können. Unter Einbeziehung der freiwillig Versicherten, die die willkürlich gesetzten Bedingungen der flexiblen Altersgrenze erfüllen, ergibt sich ein Potential von maximal 190 000 Personen, die die Arbeit zwei Jahre früher niederlegen können. Die Kosten hierfür — rund 2,5 Milliarden DM — erscheinen mir unangemessen hoch.
    Ich komme zum Schluß. Damit nütze ich, wie ich sehe, die von mir beantragte Redezeit doch nicht aus; ich halte also mein Versprechen, wie es sich für ein Mitglied der Opposition gebührt.
    Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Eine solide Reformpolitik ist nur möglich, wenn sie auch den volkswirtschaftlichen und den finanzpolitischen Realitäten Rechnung trägt und wenn sie die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung nicht überfordert. Das gilt allgemein. Das gilt aber im besonderen für die Sozial- und Gesellschaftspolitik. Die Regierung sollte auch die Popularität finanziell aufwendiger und zum jeweiligen Zeitpunkt nicht unbedingt notwendiger Reformen nicht überschätzen, denn in unserem Volk besteht ein waches Bewußtsein dafür, daß Reformen, die übersteigerte Anforderungen an die Volkswirtschaft und an die Belastbarkeit des Bürgers stellen, nicht immer nur ein Segen sind. Die Masse der Arbeiterbevölkerung weiß, daß sie letzten Endes alle Ausgaben zur sozialen Sicherung und alle Reformen über Steuern und Abgaben selbst finanzieren muß. Daher richten wir an die Bundsregierung die dringende Mahnung, künftig nicht mehr wie bisher vor der Öffentlichkeit laut zu denken, sondern erst dann mit Plänen an die Öffentlichkeit zu treten, wenn sicher ist, daß ihre Überlegungen nicht abseits des Realisierbaren liegen. Wenn geweckte Erwartungen in Enttäuschungen umschlagen, Herr Bundesarbeitsminister, dann steht hier nicht nur das Ansehen der Regierung auf dem Spiel, nicht nur das Ansehen der Organe der Gesetzgebung, sondern auch das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung. Die großen Aufgaben, die uns die dem ständigen Strukturwandel unterworfene Massengesellschaft stellt, können nur bewältigt werden, wenn Regierung und Opposition gemeinsam einen Weg suchen, der von den Sachnotwendigkeiten bestimmt wird. Spektakuläre, nur auf die Wünsche großer Massen abgestimmte Programme durchzuführen, ist für einen kurzfristigen Zeitraum sicher
    ein leichter Weg für die Regierung, Popularität zu erlangen; aber es zahlt sich nicht aus, wenn dadurch nicht nur das errungene soziale Sicherheitssystem, sondern auch seine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung in Frage gestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)