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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Borm, Dr. Müthling und Wehner . . 7745 A Verzicht des Abg. Liehr auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Dr. Dübber in den Bundestag 7745 A Enthüllung einer Gedenktafel für die demokratischen Widerstandskämpfer des Reichstags 7745 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz) (Drucksache VI /2442) Russe (CDU/CSU) 7745 C Erpenbeck (CDU/CSU) 7747 A Dr. Ahrens (SPD) 7748 C Wurbs (FDP) 7749 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache V1/2443) Höcherl (CDU/CSU) 7749 D Porzner (SPD) 7750 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI /2444) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7750 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7751 A Hauck (SPD) . . . . . . . . . 7751 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7751 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI /2445) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 7752 A Dr. Slotta (SPD) 7752 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache V1/2446) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 7753 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI /2447) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7753 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache VI /2448) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 7754 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 7754 C Dr. Bardens (SPD) 7754 D Spitzmüller (FDP) 7755 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI /2449) Dr. Lenz (Bergstaße) (CDU/CSU) . . 7755 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister . 7755 D, 7772 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7759 D, 7776 C Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 7763 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 7764 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 7767 A Borm (FDP) . . . . . . . . . . 7770 C Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, zu VI /1549); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/ 15) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) Zweite Beratung — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7777 A, 7789 D Gnädinger (SPD) . . . 7780 B, 7790 A Kleinert (FDP) 7781 C, 7795 D Erpenbeck (CDU/CSU) 7783 C Henke (SPD) 7785 B Wurbs (FDP) 7787 A Dr. Böhme (CDU/CSU) 7788 B, 7793 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 7789 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7790 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . 7791 A Schmidt (München) (SPD) 7792 B Geisenhofer (CDU/CSU) 7792 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7793 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7794 C Vogel (CDU/CSU) 7795 A Jahn, Bundesminister 7796 D Nächste Sitzung 7799 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7801 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung 7801 B Anlagen 3 und 4 Entschließungsanträge Umdrucke 216 und 222 zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971 7801 C Anlagen 5 bis 13 Änderungsanträge Umdrucke 211 bis 214, 215, 217, 220, 221 und 224 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, VI /2421) . 7802 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Vermögensverluste in den deutschen Ostgebieten 7804 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7745 13 3. Sitzung Bonn, den 19. Juli 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 127. Sitzung, Seite 7368 C, Zeile 14, statt „und" : „mit" 127. Sitzung, Seite 7370 B, Zeile 8, statt „noch" : „nicht" 127. Sitzung, Seite 7384 C, Zeile 13, statt „Ausschuß" : „Ausschluß" 132. Sitzung, Seite 7723 A, Zeile 13: Zwischen den Wörtern „Städte" und „zu" ist einzufügen „und Ge- meinden werden die Kurtaxen daher als ein Beitrag" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 19. 7. Dr. Beermann 19. 7. Behrendt* 19. 7. Brandt (Grolsheim) 19. 7. Breidbach 19. 7. Dasch 19. 7. Dröscher 19. 7. Dr. Evers 19. 7. Flämig 19. 7. Gerlach (Emsland) 19. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 19. 7. Dr. Häfele 19. 7. Hanz 19. 7. Hösl 19. 7. Dr. Hupka 19. 7. Frau Jacobi (Marl) 19. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 7. Kiep 19. 7. Frau Klee 19. 7. Konrad 19. 7. Frau Krappe 19. 7. Leicht 19. 7. Lenders 19. 7. Dr. Marx (Kaiserslautern) 19. 7. Frau Meermann 19. 7. Metzger 19. 7. Dr. Miltner 19. 7. Müller (Aachen-Land) * 19. 7. Pieroth 19. 7. Richarts * 19. 7. Schmitz (Berlin) 19. 7. Schoettle 19. 7. Schollmeyer 19. 7. Sieglerschmidt 19. 7. Spillecke 19. 7. Springorum * 19. 7. Dr. Starke (Franken) 19. 7. Dr. Freiherr von Weizsäcker 19. 7. Windelen 19. 7. * Reisen im Auftrage des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung. Ich stimme dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, weil ich auch in der geänderten Fassung einen bedeutenden Fortschritt sehe. Die Begründung für den Ausschluß von privaten Ausbildungseinrichtungen, die der Bundesrat in Ziffer 2 der Drucksache VI /2414 gegeben hat, erfordert jedoch einen Widerspruch. Das staatliche Ausbildungsmonopol, das der Bundesrat schützen will, existiert nur insoweit, als der Gesetzgeber es anordnet. Und was die Gleichmäßigkeit der Ausbildung anlangt, so erstrebt die Ausbildungsreform mit der Experimentierklausel ja gerade Ungleichmäßigkeit während einer Experimentierzeit. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 216 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag 1. bringt angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklungen die Dringlichkeit einer handlungsfähigen europäischen Politischen Gemeinschaft zum Ausdruck. 2. fordert die Bundesregierung auf, parallel hierzu die durch ihre währungspolitischen Maßnahmen gefährdete Errichtung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch gemeinschaftskonformes Verhalten zu beschleunigen und die derzeitigen währungspolitischen Probleme einer dauerhaften Gemeinschaftslösung als Stufe und Voraussetzung einer institutionalisierten Politischen Gemeinschaft zuzuführen. 3. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedsstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschaft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 222 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag bringt seine Genugtuung über den Ablauf der Verhandlungen zwischen den Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und Großbritanniens zum Ausdruck und würdigt den Beitrag der Bundesregierung zu dem Erfolg. begrüßt den sich nunmehr abzeichnenden britischen Beitritt zu der in ihrer Zielsetzung unveränderten Gemeinschaft als einen entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gewinn für die europäische Integration. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschatft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. begrüßt alle Schritte der Bundesregierung, die parallel zur Erweiterung dem inneren Ausbau der Gemeinschaft dienen, insbesondere diejenigen für eine 7802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 zügige Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. wird insbesondere durch seine Mitglieder in den europäischen parlamentarischen Institutionen diese Bemühungen der Bundesregierung unterstützen. unterstreicht die Bedeutung der nunmehr aufgenommenen außenpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft zur Politischen Gemeinschaft. Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 5 Umdruck 211 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietansteigs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) An Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: „Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Nr. I Satz 2 und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind. 2. Nummer 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Auf Verlangen des Mieters soll der Vermieter von Wohnraum unverzüglich Auskunft erteilen, ob außer den in der Kündigung angegebenen Gründen weitere Gründe geltend gemacht werden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 212 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikella Änderung der Zivilprozeßordnung — wird wie folgt geändert: An § 93 b Abs. l Satz 1 ZPO wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Kläger die nachträglich entstandenen Gründe nicht zu vertreten hat." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 215 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen -- Drucksachen VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 (Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des Artikels 2 lautet: „Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse in Gebieten besonderen Wohnungsbedarfs" 2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „(1) Ein Mietverhältnis über Wohnraum, der in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt, kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." 3. In § 1 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort „schuldhaft" gestrichen. 4. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Als berechtigte Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind." 5. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Bei einem Wohnraummietverhältnis" durch die Worte „Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," ersetzt. 6. § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Ist die Zustimmung erteilt, so steht dem Vermieter der erhöhte Mietzins vorn Ablauf des Monats an zu, der dem Monat folgt, in dem der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses verlangt hat. Hat der Vermieter die Mieterhöhung erst nach dem fünfzehnten eines Monats verlangt, so steht dem Vermieter Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7803 der erhöhte Mietzins vom Ablauf des übernächsten Monats an zu." 7. Nach § 2 Abs. 5 wird folgender Absatz 5 a eingefügt: (5 a) Der Mieter ist unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb von sechs Wochen seit dem Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen. Geht die Kündigung dem Vermieter spätestens am fünfzehnten eines Monats zu, so endigt das Mietverhältnis mit Ablauf dieses Monats; geht sie dem Vermieter nach dem fünfzehnten zu, so endigt das Mietverhältnis mit dem Ablauf des nächsten Monats. Im Falle der Kündigung tritt die Mieterhöhung nicht ein." 8. In § 2 Abs. 6 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Hat der Vermieter seine Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen geführt, so bedarf es nicht seiner eigenhändigen Unterschrift." 9. § 2 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für preisgebundenen Wohnraum sowie für Wohnraum, für den der Vermieter aufgrund anderer Vorschriften oder aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen keine höhere als die Kostenmiete verlangen darf." 10. In § 4 werden nach den Worten „ein Mietverhältnis" die Worte „über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," eingefügt. 11. An § 4 werden folgende §§ 5 und 6 eingefügt: § 5 (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung kreisfreie Städte, Landkreise und Gemeinden, die einen erheblichen Wohnungsfehlbestand aufweisen oder in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen aus anderen Gründen besonders gefährdet ist, als Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs zu bezeichnen. Die Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Gemeinde dies bei der Landesregierung beantragt. (2) Die Rechtsverordnung der Landesregierung tritt am 31. Dezember 1974 außer Kraft, soweit nicht eine kürzere Geltungsdauer für ihren örtlichen Geltungsbereich oder für einen Teil ihres Geltungsbereichs bestimmt ist. § 6 Die §§ 1 bis 5 gelten nicht für die nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen frei finanzierten Wohnungen im Sinne von § 42 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und § 5 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 220 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 4 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Kündigung zum Zwecke der Erhöhung des Mietzinses ist ausgeschlossen." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 221 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Die Möglichkeit, im Falle einer anderweitigen Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt dabei außer Betracht. Der Vermieter kann sich auch insoweit nicht darauf berufen, daß er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 213 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Drucksachen VI /1549, VI /2421 . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a Änderung des Mieterschutzgesetzes — wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 7804 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 ,4 a. 28 erhält folgende Fassung: §28a Duldung von baulichen Verbesserungen (1) Auf Antrag des Vermieters kann das Mieteinigungsamt den Mieter verpflichten, bauliche Verbesserungen oder das Anbringen von Einrichtungen, durch die Wohnraum in seinem Gebrauchswert auf die Dauer verbessert wird, zu dulden, wenn und soweit ihm die Maßnahmen und ihre Durchführung zuzumuten sind. Zumutbar ist in der Regel die Durchführung von baulichen Verbesserungen sowie das Anbringen von Einrichtungen, die dazu dienen, alle oder einzelne Wohnungen ganz oder zum Teil mit der Mindestausstattung gemäß § 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1617) zuletzt geändert durch Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlin-Hilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 833) in Verbindung mit den für Berlin geltenden Vorschriften über die Ausstattung der Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu versehen. (2) Auf die Mieterhöhung nach Absatz 1 sind die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietergesetzes und § 11 Altbaumietenverordnung Berlin in der jeweils für das Land Berlin geltenden Fassung anzuwenden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 214 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 b werden die Worte „sowie die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes" durch die Worte „sowie der Artikel 1 des Gesetzes" ersetzt. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 217 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dichgans zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 1 wird in § 2 a folgender Absatz 3 angefügt: (3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der fachlich zuständigen obersten Landesbehörde verfolgt. Die Ermächtigung kann zurückgenommen werden." Bonn, den 19. Juli 1971 Erhard (Bad Schwalbach) Dichgans Anlage 13 Umdruck 224 Änderungsantrag des Abgeordneten Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Eine Vereinbarung, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs, Architekten oder Unternehmers in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam." 2. dem § 3 ist folgender Absatz 2 anzufügen: „(2) Absatz 1 gilt bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts entsprechend." Bonn, den 19. Juli 1971 Vogel Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 31 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit — da noch keine endgültige Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstigen Einrichlungen in den von den Polen verwalteten deutschen Ostgebieten besteht —, eine vorläufige Aufstellung über die beim Bundesausgleichsamt, der Dienststelle für Auslandsvermögen und dem Bundesarchiv vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen vorzulegen? Welche Erkenntnisse liegen aus den bereits bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen vor, und in welchem Umfang ist das Material von den von der Bundesregierung eingerichteten Heimatortskarteien und dem Bundesausgleichsamt bisher ausgewertet? Der Herr Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers des Auswärtigen hat Ihnen auf Ihre entsprechende Frage am 8. Dezember 1970 schriftlich mitgeteilt, daß gegenwärtig noch keine endgültige amtliche Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vorliegt. Auch eine vorläufige Aufstellung kann noch nicht vorgelegt werden. Die bereits bestehenden, aber noch nicht ausreichend fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen werden ebenso ausgewertet wie das Material der Heimatauskunftstellen und des Bundesausgleichsamtes. Da die Auswertung noch mitten im Gange ist, läßt sich über Erkenntnisse zur Zeit noch nicht berichten.
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    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich möchte keine Zwischenfragen zulassen.

    (Abg. Dr. Ehmke: Das kann ich mir denken!)

    Warum, Herr Bundeskanzler, haben Sie die vielen Meldungen, die es seit Anfang Mai in der deutschen und internationalen Presse zu dieser Frage gibt, dann nicht dementiert?

    (Abg. Corterier: Wir können doch nicht jeden Tag dementieren!)

    Es wird Ihnen doch seit Wochen in der deutschen und internationalen Presse gesagt, Sie seien es, der die USA und andere Länder bedränge, der sowjetischen Forderung nach dem Generalkonsulat nachzugeben. Das wird seit Wochen behauptet und
    nicht dementiert. Herr Bundeskanzler, erklären Sie: „Das stimmt auch nicht!". Dann ist das aus der Welt. Nur, warum sagen Sie jetzt auf so eine eineinzige Bemerkung, dies sei „Quatsch", schweigen aber wochenlang zu Behauptungen, die dann doch offenbar nicht stimmen?
    Deshalb sage ich: Weil so lange geschwiegen worden ist, bleibt unser Zweifel erhalten. Wir haben nicht vergessen, was Sie in diesem Hause über die Nichtexistenz des Bahr-Papiers gesagt haben, das inzwischen in Dokumenten nachzulesen ist!

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Ehmke: Es ist hier doch noch nicht Saarbrücken! — Gegenruf des Abg. Rasner.)

    Diese Erörterung im Bundestag am 9. Juni, die durch Zwischenrufe etwas angereichert worden ist, sei, so haben es hinterher alle gesagt, hilfreich gewesen, und sie habe zu größerer Klarheit beigetragen. In dieser Junidebatte hat der Herr Bundeskanzler selbst erneut unsere positive Mitwirkung bei der Festlegung der westlichen Position bekräftigt. Aus eben diesem Grund sprechen wir heute von Berlin; denn Klarheit kann doch niemals schaden. Wir alle in diesem Hause wünschen doch ein Verhandlungsergebnis, das wir alle als befriedigend bezeichnen und auch verantworten können. Deshalb muß rechtzeitig, also heute, gesagt werden, daß ein Status quo minus in und um Berlin nicht befriedigend wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ebenso muß gesagt werden: Mehr Rechte der Sowjetunion, mehr Präsenz der Sowjetunion in West-Berlin bei gleichzeitig weniger Rechten, weniger Präsenz des Bundes in West-Berlin — auch dies wäre— ich hoffe, nicht allein für die CDU/CSU- Fraktion — nicht befriedigend.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es darf kein Zweifel sein, daß West-Berlin nach außen von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird, mit aller Konsequenz vom Paß bis zur Europäischen Sicherheitskonferenz.
    Wir haben hier am 9. Juni erneut gesagt — soweit man dies öffentlich tun kann —, was Inhalt einer Berlin-Lösung sein muß, die wir als befriedigend ansehen. Dies gilt unverändert, ebenso wie unsere Meinung, daß es keinen Anlaß gibt, Grundsatzfragen mit der Sowjetunion, mit Polen, mit der DDR vertraglich zu regeln, wenn nicht erstens die ungeschmälerten westlichen Positionen in und um Berlin von der Sowjetunion anerkannt, zweitens unwiderrufliche Fortschritte zur Verbesserung der Lage der Deutschen in Deutschland erreicht und drittens das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen, also die deutsche Frage in der Substanz, zumindest offen und das Selbstbestimmungsrecht unbeeinträchtigt sind.
    Meine Damen und Herren, die gewachsenen Bindungen zwischen West-Berlin und dem freien Deutschland, die der Präsident der USA als „ganz und gar legitim" bezeichnet, gehören ebenso wie der freie Zugang und die Anwesenheit der Schutz-



    Dr. Barzel
    machte zur Lebensfähigkeit des freien Berlin. Was der Bund in Berlin tut, gehört zum Status quo. Was der Bund in Berlin tut, ist Rechtens! Nichts davon ist Anmaßung, nichts davon ist vermeintlichen Rechtes. Wenn wir alle hier oft gesagt haben, —

    (Bundeskanzler Brandt: Das hätten frühere Innenminister einmal sagen sollen!)

    — Herr Kollege, verzeihen Sie, Herr Bundeskanzler — ich will Sie, auch wenn Sie von dort aus einen Zwischenruf machen, doch so nennen —, ich weiß, auf welchen Anlaß Sie anspielen. Die ganze Sache steht in Bundestagsdrucksachen. Es wird immer wieder drohend gesagt: Dann kommen wir und ziehen diese große Sache von eurem damaligen Innenminister im Hinblick auf die Bundesversammlung in Berlin heraus. Ich will jetzt in dieser Frage nicht replizieren, Herr Kollege Brandt und früherer Regierender Bürgermeister damals in jenem Jahr,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    aber ich möchte Sie doch bitten, eines ad notam zu nehmen, sich nämlich zu fragen, ob damals die Bundesversammlung in Berlin stattgefunden hat oder nicht. Sie hat in Berlin stattgefunden! Dies ist der Vorgang. Sie sollten nicht glauben, uns durch irgendeinen solchen Zuruf vielleicht in der Meinung zu dieser Frage beeinflussen zu können. Wir sagen das, Herr Bundeskanzler, was wir denken, von dieser Stelle aus, und wir verantworten das auch, was wir dazu sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir haben oft gesagt
    — und auch Sie mit Ihren Worten —, das freie Berlin und das freie Deutschland gehören zusammen. Wir haben hier gesagt und Sie haben dem zugestimmt: Aus Berlin darf kein drittes Deutschland werden. Wer an diesen beiden prinzipiellen Positionen festhält, und ich hoffe, wir tun dies alle, der darf weder drinnen noch draußen, weder öffentlich noch vertraulich etwa sagen, Berlin sei kein Teil der Bundesrepublik Deutschland, und der darf es nicht zulassen, daß man von Berlin als einem dritten Gebilde auf deutschem Boden spricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dies, meine Damen und Herren, ist unvereinbar. Und wenn Sie dies meinen, kommen Sie hierher; wir hören gerne jede Erklärung, um in dieser Frage wirklich das zu finden, was uns miteinander gut bekommt.
    Sollte aber jemand zu Schritten drängen, welche
    — so oder so — im wesentlichen darauf hinauslaufen, eine Viermächteverantwortung allein über West-Berlin zu begründen, noch mit einer Verstärkung der sowjetischen Anwesenheit in West-Berlin, vielleicht noch — ich wehre hier etwas ab — mit irgendwelchen Auflagen des Wohlverhaltens, also nicht mehr der demokratischen Ordnung, dann wäre dies alles doch nicht nur die Verunsicherung Berlins, sondern die Verschiebung der Gleichgewichte in Europa.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deshalb darf hier eben nichts geschehen, was die Bindungen Berlins zum Bund lockert oder tatsächlich oder auch nur dem Eindruck nach dazu führt, daß Berlin immer mehr als eine selbständige politische Einheit angesehen und auch gewertet werden muß.
    Ich sage dies im Hinblick auf manche Unklarheit, die ein konkretes Dementi der Regierung leicht hätte vom Tisch wischen können und dadurch diese letzten Ausführungen überflüssig gemacht hätte. Ich hoffe aber doch sehr — trotz dem, was der Regierungssprecher heute mittag erklärt hat —, daß sich der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin immer noch daran erinnert, wie er im Jahre 1962 den Sachverhalt Berlin hinsichtlich der teilweisen — mehr ist es ja nicht — Suspendierung des Grundgesetzes beschrieben hat. Er hat damals zutreffend gesagt:
    Die unlösliche Zugehörigkeit des Landes Berlin zum Bund ist von Verfassungs wegen entschieden und nur durch bestimmte alliierte Vorbehalte begrenzt.
    Wir stimmen dem heute noch zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wer so denkt, darf eben nicht zulassen, daß davon geredet wird, Berlin sei „kein Teil" der Bundesrepublik Deutschland, oder es sei ein „drittes Gebilde" auf deutschem Boden.
    Nun sagt man— und wahrscheinlich ist dies auch so —, es sei unmöglich, eine Berlin-Regelung anders zu erreichen als auf der Basis des gegenwärtigen Status. Wenn das so ist, dann ist doch aber hier besonders scharf zu fragen, ob nicht die eine oder andere Maßnahme jetzt oder in der Folgewirkung den Status verändert, z. B. eine besondere sowjetrussische Behörde in West-Berlin, dann ist doch zu fragen, ob dies sich mit dem gegenwärtigen Status vereinbaren läßt, ob etwa Veränderungen in der Anwesenheit des Bundes in Berlin dem widersprechen und ob nicht das Ganze dann doch dazu führt, daß Geist und Inhalt des Moskauer Vertrages, wie ihn die Bundesregierung darstellt, nach dem ja alle Abreden mit Dritten unberührt sein sollen, doch höchst zweifelhaft ist, weil z. B. die Außenvertretung Berlins in Frage gestellt werden könnte.
    Wir sehen bis zur Stunde nicht, daß die Sowjetunion in Berlin die Gegenleistung für die Moskauer Unterschrift erbringt. Wir sehen Verhandlungen, in denen erneut Preise gefordert werden aus der Substanz Berlins. Wir sehen die Sowjetunion fordern und den Status quo minus verlangen.
    Meine Damen und Herren, es geht nicht -- und dies möchte ich noch einmal hier sagen — um irgendeine, sondern um eine befriedigende Berlin-Lösung. Dazu gehört, daß die Verantwortlichkeiten und die Rechte der vier Mächte erhalten bleiben. Auf dieser Basis, und nur auf dieser, könnten natürlich deutsche Stellen mit Zustimmung der Verantwortlichen mit der Durchführung technischer Funktionen beauftragt werden.



    Dr. Barzel
    Befriedigend ist eine Berlin-Lösung, die
    erstens den Berlinern Vertrauen gibt, so, daß junge Menschen nach Berlin gehen, weil nur dadurch Berlin lebensfähig bleibt,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    denn die Bevölkerung Berlins ist, wie die jeder Großstadt, überaltert und braucht Zuzug;
    zweitens die Zugänge unter alliierter Verantwortung störfrei und schikanenfrei macht;
    drittens die Zusammengehörigkeit des freien Berlin mit dem freien Deutschland garantiert, entsprechend den vorhandenen, gewachsenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und kulturellen Bindungen; dazu gehören die Vertretung West-Berlins nach außen durch den Bund und die Anwesenheit des Bundes in West-Berlin;
    viertens zur Beseitigung der Diskriminierung der Berliner im innerstädtischen und internationalen Verkehr führt.
    Diesen vier Punkten, Herr Bundeskanzler — sie sind Ihnen nicht unbekannt — haben Sie zugestimmt, zuletzt am 9. Juni dieses Jahres in Ihrer Erklärung hier in diesem Hause. Wir meinen, daß diese Zustimmung und der unterlassene öffentliche Widerspruch gegen die Pressemeldungen dieser Tage nicht miteinander in Einklang stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn diese vier Punkte, Herr Bundeskanzler, so gelten, wie sie gemeint sind, wie sie gesagt sind, wie sie geschrieben sind, dann müssen Sie, so meinen wir, öffentlich Widerspruch anmelden — und zwar selber — gegen das, was hier Mitgliedern Ihrer Regierung unterstellt wird.

    (Zuruf von der SPD: Oberlehrer Barzel!)

    Daraufhin sagen Sie: „So sehen sie aus." Deshalb sage ich Ihnen, Herr Bundeskanzler: wir glauben nicht, daß es Aufgabe der deutschen Politik ist, die Besonderheiten Berlins gegenüber Alliierten zu betonen, sondern die Zusammengehörigkeit zu erhalten und durchzusetzen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe und Gegenrufe.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Birrenbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion nimmt zur Kenntnis, daß sich der israelische Außenminister am Ende des Besuchs des Bundesaußenministers in Israel über diesen Besuch jedenfalls mit der Einschränkung befriedigt erklärt hat, manche Befürchtungen hätten sich als übertrieben erwiesen. Diese Feststellung ist um so wichtiger, als seit Beginn des Monats Mai in Israel tiefe Besorgnisse erkennbar wurden, die auf der Beurteilung des Nahostproblems durch die sechs Außenminister der EWG beruhten, wie sie im Nahost-Memorandum der politischen Direktoren der Sechs angeblich zum Ausdruck gekommen sein sollte.
    Dieses Mißtrauen drohte die deutsch-israelischen Beziehungen ernstlich zu belasten.
    Auf der anderen Seite muß aber ganz klar betont werden — insoweit stimmen wir mit der Bundesregierung überein —, daß der Konflikt im Nahen Osten unmittelbar die europäischen Interessen berührt, was hier und da, wie wir wissen, geleugnet worden ist. Man denke nur daran, daß durch den Einbruch der Sowjetunion in das östliche Becken des Mittelmeers im Zuge des arabisch-israelischen Konfliktes die Südflanke der NATO schwer gefährdet ist und auf der anderen Seite die europäische Wirtschaft in hohem Grade von den Öleinfuhren aus dieser Region abhängt.
    Da die politische Einigung Europas von Beginn an das Ziel der Europapolitik der CDU/CSU-Fraktion gewesen ist, entspricht auch der Versuch einer Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes zu Fragen des Friedens in der Welt den Intentionen dieser Fraktion. Ob es aber zweckmäßig war, das außerordentlich heikle Problem der Nahostkrise zur zeitlich erstgelösten Aufgabe für die Gewinnung eines europäischen Standpunktes in der Außenpolitik zu machen, ist eine ganz andere Frage. Jedenfalls erscheint es uns zweifelhaft, ob es in diesem Augenblick zweckmäßig war, ein in alle Einzelheiten gehendes europäisches Konzept zu erarbeiten, insbesondere ohne vorherige Konsultierung der unmittelbar beteiligten Staaten.
    Auch die CDU/CSU-Fraktion ist daran interessiert, daß die Bundesrepublik mit den arabischen Nationen dieses Raumes, soweit heute keine diplomatischen Beziehungen bestehen, wieder ins Gespräch kommt. Aber nach allem, was wir in der Vergangenheit erlebt haben, insbesondere seit 1964, sollte man hier mit Zurückhaltung vorgehen. Nur eine Änderung der Politik dieser Länder, insbesondere in der Deutschlandfrage, kann den Weg für eine neue Gemeinsamkeit eröffnen, und auch erst dann, wenn sie sich im Sinne der Befriedung der ganzen Region auswirken könnte und nicht zu Lasten unserer Beziehungen zum Staate Israel ginge.
    Abgesehen von der ersten Frage der Opportunität der Erarbeitung eines detaillierten gemeinsamen europäischen Konzepts heute sind im Laufe der letzten Wochen und Monate noch zwei weitere Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung die Bundesregierung bisher im unklaren gehalten hat: Ist das Memorandum der Sechs zur Nahostfrage ein unverbindliches Arbeitspapier, wie es immer in der Vergangenheit erklärt worden ist — so noch der Regierungssprecher am 8. Juli dieses Jahres in Jerusalem, siehe „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 9. Juli —, oder ist nur das Kommuniqué verbindlich — so derselbe Regierungssprecher in derselben Zeitung am selben Tage — oder stellt es eine klare politische Vereinbarung, einen „accord" zwischen den Sechs bzw. den Zehn dar?
    Der Bundesaußenminister hat in seiner heutigen Rede erklärt, der Bericht sei von allen sechs Nationen einstimmig gebilligt worden, er stelle also ein gemeinsames Dokument der Sechs dar. Nur so kann man verstehen, daß der französische Botschafter bei



    Dr. Dr. h. c. Birrenbach
    den Vereinten Nationen dem Generalsekretär U Thant Einsicht in diesen Bericht gegeben hat.
    Wie verträgt sich aber nun diese Äußerung mit der Erklärung des Außenministers in Jerusalem — vergleiche „Neue Zürcher Zeitung" vom 10 Juli —, der Bericht sei für die einzelnen Regierungen nicht verbindlich, oder der Erklärung des Regierungssprechers am 14. Juli — vergleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 15. Juli —, es handele sich nur um eine Hilfestellung für die Suche nach einer befriedigenden Regelung des Nahostproblems? Um die Klärung dieser Widersprüche müssen wir den Herrn Bundesaußenminister dringend ersuchen.
    Wenn der Bundesaußenminister erklärt, daß seine Auslegung des Memorandums — wie er sie in Israel gegeben hat — nirgendwo eine Verstimmung ausgelöst habe, so muß diese Erklärung bezweifelt werden, wenn man Einblick — wie Herr Barzel schon sagte — in die französische Presse der vergangenen Woche wirft; ich erinnere an „Le Monde" vom 13. Juli und an Combat vom 11. Juli und andere Zeitungen. Schließlich hat — worauf auch Herr Barzel hingewiesen hat — nicht umsonst der französiche Außenminister den deutschen Botschafter in Paris am 10. Juli, d. h. am Sonnabend, mit nicht zu übersehender Dringlichkeit zu einem Bericht in dieser Frage in den Quai d'Orsay gebeten. Auch das ist kein gewöhnlicher Vorgang.
    Darüber hinaus erhebt sich eine weitere Frage. Wenn man die Auffassung der israelischen Regierung zur Lösung des Nahostkonflikts kennt — und eine Reihe von Mitgliedern 'dieses Hauses kennen sie —, so ist nicht zu verstehen, wie beispielsweise in den Fragen der Grenzen, der entmilitarisierten Zonen, Jerusalems und der Flüchtlingsregelung eine Übereinstimmung zwischen dem EWG-Papier und der Auffassung der israelischen Regierung herzustellen ist. Anläßlich des Besuchs des französischen Präsidenten Pompidou erklärte der französische Pressesprecher am 6. Juli, zwischen der 'deutschen und der französischen Auffassung gebe es in dieser Frage nicht die geringste Differenz. Sicherlich ist es möglich — bei sehr großzügiger Interpretation —, in dem einen oder anderen Punkt den israelischen Standpunkt der Auffassung der Sechs anzunähern, insbesondere wenn man den vollen Wortlaut der Resolution Nr. 242 der Vereinten Nationen in dieses Konzept einbezieht, obwohl dies keine Interpretation desselben — wie es in der heutigen Rede heißt —darstellen soll. Insofern stellt sich das Problem der Sprache in einem geringeren Umfang.
    Es ist natürlich auch klar, daß ein Standpunkt der Sechs oder Zehn nicht mit dem des Staates Israel unbedingt in allen Einzelheiten übereinstimmen muß. Wie ist es aber dann möglich — das ist die Frage, die wir stellen müssen —, daß die israelische Regierung von der Erklärung des Bundesaußenministers zu diesem Memorandum befriedigt ist? Oder welche Befürchtungen haben sich dann als unbegründet erwiesen? Daß die israelische Regierung im Nahostkonflikt ihren Standpunkt geändert hat, hat noch niemand behauptet, — wenn sogar eine Übereinstimmung zwischen dem Rogers-Plan, der der israelischen Auffassung näherkommt, und der Regierung Israels bisher nicht einmal voll möglich war. Wenn auch der Bundesaußenminister nicht im Auftrag der Sechs in Jerusalem gesprochen hat, so muß er doch wohl einen Standpunkt eingenommen haben, der sich nicht nahtlos mit dem EWG- Memorandum decken kann.
    Was gilt denn nun eigentlich? Das müssen wir fragen. Gibt also dieses Memorandum und der diesbezügliche Beschluß der sechs bzw. der zehn Außenminister vom Mai dieses Jahres für einen eigenen Standpunkt der Bundesregierung noch einen hinreichenden Spielraum?
    Wir kommen damit zu der ersten Frage zurück, ob es sich um einen vollen accord der Sechs bzw. der Zehn oder um ein noch nicht endgültiges, noch einer Änderung zugängliches Arbeitspapier handelt. Ein erneuter Dissens in einer an diplomatischen Dissensen wahrlich nicht gerade armen auswärtigen Politik dieser Regierung könnte höchst bedenklich sein. Die Bundesregierung liefe Gefahr, sich zwischen alle Stühle zu setzen und schlechthin unglaubwürdig zu werden.
    Wir müssen aber den Bundesaußenminister um Aufklärung darüber bitten, wie er zu diesen hier konkret gestellten Fragen steht. Seine Rede entspricht somit nicht dem legitimen Anspruch dieses Hohen Hauses auf volle Aufklärung. In der Außenpolitik ist Eindeutigkeit der Haltung in so vitalen Fragen ein erstes Gebot. Man kann nun einmal in der gleichen Sache es nicht allen in ihrer Meinung unzweifelhaft divergierenden Parteien gleichzeitig recht machen. Aber alle betroffenen Staaten stehen der Bundesrepublik nahe, unsere Partner in der EWG ebenso wie der Staat Israel. Wir erwarten also von der Bundesregierung eine klare und eindeutige Beantwortung dieser Fragen, und zwar in dem Rahmen, der unter Beachtung der Staatsräson hierfür am geeignetsten erscheint.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)