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  • date_rangeDatum: 25. Juni 1971

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    Deutscher Bundestag 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Becker (Nienberge) als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 7701 A Amtliche Mitteilungen 7701 B Fragestunde (Drucksachen V1/2344, V1/2373, V1/2378) Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Vorschlag des Bundeskanzlers zum Beginn der Truppenverminderung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7701 D, 7702 B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7702 B Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Zehnprozentige lineare Reduzierung der Truppen in Europa ohne Kontrollmaßnahmen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7702 C, D, 7703 A, B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7702 D, 7703 B, C Dr. Jaeger, Vizepräsident 7703 B Rommerskirchen (CDU/CSU) 7703 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Auffassung des Schlußkommuniqués der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses vom 28. Mai 1971 betr. symbolische Verminderung der Truppenstärke in Ost und West Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7704 A, C, D, 7705 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . 7704 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7704 D Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Europäisches Verstärkungsprogramm Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7705 B, C, D Dr. Wörner (CDU/CSU) 7705 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7705 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7705 C Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) : Dispositionen der Bundesbahn betr. Sonderzüge zum Deutschlandtreffen der Schlesier Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7706 A, B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7706 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 7706 C Niegel (CDU/CSU) . 7706 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 7706 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) : Intervention der polnischen Regierung bezüglich des Deutschlandtreffens der Schlesier Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7707 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7707 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7707 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Besuch des sowjetischen Botschafters bei dem Vorsitzenden der Deutschen Kommunistischen Partei Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7707 C, D, 7708 A Engelsberger (CDU/CSU) 7707 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7707 D Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Meldungen betr. Zusicherungen der Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung in bezug auf die amerikanischen Rundfunksender in der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7708 B, C, D, 7709 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 7708 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7708 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7708 D Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) : Beschlüsse der Außenminister der EWG-Staaten und der beitrittswilligen Staaten hinsichtlich einer gemeinsamen Nahost-Politik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7709 A, C Werner (CDU/CSU) 7709 C Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Deutschsprachige Sendungen der Funkstationen des Ostblocks — Einmischung in die innenpolitischen Verhältnisse der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7709 C, D, 7710 A, B, C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 7710 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7710 C Fragen der Abg. Dr. Jobst, Pfeifer, Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr.-Ing. Bach und Petersen (CDU/CSU) : Zuschüsse für die Amerika-Häuser Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7710 D, 7711 A, B, 7712 A, B, C, D, 7713 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 7712 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7712 C, D Picard (CDU/CSU) 7712 D Fragen des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Verhandlungen mit Jugoslawien über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts — Kriegsfolgeschäden der ehemaligen Volksdeutschen in Jugoslawien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7713 A, B, C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 7713 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7713 C Frage der Abg. Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) : Nachbetreuung der Stipendiaten und Praktikanten in Entwicklungsländern durch die Auslandsvertretungen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7714 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 7714 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Feststellungen im Bericht der Kommission für die Reform des auswärtigen Dienstes über die Mitarbeit der Ehefrauen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7714 C, 7715 A, B Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 7715 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . . 7715 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7715 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zuschuß zur Durchführung eines Kongresses der Westdeutschen Frauenfriedensbewegung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7715 C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 7715 D Fragen des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung bezüglich der verschiedenen Vermögensbildungspläne Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7716 A, B, D, 7717 A, B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 III Pieroth (CDU/CSU) . . 7716 C, 7717 A, B Vogt (CDU/CSU) 7717 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . . 7717 D, 7718 A Niegel (CDU/CSU) . . . 7717 D, 7718 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 7718 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7719 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Streikrecht der Lehrer, Erzieher und Wissenschaftler 7719 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) betr. Errichtung von Instituten für Umwelt-Toxikologie und Ökologie . . . . 7719 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. Durchführung des Art. 56 a des bayerischen Hochschullehrergesetzes —Besoldung der beamteten Hochschullehrer an Fachhochschulen 7720 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Besoldung beamteter Hochschullehrer an Fachhochschulen . . 7721 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Teilnahme der im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen an den Bundestagswahlen 1973 . . 7721 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Verfahren zur Entschwefelung von Heizöl 7721 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Auswirkungen der Herabsetzung des CO-Gehalts in den Abgasen von Verbrennungsmotoren . . . . . . . . . 7721 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) betr. Lebenshaltungs- und Fahrkosten der auf den Nordseeinseln stationierten Soldaten 7722 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Leitung der Zentralabteilung des Bundesinnenministeriums durch den Parlamentarischen Staatssekretär 7722 C Anlge 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Kurtaxe in den Nord- und Ostseebädern 7722 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) betr. Rahmenkompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Vermessungswesens . . 7723 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Abschaffung der Stechuhren in Unternehmungen mit gleitender Arbeitszeit . . . 7723 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Richtlinien des DGB zur Führung von Arbeitskämpfen 7723 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Beseitigung der Ursachen von Haltungsschäden bei Schulkindern . . . . 7724 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Verbot des ambulanten Verkaufs von Hörgeräten sowie des Vertriebs im Versandhandel 7724 B Iv Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sperrung der Mittel für die Jugendverbände 7724 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Ansteigen der Pflegesätze in den Altenheimen im Verhältnis zur Erhöhung der Renten . . . . . . . . . . . 7725 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Kürzung der Bundeszuwendungen für die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren . . . . . . 7725 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Auflegung der restlichen 750 Millionen DM der Bildungsanleihe zur Zeichnung 7726 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Schnellbauprogramm 1970/71 des Bundes und der Länder zum Ausbau der Hochschulen 7726 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Beteiligung der Universitäten an der Aufstellung des Schnellbauprogramms 7726 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Einfluß der Steigerungsraten bei den Baupreisen auf das Schnellbauprogramm und die übrigen Maßnahmen zum Abbau des Numerus clausus 7727 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Einfluß der angekündigten Ausgabesperren auf das Schnellbauprogramm — Bremer Schnellbauten . . . . . . . 7727 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Verschlechterung der Situation bezüglich der Zulassungsbeschränkungen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern 7727 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Errichtung einer Hochschule in der Südpfalz — Sicherung der Finanzierung . . 7728 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in Erster Hilfe als Gegenstand des Berufsschulunterrichts 7728 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Modell für einen einheitlichen und obligatorischen Verkehrsunterricht in den Schulen — Verantwortung der Eltern schulpflichtiger Kinder . . . . . . . 7728 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Errichtung von Atomkraftwerken zwischen Koblenz und Sinzig 7728 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Koordinierung der bilateralen Maßnahmen der EWG-Länder auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe 7729 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep (CDU/CSU) betr. Erreichung des von der Bundesregierung übernommenen Zieles für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen . . . . . . 3729 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wulff (CDU/CSU) betr. Verwendung von Rückflüssen aus Mitteln der öffentlichen Kapitalhilfe für Zwecke der Entwicklungshilfe — Auffangen struktureller Änderungen infolge der Tendenzen der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik 7729 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Förderung des Projekts einer Flachglashütte in Bolivien 7730 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 V Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Ostblockländern im Rahmen der Entwicklungspolitik — Zielsetzung der Entwicklungshilfe kommunistischer Staaten 7730 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep (CDU/CSU) betr. Abhängigmachen der Entwicklungshilfeleistungen von Fortschritten der innerdeutschen Verhandlungen . . . . . . 7730 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Möglichkeiten für Kommunalpolitiker aus Entwicklungsländern zum Studium von Problemen der Gemeinden in der Bundesrepublik — Städtepartnerschaften mit Gemeinden der Entwicklungsländer . . 7731 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Kriterien für die Zulassung der Kinder nichtdeutscher Eltern zum Besuch von deutschen Auslandsschulen — Beibehalten überholter pädagogischer Grundsätze an deutschen Auslandsschulen . . . . 7731 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Einreise rhodesischer Sportler mit rhodesischen Pässen . . . . . . . . 7732 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Äußerung des stellvertretenden sowjetischen Außenministers Zarapkin in Kopenhagen 7732 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) betr. Rückstände bei den Entscheidungen des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaften über Richtlinien- und Verordnungsvorschläge . . . 7733 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Einreiseerlaubnis für südrhodesische Sportler und für Teilnehmer an den Olympischen Spielen 1972 7733 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Feststellung der EWG-Kommission bezüglich fehlender statistischer Daten . . 7734 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr Freilassung der aus politischen Gründen im Ausland inhaftierten deutschen Staatsangehörigen 7734 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) betr. Berücksichtigung rechtsunwirksamer Beförderungen von Angehörigen der ehemaligen Wehrmacht im Gesetz zu Art. 131 GG . . . . . . . 7735 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Rechtsschutz der Namen oder Namensteile von Parteien 7735 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in Berlin . . . . . . 7735 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anerkennung der Stadt Laufen als Förderungsort . . . . . . . . . 7735 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenders (SPD) betr. überhöhte Preise für Arzneimittel 7736 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Bedarf der Familien mit niedrigen Einkommen pro Kind 7736 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. getrennte Benutzung von Schwimmbädern durch deutsche Marineangehörige und britische Schulkinder 7736 C VI Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Verhältnis der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 13 (gehobener Dienst) und A 12 bei den obersten Bundesbehörden und den obersten Bundesgerichten . 7736 D Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Äußerung der Verbraucherpolitischen Korrespondenz über die vom Deutschen Bauernverband geforderte Erhöhung der Mehrwertsteuer 7737 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sondervergünstigungen für Kredite zur Gründung und Festigung selbständiger Existenzen im Zonenrandgebiet . . . . 7737 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm (SPD) betr. Sonderregelung des Ladenschlußgesetzes für Tankstellen 7737 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anrechnung der Einnahmen aus einer Berufstätigkeit auf Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz . . . . 7738 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ausschüsse des Verwaltungsrates und des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit 7738 C Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Abweichung des amtsärztlichen Gutachtens des Arbeitsamtes vom amtsärztlichen Gutachten des Rentenversicherungsträgers 7739 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vorarbeiten für den Entwurf eines Gesetzes für Sicherheitsingenieure, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte . . . 7739 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Kurzausbildung zur Erlangung des Dienstgrades eines Leutnants der Reserve des Heeres für ungediente Wehrpflichtige 7739 C Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Benutzung der Autobahn durch Truppenverbände am Freitagnachmittag und Sonnabend 7740 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ross (SPD) betr. Umrüstung der auf dem Flughafen Oldenburg stationierten Fiat-G-91-Staffeln auf den Flugzeugtyp ;,Phantom" — Schutz vor Lärmbelästigung . . . . . . . . 7740 C Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Kürzung der Mittel für internationale Begegnungen im Rahmen des Bundesjugendplans 7740 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Verkauf von Fahrkarten für Reisen ins Ausland auf kleinen Bahnhöfen . . . . 7741 B Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Gustavsburg 7741 B Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Fernmeldeerschließung des Zonenrandgebiets, insbesondere in Bayern . . . . . . . 7741 D Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Überführung der Ingenieurakademien für den fernmeldetechnischen Dienst in den Fachhochschulbereich . . . . . . . . 7742 A Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Bewilligung von Darlehen für den sozialen Wohnungsbau im Regierungsbezirk Schwaben . . . . . 7742 B Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 VII CSU) betr. Funktionen der projektierten Informations- und Planungseinrichtungen der Hochschulen — Neuordnung des Verhältnisses von Forschung und Lehre . . 7743 A Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Prüfung der griechischen Schulbücher auf ihren verfassungswidrigen Charakter durch das Schulbuchinstitut in Braunschweig . . . . . . . . . . . . 7743 B Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Gutachten über die Kühlkapazität des Rheins . . . . . . . . . . . 7743 D Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) betr. Bedingungen der NATO-Ministerkonferenzen von Reykjavik, Rom und Brüssel für eine Truppenreduzierung . . 7744 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7701 13 2. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 127. Sitzung, Seite 7368 C, Zeile 14, statt „und": „mit", Seite 7370 B, Zeile 8, statt „noch" : „nicht", Seite 7384 C, Zeile 13, statt „Ausschuß" : „Ausschluß" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner ** 25. 6. Dr. Ahrens * 25. 6. Dr. Artzinger ** 25. 6. Balkenhol 25. 6. Behrendt ** 25. 6. Biehle 25. 6. Bittelmann 25. 6 Dasch 30. 6. Dr. Dittrich ** 25. 6. Dröscher ** 25. 6. Ehnes 25. 6. Fellermaier ** 25. 6. Frau Funcke 25. 6. Gerlach (Emsland) ** 25. 6. Dr. Giulini 25. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Dr. Heck 25. 6. Frau Herklotz * 25. 6. Dr. Hubrig 25. 6. Jahn (Braunschweig) ** 25. 6. Kahn-Ackermann 25. 6. Kiechle 25. 6. Klinker ** 25. 6. Dr. Koch ** 25. 6. Lautenschlager ** 25. 6. Lensing 25. 6. Lenze (Attendorn) * 25. 6. Liehr 25. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister ** 25. 6. Memmel ** 25. 6. Dr. Möller 25. 6. Müller (Aachen-Land) ** 25. 6. Frau Dr. Orth ** 25. 6. Pfeifer 25. 6. Ravens 25. 6. Schlee 25. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 6. Schulhoff 25. 6. Dr. Schwörer ** 25. 6. Simon 25. 6. Springorum ** 25. 6. Staak (Hamburg) 25. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Weber (Heidelberg) 25. 6. Windelen 25. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 3) : Wie steht die Bundesregierung zu der Äußerung des Vorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Frister, die Frage, ob Lehrer, Erzieher und Wissenschaftler das Streikrecht erhalten sollen, sei keine juristische, sondern eine Machtfrage? Die Bundesregierung weist diese Auffassung mit Entschiedenheit zurück. Die Achtung von Verfassung und Gesetz ist keine Machtfrage, sie ist vielmehr eine Frage der Gesetzestreue. Jeder Versuch, die Geltung von Verfassung und Gesetz zu einer Machtfrage zu relativieren und damit die Achtung des geltenden Rechts in das Ermessen des einzelnen Bürgers oder einzelner Organisationen zu stellen, müßte zu einer Auflösung unserer rechtsstaatlichen Ordnung führen. Das geltende Recht schließt das Streikrecht für Beamte aus. Dieses Streikverbot, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes gehört, folgt aus der Natur des Beamtenverhältnisses als eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuverhältnisses zwischen Staat und Beamten. Ein Streikrecht für Beamte wäre überdies mit den grundlegenden Pflichten eines Beamten, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen, unvereinbar. Der Staatsbürger hat einen Anspruch auf das störungsfreie und kontinuierliche Funktionieren des in seinem Interesse bestehenden und von seinen Steuergeldern mitfinanzierten Staatsapparates. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Abs. 5 Grundgesetz gehört außerdem die Besoldungsfestsetzung durch das Parlament. Die Einrichtung des Streikrechts für Beamte hätte deshalb zur Folge, daß ein Arbeitskampf von Beamten sich direkt gegen den Gesetzgeber selbst richten würde und damit gegen den im Parlament verkörperten demokratischen Willen des Volkes. Das Streikverbot gehört zu den elementaren Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums. Es in Frage zu stellen ist gleichbedeutend damit, die Institution selbst in Frage zu stellen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 4 und 5) : Treffen Meldungen im Kölner Stadt-Anzeiger vom 29. Mai 1971 zu, daß die von der deutschen Forschungsgemeinschaft verlangte Errichtung von Instituten für Umwelt-Toxikologie und Ökologie nur in geringem Umfang verwirklicht wurden, so daß die jetzt geforderte Forschungs-, Aufklärungs- und Beratungstätigkeit n Umweltschutzfragen nicht gewährleistet werden kann? 7720 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, uni personelle und sachliche Voraussetzungen für eine wirksame Tätigkeit in Umweltschutzfragen zu schaffen? Die Meldungen im Kölner Stadtanzeiger vom 29. 5. 1971 gehen von der Annahme aus, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstütze oder errichte Institute. Die DFG vergibt aber keine Mittel für Erstausstattungen oder Bauten; sie unterstützt lediglich Projekte einzelner Forschungsgruppen. Ihre Mittel sind personengebunden. Über die von der DFG geförderten Vorhaben im Bereich der Umweltforschung unterrichten eine Denkschrift vom April 1971 und ihre Jahresberichte. Im Haushalt der DFG 1972 und in der Haushaltsplanung für das folgende Jahr sind keine Mittel für Institute für Umwelttoxikologie und -ökologie ausgebracht. An verschiedenen Hochschulen werden zur Zeit Pläne — zum Teil auch von Forschungsgruppen, die die DFG finanziert — für Ausbau oder Neuerrichtung von Instituten für Umwelttoxikologie erörtert. Aus Bundesmitteln werden der Aufbau einer Forschungsgruppe für Umwelttoxikologie bei der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung in Neuherrberg bei München, das Institut für ökologische Chemie Birlinghoven und Einzelvorhaben u. a. beim Bundesgesundheitsamt und einzelnen Hochschulen gefördert. Die deutsche toxikologische Forschung wird dadurch in ihrer Kapazität gestärkt werden. Das Umweltprogramm der Bundesregierung, das zur Zeit in Arbeit ist, vereinheitlicht und vervollständigt das organisatorische und rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Umweltgefahren, vor allem durch die bereits eingebrachten Grundgesetzänderungen für eine koordinierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf den Gebieten Wasserhaushalt, Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmverminderung, Naturschutz und Landschaftspflege. Die im Umweltprogramm vorgesehenen Maßnahmen schaffen die sachliche Voraussetzung für eine wirksame Tätigkeit in Umweltschutz-Fragen. Zu den Maßnahmen gehören zahlreiche Gesetze und Vorhaben, u. a. das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Aufsichtsverfahren schafft und Ermächtigungen für das Festsetzen klarerer und wirksamerer Emissions-Begrenzungen gibt. Ein Umweltplanungs-Informationssystem, das auch nichtstaatlichen Stellen zur Verfügung steht, befindet sich in der Prüfung; ein Umweltstatistikgesetz wird in 4 Arbeitsgruppen beim Statistischen Bundesamt vorbereitet. Wegen der Frage der verbesserten wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung ist ein Forschungsauftrag vergeben worden. Das Ergebnis soll von den Auftragnehmern noch in diesem Sommer vorgelegt werden. Die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine wirksame Tätigkeit in Umweltschutzfragen werden damit in Zukunft vorhanden sein dabei ist sich die Bundesregierung bewußt, daß nur im Zusammenwirken aller Kräfte in der Gesellschaft, in Wissenschaft und Wirtschaft diese große Zukunftsaufgabe der Umweltgestaltung und des Umweltschutzes gelöst werden kann. Bereits jetzt werden in Zusammenarbeit mit den Ländern u. a. der Raumordnungsministerkonferenz und in zahlreichen Fachausschüssen zu einzelnen Gebieten des Umweltschutzes die bisherigen Organisationsformen von Umweltschutzbehörden gestrafft und besser koordiniert. Die Bundesregierung regt darüber hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeit und Zuständigkeiten bei den Ländern an, Themen des Umweltschutzes in Schulen und Hochschulen zu behandeln. Sie setzt sich besonders dafür ein, daß im Rahmen der Ausbildungsordnung für betriebliche Ausbildung und in den Lehrplänen für beruflich bezogene Bildungsgänge ebenso wie in Studiengängen an Hochschulen Umweltthemen aufgenommen werden, die geeignet sind, die vorhandenen personellen Kapazitäten zu verstärken. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 6 und 7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Durchführung des am 30. September 1970 vom bayerischen Landtag beschlossenen Artikels 56 a des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer und Assistenten an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen (Hochschullehrergesetz — HSchLG) entsprechend der ihr am 18. März 1971 durch das „28. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" und durch das „Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Lindern (1. BesVNG)" übertragenen Kompetenz zuzulassen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für die beamteten Hochschullehrer an Fachhochschulen in Bayern so schnell wie möglich eine angemessene Besoldung zu schaffen und zu vermeiden, daß wegen der ungeklärten Besoldung dieser Beamtengruppe die Gewinnung qualifizierter Hochschullehrer verhindert wird und wegen des Fehlens qualifizierter Hochschullehrer an den neu gegründeten Fachhochschulen ein Numerus clausus eingeführt werden muß? Nach Art. 56 a des Bayerischen Hochschullehrergesetzes in der Fassung des Fachhochschulgesetzes für Bayern vom 27. Oktober 1970, auf den Sie sich beziehen, führen Hochschullehrer an Fachhochschulen die Amtsbezeichnung Professor an Fachhochschulen. Für diese Beamten müssen die besoldungsgesetzlichen Grundlagen hinsichtlich einer Zuordnung zu Besoldungsgruppen geschaffen werden. Diese Notwendigkeit besteht nicht nur für Bayern; auch in fast allen anderen Bundesländern ist dieser Gegenstand zu regeln. Hierfür ist auf Grund der von Ihnen erwähnten Grundgesetzänderung jetzt die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gegeben. Die Länder können für ihren jeweiligen Bereich nicht mehr tätig werden, weil die Landesbesoldungsgesetze durch Artikel V § 8 des Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes vom 18. März 1971 festgeschrieben sind. Es ist anzuerkennen, daß jetzt auf besoldungsrechtlichem Gebiet eine der vordringlichsten Aufgaben ist, die Initiative für eine Bundesregelung der Fachhochschullehrerbesoldung zu ergreifen. Erste Gespräche hierüber sollen bereits in dieser Woche mit den Ländern geführt werden. Alsdann werden die Vorbereitungen für die gesetzliche Regelung in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesressorts getroffen werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7721 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 8): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Überleitung beamteter Hochschullehrer an Fachhochschulen und ihrer Einstufung und Besoldung im Gesamthochschulbereich, und welche Vorschlage will sie dein Bundestag in dieser Hinsicht vorlegen? Die Neuordnung der Hochschullehrerbesoldung wird seit längerer Zeit in den zuständigen Gremien der Länder und zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Dieser Fragenkomplex steht in engem Zusammenhang mit dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes, der zur Zeit von den Ausschüssen des Bundestages beraten wird. Nach Abschluß der Erörterungen wird die Bundesregierung so bald als möglich ein Gesamtkonzept zur Neuordnung der Hochschullehrerbesoldung vorlegen. Wegen der im Länderbereich eingeleiteten und teilweise bereits abgeschlossenen Errichtung von Fachhochschulen ist es jedoch notwendig, für die Einstufung der an Fachhochschulen beschäftigten Lehrpersonen und sonstigen Beamten schon jetzt durch Bundesgesetz eine vorläufige Regelung zu treffen. Durch die im Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz vom 18. März 1971 enthaltene allgemeine Sperrklausel sind die Länder daran gehindert, eigene Regelungen für diesen Bereich zu erlassen. Der Fragenkomplex wird noch in dieser Woche zwischen Bund und Ländern erörtert werden. Vorschläge für eine gesetzliche Regelung sollen alsdann beschleunigt in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesressorts und den Ländern erarbeitet werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneen Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache W2344 Frage A 9): Kann damit gerechnet werden, daß die rund 190 000 im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen an den Bundestagswahlen 1973 teilnehmen können, und welche Initiativen sind beabsichtigt, das Bundeswahlgesetz dementsprechend rechtzeitig zu ändern? Die Bundesregierung wird voraussichtlich 1971 in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in einer Sitzung vom 13. Mai 1971 dem Parlament den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Bundeswahlgesetz vorlegen, in dem vorgesehen ist, daß u. a. das aktive Wahlrecht zum Bundestag auf alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG ausgedehnt wird, die im Gebiet der Europäischen Gemeinschaften seßhaft sind. Damit werden nach dem Inkrafttreten entsprechender Bestimmungen ca. 190 000 im Ausland lebende Deutsche an Bundestagswahlen teilnehmen können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 10) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung des Umweltschutzes darauf hinzuwirken, daß innerhalb des Raffinerieprozesses der Schwefel aus dem Heizöl herausgelöst wird? Eine Begrenzung des Schwefelgehaltes in flüssigen Brenn- und Treibstoffen erscheint auch der Bundesregierung das geeignete Mittel zu sein, um eine Verbesserung der schon bedrohlichen Immissionen von Schwefeldioxid in den Ballungsgebieten zu erreichen. Im einzelnen müssen die Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik getroffen werden. Verfahren zur Entschwefelung von schwerem Heizöl (Rückstandöl), das vor allem in großen Industrieanlagen und Kraftwerken Verwendung findet, werden zur Zeit erprobt. Aussichtsreich scheint insbesondere ein Verfahren zu sein, bei dem das schwere Heizöl am Ort der Verwendung (also im Kraftwerk) vergast und dabei gleichzeitig entschwefelt wird. Falls sich dieses Verfahren bewähren sollte, würde die allgemeine Einführung in Kraftwerken und Industrieanlagen, die einer Genehmigung nach § 16 ,der Gewerbeordnung bedürfen, keine Schwierigkeiten bereiten. Leichtes Heizöl und Dieselöl werden schon heute in ,den Raffinerien teilweise entschwefelt. Eine allgemeine Begrenzung des Schwefelgehaltes in diesen Stoffen ist bei wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchsetzbar. Den Schwefeldioxid-Emissionen aus den vielen Einzelfeuerungen, die mit leichtem Heizöl betrieben werden, und aus Dieselfahrzeugen wäre auf andere Weise tatsächlich nicht zu begegnen. Die Bundesregierung erwägt daher eine entsprechende Normierung, womit auch in diesem Bereich eine Verbesserung ,des Umweltschutzes erreicht würde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 11): Ist die Bundesregierung bereit, wissenschaftlichen Arbeiten nachzugehen, in denen nachgewiesen wird, daß beim Herabsetzen des CO (Kohlenmonoxyd)-Gehalts in den Abgasen von Verbrennungsmotoren durch höhere Verbrennungstemperaturen der Gehalt an NO (Stickstoffoxyd) in den Abgasen von einem bestimmten Verbrennungsgrad an zu steigen beginnt und sich dann durch Photooxydation und Reaktionen unter den übrigen Anteilen der Abgase sehr unangenehme Reizstoffe entwickeln können, deren Folgen starke Augenreizung, Kopfschmerzen usw. sind? Es ist erwiesen, daß die bisher getroffenen technischen Maßnahmen zur Verminderung des Auswurfes von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen zu einem Anstieg der Verbrennungstemperatur und damit zu erhöhter Emission von Stickoxiden führen können. Dagegen liegen nur sehr widersprüchliche Angaben darüber vor, ob und in welchem Ausmaß 7722 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 unter den in der Bundesrepublik herrschenden meteorologischen Verhältnissen eine photochemische Reaktion zwischen Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen stattfindet. Die Bundesregierung wird in ihrem bereits angelaufenen Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Kraftfahrzeugabgase" mit Vorrang die Fragen behandeln, in welchem Ausmaß Stickoxide an der Gesamtluftverunreinigung beteiligt sind, wie groß der Anteil der Otto- und Dieselmotoren und der anderer Emittentengruppen (z. B. Großfeuerungsanlagen) an der Gesamtbelastung der Umwelt mit Stickoxiden ist und welche technischen Verfahren bestehen oder entwickelt werden müssen, um die Emission von Stickoxiden aus Otto- und Dieselmotoren sowie aus anderen Emittentengruppen in dem erforderlichen Umfang zu vermindern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 12 und 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf den Nordseeinseln (Borkum, Helgoland, Sylt) stationierten Soldaten auf Grund der durch den Kurbetrieb bedingten hohen Lebenshaltungskosten sowie wegen der teuren Fahrkosten zum Festlande erheblichen finanziellen Mehrbelastungen gegenüber den auf dem Festland stationierten Soldaten ausgesetzt sind? Ist die Bundesregierung bereit, diese Mehrbelastung in Form einer Zulage von 10 % bis 25 % des Ortszuschlags oder in Form von Fahrkostenerstattung oder dergleichen auszugleichen? Das Erste Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz vom 18. März 1971 bestimmt in Artikel I § 4, daß ab 1. Januar 1972 die Ortszuschlagssätze der Ortsklasse A um die Hälfte des Unterschiedes zu dem Satz der Ortsklasse S angehoben werden und die Ortsklasse A ab 1. Januar 1973 völlig beseitigt wird. Mit dem Ziel, die Ortsklassenunterschiede zu beseitigen, lassen sich neue Unterscheidungen des Gehaltsniveaus nach örtlichen Besonderheiten nicht vereinbaren. Demgemäß bestimmt das Erste Besoldungsvereinheitlichungsgesetz in Artikel II § 13 Abs. 4, daß Inselzulagen und andere Zulagen, die wegen der Abgelegenheit der Dienststelle in den Ländern gezahlt werden, im Zuge weiterer Gehaltserhöhungen abgebaut werden. Mit diesen gesetzlichen Vorschriften wäre es nicht vereinbar, den auf den Nordseeinseln stationierten Soldaten eine besondere Zulage oder Fahrkostenerstattung zu gewähren. Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sowie Unteroffiziere und Mannschaften im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können bei Benutzung der Einrichtungen des Nordseeinselverkehrs und des Nordsee-Fähren- und Küstenverkehrs beliebig oft die Bundeswehr-Urlauberfahrkarte in Anspruch nehmen. Hierdurch ermäßigt sich der Fahrpreis auf etwa die Hälfte des normalen Fahrpreises. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 14 und 15) : Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern mit der Leitung der Zentral- und der Personalabteilung beauftragt worden ist? Entspricht eine wie in Frage 14 genannte Funktion nach Meinung der Bundesregierung den Vorstellungen, wie sie übereinstimmend von Bundestag und Bundesregierung hei der Einrichtung des Instituts der Parlamentarischen Staatssekretäre geäußert wurden und wie sie sich verkürzt ausdrücken lassen in der Bezeichnung des Parlamentarischen Staatssekretärs als politisch-parlamentarischer Vertreter des Ministers? Es trifft zu, daß die Zentralabteilung des Bundesinnenministeriums nunmehr zum Geschäftsbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs gehört. Bundestag und Bundesregierung waren sich bei der Einführung des Instituts der parlamentarischen Staatssekretäre darin einig, daß den Bundesministern „zu ihrer Unterstützung" parlamentarische Staatssekretäre beigegeben werden können sollten. Diese Unterstützung sollte sich vor allem auf die Vertretung des Ministers im parlamentarischen Raum beziehen. Sie waren sich aber auch darin einig, daß damit die Funktionen der parlamentarischen Staatssekretäre nicht abschließend umschrieben sein sollten. Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre wurde daher bewußt so formuliert, daß es die weitere Entwicklung der neuen Einrichtung offen hielt. Sie ging dahin, daß es sich als zweckmäßig erwies, die parlamentarischen Stattssekretäre im Rahmen des jeweiligen Ressorts und selbstverständlich unter der Verantwortung des zuständigen Ministers unter Umständen auch mit der Leitung eines eigenen Geschäftsbereichs zu betrauen. Ein Widerspruch zwischen den Intentionen des Gesetzes und der Eingliederung der Zentralabteilung des Bundesinnenministeriums in den Geschäftsbereich des parlamentarischen Staatssekretärs besteht daher nicht. Im übrigen trägt jeder Bundesminister für seinen Geschäftsbereich die volle Verantwortung — dafür ist es ohne Belang, welche Aufgaben dem parlamentarischen Staatssekretär übertragen sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 16 und 17) : Welche rechtlichen Grundlagen (Grundgesetz, Bundes- oder Landesgesetz) zwingen den Bürger dazu, sich den freien Zutritt zum Meer und den Aufenthalt dort an den meisten erreichbaren deutschen Seestränden durch eine Zutrittsgebühr (Kurtaxe) zu erkaufen? Wer gewährt dem Bürger Schutz vor Überhöhung, sichert die sinnvolle Anwendung und zweckentsprechende Verwendung der so einkassierten Gelder? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7723 Die Ermächtigung der Städte und Gemeinden zur Erhebung von Kurtaxen ergibt sich aus den Kommunalabgabegesetzen der Länder. Bundesrecht steht der Erhebung von Kurtaxen nicht entgegen. Durch sie wird weder der Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 3 GG noch das Recht der Freizügigkeit nach Artikel 11 GG — hier verstanden als Recht auf unentgeltliche Benutzung gemeindlicher Einrichtungen — verletzt. Die Zahlung einer angemessenen Abgabe ist ein Äquivalent für erbrachte Leistungen der Kurgemeinde. In den auf dem Kommunalrecht beruhenden Ortssatzungen der Städte zu den Sondervorteilen angesehen, die den Kurgästen durch die besonderen Einrichtungen der Gemeinden für Kurzwecke, insbesondere zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Kurgäste, geboten werden. Diese Auffassung ist vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. März 1964 (VII B 111.61) bestätigt worden. Als ein sicherer Schutz gegen überhöhte Kurtaxen ist zunächst der Wettbewerb der Kurgemeinden untereinander anzusehen. Die Einnahmen aus Kurtaxen können ferner nach den Haushaltsgrundsätzen der Gemeinden nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Kurtaxen unterliegen auch der Kommunalaufsicht. Ihre Festsetzung und Verwendung wird dadurch überprüft. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schober (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 18) : Hält die Bundesregierung es fur angebracht, eine Rahmenkompetenz des Bundes im Vermessungswesen einzuführen, um die für die Zukunft notwendige Einheitlichkeit auf diesem Gebiet, wie sie in anderen Bundesstaaten der Welt besteht, auch in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Unter Vermessungswesen ist hier das amtliche Vermessungswesen zu verstehen, nämlich die Landesvermessung, d. h. Triangulation, Höhenmessung, Topographie und Kartographie sowie das Liegenschaftswesen, d. h. die Katastervermessung. Da das Vermessungswesen im Grundgesetz nicht besonders aufgeführt ist, fällt es in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist an einer Einheitlichkeit des Vermessungswesens interessiert, u. a. im Hinblick auf die Raumordnung, das Verkehrswesen, die Bundesbahn und Militärgeographie. Zur Wahrung der Einheitlichkeit im Vermessungswesen haben die Vermessungsverwaltungen der Länder 1948/49 die „Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der BRD (AdV)" gegründet. Dieser erfolgreich wirkenden Arbeitsgemeinschaft gehören auch die mit Vermessungsaufgaben befaßten Bundesressorts an. Der Bund sieht keinen Anlaß, eine Rahmenkompetenz im Vermessungswesen gemäß Artikel 75 GG anzustreben, solange seine Interessen und die Einheitlichkeit im Vermessungswesen damit gewahrt sind. Es besteht auch keine Veranlassung, in Angleichung an andere europäische Staaten das Vermessungswesen in der BRD zu zentralisieren. Die ursprünglich 1933/34 verfolgte zentralistische Tendenz im deutschen Vermessungswesen wurde bereits im Jahre 1938 wieder aufgehoben. Die Dezentralisierung wurde auch nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 beibehalten und bis heute fortgeführt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 58) : Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von Betriebsräten, in Unternehmungen mit gleitender Arbeitszeit anstelle der Stechuhr die Führung von Anwesenheitslisten vorzuziehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Unternehmen mit gleitender Arbeitszeit Betriebsräte bemüht sind, anstelle von Stechuhren Anwesenheitslisten einzuführen. Beide Formen des Nachweises der Arbeitszeit im Betrieb gehören zu den Angelegenheiten, die nach § 56 Abs. 1 Buchstabe f des Betriebsverfassungsgesetzes soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht — vom Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu regeln sind. Sie gehören damit — im Rahmen der gesetztlichen oder tarifvertraglich gezogenen Grenzen — zu dem autonomen Regelungsbereich von Arbeitgeber und Betriebsrat, in den die Bundesregierung grundsätzlich nicht eingreift. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 59) : Wird die Bundesregierung die vom Gründungskongreß des DGB beschlossenen Richtlinien zur Führung von Arbeitskämpfen gesetzlich absichern lassen, wenn nach der IG Chemie, Papier, Keramik auch andere Gewerkschaften die Rechte der Arbeitnehmerschaft, in Urabstimmungen Streikbeschlüsse zu bestätigen oder zu verwerfen, nicht mehr beachten sollten? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Tarifauseinandersetzung in der chemischen Industrie Nordrheins und Hessens zum Anlaß für eine gesetzliche Regelung arbeitskampfrechtlicher Einzelfragen zu nehmen. 7724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 61 ) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Ursachen der Haltungsschäden bei Schulkindern zu beseitigen, wie sie vom Träger des Hufeland-Preises 1971, Herrn Dr. Höfling, Wilfrath, aufgezeigt wurden? Die Bundesregierung fördert die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung haltungsgefährdeter Kinder und Jugendlicher, die sich in besonderem Maße auch um die Ausbildung von Lehrern, Kindergärtnerinnen und sonstigen Erziehungskräften bemüht, um durch eine gezielte und individuell dosierte Leibesübung Haltungsschäden und -schwächen entgegenzuwirken. In der Broschüre „Sitzschaden — Haltungsschaden", die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Zusammenwirken mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder allen Ländern in der Bundesrepublik angeboten wird, ist bereits die schräggestellte Tischplatte gefordert, deren Bedeutung durch die Untersuchung Dr. Höflings besonders unterstrichen wird. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nachgeordnete Bundesbehörde hat ein Faltblatt entwickelt, das den interessierten Stellen zur Verfügung gestellt wird und leicht verständliche Hinweise zur Erkennung von Haltungsabweichungen und für Haltungsübungen enthält. Verbreitung dieser Schrift sowie eine grundlegende Änderung des örtlichen Schulgestühls liegt allerdings außerhalb der verfassungsmäßigen Kompetenz des Bundes. Jedoch ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben mit den Ländern um die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Schulkinder bemüht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 62 und 63) : Ist die Bundesregierung bereit, den ambulanten Verkauf von Hörgeräten oder ihren Vertrieb im Versandhandel zu verbieten, um dadurch Hörbehinderte vor möglichen gesundheitlichen Schäden zu bewahren? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hörgeräte bereits in einem Versandhauskatalog angeboten werden, obwohl diese Geräte ohne individuelle ärztliche Verordnung in der Regel ungeeignet sind, zu gesundheitlichen Schäden führen können und deren Kosten deshalb von den Krankenkassen nicht übernommen werden? Zu Ihrer Frage hat Frau Minister Strobel in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1969 bei der Beantwortung von Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Besold erklärt, daß die Bundesregierung nur dann ein Verbot des Vertriebes von elektrischen Hörgeräten im Reisegewerbe durch eine entsprechende Änderung des § 56 Abs. 1 der Gewerbeordnung für gerechtfertigt hält, wenn gesundheitsgefährdende Mißstände bei dieser Art des Vertriebs von Hörgeräten eindeutig nachgewiesen werden können. Auf eine Umfrage im Jahre 1968 hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder Berichte über solche Mißstände nicht erhalten. Eine Umfrage im Jahre 1969 bei namhaften Fachärzten, die der Frage der Hörgeräteanpassung besonders nachging, hat ergeben, daß auch von ihnen keine Fälle mitgeteilt werden konnten, bei denen gesundheitliche Schäden durch den Vertrieb von elektrischen Hörgeräten im Reisegewerbe entstanden sind. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß elektrische Hörgeräte in Versandhauskatalogen angeboten werden. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine Meldungen vor, die darauf schließen lassen, daß durch den Vertrieb von Hörgeräten im Versandhandel gesundheitliche Schäden entstanden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 64 und 65) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland, daß ihre vom Bund bezuschußten Haushalte in ihren konjunkturellen Auswirkungen so gering sind, daß es sich nicht rechtfertigt, im Rahmen der Konjunktursperren die -ihnen vom Parlament bewilligten Mittel zu sperren? Wird die Bundesregierung darum die Mittel für die Jugendverbände nicht aus konjunkturellen Gründen sperren? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß auch der Bundesjugendplan, aus dem die Träger der Jugendhilfe finanziell gefördert werden, von der konjunkturpolitisch unabweisbar notwendigen Verfügungsbeschränkung nicht gänzlich ausgenommen werden kann. Die Bundesregierung hat jedoch Verständnis für die Sorgen der Jugendverbände wegen der Auswirkungen der Verfügungsbeschränkung auf ihre Arbeit. Aus diesem Grunde wurde — in der ersten Phase der Entwicklung — durch eine Teilaufhebung der Beschränkung sowie durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit eine fühlbare Entlastung nicht nur der Jugendverbände, sondern aller aus dem Bundesjugendplan geförderten Träger erreicht. Da aber über die Höhe und die Auswirkungen der Verfügungsbeschränkung, der der Bundesjugendplan in diesem Jahr unterworfen ist, unterschiedliche, z. T. widersprüchliche und irreführende Meldungen im Umlauf sind, bitte ich mir eine Lagedarstellung zu erlauben. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf ein Kommuniqué von einem Gespräch Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7725 der CDU/CSU-Fraktion mit Vertretern von 8 Dachorganisationen der Jugendarbeit und politischen Bildung sowie auch auf frühere Äußerungen bei einer Pressekonferenz. Die Bundesregierung hat am 9. Mai im Rahmen der binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen verschärfte Beschränkungen der Haushaltsführung beschlossen. Danach war zunächst auch der allgemeine Bundesjugendplan einer Verfügungsbeschränkung in Höhe von 40 v. H. unterworfen, für die Bautitel des Bundesjugendplanes betrug die Verfügungsbeschränkung 30 v. H. Im Hinblick auf den hohen Personalkostenanteil im Bundesjugendplan hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen am 17. Mai die Verfügungsbeschränkung für den allgemeinen Bundesjugendplan um 6,9 Mio DM verringert. Am 21. Mai wurde der für Bundesjugendfragen zuständige Ausschuß des Bundesjugendkuratoriums durch Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit umfassend über die Lage und die daraus sich ergebenden Konsequenzen unterrichtet. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit Rundschreiben vom 27. Mai eine allgemeine Lageinformation gegeben. Am gleichen Tage führte Frau Minister Strobel mit Vertretern von acht zentralen Trägern der Jugendhilfe ein eingehendes Gespräch über die Auswirkungen der Verfügungsbeschränkung. Dabei wurde über die Art und Weise, in der der Verfügungsbeschränkung Rechnung getragen werden müßte, weitgehendes Einverständnis erzielt. Bei dem Gespräch wurden im übrigen Möglichkeiten einer weiteren Entlastung des allgemeinen Bundesjugendplans durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit erörtert. Bereits am darauffolgenden Tage wurden die zentralen Träger fernmündlich über die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit getroffenen Entscheidungen unterrichtet; ihnen wurde mitgeteilt, daß durch die Teilaufhebung der Verfügungsbeschränkung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen und durch Umschichtungen eines Betrages von 4 Millionen DM innerhalb des Haushalts des BMJFG der verfügbare Betrag auf rd. 51,2 Millionen DM angehoben werden konnte und daß darüber hinaus der für die Betreuung der jungen Spätaussiedler aus Polen benötigte Zusatzbedarf von 3,25 Millionen DM bereitgestellt wurde. Weiter wurde mitgeteilt, daß im Durchschnitt die ursprünglich in Aussicht genommenen Förderungsbeträge in Höhe von annähernd 85 v. H. bewilligt werden könnten. Dabei ergäben sich allerdings innerhalb der einzelnen Programme erhebliche Schwankungen, weil die vorrangig zu berücksichtigenden Personalkostenanteile jeweils voneinander abweichen. Dieser Sachstand wurde mit Rundschreiben vom 9. Juni 1971 schriftlich bestätigt, unabhängig davon wurden die einzelnen Träger über die auf sie entfallenden Beträge unverzüglich im einzelnen unterrichtet. Durch Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 21. Juni 1971 über die endgültige Regelung der Verfügungsbeschränkungen im Haushalt 1971 ist eine neue, die Träger der Jugendhilfe weiter entlastende Lage entstanden. Im Allgemeinen Bundesjugendplan stehen bei einem Haushaltsansatz von rd. 63,1 Millionen DM nunmehr rd. 56,8 Millionen DM, das sind rd. 90 v. H., zur Verfügung. Zusätzlich wurde der für die Betreuung der jungen Aussiedler aus Polen benötigte Betrag von 3,25 Millionen DM freigegeben. Die hiernach in diesem Jahr insgesamt für den Allgemeinen Bundesjugendplan verfügbaren Mittel liegen, da der Haushaltsansatz gegenüber dem Vorjahr um rd. 11 v. H. angehoben wurde, immer noch über den Vorjahresbeträgen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 66 und 67) : Um wieviel Prozent sind in den letzten zwei Jahren die Pflegesätze in den Altenheimen der Bundesrepublik Deutschland gestiegen? Wie verhält sich diese Steigerungsquote der Pflegesätze zur Steigerung der Renten im gleichen Zeitraum? Die Höhe der Pflegesätze in Alten- und Pflegeheimen wird weder auf Bundes- noch auf Landesebene statistisch erfaßt. Entsprechend liegen gesicherte Unterlagen über die prozentuale Erhöhung der Pflegesätze nicht vor. Die Erhöhung der Tagessätze in Einrichtungen für alte Menschen war in den letzten Jahren in den einzelnen Heimen sehr unterschiedlich. Man wird für die letzten beiden Jahre von einer durchschnittlichen Steigerung der Pflegesätze von 6 bis 8 % auszugehen haben. Aufgrund der Rentenanpassungsgesetze wurden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1969 um 8,3 v. H., für 1970 um 6,35 v. H. erhöht. Dies entspricht etwa der durchschnittlichen Steigerungsquote der Pflegesätze in Altenheimen. Wegen der verschiedenen Höhe der Renten wirkt sich die Rentenanhebung im einzelnen Rentenfall jedoch unterschiedlich aus. Je nach Höhe der jeweiligen Rente liegt der Erhöhungsbetrag über oder unter dem Steigerungsbetrag der Pflegesätze. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 68 und 69) : Stimmt es, daß die Bundeszuwendungen für die Arbeit der „Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren" und der ihr angeschlossenen Spitzenverbände gekürzt werden sollen, und wenn ja, in welcher Höhe? 7726 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Wie glaubt die Bundesregierung, daß bei einer eventuellen Kürzung der Bundeszuwendungen die bis jetzt von der „Hauptstelle gegen die Suchtgefahren" geleistete umfangreiche Arbeit gegen die um sich greifende Gefährdung der Jugend durch Rauschmittelmißbrauch wirkungsvoll fortgesetzt werden kann? Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) erhält einen instutionellen Zuschuß aus Kapitel 15 02, Titel 68511, des Bundeshaushalts. Die darin ausgebrachten Mittel haben der von der Bundesregierung am 9. Mai 1971 beschlossenen Verfügungsbeschränkung in der Haushalts- und Wirtschaftsführung 1971 unterlegen. Aufgrund dieses Beschlusses standen für die DHS insgesamt 185 660 DM zur Verfügung. Das sind 5660 DM mehr als im Vorjahr. Mit 134 100 DM Personalkosten und 51 540 DM für sächliche Verwaltungsausgaben sowie Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke konnte die Arbeitsfähigkeit der DHS als gesichert angesehen werden. Bezogen auf den Gesamtwirtschaftsplan der DHS mit einem Volumen von 352 500 DM im Haushaltsjahr 1971 legte die Verfügungssperre Mittel in Höhe von 34 360 DM still. Das sind weniger als 10 %. Durch ein Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 21. Juni 1971 über die endgültige Regelung der Verfügungsbeschränkungen im Haushalt 1971 ist eine neue Lage entstanden, die eine Milderung der Verfügungsbeschränkung für die DHS erlaubt. Ich bin gern bereit, Sie über die noch ausstehende Entscheidung der Verfügungsbeschränkung zu unterrichten. Bei der Entscheidung wird die Bundesregierung auch prüfen, inwieweit die DHS in ihren Bemühungen, sich unabhängig von ihrer traditionellen Aufgabenstellung in der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs auch in den Kampf gegen den Drogen- und Rauschmittelmißbrauch einzuschalten, unterstützt werden kann. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 83) : Ist beim derzeitigen Stand der Finanzpolitik der Bundesregierung noch damit zu rechnen, daß die restlichen 750 Millionen DM der seinerzeit auf 1 Milliarde DM bezifferten sogenannten Bildungsanleihe zur Zeichnung aufgelegt werden? Von der im Haushaltsgesetz 1970 ausgebrachten Ermächtigung zur Aufnahme einer Bildungsanleihe ist im November 1970 in Höhe von 260 Mio DM Gebrauch gemacht worden, so daß noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 740 Mio DM fortbesteht. Die Frage weiterer Tranchen hängt in erster Linie von der konjunkturelle Entwicklung ab. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß in dem Schnellbauprogramm 1970i71 des Bundes und der Länder zum Ausbau der Hochschulen im Hinblick auf den Abbau des Numerus clausus die Schwerpunkte richtig gesetzt worden sind, wenn in Fächern mit absolutem Numerus clausus wie Medizin oder Chemie bis zum Sommersemester 1971 nur 310 bzw. 940 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, während in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3160 Studienplätze zur Verfügung gestellt werden? Die in der Frage genannten Studienplatzzahlen für Medizin, Chemie und Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind dem jetzt veröffentlichten Zwischenergebnis über den Baustand der Schnellbaumaßnahmen zum Sommersemester 1971 entnommen. Eine Gegenüberstellung bisheriger Ausbauergebnisse in einzelnen Fächern ist aber nicht geeignet, fächerspezifische Schwerpunkte des Gesamtprogramms zu markieren; wenn dazu noch auf die Fertigstellung bautechnisch so unterschiedlich ausgelegter Bauten wie für Medizin und Chemie einerseits und Wirtschaftswissenschaften andererseits abgestellt wird, können daraus erst recht keine Schlußfolgerungen im Sinne Ihrer Frage abgeleitet werden. Das Gesamtprogramm, das wir zusammen mit dem von Ihnen zitierten Zwischenergebnis veröffentlicht haben, zeigt für die Fächerverteilung ein wesentlich günstigeres Bild; bei den Geisteswissenschaften liegt das Schwergewicht erkennbar bei den Fächern der Lehrerausbildung. Grundsätzlich kann zur Frage der schwerpunktmäßigen Berücksichtigung von Engpaßfächern im Schnellbauprogramm nur wiederholt werden, was bereits mehrmals gesagt worden ist — ich verweise auf mein Schreiben vom 4. Februar 1971 an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und die Beantwortung der Kleinen Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU zum Numerus clausus vom 16. Februar 1971 (Drucksache VI/ 1856) : Daß nämlich bisher die Entscheidung darüber, ob ein Bauvorhaben überhaupt und für welches Fach oder welche Fächer angemeldet wurde, in erster Linie bei den Kultusverwaltungen der Länder und nicht beim Bund gelegen hat. Bund und Länder haben jedoch gemeinsam Kriterien für die Berücksichtigung der Anmeldungen im Rahmen des Schnellbauprogramms aufgestellt und gemeinsam über die Projekte entschieden. Zu den Kriterien gehört selbstverständlich die Frage, ob es sich um ein Bauvorhaben in einem Engpaßfach handele. Zukünftig werden auf Grund des Verfahrens zur Erstellung des Rahmenplans die Möglichkeiten des Bundes, Einfluß auf Standort und Fachbereich von Investitionen zu nehmen, stärker sein. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 85) : Inwieweit waren an der Aufstellung dieses Schnellbauprogramms die Universitäten beteiligt? Das Schnellbauprogramm ist eine Sofortmaßnahme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. In welcher Form die einzelnen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7727 Länder (Bauverwaltungen) bei der Planung und Anmeldung von Bauvorhaben mit den Hochschulen zusammengewirkt haben, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Ausdrückliche Klagen über eine Nichtbeteiligung sind allerdings nur von Hochschulen des Landes Baden-Württemberg bekannt geworden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24, Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 86) : Welchen Einfluß haben die Steigerungsraten bei den Baupreisen von 15 % im Jahre 1970 und inzwischen vorausgeschätzten weiteren 15 % im Jahre 1971 auf dieses Schnellbauprogramm und die ubrigen Maßnahmen von Bund und Ländern zum Abbau des Numerus clausus? Die Preissteigerungen 1970/71 wirken sich beim Schnellbauprogramm infolge kurzer Bauzeiten, Festpreisvereinbarungen in zahlreichen Fällen und des erheblichen Anteils vorgefertigter Bauteile nicht im gleichen Maße nachteilig aus wie im übrigen Hochbau. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 87 und 88) : Welchen Einfluß werden die neuen von der Bundesregierung angekündigten Ausgabesperren auf das Schnellbauprogramm haben? Wieviel Studienplätze werden damit in Bremen in Fächern mit absolutem Numerus clausus neu geschaffen, und hat die Bundesregierung, wie in ihrer Drucksache VI/1856 angekündigt, bei den Verhandlungen mit den Ländern im Planungsausschuß für den Hochschulbau darauf hingewirkt, daß die Planung und Errichtung von Bauvorhaben in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen durch finanzielle Umschichtungen beschleunigt werden? Zu Frage 1) : Keine. Der Finanzbedarf für die Bauvorhaben des Schnellbauprogramms wird bis zur Höhe des gesetzlichen Finanzierungsanteils voll befriedigt. Zu Frage 2) : Mit den Bremer Schnellbauten ist eine Nutzfläche von rd. 14 600 qm geschaffen worden, 6 600 qm in drei geisteswissenschaftlichen Pavillons und 8 000 qm in den naturwissenschaftlichen Gebäuden. Die Zahl der Studienplätze, die ja bekanntlich nicht allein vom Flächenumfang abhängig ist, wird vom Land Bremen mit 700 bzw. 430 Plätzen angegeben. Der Studienbetrieb wird — so hoffen wir — im kommenden Wintersemester mit der Lehrerausbildung beginnen, der zum Sommersemester 1972 vorgesehene naturwissenschaftliche Bereich soll zu- nächst Elektrotechnik, Physik und Mathematik umfassen. Die Bundesregierung wird weiterhin alles tun, um die für den Hochschulbau bereitstehenden Mittel möglichst effektiv und gezielt auf den besonderen Bedarf in Engpaßbereichen einzusetzen. Mit dem in Kürze vom Planungsausschuß für den Hochschulbau vorzulegenden 1. Rahmenplan für die Jahre 1972 bis 1975 werden Ausbauschwerpunkte- und damit Finanzierungsprioritäten—im Bereich der Lehramts- und Langstudiengänge bei den Fächergruppen der Mathematik und Naturwissenschaften, der Ingenieurwissenschaften und der Zahnmedizin gesetzt werden. Bei den auch in Zukunft notwendigen jährlichen Verhandlungen mit den einzelnen Ländern über den Finanzbedarf der laufenden Maßnahmen wird die Bundesregierung wie bisher darauf hinwirken, daß bei Engpaßvorhaben der höchstmögliche Baufortschritt erreicht wird — etwa über finanzielle Umschichtungen zu Lasten weniger dringlicherer Dinge. Hierzu verweise ich auf das Übersendungsschreiben meines Hauses vom 31, März 1971 zur Gesamtübersicht über die Hochschulbau-Ausgaben bis zum 31. Dezember 1970, das den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zugegangen ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 89 und 90) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich der Numerus clausus in den Fächern Biologie, Geologie, Mathematik, Pharmazie, Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau und Vermessungswesen zum Teil beträchtlich verstärkt hat, wie dies aus den Vergleichszahlen der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom 31. März 1971 hervorgeht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich insofern die Situation der Zulassungsbeschränkungen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern seit dem Wintersemester 1970/71 trotz der Schnellbaumaßnahmen verschlechtert hat? Die Ubersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz über „Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger im Sommersemester 1971 in einigen Fächern (mit Vergleichszahlen)" enthält lediglich Angaben über die Zahl der Ausbildungsstätten mit Zulassungsbeschränkungen, die keine verläßliche Aussage über eine Verbesserung bzw. Verschlechterung des Studienplatzangebotes zulassen. Vergleichbare Angaben über die Zahl der abgewiesenen und zugelassenen Studienplatzbewerber für die einzelnen Fachrichtungen, aufgrund deren allein eine solche Aussage möglich wäre, sind in der Ubersicht nicht enthalten. Da die in Frage stehenden Fächer nicht oder noch nicht lange genug in der Zentralstelle für Studienbewerber erfaßt sind, liegt entsprechendes Zahlenmaterial bisher nicht vor. Die Ubersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz als solche läßt daher noch nicht den Schluß zu, daß trotz des Schnellbauprogramms von Bund und Ländern seit dem Wintersemester 1970/71 eine Verschlechterung 7728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 in der Situation der Zulassungsbeschränkungen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern eingetreten ist. Darüber hinaus sind in der Ubersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz zwei Kategorien von Zulassungsbeschränkungen zusammengefaßt, die im Grunde nicht vergleichbar sind. Wenn durch die Umstellung des Lehrbetriebes auf das Studienjahr in manchen Fachrichtungen ein Studienbeginn nur jeweils im Wintersemester möglich ist, ist eine solche Regelung von Zulassungsbeschränkungen aufgrund fehlender Studienplätze grundsätzlich zu unterscheiden. Eine Zusammenfassung muß notwendigerweise zu Mißverständnissen führen. Wenn trotz dieser Bedenken gegen die Ubersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz Vergleiche angestellt werden sollen, so sind nur die Angaben für gleiche Zeiteinheiten (entweder Sommersemester oder Wintersemester) vergleichbar. Für das Sommersemester 1971 ergäbe sich dann eine geringfügige Verschlechterung in einzelnen Fachrichtungen. Aber auch dieses Verfahren erscheint aus den genannten Gründen bedenklich. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 91 und 92) : Worin erblickt das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft eine zögernde Haltung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Sachen Hochschule der Südpfalz? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, sehr schnell zu einer Hochschule in der Südpfalz zu hemmen (Sicherung der Finanzierung) ? Eine zögernde Haltung wurde bisher vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nicht behauptet. Sie könnte darin gesehen werden, daß die Landesregierung dem Planungsausschuß keine entsprechenden Anmeldungen für eine Gesamthochschule Südpfalz zum 1. Rahmenplan vorgelegt hat. Da die Landesregierung Rheinland-Pfalz zum 1. Rahmenplan keine Anmeldungen für eine Gesamthochschule Südpfalz vorgelegt hat, wird innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre auch kein wesentlicher Fortschritt dieses Projektes zu erwarten sein. Die Bundesregierung betrachtet daher nach den Planungen der Landesregierung die Chancen als nicht besonders gut, schnell zu einer Gesamthochschule Südpfalz zu kommen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage A 93) : Beabsichtigt clie Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, uni den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in Erster Hilfe als festen Bestandteil des Berufsschulunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland werden zu lassen? Sofern Sportunterricht an den berufsbildenden Schulen in der Bundesrepublik erteilt wird, ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in Erster Hilfe in den Lehrplänen für dieses Fach vorgesehen. Darüber hinaus werden Erste Hilfe-Kurse über die Kultusverwaltungen in den Berufsschulen der Bundesrepublik von den Hilfsorganisationen kostenlos angeboten. Die Bundesregierung leistet einen Ausbildungskostenzuschuß in Höhe von 12 DM pro Kursteilnehmer. Berufsschullehrer werden als Ausbilder für Erste Hilfe-Kurse ausgebildet. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß die gegenwärtige Lösung — Kursangebot auf freiwilliger Basis — weiter gefördert und ausgebaut wird. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage A 94) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ein Modell für einen einheitlichen und obligatorischen Verkehrsunterricht in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln und darüber hinaus die Eltern schulpflichtiger Kinder auf ihre Verantwortung dabei hinzuweisen? Den Kultusministern der Länder ist es schon vor Jahren gelungen, unter Beachtung der entsprechenden Elterninstruktionen in allen öffentlichen Schulen einen obligatorischen Verkehrsunterricht einzuführen. Im Verlaufe der letzten Jahre sind jedoch Zweifel aufgekommen, ob die Verkehrserziehung nach Inhalt und didaktisch-methodischer Konzeption noch dem neuesten Stand entspricht. Unter Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen und Kritik hat der Schulausschuß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder den Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur „Verkehrserziehung in den Schulen" erarbeitet. Die Vorlage soll am 8./9. Juli 1971 in Schleswig abschließend beraten, um der KMK zur Verabschiedung empfohlen zu werden. Man darf damit rechnen, daß die neue Vereinbarung Ende dieses Jahres in Kraft treten. wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 95) : Wie beurteilt das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft den Plan vorn Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk, zwischen Koblenz und Sinzig/Rhein zwei Atomkraftwerke zu errichten? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7729 Dem BMBW sind bislang keine Einzelheiten über den Plan des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks (RWE), zwischen Koblenz und Sinzig am Rhein zwei Kernkraftwerke zu errichten, bekannt. Das BMBW kann zu dem geplanten Vorhaben erst Stellung nehmen, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Errichtungsgenehmigung oder eines Vorbescheides bei der zuständigen Landesbehörde gestellt ist und die zur Beurteilung des Standortes und der vorgesehenen Anlage erforderlichen Unterlagen vorgelegt und durch das BMBW und die Reaktor-Sicherheitskommission geprüft sind. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 96) : Auf welche Weise werden zur Zeit die bilateralen Maßnahmen der EWG-Länder auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe koordiniert, und welche Verbesserungen sind hier in Zukunft geplant? Der Schwerpunkt der Koordinierung von bilateralen Entwicklungshilfe-Maßnahmen mit den übrigen EWG-Ländern liegt in beiderseitigen Konsultationen. Dabei steht ein regelmäßiger und vertiefter Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Frankreich an der Spitze. Grundlage hierfür ist der deutschfranzösische Freundschaftsvertrag. (Erst kürzlich, nämlich am 6. Mai, ist mein französischer Kollege, Minister Yvon Bourges, zu Konsultationen hier in Bonn gewesen. Am 11. Juni haben in Paris deutschfranzösische Besprechungen über die Entwicklungshilfe auf der Ebene von Abteilungsleitern stattgefunden.) Mit den Niederlanden hat sich eine praktische Zusammenarbeit eingespielt. Sie reicht von Treffen zwischen dem niederländischen Minister für Entwicklungshilfe und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit bis zu Expertengesprächen in Bonn oder in Den Haag. Auch mit Belgien finden von Zeit zu Zeit Konsultationen über Fragen der Entwicklungshilfe sowie Einzelabstimmungen zwischen Experten statt. Mit Italien werden Fragen der Entwicklungshilfe im deutsch-italienischen Ausschuß für Handel behandelt. In Brüssel finden regelmäßig Konsultationen der einzelnen EWG-Mitgliedstaaten mit der Kommission statt. Im Regierungsausschuß beim Europäischen Entwicklungsfonds wird bei der Vorbereitung der Finanzierungsvorschläge der Kommission auf eine Koordinierung mit den Hilfen der EWG-Mitgliedstaaten geachtet. Darüber hinaus gibt es eine Regierungsvertretergruppe für Technische Hilfe, die sich die Koordinierung der Technischen Hilfe der Mitgliedsstaaten mit der des EEF zum Ziel gesetzt hat. Schließlich werden mit der Kommission der EG — wie mit einzelnen Mitgliedstaaten — Projektlisten und Listen über Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe ausgetauscht. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 97) : Ist die Bundesregierung bereit darzulegen, wann nach ihren Planungen mit der Erreichung des von ihr international übernommenen 0,7 %-Zieles für öffentliche Entwicklungshilfe-Leistungen bei der in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 vorgesehenen Steigerungsrate von jährlich 11 % zu rechnen ist, und von welcher Steigerungsrate sie bei der Überprüfung der mehrjährigen Finanzplanung ausgeht, um dieses Ziel, wie es in der Kabinettsvorlage heißt, „zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen"? In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hatte die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß sie sich bemühen werde, das im Pearson-Bericht empfohlene Ziel für die öffentliche Hilfe von 0,7 % des BSP durch eine Steigerungsrate beim Entwicklungshilfeetat von durchschnittlich 11% pro Jahr zu erreichen. Die Erreichung eines solchen, auf das BSP bezogenen Ziels ist nicht nur von dem Zuwachs bei den Entwicklungshilfeleistungen, sondern auch von der Wachstumsrate des BSP abhängig. Bei der der Regierungserklärung zugrunde liegenden Planung wurde entsprechend den damaligen Zielvorstellungen ein Wachstum des BSP von jährlich durchschnittlich 5,5 % unterstellt. Bei dieser Annahme wäre das 0,7 %-Ziel etwa 1980 erreicht worden. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Zuwachsraten des Sozialprodukts diese Zeitdisposition durchkreuzt haben. Daher hat die Bundesregierung auch in ihrem Beschluß vom 11. Februar 1971 kein Datum für die Erreichung dieses Zieles genannt. In den Jahren 1969 und 1970 hat die Bundesregierung die Verpflichtungsermächtigungen für die Entwicklungshilfe um jeweils 11 % erhöht. Über den Haushalt 1972 und die Mittelfristige Finanzplanung wird im Herbst entschieden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wulff (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 98 und 99) : Nachdem die Bundesregierung durch die wörtliche Wiederholung ihrer in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 gemachten Ankündigung in der Kabinettsvorlage vom 11. Februar 1971, sie werde „Wege suchen, um Rückflüsse aus Mitteln der öffentlichen Kapitalhilfe wieder voll für Zwecke der Entwicklungshilfe zu verwenden", zu erkennen gab, daß sie dazu bisher keine Vorstellungen entwickelt hat, fragen wir die Bundesregierung, welche finanziellen Planungen für diese Ankündigung zugrunde gelegen haben, und wie sie dieses Versprechen einzulösen gedenkt angesichts der Äußerung des Bundeskanzlers am 28. Mai 1971 im Deutschen Bundestag, von den Ankündigungen zur Entwicklungspolitik sei nichts zurückzunehmen? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik im Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, um strukturelle Änderungen infolge der Tendenzen der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung aufzufangen? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung bisher keine Vorstellungen bezüglich des Wiedereinsatzes der Rückflüsse aus Kapitalhilfedarlehen entwickelt hat. 7730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Sie verwendet bereits den Aktivsaldo des Tilgungsverrechnungskontos (von den Entwicklungsländern im Laufe eines Jahres auf Kapitalhilfedarlehen geleistete Tilgungen abzüglich des für „sonstige Mittel" (ERP-, Länder-, KW-Mittel) zu leistenden Tilgungsdienstes) neben den verfügbaren Haushaltsmitteln und den „sonstigen Mitteln" (ERP-, Länder-, KW-Mittel) zur Finanzierung von Auszahlungen auf Kapitalhilfedarlehen. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung bemüht sein, die Verpflichtungsermächtigungen so zu bemessen, daß die in den künftigen Jahren voraussichtlich verfügbaren Finanzierungsmittel — einschließlich des Aktivsaldos des Tilgungsverrechnungskontos — voll in Anspruch genommen werden. Damit wird dazu beigetragen, die auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Ziele der Zweiten Entwicklungsdekade in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen. Die Bundesregierung hat zu den entwicklungspolitischen Aspekten ihrer Strukturpolitik in der Antwort auf Frage 15 der Großen Anfrage der CDU/CSU zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung ausführlich Stellung genommen (Drucksache VI/2053). Sie bekräftigt die hierin vertretene Auffassung, daß Strukturänderungen — auch solche, die durch die verstärkte Integration der Entwicklungsländer in die internationale Arbeitsteilung ausgelöst werden — nicht durch Erhaltungssubventionen aufgehalten werden dürfen, sondern wenn erforderlich - durch angemessene strukturpolitische Maßnahmen gefördert werden müssen, wozu auch eine möglichst liberale Außenhandelspolitik gehört. Neben den allgemeinen und mehr vorbeugend wirkenden Mitteln der Strukturpolitik sind hier vor allem die Umschulungs- und Einarbeitungshilfen zu nennen. 1971 wird die Bundesanstalt für Arbeit für diesen Zweck Arbeitnehmern und Arbeitgebern voraussichtlich 107 Mio DM zuwenden. Zur Erleichterung der Anpassung der Unternehmen an Strukturänderungen gewährt die Bundesregierung als spezielle Hilfe ERP-Kredite zur Umstellung der Produktionsprogramme. 1971 sind hierfür 18 Mio DM vorgesehen. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel befaßt sich gegenwärtig mit der Erforschung des zu erwartenden Güterangebots der Entwicklungsländer. Um gegebenenfalls noch spezifischere wirtschafts- und handelspolitische Maßnahmen einleiten zu können und mittelfristig abrupte Eingriffe in die Produktions- und Beschäftigungsstruktur der deutschen Wirtschaft zu vermeiden, wird die Bundesregierung die Ergebnisse dieser umfangreichen Untersuchungen, wenn sie konkret genug sind, zu besonderen wirtschaftspolitischen Überlegungen heranziehen. Sie wird dabei in jedem Falle den Tendenzen der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung Rechnung tragen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 100) : Welche Gründe sind maßgehend für die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. beabsichtigte Förderung des Projekts einer Flachglashütte in Bolivien, gegen das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Auswärtigen Amt erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit angemeldet wurden? Für den Aufbau einer Flachglashütte zur Substitution der bisherigen Glasimporte hatte Bolivien die Bundesregierung um die Gewährung eines Kapitalhilfekredites gebeten. In dem daraufhin angefertigten Gutachten, das inzwischen durch die zuständigen Ressorts einer sachlich-kritischen Prüfung unterzogen wurde, ergaben sich gegen das Projekt unter den derzeitigen ökonomischen Voraussetzungen in Bolivien erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat daher im Einvernehmen mit allen beteiligten Ressorts von einer Förderung des Projektes abgesehen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 101) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Zusammenarbeit mit Ostblockländern im Rahmen der Entwicklungspolitik solange nicht möglich und erstrebenswert ist, wie die Zielsetzung der Entwicklungshilfe kommunistischer Staaten mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung im wesentlichen nicht übereinstimmt? Die Bundesregierung läßt sich bei ihrer Entwicklungspolitik von den Grundsätzen des Strategiedokuments der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 leiten. Diese internationale Strategie setzt voraus, daß auch Länder mit unterschiedlicher Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und Zielsetzung bei der Lösung gemeinsamer Aufgaben in den Entwicklungsländern zusammenarbeiten. Für die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit einzelnen osteuropäischen Ländern ist eine Übereinstimmung über gemeinsame Ansatzpunkte und konkrete Projekte erforderlich, nicht jedoch eine Übereinstimmung der entwicklungspolitischen Konzeption. Anlage 35 Schriftliche' Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 102) : Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß sie mit ihrer Politik, die die Intensivierung oder Verringerung der Entwicklungshilfe-Leistungen vorn „Fortschritt der innerdeutschen Verhandlungen" abhängig macht, die sie nicht durch politische Schritte der Entwicklungsländer gestört wissen möchte, einen direkten Einfluß auf die Entscheidungen des anerkennungswilligen Landes ausübt, ohne zu wissen, wie sie sich nach einem möglichen Scheitern des innerdeutschen Gesprächs diesen Ländern gegenüber verhalten wird, und ist ihr bewußt, daß durch diese Politik Länder, die ihre Entscheidung auf Drängen der Bundesregierung in der Schwebe halten, direkt in den Ost-WestGegensatz hineingezogen werden? Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7731 Die Vergabe von Entwicklungshilfe kann gar nicht vom Fortschritt innerdeutscher Gespräche abhängig gemacht werden. Es gibt auch keine Automatik zwischen Anerkennung der DDR durch Entwicklungsländer und unseren Leistungen in der Entwicklungshilfe, wie es keine Automatik gibt zwischen Anerkennung der DDR und Abbruch der Beziehungen durch die Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat für ihre Entspannungspolitik großes Verständnis bei fast allen Entwicklungsländern gefunden, da diese Politik auch im Interesse der Entwicklungsländer liegt. Die meisten Entwicklungsländer haben auch Verständnis für unsere Auffassung gezeigt, daß eine Anerkennung der DDR zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Entspannung nicht fördert. Gerade nach den Ereignissen um die Jahreswende 1970/71 ist die Bundesregierung verpflichtet, ihre gesamten bilateralen Beziehungen zu solchen Ländern zu überprüfen, die anderen Erwägungen den Vorzug geben. Dies liegt nicht zuletzt auch auch im Interesse unserer Entwicklungsexperten und Entwicklungshelfer. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der erfolgreiche Abschluß der Vierergespräche über Berlin und die befriedigende Regelung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland Energien im gesamten europäischen Raum freimachen würden, von denen ein Teil in konstruktiver Weise zugunsten der Entwicklungspolitik eingesetzt werden könnte. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage A 103) : Welche Möglichkeiten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für Kommunalpolitiker aus den Entwicklungsländern, Probleme der Gemeinden bei uns zu studieren und Anregungen fur die kommunale Praxis in den Heimatländern zu erhalten, und wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Städtepartnerschaften mit Gemeinden aus Entwicklungsländern? In der von der Bundesregierung am 11. Februar 1971 verabschiedeten entwicklungspolitischen Konzeption der BRD für die Zweite Entwicklungsdekade wird zur Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Institutionen folgendes festgestellt: „Die Bundesregierung hält einen gesteigerten Beitrag der nichtstaatlichen gesellschaftlichen Gruppen für wünschenswert. Die Bundesregierung wird u. a. auch entwicklungspolitische Aktivitäten von ... Gemeinden unterstützen." Insgesamt bestehen 14 Partnerschaften und 10 Städtefreundschaften mit Gemeinden in Entwicklungsländern. Die 4 kommunalen Spitzenverbände haben zur Koordinierung ihrer Arbeit im Bereich der Entwicklungshilfe ein Sekretariat für kommunale Partnerschaften eingerichtet, mit dem die Bundesregierung eng zusammenarbeitet. Das BMZ bemüht sich seit Jahren durch die Einrichtung eines besonderen Haushaltstitels die kommunalen Partnerschaften durch ergänzende Maßnahmen zu fördern. Ich hoffe, die Bedenken dagegen bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 1972 ausräumen zu können. Der Fortbildung von führenden Kommunalpolitikern und -beamten mißt die Bundesregierung seit Jahren eine besondere Bedeutung zu. Diese Aufgabe nimmt die Zentralstelle für öffentliche Verwaltung der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer in Berlin wahr. In kurzfristigen Seminaren von 3 bis 4 Wochen Dauer wurden in den Jahren 1966 bis 1970 rund 750 Personen über kommunalpolitische Probleme unterrichtet, während in 9- bis 10monatigen Programmen in der gleichen Zeit rund 250 Fachkräfte fortgebildet wurden. Im Rahmen der Tätigkeit der Zentralstelle für öffentliche Verwaltung wurden darüber hinaus in den letzten 5 Jahren zahlreiche Seminare in den Entwicklungsländern in Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen der UN oder mit Gemeindeverbänden der jeweiligen Länder durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen insgesamt mehr als 3000 Kommunalpolitiker und -beamte teil. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 111 und 112) : Nach welchen Kriterien werden Kinder nichtdeutscher Eltern zum Besuch von deutschen Schulen im Ausland zugelassen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch das Beibehalten überholter pädagogischer Grundsätze an zahlreichen deutschen Auslandsschulen das Leistungsniveau der Schüler absinkt und dadurch die Attraktivität der Schulen für Schüler aller Nationen beeinträchtigt wird, und was gedenkt die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen? Die deutschen Schulen im Ausland sind Privatschulen. Träger dieser Schulen ist in der Regel ein Schulverein. Schule und Schulverein entsprechen dem Recht des Gastlandes. Die Aufnahmekriterien für die Schüler, über die im Prinzip der Schulverein entscheidet, richten sich nach dem Schultyp und nach der Zusammensetzung der Schülerschaft. Eine Einwirkungsmöglichkeit amtlicher deutscher Stellen besteht hierbei auf dem Wege der Bestimmung des Umfangs der Förderung sowie der Anerkennung der Lehrpläne und Prüfungen in der Bundesrepublik. Was die Kriterien der Aufnahme von nichtdeutschen Kindern im einzelnen betrifft, ist folgendes zu bemerken: In Experten-Schulen, d. h. Schulen, die für Kinder von Deutschen bestimmt sind, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und die nach innerdeutschen Lehrplänen unterrichten, werden nichtdeutsche Kinder aufgenommen, soweit Plätze zur Verfügung stehen und genügende Deutsch-Kenntnisse nachgewiesen werden können. Bei den als Begegnungsschulen bezeichneten Anstalten schwankt der Anteil nichtdeutscher Kinder stark. Viele dieser Schulen werden vorwiedend von nichtdeutschen Kindern besucht. Der Zugang zur Schule erfolgt grundsätzlich nach Leistungskriterien. Dabei wird von deutscher amtlicher Seite großer Wert darauf gelegt, daß auch Schülern aus sozial schwächeren Schichten der Besuch der Schulen ermöglicht wird. Dies geschieht in der Form, daß den Schulvereinen der Einnahmeverlust, der ihnen durch die Gewährung von Freiplätzen oder durch die Ermäßigung von Schulgeld entsteht, auf dem Wege über die Schulbeihilfe erstattet wird. Auf die zweite Frage lautet die Antwort nein. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß generell von einem „Beibehalten überholter pädagogischer Grundsätze an zahlreichen Auslandsschulen", von einem Absinken des Leistungsniveaus und von Beeinträchtigung der Attraktivität dieser Schulen gesprochen werden könnte. Vielmehr ist festzustellen: Die Schulen gelten in ihren Gastländern durchweg als gut; ihr Problem ist nicht Mangel an Schülern, sondern zu großer Andrang. Das Niveau der Schulen wird durch jährliche einheimische Prüfungen und — an einigen Dutzend Schulen — durch deutsche Prüfungen, die unter der Kontrolle von Prüfungsbeauftragten der Ständigen Kultusministerkonferenz abgehalten werden, nachgewiesen. Der laufende Austausch von deutschen Lehrern — rund 300 pro Jahr — bewirkt einen ständigen Zufluß moderner deutscher pädagogischer Erfahrungen und Vorstellungen zu den Auslandsschulen, und zwar in einem Maße, das konservativ eingestellten Schulträgern nicht immer willkommen ist. Unabhängig von diesen Feststellungen ist unbestreitbar, daß an den Schulen vieles verbessert werden kann und muß. Erfolgversprechende Ansätze in dieser Richtung sind in den letzten Jahren, insbesondere seit Errichtung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln, gemacht worden. Als Beispiel hierfür seien angeführt: 1. Das Bewußtsein, daß deutsch-fremdsprachiger Unterricht etwas völlig anderes ist, als muttersprachtlicher Unterricht, ist bei den Schulen geweckt worden. Ein für die Auslandsschulen erforderliches und geeignetes Unterrichtswerk wird entwickelt; der erste Teil sowie Handreichungen für den Unterricht von Deutsch als Fremdsprache sind den Schulen zugeleitet worden. 2. Der ständige Kontakt der Zentralstelle zu den Schulen, insbesondere der pädagogischen Beratung der Schulen an Ort und Stelle haben zu einem intensiven Strom von Informationen, gründlicher gegenseitiger Kenntnis und zu in die Zukunft gerichteten pädagogischen Einzelentscheidungen geführt. 3. Die Lehr- und Lernmittelversorgung der Schulen wurde verbessert, der Lehrmittelmarkt wird beobachtet, über wesentliche Neuentwicktlungen werden die Schulen orientiert. Der Einsatz technischer Medien an den Schulen wird vorbereitet und an einzelnen Stellen experimentell erprobt. Es ist zu erwarten, daß durch diese Maßnahmen die pädagogische Wirksamkeit der Auslandsschulen weiter verbessert werden wird. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A und 119 und 120) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Einreise rhodesischer Sportler, die vorn Leichtathletikzentrum Südheide in Bomlitz zum Gegenbesuch eingeladen waren, verhindert hat, obgleich es sich bei diesen Sportllern um eine Gruppe weißer und farbiger Sportler mit rhodesischen Pässen gehandelt hat? Ist die Bundesregierung unterrichtet, daß weiße und farbige rhodesische Sportler in die USA und nach Großbritannien mit rhodesischen Pässen einreisen dürfen? Ja. Es handelt sich um eine Gruppe von 17 Sportlern, davon sechs Farbige. Zwölf Mitglieder der rhodesischen Mannschaft besitzen rhodesische, vier britische Pässe. Einer hat einen südafrikanischen Paß. Inhaber rhodesischer Pässe dürfen in Anbetracht der Ziffer 5 a der Resolution des VN-Sicherheitsrates vom 29. Mai 1968 nur bei Vorliegen außergewöhnlicher humanitärer Gründe in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Gegen die Einreise der Mitglieder der Mannschaft, die britische Pässe besitzen, bestehen politische Bedenken, weil sie bei der Sportbegegnung in der Bundesrepublik Deutschland nicht als britische, sondern als rhodesische Sportler auftreten wollen. Insofern unterscheiden sie sich in nichts von den Angehörigen der Mannschaft, denen als Inhabern rhodesischer Pässe die Einreise verweigert werden muß. Zur zweiten Frage lautet die Antwort nein. Die Regierung der Vereinigten Staaten erkennt rhodesische Pässe grundsätzlich nicht an. In der Vergangenheit ist Inhabern rhodesischer Pässe nur in wenigen Ausnahmefällen die Einreise durch Sichtvermerke auf einem besonderen Blatt ermöglicht worden. Rhodesische Pässe werden auch von der britischen Regierung nicht anerkannt. Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher humanitärer Gründe können Inhaber rhodesischer Pässe einen britischen Paß mit begrenzter Gültigkeit erhalten. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7733 ordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das sogenannte „Signal von Tiflis" durch die anderslautende Äußerung des stellvertretenden Außenministers Zarapkin in Kopenhagen überlönt wurde? Wir haben die Äußerungen des Generalsekretärs der KPdSU, Breshnew, in Tiflis als Hinweis auf eine mögliche Diskussionsbereitschaft der Sowjetunion begrüßt. Da die sowjetischen Äußerungen jedoch vage formuliert sind, hingegen konkrete Vorschläge der NATO seit 1968 vorliegen, haben wir ebenso wie unsere Verbündeten — immer darauf hingewiesen, daß die sowjetische Haltung zu diesen Vorschlägen noch geklärt werden muß. Durch die kürzlichen Demarchen des Sonderbotschafters der UdSSR, Zarapkin, in Kopenhagen, Oslo und London ist diese Notwendigkeit noch unterstrichen worden. Bekanntlich hat die NATO-Ministerrats-Tagung im Lissaboner Kommuniqué vom 4. Juni 1971 daran erinnert, daß die Initiativen für einen sicherheitspolitisch ausgewogenen Abbau der militärischen Konfrontation in Europa über zwei Jahre lang vom westlichen Bündnis ausgegangen sind (Reykjavik Juni 1968, Rom Mai 1970, Brüssel Dezember 1970) und gleichzeitig betont, daß in intensiven Sondierungen mit der Sowjetunion und anderen interessierten Regierungen festgestellt werden soll, ob eine gemeinsame Grundlage besteht, auf der VerHandlungen über gegenseitige und ausgewogene Truppenverminderungen geführt werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 2 und 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Zeit beim Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften seit drei Jahren 40 Richtlinien- und Verordnungsvorschläge, seit zwei Jahren 120 Richtlinien- und Verordnungsvorschläge unerledigt liegen, und glaubt die Bundesregierung nicht, deß diese Verzögerung für die Integration der Gemeinschaft außerordentlich hinderlich ist und dem sogenannten Geist von Den Haag widerspricht? Welche Vorschläge hat die Bundesregierung gemacht, und welche Vorschläge wird sie ah jetzt machen, damit die Rückstände aufgearbeitet und die Entscheidungen des Ministerrats beschleunigt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine erhebliche Anzahl von Richtlinien- und Verordnungsentwürfen, die die Kommission dem Rat in den letzten Jahren zugeleitet hat, vom Rat bisher nicht abschließend beraten und erlassen worden ist. Die Bundesregierung bedauert diesen Sachverhalt. Er findet seine Erklärung einerseits darin, daß der Rat sich auf die für die politische Weiterentwicklung der Gemeinschaft der Sechs entscheidenden Grundsatzbeschlüsse (z. B. Finanzverfassung, Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion, Erweiterung) konzentriert hat, und andererseits in der erheblichen Schwierigkeit, bei den vielen Fragen von geringerem allgemeinen Interesse, z. B. im Bereich der Rechtsangleichung, einvernehmlich eine für alle Mitgliedstaaten vertretbare Lösung zu finden. Die Integration hat jedoch ungeachtet der Rückstände gerade in den letzten beiden Jahren, getragen vom Geiste der Haager Konferenz, erhebliche Fortschritte gemacht. Wie auch im nationalen Bereich gibt es in der Gemeinschaft für die Aufarbeitung der Rückstände und die Beschleunigung der Entscheidungen keine politisch durchsetzbare Zauberformel. Die Willensbildung ist in der Gemeinschaft eher noch schwieriger als im nationalen Bereich, da wir uns in der Gemeinschaft zumeist auf Neuland bewegen und außerdem von einer vorgeschalteten Beschlußfassung der Mitgliedsregierungen abhängig sind. Die sich abzeichnende Lösung der Kernprobleme der Erweiterung wird es dem Rat erlauben, sich verstärkt dem zuzuwenden, was man das „Tagesgeschäft der Gemeinschaft" nennen könnte. Die Bundesregierung wird sich hierbei für eine Beschleunigung der Arbeiten und für Verbesserungen in den Arbeitsmethoden, wo immer möglich, einsetzen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen B 4 und 5) : In wieviel Fällen hat die Bundesregierung bisher — entsprechend den Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. Mai 1968 — Sportfern aus Südrhodesien die Einreiseerlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland nicht erteilt? Welche Haltung wird die Bundesregierung in der Frage der Einreiseerlaubnis den zu erwartenden südrhodesischen Teilnehmern all den Olympischen Spielen 1972 unter Berücksichtigung des Umstands einnehmen, daß das Organisationskomitee für diese Spiele im Auftrag des Internationalen Olympischen Komitees gehandelt hat, als es dem Nationalen Olympischen Komitee Südrhodesiens die Einladung zu den Olympischen Spielen 1972 — wie jedem anderen Mitglied des Internationalen Olympischen Komitees auch - – übermittelt hat? Die Bundesregierung hat bisher in keinem Falle Sportlern aus Rhodesien mit rhodesischen Pässen einen Sichtvermerk erteilt. Ziffer 5 a des Beschlusses des Sicherheitsrates der VN vom 29. Mai 1968 gestattet die Erteilung von Sichtvermerken nur bei Vorliegen außergewöhnlicher humanitärer Gründe. Olympische Spiele sind eine Veranstaltung des IOC, das das betreffende Nationale Olympische Komitee (NOK) mit der Durchführung beauftragt. Das von diesem bestellte Organisationskomitee (OK) lädt im Auftrag des IOC alle vom IOC anerkannten Nationalen Olympischen Komitees zur Teilnahme an den Olympischen Spielen ein. Das NOK von Rhodesien ist vom IOC anerkannt und daher auch eingeladen worden. Die Bundesregierung hat sich in einer vom IOC als Vorbedingung für die Vergabe der Olympischen Spiele nach München verlangten Erklärung gegenüber dem IOC vom 23. Mai 1966 verpflichtet, „alle Voraussetzungen für eine ungestörte Ausrichtung zu schaffen" und „den Vertretern aller seitens des Internationalen Olympischen Komitees bis zu den Olympischen Spielen im Jahre 1972 anerkannten Nationalen Olympischen Komitees, unabhängig von rassischen, religiösen oder politischen Gesichtspunkten, uneingeschränkte Einreise zu gewähren". 7734 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Die Bundesregierung hat in einer Erklärung ihres Sprechers vom 1. April 1971 und in Beantwortung eines Beschlusses des Entkolonialisierungsausschusses der VN darauf hingewiesen, daß Proteste afrikanischer Regierungen und Nationaler Olympischer Komitees gegen die Einladung des NOK von Rhodesien an das IOC zu richten sind. Das IOC wird sich vermutlich auf seinen Kongressen in Luxemburg im September 1971 und in Sapporo im Februar 1972 erneut mit der Rhodesienfrage befassen. Die Bundesregierung hat über das OK und über die VN die Frage an das IOC gerichtet, ob es sich nicht auch an die Sanktionen des Sicherheitsrates der VN vom 29. Mai 1968 gegen Rhodesien gebunden fühlt. Die Bundesregierung hofft, daß das IOC noch vor den Olympischen Spielen in München 1972 eine mit der VN-Resolution Nr. 253 vereinbare Lösung finden wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen B 6 und 7): Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EWG-Kommission, die in einer Aufzeichnung an den EWG-Ministerrat beklagt, daß sie nicht über gesicherte, homogene und hinreichend aktuelle statistische Daten verfügt, die sie zur Analyse der Situation und Festlegung ihrer Aktionen benötigt, und um welche Statistiken handelt es sich im wesentlichen? Ist die Bundesregierung bereit, ihrerseits die erforderlichen Schritte einzuleiten, um das statistische Programm möglichst umgehend zu verwirklichen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der EWG-Kommission, daß die statistischen Informationen, welche die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, für Zwecke der EWG-Kommission nicht ausreichend sind und daß auf einigen Gebieten noch Lücken bestehen. Das ergibt sich schon daraus, daß aus der übernationalen Sicht der EG ein neuer Informationsbedarf entstanden ist, der bei den nationalen Anforderungen — die überdies von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind — nicht berücksichtigt wurde. Die Bundesregierung unterstreicht andererseits die Meinung der EWG-Kommission, daß die Ergebnisse der statistischen Arbeiten der Gemeinschaften 11 Jahre nach dem Entstehen der EWG insgesamt als positiv zu werten sind. Die Bundesregierung hat bislang auf den meisten Gebieten die geforderten Daten aus den für nationale Zwecke durchgeführten Erhebungen entnommen oder durch Umrechnung soweit wie möglich harmonisierte Ergebnisse zur Verfügung stellen können. In mehreren Fällen wurden und werden auch vorab harmonisierte statistische Vorhaben wie z. B. die Agrarstrukturerhebung durchgeführt. Durch die unterschiedlich gewachsenen Strukturen der amtlichen statistischen Systeme in den Mitgliedstaaten können homogene Statistiken nur allmählich entwickelt werden. Es gibt in der EWG drei verschiedene Organisationsformen der Statistik. In der Bundesrepublik wird generell die Statistik über die Statistischen Landesämter erhoben und aufbereitet, das Statistische Bundesamt stellt ,die Länderergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammen. In den Niederlanden führt ein Statistisches Zentralamt alle Erhebungen und Aufbereitungen durch. In den anderen Mitgliedstaaten üben die Statistischen Ämter z. T. nur eine Koordinierungsfunktion aus, und zwar dann, wenn Fachressorts und Wirtschaftsverbände an der Zusammenstellung der statistischen Daten beteiligt sind. Die Bundesrepublik führt kurzfristige Statistiken durch, die von keinem anderen Mitgliedstaat übertroffen werden. Dagegen liegt bei den meisten anderen Mitgliedstaaten das Schwergewicht mehr bei Jahresstatistiken. Einige Länder sind erst im Begriff, auf amtlichem Wege sowohl kurzfristige als auch langfristige harmonisierte Statistiken zu entwickeln. Die aus der Sicht der EWG-Kommission für ihren Bedarf festgestellten Lücken im statistischen Instrumentarium beruhen nicht zuletzt darauf, daß die aufgrund von nationalen Verwaltungsakten und gesetzlichen Vorschriften anfallenden Daten erst dann harmonisiert werden können, wenn auch die gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung gebracht worden sind. Die Bundesregierung hat sich bisher aktiv an der Harmonisierung der Statistiken in den statistischen Gremien der Europäischen Gemeinschaften beteiligt, und sie wird auch weiterhin im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten um ,die Weiterentwicklung des statistischen Programms bemüht bleiben. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen B 8 und 9) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel deutsche Staatsangehörige gegenwärtig noch aus politischen Gründen im Ausland inhaftiert sind? Wird die Bundesregierung — auch gerade nach der vor wenigen Tagen erfolgten Haftentlassung eines Deutschen in Jugoslawien -- ihre Anstrengungen um Freilassung dieser Personen in verstärktem Maße fortsetzen? Die Frage nach der Anzahl der Inhaftierten läßt sich in dieser Form nicht beantworten, da sie eine genaue Abgrenzung des Begriffs „aus politischen Gründen" voraussetzt. Eine Legaldefinition gibt es nicht, und je nach Betrachtungsweise dürfte eine verschiedene Begriffsauslegung möglich sein. In allen Fällen der Inhaftierung eines Deutschen im Ausland ist die Bundesregierung bemüht, diesen Personen im Rahmen des Möglichen konsularische Betreuung zukommen zu lassen. Ob und inwieweit sich die Bundesregierung darüber hinaus — etwa durch offizielle Demarchen — für den Inhaftierten einsetzt, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Begleitumständen ab. Unabhängig von der kürzlich erfolgten Haftentlassung eines Deutschen in Jugoslawien wird sich die Bundesregierung auch weiterhin für Deutsche, die im Ausland aus politischen oder sonstigen Gründen verhaftet sind, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einsetzen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7735 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 111/2344 Fragen B 10 und 11) : ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Beförderungen von Angehörigen der ehemaligen Wehrmacht nach den damals geltenden Rechtsvorschriften deshalb rechtsunwirksam waren, weil sie den Betroffenen von dem zuständigen Dienstvorgesetzten nicht persönlich ausgesprochen wurden, und daß solche Beförderungen im Gesetz zu Artikel 131 GG bisher nicht berücksichtigt werden? Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, bei der Novellierung des Gesetzes zu Artikel 131 GG oder anderer gesetzlicher Regelungen eine Änderung des bisherigen für den betroffenen Personenkreis nachteiligen Rechtszustandes herbeizuführen? Der Bundesregierung ist die von Ihnen, Herr Kollege, dargestellte Rechtslage bekannt. Es handelt sich darum, daß nach dem seinerzeit für die Angehörigen der Wehrmacht geltenden Recht die Beförderungen erst mit der dienstlichen Bekanntgabe durch den hierfür zuständigen Vorgesetzten rechtswirksam wurden. Dieser Sachverhalt ist übrigens in der Sitzung des Hohen Hauses vom 20. Januar 1971 anläßlich der Beratung der Sammelübersichten des Petitionsausschusses durch Herrn Kollegen von Bockelberg ausführlich vorgetragen worden. Das G 131 knüpft an die Rechtsstellung an, die die Berufssoldaten und die übrigen Personengruppen, auf die das G 131 Anwendung findet, am 8. Mai 1945 besaßen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Vorschriften, die bis zum 8. Mai 1945 bestanden haben im Rahmen des G 131 nicht revisibel. Daher ist auch eine Beförderung, die vor dem 8. Mai 1945 nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, für das G 131 nicht relevant. Die Bundesregierung kann sich in dieser Frage nur auf die bestehende zwingende gesetzliche Regelung berufen und muß davon absehen, vor der Beratung des Berichts zum G 131 in den zuständigen parlamentarischen Gremien ein hiervon abweichendes Votum abzugeben. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 12) : Genießen Namen oder Namensteile von Parteien einen ebensolchen Rechtsschutz wie z. B. Firmennamen? Der Firmenname wird vor allem durch die §§ 17 ff. HGB geschützt. Ein vergleichbarer Schutz des Namens politischer Parteien ist erst mit dem Inkrafttreten des § 4 ParteienG erreicht worden; denn der allgemeine Namensschutz aufgrund des § 12 BGB, den Parteien als rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine für sich in Anspruch nehmen können, wurde den Besonderheiten des Parteienrechts nicht in vollem Umfange gerecht. Im Hinblick auf § 4 ParteienG ist zutreffend darauf hingewiesen worden, daß nunmehr auch Parteien ebenso wie Handelsfirmen die Grundsätze der „Firmenwahrheit" und „Firmenklarheit" zu beachten haben: Nach § 4 des Parteiengesetz muß sich der Name der Partei sowie ihre Kurzbezeichnung deutlich von dem Namen einer bestehenden Partei unterscheiden" Gebietsverbände müssen den Namen der Partei mit nachfolgendem Zusatz ihrer Organisationsstellung führen und Gebietsverbände, die aus einer Partei ausscheiden, müssen einen neuen Namen wählen, der nicht nur in einem Zusatz zu dein bisherigen Namen bestehen darf. Obwohl die Namen von Parteien und Firmen durch voneinander abweichende Regelungen, die durch die unterschiedliche Struktur der jeweiligen Organisation im Staats- und Wirtschaftsleben bedingt sind, geschützt werden, ist die Intensität des Schutzes durchaus vergleichbar. Jedenfalls ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß das geltende Namensrecht für Parteien nicht ausreicht. Der parteienrechtliche Namensschutz umfaßt auch Zusatz- und Kurzbezeichnungen sowie Namen von Untergliederungen einer Partei. Ob darüber hinausgehend Namensteile einer Partei ebenso wie der Parteiname selbst geschützt sind, läßt sich nur im Einzelfall beurteilen. Gegebenenfalls wird für die Entscheidung einer dahingehenden Frage u. a. die vorgenannte Bestimmung des § 4 Abs. 1 Satz 1 ParteienG heranzuziehen sein, wonach der Name einer neuen Partei sowie ihre Kurzbezeichnung sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden muß. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 13 und 14) : Wie oft haben sich Mitglieder der Bundesregierung in dem Zeitraum 1. Januar 1967 bis 31. Mai 1971 in Berlin aufgehalten? Ist die Bundesregierung bereit, die Antwort nach Jahren und Ressorts aufzuschlüsseln? Die Beantwortung der Fragen ist in der für schriftliche Anfragen gesetzten Frist nicht möglich. Eine Antwort bedürfte umfangreicher Erhebungen, bei denen auch Anfragen an Mitglieder der früheren Bundesregierung zu richten wären. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die Förderung von strukturschwachen Gebieten entsprechend dem Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers von dem starren 20 000-Einwohner-Einzugsbereich abzugehen und auch die Stadt Laufen im Südosten Bayerns als Förderungsort anzuerkennen? Herr Staatssekretär Dr. Schöllhorn teilte Ihnen mit Schreiben vom 31. März 1971 mit, daß der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur, dem Bund und Länder angehören, in seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 u. a. einstimmig beschloß, daß bei den Anmeldungen der Bundesländer zum ersten Rahmenplan nur Gemeinden als Schwerpunktorte ausgewiesen werden sollen, die gegenwärtig in den Regionalen Aktionsprogrammen als Schwerpunkte anerkannt sind. 7736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Entgegen diesem Beschluß hat die Bayerische Staatsregierung in ihren Anmeldungen zum Rahmenplan die Stadt Laufen als zusätzlichen Schwerpunktort für das Regionale Aktionsprogramm „Südöstlich-oberbayerisches Ausbaugebiet" vorgeschlagen. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß der Planungsausschuß in Abänderung seines bisherigen Beschlusses diesem Vorschlag des Landes Bayern folgen wird. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen B 16 und 17) : Hat die Bundesregierung von dem in der Zeitschrift „Die Ortskrankenkasse" Nummer 7/8 vorn 1./15. April angestellten Preisvergleich für eine Reihe von Arzneimitteln in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland Kenntnis? Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Beseitigung der ausgeprägten Preisüberhöhungen in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken und das Bundeskartellamt anzuweisen, gegen die offensichtlichen Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen? Zu dem von Ihnen angeschnittenen Thema habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Mai 1971 auf eine Anfrage des Kollegen Engholm Stellung genommen. Zur Zeit befaßt sich ein interministerieller Arbeitskreis mit der Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt. Dieser Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, des Bundeskartellamtes und des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen, der für die Arbeiten dieses Kreises federführend ist. Er hat die Aufgabe, die Preisgestaltung zu analysieren, um daraus Möglichkeiten einer Beeinflussung der Marktverhältnisse bei Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung der Verbraucherinteressen abzuleiten. Selbstverständlich wird er dabei auch in der Zeitschrift „Die Ortskrankenkasse" veröffentlichten Artikel über Preisvergleiche bei Arzneimitteln und damit die von Ihnen angeschnittene Frage berücksichtigen. In jedem Fall wird die Bundesregierung bemüht sein, unter Berücksichtigung der Besonderheiten, d. h. unter Wahrung des therapeutischen Primats den Preiswettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt so gut wie möglich zu intensivieren. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 18) : Betrachtet die Bundesregierung die im Gutachten zur Neugestaltung des Familienlastenausgleichs angegebenen 140 DM als Bedarf pro Kind hei Familien mit niedrigen Einkommen bei der gegenwärtigen Tendenz zu überhöhten Preissteigerungen als noch sachlich richtig? Der sogenannte sozialkulturelle Mindestbedarf von 140 DM monatlich ist in dem von Ihnen erwähnten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zur Reform des Familienlastenausgleichs ausdrücklich auf das Jahr 1970 bezogen worden. Er beruht also auf den damaligen Daten und bedarf — entsprechend deren Änderung — der Fortschreibung. Der Wert von 140 DM, der übrigens ein Durchschnittswert für die Altersgruppe unter 18 ist und nicht die Wohnungs- und die Ausbildungskosten einschließt, ist als Ergebnis wissenschaftlicher Überlegungen ein brauchbarer Ausgangspunkt für politische Entscheidungen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/2344 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auch heute noch -- 26 Jahre nach Kriegsende — eine getrennte Benutzung von Schwimmbädern nach deutschen und britischen NATO-Angehörigen zweckmäßig ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den in Wilhelmshaven andauernden Zustand der Benachteiligung von 5000 Marineangehörigen gegenüber 500 britischen Schulkindern umgehend zu beseitigen? In Wilhelmshaven wurde das frühere Marinefreibad an der Freiligrathstraße nach Beendigung des Krieges von der britischen Besatzungsmacht beschlagnahmt, aber 1959 wieder freigegeben. Die britischen Behörden behielten sich lediglich vor, das Bad an 2 Stunden nachmittags ausschließlich für die Schwimmausbildung der ca. 500 britischen Internatsschüler der Prince-Rupert-School zu benutzen. Diese Regelung besteht heute noch und hat sich nach Auffassung des Standortkommandanten in Wilhelmshaven als notwendig und zweckmäßig erwiesen. Der Standortverwaltung Wilhelmshaven sind nie Beschwerden wegen der Reservierung des Bades bekanntgeworden. Eine Benachteiligung der Marineangehörigen ist durch die Regelung nicht gegeben, da das Freibad von ihnen überwiegend außerdienstlich benutzt wird, während die dienstliche Schwimmausbildung im städtischen Hallenbad Wilhelmshaven durchgeführt wird und nur an warmen Sommertagen im Freibad stattfindet. Da im nächsten Jahr die Internatsschule nach Rinteln verlegt wird, wird voraussichtlich spätestens nach Beendigung der Badesaison 1972 das Freibad uneingeschränkt der Bundeswehr und der deutschen Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarisch en Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 20) : Welche Gründe rechtfertigen es, bei den obersten Bundesbehörden die Planstellen in der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) und A 12 im Verhältnis 3 : 1, die entsprechenden Planstellen bei den obersten Bundesgerichten jedoch in einem wesentlich ungünstigeren Verhältnis aufzuteilen? Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 BBesG dürfen Beförderungsämter oberhalb des 1. Beförderungsamtes nur für solche Aufgaben geschaffen werden, die sich von dem Amtsinhalt der jeweils unter ihnen liegenden Ämter wesentlich abheben. Maßgebend für die Zuordnung von Aufgabengebieten zu den Besoldungs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7737 gruppen ist somit die sachgerechte Stellenbewertung. Die Sachbearbeiter der BesGr. A 12 und A 13 in den obersten Bundesbehörden wirken insbesondere bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, der Klärung von Grundsatzfragen, der Erarbeitung von Ausführungserlassen usw. mit. Diese weitgehend gleichwertigen Funktionen rechtfertigen es, in Anlehnung an die gesetzliche Festlegung des Anteils für Ministerialräte in der BesGr. B 3 auf höchstens 75 v. H. (Fußnote 12 a zur Besoldungsgruppe B 3) auch die Spitzenämter des gehobenen Dienstes in den obersten Bundesbehörden im Verhältnis von 75 : 25 v. H. auf die BesGr. A 13 und A 12 aufzuteilen. Auf den gehobenen Dienst in den obersten Gerichtshöfen des Bundes kann wegen der anders gearteten Aufgabenstellung diese Regelung nicht angewendet werden. Dort sind Beamte der BesGr. A 13 und A 12 in der Gerichtsverwaltung, z. B. als Leiter von Senatsgeschäftsstellen, in der Kostenfestsetzung und im Prüfdienst, eingesetzt. Die Zahl derartiger herausgehobener Dienstposten mit Bewertungen nach BesGr. A 13 und A 12 wird in den obersten Gerichtshöfen durch die organisatorischen Gegebenheiten mitbestimmt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Meinung der Verbraucherpolitischen Korrespondenz vom 4. Mai 1971 (Nr. 18), daß die vorn Deutschen Bauernverband geforderte und von der CDU/CSU-beantragte Erhöhung der Mehrwertsteuer die Geldentwertung beschleunigt und deshalb unsozial gegenüber der Landwirtschaft und den Verbrauchern sei? Tst die Bundesregierung bereit, der Verbraucherpolitischen Korrespondenz zu erklären, daß die in derselben Ausgabe angeprangerte, nicht an den Fiskus abzuführende 8,5%ige Mehrwertsteuer für die Landwirtschaft deswegen nicht einkommenswirksam wird, weil sie sich zum größten Teil aus dem Pauschalierungssatz und zum anderen Teil aus dem Ausgleichsanspruch auf Grund der für die Landwirtschaft einkommensmindernden Aufwertung ergibt? Die Fraktion der CDU/CSU hat selbst vorgeschlagen, daß die von ihr beantragte Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der Landwirtschaft angesichts der angespannten Haushaltslage nicht über den Bundeshaushalt, sondern über eine generelle Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel durch den Verbraucher finanziert werden soll. Eine solche Weiterwälzung der Steuererhöhung auf den Verbraucher würde zu einer erheblichen Verteuerung der Nahrungsmittel führen. Zudem wäre sogar zu befürchten, daß die Erhöhung der Lebensmittelpreise über das rein technische Ausmaß der Mehrwertsteueranhebung hinausginge, da eine solche staatliche Maßnahme erfahrungsgemäß als Alibi für zusätzliche Preiserhöhungen dient. Preissteigerungen im Nahrungsmittelbereich würden aber gerade die Lebenshaltung der einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, zu denen auch ein wesentlicher Teil der Landwirte gehört, am stärksten verteuern. Die Bundesregierung teilt daher die Meinung der Verbraucherpolitischen Korrespondenz, daß die von der CDU/CSU-Fraktion beantragte Mehrwertsteuererhöhung besonders unsozial ist. Es besteht kein Bedürfnis für die von Ihnen gewünschte Erklärung; denn in dem fraglichen Artikel wird nicht behauptet, daß die gegenwärtige in Höhe von 8 v. H. (nicht 8,5 v. H.) festgesetzte Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche Betriebe, die von diesen nicht abgeführt zu werden braucht, einkommenswirksame Wirkung im Sinne einer die Einkommenslage der Landwirtschaft verbessernden Subvention habe. Der Artikel geht vielmehr erkennbar von der zutreffenden Auffassung aus, daß die Mehrwertsteuer in Höhe von 5 v. H. zur Abgeltung der Vorsteuerbelastung und in Höhe von 3. v. H. als Aufwertungsausgleich von den landwirtschaftlichen Betrieben einbehalten werden kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 23) : Wann wird die Bundesregierung die Kredite zur Gründung und Festigung selbständiger Existenzen in bezug auf die Darlehenshöhe, den Zinssatz und die Laufzeit zur Behebung des Ärztemangels etc. im Bereich des Zonenrandgebietes mit Sondervergünstigungen ausstatten? Ein Kreditprogramm zur Förderung der .Gründung oder Festigung freiberuflicher Existenzen wird von der Bundesregierung z. Z. nicht durchgeführt. Angehörige freier Berufe, die eine selbständige Existenz gründen oder festigen wollen, haben jedoch die Möglichkeit, eine Bürgschaft der Lastenausausgleichsbank innerhalb des Programms „Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe" zu beantragen. Es können Kredite in der dem Vorhaben angemessenen Höhe verbürgt werden. Eine Kredithöchstbegrenzung ist nicht vorgesehen. Die in den Richtlinien festgelegte Höchstlaufzeit von 12 Jahren wird erfahrungsgemäß dem Kreditbedürfnis der Freiberufler gerecht. Für Kredite, die innerhalb des bezeichneten Burgschaftsprogramms verbürgt werden, können gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in der Fassung vom 19. März 1970 Zinszuschüsse für die Dauer von 3, ausnahmsweise für die Dauer von 5 Jahren gewährt werden. Kreditnehmer, an deren Leistungen ein dringlicher Bedarf besteht oder deren Wirkungsstätte in einem von der Bundesregierung anerkannten Fördergebiet (wie dem Zonenrandgebiet) liegt, werden hierbei bevorzugt. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 22. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung die Ladenschlußbestimmungen für Tankstellen nach wie vor für zweckmäßig, oder gedenkt sie, im Interesse der Arbeitnehmer künftig eine Einschränkung der Öffnungszeiten vorzuschlagen? 7738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Die Sonderregelung des Ladenschlußgesetzes, nach der Tankstellen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein dürfen, ist im Jahre 1956 im Hinblick auf die besondere Situation des Kraftfahrzeugverkehrs getroffen worden. Der Deutsche Bundestag hat es bei der Beratung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes abgelehnt, diese Sonderregelung zu ändern. Er hat die Auffassung vertreten, daß die Verbände des Tankstellengewerbes unter sich eine Regelung finden müssen und auch können, die der notwendigen Versorgung der Kraftfahrzeuge mit Betriebsstoffen und den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer auf Freizeit gerecht werde. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, weil solche Vereinbarungen den örtlich unterschiedlichen Anforderungen des Kraftfahrzeugverkehrs am besten gerecht werden können. Die Arbeitnehmer des Tankstellengewerbes sind durch die Arbeitszeitregelung der Arbeitszeitordnung und des § 17 des Ladenschlußgesetzes zusätzlich geschützt. Die Bundesregierung wird daher eine gesetzliche Einschränkung der Öffnungszeiten für Tankstellen nicht vorschlagen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 25 und 26) : Trifft es zu, daß Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die neben der Grundrente auch Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich beziehen, dadurch an der Aufnahme einer Berufstätigkeit gehindert werden, daß etwaige Einnahmen aus einer derartigen Berufstätigkeit in voller Höhe vorn Berufsschadensausgleich in Abzug gebracht werden und daß darüber hinaus auch die Ausgleichsrente einer Kürzung unterliegt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch eine derartige Regelung verhindert wird, daß von den Empfängern derartiger Versorgungsbezüge eine Berufstätigkeit aufgenommen wird, die zur Entlastung des Arbeitsmarkts beitragen könnte? Das Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes ist seit 1950 darauf ausgerichtet, daß die im Einzelfall zu gewährenden Versorgungsbezüge dem jeweiligen Bedarf angepaßt werden. Wegen weiterer Einzelheiten darf ich auf den Bericht der Bundesregierung über ,die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern (zu Drucksache VI/81), besonders auf die Seiten 34 ff., Bezug nehmen. Die geltenden Vorschriften tragen den in Ihren Fragen angedeuteten Problemen im Rahmen des Möglichen Rechnung, indem die Anspruchsvoraussetzungen entsprechend abgegrenzt und — soweit dies mit dem Charakter der einzelnen Versorgungsleistung vereinbar ist — gewisse Freibeträge zu berücksichtigen sind. Die Frage, ob durch eine andere Gestaltung des Rentensystems des Bundesversorgungsgesetzes zusätzlich Arbeitskräfte gewonnen werden können, ist — wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte — in der Vergangenheit schon mehrfach erörtert worden. Vor allem im Zusammenhang mit der Witwenversorgung hat diese Frage eine Rolle gespielt. Dabei ist auch deutlich geworden, daß sich nicht generell feststellen läßt, ob die versorgungsrechtlichen Regelungen die Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beeinträchtigen. Gerade in diesem Bereich kommen die Besonderheiten des einzelnen zum Tragen, wie z. B. die Fähigkeit und innere Bereitschaft, zunächst durch eigene Tätigkeit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Jedenfalls ist nach der Grundkonzeption des Bundesversorgungsgesetzes davon auszugehen, daß die von Einkommen beeinflußten Leistungen nur demjenigen zukommen, der effektiv keine oder nur eine verminderte Eigenvorsorge treffen kann oder einen beruflichen Schaden tatsächlich erlitten hat. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 27) : Welche Ausschüsse des Verwaltungsrates oder des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit bestanden noch bis 1970 mit welchen Aufgaben und Kosten? Die Zahl der Ausschüsse des Verwaltungsrates und des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Nach Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes haben diese Organe die Zuständigkeit ihrer Ausschüsse lediglich an das neue Recht angeglichen. Seit Ende 1969 haben die Ausschüsse somit folgende Bezeichnungen: Verwaltungsrat Verwaltungsratsausschuß für Arbeitsmarktfragen, Arbeitsvermittlung und Organisation der Bundesanstalt Verwaltungsratsausschuß für Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung und berufliche Rehabilitation Verwaltungsratsausschuß für Leistungen an Arbeitslose Verwaltungsratsausschuß für Leistungen der Arbeitslosenversicherung zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Haushaltsausschuß des Verwaltungsrats Vorstand Vorstandsausschuß für Rechts- und ,Verwaltungsfragen Haushalts- und Vermögensausschuß Personalausschuß Gemeinsame Ausschüsse des Verwaltungsrates und Vorstandes Ausschuß für Rationalisierung und elektronische Datenverarbeitung Ausschuß für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie Statistik Baukommission Geschäftsberichtskommission Die Kosten der Tätigkeit der einzelnen Ausschüsse lassen sich ohne umfangreiche Ermittlungen nicht feststellen. Die Gesamtaufwendungen für die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie ihrer Ausschüsse und Kommissionen beliefen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7739 sich im Jahre 1969 auf rund 273 000 DM und im Jahre 1970 auf rund 231 000 DM. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 22. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2344 Frage B 28) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in vielen Fällen das amtsärztliche Gutachten des Arbeitsamtes vorn amtsärztlichen Gutachten des Rentenversicherungsträgers so stark abweicht, daß z. B. Herrn Hans Prell, 8481 Rothenstadt (Opf.), Ringstr. 6, ein zweimaliger Rentenantrag abgelehnt wurde, obwohl das Arbeitsamt Weiden (Opf.) am 22. April 1971 die Gewährung von Arbeitslosengeld mit folgender Begründung ablehnte: „Nach dem amtsärztlichen Gutachten ist Ihre Leistungsfähigkeit so gemindert, daß Sie z. Z. nicht zu einer Arbeitsleistung imstande sind."? Nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist es grundsätzlich ausgeschlossen, daß ein leistungsgeminderter Arbeitsloser infolge divergierender Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit durch den Arbeitsamtsarzt und den Arzt des Rentenversicherungsträgers weder Arbeitslosengeld noch Rente erhält. Ein Arbeitsloser, der nicht berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist, steht der Arbeitsvermittlung selbst dann zur Verfügung, wenn er infolge einer Minderung seiner Leistungsfähigkeit weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeiten kann (§ 103 AFG). Die Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, trifft der Rentenversicherungsträger. Diese Regelung gewährleistet, daß ein leistungsgeminderter Arbeitsloser grundsätzlich Arbeitslosengeld erhält, bis der Rentenversicherungsträger die Berufsunfähigkeit anerkannt hat. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, daß der Arbeitslose zweifelsfrei keine Arbeit irgendwelcher Art mehr verrichten kann. In einem solchen Fall kann das Arbeitsamt den Antrag auf Arbeitslosengeld ablehnen, ohne die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abzuwarten. Es ist jedoch kaum denkbar, daß in einem derartigen Fall die Berufsunfähigkeit des Arbeitslosen nicht anerkannt wird. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, die Entscheidung des Arbeitsamtes Weiden im Fall des Herrn Hans Prell zu überprüfen. Sobald mir der Bericht des Präsidenten der Bundesanstalt vorliegt, werde ich Sie über das Ergebnis informieren. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage B 29) : Wie weit ist der Entwurf eines Gesetzes für Sicherheitsingenieure, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte gediehen, bzw. wie weit ist der Stand bezüglich eines Betriebsarztgesetzes? In meinem Hause ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau des gesundheitlichen und technischen Arbeitsschutzes im Betrieb erarbeitet worden. Ausgangspunkt waren dabei die Erwägungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb, die auch in den Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 aufgenommen worden sind (Drucksache VI/1970, S. 100 ff). Das Gesetz soll die Bestellung von Betriebsärzten oder die Inanspruchnahme gleichwertiger überbetrieblich organisierter arbeitsmedizinischer Dienste durch die Arbeitgeber regeln und Bestimmungen über die Aufgaben der Betriebsärzte, die fachlichen Voraussetzungen, denen sie entsprechen sollen, sowie über die Organisation der ärztlichen Dienste bringen. Ein weiterer Teil soll entsprechende Regelungen für die sicherheitstechnischen Fachkräfte enthalten. Diese Fragen und die weiteren Probleme der Durchführung und Überwachung des Gesetzes beabsichtigt die Bundesregierung noch im Laufe dieses Jahres mit den Sozialpartnern, mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den für die Durchführung des Arbeitsschutzes zuständigen Arbeitsministern und Senatoren für Arbeit der Länder eingehend zu erörtern, um auf der Grundlage der im Unfallverhütungsbericht 1968/69 dargestellten Zielvorstellungen zu einem praktikablen Gesetzesvorschlag zu gelangen. Nach Abschluß dieser Beratungen soll den gesetzgebenden Körperschaften ein Regierungsentwurf vorgelegt werden. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 30 und 31) : Welche Erfahrungen hinsichtlich des Erfolgs der Ausbildung liegen der Bundesregierung vor über die Durchführung der Kurse für die Kurzausbildung zur Erlangung des Dienstgrades eines Leutnants der Reserve des Heeres (fünf Übungen über je vier Wochen innerhalb von drei Jahren) für ungediente Wehrpflichtige? Kann die Bundesregierung mir mitteilen, wie hoch die Zahl der Teilnehmer und Bewerber an den oben genannten Kursen seit Bestehen dieser Möglichkeit in den drei Heerescorps gewesen ist, und wieviel Bewerbungen auf Teilnahme an diesen Kursen zur Zeit vorliegen? Die zur Zeit vorliegenden Berichte der Truppe beziehen sich auf die Zeit bis 1969; es wird hierin durchweg von guten Erfahrungen berichtet. Die Wehrübenden zeigen fast ausschließlich ein beachtliches Maß an Bereitschaft, sich den Anforderungen des Dienstes zu unterziehen. Es wird weiter das starke Interesse betont, die Truppe durch eigenes Erleben kennenzulernen, an Ort und Stelle Einblick in ihre Probleme zu gewinnen und mit Fragen militärischer Menschenführung, Organisation und Ausrüstung bekannt zu werden. An der aufgewendeten Zeit gemessen, müssen die Ausbildungserfolge als erfreulich beurteilt werden. Die Lebens- und Berufserfahrung der Bewerber, ihre menschliche Reife und der Wille zur Mitarbeit tragen wesentlich zum Erfolg bei und rechtfertigen die kurze Ausbildungszeit. Es sind im wesentlichen die menschlichen und zivilberuflichen Qualitäten der Bewerber, die in starkem Maß das Ausbildungsziel „Vorbereitung auf eine militärische Stabstätigkeit" erreichen lassen. Für das Ableisten der fünf Wehrübungen ist kein bindender Zeitraum vorgeschrieben, wie ein Passus Ihrer Frage „fünf Wehrübungen innerhalb von 3 Jahren" vermuten lassen könnte. Längere Pausen zwischen den einzelnen Wehrübungen können 7740 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 allerdings den Ausbildungserfolg beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist jedes Jahr zumindest eine Wehrübung wünschenswert. Zur Zahl der bisherigen Teilnehmer und der Bewerber ist folgendes zu sagen: Bei den Korps haben bisher teilgenommen — an der 1. Wehrübung 654 Bewerber - an der 2. Wehrübung 560 Bewerber 180 Bewerber haben inzwischen alle 5 Wehrübungen abgeleistet. Davon sind 145 zum Leutnant d. R. befördert. 35 Akten sind noch im Beförderungsgang. Zur Zeit stehen 30 Bewerber für die 1. Wehrübung im Jahre 1971 heran. Weitere Zahlenangaben für vorliegende Bewerbungen könnten nur durch eine Rückfrage bei den Kreiswehrersatzämtern ermittelt werden. Dies war in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, das Einheiten der Bundeswehr, der britischen, belgischen und holländischen Streitkräfte, die auf den Truppenübungsplätzen Bergen-Hohne/Fallingbostel und im Raum Lüneburger Heide Übungen abgehalten haben, die Rückführung dieser Verbände in die Heimatstandorte sehr häufig am Freitagnachmittag und Samstag vornehmen und dadurch den Reiseverkehr erheblich behindern? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, darauf einzuwirken, daß während der Hauptreisezeit in den Sommermonaten die Truppenverbände am Freitagnachmittag und Samstag die Autobahn in Kolonnen nicht benützen? Es trifft zu, daß deutsche und verbündete Truppenteile nach Beendigung ihrer Ausbildung in dem vorbezeichneten Raum mit Masse am Freitag, zu einemgeringen Teil auch am Sonnabend, den Rückmarsch in die Heimatstandorte antreten, soweit sie nicht auf der Eisenbahn transportiert werden. Diese Regelung ist vor allem aus folgenden Gründen notwendig: 1. An den Wochenenden wird auf den Übungsplätzen mit Rücksicht auf die Bevölkerung und die Erholungsuchenden in diesem Gebiet in der Regel nicht geschossen. 2. Wegen der unzureichenden Zahl der Schieß- und Übungsplätze müssen die verbleibenden Wochentage zur Ausbildung voll genutzt werden. Somit bleibt für die Verlegung der Verbände nur das Wochenende übrig. Bundeswehr und verbündete Streitkräfte bemühen sich jedoch in engem Kontakt mit den zuständigen zivilen Behörden, die mit diesem Verfahren verbundene Behinderung des Wochenendreiseverkehrs in engen Grenzen zu halten. In der Hauptreisezeit gelten die in der Ferienreiseverordnung 1971 vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen an den Sonnabenden und Sonntagen vom 3. Juli bis 5. September 1971 und am Freitag, dem 2. Juli 1971, grundsätzlich auch für die Bundeswehr. Die Stationierungsstreitkräfte sind durch den Herrn Bundesminister für Verkehr gebeten worden, ebenfalls nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu verfahren. Im Interesse eines flüssigen Verkehrsverlaufs hat sich die Bundeswehr darüber hinaus zusätzlich Beschränkungen auferlegt; sie zielen darauf ab, Bundesautobahnen an den Wochenenden der Hauptreisezeit nicht nur von schweren Lastkraftwagen, sondern möglichst auch von jedem Kolonnenverkehr freizuhalten. Diese Selbstbeschränkung auf alle Freitagnachmittage auszudehnen, ist jedoch im Hinblick auf die Ausbildungsmöglichkeiten und -erfordernisse nicht vertretbar. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ross (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen B 34 und 35) : Trifft es zu, daß — wie aus Presseveröffentlichungen hervorgeht — die auf dem NATO-Flughafen Oldenburg in Oldenburg stationierten „FIAT-G-91"-Staffeln durch den Flugzeugtyp „Phantom" ersetzt werden sollen? Inwieweit werden bei dieser Umrüstung die von der Bundesregierung geplanten Umweltschutzgesetze — hier in diesem Fall insbesondere der Schutz vor Lärmbelästigung — Berücksichtigung finden, da der Flughafen in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns liegt? Pressemeldungen, wonach auf dem NATO-Flugplatz Oldenburg die gegenwärtig dort stationierten Fiat-G 91 Staffeln durch Flugzeuge des Typs „Phantom" ersetzt werden sollen, treffen nicht zu. Bei dieser Sachlage entfallen auch die Voraussetzungen für Maßnahmen der in Ihrer zweiten Frage angeführten Art. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 36 und 37) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verfügungsbeschränkung der Mittel des Bundesjugendplans durch die Bundesregierung eine Reihe von im Interesse der internationalen Jugendbegegnung vorgesehenen Fahrten im Sommer dieses Jahres in Frage stellt? Ist die Bundesregierung bereit, die Mittel für internationale Jugendbegegnungen über den Bundesjugendplan in der Größenordnung zu belassen, daß die Auslandsfahrten deutscher Jugend planmäßig durchgeführt werden können, so z. B. die bereits fest vorbereitete Studienfahrt der Katholischen Landjugendbewegung, Diözesanstelle Augsburg. mit 45 Jugendlichen vom 24. Juli bis 2. August 1971 nach Ungarn? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die aus konjunkturpolitischen Gründen angeordnete Verfügungsbeschränkung die Träger der Jugendhilfe dazu zwingt, eine Reihe von geplanten Begegnungen abzusagen. Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Bundesjugendplan — und damit auch die Förderung der internationalen Jugendarbeit — von der aus konjunkturpolitischen Gründen notwendig gewordenen Verfügungsbeschränkung nicht gänzlich ausgenommen werden. Die Verfügungsbeschränkung wurde jedoch zu einem Teil aufgehoben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7741 außerdem wurden innerhalb des Haushalts des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit 4 Millionen DM zugunsten des Bundesjugendplanes verlagert. Die für die Förderung internationaler Arbeit im Haushalt ausgewiesenen Mittel können danach statt mit 60 v. H. — das würde der generellen Verfügungsbeschränkung entsprechen — mit rd. 70 v. H. bewilligt werden. Ich hoffe, daß eine noch weitergehende Milderung der Verfügungsbeschränkung in Kürze möglich sein wird. Die Zuwendungen für internationale Begegnungen werden im Bereich der Jugendverbände im sogenannten Zentralstellenverfahren vergeben. Das heißt die jeweiligen Zentralstellen - in dem von Ihnen, Herr Kollege, erwähnten Fall das Jugendhaus Düsseldorf — erhalten Globalzuwendungen und entscheiden über die Weitergabe an die einzelnen Träger nach Maßgabe der Richtlinien in eigener Verantwortung. Auf die Entscheidung der zentralen Träger nimmt die Bundesregierung keinen Einfluß, weil die Zentralstellen besser die Dringlichkeit beurteilen und bei unzureichenden Mitteln Prioritäten setzen können. Sämtliche Zentralstellen waren in diesem Jahr genötigt, bereits vorbereitete Begegnungen abzusagen. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, sich in Sachen Studienfahrt der Landjugendbewegung Augsburg beim Jugendhaus Düsseldorf einzuschalten. Anlage 63 Schriftliche Antwort des' Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage B 38) : ist der Bundesregierung bekannt, daß Fahrkarten für Reisen ins Ausland an kleinen Bahnhäfen nicht erhältlich sind, und hält die Bundesregierung bei den immer häufiger werdenden Auslandsreisen eine derartige Regelung noch für vertretbar? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, können auf allen Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn Fahrausweise für Auslandsreisen gelöst werden. Sie werden überall dort vorrätig gehalten, wo mit einer — wenn auch geringen — Nachfrage gerechnet werden kann. Kleine Bahnhöfe, auf denen nur ausnahmsweise internationale Fahrausweise gefordert werden, haben die Möglichkeit, derartige Karten kurzfristig von der nächsten größeren Fahrkartenausgabe zu beziehen. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage B 39) : In welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die erheblichen Belästigungen und möglichen gesundheitlichen Schäden für die Bevölkerung, die sich durch die Bundesbahnlinien mit schienengleichen Bahnübergängen in Gustavsburg, insbesondere durch den schienengleichen Bundesbahnübergang zwischen Ginsheim und Gustavsburg (L 3040), der die Verbindung beider Ortsteile darstellt, ergeben, zu beseitigen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) dürfte es sich um folgende Bahnübergänge handeln: 1. km 4,666 der Bahnlinie Mainz—Frankfurt; Ortsstraße; etwa 1000 Kfz/Tag, 2. km 5,038 der Bahnlinie Mainz—Frankfurt; Landesstraße 3040; etwa 5000 Kfz/Tag, 3. um die Kreuzung der L 3040 mit einem Hafenzufahrtsgleis der DB. Die Beseitigung dieser 3 Bahnübergänge soll durch eine gemeinsame Maßnahme erfolgen. In einer Besprechung Ende 1970 hat es das Straßenbauamt Darmstadt übernommen, Lösungsmöglichkeiten für die Beseitigung der 3 Bahnübergänge zu unter' suchen. Um die Sicherheit an den Bahnübergängen zwischenzeitlich noch zu erhöhen, sollen die Schranken eine Signalabhängigkeit erhalten; die Vereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz hierüber sind in Vorbereitung. Mit der Beseitigung der Bahnübergänge ist nach Mitteilung der Deutschen Bundsbahn nicht vor 1973 zu rechnen. Zwischen Gustavsburg und Bischofsheim kreuzt außerdem die B 26 die Bahnlinie und zwar in km 5,475. Im April 1971 hat nach Mitteilung der DB das Straßenneubauamt Hessen Süd in Darmstadt vom Hessischen Landesamt für Straßenbau den Auftrag erhalten, eine baureife Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs zu erarbeiten. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen die Beteiligten über zu treffende Maßnahmen sowie über die Verteilung der Kosten eine Vereinbarung treffen. Vereinbarungen sind dem Bundesminister für Verkehr vorzulegen, wenn er sie zu genehmigen hat. Im Falle der 3 genannten Bahnübergänge trifft das zu. Das Erfordernis und die besondere Dringlichkeit der Maßnahmen dürften im vorliegenden Falle ohne weiteres anzuerkennen sein. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2344) Frage B40 und 41): Wie weit ist die Fernmeldeerschließung des Zonenrandgebiets, insbesondere des bayerischen Zonenrandgebiets, schon gediehen, und welche Investitionen sind für die nächsten Jahre geplant? Wieviel Anträge liegen derzeit vor, wieviel treffen monatlich ein und wieviel können jeweils bedient werden? Das Zonenrandgebiet ist voll in den automatischen Inlands- und Auslandsfernsprechdienst integriert. Der Bedarfsdeckungsgrad beträgt im Zonenrandgebiet 91,7 v. H., im bayerischen Teil des Zonenrandgebietes 95,7 v. H. im Bundesgebiet dagegen nur 90,8 v. H. Damit ist der Bedarfsdeckungsgrad im Zonenrandgebiet höher als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt im besonderen Maße für den bayerischen Teil des Zonenrandgebiets, wo nur 4,3 v. H. des Bedarfs ungedeckt sind, während es im Bundesdurchschnitt 9,2 v. H. sind. Die Deutsche Bundespost plant auch für die Zukunft, das Zonenrandgebiet bevorzugt auszubauen, obwohl in diesen weniger dicht bevölkerten Gebieten überdurchschnittliche Investitionsaufwendungen je Fernsprechhauptanschluß erforderlich sind. 7742 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 Im Jahre 1971 sind im Zonenrandgebiet Investitionen in Höhe von 257 Millionen DM geplant, davon 46,9 Millionen DM im bayerischen Teil des Zonenrandgebietes. Für das Jahr 1972 lauten die entsprechenden Planungswerte 377 Millionen DM und 90,2 Millionen DM. Für 1973 lassen sich noch keine genauen Angaben über die Aufteilung der geplanten Investitionen machen. Hinsichtlich der Anträge auf Einrichtung eines Fernsprechanschlusses ergibt sich folgendes Bild: (HAs = Fernsprechhauptanschluß) Zonenrandgebiet davon bayer. Teil des Zonenrandgebiets Zum Vergleich Bundesgebiet insgesamt vorliegende Anträge auf HAs 55 020 5 548 943 048 Zahl der monatlich eingehenden Anträge auf HAs 7 858 1 858 124 419 monatlich ausgeführte Anträge 7 111 1 511 112 294 Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage B 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die von der Deutschen Bundespost in Dieburg (Hessen) und in Berlin unterhaltenen Ingenieurakademien für den fernmeldetechnischen Dienst in den Fachhochschulbereich zu überführen, oder ist dies auf Grund der in diesen Ländern bestehenden Fachhochschulgesetze bzw. der beabsichtigten Struktur dieser Akademien oder aus sonstigen fachlichen oder sachlichen Gründen und Gegebenheiten nicht vorgesehen? Ja, das ist beabsichtigt. Die Ingenieurakademie in Dieburg wird voraussichtlich schon ab 1. August 1971 als staatlich anerkannte und genehmigte Fachhochschule geführt. Hinsichtlich Berlins liegt ein genauer Termin noch nicht fest. Aber auch hier werden bereits Verhandlungen mit dem Senat geführt. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Regierung von Schwaben Anträge auf Bewilligung von Darlehen für den sozialen Wohnungsbau mit einem Volumen von 93 Millionen DM vorliegen, aber nur Haushaltsmittel in Höhe von 4 Millionen DM zur Verfiigung stehen? Ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit zumindest der größte Teil der beantragten Darlehen bewilligt werden kann? Die Durchführung der Wohnungsbauprogramme obliegt den Ländern. Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden daher den Ländern global zugeteilt und von ihnen mit Landesmitteln aufgestockt. Wo die Mittel im einzelnen eingesetzt werden, entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit und in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, wie viele Darlehensanträge den Ländern örtlich in den einzelnen Bezirken, z. B. in Bayern der Regierung Schwaben, vorliegen und inwieweit dafür örtlich Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung ist außerordentlich bemüht, die Bevölkerung ausreichend mit sozialgerechten Wohnungen zu versorgen. Um das Wohnungsangebot zu vermehren und damit die Mieten zu stabilisieren, hat sie im Rahmen des Langfristigen Wohnungsbauprogramms bereits in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel für die Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt. Für 1971 sind in einer sog. Grundförderung 180 Millionen DM als Darlehen vorgesehen anstatt bisher 99 Millionen DM Darlehen, 21 Millionen DM Annuitätszuschüsse und 9 Millionen DM Zinszuschüsse. Weitere 250 Millionen DM wurden den Ländern in einer sog. Intensivförderung für besonders benachteiligte Personengruppen (kinderreiche Familien, alte und alleinstehende Menschen, junge Ehepaare und Schwerbeschädigte) zur Verfügung gestellt. Außerdem sollen in einem Regionalprogramm im Zonenrandgebiet, in Bundesausbaugebieten und in den Bedarfsschwerpunkten jährlich 50 000 Wohnungen allein durch den Bund gefördert werden. Dieses Programm ist auf einen Personenkreis zugeschnitten, der die Einkommensgrenze des § 25 II. Wohnungsbaugesetz bis zu 40 % überschreitet; es ist also für mittlere Einkommensgruppen bestimmt, für welche die Mieten des steuerbegünstigten und freifinanzierten Wohnungsbaues noch zu teuer sind und die im öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht mehr erfaßt werden können. Die Förderung erfolgt mit degressiven Aufwendungsdarlehen, durch welche die Mieten jeweils drei Jahre lang um 2,70 DM, 2,— DM, 1,30 DM und 0,60 DM je qm Wohnfläche monatlich verbilligt werden. Der örtliche Einsatz der Mittel wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit geregelt mit Ausnahme des Regionalprogramms, in dem die zu fördernden Objekte auf Vorschlag der Länder vom Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen ausgewählt werden. Die Mittel für die die Grundförderung sind den Ländern noch nicht voll zugeteilt worden. Das Land Bayern hat bisher 16 800 500 DM erhalten. Die Mittel für die Intensivförderung sind den Ländern bereits in voller Höhe zugeteilt worden. Auf Bayern sind 42 750 000 DM entfallen. Außerdem wurden dem Land Bayern im Rahmen der Sonderförderungsmaßnahmen des Bundes (z. B. für alte Menschen, große Familien, Schwerbehinderte usw.) weitere 9 624 500 DM zur Verfügung gestellt. Das Land Bayern hat für 1971 bisher also insgesamt Bundesmittel in Höhe von 69 175 000 DM erhalten. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7743 Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 22. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 45 und 46) : Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung Vorstellungen entwickelt, wie die als Maßnahmen der Hochschulplanung projektierten Informations- und Planungseinrichtungen der Hochschulen, wie sie im jüngsten Entwurf für einen Bildungsgesamtplan erwähnt werden, im einzelnen aussehen und welche konkreten Funktionen sie haben sollen? Wie ist die Zielvorstellung des Entwurfs für einen Bildungsgesamtplan vom 1. Mai 1971 zu verstehen, daß Forschung und Lehre „in ihrem Verhältnis zueinander neu geordnet werden müssen"? Hochschulen und Länder werden für ihre künftigen Aufgaben in verstärktem Maße Hochschulplanung betreiben. Der Entwurf zum Hochschulrahmengesetz (Drucksache VI/ 1873, §§ 10, 11) sieht in diesem Zusammenhang deshalb für die Hochschulen vor, mehrjährige Hochschulentwicklungspläne aufzustellen, die bei der Aufstellung des Hochschulgesamtplans des Landes und dem gemeinsamen Rahmenplan nach § 5 des Hochschulbauförderungsgesetzes berücksichtigt werden sollen. Der Hochschulentwicklungsplan soll dabei u. a. Vorschläge über die Entwicklung der Fachbereiche und die in den einzelnen Fachrichtungen angestrebte Ausbildungskapazität machen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen an den Hochschulen Einrichtungen geschaffen werden, in denen ein möglichst genauer Überblick über vorhandene Kapazität und ihre personelle und räumliche Nutzung schnell und zuverlässig ermittelt werden können. Erst eine hinreichende Kenntnis der jeweils bestehenden Situation wird die einzelnen Hochschulen in die Lage versetzen, fundierte Hochschulentwicklungspläne aufzustellen. Eine der Zielvorstellungen des 3. Entwurfs für einen Bildungsgesamtplan zur Hochschulforschung lautet: „Neubestimmung der Verbindung von Forschung und Lehre im Hochschulbereich". Der in der Frage zitierte Satz ist nur ein Teil der Erläuterung hierzu. Die Zielvorstellungen zur Hochschulforschung gehen davon aus, daß die bestehenden Hochschulen zu Gesamthochschulen entwickelt werden und neue Hochschulen als Gesamthochschulen angelegt sein sollen. In der Begründung zum Regierungsentwurf des o. g. Hochschulrahmengesetzes (Seite 15 und 19 f.) wird näher ausgeführt, wie die Verbindung von Forschung und Lehre in der Gesamthochschule ausgestaltet werden soll. Ausführungen dazu finden sich auch in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Struktur und zum Ausbau des Bildungswesens im Hochschulbereich nach 1970, Bd. 1 S. 92 ff. Darauf sei hier Bezug genommen. Die für die Neubestimmung der Verbindung von Forschung und Lehre im einzelnen erforderlichen Maßnahmen, müssen im Zusammenhang mit der Studienreform und der Konzentration von Forschungseinrichtungen und -mitteln getroffen werden. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 22. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2344 Frage B 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Schulbuchinstitut in Braunschweig, welches laut schriftlicher Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi in der Fragestunde vom 16. Oktober 1970 auf die Frage des Abgeordneten Wende an der Prüfung der in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten griechischen Schulbücher auf ihren verfassungswidrigen Charakter beteiligt werden sollte, mit dieser Arbeit noch nicht begonnen hat, weil dafür keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Schulbuchinstitut in Braunschweig in den vergangenen Monaten noch keine Prüfungen griechischer Schulbücher angestellt worden sind. Der Beschluß der Kultusminister in der Angelegenheit ging zunächst dahin, eine Sachverständigengruppe als Unterorgan des Schulausschusses unter dem Vorsitz von Hessen mit der Vorprüfung zu befassen. Diese Gruppe hat am 27. Mai 1971 mit folgendem Ergebnis beraten: 1. Das vorliegende Material (Stichproben aus Heimatkunde-, Erdkunde- und Lesebüchern) gibt Anlaß zu weiterer Beschäftigung, besonders unter didaktischem Aspekt; 2. die unterschiedliche Verfassungs- und Schulordnungslage in den Ländern sowie die durch eine kritische Prüfung der Selbstdarstellung anderer Staaten gegebenen politischen Implikationen lassen eine ausführliche Prüfung im Rahmen des ad hoc-Ausschusses „schulische Betreuung für Ausländerkinder" geraten erscheinen; 3. dem Schulausschuß wird eine kurze Darstellung zu den möglichen Problemen vorgelegt. Erst wenn diese Fragen im Gesamtzusammenhang der Ausländerbetreuung zufriedenstellend vorgeklärt sind, kann nach Auskunft der Ständigen Konferenz der Kultusminister ein konkreter Auftrag zu detaillierter Prüfung einzelner Lehrmittel gegeben werden. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen B 48 und 49) : Wie beurteill die Bundesregierung das Ergebnis des im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (Arge Rhein) für den Strom zwischen Aaremündung und deutsch-niederländischer Grenze erarbeiteten „Wärmelastplans", daß die Kühlkapazität des Rheins im Jahr 1975 voraussichtlich nahezu erschöpft sei? Mit welchen Möglichkeiten kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß die Erkenntnisse des Gutachtens hei den Planungen von Kernkraftwerken berücksichtigt werden, um die Umwelt am bedeutendsten Strom Europas nicht noch mehr zu gefährden (vgl. Artikel über „Die Kühlkapazität des Rheins" im „Staatsanzeiger für Baden-Württemberg" Nr. 45/46, S. 1, vom 9. Juni 1911)? Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheines den Wärmelastplan für den Rhein jetzt fertiggestellt hat. Sie hält diesen Plan für eine geeignete Grundlage zur Abstimmung einer sinnvollen Nutzung der Kühlkapazität des Rheines innerhalb des Bundesgebietes. Ebenso sieht sie ihn auch als gute Diskussionsunterlage für die bereits laufenden internationalen Verhandlungen an. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Lösung der Frage, ob „die Kühlkapazität des Rheins 7744 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 im Jahre 1975 voraussichtlich nahezu erschöpft" sein wird, noch eingehender Überlegungen bedarf. Im einzelnen ist hierzu zu sagen: 1. In Zeiten geringer Wasserführung und/oder ungünstiger Witterungsverhältnisse wird der Zustand des Rheins auch heute schon — insbesondere durch seine noch starke Belastung mit häuslichen und industriellen Abwässern — sehr nachteilig beeinflußt. Das Fischsterben am 8./9. Juni 1971, bei dem der Stauerstoffgehalt im Rhein erstmals über 24 Stunden auf Null abgesunken war, kennzeichnet den Ernst der Situation. In diesem Zusammenhang ist die Erklärung des schweizerischen Vertreters in der Sitzung der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheines gegen Verunreinigung am 7. Juni 1971 von Interesse, wonach in seinem Land keine Genehmigungen für Kernkraftwerke mehr erteilt werden sollen, bei denen ausschließlich Durchlaufkühlung (die Abwärme wird dabei fast ausschließlich an die Gewässer abgegeben) vorgesehen ist. Er drückte im Zusammenhang damit die Hoffnung aus, daß sich die Unterlieger diesem Beispiel anschließen mögen. Der schweizerische Entschluß zu diesem Vorgehen beruht auf der Erkenntnis, daß die Einleitung zusätzlicher großer Kühlwassermengen zu einer nicht vertretbaren Verschlechterung des Gütezustandes des Hochrheines führen würde. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in den künftigen Beratungen der Frage besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muß, welche zusätzliche Wärmebelastung des Rheines bei der bereits vorhandenen Belastung mit Abwässern als noch vertretbar angesehen werden kann. 2. Der Wärmelastplan berücksichtigt die Planungen, wie sie zur Zeit seiner Aufstellung bekannt waren. Bei der raschen Entwicklung können sich gegenüber den Berechnungsannahmen wesentliche Änderungen und auch höhere Belastungen ergeben. So ist im Wärmelastplan die Leistung des am Rheinseitenkanal geplanten französischen Kernkraftwerkes Fessenheim mit 950 MWe angegeben. Nach neuen Informationen beabsichtigt die französische Seite das Kraftwerk Fessenheim bei wesentlich höherer Leistung zügig auszubauen. Zur Klärung dieser Frage strebt die Bundesregierung bereits Verhandlungen mit Frankreich an. Es muß deshalb damit gerechnet werden, daß die Prognosen des Wärmelastplanes schon bald einer Korrektur bedürfen. Angesichts der dargelegten Situation wäre es verfrüht, eine Äußerung dazu abzugeben, wenn die Kühlkapazität des Rheines bei ausschließlicher Anwendung der Durchlaufkühlung erschöpft sein wird. Die Bundesregierung wird sich auch künftig dafür einsetzen, daß die Wärmebelastung des Rheines in vertretbaren Grenzen gehalten wird. Die Bundesregierung kann im Rahmen der behördlichen Prüfungen, die vor der Entscheidung über den Standort eines Kernkraftwerkes durchgeführt werden, dazu beitragen, daß hierbei die Belange des Umweltschutzes speziell am Rhein und damit auch die Erkenntnisse des Wärmelastplanes berücksichtigt werden. Sie kann in dem Raumordnungsverfahren, wie es für Vorhaben dieser Art in den meisten Landesplanungsgesetzen vorgesehen ist, über jeweils beteiligte Behörden des Bundes und der Länder Einwände gegen den geplanten Standort eines Kernkraftwerkes aus jeglichen Gründen des Allgemeinwohles geltend machen; im Beteiligungsverfahren, das nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes vor Erteilung der Genehmigung zur Errichtung eines Kernkraftwerkes stattfindet, kann sie auch Stellungnahmen zu den berührten wasserwirtschaftlichen Fragen einbringen. Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus seit Jahren dafür eingesetzt, daß der Frage der thermischen Belastungen des Rheines in der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheines gegen Verunreinigung besondere Bedeutung beigemessen wird. Sie arbeitet auch in einer von der Kommission zur Behandlung dieser Frage gebildeten Expertengruppe mit. Auf Antrag der deutschen Delegation hat die Kommission im Januar d. J. eine Empfehlung verabschiedet, wonach bis zur Herbeiführung einer Regelung über die zulässige Wärmebelastung des Rheines „durch geeignete Maßnahmen bei der Planung und Errichtung von Anlagen, die dem Rhein Wärme zuführen, sicherzustellen ist, daß die Anlagen der späteren endgültigen Vereinbarung angepaßt werden können". Diesem ersten wichtigen Schritt müssen Vereinbarungen folgen. Der jetzt vorliegende Wärmelastplan ist nach Auffassung der Bundesregierung eine wichtige Unterlage für eine konkrete Erörterung über die Kühlkapazität des Rheines durch die Internationale RheinschutzKommission. Die Delegationen der anderen Mitgliedstaaten sind bereits davon in Kenntnis gesetzt, daß die deutsche Delegation den Wärmelastplan in die Beratungen einbringen wird. Die Bundesregierung wird sich nach Kräften dafür einsetzen, daß eine Vereinbarung der Anliegerstaaten über die Wärmebelastung des Rheines in absehbarer Zeit erreicht wird. Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 25. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2373 Frage 3) : Sind die Bedingungen, die die NATO-Ministerkonferenz von Reykjavik, Rom und Brüssel für eine Truppenreduzierung nannten, bei dem Vorschlag des Bundeskanzlers, die Truppen in Europa uni 5 bis 10 % zu reduzieren, berücksichtigt? Ich möchte noch einmal betonen, daß der Herr Bundeskanzler 1. keinen neuen Vorschlag gemacht hat und 2. keinen Prozentsatz, also keine Zahlen, genannt hat. Im übrigen sind die in den Beschlüssen von Reykjavik, Rom und Brüssel enthaltenen Grundsätze die gemeinsame Basis für die Überlegung aller Mitglieder der Allianz. Sie sind deshalb auch selbstverständlich die Grundlage für Vorschläge, die wir gemacht haben oder machen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es wäre also zweckmäßig, wenn Ihr Amt in Zukunft die Fragen numerierte.


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident, das geht leider nicht. Wir haben die Fragen als Dringlichkeitsfragen erst nach der Zeit bekommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das ist verwunderlich, denn ich habe die Fragen in der Drucksache VI/2373 mit Nummern zusammengestellt vor mir. Vielleicht hat sich Ihr Parlamentsreferent nicht rechtzeitig mit uns in Verbindung gesetzt.