Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, es wird Ihnen vorgeschlagen, für den aus dem Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53 a GG ausscheidenden Abgeordneten Hermsdorf , den Abgeordneten Becker (Nienberge) zu wählen. Interfraktionell ist vereinbart, daß das jetzt am Anfang der Tagesordnung behandelt werden soll. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Vorschlag erfolgt durch die Fraktion der SPD.
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre auch hier keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Becker als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses bestimmt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgenden Verordnungen keine Bedenken erhoben:
Verordnung Nr. 275'71 des Rates vom 8. Februar 1971 zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für die Zelt bis zum 31. Dezember 1971
Verordnung Nr. 328/71 des Rates vorn 15. Februar 1971 zur Festlegung von Übergangsbestimmungen hinsichtlich der von der Interventionsstelle Italiens durchzuführenden Verträge über die erste Bearbeitung und Aufbereitung von Rohtabak
Verordnung Nr. 348/71 des Rates vom 18. Februar 1971 zur Änderung der Verordnung (LWG) Nr. 1432/70 über die Anpassung der von Frankreich zu zahlenden, infolge der Abwertung des französischen Franken herabgesetzten Interventions- oder Ankaufpreise
Verordnung Nr. 673/71 des Rates vom 30. März 1971 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung von Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke
Verordnung Nr 776/71 des Rates vom 14. April 1971 über allgemeine Regeln für die Destillation von Tafelwein in der Zeit vom 19. April 1971 bis zum 3. Juni 1971
Verordnung Nr. 855/71 des Rates vom 27. April 1971 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Blumenkohl
Der Bundesminister fur Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 22. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritgen, Ehnes, von Alten-Nordheim, Dr. Reinhard, Susset, Solke, Dr. Hermesdorf , Niegel und Genossen betr. Preis für Zuckerrüben — Drucksache V1!2285 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2379 verteilt.
Wir kommen damit zum einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung, der
Fragestunde
Drucksache VI/2344 —.
und zwar zuerst zu den Dringlichen Mündlichen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts, Drucksache VI/2373. Das Amt hat daraum gebeten, die Fragen 1 des Abgeordneten Dr. Klepsch und 5 des Abgeordneten Dr. Marx gemeinsam zu behandeln. Keine Bedenken? — Herr Staatssekretär Moersch, ich darf bitten.
Herr Präsident, das ist vielleicht ein kleines Mißverständnis. Diese Fragen sollen vielmehr als Dringlichkeitsfragen zuerst, und zwar einzeln, behandelt werden, weil noch andere Dringlichkeitsfragen von Herrn Kollegen Riedel — Drucksache VI/2378 — vorliegen. Ich möchte zunächst die Fragen 1 bis 5 aus der Drucksache VI/2373 beantworten.
Bitte sehr! Dann fangen Sie bitte mit der Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch an.
Herr Dr. Marx, ich habe mir Ihre Frage als erste in der Reihenfolge vorgenommen. Ist das richtig?
— Das liegt in der Logik der Sache.
Gut, dann rufe ich also zuerst die Frage 5 des Abgeordneten Dr. Marx auf:
Hat die Bundesregierung sich innerhalb des Kabinetts beraten und Beschluß gefaßt und sich mit anderen NATO-Staaten abgestimmt, ehe der Uundeskanzler in den USA seinen für die Sicherheit Europas äußerst bedeutsamen Vorschlag für baldigen Beginn der Truppenreduktion vorgetragen hat?
Herr Präsident, ich
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7702 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Parlamentarischer Staatssekretär Moerschbeantworte die Frage des Abgeordneten Dr. Marx wie folgt.Während seiner Amerikareise hat der Herr Bundeskanzler keinen Vorschlag zum Beginn der Truppenverminderung gemacht. Er hat in seiner Ansprache vor dem Woodrow-Wilson-InternationalCenter in Washington am 15. Juni 1971 vielmehr gesagt, er stehe auch Erwägungen, man könne unter Umständen mit einem symbolischen Schritt beginnen, aufgeschlossen gegenüber.Es ist selbstverständlich, daß alle Überlegungen zur beiderseitigen Truppenverminderung die Sicherheitsinteressen der Allianz und ihrer Mitglieder von vornherein einkalkulieren. Die Bundesregierung bzw. der Bundessicherheitsrat haben sich wiederholt mit der Problematik befaßt. Ich darf auch daran erinnern, Herr Abgeordneter, daß die Reise des Bundeskanzlers in die Vereinigten Staaten der Tagung des NATO-Ministerrates in Lissabon am 3. und 4. Juni 1971 folgte. Dieser Tagung ist selbstverständlich ein intensiver Gedankenaustausch zwischen den Mitgliedern der NATO vorausgegangen. In den in Lissabon gefaßten Beschlüssen hat sich die Allianz zur Frage des künftigen Vorgehens bei MBFR geäußert. Die Bundesregierung steht auf dem Boden dieser Beschlüsse.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, da, wie Sie sagten, der Bundeskanzler in seinem Vortrag vor dem Woodrow-WilsonInstitut erklärt hat: „Auch der Erwägung Ihres Außenministers" — wobei er seine Gesprächspartner, die Amerikaner, ansprach , „man könne unter Umständen mit einem symbolischen Schritt beginnen, stehe ich aufgeschlossen gegenüber", wollte ich gern fragen, was in diesem Kontext, und im Zusammenhang mit dem gesamten Vortrag, der Begriff „symbolischer Schritt" bedeutet.
Herr Abgeordneter, wenn ich diese Frage jetzt in extenso beantwortete, würde ich damit zugleich auch die Frage Ihres Kollegen Dr. Klepsch beantworten. Ich darf deshalb darum bitten, zunächst die Fragen, die hier gestellt sind, beantworten zu dürfen. Ich glaube, die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus diesem Zusammenhang.
Bitte sehr!
Dann möchte ich gern eine zweite Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, ob diese Außerungen, die — ich sage es noch einmal — aus dem Kontext der Rede zu verstehen sind, vorher mit den NATO-Partnern abgestimmt worden waren? Sie haben gesagt, sie seien mit den NATO-Partnern vor der Tagung des NATO-Ministerrates in Lissabon abgestimmt gewesen.
Nein, diese Äußerungen beziehen sich auf einen Sonderaspekt. Aber ich möchte dies wiederholen, der Bundeskanzler machte keinen Vorschlag. Die Basis seiner Überlegungen sind die Beschlüsse von Lissabon und die Gespräche, die über den weiteren Fortgang der Dinge geführt worden sind — selbstverständlich mit den Partnern —; die Gespräche sind im Gange.
Keine weitere Zusatzfrage. Wir kommen zur Frage 1 des Abgeordneten Dr. Klepsch:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Schlußkommuniques der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses vorn 28. Mai 1971 in Brüssel in Ziffer 4, 5 und im ersten Absatz der Ziffer 6 noch, oder besagen die Ausführungen des Regierungssprechers von Wechmar und des IPS-Sprechers von Ilsemann lt. „Welt" vorn 22. Juni 1971, Seite 1, daß sie eine neue Lagebeurteilung vorgenommen hat?
Die Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch beantworte ich wie folgt.
Ich möchte in Übereinstimmung mit den Kriterien von Rom, die ich als bekannt voraussetzen darf, noch einmal betonen, daß beiderseitige Truppenverminderungen mit ,den Sicherheitsinteressen unseres Bündnisses vereinbar sein müssen. Dieses Kriterium spielt bei den internen Studien der Allianz eine zentrale Rolle.
Ich muß Sie im übrigen um Verständnis dafür bitten, daß die Bundesregierung, solange unsere eigenen Überlegungen und die des Bündnisses noch nicht abgeschlossen sind, zu Einzelfragen des MBFR-
Komplexes nicht Stellung nehmen kann. Sie glaubt auch nicht, daß dies im Interesse der Sache liegen würde. Selbstverständlich werden alle Vereinbarungen über die beiderseitige ausgewogene Truppenverminderung in Europa unabhängig von ihrem Umfang von großer Bedeutung sein. Sie würden zeigen, daß die gegenseitigen ausgewogenen Truppenverminderungen tatsächlich eingeleitet werden können. Insofern hätte jeder erste Schritt auch symbolische Bedeutung.
Das ist auch mit die Antwort auf Ihre Zusatzfrage, Herr Dr. Marx.
Herr Dr. Klepsch, Zusatzfrage.
Herr Präsident, bevor ich meine Zusatzfrage stelle, wäre ich dankbar für eine Aufklärung, ob meine Dringliche Frage 1 oder 4 hiermit beantwortet wurde.
Herr Kollege Dr. Klepsch, da ich die Fragen nicht numeriert bekommen habe, habe ich die Frage beantwortet, die mit den Worten beginnt: „Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine 10%ige lineare Reduzierung . . .", weil das an die Frage von Dr. Marx anschloß.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7703
Es wäre also zweckmäßig, wenn Ihr Amt in Zukunft die Fragen numerierte.
Herr Präsident, das geht leider nicht. Wir haben die Fragen als Dringlichkeitsfragen erst nach der Zeit bekommen.
Das ist verwunderlich, denn ich habe die Fragen in der Drucksache VI/2373 mit Nummern zusammengestellt vor mir. Vielleicht hat sich Ihr Parlamentsreferent nicht rechtzeitig mit uns in Verbindung gesetzt.
Entschuldigung.
Das war demnach die Antwort auf die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Klepsch:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine 10 %ige lineare Reduzierung der Truppen in Europa ohne Kontrollmaßnahmen nur symbolische Bedeutung hat und keine Probleme für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für ein ausreichendes Abschreckungsgleichgewicht in Europa aufwirft?
Können Sie dann bitte noch die Frage 1 beantworten. Die Zusatzfragen können dann gemeinsam gestellt werden.
Ich hätte zunächst eine Zusatzfrage zu meiner Frage 4.
Bitte sehr!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, da das keine präzise Antwort auf meine Frage ist, darf ich Sie fragen, ob Sie meine Frage ungeachtet aller Erwägungen nicht mit Ja beantworten können.
Herr Abgeordneter, ich muß Sie zuerst darauf aufmerksam machen, daß Sie die Antworten des Staatssekretärs nicht kritisieren dürfen, jedenfalls nicht an dieser Stelle. Das können Sie in einer Bundestagsdebatte machen, aber nicht an dieser Stelle. — Bitte sehr!
Verzeihen Sie, Herr Präsident! Könnten Sie meine Zusatzfrage zu meiner Frage 4 ungeachtet aller Erwägungen nicht mit Ja beantworten?
Herr Abgeordneter Dr. Klepsch, es ist sehr schwer, eine von Ihnen gestellte Frage, die nicht korrekt den Tatbestand wiedergeben kann, weil ich hier ja ausdrücklich erklärt habe, daß das noch nicht Gegenstand der Erörterungen war, nun mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten. Ich habe doch hier den Kern der Sache dargelegt, daß es darum geht, daß unsere Sicherheitsinteressen nicht nachteilig berührt werden. Damit können Sie sagen, es sei ein Ja. Nur kann
ich mich nicht mit dem identifizieren, was in der Frage selbst gesagt worden ist.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine 10°/oige lineare Reduzierung der Truppen in Europa ohne Kontrollmaßnahmen nur symbolische Bedeutung hat und keine Probleme für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für ein ausreichendes Abschreckungsgleichgewicht in Europa aufwirft?
Ich hatte eigentlich erwartet, daß Sie mit Nein antworten würden, wenn Sie die Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung in Wilton-Park zugrunde legen.
Herr Abgeordneter, es tut mir leid, wenn es hier zu einem Mißverständnis zwischen uns gekommen ist. Zwischen den Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung und dem, was Ich Ihnen geantwortet habe, besteht kein Unterschied. Deswegen habe ich, offen gestanden, den Sinn Ihrer Zusatzfrage vorhin auch nicht richtig verstanden. Das lag aber an mir.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rommerskirchen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekanntgeworden, wenn Sie es schon nicht selbst gehört haben, daß der Herr Bundesminister der Verteidigung anläßlich der letzten Debatte hier im Zusammenhang mit Überlegungen für eine Reduzierung um Divisionen oder Brigaden gesagt hat, daß nicht um eine einzige Kampfkompanie reduziert werden dürfe, weil das von grundlegender Bedeutung sei, und wie stellen Sie das in diesen Zusammenhang?
Herr Kollege Rommerskirchen, es kommt auf die Frage an, ob das auf beiden Seiten geschieht oder einseitig. Der Gegenstand dieser von Ihnen erwähnten Debatte war doch zweifellos die berühmte Resolution im amerikanischen Senat. Ich würde bitten, wenn Sie aus irgendwelchen Debatten zitieren, daß Sie das dem Sinne nach und vollständig tun, sonst muß hier ein falscher Eindruck entstehen, wie es mir eben bei der Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Klepsch unterlaufen ist, was ich bedauere.
Eine zweite Zusatzfrage gibt es nicht.Ich rufe die erste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch auf:
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7704 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Vizepräsident Dr. JaegerTeilt die Bundesregierung die Auffassung des Schlußkommuniqués der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses vom 28. Mai 1971 in Brüssel in Ziffer 4, 5 und im ersten Absatz der Ziffer 6 noch, oder besagen die Ausführungen des Regierungssprechers von Wechmar und des IPS-Sprechers von Ilse-mann It. „Welt" vom 22. Juni 1971, Seita 1, daß sie eine neue Lagebeurteilung vorgenommen hat?
Diese Frage beantworte ich wie folgt, Herr Dr. Klepsch. Die Bundesregierung teilt die in den angesprochenen Ziffern des fraglichen Dokuments zum Ausdruck kommende Auffassung nach wie vor. Die in Bezug genommene Erklärung des Regierungssprechers von Wechmar steht dazu in keinem Widerspruch. Herr von Wechmar hat nach der Meldung der „Welt" vom 22. Juni 1971 erläutert, daß — ich zitiere —
nach amerikanischer und deutscher Auffassung schon mit dem ersten Schritt einer symbolischen Verminderung der Truppenstärke in Ost und West die Kampfkraft der Streitkräfte herabgesetzt werden soll.
Die Herbeiführung beiderseitiger und ausgewogener Truppenverminderungen in Mitteleuropa ist ein von der Allianz gemeinsam verfolgtes Ziel. In Übereinstimmung mit der Auffassung ihrer Verbündeten hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, daß Bemühungen um Entspannung und Anstrengungen zur Aufrechterhaltung der Verteidigungskraft nicht voneinander zu trennen sind. Dazu steht sie auch heute noch. Die in der Meldung der „Welt" in Bezug genommene Äußerung von General von Ilsemann steht mit den angeführten Ziffern des Schlußkommuniqués in keinem Zusammenhang. Sie bezieht sich auf einen anderen Tatbestand.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, darf ich dem entnehmen, daß in folgenden vier Punkten die Bundesregierung mit dem Papier übereinstimmt: daß die Sowjetunion und andere Mitglieder des Warschauer Paktes bei der Zuweisung von Mitteln für militärische und damit zusammenhängende Programme eine ausdrückliche reale Zunahme vornehmen, daß das eine steigende Schlagkraft beinhaltet,
daß es deshalb notwendig ist, zur Verbesserung der Verteidigungskraft der NATO sowohl im Haushalt als auch im internationalen Bereich in Form von Verstärkungsprogrammen, und im Bereich von nationalen Anstrengungen, Erhöhungen vorzunehmen, um das auszugleichen?
Herr Dr. Klepsch, glauben Sie ernsthaft, daß das eine einfache Zusatzfrage ist, wie es die Geschäftsordnung wünscht? — Sie brauchen das nicht zu beantworten.
Herr Präsident, wenn ein Ministerkommuniqué vom Herrn Staatssekretär gelesen ist, ist das eine ganz einfache Frage.
Das ist es in der Tat, Herr Dr. Klepsch. Obwohl ich hier nicht als Militärexperte gelten möchte, darf ich Ihnen doch sagen, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Gedanken besteht, daß man sozusagen von der Basis der Gleichheit aus solche Verminderungsgespräche zu führen hat und daß man deswegen ein gewisses Defizit bei der NATO auffüllen sollte — das ist der Sinn dieser Ausführungen — und daß man zweitens, wenn sich herausstellt, daß eine gegenseitige und ausgewogene Truppenverminderung möglich ist, die Gelegenheit zu Verhandlungen darüber ergreift. Das eine schließt das andere niemals aus.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, Sie würden daher durch Ihre Aussage den Eindruck revidieren, der durch die Ausführungen von Herrn Ilsemann entstanden ist, daß die französischen Anstrengungen eine rein französische Angelegenheit seien. Es handelt sich vielmehr ganz offensichtlich an Hand dieses Beschlusses der Verteidigungsminister der NATO um einen Teil der NATO-Anstrengungen. Ist das richtig?
Es ist falsch, daß Herr von Ilsemann überhaupt in diesen Zusammenhang gebracht wird. Denn Herr von Ilsemann hat gemäß der „Welt" — ich darf hier zitieren — gesagt, „daß die französische Entscheidung in erster Linie auf die Lage im Mittelmeer bezogen sei." Gemeint ist die Entscheidung, die französischen Rüstungsausgaben zu erhöhen. Das steht in keinem Zusammenhang mit der Frage, die hier aufgeworfen worden ist.
Ich überlasse es der Lektüre des Protokolls.
Sie haben gar nichts zu überlassen, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch. Das heißt, Sie können es durchaus überlassen, aber Sie haben es hier nicht zu betonen; denn Sie haben hier nur zu fragen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, da wir die Formel „Herabsetzung der Kampfkraft" verwendet haben, frage ich, ob sich die Bundesregierung darüber klar ist, was dies, ausgehend von der gegenwärtigen Stärke der NATO im Abschnitt Europa-Mitte, konkret für die Sicherheit Europas bedeutet.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7705
Herr Abgeordneter, diese Frage gibt mir willkommene Gelegenheit, diesen Begriff hier zu interpretieren, der in einem Zusammenhang gefallen ist, der sicherlich nicht so aufgefaßt werden kann, wie Sie es in Ihrer Frage auffassen mußten. In Diskussionen außerhalb dieses Hauses war in der Publizistik ausgehend von amerikanischen Senatoren — davon die Rede, daß die Amerikaner ohne Verminderung der Kampfkraft Musikkapellen und Nachschubeinheiten, Verpflegungseinheiten abbauen könnten — ein uraltes Thema aller Parlamentarier dem Militär gegenüber. Hier ist nun auf eine gezielte Frage in einer Pressekonferenz klargestellt worden, daß eine gegenseitige ausgewogene Truppenverminderung nicht den gegenseitigen Abbau von Musikkapellen bedeuten soll, sondern daß wirklich ausgewogen die Kampfkraft auf beiden Seiten vermindert werden soll. Daraus ergibt sich, daß die Sicherheitsinteressen in Mitteleuropa überhaupt nicht berührt sind, wenn das geschieht, was im NATO-Kommuniqué zweimal ausdrücklich gesagt worden ist, nämlich: ausgewogen und gegenseitig die Streitkräfte und damit natürlich die Kampfkraft zu vermindern. Das ist der Sinn der Sache.
Frage 2 des Abgeordneten Dr. Wörner:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das 1970 in Brüssel beschlossene europäische Verstärkungsprogramm für die Aufrechterhaltung der Verteidigungskraft der Allianz notwendig ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, die Antwort lautet: ja. Die Bundesregierung war an dem Zustandekommen des europäischen Verstärkungsprogramms maßgeblich beteiligt. Dieses Programm ermöglicht es, gewisse Schwächen der NATO-Verteidigung schneller als zunächst nach der NATO-Planung möglich erschien, zu beseitigen. Die vorgesehenen Maßnahmen stärken die militärische Kampfkraft des Bündnisses. Sie erleichtern die fortdauernde amerikanische Präsenz in Europa. Sie sind schließlich ein bedeutender Fortschritt in der militärischen Zusammenarbeit der europäischen Bündnispartner.
Insgesamt trägt das europäische Verstärkungsprogramm wesentlich zur Aufrechterhaltung des in Europa bestehenden militärischen Kräfteverhältnisses bei. Es ist daher notwendig.
Herr Staatssekretär, wird eine etwa zu beschließende symbolische Truppenreduzierung als erste Stufe einer möglichen Abrüstungsvereinbarung dieses europäische Verstärkungsprogramm in irgendeiner Weise tangieren?
Herr Abgeordneter, da mir die Gabe der Prophetie nicht gegeben ist, kann ich nur sagen: nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge ist an diesem Programm nichts zu ändern.
Wenn sich in Verhandlungen herausstellen sollte, daß das Bündnis gemeinsam zu anderen Schlüssen kommt, ist das eine neue Lage. Aber vorläufig ist daran nicht gedacht.
Herr Dr. Wörner, Sie haben keine weitere Zusatzfrage. — Herr Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, da wir nicht Ihre Gabe der Prophetie auf die Probe stellen wollen, frage ich: Was entspricht dem Willen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Zusatzfrage des Kollegen Dr. Wörner?
Dem Willen der Bundesregierung entspricht es, die Sicherheitsanstrengungen nicht zu vermindern, sondern die gemeinsamen Interessen an einer Verminderung der Lasten ohne Verminderung der Sicherheit auszuloten, und zwar im Dialog der beiden Paktsysteme.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, enthält Ihre Antwort auch, daß die Bundesregierung eine Erhöhung des Verteidigungshaushalts um dieses Verstärkungsprogramm vorzunehmen beabsichtigt?
Herr Abgeordneter, wir können natürlich auch gern eine Haushaltsdebatte führen. Ich kann Ihnen nur sagen: solange keine neue Lage entstanden ist, gilt die alte Lage; und ob die neue Lage entsteht, wird sich aus den Verhandlungen zwischen Ost und West ergeben. Zunächst einmal bereiten wir die Abstimmung im westlichen Bündnis selbst vor, und dann sieht man weiter.
Ich kann Ihnen nicht helfen; Sie haben nur eine Zusatzfrage. Sonst wird keine Zusatzfrage gestellt.Ich komme zur Frage 3 des Abgeordneten Dr. Zimmermann. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Wir kommen nunmehr zu den dringenden Mündlichen Fragen aus der Drucksache VI/2378, weiterhin Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Es sind zwei Fragen des Abgeordneten Riedel . Die erste Frage:Halt es die Bundesregierung mit ihren verfassungsmäßigen Pflichten für vereinbar, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn weiterhin zu gestatten, in einem Werbeplakat für vereinbarte Sonderzüge zum Deutschlandtreffen der Schlesier in München das Motto „Heimat in Freiheit" und die Darstellung des Portraits von Gerhart Hauptmann sowie jeglichen Hinweis
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7706 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Vizepräsident Dr. Jaegerauf die Bezeichnung dieser Sonderzüge mit schlesischen Städtenamen nicht zuzulassen?Bitte, sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung sieht nach geltendem Recht keine Möglichkeit, in unternehmerische Dispositionen der Deutschen Bundesbahn einzugreifen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat seine Dienststellen angewiesen, bei Werbemaßnahmen mit politischem Inhalt Zurückhaltung zu üben, um den Grundsatz der absoluten politischen Neutralität zu wahren. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, diese Anordnungen zu beanstanden.
Ich darf hier hinzufügen, daß ich diese Frage deswegen mitbeantworte, weil die nächste Frage, Herr Abgeordneter Riedel, sich auf eine angebliche Äußerung von mir im Parlament bezieht. Ich fühle mich allerdings nicht kompetent in Fragen der Bundesbahn; das möchte ich hier gleich deutlich sagen.
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Auffassung der Bundesregierung über die parteipolitische Neutralität unterstrichen haben,
— die politische; und in dem Schreiben ist auch von parteipolitischer Neutralität die Rede —, frage ich Sie, ob Sie das Motto „Heimat in Freiheit" als eine Verletzung der politischen Neutralität ansehen.
Herr Abgeordneter, ich habe hier zu keinem Motto Stellung zu nehmen und auch nicht zu Entscheidungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Wir haben durch Gesetz in diesem Hause geregelt, daß da eine Unabhängigkeit besteht. Der Vorstand der Bundesbahn hat einen Verwaltungsrat, und bevor sich dieser Verwaltungsrat — dem ja Mitglieder dieses Hauses, auch Ihrer Fraktion, angehören — mit diesen Fragen nicht befaßt hat, bin ich nicht in der Lage, zu Dingen Stellung zu nehmen, von denen ich gestern um 1/24 Uhr zum erstenmal gehört habe und deren Inhalt mir nicht vorliegt, deren Inhalt Sie besser kennen. Im Grunde genommen halte ich es für eine ziemlich große Schwierigkeit, wenn ich jetzt zu einem Thema Stellung nehmen muß, zu dem mir nicht einmal mehr die Unterlagen beschafft werden konnten, weil die Fragesteller ihre Fragen sehr spät eingereicht haben.
— Diese Frage hätte meiner Ansicht nach gar nicht beantwortet werden müssen. Das ist eine Courtoisie der Bundesregierung, denn die Frage hat die Ressorts zu spät erreicht.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer politischen Obsorge für die Deutsche Bundesbahn eine Liste deutscher Städte- und Dichternamen veröffentlichen könnte, die in der Bundesrepublik noch genannt werden dürfen?
Herr Abgeordneter, ich kann nur vermuten, worauf Ihre Frage abzielt. Ich halte es nicht für sinnvoll — ich will es hier ganz deutlich sagen—, daß irgendwelche Stellen in irgendeinem Lande — seien es privatwirtschaftliche, seien es öffentlich-rechtliche Unternehmen — irgendeine Art von Geschichtszensur ausüben. Und ich halte überhaupt nichts davon, daß man sich mit solchen Fragen in Deutschland politisch auseinandersetzt. Der Flaggenstreit der Weimarer Republik sollte uns allen noch zu denken geben.
— Einverstanden!
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin erklärten, Sie könnten nicht Stellung nehmen, weil Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen konnten, frage ich Sie: Wie beurteilen Sie dann die Tatsache, daß gestern im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen ein Gesetz beraten und beschlossen werden sollte, für das den Abgeordneten nicht einmal die Unterlagen zur Verfügung standen?
Hier ist der innere Zusammenhang nicht mehr gegeben, Herr Abgeordneter Niegel. — Herr Staatssekretär, die Angelegenheit ist erledigt.
Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Burgbacher zu einer Zusatzfrage!
Dr. Burgbacher ; Herr Staatssekretär, Sie haben soeben auf eine Bemerkung unseres Kollegen Czaja, der von parteipolitischer Neutralität sprach, erwidert, es müsse richtig „politische Neutralität" heißen. Wären Sie so freundlich, mir und auch dem Hause den Unterschied zu erklären, den Sie zwischen diesen beiden Begriffen sehen?
Herr Abgeordneter Burgbacher, ich wollte dem Kollegen Czaja zu Hilfe kommen, weil die Frage, auf die es dem Kollegen Riedel ankam, eine Landsmannschaft betraf, und ich wollte den Eindruck vermeiden, als sei eine
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7707
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch Landsmannschaft der Schlesier eine parteipolitische Organisation. Das ist sicher in Ihrem Sinne geschehen.
Wir kommen damit zu Frage 2 des Abgeordneten Riedel :
Ging den Beschlüssen der Münchner SPD-Stadtratsfraktion, die den Münchner Oberbürgermeister Dr. Vogel daran hindern, zum Deutschland-Treffen der Schlesier ein Grußwort zu richten, und die den von der Bundesregierung in der Fragestunde am 30. April 1971 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Moersch zurückgewiesenen Forderungen des stellvertretenden polnischen Außenministers Willmann entsprechen, wonach die „praktischen Konsequenzen" des deutsch-polnischen Vertrages u. a. eine „Neutralisierung und politische Eliminierung" der Landsmannschaften bedingen, eine entsprechende der Bundesregierung übermittelte Anregung oder Intervention der polnischen Regierung voraus?
Herr Kollege, die Antwort lautet: Nein, der Bundesregierung ist keine Anregung oder Intervention der polnischen Regierung im Sinne Ihrer Frage übermittelt worden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Riedel.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob es im Sinne der Entspannungspolitik, wie die Bundesregierung sie versteht, wenigstens zukünftig noch erlaubt ist, daß die Heimatvertriebenen im gesellschaftlichen und amtlichen Verkehr die deutsche Bezeichnung ihrer Geburtsorte gebrauchen dürfen.
Herr Abgeordneter, ich habe in diesem Hause wiederholt zu dieser Frage Stellung genommen. Es ist ganz selbstverständlich, daß jedermann in diesem Lande das Recht hat, die Bezeichnung zu verwenden, die er für richtig hält. Das folgt aus Art. 5 des Grundgesetzes.
Weitere Zusatzfragen? — Herr Abgeordneter Dr. Czaja!
Herr Staatssekretär, würden Sie im Zusammenhang mit der zweiten Frage des Abgeordneten Riedel dazu Stellung nehmen, wie sich die Bundesregierung gegenüber dem Eingriff in unsere freiheitliche Grundordnung, der die Neutralisierung und politische Eliminierung der Landsmannschaften fordert, verhält und ob sie im Sinne der Sicherung unserer freiheitlichen Grundordnung bereit ist, das Nötige auch nach außen zu erklären?
Herr Präsident, ich bin leider gezwungen, auf die Antwort, die ich bereits gegeben habe, zu verweisen. Es tut mir leid: ich kann nicht noch einmal zu einer Frage Stellung nehmen, von der ich hier soeben festgestellt habe, daß ihr Inhalt unzutreffend ist.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts in Drucksache VI/2344. Ich rufe zuerst Frage 108 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist aus der Talsache, daß der sowjetische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, Falin, vor seinem Antrittsbesuch bei Bundeskanzler Brandt erst den Vorsitzenden der Deutschen Kommunistischen Partei aufgesucht hat, nicht der Schluß zu ziehen, daß die Regierung der UdSSR offen eine Partei unterstützt, die nach einem Bericht des Bundesinnenministeriums „die Arbeit der verbotenen KPD fortsetzt" und infolgedessen das Ziel verfolgt, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu zerstören?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, die Bundesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, die Besuche ausländischer Diplomaten zu bewerten. Sie beabsichtigt ferner nicht, im Zusammenhang damit zu den Zielen Stellung zu nehmen, die Parteien wie die DKP verfolgen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.
Herr Staatssekretär, ist für die Bundesregierung nicht aus der Tatsache, daß einerseits Botschafter Falin und der DKP-Vorsitzende Bachmann die Bereitschaft zu enger Zusammenarbeit betont haben und daß andererseits im Schrübbers-Bericht die DKP hinsichtlich ihrer Ziele und Methoden als identisch mit der verbotenen KPD bezeichnet wird, klar erwiesen, daß hier eine Partei vom Osten gefördert wird, die die Voraussetzungen für ein Verbot nach Art. 21 Abs. 2 GG erfüllt?
Herr Abgeordneter, es ist unmöglich, in diesem Zusammenhang die Fragen eines Parteienverbotes zu diskutieren. Soweit mir bekannt, ist das gestern in einem zuständigen Ausschuß dieses Hauses geschehen. Ich habe in meiner Antwort ausdrücklich gesagt, daß es nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein kann, im Zusammenhang mit dem, was Sie gefragt haben, die Ziele einer Partei in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß es ja wohl keine Meldung von besonderem Neuigkeitswert ist, daß der Botschafter der Sowjetunion gleichzeitig Mitglied der KPdSU ist und daß deswegen hier natürlich bestimmte Kontakte zwischen Parteien bestehen, die in der ganzen internationalen Welt bestehen, wie auch andere Parteien mit befreundeten Parteien Kontakte unterhalten, etwa wir von der FDP mit den Liberalen in anderen Ländern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, nach dieser Antwort muß ich nun
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7708 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Dr. Marx
doch die Frage stellen: Hat nun der Botschafter der Sowjetunion die Aufgabe, sein Land oder die KPdSU bei der DKP zu vertreten?
Herr Abgeordneter, diese Frage ist doch völlig eindeutig zu beantworten: Der Botschafter ist beim Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert. Aber es ist ebenso sicher, und es ist keine Spezialität eines Botschafters irgendeines Landes in der Bundesrepublik Deutschland, daß alle Botschafter, die hier in Bonn akkreditiert sind, mit politischen und gesellschaftlichen Gruppen Kontakte unterhalten können. Das gehört mit zu ihren Aufgaben, die wir im Rahmen einer Normalisierung der Beziehungen und einer Entkrampfung des Verhältnisses auch in diesem Sinne durchaus zu akzeptieren haben.
Ich komme nun zu der Frage 109 des Abgeordneten Engelsberger:
Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung bei den Verhandlungen um den Warschauer Vertrag der polnischen Regierung in bezug auf die amerikanischen Rundfunksender in der Bundesrepublik Deutschland Zusicherungen gemacht hat, die die Regierung der Volksrepublik Polen dahin gehend deuten konnte, daß die Tätigkeit dieser Sender in absehbarer Zeit eingestellt würde?
Die Antwort lautet: Nein, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, nachdem nach Ihrer Erklärung keine Zusagen an die polnische Regierung gemacht worden sind: betrachtet die Bundesregierung das Schreiben des polnischen Außenministers nicht als eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik? Wann wird eine Antwort der Bundesregierung an den polnischen Außenminister erfolgen, die Sie schon in der vorletzten Fragestunde angekündigt haben?
Herr Abgeordneter, das habe ich so nicht angekündigt; das darf ich zunächst feststellen. Ich habe hier das Protokoll der 126. Sitzung in der Hand. Ich habe dort die Frage, die Sie gestellt haben, ausführlich beantwortet. Ich kann meine Antwort hier nur noch einmal wiederholen: Es muß, wenn man Beziehungen, wenn man Kontakte mit Staaten unterhält, selbstverständlich möglich sein, daß Beschwerden — ob sie berechtigt sind oder nicht, wird sich bei der Prüfung herausstellen — entgegengenommen werden. Das ist auch eine Frage der Gegenseitigkeit. Warum sollte das also in diesem Falle nicht geschehen?
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.
Herr Staatssekretär, welche Art von Beschwerden würde die Bundesregierung als berechtigt betrachten? Sie haben ja gesagt, berechtigte Beschwerden würden entgegengenommen.
Herr Abgeordneter, ich kann auf eine hypothetische Frage nur eine hypothetische Antwort geben. Diese Antwort lautet: Die Berechtigung einer Beschwerde stellt sich heraus, wenn die Bundesregierung die Prüfung abgeschlossen hat und zu dem Schluß kommt, daß die Beschwerde berechtigt ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, zum Moskauer Vertrag gibt es bindende Nebenabsprachen, die Punkte 5 bis 10 des Bahr-Papiers, die zu Protokoll gegeben worden sind. Bedeutet das Schweigen der Bundesregierung zu dem in einer in der Bundesrepublik erscheinenden Zeitung veröffentlichten Interview des polnischen Vizeaußenministers Willman mit Forderungen gegen unsere freiheitliche Grundordnung und das Schweigen zu der Frage des Senders „Freies Europa" nicht etwa, daß es auch Nebenabreden zu weiteren Schritten zur Normalisierung des Verhältnisses in Warschau gegeben hat oder gibt?
Herr Abgeordneter, es ist mir nicht möglich, die Gedankengänge, die Sie soeben geäußert haben, nachzuvollziehen, da sie nicht auf einer realen Basis beruhen. Die Tatsache, daß wir zu einer Sache nicht Stellung nehmen, bedeutet doch nicht, daß wir nicht eine Meinung dazu haben könnten. Die Frage, die sich jede Regierung stellen muß, ist die Frage nach der Opportunität. Ich habe in den Fragestunden zu diesem Komplex ausdrücklich dargelegt, daß das von Ihnen angezogene Interview gar kein Interview im Wortsinne gewesen ist. Ich meine, damit wäre die Sache in diesem Hause eigentlich erledigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, ich möchte nicht von einer hypothetischen Sache sprechen, sondern fragen, ob Sie bereit sind, in Ihre Untersuchungen dann auch einzubeziehen — und, wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, uns darüber Mitteilung zu machen —, daß z. B. Radio Prag am 22. Juni, also jetzt vor drei Tagen, die Sudetendeutschen als Hochverräter bezeichnet und gesagt hat, daß ihre Ausweisung ihrem Wunsch, „Heim ins Reich" zu kommen, entsprochen habe?
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7709
Herr Abgeordneter, Sie dürfen davon ausgehen, daß wir solche Äußerungen sehr sorgfältig registrieren. Die Äußerung, die Sie genannt haben, ist mir nicht bekannt. Ich komme im Zusammenhang mit einer Frage, die ich nachher zu beantworten habe, auf diesen Gesamtkomplex noch zurück. Ich möchte jetzt nur andeutungsweise sagen, daß wir als ein Land, in dem die Freiheit der Meinungsäußerung in einer Weise verwirklicht ist wie in kaum einem anderen Land der Welt, meiner Ansicht nach Anlaß haben, an die Festigkeit unserer Demokratie gegen Angriffe von außen und Meinungsäußerungen, die ohne Substanz sind, zu glauben. Wir haben nach 20 Jahren Erfahrung Grund, das zu tun.
Ich komme zur Frage 110 des Abgeordneten Werner:
Welche Beschlüsse haben die sechs Außenminister der EWG-Staaten auf der letzten Außenministerkonferenz zusammen mit den vier Außenministern der beitrittswilligen Staaten hinsichtlich einer gemeinsamen Nahost-Politik gefaßt?
Herr Abgeordneter, die Frage beantworte ich wie folgt. Das Nahost-Problem ist eines der beiden Konsultationsthemen, das von den Außenministern der Sechs auf der Münchener Konferenz in die neue außenpolitische Zusammenarbeit gemäß dem Luxemburger Bericht eingebracht wurde. Die Ziele dieser Zusammenarbeit sind — ich darf hier zitieren —, „1. durch regelmäßige Unterrichtung und Konsultationen eine bessere gegenseitige Verständigung über die großen Probleme der internationalen Politik zu gewährleisten; 2. die Harmonisierung der Standpunkte, die Abstimmung der Haltung und, wo dies möglich und wünschenswert erscheint, ein gemeinsames Vorgehen zu begünstigen und dadurch die Solidarität zu festigen".
Der in mehreren Sitzungen der Experten und der politischen Direktoren der Außenministerien erarbeitete Bericht, welcher der Erörterung der sechs bzw. zehn Außenminister am 13. und 14. Mai und am 18. Mai in Paris zugrunde gelegen hat, geht von folgenden Gedanken aus. Die Bedeutung, die einer Friedenslösung im Nahen Osten für Europa zukommt, wird unterstrichen. Die Partner unterstützen alle auf die Herbeiführung eines Friedens gerichteten Bemühungen, insbesondere die des UNO-Vermittlers Botschafter Jarring. Die Grundlage für eine Friedenslösung muß die Resolution des Weltsicherheitsrates vom 22. November 1967 sein. Die Partner erklären die Bereitschaft, zu gegebener Zeit Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung im Nahen Osten zu leisten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner.
Herr Staatssekretär, wie unterscheidet sich der Inhalt dieses Papiers von der Resolution 242? Gibt es da wesentliche Unterschiede oder nicht?
Herr Abgeordneter, ich habe eben dargelegt, daß es im Grunde dieselbe Basis ist. Ich bin bereit, im Auswärtigen Ausschuß die näheren Einzelheiten zu erläutern. Da es sich um eine Sachdarstellung, um einen Bericht und nicht um irgendwelche Beschlüsse handelt, die dieses Haus zu bestätigen hätte, bitte ich für dieses Verfahren um Verständnis.
Ich komme damit zur Frage 111 des Abgeordneten Storm. — Herr Storm ist nicht im Saal. Diese und seine Frage 112 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage zum Stenographischen Bericht abgedruckt.
Welche Funkstationen veranstalten vom Gebiet der Sowjetunion und der mit ihr verbündeten Staaten aus tägliche Sendungen in deutscher Sprache?
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten?
Bitte sehr. Ich rufe dann noch die Frage 114 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, gegen solche Sendungen —wenn sie sich in die innenpolitischen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einmischen und deren revolutionäre Veränderung fordern — offiziellen Protest zu erheben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Ich beantworte die Frage 113 und 114. Folgende Funkstationen strahlen vom Gebiet der UdSSR und der mit ihr verbündeteten Staaten Sendungen in deutscher Sprache aus: 1. UdSSR: Radio Moskau, Radio Frieden und Fortschritt, Radio Kiew. 2. CSSR: Radio Prag. 3. Polen: Radio Warschau. 4. Rumänien: Radio Bukarest. 5. Ungarn: Radio. Budapest. 6. Bulgarien: Radio Sofia.Wir sind der Auffassung, Herr Abgeordneter, daß unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bevölkerung stark genug verankert ist, um auch massiven verbalen Angriffen standzuhalten. Damit soll nicht gesagt werden, daß wir unsachliche Polemik und persönliche Verunglimpfung in irgendeiner Form gutheißen. Es gibt Regierungen, die jeden Kommentar aus dem Ausland, der sich mit inneren Verhältnissen ihres Landes befaßt, als Einmischung betrachten. Die Bundesregierung zählt sich nicht dieser Kategorie zu. Wir haben eine zuversichtlichere Auffassung von der Pressefreiheit. Weil wir selbst den Massenmedien, die auf unserem Boden im Rahmen der Gesetze tätig sind, nicht die Berichterstattung und die kritische Kommentierung von Ereignissen im In- und Ausland untersagen, sind wir bereit, selbst solche ausländischen Kommentare hinzunehmen, die man als Einmischung in unsere innere Anlegenheiten qualifizieren könnte. Die Grenze ist
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7710 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch selbstverständlich dort gesetzt, wo konkret zur Unterminierung unserer verfassungsmäßigen Ordnung aufgefordert wird. Dagegen würden wir mit aller Entschiedenheit protestieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becher.
Herr Staatssekretär, darf ich nach Ihrer Antwort, für die ich Ihnen außerordentlich danke, die Bundesregierung fragen, ob sie auch für das Jahr 1971 eine Zusammenstellung des „Monitors" der Deutschen Welle aus dem Frühjahr 1970 bestätigen kann. derzufolge die genannten Sender der kommunistischen Länder insgesamt 6900 Sendestunden pro Woche in 99 Sprachen und darunter 300 Sendestunden in deutscher Sprache senden.
Herr Abgeordneter, ich habe diese Zahlen nicht gegenwärtig. Ich unterstelle, daß sie zutreffend sind. Ich möchte aber hinzufügen, daß es wie überall nicht nur auf die Quantität, sondern vor allem auch auf die Qualität ankommen wird.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, wenn ich im Zusammenhang mit diesen Tatbeständen sage, daß das Verlangen der sowjetischen Seite nach dem Verbot von Radio Free Europe und anderen Sendern, die ihrerseits in deutscher oder englischer Sprache oder in slawischen Sprachen senden, dem Verhalten eines Mannes gleicht, der in einem Riesenglashaus sitzt und auf andere mit Steinen wirft?
Herr Abgeordneter, das Problem des Glashauses in der Weltpolitik kann ich hier nicht im einzelnen erörtern. Es ist in der Tat richtig, daß viele im Glashaus sitzen und trotzdem mit Steinen werfen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, widmet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere den sogenannten Geheimsendern, „Deutscher Freiheitssender 904" oder „Deutscher Soldatensender 935", die als ausgesprochene Umsturzsender bezeichnet werden, ihre besondere Aufmerksamkeit?
Herr Abgeordneter, das tut sie. Aber das Verhalten dieser Bundesrepublik Deutschland bei Wahlen im Sinne der Demokratie zeigt, daß die Wirkung solcher Sendungen offensichtlich von einzelnen gewaltig überschätzt wird.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Ich möchte zum Schluß nur noch fragen, ob sich die zuständigen Stellen der Bundesregierung dessen bewußt sind, daß das Verhalten dieser Sender zumindest auch mit den Vorschriften der Internationalen Fernmeldeunion nicht übereinstimmt.
Herr Abgeordneter, ich unterstelle, daß Sender, die als Geheimsender deklariert sind, kaum mit solchen Vorschriften übereinstimmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, ich beziehe mich auf Ihre Antwort an den Kollegen Engelsberger in diesem Zusammenhang, auf die Sie vorhin ankündigend hingewiesen haben, und möchte Sie im Hinblick auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit, von dem Sie sprachen, fragen, ob Sie in Ihrer Amtszeit bisher irgendwann einmal die Notwendigkeit sahen, einen solchen offiziellen Protest, nach dem in Frage 114 gefragt wird, zu erheben.
Herr Abgeordneter, es ist so, daß in der Zeit meiner Tätigkeit im Auswärtigen Amt wiederholt mit ausländischen Vertretern über solche Fragen gesprochen worden ist. Ob Sie das als offiziellen Protest werten wollen, ist eine andere Frage. Aber selbstverständlich haben wir immer die Gelegenheit benutzt, auf Dinge hinzuweisen, die nach unserer Meinung einer Verbesserung der Beziehungen nicht dienen können. Das ist unser Kriterium.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich komme zur Frage 115 des Abgeordneten Dr. Jobst:
Wie hoch ist der Bundeszuschuß, den das Auswärtige Amt für die deutsch-amerikanischen Institute im Jahr aufwendet?
Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen des Kollegen Dr. Jobst zusammen mit den Fragen 123 bis 126 beantworten könnte, da sie fast genau die gleiche Materie betreffen und im Sachzusammenhang stehen.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7711
Sie wollen gleich sechs Fragen auf einmal beantworten?
Herr Präsident, es tut mir leid; es sind sechs fast gleichlautende Fragen eingegangen.
Ich habe sie nicht gelesen, aber ich glaube es Ihnen. Also machen Sie mal!
Wenn die Fragesteller einverstanden sind. Sonst müßte ich sechsmal den gleichen Text vorlesen.
Bitte sehr!
Vielleicht können wir das nachher klären. Dann verweise ich darauf.
Das Recht auf Zusatzfragen wird dadurch nicht beschränkt.
Wie immer, Herr Abgeordneter.
Ich rufe also auch die Fragen 116 und 123 bis 126 der Abgeordneten Dr. Jobst, Pfeifer, Dr. Marx , Dr. Bach und Petersen auf :
116. Dr. Jobst
Trifft es zu. daß die Bundesregierung diese Zuschüsse his zum Jahr 1973 um 50 Prozent kürzen will?
123. Pfeifer
Trite es zu, daß die Bundesregierung im Zuge einer sogenannten Neuorientierung ihrer auswärtigen Kulturpolitik beabsichtigt, die Zuschüsse für die Amerikahäuser zu kürzen?
121. Dr. Marx
Von welchen politischen Vorstellungen geht die Bundesregierung aus, wenn sie einerseits wünscht, daß die USA im Rahmen der gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen in Europa ihre hohen Verpflichtungen einhalten, und sie andererseits danach strebt, den durch vielfältige kulturelle Leistungen besonders geschätzten Amerikahäusern künftig Jahr um Jahr die Zuschüsse beträchtlich zu kürzen?
125. Dr. Bach
Kommt die Initiative der Bundesregierung zur finanziellen Einschränkung der Tätigkeit von Amerikahäusern nicht jenen Kreisen entgegen, die, wie z. B. die Jungsozialisten und die Nürnberger Stadtratsfraktion der NPD, die Auflösung dieser Einrichtungen seit einiger Zeit fordern?
126. Petersen
was meinte der Vertreter der Bundesregierung, als er hei einer Besprechung mit den Vertretern jener Städte, die Amerikahäuser beherbergen, am 26. Mai 1971 sagte, man müsse die Aktivität solcher Häuser einschränken?
Die Bundesregierung sieht sich bei der Gestaltung und Handhabungdes Bundeshaushaltes zu größter Sparsamkeit veranlaßt. Bei der Überprüfung der finanziellen Förderung der Amerika-Häuser in Deutschland geht die Bundesregierung einmal von der bekannt angespannten Haushaltslage aus, zum anderen von folgenden Überlegungen der kulturpolitischen Planung.Die Amerika-Häuser sind von der amerikanischen Regierung nach dem Kriege in größerer Zahl errichtet worden. Inzwischen hat sich das amerikanische Engagement dabei aber wieder erheblich reduziert. Die Bundesregierung, die seit 1962 die Förderung für acht der verbliebenen Amerika-Häuser übernommen hat, sieht sich nun in der gleichen Lage wie vordem schon die amerikanische Regierung, indem sie die dafür verfügbaren Mittel einschränken muß. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung keine Kulturinstitute anderer Staaten in der Bundesrepublik und die amerikanische Regierung keine deutschen Kulturinstitute in den USA finanziell unterstützt.Unsere Förderung der Amerika-Häuser in der Bundesrepublik Deutschland stellt daher eine Ausnahme dar, die auch gegenüber Drittländern kaum zu vertreten ist. Diese Sonderstellung, die den Amerika-Häusern durch die Förderung der AmerikaHäuser seitens der Bundesregierung eingeräumt wird, zeigt sich auch darin, daß von 1 Million DM, die für die Förderung deutsch-ausländischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, mehr als 600 000 DM allein für die Amerika-Häuser aufgewandt werden, während die Bundesregierung den Instituten, deren Tätigkeit der Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern gilt, besonders auch zu den Entwicklungsländern, mehr Hilfe angedeihen lassen sollte und möchte. Auch müssen Mittel freigemacht werden, um die übrige Kulturarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere das Fulbright-Programm, besser dotieren zu können. Hierfür, Herr Abgeordneter, sind die einzusparenden Mittel vorgesehen.Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, die Zuwendungen an die acht bisher von ihr geförderten Amerika-Häuser gleichmäßig zu kürzen. Vielmehr ist daran gedacht, den Umständen des Einzelfalles zu entsprechen und in den einzelnen Städten unterschiedlich vorzugehen. Der gesamte Komplex befindet sich noch in der Prüfung.Der Bundeszuschuß für die acht von der Bundesregierung geförderten Amerika-Häuser in Heidelberg, Freiburg, Tübingen, Nürnberg, Regensburg, Darmstadt, Marburg und Kassel betrug 1970 636 000 DM und beträgt in diesem Jahr 615 000 DM. Hinzu kommt in diesem Jahr ein Betrag für das Amerika-Haus in Saarbrücken in Höhe von 30 000 DM, so daß in diesem Jahr effektiv mehr Geld für Amerika-Häuser ausgegeben wird als im vergangenen Rechnungsjahr.Das Auswärtige Amt handelt bei der Überprüfung der Zuschüsse für die Amerika-Häuser in den nächsten Jahren entsprechend dem Wunsch des Haushaltsausschusses und des Bundesrechnungshofes. Ich darf hinzufügen, daß es der ausdrückliche Wunsch der beiden Berichterstatter aus der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU/CSU war, diese Kürzungen vorzunehmen. Der Bundesrechnungshof hat die
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7712 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Parlamentarischer Staatssekretär MoerschAuffassung vertreten, daß die Förderung der Amerika-Häuser im gegenwärtigen Umfang bedenklich ist. Die Bundesregierung ist sich mit der amerikanischen Regierung darüber einig, daß sich die oben geschilderten haushaltsrechtlichen Maßnahmen nicht auf das deutsch-amerikanische Verhältnis auswirken.
Herr Dr. Jobst zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es trifft also zu, daß die Mittel für die amerikanischen Institute bis 1973 um 50 % gekürzt werden?
Herr Abgeordneter, ich habe gesagt, daß sich eben das noch in der Prüfung befindet. Das kann ich jetzt nicht definitiv beantworten. Aber es trifft zu, daß wir Erwägungen anstellen, das Fulbright-Programm besser zu dotieren und auch bestimmte Möglichkeiten zu haben, mit den Mitteln, die uns vom Hohen Haus bewilligt werden, etwa die Einrichtungen von Entwicklungsländern zu fördern. Das halte ich auch für angemessen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, treffen die Berichte zu, daß der zuständige Referent im Auswärtigen Amt, Herr Dr. von Böhmer, bei einer Besprechung mit den Beauftragten der Städte und Länder für die deutsch-amerikanischen Institute eine solche Kürzung von 50 % bis 1973 angekündigt hat?
Ich habe gesagt, Herr Abgeordneter, daß wir über diese Frage und darüber, in welcher Form das möglich sei, sprechen. Es trifft nicht exakt so zu, wie Sie gesagt haben. Das hängt am Ende entscheidend von dem Willen des Hohen Hauses ab. Es wäre doch ungerechtfertigt, daß ein Referent der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes eine andere Meinung vertritt als die beiden angesehenen Berichterstatter des Haushaltsausschusses, die für diesen Etat zuständig sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß eine solche Kürzung in der öffentlichen Meinung in den USA eine negative Wirkung herbeiführen würde?
Nein, Herr Abgeordneter. Das haben wir mit den Amerikanern —ich habe das hier vorgetragen — besprochen. Es wird in der amerikanischen öffentlichen Meinung schon lange darauf hingewiesen, daß die hier vorgenommene Art der Finanzierung sehr einseitig sei, weil sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhe.
Herr Abgeordneter Dr. Marx zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Sie eben Kollegen dieses Hauses bemüht haben, will ich nur die Frage stellen: Ist es richtig, daß Ihr Schreiben an die Städte, in denen Amerika-Häuser beherbergt sind, nicht mit einem Hinweis auf Wünsche des Haushaltsausschusses oder Rügen des Rechnungshofs beginnt, sondern mit dem Satz: „Im Rahmen einer allgemeinen Neuorientierung der auswärtigen Kulturpolitik stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Auswärtige Amt die bisherige Förderung von Amerika-Häusern in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen kann?"
Herr Abgeordneter, das ist zutreffend, aber es widerspricht dem nicht.
Ja, das ist doch eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Bundesregierung hier nach den Erörterungen im Haushaltsausschuß eine Meinung gebildet hat. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des zuständigen Fachausschusses im Bundestag waren der Meinung, daß eine neue kulturpolitische Planung kommen sollte. Es ist also völlig korrekt und überhaupt kein Widerspruch in der Sache. Das ist auch unser eigentliches Motiv dafür, daß wir die Mittel, wenn sie nicht vermehrt werden können, nach neuen Prioritäten einsetzen sollten.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin hoffnungsvoll sagten, Sie gingen nicht davon aus, daß das irgendeinen Einfluß auf die Beziehungen zwischen uns und den Vereinigten Staaten haben würde, frage ich, ob Sie Gelegenheit genommen haben, den amerikanischen Dienststellen das Vorgehen der Bundesregierung zu erklären.
Das habe ich getan. Ich habe die Auskunft bekommen, die ich Ihnen hier eben genannt habe. Das Gespräch ist mit kompetenter Stelle geführt worden.
Herr Abgeordneter Picard zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß bei einer Umorientierung der auswärtigen Kulturpolitik, die unter Umständen eine andere Regelung für die hier bestehenden Amerika-Häuser mit sich bringt, die kulturpolitische Aktivität unserer Mittlerorganisationen in den Vereinigten Staaten verstärkt werden würde?
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7713
Herr Abgeordneter, unter anderem ist das vorgesehen. Ich habe in meiner Antwort z. B. auf das sehr wichtige FulbrightProgramm hingewiesen, das zweifellos den deutschamerikanischen Beziehungen an der richtigen Stelle dienen würde. Auch in den Vereinigten Staaten selbst sind Verstärkungen der Kulturarbeit gewünscht.
Herr Abgeordneter Picard, da Sie nicht der Hauptfragesteller sind, steht Ihnen nur eine Zusatzfrage zu. Wird noch eine Zusatzfrage hierzu gestellt? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe die Frage 117 des Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Steht die Bundesregierung hei der jetzigen Runde der deutschsowjetischen Regierungsverhandlungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Standpunkt früherer Bundesregierungen, daß ein Vertrag keinen nachteiigen Einfluß auf die Rechte und Ansprüche der ehemals in Jugoslawien beheimateten Volksdeutschen haben darf?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, auf die Frage 117 darf ich wie folgt antworten.
Gegenstand der deutsch-jugoslawischen Regierungsverhandlungen, deren erste Runde vom 11. bis zum 25. Mai 1971 in Bonn stattgefunden hat, ist ausschließlich die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Ein nachteiliger Einfluß auf die Rechte und Ansprüche von ehemals in Jugoslawien beheimateten Volksdeutschen steht nicht zur Diskussion. Das schließt auch nachteilige Einflüsse auf Ansprüche deutscher Staatsangehöriger aus, die aus Zwangsarbeit oder Enteignung herrühren.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, darf ich dem entnehmen, daß die jugoslawische Regierung auch nicht die Absicht hat erkennen lassen, daß diese Ansprüche der Volksdeutschen aus Jugoslawien damit verquickt werden sollen?
Herr Abgeordneter, ich müßte Ihnen diese Frage schriftlich beantworten. Ein solcher Vorgang ist mir jedenfalls nicht gegenwärtig. Ich kann das natürlich nicht ausschließen, weil ich nicht sämtliche Gespräche der letzten 15 Jahre hierüber kenne.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Radio Prag in einer Sendung von vorgestern unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese angeblichen Verhandlungen mit Jugoslawien auch für die Tschechoslowakei Reparationen durch die Bundesrepublik gefordert hat?
Herr Abgeordneter, mir ist diese Meldung nicht bekannt. Aber ich darf hinzufügen: es geht hier nicht um Reparationen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesregierung weiterhin die berechtigten Ansprüche der deutschen Staatsangehörigen, die aus Jugoslawien stammen, vertritt?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist nach Gesetz verpflichtet, berechtigte Ansprüche zu vertreten. Das tut sie selbstverständlich in jedem Fall.
Ich rufe die Frage 118 des Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Will die Bundesregierung gegebenenfalls ebenso wie bei der Aufrechnung jugoslawischer und volksdeutscher Sozialversicherungsansprüche in früheren Abkommen diesmal die Kriegsfolgeschäden der ehemaligen Volksdeutschen in Jugoslawien mit den Schaden durch nationalsozialistisches Unrecht aufrechnen, sofern diese zum Gegenstand von Verhandlungen werden?
Ich nehme an, Herr Abgeordneter, daß Sie in dem ersten Teil Ihrer Frage den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung vom 10. März 1956 — Bundesgesetzblatt 1958, Teil II, Seite 170 —meinen. Durch diesen Vertrag sind alle Anwartschaften und Ansprüche aus den beiderseitigen Sozialversicherungen durch die Zahlung von Pauschbeträgen abgegolten worden, wobei die Bundesrepublik an Jugoslawien einen sich aus der Aufrechnung zugunsten Jugoslawiens ergebenden Unterschiedsbetrag in Höhe von 26 Millionen DM gezahlt hat. Die durch den Vertrag aus dem Jahre 1956 nicht erfaßten Fragen sind später in dem deutsch-jugoslawischen Abkommen über soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 geregelt worden. In diesem Gegenseitigkeitsabkommen ist unter anderem festgelegt, daß die nach dem Recht des anderen Vertragsstaates zurückgelegten Versicherungszeiten und Ersatzzeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Versicherungsansprüchen aufgerechnet werden.Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, Grundsätze, die für das Gebiet der sozialen Sicherheit Anwendung finden, auf deutsch-jugoslawische Verhandlungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts zu übertragen.
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7714 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 119 und 120 des Abgeordneten Bittelmann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen dann zur Frage 121 der Abgeordneten Frau Dr. Wolf:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Auslandsvertretungen ihre Arbeit in der Entwicklungspolitik entsprechend dein Bericht der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes, Abschnitt III, Punkt 3, bei der „Nachbetreuung der Stipendiaten und Praktikanten" zu einer Nachkontaktarbcit erweitern sollten, damit diese, mit den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertrauten Personen aus Entwicklungsländern, zu denen sicher euch Teilnehmer von Veranstaltungen der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer gehoren, zu einer engeren Zusammenarbeit, z. B. bei der Gründung und Durchführung von Projekten, herangezogen werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Frau Kollegin Wolf, die Antwort lautet wie folgt. Die Bundesregierung mißt der Mitwirkung der Auslandsvertretungen bei der Nachbetreuung von Stipendiaten und Praktikanten, die eine Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, besondere Bedeutung bei. Zu dieser Tätigkeit bedarf es einer engen und dauernden Zusammenarbeit zwischen den programmführenden Organisationen in der Bundesrepublik und den Auslandsvertretungen in den Entwicklungsländern.
Eine Pflege der Beziehungen zu den ehemaligen Ausbildungsgästen dient in besonderem Maße der freundschaftlichen Verbindung zwischen den Entwicklungsländern und der Bundesrepublik. Die Betreuung soll sich auch auf fachliche Fragen und Probleme durch Unterstützung der Rückkehrer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausbildung beziehen.
Die Auslandsvertretungen werden sich bei der Auswahl, der Beurteilung und der Durchführung von Projekten der Entwicklungshilfe auch des Rates und der Unterstützung der Rückkehrer bedienen.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, diese als Entwicklungshilfe bzw. von Ihnen eben nur als Betreuung charakterisierte Aufgabe zu einer wirklichen Partnerschaft zu erweitern?
Frau Abgeordnete, ich bin sicher, daß das auch gemeint war, denn es ist ja wohl der Sinn dieser Betreuung, eine solche Partnerschaft zu erreichen.
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wäre es dann nicht richtiger, Worte wie „Betreuung", die vielleicht falsch verstanden werden könnten, in diesem Zusammenhang zu vermeiden?
Frau Abgeordnete, ich stimme Ihnen voll zu. Ich bedaure, daß diese sprachliche Unsicherheit in einem solchen Manuskript stehengeblieben ist.
Ich rufe die Frage 122 der Abgeordneten Frau Dr. Wolf auf:
Warum werden nicht weitere Konsequenzen gezogen aus der Feststellung im Bericht der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes fiber die als besonders wichtig anerkannte Mitarbeit der Ehefrau, und warum wird bei der Fortbildung nur die sprachliche Fortbildung erwähnt?
Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich feststellen, daß der Bericht der Kommission für die Reform des auswärtigen Dienstes gegenwärtig im Auswärtigen Amt im einzelnen analysiert und ausgewertet wird. Ohne einem Ergebnis vorgreifen zu wollen, kann ich bereits jetzt sagen, daß die Feststellungen der Reformkommission zur Bedeutung der Mitarbeit der Ehefrauen der Angehörigen des auswärtigen Dienstes volle Zustimmung finden werden. Ich verweise besonders auf die Ziffer 12.15 des Berichts.
Die überaus wichtige Rolle der Ehefrauen der Mitarbeiter des auswärtigen Dienstes wurde schon immer anerkannt. Das Auswärtige Amt vertritt die Auffassung, daß der Erfolg unserer Auslandsarbeit zu einem guten Teil von der Kontaktfähigkeit und der Tatkraft der Ehefrauen abhängt.
Diese Leistungen werden — zu einem geringen Teil jedenfalls — bisher durch die Zahlung eines erhöhten Haushaltszuschlages an verheiratete Mitarbeiter mit Verpflichtungen zur Kontaktpflege honoriert.
Beim zweiten Teil Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß sie sich auf die Fortbildung der Ehefrauen bezieht, denn die Fortbildung der Mitarbeiter ist in Kapitel 14 des Reformberichts ausführlich behandelt. Die dort erwähnten Fortbildungsmaßnahmen gehen weit über eine nur sprachliche Schulung hinaus.
Ob die Kommission die Fortbildung der Ehefrauen auf den Sprachunterricht beschränken wollte — siehe Ziffer 14.6.4 des Reformberichtes — oder diesen Teil der Fortbildung nur beispielhaft erwähnt hat, wird unsere Diskussion zu beschäftigen haben. Ich kann hierzu mitteilen, daß das Auswärtige Amt eine umfassende Fortbildung der Ehefrauen für zweckmäßig hält und langfristig auch plant. Diese Fortbildung würde berufsbezogen sein. So sollen die Ehefrauen nach längerem Auslandsaufenthalt Gelegenheit erhalten, sich über die politisch-gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik zu informieren. Die Auswirkung dieses Programms hängt jedoch von der Bewilligung von Personal- und Sachmitteln ab, die gegenwärtig leider nicht einmal für alle geplanten Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter selbst ausreichen.
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7715
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Mitarbeit der Frauen in dieser hervorragenden Weise anerkannt haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich bei den weiteren Überlegungen im Auswärtigen Amt nicht auch des Sachverstands einer Frau bedienen wollen, die diese Arbeit wirklich kennt. Ich habe festgestellt, daß in der Kommission keine Frau mitgearbeitet hat. Infolgedessen wäre eine Ergänzung nach meiner Meinung notwendig.
Es ist an sich bedauerlich, daß das nicht der Fall war. Aber es ist gleichwohl erstaunlich, daß diesem Teil der Frage dann von den Männern ein so großer Platz eingeräumt worden ist.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Griesinger.
Herr Staatssekretär, können Sie sich nicht denken, daß es vielleicht ein wenig auch aus einem schlechten Gewissen heraus geschehen ist?
Frau Abgeordnete, solche Regungen sind bei der Reformkommission grundsätzlich nicht zu unterstellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir darin zuzustimmen — da ich ein wenig Mitglied der Reformkommission war —, daß ich da solche Regungen hatte?
Herr Abgeordneter, die Regungen, die innerfraktionell vorhanden sind, kann ich hier nicht beurteilen.
Ich komme nunmehr zur Frage 127 des Herrn Abgeordneten Niegel:
Trifft es zu und welche Gründe waren gegebenenfalls dafür maßgebend, daß das Auswärtige Amt einen Antrag der für die angeklagte US-Kommunistin Angela Davis und die sofortige Ratifizierung der Ostverträge eintretenden „Westdeutschen Frauen-Friedensbewegung", die Durchführung eines von ihr für Oktober 1971 geplanten internationalen Kongresses finanziell zu unlerstützen, in einem Schreiben an Frau Prof. Klara-Maria Fallbinder, Ehrenvorsitzende der WFFB und Gründungsmitglied der DFU, folgendermaßen beantwortete: „Da die Bemühungen der Westdeutschen Frauen-Friedensbewegung im Auswärtigen Amt mit Wohlwollen verfolgt werden, darf ich Sie bitten, einen detaillierten Kostenvoranschlag . . . vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob . . , Ihnen ein Zuschuß bewilligt werden kann . . ."?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter Niegel, ich darf zunächst auf den letzten Teil Ihrer Frage eingehen. Es ist der Wunsch der Bundesregierung, daß viele osteuropäische Frauen die Bundesrepublik besuchen. Solche Besuche fördern die Objektivierung des Deutschlandbildes bei unseren osteuropäischen Nachbarn. Für diesen Gedanken — ich betone: für diesen Gedanken — hat die Bundesregierung ihr Wohlwollen bekundet. Damit sollte aber nicht gesagt werden, daß das Auswärtige Amt die Haltung der Westdeutschen Frauenfriedensbewegung etwa in allen Fragen unterstreicht.
Es trifft nicht zu, daß die Westdeutsche Frauenfriedensbewegung beim Auswärtigen Amt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung eines für Oktober 1971 geplanten internationalen Kongresses gestellt hat. Vielmehr hat sie mit Schreiben vom 8. September 1970 an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen lediglich die Frage gerichtet, ob von seiten des Auswärtigen Amtes ein Zuschuß zur Finanzierung von Kontakten mit Frauen aus Ungarn, der CSSR, der Sowjetunion, aus Frankreich und Dänemark, die die Weltfrauenfriedensbewegung kennenlernen und die Bundesrepublik Deutschland besuchen wollten, gewährt werden könne.
Diese Anfrage wurde negativ beschieden mit dem Hinweis, daß die geringen für internationale Kontakte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits vergeben seien. Lediglich für den Fall des Rückflusses unverbrauchter Haushaltsmittel wurde zur Prüfung der Frage, ob die geplanten Kontakte vom Auswärtigen Amt finanziell unterstützt werden sollten, um Vorlage eines detaillierten Kostenvoranschlags gebeten. Dieser Voranschlag ist jedoch bisher nicht eingegangen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, Ihrer Antwort ist zu entnehmen, daß lediglich Haushaltsmittel fehlten, um diese Bemühungen zu unterstützen. Folglich kann man daraus entnehmen — —
Ich bitte, eine Frage zu stellen.
Kann man daraus entnehmen, daß das Auswärtige Amt die Bemühungen der kommunistischen Friedensbewegung nach wie vor unterstützt?
Herr Abgeordneter, ich bedauere, daß Sie eine solche Zusatzfrage nach der gegebenen Antwort stellen. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß wir an einer Verbesserung der Kontakte interessiert sind und daß sich dieser Hinweis nicht auf eine Organisation als Ganzes bezogen hat.
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7716 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Parlamentarischer Staatssekretär MoerschSie können eine Wertung in dieser Frage erst vornehmen, wenn eine Entscheidung des Auswärtigen Amtes getroffen worden ist.Daß wir den Hinweis auf Haushaltsmittel gegeben haben, ist eine routinemäßige Frage. Wäre ein detaillierter Voranschlag eingegangen, nämlich mit Namenslisten und Besuchsprogramm, dann wäre darüber eine Entscheidung zu treffen gewesen. Bevor diese Entscheidung nicht getroffen und begründet ist, ist es unmöglich, Wertungen vorzunehmen.
Noch eine Zusatzfrage? — Keine mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, zunächst zu Frage 56 des Herrn Abgeordneten Pieroth.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 56 und 57 gemeinsam beantworten zu dürfen.
Bitte sehr. Dann rufe ich die Fragen 56 und 57 des Herrn Abgeordneten Pieroth gemeinsam auf:
Welcher der drei in der Öffentlichkeit von Kreisen der Bundesregierung propagierten sogenannten Vermögensbildungspläne gibt die tatsächliche Auffassung der Bundesregierung wieder, der Vier-Staatssekretärs-Plan einer überbetrieblichen Gewinnabgabe oder die beabsichtigte Einführung einer Investitionsabgebe zu Vermögensbildungszwecken oder die Umwandlung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes in einen gesetzlichen Investivlohn?
Bedeutet der neue Plan der Bundesregierung, das Dritte Vermögensbildungsgesetz in einen gesetzlichen Investivlohn umzuwandeln, eine Abkehr von den bisherigen Plänen der Bundesregierung, die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen durch eine zusätzliche Besteuerung von Gewinnen oder Investitionen zu finanzieren und eine Hinwendung zu dem von der CDU/CSU am 14. April 1970 vorgelegten Beteiligungslohngesetz?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat die zuständigen Ressorts am 11. Juni 1971 beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Vermögensbildung auszuarbeiten. In dem Beschluß wird in Aussicht genommen, von einem Aufkommen von etwa 4 Milliarden DM im Jahre 1974 auszugehen. Das Gesetz soll zum gleichen Zeitpunkt wie die Steuerreform, also am 1. Januar 1974, in Kraft treten.
Für die Vermögensbildung sollen laut Kabinettsbeschluß folgende Grundsätze gelten:
Erstens. Sie darf nicht zu Wettbewerbsverschiebungen am Kapitalmarkt führen.
Zweitens. Die erforderlichen Beteiligungsfonds müssen in das Banken- und Sparkassensystem eingegliedert und dezentralisiert sein.
Drittens. Bei den auszugebenden Beteiligungspapieren muß es sich um Papiere mit marktgerechter Rendite handeln.
Viertens. Alle Berechtigten unterhalb der festzulegenden Einkommensgrenzen sind berechtigt, bei Zahlung eines Eigenbeitrags Beteiligungspapiere zu erwerben; am Prinzip der Freiwilligkeit wird festgehalten.
Fünftens. Besonders erwünscht ist die Vermögensbildung in Form von Beteiligungswerten. Hier soll eine Vergünstigung durch einen Abschlag auf die Höhe der Abgabeverpflichtung eingeräumt werden.
In den eingeleiteten Ressortbesprechungen werden zur Zeit die möglichen Bemessungsgrundlagen geprüft. Dabei wird berücksichtigt, daß die bisher erhobene Investitionssteuer künftig entfallen und insofern die Wirtschaft entlastet wird.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Leistungen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz in einen gesetzlichen Investivlohn umzuwandeln. Sie hat vielmehr ausdrücklich beschlossen, andere Kriterien für die Bemessung zu nehmen und für die Begünstigten an dem Prinzip der Freiwilligkeit festzuhalten. Die Bemessungsgrundlage „Lohn" bleibt den autonomen Tarifpartnern vorbehalten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Staatssekretär, an welchen Quellen wird man, um diese 4 Milliarden speisen zu können, letztlich anknüpfen, allein an den Investitionen oder auch am Gewinn, wie im Oktober im Vier-Staatssekretärs-Plan mitgeteilt wurde, oder vielleicht doch, weil dies vor etwa drei Wochen verkündet worden ist, in Richtung 624 DM für alle, und wie hängen diese drei trotz der Erklärung vom 11. Juni bis jetzt miteinander konkurrierenden Pläne mit der vorgestrigen Ankündigung von Minister Eppler zusammen, daß man wieder zu einer reinen Gewinnabführung zurück wolle?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Minister Eppler hat für die Steuerreformkommission der Sozialdemokratischen Parteien gesprochen, nicht einen Plan der Bundesregierung angekündigt. Im übrigen wird über die Bemessungsgrundlagen für die Vermögensbeteiligung laut Kabinettsbeschluß vom 11. Juni zwischen den beteiligten Ressorts beraten. Im Gespräch sind sowohl die Investitionen, eine Kombination von Investitionen und Ertrag als auch mögliche andere noch zu suchende Bemessungsgrundlagen. Hierüber finden jeden Tag, möchte ich fast sagen, Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts statt, um zu einer wohlabgewogenen Kombination zu kommen. Zu einem Teil Ihrer Frage kann ich konkret sagen: An eine Bemessungsgrundlage entsprechend der im 624-DM-Gesetz für Tarifparteien vorgesehenen ist nicht gedacht.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971 7717
Herr Staatssekretär, wenn, wie Sie es schilderten, die vermögenspolitischen Vorstellungen dieser Bundesregierung noch so vage sind, wäre es dann nicht besser gewesen, auf das Beteiligungslohngesetz, das wir am 15. April letzten Jahres im Bundestag eingebracht haben, zurückzugreifen, wobei Sie immerhin davon ausgehen können, daß diesem Beteiligungslohngesetz nicht nur eine durchdachte Konzeption zugrunde liegt, sondern daß Sie auch mit unserer Zustimmung hätten rechnen können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir halten diese Konzeption nicht für durchdacht genug, weil sie einseitig in eine Richtung zeigt, und zwar die einzige, in der die Tarifparteien praktisch operieren können. Gerade mit der neuen Regelung sollte aber eine gleichmäßige Belastung der Wirtschaft erreicht werden. Sie darf also nicht einseitig auf die Bemessungsgrundlage Lohn und Gehalt hinzielen, denn diese Bemessungsgrundlage wird von den Tarifparteien, weil sie keinen anderen Zugriff haben, in jedem Fall benutzt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Mit meiner nächsten Frage komme ich zu Ihren höchstpersönlichen Schwierigkeiten. Sie haben am Montag angekündigt, daß Leistungen nach dein Dritten Vermögensbildungsgesetz nach Ihrem speziellen Vermögensbildungsplan nicht angerechnet werden sollen. Am Tag darauf hat Herr Minister Schiller, ich glaube, in der „Welt", verkündet, daß diese Leistungen doch angerechnet werden sollen. Wie ist denn diese Diskrepanz im Regierungslager zu erklären?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe am Montag nichts angekündigt, sondern ein Informationsgespräch mit der Presse geführt und dabei darauf hingewiesen, daß man in den bisherigen Beratungen entsprechend dem Kabinettsbeschluß nicht davon ausgeht, daß Leistungen nach dem 624-DM-
Gesetz angerechnet werden sollen. Minister Schiller hat in der „Welt" keine direkte Äußerung getan, sondern er ist interpretiert worden.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Ist davon auszugehen, daß die Meinung von Herrn Minister Schiller dann doch die entscheidende ist, da sie einen Tag später als Ihre Meinung geäußert wurde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie ist in der „Welt" einen Tag später interpretiert und abgedruckt worden. Das Interview hat meines Wissens sehr viel früher stattgefunden.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß die schon bestehenden Ertragsbeteiligungen, die von manchen Unternehmern den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis gewährt werden, auf die Vermögensbildungsabgabe oder auf das Volumen der „großen Lösung" der Bundesregierung im Bereich der Vermögenspolitik angerechnet werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Auch diese Frage wird in den Ressortberatungen ausführlich geprüft. Dem an sich überlegenswerten Gedanken einer Anrechnung stehen sehr umfangreiche und sehr komplizierte Fragen der technischen Durchführung gegenüber, so daß ich fürchte, es wird bei allem guten Willen darauf hinauslaufen, daß man von den Unternehmen eine Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung erwarten muß und nicht umgekehrt, weil das allein bei der Durchführung der notwendigerweise sowieso etwas komplizierten Regelung neue Schwierigkeiten aufwerfen würde. Das ist aber noch nicht abschließend entschieden. Wir befinden uns mitten in den Ressortberatungen.
Die beiden Fragen 58 und 59 des Abgeordneten Weigl werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Fragen werden als Anlage abgedruckt.
Ich komme zu Frage 60 des Abgeordneten Niegel:
Wie beurteilt die Bundesregierung die finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit, und welche Maßnahmen sind dazu zu erwarten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die steigende Inanspruchnahme der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung hat dazu geführt, daß die Ausgaben die Einnahmen erheblich übersteigen. Die Bundesregierung prüft daher zur Zeit, ob der durch Rechtsverordnung von 1 % auf 0,65 % ermäßigte Beitragssatz, der für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich ist, noch für das Jahr 1972 beibehalten werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, kann man daraus entnehmen, daß spätestens ab 1973 mit einer wesentlichen Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zu rechnen ist, und wenn ja, an wieviel Prozent ist hier zu denken?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe schon darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung diese Frage prüft. Wir tun das in sehr enger Zusammenarbeit und ständiger Kon-
Metadaten/Kopzeile:
7718 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1971
Staatssekretär Dr. Ehrenbergtaktnahme mit der Bundesanstalt für Arbeit. Ob und, wenn ja, ob eine wesentliche oder unwesentliche Erhöhung notwendig sein wird, wird das Ergebnis dieser Prüfungen erbringen. Das Ergebnis dieser Prüfungen kann man hier nicht vorwegnehmen.
Noch eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet heute für das Jahr 1971 mit einer Entnahme aus der Rücklage — das würde der Differenz entsprechen, nach der Sie fragen — in Höhe von 773 Millionen DM und — ceteris paribus — für das Jahr 1972 mit einer Entnahme von 990 Millionen DM.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir stehen am Ende der Fragestunde, zugleich aber auch am Ende unserer Arbeit vor der Sommerpause. Meine Damen und Herren, falls der Vermittlungsausschuß angerufen wird, ist eine Sondersitzung für Montag den 19. Juli 1971, 14 Uhr, vorgesehen. Der Termin der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause liegt noch nicht fest, doch wird damit gerechnet, daß sie am Mittwoch, dem 22. September 1971, um 9 Uhr sein wird.
Sie sehen schon aus meinen Ankündigungen, daß die Sommerpause keine reine Ferienzeit ist, aber Sie wissen das ja sowieso, weil der Abgeordnete in diesen Ferien einen großen Teil seiner sonstigen Arbeit zuerst einmal nachholen muß. Trotzdem wünsche ich Ihnen eine recht gute Sommerpause und Ihnen und Ihren Familienmitgliedern eine gute Erholung.
Die Sitzung ist geschlossen.