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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Inhalt: Nachruf auf den früheren Reichstags- und Bundestagsabgeordneten Ritzel . . . 7497 A Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7497 B Wahl des Abg. Becker (Nienberge) als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses . . . 7497 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7497 D Abwicklung der Tagesordnung 7498 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Mai 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2309) und mit Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2345) Hussing (CDU/CSU) 7498 B Begrüßung der Präsidenten und einer Delegation beider Kammern des Parlaments von Kolumbien 7510 C Begrüßung einer Delegation der Republik Irland 7526 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. finanz- und währungspolitische Ab- sichten der Regierung (Drucksachen VI/2205, 1/1/2326) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens „Zur konjunktur- und währungspolitischen Lage im Mai 1971" (Drucksache VI/2230) Strauß (CDU/CSU) . . . 7499 D, 7526 B Dr. Schiller, Bundesminister 7510 D, 7525 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 7517 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 7518 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . 7519 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 7531 A Höcherl (CDU/CSU) 7533 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 7526 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2263) — Zweite und dritte Beratung — 7536 C Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/2319) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2328) — Zweite und dritte Beratung — 7536 D Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 — (Drucksache VI/2246) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2321) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 7537 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2295) — Zweite und dritte Beratung — 7537 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/2297); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2335)— Zweite und dritte Beratung — 7537 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) — Erste Beratung — 7538 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Antrag der Abg. Picard, Dr. Martin, Dr. Jungmann, Dr. Götz, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Thadden, Köster und Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik (Drucksachen VI/474, VI/2322) 7538 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen VI/2101, VI/2178, VI/2291) . 7538 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 129 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft Übereinkommen Nr. 130 über ärztliche Betreuung und Krankengeld Empfehlung Nr. 133 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft Empfehlung Nr. 134 über ärztliche Betreuung und Krankengeld der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen VI/ 1652, g/2302) . . . . 7538 C Übersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2311) . . . . . . . 7538 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2/71 des Rates vom 2. Januar 1971 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen VI/2133, VI/2308) 7539 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates (EWG) über Sondermaßnahmen, die auf bestimmten Agrarmärkten nach Auftreten gesundheitspolizeilicher Schwierigkeiten getroffen werden können eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Regeln für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Flachs und Hanf eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 985/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen, die besonderen Ausfuhrbedingungen unterworfen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der durch die Verordnung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 III Nr. 121/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch vorgesehenen Interventionsregelung eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Interventionspreise für Rohreis für das Wirtschaftsjahr 1971/1972 eine Verordnung (EWG) des Rates über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und zum Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1971/72 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 876/67/ EWG zur Einführung einer zusätzlichen Beihilfe für in Italien verarbeitete Raps- und Rübsensamen eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 766/68 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Zuckersektor in bezug auf die Berichtigung der Erstattung eine Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2455/70 und 166;71 zur Festsetzung gemeinsamer Vermarktungsnormen auf dem Fischereisektor eine Verordnung des Rates (EWG) zum teilweisen Ausschluß des aktiven Veredelungsverkehrs für Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft eine Verordnung des Rates (EWG) zur Festsetzung einer Übergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1970/71 vorhandenen Bestände an für die Brotherstellung geeigneten Roggen sowie Mais eine Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1052/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen VI/1837, VI/1895, VI/2063, VI/1996, VI/2084, VI/2091, VI/2093, VI/2124, VI/2159, VI/2172, VI/2173, VI/2174, VI/2301 — 7539 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/2123, VI/2329) . . . . . . . . . . . . 7539 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Baumwollsamen (Drucksachen VI/ 1768, VI/2336) 7539 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2109, VI/2347) . . . . 7539 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer 264 ha großen Teilfläche des Rüstersieler Grodens in Wilhelmshaven an die Alusuisse Atlantik GmbH (Drucksachen VI/2038, VI/2307) 7540 A Fragestunde (Drucksache VI/2344) Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Kriterien für die Einweisung von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr in die Besoldungsgruppe A 9 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7540 B Frage des Abg. Krall (FDP) : Beförderung zum Oberfeldwebel nach einer Mindestdienstzeit von sechs bis acht Jahren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7540 C Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Entwicklung der Handelsspannen in den einzelnen Branchen und unberechtigte Preistendenzen in der Textilbranche Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 7540 D 7541 A, B, C, D, 7542 A, Wolfram (SPD) . . . . 7541 A, B, C, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . 7541 B, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7542 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Frage des Abg. Löffler (SPD) : Untersuchung des Marktverhaltens der Stickstoffindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7542 B, C Löffler (SPD) . . . . . . . . 7542 B Fragen des Abg. Gallus (FDP) : Erhöhung der Stickstoffpreise — Maßnahmen zur Wiederherstellung echten Wettbewerbs auf dem Stickstoffdüngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7542 C, D; 7543 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 7542 B, D Löffler (SPD) . . . . . 7542 D; 7543 D Marquardt (SPD) 7543 A Gallus (FDP) 7543 C Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Lockerung der Haushaltssperren in bezug auf Gebiete mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7544 A, B, C, D; 7545 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7544 A, B; 7545 A, B Zebisch (SPD) . . . . . 7544 C; 7545 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 7544 D; 7545 B Kiechle (CDU/CSU) 7544 D Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Verwendung der nach dem Altölgesetz vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft erhobenen Ausgleichsabgabe Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7545 D Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Wasserverschmutzungen durch Motorenölwechsel außerhalb von Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7546 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 7546 A Frage des Abg. Marquardt (SPD) : Preiserhöhungen für stickstoffhaltige Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7546 B, C, D; 7547 A Marquardt (SPD) 7546 C van Delden (CDU/CSU) . . . . . 7546 D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 7547 A Löffler (SPD) . . . . . . . . . 7547 A Frage des Abg. Schonhofen (SPD) : Fortbestehen eines Syndikats für stickstoffhaltige Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7547 B, C Schonhofen (SPD) . . . . . . 7547 B Frage des Abg. Saxowski (SPD) : Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bezüglich stickstoffhaltiger Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7547 C, D; 7548 A, B Saxowski (SPD) 7547 C, D Löffler (SPD) . . . . . . . . 7548 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7548 A Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) : Prämienerhöhungen der Feuerversicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7548 B, C, D van Delden (CDU/CSU) . . . 7548 C Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Benachteiligung der Landwirtschaft im Rahmen des Mehrwertsteuersystems durch Preiserhöhungen bei Betriebsmitteln Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7549 A, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 7549 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 7549 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Deckung der Aufwendungen für den Straßenbau durch die Einnahmen aus der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7549 D; 7550 B Dr. Schmude (SPD) 7550 A, B Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) : Bildung von Rückstellungen für Feuerrisiko Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7550 C, D van Delden (CDU/CSU) . . . 7550 C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 V Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Sonderkommission der Bundesregierung zur Erarbeitung von Vorschlägen zum Abbau von Steuervergünstigungen für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7551 A, B, C, D; 7552 A, B Susset (CDU/CSU) . 7551 A, B, C; 7552 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 7551 D Dr. Früh (CDU/CSU) 7551 D Kiechle (CDU/CSU) 7552 A Frage des Abg. Solke (CDU/CSU) : Künftige Gestaltung der EWG-Agrarpolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7552 C, D Solke (CDU/CSU) . . . . . . 7552 D Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Beschränkung des Grenzausgleichs auf die an den „Grünen Dollar" gebundenen Agrarerzeugnisse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7553 A, B, C Lensing (CDU/CSU) 7553 A, B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7553 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 7553 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/2199) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2314), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2290) — Zweite und dritte Beratung Härzschel (CDU/CSU) . . 7554 A; 7578 C Katzer (CDU/CSU) 7554 C; 7577 C; 7586 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 7558 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 7561 C Ruf (CDU/CSU) 7564 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . 7567 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 7568 D Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 7571 A Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 7575 D Wehner (SPD) . . . . . . . 7576 B Mischnick (FDP) 7578 A Dorn (FDP) 7579 A Arendt, Bundesminister 7581 D Müller (Remscheid) (CDU//CSU) . 7583 A Geiger (SPD) 7584 D Geldner (FDP) 7585 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Umdruck 88, Drucksache VI/2261) 7587 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2337), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2300) — Zweite Beratung — Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . 7587 B Koenig (SPD) 7588 C Burger (CDU/CSU) 7590 B Glombig (SPD) 7591 C Spitzmüller (FDP) 7593 A von Thadden (CDU/CSU) . . . 7593 B Jahn, Bundesminister 7594 D Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache VI/385) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2323) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten und Gehilfen in der Medizin (Drucksache VI/445); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2323) — Zweite Beratung Dichgans (CDU/CSU) 7597 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache VI/2310) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 7598 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 7600 A Bay (SPD) 7600 D Spitzmüller (FDP) 7602 A Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Einsprüche gegen die Gültigkeit des VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Volksentscheids im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg vom 7. Juni 1970 (Drucksachen VI/2338, VI/2339, VI/2340, VI/2341, VI/2342, VI/2343) . . 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7605 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 197 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte (Drucksachen VI/2319, VI/2328) 7605 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 191 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksachen VI/2199, VI/2290) . . . . 7605 C Anlage 4 Entschließungsantrag Umdruck 198 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksachen M/2199, M/2290) . . . . 7606 B Anlage 5 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. die Gesamtmenge der im Jahre 1970 eingeführten giftigen Abfallstoffe 7606 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Finanzierungsanteil der Bundesregierung für die im Schnellbauprogramm vorgesehenen Hochschulbauten — Mittel des Schnellbauprogramms für die Universität Bremen 7607 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Interview des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink 7607 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Interview des Bundesministers Dr.-Ing Leussink 7607 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verpflichtung der Bundesregierung zur Rückkehr zur alten Parität . . . . 7607 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Erklärungen des Ministerialdirektors Hankel zum Stabilitätsgesetz 7608 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. die Diskussion über eine Änderung der Währungsparitäten . . . . . . . . 7608 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminen-hof) (CDU/CSU) betr. die Erwerbslosenquote im Bereich der ostfriesischen Arbeitsämter 7608 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Bestimmungen über den Urlaub der Strafgefangenen 7609 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Beziehungen Boliviens zur DDR . . . . 7609 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Interesse der Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim bezüglich früherer Grundstücke der Stadt Mainz . . . . . . 7609 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 VII betr. die Übernahme von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben durch Ausländer 7610 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Aussagen in einem Wahlprospekt über der Stadt Oldenburg in Holstein gewährte Bundesmittel 7610 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Ernennung von Hochschullehrern ohne Doktorgrad 7610 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff 7611 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7497 130. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 6. Dr. Arndt (Berlin) 23. 6. Behrendt ** 25. 6. Dasch 30. 6. Dröscher ** 25. 6. Fellermaier ** 25. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Dr. Heck 25. 6. Frau Herklotz * 25. 6. Jahn (Braunschweig) ** 25. 6. Klinker ** 25. 6. Kriedemann ** 24. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 6. Lenze (Attendorn) * 25. 6. Liehr 25. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Lücker (München) ** 24. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Müller (Aachen-Land) ** 25. 6. Richarts ** 24. 6. Schlee 25. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25.6. Werner 24. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 197 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte - Drucksachen VI /2319, VI /2328 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Satz 1 letzter Halbsatz werden die Worte „31. März 1973" durch „30. April 1973" ersetzt. Bonn, den 22. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz - 14. RAG -) - Drucksachen VI /2199, VI /2290 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Ersten Abschnitt erhält § 1 Abs. 1 folgende Fassung: (1) In den gesetzlichen Rentenversicherungen werden aus Anlaß der Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Jahre 1971 und 1972 die Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen, die im Jahre 1971 oder früher eingetreten sind, für Bezugszeiten vom 1. Januar 1972 an nach Maßgabe der §§ 2 bis 8 angepaßt." 2. Im Ersten Abschnitt wird § 2 Abs. 1, Satz 1 wie folgt geändert: (1) Renten, die nach den §§ 1253 ff. der Reichsversicherungsordnung, §§ 30 ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53 ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. i letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 54 Abs. i letzter Halbsatz des Reichsknappschaftsgesetzes sowie der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter Zugrundelegung einer allgemeinen Bemessungsgrundlage von 11 488 Deutsche Mark und einer Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 28 800 Deutsche Mark für dieses Jahr berechnet werden würde; Abweichungen infolge Abrundungen sind zulässig." 3. Im Ersten Abschnitt wird in § 3 Abs. 1 die Zahl „2,5618" durch die Zahl „2,6822" ersetzt. 4. Im Ersten Abschnitt erhält § 3 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 33 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß an Stelle der in diesen Vorschriften genannten Werte die nachstehenden Werte zugrunde zu legen sind: 7606 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Bei einer Versicherungsdauer von Versichertenrenten Witwen- und ... Jahren DM/Monat Witwerrenten DM/Monat 50 und mehr 1 436,00 861,60 49 1407,30 844,40 48 1378,60 827,10 47 1349,90 809,90 46 1321,20 792,70 45 1292,40 775,40 44 1263,70 758,20 43 1235,00 741,00 42 1206,30 723,70 41 1177,60 706,50 40 und weniger 1 148,80 689,30" 5. Im Ersten Abschnitt werden in § 3 Abs. 3 die Zahl „18 643,90" durch die Zahl „19 529,60", die Zahl „440,20" durch die Zahl „460,90", die Zahl „1 208,80" durch die Zahl „I 265,70" und die Zahl „10 967" durch die Zahl „11 488" ersetzt. 6. Im Ersten Abschnitt erhält § 4 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: (1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 zu ermittelnde Anpassungsbetrag bei Versicherungsfällen, die im Jahre 1970 oder früher eingetreten sind, mit 1,113 und bei Versicherungsfällen, die im Jahre 1971 eingetreten sind, mit 1,047 und der Leistungszuschlag der knappschaftlichen Rentenversicherung und der nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassende Betrag mit 1,143 vervielfältigt und der Kinderzuschuß für jedes Kind nach einer allgemeinen Bernessungsgrundlage von 11 488 Deutsche Mark berechnet werden würde; Abweichungen infolge Abrundungen sind zulässig." Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 198 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz - 14. RAG —) -- Drucksachen VI /2199, VI /2290 . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (2. Rentenreformgesetz) vorzulegen. Bonn, den 23. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Zusätzliche schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 18. Juni 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) *) Die Gesamtmenge der im Jahre 1970 eingeführten giftigen Abfallstoffe hat nach den Zusammenstellungen der Länder und der Oberfinanzdirektionen 30 020 t betragen. Im Jahre 1970 sind aus nachstehenden Ländern giftige Abfallstoffe in den angegebenen Mengen eingeführt worden: Schweiz 13 727 t Niederlande 2 892 t Frankreich 6 626 t Italien 328 t Finnland 7 t Freihafen Hamburg 14 440 t insgesamt 38 020 t Davon wurden in der Bundesrepublik auf folgenden Müllplätzen insgesamt 21 265 t abgelagert: Mülldeponie Gerolsheim 15 600 t Kiesgruben in Wilsum und Uelzen 650 t Ziegelei in Leer 15 t verschiedene Müllgruben in Hamburg 5 000 t insgesamt 21 265 t Durch Verbrennung oder Aufbereitung zu wieder verwendbaren Stoffen wurden insgesamt beseitigt 9 709 t. Über den Verbleib der restlichen 7 046 t ist nichts bekannt. Bei der letztgenannten Menge handelt es sich vor allem um Kalirückstände sowie um kleinere Mengen von Zinkschlamm und Salmiakschlacken. *) Siehe 120. Sitzung Seite 6967 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7607 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache V1/2286 Fragen A 47 und 49) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß trotz dieser Baupreissteigerungen die im Schnellbauprogramm vorgesehenen Hochschulbauten wie vorgesehen vollendet wer- den können? Wie noch ist der betrag, den die Bundesregierung bisher aus den zum Abbau des Numerus clausus vorgesehenen Mitteln des Schnellbauprogramms für die Universität Bremen zur Verfügung gestellt hat? Zu Nr. 47 Die Bundesregierung wird ihren Finanzierungsanteil für die Schnellbauten in voller Höhe — also auch soweit die Ausgangskosten gestiegen sind — und so rechtzeitig bereitstellen, daß ein zügiger Baufortschritt möglich ist. Dieses Angebot der Bundesregierung spiegelt sich auch in den Istausgaben für das abgelaufene Haushaltsjahr wider 133 Mio DM Bundesmitteln gegenüber rd. 56 Mio DM der Länder. Verzögerungen bei der Fertigstellung sind allerdings in Einzelfällen unvermeidlich. In Hessen und Niedersachsen sind z. B. Ausschreibungsverfahren wiederholt worden, weil die ersten Angebote nach stark überhöhten Preisforderungen kalkuliert waren. Auch beim Schnellbauprogramm darf natürlich nicht um jeden Preis gebaut werden. Zu Nr. 49 In Bremen sind 3 Pavillons für geisteswissenschaftliche Fächer und 2 Mehrzweckgebäude für Naturwissenschaften — und damit bisher sämtliche Hochbauten — im Schnellbauprogramm errichtet worden. Die Pavillons werden bereits genutzt (z. Z. durch Universitätsverwaltung), die Mehrzweckgebäude werden noch in diesem Sommer übergeben werden können. Fur die Pavillons hat der Bund seinen Gesamtkostenanteil in Höhe von rd. 6,6 Mio DM bereits 1970 bereitgestellt; bei den Mehrzweckgebäuden sind 1970 rd. 5,2 Mio DM Bundesmittel verbaut worden, der Restbetrag am Gesamtkostenanteil — etwa 6,8 Mio DM -- wird dem Land Bremen in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen 53 und 54) : Trifft es zu, daß Bundeswissenschaftsminister Leussink im Süddeutschen Rundfunk erklärte: „Wir gehen nicht unmittelbar drauf aus, clic Steuern zu erhöhen", daß er vielmehr durch Sparmaßnahmen, die „spätestens im nächsten Jahr begonnen werden", heim Reklameaufwand und durch bessere Lösungen bei cien Verpackungsmitteln sowie allgemein in Sparmaßnahmen der Wirtsuchaft Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung sieht, und ist dies auch die Meinung der Bundesregierung? Wie stellt sich die Bundesregierung eine Realisierung dieser Aussage vor, und welche finanziellen Beiträge zur Verwirklichung der Bildungsreform erwartet die Bundesregierung von einer derartigen Maßnahme? Das Interview von Herrn Bundesminister Leussink bezieht sich im Kern auf den Verteilungsprozeß des Sozialproduktes. Deswegen hat Herr Bundesminister Leussink auch auf die Verpackungsfragen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz hingewiesen. Die direkten, im Preis auf den Verbraucher überwälzten Kosten für Verpackung sind daher nur ein Teil des Problems; ein anderer ist, daß in einer Reihe von Industriebereichen die Gefahr besteht, daß der soziale Nutzen der Entwicklung geringer wird als unerwünschte Folgekosten. Ein Bereich dieser Art ist sicherlich die Verpackungsindustrie. Dem stimmt ja auch die Industrie zu. Herrn Kollegen Weigl habe ich auf seine Frage Nr. 55 (Seite 8 Drucksache VI /2286) Bleichlautende Antwort gegeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 55) : In welcher Weise will die Bundesregierung die von Bundesminister Leussink angekündigte Einschränkung der Werbungs- und Verpackungskosten der Deutschen Wirtschaft zu Gunsten einer Bildungsfinanzierung realisieren? Das Interview von Herrn Bundesminister Leussink bezieht sich im Kern auf den Verteilungsprozeß des Sozialproduktes. Deswegen hat Herr Bundesminister Leussink auch auf die Verpackungsfragen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz hingewiesen. Die direkten, im Preis auf den Verbraucher überwälzten Kosten für Verpackung sind daher nur ein Teil des Problems; ein anderer ist, daß in einer Reihe von Industriebereichen die Gefahr besteht, daß der soziale Nutzen der Entwicklung geringer wird als unerwünschte Folgekosten. Ein Bereich dieser Art ist sicherlich die Verpackungsindustrie. Dem stimmt ja auch die Industrie zu. Herrn Kollegen Dr. Probst habe ich auf seine Fragen Nr. 53 und 54 (Seite 8 Drucksache VI /2286) gleichlautende Antwort gegeben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des 7608 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2286 Fragen A 63 und 64) : Trifft die Erklärung des Bundesbankpräsidenten auf der öffentlichen Tagung des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten am 11. Mai 1971 in Frankfurt zu, daß die Bundesregierung im EWG-Ministerrat am 8./9. Mai 1971 die „echte Verpflichtung" übernommen hat, „zur alten Parität wieder zurückzukehren"? Ist die Bundesregierung, wenn sie die Auffassung teilt, Ziel der Wechselkursfreigabe sei die maximale Entlastung der Dollarparitäten, der Meinung, daß bei Nichtabwertung des Dollars, von der in der oben erwähnten Auffassung erkennbar ausgegangen wurde, diese Entlastung aus heutiger Sicht anders als durch eine — im Gegensatz zu der in Brüssel übernommenen Verpflichtung stehende — Aufwertung oder Quasi-Aufwertung herbeigeführt werden kann? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat in Ziff. 1 seiner Entschließung vom 9. Mai 1971 festgestellt, „daß die gegenwärtige Situation und die voraussichtliche Entwicklung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten eine Änderung der Paritäten nicht rechtfertigen", und zur Kenntnis genommen, „daß die Regierungen der Mitgliedstaaten entschlossen sind, ihre Paritäten beizubehalten". Das Bundeskabinett hat das Verhandlungsergebnis dieser Ratstagung gebilligt. Das Ziel der Kursfreigabe ist von Bundesminister Prof. Schiller im Deutschen Bundestag am 11. Mai 1971 wie folgt gekennzeichnet worden: 1. Beseitigung des extremen Liquiditätsüberflusses in der Bundesrepublik und die Verhinderung neuer spekulativer Zuflüsse und 2. einen preismäßigen Stabilitätseffekt für die Binnenwirtschaft. Der Anstieg des DM-Kurses sowie die Wechselkursmaßnahmen ,der Niederlande, Belgiens, Osterreichs und der Schweiz entlasten zweifellos den Dollar. Diese Entlastung des Dollars hält die Bundesregierung für eine sehr willkommene Auswirkung der Kursfreigabe, denn wir haben in der Tat ein Interesse daran, daß das Gleichgewicht der amerikanischen Zahlungsbilanz möglichst bald wieder hergestellt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 65 und 66) : Trifft die Meldung des Bonner General-Anzeigers vom 14. Mai 1971 zu, nach der der Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium Henkel wörtlich folgendes erklärt hat: „Unser Stabilitätsgesetz ist mehr auf Antirezessionsökonomie als auf Stabilitätsökonomie abgestellt. Das ergibt sich schon aus seiner Entstehungsgeschichte. Also muß der Wirtschaftspolitiker, der damit arbeiten muß, einen rezessionsähnlichen Zustand herstellen, wenn er etwas erreichen will"? Stimmt, bejahendenfalls, die Bundesregierung dieser Auffassung zu? Die Meldung des Bonner General-Anzeigers vom 14. Mai 1971 trifft in dieser Form und Pointierung nicht zu. Herr Hankel hat am 12. Mai 1971 ein längeres sachliches Informationsgespräch im Club der Frankfurter Wirtschaftsjournalisten geführt, wie dies 2- bis 3mal jährlich üblich ist. Dabei ging es u. a. auch um die Wirksamkeit der einzelnen Stabilitätsinstrumente. In dem Zusamemnhang hat Herr Hankel — m. E. richtig — erläutert, daß Stabilitätsinstrumente immer auf Abkühlung überhitzter Konjunktursituationen zielen, weil sich nur so ein Abbau von zuviel Nachfrage erreichen läßt. Daraus ist das von dem Journalisten verkürzt wiedergegebene, nicht von Herrn Hankel formulierte Zitat entstanden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 67) : In welchen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird die Diskussion um eine Änderung der Währungsparitäten ebenfalls auf dem offenen Markte ausgetragen? In demokratischen Staaten werden Fragen der allgemeinen Währungs- und Wirtschaftspolitik — auch ihrer internationalen Aspekte — öffentlich diskutiert. Derartige Diskussion gibt es auch — um nur Beispiele zu nennen — in der englischen, amerikanischen, der französischen und der japanischen Presse. Die Beratungen über die Wechselkurspolitik der Bundesrepublik haben sich strikt auf den Kreis der dafür zuständigen Gremien und Personen beschränkt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 71 und 72) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der ostfriesischen Arbeitsämter Ende Mai 1971 um über 20 % höher war als zum vergleichbaren Zeitpunkt des Vorjahres, und daß diese erheblich größere Erwerbslosenquote vor allem auf eine schwächere Auftragslage im Tiefbaugewerbe zurückzuführen ist? Ist die Bundesregierung bereit, aus dieser Tatsache die Konsequenzen zu ziehen und in diesem strukturschwachen Gebiet auf Haushaltskürzungen im Straßenbau und in anderen Bereichen des Tiefhaues zu verzichten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den beiden ostfriesischen Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer Ende Mai 1971 3501 Arbeitslose gemeldet waren. Das sind 650 = 23 % mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Der Anstieg der Gesamtarbeitslosenzahl ist mitbedingt durch eine um 181 gestiegene Zahl arbeitsloser Straßen- und Tiefbauer. Die Zunahme der Gesamtarbeitslosenzahl beruht damit zu gut einem Viertel auf erhöhter Erwerbslosigkeit im Tief- und Straßenbau. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7609 Die Erwerbslosenquote im Arbeitsamtsbezirk Emden beträgt Ende Mai 1971 2,8 v. H. gegenüber 2,3 v. H. zur gleichen Zeit des Vorjahres und in Leer 2,5 v. H. gegenüber 2,0 v. H. zur gleichen Vorjahreszeit. Wie ich bereits in der Fragestunde am 8. Juni 1971 zum Ausdruck gebracht habe, ist der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen bereit, im weiteren Verlauf des Jahres die für den Bundeshaushalt geltenden generellen Verfügungsbeschränkungen flexibel zu handhaben. Dabei wird die geringe wirtschaftliche Leistungskraft strukturschwacher Gebiete berücksichtigt werden. Um den angestrebten Erfolg der getroffenen stabilitätspolitischen Maßnahmen nicht zu verwässern, werden Ausnahmen von den getroffenen Verfügungsbeschränkungen allerdings restriktiv und nur in engem Einvernehmen mit den Bundesländern vorgenommen werden können. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 84) : Wie ist es mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu vereinbaren, wenn in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Regelungen für die Freiheitsstrafen auch in bezug auf die Urlaubsregelungen gelten? Der Vollzug der Freiheitsstrafen ist nach dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Sie haben den Strafvollzug durch Vereinbarung der Dienst- und Vollzugsordnung vom 1. Dezember 1961 weitgehend vereinheitlicht. Nur in Teilbereichen bestehen noch unterschiedliche Regelungen. Zu ihnen gehören auch die Bestimmungen für den Urlaub der Strafgefangenen. Während früher nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen — gewöhnlich aus Anlaß einer schweren Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen — Urlaub gewährt wurde, sind die Landesjustizverwaltungen in den letzten Jahren dazu übergegangen, geeigneten Gefangenen in größerem Umfang Urlaub zu bewilligen, um ihre Eingliederung zu fördern und die familiären Bindungen zu stärken. In den meisten Ländern sind die Vollzugsbehörden ermächtigt worden, Urlaub unter zum Teil voneinander abweichenden Voraussetzungen als Gnadenmaßnahme zu erteilen. Verfassungsrechtlich kann gegen diese Unterschiede der Vorwurf eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht erhoben werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Beurteilung der Frage, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt, auf den Herrschaftsbereich des Hoheitsträgers beschränkt, der für die Regelung des jeweiligen Lebensbereichs zuständig ist. Die Zulässigkeit der in einem Bundesland getroffenen Urlaubsregelung für Gefangene hängt deshalb nicht davon ab, daß alle anderen Länder gleichartige Regelungen erlassen. Eine bundeseinheitliche Ausgestaltung des Urlaubs wie des Strafvollzugs überhaupt ist jedoch aus rechts- und gesellschaftspolitischen Gründen erforderlich. Gegenwärtig wird im Bundesministerium der Justiz an dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes gearbeitet, das dieses Ziel verwirklichen soll. Der Entwurf des Gesetzes soll dem Bundestag noch in dieser Legislaturperiode zugeleitet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 116) : Liegen der Bundesregierung Nachrichten vor, wonach Bolivien seine Beziehungen zur DDR überprüfen will, und ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in der Innenpolitik Boliviens zunehmend sozialistische Tendenzen durchsetzen, die den deutschen Interessen in Bolivien mittelfristig schädlich sind? Der bolivianische Präsident Torres hat bei seinem Regierungsantritt im Oktober 1970 erklärt, daß seine Regierung zu allen Staaten, auch zu denjenigen, mit denen Bolivien bisher keine Beziehungen unterhalte, ein gutes Verhältnis wünsche. Inzwischen hat die bolivianische Regierung diplomatische Beziehungen zu fast allen Ländern des kommunistischen Machtbereichs, nicht aber der DDR, aufgenommen. Als Ende März d. J. der Bundesminister des Auswärtigen La Paz besuchte, haben ihm Präsident Torres und Außenminister Taborga erklärt, sie schätzten die Entspannungspolitik der Bundesregierung sehr hoch ein und würden sie nach Kräften unterstützen. Einige Wochen später hat der bolivianische Außenminister dem Botschafter der Bundesrepublik bestätigt, daß die Aufnahme bilateraler Beziehungen mit der DDR zur Zeit nicht beabsichtigt sei. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, derzeit zur schwer überschaubaren innenpolitischen Situation in Bolivien Stellung zu nehmen. Sie geht bei den traditionell guten deutsch-bolivianischen Beziehungen davon aus, daß die Interessen deutscher Staatsbürger von den innenpolitischen Vorgängen nicht berührt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Interesse der jetzt selb- 7610 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 ständigen Gemeinden Ginsheim—Gustavsburg und Bischofsheim im Hinblick auf frühere städtische Grundstücke der Stadt Mainz zu erreichen? Soweit in diesem Fall überhaupt eine Regelung durch Bundesgesetz in Betracht kommt, könnte diese wohl nur auf Artikel 135 Abs. 5 GG gestützt werden. Ob die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Auch ist noch zu klären, ob diese Frage nicht im Wege gütlicher Einigung durch die Beteiligten gelöst werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung der Bundesregierung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 14 und 15) : Liegen der Bundesregierung statistische Zahlen über das Ausmaß der Übernahme kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe (z. B. Gaststätten, Kioske und sonstige) durch Ausländer vor, wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung eine solche Erhebung durchzuführen? Kann die Bundesregierung Angaben über die Gründe machen, die in zunehmendem Maße mittlere und kleinere Gewerbetreibende veranlassen, ihre Betriebe an Ausländer zu vermieten, zu verpachten oder gar zu veräußern? Der Bundesregierung liegen zur Zeit keine statistischen Zahlen über das Ausmaß der Übernahme von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben durch Ausländer vor. In die im Jahre 1970 durchgeführte Volkszählung wurden auch die in der Bundesrepublik wohnhaften Ausländer einbezogen. Daher wird es erst nach Auswertung der Volkszählung möglich sein, Auskünfte über die gewerbliche Tätigkeit von Ausländern in der Bundesrepublik zu erhalten. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 1972 vorliegen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen Betriebsinhaber ihre Unternehmungen an Ausländer verpachten oder veräußern. In der Marktwirtschaft muß . davon ausgegangen werden, daß der Betriebsinhaber, der seinen Betrieb nicht mehr selbst weiterführen will, allgemein das für ihn günstigste Vertragsangebot sucht und akzeptiert. Dabei dürfte es in der Regel für ihn keine Rolle spielen, ob es sich bei dem Vertragspartner um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Im übrigen können Ausländer, sofern die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wie Inländer in der Bundesrepublik gewerblich tätig werden. Ausnahmen bestehen lediglich, soweit diese aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten sind, wie z. B. im Bereich des Waffen- und Sprengstoffwesens sowie im ambulanten Gewerbe (Reisegewerbe). Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 16 und 17) : Treffen Aussagen zu, die in einem Wahlprospekt zur settleswig-holsteinischen Landtagswahl dargestellt wurden, nach denen die Bundesregierung der Stadt Oldenburg in Holstein als Ersatz für den Verlust des Kreissitzes, der im Zuge der 1970 in SchlesHolstein durchgeführten Gebietsreform erfolgte, Mittel in Höhe von 3 Millionen DM für die Ansiedlung neuer Arbeitskräfte bereitgestellt hat, und in welchem Haushaltstitel erscheinen diese Mittel? Wenn die unter Frage 16 angesprochenen Mittel nicht bereitgestellt worden sind, kann die Bundesregierung dann sagen, wie öffentliche Falschmeldungen dieses Inhalts in Zukunft vermieden werden können? Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß der Bundesregierung der von Ihnen erwähnte Wahlprospekt unbekannt ist. Bundesmittel für die Stadt Oldenburg wurden in dem von Ihnen genannten Zusammenhang nicht gewährt. Zu Ihrer zweiten Frage: Auf die Ausgestaltung von Wahlprospekten kann die Bundesregierung keinen Einfluß nehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 40) : An welchen deutschen Universitäten (einschließlich der Berliner Universitäten) werden z. Z. Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt, die früher zum Teil nicht einmal Assisstenten hatten werden können, weil sie den Doktorgrad nicht erworben haben, weil sie diesen nicht erwerben wollen oder erst an der Promotion arbeiten (Professor B. Rüthers in einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin)? Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen an deutschen Universitäten z. Z. Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden, „die früher zum Teil nicht einmal Assistenten hätten werden können, weil sie den Doktorgrad nicht erworben haben, weil sie diesen nicht erwerben wollen oder erst an der Promotion arbeiten". Der von Ihnen erwähnte Brief von Professor Ruethers an den Regierengen Bürgermeister von Berlin Klaus Schütz bezieht sich offenbar im wesentlichen auf Hochschullehrer an den mit Wirkung vom 1. April 1971 errichteten Berliner Fachhochschulen. Nach § 58 des Berliner Hochschulgesetzes vom 27. November 1970 können vor allem bestimmte Lehrkräfte der bisherigen, nunmehr in Fachhochschulen übergeleiteteten Akademien auf Antrag als Professoren übernommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind in § 58 gesetzlich geregelt. Wie eine Auskunft beim Berliner Senator für Wissenschaft und Kunst ergab, trifft es nicht zu, daß — wie Prof. Ruethers schreibt — nach dem Fachhochschulgesetz „zur Zeit in großer Zahl Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden", die Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7611 früher zum Teil nicht einmal hätten Assistenten werden können. Rahmenrechtliche Grundsätze für die Einstellung von Lehrkräften an Hochschulen und für die Übernahme der jetzt bei den Hochschulen vorhandenen . Lehrkräfte in die Positionen, die im Zuge der Hochschulreform geschaffen werden sollen, gelten zur Zeit noch nicht. Vorschläge dafür sind in § 42 und in § 57 des Entwurfs der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz enthalten, über das der Bundestag zur Zeit berät (Drucksache VI /1873). Danach sind sowohl für die Einstellung als auch für die Übernahme als beamteter Professor u. a. die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erforderlich oder aber hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI /2344 Fragen A 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die mißbräuchliche Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff jährlich Millionenbeträge an Mineralölsteuer hinterzogen werden? Falls dies bekannt ist, trage ich die Bundesregierung, auf Grund welcher Umstände solche Mißbräuche möglich sind, wie hoch die Bundesregierung den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer schätzt, und welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht beabsichtigt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß leichtes Heizöl mißbräuchlich als Dieselkraftstoff verwendet wird. Dies ist möglich, weil leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff sich stofflich fast nicht unterscheiden. Leichtes Heizöl kann somit technisch jederzeit als Treibstoff in Dieselkraftfahrzeugen verwendet werden. Steuerlich ist leichtes Heizöl aber nur, wie das Hohe Haus vor kurzem bei der Verlängerung der Heizölsteuer beschlossen hat, mit ca. 0,8 Pfennig Heizölsteuer pro Liter belastet, der Dieselkraftstoff dagegen mit 33 Pfennig Treibstoffsteuer pro Liter. Dieser Unterschied von ca. 32 Pfennig pro Liter ergibt den starken Anreiz und ist die eigentliche Ursache für den Heizölmißbrauch Die Bundesregierung kann den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer durch den Heizölmißbrauch nicht schätzen, da ihr naturgemäß keine Anhaltspunkte für die Dunkelziffern zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß in Einzelfällen Millionenbeträge durch den Mißbrauch hinterzogen worden sind. Auch ist zu befürchten, daß die jährlichen Ausfälle sehr hoch sind und die 100-Millionengrenze überschreiten könnten. Die Bundesregierung hat vor kurzem bereits zwei besondere Aktionen durchgeführt, um den Heizölmißbrauch einzudämmen, eine Betriebsprüfungsaktion, deren Ergebnisse noch festgestellt werden müssen, und eine Umtauschaktion für Erlaubnisscheine von Heizölhändlern. Durch diese letztere Aktion wurde erreicht, daß gefälschte, im Verkehr befindliche Erlaubnisscheine nicht mehr weiterverwendet werden konnten. Dies hat sicherlich zur Verringerung des Mißbrauchs beigetragen, da aus Einzelfällen bekannt ist, daß gerade mittels gefälschter Erlaubnisscheine größere Heizölmengen zu Unrecht bezogen worden sind. Die Bundesregierung ist sich trotz dieser Teilerfolge klar darüber, daß die gegenwärtige Überwachung des Heizölverbrauchs — durch stichprobenweise Überwachung der Händler und der Verbraucher — nicht ausreicht. Dies wird ohne weiteres an den übergroßen Zahlen von 20 000 Händlern und von 13 Millionen Verbrauchern deutlich. Die Bundesregierung prüft deshalb zur Zeit, ob nicht eine andere Art der Absicherung in Frage kommt, die sogenannte Kennzeichnung des leichten Heizöls mit Farbstoffen und Indikatoren. Dieses Verfahren hat sich in benachbarten Ländern bewährt. Ob es auch für die Bundesrepublik in Frage kommt, muß hinsichtlich zahlreicher tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen noch geklärt werden. Beschlüsse hat die Bundesregierung insoweit noch nicht gefaßt, es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb nicht möglich, nähere sachliche und zeitliche Angaben zu machen. Die Bundesregierung wird aber, wenn sich das Verfahren als geeignet erweisen sollte, alles Erforderliche tun, um es dem Hohen Haus zur Einführung vorzuschlagen.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr, am 16. Juni 1970, hatte ich die Ehre, den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" einzubringen. Ausgangspunkt der Überlegungen war und ist die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969, in der die Bundesregierung versprochen hat, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die geeignet sind, den Benachteiligten und Behinderten in Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist, Chancen zu eröffnen. Ich freue mich, daß wir heute der Verabschiedung des Gesetzes einen großen Schritt nähergekommen sind. Mit dem Abschluß der parlamentarischen Beratungen macht der Deutsche Bundestag klar, wie der von ihm vertretene Beitrag zur Lösung des Problems gestaltet ist. Alle Beteiligten werden nunmehr sorgsam prüfen können, welche Entscheidungen von ihrer Seite erforderlich sind, um



    Bundesminister Jahn
    die geplante Stiftung wirksam werden zu lassen. Dabei denke ich nicht nur an die sogenannten Contergan-Kinder, denen durch dieses Gesetz endlich die nötige Hilfe zuteil werden soll. Ich denke insbesondere auch an die Gesamtheit der behinderten Kinder, für die das Gesetz neue und zusätzliche Hilfen vorsieht, indem es der Stiftung die Möglichkeit einräumt, mit dein ihr hierfür zur Verfügung stehenden Kapital Einrichtungen, Forschungsvorhaben usw. zu fördern, die bestimmt und geeignet sind, behinderten Kindern die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, oder die das Ziel haben, das Übel an der Wurzel zu fassen und die Entstehung von Behinderungen von vornherein zu verhindern.
    Der Schriftliche Bericht des federführenden Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit und die Protokolle fiber die dort im einzelnen aufgeführten Sitzungen der mit dem Gesetz befaßten Ausschüsse zeigen in eindrucksvoller Weise, mit welcher Intensität und Gründlichkeit das Gesetz beraten worden ist. Es ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis, allen beteiligten Damen und Herren meinen Dank und meinen Respekt vor der gründlichen Arbeit auszusprechen.
    Besonders beruhigend für uns alle ist die Tatsache, daß die Dauer der Beratungen nicht, wie dies zuweilen in der Öffentlichkeit behauptet oder zumindest befürchtet worden ist, zu einer Verzögerung der Leistungen an die sogenannten Contergan-Kinder geführt hat. Parallel zu den Erörterungen in den Ausschüssen haben die in dem Vergleich der Firma Chemie Grünenthal mit einem Vertreter der geschädigten Kinder eingesetzten Treuhänder damit begonnen, die notwendigen Vorarbeiten für eine Auszahlung durchzuführen. So haben die Professoren Lenz und Weicker, die unbestritten zu den kompetentesten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet gehören, im Auftrag der Treuhänder die Mehrzahl der bei der Firma Chemie Grünenthal eingegangenen Schadensmeldungen bereits überprüft und entschieden, ob das jeweilige Kind zu dem durch den Teil II dieses Gesetzes begünstigten Personenkreis gehört oder nicht. Im Anschluß an diese Feststellungen muß ein entsprechendes Gutachtergremium in jedem einzelnen Fall zur Schwere des Schadens Stellung nehmen, damit eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet ist. Wäre dieses Gesetz früher verabschiedet worden, so hätten die Stiftungsorgane die von den Treuhändern durchgeführten Maßnahmen treffen müssen. Sie wären keinesfalls in der Lage gewesen, bis zum heutigen Tag irgendwelche Zahlungen zu leisten. Es ist selbstverständlich, daß die Arbeitsergebnisse der Professoren Lenz und Weicker von der Stiftung übernommen werden. Ich danke den Treuhändern namens der betroffenen Kinder vielmals für ihre wertvolle Vorarbeit und gebe der Hoffnung Ausdruck, daß sie sich mit ihrer Sachkunde und Erfahrung auch weiterhin in den Dienst der betroffenen Kinder stellen.
    Mit besonderer Genugtuung kann ich feststellen, daß in den Beratungen der Ausschüsse dieses Hauses die Konzeption des Regierungsentwurfs im wesentlichen bestätigt worden ist. Das gilt insbesondere auch für Art und Umfang der Leistungen, die die sogenannten Contergan-Kinder nach dem Gesetz erhalten sollen. Ich halte nach wie vor das gemischte System, d. h. die Gewährung einer lebenslänglichen Rente und zusätzlich einer einmaligen Kapitalentschädigung, für die glücklichste Lösung. Das Schwergewicht muß auf der lebenslänglichen Rente liegen, weil dies in der Regel die wirksamste Hilfe für die Kinder bedeutet und sicherstellt, daß diese auch in späteren Jahren nicht mittellos dastehen, ihre Existenz vielmehr auf Dauer weitgehend gesichert ist. Die neben der Rente vorgesehene Kapitalentschädigung ist geeignet, dem Nachholbedarf Rechnung zu tragen, der dadurch entstanden ist, daß die Kinder, die jetzt durchschnittlich etwa zehn Jahre alt sind, bis jetzt auf eine wirksame Hilfe warten mußten. Sie kann etwa als eine kapitalisierte Rente für die Vergangenheit angesehen werden und fügt sich damit nahtlos in das soziale Leistungssystem des Gesetzes ein. In besonders gelagerten Fällen, in denen die Eltern ausnahmsweise ein am Wohl des Kindes orientiertes Interesse daran haben, über die Kapitalentschädigung hinaus sofort einen größeren Geldbetrag zu erhalten, schafft die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit einer teilweisen Kapitalisierung der Rente Abhilfe.
    Den Treuhändern des Vergleichs habe ich für die bisherige gute und verständnisvolle Zusammenarbeit zu danken. Von ihrer Entscheidung wird es nun abhängen, ob die Stiftung den in Teil II des Gesetzes gegebenen Auftrag erfüllen kann.
    Die Vorteile, die die gesetzliche Lösung den Kindern gegenüber den in dem Vergleich vorgesehenen Leistungen bringt, sind offenbar. Sie liegen zunächst darin, daß zusätzlich zu den von der Firma Chemie Grünenthal zur Verfügung gestellten Geldern 50 Millionen DM aus Bundesmitteln zur Verteilung gelangen. Damit ist gesichert, daß der Gesamtbetrag von 150 Millionen DM zuzüglich der bisher entstandenen Zinsen ausschließlich und uneingeschränkt den in Teil II des Gesetzes Begünstigten zur Verfügung stehen. Sollte sich ergeben, daß nach dem gegenwärtig vorgesehenen Berechnungsverfahren der Gesamtbetrag nicht ausgeschöpft wird, muß allen Beteiligten klar sein, daß die Verwendung der verbleibenden Beträge ausschließlich für diesen Kreis von Begünstigten sichergestellt bleibt.
    Darüber hinaus stellt § 21 Abs. 1 sicher, daß die Firma Chemie Grünenthal von dem Risiko, wegen des Contergan-Komplexes weiterhin in Anspruch genommen zu werden, freigestellt ist. Nur unter dieser Bedingung hat sie sich zur Leistung von 100 Millionen DM bereit erklärt. Ohne eine derartige gesetzliche Regelung wäre möglicherweise der ganze Vergleich hinfällig, und die Kinder würden nicht einmal in den Genuß dieses Geldes kommen.
    Außerdem gewährt das Gesetz für Leistungen an die sogenannten Contergan-Kinder weitgehende zusätzliche Vorteile in steuerlicher Hinsicht und bei der Ermittlung von Einkommen und Vermögen nach anderen Gesetzen, insbesondere dem Bundessozialhilfegesetz, dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Jugendwohlfahrtsgesetz, Vorteile, die bei einer rein



    Bundesminister Jahn
    privatrechtlichen Lösung auf der Grundlage des Vergleichs nicht gegeben wären.
    Die Treuhänder fordern u. a. eine Garantie, daß jedes einzelne Kind aus dein Gesetz mehr erhält, als es nach dem Vergleich erhalten würde. Es fällt mir nicht schwer, eine solche grundsätzliche Erklärung abzugeben; denn es ist der erkennbare Zweck des diesem Hohen Hause vorliegenden Entwurfs, den von der Firma Grünenthal den geschädigten Kindern zur Verfügung gestellten Betrag von 100 Millionen DM zuzüglich Zinsen um 50 Millionen DM aus Bundesmitteln autzustocken und den Gesamtbetrag von 150 Millionen DM zuzüglich Erträgnissen gerecht nach Maßgabe der Schwere des Körperschadens und der hierdurch hervorgerufenen Körperfunktionsstörungen auf die geschädigten Kinder zu verteilen. Diese Berechnung macht deutlich, daß die dem einzelnen Kind zukommenden Leistungen erheblich höher sind als bei einer ausschließlichen Verteilung der von der Firma Grünenthal bereitgestellten 100 Millionen DM. Ich muß mich mit Nachdruck dagegen wenden, wenn gelegentlich versucht wird, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken.
    Richtig ist allerdings, daß das Leistungssystem nach dem vorliegenden Gesetzentwurf anders ist als die Konzeption nach dem Vergleich mit der Firma Grünenthal. Dieser Vergleich sieht nur eine einmalige Kapitalentschädigung und keine Rente vor. Dem Gesetz liegt dagegen eine sozialpolitische Zielrichtung zugrunde. Der Schwerpunkt liegt auf der Gewährung von Rentenleistungen zusätzlich zu der vorgesehenen Kapitalentschädigung. Die Berechnungen haben eindeutig ergeben, daß durch diese vorgesehenen Leistungen die zur Verfügung stehenden Geldmittel ausgeschöpft werden. Nur ausnahmsweise — ich möchte das nicht verschweigen -- kann die gesetzliche Regelung zur Folge haben, daß geringere Leistungen als nach dem Vergleich mit der Firma Grünenthal herauskommen. Diese Fälle sind wohlüberlegt; es betrifft Leistungen an Eltern eines sehr früh verstorbenen Kindes. Hier würden die Eltern nach dem Vergleich noch nach dem Tode des Kindes die volle Kapitalentschädigung erhalten, während nach der vorliegenden gesetzlichen Regelung eine so weitgehende Begünstigung nicht vorgesehen ist. Es kann nicht der Sinn des Gesetzes sein, den Eltern der Kinder zu helfen; es soll sich vielmehr um eine wirksame Hilfe für die lebenden Kinder selbst handeln. Großzügigkeit am falschen Platz würde nur bewirken, daß die Mittel für die lebenden Kinder ohne sachlichen und sozialen Grund gemindert würden. Auch den Treuhändern sollte es angesichts der geschilderten großen Vorteile des Gesetzes nicht schwerfallen, ihre Bedenken zurückzustellen.
    Um jedoch allen Eventualitäten vorzubeugen, stellt § 21 Abs. 2 sicher, daß den Treuhändern aus ihrer verantwortungsbewußten und im Interesse der Gesamtheit der Kinder einzig möglichen und sinnvollen Handlungsweise keinerlei Schwierigkeiten erwachsen können. Im übrigen müssen alle Beteiligten wohl anerkennen, daß dem Gesetzgeber, der immerhin ein Drittel der Gesamtleistungen beiträgt,
    ein mitwirkendes Gestaltungsrecht nicht versagt werden kann.
    Bereits in meiner Einbringungsrede vor einem Jahr habe ich besonders darauf hingewiesen, daß die Stiftung, insbesondere soweit sie allen behinderten Kindern dienen und entsprechende Einrichtungen und Forschungsvorhaben fördern soll, den bewährten Trägern einschlägiger Hilfsmaßnahmen, insbesondere den Wohlfahrtsverbänden, keine Konkurrenz machen, sondern mit ihnen zusammenarbeiten soll. Ich habe Veranlassung, dies noch einmal ausdrücklich zu wiederholen und zu betonen. Schon die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Behindertenorganisationen und die Träger der Sozialhilfe jeweils mit mehreren Mitglieder vertreten sind, zeigt, daß alle gegenteiligen Befürchtungen unbegründet sind.
    Zum Schluß möchte ich meine früheren Appelle noch einmal wiederholen. Eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die den Zweck hat, allen behinderten Kindern zu helfen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern, ist keine Angelegenheit, die allein den Bund angeht. Vielmehr müssen alle gesellschaftlich relevanten Kräfte an diesem Werk der Menschlichkeit nach Kräften mitwirken. Diesem Anliegen kann sich niemand entziehen, der mit uns das Bestreben hat, die Lebensumstände in unserer Gesellschaft zu verbessern und denjenigen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, die sie besonders nötig haben und die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind. Ich rufe deshalb die bereits früher angesprochenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen erneut auf, diese gute Sache durch großzügige finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Ich habe Verständnis dafür, daß sich die genannten Stellen und Institutionen bisher zum Teil abwartend verhalten haben und erst einmal sehen wollten, welche Gestalt der Gesetzgeber dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf geben wird. Wenn nun heute das Hohe Haus dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit beschlossenen Fassung zustimmt, sehe ich keinen Grund mehr für eine weitere Zurückhaltung. Ich hoffe zuversichtlich, daß die Stiftung ihre allen behinderten Kindern zugute kommenden Hilfsmaßnahmen nicht lediglich mit den vom Bund zur Verfügung gestellten 50 Millionen DM bestreiten muß, sondern daß sie schon in naher Zukunft über Mittel verfügen wird, die es ihr ermöglichen, in weitaus größerem Umfange tätig zu werden.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe ,die allgemeine Aussprache und rufe in der Einzelberatung der zweiten Lesung die §§ 1 bis 27 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Einstimmig angenommen. Die 'dritte Lesung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
ich rufe nunmehr Punkt 14 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G)

— Drucksache VI/385 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/2323 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans Abgeordneter Dr. Bardens (Erste Beratung 36. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jungmann, Frau Kalinke und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten und Gehilfen in der Medizin (MTAG-G)

— Drucksache VI/445 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/2323 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans Abgeordneter Dr. Bardens

(Erste Beratung 36. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Dr. Hammans und Dr. Bardens, für ihre Schriftlichen Berichte.
Meine Damen und Herren, wünschen Sie zuerst eine allgemeine Aussprache? — Nein.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 19, Einleitung und Überschrift auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Der Abgeordnete Dichgans.

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    Rede von Dr. Hans Dichgans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und meine Herren! Wir werden draußen oft gefragt, wie eigentlich ein typischer Plenartag abläuft. Ich finde, der heutige Plenartag war ein sehr charakteristischer Plenartag mit zwei großen Debatten und mit einer Debatte, die bis zu der Frage nach dem Sinn des- Leides führte. Jetzt kehren wir zu einer Sachfrage zurück, der Länge der Ausbildung der medizinisch-technischen Assistentinnen.

    (Abg. Frau Kalinke: Nicht der Länge, des Inhalts!)

    — Frau Kollegin, ich komme jetzt dazu.
    Auch das ist nicht ohne menschliche Problematik. Es fällt mir sehr schwer, dem Kollegen Hammans zu widersprechen, dem ich freundschaftlich verbunden bin. Es fällt mir schwer, dem Landsmann und Mitschüler Dr. Jungmann zu widersprechen, und es fällt mir ganz besonders schwer, einer Dame eine
    Bitte abzuschlagen, Frau Kalinke. Soviel zur menschlichen Seite der Sache.
    Meine Damen und Herren, § 2 Nr. 3 schlägt vor, die Zeit der Ausbildung der medizinisch-technischen Assistentinnen von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Das ist die einzige Bestimmung, gegen die ich Bedenken habe. Im übrigen bin ich sehr mit dem Anliegen, die Ausbildung zu verbessern, einverstanden. Aber ich fürchte, daß die Verlängerung der Ausbildung nicht zu einer Verbesserung führt. Ich halte das für ein Vorurteil.
    Die Kernfrage lautet: Sind die medizinisch-technischen Assistentinnen, die etwa heute, am 23. Juni 1971, ihre Ausbildung beenden und am 1. Juli dieses Jahres ihre Stellung antreten, so schlecht ausgebildet, daß sie ihren Berufspflichten nicht gewachsen sind? Präziser: Haben die Institute, die diese Assistentinnen aufnehmen sollen, Bedenken, ob sie sie aufnehmen werden? Offensichtlich nicht. Im Bericht findet sich kein Wort darüber. Der Bericht führt sonderbarerweise die Institute, bei denen später diese Damen arbeiten sollen, nicht einmal als Betroffene auf. Als Betroffene werden nur die Schulen und die Verbände aufgeführt. Nun, ich bin sicher, daß diese Betroffenen hier besten Wissens ihre Erklärungen abgegeben haben. Aber wir müssen uns darüber klar sein, daß auch hier Interessen im Spiel sind. Die Schulen sind an einer Vergrößerung der Nachfrage interessiert und die Verbände an einer Erhöhung ihres Sozialprestiges.
    Noch einmal: Sind unsere medizinisch-technischen Assistentinnen eigentlich so schlecht? Das kann doch niemand behaupten. Es gibt eine Reihe vorzüglicher Kräfte, die vor vielen Jahren eine damals noch viel schwächere Ausbildung abgeschlossen haben und die in der Lage waren, in ihrem Beruf das dazuzulernen, was sie für ihre spezielle Berufsarbeit brauchen.
    Meine Damen und Herren, diese Situation wird immer so bleiben. Die Apparate des Jahres 1980 werden die heutigen Absolventinnen ebenso vor neue Aufgaben stellen wie die Apparate 1970 die Absolventinnen von 1960 und 1950. Es ist auch völlig illusorisch, zu hoffen, daß wir die medizinisch-technischen Assistentinnen so ausbilden könnten, daß sie ein ganzes Leben lang allen Aufgaben gewachsen wären. Gewiß gibt es auch schwache Absolventinnen. Aber das ist in einer Situation des höchsten Mangels an Arbeitskräften unvermeidlich. Ich bin überzeugt, daß auch nach einer dreijährigen Ausbildung noch schwache Absolventinnen übrigbleiben.
    Der Bericht führt die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausbildung unter anderem auf den wachsenden Wissensstoff zurück. Der wachsende Wissensstoff ist eine unbestreitbare Tatsache. Aber wenn man das als Argument annimmt, bedeutet das, daß man in zehn Jahren erneut verlängern muß, weil der Wissensstoff ja ständig weiterwächst. Ich glaube also nicht, daß das akzeptabel ist.
    Welche Folgen hat die Verlängerung der Ausbildung? Ich darf auf folgende hinweisen. Erstens. Wenn wir die Zeit der Ausbildung um 50% ver-



    Dichgans
    längern, steigt der Bedarf an Lehrern, Räumen und Lehrmitteln um 50 %. Wo sind diese Lehrer? Solange wir sie nicht haben, kann eine Verlängerung der Ausbildung doch nur dazu führen, daß die Ausbildungsintensität in der Zeiteinheit sinkt.
    Die zweite Überlegung! Wir sind, glaube ich, sozialpolitisch daran interessiert, eine genügende Anzahl kurzer Ausbildungen verfügbar zu haben. Was wir jetzt erleben, ist genau das Gegenteil. Eine Ausbildung nach der anderen wird aus diesen oder jenen Gründen verlängert.
    Das Dritte ist die Rücksicht auf die Gesundheitspflege. Wenn wir jetzt die Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängern, fällt in einem Beruf, der ohnehin die Stellen nicht voll besetzen kann, ein ganzer Jahrgang aus.

    (Abg. Frau Kalinke: Genau das Gegenteil! Es ist nicht zu ertragen!)

    Deshalb meine ich: was wir brauchen, ist nicht eine Verlängerung, sondern eine Intensivierung der Ausbildung, Fortbildungsklassen für medizinisch-technische Assistentinnen aller Altersstufen. — Frau Kollegin, Sie haben mir gesagt, ich hätte das alles, was ich hier vortrage, im Ausschuß vortragen sollen.

    (Abg. Frau Kalinke: Sich vor allen Dingen informieren sollen!)

    Ich habe mich informiert. Ich kann dazu nur sagen, ich habe die gleichen Bedenken, wie Sie sich erinnern werden, vor einigen Jahren bei der Apothekerausbildung vorgetragen. Der Ausschuß für Gesundheit ist ja ständig dabei, alle Ausbildungen zu verlängern. Auch damals ist mir gesagt worden, ich hätte damit in den Ausschuß gehen sollen, und ich habe darauf geschwiegen. Heute möchte ich dem widersprechen. Wenn die zweite Lesung überhaupt einen Sinn haben soll, muß es Abgeordneten aus anderen Bereichen möglich sein, ihre Bedenken hier vorzutragen. Ich bin in meinem Rechtsausschuß so blockiert, daß es mir nicht möglich ist, an den Beratungen anderer Ausschüsse teilzunehmen. Aber ich glaube, ich habe das Recht, hier meine Bedenken vorzutragen.