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    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Inhalt: Nachruf auf den früheren Reichstags- und Bundestagsabgeordneten Ritzel . . . 7497 A Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7497 B Wahl des Abg. Becker (Nienberge) als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses . . . 7497 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7497 D Abwicklung der Tagesordnung 7498 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Mai 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2309) und mit Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2345) Hussing (CDU/CSU) 7498 B Begrüßung der Präsidenten und einer Delegation beider Kammern des Parlaments von Kolumbien 7510 C Begrüßung einer Delegation der Republik Irland 7526 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. finanz- und währungspolitische Ab- sichten der Regierung (Drucksachen VI/2205, 1/1/2326) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens „Zur konjunktur- und währungspolitischen Lage im Mai 1971" (Drucksache VI/2230) Strauß (CDU/CSU) . . . 7499 D, 7526 B Dr. Schiller, Bundesminister 7510 D, 7525 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 7517 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 7518 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . 7519 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 7531 A Höcherl (CDU/CSU) 7533 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 7526 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2263) — Zweite und dritte Beratung — 7536 C Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/2319) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2328) — Zweite und dritte Beratung — 7536 D Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 — (Drucksache VI/2246) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2321) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 7537 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2295) — Zweite und dritte Beratung — 7537 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/2297); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2335)— Zweite und dritte Beratung — 7537 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) — Erste Beratung — 7538 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Antrag der Abg. Picard, Dr. Martin, Dr. Jungmann, Dr. Götz, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Thadden, Köster und Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik (Drucksachen VI/474, VI/2322) 7538 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen VI/2101, VI/2178, VI/2291) . 7538 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 129 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft Übereinkommen Nr. 130 über ärztliche Betreuung und Krankengeld Empfehlung Nr. 133 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft Empfehlung Nr. 134 über ärztliche Betreuung und Krankengeld der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen VI/ 1652, g/2302) . . . . 7538 C Übersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2311) . . . . . . . 7538 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2/71 des Rates vom 2. Januar 1971 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen VI/2133, VI/2308) 7539 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates (EWG) über Sondermaßnahmen, die auf bestimmten Agrarmärkten nach Auftreten gesundheitspolizeilicher Schwierigkeiten getroffen werden können eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Regeln für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Flachs und Hanf eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 985/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen, die besonderen Ausfuhrbedingungen unterworfen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der durch die Verordnung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 III Nr. 121/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch vorgesehenen Interventionsregelung eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Interventionspreise für Rohreis für das Wirtschaftsjahr 1971/1972 eine Verordnung (EWG) des Rates über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und zum Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1971/72 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 876/67/ EWG zur Einführung einer zusätzlichen Beihilfe für in Italien verarbeitete Raps- und Rübsensamen eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 766/68 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Zuckersektor in bezug auf die Berichtigung der Erstattung eine Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2455/70 und 166;71 zur Festsetzung gemeinsamer Vermarktungsnormen auf dem Fischereisektor eine Verordnung des Rates (EWG) zum teilweisen Ausschluß des aktiven Veredelungsverkehrs für Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft eine Verordnung des Rates (EWG) zur Festsetzung einer Übergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1970/71 vorhandenen Bestände an für die Brotherstellung geeigneten Roggen sowie Mais eine Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1052/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen VI/1837, VI/1895, VI/2063, VI/1996, VI/2084, VI/2091, VI/2093, VI/2124, VI/2159, VI/2172, VI/2173, VI/2174, VI/2301 — 7539 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/2123, VI/2329) . . . . . . . . . . . . 7539 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Baumwollsamen (Drucksachen VI/ 1768, VI/2336) 7539 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2109, VI/2347) . . . . 7539 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer 264 ha großen Teilfläche des Rüstersieler Grodens in Wilhelmshaven an die Alusuisse Atlantik GmbH (Drucksachen VI/2038, VI/2307) 7540 A Fragestunde (Drucksache VI/2344) Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Kriterien für die Einweisung von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr in die Besoldungsgruppe A 9 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7540 B Frage des Abg. Krall (FDP) : Beförderung zum Oberfeldwebel nach einer Mindestdienstzeit von sechs bis acht Jahren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7540 C Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Entwicklung der Handelsspannen in den einzelnen Branchen und unberechtigte Preistendenzen in der Textilbranche Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 7540 D 7541 A, B, C, D, 7542 A, Wolfram (SPD) . . . . 7541 A, B, C, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . 7541 B, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7542 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Frage des Abg. Löffler (SPD) : Untersuchung des Marktverhaltens der Stickstoffindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7542 B, C Löffler (SPD) . . . . . . . . 7542 B Fragen des Abg. Gallus (FDP) : Erhöhung der Stickstoffpreise — Maßnahmen zur Wiederherstellung echten Wettbewerbs auf dem Stickstoffdüngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7542 C, D; 7543 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 7542 B, D Löffler (SPD) . . . . . 7542 D; 7543 D Marquardt (SPD) 7543 A Gallus (FDP) 7543 C Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Lockerung der Haushaltssperren in bezug auf Gebiete mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7544 A, B, C, D; 7545 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7544 A, B; 7545 A, B Zebisch (SPD) . . . . . 7544 C; 7545 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 7544 D; 7545 B Kiechle (CDU/CSU) 7544 D Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Verwendung der nach dem Altölgesetz vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft erhobenen Ausgleichsabgabe Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7545 D Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Wasserverschmutzungen durch Motorenölwechsel außerhalb von Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7546 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 7546 A Frage des Abg. Marquardt (SPD) : Preiserhöhungen für stickstoffhaltige Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7546 B, C, D; 7547 A Marquardt (SPD) 7546 C van Delden (CDU/CSU) . . . . . 7546 D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 7547 A Löffler (SPD) . . . . . . . . . 7547 A Frage des Abg. Schonhofen (SPD) : Fortbestehen eines Syndikats für stickstoffhaltige Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7547 B, C Schonhofen (SPD) . . . . . . 7547 B Frage des Abg. Saxowski (SPD) : Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bezüglich stickstoffhaltiger Düngemittel Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7547 C, D; 7548 A, B Saxowski (SPD) 7547 C, D Löffler (SPD) . . . . . . . . 7548 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7548 A Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) : Prämienerhöhungen der Feuerversicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7548 B, C, D van Delden (CDU/CSU) . . . 7548 C Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Benachteiligung der Landwirtschaft im Rahmen des Mehrwertsteuersystems durch Preiserhöhungen bei Betriebsmitteln Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7549 A, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 7549 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 7549 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Deckung der Aufwendungen für den Straßenbau durch die Einnahmen aus der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7549 D; 7550 B Dr. Schmude (SPD) 7550 A, B Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) : Bildung von Rückstellungen für Feuerrisiko Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7550 C, D van Delden (CDU/CSU) . . . 7550 C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 V Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Sonderkommission der Bundesregierung zur Erarbeitung von Vorschlägen zum Abbau von Steuervergünstigungen für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7551 A, B, C, D; 7552 A, B Susset (CDU/CSU) . 7551 A, B, C; 7552 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 7551 D Dr. Früh (CDU/CSU) 7551 D Kiechle (CDU/CSU) 7552 A Frage des Abg. Solke (CDU/CSU) : Künftige Gestaltung der EWG-Agrarpolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7552 C, D Solke (CDU/CSU) . . . . . . 7552 D Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Beschränkung des Grenzausgleichs auf die an den „Grünen Dollar" gebundenen Agrarerzeugnisse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7553 A, B, C Lensing (CDU/CSU) 7553 A, B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7553 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 7553 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/2199) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2314), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2290) — Zweite und dritte Beratung Härzschel (CDU/CSU) . . 7554 A; 7578 C Katzer (CDU/CSU) 7554 C; 7577 C; 7586 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 7558 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 7561 C Ruf (CDU/CSU) 7564 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . 7567 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 7568 D Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 7571 A Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 7575 D Wehner (SPD) . . . . . . . 7576 B Mischnick (FDP) 7578 A Dorn (FDP) 7579 A Arendt, Bundesminister 7581 D Müller (Remscheid) (CDU//CSU) . 7583 A Geiger (SPD) 7584 D Geldner (FDP) 7585 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Umdruck 88, Drucksache VI/2261) 7587 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2337), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2300) — Zweite Beratung — Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . 7587 B Koenig (SPD) 7588 C Burger (CDU/CSU) 7590 B Glombig (SPD) 7591 C Spitzmüller (FDP) 7593 A von Thadden (CDU/CSU) . . . 7593 B Jahn, Bundesminister 7594 D Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache VI/385) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2323) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten und Gehilfen in der Medizin (Drucksache VI/445); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2323) — Zweite Beratung Dichgans (CDU/CSU) 7597 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache VI/2310) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 7598 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 7600 A Bay (SPD) 7600 D Spitzmüller (FDP) 7602 A Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Einsprüche gegen die Gültigkeit des VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Volksentscheids im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg vom 7. Juni 1970 (Drucksachen VI/2338, VI/2339, VI/2340, VI/2341, VI/2342, VI/2343) . . 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7605 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 197 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte (Drucksachen VI/2319, VI/2328) 7605 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 191 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksachen VI/2199, VI/2290) . . . . 7605 C Anlage 4 Entschließungsantrag Umdruck 198 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksachen M/2199, M/2290) . . . . 7606 B Anlage 5 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. die Gesamtmenge der im Jahre 1970 eingeführten giftigen Abfallstoffe 7606 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Finanzierungsanteil der Bundesregierung für die im Schnellbauprogramm vorgesehenen Hochschulbauten — Mittel des Schnellbauprogramms für die Universität Bremen 7607 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Interview des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink 7607 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Interview des Bundesministers Dr.-Ing Leussink 7607 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verpflichtung der Bundesregierung zur Rückkehr zur alten Parität . . . . 7607 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Erklärungen des Ministerialdirektors Hankel zum Stabilitätsgesetz 7608 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. die Diskussion über eine Änderung der Währungsparitäten . . . . . . . . 7608 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminen-hof) (CDU/CSU) betr. die Erwerbslosenquote im Bereich der ostfriesischen Arbeitsämter 7608 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Bestimmungen über den Urlaub der Strafgefangenen 7609 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Beziehungen Boliviens zur DDR . . . . 7609 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Interesse der Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim bezüglich früherer Grundstücke der Stadt Mainz . . . . . . 7609 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 VII betr. die Übernahme von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben durch Ausländer 7610 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Aussagen in einem Wahlprospekt über der Stadt Oldenburg in Holstein gewährte Bundesmittel 7610 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Ernennung von Hochschullehrern ohne Doktorgrad 7610 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff 7611 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7497 130. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 6. Dr. Arndt (Berlin) 23. 6. Behrendt ** 25. 6. Dasch 30. 6. Dröscher ** 25. 6. Fellermaier ** 25. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Dr. Heck 25. 6. Frau Herklotz * 25. 6. Jahn (Braunschweig) ** 25. 6. Klinker ** 25. 6. Kriedemann ** 24. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 6. Lenze (Attendorn) * 25. 6. Liehr 25. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Lücker (München) ** 24. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Müller (Aachen-Land) ** 25. 6. Richarts ** 24. 6. Schlee 25. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25.6. Werner 24. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 197 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte - Drucksachen VI /2319, VI /2328 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Satz 1 letzter Halbsatz werden die Worte „31. März 1973" durch „30. April 1973" ersetzt. Bonn, den 22. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz - 14. RAG -) - Drucksachen VI /2199, VI /2290 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Ersten Abschnitt erhält § 1 Abs. 1 folgende Fassung: (1) In den gesetzlichen Rentenversicherungen werden aus Anlaß der Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Jahre 1971 und 1972 die Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen, die im Jahre 1971 oder früher eingetreten sind, für Bezugszeiten vom 1. Januar 1972 an nach Maßgabe der §§ 2 bis 8 angepaßt." 2. Im Ersten Abschnitt wird § 2 Abs. 1, Satz 1 wie folgt geändert: (1) Renten, die nach den §§ 1253 ff. der Reichsversicherungsordnung, §§ 30 ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53 ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. i letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 54 Abs. i letzter Halbsatz des Reichsknappschaftsgesetzes sowie der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter Zugrundelegung einer allgemeinen Bemessungsgrundlage von 11 488 Deutsche Mark und einer Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 28 800 Deutsche Mark für dieses Jahr berechnet werden würde; Abweichungen infolge Abrundungen sind zulässig." 3. Im Ersten Abschnitt wird in § 3 Abs. 1 die Zahl „2,5618" durch die Zahl „2,6822" ersetzt. 4. Im Ersten Abschnitt erhält § 3 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 33 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß an Stelle der in diesen Vorschriften genannten Werte die nachstehenden Werte zugrunde zu legen sind: 7606 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Bei einer Versicherungsdauer von Versichertenrenten Witwen- und ... Jahren DM/Monat Witwerrenten DM/Monat 50 und mehr 1 436,00 861,60 49 1407,30 844,40 48 1378,60 827,10 47 1349,90 809,90 46 1321,20 792,70 45 1292,40 775,40 44 1263,70 758,20 43 1235,00 741,00 42 1206,30 723,70 41 1177,60 706,50 40 und weniger 1 148,80 689,30" 5. Im Ersten Abschnitt werden in § 3 Abs. 3 die Zahl „18 643,90" durch die Zahl „19 529,60", die Zahl „440,20" durch die Zahl „460,90", die Zahl „1 208,80" durch die Zahl „I 265,70" und die Zahl „10 967" durch die Zahl „11 488" ersetzt. 6. Im Ersten Abschnitt erhält § 4 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: (1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 zu ermittelnde Anpassungsbetrag bei Versicherungsfällen, die im Jahre 1970 oder früher eingetreten sind, mit 1,113 und bei Versicherungsfällen, die im Jahre 1971 eingetreten sind, mit 1,047 und der Leistungszuschlag der knappschaftlichen Rentenversicherung und der nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassende Betrag mit 1,143 vervielfältigt und der Kinderzuschuß für jedes Kind nach einer allgemeinen Bernessungsgrundlage von 11 488 Deutsche Mark berechnet werden würde; Abweichungen infolge Abrundungen sind zulässig." Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 198 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz - 14. RAG —) -- Drucksachen VI /2199, VI /2290 . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (2. Rentenreformgesetz) vorzulegen. Bonn, den 23. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Zusätzliche schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 18. Juni 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) *) Die Gesamtmenge der im Jahre 1970 eingeführten giftigen Abfallstoffe hat nach den Zusammenstellungen der Länder und der Oberfinanzdirektionen 30 020 t betragen. Im Jahre 1970 sind aus nachstehenden Ländern giftige Abfallstoffe in den angegebenen Mengen eingeführt worden: Schweiz 13 727 t Niederlande 2 892 t Frankreich 6 626 t Italien 328 t Finnland 7 t Freihafen Hamburg 14 440 t insgesamt 38 020 t Davon wurden in der Bundesrepublik auf folgenden Müllplätzen insgesamt 21 265 t abgelagert: Mülldeponie Gerolsheim 15 600 t Kiesgruben in Wilsum und Uelzen 650 t Ziegelei in Leer 15 t verschiedene Müllgruben in Hamburg 5 000 t insgesamt 21 265 t Durch Verbrennung oder Aufbereitung zu wieder verwendbaren Stoffen wurden insgesamt beseitigt 9 709 t. Über den Verbleib der restlichen 7 046 t ist nichts bekannt. Bei der letztgenannten Menge handelt es sich vor allem um Kalirückstände sowie um kleinere Mengen von Zinkschlamm und Salmiakschlacken. *) Siehe 120. Sitzung Seite 6967 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7607 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache V1/2286 Fragen A 47 und 49) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß trotz dieser Baupreissteigerungen die im Schnellbauprogramm vorgesehenen Hochschulbauten wie vorgesehen vollendet wer- den können? Wie noch ist der betrag, den die Bundesregierung bisher aus den zum Abbau des Numerus clausus vorgesehenen Mitteln des Schnellbauprogramms für die Universität Bremen zur Verfügung gestellt hat? Zu Nr. 47 Die Bundesregierung wird ihren Finanzierungsanteil für die Schnellbauten in voller Höhe — also auch soweit die Ausgangskosten gestiegen sind — und so rechtzeitig bereitstellen, daß ein zügiger Baufortschritt möglich ist. Dieses Angebot der Bundesregierung spiegelt sich auch in den Istausgaben für das abgelaufene Haushaltsjahr wider 133 Mio DM Bundesmitteln gegenüber rd. 56 Mio DM der Länder. Verzögerungen bei der Fertigstellung sind allerdings in Einzelfällen unvermeidlich. In Hessen und Niedersachsen sind z. B. Ausschreibungsverfahren wiederholt worden, weil die ersten Angebote nach stark überhöhten Preisforderungen kalkuliert waren. Auch beim Schnellbauprogramm darf natürlich nicht um jeden Preis gebaut werden. Zu Nr. 49 In Bremen sind 3 Pavillons für geisteswissenschaftliche Fächer und 2 Mehrzweckgebäude für Naturwissenschaften — und damit bisher sämtliche Hochbauten — im Schnellbauprogramm errichtet worden. Die Pavillons werden bereits genutzt (z. Z. durch Universitätsverwaltung), die Mehrzweckgebäude werden noch in diesem Sommer übergeben werden können. Fur die Pavillons hat der Bund seinen Gesamtkostenanteil in Höhe von rd. 6,6 Mio DM bereits 1970 bereitgestellt; bei den Mehrzweckgebäuden sind 1970 rd. 5,2 Mio DM Bundesmittel verbaut worden, der Restbetrag am Gesamtkostenanteil — etwa 6,8 Mio DM -- wird dem Land Bremen in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen 53 und 54) : Trifft es zu, daß Bundeswissenschaftsminister Leussink im Süddeutschen Rundfunk erklärte: „Wir gehen nicht unmittelbar drauf aus, clic Steuern zu erhöhen", daß er vielmehr durch Sparmaßnahmen, die „spätestens im nächsten Jahr begonnen werden", heim Reklameaufwand und durch bessere Lösungen bei cien Verpackungsmitteln sowie allgemein in Sparmaßnahmen der Wirtsuchaft Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung sieht, und ist dies auch die Meinung der Bundesregierung? Wie stellt sich die Bundesregierung eine Realisierung dieser Aussage vor, und welche finanziellen Beiträge zur Verwirklichung der Bildungsreform erwartet die Bundesregierung von einer derartigen Maßnahme? Das Interview von Herrn Bundesminister Leussink bezieht sich im Kern auf den Verteilungsprozeß des Sozialproduktes. Deswegen hat Herr Bundesminister Leussink auch auf die Verpackungsfragen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz hingewiesen. Die direkten, im Preis auf den Verbraucher überwälzten Kosten für Verpackung sind daher nur ein Teil des Problems; ein anderer ist, daß in einer Reihe von Industriebereichen die Gefahr besteht, daß der soziale Nutzen der Entwicklung geringer wird als unerwünschte Folgekosten. Ein Bereich dieser Art ist sicherlich die Verpackungsindustrie. Dem stimmt ja auch die Industrie zu. Herrn Kollegen Weigl habe ich auf seine Frage Nr. 55 (Seite 8 Drucksache VI /2286) Bleichlautende Antwort gegeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 55) : In welcher Weise will die Bundesregierung die von Bundesminister Leussink angekündigte Einschränkung der Werbungs- und Verpackungskosten der Deutschen Wirtschaft zu Gunsten einer Bildungsfinanzierung realisieren? Das Interview von Herrn Bundesminister Leussink bezieht sich im Kern auf den Verteilungsprozeß des Sozialproduktes. Deswegen hat Herr Bundesminister Leussink auch auf die Verpackungsfragen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz hingewiesen. Die direkten, im Preis auf den Verbraucher überwälzten Kosten für Verpackung sind daher nur ein Teil des Problems; ein anderer ist, daß in einer Reihe von Industriebereichen die Gefahr besteht, daß der soziale Nutzen der Entwicklung geringer wird als unerwünschte Folgekosten. Ein Bereich dieser Art ist sicherlich die Verpackungsindustrie. Dem stimmt ja auch die Industrie zu. Herrn Kollegen Dr. Probst habe ich auf seine Fragen Nr. 53 und 54 (Seite 8 Drucksache VI /2286) gleichlautende Antwort gegeben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des 7608 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2286 Fragen A 63 und 64) : Trifft die Erklärung des Bundesbankpräsidenten auf der öffentlichen Tagung des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten am 11. Mai 1971 in Frankfurt zu, daß die Bundesregierung im EWG-Ministerrat am 8./9. Mai 1971 die „echte Verpflichtung" übernommen hat, „zur alten Parität wieder zurückzukehren"? Ist die Bundesregierung, wenn sie die Auffassung teilt, Ziel der Wechselkursfreigabe sei die maximale Entlastung der Dollarparitäten, der Meinung, daß bei Nichtabwertung des Dollars, von der in der oben erwähnten Auffassung erkennbar ausgegangen wurde, diese Entlastung aus heutiger Sicht anders als durch eine — im Gegensatz zu der in Brüssel übernommenen Verpflichtung stehende — Aufwertung oder Quasi-Aufwertung herbeigeführt werden kann? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat in Ziff. 1 seiner Entschließung vom 9. Mai 1971 festgestellt, „daß die gegenwärtige Situation und die voraussichtliche Entwicklung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten eine Änderung der Paritäten nicht rechtfertigen", und zur Kenntnis genommen, „daß die Regierungen der Mitgliedstaaten entschlossen sind, ihre Paritäten beizubehalten". Das Bundeskabinett hat das Verhandlungsergebnis dieser Ratstagung gebilligt. Das Ziel der Kursfreigabe ist von Bundesminister Prof. Schiller im Deutschen Bundestag am 11. Mai 1971 wie folgt gekennzeichnet worden: 1. Beseitigung des extremen Liquiditätsüberflusses in der Bundesrepublik und die Verhinderung neuer spekulativer Zuflüsse und 2. einen preismäßigen Stabilitätseffekt für die Binnenwirtschaft. Der Anstieg des DM-Kurses sowie die Wechselkursmaßnahmen ,der Niederlande, Belgiens, Osterreichs und der Schweiz entlasten zweifellos den Dollar. Diese Entlastung des Dollars hält die Bundesregierung für eine sehr willkommene Auswirkung der Kursfreigabe, denn wir haben in der Tat ein Interesse daran, daß das Gleichgewicht der amerikanischen Zahlungsbilanz möglichst bald wieder hergestellt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 65 und 66) : Trifft die Meldung des Bonner General-Anzeigers vom 14. Mai 1971 zu, nach der der Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium Henkel wörtlich folgendes erklärt hat: „Unser Stabilitätsgesetz ist mehr auf Antirezessionsökonomie als auf Stabilitätsökonomie abgestellt. Das ergibt sich schon aus seiner Entstehungsgeschichte. Also muß der Wirtschaftspolitiker, der damit arbeiten muß, einen rezessionsähnlichen Zustand herstellen, wenn er etwas erreichen will"? Stimmt, bejahendenfalls, die Bundesregierung dieser Auffassung zu? Die Meldung des Bonner General-Anzeigers vom 14. Mai 1971 trifft in dieser Form und Pointierung nicht zu. Herr Hankel hat am 12. Mai 1971 ein längeres sachliches Informationsgespräch im Club der Frankfurter Wirtschaftsjournalisten geführt, wie dies 2- bis 3mal jährlich üblich ist. Dabei ging es u. a. auch um die Wirksamkeit der einzelnen Stabilitätsinstrumente. In dem Zusamemnhang hat Herr Hankel — m. E. richtig — erläutert, daß Stabilitätsinstrumente immer auf Abkühlung überhitzter Konjunktursituationen zielen, weil sich nur so ein Abbau von zuviel Nachfrage erreichen läßt. Daraus ist das von dem Journalisten verkürzt wiedergegebene, nicht von Herrn Hankel formulierte Zitat entstanden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 67) : In welchen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird die Diskussion um eine Änderung der Währungsparitäten ebenfalls auf dem offenen Markte ausgetragen? In demokratischen Staaten werden Fragen der allgemeinen Währungs- und Wirtschaftspolitik — auch ihrer internationalen Aspekte — öffentlich diskutiert. Derartige Diskussion gibt es auch — um nur Beispiele zu nennen — in der englischen, amerikanischen, der französischen und der japanischen Presse. Die Beratungen über die Wechselkurspolitik der Bundesrepublik haben sich strikt auf den Kreis der dafür zuständigen Gremien und Personen beschränkt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 71 und 72) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der ostfriesischen Arbeitsämter Ende Mai 1971 um über 20 % höher war als zum vergleichbaren Zeitpunkt des Vorjahres, und daß diese erheblich größere Erwerbslosenquote vor allem auf eine schwächere Auftragslage im Tiefbaugewerbe zurückzuführen ist? Ist die Bundesregierung bereit, aus dieser Tatsache die Konsequenzen zu ziehen und in diesem strukturschwachen Gebiet auf Haushaltskürzungen im Straßenbau und in anderen Bereichen des Tiefhaues zu verzichten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den beiden ostfriesischen Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer Ende Mai 1971 3501 Arbeitslose gemeldet waren. Das sind 650 = 23 % mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Der Anstieg der Gesamtarbeitslosenzahl ist mitbedingt durch eine um 181 gestiegene Zahl arbeitsloser Straßen- und Tiefbauer. Die Zunahme der Gesamtarbeitslosenzahl beruht damit zu gut einem Viertel auf erhöhter Erwerbslosigkeit im Tief- und Straßenbau. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7609 Die Erwerbslosenquote im Arbeitsamtsbezirk Emden beträgt Ende Mai 1971 2,8 v. H. gegenüber 2,3 v. H. zur gleichen Zeit des Vorjahres und in Leer 2,5 v. H. gegenüber 2,0 v. H. zur gleichen Vorjahreszeit. Wie ich bereits in der Fragestunde am 8. Juni 1971 zum Ausdruck gebracht habe, ist der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen bereit, im weiteren Verlauf des Jahres die für den Bundeshaushalt geltenden generellen Verfügungsbeschränkungen flexibel zu handhaben. Dabei wird die geringe wirtschaftliche Leistungskraft strukturschwacher Gebiete berücksichtigt werden. Um den angestrebten Erfolg der getroffenen stabilitätspolitischen Maßnahmen nicht zu verwässern, werden Ausnahmen von den getroffenen Verfügungsbeschränkungen allerdings restriktiv und nur in engem Einvernehmen mit den Bundesländern vorgenommen werden können. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 84) : Wie ist es mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu vereinbaren, wenn in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Regelungen für die Freiheitsstrafen auch in bezug auf die Urlaubsregelungen gelten? Der Vollzug der Freiheitsstrafen ist nach dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Sie haben den Strafvollzug durch Vereinbarung der Dienst- und Vollzugsordnung vom 1. Dezember 1961 weitgehend vereinheitlicht. Nur in Teilbereichen bestehen noch unterschiedliche Regelungen. Zu ihnen gehören auch die Bestimmungen für den Urlaub der Strafgefangenen. Während früher nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen — gewöhnlich aus Anlaß einer schweren Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen — Urlaub gewährt wurde, sind die Landesjustizverwaltungen in den letzten Jahren dazu übergegangen, geeigneten Gefangenen in größerem Umfang Urlaub zu bewilligen, um ihre Eingliederung zu fördern und die familiären Bindungen zu stärken. In den meisten Ländern sind die Vollzugsbehörden ermächtigt worden, Urlaub unter zum Teil voneinander abweichenden Voraussetzungen als Gnadenmaßnahme zu erteilen. Verfassungsrechtlich kann gegen diese Unterschiede der Vorwurf eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht erhoben werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Beurteilung der Frage, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt, auf den Herrschaftsbereich des Hoheitsträgers beschränkt, der für die Regelung des jeweiligen Lebensbereichs zuständig ist. Die Zulässigkeit der in einem Bundesland getroffenen Urlaubsregelung für Gefangene hängt deshalb nicht davon ab, daß alle anderen Länder gleichartige Regelungen erlassen. Eine bundeseinheitliche Ausgestaltung des Urlaubs wie des Strafvollzugs überhaupt ist jedoch aus rechts- und gesellschaftspolitischen Gründen erforderlich. Gegenwärtig wird im Bundesministerium der Justiz an dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes gearbeitet, das dieses Ziel verwirklichen soll. Der Entwurf des Gesetzes soll dem Bundestag noch in dieser Legislaturperiode zugeleitet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 116) : Liegen der Bundesregierung Nachrichten vor, wonach Bolivien seine Beziehungen zur DDR überprüfen will, und ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in der Innenpolitik Boliviens zunehmend sozialistische Tendenzen durchsetzen, die den deutschen Interessen in Bolivien mittelfristig schädlich sind? Der bolivianische Präsident Torres hat bei seinem Regierungsantritt im Oktober 1970 erklärt, daß seine Regierung zu allen Staaten, auch zu denjenigen, mit denen Bolivien bisher keine Beziehungen unterhalte, ein gutes Verhältnis wünsche. Inzwischen hat die bolivianische Regierung diplomatische Beziehungen zu fast allen Ländern des kommunistischen Machtbereichs, nicht aber der DDR, aufgenommen. Als Ende März d. J. der Bundesminister des Auswärtigen La Paz besuchte, haben ihm Präsident Torres und Außenminister Taborga erklärt, sie schätzten die Entspannungspolitik der Bundesregierung sehr hoch ein und würden sie nach Kräften unterstützen. Einige Wochen später hat der bolivianische Außenminister dem Botschafter der Bundesrepublik bestätigt, daß die Aufnahme bilateraler Beziehungen mit der DDR zur Zeit nicht beabsichtigt sei. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, derzeit zur schwer überschaubaren innenpolitischen Situation in Bolivien Stellung zu nehmen. Sie geht bei den traditionell guten deutsch-bolivianischen Beziehungen davon aus, daß die Interessen deutscher Staatsbürger von den innenpolitischen Vorgängen nicht berührt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 23. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Interesse der jetzt selb- 7610 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 ständigen Gemeinden Ginsheim—Gustavsburg und Bischofsheim im Hinblick auf frühere städtische Grundstücke der Stadt Mainz zu erreichen? Soweit in diesem Fall überhaupt eine Regelung durch Bundesgesetz in Betracht kommt, könnte diese wohl nur auf Artikel 135 Abs. 5 GG gestützt werden. Ob die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Auch ist noch zu klären, ob diese Frage nicht im Wege gütlicher Einigung durch die Beteiligten gelöst werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung der Bundesregierung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 14 und 15) : Liegen der Bundesregierung statistische Zahlen über das Ausmaß der Übernahme kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe (z. B. Gaststätten, Kioske und sonstige) durch Ausländer vor, wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung eine solche Erhebung durchzuführen? Kann die Bundesregierung Angaben über die Gründe machen, die in zunehmendem Maße mittlere und kleinere Gewerbetreibende veranlassen, ihre Betriebe an Ausländer zu vermieten, zu verpachten oder gar zu veräußern? Der Bundesregierung liegen zur Zeit keine statistischen Zahlen über das Ausmaß der Übernahme von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben durch Ausländer vor. In die im Jahre 1970 durchgeführte Volkszählung wurden auch die in der Bundesrepublik wohnhaften Ausländer einbezogen. Daher wird es erst nach Auswertung der Volkszählung möglich sein, Auskünfte über die gewerbliche Tätigkeit von Ausländern in der Bundesrepublik zu erhalten. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 1972 vorliegen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen Betriebsinhaber ihre Unternehmungen an Ausländer verpachten oder veräußern. In der Marktwirtschaft muß . davon ausgegangen werden, daß der Betriebsinhaber, der seinen Betrieb nicht mehr selbst weiterführen will, allgemein das für ihn günstigste Vertragsangebot sucht und akzeptiert. Dabei dürfte es in der Regel für ihn keine Rolle spielen, ob es sich bei dem Vertragspartner um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Im übrigen können Ausländer, sofern die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wie Inländer in der Bundesrepublik gewerblich tätig werden. Ausnahmen bestehen lediglich, soweit diese aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten sind, wie z. B. im Bereich des Waffen- und Sprengstoffwesens sowie im ambulanten Gewerbe (Reisegewerbe). Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 16 und 17) : Treffen Aussagen zu, die in einem Wahlprospekt zur settleswig-holsteinischen Landtagswahl dargestellt wurden, nach denen die Bundesregierung der Stadt Oldenburg in Holstein als Ersatz für den Verlust des Kreissitzes, der im Zuge der 1970 in SchlesHolstein durchgeführten Gebietsreform erfolgte, Mittel in Höhe von 3 Millionen DM für die Ansiedlung neuer Arbeitskräfte bereitgestellt hat, und in welchem Haushaltstitel erscheinen diese Mittel? Wenn die unter Frage 16 angesprochenen Mittel nicht bereitgestellt worden sind, kann die Bundesregierung dann sagen, wie öffentliche Falschmeldungen dieses Inhalts in Zukunft vermieden werden können? Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß der Bundesregierung der von Ihnen erwähnte Wahlprospekt unbekannt ist. Bundesmittel für die Stadt Oldenburg wurden in dem von Ihnen genannten Zusammenhang nicht gewährt. Zu Ihrer zweiten Frage: Auf die Ausgestaltung von Wahlprospekten kann die Bundesregierung keinen Einfluß nehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 40) : An welchen deutschen Universitäten (einschließlich der Berliner Universitäten) werden z. Z. Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt, die früher zum Teil nicht einmal Assisstenten hatten werden können, weil sie den Doktorgrad nicht erworben haben, weil sie diesen nicht erwerben wollen oder erst an der Promotion arbeiten (Professor B. Rüthers in einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin)? Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen an deutschen Universitäten z. Z. Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden, „die früher zum Teil nicht einmal Assistenten hätten werden können, weil sie den Doktorgrad nicht erworben haben, weil sie diesen nicht erwerben wollen oder erst an der Promotion arbeiten". Der von Ihnen erwähnte Brief von Professor Ruethers an den Regierengen Bürgermeister von Berlin Klaus Schütz bezieht sich offenbar im wesentlichen auf Hochschullehrer an den mit Wirkung vom 1. April 1971 errichteten Berliner Fachhochschulen. Nach § 58 des Berliner Hochschulgesetzes vom 27. November 1970 können vor allem bestimmte Lehrkräfte der bisherigen, nunmehr in Fachhochschulen übergeleiteteten Akademien auf Antrag als Professoren übernommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind in § 58 gesetzlich geregelt. Wie eine Auskunft beim Berliner Senator für Wissenschaft und Kunst ergab, trifft es nicht zu, daß — wie Prof. Ruethers schreibt — nach dem Fachhochschulgesetz „zur Zeit in großer Zahl Hochschullehrer als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden", die Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1971 7611 früher zum Teil nicht einmal hätten Assistenten werden können. Rahmenrechtliche Grundsätze für die Einstellung von Lehrkräften an Hochschulen und für die Übernahme der jetzt bei den Hochschulen vorhandenen . Lehrkräfte in die Positionen, die im Zuge der Hochschulreform geschaffen werden sollen, gelten zur Zeit noch nicht. Vorschläge dafür sind in § 42 und in § 57 des Entwurfs der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz enthalten, über das der Bundestag zur Zeit berät (Drucksache VI /1873). Danach sind sowohl für die Einstellung als auch für die Übernahme als beamteter Professor u. a. die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erforderlich oder aber hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI /2344 Fragen A 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die mißbräuchliche Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff jährlich Millionenbeträge an Mineralölsteuer hinterzogen werden? Falls dies bekannt ist, trage ich die Bundesregierung, auf Grund welcher Umstände solche Mißbräuche möglich sind, wie hoch die Bundesregierung den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer schätzt, und welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht beabsichtigt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß leichtes Heizöl mißbräuchlich als Dieselkraftstoff verwendet wird. Dies ist möglich, weil leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff sich stofflich fast nicht unterscheiden. Leichtes Heizöl kann somit technisch jederzeit als Treibstoff in Dieselkraftfahrzeugen verwendet werden. Steuerlich ist leichtes Heizöl aber nur, wie das Hohe Haus vor kurzem bei der Verlängerung der Heizölsteuer beschlossen hat, mit ca. 0,8 Pfennig Heizölsteuer pro Liter belastet, der Dieselkraftstoff dagegen mit 33 Pfennig Treibstoffsteuer pro Liter. Dieser Unterschied von ca. 32 Pfennig pro Liter ergibt den starken Anreiz und ist die eigentliche Ursache für den Heizölmißbrauch Die Bundesregierung kann den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer durch den Heizölmißbrauch nicht schätzen, da ihr naturgemäß keine Anhaltspunkte für die Dunkelziffern zur Verfügung stehen. Richtig ist, daß in Einzelfällen Millionenbeträge durch den Mißbrauch hinterzogen worden sind. Auch ist zu befürchten, daß die jährlichen Ausfälle sehr hoch sind und die 100-Millionengrenze überschreiten könnten. Die Bundesregierung hat vor kurzem bereits zwei besondere Aktionen durchgeführt, um den Heizölmißbrauch einzudämmen, eine Betriebsprüfungsaktion, deren Ergebnisse noch festgestellt werden müssen, und eine Umtauschaktion für Erlaubnisscheine von Heizölhändlern. Durch diese letztere Aktion wurde erreicht, daß gefälschte, im Verkehr befindliche Erlaubnisscheine nicht mehr weiterverwendet werden konnten. Dies hat sicherlich zur Verringerung des Mißbrauchs beigetragen, da aus Einzelfällen bekannt ist, daß gerade mittels gefälschter Erlaubnisscheine größere Heizölmengen zu Unrecht bezogen worden sind. Die Bundesregierung ist sich trotz dieser Teilerfolge klar darüber, daß die gegenwärtige Überwachung des Heizölverbrauchs — durch stichprobenweise Überwachung der Händler und der Verbraucher — nicht ausreicht. Dies wird ohne weiteres an den übergroßen Zahlen von 20 000 Händlern und von 13 Millionen Verbrauchern deutlich. Die Bundesregierung prüft deshalb zur Zeit, ob nicht eine andere Art der Absicherung in Frage kommt, die sogenannte Kennzeichnung des leichten Heizöls mit Farbstoffen und Indikatoren. Dieses Verfahren hat sich in benachbarten Ländern bewährt. Ob es auch für die Bundesrepublik in Frage kommt, muß hinsichtlich zahlreicher tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen noch geklärt werden. Beschlüsse hat die Bundesregierung insoweit noch nicht gefaßt, es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb nicht möglich, nähere sachliche und zeitliche Angaben zu machen. Die Bundesregierung wird aber, wenn sich das Verfahren als geeignet erweisen sollte, alles Erforderliche tun, um es dem Hohen Haus zur Einführung vorzuschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Henze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Bericht möchte ich noch einige erklärende Worte hinzufügen; bei der ungewöhnlich komplizierten Materie dieses Gesetzes erscheint das sinnvoll.
    Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und der Rechtsausschuß haben sich — das möchte ich ausdrücklich betonen — in zahlreichen Sitzungen ausführlich mit diesem Gesetz beschäftigt und intensiv um eine Lösung gerungen, die für alle Beteiligten annehmbar ist.
    Es waren die verschiedensten Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wir mußten eine Lösung finden, die der besonderen Situation der contergan-geschädigten Kinder und ihrer Eltern gerecht wird. Der Vergleich, den Vertreter der Kinder mit der Herstellerfirma des Contergan, der Chemie Grünenthal, geschlossen hatten, mußte berücksichtigt werden, insbesondere die Bedingungen, unter denen die Firma Chemie Grünenthal bereit ist, den ausgehandelten Betrag von 100 Millionen DM zu zahlen. Das heißt, es war gesetzlich sicherzustellen, daß die Träger der Sozialversicherung und Sozialhilfe keine Ansprüche gegen die Firma Chemie Grünenthal geltend machen können.
    Rechtlich sind Vergleich und Gesetz getrennte Regelungen. In der Sache werden Vergleich und Gesetz aber dadurch gekoppelt, daß für die Finanzierung der gesetzlichen Regelung die von der Firma Chemie Grünenthal zur Verfügung zu stellenden 100 Millionen DM herangezogen werden. Hierzu ist ein Rechtsgeschäft der diese Summe verwaltenden Treuhänder erforderlich. Öffentlich- und privatrechtliche Regelungen mußten somit in diesem Gesetz in Einklang gebracht werden.
    Gleichzeitig mußten wir jedoch im Ausschuß
    das möchte ich deutlich hervorheben — die Situation aller etwa 500 000 behinderten Kinder und die Leistungen im Auge behalten, die sie nach den verschiedenen gesetzlichen Regelungen bekommen. Wir haben versucht, die Leistungen, die nach diesem Gesetz an die contergan-geschädigten Kinder zu zahlen sind, im Zusammenhang mit unserem gesamten sozialen Leistungssystem zu sehen und sie dort — wenigstens im Grundsatz — einzupassen.
    In unsere Überlegungen einzubeziehen waren auch die Vorstellungen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, die seit Jahrzehnten vorbildliche Arbeit für Behinderte leisten und durch die zu gründende Stiftung nicht beeinträchtigt werden dürfen.
    Dieses Gesetz bringt den contergan-geschädigten Kindern und deren Eltern eine Reihe entscheidender Verbesserungen:
    1. Es begründet einen Rechtsanspruch auf Kapitalabfindung oder lebenslängliche Rente.
    2. Der Bund bringt 50 Millionen DM in die Stiftung ein, die zusammen mit den 100 Millionen DM zuzüglich Zinsen der Firma Chemie Grünenthal ausschließlich den contergan-geschädigten Kindern zur Verfügung stehen.
    3. Der Leistungsrahmen für die Renten wurde gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf erhöht und beträgt jetzt mindestens 100 und höchstens 450 DM, während der Höchstbetrag für die Kapitalabfindung von 40 000 auf 25 000 DM herabgesetzt wurde. Die Ausschußmitglieder waren der Meinung, daß den Betroffenen auf diese Weise besser geholfen werden könne. Es liegt mehr im Interesse der



    Frau Dr. Henze
    schwergeschädigten Kinder, eine lebenslängliche Rente zu erhalten als eine einmalige Kapitalabfindung.
    Lassen Sie mich dies bitte an einer einfachen Rechnung darstellen. Erhalten 2 000 contergan-geschädigte Kinder je 50 000 DM Kapitalabfindung, so ist der Betrag von 100 Millionen DM auf einmal aufgebraucht. Geht man hingegen von einer Zahl von etwa 3 000 entschädigungsberechtigten Kindern aus, würde jedes Kind nur etwa 35 000 DM erhalten. Bei einer lebenslangen Rente von 450 DM monatlich, d. h. 5 400 DM jährlich, wird in rund zehn Jahren die Summe von 50 000 DM erreicht. Ich glaube, daß dieses Beispiel verdeutlicht, welche Besserstellung eine Rente bedeutet, die mit diesem Gesetz garantiert wird.
    Eine Verankerung der Dynamisierung der Rente im Gesetz ist allerdings nicht möglich, allein schon wegen der beschränkten Mittel. Eine Erhöhung kann jeweils nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen.
    4. Auch die weiteren von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 50 Millionen DM, die beispielsweise für eine institutionelle Förderung von Einrichtungen für Behinderte oder für wissenschaftliche Forschungsaufträge gedacht sind, kommen allen contergan-geschädigten Kindern wie natürlich auch allen anderen Behinderten zugute.
    5. Bei den Leistungen nach diesem Gesetz handelt es sich um Grundrenten — ähnlich wie bei der Kriegsopferversorgung —, die den Bezug von Leistungen aus anderen Sozialgesetzen nicht ausschließen.
    Eine Regelung zugunsten aller behinderten Kinder, die von uns als dringlich angesehen wird, war in diesem Gesetz nicht möglich. Mit den von der Bundesregierung vorgesehenen 50 Millionen DM war Hilfe im Einzelfall — selbst im Härtefall — nicht zu leisten, zumal Kann-Leistungen den allgemeinen Grundsätzen unseres Sozialrechts widersprechen. Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch die Förderung von Einrichtungen und Forschungsvorhaben zugunsten aller Behinderten vor.
    In der Entschließung, die Bestandteil des Berichts ist, bringt der Ausschuß zum Ausdruck, daß weitere gesetzliche Initiativen erforderlich sind, um die Leistungen an alle Behinderten zu verbessern und somit eine Gleichstellung mit den contergan-geschädigten Kindern zu erreichen. Dabei sind insbesondere alle Möglichkeiten zu prüfen, die zu Verbesserungen von Einrichtungen in der Rehabilitation führen.
    Besonders eingehend befaßte sich der Ausschuß mit der Frage der Zuwendungen von dritter Seite. Nach Anhörung von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und nach entsprechenden Eingaben waren die Ausschußmitglieder sich darüber einig, daß die Stiftung zwar berechtigt sein soll, Zuwendungen anzunehmen, daß sie aber nicht selbst zu öffentlichen Sammlungen und Spenden aufrufen soll. Es kann nämlich nicht Sinn der Stiftung sein, die Arbeit der seit Jahrzehnten erfolgreich wirkenden Organisationen, die überwiegend auf Spenden
    angewiesen sind, dadurch zu erschweren, daß ein Teil der ihnen zufließenden Spenden jetzt der öffentlich-rechtlichen Stiftung zukommt.
    Im übrigen verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht. Namens des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit bitte ich das Hohe Haus, in zweiter Beratung dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuß erarbeiteten Fassung zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke der Frau Berichterstatterin und gebe dem Mitberichterstatter, Herrn Koenig, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter-Michael Koenig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine außergewöhnliche Vorlage, gilt es doch vor allem, durch dieses Gesetz Bürgern unseres Staates, behinderten Kindern, zu helfen, die durch eine Katastrophe auf die Schattenseite des Lebens gestellt worden sind.
    Außergewöhnliche Umstände wie die sogenannte Contergan-Katastrophe erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das heißt, daß durch dieses Gesetz — systemfremd, wenn man diese Maßnahme mit den Maßnahmen unserer Sozialgesetzgebung ver- gleicht — eben außergewöhnlich im Rahmen einer Stiftung geholfen werden soll. Das heißt aber nicht — das möchte ich mit der gebotenen Deutlichkeit sagen —, daß der durch einen Vergleich beendete Strafprozeß gegen die Firma Chemie Grünenthal durch die Treuhänder auf der gesetzgeberischen Ebene jetzt mit anderen Mitteln fortgeführt wird. Das bedeutet, daß die der Stiftung vom Bund zur Verfügung zu stellenden 100 Millionen DM, die jeweils zur Hälfte dem sogenannten ConterganTeil und dem sogenannten allgemeinen Teil institutioneller Hilfe zufließen werden, vom Bund, selbst wenn es die Haushaltslage zuließe, nicht mehr aufgestockt werden können. Das bedeutet, daß alle Hilfsmaßnahmen dieses Gesetzes für die contergangeschädigten Kinder im Rahmen der zur Verfügung stehenden 100 Millionen DM plus angelaufener Zinsen von der Firma Grünenthal und 50 Millionen DM vom Bund abgewickelt werden müssen.
    Der federführende Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ist bei allen seinen Beratungen von dieser Voraussetzung ausgegangen. Sein einziges Motiv war dabei, diesen schwergetroffenen Kindern zu helfen. Dieser Wille ist dem Ausschuß durch die Erklärungen der drei Fraktionen dieses Hauses bei der ersten Lesung dieses Gesetzes klar mit auf den Weg gegeben worden.
    Worin liegt denn die Hoffnung dieser Kinder, wenn nicht darin, in einer Zeit zu leben, in der nicht der Wille des Stärkeren, sondern der stärkere Wille bestimmend ist?

    (Beifall des Abg. von Thadden.)

    Alle gesetzgeberischen Maßnahmen im Rahmen dieser Stiftung müssen auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Sie müssen geeignet sein, diesen Kindern ihren Lebenswillen zu stärken. Die Maßnahmen müssen



    Koenig
    also ihre Rehabilitation, ihre Ausbildung und ihre Eingliederung in unsere Gesellschaft zum eigentlichen Ziel haben.
    Während der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung von der Annahme ausging, erhebliche Spenden vor allem aus dem Kreis der Industrie, und zwar nicht nur der pharmazeutischen und chemischen Industrie, zu erhalten, trägt die jetzige Gesetzesvorlage dem Umstand Rechnung, daß diese Spenden bisher nicht zugeflossen sind. So finden wir im dritten Teil der Vorlage die sogenannten institutionellen Hilfen, die allen behinderten Kindern nützlich gemacht werden können und zu deren Finanzierung vorerst 50 Millionen im Ansatz stehen. Die individuellen Hilfen mußten wir aus dem Gesetz entfernen, nachdem feststand, daß die Finanzmasse für die große Zahl der etwa 500 000 behinderten Kinder nicht ausreichen kann. So hat der zweite Teil, der sogenannte Contergan-Teil, dieses Gesetzes eine deutliche Höherbewertung erfahren.
    Zweierlei galt es vor allem in langen Ausschußsitzungen zu bedenken: Erstens. Die im Hearing gewonnenen Erkenntnisse aus den Aussagen der geladenen Betroffenen und Verbände als auch die vor dem Rechtsausschuß von dem Treuhändergremium vorgetragenen Forderungen waren zu bedenken. Zweitens. Es galt, ein ausgewogenes System zu fordern, mit dessen Regeln sowohl die Kapitalentschädigung als auch die Rentenleistung zum optimalen Nutzen der Kinder vollziehbar sind.
    Zu beiden Gesichtspunkten kann ich namens des
    Ausschusses feststellen, daß dies in maximaler und völlig einmütiger Weise geschehen ist. Nach dem Hearing wurde sichergestellt, daß die Stiftung einen eigenen Standort bei den Möglichkeiten des Spendenaufkommens erhält. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß wir die Hoffnung haben, daß sich die Industrie dieser Bitte gebührend annimmt. Durch eine Verstärkung des Schwergewichts der Rentenleistung zu Lasten der Kapitalentschädigung und unter Fortfall der Beihilfen mit Ausnahme der Beihilfen für diejenigen Eltern, deren behinderte Kinder bereits gestorben sind, soll der Sorge der Eltern dieser Kinder Rechnung getragen werden, daß ihre Kinder, auch wenn die Eltern nicht mehr sind, ihr ganzes Leben finanziell gesichert sind.
    Bei diesen Leistungen kann und soll es sich nur um Maßnahmen handeln, die im Gesamtrahmen der Sozialgesetzgebung subsidiär gesehen werden müssen im Verhältnis zu den Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz. So hat der Ausschuß der Vorlage, die Sie im Schriftlichen Bericht finden, eine Resolution zugefügt, die wir das Hohe Haus anzunehmen bitten, um deutlich zu machen, daß im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes allen Behinderten gleiche und verstärkte Hilfe zukommen muß. Der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung gebietet es, daß die Leistungen nach diesem Gesetz wie andere Leistungen auch nach den Sätzen der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes angerechnet werden. Daran kommen wir nun einmal nicht vorbei.
    Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf das An- liegen des Verbandes der contergan-geschädigten Kinder, vertreten durch ihre Eltern. In einer Resolution vom letzten Wochenende fordern sie von uns einerseits Klarstellung über die Verwendung der Mittel im Teil II, andererseits eine Verbesserung des Leistungssystems, außerdem die Hälfte der Sitze im Stiftungsrat.
    Menschlich ist jede Sorge verständlich, vor allem wenn sie von Eltern vorgetragen wird, die das Leben ihrer behinderten Kinder finanziell sichern wollen. Allerdings ist es mir unverständlich, daß das Treuhändergremium den Eltern zu dieser Resolutiontion geraten hat, weil völlig unbegründet dem Ausschuß und diesem Hohen Haus gegenüber Mißtrauen gesät wird. Die Ernte ist eine weitere Verzögerung des Wirksamwerdens des vorliegenden Gesetzes zum alleinigen Schaden der betroffenen Kinder.
    Das Gesetz ist ein Ganzes. Sowohl gehören Teil II und Teil III — der Contergan-Teil und der institutionelle Teil also — mit den 50 Millionen aus Bundesmitteln nach dem Gleichheitsgrundsatz unserer I Verfassung zusammen, wie auch die 100 Millionen plus der angelaufenen Zinsen auf Grund des Vergleichs zum finanziellen Teil dieses Gesetzes gehören. Ohne sie fehlt diesem Gesetz die Basis. Ich will dem Treuhändergremium keinen Eigennutz bei der Verwaltung dieses 100 Millionen-Topfes, der inzwischen schon auf 110 Millionen angewachsen ist, unterstellen. Aber gerade die Treuhänder müßten wissen, daß es nach dem Gesetzestext und dem Willen des Ausschusses und dem Willen der Regierung zweifelsfrei ist, daß die in den Teil II der Stiftung einfließenden Mittel ausschließlich und vollständig den contergan-geschädigten Kindern zugute kommen werden.
    Schließlich geht der federführende Ausschuß davon aus, daß das im Auftrag der Treuhänder in Arbeit befindliche Punktesystem zur Einstufung der verschiedenartigen Behinderungsgrade vom Stiftungsrat akzeptiert wird und die Kommission durch den Stiftungsrat übernommen wird, so daß der bisher auch im Hearing — nicht vorgetragene Wunsch auf Besetzung der Hälfte der Sitze im Stiftungsrat durch den Verband unverständlich ist.
    Zur Verbesserung des Leistungssystems ist zu sagen, daß der Vergleich zwischen der Firma Grünenthal und den Eltern in Vertretung der betroffenen Kinder abgeschlossen ist und eine weitere Verbesserung durch über die 50 Millionen DM hinausgehende Zuwendungen seitens des Bundes ausgeschlossen ist. Bei der Verteilung kann es sich nur darum handeln, die mathematische Formel zu finden, die die nach dem Punktesystem aufgefundenen Schädigungsgrade in eine Beziehung zur Gesamtfinanzmasse von jetzt 160 Millionen DM setzt. Dabei werden die Rentenzahlungen nach .dem jetzt üblichen Maßstab auf eine 50jährige Leistung berechnet.
    Das Gesetz ist ein Ganzes. Es kann, wie gesagt, nicht in verschiedene Teile zerlegt werden. Das würde den Sinn der Stiftung für uns in Frage stellen



    Koenig
    müssen. Das Gesetz kann aber auch nur dann verabschiedet werden, wenn sichergestellt ist, daß die finanziellen Mittel wirklich einfließen, auf deren Verwendung die Beratungen im Ausschuß basierten. Die in Ausnahmen zur jetzigen Rechtsprechung auszuräumenden Regreßansprüche der Kassen gegen die Leistungsempfänger dieser Mittel bedürfen jedoch der gesetzlichen Regelung unabhängig von allen anderen Überlegungen.
    Es ist nur zu wünschen, daß das Treuhändergremium als Partner der Eltern der ConterganKinder die Saat des unbegründeten, wenn auch menschlich verständlichen Mißtrauens nicht aufgehen läßt.

    (V o r s i t z: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Ziel aller Beteiligten kann nur die Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Kinder sein. Sie müssen ausschließlich den Willen haben, ihnen zu helfen.
    Ergänzend zum Schriftlichen Bericht muß ich noch darauf hinweisen, daß der Ausschuß für Jugend, Familie. und Gesundheit am 14. Juni den § 21 beschlossen hat, der besagt, daß die Treuhänder von eventuellen Regressen freigestellt werden, um ihnen ihre Arbeit zu erleichtern.

    (Allseitiger Beifall.)