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    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, Freitag den 18. Juni 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7437 A Absetzung der Punkte 3 und 17 von der Tagesordnung 7437 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7437 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7437 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Abg. Wagner [Günzburg], Dr. Schmitt-Vockenhausen, Mertes und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI /1935); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2316), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2164 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 7438 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 7438 C Kirst (FDP) 7439 B Benutzung der Abstimmungsanlage von Hassel, Präsident 7439 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel I und VI betr. Eisenbahnen und kombinierter Verkehr (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2279) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel II, VII und VIII betr. Straßenverkehrswirtschaft, Angleichung der Wettbewerbsbedingungen — Wegekosten und Tarifpolitik (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2280), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel III über Binnenschiffahrt (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2281), mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel IV über Luftfahrt (aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2282) und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel V über Seeverkehr (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2283) Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 7440 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7443 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 7445 C Haar (Stuttgart) (SPD) 7446 C Graaff (FDP) . . . . . . . . 7448 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 7449 B Leber, Bundesminister 7450 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI /1658); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2274), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2142) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7451 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (Bundesrat) (Drucksache VI /1905); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2260), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2259) — Zweite und dritte Beratung — 7451 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERPWirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI /2270) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/ 1999) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2272), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2217) — Zweite und dritte Beratung — . . . Freiherr von Fircks (CDU CSU) . . 7452 C Müller (Berlin) (CDU CSU) . . . . 7452 D Hofmann (SPD) 7453 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1I/1681); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache \I/2277), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 10) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite Beratung -- und mit Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenvorsorgungsgesetzes (Abg. Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Stahlberg, Dr. Marx (Kaiserslautern) und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 11/530); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite Beratung — Haase (Kellinghusen) (SPD) 7453 D, 7455 D Stahlberg (CDU /CSU) 7454 A Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 7457 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache VI /508) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 11/2157), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 11/2144) Zweite und dritte Beratung — 7458 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955, Bundesgesetzbl. I S. 734) — Wertausgleichsgesetz (Drucksache VI/ 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 11/2275) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7458 C Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 11/2255); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 11/2331), Schriftlicher Bericht des Finanz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 III ausschusses (Drucksache VI /2289) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7458 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (Abg. Mick, Erpenbeck, Geisenhofer, Baier und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI /2162) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/2332), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI /2298) Zweite und dritte Beratung — 7459 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V1/387) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1562) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7459 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 7460 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7461 B Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7462 B Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz) (Drucksache VI /2115) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2330), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI /2296) Zweite und dritte Beratung — Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . . 7463 B Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 7463 D Fragestunde (Drucksache VI /2286) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Vorschläge der Delegation der Bundesregierung auf der Experten-Konferenz des Internationalen Roten Kreuzes in Genf Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7464 C, 7465 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 7465 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Gründe zur Nichtausstellung eines deutschen Reisepasses für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 7465 B, C, D Storm (CDU/CSU) 7465 C, D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bedeutung der Werbeausgaben der deutschen Wirtschaft für die wirtschaftliche Entwicklung bei den Tageszeitungen und den Rundfunkanstalten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7466 B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7466 C, D Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/ /CSU) : Äußerung von Prof. Ralf Dahrendorf zu den Wechselkursen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7467 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 7467 A, B, C Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7467 D, 7468 A Dr. Geßner (SPD) . . . 7467 D, 7468 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Selbstbezichtigung der Kindesabtreibung von 374 Frauen in der Illustrierten „stern" Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7468 B, C, D; 7469 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 7468 D; 7469 A, B Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Mitglieder des Beirats Arzneimittelsicherheit Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 7469 C; 7470 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . 7470 A, C, D; 7471 A Frage des Abg. Löffler (SPD) : Steuerausfall durch Nichtausschöpfung der gesetzlichen Steuerquellen Dr. Emde, Staatssekretär . . 7471 A, C, D Löffler (SPD) . . . . . . 7471 B, C, D Fragen des Abg. Dr, de With (SPD) : Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften Dr. Emde, Staatssekretär. 7472 A, B Dr. de With (SPD) . . . . . . . 7472 B Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) : Konkurs der Fluggesellschaft Travelair Dr. Emde, Staatssekretär . . . . 7472 C, D Werner (CDU/CSU) . . 7472 C; 7473 A Dr. Apel (SPD) 7472 D Nächste Sitzung 7473 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7475 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 194 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksachen VI /508, VI /2144) . . . 7475 D Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 193 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksachen VI /1568, VI /2176) 7476 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Anbuhl (SPD) betr. Gewährung der Technikerzulage an Beamte besonderer Fachrichtungen 7476 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Ansiedlung eines Chemiewerkes im Raum Rheinberg-Orsoy 7476 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schirmer (SPD) betr. Sport am Arbeitsplatz . . . . . . . 7477 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. Kennzeichnung des Anfangs dreispuriger Autobahnen 7477 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem rechten Fahrstreifen 7477 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Anstrich der Kraftfahrzeuge mit Kontrastfarben 7478 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des Haushaltssicherungserlasses des Bundeskabinetts auf den Bundesfernstraßenbau 7478 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Beteiligung österreichischer Fernlastzüge an Verkehrsunfällen . . . . . . . . . 7478 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gruhl (CDU/CSU) betr. Landeverbot für Überschallverkehrsflugzeuge 7478 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) betr. Auspuffgase von Lkws . . . . . 7479 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Intensivierung des Verkehrsunfallrettungsdienstes durch den Einsatz von Unfallhubschraubern . . . 7479 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Zuteilung von Frequenzen für die Autofahrerwelle der ARD 7479 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Reinigung von Fernsprechhäuschen der Bundespost 7479 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 V betr. Kompatibilität von Datenverarbeitungsanlagen . . . . . . . . . . 7479 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. steuerliche Begünstigung der Prämien für Verbesserungsvorschläge . . . 7480 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Porzner (SPD) betr. Anwendung des Auslandsinvestitionsgesetzes und des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens bei Beteiligungen an Industrieprojekten in Irland . . 7480 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Ausgabesteigerung des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Jahre 1970 gegenüber dem Jahr 1969 . . . . . . . 7480 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. internationalen Vergleich der Anteilssätze des staatlichen und des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt . . 7481 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Frau Abg. Huber (SPD) betr. Unterhaltsgeld für Frauen nach dem Arbeitsförderungsgesetz 7481 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Sicherheitsingenieure in den Betrieben . . . 7482 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. ärztliche Versorgung auf dem Lande und in den Kleinstädten . . . . . . . . . 7482 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. ärztliche Versorgung auf dem Lande 7482 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Übernahme von Kosten der zweiten Pflegeklasse durch die Krankenkassen . . . . 7483 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Stellungnahme des Gesprächskreises der Landorganisationen zu dem Vorentwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte 7483 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" 7483 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Anwendung polnischen Sozialversicherungsrechts 7484 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Diskussion innerhalb der Bundeswehr 7485 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit in dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . 7485 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) betr. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung in den Wehrbereichskommandos . . . . . . . . . . . 7485 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Erörterung des Kommuniqués der EWG zur Nahost-Frage mit der israelischen Regierung 7486 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Erteilung von Einreisevisa an vietnamesische Studenten 7486 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Förderung des AmerikaHauses in Heidelberg 7486 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Förderung des Amerika-Hauses in Freiburg 7487 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Katzer (CDU/CSU) betr. Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes 7487 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Aufgabenstellung der Bahnpolizei . . . 7488 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verbot der Herstellung und Verbreitung bestimmter pornographischer Materialien 7488 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Vereinbarkeit der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilindustrie enthaltenen Tagespreisklauseln mit der Preisauszeichnungsverordnung 7488 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Zollamt Wintersdorf . . 7489 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. zeitliche Koordination der Prüfungen von Unternehmen, Betrieben und Verbänden durch verschiedene Institutionen . . . 7489 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Pensionsordnung des Salzgitter-Konzerns 7490 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Verluste der Bundesbank durch die Aufwertung im Jahre 1969 und die Freigabe des Wechselkurses im Jahre 1971 7491 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim (SPD) betr. unverrottbare Kunststoffdüngersäcke . . . . . . . . . 7491 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr Mischen von Butter 7492 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh betr. das Verhältnis der Entwicklungsländer des Commonwealth zu einer erweiterten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft . . . 7492 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die in Ostfriesland und im Emsland aufgetretenen Bienenschäden 7492 C Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Preisabschläge von Arzneikosten zugunsten der Krankenkassen 7492 D Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande 7493 A Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Bevölkerungsentwicklung und Prognose über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen 7493 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Sperrung bzw. Kürzung von Haushaltsmitteln für Lehrgänge in der Bundeswehr 7493 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Werbung für Arzneimittel 7494 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecken NeustadtLandau—Wörth (—Karlsruhe) sowie Kaiserslautern—Bad Kreuznach—Bingen/ Gau-Algesheim 7494 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 VII Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. die Frage der Anflugschneise zum RheinMain-Flughafen im Bereich der Stadt Mainz 7494 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr Verlegung des Munitionsdepots in Wörth/ Rhein 7494 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Darstellung des Überholvorganges auf den 5-Pfennig-Postwertzeichen der Serie „Neue Regeln im Straßenverkehr" . . . 7495 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. internationale Zusammenarbeit in der Raumfahrt . . . . . . . 7495 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Säckl (SPD) betr. Anerkennung der Examina ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen im Heimatland 7495 D Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7437 12 9. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 6. Dr. Aigner ** 18. 6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Dr. Arndt (Berlin) ** 18. 6. Dr. Artzinger * 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Biehle 18. 6. Blumenfeld 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dr. Burgbacher ** 18. 6. Dasch 30. 6. van Delden 18. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Dr. Dittrich ** 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher ** 18. 6. Ehnes 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Dr. Franz 18. 6. Dr. Frerichs 18. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gerlach (Emsland) ** 18. 6. Gewandt 18. 6. Dr. Giulini 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Haase (Kellinghusen) 18. 6. Dr. Hallstein 18. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 18. 6. Jahn (Braunschweig) * 18. 6. Jung * 18. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler 18. 6. Kiep 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Klinker ** 18. 6. Dr. Koch ** 18. 6. Kriedemann ** 18. 6. Lange ii 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18. 6. Liehr 18. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Dr. Müthling 18.6. Ollesch 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Dr. Probst 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Säckl 18. 6. Dr. Schachtschabel 18. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Schmitz (Berlin) 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Schulhoff 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Dr. Schwörer 18. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Staak (Hamburg) 18. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Dr. Tamblé 18. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18. 6. Dr. Wörner 18. 6. Wolfram ** 18. 6. Anlage 2 Umdruck 194 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films Drucksachen VI /508, VI /2144 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel i erhält Nummer 6 a folgende Fassung: 6 a. § 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Filmabgabe wird bis zum 31. Dezember 1973 erhoben." 2. In Artikel 1 erhält Nummer 8 folgende Fassung: ,8. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz i erhält folgende Fassung: (1) Förderungshilfen nach den §§ 8, 9 und 13 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 1972 im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstaufgeführt oder im Falle des § 13 von der Freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben worden ist. Förderungshilfen nach § 14 werden letztmalig für das Haushaltsjahr 1973 gewährt." 7476 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Anträge auf die Gewährung von Förderungshilfen nach den §§ 8, 9 und 13 können nur bis zum 31. März 1975 gestellt werden. Für programmfüllende Dokumentar-, Kinder- und Jugendfilme verlängert sich diese Frist bis zum 31. März 1978. Anträge auf die Gewährung von Förderungshilfen nach § 14 können nur bis zum 31. März 1974 gestellt werden." Bonn, den 16. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksachen VI /1568, VI /2176 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 03 Buchstabe d wird an § 49 Abs. 3 a folgender Satz angefügt: „Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während ihrer Absonderung ruht, erhalten neben der Entschädigung nach Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der während der Absonderung weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang." 2. In Artikel 2 Abs. 4 werden nach den Worten „nicht eingehalten worden ist" die Worte „oder in Fällen, in denen bisher ein Antrag auf Entschädigung nicht gestellt war" eingefügt. Bonn, den 16. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 1) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Technikerzulage auch Beamten gewahrt wird, die als „andere Bewerber" ins Beamtenverhältnis übernommen worden sind, um sie so bei gleichwertiger Tätigkeit Laufbahnbeamten, Beamten besonderer Fachrichtung und Angestellten gleichzutellen Im Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern, das das Hohe Haus am 3. März dieses Jahres verabschiedet hat, ist u. a. die Einbeziehung der Beamten besonderer Fachrichtungen in die Technikerzulage des gehobenen Dienstes — nur hierauf dürfte sich die Frage beziehen — vorgesehen worden. Die Verordnung über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen hat mit Wirkung vom 1. Mai 1970 den Kreis der Beamten besonderer Fachrichtungen, insbesondere im technischen Bereich, erweitert. Dies kann nicht ohne Rückwirkung auf die vor dem 1. Mai 1970 eingestellten entsprechenden Beamten bleiben. In meinem Hause wird deshalb zur Zeit eine mit den Ländern bereits abgestimmte Verwaltungsregelung vorbereitet, durch die vor dem 1. Mai 1970 eingestellte andere Bewerber in die hier in Rede stehende Zulage einbezogen werden, wenn eine erfolgreich abgelegte Abschlußprüfung einer Ingenieurschule tatsächlich maßgebend für die Einstellung war und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 2 und 3) : Wie beurteilt die Bundesregierunq die geplante Ansiedlung eines Chemiewerks im Raum Rheinherg-Orsoy unter den Gesichtspunkten der Raumordnung und des Umweltschutzes? vermag dic Bundesregierung auf die zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen einzuwirken, um die durch die Errichtung des genannten Werkes eintretende erhebliche Beeinträchtigung des Raums zwischen Duisburg und Wesel zu verhindern? Für die Entscheidung, ob die beabsichtigte Industrieansiedlung eines Chemiewerkes, die bereits mit den Schriftlichen Fragen des Herrn Kollegen Dr. Kraske angesprochen worden sind (vgl. schriftliche Antwort vom 11. Februar 1971, Anlage 31 zum Stenographischen Bericht über die 102. Sitzung des Deutschen Bundestages) -- im Raume RheinbergOrsoy (Kreis Moers) den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und den Belangen des Umweltschutzes entspricht, ist nicht die Bundesregierung, sondern die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß die Landesplanungsgemeinschaft Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk als zuständiger Träger der Regionalplanung das nach dem Landesplanungsgesetz und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Raume Rheinberg—Orsoy eingeleitet hat. In diesem Verfahren, in dem auch die Vereinbarkeit der beabsichtigten Industrieansiedlung mit den Belangen des Umweltschutzes zu prüfen ist, hatten die Beteiligten inzwischen Gelegenheit, ihre Beden- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7477 ken und Anregungen vorzubringen. Die gesetzlich vorgesehene Erörterung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist noch nicht abgeschlossen. Rechtlich hat die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeit auf die zuständigen Stellen, insbesondere auf den Träger der Regionalpanung im Lande Nordrhein-Westfalen. Nach meinen Informationen geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei ihren weiteren Überlegungen davon aus, daß die wirtschafts- und strukturpolitisch erwünschte Industrieansiedlung in diesem Raum nicht im Widerspruch zu den Belangen des Umweltschutzes stehen darf. So wird gegenwärtig versucht, durch Verhandlungen mit dem Unternehmen und durch Einschaltung der Landesanstalt für Imissions- und Bodennutzungsschutz in Essen unzumutbare Belästigungen zu vermeiden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 6 und 7): Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des Deutschen Sportbundes und der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu fördern, für die Arbeitnehmer einen Ausgleich von der Belastung durch „Sport am Arbeitsplatz" zu ermöglichen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten Modellversuche zum „Sport am Arbeitsplatz" durch arbeitsmedizinische Begleitung zu unterstützen Die Bundesregierung sieht den Sport am Arbeitsplatz als ein sehr geeignetes Mittel für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen an. Sie begrüßt daher die Bemühungen des Deutschen Sportbundes und der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Sie ist grundsätzlich bereit, diese Bemühungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen. Der Sport am Arbeitsplatz sollte nach Auffassung der Bundesregierung von den Betrieben selbst in Übereinstimmung mit den Empfehlungen oder Vereinbarungen der Sozialpartner organisiert und getragen werden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, Modellversuche einschließlich der arbeitsmedizinischen Begleitung, die von bundeszentralen Organisationen — etwa dein Deutschen Sportbund — als zentrale Maßnahmen durchgeführt werden, zu unterstützen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI/2286 Frage A 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, bei der Fahrbahngestaltung bzw. Fahrbahnkennzeichnung am Anfang dreispuriger Autobahnen die dritte Spur nach links auszugliedern und am Ende wieder in die zweite Spur einlaufen zu lassen? Die Bundesregierung ist zu folgender Auffassung gelangt, die durch vorliegende erste Ergebnisse einer noch nicht ganz abgeschlossenen Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen gestützt wird: Beim Übergang von 2 auf 3 Fahrspuren beginnt die 3. Spur vorteilhaft links am Mittelstreifen. Meßergebnisse aus Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, daß bei dieser Lösung eine günstige Verteilung der Fahrzeuge auf die 3 Fahrspuren und damit ein guter Verkehrsfluß erreicht wird. Bei Neubaustrecken läßt sich die 3. Fahrspur hinter einer kurzen Mittelstreifenverbreiterung leicht innen anfügen. Wenn bestehende Autobahnstrecken verbreitert werden müssen, kann die 3. Spur der Richtungsfahrbahn baulich nur rechts angefügt werden. Mit Hilfe einer geeigneten Fahrbahnmarkierung in einer genügend langen Verziehungsstrecke läßt sich aber auch hier erreichen, daß die Zusatzspur für den Verkehr links beginnt. Ob es zweckmäßig ist, die links angefügte Zusatzspur auch links enden zu lassen, wird noch durch Versuche geklärt. Es bestehen jedoch Bedenken gegen diese Lösung, weil dabei gerade die schnellsten Fahrzeuge örtlich begrenzt zum Spurwechsel gezwungen werden. Sehr gefährliche Situationen können auftreten, wenn bei voll belasteter Strecke der Spurwechsel nicht gelingt und auf der schnell befahrenen linken Spur plötzlich ein Stau entsteht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 32) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der rechten Autospur plus Ausscherverbot an Einfuhren die Unfallgefahren vermindern würde? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Infolge des in der Regel außerordentlich großen Lkw-Anteils auf dem rechten Fahrstreifen ist dort lie Geschwindigkeit in den meisten Fällen nicht als überhöht anzusehen. Wo in Anbetracht der besonderen Verhältnisse, z. B. bei Fehlen eines Beschleunigungsfahrstreifens, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote notwendig sind, kann dies auf Anordnung der dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder geschehen. 7478 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 33) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Kraftfahrzeuge, die mit Kontrastfarben lackiert sind, die Verkehrssicherheit erhöhen? Der Anstrich der Kraftfahrzeuge mit Kontrastfarben kann in bestimmten Fällen ein Mittel sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswirkung mehrfarbiger Anstriche hängt jedoch von den ständig wechselnden Bedingungen — und auch dem jeweiligen Hintergrund — ab, unter denen die Kraftwagen gesehen werden. Hierzu kommen die unterschiedlichen Belichtungen zu den verschiedenen Jahres-, Tages- und Nachtzeiten, bei Sonne, Regen, Schneefall oder Nebel. Die Bundesregierung hat deshalb bisher auf eine direkte Einflußnahme verzichtet und sich um eine Verbesserung der elektrischen Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bemüht. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 34 und 35) : Welche Auswirkungen hat der kürzliche Haushaltssicherunqserlaß des Bundeskabinetts auf den Bundesfernstraßenbau fur das Jahr 1971 und 1972, z. B. beim Ausbau der B 85 und B 289 (Umgehung Kulmbach), der B 470 (Anschlußstück Forchheim), der B 173 (Umgehung Lichtenfels), sowie auf die Fertigstellung der B 505? Wie ist die Erklärung der Bundesregierung, die der Parlamentarische Staatssekretär Börner beim Bundesminister für Verkehr und das Post- und Fernmeldewesen in der Fragestunde — Drucksache VI /1885 — abgab, daß das Reststück der B 505 (Fesseldorf-Roßdorf) im Jahre 1972 dem Verkehr übergeben werden kann, mit dein Haushaltssicherungserlaß zu vereinbaren? Aufgrund der in dem Schnellbrief des Bundesministers der Finanzen vom 10. Mai 1971 verfügten Beschränkungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung 1971 können im Bundesfernstraßenbau zur Zeit keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Die laufenden Arbeiten, zum Beispiel an der B 85 Ortsumgehung Kulmbach, sind durch diese Beschränkungen nicht betroffen. An den Projekten B 173 Ortsumgehung Lichtenfels, B 470 Ortsdurchfahrt Forchheim und B 505 Bamberg—Bayreuth können neue Verpflichtungen zur Zeit jedoch nicht eingegangen werden. Zum Zeitpunkt der Erklärung der Bundesregierung in der Fragestunde Nr. VI/ 1882 war noch nicht abzusehen, daß aus konjunkturpolitischen Gründen eine Verfügungsbeschränkung im Bundesfernstraßenbau notwendig wird. Dennoch sind die zur Zeit laufenden Erd- und Brückenbauarbeiten auf der B 505 im Abschnitt Fesseldorf Roßdorf nicht betroffen. Die Unterbau- und Deckenbauarbeiten dieses Abschnittes sind noch nicht ausgeschrieben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 36 und 37) : In welchem Verhältnis sind österreichische Fernlastzüge, insbesondere Tanker, an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu deutschen und Fahrzeugen anderer Länder beteiligt? Falls österreichische Fahrzeuge überdurchschnittlich beteiligt sind, was hat das für Gründe, und was wird die Bundesregierung dagegen tun? In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes werden Unfälle ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Führer nicht besonders ausgewiesen, so daß ich Ihnen leider keine Angaben zu den von Ihnen gestellten Fragen machen kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 38) : Wird sich die Bundesregierung einen Landeverbot für Überschallverkehrsflugzeuge auf amerikanischen Flugplätzen für die Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland anschließen, so wie das für Japan bereits der japanische Minister für Fragen des Umweltschutzes angekündigt hat? Überschallflugzeuge werden beim Landevorgang die gleichen Wege einhalten und die gleichen Maßnahmen befolgen müssen wie konventionelle Verkehrsflugzeuge. Sofern sie dabei auf lärmempfindlichen Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland keine stärkeren Lärmemissionen erzeugen als andere Luftfahrzeuge, ist kein Grund gegeben, ein Landeverbot auszusprechen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 28./30. April 1971 habe ich gerade zu dieser Frage des weiteren ausgeführt: Bisher ist nicht bekannt, welche Lärmabstrahlung Überschallflugzeuge beim Start und bei der Landung ausüben werden, da Meßwerte hierüber bisher nicht vorliegen. Die Bundesregierung wird sich jedoch innerhalb der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) dafür einsetzen, daß die in Vorbereitung befindlichen internationalen Lärmzulassungsnormen für Überschallflugzeuge in bezug auf Start und Landung im wesentlichen den Normen für UnterSchallflugzeuge entsprechen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7479 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Giulini (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 39) : Was kann die Bundesregierung tun, damit auf bundesdeutschen Autobahnen die Auspuffgase von Lkws nicht unmittelbar zur Belästigung für vorbeifahrende Pkws — besonders bei Stauungen — führen? Nach § 47 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen die Mündungen von Auspuffrohren nur nach oben oder nach hinten oder nach hinten links gerichtet sein. Diese Regelung ist auch im internationalen Rahmen abgestimmt. Eine Einengung auf eine Richtung, in der weder neben noch hinter dem Fahrzeug befindliche Verkehrsteilnehmer direkt belästigt werden können, erscheint nicht zweckmäßig. Besonders bei Stauungen wäre es möglich, daß mehr belästigende und schädliche Stoffe eingeamtmet werden, wenn die Auspuffmündung nach oben über das Fahrzeugdach hinausgeführt wird, als bei Mündungen in Bodennähe, weil dabei die Schadstoffe, die im allgemeinen schwerer als Luft sind, länger in der Atemzone verweilen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen des ADAC um eine Intensivierung des Verkehrsunfallrettungsdienstes durch den Einsatz von Unfallhubschraubern, und ist sie bereit, diese Bemühungen durch finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln zu fördern? Die Bundesregierung beurteilt die Bemühungen des ADAC um eine Intensivierung des Rettungswesens durch den Einsatz eines Rettungshubschraubers im Rahmen eines Modellversuchs positiv. Ich darf darauf hinweisen, daß der im Raum München eingesetzte Rettungshubschrauber des ADAC auch mit einem finanziellen Zuschuß des Bundesministers für Verkehr beschafft wurde. Die Ergänzung dieses Modellversuchs durch den Einsatz weiterer Rettungshubschrauber ist vorgesehen, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 41) : Treffen Meldungen zu, wonach sich die Zuteilung von Frequenzen für die Autofahrerwelle der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) deshalb verzögern könnte, weil die internationale Wellenkonferenz wegen Desinteresses anderer Länder im Herbst 1971 voraussichtlich nicht zustande kommt, und welche Verzögerung kann dadurch für die deutschen Rundfunkanstalten eintreten? Solche Meldungen treffen nicht zu, Die Vorbereitungen für die Internationale Frequenztagung laufen planmäßig. Sie wird vom 14. bis 25. September 1971 in Darmstadt stattfinden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Fernmeldeamt der Deutschei Bundespost im Regierungsbezirk SüdwürttembergHohenzollern an Gemeinden mit dem Ansinnen herantritt, die Reinigung von Fernsprechhäuschen der Deutschen Bundespost sowohl personell als auch finanziell zu übernehmen? Unterstützt die Bundesregierung diese Auffassung, oder ist sie mit mir der Meinung, daß es sich hier um einen zwar recht geschickten, doch unzulässigen Versuch handelt, Bundeslasten auf die unterste Verwaltungsstufe, die Gemeinde, abzuwälzen? Der von Ihnen angeführte Fall ist nicht bekannt. Wenn kein Mißverständnis vorliegt, so hätte das Fernmeldeamt sich nicht korrekt verhalten. Es ist nämlich angeordnet, daß Reinigungsarbeiten an Fernsprechhäuschen zwar vergeben werden können, aber dann selbstverständlich die Deutsche Bundespost diese Arbeiten bezahlt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 56) : Hat die Bundesregierung — eventuell in Kooperation mit den Ländern — etwas unternommen, um eine Kompatibilität von Programmiersprachen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von EDV-Anlagen in den Hochschulverwaltungen, zu erreichen? Die Bundesregierung mißt den Fragen der Kompatibilität sowohl bei ihrer eigenen Anwendung von Datenverarbeitungsanlagen als auch bei ihren Förderungmaßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung eine besondere Bedeutung bei. Ziel ihrer Bemühungen ist es, ausgehend von den Arbeitsergebnissen von Normungsgremien, die BenutzerKompatibilität, d. h. die Austauschbarkeit von Daten, Programmen und ggf. auch Geräten zwischen Anlagen verschiedener Hersteller durch Vereinbarungen zu verbessern. Im Jahre 1970 wurde ein Kooperationsausschuß, der sich u. a. auch mit Fragen der Kompatibilität beschäftigt, gebildet, dem die Koordinierungs- und 7480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die Koordinierungsreferenten der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung angehören Die Bundesregierung strebt an, mit Behörden der Bundesländer, der kommunalen Verbände sowie ausländischen Behörden, besonders aus Ländern der Europäischen Gemeinschaften, eine Verständigung über Richtlinien für die Kompatibilität bei der Anwendung der Datenverarbeitung im Behördenbereich zu erreichen. Im Rahmen der bisherigen Förderung der Datenverarbeitung und verstärkt im Rahmen des 2. Datenverarbeitungsprogramms der Bundesregierung wurde bzw. wird auch die Entwicklung von modular aufgebauten Programmen, die weitgehend unabhängig von bestimmten Anlagen und auf einen möglichst breiten Anwendungsbereich ausgerichtet sind, unterstützt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch die Forschung über die Kompatibilität und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen vordringlich zu fördern. Im Bereich der Anwendung der Datenverarbeitung in der Hochschulverwaltung fördert die Bundesregierung die Entwicklung von Verfahren und Programmen für ein rechner-unterstütztes Informationssystem im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bibliothekswesen für Hochschulen. Die Verfahren und Programme sollen so gestaltet werden, daß sie von allen Hochschulen übernommen werden können. Hierdurch wird eine Austauschbarkeit der Daten und Programme erreicht und unnötige Parallelentwicklungen von Programmen vermieden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 78 und 79): Betrachtet die Bundesregierung die „Verordnung der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge" vom 18. Februar 1957 nach ihren materiellen Inhalten heute noch als gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, den seit dem Jahre 1957 eingetretenen Veränderungen im Lohn- und Gehaltsniveau sowie den gestiegenen Lebenshaltungskosten in bezug auf die genannte Verordnung insofern Rechnung zu tragen, als die jetzt noch gültigen Freibeträge von 200 DM bzw. maximal 500 DM angemessen erhöht werden? Die Bundesregierung hält die steuerliche Begünstigung der Prämien für Verbesserungsvorschläge wegen ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung nach wie vor für gerechtfertigt. Aus diesem Grunde ist die Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar 1957 — zusammen mit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder vom 30. Mai 1951 und der Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen vom 6. Juni 1951 durch Artikel 3 des Steueränderungsgesetzes 1968 vom 20. Februar 1969 mit Wirkung vom Tage ihrer Verkündung an mit Gesetzeskraft ausgestattet worden. Dies war erforderlich, nachdem die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der steuerlichen Vergünstigungen für Erfinder durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1968 nicht mehr vorhanden waren. Die Geltungsdauer dieses Überleitungsgesetzes, daß bis zum 31. Dezember 1971 befristet worden ist, soll im Rahmen des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 bis zum 31. Dezember 1973 verlängert werden. Dies ist erforderlich, da im Rahmen der Steuerreform geprüft werden soll, ob und inwieweit die steuerrechtlichen Vorschriften für Erfinder an neuzeitliche Verhältnisse anzupassen sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die steuerlichen Begünstigungssysteme für Erfindervergütungen und für Prämien für Verbesserungsvorschläge vereinheitlicht werden können. Im Rahmen dieser Überlegungen wird auch geprüft werden müssen, ob die für Prämien für Verbesserungsvorschläge geltenden Freibeträge in ihrer derzeitigen Höhe bestehenbleiben können. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Porzner (SPD) (Drucksache 1/1/2286 Frage A 80) : Trifft es zu, daß Steuerpflichtige, die sich als Kommanditisten an Industrieprojekten in Irland beteiligen, durch Ausnutzung des Auslandsinvestitionsgesetzes und des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens in einem Jahr Verlustzuweisungen in Höhe von 170 % der Einlage von ihren deutschen Einkünften absetzen können (Inserat in der Welt vom 22. Mai 1971)? Die in dem Zeitungsinserat vertretene Auffassung trifft nicht zu. Sie geht offenbar irrigerweise davon aus, daß die Gewinne oder Verluste irischer Kommanditgesellschaften auch für die deutsche Besteuerung nach den Vorschriften des irischen Steuerrechts ermittelt und daß dabei insbesondere irische Strukturförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Maßgebend sind aber die deutschen Gewinnermittlungsvorschriften. Besondere Investitionsanreize (z. B. Sonderabschreibungen oder Bewertungsabschläge) werden danach für Investitionen in Irland wie in anderen Staaten nicht gewährt. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU /CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 81) : Wie hoch war die Ausgabesteigerung (absolut und in v. H.) des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und des öffentlichen Gesamthaushalts aus Bund, Ländern und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7481 Gemeinden im Jahre 1970 gegenüber 1969 (ggf. Schätzung nach den bisher bekanntgewordenen Ergebnissen)? Die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts haben sich im Jahre 1970 gegenüber 1969 wie folgt entwickelt: 1969 1970 Mrd. DM v. H. Öffentlicher Gesamt- haushalt 172,8 192,1 11,2 darunter: Bund 81,7 87,3 6,9 Länder 66,8 76,9 15,0 Gemeinden 46,7 53,2 13,8 In die Ausgaben sind die Schuldentilgung an Dritte und die Zuführung an Rücklagen nicht einbezogen. Beim Bund handelt es sich um das endgültige Ist; bei den Ländern liegt nur ein vorläufiges Ergebnis vor; die Angaben für die Gemeinden sind eine Hochschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen basierend auf den Ergebnissen der Vierteljahresstatistik der Gemeinden über 10 000 Einwohner. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 82) : Welche Folgerungen für die künftige Finanzpolitik gedenkt die Regierung aus den im ersten Quartalsbericht 1971 der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Statistiken zu ziehen, wonach in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1969 der Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt mit 55,4 v.H niedriger, der Anteil des öffentlichen (staatlichen) Verbrauchs mit 15,6 v. H. dagegen (mit Ausnahme der Niederlande) hofier als in den übrigen EG-Staaten (Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden 56,1 v. H., in Luxemburg 59,3 v. H., in Frankreich 60,5 v. H., in Belgien 62,6 v. H. und in Italien sogar 63,4 v. H.; Anteil des öffentlichen Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden 15,7 v. H., in Belgien 14,2 v. H., in Italien 13,4 v. H., in Frankreich 12,3 v. H. und in Luxemburg 11,8 v. H.) war? Ein internationaler Vergleich der Anteilssätze des staatlichen und des privaten Verbrauchs am Brutto-Inlandsprodukt wirft eine Reihe von Problemen auf; dabei spielt die unterschiedliche Abgrenzung eine entscheidende Rolle. In der Bundesrepublik werden die Sachleistungen der Sozialversicherung (1969 rund 19 Mrd. DM) zum Staatsverbrauch gezählt, in den anderen EG-Ländern sind sie in dem für den privaten Verbrauch ausgewiesenen Beträgen enthalten. Zu den Sachleistungen der Sozialversicherung gehören zum Beispiel die Ausgaben für Arzthonorare, Medikamente, Kuren, Prothesen und Brillen der Versicherten. Auf Grund dieser unterschiedlichen Abgrenzung des staatlichen und privaten Verbrauchs weisen die von der Kommission der EG genannten Zahlen im Vergleich zu anderen EG-Ländern den Anteil des staatlichen Verbrauchs in der Bundesrepublik zu hoch, den des privaten Verbrauchs zu niedrig aus. Rechnet man die Sachleistungen der Sozialversicherung wie in anderen EG-Ländern zum privaten Verbrauch, so ergeben sich für die Bundesrepublik folgende Anteilssätze am Brutto-Inlandsprodukt für das Jahr 1969: Privater Verbrauch rd. 581/2 v. H., Staatsverbrauch rd. 121/2 v. H. Im Jahre 1969 war also der Staatsverbrauch der Bundesrepublik nicht höher als im Durchschnitt bei den anderen EG-Ländern. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 87) : Halt es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Frauen, die von denselben beruflichen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes Gebrauch machen, ein unterschiedlich hohes Unterhaltsgeld bekommen, nämlich diejenigen, die vorher gar nicht berufstätig waren, nach dem angestrebten Beruf, die anderen nach der vorher ausgeübten Tätigkeit, was sich besonders bei vorheriger Halbtagsarbeit für die Betroffenen äußerst nachteilig auswirkt? Gemäß § 44 Arbeitsförderungsgesetz wird das an die Teilnehmer zu zahlende Unterhaltsgeld individuell berechnet. Dabei können sich in der Höhe dieser Leistung Unterschiede ergeben. Entsprechend dem Versicherungsprinzip ist nämlich grundsätzlich von dem vor Beginn der Bildungsmaßnahme erzielten Brutto-Arbeitsentgelt auszugehen, das auch der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterlag. Um Nachteile, die sich aus dieser Berechnung des Unterhaltsgeldes ergeben können, zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Härteregelung des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz für entsprechend anwendbar erklärt. Das bedeutet für die von Ihnen angesprochenen Fälle: Bei einer Frau, die vor Beginn der Bildungsmaßnahme nicht erwerbstätig war, ist von dem am Wohn- oder Aufenthaltsort maßgeblichen tariflichen oder mangels einer tariflichen Regelung von dem ortsüblichen Arbeitsentgelt derjenigen Beschäftigung auszugehen, für die sie nach ihrem Lebensalter und ihrer Leistungsfähigkeit unter billiger Berücksichtigung ihres Berufes und ihrer Ausbildung in Betracht käme. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn der Teilnehmer vorher nur halbtägig beschäftigt war, sofern die dafür maßgeblichen Gründe fortgefallen sind und er die Absicht hat, künftig wieder ganztägig tätig zu sein. In beiden Fällen wird also durch das Einstufungsverfahren eine gleiche Behandlung gewährleistet. Die von Ihnen genannte Bemessung nach dem angestrebten Beruf wird nach dem Arbeitsförderungsgesetz nur in einigen speziellen Fällen der beruflichen Rehabilitation der Berechnung des Unterhaltsgeldes zugrundegelegt. 7482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 88 und 89) : Wie groß ist die Zahl der hauet- und nebenamtlichen Sicherheitsingenieure m der Bundesrepublik Deutschland und in vergleichbaren Industriestaaten? Was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Arbeitssicherheit zu tun bzw. zu veranlassen, um Ausbildung, Aufgaben und Arbeit der Sicherheitsingenieure zu verstärken und zu verbessern? Präzise statistische Erhebungen über die Zahl der Sicherheitsingenieure in den Betrieben liegen nicht vor. Wie im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 erwähnt wurde (Drucksache VI /1970, S. 98), ist aber im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für ein Gesetz zum Ausbau des gesundheitlichen und technischen Arbeitsschutzes im Betrieb durch Umfragen und ein Gutachten ermittelt worden, daß in der gewerblichen Wirtschaft — ohne Bergbau — in den Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten ungefähr 1350 haupt- und nebenberufliche Sicherheitsingenieure beschäftigt sind. Aus den uns vorliegenden ausländischen Regelungen lassen sich Zahlen über die in den einzelnen Ländern bestellten Sicherheitsingenieure nicht entnehmen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hofft, im Rahmen des von ihr vorgesehenen Studienaufenthalts für Gewerbeaufsichtsbeamte im September d. J. zu konkreten Informationen zu gelangen. Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Frage darf ich auf den Unfallverhütungsbericht 1968/69 hinweisen. Dort ist die Absicht der Bundesregierung unterstrichen, einen Gesetzentwurf zum Ausbau des gesundheitlichen und technischen Arbeitsschutzes im Betrieb vorzubereiten. In dem Gesetz soll u. a. geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsingenieure zu bestellen sind, welchen fachlichen Anforderungen sie genügen sollen und welche Aufgaben sie zu erfüllen haben. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit behandelt, die Aus- und Fortbildung der sicherheitstechnischen Fachkräfte zu intensivieren. Das werden wir insbesondere mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erörtern. Die künftige Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz soll sich bemühen, die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu fördern und zu koordinieren. Neben der Durchführung von Lehrgängen, Seminaren, Kolloquien und Vortragsveranstaltungen für Arbeitsschutzfachleute ist die Aufstellung von Rahmenplänen, Einzelplänen und Unterlagen für Ausbilder von Arbeitsschutzfachkräften vorgesehen. Außerdem soll die Bundesanstalt den innerbetrieblichen Sicherheitsorganen bei ihrer Ausbildungs- und Schulungstätigkeit und bei der Durchführung von Arbeitsschutzveranstaltungen auf Wunsch beratend zur Verfügung stehen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI /2286 Fragen A 90 und 91) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Landrats Keim aus Feuchtwangen, welche im Amtsblatt vom 26. Mai 1971 des Landkreises Feuchtwangen dargestellt ist, wonach die Unterversorgung durch Ärzte auf dem Lande und in den Kleinstädten dadurch eingetreten ist, daß das Bundesverfassungsgericht den bisherigen § 368 a der Reichsversicherungsordnung für verfassungswidrig erklärt hat? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Unterversorgung durch Ärzte auf dein Lande und in den Kleinstädten zu beheben'? Herr Kollege, die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß die Probleme der ärztlichen Versorgung vor allem auf dem Land und in Stadtrandgebieten vordringlich beraten und gelöst werden müssen. Sie hat deshalb die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung schon vor einiger Zeit gebeten, dazu Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist zu erwarten, daß die Beratungen nach der Sommerpause abgeschlossen werden können. Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt zwar den Kassenärztlichen Vereinigungen im Ergebnis die eine Möglichkeit, auf die räumliche Verteilung der Kassenarztsitze einzuwirken. Es läßt ihnen aber durchaus Raum für andere Maßnahmen. So wirken die Kassenärztlichen Vereinigungen auch z. B. durch Umsatzgarantien, durch Förderung von Gruppenpraxen, durch den Bau von Ärztehäusern u. a. einer drohenden Unterversorgung auf dem Lande entgegen. Im übrigen, Herr Kollege, darf ich darauf hinweisen, daß die Länder, die auch die Aufsicht über die ärztlichen Vereinigungen führen, sich ebenfalls um eine Verbesserung der Situation bemühen. Nach Abschluß der Beratungen in der Sachverständigenkommission werden wir mit den Ländern über Vorschläge zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beraten. Dabei wird auch zu bedenken sein, ob und gegebenenfalls wie das geltende Recht weiterzuentwickeln ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 92 und 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an ärztlicher Versorgung auf dem Lande in bedrohlichem Maße zunimmt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit diesem wachsenden Notstand auf dem Lande abzuhelfen, sei es durch die Wiedereinführung des früheren Systems der Zulassung, sei es durch die Schaffung von Medizinalbeamtenstellen für bestimmte ländliche Regionen die ärztlich unterversorgt sind? Auf das allgemeine Problem der kassenärztlichen Versorgung auf dem Lande bin ich bereits mehrmals eingegangen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7483 Was die Wiedereinführung des früheren Systems der Zulassung angeht, so darf ich Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1960 hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat es darin für verfassungswidrig erklärt, ,die Zulassung von Kassenärzten von einer sogenannten Verhältniszahl abhängig zu machen, weil diese Maßnahme einen erheblichen Eingriff in das Recht der freien Berufsausübung bedeute. Für die Schaffung von Medizinalbeamtenstellen auf dem Lande sind allein die Länder zuständig. Die Situation der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen hat übrigens die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 3. Juni 1970 auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD /FDP (Drucksache VI /923) ausführlich dargelegt. Um eine längerfristige Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande wird sich die Bundesregierung im Rahmen des kassenärztlichen Systems bemühen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf die Antworten aufmerksam machen, die ich auf ähnliche Fragen der Kollegen Gallus und Dr. Jobst in der Fragestunde dieser Woche gebe. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 2286 Frage A 94) : Halt es die Bundesregierung für richtig, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse trotz guten Willens nicht berechtigt ist, bei Lehensgofahr, wenn kein Klassenbett zur Verfügung steht, Kosten für ärztliche Behandlung im Erstattungsverfahren zu übernehmen, weil hei der Behandlung in der dritten Pflegeklasse der behandelnde Chirurg nicht berechtigt gewesen ware, privat zu liquidieren, und diese Kosten daher nicht entstanden wären, und hält es die Bundesregierung bei dieser rechtlichen Situation nicht für sittenwidrig und fair lebensgefährlich für eventuelle Patienten, angesichts dieses Honoraiunterschieds auf die Unterbringung in der dritten Pflegeklasse angewiesen zu sein? Grundsätzlich haben die Krankenkassen auch bei Krankenhauspflege die notwendigen Kosten, also die Kosten der III. Pflegeklasse, zu erbringen. Stellt sich aber im Einzelfall die Unterbringung des Patienten in der II. Pflegeklasse als notwendig heraus, so sind die gesamten dadurch entstehenden Kosten von der Krankenkasse zu übernehmen, also auch die Kosten der ärztlichen Behandlung. Ein solcher Fall kann z. B. dann eintreten, wenn die stationäre Behandlung dringend erforderlich, jedoch ein Bett in der III. Pflegeklasse nicht frei ist. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2286 Fragen A 95 und 96) : Ist der Bundesregierung die übereinstimmende Auffassung des neu gebildeten Gesprächskreises der drei Landjugendorganisationen, Bund Deutscher Landjugend, Katholische Landjugendbewegung und Evangelische Jugend auf dem Lande, zu der von ihm vorgesehenen berufsständischen Lösung der Krankenversicherung der Landwirte bekannt? Ist die Bundesregierung nach der nunmehr aufgetretenen Verschiebung des Termins der Einführung der Krankenversicherung für Landwirte bereit, ihren Referentenentwurf mit den Landjugendverbänden eingehend zu diskutieren? Der Gesprächskreis der drei Landjugendorganisationen Bund deutscher Landjugend, Katholische Landjugendbewegung und Evangelische Jugend auf dem Lande hat bisher dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung keine Stellungnahme zu dem Vorentwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte zugeleitet. Selbstverständlich sind wir bereit, auch mit diesem Kreis die geplante Gesetzesinitiative zu erörtern. Sofern die an dem Gesprächskreis beteiligten Landjugendorganisationen das wünschen, wird unser Haus ihnen zur Diskussion der vorgesehenen Lösung für eine Krankenversicherung der Landwirte zur Verfügung stehen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 97): Wie hat sich das „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 7. Dezember 1970 konkret auf die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur beruflichen Bildung ausgewirkt? Das am 5. November 1970 von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" hat zum Ziel, nach dem Inkrafttreten von Berufsbildungsgesetz und Arbeitsförderungsgesetz und in einer Phase der Planung des gesamten Bildungswesens den betroffenen Stellen und der Öffentlichkeit gegenüber die Schwerpunkte für die Fortentwicklung und Verbesserung der beruflichen Bildung darzustellen. Inzwischen haben sich der Bundesausschuß für Berufsbildung und die Sozialpolitische Gesprächsrunde mit dem Aktionsprogramm befaßt und dessen Zielsetzung begrüßt. Es hat in den betroffenen Kreisen eine fruchtbare Diskussion ausgelöst; in den Verhandlungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung gewinnt die berufliche Bildung an Bedeutung. Im einzelnen darf ich vor allem auf folgende Punkte hinweisen: 1. In den Beratungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ist die berufliche Bildung als integraler Bestandteil des gesamten Bildungswesens anerkannt worden. Im dritten Entwurf des Bildungsgesamtplanes werden u. a. ausführlich erörtert: 7484 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 — in einem besonderen Abschnitt „Beratungsbeihilfen" die Fragen einer Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung — die Berufsbildung als gleichrangiger Teil der Sekundarstufe II — die Bildung von Arbeitsgemeinschaften auf regionallokaler Ebene für Bildungsträger von Fortbildungsmaßnahmen. 2. Die Ausbildungsordnungen werden verstärkt modernisiert. Neue Ordnungen für die Ausbildung in der Bekleidungsindustrie und in der maschenwarenproduzierenden Industrie sind im Bundesgesetzblatt vom 2. Juni dieses Jahres veröffentlicht worden. Weitere werden noch in diesem Jahr erlassen werden. 3. Die Berufsberatung wird gezielt ausgebaut. Durch eine Rahmenvereinbarung der Kultusminister der Länder wurden die Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule neu gefaßt und durch ein Übereinkommen mit der Bundesanstalt für Arbeit am 12. Februar 1971 bestätigt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat darüber hinaus — beschlossen, ein erstes Informations- und Beratungszentrum in Berlin zu errichten. — Sie prüft, inwieweit die Arbeitsämter bei der Durchführung von Betriebspraktika beteiligt werden können; — sie baut den psychologischen Dienst weiter aus, wodurch leistungsschwache und lernbehinderte Jugendliche in größerem Umfang als bisher an Eignungsuntersuchungen teilnehmen können und — hat zur Vorbereitung von Verzeichnissen der regionallokalen und überregionalen Bildungeinrichtungen Bestandserhebungen durchgeführt. 4. In den verschiedenen Unterausschüssen des Bundesausschusses für Berufsbildung wird z. Z. eine Fülle von praktischen Einzelfragen erörtert, so u. a.: — Die Frage der Einbeziehung des Fachs Berufswahlkunde in Abgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen — die Erarbeitung von Kriterien und Prioritäten für den Erlaß von Ausbildungsordnungen — die Entwicklung von Kriterien für Inhalt und Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres — die Erarbeitung von Richtlinien für Prüfungsordnungen und eine Musterprüfungsordnung für die berufliche Umschulung — die Erstellung von Lehrhilfen zum Problembereich „Technischer Fortschritt und sozialer Wandel". 5. Der verstärkte Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen wird z. Z. zwischen den Ressorts und im Bundesausschuß für Berufsbildung erörtert. Der Entwurf einer Rechtsverordnung über höhere berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse der Ausbilder ist auf Ressortebene vorbereitet und liegt als Diskussionsentwurf dem Bundesausschuß für Berufsbildung vor. Vom Herbst 1972 an soll ein Fernsehlehrgang „Ausbildung der Ausbilder" im Medienverbund ausgestrahlt werden. 6. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin wird weiter zügig ausgebaut. Das umfassende Forschungsprogramm für das Jahr 1971 ist inzwischen genehmigt worden. 7. Mit Vertretern der Kultusminister der Länder wurden Gespräche geführt über — eine bessere Koordinierung zwischen der beruflichen Bildung im Betrieb und in den Berufsschulen und über — eine Verbesserung des Berufsschulunterrichts sowie eine Verringerung des Berufsschullehrermangels. 8. Die Informationsbroschüre über die individuelle Bildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland wird vorbereitet. 9. Am 1. April dieses Jahres wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Sachverständigenkommission „Kosten und Finanzierung der Beruflichen Bildung" errichtet. Sie wird durch empirische und theoretische Untersuchungen einen Überblick über die Kosten und Finanzierung der außerschulischen Berufsbildung geben und Modelle über einen Kostenausgleich zwischen den Betrieben entwickeln. 10. Eine erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrates und der Jugendvertretung in Fragen der beruflichen Bildung ist Teil der Reform im neuen Betriebsverfassungsgesetz, das z. Z. in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten wird. Weitere im Aktionsprogramm angeschnittene Probleme sind in Bearbeitung und stehen zum Teil kurz vor dem Abschluß. Sie werden Verständnis dafür haben, Frau Kollegin, daß ich im Rahmen der Fragestunde aus der Fülle der Aktivitäten nur diese Schwerpunkte herausgreifen konnte. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 98 und 99) : Inwieweit werden deutsche Sozialversicherungszeiten bei der Bemessung der polnischen Sozialversicherungsrenten rentensteigernd berücksichtigt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7485 Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten der Sozialversicherung für die Versicherungsträger sowie für den Bund für die aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten und Polen erwarteten Aussiedler? Ihre erste Frage betrifft die Gestaltung und Anwendung polnischen Sozialversicherungsrechts. Sie werden verstehen, daß ich Ihnen insbesondere über die Praxis der polnischen Behörden keine zuverlässige Auskunft geben kann. An uns gerichtete Eingaben von Deutschen in Polen deuten darauf hin, daß die Verwaltungspraxis nicht einheitlich ist. Es scheint Fälle zu geben, in denen bei der Berechnung polnischer Renten die bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegten Zeiten ebenso wie Zeiten in der DDR oder in der Bundesrepublik nicht berücksichtigt werden. Genaueres wird sich erst im Zuge der weiteren Entwicklung durch Kontakte mit Polen in Erfahrung bringen lassen. Zur Höhe der mit Ihrer zweiten Frage angesprochenen zukünftigen Aufwendungen liegen keine Schätzungen vor, weil die dafür erforderlichen Grundlagen (Zahl der zu erwartenden Aussiedler, ihre Altersgliederung, Erwerbstätigkeit usw.) nicht feststehen. Wenn man die Altersgliederung der in der Zeit vom 23. Januar bis 31. Mai 1971 im Grenzdurchgangslager Friedland eingetroffenen Deutschen aus Polen als repräsentativ zugrunde legt, ergibt sich, daß zum Beispiel eine überdurchschnittliche Belastung mit Altersrenten nicht zu erwarten ist, da bei den Aussiedlern der Anteil der Personen über 60 Jahre erheblich geringer ist als bei der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 106) : Auf Grund welcher Tatsachen und Überlegungen ist der Bundesminister der Verteidigung zu den im Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr Ziffer 180 niedergelegten Oberzeugung gelangt, daß es gut und richtig sei, daß in der Bundeswehr diskutiert werde, und nur natürlich sei, daß dabei gegensätzliche Positionen bezogen würden - auch extrem konservative und extrem progressive? Wir leben in einer offenen und diskussionsfreudigen Gesellschaft. Die Bundeswehr soll nach Auffassung aller integrierter Bestandteil dieser Gesellschaft sein. Es ist daher ganz natürlich, gut und auch förderungswürdig, wenn in der Bundeswehr diskutiert wird und hierbei auch gegensätzliche Positionen — dazu gehören auch extrem konservative und extrem progressive — zum Ausdruck kommen. Auf dieser Erkenntnis beruhen die Ausführungen der Bundesregierung im Weißbuch 1970 unter Ziff. 150 — ich darf Sie insofern korrigieren, daß es nicht die in Ihrer Frage angeführte Ziff. 180 ist. Die Soldaten haben allerdings dabei die Ihnen, Herr Kollege Dr. Klepsch, bekannten vom Gesetz gezogenen Grenzen zu beachten. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 100) : Erwägt die Bundesregierung hei einer Novellierung der Reichsversicherungsordnung auch, den Tatbestand einer teilweisen oder verminderten Arbeitsfähigkeit vorzusehen? Da Sie, Herr Kollege, auf die Reichsversicherungsordnung Bezug nehmen, gehe ich davon aus, daß Sie die Frage zur Diskussion stellen wollen, ob in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung der Tatbestand einer nur teilweisen Arbeitsunfähigkeit eingeführt werden sollte. Sie meinen offenbar den Tatbestand, daß der Versicherte infolge Krankheit vorübergehend entweder nur stundenweise arbeiten oder nur eine andere als seine bisherige Tätigkeit verrichten kann. Das geltende Recht berücksichtigt das nicht, sondern nimmt auch bei verminderter Arbeitsfähigkeit Arbeitsunfähigkeit an. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage noch nicht befaßt. Es handelt sich um ein sehr schwieriges Problem, was eine Erörterung in der von mir genannten Kommission zeigen würde. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 107) : Hält die Bundesregierung es mit ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Personallage in der Bundeswehr für vereinbar, wend die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung in den Wehrbereichskommandos 1971 um 30 % gegenüber deni Vorjahr gekürzt werden? Herr Kollege Dr. Wörner, die von Ihnen als Kürzung bezeichneten 30% an den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchswerbung ist eine derzeitige Ausgabensperre. Ob es bei dieser Sperre bleibt ist noch ungewiß. Wie Sie wissen, geht die Ausgabensperre auf eine Empfehlung des Finanzplanungsrates vom 19. Februar 1971 zurück, in der er dem Bund, den Ländern und den Gemeinden für die erste Jahreshälfte zunächst noch eine zurückhaltende Haushaltsführung empfohlen hat. Im gleichen Sinne hat der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag zur 3. Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 festgestellt, daß er von der Bundesregierung auch einen im zeitlichen Ablauf des Jahres konjunkturgerechten Vollzug des Bundeshaushalts 1971 erwartet. Inwieweit der von Ihnen angesprochene Aufgabenkreis der Wehrbereichskommandos längerfristig 7486 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 berührt ist, kann z. Z. jedoch abschließend noch nicht beurteilt werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 114): Treffen Meldungen zu, wonach anläßlich der Überreichung des Beglaubigungsschreibens des neuen deutschen Botschafters in Israel durch die israelische Regierung ernste Differenzen über das Kommuniqué der EWG zur Nah-Ost-Frage vorgetragen wurden? Nein, diese Meldungen treffen nicht zu. Anläßlich der Überreichung des Beglaubigungsschreibens des neuen deutschen Botschafters in Israel sind die EG- Konsultationen über den Nahen Osten überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Möglicherweise werden in den Ihnen zugegangenen Informationen die Überreichung des Beglaubigungsschreibens mit dem Antrittsbesuch von Botschafter von Puttkamer beim israelischen Außenminister einen Tag zuvor verwechselt. Bei dieser Gelegenheit wurde die Erörterung der Nahostproblematik im Rahmen der politischen Zusammenarbeit der EG-Staaten in der Tat angesprochen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 115) : Trifft es zu, daß gegenwärtig im Jahresdurchschnitt 350 vietnamesische Studenten Einreisevisa in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, und daß bereits eine größere Anzahl von Asylanträgen vietnamesischer Studenten den deutschen Behörden bzw. Gerichten vorliegen? Die Botschaft Saigon hat in den vergangenen Studienjahren folgende Visa an südvietnamesische Studenten erteilt: 1. September 1967 bis 31. August 1968 140 1. September 1968 bis 31. August 1969 180 1. September 1969 bis 31. August 1970 353 1. September 1970 bis 15. Juni 1971 257 Es trifft nicht zu, daß den deutschen Behörden bzw. Gerichten bereits eine größere Anzahl von Asylanträgen vietnamesischer Studenten vorliegt. Im Jahre 1970 hat kein vietnamesischer Student einen Antrag gestellt, im Jahre 1971 haben bisher 2 vietnamesische Studenten Asylanträge gestellt, über die noch nicht entschieden wurde. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarische Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 1) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die dem Amerikahaus Heidelberg bisher gewährten Zuschüsse zu kürzen oder ganz einzustellen und damit den Bestand dieser Institutionen entscheidend zu gefährden? Die Bundesregierung sieht sich aus den Ihnen bekannten Gründen bei der Gestaltung und Handhabung des Bundeshaushalts zu größter Sparsamkeit veranlaßt. Diese Haltung entspricht auch den Empfehlungen des Konjunkturausschusses, der mit Zustimmung aller Parteien Maßnahmen zur Konjunkturdämpfung für notwendig gehalten hat. Die hieraus sich ergebende Knappheit der verfügbaren und in der nächsten Zukunft zu erwartenden Haushaltsmittel insgesamt berührt natürlich auch den Kulturfonds des Auswärtigen Amts und zwingt zu Sparmaßnahmen und Schwerpunktbestimmungen. Die Amerika-Häuser, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind von der amerikanischen Regierung nach dem Kriege in größerer Zahl errichtet worden. Inzwischen hat sich das amerikanische Engagement aber wieder erheblich reduziert. Die Bundesregierung, die seit 1962 die Förderung für 8 der verbliebenen Amerika-Häuser übernommen hat, sieht sich nun in der gleichen Lage, wie vordem schon die amerikanische Regierung, indem sie die dafür verfügbaren Mittel einschränken muß. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung keine Kulturinstitute anderer Staaten in der Bundesrepublik und die amerikanische Regierung keine deutschen Kulturinstitute in den USA finanziell unterstützt. Unsere Förderung der Amerika-Häuser in der Bundesrepublik Deutschland stellt daher eine Ausnahme dar, die auch gegenüber Drittländern kaum zu vertreten ist. Diese Sonderstellung, die den Amerika-Häusern durch die Förderung der AmerikaHäuser seitens der Bundesregierung eingeräumt wird, zeigt sich auch darin, daß von DM 1 Million, die für die Förderung deutsch-ausländischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, über 600 000 DM allein für die Amerika-Häuser aufgewandt werden, während die Bundesregierung den Instituten, deren Tätigkeit der Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern gilt, besonders auch zu den Entwicklungsländern, mehr Hilfe angedeihen lassen sollte und möchte. Auch müssen Mittel frei gemacht werden, um die übrige Kulturarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere das Fulbright-Programm, besser dotieren zu können. Hierfür sind die einzusparenden Mittel vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, die Zuwendungen an die 8 bisher von ihr geförderten Amerika-Häuser gleichmäßig zu kürzen, vielmehr ist daran gedacht, den Umständen des Einzelfalls zu entsprechen und in den einzelnen Städten unterschiedlich vorzugehen. Der gesamte Komplex befindet sich noch in der Prüfung. Eine abschlie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7487 Bende Entscheidung ist daher noch nicht getroffen worden. Soviel glaube ich Ihnen aber schon jetzt sagen zu können, daß wir beabsichtigen, die Förderung des Amerika-Hauses in Heidelberg aufgrund der besonders gelagerten Verhältnisse zunächst in dem bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 2) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher den. Carl-SchurzHaus in Freiburg (Deutsch-Amerikanisches Institut e. V.) gewährten Zuschüsse zu kürzen und damit den Bestand dieser Einrichtungen in Frage zu stellen? Die Bundesregierung sieht sich aus den Ihnen bekannten Gründen bei der Gestaltung und Handhabung des Bundeshaushalts zu größter Sparsamkeit veranlaßt. Diese Haltung entspricht auch den Empfehlungen des Konjunkturausschusses, der mit Zustimmung aller Parteien Maßnahmen zur Konjunkturdämpfung für notwendig gehalten hat. Die hieraus sich ergebende Knappheit der verfügbaren und in der nächsten Zukunft zu erwartenden Haushaltsmittel insgesamt berührt natürlich auch den Kulturfonds des Auswärtigen Amts und zwingt zu Sparmaßnahmen und Schwerpunktbestimmungen. Die Amerika-Häuser, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind von der amerikanischen Regierung nach dem Kriege in größerer Zahl errichtet worden. Inzwischen hat sich das amerikanische Engagement aber wieder erheblich reduziert. Die Bundesregierung, die seit 1962 die Förderung für 8 der verbliebenen Amerika-Häuser übernommen hat, sieht sich nun in der gleichen Lage, wie vordem schon die amerikanische Regierung, indem sie die dafür verfügbaren Mittel einschränken muß. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung keine Kulturinstitute anderer Staaten in der Bundesrepublik und die amerikanische Regierung keine deutschen Kulturinstitute in den USA finanziell unterstützt. Unsere Förderung der Amerika-Häuser. in der Bundesrepublik Deutschland stellt daher eine Ausnahme dar, die auch gegenüber Drittländern kaum zu vertreten ist. Diese Sonderstellung, die den Amerika-Häusern durch die Förderung der Amerika-Häuser seitens der Bundesregierung eingeräumt wird, zeigt sich auch darin, daß von i Mio DM, die für die Förderung deutsch-ausländischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, über 600 000 DM allein für die Amerika-Häuser aufgewandt werden, während die Bundesregierung den Instituten, deren Tätigkeit der Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern gilt, besonders auch zu den Entwicklungsländern, mehr Hilfe angedeihen lassen sollte und möchte. Auch müssen Mittel frei gemacht werden, um die übrige Kulturarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere das Fulbright-Programm, besser dotieren zu können. Hierfür sind die einzusparenden Mittel vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, die Zuwendungen an die 8 bisher von ihr geförderten Amerika-Häuser gleichmäßig zu kürzen, vielmehr ist daran gedacht, den Umständen des Einzelfalls zu entsprechen und in den einzelnen Städten unterschiedlich vorzugehen. Der gesamte Komplex befindet sich noch in der Prüfung. Eine abschließende Entscheidung ist daher noch nicht getroffen worden. Soviel glaube ich Ihnen aber schon jetzt sagen zu können, daß wir beabsichtigen, die Förderung des Amerika-Hauses in Freiburg aufgrund der besonders gelagerten Verhältnisse zunächst in bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) Drucksache VI /2286 Fragen B 5 und 6) : Hält die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (Überschreiten der Obergrenzen für Funktionsgruppen bei Bediensteten der Bundesanstalt. für Arbeit) für nötig und ausreichend, um einen reibungslosen Vollzug des Arbeitsförderungsgesetzes zu gewährleisten? Bis wann und mit welchem Inhalt ist bejahendenfalls mit einer entsprechenden Rechtsverordnung zu rechnen? Der Bundesrat hat sich anläßlich der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 — 1. BesVNG -(BGBl. I S. 208) bereit erklärt, der Bundesregierung Vorschläge zur Ausgestaltung der Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6 Satz 3 und § 53 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes i. d. F. des 1. BesVNG für den Bereich der Länder zu unterbreiten. Diese Vorschläge sind der Bundesregierung am 4. Juni 1971 zugeleitet worden. Die Bundesregierung wird die Vorschläge, die zunächst abgewartet werden mußten, sowie die Wünsche der Bundesressorts beschleunigt prüfen. Die Überprüfung der Vorschläge des Bundesrates auf den Bundesbereich wirft schwierige Sachfragen auf. Welche Funktionsgruppen im Rahmen der für die Bereiche des Bundes und der Länder erforderlichen Rechtsverordnungen berücksichtigt werden können, läßt sich heute noch nicht sagen. Dies gilt auch für Ihre Frage, welche Funktionsgruppen von Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit die Bundesregierung in die Regelung einbezogen werden können. Ich darf Ihnen mitteilen, daß der Innenausschuß des Deutschen Bundestages sich erstmals am 17./ 18. Juni 1971 mit den die Rechtsverordnungen betreffenden Fragen befassen wird. Ich bitte um Verständnis, daß ich schon aus diesem Grunde auch Ihre weitere Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnungen nicht beantworten kann. Dieser Zeitpunkt läßt sich wegen der Schwie- 7488 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 rigkeit der Materie, der Vielzahl der zu Beteiligenden (Bundesressorts, Länder, Spitzenorganisationen, Bundespersonalausschuß, Innenausschuß des Bundestages, Bundeskabinett, Bundesrat) und der noch zu klärenden haushaltsrechtlichen Deckung heute noch nicht voraussagen. Sie können jedoch davon ausgehen, daß die Bundesregierung sich um einen beschleunigten Erlaß der Rechtsverordnungen bemühen wird. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 7 und 8) : Hält die Bundesregierung an ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Juni 1969 mitgeteilten Auffassung fest, wonach die Aufgabenstellung der Bahnpolizei mit den umfassenden Funktionen der allgemeinen Polizei nicht vergleichbar ist? Ist eine Initative der Bundesregierung zu erwarten, die zum Ziel hat, daß die Zulagen, die Polizeibeamte auf Grund des Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes erhalten, auch den Beamten der Bahnpolizei gewährt werden? Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Juni 1969 mitgeteilte Auffassung bezüglich der Aufgabenstellung der Bahnpolizei zu ändern. Da die Aufgaben der Bahnpolizei und die umfassenderen Funktionen der allgemeinen Polizei grundlegende, für die Zulagengewährung maßgebende Unterschiede aufweisen, sind keine Initiativen der Bundesregierung dahin gehend zu erwarten, die Bahnpolizei in die Zulagenregelung für Polizeivollzugsbeamte nach dem 1. BesVNG einzubeziehen. Im übrigen könnte die Einbeziehung der hauptamtlich im Bahnpolizeidienst tätigen Bediensteten in die o. g. Zulagenregelung zu vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Weiterungen führen. Hierzu weise ich nur darauf hin, daß nach § 60 der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563) auch bestimmte Betriebsbeamte der Bundesbahn Bahnpolizeibeamte sind, so z. B. Vorsteher von Bahnhöfen, Aufsichtsbeamte, Fahrdienstleiter, Zugleiter, Strecken- und Schrankenwärter, Bahnsteigschaffner, Pförtner und Wächter. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister der Justiz der Freigabe von Abbildungen über die Homosexualität, die lesbische Liebe, cien Gruppensex und den Sex mit Leichen nicht nur an .Jugendliche, sondern auch an Erwachsene widersprechen wird, da bei der Freigabe an Erwachsene ein wirklicher Jugendschutz nicht möglich wäre? Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) — Drucksache VI/ 1552 —, der derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, sieht in den Fällen des neuen § 184 a ein umfassendes Verbot der Herstellung und Verbreitung bestimmter pornographischer Materialien vor. Es handelt sich hierbei um pornographische Schriften, Tonträger, Abbildungen oder Darstellungen, die Gewalttätigkeiten oder den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Bei dieser Art von Pornographie muß befürchtet werden, daß sie sich in sozialschädlicher Weise auf das Verhalten und die Vorstellungswelt des Betrachters auswirkt und Tendenzen zu kriminellem Verhalten verstärkt. Im Hinblick auf sonstiges pornographisches Material, das diese Merkmale nicht aufweist, geht der Entwurf der Bundesregierung davon aus, daß die gezielten Vorschriften gegen die Weitergabe an Jugendliche, gegen die unverlangte Zusendung sowie gegen die öffentliche Ausstellung ausreichen, um die Jugend hinreichend zu schützen und die Öfentlichkeit sowie den einzelnen vor der ungewollten Konfrontation mit Pornographie abzuschirmen. In den weiteren Beratungen im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform wird die Diskussion über die richtige Abgrenzung der in Betracht kommenden Vorschriften in § 184 a noch breiten Raum einnehmen. Die Bundesregierung hat sich dazu bereit erklärt, in dieser ernsten und schwierigen Rechtsmaterie jede Hilfe zu leisten, um unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Argumente zu einer vernünftigen und überzeugenden Lösung zu gelangen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilwirtschaft enthaltenen Tagespreisklauseln der Preisauszeichnungsverordnung zuwiderlaufen und dem Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit widersprechen? was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Automobilwirtschaft 711 einer Abänderung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu veranlassen, damit künftig die Käufer von Autos nach der Bestellung vor überraschenden Preiserhöhungen geschützt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilwirtschaft enthaltenen Tagespreisklauseln laufend zu Verstößen gegen die Preiszeichnungsverordnung führen. Diese Situation ist am 19. Mai 1971 im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen mit den Verbänden der beteiligten Wirtschaftskreise erörtert worden. An der Besprechung nahmen teil: der Verband der Automobilindustrie, der Verband der Im- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7489 porteure von Kraftfahrzeugen, der Zentralverband des Kraftfahrzeughandels, der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrhandwerks, der Allgemeine Deutsche Automobilclub, der Automobilclub von Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. In der Besprechung wurde von seiten der Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die im Automobilhandel bestehende Praxis der Auszeichnung von Tagespreisen den Bestimmungen der Preisauszeichnungsverordnung widerspricht. Ziel der Preisauszeichnungsverordnung ist die Förderung von Preisklarheit und Preiswahrheit. Sie verpflichtet daher zu eindeutigen Preisangaben. Auszuzeichnen sind nach der Preisauszeichnungsverordnung die Preise, die der Käufer zu zahlen hat. Die Angabe vorläufiger oder fiktiver Preise ist nicht statthaft. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat inzwischen die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder, denen der Vollzug der Preisauszeichnungsverordnung obliegt, gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß — ebenso wie im gesamten Einzelhandel — auch im Automobilhandel die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung beachtet werden. Die Bundesregierung hofft im Interesse des Verbrauchers, daß die Tagespreisklauseln der Automobilwirtschaft bald der Vergangenheit angehören werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 18 und 19) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dal; das derzeitige Behelfsgebäude des Zollamtes Wintersdorf (Landkreis Rastatt Baden) dem ganz eilieblich in den letzten Jahren gesteigerten Personen- und Warenverkehr von und nach Frankreich nicht (lehr genügt? Ist für das Haushaltsjahr 1972 der Bau eines neuen Dienstgebäudes samt genügendem Abstellplatz tür die abzufertigenden Fahrzeuge beim Zollamt Wintersdorf vorgesehen, das die derzeitige Behelfsbaracke mit ihren Ausmaßen von 4,37 in X 11,25 m ersetzt, ausreichenden Raum für die dort nach der Personalbedarfsberechnung zustehenden zwölf Beamten bietet und damit die unzulänglichen Abfertigungsmöglichkeiten an der einzigen Rheinbrücke zwischen Straßburg und Karlsruhe behebt? Der Grenzübergang über den Rhein bei Wintersdorf wurde im Jahre 1960 über die durch Kriegseinwirkung zerstörte und wiederaufgebaute ehemalige Eisenbahnbrücke neu eröffnet. Er wurde für den Reiseverkehr und in beschränktem Umfang auch für den Warenverkehr einspurig, durch Ampeln geregelt, freigegeben. Das Zollamt Wintersdorf war zunächst in einem Wohnwagenzug und ab August 1961 in einer transportablen Dienstbaracke untergebracht. In dieser Baracke befindet es sich heute noch. Die Abfertigungsverhältnisse genügten bis vor kurzem den Anforderungen für den Reise- und beschränkten Warenverkehr. Wegen der ständigen Verkehrszunahme, des dadurch bedingten Ausbaus der bisher einspurig befahrbaren Brücke für den zweispurigen Verkehr und wegen der unzulänglichen Unterbringung der Beamten des Zollamts in der Dienstbaracke sind bereits Pläne für eine Verbesserung der Abfertigungsverhältnisse und der räumlichen Unterbringung der Beamten des Zollamts Wintersdorf ausgearbeitet worden. Diese Pläne sehen den Neubau von Abfertigungsanlagen ca. 300 m östlich des derzeitigen Zollamtsstandorts vor. Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf ca. 800 000 DM. Mein Haus ist bemüht, den Bau des Dienstgebäudes und der Abfertigungsanlagen im Haushaltsjahr 1972 durchzuführen, sofern die Haushaltslage die Ausführung dieser Maßnahmen erlaubt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vorn 15. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, daß die Belastung von Unternehmen, Betrieben und Verbänden durch die Prüfungen verschiedener Institutionen (Finanzamt, AOK, RVO-Priifer und gegebenenfalls Rechnungsprüfungsinstitutionen u. a.) durch zeitliche Koordination dieser Prüfungen verringert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bilanzen, Geschäftsbücher und sonstigen Aufzeichnungen für die betroffenen Unternehmen mit Belastungen verbunden sind. Sie sieht jedoch z. Z. keine Möglichkeit, durch zeitliche Koordination dieser, unterschiedlichen Zwecken dienenden Prüfungen eine nennenswerte Entlastung herbeizuführen. Bei den gesamten Prüfungen in den Unternehmen handelt es sich vornehmlich um folgende Gruppen a) Prüfung der Geschäftsbücher und Bilanzen nach handelsrechtlichen Vorschriften durch Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Prüfungsverbände (§ 6 des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, § 162 Aktiengesetz, § 53 Genossenschaftsgesetz) b) Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften durch die Finanzämter (§ 162 Reichsabgabenordnung), c) Prüfung der bestimmungsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel durch die Rechnungshöfe (§ 43 7490 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Haushaltsgrundsätzegesetz und entsprechende Einzelvorschriften des Bundes und der Länder) d) Prüfung der richtigen Ermittlung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Kirchensteuer der Arbeitnehmer durch die Versicherungsträger und die Finanzämter in getrennten Prüfungsverfahren (§ 1426 RVO, §§ 50 bis 53 LStDV). Wegen der unterschiedlichen Dauer und Zielrichtung der Prüfungen sowie vor allem wegen der unterschiedlichen Prüfungszeiträume (z. B. handelsrechtliche Pflichtprüfungen im allgemeinen jährlich, steuerliche Betriebsprüfungen alle drei Jahre) ist eine zeitliche Koordination kaum durchführbar. Hinzu kommt, daß einzelne Prüfungen sachlich weitgehend vom Abschluß anderer Prüfungen abhängen. So ist eine ordnungsmäßig aufgestellte und geprüfte Handelsbilanz in der Regel Voraussetzung für die Vornahme einer steuerlichen Betriebsprüfung, andererseits ist z. B. die Entscheidung des Finanzamtes über die Steuerpflicht von Bezügen der Arbeitnehmer häufig Voraussetzung für die Beurteilung durch die rechtlich selbständigen Versicherungsträger. Es darf auch nicht übersehen werden, daß vor alem kleine und mittlere Unternehmen organisatorisch überfordert wären, wenn mehrere der genannten Prüfungen gleichzeitig stattfinden, weil allein schon die angemessene räumliche Unterbringung des Prüfungspersonals Schwierigkeiten bereiten würde und außerdem die zeitraubende Beschaffung der zu prüfenden Belege sowie die Befragung von Auskunftspersonen zu erheblichen Störungen des normalen Arbeitsablaufes führen könnte. Die Bundesregierung prüft seit längerem Möglichkeiten einer Vereinheitlichung des Prüfungswesens in verwandten Sachbereichen, so z. B. im Bereich der Prüfung auf Grund steuerlicher Vorschriften und im Bereich der Prüfung durch die RVO-Versicherungsträger. Diese Bemühungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 21) : Trifft es zu, daß nach der Pensionsordnung von Bundesunternehmen (beispielsweise Salzgitter Maschinen AG) neuerdings eine Mindestbetriebspension von 2 DM pro Jahr der Betriebszugehörigkeit gewährt wird, während ehemalige Belegschaftsangehörige, die bereits früher in den Ruhestand getreten sind, mit 0,50 DM pro ,Jahr der Betriebszugehörigkeit vorlieb nehmen müssen, und sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in einer derart unterschiedlichen Behandlung nicht eine unbillige Härte? Der in Ihrer schriftlichen Anfrage behandelte Sachverhalt hat innerhalb der bundeseigenen Gesellschaften nur für den Salzgitter-Konzern Bedeutung. Nach der Pensionsordnung des Salzgitter-Konzerns werden seit dem 1. Oktober 1969 als Mindestrente nach 10jähriger Dienstzeit 20 DM und für jedes über 10 Dienstjahre hinausgehende anrechnungsfähige Dienstjahr zusätzlich 2 DM gewährt. Vor diesem Zeitpunkt betrug die Mindestrente nach 10jähriger Dienstzeit einheitlich 15 DM. Sie betrug damit bei einer Dienstzeit von 10 Jahren für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr 1,50 DM, sank aber rechnerisch mit zunehmenden Dienstjahren und erreichte bei 30 Dienstjahren den von Ihnen angegebenen Satz von 0,50 DM. Die bis zum 30. September 1969 geltende Mindestrente von 15 DM entspricht der Pensionsordnung für die Eisen- und Stahlindustrie. Der Salzgitter-Konzern hat diesen Satz aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat für alle seit dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle in dem oben geschilderten Umfang erhöht. Diese Anhebung erfolgte in Anpassung an das zwischenzeitlich veränderte Niveau der Sozialversicherungsrenten. Nach der Pensionsordnung für die Eisen- und Stahlindustrie ruht die Rente, soweit sie zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 65 °!o (bei sehr langer Betriebszugehörigkeit 70 (Vo) des rentenfähigen Einkommens übersteigt; in diesen Fällen wird nur die Mindestrente gezahlt. Durch das steigende Niveau der Sozialversicherungsrenten wurde die Grenze von 64 % bzw. 70 010 immer häufiger erreicht, so daß nur der Anspruch auf die Mindestrente übrig blieb. Um diesem Personenkreis überhaupt eine der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit entsprechende Zusatzrente gewähren zu können, war deshalb eine Anhebung der Mindestrente notwendig. Auf die bereits vor dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle konnte die Anhebung nicht erstreckt werden. Ihre Einbeziehung hätte so hohe finanzielle Aufwendungen erfordert, daß der Konzern sich nicht in der Lage gesehen hätte, die Mindestbeträge anzuheben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die bereits früher in den Ruhestand getretenen Betriebsangehörigen ohnehin von dem Unternehmen in der Regel eine höhere Pension erhalten; denn im Hinblick auf die früher niedrigeren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt bei ihnen die vom Unternehmen gezahlte Pension vielfach die Mindestpension. Die Anhebung der Mindestpension nur für die neueren Rentenfälle entspricht auch dem Verfahren anderer Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie. Die vorstehenden Angaben beruhen auf Auskünften des Salzgitter-Konzerns. Ich verkenne nicht, daß die Beschränkung der neuen Mindestpension auf die nach dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle für diejenigen früheren Betriebsangehörigen, die auf eine lange Dienstzeit im Konzern zurückblicken, gewisse Härten mit sich bringt, da bei ihnen der Unterschied zwischen der früheren und der heutigen Mindestpension am größten ist. Auf meine Anregung hin wird die Konzernleitung prüfen, ob in diesen Fällen eine Billigkeitsregelung möglich ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7491 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 22 und 23) : Wie groß ist der Verlust, welchen die Bundesbank aus der Verminderung ihrer Vermögenswerte durch die Aufwertung des Jahres 1969 und die Freigabe des Wechselkurses im Jahre 1971 hat hinnehmen müssen? Welche Belastungen werden wahrscheinlich für die Bundeshaushalte aus den Hilfsmaßnahmen für die Folgen der beiden Währunqsseränderungen direkt oder indirekt bis zum Jahresende 1971 entstanden sein? Im Jahre 1969 entstand der Deutschen Bundesbank infolge der durch die Aufwertung der DM erforderlich werdenden Neubewertung ihrer Gold- und Devisenbestände ein Buchverlust von 4 099 Millionen DM. Wie der Geschäftsbericht der Bundesbank für das Jahr 1969 ausweist, schloß die Gewinn- und Verlustrechnung jedoch mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab, da der Aufwertungsverlust durch Entnahmen aus den Rücklagen, den Wertberichtigungen und den Rückstellungen sowie aus dem laufenden Ertrag des Jahres abgedeckt werden konnte. Im übrigen fand am 11. Dezember 1969 ein öffentliches Hearing des Haushaltsausschusse statt, bei dem sich der damalige Präsident der Bundesbank, Blessing, zu dem Problem des Aufwertungsverlustes äußerte. Wie sich die Freigabe des Wechselkurses auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 1971 auswirkt, hängt davon ab, welche Wechselkurse in der Bilanz zum 31. Dezember 1971 für die Bewertung der Gold- und Devisenbestände maßgebend sein werden und zu welchen Kursen bis dahin Zu- und Abgänge an Devisen von der Bundesbank abgewickelt werden. Keiner dieser Faktoren läßt sich z. Z. abschätzen. Es ist daher auch nicht möglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Prognose über die voraussichtliche Höhe eines aus der Wechselkursfreigabe des Jahres 1971 evtl. resultierenden Buchverlustes zu machen. In jedem Falle erzielt die Bundesbank jedoch aus der Anlage ihrer Devisenbestände Zinseinnahmen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Zum Ausgleich der Folgen der beiden Währungsänderungen sind als Hilfsmaßnahmen das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969, BGBl. I S. 2381, sowie Grenzausgleichsmaßnahmen beschlossen worden. 1. Aufwertung der D-Mark 1969 Ziel des Aufwertungsausgleichsgesetzes vom 23. Dezember 1969 ist es, der deutschen Landwirtschaft für die als Folge der Aufwertung der D-Mark, insbesondere infolge der Preisbindung an den „grünen Dollar", automatisch entstehenden Einkommenseinbußen einen Ausgleich zu gewähren. Dazu sieht das Gesetz direkte Ausgleichzahlungen aus dem Bundeshaushalt sowie mit Wirkung vom 1. Januar 1970 Maßnahmen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer vor. Die direkten Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt betragen in den Jahren 1969 72 294 309,18 DM 1970 . 1 068 517 812,11 DM 1971. (voraussichtlich) 920 000 000,00 DM zusammen 2 060 812 121,29 DM Diesen Ausgaben stehen für die Jahre 1969 und 1970 aufwertungsbedingte Einnahmen im Gesamtbetrag von 19,8 und 14,5 Millionen DM, zusammen also 34,3 Millionen DM gegenüber. Die umsatzsteuerlichen Maßnahmen haben für das Jahr 1970 zu einer Mindereinnahme im Bundeshaushalt in Höhe von 739 Millionen DM geführt. Für das Jahr 1971 ist damit zu rechnen, daß die Mindereinnahme über der des Jahres 1970 liegt. 2. Freigabe des Wechselkurses 1970 Im Zuge von Grenzausgleichsmaßnahmen zugunsten der deutschen Landwirtschaft für die Dauer der Wechselkursfreigabe ist für Erstattungen bei der Ausfuhr von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen ein Betrag von bisher bis zu 30 Millionen DM zu Lasten des Bundeshaushalts 1971 vorgesehen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der Erhebung einer Ausgleichsabgabe gegenüber, deren Höhe derzeit nicht angegeben werden kann. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 14. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 24) : Trifft es 70, daß Bundesminister Ertl an die 17 größten Düngemittel herstellenden Firmen in der Bundesrepublik Deutschland sich gewendet hat, um zu bewirken, daß nicht, wie bisher, viele Millionen unverrottbare Kunststolldüngersäcke auf Äckern und an Waldrändern weggeworfen werden, mit der Bitte, auf die Plastiksäcke wenigstens Hinweise aufzudrucken, daß diese Düngersäcke nicht verrottbar sind, und daß die Industrie bisher nicht hat erkennen lassen, daß sie dieser Bitte entsprechen wird? In meiner Eigenschaft als Schirmherr der „Aktion Saubere Landschaft" habe ich mich zusammen mit ihrem Vorsitzenden, Herrn Diplom-Forstwirt Weinzierl, gegen Ende des vergangenen Jahres in einem Schreiben an die Düngemittelindustrie mit der Bitte gewandt, einen Hinweis auf die meist unverrottbaren Düngesäcke aufzudrucken, daß die leeren Säcke gesammelt und wieder mit nach Hause genommen werden sollten. Da weggeworfene Düngesäcke die Landschaft beeinträchtigen, sollte mit dem Vorschlag in einem kleinen Bereich auf eine saubere natürliche Umwelt hingewirkt werden. Die Düngemittelindustrie hat bisher nicht reagiert. Von einem Unternehmen wurde bereits eine abschlägige Antwort erteilt. 7492 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 25) : Bezieht sich die laut Vereinigter Wirtschaftsdienst vom 17. Mai 1971 im britischen Unterbaus gestellte Frage im Hinblick auf Mischen von Butter nur auf Mischen von Butter verschiedener Provenienzen oder auch auf Mischen von Butter mit anderen Fetten? Die im britischen Unterhaus gestellte Frage bezüglich des Mischens von Butter bezieht sich — wie aus den mir vorliegenden Unterlagen ersichtlich ist — auf den Entwurf der EWG-Butterverordnung. In diesem Verordnungsentwurf ist nur das Mischen von Butter vorgesehen, die in dem selben Betrieb hergestellt und nicht älter als 8 Tage ist. In England ist es dagegen gestattet, Butter verschiedener Herkunft und verschiedenen Alters zu mischen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 26) : Inwieweit ist damit zu rechnen, daß bei einem Eintritt Englands in die EWG auch die Entwicklungsländer des Commonwealth ähnlich assoziiert werden, wie die afrikanischen Staaten, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für den Fett- und Zuckermarkt der EWG? Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen haben sich die Gemeinschaft und Großbritannien über das Verhältnis der Entwicklungsländer des Commonwealth zu einer erweiterten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft grundsätzlich geeinigt. Danach wird die erweiterte Gemeinschaft im Geiste der 1963 anläßlich des Abschlusses des ersten Abkommens von Jaunde abgegebenen Absichtserklärung den Entwicklungsländern des Commonwealth im Indischen Ozean, im Pazifischen Ozean und im karabischen Raum vorschlagen, ihre Beziehungen zur Gemeinschaft nach Wahl a) durch Beitritt zum Abkommen über die Assoziierung der afrikanischen Staaten und Madagaskars b) oder nach der Formel eines besonderen Assoziierungsabkommens, das gegenseitige Rechte und Pflichten — insbesondere im Handelsverkehr — vorsieht c) oder durch Handelsabkommen zur Erleichterung und Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern zu regeln. Die sich hieraus für den Fett- und Zuckermarkt der EWG ergebenden Folgerungen können heute noch nicht gezogen werden. In der zwischen der Gemeinschaft und Großbritannien jetzt getroffenen Vereinbarung heißt es, daß die erweiterte Gemeinschaft um die Wahrung der Interessen sämtlicher vorgenannter Länder bemüht sein wird, deren Wirtschaft weitgehend von der Ausfuhr von Grundstoffen, insbesondere Zucker, abhängt. Dabei soll in bezug auf die Ausfuhr von Zucker der Bedeutung Rechnung getragen werden, die dieses Erzeugnis für die Wirtschaft mehrerer Commonwealth-Entwicklungsländer hat. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Einfuhrregelungen für Zucker und evtl. andere Grundstoffe, wie z. B. Fette, getroffen werden, insbesondere in welchem Umfang, bleibt den Organen der erweiterten Gemeinschaft überlassen. Diese Entscheidung wird z. B. im Falle Zucker erst nach dem Auslaufen des Commonwealth-Sugar-Agreement am 31. Dezember 1974 zu treffen sein. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 14. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 27 und 28) : Ist der Btundesreqierung bekannt, daß den ostfriesischen und emsländischen Imkern ein beträchtlicher Schaden dadurch entstanden ist, daft etwa 240 Bienenvölker vernichtet wurden, die zur Rapsblüte ins Rheiderland gebracht waren und offensichtlich im niederländischen Bereich auf Felder geflogen sind, die mit Giftmitteln gespritzt V, aren? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit der niederländischen Regierung zu führen mit dem Ziel, daß in den Niederlanden die gleichen Schutzbestimmungen eingeführt und beachtet werden, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutsch land gültig sind? Der Bundesregierung sind die in Ostfriesland und im Emsland aufgetretenen Bienenschäden bekannt. Wie die mit der Untersuchung beauftragten Dienststellen hierzu mitteilten, ist jedoch nicht auszuschließen, daß diese Verluste in der Behandlung von Kümmel, der in diesen Gebieten großflächig angebaut wird, zu suchen sind. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben nämlich ergeben, daß an den eingesandten toten Bienen vielfach Pollen aus Kümmelblüten vorhanden waren. Wird dieser Befund allgemein bestätigt, so haben die Anbauer eindeutig gegen die gültige Rechtsverordnung zum Schutze der Bienen verstoßen. Abgesehen hiervon halte ich entsprechende Schutzbestimmungen über die Grenzen eines Landes hinaus für sinnvoll und ich bin gerne bereit, mit den Nachbarländern Verbindung aufzunehmen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 29) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7493 Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtslage bezüglich der Preisabschläge von Arzneikosten nach § 376 der Reichsversicherongsordnung, und was wird sie unternehmen, um die nach dent Bericht der Allgemeinen Ortskrankenkasse entstandene Rechtsunsicherheit abzubauen? Die Verfassungsmäßigkeit des von Ihnen angesprochenen § 376 der Reichsversicherungsordnung, wonach die Apotheken zugunsten der Krankenkassen zur Gewährung eines Abschlags von den Preisen der Arzneitaxe verpflichtet sind, ist ausdrücklich in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juni 1970 (Az.: I ZR 131/68) bestätigt worden. Allerdings sind seit kurzem in einzelnen Ländern rechtliche Zweifel an der Fortgeltung von sog. Einführungsverordnungen, die mit dieser Regelung in Zusammenhang stehen, aufgetreten. Ich bin grundsätzlich der Auffassung, daß die Geltung des 7 %igen Apothekenabschlags in der Reichsversicherungsordnung gesetzlich klargestellt werden sollte, um eine mögliche Rechtsunsicherheit auszuschließen. In welchem sachlichen Zusammenhang die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag machen wird, bedarf noch interministerieller Abstimmung. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU 'CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 30 und 31) : Hält die Bundesregierung die bisherigen Malnahmen, die der Entblößung der ländlichen Gebiete von der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung entgegenwirken sollten, für ausreichend? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die ärztliche Betreuung der Bevölkerung auf dem Lande sicherzustellen? Die insbesondere von den Kassenärztlichen Vereinigungen bisher ergriffenen Maßnahmen sind sicherlich ein nützlicher Schritt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande. Eine Grundlage für zusätzliche Überlegungen wird die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung liefern, die — wie Sie wissen --- Vorschläge hierzu erarbeiten soll. Die Kommission befaßt sich zur Zeit mit diesem Problemkreis und wird ein Ergebnis voraussichtlich nach der Sommerpause vorlegen. Wir werden dies zum Anlaß nehmen, mit den Ländern, die auch die Aufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen führen, Vorschläge zu einer Verbesserung der ärztlichen Versorgung, insbesondere auf dem Lande, zu beraten; dabei wird auch zu überlegen sein, ob und wie ggf. eine Weiterentwicklung des geltenden Rechts im Rahmen des bestehenden Systems der kassenärztlichen Versorgung in Betracht zu ziehen ist. Ich darf mir im übrigen erlauben, auf die Antworten hinzuweisen, die ich in der Fragestunde dieser Woche auf ähnliche Fragen der Herren Kollegen Callus und Dr. Jenninger gebe. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 32) : halt die Bundesregierung die rücklaufige Geburlenentwicklung inshesondere hinsichtlich der zukünftigen Altersversorgung für besorgniserregend? Auf eine ähnliche Frage des Kollegen Geisenhofer habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1971 (Stenographischer Bericht der 118. Sitzung, S. 6897) mit Blick auf die Rentenversicherung geantwortet. Dabei habe ich zunächst betont, daß der Rentenanpassungsbericht 1971 — Drucksache I/2040 — von den abgestimmten Daten über die natürliche Bevölkerungsentwicklung ausgeht und auf Grund dieser Daten zu einer günstigen Prognose über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1985 gelangt. Soweit es die weitere Entwicklung angeht, wird das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern bis zum Jahre 2000 immer noch weit günstiger sein als am Ende dieses Jahrzehnts auf dem Gipfel des sogenannten „Rentenbergs". Ich darf Sie im übrigen darauf hinweisen, daß die Auswirkungen der rückläufigen Geburtenentwicklung Gegenstand einer eingehenden Untersuchung • einer Arbeitsgruppe in unserem Hause waren. Das Ergebnis dieser Analyse ist kürzlich der Presse bekanntgegeben worden. Eine ausführliche Darstellung dieses Problemkreises finden Sie außerdem im neuesten Bundesarbeitsblatt vom Mai 1971. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 33) : Wieviel und welche Lehrgänge sind als Folge des Sperrens bzw. Kürzens von Haushaltsmitteln in der Bundeswehr nicht mehr durchführbar? An den Schulen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr sind derzeit noch keine Lehrgänge gestrichen worden. Die Führungsstäbe überprüfen jedoch im Zusammenhang mit den vorgesehenen Haushaltseinsparungen alle Ausbildungsvorhaben mit dem Ziel, durch Rationalisierungsmaßnahmen den Umfang der bisherigen Lehrgänge zu reduzieren. Hierbei kann es sich selbstverständlich nur um solche Lehrgänge handeln, die keinen unmittelbaren Einfluß auf die Laufbahn der Soldaten haben. Dazu rechnen z. B. Einweisungslehrgänge, Ergänzungs- und Sonderlehrgänge. Laufbahnwirksame Lehrgänge wie z. B. Offizier-, Unteroffizier- und Feldwebellehrgänge, auf die der 7494 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Soldat einen Rechtsanspruch nach dem Soldatengesetz und nach den Laufbahnbestimmungen hat, dürfen nicht gekürzt werden oder gar ganz wegfallen. Hieran ist auch in keiner Weise gedacht, da Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Soldaten Vorrang vor geplanten Haushaltseinsparungen haben. Das gleiche gilt für verwendungsbezogene Lehrgänge z. B. für fliegendes Personal, Sanitätspersonal und anderes Fachpersonal. In diesen Bereichen sind Vereinfachungen und spürbare Einsparungen nicht möglich. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß eine Reduzierung notwendiger Lehrgänge zwar eine Einsparung z. B. an Reisekosten und Trennungsgeldern mit sich bringen würde, daß aber die „fixen" Kosten der Ausbildungseinrichtungen wie der Personal- und Unterhaltungsaufwand in gleichem Umfang bestehenbleiben würden. Die Ausbildungsvorhaben der Bundeswehr — und dazu gehören in erster Linie die Lehrgänge — dürfen unter der Kürzung von Haushaltsmitteln nicht leiden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 34) : Halt die Bundesregierung die Werbung für Arzneimittel für gerechtfertigt, oder was wird sie unternehmen, um die zunehmend sich ausbreitende Werbung in diesem Bereich unter Kontrolle zu bekommen? Die Werbung für Arzneimittel hat eine umfassende Regelung im Heilmittelwerbegesetz vom 11. Juli 1965 (BGBl. I S. 604) erfahren. Danach ist eine Werbung für Arzneimittel grundsätzlich zugelassen. Ihr werden jedoch unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes Beschränkungen auferlegt. Diesen Beschränkungen unterliegt insbesondere die Werbung, die sich nicht an die Fachkreise, sondern an die Öffentlichkeit richtet. Für die Werbung muß der Grundsatz gelten, daß sie sich auf Information beschränkt. Sie darf keine suggestiven Elemente enthalten. Die Bundesregierung überprüft zur Zeit u. a. auch die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes auf eventuell notwendige Änderungen. Dabei hat sie die Entwicklung im EWG-Bereich zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Vorschriften über die Arzneimittelwerbung hängt allerdings weitgehend davon ab, daß eine ausreichende behördliche Überwachung gesichert ist. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn dahin gehend ihren Einfluß geltend zu machen, daß die Strecke Neustadt Karlsruhe und auch die sogenannte Alsenzstrecke in die Elektrifizierungsplanungen einbezogen werden? Die Deutsche Bundesbahn führt die Planungen für den weiteren Ausbau ihres elektrifizierten Streckennetzes in eigener Zuständigkeit durch. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wäre eine Elektrifizierung der von Ihnen genannten Strecken Neustadt—Landau--Wörth (—Karlsruhe) sowie Kaiserslautern—Bad Kreuznach—Bingen /Gau Algesheim aus eigenwirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vertretbar. Sie könnte jedoch Überlegungen zur Elektrifizierung der vorgenannten Strecken dann nähertreten, wenn die Frage der Finanzierung in befriedigender Weise geregelt würde. Zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Rheinland-Pfalz sind bereits Kontakte bezüglich der allgemeinen Vorstellungen über weitere Streckenelektrifizierungen in diesem Bundesland sowie der Finanzierungsmöglichkeiten aufgenommen worden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung Bereit, die Frage der Anflugschneise zum Rhein-Main-Flughafen im Bereich der Stadt Mainz erneut zu überprüfen, nachdem es offensichtlich Möglichkeiten gibt, den Anflug nicht über das dicht besiedelte Gebiet zu führen? Die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) ist angewiesen worden, die zum und vom Flughafen Frankfurt führenden An- und Abflugstrecken noch einmal mit dem Ziel zu überprüfen, ein Überfliegen der Stadt Mainz bzw. einzelner Stadtteile zu vermeiden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird die BFS der für den Flughafen Frankfurt nach § 32 b des Luftverkehrsgesetzes zuständigen Fluglärmkommission zur Beratung zuleiten. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 37) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist die schon lange angestrebte und nunmehr wegen vernünftiger Trassenführung der B 10 (Umgehung Wörth) kaum mehr aufzuschiebende Verlegung des VS- Munitionsdepots in Worth Rhein zu erwarten? Die Umgehungsstraße Wörth im Zuge der B 10 berührt das Munitionsdepot nicht. Die Trasse ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7495 läuft. auf der alten B 10 nördlich des Depots. Eine Verlegung des Munitionsdepots wegen des Neubaus der Umgehungsstraße Wörth ist daher nicht erforderlich. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache M/2286 Fragen B 38 und 39) : Teilt der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen die Autfassung des Herrn Dr. Greß, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg, daß die 5-Piennig-Postwertzeichen der Serie „Neue Regeln im Straßenverkehr das Überholen falsch darstelle, weil die Abbildung dieses Postwertzeichens das landläufige Fehlurteil unterstütze: beim Überholen blinken, statt deutlich zu machen, daß vor dem Überholen geblinkt werden muß? Welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls der Bundesminister für Verkehr und für des Post- und Fernmeldewesen, diese fatsche Darstellung, die Herr Dr. Grell als einen „Schlag gegen die Verkehrserziehung„ bezeichnet hat, zu korrigieren? Ich teile diese Auffassung nicht. Auf dem 5-PfPostwertzeichen ist eindeutig ein Überholvorgang dargestellt, bei dem der Überholende vorschriftsmäßig blinkt. Damit erfüllt das Postwertzeichen seine Aufgabe, auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers während des Überholvorgangs aufmerksam zu machen. Eine Korrektur der Darstellung ist somit nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang wäre die zusätzliche Information, daß der Fahrtrichtungsanzeiger bereits bei Beginn des Überholvorgangs betätigt werden muß, zweifellos zu begrüßen. Es steht jedoch ebenso außer Zweifel, daß sich das im Rahmen der darstellerischen Möglichkeiten, die das Briefmarkenformat bietet, nicht verwirklichen läßt. Wenn auf dem 5-Pf-Postwertzeichen ein auf der rechten Fahrspur fahrender Pkw dargestellt würde, dessen linker Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet' wäre, so könnte der Betrachter hieraus nicht eindeutig darauf schließen, daß der Fahrer des Pkws anzeigt, daß er überholen will. Der Betrachter könnte durchaus annehmen, daß der Fahrer vergessen hat, den Fahrtrichtungsanzeiger auszuschalten. Auf die Absicht des Fahrers zu überholen könnte nur dann eindeutig geschlossen werden, wenn diese Verkehrssituation durch entsprechenden Text erläutert würde. Das läßt jedoch das Briefmarkenformat nicht zu. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 111/2286 Fragen B 41 und 42) : Wie ist der Stand der auf initiative des ESRO-Rates vorgesehenen Verhandlungen mit den USA bezüglich der atlantischen Flugkontrollsatelliten, die zunächst von ESRO und NASA gemeinsam entwickelt werden sollten, nun jedoch von der amerikanischen Regierung in die Zuständigkeit der Federal Aviation Agency (FAA) und des Departements of Transportation (DOT) übertragen worden sind, und bei denen, an der Zusammienarbert mit den USA festhaltend, erreicht werden sollte, daß die pazifischen gleichzeitig mit den atlantischen Satelliten entwickelt werden? Hat die Bundesregierung Pläne zur Zusammenarbeit auf dem Raumifahrtsektor mit der UdSSR, nachdem eine französischsowjetische Kooperation seit dem Besuch General de Gaulles 1966 existiert und die USA diese seit Januar 1971 aufgenommen haben, und ist daran gedacht, jedenfalls die europäischen Partner auf dem Raumfahrtsektor gegenüber der UdSSR zu koordinieren? Die ersten europäisch-amerikanischen Besprechungen über die Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung eines einheitlichen Flugverkehrskontrollsatellitensystems (ATC-Projekt) für Atlantik und Pazifik finden vom 15. bis 17. Juni 1971 in Washington statt. Die von der ESRO eingesetzte europäische Delegation (Aeronautical Ministerial Group) wird von dem spanischen Luftverkehrsminister Julio Salvador Diaz-Benjumea geleitet und setzt sich aus jeweils einem Vertreter der für den Luftverkehr zuständigen Ministerien der ESRO- Mitgliedstaaten sowie Vertretern der ESRO zusammen. Von amerikanischer Seite werden das Department of Transportation (DOT) und die ihm nachgeordnete Federal Aviation Administration (FAA) sowie das Office of Telecommunications des State Departments beteiligt sein. Die europäische Mission ist eingeleitet worden durch ein Gespräch zwischen dem spanischen Minister Salvador und dem US-Verkehrsminister Volpe anläßlich dessen Besuchs in Madrid am 24. Mai 1971. Als Folge dieses Gesprächs haben die amerikanischen Stellen zugesagt, ab sofort alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem geplanten rein amerikanischen Projekt eines pazifischen ATC- Satelliten auszusetzen und zunächst das Ergebnis der europäisch-amerikanischen Gespräche abzuwarten. Verhandlungsziel der europäischen Delegation ist es, gemeinschaftlich mit den USA ein einheitliches, weltweit verwendbares System zu entwickeln, dessen Arbeitsanteile in der Größe 50 : 50 zwischen den USA und den ESRO-Staaten aufgeteilt werden sollen. Inwieweit dieses Ziel erreichbar ist, wird sich frühestens nach Rückkehr der europäischen Delegation absehen lassen. Von seiten meines Hauses besteht vorläufig nicht die Absicht, die Raumfahrt in die angestrebte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion einzubeziehen. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Säckl (SPD) (Drucksache V1/2286 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Ausländer, insbesondere in Fachrichtungen mit beschränkter Zahl von Studienplätzen, studieren, obwohl 7496 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 die deutschen Semester bzw. Examina im betreffenden Heimatstaat nicht anerkannt werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, uni angesichts des Mangels an Studienplätzen schon jetzt und in Zukunft sicherzustellen, daß nur solche Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland studieren und Stipendien einalten, bei denen gewährleistet ist, daß sie nach Abschluß ihrer deutschen Ausbildung in ihrer Heimat ihren Fähigkeiten und Fertigketen gemäß eingesetzt werden kennen? Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, besonders aus Entwicklungsländern, Schwierigkeiten gehabt haben, ihre in der Bundesrepublik abgelegten Examina nach Rückkehr in ihr Heimatland anerkannt zu bekommen und eine ihrem Ausbildungsstand entsprechende Berufstätigkeit zu finden. Das gilt jedoch nur für einen Teil der Ausländer, die in der Bundesrepublik ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Da die Ursachen für diese Schwierigkeiten, soweit sie bestehen, von Land zu Land unterschiedlich sind, ist ein gemeinsamer Ausschuß unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingesetzt worden, der die damit zusammenhängenden Fragen untersuchen soll. Sein Bericht muß abgewartet werden, ehe die Bundesregierung bei den Ländern bzw. den Hochschulen Entscheidungen auf diesem Gebiet. anregen kann. Dabei wird zu trennen sein zwischen der Frage der Anerkennung von in der Bundesrepublik verbrachten Studienzeiten sowie abgelegten Examina und dem Problem einer den Fähigkeiten und Fertigkeiten angemessenen Verwendung nach Rückkehr in das Heimatland, das sich schon deshalb einer generellen Lösung entziehen wird, weil häufig nicht feststeht, ob der einzelne Ausländer nach Abschluß seiner Ausbildung in sein Heimatland zurückkehren wird. Unabhängig von diesen Überlegungen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Mangel an Studienplätzen in einzelnen Fachrichtungen nicht dazu führen darf, ausländischen Studienbewerbern den Zugang zum Studium zu versagen, denn der Ausschluß dieser Studienbewerber von deutschen Hochschulen würde zur Folge haben, daß auch deutsche Studierende keinen Zugang mehr zu ausländischen Hochschulen finden würden. Die Bundesregierung hat deshalb auch in § 30 Abs. 3 ihres Entwurfs eines HRG ausdrücklich festgelegt, daß ein bestimmter Anteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze in Fächern mit Numerus clausus ausländischen Studienbewerbern vorzubehalten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die schrecklichen Vorgänge in Westbengalen und im Tschad zeigen uns, daß Seuchen ihre Aktualität leider noch nicht verloren haben. Das ist nicht nur ein Problem Afrikas und Asiens, sondern natürlich auch ein Problem Europas, wenn es um Vorbeugung, um Schutz vor Seuchen geht. Wir haben eine weitgehende Pflicht zur Schutzimpfung gegen bestimmte Erkrankungen. Es handelt sich hier um eine Vorleistung der Staatsbürger für die Allgemeinheit, und wenn diese Vorleistung zu Schäden führt, müssen diese von der Allgemeinheit auch wiedergutgemacht werden, soweit das im materiellen Bereich überhaupt möglich ist.
    Das, was sich an schrecklichen Vorgängen draußen in der Welt heute abspielt, kriegen wir durchs Fernsehen gratis ins Haus geliefert, und jeder macht sich seine Gedanken darüber, was infolge des modernen Massentourismus und des Näher-Aneinanderrückens der Kontinente vielleicht auch uns passieren könnte. Deshalb haben auch wir uns darüber Gedanken gemacht und' gemeint, daß das BundesSeuchengesetz einer Änderung zugeführt werden muß.
    Ich möchte deswegen zur dritten Lesung im Namen der SPD-Fraktion folgende Erklärung abgeben.
    Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes ist das Ergebnis der Beratungen über die drei von den Fraktionen der SPD, FDP und CDU/CSU sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes. Diese drei Gesetzentwürfe wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem Gesetzentwurf zusammengefaßt, der nunmehr die Bezeichnung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes" trägt.
    Dieser Gesetzentwurf behandelt im wesentlichen die Verdienstausfallentschädigung bei Berufsverbot und Absonderung sowie die Regelung der Entschädigung von Impfschäden. Er bringt gegenüber dem geltenden Recht bedeutende Verbesserungen und Änderungen, und zwar aus einem Anlaß, der uns sicherlich noch im Gedächtnis haftet, nämlich auf Grund der Ereignisse in Meschede vor mehr als einem Jahr.
    Die jetzt geltende Fassung des Bundes-Seuchengesetzes sieht eine starre Höchstgrenze für die Verdienstausfallentschädigung von 660 DM vor. An die Stelle dieses festen Betrages tritt künftig eine flexible, an der Entwicklung der Einkommensverhältnisse orientierte Regelung. Diese Regelung sieht folgendermaßen aus.
    Erstens. Die Entschädigungsbehörde zahlt Personen, die aus seuchenhygienischen Gründen Berufsverboten unterliegen oder abgesondert werden, ihren Verdienst- bzw. Einkommensverlust in den ersten sechs Wochen voll, dann entsprechend den Krankengeldsätzen, die arbeitsunfähige Versicherte auf Grund der Reichsversicherungsordnung beanspruchen können.
    Zweitens. Bei grundsätzlicher Verpflichtung der Entschädigungsbehörde zur Leistung ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen vorleistungspflichtig, damit die Entscheidungen über die Anträge nicht auf dem Rücken der Antragsteller ausgetragen werden.
    Drittens. Für den Fall, daß durch Berufsverbot oder Absonderung die Existenz gefährdet wird, werden im Härteausgleich Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während ihrer Absonderung ruht, sollen neben der Verdienstausfallentschädigung auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der während der Absonderung weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang erhalten. Das ist eine Anpassung an die Regelung für Arbeitnehmer, bei denen die Werbungskosten von der Entschädigung mit abgedeckt werden.
    Viertens. Um sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, wird festgelegt, daß für die Dauer der Entschädigung eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversiche-



    Glombig
    rung sowie eine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung zu Lasten des Kostenträgers fortbestehen.
    Besonders erfreulich, meine Damen und Herren, ist die Neuregelung der Entschädigung von Impfschäden, und zwar deshalb, weil das Bundes-Seuchengesetz jetzt keine Vorschriften über die Höhe der Entschädigungsleistungen enthält. Das hat zu unerträglich unterschiedlichen Schadensregelungen in den einzelnen Bundesländern geführt. Außerdem war allen Beteiligten klargeworden, daß der begünstigte Personenkreis zu eng gefaßt ist. Nunmehr soll eine bundeseinheitliche Schadensregelung durch entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erreicht und der Kreis der anspruchsberechtigten Impfgeschädigten erweitert werden. Das ist ein sehr großer Fortschritt.
    Von großer Bedeutung ist zweifellos die Annahme des interfraktionellen Antrags, wonach Geschädigte, die bisher noch keinen Entschädigungsantrag gestellt haben, auch nach Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes noch einen Antrag stellen können. Diese Vorschrift dient der notwendigen Klarstellung im Interesse der Betroffenen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Jungmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie auch mir, im Namen meiner Fraktion, aber zugleich auch in meinem eigenen Namen als Berichterstatter meinem Schriftlichen Bericht noch einige mündliche Ergänzungen hinzuzufügen.
    Durch diese Novelle zum Bundes-Seuchengesetz sollen zunächst einmal die Entschädigungen für die von den Quarantänebestimmungen, genauer müßte man sagen: von Berufsverbot und Absonderungsbestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes Betroffenen, vor allem aber die Verpflichtungen gegenüber den Impfgeschädigten, grundlegend verbessert werden. Davon ist soeben schon die Rede gewesen. Es ist für alle Beteiligten besonders wohltuend gewesen, daß bei der Vorbereitung und Ausarbeitung dieses Gesetzes weder sachliche noch politische Kontroversen eine Rolle gespielt haben, um so mehr aber ein gemeinsamer Wetteifer um die Erreichung eines gemeinsamen Zieles festzustellen war. Das gilt für die beiden interfraktionellen Änderungsanträge ebenso wie für den gesamten Gesetzentwurf, der Ihnen nun zur endgültigen Entscheidung vorliegt.
    Durch dieses Gesetz wird der Aufopferungsanspruch der Impfgeschädigten ausdrücklich und stärker als bisher anerkannt. Die Gleichstellung der Impfgeschädigten mit anderen Versorgungsberechtigten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes bedeutet nicht nur eine wesentliche materielle Verbesserung, sondern vor allem auch eine Verbesserung gegenüber der überaus peinlichen Rechtsunsicherheit in der bisherigen Entschädigungspraxis. Es bedeutet für uns alle eine Erleichterung unseres
    Gewissens — ich glaube, das gilt nicht nur für diejenigen, die an dem Gesetz mitgearbeitet haben, sondern auch für Sie —, daß mit der Einführung des Versorgungsrechts in die Entschädigung von Impffolgen, abgesehen von der ausdrücklichen Erleichterung der Beweislast — in Zukunft wird schon die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens ausreichen, um den Entschädigungsanspruch auszulösen — auch alle bisher abschlägig beschiedenen Ansprüche wiederaufleben können.
    Die Zuständigkeit der Sozialgerichte wird, so will es der Gesetzgeber jedenfalls, wesentliche Vorteile gegenüber der bisher zuständigen ordentlichen Gerichtsbarkeit mit sich bringen.
    Nach dem Gesetzentwurf sollten die obersten Gesundheitsbehörden der Länder für die öffentliche Empfehlung von Impfungen zuständig sein. Wenn der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit dem formalrechtlich begründeten Wunsch des Bundesrates gefolgt ist, für diese Aufgabe nicht ausdrücklich die obersten Landesbehörden, sondern die in den Ländern zuständigen Behörden — so heißt es im Gesetzestext — verantwortlich zu machen, so ist der Ausschuß doch davon ausgegangen, daß die obersten Landesbehörden für diese Aufgaben verantwortlich sein werden; nicht, weil sich der Ausschuß damit auch nur gedanklich in die Verwaltungshoheit der Länder einmischen möchte, sondern weil eine andere Regelung im Interesse der Staatsbürger nicht vertretbar wäre. Der impfwillige Staatsbürger und auch der Arzt dürfen nicht im unklaren bleiben, welche Behörde für die öffentliche Empfehlung von Impfungen mit ihrer außerordentlich weitreichenden Konsequenz zuständig ist. Das kann von der Sache her nur die oberste Landesgesundheitsbehörde sein, von der erwartet werden muß, doll sie die Bürger und die Ärzte ihres Landes klar und eindeutig über ihre Entscheidungen in Impffragen informieren wird. Das ist für den Staatsbürger auch dann von wesentlicher Bedeutung, wenn bestimmte Impfungen, wie eine Grippeschutzimpfung, die ich nur als Beispiel nenne — vielleicht stimmt das Beispiel gar nicht nicht öffentlich empfohlen werden sollten.
    Es muß auch erwartet werden, daß die obersten Gesundheitsbehörden der Länder um einheitliche Empfehlungen bemüht sein werden, soweit es sich nicht um zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen handelt. Von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium schließlich muß eine entsprechende Koordination auch dann erwartet werden, wenn es ihm an der formalen Kompetenz dazu fehlt. Das ist in der Vergangenheit so geschehen. Aber ich möchte nochmals ausdrücklich betonen, daß das die Vorstellung ist, von der der Ausschuß ausgegangen ist, als er dieses Gesetz erarbeitet hat.
    Erlauben Sie mir schließlich noch einige wenige Worte zu den allgemeinen Impfproblemen. Es gibt bekanntlich Impfgegner aus Prinzip und Impfgegner auf Grund eigener bitterer Erfahrung, während sich die überwiegende Mehrzahl der Staatsbürger auf die Richtigkeit der gesetzlichen Vorschriften und auf das Verantwortungsbewußtsein der Gesundheitsbe-



    Dr. Jungmann
    hörden verläßt und tatsächlich auch verlassen muß; eigentlich müßte ich sagen: verlassen können muß. Die mangelhafte Regelung der Entschädigung von Impfschäden ist bisher eine überaus schwere Belastung des Vertrauens der Bevölkerung sowohl in die Richtigkeit der Vorschriften als auch in das Verantwortungsbewußtsein der Gesundheitsbehörden gewesen. Dieser Vorwurf trifft nicht die Gesundheitsbehörden, er trifft und traf den Gesetzgeber. Die berechtigte Kritik an den sehr unbefriedigenden Entschädigungsregelungen hat das Verhältnis zwischen den Vorteilen von Schutzimpfungen und den damit verbundenen Risiken schwer belastet und die Erkennung ihrer nicht zu übersehenden Vorteile, wie zum Beispiel bei der Bekämpfung der Kinderlähmung, erschwert.
    Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben — und darf das auch namens meiner Fraktion tun —, daß die Beseitigung der Ärgernisse der unbefriedigenden Versorgung der Impfgeschädigten nun den Weg frei machen wird für die längst fällige offene Diskussion über das Für und Wider von Impfungen überhaupt, insbesondere der Pockenschutzimpfung.
    Es würde über das gebotene Maß dieser mündlichen Ergänzung des von mir schriftlich gegebenen Berichts hinausgehen, wenn ich hier auf weitere Einzelheiten eingehen wollte; das liegt auch nicht im Interesse der Sache.
    Ich erkläre für meine Fraktion, daß wir diesem Gesetz mit den Änderungen, denen inzwischen schon zugestimmt worden ist, unsere Zustimmung geben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)