Protokoll:
6129

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 129

  • date_rangeDatum: 18. Juni 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:39 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, Freitag den 18. Juni 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7437 A Absetzung der Punkte 3 und 17 von der Tagesordnung 7437 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7437 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7437 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Abg. Wagner [Günzburg], Dr. Schmitt-Vockenhausen, Mertes und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI /1935); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2316), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2164 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 7438 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 7438 C Kirst (FDP) 7439 B Benutzung der Abstimmungsanlage von Hassel, Präsident 7439 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel I und VI betr. Eisenbahnen und kombinierter Verkehr (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2279) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel II, VII und VIII betr. Straßenverkehrswirtschaft, Angleichung der Wettbewerbsbedingungen — Wegekosten und Tarifpolitik (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2280), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel III über Binnenschiffahrt (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2281), mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel IV über Luftfahrt (aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2282) und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970 hier: Dritter Abschnitt, Kapitel V über Seeverkehr (aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2283) Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 7440 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7443 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 7445 C Haar (Stuttgart) (SPD) 7446 C Graaff (FDP) . . . . . . . . 7448 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 7449 B Leber, Bundesminister 7450 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI /1658); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2274), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2142) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7451 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (Bundesrat) (Drucksache VI /1905); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2260), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2259) — Zweite und dritte Beratung — 7451 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERPWirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI /2270) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/ 1999) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2272), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2217) — Zweite und dritte Beratung — . . . Freiherr von Fircks (CDU CSU) . . 7452 C Müller (Berlin) (CDU CSU) . . . . 7452 D Hofmann (SPD) 7453 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1I/1681); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache \I/2277), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 10) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite Beratung -- und mit Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenvorsorgungsgesetzes (Abg. Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Stahlberg, Dr. Marx (Kaiserslautern) und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 11/530); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI /2276) — Zweite Beratung — Haase (Kellinghusen) (SPD) 7453 D, 7455 D Stahlberg (CDU /CSU) 7454 A Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 7457 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache VI /508) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 11/2157), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 11/2144) Zweite und dritte Beratung — 7458 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955, Bundesgesetzbl. I S. 734) — Wertausgleichsgesetz (Drucksache VI/ 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 11/2275) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7458 C Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 11/2255); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 11/2331), Schriftlicher Bericht des Finanz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 III ausschusses (Drucksache VI /2289) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7458 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (Abg. Mick, Erpenbeck, Geisenhofer, Baier und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI /2162) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/2332), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI /2298) Zweite und dritte Beratung — 7459 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V1/387) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1562) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI /2176) — Zweite Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7459 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 7460 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 7461 B Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7462 B Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz) (Drucksache VI /2115) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2330), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI /2296) Zweite und dritte Beratung — Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . . 7463 B Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . . 7463 D Fragestunde (Drucksache VI /2286) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Vorschläge der Delegation der Bundesregierung auf der Experten-Konferenz des Internationalen Roten Kreuzes in Genf Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7464 C, 7465 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 7465 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Gründe zur Nichtausstellung eines deutschen Reisepasses für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 7465 B, C, D Storm (CDU/CSU) 7465 C, D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bedeutung der Werbeausgaben der deutschen Wirtschaft für die wirtschaftliche Entwicklung bei den Tageszeitungen und den Rundfunkanstalten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7466 B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7466 C, D Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/ /CSU) : Äußerung von Prof. Ralf Dahrendorf zu den Wechselkursen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7467 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 7467 A, B, C Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7467 D, 7468 A Dr. Geßner (SPD) . . . 7467 D, 7468 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Selbstbezichtigung der Kindesabtreibung von 374 Frauen in der Illustrierten „stern" Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7468 B, C, D; 7469 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 7468 D; 7469 A, B Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Mitglieder des Beirats Arzneimittelsicherheit Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 7469 C; 7470 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . 7470 A, C, D; 7471 A Frage des Abg. Löffler (SPD) : Steuerausfall durch Nichtausschöpfung der gesetzlichen Steuerquellen Dr. Emde, Staatssekretär . . 7471 A, C, D Löffler (SPD) . . . . . . 7471 B, C, D Fragen des Abg. Dr, de With (SPD) : Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften Dr. Emde, Staatssekretär. 7472 A, B Dr. de With (SPD) . . . . . . . 7472 B Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) : Konkurs der Fluggesellschaft Travelair Dr. Emde, Staatssekretär . . . . 7472 C, D Werner (CDU/CSU) . . 7472 C; 7473 A Dr. Apel (SPD) 7472 D Nächste Sitzung 7473 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7475 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 194 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksachen VI /508, VI /2144) . . . 7475 D Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 193 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksachen VI /1568, VI /2176) 7476 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Anbuhl (SPD) betr. Gewährung der Technikerzulage an Beamte besonderer Fachrichtungen 7476 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Ansiedlung eines Chemiewerkes im Raum Rheinberg-Orsoy 7476 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schirmer (SPD) betr. Sport am Arbeitsplatz . . . . . . . 7477 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. Kennzeichnung des Anfangs dreispuriger Autobahnen 7477 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) betr. Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem rechten Fahrstreifen 7477 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Anstrich der Kraftfahrzeuge mit Kontrastfarben 7478 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des Haushaltssicherungserlasses des Bundeskabinetts auf den Bundesfernstraßenbau 7478 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Folger (SPD) betr. Beteiligung österreichischer Fernlastzüge an Verkehrsunfällen . . . . . . . . . 7478 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gruhl (CDU/CSU) betr. Landeverbot für Überschallverkehrsflugzeuge 7478 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) betr. Auspuffgase von Lkws . . . . . 7479 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Intensivierung des Verkehrsunfallrettungsdienstes durch den Einsatz von Unfallhubschraubern . . . 7479 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Zuteilung von Frequenzen für die Autofahrerwelle der ARD 7479 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Reinigung von Fernsprechhäuschen der Bundespost 7479 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 V betr. Kompatibilität von Datenverarbeitungsanlagen . . . . . . . . . . 7479 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. steuerliche Begünstigung der Prämien für Verbesserungsvorschläge . . . 7480 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Porzner (SPD) betr. Anwendung des Auslandsinvestitionsgesetzes und des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens bei Beteiligungen an Industrieprojekten in Irland . . 7480 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Ausgabesteigerung des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Jahre 1970 gegenüber dem Jahr 1969 . . . . . . . 7480 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. internationalen Vergleich der Anteilssätze des staatlichen und des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt . . 7481 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Frau Abg. Huber (SPD) betr. Unterhaltsgeld für Frauen nach dem Arbeitsförderungsgesetz 7481 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Sicherheitsingenieure in den Betrieben . . . 7482 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. ärztliche Versorgung auf dem Lande und in den Kleinstädten . . . . . . . . . 7482 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. ärztliche Versorgung auf dem Lande 7482 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Übernahme von Kosten der zweiten Pflegeklasse durch die Krankenkassen . . . . 7483 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Stellungnahme des Gesprächskreises der Landorganisationen zu dem Vorentwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte 7483 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" 7483 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Anwendung polnischen Sozialversicherungsrechts 7484 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Diskussion innerhalb der Bundeswehr 7485 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit in dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . 7485 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) betr. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung in den Wehrbereichskommandos . . . . . . . . . . . 7485 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Erörterung des Kommuniqués der EWG zur Nahost-Frage mit der israelischen Regierung 7486 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Erteilung von Einreisevisa an vietnamesische Studenten 7486 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Förderung des AmerikaHauses in Heidelberg 7486 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Förderung des Amerika-Hauses in Freiburg 7487 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Katzer (CDU/CSU) betr. Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes 7487 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Aufgabenstellung der Bahnpolizei . . . 7488 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Verbot der Herstellung und Verbreitung bestimmter pornographischer Materialien 7488 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Vereinbarkeit der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilindustrie enthaltenen Tagespreisklauseln mit der Preisauszeichnungsverordnung 7488 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Zollamt Wintersdorf . . 7489 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. zeitliche Koordination der Prüfungen von Unternehmen, Betrieben und Verbänden durch verschiedene Institutionen . . . 7489 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Pensionsordnung des Salzgitter-Konzerns 7490 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Verluste der Bundesbank durch die Aufwertung im Jahre 1969 und die Freigabe des Wechselkurses im Jahre 1971 7491 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim (SPD) betr. unverrottbare Kunststoffdüngersäcke . . . . . . . . . 7491 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr Mischen von Butter 7492 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh betr. das Verhältnis der Entwicklungsländer des Commonwealth zu einer erweiterten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft . . . 7492 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die in Ostfriesland und im Emsland aufgetretenen Bienenschäden 7492 C Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Preisabschläge von Arzneikosten zugunsten der Krankenkassen 7492 D Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande 7493 A Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Bevölkerungsentwicklung und Prognose über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen 7493 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Sperrung bzw. Kürzung von Haushaltsmitteln für Lehrgänge in der Bundeswehr 7493 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Werbung für Arzneimittel 7494 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecken NeustadtLandau—Wörth (—Karlsruhe) sowie Kaiserslautern—Bad Kreuznach—Bingen/ Gau-Algesheim 7494 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 VII Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. die Frage der Anflugschneise zum RheinMain-Flughafen im Bereich der Stadt Mainz 7494 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr Verlegung des Munitionsdepots in Wörth/ Rhein 7494 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Darstellung des Überholvorganges auf den 5-Pfennig-Postwertzeichen der Serie „Neue Regeln im Straßenverkehr" . . . 7495 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. internationale Zusammenarbeit in der Raumfahrt . . . . . . . 7495 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Säckl (SPD) betr. Anerkennung der Examina ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen im Heimatland 7495 D Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7437 12 9. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 6. Dr. Aigner ** 18. 6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Dr. Arndt (Berlin) ** 18. 6. Dr. Artzinger * 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Biehle 18. 6. Blumenfeld 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dr. Burgbacher ** 18. 6. Dasch 30. 6. van Delden 18. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Dr. Dittrich ** 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher ** 18. 6. Ehnes 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Dr. Franz 18. 6. Dr. Frerichs 18. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gerlach (Emsland) ** 18. 6. Gewandt 18. 6. Dr. Giulini 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Haase (Kellinghusen) 18. 6. Dr. Hallstein 18. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 18. 6. Jahn (Braunschweig) * 18. 6. Jung * 18. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler 18. 6. Kiep 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Klinker ** 18. 6. Dr. Koch ** 18. 6. Kriedemann ** 18. 6. Lange ii 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18. 6. Liehr 18. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Dr. Müthling 18.6. Ollesch 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Dr. Probst 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Säckl 18. 6. Dr. Schachtschabel 18. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Schmitz (Berlin) 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Schulhoff 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Dr. Schwörer 18. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Staak (Hamburg) 18. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Dr. Tamblé 18. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18. 6. Dr. Wörner 18. 6. Wolfram ** 18. 6. Anlage 2 Umdruck 194 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films Drucksachen VI /508, VI /2144 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel i erhält Nummer 6 a folgende Fassung: 6 a. § 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Filmabgabe wird bis zum 31. Dezember 1973 erhoben." 2. In Artikel 1 erhält Nummer 8 folgende Fassung: ,8. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz i erhält folgende Fassung: (1) Förderungshilfen nach den §§ 8, 9 und 13 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 1972 im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstaufgeführt oder im Falle des § 13 von der Freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben worden ist. Förderungshilfen nach § 14 werden letztmalig für das Haushaltsjahr 1973 gewährt." 7476 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Anträge auf die Gewährung von Förderungshilfen nach den §§ 8, 9 und 13 können nur bis zum 31. März 1975 gestellt werden. Für programmfüllende Dokumentar-, Kinder- und Jugendfilme verlängert sich diese Frist bis zum 31. März 1978. Anträge auf die Gewährung von Förderungshilfen nach § 14 können nur bis zum 31. März 1974 gestellt werden." Bonn, den 16. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksachen VI /1568, VI /2176 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 03 Buchstabe d wird an § 49 Abs. 3 a folgender Satz angefügt: „Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während ihrer Absonderung ruht, erhalten neben der Entschädigung nach Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der während der Absonderung weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang." 2. In Artikel 2 Abs. 4 werden nach den Worten „nicht eingehalten worden ist" die Worte „oder in Fällen, in denen bisher ein Antrag auf Entschädigung nicht gestellt war" eingefügt. Bonn, den 16. Juni 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 1) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Technikerzulage auch Beamten gewahrt wird, die als „andere Bewerber" ins Beamtenverhältnis übernommen worden sind, um sie so bei gleichwertiger Tätigkeit Laufbahnbeamten, Beamten besonderer Fachrichtung und Angestellten gleichzutellen Im Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern, das das Hohe Haus am 3. März dieses Jahres verabschiedet hat, ist u. a. die Einbeziehung der Beamten besonderer Fachrichtungen in die Technikerzulage des gehobenen Dienstes — nur hierauf dürfte sich die Frage beziehen — vorgesehen worden. Die Verordnung über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen hat mit Wirkung vom 1. Mai 1970 den Kreis der Beamten besonderer Fachrichtungen, insbesondere im technischen Bereich, erweitert. Dies kann nicht ohne Rückwirkung auf die vor dem 1. Mai 1970 eingestellten entsprechenden Beamten bleiben. In meinem Hause wird deshalb zur Zeit eine mit den Ländern bereits abgestimmte Verwaltungsregelung vorbereitet, durch die vor dem 1. Mai 1970 eingestellte andere Bewerber in die hier in Rede stehende Zulage einbezogen werden, wenn eine erfolgreich abgelegte Abschlußprüfung einer Ingenieurschule tatsächlich maßgebend für die Einstellung war und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 2 und 3) : Wie beurteilt die Bundesregierunq die geplante Ansiedlung eines Chemiewerks im Raum Rheinherg-Orsoy unter den Gesichtspunkten der Raumordnung und des Umweltschutzes? vermag dic Bundesregierung auf die zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen einzuwirken, um die durch die Errichtung des genannten Werkes eintretende erhebliche Beeinträchtigung des Raums zwischen Duisburg und Wesel zu verhindern? Für die Entscheidung, ob die beabsichtigte Industrieansiedlung eines Chemiewerkes, die bereits mit den Schriftlichen Fragen des Herrn Kollegen Dr. Kraske angesprochen worden sind (vgl. schriftliche Antwort vom 11. Februar 1971, Anlage 31 zum Stenographischen Bericht über die 102. Sitzung des Deutschen Bundestages) -- im Raume RheinbergOrsoy (Kreis Moers) den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und den Belangen des Umweltschutzes entspricht, ist nicht die Bundesregierung, sondern die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß die Landesplanungsgemeinschaft Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk als zuständiger Träger der Regionalplanung das nach dem Landesplanungsgesetz und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Raume Rheinberg—Orsoy eingeleitet hat. In diesem Verfahren, in dem auch die Vereinbarkeit der beabsichtigten Industrieansiedlung mit den Belangen des Umweltschutzes zu prüfen ist, hatten die Beteiligten inzwischen Gelegenheit, ihre Beden- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7477 ken und Anregungen vorzubringen. Die gesetzlich vorgesehene Erörterung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist noch nicht abgeschlossen. Rechtlich hat die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeit auf die zuständigen Stellen, insbesondere auf den Träger der Regionalpanung im Lande Nordrhein-Westfalen. Nach meinen Informationen geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei ihren weiteren Überlegungen davon aus, daß die wirtschafts- und strukturpolitisch erwünschte Industrieansiedlung in diesem Raum nicht im Widerspruch zu den Belangen des Umweltschutzes stehen darf. So wird gegenwärtig versucht, durch Verhandlungen mit dem Unternehmen und durch Einschaltung der Landesanstalt für Imissions- und Bodennutzungsschutz in Essen unzumutbare Belästigungen zu vermeiden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 6 und 7): Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des Deutschen Sportbundes und der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu fördern, für die Arbeitnehmer einen Ausgleich von der Belastung durch „Sport am Arbeitsplatz" zu ermöglichen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten Modellversuche zum „Sport am Arbeitsplatz" durch arbeitsmedizinische Begleitung zu unterstützen Die Bundesregierung sieht den Sport am Arbeitsplatz als ein sehr geeignetes Mittel für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen an. Sie begrüßt daher die Bemühungen des Deutschen Sportbundes und der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Sie ist grundsätzlich bereit, diese Bemühungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen. Der Sport am Arbeitsplatz sollte nach Auffassung der Bundesregierung von den Betrieben selbst in Übereinstimmung mit den Empfehlungen oder Vereinbarungen der Sozialpartner organisiert und getragen werden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, Modellversuche einschließlich der arbeitsmedizinischen Begleitung, die von bundeszentralen Organisationen — etwa dein Deutschen Sportbund — als zentrale Maßnahmen durchgeführt werden, zu unterstützen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI/2286 Frage A 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, bei der Fahrbahngestaltung bzw. Fahrbahnkennzeichnung am Anfang dreispuriger Autobahnen die dritte Spur nach links auszugliedern und am Ende wieder in die zweite Spur einlaufen zu lassen? Die Bundesregierung ist zu folgender Auffassung gelangt, die durch vorliegende erste Ergebnisse einer noch nicht ganz abgeschlossenen Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen gestützt wird: Beim Übergang von 2 auf 3 Fahrspuren beginnt die 3. Spur vorteilhaft links am Mittelstreifen. Meßergebnisse aus Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, daß bei dieser Lösung eine günstige Verteilung der Fahrzeuge auf die 3 Fahrspuren und damit ein guter Verkehrsfluß erreicht wird. Bei Neubaustrecken läßt sich die 3. Fahrspur hinter einer kurzen Mittelstreifenverbreiterung leicht innen anfügen. Wenn bestehende Autobahnstrecken verbreitert werden müssen, kann die 3. Spur der Richtungsfahrbahn baulich nur rechts angefügt werden. Mit Hilfe einer geeigneten Fahrbahnmarkierung in einer genügend langen Verziehungsstrecke läßt sich aber auch hier erreichen, daß die Zusatzspur für den Verkehr links beginnt. Ob es zweckmäßig ist, die links angefügte Zusatzspur auch links enden zu lassen, wird noch durch Versuche geklärt. Es bestehen jedoch Bedenken gegen diese Lösung, weil dabei gerade die schnellsten Fahrzeuge örtlich begrenzt zum Spurwechsel gezwungen werden. Sehr gefährliche Situationen können auftreten, wenn bei voll belasteter Strecke der Spurwechsel nicht gelingt und auf der schnell befahrenen linken Spur plötzlich ein Stau entsteht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 32) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der rechten Autospur plus Ausscherverbot an Einfuhren die Unfallgefahren vermindern würde? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Infolge des in der Regel außerordentlich großen Lkw-Anteils auf dem rechten Fahrstreifen ist dort lie Geschwindigkeit in den meisten Fällen nicht als überhöht anzusehen. Wo in Anbetracht der besonderen Verhältnisse, z. B. bei Fehlen eines Beschleunigungsfahrstreifens, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote notwendig sind, kann dies auf Anordnung der dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder geschehen. 7478 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 33) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Kraftfahrzeuge, die mit Kontrastfarben lackiert sind, die Verkehrssicherheit erhöhen? Der Anstrich der Kraftfahrzeuge mit Kontrastfarben kann in bestimmten Fällen ein Mittel sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswirkung mehrfarbiger Anstriche hängt jedoch von den ständig wechselnden Bedingungen — und auch dem jeweiligen Hintergrund — ab, unter denen die Kraftwagen gesehen werden. Hierzu kommen die unterschiedlichen Belichtungen zu den verschiedenen Jahres-, Tages- und Nachtzeiten, bei Sonne, Regen, Schneefall oder Nebel. Die Bundesregierung hat deshalb bisher auf eine direkte Einflußnahme verzichtet und sich um eine Verbesserung der elektrischen Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bemüht. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 34 und 35) : Welche Auswirkungen hat der kürzliche Haushaltssicherunqserlaß des Bundeskabinetts auf den Bundesfernstraßenbau fur das Jahr 1971 und 1972, z. B. beim Ausbau der B 85 und B 289 (Umgehung Kulmbach), der B 470 (Anschlußstück Forchheim), der B 173 (Umgehung Lichtenfels), sowie auf die Fertigstellung der B 505? Wie ist die Erklärung der Bundesregierung, die der Parlamentarische Staatssekretär Börner beim Bundesminister für Verkehr und das Post- und Fernmeldewesen in der Fragestunde — Drucksache VI /1885 — abgab, daß das Reststück der B 505 (Fesseldorf-Roßdorf) im Jahre 1972 dem Verkehr übergeben werden kann, mit dein Haushaltssicherungserlaß zu vereinbaren? Aufgrund der in dem Schnellbrief des Bundesministers der Finanzen vom 10. Mai 1971 verfügten Beschränkungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung 1971 können im Bundesfernstraßenbau zur Zeit keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Die laufenden Arbeiten, zum Beispiel an der B 85 Ortsumgehung Kulmbach, sind durch diese Beschränkungen nicht betroffen. An den Projekten B 173 Ortsumgehung Lichtenfels, B 470 Ortsdurchfahrt Forchheim und B 505 Bamberg—Bayreuth können neue Verpflichtungen zur Zeit jedoch nicht eingegangen werden. Zum Zeitpunkt der Erklärung der Bundesregierung in der Fragestunde Nr. VI/ 1882 war noch nicht abzusehen, daß aus konjunkturpolitischen Gründen eine Verfügungsbeschränkung im Bundesfernstraßenbau notwendig wird. Dennoch sind die zur Zeit laufenden Erd- und Brückenbauarbeiten auf der B 505 im Abschnitt Fesseldorf Roßdorf nicht betroffen. Die Unterbau- und Deckenbauarbeiten dieses Abschnittes sind noch nicht ausgeschrieben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 36 und 37) : In welchem Verhältnis sind österreichische Fernlastzüge, insbesondere Tanker, an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu deutschen und Fahrzeugen anderer Länder beteiligt? Falls österreichische Fahrzeuge überdurchschnittlich beteiligt sind, was hat das für Gründe, und was wird die Bundesregierung dagegen tun? In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes werden Unfälle ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Führer nicht besonders ausgewiesen, so daß ich Ihnen leider keine Angaben zu den von Ihnen gestellten Fragen machen kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 38) : Wird sich die Bundesregierung einen Landeverbot für Überschallverkehrsflugzeuge auf amerikanischen Flugplätzen für die Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland anschließen, so wie das für Japan bereits der japanische Minister für Fragen des Umweltschutzes angekündigt hat? Überschallflugzeuge werden beim Landevorgang die gleichen Wege einhalten und die gleichen Maßnahmen befolgen müssen wie konventionelle Verkehrsflugzeuge. Sofern sie dabei auf lärmempfindlichen Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland keine stärkeren Lärmemissionen erzeugen als andere Luftfahrzeuge, ist kein Grund gegeben, ein Landeverbot auszusprechen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 28./30. April 1971 habe ich gerade zu dieser Frage des weiteren ausgeführt: Bisher ist nicht bekannt, welche Lärmabstrahlung Überschallflugzeuge beim Start und bei der Landung ausüben werden, da Meßwerte hierüber bisher nicht vorliegen. Die Bundesregierung wird sich jedoch innerhalb der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) dafür einsetzen, daß die in Vorbereitung befindlichen internationalen Lärmzulassungsnormen für Überschallflugzeuge in bezug auf Start und Landung im wesentlichen den Normen für UnterSchallflugzeuge entsprechen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7479 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Giulini (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 39) : Was kann die Bundesregierung tun, damit auf bundesdeutschen Autobahnen die Auspuffgase von Lkws nicht unmittelbar zur Belästigung für vorbeifahrende Pkws — besonders bei Stauungen — führen? Nach § 47 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen die Mündungen von Auspuffrohren nur nach oben oder nach hinten oder nach hinten links gerichtet sein. Diese Regelung ist auch im internationalen Rahmen abgestimmt. Eine Einengung auf eine Richtung, in der weder neben noch hinter dem Fahrzeug befindliche Verkehrsteilnehmer direkt belästigt werden können, erscheint nicht zweckmäßig. Besonders bei Stauungen wäre es möglich, daß mehr belästigende und schädliche Stoffe eingeamtmet werden, wenn die Auspuffmündung nach oben über das Fahrzeugdach hinausgeführt wird, als bei Mündungen in Bodennähe, weil dabei die Schadstoffe, die im allgemeinen schwerer als Luft sind, länger in der Atemzone verweilen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen des ADAC um eine Intensivierung des Verkehrsunfallrettungsdienstes durch den Einsatz von Unfallhubschraubern, und ist sie bereit, diese Bemühungen durch finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln zu fördern? Die Bundesregierung beurteilt die Bemühungen des ADAC um eine Intensivierung des Rettungswesens durch den Einsatz eines Rettungshubschraubers im Rahmen eines Modellversuchs positiv. Ich darf darauf hinweisen, daß der im Raum München eingesetzte Rettungshubschrauber des ADAC auch mit einem finanziellen Zuschuß des Bundesministers für Verkehr beschafft wurde. Die Ergänzung dieses Modellversuchs durch den Einsatz weiterer Rettungshubschrauber ist vorgesehen, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 41) : Treffen Meldungen zu, wonach sich die Zuteilung von Frequenzen für die Autofahrerwelle der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) deshalb verzögern könnte, weil die internationale Wellenkonferenz wegen Desinteresses anderer Länder im Herbst 1971 voraussichtlich nicht zustande kommt, und welche Verzögerung kann dadurch für die deutschen Rundfunkanstalten eintreten? Solche Meldungen treffen nicht zu, Die Vorbereitungen für die Internationale Frequenztagung laufen planmäßig. Sie wird vom 14. bis 25. September 1971 in Darmstadt stattfinden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Fernmeldeamt der Deutschei Bundespost im Regierungsbezirk SüdwürttembergHohenzollern an Gemeinden mit dem Ansinnen herantritt, die Reinigung von Fernsprechhäuschen der Deutschen Bundespost sowohl personell als auch finanziell zu übernehmen? Unterstützt die Bundesregierung diese Auffassung, oder ist sie mit mir der Meinung, daß es sich hier um einen zwar recht geschickten, doch unzulässigen Versuch handelt, Bundeslasten auf die unterste Verwaltungsstufe, die Gemeinde, abzuwälzen? Der von Ihnen angeführte Fall ist nicht bekannt. Wenn kein Mißverständnis vorliegt, so hätte das Fernmeldeamt sich nicht korrekt verhalten. Es ist nämlich angeordnet, daß Reinigungsarbeiten an Fernsprechhäuschen zwar vergeben werden können, aber dann selbstverständlich die Deutsche Bundespost diese Arbeiten bezahlt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 56) : Hat die Bundesregierung — eventuell in Kooperation mit den Ländern — etwas unternommen, um eine Kompatibilität von Programmiersprachen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von EDV-Anlagen in den Hochschulverwaltungen, zu erreichen? Die Bundesregierung mißt den Fragen der Kompatibilität sowohl bei ihrer eigenen Anwendung von Datenverarbeitungsanlagen als auch bei ihren Förderungmaßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung eine besondere Bedeutung bei. Ziel ihrer Bemühungen ist es, ausgehend von den Arbeitsergebnissen von Normungsgremien, die BenutzerKompatibilität, d. h. die Austauschbarkeit von Daten, Programmen und ggf. auch Geräten zwischen Anlagen verschiedener Hersteller durch Vereinbarungen zu verbessern. Im Jahre 1970 wurde ein Kooperationsausschuß, der sich u. a. auch mit Fragen der Kompatibilität beschäftigt, gebildet, dem die Koordinierungs- und 7480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die Koordinierungsreferenten der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung angehören Die Bundesregierung strebt an, mit Behörden der Bundesländer, der kommunalen Verbände sowie ausländischen Behörden, besonders aus Ländern der Europäischen Gemeinschaften, eine Verständigung über Richtlinien für die Kompatibilität bei der Anwendung der Datenverarbeitung im Behördenbereich zu erreichen. Im Rahmen der bisherigen Förderung der Datenverarbeitung und verstärkt im Rahmen des 2. Datenverarbeitungsprogramms der Bundesregierung wurde bzw. wird auch die Entwicklung von modular aufgebauten Programmen, die weitgehend unabhängig von bestimmten Anlagen und auf einen möglichst breiten Anwendungsbereich ausgerichtet sind, unterstützt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch die Forschung über die Kompatibilität und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen vordringlich zu fördern. Im Bereich der Anwendung der Datenverarbeitung in der Hochschulverwaltung fördert die Bundesregierung die Entwicklung von Verfahren und Programmen für ein rechner-unterstütztes Informationssystem im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bibliothekswesen für Hochschulen. Die Verfahren und Programme sollen so gestaltet werden, daß sie von allen Hochschulen übernommen werden können. Hierdurch wird eine Austauschbarkeit der Daten und Programme erreicht und unnötige Parallelentwicklungen von Programmen vermieden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 78 und 79): Betrachtet die Bundesregierung die „Verordnung der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge" vom 18. Februar 1957 nach ihren materiellen Inhalten heute noch als gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, den seit dem Jahre 1957 eingetretenen Veränderungen im Lohn- und Gehaltsniveau sowie den gestiegenen Lebenshaltungskosten in bezug auf die genannte Verordnung insofern Rechnung zu tragen, als die jetzt noch gültigen Freibeträge von 200 DM bzw. maximal 500 DM angemessen erhöht werden? Die Bundesregierung hält die steuerliche Begünstigung der Prämien für Verbesserungsvorschläge wegen ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung nach wie vor für gerechtfertigt. Aus diesem Grunde ist die Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar 1957 — zusammen mit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder vom 30. Mai 1951 und der Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen vom 6. Juni 1951 durch Artikel 3 des Steueränderungsgesetzes 1968 vom 20. Februar 1969 mit Wirkung vom Tage ihrer Verkündung an mit Gesetzeskraft ausgestattet worden. Dies war erforderlich, nachdem die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der steuerlichen Vergünstigungen für Erfinder durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1968 nicht mehr vorhanden waren. Die Geltungsdauer dieses Überleitungsgesetzes, daß bis zum 31. Dezember 1971 befristet worden ist, soll im Rahmen des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 bis zum 31. Dezember 1973 verlängert werden. Dies ist erforderlich, da im Rahmen der Steuerreform geprüft werden soll, ob und inwieweit die steuerrechtlichen Vorschriften für Erfinder an neuzeitliche Verhältnisse anzupassen sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die steuerlichen Begünstigungssysteme für Erfindervergütungen und für Prämien für Verbesserungsvorschläge vereinheitlicht werden können. Im Rahmen dieser Überlegungen wird auch geprüft werden müssen, ob die für Prämien für Verbesserungsvorschläge geltenden Freibeträge in ihrer derzeitigen Höhe bestehenbleiben können. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Porzner (SPD) (Drucksache 1/1/2286 Frage A 80) : Trifft es zu, daß Steuerpflichtige, die sich als Kommanditisten an Industrieprojekten in Irland beteiligen, durch Ausnutzung des Auslandsinvestitionsgesetzes und des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens in einem Jahr Verlustzuweisungen in Höhe von 170 % der Einlage von ihren deutschen Einkünften absetzen können (Inserat in der Welt vom 22. Mai 1971)? Die in dem Zeitungsinserat vertretene Auffassung trifft nicht zu. Sie geht offenbar irrigerweise davon aus, daß die Gewinne oder Verluste irischer Kommanditgesellschaften auch für die deutsche Besteuerung nach den Vorschriften des irischen Steuerrechts ermittelt und daß dabei insbesondere irische Strukturförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Maßgebend sind aber die deutschen Gewinnermittlungsvorschriften. Besondere Investitionsanreize (z. B. Sonderabschreibungen oder Bewertungsabschläge) werden danach für Investitionen in Irland wie in anderen Staaten nicht gewährt. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU /CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 81) : Wie hoch war die Ausgabesteigerung (absolut und in v. H.) des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und des öffentlichen Gesamthaushalts aus Bund, Ländern und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7481 Gemeinden im Jahre 1970 gegenüber 1969 (ggf. Schätzung nach den bisher bekanntgewordenen Ergebnissen)? Die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts haben sich im Jahre 1970 gegenüber 1969 wie folgt entwickelt: 1969 1970 Mrd. DM v. H. Öffentlicher Gesamt- haushalt 172,8 192,1 11,2 darunter: Bund 81,7 87,3 6,9 Länder 66,8 76,9 15,0 Gemeinden 46,7 53,2 13,8 In die Ausgaben sind die Schuldentilgung an Dritte und die Zuführung an Rücklagen nicht einbezogen. Beim Bund handelt es sich um das endgültige Ist; bei den Ländern liegt nur ein vorläufiges Ergebnis vor; die Angaben für die Gemeinden sind eine Hochschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen basierend auf den Ergebnissen der Vierteljahresstatistik der Gemeinden über 10 000 Einwohner. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 82) : Welche Folgerungen für die künftige Finanzpolitik gedenkt die Regierung aus den im ersten Quartalsbericht 1971 der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Statistiken zu ziehen, wonach in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1969 der Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt mit 55,4 v.H niedriger, der Anteil des öffentlichen (staatlichen) Verbrauchs mit 15,6 v. H. dagegen (mit Ausnahme der Niederlande) hofier als in den übrigen EG-Staaten (Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden 56,1 v. H., in Luxemburg 59,3 v. H., in Frankreich 60,5 v. H., in Belgien 62,6 v. H. und in Italien sogar 63,4 v. H.; Anteil des öffentlichen Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden 15,7 v. H., in Belgien 14,2 v. H., in Italien 13,4 v. H., in Frankreich 12,3 v. H. und in Luxemburg 11,8 v. H.) war? Ein internationaler Vergleich der Anteilssätze des staatlichen und des privaten Verbrauchs am Brutto-Inlandsprodukt wirft eine Reihe von Problemen auf; dabei spielt die unterschiedliche Abgrenzung eine entscheidende Rolle. In der Bundesrepublik werden die Sachleistungen der Sozialversicherung (1969 rund 19 Mrd. DM) zum Staatsverbrauch gezählt, in den anderen EG-Ländern sind sie in dem für den privaten Verbrauch ausgewiesenen Beträgen enthalten. Zu den Sachleistungen der Sozialversicherung gehören zum Beispiel die Ausgaben für Arzthonorare, Medikamente, Kuren, Prothesen und Brillen der Versicherten. Auf Grund dieser unterschiedlichen Abgrenzung des staatlichen und privaten Verbrauchs weisen die von der Kommission der EG genannten Zahlen im Vergleich zu anderen EG-Ländern den Anteil des staatlichen Verbrauchs in der Bundesrepublik zu hoch, den des privaten Verbrauchs zu niedrig aus. Rechnet man die Sachleistungen der Sozialversicherung wie in anderen EG-Ländern zum privaten Verbrauch, so ergeben sich für die Bundesrepublik folgende Anteilssätze am Brutto-Inlandsprodukt für das Jahr 1969: Privater Verbrauch rd. 581/2 v. H., Staatsverbrauch rd. 121/2 v. H. Im Jahre 1969 war also der Staatsverbrauch der Bundesrepublik nicht höher als im Durchschnitt bei den anderen EG-Ländern. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage A 87) : Halt es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Frauen, die von denselben beruflichen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes Gebrauch machen, ein unterschiedlich hohes Unterhaltsgeld bekommen, nämlich diejenigen, die vorher gar nicht berufstätig waren, nach dem angestrebten Beruf, die anderen nach der vorher ausgeübten Tätigkeit, was sich besonders bei vorheriger Halbtagsarbeit für die Betroffenen äußerst nachteilig auswirkt? Gemäß § 44 Arbeitsförderungsgesetz wird das an die Teilnehmer zu zahlende Unterhaltsgeld individuell berechnet. Dabei können sich in der Höhe dieser Leistung Unterschiede ergeben. Entsprechend dem Versicherungsprinzip ist nämlich grundsätzlich von dem vor Beginn der Bildungsmaßnahme erzielten Brutto-Arbeitsentgelt auszugehen, das auch der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterlag. Um Nachteile, die sich aus dieser Berechnung des Unterhaltsgeldes ergeben können, zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Härteregelung des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz für entsprechend anwendbar erklärt. Das bedeutet für die von Ihnen angesprochenen Fälle: Bei einer Frau, die vor Beginn der Bildungsmaßnahme nicht erwerbstätig war, ist von dem am Wohn- oder Aufenthaltsort maßgeblichen tariflichen oder mangels einer tariflichen Regelung von dem ortsüblichen Arbeitsentgelt derjenigen Beschäftigung auszugehen, für die sie nach ihrem Lebensalter und ihrer Leistungsfähigkeit unter billiger Berücksichtigung ihres Berufes und ihrer Ausbildung in Betracht käme. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn der Teilnehmer vorher nur halbtägig beschäftigt war, sofern die dafür maßgeblichen Gründe fortgefallen sind und er die Absicht hat, künftig wieder ganztägig tätig zu sein. In beiden Fällen wird also durch das Einstufungsverfahren eine gleiche Behandlung gewährleistet. Die von Ihnen genannte Bemessung nach dem angestrebten Beruf wird nach dem Arbeitsförderungsgesetz nur in einigen speziellen Fällen der beruflichen Rehabilitation der Berechnung des Unterhaltsgeldes zugrundegelegt. 7482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI /2286 Fragen A 88 und 89) : Wie groß ist die Zahl der hauet- und nebenamtlichen Sicherheitsingenieure m der Bundesrepublik Deutschland und in vergleichbaren Industriestaaten? Was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Arbeitssicherheit zu tun bzw. zu veranlassen, um Ausbildung, Aufgaben und Arbeit der Sicherheitsingenieure zu verstärken und zu verbessern? Präzise statistische Erhebungen über die Zahl der Sicherheitsingenieure in den Betrieben liegen nicht vor. Wie im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 erwähnt wurde (Drucksache VI /1970, S. 98), ist aber im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für ein Gesetz zum Ausbau des gesundheitlichen und technischen Arbeitsschutzes im Betrieb durch Umfragen und ein Gutachten ermittelt worden, daß in der gewerblichen Wirtschaft — ohne Bergbau — in den Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten ungefähr 1350 haupt- und nebenberufliche Sicherheitsingenieure beschäftigt sind. Aus den uns vorliegenden ausländischen Regelungen lassen sich Zahlen über die in den einzelnen Ländern bestellten Sicherheitsingenieure nicht entnehmen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hofft, im Rahmen des von ihr vorgesehenen Studienaufenthalts für Gewerbeaufsichtsbeamte im September d. J. zu konkreten Informationen zu gelangen. Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Frage darf ich auf den Unfallverhütungsbericht 1968/69 hinweisen. Dort ist die Absicht der Bundesregierung unterstrichen, einen Gesetzentwurf zum Ausbau des gesundheitlichen und technischen Arbeitsschutzes im Betrieb vorzubereiten. In dem Gesetz soll u. a. geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsingenieure zu bestellen sind, welchen fachlichen Anforderungen sie genügen sollen und welche Aufgaben sie zu erfüllen haben. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit behandelt, die Aus- und Fortbildung der sicherheitstechnischen Fachkräfte zu intensivieren. Das werden wir insbesondere mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erörtern. Die künftige Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz soll sich bemühen, die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu fördern und zu koordinieren. Neben der Durchführung von Lehrgängen, Seminaren, Kolloquien und Vortragsveranstaltungen für Arbeitsschutzfachleute ist die Aufstellung von Rahmenplänen, Einzelplänen und Unterlagen für Ausbilder von Arbeitsschutzfachkräften vorgesehen. Außerdem soll die Bundesanstalt den innerbetrieblichen Sicherheitsorganen bei ihrer Ausbildungs- und Schulungstätigkeit und bei der Durchführung von Arbeitsschutzveranstaltungen auf Wunsch beratend zur Verfügung stehen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI /2286 Fragen A 90 und 91) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Landrats Keim aus Feuchtwangen, welche im Amtsblatt vom 26. Mai 1971 des Landkreises Feuchtwangen dargestellt ist, wonach die Unterversorgung durch Ärzte auf dem Lande und in den Kleinstädten dadurch eingetreten ist, daß das Bundesverfassungsgericht den bisherigen § 368 a der Reichsversicherungsordnung für verfassungswidrig erklärt hat? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Unterversorgung durch Ärzte auf dein Lande und in den Kleinstädten zu beheben'? Herr Kollege, die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß die Probleme der ärztlichen Versorgung vor allem auf dem Land und in Stadtrandgebieten vordringlich beraten und gelöst werden müssen. Sie hat deshalb die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung schon vor einiger Zeit gebeten, dazu Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist zu erwarten, daß die Beratungen nach der Sommerpause abgeschlossen werden können. Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt zwar den Kassenärztlichen Vereinigungen im Ergebnis die eine Möglichkeit, auf die räumliche Verteilung der Kassenarztsitze einzuwirken. Es läßt ihnen aber durchaus Raum für andere Maßnahmen. So wirken die Kassenärztlichen Vereinigungen auch z. B. durch Umsatzgarantien, durch Förderung von Gruppenpraxen, durch den Bau von Ärztehäusern u. a. einer drohenden Unterversorgung auf dem Lande entgegen. Im übrigen, Herr Kollege, darf ich darauf hinweisen, daß die Länder, die auch die Aufsicht über die ärztlichen Vereinigungen führen, sich ebenfalls um eine Verbesserung der Situation bemühen. Nach Abschluß der Beratungen in der Sachverständigenkommission werden wir mit den Ländern über Vorschläge zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beraten. Dabei wird auch zu bedenken sein, ob und gegebenenfalls wie das geltende Recht weiterzuentwickeln ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 92 und 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an ärztlicher Versorgung auf dem Lande in bedrohlichem Maße zunimmt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit diesem wachsenden Notstand auf dem Lande abzuhelfen, sei es durch die Wiedereinführung des früheren Systems der Zulassung, sei es durch die Schaffung von Medizinalbeamtenstellen für bestimmte ländliche Regionen die ärztlich unterversorgt sind? Auf das allgemeine Problem der kassenärztlichen Versorgung auf dem Lande bin ich bereits mehrmals eingegangen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7483 Was die Wiedereinführung des früheren Systems der Zulassung angeht, so darf ich Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1960 hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat es darin für verfassungswidrig erklärt, ,die Zulassung von Kassenärzten von einer sogenannten Verhältniszahl abhängig zu machen, weil diese Maßnahme einen erheblichen Eingriff in das Recht der freien Berufsausübung bedeute. Für die Schaffung von Medizinalbeamtenstellen auf dem Lande sind allein die Länder zuständig. Die Situation der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen hat übrigens die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 3. Juni 1970 auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD /FDP (Drucksache VI /923) ausführlich dargelegt. Um eine längerfristige Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande wird sich die Bundesregierung im Rahmen des kassenärztlichen Systems bemühen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf die Antworten aufmerksam machen, die ich auf ähnliche Fragen der Kollegen Gallus und Dr. Jobst in der Fragestunde dieser Woche gebe. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 2286 Frage A 94) : Halt es die Bundesregierung für richtig, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse trotz guten Willens nicht berechtigt ist, bei Lehensgofahr, wenn kein Klassenbett zur Verfügung steht, Kosten für ärztliche Behandlung im Erstattungsverfahren zu übernehmen, weil hei der Behandlung in der dritten Pflegeklasse der behandelnde Chirurg nicht berechtigt gewesen ware, privat zu liquidieren, und diese Kosten daher nicht entstanden wären, und hält es die Bundesregierung bei dieser rechtlichen Situation nicht für sittenwidrig und fair lebensgefährlich für eventuelle Patienten, angesichts dieses Honoraiunterschieds auf die Unterbringung in der dritten Pflegeklasse angewiesen zu sein? Grundsätzlich haben die Krankenkassen auch bei Krankenhauspflege die notwendigen Kosten, also die Kosten der III. Pflegeklasse, zu erbringen. Stellt sich aber im Einzelfall die Unterbringung des Patienten in der II. Pflegeklasse als notwendig heraus, so sind die gesamten dadurch entstehenden Kosten von der Krankenkasse zu übernehmen, also auch die Kosten der ärztlichen Behandlung. Ein solcher Fall kann z. B. dann eintreten, wenn die stationäre Behandlung dringend erforderlich, jedoch ein Bett in der III. Pflegeklasse nicht frei ist. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2286 Fragen A 95 und 96) : Ist der Bundesregierung die übereinstimmende Auffassung des neu gebildeten Gesprächskreises der drei Landjugendorganisationen, Bund Deutscher Landjugend, Katholische Landjugendbewegung und Evangelische Jugend auf dem Lande, zu der von ihm vorgesehenen berufsständischen Lösung der Krankenversicherung der Landwirte bekannt? Ist die Bundesregierung nach der nunmehr aufgetretenen Verschiebung des Termins der Einführung der Krankenversicherung für Landwirte bereit, ihren Referentenentwurf mit den Landjugendverbänden eingehend zu diskutieren? Der Gesprächskreis der drei Landjugendorganisationen Bund deutscher Landjugend, Katholische Landjugendbewegung und Evangelische Jugend auf dem Lande hat bisher dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung keine Stellungnahme zu dem Vorentwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte zugeleitet. Selbstverständlich sind wir bereit, auch mit diesem Kreis die geplante Gesetzesinitiative zu erörtern. Sofern die an dem Gesprächskreis beteiligten Landjugendorganisationen das wünschen, wird unser Haus ihnen zur Diskussion der vorgesehenen Lösung für eine Krankenversicherung der Landwirte zur Verfügung stehen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 97): Wie hat sich das „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 7. Dezember 1970 konkret auf die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur beruflichen Bildung ausgewirkt? Das am 5. November 1970 von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" hat zum Ziel, nach dem Inkrafttreten von Berufsbildungsgesetz und Arbeitsförderungsgesetz und in einer Phase der Planung des gesamten Bildungswesens den betroffenen Stellen und der Öffentlichkeit gegenüber die Schwerpunkte für die Fortentwicklung und Verbesserung der beruflichen Bildung darzustellen. Inzwischen haben sich der Bundesausschuß für Berufsbildung und die Sozialpolitische Gesprächsrunde mit dem Aktionsprogramm befaßt und dessen Zielsetzung begrüßt. Es hat in den betroffenen Kreisen eine fruchtbare Diskussion ausgelöst; in den Verhandlungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung gewinnt die berufliche Bildung an Bedeutung. Im einzelnen darf ich vor allem auf folgende Punkte hinweisen: 1. In den Beratungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ist die berufliche Bildung als integraler Bestandteil des gesamten Bildungswesens anerkannt worden. Im dritten Entwurf des Bildungsgesamtplanes werden u. a. ausführlich erörtert: 7484 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 — in einem besonderen Abschnitt „Beratungsbeihilfen" die Fragen einer Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung — die Berufsbildung als gleichrangiger Teil der Sekundarstufe II — die Bildung von Arbeitsgemeinschaften auf regionallokaler Ebene für Bildungsträger von Fortbildungsmaßnahmen. 2. Die Ausbildungsordnungen werden verstärkt modernisiert. Neue Ordnungen für die Ausbildung in der Bekleidungsindustrie und in der maschenwarenproduzierenden Industrie sind im Bundesgesetzblatt vom 2. Juni dieses Jahres veröffentlicht worden. Weitere werden noch in diesem Jahr erlassen werden. 3. Die Berufsberatung wird gezielt ausgebaut. Durch eine Rahmenvereinbarung der Kultusminister der Länder wurden die Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule neu gefaßt und durch ein Übereinkommen mit der Bundesanstalt für Arbeit am 12. Februar 1971 bestätigt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat darüber hinaus — beschlossen, ein erstes Informations- und Beratungszentrum in Berlin zu errichten. — Sie prüft, inwieweit die Arbeitsämter bei der Durchführung von Betriebspraktika beteiligt werden können; — sie baut den psychologischen Dienst weiter aus, wodurch leistungsschwache und lernbehinderte Jugendliche in größerem Umfang als bisher an Eignungsuntersuchungen teilnehmen können und — hat zur Vorbereitung von Verzeichnissen der regionallokalen und überregionalen Bildungeinrichtungen Bestandserhebungen durchgeführt. 4. In den verschiedenen Unterausschüssen des Bundesausschusses für Berufsbildung wird z. Z. eine Fülle von praktischen Einzelfragen erörtert, so u. a.: — Die Frage der Einbeziehung des Fachs Berufswahlkunde in Abgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen — die Erarbeitung von Kriterien und Prioritäten für den Erlaß von Ausbildungsordnungen — die Entwicklung von Kriterien für Inhalt und Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres — die Erarbeitung von Richtlinien für Prüfungsordnungen und eine Musterprüfungsordnung für die berufliche Umschulung — die Erstellung von Lehrhilfen zum Problembereich „Technischer Fortschritt und sozialer Wandel". 5. Der verstärkte Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen wird z. Z. zwischen den Ressorts und im Bundesausschuß für Berufsbildung erörtert. Der Entwurf einer Rechtsverordnung über höhere berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse der Ausbilder ist auf Ressortebene vorbereitet und liegt als Diskussionsentwurf dem Bundesausschuß für Berufsbildung vor. Vom Herbst 1972 an soll ein Fernsehlehrgang „Ausbildung der Ausbilder" im Medienverbund ausgestrahlt werden. 6. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin wird weiter zügig ausgebaut. Das umfassende Forschungsprogramm für das Jahr 1971 ist inzwischen genehmigt worden. 7. Mit Vertretern der Kultusminister der Länder wurden Gespräche geführt über — eine bessere Koordinierung zwischen der beruflichen Bildung im Betrieb und in den Berufsschulen und über — eine Verbesserung des Berufsschulunterrichts sowie eine Verringerung des Berufsschullehrermangels. 8. Die Informationsbroschüre über die individuelle Bildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland wird vorbereitet. 9. Am 1. April dieses Jahres wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Sachverständigenkommission „Kosten und Finanzierung der Beruflichen Bildung" errichtet. Sie wird durch empirische und theoretische Untersuchungen einen Überblick über die Kosten und Finanzierung der außerschulischen Berufsbildung geben und Modelle über einen Kostenausgleich zwischen den Betrieben entwickeln. 10. Eine erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrates und der Jugendvertretung in Fragen der beruflichen Bildung ist Teil der Reform im neuen Betriebsverfassungsgesetz, das z. Z. in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten wird. Weitere im Aktionsprogramm angeschnittene Probleme sind in Bearbeitung und stehen zum Teil kurz vor dem Abschluß. Sie werden Verständnis dafür haben, Frau Kollegin, daß ich im Rahmen der Fragestunde aus der Fülle der Aktivitäten nur diese Schwerpunkte herausgreifen konnte. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen A 98 und 99) : Inwieweit werden deutsche Sozialversicherungszeiten bei der Bemessung der polnischen Sozialversicherungsrenten rentensteigernd berücksichtigt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7485 Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten der Sozialversicherung für die Versicherungsträger sowie für den Bund für die aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten und Polen erwarteten Aussiedler? Ihre erste Frage betrifft die Gestaltung und Anwendung polnischen Sozialversicherungsrechts. Sie werden verstehen, daß ich Ihnen insbesondere über die Praxis der polnischen Behörden keine zuverlässige Auskunft geben kann. An uns gerichtete Eingaben von Deutschen in Polen deuten darauf hin, daß die Verwaltungspraxis nicht einheitlich ist. Es scheint Fälle zu geben, in denen bei der Berechnung polnischer Renten die bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegten Zeiten ebenso wie Zeiten in der DDR oder in der Bundesrepublik nicht berücksichtigt werden. Genaueres wird sich erst im Zuge der weiteren Entwicklung durch Kontakte mit Polen in Erfahrung bringen lassen. Zur Höhe der mit Ihrer zweiten Frage angesprochenen zukünftigen Aufwendungen liegen keine Schätzungen vor, weil die dafür erforderlichen Grundlagen (Zahl der zu erwartenden Aussiedler, ihre Altersgliederung, Erwerbstätigkeit usw.) nicht feststehen. Wenn man die Altersgliederung der in der Zeit vom 23. Januar bis 31. Mai 1971 im Grenzdurchgangslager Friedland eingetroffenen Deutschen aus Polen als repräsentativ zugrunde legt, ergibt sich, daß zum Beispiel eine überdurchschnittliche Belastung mit Altersrenten nicht zu erwarten ist, da bei den Aussiedlern der Anteil der Personen über 60 Jahre erheblich geringer ist als bei der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 106) : Auf Grund welcher Tatsachen und Überlegungen ist der Bundesminister der Verteidigung zu den im Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr Ziffer 180 niedergelegten Oberzeugung gelangt, daß es gut und richtig sei, daß in der Bundeswehr diskutiert werde, und nur natürlich sei, daß dabei gegensätzliche Positionen bezogen würden - auch extrem konservative und extrem progressive? Wir leben in einer offenen und diskussionsfreudigen Gesellschaft. Die Bundeswehr soll nach Auffassung aller integrierter Bestandteil dieser Gesellschaft sein. Es ist daher ganz natürlich, gut und auch förderungswürdig, wenn in der Bundeswehr diskutiert wird und hierbei auch gegensätzliche Positionen — dazu gehören auch extrem konservative und extrem progressive — zum Ausdruck kommen. Auf dieser Erkenntnis beruhen die Ausführungen der Bundesregierung im Weißbuch 1970 unter Ziff. 150 — ich darf Sie insofern korrigieren, daß es nicht die in Ihrer Frage angeführte Ziff. 180 ist. Die Soldaten haben allerdings dabei die Ihnen, Herr Kollege Dr. Klepsch, bekannten vom Gesetz gezogenen Grenzen zu beachten. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 100) : Erwägt die Bundesregierung hei einer Novellierung der Reichsversicherungsordnung auch, den Tatbestand einer teilweisen oder verminderten Arbeitsfähigkeit vorzusehen? Da Sie, Herr Kollege, auf die Reichsversicherungsordnung Bezug nehmen, gehe ich davon aus, daß Sie die Frage zur Diskussion stellen wollen, ob in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung der Tatbestand einer nur teilweisen Arbeitsunfähigkeit eingeführt werden sollte. Sie meinen offenbar den Tatbestand, daß der Versicherte infolge Krankheit vorübergehend entweder nur stundenweise arbeiten oder nur eine andere als seine bisherige Tätigkeit verrichten kann. Das geltende Recht berücksichtigt das nicht, sondern nimmt auch bei verminderter Arbeitsfähigkeit Arbeitsunfähigkeit an. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage noch nicht befaßt. Es handelt sich um ein sehr schwieriges Problem, was eine Erörterung in der von mir genannten Kommission zeigen würde. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 107) : Hält die Bundesregierung es mit ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Personallage in der Bundeswehr für vereinbar, wend die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung in den Wehrbereichskommandos 1971 um 30 % gegenüber deni Vorjahr gekürzt werden? Herr Kollege Dr. Wörner, die von Ihnen als Kürzung bezeichneten 30% an den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchswerbung ist eine derzeitige Ausgabensperre. Ob es bei dieser Sperre bleibt ist noch ungewiß. Wie Sie wissen, geht die Ausgabensperre auf eine Empfehlung des Finanzplanungsrates vom 19. Februar 1971 zurück, in der er dem Bund, den Ländern und den Gemeinden für die erste Jahreshälfte zunächst noch eine zurückhaltende Haushaltsführung empfohlen hat. Im gleichen Sinne hat der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag zur 3. Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 festgestellt, daß er von der Bundesregierung auch einen im zeitlichen Ablauf des Jahres konjunkturgerechten Vollzug des Bundeshaushalts 1971 erwartet. Inwieweit der von Ihnen angesprochene Aufgabenkreis der Wehrbereichskommandos längerfristig 7486 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 berührt ist, kann z. Z. jedoch abschließend noch nicht beurteilt werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 114): Treffen Meldungen zu, wonach anläßlich der Überreichung des Beglaubigungsschreibens des neuen deutschen Botschafters in Israel durch die israelische Regierung ernste Differenzen über das Kommuniqué der EWG zur Nah-Ost-Frage vorgetragen wurden? Nein, diese Meldungen treffen nicht zu. Anläßlich der Überreichung des Beglaubigungsschreibens des neuen deutschen Botschafters in Israel sind die EG- Konsultationen über den Nahen Osten überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Möglicherweise werden in den Ihnen zugegangenen Informationen die Überreichung des Beglaubigungsschreibens mit dem Antrittsbesuch von Botschafter von Puttkamer beim israelischen Außenminister einen Tag zuvor verwechselt. Bei dieser Gelegenheit wurde die Erörterung der Nahostproblematik im Rahmen der politischen Zusammenarbeit der EG-Staaten in der Tat angesprochen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage A 115) : Trifft es zu, daß gegenwärtig im Jahresdurchschnitt 350 vietnamesische Studenten Einreisevisa in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, und daß bereits eine größere Anzahl von Asylanträgen vietnamesischer Studenten den deutschen Behörden bzw. Gerichten vorliegen? Die Botschaft Saigon hat in den vergangenen Studienjahren folgende Visa an südvietnamesische Studenten erteilt: 1. September 1967 bis 31. August 1968 140 1. September 1968 bis 31. August 1969 180 1. September 1969 bis 31. August 1970 353 1. September 1970 bis 15. Juni 1971 257 Es trifft nicht zu, daß den deutschen Behörden bzw. Gerichten bereits eine größere Anzahl von Asylanträgen vietnamesischer Studenten vorliegt. Im Jahre 1970 hat kein vietnamesischer Student einen Antrag gestellt, im Jahre 1971 haben bisher 2 vietnamesische Studenten Asylanträge gestellt, über die noch nicht entschieden wurde. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarische Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 1) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die dem Amerikahaus Heidelberg bisher gewährten Zuschüsse zu kürzen oder ganz einzustellen und damit den Bestand dieser Institutionen entscheidend zu gefährden? Die Bundesregierung sieht sich aus den Ihnen bekannten Gründen bei der Gestaltung und Handhabung des Bundeshaushalts zu größter Sparsamkeit veranlaßt. Diese Haltung entspricht auch den Empfehlungen des Konjunkturausschusses, der mit Zustimmung aller Parteien Maßnahmen zur Konjunkturdämpfung für notwendig gehalten hat. Die hieraus sich ergebende Knappheit der verfügbaren und in der nächsten Zukunft zu erwartenden Haushaltsmittel insgesamt berührt natürlich auch den Kulturfonds des Auswärtigen Amts und zwingt zu Sparmaßnahmen und Schwerpunktbestimmungen. Die Amerika-Häuser, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind von der amerikanischen Regierung nach dem Kriege in größerer Zahl errichtet worden. Inzwischen hat sich das amerikanische Engagement aber wieder erheblich reduziert. Die Bundesregierung, die seit 1962 die Förderung für 8 der verbliebenen Amerika-Häuser übernommen hat, sieht sich nun in der gleichen Lage, wie vordem schon die amerikanische Regierung, indem sie die dafür verfügbaren Mittel einschränken muß. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung keine Kulturinstitute anderer Staaten in der Bundesrepublik und die amerikanische Regierung keine deutschen Kulturinstitute in den USA finanziell unterstützt. Unsere Förderung der Amerika-Häuser in der Bundesrepublik Deutschland stellt daher eine Ausnahme dar, die auch gegenüber Drittländern kaum zu vertreten ist. Diese Sonderstellung, die den Amerika-Häusern durch die Förderung der AmerikaHäuser seitens der Bundesregierung eingeräumt wird, zeigt sich auch darin, daß von DM 1 Million, die für die Förderung deutsch-ausländischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, über 600 000 DM allein für die Amerika-Häuser aufgewandt werden, während die Bundesregierung den Instituten, deren Tätigkeit der Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern gilt, besonders auch zu den Entwicklungsländern, mehr Hilfe angedeihen lassen sollte und möchte. Auch müssen Mittel frei gemacht werden, um die übrige Kulturarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere das Fulbright-Programm, besser dotieren zu können. Hierfür sind die einzusparenden Mittel vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, die Zuwendungen an die 8 bisher von ihr geförderten Amerika-Häuser gleichmäßig zu kürzen, vielmehr ist daran gedacht, den Umständen des Einzelfalls zu entsprechen und in den einzelnen Städten unterschiedlich vorzugehen. Der gesamte Komplex befindet sich noch in der Prüfung. Eine abschlie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7487 Bende Entscheidung ist daher noch nicht getroffen worden. Soviel glaube ich Ihnen aber schon jetzt sagen zu können, daß wir beabsichtigen, die Förderung des Amerika-Hauses in Heidelberg aufgrund der besonders gelagerten Verhältnisse zunächst in dem bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 2) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher den. Carl-SchurzHaus in Freiburg (Deutsch-Amerikanisches Institut e. V.) gewährten Zuschüsse zu kürzen und damit den Bestand dieser Einrichtungen in Frage zu stellen? Die Bundesregierung sieht sich aus den Ihnen bekannten Gründen bei der Gestaltung und Handhabung des Bundeshaushalts zu größter Sparsamkeit veranlaßt. Diese Haltung entspricht auch den Empfehlungen des Konjunkturausschusses, der mit Zustimmung aller Parteien Maßnahmen zur Konjunkturdämpfung für notwendig gehalten hat. Die hieraus sich ergebende Knappheit der verfügbaren und in der nächsten Zukunft zu erwartenden Haushaltsmittel insgesamt berührt natürlich auch den Kulturfonds des Auswärtigen Amts und zwingt zu Sparmaßnahmen und Schwerpunktbestimmungen. Die Amerika-Häuser, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind von der amerikanischen Regierung nach dem Kriege in größerer Zahl errichtet worden. Inzwischen hat sich das amerikanische Engagement aber wieder erheblich reduziert. Die Bundesregierung, die seit 1962 die Förderung für 8 der verbliebenen Amerika-Häuser übernommen hat, sieht sich nun in der gleichen Lage, wie vordem schon die amerikanische Regierung, indem sie die dafür verfügbaren Mittel einschränken muß. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung keine Kulturinstitute anderer Staaten in der Bundesrepublik und die amerikanische Regierung keine deutschen Kulturinstitute in den USA finanziell unterstützt. Unsere Förderung der Amerika-Häuser. in der Bundesrepublik Deutschland stellt daher eine Ausnahme dar, die auch gegenüber Drittländern kaum zu vertreten ist. Diese Sonderstellung, die den Amerika-Häusern durch die Förderung der Amerika-Häuser seitens der Bundesregierung eingeräumt wird, zeigt sich auch darin, daß von i Mio DM, die für die Förderung deutsch-ausländischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, über 600 000 DM allein für die Amerika-Häuser aufgewandt werden, während die Bundesregierung den Instituten, deren Tätigkeit der Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern gilt, besonders auch zu den Entwicklungsländern, mehr Hilfe angedeihen lassen sollte und möchte. Auch müssen Mittel frei gemacht werden, um die übrige Kulturarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere das Fulbright-Programm, besser dotieren zu können. Hierfür sind die einzusparenden Mittel vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, die Zuwendungen an die 8 bisher von ihr geförderten Amerika-Häuser gleichmäßig zu kürzen, vielmehr ist daran gedacht, den Umständen des Einzelfalls zu entsprechen und in den einzelnen Städten unterschiedlich vorzugehen. Der gesamte Komplex befindet sich noch in der Prüfung. Eine abschließende Entscheidung ist daher noch nicht getroffen worden. Soviel glaube ich Ihnen aber schon jetzt sagen zu können, daß wir beabsichtigen, die Förderung des Amerika-Hauses in Freiburg aufgrund der besonders gelagerten Verhältnisse zunächst in bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) Drucksache VI /2286 Fragen B 5 und 6) : Hält die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (Überschreiten der Obergrenzen für Funktionsgruppen bei Bediensteten der Bundesanstalt. für Arbeit) für nötig und ausreichend, um einen reibungslosen Vollzug des Arbeitsförderungsgesetzes zu gewährleisten? Bis wann und mit welchem Inhalt ist bejahendenfalls mit einer entsprechenden Rechtsverordnung zu rechnen? Der Bundesrat hat sich anläßlich der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 — 1. BesVNG -(BGBl. I S. 208) bereit erklärt, der Bundesregierung Vorschläge zur Ausgestaltung der Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6 Satz 3 und § 53 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes i. d. F. des 1. BesVNG für den Bereich der Länder zu unterbreiten. Diese Vorschläge sind der Bundesregierung am 4. Juni 1971 zugeleitet worden. Die Bundesregierung wird die Vorschläge, die zunächst abgewartet werden mußten, sowie die Wünsche der Bundesressorts beschleunigt prüfen. Die Überprüfung der Vorschläge des Bundesrates auf den Bundesbereich wirft schwierige Sachfragen auf. Welche Funktionsgruppen im Rahmen der für die Bereiche des Bundes und der Länder erforderlichen Rechtsverordnungen berücksichtigt werden können, läßt sich heute noch nicht sagen. Dies gilt auch für Ihre Frage, welche Funktionsgruppen von Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit die Bundesregierung in die Regelung einbezogen werden können. Ich darf Ihnen mitteilen, daß der Innenausschuß des Deutschen Bundestages sich erstmals am 17./ 18. Juni 1971 mit den die Rechtsverordnungen betreffenden Fragen befassen wird. Ich bitte um Verständnis, daß ich schon aus diesem Grunde auch Ihre weitere Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnungen nicht beantworten kann. Dieser Zeitpunkt läßt sich wegen der Schwie- 7488 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 rigkeit der Materie, der Vielzahl der zu Beteiligenden (Bundesressorts, Länder, Spitzenorganisationen, Bundespersonalausschuß, Innenausschuß des Bundestages, Bundeskabinett, Bundesrat) und der noch zu klärenden haushaltsrechtlichen Deckung heute noch nicht voraussagen. Sie können jedoch davon ausgehen, daß die Bundesregierung sich um einen beschleunigten Erlaß der Rechtsverordnungen bemühen wird. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 7 und 8) : Hält die Bundesregierung an ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Juni 1969 mitgeteilten Auffassung fest, wonach die Aufgabenstellung der Bahnpolizei mit den umfassenden Funktionen der allgemeinen Polizei nicht vergleichbar ist? Ist eine Initative der Bundesregierung zu erwarten, die zum Ziel hat, daß die Zulagen, die Polizeibeamte auf Grund des Ersten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes erhalten, auch den Beamten der Bahnpolizei gewährt werden? Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Juni 1969 mitgeteilte Auffassung bezüglich der Aufgabenstellung der Bahnpolizei zu ändern. Da die Aufgaben der Bahnpolizei und die umfassenderen Funktionen der allgemeinen Polizei grundlegende, für die Zulagengewährung maßgebende Unterschiede aufweisen, sind keine Initiativen der Bundesregierung dahin gehend zu erwarten, die Bahnpolizei in die Zulagenregelung für Polizeivollzugsbeamte nach dem 1. BesVNG einzubeziehen. Im übrigen könnte die Einbeziehung der hauptamtlich im Bahnpolizeidienst tätigen Bediensteten in die o. g. Zulagenregelung zu vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Weiterungen führen. Hierzu weise ich nur darauf hin, daß nach § 60 der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563) auch bestimmte Betriebsbeamte der Bundesbahn Bahnpolizeibeamte sind, so z. B. Vorsteher von Bahnhöfen, Aufsichtsbeamte, Fahrdienstleiter, Zugleiter, Strecken- und Schrankenwärter, Bahnsteigschaffner, Pförtner und Wächter. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister der Justiz der Freigabe von Abbildungen über die Homosexualität, die lesbische Liebe, cien Gruppensex und den Sex mit Leichen nicht nur an .Jugendliche, sondern auch an Erwachsene widersprechen wird, da bei der Freigabe an Erwachsene ein wirklicher Jugendschutz nicht möglich wäre? Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) — Drucksache VI/ 1552 —, der derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, sieht in den Fällen des neuen § 184 a ein umfassendes Verbot der Herstellung und Verbreitung bestimmter pornographischer Materialien vor. Es handelt sich hierbei um pornographische Schriften, Tonträger, Abbildungen oder Darstellungen, die Gewalttätigkeiten oder den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Bei dieser Art von Pornographie muß befürchtet werden, daß sie sich in sozialschädlicher Weise auf das Verhalten und die Vorstellungswelt des Betrachters auswirkt und Tendenzen zu kriminellem Verhalten verstärkt. Im Hinblick auf sonstiges pornographisches Material, das diese Merkmale nicht aufweist, geht der Entwurf der Bundesregierung davon aus, daß die gezielten Vorschriften gegen die Weitergabe an Jugendliche, gegen die unverlangte Zusendung sowie gegen die öffentliche Ausstellung ausreichen, um die Jugend hinreichend zu schützen und die Öfentlichkeit sowie den einzelnen vor der ungewollten Konfrontation mit Pornographie abzuschirmen. In den weiteren Beratungen im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform wird die Diskussion über die richtige Abgrenzung der in Betracht kommenden Vorschriften in § 184 a noch breiten Raum einnehmen. Die Bundesregierung hat sich dazu bereit erklärt, in dieser ernsten und schwierigen Rechtsmaterie jede Hilfe zu leisten, um unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Argumente zu einer vernünftigen und überzeugenden Lösung zu gelangen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilwirtschaft enthaltenen Tagespreisklauseln der Preisauszeichnungsverordnung zuwiderlaufen und dem Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit widersprechen? was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Automobilwirtschaft 711 einer Abänderung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu veranlassen, damit künftig die Käufer von Autos nach der Bestellung vor überraschenden Preiserhöhungen geschützt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilwirtschaft enthaltenen Tagespreisklauseln laufend zu Verstößen gegen die Preiszeichnungsverordnung führen. Diese Situation ist am 19. Mai 1971 im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen mit den Verbänden der beteiligten Wirtschaftskreise erörtert worden. An der Besprechung nahmen teil: der Verband der Automobilindustrie, der Verband der Im- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7489 porteure von Kraftfahrzeugen, der Zentralverband des Kraftfahrzeughandels, der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrhandwerks, der Allgemeine Deutsche Automobilclub, der Automobilclub von Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. In der Besprechung wurde von seiten der Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die im Automobilhandel bestehende Praxis der Auszeichnung von Tagespreisen den Bestimmungen der Preisauszeichnungsverordnung widerspricht. Ziel der Preisauszeichnungsverordnung ist die Förderung von Preisklarheit und Preiswahrheit. Sie verpflichtet daher zu eindeutigen Preisangaben. Auszuzeichnen sind nach der Preisauszeichnungsverordnung die Preise, die der Käufer zu zahlen hat. Die Angabe vorläufiger oder fiktiver Preise ist nicht statthaft. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat inzwischen die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder, denen der Vollzug der Preisauszeichnungsverordnung obliegt, gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß — ebenso wie im gesamten Einzelhandel — auch im Automobilhandel die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung beachtet werden. Die Bundesregierung hofft im Interesse des Verbrauchers, daß die Tagespreisklauseln der Automobilwirtschaft bald der Vergangenheit angehören werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 18 und 19) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dal; das derzeitige Behelfsgebäude des Zollamtes Wintersdorf (Landkreis Rastatt Baden) dem ganz eilieblich in den letzten Jahren gesteigerten Personen- und Warenverkehr von und nach Frankreich nicht (lehr genügt? Ist für das Haushaltsjahr 1972 der Bau eines neuen Dienstgebäudes samt genügendem Abstellplatz tür die abzufertigenden Fahrzeuge beim Zollamt Wintersdorf vorgesehen, das die derzeitige Behelfsbaracke mit ihren Ausmaßen von 4,37 in X 11,25 m ersetzt, ausreichenden Raum für die dort nach der Personalbedarfsberechnung zustehenden zwölf Beamten bietet und damit die unzulänglichen Abfertigungsmöglichkeiten an der einzigen Rheinbrücke zwischen Straßburg und Karlsruhe behebt? Der Grenzübergang über den Rhein bei Wintersdorf wurde im Jahre 1960 über die durch Kriegseinwirkung zerstörte und wiederaufgebaute ehemalige Eisenbahnbrücke neu eröffnet. Er wurde für den Reiseverkehr und in beschränktem Umfang auch für den Warenverkehr einspurig, durch Ampeln geregelt, freigegeben. Das Zollamt Wintersdorf war zunächst in einem Wohnwagenzug und ab August 1961 in einer transportablen Dienstbaracke untergebracht. In dieser Baracke befindet es sich heute noch. Die Abfertigungsverhältnisse genügten bis vor kurzem den Anforderungen für den Reise- und beschränkten Warenverkehr. Wegen der ständigen Verkehrszunahme, des dadurch bedingten Ausbaus der bisher einspurig befahrbaren Brücke für den zweispurigen Verkehr und wegen der unzulänglichen Unterbringung der Beamten des Zollamts in der Dienstbaracke sind bereits Pläne für eine Verbesserung der Abfertigungsverhältnisse und der räumlichen Unterbringung der Beamten des Zollamts Wintersdorf ausgearbeitet worden. Diese Pläne sehen den Neubau von Abfertigungsanlagen ca. 300 m östlich des derzeitigen Zollamtsstandorts vor. Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf ca. 800 000 DM. Mein Haus ist bemüht, den Bau des Dienstgebäudes und der Abfertigungsanlagen im Haushaltsjahr 1972 durchzuführen, sofern die Haushaltslage die Ausführung dieser Maßnahmen erlaubt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vorn 15. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, daß die Belastung von Unternehmen, Betrieben und Verbänden durch die Prüfungen verschiedener Institutionen (Finanzamt, AOK, RVO-Priifer und gegebenenfalls Rechnungsprüfungsinstitutionen u. a.) durch zeitliche Koordination dieser Prüfungen verringert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bilanzen, Geschäftsbücher und sonstigen Aufzeichnungen für die betroffenen Unternehmen mit Belastungen verbunden sind. Sie sieht jedoch z. Z. keine Möglichkeit, durch zeitliche Koordination dieser, unterschiedlichen Zwecken dienenden Prüfungen eine nennenswerte Entlastung herbeizuführen. Bei den gesamten Prüfungen in den Unternehmen handelt es sich vornehmlich um folgende Gruppen a) Prüfung der Geschäftsbücher und Bilanzen nach handelsrechtlichen Vorschriften durch Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Prüfungsverbände (§ 6 des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, § 162 Aktiengesetz, § 53 Genossenschaftsgesetz) b) Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften durch die Finanzämter (§ 162 Reichsabgabenordnung), c) Prüfung der bestimmungsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel durch die Rechnungshöfe (§ 43 7490 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Haushaltsgrundsätzegesetz und entsprechende Einzelvorschriften des Bundes und der Länder) d) Prüfung der richtigen Ermittlung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Kirchensteuer der Arbeitnehmer durch die Versicherungsträger und die Finanzämter in getrennten Prüfungsverfahren (§ 1426 RVO, §§ 50 bis 53 LStDV). Wegen der unterschiedlichen Dauer und Zielrichtung der Prüfungen sowie vor allem wegen der unterschiedlichen Prüfungszeiträume (z. B. handelsrechtliche Pflichtprüfungen im allgemeinen jährlich, steuerliche Betriebsprüfungen alle drei Jahre) ist eine zeitliche Koordination kaum durchführbar. Hinzu kommt, daß einzelne Prüfungen sachlich weitgehend vom Abschluß anderer Prüfungen abhängen. So ist eine ordnungsmäßig aufgestellte und geprüfte Handelsbilanz in der Regel Voraussetzung für die Vornahme einer steuerlichen Betriebsprüfung, andererseits ist z. B. die Entscheidung des Finanzamtes über die Steuerpflicht von Bezügen der Arbeitnehmer häufig Voraussetzung für die Beurteilung durch die rechtlich selbständigen Versicherungsträger. Es darf auch nicht übersehen werden, daß vor alem kleine und mittlere Unternehmen organisatorisch überfordert wären, wenn mehrere der genannten Prüfungen gleichzeitig stattfinden, weil allein schon die angemessene räumliche Unterbringung des Prüfungspersonals Schwierigkeiten bereiten würde und außerdem die zeitraubende Beschaffung der zu prüfenden Belege sowie die Befragung von Auskunftspersonen zu erheblichen Störungen des normalen Arbeitsablaufes führen könnte. Die Bundesregierung prüft seit längerem Möglichkeiten einer Vereinheitlichung des Prüfungswesens in verwandten Sachbereichen, so z. B. im Bereich der Prüfung auf Grund steuerlicher Vorschriften und im Bereich der Prüfung durch die RVO-Versicherungsträger. Diese Bemühungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 21) : Trifft es zu, daß nach der Pensionsordnung von Bundesunternehmen (beispielsweise Salzgitter Maschinen AG) neuerdings eine Mindestbetriebspension von 2 DM pro Jahr der Betriebszugehörigkeit gewährt wird, während ehemalige Belegschaftsangehörige, die bereits früher in den Ruhestand getreten sind, mit 0,50 DM pro ,Jahr der Betriebszugehörigkeit vorlieb nehmen müssen, und sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in einer derart unterschiedlichen Behandlung nicht eine unbillige Härte? Der in Ihrer schriftlichen Anfrage behandelte Sachverhalt hat innerhalb der bundeseigenen Gesellschaften nur für den Salzgitter-Konzern Bedeutung. Nach der Pensionsordnung des Salzgitter-Konzerns werden seit dem 1. Oktober 1969 als Mindestrente nach 10jähriger Dienstzeit 20 DM und für jedes über 10 Dienstjahre hinausgehende anrechnungsfähige Dienstjahr zusätzlich 2 DM gewährt. Vor diesem Zeitpunkt betrug die Mindestrente nach 10jähriger Dienstzeit einheitlich 15 DM. Sie betrug damit bei einer Dienstzeit von 10 Jahren für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr 1,50 DM, sank aber rechnerisch mit zunehmenden Dienstjahren und erreichte bei 30 Dienstjahren den von Ihnen angegebenen Satz von 0,50 DM. Die bis zum 30. September 1969 geltende Mindestrente von 15 DM entspricht der Pensionsordnung für die Eisen- und Stahlindustrie. Der Salzgitter-Konzern hat diesen Satz aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat für alle seit dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle in dem oben geschilderten Umfang erhöht. Diese Anhebung erfolgte in Anpassung an das zwischenzeitlich veränderte Niveau der Sozialversicherungsrenten. Nach der Pensionsordnung für die Eisen- und Stahlindustrie ruht die Rente, soweit sie zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 65 °!o (bei sehr langer Betriebszugehörigkeit 70 (Vo) des rentenfähigen Einkommens übersteigt; in diesen Fällen wird nur die Mindestrente gezahlt. Durch das steigende Niveau der Sozialversicherungsrenten wurde die Grenze von 64 % bzw. 70 010 immer häufiger erreicht, so daß nur der Anspruch auf die Mindestrente übrig blieb. Um diesem Personenkreis überhaupt eine der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit entsprechende Zusatzrente gewähren zu können, war deshalb eine Anhebung der Mindestrente notwendig. Auf die bereits vor dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle konnte die Anhebung nicht erstreckt werden. Ihre Einbeziehung hätte so hohe finanzielle Aufwendungen erfordert, daß der Konzern sich nicht in der Lage gesehen hätte, die Mindestbeträge anzuheben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die bereits früher in den Ruhestand getretenen Betriebsangehörigen ohnehin von dem Unternehmen in der Regel eine höhere Pension erhalten; denn im Hinblick auf die früher niedrigeren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt bei ihnen die vom Unternehmen gezahlte Pension vielfach die Mindestpension. Die Anhebung der Mindestpension nur für die neueren Rentenfälle entspricht auch dem Verfahren anderer Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie. Die vorstehenden Angaben beruhen auf Auskünften des Salzgitter-Konzerns. Ich verkenne nicht, daß die Beschränkung der neuen Mindestpension auf die nach dem 1. Oktober 1969 eingetretenen Rentenfälle für diejenigen früheren Betriebsangehörigen, die auf eine lange Dienstzeit im Konzern zurückblicken, gewisse Härten mit sich bringt, da bei ihnen der Unterschied zwischen der früheren und der heutigen Mindestpension am größten ist. Auf meine Anregung hin wird die Konzernleitung prüfen, ob in diesen Fällen eine Billigkeitsregelung möglich ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7491 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 22 und 23) : Wie groß ist der Verlust, welchen die Bundesbank aus der Verminderung ihrer Vermögenswerte durch die Aufwertung des Jahres 1969 und die Freigabe des Wechselkurses im Jahre 1971 hat hinnehmen müssen? Welche Belastungen werden wahrscheinlich für die Bundeshaushalte aus den Hilfsmaßnahmen für die Folgen der beiden Währunqsseränderungen direkt oder indirekt bis zum Jahresende 1971 entstanden sein? Im Jahre 1969 entstand der Deutschen Bundesbank infolge der durch die Aufwertung der DM erforderlich werdenden Neubewertung ihrer Gold- und Devisenbestände ein Buchverlust von 4 099 Millionen DM. Wie der Geschäftsbericht der Bundesbank für das Jahr 1969 ausweist, schloß die Gewinn- und Verlustrechnung jedoch mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab, da der Aufwertungsverlust durch Entnahmen aus den Rücklagen, den Wertberichtigungen und den Rückstellungen sowie aus dem laufenden Ertrag des Jahres abgedeckt werden konnte. Im übrigen fand am 11. Dezember 1969 ein öffentliches Hearing des Haushaltsausschusse statt, bei dem sich der damalige Präsident der Bundesbank, Blessing, zu dem Problem des Aufwertungsverlustes äußerte. Wie sich die Freigabe des Wechselkurses auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 1971 auswirkt, hängt davon ab, welche Wechselkurse in der Bilanz zum 31. Dezember 1971 für die Bewertung der Gold- und Devisenbestände maßgebend sein werden und zu welchen Kursen bis dahin Zu- und Abgänge an Devisen von der Bundesbank abgewickelt werden. Keiner dieser Faktoren läßt sich z. Z. abschätzen. Es ist daher auch nicht möglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Prognose über die voraussichtliche Höhe eines aus der Wechselkursfreigabe des Jahres 1971 evtl. resultierenden Buchverlustes zu machen. In jedem Falle erzielt die Bundesbank jedoch aus der Anlage ihrer Devisenbestände Zinseinnahmen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Zum Ausgleich der Folgen der beiden Währungsänderungen sind als Hilfsmaßnahmen das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969, BGBl. I S. 2381, sowie Grenzausgleichsmaßnahmen beschlossen worden. 1. Aufwertung der D-Mark 1969 Ziel des Aufwertungsausgleichsgesetzes vom 23. Dezember 1969 ist es, der deutschen Landwirtschaft für die als Folge der Aufwertung der D-Mark, insbesondere infolge der Preisbindung an den „grünen Dollar", automatisch entstehenden Einkommenseinbußen einen Ausgleich zu gewähren. Dazu sieht das Gesetz direkte Ausgleichzahlungen aus dem Bundeshaushalt sowie mit Wirkung vom 1. Januar 1970 Maßnahmen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer vor. Die direkten Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt betragen in den Jahren 1969 72 294 309,18 DM 1970 . 1 068 517 812,11 DM 1971. (voraussichtlich) 920 000 000,00 DM zusammen 2 060 812 121,29 DM Diesen Ausgaben stehen für die Jahre 1969 und 1970 aufwertungsbedingte Einnahmen im Gesamtbetrag von 19,8 und 14,5 Millionen DM, zusammen also 34,3 Millionen DM gegenüber. Die umsatzsteuerlichen Maßnahmen haben für das Jahr 1970 zu einer Mindereinnahme im Bundeshaushalt in Höhe von 739 Millionen DM geführt. Für das Jahr 1971 ist damit zu rechnen, daß die Mindereinnahme über der des Jahres 1970 liegt. 2. Freigabe des Wechselkurses 1970 Im Zuge von Grenzausgleichsmaßnahmen zugunsten der deutschen Landwirtschaft für die Dauer der Wechselkursfreigabe ist für Erstattungen bei der Ausfuhr von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen ein Betrag von bisher bis zu 30 Millionen DM zu Lasten des Bundeshaushalts 1971 vorgesehen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der Erhebung einer Ausgleichsabgabe gegenüber, deren Höhe derzeit nicht angegeben werden kann. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 14. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 24) : Trifft es 70, daß Bundesminister Ertl an die 17 größten Düngemittel herstellenden Firmen in der Bundesrepublik Deutschland sich gewendet hat, um zu bewirken, daß nicht, wie bisher, viele Millionen unverrottbare Kunststolldüngersäcke auf Äckern und an Waldrändern weggeworfen werden, mit der Bitte, auf die Plastiksäcke wenigstens Hinweise aufzudrucken, daß diese Düngersäcke nicht verrottbar sind, und daß die Industrie bisher nicht hat erkennen lassen, daß sie dieser Bitte entsprechen wird? In meiner Eigenschaft als Schirmherr der „Aktion Saubere Landschaft" habe ich mich zusammen mit ihrem Vorsitzenden, Herrn Diplom-Forstwirt Weinzierl, gegen Ende des vergangenen Jahres in einem Schreiben an die Düngemittelindustrie mit der Bitte gewandt, einen Hinweis auf die meist unverrottbaren Düngesäcke aufzudrucken, daß die leeren Säcke gesammelt und wieder mit nach Hause genommen werden sollten. Da weggeworfene Düngesäcke die Landschaft beeinträchtigen, sollte mit dem Vorschlag in einem kleinen Bereich auf eine saubere natürliche Umwelt hingewirkt werden. Die Düngemittelindustrie hat bisher nicht reagiert. Von einem Unternehmen wurde bereits eine abschlägige Antwort erteilt. 7492 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 25) : Bezieht sich die laut Vereinigter Wirtschaftsdienst vom 17. Mai 1971 im britischen Unterbaus gestellte Frage im Hinblick auf Mischen von Butter nur auf Mischen von Butter verschiedener Provenienzen oder auch auf Mischen von Butter mit anderen Fetten? Die im britischen Unterhaus gestellte Frage bezüglich des Mischens von Butter bezieht sich — wie aus den mir vorliegenden Unterlagen ersichtlich ist — auf den Entwurf der EWG-Butterverordnung. In diesem Verordnungsentwurf ist nur das Mischen von Butter vorgesehen, die in dem selben Betrieb hergestellt und nicht älter als 8 Tage ist. In England ist es dagegen gestattet, Butter verschiedener Herkunft und verschiedenen Alters zu mischen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 26) : Inwieweit ist damit zu rechnen, daß bei einem Eintritt Englands in die EWG auch die Entwicklungsländer des Commonwealth ähnlich assoziiert werden, wie die afrikanischen Staaten, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für den Fett- und Zuckermarkt der EWG? Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen haben sich die Gemeinschaft und Großbritannien über das Verhältnis der Entwicklungsländer des Commonwealth zu einer erweiterten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft grundsätzlich geeinigt. Danach wird die erweiterte Gemeinschaft im Geiste der 1963 anläßlich des Abschlusses des ersten Abkommens von Jaunde abgegebenen Absichtserklärung den Entwicklungsländern des Commonwealth im Indischen Ozean, im Pazifischen Ozean und im karabischen Raum vorschlagen, ihre Beziehungen zur Gemeinschaft nach Wahl a) durch Beitritt zum Abkommen über die Assoziierung der afrikanischen Staaten und Madagaskars b) oder nach der Formel eines besonderen Assoziierungsabkommens, das gegenseitige Rechte und Pflichten — insbesondere im Handelsverkehr — vorsieht c) oder durch Handelsabkommen zur Erleichterung und Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern zu regeln. Die sich hieraus für den Fett- und Zuckermarkt der EWG ergebenden Folgerungen können heute noch nicht gezogen werden. In der zwischen der Gemeinschaft und Großbritannien jetzt getroffenen Vereinbarung heißt es, daß die erweiterte Gemeinschaft um die Wahrung der Interessen sämtlicher vorgenannter Länder bemüht sein wird, deren Wirtschaft weitgehend von der Ausfuhr von Grundstoffen, insbesondere Zucker, abhängt. Dabei soll in bezug auf die Ausfuhr von Zucker der Bedeutung Rechnung getragen werden, die dieses Erzeugnis für die Wirtschaft mehrerer Commonwealth-Entwicklungsländer hat. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Einfuhrregelungen für Zucker und evtl. andere Grundstoffe, wie z. B. Fette, getroffen werden, insbesondere in welchem Umfang, bleibt den Organen der erweiterten Gemeinschaft überlassen. Diese Entscheidung wird z. B. im Falle Zucker erst nach dem Auslaufen des Commonwealth-Sugar-Agreement am 31. Dezember 1974 zu treffen sein. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 14. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 27 und 28) : Ist der Btundesreqierung bekannt, daß den ostfriesischen und emsländischen Imkern ein beträchtlicher Schaden dadurch entstanden ist, daft etwa 240 Bienenvölker vernichtet wurden, die zur Rapsblüte ins Rheiderland gebracht waren und offensichtlich im niederländischen Bereich auf Felder geflogen sind, die mit Giftmitteln gespritzt V, aren? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit der niederländischen Regierung zu führen mit dem Ziel, daß in den Niederlanden die gleichen Schutzbestimmungen eingeführt und beachtet werden, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutsch land gültig sind? Der Bundesregierung sind die in Ostfriesland und im Emsland aufgetretenen Bienenschäden bekannt. Wie die mit der Untersuchung beauftragten Dienststellen hierzu mitteilten, ist jedoch nicht auszuschließen, daß diese Verluste in der Behandlung von Kümmel, der in diesen Gebieten großflächig angebaut wird, zu suchen sind. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben nämlich ergeben, daß an den eingesandten toten Bienen vielfach Pollen aus Kümmelblüten vorhanden waren. Wird dieser Befund allgemein bestätigt, so haben die Anbauer eindeutig gegen die gültige Rechtsverordnung zum Schutze der Bienen verstoßen. Abgesehen hiervon halte ich entsprechende Schutzbestimmungen über die Grenzen eines Landes hinaus für sinnvoll und ich bin gerne bereit, mit den Nachbarländern Verbindung aufzunehmen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 29) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7493 Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtslage bezüglich der Preisabschläge von Arzneikosten nach § 376 der Reichsversicherongsordnung, und was wird sie unternehmen, um die nach dent Bericht der Allgemeinen Ortskrankenkasse entstandene Rechtsunsicherheit abzubauen? Die Verfassungsmäßigkeit des von Ihnen angesprochenen § 376 der Reichsversicherungsordnung, wonach die Apotheken zugunsten der Krankenkassen zur Gewährung eines Abschlags von den Preisen der Arzneitaxe verpflichtet sind, ist ausdrücklich in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juni 1970 (Az.: I ZR 131/68) bestätigt worden. Allerdings sind seit kurzem in einzelnen Ländern rechtliche Zweifel an der Fortgeltung von sog. Einführungsverordnungen, die mit dieser Regelung in Zusammenhang stehen, aufgetreten. Ich bin grundsätzlich der Auffassung, daß die Geltung des 7 %igen Apothekenabschlags in der Reichsversicherungsordnung gesetzlich klargestellt werden sollte, um eine mögliche Rechtsunsicherheit auszuschließen. In welchem sachlichen Zusammenhang die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag machen wird, bedarf noch interministerieller Abstimmung. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU 'CSU) (Drucksache VI /2286 Fragen B 30 und 31) : Hält die Bundesregierung die bisherigen Malnahmen, die der Entblößung der ländlichen Gebiete von der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung entgegenwirken sollten, für ausreichend? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die ärztliche Betreuung der Bevölkerung auf dem Lande sicherzustellen? Die insbesondere von den Kassenärztlichen Vereinigungen bisher ergriffenen Maßnahmen sind sicherlich ein nützlicher Schritt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande. Eine Grundlage für zusätzliche Überlegungen wird die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung liefern, die — wie Sie wissen --- Vorschläge hierzu erarbeiten soll. Die Kommission befaßt sich zur Zeit mit diesem Problemkreis und wird ein Ergebnis voraussichtlich nach der Sommerpause vorlegen. Wir werden dies zum Anlaß nehmen, mit den Ländern, die auch die Aufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen führen, Vorschläge zu einer Verbesserung der ärztlichen Versorgung, insbesondere auf dem Lande, zu beraten; dabei wird auch zu überlegen sein, ob und wie ggf. eine Weiterentwicklung des geltenden Rechts im Rahmen des bestehenden Systems der kassenärztlichen Versorgung in Betracht zu ziehen ist. Ich darf mir im übrigen erlauben, auf die Antworten hinzuweisen, die ich in der Fragestunde dieser Woche auf ähnliche Fragen der Herren Kollegen Callus und Dr. Jenninger gebe. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 32) : halt die Bundesregierung die rücklaufige Geburlenentwicklung inshesondere hinsichtlich der zukünftigen Altersversorgung für besorgniserregend? Auf eine ähnliche Frage des Kollegen Geisenhofer habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1971 (Stenographischer Bericht der 118. Sitzung, S. 6897) mit Blick auf die Rentenversicherung geantwortet. Dabei habe ich zunächst betont, daß der Rentenanpassungsbericht 1971 — Drucksache I/2040 — von den abgestimmten Daten über die natürliche Bevölkerungsentwicklung ausgeht und auf Grund dieser Daten zu einer günstigen Prognose über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1985 gelangt. Soweit es die weitere Entwicklung angeht, wird das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern bis zum Jahre 2000 immer noch weit günstiger sein als am Ende dieses Jahrzehnts auf dem Gipfel des sogenannten „Rentenbergs". Ich darf Sie im übrigen darauf hinweisen, daß die Auswirkungen der rückläufigen Geburtenentwicklung Gegenstand einer eingehenden Untersuchung • einer Arbeitsgruppe in unserem Hause waren. Das Ergebnis dieser Analyse ist kürzlich der Presse bekanntgegeben worden. Eine ausführliche Darstellung dieses Problemkreises finden Sie außerdem im neuesten Bundesarbeitsblatt vom Mai 1971. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 33) : Wieviel und welche Lehrgänge sind als Folge des Sperrens bzw. Kürzens von Haushaltsmitteln in der Bundeswehr nicht mehr durchführbar? An den Schulen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr sind derzeit noch keine Lehrgänge gestrichen worden. Die Führungsstäbe überprüfen jedoch im Zusammenhang mit den vorgesehenen Haushaltseinsparungen alle Ausbildungsvorhaben mit dem Ziel, durch Rationalisierungsmaßnahmen den Umfang der bisherigen Lehrgänge zu reduzieren. Hierbei kann es sich selbstverständlich nur um solche Lehrgänge handeln, die keinen unmittelbaren Einfluß auf die Laufbahn der Soldaten haben. Dazu rechnen z. B. Einweisungslehrgänge, Ergänzungs- und Sonderlehrgänge. Laufbahnwirksame Lehrgänge wie z. B. Offizier-, Unteroffizier- und Feldwebellehrgänge, auf die der 7494 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 Soldat einen Rechtsanspruch nach dem Soldatengesetz und nach den Laufbahnbestimmungen hat, dürfen nicht gekürzt werden oder gar ganz wegfallen. Hieran ist auch in keiner Weise gedacht, da Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Soldaten Vorrang vor geplanten Haushaltseinsparungen haben. Das gleiche gilt für verwendungsbezogene Lehrgänge z. B. für fliegendes Personal, Sanitätspersonal und anderes Fachpersonal. In diesen Bereichen sind Vereinfachungen und spürbare Einsparungen nicht möglich. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß eine Reduzierung notwendiger Lehrgänge zwar eine Einsparung z. B. an Reisekosten und Trennungsgeldern mit sich bringen würde, daß aber die „fixen" Kosten der Ausbildungseinrichtungen wie der Personal- und Unterhaltungsaufwand in gleichem Umfang bestehenbleiben würden. Die Ausbildungsvorhaben der Bundeswehr — und dazu gehören in erster Linie die Lehrgänge — dürfen unter der Kürzung von Haushaltsmitteln nicht leiden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 34) : Halt die Bundesregierung die Werbung für Arzneimittel für gerechtfertigt, oder was wird sie unternehmen, um die zunehmend sich ausbreitende Werbung in diesem Bereich unter Kontrolle zu bekommen? Die Werbung für Arzneimittel hat eine umfassende Regelung im Heilmittelwerbegesetz vom 11. Juli 1965 (BGBl. I S. 604) erfahren. Danach ist eine Werbung für Arzneimittel grundsätzlich zugelassen. Ihr werden jedoch unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes Beschränkungen auferlegt. Diesen Beschränkungen unterliegt insbesondere die Werbung, die sich nicht an die Fachkreise, sondern an die Öffentlichkeit richtet. Für die Werbung muß der Grundsatz gelten, daß sie sich auf Information beschränkt. Sie darf keine suggestiven Elemente enthalten. Die Bundesregierung überprüft zur Zeit u. a. auch die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes auf eventuell notwendige Änderungen. Dabei hat sie die Entwicklung im EWG-Bereich zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Vorschriften über die Arzneimittelwerbung hängt allerdings weitgehend davon ab, daß eine ausreichende behördliche Überwachung gesichert ist. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn dahin gehend ihren Einfluß geltend zu machen, daß die Strecke Neustadt Karlsruhe und auch die sogenannte Alsenzstrecke in die Elektrifizierungsplanungen einbezogen werden? Die Deutsche Bundesbahn führt die Planungen für den weiteren Ausbau ihres elektrifizierten Streckennetzes in eigener Zuständigkeit durch. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wäre eine Elektrifizierung der von Ihnen genannten Strecken Neustadt—Landau--Wörth (—Karlsruhe) sowie Kaiserslautern—Bad Kreuznach—Bingen /Gau Algesheim aus eigenwirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vertretbar. Sie könnte jedoch Überlegungen zur Elektrifizierung der vorgenannten Strecken dann nähertreten, wenn die Frage der Finanzierung in befriedigender Weise geregelt würde. Zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Rheinland-Pfalz sind bereits Kontakte bezüglich der allgemeinen Vorstellungen über weitere Streckenelektrifizierungen in diesem Bundesland sowie der Finanzierungsmöglichkeiten aufgenommen worden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI /2286 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung Bereit, die Frage der Anflugschneise zum Rhein-Main-Flughafen im Bereich der Stadt Mainz erneut zu überprüfen, nachdem es offensichtlich Möglichkeiten gibt, den Anflug nicht über das dicht besiedelte Gebiet zu führen? Die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) ist angewiesen worden, die zum und vom Flughafen Frankfurt führenden An- und Abflugstrecken noch einmal mit dem Ziel zu überprüfen, ein Überfliegen der Stadt Mainz bzw. einzelner Stadtteile zu vermeiden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird die BFS der für den Flughafen Frankfurt nach § 32 b des Luftverkehrsgesetzes zuständigen Fluglärmkommission zur Beratung zuleiten. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI /2286 Frage B 37) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist die schon lange angestrebte und nunmehr wegen vernünftiger Trassenführung der B 10 (Umgehung Wörth) kaum mehr aufzuschiebende Verlegung des VS- Munitionsdepots in Worth Rhein zu erwarten? Die Umgehungsstraße Wörth im Zuge der B 10 berührt das Munitionsdepot nicht. Die Trasse ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 7495 läuft. auf der alten B 10 nördlich des Depots. Eine Verlegung des Munitionsdepots wegen des Neubaus der Umgehungsstraße Wörth ist daher nicht erforderlich. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache M/2286 Fragen B 38 und 39) : Teilt der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen die Autfassung des Herrn Dr. Greß, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg, daß die 5-Piennig-Postwertzeichen der Serie „Neue Regeln im Straßenverkehr das Überholen falsch darstelle, weil die Abbildung dieses Postwertzeichens das landläufige Fehlurteil unterstütze: beim Überholen blinken, statt deutlich zu machen, daß vor dem Überholen geblinkt werden muß? Welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls der Bundesminister für Verkehr und für des Post- und Fernmeldewesen, diese fatsche Darstellung, die Herr Dr. Grell als einen „Schlag gegen die Verkehrserziehung„ bezeichnet hat, zu korrigieren? Ich teile diese Auffassung nicht. Auf dem 5-PfPostwertzeichen ist eindeutig ein Überholvorgang dargestellt, bei dem der Überholende vorschriftsmäßig blinkt. Damit erfüllt das Postwertzeichen seine Aufgabe, auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers während des Überholvorgangs aufmerksam zu machen. Eine Korrektur der Darstellung ist somit nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang wäre die zusätzliche Information, daß der Fahrtrichtungsanzeiger bereits bei Beginn des Überholvorgangs betätigt werden muß, zweifellos zu begrüßen. Es steht jedoch ebenso außer Zweifel, daß sich das im Rahmen der darstellerischen Möglichkeiten, die das Briefmarkenformat bietet, nicht verwirklichen läßt. Wenn auf dem 5-Pf-Postwertzeichen ein auf der rechten Fahrspur fahrender Pkw dargestellt würde, dessen linker Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet' wäre, so könnte der Betrachter hieraus nicht eindeutig darauf schließen, daß der Fahrer des Pkws anzeigt, daß er überholen will. Der Betrachter könnte durchaus annehmen, daß der Fahrer vergessen hat, den Fahrtrichtungsanzeiger auszuschalten. Auf die Absicht des Fahrers zu überholen könnte nur dann eindeutig geschlossen werden, wenn diese Verkehrssituation durch entsprechenden Text erläutert würde. Das läßt jedoch das Briefmarkenformat nicht zu. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 111/2286 Fragen B 41 und 42) : Wie ist der Stand der auf initiative des ESRO-Rates vorgesehenen Verhandlungen mit den USA bezüglich der atlantischen Flugkontrollsatelliten, die zunächst von ESRO und NASA gemeinsam entwickelt werden sollten, nun jedoch von der amerikanischen Regierung in die Zuständigkeit der Federal Aviation Agency (FAA) und des Departements of Transportation (DOT) übertragen worden sind, und bei denen, an der Zusammienarbert mit den USA festhaltend, erreicht werden sollte, daß die pazifischen gleichzeitig mit den atlantischen Satelliten entwickelt werden? Hat die Bundesregierung Pläne zur Zusammenarbeit auf dem Raumifahrtsektor mit der UdSSR, nachdem eine französischsowjetische Kooperation seit dem Besuch General de Gaulles 1966 existiert und die USA diese seit Januar 1971 aufgenommen haben, und ist daran gedacht, jedenfalls die europäischen Partner auf dem Raumfahrtsektor gegenüber der UdSSR zu koordinieren? Die ersten europäisch-amerikanischen Besprechungen über die Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung eines einheitlichen Flugverkehrskontrollsatellitensystems (ATC-Projekt) für Atlantik und Pazifik finden vom 15. bis 17. Juni 1971 in Washington statt. Die von der ESRO eingesetzte europäische Delegation (Aeronautical Ministerial Group) wird von dem spanischen Luftverkehrsminister Julio Salvador Diaz-Benjumea geleitet und setzt sich aus jeweils einem Vertreter der für den Luftverkehr zuständigen Ministerien der ESRO- Mitgliedstaaten sowie Vertretern der ESRO zusammen. Von amerikanischer Seite werden das Department of Transportation (DOT) und die ihm nachgeordnete Federal Aviation Administration (FAA) sowie das Office of Telecommunications des State Departments beteiligt sein. Die europäische Mission ist eingeleitet worden durch ein Gespräch zwischen dem spanischen Minister Salvador und dem US-Verkehrsminister Volpe anläßlich dessen Besuchs in Madrid am 24. Mai 1971. Als Folge dieses Gesprächs haben die amerikanischen Stellen zugesagt, ab sofort alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem geplanten rein amerikanischen Projekt eines pazifischen ATC- Satelliten auszusetzen und zunächst das Ergebnis der europäisch-amerikanischen Gespräche abzuwarten. Verhandlungsziel der europäischen Delegation ist es, gemeinschaftlich mit den USA ein einheitliches, weltweit verwendbares System zu entwickeln, dessen Arbeitsanteile in der Größe 50 : 50 zwischen den USA und den ESRO-Staaten aufgeteilt werden sollen. Inwieweit dieses Ziel erreichbar ist, wird sich frühestens nach Rückkehr der europäischen Delegation absehen lassen. Von seiten meines Hauses besteht vorläufig nicht die Absicht, die Raumfahrt in die angestrebte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion einzubeziehen. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Leussink vom 16. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Säckl (SPD) (Drucksache V1/2286 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Ausländer, insbesondere in Fachrichtungen mit beschränkter Zahl von Studienplätzen, studieren, obwohl 7496 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971 die deutschen Semester bzw. Examina im betreffenden Heimatstaat nicht anerkannt werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, uni angesichts des Mangels an Studienplätzen schon jetzt und in Zukunft sicherzustellen, daß nur solche Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland studieren und Stipendien einalten, bei denen gewährleistet ist, daß sie nach Abschluß ihrer deutschen Ausbildung in ihrer Heimat ihren Fähigkeiten und Fertigketen gemäß eingesetzt werden kennen? Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, besonders aus Entwicklungsländern, Schwierigkeiten gehabt haben, ihre in der Bundesrepublik abgelegten Examina nach Rückkehr in ihr Heimatland anerkannt zu bekommen und eine ihrem Ausbildungsstand entsprechende Berufstätigkeit zu finden. Das gilt jedoch nur für einen Teil der Ausländer, die in der Bundesrepublik ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Da die Ursachen für diese Schwierigkeiten, soweit sie bestehen, von Land zu Land unterschiedlich sind, ist ein gemeinsamer Ausschuß unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingesetzt worden, der die damit zusammenhängenden Fragen untersuchen soll. Sein Bericht muß abgewartet werden, ehe die Bundesregierung bei den Ländern bzw. den Hochschulen Entscheidungen auf diesem Gebiet. anregen kann. Dabei wird zu trennen sein zwischen der Frage der Anerkennung von in der Bundesrepublik verbrachten Studienzeiten sowie abgelegten Examina und dem Problem einer den Fähigkeiten und Fertigkeiten angemessenen Verwendung nach Rückkehr in das Heimatland, das sich schon deshalb einer generellen Lösung entziehen wird, weil häufig nicht feststeht, ob der einzelne Ausländer nach Abschluß seiner Ausbildung in sein Heimatland zurückkehren wird. Unabhängig von diesen Überlegungen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Mangel an Studienplätzen in einzelnen Fachrichtungen nicht dazu führen darf, ausländischen Studienbewerbern den Zugang zum Studium zu versagen, denn der Ausschluß dieser Studienbewerber von deutschen Hochschulen würde zur Folge haben, daß auch deutsche Studierende keinen Zugang mehr zu ausländischen Hochschulen finden würden. Die Bundesregierung hat deshalb auch in § 30 Abs. 3 ihres Entwurfs eines HRG ausdrücklich festgelegt, daß ein bestimmter Anteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze in Fächern mit Numerus clausus ausländischen Studienbewerbern vorzubehalten ist.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen, außer der unter Ziffer 2 aufgeführten Vorlage, von der ich soeben erfahre, daß sie von dieser interfraktionellen Vereinbarung wieder ausgenommen worden ist, weil, wie ich höre, der Herr Berichterstatter heute morgen nicht anwesend sein kann. Ist das Haus mit der Ergänzung ,der Tagesordnung einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Die Punkte 3 und 17 der Tagesordnung — 14. Rentenanpassungsgesetz und Graduiertenförderungsgesetz — sind nach einer Vereinbarung im Ältestenrat abgesetzt.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Präsidenten des Bundesrates
Betr.; Vorschläge zur Ausgestaltung der Rechtsverordnungen zu Il 5 und 53 BBesG sowie Material für Gesetzesänderungen
Bezug: Beschluß des Bundestages vorn 3. März 1971 — Drucksache VI /2256 —
zuständig : Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern Betr.: Internationale Polizeikonvention Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Juni 1969
— Drucksache VI /2258 —
zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sowie des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betr.: Landabgabe
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 11. November 1970 — Drucksache VI /2238 —zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß
Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates
Betr.: Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 11. bis 14. Mai 1971 in Straßburg
— Drucksache VI /2288 —zuständig Auswärtiger Ausschuß
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. .Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EG-Vorlagen
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Grundregeln für die Finanzierung der Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Obst und Gemüse
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 988/68 des Rates vom 15. Juli 1968 über die Finanzierung der Interventionsausgaben und der Erstattungen für Obst und Gemüse
- - Drucksache VI /2294 —uberwiescn an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über die im Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vorgesehenen Schutzmaßnahmen
- Drucksache VI /2293 --
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 1083,71 des Rates vom 25. Mai 1971 zur Verlängerung des Zeitraums für die Destillation von Tafelwein bis zum 14. Juli 1971
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte uni Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Wir kommen damit zur Tagesordnung. Ich rufe den ersten Zusatzpunkt auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wagner (Günzburg), Dr. Schmitt-Vockenhausen, Mertes und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
— Drucksache VI /1935 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI /2316 —Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

Drucksache VI /2164 (neu)




Präsident von Hassel
Berichterstatter:
Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen
Abgeordneter Wagner (Günzburg)


(Erste Beratung 108. Sitzung)

Ich danke den Herren Berichterstattern für die Vorlage ihres Berichts. Ich frage die Herren Berichterstatter, ob sie zusätzlich das Wort wünschen. —Das ist nicht der Fall.
Wir treten damit in die Aussprache zur zweiten Lesung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Wagner (Günzburg).

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0612900100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wollte man allein die Dauer der Behandlung des Bundesministergesetzes im Bundestag messen und werten, müßte man es in die Reihe der schwierigsten Vorhaben einordnen. Allein in drei Legislaturperioden wurde versucht, dieses Gesetz zu novellieren. Es ist bis heute nicht gelungen; Einigkeit in den Grundpositionen konnte in der Vergangenheit nicht erzielt werden.
Dabei beinhaltet das geltende Gesetz Regelungen, die als absolute Härten bezeichnet werden müssen und mit der gegebenen Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Wer will es beispielsweise als gerecht bezeichnen, daß ein Bundesminister trotz langjähriger Amtszeit keine Versorgung erhalten kann, und zwar nur deshalb, weil er im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 55. Lebensjahr nicht vollendet hatte? Ich meine, niemand kann wollen, daß wir Regierungen haben, deren Durchschnittsalter immer über dieser Grenze liegt.
Wer will es als gerecht bezeichnen, daß ein Bundesminister deshalb in seiner Versorgung günstiger gestellt ist, weil er aus dem Beamtenstand kommt und dort tätig war? Heute sind im Kabinett Vertreter der verschiedensten Berufsgruppen. Ich meine, das ist gut so, und deshalb ist das alte Privileg ungereimt und ungerecht.
Der vorliegende Entwurf, der auf einen interfraktionellen Antrag zurückgeht, beseitigt diese Ungereimtheiten. Für die Versorgung wird nach zwei Amtsjahren ein entsprechender Anspruch begründet. Er ruht in der Regel bis zum 55. Lebensjahr und lebt erst dann auf. Die Gleichbehandlung aller wird durch diesen Entwurf gesichert.
Meine Damen und Herren, es war natürlich, daß ein Schwerpunkt der Auseinandersetzung in der Frage lag, welche Mindestdienstzeit diesen Anspruch begründen sollte. Wer ja sagt zum Machtwechsel in der Demokratie, der muß auch unterstellen, daß ein Minister nicht immer auf mehrere Amtsperioden als Dienstzeit zurückblicken kann, und er muß auch einkalkulieren, daß gegebenenfalls eine volle Amtsperiode nicht zurückgelegt wird. Der Vorschlag, die Mindestdienstzeit auf zwei Jahre festzusetzen, scheint mir ein brauchbarer Kompromiß zu sein. Er zielt auf den wahrscheinlichsten Fall eines Regierungswechsels während der Wahlperiode ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz wird nach meiner Überzeugung der Verantwortung des Ministeramtes und der Wirklichkeit im Bund gerecht. Es berücksichtigt die veränderten Verhältnisse bei den Regelungen in den Bundesländern, und es beseitigt Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten, die in den letzten Jahren schwelten. Ich bitte Sie aus diesen Gründen um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900200
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0612900300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Art. 66 unseres Grundgesetzes sagt folgendes:
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Die Vorschriften, die bislang im Bundesministergesetz die Versorgung ausgeschiedener Bundesminister regeln, werden dieser Bestimmung des Grundgesetzes nicht gerecht. Sie werden ihr nicht gerecht, weil sie einen Unterschied machen zwischen denjenigen Ministern, die aus der Beamtenlaufbahn kommen und ohnedies gesichert sind, und anderen Ministern, die aus der rein politischen Laufbahn kommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf will die Bundesminister gleichbehandeln, und zwar will er sie politisch behandeln. Das heißt, die bevorzugte Stellung der Minister, die aus der Beamtenlaufbahn kommen, bei der Entstehung des Anspruchs und bei der Berechnung des Rugegehalts soll beseitigt werden. Sie sollen alle gleichstehen. Das ist ein Punkt der Novelle; er ist richtig und notwendig und entspricht der politischen Forderung unserer Tage.
Der zweite Punkt bezieht sich darauf, daß bisher ein Minister nur dann Ruhegehalt beziehen konnte, wenn er beim Ausscheiden 55 Jahre alt war. Aber auch dort waren, wie ich schon erwähnte, die Beamten bevorzugt. Nun müssen wir es als einen normalen Vorgang betrachten, daß man Bundesminister im Alter zwischen 40 und 50 Jahren ist und daß man, auch wenn man zwölf Jahre Minister gewesen ist, was eine sehr lange Zeit ist, beim Ausscheiden nicht unbedingt das 55. Lebensjahr erreicht hat. Wer aber in der Mitte des Lebens den Schwerpunkt seiner Tätigkeit dem öffentlichen Wohl gewidmet hat, für den muß auch der Gesetzgeber die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Minister zu sein ist kein Lebensberuf, sondern ist eine politisch hervorragende Tätigkeit, auf die man für einige Jahre verpflichtet wird und aus der man auch wiederum ausscheiden soll.
Nahezu noch schwieriger als für denjenigen, der eine volle Legislaturperiode der Bundesregierung angehört, ist die wirtschaftliche Situation für denjenigen, der — aus welchen Gründen auch immer — nur zwei oder drei Jahre Minister ist; denn er muß genauso aus seinem wirtschaftlichen Bereich aus-



Dr. Schäfer (Tübingen)

scheiden, die Brücken hinter sich abbrechen und sich nachher wieder in den wirtschaftlichen Vorgang einfügen. Für ihn ist es nicht leichter als für denjenigen, der eine volle Legislaturperiode der Bundesregierung angehört hat. Deshalb halten wir es für richtig, daß der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Ruhegeldregelung für diejenigen vorsieht, die nur zwei oder drei Jahre der Bundesregierung angehört haben,
Allerdings sind wir der Meinung, daß es sich dabei um eine echte Altersruhegeldregelung handeln sollte. Wir haben deshalb vorgesehen, die Verwirklichung des Anspruchs an die Vollendung des 60. Lebensjahres zu knüpfen.
Seither bestand im Versorgungsrecht für die Bundesminister eine große Lücke. Wenn ein Minister im Amt starb, hatten die Angehörigen keinen Anspruch, wenn der Verstorbene in seiner Person noch nicht die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte. Das ist nicht nur eine Härte, sondern auch eine Ungerechtigkeit; denn niemand weiß, ob der Betreffende nicht nachher die entsprechende Möglichkeit noch gehabt hätte.
Wenn man bei der Berechnung der Versorgungsbezüge die vollen Jahre zugrunde legt, muß man sich auch mit der Frage beschäftigen: Was geschieht, wenn jemand sieben Jahre und zehn Monate Minister gewesen ist? Kann man dann sagen: Wir rechnen ihm nur sieben Jahre an, oder muß man nicht gerechterweise sagen: Wir rechnen acht Jahre an? Wir Abgeordnete haben für uns selbst im Diätengesetz die Regelung geschaffen — § 5 Abs. 2 —, daß die Mitgliedschaft zum Bundestag von mehr als einem halben Jahr als volles Jahr gilt, und zwar sowohl bei der Anspruchsbegründung wie auch bei der Berechnung. So weit geht der Entwurf nicht, sondern er sieht vor, daß bei neuen Monaten ein volles Jahr anzurechnen ist, selbstverständlich sowohl bei der Anspruchsbegründung als auch bei der Ruhegeldberechnung. Um es ganz offen zusagen, bei einer Amtszeit von mehr als drei Jahren gilt ein Rest der Amtszeit von mehr als neuen Monaten ,als volles Amtsjahr.
Wir von der sozialdemokratischen Fraktion sind der Auffassung, daß dieses Gesetz die notwendigen Konsequenzen aus den Bestimmungen des Grundgesetzes zieht und daß es die Versorgung der Minister gerechter ,gestaltet. Wir werden deshalb diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kirst.

Victor Kirst (FDP):
Rede ID: ID0612900500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da über diese Vorlage zwischen den drei Fraktionen Übereinstimmung besteht, kann ich mich darauf beschränken, festzustellen, daß auch die FDP-Fraktion die hier gefundene Regelung sowohl für erforderlich als auch in ihrer Einzelgestaltung für vertretbar hält. Im übrigen kann ich mich auf die detaillierten Ausführungen der Kollegen Wagner und Schäfer beziehen.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu.

(Beifall bei der FDP.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900600
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich darf Sie bitten, die Drucksache VI /2164 (neu) zur Hand zu nehmen. Wird zu Art. I das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Art. I zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Wird zu Art. II das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Art. II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Bei gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe Art. III und gleichzeitig Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer den Art. I bis III sowie Einleitung und Überschrift in der Schlußabstimmung zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit bei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Wir haben über die Ausschußempfehlung Nr. 2 auf Seite 3 der Vorlage zu befinden. Es handelt sich darum, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Meine verehrten Damen und Herren, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich ein paar Bemerkungen zu den Fragen machen, die uns seit langem im Zusammenhang mit unserer Abstimmungsanlage beschäftigen. Wie Sie wissen, haben wir im Ältestenrat beschlossen und durch die Änderung der Geschäftsordnung festgelegt, daß wir uns jetzt in einem bestimmten Umfang der Abstimmungsanlage bedienen und nach der Sommerpause Abstimmungen damit vornehmen. Ich hoffe, daß Sie das Rundschreiben zu der Bedienungsanleitung erhalten haben. Ich würde es deshalb begrüßen, wenn Sie von jetzt an Ihre eigenen Wortmeldungen mit Hilfe der Anlage abgeben und auch Zwischenfragen möglichst mit ihr anmelden.
Meine Damen und Herren, Sie können sich von jedem einzelnen Platz aus zu Wort melden oder eine Zwischenfrage stellen. Sie brauchen dabei lediglich zweierlei zu tun: Erstens müssen Sie Ihre Identitätsnummer einstellen. Das ist die Nummer, die in Ihrem Abgeordnetenausweis eingetragen ist, nicht die Nummer auf den Tischen; diese hat eine



Präsident von Hassel
andere Funktion, nämlich hier für das Schaubild des Präsidenten. Also die in Ihrem Abgeordnetenausweis eingedruckte Nummer ist Ihre Identitätsnummer. Stellen Sie sie ein, und drücken Sie entweder „WM" — Wortmeldung — oder „ZF" — Zwischenfrage —. Dann gehen Sie bitte an das nächstgelegene Mikrophon.
Ich habe volles Verständnis dafür, daß es in der Psyche von uns allen liegt, daß wir mit etwas Neuem gern spielen. Das können Sie sehr gut machen. Sie können den Knopf für Wortmeldungen drücken, wenn Sie mir eines zusagen: daß Sie anschließend zeigen, daß Sie es nur mal probiert haben; drücken Sie also die Stornotaste, dann wird die gedrückte Wortmeldung nämlich wieder aufgehoben. Ich darf Sie darum bitten. Sie erleichtern es damit uns hier oben, weil wir nicht alle Kollegen kennen und vor allem über größere Entfernungen nicht im einzelnen erkennen können, wer sich zu einer Zwischenfrage meldet. Ich darf anregen, daß wir heute einmal beginnen.
Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
a) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung hier: Dritter Abschnitt,
Kapitel I und VI betreffend Eisenbahnen und kombinierter Verkehr
— aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2279 —
Berichterstatter: Abgeordneter Tönjes
b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung hier: Dritter Abschnitt,
Kapitel II, VII und VIII betreffend Straßenverkehrswirtschaft, Angleichung der Wettbewerbsbedingungen — Wegekosten und Tarifpolitik
— aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2280 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schmitt (Lockweiler)

c) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung hier: Dritter Abschnitt,
Kapitel III über Binnenschiffahrt
— aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2281 —
Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg)

d) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung hier: Dritter Abschnitt,
Kapitel IV über Luftfahrt
— aus Drucksache VI /1350, Drucksache VI /2282 —
Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg)

e) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) über den Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung hier: Dritter Abschnitt,
Kapitel V über Seeverkehr
— aus Drucksache VI/ 1350, Drucksache VI /2283 —Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg)

Die Aussprachen über die einzelnen Unterpunkte verbinden wir miteinander. Ich eröffne diese Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Mursch für die CDU/CSU-Fraktion. Als Redezeit sind 16 bis 17 Minuten angemeldet; das hören wir sehr gern.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich heute zunächst mit den Abschnitten „Seeschiffahrt", „Binnenschiffahrt" und „Luftfahrt" des Verkehrsberichts befassen.
Unterzieht man den Abschnitt „Seeschiffahrt" des Verkehrsberichts einer kritischen Würdigung, kommt man zu einer bemerkenswerten Feststellung. Ich meine nicht, daß manches, was da geschrieben steht, inzwischen durch neuere Entwicklungen überholt ist, ich meine vielmehr die Tatsache, daß die Möglichkeiten zur Lösung der im Verkehrsbericht angesprochenen Probleme keinen hinreichenden Niederschlag finden in den Maßnahmen, die im Verkehrsbericht für die 6. Legislaturperiode angekündigt worden sind. Es ist deshalb keineswegs verwunderlich, daß der Entschließungsantrag des Verkehrsausschusses hier wesentlich konkreter ist. Hierzu möchte ich noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen.
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Seeschiffahrt auf die internationalen Seeverkehrsmärkte angewiesen ist und sich hierbei in einem harten Wettbewerb befindet. Der Bericht der Deutschen Revisions- und Treuhandgesellschaft läßt allerdings erkennen, daß sich die Lage der deutschen Seeschiffahrt seit dem Bericht im Verkehrsausschuß verschlechtert hat. Die Treuhandgesellschaft stellt fest, daß die Ertragslage im Jahre 1969 — wörtlich — „nicht voll ausreichend" und im Jahre 1970 „unzulänglich" gewesen ist. Die kürzlich erfolgte Freigabe der Wechselkurse hat die Situation in der deutschen Seeschiffahrt noch schwieriger gestaltet, weil eben die Preise in der Seeschiffahrt in fremder Währung festgesetzt werden, insbesondere in US-Dollars. Hinzu kommt, daß die Belastungen die deutsche Seeschiffahrt in einem Zeitpunkt treffen, in dem sich auf den internationalen Trampmärkten die Raten nach unten entwickeln. Es erscheint uns in dieser Situation deshalb mehr denn je notwendig, Maßnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Flaggendiskriminierung zu treffen. Die Zusammenarbeit in den überstaatlichen Organisationen muß sich nun endlich auch dahin gehend auswirken, daß eine Lösung dieses Problems gesucht und gefunden



Mursch (Soltau-Harburg)

wird. Insbesondere bietet sich hier die EWG an, und zwar allein schon auf Grund ihres großen handelspolitischen Gewichts.
Nach § 84 a der Römischen Verträge ist die Seeschiffahrt bisher ausgenommen, und es bedarf eines einstimmigen Beschlusses der EWG-Verkehrsminister, wenn man sie einbeziehen will. Wenn nun in absehbarer Zeit England und Norwegen in die EWG eintreten werden, wird sich die Dringlichkeit dieses Problems noch weiter erhöhen, einfach deswegen, weil dann ein ganz erhebliches Schiffahrtsvolumen neu hinzukommt. Es handelt sich dabei immerhin um etwa 44 Millionen Bruttoregistertonnen. Wir sind der Meinung, daß die Schiffahrt in die EWG einbezogen werden sollte. Sicherlich wird es zweckmäßig sein, zunächst damit zu beginnen, die Wettbewerbsbedingungen und ähnliche Dinge mehr anzugleichen. Dann aber müssen in die Handelsverträge, die die EWG abschließt, die Schifffahrtsbelange mit einbezogen werden, wobei es natürlich in besonderem Maße darauf ankommt, Nichtdiskriminierungsklauseln in die Verträge aufzunehmen. Das ist der Sinn der Ziffer 2 a unseres Entschließungsantrags.
Die gleiche Zielsetzung verfolgt auch die Ziffer 2 b des Entschließungsantrags; den zur Zeit treten ja bedauerlicherweise die Vertragspartner zahlreicher Länder bei Verhandlungen über Schiffahrtsabkommen oder über Ladungsaufteilungsabkommen mit Regierungsdeckung auf und verschaffen sich damit natürlich bei den Verhandlungen eine wesentlich stärkere Position als diejenigen, die das nicht können. Wenn wir nun zumindest die Möglichkeit schaffen, auch einen Genehmigungsvorbehalt für den Bundesverkehrsminister einzuführen, stärken wir die Position der deutschen Vertragspartner bei diesen Verhandlungen in der gleichen Weise, wie es eben auch sonst im Ausland üblich ist. Wie gesagt, es handelt sich um eine Möglichkeit, die besonders dann ihre Bedeutung bekommt, wenn von der anderen Seite unangemessen hohe Anteile an der Ladung gefordert werden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zum Ausdruck gebracht, daß mit den im Haushalt vorgesehenen Neubauhilfen wegen der stark angestiegenen Neubaupreise nur ein geringeres Bauvolumen gefördert werden kann. Das ist zutreffend. Langfristig gesehen steigt jedoch der seewärtige Handel der Bundesrepublik stärker an als die Seeschiffstonnage und ihre Transportleistung. Hinzu kommt, daß die internationale Konkurrenz dazu zwingt — ebenso wie in der Luftfahrt — hier mitzuhalten und moderne und leistungsfähige Tonnage zur Verfügung zu haben. Die Bundesregierung wird deshalb sehr ernsthaft alle Möglichkeiten zu erwägen haben, um die notwendigen Modernisierungsinvestitionen aufrechtzuerhalten und zu fördern, wie dies ja auch in den meisten anderen vergleichbaren Ländern, meist sogar in verstärktem Maße, geschieht. Wir müssen aufhören, in dieser Frage von der Hand in den Mund zu leben. Deshalb sollten wir von der Bundesregierung erwarten, daß sie bis zur Vorlage des nächsten Verkehrsberichts ein Konzept vorlegt, wie sie sich langfristig den weiteren Ausbau unserer Handelsflotte vorstellt.
Auch die Personallage der deutschen Seeschiffahrt ist kritisch geworden. Auf der Brücke fehlen zur Zeit 21 % der Patentinhaber, in der Maschine sind es etwa 17 % Sie wissen, daß ein Seeschiff nur dann fahren und auslaufen kann, wenn die entsprechenden Besetzungsvorschriften erfüllt sind. Sonst muß es im Hafen liegenbleiben und fällt damit insgesamt aus. Wir haben deshalb diese Fragen sehr eingehend erörtert und entsprechende Vorschläge in den Entschließungsantrag aufgenommen.
Darüber hinaus wird auch in Zukunft das besondere Augenmerk aller beteiligten Stellen darauf zu richten sein, daß der Seemann einen angemessenen Anteil am sozialen Fortschritt erhält.
In der Binnenschiffahrt ist die Personallage ähnlich wie in der Seeschiffahrt. Der sich dort vollziehende Strukturwandel erfordert eine Verbesserung der Berufsausbildung und der Arbeitsbedingungen. Beides ist auch notwendig, um geeignete Arbeitskräfte an den Beruf des Binnenschiffers heranzuführen. Das Gewerbe — wir müssen das anerkennen -- ist bemüht, durch entsprechende Ein-führungs- und Fortbildungslehrgänge seinen Beitrag zu leisten. Doch der Verkehrsbericht der Bundesregierung geht in seiner Zielsetzung weiter. Er fordert eine zweistufige gründliche Schulung, und zwar eine allgemein verbindliche Schiffsjungenausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit einem Abschluß ähnlich wie eine Meisterprüfung. Allerdings vermissen wir in dem Verkehrsbericht konkrete Darlegungen darüber, wie und wann diese Zielsetzung, die im Verkehrsbericht gestellt worden ist, verwirklicht werden soll. Wir hoffen, im nächsten Jahr von der Bundesregierung darüber Näheres zu hören.
Wie bereits angedeutet, vollzieht sich in der Binnenschiffahrt eine durchgreifende Modernisierung des Betriebsmittelparks, der Angebotsstruktur und ihrer Organisationen. Der alte Schleppzug — Sie kennen ihn vom Rhein — ist fast völlig verschwunden, er ist ersetzt worden durch moderne Motorschiffe. Aber auch hier werden diese modernen Motorschiffe bereits zu einem Teil ersetzt durch große Schubeinheiten. Auf dem Niederrhein werden zur Zeit Versuche mit Großschubverbänden unternommen in der Größenordnung von 16 000 t pro Schubeinheit. Wie in der Seeschiffahrt wird auch die Schiffsführung in fortschreitendem Maße automatisiert. Einem solchen Modernisierungsprozeß müssen natürlich auch die Organisationsformen in der Binnenschiffahrt angepaßt werden. Insbesondere muß die Partikulierschiffahrt in die Lage versetzt werden, sich im Wettbewerb zu behaupten. Dieser Zielsetzung dienen die Ziffern 2 a und b des Entschließungsantrages des Verkehrsausschusses, die wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bejahen.
Auch die Ziffer 2 c befaßt sich mit der Frage einer zeitweiligen Stillegung von Schiffsraum. Sie wissen, daß die Transportkapazität in der Binnenschifffahrt außerordentlichen Schwankungen unterworfen ist. Das hängt damit zusammen, daß die Wasserstände auf den Flüssen außerordentlich unterschiedlich sind, und mit der großen Bandbreite in der Nachfrage nach Binnenschiffahrtstransportleistungen. Es ist also eine zeitweilige Stillegung notwendig,



Mursch (Soltau-Harburg)

um vorübergehende Überkapazitäten aus dem Markt zu ziehen. Aber hier kann man aus Wettbewerbsgründen natürlich nicht allein national vorgehen. Deshalb hat die EWG beschlossen, diese Frage durch eine Verordnung zu regeln. Sinn des Entschließungsantrages ist es, die besondere Vordringlichkeit dieser Verordnung der EWG zu unterstreichen.
Meine Damen und Herren, noch einige Worte zum Luftverkehr. Sie wissen, der sogenannte Bummelstreik der Fluglotsen ist beendet. Aber die Verhandlungen zwischen dem Bundesverkehrsminister und den anderen beteiligten Stellen sind noch im Gange. Zu einem solchen Zeitpunkt ist es nicht tunlich, Herr Bundesverkehrsminister, sich kritisch zu äußern, obwohl schon heute manches hierzu zu sagen wäre. Ich möchte mich darauf beschränken, den Fluglotsen zu sagen, daß auch wir nicht unter Zwang verhandeln, wie sie aus der Absage des Hearings im Verkehrsausschuß wohl bemerkt haben werden. Den Bundesverkehrsminister möchte ich an das erinnern, was er selbst zu Beginn des Abschnitts „Luftfahrt" im Verkehrsbericht der Bundesregierung gesagt hat:
Die arbeitsteilige Weltwirtschaft benötigt mehr
und mehr internationale Flugverbindungen zur
Beförderung von Fluggästen, Post und Fracht.
Das ist sicher richtig, und weil es richtig ist, Herr
Bundesverkehrsminister, sollte auch ein vorübergehendes Ausscheiden der Bundesrepublik aus dem Luftverkehr nicht in Erwägung gezogen werden. Ich meine, beide Seiten sollen sich hier davor hüten, zu überziehen.
Ich habe bereits im Januar im Verkehrsausschuß zum Ausdruck gebracht, daß es in Deutschland heute Flughäfen gibt, deren Flugbetriebskapazität voll ausgelastet ist, und solche, deren Kapazität noch nicht ausgelastet ist, wo noch erhebliche Reserven vorhanden sind, z. B. in Köln/Bonn. Es liegt deshalb auf der Hand, daß hier statt Konzentrierung eine Verteilung angestrebt werden muß. Das gilt insbesondere für den Charterverkehr in der Luftfahrt. Als ich damals diese Frage ansprach, habe ich selbstverständlich nicht nur an die wirtschaftliche Seite des Problems gedacht, sondern auch an die Situation in der Flugsicherung. Aber im Augenblick sieht es ja so aus, als ob sich die Dinge auch in dieser Richtung weiterentwickeln.
Meine Damen und Herren, es ist im Verkehrsausschuß gelungen, daß die Entschließungsanträge zu den Abschnitten „Seeverkehr", „Binnenschifffahrt" und „Luftfahrt" wie die anderen auch die Zustimmung aller Mitglieder gefunden haben. Wir begrüßen dies ganz besonders.
Bedauerlicherweise hat jedoch der für den Verkehrsbericht verantwortliche Bundesverkehrsminister durch sein Verhalten in letzter Zeit dazu beigetragen, die ganz natürlichen Auseinandersetzungen über die optimalen Wege in der Verkehrspolitik zu erschweren. Diejenigen von Ihnen, meine Damen und Herren, die damals dabei waren, werden sich noch an seine Ausführungen anläßlich der Haushaltsdebatte erinnern, Ausführungen, die sich durch Unsachlichkeit und durch eine verletzende Schärfe auszeichneten.
Wir haben daraufhin zwei Kleine Anfragen gestellt. Die erste hat der Bundesverkehrsminister unbefriedigend beantwortet, die zweite in der Sache gar nicht. Das ist ohne Zweifel ein ganz neuer Stil. Er ist bezeichnend für die Einstellung des Bundesverkehrsministers gegenüber diesem Parlament. Aber hier ist keine Antwort auch eine Antwort. Der Bundesverkehrsminister bestätigt damit grundsätzlich die Richtigkeit derjenigen Punkte, die in den an ihn gerichteten Fragen angesprochen worden sind.
Der Bundesverkehrsminister bestätigt erstens damit, daß er sich aus dem weiten Mantel seines Vorgängers Stücke herausgeschnitten hat, als er bei seiner Amtsübernahme im Dezember 1966 behauptete, es seien nur wesentliche Vorarbeiten für den 3. Vierjahresplan geleistet worden. Tatsächlich ist es so, daß dieser 3. Vierjahresplan im Herbst 1966 fix und fertig vorgelegen hat,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

in gedruckter Form vorhanden war — das Drucken dauert mehrere Wochen — und mit Kabinettsvorlagen vom 30. November 1966 von Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm dem Kabinett zur Beschlußfassung zugeleitet worden ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Der Bundesverkehrsminister hat zweitens bestätigt, daß er zumindest stark übertrieben hat, als er behauptete, es hätten Ende 1966 für einige hundert Millionen DM unbezahlte Rechnungen dagelegen, für die kein Geld mehr dagewesen sei. Es waren nur 150 Millionen DM, und im übrigen handelt es sich um einen Zustand, der ihm selber, wenn auch aus anderen Gründen, ebenfalls passiert ist, und zwar um die Jahreswende 1969/70. Es handelt sich auch um einen Zustand, der sich mit Sicherheit weder heute noch in den kommenden Jahren ganz ausschließen lassen wird. Wenn sich aber die Beträge in solchen Relationen halten wie hier, ist das bei einem Volumen des Straßenbauetats von mehr als 5 Milliarden DM doch noch erträglich, so unerfreulich es im einzelnen sein mag.
Der Bundesverkehrsminister hat drittens durch seine Verweigerung der Antwort auch noch bestätigt, daß seine Äußerung von der Kasse, die bei seiner Amtsübernahme nicht gestimmt habe, von den Büchern, die angeblich nicht in Ordnung waren, von den verluderten öffentlichen Finanzen Ende 1966 eben nicht, wie er gesagt hat, einen erkennbaren bildhaften Vergleich ausdrückt. Diese Äußerung drückt ein erkennbar negatives Werturteil mit einem verletzenden und beleidigen Akzent aus. Bedauerlicherweise hat der Bundesverkehrsminister nicht den Mut gehabt, zu sagen, wen er eigentlich damit gemeint hat.
Herr Bundesverkehrsminister, ich habe nicht die Absicht, mit Ihnen in einen Wettstreit im Gebrauch dieser erkennbar bildhaften Sprache einzutreten. Ich bin der Meinung, daß Sie mir in dieser bildhaften Sprache, zumindest was das Verletzende anlangt, weit überlegen sind. Aber es würde mich gewissermaßen aus sportlichen Gründen doch einmal interessieren, ob Ihr bildhafter Sprachschatz ausreicht, auch



Mursch (Soltau-Harburg)

die Lage der Bundesfinanzen im Jahre 1970 oder gar im Jahre 1971 zu schildern, alles natürlich im Zusammenhang mit dem Straßenbau. Aber dann werden Sie wahrscheinlich sagen, hier handle es sich um übergeordnete Gesichtspunkte.
Herr Bundesverkehrsminister, Sie müssen es aber nachher vertreten, wenn Ihnen vorgerechnet wird — wir werden das tun —, daß es seit 1970 im Straßenbau erstmals bergab geht, weil man mit Geld, das weniger wert geworden ist, oder bei Preisen, die höher gestiegen sind als die Haushaltsmittel, nicht mehr, sondern weniger Straßen bauen kann. Mehr Straßen bauen kann dann niemand, auch nicht Bundesverkehrsminister Leber. Aber er sollte auch nicht den Anschein erwecken, daß er es könnte. Herr Bundesverkehrsminister Leber, da helfen Ihnen auch solche Tricks nicht, wie Sie sie hier vor dem Deutschen Bundestag vorgeführt haben, als Sie behaupteten, im Jahre 1969 seien 200 km Autobahn gebaut worden, im Jahre 1970 seien dagegen 350 km neu gebaut worden. Abgesehen davon, daß die Zahl für 1969 auch noch falsch ist — es waren nur 143,7 km, Herr Bundesverkehrsminister; das wäre Ihrem Vorgänger nicht passiert --, haben Sie hier, obwohl Sie es eigentlich besser wissen müßten, das Fertigstellungsdatum mit der Bauleistung verwechselt. — Das ist gar nicht zum Lachen. Die 350 km Autobahn, die im Jahre 1970 fertiggestellt worden sind, sind nämlich in den vier bis fünf Jahren davor wirklich gebaut worden. Herr Bundesverkehrsminister, Sie sollten jetzt eigentlich an Wilhelm Busch denken:

(Abg. Wehner: Das hat er schon lange getan: „Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum — — !)

Mancher hat sich schon beklagt: Ach, hätt ich das doch nicht gesagt!
Sie könnten natürlich auch an Rousseau denken. Rousseau hat gesagt: Beleidigungen sind die Argumente derer, die unrecht haben. Ich meine, Sie wären gar nicht so schlecht beraten, wenn Sie das erste täten und dabei an das zweite dächten.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Gewaltig!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900700
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Apel. Für ihn sind 20 Minuten angemeldet.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0612900800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mursch, ich habe nicht die Absicht, die Verkehrsdebatte in diesem Stil zu führen. Es kann ja nicht bestritten werden, daß der Verkehrsausschuß in Einmütigkeit diese Entschließung angenommen hat. Die von der CDU hier stets geübte Praxis, Debatten aus der Vergangenheitsbewältigung heraus zu führen, sollten wenigstens wir Sozialdemokraten nicht mitmachen.

(Beifall bei der SPD.)

Der Verkehrsausschuß — ich glaube, das kann ich für den gesamten Ausschuß sagen — hat versucht, einen neuen parlamentarischen Stil zu schaffen, indem wir das Demokratiebegehren, das in dem Verkehrsbericht zum Ausdruck kommt, sehr ernst genommen haben, Punkt für Punkt durchgegangen sind und dann Forderungen an die Bundesregierung gerichtet haben, die in der Tat richtungweisend sind.
Dabei wird zweierlei deutlich, einmal, daß wir als Fachausschuß nicht der Gefahr erlegen sind, Helfershelfer der Interessenverbände zu werden. Wenn Sie sich die Berichte genau ansehen, werden Sie feststellen, daß wir eine ganze Reihe von Forderungen aller Verbände abgewiesen haben. Wir sind auch nicht der Gefahr erlegen, nun zu versuchen, uns an die Stelle der Bundesregierung zu setzen. Die Bundesregierung bekommt von uns klare politische Aufträge. Wie sie sie erfüllt, ist ihre Sache. Die Bundesregierung wird in einem Jahr berichten, und dann werden wir den produktiven Dialog mit dem Herrn Bundesverkehrsminister fortsetzen.
Herr Kollege Mursch, eins kann natürlich trotz ihrer Attacken nicht übersehen werden. Die Tatsache, daß wir einstimmig beschlossen haben, daß die Opposition nirgends in eine Minderheit gedrängt worden ist, zeigt doch wohl, daß es zu der rational angelegten Verkehrspolitik der Bundesregierung keine Alternativen gibt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Ich will allerdings mit meinem heutigen Beitrag die Opposition nicht auf die Verkehrspolitik der nächsten Jahre festlegen. Man kann sich über Facetten streiten. Wir werden immer wieder aktuelle Anlässe haben, die Dinge anders zu sehen. Aber eins steht nach der Beschlußfassung fest: der Verkehrsausschuß und alle Fraktionen billigen das Konzept der Bundesregierung, entwickeln es konstruktiv fort und erwarten von der Bundesregierung, daß sie auf dem von uns und von ihr gebilligten Wege fortfährt. Das wird in Zukunft die Debatten versachlichen; das wird uns in Zukunft derartige Tiraden, wie wir sie eben gehört haben, ersparen.

(Abg. Frau Kalinke: Was heißt Tiraden?)

Lassen Sie mich für die SPD-Fraktion, bevor ich zu den einzelnen Verkehrsträgern komme, einige grundsätzliche Bemerkungen machen.
Die Politik, die Bundesminister Leber seit der Übernahme seines Ministeramtes verfolgt, entspricht völlig den sozialdemokratischen Vorstellungen zur Verkehrspolitik, die sich in vier wesentlichen Punkten zusammenfassen lassen.
Erstens. Wir bleiben dabei, daß es Besonderheiten für den Verkehrssektor gibt. Hier kann es keinen unbegrenzten Wettbewerb geben. Hier bleibt es bei der Aussage des Godesberger Grundsatzprogramms der SPD: Soviel Wettbewerb wie möglich, soviel Planung wie nötig.
Zweitens. Unsere Verkehrspolitik will die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen stärken, dafür sorgen, daß sie im Marktwettbewerb — insbesondere die mittelständischen Unternehmen — eine faire Chance haben.
Drittens. Wir müssen wissen, daß der Verkehrsraum, insbesondere auf unseren Straßen, begrenzt



Apel
ist und daß — wiederum im Interesse aller — Eingriffe notwendig sind.
Viertens. Sie, Herr Kollege Mursch, haben auch von der EWG geredet. Wir wollen Verkehrspolitik machen, die in die Richtung EWG geht. Wir müssen aber nationale Regelungen vorschalten, weil wir nicht noch weitere Waggons auf den Verschiebebahnhof EWG stellen können. Der Versuch, sich mit EWG-Regelungen herauszureden, heißt sich um Entscheidungen drücken zu wollen. Wir werden das ja in der nächsten Woche auch noch sehen, wenn wir über das Bleigesetz reden.
Ich mache noch einige wenige Anmerkungen zu den einzelnen Verkehrsträgern, wobei ich darauf hinweisen möchte, daß mein Kollege Haar das Thema Bundesbahn abdeckt.
Bei der Binnenschiffahrt sind wir in der Tat der Meinung, daß die öffentlich-rechtlichen Schifferbetriebsverbände zu wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen umgewandelt werden müssen. Wir sind der Meinung, daß Selbsthilfe an erster Stelle steht, daß aber die staatliche Wirtschaftspolitik diese Selbsthilfe abschirmen und wirksam unterstützen muß. Deswegen ist es richtig, was der Herr Kollege Mursch gesagt hat; hier ist die EWG im Wort, die EWG muß etwas tun.
Lassen Sie mich zwei Ergänzungen machen.
Wir können im Bereich der Binnenschiffahrt mit Freude feststellen, daß die EWG-Kommission zu neuen Überlegungen kommt. Ich darf Ihnen aber auch sagen, daß wir in der letzten Woche eine Anfrage vorgelegt haben, die deutlich macht, daß wir auch hinsichtlich der Investitionsneigung in der Binnenschiffahrt neue Wege gehen wollen.
Einige Anmerkungen zum Straßengüterverkehr. Hier sind wir ja in einer etwas kuriosen Situation. Dasselbe Gewerbe, das noch im letzten Bundestagswahlkampf mit aller Entschiedenheit die sogenannten Leber-Pfennige angegriffen hat — wir alle erinnern uns noch an eine sehr unsachliche und unfaire Auseinandersetzung mit dem Herrn Bundesverkehrsminister —, weint heute diesen nun bald auslaufenden Leber-Pfennigen nach. Für uns ist das ein Beweis dafür, daß die Große Koalition, aber insbesondere der Herr Bundesverkehrsminister, mit seiner damaligen Konzeption recht hatte. Daß das Gewerbe es etwas später erkannt hat als der Minister selbst, spricht nicht unbedingt gegen das Gewerbe, mindestens aber für den Minister. Wir stehen vor der Situation, daß wir nun wirklich diese Leber-Pfennige auslaufen lassen müssen. Sie wissen das genausogut wie ich. Die EWG zwingt uns dazu. Wir halten das nicht länger durch.
Wir wollen deswegen mit allem Nachdruck dafür sorgen, daß durch ein Lizensierungsverfahren im Werkfernverkehr die mittelständische Struktur dieses Güterfernverkehrsgewerbes erhalten bleibt. Wir sind froh darüber, daß wir einstimmig ein Lizensierungsverfahren beschlossen haben, das nicht nur das Marktgespräch vorsieht, sondern auch im Notfall eine Ablehnung durch die zuständige Instanz in Aussicht nimmt.
Mit einigem Erstaunen, meine lieben Kollegen, erhalte ich heute morgen Nachricht davon, daß der Haushaltsausschuß in seiner Mitberatung zu unseren Resolutionen zu diesem Thema einen Änderungswunsch hat. Als Vorsitzender des Ausschusses kann ich dies nicht akzeptieren. Der Haushaltsausschuß ist dazu da, zu den Haushaltsproblemen unserer Entschließungsentwürfe Stellung zu nehmen. Der Verkehrsausschuß kümmert sich auch nicht um Familienpolitik. Insofern ist dies nicht akzeptabel. Ich bitte das Haus sehr darum, die Formulierungen des Verkehrsausschusses zu akzeptieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

Denn, meine Damen und Herren, dieses Lizensierungsverfahren hindert keinen Unternehmer daran, Werkfernverkehr zu betreiben, wenn er es möchte. Es bringt mehr Durchsichtigkeit und Transparenz in das System hinein, es verhindert aber, daß unsere Straßen mit Lastwagen überfüllt werden. Gerade wenn der Haushaltsausschuß meint, hier etwas modifizieren zu müssen, muß er wissen, daß eine derartige Politik die Bundesbahn und damit den Bundeshaushalt über höhere Defizite trifft.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Zum Güternahverkehr verweise ich auf den Bericht. Wir wissen, daß dies ein Gewerbezweig ist, der besondere Sorgen hat und mit einer hohen Konkursrate arbeitet. Die Sozialdemokraten wollen hier ordnen. Wir wollen aber auch vernünftig ordnen. Aus diesem Grunde ist die Bundesregierung jetzt im Wort.
Ich kann mich den Äußerungen von Herrn Kollegen Mursch zum Seeverkehr anschließen. Die Liste der Sorgen des Seeverkehrs ist bekannt und ist in den Bericht aufgenommen worden. Hier sind allerdings auch die deutschen Reeder, ist die Unternehmerseite selbst im Wort. S i e müssen rationalisieren, s i e müssen ihre Personalpolitik in Ordnung bringen. Das können wir nicht für sie tun.
Wir wollen den Flaggenprotektionismus bekämpfen und wir sind der Meinung, daß dazu EWG-Regelungen erforderlich sind. Wir sind dafür, daß wir ernsthaft erörtern, ob die Neubauzuschüsse erhöht werden müssen, und alles das, was Sie, Herr Mursch, hier vorgetragen haben. Aber wir Sozialdemokraten müssen den deutschen Reedern auch eines ins Stammbuch schreiben. Wenn sie durch Tatarenmeldungen über das mögliche Aussteigen aus der deutschen Flagge und das Wechseln unter liberianische oder andere billige Flaggen die Öffentlichkeit wie die Politiker beunruhigen, dann müssen sie wissen, daß sie damit die Chancen unserer Einsatzbereitschaft für ihre berechtigten Forderungen mindern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

Man kann nicht die Vorteile, die wir den deutschen Reedern bieten, hinnehmen wollen, zu einem Zeitpunkt aber, der einem genehm ist, umsteigen wollen. Wir wenden uns gegen hot money, gegen das umlaufende Geld, das bei der Währungsspekulation uns Schwierigkeiten macht. Wir wenden uns aber



Apel
auch dagegen, daß in anderen Bereichen ähnliche Praktiken einreißen könnten.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Fraktion hat sich der Sorgen der Küstenschiffer angenommen. Wir bereiten eine Kleine Anfrage vor, um die Schiffsbesetzungsordnung hinsichtlich der Küstenschiffahrt zu durchleuchten. Diese Kleine Anfrage wird dem Hohen Hause in der nächsten Woche vorliegen, weil wir wirklich der Meinung sind, daß wir hier unter Umständen, im Gegensatz zur Schiffsbesetzungsordnung für die große Fahrt, im Wettbewerb mit Dänemark und den Niederlanden gegen die Bundesrepublik zu Lasten unserer Küstenschiffahrt Schwierigkeiten haben.
Ich habe heute morgen mit Befriedigung gehört, daß der Finanzausschuß gestern dem Petitum des Verkehrsausschusses und der Küstenschiffer gefolgt ist, die Küstenschiffahrt aus dem Bereich der Sonderabschreibungen und Verlustzuweisungen nach dem Steueränderungsgesetz herauszunehmen, weil wir in der Tat der Meinung sind, daß das Kapital, das dort hineingegangen ist, Überkapazitäten geschaffen hat, die denen, die von ihrem Schiff leben, Schwierigkeiten machen. Das Reedereigeschäft ist ein schwieriges Geschäft; es darf keine Steueroase werden. Sie sehen also, wir haben hier alles vernünftig im Griff.
Gestatten Sie mir einige letzte Bemerkungen zur Luftfahrt. Ich stelle mit Befriedigung fest, Herr Mursch, daß Sie für die Opposition akzeptiert und sogar unterstrichen haben, daß wir das illegale Verhalten der Fluglotsen nicht hinzunehmen bereit sind, daß wir der Meinung sind, die harte, aber flexible Haltung des Ministers sei richtig gewesen. Ich denke nicht, daß der Verkehrsausschuß das vorliegende Gesetz zur Herabsetzung der Pensionsgrenze bei den Fluglotsen in Arbeit nehmen kann, bevor alles klar ist. Und ist noch die Drohung von Herrn Kassebohm im Ohr, daß dies alles nur die Generalprobe für die Olympiade 1972 sei. — Wir lassen uns derartige Generalproben nicht aufs Auge drücken;

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

wir verhandeln nicht unter Druck. Dies ist, denke ich, die einheitliche Meinung dieses Hauses.

(Beifall. — Zurufe von der SPD: So ist es!)

Mit Befriedigung haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung bis 1975 im Bereich der Flugsicherung 680 Millionen DM investieren will. Damit werden dann sicherlich auch die Arbeitsbedingungen für die Fluglotsen besser werden, und es werden dadurch Klagen, die zweifelsohne mit Recht erhoben werden, abgebaut werden können.
Lassen Sie mich abschließen. Als Sprecher meiner Fraktion, aber auch als Vorsitzender des Ausschusses bin ich der Meinung, daß unser Experiment, das Angebot des Verkehrsministers im Verkehrsbericht aufzunehmen, konstruktiv weiterzuentwikkeln und eigene politische Meinungen zu bilden, gelungen ist. Dies verdanken wir nicht nur uns selbst — das natürlich auch, denn wir sind ja tüchtige Leute —, sondern nicht zuletzt auch der Tatsache, daß wir in Herrn Börner wie in Herrn Leber Verhandlungs- und Gesprächspartner gehabt haben, die stets voll rational mit uns diskutiert haben, und daß wir damit hoffentlich die Verkehrspolitik aus der zu engen tagespolitischen Polemik herausgezogen haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612900900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmitt (Lockweiler).

Josef Schmitt (CDU):
Rede ID: ID0612901000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben uns bereits am 12. Dezember des vergangenen Jahres ausführlich zum Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung geäußert; wir können uns heute deshalb kurz fassen.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Wir sind darüber befriedigt, daß es möglich war, im Ausschuß bei einer Reihe von praktischen Fragen praktikable Lösungen zu finden, und wir sind zufrieden damit, daß diese von allen Fraktionen des Hauses getragen werden.
Wenn wir auf dem Gebiet des Straßenverkehrs die sehr schwierige Frage der Lizenzierung des Werkfernverkehrs angeschnitten haben, dann sind wir zur Lösung dieser Frage dadurch gezwungen, daß am 31. Dezember die Straßengüterverkehrsteuer wegfällt und die eine Seite befürchtet, daß es nun zu einer Ausuferung des Werkfernverkehrs kommt, während die andere Seite sagt: das hat mit der Besteuerung nichts zu tun; hier geht es um den Sachzwang der Unternehmen. Hier stehen wir als Parlamentarier in der Mitte und können keine Antwort geben, weil niemand für seine These den Beweis antreten kann.
Wir glauben, daß es deshalb gut ist, einerseits der notwendigen Ausweitung des Werkfernverkehrs keine Barriere in den Weg zu legen, auf der anderen Seite aber der Regierung sozusagen als Ultima ratio die Möglichkeit in die Hand zu geben, die Ausdehnung zu steuern, wenn es zu einer nachhaltigen Störung des Verhältnisses der Verkehrsträger zueinander kommen sollte.
Wir haben darüber hinaus im Ausschuß zum Ausdruck gebracht, daß es erforderlich ist, dafür zu sorgen, daß man sich bei der Festsetzung der Verkehrspreise mehr an den Kosten orientiert und daß hier sozusagen der Selbständigkeit der Tarifpartner Rechnung getragen wird. Wir haben bei der Tarifrunde 1971 erlebt, daß die Momente der Konjunkturpolitik stärker zum Tragen gekommen sind als das kostenorientierte Denken. Das Ergebnis ist eine Tarifgestaltung, die allseits unbefriedigend ist. Sie ist einmal aus der Sicht der Tarifvertragspartner, also der Verlader und der Unternehmer, unbefriedigend, und sie ist darüber hinaus im Verhältnis der Verkehrsträger zueinander unbefriedigend, weil man befürchten muß, daß die Relationen verändert werden. Hier sollte also eine andere Lösung gefunden werden.



Schmitt (Lockweiler)

In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuß damit beschäftigt, daß Mitte nächsten Jahres die Preisbindung beim Stückgutverkehr ausläuft. Das ist ein sehr gewichtiger Teil des Verkehrsaufkommens. Hier stellt sich die Frage, ob man zur vollen Liberalisierung übergehen soll oder ob weiterhin eine Preisbindung erforderlich ist. Ich persönlich und meine Fraktion sind der Meinung, daß es, wenn wir eine Ordnung im Verkehr praktizieren, zwar erforderlich ist, diese Ordnung auf die EWG-Erfordernisse hin zu entwickeln, daß man sie dann aber konsequent bei allen bestehen lassen muß. Es geht uns also nicht darum, eine starre Ordnung zu vertreten, sondern wir wollen sehr wohl diese Ordnung zu EWG-Lösungen hin modifizieren. Wir wollen aber auch nicht die volle Liberalisierung auf einem Sektor, weil das wiederum die Beziehungen der einzelnen Verkehrsträger untereinander nachhaltig zu stören geeignet ist.
Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die sicherlich nicht von so großem Gewicht sind, daß sie hier behandelt werden müßten. Aber sie haben natürlich große Bedeutung für die Betroffenen. Ich hoffe, daß es möglich sein wird, im Ausschuß den Dialog mit der Regierung über diese Frage fortzusetzen.
Meine Damen und Herren, wenn wir bei diesen Fragen zu einer übereinstimmenden Auffassung gekommen sind, so heißt das nicht, daß nunmehr Lösungen für die Verkehrsprobleme gefunden worden seien. Wir als Opposition haben im Ausschuß angeregt, auch den Ersten Abschnitt des Verkehrsberichts zu behandeln. Die Kollegen von den Koalitionsfraktionen haben zum Ausdruck gebracht, daß sie darauf keinen Wert legten. Auch ich bin der Meinung, daß es in der Tat wenig sinnvoll ist, über einzelne Formulierungen des Ersten Abschnitts zu diskutieren. Dort heißt es nämlich u. a. — und darüber lohnt es sich wirklich nicht zu reden —, daß nunmehr eine Wende in der deutschen Verkehrspolitik eingetreten sei, daß verhängnisvolle Entwicklungen aufgehalten worden seien

(Abg. Seefeld: Das stimmt doch!)

und nunmehr die Basis für zukunftsfrohe Erwartungen geschaffen sei. Denn, meine Damen und Herren, bei aller Übereinstimmung in sekundären Fragen können wir nicht darüber hinweggehen, daß die zentralen Probleme unserer Verkehrspolitik nach wie vor der Lösung harren.

(Abg. Lemmrich: Sehr gut!)

Ich denke z. B. an die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, eine Frage, die sicherlich nicht allein im nationalen Rahmen gelöst werden kann. Sie wird Gegenstand intensiver Bemühungen auf europäischer Ebene sein müssen. Zum zweiten haben wir auch das uns gesteckte Ziel der Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen, wie die Unfallzahlen im Jahre 1970 und die Entwicklung im Jahre 1971 zeigen, nicht erreicht. Das muß uns anspornen, noch mehr Nachdruck auf die Lösung dieser Frage zu legen. Was das dritte Ziel, nämlich die Schaffung einer gesunden wirtschaftlichen Basis für die Deutsche Bundesbahn betrifft, so zeigen uns auch hier die Zahlen von 1970 und die Entwicklung
1971, daß wir uns in der falschen Richtung bewegen.
Wir wollen das heute nicht weiter behandeln. Die Opposition wird die ihr zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mittel benutzen, um den Immobilismus, den wir im Hinblick auf die Lösung all dieser Fragen bei der Regierung feststellen, abzubauen. Sollte das nicht nützen, so werden wir durch eigene Vorschläge die Diskussion in Gang bringen.
Wir können nur hoffen — das ist fernab von jeder parteitaktischen Überlegung unser Wunsch —, daß es erstens gelingen möge, nun wirklich etwas im Kampf gegen den Tod auf der Straße zu erreichen. Zum zweiten geht es darum, auch auf dem Gebiet der Verkehrspolitik unseren Beitrag zur europäischen Einigung zu leisten. Zum dritten ist es unser Bestreben, das Bundesunternehmen Deutsche Bundesbahn sinnvoll in unsere Verkehrswirtschaft einzuordnen, so daß die Menschen dort in Ruhe und Frieden ihrer Arbeit nachgehen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612901100
Das Wort hat der Abgeordnete Haar.

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0612901200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung für den Zeitraum von 1968 bis 1972 hat weittragende Impulse ausgelöst. Die heute vorliegenden Entschließungsentwürfe sind das Ergebnis eingehender Beratungen über den Verkehrsbericht 1970. Für die nächste Phase der Entscheidungen ist sicher nicht ohne Bedeutung, daß die mit Sorgfalt und auch mit Gründlichkeit geführte Diskussion der Verkehrspolitiker aller Fraktionen zu einem übereinstimmenden Votum in den Bereichen Eisenbahnen und kombinierter Verkehr in der Straßenverkehrswirtschaft wie in der Luft- und Binnenschiffahrt einschließlich des Seeverkehrs geführt haben.
Oberstes Ziel dieser Verkehrspolitik bleibt für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die am Gemeinwohl ausgerichtete umfassende Neuordnung unseres Verkehrswesens. Die gegen das Konzept des Leber-Plans vorgebrachten grundsätzlichen Einwände sind inzwischen nahezu verstummt.

(Zuruf des Abg. Lemmrich.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich an die Koalitionsvereinbarungen vom 25. Juni 1968 erinnern, die unter anderem zur Förderung des kombinierten Verkehrs und zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs geführt haben.
Als eigentliches Kernstück aller Überlegungen darf wohl auch heute noch die gemeinsame Vorstellung gelten, die wirtschaftliche Lage der Verkehrsträger durch Annäherung der Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb so zu verbessern, daß sie langfristig die Nachfrage der Bevölkerung und der Wirtschaft nach Verkehrsleistungen zu angemessenen Bedingungen aus eigener Kraft erfüllen können. Das gilt insbesondere auch für die Deutsche Bundesbahn. Der von der Bundesregierung beschrittene Weg



Haar (Stuttgart)

einer schrittweisen Liberalisierung und damit eines Mehr an Marktwirtschaft im Verkehr findet unsere Unterstützung.
Deshalb ist es folgerichtig, auch der Deutschen Bundesbahn größere unternehmerische Selbständigkeit zu geben. Höchste technische Leistungen und organisatorische Maßnahmen auf dem Gebiet der Reorganisation, der Konzentration und der Rationalisierung dieses Unternehmens erfordern Bewegungsfreiheit und im scharfen Wind des Wettbewerbs auch eine flexible Tarifpolitik. Die Erfahrungen mit der letzten Tarifanhebung zeigen bereits heute, daß hier ein Weg gewiesen wurde, der für alle gangbar ist. In den Entschließungsantrag zum Kapitel Eisenbahnen und kombinierter Verkehr wurde daher auch ein entsprechender Punkt aufgenommen, wonach die Bundesregierung ersucht wird, das Bundesbahngesetz in dieser Richtung zu novellieren.
Die nicht wegzudiskutierende Tatsache von Überkapazitäten, die außerhalb der Spitzenverkehrszeiten brachliegen, bereitet allen mit verkehrspolitischen Problemen vertrauten Fachleuten große Sorge. Der volkswirtschaftliche Luxus eines überdimensionierten Wettbewerbs auf einem Feld nicht speicherbarer Dienstleistungen hat schon in der Vergangenheit zu ruinöser Konkurrenz geführt. Die Erfahrungen seit 1968 beweisen, daß staatliche Maßnahmen zum Abbau chronischer Überkapazitäten in Teilbereichen unseres Verkehrswesens notwendig waren und volkswirtschaftlich gesehen auch von entscheidender Bedeutung bleiben.
Auch in Zukunft fällt der Eisenbahn die entscheidende Aufgabe zu, als ein in jeder Lage und zu jeder Jahreszeit leistungsfähiges Verkehrsmittel die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern muß die Bundesbahn auch künftig beträchtliche Reserven im nationalen Interesse und für saisonale Verkehrsspitzen vorhalten. Unwirtschaftlicher Streuverkehr muß bedient und im Rahmen der Betriebs- und Beförderungspflicht manches Stückgut angenommen werden, für das konkurrierende Verkehrsträger keine Kapazität bereithalten. In seinen nachteiligen Auswirkungen für die Ertragssituation der Bundesbahn sind das nur einige Aspekte, die ich ergänzen darf mit dem Hinweis, daß die ungelösten Wegekosten zu den folgenschwersten Belastungen und Benachteiligungen der Bahn bis zur politischen Lösung dieses auf europäischer Ebene anstehenden Fragenkreises gehören.
Bei Straßen, im Kanalbau oder im Luftverkehr ist die Eigenwirtschaftlichkeit bis heute nicht das alleingültige Kriterium für die Investitionsentscheidung der Baulastträger. Lediglich bei den Schienenbahnen ist das Postulat, die Fortentwicklung aller öffentlichen Fahrwege nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit zu bestimmen, zu verwirklichen. So konkurrieren auch die sämtlich der öffentlichen Hand gehörenden Verkehrswege gegenseitig, wobei sich die Eisenbahnen, weil sie selbst dringend Modernisierungsinvestitionen über den Preis zu finanzieren haben, von vornherein in einer schwierigen Position befinden.
Der Mangel einer praktikablen Verkehrsordnung mit ihren unzuträglichen Folgen aus der Zeit der Verantwortung von Herrn Seebohm wird nicht nur durch dieses Beispiel deutlich, sondern auch durch das veränderte Leistungs- und Ertragsbild der Bundesbahn im Vergleich vor und nach 1967. Wir wissen, wie entscheidend die wirtschaftliche Gesundung der Deutschen Bundesbahn und die Verbesserung der Situation der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, die im regionalen Bereich wichtige Aufgaben wahrnehmen, sind. Auch unter diesem Gesichtspunkt braucht die Bundesbahn eine größere Unabhängigkeit von den auf sie einwirkenden politischen Instanzen.
Formale Regelungen ersetzen aber nicht die notwendigen weiterführenden Entscheidungen in der Verkehrspolitik. Die unzureichende Kapitalausstattung, das noch nicht voll geregelte Ersatzanspruchs-problem in jenen Fällen, in denen die Bundesbahn auf Grund einer Auflage oder gesetzlichen Verpflichtung Leistungen erbringen muß, gehören zum Katalog der noch nicht befriedigend gelösten Fragen. Zur Zeit befindet sich die Bahn auf dem Weg der Stabilisierung, aber noch ist die Phase ihrer Sanierung als Voraussetzung voller kaufmännischer Beweglichkeit nicht erreicht. Der Wiederaufbau der durch Kriegseinwirkung zerstörten Bahnanlagen ist eine stolze Leistung, aber die Milliardenlast durch Fremdmittel bleibt eine Hypothek, die sich bis heute äußerst ungünstig auf die Ertragslage auswirkt. Die Bereinigung der Kapitalstruktur durch die Schuldübernahme durch den Bund, wie sie in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 28. Oktober 1969 angekündigt wurde, muß bald über die Bühne gehen. Das Eigentümerverhältnis BundBundesbahn ist endgültig zu bereinigen.
Ich glaube, wir sind uns darin einig, daß die Bundesbahn und vor allem ihre Beschäftigten gezeigt haben, zu welchen Leistungen sie fähig sind. Der große Transportboom im vergangenen Jahr ist bewältigt worden. Die Produktivität ist von 1960 bis 1970 um 145 % gesteigert worden. Natürlich stehen höheren Erträgen auch steigende Ausgaben auf der Aufwandseite gegenüber. In diesem personalintensiven Dienstleistungsbetrieb sind eben 70 % der Ausgaben Personalkosten. Das haben alle Fraktionen zu Beginn dieses Jahres auch mit beschlossen, und insoweit ist auch der Vorwurf zur Frage der Deckung des Defizits in der Sache heute eigentlich nicht angebracht. Eine Million Mehrleistungsschichten und erhebliche Urlaubsrückstände sind das Ergebnis der Leistungsbereitschaft von 400 000 Eisenbahnern im letzten Jahr. Damit ist auch das Zerrbild der damaligen Gesundschrumpfungspolitik überholt.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zur Frage der Sicherheit im Schienenverkehr machen. Wie immer auch Ursache und Schuld an der letzten schweren Eisenbahnkatastrophe verteilt sein mögen, fest steht, daß wirksame Maßnahmen, die sich nicht nur auf Nebenstrecken konzentrieren, eingeleitet werden müssen. Durch die geplante Ausrüstung aller Strecken- und Triebfahrzeuge mit Zugbahnfunk und die weitere Modernisierung der Si-

Haar (Stuttgart)

gnale und sonstigen Sicherheitseinrichtungen kann zwar sicher kein lückenloses technisches Sicherheitssystem geschaffen, aber menschliches Versagen als mögliche Unfallursache weitgehend ausgeschaltet werden. Die Diskussion über Fragen der Sicherheit im Schienenverkehr war und ist notwendig, aber sie darf nicht isoliert geführt werden; denn im Straßen- und Luftverkehr sind ebenso dringend umfassend angelegte Maßnahmen erforderlich, um der Gefährdung und Beeinträchtigung menschlichen Lebens Einhalt zu gebieten.
Wenn hier von der Oppositionsseite vorher formuliert worden ist, daß die Steigerung der Unfallhäufigkeit mit zu den Mißergebnissen der Verkehrspolitik der letzten zwei Jahre gehöre, so darf ich doch auf die Leistungen hinweisen, die in den letzten drei Jahren nachweisbar erzielt worden sind.

(Abg. Lemmrich: Was Sie soeben gesagt haben, glauben Sie doch selber nicht!)

Die Bundesregierung hat in einem Sechs-PunkteProgramm deutlich gemacht, wie sie versuchen will, den Problemen, auch der Unfallhäufigkeit auf unseren Straßen, zu begegnen. Die Behauptung, wir würden uns in der falschen Richtung bewegen, wird durch den Verkehrsbericht 1970 und die Übereinstimmung in den wesentlichen Fragen von selbst widerlegt.
Wir Sozialdemokraten sind überzeugt, daß es der Bundesregierung gelingen wird, die Ziele des Leber-Plans, Wettbewerbsverhältnisse und damit auch die Gesundung der Verkehrsträger in diesem Lande, schrittweise zu erreichen.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612901300
Das Wort hat der Abgeordnete Graaff.

Carlo Graaff (FDP):
Rede ID: ID0612901400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da im Ausschuß Einstimmigkeit über die hier zu behandelnden Themen bestanden hat, kann ich es mir versagen, auf alle Einzelheiten, die den Ausschuß bei der Behandlung des Verkehrsberichts der Bundesregierung beschäftigt haben, einzugehen.
Wir haben davon auszugehen, daß die Verkehrspolitik in sich eine Einheit bildet und daß trotzdem die Interessen der einzelnen Verkehrsträger dabei gebührend berücksichtigt werden müssen. Natürlich stellen die Interessenverbände an uns weitgehende Forderungen, die weder die Politik noch die diese Politik tragende Bundesregierung bewilligen könnte, wenn sie nicht in einen Widerspruch zu der gesamten Konzeption geraten sollte. Oberste Maxime wird bleiben: Soviel Wettbewerb im Verkehr wie möglich, aber auch soviel Rücksichtnahme auf die Sonderheiten des Verkehrs wie notwendig. Eine dritte Maxime kommt hinzu: die Sicherheitsvorschriften im Verkehr müssen so verbessert werden, daß bei allen Verkehrsträgern — nicht nur bei der Eisenbahn oder auf der Straße die Unfallgefahren auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Eine wesentliche Rolle spielt im Verkehr die Abgrenzung der mittelständischen Interessen gegenüber beispielsweise den Interessen der Deutschen Bundesbahn, die ja das Rückgrat des gesamten deutschen Binnenverkehrs darstellt. Ich brauche nicht erneut im einzelnen auszuführen, wie sich die Leistungen der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren zu ihren Gunsten verbessert haben. Mir scheint aber auch eine größere Entscheidungsfreiheit der Bundesbahn und ihres Vorstandes notwendig zu sein. Sie muß weit mehr von politischen Einflüssen gelöst werden, als es uns bisher gelungen ist. Es kann doch nicht Rechtens und vernünftig sein, daß der Vorstand der Bundesbahn vor einem Jahr ganze Industriezweige aufforderte, Kapazitäten in bis dahin ungekannter Größenordnung bereitzustellen, um ein halbes Jahr später zu erklären: Schönen Dank, die ganzen Kapazitäten werden nicht benötigt; wir haben kein Geld mehr. Das kann weder eine zyklische noch eine antizyklische Konjunkturpolitik sein, sondern eben nur aus der Abhängigkeit von dem Kapitalgeber und von den sich laufend verändernden Verhältnissen in der Finanzpolitik des Bundes begründet werden. Hier wäre also, wie der Ausschuß einmütig feststellt, eine größere Entscheidungsfreiheit des Vorstandes nach der Ordnung der Kapitalverhältnisse dieses Bundesunternehmens sicherlich von Vorteil.
Zum Straßenverkehr nur zwei ganz kurze Anmerkungen. Wir würden es begrüßen, wenn es uns gelänge, die Konzessionierung im Verkehr flexibler zu gestalten, weil wir der Meinung sind, daß die Anpassung an die Verkehrsbedürfnisse und die Forderungen der verladenden Wirtschaft durch ein flexibleres Konzessionierungssystem mit Sicherheit besser gelöst werden können, als es bisher der Fall ist.
Der Seeverkehr unterliegt erheblichen internationalen Wettbewerbsverzerrungen. Es ist leider bis heute nicht gelungen — auch nicht im Rahmen internationaler Zusammenarbeit —, fremde Regierungen davon zu überzeugen, daß die Unterstützung und die Subventionierung ihres Seeverkehrs nur weltweite Verzerrungen hervorrufen, die zwangsläufig zu Gegenmaßnahmen führen. Hinzu kommt für die deutsche Seeschiffahrt, daß durch die notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen im Bereich unserer Währungspolitik Verluste eintreten, die in die Millionensummen gehen, über die irgendwo und -wann wegen eines Ausgleichs wird gesprochen werden müssen.
Es ist sicherlich auch unumstritten, daß die Modernisierung und der Ausbau unserer Flotte durch entsprechende Finanzhilfen gesichert werden müssen, dies um so mehr, als in einer größeren EWG die Probleme unserer Seeschiffahrt mit Sicherheit nicht leichter werden, als sie heute sind.
Was die Binnenschiffahrt angeht, meine Damen und Herren, unterstützen wir die Vorschläge, die im Verkehrsausschuß erarbeitet worden sind. Nur haben wir erhebliche Bedenken: Wir sehen, daß auf der einen Seite mit enormem finanziellen Aufwand Kapazitäten der Binnenschiffahrt stillgelegt werden müssen, was der Steuerzahler tragen muß, und auf der anderen Seite lassen wir uns auf dem Umweg über die Sonderabschreibungen neue Schiffsbauten



Graaff
gefallen, die weiß Gott verkehrsmäßig nicht notwendig gewesen wären.

(Abg. Dr. Apel: Dazu haben wir ja eine Kleine Anfrage eingebracht!)

-- Ich weiß, Herr Kollege.
Nun zum Luftverkehr. Wir alle in diesem Hause sind, glaube ich, einer Meinung, daß das Verhalten der Fluglotsen unsere Sympathie nicht hat finden können und sie sich auch nicht der Sympathie des fliegenden Publikums erfreuen dürfen. Man kann durchaus Verständnis für gewisse Forderungen der Fluglotsen haben, nur scheint mir die Art, wie versucht wurde, sie durchzusetzen, die ungeeignetste zu sein. Sicherlich sind die Verkehrsbelastungen im Luftverkehr unterschiedlich gelagert. Man sollte sehr sorgfältig untersuchen, ob nicht gewisse Spitzenbelastungen in einigen Verkehrsknotenpunkten des Luftverkehrs dadurch abgebaut oder gemildert werden können, daß Verkehrsströme, die nicht fahrplangebunden sind, umgeleitet und anderen Verkehrsflughäfen zugewiesen werden.
Ein letztes Wort! Verkehr, so hat man immer wieder gesagt, kennt keine Grenzen. Wir erleben das im Zuge der weltweiten Verflechtung immer mehr. Das bedeutet aber auch, daß nationale Entscheidungen immer stärker Rücksicht nehmen müssen auf internationale Entscheidungen, und das zwingt zu einer weit größeren internationalen Verständigung und einer weit größeren verkehrlichen Ordnung auf internationaler Ebene, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß das Problem der Wegekosten, das wir in den Griff zu bekommen versucht haben, ohne internationale Verständigung einfach nicht zu lösen ist. Wir möchten hoffen und wünschen, daß es der Bundesregierung alsbald gelingt, hier international praktikable Lösungen zu finden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612901500
Das Wort hat der Abgeordnete Jobst.
Meine verehrten Damen und Herren, die Geschäftslage sieht so aus, daß außer dieser noch zwei Wortmeldungen vorliegen. Ich möchte nicht zu weiteren Wortmeldungen ermuntern, sondern nur sagen, daß man sich jedenfalls darauf einrichten sollte, daß es wohl schneller gehen wird, als wir es erwarteten. — Bitte schön, Herr Kollege Jobst!

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612901600
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den dem Hohen Hause vorliegenden Entschließungsanträgen wird die Bundesregierung aufgefordert, alsbald gesetzliche Maßnahmen in der Verkehrspolitik dem Parlament vorzulegen. Wir stimmen mit den Koalitionsfraktionen darin überein, daß die Regierung aufgefordert werden muß, alsbald zu handeln. Ich glaube, es ist wirklich dringend notwendig, daß die Regierung zum Handeln aufgefordert wird. Die von uns gemeinsam getragenen Entschließungsentwürfe machen deutlich, daß die Regierung auf diesem Gebiet künftig von Propagandareden Abstand nehmen will

(Abg. Dr. Apel: Na, na!)

und bereit zu sein scheint, die Probleme endlich wirklich ernsthaft anzufassen.
Die Verkehrsprobleme werden immer drängender. Die Wende in der Verkehspolitik, von der der Bundesverkehrsminister noch am 2. Dezember 1970 gesprochen hat, ist leider nicht eingetreten. Wir stimmen dem Kollegen Haar zu, wenn er für die SPD ausführt, daß eine umfassende Neuordnung des Verkehrswesens notwendig sei. Tatsache ist doch, daß die Verkehrsprobleme geblieben sind und heute in verschärfter Form vor uns stehen und daß sich eben auf diesem Gebiet wenig geändert hat. Deshalb hätten wir es begrüßt, wenn der Berichtstermin, der der Bundesregierung auferlegt ist, vorverlegt worden wäre, damit die angekündigten Maßnahmen bei der mittelfristigen Finanzplanung im Herbst dieses Jahres berücksichtigt werden könnten.
Herr Kollege Apel, Sie haben heute in Ihren Ausführungen behauptet, die Regierung mache eine rationale Verkehrspolitik. Ich habe den Eindruck, daß sich diese Politik weniger an der Ratio als an Gefühlen orientiert und stark von Gefühlen geleitet ist. Für unsere moderne, arbeitsteilige Wirtschaft ist der Verkehr von großer Bedeutung. Er ist heute nicht mehr Diener, sondern ein Kernstück der' Wirtschaft. Die Verkehrsprobleme können nicht gelöst werden, ohne daß wir eine leistungsfähige und gesunde Bundesbahn haben. Die finanziellen Sorgen der Bundesbahn haben ihre Ursache nicht in unzureichenden Anstrengungen der Unternehmensführung oder der 400 000 Eisenbahner, vielmehr liegen diese Ursachen in der Verkehrspolitik, die die offenliegenden Probleme bisher nicht zu lösen vermochte.
In den Verkehrsdebatten — auch heute — ist man sich einig darin, daß und mit welcher Zielstellung gehandelt werden müsse. Die entsprechenden Entscheidungen werden aber jeweils vor sich her geschoben.
Die Deutsche Bundesbahn als wichtigster Verkehrsträger der deutschen Wirtschaft kann eine gute Leistungsbilanz vorweisen. Sie hat in den letzten Jahren hohe Verkehrsleistungen erbracht. Sie hat eine beachtliche Steigerung der Produktivität aufzuweisen und kann mit einem ansehnlichen Anstieg der Verkehrseinnahmen aufwarten. Trotz alledem ist die finanzielle Situation nicht verbessert worden, sondern sie hat sich eher verschlechtert. Trotz der Rekorde, in die die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren gefahren ist, ist das finanzielle Ergebnis unbefriedigend geblieben. Wir wissen, daß die Schuld nicht bei der Bundesbahn liegt, sondern daß andere Gründe hier ursächlich sind. Insbesondere die Lohn- und Kostenexplosion hat zu einem weiteren Anstieg des Fehlbetrages geführt. Gerade die Verkehrswirtschaft hat die konjunkturelle Welle der Lohnerhöhungen mit einer überdurchschnittlichen Wucht getroffen, weil der Verkehr, und insbesondere der Schienenverkehr, nach wie vor zu den überaus personalintensiven Wirtschaftsbereichen zählt. Der Fehlbetrag bei der
7450 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 129. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Juni 1971
Dr. Jobst
Deutschen Bundesbahn ist deshalb kein echtes Defizit. Ich meine, wir sollten von diesem Begriff ganz wegkommen, weil die Bundesbahn nicht die Möglichkeit hat, den von außen herrührenden Faktoren auf Grund der gesetzlichen Auflagen und den Vorbelastungen zu begegnen.
Wir haben über diese Probleme ein sehr langes Hearing im Verkehrsausschuß gehabt. Ein Konzept für eine langfristige Gesundung der Bundesbahn vermochte auch dort nicht überzeugend gegeben werden, so daß die Verkehrsprobleme nach wie vor auf dem Tisch liegen und es deshalb Aufgabe der Verkehrspolitiker ist, diese Dinge jetzt endlich zielgerecht in die Hand zu nehmen.
Welches sind die Hauptprobleme bei der Deutschen Bundesbahn? Die Deutsche Bundesbahn unterhält im Gegensatz zu ihren Konkurrenten den Fahrweg selbst. Hier muß eine Lösung gefunden werden, um der Bundesbahn diese Last abzunehmen. Es wird immer wieder von einem Bundesverkehrswegeprogramm geredet, das dieses Problem einer Lösung zuführen solle. Auch im Verkehrsbericht sind daüber einige Andeutungen gemacht worden. Ich meine, hier ist der Verkehrsminister im Wort, gerade in dieser Frage endlich dem Hohen Hause geeignete Vorschläge zu unterbreiten.
Ein zweites Moment. Der Güterverkehr unterliegt in der heutigen Marktwirtschaft den marktwirtschaftlichen Gesetzen. Auch der Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn muß in diese marktwirtschaftliche Ordnung eingebettet sein. Aber alle Anstrengungen der Unternehmensführung und der Eisenbahner können sich nicht voll auswirken, wenn der Bundesbahn administrative Preise auferlegt sind, wenn ihr die Beförderungs- und die Tarifpflicht obliegt, wenn sie also in ein Korsett eingezwängt ist, das die anderen Verkehrsträger bei weitem nicht in diesem Maße haben.
Ein weiteres Beispiel ist der Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn, in dessen Bereich sie eine Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllt. Der Fehlbetrag von 1,4 Milliarden DM ist der Deutschen Bundesbahn bisher nur zum Teil abgenommen worden. Wenn wir der Meinung sind, daß es sich hier um Aufgaben für die Allgemeinheit handelt, dann müßte einem wirtschaftlichen Unternehmen eben auch diese Last abgenommen werden.
Ein viertes Moment ist, daß sich die Deutsche Bundesbahn mit einer sehr hohen Fremdverschuldung herumschlagen muß, die sie nicht zu vertreten hat, weil diese durch die Folgen des zweiten Weltkrieges verursacht wurde. Diese 12 Milliarden DM Fremdverschuldung, die allein jährlich Zinsen von etwa 900 Millionen DM erfordert — das sind tägliche Zinsen von 2 bis 3 Millionen DM —, sind ein Klotz am Bein der Bundesbahn, der endlich abgenommen werden sollte. Wenn die Deutsche Bundesbahn ihre Aufgaben künftig erfüllen soll, müssen ihr auch die Mittel für die Rationalisierung und die weitere Technisierung zur Verfügung gestellt werden. Das Streckenausbauprogramm für die Verbesserung des Fahrwegs ist ein geeignetes Konzept, das die
Deutsche Bundesbahn dazu vorgelegt hat. Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, dieses Programm durchzuführen.
Es ist heute das Problem der Sicherheit angesprochen worden. Ich stelle hierzu fest, daß die Sicherheit bei der Eisenbahn in keiner Weise in Frage gestellt ist. Wir wissen, daß dort ein höchstmöglicher Sicherheitsgrad vorhanden ist. Wir müssen aber auch wissen, daß menschliche Fehlhandlungen bei aller Technik auch bei der Deutschen Bundesbahn nicht ganz ausgeschlossen werden können.
Meine Damen und Herren, die jetzige gesamtwirtschaftliche Phase wird den weiteren Rationalisierungs- und Anpassungsprozeß verzögern. Dies bedeutet, daß das grüne Licht für die Eisenbahn noch weiter in die Ferne gerückt wird. Aufgabe der Verkehrspolitik ist es aber, zu verhindern, daß dieser Prozeß, ausgelöst durch die derzeitige Wirtschaftspolitik, auf dem Rücken der Bahn oder der Eisenbahner ausgetragen wird.
Wir müssen leider trotz aller schönen Worte, die von den Kollegen der Koalition gemacht wurden, und trotz der Schönfärberei im Verkehrsbericht feststellen, daß in der Verkehrspolitik das Barometer leider Gottes keine Schönwetterperiode anzeigt und die Verkehrspolitik doch weiter in eine Sackgasse geraten ist. Die brennenden Probleme erfordern es daher, daß der Verkehrsminister endlich die notwendigen Maßnahmen einleitet und eine neue Konzeption in der Verkehrspolitik, insbesondere in dem Bereich der Deutschen Bundesbahn, ins Auge faßt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612901700
Das Wort hat der Herr Bundesminister Leber.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0612901800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Debatte heute hier sehr aufmerksam zugehört und habe auch die Diskussionen über den Verkehrsbericht im Ausschuß für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen aufmerksam verfolgt. Ich habe Veranlassung, für die Sachlichkeit, die kritische und die konstruktive Art, mit der das geschehen ist, persönlich meinen Dank zu sagen. Dies gilt auch für die Debatte, die heute hier stattgefunden hat.
Ich glaube, ich trage der Geschäftslage und der Atmosphäre des Hauses am besten dadurch Rechnung, daß ich mich auf diese Bemerkungen beschränke und noch zwei Gedanken hinzufüge. Ich sehe zwei Komplexe, um die es in der Verkehrspolitik geht.
Erstens haben wir es mit einer Auseinandersetzung über den Weg zu tun, den wir gehen wollen und den wir für richtig halten. Dann gibt es einen zweiten Komplex, der in zwei Unterabschnitte zerfällt: solche Aufgaben, die man an sich für richtig hält; die einen kann man finanzieren, die anderen nicht oder noch nicht. Was in diesem Rahmen Priorität hat, kann ebenfalls Gegenstand kritischer Auseinandersetzun-



Bundesminister Leber
gen sein. Ich glaube, wenn wir uns darauf beschränken, bleibt auch die Sachlichkeit der Atmosphäre erhalten, und dann können wir am konstruktivsten miteinander verhandeln.
Es ist auch kein schlechtes Zeichen für die Verkehrspolitik, soweit sie von der Regierung konzipiert wird, daß sie einen solchen Widerhall im Parlament findet. Ich bin sehr zufrieden und sehr ermutigt durch die Tatsache, daß der Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen fünf Entschließungen beschlossen hat, wobei es keinen Dissens gegeben hat; sie sind einmütig von allen Parteien angenommen worden. Ich hoffe, das Hohe Haus wird dem folgen. Das wird uns den Mut geben, auch weiter konstruktiv in der Arbeit fortzufahren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612901900
Meine Damen und Herren, wir haben über die Anträge der Ausschüsse zu den Punkten a bis e zu befinden. Ich glaube, wir können über alle fünf Ausschußanträge gemeinsam abstimmen. Die Anträge sind jeweils unterteilt erstens in die Empfehlung, Kenntnis zu nehmen, und zweitens in Empfehlungen, die sich auf den Sachgegenstand der einzelnen Punkte beziehen. Sind Sie damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Wer den Ausschußanträgen in den Drucksachen VI /2279, VI /2280, VI /2281, VI /2282 und VI /2283, jeweils in den Ziffern 1 und 2, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, zur weiteren Geschäftslage sieht es inzwischen so aus, daß zum Punkt 7 a, b, c eine Debatte stattfinden soll, vorausgesetzt, die Herren, die daran teilnehmen, sind anwesend.
Ich mache zweitens darauf aufmerksam, daß man sich inzwischen verständigt hat, Punkt 10, die Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland, ohne Erklärungen zu behandeln. Das bedeutet, daß in den allernächsten Minuten bereits Punkt 12, die Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films, aufgerufen wird, zu dem eine Debatte vorgesehen ist.

(Zurufe: Keine Debatte!)

Keine Debatte. Es wird immer besser. Danach
kommt bereits Punkt 13, das Soldatenversorgungsgesetz. Ich darf bitten, daß diejenigen, die dazu sprechen wollen, sich bereits in der Nähe halten.
Da der Berichterstatter zu Punkt 7 a, b, c zwar im Saale war, aber im Moment nicht anwesend ist, sind Sie sicher damit einverstanden, daß wir mit einigen anderen Tagesordnungspunkten fortfahren.

(Abg. Rösing: Punkt 9 der Tagesordnung, Herr Präsident!)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Drucksache VI/ 1658 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache VI /2234 —Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI /2142 —
Berichterstatter: Abgeordneter Biechele (Erste Beratung 90. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Begehren die Berichterstatter das Wort zur mündlichen Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir können sie wohl gemeinsam vornehmen. Wer Art. 1, Art. 2, Art. 3, der Einleitung und der Überschrift in zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
—Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz insgesamt zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
— Drucksache VI/ 1905 —
a) Bericht des. Hushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI /2260 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI /2259 —Berichterstatter: Abgeordneter Hofmann (Erste Beratung 106. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern und frage, ob sie das Wort zur Ergänzung wünschen. — Das ist nicht der Fall.



Präsident von Hassel
Ich eröffne die zweite Beratung. Das Wort wird
nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir können wohl auch hier gemeinsam abstimmen. Wer Art. I, Art. II, Art. III, der Einleitung und der der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die dritte Beratung. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich, sich zu erhebn. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971)

— Drucksache VI/ 1810 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

— Drucksache VI /2270 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Frerichs Abgeordneter Kater

(Erste Beratung 101. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Wünschen sie zusätzlich das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Können wir gemeinsam abstimmen? — Keine Bedenken. Wer den §§ 1 bis 10, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wer dem Gesetz im ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.
Wir haben nunmehr über die Ausschußanträge abzustimmen. In der Drucksache VI /2270 finden Sie auf der letzten Seite zwei Entschließungsanträge, über die wir abzustimmen haben. Wer diesen Entschließungsanträgen unter Ziffer 2 und Ziffer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (5. HHÄndG)

— Drucksache VI /1999 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI /2272 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI /2217 —
Berichterstatter: Abgeordneter Freiherr von Fircks

(Erste Beratung 112. Sitzung)

Ich danke den Herrn Berichterstattern. Wünschen diese das Wort für eine mündliche Ergänzung? — Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks hat als Berichterstatter das Wort zur mündlichen Ergänzung.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0612902000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Schriftlichen Bericht wäre nichts hinzuzufügen, wenn nicht der Zeitablauf eine geringfügige Änderung des Gesetzestextes notwendig machte. Im Art. 3 des Gesetzes ist bestimmt, daß das Gesetz am 1. Juli 1971 in Kraft tritt. Da die Ausschußberatungen erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant abgeschlossen werden konnten, ist eine Verkündung des Gesetzes noch vor dem 1. Juli nicht mehr möglich. Ich beantrage deshalb auf Beschluß des Innenausschusses, in Art. 3 die Worte: „Dieses Gesetz tritt am i . Juli in Kraft" durch die Worte: „Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1971 in Kraft" zu ersetzen und erbitte hierfür Ihre Zustimmung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612902100
Nach dem Nicken, das ich auf allen Seiten feststelle, scheint man damit einverstanden zu sein. Wir haben das zur Kenntnis genommen; wir kommen nachher zur Abstimmung.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache in zweiter Beratung. — Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0612902200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine kurze Erklärung zu der Vorlage abgeben.
Die zur zweiten Beratung anstehende Vorlage auf Drucksache VI /2217 enthält für politische Häftlinge, die wegen ihrer persönlichen Haltung als freiheitliche Demokraten nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen wurden, Leistungsverbesserungen. Aus diesem Grunde stimmen wir der Vorlage selbstverständlich zu.
Der Deutsche Bundestag hat aber bei der Verabschiedung der dritten Novelle zum Häftlingshilfegesetz im April 1969 zwei Entschließungsanträge angenommen, in denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, zu prüfen, ob die Möglichkeit be-



Müller (Berlin)

steht, erstens die Nachteile im Rentenfall zu beseitigen und zweitens die Anerkennung der Gesundheitsschäden zu verbessern. In dem zweiten Fall haben meine politischen Freunde im Innenausschuß einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde aber mit den Koalitionsstimmen abgelehnt. Weitergehende Anträge in dieser Beziehung wurden aus finanziellen Gründen nicht gestellt. Wir sehen aber in der Verabschiedung dieser Vorlage nicht die volle Erfüllung der im April 1969 verabschiedeten Entschließungsanträge. Daher behalten wir uns vor, zu einer späteren Gelegenheit eventuell darauf zurückzukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612902300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hofmann.

Karl Hofmann (SPD):
Rede ID: ID0612902400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die sozialdemokratische Fraktion darf ich die Erklärung abgeben, daß wir erfreut sind, daß die Bundesregierung in dieser kurzen Zeit das Häftlingshilfegesetz in dieser Weise verbessert hat. Es ist erfreulich, daß wir hier einem Personenkreis helfen konnten, der wohl mit zu den leidtragendsten unseres Volkes gehört. Deshalb begrüßen wir die Einstimmigkeit im Ausschuß und erhoffen sie auch hier. Wir danken noch einmal der Regierung und bitten das gesamte Hohe Haus, diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612902500
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache in der zweiten Lesung.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wir können gemeinsam über Art. 1, 2 und 3 in der hinsichtlich des Inkrafttretens geänderten Fassung, Einleitung und Überschrift abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir müssen noch über die Ausschußempfehlung unter Ziffer 2 befinden. Wer dieser Empfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 13 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
— Drucksache W1681 — aa) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache VI /2277 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer
blij Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuß)

— Drucksache VI/2276 —
Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kellinghusen)


(Erste Beratung 90. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
— Drucksache VI /10 —Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuß)

— Drucksache VI /2276 —
Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kellinghusen)


(Erste Beratung 10. Sitzung)

c) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Stahlberg, Dr. Marx (Kaiserslautern) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
— Drucksache VI /530 —
Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuß)

— Drucksache VI /2276 —
Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kellinghusen)


(Erste Beratung 39. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern für die Berichterstattung. Zur mündlichen Ergänzung hat als Berichterstatter Herr Abgeordneter Haase (Kellinghusen) das Wort.

Detlef Haase (SPD):
Rede ID: ID0612902600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Schriftlichen Bericht nicht ergänzen, sondern nur einen Hinweis auf ein mögliches Mißverständnis geben. Im Bericht des Haushaltsausschusses sind die Mehrkosten für 1971 mit 44 Millionen, für 1972, 1973 und 1974 mit 47, 47,5 und 49 Millionen DM ausgewiesen. Im Bericht des Verteidigungsausschusses hingegen sind diese Mehrkosten für 1971 bis 1974 mit 61,9, 56,1, 56,5 und 58 Millionen DM ausgewiesen.
Ich will nur darauf hinweisen, daß dies darauf zurückzuführen ist, daß im Bericht des Verteidigungsausschusses die Mehrkosten für die Änderung des § 38 des Soldatenversorgungsgesetzes hinzugerechnet wurden, während diese Mehrkosten von 18 Millionen DM für 1971 sowie — rückwirkend — für



Haase (Kellinghusen)

1970 und von 9 Millionen DM für die kommenden Jahre im Bericht des Haushaltsausschusses nicht mehr berücksichtigt sind, weil der § 38 des Soldatenversorgungsgesetzes durch das Bundesbesoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz bereits geändert worden ist. Diese Kosten sind also hier in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612902700
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Das Wort dazu hat der Abgeordnete Stahlberg gewünscht.

Hermann Stahlberg (CDU):
Rede ID: ID0612902800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Achte Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes liegt nach Beratung in den Ausschüssen und den zuständigen Gremien nunmehr .dem Bundestag in der zweiten Lesung zur Verabschiedung vor. Dieses Gesetz soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs Härten in der Versorgung der Berufs- und Zeitsoldaten beseitigen. Es hat dazu — dies sei ausdrücklich positiv hervorgehoben — mit zahlreichen Änderungen für die Berufs- und Zeitsoldaten auch weitgehend beigetragen.
Allerdings bin ich der Auffassung, daß der Regierungsentwurf zwei Punkte nur unzulänglich regelt. Ich denke dabei erstens an das Problem der Soldaten auf Zeit, die 12 bis 15 Jahre dienen und anschließend eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen; sie müssen nach wie vor mit unverhältnismäßigen Kürzungen ihrer Dienstzeitversorgung rechnen

(Abg. Dr Klepsch: Sehr wahr!)

Ich denke weiter — dies ist der zweite Punkt —an die Nichtanrechnung von Zeiten im Ruhestand nach § 70 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes mit den daraus folgenden Härten.
Gestatten Sie mir zu beiden Punkten einige Ausführungen. Ich bin der Aufffassung, daß der mit dem Regierungsentwurf verfolgte Zweck, Schwächen in der Versorgung an Hand der praktischen Erfahrungen der letzten Jahre in angemessener und abgewogener Weise zu beseitigen, im erstgenannten Punkt in keiner Hinsicht erfüllt wird. Im Gegenteil werden die Kürzungsregelungen zuungunsten der Soldaten auf Zeit, die 12 und 15 Jahre dienen, nach § 79 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes aufrechterhalten. Dies trägt dazu bei, daß die Neuregelung wieder auf Jahre hinaus zu Unzufriedenheit und Verärgerung bei den Betroffenen selbst führt.

(Abg. Dr. Klepsch: Leider wahr!)

Jährlich scheiden Tausende von Soldaten auf Zeit, die 12 bis 15 Jahre in der Bundeswehr gedient haben, aus der Bundeswehr aus. Im Jahre 1971 sind es nach meinen Informationen 7800, 1972 werden es 8300 und 1973 6200 sein. 40 bis 50 % dieser Soldaten werden vermutlich in den öffentlichen Dienst gehen wollen. Auf Grund der unbefriedigenden Regelung mit der Kürzung der Dienstzeitversorgung bei Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst werden diese Soldaten mit großer Verärgerung aus der Bundeswehr ausscheiden. Gerade diese für den Bereich der Bundeswehr so wichtige Personengruppe wird damit zu einem Abwerbungsfaktor ersten Ranges werden können.

(Abg. Buchstaller: Die müssen doch nicht in den öffentlichen Dienst!)

— Das ist richtig, Herr Kollege Buchstaller. Aber ich ging von der Vermutung aus, daß etwa 40 bis 50 % von ihnen in den öffentlichen Dienst wollen.

(Abg. Dr. Klepsch: Eher 50 %!)

Was nutzen alle Erkenntnisse darüber, daß diese längerdienenden Soldaten auf Zeit für die Bundeswehr am wichtigsten sind, wenn man die Gruppe der 12 bis 15 Jahre Dienenden hier in eklatanter Weise gegenüber anderen Gruppen benachteiligt?
Gestatten Sie mir wegen der Kompliziertheit der Materie wenige Bemerkungen. Der ausscheidende Zeitsoldat erhält nach dem Soldatenversorgungsgesetz laufend Übergangsgebührnisse bis zu einer Dauer von drei Jahren und eine Übergangsbeihilfe als einmalige Leistung, gestaffelt nach der Länge der Dienstzeit. Diese finanzielle Unterstützung soll ihm die Wiedereingliederung in das Zivilleben erleichtern. Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen belaufen sich beispielsweise für einen Soldaten auf Zeit, der 8 Jahre dient, immerhin auf 26 000 DM, für einen Soldaten, der 12 bzw. 15 Jahre dient, immerhin auf rund 50 000 DM.
Während diese Dienstzeitversorgung an die ehemaligen Zeitsoldaten bei der Aufnahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft ungekürzt ausgezahlt wird, unterliegt sie bei der Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst Kürzungen bzw. Ruhensregelungen. Je nachdem, ob es sich um einen Soldaten auf Zeit, der 8, oder um einen Soldaten auf Zeit, der 12 bis 15 Jahre gedient hat, handelt, je nachdem, ob derjenige, der 12 bis 15 Jahre gedient hat, den Zulassungsschein oder Eingliederungsschein in Anspruch nimmt oder nicht, ergeben sich bei der späteren Tätigkeit im öffentlichen Dienst völlig unterschiedliche Kürzungsbeträge, die von der Sache her kaum verständlich sind.
Beispielsweise erhält der Soldat auf Zeit, der 8 Jahre dient und der sich für den Eintritt in den öffentlichen Dienst entscheidet, in der Regel seine Dienstzeitversorgung ungekürzt. Das ist das Ergebnis der Verlängerung der günstigeren Ruhensregelung des § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes zugunsten dieses Personenkreises bis zum Jahre 1975. Auch die Übergangsbeihilfe wird in keinem Fall gekürzt.
Demgegenüber erleiden die Soldaten auf Zeit, die 12 bis 15 Jahre dienen, sowohl bei der Übergangsbeihilfe als auch bei den Übergangsgebührnissen empfindliche Kürzungen, die zum Teil bis zu 50 % der gesamten Dienstzeitversorgung ausmachen. Die Schlechterstellung der Soldaten auf Zeit, die 12 bis 15 Jahre dienen, gegenüber den Soldaten auf Zeit, die 8 Jahre dienen, ist von der Sache her in keiner Weise gerechtfertigt, insbesondere auch nicht mit der Begründung, daß ihnen Eingliederungshilfen zur



Stahlberg
Verfügung gestellt werden, da viele Soldaten auf Zeit, die 12 bis 15 Jahre dienen, diese Eingliederungshilfen überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Dafür, daß sie dem Staat länger gedient haben, werden sie letztlich bei der Dienstzeitversorgung meiner Meinung nach wesentlich bestraft.
Die Ungleichbehandlung ist aber nicht nur zwischen dem Soldaten auf Zeit, der 12 Jahre dient, und dem, der 8 Jahre dient, gegeben. Noch schlimmer ist der Umstand, daß der Gesetzgeber im Bereich des Bundesgrenzschutzes die Vorschrift, die dem § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes entspricht, nämlich den § 27 a des Bundespolizeigesetzes, auch für diejenigen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, die 12 und mehr Jahre Dienstzeit haben, verlängert hat. Die unterschiedliche Behandlung dieses Personenkreises gegenüber den Zeitsoldaten mit 12 und 15 Jahren Dienstzeit ist noch weniger verständlich. Das Bundesverfassungsgericht wird sicherlich hierzu bemüht werden. Ich bin der Auffassung, daß es feststellen wird, daß hier eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegeben sein könnte. Wie mir bekannt ist, hat auch der Berufsverband der Soldaten einen Musterprozeß eingeleitet.
Die vorgesehenen Verbesserungen des Regierungsentwurfs zu § 79 des Soldatenversorgungsgesetzes sind nicht geeignet, die gegebenen Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen. Vielmehr potenzieren sie noch die schon jetzt nicht mehr verständliche Differenzierung. Der Regierungsentwurf klammert diejenigen von der strengen Ruhensregelung aus, die als Soldaten auf Zeit — 12 bis 15 Jahre eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen, die vom Stellenvorbehalt nicht erfaßt wird. Das sind im wesentlichen der Dienst bei der Länderpolizei, der Schuldienst sowie die Tätigkeit bei Gemeinden mt weniger als 10 000 Einwohnern. Ich frage Sie: Wer von den Betroffenen wird es wohl verstehen, wenn er bei einer Gemeinde mit 11 000 Einwohnern 15- bis 20 000 D-Mark mehr an Übergangsgebührnissen verliert als derjenige Soldat auf Zeit, der ebenfalls 12 bis 15 Jahre dient, aber bei einer kleineren Gemeinde von beispielsweise 9800 Einwohnern eine Tätigkeit aufnimmt?

(Abg. Klepsch: Sehr wahr!)

Ich bin der Auffassung, daß die jetzige Regelung in diesem Bereich eigentlich nicht einmal als Übergangslösung hingenommen werden dürfte. Soll dem Anliegen des Regierungsentwurfs hinreichend Rechnung getragen werden, nämlich Härten und Schwächen in der Versorgung zu beseitigen, so muß dieses Problem befriedigender gelöst werden; andernfalls werden sich mit Sicherheit Auswirkungen hinsichtlich der Weiterverpflichtungsbereitschaft der Soldaten auf Zeit — auf 12 und mehr Jahre — ergeben.
Ich möchte noch kurz auf folgendes eingehen. Nach der jetzigen Regelung wird die Zwischenzeit nach § 70 Abs. 1 und 2 für solche Soldaten nicht angerechnet, die sich in dieser Zeit nach dem Gesetz zu Art. 131 GG im Ruhestand befanden. Diese Fälle gibt es in dieser Form überhaupt nur in der Bundeswehr. Es sind ganze 20 Personen, die in dieser Hinsicht überhaupt in Frage kommen.

(Abg. Klepsch: Hört! Hört!)

Handelt es sich hier schon im Bereich der Bundeswehr um eine verschwindend kleine Zahl von 20 Betroffenen, denen im Interesse der Gerechtigkeit endlich geholfen werden sollte, so ist die entsprechende Zahl im übrigen öffentlichen Dienst verschwindend gering. Fälle außerhalb der Bundeswehr treten praktisch gar nicht auf, da nur in der Bundeswehr eine Wiederverwendung erst ab 1956 möglich war.

(Abg. Klepsch: Richtig!)

Die Fraktion der CDU/CSU hat unbeschadet ihrer eigenen Initiativen zur Verbesserung der Soldatenversorgung Kompromißbereitschaft in den Ausschüssen gezeigt, nicht zuletzt deshalb, weil unser Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes als Initiative nahezu ein Jahr die Ausschüsse bzw. dieses Haus beschäftigt hat. Wir wollten eine uns notwendige erscheinende Verbesserung nicht noch weiter hinauszögern. Wir sind jedoch der Meinung, daß bei der nächsten Gesetzesnovellierung die aufgezeigten Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten beseitigt werden müssen, damit das Soldatenversorgungsgesetz mit der Grundsatzerklärung des Regierungsentwurfs, nämlich Härten zu beseitigen, in jeder Weise übereinstimmt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612902900
Das Wort hat in der Aussprache zur zweiten Lesung der Abgeordnete Haase.

Detlef Haase (SPD):
Rede ID: ID0612903000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich die Absicht, zur dritten Lesung für die Koalitionsfraktionen eine Erklärung abzugeben. Ich bitte aber, der Reihenfolge wegen damit einverstanden zu sein, daß ich das jetzt mit der Debatte zur zweiten Lesung verbinde und in der dritten Lesung auf eine Erklärung verzichte.
Wir stehen vor der Verabschiedung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes. Das bedeutet, daß nach der Verabschiedung des ersten, des eigentlichen Soldatenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgrundgesetzes, bereits fünf Änderungen vorgenommen worden sind. Dabei hat es sich immer um Zwischenlösungen, Einzellösungen, Korrekturen gehandelt, die sich in der Zwischenzeit als notwendig erwiesen.
Diesmal ist uns von der Bundesregierung, ergänzt durch zwei CDU/CSU-Anträge, ein ganzes Bündel von Neuerungen und Verbesserungen im Soldatenversorgungsrecht vorgelegt worden. Wir haben dieses Bündel an Änderungen des Soldatenversorgungsrechts im Verteidigungsausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen sachlich beraten und verhandelt. Wir haben im Verteidigungsausschuß eine Unterkommission gebildet, und ich möchte an dieser Stelle den Kollegen, die in dieser Kommission „Soldatenversorgungsgesetz" mitgearbeitet



Haase (Kellinghusen)

haben, für die sachliche und zügige Mitarbeit recht herzlich danken. Ich glaube, wir haben damit den Gesetzgebungsgang nicht nur vereinfacht, sondern auch verkürzt. Diese Verkürzung des Gesetzgebungsgangs war auch der Ausgangspunkt für die Bildung dieser kleinen Kommission. Es sollte endlich einmal in einem größeren Zusammenhang eine Korrektur änderungsbedürftiger Vorschriften vorgenommen und damit gewissermaßen ein Rückstand aufgeholt werden. Freilich, Herr Kollege Stahlberg, ist auch diese Korrektur in einigen Punkten noch nicht voll befriedigend, z. B. was gewisse Gruppen der Zeitsoldaten betrifft. Darauf komme ich noch zu sprechen. Wir werden also davon ausgehen müssen, daß dies kein Abschluß ist, sondern ein gebündelter Anfang einer Novellierung unseres gesamten Soldatenversorgungsrechts.
Es ist an dieser Stelle und zu dieser Zeit notwendig, auf einige wenige, aber wichtige Dinge hinzuweisen, die dieses Gesetz beinhaltet. Das erste ist, daß erstmalig durch diese Novelle der Rechtsanspruch auf Berufsförderung auch für Zeitoffiziere eingeführt wird, die ja bisher, wenn sie sich z. B. als Abiturienten für sechs oder acht oder zwölf Jahre verpflichteten, ohne die Absicht kundzutun, Berufsoffizier zu werden, nach dieser Zeit zwar mit der materiellen Ausstattung, mit Versorgungsbezügen ausgeschieden sind, aber keine anderweitige Übergangshilfe angeboten bekamen, die es ihnen erleichtert, den Weg vom militärischen Dienst in den zivilen Beruf zu finden. Das halten wir für einen wesentlichen Fortschritt, auch im Hinblick auf das, was sich im Bereich von Bildung und Ausbildung in der Bundeswehr anbahnt, im Zusammenhang mit den veränderten Verhältnissen in der zivilen Wirtschaft auf der Grundlage des jetzt vorliegenden Berichts der Ellwein-Kommission. Wir werden uns ja in der nächsten Zeit im Verteidigungsausschuß und anderen zuständigen Ausschüssen mit diesem Komplex sehr intensiv befassen müssen.
Wir haben in den Personenkreis der Anspruchsberechtigten auf Berufsförderung erfreulicherweise die Strahlflugzeugführer einbezogen, die ja seit einiger Zeit einen besonderen Status hinsichtlich der Altersgrenze für das Ausscheiden haben, eine Regelung, die im Hinblick auf das allgemeine Beamtenrecht eine Konstruktion ganz eigener Art ausmacht. Sie scheiden schon sehr frühzeitig aus, nachdem sie ihren schweren Dienst als Jet-Piloten in der Bundeswehr geleistet haben. Auch ihnen wird jetzt der Rechtsanspruch gewährt, Institutionen der Bundeswehr und auch andere Institutionen zu nutzen, um sich für den Übergang in das zivile Berufsleben vorzubereiten.
In Übereinstimmung mit den Kollegen im Innenausschuß und im Haushaltsausschuß ist es uns gelungen, den von der Bundesregierung vorgeschlagenen anrechnungsfreien Betrag der Übergangsbeihilfe bei Inanspruchnahme eines Eingliederungsoder Zulassungsscheines von 50 % auf 75 % anzuheben, so daß für den davon betroffenen Personenkreis die Spanne zwischen dem vollen Betrag der Übergangsbeihilfe und dem ermäßigten Betrag auf 25% zusammengeschrumpft ist. Diese 25 °/o sollten wir, Herr Kolle Stahlberg, zunächst einmal — ohne daß ich damit in eine Einzeldebatte einsteigen möchte -- als einen Unterschied sehen zwischen denjenigen, die im vollen Risiko stehend in das zivile Berufsleben überwechseln, und denjenigen, die auf Grund von bestehenden Rechtsvorschriften von vornherein die Sicherheit haben, nach Ablauf ihrer Dienstzeit ohne Schwierigkeiten und mit besonderen materiellen Absicherungen in den zivilen Bereich des öffentlichen Dienstes überwechseln zu können.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wesentlich ist ferner folgende Regelung, wenn sie auch für den einen oder anderen nicht voll befriedigend sein mag — bei jedem Gesetz gibt es Härtefälle, die dann wieder Anlaß und Anstoß zu Überlegungen über weitere Verbesserungen geben —: Die Ruhegehaltskala nach § 26 haben wir immerhin insoweit verbessert, als für die vom Lebensalter her gesehen frühzeitig ausscheidenden Berufssoldaten, soweit sie die Höchstgrenze der Altersversorgung nicht erreicht haben, eine Anhebung um 3 p Platz greift, sowie dadurch, daß die Kriegsdienstzeiten nicht mehr wie bisher mit einem Drittel, sondern zur Hälfte angerechnet werden, was in der Regel 2 % ausmacht, so daß in diesen Fällen das bisherige Ruhegehalt um insgesamt rund 5 % aufgestockt wird.
Ich habe vorhin bemerkt, daß wir davon ausgehen, daß dieses Novellierungsgesetz kein Abschlußgesetz ist, sondern der Anfang einer Modernisierung des Soldatenversorgungsrechts im Rahmen des Versorgungsrechts des Öffentlichen Dienstes; denn aus diesem Komplex, bezogen auf die derzeitigen Verhältnisse kann es nicht voll herausgelöst werden. Im Zuge einer Änderung und Verbesserung der Personalstruktur und bei der Realisierung dessen, was die Personalstruktur-Kommission in ihrem zu erwartenden Bericht vorschlagen wird, wird es notwendig sein, das Versorgungsrecht an diese dann veränderten personalrechtlichen Verhältnisse in Form einer nochmaligen Novellierung anzugleichen. Dabei können wir uns, Herr Kollege Stahlberg, über einige Ungereimtheiten unterhalten, die Sie hier herausgestellt haben.
Ich habe schon gesagt: es gibt einige unbefriedigende Dinge. Gut, Herr Stahlberg, wir sind uns darüber einig: es befriedigt keinen, daß die Z 8- und die Z 15-Soldaten in der Anrechnung ihrer Versorgungsbezüge unterschiedlich behandelt werden.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Nun haben aber diese beiden Zeitsoldaten auch einen unterschiedlichen Status. Es ist nicht vor der Hand zu weisen, daß der Z 8-Soldat, wenn er ausscheidet, keinen Anspruch auf einen Eingliederungsschein hat; er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Ich sage das so, wie es ist, Herr Stahlberg, ohne Leidenschaft und ohne politische Wertung, wenn Sie so wollen. Demgegenüber braucht der Z 12- oder der Z 15-Soldat von dem Tage an, an dem er seinen Dienst in der Bundeswehr beginnt und die Absicht äußert, nach Ablauf seiner Dienstzeit im öffentlichen Dienst weiter beschäftigt zu werden, sich die ganzen 12 oder 15 Jahre keine Gedanken darüber zu machen, wie das denn nun geschehen soll; denn er hat



Haase (Kellinghusen)

einen absoluten Rechtsanspruch. Das gleiche gilt in ähnlicher Form für den Inhaber eines Zulassungsscheins, der eine Vorbehaltsstelle nach der gesetzlichen Regelung in Anspruch nimmt. Das ganze ist sicherlich unbefriedigend, aber ich meine, wir sollten nicht dazu übergehen, etwa den § 79 a — ich sage das hier ganz offen, Herr Kollege Stahlberg; vielleicht stimme ich da mit den Kollegen von der FDP nicht ganz überein — völlig zu streichen; denn das würde bedeuten, daß es dann für keinen Teil der Zeitsoldaten einen absoluten Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung in irgendeinem Bereich außerhalb der Bundeswehr gäbe. Eine Streichung des § 79 a würde konsequenterweise auch zu der Überlegung führen, das Eingliederungsgesetz abzuschaffen und auch die Vorschriften über den Stellenvorbehalt zu beseitigen, weil dann alle mit gleichen Ansprüchen auf Versorgungsbezüge ausgestattet werden und im gleichen Risiko stehen müßten. Das würde wieder zu Ungerechtigkeiten führen, die wir alle sicherlich nicht wollen. Aber darüber kann man noch reden.
Noch eine Bemerkung zu § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes. Ich darf für die Koalitionsfraktionen erklären, daß wir froh darüber sind, daß es hier in dieser abschließenden Beratung im Plenum des Deutschen Bundestages nicht zu einer kontroversen Auseinandersetzung über die Anhebung der ersten Gruppe der Anspruchsberechtigten an die höherliegende Gruppe gekommen ist. Wir alle wissen, daß das Problem der zusätzlichen Unfallversorgung für alle Soldaten der Bundeswehr, die in einem besonderen Risiko stehen, unbefriedigend gelöst ist.

(Abg. Dr. Klepsch: Na also!)

Diese unbefriedigende Lösung ist aber — das möchte ich hier offen zum Ausdruck bringen — letztlich darauf zurückzuführen, daß wir für eine bestimmte Gruppe einen Sprung nach oben gemacht haben, der sicherlich nicht auf der Erkenntnis einer Notwendigkeit von der dienstlichen Position her beruht, sondern seine Grundlage in einer Erscheinung hatte, die wir alle nicht für glücklich gehalten haben und die uns dann gezwungen hat, hier etwas zu tun, was beamtenrechtlich schwer durchsetzbar war. Es gibt ja auch im zivilen Beamtenrecht solche zusätzlichen Unfallversorgungsvorschriften, so für Sprengmeister und andere, die im zivilen Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind. Ich will hier nur darstellen, wie wir die Dinge sehen.
Ich meine, wir sollten der Bundesregierung insgesamt dankbar sein, daß sie uns dieses Paket an novellierten versorgungsrechtlichen Vorschriften vorgelegt hat.

(Abg. Dr. Klepsch: Etwas spät!)

— Herr Kollege Dr. Klepsch, sollen wir jetzt wieder in die hoffentlich vermeidbare Polemik verfallen, Ihnen den Vorwurf zu machen, als Sie dran waren, hätten Sie auch Zeit genug gehabt, die Dinge vorzutragen? Ich will darauf verzichten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612903100
Zwischenfrage!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0612903200
Herr Kollege Haase, ich will gern einräumen, daß dieser Gesetzentwurf — das hat auch unser Sprecher zum Ausdruck gebracht — wesentliche Verbesserungen enthält. Deswegen stimmen wir ihm auch zu. Mein Zwischenruf, Herr Kollege Haase, war so zu verstehen, daß wir es bedauert haben, daß unser Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes, den der Verteidigungsausschuß ja verabschiedet hat, über ein Jahr im Haushaltsausschuß lag, der keine Stellungnahme abgeben mochte, weil es ihm nicht so eilig war.

Detlef Haase (SPD):
Rede ID: ID0612903300
Herr Kollege Dr. Klepsch, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie Ihren Zwischenruf so ausgelegt haben, daß es kein Vorwurf gegenüber dieser Bundesregierung und dem Bundesverteidigungsminister, sondern ein interner Vorwurf gegen eine andere Gruppe in diesem Hause war. Aber das müssen Sie dann mit den Kollegen vom Haushaltsausschuß ausmachen. Ich stehe hier für die Regierungskoalition.

(Abg. Dr. Klepsch: Die Regierungsparteien haben dort die Mehrheit!)

Ich attestiere der Bundesregierung, daß sie uns ein insgesamt gutes Gesetz vorgelegt hat und daß wir, so meine ich, auch einmütig zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen. Ich möchte darum bitten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612903400
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister, Berkhan.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0612903500
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie nicht lange aufhalten. Ich will hier nur einmal darauf hinweisen, daß es in diesem Gesetzentwurf gelungen ist, allen drei Gruppen von Soldaten, den Berufssoldaten, den auf Zeit dienenden Soldaten und den Wehrpflichtigen, Verbesserungen in ihrer Versorgung zu verschaffen. Die Einzelheiten sind hier aufgeführt, und die Differenzen sind aufgezeichnet.
Ich möchte aber den Kollegen Stahlberg und seine Fraktionskollegen darauf hinweisen, daß man dabei immer noch zu berücksichtigen hat, daß Soldaten in einem inneren Zusammenhang mit dem sonstigen öffentlichen Dienst zu sehen sind. Es hat also keinen Zweck, diese Lösung zu früh und zu einschneidend zu vollziehen, weil, insgesamt gesehen, die Soldaten in dieser Verklammerung bisher große Vorteile gehabt haben.
Ich würde Sie daher bitten, Herr Kollege Dr. Klepsch — trotz der Schelte, die Sie dem Haushaltsausschuß hier haben angedeihen lassen —, Ihr Herz über die Hürde zu werfen. Sie dienen damit nämlich den Soldaten. Aber Sie sind klug genug, um zu wissen, daß Sie auch sich selbst dienen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612903600
Keine Wortmeldungen mehr.

Vizepräsident Dr. Schmid
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1, - 2, - 3, - 4, - 5 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit schließe ich die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir stimmen nunmehr über die weiteren Anträge des Ausschusses ab. Bei den Anträgen Nrn. II und III handelt es sich darum, die Initiativanträge und die Petitionen für erledigt zu erklären. Antrag Nr. IV ist ein Entschließungsantrag. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier einstimmige Annahme.
Dann rufe ich nach der Reihenfolge, die die Fraktionen vereinbart haben, Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
- Drucksache VI /508
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache VI /2157
Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

- Drucksache VI /2144 -
Berichterstatter: Abgeordneter Gewandt (Erste Beratung 39. Sitzung)

Wird von den Berichterstattern das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Auch nicht zur Begründung des Antrags Umdruck 194? -
Dann kommen wir zu Art. 1. Hierzu ist ein Änderungsantrag auf Umdruck 194 ') gestellt. Das Wort wird nicht gewünscht. Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 194 ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen eine Stimme angenommen.
Art. 2, - Art. 3, - Art. 4 - sowie Einleitung und Überschrift! -- Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ende der zweiten Beratung.
Dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Ich stelle im übrigen einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zu Ziffer 2 des Ausschußantrags. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmige Annahme.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955, Bundesgesetzbl. I S. 734) - Wertausgleichsgesetz
- Drucksache VI/ 1615
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

- Drucksache VI /2275
Berichterstatter: Abgeordneter Baack (Erste Beratung 90. Sitzung)

Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die §§ 1, -2, - 3, - 4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 9, - 10, -11, - 12, - 13, - 14, -- 15, - 16, - 17, - 18, -19, - 20, -21, - 22, - 23, 24, - 25, - 26, -27, - 28, - 29, - 30, - 31 - sowie Einleitung und Überschrift. - Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. -- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ende der zweiten Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung. - Keine Wortmeldung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! -- Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Drucksache VI /2255 --
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache VI /2331
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Tamblé
*) Siehe Anlage 2



Vizepräsident Dr. Schmid
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache VI /2289 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weber (Köln)


(Erste Beratung 126. Sitzung)

Die Herren Berichterstatter wünschen ihren Bericht nicht mündlich abzustatten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 9 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Anträge sind nicht gestellt. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich von seinem Sitz erheben. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Weitere Anträge liegen nicht vor. Ich rufe den folgenden Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Mick, Erpenbeck, Geisenhofer, Baier und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes
Drucksache VI /2162 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI /2332 —Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Nordenham)

b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (14. Ausschuß)

— Drucksache VI /2298 —Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (München)


(Erste Beratung 123. Sitzung)

Mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Ich rufe auf die §§ 1, — 2 und 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Anträge liegen nicht vor. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes
— Drucksache VI/ 1568 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI /2176 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jungmann (Erste Beratung 87. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachtenn Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes
— Drucksache VI /387 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI /2176 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jungmann (Erste Beratung 30. Sitzung)

c) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes
— Drucksache VI /1562 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)


(Drucksache VI /2176 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jungmann Es liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 193 *)


Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0612903700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich darf den interfraktionellen Antrag ganz kurz begründen. Aus der Drucksache VI /2176 können Sie entnehmen, daß der zuständige Ausschuß eine Fülle von Änderungen gegenüber den Vorschlägen der Bundesregierung vorgenommen hat. Aber der vorliegende Umdruck beweist, daß dem Parlament auch bei noch so vielen Änderungen im Ausschuß immer bessere oder noch bessere Erkenntnisse zuwachsen können.
Dieser Antrag hat zwei Teile:
Durch die Änderung in Art. 1 soll sichergestellt werden, daß die Selbstständigen, deren Betrieb oder Praxis während ihrer Absonderung ruht, keinen Schaden erleiden, sondern ebenso Ersatz bekommen, wie das bei den Unselbständigen der Fall ist.
Art. 2 Abs. 4 regelt für Impfschäden aus der Zeit vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vier Fälle
*) Siehe Anlage 3



Vizepräsident Dr. Schmid
— zur Abkürzung will ich nicht aufzählen, welche Fälle das sind , aber für den Fall, daß ein Entschädigungsantrag wegen eines Impfschadens bisher nicht gestellt worden ist, ist eine ausdrückliche Übergangsregelung im Gesetzentwurf nicht enthaltetn. Es war deshalb strittig, ob in diesen Fällen Versorgung nach dem Gesetz gewährt wird. Durch eine entsprechende Ergänzung des Abs. 4 in Art. 2 soll insoweit eine rechtliche Klarstellung erfolgen. Dann sind die Übergangsbestimmungen nach interfraktioneller Meinung wirklich geschlossen, und es können keine Zweifelsfragen mehr auftreten.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612903800
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 193 Ziffer 1. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge das Handzeichen geben. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Dann Art. 1 in der so geänderten Fassung. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. 2. Hier ist über Ziffer 2 des Änderungsantrags Umdruck 193 abzustimmen. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Nun Art. 2 in der so geänderten Fassung. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. 3, — 4, — 5 und 6, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. .
Ende der zweiten Beratung. Ich eröffne die dritte Beratung.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0612903900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die schrecklichen Vorgänge in Westbengalen und im Tschad zeigen uns, daß Seuchen ihre Aktualität leider noch nicht verloren haben. Das ist nicht nur ein Problem Afrikas und Asiens, sondern natürlich auch ein Problem Europas, wenn es um Vorbeugung, um Schutz vor Seuchen geht. Wir haben eine weitgehende Pflicht zur Schutzimpfung gegen bestimmte Erkrankungen. Es handelt sich hier um eine Vorleistung der Staatsbürger für die Allgemeinheit, und wenn diese Vorleistung zu Schäden führt, müssen diese von der Allgemeinheit auch wiedergutgemacht werden, soweit das im materiellen Bereich überhaupt möglich ist.
Das, was sich an schrecklichen Vorgängen draußen in der Welt heute abspielt, kriegen wir durchs Fernsehen gratis ins Haus geliefert, und jeder macht sich seine Gedanken darüber, was infolge des modernen Massentourismus und des Näher-Aneinanderrückens der Kontinente vielleicht auch uns passieren könnte. Deshalb haben auch wir uns darüber Gedanken gemacht und' gemeint, daß das BundesSeuchengesetz einer Änderung zugeführt werden muß.
Ich möchte deswegen zur dritten Lesung im Namen der SPD-Fraktion folgende Erklärung abgeben.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes ist das Ergebnis der Beratungen über die drei von den Fraktionen der SPD, FDP und CDU/CSU sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes. Diese drei Gesetzentwürfe wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem Gesetzentwurf zusammengefaßt, der nunmehr die Bezeichnung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes" trägt.
Dieser Gesetzentwurf behandelt im wesentlichen die Verdienstausfallentschädigung bei Berufsverbot und Absonderung sowie die Regelung der Entschädigung von Impfschäden. Er bringt gegenüber dem geltenden Recht bedeutende Verbesserungen und Änderungen, und zwar aus einem Anlaß, der uns sicherlich noch im Gedächtnis haftet, nämlich auf Grund der Ereignisse in Meschede vor mehr als einem Jahr.
Die jetzt geltende Fassung des Bundes-Seuchengesetzes sieht eine starre Höchstgrenze für die Verdienstausfallentschädigung von 660 DM vor. An die Stelle dieses festen Betrages tritt künftig eine flexible, an der Entwicklung der Einkommensverhältnisse orientierte Regelung. Diese Regelung sieht folgendermaßen aus.
Erstens. Die Entschädigungsbehörde zahlt Personen, die aus seuchenhygienischen Gründen Berufsverboten unterliegen oder abgesondert werden, ihren Verdienst- bzw. Einkommensverlust in den ersten sechs Wochen voll, dann entsprechend den Krankengeldsätzen, die arbeitsunfähige Versicherte auf Grund der Reichsversicherungsordnung beanspruchen können.
Zweitens. Bei grundsätzlicher Verpflichtung der Entschädigungsbehörde zur Leistung ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen vorleistungspflichtig, damit die Entscheidungen über die Anträge nicht auf dem Rücken der Antragsteller ausgetragen werden.
Drittens. Für den Fall, daß durch Berufsverbot oder Absonderung die Existenz gefährdet wird, werden im Härteausgleich Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während ihrer Absonderung ruht, sollen neben der Verdienstausfallentschädigung auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der während der Absonderung weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang erhalten. Das ist eine Anpassung an die Regelung für Arbeitnehmer, bei denen die Werbungskosten von der Entschädigung mit abgedeckt werden.
Viertens. Um sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, wird festgelegt, daß für die Dauer der Entschädigung eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversiche-



Glombig
rung sowie eine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung zu Lasten des Kostenträgers fortbestehen.
Besonders erfreulich, meine Damen und Herren, ist die Neuregelung der Entschädigung von Impfschäden, und zwar deshalb, weil das Bundes-Seuchengesetz jetzt keine Vorschriften über die Höhe der Entschädigungsleistungen enthält. Das hat zu unerträglich unterschiedlichen Schadensregelungen in den einzelnen Bundesländern geführt. Außerdem war allen Beteiligten klargeworden, daß der begünstigte Personenkreis zu eng gefaßt ist. Nunmehr soll eine bundeseinheitliche Schadensregelung durch entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erreicht und der Kreis der anspruchsberechtigten Impfgeschädigten erweitert werden. Das ist ein sehr großer Fortschritt.
Von großer Bedeutung ist zweifellos die Annahme des interfraktionellen Antrags, wonach Geschädigte, die bisher noch keinen Entschädigungsantrag gestellt haben, auch nach Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes noch einen Antrag stellen können. Diese Vorschrift dient der notwendigen Klarstellung im Interesse der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612904000
Das Wort hat der Abgeordnete Jungmann.

Dr. Gerhard Jungmann (CDU):
Rede ID: ID0612904100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie auch mir, im Namen meiner Fraktion, aber zugleich auch in meinem eigenen Namen als Berichterstatter meinem Schriftlichen Bericht noch einige mündliche Ergänzungen hinzuzufügen.
Durch diese Novelle zum Bundes-Seuchengesetz sollen zunächst einmal die Entschädigungen für die von den Quarantänebestimmungen, genauer müßte man sagen: von Berufsverbot und Absonderungsbestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes Betroffenen, vor allem aber die Verpflichtungen gegenüber den Impfgeschädigten, grundlegend verbessert werden. Davon ist soeben schon die Rede gewesen. Es ist für alle Beteiligten besonders wohltuend gewesen, daß bei der Vorbereitung und Ausarbeitung dieses Gesetzes weder sachliche noch politische Kontroversen eine Rolle gespielt haben, um so mehr aber ein gemeinsamer Wetteifer um die Erreichung eines gemeinsamen Zieles festzustellen war. Das gilt für die beiden interfraktionellen Änderungsanträge ebenso wie für den gesamten Gesetzentwurf, der Ihnen nun zur endgültigen Entscheidung vorliegt.
Durch dieses Gesetz wird der Aufopferungsanspruch der Impfgeschädigten ausdrücklich und stärker als bisher anerkannt. Die Gleichstellung der Impfgeschädigten mit anderen Versorgungsberechtigten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes bedeutet nicht nur eine wesentliche materielle Verbesserung, sondern vor allem auch eine Verbesserung gegenüber der überaus peinlichen Rechtsunsicherheit in der bisherigen Entschädigungspraxis. Es bedeutet für uns alle eine Erleichterung unseres
Gewissens — ich glaube, das gilt nicht nur für diejenigen, die an dem Gesetz mitgearbeitet haben, sondern auch für Sie —, daß mit der Einführung des Versorgungsrechts in die Entschädigung von Impffolgen, abgesehen von der ausdrücklichen Erleichterung der Beweislast — in Zukunft wird schon die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens ausreichen, um den Entschädigungsanspruch auszulösen — auch alle bisher abschlägig beschiedenen Ansprüche wiederaufleben können.
Die Zuständigkeit der Sozialgerichte wird, so will es der Gesetzgeber jedenfalls, wesentliche Vorteile gegenüber der bisher zuständigen ordentlichen Gerichtsbarkeit mit sich bringen.
Nach dem Gesetzentwurf sollten die obersten Gesundheitsbehörden der Länder für die öffentliche Empfehlung von Impfungen zuständig sein. Wenn der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit dem formalrechtlich begründeten Wunsch des Bundesrates gefolgt ist, für diese Aufgabe nicht ausdrücklich die obersten Landesbehörden, sondern die in den Ländern zuständigen Behörden — so heißt es im Gesetzestext — verantwortlich zu machen, so ist der Ausschuß doch davon ausgegangen, daß die obersten Landesbehörden für diese Aufgaben verantwortlich sein werden; nicht, weil sich der Ausschuß damit auch nur gedanklich in die Verwaltungshoheit der Länder einmischen möchte, sondern weil eine andere Regelung im Interesse der Staatsbürger nicht vertretbar wäre. Der impfwillige Staatsbürger und auch der Arzt dürfen nicht im unklaren bleiben, welche Behörde für die öffentliche Empfehlung von Impfungen mit ihrer außerordentlich weitreichenden Konsequenz zuständig ist. Das kann von der Sache her nur die oberste Landesgesundheitsbehörde sein, von der erwartet werden muß, doll sie die Bürger und die Ärzte ihres Landes klar und eindeutig über ihre Entscheidungen in Impffragen informieren wird. Das ist für den Staatsbürger auch dann von wesentlicher Bedeutung, wenn bestimmte Impfungen, wie eine Grippeschutzimpfung, die ich nur als Beispiel nenne — vielleicht stimmt das Beispiel gar nicht nicht öffentlich empfohlen werden sollten.
Es muß auch erwartet werden, daß die obersten Gesundheitsbehörden der Länder um einheitliche Empfehlungen bemüht sein werden, soweit es sich nicht um zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen handelt. Von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium schließlich muß eine entsprechende Koordination auch dann erwartet werden, wenn es ihm an der formalen Kompetenz dazu fehlt. Das ist in der Vergangenheit so geschehen. Aber ich möchte nochmals ausdrücklich betonen, daß das die Vorstellung ist, von der der Ausschuß ausgegangen ist, als er dieses Gesetz erarbeitet hat.
Erlauben Sie mir schließlich noch einige wenige Worte zu den allgemeinen Impfproblemen. Es gibt bekanntlich Impfgegner aus Prinzip und Impfgegner auf Grund eigener bitterer Erfahrung, während sich die überwiegende Mehrzahl der Staatsbürger auf die Richtigkeit der gesetzlichen Vorschriften und auf das Verantwortungsbewußtsein der Gesundheitsbe-



Dr. Jungmann
hörden verläßt und tatsächlich auch verlassen muß; eigentlich müßte ich sagen: verlassen können muß. Die mangelhafte Regelung der Entschädigung von Impfschäden ist bisher eine überaus schwere Belastung des Vertrauens der Bevölkerung sowohl in die Richtigkeit der Vorschriften als auch in das Verantwortungsbewußtsein der Gesundheitsbehörden gewesen. Dieser Vorwurf trifft nicht die Gesundheitsbehörden, er trifft und traf den Gesetzgeber. Die berechtigte Kritik an den sehr unbefriedigenden Entschädigungsregelungen hat das Verhältnis zwischen den Vorteilen von Schutzimpfungen und den damit verbundenen Risiken schwer belastet und die Erkennung ihrer nicht zu übersehenden Vorteile, wie zum Beispiel bei der Bekämpfung der Kinderlähmung, erschwert.
Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben — und darf das auch namens meiner Fraktion tun —, daß die Beseitigung der Ärgernisse der unbefriedigenden Versorgung der Impfgeschädigten nun den Weg frei machen wird für die längst fällige offene Diskussion über das Für und Wider von Impfungen überhaupt, insbesondere der Pockenschutzimpfung.
Es würde über das gebotene Maß dieser mündlichen Ergänzung des von mir schriftlich gegebenen Berichts hinausgehen, wenn ich hier auf weitere Einzelheiten eingehen wollte; das liegt auch nicht im Interesse der Sache.
Ich erkläre für meine Fraktion, daß wir diesem Gesetz mit den Änderungen, denen inzwischen schon zugestimmt worden ist, unsere Zustimmung geben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612904200
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612904300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für Frau Bundesminister Strobel einige Sätze zu diesem Gesetz sagen.
Herr Präsident, Frau Strobel wäre gern hier gewesen. Durch die Änderung im Ablauf der Tagesordnung war es ihr jedoch nicht möglich, anwesend zu sein. Ich bitte, das zu entschuldigen.
Gestatten Sie mir ein paar Sätze zu dem Gesetz. Der Teil des Gesetzes, der von der Bundesregierung eingebracht wurde, dient der Verbesserung der Impfschadensregelung. Die Zahl der Familien, die ein impfgeschädigtes Kind haben, ist in der Bundesrepublik nicht groß. Aber das Leid, das dadurch über sie gekommen ist, daß sie einen solchen Impfschaden in der Familie bei einem Kinde haben, ist unermeßlich. Sie gehören zu denen, von denen der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom Oktober 1969 gesagt hat: „Wir werden besonders für die Mitbürger sorgen, die trotz Hochkonjunktur und trotz Vollbeschäftigung immer noch im Schatten leben müssen."
Es sind nicht allein die Geschädigten selbst, es sind vor allem die Mütter und Väter, aber auch die
Geschwister, die dieses harte Los mit trifft. Wenn man weiß, wie belastend manche Prozesse um die Anerkennung eines Impfschadens waren, wie unerbittlich manchmal um die kleinste materielle Verbesserung gestritten werden mußte, dann atmet man über diesen Beschluß, den das Hohe Haus jetzt hier faßt, auf. Dann atmet man darüber auf, daß die Entschädigung künftig in der ganzen Bundesrepublik, also in allen Ländern, nach dem Bundesversorgungsgesetz erfolgen wird, daß der Nachweis des Impfschadens erleichtert wird und schon die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs mit der Impfung genügt, daß die Anmeldefristen für Impfschäden entfallen und daß auch die Möglichkeit eröffnet wird, einen neuen Antrag in solchen Fällen zu stellen, in denen der Antrag wegen eines ungenügenden Nachweises des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden oder wegen Fristversäumnis abgelehnt worden war.
Über den Kreis der bisher bereits entschädigungsberechtigten Personen hinaus werden nunmehr anspruchsberechtigt sein:
1. Personen, die durch Impfungen auf Grund der Durchführungsverordnung zu den internationalen Gesundheitsvorschriften geschädigt wurden;
2. hinterbliebene Eltern von Impfgeschädigten, die in bestimmten Fällen eine Elternrente erhalten können;
3. Deutsche, die im Ausland durch eine Pockenschutzimpfung, zu der sie bei einem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet gewesen wären, geschädigt wurden;
4. im früheren deutschen Reichsgebiet außerhalb der Bundesrepublik oder in der DDR impfgeschädigte Deutsche, die dort auf Grund des Impfgesetzes von 1874 oder der Gesetze der DDR gegen Pocken geimpft wurden und jetzt ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben;
5. Personen, die, ohne selbst geimpft zu sein, durch Aufnahme von ausgeschiedenen Erregern geimpfter Personen geschädigt wurden.
Meine Damen und Herren, wir sind über die Verabschiedung dieser grundlegenden Neuerungen im Bundes-Seuchengesetz froh. Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Teile des Gesetzes, die die Entschädigung bei Berufsverbot und Absonderung betreffen und über die Entschädigung bei Entseuchungsmaßnahmen, über die gerade Herr Kollege Glombig und auch der Vorredner gesprochen haben.
Frau Strobel, die, wie ich sagte, in diesem Augenblick einer anderen Verpflichtung nachgehen muß, kann damit für sich feststellen, daß eine der ganz wichtigen Aufgaben im Interesse der Bedrängtesten in unserer Gesellschaft, die Frau Strobel sich zu lösen vorgenommen hatte, seitdem sie der für die Gesundheit in diesem Lande verantwortliche Bundesminister ist, als gelöst betrachtet und auf der Habenseite der Reformen dieser Bundesregierung gebucht werden kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612904400
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung, da Anträge nicht vorliegen. Wer dem Gesetzentwurf in der durch die Annahme von Umdruck 193 abgeänderten Fassung zustimmen will, möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Nunmehr stimmen wir über Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe nunmehr Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz)

— Drucksache VI /2115 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache VI /2330 — Berichterstatter: Abgeordneter Picard
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (16. Ausschuß)

— Drucksache VI /2296 —Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Walz Abgeordneter Dr. Hauff

(Erste Beratung 115. Sitzung)

Wird mündliche Berichterstattung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich in der Aussprache das Wort zunächst dem Abgeordneten Pfeifer.

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0612904500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Ich darf das ganz kurz begründen, ohne Sie lange aufzuhalten.
Wir versprechen uns von diesem Gesetz für die Zukunft umfangreichere und detailliertere Kenntnis statistischen Materials und anderer Daten und Fakten, die Grundvoraussetzungen für eine sachgerechte Hochschulplanung und damit für die Vermeidung von Fehlinvestitionen sind. Wir versprechen uns von diesem Gesetz weiter eine permanente Nutzungsmessung von den Hochschulen und damit Auskunft über die tatsächlichen Kapazitätsnutzungen und Kapazitätserhöhungen im Hochschulbereich. Wir versprechen uns von diesem Gesetz schließlich genauere Kenntnis zum Beispiel über den Verlauf individueller Studiengänge und deren statistische Verteilung im Hochschulbereich, Kenntnisse also, die für Maßnahmen zur Intensivierung des Studiums und zur Verkürzung der Studienzeiten notwendige Voraussetzungen sind. Kapazitätserhöhungen und Studienreform sind wichtige Voraussetzungen für den Abbau des Numerus clausus; und genau darum geht es uns in dieser Legislaturperiode im besonderen.
Ich möchte diesen Gründen noch ganz kurz zwei Erwartungen anfügen. Erstens. Mit unserer Zustimmung erwarten wir, daß wir künftig durch dieses
Gesetz ein Erhebungs- und Aufbereitungsprogramm bekommen, das die erhobenen Daten für die Verwaltungs- und Planungszwecke der Hochschulen und der Länder besser nutzbar macht. Das bedeutet, daß wir nochmals an unsere wiederholt vorgetragene Forderung nach einem Planungsstab an jeder Hochschule erinnern müssen, ein Ziel, das wir auch bei den Beratungen zum Hochschulrechtsrahmengesetz genannt haben.
Zweitens geht unsere Erwartung dahin, daß die Erhebung und Aufbereitung des stastischen Materials nicht nur in einem längerem Aufbereitungszeitraum erfolgt, sondern kurzfristig den sich verändernden Bedürfnissen der Benutzer angepaßt wird. Das wird meines Erachtens eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Ausschusses für Hochschulstatistik beim Statistischen Bundesamt sein. Wir erwarten, daß der Ausschuß dies als eine seiner wichtigsten Aufgaben begreift und daß er möglichst schnell über Kompetenzerwägungen und dergleichen hinwegkommt.
Dieses Gesetz bringt noch keine effizientere Hochschulplanung. Aber wir hoffen, daß wir mit diesem Gesetz Voraussetzungen geschaffen haben, welche die Bundesregierung, die Länder, die Hochschulen und uns alle in dem Bemühen um eine effizientere Hochschulplanung ein Stück weiterbringen. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612904600
Das Wort hat der Abgeordnete Hauff.

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0612904700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hochschulstatistikgesetz dient dazu, für die Planung unserer Hochschulen eine umfassende und solide Grundlage an Daten zu schaffen. Ich möchte nicht die sachlichen Ausführungen des Herrn Kollegen Pfeifer wiederholen. Wir stimmen hier völlig überein.
Das Hochschulstatistikgesetz ist kein Gesetz zur Produktion von Zahlenfriedhöfen. In diesem Gesetz werden nicht nur die zu erhebenden Daten festgelegt, sondern zugleich wird auch die Art ihrer Aufbereitung bestimmt. Beim Statistischen Bundesamt wird eine Datenbank für die Hochschulplanung gebildet. Sie wird das Kernstück eines arbeitsteiligen Verbundsystems der Hochschulplanung sein, an dem der Bund, die Länder und in der Tat auch die Hochschulen zu beteiligen sind. Diese Datenbank steht allen in der Bildungsplanung tätigen Organisationen, wie z. B. dem Hochschulinformationssystem, und auch allen interessierten Personen zur Verfügung, selbstverständlich nur unter Beachtung der geltenden Geheimhaltungsvorschriften.
Außerdem wird ein Ausschuß für Hochschulplanung gebildet, dem ein weitgehendes Vorschlagsrecht im Hinblick auf die Erhebung und Aufbereitung der Daten eingeräumt wird. Wir hoffen in der Tat, daß dieses Vorschlagsrecht vom Ausschuß auch materiell entsprechend ausgefüllt wird. Wir sehen darin ein neues Verfahren, das auch für andere Bereiche der Statistik beispielgebend sein kann, um



Dr. Hauff
die sinnlose Sammlung irrelevanter Daten einzudämmen.
Es wäre sicherlich gut gewesen, wenn wir dieses Gesetz schon vor 20 Jahren verabschiedet hätten. Ich will nicht auf die rechtlichen Grundlagen und ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren im einzelnen eingehen. Jedenfalls hat die jetzige Bundesregierung gehandelt, um eine einheitliche und planungsbezogene Statistik für den Hochschulbereich zu ermöglichen. Viele Fragen werden sich in Zukunft leichter beantworten lassen. Das gilt auch für viele Anregungen, die gerade in diesen Tagen von der Opposition in die bildungspolitische Debatte mit dem Ziel eingeführt wurden, den Bildungsplan zahlenmäßig zu untermauern. Wir deuten die Zustimmung der Opposition, die wir befriedigt zur Kenntnis nehmen, auch als ein Stück Gemeinsamkeit, was die Beurteilung von bildungspolitischer Planungsfeindlichkeit in der Vergangenheit angeht.
Die Hochschulplanung tappt heute noch — darüber kann es gar keinen Zweifel geben — manches Mal im dunkeln, weil die für die Planung erforderlichen Daten fehlen. Das wird mit diesem Gesetz geändert, nicht von heute auf morgen, aber mittelfristig. Sicher ist: dieses Gesetz schafft die Grundlagen für eine verbesserte Hochschulplanung. Das Hochschulstatistikgesetz ist ein weiterer Baustein der Bundesregierung, um die Reformen in Bildung und Wissenschaft durch ein solides und realistisches Planungsprogramm beharrlich voranzutreiben.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612904800
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung.
Ich rufe die §§ 1 bis 23 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme!
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten ein in die
Fragestunde
— Drucksache VI b/2286 —
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Die Frage 114 des Abgeordneten Höcherl und die Frage 115 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 116 des Abgeordneten Rainer! — Ist der Abgeordnete nicht im Saal? — Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 117 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg:
Welche Vorschläge hat die Delegation der Bundesregierung auf der Experten-Konferenz des Internationalen Roten Kreuzes in Genf vorgelegt, und welche Völkerrechtsnormen, insbesondere zu einem verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung, sollen damit erreicht werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612904900
Herr Präsident, die Antwort lautet wie folgt: Die vier von der Bundesregierung entsandten Sachverständigen haben im Verlauf der Konferenz vom 24. Mai bis 12. Juni 1971 zahlreiche Vorschläge gemacht, von denen folgende Vorschläge die wichtigsten sind.
a) Unsere Sachverständigen haben mehrere Vorschläge zur Definition des zu schützenden Personenkreises und der zu schützenden Sanitätseinrichtungen gemacht. Diese Vorschläge sind von der Konferenz weitgehend berücksichtigt worden. Darüber hinaus haben sich unsere Sachverständigen dafür eingesetzt, daß dieser Personenkreis, das zivile Sanitätsmaterial und die zivilen Sanitätsformationen über die bisherige Regelung hinaus mit dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet werden dürfen.
b) Im Zusammenhang mit der Frage der Hilfeleistung für die in einem nicht internationalen Konflikt in Mitleidenschaft gezogene Zivilbevölkerung haben unsere Sachverständigen vorgeschlagen, den kämpfenden Parteien eine ausdrückliche Verpflichtung zur Annahme dieser Hilfeleistung aufzuerlegen. Dieser Vorschlag konnte bisher nicht durchgesetzt werden. Jedoch ist der Vorschlag unserer Sachverständigen berücksichtigt worden, daß die Hilfeleistung, die ein Staat oder eine unparteiische humanitäre Organisation für die Opfer eines solchen Konflikts anbietet, nicht als unfreundlicher Akt angesehen werden und auch keinen Einfluß auf die Rechtslage der an dem Konflikt beteiligten Parteien haben darf. Damit können wesentliche Einwände, die bisher gegen Hilfeleistungen Dritter erhoben werden können, ausgeräumt werden.
c) Im Zusammenhang mit der Prüfung der Errichtung von Sanitäts- und Sicherheitszonen zum Schutze der Zivilbevölkerung haben unsere Sachverständigen vorgeschlagen, über die Errichtung solcher Zonen hinaus die Möglichkeit zur Einrichtung offener Städte zu schaffen. Die völkerrechtliche Verankerung einer solchen Möglichkeit, die in der Praxis schon mehrfach realisiert worden ist, könnte dazu beitragen, der Zivilbevölkerung im Verlauf der Kampfhandlungen einen wesentlichen Schutz zu gewähren.
d) Im Zusammenhang mit den Versuchen der Konferenz, eine möglichst eindeutige Abgrenzung zwischen den Kombattanten und der Zivilbevölkerung sowie zwischen militärischen Zielen und nicht militärischen Objekten zu finden, wurden von unseren Sachverständigen detallierte Vorschläge gemacht. Eine einhellige Meinung hat sich insoweit jedoch bisher nicht bilden können.
e) Die Konferenz hat erneut bestätigt, daß die Verbreitung der Kenntnisse des bisher schon in den Genfer Abkommen festgelegten Rechts eine wesent-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
liche Voraussetzung für die Anwendung seiner Schutzbestimmungen auch auf die Zivilbevölkerung ist. In diesem Zusammenhang wurden von unseren Sachverständigen zahlreiche Einzelvorschläge gemacht, die sich insbesondere auf die Herausgabe der verschiedensten Unterrichtsmittel und die Bestellung von völkerrechtlichen Beratern bei den Kommandobehörden der Streitkräfte beziehen. Forderungen zur Aufnahme des Unterrichts über die Genfer Abkommen in die Lehrpläne der Volksschulen und der höheren Schulen sowie zu einer verstärkten Berücksichtigung dieses Rechtsgebiets an den Universitäten wurden von unseren Sachverständigen nachdrücklich unterstützt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612905000
Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0612905100
Herr Staatssekretär, könnten Sie im Anschluß an diese ausführliche und gründliche Antwort einmal das Verhältnis der Bundesregierung zu diesen Organisationen des Deutschen und des Internationalen Roten Kreuzes charakterisieren, deren große Aufgabe Sie gerade herausgestellt haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612905200
Die Bundesregierung hat mit großer Genugtuung diese Initiativen zur Kenntnis genommen, die vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes ausgegangen sind. Die Tatsache, daß wir in so intensiver Weise in den humanitären Fragen mitarbeiten konnten, können wir nur positiv aufnehmen und den Vertretern des Internationalen und ,des Deutschen Roten Kreuzes dafür dankbar sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612905300
Sämtliche Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, nämlich die Fragen 57 bis 62, sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Damit kommen wir zu den Fragen aus ,dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Frage 1 des Abgeordneten Anbuhl wird schriftlich beantwortet, da der Abgeordnete nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 2 und 3 des Abgeordneten Dr. Ahrens werden, da der Abgeordnete darum gebeten hat, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 4 des Abgeordneten Storm auf:
Welche Gründe gibt es zur Nichtausstellung eines deutschen Reisepasses für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0612905400
Herr Kollege Storm, jeder Deutsche hat, sofern nicht ein Paßversagungsgrund vorliegt, einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Passes. Die Gründe, die die Versagung eines Passes rechtfertigen, ergeben sich aus dem Gesetz über das Paßwesen. Sie sind, da durch eine Paßversagung die Ausreisefreiheit des Betroffenen beschränkt wird, in § 7 dieses Gesetzes abschließend aufgeführt. Sie dienen der rechtsstaatlichen Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Strafrechtspflege und anderen Belangen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612905500
Zusatzfrage.

Friedrich-Karl Storm (CDU):
Rede ID: ID0612905600
Herr Staatssekretär, ist es möglich, daß einem Mann, der sich um einen Paß bewirbt, dieser ohne Nennung der Gründe verweigert wird?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0612905700
Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei Ablehnung des Antrags müssen ihm im Wege der Rechtsmittelbelehrung die Gründe vielleicht nicht mitgeteilt werden, aber er hat zumindest die Möglichkeit, im Wege der Wahrnehmung der Rechtsmittel seine Interessen zu verfolgen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612905800
Damit kommen wir zur Frage 5 des Abgeordneten Storm:
Ist der Bundesregierung ein Fall bekannt, daß ein deutscher Staatsangehöriger, der im Laufe seines Lebens mehrere Jahrzehnte im Ausland lebte und nunmehr seit 1958 ins Bundesgebiet ansässig ist, trotz wiederholter Anträge keinen Reisepaß erhielt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0612905900
Ein Fall, wie er in Ihrer Frage geschildert ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Länder führen das Paßgesetz als eigene Angelegenheit aus. Da somit Ausstellung und Versagung von Pässen in die Zuständigkeit der Paßbehörden der Länder fallen, kommen der Bundesregierung keine Einzelfälle zur Kenntnis. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt stellt selbstverständlich für sich allein keinen Paßversagungsgrund auf Grund des Paßgesetzes dar.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612906000
Zusatzfrage.

Friedrich-Karl Storm (CDU):
Rede ID: ID0612906100
Darf ich Ihnen einmal die Unterlagen zuschicken, Herr Staatssekretär?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0612906200
Bitte sehr, Herr Kollege!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612906300
Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Schirmer werden auf Antrag, des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe die Fragen 31 und 32 des Abgeordneten Haar (Stuttgart) auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Vizepräsident Dr. Schmid
Ich rufe die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Niegel auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordneter Folger hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 36 und 37 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Dr. Gruhl auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Giulini hat um schriftliche Beantwortung der Frage 39 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Seefeld auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Baeuchle hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 42 und 43 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft sind die Fragen 44 bis 46, 48, 50 bis 52 von den Fragestellern zurückgezogen worden. Bei den Fragen 47, 49, 53 bis 56 haben die Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Ich rufe die Fragen 63 und 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle auf. -- Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 65 und 66 des Herrn Abgeordneten Dr. Luda auf. — Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Weigl hat um schriftliche Beantwortung der Frage 67 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 68 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung bei den Tageszeitungen und den Rundfunkanstalten angesichts der fallenden Tendenz der Werbeausgaben der deutschen Wirtschaft?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Rosenthal.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612906400
Herr Kollege Dr. Schulze-Vorberg, die Bundesregierung sieht diese nachhaltige Gefährdung nicht so stark. Ich darf Ihnen die Zahlen des ZAW für 1970 bekanntgeben. Danach haben die Tageszeitungen ein Mehr an Bruttowerbeumsatz von 4,4%, die Fernsehwerbung um 0,7 % und die Hörfunkwerbung um 10,2 %. Es ist allerdings richtig, daß vor allem im zweiten und dritten Quartal des letzten Jahres die
Tageszeitungen einen Rückgang zu verzeichnen hatten, aber das Jahr vorher hatte einen Zuwachs von 19,1 °/o, den stärksten Zuwachs seit 1957.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612906500
Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0612906600
Herr Staatssekretär, da Sie schon in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres einen rückläufigen Trend selbst festgestellt haben, der sich, soweit ich das beurteilen kann, 1971 verstärkt fortsetzt, sehen Sie nicht doch langfristig die Gefahren, die ich in meiner Frage habe anklingen lassen, und könnte die Bundesregierung nicht dahin wirken, daß, soweit die Bundesregierung selbst zuständig ist, also z. B. im Bereich des Bundespostministers, die zusätzlichen Belastungen, die gerade auf die großen Massenmedien zukommen, z. B. durch die Standleitungen für Fernschreiber, die in ihren Kosten gleich auf das Doppelte oder zum Teil sogar über das Doppelte ansteigen sollen, diese Maßnahmen der Bundesregierung noch einmal überprüft werden, damit unsere Massenmedien selbst bei rückläufigen Werbeeinnahmen die Chance haben zu überleben? Ich meine vor allen Dingen die Tageszeitungen.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612906700
Herr Kollege, ich habe Ihnen gesagt, daß im zweiten und dritten Quartal von 1970 Rückgänge zu verzeichnen waren, habe aber auf die einmaligen Steigerungen von 19,1 % für 1969 hingewiesen, die zu sehen sind. Die Gesamtzahlen für 1970 betragen jedoch bei den Tageszeitungen plus 4,4 %. Wenn Sie auf das jetzige Jahr 1971 anspielen, wo wir nur von Schmidt-Pohlmann, Gesellschaft für Werbestatistik, Zahlen über die Werbung für Markenartikel und überregionale Dienstleistungen vorliegen haben, so betragen hier die Bruttostreukosten von Januar bis April 1971 405 Millionen DM gegenüber 306 Millionen DM im Jahre 1970, also ein erheblicher Anstieg von 32 %.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612906800
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0612906900
Herr Staatssekretär, würden Sie trotz dieser vorläufigen Zahlen, die Sie gerade genannt haben, in der Bundesregierung prüfen, ob — angesichts des gemeinsamen Willens in diesem Hause, und wie ich überzeugt bin, übereinstimmend mit der Bundesregierung, die Vielfalt der Tagespresse zu erhalten — den Tageszeitungen zusätzliche Belastungen erspart bleiben können?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612907000
Die Bundesregierung prüft den Zustand ständig. Aber die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, rechtfertigen zur Zeit keine besonderen Maßnahmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612907100
Bei den Fragen 69 bis 72 — der Abgeordneten Dr. Fuchs und Schröder



Vizepräsident Dr. Schmid

(Wilhelminenhof) -- ist schriftliche Beantwortung beantragt. Die Antworten werden nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.

Frage 73 des Abgeordneten Dr. Häfele:
Hat die Bundesregierung, wie aus einem Interview der Zeit Nr. 24/71 mit Prof. Ralf Dahrendorf, Mitglied der Europäischen Kommission. hervorgeht, in den Verhandlungen am 8. Mai dieses Jahres in Brüssel versprochen, nach einer Periode flexibler Wechselkurse zur alten Parität zurückzukehren?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612907200
Herr Kollege Dr. Häfele, ich kann Ihnen hier nur den Wortlaut des Beschlusses des Ministerrates vorlesen. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat in Ziffer 1 seiner Entschließung vom 9. Mai 1971 festgestellt, daß „die gegenwärtige Situation und die voraussichtliche Entwicklung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten eine Änderung der Paritäten nicht rechtfertigen", und zur Kenntnis genommen „daß die Regierungen der Mitgliedstaaten entschlossen sind, ihre Paritäten beizubehalten". Das Bundeskabinett hat das Verhandlungsergebnis gebilligt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612907300
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0612907400
Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß die anderen EWG-Partner das Kommuniqué so verstanden haben, daß die Bundesregierung sich verpflichtet hat, wieder zu der alten Parität zurückzukehren?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612907500
Herr Kollege, ich bitte um Verständnis, wenn ich mich bei der Wirkung, die zu diesem Zeitpunkt irgendwelche Äußerungen der 'Regierung auf die Spekulation haben könnten, auf den Wortlaut des Kommuniqués 'beschränke und keine Interpretationen gebe.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612907600
Eine letzte Zusatzfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0612907700
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die Stimme von Herrn Professor Dahrendorf, der Mitglied der Europäischen Kommission ist, in dem bekannten Interview immerhin von Bedeutung ist, in dem er gesagt hat: „Ich bin sicher, daß es kein Verständnis bei den europäischen Partnern der Bundesrepublik dafür geben würde, wenn Bonn von dem gemeinsamen Beschluß der Nacht des 8. Mai abweicht."?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612907800
Herr Kollege, ich muß eigentlich feststellen, daß das eher verwunderlich ist. Denn fragen Sie sich einmal, ob die anderen Staaten wirklich ein Interesse an einer solchen Lösung hätten, die doch praktisch einer Abwertung entsprechen würde.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612907900
Die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Häfele:
Teilt die Bundesregierung die Verwunderung von Prof. Ralf Dahrendorf darüber, daß es in der Bundesrepublik Deutschland prominente Wissenschaftler gibt, die die Bundesrepublik Deutschland öffentlich zum Wortbruch auffordern?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612908000
Herr Präsident, ein Teil der Frage 74 war schon in der Zusatzfrage des Kollegen Häfele enthalten, mit der er sich auf die Bemerkungen von Herrn Dahrendorf bezog. Nicht beantwortet ist der Teil der Frage, in dem die Wissenschaftler angesprochen sind. Herr Kollege, es wäre doch eher verwunderlich, wenn unabhängige Wissenschaftler sich nicht Gedanken über die ihnen richtig erscheinende Lösung machten. Was dann die Politiker auf Grund ihrer Verpflichtungen daraus machen, ist eine andere Frage.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612908100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0612908200
Herr Staatssekretär, finden Sie nicht, daß der entscheidende Punkt die Frage des Wortbruches ist?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612908300
Herr Kollege, ich habe gesagt, daß ich über die Äußerung der Regierung an dieser Stelle nicht hinausgehen möchte; das wäre nämlich eine Interpretation dieses Beschlusses, wie er vorliegt. Diesen Beschluß müssen aber die Regierung und die Mitgliedstaaten auf Grund ihrer eigenen Meinung interpretieren.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612908400
Frage 110 des Abgeordneten Dr. Geßner:
Teilt die Bundesregierung die in einer Sendung von „Panorama" vertretene Auffassung des Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamtes, daß die Arzneimittel dann um rund 25 % billiger werden könnten, wenn der Ärzteschaft ein System der Information über Qualität und Preiswürdigkeit der Medikamente zur Verfügung stünde, durch das die industrielle Werbung zurr größten Teil überflüssig werden würde?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612908500
Herr Kollege Dr. Geßner, gestatten Sie, daß ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0612908600
Bitte schön!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612908700
Der Fragesteller ist einverstanden. Frage 111 des Abgeordneten Dr. Geßner:
Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus dem Bericht des Bundeskartellamtes von 1968 zu ziehen, demzufolge die Intensivierung des Preiswettbewerbs bei Arzneimitteln besonders durch die Schaffung neutraler Informationshilfen für den Arzt oder durch die Gründung eines Arzneimittelprüfinstitutes erreicht werden könnte?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612908800
Zur Zeit befaßt sich ein interministerieller Arbeitskreis mit der Preisgestaltung auf dem Arzneimitttelmarkt. Dieser Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, des Bundeskartellamtes und des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen, der



Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal
für die Arbeiten dieses Kreises federführend ist. Er hat die Aufgabe, die Preisgestaltung zu analysieren, um daraus Möglichkeiten einer Beeinflussung der Marktverhältnisse bei Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung der Verbraucherinteressen abzuleiten. Dabei spielt selbstverständlich die Schaffung eines besseren Systems der Information der Ärzte im Hinblick auf Qualität und Preiswürdigkeit der Arzneimittel eine bedeutende Rolle.
Am 13. Oktober 1970 hat der Arbeitskreis Empfehlungen für die Schaffung einer pharmakologischtherapeutischen Transparenz als Grundlage für eine wirtschaftliche Markttransparenz herausgegeben. Diese Empfehlungen werden zur Zeit bei der Novellierung des Arzneimittelgesetzes von dem hierfür zuständigen Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit berücksichtigt mit dem Ziel, über eine zügigere und eine materiell erweiterte Registrierung beim Bundesgesundheitsamt zu einem verbesserten Wirksamkeitsnachweis und einer Zusammenstellung der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel nach Indikationsbereichen zu gelangen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612908900
Zusatzfrage.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0612909000
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe neueren Datums ist, oder tagt sie schon sehr lange?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612909100
Den 1) genauen Termin der Einsetzung kenne ich nicht. Aber es geht schon etwas daraus hervor, daß am 13. Oktober 1970 diese Empfehlungen herausgekommen sind. Er tagt also bereits längere Zeit.
Ich möchte Ihnen, um das Haus hier nicht zu lange zu beschäftigen, vorschlagen, daß ich Ihnen auch die bisherigen Empfehlungen des Arbeitskreises, die an die verschiedenen Ressorts jetzt zur Beratung geschickt werden, zustelle. Ich wäre bereit, Ihnen das zuzuschicken.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0612909200
Damit bin ich einverstanden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612909300
Die Frage 84 des Abgeordneten Dröscher wird schriftlich beantwortet, weil der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 85 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Selbstbezichtigung der Kindesabtreibung von 374 Frauen durch die Illustrierte „stern"?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612909400
Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich beide Fragen des Fragestellers des Sachzusammenhangs wegen gemeinsam beantworte?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612909500
Einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 86 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß .auf den strafrechtlichen Schutz des werdenden Lebens (§ 218 StGB) auch weiterhin nicht verzichtet werden darf?

(Abg. Dr. Jobst: Dann darf ich aber vier Zusatzfragen stellen?!)

— Jawohl!

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612909600
Herr Kollege Jobst, die mit der Reform des § 218 des Strafgesetzbuchs verbundenen Probleme sind schwierig und von sehr komplexer Art. Es ist darum notwendig, daß die Sachargumente in besonders umfassender und nüchterner Weise zur Diskussion gestellt und geprüft werden. Dabei muß, Herr Kollege Jobst, berücksichtigt werden, daß sich die Frauen nicht der „Kindsabtreibung", wie Sie es in Ihrer Frage formulieren, bezichtigt haben, sondern der Abtötung einer Leibesfrucht. Sicher war ihr Verhalten von dem Willen getragen, das Problembewußtsein in der Öffentlichkeit in bezug auf die Strafvorschrift des § 218 StGB zu verstärken. Neue Sachargumente hat der Artikel in der Illustrierten „stern" vom 6. Juni 1971 allerdings nicht gebracht.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das werdende Leben ein Rechtsgut, dessen strafrechtlicher Schutz gewährleistet sein muß. Es wird zu prüfen sein, welche Reformen der geltenden Strafvorschriften erforderlich sein werden. Solche Reformen müssen einerseits der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit des werdenden Lebens in möglichst effektiver Weise Rechnung tragen. Sie müssen andererseits die Probleme berücksichtigen, die sich in Fällen ungewollter Schwangerschaft für das Lebensschicksal der betroffenen Frau und die ärztliche Entscheidung ergeben. Die Prüfung dieses sehr schwierigen Fragenkreises in den beteiligten Bundesministerien dauert zur Zeit an.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612909700
Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612909800
Herr Staatssekretär, halten Sie die Unterschriftensammlung der Illustrierten für einen repräsentativen Vorgang?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612909900
Das vermag die Bundesregierung nicht mit Sicherheit zu beurteilen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612910000
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612910100
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, daß es sich bei dieser Aktion weder um die Frage der medizinischen Indikation noch um Fälle von Vergewaltigung, noch um Fälle befürchteter kranker Nachkommenschaft handelt, sondern doch um das Nein zum werdenden Leben, so daß hier keine Not spricht?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612910200
Herr Kollege Jobst, ich kenne keinen einzigen Ermittlungsakt von die-



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl
sen 374 Fällen, so daß ich mich dazu nicht äußern kann.
Vizepräsidenz Dr. Schmid: Herr Abgeordneter, ich halte diese Frage nicht für zulässig. Darauf kann die Regierung keine Antwort geben.
Dritte Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612910300
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, daß die Tötung eines Embryos die Vernichtung eines Rechtsgutes bedeutet. Stimmen Sie mit mir überein, daß dies nur aus ganz schwerwiegenden Gründen zu verantworten ist?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612910400
Die Antwort kann ich Ihnen erst geben, wenn wir mit unseren Prüfungsarbeiten, die zur Zeit in allen Ministerien laufen, fertig sind.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612910500
Letzte Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612910600
Herr Staatssekretär, halten Sie die Auffassung, die in diesem Zusammenhang geäußert wurde, für richtig, daß ein Gesetz, das die Abtreibung einer Leibesfrucht unter Strafe stellt, ein unsitttliches Gesetz sei und es deshalb geboten sei, dieses Gesetz zu brechen?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0612910700
Die Problematik ist sehr ambivalent. Diese Äußerung ist sicher zu einseitig und demzufolge nicht richtig.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612910800
Sind Sie damit bedient, Herr Abgeordneter?

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612910900
Ich habe ja keine Zusatzfrage mehr.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612911000
Ist Herr Staatssekretär Emde jetzt da? — Nicht.
Ich rufe dann den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zunächst die Frage 87 der Abgeordneten Frau Huber. — Die Fragestellerin ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Bei den Fragen 88 bis 93 bitten die Fragesteller um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dröscher. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 95 des Abgeordneten Dr. Früh. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 96. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Bei den Fragen 97, 98 und 99 haben die Fragesteller schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Frage 100 des Herrn Abgeordneten Rollmann. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 101 bis 104 wurden von den Fragestellern zurückgezogen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung. Die Frage 105 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Bei der Frage 106 hat der Fragesteller schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Frage 108 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans:
Ist bei der Berufung des Beirats „Arzneimittelsicherheit" im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auch die Tatsache berücksichtigt worden, daß es verschiedene medizinische Richtungen gibt, und ist auch dafür Sorge getragen worden, daß ärztliche Sachverständige für die Gebiete Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin in gebührendem Umfang berücksichtigt wurden?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612911100
Herr Kollege Dr. Hammans, als Mitglieder des Beirats Arzneimittelsicherheit sind namhafte Vertreter der Pharmakologie, der Pharmazie, der klinischen Praxis und der Medizinalstatistik berufen worden. Dem Beirat ist als Hauptaufgabe die Erarbeitung von Richtlinien für die Prüfung von Arzneimitteln nach dem neuesten Stand der Wissenschaft übertragen worden. Der Kreis der Mitglieder sollte bewußt klein gehalten werden. Deshalb wurde auch von der Berufung ärztlicher Sachverständiger für einzelne Arbeitsrichtungen, u. a. der Gebiete der Phytotherapie, der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin, in den Beirat abgesehen. Bei der Erarbeitung der Prüfungsrichtlinien für Arzneimittel sind jedoch als Sachverständige auf dem Gebiete der Phytotherapeutika zwei Professoren des Instituts für Arzneimittellehre der Universität München sowie der Vorsitzende des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren im Beirat angehört worden.
Darüber hinaus sind die in Frage kommenden ärztlichen und andere Verbände, die sich mit naturgemäßen Arzneimitteln befassen, um ihre Stellungnahme zu den vom Beirat Arzneimittelsicherheit erarbeiteten Prüfungsrichtlinien gebeten worden. Die Stellungnahmen sind den Beiratsmitgliedern zugeleitet worden. Der Beirat Arzneimittelsicherheit hat in seiner Sitzung am 25. Mai 1971 beschlossen, Vertreter der an dieser Frage interessierten ärztlichen Verbände in seiner nächsten Sitzung im September dieses Jahres anzuhören.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612911200
Zusatzfrage.




Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612911300
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß diese in der Bundesrepublik vorhandenen medizinischen Richtungen im Beirat nicht eindeutig genug vertreten sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612911400
Wir haben den Eindruck, Herr Kollege Dr. Hammans, daß all die von mir geschilderten Anhörungen zu der Arbeit des Beirats eine sehr intensive Möglichkeit gegeben haben, die Auffassung der von Ihnen genannten medizinischen Fachrichtungen vorzutragen.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612911500
Herr Präsident, darf ich eine zweite Zusatzfrage stellen?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612911600
Bitte, Sie haben zwei Zusatzfragen.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612911700
Herr Staatssekretär, können Sie mir eine Erklärung dafür geben, daß der vor dem Beirat gehörte Dr. Haferkamp erklärt hat, er sei dort in sehr unfreundlicher Weise empfangen, gehört und behandelt worden?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612911800
Nein, dazu kann ich Ihnen keine Erklärung geben. Dies ist ein Beirat, der mit großer Selbständigkeit unter Fachleuten arbeitet. Über die Grade der Höflichkeit oder der Sachlichkeit bin ich nicht unterrichtet und hätte auch kein eigenes Urteil darüber.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612911900
Ich rufe die Frage 109 auf:
Trifft die Befürchtung zu, daß in den Prüfungsrichtlinien der EG und in den Empfehlungen des Beirates „Arzneimittelsicherheit Grundsätze niedergelegt sind, die die spezifische ärztliche Tätigkeit in den Gebieten Naturheilverfahren, Homäopathie etc. einschränken oder gefährden könnten, woraus zu schließen wäre, daß die Bundesregierung sich nicht durch Anhörung der betroffenen Ärzteverbände wie z. B. Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren, Kneippärztebund, Zentralverein deutscher homöopathischer Ärzte und Arbeitsgemeinschaft anthroposophiseher Ärzte vergewissert hat, daß die von ihr geplante Arzneimittelnovelle nicht unzumutbare Einschränkungen der spezifischen ärztlichen Pflichten und Tätigkeiten dieser Ärzte zur Folge haben wird?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612912000
Die Befürchtung, daß die neuen Prüfungsrichtlinien für Arzneimittel eine unzumutbare Einschränkung der spezifischen ärztlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der naturgemäßen Heilmethoden zur Folge haben, ist gegenstandslos. Die Prüfungsrichtlinien konkretisieren lediglich, was nach dem geltenden Arzneimittelgesetz schon heute bei Arzneispezialitäten mit Stoffen bisher unbekannter Wirksamkeit gefordert wird. Diese Arzneispezialitäten müssen entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend und sorgfältig geprüft worden sein. Es ist allerdings zutreffend, daß die neuen Prüfungsrichtlinien Forderungen enthalten, die zur Zeit für die Prüfung von einer Reihe naturgemäßer Arzneimittel noch nicht erfüllt werden können. Von Sachverständigen wird jedoch die Auffassung vertreten, daß in zehn bis fünfzehn Jahren auch für diese Arzneimittel geeignete Prüfmethoden entwickelt werden können, mit denen für die neu in den Verkehr zu bringenden Arzneimittelspezialitäten Wirksamkeit und relative Unschädlichkeit zu belegen sind.
Für die EWG-Richtlinien und die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Arzneimittelgesetz soll eine Übergangsregelung gefunden werden, durch die die Verordnungsfreiheit der Ärzte gewährleistet, die Arzneimittelsicherheit verbessert, aber die phytotherapeutischen und homöopathischen Arzneimittel nicht vom Markt verbannt werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612912100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612912200
Herr Staatssekretär, teilen Sie nicht meine Besorgnis, daß die von Ihnen zuletzt genannten therapeutischen Mittel innerhalb der EWG nicht doch in großer Gefahr sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612912300
Die Bundesregierung bemüht sich, bei der Bearbeitung der EWG-Richtlinien diese notwendigen Übergangsregelungen durchzusetzen, genauso wie sie es bei ihrer eigenen bei uns vorbereiteten Novelle für das Arzneimittelgesetz tut.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612912400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612912500
Herr Staatssekretär, sehen Sie im Hinblick darauf, daß es innerhalb der anderen EWG-Länder diese ärztlichen Richtungen so gut wie überhaupt nicht gibt, nicht große Schwierigkeiten für die Bundesregierung, sich durchzusetzen, und meinen Sie nicht, daß in Zukunft ein Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik ärztlich nicht mehr so versorgt werden kann, wie er es gern möchte? Ist Ihnen auch bekannt, daß manche Medikamente wirken, obwohl die Führung des Nachweises sehr schwierig ist, ja, daß manchmal sogar Medikamente aus psychologischen Gründen verabreicht werden, die überhaupt keine Wirkstoffe enthalten?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612912600
Europa zu schaffen und gemeinsame Regelungen herbeizuführen, ist immer schwierig. Sicher ist es richtig, daß es nicht viele Partner bei dem Bemühen gibt, in dieser Richtung Ausnahmeregelungen durchzusetzen. Wir vertrauen darauf, daß sich die guten Argumente, die wir haben, auch durchsetzen werden. Es geht insgesamt — das ist der Hauptgesichtspunkt — um größere Sicherheit in diesem Bereich. Daß man die neuen Arzneimittelspezialitäten auf die wichtigen Kriterien, von denen hier die Rede ist, einer Prüfung unterziehen muß, darüber sind wir sicher nicht miteinander im Streit. Da das in einigen Fällen noch nicht möglich ist, weil es dafür noch keine entwickelten Prüfmethoden gibt, muß man Übergangsfristen zugestehen. Dafür wollen wir sorgen.




Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0612912700
Ihr Wort in Gottes Ohr und das der EWG!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612912800
Die Fragen 110 und 111 sind in anderem Zusammenhang schon behandelt worden.
Nun haben wir die Fragen, die zur Zuständigkeit des Herrn Finanzministers gehören, noch nicht erledigen können. Der dafür vorgesehene Staatssekretär ist nicht da. — Ich muß mich berichtigen, er kommt doch.
Herr Staatssekretär Dr. Emde, wir danken Ihnen, daß Sie nun doch gekommen sind. Wir können in der Fragestunde fortfahren. Ich rufe die Frage 75 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Wie hoch ist der durchschnittliche jährliche Steuerausfall, der dadurch entsteht, daß die gesetzlichen Steuerquellen wegen der starken Belastung der Finanzämter nicht voll ausgeschöpft werden können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612912900
Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, daß ich erst in der letzten Sekunde herbeigeeilt bin. Aber wir sind auf der Straße etwas steckengeblieben.
Darf ich nun auf die Frage 75 antworten: Die starke Arbeitsbelastung und der allseits bekannte Personalmangel der Finanzverwaltung wirken sich in erster Linie dahin aus, daß insbesondere die jährlich wiederkehrenden Aufgaben der Steuerveranlagung zunehmenden zeitlichen Verzögerungen ausgesetzt sind. Auch im Betriebsprüfungsbereich konnte die Entwicklung des Personalbestands mit dem Aufgabenzuwachs nicht Schritt halten.
Da die Großbetriebe auf Grund gesetzlicher Vorschriften zeitlich lückenlos zu prüfen sind, ist bei den Mittel- und Kleinbetrieben mit dem derzeitigen Personalstand eine turnusmäßige Prüfung nicht mehr möglich. Insoweit muß eine Auswahl getroffen werden.
Inwieweit die eingeschränkte Prüfung der Mittel-und Kleinbetriebe zu Steuerausfällen führt, kann nicht festgestellt werden. Das Mehrergebnis bei den geprüften Betrieben kann nicht als geeigneter Anhaltspunkt für eine Ausfallschätzung angesehen werden.
Im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung sind die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bemüht, den Veranlagungs- und Betriebsprüfungsdienst effektiver zu gestalten. Nach mehrjährigen Vorarbeiten eines von ihnen eingesetzten gemeinsamenn Arbeitsausschusses sind erste Schritte zur Neuorganisation der Finanzämter und des Besteuerungsverfahrens eingeleitet worden, von denen eine Beschleunigung der Veranlagungsverfahren und eine Intensivierung der Betriebsprüfung erwartet wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612913000
Eine Zusatzfrage.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0612913100
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich vermisse allerdings bisher noch die Antwort auf meine Frage. Da ist die Rede davon, wie hoch der durchschnittliche jährliche Steuerausfall ist. Das ist der Kern der Frage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612913200
Herr Abgeordneter, ich darf wiederholen: Inwieweit die eingeschränkte Prüfung zu Steuerausfällen führt, kann nicht festgestellt werden. Das Mehrergebnis bei den geprüften Betrieben ist kein geeigneter Anhaltspunkt für eine Ausfallschätzung. Es ist also weder theoretisch noch praktisch möglich, zu sagen, wieviel dadurch ausgefallen ist, daß wir nicht überall geprüft haben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612913300
Eine weitere Zusatzfrage.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0612913400
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung diejenigen Schätzungen, die vor einiger Zeit von dem Bund der Steuerbeamten wiederum vorgenommen worden sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612913500
Die Schätzungen über Steuerausfälle beruhen weitgehend auf Vermutungen. So entbehrt auch die Schätzung des Bundes der deutschen Steuerbeamten einer präzisen, stichhaltigen Begründung. Sie dürfte auf der Hochrechnung von Betriebsprüfungsergebnissen beruhen, die von der Annahme ausgeht, daß sich auch bei den nicht geprüften Betrieben ein im Durchschnitt gleich hohes Prüfungsergebnis erzielen ließe. Davon kann man aber nach unserer Meinung nicht ausgehen. Während nämlich die Großbetriebe zeitlich lückenlos geprüft werden, werden die Mittel- und Kleinbetriebe überwiegend nach ihrer Prüfungswürdigkeit ausgewählt. Die Mehrergebnisse bei den geprüften Betrieben sind daher, wie ich vorhin gesagt habe, kein geeigneter Anhaltspunkt für eine Ausfallschätzung. Im übrigen muß man bedenken, daß die Mehrergebnisse der Betriebsprüfungen zu einem nicht geringen Teil Gewinnverlagerungen betreffen, die in späteren Jahren zu einem geringeren Gewinn und damit zu niedrigeren Steuern führen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612913600
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte!

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0612913700
Herr Staatssekretär, gibt es irgendwelche Pläne in der Bundesregierung, im Zuge der Steuerreform diese Mißstände wenigstens teilweise abzubauen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612913800
Herr Abgeordneter, die Verhandlungen der Bund-Länder-Kommission über eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe in den Finanzämtern und die Steuerreform, deren Grundtendenz es ist, gewisse Vereinfachungen herbeizuführen, sollen auch das Ziel erreichen, Rückstände abzubauen und damit ein höchstmögliches Maß an Gerechtigkeit auch in der Prüfung herzustellen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612913900
Frage 76 des Abgeordneten Dr. de With:



Vizepräsident Dr. Schmid
Wann ist mit dem Abschluß des Tarifvertrags zu rechnen, durch den sichergestellt werden soll, daß den Arbeitnehmern der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte im Fall der Entlassung wegen einer Verminderung dieser Truppen ein besonderer Schutz gewährt wird?
Gemeinsam mit Frage 77, Herr Dr. de With:

(Abg. Dr. de With: Ja!)

Dann rufe ich auch die Frage 77 des Abgeordneten Dr. de With auf:
Besteht die Möglichkeit, demnächst eine Streichung des Absatzes 1 Buchstabe f des Artikels 56 des Zusatzabkommens des NATO-Truppenvertrags zu erreichen, welche Vorschrift von den Arbeitnehmern der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte weitgehend als gewisser Makel empfunden wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612914000
Die Bundesregierung hat die Verhandlungen mit den DGB-Gewerkschaften und der DAG über den Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften abgeschlossen. Der Entwurf des Tarifvertrags wird in einer der nächsten Sitzungen des Bundeskabinetts abschließend behandelt.
Gleichzeitig wird das Bundeskabinett über das Ergebnis der Verhandlungen zur Revision des Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu entscheiden haben, die zwischen der Bundesregierung und den Entsendestaaten mit dem Ziel einer Verbesserung der arbeitsrechtlichen Stellung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften geführt worden sind. Bei den heranstehenden Entscheidungen über die Verbesserung der arbeitsrechtlichen Lage und der sozialen Sicherung der betroffenen Arbeitnehmer geht die Bundesregierung davon aus, daß die Frage der Streichung des Art. 56 Abs. 1 f des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut die ihr von den Arbeitnehmern früher zugemessene Bedeutung verliert.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612914100
Zusatzfrage.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0612914200
Können Sie etwas näher eingrenzen, bis wann etwa das Kabinett entscheiden wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612914300
Ich rechne damit noch vor den Sommerferien.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612914400
Ich rufe die Frage 78 des Abgeordneten Peters (Norden) auf. — Er ist nicht da. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet, ebenso die vom selben Fragesteller gestellte Frage 79. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Porzner auf. — Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Für die Fragen 81 und 82 hat der Fragesteller, der Abgeordnete Leicht, schriftliche Beantwortung beantragt. Die Antworten werden als Anlagen abgeauf:
Ich rufe die Frage 83 des Abgeordneten Werner auf.
Hält die Bundesregierung es für richtig, eine Gesellschaft in Konkurs gehen zu lassen, an der sie durch eine dritte Gesellschaft mit über 70 % beteiligt ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612914500
Herr Präsident, die Frage, ob die Bundesregierung es für richtig hält, eine Gesellschaft in Konkurs gehen zu lassen, an der sie durch eine dritte Gesellschaft beteiligt ist, ist allgemein und theoretisch gestellt. Grundsätzlich kann gesagt werden, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und die daraus zu ziehenden Konsequenzen von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Außerdem muß berücksichtigt werden, daß der Bund auch als Mehrheitsaktionär in seinen Einwirkungsrechten auf die Geschäftspolitik der Unternehmen und der Vorstände durch die Bestimmungen des Aktienrechts begrenzt ist. Eine allgemeingültige Antwort läßt sich deshalb auf die Frage in dieser Form nicht geben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612914600
Zusatzfrage.

Rudolf Werner (CDU):
Rede ID: ID0612914700
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Frage hinsichtlich der Travelair beantworten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612914800
Herr Abgeordneter, ich bitte um Entschuldigung, daß ich das nicht beantworten kann, weil das Wirtschafts- und Finanzministerium hier nicht zuständig ist. Zuständig ist das Bundesverkehrsministerium. Ich bin aber bereit, die Frage an das Verkehrsministerium weiterzuleiten und dann für eine schriftliche Antwort zu sorgen.

(Abg. Werner: Darf ich darum bitten!) Vizepräsident Dr. Schmid: Zusatzfrage.


Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0612914900
Herr Staatssekretär, können Sie bei dieser Übermittlung sicherstellen, daß dem Herrn Kollegen Werner auch mitgeteilt wird, daß der Finanzminister der Großen Koaliton die Lufthansa in die Travelair quasi hineingeredet hat und daß die Travelair im letzten Jahr einen Verlust von 26 Millionen DM hatte, so daß es wirklich Zeit wurde, dieses zweifelhafte Unternehmen zu liquidieren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612915000
Die Bundesregierung wird dem fragestellenden Kollegen auf die Frage, so wie sie gestellt ist, die notwendige, aus dieser Sache heraus sich ergebende Antwort erteilen. Der Komplex der Travelair kann von unserem Haus nicht abschließend beantwortet werden. Die Entscheidung, welche Tatbestände über diese Antwort hinaus mitgeteilt werden, ist dann eine Angelegenheit des Verkehrsministeriums.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612915100
Sie haben noch eine letzte Zusatzfrage.



Werner (CDU, CSU) : Herr Staatssekretär, im Anschluß an die Bemerkung des Herrn Kollegen Apel frage ich Sie, ob Sie es als die richtige Lösung ansehen, daß die Liquidation unbedingt in der Form des Konkurses erfolgen muß, wenn der Bund Eigenturner ist.

(Abg. Dr. Apel: Der Bund ist ja nicht Eigentümer! Was erzählen Sie denn da! Herr Strauß hat das doch gemacht!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0612915200
Die Frage ist mir zu abstrakt; sie kann nicht beantwortet werden.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde abgewickelt und die Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 23. Juni, 9 Uhr, ein und schließe diese Sitzung.