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ID0612800600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 Inhalt: Erklärung des Präsidenten zum 17. Juni . , 7421 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Drucksachen VI/ 1548, zu VI/ 1548) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2315), Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU CSU) (Drucksache VI/796); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite Beratung — Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 7423 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 7424 C Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 7425 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 7428 B Borm (FDP) . . . . . . . . 7429 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 7431 A Franke, Bundesminister . . . . 7432 C Nächste Sitzung 7433 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7435 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 7421 128. Sitzung Bonn, den 17. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18.6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Dr. Artzinger ** 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Blumenfeld * 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dr. Burgbacher ** 18. 6. Dasch 30. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Dr. Dittrich ** 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher ** 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gerlach (Emsland) ** 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Schleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 18. 6. Jahn (Braunschweig) * 18. 6. Jung * 18. 6. Junker 17. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler * 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Klinker ** 18. 6. Kriedemann ** 18. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lange ** 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18.6. Dr. Löhr ** 25. 6. Dr. Lohmar 17. 6. Lücker (München) ** 17. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. Dr, h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 6. Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Dr. Müller-Hermann 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Säckl 18. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18. 6. Schmidt (Kempten) 17. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18.6. Wolfram ** 18. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alex Hösl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ergänzung der vom Kollegen Zebisch soeben gegebenen Begründung darf ich zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes folgendes ausführen.
    Die Aufgabenstellung war, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Juli 1970 nach einer Rechtsgrundlage zu suchen, die die bisherige Praxis im gesetzesfreien Verwaltungsraum sichert. Dabei durfte keine Verschlechterung durch die gesetzliche Absicherung eintreten. So bin ich der Meinung, daß das interfraktionell erarbeitete Ergebnis bei Erlangung der gesetzlichen Grundlagen erwarten läßt, daß den politischen Notwendigkeiten Rechnung getragen werden kann und die zwingend erforderliche steuerliche Rechtssicherheit erreicht wird.
    Im besonderen sind die in § 2 des Entwurfes gesicherten Anreize für eine wirtschaftliche Stärkung des Zonenrandgebietes zu erwähnen, die eine Überwindung bzw. einen etwaigen Ausgleich der Standortnachteile ermöglichen sollten. Es gilt hier, bei Einbezug des Zonenrandgebietes in die Gemeinschaftsaufgabe die politisch bedingte Vorrangigkeit in der Förderung zu sichern.
    Im § 3, der die steuerlichen Maßnahmen regelt, waren die bisher schon gewährten Vorteile zu sichern, um die wirtschaftlichen Nachteile aufzuheben und die Investitionsbereitschaft zu fördern und zu sichern.
    Die erstmals umschriebene Prosperitätsklausel war Gegenstand eingehender Beratungen im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Mehrfach geäußerte Besorgnis über die Gefahr einer rückläufigen Entwicklung durch die vielleicht zu enge Auslegung und Anwendung der Prosperitätsklausel konnte mit der Versicherung der wie bisher großzügigen Anwendung zerstreut werden. Bei ihrer Anwendung sollten — das war die allgemeine Meinung — die regionalen Interessen und möglichen Erfolgschancen nach raumordnerischen und zonenrandpolitischen Gesichtspunkten vorherrschend sein.
    Der im Vollzuge des § 3 erforderliche Verwaltungserlaß, der die Billigung des Bundes und der Länderressorts fand, war Gegenstand eingehender Beratung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe und fand schließlich einhellige Zustimmung. Ange-



    Hösl
    sichts der teils sehr komplizierten Materie gebührt
    hier den Finanz- und Steuerreferenten vom Bund
    und den vier Zonenrandländern besonderer Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im § 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die vorrangige Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung beabsichtigt. Dies ist sicherlich eine gute Voraussetzung für die strukturelle Fortentwicklung dieses Raums und eine unabdingbare Grundlage der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Dabei sind wir uns alle im klaren, daß wir den den Massenverkehr nun einmal deutlich unterstreichenden Unfallgefahren nur mit der Forderung nach Flächenerschließung begegnen können. Hier, glaube ich, müssen wir um Kriterien ringen, die ihre Gleichwertigkeit bei den Vollzugsbehörden finden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    In § 5 ist das Wohnungswesen, chis verstärkt gefördert werden soll, angeführt. Wir sind uns nach jahrelangem Bemühen um die Förderung des engeren Zonenrandgebietes darüber im klaren, daß der Wohnungsbau eines der wirksamsten Mittel echter Zonenrandförderung ist, weil mit dem Wohnungsbau junge Familien in diesem vom Nachteil gekennzeichneten Lebensraum gebunden werden können. Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, daß durch die Veränderung der Fördergrenzen und auch durch Anhebung der Einkommensgrenzen Möglichkeiten verstärkten Wohnungsbaus eröffnet werden.
    In § 6 sind die sozialen Einrichtungen angeführt, die im Zonenrandgebiet verstärkt ihren Standort finden sollen. Für diese Aussage wie auch für die in § 7 vorgesehenen Einrichtungen der Bildung und Kultur sind wir sehr dankbar, weil wir glauben, daß damit der Freizeitwert, aber auch der Wert des Lebensraums gesteigert wird. Wir alle wissen, daß hier die Möglichkeit für die öffentliche Hand gegeben ist, einmal den Wahrheitsbeweis für die vielfach vertretenen politischen Thesen anzutreten, in diesem Raum verstärkt öffentliche Investitionen zu verwirklichen. Die sozialen Einrichtungen wie auch die Einrichtungen der Bildung und Kultur werden bei ihrer Verwirklichung natürlich immer wieder auf die fehlende Attraktivität in diesem Raum stoßen. Wir müssen bemüht bleiben, den Schritt der Verbesserung der Lebensverhältnisse zu wagen, und dieses Gesetz sollte uns dabei eine besondere Hilfe sein.
    Als ein sichtbarer Erfolg muß die mit der Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes erfolgte Finanzaufstockung von 80 Millionen DM im Haushalt 1971 angesehen werden. Mit diesem materiellen Inhalt sollte dein ersten Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes ein guter Start beschieden sein, insbesondere wenn die Vollzugsbehörden als Auftragsverwaltung das politische Wollen von Parlament und Regierung zur Grundlage ihres Wirkens machen. Hier wird dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, dem im Mühen um das Zonenrandgebiet Dank und Anerkennung gebührt, eine besondere Aufgabe in der Verwaltungsanordnung erwachsen.
    So wurde auch aus praktischen Erfahrungen die Entschließung formuliert, um deren Annahme das Hohe Haus gebeten wird. Denn mit dieser Entschließung soll die gebotene Beweglichkeit gesichert werden, um notwendigen Strukturmaßnahmen Rechnung tragen zu können.
    Der vorliegende Gesetzentwurf entspringt einer zielstrebigen und sachbezogenen Beratung der interfraktionellen Arbeitsgruppe, so daß auch ich allen beteiligten Kollegen, den Referenten der Bundes-und Landesressorts und den Vertretern der Spitzenverbände für ihre Mitarbeit Dank sagen möchte. Es trifft sich aber auch in dieser Stunde, in der wir eine gesetzliche Grundlage zur Förderung des Zonenrandgebietes schaffen, all denen, die seit der schmerzlichen Trennung unseres Landes in diesem Gebiet das öffentliche Leben gestaltet haben und um wirtschaftliche Stärkung und Fortschritt des einseitig orientierten Lebensraums bemüht waren und sind, zu danken.
    Um den notwendigen Beitrag zu einer erfolgreichen Fortentwicklung des vom Schatten der Trennungslinie getroffenen Zonenrandgebietes zu sichern, bitte ich namens des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, der den Gesetzentwurf einmütig gebilligt hat, um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Ich denke, es wird am besten sein, die angekündigten Erklärungen jetzt vor Aufruf der einzelnen Paragraphen abzugeben. Oder haben die Fraktionen — ich war gestern abwesend — anders beschlossen?

(Zurufe: Jetzt!)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreutzmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Kreutzmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 1953 gibt es eine Zonenrandförderung von Bund und Ländern. Sie war die Einsicht in die Notwendigkeit, der Bevölkerung eines Raumes zu helfen, die in besonderem Maße die Last der deutschen Teilung zu spüren bekam. Die Grenze, die damals mitten in Deutschland errichtet worden war, zerschnitt einen Raum, der in einer vielhundertjährigen Geschichte zusammengewachsen war und der seit Jahrhunderten Grenzen nur in Form von Grenzsteinen kannte. Diese Situation hatte verheerende Folgen für die Bevölkerung. Die neue Grenze zerschnitt nicht nur Straßen und Verkehrsverbindungen. Sie trennte nicht nur ganze Landschaften von ihren Mittelpunkten und Versorgungseinrichtungen. Sie griff tief in die Bereiche des menschlichen Lebens ein. Sie nahm Arbeitsplätze, Verdienstmöglichkeiten und Absatzgebiete. Sie trennte aber auch Familien, für die der Verwandtenbesuch zu den Selbstverständlichkeiten gehörte, da die vorhandenen Landesgrenzen höchstens eine historische Reminiszenz waren.
    Ich habe an diese Dinge noch einmal erinnert, nicht etwa um ein Klagelied über das Schicksal die-



    Dr. Kreutzmann
    ses Raumes anzustimmen. Die Bevölkerung des Zonengrenzgebietes hat nie zur Selbstbemitleidung geneigt, sondern sich stets bemüht, aus Eigenem etwas gegen die Hypothek dieser Grenze zu tun. Ich will alle diese Dinge nur noch einmal in Erinnerung rufen, weil man oft die Meinung hört, das Zonenrandgebiet bedürfe keiner Sonderförderung, seine wirtschaftliche Situation sei die gleiche wie die des übrigen Bundesgebietes. Man weist dann gern daraufhin, daß es recht unterschiedliche Strukturen aufzeige. Beispiele wie Schweinfurt, Kassel, Salzgitter oder die schleswig-holsteinische Ostküste scheinen diese Theorie zu bestätigen. Was man dabei übersieht, ist der besondere politische Akzent, unter dem dieser Raum steht und der auch scheinbar so stabile Schwerpunkte seines industriellen Besatzes bei den geringsten Erschütterungen unserer Wirtschaft sofort krisenanfällig werden läßt.
    Die Sonderförderung des Zonengrenzgebietes hat also ihre Daseinsberechtigung. Sie ist von Bund und Ländern von Anfang an bejaht worden, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität und Einsatzbereitschaft. Dabei hat man lange darum gerungen, ob die Zonenrandförderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollte oder in den Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik einzuordnen sei. Die früheren Bundesregierungen haben sie in erster Linie unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung gesehen. Die Zonenrandförderung war daher zumindest bis zum Beginn der sechziger Jahre fast ausschließlich Wirtschaftsförderung, ein Teil des regionalen Förderungsprogramms, von dem nach einem internen Schlüssel 60 % der Zonenrandförderung zufließen sollten.
    Erst allmählich setzte sich der Gedanke durch, daß die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen im Zonenrandgebiet, wenn die Bemühungen um die Verbesserung seiner Wirtschaftsstruktur Erfolg haben sollten, mindestens gleichrangig zu behandeln sei. So wurden dann die ersten Ansätze für kulturelle Förderung des Zonenrandgebiets, für die Verbesserung der Verkehrsverbindungen und der kommunalen Infrastruktur geschaffen. Die Länder stiegen zum Teil mit erheblichen Eigenmitteln in die Zonenrandförderung ein.
    Die Ansätze des Bundes blieben jedoch jahrelang auf der gleichen Höhe. Im Jahre 1964 war man sogar entschlossen, im Rahmen der damaligen restriktiven Haushaltsmaßnahmen von dem seit Jahren gleich hoch angesetzten Betrag von 120 Millionen DM für das regionale Förderungsprogramm erhebliche Abstriche zu machen. Es war der Zonengrenzbereisung des damaligen Gesamtdeutschen Ausschusses unter dem Vorsitz Herbert Wehners zu verdanken, daß es dazu nicht gekommen ist. Der aus den Eindrücken dieser Reise herrührende Bericht der Kollegen Höhmann, Hösl und Mischnick ist seither so etwas wie die Magna Charta der Zonenrandförderung geworden, die die eindeutige Priorität dieses Raumes — nach Berlin — gegenüber den übrigen Förderungsgebieten festlegt.
    Gesetzlich wurde der hier angeregte Maßnahmekatalog dann im Bundesraumordnungsgesetz abgesichert. Der Wunsch nach der Schaffung eines eigenen Zonenrandförderungsgesetzes aber stand immer im Raum und wurde von der Bevölkerung des Zonenrandgebietes bei jeder Gelegenheit nachdrücklich zum Ausdruck gebracht. Wir Sozialdemokraten haben diesen Wünschen in einem umfassenden Programm zur Zonenrandförderung im Jahre 1965 Rechnung getragen, das später in dem Förderungsprogramm Ruhr-Saar Zonenrand seinen Niederschlag fand und im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme dann wirkungsvoll ergänzt wurde. Die Erfolge dieses Programms mit der Schaffung von 150 000 neuen industriellen Arbeitsplätzen, davon 70 000 bis 80 000 im Zonenrandgebiet, in Jahresfrist liegen inzwischen offen auf der Hand.
    Die Vorlage eines Zonenrandförderungsgesetzes ist ein weiterer Fortschritt auf dem Wege der Verbesserung der Zonenrandförderung. Dieses Gesetz gibt der Zonenrandförderung solide rechtliche Grundlagen. Es macht es EWG-sicher und ordnet sein Verhältnis zum Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben. Es ist also ein notwendiges Gesetz. Diese Ansicht hat dazu geführt, daß sich alle drei Fraktionen des Bundestages auf einen Gesetzentwurf geeinigt haben, der, auf dem Entwurf der Bundesregierung aufbauend, eine tragfähige gemeinsame Basis darstellt, um die man keinen Prioritätsstreit führen sollte.
    Dieser Entwurf schreibt zunächst einmal das fest, was bisher vorhanden war. Er bringt — das sei ausdrücklich vermerkt — keinerlei Einschränkungen und Verschlechterungen gegenüber dem bisher bestehenden Zustand der Zonenrandförderung. Er verbessert den ursprünglichen Regierungsentwurf in manchen Punkten, wie der Regierungsentwurf ja seinerseits auch Verbesserungen gegenüber dem CDU/CSU-Entwurf enthielt, wobei ich den Entwurf der bayerischen Landesregierung hier außer Betracht lassen möchte, der ja von ihr selbst nicht ganz ernst genommen wurde, wie sein Schicksal bewies.
    Die Verbesserungen des Regierungsentwurfs bestehen darin, daß die Landwirtschaft und die freien Berufe in den Regierungsentwurf mit hineingenommen wurden. Wir hatten das ursprünglich nicht beabsichtigt, weil es sich bei der Landwirtschaft nur um einen sehr geringen Betrag handelt, der kaum als nennenswerte Hilfe für sie angesehen werden kann. Wir haben schließlich ihrer Hereinnahme zugestimmt, weil wir gewährte Förderungen nicht rückgängig machen wollten. Unsere Ansicht, die freien Berufe sollten zunächst herausgenommen werden, war darin begründet, daß auch im Zonenrandgebiet die Lage dieser Berufe im allgemeinen kaum wesentlich schlechter ist als im übrigen Bundesgebiet. Wenn wir uns schließlich doch zu einer Aufnahme der freien Berufe in die Förderungsmaßnahmen entschlossen haben, dann deshalb, weil wir der Meinung waren, daß alles getan werden müsse, um durch zusätzliche Anreize eine zumindest gleich gute Versorgung dieser Randgebiete der Bundesrepublik mit Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten zu sichern.
    Eine wesentliche Rolle hat bei unseren internen Diskussionen auch die Frage der Prosperitäts-



    Dr. Kreutzmann
    klausel und der Konzernklausel gespielt. Kreise der der Wirtschaft und der Kommunalpolitik haben einen Verzicht auf die Prosperitätsklausel nahegelegt, weil es ja gerade im Interesse des Zonenrandgebietes liegen müsse, möglichst gesunde und kapitalkräftige Unternehmen in das Zonenrandgebiet zu bringen. Das ist selbstverständlich auch unser Wunsch. Wir haben uns daher auf eine möglichst großzügige Auslegung der Prosperitätsklausel geeinigt. Ganz abschaffen wollten wir sie allerdings nicht, um denen das Handwerk zu legen, die die steuerlichen Hilfen für das Zonenrandgebiet entweder dazu mißbrauchen, ihre Dividende weit über das zuträgliche Maß hinaus aufzustocken, oder die das Zonenrandgebiet, wie es ja auch vorkommt, wie Goldsucher betrachten und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um sich mit Hilfe staatlicher Förderungsmaßnahmen überhöhte zusätzliche Gewinne zu verschaffen.
    Auch die Begünstigung von Zweigunternehmen von Konzernen hat uns im Ausschuß lange beschäftigt. Wir haben uns schließlich gemeinsam dazu entschlossen, die Konzernklausel aus dem Regierungsentwurf zu streichen. Es hat sich gezeigt, daß die Ansiedlung eines Zweigbetriebs eines potenten Unternehmens im Zonenrandgebiet die Wirtschaftsstruktur des Raumes oft nachhaltiger positiv beeinflußt hat als die Ansiedlung mehrerer Kleinbetriebe. Wir wollten uns im Gesetz diese Chance nicht nehmen lassen, weil es sich immer wieder gezeigt hat, daß auch solche Großbetriebe die Möglichkeit staatlicher Hilfen ausnutzen und ihre Standortwahl entscheidend davon bestimmt wird.
    Einen Fortschritt bringt das Gesetz schließlich im Hinblick auf die Verwaltungsreform, die in allen vier Zonenrandländern im Gange ist. ln all diesen Ländern ist bei Zusammenschlüssen zwischen Kreisen und Gemeinden die Sicherung der Zonenrandeigenschaft ein entscheidendes Problem. Wir haben im Gesetz festgestellt, daß sinnvolle Verwaltungsreformmaßnahmen durch die Befürchtung, die Zonenrandeigenschaft zu verlieren, nicht behindert werden sollen. Das Gesetz legt eindeutig fest, daß, wer am 1. Januar 1971 die Zonenrandeigenschaft besessen hat, sie auch in Zukunft haben wird.
    Damit ist auch die Frage geklärt, ob man etwa den 40-km-Abstandsradius von der Zonengrenze ändern sollte. Wir haben damit auch zu der Frage klar Stellung bezogen, ob etwaige Sonderförderungen für die sogenannten Balkongemeinden geschaffen werden sollten. Das Schicksal dieser Gemeinden unmittelbar am Stacheldraht ist zweifellos von dem der anderen Gemeinden unterschieden. Aber dieses Schicksal wird entscheidend auch davon bestimmt, ob die Gemeinden über ein gesundes Hinterland verfügen können.
    Wir haben also an der bisherigen Abgrenzung festgehalten und meinen, das auch vertreten zu können. Jede Abgrenzung, das ist uns klar, bringt Ungerechtigkeiten. Aber wir dürfen letzten Endes die Augen auch nicht vor der Gefahr verschließen, daß jede Änderung neue scheinbare Ungerechtigkeiten schafft und vor allem die Gefahr mit sich bringt, das vorhandene Förderungsvolumen so aufzusplittern,
    daß es um den wesentlichen Teil seiner Wirkung gebracht wird.
    Das war auch der Grund, weshalb wir uns der Notwendigkeit einer gewissen Schwerpunktbildung nicht verschließen konnten. Sie muß jedoch anders gesehen werden als in den anderen regionalen Förderungsgebieten. Im Zonenrandgebiet tritt neben den Aspekt der Stärkung der Wirtschaftskraft auch der Aspekt der Erhaltung seines Bevölkerungspotentials. Der Raum soll nicht zu einem einzigen Asyl für Rentner und aus dem produktiven Berufsleben ausgeschiedene Bevölkerungskreise werden. Daher ist eine Abweichung von der üblichen Schwerpunktförderung dort, wo es geboten erscheint, unerläßlich. Deshalb hat auch die Förderung des Wohnungsbaues im Zonenrandgebiet besonderes Gewicht. Wir haben im Gesetz dieser Tatsache Rechnung getragen, indem wir auf Wunsch der Opposition die Förderungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau verbessert haben.
    Das Gesetz ist aber auch durch die Initiative der Bundesregierung, die 80 Millionen DM für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur zusätzlich zu den bereits in den letzten Jahren erfolgten wesentlichen finanziellen Verbesserungen bereitgestellt hat, ein in besonderem Maße soziales Gesetz geworden, das erheblich mit dazu beitragen kann, die soziale Situation der Arbeitnehmerschaft im Zonenrandgebiet zu verbessern. Mit Hilfe der zusätzlich bereitgestellten Mittel kann Erhebliches für den Raum auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge, des Sports, der Familienerholung und der Jugendpflege getan werden. Die Verbesserung der Lebensbedingungen gibt dem Gesetz endlich auch eine wirkungsvolle Ergänzung nach der Arbeitnehmerseite hin, die man bisher bei den getroffenen Maßnahmen vielfach vermißt hat.
    Ich meine, daß wir damit einen großen Schritt nach vorne gekommen sind. Sicherlich, ein perfektes und ein vollkommenes Gesetz wird es niemals geben. Aber ich meine, der Bundestag hat hier ein Werk vollbracht, mit dem er sich in der Öffentlichkeit sehen lassen kann. Es ist in einer fairen Zusammenarbeit aller drei Parteien des Bundestages entstanden, die damit bewiesen haben, daß es gerade in den Fragen des Schicksals der von der deutschen Teilung betroffenen Menschen Möglichkeiten der Verständigung und Zusammenarbeit gibt. Dafür möchte ich — auch im Namen meiner Fraktion — allen Verantwortlichen und Beteiligten Dank sagen.
    Das Gesetz verdankt seine Existenz aber auch der tätigen Mithilfe, Aufgeschlossenheit und Loyalität der an der Bearbeitung beteiligten Beamten und Angestellten der Bundesministerien, wobei ich ganz besonders dem Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für innerdeutsche Beziehungen Karl Herold für seine stete und verständnisvolle Hilfe Dank sagen möchte.
    Dank möchte ich aber auch den mitberatenden Ausschüssen sagen, die dieses Gesetz einstimmig passieren ließen. Mein Dank gilt auch dem Kollegen Hösl, der sich als fairer und sachlicher Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe stets um eine



    Dr. Kreutzmann
    gemeinsame Basis bemüht hat. Mein Dank gilt ebenso dem Kollegen Franz Zebisch, der als Mitberichterstatter viel Arbeit und Mühe auf das Zustandekommen des Gesetzes verwendet hat.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Gedanken vortragen. Was wir mit dem Gesetz nicht lösen konnten, was aber als Frage geblieben ist, ist die Bezeichnung des betroffenen Raumes als „Zonenrandgebiet". Wir leben — man mag das registrieren, wie man will — nicht mehr in einem Deutschland, das aus Zonen zusammengesetzt ist. Die Bevölkerung des Raumes fühlt sich daher keineswegs mehr in der Rolle glücklich, als Zonenrandbewohner apostrophiert zu werden. Hier eine brauchbare Lösung zu finden, die eine bessere Bezeichnung des betroffenen Gebietes bringt, ist eine Aufgabe, der wir uns nicht entziehen können.
    Gerade der heutige Tag sollte uns Anlaß und Ermutigung sein, darüber nachzudenken und Wege zu finden, dieser Grenze mitten durch Deutschland, die soviel Leid und so viel Probleme gebracht hat, ihre Schärfe zu nehmen. Sie muß nicht so sein, wie sie ist. Sie darf nicht so bleiben, wie sie ist, wenn wir einen dauerhaften Frieden im Herzen Europas wollen.
    Das Gesetz, das wir heute hier verabschieden, hat keinerlei aggressive Bedeutung und will den bestehenden Zustand nicht verewigen. Sein Sinn ist es, den Menschen dieses Raumes zu helfen, mit den bestehenden Verhältnissen in der Hoffnung fertig zu werden, daß dieser Grenze eines Tages die Schärfe genommen werden kann und Deutsche mit Deutschen so zu verkehren vermögen, wie es an den meisten anderen Grenzen Europas möglich ist. Wir sind überzeugt, daß das Gesetz diesem Ziel dient, und werden ihm daher in zweiter und dritter Lesung unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)